— 432 — Ortsüblicher Tagelohn gewöhnlicher Tagearbeiler, sesigestellt für Personen im Alter von Bezir ke. über 16 Jahren unter 16 Jahren maͤnnliche weibliche männliche weibliche —□LLC□ Provinz Oberhefsfen. Kreis Büdingen: a) Büdingen 2 20 1 46 1 b) Dudenrod. 1 80 1 200— 90 — 70 ) Bös-Gesäß, Burgbracht, bitkicchn, Inrhausen Michelau, Wippenbach . 1601——90—70 4) die übrigen Gemeinden des Kreises 1 80 1 10 — —0 Die neuen Lohnsätze für Büdingen, Dudenrod und Gelnhaar l . (lehteke5 bisher beic, jetzt unter d) treten am 1. Mai 1903 s l n Kraft. Reichsland Elsaß-Lothringen. Bezirk Ober-Elsaß. " Kreis Gebweiler: a) Gebweiler 2 40 1 S8Sll 2 11— b) Bühl, Teenhein Jungholz, Lautenbach, Lautenbach- l zell, Linthal, Murbach 2 20 1 8— — 90 Diese Lohnsätze treten am 1. Juli 1903 in Kraft. die Löhne . x 1 der anderen Gemeinden bleiben unverändert. · » s Kreis Rappoltsweiler: 1 « a) Altweier 2 40 1 60 150 1 20 b) Diedolshausen. 2 40 1 8S00 150 1 20 ) Niedermorschweier. 2 50 1 80#0 1 20 4) Rohrschweier 2 50 1 81H10 1.— c) Zellenberg 2 — 1 6000 20 — 90 Gültigkeit vom 1. Juli 1903 ab; die Lohnsätze der anderen D Gemeinden bleiben unverändert. 1 1 I l 5. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. In der Sitzung des Bundesraths vom 18. Dezember 1902 haben die verbündeten Regierungen vereinbart: 1. eine einheitliche Rechtschreibung in den Schulunterricht und in den amtlichen Gebrauch der Behörden einzuführen und von dieser Rechtschreibung nicht ohne wechselseitige Verständigung unter einander und mit Oesterreich abzuweichen; 2. als Zeitpunkt für die Einführung der neuen Rechtschreibung in den Schulen, insofern die Einführung nicht schon zu einem früheren Zeitpunkt erfolgt ist oder erfolgt, den Beginn des Schuljahrs 1903/4 und als Zeitpunkt für die Einführung in den amtlichen Gebrauch