— 402 — 2. Hinter Ziffer 1 der Anleitung zum Gebrauch ist einzufügen: „Ia. Außer den Brennereien, welche ausschließlich Maischbottichsteuer entrichtet haben, sind auch die Brennereien mitaufzunehmen, welche nur während eines Theiles des Betriebs- jahrs Maischbonichsteuer entrichtet haben und wegen der Zuschlagentrichtung während des übrigen Theiles in den Spalten 15 und 16 der Nachweisung 3 als Zuschlag- brennereien mitnachgewiesen sind. Bei diesen Brennereien sind nur der der Maisch- boltichsteuer unterworfene Bottichraum und die daraus erzeugte Alkoholmenge zu 1. Unter B i berücksichtigen.“ Zu Muster 6. st a) in der Spalte 5 hinter dem Worte „Kontingentscheine“ einzufügen: vund der ausgerechneten Kontingentswerthe"“, b) statt der Spalten 10 bis 16 eine Spalte mit der Aufschrift „An Zuschlag zur Ver- brauchsabgabe wurden erhoben Mark“ vorzusehen. 2. Unter C treten an die Stelle der Spalten 1 bis 17 die folgenden: nach den vollen An allgemeiner Brennsteuer wurden erhoben nach ermäßigten Sätzen in in landwirthschaftlichen Korn- Genossenschaftsbrennereien brennereien Söätzen (B. O. 8. 172a) zu zu zur Hälfte vier Fünfteln vier Zehnteln der vollen Sätze zusammen Mark "„ Mark "„ Mark " Mark Mark 1. v 2. 8. 4. 6. An besonderer Brennsteuer wurden erhoben für den Sommerbetrieb in bei Verarbeitung von · landwirthschaftlichen · Zell- Einnahme Brennereien Rübenstoffen stoffen an zum Satze von zusammen Brennsteuer (Summe der 1 Mark 2 Mat3 Marsse Mark 15 Mark 15 Mark MartkNark 1 MarxMart Mart Mart Martk 6. für das Hekloliter Alkohol 7. 8. 8. 10. 11 12. Spalten 5 und 12) Mart 13.