— — — Von dem Soll in Spalte 8 sind sofort oder noch im Viertel- jahre der Feststellung eingezahlt *) außerdem rückständig. (Siede Ziffer # mus der Tueciseite.) Mark. I. gestundet und nach dem Viertel- jahre der An- schreibung eingegahlt oder sällig geworden. elche Zisfer auf der Tüteiseite., Mark. 10. noch gestundet und im im Viertel Viertel des Rech-des Rech- nungsjahrs] nungsjahrs 19 19 fällig fallig Mark. NMark. 11. 12. Von den Krediten, welche am Schlusse des vorigen Rechnungs- jahrs ausstanden, sind einge zahlt oder fällig geworden Summe der Spalten 9, 10 und 13 Mark. 14. An Ver- waltungs- kosten kommen in Abzug: a) für die Kontrole (nach Spalte 3), b) für die Erhebung (nach Spvalle 8 und Seite 4 Mark. 15. — — Nach Abzug der Ver- waltungs- kosten von der Ist= Einnahme (Spalte 14) bleiben für die Reichs- kasse Mark. 16. mer- kun- gen. — — — der Spalten 9 bis 12 muß mit der Summe in übereinstimmen.)