— 446 — Bezeichnung des Waffenrock. Ueberrock. Epauletts. Achselstücke. Dienstgrades. k. Militär-- — Von blauschwarzem — — gerichtsboten. Tuch mit hellblauem, vorn abgerundetem Tuch- kragen, ponceaurothem Vorstoß um Kragen, Aermelaufschläge und Taschenleisten und zwei Reihen weißer Metall- knöpfe; auf den vorderen Kragenecken eine ver- goldete Rosette, der Botenmeister führt deren zwei. Allgemeine Bemerkungen. 1. Galahose. Zu der vorgeschriebenen langen Tuchhose tragen die Räthe des Reichsmilitärgerichts und die Militäranwälte Streifenbesatz von hellblauem Sammet mit ponceaurothen Tuchvorstößen an den beiden dußeren Seiten. Breite der einzelnen Streisen 4 cm. Dieselben sind zu beiden Seiten des Vorstoßes mit 0, cm Abstand von diesem aufgenäht. 2. Epaulettes. Dieselben werden von sämmtlichen Beamten der Militärverwaltung nur in den Fällen angelegi, in denen solche nach der Allerhöchsten Kabinets-Ordre vom 12. Juli 1888 von den Offizieren zu tragen sind. (Zum Gala-, Parade= und Gesellschaftsanzuge.) 3. Portepee. Zum Tragen des Offizier-Portepees sind nur diejenigen Beamten berechtigt, die Offiziere des Beurlaubtenstandes sind oder als Offiziere bei ihrem Ausscheiden aus dem Militärverhältnisse die Er- laubniß zum Tragen der Militäruniform erhalten haben. 4. Litewka. Den oberen Militärbeamten ist das Tragen der dunkelblauen Litewka nach dem Schnitte für Offiziere in sinngemäßer Anwendung der für diese geltenden Vorschriften gestattet. Die Militärgerichtsbolen führen auf den vorderen Kragenecken eine vergoldete Rosetle, der Boten- meister deren zwei. Im Uebrigen ohne jedes Abzeichen.