— 31 — Central Blatt Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamte des Innern. He betiehoen durch alle VPostanstalten und Huchhandlungen. l . I· XXX.JtIhkgIMq-xBerlin,er1tag,den21.Februak1902.II Us, HIIIIULKufnlatsBeicmEraenaussqenz—Eka-ächs — 3. Zor. — Stener. Wesen: Nangerhöhungen zweier tigungen zur Vornahme von Civilstands-Akten Seite 81 Stationskontroleers 983 2. Finanz-Wesen: Nachweisung der Einnahmen des Reichs 4. Palizel-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem vom 1. April 1901 bis Ende Januar 1902. 32 Reichsgebie 33 1. Kou fulat-Wesen. Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Landesadvokaten und Kommerzialrath Dr. Carl Freiherrn von Offermann zum Konsul in Brünn zu ernennen geruht. Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann H. Lingweiler zum Konsul in Rufisque (Sénégal) zu ernennen geruht. Dem Bize-Konsul bei dem Kaiserlichen General-Konsulat in Constantinopel, Seeliger, ist auf Grund des §F. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des General-Konsulats die Ermächtigung ertheilt worden, in Vertretung des General- Konsuls bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit Einschluß der unter deutschem Schutze lebenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. Dem mit’ der Vertretung des beurlaubten Kaiserlichen Konsuls in Oruro beauftragten Kaufmann Julius Martens ist auf Grund des F. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §F. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des Konsulats und für die Dauer der Vertretung die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich güllige Eheschließungen von Reichsangehörigen und unter deutschem Schutze lebenden Schweizern, vorzunehmen und die Geburlen, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.