— 604 — 2. Zoll-- und Steuer-Wesen. Verzeichniß der Zoll= und Steuerstellen, welchen hinsichtlich des Branntweinbegleitscheinverkehrs Ab- fertigungsbefugnisse beigelegt sind. (Zu §. 8 Abs. 2 der Branntweinsteuer-Grundbestimmungen.) I. Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen I und II. (Bgl. O. §. 2 Abf. 1.) Im Königreiche Preußen: Sämmtliche Haupt-Zoll= und Haupt-Steuerämter, Zoll= und Steuer-Abfertigungsstellen, Neben- Zollämter (1 und II) sowie Steuerämter (1 und I. Im Königreiche Bayern: Sämmtliche Haupt-Zollämter mit den ihnen untergebenen ständigen Zollexposituren, sämmtliche Neben-Zollämter im Innern, Neben-Zollämter I an der Grenze und Aufschlageinnehmereien (einschließlich des sachsen-weimarischen Malzaufschlagamts Ostheim). Im Königreiche Sachsen: Sämmtliche Haupt-Zollämter; die Zoll= und Steuer-Abfertigungsstellen mit Ausnahme der Zoll-Abferligungsstellen für Postgüter und der Zollexposituren Buchholz und Markersdorf; die Steuerämter mit Ausnahme des Steueramts Hof: die Unter-Steuerämter mit Ausnahme des Unter-Steueramts Gassenreuth;: sämmtliche Neben-Zollämter I; die Neben-Zollämter ll: Jöhstadt, Oberwiesenthal, Reichenau und Steinigtwolmsdorf; die Steuerrezeptur Schöneck. Im Königreiche Württemberg: Sämmtliche Haupl-Zollämter und das Haupt-Steueramt Stuttgart; sämmtliche Kameralämter; sämmtliche Zoll-Abfertigungsstellen und Zollämter: das Neben-Zollamt ! Langenargen. Im Großherzogthume Baden: Sämmtliche Haupt-Zoll= und Haupt--Steuerämter; die Finanzämter mit Ausnahme des Finanzamts Mannheim;: sämmtliche Zoll-Abfertigungsstellen, Neben = Zollämter (1 und 11l), Zollämter, Unter-Steuerämter und Steuereinnehmereien. Im Großherzogthume Hessen: Sämmtliche Haupt-Steuerämter, Zoll-Abfertigungsstellen und Steuerämter; das Salzsteueramt Wimpfen; die Ortseinnehmereien mit Ausnahme der Ortseinnehmereien: Birkenau, Dieburg, Gorxheim, Hirschhorn, Höchst i. O., Kailbach, Neckarhausen, Neckar- Steinach, Nierstein, Ober-Ingelheim, Ober= Laudenbach, Reichelsheim, Seligenstadt und Unter-Absteinach.