– 394 —1 Tafel 2 zur Ermittelung der Alkoholmenge. Die Tafel 2 giebt die Litermengen Alkohol an, welche Branntwein von einem bestimmten Netto- gewicht und von einer bestimmten wahren Stärke enthält. Es gehören je zwei einander gegenüberstehende Seiten zusammen, indem auf der linken Seite die Nettogewichte von 0,5 bis 59 Kilogramm, auf der rechten Seite die Nettogewichte von 60 bis 10 000 Kilogramm aufgeführt sind. Jede Seite umfaßt zwei Halbtafeln, deren erste Querzeile die wahren Stärken enthält, während die Nettogewichte in der ersten Längsspalte angegeben sind. Dort, wo eine Zeile und eine Spalte sich kreuzen, findet man die zu der wahren Stärke in der ersten Zeile und zu dem Nettogewicht in der ersten Spalte gehörige Alkoholmenge in Litern. Da für Nettogewichte über 100 beziehungsweise über 1000 Kilogramm hinaus die Angaben nur noch von 100 zu 100 beziehungsweise von 1000 zu 1000 Kilogramm steigend gemacht sind, so sind bei größeren Gewichtsmengen die Ermittelungen zunächst für die vollen Hunderte beziehungsweise Tausende, sodann für die verbleibenden Kilogramm und schließlich für ein etwa übriges halbes Kilogramm getrennt zu machen und die einzelnen Ergebnisse demnächst zusammenzurechnen. Beträgt z. B. die scheinbare Stärke 79 Prozent, die Temperatur + 10 Grad, also die wahre Stärke 80,8 Prozent, und ist das Netto- gewicht 5 542,5 Kilogramm, so findet man für 5000 Kilogramm eine Alkoholmenge von 5100 Liter * 500 - * -ö 7 510 * - 42 - - - - 42.8 - * 0,5 “7b * * * 0, - mithin für 5542,6 Kilogramm eine Alkoholmenge von 5653,8 Liter. Anmerkung. Die Tafel ist hier nicht mit abgedruckt.