— — Reichsstempelabgabe beträgt für: Juländische * Nenten= und Ausländische Renken= und Inländische Schuld- Schuldverschreibungen sowie Renlen= und verschreibungen Interimsscheine nach . Schud- Zusammen Bemerkungen. sowie . — Genußscheine verschreibungen Intcinacheine ar. 2b des ar.2° des nach Nr. 3 nach Fr. 7# Tarifs des Tarifs des Tarifs Tarif Tarifs Mark. Mark. Mark. Mark. Mark. Mark. 2, 10. 141 12. 13. 14. 16. 6