— 196 — Blrcheier 1 für Garnisonanstalten, „ Werftbuchführer (für den Registraturdienst) soweit sie nicht aus anstellungsberech- tigten ehemaligen Deckoffizieren ergänzt werden. soweil sie nicht ausnahmsweise aus Werftbuchführer und Werfthülfsschreiber, 1 anstellungsberechtigten ehemaligen Obermaterialienverwaltern und Magazinverwalter, Materialienverwaltern der Marine ergänzt werden. Werkführer für Schiffbau, Maler, Segelmacher, Takler und Büchsenmacher, soweit sie nicht aus den Werftarbeitern hervorgehen, Führer einschließlich —Baggermeister und -Maschinisten der Werftfahrzeuge, ? Schleusenmeistergehülfen, 2 Spritzenmeister, Marinegerichtsschreiber, soweit sie nicht für die Gerichte an Bord bestimmt sind. Schiffslazarethdepot-Inspektoren, soweit sie nicht aus anstellungsberechtigten ehe- maligen Sanitätsunteroffizieren der Marine ergänzt werden. „Maschinisten, „Leuchtthurmwärter, „Nebelsignalwärter, ?Maschinenwärter, Dbereier bei der Fetigasanstalt in Wil- helmshaven, #Materialienverwalter beim Lootsenkommando an der Jade, Hausinspektor im Reichs-Marine-Amte, Drucker beim Reichs-Marine-Amte, Drucker beim Admiralstabe der Marine, Bauschreiber, Garnison-Todtengräber. beim Lootsen= und Seezeichenwesen. V. Reichs-Post= und Telegraphenverwalt Kontroleur beim Post-Zeitungsamt in Berlin, Kassirer beim Post-Zeitungsamt in Berlin, Ober-Poskasfenkasfirer Büreau= und Rechnungsbeamte l. Klasse und Ober-Postkassen= buchhalter, älste. . Postkassirer und Telegraphenamtskassirer, zur Hälste.) uOber-Postsekretäre und Ober-Telegraphensekreläre, Vorsteher von Postämtern II. Klasse, Postsekretäre und Telegraphensekreläre, . Büreau- und Rechnungsbeamte ll. Klasse, Postassistenten und Telegraphenassistenten sowie Vorsteher von Post= zur Halfic, mit Ausschluß ämtern III. Klasse, derjenigen Stellen, für welche Militäranwärter nicht geeignet sind.“") Soo S e — *) Die unter 1—8 bezeichnelen Slellen sind nur im Wege des Aufrückens oder der Beförderung von Beamten zu erreichen, die der Reichs-Post= und Telegraphenverwaltung bereits angehören. Die Eran der Gruppe 9 werden mit geeigneten Beamten der Gruppe 10 besetzt. **) Die Zahl der vorweg auszuscheidenden, den Militäranwärtern nicht zugänglichen Stiellen ist auf ein Siebentel der Eeamm usd Bh seslgesetzt.