— 590 — 6. Es wird festgestellt, ob die Trommel, einmal in Schwung versetzt, mehrere Umdrehungen ausführt und nicht plötzlich, sondern nur allmählich zur Ruhe kommt. Ferner läßt man die Trommel nach langsamen Drehen frei und beobachtet, ob sie in jeder Lage im Gleichgewicht ist und nicht von selbst, nach der einen oder anderen Richtung sich drehend, immer dieselbe Lage einzunehmen strebt. 7. Die obere Kapselhälfte wird abgenommen; die Ausflußöffnungen der Schöpfarme werden besichtigt. Findet sich erheblicher Schmutz vor, so sind die bei den einzelnen Kippungen austretenden Proben nachzuvermessen. Zu diesem Zwecke wird die Trommel nach Lösung der Schrauben am Einlaufe herausgenommen und in die untere Kapselhälfte ein Trichterrohr eingeführt. Nachdem die Trommel wieder eingesetzt worden ist, wird von der geöffneten Vorlage aus Wasser eingeleitet, und es werden die aus dem Trichter tretenden Proben in einem geeigneten kleinen, getheilten Gefäß aufgefangen. 8. Darauf wird die Trommel herausgenommen, der Schmutz an den Ausflußöffnungen der Schöpfarme entfernt und die Trommel, wenn erforderlich, in heißem Sodawasser und danach durch längeres Einleiten von Dampf, sowohl vom Einflußrohre wie von der vorderen Achse her gereinigt. In derselben Weise werden das Auffteigerohr zur Trommel, der gedeckte Abflußkanal im Troge sowie letzterer selbst gereinigt. Zeigen sich an dem Ueberlaufrohre Verschmutzungen, so sind auch diese zu entfernen. Ebenso sind etwaige Rostansätze im Troge zu entfernen; letzterer ist erforderlichen Falles im Innern mit #Asphalllack zu streichen. 9. Probensammler und Ablaßhahn sind auf Dichtheit zu untersuchen, ersterer ist innen und außen zu reinigen. C. Anstellung von Probebrennen. 1. In den Probensammler wird ein Blechkästchen geschoben und in dieses durch die Oessnung der unteren Kapselhälfte ein Trichterrohr geführt. 2. Die Trommel wird eingelegt, wobei erforderlichen Falles die Dichtungsscheibe am Einlaufe zu erneuern ist. Hierauf folgt eine erneute Prüfung auf Gleichgewicht und Dichtheit der Trommel sowie darauf, daß der Aueflußtrichter für die Proben nicht gegen die eingesetzten Trichter schleisft. Das Zählwerk wird eingesetzt und auf den ursprünglichen Stand eingestellt. 3. Die Ausführung des Probebrennens und die Ermittelung der abgetriebenen Branntwein- und Alkoholmenge geschieht wie bei den Probebrennen für Alkoholmesser gemäß C. unter VIII. der im Eingange genannten Anweisung. Doch soll auch der Abtrieb einer Blasenfüllung genügen, falls der Abtrieb zum Schlusse so geführt wird, als wenn die gesammte Maische abgebrannt worden wäre. 4. Nach Beendigung des Abtriebs wird die Trommel herausgehoben, der Trichter aus der unteren Kapselhälfte entfernt und das Blechkästchen mit den angesammelten Proben aus dem Proben- sammler genommen. Die Proben werden in ein kleines mit Theilung versehenes Standglas gegossen, ihrer Menge nach durch Ablesung an der Theilung festgestellt, durchgerührt und ihrer Stärke nach besiunmt. Letzteres muß mindestens zweimal geschehen. Zwischen den einzelnen Stärkebeftimmungen muß ein Zeitraum von mindestens 10 Minuten liegen. Bildet sich bei dem Eintauchen des Alkoholometers der Wulst schlecht aus, so ist dasselbe heraus zunehmen und gründlich zu reinigen. Sodann ist es von Neuem einzutauchen. 5. Die aus der wahren Stärke der Proben und der vom Zählwerk angegebenen Literzahl berechnete Alkoholmenge wird mit der vorgefundenen Alkoholmenge verglichen. Ergiebt sich hierbei nach Berücksichtigung der Betriebs= und sonstigen Verhältnisse eine Abweichung von mehr als 2 0, so ist das Probebrennen zu wiederholen. Dabei sind, um eine etwaige Abhängigkeil der Größe der Proben von der Stärke des Branntweins oder von einer etwaigen Verschmutzung der einzelnen Schöpfarme festzustellen, die bei den Kippungen austretenden Proben, soweit es zur Erkennung der ordnungsmäßigen Absonderung der Proben erforderlich ist, einzeln zu vermessen und hierauf in das getheilte Standglas zu gießen. Auch kann die erste Hälfte des Abtriebs, die meist einen Branntwein von höherer Stärke liefert, und die zweite, die einen schwächeren Branntwein zu geben pflegt, jede für sich aufgesangen und mit den ent- sprechenden, gesondert aufgefangenen Proben verglichen werden; Voraussetzung ist dabei, daß der Abtrieb so groß ist, daß die Hälfte der Gesammtproben zur Alkoholisirung ausreicht. 6. Die Trommel wird eingesetzt. Die entnommene sowie die während des Probebrennens gesammelte Probe werden in den Sammler gegossen. Das Zählwerk wird auf den Stand nach Be- endigung des Probebrennens eingestellt. Der Probenehmer wird verschlossen.