Anhang Ur. 29 des Central-Klatts für das Deutsche Reich. Berlin, Freitag, den 6. Juli 1900. Militär-Wesen. Gesammtverzeichniß derjenigen Lehranstalten, welche gemäß 8. 90 der Wehrordnung zur Ausstellung von Zeugnissen über die Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. 6 Bemerkungen. 1. Die mit ' bezeichneten Gymnasien (A. a) und Progymnasien (B. a und C. a) an Orten, an welchen sich keine der zur Ertheilung von Befähigungszeugnissen berechtigten Anstalten unter A. b, B. b und c oder C. b (Real-Gymnasium, Real-Progymnasium, Realschule) mit obligatorischem Unterricht im Latein befindet, sind befugt, Befähigungszeugnisse auch ihren von dem Unterricht im Griechischen befreilen Schülern auszustellen, wenn letztere an dem für jenen Unterricht eingeführten Ersatzunterricht regelmäßig theilgenommen und nach mindestens einjährigem Besuche der Sekunda auf Grund besonderer Prüfung ein Zeugniß über genügende Ancignung des entsprechenden Lehrpensums erhalten haben. 2. Die mit einem 1 bezeichneten Lehranstalten haben leinen obligatorischen Unterricht im Latein. Uebersicht. Oeffentliche Lehraustalten. Seltoa Scite Gymnasien (a. aaa 418 Real-Progymnasien bbbb ....... 428 Real-Gymnasien (4. b)j. ... 425 Neoalschulen (CeeH 48 Ober-Nealschulen (Aa.ccc ..... 425 Höhere Bürgerschulen (s. 500)0 a432 Progymnasien (B. a). ... .425 Oesfentliche Schullehrer-Seminare (C.le) 432 Real-Progymnasien (8. bbd 426 Andere össentliche Lehranstalten (.1 434 Nealschulen (B#e)) 426 Privat-Lehranstallen. 435 Progymnasien (C. a ’—427 Lehranstalten im Auslane 436 65