— 335 — kungen Bezeichnung und des Eigengewichts während der Lagerung; der Beamten. III. Abschreibung. Der Branntwein ist ab- geschrieben im Lagerbuch unter Abth. und Nr. so. Das für das leer abgelassene Gefäß in das Lager aufgenommene Ersatzgefäß ist angeschrieben unter Nr. Name der Beamten. . x — — 12. 42