— 33* — Bundesstaat: Mistern Verwaltungsbezirk: Einreichungstermine: 15. Juli, 15. Oktober, 15. Januar,. 15. Mai. Uebersicht der Einnabme an Brennsteuer. 1. bis Viertel des Rechnungsjahrs 19 Anleitung zum Gebrauche. 1. Die in dieser Uebersicht anzusetzenden Beträge umfassen den jedesmal abgelaufenen Theil des Rechnungsjahrs, also z. B. in der Uebersicht für das 1. bis 3. Biertel die Soll-Einnahme für April bis einschließlich Dezember. 2. Zur Soll-Einnahme für das 4. Viertel jedes Nechnungsjahrs gehören auch diejenigen Steuerbeträge, welche für den im Monate März erzeugten Branntwein erst im Monat April bei den Hebestellen zur Anschreibung kommen. 3. Die Spalte 4 dient zum Nachweise der in dem abgelaufenen Theile des Rechnungsjahrs wirklich gezahlten oder auf Branntweinsteuer aller Art angerechneten Beträge an Brennsteuervergütung. .