— 122 — 5. Zoll-- und Steuer-Wesen. Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen. Im Königreiche Preußen. Bei dem Nebenzollamt ! zu Goch im Bezirke des Hauptzollamts zu Cleve ist eine öffentliche Niederlage errichtet worden. Es ist ertheilt worden: dem Steueramt ! zu Grünberg im Bezirke des Hauptsteueramts zu Sagan die unbeschränkte Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen I, insbesondere auch zur Abfertigung der unter Eisenbahn- wagenverschluß eingehenden Begleitscheinsendungen, dem Nebenzollamt I zu Troppau im Bezirke des Hauptzollamts zu Ratibor die Befugniß zur Abfertigung von Waaren der Nummern 41 45 und 41 dé6 des Zolltarifs zu andern als den höchsten Zollsätzen dieser Nummern, dem Hauptsteueramte zu Prenzlau die Besugniß zur Abfertigung von mit Zucker versetzten Trinkbranntweinen, für welche die Gewährung der Steuervergütung beansprucht wird und deren Alkohol- gehalt nicht mittelst des Thermoalkoholometers ermittelt werden kann, und dem Hauptsteueramte zu Neu--Ruppin die Besugniß zur Erledigung von Begleitscheinen I über die für die Firma C. E. Knöllner daselbst aus dem Ausland eingehenden Weinsendungen. Im Königreiche Bayern. Den Aufschlag-Einnehmereien Geiselhöring im Bezirke des Hauptzollamts Landshut, Günsburg und Neuulm im Bezirke des Hauptzollamts Memmingen, Pasing im Bezirke des Hauptzollamts München, Gunzenhausen im Bezirke des Hauptzollamts Nürnberg, Vilshofen im Bezirke des Haupt- zollamts Passau und Ochsenfurt im Bezirke des Hauptzollamts Würzburg ist die Funktion einer Hebestelle für die Anmeldung der Mälzereifabrikate beigelegt worden, welche von den in den Bezirken dieser Aufschlag-Einnehmereien belegenen betreffenden Gewerbsanstalten mit dem Anspruch auf Ertheilung von Einfuhrscheinen ausgeführt werden. Der Aufschlag-Einnehmerei zu Nordhalben im Bezirke des Hauptzollamts zu Hof ist die Befugniß zur Erledigung von Versendungsscheinen I über Branntwein beigelegt worden. Im Königreiche Sachsen. Dem Steueramte zu Frankenberg im Bezirke des Hauptsteueramts zu Chemnitz ist die unbeschränkte Besugniß zur Erledigung von Begleitscheinen II über zollpflichtige Waaren und inländisches Salz beigelegt worden. Im Königreiche Württemberg. Das Salzsteueramt zu Wilhelmsglück im Bezirke des Hauptzollamts zu Heilbronn ist auf- gehoben worden. Im Großherzogthume Hessen. Dem Steueramte zu Groß-Gerau im Bezirke des Hauptsteueramts zu Offenbach ist die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen II über zollpflichtige Waaren und inländisches Salz ertheilt worden. Im Gebiete der freien und Hansestadt Hamburg. Der Zollabfertigungsstelle am Lübecker Bahnhofe des Hauptzollamts Ericus ist die Befugniß zur Abfertigung von Wollengarn als hartes Kammgarn aus Glanzwolle über 20 cm Länge zu den Zollsätzen der Tarifnummer 41 6.2 beigelegt worden.