5. Zoll= und Steuer-Wesen. Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 31. Oktober d. J. beschlossen, der nachstehenden Anweisung zur zollamtlichen Prüfung der unter das Gesetz vom 6. März 1899, betreffend die Abänderung des Zolltarifs (Reichs-Gesetzbl. S. 133), sallenden Seidengewebe die Zustimmung zu ertheilen. Berlin, den 13. November 1900. Der Reichskanzler. Im Auftrage: v. Fischer. Anweisung zur zollamtlichen Prüfung der unter das Gesetz vom 6. März 1899, betreffend die Abänderung des Zolltarifs (Reichs-Gesetzbl. S. 133), fallenden Seidengewebe. In dem Gesetze vom 6. März 1899 ist für ungemusterte, taffetbindige Gewebe aus Seide des Maulbeerspinners ohne jede Beimischung von Floretseide oder von Seide des Eichenspinners oder von anderen Spinnstoffen und beiderseitig mit sesten Kanten gewebt, roh, auch abgekocht (gebleicht) ein Zoll- satz von 300 „X für 1 d# sestgesetzt. Bei der Zollabfertigung von Seidengeweben, für welche dieser Satz in Anspruch genommen wird, ist Folgendes zu beachten: 1. 2. Das Gewebe muß ungemustert, taffetbindig (leinwandbindig) und auf beiden Seiten mit festen Kanten versehen sein. Der ermäßigte Zollsatz darf nur auf rohe oder abgekochte (gebleichte) Gewebe, nicht aber auf Gewebe Anwendung finden, die eine weitere Behandlung durch Appretur u. s. w. er- fahren haben. Das bloße Glätten durch heiße Walzen 2c. (Kalandriren) gilt jedoch nicht als eine solche weitere Behandlung. Das Gewebe muß ausschließlich aus Rohseide bestehen und darf weder eine Beimischung von Floretseide noch von anderen Spinnstoffen oder Gespinnsten enthalten. Rohseide unterscheidet sich von gesponnener Florelseide dadurch, daß erstere aus ununterbrochenen langen Fäden (Kokonfäden) besteht, letztere dagegen aus kürzeren Fasern, welche durch einen sörmlichen Spinnprozeß zu Fäden vereinigt sind. Die zur Herstellung des Gewebes verwendete Rohseide muß solche vom Maulbeerspinner sein; Gewebe, die ganz oder theilweise aus Rohseide vom Eichenspinner bestehen, sind vom ermäßigten Zollsatz ausgeschlossen. Die in Ostasien aus Rohseide des Maulbeerspinners hergestellten Gewebe werden im Handel als Pongees, die aus Rohseide vom Eichenspinner erzeugten Gewebe als Tussahs oder Tussors und Korahs bezeichnet. Die Pongees unter-