— 41 Formen der Tuberkulose. Behandlung des Fleisches. b) ohne hochgradige Abmagerung: a. frische Infektionen nur in den Einge- weiden oder im Euter G. frische Infektionen nicht blos in den Eingeweiden oder im Euter B. Ohne Erscheinungen einer frischen Blutinfektion: a) mit hochgradiger Abmagerung b) ohne hochgradige Abmagerung: #u. mit ausgedehnten Erweichungsherden . ohne ausgedehnte Erweichungsherde: die tuberkulösen Veränderungen finden sich nur in den Eingeweiden oder im Euter vor: bei geringer Ausdehnung der Krankheit. bei großer Ausdehnung der Krankhit die tuberkulösen Veränderungen finden sich nicht blos in den Eingeweiden und im Euter vor Bemerkung: Die nicht veränderten Theile sind bedingt sug, lich (§. 35 Nr. 4, §F. 37 unter III Nr. 1, §. 38 unter II, 2). Das Fett ist bedingt tauglich, das sonstige Fleisch untauglich (§. 34 Nr. 1, §. 37 unter 1, 5. 38 unter I. Das gesammte Fleisch ist untauglich G. 33 Nr. 8). Die nicht weränderten Theile sind bedingt taug- lich (§. 35 Nr. 4, §. 37 unter III. Nr. 1, a, §. 38 unter II, a). Die nicht veränderten Theile sind, erußlauglich ohne Einschränkungen (§. 35 Nr. 4). Die nicht veränderten Theile sind zwar gemf- lauglich, aber im Nahrungs= und Genuß- werlh erheblich herabgesetzt (6. 35 Nr. 4, §. 40 Nr 1, b). Von den nicht veränderten Theilen sind Fleisch- viertel, in denen sich eine tuberkulös ver- änderte Lymphdrüse befindet, bedingt taug- lich. Die übrigen nicht veränderten Theile sind zwar genußtauglich, aber im Nahrungs- und Genußwerth erheblich herabgesetzt (S. 35 Nr. 4, §. 37 unter II, §. 40 unter I, a). Die veränderten Theile sind in den Fällen zu 1 unter b, IlI unter 1 B, II unter 2 Ab a, Il unter 2 Bb genußuntauglich. Ein Organ ist auch dann als tuberkulös anzusehen, wenn nur die zugehörigen Lymph= drüsen tuberkulöse Veränderungen aufweisen; suchung als frei von Tuberkulose erweisen (T. 35 das talliche gilt von Fleischstücken, sofern sie sich nicht bei genauer Unter-