— 476 — Anlage 23. (Bfr. O. §. 76.) Anleitung zur Untersuchung des zur Ausfuhr angemeldeten Aethers (Schwefeläthers). 1. Dichte. Die Dichte des Aethers soll bei 15 Grad zwischen 0,220 und O,738 liegen. 2. Mischbarkeit mit Wasser. Werden 20 Kubikcentimeter Aether mit 20 Kubikcentimeter Wasser kräftig geschüttelt, so soll nach dem Absetzen die obere Schicht mindestens 16,5 Kubikcentimeter betragen.