Anhang I 31 des Central-Blatts für das Veutsche Reich. Berlin, Freitag, den 19. Juli 1901. Militär-Wesen. Gesammtoverzeichniß derjenigen Lehranstalten, welche gemäß §. 90 der Wehrordnung zur Ausstellung von Zeugnissen über die Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. Bemerkungen. 1. Die mit ' bezeichneten Gymnasien (A. a) und Progymnasien (B. a und C. u) an Orten, an welchen sich keine der zur Ertheilung von Befähigungszeugnissen berechtigten Anstalten unter A. b, B. b und c oder C. b (Real-Gymnasium, Real-Progymnasium, Realschule) mit obligatorischem Unterricht im Latein befindet, sind befugt, Befähigungszeugnisse auch ihren von dem Unterricht im Griechischen befreiten Schülern auszustellen, wenn letztere an dem für jenen Unterricht eingeführten Ersatzunterrichte regelmäßig theilgenommen und nach mindestens einjährigem Besuche der Sekunda auf Grund besonderer Prüsung ein Zeugniß über genügende Aneignung des entsprechenden Lehrpensums erhalten haben. 2. Die mit einem 4 bezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein. Uebersicht. Seile Oeffeutliche Lehranstalten. eelle 1 Progymnassen (C. 3) 259 Gymnaslen (4. a). ..... 250 Real-Progymnasien (C. b). ... .. 260 Real-Gymnasien (AA. h ... ..255[Realfchalen(c.c)......... 261 Ober-Nealschulen (A.c) 257 Oesffentliche Schullehrer-Seminare (C. 4) 264 Progymnasien (B. ) . .. .258«AndereöffentlicheLehranstalten(c.o)... 267 Real · Progymnasien (B. b) . . .. 258 Privat-Lehranstaltn. 267 Realschulen (B. e). .... . 258 Lehranstalten im Auslaunden 269#