213 — Tabelle VIII. Gemeinden und Wohnplätze.) Termin: 1. Januar 1902. Die Tabelle ist aufzustellen nach kleineren Verwaltungsbezirken (preußischen Kreisen, bayerischen Bezirksämtern 2c.) und soll enthalten: plätze?) und Gesammtzahl der Einwohner dieser Gemeinden. b) Zahl der Gemeinden von 100 bis unter 500 Einwohnern. Zahl der Wohn- plätze und Gesammtzahl der Einwohner dieser Gemeinden. e) Zahl der Gemeinden von 500 bis unter 1000 Einwohnern. Zahl der Wohn- plätze und Gesammtzahl der Einwohner dieser Gemeinden. d) Zahl der Gemeinden von 1000 bis unter 2000 Einwohnern. Zahl der Wohnplätze und Gesammtzahl der Einwohner dieser Gemeinden. e) Namen der Gemeinden von 2000 und mehr Einwohnern sowie landesübliche Bezeichnung derselben (Stadt, Dorf u. s. w.), Zahl der in jedem dieser Gemeinde- bezirke vorhandenen Wohnplätze, Name jedes Wohnplatzes von 2000 und mehr Einwohnern und Einwohnerzahl am 1. Dezember 1900. Außerdem bei jeder Gemeinde von 2000 und mehr Einwohnern anzugeben: a) ortsanwesende Bevölkerung am 1. Dezember 1900, 5) ortsanwesende Bevölkerung am 2. Dezember 1895 nach dem Gebietsstand am 1. Dezember 1900,5 7) Bevölkerungs-Zu= oder -Abnahme (+ oder —). f) Namen der Gemeinden, die am 2. Dezember 1895, aber nicht mehr am 1. Dezember 1900, 2000 und mehr Einwohner aufwiesen; dabei von jeder anzugeben: a) ortsanwesende Bevölkerung am 1. Dezember 1900, -ortsanwesende Bevölkerung am 2. Dezember 1895 nach dem Gebietsstand am 1. Dezember 1900,3) 70) Bevölkerungsabnahme. 8) Summe: Zahl und Einwohnerzahl aller Gemeinden am 1. Dezember 1900, Zahl der Wohnplätze. 2. Kreis àa bis g wie oben u. s. w. Tabelle IX. Haushaltungen. Termin: 1. Januar 1902. Die Dabelle ist in folgender territorialen Eintheilung aufzustellen: Preußen: Provinzen; Bayern rechts des Rheins, Pfalz; die anderen Staaten im Ganzen, außerdem Städte von 100 000 und mehr Einwohnern einzeln. Sie soll enthalten: 1. Zahl der Einzelnlebenden, ) männlich, weiblich, 2.|/3. Zahl der gewöhnlichen Haushaltungen, 5) deren Personenzahl, !) Unter „Bohnplätzen“ sind wie bei den früheren Volkszählungen „innerhalb des politischen Gemeindeverbandes geographisch zusammenhängende Ansiedelungen mit besonderem Namen“ zu verstehen. gilt sü # der Zahl der Wohnplätze ist auch derjenige mitzuzählen, nach dem die Gemeinde benannt ist. Dasselbe ilt für is e. ) Abpweichungen von den bereits bei der Zählung von 1895 festgestellten Zahlen — Vierteljahrshefte zur Slatistil des Deutschen Reichs, Jahrgang 1897, III. S. ä ff. - sind zu erläuiern. !) Mit Fgener Haushaltung. nicht mit der Haushaltung einer Familie oder in einer Anstalt lebend. ?) Eine Wohn= und Wirthschaftsgemeinschaft bildend. 34