— 339* — Muster 6. (L. D. 8. Steuerhebebezirk N. O. F. 16. Branntwein-Probenbuch für das Branntweinlager die Branntwein-Reinigungsanstalt in .................................................. Straße Nr. Dieses Buch enthält Blätter, die mit einer angesiegelten Schnur durchzogen sind. Anleitung zum Gebrauche. Werden die Branntweinproben in dem Lager oder der Reinigungsanstalt unter amtlicher Aussicht entnommen, so sind jedes Mal die Spalten 1 bis 4 und 6 auszufüllen. Wird die Menge der entnommenen Proben in der Reinigungsanstalt durch das Zählwerk einer Meßvorrichtung angezeigt, so sind bei der Feststellung der durch die Meßvorrichtung geflossenen Menge die Spalten 1, 2, 5 und 6 mit Eintragungen zu versehen. Die letzte Eintragung in der Spalte b über den Stand des Zählwerkes der Meßvorrichtung ist von dem den Abschluß des Buches bewirkenden Beamten in dem Probenbuche für das nächste Vierteljahr vorzulragen. Der Ober- kontroleur hat die Richtigkeit der Uebertragung in dem abgeschlossenen Probenbuche zu bescheinigen. Am Schlusse des Vierleljahrs und vor jeder Bestandsausnahme ist aus dem Nettogewichte (Spalte 4) oder der Branntweinmenge (Spalte 5) und derjenigen Alkoholstärke, welche in dem Lager bei der betreffenden Branntweinart (Rohbranntwein, gereinigter Branntwein, Trinkbranntwein) oder in der Reinigungsanstalt bei dem gereinigten Branntwein als die höchste erreicht zu werden pflegt, die entnommene Alkoholmenge sestzustellen und auf Grund einer Anmeldung nach Muser 1 zu den Grundbestimmungen zu versteuern. In der Spalte 6 sind Abtheilung und Nummer anzugeben, unter welchen die entnommene Alkoholmenge im Lager- oder Reinigungsbuch abgeschrieben worden ist. Das abgeschlossene Probenbuch ist dem Lager= oder Reinigungsbuche beizufügen.