— 27 — Central-Blatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamte des Innern. — —-. — — — — Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. XXVIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 9. Februar 1900. W6. Inhalt: 1. Konfulat-Wesen: Ernennung — Ermächtigung 1 6 in dem Siande oder den Befugnissen der Zoll. und zur Vornahme von Civilslandsakter Seite 27 Steuerstellen: 30 2. Kolonial-Wesen: Ermächtigung zur Vornahme von Civil- standsaklen im Schutzgebiete von Deutsch-Ost-Afrika 27 3. Bank-Wesen: Staius der deutschen Notenbanken Ende Marine und Schiffahrt: Erscheinen eines weiteren Hefles der Entscheidungen des Ober-Seeamts und der Seer ähmer 1 SOn Januar 190000000. 28 ,,« " · »I.Zoll-uchSteuer-Wefen:ErgänzungdersusfühkungssISOPVFIZUIFfMZAUBIVMUIISVDUAUSIMVVMMS dem vorschriften zum Reichsstempelgesetze; — Veränderungen Reichsgebiete. 1. Konsulat= Wesen. Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den bisherigen ersten Sekretär bei der Kaiser- lichen Botschaft in Paris, Legationsrath von Below-Schlatau, zum General-Konsul in Budapest zu ernennen geruht. Dem bei dem Kaiserlichen General-Konsulat in Genua beschäftigten Regierungs-Assessor von dem Knese- beck ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 die Ermächtigung ertheilt worden, in Ver- tretung des Kaiserlichen General-Konsuls bürgerlich gültige Eheschließungen zwischen Reichsangehörigen vorzunehmen und diese Heirathen zu beurkunden. Den bei dem Kaiserlichen Konsulat in Neapel beschäftigten Vize-Konsul Schlieben ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 die Ermächtigung ertheilt worden, in Vertretung des Kaiserlichen Lonuls bürgerlich gültige Eheschließungen zwischen Reichsangehörigen vorzunehmen und diese Heirathen zu beurkunden. 2. Kolonial-Wesen. Auf Grund des §. 4 des Gesetzes, betreffend die Rechtsverhältnisse der Deutschen Schutzgebiete (Reichs- Gesetzbl. 1888 S. 71) und des Gesetzes, betreffend die Eheschließung und die Beurkundung des Personen= standes von Reichsangehörigen im Auslande (Bundes-Gesetzbl. 1870 S. 599), ist dem Königlich preußischen Gerichts-Afssessor Knake in Dar-es-Salaam die allgemeine Ermächtigung ertheilt worden, innerhalb seines Amtsbezirkes im Schutzgebiete bürgerlich gültige Eheschließungen bezüglich aller Personen, die nicht Ein- geborene sind, vorzunehmen und deren Geburten und Sterbefälle zu beurkunden. 6