Nach dem Besland C. Die Art der Bodenbenutzung im gesammten Erhebungsbezirke im Sommer Bemerkungen wurde ermittelt wie folgt: des Jahres 1900 " Hektar 6 I. 1 2. 33. VI. Haus= und Hofräume VII. Oed= und Unland (einschließlich der reinen Haideländereien und der weder zum Ackerbaue, noch als Grünland be- nutzten Moore, sowie der Steinbrüche, Lehm-, Thongruben und dergleichen, soweit diese nicht bei den Forsten an- gerechnet sind) . . . Davon zur Aufforstung geeignei Hektar. VIII. Wegeland, Friedhöfe, öffentliche Parkanlagen, Gewässer 2c – Gesammtsläche des Erhebungsbezirkes Anlage 2. Anlage 2 zum Beschlusse des Bundesraths vom 7. Juli 1892, betreffs Ermittelung der land- wirthschaftlichen. Bodenbenutzung, bleibt unverändert bis auf eine Abänderung im §. 4, wo statt Juli: Juni zzu setzen ist. Anlage 3. Gesichtspunkte für eine Anleitung zur Ermittelung der Zahl der Obstbäume. §. 1. Die Aufnahme bezieht sich auf Aepfel, Birnen, Pflaumen (Zwetschgen) wo sprachgebräuchlich Pflaumen und Zwetschgen unterschieden werden, auf beide —, Kirschen: Zwergobst= und Spalierobstbäume sind mitzuzählen. S. 2. Es sind nur die auf dauerndem Standorte befindlichen Bäume zu zählen, aso nicht solche, die noch zum Verpflanzen bestimmt sind. In Baumschulen werden nur die Standbäume (Sortimentsbäume) mitgezählt. 5. 3. . Bei dieser Zählung der Obstbäume ist keine Rücksicht auf die Tragfähigkeit zu nehmen.