— 145 — Muster 4. A. B K. 22.) Stenerhebebezirk Lagerbuch der Schaumweinfabrik des in über fertigen unversteuerten Schaumwein. Rechnungsjahr 19 . Dieses Buch enthält Blaͤtter, die mit einer angesiegelten Schnur durchzogen sind. ............................... Juckt-gis Anleitung zum Gebrauche. 1. Das Lagerbuch ist — abgesehen von den Spalten 17 und 18 — vom Fabrikinhaber oder Betriebsleiter selbst oder unter seiner Verantwortung von einem von ihm ermächtigten Vertreter in Jahresabschnitten (1. April bis 31. März) zu führen. Ueber die Bestellung eines Vertreters ist auf dem Buche ein Bermerk zu machen. . Das Buch ist in den zur Lagerung des fertigen unversteuerten Schaumweins genehmigten Räumen nach näherer Bestimmung des Oberkontroleurs aufzubewahren sowie sauber und un- beschädigt und den Beamten stets zugänglich zu halten. . In dem Lagerbuch ist sämmtlicher in der Fabrik ferliggestellter Schaumwein nachzuweisen, gleich- viel, ob er in die Lagerräume für fertigen unversteuerten Schaumwein ausgenommen oder ob er ohne vorherige Lagerung sofort versteuert oder unter Steuerkontrole ausgeführt wird. (Vortsetzung auf Seite 148.) 90“ t 2