— 380 — Aulage D. FPlaggenzengnih. Es wird hierdurch bezeugt, daß das im Jahrer in änaus ............................................................ neuer-baute Schiff» « von......................... im ausschließlichen Eigenthume de zu seeht a nachgewiesen hat, die Staatsangehörigkeit in?) de en Sit sich in'e) gzßzu benen befindet. Hiernach besitzt das vorgenannte Schiff, als dessen Heimathshafen ,....................................... angegeben ist, auf Grund des Gesetzes vom 22. Juni 1899 (Reichs-Gesetzbl. S. 319) das Recht zur Führung der deutschen Reichsflagge. Hierüber wird das gegenwärtige Zeugniß ertheilt, welches nur für die Dauer der Ueberführung nach .Gültigkeit hat. , den 1. (Siegel, Firma und Unterschrift des Registergerichts.) *) Name des Bundesstaats. *) Name des Ortes und gegebenenfalls auch des Bundesstaats oder Schutzgebiets.