— 317 — 5. Soweit der nach Ziffer 2 ertheilte Rücksendungsnachweis Menge und Gattung der Güter nicht so genau bezeichnet, daß hiernach die Einreihung der Waaren unter eine statistische Nummer erfolgen kann, auch der Grenzeingangsdeklarant nicht zur soforligen Ergänzung der erforderlichen Daten im Stande ist, kann die Ablassung der Güter in den freien Verkehr dennoch gemäß Zisser 4 erfolgen. Die Ergänzung der statistischen Angaben erfolgt nach den Vorschriften im §. 1 Abs. 6 der Ausführungsbestimmungen zum Gesetze, betreffend die Statistik des Waarenverkehrs. Berlin, den 28. Mai 1900. Der Reichskanzler. Im Auftrage: v. Fischer. –--. . — Der Firma Haas & Cie. in Mannheim (Central-Blatt für 1888 S. 2) ist die Erlaubniß ertheilt worden, Holzgeist und Pyridinbasen, die zur Branntweindenaturirung dienen sollen, nach amtlicher Untlersuchung und Verschlußanlage an andere Gewerbtreibende abzugeben. ––—° . —— — Dem Reichsbevollmächtigten für Zölle und Steuern, Großherzoglich badischen Finanzrath Rheinboldt in Magdeburg, ist von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Baden der Titel Geheimer Finanzrath verliehen worden. Dem Stationskontroleur, Großherzoglich hessischen Regierungsassessor Schäfer in Emmerich, ist von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Hessen und bei Rhein der Rang eines Obersteuer- inspektors unter Ernennung zum Oberzollinspektor und unter Belassung des Titels Regierungsassessor verliehen worden. 3. Polizei-Wesen. Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. NRame und Stand Alt * un an 4 er und Heimath Grund Behoͤrde, welche die datum 5 « Ausweisung · der Bestrasung. Ausweisungs- J der Ausgewiesenen. beschlossen hat. beschluffes. 1. 2. I 3. 4. 6. 6. a) Auf Grund des F. 39 des Strafgesetzbuchs. 1. Johann Kupka, geboren am 2. Mai 1841 zu Tabor, versuchter einfachersKöniglich bayertsches 68 i Schuhmacher, Bezirk gleichen Namens, Böhmen, Diebstahl im Hcher ipusch be Gerusenn Mal d.l österreichischer Staatsangehöriger, falle (8 Jahre Zuchl- i haus, laut Erkennt- Q niß vom 5. Moai 1897), 497