□ — 2243 II. Steuerfestsetzung. Die durchschnittliche Jahreserzeugung aus Getreide und Karloffeln beträgt 90 Liter Alkohol. Ausbeutesätze: 100 Kilogramm Getreide gebeen .. .,..I-9 -, 100 - Kartoffeln geben - - M 1 Ausbeute: Für 76 Kilogramm Getreide sind anzusetzen 9. 5 Liter Alkohol - - Kartoffeln.. . . .. .................. - - zusammen..9,«-,szsLiterAllohol, abgerundet..s,4- - Die der Maischbottichsteuer unterliegende Normalmaische aus Getreide berechnet sich auf . ... Liter, aus Kartoffeln berechnet sich auf ................................ .- zusammen Liter. Zu entrichten sind: a) Verbrauchsabgabe für 9,, Liter Alkohol zum Satze von 0,#0 Mark = 4 Mark 70 Pfl. b) Zuschlag - 9. * - - - - 0,%2 -* — 1 - 10 = c) Maischbottichsteuer Normalmaische „ - -- Gesammtschuld 5 Mark 50 Pf. unter a und b ist spätesiens am 25ten Mai 1801 Der Steuerbetrag se-palelen- um ten 19 einzuzahlen. Mesdernatt, den 296# Jantar 19071. Die Hebestelle. Als richtig anerkannt. Anton Miüller, (Stempelabdruck.) (Unterschrift.) Brennereibesitzer. Buchungsvermerk. Der festgesetete Abgabenbetrag ist nachgeiviesen im Einnahmebuche für das I. Vierteljahr I961 unter Nr. 12. Unter. chrift de: Hebebeamten.)