JV . J. !I. Anmeldung. . Der einzelnen Der Frachtstücke Parfümerien u. s. w. Der Inbalt der Gesammt- · einzelnen Um.menge der in Bezeichnung 4 inneren Um.schließungen gleicharligen ,. (gegebenen und gleich des Stand- 8 wahre schließungen —— . großen gefäßes, aus Lau- » enennun utzen er Um- . gobe *# oholstärte Zahl, Art des Korlons), fende um . und in enthaltenen einzelnen Anträge. Nr. der und ç Gemichts- Bezeichnungoder Litern.]Parfümerien Pa ". gewicht nach « nach L000 u. 1 ar u. s. w. er- Nr. 8prozenten Ganze, oder von gleicher · der Betriebs- Alkoholstärkes entnommen packung. tiã oder Raum- der Betriebs- icoo oholsiãrte sind. s erklärung. s- 9 prozenten. erklärung. 6 6 — —. e « « ---2-sp.-.»L»--- i. Sis. 4. 5. I 6.*) 7 87 9.5 10. 11. I Mit Begleitschein 7 auf l i l . l I i i l bescheinige , daß zur Herstellung der Fabrikate, für welche die Steuerfreiheit beansprucht wird, nur versteuerter Branntwein verwendet worden ist. len ..................... , den 19 (Unterschrift des Versenders.) *) Zu den Spalten 6, 8 und 9. Die Eintragungen müssen den bezüglichen Angaben der Betriebserklärung 6. 61 unter b und c der Branntweinsteuer-Befreiungsordnung) entsorechen. Wird der Inhalt der Umschließungen nach Gewicht angegeben, so darf die Alkoholstärke nur nach Gewichtsprozenten angemeldet werden; erfolgt die Inhaltsangabe nach Litern, so ist die Alkoholstärke nach Raumprozenten anzumelden.