— 315 Tentral-Blatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamte des Innern. Zu belichen durch alle Postanstalten und VLuchhandlungen. Berlin, Dienstag. den 23. September 1902. 2 V 40.) Sazalt: - und Stener- Wesen: Abänderungen und Ergänzungen der B # ##ßtk alen: Seite 315 Zoll= und Stener-Wesen. Der Bundesrath hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, den nachstehend aufgeführten Abänderungen und Ergänzungen der Branntweinsteuer-Ausführungsbestimmungen?) mit der Maßgabe zuzustimmen, 1. daß die Vorschriften am 1. Oktober 1902 in Kraft treten, 2. daß die Frist zur Stellung der Anträge auf Anrechnung des Kontingentswerths (B.O. 5. 160 a) und auf Veranlagung zum Kontingent (K. O. S. 8 Abs. 1 Satz 2) für das Betriebsjahr 1902/03 bis zum 1. November 1902 erstreckt wird, 3. daß der Reichskanzler ermächtigt wird, das Muster 4 der Grundbestimmungen abzuändern. Berlin, den 18. September 1902. Der Reichskanzler. In Vertretung: Frhr. v. Thielmann. *)Central= il Slatt für 1900 S. 173, * 1901 S. 91.