Inhalt: 2. 3. 4, 51 Tentral-Slatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamte des Innern. — Zu betiehen durch alle Postanstalten und Luchhandlungen. 1. Mariue und Schiffahrt: Ausführungs- anweisung zum Gesetze, belreffend die Gebühren für die Benutzung des Kaiser Wilhelm-Kanals Seite 51, 125 Konfulat-Wesen: Entlassug 51 Finanz-Wesen: Nachweisung der Einnahmen des Reichs vom 1. April 1899 bis Ende Februar 1900 . 62 Post= und Telegraphen -Wesen: Postordnung für das 1. XXVIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 23. März 1900. X 12. Deutsche Reich vom 20. März 1900; — Auedehnung des Geltungsbereichs der Ortstaxe auf Nachbarpostorte 53 Zoll= und Stener-Wesen: Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuer- 128 Marine und Schiffahrt. Zur Ausführung des Gesetzes, betreffend die Gebühren für die Benutzung des Kaiser Wilhelm-Kanals vom 20. Juni 1899 (Reichs-Gesetzbl. S. 315), ist von dem Kaiserlichen Kanalamt in Kiel die in der Beilage abgedruckte Anweisung vom 7. März 1900 erlassen. Den bis 2. Kon sulat Wesen. Entlassung aus dem Reichsdienst ertheilt worden. herigen Kaiserlichen Vize-Konsul in Iloilo (Philippinen), E. Streiff, ist auf seinen Anirag die