4. Kolonial-Wesen. Auf Grund des §. 4 des Gesetzes, betreffend die Rechtsverhältnisse der deutschen Schutzgebiete — Reichs-Gesetzbl. 1888 S. 75 — und des Gesetzes, betreffend die Eheschließung und die Beurkundung des Personenstandes von Reichsangehörigen im Auslande, vom 4. Mai 1870 — Bundes-Gesetzbl. 1870 S. 599 — und der Allerhöchsten Verordnung, betreffend die Eheschließung und die Beurkundung des Personenstandes für die Schutzgebiete von Kamerun und Togo, vom 21. April 1886 (Reichs-Gesetzbl. S. 128) ist den nachbenannten Beamten beim Kaiserlichen Gouvernement von Kamerun 1. dem Großherzoglich mecklenburgischen Amtsverwalter von Buchka, 2. dem Assessor Freiherrn von Gagern 1 die allgemeine Ermächtigung ertheilt, innerhalb des Schutzgebiets bürgerlich gültige Eheschließungen bezüglich aller Personen, die nicht Eingeborene sind, vorzunehmen und deren Geburts= und Sterbefälle zu beurkunden. 5. Marine und Schiffahrt. Die im Reichsamte des Innern als Anhang zum Internationalen Signalbuche herausgegebene „Amtliche Liste der Schiffe der deutschen Kriegs= und Handelsmarine mit ihren Unterscheidungs-Signalen für 1900“ ist im Verlage der Buchhandlung Georg Reimer in Berlin erschienen. Das Buch wird den Reichs= und Staatsbehörden bei direkter Bestellung sowie den Wieder- verkäufern zum Preise von 1,20 J¼ für das Exemplar von der Verlagsbuchhandlung geliefert. Im Buchhandel ist dasselbe zum Preise von 1,60 J& für das Exemplar zu beziehen. 6. Polizei-Wesen. Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 2. Nanie und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die datum — Ausweisung - der Bestrafung. Ausweisungs- 9 der Ausgewiesenen. sung beschlossen hat. besenling K 2. 1 3. 4. . 6. a) Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs. I. Boleslaus Bier= geboren am 28. September 1873 zulsschwerer Diebstahl Königlich preußischer 15. November nacki, Bäckergeselle. Bukarest, rumänischer Staatsange, Jahre Zachthaus, Regierungs-Präsident v. J. höriger, laut Erkennlniß vom zu Oppeln, 25. Januar 1896), D - 1 l. 67