— 183 — Central-Blatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamte des Innern. Du betiehen durch alle Postanstalten und Huchhandlungen. . XXIX. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 7. Juni 1901. V25. Inhalt: 1. Koufulat- Wesen: Ermächtigung zur Vor- Stande oder den Befugnissen der Zoll- und Steuer- nahme von Civilstandsakken Seieiee 183 3 helen Wesen: eachtrag . .R.ch. i..d .E« s 2. Zoll= und Steuer-Wesen: Vereinigung der Unterherr- 3. Finanz-Wesen: Nachtrag zur Nachweisung der Ein- schaften der Fürstenthümer Schwarthunt-Nuvolllan und nahmen des Reichs für das Rechnungejahr 1900 185 Schwarzburg= Sondershausen mit dem thüringischen 4. Retheesen Ausweisung von Ausländern aus dem j 4 i t « . ..-. ... Zoll-undStcsIcr-Veretn;—Vetondenmgenmdem t.Kousulat-Wefen. Dem Kaiserlichen Gesandten Mumm von Schwarzenstein in Peking ist auf Grund des 8. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für das Gebiet von China die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit Einschluß der unter deutschem Schutze lebenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. Die gleiche Ermächtigung ist für die Fälle der Abwesenheit oder Behinderung des Gesandten dem ersten Sekretär der Gesandtschaft in Peking, Legationsrath Freiherrn von der Goltz, ertheilt worden. 2. Zoll-- und Steuer-Wesen. Die bisher der oberen Aufsicht des Königlich preußischen Obersteuerinspeklors zu Nordhausen unterstellten Unterherrschaften der Fürstenthümer Schwarzburg-Rudolstadt und Schwarzburg-Sondershausen sind durch Staatsvertrag vom 20. November 1900 vom 1. April 1901 ab mit dem thüringischen Zoll= und Steuer- Verein vereinigt worden. Die Fürstlichen Steuerämter zu Frankenhausen und Sondershausen sind von diesem Zeitpunkt als Bezirkssteuerämter im Sinne des Vereinsvertrags vom 20. November 1889 unter der oberen Aufsicht des Bezirkssteuerinspektors zu Erfurt eingesetzt worden.