— 526 — 7. Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin. Die Ottspolizeibehörden, nämlich im Domanium: die Aemter, auf den ritterschafllichen Gütern: die Gutsobrigkeiten, im Gebiete der Städte: die Magistrate und die städtischen Polizeibehörden sowie im Gebiete der drei Landesklöster: die Klosterämter. 8. Großherzogthum Sachsen. Die Bezirksdirektoren, die Gemeindevorstände von Jena und Ilmenau, der Gemeindevorstand zu Blankenhain für Personen, die in dem Carl Friedrich-Hospitale daselbst verftorben sind und auswärts beerdigt werden sollen. 9. Großherzogthum Mecklenburg-Strelitz. a) Im Herzogthume Strelitz Die Aemier, die Gutsobrigkeiten, die Magistrate. b) Im Fürstenthume Rageburg: Die Landvoigtei, die Gutsherrschaften. 10. Großherzogthum Oldenburg. a)Im Herzogthum Oldenburg und im Fürstenthume Lübeck: Die Gemeindevorstände, die Stadtmagistrate. b) Im Fürstenthume Birkenfeld: Die Bürgermeister. 11. Herzogthum Braunschweig. Die Kreisdirektionen, die Polizeidirektion zu Braunschweig, die Stadt-Polizeibehörden zu Blankenburg o. Harz, Eschershausen, Gandersheim, Bad Harzburg, Hassel- felde, Helmstedt, Holzminden, Königslutter, Schöningen, Schöppenstedt, Seesen, Stadtolden- dorf, Wolfenbüttel. 12. Herzogthum Sachsen-Meiningen. Die Landräthe sowie für die im 8. 42 der Eisenbahn-Verkehrsordnung unter Abs. 8 erwähnten Leichentransporte die Direktion des Zuchthauses zu Maßfeld. 13. Herzogthum Sachsen-Altenburg. Die Landrathsämter, die Stadträthe. 14. Herzogthum Sachsen-Coburg und Gotha. a) Im Herzogthume Coburg: Das Landrathsamt zu Coburg, die Magistrate zu Coburg, Neustadt und Nodach, der#Stadtrath zu Königsberg in Franken. b) Im Herzogthume Gotha: Die Landrathsämter, die Stadträthe zu Gotha, Ohrdruf und Waltershausen.