— 199 3. Militär Wesen. Dem praktischen Arzte und Marine-Oberassistenzarzte der Reserve, Dr. Otlo Bartels zu Manila, ist auf Grund des §. 42 Ziffer 2 der Wehrordnung bis auf Weiteres die Ermächtigung ertheilt worden, Zeugnisse der im §. 42 Ziffer 1 a und b ebendaselbst bezeichneten Art über die Untauglichkeit oder bedingte Tauglichkeit derjenigen militärpflichtigen Deutschen auszustellen, welche ihren dauernden Aufenthalt auf den Philippinen haben. Berlin, den 6. Juni 1901. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Rothe. Pekanutmachung. Auf Grund des §. 1 der Anlage 2 zur deutschen Wehrordnung (Bekauntmachung vom 18. Februar 1901, Central-Blatt für das Deutsche Reich S. 41) wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß bis auf Weiteres bei den nachstehend bezeichneten Prüfungskommissionen für Einjährig-Freiwillige die russische Sprache als Prüfungsgegenstand an die Stelle der englischen Sprache treten darf: Königlich preußische Prüfungskommissionen zu Königsberg, Danzig, Marienwerder, Berlin, Stettin, Stralsund, Breslau, Magdeburg, Merseburg, Erfurt, Lüneburg; Königlich bayerische Prüfungskommission zu München; Königlich sächsische Prüsungskommission zu Bautzen; Königlich württembergische Prüfungskommission; Großherzoglich hessische Prüfungskommission: Kaiserliche Prüfungskommission zu Straßburg. Berlin, den 11. Juni 1901. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Hauß.