435 B. Abschreibung. Des entnommenen Branntweins Der Tag wahre entnommene Lau= der Stärke in Branntwein fendel Entnahme Netto-= Ge- soll Nr.] zur Ver= ewicht -rr verwendet wendung. zenten. werden « kgi zu 6. 9 10. 11. 12. Name des Gewerb- treibenden. Des Buchs, in welchem die hergestellten Fabrikate weiter nachgewiesen sind, Benennung. 14. Blatt. 15. Bemerkungen; Name des revidirenden Beamten. 16. – —