— 244 — 3. Versicherung -Wese n. Gemäß §. 125 Abs. 1, §. 70 des Gesetzes über die privaten Versicherungsunternehmungen vom 12. Mai 1901 (Reichs-Gesetzbl. S. 139) ist das Kaiserliche Aussichtsamt für Privatversicherung am 1. Juli 1901 ins Leben getreten. Die Geschäftsräume befinden sich bis auf Weiteres in Berlin-Charlottenburg, Grolmanstraße 42/43. Berlin-Charlottenburg, den 5. Juli 1901. Der Präsident. Dr. v. Woedtke Wirklicher Geheimer Ober-Regierungsrath. 4. Zell- und Steuner-Wese n. Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen. Im Königreiche Preußen. Das Steueramt 1II zu Trittau im Bezirke des Hauptsteueramts zu Wandsbek ist aufgehoben und zu Augustenburg im Bezirke des Hauptzollamts zu Flensburg ein Nebenzollamt lI errichtet worden. Dem Nebenzollamte ll in Augustenburg ist die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen I über Ge- treide, Bauholz und zollfreie Massengüter und zur Abfertigung von Getreide zur Ausfuhr gegen Einfuhr- schein beigelegt worden. Es ist ertheilt worden: dem Steueramt 1 zu Eschwege im Bezirke des Hauptsteueramts zu Cassel die Befugniß zur Aus- fertigung von Zollbegleitscheinen II über Taback, der Zollabfertigungsstelle am Bahnhofe zu Cleve die Befugniß zur Abfertigung der mit dem Anspruch auf Abgabenvergülung angemeldeten Kakaowaaren, dem Steueramt 1 zu Charlottenburg im Bezirke des Hauptsteueramts für inländische Gegenstände in Berlin die Besugniß zur Erledigung von Zollbegleitscheinen ! über Postsendungen und von Zoll- begleitscheinen l, dem Steueramt 1 in Neustettin die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen 1 über Brannt- weinsendungen unter Eisenbahnwagenverschluß oder in Eisenbahnkesselwagen und dem Steueramt ! zu Kyritz im Bezirke des Hauptsteueramts zu Neu-Ruppin die'Befugniß zur Erledigung von Zollbegleitscheinen II. Im Königreiche Sachsen. Die dem Hauptzollamte Dresden I unterstellte Zollabfertigungsstelle für Eilgüter am Abstell- bahnhofe zu Dresden-Altstadt ist eingezogen und dem Steueramte zu Wilthen im Bezirke des Hauptzollamts zu Bautzen die Befugniß zur Ab- fertigung von zuckerhaltigen Fabrikaten, für welche die Gewährung von Steuervergütung beansprucht wird, ertheilt worden. Im Großherzogthume Baden. Im Gebiete des Rheinhafens bei Karlsruhe ist eine dem Großherzoglichen Hauptsteueramte Karlsruhe unterstellte Zollabfertigungsstelle errichtet, der folgende Befugnisse beigelegt worden sind: Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen ! und II über Zollgüter und inländisches Salz, unbeschränkte Abfertigung im Eisenbahnverkehr und Abfertigung von Getreide zur Ausfuhr mit dem An- spruch auf Ertheilung von Einfuhrscheinen. Außerdem ist der genannten Zollabfertigungsstelle das allgemeine Niederlagerecht (§. 98 Vereins- Zoll-Gesetz) verliehen worden. ·