— 271 — Für einzelne Brennereien mit umfangreichem Betrieb ist der Probenehmer mit einem zweiten Probensammler versehen. §. 51. Die Bewegung der Trommel wird durch einen auf ihrer Achse befindlichen Trieb auf das Zählwerk V (Abbildung 8a) übertragen. Das Zählwerk enthält vier Zählscheiben, im Uebrigen ist es ebenso eingerichtet wie das Branntweinzählwerk des Alkoholmessers (§. 29). Für die Ablesung der Zählscheiben gelten die für das Branntweinzählwerk des Alkoholmessers gegebenen Anwei- sungen. 8. 52. Der Probenehmer wird vnn der Umschlußkappe 7 umgeben, die mit dem Troge 0 durch die Bolzen 201 und 21#02 verbunden wird und zur Ablesung des Zählwerks einen mit Glas gedeckten Ausschnitt enthält. ssisx 6 Der Fuß F des Gestells steht auf dem schmiedeeisernen Untersatz J, auf dem zugleich der Zinksturz 2 ruht. Die langen Bolzen ## und 22 verbinden den Zinksturz mit dem Untersatze. enthält einen vergitterten Ausschnitt, der unmittelbar vor dem Glaseinsatze der Kappe „# liegt. Das Gestell F wird auf dem Untersatz UT durch die vier Bolzen 1, 2, 3, 4 gehallen, die durch F in den Unterbau reichen. Im Troge ist ein Ueberlaufrohr V angebracht, das unmittel- bar über dem Untersatz endet und die Flüssigkeit, die sich etwa im Troge anstaut, auf den Untersatz leitet. §. 53. 4 Staut sich die Flüssigkeit in dem Troge in dem Maße an, daß sie durch das Ueberlaufrohr nicht vollständig abfließt, so kann sie in den Probensammler eintreten und dadurch die Stärke der darin vorhandenen Probe verändern. Um einen solchen Fall zur Kenntniß der Steuerbehörde zu bringen, ist an der Innenwand des Troges ein Blechkästchen F angebracht. Dieses hat in seinem Klappdeckel eine Oeffnung, die etwas höher liegt als die Mündung des Ueberlaufrohrs, aber etwas tieser als der Rand des Probensammlers, so daß die Flüssigkeit, ehe sie in letzteren treten kann, zunächst das Ueberlaufkästchen füllen muß. §. 54. Filter und Vorlage sind ebenso eingerichtet wie beim Alkoholmesser (§. 34). §. 55. Nach Ausführung der amtlichen Prüfung (§. 3) wird der Probenehmer vom Verfertiger unter Aussicht von Beamten der Normal-Aichungs-Kommission zur Versendung vorbereitet. Hierzu wird auf die beiden Achslager der Trommel, ohne daß die Trommel abgenommen wird, je ein schmales Blechplättchen durch zwei Schrauben befestigt; die beiden Plättchen drücken mit einer Unterlage von Pappe auf die Achse und verhindern dadurch die Bewegung der Trommel. Nachdem sodann das Zählwerk aus dem Eingriffe mit dem Triebe an der Trommelachse ausgerückt und die zum Zähl- werle gehörige geränderte Schraube an der Schutzkappe des Hahnes (Abbildung 8) festgebunden worden ist, wird die Umschlußkappe aufgesetzt und einer der eingeschobenen Bolzen ##1 und 2##2 durch Beamie der Normal-Aichungs-Kommission verbleit. Der so gesicherte Probenehmer wird auf den Untersatz gestellt, mit dem Zinksturz überdeckt und nebst den vier Bolzen in einem Lattenver- schlage versandt. Die Vorlage mit dem Filter wird in einer Kiste beigesügt. !½m1 S§. 56. Für die Wahl des Aufstellungsorks gelten im Allgemeinen die im §F. 37 für den Alkohol- messer gegebenen Anweisungen, doch reicht es aus, die Oberkante des Unterbaues nur 35 Centi- meter tiefer zu legen als die Unterkante des aus der Vorlage austretenden Zuflußrohrs. Zwischen Kühler und Probenehmer ist die Vorlage mit Filter einzuschallen. Der Unterbau erhält eine Länge von wenigstens 77 Centimeter (3 Steine) und eine Breite von 64 Centimeter (2½ Steine) und, wenn angängig, eine Höhe von wenigstens 45 Centimeter. 5. Zählwerk. 6. Umschluß- lappe, Zin sturz, Unte sat. 7. Ueberlaufkä chen. 8. Filter und Vorlage. I. Aufstellung. 1. Versendung 2. Ort der ?D stellung Unlterbau.