— 169 — Anhang Nr. 26 des Central-Blatts für dus Deutsche Keich. Berlin, Freitag, den 20. Juni 1902. Militär-Wesen. Gesammtverzeichniß derjenigen Lehranstalten, welche gemäß §. 90 der Wehrordnung zur Ausstellung von Zeugnissen über die Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst 1. berechtigt sind. Bemerkungen. Die mit * bezeichneten Gymnasien (A. a) und Progymnasien (B. a und C. u) an Orten, an welchen sich keine der zur Ertheilung von Befähigungszeugnissen berechtigten Anstalten unter A. b, B. b und c oder C. b (Real-Gymnasium, Real-Progymnasium, Realschule) mit obligatorischem Unterricht im Latein befindet, sind befugt, Befähigungszeugnisse auch ihren von dem Unterricht im Griechischen befreiten Schülern auszustellen, wenn letztere an dem für jenen Unterricht eingeführten Ersatzunterrichte regelmäßig theilgenommen und nach mindestens einjährigem Besuche der Sekunda auf Grund besonderer Prüsung ein Zeugniß über genügende Aneignung des entsprechenden Lehrpensums erhalten haben. 2. Die mit einem x bezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein. AUebersicht. Sene Oesfentliche Lehranstalten. eelle Progymnasien (C. a) 179 Gymnasien (A. a) . 170RealiPkogymnasicn(c.b). 181 Real-Gymnasien (A. b) 175 Realschulen ((ee) 181 Ober-Realschulen (A. c) 177 Oeffenlliche Schullehrer-Seminare (C. d) 185 Progymnasien (B. a) 178 Andere öffentliche Lehranstalten (C. et) 187 Real-Progymnasien (B. b) 178 Privat-Lehranstalken . 188 Realschulen (B.c) 179 Lehranstalten im Auslande 180