— 25 — Gesetzes neu bewilliglen Invalidenrenten ist neben der Höhe der Bezüge nur das Alter der Renten- empfuͤnger maßgebend; letzteres ist aus der Formel Zugangsjahr — Geburtsjahr zu ermitteln. Alle diejenigen Renten sind zu kapilalisiren, welche der Rechnungsstelle des Reichs-Ver- sicherungsamis von den einzelnen Versicherungsträgern bekannt gegeben sind. Spätere Aenderungen in der Rentenhöhe bleiben auf den einmal kapitalisirten Rentenbetrag ohne Einfluß. Behufs Berücksichtigung der gemäß §. 41 Abs. 3 des Gesetzes nachzuzahlenden Rentenbeträge und des Einflusses der Zeit, die bei nachträglich geliend gemachten Ansprüchen auf Invalidenrente von dem Eintritte der Erwerbsunfähigkeit ab bis zur Rentenbewilligung verflossen ist, auf die Höhe des Rentenwerths sind die nach den angeschlossenen Tafeln sich ergebenden Rentenwerthe wie folgt anzuwenden: Für Aliersrenten ist für die Aliersjahre 71 und folgende der Rentenwerth um 1 zu erhöhen, für Invalidenrenten ist ein Werth in Ansatz zu bringen, der sich für das Alier r aus der Formel 4 1 1 5 ok- + 5 1kK. #1 +5 berechnet, wobei olt den Rentenwerih zur Zeit des Eintritts der Erwerbsunfähigkeit und #R den Renten- wenh nach Ablauf eines Jahres nach Eintritt der Erwerbsunfähigkeit bezeichnet. Die Kapitalwerthsberechnung zur Festsetzung des Vertheilungsmaßstabs (F. 125 Abs. 3 des Ge- sebes) ist durch Fortschreibung in der Weise zu bewirken, daß dem Kapitalwerihe der am 1. Januar 1900 laufenden Renten die Zinsen für ½ Jahr sowie der Kapitalwerih der im Jahre 1900 neu bewilligten Renten hinzugesügt werden. Die sich ergebende Summe bildet den Karitalwerth der Renten im Sinne # §. 125 Abs. 3 des Gesetzes für die Vertheilung der im Jahre 1900 von der Post geleisteten Renten- zahlungen. Für die solgenden Jahre wird der Kapitalwerih dadurch ermiltelt, daß die Zahlungen des abgelaufenen Jahres von dem für das abgelaufene Jahr ermittelten Kopitalwerth abgesetzt werden und zu dem um ein Jahr aufgezinsten Reste der Kapitalwerih der im Laufe des neuen Jahres neu bewilligten Renten zugefügt wird. Berlin, den 31. Januar 1901. Der Reichskanzler. In Verlretung: Graf v. Posadowsky. 1. Ausscheidetafel für Altersrentenempfänger. Alter Wahrscheinlichkeit, Alter Wahrscheinlichkeit, Aller Wahrscheinlichkeit, in im Laufe eines Jahres in im Laufe eines Jahres in im Laufe eines Jahres vollen aus dem Altersrenten-“ vollen aus dem Allersrenten-l= vollen aus dem Altersrenten- Jahren. genuß auszuscheiden. Jahren. genuß auszuscheiden. Jahren. genuß auszuscheiden. *8 * * *.# 70 —# 81 O, 134 92 O, 31% 71 O.72 82 O, 1004 93 0, 120 72 O, orcs 83 — 91 .. 73 O,osi:I 84 O. 1921 95 O,3700 74 O.osso 85 O, 2050 96 ( 75 O, 00 86 O 2203 97 0,1 76 O,lonn: 87 ).2433 98 O, 4399 77 — 88 O,200 99 O, 4c#: 78 O, i210 39 O,2071 100 (,1546 79 O, i321 90 29 80 O, 1420 91 O, col: