— 202 — 3. Zoll= und Steuer-Wesen. Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen. Im Königreiche Preußen. In Uttrichshausen im Bezirke des Hauptsteueramts zu Hanau ist eine Uebergangsabgaben- Hebestelle mit der Befugniß zur Erledigung von Uebergangsscheinen über Bier und zur Erhebung von Uebergangsabgaben von Bier errichtet worden Im Bezirke des Hauptzollamts zu Tönning ist das Nebenzollamt ! auf Sylt von Keitum nach Westerland verlegt worden. Dem Steueramt I zu Sigmaringen ist die Befugniß zur Ausgangsabfertigung von Bier, für welches Steuervergütung beansprucht wird, beigelegt worden. Im Königreiche Sachsen. Das Untersteueramt zu Auerbach im Bezirke des Hauptzollamts zu Plauen ist in ein Steueramt umgewandelt worden, dem folgende Befugnisse beigelegt worden sind: Unbeschränkte Befugnisse im Begleit- (Versendungs-schein-Verkehre sowie zu sämmtlichen Abfertigungen im Eisenbahnvertehr, Abfertigung von Wollenwaaren der Nr. 414 5 und 6 und Baumwollengarn der Nr. 2c 1, 2 und 3 zu anderen als den höchsten Zollsätzen dieser Nummern, Ausfertigung von Musterpässen über Gegenstände des freien Verkehrs, Abfertigung von Getreide mit dem Anspruch auf Ertheilung von Einfuhrscheinen, Ausfuhrabserligung von Branntwein, Taback und nicht unter stehender Kontrole eingesalzenen Gegenständen mit dem Anspruch auf Abgabenvergütung, unbeschränkte Befugniß hinsichtlich der Uebergangesteuer von Bier und Branntwein, sowie die Befugniß zur Ausfertigung und Erledigung von Uebergangsscheinen über geschrotetes Malz und Wein. Die Steuerrezeptur zu Kreischa im Bezirke des Hauplzollamts Dresden ll ist in ein Unter- steueramt mit folgenden Befugnissen umgewandelt worden: Ausfertigung und Erledigung von Begleit- scheinen über inländischen Branntwein, Ausfertigung von Versendungsscheinen ! und II über inländischen Taback, Ausfuhrabfertigung von Branntwein und Taback mit dem Anspruch auf Abgabevergülung sowie Ausfertigung von Uebergangsscheinen über Bier, Branntwein und Malz. Es ist ertheilt worden: der Zollabfertigungsstelle zu Miltitz im Bezirke des Hauptzollamts Leipzig ll die Befugniß zur Ausfertigung von Zollbegleitscheinen II und im Hauptzollamte zu Meißen die unbeschränkte Befugniß zu sämmtlichen Abfertigungen im Eisenbahnoerkede. Im Herzogthum Anhalt. Die bisher selbständige Zuckersteuerstelle in Güsten im Bezirke des Hauptsteueramts zu Dessau ist aufgehoben und mit dem in Güsten bestehenden Steueramt 1 verbunden worden. In Elsaß-Lothringen. Dem Steueramt 1 zu Forbach im Bezirke des Hauptsteueramts zu Saargemünd ist die Befugniß zur Ausfertigung von Musterpässen über Gegenstände des freien Verkehrs beigelegt worden. Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 19. Juni d. J. beschlossen: 1. die nachstehend unter A. aufgeführten Abänderungen und Ergänzungen der Bestimmungen über die zollfreie Ablassung von Mineralöl zu Nassinations= und anderen gewerblichen Zwecken — Bundesrathsbeschluß vom 26. November 1896, Central-Blatl 1896 S. 593 — zu genehmigen;