–341“ — Muster 7. (L. O. F. 28, N. O. K. 23.) Steuerhebebezirk Anmeldung der Brauntweinbestände zur Bestandsaufnahme am ten 19 dem Branntweinlager in der Branntwein-Reinigungsanstalt ## Anleitung zum Gebrauche. 1. Der Anmeldende hat die Spalten 1 bis 8 und 17 bis 22 auszufüllen. 2. In der Abtheilung à sind die im Tarabuch eingetragenen Versandgefäße, getrennt von den anderen Gefäßen, nach- zuweisen und einzeln nach der Zeitfolge ihrer Einlagerung und den Nummern des Tarabuchs aufzuführen. Die Spalten 3 bis 6 Ind auf Grund der Tarabescheinigungen auszufüllen; außerdem ist ersichtlich zu machen, bei welchen Gesäßen der während der Lagerung unverändert gebliebene Inhalt in den Spalten 7 und 8 auf Grund en Tarabescheinigungen angemeldet ist (L. O. §. 28). Die Tarabescheinigungen sind der Bestandsanmeldung bei- zufügen. 3. Die Amtsstelle hat die auf den Tarabescheinigungen beruhenden Angaben der Bestandsanmeldung mit dem Tara- buche zu vergleichen und die Uebereinstimmung. zu bescheinigen. 4. Für Reinigungsanstalten sind in jeder der Abtheilungen A und B diejenigen Gejäße, welche durch Destillation in der Anstalt verarbeitete Bestände enthalten, getrennt von den übrigen Gesäßen aufzuführen.