588 — - — II. Geschäfte der freiwilligen Gc erichtsbarkeit. A. Vormundschaften B. Nachlaß- 0. Ein= D. Fälle der vorläufigen Verwahrung P. Sonstige und und Theilungssachen tragungen oun Bnsehings) wun Handlungen außer den Z * der egschaften 14 , in und der Hinterlegung êé&:*½½ Pflegschaf vormundschaftlichen das Handels- (F. 87 der Hinterlegungsordnung). freiwilligen Gerichtsbarkeit . 1. 2. 3. davon sind und waren ind waren daron snd enoen zodd und 5fR — * ( * enossen- Rasken, due ar .'- zub»«a«-«z»b·cm- GesammtwesthJhxkzkxfzzkxsgxerxkhsxxxfxxkjsIMJUHTEW - hängig e- hängig schafts- der rapieren auf Nem#e die aus vorgenommen füh ge füh ge t vorhandenen * *“W 2¼2 2 somtigen Uhren. endi t 2 ühren. endi t. 2 e ister. den Rhober **oç . tet egen worden. at hlicben. 8 blieben. Regiß Geldmassen.%s darunter Grund- buchsachen. —. — — 1)) Die Vormundschaften und Pflegschaften sind nach den Familien und nicht nach den einzelnen Mündeln zu zählen.