91 — Tentral-Blalk Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamte des Innern. Bu beotiehen Durch alle Postanstalten und huchbandlungen. 1 " . XXX. Jahrgang. " Berlin, Freitag, den 25. April 1902. " V1. u#halt: 1. · — r- - 2. Finanz-Wesen: Nachweisung der Einnahmen des Neichs 5* Lelte nbenen heekung nes Konknar. 4 — Joril 100| bis r nde ar 00:-5 d —( ** 3. Polizel-BWesen: Ausweisung von Ausländern aus dem standsakten: Entlassung .. Seite 91 Neichsgebiet. l 1. Kon sulatlWesen. Von dem Kaiserlichen Konsul in Cagliari (Sardinien) ist der Avv. Prosessor Gio. Maria De Villa zum Konsular-Agenten in Sassari beslellt worden. Dem bei der Kaiserlichen Gesandtschaft in Tanger beschäftigten Legationssekretär Freiherrn von Eyb ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für das Gebiet der Staaten Seiner Majestät des Sultans von Marocco die Ermächtigung erkheilt worden, in Fällen der Abwesenheit oder Verhinderung des Kaiserlichen Gesandten als dessen Vertreter bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit Einschluß der unter deutschem Schutze lebenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. Dem Kaiserlichen Konsul Franz Wolff in Jacmel (Haiti) ist die erbetene Entlassung aus dem Reichs-= dienst ertheilt worden.