gruheren ⁊T e u- Hülung nd ni iheien — 152 — Muster 3 (zu §. 17). VZeugniß der Prüfungskommission zu über die 7 Wiederholung der ärztlichen Vorprüfung seitens des Studirenden der Medizin Dem Studirenden der Medizin aus- ist bei der mit ihm abgehaltenen . ersten Wieder- zweiten Wieder- Vorprüfung holungsprüfung " holungsprüfung am am. am ausweislich des beigesügten Zeugnisses (oder 1 bei zweiter Wiederholung: der beigefügten ! " · · Zeugnisse) 1. in der Anatomie die Censur: D „ 2.= Physiologie- - 3.= Physik - - 4. --Chemie - - 5.-.Zoologie = - I , 6.--Botanit- - lsomit die Gesammicensur ertheilt worden. (Falls der Studirende eine fernere Wiederholungsprüfung abzulegen hat, unter Fortfall von I: Die Meldung zur Wiederholungsprüfung in hat frühestens nach und spätestens bis zum zu erfolgen.) den ten 1 Der Vorsitzende der Prüfungskommission. Siegel der Prüfungslommission.) (Namc.)