— 515* — Direktivbezirk Muster 7. 5. 3 der Vorschriften über die Branntwein- Hauptamtsbezirk Slatistit.) Betriebsjahr 19 Belastung der Breunereien durch die Breunstener. Anleitung zum Gebrauche. 1. Die von den Hauptämtern vorzulegende Nachweisung hat sich auf den ganzen Hauptamtsbezirk, die von den Direktiv- behörden bis zum 20. Dezember einzusendende auf den ganzen Direktiobezirk zu beziehen. 2. Als Hefenbrennereien sind alle in Verbindung mit Hesengewinnung betriebenen Brennereien aufzuführen, auch die, in welchen nur während eines Theiles des Betriebsjahrs Hefe gewonnen worden ist. 3. Die Alkoholmengen sind in vollen Hektolitern anzugeben. Ueberschießende Mengen von weniger als 50 Liler sind bei der Anschreibung außer Betracht zu lassen, solche von 50 Liter und darüber sind als ein volles Hektoliter anzunehmen.