— 151 — Musler 2 (zu §. 17). Beugniß der Prüfungskommission zu über die ärztliche Vorprüfung des Studirenden der Medizin Dem Studirenden der Medizin aus ist bei der mit ihm abgehaltenen Vorprüfung der Analomiee Ddie Censur: 1. lsomit die Gesammtcensur ertheilt worden. 2 3. 4. 5 6 in * “v“ * * 2 * * -v M Physiologie Physik. Chemie Zoologie Botanik u u u u — — — — — — U U u *l# (Falls der Studirende eine Wiederholungsprüfung abzulegen hat, unter Fortfall von II: Die Meldung zur Wiederholungsprüfung in hat frühestens nach und spätestens bis zum zu erfolgen.) Der Vorsitzende der Prüfungskommission. (Siegel der Prüfungskommission.) (Name.) 29