— 393 — Mufter 11. Anmeldungsregister des Amts zu über die zu versteuernden oder mit dem Reichsstempel zu bedruckenden Werthpapiere 2c. für das Viertel des Rechnungsjahrs 19 Dieses Register enthält.. Blätter, welche von einer mit dem Siegel des Unterzeichneten belegten Geführt von Schnur durchzogen sind. „„den. . 19 (Namen. (Nameennn , í í , ....«.................. (Dienststellung) (Dienststellung) . "............... . kötschtiktenfürdkukbkhrauch. l. Dieses Register umfaßt den Zeitraum eines Vierteljahrs und ist am Schlusse der ersten drei Viertel des Rechnungs- jahrs gleichzeitig mit dem Heberegister für das 4. Vierteljahr jedoch am 31. März abzuschließen. Die Eintragungen erfolgen das ganze Vierteliahr hindurch unter fortlaufender Nummer. 2. Alle bei dem Schlusse des Registers noch nicht erledigten Anmeldungen sind unter Beibehaltung der Nummern, welche sie im alten Register erhalten haben, in das Anmeldungsregister für das folgende Vierteljahr zu übertragen. Die Nichtigkeit der Uebertragung hat der Revisor (Kurator) der Stenerstelle zu bescheinigen. — Ist bei der Abgabe einer Anmeldung voraushnbehen, daß die Absiempelung der dazu gehörigen Werthpapiere r2c. bis zum Abschlusse des Negisters nicht beendet werden kann, so steht es der Steuerstelle frei, die Uebertragung der Anmeldung in das Anmeldungsregister für das folgende Vierteljahr sofort zu bewirken. In diesem Falle genügt in Spalte 4 des alten Registers der Hinweis auf die Eintragung im Register für das folgende Vierteljahr. 3. In der Spalte 13 sind diejenigen Papiere nach Gattung, Nenn= und Beleihungswerth näher zu bezeichnen, welche zur Sicherstellung der Steuer (Spalte 7) angenommen werden. 4. Nach dem Abschlusse wird das Anmeldun eregister mit dem Heberegister an die Direktiobehörde zur Prüfung eingesandt, Als Beläge gehören dazu alle Anmeldungen, auf Grund deren eine Reichsstempelabgabe nicht erhoben ist. 60“