— 395 — Tentral-Slatt Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamte des Innern. Fn betiehen durch allsd Vostanstalton und cg#uchhandlungon. s XXIX. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 1. November 1901. V46. , L — — I - Spotttaki-umwin-Vekfugauqdesmctchs-«— ZFTZIJIMMMM —E"U«ss""ss-EI«CM"I; klsbttddslilt..01895"'·"""’·' 2. Kalfalul. ena Ermächügunger va Vernahme von 9 kehucr Ausweisung pon Ausländern us ber dem 1. Koloenuial= Wesen. Verfügung des Reichskanzlers, betreffend den Kolonialrath. Auf Grund des Allerhöchsten Erlasses, betreffend die Errichtung eines Kolonialraths, vom 10. Oktober 1890 (Reichs-Gesetzbl. S. 179) wird Folgendes bestimmt: Der §. 1 der Verfügung des Reichskanzlers vom 10. Oktober 1890 (Kolonial-Blatt S. 268)“) erhält vabshende Zusatz: Die Zahl der Mitglieder wird auf vierzig festgesetzt. Berlin, den 18. Oktober 1901. Der Reichskanzler. Graf v. Bülow. 2. Koufulat= Wesen. Dem mit der Vertrelung des erkrankten Kaiserlichen General-Konsuls in Athen beauftragten Vize-Konsul von Versen ist auf Grund des §F. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 für den Amtsbezirk des General- Konsulats und für die Dauer der Vertretung die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Ehe- schliezugen von Reichsangehörigen vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. ) Central--Blatt S. 389. 67