5I (Behörde.) einer (von) Anlage 4 (zu §. 12). Nachweisung Vakanz(en) in den für Milit äranwärter vorbehaltenen Stellen. 1. 2. 6. 7. K. -. 10. Die Vakanz tritt ein: wann? wo? Dauer JaAnstellung s der zu Angabe, der — Die Betrag erfolgt: bestellenden Ein- ob Aussicht auf Le- Kaution benszeit, und ob die kommen auf Be- Anstellung s) auf Kün- Lelbe dunch der Verbesse= #merkungen. voran= gehenden se) Probezeit. digung, Gehalts- in wider-abzüge ge- Stelle. rungen ruflicher deckt werden vorhanden. Weise. kann. 279 Abgesandt: Eingegangen: (Unterschrift.)