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        <title>Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dreißigster Jahrgang. 1902.</title>
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        Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben
im

Reichsamte  des  Innern.

 

Dreißigster  Jahrgang.

1902.

    

Berlin.
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        <pb n="3" />
        Inhalts-Verzeichniß.

1. Allgemeine  Verwaltungs-Sachen  Seite  16,  40,  46,  82,  106,  112,  196,  237,  245,  248,  292,  881,  885,  896,

400.  424,  482.

2.  Auswanderungs-  Wesen  Seite  896.
3.  Bankwesen  Seite  4,  24,  44,  80,  98,  122,  200,  290,  308,  370,  394,  414.
4.  Eisenbahn-Wesen  Seite  165.

5. Finanz-  Wesen  Seite  13,  32,  58,  92,  110,  116,  124,  164,  244,  296,  362,  382,  408,  428.

6.  Handels-  und  Gewerbe-Wesen  Seite  8,  23,  211,  248,  292,  300,  872.








  





7.  Konsulat-Wesen  Seite  3,  7,  15,  19,  23,  31,  35,  39,  48,  57,  67,  78,  79,  89,  91,  95.  97,  105,  109.  115,  119.  121,

163,  191,  195,  199,  237,  243,  247,  287,  289,  295,  299,  303,  307,  311,  361,  365,  369,  377,  381,  385,  389,  398,
399,  407,  411,  418,  421,  427.
8. Marine-  und  Schiffahrt  Seite  36,  74,  107,  165,  292,  295,  391.

9.  Maß-  und  Gewichts-Wesen  Seite  40,  46,  111,  396.
10.  Medizinal-  und  Veterinär-Wesen  Beilage  zu  Nr.  22  Seite  1*,  238.
11.

Militär-Wesen  Seite  36,  59,  68,  111,  119,  165,  169,  240,  249,  251,  396,  422,  427.

12. Polizei-Wesen  Seite  1,  6,  9,  11,  17,  21,  29,  33,  37,  42,  54,  66,  71,  77,  86.  90.  93,  96,  102,  108,  112,  117,  120,
125,  168,  194,  196,  234,  241,  245,  249,  288,  292,  297,  300,  305,  310,  313,  363,  366,  374,  378,  384,  386,  391,  398,
406,  410,  412,  418,  425,  433.

13.  Post-  und  Telegraphen-Wesen  Seite  8,  75,  312,  366,  416.

14. Statistik  Seite  100.

15. Versicherungs-Wesen  Seite  26,  84,  192,  234,  389,  397,  429.

16. Zoll-  und  Steuer-Wesen  Seite  3,  16,  19,  33,  40,  53,  68,  85,  106,  111,  124,  127,  167,  202,  240,  247,  288,  303,
310,  316,  366,  372,  383,  390,  398,  400,  409,  411,  416,  422.
        <pb n="4" />
        <pb n="5" />
        Aerzte.

ersan
gunot  A.  mit  ausländischen

Sachregister.

(Die  arabischen  Zahlen  beziehen  sich  auf  die  Seite.)

A.  Bohm  93
Ermãchti  ur  Ausstell  tl  8
ELEÒE-ELEEEA.EXII  66

für  militärpflichtige
Provinzen  68.

—  desgl.  in  Argentinien,  Urugnuay  und  Paraguay  119.
—  desgl.  in  n  Vereinigten  Staaten  von  Amerila  oder  in

Canada

1
—  Zurückzie  der  ertheilten  Ermächti  Ausstell.
*  t

ulisns*  #  u.  Freibezirk.
Amtliche  Liste  s.  u.  Schiffsliste.

Amtliches  Waarenverzeichniß  s.  u.  Waarenverzeichniß.
Anstellungsbehörden  s.  u.  Militäranwärter.
Bekanbmachug  betr.  die  Beschäftien

  Apothelen  23.
Arheilegltatistit

Ar  Schbolveisches  Institut  s.  u.  römisch-germanische  Kom-Ausländer

  f.  u.  Unfallrenten.
Ausland  (.  u.  Umzugskosten.

Auswanderungsunternehmer.
mächtigten  einer  Hamburger  Firma  als  U.

Ausweisungen:

Mellefant  98.

Albers  1.

Alt  17.

Altenaar  196.

Ambroza  117.

Anderkowth  398.

Anders

W#  112.

Apolin  878.

Armand  21.

Arnand  3006:  Zurücknahme
er  Ausweisung  363.

Auböck,  Josef  241.

—,  Therese  241.

Bachelier  215
Baier,  Voseph:  292.
—,  Richard  17.
Barth  249.

Bauer  119.

Bestimmungen,  betr.  den  Beirath  für

Bero  f.  Borado.
Borado,  W#nabe,  genannt
Leiso
Vorini  6.
Bos  van  den  Busch.
van  der  Bossche  9.
Brabec
Bradak  17.
U  Bradatlsch  425.
Lrän  400.
1  Brdicka  305
freesea  .  Preder.
Breider  110.
Brillhues,  Hermann  *)
huis,  Gerrie  Jean)  391
Broncek
Brückner,  ##e  (Bryckner,

eutsche  in  Sparüsungszeugnissen

  in

Antonin
—,  Ferdinand  #s86.
—,  Heinrich  33.
6%  Brunner  66.

Budina  412.

Bunk  s.  Vonk.

Burianski,  Johann  410.
—  (Burianska),  Marie  96.

Julossung  enes  Bevoll= 



 

Lazant  7  van  den  Busch  (Bos)  17.
Beli  Butzlaff  42;  Zurücknahme
Hense  e  245.  der  Ausweisung  66.
Ben  Bydlon  168.

1  -*ns  1.

Bensch  366.

Beran  36.

Beraunsky  310.  ECalinski  12.

van  den  Berg  120  Cerny  71.

Bernasconi  391.  Ebaberiafond  i.  Jetzlewitz.
Vernsuß  66.  Charteaur  112

Bertelle  11.  Chenal  96.

Bertolo.  874.  Chmiel  37.

Beuer  66.  Chowanet  90.

Bißener  112.  Chrzaszez  90.

Bitlner  363.  Chunowski  425.
Blattmann  297.  Cimba  54.

Bleil  93.  Clausmann  29#1.
Bochaz29.  Clêment  8007.

1  oechat  120.  Cocozza  231.

Böckel  Z3638.  Comment  211.

Bogady  378.  Courtois.  Marie  1581

Courtois,  Oskar  19#.
Cousinat  406.
Czingel  102.

Dagon  38.
Dahms  313.
Dalla-Pieta  196.
David
Defregger  112.
de  Diana  196.

Kiwl  10,  Joses  Georg
120

rokop  120.
Dolleschall,  Josef  6.
Drahorad  9
Debler,  auch  Dreßler  368.
Duculty  tl§
Dürscherl  235.

Dyczek  88.

SEgger  102.

Eidlbös  388.

Eiselt  425.

Eisler  54.

Elsjan  i  Zd  Wipper  194.

Engel  1

Englisch  *.  Reiß.

Erben,  Augustin  12.
arie  301.

Ergo  168.

Esmann  54.

Vattrr  486.
Feltis  96.

Hirdter,  Keam  II.
—,.  Nobert  313.
Firlik  17.

Fischer  66.
Fleury  378.
Florek  40.
Fockslein  #7.
Nolwarczun  5.
        <pb n="6" />
        Folter  245.—

rank  306.

Franke  12.

Frankiewicz  (Berichtigung
des  Namens)  9.

Freitag  15

Fricek,  auch  Frich  und
Frseit  W

gFeind!et  j.  Fricek.
Früha  aube  245.

Suet
1  ürst  102.
Furch  12.

Gabriel  363.

Gall  235.

Gamm,  Simon  (Bernhard
Pawlowski)  378.

Gardon  71.

Geisler,  Franz  235.

—,  Joseph  406.

Gellert  241.

Giacinto  318.

Glaser  306.

Glodzinski  (auch  Kastprzieg
genannt)  412.

Gloor  12.

Slutz  54.

Joldstein  17.

holec  Wolsh  293.

Jot

Oösbe  410.

Granzner  102.

rimm  367.

rojnacki  s.  Trojnacki.

Lronzei  ((  (Grombski)  297.
ro

roßbach  66.

Grubhofer  378.

Grünfeld  288.

Gündel  433.

Gundolf  219.

Guyot  9.

Seese

 

Hacker  102.
Hänger  310.
hänsel  386.
Hafner  93.
Haimböck  86.
Hajan  s.  Holub.
amlisch  310.
hammer  71.
Hammerle  133.
Hanel  293.
Knarbig  313.
Harboe  9.
Hartl  117.
Hartmann  375.
Haslauer  125.
Haunold  241.
Hauptmann  410
.  Hauser,  Johann  Bapiist  113.
„,  Josef  17.

Haoranek  120.

 

Hedegaard  374.
Heger  54.
Heilbrunner  297.
Held  28
Hellmann  375.

enke  33.
Herbuté  801.
hberget  71.
Hermsen  196.
Herren  386.
Herrmann  9.
Herwig  386.
Heß  425.
L#ymann  125.
Onide
dadgtrdet  410.
Völpert  120.
Hörnla  90.
bößl  54.

Hoser  419.

Hofereiter  297.

hofer  71.

Hollas  125.

Holmberg  194.

boltpoet  12.

Holub  Eeiranm  Hajan  6.
olzapfel  87.
olzinger  118.
Hopsenberger  297.

i
2n  bern  29.
Hoyer

Hn  12.
fradsky  77.
Huber  418.
Hudziak  125.
Husmann  6.
Huttig  38.

Jacobowitz  196.
Jacquinet  102
Jänichen  51.
Jahn  386.
Jakubeez  102.
Januszewski  3989.
Jary  410.
Jeitner  12.
Jemella  113.
Begerwih-Ehafferlasond
(de  Chafferlafond),  Wassili
Ernst  (Frédéric  Charles)  9
Igl  194.
irasek  108
llichmann  2.
ocksch  249.
önsson  117.
lohannsohn  288.
lohansson  249.

 

 

2%%“mlvßlkez"–:m-)

Israel  87.
Iltensohn  90
Juckel  117.
Junkhaus  194.
Ivanzich  71.

Kaborek  241.
Kager  118.

Kalika  42.

Kantuzi  71.

Karell  913.

Karger  265.

Kartak  298.

Kasparek  6.

Kastprzieg  j.  Glodzinoki
Katz  313.

Kauzner  384.
Kerli  425.

Kern  313.
Kerschner  425.
Keßler  37.
Kettner  b1.

van  Kevelaer  ½66.
Kiehm  66.
Kiesling  301

Klapper  410.
Klaus  306.
Kleinwächter  363.
Klementz  54,  108.

Klingenschmid  12.
Klinger  433.
Knüsel  37.

Kolar,  Maria  24  .
aul  29.
Konrad  197.

pp  6.

oscielny  363.

-koslowmsky  86.

#ossak  108.

kowarik  51.

dramer  15.

krattinger  249.

kratzert  245.

#kraus  66.

Kreisler  318.

Krepela

Kreischt  #u  39P91.

Kreug  1

Aureu  415  17.

Krizaj  367.

Krmela  71.

Kromann  120.

Kruml,  Josef:  geboren  zu
Bodaschin  in  Böhmen  219.
Josef:  geboren  zu  Wien
310.

 

222222222
—

Künert  33.
Küpper  209.
Küssel  197.
Kulczyk  12.
Kulhavy  102.
Kunert  367.
Kunschier  54

Kunsly  297.
Kunz,  Emil  391.
—,  Otto  S#7.
Kurz  87.
Kusera  375.
Kultner  120.
Kutzler  117.
Kwasniewski  906.

Labrone  37.

Läumlis  37.

Laguniak  87.

Lair  363.

Landowicz  9
Landrichinger  #(.  419
Langer  211.

Lemoine  102.
Lenoir  102.
Lerch  297.
Lescouf  197.
Lessel  378.
Letal  12.
Leubner  17.
Liebig  125.
Liebsch  37.
Lindner  21.
Lochmann  367.
Löschner  168.
Luard  245.
Lüscher  288.

Mach  2938.
Machett  71.
a

*  .
März  1
Maier  Gr.er,

Theresia  375
Makowski,  unna-  293.
—,  Israel  113
Mameli  375.
Magquat  102.
Marc  120.
Maritt  191.
Martan  12.
Martin,  Adam  Andreas  93.
—,  Johann  Adam  412.
Mötrey  s.  Mihics.
Mattauch  306.
Mattausch  9
Matli  410.
Maurer  37.
Maurin  126.
Maxenberger  117.
Mayr  12.
Mazeck  235.
Meder  142.
Meens  66.
Meier,  Franz  Josef  375.
—,  Jakob  113.
—,  Wilhelm  216.

aier.

Julius  306

—,  s.  a.  M
Melzer  168.
        <pb n="7" />
        Micholla

-  “  Matrey  419.

Milklo

ee  Johann  418.
Aleoc-  113.
*  ischeck  378.
#

 

 

 

Nondwelt  j.
oritz  ve
Mrva  90.
Mucha  313.
Müller,  Adalbert  106.
—,  Joseph  54

Mulot  117.

Mutsch  313.

Frankiewicz.

r

 

Nassimbeni  301.
Nataniel  306.
Neels  249.
Nejmann  434.
Nepovim  37.
Neubinger  38.
Neumann,  Anton  375.
—,  Josef  Franz  33.
Neumeister  301.
Niederer  93.
Nielsen  801.
Nitsche  410.

Nobel  367.
Nowack,  Alois  29.
Nowak,  Franz  236.
Nowotny  297.

Oberweger  398.
Leiewiz!  (Olgiewicz)  211
e

Olgiewirz  4  Ociewicz.
Orlner
Ehsspenn  235.

8  v4,

Parik  93.

Paßmoser  113.

Pawlik  87.

Pawlowsli  s.  Gamm.

Payourek  126.

Pech,  Fanz  4½%
—,  Josef  3

Pellegrini  2

Peters  38.

Pfister  109.

Pilz  168.

r’*i  (Pirra)  55.

Pöllmann  938.

Poßnecker  117.
Pohl,  Bertha  96.
6  Josef  297.

korn
olcar  nnvh  191.
olfter  293.

ontirolt  4.
ospischil  306.
rachar  117.
radil  f.  Radil.
zrax  113.
Praxmarer  3981

reußler  17.

krokosch  113.

oote,  *8

ruv

7  n  10.
üschel

büschetrger  17
Puschnig  391.

 

vom  Quickelberghe  90.

Nadil  (Pradil)  419.
Nassour  425.

Nainke  249.
Rak  42.
Nandon  425.
Nasmussen  306.
Ratka  113.
Ratzer  29.
Rauchert  21.

Rege

Nehenstrei  11.
Reinsch:

Reiß  Hur  gEnglisch  1.
Renand  !

Rennch  4%

Revenich  b5.
Nichter,  Emilie  398.
—,  Franz  310.

—,  Marie  Louise  367.
—,  Otto  301.
Nieder  6.

Nieger  311.
Nietmann  386.
Rindt  126.

Ristl  246.

Nößler  55.
Nogalewicz  197.
Noydct  112.

Nomond  31.
RNosenblum  31.
RNosenzweig  246.
Rotter  235.
Roznawski  363.
Rudolf,  Eduard  412.
—,  Josef  106
Nuffier  29.

Rupiczak  96.

Au  zicka  301.

 

.
4
I
9
1
8
F
7
9
Preder,  auch  Vredder  197.
1
9
9
9

ch
Rechziegel  (Reckziegel)  376.
305.

Saalhosjer  u1.

Sablack  21.

Sacco  197.

Säng  297.

Saitß  381.

Salgzer  96.

Sanda  288.

Sardo  alias  Sordo  31.
Sar  1256.

Schaber  298.

Schachmann  Sochmann)#31.

Schäffl  3

Schär  136
Schällin  112.
Scharabon  37.
Scherer  87.
Schieven  384.
Schilberg  911.
Schimek

S  uitine.  *  Szymaneli
chiml
Zanct  12.
Schindler  363.
E  chlacht  12.
Schlick  381.
Schlosser  412.
Schlüssig  246.
Schmidt,  Anton  ½.
—,  August  363.
—,  Bruno  196.
—,  Julius  399.
—,  Paul  77.
Schneider  367.
obner  381.
önfeld  87.
Schönsleben  31
onowetg  Ehno)  12.
rem

S  be  235.
cchusana  12.
chuhmann  120.
chulz  103.

Oi(W

 

G.  GW.

6  G  G  Gl  G  Ge

Schuster  87.

chwarp,  Moriß  2.
chwarz,  Franziska  17.
Sebera  12.

Sedlacek  412

Seidl  391.

Sella  66.

#imonetti  248.
Fopel  366.

Skuta  s.  Schonowski.
Sladeczel  42.
Sochmann  s.  Schachmann.
Sokol  117.

Sordo  f.  Sardo.
Sperber  110.

Spirgi  21.

Stach  55.

Sadler  367.
Sladlwieser  55.
ölangelmeier  433.
tawatsch  1419.
Steinberg  246.
Steinberger  77.
Steiner  1941.
ltemmberg  ,

I  K.  r  r  %  KrR  rr  Ö
AL  (.#

 

(  o00“%  0G
"  (W

VII

Stenvert  236.

Stephan  412

Sterl  379.

Stern  17.
s.  a.  Strumpf

Stöhr  194.

Storch  42.

Stowasser  363.

Strauh  (Sztrausz)  249.

Stkibriky  38.

Strumpf  Lenannt  Stern  00.

Stursky  3

Styblik  u#

Subersky  387.

Sucharda  103.

Süß  103.

Sule  253.

Sumann  6:  Zurücknahme
der  Ausweisung  363.

Sooboda  246.

Szitritsch  425.

Sztrausz  .  Stranßt.

#dlewolt  Tnten  197.

2  Johan

Sinktenskt,  Theophil  (Schimenski,
  kieo  40.

Tandler  2.
Tannhäuser  377.
Tauchmann,  Alois  12.
—,  Wenzel  117
Thuis  21.
onn  90.
Tosi  297.
Traindl  2
ond  (#rautmany)  96.
Prsfart

8  Oroinaci  23.
rzop  ·

Umlau
Unterlechner  219.

Uchlar  #  7.

Vaiseitl  (Beißheitel)  0.
Vanel  105.

Baucher  12.
Beiiskal  (Veiskal)  2.
Berdeul  90.
Beronelli  298.
Vetters  21.
Bitek  9.

Vogl  21.
Vorzimmer  191.
Vos#tkoosln  117.
Votroubek  66.
de  Vries  119.

 

Wachauer  285
Wänke  s.  Wenke.
Wagenknecht  311.
Wagner,  August  17.
—,  Hermann  12.
        <pb n="8" />
        VIII

 

Baner,  Marie  31.  Witz  110.  !
Wala  37.  Wodicka  191

Walencki  55.  Wolf  288.

Wallner  431.  Sürdinger  434.

Walonas  391.  Wüst,  Jakob  313.  D
Wasa  34  —,  Katharina  310.  (
Watzka  55  Wurm  93.
Weber  55  Wyssmann  314.
Weigel  168  ijß  98.
Weigend  2  Wyszunski  814.
Weinberger  12.

Weißheitel  s.  Vaisejtl.  Zane  298.

Weibmann  103.  Zapf  301.

Wenke  (Wänle)  806.  donowich  108.

Wenscher  814.  erz  241.

Bermling  306.  Biegler  29.

Werner  108.  ima  87.

Wieden,  Adolf  6.  immermann  387.

—,  Anna  6.  uie  §½#

Wieser  387

Willer  96  St  zuch  Zuska  90.

Wimmer  126.
Winandts  113.
Windisch  1941.
Wirnitzer  117.

JZubr

Femn  387.
üst  7
Zyerar  "6  Ziska.

Zurücknahme  von  Ausweisungen:

 

Blum  211.  Varisco  301

Krüger  367.  —  (.  a.  anrnan,  Buplaff,

Petri  412.  Sum  1
B.  1!

Bauholz  s.  u.  Privat-Transiklager.

Beamte  s.  u.  Kaiser  Wilhelm-Kanal.

Befähigungszeugnisse  f.  u.  Hochseefischerei.

Beirath  s.  u.  Arbeilerstatistik.

Bier.  Ergänzung  der  Vorschriften  über  die  Steuervergütung
mittelst  der  Eisenbahn  auszuführenden  B.  400.

Botschafter,  Gesandte  2c.  Gewährung  von  Pobfreiheit  an
die  beim  Deutschen  Reiche  beglaubigten  B.

Brauntwein  Abänderungen  und  cunene  1n  Brannt-Branntwein-StatiKil.

  nege  rnr  Muster  zu  den
Vorschriften  über  die  B.-St.  100.

Bremen  s.  u.  Jollausschlußgebiet.

C.
Cauada  s.  u.  Aerzte.
Chemnitz  s.  u.  Meßgeräthe.  I
Civilvorsitzeude  s.  u.  Ersatzkommissionen.
Czas.  Verbot  der  in  Krakau  erscheinenden  Zeitschrift  46.

D.  „

Deutschland  s.  u.  Schiffsmeßbriese.

Direktor  s.  u.  Römisch-germanische  Kommission.

Disziplinarhof  s.  u.  Reichsmilitärgericht.

Diabe!l.  Verbot  der  Verbreitung  der  in  Krakau  erscheinenden
periodischen  Zeitschrift  215.

·  Erbschaftsgut  im  Auslande  verstorbener  Deutscher  rc.

Druckschrift  f.  u.  Zeitschrift.
Driennik  FPolski.  Verbot  der  in  Lemberg  ericheinenden
Zeilschrift  46.

E.

Einjährig-freiwilliger  Militärdienst.  Aenderung  des
Verzeichnisses  derjenigen  Prüfungs=  Kommissionen,  beie
welchen  die  russische  Sprache  als  Prüfungs=  Gegenstand  an
Stelle  der  englischen  Sprache  treten  darf  1

—  Gesammtoerzeichniß  der  zur  Ausstellung  von  Zeugnissen
über  die  Befähigung  berechtigten  Lehranstalten  169.

Einlaßstellen  l.  u.  Fleisch.

Einnahmen  an  zZöllen  und  Verbrauchssteuern  2c.  Vom
1.  April  1901  bis:  Ende  Dnbe  er  1901  13,  1902:  Januar
  82,  Februar  58,  März  9

Für  das  Nechnungsjahr  1  116,  Nachtrag  124.

Vom  1.  April  1902  bis:  Ende  April  1902  110,
164,  Juni  244,  Juli  296,  g  August  362,  September
Oktober  408,  November  428

Eisenbahnen  s.  u.  beichenpäss

Eisenbahn-Zollregulativ.  Berichtigung  85.

Eisen=  und  Stahlabfälle.  Zulassung  solcher  zur  gollfreien
  Einfuhr  aus  den  in  deutschen  Zollausschlußgebieten
belegenen  Schiffswerften  16

Elektrische  Meßgeräthe  .  u.  MNebgeräthe.

Entscheidungen  des  Ober.  Seeamts  s.  u.  Seeämter.

Mai
582,

Zoll--freie
  Einfuhr  desselben  411

Ersatzkommissionen.  Verzeichniß  der  Ciovilvorsitzenden
245,  251.

F.

Vernsprechgebühren-Ordnung.

führungsbestimmungen  866

—  Abänderung  der  Ausführungsbestimmungen  416.

Fernsprechverkehr.  Verbindungen  zur  Nachtzeit  im  Nachbarorts--,
  Vororts-  und  Bezirks-Fernsprechverkehre  8.

Fleisch.  Bekanntmachung,  beir.  die  Gebührenordnung  für
de  a  Untersuchung  des  in  das  Zollinland  eingehenden

Ergänzung  der  Aus-—

  Feumniynchun  betr.  die  Einlaß=  und  Untersuchungsstlen.
  für  das  in  266  Zollinland  eingehende  F.  Beilage
zu  —

Untersuchung  und  gettranttgeir  Wandlang  des
2%  Zollinland  eingehenden  F.  Beilage  zu  Nr.

—  .  a.  u.  Schlachtvieh.
öleischbeschauer.  Prüsungsvorschriften.

—  ———  Belehrung  für  F.,  welche  Sicht  als  Thierarzt
  approbirt  sind.  Beilage  zu  Nr.  2

Freibezirk.  Follamtliche  Eröffnung  *  in  der  Stadt
Altona  errichteten  F.  5

Freundschafts-,  Fmansen,  Schiffahrts-  und  Konsularvertrag
zwischen  dem  Deutschen  Neiche  und  dem  Freistaate  Guatemala.
  Kündigung  desselben  8,  292.

Fuhr-=  und  Umzugskosten  f.  u.  Tagegelder.

Beilage  zu  Nr.  22
        <pb n="9" />
        G.
Garn.  Ermächtigung  weiterer  Prüfungsstellen  für  die  dth
—  der  Fein  eitsnummer  baumwollener  G.  bei  der
erzollun

n-  s.  u.  Keblaus.

Gazets  Narodowas.  Berbot  der  Verbreitung  der  in  Lemberg
erscheinenden  polnischen  Zeitung

Gebührenordnung  (.  u.  Fleisch.

Gesandte  2c.  Gewäh  ga  an  von  —  an  die  beim
Deutschen  Reiche  beglau

Geschäftsordnung  (.  u.  lti

Gewürze.  Zollfreie  Einfuhr  von  G.  247.

Goniec  Polski.  Berbot  der  in  Paris  in  polnischer  Sprache
erscheinenden  Zeitung  385.

Grenzbezirke  f.  u.  Unfallrenten.

Guatemala  (.  u.  Freundschafts=  cc.  Vertrag.

K.
Hamburg  f.  u.  Auswanderungsunternehmer,
versicherung,  Meßgeräthe
bandbuch  —  Ldie,  beutsche  Handelsmarine  auf  das  Jahr

Invaliden-—

  1un  das  *  auf  das  Jahr  1902.  Erscheinen
16.  —  Herausgabe  einer  neuen  abe  483.

Handels=  #w.  Vertrag  s.  u.  Freundschafts=  2c.  Vertrag.

bochseefischerei.  Aenderung  des  Formulars  zu  den  Bekähigungszeugnissen
  „8  über  die  Führung  von  Hochseefischereifahrzeugen
  in  der  Islandsfahrt  75.

J.

Ilmenau  s.  u.  Meßgeräthe.
Internationale  Ausstellung  für  moderne  dekorative
#  s  in  Turin.  Zollbehandlung  der  zurückgelangenden
ter  a
—e  Fischerei-Ausstellung  in  Wien.
ehandlung  der  zurückgelangenden  Güter  167.
Invalidenversicherung.  Bekanntmachung,  betr.  die  Befreiung
  von  Lehrkrästen  an  den  Unterrichtsanstalten  des
Klosters  St.  Johannis  in  Hamburg  von  der  Verpflichtung
zur  J.  .
Islandfahrt  s.  u.  Hochseefischerei.

Kaiser  Wilhelm-Kanal  f.  u.  Tagegelder  2rc.
Klasseneintheilung  der  Lieserungsverbände.
240.

Zoll-Abänderung



Kloster  St.  Johannis  s.  u.  Juvalidenversicherung.
Konsnularvertrag  i.  u.  Freundschafts=  2c.  Vertrag.
Konsulate.  Einziehung  in:  Neder-Kalir  (Schweden)  ½81.
Konsuln  des  Deutschen  Neichs  (General-Ronjuln,  Konfuln,
Vize-Lonsuln,  Konfulats-Verweser,  Konfular-Agenten).
Ernennungen  bezw.  Bestellungen  in:
Brastlien:  Porio  Alegre  à#65,  Santa  Catharina  ##.
Central-Amerika:  Livingston  (Guatemala)  290,  Norfolk
289,  Cces  1Guatemala)  3V,  Richmond  (  birginia)
289,  Cuezaltenango  (Guatemala)  9.#6r
Chile:  Valparaiso  121.

 

Konsuln  des  Deutschen  Reichs.

Columbien:  Honda  2869.

Dominikanische  Republik:  San  Pedro  de  Macoris  7.

Fran  küche  Besitzungen:  Rufisque  (Senegal)  31,  Taatave

  (Madagascar)  3.

Griechenland:  Piraeus  7

Großbritannien:  Alloa  (Schottlond)  199,  Kings  Lynn
ugland)  Methil  (Schouttand).  Ins,  Hoon

(England)  365,  Wick  (Schottland)  4

Brikische  Schhawich  Entebbe  Ga-  Alice)

Hobart  (Tasmanien)  ’.  Leouka  Tikaeldn

881,  Penang  15,  Port  Elizabeth  295,  Rangoon

(Hurmah)  115,  Sandakan  (Borneo)  111.

Haiti:  Jéöreémie  19.

Jlalien:  Sassari  "!  un  Spezia  311.

Marocco:  Saffi  2  -

Mexico:  Durango  38

Oesterreich-Ungarn:  Brünn  #3

Pern:  La  Merced  .  rin  1.

Portugal=  Lissabon  73.

-.

—1
S#

 

 

Numänien:  Con  tanta  248
Rußland  Rostoff  a.  Don  z7,  Tammerfors  (Finland)

 

—i  und  Norwegen:  Grimstad  413,  Lammeries  27,
Karlshamn  75,  Oernsköldsvik  115,  Wisby  7.

Serbien:  Galat  195.

Spanien:  Felii  de  (Zuixols  393.

Türkei:  Chios  97,  Sarajevo  213.

Venezuela:  Caräpano  39.

—  Ermächtigungen  zur  Vornahme  von  Civilstands-Akten;  in:
Athen  243,  Bahia  79,  Barcelona  95,  Beirut  299,  Belrad
  243,  Bukarest  115,  Cairo  377,  Calamata  105,
andia  151,  Casablanca  121,  Galatz  15,  108,  Genua  89,
Hankan  308,  Havana  199,  Jaffa  8,  Jerusalem  287,
Johannesburg  121,  Malaga  29,  Monrovia  163,  Na-Casali
  299,  Cruro  31,  Porto  Alegre  37,  Rio  de  Janeiro
  299,  Riveralta  7,  Nom  111,  Sarajevo  247,
Schanghai  195,  199,  Swatau  115,  Tanger  91,  1°,
Teherau  39,  Tschifu  39  307,  385,  Vokohama  243,  Zanzibar
  40.

—  Entlassungen;  in:  Wilbao  369,  Darien  307,  Dedeagatsch
(Türkei)  105,  Durango  (Werico)  35,  Grimstad  (Norwegen)
  67,  Honolaln  237,  Jacmel  (Haiti:  91,  Jquiane
(Chile)  -*d  Iquitos  (Peru)  109,  Kalir  (Schweden)  3,
Lagos  57,  Limn  (Costarica)  67,  Lules  (Schweden)  17.
Mayagüez  (Puerto  Rico)  57,  Newcastle  (Anstrallen)  450
Punta  Arenas  1X,  Par#  (Brasilien)  l,  Samarang

(Javai  109,  Santos  #Brasilien)  257,  Xromsoe  (Norwegen)
  95.
—  Todesfälle:  in:  Ancona  237,  Arequlpa  (Peru)  65,  Baku

57,  Benicarl?  70,  Bordcaur  15,  Gualemala  #u##,  Las
almas  3#ul,  Macei.##Mrasilien)  oi,  Puerto  Plala  195,
Salta  (Argentinien)  19.

—  ausländische  (General-Konsuln,  Konfuln,  Vize-Koniuln,
Konsular-Agenten).

—  Erequalm--Ertheilungen:  in:  Nachen  109,  Altona  421,
Berlin  97,  381,  Bremen  1,  97,  307,  319,  Breslau
1%,  257,  MX),  Cöln  a.  Nb.  ¼43,  ECresjeld  191,  Tuneldorf
  #1,  377,  113,  Elberield  113,  Franksurt  a.  M.  23,
57,  163,  377,  389,  421,  Hagen  i.  W.  10,  Halle  a.  S.
4#G  Hamburg  31,  57,  247,  295,  Harburg.  15%½  Karlsruhe
  191,  Kehl  485,  Kiel  119,  Konigsberg  10,  70,  ½
½2%  Iuch,  Leipzig  115,  111,  Lubeck  29,  Magdebug
0,  Mainz  7,  Mannheim  277,  Schleswig  44,  Sonneberg
  à09.
        <pb n="10" />
        X

Kraj.  Verbot  der  Verbreitung  der  8  „St.  Petersburg  erscheinenden
  periodischen  Druckschrift  2

Krankenversicherung  (.  u.  Falsiioiihe  —

L.

Landesbehörden  s.  u.  Versicherungsunternehmungen.
Landwehr-Bezirkseintheilung.  Aenderungen  69.
Lehranstalten  s.  u.  einjährig  freiwilliger  Militärdienst.
Lehrkräfte  s.  u.  Invalidenversicherung.

Leichenpässe.  Verzeichniß  der  zur  Ausstellung  von  L.  in
Oesterreich-  Ungarn  and  der  Schweiz  zuständigen  Behörden
und  Dienststellen  165.

Lieferungsverbände.  Abänderung  der  der  Bekanntmachung
vom  .  25.  Februar  1901  beigegebenen  Klasseneintheilung
der  L.  210.

Meßgeräthe,  elektrische.  Prüfordnung  46.

—  desgl.  Uebertragung  der  Besugniß  zur  amtlichen  Prüfung
und  Beglaubigung  an  die  Prüfämter  zu  Ilmenau  und
Hamburg  40.

—  desgl.  an  das  Prüfamt  in  München  111.

—  desgl.  an  die  Prüfämter  zu  Nürnberg  und  Chemnitz  396.

Militäranwärter.  Ergänzung  des  Verzeichnisses  derjenigen
Behörden,  welche  hinsichtlich  der  den  im  Reichsdienste
vorbehaltenen  Stellen  als  Anstellungsbehörden  anzusehen
sind

—  oesnn  des  Verzeichuises  der  den  M.  im  Reichsdiensle
vorbehaltenen  Stellen  165.

Militärpflichtige  (.  u.  nernte

Mineralöl.  Abänderung  der  Bestimmungen  über  die  zollfreie
  Ablassung  von  M.  zu  Naffinations=  und  anderen
gewerblichen  Zwecken  202

München  s.  u.  Meßgeräthe.

N.

Nachbarpostorte  (.  u.  Ortstare.

Nachtzeit  f.  u.  Weruspechverkoh,

Napöd.  Verbot  der  in  Kralau  in  polnischer  Sprache  erscheinenden
  *7t

Naturalverpflegung.  *  der  für  das  Jahr  1903
zu  vergütenden  Beträge  4

Nautisches  Jahrbuch.  Erscheinen  desselben  für  das  Jahr
1905  295.

Notenbanken,  dentsche:  Status  derselben.  Ende  Dezember
1901  4.  —  1902  Januar  24,  Februar  44,  März  80,  April
98,  Mai  122,  Juni  200,  Juli  290,  August  008,  Sep-  D
tember  370,  örtober  394,  November  11.

Nowa  Reler  s.  Verbot  der  in  Krakau  erscheinenden  zeit-  1
schrift

auscha  s.  u.  Meßgeräthe.

Autzholz  f.  u.  Privat-Transiklager.

O.
Ober-Seeamt  f.  u.  Seeämter.
Oesterreich-Ungarn  s.  u.  Leichenpässe.

Ortstaxe.  Ausdehnung  des  Gellungsbereichs  der  OL.  auf
Nachbarpostorte  75.

—  V.  Nachtrag  hierzu  312.

P.

Pflanzeneinfuhr.  Bekanntmachungen,  betr.  die  für  die  P.
geöffneten  ausländischen  Zollstellen  300,

Postbeamte  (.  u.  Umzugskosten.

Privat-Transiklager.  Zulassung  gemischter  B.  ohne  amtlichen
  Mitverschin  für  Bau=  und  Nutzholz

Prösung  und  Beglaubigung  elektrischer  4  40,  I11,
96.

Prüfungs-Kommissionen  (.  u  einjährig-freiwilliger  Militärdienst.


Prüfungsvorschriften  f.  u.  Thierärzte.

Prüfungszeugnisse  s.  u.  Apothekergehülfen.

Pr:zedswit.  Verbot  der  in  London  in  polnischer  Sprache  erscheinenden
  zeitschrift  424.

Przeglad  Wszechpolski.  Berbot  der

Krakan
scheinenden  periodischen  Druckschrift  237.

in  er-N.


Neb  us.  Aenderung  des  Verzeichnisses  der  Weinbaubezirke

—  7  Verzeichniß  der  regelmäßigen  Untersuchungen  unterliegenden

  und  den  Anforderungen  der  Reblauskonvention
entsprechend  erklärten  Gartenbau=  rc.  Anlagen  211.
Rechtschreibung.  Einführung  einer  einheitlichen  K.  132.
Reichsbevollmächtigte  s.  u.  Tagegelder.
Reichsdienst  s.  u.  Militäranwärter.
Reichskriegsschatz.  Geschäfte  des  Rendanten  165.
Neichzmikitärgericht.  Allerhöchste  Erlasse  vom  30.  Jannar
1901,  betreffend
I.  die  Geschäftsordnung  für  das  N.
2  die  Geschäftsordnung  für  den  ei  en  NR.  bestehenden
Disziplinarhof  für  richterliche  Militärjustizbeamte  63.
Reichsstempelgesetz.  Ergänzung  der  Ausführungsbestimmungen
  40.
Römisch-germanische  Kommission  d  Archäologischen
Instikuts.  Bestellung  eines  Direktors
Nübenschnipel.  Zollfreiheit  für  —  im  Ausland
ausgelaugie  2c.  N.  68.
Russische  Ostsee  Provinzen  s.  u.  Aerzte.
Kussüsche  Sprache  (.  u.  einjährig-freiwilliger  Mililärien

Nuhland  f.  u.  Schiffsmesibriefe.

S.

Salz.  Abänderung  der  Bestimmungen,  betr.  die  Besreiung
des  zu  landwirthschaftlichen  und  Pwerblichen  Zwecken
bestimmien  S.  von  der  Salzabgabe  12:
        <pb n="11" />
        Schaumwein.  Ausführungebestimmungen  zum  Schaumweinsteuergesetze
  vom  9
Schaumweinzollzeichen.  Verabfolgung  solcher  167.

Schiffahrts=  #.  Vertrag  s.  u.  Freundschafts  2c.  Vertrag.
Schiffsbau-Regulativ.  Ergänzung  der  Berzeichnisse  11
und  1  der  Anlage  4  210.

Schiffsliste,  amtliche,  der  deutschen  Kriegs=  und  Handelsmarine
  für  1902.  Erscheinen  36.  —  Nachträge  107,  292,
391.

Schiffsmebbriefe.  Bestimmungen,  betr.  die  gegenseitige
Anerkennung  der  S.  in  Deutschland  und  Rußland  74.

Schlachtvieh=  und  Fleischbeschaugesetz.  esshrungebestimmungen
  vom  8.  Juni  1900.  Beilage  zu  Nr.  22  S.  1

—  UAntersuchungen  und  gesundheitspolizeiliche  *elr  bei
Schlachtungen  im  Inlande.  Beilage  zu  Nr.  2

Schutzgebiete  f.  u.  Umzugskosten.

Schweiz  f.  u.  Leichenpässe.

Seter,  Erscheinen  eines  weiteren  Hestes  der  Enticheidungen
des  Ober-Seeamts  und  der  S.

Seoh“t  s.  u.  iene  nn.

Spanien  (.  u.  Aerzie.

Stahlabfälle  s.  u.  Eisen.

Stationstontroleure  s.  u.  Tagegelder  rc.

Statistik  s.  u.  Branntwein.

Stempelgesetz  s.  u.  Reichsstempelgesetz.

T.

Tagegelder,  Fuhr-  und  Umzugskosten  der  Reichsbevollmächtigten
  und  Stationskontroleure  16.

Tagegelder  und  Fuhrkosten.  Bekanntmachung,  betr.  die
Bergütungen  für  die  mittleren  und  unteren  Beamten  der
Verwaltung  des  Kaiser  Wilhelm  -Kanals  bei  der  Beschäftigung
  im  Looe  Fahr-,  Bagger--  und  Streckenaussichtsdienste
  #

Tagelöhne.  eriiign  des  Verzeichnisses  der  ortsüblichen
9  gewöhnlicher  Tagearbeiter  81,

—  Beränderungs-Nachweis  429.

Tarasätze.  Aenderungen  390.

Teka.  Berbot  der  in  Krakau  erscheinenden  polnischen  Zeitschrist
  112:  —  Berichtigung  des  Erscheinungsorts  196.

Telegraphenbeamte  f.  u.  Umzugskosten.

Thierärzte.  Bekanntmachung,  betr.  „#bänderung  der  Vorschriften
  über  die  Prüfung  der  I.

Trichinenschauer.  Gn,  lciten.  Beilage  zu  Nr.  22
S.  64“.

Turin  (.  u.  Zollbehandlung.

U.

Umzugskosten  der  im  Ausland  und  in  den  deutschen  Schutz-W
  verwendeten  Reiche  Poĩ  und  Telegraphenbeamten
und  Unterbeamten  1

Unfallrenten.  Bezug  von  U.  durch  Hinterbliebene  eines
Ausländers  in  ausländischen  Grenzbezirken  390.

XI

Unfallversicherung  der  Seefischer.  Abänderung  der
achwäilung  zur  Bekanntmachung,  betr.  die  U.  der  Seeer


Unterbeamte  s.  u.  Umzugskosten.
Untersuchungsstellen  s.  u.  Fleisch.

V.

Vereinigte  Staaten  von  Amerika  s.  u.  Aerzte.

Vergütungen  für  die  mittleren  und  unteren  Beamten  der
Verwaltung  des  Kaiser  Wilhelm-Kanals  bei  der  Beschäftigung
  im  Loots-,  Fahr-,  Bagger-  und  Streckenaufsichtsdienste
  82.

Versicherungsunternehmungen.  Bekannimachungen,  belr.
die  ###ustchneung  privater  V.  durch  Landesbehörden
26,  397.

W.
Waaren  verzeichniß,  amtliches,  zum  Zolltarife.  Abänderungen
und  Ergänzungen  201.
—  Erscheinen  eines  fünften  Nachtrags  247.

Wehrordnung  (l.  u.  Aerzte,  einjährig-freiwilliger  Militärdienst,
  Ersatzkommissionen,  Londwehr-Vezirtseintheilung.

Weinbaubezirke.  8  des  Berzeichnisses  der  W.  100.

Wielkopolanin.  rbot  der  in  Kittsburg  (Amerika)  erscheinenden
  —  [  ##  Zeitschrift  381.

Wien  f.  u.  Zollbehandlung.

3.
Zeinschrkue,  Seilungen  ꝛc.
Zeitschrift  ‚¶as
desgl.  der  Lrmolsten  Zeitschrift  „Djiabel-  245.
desgl.  der  Zeitschrift  „Dziennik  Polski“  16
desgl.  der  polnischen  Zeitung  218.

desgl.  der  in  Paris  in  volulscher  Sprache  erscheinenden
Zeitung  Coniec  Tolski“  3

desgl.  der  periodischen  Tuchnn  „K’j“  292.

desgl.  der  in  Krakau  in  polnischer  Sprache  erscheinenden
Zeltung  .  Naprzd-  121

deegl.  der  Zeitschrift  ,  Cows  Roforma-  40.

desgl.  der  in  Londen  in  polnischer  Sprache  erscheinenden

Zeitschrift  „Przedswi  2

dezögl.  der  nsdiicen  —*-  p  ezegied  W.zechpolski.
237.

Verbot  der  Verbreitung  der

rsazela  Narollowa“

1

1

desgl.  der  Zeitschrift  Teka-  112,  196.

—  desgl.  der  in  Pittsburg  (Amerika)  erscheinenden  periodischen
Zeitschrift  Wielkopolnnin“  381.

Zölle  und  Steuern.  Abanderung  des  Verzeichnisses  der
Neichsbevollmachtigten  und  Siationokomroleure  85,  310,
372,  398,  405.

—  —  Nangerhohungen  à3,  33,  us.

—  —  Todessälle  288.

—  Jollfreie  Einfuhr  von  Erbschaftsgut  im  Auslande  verstorbener
  Denlicher  2c.  411.

I1!“
        <pb n="12" />
        XII

Zölle  und  Steuern.

—  Zulassung  zollfreier  Einfuhr  von  Eisen-  und  Stahlabfällen
  aus  den  in  deutschen  Zollausschlußgebieten  belegenen
  Schiffswerften  16.

—  s.  a.  u.  Ausschlußgebiet,  Bier,  Botschafter,  Branntwein,
Erbschaftsgut,  Fleisch,  Freibezirk,  Garn,  Gesandte,  Gewürze,
  Mineralöl,  Privat-Transitlager,  Rübenschnitzel,  Salz,
Schaumwein  Schiffsbau-Regulativ,  Tara,  Waarenverzeichniß


Zollausschlußgebiet.  Ertheilun

der  Eigenschaft  eines  3.
an  den  Freibezirk  in  der  Stadt

Bremen  111.

Zollbehandlung  der  von  der  diesjährigen  internationalen

Fischerei-  Austellung  in  Wien  zurückgelangenden  Güter  167.
der von  der  diesjährigen  ersten  internationalen  Ausstellung

  für  moberne  dekorative  Kunst  in  Turin  zurückgelangenden
  Güter 383

Zollfreiheit  s.  u.  Botschafter,  Gesandte  u.

Zollstellen  s.  u.  Pflanzeneinfuhr.

Zolltarif  s.  u.  Waarenverzeichniß.

Zoll-  und  Steuerstellen.  Veränderungen  in  dem  Stande
oder  den  Befugnissen  19,  40,  85,  106,  124,  202,  303,  372
417.
        <pb n="13" />
        Chronologische  Uebersicht

des

XXX.  Jahrganges  1902.

 

Datum
der

 

Nummer
Verordnungen,  Inhalt.  des  Seite.
Bekanntmachungen  Blattes.
u.  
1901.
28.  Dezember  Prüfordnung  für  elektrische  Meßgeräthe  11  46
1902.
3.  Januar  Umzugskosten  der  im  Ausland  und  in  den  deutschen  Schutzgebieten
  verwendeten  Reichs-  Post-  und  Telegraphenbeamten  und  Untereamten
  20  106
9. Januar  Verbindungen  zur  Nachtzeit  im  Nachbarorts-,  Vororts-  und  Bezirks-  
Fernsprechverkehre  3  8
30. Januar  Allerhöchster  Erlaß,  betreffend  die  Geschäftsordnung  für  das  Reichsmilitärgericht
  12  59
30. Januar  Allerhöchster  Erlaß,  betreffend  die  Geschäftsordnung  für  den  bei  dem  Reichsmilitärgerichte
  bestehenden  Disziplinarhof  für  richterliche  Militärjustizbeamte
  12  68
6.  Februar  Bekanntmachung,  betreffend  die  Beaufsichtigung  privater  Versicherungs-  
unternehmungen  durch  Landesbehörden    7  26
12. Februar  Bekanntmachung,  betreffend  die  Beschäftigung  von  Apothekergehülfen  mit
ausländischen  Prüfungszeugnissen  in  deutschen  Apotheken  7  23
20. Februar  Ergänzung  des  Verzeichnisses  derjenigen  Behörden,  welche  hinsichtlich  der  den
Militäranwärtern  im  Reichsdienste  vorbehaltenen  Stellen  als  An-  
stellungsbehörden  anzusehen  sind    9  36
24. Februar  Verbot  der  in  Krakau  erscheinenden  Zeitschrift  „Nowa  Reforma"  10  40
3.  März  Uebertragung  der  Befugniß  zur  amtlichen  Prüfung  und    Beglaubigung
elektrischer  Meßgeräthe  an  die  Prüfämter  zu  Ilmenau  und  Hamburg  10  40
6. März  Verbot  der  in  Lemberg  erscheinenden  Zeitschrift  „Dziennik  Polski"  11  46
6. März  Verbot  der  in  Krakau  erscheinenden  Zeitschrift  "Czas"  11  46
20. März  Aenderungen  der  Landwehr-Bezirkseintheilung  für  das  Deutsche  Reich  13  69
24. März  Ermächtigung  zur  Ausstellung  ärzllicher  Zeugnisse  für  militärpflichtige  Deutsche
in  den  russischen  Ostsee-Provinzen  13  68
23. März  Bestimmungen,  betreffend  die  gegenseitige  Anerkennung  der    Schiffsmeßbriefe
in  Deutschland  und  Rußland  14  71
        <pb n="14" />
        XIV

 

 

Datum
der  Nummer
Verordnungen,  Inhalt.  des  Seite.
Bekanntmachungen  Blattes.
rc.n
25.  März  Ausdehnung  des  Geltungsbereichs  der  Ortstare  auf  Nachbarpostorte.  14  75
29.  Aenderung  des  Formulars  zu  den  Befähigungszeugnissen  .8“  über  die
Befugniß  zur  Führung  von  Hochseekschereifahrzeugen  in  der  Islandfahrt  14  75
31.  Bekanntmachung,  betreffen  die  Vergütungen  für  die  mittleren  und
eren  Bea  n  der  Verwoltung  des  Kaiser  Wilhelm-Kanals  bei  der
Beschäftigung  im  (  er,  Fahr-,  Bagger=  und  Streckenaufsichtsdienste  15  82
30.  April  Bestimmungen,  betreffend  den  Beirath  für  Arbeiterstatistik  19  100
15.  Mal  Ertheilung  der  Eigeaschaft  eines  30  aausschluhgebiets  an  den  Ureibezir  in
Stadt  Brem  21  111
16.  —’s  der  aelnun  zur  amtlichen  Prüfung  und  Sintgubigro
elektrischer  Meßgeräthe  an  das  elektrische  Prüsamt  in  München  21  111
17.  Verbot  der  in  Krakau  erscheinenden  Zeitschrift  Teka'  21  112
118  Aenderung  des  Verzeichnisses  derjenigen  n———  für  Einjährig-Freiwillige,
  bei  r*2  die  russische  Spr#  ach=  als  Vrüsungs.
hegenstand  an  Stelle  der  englischen  Sprache  treten  21  111
30.  Bekaumitpnacchu  betreffend  die  Ausführung  des  Sch  la  F4½%.  und  öleisch-  Beilage  zu
eschaugesetzes  vom  3.  Juni  22  1“
30.  —  betreffend  die  Einlaß  und  muurhrcongebelen  5  das  in  Bellage  zu  1
das  Zollinland  eingehende  Fleisch.  22  68“
4.  Juni  Erwächtigung  zur  Ausstellung  ärztlicher  -tesst  zar  —  deuis
Argentinien,  Uruguay  oder  Parag  23  119
12.  ussführungabeiimmungen  zum  S##mwetnikeuevgele)  vom  9.  Mai  1902  25  127
12.  Gesammtoerzeichniß  derjeuigen  Lehranstalten,  welche  zur  Ausstellung  von  Zeugnissen
  über  die  Besähigung  *r  den  einjährig-  lse  Wilitärdienst
  berechtigt  #  26  169
13.  Aenderung  des  —i-pieer  der  ven  a#nranwärtenn  im  2
vorbehaltenen  Stellen  26  165
13.  Zollbehandlung  der  von  der  dieofährigen  hternationelen  ———
in  Wien  zurückgelangenden  Güter  26  167
14  s  der  zur  Ausstellung  von  geichenpässen  in  Oesterreich  unen
d  der  Schweiz  zuständigen  Behörden  und  Dienststellen  26  165
18.  Garablolgenn  von  Schaumweinzgzollzeichen  ...  26  167
27.  Berichtigung  des  Erscheinungsorts  der  polnischen  zeisschrit.  „Teka“  28.  196
1.  Juli  Aenderung  der  Bestimmungen  über  die  gollfreie  Ablassung  von  Nineratl
zu  Raffinalions=  und  anderen  gewerblichen  Zwecken  29  202
1.  Neues  Verzeichniß  der  regelmäßigen  Untersuchungen  unterlegenden,  und  den
Anforderungen  der  Neblauskonvention  entsprechend  erklärten  Gartenbau-
  2c.  Anlagen  29  211
5.  Abänderungen  und  Ergänzungen  des  antligen  aartenverie  ihnisiezum
  Zolltarife  29  20!
10.  Abänderung  der  Vachweisung  zr  22  br  die  niseit
versicherung  der  Seesisch  ..  29  231
10.  Verbot  der  in  Krakan  Fuu  d  2  rrzeeis
Wsezechpolski“  30  237
10.  Abänderung  der  der  Veranntmachung  vom  25.  Februar  1901  E—
Klasseneintheilung  der  Lieferungsverbände  30  240
        <pb n="15" />
        XV

 

Datum

 

 

 

 

der  Nummer
Verordnungen,  Inhalt.  des  Seite.
Bekanntmachungen  Blattes.
u.
12.  Juli  Bekanntmachung,  betreffend  die  Gebührenordnung  für  die  Untersuchung  des in
das  Zollinland  eingehenden  Fleisches  30  238
17. Juli  Verbot  der  Verbreitung  der  in  Krakau  erscheinenden  Zeitschrift  "Djabel"  31  246
21. Juli  Verbot  der  Verbreitung  der  in  Lemberg  erscheinenden  polnischen  Zeitung
"Gazeta  Narodowa"  32  248
26. Juli  Bekanntmachung,  betreffend  Abänderung  der  Vorschriften  ũber  die  Prüfung der Thierärzte 
32  248
28. Juli  Bekanntmachung  eines  neuen  Verzeichnisses  der  Civilvorsitzenden  der  im  
Deutschen  Reiche  bestehenden  Ersatzkommissionen.  32  249/ 251
7.  August  Verbot  der  Verbreitung  der  in  St.    Petersburg  erscheinenden  periodischen
Druckschrift "Kraj"  34  292
26. August  Bekanntmachung,  betreffend  die  für  die  Pflanzeneinfuhr  geöffneten  ausländischen
  Zollstellen  36  300
16.  September  Ausdehnung  des  Geltungsbereichs  der  Ortstaxe  auf  Nachbarpostorte
(V.  Nachtrag)      39  312
18. September    Abänderungen  und  Ergänzungen  der  Branntweinsteuer- Ausführungs-    
bestimmungen  40  315
28. September  Ergänzung  der  Ausführungsbestimmungen  zur  Fernsprechgebühren-Ordnung
  42  366
7.  Oktober  Bekanntmachung,  betreffend  die  für  die  Pflanzeneinfuhr  geöffneten  ausländischen
  Zollstellen  43  372
20. Oktober  Verbot  der  in  Pittsburg  (Amerika)  erscheinenden  periodischen  Zeitschrift
„Wielkopolanin“  45  381
22. Oktober    Zollbehandlung  der  von  der  diesjährigen  ersten  internationalen  Ausstellung
für  moderne  dekorative  Kunst  in  Turin  zurückgelangenden  Güter  45  388
22. Oktober  Verbot  der  in  Paris  in  polnischer  Sprache  erscheinenden  Zeitung  "Goniec
Polski“  46  385
29. Oktober    Bekannttmachung,  beteffend  die  Befreiung  von  Lehrkräften  an  den  Unterrichts—
anstalten  des  Klosters  St  Johannis  in  Hamburg  von  der  Verpflichtung
zur  Invalidenversicherung  47  389
3.  November  Bezug  von  Unfallrenten  durch  Hinterbliebene  eines  Ausländers  in  ausländischen
  Grenzbezirken.  47  390
7.  November  Zulassung  eines  Bevollmächtigten  einer  Hamburger  Firma  als  Auswanderungsunternehmer
  48  396
7. November  Zurückziehung  der  ertheilten  Ermächigung  zur  Ausstellung  ärztlicher  Zeugnisse
für  militärpflichtige  Deutsche  in  Spanien  48  396
9. November  Uebertragung  der  Befugniß  zur  amtlichen  Prüfung  und  Beglaubigung  elektrischer
  Meßgeräthe  an  die  Prüfämter  in  Nürnberg  und  Chemmitz  48  396
10. November  Bekanntmachung,  betreffend  die  Beaufsichtigung  privater  Versicherungs-Unternehmungen
  durch  Landesbehörden  48  397
13. November  Bekanntmachung,  belreffend  das  Verzeichniß  der  Weinbaubezirke.  49  400
14.  November  Abänderungen  der  Muster  zu  den  Vorschriften  über  die  Branntwein-Statistik
  49  400
17.  November  Ergänzung  der  Vorschriften  über  die  Steuervergütung  mittelst  der  Eisenbahn
auszuführenden  Bieres  49  400
20. November  Gewährung der  Zolfreiheit  an  die  beim  Deutschen  Reiche  beglaubigten
Botschafter,  Gesandten  u.  50  409
        <pb n="16" />
        XVI

 

 

Datum
der  Nummer
Verordnungen,  Inhalt.  des  Seite.
Bekanntmachungen  Blattes.
u.
8.  Dezember  Abänderung  der  Ausführungsbestimmungen    zur  Fernsprechgebübren-Ordnung
    52  416
11.  Dezember  Abänderung  der  Bestimmungen,  betreffend  die  Befreiung  des  zu  landwirthschaftlichen
    und  gewerblichen  Zwecken  bestimmten  Salzes  von  der  Salzabgabe
  53  422
12  Dezember  Ermächtigung  zur  Ausstellung  ärztlicher  Zeugnisse  fũr  militärpflichtige  Deutsche,
welche  ihren  dauernden  Aufenthalt  in  den  Vereinigten  Staaten  von
Amerika  oder  in  Canada  haben  53  422
12. Dezember  Verbot  der  in  London  in  polnischer  Sprache  erscheinenden  Zeitschrift    "Przedswit"  53  424
17. Dezember  ·  Verbot  der  in  Krakau  in  polnischer  Sprache  erscheinenden  Zeitung  „Naprzod“  53  424
23. Dezember  Festsetzung  der  für  die  Naturalverpflegung    marschirender  Truppen  u.  zu
vergütenden  Beträge  für  das  Jahr  1903  54  427
23. Dezember  Einführung  einer  einheitlichen  Rechtschreibung  54  432

 

Gedruckt  dei  Julilus  Sittenfeld  in  Berlin  W.
        <pb n="17" />
        Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben
im

Reichsamte  des  Innern.

Zu  bestehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

 

XXX.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  3.  Januar  1902.  Nr. 1.
Inhalt:  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete  Seite  1
Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.
Laufende Nummer  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund   Behörde,  welche  die  Datum des
      Ausweisung
der  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung  beschlossen  hat.  Ausweisungsbeschlusses
1.  2.  3.  4.  5.  6.

 

 

 

a)  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs.

1.  Michael  Hoyer,  geboren  am  16.  August  1876  zu  Bruck  Verbrechen  des  Dieb-  Königlich  bayerisches  Be-  7.  Dezember
Büttner,  bei  Erlangen,  ortsangehörig  zu  stahls  15  Jabre  zirksamt  Kulmbach.  v.  J.
1  Schönbach.  Vezirt  Eger,  Böhmen,  zguchthaus  laul  Erkenntniß
  vom  16.Ja-1


muar  1897).

b)  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs.

2.  Derk  Christian  geboren  am  13  April  1871  zu  Arn-Landstreichen,  Belteln  Königlich  preustischer  20.  Dezember
Albers,  An-  bem,  Niederlande,  niederlaändischer  und  Diebstahl,  ilSd  o.  J.
streicher,  Stlaoatsangehöriger,  u  Düsfe  dorf,
        <pb n="18" />
        Name  und  Stand

 

«

*  Alter  und  Heimath  Grund  Vehörde,  welche  die  daum

2  l  «  ..  Ausweisung  -

*  der  Bestrafung.  beschlof  Ausweisungs-"
  #  der  Ausgewiesenen  eschlossen  hat.  beschlusses.
1r  2.  1B  a.  .  .  6.

 

33.

|

Josef  Bolssen,
Kupferschmied,

geboren  am  20.

Gouvernement
russischer  Stanthnge.

Januar  1871  zu  Tort.  Landstreichen.
Wolhynier,



4.  Jolei  Illichmann,  eaän  am  17.  März  1847  zu  Schmole,  Betteln,
Bezirk  Hohenstadt,  Mähren,  österreichischer

  Staatsangehöriger,

b.
l

6.

Stellmacher,
Karl  Tandler,
Weber,

Anton  Beiskal
(Beiskal),  Gerbergeselle.


(geboren  am  25.

Juni  1843  zu  Ligte=  desgleichen,

bach,  Bezirk  Reick  enberg,  Höhme

estereichlicher
Acboren  am  16.

 

Staatsangehörige
Mai  1855  zu  "7t  beseleschen,

Böhmen,  österreichischer  Staatsange.
riger

1.  buard  Weigend,  geboren  am  25.  August  1881  zu  Prasse=  desgleichen.

Fabrikarbeiter,

ditz,  Böhmen,

angehöriger,

österreichischer  Staals

 

(Königlich  preutzischer  12.  Dezember
Regierungs-Präsident  v.  J.
zu  Potsdam,

tmtehr  preußischer  21.  Dezember
Re  berunge-Präfdent  v.  J.

zu

Srei.  Kulm=  11.  Dezember
bach,  Bayern,  v.  J.
Stadtmagistrat  Freising,  6.  Dezember
Bayern,  .  J.
utgic  preußischer

egierungs=  Präsldem
Ü  zu  Trier,

17.  Dezember
v.  J.

Verlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Siltenseld  in  Berlin.
        <pb n="19" />
        Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben
im

Reichsamte  des  Innern.

  

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

 

 

XXX.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  10.  Januar  1902.  Nr. 2.
Inhalt:  1.  Konsulat  ·  Wesen:  Ernennung:  —  Entlassung  3.  Bank-Wesen:  Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende
eines  Vize-Konsuls  Seite  3  Dezember  1901  4
2.  Zoll-  und  Steuer  -  Wesen:  Rangerhöhungen  von  4.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
Stationskontroleuren  3  Reichsgebiete.    6

 

1.  Kousulat-Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  Emil  Oehlerking  zum  Konsul
in  Tamatave  (Madagascar)  zu  ernennen  geruht.

Dem  bisherigen  Kaiserlichen  Vize-Konsul  Ernst  Sällström  in  Neder  Kalix  (Schweden)  ist  die  erbetene
Entlassung  aus  dem  Reichsdienst  ertheilt  worden.

2.  Zoll-  und  Steuer-Wesen.

Den  Stationskontroleuren,  Königlich  württembergischen  Zollinspektoren  Kümmerlen  zu  Frankfurt  a.  O.
und  Eichmann  zu  Münster  i.  W.  ist  von  Seiner  Majestät  dem  Könige  von  Württemberg  je  der  Titel
und  Rang  eines  Finanzassessors  verliehen  worden.
        <pb n="20" />
        3.  Bank.

Status  der  deutschen  Noten

 

 

 

 

 

 

 

 

nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochenüber
Die  Beträge  lauten
Passiva.

Erent.

s  Der  ·  Ber-9
  Bezeichnun  l  un.  0  *  A—  aegen  s  Summe!  acgen  dlehud
ã  z  6  Grund,  Neserve,  ot  ·  een  chen  sadige  egen  teiten  Sonstige,  6  Fc
2  der  .Kev.gedeckie  30.  Nov.  80.  Kov.  mit  30.  Kov.  30.  NKov.]  der  30.  Ne.  welterge-1
  Banken.  Aapital.  Fonds.  snmlaul.  801.  Voten.  ivo0i.  —————  Bassiva.  goi.  dassiva.  Ledenen
*  s  I  sggss  ·  inlan-5

  telten  dische
tri.  Wechseln

—  —  —  —  —  —  ——  —  1  —  —  —
1.  2.  v.  4.  .  6.  7.  8.  6.  10.  #u.  12.  13.  14  16.  1.  17.
l
1Keisbank  on  4%  24  5  %  %  K  200  %%  20%1%„
1  1
2.  Frankfurrer  Bar.18000  4  7/4.—  163  —  —  ————u—————7  5  —  151|]  50  613+.  W7  )
.  I  ’
s.sqyeknchesotkumt..1m2moszokso»-I-1540  miqu  1w7m’—297—  —  2  851  1%  ¼  191  L
Fesaniche  Lank  u  desden0oof  sosftä  4  ———.—.————.*.nJ-C–mpiw  ———
5.Wrmembergische  Notenbon  9000  00  23205  +  615  -  6%  1%  S0
G.)Vadische  Bank  Looo  1939  *  08  62NB  D  —  #t  8  2  %½  *
1

7.  Bank#  für  Süddeutschland56|  194“3  -  "86  4#8  —+  g  2,  —  —  —  %  6%1
unlhwelaische  Lan00500oh  4  „c  M  /  43½09—  619  355
Zusammen.s5104  40  —  32297|416  5  ga  S  5%%%  ,  148%-  ö1  12  1131

 

 

 

 

 

 

 

Bemerkungen.

Zu  Spalte  55.  Davon  in  Abschnitten  zu  100  K.—
.  1000  —

Zu  Spalte  9  Nr.  27:

-  «  -  7°:  "  90  609  4K  "  "

1209  757000  4,

 

 

 

21  488  000  .K  (bei  den  Banken  Nr.  2  und  4),

406  452  000  K∆M  (
Darunter  128  700  .4  noch  nicht  zur  Einkösung  gelangte  Guldennoten.
Gulden=  und  Thalernoten.

1  und  2).

Die  unter  Nr.  2  aufgeführte  Frankfurter  Bank  hat  auf  die  Befugniß  zur  Ausgabe  von  Banknoten  verzichtet,  und  es
        <pb n="21" />
        Wesen.

banken  Ende  Dezember  1901
sichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  November  1901.

auf  Tausend  Mark.)

 

 

 

 

 

 

 

 

Aetiva.
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—  1A  "  14
#n  GegenNeichs-SGegen  Noten  Gegen  Gegen  VGdegen  SGegen  Sonsiig  e  Segen  Summe  OS#ee  4
!
30.  Nov.  tassen-  30.  Nov.  anderer  30.  ov.  Gechsel.  0.  No.  Lomdard.  30.  Tor.  oseecen.  30.  Ner.  Anu-  0.  N  der  2  Ver.
r  o0.heine  101.sen  1901.  üjon.  #½01  01  —.—  —
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I  .  !  s
—  —  —  —  —
14.—  1.  20.  1.  22.  2.  *½————  26.  71.  2.  #.  3o.  n.  #.  2.  1.
I  t  «
s  "  «
MIOl-52MISM-IM  10  810  EELIIIIIII  161  4390  1  96  00K0  61  136  —  13261  41  1.
I
108  —  ½  14  —  11  2  820  +  1859  28799  —  521  12  385K  12  6  529  +  2566  3177  —  114  '  4  l2.
31  606  +  710  52  —  11  23118.  +  714  4917  —  13456  3314  66  1  2651  4  810  56  182  —  191  8
s
19737  2594  1404  —  172  12  971.  —  5234  11  266  +  186  31  180  A  6555  *i·e  +  5462  22755  —  727  141  J#71  3  410  4.
11  619  —  —  112  —  1  22)  1  607  13  570  +JF.  1171  8791  1[—  149  115  +  1  !I  1  —  451  18002  4.
)a
509  +  505  N  +  1  2|  +  40  12céör  -  376  14  *)  +  228  2°6  +  1532  36146  —  3564  35  K„  20506.
l
5726  —  308  15  —  11  792.—  39  9  109  +  893  10474  —  1681  EE  s  —.  31  661111  2T
s  ,
78  4  54  6  —  2  115  4  20  92215  —  525  2.377.  —  51  818  J  225  105072  —  644  241311—  668|  ##
1  I  l
I  I  I  I  I
96511  .·  5575519729—5601  31  55  —  34575986  +1322211444S  S  6066
.  I  l

 

 

 

 

 

daher  die  Vanknoten  derselben  mit  dem  31.  Dezember  1901  die  Eigenschaft  als  Zahlungemittel  verloren.
        <pb n="22" />
        —  6  —

4.  Polizei-Wesen.

 

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

7  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  e  die  -

S  p  sweisung  .

.  der  Bestrafung.  Ausweisungs-3
  der  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  l  a.  4.  .  6.

 

 

 

 

—
*

l

*—“

ri

—  l

—
S

 

a)  Auf  Grund  des  K.  39  des  Strafgesetzbuchs.
Gottlieb  Husmann,geboren  am  17.  November  1877  zu  Diebstahl  (1  Jahr.  Grobherzoglich  badischer  18.  November
Schlosser,  Luzern,  Schweiz,  ortsangehörig  zu  4Monate  Zuchthaus,  Landeskommissär  zu  v.  J.
1  Malters,  ebendaselbst,  laut  Erkenntniß  vom  Karlsruhe,
"%  9.  August  1900),

 

Das  Ehepaar:
Adols  Wieden,  geboren  am  28.  Mai  1875  zu  Pihler-Porzellanmaler,
  beustellen.  Begirk  Böhmisch-  eite.  Kuppelei  (je  14Tage  Königlich  bayerische  11.  Kovember
ortsangehörig  ebendaselbst,  Gefängnitz,  laut  Po#  ai.Direktion  v.  J.
Anna  Wieden  geb  sgeboren  am  6.  Juni  1872  zu  Wib-,  Erkenminiß  vomi  München
Schniztzler,  ingen,  Oberamt  Lauphelm,  Württem-,  17.  Mai  1901),  1
—  ortsangehörig  zu  Böhmi  14  1
Leipa,  :
b)  Auf  Grund  des  8.  362  des  Strafgesetzbuchs.
Evangeltsla  Borini,geboren  am  17.  Januar  1845  zu  Masi,  „Landstreichen  und  Kaiserlicher  Bezirks-Prä-  24.  Dezember
Erdarbeiter,  Provinz  Paduna.  Italien,  italienischen  Beiteln,  I  sident  zu  Straßburg,  v.  J.
Staatsangehöriger,
Josef  Dolleschall,  geboren  am  24.  September  1812  zu-  ——*  Königlich  sächsische  Kreis=  26.  November
Weber,  Wiesenthal  =  Georgswalde,  Bezirk  hauptmannschaft  v.  J.
Schluckenau,  Böhmen,  österreichischer  Bautzen,
Staatsangehöriger,  1
Johann  Holub  gen.geboren  am  20.  Mai  1863  zu  Holitz,  desgleichen,  dieselbe,  9.  Dezember
Haian=  Tischler-  Bezirk  Pardubitz,  Böhmen,  ortsan-  v.  J.
gesell  gehörig  ebendaselbst.

.Josef  —  geboren  am  20.  Februar  1865  zu  Hrd--desgleichen,  dieselbe,  26.  November
Schreiber  und  Tele-  Lret  Bezirk  Königliche  Beinberge,  v.  J.
graphist,  Böhmen,  ensangehör  zu  Zdiby,

Bezirk  Karolinenthal,  ebendaselbst,
Franz  Ko  geboren  am  2.  Februar  1876  zu  Klein-  Diebsiahl  und  Bettelp,  Seiglt  preußischer  26.  November
Schleideruol,  Hermsdorf,  Bezirk  Troppau,  Oester-  Regierungs=  Präside  W  v.  J.

reichisch  -  Schlesien,  österreichischer  zu  Healsnd

Staatsangehöriger,
Eugen  Podesta,  geboren  am  24.  Oktober  1871  zu  Ge.  Betteln,  Foiserlicher  Bezirks-Prä-  28.  Dezember
Schiffsarbeiter.  nua,  italienischer  Staatsangehöriger,  6,  v.
Wilhelm  Rieder,  geboren  am  24.  Mai  1876  zu  Sterk-Landstreichen  und  Lemgich  bayerisches  Be  4.  Wbenber
Kommis,  rade,  Bezirk  Düsseldorf,  ortsangehörig  Betteln,  zirksamt  Berchtesgaden,  v.

zu  Werfenweng,  Bezirk  St.  Johann

im  Pongau,  Oesterreich,
Johann  Sumann,  geboren  am  10.  März  1164  zu  Paris,  Betteln,  —ie  vreuhilscher!  Ne.  24.  Dezember
Straßenarbeiter,  französischer  Staatsangehöriger,  gierungs  =  Praside  v.  J.

zu  Düsseldorf,

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="23" />
        Central  Blatt für das
Deutsche  Reich.

Herausgegeben
im

Reichsamte  des  Innern.



zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

 

 

XXX.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  17.  Januar  1902.  Nr.  3.
Inhalt:  1.  Konsulat-Wesen:  Ernennungen;  —  Bestellung    
eines  Konsular  -  Agenten;  —  Ermächtigung  zur  Vor-  3.  Post-  und  Telegraphen-Wesen:  Verbindungen  zur  Nachtnahme
  von  Civilstands-Akten  Seite  7  Zeit  im  Nachbarorts-,  Vororts-  und  Bezirks-Fernsprech-2.
  Handels-  und  Gewerbe-Wesen:  Kündigung  des  Freund-  verkehre  8
schafts-,  Handels.,  Schiffahrts-  und  Konsularvertrags  4.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
zwischen  dem  Deutschen  Reiche  und  dem  Freistaate  Reichsgebiete  .  .  9
Guatemala.  .  .  ..  8

 

I.Konsulat-Wefcu.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  Carl  Emil  Ekman  zum  Konsul
in  Wisby  (Schweden)  zu  ernennen  geruht.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  Thomas  Roth  zum  Konsul  in
Piraeus  zu  ernennen  geruht.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  Wilhelm  Meinshausen  zum
Vize-Konsul  in  Entebbe  (Port  Alice)  für  das  Uganda-Protektorat  zu  ernennen  geruht.

Von  dem  Kaiserlichen  Konsul  in  San  Domingo  ist  der  Kaufmann  Heinrich  Schumacher,  an  Stelle
des  ausgeschiedenen  Herrn  Biedermann,  zum  Konsular-Agenten  in  San  Pedro  de  Macoris  bestellt  worden.

Dem  Kaiserlichen  Konsul  Henicke  in  Riveralta  ist  auf  Grund  des  §.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870
in  Verbindung  mit  §.  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  für  seinen  Amtsbezirk  die  Ermächtigung
ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und  unter  deutschem  Schutze
lebenden  Schweizern  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.
        <pb n="24" />
        —  8  —

Dem  Verweser  des  Kaiserlichen  Vize-Konsulats  in  Jaffa,  Kanzler-Dragoman  Büge,  ist  auf  Grund  des
§.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §.  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  für
den  Amtsbezirk  des  Kaiserlichen  Vize-Konsulats  und  für  die  Dauer  seiner  Geschäftsführung  die  Ermächtigung
  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen,
mit  Einschluß  der  unter  deutschem  Schutze  lebenden  Schweizer,  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen
und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

2.  Handels-  und  Gewerbe-Wesen.

Der  Freundschafts-,  Handels-,  Schiffahrts-  und  Konsularvertrag  zwischen  dem  Deutschen  Reiche  und
dem  Freistaate  Guatemala  vom  20.  September  1887  (Reichs-Gesetzbl.  1888  S.  238)  ist  mittelst  Schreibens
vom  4.  September  v.  J.  durch  die  Regierung  von  Guatemala  zum  22.  Juni  1903  gekündigt  worden.

3.  Post-  und  Telegraphen-Wesen.
Bekanntmachung.

Verbindungen  zur  Nachtzeit  im  Nachbarorts-,  Vororts-  und  Bezirks-Fernsprechverkehre.

Auf  Grund  des  §.  10  der  Fernsprechgebühren-Ordnung  vom  20.  Dezember  1899  (Reichs-Gesetzbl.
S.  711)  wird  Folgendes  bestimmt:

Vom  15.  Januar  d.  J.  ab  finden  auf  Verbindungen  zur  Nachtzeit  im  Nachbarorts-,
Vororts-  und  Bezirksverkehre  die  Bestimmungen  über  die  Benutzung  der  Fernsprech-Verbindungsleitungen
  zur  Nachtzeit  vom  19.  September  1901  (Central-Blatt  S.  342)  mit  der  Maßgabe
  Anwendung,  daß  zwischen  Sprechstellen  verschiedener  Ortsnetze  ohne  Fernsprechnachtdienst  
dauernde  Nachtverbindungen  hergestellt  werden  können,  welche  hinsichtlich  der  Gebührenfestsetzung  als
gewöhnliche  Gesprächsverbindungen  von  drei  Minuten  Dauer  gelten.

Demgemäß  wird  im  Nachbarorts-,  Vororts-  und  Bezirksverkehr  erhoben:

a)  für  jedes  gewöhnliche  oder  dringende  Einzelgespräch  zur  Nachtzeit  die  nach  den
Festsetzungen  in  den  §§.  7  und  9  der  Fernsprechgebühren-Ordnung  und  unter  Nr.  13  und
18  der  dazu  erlassenen  Ausführungsbestimmungen  (Central-Blatt  S.  242)  zu  berechnende
Gebühr  für  ein  Tagesgespräch  von  gleicher  Dauer,

b)  für  Gesprächsverbindungen  zur  Nachtzeit  im  Abonnement,  die  täglich  zwischen
denselben  Theilnehmern  zu  denselben  Zeiten  hergestellt  werden,  die  Hälfte  der  nach  der
Fernsprechgebühren-Ordnung  und  den  zugehörigen  Ansführungsbestimmungen  für  gewöhnliche
Tagesgespräche  von  gleicher  Dauer  sich  ergebenden  Gebühren

gleichviel,  ob  der  Theilnehmer,  welcher  die  Verbindung  verlangt,  eine  jährliche  Bauschgebühr  für  den
Verkehr  innerhalb  des  Netzes  zahlt  oder  nicht.

Berlin  W.  66,  den  9.  Januar  1902.

In  Vertrelung  des  Reichskanzlers.
Kraetke.
        <pb n="25" />
        4.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

2
2  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  -
-  nr  der  Bestrafung.  Gntmeileng,  Ausweisungs-3
  der  Ausgewiesenen.  eschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs.
1.  Bernbag  van  dertgeboren  am  28.  Januar  1851  zu  Ant-  Betteln,  Königlich  preußischer  14.  November
Vesssch,  Cigarren  werpen,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Pollzei-Präsident  zu  v.  J.
erlin,
2.  Rda  Drahorad,  geboren  am  28.  Dezember  1882  zu  desgleichen,  Königlich  sächflsche  9#.  Dgzember
Eisendreher,  Nelreb,  Bezirk  Melnik,  Böhmen,  orls-  Hrishauptmannschat  *
angehörig  ebendaselbst,  "  Dres
3.  Leopold  Guyot,  geboren  am  21.  Januar  1882  zu  Be-  Landstreichen  und  Ka  *  Bezirks.-  Prä=  5.  Jannar
Fabrikarbeiter,  sao,  Frankreich,  französtscher  Obdachlosigkeit,  sident  zu  Straßburg,  d.  J.
Staatsangehöriger,
4.  Christian  Harboc,  geboren  am  10.  April  1870  zu  Kopen-Betteln,  Grohherzoglich  mecklen-  19.  Luoust
Former,  hagen,  ortsangehörig  zu  Frederiks-  burgisches  Miussterium  v.
berg,  Dänemark,  des  Innern  zu  Schwerin

5.  Elisabeth  Herr-  (geboren  am  13.  Oktober  1870  zu  Alt-  Landstreichen,  Bet-Königlich  bayerisches  Be-  26.  Dezember
mann,  geborene  sattel.  Bezirk  Tachau,  Böhmen,  öster=  teln,  falsche  Namens-]  Zirksamt  Noding,  v.  J.
Walter,  W*-  reichische  Staalsangehörige,  angabe,  Führung  s
zfraih  k  eines  falschen  Z
nisses  und  Nichtabhalten
  ihres  Kindes

 

 

 

v  vom  Bektteln  und
l  Diebstahl,
6.  EE  Snidet,  Leboren  am  21.  März  1376  zu  Lausch-  Betteln,  (Königlich  preußischer  31.  Dezember
Mau  nicz,  Bezirk  Eisenbrod,  Böhmen,  orts-  Kegierungs  =  Präsiden"  v.  J.
.  »  aöiqehorig  zuBraiikoo,  Bezirk  Semil,  zu  Liegniß,
ebend
:  Baiu  Ernst  (Fré=  geboren  am  28.  Januar  1884  zu  Landstreichen,  Betteln  Königlich  preußischer  4.  Januar
deric  Charles)  Jetz-  #  Belgien,  belgischer  Staals,  und  Führung  fal-  Regierungs--Präsident  d.  J.
kewitz-Chaffer=  angehöriger,  scher  Scanimalions-  zu  Stade,
D  layov  (heher.  Papiere,
lafond),  Kommis,
8.  Johonn  Lando=  geboren  am  24.  Mai  1883  zu  Krakau,  Landstreichen,  Königlich  preußischer.  1  Ignuar
wicz,  Arbeiter,  Galizien,  ortsangehörig  zu  Antoniow,  Regierungs  -  Präsiden!  d.  J
n  Bezirk  Tarnobreg,  ebendaselbst,  zu  Osnabrück,
9.  Franz  Malttausch,  geboren  am  12.  Juni  1880,  aus  Wien,  grreichen  und  Königlich  oreuhischer  desgleichen.
Ar  österreichischer  Staalsangehöriger,  Bett  Re  Wnneeräflde  ent
zil  itt  ebur
10.  Georg  Schimke,  geboren  am  30.  August  1870  zu  Alt-  Vetiteln,  Königlich  pnasscher  Ke-  21.  November
Schlosser,  Bielitz,  Oesterreichisch-Schlesien,  orts-  gier  Sss  „Präsiden  t  v.  J.
angehörig  ebendaselbst,  zu
11.  Josef  Vitek,  geboren  am  15.  Juli  1856  zu  Hnal=  desgleichen,  Poniglech  Preuht.  ischer  3.  Januar
Schmiedegeselle,  witz,  Bezirk  Landskron,  Böhmen,  Regierungs-Präsident  d.  J.
österreichischer  Staatsangeböriger.  zu  Breslau,

1
Die  auf  Seite  304  unter  Ziiser  11  des  Central-Blatts  für  1899  erfolgle  Veröffemlichung  der  Ausweisung  des
Franz  (Franz  Michel)  Mondwelt  ist  dahin  zu  berichtigen,  daß  der  Ausgewiesene  Michael  Frankiewicz  heißt  und  zu
Glogow,  Bezirk  Preszow  in  Galizien,  geboren  ist.
        <pb n="26" />
        <pb n="27" />
        11

Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben
im

Reichsamte  des  Innern.

Dn  betiehen  durch  alle  Postanstalten  und  Huchhandlungen.

 

XXX.  Jahrgang.  3

Juhalt::  1.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  üuländern.
aus  dem  Reichsgebiete

 

Berlin,  Freitag,  den  24.  Januar  1902.

e  11

4.

2.  Finan-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahmen  des  Relchs
vom  1.  April  1901  bis  Ende  Dezember  1901..

 

1.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

5  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Gund  Behörde,  welche  die  doum
-  n!  der  Bestrafung.  Ausweisung  Ausweisungs-7
  der  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  beschlusses.
□
1.  2.  I  8.  4.  b.  6.
a)  Auf  Grund  des  F.  39  des  Strafgesetzbuchs.
I.]  Michael  (Mechel)  Re-geboren  am  22.  Oktober  1867  zu  De-sschwerer  Diebstahl  in  Königlich  preußischer  26.  Oktober
genstreif,  Händler,atn,  Galizien,  ortsangehörig  eben.  wiederholtem  Rück.  Regierungs-Präsident.  J.
daselbst,  falle  (8  Jahre  Zucht.  zu  Münster,

 

2.  Sigmund  Belin,
Gürtller.

a.  Marie  Bertelle,
Schneiderin,
4.  Josef  Bonnot,
Tagner,
b.  #ranz  Fiedler,
uhmacher,

haus,  laut  Erkenntniß
  vom  7.  Oktober
1898),

 

geboren  am  90.  März  1876  zu  Wonim,  Landstreichen  und
Rußland,  rußischer  Staatsange.  Betteln,

höriger,

geboren  am  7.  Mai  1880  zu  Pedevena,  gewerbsmäßige  Un-Provinz
  Belluno,  Italien,  ortsange  ·  zucht,

hörig  ebendaselbst,

geboren  am  15.  August  1851
Rappoltsweiler,  Oberelsaß,  franzö
scher  Slaatsangehöriger,

geboren  am  28.  Januar  1874  zu,  Velteln,
Stern,  Bezirk  Königinhof,  Böhmen,

6t  Landstrelchen,

b)  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs.

(Königlich  preußischer
Regierungs-Präsident
zu  Lüneburg,

Vuizel-Behh  zu

Hamburg,

Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Colmar,

Königlich  preußischer
neeun  *  Präsident

 

 

ortsangehörlg  ebendaselbst,

u  Liegnitz,

 

61.  Dezember
v.  J.

8.  Januar
d.  J.

18.  Januar
.  J.

.  Januar
d.  J.
        <pb n="28" />
        l

 

 

 

 

 

 

 

 

 

«
Z-  «  i  .  .
Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  P  itte  die  daum
*  der  Bestrafung.  "  *  sung  Ausweisungs·
5  der  Ausgewiesenen  eschlossen  hat.  beschlusses
1  2.  3.  1.  5.  6.
6.  Franz  Franke,  heberen  am  19.  März  64  m  *½êm  Betteln,  ⅜  t½#  9.  Januar
Maurer,  dorf,  Bezirk  Aussig,  Böhme  mgs-Prästden:  d.  J.
cehört,  u  Boltsdorf,  e  zu  Hüdechen,
t,
7.  .  k084krrrccbore  am  8.  Jan  gers  106,  zu  Neu--desgleichen,  Königlich  vureabscher  Ne  10.  Dezember
gesel  blitz,  Bezirk  ro  Oester  6  ierungs  =  Präsiden  .  J.
kaitz,  Schlesien,  peln,
Staatsangehsriger  ,
8.  Alfred  Gloor,  (geboren  am  80.  November  1857  zusLandstreichen,  Fres-n  Januar
Schuhmacher,  Düörrenäsch,  Lanton  Ar  Schweiz,  sident  zu  Straßburg,  d.  J.
ori  sangehörig  ebendasel
9.  Thomas  Holtvoet,  sechern  am  7.  März  1877  zu  Swarts-[Landstreichen  und  Loiglich  preußischer  s8.  Januar
Hafenarbeiter,  louis,  Niederland,  niederländischer  Betteln,  T  Dags  -  Präsiden,  J.
"  Staatsangehöriger  ae  3
10.  Franz  Hradecky,  2#  am  19.  ##n  1872  zu  Ho--desgleichen,  #eglich  56  erische  7.  Dezember
Tagelöhner,  "„  Bezirk  Königinhof,  Böhmen,  Polizei  =  Direktion  v
aablen  ba  Staalsangehöriger,  München
11.,  Johann  Jeitner,  geboren  im  Jahre  1852  (1854,  1855)  [Betteln,  inihie  preußischer  18.  Januar
Arbeiler,  zu  Paulowitz,  Bezirk  Olmütz,  Mähren,  s  muss-Wasideat  IdJ
ößfterreichischer  Staatsangehörig
12.  3raus  Klingen-  geboren  am  2.  Oktober  1876  u  Eli  desgleichen,  Furbsspe/6  Januar
mid,  Dienst=  hausen,  Bezirk  Salzburg,  Oest  errei  zirksamt  Berchtesgaden,  d
knecht.  österreichischer  Staatsangehöriger,
18.  ücuß  Letal,  7  gooren  am  9.  September  1884  zu  enece  und  Sbnigsich  sächftsche  a.  Dezember
arbeiter,  Kostitz,  Bezirk  Gröding,  Mähren,  Betteln  —  v.  J.
Iserwichischir  Staatsangehöriger,
14.  Anton  Marltan,  geboren  am  21.  September  1875  zu  Landstreichen,  Veteln  aeig  bayerisches  .  Dezember
Metzger,  Spule,  Gemeinde  Dolan,  Bezirk  und  verbotwidriges  zirksamt  Straubing,  v.  J.
Prachatitz,  Böhmen,  öfterreichischer,  Waffentragen,
Staatsangehöriger,
ib.  3ur  Miklo,  geboren  am  8.  November  1858  zu  Landstreichen  und  Kaiserlicher  Filrebrbl  Ignuat

 

Fabrikarbeiter,  Plainfaing,  Arrondissement  St.  Dis,  Betteln.  sident  zu  Colmar,
gamkreich,  französischer  Staatsange-’
  iger,
16.  Anton  Schindelar,  aet  am  6.  April  1865  zu  Dux,  Betteln,
Formiischler,  Bezirk  Teplitz,  Böhmen,  ortsange-Malkin,

  Bezirk  öaslau,

niglich  bayerisches
Bezirksamt  Grafenau,

  
    
  
 
  
  
 

17.  Gerrit  Schlacht,  am  1868  zu  Needer-Landstreichen  und  origus  hrse“
Arbeiter,  niederländi-]  Betteln,  Perunge  Dräfiden
u  D

skuifetlichek  Bezirks-Prauudsideatzuskep,


Königlich  preußischer
Negerungs-Präsfdent
zu

18.  s  Franz  Schufana,
Melker,

19.  Ludwig  Sebera,  und

Fleischergeselle,

20.  l  Gustav  Vaucher,
Zuckerbãäcker,

  
 
 
 

am  17.
stdent  zu  Straßburg,

       
  
 

 
 

21.  6.  Ja  1888  zu  Rückfallf  Königlich  preußischer
"  Böhmen,  "  g  erungs-Präfident
22.  1859  und  Fnigich  mi5.  ugisceer
öster-  Regierungs-Präsident

  

zu

-

Dppeln,
Kaiserlicher  Bezirks-Prä-)

19.  Dezember
o.  .

O.  Dezember
v.  J.

 

“

5.  Januar
d.

ovember

-

 

25.

v.

l

8.  Januar
d.  J.

18.  Januar

1*.

J.

8  Januar
5.9.

3.
d.
        <pb n="29" />
        2.

13

Finanz-Wes

en.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  gestundeten  Beträge)

an  Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  sowie  anderer  Einnahmen  im

Deutschen

Reiche  für  die  Zeit  vom  1.  April  1901  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Dezember  1901.

 

 

   
    
 

 

 

So  .  "
Einnahme  Unterschied

Bezeichuung  uni  Ausfuhr-=  in  demselben  znsche  den

der  Nechnungsjahrs  Beroũiungen  Vleiben  Zeitraume  valt  rW

boe  »in-»-Einnahmen.
  zember  O60“  (Spalte  4)  —  weniger
+  *  M.  M.  #
I.  2.  3.  *-*  v.  6.
......  41827068512523700mouapoolenosunz!4-25075227
.....  9142  466  83  551  *—m  8  951  466  107  459
und  Zuschlag  113  702  291  3#  641  093  82  061  198  95  909  595  —  13  842  397
......  87695882  1022l  37  685  111  37  591  022  91  089
........·  20  518  585  15  476  894  5  042  691  5  960  966  —  918.277
von  Branntwein  und  Zu-.........

  102  551  441  367240  102  134  201  102  343  100  —  163  989
äu#msteler  23127  45777  —  2264  995  —  1  b15  035  —  749  960
Brausteu  23  865  608  61  818  23  808  785  24  108  200  —  804  424
Nebergangenbgate  von  Vier  2  884  470  —  2  831  470  allansi  —  280  a91
für  Summe  725  898  648  64  741  816  661  152  382  1  652  134  9P905  6  +  9017  137
........  10578075  —  10  578  075  17  000  a79  —  6122  304
Anschaffungsgeschäfte  8  995  686  84  129  8  961  5571  1025  773  1564  216
9  829  791  —  829  791  »  3434512  —  396  279
28  667  531  —  28  6675891  12382  7415.+N  11  384  76
576  678  —  576  678  438  150—  138  543
—  —  1  140  764  1144  6E066  —  3  842
—  —  9  465  184  9  7322  2057  —  267  123
—  —  AIi  805  106  296  414566  —+  15  390  540
69  998  000  69  252  000°)  —  5254  0XU

 

Einnahme  stellte  sich  im  Vorjahr=  um  *  höher.

nme  erkung.  Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist-Einnahme  abzũglich  der  Ausfuhrvergütungen  rc.  und  der  Verallungeten
  beträgt  bei-  den  nachbezeichnelen  Ei  Einnahme  en:

 

 

 

 

 

 

 

all.d  Ist-Einnahme  vom  Beginne  des  Rechnungs-Bezeichnung
  In-Einnahme  im  Monat  Dezember  jahrs  bis  zum  Schlussedes  Monats  Dezember
"  S  .
19%½%1  190//  1901  1917
Einnahmen.  mehr  j+  mehr
F  weniger  —  weniger
«  «  4  .  Æ.  .«
t.  2.  «  :I.  4.  3  6.  r
Zölle  12  649  861  -  89  282  815  +  8  866  51655  217  687  339  689  965  (+  15  527  672
Taba-  □  762297  788  2756  1—+  29  022  9747  918  9  4104  024  —  M
anersleuuer  und  guschiag  9  021  404  7u012  794  +  1  978  610  71  311231  94  497  958  —  23  186  727
Sa  teuer  .  1444  788  4564  455  —  119672  384  928  397  35  177  980  1—  249  536
Nab  chbollichsiener  .  2405633  1  455  808  +  919825  5  9#39  111  7  28  486  —  1  8871372
Ber  rauchabgabe  von  Branntwein  I
und  Zuschlag  6  717  388  8  104  278  —  1  886  915N  186  127  384  ing  346  [+  3  652  71
Brennsteu  —  421134  —  184090  —  257041  2264  —  1  515  085  (—  719  060
Stanfteber  und  Uebergangsabgabe  „
von  Bier  2096899  2229  165  132  266  22  636  195  23  IBNR  —  497738
Summe  67  676  576  63  248  630  4428  016  6%  616  592  69  657  1—  7O  4  0
Spielkartenstempel.  ...  142  959  141  505  H  1454  1050  945  1  071  566  —  20  621

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Siuenseld  in  Berlin
        <pb n="30" />
        <pb n="31" />
        –  15  —

Tentral-Blatt
Deutsche  Reich.

Reichsamte  des  Innern.

—

 

—

 

DZn  betteben  durch  alle  Postanstalten  und  huchhandlungen.

 

 

 

s
XXx.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  81.  Januar  1902.  MDB.

le  ---—-Instituts-wimm-Ekmwaqea.—Ek-szchu.I
  ggsåaszlszåz  HEFT-PHkang  zszsssggethsmdsssslchm
qunqzuksotaahmevonStollftqadsaktenSeitels·  3.  Alzemelne  Verwaltungs-Sachen:  Erscheinen  des  Hand-2.
  Zel-  und  Stener-Wesen:  Beftimmungen  über  Tagegelder,  buchs  d  Deulsche  Reich  auf  das  Jahr  1902  16
Fuhr-  und  Umzugskosten  der  Relchsbevollmächtigten  und  4.  Pollzel-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
Stationskontroleure;  —  Zulassung  zollfreier  Einfuhr  W——2—xu——  17

 

 

1.  Konsfulat-Wesen.

 

Seine  Majestät  der  Kaife#  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  Otto  Lahrius  zum  Konsul
in  Lima  zu  ernennen  9

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  Otto  Sielcken  zum  Vize-Konsul
  in  Penang  zu  ernennen  geruht.

Dem  Verweser  des  Kaiserlichen  Konsulats  in  Galatz,  Dragoman  Struve,  ist  auf  Grund  des  §.  1  des
Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  für  den  Amtsbezirk  des  Konsulats  und  für  die  Dauer  seiner  gegenwärtigen
Geschäftsführung  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen
  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.
        <pb n="32" />
        —  16  —

2.  Zoll-  und  Steuer-Wesen.

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  18.  Dezember  1901  beschlossen,  nachstehenden  Bestimmungen
seine  Zustimmung  zu  ertheilen:

Den  Reichsbevollmächtigten  für  Zölle  und  Steuern  und  den  Stationskontroleuren  werden
in  den  Fällen,  in  welchen  sie  auf  Zahlung  von  Tagegeldern,  Fuhr-  oder  Umzugskosten  aus
Reichsmitteln  Anspruch  haben,  diese  Vergütungen  vom  1.  Januar  1902  ab  nach  den  für  die
Reichsbeamten  geltenden  Bestimmungen  —  Verordnung  vom  25.  Juni  1901,  Reichs-Gesetzbl.
S.  241  —  gewährt.

 

Dabei  sind  bezüglich  der
Tagegelder und Fuhrkosten  Umzugskosten
zur  Klasse
a)  die  Reichsbevollmächtigten  für  Zölle  und  Steuern  IV  III
b)  die  Stationskontroleure  V  V

 

zu  rechnen.

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  16.  Januar  d.  J.  beschlossen,  daß  die  obersten  Landesfinanzbehörden
  ermächtigt  werden,  von  der  Erhebung  des  Eingangszolls  für  Eisen-  und  Stahlabfälle,
welche  in  den  in  den  deutschen  Zollausschlußgebieten  belegenen  Schiffswerften  bei  dem  Baue  oder  der
Reparatur  von  Schiffen  entstehen,  beim  Eingang  in  das  deutsche  Zollgebiet  unter  Anordnung  geeigneter
Kontrolen  insoweit  abzusehen,  als  die  Menge  dieser  Abfälle  6  vom  Hundert  der  von  den  betreffenden
Schiffsbauanstalten  zur  Verarbeitung  aus  dem  freien  Verkehre  des  Zollgebiets  bezogenen  Materialien
nicht  übersteigt.

3.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

 

Die  Ausgabe  des  Handbuchs  für  das  Deutsche  Reich  auf  das  Jahr  1902  ist  erschienen.
        <pb n="33" />
        —  17  —

4.  Polizei-Wesen.
Ausweisung  von  Auslaͤndern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2

*  Name  und  Stand  Alier  und  Heimath  —s  Behörde,  welche  die  betu

2  l  Ausweisung

—  der  Bestrafung.  Ausweisungsder

  Ausgewiesenen.  frafung  beschlossen  hat.  zeeli

1.  2.  I  s.  —  4.  b.  6.

Auf  Grund  des  8.  362  des  Strafgesetzbuchs.

1.  hht  alt.  Bäcker--  geboren  am  8.  Oktober  1874  zu  Ober-Bekteln  und  Wider-Königlich  preußischer  15.  Januar
geselle  Langendork,  Bezirk  Littau,  Mähren,  stand  gegen  ddes  Regserungs-Präsident  d.  J.

österreichischer  Staatsangehöriger,  Staatsgewalt,  reslau,

2.  Richard  Baier,  geboren  am  28.  April  1858  zu  Wien,  Betteln,  #  iglich  bayeri  isches  8.  Januar

Maurer,  erlsengehörig  zu  Lischau,  Böhme  «  Iseztnsamt  Grases-ach

3.Jolcfstadük,  gebe  am  4.  Dezember  1851  zu  uu.  p#esgleichen,  Köntglich  !„  i

Färber,  #  cha,  Bezirk  Turnau=  Böhmen,  orts-  Krelaha  Lantweninsaft
n  gehörig  ebendaselbst,  Drest  -
Wi  n  den  gtbe  am  13.  September  1865  zu  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  8  Januar
Ddengelo,  Provinz  Overyssel,  Kieder.  Betteln,  u  *  Präsident  d.  J.
nn  lande,  niederländischer  Staalsange-  zu  Düsseldorf,  P
riger,

b.  cnn  Ferber,  geboren  am  10.  März  1888  zu  Klein-  Richtbeschaffungeines  Königlich  preußischer  11.  Januar

Müller,  Heide,  Gemeinde  Hohlen,  Bezirk,  Unterkommens,  NRegierungs-Präsident  d.  J.
Löhmich  Leipa,  ortsangehörig  zul  zu  2
ux,  Böhmen  «
6.  Mathäus  Firlik,  geboren  am  17.  Oktober  1868  zu  Dzie-Bekteln,  #Koiglich  preußischer  18.  Januar
Arbeiter,  win,  Bezirk  Vochni.  Galizien,  orts-  neer  *  Präsident  d.  J.
!  .  Fr  zu  Wola  Batorska,  Be-  iegniß,
7.  Shuar?  (Goldstein,  #o#n  am  12.  Januar  1889  zu  Ban-Landstreichen,  —  Bezirks-Prä-  12  Januar
aluka,  Bosnien,  österreichis  cher  Metz,  d.  J.
Staatsangehöriger,
8.  Josef  Hauser,  fmboren  am  16.  abzan  1884  zu  eeichen=  Rüchbeschaffungeines  Hnilich  preußischer  7.  Dezember
Schuhmacher,  berg,  Böhmen,  orlsangehörig  zu,  Unlerkommens,  Polizei  =  Präsident  zu  v.  J.
Vosser,  Bezirk  Reichenberg,  Be  l
9.Jgaathqnte1-,gebotenaathUsta  Dauptqundstreichen  und  i  preußl  cher#.  18.  Januar
Arbeiter,  mannsdorf,  Bezirk  Braunau,  Böhmen,  dent  d.  I.
österreichlscher  Bicalsungehortgen,  l

10.  Franz  Josef  Krigl-geboren  am  28.  Januar  1876  zu  Landstreichen,  Vetteln  aAbnigüch  bpertsches  Ve.  11.  Januar
stein,  Fabrik-  Kscheu  uf,  Bezirk  Mies,  Böhmen,  orts-  und  Konkubinat,  zirksamt  Mühldorf,  d.  J.
arbeiler,  angehörig  ebendasel  st,

11.  Vosc  deinis  Leub.  geboren  am  17.  Oktober  1858  zu  Betteln,  #önlglichsächhsche  Kresl  21.  Dezember
ner,  Jarbe  er  d  Zwickau,  Böhmen,  ortsangehörig  hauptmannschaft  v.  J.
Bäckergesell  ebendaselbft,  autzen,

12.  Wenzel  HPreuzler,  geboren  am  14.  Dezember  1858  zuldesgleichen,  Stadtmagistrat  Forch-  81.  Dezember
Schlosser,  Prichowitz,  Bezirk  Gablonz,  Böhmen,  heim,  Bayern,  v.  J.

Sgterreichuscher,  Staatsangehöriger,

13.  Georg  Pumberger,geboren  24.  Februar  1858  zuldesgleichen,  hegenuchn  badisher  .  Januar

Metzger,  Ober-Osbling.  bei  Wien,  ortsange-  d.  J.
hörig  zu  Neuhofen,  Bezirk  Ried,  WMannheim,
Oberösterreich.

14.]  Franziska  Schwarz,  geboren  am  2.  Februar  1872  zulLandstreichen  —  ba  enerhes  16.  Januar

fedlse  Tagekh  gnenl  Klaltau,  Böhmen,  etgangehörig  zu  und  Konkubinat  Bezirksamt  —  d.  J.
Wiesdalka,  Bezirk  Kla

15.|  Michael  Stern,  geboren  am  2.  Januar  ½  zu  Siro-Landstreichen  und  Fn  Bezirks-Prä-  14.  Januar

Goldarbeiter,  kopolie,  Ungarn,  ösßterreichischer  Betteln,  sident  zu  Meh,  d.  J.
Sinatsangehbbeger,
1!

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.  *
        <pb n="34" />
        <pb n="35" />
        —  19  —

Central  Glatt
Deutsche  Reich.

Herausgegeben
im

Reichsamte  des  Innern.

—  —  ——  –—  –

Du  betiehen  durch  alle  Postanstalton  und  Huchhandlungen.

 

 

 

XXX.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  7.  Februar  1902.  V6.
pen  1.  ssla  —  —  eines.  Ksut  „o2  —
Agenten;  —  Exequatur-Ertheilung  Seite  19  3.  Polizel-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländem  aus  dem
k.n  Zoll-  und  Steuer-Wesen:  Verändernrn  in  dem  Sienle  Reichsgebietee

oder  den  Befugnissen  der  Zoll-  und  Steuerstellen  19

1.  Konsulat-Wesen.

Der  Kaiserliche  Konsulats-Verweser  in  Port  au  Prince  hat  den  Apotheker  Dr.  Köhn  in  Jérémie  zum
Konsular-Agenten  daselbst  bestellt.

Dem  zum  Königlich  serbischen  Konsul  und  Leiter  des  serbischen  General-Konsulats  in  Königsberg
ernannten  bisherigen  Vize-Konsul  Max  Leo  ist  Namens  des  Reichs  das  Exequatur  ertheilt  worden.

2.  Zoll=  und  Stenuer-Wesen.

Veränderungen  in  dem  Stande  oder  den  Befugnissen  der  Zoll=  und  Steuerstellen.

Im  Königreiche  Preußen.
Auf  der  Werst  der  Steltiner  Maschinenbau-Aktien-Gesellschaft  Vulcan  in  Stettin-Bredow  ist
eine  dem  Hauptsteueramte  Stektin  1  unterstellte  Zollabfertigungsstelle  unter  der  Bezeichnung
„Zollabfertigungsstelle  Stettin-Bredow  (Vulcan)“  mit  der  Befugniß  zur  Erledigung  von  Begleitzetieln
  und  Begleitscheinen  !  über  die  für  den  Vulcan  mit  der  Eisenbahn  vom  Ausland
eingehenden  Waaren  errichtet  worden.
Im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  zu  Langensalza  ist  das  Steueramt  II  zu  Weißensee  aufgehoben
  und  das  Steueramt  I  zu  Cölleda  nach  Sömmerda  verlegt  worden.  Die  für  die  Zuckerfabrik
in  Straußfurt  zuständige,  bisher  mit  dem  Steueramt  in  Weißensee  verbundene  Zuckersteuerstelle  ist  auf

"
        <pb n="36" />
        —  20  —

das  Steueramt  in  Sömmerda  übergegangen.  Dem  Steueramt I   in  Sömmerda  sind  folgende  Befugnisse
beigelegt  worden:

und  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  über  Waaren  aus  Eisen  und  Stahl
6e?2  und  6e  3  und  über  Waaren  aus  Messing,  Kupfer  und  Aluminium
19  42  und  19  d3  und  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  über  Schießpulver,
  f5bem,  sowie  über  Maschinen  und  Maschinentheile  der  Tarifnummer  15b2.

Im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  zu  Potsdam  ist  in  Ketzin  für  die  dort  neu  eröffnete  Zuckerfabrik
  eine  selbständige  Zuckersteuerstelle  errichtet  worden.

Das  Steueramt  l  zu  Driesen  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  zu  Landsberg  a.  W.  ist  in  ein
Steueramt  II  umgewandelt  und  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  zu  Rügenwalde  das  Steueramt  Il  in
Bartin  nach  Alt-Kolziglow  verlegt  worden.

Es  ist  ertheilt  worden:

dem  Steueramt!  zu  Siegen  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  zu  Iserlohn  die  Befugniß  zur  Erledigung
  von  Begleitscheinen  1I  über  die  für  die  Siegen-Lothringer  Werke  vorm.  H.  Fölzer  Söhne  in
Siegen  im  Reparaturverkehr  eingehenden  Hochofenbläser  sowie  zur  Ausfertigung  von  Begleitscheinen  #
über  diese  Gegenstände,

dem  Nebenzollamt  1  zu  Bentheim  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  zu  Nordhorn  die  Befugniß
zur  Erhebung  des  Spielkartenstempels  und  Abstempelung  der  von  Reisenden  vom  Ausland  eingeführten
Spielkarten,

dem  Steueramte  II  in  Greven  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  zu  Münster  die  Befugniß  zur
Erledigung  von  Begleitscheinen  I  über  die  für  die  „Grevener  Zeugdruckerei  G.  m.  b.  H.“  zu  Greven
zur  Veredelung  vom  Ausland  eingehenden  rohen,  dichten,  baumwollenen  Gewebe  sowie  zur  Ausferligung
von  Begleitscheinen  !  über  die  von  derselben  Firma  nach  erfolgter  Veredelung  wieder  auszuführenden
gleichen  Gewebe,

dem  Steueramte  II  in  Naugard  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  zu  Stargard  i.  P.  die  Besugniß
  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  II  über  inländisches  Salz,

dem  Salzsteueramte  lI  zu  Salzkotten  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  zu  Lippstadt  die  Befugniß
zur  Erledigung  von  Zollbegleitscheinen  I  über  Reisegeräth  und  die  sonstigen  im  §.  5  Ziffer  4  des  Zolltarifgesetzes
  aufgeführten  Gegenstände,

dem  Steueramt  l  zu  Merzig  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  zu  Saarbrücken  die  Befugniß
zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  1  und  ll  über  ausländischen  für  die  Firma  Friedrich  Fuchs  in
Merzig  eingehenden  Taback,

dem  Nebenzollamt  1  zu  Czymochen  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  zu  Prostken  die  Befugniß
zur  Ausfertigung  von  Begleitscheinen  I  über  Reisegeräth  von  Auswanderern  auf  Hauptzollamt  Prostken  und

dem  Steueramt  !  zu  Stolberg  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  zu  Düren  die  Befugniß  zur
Erledigung  von  Begleitscheinen  I  über  zur  Denaturirung  bestimmtes  Baum=  und  Ricinusöl.

Im  Königreiche  Sachsen.

  
  

Es  ist  ertheilt  worden:

Dem  Untersteueramte  zu  Penig  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  zu  Chemnitz  die  Befugniß  zur
Ausfertigung  und  Erledigung  von  Begleitscheinen  1  für  baumwollene,  wollene  und  halbseidene  Tischdecken,
Vorhang=  und  Möbelstoffe,  sowie  allgemein  die  Befugniß  zur  Erledigung  von  Zollbegleitscheinen  II  und

der  Zollabfertigungsstelle  am  Bahnhofe  zu  Annaberg  die  Befugniß  zur  Abfertigung  von
Waaren  der  Zolltarifnummer  22  a  und  b  zu  anderen  als  den  höchsten  Zollsätzen  dieser  Nummer.

Im  Großherzogthume  Baden.

Die  Zollabfertigungsstellen  auf  den  Bahnhöfen  in  Basel,  Waldshut  und  Schaffhausen
führen  von  jetzt  ab  die  Bezeichnung  „Großherzoglich  badisches  Zollamt“.  Ihre  Abfertigungsbefugnisse
bleiben  die  bisherigen.

Der  Steuer-Einnehmerei  zu  Ohrensbach  im  Bezirke  des  Finanzamts  zu  Emmendingen  ist  die
Befugniß  zur  Ausfertigung  von  Versendungsscheinen  1  und  II  und  Erledigung  von  Versendungsscheinen
über  Taback  beigelegt  worden.
        <pb n="37" />
        21

Im  Großherzogthume  Hessen.
Zu  Fürfeld  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  zu  Worms  ist  eine  Orts-Einnehmerei  mit  der
Befugniß  zur  Eingangsabfertigung  von  Bier  und  die  Erhebung  der  Uebergangsabgabe  von  Bier
errichtet  worden.

Im  Großherzogthume  Sachsen.
Die  Steuer-Receptur  in  Auma  ist  aufgehoben  worden.

3.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

     
    
    
 
    
  

  

 

 

 

 

 

 

 

*  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  de
—
*  n  der  Bestrafung.  „anwee  Ausweisungsder
  Ausgewiesenen.  eschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  l  a.  4.  b.  6.
a)  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs.
.[Josef  Sablack,  80  oder  31  Jahre  alt,  geboren  uodischlagundshwe=  Köntglich  s  18.  Januar
Arbeiter,  Demby,  Kirchspiel  Myschine  *  rer  Raub  (lebens.Regierungs-Präsiden  I
land,  russischer  Etaatsungeykriger,  längliches  Zucht=  zu  Königsberg,
haus,  laut  Erkennt.]
nißz  vom  193./I5.  1!
März  1894),  D
b)  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs.
2.]  Michel  Armand,  #sgeboren  am  17.  Dezember  1877  zu  Landstreichen,  [Kaiserlicher  Bezirks-Prä-28.  Januar
Schuhmacher,  Paris,  franzhsischens  Staatsangehö.,  sident  zu  Straßburg,  d.  J.
3.  Donado  Borado  4  ahre  alt,  Geburtsort  unbekannt,  besgleichen,  [Großherzoglich  badischer.  Januar
Penamnt  Petro  italienischer  Staatsangehöriger,  "%  ene  ssär  zu  d.  J.
3  Zigzuner,  Karls
4.  Wus  rind,  7.  Februar  1880  Köni  h  *  4%  Januar
Arbeiter,  Schluckenau,  Reglerungs  =  #  see  d.  J.
zu  Hainspach,  zu  Hikesherm,
5.  Albert  Kläui,  1873  und  Faiferlicher  Wezirät-  Prä.  20.  Januar
Feilenhauer,  sident  zu  Colmar,  d.  J.
6.]  Wenzel  Lindner,  Kaiserlicher  Bezirks-Prä-,20.  Januar
Gürtler,  sident  zu  Metz,  d.  I.
1
7.  Johann  Nauchert,  Köm  lich  preußischer  11.  Januar
Arbeiter  rsn  5  "427  4  #  d.
8.]  Samuel  Spirgi,  und  Eus  ezirks  24.  Januar
Knecht,  HPräsident  zu  Colmar,  d.  J.
2.  Jean  Thuis,  Aenns  preußischer  28.  Januar
Tagelöhner,  Reglerungs-Präsident  .
.zuDüsselof
10.JofefBettets  1862  zu  Betteln,  W  öniglich  sächsische  Kreis-  18.  Dezember
Schmiedegeselle  und,  zu  ghuptmannschaft  v.  J.
Tagearbeiker,  autzen
11.  Josef  Vogl,  1868  zu  Kloster-desgleichen,  criepesnus  badischer  28.  Januar
Metzger,  Nieder-Oester-  Landeskommissär  zu  d.  J.
zu  Floridsdorf.  Mannheim,

 

Berlin,

Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="38" />
        <pb n="39" />
        —  23  —

Tentral--Batt
Deutsche  Reich.

Herausgegeben
im
Reichsamte  des  Innern.

Dn  bertiehbhen  durch  alle  VPostanstalten  und  HFLFuchhandlungen.

 

 

XXX.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  14.  Februar  1902.  V.
–  —  ——
3.  :

JInhalt:  1.  Haudels=  und  Gewerbe-  Wesen:  Bekannt=  dert  we  5  Status  der  deutschen  Rotenbanken  *
machung,  betreffend  die  Beschäftigung  von  Apotheker-  4.  Versicherungs  =  Wesen:  Bekanntmachung,  betreffend  die
gehülfen  mit  ausländischen  Prüfungszeugnissen  in  Beaufsichtigung  privater  Verficherungsunternehmungen
dentschen  Apotheken  Seite  29  durch  Landesbehörden  25

2.  Konsfulat-Wesen:  Exequatur-Ertheiluing  23  d.  Rachelreeci:  Rusweilung  von  Ausländern  aus  dem

 

 

1.  Handels=  und  Gewerbe-Wesen.

Bekanntmachung,
betreffend  die  Beschäftigung  von  Apothekergehülfen  mit  ausländischen  Prüfungszeugnissen
in  deutschen  Apotheken.

Der  Bundesrath  hat  beschlossen,  die  Bekanntmachung  vom  13.  Januar  1883  (Central-Blatt  S.  12)
durch  solgende  Vorschrift  zu  ergänzen:  #
„Der  Reichskanzler  wird  ermächtigt,  in  Uebereinstimmung  mit  der  zuständigen  Landescentralbehörde
  in  besonderen  Fällen  Personen,  welche  die  Prüfung  der  Apothekergehülfen  im
Inlande  nicht  abgelegt  haben,  mit  Rücksicht  auf  eine  im  Ausland  abgelegte  gleichartige  Prüfung
ausnahmsweise  in  einer  deutschen  Apotheke  als  Apothekergehülfen  zuzulassen.“
Berlin,  den  12.  Februar  1902.
Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Graf  v.  Posadowsky.

2.  Konsfulat--Wesen.

Dem  argentinischen  Vize-Konsul  Philipp  Bierbauer  in  Frankfurt  a.  M.  ist  Namens  des  Reichs  das
Exequatur  ertheilt  worden.
        <pb n="40" />
        24

3.  Bank-Status

  der  deutschen  Noten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochenüber
(Die  Beträge  lauten
Passiva.
—  —  —
«  Ivmr.
.  seks
  —
#-  »  bindlich  ·  bindilch-E
  4#  tagl
Bezeichnung  ——————  7  egenten,  Legen  Sonsige  Gegen  1  n  F#½tn
"m  der  Sl.  Dez.gedeckte  31.  Der.  *  Sl.  Dez.  mit  —  31.  Dez.  S.  welurrge-—
  Banken.  Rapltal.  s  Sonde.  miauf.)  901./2t.  901.  inos001.sundt.901.  Lolss.,  1001.  orm  un  1901.odren
*  r  gungs.  s
fris.  Wechfeln
1.  2.  -  4  6#  .  ..  110.  inn  ..  1  u#.  —  —M
(  E
1.  Keichebank.  15200o  4  00  200  1  264  246  K  14%  6  +98012662  —2497530  —
2.esche  Notenbank  7500  610|  6  —  292%  K  1624  —  1%7  11  G:S9  4
A.schsische  Bant  zu  Dreeden0000  GC0os|  754.—  126611884  i61  2925  s3  sos  2  651  „„  %  H  19
4.W##besche  Notenbank  20oos  o6/20174  309010/  J—  2311  5420  T  1347  ½%  R  5%S%
6.  Badische  Bant  L#ooof  %%  tzos  13662  1  16  -  ———————
Z„
6.  fur  esbbenschten  56  30|13  —  1|  5  .  1Nos  —  ##s  451
—
kvhesnldweeicr  antL%%%  M  1%  1  os  isist  ssij  r0  —  2  23704  —  5  c6i
l  !  ’
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I

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ZaSpalteSNk.6«:

 

 

DOM-1000



 

 

4
Bemerkungen.
Davon  in  Abschnitten  zu

 

 

1  0l5  547  800  .4#,
17  155  500  4  (bei  der  Bank  Nr.  8),

318  923  000  4  (  ).
Darunter  90  591  .X  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Gulden=  und  Thalernoten.
        <pb n="41" />
        Wesen.

banken  Ende  Januar  1902

sichten,  verglichen  wit  demjenigen  Ende  Dezember  1901.

auf  Tausend  Mark.)

25

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aetiva.

##
r
GSegen  NRelchh-·  Gegen  Noten  Gegen  Gegen  —  Gegen  —  GUee#  Eumme  eyen  9
31.  Dei.  tassen-  31.  Dederer  81.  De#.  hse31.  De  Sombard.  31.  De.feke  1.  D  S1  Der.  der  S1.  Dex.  *
d.  1001.  scheine.  1901.  Banlten.  1001.  1801.  1801.  1901.  1901.  #Allloo.  1901.
Z
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218414  5“#  —  31  —  4013  +  1098  8139  —  175  4  1  ——  83  5900  K.  40
2  616  5079  16.  229  1##m/(y.  193  29  1  —  4992  24  716  —  6  773  9188  167  20572  —  21188U0s8  688.
11  732N  118  —i  17  506/|—  816  12  430  —  11##  r21  4  1.  —  1  46  —  16681  4  65258  LAEIILLE
420—  842  9  4  22  mZZ%  119  11475  597  1551  989  779  —  3  43144  668  36  2700  +  317/  S

1
—  4.—  —  :85%  511100%  „„  N  %  ½%  4%  m  6.
1
768  30  5  —  1  60  809—  112  ——.-  11114  233  12211  4  12  24435  T  20s7.
C  i
IMSU  145  82#  -  5342  mn—  1788  —  wen  —101  19911!  N  431  —  49  155  716  —+  9  .  5s  236  667
        <pb n="42" />
        —  26  —
4.  Versicherungs-  Wesen.

Bekanntmachung,
betreffend  die  Beaufsichtigung  privater  Versicherungsunternehmungen  durch  Landesbehörden.

 

 

 

 

Auf  Grund  des  §.  3  Abs.  2  des  Gesetzes  über  die  privaten  Versicherungsunternehmungen  vom
12.  Mai  1901  (Reichs-  Gesetzbl.  S.  139)  bestimme  ich  im  Einvernehmen  mit  den  betheiligten  Landesregierungen,
  daß  bis  auf  Weiteres  die  folgenden  Versicherungsunternehmungen  obgleich  sich  ihr  Geschäftsbetrieb

  über  das  Gebiet  eines  Bundesstaats  hinaus  erstreckt,  durch  die  Lanbeobehllde  desjenigen  Bundesstaats
  beaussichtigt  werden,  in  dessen  Gebiete  sie  ihren  Sitz  haben,  nämlich:

A.  Preußen.
Sterbekasse  der  Beamten,  Hülfsbeamten  und  Arbeiter  im  Eisenbahn-Direktionsbezirke  Berlin  mit
dem  Sitze  in  Berlin,
Sterbekasse  der  Beamten  und  Arbeiter  im  ehemaligen  Bezirke  der  Königlichen  Eisenbahndireklion  zu
Breslau  mit  dem  Sitze  in  Breslau,
Sterbekasse  der  Beamten  der  Breslau.  Freiburger  Eisenbahn  mit  dem  Sitze  in  Breslau,
Sterbekasse  für  Beamte  und  Arbeiter  im  Bezirke  der  Königlichen  Eisenbahndirektion  zu  Magdeburg
mit  dem  Sitze  in  Magdeburg,
Sterbekasse  für  die  Beamten,  Hülfsbeamten  und  Arbeiter  im  Bezirke  der  Königlichen  Eisenbahndirektion
  Erfurt  mit  dem  Sitze  in  Erfurt,
Eisenbahn-Sterbekassenverein  zu  Hannover  mit  dem  Sitze  in  Hannover,
Sterbekasse  des  Lokomotivführer-Vereins  in  Dortmund  mit  dem  Sitze  in  Dortmund,
Sterbekasse  für  die  Beamten,  Hülfsbeamten  und  ständigen  Arbeiter  im  Bezirke  der  Königlichen
Eisenbahndirektion  zu  Cassel  mit  dem  Sitze  in  Cassel,
Sterbekasse  für  die  Beamten  und  ständigen  Arbeiter  in  den  Bezirken  der  Königlichen  Eisenbahndirektion
  zu  Frankfurt  a.  M.  und  der  Königlich  preußischen  und  Großherzoglich  hessischen  Eisenbahndirektion
  zu  Mainz  mit  dem  Sitze  in  Frankfurt  a.  M.,
Sterbekasse  der  Beamten,  Hülfsbeamten  und  Arbeiter  in  den  Bezirken  der  Eisenbahndirektionen  zu
Cöln  und  St.  Johann-Saarbrücken  mit  dem  Sitze  in  Cöln,
Sterbekasse  der  Beamien  und  Pensionäre  in  den  Eisenbahndirektionsbezirken  Essen  und  Münster  mit
dem  Sitze  in  Esse
Sterbekasse  „Selosthulee,  mit  dem  Sitze  in  Mülheim  a.  Ruhr.

—

—EEIEIIEIIIIIIE

—
S

11.

—
.—

B.  Mecklenburg-Schwerin.

Feuerversicherungs-Verein  für  kleinere  Landwirthe  mit  dem  Sitze  in  Rostock,
Lebensversicherungsverein  für  Mecklenburgische  Lehrer  mit  dem  Sitze  in  Neukloster,

Haftpflicht-  Versicherungsverein  uchenburcher  Landwirthe  mit  dem  Sitze  in  Grevesmühlen,
Grevesmühlener  H  in  für  Mecklenburg-Schwerin  und  -Strelitz  mit  dem
Sitze  in  Schwerin,

Feuer-Versicherungsverein  Mecklenburgischer  Lehrer  mit  dem  Sitze  in  Parchim,

Verein  zur  Versicherung  hinterlassener  Töchter  akademisch  gebildeter  Lehrer  Mecklenburgs  mit  dem
Sitze  in  Güstrow.

 

AA  I-ØPPPNH



C.  Sachsen-Weimar.
.Thüringer  Brandversicherungsverein  unter  Geistlichen  und  Lehrern  des  Großherzogthums  Sachsen
und  der  Sächsicchen  Herzogthümer  und  der  Fürstenthümer  Schwarzburg  und  Reuß  mit  dem  Sitze
in  Weim
Perde  Vericherungsverein  für  Eisenach  und  Umgegend  mit  dem  Sitze  in  Eisenach.

—
        <pb n="43" />
        —  27  —

D.  Hamburg.

Nr.  2,  genannt:  Seerbekafe  der  Mitglieder  der  allgemeinen  Kranken=  und  Sierbekase

Stuhlmacher"  (e.  H.  96),

Nr.  5,  genannt:  Sterbekasse  der  Mitglieder  der  Krankenkasse  der  Tischler  und  im.  Tischler-Arbeiter

  von  Hamburg  und  Umgegend  (e.  H.  21)  und  deren  Frauen,

7,  genannt:  „Arbeiter-Vereinigung“,

Nr.  10,  6rgenemmt  Frauen-Sterbekasse  der  Kranken=  und  Sterbekasse  der  Mechaniker  und
41)

Nr.  14,  genannt:  „Der  Freundschaftsbund“,

Nr.  15,  genannt:  „Sterbekasse  des  Vereins  für  Handlungsboten  von  1873“,

Nr.  16,  genannt:  „Sterbekasse  der  Baptisten“,

Nr.  20,  genannt:  Freie  Unterstützungskasse  in  Sterbefällen  „Treue  und  Einigkeit

  
   
  
   
  
  
  
 
  
   

von
Sterbekasse  Nr.  23,  genannt:  „Die  brüderliche  Einigkeit  in  St.  Pauli“,
Sterbekasse  Nr.  25,  genannt:  Sterbekasse  für  Ehefrauen  der  Mitglieber  der  Kranken=  und  Sterbe-„Morgenstern“


Nr.  28,  genannt:  Jweiie  St.  Pauli  Unterstützungsvereinigung  bei  Sterbefällen“
Nr.  39,  genannt:  „Kehrwieder“,
Nr.  40,  genannt:  „St.  Pauli  Unterstützungsvereinigung  bei  vorkommenden  Sterbefällen“,
Nr.  41,  genannt:  Unterstützungs-Institut  in  Sterbefällen,
Nr.  42,  genannt:  „Eintracht  und  Union“,
Nr.  43,  genannt:  Sterbekasse  der  Großen  Arbeiter-  Lrnten-  und  Sterbekasse,  früher
Kranken=  und  Sterbekasse  des  Bildungsvereins  für  Arbeiter  (e.  H.  6
Nr.  44,  genannt:  „Die  zur  gegenseitigen  Unterstützung  —  Brauer-Brüderschaft",
Nr.  45,  genannt:  „Allgemeine  Sterbekasse“,
Nr.  46,  genannt:  „Der  Freundschaftsbund  im  Leben  und  Tod“,
Nr.  54.  genannt:  Katholische  Brüderschaft  „Die  christliche  Liebe  und  Treue“,
Nr.  55,  genannt:  „Liebe  und  Freundschaft",
Nr.  58,  genannt:  Sterbekasse  für  die  Mitglieder  der  Schiffbauer-Krankenkasse,  genannt
„Die  Einigkeil“  und  deren  Angehörige,
Sterbekasse  Nr.  59,  genannt:  „Die  Einigkeit  von  1801“,

Sterbekasse  Nr.  61,  genannt:  „Sterbekasse  der  Mitglieder  der  Kranken=  und  Sterbekasse  der  Hamburger

  Schuhmacher  und  sonstigen  gewerblichen  Arbeiter“,

Sterbekasse  Nr.  64,  genanm:  „Das  Geschlecht  der  Frommen“  vereinigt  mit  „Hamburgs  Befreiung

von  1814“,

Sterbekasse  Nr.  66,  genannt:  „Fortschritt",
3  Sterbekasse  Nr.  68,  genannt:  „Die  neue  Hoffnung

geiiis  Nr.  69,  genannt:  „Sterbekasse  der  Wacher  Kiemer=  und  Küpergesellen  und  deren
rauen“,
Sterbekasse  Nr.  71,  genannt:  „Norddeutsche  Sterbekasse",

30.  Sterbekasse  Nr.  77,  genannt:  Sterbekasse  der  Milglieder  der  Schiffbauer-Brüderschaft  „Die  Kranzlade“,
Sterbekasse  Nr.  79,  genannt:  Sterbekasse  der  Frauen  der  Mitglieder  der  Kranken=  und  Sterbekasse

 

„Die  blühende  Hoffnung“  (früher:  Kutscher-Verein),

 

Sterbekasse  Nr.  83,  genannt:  „Sterbekasse  des  Deutschen  Post=  und  Telegraphen-Unterbeamt  ins

7

zu  Hamdburg-,

3.  Sterbekasse  Nr.  85,  genannt:  “
Sterbekasse  Nr.  86,  genannt:  „Die  Hoffnung“,

Sterbekasse  Nr.  87,  genannt:  „Freundschaftliche  Vereinigung“,

Sterbekasse  Nr.  91,  genannt:  „Vereinigung  ehemaliger  Löschmannschaft  St.  Pauli“,
7.  Sterbekasse  Nr.  95.  genannt:  „Sterbekasse  des  Eisenbahnbeamtenvereins  von  1882“
Sterbekasse  Nr.  97,  genannt:  „Schweizerische  Perrdigungskase  in  Hamburg“,
.Sterbekasse  Nr.  22  genannt:  „Die  bluͤhende  Rose“,

Horner  Sterbekasse  Kr.  38,  genannt:  „Die  getreue  Freundschaft  in  Noth  und  Tod“,
        <pb n="44" />
        —  28  —

Nr.  51,  genannt:  „Die  in  Noth  und  Tod  getreu  vereinigte  Brüderschaft",
Nr.  73,  genannt:  „Die  brüderliche  Einigkeit  von  1676“,
Sechsundsiebziger,

.  Kameradschaft  von  1878,

.  Deutscher  Artillerie-Verein  von  1896,

Deutscher  Marine-Verein  von  1897  für  Hamburg,  Altona  und  Umgegend,

St.  Pauli  Kampfgenossen-Verein  von  1870/71,

A  Gegenseitige  Pferdeversicherung  des  Fnhtl  Hamburger  Droschkenbesitzer,

zu  D.  Nr.  1  bis  48  sämmtlich  mit  dem  Sitze  in  Hamburg,

   
 

Todtenlade,  genannt:  „Liebe  und  Friede“  von  1678,
.  Todtenlade  „Liebe  und  Treue“  von  1743,
Gewichts-Schweinegilde  in  Bergedorf,

zu  D.  Nr.  49  bis  51  mit  dem  Sitze  in  Bergedorf,

Militärische  Kameradschaft  von  1886  mit  dem  Sitze  in  Curslack,
Geesthachter  Sterbekasse,
Gilde  für  Schweineversicherung,

zu  D.  Nr.  53  und  54  mit  dem  Sitze  in  Geesthacht,

Militärische  Kameradschaft  zu  Kirchwärder  und  Umgegend,

Sterbekasse  in  Kirchwärder,

.  Ziegen-Versicherungs-Verein  für  die  Gemeinden  Kirchwärder  und  Krauel,
Versicherung  von  Schweinen  in  der  Landschaft  Kirchwärder,  Norderseite,
Kühe-Versicherungs-Verein  in  der  Landschaft  Kirchwärder,  Norderseite,
Vierländer  Allgemeiner  Vieh-Versicherungsverein  auf  Gegenseitigkeit,
Schweine-Gilde  zu  Kirchwärder  N.-S.,  Kircher  Bauernschaft,

Verein  für  Mobiliarversicherung  in  den  Vierlanden  und  Krauel,

zu  D.  Nr.  55  bis  62  mit  dem  Sitze  in  Kirchwärder,

Todtenlade,  genannt:  „Die  brüderliche  Liebe  und  Einigkeit“,  mit  dem  Sitze  in  Neuengamme,
Kasse  zur  Versicherung  von  Fccherfaheseuzen,

.Versicherungskasse  der  Genossenschaft  der  Elbfischer,

Finkenwärder  Seefischerkasse,

37.  Kriegerverein  für  Hamburgisch-Finkenwärder,
68.  Finkenwärder  Sterbekasse  von  1765,  genannt:  „Die  Stephanusliebe“,

—

zu  D.  Nr.  64  bis  68  mit  dem  Sitze  in  Finkenwärder,

Verein  der  Versicherung  von  Zuchtstuten  für  die  Gemeinden  Moorburg  und  Lauenbruch,
u  Moorburger  Sterbekasse  von  1733,
zu  D.  Nr.  69  und  70  mit  dem  Sitze  in  Moorburg,

Schweinegilde  zu  Ohlstedt  mit  dem  Sitze  in  Ohlstedt.
Berlin,  den  6.  Februar  1902.
Der  Reichskanzler.
In  Vertrelung:  Graf  v.  Posadowsky.
        <pb n="45" />
        —  29  —
5.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

Name  und  Stand  Aller  und  Heimath  —  Behörde,  welche  die  Datum

2  run  des

8  l  der  Bestrafung.  Ausweisung  Ausweisungs-1
  der  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  l  o.  4.  b.  6.

 

 

 

Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs.

1.  Franz  Bochatz,  26.  Juli  1866  zu  und  Koöniglich  preußischer  5.  Zenuar

      
    
 
 
 
 

Arbeiter,  österreichischer  NReg  —  fident
zu
2.  Johann  Dießner,  rmnansrat  Freising3  1.  Dezember
Bayern,  v.  J.

3.  Johann  Maria
Franz  Ferraris,
Kaufmann,

am  2.  Juli  1870

Aiguebesse,
Frankreich,
Depariement

27.

    

Direktion
München,

und  uriss  ba  erlsche  7.  D#
v.  J.

 
  

  
    
   
  

4.  Marie  Hornik
(Horn),  Dienstmagd,


5b.  Paul  Kolar,

Un-  Stadimagistrat  Deggen-#8#.  Januar
Land-  dorf,  Bayern,  d.  J.

Königlich  bayerisches  17.
oi  d  n  eichn,  v.  Oear

—  wst  e  7  3.  dgruar

nrr  "

 
 

zu
80.

     
 
  
   

 

6.  Alois  Rowack,
Zimmermann,

Erfurt.
o#  lich  preußischer  80.  Januar
#n  rungs-Präfident  d.  J.
4½  Iigli  4.  Feb
“7  d.  7r  8  ruar
zu  Magdeburg,

und  Fhailerlicher  S  Bebruar
l

7.  Fran  Haut
e,

machergeh

8.  Franz  Ratzer,
Weber,

 

    
   

9.  Franz  Gustav  Ruf-  19.  September  1860  zu  Landstreichen

   
  

fier,  Tagner,  les  Vieville,  Kreis  Nancy,  Betteln,  sident  zu  Straßburg,  d.  J
französischer  Staatsange-  U
10.Morit  Schwartz,  Juli  1868  Neu=  Betteln,  derselbe,  desgleichen.
Küfergeselle,  un  ·  i
U.Petethaiadl,  Landstreichen,  esninnc  Krsssrr.  24.  Januar
Bautechnkker,  NRegierungs-Präsident  d.  J.
,  zu  Hildesheim,
½  Wel  Ziegaler,  4½n  lich  preußischer  26.  Januar
onditor.  eglerungs-Präsident  d.

 

6  7  Le#aß,
D

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in.  Verlin.
        <pb n="46" />
        <pb n="47" />
        —  31  —

Central  Blatt
Deutsche  Reich.

Herausgegeben
im

Reichsamte  des  Innern.

He  betiehoen  durch  alle  VPostanstalten  und  Huchhandlungen.

 

 

l  .  I·
XXX.JtIhkgIMq-xBerlin,er1tag,den21.Februak1902.II  Us,
HIIIIULKufnlatsBeicmEraenaussqenz—Eka-ächs  —  3.  Zor.  —  Stener.  Wesen:  Nangerhöhungen  zweier

tigungen  zur  Vornahme  von  Civilstands-Akten  Seite  81  Stationskontroleers  983
2.  Finanz-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahmen  des  Reichs  4.  Palizel-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
vom  1.  April  1901  bis  Ende  Januar  1902.  32  Reichsgebie  33

 

1.  Kou  fulat-Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Landesadvokaten  und  Kommerzialrath
Dr.  Carl  Freiherrn  von  Offermann  zum  Konsul  in  Brünn  zu  ernennen  geruht.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  H.  Lingweiler  zum  Konsul
in  Rufisque  (Sénégal)  zu  ernennen  geruht.

Dem  Bize-Konsul  bei  dem  Kaiserlichen  General-Konsulat  in  Constantinopel,  Seeliger,  ist  auf  Grund
des  §F.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §.  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875
für  den  Amtsbezirk  des  General-Konsulats  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  in  Vertretung  des  General-Konsuls
  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen,  mit  Einschluß
der  unter  deutschem  Schutze  lebenden  Schweizer,  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle
von  solchen  zu  beurkunden.

Dem  mit’  der  Vertretung  des  beurlaubten  Kaiserlichen  Konsuls  in  Oruro  beauftragten  Kaufmann
Julius  Martens  ist  auf  Grund  des  F.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §F.  85  des
Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  für  den  Amtsbezirk  des  Konsulats  und  für  die  Dauer  der  Vertretung
die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich  güllige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und  unter
deutschem  Schutze  lebenden  Schweizern,  vorzunehmen  und  die  Geburlen,  Heirathen  und  Sterbefälle  von
solchen  zu  beurkunden.
        <pb n="48" />
        32

2.  Fin  anz=  Wesen.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  gestundeten  Beträge)
an  Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  sowie  anderer  Einnahmen  im  Deutschen

 

Reiche  für  die  Zeit  vom  1  April  1901  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Januar  1902.

 

     
 

 

 

Die  Soll-.-
  -  Einnahme  Unterschied
Bezeichnung  Einnahmebeträgt  nusfuhr-  in  demselben  zwischen  den
vom  Beginne  des  Spalten  4
der  Rechnungsjahrs  Bergütungen  Bleiben  Zeitraume  s
bis  Sun  Schlusse  cc.  des  Vorjahrs  mehr
Einnahmen.  Januar  1902  (Spalte  4)  —  weniger
4  4  .  !14
1.  2.  3.  4.  5.  6.
.....  467048821I1851e498«453526828I422972889«-0-8055«84
.....  10  461  749  94  526  10  387  223  10  123  499  +  268  724
und  Zuschlag  123  574  028  88  748  885  89  880  198  104  284  108  —  14  91
.....  41998  714  18  629  41  985  085  42  102  311  117226
........  27802011  17577241  9724770  10  821  066  1  096  298
von  Branntwein  und  Zu-  D
.  .....  lll801170  402  575  110  898  595  112221209  1  822  614
2312812  5193  195  —  2880  888  —  1  bs#  2600  „  1827  123
....  27  138  871  81884  27.053  487  27  480  610  427  158
von  Bier  à  159  591  —  8168691  38  440  560  —  287  259
Summe  ———  ————————  —
...«.....  11  845  457  —  11846  457  18  818  158  6  472  696
Anschaffungsgeschäfte  10  682  801  88691  10  594210  11747466  1153246
4266  636  —  4266  686  4646  806  1  720  381
2745  643  —  27  54b  648  15  168  386  1  12382  257
648  500  -  648  500  n  495  716  K—  147  784
—  -  182587I,  1320  626  4  4746
—  —  10  551  700  10911  978  —  890  188
...  —  —  AvOllesssss25424654l7588773
.....  70  408  000  75  799  000°“))  —  5  396  000
Einnahme  stellte  sich  im  Vorjahr  um  885  774  4  höher.

 

Anmerkung.  Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist-  Einnahme  abzüglich  der  Ausfuhrvergütungen  2c.  und  der  Verwaltungskosten
  bbeträgt  bei  den  nachbezeichneten  Einnahmen= 



 

 
 
 
  
   

 

 

Qi  «  .

Aan-  n  Ist.  Einnahme  vom  Beginne  des  Rechnungsjahrs

Bezeichnung  dh  Einnahme  im  Monat  Januar  1902/1  die  8  Scluß  ·  des  Monats  Januar  1902  1

Mithin  Mithin
der  1001  1900  1901  1901  1900
Einnahmen.  mehr  7w
gJl  weniger  —  weniger
4  —  4  4.  .#  *.l
1.  2.  3.  4.  5.  1.  6.  7.

...  .  58  709  029  51  428  487  +  7280  54213  926  666  391  118  452  1  22  808  214
......  901648  887  368  1+  1427  10  649  556  10  291  392  —  358  164

und  Zuschlag  14  817292  10  183  714  +F  4718578  86  158  523  104  631  6e72  18  473  149
......  4518  795  4507  508  —  11292  39  4147  189  39  685  483  233  294

.  s38256  2  588  200  —  3894  991  8  077  370  10  356  736  2279  366

von  Brauntwein
und  ..  ....6879848  7752829—8729819501597592286175«4-2779800
.........—615888«—88225—577168—2880388—1558260«—1827128
und  Uebergangsabgabe

von  390300239  8  140  6867  —  110648  25  666  2894  26274  620  —  608  886
4  Summe  90  409  514  SO  845  615  +10  O63  901  676  061  I80  673  O41  270  +TF  3  0#  l9#„O
Spielkartensiemphl.  157  313  174  158  —  156810  1  208  288  1245  719  —  37431
        <pb n="49" />
        —  33  —

3.  Zoll--  und  Steuer-Wesen.

Den  Reichsbevollmächtigten  für  Zölle  und  Steuern,  Königlich  bayerischen  Ober-Zollräthen  Volk  in  Cöln
und  Wiesinger  in  Altona  ist  von  Seiner  Königlichen  Hoheit  dem  Prinzregenten  von  Bayern  der  Tilel
und  Rang  von  Ober-Regierungsräthen  verliehen  worden.

4.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

1
6  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  #uumnd  ete  8  die  baumt
T  .  Auswei
der  Ausgewiesenen.  der  2  beschlossen  hat.  zoeli
I.  2.  8.  4.  b.  6.

 

 

 

a)Auf  Grund  des  K.  39  des  Strafgesebuchs.

.  Emmanuel  Dagon,  g.boren  am  13.  Juli  1872  zu  Onnens.  Wiederbolter  Betrug  Kalserlicher  Bezirks-Prä-  kPr  Februar
Schneider,  anton  Waadt,  Schweiz,  schweize=  und  Belrugsversuch  sident  zu  Colmar,  d.  J.
Kte  Staatsangehöriger,  (4  Jahre  6  Wonate
  Zuchthaus,  laut
Ircenntaß  1
4.  Seplembder  18
Josesf  Franz  Neu=  gLgeboren  am  18.  Mai  1876  in  Haindorf.  diebstahl  (8  l  l,  breuhischer.  17.  Januar
mann,  Schlosser,  Bezirk  Frledland,  Böhmen,  öster-  Zuchthaus,  laul  Er-  as  Praͤsiden  d.  J.
reichischer  Staatsangehöriger,  kenntniß  vom  12.  No-  zu  —NN8
vember  1898),

—

b)  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesehbuchs.

3.  Nl  BSen  geboren  am  9.  Februar  1881  zu  Wien,  Landstreichen  und  Königlich  preuhischer  *  Februar
Kellner  S#tangebrg  zu  Klene,  Bezirk  Taus,  Betteln,  s——3  Präftdent  d.  J.
Dü
1.  Frich  Brüner.  gebore#  am  16.  März  1864  zu  bolten.  Belleln,  Königlich  preußischer  7.  Februar
Arbeiter,  Bezirk  Schildberg,  Mähren,  öftler-  Negierungs--Präsident  d.  J.
nuhscher  Staatsangehöriger,  zu  Breslau.
b.  Paul  Henke,  #geboren  am  5.  November  1875  J  desgleichen,  Polizei  =  Behörde  zu  desgleichen.
Schisser,  Hotzenplotz,  Oefterreichisch  =  Schlesten  Hamburg,
österreichischer  Staatsangehöriger,
6.  Franz  Fucik,  geboren  am  27.  April  1878  zu  Uschau,  Landstreichen  und  Königlich  krussc#e  6.  Februa#
Beber,  Bezirk  Shwat  Tirol.  orlsangehörig!  Betteln,  Negierunge-Gräfden  d.  J
zu  Lomnigz,  Bezirk  Semil,  Böhmen,  zu  Hildeshe
7.  e  uti.  geboren  am  7.  (8.)  August  1858  zu  Betteln,  Königlich  e  (6er  24.  Septembet
Carlsbad,  Böhmen,  ortsangehörig  HLolize:  =  Präsident  zu  v.  J.
zu  Bilin,  ebendasel  bst,  Berlin,
6.  Franz  Jonack,  geboren  am  19  Januar  1865  zu  Cha-  Landstreichen  und  Königlich  bayerisches  30.  Januar
Eisenbahnarbeiter,  6  Bezirk  Horowitz,  Bohmen,  Betieln,  dezutaami  Neunburg  d.  J.
sterreichischer  Staatsangehöriger,
9.  Peter  Künert,  geboren  am  18.  Dezember  1860  zu  Betteln,  i  preuthzischer  7.  bruar
äckergeselle,  London,  englischer  Staatsange-  Regierungs-Präsident  *i

höriger,  zu  Magdeburg.
        <pb n="50" />
        34

 

 

 

 

 

            

s  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  daum

11  2

der  Bestrafung.  n  Ausweisungsder

  Ausgewiesenen  eschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.  3.  4.  5.  6.

1.

10.  Leopold  Moritz,  geboren  am  12.  März  1880  zu  Wien  %  lich  preußischer  2.  Februar

Kellner,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Reerur  —  Pri  sident  d.  J.
u  Bresl

11.  Franz  Josef  Ro=  geboren  am  21.  Februar  1849  J  bandhreihen  SI#ntzrlicher“  —.  ditr#ar
mond,  Tagner,  Ehagen.  Kanton  Héricourt,  Frank-  Ülldent  zu  Straßburg,  5  .

reich,  französischer  Staatsangehöriger,

12.  Baruch  Bendel  (Paul),geboren  am  19.  Juni  1858  zu  Jochot-Betrug  im  wieder-  Fse##  schwarzburg=  30.  Januar
Rosenblum,  schin,  Polen,  russischer  Staatsange-  holten  Rückfalle,  sondershausener  Land.  d.  J.
Bäcker  und  Kutscher,  höriger,  l  Landstreichen  und  rath  zu  Arnstadt,

Obdachlostgkeit,

18.  Giacomo  Sardo  geboren  am  27.  Mai  1883  zu  Tefino  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks--Prä-  4.  Februar
alias  Sordo,  Kol=  (Castello),  Bezirk  Trient,  Tirol,  öster-  sident  zu  Metz,  d.  J.
porteur,  reichischer  Staatsangehöriger.

11.  Karl  Schönsleben,/geboren  am  22.  April  1856  zu  Bludenz,  Vetteln,  Königlich  preußischer  6.  „er
Schlossergehülfe,  l  Votatlbetq,0eftekketch  ortsangehörig  Regierungs-Präsident  d.  J.

1  Innsbruck,  Tirol,  zu  Hildesheim,

15.  Franz  Wenzel  -e  am  26.  August  1879  in  Weiß-Diebstahl,  Land=  derselbe,  31.  Januar
Stursky,  Hand-  s  ttkchen,Mahkt-noklsanqehoktqebcnsstreiche-rundFal-  d.  J.
lungsgehülse,  daselbst,  schung  von  Legi#i-  -

tunlicnssaptete

16.  Marie  Wagner,  geboren  am  27.  Dezember  1876  zusgewerbsmäßige  Un.  „Königlich  bayerische  #  Januar
Kellnerin,  Linz,  Ober-Oesterreich,  ortsangehörig  zucht,  Polizei  =  Direktion  d.  J.

kafere.  Bezirk  Freistadt,  eben-  München,
dasel

17.  Antonie  Wasa,  ge-geboren  am  8.  November  1877  zu  gewerbsmähige  Un-dieselbe,  desgleichen.
borene  Kucina,  ge=  Hlubos,  Bezirk  Pribram,  Böhmen,  zucht  und  falscheschiedene
  Ehefran,  ortsangehörig  zu  Putimov,  Bezirk  Namensangabe,  !

Pilgram,  ebendaselbst,
        <pb n="51" />
        35  —

Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben
im

Reichsamte  des  Innern.

—

Zu  betitehen  durch  alle  Postanstalten  und  hHuchhandlungen.

 

 

XXX.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  28.  Februar  1902.  V9.
—  9  2  n  eBeen  Emtlassungen;  —  TAbleben  3.  Marine  und  Schiffahrt:  rscheinen  der  amtlichen  Liste
...........  Seite  85
2.  Militär  We  Ergänzung  des  Berzeichnisses  der-  *  Schie  d  der  deutschen  Kriege·  ut  und  Handels-  Warine
jenigen  Behörden,  welche  hinsichtlich  der  den  Militäranwärtern
  im  Reichsdiensie  vorbehaltenen  Stellen  ais  1.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Aueländern  aus  den
Anstellungsbehörden  anzusehen  sind  Reichsgebiet..

 

1.  Konsulat-Wesen.

Dem  Kaiserlichen  Vize-Konsul  Emil  Stahlknecht  in  Durango  (Mexico)  ist  die  erbetene  Entlassung  aus
dem  Reichsdienst  ertheilt  worden.

Dem  bisherigen  Kaiserlichen  Vize-Konsul  James  Cole  Ellis  in  Newcasile  (UAnstralien)  ist  die  erbeiene
Entlassung  aus  dem  Reichsdienst  ertheilt  worden.

Der  Kaiserliche  Konsul  Walther  Tietz  in  Bordeaux  ist  gestorben.
        <pb n="52" />
        —  36  —

22.  Militär  =  Wesen.

Bekanutmachung.

In  dem  durch  Bekanntmachung  vom  12.  Juni  1901  (Central-Blatt  S.  198)  veröffentlichten
Verzeichniß  derjenigen  Behörden  2rc.,  welche  hinsichtlich  der  den  Militäranwärtern  im  Reichsdienste  vorbehaltenen
  Stellen  als  anstelungsbehörden  anzusehen  sind  (§.  12  der  Anstellungsgrundsätze  für  Militäranwärter
  vom  7./21.  März  1882  und  Ziffer  VII  der  Erläuterungen),  erhält  der  auf  das  Reichsamt  des
Innern  bezügliche  Abschnitt  die  folgende  Fassung:

 

Nummer

des  Bezeichnung  Bezeichnung

suen  der  Behörden,  bei  welchen  die  der  Behörden,  an  welche  die  An-Bemerkungen.
½  Stellen  vorhanden  sind.  meldungen  zu  richien  sind.

Anlage  D.

 

I!  u.  II.  Reichsamt  des  Innern  zu  Berlin.]  Der  Staatssekretär  des  Innern
zu  Berlin.  Stoitunlchen  Kmse,  in

 

 

 

Behörden  zu  richten.
Berlin,  den  20.  Februar  1902.

Der  Reichskanzler.
Im  Austrage:  Dr.  Hopf.

3.  Marine  und  Schiffahrt.

Die  im  Neichsamte  des  Innern  als  Anhang  zum  Internationalen  Signalbuche  herausgegebene  „Amtliche
Liste  der  Schiffe  der  deutschen  Kriegs=  und  Handelsmarine  mit  ihren  Unterscheidungs-Signalen  für  1902“
ist  im  Verlage  der  Buchhandlung  Georg  Reimer  in  Berlin  erschienen.

Das  Buch  wird  den  Reichs=  und  Staatsbehörden  bei  direkter  Bestellung  sowie  den  Wiederverkäufern
  zum  Preise  von  1,20  M.  für  das  Exemplar  von  der  Verlagsbuchhandlung  geliefert.  Im
Buchhandel  ist  dasselbe  zum  Preise  von  1,60  ¾  für  das  Exemplar  zu  beziehen.
        <pb n="53" />
        —  37  —
4.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

2

2  NKame  und  Stand  Alter  und  Heimath  —  Behörde,  welche  die  deum

=  1  Ausweisung

Si  der  Bestrafung.  Ausweisungs-7*

  der  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  beschlusses.

ur  2.  l  8.  4.  b.  6.

a)  Auf  Grund  des  8.  39  des  Strafgesehbuchs.
1.  Nelly  Pitsch,  un-geboren  im  Jahre  1874  (1872)  dieta  zn  wieder-  a  uget  *  -
verheirathet,  Warschau,  ortsangehörig  ebendaselbst,  holten  Rückfalle  (1.  —llMr
»  ahr  i  —  7  esse
Zuchthaus,  laut  #san,

2.  Augustin  Reinsch,  geboren  am  80.  Juni  1672  zu  Otten-  —  —  nauü,  wcher.  In.  Oktober
Arbeiter,  Schneider),  dort  Bezirk  Braunau,  Böhmen,  orts-  2  ie  bleht  Jahr  8  Reglerungs-Präsid  v.  J.
angehörig  ebendaselbst,  onate  e1  zu  DLrrent  n,
2W  vom
28.  Oktober  1900),
b)  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs.

4  Franz  briecher.  igeboren  am  15.  September  1860  zu  Bekleln,  Königlich  —  11.  Februar
Arbeite  Grabenize,  Rußland,  russischer  Staats=  nn  ——  ld.  J.

angehöriger,  Pose

4.  Wolfgang  Fock=  geboren  am  2.  Februar  1840  zu  Beamtenbeleidigung  #nigühe  bayerisches  0.  Jannar
stein,  Tagelöhner  Willantig.,  Bezirk  Pilgram,  Böhmen,  und  Betteln,  Bezirksamt  Passau,  d.  J.
(Schreiner,  Korb=  österreichischer  Staatsangehöriger,
flechter,  Jäger),

5.  Johann  Josef  „geboren  am  20.  (24.)  September  1863  Betteln  und  Ent=  Königlich  bayerisches  3.  Januar
Keßler,  Elilen.  zu  Schübelbach,  Kanton  Schwys,  wendung  von  Nah-  Seisamt  Neumarkt  d.  J.
gießer,  Shen,  schweizerischer  Staatsange-  zansg,  und  Genuß=  i.

öri  mit

6.  Alois  Knüsel,  beren  am  12.  August  1857  zu  Landstreichen  und  Kaiserlicher  Bezirks-Prä-  14.  Februar

Melker,  Luzern,  Schweiz,  schweizerischer  Betteln,  sident  zu  Colmar,  d.  J.
Staatsangehöriger.

7.,  Antonio  Labrone,  geboren  am  12.  Juli  1873  zu  Colle=  desgleichen,  Königlich  preußischer  3.  Januar
Erdarbeiter,  pietro,  Provinz  Aquila,  Jtalien,  Lre  äsiden  d.  J.

italienischer  Sngeborigee.

t.  Friedrich  Karl  geboren  am  8.  Juni  1877  St.  schwerer  Diebslabl.  8  2  —  Sen  ebruar
Läumlis,  Lage-  Louis,  Nordamerika,  ameribknscher  ###dsteeschea  Bellöhner,
  Staalsangehöriger,  teln  und  chung  3  ee

nn  e  sch
9.  Soiell  Vebsch.  Tuch-  geboren  am  1.  März  1846  zu  Klokin,  triihhen  und  Königlich  preußischer  Re-  21.  Okiober
macher,  Bezirk  Kalisch,  Polen,  r—  boͤris  Betteln,  ½  Präsident  v.  J.
zu  Kamnitz-Neudörfel,  B  u  Opp

10.  Anion  Leo  Maurer,  geboren  am  22.  Mai  "8#  5  (Inaß=  Landstreichen,  anlerlicher  PLezirks-Pra.  12  Pbrnar
Blechner,  bu  burge  l.  E.,  französischer  Staatsange-  sident  zu  Straßburg,  d.  J.

öriger,

II.  Zosef  Nepovim,  cb#eren  am  30.  März  1868  zu  Chru-Betieln,  Stadilmagistrat  Nürn=  29.  4#e

d.  J.

rbeiter,  dim,  Böhmen,  ortsangehörig  zu  berg,  Bayern,
Drenic,  Bezirk  Chrudim,  .
        <pb n="54" />
        Name  und  Stand  Alter  und  Heimath

Grund

 

der  Ausgewiesenen

—  Laufende  Nr.

2  3.  1

«  der  Bestrafung.

Behörde,  welche  die  Dalum
is  des
Ausweisung  es
*  Ausweisungsbeschlossen
  hat.  beschluten
b.  6.

 

E  Neubinger,  aeben  am  12.  März  1882  zu  Wien,  Betteln,
Schlosser,  4angehörig  zu  Heiligenkrenz,
terrei
18.  Simon  Beters,  geboten  qta21Augustlssl»Nun-desgleichen
Cigarrenmacher,  wegen,  Niederlande,  ortsangehörig

Polizei-Behörde  zu  Ham-  15.  Februar
burg,  d.  8

Königlich  vrrubischer,  11.  Februar
i  d.  J.
u  Düsseldorf,

ase
14.  fete  Rentsch,  esmeen  am  5.  Februar  1850  zu  Trub,  Landstreichen  und  Aussrrliher  Bezirks-  13.  Februar
d.

n  Bern,  Schweiz,  schweizerischer  Betieln,
donwern,  wh

Präsident  zu  Colmar,

15.  v#n  —  mn  am  II.  nber  1878  zu  Widerstand,  Beamlen-Königlich  bayerisches  Be-21.  Januar
Tagelöhne  Leopoldskron,  Bezirk  Salzburg,  beleidigung,  grober  zirksamt  Berchtesgaden,  d.  J.

Dellri.“C  lerrschurt  Staats=  Unsug  und  Betteln,

angehör
16.  n#  Stüihriks.  ane  n  —8  —  re  alt,  geboren  am  Landstreichen  und  Königlich  bayerisches  Be-  25.  Januar
ma

ovember  zu  Lischan,  Bezirk  Betteln,
Na  bone,  Böhmen,  österreichischer
Staatsangehöriger.

zirksamt  Hilpoltstein,  d.  J.

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Siltenfeld  in  Berlin.
        <pb n="55" />
        —  30

Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben
im

Reichsamte  des  Innern.

...Q((

Bu  bettehen  durch  alle  Postanstalten  und  guchhandlungen.

 

 

XXX.  Jahrgang.  Verlin,  Freitag,  den  7.  Maͤra  1902.  V10.
Inhalt:  1.  Kousulat·  Wesen  ·  Ernemungen;  —  Er  6  .  6
mächligungen  zur  Vornahme  von  Goilsandsahen  4.  Zoll-  und  Stener-Wesen:  Ergänzung  der  Ausführungse
  a9  bestimmungen  zum  Reichsstempelgeseze;  —  Berände-2.
  Augemeine  Verwaltungs-Sachen:  Verbol  der  in  Funnn  rungen  in  dem  Stande  oder  den  Befugnissen  der  3oce
ru  Jeilschrite  —  ·  B  und  Steuerstellen..  ....
3.  Mah-  und  Gewichts-Wesen:  Uebertragung  der  eiugut  5.  A  —
zur  amtlichen  Prüfung  und  Veglaubigung  lelirischeg  —  »  usweisung  von  uslaͤndern  aus  dem

Meßgeräthe.  .
1.  Konsulat-Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  Julius  von  Engelbrechten
zum  Vize-Konsul  in  Océs  (Guatemala)  zu  ernennen  geruht.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  Jacob  Schaeffer  zum  Vize-Konsul
  in  Carüpano  (Venezuela)  zu  ernennen  geruht.

Dem  Vertreter  des  beurlaubten  Kaiserlichen  Gesandten  in  Teheran,  Legalionssekretär  Dr.  von  Kühlmann,
  ist  auf  Grund  des  §.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §.  85  des  Gesetzes
vom  6.  Febiuar  1875  für  das  Gebiet  von  Persien  und  für  die  Dauer  der  Vertretung  die  Ermächtigung
erlheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen,  mit
Einschluß  der  unter  deutschem  Schutze  lebenden  Schweizer,  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen
und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

Dem  Vertreter  des  Kaiserlichen  Konsuls  in  Tschifu,  Dolmetscher  Lange,  ist  auf  Grund  des  §.  1  des
Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §.  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  für  den  Amtsbezink
  des  Konsulats  und  für  die  Dauer  der  Vertretung  die  Ermächligung  ertheilt  worden,  bürgerlich
gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen,  mit  Einschluß  der  unter  deutschem
Schutze  lebenden  Schweizer,  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  von  solchen
zu  beurkunden.
        <pb n="56" />
        —  40  —

Denm  Dragomanats-Eleven  Brode  bei  dem  Kaiserlichen  Konsulat  in  Zanzibar  ist  auf  Grund  des  5.  1
des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §.  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  die  Ermächtigung
  ertheilt  worden,  in  Vertretung  des  Kaiserlichen  Konsuls,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen
von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen,  mit  Einschluß  der  unter  deulschem  Schutze  lebenden  Schweizer,
vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

2.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Nachdem  durch  rechtskräftige  Urtheile  des  Königlichen  Landgerichts  Posen  vom  4.,  9.  und  23.  Januar  1902
gegen  die  in  Krakau  erscheinende  Zeitschrift  „Nowa  Reforma“  binnen  Jahresfrist  dreimal  Verurtheilungen
auf  Grund  der  §§.  41  und  42  des  Strafgesetzbuchs  erfolgt  sind,  wird  in  Anwendung  des  §.  14  des
Gesetzes  über  die  Presse  vom  7.  Mai  1874  (Reichs-Gesetzbl.  S.  65)  die  fernere  Verbreitung  dieser  Zeitschrift
  auf  die  Dauer  von  zwei  Jahren  hierdurch  verboten.
Berlin,  den  24.  Februar  1902.
Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Rothe.

33.  Maß=  und  Gewichts-Wesen.

Auf  Grund  des  §.  9  des  Gesetzes,  betreffend  die  elektrischen  Maßeinheilen  vom  1.  Juni  1898  (Reichs-Gesetzbl.
  S.  905)  ist  den  elektrischen  Prüfämtern  zu  Ilmenau  und  Hamburg  die  Befugniß  zur  amtlichen
Prüfung  und  Beglaubigung  elektrischer  Meßgeräthe  übertragen  worden.
Das  Prüfamt  zu  Ilmenau  führt  die  Nummer  1,  dasjenige  zu  Hamburg  die  Nummer  2.
Berlin,  den  3.  März  1902.
Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Dr.  Hopf.

4.  Zoll.  und  Steuer-Wesen.

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  13.  Februar  d.  J.  beschlossen,  daß  dem  zweiten  Absatze  der
Ziffer  20  der  Ausführungsbestimmungen  zum  Reichsstempelgesetze  (Beschluß  vom  21.  Juni  1900  —
Central-Blatt  S.  335  —)  folgender  Satz  hinzugefügt  werde:
„In  den  Fällen,  in  denen,  wegen  Ueberganges  eines  Kuxes  auf  einen  neuen  Inhaber,  an
Stelle  des  bisherigen  auf  Namen  lautenden  Kuxscheins  ein  gleichlautender,  jedoch  auf  den
Namen  des  neuen  Inhabers  ausgestellter  Kuxschein  zur  Stempelung  vorgelegt  wird,  hat  diejenige
  Amtsstelle,  welcher  die  Abstempelung  obliegt,  zugleich  darüber  zu  befinden,  ob  die  Abstempelung
  ohne  Abgabenerhebung  zu  bewirken  ist.“

Veränderungen  in  dem  Stande  oder  den  Befugnissen  der  Zoll=  und  Steuerstellen.
Im  Königreiche  Preußen.

Im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  zu  Nordhausen  ist  die  Zuckerfabrik  zu  Ermsleben  eingegangen,
so  daß  das  Steueramt  I  zu  Aschersleben  als  Zuckersteuerstelle  nur  noch  für  die  Zuckerfabriken  zu
Aschersleben  und  Königsaue  zuständig  ist.

Das  Nebenzollamt  ll  zu  Petrzkowitz  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  zu  Ralibor  ist  in  ein
Nebenzollamt  umgewandelt  worden.
        <pb n="57" />
        —  41  —

Es  ist  ertheilt  worden:

Dem  Steueramt  I  zu  Vöcht  a.  M.  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  zu  Biebrich  die  Befugniß  zur
Erledigung  von  Begleitscheinen]  und  Begleitzetteln  über  Weißblechabfälle  der  Nummer  1  des  Zolltarifs,
die  unter  Eisenbahnwagenverschluß  in  Höchst  a.  M.  oder  in  Hattersheim  eingehen,

dem  Steueramt  I  zu  Dorsten  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  zu  Bochum  die  Befugniß  zur
Erledigung  von  Zollbegleitscheinen  II  über  Waaren  aller  Art  und  von  Begleitscheinen  II  über  inländischen
Zucker  sowie  über  inländisches  Salz  und  zur  Ausfertigung  von  Begleitscheinen  1  über  die  von  der  Firma
R.  Paton  daselbst  im  Veredelungsverkehr  auszuführenden  Leinengarne  der  Nr.  22  a  des  Zolltarifs,

dem  Hauptsteueramt  in  Kreuznach  die  Befugniß  zur  Abfertigung  des  für  den  Fabrikanten  Gräff
daselbst  unter  Eisenbahnwagenverschluß  mit  Begleitschein  eingehenden  Tabacks,

dem  Steueramt  !  zu  Calcar  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  zu  Cleve  die  Befugniß  zur  Erledigung
  von  Zollbegleitscheinen  II,

dem  Steueramt  !  zu  Zossen  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  zu  Potsdam  die  Befugniß  zur
Erledigung  von  Begleitscheinen  1  über  die  für  die  Mineralöl-Raffinerie  von  Hermann  Günther  zu
Schenkendorf  eingehenden  Mineralöle  sowie  zur  Ausferligung  von  Begleitscheinen  1  über  von  ihr  auszuführende
  Mineralöldestillate,

dem  Steueramt  !  zu  Hünfeld  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  zu  Hanau  die  Besugniß  zur
Erledigung  von  Begleitscheinen  I  über  ausländischen  Wein,  der  zur  Cognacbereitung  bestimmt  ist,

dem  Steueramt  I  zu  Bonn  (Stadt)  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  für  inländische  Gegenstände
  zu  Cöln  die  Befugniß  zur  Abfertigung  von  Waaren  der  Nummern  414  5  und  41  46  des
Zolltarifs  zu  anderen  als  den  höchsten  Zollsätzen  dieser  Nummern  und

dem  Hauptzollamte  zu  Tilsit  die  Befugniß  zur  Erledigung  von  Begleitzetleln  und  Ladungs-Verzeichnissen
  über  das  für  die  Aktiengesellschaft  Zellstofffabrik  Tilsit  zur  Herstellung  von  Zellstoff  eingehende
  rohe  Nutzholz.  .

m  Königreiche  Bayern.

J
Die  Uebergangsstelle  zu  Ferthofen  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  zu  Memmingen  ist  aufgehoben
  worden.  6
Der  Uebergangsstelle  zu  Wolfstein  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  zu  Kaiserslautern  ist  die
Befugniß  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Uebergangsscheinen  über  Weinsendungen  und  der
Aufschlag-Einnehmerei  zu  Steinsfeld  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  zu  Fürth  die  Besugniß  zur  Erhebung
von  Uebergangsabgaben  sowie  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Uebergangsscheinen  ertheilt  worden.

Im  Königreiche  Sachsen.

Dem  Nebenzollamte  II  zu  Jöhstadt  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  zu  Annaberg  ist  die  Befugniß
zur  Ausfertigung  von  Zollbegleitscheinen  1  über  Eisenschmirgel  (Eisensand)  der  Nr.  6e  2#  des  Zolltarifs
und  der  Zollabfertigungsstelle  am  Bahnhofe  zu  Plauen  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  zu  Plauen  die
Befugniß  zur  selbständigen  Abfertigung  von  hartem  Kammgarn  aus  Glanzwolle  über  20  cm  Länge  zu
den  Zollsätzen  der  Tarisiummer  41c  2  beigelegt  worden.

Im  Großherzogthum  Oldenburg.

Das  Nebenzollamt  l  zu  Fed  derwardersiel  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  zu  Brake  ist  in  ein
Nebenzollamt  II  umgewandelt  worden.  Letzteres  hat  die  Befugniß  zur  Abfertigung  von  Getreide  und
Holz  in  unbeschränkter  Menge  bei  direklem  Eingange  vom  Auslande,  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  1I
über  zollpflichtige  Waaren  und  über  inländisches  Salz,  und  zur  Ausfuhrabfertigung  von  Getreide  mit  dem
Anspruch  auf  Ertheilung  von  Einfuhrscheinen.

Im  Herzogthume  Braunschweig.

Dem  Steueramte  zu  Stadtoldendorf  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  zu  Braunschweig  ist  die
Befugniß  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Zollbegleitscheinen  !  und  lU#sowie  zur  Eingangsabsertigung
  der  unter  die  Tarifnummern  2c,  22  a,  b,  k,  gi.,  g2  und  die  Anmerkung  zu  22  und  g
fallenden  Waaren  zu  andern  als  den  höchsten  Zollsätzen  dieser  Nummern  beigelegt  worden.

In  Elsaß-Lothringen.

Dem  Hauptzollamte  zu  St.  Ludwig  ist  die  Befugniß  zur  Ethebung  der  Stempelsteuer  und
Abstempelung  von  Spielkarten,  welche  von  Reisenden  und  Bewohnern  des  Grenzbezirkes  aus  dem  Ausland
eingeführt  werden,  ertheilt  worden.
        <pb n="58" />
        —  42  —

5.  Polizei-Wesen.
Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reihegebiete.

 

 

 

 

—
Name  und  Stand  1  Aller  und  Heimath  grund  Behörde,  welche  die  Datum
S  run  d
z  .  ·  Ausweisung
.  der  Bestrafung.  Ausweisungs-7
  der  Ausgewiesenen.  jun  beschlossen  hat.  moselin
1.  2.  I  s.  4.  .  6.

a)  Auf  Grund  des  F§.  284  des  Strafgesetzbuchs.
1.  Guerino  Pontiroli,  geboren.  am  19.  Oktober  1866  zu  Stra-gewerbsmäßiges  Kailerlicher  Bezirks-Prä-  16.  ebruar

Kaufmann,  della,  Provinz  Pavia,  Italien,  orts-  Glücksspiel,  sident  zu  Strabburg,
angehörig  ebendaselbst,  *:

b)  Auf  Grund  des  S§.  362  des  Strafgesetzbuchs.

2.  Alxander  Nicolai  geboren  am  6.  November  1866  zu  Betteln,  Polizeikommission  des  "  ruar
Sitchtall.  Schlosser-  Rio,  Rußland,  orlsangehörig  eben-  Senals  zu  Bremen,  d.  J.
daselbst,

.  Wr  Ealinsn,  geboren  am  2.  März  1876  zu  Czeikow,  Landstreichen,  Königlich  preußischer  21.  Februar

Arbeiter.  Gouvernement  Kalisch,  Polen,  russi-  Regierungs-Präsident  d.  J.
scher  Staatsangehöriger,  zu  Magdeburg,
1.  Augusin  Erben,  geboren  am  30.  Juli  ls!  zu  Jung  öffentliche  Beleidi=  Königlich  preutzischer  22.  Februar
Weber,  buch,  Bezi#k  Trautenau,  Böhmen,  gung  und  Betieln,  Negierungs  =  Präsident  d.  J.
ortsangehörig  ebendaselbst,  zu  slan,

5.  Josef  Kalika,  geboren  am  1.  Januar  1867  zu  Glom-Landstreichen,  Betteln,  Kaiserlicher  Bezirks-Prä-  18.  Februar

Handlungsgehülie,  nitz.  Bezirk  Troppau,  Oeslerreichisch-Beamten.  Beleidigung  sident  zu  Sktraßburg,  J.
Schlesien,  öslerreichischer  Staatsan=  und  thätlicher  Andehöriger,
  griff  eines  Beamten,

.  Fran]  Klima,  geboren  am  22.  April  1852  zu  Ko-  Landstreichen,  Königlich  preußischer  22.  Februar
Schlosser,  mürna,  Ungarn,  ortsangehörig  zu  negerungs-  Präsiden  d.  J.
Holitz,  Bezirk  Olmütz,  Mähren  zu  Bresl
7.  Michael  Kohlroß,  geboren  am  13.  März  1857  zu  Wien,  Betleln,  Königlich  bagerisches  Ve-  H  Februst
Kesselschmied,  orlsangehörig  zu  Birkau,  Bezirk  zirksamt  Negen,  J.

Klaltau,  Böhmen,

#K.  Johann  Kulezyk,  geboren  am  l15.  Mai  1861  zu  Chel-Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re-  8.  Januar
Arbeiter,  mek,  Bzirk  Ebriano  Galizten,  olls=  Fälschung  von  Legi.  gierungs-  Präsident  d.  J.
angehörig  ebendaselbst,  limationspapieren,  zu  Oppeln,

9.  Maria  Mayr,  geboren  am  28.  September  1972  zu  gewerbsmäßige  Un-  Sochbgistrat  Regens=  6.  Februar
ledige  Köchin,  Tumelksham,  Bezirk  Nied,  Ober=  zucht  und  Arbeits-  burg,  Bayern,  d.  J.

Lettrreich,  österreichische  Staatsange-  schen,
rige.
10.  August  Meder,  geborn  am  2.  Februar  1857  zu  Bergen.  Belteln,  göniglich  preußischer  22.  Februar
Cigarrenmacher,  Niederlande,  niederländischer  Staals-  Regierungs-Präßiden!t  d.  J.
angehöriger,  zu  Tii

II.  Josef  Mohler,  geboren  am  1.  Februar  1870  zu  Sze-Landstreichen,  abnigih  preußischer  9.  Januar

Koch,  gedin,  Ungarn,  ungarischer  Staals-  Reglerungs-Präsident  d.  J.
augehöriger,  zu  Oppeln,

12.  «  Josef  Rak,  Arbeiter,  geboren  am  1  Jannar  1566  zu  Groß-Landstreichen  und  derselbe,  1.  Februar
Pokroz,  Ungarn,  ungarischer  Staats.  Betteln,  d.  J
angehöriger,  «

la.  Paul  Ochonowoksgebotene-m»t)Anstatt-Hoquotsdesqlucheth  derselbe.  r0.  Oltober

(Sknta)j,  Arbeiter,  lowit,  Vezirk  Teschen,  Oesterreichisch=  v.  J.
·  Schlesien,  orlsangehörig  zu  Bazano-"
  wit  Bezurk  Teschen,
14.,  Josef  Sladeczek,  geboren  am  15.  Dezember  1831  Betteln,  öriglich  vreußecher  27  Jebruar
Geäriner,  zu  Bieclit  Bezirk  Tabor,  Böhmen,  Regierunge  randen  d.  J.
’  österreichtscher  Staalsangehöriger,  zu  Bre
15.|  Joses  Storch,  geboren  am  17.  Juli  1579  zu  Auscha,  Landstreichen,  iiB“B  9  Bezinks-Prä-  24.  Februar
Bäckergeselle,  Böhmen,  österreichsscher  Ziaatsange-  sident  zu  Straßburg,  d.  8#
.  horiger,  *
15.  Alois  Tanchmann,  geboren  am  21.  Juni  1870  zu  Wer:  Belleln,  Königlich  preußiher  18.  Februar
Schlossergeselle,  schendorf,  Vezirk  Trantenan,  Böhmen,  Regterung  .  räsident  d.  J.
öslerreichischer  Staatsangehöriger.  zu  Breslau  "

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julims  Sutenfeld  in  Verün-
        <pb n="59" />
        43

Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben
Reichsamte  des  Innern.

h#u  betiehen  durch  alle  VPostanstalten  und  VwFuchhandlungen.

 

 

XXX.  Jahrgang.  ·  Berlin,  Freitag,  den  14.  März  1902.  V  11.
Juhalt:  1.  ——  ereesalur  gathelen  4.  Maß-  und  Gewichts-Wesen:  Prüsordnung  sut  m
Seite  48  Metzgerächeee  ..  ....

2.  ———  der  deutschen  Rotenbanken  *rdv  5.  Zoll-  und  Stener-Wesen:  Zollamtliche  Eröffnung  eines

3.  ngenteine  HGerwalkungs-Sochen:  Berboi  der  in  denbels  in  der  Stadt  Altona  errrichteten  Freibezirkees  53
enshelnenoen  Zeitschrist  „Driennik  Polski“:  —  deogl  6.  Polizel-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
der  in  Krakau  erscheinenden  Zeuscheift  „Czas“  16  Reichsgebelleoeu,e

 

1.  Kou  fulat  Wesen.

Dem  Vize-Konsul  von  Schweden  und  Norwegen  Heury  Horn  in  Schleswig  ist  Namens  des  Reichs
das  Exequatur  ertheilt  worden.

Dem  Königlich  siamesischen  Konsul  Eduard  Delius  in  Bremen  ist  Namens  des  Reichs  das  Exequatur
ertheilt  worden.
        <pb n="60" />
        Passiva.

44

Status  der  deutschen  Noten
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochenüber

(Die  Beträge  lauten

 

Lansende  Nummer.

*—  d  —

#

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

.  IM-Sonstige
  s  ev
4  bindlich  ·  binolche
  i  tann
Bezeichnung  arund.  sNeseroe  /  Roten·  ¶  deaen  ua.  Gegen  B  vegen  steiten  Segen  nstige  Hesen  Sutamt  Gegen  *8
der  81.  Jan.  gedecte  31.  Jan.  a1.  Jau.  /  mit  gl.  Jau.  a1.  Jan.]  der  31.  Jan  *
stapital.  Fondt.  Umlaus.  et  ·  Aundl-  Passloo.  1  welterge-Banken.
  1902.  Koten.  1902.  bindiich·  190.  1902.  1902.  vasstoa.  190.  *——
ungs-  mion“
kelten.  6  n  0  uischen
«  Gechseln
2.  3.  9r-  9l  1  ·.  .  1u.  .  11.  —iieets#a  6.  .
Heichebank  15%  „  öL  S§  6.  12%  %%%  —  6%1  u  auo  k.  2  100  88  191  —  16  111
Fnayerische  Kotendarnt01151  -I264  1  K  —  M0  5i  4  „uf  sr2  1  716  461
Sachulche  Bonk  zu  Dresdenoo]  Ssocohhrs:  16]|2101.+  2211211499  2718360  K&amp;amp;  2720  305  1261122  sou  1462
i
Wanseashekgiichewmmkeioustocspszuw  79n7cxs,4--««s25-.-zu  M  162—3112c-ktsssm—239  74#
Vadische  Bant  a#o  %  K  32  „00|1  20  EELIEIILIEL
Bank  für  Süddeutschla  ?  15  0  In  H1  F  537  5275  22  e  z##  67  22“  60  1  761
Braunschweigische  va#lt11¼  ui  2555  1%  17  1  37  4161  —-  481  G  4  4
Zuslammen.  12  n0  „5125%3.  1  7  naman  6  l#.
Bemerkungen.
Zu  Spalte  5“:  Davon  in  Abschnitten  zu  100  4  =  953  382  000  M,
500  —  15  489  000  K  (bei  der  Bank  Nr.  8),
.  1000  =  292  680  000  K(.  "  1).
Zu  Spalte  4  Nr.  67:  Zu  dem  Staims  Ende  Jannar  1902  war  der  Reserve-Fonds  nicht  mit  1910  000  .  .,  jondern
Zu  Spalte  9  Nr.  66:  Darunter  90  591  .K  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldenund

  Thalernoten.
        <pb n="61" />
        Wesen.

banken  Ende  Februar  1902

sichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  Januar  1902.
auf  Tausend  Mark.)

45

 

 

 

 

Aectiva.
;
-  5
Metan=  gSegen  ——01  Noten  Gegen  Gegen  —  Cegen  Sonkiige  Summe  Cegen  z
b  3l.  ZJan.assene  31.  Jan.  anderr31.  Jan.Wse!l  31.  JZan.  Lombard.  31.  Janff#eken  31.  Jan  Jan  der  31.  Jan..
"  ·  .
Schund.  1001.  deise.  1½.  anra.  1807h  1802.  i0.  EIIEAEIIIIEIE
z
2
1%  %  ———  .  326  7½  „  u
I1½495  +  399  25901  „  28s4  NMG6  #  ½186  —  KI557  120738  „  6  zur  ———..u  EIIIII  16171
——  6825  74  10  33  139  11713  1300  3117  1  1  K+  27  272062  2  LSNT’:  LE
24645  —  171  162  1  5114  „  D0  12  42  Tk  J198  24668  —  18  10  ½6  +  2)0#8.  18  21  —  1651  1220.6  302
#iIsn  231  5  —  43  EEELEEIIEIIEEIIILEEIIEIIEIIEIIIIIIIIEE
436  +  2.  x  11  14  —  192  12585  +  1060  15  188  381  zutg  1  79  37/1  313  36  195  —  11
*95  —  219  51  1  6  298  102  7927.  671  1002  K#3  l#et  +  146  1061  +  KM  24  5
66  —  102  12  1+  7  169  +  1##  7000  —  1  UlrS  21517  52  1196  —  t5  E  22  23  à7„  100  7
1  4  .  .
llAkslekksHssRsssskLMo  UHCA—4SMRMS·«-ZU51A  MEDIUM-kiqu  Mosis  WIM  lzskIHIisJlestskssu-«1.«A.«L'- 



 

ebenfallimit194A(M.-.ouizufllhkea.
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        10

3.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Nachdem  durch  rechtskräftige  Urtheile  des  Königlichen  Landgerichts  Posen  vom  11.  April  v.  J.  und  vom
25.  Januar  und  1.  Februar  d.  J.  gegen  die  in  Lemberg  erscheinende  Zeitschrift  „ODziennik  Polski“  binnen
Jahresfrist  dreimal  Verurtheilungen  auf  Grund  der  I#§.  41  und  42  des  Strafgesetzbuchs  erfolgt  sind,
wird  in  Anwendung  des  §.  14  des  Gesetzes  über  die  Presse  vom  7.  Mai  1874  (Reichs-Gesetzbl.  S.  65)
die  fernere  Verbreitung  dieser  Zeitschrift  auf  die  Dauer  von  zwei  Jahren  hierdurch  verdoten.

Berlin,  den  6.  März  1902.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Graf  v.  Posadowsky.

Nachdem  durch  rechtskräftige  Urtheile  des  Königlichen  Landgerichts  Posen  vom  25.  Januar  und
1.  Februar  d.  J.  gegen  die  in  Krakau  erscheinende  Zeitschrift  „Czas“  binnen  Jahresfrist  zweimal  Verurtheilungen
  auf  Grund  der  8§.  41  und  42  des  Strafgesetzbuchs  erfolgt  sind,  wird  in  Anwendung  des
§.  14  des  Gesetzes  über  die  Presse  vom  7  Mai  1874  (Reichs-Gesetzbl.  S.  65)  die  fernere  Verbreitung
bieser  Zeitschrift  auf  die  Dauer  von  zwei  Jahren  hierdurch  verboten.

Berlin,  den  6.  März  1902.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Graf  v.  Posadowsky.

4.  Maß=  und  Gewichts-Wesen.

Prufordnung  für  elektrische  Meßgerüthe.

Auf  Grund  des  §.  10  des  Gesetzes,  betreffend  die  elektrischen  Maßeinheiten,  vom  1.  Juni  1898
(Reichs-Gesetzbl.  S.  905)  wird  nachstehende  Prüsordnung  für  elektrische  Meßgeräthe  erlassen.

S.  1.
Prüfung  und  Beglaubigung.

Die  amtliche  Prüfung  elektrischer  Meßgeräthe  erfolgt  durch  die  Physikalisch-Technische  Reichsanstalt
  —  Abtheilung  II  —  und  durch  diejenigen  Stellen  (elektrischen  Prüfämter),  welchen  der  Reichskanzler
  die  Befugniß  hierzu  auf  Grund  des  §.  9  des  genannten  Gesetzes  übertragen  hat.

Mit  der  Prüfung  kann  bei  Meßgeräthen,  für  welche  die  Systemprüfung  durch  die  Physikalischecchnische
  Reichsanstalt  eine  hinlängliche  Unveränderlichkeit  der  Angaben  erwiesen  hat,  eine  Beglaug

  verbunden  werden,  wenn  die  betreffenden  Instrumente  den  Vorschriften  der  §§.  11,  14,  15  dieser
rdnung  entsprechen  und  die  daselbst  angegebenen  Beglaubi  s-Fehl  einhalten.

D  P  JV
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        1  —

8.  2.
Der  Reichsanstalt  vorbehaltene  Arbeiten.

Die  der  Physikalisch-Technischen  Reichsanstalt  zufallende  Thätigkeit,  soweit  dieselbe  die  Prüfung
und  Beglaubigung  elektrischer  Meßgerälhe  betrifft,  ist  durch  §§.  9  und  10  des  Gesetzes")  bestimmt.  Die
Reichsanstalt  hat  die  technische  Aussicht  über  das  Prüfungswesen  im  ganzen  Reichsgebiete  zu  führen  und
alle  darauf  bezüglichen  technischen  Vorschristen  zu  erlassen.  Sie  hat  zu  bestimmen,  welche  Arten  von
elektrischen  Meßgeräthen  zur  amtlichen  Beglaubigung  zugelassen  werden  sollen,  und  die  hierfür  erforderlichen
  Systemprüfungen  auszuführen.

Außerdem  führt  sie  die  Prüsung  und  Beglaubigung  aller  derjenigen  elektrischen  Meßgeräthe  aus,
welche  nicht  zu  den  Prüfungsbefugnissen  (§.  8)  der  elektrischen  Prüfämter  gehören,  sowie  endlich  die
Prüfung  und  Beglaubigung  derjenigen  zur  Messung  von  Strom,  Spannung,  Leistung  und  Verbrauch
dienenden  Apparate,  welche  als  Arbeitsnormale  bei  der  Herstellung  elektrischer  Meßgeräthe  verwendet
  werden.

§.  3.
Beautragung  von  Systemprüfungen.

Die  Zulassung  eines  jeden  Systems  elektrischer  Meßgeräthe  zur  Beglaubigung  setzt  einen  Antrag
des  Erfinders  oder  des  Verfertigers,  oder  eines  hierzu  bevollmächtigten  Vertreters  derselben  voraus.
Mit  diesem  Antrage  sind  fünf  Meßgeräthe  der  betreffenden  Gattung  von  verschiedenem  Meßbereich,  eine
Beschreibung  und  eine  zur  photographischen  Vervielfältigung  geeignete  Zeichnung  (Größe  33  2c  21  em),
welche  den  Mechanismus  der  Meßgeräthe  deutlich  erkennen  läßt,  sowie  die  im  §F.  19  unter  A  angegebenen
Gebühren  an  die  Physikalisch-Technische  Reichsanstalt  —  Abtheilung  II  —  einzusenden.  Wenn
besondere  Gründe  vorliegen,  kann  die  Anzahl  der  für  die  Systemprüfung  einzureichenden  Meßgeräthe
beschränkt,  andererseits  aber  auch  die  Einreichung  von  Meßgeräthen  bestimmter  Meßbereiche  verlangt
  werden.

In  dem  Antrag  ist  anzugeben:

1.  von  wem  und  unter  welcher  Bezeichnung  das  betreffende  System  hergestellt  und  in  den
Verkehr  gebracht  wird,
.l  welche  Größenstufen  und  besonderen  Ausführungsformen  des  Systems  angefertigt  werden
ollen,
ob,  seit  wann  und  in  welcher  Anzahl  Apparate  dieser  Gattung
im  Deutschen  Reiche,
in  anderen  Ländern
im  Gebrauche  sind,
die  etwaige  Patent=  oder  Musterschutzuummer.

——9

*·

*)  Die  .  9  bis  11  des  Gesetzes,  betr.  die  elektrischen  Maßeinheiten,  vom  1.  Juni  1898  lauten:

5.  9.

Die  amtliche  grüfung  und  Beglaubigung  elektrischer  Meßgeräthe  erfolgl  durch  die  Physikalisch-Technische
Reichsanstalt.  Der  Reichskanzler  kann  die  Besugniß  hierzu  auch  anderen  Stellen  übertragen.  Alle  zur
Ausführung  der  amtlichen  Prüfung  benußten  Normale  und  Normalgeräthe  müssen  durch  die  Phyflkalisch-Technische
  Reichsanstalt  beglaubigt  sein.

S.  10.

 
 

Die  Physikalisch-Technische  Reichsanstalt
Beglaubigung  elektrischer  Meßgeräthe  im  ganzen
wird.  Sie  hat  die  technische  Aufsicht  über  das
nischen  Borschriften  zu  erlassen.  Insbesondere  liegt
zur  amtlichen  Beglaubigung  zugelassen  werden  sollen,
der  Meßgeräthe  Bestimmungen  zu  treffen,  das  bei  der
fabren  zu  regeln  sowie  die  zu  erhebenden  Gebühren  und
Stempelzeichen  festzusetzen.

bei

 
 
  
  
 
     
    

und

 

 
 

und
bei

F.  11.
Die  nach  Maßgabe  dieses  Gesetzes  beglaubigten  Meßgeräthe  können  im  ganzen  Umfange  des  Reichs
im  Verkehr  angewendet  werden.
        <pb n="64" />
        48

Die  Beschreibung  soll  sich  namentlich  beziehen  auf:
a)  Schaltung,  Material,  Abmessungen,  Windungszahlen  und  Widerstände  der  stromführenden
Theile,  Material  und  Abmessungen  der  Magnete  und  magnetisch  wirksamen  Eisentheile,
b)  das  Uebersetzungsverhältniß  auf  das  Zählwerk  von  Elektricitätszählern,
e)  die  Einrichtungen  und  das  Verfahren  für  die  Gangregelung,
d)  die  Vorschriften  für  Aufhängung  und  Wartung  der  Apparate.

§.  4.
Ausführung  der  Systemprüfnugen.

Die  Systemprüfung,  soweil  sie  nicht  nach  den  bisherigen  Erfahrungen  der  Reichsanstalt  theilweise
  enibehrt  werden  kann,  bebeßt  in  einer  Untersuchung  der  eingereichten  Apparate  in  der  Reichsanstalt
und  in  einer  Erprobung  des  Systems  im  praktischen  Betriebe.  Wenn  der  erstere  Theil  der  Prüfung,  der
nach  Erledigung  etwaiger  erforderlicher  Vorverhandlungen  mit  dem  Antragsteller  innerhalb  dreier  Monate
abgeschlossen  sein  soll,  ein  befriedigendes  Ergebniß  geliefert  hat,  ohne  daß  über  die  Bewährung  im  Betriebe
  genügende  Erfahrungen  vorliegen,  kann  auf  Antrag  des  Anmelders  eine  zeitweilige  Zulassung
zur  Beglaubigung  für  eine  Dauer  bis  zu  drei  Jahren  bewilligt  werden.  Spätestens  ein  Jahr  vor  Ablauf
  dieser  Zeit  wird  dem  Antragsteller  die  endgüluge  Entscheidung  übermittelt.

Nach  Abschluß  des  Zulassungsverfahrens  werden  drei  der  eingereichten  Meßgeräthe  dem  Antragsteller
  zurückgegeben,  die  beiden  anderen  verbleiben  als  Muster  und  für  etwaige  fernere  Untersuchungen
zur  dauernden  Verfügung  der  Physikalisch  Technischen  Reichsanstalt.

Wird  die  Zulassung  des  Sostems  zur  Beglaubigung  versagt,  so  werden  sämmtliche  fünf  eingereichten
  Meßgeräthe  dem  Antragsteller  zurückgegeben.

8.  5.
Zulassung  von  Systemen  zur  Beglanbigung.

Jede  endgültige  Zulassung  eines  Systems  elektrischer  Mebgeräthe  zur  Beglaubigung  wird
in  dem  Central-Blate  für  das  W  Reich  und  im  Reichsanzeiger  bekannt  gemacht.

Bei  der  Zulassung  wird  eine  Bezeichnung  des  Systems  festgesetzt,  welche  auf  den  Meßgeräthen
anzubringen  ist.

Eine  Veröffentlichung  einer  zeitweiligen  Zulassung  eines  Systems  zur  Beglaubigung  findet
nur  auf  Antrag  des  Anmelders  statt.  -

§.6.
Acad-tange-derzurBeglanbignugzugelassenensystrwr.

Von  allen  Aenderungen  der  messenden  Theile  der  zur  Beglaubigung  zugelassenen  Systeme,  sowie
von  einem  Uebergonge  der  Verfertigung  der  Meßgeräthe  auf  eine  andere  Firma  hat  der  Verfertiger
Anzeige  an  die  Reichsanstalt  zu  machen.  Die  letztere  entscheidet  darüber,  ob  so  wesentliche  Aenderungen
stattgeunden  haben,  daß  eine  Ergänzung  der  früher  ausgeführten  Systemprüfung  erforderlich  ist.  Mit
dem  Antrag  einer  Ergänzungsprüfung  sind  zwei  Meßgeräthe  der  geänderten  Form  und  die  im  §.  19
unter  A  3  angegebenen  Gebühren  einzusenden.

Nach  Abschluß  der  Ergänzungsprüfung  wird  das  eine  der  eingereichten  Meßgeräthe  dem  Anmelder
zurückgegeben.

S.  4
Zurücknahme  der  Zulaffung  eines  Systems.

Die  Zulassung  eines  Systems  zur  Beglaubigung  kann  wegen  amtlich  zur  Kenntniß  gekommener
Mängel  desselben  von  der  Reichsanstalt  zurückgenommen  werden.  Die  Zurücknahme  erfolgt  jedoch  erst
dann,  wenn  der  Verfertiger  trotz  Aufforderung  durch  die  Reichsanstalt  die  erwähnten  Mängel  seiner
Exzeugnisse  nicht  innerhalb  eines  Jahres  nachgewiesenermaßen  beseitigt  hat.

Die  Zurücknahme  wird,  wie  im  §.  5  Abs.  1  angegeben,  bekannt  gemacht.
        <pb n="65" />
        —  48  —

8.  8.
Befugnisse  der  Prüfmter.
Die  Thätigkeit  der  Prüfämter  erstreckt  sich  auf  die  Prüfung  und  Beglaubigung
1.  der  bei  der  gewerbsmäßigen  Abgabe  elektrischer  Arbeit  zur  Bestimmung  der  Vergütung
benutzten  Meßgeräthe  (Elektricitätszähler  u.  s.  w.),
2.  der  zur  Messung  von  Strom,  Spannung  und  Leistung  bestimmten  Schalttafel-  und  Montage-Instrumente,
  sofern  sie  einem  beglaubigungsfähigen  System  angehören  (§.  4  und  5)
und  mit  Gleichstrom  geprüft  werden  können.

KS.  9.
Mehbereiche  der  Prüfämter.

·  Die  Prüfämter  zerfallen  in  solche  für  Prüfungen  mit  Gleichstrom  und  solche  für  Prüfungen  mit
Gleich=  und  Wechselstrom  (einschließlich  Dreystrom).  Jedes  Prüfamt  muß  in  seinem  Laboratorium
Messungen  bis  zu  500  Volt  und  200  Ampere  ausführen  können.

Trifft  ein  Prüfamt  die  für  eine  Erweiterung  seiner  Prüfungsbefugniß  erforderlichen  Einrichtungen
und  weist  deren  ordnungsmäßige  Beschaffenheit  nach,  so  kann  seine  Befugniß  durch  die  Physikalisch=Technische
  Reichsanstalt  den  Einrichtungen  entsprechend  erweitert  werden.

4  Mehgeräthe  für  solche  Stromstärken  und  Spannungen,  welche  das  Meßbereich  des  Prüfamis
überschreiten,  sind  einem  anderen  Prüsamte  von  weiterer  Prüfungsbefugniß  oder  der  Reichsanstalt  zur
Prüfung  zu  überweisen.
8.  10.
Ort  der  Prlifnug.

Die  Prüfungen  und  Beglaubigungen  dürfen  nur  in  den  Arbeitsräumen  der  Prüfämter  oder  nach
Bedarf  am  Verwendungsort  ausgeführt  werden.  Ausnahmen  hiervon,  z.  B.  Prüfungen  in  Räumen,
welche  von  Elektricttälswerken  oder  Flbriken  von  elektrischen  Meßgeräthen  zur  Versügung  gestellt  werden,
bedürfen  der  Genehmigung  der  Phystkalisch-Technischen  Reichsanstalt.

S.  11.  .
BefchasseuheitderzantsfangoderseglanbignuqkosmendeaMeßgetäthr.

Die  Angaben  der  zur  Prüfung  oder  Beglaubigung  eingereichten,  in  §§.  2  und  8
genannten  elektrischen  Meßgeräthe  müssen  unmittelbar  in  den  gesetzlichen  Mabeinheiten  (Bekanntmachung,
betreffend  die  Ausführung  des  Gesetzes  über  die  elektrischen  Maßeinheiten,  vom  6.  Mai  1901.  Reichs-Gesetzbl.
  S.  127)  erfolgen  oder  durch  Mutltiplikation  mit  einer  auf  dem  Apparat  angegebenen  Zahl
(Konnante)  auf  dieselben  zurückgeführt  werden.  Die  Angaben  sollen  entweder  durch  Zeiger  oder  deutlich
sichtbare  Marken  vor  einer  Skale  oder  durch  springende  Ziffern  geschehen.

Die  Meßgeräthe  müssen  mit  einem  Schutzgehäuse  umgeben  sein,  welches  Vorkehrungen  zum
Anlegen  von  Bleisiegeln  und  ein  von  innen  in  das  Gehäuse  eingesetztes  Schauglas  vor  dem  Zifferblatt
  enthält.

AAuf  dem  Zifferblatte,  dem  Gehäuse  oder  auf  einem  von  außen  nicht  abnehmbaren  Schilde  soll
die  Firma  und  der  Wohnort  des  Verfertigers  oder  dessen  eingetragenes  Fabrikzeichen,  die  laufende
Fabrikations-Nummer,  die  Maßeinheit,  nach  welcher  die  Angabe  erfolgt  (z.  B.  Ampere,  Volt,  Watt,
Kilowatt,  Kilowattstunde),  und  das  Meßbereich  nebst  Bezeichnung  des  Vertheilungssystems  (z.  B.
2  K  200  Volt,  bis  2  X  100  Awmp.)  deutlich  sichtbar  angebracht  sein.

Außerdem  sind  daselbst  in  deutscher  Sprache  die  Apparaten-Gattung  und  -Stromart  (3.  B.  Drehstromzähler)
  anzugeben  sowie  —  falls  diese  Umstände  auf  die  Richtigkeit  der  Angaben  der  Instrumente
von  Einfluß  sind  —  auch  die  Einschaltungsdauer  (3.  B.  Leistungsmesser  für  kurzdauernde  Einschaltung)
und  bei  Wechseltrom-Meßgeräthen  die  Polwechselzahl  und  Belastungsart  (z.  B.  Zähler  für  induktionslose
Belastung,  Drehstromzähler  für  gleich  belastete  Zweige).
        <pb n="66" />
        —  50  —

KS.  12.
Ansnahme-Bestimmungen.
Bis  zum  1.  Januar  1905  wird  von  den  Vorschriften  des  F.  11  Abs.  3  und  4  abgesehen.
Meßgeräthe,  welche  für  die  Ausfuhr  bestimmt  sind,  dürfen  Aufschriften  in  fremder  Sprache
tragen,  wenn  mit  dem  Prüfungsantrag  eine  deutsche  Uebersetzung  eingereicht  wird.

§.  13.
Berkehrs-Fehlergrenzen  für  Zähler.
Die  im  Verkehre  zulässigen  Fehlergrenzen  der  Elektricitätszähler")  sind  durch  die
Ausführungsbestimmungen  zum  Gesehe,  betreffend  die  elektrischen  Maßeinheiten,  vom  Bundesrathe  wie  folgt

festgesetzt  worden:
1.  Gleichstromzähler.

a)  Die  Abweichung  der  Verbrauchsanzeige  nach  oben  oder  nach  unten  von  dem  wirklichen
Verbrauche  darf  bei  einer  Belastung  zwischen  dem  Hcöchstverbrauche,  für  welchen  der
Zähler  bestimmt  ist,  bis  zu  dem  zehnten  Theile  desselben  nirgends  mehr  betragen  als
sechs  Tausendtel  dieses  Höchstoerbrauchs,  vermehrt  um  sechs  Hundertel  des  jeweiligen
Verbrauchs,  und  ferner  bei  einer  Belastung  von  ein  Fünfundzwanzigstel  des  obigen  Höchstverbrauchs
  nicht  mehr  als  zwei  Hundertel  des  letzteren.

Auf  Zähler,  die  in  Lichtanlagen  verwendet  werden,  finden  diese  Bestimmungen  nur
insoweit  Anwendung,  als  die  anzuzeigende  Leistung  nicht  unter  30  Watt  sinkt.
Während  einer  Zeit,  in  welcher  kein  Verbrauch  stattfindet,  darf  der  Vorlauf  oder  der
Rücklauf  des  Zählers  nicht  mehr  betragen,  als  einem  halben  Hundertel  seines  oben
bezeichneten  Höchstverbrauchs  entspricht.

2.  Wechselstrom=  und  Mehrphasenzähler.

Für  diese  gelten  dieselben  Bestimmungen  wie  unter  1,  jedoch  mit  der  Maßgabe,  daß,
wenn  in  der  Verbraucheleitung  zwischen  Spannung  und  Stromstärke  eine  Verschiebung
besteht,  der  nach  1  a  ermittelte  Fehler  in  Hundertel  des  jeweiligen  Verbrauchs  umgerechnet
und  der  entstehenden  Zahl  der  Hundertel  die  doppelte  trigonometrische  Tangente  des  Verschiebungswinkels
  hinzugefügt  wird.  Dabei  bedeutet  der  Verschiebungswinkel  den  Winkel,
dessen  Cosinus  gleich  dem  Leistungsfaktor  ist.  Alle  zur  Berechnung  der  Fehler  dienenden
Größen  sind  mit  dem  gleichen  Vorzeichen  zu  nehmen.

S

8.  14.

B  gl  big  68  F  hl  8  *P  für  Zähler.

Die  Beglaubigung  von  Meßgeräthen,  welche  zur  Bestimmung  der  Vergütung  bei  der  gewerbsmäßigen
  Abgabe  elektrischer  Arbeit  dienen  sollen,  findet  statt,  wenn  ihr  System  von  der  Reichsanstalt  zur
Beglaubigung  zugelassen  worden  ist  (§5.  4  und  5),  und  wenn  sie  die  Hälfte  der  im  §.  13  genannten
Verkehrs-Fehlergrenzen  einhalten.  Jedoch  soll  bei  Wechselstromzählern  der  Zusatzfehler,  welcher  im  S.  13
unter  2  für  eine  Verschiebung  g  zwischen  Spannung  und  Stromstärke  festgesetzt  ist,  mit  seinem  ganzen
Betrage  (2  tg  p)  in  Rechnung  gestellt  werden.

S.  15.
Beglaubigungs-Fehlergrenzen  für  Strom-,  Spannungs=  und  Leistungsmesser.

Strom-,  Spannungs=  und  Leistungsmesser  werden  zur  Prüfung  durch  die  Prüfämter  nur
dann  zugelassen,  wenn  sie  einem  von  der  Reichsanstalt  als  beglaubigungsfähig  erklärten  System
angehören  und  mit  Gleichstrom  geprüft  werden  können.  Ihre  Beglaubigung  erfolgt,  wenn  die  gefundenen
Fehler  entweder  nicht  über  =  0,2  des  betreffenden  Skalen-Intervalls,  oder  nicht  über  -#  O,o  des  Sollwerths
  hinausgehen.  Es  kommt  hierbei  stets  diejenige  der  beiden  Bestimmungen  zur  Anwendung,  welche

 

*)  Reichs-Gesetzbl.  1901  Nr.  16  S.  129  unter  II.
Für  die  übrigen  elektrischen  Meßgerälhe  (Strom-,  Spannungs-  Leistungsmesser)  find  seitens  des  Bundesraths
keine  Verkehrs-Fehlergrenzen  festgeietzt.
        <pb n="67" />
        —  51  —

für  die  Zulassung  des  Meßgeräths  zur  Beglaubigung  die  mildere  ist.  Bei  Mebgeräthen  mit  verkürzter
Skale  soll  der  Fehler  -#  0O),1  des  Sollwerths  nicht  übersteigen.  Dasselbe  gilt  von  solchen  Msgeräthen,
deren  Anwendung  durch  eine  entsprechende  Aufschrift  (z.  B.  „Strommesser  richtig  von.#  bis.
Ampere")  auf  einen  bestimmten  Theil  der  vorhandenen  Skale  eingeschränkt  worden  ist.

g.  16.
Verfahren  bei  der  Prüfung  (Vorpräfung  und  Hauptprüfung).

Die  Prüfung  der  elektrischen  Meßgeräthe  durch  die  Prüfämter  erstreckt  sich  auf  die  äußere  Beschaffenheit,
  die  Erfüllung  der  im  §F.  11  enthaltenen  Vorschristen  (Vorprüfung)  und  auf  das  Einhalten
der  in  5§.  13—  15  angegebenen  Fehlergrengen  (Hauptprüfung).

Nach  vollzogener  Hauptprüfung  erhält  jedes  Meßgeräth  einen  Schein  über  den  Ausfall  der
Prüfung  sowie  gegebenenfalls  das  im  §.  18  festgesetzte  Stempelzeichen.  Der  zahlenmäßige  Betrag  der
gefundenen  Abweichungen  von  der  Richtigkeit  wird  in  den  Scheinen  nicht  angegeben.

Auf  besonderen  Antrag  werden  Elektricitätswerken  und  Fabrikanten  von  elektrischen  Meßgeräthen
Verzeichnisse  der  an  ihren  Meßgeräthen  ermittelten  Abweichungen  von  der  Richligkeit  gegen  besondere
Gebühr  ausgefertigt.

Meßgeräthe,  welche  die  Verkehrs-Fehlergrenzen  überschreiten  oder  sonstige  Mängel  zeigen,  werden
durch  Anbinden  eines  Zettels  mit  entsprechender  Ausschrift  gekennzeichnet.

§S.  17.
Berichtigung  und  Reinigung  der  zu  prlifenden  Meßgeräthe.

Bei  Gelegenheit  von  Prüfungen  dürfen  auf  Antrag  der  Betheiligten  von  den  Prüfämtern
Berichtigungen  an  den  Meßgeräthen,  falls  hierzu  geeignete  Stellvorrichtungen  vorhanden  sind,  sowie
Reinigungen  des  Werkes  und  kleine  Ausbesserungen  ausgeführt  werden.

Bei  Streitfällen  und  Revisionen  ist  jeder  Eingiiff  in  die  Apparate  untersagt  und  ein  von
neuem  nothwendig  werdender  Bleiverschluß  ist  thunlichst  ohne  Verletzung  bereits  vorhandener  Plomben
anzulegen.

S.  18.
Stempel=  und  Verschlußzeichen.

a)  Als  Zeichen,  daß  ein  Meßgeräth  bei  der  Prüfung  die  für  den  Verkehr  zugelassenen  Fehlergrenzen
  (F.  13,  eingehalten  hat,  dient  ein  an  dem  Meßgeräth  anzubringender  Verkehrsstempel,  welcher
das  amtliche  Stempelzeichen  des  betreffenden  elektrischen  Prüsamts  (bestehend  aus  den  Buchslaben  E  P  A
und  der  Nummer  des  Prüfamis)  sowie  die  Angabe  des  Kalenderlahrs  und  des  Vierteljahrs  der
Prüfung  trägt.

b)  Als  Zeichen,  daß  ein  Meßgeräth  einem  beglaubigungsfähigen  System  angehört,  den  Vorschristen
  des  §.  11  entspricht  und  bei  der  Prüfung  die  Beglaubigungs-Fehlergrenzen  (5§.  14  und  15)
eingehöelten  hat,  dient  ein  Beglaubigungsstempel,  welcher  den  Reichsadler,  das  amtliche  Zeichen  des
Prüfamts  sowie  die  Jahres=  und  Onartalszahl  der  Prüfung  trägt.

)  Bei  Nachprüfungen  tritt  der  neue  Verkehrs=  oder  Beglaubigungsstempel  zu  dem  auf  dem
Meßgeraͤthe  bereils  vorhandenen  hinzu.

)  In  den  unter  a  bis  e  angegebenen  Fällen  werden  die  geprüften  oder  beglaubigten  Meßgerälhe
  N  Bleisiegel  verschlossen,  welche  auf  der  einen  Seile  den  Reichsadler  und  auf  der  Rückseite
das  amtliche  Zeichen  des  Prüfamts  tragen.

Dieser  Verschluß  kann  zum  Zwecke  von  Nachregulirungen  von  dem  mit  der  Wartung  der  Zähler
beauftragten  Beamten  des  Elektricitätewerkes  im  Falle  des  Einverständnisses  des  Abnehmers  entfernt  und
nach  Erledigung  der  Regulirung  durch  eine  Plombe  des  Elektricitätswerkes  ersetzt  werden.  Von  jeder
solchen  Nachregulmung  hat  das  Elektricitätswerk  demjenigen  Prüfamte,  dessen  Stempel  sich  auf  dem
Zähier,  vorfindet,  Anzeige  unter  Angabe  der  vor  und  nach  der  Regulirung  ermittellen  Abweichungen
u  machen.

e)  Als  Zeichen  eines  zeitweiligen  Verschlusses  und  in  den  im  §.  16  Abs.  4  erwähnten
Fällen  an  in  die  Plombenschrauben  des  Meßgeräths  ein  Zettel  mit  aufgeklebter  Siegelmarke  des
betreffenden  Prüsamts  eingebunden.

12
        <pb n="68" />
        52  —

f)  Bei  Prüfungen  und  Beglaubigungen,  welche  von  der  Physikalisch-Technischen  Reichsanstalt
  —  Abtheilung  lII  —  erledigt  werden,  tritt  an  Stielle  des  amilichen  Stempelzeichens  der  Prüfämter
dasjenige  der  Reichsanstalt  (PTR  1I).

g.  19.
Gebühren.

A.  Bei  Systemprüfungen.

1.  für  eine  Art  Zihler

2.  für  eine  Art  Strom-,  Spannungs=  oder  Leistungsmesser

3.  für  eine  Ergänzung  einer  Systemprüfung  (vergl.  §.  6)  wird  ein  Dritlel  der

□

Sätze  A  1  bezw.  2  in  Anrechnung  gebracht.
Bei  Prüfungen  elektrischer  Meßgeräthe.

1.  Elektricitäts  zähler.

*.-#



–

—1

a)  Grundgebühr  für  Zweileiterzähler  .
b)  Grundgebühr  für  Mehrleiter=  und  Mehrphasenzähler  .
e)  Zuschlag  sür  Spannung:
bis  150  Volt
für  jede  weiteren  angefangenen  150  Vol-4)
  Zuschlag  für  Strom  bis:
5  Ampere  Höchststrom

15
z0

r□—
—
S
u  un  nu  #  un  n  n

n  u  u  u  uu  u  u  n  u  M

10  000

U

300,00
50,00

30,00
40,00
60,00

Bei  Mehrleiterzählern  gilt  als  Hochsfrom  die  Summe  der  Hochststromstärken  der

einzelnen  Zweige,  als  Spannung  die  eines  einzelnen  Zweiges.

Bei  Drehstromzählern  gilt  als  Höchststrom  der  dreifache  Höchststrom  eines  Zweiges

(einer  Phase),  als  Spannung  die  Spannung  zwischen  zwei  Außenleitern.

.  Strom-,  Spannungs=  und  Leistungsmesser.

a)  Grundgebü0hr.
b)  Zuschlag  für  Spannung  bis  300  Volt
für  jede  weiteren  angefangenen  300  Volt
e)  Zuschlag  für  Strom  bis  300  Ampere  .
für  jede  weiteren  angefangenen  300  Ampere  .
Fũr  Meßgeräthe,  welche  auf  Grund  der  Vorprüfung  zuruückgewiesen  werden,
sind  nachstehende  Gebühren  zu  zahlen:
a)  für  jeden  Zähler  .
li)imIedenct-om-  Spannungs-,  Leistungsmesser

;.  Erfolgt  die  Zurückweisung  auf  Grund  der  Hauptprüfung,  so  tommen  die  vollen

Gebühren  gemäß  B  1  bis  4  in  Anrechnung.

Bei  Prüfungen  am  Verwendungsorte  tritt  zu  den  Gebühren!  #  1  bis  6  bei

allen  Arten  von  Meßgeräthen  ein  Zuschlag  von

M.
2,00
1,00
1,00
1,00
1,00
        <pb n="69" />
        —  53  —

In  diesem  Zuschlag  sind  die  elwaigen  Fuhrkosten  innerhalb  des  Gemeindebezirkes
  des  Prufamts  sowie  die  Beförderungskosten  für  die  Prüfgeräthe  und
Widerstände  für  Belastungen  bis  zu  5  Kllowatt  einbegriffen.

Die  Kosten  des  Stromverbrauchs  bei  Prüfungen  am  Verwendungsorte  fallen
dem  Antragsteller  zur  Last.  Ueber  die  Größe  dieses  Verbrauchs  wird  dem
Lieferanten  und  dem  Abnehmer  des  Stromes  eine  Bescheinigung  ausgestellt.

.  Wenn  größere  Belastungs  widerstände  oder  sonstige  Hülfsapparate  nach  dem  Verwendungsorte
  der  zu  prüfenden  Meßgeräthe  befördert  worden  sind,  werden  außer
dem  genannten  Zuschlage  von  3,00  /¼  noch  die  durch  die  Beförderung  der  letztgenannten
  Gegenstände  entstandenen  Auslagen  in  Rechnung  gesetzt.

Bei  Prüfungen  am  Verwendungsorte  außerhalb  des  Sitzes  des  Prüfamis
  kommt  zu  den  nach  B  1  bis  8  zu  berechnenden  Gebühren  noch  ein  Betrag
für  Reisekosten  und  Tagegelder  der  Beamten  hinzu,  welcher  nach  der  Anzahl  der
auf  derselben  Reise  geprüsten  Meßgeräthe  antheilig  festgestellt  wird.  Die  voraussichtlich
  entstehenden  Kosten  werden  dem  Antragsteller  auf  Anfrage  vorher
angegeben.

10.  Wenn  Einregulirungen  und  kleine  Ausbesserungen  durch  die  Prüsämter  auf  Antrag

der  Betheiligten  vorgenommen  werden,  sind  Gebühren  dafür  nach  Maßgabe  der

·

aufgewandten  Arbeitszeit  zu  berechnen  und  zwar  für  Arbeitsstunde  und  Arbeiter  1,00
11.  Für  Ausfertigung  einer  Liste  der  ermittelten  Abweichungen  von  der  Richtigkei

(§.  16  Abs.  3)  kommen  in  Anrechnung  als  Grundgebühr  ..  .  1,oo

sowiealsZuichlagfurjcdedMeßgekath..  ...  0,25

C.  Für  die  Prüfung  von  Höchststrommessern,  geitzählern  und  anderen  Meßgeräthen,
welche  bei  der  Abgabe  elektrischer  Arbeit  zur  Bestimmung  der  Vergütung  benutzt  werden  und  nicht  in
den  vorstehenden  Bestimmungen  genannt  sind,  kommen  Gebühren  nach  Maßgabe  der  Arbeitszeit  und  der
Anzahl  der  Arbeiter  zum  Satze  von  1=  für  die  Stunde  in  Anrechnung.

S.  20.
Verfahren  bei  Beschädigung  geprüfter  Apparate.
Für  Meßgerälhe,  welche  bei  der  Prüfung  beschädigt  werden,  wird  ein  Ersatz  nicht  geleistet.

Für  das  beschädigte  bezw.  ein  an  seiner  Stelle  eingereichtes  gleiches  Meßgeräth  werden  indeß  Prüfungs-=gebühren
  nicht  erhoben.

Charlotten  burg,  den  28.  Dezember  1901.

Physikalisch  -Technische  Reichsanstalt.
Kohlrausch.

5.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

Zufolge  Beschlusses  des  Bundesraths  vom  4.  Mai  1894  ist  in  der  Stadti  Alkona  aus  einem  im
Süden  der  Stadt  belegenen  Landptreifen  längs  der  Elbe  und  dem  daneben  liegenden  Theile  der  Elbe
ein  Freibezirk  errichtet  und  am  3.  Februar  d.  J.  zollomtlich  eröffnet  worden.  Die  Umgrenzung  des  Freibezirkes
  wird  auf  der  Landsiite  durch  die  dort  befindlichen  Gebäude  und  on  den  sreien  Stiellen  durch  ein
schmiedeeisernes  Giller,  auf  der  Wasserseite  durch  den  Leildamm  und  ein  Gitter  gebildet.
        <pb n="70" />
        —  64  —

6.  Polizei-Wesen.
Ausweisung  von  Auslaͤndern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

Laufende  Nr.

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  —  Behörde,  welche  die  Datum
run  des
l  Ausweisung
der  Bestrafung.  Ausweisungsder
  Ausgewiesenen.  l  neun  beschlossen  hat.  —
2.  I  8.  l  4.  s.  c.

 

P

2

—

*
S

—
—

—
*

—
—–“

Loreng,  Smann,
EArbeit

Hyacinth  Cimba,
Erdarbeiter,

Adolf  Eisler,
Drechsler,

Anton  Heger,
Bäcker,

Simon  Höhbl,
Bäcker,

.Wilhelm  August
Jäni

Wus-  Johnemann,
  Müller,

 

E—  Kettner,

"„  Arbeiter,

.  Josef  Klementz,

Zimmermann,

.  Johann  Kliemek,

Schuhmacher,

.Wenzel  Kowarik,
Schreiner,

Engelbert  Kunschier,

  Dienßüknecht,

4Jolsef  Müller,

riseur,

Franz  Glutz,  Tagelöhner,


a)  Auf  Grund  des  5.  39  des  Strafgesetzbuchs.
*—  am  29.  Dezember  1879  zus  Diebstahl  (1  Jahr  6|#öniglich  preubischer  22.  Dezember
len,  Preußen,  niederländischer,  Monate  Zuchthaus.  Regierungs-Präsident  ir.  J.
Sen,an  Mprben  llaut  Erkenntussse  zu  Münster,
vom  14.  Juli  und
20.  Dezember  1900),

b)  Auf  Grund  des  5§.  362  des  Strafgesetzbuchs.

geboren  am  8.  Mai  1844  zu  Wmi’  Bezirks-Prä-  3.  ebruar
Vrovinz  Alessandria,  Italien,  sident  zu  Colmar,  F
s
l

 

 
 
 
     

gevoren  5  Märgz  1976  6.  März  d.  J.

scher  Staalsangehöriger,
Polizel-Behörde  zu  Ham-Ungarn,
  burg,

      
       
        
 

      
  
 
  

  

 

      
 
   

 

 

   
  
   
     

obber  Woglch  badischer,  2  Voruar
gonder!  koniissär
reib
lutt  h.  hörd  zu  ebruar
Hamburg,
28.  April  1861  zu  dieselbe,  (desgleichen.
österreichischer  I
19.  Februar  aöviglich  sächsische  Kreis-21.  Dezember
Ungarn,  hauptmannschaft  v.  J.
i  Zwickau,
am  Januar  und  Koniguch  preußischer  28.  Februar
Negierungs--Prästdent  d.  J.
u  vreslau,
derselbe,  27.  Februar
d.  J.
zu  und  derselbe,  5.  März  d.  J.
1876  zu  Königlich  preußischer  1.  März  d.  J.
Galizien,  Negierungs-Praßident
u  Liegnit,
1859  zu  Betteln,  P#euch  bayerisches  Be-26.  Februar
Taus,  Staals-  zirksamt  Piassenhofen,  d.

12.  Februar  1881  zu  Landstreichen  und  Königlich  bayerisches  Be.  21.  Februar
Bezuk  Nosenheim.  Fälschung  von  Legi-  zirksamt  Berchtesgaden,  d.  J.
Neubau=  timalions-Papieren,  i
Bezirk
1861  zu  jinafbart  Eigennutz.  Königlich  boyerisches  Be=  14.  Dezember
Diebstahl,  Land=  zirksamt  Laufen,  v.  J.
streichen  und  Gebrauch
  falscher  Legi-"
  limations-Papiere,
        <pb n="71" />
        55

 

 

 

 

 

-  —  J

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  "%  Grund  Vehörde,  welche  die  daum
#  "  der  Bestrafung.  „ufising  Ausweisungs-5
  der  Ausgewiesenen  eschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  D.  3.  4.  z5  6.

n  .
15.  Karl  Pirard  geboren  am  27.  Dezember  1858  zu  neten,  Königlich  preußischer  ebruar
I  (Pitta),  Berg-  Lüttich,  Belgien,  belgischer  Staats=  Regierungs  =  Präsident  d.  J.
angehöriger,  zu  Aachen,

16.  Jaent  —  geboren  am  4.  Juli  1868  zu  bber  desgleichen,  Feipuch  preußischer  1.  März  d.  J.

17.  Auauh  Revenich,  9

18.

19.

20.

21.  Josesa  Stadl-22.



28.

24.

—

2

#

2

2

Fabrik  weber,  Bekelsdorf.  Bezirk  erannsan-  Böhmen
österreichischer  Staatsangehörige
eboren  am  14.  Juli  1887  zu  Gestod,  Landstreichen,
Fabrikarbeiter,  Pebder  niederländischer  Staatsanöriger,

Michael  Rößler,  glboren  am  27.  November  1865  zu  Landstreichen
Bäcker  und  Stricker,  Altenteich,  Bezirk  Eger,  Böhmen,  Betteln,
ortsangehörig  ebendalelbst,
Franz  Schimek,  geboren  am  11.  Mai  1865  zu  Wien,  desglelchen,

 

Mechaniker,  öslerreichischer  Staatsangehöriger,
Johann  Stach,  —  am  ll.  Dezember  1815  zu  Betteln,
Arbeiter,  Königsberg  a.  E.,  Bezirk  Falkenau,

Böhmen,  or#6  uangehörig  ebendaselbst,

und

wickau
geboren  am  4.  Februar  1870  zu  Höl=  gewerbsmäßige  Un-  Snt-  bayerische

tierungs  =  Präsidenl!
reslau,
Shrigles  preuhischer  17.  Januar
———–s  d.  J.

—  04riche.  Ve.  20.  Fbruar
d.

zirksamt  Grasenau,

Königlich  bayerisches  Be-  30.  Januar
zirksamt  Weilheim,  d.  J.

Königlich  Hchüsche  nreie-  7.  Januar

auptmannschaft

13.  Januar

wieser,  geborene  ting,  Bezirk  Innsbruck,  Tirol,  o##ts--  zucht  und  Arbeite-  Polluet  Direktion  d.  J.
Jung,  verw.,  Wäsche-  angehörig  zu  Stanz,  Bezirk  Landeck  scheu,  ünchen,
rin,  ebendaselbft,

Johann  Stemm=  geboren  am  21.  Mai  1951  zu  Neu.-  Betteln,  Königlich  bayerisches  Ve.  ö.  Februar
berg,  Schneider-  bidschomwm,  Böhmen,  äösterreichischer  zirksamt  Tirschenreulh,  d.  J.
gehülfe,  Staatsangehöriger,

Joses  Walencki,  geboren  im  Jahre  1878  zu  Zylniow,  Landstreichen,  Königlich  preußischer  I.  März  d.  J.
Arbeiter,  Kreis  Wielum,  russisch  Polen,  orts-  slwcW  gBräßdent

angehörig  ebendaselbst,  res

Andreas  Watzka,  geboren  am  22.  März  1852  zu  Haid,  -Heueeln,  Keigir  503  „risches  aa.  21.  Februar

Hafner,  Bezirk  Tachau,  Böhmen,  ortsange.  zirksamt  Passan,  d.  J.

hörig  ebendalelbst,

4.n  Anton  Weber,  Tage-  geboren  am  12.  März  1864  zu  agido  ·  desaleichen,

löhner,  bra,  Gerichtsbezirk  Petrovac,  Kreis
Eetlchbodrkc.  Ungarn,  ungarischer

Staatsangehöriger,

Ieh  gubr.  Schrift-  6oren  am  5.  (15)  März  1881  zu  Landstreichen  und

ornhaus,  Bohmen,  ötereichischen  Beltteln,
Loraha,  obiet

Verlin,  Carl  Heymanne  Verlag.  Gedruck.  bei  Juleus

Königlich  bayerisches  Ve.  22.  Februar
zirksamt  Kelheim,  d.  J.

ktöniglch  preuhischer  Ne.  6.  E  uar

eg,  *  Präsident
u  Aachen,

Sittenfeld  in  Verlin.
        <pb n="72" />
        <pb n="73" />
        —  57  —

Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben
im

Reichsamte  des  Innern.

–.—

 

Dn  bettehen  durch  alle  Postanstalten  und  gHuchhandlungen.

 

 

|

XXX.  Johrgang.  Berlin,  Freitag,  den  21.  März  1902.  I12.
2  muitar-Wesen:  Alerhoͤchsie  Eri  u0.  Janua
Ingl:  1.  Koufulat-Wesen:  Enklassun;  —  Ableben  190s,  1.  benreßend  krche  Lrolane  vom  20.  Pere
eines  Konsuls;  —  Exequatur-Ertheilung  Seite  57  milltärgericht  und  2  betreffend  die  Geschäftsordnung
2.  Finanz-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahmen  des  Reichs  für  den  bei  dem  Reichemtlitargerlchte  behehenden  Diefür
  die  Zeit  vom  1.  April  1901  bis  Ende  Fe-  Riplinarhof  für  richterliche  Milulätjastizdeame  59
bruar  1000020  btz  4.  Voligel·  Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
Reichsgebleeeeeet  66

 

 

1.  Kon  sulat  Wesen.

Dem  Kaiserlichen  Konsul  in  Lagos,  Otlo  Martin,  ist  die  erbetene  Entlassung  aus  dem  Reichsdienst
ertheilt  worden.

Der  Kaiserliche  Konsul  Henry  Steppuhn  in  Baku  ist  gestorben.

Dem  Konsul  der  dominikanischen  Republik  Etienne  Roques  in  Frankfurt  a.  M.  ist  Namens  des  Reichs
das  Exequatur  ertheilt  worden.
        <pb n="74" />
        58

2.  Finanz

=  Wesen.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  gestundeten  Beträge)
an  Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  sowie  anderer  Einnahmen  im  Deutschen
Reiche  für  die  Zeit  vom  .  April  1901  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Februar  1902.

 

 

 
 
   

 

 

 

 

Die
Einnahme  Unterschied
.  Einnahme  beträgt  s
Bezeichnung  vom  a  r  *  Ausfuhr-  in  demselben  zudsche  r  den
der  Acchnungsjahrs,  Vergütungen  Bleiben  Zeitraume  B"n
bis  zum  Schluss  des  Vorjahrs  mehr
Einnahmen  des  Wonats  (Spalte  4)  —  weniger
«  Februar  1902  p  9
——  —  4  1  4
1.  2.  3.  4.  ö.  6.
.....  501  833  556  s  14  384  909  487  448  647  454  981  714  "  +  82  466  908
·....  11772062  102  164  11669  898  11421a81  4  248  517
und  Zuschlag  133  275  464  35  778206  "  97  502  258  1138  K89  818  —  15  887  085
......  45924535  l4085«  459l0500i45923518—  18  018
.  84684  257  17  882  684  16  801  623  16  467787/—  843  886
von  Branntwein  und  Zu-  s  ·
..........  119  567  628  440  001  119  127627  6  120  666  611  —  1538  984
Brennsteuer  2  312  842  5  197  513  —  2  884  671  —  1  810  110  —  1574531
Brausteuer  29  587  5066  92  611  29494995  29770079  —  275  084
Uebergangsabgabe  von  Bier  .  3454214  —  i  s454214i3762607—non398
.  Summe  882  412  064  73  886  976  608  525  091  795  062  99ß0  K.  13  462  161
Stempelsteuer  m
erthpa  12  894  179  —  12894179  19419700—6525521
b)  -m  u.  ponstge  Anschaffungsgeschäfte  12  162  364  13  387  12  118  9771  12944  551  825574
e)  Loose  zu:
Privatlotterien  5  037919  –  5  087919,  3  859  6663  —+  1  178256
Staatslotterien.  30  873  678  —  80  378  678  19  021  636  —+  11  852  042
4)  Schifssfrachturlunden  699  127  —  699  127  546  47—  152  654
Spielkartenstempel.  —  l  —  1484  948  1466444  14  18  49
Wechselstempeln#ener  .  —  ,-  —  11  192  619  -  11  950  969  —  158  350
Post-  und  Dilcgrabhem-Verwaltung  .  —  -  —-  8  141  674  3859  207679  —  18  931.095
Reichseisenbahn-Verwal  tung.  748  000,  82  110  000°)  —  5  862  000
"*)  Die  endgültige  Einnahme  stelt  sich  im  Vorjahr  um  687  881  4  hene.

Anmerkung.  Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist-Einnahme  abzüglich  der  Ausfuhrvergütungen  2c.

und  der  Ver- 



waltungskosten  beträgt  bei  den  nachbezeichnelen  Einnahmen:

 

 

 
 
 
  

 

    

 

  

Ist.  Einnahme  vom  Beginne  des  Rechnungsfahre
Ist-  Eimahne!  im  Monat  Februar
Bezeichnung  2  bis  zum  Schlusse  des  Monats  debruar
Weithin  Mithin
der  1902  10901  1902  1902  1901  1502
Einnahmen.  +mehr  ·  +  mehr
—  weniger  1  —  weniger
4  4.  4  4  14
1.  2.  3.  4.  6.  D.  6.  ·  7.
......  41221s  815  36  817  702  T+  4404  148  455  148  511  427  936  154  +  27212  367
920  067  1  966  721  —  46  654  1i  6b9  623  11  258  113  +  811  610
und  Buschlag  10  757  180  1  10  027731  +f.  729  419  96  915  703  114  659  403  —  17  743  700
...  4982  012  1900  623  +  tl  419  41  29  231  41  586  106  —  156  875
4119965  3212  750  +  1177215  12  197  335  13  599  486  —  1  10•2  151
von  #raumtwein  1
und  *  610789  8159  718  —  5418  929102  626  764  100  395  894  +  2230  870
Brennsteuer  4288  248  121  —  217  400  —  2881  671  —  1  310  140  —  1574581
Brausteuer  und  Uüebergangeabgabe

von  2329  667  2217  684  —  112  033  27995  901  28  1492  254  —  496  353
Summe  72  272607  5  000  I+  5  661  26060/8298  397  739  617210  681  127
Spielkartenstempel  167215  139  780  T+  2714305  35  499  —  9996
        <pb n="75" />
        —  59  —

3.  Militär-Wesen.

 

Allerhöchster  Erlaß,
betreffend  die  Geschäftsordnung  für  das  Reichsmilitärgericht.  Vom  30.  Januar  1902.

 

ch  ertheile  der  in  der  Anlage  beigefügten  Geschäftsordnung  für  das  Reichsmilitärgericht
hierdurch  Wrer  Bestätigung.

Berlin,  den  30.  Januar  1902.
Wilhelm.
Graf  von  Bülow.
An  den  Reichskanzler  und  den  Präsidenten
des  Reichsmilitärgerichts.

Geschäftsordnung  für  das  Reichsmilitärgericht.
§F.  1.
Der  Präsident  des  Reichsmilitärgerichts  leitet  und  beaussichtigt  den  ganzen  Geschäftsgang.

.  2.
Bei  dem  Reichsmilitärgerichte  werden  —#  gebildet,  welche  die  Bezeichnung
I.  Senat,
II.
III.  Eineugo  Senat
führen.

.  3.
Der  Präsident  des  Reichsmilitärgerichts  Neiinmt.  nach  Anhörung  der  Senatspräsidenten  vor
Beginn  des  Geschäftsjahrs  auf  dessen  Dauer:
a)  die  Präsidenten  für  den  I.  und  II.  Senat;
b)  ze  ständigen  juristischen  und  militärischen  Milglieder  dieser  Senate  und  deren  regelmäßige
ertreier;
I)  die  mililärischen  Mitglieder,  die  etwa  diesen  Senaten  gemeinsam  angehören  sollen;
d)  die  Vertheilung  der  Geschäfte  unter  diese  Senate.

8.  4.
Für  die  Vertretung  gilt  Folgendes:

a)  Im  Falle  der  Verhinderung  wird  der  Präsident  des  I.  Senats  durch  den  des  II.  vertreten
und  umgekehrt.  Sind  beide  Präsidenten  gleichzeitig  verhindert,  so  siin  der  älteste  Rath
jedes  Senats  die  Geschäte  des  Senatsprasidenten  in  seinem  Senat  wah

Im  III.  (bayerischen)  Senat  wird  der  Senatspräsident  steis  durch  den  dienstältesten
Rath  des  Senats  vertreten.

b)  Die  Vertretung  der  etatsmäßigen  militärischen  Mitglieder  im  Falle  der  Verhinderung
regelt  sich  sinngemäß  nach  dem  unter  a  bezüglich  der  Vertretung  der  Senatepräsidenten
Festgesetzten.

)  Im  Falle  der  Verhinderung  des  regelmäßigen  Vertreters  eines  juristischen  oder  militärischen
Mitglieds  des  I.  oder  ll.  Senats  wird  vom  Präsidenten  des  Reichsmilitärgerichts  ein
zeitweiliger  Vertreter  bestimmt.  In  diesem  Falle  können  Mitglieder  des  I.  und  ll.  Senats
gegenseinng  als  Stellvertreter  bestimmt  werden.

d)  Die  juristischen  und  miluärischen  Mitglieder  des  III.  (bayerischen)  Senats  können  weder
Mitglieder  der  beiden  anderen  Senate  vertreten  noch  durch  solche  vertreten  werden.

18
        <pb n="76" />
        —  60  —

8.  6.

Jeder  Senat  bearbeitet  die  ihm  zugewiesenen  Sachen  selbständig,  jedoch  ist  bei  der  vom  Senatspräsidenten
  im  Einvernehmen  mit  dem  rangaltesten  Offizier  bei  Beginn  jedes  Geschäftsjahrs  anzuordnenden
  Vertheilung  der  Geschäfte  auf  die  Räthe  und  Osfiziere  des  I.  und  II.  Senats  daran  festzuhalten,
daß  die  Bearbeilung  der  Angelegenheiten  des  sächsischen  und  württembergischen  Kontingents  sowie  der
Marine  und  der  Schutztruppen  den  Räthen  und  Offizieren  zugewiesen  werden,  die  aus  diesen  Verbänden
hervorgegangen  sind  bezw.  ihnen  angehören.

S.  6.
Die  Thätigkeit  des  III.  (bayerischen)  Senats  ist  auf  die  im  §F.  2  des  Gesetzes  vom  9.  März  1899
bezeichneten  Angelegenheiten  beschränkt.  Im  Uebrigen  findet  §.  5  sinngemäße  Anwendung.

S.  7.
Bei  dem  Reichsmilitärgericht  eingehende  Sachen  werden  zunächst  dem  Obermilitäranwalt  zugewiesen,
  der  sie  mit  seiner  Erklärung  an  den  zuständigen  Senatspräsidenten  abgiebt.

§.  8.

Nach  Eintragung  der  Eingänge  in  die  Tagesliste  des  Senats  übermittelt  der  Senatspräsident
die  Sache  an  den  nach  der  Geschäftsvertheilung  zuständigen  Reichsmilitärgerichtsrath.  Der  Berichterstalter
  fertigt  eine  schriftliche  Bearbeitung  der  Sache  an  und  stellt  sie  mit  den  Akten  dem  Senatspräsidenten
  zu.  Letzterer  kann  den  Berichterstatter  von  der  schriftlichen  Bearbeitung  entbinden,  wenn
keine  Hauptverhandlung  in  Aussicht  steht.

Die  von  dem  Berichterstatter  bearbeitete  Sache  gelangt  —  gegebenenfalls  unter  Beifügung  der
Bearbeitung  —  durch  Vermittelung  des  Senatspräsidenten  an  den  rangällesten  Offizier,  welcher,  falls
militärische  Fragen  im  Sinne  des  §.  105  Abs.  2  der  Militärstrafgerichtsordnung  berührt  werden,  entweder
  selbst  die  Mitberichterstattung  übernimmt  oder  den  nach  der  Geschäftsvertheilung  zuständigen
Offizier  —  §.  5  —  hiermit  beaustragt.

Der  Mitberichterstatter  muß  sich  schriftlich  äußern.

Die  Sache  geht  hierauf  durch  den  rangältesten  Osfizier  an  den  Senatspräsidenten;  letzterer  befindet
  darüber,  ob  die  Akten  sämmtlichen  an  der  Spruchsitzung  theilnehmenden  Mitgliedern  zugänglich
gemacht  werden  sollen.

§.  9.

Demnächst  bestimmt  der  Senatspräsident  Zeit  und  Ort  der  Sitzung,  die  Besetzung  des  Senats
nach  der  Vorschrift  des  §.  84  der  Militärstrasgerichtsordnung  in  Verbindung  mit  §.  5  dieser  Geschäftsordnung
sowie  die  Berufung  der  Richter.  Vor  Erlaß  dieser  Verfügungen  ist  —  abgesehen  von  dringenden  Fällen  —
dem  rangältesten  Offizier  Gelegenheit  zur  Stellungnahme  zu  geben.

z.  10.

Ift  das  Zusammentreten  des  III.  (bayechsl)  und  eines  anderen  Senats  erforderlich  (Gesetz
vom  9.  März  1890  §F.  2  Abs.  2),  so  erläßt  der  zur  Leitung  der  Verhandlungen  berufene  Senatspräsident
die  im  F.  9  ausgeführten  Verfügungen.  ·

Dem  anderen  Senatspräsidenten  und  den  in  den  beiden  Senaten  rangällesten  Offizieren  ist  vorher
Gelegenheit  zur  Stellungnahme  zu  geben.  §.  8  der  Geschäftsordnung  findet  entsprechende  Anwendung.

S.  11.

a)  In  den  Fällen  des  §.  85  der  Militärstrafgerichtsordnung  stellt  der  Senat,  welcher  die  Entscheidung
  des  Plenums  einholen  will,  die  zu  entscheidende  Frage  in  einem  Beschlusse  fest  und
begründet  seine  Stellungnahme.  Auf  Anordnung  des  zur  Leitung  der  Verhandlung  berufenen
Senatspräsidenten  erfolgt  sodann  zur  Vorbereitung  der  Plenarentscheidung  die  Berichterstattung.
Hierzu  ist  neben  dem  Mitgliede,  welches  den  Beschluß  ausgearbeitet  hat,  noch  ein  anderes
juristisches  und  gegebenenfalls  auch  militärisches  Muglied  zu  bestimmen.  Diese  letzteren  Mitglieder
  sind,  falls  von  der  früheren  Entscheidung  eines  anderen  Senats  des  Reichsmilitärgerichts
  abgewichen  werden  soll,  diesem  Senat  zu  entnehmen.  §.  10  Abs.  2  der  Geschäftsordnung
findet  entsprechende  Anwendung.

b)  Der  zur  Leitung  der  Verhandlungen  berufene  Senatspräsident  legt  die  Akten  mit  dem  begründelen
  Beschluß  und  den  Berichten  dem  Präsidenten  des  Reichsmilitärgerichts  vor.  Dieser
        <pb n="77" />
        —  61  —

beraumt  den  Termin  der  Plenarsitzung  an  und  leitet  die  Sache  durch  den  Obermilitäranwalt
urück.  Letzterer  fügt  seine  Anträge  bei.  Für  das  Verfahren  gelten  im  Uebrigen  die  Besinmungen
  des  §.  8  der  Geschäftsordnung.

e)  Vor  das  Plenum  gehören  auch  die  auf  Allerhöchsten  Befehl  vom  Reichsmilitärgerichte  zu  erstattenden
  Gutachten.

d)  Den  Vorsitz  im  Plenum  führt  bei  Berathungen  über  die  Geschäftsordnung  oder  über  eine
sonstige  mit  der  Rechtsprechung  nicht  zusammenhängende  Frage  der  Präsident  des  Reichsmilitärgerichts.
  Letzterer  leitet  in  diesen  Fällen  auch  die  Verhandlungen.

e)  Jedem  Mitgliede  des  Plenums  ist  eine  Abschrift  des  begründeten  Beschlusses,  der  Berichte
und  des  Antrags  des  Obermilitäranwalts  —  gegebenenfalls  auch  der  Allerhöchsten  Order  —
spätestens  bei  Anberaumung  der  Sitzung  zuzustellen.

§.  12.
Ueber  jede  Hauptverhandlung  wird  ein  Protokoll  aufgenommen.  Die  §§.  331,  332,  333  der
Militärstrafgerichtsordnung  finden  sinngemäße  Anwendung.

Die  Berathungen  in  den  Senaten  wie  im  Plenum  (5§.  85  der  Militärstrafgerichtsordnung)  erfolgen
ohne  Zuziehung  eines  Protokollsührers  und  ohne  schriftliche  Aufzeichnung  des  Ganges  der  Berathung,
der  Abstimmung  der  einzelnen  Mitglieder  und  der  von  ihnen  geltend  gemachten  Gründe.  Indessen  hat
jedes  Mitglied  das  Recht,  seine  von  dem  gefaßten  Beschluß  abweichende  Ansicht  mit  kurzer  Begründung
in  den  Akten  des  Reichsmilitärgerichts  niederzulegen.

Die  Berathung  beginnt  mit  dem  Vortrag  eines  Berichterstatters.  Eine  schriftliche  Abstimmung,
insbesondere  durch  Umlausf,  findet  nicht  statt.

.  14.

Die  Urtheile,  Beschlüsse,  Verfügungen  u.  w.  werden  unter  dem  Namen:  „Das  Reichsmilitärgericht“
  erlassen.  Gehen  dieselben  von  einzelnen  Senaten  aus,  so  ist  ein  entsprechender  Zusatz  beizufügen,
.  B.:  „Das  Reichsmilitärgericht  Il.  Senat.“  Die  Urschriften  der  Urtheile  und  Beschlüsse  werden  von
sämmtlichen  betheiligten  Mitgliedern  des  Senats,  die  Ausfertigungen  von  Urtheilen  und  Beschlüssen  sowie
alle  Verfügungen  und  Anordnungen  von  dem  Senatspräsidenten  allein  unterzeichnet.  Ist  ein  Mitglied
verhindert  seine  Unterschrift  beizufsügen,  so  wird  dies  unter  Angabe  des  Verhinderungsgrundes  von  dem
Senatspräsidenten  unter  der  Urschrift  des  Urtheils  vermerkt.

8.  15.

Der  entscheidende  Theil  des  Urtheils  wird  mit  der  Schlußformel:  „Von  Rechtswegen“  versehen.
Auf  die  Urtheilsformel  folgen  die  Urtheilsgründe,  welche  in  bündiger  Kürze,  unter  strenger  Beschränkung
auf  den  Gegenstand  der  Entscheidung  und  thunlicher  Vermeidung  von  Fremdwörtern  und  nicht  allgemein
üblichen  Ausdrücken  abzufassen  sind.

Wenn  die  Fassung  der  Gründe  nicht  bereits  bei  Erledigung  der  Sache  durch  Gerichtsbeschluß
festgestellt  ist,  so  liegt  sie  nach  Maßgabe  der  beschlossenen  Entscheidung  dem  juauristischen  Berichterstatter
und,  wenn  ein  solcher  ausgeschieden  oder  verhindert  ist,  einem  vom  Senatspräsidenten  damit  zu  beauftragenden
  anderen  juristischen  Mitglied  ob.  Im  Falle  der  §5.  10,  11  der  Geschäftsordnung  bestimmt  der
betheiligte  älteste  Senatspräsident  unter  den  juristischen  Berichterstattern  denjenigen,  dem  die  fragliche
Abfassung  obliegt.

Den  Entwurf  prüft  zunächst  der  Senatspräsident  oder  läßt  ihn  durch  ein  anderes  damit  zu
beauftragendes  juristisches  Mitglied  prüsen.  Werden  Bedenken  gegen  die  Fassung  des  Entwurfs  erhoben
und  diese  nicht  vom  Verfasser  durch  Aenderung  seines  Entwurfs  beseitigt,  so  werden  die  Urtheilsgründe
durch  Gerichtsbeschluß  festgestellt.

 

S.  16
Das  Reichsmilitärgericht  führt  zwei  Siegel:
a)  ein  großes  Siegel,  welches  dem  beim  Reichsgerichte  geführten  großen  Siegel  entspricht  und
nur  bei  den  förmlichen  Ausfertigungen,  insbesondere  der  Urtheile,  gebraucht  wird;
b)  ein  kleines  Siegel,  welches  den  bei  den  Reichsbehörden  üblichen  Siegeln  entspricht,  mit
der  Umschrift:  „Reichsmilitärgericht.“
        <pb n="78" />
        —  62  —

«  ·  8.  17.  -
.  Dienach«§.202derMtlitäkstrafgerichtsordnunginBerbindungtnit§§.409und290Abf.2
derselben  erforderlich  werdenden  Maßnahmen  trifft  auf  Grund  einer  von  dem  Vorsitzenden  des  Senats
zu  erftattenden  schriftlichen  Meldung  der  Präsident  des  Reichsmilitärgerichts.

S.  18.  -
Ueber  die  Veröffentlichung  von  Urtheilen  und  Beschlüssen  u.  s.  w.  erläßt  der  Präsident  des
Reichsmilitärgerichts  die  erforderlichen  Anordnungen.

8.  19.
Am  Schlusse  des  Geschäftsjahrs,  das  erste  Mal  am  Ende  des  Jahres  1901,  wird  bei  der
Militäranwaltschaft  eine  Kriminalstatistik  mit  Jahresbericht  und  Geschäftsübersicht  aufgestellt  und  vom
Präsidenten  des  Reichsmilitärgerichts  Seiner  Majestät  dem  Kaiser  vorgelegt.

§.  20.

Die  zur  Durchsicht  und  Prüfung  eingehenden  Urtheile  der  Oberkriegsgerichte  und  die  Ausstellungen
  der  Vorinstanzen  werden  zunächst  durch  die  Senatspräsidenten  an  die  zuständigen  juristischen
Berichterstatter  übermittelt.

Bedarf  es  der  Einsicht  der  Akten  oder  einer  sonstigen  Aufklärung,  so  wird  das  Erforderliche,
nöthigenfalls  im  unmittelbaren  Verkehre  mit  den  Generalkommandos  oder  mit  anderen  militärischen  und
bürgerlichen  Behörden,  vom  Senatspräsidenten  verfügt.

Die  Ausarbeilungen  der  einzelnen  Berichterstatter  werden  zunächst  einer  Besprechung  in  demjenigen
  Senat,  dem  sie  angehören,  unterzogen.

Das  Ergebniß  dieser  Besprechung  gelangt  zur  Drucklegung  und  wird  demnächst  dem  Präsidenten
des  Reichsmilitärgerichts  behufs  Vertheilung  an  sämmtliche  Mitglieder  überreicht.

Bedenken  gegen  die  erhobenen  Ausstellungen  sowie  Anträge  auf  Ergänzung  der  Ausstellungen
werden  durch  das  Plenum  erledigt,  bei  dessen  Berathung  der  Obermilitäranwalt  mit  seinen  Anträgen
schriftlich  oder  mündlich  zu  hören  ist.

ie  dem  Plenum  vorzulegenden  Fragen  sind  auf  Grund  von  Besprechungen  innerhalb  der
Senate  in  einer  Vorbesprechung  der  rangältesten  militärischen  Mitglieder,  der  Senatspräsidenten  sowie
des  Obermilitäranwalts  vorläufig  festzustellen.

Bedenken  und  Anträge,  über  deren  Erledigung  bei  der  Vorbesprechung  Einstimmigkeit  erzielt  wird,
sind  dem  Plenum  nicht  vorzulegen.  Es  bleibt  aber  jedem  Mitglied  überlassen,  selbständig  weitere  Anträge
  im  Plenum  zur  Entscheidung  zu  bringen.

Nach  Erledigung  der  erhobenen  Bedenken  werden  die  Ausstellungen  durch  die  Senatspräsidenten
unter  Zuziehung  des  Obermilitäranwalts  und  eines  juristischen  Mitglieds  einheitlich  zusammengestellt  und
nach  „xncllegung  und  Vertheilung  an  die  Mitglieder  dem  Plenum  zur  endgültigen  Beschlußfassung
unterbreitet.

Der  Präsident  des  Reichsmilitärgerichts  erhält  demnächst  Ausfertigung  dieses  Beschlusses  zur
Mittheilung  an  die  Militärjustizverwaltungen.

UAebergangsbestimmungen.

21.

a)  Militärgerichtliche  Erkenntnisse,  die  an  1.  Oktober  1900  noch  nicht  rechtskräftig  sind,  werden,
soweit  sie  nach  den  bisherigen  Prozeßgesetzen  dem  preußischen  General-Auditoriat  eingereicht  werden  mußten,
von  dem  lI.  Senat  des  Reichsmilitärgerichts,  die  Erkenntnisse  gegen  Angehörige  der  Schutztruppen  vom
II.  Senat  bearbeitet.

b)  Der  zuständige  Senatspräsident  vertheilt  die  Sachen  unter  die  juristischen  Mitglieder  des
Senats  und  ernennt  nach  Bedürfniß  einen  zweiten  Berichterstatter.

Der  Senat  beschließt  und  entscheidet  in  der  Besetzung  von  vier  juristischen  und  drei  militärischen
itgliedern.

c)  Die  Beschlußfassung  und  Entscheidung  findet  ohne  mündliche  Verhandlung  und  ohne  Mitwirkung
  der  Militäranwaltschaft  in  nicht  öffentlicher  Sitzung  statl.
        <pb n="79" />
        —  63  —

Die  von  den  Senaten  zu  erstattenden  sachlichen  Berichte  sowie  die  vom  Senat  als  zweite  Instanz
im  spruchgerichtlichen  Verfahren  gegen  Militärbeamte  gefällten  Urtheile  werden  von  sämmtlichen  mitwirkenden
  Richtern  unterzeichnet.

d)  Andere  Verfügungen  und  Enischeidungen  des  Senats  ergehen  unter  der  Unterschrift  des
Senatspräsidenten.  »

Die  Allerhöchstenorts  vorzulegenden  Berichte  u.  s.  w.  werden  dem  Praͤsidenten  des  Reichsmilitärgerichts
  eingereicht.  ·

o)DievorstehendenBestimmungensindenauchdannentsprechenbeAnwendung,wenngegenecne
von  dem  preußischen  General-Auditoriat  ergangene  Verfügung  oder  Entscheidung  Rekurs  eingelegt  worden
gönsche  Militärstrafgerichtsordnung  §.  87  Abs.  2)  und  der  Bericht  erst  nach  dem  1.  Oktober  1900  zu
erstatten  ist.

Allerhöchster  Erlaß,
betreffend  die  Geschäftsordnung  für  den  bei  dem  Reichsmilitärgerichte  bestehenden  Disziplinarhof
  für  richterliche  Militärjustizbeamte.  Vom  30.  Januar  1902.

Ich  ertheile  der  hier  wieder  beigefügten  Geschäftsordnung  für  den  bei  dem  Reichsmilitärgerichte
bestehenden  Disziplinarhof  für  richterliche  Militärjustizbeamte  Meine  Bestäligung.

Berlin,  den  30.  Januar  1902.

Wilhelm.
In  Vertrelung  des  Reichskanzlers:
Freiherr  von  Gemmingen.
An  den  Präsidenten

des  Reichsmilitärgerichts.

Geschäftsardnung
für  den  bei  dem  Reichsmilitärgerichte  bestehenden  Disziplinarhof  für  richterliche  Militärjustizbeamte.


S.  1.

Die  Geschäfte  werden  (vorbehaltlich  der  im  §.  5  dieser  Geschäftsordnung  bestimmten  Ausnahmen)
durch  Entscheidungen  und  Beschlüsse  des  Disziplinarhofs  erledigt.  Die  Erledigung  erfolgt  in  Sitzungen,
die  nach  Bedürfniß  von  dem  Vorsitzenden  bestimmt  werden.  Soweit  nicht  mündlich  verhandelt  wird,  ist
die  Oeffentlichkeit  für  die  Sitzungen  ausgeschlossen.

8.  2.
Bei  Entscheidungen  und  Beschlüssen,  die  auf  Grund  einer  mündlichen  Verhandlung  erlassen  werden,
dürfen  nur  Mitglieder  mitwirken,  vor  denen  die  mündliche  Verhandlung  stattgefunden  hat.

S.  3.
Ein  Mitglied,  welches  zu  einer  Sitzung  einberufen  ist,  hat  im  Falle  der  Verhinderung  diese
rechtzeitig  vor  der  Sitzung  dem  Vorsitzenden  anzuzeigen.

8.  4.
Der  Vorsitzende  leitet  die  Berathung,  stellt  die  Fragen  und  sammelt  die  Stimmen.  Zuerst  stimmen
der  oder  die  Berichterstatter.  Im  Falle  einer  Meinungsverschiedenheit  über  die  Stellung  der  Fragen
oder  das  Ergebniß  der  Abstimmung  enischeidet  der  Disziplinarhof.

g.  6.
Verfügungen,  die  eine  sachliche  Entscheidung  nicht  enthalten,  insbesondere  diejenigen,  die  nur  die
Leitung  eines  anhängigen  Disziplinarverfahrens  betreffen,  werden,  ohne  Vortrag  in  dem  Disziplinarhofe,
        <pb n="80" />
        von  dem  Vorsitzenden  oder  unter  dessen  Zustimmung  von  demjenigen  Mitglied  erlassen,  dem  die  Bearbeitung
  der  Sache  von  dem  Vorsitzenden  übertragen  ist.

Im  Falle  einer  Meinungsverschiedenheit  zwischen  dem  Vorsitzenden  und  dem  gedachten  Mitglied
oder  wenn  über  den  gegen  eine  Verfügung  erhobenen  Widerspruch  eines  Betheiligten  zu  entscheiden  ist,
muß  der  Beschluß  des  Disziplinarhofs  eingeholt  werden.

Dasselbe  gilt,  wenn  der  Vorsitzende  den  Vortrag  in  der  Sitzung  angeordnet  hat.

8.  6.
In  jeder  einen  Beschluß  des  Disziplinarhofs  erfordernden  Sache  werden  von  dem  Vorsitzenden
der  oder  die  Berichterstatter  ernannt.
Der  Vortrag  in  der  Sitzung  wird,  unbeschadet  der  Bestimmung  des  §.  15  Ziffer  3  Abs.  4,
mündlich  erstattet.

8.  7.
Der  Disziplinarhof  erläßt  seine  Entscheidungen  u.  s.  w.  unter  dem  Namen:
„Kaiserlicher  Disziplinarhof  für  richterliche  Militärjustizbeamte".

8.  8.

In  den  Entscheidungen  sind  die  Mitglieder  namentlich  aufzuführen,  die  an  der  Entscheidung
iel  aggemmen  haben.  Auch  ist  darin  der  Tag  der  Sitzung  zu  bezeichnen,  in  der  die  Entscheidung
erfolgt  ist.

8.  9.

Der  Disziplinarhof  führt  zwei  Siegel:
1.  ein  großes  Siegel,  welches  dem  beim  Reichsmilitärgerichte  geführten  großen  Siegel  entspricht
und  nur  bei  den  Ausfertigungen  der  Endenischeidungen  gebraucht  wird,
2.  ein  kleines  Siegel,  welches  den  bei  den  Reichsbehörden  üblichen  Siegeln  entspricht,  mit
der  Umschrift:  „Disziplinarhof  für  richterliche  Militärjustizbeamte".

F.  10.
Die  Disziplinarsachen  gelten  in  Ansehung  der  portofreien  Beförderung  als  Reichsdienstsachen.

8.  11.

Dem  Vorsitzenden  liegt  die  Leitung  und  Beaufsichtigung  des  ganzen  Geschäftsganges  ob.  Er
öffnet  die  eingehenden  Sendungen,  versieht  dieselben  mit  dem  Eingangsvermerke,  vertheilt  die  Geschäfte,
ernennt  den  oder  die  Berichterstatter,  bestimmt  die  Sitzungen  und  veranlaßt  die  Berufung  der  Mitglieder
zu  denselben,  leitet  die  Berathungen  und  Abstimmungen,  zeichnet  die  Entwürfe  aller  Verfügungen  und
vollzieht  alle  Reinschriften.  Die  Ausfertigungen  von  Urtheilen  und  Beschlüssen  sind  ohne  abschriftliche
Beifügung  der  übrigen  Unterschriften  von  dem  Vorsitzenden  allein  zu  unterzeichnen.  Der  Vorsitzende
trifft  in  Bezug  auf  die  Führung  der  Geschäftskontrolen  die  erforderlichen  Anordnungen.  Er  verfügt
ferner  in  allen,  den  Disziplinarhof  als  solchen  betreffenden  Angelegenheiten.

8.  12.
Die  erforderlichen  Zustellungen  werden  durch  den  Vorsitzenden  des  Disziplinarhofs  veranlaßt.
Die  Beglaubigung  (Ausfertigung)  des  zuzustellenden  Schriftstücks  geschieht  durch  den  Berichterstatler,
  sofern  zwei  Berichterstatter  ernannt  sind,  durch  den  Dienstältesten.

F.  13.

Das  Geschäftsjahr  ist  das  Kalenderjahr.  Am  Schlusse  des  Jahres  überreicht  der  Vorsitzende,
sofern  Disziplinarsachen  beim  Disziplinarhof  erledigt  worden  sind,  dem  Präsidenten  des  Reichsmilitärgerichts
  eine  Nachweisung,  aus  der  sich  die  einzelnen  Disziplinarsachen  und  die  in  denselben  erlassenen
Endentscheidungen  ergeben.

8.  14.

In  Betreff  der  Fonds,  aus  denen  die  baaren  Auslagen,  insbesondere  die  Zeugengebühren  zu
bestreiten  sind,  sowie  hinsichtlich  der  Einziehung  der  in  Disziplinarsachen  dem  Beschuldigten  elwa  zur
Last  gelegten  baaren  Auslagen  wird  der  Präsident  des  Reichsmilitärgerichts  im  einzelnen  Falle  das
Erforderliche  veranlassen.
        <pb n="81" />
        —  65  —

Die  Bureaubedürfnisse  des  Disziplinarhofs  werden  aus  den  Vorräthen  und  Fonds  des  Reichsmilitärgerichts
  bestritten.

Als  Geschäftsraum  des  Disziplinarhofs  dient  nach  näherer  Anordnung  des  Präsidenten  des
Reichsmilitärgerichts  das  Geschäftsgebäude  des  Reichsmilitärgerichts.

F.  15.

Für  das  mündliche  Verfahren  sind  im  Anschluß  an  den  §.  24  des  Gesetzes,  betreffend  die
Dienstvergehen  der  richterlichen  Militärjustizbeamten  und  die  unfreiwillige  Versetzung  derselben  in  eine
andere  Stelle  oder  in  den  Ruhestand,  vom  1.  Dezember  1898  nachstehende  Vorschriften  zu  befolgen:

1.  Zu  den  §5.  101  und  102  des  Reichsbeamtengesetzes  vom  31.  März  1873:

Die  Sitzung  ist  dergestalt  zu  bestimmen,  daß  dem  Beschuldigten  vom  Tage  der  Zustellung  der
Vorladung  an  eine  Frist  von  mindestens  zwei  Wochen  frei  bleibt.

In  der  Vorladung  ist  die  zur  Verhandlung  der  Sache  bestimmte  Stunde  anzugeben  sowie  dem
Beschuldigten  bekannt  zu  machen,  daß  er  sich  des  Beistandes  eines  Rechtsanwalts  als  Vertheidiger
bedienen  oder  durch  einen  solchen  sich  vertreten  lassen  könne,  und  daß  auch  im  Falle  seines  Ausbleibens
die  Verhandlung  der  Sache  und  die  Entischeidung  erfolgen  werde.

Ist  das  persönliche  Erscheinen  des  Beschuldigten  beschlossen,  so  muß  die  Vorladung  unter  der
Verwarnung  erfolgen,  daß  im  Falle  des  Ausbleibens  ein  Vertheidiger  zur  Verlretung  nicht  zugelassen  werde.

2.  Zu  §  103:

Die  Verhandlung  über  den  Ausschluß  oder  die  Beschränkung  der  Oeffentlichkeit  erfolgt  in  nicht  öffentlicher
  Sitzung.  Der  Beschluß,  der  die  Oeffentlichkeit  ausschließt  oder  beschränkt,  muß  öffentlich  verkündet  werden.

Die  Befolgung  dieser  Vorschrift  muß  aus  dem  Sitzungsprotokolle  sich  ergeben.

3.  Zu  den  §§.  104  bis  107:

Die  mündliche  Verhandlung  erfolgt  in  Gegenwart  des  Obermilitäranwalts  und  eines  Obersekretärs
  als  Gerichtsschreiber.  ·

Die  Geschäfte  des  Gerichtoschreibers  werden  von  dem  dienstältesten  Obersekretär  des  I.  Senals
des  Reichsmilitärgerichts  wahrgenommen.

Der  Berichterstatter  faßt  eine  schriftliche  Darstellung  ab,  zu  welcher  der  Mitberichterslatter  sich
schriftlich  außert.  Die  Bearbeitungen  werden  dem  Vorsitzenden  eingereicht.

In  der  Sitzung  wird  der  Bericht  durch  Verlesung  der  Darstellung  oder  nach  Wahl  des  Berichterstalters
  mündlich  an  der  Hand  der  schriftlichen  Darstellung  erstattet.

Die  Leitung  der  Verhandlung,  die  Vernehmung  des  Beschuldigten,  die  elwaige  Aufnahme  des
Beweises  und  die  Handhabung  der  Ordnung  liegt  dem  Vorsitzenden  ob.  Er  kann  Jeden,  welcher
Störungen  verursacht,  aus  der  Sitzung  entfernen  lassen.

Der  Vorsitzende  kann  die  Vernehmung  des  Beschuldigten  und  die  Beweisaufnahme  einem  anderen
Mitglied  übertragen.

4.  Zu  §.  108:

Mit  der  Uctheilsformel,  welche  zu  verlesen  ist,  sind  zugleich  die  Gründe  zu  verkünden.

Es  genügt  die  mündliche  Mittheilung  des  wesentlichen  Inhalts  der  Gründe.  Die  Verkündung
erfolgt  durch  den  Vorsitzenden.

Die  schriflichen  Entscheidungsgründe  werden  mittelst  Verlesung  in  der  Sitzung  oder  auf  dem
Wege  des  schriftlichen  Umlaufs  festgestellt  und  in  Urschrift  von  sämmtlichen  Mitlgliedern,  die  an  der  Entscheidung
  Theil  genommen  haben,  unterschrieben.  «

WerdenBedenkcngegendicFassungdesEntwurfscrhobenundbiefenichtvondcmBeIfasser
durch  Aenderung  seines  Entwurfs  beseitigt,  so  entscheidet  der  Disziplinarhof.  Beschlüsse,  durch  welche
ein  Antrag  abgelehnt  wird,  sind  mit  Gründen  zu  versehen.

5.  Zu  §.  109:
Das  Sitzungsprolokoll  muß  insbesondere  auch  die  verkündete  Entscheidung  enthalten.

§.  16.
Vorstehende  Bestimmungen  finden  auf  die  Fälle  der  5§.  32,  33,  35  des  Gesetzes,  betreffend  die
Dienstvergehen  der  richterlichen  Militärjustizbeamten  und  die  unfreiwillige  Versetzung  derselben  in  eine
andere  Stelle  oder  in  den  Ruhestand,  vom  1.  Dezember  1898  entsprechende  Anwendung.
        <pb n="82" />
        4.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath
Grund

der  Bestrafung.

 

l
der  Ausgewiesenen.

—  Laufende  Nr.

2.  l  a.  4.

 

 

Behörde,  welche  die  dem
Ausweisung
Ausweisungsbeschlossen
  hat.  *  rl
b.  6.

 

 

 

a)  Auf  Grund  des  F.  39  des  Strafgesetzbuchs.

—

.  Karl  Talwarezuy,  gebtoren  am  24.  Oklober  1878  zu  Mittel.  ichwerer
Arbeiter,  Bludowitz,  Oesterreichisch  =  Schlesien.  t1.  Nahr  3
ortsangehörig  ebendaselbst,  *  duigtte

ärz

Diebstahl  Königlich  preußischer  *  ebruar
Deall  3n  he  preuech  ¾  *
Erk  n  vom  "  e

b)  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs.

4

 

Gerbergeselle,  C  Mähren,  österreichischer  Staats-Landstreichen,


aa,  Nbbre  —  el

eln  und  Führun
kesser  Beuhnite,  V
geboren  am  30.  Mai  1861  zu  *  Leiteln

bergl.  sböhmen,  oltsangehörig  ebenase



*

Ferdinand  Beuer,
Arbeiter,

.Johann  Bernfuh,  geboren  am  9.  Dezember  1878  Zu  zoen  ifral  Kempien,  9.  Februar
e  ern  d.  J.

Königlich  sächsische  Kreis-!5
tmannschaft

Februar
aup  d.  J.

 

autzen,
4.  Wenzel  Brunner,  geboren  am  28.  September  1877  zu  Landstreichen,  thitch  boenhischer  7.  März  d.  J.
Weißgerber,  ea.  österreichischer  Staatsange-  “s  #
öriger,

5.  Marie  Fischer  geboren  am  12.  März  1870  zu  Ober,  Diebstahl  und  ge-  shnig!  ich  sächische  7.  Februar
ledige  Lenstanad,  s  Altftadt  Bezirk  Trautenau,  Böhmen,  werbsmäßige  Un-  Kreishauptmannschaft  d.  J.
ortsangehörlg  zu  Trantenbach,  Bezirk  zucht,  Bautzen,

*  enau,
6.  Joel  Großbach,  ren  im  Jahre  1872  zu  Ljublin,  Landstreichen  und  Großhergoglich  badischer  6.  März  d.  J.
israelilischer  Lehrer,  r*—  ortsangehörig  ebendaselbst,  Betteln,  Hangreckommisär  zu
Freiburg,
7.  Joham  van  Keve-  geboren  am  28.  März  1849  in  Zeve=  Betteln,  abmialte  preußischer  10.  dZanuar
laer,  Arbeiter,  naar,  Niederlande,  niederländischer  Regierunge  Präsiden

Staatsangehöriger,

8.  Joses  Friedrich  geboren  am  6.  Jannar  1872  zu  Krum  desgleichen,
Kiehm,  BWeber,  bach,  Layern,  schweizerischer  Staatsangehöriger

9.  Franz  Krau  geboren  am  3.  April  1857  zu  granse=  Landstreichen  und

Tischler  und  Toge.  banden,  Bezirk  Hohenelbe,

arbeiler,  ortsangehörig  ebendaselbst,
10.  Johann  Franz  geboren  am  13.  Oktober  1861  zu  Aut-  Betteln,

Meens,  Cigarren=  werpen,  belgischer  Staatsangehöriger,

Böh  hmen,.  Bettelu,

arbeiter,
I1.  Anton  Seika,  geboren  am  10.  Jannar  Lab  zu  desgleichen,
Dienstknecht,  Kladno,  Bezirk  Smichow,  Böhmen.

gngehör  g.  zu  Pischely,  Bezirk
Königliche  Weinberge,  ebendaselbst,
.  Johann  Aotroubek,  geboren  am  28.  September  1876  zu  desgleichen,
Kaufmann,  Priluka,  Gemeinde  Chotowih,  Bezirk
Leitomischl,  Böhmen,  ortsangehörig
ebendaselbst,

1#.

 

zu
iserlicher  Lezets,  Pra-  1.  März  d.  J.
sident  zu  Straßburg,

söniguch  sã  sische  Kreis=  *8  Januar
hauptmannschaft  d.  J.

autzen,

Königlich  —
Regierunge)  Faäd
zu  Magde

Königlich  bapschiches  Be.  1.  März  d.  J.
zirksamt  Negen,

5.  März  d.  J.

Königlich  pren  d1üer
egierungs  ·  Praͤfiden
zu  Düsseldorf,

10.  März  d.  J.

Die  auf  Seile  12  unter  Zisser  2  des  Central-Blaltes  für  das  laufende  Jahr  veröfsentlichte  Ausweisung  des

Schlossergesellen  Alexander  Nicolai  Butzlaff  ist  zurückgenommen  worden.

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sitlenseld  in  Verlin.
        <pb n="83" />
        67  —

Central  Glatt
Deutsche  Reich.

Herausgegeben
im

Reichsamte  des  Innern.

F#  beririehen  durch  alle  VPostanstalton  und  hwLHuchhandlungen.

XX  Nirong  Berlin,  Freiag,  den  28.  März  1902  3  13.

 

3.-1e4n  1.  —..  ———  urseas  3.  Militär-Wesen:  Ermächtigung  zur  Ausstellung  ärzt-Ertheilg

  Seite  67  licher  Zeugnisse  für  militärpflichtige  Deutsche  in  den
2.  Zoll-  mad  Stener-Wesen:  Zollfreiheit  für  inländische  im  russischen  Ostsee-Provinzen;  —  Uenderungen  der  Land-Ausland

  Wl  erone  ’  wehr-Bezirkselnthellung  für  das  Deutsche  Reich  68

weiterer  Prüfungshellen  für  die  Feststellung  der  Feinheitsnummer

  baumwollener  Garne  bel  der  Ber-  4.  Huswelsung  von  Rusländern  aus  dem

zollung..  .  68  gebleee

 

1.  Konufulat-Wesen.

Den  Kaiserlichen  Vize-Konsul  Harald  Isachsen  in  Grimstad  (Norwegen)  ist  die  erbelene  Entlassung
aus  dem  Reichsdienst  ertheilt  worden.

Dem  Vize-Konsul  Georg  Kaempfer  in  Limon  (Costarica)  ist  die  erbetene  Entlassung  aus  dem  Reichsdienst
  ertheilt  worden.

Dem  Konsul  der  argenkinischen  Republik  in  Düsseldorf,  Olto  Heye,  ist  Namens  des  Reichs  das
Exequatur  ertheilt  worden.
        <pb n="84" />
        —  68  —

2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  6.  März  1902  beschlossen,  zu  genehmigen,  daß  inländischen
Landwirthen,  welche  im  Auslande  belegenen  Zuckerfabriken  selbsterzeugte  Zuckerrüben  unter  der  Bedingung
der  Rückgewährung  einer  entsprechenden  Menge  ausgelaugter,  getrockneter  Rübenschnitzel  liefern,  für  diese
Schnitzel  bis  zu  /100  der  in  dem  betreffenden  Betriebsjahre  nachweislich  ausgeführten  Menge  an  Zurckerrüben
  Zollfreiheit  gewährt  werde.

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  6.  März  1902  beschlossen,  daß  der  öffentlichen  Konditioniranstalt
  zu  Aachen  und  dem  öffentlichen  Waarenprüfungsamte  für  Wolle,  Baumwolle,  Seide  und  deren
Garne  und  Gewebe  zu  Berlin  die  Ermächtigung  zur  Feststellung  der  Feinheitsnummer  baumwollener
Garne  bei  der  Verzollung  nach  Maßgabe  der  den  Seidentrocknungsanstalten  zu  Elberfeld-Barmen  und
Crefeld  durch  den  Bundesrathsbeschluß  vom  16.  Mai  1882  (Central-Blatt  1882  S.  268)  beigelegten
Befugnisse  übertragen  wird.

3.  Militär-Wesen.

BPekanntmachung.

Dem  Stabsarzie  der  Reserve  Dr.  med.  William  Wolfram  zu  Riga  ist  auf  Grund  des  §.  42
Ziffer  2  der  Wehrordnung  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  Zeugnisse  der  im  §.  42  Ziffer  1a  und  b
ebendaselbst  bezeichneten  Art  über  die  Untauglichkeit  oder  bedingte  Tauglichkeit  derjenigen  militärpflichtigen
Deutschen  auszustellen,  welche  ihren  dauernden  Aufenthalt  in  den  russischen  Ostsee-Provinzen  haben.

Berlin,  den  24.  März  1902.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Graf  v.  Posadowsky.
        <pb n="85" />
        Die  als  Anlage  1  zu  8.  1  der  Wehrordnung  (Bekanntmachung  vom  22.  Juli  1901,  Beilage  zu  Nr.  32
des  Central-Blattes)  veröffentlichte  Landwehr-Bezirkseintheilung  für  das  Deutsche  Reich  wird
gemäß  §.  1  Ziffer  6  der  Wehrordnung  auf  Seite  141“,  1445,  154",  165*,  160°“  und  161“  an  den  einschlägigen
  Stellen  berichtigt  wie  folgt:

 

 

 

 

 

 

Insanten  Verwaltungs-  Bundesstaat
nfanterie-  Kim  Königreiche  Preußen,  Bayern
Armeekorps.  örigade.  Landwehrbezirke.  (bezw.  Aushebungs--)  sand  Sachsem  auch  Provinz,  bezv.
bezirke.  Negierungsbezirh)
Königreich  Preuben.
1  Wehlau.
«  Tilsit
„  königsberg.
–  Braunsberg.
Rastenburg.  In  der  Berwaltungsein-1
  8.  Goldap  thellung  der  Landwehr-«
  —  HSoidap.  bezirke  tritt  eine  Aende-4
  Inkierburg.  rung  nicht  ein.
·  Gumbinnen.
voben.
7,.  FHPartenstein.
75.  Allenstein.
Kreis  Calbe.
Stadt  #lchewoleee.
IV.  11.  Aschersleben.  Kreis  Ouedlinbu  K.-B.  Magdeburg.
(fühzer  W  Aschersab.
  Königreich  Sachsen.
*–B9
—  “  I  Dresden.
56
XII.  —  In  der  Berwaltungsein-I.
  Königlich  2  theilung  der  Landwehrsächsisches.)
  bezirke  tritt  eine  Aende-S
  rung  nicht  ein.
1
#  —  II  Dresden.
165
Es

 

 

 

 

*#)  Die  mililärische  Kontrole  ist  innerbalb  der  zwel  Landwehrbezirke  Dresden  unter  Wegsall  einer  räumlichen

abgrenzung  nach  r  u.  s.  w.  organisirt.

*###)  Der  1.  Be
1.  Feldartillertebrigaß  *  23  im  Frieden  unterstellt.

zirk  iss  dem  Kommandeur  der  1.  Insanteriebrtgade  Nr.  45,  der  2.  Bezirk  dem  Kommandeur  der

15“
        <pb n="86" />
        Verwaltungs-  Bundesstaat
Infanterie-  (im  Königreiche  Preußen,  Bayern
Armeekorps.  brigade.  Landwehrbezirke.  (bezw.  —.  )  und  Sachsen  auch  Prooinz,  bezw.
bezirke.  Negierungsbezirk).
52.  *  Lconberg  Königreich  Würtlemberg.
z  “7  —  —
SE—  —  :
XIIl.  —  Ludwigsburg.  In  der  Verwalltungsein-(Königlich
  □—  theilung  der  Landwehrwürttem-
  S  bezirke  tritt  eine  Aendebergisches.)
  Heilbronn.  rung  nicht  ein.
*
Hall.
88.  O  Königreich  Sachsen.
7  *  Chemnitz.
6
r  —  In  der  Verwallungsein-#
  r-s  tbeilung  der  Landwehr-(2.
  Königlich  bezirke  tritt  eine  Aendesächsisches.)
  "5  Annaberg.  rung  nicht  ein.
Schneeberg.
Bezirksamt  Dingolking.  Königreich  Bayern.
Bital  bus.
-  ands  hut
,  Königtich2  Königlich  Landehut  .Rotenburg.  K.-B.  Nlederbayern.
bayerisches.|  bayerische.  andshu  Mainburg.
WMagiprat  Landshut.
Bezirksamtl  greing.  N.-B.  Oberbayern.

 

 

 

Magistrat

 

Die  auf  die  Eintheilung  des  I.  Armeekorps  begüglichen  Aenderungen  treten  mit  dem  1.  April  d.  J.

in  Kraft.

Berlin,  den  20.  März  1902.

Der  Reichskanzler.

Im  Auftrage:

Dr.  Hopf.

"**)  Der  1.  Bezirk  isi  dem  Kommandeur  der  52.  Infanteriebrigade  (2.  Königlich  würtlembergischen),  der  2.  Bezirk
dem  komwondear  ver  26.  Feldartilleriebrigade  (1.  Königlich  württembergischen)  im  Frieden  unterstellt.
1.  Bezirk  ist  dem  Kommandeur  der  7.  Infankeriebrigade  Nr.  88,  der  2.  Bezirk  dem  Kommandeur  der

r####

4.  Felhork#hrrgane  Nr.  10  im  Frieden  unterstellt.
        <pb n="87" />
        —  71  —

4.  Polizei-Wesen.
Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

*  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  —  Behörde,  welche  die  Datum

2  l  Ausweisung  des

—  d  .  :

J  der  Ausgewiesenen.  der  Vestrasung  beschlossen  hat.
1.  2.  l  a.  s  4.  b.  6.

 

 

 

 

a)  Auf  Grund  des  8.  38  des  Strafgesetzbuchs.

I.  Antoine  Gardon,  2  am  20.  September  1859  zu  Versuch  des  schweren  Grobberseoglich  badischer  14.  Februar
ellner  Nizza,  Sgireich  ranzosischer  Staalẽ·  Diebstahls  (2  Jahre  Landeskommissär  zu  d.  J.
angehöriger,  Juchthaus,  laut  Karlsruhe,
#  --  dom
Herman  Herget,  geboren  am  6.  August  1856  zu  Lang-  wlach  bes  schweren  Königlich  benen  scheg  1.  März  d.  J.
Porzellandreher,  lamit,  Bezirk  Luditz,  Böhmen,  öster-  Raubes  (3  Jahre  Bezirksamt  Bamberg  11
reichischer  Staatsangehöriger,  Zu  chlbaug,  laut

eiD  vom

ar  9),

3.  Michael  Hojer,  #bboren  am  16.  August  1876  zu  Bruc,  neun  schwere  und  Königlich  bayerisches  23.April  1897.
Büttner,  Bayern,  ortsangehörig  zu  Schönbach,  zwei  ruchen  Det  bBezirksamt  Erlangen,

Bezirk  Eger,  Böhmen,  t  jalle
(5  Sir  atsl
laut  Erkenniniß  vom
16.  Januar  1897),
b)  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesethbuchs.

4.  Georg  Bruß,Fabrik=  geboren  am  5.  März  1853  zu  Draho--Landstreichen,  Königlich  preußischer  15.  Januar
arbeiter  (Tuch-  mischl,  Bezirk  Bielitz,  Oesterreichisch-  nessunge-Prästdem  d.  J.
macher),  Schlesien,  ortsangehörig  ebendaselbst,  zu

5.  Thomas  Cerny,  geboren  am  8.  Mai  1873  zu  Mrakove,  Landstreichen  und  Eniguu  ——  12.  März  d.  J.
Tagelöhner,  Bezirk  Taus,  Böhmen,  orlsangehörig  Betteln,  zirksamt  Passau,

zu  g  nen  Bezirk  Bischofteinitz,  ebent


6.  August  Hammer,  EEt  am  28.  August  1857  zu  Rheine,  Betteln,  Königlich  preußtscher  19.  März  d.  J.
Stuckateur,  Kreis  Sleinfurt,  Preußen,  ortsange-  Reg  Frnge  räfden

hörig  zu  Venlo,  Niederlande.  zu  Düsseld

7.  Peiter  Jvanzich,  geboren  im  Jahre  1367  zu  Lisinado,  Landstreichen  und  Kaiserlicher  Izires.  Prä.  11.  März  d.  J.
Arbeiter,.  Bezitt  renzo,  Oesterreich,  öster.  Betteln,  sident  zu  Colmar,

reichischer  Staalsangehöriger,

8.  Anton  Daniel  Fer.  geboren  am  21.  Januar  18  zu  Betteln,  Königlich  preußischer  14.  März  d.  J.
dinand  Kantuzi,  Numburg,  Lötmen,  österreichischer  Reerungs  .  Präsidem
ohne  Stand,  Staatsangehörige  zu  Trier,

9.  Marie  Krmela,  30  Jahre  alt,  6ehonen  zu  Wuyschehok,  Landstreichen,.  Komglich  preußischer  21.  Dezember
unverehelichte,  Bezirk  Hohenstadt,  Mähren,  ortsan-  s——-  v.  J.

gehörig  ebendaselbst,

10.  Carlo  Machetto,  geboren  am  19.  August  1867  zu  Ca-  desgleichen,  Gserhiher  Bezirks-Prä-  13.  März  d.  J.
—  und  Schrei-  mandong,  Bezirk  Novara,  Jtalien  sident  zu  Straßburg.

engehörig  etbendaset  *

Il.  See  Züst,  Vieh-  ider  am  18.  September  1862  zu  Betteln,  Königlich  bayerisches  Be-  ö.  Marz  d.  J.

nen  eig,“  Gemeinde  Rehtobel.  zirksamt  Archach,

Fleiden  Appenzell.  Schweiz,  ortsangehörig
  zu  Wolfhalden,  Kanton
Appenzell

Berlin,  Garl  Heymanns  Verlag.  Gedruckt  bei  Julius  Siltenfeld  in  in  Uerln-
        <pb n="88" />
        <pb n="89" />
        73

Tentral.  Blatt
D  eutsch  e  Reich.

Herausgegeben
im

Reichsamte  des  Innern.

—  —  1  [

Du  beztehen  durch  alle  Postanstalten  und  qhuchhandlungen.

 

 

 

XXX.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  4.  April  1902.  X  14.
»  n
Jubelte11.  1.  Konsulat-Wesen:  Ernennungen;  Fequtur=  Lesttanih,  zun  zur  Shrung  von  bochsersischereifahrzeugen
U-ll-t-:t-------S3z#cäSê  in  der  Jelondfarrr
2.  Marine  und  Schiffahrt:  velimmungen,  beiroffeee  l  3.  Post=  und  naa.  Beijeu  Ausdehnung  drt
gegenseitige  Wrernung  der  Elhistemseruet.  in  Geltungsbereichs  der  Oristaxe  auf  Nochbarpostorte  75
Deutschland  und  Rußland;  —  Aenderung  des  For-  4.  Polizel-Wesen:  Ausweisung  von  Auslandern  aus  dem
mulars  zu  den  Siilandie  u  ende  6„§s“  üÜber  die  Reichsgebiele.  77

 

 

1.  Kon  sulat-Weseun.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  George  Graham  Woodwark
zum  Vize-Konsul  in  Kings  Lynn  (England)  zu  ernennen  geruht.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  A.  L.  Renstrom  zum  Vize-Konsul
  in  Methil  (Schottland)  zu  ernennen  geruht.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  C.  Efr.  Nilsson  zum  Bize-Konsul
  in  Karlshamn  (Schweden)  zu  ernennen  geruht.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  Ernst  Daehnhardt  zum
Vize-Konsul  bei  dem  General-Konsulat  in  Lissabon  zu  ernennen  geruht.

Dem  brasilianischen  General-Konsul  Joo  Vieira  da  Silva  in  Hamburg  ist  Namens  des  Reichs
das  Exequatur  ertheilt  worden.
        <pb n="90" />
        —  74  —

2.  Marine  und  Schiffahrt.

Bestimmungen,
betreffend  die  gegenseitige  Anerkennung  der  Schiffsmeßbriefe  in  Deutschland  und  Rußland.

Nachdem  in  Rußland,  mit  Ausnahme  des  Großherzogthums  Finland,  am  1.  Januar  1901
ein  neues,  unterm  2.  März  1900  vom  russischen  Finanzminister  bestätigtes  Vermessungs-Reglement
in  Kraft  getreten  ist,  ist  zwischen  dem  Deutschen  Reiche  und  Rußland  ein  anderweiliges  Uebereinkommen
  wegen  gegenseitiger  Anerkennung  der  Schiffsmeßbriefe  getroffen,  welches  am  1.  Mai  1902
in  Krast  tritt  und  bis  zum  31.  Dezember  1903  Gültigkeit  hat.  Danach  werden  vom  1.  Mai  1902
ab  die  Schiffe  der  beiderseitigen  Handelsmarinen  wie  folgt  behandelt:

1.  In  deutschen  Häfen  werden

a)  die  nationalen  Meßbriefe  russischer  Schiffe  ohne  Nachvermessung  anerkannt.  Russische
Schiff,  deren  Meßbriefe  vor  dem  1.  Januar  1901  gemäß  dem  russischen  Reglement  vom
20.  ¾-  ;
wernn  ausgestellt  sind,  können  jedoch  beanspruchen,  daß  behufs  Ermittelung  des  der
Erhebung  der  Schiffsabgaben  zu  Grunde  zu  legenden  Netto-Raumgehalts  die  Abzüge  für
die  Maschinen-,  Kessel=  und  Kohlenräume  der  Dampfschiffe  und  für  die  Mannschaftsräume
aller  Schiffe  gemäß  §.  14  Bh,  Al  ter  Schiffsvermessungsordnung  vom  1.  März  1895
vah  den  im  Meßbrief  angegebenen  Zahlen  ohne  Nachvermessung  der  Räume  berechnet
werden;

b)  die  nationalen  Meßbriefe  finländischer  Schiffe  werden  ohne  Nachvermessung  mit  der
Maßgabe  anerkannt,  daß  die  Abzüge  für  die  Mannschaftsräume  und  für  den  Raum  zum
persönlichen  Gebrauche  des  Schiffsführers  gemäß  §.  14  A#l  und  2  der  Schiffsvermessungsordnung
  vom  1.  März  1895  nach  den  im  Meßbrief  angegebenen  Zahlen  ohne  Nachvermessung
  der  Räume  zu  berechnen  sind.

2.  In  russischen  Häfen  werden

a)  außerhalb  des  Großherzogthums  Finland  sämmtliche  nationalen  Meßbriefe  deutscher  Schiffe
ohne  Nachvermessung  anerkannt.  Deutsche  Dampsschiffe,  welche  einen  in  der  Zeit  vom
1.  Januar  1889  bis  zum  30.  Juni  1895  ausgestellten  regelmäßigen  Meßbrief  besitzen,
können  jedoch  beanspruchen,  daß  behusfs  Ermittelung  des  der  Erhebung  der  Schiffsabgaben
zu  Grunde  zu  legenden  Netto-Raumgehalts  die  Abzüge  für  die  Maschinen-,  Kessel-  und
Kohlenräume  gemäß  dem  russischen  Reglement  vom  2.  März  1900  nach  den  im  Meßbrief
angegebenen  Zahlen  ohne  Nachvermessung  der  Räume  berechnet  werden;

b)  in  finlän  dischen  Häsen  werden  sämmtliche  nationalen  Meßbriese  deutscher  Schiffe  ohne
Nachvermessung  mit  der  Maßgabe  anerkannt,  daß  die  Abzüge  für  die  Mannschoftsräume
und  für  den  Raum  zum  persönlichen  Gebrauche  des  Schiffsführes  gemäß  dem  finländischen
Vermessungs-Reglement  nach  den  im  Meßbrief  angegebenen  Zahlen  ohne  Nachvermessung
der  Räume  berechnet  werden.  Deutsche  Dampfsschiffe,  welche  einen  in  der  Zeit  vom
1.  Januar  1889  bis  zum  30.  Juni  1895  ausgestellten  regelmäßigen  Meßbrief  besitzen,
können  jedoch  beanspruchen,  daß  behufs  Ermittelung  des  der  Erhebung  der  Schiffsabgaben
zu  Grunde  zu  legenden  Netto-Raumgehalts  die  Abzüge  für  die  Maschinen-,  Kessel=  und
Kohlenräume  gemäß  dem  finländischen  Vermessungs-Reglement  nach  den  im  Meßbrief  angegebenen
  Zahlen  ohne  Nachvermessung  der  Räume  berechnet  werden.

Berlin,  den  23.  März  1902.

 

Der  Reichskanzler.
Im  Austrage:  Rothe.
        <pb n="91" />
        —  75  —

Auf  Grund  der  Bekanntmachung,  betreffend  die  Zulassung  zur  Führung  von  Hochseefischereifahrzeugen
in  der  Islandfahrt,  vom  22.  März  1902  (Reichs-Gesetzbl.  S.  127)  wird  das  durch  die  Veröffentlichung
vom  6.  März  1899  (Central-Blatt  für  das  Deutsche  Reich  S.  86)  festgestellte  Formular  zum  Befähigungszeugnisse
  „8“  dahin  geändert,  daß  im  Schlußsatze  die  Worte  „1.  April  1902“  durch  die  Worte
„1.  Juli  1903“  ersetzt  werden.

Berlin,  den  29.  März  1902.
Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Rothe.

3.  Post=  und  Telegraphen-Wesen.

Bekanntmachung.
Ausdehnung  des  Geltungsbereichs  der  Ortstaxe  auf  Nachbarpostorte.

Auf  Grund  des  Artikel  1  1I  des  Gesetzes,  betreffend  einige  Aenderungen  von  Bestimmungen  über
das  Postwesen  vom  20.  Dezember  1899  (Reichs-Gesetzbl.  S.  715—719),  wird  der  Geltungsbereich  der
Ortstaxe  (C.  50,  7  des  Gesetzes  über  das  Postwesen  des  Deutschen  Reichs  vom  28.  Oktober  1871)  auf
die  in  dem  nachstehenden  Nachtrags-Verzeichniß  aufgeführten  Nachbarpostorte  ausgedehnt.

Berlin,  den  26.  Maͤrz  1802.

In  Vertretung  des  Reichskanzlers.
Kraetke.

IV.  Machtrag
zum
Verzeichnisse  der  Nachbarpostorte,  auf  welche  der  Geltungsbereich  der  Ortstaxe
ausgedehnt  wird.

 

 

—  —  .
Namen  der  Nachbarpostorte.  Namen  der  Nachbarpostorte.

 

A.  Reichs-Postgebiet.

   

Alsterdorr..  Kleinborstel  (Bz.  Hamburg)  Britz  b.  Berlin
Baumschulenweg.  .  .  Britz  b.  Berlin  »  b.  Berlin
b.  Berlin  s  Berlin)

Berlin  2  ·
Beuthen(Dberschl.).-Roßberg(Kr.Beuthen,  .  b.  Berlin
Oberschl.)  Neu-Lichtenberg  b.  Berlin

u  enmnn  nun  n

Britz  b.  Berln  Baumschulenweg  b.  Berlin  .  Neu-Weißensee
-  .  .  Berlin  .Niederschönhausen
-  DCharlottenburg  Pankow  b.  Berlin

16“
        <pb n="92" />
        76

 

Namen  der  Nachbarpostorte.

Namen  der  Nachbarpostorte.

 

Plötzen  see
Neinickendorf  -

Britz  b.  Berlin

(West
ret  b.  Berlin

 

 

-  Schmargendorf  (Bz.  Berlin)
-  .Schoneberg  b.  Berlin
-  Stralau  |
-  .  Tempelhof
-  .Treptow  b.  Berlin
-  .Westend
-  Bilmessdorf.  b.  Berlin
Charlottenburg  .Britz  b.  Berlin
Essen  (Ruhr)  .Heißen
Friedenau.  Britz  b.  Berlin
Friedrichsberg  "b
b.  Berlin
Fuhlsbüttel  .Kleinborstel  (Bz.  Hamburg)
Gnadenfrei  .Mittel-Peilau
Großborstel  .  .-Kleinbotstel(Bz.Hambukg)
Groß-Lichterfelde.  Südende  #
Grunewald  (Bz.  Verlin)  Britz  b.  Berlin
Halenseel
Hamburg?  ewrs  (Bz.  Hamburg)
eißen  „Essen  (Ruhr)
Hoven  (Kr.  München-  München-Gladbach
Gladbach)
-  Neuwerk  (Rheinl.)
Huttrop.  .Kray
Kleinborstel  Alsterdorf
(Bz.  Hamburg)  1
-  ..  ..Fuhlsbuttel  «
-  .  Großborstel
-  .  »Hu-nimm
....Ohlsdorf
Kollnau  (Breisgau).  .  Waldkirch  (Breisgau)  l
Kray  Huuttrop  "
—  Stoppenberg

Walbticch  (Breisgau)

 

Ferner  behalten  sämmtliche  Orte,  die

Leipdzieg  [Sü,  (#.  Lheipsigh
Lichtenberg  b.  Berlin

Britz  b
Mittel-Peilau  rlrs  er
München-Gladbach  .  Hoven  (Kr.  Müncheni
  Gladbach)
NeuLichtenberg  Britz  b.  Berlin
.  Berlin

Neu-Weißensee
Neuwerk  (Rheinl.)

Hoven  (Kr.  München-Gladbach)

Niederschönhausen
Ohlsdorf

.  Britz  b.  Berlin
Zeinborse  Gr  Hamburg)

 

Pankow  b.  Berlin  Britz  b.  Berlin
Paunsdorf  Stünz  (Bz.  Leipzig)
Plötzensee  t  b  Berlin
Poremba  Zab
Reinickendorf  Dih.  Frip  5  Berlin

We

t
Roßberg  (Kr.  Beuthen  (Oberschl.)

Oberschl.)

Rummelsburg  Sriz  b.  Berlin
b.  Berlin

Schmargendorf  -

(Bz.  Berlin)
Schöneberg  b.  Berlin  -

Stoppenberg  .  Kray
Stralau  .  .Brihb.Berlin
Stünz  Gʒ.  Leipzig)  Leipzig
Paunsdorf
Südende  .  .Groß-Lichtetfelde
Tempelhof  .Britz  b.  Berlin

Treptow  b.  Berlin  -
.Kollnau  (Breisgau)

Westend  .  Britz  b.  Berlin
Wilmersdorf  b.  Berlin.  -
Zabrze  .  Poremba

nur  während  eines  Theiles  des  Jahres  mit  Postanstalt

versehen  sind,  auch  für  diese  Zeit  im  Verkehre  mit  ihrer  sonstigen  Bestellpostanstalt  und  deren  Nachbarpostorten

  die  Ortstaxe  bei.
        <pb n="93" />
        —  277  —

4.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

s.
Rame  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  deum
9  1  ·  Ausweisung
—  der  Bestrafung.  Ausm  2
J  der  Ausgewiesenen.  frafuns  beschlossen  hat.  —
1.  2.  I  8.  4.  b.  6.
Auf  Grund  des  8.  362  des  Strafgesetzbuchs.
1.Ebuard  Diwotl,  geboren  am  27.  Oklober  1865  zu  Betteln,  Königlich  preußischer  20.  März  d.  J.
Schweizer,  Langenbruck,  Bezirk  Reichenberg,  Regierungs-Präsident
Böhmen,  österreichischer  Staatsange-  zu  Wiesbaden,

9

 

#

 

höriger,
Adalbert  dig  dsty,  gebert  am  21.  Jonuar  1864  zu  Prag,  Belrugsversuch,  Königlich  bayerisches  Be  8.  März  b.  J.
Brauergehülfe,  Böhmen,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Widerstand  gegen  zirksamt  Passau,
die  Staatsgewalt,

Betteln  und  arober
Unfug
Johann  Laube,  geboren  am  23.  März  1861  zu  Vöbi-  Landisichen  und  gaiserlicher  Bezirks-Prä-l20.  März  d.  J.

Tagner,  ton,  Kanton  Aargau,  Schweiz,  orts-,  Betteln,  sident  zu  Straßburg,  J
angehörig  ebendaselbst,
Paul  Schmidt,  geboren  am  8.  Mai  1854  zu  Teplitz,  desgleichen,  Königlich  —5  Pvesgleichen.
Arbeiter,  —  österreichischer  Staatsange-  nenge  Prifden.
höriger,
5.  Wenzl  Stein-  geboren  am  17  Dezember  1886  zu  Widerstand  gegen  ##niglcch  !m—  Be  .  März  d.  J.
berger,  Sattler=  BPrag,  Böhmen,  ortsangehörig  zu  die  Staatsgewalt,  zirksamt  Passau,

 

gehülfe,  Kuttenberg,  ebendaselbst,  Betteln  und  grober)
Unfug,  .
        <pb n="94" />
        <pb n="95" />
        —  79  —

Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben
im

Reichsamte  des  Innern.

——.  —

 

Dn  —  durch  alle  Postanstalten  und  Huchhandlungen.

 

 

 

 

.  .  —

XXX.  Jalrgang.  Berlin,  Freitag,  den  11.  April  1902.  V15.
Inhall:  1.  Koufulat-Wesen:  Ermächtigung  zur  Vornahme  4.  Bersicherrugs-Wesen:  Berichtigung  des  Verzeichnisses

von  G#ioilsengegkten  —  Ableben  eines  Konsuls;  —  der  ortsüblichen  Tagelöhne  gewöhnlicher  Tages
4%  Ereauchur  Ertheilun  ........  Seite  79  arbeier
*  r——  Suas  2l  deutschen  Nolenbanken  Ende  5.  Zoll-  und  Steuer-Wesen:  Bestellung  eines  —*
,·««···«··«·«««  kontroleurs;  —  Berichtigung  des  Eisenbahn-Zoll-3.
  Algeweiue  Berwaltungs-Sachen:  Bekanntmachung,  5(5%  regulatios;  —  Veränderungen  in  dem  Stande  oder

treffend  die  Vergütungen  für  die  mitlleren  und  unteren  den  Befugnissen  der  Zoll-  und  Steuerstellen  .

Beamten  der  Verwaltung  des  Kaiser  Wilhelm-Kanals
bei  der  Beschäftigung  d  Loots-,  Fahr-,  Bagger-  und  .  Polizel-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
Streckenauffichtsdienssee  82  NReichsgebieet  86

S.

 

1.  Kon  sulat  Wesen.

Dem  Vertreter  des  Kaiserlichen  Konsuls  in  Bahia,  Ingenieur  Hayn,  ist  auf  Grund  des  §.  1  des  Gesetzes
vom  4.  Mai  1870  für  den  Amtsbezirk  des  Konsulats  und  für  die  Dauer  seiner  Verlretung  die  Ermächtigung
  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließhungen  von  Reichsangehörigen  vorzunehmen  und
die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

Der  Kaiserliche  Vize-Konsul  Man.  O'Connor  in  Benicarlo  (Spanien)  ist  gestorben.

Dem  Vize-Konsul  bei  dem  Königlich  italienischen  General-Konsulat  in  Königsberg,  Arthur  Preuß,  ist
Namens  des  Reichs  das  Exequatur  ertheilt  worden.

Dem  Vize=  und  Deputy-Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  Walter  Hausing  in  Mainz  ist
Namens  des  Reichs  das  Exequatur  ertheilt  worden.
        <pb n="96" />
        2.  Bant-—

Status  der  deutschen  Noten
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochenüber

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Die  Beträge  lauten
Passliva.  8
II  EB
8  Ber·
S  Sonfiigel  Ber-E
  bludlich-  bindlich-E
  «  täglich
7  Bezeichnung  —.———  Gegen  Un  Oegen  4%%  Segsen  telten  Gegen  —  gegen  Summe  Gegen  8
der  28.  Febr.  gedecte  20.  Febt.  28.  Febr.  mlt2.  Febr.  26.  Febr.j  der  28.  Gebr.  welterge-2
  Kapltal.]  Fonds.  Umlaul.  Ö(  Kündi-  Hassioa.
Banken.  1903.  oten.  1902.  Prevk  1902.  1802.  18902.  Valfiva.]  1902.  gebenen
2  en.  gungs-*
  #  s  W«  Mit-»-—
  —  «  —  —  —  c—  —
1.  7.  L  4  sied!ieb  n  2.  □  u.]  1.  ——s  ——1
—  HsI!  150  000  44639  —  359  062)4  328  012  562  002  -  83i  —  —  16  252  —29058  122  379  11258#  —
2.  Bayerische  Notenbank  7500  301  64048  2  89  2853  213  81738  —  192  —  —  9889  .  —  1341  86  356  +  1484  964
3.Sächsische  Bank  u  Dreoden#00o  6060  46  376  4  9384f  5880  13  169)  22820  1381243  358  1091—  16  138  188  +  6  160  1550%
.  MWartteribergische  Noteudan  deoooh  1002  ’ie  Jnsé6CMNU□  688  2200  6560
.  1
5.Badische  Bannk  9000  19772  13879'  +  1388  9  11  13244  F  1035  —  -  As-4W388724-2177  933
c.vaattükgoddeutichcqudumtgcst2  M:  kwaseststhz7sf662—  —  2#5  —  68  o  N  %
7.  #aunschwelgische  Lansosoo  oi  ꝛ  us  is  i9404  226  3502  —  a40  a7i6—  1212  1068
1
.  ’  i
Zusammen  l  59440  1812  4  +250  940  429  738  +  346  418/615742  1861  16  272,—  nD  21  803  —  31  675|2  T  mcst  6779
I  ·
!  -  l

Bemerkungen.
Zu  Spalte  5":  Davon  in  Abschnitten  -  100  K  =  1  10  557  000  .%%
500  —  21  060  000  .4  (bei  der  Bank  Nr.  -
.  1000-  334  884  000  (-Zu
  Spalle  9  Nr.  66:  Darunter  90  591  X4  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Gulden=  und  Thalerneten.
        <pb n="97" />
        Wesen.

banken  Ende  März  1902
sichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  Februar  1902.
auf  Tausend  Mark.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aetiva.
l  .--

Meial-  Gegen  Relchs-Gegen  Noten  Gegen  Gegen  Gegen  1  Gegen  Sonsige  en  Summe  Eegen  2
srebr.  tassen-  28.  Febr.  anberer  28.  Febr.  Wechsel.  28.  Febr.  gombarb.  28.  Febr.gffelien.28.  Fibr.  26.  Febr.  der  28.  Febr.  2
Vestand.  1003.cheine.  1907.ancen.  1207.  1002.  i02.  iso2.  s  tilvo.  atva.  i902.
I
18.  18.  20.  21  22.  B.  24.  25.  26.  27.  *—äö5  *—.  92.  B.  1234
I  J
9kle-9891124189—1712  1090141325900034199152114143442070  14730  —  198999  93999  —  2081122  379  +  125  8881  1
"1  «  .
API-  ss  Rh—  14  4150  +M  8.  45  457.+  744  8  110  —  7  W  +  24  2230  —  32  86  356  +  1  .
"  i  ,
22246-2M1Ms—98  7151.  —  2298  46  952  4  1480  27  719  4  3051  5½  67  22402  T  3481188188XK  6  160  3.
10  9881—  137  4  —  2  29861  +  2505  13643.  13899  8928  +  159  784  —  957  1626—  9381  38933+  2290  4.
i
47571-  481  r2  —  6  51—  83  11957—  578  16  40  +  1407  +  133  459.  828  as  372  21775.
5  874  —  84  58  4  2  27#  —  21  s  a93  466  959061  —  427  1906  —  5  005  4  914  381  —ie  87½6.
-  I
VII-O-  37  689  —  4  65.  —  103  6190—  804  2106  —  45  994—  207  u/—  129  22121—  1250  1.
I  l  ’
J
1031  737  —  29577  25988  —  1829  *  +  2180%  2%  S  12  208  29029  —200681  ais  +  2102O  A137620
"  1  D!  I
        <pb n="98" />
        82  —

3.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Pekanntmauachung,

betreffend  die  Vergütungen  für  die  mittleren  und  unteren  Beamten  der  Verwaltung  des
Kaiser  Wilhelm-Kanals  bei  der  Beschäftigung  im  Loots-,  Fahr-,  Bagger=  und  Streckenaufsichtsdienste.


Auf  Grund  des  Artikel  II  §.  5  der  Kaiserlichen  Verordnung,  betreffend  die  Tagegelder  und
Fuhrkosten  von  Beamten  im  Geschäftsbereiche  des  Reichsamts  des  Innern,  vom  10.  Juli  1901  (Reichs-Gesetzbl.
  S.  269)  bestimme  ich  das  Folgende:

S.  1
Die  Lootsen  sowie  die  Beamten  der  Schleppdampfer,  Dampfbagger,  Dampfprähme  und  sonstiger
Dienstfahrzeuge  erhalten  für  die  Beschäftigung  im  Loots-,  Fahr=  und  Baggerdienste  keine  Tagegelder  und
Fuhrkosten  nach  Maßgabe  der  Kaiserlichen  Verordnung  vom  25.  Juni  1901  (Reichs-Gesetzbl.  S.  241).
An  Stelle  derselben  werden  ihnen  bei  einer  ununterbrochen  mindestens  8  Stunden  andauernden  dienstlichen
Beschäftigung  in  einer  weiteren  Entfernung  als  2  Kilometer  von  ihrem  dienstlichen  Wohnorte  Tageund
  Nachtgelder  nach  den  in  den  folgenden  Paragraphen  aufgeführten  Sätzen  gewährt.

§.  2.
An  Tagegeldern  erhalten,  sofern  sic  einer  Schifsmesse  nicht  angehören.
1.  Oberlootsen  für  den  Tcg  300  J4
2.  Baggermeister  für  den  e  ...........  130  -
3.  Lootsen  für  den  T  1,00

Tag
4.  Schiffsführer,  Steuerleute,  Maschinisten  und  Maschinisten-Assistenten  für  den  Tag  oͤn  -.

Sollen  die  im  Abs.  1  genannten  Personen  zur  Fortsetzung  ihrer  Thätigkeit  im  Loots-,  Fahroder
  Baggerdienste  sich  an  eine  andere  Station  am  Kanal  begeben,  und  haben  sie  die  Reise  dorthin  mit
der  Eisenbahn  oder  als  Passagier  auf  einem  Dampfer  zurückzulegen,  so  erhalten  sie  neben  freier  Fahrt
für  den  Reisetag  ein  erhöhtes  Tagegeld,  und  zwar:

Oberlootsen  von  ...  11%
Baggermeister  von  2,50=Lootsen,
  Schiffsführer,  Steuerleute,  Maschinisten  und  Maschinisten-Assistenten  von  1,,00  -

Für  den  im  Anschluß  an  eine  Eisenbahnfahrt  (Abs.  2)  ausgeführten  Landweg  zwischen  Kiel  und
Holtenau  erhalten:

Oberlootsen  und  Baggermeister  eine  Vergütung  oon  O  M.
die  übrigen  im  Abs.  1  genannten  Personen  eine  solche  von  ..·.  0,so  -.

Werden  Lootsen,  Schiffsführer  oder  Steuerleute  den  von  der  Kanalverwaltung  angemietheten
Schleppdampfern  zur  Anleitung  der  Besatzung  beigegeben,  so  erhalten  sie  für  diese  Zeit  ebenfalls  das
erhöhte  Tagegeld  von  1,50.

*—

Das  Kanalamt  ist  ermächtigt,  den  im  §.  1  bezeichneten  Beamten,  auch  wenn  sie  in  geringerer
Entsernung  als  zwei  Kilometer  vom  Wohnorte  beschäftigt  sind,  nach  Maßgabe  der  örtlichen  und  sonst  in
Betracht  kommenden  Verhältnisse  eine  Entschädigung  bis  zur  Höhe  der  Beträge  im  K.  2  Abs.  1  unter
1  bis  4  zu  gewähren.

8.  4.

Das  Tagegeld  wird  auch  dann  gezahlt,  wenn  die  im  §.  1  bezeichnete  Oeschäftigung  sich  auf
zwei  Kalendertage  derart  vertheilt,  daß  auf  jeden  Tag  weniger  als  8  Stunden  entfallen

Mehr  als  ein  Tagegeld  füx  jeden  Tag  im  Monat  darf  nicht  gezahlt  werden.
        <pb n="99" />
        –  83  —

S.  5.
Die  einer  Schiffsmesse  angehörigen  Beamten  erhalten  für  die  Dauer  dieser  Zugehörigkeit  an
Stelle  der  Tagegelder  ein  an  die  Messe  des  Schiffes  abzuführendes  Messegeld  von  monatlich  20
Bei  Berechnung  des  Messegeldes  nach  Tagen  wird  der  Monat  zu  30  Tagen  gerechnet.

S.  6.

Die  im  F§.  1  bezeichneten  Beamten  erhalten,  wenn  ihnen  ein  Schlafraum  zur  Uebernachtung  auf
dem  Schiffe,  Dienstfahrzeug  oder  in  einem  Uebernachtungslokal  nicht  zur  Verfügung  gestellt  wird,  für  jede
Uebernachtung  in  einer  weiteren  Entfernung  als  2  Kilometer  von  ihrem  dienstlichen  Wohnort  ein
Nachtgeld  von  1,50  M.

S.  7.

Wenn  Beamte  anderer  Dienststellung  zu  dem  im  §.  1  bezeichneten  Dienste  herangezogen  werden,
so  erhalten  sie  die  ihrer  Beschäftigung  entsprechenden  Tage=  und  Nachtgelder  nach  den  vorstehenden  Bestimmungen.


g.  8.

Für  die  im  Streckenaufsichtsdienste  beschäftigten  Beamten  gelten  folgende  Bestimmungen:
Oberlootsen  erhalten  die  für  ihre  Beschäfltigung  im  Lootsdienste  festgesetzten  Vergütungen.
Kanalmeister  haben  innerhalb  ihrer  Strecke  auf  Fuhrkosten  niemals  und  auf  Tagegelder
nur  dann  Anspruch,  wenn  sie  mit  Zustimmung  ihres  Vorgesetzten  eine  in  der  Zeit  von
6  Uhr  Abends  bis  6  Uhr  Morgens  mindestens  4  Stunden  beanspruchende  und  sich
mindestens  auf  eine  Entfernung  von  2  Kilometer  vom  Wohnorte  des  Kanalmeisters  erstreckende
  Nachtrevision  vorgenommen  haben,  und  zwar  für  jede  Nacht,  welche  sie  außerhalb
ihres  Wohnorts  haben  zubringen  müssen.

Das  für  diese  Nachtrevisionen  zu  zahlende  Tagegeld  beträgt  für  Kanalmeister
I.  und  II.  Klasse  1,“0  «

Für  mehr  als  fünf  Nachtrevisionen  in  einem  Monat  werden  Tagegelder  nicht  gezahlt.
Streckenmaschinisten  erhalten  die  verordnungsmäßigen  Tagegelder  zum  Satze  von
3  „—4,  und  wenn  ihnen  nicht  mit  einem  Dienstfahrzeug  oder  Tourendampfer  freie  Fahrt
gewährt  werden  kann,  an  Stelle  der  JFuhrkosten  eine  Entschädigung  von  1  X  für
en  Tag.

.Leitungsaufseher  erhalten  bei  Reisen  innerhalb  ihres  Bezirkes  an  Stelle  der  verordnungswäßigen
  Tagegelder  und  Fuhrkosten  ein  Zehrgeld  von  2,50  /¾  für  den  Tag.

S.  9.

Wenn  bei  außergewöhnlichen  Anlässen,  wie  z.  B.  bei  der  Bergung  gesunkener  Schiffe,  den  Beamten
in  Jolge  außerordentlicher  Arbeiten  besondere  durch  die  vorbezeichneten  Vergütungen  nicht  gedeckte  Unkosten
  erwachsen,  bleibt  die  Gewährung  einer  anderweitigen  Vergütung  bis  zu  der  im  §.  5  der  Kaiserlichen
Verordnung  vom  10.  Juli  1901  angegebenen  Grenze  vorbehalten.

——

#

S.  10.
Diese  Bestimmungen  treten  am  1.  April  1902  in  Kraft.  Zu  demselben  Zeitpunkte  treten  die  Bekanntmachungen
  vom  23.  April  1897  und  7.  Mai  1898  (Central-Blatt  für  das  Deutsche  Reich  S.  109
und  247)  außer  Kraft.

Berlin,  den  31.  März  1902.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Rothe.
        <pb n="100" />
        —  84  —

4.  Versicherungs-Wesen.

Ortsübliche  Tagelöhne  gewöhnlicher  Tagearbeiter,

festgestellt  auf  Grund  des  §.  8  des  Gesetzes,  betreffend  die  Krankenversicherung  der  Arbeiter
Geichs-Gesehel.  1  1892  S.  385).
Berichtigung
zu  dem  Verzeichnisse  vom  1.  Januar  1902  (Central-Blatt  Anhang  zu  Nr.  54).

 

 

 

 

 

 

 

Ortsüblicher  Tagelohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter,
festgestellt  ür  Personen  im  Alter
Bezirke.  über  16  Jahren  unter  16  Jahren
männliche  weibliche  männliche  C31  weibliche
□ALAL
b  Ia
·  «
Herzogthum  Sachsen  ·  Meiningen.
Kreis  Meiningen:  "  r
a)  Stadt  Meiningen.  2  —  1  71  30)  11
¾  Bezirk  Meiningen.  1  60  1  10  0  05  —
*  Weasungen  1  65  1  1  1%  0
5  Stadt  Salzungen  2  —  1  5020%  3209
e)  Bezirk  Salzunggen  1  5  120  1  100  —  65
Kreis  Hildburghausen:  «  s  .
a)StadtH-ldbukghaufen......  ..2101301-20110
b)  Bezirk  Hildburghausen  1  645  125  110,  4
3  *Römhild  1  55  1  5  1  051  —5
)-  Themas  1·60120110Il—90
)-.Hel  1j551151  —"—  86
1)  Stadt  Geelde  1  80  1300220  11—
)  Bezirk  Eisfeld  1  80  1220120  H
Kreis  Sonneberg:  "  -
a)Stathonnebekg.  2  15  180125  1
ß)  Bezirk  Sonneberg.  2  —  1  4  1
c)  Schalkau  1  85  1  40  20  1
)  Steinach  2  20  1  41  0  1
Kreis  Saalfeld:  "
a)  Stadt  Saalfeld  2  50  1  50%  40  11—
b)  Bezirk  Saalfeld  2  —  1  30010  20  —90
c)  =  Gräfenthal.  2  15  113001)  20  95
40  Stadt  Pößneck  2  —  17001  6  20  1—
e)  Bezirk  Pößneck.  .  2—120110—80
Klranichfeld  11  75  11220  1  10  —  85
68)Camburg  1  80  120|1  10  —  90
        <pb n="101" />
        —  85  —

5.  Zoll-  und  Stener-Wesen.

Auf  Grund  der  Bestimmung  im  Artikel  36  der  Reichsverfassung  ist  nach  Vernehmung  des  Ausschusses
des  Bundesraths  für  Zoll=  und  Steuerwesen  der  Kaiserliche  Zollinspektor  Stockhausen  in  Mülhausen
im  Elsaß  an  Stelle  des  in  den  elsaß-lothringischen  Landesdienst  zurückberufenen  Kaiserlichen  Zollinspektors
Dützmann  den  Königlich  preußischen  Hauptzollämtern  zu  Eydtkuhnen,  Memel  und  Tilsit  sowie  den
Königlich  preußischen  Hauptsteuerämtern  zu  Friedland  in  Ostpreußen  und  Gumbinnen  mit  dem  Wohnsitz
in  Tilsit  vom  1.  April  1902  ab  als  Stationskontroleur  beigeordnet  worden.

Im  §.  48  Absatz  1  des  Eisenbahn-Zollregulativs  —  Central-Blatt  1888  S.  573  ff.  —  wird  auf  §.  21
letzter  Absatz  verwiesen.  Der  Hinweis  ist  nicht  in  dieser  Form  zutreffend.  Es  muß  statt:  „§.  21  letzter
Absatz“  heißen:  „§.  21  vorletzter  Absatz“.

Veränderungen  in  dem  Stande  oder  den  Befugnissen  der  Zoll=  und  Steuerstellen.

Im  Königreiche  Preußen.

Das  Steueramt  l  zu  Hilders  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  zu  Hanau  ist  aufgehoben  worden.

Im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  für  inländische  Gegenstände  zu  Berlin  bestehen  die  folgenden
Branntwein-Abfertigungsstellen:

Branntwein-Abfertigungsstelle  A  in  Berlin  (Münzstraße  19);  E  in  Lichtenberg  bei  Berlin
(Hergbergstraße  43/45),  F  in  Lichtenberg  bei  Berlin  (Herzbergstraße  35),  I  in  Berlin  (Coepenickerstraße
  24  a);  J  in  Berlin  (Mühlenstraße  6/7);  K  in  Reinickendorf  bei  Berlin  (Provinzstraße  40/41);
L  in  Berlin  (Warschauerstraße  44).

Die  Branntwein-Abfertigungsstellen  E,  F,  J,  K  und  l.  besitzen  außer  den  allgemeinen  Befugnissen
auch  die  Befugniß  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  !  über  Branntweinsendungen  unter  Eisenbahnwagenverschluß
  oder  in  Eisenbahnkesselwagen.

Es  ist  ertheilt  worden:

dem  Steueramt  1  zu  Geldern  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  zu  Cleve  die  Befugniß  zur
Ausfertigung  und  Erledigung  von  Zollbegleitscheinen  !  und  Ausfertigung  von  Zollbegleitscheinen  II  über
Waaren  aller  Art  für  das  Privattransitlager  der  Firma  Gebrüder  Berg  in  Geldern,

dem  Nebenzollamt  !  zu  Oswiecim  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  zu  Myslowitz  die  Befugniß
zur  Abfertigung  der  unter  die  Tarifnummern  22f,  g  1  und  2  und  die  Anmerkung  zu  f  und  g  sowie
der  unter  die  Tarifnummern  414  5  und  6  fallenden  Waaren  zu  anderen  als  den  höchsten  Zollsätzen
dieser  Nummern,

dem  Steueramt  1  zu  Coepenick  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  zu  Eberswalde  die  Besugniß
zur  Erledigung  von  Begleitscheinen!  über  die  für  das  zu  Ober-Schöneweide  belegene  Kabelwerk  Oberspree
der  Allgemeinen  Elektrizitäts-Gesellschaft  in  Berlin  eingehenden  leichten  Mineralöle,

dem  Stieueramte  ll  zu  Ahrweiler  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  zu  Coblenz  die  Besugniß
zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  1  über  Reisegeräth  von  Kurgästen  des  Bades  Neuenahr  für  die  Zeit
vom  1.  Mai  bis  Ende  September  jedes  Jahres,

dem  Steueramt  l  zu  Neurode  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  zu  Mittelwalde  die  Besugniß
zur  Erhebung  des  Spielkartenstempels  und  Abstempelung  von  im  Bundesgebiete  gefertigten  Spielkarten;

dem  Nebenzollamt!  zu  Patschkau  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  zu  Neustadt  O.-S.  die  Befugniß
zur  Erledigung  von  Zollbegleitscheinen  lI,

dem  Nebenzollamt  l!  in  Suderwick  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Vreden  die  Befugniß,
geweistes  Jutegarn  der  Nummer  22  a  1  und  2  des  Zolltarifs,  welches  für  die  Firma  Maurits  Prins  daselbst
zum  Zwecke  des  Schwarzfärbens  und  zur  demnächstigen  Wiederausfuhr  eingeht,  zu  anderen  als  den
höchsten  Zollsätzen  abzufertigen  und

dem  Nebenzollamt  I  zu  Preußisch  Herby  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  zu  Landsberg  O.--S.
die  Befugniß  zur  Erledigung  von  Begleitzetteln.
        <pb n="102" />
        —  86  —

Im  Königreiche  Bayern.

Der  Aufschlag-Einnehmerei  Rothenkirchen  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  zu  Bamberg  ist  die
Befugniß  zur  Erhebung  der  Uebergangsabgabe  sowie  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Uebergangsscheinen
  über  Bier  beigelegt  worden.

Im  Königreiche  Sachsen.

Das  Steueramt  zu  Dippoldiswalde  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Dresden  II  ist  in  ein  Untersteueramt
  und  die  Steuer-Receptur  zu  Hirschfelde  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  zu  Zittau  in  eine  Zollabfertigungsstele
  für  Postgüter  umgewandelt  worden.

Dem  Hauptzollamte  zu  Schandau  ist  die  Befugniß  zur  Absertigung  von  Waaren  der
Nummern  414  5  und  6  zu  anderen  als  den  höchsten  Zollsätzen  dieser  Nummern  beigelegt  worden.

Im  Königreiche  Württemberg.
Die  ösfentliche  Niederlage  bei  dem  Zollamte  zu  Calw  im  Bezirke  des  Hauptzollamis  zu  Stullgart

ist  aufgehoben  worden
Im  Großherzogthume  Hessen.
Der  Orts-Einnehmerei  zu  Neckarsteinach  im  Bezirke  des  Hauptsteueramis  zu  Da#mstadt  ist  die
Befugniß  ertheilt  worden,  unter  Wagenverschluß  mit  der  Eisenbahn  eingehende  Uebergangsscheinsendungen
zum  Eingang  abzufertigen.

6GC.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  —u  Behörde,  welche  die  Datum
run  des
l  Ausweisung
der  Bestrasung.  Ausweisungsder
  Ausgewiesenen.  fafung  beschlossen  hat.  rm—*

2.  I  8.  4.  b.  6.

 

—  Laufende  Nr.

 

 

 

 

 

a).  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs.
4  Haimböck,  geboren  am  6.  April  1818  zu  Martins-Diebstahl  im  wieder-Großbherzoglich  badischer  8  Februar

Kaujmann  und  berg,  Oesterreich,  orlsangehörig  zu  Golten  Rücksalle  Landeskommissär  zu
Kelluer,  Wien,  1  (3  Jahre  Zuchthaus,
aut  E

Karlsruhe,

 

          

 

     

1.  März  1899).
2.  Abraham  Kos-  geboren  im  Jahre  1863  zu  Smolensk,  Versuchter  Diebstahl  Königlich  preusischer  7.  März  d.  J.
lowsky,  Schneider,  Rußland,  russischer  Staatsange-  in  8  Fällen  (4  Jahre,  Negierungs-Präsident
Hoöriger,  Zuchthaus,  laut  Er=  zu  Potsdam,
#  kenntniß  vom  28.  Fe- 



 

 

bruar  1898),  .

p)  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs.

 

##.  Adols  Beran,  geboren  am  22.  April  1850  zu  Wien,  Landstreichen  und  Stadimagistrat  Schwa=  IJ.  März  d.  J.
Harmonikamacher,  österreichischer  Staatsangehöriger,  Betteln,  bach,  Bayern,
1.  Josef  Bonk  (Bunk),  geboren  am  18.  März  1853  zu  Przed=  Betteln,  Königlich  preußischer  21.  Märg  d.  J.
Arbeiter,  moscie,  Kreis  Bielun,  Nußland,  Negierungs-Präsident
ortsangehörig  ebendaselbst,  zu  Liegnitz,
5.  Andreas  Dyczek,  geboren  im  Mai  1853  zu  Alzen,  Be-Diebstahl  un?  Königlich  sächsische  Kreis=  11.  November
Tuchmacher  (Hand=  zirk  Biala,  Galizien,  ortsangehörig  Betteln,  haupitmannschait  J

arbeiter),  zu  Halcurw,  ebendaselbst.  Bautzen,
        <pb n="103" />
        I

«  I

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  VBehörde,  welche  die  batu

1  Ausweisung

der  Bestrafung.  (Ausweisungsder
  Ausgewiesenen  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  1  8.  4.  Z  6.

 

 

6.)  Arma  Göth.  Dienst-  cgeboren  am  10.  April  1886  zu  Henners-Unterschlagung  und'sonigu  1.  März  d.  J.
magd,  Ihr  bcf.,  Bezirk  Gabel,  Böhmen,  orts-  #werbemähige  Un-  Huptmamn
t,

 

 

ngehörig  ebendafeiöst,  Baautzen,
v  W4n  Holzapfel,  geb  gern.  am  6.  Januar  1868  zu  Alt-  et  streichen,  3  bayerisches  Be-15.  März  d.  J.
1  Buchbindersehefrau,  zoll,  ungern,  österreichische  taats-  zirksamt  Aichach,
ange  e,
8.  E  Zerael.  r——  am  8.  Mai  1872  zu  numburg,  Betteln,  Königlich  lächiche  Kreis-  b.  März  d.  J.
Böhmen,  österreichischer  Staatsange  hatmannscha
er,
9.  Dito  Kunz,  Maler,  re  am  18.  Außust  1850  zu  Vorn,  desgleichen,  Groß  arats  hessisches)8.  März  d.  J.
wunbug  luxemburgischer  Staats  «  Alzey,

ange  riger
iv.  Whgrn  Kurz,  eee  am  9.  September  1864  zu  Beleidigung,  Betteln,  Königuch  bayerisches  Be-  22.  März  d.  J.
N  9  zu  Slavkowih,  Landstreichen  und  zirksamt  Wolsstein,

 

zirk  Pisek,  Böh  grober  Unfug,
11.  Micherl  Laguniat,  *  am  15.  April  1878  zu  Wustro-Landstreichen,  aoc  7  28.  März  d.  J.
Arbei  Bezirk  Cosowo,  aliteen.  österalhzischer
  Staatsangehörig  !
12  Wenzel  Ott,  Ar-  aieee  am  13.  August  164  #  Eger,  Landstreichen  und  E  hrenn  bscher  21.  Märg  d.  J.
beiter,  d  österreichischer  Staatsange-  Betteln,  6an  rrungs  Präsiden
3  ta
13.  Anton  Pawlik,  gebouin  im  Jahre  1872  zu  Gobzisen  Landstreichen,  Köni  liche  vraabischer“  22.  März  d.  J.
Arbeiter,  Stare,  Bezirk  #al  golizien  rts·  "7  escher  Präside
angehörig  bendasela
14.  Johann  Schara-  0b-geern  am  Sectar  1862  zu  Lapdstreichen  und  S#i#dtmagisteat  Regens-  20.  März  d.  J.
bon,  Schlosser,  Enns,  Bezirk  .  Ober  Desterrei.  Betteln,  burg,  Bayern,

ortsangehörig  zu  Neumarktl,  Bezir!
Krainburg,  Krain,

15.  Johann  Scherer,  geboren  am  1.  September  1884  4  Landstreichen,  Königlich  preußischer  6.  März  d.  J.
Fabrikarbeiter,  Neusanktjohann,  Kanton  St.  Gall  Kegierungs-Präsident
uen.  schweizerischer  St  ealten,  zu  Coblenz,
öriger,
16.  Selig  Schönfeld,  geboren  am  2.  Februar  1860  zu  Lem-BZahölterei  G.  181a  adimagistrar  Amberg.  3.  Jannar
FimennundHan=  berg.  Galizien,  ortsangehörig  eben=  Abs.  3  R.Str.  G.B.).  Bayern  d.  J.
aselbst.
adel  g.r,  geboren  am  16.  Januar  1857  zu  Wien,  Beiteln,  Königlich  bayerisches  Be.  22.  Märgz  d.  J.
Steindrucker,  ortsangehörig  zu  Außergefild,  Bezirk  zirksamt  Passau,
I  Prachatitz,  Böhmen,
1MWMiichael  Wala,  geboren  im  Jahre  1882  zu  Idriany,  Landstreichen.  Königlich  preußischer  25.  März  d.  J.
Arbeiter,  Bezirk  Nisko,  Galizien,  österreichischer  Regierungs-  Präfld  ent
Staatsangehöriger,  zu  Magdebur
19.  Johann  Zima,  geboren  am  15.  Juni  1858  zu  Roth-Beileln,  Königli  krrhsen  desgleichen.
Schlof  ergeselle,  Kosteletz,  Bezirk  Nachod,  Böhmen,  Negierungs-Präside
ortsangehörig  ebendaselbst,  zu  Breslau,

 

Herlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Siltenfeld  in  Berlin.
        <pb n="104" />
        <pb n="105" />
        —  89  —

Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben
im

Reichsamte  des  Innern.

In  Sttenen  Durch  alle  Postanstaltoen  und  Huchhandlungen.

XXX.  dahrgang.  Berlin,  Sreitag  den  18.  April  19  1902.  V16.

 

 

———  1.  Konsulat-Wesen:  Ernennung:  —  Ernächtigung  2.  Palizel-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  a  aus  den
zur  Vornahme  von  Civilstandsakten=  .  e  89  Reichsgebiete

 

1.  Kon  fsulat=  Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Konsul  Freiherrn  von  Wangenheim  in
Asuncion  zum  Konsul  für  den  Staat  Santa  Catharina  (Brasilien)  zu  ernennen  geruht.

Dem  bei  dem  Kaiserlichen  General-Konsulat  in  Genua  beschäftigten  Gerichtsassessor  Busse  ist  auf
Grund  des  §.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  in  Vertretung  des
Kaiserlichen  General-Konsuls  bürgerlich  gültige  Eheschliebungen  zwischen  Reichsangehörigen  vorzunehmen
und  diese  Heirathen  zu  beurkunden.
        <pb n="106" />
        —  90  —
2.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Auslaͤndern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behõrde,  welche  die  daum
z  Ausweisung
S  der  Bestrafung.  Ausweisungsder
  Ausgewiesenen.  1n  beschlossen  hat.  *
1.  2.  l  a.  .  4.  b.  6.
Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs.

1.  Michael  Chowaneh),  geboren  am  27.  Oktober  1861  zu  Betteln,  [Königlich  breubischer  4.  April  d.  J.

Arbeiter.  Powinna,  Oesterreich-  -„Ungarn,  öster-  1  Negerungele.  -

reichischer  Staatsangehöriger,

2.  Franz,  -  ecbore  im  Februar  1866  zu  Groß-  Lgodstteichen  und  hichert  grrchu  31.  Jannar
t  Gurek,  Bezirk  Bielitz,  Oesterreichisch=  Betteln,  Neglerungs=  Präsident  d.  J.
Schlesien,  Aiirneichst  Staatsange-  zu  Orpele,

öriger,
3.  Robert  David,  geboren  am  27.  Februar  1857  zu  Hohen-Bettelu,  Königlich  preußischer  29.  März  d.  J.
Tischler  und  elbe,  Böhmen,  ortsangehörig  ebenda-  Regierungs=  Präsident
Arbeiter,  selbst,  1  zu  Liegnit,
1.  Karl  Hörnla,  Keboren  am  12.  Sepiember  1876  zu  desgleichen,  derselbe,  desgleichen.
Bäcker,  Deutsch-Prausnit,  Bezirk  Trautenan,
Böhmen,  ortsangehörig  ebendaselbst,
5.  Cmil  Ittensohn,  geboren  am  1.  Februar  1850  zu  Hohen--desgleichen,  Königlich  bayerisches  Be.  21.  März  d.  J.
Sch  Deii  Böhmen,  ortsangehörig  eben-  irksnmn  Berchtesgaden,
daselbit
6.  Josej  Kirchner,  geboren  am  16.  September  1866  zu  gltreichen  und  Königlich  sächsische  Kreis=  14.  März  d.  J.
Fabrikarbeiter.  Prag,  Böhmen,  österreichischer  Staats=  Betteln  —  chaft
angehöriger,
7.  Helene  Kwas-  geboren  am  15.  November  1875  zu  gewerbsmähige  un.  Käiniglnc  preußischer  20.  Februar
niewski,  Arbei=  Oswiecim,  Bezirk  Chrzanow,  Galizien,  zucht,  Regierungs-Präsidem  d.  J.
terin,  orlsangehörig  ebendaselbst,  u  Dppeln,

#n.  Isidor  Mrova,  geboren  am  12.  Mai  1876  zu  Puczla-Diebstahl,  Betteln  und  Königlich  sächsische  Kreis-  25.  Februar
Maurer,  path,  Ungarn,  österreichischer  Staats-  Gemußmittelemtwen-  hauptmannschaft  d.  J.
angehöriger,  ing,  Zuwickau,

9.  Joham  Pleiner,  geboren  am  10.  Juni  1858  zu  Gakowa,  wcen,  (Kaiserlicher  Bezirks-Prä.  1.  April  d.  J.

Töpfer,  Komitat  Bacs,  Ungarn,  ortsangehörig  ident  zu  Strasiburg,
ebendaselbst,
10.  Alsons  DesirSé  vom  geboren  am  15.  August  1876  zu  verboiswidri  e  Rück  Königlich  breufiischer“  24.  März  d.  J
Onicelberghe,  Anweghem,  Provinz  Ostflandern,  kehr,  Waruherichen.  Regierungs.  Präsiden
Arbeiter,  VBelgien,  belgischer  Staatsangehöriger,  und  Betteln,  zu  Stade
II.  Jakob  Strumpf,  geboren  am  1.  Juni  1884  zu  Trziana,  #nichen  und  Königlich  sã  lische  Kreis=  §.  Dezember
genannt  Stern,  Galizien,  österreichischer  Staatsange=  Betteln  hauptmannschaft  v.  J.
Kellner,  höriger,  Zwickan,
12.  Heinrich  Tonn,  geboren  am  2/.  Sepiember  1848  zu  Bettelu,  dieselbe.  .  Februar
Färbergeselle,  Kleinmohran,  Mähren,  ortsangehörig  d.  J.
ebendaselbst,
13.  Carlo  Zrini—  Tage-  geboren  am  21.  September  1874  zu  desgleichen,  Großherzoglich  badischer  7.  April  d.  J.
löhne  Soresina,  Provinz  Cremona,  Italien,  Landeskommissä  är  zu
orlsangehörig  ebendaselbst.  Mannheim,
11.  Hermann  Verdeul,  geboren  am  27.  Oktober  1859  zu  Sce-desgleichen,  Königlich  sächsische  Kreis-  1.  März  d.  8
Gärtner,  gedin,  Ungarn,  österreichischer  Staats-  «  hauptasannich  jt
angehöriger,  "
15.  Franz  Ziska,  auch  geboren  am  1.  Jannar  1859  zu  Trnawa,  besgleichen,  smglich  oreuhischer“  I.  April  d.  J.
Zyska,  Weber,  Bezirk  Königgrätz,  Böhmen,  öster-  Negierungs-Präsiden
reichischer  Ser,  3rbrblu,  zu  Liegnitz,

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="107" />
        91  —

Tentral-Blalk
Deutsche  Reich.

Herausgegeben
im

Reichsamte  des  Innern.

Bu  beotiehen  Durch  alle  Postanstalten  und  huchbandlungen.

 

1  "  .

 

 

XXX.  Jahrgang.  "  Berlin,  Freitag,  den  25.  April  1902.  "  V1.
u#halt:  1.  ·  —  r-  -  2.  Finanz-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahmen  des  Neichs
5*  Lelte  nbenen  heekung  nes  Konknar.  4  —  Joril  100|  bis  r  nde  ar  00:-5  d
—(  **  3.  Polizel-BWesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
standsakten:  Entlassung  ..  Seite  91  Neichsgebiet.  l

 

1.  Kon  sulatlWesen.

Von  dem  Kaiserlichen  Konsul  in  Cagliari  (Sardinien)  ist  der  Avv.  Prosessor  Gio.  Maria  De  Villa
zum  Konsular-Agenten  in  Sassari  beslellt  worden.

Dem  bei  der  Kaiserlichen  Gesandtschaft  in  Tanger  beschäftigten  Legationssekretär  Freiherrn  von  Eyb
ist  auf  Grund  des  §.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §.  85  des  Gesetzes  vom
6.  Februar  1875  für  das  Gebiet  der  Staaten  Seiner  Majestät  des  Sultans  von  Marocco  die  Ermächtigung
erkheilt  worden,  in  Fällen  der  Abwesenheit  oder  Verhinderung  des  Kaiserlichen  Gesandten  als  dessen
Vertreter  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen,  mit  Einschluß  der
unter  deutschem  Schutze  lebenden  Schweizer,  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle
von  solchen  zu  beurkunden.

Dem  Kaiserlichen  Konsul  Franz  Wolff  in  Jacmel  (Haiti)  ist  die  erbetene  Entlassung  aus  dem  Reichs-=dienst
  ertheilt  worden.
        <pb n="108" />
        92

2.  Finanz-Wesen.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  gestundeten  Beträge)
an  Zöllen  und  gemeinschastlichen  Verbrauchssteuern  sowie  anderer  Einnahmen  im  Deutschen
1.  April  1901  bis  zum  Schlusse  des  Monats  März  1902.

Reiche  für  die  Zeit  vom

 

 

 

   
   

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 
 
  

 

 

 

 

1I  1  1  I
Die  Soll-Einnahme
  Unterschied
.  Einnahme  beträgt  -.
Bezeichnung  vom  Gebe  *  Ausfuhr-  in  demselben  w  den
der  Rechnungsjahrs  Vergütungen  Bileiben  Zeitraume  ##cs  5
bis  Hum  Schlusse.  1c.  des  Vorjahrs  1  mehr
2  I
Einnahmen.  März  1902  "  (Spalte  4)  —  weniger
4  «  M.  4  4#
1.  2.  8.  4.  I  b.  6.
......  587  621  097  16  604  968  522  016  184  490  875  542  !  +  81  140  592
..·..  12  984  720  109  8  12  874  887.  12  675  468  —  199  360
und  Zuschlag  144  484  N/46  87054  809  107  490  067:  128  710  085  —  16279  998
......  49480854  21  489  40  468  915  49  872  494  —+—  86  421
.........  89  842  948  19  477  305  21  3656  0838  20  184276+  1280  768
von  Branntwein  und  Zu-..........
  128  529  012  461  169  128  067  848  180  655  462  —  2587  619
2812865  5  197  982  2885  117  958  001)  —  1932026
..·..  82010430  92  511  1  81  917  919  82  168  928  —  251.009
von  Bier  à  n½6  18  —  3  6  116  475  122  (—  2099006
Summe  951  041  288  77  019  561  874  021722  862  714  235  —  11  307  487
........  14  517887  —  14617  887  21  12428389  —  6606  902
Anschaffungsgeschäfte  13  350  570  47881  18  208  1899  14  905  00668  —  1001  874
5e  62  411  —  5  262  411  4209  768  +  1052648
84  9700  715  —  84  900  715  21  051  246  K  13  849  469
763  486  —  768  486  609  +  158  5867
—  —  1  627  169  1  610  25  J  16  944
—  —  .  12420828  13  025  785  —  605  457
—  —  14186b87  658  3094  446  827  19  140  881
.  —  —  -oosttoootootgoooos)—«oo
*)  Die  endgültige  Einnahme  stellte  sich  im  Vorjahr  um  628  191  .&amp;amp;  höher.
numerkung.  Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist.  Einnahme  abzüglich  der  Aussuhrvergütungen  rc.  und  der  Verwaltungskosten
  beträgt  bei  den  nachbezeichneten  Einnahmen:
st  Einnahme  vom  Veginne  des  Rechnungsfahrs
Ist-Einnahme  im  Monat  März  J
Bezeichn  ung  #  bls  zum  Schlusse  des  Monats  März
I  Mithin  Mithin
der  1902  1001  1902  1902  19000  1902
Einnahmen.  mehr  +  mehr
weniger  —  weniger
4  A.  .  Æ.  .  .  M.
1.  2.  3.  l  4.  5.  6.  7v
.  ....  87967542  a6  607  2890  1360  412  493  116  053  4161543  384  4  28672  669
.....  781155  787810  —  4685  12  352  778  12  015  953  —+  306  825
und  Baschlag  8  960  H82  1  8  681  410  J  279  4725  876  bs5  123  310  813  —  176228
...  4601086  4877428—276342  49  030  317  1V  163  534  —  133217
.  2937776  214758247902441543511115747018—3U907
von  Branntwein  «-und
  8278622  8  308  111—  24  495.0  905  386  108  699  011  1  2  206  375
Vrennsteuer  —  416  357049  —  357  4952  885  117  93  09  1
Brausteuer  und  lebergangsabgab=  "
von.  Bier  2  332  665]  2  301  382/  .  28263/9  32#  5s6  30  J96  636  —  145300
(em  .  pokus-as-0405.)sds-k-1195294untonvmwudwzou-i-««««"  IT
Spielkartenstempel  .  150  98  118  071K  2861  1526  111  1534  573  —  71
        <pb n="109" />
        3.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

l  Ausweisung
der  B  .  Ausweisungs-5
  der  Ausgewiesenen.  "  e  beschlossen  hat.  beschlufses.
1.  2.  l  s.  4.  b.  6.
a)  Auf  Grund  des  8.  39  des  Strafgesetzbuchs.
.Adolf  Parit,  geboren  am  17.  März  1871  zu  Velis,  vorsätzliche  Brand-Königlich  sächsische  Kreis·  6.  Iʒbruar
Former,  Bezirk  Jicin,  Böhmen,  ortgangehörtg  stiftung  9  Jahre  hauptmannschaft  d.  J.
q1  ebendaselost.  FZuchthaus  laut  er.  Leipzig,
kenntniß  vom  17.
Mai  1900),
b)  Auf  Srund  des  §.  362  des  Strafgesetbuchs.
2.]  Augustin  Aelle=  geboren  am  25.  865  zu  Hum-Betteln,  ahchbchreis  27.  Februar
fant,  Schornstein  bolet.  Bezirk  S.  Mel.id  Böhmen,  hauptmann  d.  J.
Feper  angehörig  ebendaselbst,  eipzig,
ef  #iton  Bleil,  cgorusen  am  17.  Mai  1867  ta  Dönis,  desgleichen,  o  Gchüchhlche  Kreis-  18  März  d.  J.
Bäcker  (Fabrik-  Begirk  Neichenberg,  Böhme  ert
i)  reichischer  Staaltlengehönlgen  »
Alois  Bohm,  geboren  am  18.  Dezember  1855,  zu  egrdhceicen  und  ch  preußischer  7.  April  d.  J.
Arrbeiter,  Nudelzau,  Bezirk  Sternberg,  Mäh-  eln,  gierungs-Präsident
,  ten,stcrketchtierstaatsqagkhouqe  ,i  Mo  deburg,  6  4
5.  Alfred  Brabec,  geboren  am  5.  November  1672  zu.  Landstreichen,  nigte  prenßischer  13.  April  d.  J.
Drechsler,  Reichenberg,  Böhmen,  österreichischer,  NRegierungs-  Präsident
Staatsangehöriger,  zu  Erfurt,  ·
6.]  Julius  Hafner,  geboren  am  1.  Juni  1879  zu  Wyhl.  Betteln,  „Großhergoglich  badischer  7.  April  d.  J.
Verzinker,  Kanton  St.  Gallen,  Schweiz,  schweize-  Landelomwisär  zu
rischer  Staatsangehöriger,  4
7.  Adam  Andreas  geboren  am  4.  Juli  1866  zu  Gott-  vandstreichen  und  s  sißfhrer,,  20.  März  b.  J.
Nartin,  Hand-  mannsgrün,  Bezirk  Asch,  Göhen,  Betteln,  8  chajt
arbeite  österreichischer  Staatsangehörige  Zwick
8.  Jakob  Terderrer,T  geboren  am  30.  Märg  1878  zu  hen.  desgleichen,  #Kheerlicher  Bezirks-Prä-/2.  April  d.  J.
elker.  berg,  Kanton  Appenzell,  schweizerischer,  sident  zu  Colmar,
Staatsangehöriger,
9.  Sevilla  Pöllmann,  geboren  am  21.  August  1879  zu  Neu=  gewerbsmäßige  Un-  Foniglich  preußischer  14.  April  d.  J.
knerehe,  Arbei  ·  hammer,  Bezirk  Grasligtz,  Sõbmen.  zucht,  KRes  ierungs  ·  Präsident
ortsangehörig  ebendaselbst,  zu  o  den.
10.  VBenzel  Baisest  uachtan  am  10.  April  1847  zu  unter-  Betteln,  A#niglichlschche  Kre  22.  März  d.  J.
(Weißhellel),  Arbei.  Pajek,  Bezirk  Turnau,  Böhmen,  orte-,  bauptmannschaft  %
ter,  angehörig  zu  Nostein,  Begirk  Turno  autzen,
11.  Johann  Wurm,  Leboren  am  7.  Juni  1891  zu  —  Königlich  bayerisches  Be.  26.  März  d.  J.
äcker,  rreichischer  Staatsangehöriger,  zirksamt  Nürnberg,
12.  aautfeid  Wyß,  gckei  am  5.  November  1872  zu  Landstreichen  und  (Kaiserlicher  Bezirks-  iri  10.  April  d.  J.
Gopser,  Hubersdorf,  Kanton  Solothurn.]  Betteln,  üident  zu  Colmar,
Schwes,  schweizerischer  Staalsangehöriger
  .

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Berlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenseld  in  Verlin.
        <pb n="110" />
        <pb n="111" />
        —  956  —

Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im

Reichsamte  des  Innern.

–

In  betiehen  durch  alle  Vostanstalten  und  Huchhandlungen.

 

 

Ü  2  "  I  H
XXX.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  2.  Mai  1902.  V18.
,  i»-—,  »  —
Inhalt:  1.###ulat-Wesen:  Ernennung;  —  Ermächtigung  .  --  .  --  ·--.
zukVonmhmeoon  cwilfmndmnsm  -Cn«assu»g  2.  Rlihei  ehen.  Ausweisung  von  Aurländern  aus  dem
Seile  95  ichsgebiete.  5v#

 

1.  Kon  fulat  Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  Carlos  Sauerbrey  zum
Vize-Konsul  in  Quezaltenango  (Guatemala)  zu  ernennen  geruht.

Dem  bei  dem  Kaiserlichen  General-Konsulat  in  Barcelona  beschäftigten  Vize-Konsul  Rößler  ist  auf  Grund
des  §.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  in  Vertretung  des  Kaiserlichen
General-Konsuls  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  vorzunehmen  und  die  Geburten,
Heirathen  und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

Dem  Kaiserlichen  Konsul  Wilhelm  Holmboe  in  Tromsoe  (Norwegen)  ist  die  erbetene  Entlassung  aus
dem  Reichsdienst  ertheilt  worden.
        <pb n="112" />
        —  96  —
2.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Auslaͤndern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

2

Name  und  em  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum

#7  l  der  *-  *  ———
der  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  l  8.  4.  b.  6.

 

 

 

 

 

a)  Auf  Grund  des  8.  39  des  Strafgesetzbuchs.
1.Rikolaus  Rupic-  geboren  am  6.  Dezember  1858  zu  Diebstahl  im  Rũckfalles  Königlich  preuß  üuscher“  8.  August  v.  J.
zak,  Arbeiter,  Sadek,  Gouvernemenk  Kalisch,  Rusüsch-  lein  Jahr  uchthaus,  Neglerungs  Püs
Polen,  russischer  Staatsangehöriger,  guarptb  zu  Bromberg,
2  %

b)  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs.

 

      

 

 

 

Marie  Burianski  41  Jahre  alt,  geboren  zu  Keleschowib,  Landftreichen,  Königlich  preußischer  26.  Jannar
(Burianska),  Bezirk  Troppau,  Oesterreichisch-  Regierungs=  Präsident  d.  J.
Zigennerin,  4  öskerreichische  Staatsange-  zu  Oppeln,

örige.

n.  vuguft  Chenal,  geboren  am  4.  April  1869  zu  Plain-Landstreichen  und  Kaiserlicher  Bezirks-Prä=  21.  April  d.  J.

ohne  Stand,  faing,  Departement  Vosges,  Framt=  Betteln,  sident  zu  Straßburg,
reich,  französischer  Staatsangehörige  s

4.  Michael  Leodogar  geboren  am  2.  März  1862  zu  en  Landsireichen,  derselbe.  14.  März  d.  J.
Feltis,  Schmied,  Kreis  Straßburg  im  Elsa

ohne  Staatsangehörigkeit,

5.  Berltha  Pohl,  geboren  am  8.  April  1885  zu  Gursch-  gewerbsmäßige  Un-Königlich  vrnbischer“  21.  April  d.  J
Dirne,  i  dorf,  Bezirk  Freiwaldau,  Oester=  zucht,  Regierungs-Präsiden

reichisch  ¼  Schlesten,  österreichische  zu  Breslau,
Staatsangehörige,  ,-6.]

  Benjamin  Salzer,  geboren  am  24.  Juni  1871  zu  Reisch-  Betteln,  Königlich  bayerisches  Be=  12.  Aprilk  d.  J.
Fabrikarbeiter,  dorf.  Bezirk  Kaaden,  Böhmen,  öster-  zirksamt  Nördlingen,

reichischer  Staatsangehöriger,

7.  Anton  Schmidt,  (ggeboren  am  12.  April  1849  zu  Lichten-  desgleichen,  Königlich  sahlhe  areis.  25.  März  d.  J.
Tagearbeiter,  berg,  Bezirk  Rumburg,  Böhmen,  orts-  auptmannschaft

angehörig  zu  Obergrund,  Bezirk  autzen,
umburg,

8.  Hirsch  Traumann"z  Jahre  alt,  geboren  zu  Kalisch,  Landstreichen  und  Königlich  breuhischer  19.  April  d.  J.
Trautmann),  Russisch=  Polen,  ortsangehörig  eben-  Betteln,  Negierungs-  Praside  nt
Leierkastenspieler,  daselbst,  zu  Breslau

9.  Eugenie  Willer  geboren  am  ls.  Januar  1855  zu  St.  Dis,  desgleichen,  Kuserlicher,  Bezirks  ·  Prä,  21.  April  d.  J.
geborene  Jacqaue=  Frankreich,  französische  Staatsange-  sident  zu  Straßburg,
min,  Wittwe,  Dörige,

10.  Bernhard  Zirk,  geboren  am  11.  Februar  1883  zu  Bel-Landstreichen,  Königlich  preußischer“  II.  April  d.  J.
Arbeiter,  chatowek,  Kreis  Petrikau,  Gouverne-  Regierungs.  Präsiden

ment  Minsk,  Rußland,  russischer  zu  Liegnißz,
Staatsangehöriger,

 

erlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Siltenseld  in  Berlin.
        <pb n="113" />
        97

Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben
im

Reichsamte  des  Innern.

—  —  ——

 

Dn  bottehen  durch  alle  Vostanstalton  und  Huchhandlungen.
sn

 

 

XXX.  dahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  9.  Mai  1902.  «  X  19.
Jaen  1.  d  .  Weses:  rnemnungen;  —  4%  —  —  betreffend  ven  Beirath,  sar
Lellunge  —  Exequatur-Ertheilung  Seite  97  Arbeiterstatisitststststs  100
2.  esen:  Status  der  Leutschen  Woenbanken  b-  4.  HPollzel-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  deu

April  1100  Reichsgebiee  ...

 

1.  Kousfulat-Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Vize-Konsul  Winckel  zum  Konsul  in
Rostoff  a.  Don  zu  ernennen  geruht.

S.  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  praklischen  Arzt  Dr.  Edgar  Wolfhagen
zum  Konsul  in  Hobart  (Tasmanien)  zu  ernennen  geruht.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Arzi  Dr.  Olto  Ornstein  zum  Vize-Konsul
in  Chios  zu  ernennen  geruht.

Dem  Kaiserlichen  Vize-Konsul  Philippi  in  Mayagüez  (Puerto  Rico)  ist  die  erbetene  Entlassung  aus  dem
Reichsdienst  ertheilt  worden.

Dem  Kaiserlich  und  Königlich  österreichisch-ungarischen  General-Konsul  Freiherrn  Dr.  Erwin  von  Ferstel
in  Berlin  ist  Namens  des  Reichs  das  Exequatur  ertheilt  worden.

Dem  Kaiserlich  und  Königlich  österreichisch-ungarischen  General-Konsul  (I.  Klasse)  Emil  von  Filtsch  in
Hamburg  ist  Namens  des  Reichs  das  Exequatur  ertheilt  worden.

Dem  Königlich  niederländischen  Konsul  Heinrich  von  Groening  in  Bremen  ist  Namens  des  Reichs
das  Exequatur  ertheilt  worden.
        <pb n="114" />
        2.  Bant—

Status  der  deutschen  Noten
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochenüber

 

 

 

(Die  Beträge  lanten
Passiva.
5  —  s  .  s
.  ...  amt.
·  Ver.  -
Ver
Sezeichnun  #r  E  n  "“  omdis  ergen  Su  ——
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7  der  381.  Maͤri  gedecte  ↄ1.  Mari  *  EXItwr  O  S1.  Märzdger  81.  Mär#  welten
2  Bankden.  ——————.u.  .——————.—.————————  Lasstoa.  1202.  E
7  W  *—  duchen
.  st.  I  Wechsein
7.  u  .]  2.  10.  3  4  6  M
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#.Naichebank  150  0o  6  28  1022  im-en  527  3##  —  3641444  3  1111
„nenonnt.tsnassfss2  5/  42  „„R/166  =  —  3sm  6.  „
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4.;vgische  Notenhantto|  0U  161  38—  15/6119  +  1  365  ½—  ½  4  4  11001  rr
|
.Lodsche  Larvlbsmos  211|/1  88—  140|/14620  K.  153  —  —  *#%  1  64%  Si
c.  Sant  ür  Schdeulschlan,!4  47  5  28  —  4  1„
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Jusammen16  59  44  1402218  *51n*  232227  197511/585  6138  —  30  12  427  2501  E  vois2  a2  721  -134646  öilum
1I.

D

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bemerkungen.
Zu  Spalte  55:  Davon  in  Abschnitten  zu  100  K  —  1  01  OOO  ,
-  00  —ê  16  999  000  .K  (bei  den  Banken  Nr.  1  und  8),
.  1000  .  3ß386  996  000  .K  (bei  der  Bank  Nr.  1).
Zu  Spalte  9  Nr.  67:  Darunter  90  561  .  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Gulden=  und  Thalernoten.
        <pb n="115" />
        Wesen.

banken  Ende  April  1902
sichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  März  1902.
auf  Tausend-Mark.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aetiva.
—  —  ——  —  ————  57  T
»
i  5
ã
—  egenRelchs-  Gegenoten  Gegen  —  .  —  Geye#n  Sonlilge  Segen  eumme  aegen  8
—  1.  Mämm  len-  31.  Märznde  31.  März  selL.  31.  Marmbard.  31.  Mar#fekten.  31.  Ma  si.  Märer  gi.  mari  *
Se
chand.  scheine.  isor.  anken.  1902.  16%  1802.  EIIIIEXEIIEIE
8
ILAX  IIEDMAA.  5.  „  3.  229.  K  S.  .S
.  »-  I  s
102  5614  81  6ö2)  27770  +  3560  10  800  H  499  73  154  —  169  920  74295  —29848  14577  133  81  8411  —  12  1591098597  136  40  1.
3#om  4  1  59  —  3569  -  3812  635  32371  l1i  13  18  212  s8  8567944  65832  2.
22  500  T  31#4  500  10  9232  —  26081  EIII  31  9380  4  4211  EIILEMIEIIEIIIIIIEIIIE
I
1218241244  '-6i-  8  1  707  —  129  14  701  F  116  869%  231  1606  +  222  1017  609  4003  +  1  10.
I  l"  ’
47874  30  51  —+  22  3  1  305  12  501  1.  51  17  107  667  367.—  71  505  1  150  40206  +  1  854  .
5981  1—  57  44  —  II  746  +  172  6959  1  1#  52267  —  320  1321  —  585  5423  J  418  2066  1  465
645  —  4  2.—  6  70  1  5  6  119  —  47  2112  .  6  1  1  11  40  I1  605  —  454  21621  500  7.
1  1  .  s  s
»  -
1115772  5  29464  4  2  16  EEIEIIOIIIIIII  146  641  —  35  501  z##ma,  —  137  129160-l".s7!-51R2A42  IRS-U
l
l  l  s  «
        <pb n="116" />
        3.  Statistit.

Der  Bundesrath  hat  die  nachstehenden

Bestimmungen,  betreffend  den  Beirath  für  Arbeiterstatistik
erlassen:

VSestimmungen,
betreffend  den  Beirath  für  Arbeiterstatistik.

F.  1.
Bei  der  Abtheilung  für  Arbeiterstatistik  im  Kaiserlichen  Statistischen  Amte  wird  ein  Beirath  für
Arbeiterstatistik  gebildet.

.  2.
Der  Beirath  hat  das  Kaiserliche  Stasußtr  Amt  bei  Erfüllung  der  ihm  auf  dem  Gebiete  der
Arbeiterstatistik  zugewiesenen  Aufgaben  zu  unterstützen.
Insbesondere  liegt  ihm  ob:

1.  auf  Anordnung  des  Bundesraths  oder  des  Reichskanzlers  (Reichsamt  des  Innern)  die
Vornahme  arbeiterstatistischer  Erhebungen,  ihre  Durchführung  und  Verarbeitung  sowie  ihre
Ergebnisse  zu  begutachten;

2.  in  Fällen,  in  denen  es  zur  Ergänzung  des  statistischen  Materials  erforderlich  erscheint,
Auskunftspersonen  zu  vernehmen:

3.  dem  Reichskanzler  (Reichsamt  des  Innern)  Vorschläge  für  die  Vornahme  oder  Durchführung
  arbeiterstatistischer  Erhebungen  zu  unterbreiten.

-'e
Der  Beirath  besteht  aus  einem  Vorsitzenden  und  vierzehn  Mitgliedern,  von  denen  sieben  der
Bundesrath  und  sieben  der  Reichstag  wählt.
Den  Vorsitz  führt  mit  vollem  Stimmrechte  der  Präsident  des  Kaiserlichen  Stalistischen  Amtes,  in
Fällen  der  Behinderung  sein  vom  Reichskanzler  (Reichsamt  des  Innern)  aus  den  Mitgliedern  des
Beiraths  hierzu  bestimmter  Stellvertreter.

S.  4.
Die  Wahlen  erfolgen  für  die  Dauer  jeder  Legislaturperiode;  jedoch  verbleiben  am  Schlusse  einer
Legislaturperiode  die  Milglieder  solange  im  Amte,  bis  die  Neuwahlen  vollzogen  sind.
Mitglieder,  welche  während  der  Dauer  der  Legislaturperiode  aus  dem  Beirath  ausscheiden,
werden  durch  Neuwahlen  ersetzt.

8.  5.
Der  Beirath  ist  befugt,  zu  seinen  Sitzungen  Arbeitgeber  und  Arbeiter  in  gleicher  Zahl  als  Beisitzer
mit  berathender  Stimme  zuzuziehen.  Die  Zuziehung  muß  erfolgen,  wenn  sie  vom  Bundesrath  oder  vom
Reichskanzler  (Reichsamt  des  Innern)  angeordnet  oder  von  sechs  Mitgliedern  des  Beiraths  beantragt  wird.

Der  Beirath  kann  die  Erledigung  einzelner  seiner  Obliegenheiten  und  Befugnisse  einem  aus  seiner  Mitte
gewählten  Ausschuß  übertragen,  auch  ständige  Ausschüsse  für  gewisse  Gruppen  von  Angelegenheiten
einsetzen.  Die  endgültige  Feststellung  des  Planes  für  die  Durchführung  der  anzustellenden  arbeiterstatistischen
Erhebungen  und  die  Begutachtung  solcher  Erhebungen  darf  einem  Ausschusse  nicht  überlassen  werden.
        <pb n="117" />
        —  101  —

S.  7.

Die  Einberufung  des  Beiraths  und  der  Ausschüsse  erfolgt  durch  den  Vorsitzenden.  Dem  Vorsitzenden
  ist  es  überlassen,  zur  Erledigung  minder  wichtiger  Angelegenheiten  oder  zur  Vorbereitung  einzelner
Angelegenheiten  an  Stelle  des  Beiraths  den  zuständigen  Ausschuß  (6.  6)  einzuberufen.  Wenn  jedoch
mindestens  die  Hälfte  der  Mitglieder  des  Ausschusses  oder  mindestens  sechs  Mitglieder  des  Beiraths  es
verlangen,  ist  die  Angelegenheit  dem  Beirathe  vorzulegen.

Den  Vorsitz  in  den  Ausschüssen  führt  entweder  der  Vorsitzende  oder  bei  seiner  Behinderung  ein
von  dem  Ausschuß  aus  seiner  Mitte  gewähltes  Mitglied.

§.  8.

Der  Beirath  und  die  Ausschüsse  sind  bei  Anwesenheit  von  mehr  als  der  Hälste  ihrer  Mitglieder
beschlußfähig.  Sie  fassen  ihre  Beschlüsse  nach  Stimmenmehrheit;  bei  Stimmengleichheit  giebt  die  Stimme
des  Vorsitzenden  den  Ausschlag.  .

8.  9.

Der  Vorsitzende  —  bei  seiner  Behinderung  ein  von  ihm  dazu  bestimmtes  Mitglied  des  Kaiserlichen
Statistischen  Amtes  —  vertritt  den  Beirath  nach  außen,  führt  die  laufenden  Geschäfte  und  veranlaßt  die
zur  Vorbereitung  und  Ausführung  von  Beschlüssen  erforderlichen  Maßnahmen.

Die  Büreaugeschäfte  für  den  Beirath  werden  im  Kaiserlichen  Statistischen  Amte  besorgt.

S.  10.

Der  Reichskanzler  (Reichsamt  des  Innern)  sowie  die  Landesregierungen  sind  befugt,  zu  den
Sitzungen  des  Beiraths  und  der  Ausschüsfse  Vertreter  zu  entsenden,  welche  jederzeit  gehört  werden  müssen.
Die  Vertreter  sind  dem  Vorsitzenden  namhaft  zu  machen.

Die  Anberaumung  von  Sitzungen  des  Beiraths  ist  durch  Mittheilung  der  Tagesordnung  und
ihrer  Anlagen  dem  Reichskanzler  (Reichsamt  des  Innern)  und  den  zu  diesem  Zwecke  von  den  Landesregierungen
  bezeichneten  Landesbehörden  —  in  der  Regel  mindestens  eine  Woche  vor  der  Sitzung  —
anzuzeigen.

Beamte  des  Kaiserlichen  Statistischen  Amtes  können  von  dem  Vorsitzenden  zu  den  Sitzungen  mit
berathender  Stimme  zugezogen  werden.

KF.  11.

Die  Mitglieder  des  Beiraths  erhalten  bei  Reisen  in  Angelegenheilen  des  Beiraths  Tagegelder
und  Ersatz  ihrer  Fuhrkosten  nach  den  vom  Reichskanzler  bestimmten  Sätzen.  Desgleichen  werden  die
Sätze,  nach  denen  die  Entschädigung  der  zu  den  Sitzungen  zugezogenen  Arbeitgeber  und  Arbeiter  sowie
der  Auskunftspersonen  zu  bemessen  ist,  vom  Reichskanzler  bestimmt.

8.  12.
Im  Uebrigen  wird  die  Geschäftsordnung  des  Beiraths  vom  Reichskanzler  erlassen.
Berlin,  den  30.  April  1902.

Der  Stellvertreter  des  Reichskanzlers.
Graf  v.  Posadowsky.
        <pb n="118" />
        —  102  —

4.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

&amp;amp;  Heme  und  Siend  alter  und  Hetmath  ani  Vehörde,  welche  die  ¶  Datum

2  run  des

#  n  der  Bestrafung.  Uusweisung  Ausweisungs-=5
  der  Ausgewiesenen.  beschloffen  hat.  beschlufses.
1.  2.  l  a.  4.  b.  6.

 

 

 

 

 

a)  Auf  Grund  des  F.  39  des  Strafgesetbuchs.

I1.  Emil  Ludwi  geboren  am  23.  November  188  a  „Münzverbrechen  (1•Großhergoglich  saischer4.  April  d.  J.
Renaud,  Elektro=  Reims,  Frankreich,  kBenisehen  Jahr  4  Monate  Ge-  Landeskommissär  T
s(echniler,  Ebendaselbtt,  sängniß,  laut  Er.  Freiburg.
kenntnißz  vom
,  April  1901),  "„  1
I  I

b)  Auf  Grund  des  8.  284  des  Strafgesetzbuchs.

2.  Julius  Johann  geboren  am  7.  April  1860  zu  Wien,  gewerbsmäßiges  Königlich  preußischer  8.  Oktober
Franz  Fürst,  Sösterreichischer  Staatsangehöriger,  Glücksspiel,  "  HolzeiPräsdent  zu  1900.
Kellner,  1.  erlin.

c)  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs.

3.  Maté  Czingel,  geboren  im  Jahre  1874  #  Trnova,  Landstreichen,  Königlich  breubischern  3.  März  d.  J.
Arbeiter,.  un  *8  ungarischer  Staatsange-  Re  #-  Präside
horiger,  zu
1.  Anton  Egger,  geboren  am  16.  Dezember  1802  zu  Betteln.  Königlich  reubischer  23.  April  d.  J.
Schweizer,  Tablat,  Kanton  St.  Gallen,  Schweiz,  Negierungs  Präßde
ortsangehörig  ebendaselbst,  zu  Breslan
5.  Josef  Granzuer,  geboren  am  22.  November  1884  in  desgleichen.  Poltzerbehörde  zu  desgleichen,
Schneidergeselle.  Kommern,  Böhmen,  österreichischer  Hamburg,
"  Staatsangehöriger,
6.  Anton  Hacker,  geboren  am  22.  März  1875  zu  Dolanka,  Landstreichen  und  Königlich  bayerisches  22.  April  d.  J.
Bäcker,  Bezirk  Podersam,  Böhmen,  orts-  Betteln,  Bezirksamt  Oberviech
r  angbörig  zu  Kraschtowit,  Bezirk  tach,
Kralowig,  ebendaselbst,
7.  Camill  Emil  geboren  am  5.  MNärz  1874  zu  St.  Landstreichen,  sailerlicher  BekirtsPrä.  21.  April  d.  J.
Jacquinet,  Tag-  Lener  sons-Margere,  Departement  sident  zu  Colmar,
ner,  Aubr,.  Frankreich,  französischer  Staatsangehöriger,

8.  Martin  Jakubeez,  geboren  am  10.  (1I5.)  Oktober  1877  Beteln,  Königlich  sä  sische  Kreis-  8.  Aprild  J.
Knecht,  zu  Kraszuo,  Komitat  Trenczin,  Ungarn,  haupemann  chaft.
ungarischer  Staatsangehöriger,
9.  Josef  Kulhavx,  geboren  am  6.  April  1873  zu  Adler-=  desgleichen,  erien  preußischer  24.  April  d.  J.
Feilenhauer,  kostelet,  Bezirk  Reichenau  a.  K.,  Regierungs-Präsident
Vöhmen,  orlsangehörig  zu  Potten-  zu  Breslau,
stein,  Bezirk  Neichenau  a.  K.,
10.  Julius  Marie  geboren  am  6.  August  1854  zu  Dinard,  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-Prä-  2  1.  April  d.  J.
Lemoine,  Kufer,  Frankreich  orlangehörig  eben-  sident  zu  Straßburg,
daselbst,
1I.  Lucien  Lenoir,  geboren  am  24.  Oktober  1870  zu  Diebstahl  und  Land,  derselbe,  desgleichen.
Maler,  Paris,  französischer  Staalsange  streichen,
höriger,
12.  Jakob  Maquat,  geboren  im  April  1815  zu  Pumpsel,  Landstreichen  und  Kaiserlicher  Bezuls-Prä.  21.  April  d  J.
Tagner,  Kanton  Bern,  Schweiz,  schweizerischer  Bettelu,  sident  zu  Colmar,

1  Staatsangehöriger,
        <pb n="119" />
        —  103  —

 

 

 

—  1

14

27  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Gruno  Behörde,  welche  die  daum

—

D  Ausweisung

*x  der  Bestrafung.  (Ausweisungs-«
  der  Ausgewiesenen  srafung  beschlossen  hat.  benweun
1.  2.  8.  4.  b.  «  6.

13.  Franz  Puchta  geboren  om  23.  Juni  1881  zu  Wien,  Landstreichen,  Königlich  vreugisscher.  24.  April  d.  J.

(LSuchka),  Arbeiter,  österreichischer  Staatsangehöriger,

14.  Ernst  Schremmer,  geboren  am  21.  Dezember  1868  zu  desgleichen,
Ziegeleiarbeiter,  Jungferndorf,  Bezirk  Freiwaldau,
1  Oesterreichisch-Schlesien,  ortsangehörig
  ebendaselbst,
geboren  am  9.  Mai  1870  zu  Döber-  Belleln,
*7  Oesterreich,  österreichischer  Staatsangehöriger,


16.  Anton  Sucharda,  geboren  Wam  1.  April  1878  zu  Reichen-  deogleichen.
Schuhmacher,  berg,  VBöhmen,  ortsangehörig  zu.
All-Paka,  Bezirk  Jicin,  ebendaselbst,
17.  Hermann  Süß,  geboren  am  28.  Oklober  1868  zu  desgleichen,
Schneider  und  Hand-  Hrbastionsberg.  öhmen,  ortsangearbeiter,
  hörig  ebendase
18.  Samuel  Weiß-  geboren  am  10.  Jonnor  1871  zu  drsgleichen.
mann,  Schlosser.  Bogopol,  Kreis  Balta,  Gouvern
i  ment  Podolien,  Rußlaud,  wus#scher
.  Staatsangehöriger,  '

 

16.  J  Istan  Schulz,

58  Präside

zu  Lieg

sizuiglich-  kathcrnn  24.  März  d.  J.
Regierungs-Präside

zu  Oppeln,

Kaiserlicher  Bezirks-Prä.  24.  April  d.  J.
sident  zu  Straßburg.

Königlich  brnsischer  desgleichen.
Regierungs=  FWräfide

zu  Biesbad

Königlich  ürbsrne=  2.  April  d.  J.
—  -

Grochioglich  badischer  5.  Februar
Landeskommissär  zu  d.  J.

Karlsruhe,

Berlin,  Garl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenseld  in  Verlin.
        <pb n="120" />
        <pb n="121" />
        —  105  —

——
Deutsche  Reich.

Herausgegeben
im

Reichsamte  des  Innern.

.

 

Du  betftehen  durch  alle  Postanstalton  und  Hguchhandlungen.

 

 

XXX.  dahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  16.  Mai  1902.  L  20.
—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
3.  Zoll-  nd  Stener-Wesen  Veranderun  en  in  dem
Inhalt:  1.  Konsulat-Wesen:  Ermächtigung  zur  Vor-  Stande  oder  den  Befugnissen  der  Boll-G  und  Steuernahme
  von  Civilstandsakten;  —  Entlassung  Seite  105  stellen:  106
2.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Umzugskosten  der  im  4.n  N#  und  Schiffahrt:  Erscheinen  des  ersten  Nachtrags
Ausland  und  in  den  deutschen  runtuten  ver-  zur  Amtlichen  Liste  der  Schife  der  deutschen  Kriege;
wendeten  Reichs-  Post.  und  Telegraphen  eamten  und  und  Handelsmarine  für  19002
Unterbeamten  5.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  l
Reichsgebiete...  ...  08

 

1.  Koufulat-Wesen.

Dem  Vertreter  des  beurlaubten  Kaiserlichen  Konsuls  in  Calamata,  Heinrich  Zahn,  ist  auf  Grund  des
§.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  für  den  Amtsbezirk  des  Konsulats  und  für  die  Dauer  der  Vertretung
  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  vorzunehmen
  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

Dem  bisherigen  Kaiserlichen  Vize-Konsul  in  Dedeagatsch  (Türkei),  Friedrich  Hafner,  ist  die  erbetene
Entlassung  aus  dem  Reichsdienft  ertheilt  worden.

28
        <pb n="122" />
        —  106  —

2.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

 

Umzugskosten  der  im  Ausland  und  in  den  deutschen  Schutzgebieten  verwendeten  Reichs-Post=
  und  Telegraphenbeamten  und  Unterbeamten.

Auf  Grund  der  §§.  13  und  18  der  Allerhöchsten  Verordnung  über  die  Tagegelder,  die  Fuhrkosten
und  die  Umzugskosten  der  Reichsbeamten  vom  25.  Juni  1901  wird  mit  Wirkung  vom  1.  Juli  1901  ab
Folgendes  bestimmt.

Die  etatsmäßig  angestellten  Beamten  und  Unterbeamten  der  Reichs-Post=  und
Telegraphenverwaltung  erhalten  bei  Versetzungen  im  Ausland  oder  vom  Inlande  nach  außerhalb
  des  Reichsgebiets  gelegenen  Orten  oder  vom  Auslande  nach  Orten  innerhalb  des  Reichsgebiets:


l.  eine  Vergütung  für  allgemeine  Umzugskosten  und  zwar  in  folgenden  Beträgen

1.  Posträthe  und  Postdirektoten  .  .....  600  Mark,

2.  die  übrigen  Beamten  ..  ...  ..400-,

3.die11ntetbeamten........  .  .......200-mit

  der  Maßgabe,  daß  Beamte  und  Unterbeamte  ohne  Familie  nur  die  Halfte  dieser
Beträge  zu  beziehen  haven;

.  sofern  sie  ihre  Familie  mitnehmen,  eine  Vergütung  für  Transportkosten,  und  zwar  werden
sämmtlichen  Beamten  und  Unterbeamten  für  die  Beförderung  (ausschließlich  Verpackung  und
Versicherung)  der  Gegenstände  der  häuslichen  Einrichtung  die  wirklich  gezahlten  Beträge
auf  Grund  der  beizubringenden  Beläge  mit  der  Maßgabe  erstattet,  daß,  falls  und  insoweit
die  Beförderung  der  Gegenstände  mittelst  Eilfracht  erfolgt  ist,  nur  ein  Drittheil  der
hierfür  gezahlten  Beträge  zur  Vergütung  gelangt.

Nicht  etatsmäßig  angestellten  Beamten  und  Unterbeamten  werde  ich  geeigneten  Falles
bei  Versetzungen  nach  überseeischen  Ländern  und  bei  Rückversetzungen  von  dort  allgemeine
Umzugskosten  gewähren  und  zwar

1.  Beamten  bis  zum  Höchstbetrage  von  .  200  Mark,

2.  Unterbeamten  bis  zum  Hoöchstbetrage  von  .  100

.—
—

Berlin,  den  3.  Januar  1902.

In  Vertretung  des  Reichskanzlers.
Kraetke.

3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

Veränderungen  in  dem  Stande  oder  den  Befugnissen  der  Zoll=  und  Steuerstellen.

Im  Königreiche  Preußen.
Im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  zu  Schweidnitz  ist  die  selbständige  Zuckersteuerstelle  zu  Heidersdorf
  nach  Kurtwitz  verlegt  worden.
Die  dem  Steueramt  1  zu  Coepenick  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  zu  Eberswalde  ertheilte
Befugniß  zur  Ausfertigung  von  Begleitscheinen  1  über  das  in  der  chemischen  Fabrik  zu  Grünau  (früher
Balzer  &amp;amp;  Co.)  als  Nebenprodukt  gewonnene,  undenaturirt  abzulassende  Salz  ist  zurückgezogen  worden.
        <pb n="123" />
        —  107  —

Das  Nebenzollamt  !l  auf  Amrum  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  zu  Tönning  ist  in  ein  Nebenzollamt
  11  umgewandelt  worden.

Es  ist  ertheilt  worden:

dem  Steueramt  I  zu  Homburg  v.  d.  H.  im  Bezirke  des  Haupisteueramts  zu  Biebrich  die
Befugniß  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  !  über  Waaren  der  Nummern  17e,  d  und  21c,  d  des  Zolltarifs,

dem  Hauptsteueramte  zu  Crossen  allgemein  die  Befugniß  zur  Erledigung  von  Zollbegleitscheinen  1,

dem  Steueramt  I  zu  Freiburg  i.  Schl.  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  zu  Schweidnitz  die
Befugniß  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  1  über  Branntweinsendungen  unter  Eisenbahnwagenverschluß
oder  in  Eisenbahnkesselwagen  und

der  Zollabfertigungsstelle  am  Bahnhofe  zu  Cassel  die  unbeschränkte  Befugniß  zur  Abfertigung
von  Leinengarn  der  Nummern  22a  und  b  des  Zolltarifs  zu  anderen  als  den  höchsten  Zollsätzen  dieser
Nummern.

Im  Königreiche  Sachsen.

Dem  Untersteueramte  Hohenstein-Ernstthal  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  zu  Chemnit  ist  die
Befugniß  zur  Erledigung  von  Zollbegleitscheinen  I  über  Postgüter  und  über  auf  der  Eisenbahn  eingehende
Retourwaaren  beigelegt  worden.

Im  Herzogthume  Sachsen-Altenburg.

Dem  Steuer=  und  Rentamie  zu  Ronneburg  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  zu  Altenburg  ist
die  Befugniß  zur  Ausfertigung  von  Zollbegleitscheinen  l  und  ll  über  Taback,  zur  Ausfertigung  und  Erledigung
  von  Tabackversendungsscheinen  !  und  Ausfertigung  von  dergleichen  Versendungsscheinen  II  sowie
zur  Abfertigung  der  unter  Eisenbahnwagenverschluß  mit  Zollbegleitschein  !  oder  Tabackversendungsschein  I
eingehenden  Tabacksendungen  beigelegt  worden.

Im  Herzogthum  Anhalt.
Die  Steuer-Rezeptur  zu  Rag  uhn  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  zu  Dessau  ist  aufgehoben  worden.

Im  Gebiete  der  freien  und  Hansestadt  Lübeck.

Die  Zollabfertigungsstelle  A  auf  dem  Bahnhofe  zu  Lübeck  ist  aufgehoben  worden.  In  Folg
dessen  fällt  die  Bezeichnung  der  daselbst  verbleibenden  Zollabfertigungsstelle  mit  dem  Buchstaben  „B“  hobe

In  Elsaß-Lothringen.

Das  Nebenzollamt  1  zu  Hüningen  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  zu  St.  Ludwig  ist  aufgehoben
  worden.

Das  Nebenzollamt  !  zu  Masmünster  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  zu  Altkirch  ist  in  ein
Nebenzollamt  lI  mit  folgenden  Befugnissen  umgewandelt  worden:  Ausferligung  und  Erledigung  von
Zollbegleitscheinen  über  Waaren  aller  Art,  welche  für  die  Fabrikanten  Vogt  &amp;amp;  Co.  in  Masmünster  und
Niederbruck  im  Zollvormerkverkehr  ein=  oder  wiederausgehen,  Erledigung  von  Zollbegleitscheinen  I  über
die  für  vorgenannte  Fabrikanten  —  auch  unter  Eisenbahnwagenverschluß  -#  eingehenden  Metalle  und
Metallwaaren  sowie  über  untersuchte  Verschnittweine  und  Moste.

4.  Marine  und  Schiffahrt.

Der  erste  Nachtrag  zur  Amtlichen  Liste  der  Schiffe  der  deutschen  Kriegs=  und  Handelsmarine  mit  ihren
Unterscheidungs-Signalen  für  1902  ist  erschienen.
        <pb n="124" />
        —  108  —

5.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

Laufende  Nr.

 

l
Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
!  der  5  äuswelsung  uannehm
der  Ausgewiesenen.  beschlofsen  hat.  beschlusses.
.  2.  l  u.  4.  b.  6.

 

 

 

Auf  Grund  des  §F.  362  des  Strafgesetzbuchs.

1.  Franz  Jirasek,  geboren  am  20.  Dezember  1#80  zu  Diebstahl  und  Land-  Kniglich  brebbischerk“  6.  Mai  d.  J.

2

.—

S

*P

 

 

Fabrikarbeiter,  Jaromer,  Bezirk  Königinhof,  S,  streichen,  nean  ierunge  Präside
österreichischer  Staatsangehöri  ue  en
Anton  Kossak,  geboren  am  2.  Vebruar  1848  zu  Hre,  (LLandstreichen  und  Snihhch  nßischer  23.  März  d.  J.
Arbeiter,  Bezirk  Schönberg,  Mähren,  oms.  Betteln,  egierungs  -  Präsident
rrssn  zu  Hosterlitz,  Bezirk,  zu  Breslau,
oö  i
.JohanaMåtz,  geboren  am  24.  Juni  1848  zu  nn  Betteln,  Frigüich  preußischer  1.  Mai  d.  J.
Schmied,  burg,  Bezirk  Schüttenhofen,  Böhmen  "  egierungs=  Präsiden  t
österreichischer  Staatsange  Kiger  i
Karl  Pellegrini,  geboren  am  25.  April  1845  zu,  Landseicchen,  Kaise  alart  Bezirks-Prä.“  32  April  d.  J.
Erdarbeiter,  40  aggiono  Provinz  Mailand,  Jalien,  Betteln  und  grober  oli  zu  Colmar,
lienischer  Siagtgangehöriger,  njug,
Josef  Starg  Pfister.  ali  am  16.  März  isg?  zu  Mon-  Landstreichen  und  gaiserlicher  Po  Mai  d.  J.
Messerschmied,  treux-  Siitau,  r  Frankreich,  ortsange-  Betteln,  sident  zu  Straßburg.
örig  ebenda
Arthur  Pruvot,  13  Jahre  alt,  an  "4  ktreux.  Departe-  desgleichen,  derselbe,  28.  April  d.  J
Schifssknecht,  ment  Aisne,  Frankreich,  stanzölccher  "„
Staatsangehöriger  r.
August  Werner,  geboren  am  4.  Mai  1871  zu  Schönau,  Betteln,  göniglich  reußischer  2.  Mai  d.  J.
Fleischergeselle,  r  Braunau,  Böhmens  österreichi  5  ähe  Präside

zü  Staatsangehöriger,  u  Breslau
Alexander  Snensz  Jahre  alt,  geboren  zu  Kowno,  rbechtesa  und  Potizekbehörde.  zu  30  April  d.  J
wicz,  UArbeiter,  and,  russischer  Staatsange=  Betteln  dam  mburg,
höriger,

Die  Ausweisung  des  Zimmermanns  Josef  Klement#  (Central-Blatt  für  1902  S.  54  Ziffer  10)  ist  nicht  zur

Durchführung  gelangt,  da  der  Verurtheilte  das  Reichsgebiet  verlassen  hat,  bevor  ihm  der  Ausweisungsbeschluß  bekannt
gemacht  worden  ist.

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Verlin.
        <pb n="125" />
        —  109  —

Tentral-  Slatt
D  eutsche  Reich.

Herausgegeben
tu

Reichsamte  des  Innern.

—

 

DZu  beftehen  durch  alle  Postanstalton  und  Huchhandlungen.
XXX.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  23.  Mai  190.  21.

 

4.  Zoll=  und  Stener-Wesen:  Ertheilung  der  Eigenschaft

Inhalt:  1.  Konfulst-Wesen:  Ermächtigung  zur  Vornahme  eines  Zollausschlußgebiets  an  den  Freibezirk  in  der

von  Civilstandsakten;  —  Entlassungen;  —  E  equaturertheilunen
  eite  109  *  Stadt  Drezmen.1
5.  Militär-Wesen:  Aenderung  des  Verzeichnisses  rersemihln

2.  Finanz-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahmen  des  Reichs  Prüsungs-Kommissionen  für  Einjährig-Freiwillige,  bei

für  di  Zeit  vom  1.  April  1902  bis  Ende  April  1902  lio  welchen  die  russische  Sprache  als  Prüfungsgegenstand
3.  Maß=  und  Gewichts-Wesen:  Uebertragung  der  Befugniß  an  Stelle  der  englischen  Sprache  treien  darf  1

zur  Prüfung  und  Beglaubigung  elektrischer  Meßgeräthe  6.  Allgemeine  Verwaliungs-Sachen:  Verbot  der  in  #

an  das  in  Verbindung  mit  dem  Laboratorium  des  erscheinenden  polnischen  Zeiischrift  „Teka“  .  .

städtischen  Elektrizitätswerkes  in  München  eriichsele  7.  Polizel-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  Fn

Prüsitt::::#K+++D  "  Neichsgebiete...

1.  Konsulat--Wesen.

Dem  der  Kaiserlichen  Gesandischaft  in  Tanger  attachirten  Gerichtsassessor  von  Radowitz  ist  auf  Grund
des  §.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §.  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875
für  das  Gebiet  der  Staaten  Seiner  Majestät  des  Sultans  von  Marocco  die  Ermächtigung  ertheilt
worden,  in  Fällen  der  Abwesenheit  oder  Verhinderung  des  Kaiserlichen  Gesandten  als  dessen  Vertreter
bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen,  mit  Einschluß  der  unter
deutschem  Schutze  lebenden  Schweizer,  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  von
solchen  zu  beurkunden.
Dem  bisherigen  Kaiserlichen  Vize-Konsul  in  Jquitos  (Peru),  Julius  Weiß,  ist  die  erbetene  Entlassung
aus  dem  Reichsdienst  ertheilt  worden.
Dem  bisherigen  Kaiserlichen  Konsul  in  Samarang  (Java),  F.  Aug.  Th.  Warnecke,  ist  die  erbetene
Enklassung  aus  dem  Reichsdienst  ertheilt  worden.

Dem  Kniglich  italienischen  Konsul  Georg  Haase  in  Breslau  it  Namens  des  Reichs  das  Exequatur
ertheilt  wor  —

Dem  Königlich  spanischen  Honorar-Konsul  Carl  Leipoldt  in  Aachen  ist  Namens  des  Reichs  das
Exequatur  ertheilt  worden.

24
        <pb n="126" />
        110

=  We

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  gestundeten  Beträge)
an  Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  sowie  anderer  Einnahmen  im  Deutschen

2.  Finanz

Reiche  für  die  Zeit  vom

sen.

1.  April  1902  bis  zum  Schlusse  des  Monats  April  1902.

 

 

 

 

 

 

 

   

 

 

 

 

 

 

 

 
 
  

 

Die  Sol.  .  .
Einnahme  Unterschied
Einnahme  beträgt  .
Bezeichnung  vom  Gebe  ag  Ausfuhr-  in  demselben  Seh  den
der  i.s  Vergütungen  Bleiben  Zeitraume  "%  bal
bis  zum  S  4  des  Vorjahrs
Einnahmen  des  (Spalte  4)  4  un  er
«  April  1902  p  ·  A
.  4  M  M.  G2½  M
1.  2.  8.  4.  ö.  6.
ölle  40  210  101  1557  925  88  652  176  87  744  663  —  90746
Tabacksteue  810  8  809  498.  699  299  +  110  199
Briiener  und  Bujchiag  10  409  065  8884  606  6  624  669  164  222  —  6869668
Salzsteuer  8  494  986  —  8494  986  8244  555  +  250  891
Ma  schbotichsteue  er  ·  1  688  828  671  514  1  017809  502  915  514  894
Verbrauchsabgabe  v,  von  Branntwein  und  daschl
  10  690  865  46  428  10  644  942  10  557861  87  061
grennsteneer  ...  —  168  —  168  1985  —  198  787
Brausteuer  8  114  153  —  8  114  158  2  980  887/  133  816
Üebergangeabgabe  von  Vier  .  268  788  268  783  304  2668—  35  475
Summe  70  686  6561  6  160  408  64  526  248  1  68  396  694  +  1129549
8  269  601  —  8  268  601  D  1  389  097  1874504t
Anschaffungsgeschäfte  1219  978  1481  1  218  492  1  422  07  —  204  015
368  669  —  868  669  809042  54  627
1  560  698  —  1  560  698  1  500  6z26—  60  067
66  802  —  66  302  63  610  +  2  683
—  —  186  813  124946  10  867
—  —  5  1  075  998  1216  714  —  140  721
—  —  41  022  046  87  698  124  —+  3828  922
—  —  71388  000  7  478  000°)  —  840  000
DieW  Die  endgültige  Einnahme  stellte  sich  im  Vorjahr  um  85  411  4  niedriger
Anmerkung.  ie  zur  Reichskasse  gelangte  Ist-Einnahme  abzüglich  der  Ausfuhrvergütungen  2c.  und  der  Verwaltungskosten
  beträgt  bei  den  nachbezeichneten  Einnahmen
Ist-  Eimahme  im  Monat  April
Bezeichnung  —
der  Mihin
1902  1901
Einnahmen.  "  siche.
—  lweniger
——  —  ——
1.  2  n.  1.
.  .  36  614  651  32  913  084  +  3  701  böl
885  815  894  243  —  b8  428
und  Zuschlag  9246  798  9  782  924  —  65837  126
......  4085  176  4260  837  —  175  661
...-..«......  1  582  787  946  798  +  636  994
von  Branntwein  und  Zuschlag  10  302  608  10  050  811  .  271787
—  168.  198  574  —  198  737
und  Uebergangsabgabe  von  Bier  ...  2875492  279189614  83  596
·  ,  Summe  66  642164  61  819222  KT  3722  42
Spielkartenstempel.  ....  176  292  167  276  18  016
        <pb n="127" />
        —  111  —

3.  Maß=  und  Gewichts-Wesen.

 

Auf  Grund  des  §.  9  des  Gesetzes,  betreffend  die  elektrischen  Maßeinheiten,  vom  1.  Juni  1898  (Reichs-Gesetzbl.
  S.  905)  ist  dem  in  Verbindung  mit  dem  Laboratorium  des  städtischen  Elektrizitätswerkes  in
München  errichteten  elektrischen  Prüfamt  die  Befugniß  zur  amtlichen  Prüfung  und  Beglaubigung
elektrischer  Meßgeräthe  übertragen  worden.

Das  Prüfamt  führt  die  Nummer  3.

Berlin,  den  16.  Mai  1902.

Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Hopf.

4.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

Bekunntmachung.

Der  Bundesrath  hat  in  der  Sitzung  vom  17.  April  d.  J.  beschlossen,  daß  der  Freibezirk  in
der  Stadt  Bremen  —  vergleiche  die  Bekanntmachung  vom  24.  Oktober  1888,  Central-Blatt  S.  913  ff.,
im  Besonderen  Seite  915  —  die  Eigenschaft  eines  Zollausschlußgebiets  im  Sinne  des  §F.  16  Abs.  1  des
Vereinszollgesetzes  mit  der  Maßgabe  erhält,  daß

a)  Detailgeschäfte  im  Ausschlußgebiete  grundsätzlich  ausgeschlossen  bleiben;

b)  Wohnungen  daselbst  nur  insoweit  vorhanden  sein  dürfen,  als  es  sich  um  Beamte  oder  um
solche  Personen  handelt,  deren  ständige  Anwesenheit  im  Ausschlußgebiete  durch  die  Art
ihrer  Beschäftigung  erfordert  wird;

W)  private  industrielle  Betriebe  in  diesem  Gebiet,  außer  für  die  Ausrüstung  und  die  Reparatur
von  Schiffen,  nicht  zugelassen  werden.

Berlin,  den  15.  Mai  1902.

Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  v.  Fischer.

5.  Militär-Wesen.

Bekanutmachung.

Unter  Bezugnahme  auf  die  Bekanntmachungen  vom  11.  Juni  und  26.  September  1901  (Central-Blatt
S.  190  und  343)  wird  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht,  daß  die  Königlich  preußische)]  Prüfungs-Kommission
  für  Einjährig-Freiwillige  in  Magdeburg  nicht  mehr  zu  denjenigen  Prüfungs-Kommissionen
gehört,  bei  welchen  die  russische  Sprache  als  Prüfungs-Gegenstand  an  die  Stelle  der  englischen  Sprache
treten  darf.

Berlin,  den  18.  Mai  1902.

Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Hauß.

24
        <pb n="128" />
        —  112  —

6.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Nachdem  durch  rechtskrästige  Urtheile  des  Königlichen  Landgerichts  zu  Posen  vom  1.

bruar  und

17.  April  d.  J.  gegen  die  in  Krakau  erscheinende  polnische  Zeitschrift  „Texa“  binnen  Jahresfrist  zweimal
Verurtheilungen  auf  Grund  der  §§.  41  und  42  des  Strafgesetzbuchs  eerfolgt  sind,  wird  in  Anwendung
des  §.  14  des  Gesetzes  über  die  Presse  vom  7.  Mai  1874  (Reichs-Gesetzbl.  S.  65)  die  fernere  Verbreitung

dieser  Zeitschrift  auf  die  Dauer  von  zwei  Jahren  hierdurch  verboten.
Berlin,  den  17.  Mai  1902.
"  Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Rothe.

7.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

         

 

      

 

 

 

 

 

 

 

 

*  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Oarund  Behörde,  welche  die  Datum
2#  l  Ausweisung  Aus
der  Bestrafung.  weisungs-1
  der  Ausgewiesenen.  fung  beschlossen  hat.  beichusftc
1.  2.  l  8.  4.  b.  6.
a)  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs.
1.  Soriee2  geborHe  am  12.  November  1869  zu'drei  einfache  Dieb-  Königlich  bayerisches  Be2.  Mai  d.  J.
ldorf,  Gemeinde  Virgen,  Bezirk,  tähle  im  Rückfalle  zirksamt  Bamberg  Ul,
-  Tirol,  ortsangehörig  eben  (2  Jahre  8  Monate
Ü  daselbst,  Zuchthaus,  laut
L
Maͤrz  1900),
2.  be#  Moget,  ohne  geboren  am  21.  März  1850  zutzwei  einfache  Dieb-  Kaiserli  cherzirks.  Prä-30.  April  d.  J.
Stand  Maizidres,  Kreis  Metz,  Lothringen,  stähle  im  wieder  sident  zu  Met,
"  französischer  Staatsangehöriger,  olten  Rückfalle  (6,
ahre  Zuchthaus,
laut  Erkenntniß  vomt
11.  Februar  1896),
b)  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs.
8.  Marie  Anders=  (sgeboren  am  19.  Januar  1860  Aassttenpokizeiliche  Fnig  lich  brrußischer  3.  Mai  d.  J.
dotter,  unverehe-Schwendjunge,  Dänemark,  dänische  Uebertretungen,  88  grunge  rafide
icht,  kaatsangehörig  gde
4.]  Karl  Christian  geboren  am  7  1875  E  Neu-  Belteln,  qu  r  badischer5.  Mai  d.  J.
Benesch,  Kellner,  chätel,  Schweiz,  Staats-  es  zu
angehöriger,  Kor
5.]Ernst  Viktor  geboren  am  20.  April  1877  zu  St.  Landstreichen,  Knalscst.  HezirkslPrä-  7.  Mai  d.  J.
Bißener,  Knecht,  ubert,  Bezirk  Nekschatean,  Provinz  sident  zu  Metz,  .
uxeiiibut  Belgiem  belqilcher  I
Staatsangehöriger  l
6.  Jean  Theodor  geboren  am  11.  u  ust  1869  zu  Forest,Betteln,  Viderstand  Magistrat  zu  Coburg,  1.  Februar
Charteaux,  Ma-Belgien,  belgischer  Staatsangehöriger,  gegen  die  Staat  I  d.  J.
schinenschlosser,  gewal,  u#sn
igung,  Beamtenbeleidigung,
  Ü
        <pb n="129" />
        —  113  —

 

 

 

 

 

       

 

 

 

 

 

 

6S  |
Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  d
—  .
1!  der  Bestrafun  Uusweisung  Ausweisungsder
  Ausgewiesenen  frasung  beschlossen  hat.  #  aansalano
1.  2.  8.  4.  b.  6.
7.  Robert  Engel.  othoren  am  8  atoberts  u  ns,  Betteln,  söniglich  vraußischer“  5.  Mai  d.  J.
Maler,  thal  (ungebüich  auch  hrisch-Alt-  Regierungs-Präfide
stadt),  Bezirk  Sch#  bersg.  es  zu  Breslau,
ortsangehörig  zu  Schön
8.  Johann  Bapiist  geboren  am  80.  1055405  ce  ¾-  l*n  Betteln,  Süadumagistr  Nürn-  14.  April  d.  J
Hauser,  Schneider,  Kanton  St.  Gallen,  Schweiz,  schwe  berg,  Bayern
zerischer  Slasseangehörgeer
9.  Marie  Holzinger,  #  boren  am  22.  Februar  Thos  zu  Feg.  gewerbsmäßige  Un-Königlich  bayerisches  Ve-  27  April  d.  O
ledige  Dienstmagd,  Gemeinde  Grieskirchen,  Bezirk  Schär=  zucht,  zirksamt  Berchtesgaden,
ding,  Oer  eeierreich,  esterreichssche
Staalsangehörig
10.  Josef  Jemella,  geboren  am  20.  u  li  1841  zu  Milo-Landstreichen,  Königlich  preußischer  22  Seplember
Schmied,  lowih,  Bezirr  kroppa,  Oeslerreichi  “*!5  Regierungs-Präsident  v  J.
Schlefien,  ortgangehörig.  zbendale  bst.  zu  Oppeln,
11.  Wo  Kager,  ecder  en  am  14.  Juli  u  Güns-  Betteln,  derselbe  7.  November
Arbeiter,  (Köstegle  wona  senn  ngarn,  .  J.
tsangehörig  ebendaselbst,
12.]  Israel  NMatowsty,  im  Jahre  1869  zu  7  Landstreichen,  (Königlich  preußischer  9.  Mai  d.
Schneider,  Gouvernement  Piotrkow,  Rußlan  Reglerungs-Präsident
rusfischer  Staatsangehöriger-  zu  Breslau,
13.  Jakob  Meier,  gebore  n  am  16.  Dezember  1853  zu  Betteln.  Stadtmagistrat  Rosen-  2.  Mai  d.  J.
Tischler,  Loifling,  Gemeinde  Dellach,  Bezirk  heim,  Bayern,
Hermagor,  Kärnthen,  österreichischer,
Staatsangehöriger,  !
14.  Josef  Mikovec,  geboren  im  August“  1819  zu  Mlyna=  Landstreichen  und  Königlich  bayerisches  Be=  29.  April  d  J.
6  Tagelöhner,  eueet  Bezirk  Klantan,  Böhmen,  öster=  Betteln,  zirksamt  Waldmünchen,
reichischer  Staatsangehöriger  ·  «
Intoa  Paß-nein-  gebokeu  am  12.  Juni  1866  954  Hall,  Betteln,  Königlich  bayerisches  Be=  26.  April  d.  J
Kell  *  österreichischer  Staatsange-  zirksamt  Rosenheim,
öriger.
16.|  SLernhard  Prax,  geboren“  am  10.  Jannar  1865  #abesglichen.  Königlich  bayerisches  Be-  22.  April  d.  3
Tagelöhner  und  Schirmdori,  Bezirk  Leitomischl,  Böh-  zirksamt  Roding,
Kutscher,  mien,  ortsangehörig  ebendaselbst.
17.]  Georg  Prokosch,  geboren  am  22.  November  1885  zu  Landstreichen  und  Stadtmagistrat  Nürn-  Abrn  d.  J
Glasmacher,  Trohatin,  Bezirk  Bischofteiniy,  Böh-  Betteln,  I  berg,  Bayern,
1  men,  österreichischer  e
"  böriger,  6
18.  Franz  Ratka,  geboren  am  1.  Mai  1861  zu  Byczyna,  HBetteln,  göniglich  Prußiischer  1I.  März  d.  J.
Arbeiter,  Bezirk  Chrzanow,  Galizien,  öster-  eierung  Prästde
reichischer  Staatsangehöriger,  an  pein,
19.  Hubert  Winandts,  geboten  am  9.Oklober  1845  zu  Vocholz,  desgleichen.  ernigbh  preuftischer“  1.  Mai  d  8
Maurer,  Provinz  Limburg.  Niederlande,  nieder-  Negierungs-Präside

ländischer  Staalsangehöriger,  1  zu  Düsieldorf,
l

 

Berlin,CaklheymaansseI-lag.—Oedntcktbei  Julius  Sittenseld  in  VBerlin-
        <pb n="130" />
        <pb n="131" />
        —  115  —

Tentral-Blatt
Deutsche  Reich.

Herausgegeben
im

Reichsamte  des  Innern.

 

IZn  bektehen  durch  alle  Postanstalten  und  guchhandlungen.

 

 

 

 

-  9  l
XXX.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  30.  Mai  1902.  22.
lr
Inhalt:  1.  Konfulat-Wesen:  Ernennung:;—  Bestellung  eines  3.  Polizel-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
Konsular-Agenten;  —  Ermächtigung  zur  Vornahme  von  Aeichsgebitte..  117
Civilstandsakten;  —  Exequaturertheilung  Seite  115  Beilage.  Medizinal-  und  VBeterinär-Wesen:  Aus-2.
  Finanz-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahmen  des  Reich  führungsbestimmungen  zum  Schlachtvieh=  und  Fleischür
  das  Rechnungsjahr  100  116  beschaugeseeee  1

 

1.  Kon  sulatlWesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  Johannes  Scharnhorst  zum
Konsul  in  Rangoon  (Burmah)  zu  ernennen  geruht.

Von  dem  Kaiserlichen  Konsul  in  Hernösand  (Schweden)  ist  der  Magistratsbeamte  Karl  Gustaf  Hedberg
zum  Konsular-Agenten  in  Oernsköldsvik  bestellt  worden.

Dem  mit  der  Vertretung  des  beurlaubten  Kaiserlichen  Konsuls  in  Bukarest  betrauten  Legationsrath
Flügel  ist  auf  Grund  des  §.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  für  den  Amtsbezirk  des  Konsulats  und
für  die  Dauer  der  Vertretung  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von
Reichsangehörigen  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbesälle  von  solchen  zu  beurkunden.

Dem  mit  der  Vertretung  des  beurlaubten  Kaiserlichen  Konsuls  in  Swatau  betrauten  Dolmetscher  Krause
ist  auf  Grund  des  §.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §.  85  des  Gesetzes  vom
6.  Februar  1875  für  den  Amtsbezirk  des  Konsulats  und  für  die  Dauer  der  Vertretung  die  Ermächtigung
erlheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen,  mit  Einschluß
  der  unter  deutschem  Schutze  lebenden  Schweizer,  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und
Sterbesälle  von  solchen  zu  beurkunden.

Dem  K.  u.  K.  österreichisch=  ungarischen  Konsul  Max  Huth  in  Leipzig  ist  Namens  des  Reichs  das
Exequatur  ertheilt  worden.
        <pb n="132" />
        2.  Finan  z.

116

Wesen.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  gestundeten  Beträge)
an  Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  sowie  anderer  Einnahmen  im  Deutschen  Reiche
für  das  Rechnungsjahr  1901.

 

 

 

 

 
 

 

„  .  Unterschied
Bezeichnung  Die  *  Arusfuhr.  Einnahme  seichen  den
nahme  beträgt  im  Vergütungen  Bleiben  im  Vorjahre  lten
der  Rechnungsjahre  Ssn  5,
-*d  (Spalte  4)  mehr
E  i  nna  h  men.  1901  —  weniger
—*
1.  2.  3.  4.  5.  6.
zölle.  .  539  378  952  15  695  898  523  683  054  492  909  992  T+  30  773062
Tabacksteuer  .  13  122  773  116  791  13  005  982  12  854  080  KF  151  902
Jackerstener  und  2  .  145  089  951  37080  929  108  009  022  5  15396  77  —  17  387  955
Sahstuer  .  .  ...  49  662  241  22757  49  639  484  49  662  004  —  22  520
Ma  chbottichsteuer  ..  ...  4387l119118519934  24  851  185  23  462  277  +  1388  908
Verdrauchabgabe  von  Dianntwein  und  Zu.

schla  ...  l27423243,  470  571  126  952  672  129  708  301  —  2755629
Breunsteuer  .  2  313  836  5198  723  —  2884  887  —  7885  767  —  20099  120
Bransteuer  32789  48  114797.  32  674  751,  32  863  364  —  188  613
Ueberganzbobgube-  von  Bier  .  Isoslso  —  38051604  414  660  —  338  500
Summe  956  956  823  77220  400  879  736  423  870  214  888  +  9521  535
...-....  14  491  440  —  440  21132  153  —  6640713
Anschaffungsgeschäfte  13  381206  50  085“  "wt  31  121  14  307  491  —  976  370
5055  591  .  5  055  591  4200  151.  +  85855  440
37674  564  —  37  674  564  25  947  606.  +  11  726  958
763  558  —  763  558  609  936—  153622
1  27  610  154  1  627  456  1  613008  +  14  453
12  420  328  12  420  328  13  025  785  —  605457

 

 

Anmerkung:  Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist.  Einnahme  abzüglich  der  Ausfuhrvergütungen  und  der  Verwaltungekosten
  beträgt  bei  den  nachbezeichneten  Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

Irst  Einnahme  im  Mechnungslahre
Bezeichnung  6  Muthin
der
1901  1900
*  „5
Einnahmen.  —  weniger
MA  14  —  .
I.  2.  3.  4.
Zölle  494  387  865  465  797  467  +  28  500  393
Tab  bacsten  12296  140  12  007  178  +  288  962
2ot  und  esaies  106  186  159  123  450  963  —  17761  801
Salzsteuer  ....  49  102  534  49  593237  —  490  703
M  tiasschvonichsten  ....  17  878  406  17  986  186  —  107  780
krnhtstte  von  rommtwein  und  Zu-108
  9211990  107  025  56  +  1  896  451
Brenn  —  2834887  —  785  767  —  20909  120
Braustenen  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  31021614  31477  603  —  4559089
Summe  816  909  821  806  552  403  +  10  357418
Spielkartenstempel.  1527527  1534424  —  6  T
        <pb n="133" />
        117

3.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

  
 
   

V„  Name  unbd  Stand  Alter  und  Heimath  —  ee  —  die  den

1  der  Nusgewiesenen.  der  Belrelns.  besglosen  ha.  ärel
1.  2.  I  8.  4.  b.  6.

Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs.
1.]  Rudolf  Ambroza,  6.  1880  Königlich  kreshischer  15.  Mai  d.  J.
Kellner,  za  u  gaegs  Präsiden
2.  Joses  Dietrich,  1855  zu  Siglich  rr,nbischer“  Ia.  Moi  d.  J.
Arbeiter,

      
  
  
 

 

„  kowitz,
’  Hoei
ulty,  Neb-(

  Daukul,
4.  #sala  Hartl,
Tagelöhnerin,

r

un

Betteln

Rrungs  Präside

Aserse  Hezirks-Prä.  desglelchen.
sident  zu  Colmar,

Königlich  bayerisches  Be  12.  Mai  d.  J.
zrksamt  Landsberg,

4  Mai  d.  J.

 

5.]  Niels  Jönsson,
EArbeiter,

6.  Franz  Juckel,
Schmiedegeselle,

    
     

7.  Franz  Krepela,  am  5.
Weber,

 
 
     
  
  
 
 

ebendaselbst,
am  17.  Februar
Deligsch,
zu  Kochowit,

8.  Joses  Hugo  Kusler,
Arbeiter,

  
 

9.  Karl  Maxen-  1855  zu

 
       
    
  
  
  

     

  

berger,  Töpfer,  Boöhmen,
zu  Bezirk
10.  Karl  Emil  Mulot,  18.  u  und
Tagner,  Seine,

  

11.,  Eduard  Poßnecker,  geboren  am  1871

Friseurgehülfe,  bad,  Böhmen,
angehörtger,
12.1  Michael  Prachar,  geboren  am  29.  Dezember  1849  zu
Drahtbinder,  TrensschinMakov,  Komitat  Trentschin,
Ungarn,  ortsangehörig  ebendaselbst,
16.]|  Karl  Sokol,  geboren  am  11.  September  1864  zu  desgleichen,
D  Schlossergeselle,  1in  österreichischer  Staatsangelöriger,

14.  Wenzel  Tauch-  geboren  am  8.  September  1868  zu  Landstreichen  und
mann,  Berett-  Theresienthal,  Bezirk  Hohenelbe,  Betteln
1  chneider,  öhmen,  ortsangehorig  zu  Hermann-1

  jeisen,  Bezirk  Hohenelbe,
Franz  Vosi-  geboren  am  18.Februar  1871  zu  Wien,  Betteln,
I  vskysuti  orisangehörig  zu  Rodna,  ezir
macher  abor,  i
16.:Jolei  Girnitzer,  Geboren  am  23.  November  1881  zu  desgleichen,
Heizer,  !  Alsch,  Böhmen,  österreichischer  Staats=%angehöriger,
  .

15.

Vellgelbeborde  zu
Ham

aessn  sächsist  e  Kreis-  .  Jannar
"  bauphmannschast  d.  J.

uten
sheuhen  bayerisches  Be-8.  Mai  d.  J.
zirksamt  Roding,

Königlich  krpsbschery.
Negierungs:  Präside

zu  Merseburg,
Königlich  bayerisches  Be-10.  Mai  d.  J.
zirksamt  Schweinfurt,

Kaiserlicher  Bezirks-Prä-  18.  Mal  d.  J.
sident  zu  Colmar,  s

12.  Mai  d.  J.

Königlich  lächssche  ewit-  29.  April  d.  J.
auptmannsch

o  7  .  brroßischer!
gierungs  Präsiden

L
öniglich  9i  sische  Kreis-  30.  April  d.  J.
8  aft

13.  Mai  d.  J

2
a

l
sk·

 

onIgltch  preuß
Reglerungs  ·  Pr
zu  Liegnitz,

2  14.  Mai  d.  J.

Königlich  bayerisches  Be-2.  Mai  d.  J.
zirksamt  Passan,

önigüch  preußischer
Regierungs-Präsident
zu  er,

2.  Oktober
J

.  J.

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Berlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Verlin.
        <pb n="134" />
        <pb n="135" />
        —  18  —

Beilage
Ur.  22  des  Central-Blatts  für  dus  Deutsche  Neich.

Berlin,  Freitag,  den  30.  Mai  1902.

 

 

Medizinal=  und  Veterinär-Wesen.

Bekanntmachung,
betreffend  die  Ausführung  des  Schlachtvieh=  und  Fleischbeschaugesetzes  vom  3.  Juni  1900.

 

Auf  Grund  der  Bestimmungen  im  §.  1  Abs.  1,  §F.  12  Abs.  2  Nr.  1,  §.  14  Abs.  1,  §.  15,  §.  18

Abs.  5,  §S.  19  Abs.  2,  §.  21  Abs.  2,  3,  §F.  22  des  Gesetzes,  betreffend  die  Schlachtvieh=  und  Fleischbeschau,  1.

vom  3.  Juni  1900  (Reichs-Gesetzbl.  S.  547)  hat  der  Bundesrath  die  nachstehend  abgedruckten  Ausführungsvorschriften
  beschlossen.
Berlin,  den  30.  Mai  1902.
Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Graf  v.  Posadomwsky.

Bekanntmachung,
betreffend  die  Einlaß=  und  Untersuchungsstellen  für  das  in  das  Zollinland  eingehende  Fleisch.

Auf  Grund  des  §.  13  Abs.  2  des  Gesetzes,  betreffend  die  Schlachtvieh=  und  Fleischbeschau,  vom
3.  Juni  1900  (Reichs-Gesetzbl.  S.  547)  hat  der  Bundesrath  nachstehende  Bestimmungen  beschlossen:

1.  Die  Einfuhr  von  Fleisch  in  das  Zollinland  darf  nur  über  die  in  dem  anliegenden  Verzeichnisse,
Spalte  2,  aufgeführten  Zollämter  ersolgen;  die  Untersuchung  des  eingeführten  Fleisches  findet
bei  einer  der  in  Spalte  4  aufgeführten  Zoll=  oder  Steuerstellen  statt;

2.  d  Einfuhr  der  mit  der  Post  eingehenden  Sendungen  darf  über  sämmiliche  Grenzzollstellen
erfolgen;

3.  die  Bundesregierungen  sind  ermächtigt,  die  Einfuhr  und  die  Untersuchung  von  Fleisch  bei
einzelnen  der  in  dem  Verzeichniß  aufgeführten  Stellen  auf  bestimmte  Tage  zu  beschränken.

Berlin,  den  30.  Mai  1902.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Graf  v.  Posadowsky.

S
5%
O

F.
        <pb n="136" />
        Inhalt.

Seite
A.  Untersuchung  und  gesundheitspolizeiliche  Behandlung
  des  Schlachtviehs  und  Fleisches  bei
Schlachtungen  im  Inlande.
I.  Anmeldung  zur  Sclachtvieh-  und
Fleischbeschau  s§.  1.2  .  3
II.  Beschaubezirke.  Beschauer  n.  3  bis  S  4"
III.  Schlachtviehbeschau  §F.  6  bis  16  4*
Allgemeine  Bestimmungen  S.  6  45
Anweisung  für  die  Untersuchung  §§.  7,  6  4
Verfahren  nach  der  Untersuchung  §§.  bie  16  5“
IV.  Fleischbeschau  §§.  17  bis  43  J7%
Allgemeine  Bestimmungen  s.  17  bis  20  77

Anweisung  für  die  Untersuchung  §§.  21  29  7*
Verfahren  nach  der  Antersuchung
bis  32  9“
Grundsätze  für  die  Leurtheilung  der  Oenuttauglichkeit
  des  Fleisches  ö§s.  38  bis  99  10"
Weitere  Behandlung  und  Fennzelchnung  des

Fleisches  88.  40  bis  44  ..  18•
Unschädliche  Heseitigung  !  des  vrnw
Fleisches  §.  4  15=Rechtsmittel
  S.  416  1474,
Beschaubücher  8.  1  ·16“
Beaussichtigung  der  Fleischbeschaud  .  48.  .  16*
Anlage  1.
Tagebuchformuler  147
Unter-Anlage.
Mustereines  ausgefüllten  Tagebuchsormulars  21“
Anlage  2.
Bescheinigungsformular  .  .  ..  24*
B.  Prüfungsvorschriften  für  die  Fleischbeschauer  25=Formular
  eines  Befähigungsausweises  28“
C.  Gemeinfaßliche  Belehrung  für  Beschauer,  welche
nicht  als  Thierarzt  approbirt  sind  31“

D.  Untersuchung  und  gesundheitspolizelliche  Behandlung
  des  in  das  Zollinland  eingehenden
Fleisches.

Allgemeine  Bestimmungen  X.  1  bis  1.

 

32=Beschränkungen

  der  Ein=  und  Durchsuhr
SS.  5  bis  10
Grundsätze  für  die  gesundheiliche  unerr.
suchung  des  in  das  Zollinland  tingehen.

den  Fleisches  88.  11  bis  16.

Behandlung  des  Fleisches  nach  cielai
Untersuchung  §s.  17  bis  21

Beitere  Nebandlung  des  leisches  F.  22
bis  24

Kennzeichnung  des  Fleisches  .  25  bis  27

Unschädliche  Beseitigung  des  beansandeten
Fleisches  8.  28.  .

Nicht  zum  Genusse  für  asb  belinnite
Fleisch  s.  29

Rechtsmittel  §.  30.

Fleischbeschaubuch  §.  81  .

Formular  eines  Fleischbeschaubuchs  .

Anlage  a.

Anweisung  für  die  thierärztliche  Untersuchung
  des  in  das  Zellinland  eingehenden
  Fleisches.

Anlage  b.

Anweisung  für  die  Untersuchung  des  Uleisches
auf  Trichinen  und  Finnen

Formular  eines  Trichinenschaubuchs

Anlage  c.

Anweisung  für  die  Probenentnahme  zur
chemischen  Untersuchung  von  Fleisch  einschließlich
  Fett  sowie  für  die  Vorprüsung
zubereiteter  Fette  .

Anlage  d.

Anweisung  für  die  chemische  Untersuchung

von  Fleisch  und  Fetten  .

E.  Prüfungsvorschriften  für  die  Trichinenschauer
Formular  eines  Selahigungtausweises  sar
Trichinenschauer  .  .

l-’.BerzeichnißdekEislaßsunduntetsuchuugsstellen
für  das  in  das  Zollinland  eingehende  Fleisch

Selte

g3*

34

53°

56

64°
        <pb n="137" />
        Ausführungsbestimmungen

zu

dem  Gesetze,  betreffend  die  Schlachtvieh-  und  Fleischbeschau,  vom  5.  Juni  1900

Reichs-Gesetzbl.  S.  547).

A.

Antersuchung  und  gesundheitspolizeiliche  Behandlung  des  Schlachtviehs  und

Pleisches  bei  Schlachtungen  im  Inlande.

I.  Anmeldung  zur  Schlachtvieh--  und  Fleischbeschan.

.  1.

Wer  Rindvieh,  Schweine,  Schafe,  *  Pferde,  Esel,  Maulthiere,  Maulesel  oder  Hunde
schlachtet  oder  schlachten  lassen  will,  hat  dies  nach  näherer  Anordnung  der  Landesregierung  zum  Zwecke
der  Schlachtwieh=  und  Fleischbeschau  anzumelden,  wenn  das  Fleisch  zum  Genusse  für  Menschen  verwendet
werden  soll  und  nicht  einer  der  Ausnahmefälle  des  §F.  2  vorliegt.

S.  2.
Die  Anmeldung  zur  Untersuchung  vor  dem  Schlachten  (Schlachtviehbeschau)  darf  unterbleiben

1.

d

bei  Nothschlachtungen  (vergl.  §.  1  Abs.  3  des  Gesetzes):

Der  Fall  der  Nothschlachtung  liegt  dann  vor,  wenn  zu  befürchten  steht,  daß  das  Thier
bis  zur  Ankunft  des  zuständigen  Beschauers  verenden  oder  das  Fleisch  durch  Verschlimmerung
des  krankhaften  Zustandes  wesentlich  an  Werth  verlieren  werde  oder  wenn  das  Thier  in  Folge
eines  Unglücksfalls  sofort  getödtet  werden  muß.

Die  Anmeldung  zur  Untersuchung  nach  dem  Schlachten  (Fleischbeschau)  hat  sofort  nach
der  Nothschlachtung  zu  erfolgen.  Sie  hat  auch  dann  und  zwar  sofort  nach  der  Ausweidung
zu  erfolgen,  wenn  das  Fleisch  von  Thieren,  deren  Tod  durch  Schädel=  oder  Halswirbelbruch,
Erschießen  in  Nothfällen,  Blitzschlag,  Verblutung  oder  Erstickung  in  Folge  eines  Unglücksfalls
  oder  durch  ähnliche  äußere  Einwirkungen  ohne  vorherige  Krankheit  plötzlich  eingetreten
ist  (vergl.  §.  33  Abs.  2),  zum  Genusse  für  Menschen  verwendet  werden  soll:

—  unbeschadet  landesrechtlicher  Vorschriften  über  die  Anmeldepflicht  bei  Hausschlachtungen

(5.  24  Nr.  1  des  Gesetzes)  —  bei  Schlachtthieren,  deren  Fleisch  ausschließlich  im  eigenen
Haushalte  des  Besitzers  (vergl.  §F.  2  Abs.  3  des  Gesetzes)  verwendet  werden  soll,  sofern  sie
un  Ierbnale  einer  die  Genußtauglichkeit  des  Fleisches  ausschließenden  Erkrankung  (vergl.
.  zeigen.

In  diesem  Falle  ist  eine  Anmeldung  zur  Untersuchung  nach  dem  Schlachten  nur  erforderlich,
  wenn  sich  bei  der  Schlachtung  Merkmale  einer  die  Genußtauglichkeit  des  Fleisches  ausschließenden
  Erkrankung  (vergl.  85.  33,  34)  zeigen.
        <pb n="138" />
        —  4*  —

II.  Beschaubezirke.  Beschauer.

8.  3.

(1)  Die  Bildung  der  Beschaubezirke  und  die  Bestellung  von  Beschauern  erfolgt  nach  8.  5  des  Gesetzes
durch  die  —

)  Zu  Beschauern  sind  entweder  approbirte  Thierärzte  oder  solche  Personen  zu  bestellen,  die  nach
Maßgabe-  der  hierüber  ergehenden  besonderen  Anweisung  genügende  Kenntnisse  nachgewiesen  haben.

(8)  Die  letztgenannten  Personen  dürfen  jedoch  vorbehaltlich  weitergehender  landesrechtlicher  Einschränkungen
  (vergl.  §.  24  Nr.  2  des  Gesetzes)  die  Schlachtvieh=  und  Fleischbeschau  nur  insoweit  ausüben,
  als  sie  nicht  im  Gesetze  (§.  18  Abs.  1)  und  in  dieser  Ausführungsanweisung  approbirten  Thierärzten
ausschließlich  zugewiesen  ist.

(4)  Für  Beschaubezirke,  in  denen  nicht  die  gesammte  Schlachtvieh=  und  Fleischbeschau  approbirten
Thierärzten  übertragen  ist,  müssen  daher  auch  solche  Thierärse  als  Beschauer  für  die  ihnen  vorbehaltenen
Zweige  der  Schlachtvieh=  und  Fleischbeschau  bestellt  werden.

(5)  Der  Beschauer  darf  die  Schlachtvieh=  und  Fleischbeschau  nur  in  dem  Bezirk  ausüben,  für
welchen  er  bestellt  ist,  jedoch  können  als  Stelloertreter,  welche  in  Behinderungsfällen  der  zuständigen
Beschauer  einzutreten  haben,  auch  Beschauer  benachbarter  Bezirke  bestellt  werden.

8.  4.

(1)  Der  Beschauer  hat  allen  in  ordnungsmäßiger  Weise  an  ihn  ergehenden  Aufforderungen  zur
Ausübung  seines  Amtes  alsbald  Folge  zu  leisten  und  hierbei  den  Wünschen  der  Antragsteller  in  Bezug
auf  Zeit  und  Ort  der  Untersuchung  thunlichst  zu  entsprechen.  Die  bei  ihm  eingehenden  Anträge  hat  er
binnen  einer  Frist  von  24  Stunden  in  dem  Tagebuche  (vergl.  §.  47,  Anlage  1)  zu  vermerken.

(2)  Die  Beschauzeit  kann  nach  näherer  Anordnung  der  Landesregierung  auf  bestimmte  Tagesstunden
  beschränkt  werden.

8.  6.

Besitzt  der  Beschauer  nicht  die  Approbation  als  Thierarzt,  so  hat  er  die  Vornahme  der  Schlachtvieh=
  und  Fleischbeschau  abzulehnen  und  die  bei  ihm  eingehenden  Anträge  ohne  Weiteres  an  den  zum
Beschauer  bestellten  Thierarzt  zu  verweisen:

1.  bei  Pferden,  Eseln,  Maulthieren,  Mauleseln;

2.  wenn  aus  den  Angaben  des  Antragstellers  hervorgeht,  daß  das  Schlachtthier  mit  einer  Krankheit

  behaftet  ist,  deren  Beurtheilung  dem  thierärztlichen  Beschauer  vorbehalten  ist  (vergl.  §.  11).

III.  Schlachtviehbeschan.
Allgemeine  Bestimmungen.
g.  6.
(1),  Die  Schlachtviehbeschau  hat  möglichst  kurz  vor  der  Schlachlung  zu  geschehen  (vergl.  auch  §.  11
Abs.  3).  Sie  ist  zu  wiederholen,  wenn  die  Schlachtung  nicht  spätestens  zwei  Tage  nach  Ertheilung  der
Genehmigung  erfolgt  (vergl.  §.  7  des  Gesetzes).
(2)  Durch  die  Uneersuchung  des  lebenden  Thieres  ist  festzustellen:
a)  ob  es  Erscheinungen  einer  Krankheit  zeigt,  welche  von  Einfluß  auf  die  Genußtauglichkeit
des  Fleisches  ist;
b)  ob  es  mit  einer  Seuche  behaftet  ist,  die  nach  den  seuchenpolizeilichen  Bestimmungen  der
Anzeigepflicht  unterliegt,  oder  ob  es  Erscheinungen  zeigt,  welche  den  Ausbruch  einer  solchen
Seuche  befürchten  lassen.

Anweisung  für  die  Untersuchung.
S.  7.

(1)  Bei  der  Schlachtviehbeschau  sind  die  Thiergattung  und  das  Geschlecht,  bei  kranken  und  krankheitsverdächtigen
  Thieren  auch  das  Alter,  die  Farbe  und  sonstige  Kennzeichen  festzustellen.  Es  ist  zu
        <pb n="139" />
        —

—  5*  —

prüfen,  ob  die  Thiere  einen  gesunden  Eindruck  machen;  liegende  Thiere  sind  aufzutreiben,  lahme  vorzuführen.
  Das  Augenmerk  ist  besonders  zu  richten  auf:
1.  den  Ernährungszustand;
.  die  Körperhaltung,  den  Stand  und  Gang,  den  Blick  und  die  Aufmerksamkeit  auf  die  Umebung;

.  gie  Kgrperobetflåche  (Haut,  Haar,  äußere  Körperwärme,  besondere  Veränderungen);
die  Verdauungsorgane  (Lippen,  Nasenspiegel,  Nahrungsaufnahme,  Wiederkäuen,  Hinterleib
—  Füllung,  Pansenbewegungen  —,  Beschaffenheit  des  Kothes)
die  Scham,  die  Scheide  und  das  Euter;
die  Athmungsorgane  (Nasenöffnungen,  Athmung).

(2)  Zeigen  sich  bei  Rindvieh,  ausgenommen  Kälber,  oder  bei  Pferden  oder  anderen  Einhufern
Störungen  des  Allgemeinbefindens,  so  ist  die  innere  Körperwärme  mit  einem  amtlich  geprüften  ärzllichen
Thermometer  zu  messen.

(8)  Bei  den  einzelnen  Schlach'ithiergattungen  sind  mit  besonderer  Sorgfalt  diejenigen  Körpertheile
zu  untersuchen,  an  welchen  diesen  Thiergattungen  eigenthümliche,  in  gesundheits=  und  seuchenpolizeilicher
Hinsicht  wichtige  Erkrankungen  vorkommen.

d

e  *n

8.  8.

Bei  den  einzelnen  Thiergattungen  ist  namentlich  zu  achten,  und  zwar

bei  Rindern  auf  Milzbrand,  Rauschbrand,  Rinderseuche,  Maul=  und  Klauenseuche,  sowie  auf
fieberhafte  Allgemeinerkrankungen,  die  sich  an  Erkrankungen  des  Euters  und  der  Geburtswege,  des  Darmes,
der  Gelenke  und  der  Klauen  anschließen,

bei  Kälbern  auf  Diphtherie,  Ruhr  und  Nabelerkrankungen  mit  anschließenden  Gelenkanschwellungen
  oder  fieberhaften  Allgemeinleiden,

bei  Pferden  auf  Rotz,  Räude  und  fieberhafte  Allgemeinerkrankungen  in  Folge  örtlicher  Erkrankungen,
  insbesondere  der  Gelenke,  Sehnenscheiden  und  Hufe,

bei  Schweinen  auf  Maul=  und  Klauenseuche,  Rothlauf,  Schweineseuche  und  Schweinepest,

bei  Schafen  und  Ziegen  auf  Räude,  Milzbrand,  Drehkrankheit,  Wassersucht,

bei  Hunden  auf  Tollwuth.

Verfahren  nach  der  Untersuchung.

S.  9.
Die  Schlachtung  ist  zu  verbieten,  wenn  bei  dem  Thiere  Milzbrand,  Rauschbrand,  Rinderseuche,
Tollwuth,  Rotz,  Rinderpest  oder  der  Verdacht  einer  dieser  Seuchen  festgestellt  ist.

S.  10.
In  allen  anderen  Fällen  hat  der  Beschauer,  falls  er  approbirter  Thierarzt  ist,  die  Schlachtung
zu  gestatten  (vergl.  jedoch  §.  11  Abs.  4,  §.  15).

11.

(1I)  Ist  der  Beschauer  nicht  approbirter  Thierarzt,  so  hat  er  die  Erlaubniß  zur  Schlachtung  nur
dann  zu  ertheilen,  wenn  das  Schlachtthier  Erscheinungen  einer  Krankheit  überhaupt  nicht  oder  lediglich
von  solchen  Krankheiten  aufweist,  welche  nur  unerheblich  sind  und  das  Allgemeinbefinden  nicht  wesentlich
stören,  ferner  bei  Knochenbrüchen  und  sonstigen  schweren  Verletzungen,  bei  Vorfall  der  Gebärmutter,  sofern
derselbe  im  unmittelbaren  Anschluß  an  die  Geburt  eingetreten  ist,  Geburtshindernissen,  Aufblähen  nach
Aufnahme  von  Grünfutter  oder  bei  drohender  Erstickung,  in  diesen  Fällen  jedoch  nur  dann,  wenn  nach
dem  Eintreten  des  Schadens  höchstens  12  Stunden  verstrichen  sind,  und  nur  unter  der  Bedingung,  daß
die  Schlachtung  sofort  vorgenommen  wird.

(2)  In  allen  anderen  Fällen  hat  er  die  Schlachtung  vorläufig  zu  verbieten  (vergl.  jedoch  Abs.  3)
und  den  Besitzer  an  den  thierärztlichen  Beschauer  zu  verweisen.  Letzterem  hat  er  das  Ergebniß  der
Schlachtviehbeschau  mitzutheilen.  Die  Verweisung  an  den  thierärztlichen  Beschauer  hat  insbesondere  dann
zu  geschehen,  wenn  bei  der  Schlachtviehbeschau  festgestellt  werden:

1.  Krankheiten  in  Folge  der  Geburt  mit  Störungen  des  Allgemeinbefindens:
2.  krankhafte,  namentlich  blutige  oder  mit  Fieber  verbundene  Durchfalle;
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        —  6  —

3.  mit  Störung  des  Allgemeinbefindens  einhergehende  Euterentzündungen:

4.  Nabelerkrankungen  junger  Thiere,  sofern  sich  Gelenkanschwellungen  oder  fieberhafte  Allgemeinleiden
  anschließen;

5.  an  Wunden  und  Geschwüre  sich  anschließende  Allgemeinerkrankungen.

(68)  Ist  in  den  Fällen  des  Abs.  2  zu  befürchten,  daß  sich  der  Zustand  des  Schlachtthiers  bis  zum
Erscheinen  des  thierärztlichen  Beschauers  erheblich  verschlechtern  wird,  so  hat  der  Beschauer  die  Genehmigung
  zur  sofortigen  Schlachtung  zu  ertheilen,  im  Uebrigen  dafür  zu  sorgen,  daß  die  Ergebnisse  der
Schlachtviehbeschau  bei  der  nachfolgenden  Fleischbeschau  geprüft  werden.

(4)  Der  gemäß  Abs.  2  zugezogene  thierärztliche  Beschauer  hat  nach  Ausnahme  des  Befundes  bei
dem  erkrankten  Thiere  die  Schlachtung,  sofern  nicht  die  Vorauesetzungen  des  §.  9  vorliegen,  zu  gestatten,
jedoch  nur  unter  der  Bedingung,  daß  sie  alsbald  nach  der  Schlachtviehbeschau  ausgeführt  wird.

C.  12.

Verzichtet  der  Besitzer  in  den  Fällen  des  §.  11  Abs.  2  auf  die  Verwendung  des  Schlachtthiers
als  Nahrungsmittel  für  Menschen,  so  hat  die  weitere  Beschau  zu  unterbleiben.

«  8.  13.

Das  Ergebniß  der  Untersuchung  und  die  auf  Giund  derselben  zu  treffenden  Maßnahmen  sind
den  Besitzern  der  Schlachuhiere  milzutheilen.  In  öffentlichen  Schlachthöfen,  in  denen  die  Vornahme  der
Schlachtvieh=  und  Fleischbeschau  durch  geeignete  Maßnahmen  gesichert  ist,  darf  diese  ausdrückliche  Mittheilung
  unterbleiben,  sofern  ein  Grund  zur  Beanstandung  sich  nicht  ergeben  hat.

S.  14.  »
(1)DieBeichqukksiadnach§.9degGesetzeswme-  ZFATLJJT  (Reichs-Gesetzbl.  1894  S.  409)
verpflichtet,  sobald  sie  eine  Seuche,  die  der  Anzeigepflicht  unterliegt,  oder  Erscheinungen  ermitteln,  die  den
Ausbruch  einer  solchen  Seuche  befürchten  lassen,  sofort  der  Polizeibehörde  davon  Anzeige  zu  erstatten.
(2)  Zugleich  soll  der  Beschauer  den  Besitzer  der  kranken  oder  verdächtigen  Thiere  auf  seine  im
§.  9  a.  a.  O.  vorgeschriebene  Verpflichtung,  die  Thiere  von  Orten  fern  zu  halten,  an  denen  die  Gefahr
der  Ansleckung  fremder  Thiere  besteht,  aufmerksam  machen.

8.  16.
Ist  das  Schlachtthier  mit  einer  der  nachstehenden  Seuchen:  6

Maul=  und  Klauenseuche,  Lungenseuche  des  Rindviehs,  Pockenseuche  der  Schafe,  Beschälseuche

  der  Pferde,  Bläschenausschlag  der  Pserde  und  des  Rindviehs,  Räude  der  Pferde,

Esel,  Maulthiere,  Maulesel  und  Schafe,  Schweineseuche,  Schweinepest  und  Rothlauf

der  Schweine
oder  min  Erscheinungen  behaftet,  welche  den  Verdacht  des  Ausbruchs  einer  dieser  Seuchen  begründen,  so
ist  die  Schlachiung  unter  Beachtung  der  Vorschriften  im  8.  11  der  gegenwärtigen  Ausführungsbestimmungen
zu  gestatten.  Sosern  jedoch  eine  Feststellung  der  Seuchen  im  Sinne  der  §5§.  12  ff.  des  Gesetzes  vom
####n  105  (Reichs-Gesetzbl.  1894  S.  409)  durch  den  beamteten  Thierarzt  stattzufinden  hat,  ist  anzuordnen,
daß  die  vom  Beschauer  zu  bezeichnenden,  für  die  Feststellung  der  Seuche  erforderlichen  Theile  zur  Verfügung
  des  beamteten  Thierarzles  unter  sicherem  Verschluß  in  einem  geeigneten  Raume  aufbewahrt  werden.

S.  16.

Ist  der  Besckh  auer  mit  Thieren  in  Berührung  gekommen,  welche  mit  einer  übertragbaren  Krankheit
  behaftet  woren,  so  hat  er  Hände  und  Arme,  sowie  beim  Vorhandensein  von  Maul=  und  Klauenseuche
Kleidung  und  Schuhwerk  vor  dem  Verlassen  des  Seuchengehösts  gründlich  zu  reinigen  und  darf  in
diesem  Falle,  bevor  er  Kleidung  und  Schuhwerk  gewechselt  hat,  andere  Ställe  nicht  betreten.
        <pb n="141" />
        IV.  Fleischbeschan.

Allgemeine  Bestimmungen.

8.  17.

(1)  Die  Fleischbeschau  hat  möglichst  im  Anschluß  an  die  Schlachtung  zu  erfolgen  und  ist  —
abgesehen  von  öffentlichen  Schlachthöfen  —  thunlichst  von  demselben  Beschauer  (S.  3  Abs.  5)  auszuführen,
welcher  die  Schlachtoiehbeschau  vorgenommen  hatte.

(2)  Vor  der  Besichtigung  durch  den  Beschauer  ist  eine  Zerlegung  des  geschlachteten  Thieres  nicht
gestattet;  doch  darf  das  Thier  dergestalt  enthäutet  werden,  daß  die  Haut  noch  an  einer  Stelle  mit  dem
Körper  zusammenhängt,  auch  dürfen  Bauch-,  Becken=  und  Brusteingeweide,  bei  Schweinen,  Schafen  und
Ziegen  auch  die  Zunge  im  natürlichen  Zusammenhange  mit  den  Halsorganen  und  den  Organen  der
Brusthöhle  herausgenommen  werden.  Ferner  darf  das  Thier  in  der  Längsrichtung  zertheilt  sein;  Kopf
und  Unterfüße  dürfen  bei  Rindvieh,  ausgenommen  Kaälber,  sowie  bei  Schafen,  Ziegen  und  Pferden  aus
ihren  Verbindungen  mit  dem  Thierkörper  gelöst  werden.  Weitere  Ausnahmen  können  für  öffentliche
Schlachthöfe  von  der  Landesbehörde  zugelassen  werden.

(3)  Werden  gleichzeitig  mehrere  Thiere  derselben  Art  geschlachtet,  so  sind  die  herausgenommenen
Eingeweide  in  der  Nähe  der  Thierkörper  derart  zu  verwahren,  daß  ihre  Zugehörigkeit  zu  den  einzelnen
Körpern  außer  Zweifel  steht.

(4)  Vor  der  Untersuchung  dürfen  Theile  eines  geschlachteten  Thieres  weder  entfernt  noch  einer
weiteren  Behandlung  unterzogen  werden.  Schweine  dürfen  gebrüht  werden.

8.  18.

Sind  vor  der  Beschau  bereits  einzelne  für  die  Beurtheilung  der  Genußtauglichkeit  des  Fleisches
wichtige  Körpertheile  entfernt  worden,  so  darf  die  Fleischbeschau  nur  von  dem  thierärztlichen  Beschauer
vorgenommen  werden.  Das  Fleisch  darf  nur  dann  für  genußtauglich  oder  bedingt  tauglich  erklärt
werden,  wenn  die  Beschau  der  vorhandenen  Fleischtheile  in  Verbindung  mit  den  Ergebnissen  der  Schlachtviehbeschau
  und  den  sonst  eingezogenen  Erkundigungen  ein  sicheres  Urtheil  ermöglicht.

8.  19.

Bei  der  Untersuchung  geschlachteter  Thiere  soll  der  Beschauer  mindestens  zwei  geeignete  Messer
zur  Hand  haben,  welche  in  sauberem  Zustande  zu  erhalten  sind.  Durch  Kranlheitsstoffe  verunreinigte
es  dirsen  ohne  vorherige  Reinigung  und  Desinfeltion  zum  Anschneiden  gesunder  Körperiheile  nicht

enutzt  werden.

8.  20.
Sofern  besondere  Hülfeleistungen  bei  der  Fleischuntersuchung  erforderlich  sind  und  der  Besitzer
oder  dessen  Vertreter  eine  geeignete  Hülfskraft  auf  Ansuchen  des  Beschauers  nicht  stellt,  ist  der  Beschauer
berechtigt,  die  weitere  Untersuchung  abzulehnen,  bis  dem  Ansuchen  entsprochen  wird.

Anweisung  für  die  Untersuchung.

8.  21.

(1)  Der  Beschauer  soll  die  zur  Untersuchung  in  das  Fleisch  oder  die  Organe  anzulegenden
Schnitte  nicht  in  größerer  Anzahl  oder  in  größerem  Ümfang  ausführen,  als  zur  Erreichung  des  Zweckes
nöthig  ist  und  in  den  §§.  22  bis  29  vorgeschrieben  ist.

(2)  Beim  Anschneiden  kranker  Theile  ist  eine  Verunreinigung  des  Fleisches,  des  Fußbodens,  der
Hände  u.  s.  w.  mit  Krankheitsstoffen  thunlichst  zu  vermeiden.

(3)  Sobald  der  nicht  als  Thierarzt  approbirte  Beschauer  erkennt,  daß  er  zur  Entscheidung  nicht
zuständig  ist  (3§.  30  und  31),  hat  er  die  Untersuchung  zu  unterbrechen;  die  Zuziehung  des  thierärztlichen
Beschauers  erfolgt  nach  näherer  Anordnung  der  Landesregierung.

§.  22.
(I.  Die  Untersuchung  der  einzelnen  Theile  des  Thierkörpers  hat  nach  den  in  §§.  23  bis  29  angegebenen
  Grundsätzen  zu  erfolgen  und  soll  in  der  Regel  in  der  dort  angegebenen  Reihenfolge  geschehen.
(2)  Die  in  Betracht  kommenden  Körpertheile  sind  zu  besichtigen,  die  Lungen,  die  Leber,  die  Milz,
die  Gebärmutter,  das  Euter  und  die  Zunge  auch  zu  durchtasten.  Das  Blut  ist  auf  seine  Farbe,  färbende
        <pb n="142" />
        —  8*  —

Krast,  Gerinnungssähigkeit  und  auf  die  Beimengung  fremder  Bestandtheile  zu  prüfen.  Bei  denjenigen
Theilen,  bei  denen  die  Besichtigung  oder  Durchtastung  zur  Ermitlelung  von  Krankheitszuständen  nicht
ausreicht,  sind  die  tieseren  Schichten  durch  Einschnitte  und  Zerlegungen  gemäß  den  nachfolgenden  Vorschriften
  freizulegen  und  zu  untersuchen.  Die  zu  untersuchenden  Lymphdrüsen  sind  der  Länge  nach  zu
durchschneiden.  Liegen  krankhafte  Veränderungen  vor,  deren  Erkennung  eine  weitergehende  Untersuchung
erforderlich  macht,  so  ist  eine  solche  enisprechend  der  Lage  des  Falles  vorzunehmen  (vergl.  auch  §.  29):
nölhigenfalls  sind  verdächtige  oder  erkrankte  Theile  anzuschneiden.

*  23.

Bei  der  Beschau  sind  im  Allgemeinen  zu  berücksichtigen:

das  Blut;

der  Kopf  und  die  oberen  Hals=  und  Kehlgangslymphdrüsen  (Lösung  der  *8  so  weit,

daß  die  Maul=  und  Rachenschleimhaut  in  ihrem  ganzen  Umfange  zu  sehen  ist)

die  Lungen,  sowie  die  Lymphdrüsen  an  der  Lungenwurzel  und  im  Mitelfell  (Anlegung

eines  Querschnitts  im  unteren  Drittel  der  Lungen);

der  Herzbeutel  und  das  Herz  (Anlegung  eines  Längsschnitls,  durch  den  beide  Kammern

geöffnet  werden  und  die  Scheidewand  der  Kammern  durchschnitten  wird);

das  Zwerchfell;

die  Leber  und  die  Lymphdrüsen  an  der  Leberpforte;

der  Aen  und  der  Darmkanal,  das  Gekröse,  die  Gekrösdrüsen  und  das  Netz;

ie  Mi

die  Nieken  mit  ihren  Lymphdrüsen  sowie  die  Harnblase:

die  Gebärmutier  mit  Scheide  und  Scham  (besonders  sorgfaͤltig  bei  Thieren,  welche  kurz

vor  der  Schlachtung  geboren  haben  oder  Scheidenausfluß  oder  krankhafte  Veränderungen

der  Gebärmutteroberfläche  zeigen):

11.  das  Euter  und  dessen  Lymphdrüsen;

12.  das  Muskelfleisch,  einschließlich  des  zugehörigen  Fett=  und  Bindegewebes,  der  Knochen,
der  Gelenke,  des  Brust=  und  Bauchfells.  In  Verdachtsfällen  sind  die  Lymphdrüsen  am
Seulteingange  die  Bug-,  Lenden-,  Darmbein-,  Kniefalten=  und  Schamdrüsen  zu  unteruchen


SonDED

!.—

§.  24.

Bei  Rindern  sind  außerdem  die  Zunge,  das  Herz,  die  äußeren  und  inneren  Kaumuskeln,
letztere  unter  Anlegung  ergiebiger,  parallel  mit  dem  Unterkiefer  verlaufender  Schnitte,  sowie  die  bei  der
Schlachtung  zu  Tage  tretenden  Fleischtheile  auf  Finnen  zu  untersuchen.  Besteht  der  Verdacht,  daß  Leberegel
  vorhanden  sind,  so  ist  an  der  Leber  je  ei  Schnitt  senkrecht  zu  der  Magenfläche,  quer  durch  die
Hauptgallengänge  sowie  neben  dem  Spigelschen  Lappen  bis  auf  die  Gallengänge  anzulegen;  den  Landesregierungen
  bleibt  vorbehalten,  anzuordnen,  daß  diese  Leberuntersuchung  regelmäßig  stattfindet.  Die
Kerrn.  sind  aus  ihrer  Fettkapsel  zu  lösen.  Bei  Kühen  ist  die  Gebärmuner  durch  einen  QOuerschnitt  zu
öffnen.

§.  25.

Bei  Kälbern  sind  auch  der  Nabel  und  die  Gelenke  zu  besichtigen  und  im  Verdachtsfall  anzuschneiden.
  Die  Untersuchung  auf  Finnen  erfolgt  wie  bei  Rindern,  sie  fällt  aber  für  Kälber  unter  sechs
Wochen  weg.  Die  Untersuchung  des  Kopfes  mit  seinen  Drüsen,  soweit  sie  nicht  zur  Finnenuntersuchung
nothwendig  ist,  sowie  die  Untersuchung  der  Nieren  darf  bei  Kälbern  jeden  Alters  unterbleiben,  sofern
nicht  der  Verdacht  einer  Erkrankung  vorliegt.

S.  26.

Bei  Pferden  ist  auch  die  Schleimhaut  der  Luftröhre,  des  Kehlkopfs,  der  Nasenhöhle  und  ihrer
Nebenhöhlen  zu  untersuchen,  nachdem  der  Kopf  in  der  Längsrichtung  neben  der  Mittellinie  durchgesägt
oder  durchgehauen  und  die  Nasenscheidewand  herausgenommen  ist.

S.  27.
chweine,  ausgenommen  Spanfserkel,  sind  vor  der  Untersuchung  durch  Spalten  der  Wirbelsäule
und  des  n  in  Hälften  zu  zerlegen,  die  Liesen  (Flohmen,  Lünte,  Schmer,  Wammenfett)  sind  zu  lösen.
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        —  9*  —

Die  zu  Tage  tretenden  Fleischtheile,  insbesondere  an  den  Hinterschenkeln,  am  Bauche,  am  Zwerchfell,  an
den  Zwischenrippenmuskeln,  am  Nacken,  am  Herzen,  an  der  Zunge  und  am  Kehllopfe  sind  auf  Finnen
zu  untersuchen.  Wenn  auf  andere  Weise  ausreichend  sichergestellt  ist,  daß  Finnen  nicht  vorhanden  sind,
so  darf  auf  Antrag  des  Besitzers  von  der  Spaltung  der  Wirbelsäule  und  des  Kopfes  abgesehen  werden.

8.  28.
Bei  Schafen  und  Ziegen  ist  die  Leber  stets  zu  untersuchen  und  zwar  in  der  im  §.  24  bezeichneten
  Weise.  Das  Anschneiden  des  Herzens  sowie  der  Lymphdrüsen  am  Kopfe  und  an  den  Lungen
ist  nur  im  Falle  des  Verdachts  einer  Erkrankung  erforderlich.

§.  29.

Liegt  eine  Nothschlachtung  oder  einer  der  anderen,  im  §.  2  Nr.  1  bezeichneten  Fälle  vor,  so  ist
die  Untersuchung  aller  Organe  einschließlich  der  Lymphdrüsen  besonders  sorgfällig  vorzunehmen.  Namentlich
  ist  festzustellen,  ob  eine  ordnungsmäßige  Schlachtung  oder  etwa  eine  Tödtung  im  Verenden  begriffener
Thiere  oder  eine  scheinbare  Schlachtung  bereits  verendeter  Thiere  vorliegt,  sowie  ob  in  den  Fäzen  des
§.  2  Nr.  1  die  Ausweidung  unmittelbar  nach  dem  Tode  der  Thiere  erfolgt  ist  (vergl.  §.  33  Abs.  2).

Verfahren  nach  der  Untersuchung.

S.  30.

Beschauer,  welche  nicht  im  Besitze  der  Approbation  als  Thierarzt  sind,  dürfen  die  selbständige
Beurtheilung  des  Fleisches  nur  in  folgenden  Fällen  und  nur  dann  übernehmen,  wenn  vor  der  Untersuchung
  wichtige  Theile  nicht  entfernt  sind:  —

1.  wenn  bei  der  Untersuchung  alle  Theile  des  Schlachtthiers  gesund  befunden  werden  oder
nur  folgende  Mängel  am  Fleische  festgestellt  sind:

a)  thierische  Schmarotzer,  ausgenommen  jedoch  die  gesundheitsschädlichen  Finnen  (beim
Rinde  Cysticercus  inermis,  beim  Schweine,  Schafe,  Hunde  und  bei  der  Ziege
Cysticercus  cellulosac);

b)  bindegewebige  Verwachsungen  von  Organen  ohne  Eiterung  und  ohne  übelriechende
wässerige  Ergüsse,  sowie  vollständig  abgekapselte  Eiterherde;

P)  Entzündungen  der  Haut  ohne  ausgebreitete  Bildung  von  Eiter  oder  Jouche;

d)  örtlich  begrenzte  Geschwülste;

o)  örtliche  Strahlenpilzkrankheit:

1)  Tuberkulose  eines  Organs  oder  Tuberkulose,  die  nicht  auf  ein  Organ  beschränkt  ist,
in  letzterem  Falle  jedoch  nur  dann,  wenn  die  Krankheit  nicht  ausgedehnt,  die  Verbreitung
  derselben  nicht  auf  dem  Wege  des  großen  Blutkreislaufs  erfolgt  ist,  hochgradige
  Abmagerung  nicht  vorliegt,  ausgedehnte  Erweichungsherde  fehlen  und  die
veränderten  Theile  (vergl.  §.  35  Nr.  4)  leicht  und  sicher  entfernbar  sind;

8)0  Nesselfieber  (Backsteinblattern),  leichte  Formen  von  Maul=  und  Klauchenseuche  oder
von  Rothlauf  der  Schweine,  ferner  Bläschenausschlag  an  den  Geschlechtstheilen;

h)  Schwund  von  Organen  oder  einzelnen  Muskeln;

i)  Mißbildungen,  wenn  eine  Störung  des  Allgemeinbefindens  oder  eine  Veränderung
der  Fleischbeschaffenheit  damit  nicht  verbunden  ist;

k)  einfache  Knochenbrüche,  auf  mechanischem  Wege  entstandene  Blutergüsse,  Farbstoffablagerungen,
  Verhärtungen  und  Verkalkungen  in  einzelnen  Organen  und  Körpertheilen;


1!)  Vorhandensein  von  Mageninhalt  oder  sonstigen  Verunreinigungen  in  den  Lungen
oder  im  Blute;

m)  Beschmutzung  und  Verunreinigung  des  Fleisches  durch  Insekten,  Verschimmeln  u.  s.  w.,
sowie  Veränderung  desselben  durch  Aufblasen;

2.  in  den  im  §.  33  Abs.  1  Nr.  12,  13,  16,  17  und  Abs.  2  bezeichneten  Fällen  der  Genußuntauglichleit
  des  Fleisches,  sowie  in  allen  anderen  Fällen,  in  welchen  der  Besitzer  oder
dessen  Vertreter  mit  der  unschädlichen  Beseitigung  des  von  dem  Beschauer  für  genußuntauglich
  erachteten  Fleisches  einverstanden  ist.

2
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        —  10*  —

8.  31.
In  allen  im  §.  30  nicht  aufgeführten  Fällen  bleibt  die  Entscheidung  dem  zuständigen  thierärztlichen
  Beschauer  vorbehalten.

§.  32.
Stellt  der  Beschauer  eine  Seuche  fest,  für  welche  die  Anzeigepflicht  besteht,  so  finden  die  Bestimmungen
  der  §5.  14  und  16  sinngemäße  Anwendung.

Grundsätze  für  die  Beurtheilung  der  Genußtauglichkeit  des  Fleisches.

33.

(1)  Als  untauglich  zum  Genusse  für  Sese  ist  der  ganze  Thierkörper  (Fleisch  mit
Knochen,  Feit,  Eingeweiden  und  den  zum  Genuße  für  Menschen  geeigneten  Theilen  der  Haut  sowie  das
Blut)  anzusehen,  wenn  einer  der  nachstehend  ausgeführten  Mängel  festgestellt  worden  ist:

Milzbrand:

Rauschbrand;

Rinderseuche:;

Tollwuth;

Rotz  (Wurm);

Rinderpest;

eitrige  oder  jauchige  Blutvergiftung,  wie  sie  sich  anschließt  namentlich  an  eitrige  oder  brandige

Wunden,  Entzündungen  des  Euters,  der  Gebärmutter,  der  Gelenke,  der  Sehnenscheiden,

der  Klauen  und  der  Hufe,  des  Nabels,  der  Lungen,  des  Brust=  und  Bauchfells,  des
armes:

Tuberkulose,  wenn  das  Thier  in  Folge  der  Erkrankung  hochgradig  abgemagert  ist;

Rothlauf  der  Schweine,  wenn  eine  erheblichere  Veränderung  des  Muskelfleisches  oder  des
Fettgewebes  besteht;

o-10.

  Schweineseuche  und  Schweinepest,  wenn  erhebliche  Abmagerung  oder  eine  schwere  Allgemeinerkrankung
  eingetreten  ist;
11.  Starrkrampf,  wenn  die  Ausblutung  mangelhaft  ist  und  sinnsällige  Veränderungen  des

Muskelfleisches  bestehen;
12.  Gelbsucht,  wenn  sämmtliche  Körpertheile  auch  nach  Ablauf  von  24  Stunden  noch  stark  gelb
oder  gelbgrün  gefärbt  oder  wenn  die  Thiere  abgemagert  sind;
13.  hochgradige  allgemeine  Wassersucht;
14.  Geschwülste,  wenn  solche  an  zahlreichen  Stellen  des  Muskelfleisches,  der  Knochen  oder
Fleischlymphdrüsen  vorhanden  sind;
15.  Finnen  (Cysticercus  cellulosac)  oder  Trichinen  bei  Hunden;  -
16.  hochgradiger  Harn-  oder  Geschlechtsgeruch,  widerlicher  Geruch  oder  Geschmack  des
Fleisches  nach  Arzneimiiteln,  Desinfeltionsmitteln  u.  dergl.,  auch  nach  der  Kochprobe  und
dem  Erkalten;
17.  vollständige  Abmagerung  des  Thieres  in  Folge  einer  Krankheit;
18.  vorgeschrittene  Fäulniß=  und  ähnliche  Zersetzungsvorgänge.
(2)  Den  im  Abs.  1  ausgeführten  Mängeln  ist  gleich  zu  achten,  wenn  das  Thier  in  den  im  8.  2
Nr.  1  bezeichneten  plötzlichen  Todesfällen  nicht  unmittelbar  nach  dem  Tode  ausgeweidet  ist,  ferner  wenn
es,  abgesehen  von  diesen  Fällen,  eines  natürlichen  Todes  gestorben  oder  im  Verenden  getödtet,  oder  wenn
es  todtgeboren  oder  ungeboren  ist.

S.  34.
Als  untauglich  zum  Genusse  für  Menschen  ist  der  ganze  Thierkörper  (vergl.  §.  33),  ausgenommen
  Fett  (vergl.  J.  37  unter  1),  anzusehen,  wenn  einer  der  nachstehend  aufgeführten  Mängel  festgestellt  ist:

1.  Tuberkulose  ohne  hochgradige  Abmagerung,  wenn  Erscheinungen  einer  frischen  Blutinfektion
vorhanden  sind  und  diese  sich  nicht  auf  die  Eingeweide  und  das  Euter  beschränken;

2.  gesundheitsschädliche  Finnen  (bei  Rindern  Cysticercus  inermis,  bei  Schweinen,  Schafen
und  Ziegen  Cysticercus  cellulosae),  wenn  das  Fleisch  wässerig  oder  verfärbt  ist  oder  wenn
die  Schmarotzer,  lebend  oder  abgestorben,  auf  einer  größeren  Anzahl  der  ergiebig  und
thunlichst  in  Handtellergröße,  besonders  auch  an  den  Lieblingssitzen  der  Finnen  (55.  24,  27)
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        □

4.

—–—  11  —

anzulegenden  Muskelschnitte  verhältnißmäßig  häufig  zu  Tage  treten.  Dies  ist  in  der  Regel
anzunehmen,  wenn  in  der  Mehrzahl  der  angelegten  Muskelschnittflächen  mehr  als  je  eine
Finne  gefunden  wird.

Die  finnenfreien  Eingeweide  dürfen,  falls  andere  Mängel  nicht  vorliegen,  dem  freien
Verkehr  überlassen  werden;

Mieschersche  Schläuche,  wenn  das  Fleisch  dadurch  wässerig  geworden  oder  auffallend  verfärbt

  ist;
Trichinen  bei  Schweinen.

S.  35.

Als  untauglich  zum  Genusse  für  Menschen  sind  nur  die  veränderten  Fleischtheile  anzusehen,
  wenn  einer  der  nachstehenden  Mängel  festgestellt  ist:

—

dlisl

i-ihbr

#

r

10.
11.

—  —
#  P

14.
16.

16.
17.
18.

—

Thierische  Schmarotzer  in  den  Eingeweiden  (Leberegel,  Bandwürmer,  Finnen,  Hülsenwürmer,

Gehirublasenwürmer,  Rundwürmer,  Mieschersche  Schläuche  u.  dergl.)  —  abgesehen  von  den

Fällen  des  S.  34  —;
wenn  die  Zahl  oder  Verlheilung  der  Schmarotzer  deren  gründliche  Entfernung  nicht
gestattet,  sind  die  ganzen  Organe  zu  vernichten,  anderenfalls  sind  die  Schmarotzer  auszuschneiden
  und  die  Organe  freizugeben;  Organe  mit  gesundheitsschädlichen  Finnen  sind
stets  zu  vernichten;

Geschwülste,  wenn  dieselben  örtlich  begrenzt  sind;

Lungenseuche,  wenn  das  Thier  nicht  abgemagert  ist;

Tuberkulose,  abgesehen  von  den  Fällen  des  §.  33  Nr.  8  und  des  §.  34  Nr.  1.

Ein  Organ  ist  auch  dann  als  tuberkulös  anzusehen,  wenn  nur  die  zugehörigen
Lymphdrüsen  tuberkulöse  Veränderungen  aufweisen;  das  Gleiche  gilt  von  Fleischstücken,
sofern  sie  sich  nicht  bei  genauer  Untersuchung  als  frei  von  Tuberkulose  erweisen;

Strahlenpilzkrankheit  und  Traubenpilzkrankheit  (Botryomycose);
Starrkrampf,  sofern  nicht  §.  33  Nr.  11  Anwendung  findet;

.  Maul=  und  Klauenseuche  ohne  Begleitkrankheit.  Unschädlich  zu  beseitigen  sind  nur  die  erkrankten

  Stellen  sowie  die  werthlosen  Theile  (Klauen).  Kopf  und  Zunge  sind  freizugeben,
wenn  sie  unter  amtlicher  Aussicht  in  kochendem  Wasser  gebrüht  wurden;

Entzündungskrankheiten,  soweit  sie  nicht  schon  genannt  sind,  ferner  abgekapselle  Eiter=  oder

Jaucheherde,  wenn  das  Allgemeinbefinden  des  Thieres  kurz  vor  der  Schlachtung  nicht  gestört
  war,  insbesondere  wenn  Anzeichen  von  Blutvergistung  nicht  vorhanden  sind;

Verletzungen  (Wunden,  QOuetschungen,  Knochenbrüche,  Verbrennungen  u.  dergl.),  wenn  sie  von

einem  fieberhaften  Allgemeinleiden  nicht  begleitet  gewesen  sind;

Nesselfieber  (Backsteinblattern):

Rothlauf  der  Schweine,  sofern  nicht  S.  33  Nr.  9  Anwendung  findet  (vergl.  jedoch  §.  37
unter  III  Nr.  2).  Blut  und  Abfälle  sind  stets  zu  vernichten;

Schweineseuche  und  Schweinepest,  sofern  nicht  S.  33  Nr.  10  Anwendung  findet  (vergl.  jedoch
3);

§.  37  unter  III  Nr.

4.  Mißbildungen,  wenn  eine  Störung  des  Allgemeinbefindens  oder  Veränderung  der  Fleischbeschaffenheit

  damit  nicht  verbunden  ist;

Schwund  von  Organen  oder  einzelnen  Muskeln:

blutige  oder  wässerige  Durchtränkung,  Kalk-  oder  Farbsloffablagerung  (Schwarzfärbung,
Braunfärbung,  Gelbsärbung)  in  einzelnen  Organen  und  Körpertheilen;

oberflächliche  Fäulniß,  Schimmelbildung  und  dergl.  an  einzelnen  Körpertheilen:
Verunreinigung  des  Fleisches  mit  Eiler,  Jauche  und  Entzündungsprodukten;
Vorhandensein  von  Mageninhalt  oder  Brühwasser  oder  sonstigen  Verunreinigungen  in  den
Lungen  oder  im  Blute;

Veränderung  des  Fleisches  durch  Aufblasen  sowie  derartige  Beschmutzung  des  Fileisches,

daß  eine  gründliche  Reinigung  der  beschmutzten  Theile  nicht  ausführbar  ist.

§.  36.
Hundedärme  sind  stels  als  untauglich  zum  Genusse  für  Menschen  anzusehen.
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        —  12*  —

.  37.
Als  bedingt  tauglich  sind  anzusehen:
I.  das  Fett  in  den  Fällen  des  8.  34,  ferner
II.  das  ganze  Fleischviertel,  in  welchem  eine  tuberkulös  veränderte  Lymphorüse  sich  befindet,
soweit  es  nicht  nach  §.  35  Nr.  4  als  untauglich  anzusehen  in  endlich
III.  der  ganze  Thierkörper  (vergl.  §.  38)  mit  Ausnahme  der  nach  §.  35  etwa  als  untauglich
zu  erachtenden  Theile,  wenn  einer  der  nachstehenden  Mängel  festgestellt  worden  ist:
1.  Tuberkulose,  die  nicht  auf  ein  Organ  beschränkt  ist,  sofern  hochgradige  Abmagerung
nicht  vorliegt  und  entweder
a)  ausgedehnte  Erweichungsherde  vorhanden  sind  oder
b)  Erscheinungen  einer  frischen  Blutinfektion,  jedoch  nur  in  den  Eingeweiden  oder  im
Euter  vorliegen;
.  Todthlaiöf  der  Schweine,  falls  nicht  die  Bestimmung  im  8.  33  Nr.  9  Anwendung  zu
nden  hat;
.Schweineseuche  und  Schweinepest,  falls  nicht  die  Bestimmung  im  §.  33  Nr.  10  Anwendung
  zu  finden  hat;
gelundheiteaschädliche  Finnen  im  Sinne  des  §.  34  Nr.  2  bei  Rindvieh,  Schweinen,
Schafen  und  Ziegen,  falls  nicht  die  Bestimmung  daselbst  Anwendung  zu  finden  hat:
jedoch  mit  Ausnahme  des  Falles,  daß  sich  nur  eine  Finne  vorgefunden  hat,  auch
nachdem  eine  Durchsuchung  des  ganzen  Körpers  nach  Zerlegung  des  Fleisches  in
Stücke  von  ungefähr  2½  Kilogramm  Gewicht  vorgenommen  ist  (vergl.  §S.  40  Nr.  2).
Leber,  Milz,  Nieren,  Magen  und  Darm  der  finnigen  Thiere  und  das  Fett  der
finnigen  Rinder  sind  als  genußtauglich  zu  behandeln,  sofern  sie  bei  sorgfältiger
Untersuchung  finnenfrei  befunden  z

iß  ese

S.  3
(1)  Das  als  bedingt  tauglich  erkannte  Fleisch  2  zum  Genusse  für  Menschen  brauchbar  gemacht,
wenn  es  der  nachsiehend  vorgeschriebenen  Behandlung  (vergl.  auch  §.  39)  unterworfen  worden  ist:
I.  das  Fett  durch  Ausschmelzen:
in  den  Fällen  zu  F.  34;
II.  das  Feisch  und  das  Fett
durch  Kochen  oder  Dämpfen:
bei  Tuberkulose  in  1  Fällen  zu  F.  37  unter  II  und  Ill  Nr.  1;
b)  durch  Kochen,  Dämpfen  oder  Pökeln:
1.  bei  Rothlauf  der  Schweine  in  den  Fällen  zu  §  37  unter  III.  Nr.  2,
2.  bei  Schweineseuche  und  Schweinepest  in  den  Fällen  zu  F.  37  unter  I  Nr.  3,
3.  bei  Finnen  der  Schweine,  Schafe  und  Ziegen  in  den  Fällen  zu  §.  37  unter
Nr.  4  mit  der  dort  angegebenen  Einschränkung  bei  einfinnigen  Thieren;
Tc)  durch  Kochen,  Dämpfen,  Pökeln  oder  Durchkühlen:
bei  Finnen  des  Rindoiehs  in  den  Fällen  zu  §.  37  unter  III  Nr.  4  mit  der
dort  angegebenen  Einschränkung  bei  einfinnigen  Thieren.
(2)  An  Stelle  des  Kochens  oder  Pökelns  kann  sir  Feit  das  Ausschmelzen  treten.

8.  8
Die  Behandlung  des  Fleisches  behufs  Banscharmachung  zum  Genusse  für  Menschen  (§.  38)
hat  nach  folgenden  Vorschriften  zu  geschehen:

1.  Das  Ausschmelzen  des  Fettes  ist  nur  dann  als  genügend  anzusehen,  wenn  es  entweder  in
offenen  Kesseln  vollkommen  verflüssigt  oder  in  Dampfapparaten  vor  dem  Ablassen  nachweislich
  auf  mindestens  100°  C.  erwärmt  worden  ist.

Das  Kochen  des  mit  thierischen  Schmarotzern  durchsetzten  Fleisches  in  Wasser  ist  nur  dann
als  genügend  anzusehen,  wenn  es  unter  der  Einwirkung  der  Hitze  in  den  innersten  Schichten
grau  (Rindfleisch)  oder  grauweiß  (Schweinefleisch)  verfärbt  und  wenn  der  von  frischen
Schnittflächen  abfließende  Saft  eine  röthliche  Farbe  nicht  mehr  besitzt.  Das  Fleisch  von
Thieren,  welche  mit  pflanzlichen  Schmarotzern  (Infektionskeimen)  behaftet  sind,  ist  in  Stücken
von  nicht  über  15  Centimeter  Dicke  mindestens  2½  Stunden  in  kochendem  Wasser  zu  halten.

o
        <pb n="147" />
        3.

—  134  —4

Das  Dämpfen  des  Fleisches  (in  Dampfkochapparaten)  ist  als  ausreichend  nur  dann
anzusehen,  wenn  das  Fleisch,  auch  in  den  innersten  Schichten,  nachweislich  10  Minuten
lang  einer  Hitze  von  80°  C.  ausgesetzt  gewesen  ist,  oder  wenn  das  in  nicht  über  15  Centimeter
  dicke  Stücke  zerlegte  Fleisch  bei  ½  Atmosphäre  Ueberdruck  mindestens  2  Stunden
lang  gedämpft  und  auch  in  den  innersten  Schichten  grau  (Rindfleisch)  oder  grauweiß
(Schweinefleisch)  verfürbt  und  wenn  der  von  frischen  Schnittflächen  abfließende  Saft  eine
röthliche  Farbe  nicht  mehr  besitzt.
Behufs  Pökelung  ist  das  Fleisch  in  Stücke  von  nicht  über  2½  Kilogramm  Schwere  zu
zerlegen.  Diese  Stücke  sind  in  Kochsalz  zu  verpacken  oder  in  eine  Lake  von  mindestens
25  Gewichtstheilen  Kochsalz  auf  100  Gewichtstheile  Wasser  zu  legen.  Diese  Pökelung  hat
mindestens  drei  Wochen  zu  dauern.

Wenn  die  Pökellake  mittelst  Lakespritzen  eingespritzt  wird,  genügt  ein  14tägiges  Aufbewahren
  des  so  behandelten  Fleisches  unler  polizeilicher  Kontrole.
Die  Durchkühlung  des  Fleisches  zum  Zwecke  der  Ablödtung  der  Rinderfinnen  hat  21  Tage
in  ile  oder  Gefrierräumen  zu  erfolgen,  welche  eine  tadellose  Frischerhaltung  des  Fleisches
ermöglichen.

Weitere  Behandlung  und  Kennzeichnung  des  Fleisches.

8.  40.

Der  Beschauer  hat  Fleisch,  welches  einen  Anlaß  zur  Beanstandung  auf  Grund  der  Bestimmungen
  in  den  §§.  33  bis  37  nicht  giebt,  als  tauglich  zum  Genusse  für  Menschen  zu  erklären.  Jedoch
ist  das  taugliche  Fleisch  als  in  seinem  Nahrungs=  und  Genußwerth  erheblich  herabgesetzt  zu  erklären,
unbeschadet  der  den  landesrechtlichen  Vorschriften  im  §.  24  des  Gesetzes  vorbehaltenen  Regelung  des
Vertriebs  und  der  Verwendung  solchen  Fleisches,  wenn  einer  der  nachstehenden  Mängel  festgestellt  ist:

1.

8#

□

S

Tuberkulose,  die  nicht  auf  ein  Organ  beschränkt  ist,  wenn  hochgradige  Abmagerung  nicht
vorliegt,  auch  ausgedehnte  Erweichungsherde  nicht  vorhanden  sind  und  entweder
a)  die  tuberkulösen  Veränderungen  sich  nicht  blos  in  den  Eingeweiden  und  im  Euter
vorfinden,  jedoch  Erscheinungen  einer  frischen  Blutinfektion  fehlen  oder
b)  die  Krankheit  sonst  an  den  veränderten  Organen  eine  große  Ausdehnung  erlangt  hat;

Vorhandensein  nur  einer  gesundheitsschädlichen  Finne  im  Sinne  des  §.  34  Nr.  2  bei

Rindvieh,  Schweinen,  Schafen  und  Ziegen,  wenn  sich  weitere  Finnen  nicht  vorfinden,  auch
nachdem  eine  Durchsuchung  des  ganzen  Körpers  nach  Zerlegung  des  Fleisches  in  Stücke
von  etwa  2  ⅛½  Kilogramm  Gewicht  vorgenommen  ist;

.  fischiger  oder  thraniger  Geruch  oder  Geschmack,  ferner  sonstige  mäßige  Abweichung  in

Bezug  auf  Geruch  und  Geschmack  sowie  solche  Abweichungen  in  Bezug  auf  Farbe,
Zusammensetzung  und  Haltbarkeit,  namentlich
oberflächliche  Zersetzung,  mäßiger  unangenehmer  Harngeruch,  Geschlechtsgeruch,  Geruch
nach  Arznei=  oder  Desinfektionsmitteln  und  dergl.,  mäßige  Wässerigkeit,  mäßige  Gelbfärbung
  in  Folge  von  Gelbsucht,  mäßige  Durchsetzung  mit  Blutungen,  Miescherschen
Schläuchen  (vergl.  jedoch  §.  34  Nr.  3,  §.  35  Nr.  1)  oder  Kalkablagerungen;

.  vollständige  Abmagerung,  wenn  nicht  der  Fall  des  §.  33  Nr.  17  vorliegt;
.  Unreife  oder  nicht  genügende  Entwickelung  der  Kälber;
.  unvollkommenes  Ausbluten,  insbesondere  bei  nothgeschlachteten  Thieren  und  in  den  im

§.  2  Nr.  1  bezeichneten  plötzlichen  Todesfällen,  sofern  nicht  Veränderungen  vorliegen,  welche
eine  Behandlung  des  Fleisches  nach  Maßgabe  der  Bestimmungen  in  den  §§.  33  und  34
erforderlich  machen.

S.  41.

(1)  Beanstandetes  Fleisch  ist  vom  Beschauer  vorläufig  zu  beschlagnahmen.  Der  Beschauer  hat
hiervon  dem  Besitzer  oder  dessen  Vertreter  sowie  der  Polizeibehörde  unter  Angabe  des  Beanstandungsgrundes
  sofort  Miltheilung  zu  machen.

(2)  Die  Polizeibehörde  hat  über  die  weitere  Behandlung  des  beanstandeten  Fleisches  gemäß
§§.  38,  39  und  45  Entscheidung  zu  treffen  und  hiervon  sofort  den  Besitzer  oder  dessen  Vertreter  zu  benachrichtigen.
        <pb n="148" />
        —  14*  —

S.  42.

(1)  Der  Beschauer  hat  das  untersuchte  Fleisch  alsbald  zu  kennzeichnen.  Nur  wenn  der  Besitzer
beanstandeten  Fleisches  oder  sein  Vertreter  sofort  erklärt,  daß  er  sich  bei  der  Entscheidung  nicht  beruhigen
werde,  ist  das  Fleisch  vorläufig  mit  einem  Erkennungszeichen,  das  leicht  wieder  entfernt  werden  kann,  zu
versehen.  Die  Landesbehörden  können  gestatten,  daß  in  öffentlichen  Schlachthöfen  von  der  Anbringung
des  Erkennungszeichens  an  einzelnen  Organen  oder  Fleischtheilen  abgesehen  wird,  wenn  dieselben  sofort
unter  amtlichen  Verschluß  gebracht  werden.

(2)  Vorläufig  mit  einem  Erkennungszeichen  versehenes  Fleisch  ist  zu  kennzeichnen,  sobald  das  Ergebniß
  der  zmersachen  endgültig  feststeht.

(3)  In  den  Fällen  der  §§.  35,  36  darf  die  Kennzeichnung  der  einzelnen  Stücke  unterbleiben,  wenn
die  unschädliche  Beseiligung  anderweit  sicher  gestellt  ist.

(4)  Die  am  Fleische  nach  §§.  43,  44  angebrachten  Kennzeichen  sind  zu  berichtigen,  wenn  die  Entscheidung
  des  ersten  Beschauers  in  Folge  eingelegter  Beschwerde  (F.  46)  oder  von  Aufsichtswegen  abgeändert
  worden  ist.

 

F.  43.

(1)  Die  Kennzeichnung  des  Fleisches  erfolgt  mittelst  Farbstempels  mit  nicht  gesundheitsschädlicher,
haltbarer  blauer  Farbe  oder  mittelst  Brandstempels.

(2)  Jeder  Stempel  trägt  als  Aufschrist  den  Namen  oder  das  Zeichen  des  Schaubezirkes.  Thierärzten
  ist  es  gestattet,  einen  Stempel  mit  ihrem  Namen  zu  verwenden,  wenn  sie  außerhalb  ihres  gewöhnlichen
  Schaubezirkes  abzustempeln  haben.

(3)  Die  Stempel,  ausgenommen  die  für  Fleisch  von  Einhufern  und  Hunden  bestimmten,  sind  für
das  bei  der  Untersuchung  tauglich  befundene  Fleisch  von  kreisrunder  Form  bei  mindestens  3,5  Centimeter
Durchmesser;  für  das  im  Nahrungs=  und  Genußwerth  erheblich  herabgesetzte  (minderwerthige)  Fleisch  von
gleicher  Form,  jedoch  umschlossen  von  einem  gleichseitigen  Vierecke;  für  das  bei  der  Untersuchung  als
zum  Genuß  untauglich  befundene  und  unschädlich  zu  beseitigende  Fleisch  von  dreieckiger  Form  bei
mindestens  5  Centimeter  Seitenlänge:  für  das  zum  Genusse  bedingt  taugliche  Fleisch  von  viereckiger
Form  mit  mindestens  4  Centimeter  Seitenlänge.

Tauglich.  Erheblich  herabgesezt  im  Unkanglich.  Bedingt  tauglich.
Nahrungs-  und  Grunhwerthe.

 

Schaubezirk.  Schaubezirk.

 

 

 

 

(4)  Das  tauglich  befundene  Fleisch  von  Pferden  und  anderen  Einhufern  ist  mit  einem  rechteckigen
Stempel  von  mindestens  5  und  2  Centimeter  Seitenlänge  zu  versehen.  Derselbe  trägt  außer  dem  Namen
des  Beschaubezirkes  die  Aufschrift  „Pferd“.

éleisch  von  Einhufern.

Pferd.
Schaubezirk.
        <pb n="149" />
        –  15  —

(5)  Für  das  tauglich  befundene  Hundefleisch  ist  ein  rechteckiger  Stempel  von  mindestens  5  und
2  Centimeter  Seitenlänge  zu  verwenden,  welcher  außer  dem  Namen  des  Beschaubezirkes  die  Ausschrift

„Hund“  trä
5  at.  HGundesieisch.

 

Hund.
Schaubezirk.

 

 

 

(6)  An  jedem  Stempel  müssen  die  Schriftzeichen  und  die  Ränder  scharf  ausgeprägt  sein.

S.  44.
(1)  Die  Stempelabdrücke  sind  an  jeder  Körperhälfte  mindestens  an  den  nachverzeichneten  Körperstellen
  anzubringen  und  zwar:
I.  Bei  Rindern  und  Pferden,  Eseln,  Maulthieren  und  Mauleseln:
.  auf  der  Seitenfläche  des  Halses,
an  der  hinteren  Vorarmfläche,
.  auf  der  Schulter,
auf  dem  Rücken  in  boer  Nierengegend,
auf  der  inneren  un
auf  der  äußeren  zadg  des  Hinterschenkels,
.  an  der  Zunge  und  am  Kopfe.
II.  Bei  Kälbern,  erforderlichenfalls  nach  Lostrennung  der  Haut  an  den  betreffenden  Stellen:
1.  auf  der  Schulter  oder  an  der  hinteren  Vorarmfläche,
2.  neben  dem  Nierenfett  oder  auf  dem  Rücken,
3.  auf  der  Brust,
4.  auf  der  Keule,  am  Becken  oder  am  Unterschenkel.
III.  Bei  Schweinen:
am  Kopfe,
auf  der  Seitenfläche  des  Halses,
auf  der  Schulter,
auf  dem  Rücken,
auf  dem  Bauche
.  auf  der  Aubenfliche  des  Hinterschenkels.
IV.  Bei  Schafen,  Ziegen  und  Hunden,  erforderlichenfalls  nach  Lostrennung  der  Haut  an
den  betreffenden  Stellen:
1.  auf  dem  Halse,
2.  auf  der  Schulter,
3.  auf  dem  Rücken,
4.  an  der  inneren  Fläche  des  Hinterschenkels.
Bei  nicht  enthäuteten  Lämmern  genügt  die  Stempelung  in  der  Nähe  des
Schaufelknorpels  und  neben  dem  Nierenfette.

(2)  Außerdem  ist  der  Beschauer  verpflichtet,  auf  Wunsch  des  Besitzers  die  Stempelabdrücke  noch
an  weiteren  Stellen  des  Thierkörpers  anzubringen.

(3)  Im  Falle  des  §.  40  Nr.  2  ist  jedes  einzelne  Fleischstück  zu  stempeln.

rpsr-Unschädliche

  Beseitigung  des  beanstandeten  Fleisches.
S.  45.

(1)  Die  unschädliche  Beseitigung  des  Fleisches  hat  zu  erfolgen  entweder  durch  höhere  Hitzegrade
(Kochen  oder  Dämpfen  bis  zum  Zerfalle  der  Weichtheile,  trockene  Destillation,  Verbrennen)  oder  auf
        <pb n="150" />
        —  16*  —

chemischem  Wege  bis  zur  Auflösung  der  Weichtheile.  Die  hierdurch  gewonnenen  Erzeugnisse  können
technisch  verwendet  werden.

(2)  Wo  ein  derartiges  Verfahren  unthunlich  ist,  erfolgt  die  Beseitigung  durch  Vergraben  thunlichst
an  Stellen,  welche  von  Thieren  nicht  betreten  werden.  Vor  dem  Vergraben  ist  das  Fleisch  mit  tiefen
Einschnitten  zu  versehen  und  mit  Kalk  oder  feinem  trockenen  Sande  zu  bestreuen  oder  mit  Theer,  rohen
Steinkohlentheerölen  (Karbolsäure,  Kresol)  oder  Alpha-Naphthylamin  in  fünfprozentiger  Lösung  zu  übergießen.
  Die  Gruben  sind  so  tief  anzulegen,  daß  die  Oberfläche  des  Fleisches  von  einer  mindestens
1  Meter  starken  Erdschicht  bedeckt  ist.  Der  Reichskanzler  ist  ermächtigt,  weitere  als  die  vorstehend  bezeichneten
  Mittel  zur  unschädlichen  Beseitigung  zuzulassen.

(83)  Auch  kann  nach  näherer  Anordnung  der  Landesregierung  im  Einzelfalle  die  unschädliche  Beseiligung
  auf  andere  Weise  zugelassen  werden,  jedoch  nur  mit  der  Maßgabe,  daß  die  unschädliche  Beseitigung
  polizeilich  überwacht  wird.  Mit  thierischen  Schmarotzern  durchsetzte  Fleischtheile  sind  jedoch  stets
nach  Vorschrift  der  Abs.  1  und  2,  trichinöses  Fleisch  nur  nach  Maßgabe  des  Abs.  1  unschädlich  zu  machen.

Rechtsmittel.

.  46.

Gegen  die  Entscheidungen  der  Beschauer  n  der  Polizeibehörde  kann  von  dem  Besitzer  Beschwerde
eingelegt  werden.  Die  näheren  Bestimmungen  sind  von  den  Landesregierungen  mit  der  Maßgabe  zu
erlassen,  daß  im  Falle  der  Beanstandung  durch  einen  thierärztlich  nicht  vorgebildeten  Beschauer  das  Gutachten
  eines  approbirten  Thierarztes  eingeholt  werden  muß  und  im  Falle  der  Beanstandung  durch  einen
approbirten  Thierarzt  mindestens  noch  ein  weilerer  geeigneter  Sachverständiger  anzuhören  ist.

Beschaubücher.

§.  47.

(1)  Jeder  Beschauer  hat  ein  Tagebuch  nach  Anlage  1  zu  führen,  in  welches  sämmtliche  zur
Beschau  angemeldeten  Thiere,  die  Ergebnisse  der  Beschau  und  die  hierauf  getroffenen  Anordnungen  einzutragen
  sind.

(2)  Außerdem  hat  er  alljährlich  eine  stalistische  Zusammenstellung  der  Jahresergebnisse  der  Beschau
nach  einem  vom  Bundesrathe  festzustellenden  Formulare  bei  der  von  der  Landesregierung  zu  bestimmenden
Stelle  einzureichen.

(3)  An  Stelle  des  Tagebuchformulars  nach  Anlage  1  dürfen  in  Landestheilen,  in  denen  für  die
Beschauer  schon  jetzt  andere  Formulare  vorgeschrieben  sind,  diese  in  Gebrauch  befindlichen  Formulare  auf
Anordnung  der  Landesregierung  noch  bis  zum  31.  Dezember  1909  zur  Verwendung  gelangen,  sofern  sie
derart  eingerichtet  sind,  daß  darin  die  erforderlichen  Angaben  nach  Anlage  1  enthalten  sind.

(4)  Die  Landesregierungen  können  anordnen,  daß  an  Orten,  wo  mehrere  Beschauer  angestellt
sind  (z.  B.  in  Schlachthofen),  die  Bücher  gemeinsam  geführt  werden.

(5)  Der  Reichskanzler  ist  ermächtigt,  anzuordnen,  daß  die  stalistischen  Zusammenstellungen  oder
Auszüge  daraus  von  den  Landesregierungen  an  eine  von  ihm  zu  bezeichnende  Stielle  eingereicht  werden.

(6)  Auf  Verlangen  hat  der  Beschauer  eine  besondere  Bescheinigung  über  die  erfolgte  Untersuchung
nach  Anlage  2  auszustellen.

(7)  Die  Bücher  der  Beschauer  dürfen  nicht  eher  als  drei  Jahre  nach  der  letzten  Eintragung  vernichtet
  werden.

Beaufsichtigung  der  Fleischbeschau.

S.  48.
Die  gesammte  Thätigkeit  der  Beschauer  ist  nach  Maßgabe  der  von  den  Landesregierungen  zu
erlassenden  Vorschristen  dergestalt  einer  fachmännischen  Kontrole  zu  unterwerfen,  daß  in  jedem  Fleischbeschaubezirke
  mindestens  alle  zwei  Jahre  eine  Revision  stattfindet.
        <pb n="151" />
        Staat:
Provinz:
Kreis:

Schaubezir:  .

—  17*  —
Anlage  1.

Jahr  19  .

Tagebuch

für

Beschauer.

Geführt  von
zu
(Name  des  Beschaners)
Angefangen  am

Geschlossen  am
        <pb n="152" />
        Bezeichnung  des  Zeit  der  Ergebniß  der  Unterq
  Sclachtsiers  Name  3  suchung  vor
au-  na
500  d  eee  uIuntersuchung  dem  Schlachten
e  -
Geschlechty.  des  vor  nach  (ob
Nr.  meldung.  .  ")  dem  thlerärztlichen  Be-(Bei
  Beanstandung  Besitzers.  schauer  überwiesen?:
Angabe  weiterer  Er-  %  dem  Schlachten.  b)  übernommen  vonr;
kennungsmerkmale.)  "„  2  Schiachtung  gestattet;
Tag.|Stunde.  Tag.  undel  Tag.  Stunde.  Schlachtung  verboten
1.  2.  8.  5.  6.  J.  10.

 

 

 

 

 

 

 

 

Bemerkungen:  Für  biesen  Eintrag  sind  die  Bezeichnungen  Pferd,  Bulle,  Ochse,  Kuh,  Jungrind,  Kalb,  Schwein,
Schaf  Ziege,  Hund  anzuwenden.  Die  Bezeichnung  „Jungrind“  gilt  für  Thiere  beiderlei  Geechts.


*)  Kommt  nur  für  das  Tagebuch  in  Betracht,  welches  von  einem  Beschauer  geführt  wird,  der  nicht  als
Thierarzt  approbirt  ist.  Es  ist  der  Name  und  Wohnort  desjenigen  thierärztlichen  Beschauers  einzutragen,
  an  welchen  die  weitere  Beschau  überwiesen  worden  ist.

2)  Kommt  nur  für  das  Tagebuch  in  Betracht,  welches  von  einem  Beschauer  geführt  wird,  der  als
Thierarzt  approbirt  ist.  Es  ist  der  Name  und  Wohnort  desjenigen  nicht  als  Thierarzt  approbirten
        <pb n="153" />
        19*

 

Untersuchung  vor
der  Schlachtung
ist  unterblieben
wegen
(Angabe  des
Grundes:  Nothschlachtung,
  Tod  in
Folge  von
Verunglückung,
Blitzschlag,  Erschießen
in  Nothfällen  2c.).

Ergebniß  der  Untersuchung
  nach  dem
Schlachten

a)  demthierärztlichen  Beschauer
überwiesen?)z

b)  übernommen  von?;

F)  tauglich  ohne  Einschränkung;

)  tauglich,  aber  im  Nahrungsund
  Genußwerth  erheblich
herabgesetzt  mminderwerthig!;

e)ganz  oder  theilweise  beanstandet
  (untauglich  oder  bedingt
  tauglich!#).

(ob

 

11.

12.

Grund
der
Beanstandung))
oder
Minderwerthigkeitserklärung
  (Spalte  12
unter  d).

 

13.

Weitere  Behandlung
des  beanstandeten

(ob  Fleisches

a)  vernichtet;

b)  nach  §.  45  Abs.  1  oder  3  der
Ausführungsbestimmungen
verwerthet;

I)  gekocht,  gedämpft  oder  (Fett)
ausgeschmolzen;

d)  gepökelt;

e)  gekühlt  §.  39  Nr.  5
der  Ausführungsbestimmungen
  —).

14.

 

Bemerkungen

(3.  B.
zurückgezogen,
Beschwerde  erhoben,
Entscheidung  auf  die
Beschwerde
und  dergleichen).

 

 

 

 

 

 

Beschauers  einzutragen,  welcher  wegen  Unzuständigkeit  die  weitere  Beschau  an  den  thierärztlichen  Beschauer
  abgegeben  hat.

*!)  Unter  den  Beanstandungsgründen  sind  auch  diejenigen  anzuführen,  welche  Anlaß  zur  Ueberweisung
der  Beschau  an  den  thierärztlichen  Beschauer  gewesen  sind.

Jeder  Beschauer  hat  sich  auf  den  Eintrag  der  Ergebnisse  der  von  ihm  selbst  vorgenommenen
Untersuchungen  zu  beschränken.  Findet  die  Ueberweisung  der  Beschau  seitens  eines  nicht  als  Thierarzt
approbirten  Beschauers  an  einen  thierärztlichen  Beschauer  statt,  so  hat  ersterer  in  Spalte  10  oder  12
lediglich  die  Thatsache  der  Ueberweisung  und  in  Spalte  13  den  Grund  hierfür  einzutragen.

3*
        <pb n="154" />
        <pb n="155" />
        218  —

(Muster  eines  ausgefüllten  Formulars  für  einen  nicht  als  Thierarzt
approbirten  Beschauer.)
Unter-Aulage.

 

Staat:  47//2a##t.  Jahr  1903.
Provinz:  —

Kreis:  Cö#en.

Schanubezirk:  Klein-  Paschleben  7.

Tagebuch

für

Beschauer.

Geführt  von

Al.g  Sche  zu  Knll  ll.

(Name  des  Beschauers.)

Angefangen  am  7.  Juunr  10)0.

Geschlossen  am.
        <pb n="156" />
        Bezeichnung  des  Zeit  der  Ergebniß  der  Unter-Schlachtthiers
  Name  —  —  —  suchung  vor
Lau-  nach  und  Wohnort  Untersuchung  dem  Schlachten
fende  Art  und  An-  ·  ·
Gefchlechtl).  des  vor  nach  (ob
Nr.  Hei  Beanstandung  meldung.  .  Ca  dem  thierartlicen  Be-'
  auer  überwiesen:
Angabe  weiterer  Er-  Besiters.  dem  Schlachten.  b)  übernommen  von7;
kennungsmerkmale.)  J  ——  —  «  s  c)  Schlachtung  gestatiet;
Tag.  Stunde.  Tag.  Stunde.  Tag.  Stunde.  q)  Schlachtung  verboten).
11  2„  3.  45.  6.  JW.  9  10.
J.  Kuh  X,  2.  I.  7  V.  2.  I.  1%0%  F.  3.  J.  9  V.  Schlachtung  gestattet.
SSchiceim  (ma#nnlch,  0  ——
2.sri,  schicars  z-  3  2.  7  6  V.  2.  I.  72  VWM.  3J.  1  2N  Tesg!.
gesieckt).  4*  asc  e  .  *415ô  ——
,  ..  F.  Huber,
*45  S/  b  Kl.  Paschlzben.  4.  W.  8  V.  4.  I.  *7  F.  4  1  N  6  Desg!l.
4  —*“N  —  E.  gehreile  4  I.  8V  1  9  yF  —  DHDem  b###reLhmann
Hornband  775).  KE.  Baschleben.  «  «  "  ».  n  Frents  übertoiesen.
————————  4%
5.  Fechte  Hulfte  Schni-  B.  1  1  7.  1  8SV.  —  —  V7.  1.  10  F.  —
eschken  11).  #  v  9##edet.
6  Schase  (2  weibliche,  M.  Muuer,
6.  4  Rammel).  Er.  Puschleb-a  7.  J.  9  F.  7.  7.  12  F.  57.  1  27.  Schlacheung  gestatter.
Kun  (rokhbunk,  5  Lesius,  9  s
7.  4  J.  a.)  AI.  Paschleben.  12.  J.  8  V.  12.  J.  9  V.  72.  J.  1  N.  Desgi.
OpOoeiue  (oeiss  mits.  —  s  (G.
8.  Jachuwareen  Flecken  #  *  17.  7.  9  V.  #  13.  7J.  70  WM.  —  —  Schlachtung  verboten.
am  Halse).  ½%  *:  mm
Jungrind  mannlich,  M.  Franz,  «  —
*rm  kaserivt).  Or.  Paschleben.312  —
—  —  ——  ——  I  –  —
10.  Schwein  (Eber).  Er  !&amp;amp;“  14.  JI.  9  VF.  14.  J.  70  P.—  —  Schlachtung  gestatter.
Jungrind  mannich,  3  «  ——
-J.Kzsr,  2  J.  .,  oi,·rlen6.  .  —  f6.  I.  —
Heunt.Ohrmarke  §#131  5  3m;;
12.  Ku/  Dersedbe  16.  IJ.  6  F.  177.  I.  F.  17.  I.  7  N.  Schlachtung  gestattet.
„  Ku#(schware,  kleiner  J.  Heise,  «  «
M.  FMMMM  isoz  *  —.  17.  J  5  N.  18.  7  8V.  18.  7.2  F.  Desg!

 

Schaf,  Ziege,  Hund  anzuwenden.

schlechts.

Die  Bezeichnung

Bemerkungen:  ½  Für  diesen  Eintrag  sind  die  Bezeichnungen:  Pferd,  Bulle,  Ochse  Kuh,  Jungrind,  Kalb,  Schwein,
„Jungrind“

gilt  für  Thiere  beiderlei  Ge-*)

  Kommt  nur  für  das  Tagebuch  in  Betracht,  welches  von  einem  Beschauer  geführt  wird,  der  nicht  als

Thierarzt  approbirt  ist.

Es  ist  der  Name  und  Wohnort  desjenigen  thierärzlichen  Beschauers  einzutragen,

  an  welchen  die  weitere  Beschau  überwiesen  worden  ist
3)  Kommt  nur  für  das  Tagebuch  in  Betracht,  welches  von  einem  Beschauer  geführt  wird,  der  als

Thierarzt  approbirt  ist.

Es  ist  der  Name  und  Wohnort  desjenigen  nicht  als  Thierarzt  approbirten

1  —I1I
        <pb n="157" />
        23*

 

Untersuchung  vor
der  Schlachtung
ist  unterblieben
wegen
Gn  abe  2#5

es:  Rothc/
  ,  Tod  in
S

Vlisschl

-Ekschi·ßttl
in  *

ällen  rc.).

Ergebniß  der  Unterberahgesegtmiwermorthig)


e)  ganz  oder  theilwelse  beanbander

  luntauglich  oder  bedingt
  tauglich?].

erklärung  (Spalte  12

unter  d).

Weitere  Behandlung

suchung  nach  dem  Grund  des  beanstandeten
0%  Schlachten  der  Fleisches

3  thierö  nui  Bescha  1  ichtet;
r  hen  guntrrrnn  Ppelichen  Beschauer  Beanstandung  "  3  %  Abf.  1  oder  3  der
34  von75)  oder  Auesildungsbftimmungen.
c)  tauglich  ohne  e  ·  ..
q)  taugt-ch,  qvekimgiqokaa  Minderwerthigkeits  )  t#  oder  (Fett)

Genuhwerth  erhebllch  XI

5

 

11.

12

14.

Bemerkungen
(3.  B.
zurückgezogen,
Beschwerde  erhoben,
Entscheidung  auf  die
Beschwerde
und  dergleichen).

15.

 

Tauglich  olne  Einschriankung


Dem  rrorte  Lehnann
in  Frents  uberwieten.

Tauglich  —  EFin
—

—  Therurste  Lehmann
n  Frents  en.

gSchase  tauglich  ohne  Ei-Kop

  )  Alliweul.
——

L  Teber.  Trnln

theiliveise  als  untauglich
beamskancet.

Dem  Terurze  Lehmann
in  Frenis  uberuiesen.

Tuuglich  ohne  Eintehrankung.


 

Cans  beanstandet.

 

 

 

u  4.2  mit  orung

bestadons.

Rauichbrandverdacht.

de- 



 

Leberegel.

suberkulore.

Milobrand.

Tuberkulose  und  Oelbauche.


F#ber#ulose  s  Acct
Orodvr  4magertno.

 

 

Leber  (etwa  6009)  vernichtet.

Lunge,  Leber.  Bruusen
(etion  8  109)  —

——  rue  ersod.
###  s  brrvr.

-Assesge  bei  d.r  Fofzer.

nmeldsg  zoreck)e.
rogen.

“  ror#
mmeen  durch  5
Kterar#en  Mann  in
EI
Schlaitviehbe  chau  vorgenommen
  dem
o  KAunse  is
Ces“.

„%  Sut  erk  /  urte  aick
mi-  hnat  iung

 

m“

Beschauers  einzutragen,  welcher  wegen  Unzuständigkeit  die  weitere  Beschau  an  den  thierar#tlichen  Beschauer

  abgegeben  hat

4)  Unter  den  nssnbungegrünben  sind  auch  diejenigen  aufzuführen,  welche  Anlaß  zur  Ueberwerjung
der  Beschau  an  den  thierärztlichen  Beschauer  gewesen  sin
Jeder  Beschauer  hat  sich  auf  den  Eintrag  der  Ergebnisse  der  von  ihm  ielbst  vorgenommenen

untersuchungen  zu  beschränken.

Findet  die  Ueberweisung  der  Beschau  seilens  eines  nicht  als

Thterarzt

approbirten  Beschauers  an  einen  thicrärztlichen  Beschauer  statt,  so  hat  ersterer  in  Spalie  10  oder  12
lediglich  die  Thatsache  der  Ueberweisung  und  in  Spalte  13  den  Grund  hierfür  ein  zutragen.
        <pb n="158" />
        –  24  —

Aulag  2.
Bescheinigung.

schlachtete  heute  ein  ).

Die  Beschau  im  lebenden  Zustand  ist  am  Uhr
vorgenommen  und  ergab,  daß  das  Thier.

war.
2
Die  Beschau  im  geschlachteten  Zustand  ist  am  Uhr

vorgenommen  und  ergab,  daß  das  Fleisch  des  Thieres  als
zu  erachten  war.

Zu  beanstanden  war:

Bemerkungen  #):

Nummer  des  Tagebuchs:

,  den  19

Beschauer.  Thierarzt.  Schauamt.)

1)  Bezeichnung  des  Schlachtthiers  nach  Art  und  Geschlecht.

2  Ist  die  Schlachtvieh=  und  Fleischbeschau  von  zwei  verschiedenen  Beschauern  ausgeführt,  so  hat  an  dieser  Stelle
derjenige  Beschauer,  welcher  das  Thier  in  lebendem  Zustand  untersucht  hat,  Ort  und  Zeit  der  Untersuchung
sowie  seinen  Namen  mit  Amtsbezeichnung  und  die  Nummer  seines  Tagebuchs  einzutragen.

:)  Beie  Nothschlachtungen  isl  ein  besonderer  Vermerk  einzutragen.

*)  Nichtzutreffendes  ist  durchzustreichen.
        <pb n="159" />
        Prufungsvorxschriften  für  die  Eleischbeschaner.

S.  1
Zur  Ausübung  der  Fleischbeschau  dürfen  außer  approbirten  Thierärzten  nur  solche  Personen
amtlich  verwendet  werden,  welche  durch  das  Bestehen  der  vorgeschriebenen  Prüfung  genügende  Kenntnisse
nachgewiesen  haben.
Die  Vorschriften  über  die  Prüsung  und  Anstellung  von  Personen  zur  amtlichen  Ausübung  der
Trichinenschau  werden  hierdurch  nicht  berührt.

8.  2.
Die  Prüfung  ist  vor  der  von  der  Landesregierung  zu  bezeichnenden  Prüfungskommission  für
Fleischbeschauer  abzulegen.
Prüfungskommission  ist  in  der  Weise  zu  bilden,  daß  ihr  mindestens  zwei  Thierärzte,  darunter
jedenfalsd  en  in  amtlicher  Stellung  befindlicher,  womöglich  höherer  beamteter  Thierarzt,  angehören.

Zur  Prüfung  dürfen  nur  zugelassen  werde.  2  Bewerber  männlichen  Geschlechts,  die
1.  das  23.  Lebensjahr  vollendet  und  das  50.  Lebensjahr  noch  nicht  überschritten  haben:
körperlich  tauglich,  insbesondere  im  Vollbesitz  ihrer  Sinne  sind;
mindestens  vier  Wochen  lang  einen  regelmäßigen  theoretischen  und  praktischen  Unterricht
in  der  Schlachtvieh=  und  Fleischbeschau  in  einem  öffentlichen  Schlachthofe  unter  Leilung
eines  die  Fleischbeschau  dort  amtlich  ausübenden  Thierarztes  genossen  haben.
Die  Landesregierung  bezeichnet  die  Schlachthöfe,  bei  denen  die  Ausbildung  erfolgen

  darf,  sowie  die  Leiter  des  Unterrichts.

Ausnahmsweise  dürfen  Bewerber  zugelassen  werden,  die  das  23.  Lebensjahr  noch  nicht  vollendet
oder  das  50.  Lebensjahr  bereils  überschritten  haben.

Die  Zulassung  zur  Prüfung  ist  zu  versagen,  wenn  Thatsachen  vorliegen,  welche  die  Unzuverlässigkeit
des  Nachsuchenden  in  Bezug  auf  die  Ausübung  des  Berufs  als  Fleischbeschauer  darthun.

Ueber  die  Zulassung  zur  Prüfung  entscheidet  der  Vorsitzende  der  Prüfungskommission.  Gegen
die  Versagung  kann  von  dem  Zurückgewiesenen  Beschwerde  eingelegt  werden.  Die  näheren  Bestimmungen
hierüber  sind  von  den  Landesregierungen  zu  erlassen.

Sr-S.

  4
Dem  Gesuch  um  Zulassung  zur  Prüfung  sind  außer  einem  Altersnachweise  (§.  3  Abs.  1  Nr.  1),
einem  ärztlichen  Zeugniß  über  die  erforderliche  hürperbeichefenhen"  (§.  3  Abs.  1  Nr.  2)  und  einer
Bescheinigung  über  die  vorgeschriebene  Ausbildung  (§.  3  Nr.  3)  ein  lanner  selbstgeschriebener
Lebenslauf  und  ein  amtliches  Führungszeugniß  beizufügen.

Durch  die  Prüfung  ist  festzustellen,  ob  des  Pfing  diejenigen  Kenninisse  und  Fertigkeiten  besitzt,
welche  für  Personen,  die  nicht  die  Approbation  als  Thierarzt  besitzen,  zur  Ausübung  der  Schlachtviehund
  Fleischbeschau  nach  Maßgabe  des  Gesetzes  sowie  der  zugehörigen  Ausführungsbestimmungen
erforderlich  sind.

Die  Prüfung  zerfällt  in  einen  theoretischen  und  in  einen  praktischen  Theil.
        <pb n="160" />
        —  26*  —

8.  6.

Im  theoretischen  Theile  der  Prüfung  soll  der  Prüfling  die  erforderlichen  Kenntnisse  auf  nachstehenden
  Gebieten  nachweisen:
Haupdikennzeichen  der  Gesundheit  an  lebenden  Thieren;
Benennung  und  regelrechte  Beschaffenheit  der  einzelnen  Organe  und  sonstigen  Körpertheile
der  geschlachteten  Thiere;
Grundzüge  der  Lehre  vom  Blutkreislauf  und  vom  Lymphstrom  in  Beziehung  auf  die
Verbreitung  von  Krankheitserregern  im  Thierkörper;
hauptsächliche  Schlachtmethoden  und  gewerbsmäßige  Ausführung  der  Schlachtungen;
Wesen  und  Merkmale  der  für  die  Fleischbeschau  vornehmlich  in  Betracht  kommenden
Thierkrankheiten  und  fehlerhaften  Zustände  des  Fleisches;
wesentliche  Bestimmungen  über  die  Schlachtvieh=  und  Fleischbeschau  im  Inlande;
wichtigste  Bestimmungen  über  die  Bekämpfung  der  Viehseuchen,  namentlich  in  Bezug  auf
die  Anzeigepflicht,  Maßnahmen  vor  polizeilichem  Einschreiten  und  Schlachtverbote;
Führung  der  Dienstbücher  und  Erstattung  kurzer  schristlicher  Berichte.

"„  —

§.  7.
Im  praklischen  Theile  der  Prüfung  hat  der  Prüfling  innerhalb  einer  angemessenen  Zeit  folgende
Arbeiten  auszuführen:

1.  Aufnahme  der  Erkennungsmerkmale  sowie  Untersuchung  und  Beurtheilung  eines  lebenden
Schlachtthiers  mit  Rücksicht  auf  die  Genußtauglichkeit  des  Fleisches  gemäß  den  Ausführungsbestimmungen
  zu  dem  Gesetze;

2.  vollständige  Untersuchung  und  Beurtheilung  eines  geschlachteten  Rindes,  eines  Schweines
und  eines  anderen  Stückes  Kleinvieh  (Kalb,  Schaf  oder  Ziege)  nach  Vorschrift  der  einschlägigen
  Bestimmungen;

3.  Bestimmung  der  Thierart,  von  welcher  ein  vorgelegtes  Organ  herstammt;

4.  Bestimmung  und  Erläuterung  mehrerer  veränderter  Körpertheile  von  Schlachtthieren  mit
Rücksicht  auf  die  Fleischbeschau.

8.  8.

Das  Schlußergebniß  der  Prüfung  wird  in  gemeinsamer  Berathung  der  Mitglieder  der  Prüfungs-=kommission
  sestgestellt.

Die  Prüfung  gilt  als  bestanden,  wenn  die  Mehrheit  der  Mitglieder,  darunter  der  Vorsitzende,
dies  erklärt.  Gehören  der  Kommission  nur  zwei  Mitglieder  an,  so  ist  Stimmeneinheit  erforderlich.

Wer  die  Prüfung  besteht,  erhält  einen  von  dem  Vorsitzenden  der  Prüfungskommission  nach  anliegendem
  Muster  auszufertigenden  Befähigungsausweis.

Im  Falle  Nichtbestehens  der  Prüfung  hat  der  Vorsitzende  einen  entsprechenden  Vermerk  in  die
Bescheinigung  über  die  genossene  Ausbildung  (S.  3  Abs.  1  Nr.  3)  einzutragen.

Die  Wiederholung  der  Prüfung  ohne  Wiederholung  der  Ausbildung  (F.  3  Abs.  1  Nr.  3)  darf
nur  vor  derjenigen  Prüfungskommission  erfolgen,  welche  die  erste  Prüfsung  abgenommen  hat,  und  zwar
frühestens  vier  Wochen  nach  der  vorangegangenen  Prüfung  und  höchstens  zweimal.  Hat  der  Prüfling
so  mangelhafte  Kenninisse  und  Fertigkeiten  gezeigt,  daß  eine  Wiederholung  der  Ausbildung  vor  erneuter
Zulesns  zur  Prüfung  erforderlich  erscheint,  so  ist  ihm  dies  bei  Mittheilung  des  Ausfalls  der  Prüfung
zu  eröffnen.

8.  9.

Die  Fleischbeschauer  haben  sich,  sofern  sie  weiter  amtlich  thätig  zu  sein  wünschen,  alle  drei  Jahre
einer  Nachprüfung  vor  einem  hiermit  beaustragten  beamteten  Thierarzte  zu  unterziehen.  Hierbei  ist  unter
sinngemäßer  Anwendung  der  Bestimmungen  der  §hF.  6  und  7  festzustellen,  ob  der  Prüfling  in  theoretischer
und  praklischer  Hinsicht  die  behufs  zuverlässiger  Ausübung  der  Schlachtvieh=  und  Fleischbeschau  erforderlichen.
  Kenntnisse  und  Fertigkeiten  noch  besitzt.  Der  Ausfall  der  Nachprüfung  ist  auf  dem  Befähigungsausweise
  von  dem  prüfenden  Thierarzte  zu  vermerken.

Der  Befähigungsausweis  erlischt

1.  wenn  der  Fleischbeschauer  die  Nachprüfung  nicht  bestanden  hat;  dies  gilt  auch  dann,  wenn
er  sich  etwa  der  Nachprüsung  schon  vor  Ablauf  von  drei  Jahren  unterzogen  hat;
        <pb n="161" />
        –  2  —

2.  wenn  sich  der  Fleischbeschauer  nicht  vor  Ablauf  von  drei  Jahren  zur  Nachprüfung  gemeldet
  hat;

3.  wenn  der  Inhaber  des  Befähigungsausweises  zwei  Jahre  hindurch  weder  als  Fleischbeschauer
  amtlich  thätig  gewesen  ist,  noch  während  dieser  Zeit  einen  Beruf  ausgeübt  hat,
welcher  ihn  dauernd  mit  den  für  die  Ausübung  der  Fleischbeschau  in  Betracht  kommenden
Verhältnissen  in  nahe  Beziehungen  brachte.

Der  Befähigungsausweis  kann  wiedergewonnen  werden

im  Falle  unter  1  durch  Bestehen  der  wiederholten  Nachprüfung  innerhalb  sechs  Monalen,

im  Falle  unter  2  durch  Bestehen  der  Nachprüfung,  falls  sich  der  Prüfling  vor  Ablauf  von
fünf  Jahren  seit  dem  Bestehen  der  ersten  Prüfung  meldet;  erfolgt  die  Meldung  später,
so  kann  der  Befähigungsausweis  nur  durch  Ablegung  der  Prüfung  vor  der  Prüfungskommission
  im  vollen  Umfange  der  §F.  5  bis  7  wieder  erworben  werden,

im  Falle  unter  3  nur  durch  Wiederholung  der  Prüfung  vor  der  Prüfungskommission  im
vollen  Umfange  der  §§.  5  bis  7.

8g.  10.

Personen,  welche  zur  Zeit  des  Inkrafttretens  des  Gesetzes  die  Befähigung  zur  Ausübung  der
Fleischbeschau  auf  Grund  eines  staatlich  anerkannten  Besähigungsausweises  bereits  besitzen,  sind  von  der
Ablegung  der  Prüfung  befreit,  sofern  die  Erwerbung  dieses  Befähigungsausweises  unter  Voraussetzungen
und  Bedingungen  erfolgte,  welche  hinsichtlich  des  gesorderten  Maßes  der  Kenntnisse  und  Fertigkeiten  den
vorstehenden  Prüfungsvorschrifsten  im  Wesentlichen  enisprechen.  Der  Bundesrath  bestimmt,  welche  bisher
geltenden  landesrechtlichen  Vorschniften  über  die  Ertheilung  von  Befähigungsausweisen  als  diesen  Anforderungen
  entsprechend  anzusehen  sind.

Personen,  welche  einen  Befähigungsausweis  zwar  nicht  nach  Maßgabe  des  Abs.  1,  aber  doch
auf  Grund  einer  staatlich  geordneten  Prüsung  erworben  haben  oder  zur  Zeit  des  Inkraftiretens  des  Gesetzes
  bereits  ein  Jahr  lang  bei  einer  öffentlichen  Fleischbeschau  als  Fleischbeschauer  amtlich  thätig  gewesen
sind,  dürfen  bei  tadelloser  Dienstführung  auf  Empfehlung  ihrer  Anstellungsbehörden  ohne  Beibringung
des  Nachweises  über  die  vorgeschriebene  Ausbildung  (5.  3  Abs.  1  Nr.  3)  zur  weileren  Ausübung  der
Fleischbeschau  zugelassen  werden,  wenn  sie  sich  innerhalb  sechs  Monaten  nach  dem  Inkrasttreten  des  Gesetzes
  an  zuständiger  Stelle  melden  und  innerhalb  eines  Jahres  nach  dem  Inkrafttreten  des  Gesetzes
eine  Prüfung  vor  einem  von  der  Landesregierung  zu  bezeichnenden  beamteten  Thierarzte  bestehen.
Diese  Prüfung,  zu  welcher  auch  Personen  zugelassen  werden  dürsen,  die  das  fünfzigste  Lebensjahr  übers
  haben,  hat  sich  nur  auf  den  praktischen  Theil  der  im  §.  9  vorgeschriebenen  Nachprüfung  zu
zu  erstrecken.

Die  in  Abs.  1  und  2  genannten  Fleischbeschauer  haben  sich  der  Nachprüfung  nach  Maßgabe  der
Bestimmungen  im  §.  9  zum  ersten  Male  spätestens  drei  Jahre  nach  dem  Inkrafttreten  des  Gesetzes  zu
unterziehen.

Personen,  welche,  ohne  als  Thierarzt  approbirt  zu  sein,  sich  gewerbsmäßig  mit  der  Ausübung
der  Thierheilkunde  beschäftigen  oder  welche  das  Fleischer=  oder  Abdeckereigewerbe,  den  Fleisch=  oder  Viehhandel

  betreiben  oder  Agenten  eines  Viehversicherung  nehmens  sind,  dürfen  als  Fleischbeschauer  nicht
angestellt  werden.
        <pb n="162" />
        —  28*  —
Unter  ·  Aulage.

Befähigungsausweis.

 

Herrn  geboren  an  in
Kreis  (Bezirk  u.  s.  w.)  wohnhaft  zu  mpuurd  hiermit  bescheinigt,  daß  er  von
der  unterzeichneten  Prüfungskommission  am  -  19  in  der  theoretischen  und  praktischen
Fleischbeschau  auf  Grund  der  Prüfungsvorschriften  vom  geprüft  worden  ist  und
diese  Prüsung  bestanden  hat.

Ort  und  Datum.

Die............................  Prüfungskommission  für  Fleischbeschauer.
Dienststempel.  Vorsitzender.

§.  9  der  Prüfungsvorschristen  für  die  Fleischbeschauer  lautet:

Die  Fleischbeschauer  haben  sich,  sofern  sie  weiter  amtlich  thätig  zu  sein  wünschen,  alle  drei  Jahre
einer  Nachprüfung  vor  einem  hiermit  beauftragten  beamteten  Thierarzte  zu  unterziehen.  Hierbei  ist  unter
sinngemäßer  Anwendung  der  Bestimmungen  der  §§.  6  und  7  festzustellen,  ob  der  Prüfling  in  theoretischer
und  praktischer  Hinsicht  die  behufs  zuverlässiger  Ausübung  der  Schlachtvieh=  und  Fleischbeschau  erforderlichen
  Kenntnisse  und  Fertigkeiten  noch  besitzt.  Der  Ausfall  der  Nachprüfung  ist  auf  dem  Befähigungsausweise
  von  dem  prüfenden  Thierarzte  zu  vermerken.

Der  Befähigungsausweis  erlischt

1.  wenn  der  Fleischbeschauer  die  Nachprüfung  nicht  bestanden  hat;  dies  gilt  auch  dann,  wenn
er  sich  etwa  der  Nachprüfung  schon  vor  Ablauf  von  drei  Jahren  unterzogen  hat;

2.  wenn  sich  der  Fleischbeschauer  nicht  vor  Ablauf  von  drei  Jahren  zur  Nachprüfung
gemeldet  hat;

3.  wenn  der  Inhaber  des  Befähigungsausweises  zwei  Jahre  hindurch  weder  als  Fleischbeschauer
  amtlich  thätig  gewesen  ist,  noch  während  dieser  Zeit  einen  Beruf  ausgeübt  hat,
welcher  ihn  dauernd  mit  den  für  die  Ausübung  der  Fleischbeschau  in  Betracht  kommenden
Verhältnissen  in  nahe  Beziehungen  brachte.

Der  Befähigungsausweis  kann  wiedergewonnen  werden

im  Falle  unter  1  durch  Bestehen  der  wiederholten  Nachprüfung  innerhalb  sechs  Monaten,

im  Falle  unter  2  durch  Bestehen  der  Nachprüfung,  falls  sich  der  Prüfling  vor  Ablauf  von
fünf  Jahren  seit  dem  Bestehen  der  ersten  Prüfung  meldet;  erfolgt  die  Meldung  später,
so  kann  der  Befähigungsausweis  nur  durch  Ablegung  der  Prüfung  vor  der  Prüfungskommission
  im  vollen  Umfange  der  §§.  5  bis  7  wieder  erworben  werden,

im  Falle  unter  3  nur  durch  Wiederholung  der  Prüfung  vor  der  Prüfungskommission  im
vollen  Umfange  der  §§.  5  bis  7.
        <pb n="163" />
        —  29  —

Hrrereyr.  :-,  hatam......................,..............  vor  mir  die
Nachprüfung  gemäß  §.  9  der  Prüsungsvorschriften  für  die  Fleischbeschauer  bestanden.

Ort  und  Datum.  Unterschrift
Dienststempel.  mit  Amtsbezeichnung.
Herr  .hatam..................................  vor  mir  die

Nachprüfung  gemäß  §.  9  der  Prüfungsvorschriften  für  die  Fleischbeschauer  bestanden.

Ort  und  Datum.  Unterschrift
Dienststempel.  mit  Amtsbezeichnung.
Herr..........................  hatam.............................»  vor  mir  die

a  Nachprufung  gemäß  §.  9  der  Prüfungsvorschriften  für  die  Fleischbeschauer  bestanden.

Ort  und  Datum.  Unterschrift
Dienststempel.  mit  Amtsbezeichnung.
        <pb n="164" />
        <pb n="165" />
        Eezardheitsgeichen  *  *—

I.  rsstt  der  Schlachtthiere  im

lies-HOPPO



ppspppppk

—

Srbrasn

-

31*

Gemeinfaßliche  Belehrung

Beschauer,  welche  nicht  als  Thierarzt  approbirt  sind.

Anhalt.

Erster  Abschmitt.
uftande.

enden  Zustande.
.  Emahrunqszuf  an  #
.  Körperhaliung,  Stan  Lon,  544.  Aufmertsamkeit
  auf  die  Umgebun
Körperoberfläche.
Verdauungsorgane
Scham,  Scheide,  Euter
Athmungsorgane  ..
d  innere  Körperwärme.

HGe#undheitszeichen  der  Sölechtber:
Vlut  geschlachtetem  Zustande
ut.

Aungen!
Le#u  eutel  und  *z
eber

Magen  und  Varn  %
Milz.  .

 

 

 

Nieren.
Gebärmutter
Das  Muskelsleisch  einschliehlich  des  Fan
Het  und  Bindegewebes,  der  Knochen  un  Gelente
owie  des  Hrustn  und  Bauchfells-.

  Die  Lymphdrüsen

Zweiter  Abs#nitt.

 

Die  Kennzeichen  der  zmichtiaste  Krankheiten  bei  lebenden
und  geschlachteten  Thieren  neb

Bemerk#

Slechwiet=  und  Fleischbeschan.
.  Infektionskrankheiten.

Der  Mibrand  .  .....

Der  Rauschbrand

Die  Binderseuche

Die  Tollw

Die  Naul“  0  Klaueniiuche

Die  Lungen  .

Der  blähchenaurschiag  des  Rindviehs  .

Die  Pockenseuche  der  Schafe

Die  Rinderpest

Der  Rothlauf  der  Schweine.

 

 

iere  im  lebenden  und

agen  über

—

1.  Unschädliche  Beseitigung  des  branstandeten  Fleischee
Hände
3.  Uebersichtliche  Darstellung  der  Formen  der  Tuberchithieren
  und  der  gesundheitskolteilichen
  Behandlung  des  Fleisches  tuberkulöser

□I

2.

 

   
    
  
  
    

 

Unhang.

Reinigung  und  Desinfeltion  der  Messer  und

kulose  bei  Schla

XI
XIII

11.  Das  Nesselfieber
12.  Die  Schweineseuche
13.  Die  S  Aweinepest
14.  Die  .
16.  Die  —*  phweri:  der  Kälbe  er  .
16.  Die  janlchige  Blutvergistung.
17.  Die  zäge  Slutverg  tung
18.  Die  Tuberku
19.  Die  Bberlelos..  6  (Aktinomycose,
II.  Durch  thierische  Schmarotzer  verursachte

Krankheiten  (Invasionskrankheiten).
20.  Die  Finne  des  Rindes  (Cysti-21.
  Finne  des  Schweines,

der  Jiege  (67  icereus

22.
28.  Schläu  e
24.  2  .......
Zg  Finne  (Oysticereus  tenuicollis.
2.
28.  ....
29.  Schafe  ....

III.  Andere  Erkrankungen  und  Mängel.
30.  ...  .......
Al-82.

84.  und  Geschmacksabweichungen  des  Fleisches
86.  und  ähnliche  Versehungsvorgänge,  Ver-86.
  oder  todtgeborene  Thiere
37.  Tod  oder  Tödtung  im  Verenden·
86.  und  Unglücksfälle

XX
        <pb n="166" />
        Erster  Abschnitt.
Gesundheitszeichen  der  Schlachtthiere  im  lebenden  und  geschlachteten  Zuftande.

I.  Gesundheitszeichen  der  Schlachtthiere  im  lebenden  BZustande.

Um  festzustellen,  ob  ein  Schlachtthier  Erscheinungen  einer  Krankheit  nicht  oder  nur  Erscheinungen
von  solchen  Laanselten  zeigt,  welche  unerheblich  find  und  das  Allgemeinbefinden  nicht  wesentlich  stören,
sind  bei  der  Untersuchung  der  Reihe  nach  folgende  Kennzeichen  der  Gesundheit  zu  beachten  (8.  7).*

1.  Ernährungszustand.

Gesunde  Thiere,  welche  zum  Schlachten  bestimmt  werden,  sind  gewöhnlich  gut  genährt.  Bei  ungenügender
  Ernährung,  übermäßiger  Anstrengung,  starker  Milchnutzung  sowie  während  der  Entwicklung
und  im  höheren  Lebensalter  sind  auch  gesunde  Thiere  mager.  Dieser  natürliche  Vorgang  wird  hauptsächlich
  durch  den  Schwund  des  Fettgewebes  herbeigeführt.

2.  Körperhaltung,  Stand,  Gang,  Blick,  Aufmerksamkeit  auf  die  Umgebung.

Gesunde  Thiere  haben  einen  freien  Blick,  sind  lebhaft  und  aufmerksam  auf  ihre  Umgebung.

Gesunde  Rinder  tragen  den  Kopf  hoch,  halten  den  Rücken  gerade,  belasten  ihre  vier  Füße
gleichmäßig,  treten  auf  Antrieb  leicht  zur  Seite  und  sind,  wenn  sie  liegen  und  nicht  zu  stark  ermüdet  sind,
leicht  zum  Aufstehen  zu  bringen.  Nach  dem  Aufstehen  pflegen  gesunde  Thiere  den  Rücken  zu  krümmen.
Alte,  abgetriebene  oder  hochgemästete  Stücke  sind  weniger  lebhaft  als  junge,  ausgeruhte,  nicht  gemästele
  Thiere.
ghelunde  Schafe  tragen  den  Kopf  hoch,  richten  die  Ohren  auf  und  widersetzen  sich  dem  Versuche,
sie  zu  greifen

Gesunde  Ziegen  sind  gewöhnlich  lebhafter  als  Schafe,  wenden  sich  herantretenden  Personen  zu,
sind  aber  stets  bereit,  zu  entweichen.

Gesunde  Schweine  bewegen  sich  im  Freien  grunzend  und  schnüffelnd  meist  mit  gesenktem  Kopfe
und  geringeltem  Schwanze.

 

3.  Körperoberfläche.

Gesunde  Thiere  besitzen  im  Allgemeinen  eine  leicht  verschiebbare,  lose  Haut,  welche  sich  in  Falten
heben  läßt,  die  rasch  wieder  verschwinden.  Nur  bei  gemästeten  Schweinen  liegt  die  Haut  dem  Rippenkörper
  sest  an.  Das  Haar  ist  mehr  oder  weniger  anliegend,  glatt  und  glänzend;  das  Wollfließ  der
Schafe  ist  geschlossen.  Die  Körperwärme  ist  regelmäßig  über  die  Körperoberfläche  vertheilt,  derart,  daß
nur  die  Spitzen  der  Ohren,  die  Unterfüße  und  die  Hörnerspitzen  kühler  sind.  Nasenspiegel  und  Rüsselscheibe
  sühlen  sich  steis  kalt  und  feucht  an.

4.  Verdauungsorgane.

Gesunde  Thiere  haben  gule  Freßlust  und  nehmen  rasch  ihre  naturgemäße  Nahrung  auf.  Sind
sie  nicht  voll  gesättigt,  so  ergreisen  sie  begierig  hingehaltenes  Futter.  Bei  Rindern,  Schafen  und  Ziegen
tritt  bald  nach  der  Füllerung  das  Wiederkäuen  auf,  auch  rülpsen  die  Thiere  von  Zeit  zu  Zeit.  Im

Die  in  Klammern  beigefügten  #.  beziehen  sich  auf  die  Ausführungsbestimmungen  A  über  die  Untersuchung  und
gesundheitspolizeiliche  Behandlung  des  Schlachtviehs  und  Fleisches  bei  Schlachtungen  im  Inland
        <pb n="167" />
        II  —

Zustande  der  Sätligung  sind  die  Hungergruben,  besonders  die  linke,  nahezu  gefüllt,  beim  hungernden
Thiere  sind  sie  eingefallen.  Der  Koth  erwachsener  Rinder  hat  je  nach  der  Fütterung  eine  verschiedene
Beschaffenheit.  Bei  trockenem  Futter  ist  er  dickbreiig  und  wird  von  den  Rindern  in  Fladen  von  bräunlichgrünlicher
  Farbe  abgesetzt.  Bei  sastigem  Futter  ist  der  Mist  dünnbreiig  bis  flüssig.  Bei  Kälbern  ist  der
Koth  mehr  gelblich  und  dickbreiig.  Schweinekoth  ist  walzenförmig  oder  breiartig,  lehm=  bis  graugelb.
Der  Koth  der  Schafe  und  Ziegen  ist  schwärzlich  und  klein  geballt.

5.  Scham,  Scheide,  Euter.

Bei  gesunden  Thieren  liegen  die  Schamlippen  eng  an  einander.  Die  Schleimhaut  der  Scham
ist  blaßroth.  Hat  ein  Thier  vor  Kurzem  geboren  oder  ist  es  nahe  am  Gebären,  so  sind  die  Schamlippen
geschwollen  und  die  Schleimhaut  der  Scham  ist  stärker  geröthet.  Vor  und  nach  dem  Gebären  besteht  ein
Ausfluß  von  meist  schleimiger  Beschaffenheit;  nach  dem  Gebären  kann  derselbe  eine  Zeit  lang  auch  gelblich,
dickflüssig  und  schwach  blutstriemig  sein.  Das  Euter  fühlt  sich  bei  milchenden  Thieren  gleichmäßig  weichkörnig,
  bei  nicht  milchenden  weich  und  schlaff  an.

6.  Athmungsorgane.

Bei  gesunden  Thieren  erfolgt  das  Athmen  ruhig  und  ohne  Anstrengung,  so  daß  man  es  kaum
wahrnimmt.  Die  Zahl  der  Athemzüge  beträgt  bei  Rindern  etwa  10  bis  30,  bei  Schafen  und  Ziegen
12  bis  22,  bei  Schweinen  10  bis  20  in  der  Minute.  In  Folge  von  Aufregung,  Transporten,  bei  großer
Hitze  und  nach  angestrengter  Bewegung  kann  sich  die  Zahl  der  Athemzüge  erheblich  steigern.  Das  Athmen
ist  hierbei  aber  nicht  angestrengt.  Die  Nasenlöcher  sind  nicht  sehr  weit  geöffnet  und  die  Nasenflügel
bewegen  sich  nur  wenig.  Husten  besteht  in  der  Regel  nicht,  und  wenn  er  durch  Zufall  erregt  wird,  ist
er  kräftig  und  laut.

7.  Die  innere  Körperwärme

wird  mit  einem  amtlich  geprüsten  Thermometer,  am  besten  einem  sogenannten  Maximalthermometer  festgestellt.
  Sie  beträgt  bei  gesunden

Rindden  J37  bis  39,5°  C.,
Kälbern,  Schafen  und  Ziegen  390=  405  .,
Schweinen  38,  =  40.

Wenn  die  Körperwärme  über  oder  unter  den  vorgenannten  Temperaturen  liegt,  so  ist  anzunehmen,
daß  die  Thiere  erheblich  krank  sind.

II.  Gesundheitszeichen  der  Schlachtthiere  in  geschlachtetem  Zustande.
Die  für  die  Untersuchung  wichtigsten  Körpertheile  (65.  22,  23)  zeigen  bei  gesunden  Thieren
folgendes  Verhalten:
1.  Blut.
Das  aus  der  Schlachtwunde  fließende  Blut  sieht  roth  aus,  es  ist  leichtflüssig  und  gerinnt  zu
einem  Blutkuchen,  welcher  bald  die  Gestalt  des  Gefäßes,  in  dem  das  Blut  aufgefangen  wurde,  annimmt.
Die  Gerinnung  kann  durch  Umrühren  des  frisch  aufgefangenen  Blutes  verhindert  werden.

2.  Lungen.

Die  kurz  nach  dem  Tode  aus  der  Brusthöhle  genommenen  Lungen  fallen  in  der  Regel  zusammen.
Ihre  Oberfläche  ist  glatt  und  glänzend.  Die  Farbe  ist  gelblichrosaroth,  später  dunkelrotlh.  Von  der
Schnittfläche  der  Lungen  und  aus  den  Luftröhrenästen  läßt  sich  meist  weißer  oder  röthlicher  Schaum
ausdrücken.  Die  gesunde  Lunge  fühlt  sich  weich-elastisch  an.  Ein  in  Wasser  geworfenes  Stück  gesunder
Lunge  schwimmt.

3.  Herzbeutel  und  Herz.

Im  Herzbeutel  gesunder  Thiere  ist  eine  geringe  Menge  klarer,  sarb=  und  geruchloser  Flüssigkeit

vorhanden.  Die  Außen=  und  Innenflächen  des  Herzbeutels  und  des  Herzens  sind  glatt  und  glänzend.

5
        <pb n="168" />
        —  lll  —

Die  Farbe  des  Herzfleisches  ist  rothbraun,  die  Konsistenz  derb,  besonders  an  der  linken  Herzlammer.  Die
Herzfurcken  sind  mit  weißem  oder  gelblich-weißem  Fettgewebe  angefüllt.

4.  Leber.

Die  Leber  gesunder  Thiere  zeigt  eine  glatte  und  glänzende  Oberfläche;  die  Farbe  ist  rothbraun
(lebenswarm  hellbraun,  späler  dunkelbraun,  bei  setten,  häufig  auch  bei  hochträchtigen  Thieren  sieht  das
Organ  gelbbraun  und  trübe  aus).  Die  Konsistenz  ist  sestweich.  Bei  der  Leber  des  Schweines  ist  die
Läppchenzeichnung  deutlich  erkennbar.

5.  Magen  und  Darm.

Bei  gesunden  Thieren  sind  Magen  und  Daim  äußerlich  glatt  und  glänzend,  ihre  Wände  sehen
weißlich-grau  bis  bläulich-grau  aus.  Die  Schleimhaut  des  Darmes  ist  grau  bis  graugelb,  sammetähnlich,
  schlüpfrig.

6.  Milz.

Die  Farbe  dieses  Organs  verhält  sich  im  frischen  Zustande  bei  den  verschiedenen  gesunden
Schlachtthieren  wie  folgt:  Bulle  und  Mastochs  rothbraun,  Kuh  graubläulich,  Kalb  rothbraun-bläulichviolett,
  Schaf  und  Ziege  rothbraun,  später  dunkelroth,  Schwein  unmittelbar  nach  der  Schlachtung  roth,
später  dunkelroth.  Auch  die  Konsisten"  zeigt  Verschiedenheiten.  Beim  Bullen  und  Mastchsen  ist  das
Organ  ziemlich  fest,  bei  der  Kuh  schlaff.  Die  Milz  der  Kälber  und  Schweine  zeigt  eine  schlaffe  Konsistenz,
die  Schaf=  und  Ziegenmilz  fühlt  sich  weich  bis  elastisch  an.  Die  Milz  des  Bullen  und  Mastochsen  hat
Jewölbte,  die  der  Kuh  platte  Flächen.

7.  Nieren.

Die  Nieren  gesunder  Thiere  sehen  rothbraun  aus,  die  Konsistenz  ist  fest,  die  Oberfläche  und
Schnittfläche  glatt  und  glänzend.  Ihre  Obeifläche  und  noch  deutlicher  die  Schnittfläche  der  Rindenschicht
laßt  zahlreiche  feinste  rolhe  Pünkichen  erkennen.  Bei  hochgemästeten  Schweinen,  seltener  bei  Rindern  und
Schafen,  kann  die  Farbe  der  Nieren  gelbbraun  und  trübe  sein.

8.  Gebärmutter.

Von  außen  sieht  die  Gebärmutter  gesunder  Thiere  grauweiß  oder  grauröthlich  aus.  Die  Schleimhaut
  ist  gelblich  bis  röthlichgrau  und  beim  Rinde,  bem  Schafe  und  bei  der  Ziege  mit  faltenartigen  Erhebungen
  versehen,  aus  denen  sich  bei  der  Trächtigkeit  die  sogenannten  Gebärmutterknöpfe  oder  Cotyledonen
“*  eln.  Beim  Schafe  und  bei  der  Ziege  zeigt  die  Gebärmutter  flache  Knöpfe  mit  schüsselartigen  Vertiefungen.


9.  Das  Muskelfleisch  einschließlich  des  zugehörigen  Fett=  und  Bindegewebes,  der
Knochen  und  Gelenke  sowie  des  Brust=  und  Bauchfells.

Bei  gesunden  Thieren  sind  das  Brust=  und  Bauchfell  glatt  glänzend,  hellgrau  und  durchsichtig.
Das  Muskelfleisch,  das  Feit=  und  das  Bindegewebe  sind  bei  geschlachtelen  Thieren  nahezu  blutleer.  Das
Fettgewebe  ist  bei  Rindern  weiß  bis  blaßröthlich,  fest  und  an  der  Oberfläche  meist  etwas  wellig  bis
traubig.  Der  Talg  von  Weidcthieren  und  älteren  Kühen  kann  gelb  aussehen.  Die  Knochen  haben  eine
dicke,  seste,  grauweiße  oder  graugelbe  Rindenschicht.  Das  Knochenmark  ist  fest,  rein  weiß  bie  röthlichgelb.
Das  Fellgewebe  von  Schafen  und  Ziegen  ist  weiß  und  fest,  von  Schweinen  weiß,  seinkörnig  und  weich.
Das  Muskelfleisch  sieht  aus:  beim  Jungrinde  blaßroth,  beim  Bullen  dunkelroth,  beim  Ochsen  hellroth,
bei  Kühen  hell=  bis  dunkelroth,  beim  Milchkalbe  hell-  bis  dunkelgrauroth,  beim  Schafe  lebhaft  rolh,  beim
Schweine  blaßroth  bis  graurolh.  Das  Fleisch  älterer  Thiere  ist  in  der  Regel  dunkler.

Bei  mageren  Thieren  ist  zwar  wenig  Fettgewebe  vorhanden,  doch  ist  dasselbe,  im  Gegensatze  zu
dem  Fettgewebe  der  in  Folge  einer  Krankheit  abgemagerten  Thiere,  fest,  nicht  zähe,  weder  feucht,  noch
sulzig;  die  Muskeln  nicht  abgemagerter  Thiere  sühlen  sich  voll,  elastisch,  niemals  schlaff  oder  welk  an.
        <pb n="169" />
        —  I  —

10.  Die  Lymphdrüsen.

Die  Lymphdrüsen  gesunder  Thiere  haben  eine  festweiche  Konsistenz  und  eine  gelblichweiße  bis
graublaue  Farbe,  über  ihre  Schnittfläche  ergießt  sich  eine  spärliche  Menge  Flüssigkeit.  Die  im  Fleische
gelegenen  Lymphdrüsen  sind  etwas  fester  als  diejenigen  der  Eingeweide.  Bei  geschlachteten  gesunden
Thieren  findet  man  auf  der  Schniltfläche  die  Außenzone  mancher  Lymphdrüsen  roih  gefärbt.  Die  Lymphdrüsen
  an  den  Lungen  und  im  Gekröse  sind  bei  älteren  Wiederkäuern  vielfach  schwärzlich  gefärbt.

Zweiter  A#bschnitt.

Die  Kennzeichen  der  wichtigsten  Krankheiten  bei  lebenden  und  geschlachteten  Thieren  nebst
Bemerkungen  über  die  Schlachtvieh=  und  Fleischbeschau.

I.  Infektionskrankheiten.
Eine  größere  Anzahl  von  Krankheiten  des  Menschen  und  der  Thiere  wird  durch  kleinste,  nur  mit
Hülfe  starker  Vergrößerungsgläser  erkennbare,  zu  den  niedrigsten  Lebewesen,  insbesondere  den  Baklerien
zählende  Gebilde  hervorgerufen.  Diese  dringen  in  den  thierischen  Körper  durch  nalürliche  Oeffnungen,
z.  B.  das  Maul,  die  Nase  oder  durch  Verletzungen  ein,  leben  und  vermehren  sich  in  demselben  und  bilden
die  eigentlichen  Träger  des  Ansteckungsstoffs.

1.  Der  Milzbrand.

Der  Verlauf  und  die  Krankheitserscheinungen  sind  verschieden.  Schase  sterben  gewöhnlich  plötzlich,
ohne  daß  man  vorher  an  ihnen  erheblichere  Krankheitserscheinungen  bemerkt  hat.  Bei  Rindern  dauert
die  Krankheit  gewöhnlich  mehrere  Stunden  bis  zwei  Tage.  Sie  zeigen  ohne  nachweisbare  Ursache  Unruhe,
  Aufregung  oder  Abstumpfung,  Muskelzittern,  hohes  Fieber,  Athembeschwerden,  gesträubtes  Haar,
mangelnde  Freßlust,  Störung  des  Wiederkäuens,  leichtes  Aufblähen;  die  Ausflüsse  aus  den  natürlichen
Körperöffnungen  können  mit  geringen  Mengen  Blut  vermischt  sein.  In  manchen  Fällen  findet  man  schnell
wachsende  Anschwellungen  oder  umschriebene  Knolen  an  der  Körperoberfläche;  die  letzteren  sind  anfänglich
heiß  und  schmerzhaft,  später  kalt  und  schmerzlos.

Das  Blut  ist  dunkelroth,  theerartig.  Das  Muskelfleisch  kann  dunkelrolh  gefärbt,  weich  und  mit
Blutungen  durchsetzt  sein.  Unter  der  Haut  finden  sich  gelbe,  sulzige  Massen,  gelbe,  wässerige  Flüssigkeit
oder  rothsulzige  Einlagerungen.  Die  Milz  ist  in  den  meisten  Fällen  gleichmäßig  oder  beulig  stark
geschwollen,  schwarzroth,  weich,  auf  der  Schnitlfläche  entleert  sich  theerartiges  Blut.  Unter  den  serösen
Häuten  und  in  der  nicht  selten  entzündeten  Darmschleimhaut  machen  sich  häufig  Blutpunkte  bemerkbar.
Beim  Schweine  ist  das  gesammte  Bindegewebe  am  Halse  wässerig-blutig  durchtränkt.

In  vielen  Fällen  sind  die  erwähnten  Kennzeichen  der  Krankheit  nur  undeutlich  vorhanden  oder
es  fehlen  manche  derselben.  Als  der  Milzbrandkrankheit  besonders  verdächtig  haben  zu  gelten  alle  Rinder,
deren  Milz  geschwollen  und  erweicht  ist,  welche  blutigen  Durchfall  hatten  und  bei  denen  die  Darmschleimhaut
  geschwollen,  mit  Bluipunkien  oder  Blutstreisen  besetzt  ist  und  ein  chokoladenfarbener  bis  schwarzrother,
blutiger  Darminhalt  gefunden  wird.

Auf  Milzbrand  ist  namentlich  zu  achten  bei  Rindern,  Schafen  und  Ziegen  (5F.  8).  Die  Schlachtung
ist  zu  verbieten  (§.  9).  Der  Polizeibehörde  ist  Anzeige  zu  erstalten  (§§.  14,  32).  Die  Fleischbeschau  bleibt
dem  Thierarzte  vorbehalten  (s.  31).  Der  Beschauer  hat  Hände  und  Arme  gründlich  zu  reinigen  und  zu
desinfiziren  (§F.  16);  vergl.  auch  Anhang  Nr.  2.  Diese  Schutzmaßregel  ist  überhaupt  allen  beim
Schlachten  behülflich  gewesenen  Personen  dringend  zu  empfehlen.  Versonen,  welche  Wunden  an  den
Händen  haben,  sollten,  auch  wenn  die  Verletzungen  nur  unbedeutend  sind,  ohne  Verzug  die  Hülfe  des
Arztes  in  Anspruch  nehmen.  Die  Gefahr  der  Uebertragung  des  Milzbrandes  von  Thier  auf  Mensch
beim  Abhäuten  und  Zerlegen  von  Thieren  ist  sehr  groß;  der  Milzbrand  ist  auch  beim  Menschen  eine
schwere,  oft  tödtliche  Krankheit.

2.  Der  Rauschbrand.

Für  diese  Krankheit  sind  fast  ausschließlich  die  Rinder  (zwischen  1  und  4  Jahren)  empfänglich;
in  seltenen  Fällen  wird  sie  bei  Schafen  und  nur  ganz  ausnahmsweise  bei  anderen  Thierarten  beobachtet.
Die  Krankheit  endet  fast  immer  nach  1½  bis  3  Tagen  tödtlich.

5
        <pb n="170" />
        —  V  —

Bei  der  Lebendbeschau  sallen  die  große  Abstumpfung  der  Thiere  in  Folge  hohen  Fiebers
sowie  flache,  teigige,  beim  Ueberstreichen  knisternde  („rauschende"),  sich  rasch  ausbreitende  Anschwellungen
besonders  an  den  Oberschenkeln,  am  Halse,  an  den  Schultern  sowie  an  der  Unterbrust  und  in  der  Rückenund
  Kreuzgegend  auf.

Bei  der  Untersuchung  des  geschlachteten  Thieres  findet  man  an  der  Stelle  der  Anschwellungen
das  Bindegewebe  der  Unterhaut  sowie  zwischen  und  in  den  Muskeln  mit  Gasblasen  und  Blut  durchsetzt
und  das  angrenzende  Muskelfleisch  schmutzigbraun  bis  schwarz  verfärbt,  morsch  und  eigenthümlich  widerlich
ranzig  riechend.

Auf  die  Schlachtvieh=  und  Fleischbeschau  finden  die  Bemerkungen  zu  Nr.  1  (Milzbrand)  sinngemäße
  Anwendung.

3.  Die  Rinderseuche.

Die  Rinderseuche  tritt  in  drei  Formen  auf  (Hautform,  Lungensorm  und  Darmform).

Bei  der  Hautform  bestehen  schweres  Fieber  und  umfangreiche  heiße,  feste  Anschwellungen  am
Kopse,  Halse  und  Triele.  Der  Tod  triitt  regelmäßig  nach  12  bis  36  Stunden  ein.  Am  geschlachteten
Thiere  sind  milzbrandähnliche  Veränderungen  vorhanden,  nämlich  blulig-wässerige  Ergüsse  im  Unterhautbindegewebe,
  kleine  Blutungen  in  allen  Organen,  graubraune  Versärbung  der  Leber,  der  Nieren  und  des
Herzfleisches.  Die  Milz  ist  jedoch  stets  unverändert.

Bei  der  Lungenform  findet  man  die  Erscheinungen  einer  ihen  Lungenbrustfellentzündung
und  kleine  Blutungen  in  den  Organen.  Die  Krankheit  dauert  5  bis  8  T

Die  Darmform  triitt  meist  in  Verbindung  mit  einer  der  beidene  nderen  Formen  auf  und  ist
durch  blutige  Beschaffenheit  des  Kothes  in  Folge  blutiger  Entzündung  des  Darmes  gekennzeichnet.

Auf  die  Schlachtvieh=  und  Fleischbeschau  finden  die  Bemerkungen  zu  Nr.  1  (Milzbrand)  sinngemäße
  Anwendung.

4.  Die  Tollwuth.

Die  Tollwuth  ist  eine  ansleckende  Krankheit,  welche  durch  den  Biß  wuthkranker  Thiere,  namentlich
tollwuthkranker  Hunde,  auf  andere  Thiere  sowie  auf  den  Menschen  übertragen  wird.

Verdächtige  Krankheitserscheinungen  beim  lebenden  Hunde  sind:  Unruhe,  Benagen  und  Fressen
unverdaulicher  Gegenstände,  Neigung  zum  Entweichen,  lautloses,  nicht  von  Knurren  oder  Bellen  begleitetes
Schnappen  und  Beiben  nach  vorgehaltenen  Gegenständen,  nach  Thieren  und  Menschen,  Veränderung  der
Stimme  (bellend  und  heulend  zugleich),  schließlich  allgemeine  Abstumpfung,  auffällige  Abmagerung,
Lahmung  des  Unterkiefers  und  des  Hintertheils.

Wiederkäuer  und  Schweine  zeigen  sich  sehr  unruhig,  brüllen,  blöken  oder  grunzen  viel  und
mit  veränderter  Stimme,  Rinder  drängen  zur  Kolhentlecrung,  magern  schnen  ab  und  werden  im  Hintertheile
  gelähmt.  Bei  allen  Thieren  dauert  die  Krankheit  etwa  3  bis  7  Ta

An  den  ausgeschlachteten  Thieren  findet  man  keine  auffälligen  Krankheitserscheinungen.

Auf  die  Schlachtoieh=  und  Fleischbeschau  finden  die  Bemerkungen  zu  Nr.  1  (Milzbrand)  sinngemäße
  Anwendung.

5.  Die  Maul=  und  Klauenseuche.

Die  Maul=  und  Klauenseuche  ist  eine  bei  Rindvieh,  Schafen,  Ziegen  und  Schweinen  vorkommende
  fieberhafte,  leicht  übertragbare  Krankheit,  welche  durch  die  Bildung  von  Bläschen  und  nachfolgend
  von  Geschwüren  auf  der  Maulschleimhaut  und  an  den  Klauen  gekennzeichnet  ist.

Bei  Rindern  äußert  sich  die  Krankheit  durch  Abgeschlagenheit  und  Fieber,  Verringerung  der
Freßlust,  Unterbrechung  des  Wiederkäuens,  Speichelfluß;  öfters  hört  man  einen  eigenthümlichen  schmatzenden
Ton  beim  Oeffnen  des  Maules.  Die  Thiere  liegen  viel,  stehen  schwer  auf,  bewegen  sich  mühsam  vorwärts
  oder  gehen  lahm.  Bei  der  Untersuchung  des  Maules  findet  man  in  der  ersten  Zeit  der  Erkrankung
am  zahnlosen  Rande  des  Oberkiefers,  an  der  Zungenspitze,  an  der  Zunge,  auch  auf  der  Schleimhaut  der
Unterlippe  und  des  Maules  Blasen,  welche  mit  einer  wasserhellen  gelblichen  Flüssigkeit  gefüllt  sind,  bald
platzen  und  rothe,  ausgelockerte,  von  der  Oberhaut  entblößte  Stellen  zurücklassen.  Das  Klauenleiden  tritt
meist  gleichzeilig  hervor.  An  der  Haut  oberhalb  der  Klauen  zeigt  sich  zuerst  vermehrte  Wärme,  bei  heller
        <pb n="171" />
        —  Vl  —

Haut  auch  Röthung,  ferner  große  Empfindlichkeit  an  der  Krone  und  in  der  Klauenspalte.  Bald  bilden
sich  auch  hier  Blasen,  welche  schnell  platzen  und  wunde,  später  mit  Krusten  sich  bedeckende  Stellen
interlassen.
5  Bei  Schafen  und  Ziegen  nitt  die  Krankheit  seltener  und  dann  mehr  an  den  Füßen  als  an
der  Maulschleimhaut  auf.  Die  Bläschen  im  Maule  sind  sehr  klein  und  kommen  meistens  nur  am  zahnlosen
  Rande  des  Oberkiefers  zum  Ausbruche.  Die  Klauen  zeigen  zuerst  leichte  Schwellung  und  Röthung
an  der  Krone  und  in  der  Klauenspalte,  worauf  kleine  Bläschen  erscheinen,  welche  sehr  bald  platzen  und
wunde  Stellen  bilden,  die  sich  später  mit  Schorfen  bedecken.

Schweine  erkranken  vorzugsweise  an  den  Klauen,  seltener  am  Maule.  In  diesem  Falle
erscheinen  die  Bläschen  meistens  am  Rüssel,  weniger  im  Maule  selbst.  Außer  den  Klauen  können  auch
die  Afterklauen  ergriffen  werden;  die  Erkrankung  an  den  Klauen  kann  zur  Lockerung  der  Hornkapsel  und
zum  Ausschuhen  führen.

Die  Maul=  und  Klauenseuche  verläuft  in  der  Regel  ohne  erhebliche  Störungen  des  Allgemeinbefindens
  (leichte  Formen).  In  manchen  Fällen  ist  aber  das  Allgemeinbefinden  der  kranken  Thiere  sehr
erheblich  gestört  und  es  sind  insbesondere  starke  Abgeschlagenheit,  Abmagerung  und  hohes  Fieber  vorhanden
  (schwere  Formen).  Ausnahmsweise  entwickeln  sich  im  Gefolge  der  Krankheit  schleichend  verlaufende
  Eiterungen  an  den  Klauen,  in  den  Klauengelenken  und  im  Euter,  welche  zu  einer  eitrigen  Blutvergistung
  führen  können  (vergl.  Nr.  17).

Auf  Maul=  und  Klauenseuche  ist  namentlich  zu  achten  bei  Rindern  und  Schweinen  (F.  8).  Liegen
schwere  Formen  der  Seuche  vor,  so  darf  der  nicht  als  Thierarst  approbirte  Beschauer  die  Schlachtviehund
  Fleischbeschau  nicht  vornehmen  (§§.  11,  31).  Falls  die  Feststellung  der  Seuche  durch  den  beamteten
Thierarzt  zu  erfolgen  hat,  darf  die  Schlachtung  nur  unter  der  Bedingung  gestattet  werden,  daß  der  Kopf
mit  der  Zunge,  sowie  die  Fußenden  zur  Verfügung  des  beamteten  Thierarztes  unter  sicherem  Verschluß
in  einem  geeigneten  Raume  aufbewahrt  werden  (§.  15).  Der  Polizeibehörde  ist  Anzeige  zu  erstatten  (S.  14).
In  allen  Fällen  sind  die  erkrankten  Stellen,  sowie  werthlose  Theile  (Klauen)  unschädlich  zu  beseitigen.
Kopf  und  Zunge  sind  freizugeben,  wenn  sie  unter  amtlicher  Aufsicht  in  kochendem  Wasser  gebrüht  wurden
(§.  35  Nr.  7).  Der  Beschauer  hat  Hände  und  Arme  sowie  Kleidung  und  Schuhwerk  gründlich  zu
peemiten:  FKleidung  und  Schuhwerk  sind  vor  dem  Betreten  anderer  Ställe  zu  wechseln  (§.  16);  vergl.  auch
Inhang  Nr.  2.

6.  Die  Lungenseuche.

Die  Lungenseuche  kommt  nur  beim  Rindvieh  vor;  die  Thiere  zeigen  im  lebenden  Zustande
folgende  Krankheitserscheinungen:  im  Anfange  tritt  Fieber  und  ein  kurzer,  schmerzhafter  Husten  sowie
etwas  beschleunigtes  und  erschwertes  Athmen  auf;  später  besteht  ein  fieberhaftes  Allgemeinleiden,  große
Athemnoth  und  schmerzhafter,  dumpfer  Husten.

Beim  geschlachteten  Thiere  sieht  man  zunächst,  jedoch  nicht  immer,  eine  gelbliche,  trübe,  flockige
Flüssigkeit  aus  der  geöffneten  Brusthöhle  abfließen,  ferner  faserig-schwartige  Auflagerungen  auf  dem  Brustselle
  sowie  Verklebungen  desselben  mit  der  kranken  Lunge.  Es  ist  gewöhnlich  nur  der  eine  oder  der
andere  Lungenflügel  erkrankt  und  in  diesem  Falle  nicht  lufthaltig,  sondern  fest  und  schwer.  Die  kranke
Lunge  fällt  an  der  Luft  nicht  zusammen  und  sinkt  im  Wasser  unter.  Bisweilen  beschränkt  sich  die  Erkrankung
  auf  kleine,  nicht  bis  an  die  Oberfläche  der  Lungen  reichende  Entzündungsherde.

Durchschneidet  man  ein  krankes  Lungenstück,  so  erscheint  die  Schnittfläche  bunt  gesärbt  (marmorirt).
Das  zwischen  den  einzelnen  Lungenläppchen  gelegene  Bindegewebe  ist  stark  verbreitert  und  in  gelblichoder
  grauweiße,  das  Lungengewebe  netzartig  durchziehende,  bis  zu  8  mm  breite  Streifen  umgewandelt.
Die  zwischen  diesen  Streifen  liegenden  Lungentheile  zeigen  stets  verschiedene,  theils  hochrothe  bis  schwarzrothe,
  theils  gelbliche,  theils  graue  Färbung.  Einzelne  kleinere  und  größere  Herde  können  auch  trübe,
glanzlos,  abgestorben  und  von  einer  mehr  oder  weniger  derben  bindegewebigen  Kapsel  umgeben  sein.
Auch  kann  der  ganze  Herd  im  Zusammenhang  abgestorben,  verkäst  und  abgekapselt  sein.

Falls  die  Seuche  nicht  bereits  durch  den  beamteten  Thierarzt  festgestellt  ist,  darf  die  Erlaubniß
zur  Schlachtung  nur  unter  der  Bedingung  ertheilt  werden,  daß  die  Lunge  zur  Verfügung  des  beamteten
Thierarztles  unter  sicherem  Verschluß  in  einem  geeigneten  Raume  aufbewahrt  wird  (§.  15).  Der  nicht
als  Thierarzt  approbirte  Beschauer  darf  ferner  die  Schlachtung  nur  gestatten,  wenn  das  Allgemeinbefinden
der  Thiere  nicht  wesentlich  gestört  ist  (§.  11).  Der  Polizeibehörde  ist  Anzeige  zu  erstatten  (§.  14).  Der
        <pb n="172" />
        —  VII  —

Beschauer  hat  Hände  und  Arme  gründlich  zu  reinigen  (§.  16),  vergl.  auch  Anhang  Nr.  2.  Die  Beurtheilung
  des  Fleisches  bleibt  in  allen  Fällen  dem  Thierarzte  vorbehalten  (§.  31).

7.  Der  Bläschenausschlag  des  Rindviehs.

Der  Bläschenausschlag  ist  ein  ansteckender  Ausschlag  an  der  Schleimhaut  der  Geschlechstheile.

In  leichteren  Fällen  ist  das  Allgemeinbefinden  wenig  gestört.  Bei  weiblichen  Thieren  findet  man
an  der  Innenfläche  der  Schamlippen,  bei  männlichen  an  der  Ruthe  linsengroße,  mit  klarer,  gelblicher
Flüssigkeit  gefüllte  Bläschen,  welche  sich  nach  dem  Platzen  in  flache,  rundliche,  oberflächliche  Geschwüre
umwandeln,  die  bald  verschorfen  und  vernarben.  In  schwereren  Fällen  sind  die  Thiere  fieberhaft  erkrankt,
  die  Geschwüre  gehen  mehr  in  die  Tiefe,  aus  der  Scheide  fließen  schleimig  zeitrige  Massen;  bei
männlichen  Thieren  sind  in  diesen  Fällen  Ruthe  und  Schlauch  schmerzhaft  geschwollen.

Falls  die  Seuche  nicht  bereits  durch  den  beamteten  Thierarzt  festgestellt  ist,  darf  die  Erlaubniß
zur  Schlachtung  nur  unter  der  Bedingung  ertheilt  werden,  daß  die  Scheide  und  Scham  oder  die  Ruthe
und  der  Schlauch  zur  Verfügung  des  beamteten  Thierarztes  unter  sicherem  Verschluß  in  einem  geeigneten
Raume  aufbewahrt  werden  (F.  15).  Der  nicht  als  Thierarzt  approbirte  Beschauer  darf  ferner  die
Schlachtung  nur  gestatten,  wenn  das  Allgemeinbefinden  der  Thiere  nicht  wesentlich  gestört  ist  (§.  11).
Der  Polizeibehörde  ist  Anzeige  zu  erstatten  (§.  14).  Der  Beschauer  hat  Hände  und  Arme  gründlich  zu
reinigen  (§.  16);  vergl.  auch  Anhang  Nr.  2.  Bläschenausschlag  bietet  keinen  Anlaß  zur  Beanstandung
des  Fleisches  (vergl.  §.  40).

8.  Die  Pocken  seuche  der  Schafe.

Die  Pockenseuche  ist  eine  fieberhafte  Ausschlagskrankheit.  Die  ersten  Erscheinungen  bestehen  in
Mattigkeit,  mangelhafter  Futlteraufnahme,  Röthung  der  Augen,  steifem  Gange.  Nach  1  bis  2  Tagen
treten  auf  der  Haut,  namentlich  am  Kopfe,  an  den  inneren  Seiten  der  Vorder=  und  Hinterschenkel,  an
Brust  und  Bauch  flohstichähnliche  rothe  Punkte  auf,  aus  denen  sich  in  den  nächsten  Tagen  harte,  meist
flache  Knölchen  (Pocken)  von  Erbsen=  bis  Bohnengröße  entwickeln.  Die  Haut  ist  an  den  erkrankten
Körperstellen,  besonders  im  Gesicht  und  an  den  Augen,  geschwollen.  Daneben  bestehen  stärkere  Thräuenabsonderung,
  Schleimfluß  aus  der  Nase,  Verringerung  der  Freßlust,  allgemeine  Abgeschlagenheit.  Nach
3  bis  4  Tagen  wird  der  Inhalt  der  Knöichen  eitrig.  Auf  der  Mitte  bildet  sich  eine  Einsenkung  und
auf  der  Oberfläche  ein  schwarzbrauner  Schorf,  der  in  8  bis  14  Tagen  mit  Zurücklassung  einer  Narbe
absällt.  Bei  vielen  Schafen  erfolgt  eine  sehr  reichliche  Pockenentwickelung  und  mit  derselben  eine  stärkere
Entzündung  der  Haut.  Die  an  manchen  Stellen  dicht  nebeneinander  entstehenden  Knölchen  vereinigen
sich  zu  flachen,  höckerigen  Geschwülsten,  die  sich  im  weileren  Verlaufe  nicht  selten  zu  größeren  Geschwürsflächen
  umgestalten.  Hiermit  ist  eine  schwere  Störung  des  Allgemeinbefindens  und  Abmagerung  verbunden.

Bei  der  Polizeibehörde  ist  Anzeige  zu  erstatlen  (§§#.  14,  32).  Der  Beschauer  hat  Hände  und
Arme  zu  desinfiziren  (§.  16);  vergl.  auch  Anhang  Nr.  2.  Sofern  das  Allgemeinbefinden  erheblich  gestört
ist  .  11)  oder  eine  Entzündung  der  Haut  mit  ausgebreiteter  Bildung  von  Eiter  oder  Jauche  besteht
(§.  30  Nr.  le),  bleibt  die  Schlachtvieh=  und  Fleischbeschau  dem  Thierarzte  vorbehalten.  Auch  in  anderen
Fällen  darf  die  Erlaubniß  zur  Schlachtung,  sofenn  die  Seuche  durch  den  beamteten  Thierarzt  noch  nicht
festgestellt  ist,  nur  unter  der  Bedingung  ertheilt  werden,  daß  die  ganze  Haut  zur  Verfügung  des  beamteten
  Thierarztes  in  einem  geeigneten  Raume  aufbewahrt  wird  (§.  15).  Das  Fleisch  ist  genußtauglich

  (§.  40).
9.  Die  Rinderpest.

Die  Rinderpest  ist  eine  in  Deutschland  fremde  Seuche,  welche  außer  Rindvieh  auch  Schafe,
Ziegen  und  andere  Wiederkäuer  befallen  kann.

Die  ersten  Krankheitserscheinungen  sind  nicht  eigenartig;  sie  bestehen  in  Schüttelfrost,  allgemeiner
Mattigkeit  und  frühzeitigem  Verfiegen  der  Milch.  Nach  diesen  Vorboten  zeigen  die  Thiere  beschleunigtes
Athmen,  fleckige  oder  verwaschene  Röthung  der  sichtbaren  Schleimhäute,  aufgehobene  Freßlust,  starken
Durst,  Verzögerung  des  Kothabsatzes.  Später  macht  sich  ein  zunächst  wässeriger,  dann  wässerig-schleimiger
Ausfluß  aus  Augen,  Nase,  Scheide  sowie  Speichelfluß  bemerkbar.  Der  Koth  wird  allmählich  dünnflüssiger,
  schließlich  stellt  sich  starker  Durchfall  unter  Kolikerscheinungen  und  starkem  Afterzwang  ein,  wobei
die  Entleerungen  schleimig,  übelriechend  und  zuweilen  mit  Blut  gemischt  sind  und  die  Thiere  sehr  schnell
abmagern.  Nach  3  bis  4  Tagen  treten  die  der  Rinderpest  eigenthümlichen  Veränderungen  auf.  Besonders
  an  der  Schleimhaut  der  Lippen,  der  Zunge,  der  Backen,  des  Zahnfleisches,  der  Nase  und  der
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        —  VIII  —

Scheide  bilden  sich  hirsekorn=  bis  erbsengroße,  etwas  erhabene  Flecken  oder  Striemen,  welche  sich  bald
mit  grauweißem,  talgähnlich-schmierigem  Belage  bedecken,  der  sich  leicht  abheben  läßt  oder  von  selbst  abslößt,
  und  unter  dem  die  von  der  Oberhaut  entblößte  Schleimhaut  hochroth  zu  Tage  tritt.

Beim  geschlachteten  Thiere  zeigen  sich  die  gleichen  Veränderungen  in  ausgedehntem  Maße
auch  in  der  Rachenschleimhaut.  Diese  ist  fleckig  geröthet  und  mit  käsig-schmierigen  Auflagerungen  bedeckt,
unter  denen  sich  Geschwüre  mit  hochrothem  Grunde  befinden.  Besonders  aufsällig  sind  diese  Veränderungen
in  der  Mastdarmschleimhaut.  Die  Schleimhaut  des  Labmagens  ist  ungemein  stark  geröthet  und  stellen
weise  mit  kleinen  braungelben,  schmierig-käsigen  Auflagerungen  bedeckt.  Dieselben  Veränderungen  finden
sich  im  Zwölffingerdarme,  weniger  im  übrigen  Dünndarme.  Die  Gallenblase  ist  stets  stark  gefüllt  und
ausgedehnt.  Die  Schleimhaut  des  Kehlkopfs  und  der  Luftröhre  ist  fleckig  oder  streifig  geröthet  und  auf
der  Höhe  der  Krankheit  mit  schmierigen,  weißlich=  oder  grüngelblichen  Auflagerungen  bedeckt  oder  mit
einer  dicken  Schicht  zähen  Schleimes  überzogen.  Die  Lungen  erscheinen  unverändert  oder  etwas  blutreicher
  oder  blasser,  stark  gedunsen  und  puffig.  Das  Herz  ist  welk  und  schlaff,  von  schmutzigbrauner
  Farbe.

Auf  die  Schlachtvieh=  und  Fleischbeschau  finden  die  Bemerkungen  zu  Nr.  1  (Milzbrand)  sinngemäße
  Anwendung.

10.  Der  Rothlauf  der  Schweine.

Die  Kranlheitserscheinungen  bei  lebenden  Thieren  sind  folgende:  Das  Allgemeinbefinden  ist
hochgradig  gestört.  Die  Thiere  versagen  das  Futier  und  verkriechen  sich  in  die  Streu,  ihre  Eigenwärme
ist  erhöht.  An  den  unteren  Theilen  des  Rumpfes,  an  der  Innenfläche  der  Hinterschenkel,  am  Halse  und
an  den  Ohren  treten  meist  am  zweiten  Tage  nach  Beginn  der  ersten  Krankheitserscheinungen  hellrothe
Flecke  auf,  welche  später  dunkelroth,  blauroth  oder  braunroth  werden  und  in  einander  übergehen.  Diese
Flecke  sind  weder  schmerzhaft  noch  erhaben.  Die  Röthung  tritt  dann  und  wann  erst  kurz  vor  oder  nach
dem  Tode  auf.  Der  im  Anfange  der  Krankheit  harte  Koth  wird  bald  sehr  dünn,  schleimig  oder  blutig.
Oft  tritt  Lähmung  des  Hintertheils  ein.  Einzelne  von  denjenigen  Schweinen,  welche  die  Krankheit  überstehen,
  bleiben  zeitlebens  kränklich  oder  verenden  erst  nach  Verlauf  von  Monaten.  -

Bei  der  Untersuchung  geschlachteter  rothlaufkranker  Schweine  erkennt  man  die  Röthung  der
Haut  besonders  deutlich  nach  dem  Brühen.  Die  Magen=  und  Darmschleimhaut  ist  gerönhet  und  geschwollen,
Milz  und  Leber  lassen  eine  mehr  oder  weniger  erhebliche  Schwellung  erkennen,  erstere  sieht  blauroth  aus,
die  Farbe  der  letzteren  ist  grauroth.  In  den  Nieren  findet  man  meist  punktförmige  Blutungen.  Die
Lymphdrüsen,  inebesondere  die  Gekrösdrüsen,  sind  geschwollen,  gerölhet  und  häufig  mit  Blutungen  durchgot4
  .  Speck  sieht  oft  grau-  bis  blauroth  aus.  Das  Muskelfleisch  kann  erweicht  und  grauroth
verfärbt  sein.

Wenn  die  Krankheit  noch  nicht  weit  fortgeschritten  ist  (leichte  Formen  des  Rothlaufs),  ist  nur
die  Haut  stellenweise  geröthet,  der  Speck  dagegen  nicht  oder  wenig  aussfällig  verfärbt  und  zeigt  das
Muskelfleisch  keine  durch  die  gewöhnliche  Untersuchung  feststellbare  Veränderungen.

Falls  die  Seuche  noch  nicht  durch  den  beamteten  Thierarzt  festgestellt  ist,  darf  die  Schlachtung
nur  unter  der  Bedingung  gestattet  werden,  daß  die  erkrankien  Körpertheile  zur  Versügung  des  beamtelen
Thierarztes  unter  sicherem  Verschluß  in  einem  geeigneten  Raume  aufbewahrt  werden  (F.  15).  Der  Polizeibehörde
  ist  Anzeige  zu  erstatten  (§.  14).  Nur  wenn  das  Allgemeinbefinden  nicht  erheblich  gestört  ist  (§.  11
Abs.  1)  oder  wenn  zu  befürchten  steht,  daß  sich  der  Zustand  des  Schlachtthiers  bis  zum  Erscheinen  des
tbierärztlichen  Beschauers  erheblich  verschlechtern  wird,  darf  der  nicht  als  Thierarzt  approbirte  Beschauer
die  Genehmigung  zur  sofortigen  Schlachtung  ertheilen  (F.  11  Abs.  3).  Er  darf  die  Fleischbeschau  nur
dann  übernehmen,  wenn  leichte  Formen  von  Rothlauf  vorliegen  (5.  30  Nr.  16).  In  derartigen  Fällen
sind  als  untauglich  zum  Genusse  für  Menschen  nur  die  veränderten  Theile  anzusehen;  der  übrige  Thierkörper
  ist  bedingt  tauglich  (§.  37  unter  III  Nr.  2)z;  Blut  und  Absälle  sind  stels  zu  vernichten  (§.  35  Nr.  11).

11.  Das  Nesselfieber.
Das  Nesselfieber  (Backsteinblattern)  ist  eine  besondere  leichte  Form  des  Rothlaufs  der  Schweine.
Die  Krankheit  beschränkt  sich  meist  nur  auf  eine  eigenthümliche  Bildung  von  Flecken  von  rundlicher  bis
viereckiger,  scharfbegrenzier  Gestalt  und  rother  bis  blaurother  Farbe,  welche  steis  etwas  über  die  Hautoberfläche
  hervorragen  und  besonders  deutlich  bei  geschlachteten  gebrühten  Schweinen  zu  erkennen  sind.
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        —  IX  —

Als  untauglich  zum  Genusse  für  Menschen  sind  nur  die  veränderten  Theile  anzusehen  (C.  35
Nr.  10);  die  übrigen  Fleischtheile  sind  als  genußtauglich  zu  erklären  (vergl.  §.  40),  sofern  nicht  ein  anderer
Beanstandungsgrund  vorliegt.

12.  Die  Schweineseuche.
chaht  Diese  Seuche  kommt  häufig  bei  den  Thieren  mit  der  Schweinepest  (vergl.  Nr.  18)  vergesellschaftet
  vor.

An  Schweineseuche  leidende  lebende  Thiere  zeigen  Athembeschwerden  und  Husten.  Daneben
können  Schwäche,  verringerte  Freßlust,  wenig  hervortretende  Hautröthe  sowie  Verstopfung  vorhanden  sein.
Die  Krankheit  verläuft  indeß  häufig  ohne  auffällige  äußere  Erscheinungen.

Mit  Schweineseuche  behaftete  geschlachtete  Thiere  lassen  fast  regelmäßig  eine  Lungen=  und
Brustfellentzündung  erkennen.  Der  kranke  Theil  der  Lungen  sieht  Anfangs  dunkelroth,  später  mehr  grauroth
  aus,  sühlt  sich  derb  an,  und  in  dem  verdichteten  Gewebe  findet  man  scharf  umschriebene  gelbe  oder
auch  grauweiße  Herde.  Das  Lungen=  und  das  Brustfell  ist  meist  mit  entzündet,  trübe  und  mit  faserigen
bis  schwartigen  Auflagerungen  bedeckt;  die  Lungen  sind  mit  der  Brustwand  oft  verklebt.  Die  Lymphdrüsen
  an  der  Lungenwurzel  sind  sehr  saftreich,  geschwollen  und  geröthet.  Am  Herzbeutel  sind  oft  Auflagerungen
  oder  Bindegewebswucherungen  vorhanden,  in  Folge  deren  es  zu  Verklebungen  und  Verwachsungen
  des  Herzbeutels  mit  dem  Herzen  kommen  kann.

Wie  beim  Rothlaufe  (vergl.  Nr.  10)  darf  die  Schlachtung  nur  bedingungsweise  gestattet  werden
(§§.  15,  11  Abs.  1,  Abs.  3).  Der  Polizeibehörde  ist  Anzeige  zu  erstatten  (§§.  14,  32).  Die  Beurtheilung
des  Fleisches  bleibt  dem  Thierarzie  vorbehalten  (§.  31).

13.  Die  Schweinepest.

Der  Erreger  der  Schweinepest  verursacht  schwere  Entzündungen  des  Verdauungsrohrs  und  Entzündungen
  der  Haut.

Die  Erscheinungen  am  lebenden  Thiere  sind:  Abgeschlagenheit,  Abnahme  der  Freßlust,  Verstopsung,
  später  stinkender  Durchfall  und  Abmagerung,  ferner  mit  grindarligen  schwärzlichen  Krusten  bedeckte
Flecke  an  Rüssel,  Ohren,  Hals,  Rücken  und  After.  Nicht  selten  findet  sich  eine  eitrige  Entzündung  der
Augenbindehaut  vor.

Beim  geschlachteten  Thiere  sind  oberflächliche  und  tiefere,  graue  und  graugelbe  Verschorfungen
in  Form  von  Knötchen,  größeren  Platten,  bröcklichen  Knöpfen  und  mehr  oder  weniger  tiefgehende
geschwürige  Entzündungen  im  Bereiche  des  Verdauungsrohrs,  insbesondere  des  Blind=  und  Grimmdarmes,
  vorhanden.

Auf  die  Schlachtoieh=  und  Fleischbeschau  finden  die  Bestimmungen  für  Schweineseuche  (vergl.
Nr.  12)  sinngemäße  Anwendung.

14.  Die  Ruhr.

Als  Ruhr  oder  weiße  Ruhr  bezeichnet  man  eine  bei  Kälbern,  seltener  bei  Lämmern  seuchenartig
auftretende  Magen=  und  Darmentzündung.

Am  lebenden  Thiere  findet  man  einen  unstillbaren  Durchfall,  Anfangs  schmierigen,  hellgelben
oder  grünlichen,  später  weißlichen,  dünnflüssigen,  übelriechenden  Koth.  Der  Durchfall  stellt  sich  in  den
ersten  Tagen  nach  der  Geburt  ein  und  führt  meist  nach  ein  bis  zwei  Tagen  unter  hochgradigem  Kräfteverfalle
  zum  Tode.

Erscheinungen  am  geschlachteten  Thiere  sind:  Starke  Abmagerung,  verwaschene  Röthung  der
Dünn=  und  Dickdarmschleimhaut,  Schwellung  und  blutigwässerige  Durchtränkung  der  Gekrösdrüsen,  kleine
Blutungen  am  serösen  Ueberzuge  des  Herzens,  am  Brust=  und  Bauchfelle,  schmutzigrothe  Färbung  und
feuchte  Beschaffenheit  des  Muskelfleisches.

Auf  Ruhr  ist  namentlich  zu  achten  bei  Kälbern  (F.  8).  Die  Schlachtvieh=  und  Fleischbeschau
bleibt  dem  Thierarzte  vorbehalten  (§8.  11,  31).

15.  Die  Diphtherie  der  Kälber.

Der  Erreger  der  Kälberdiphtherie  ruft  tiefgehende  Entzündungen  und  Verschorfungen  der  Maulund
  Rachenschleimhaut,  manchmal  auch  der  Schleimhaut  des  Kehlkopfs,  der  Luftröhre,  des  Schlundes
und  des  Pansens  hervor.  Diese  örtlichen  Entzündungen  kennzeichnen  sich  durch  scharf  begrenzte  grau-
        <pb n="175" />
        —  —

gelbe,  zerklüftete  Herde,  welche  Geschwüre  zurücklassen.  Sie  können  schon  nach  kurzer  Zeit  zu  einer
schweren  Lungenentzündung  oder  jauchigen  Blutvergistung  führen,  an  welcher  die  Thiere  sterben.

Auf  Diphtherie  ist  namentlich  zu  achten  bei  Kälbern  (§.  8).  Die  Schlachtvieh=  und  Fleischbeschau
bleibt  dem  Thierarzte  vorbehalten  (55.  11,  31).

16.  Die  jauchige  Blutvergiftung.

Die  jauchige  Blutvergistung  ist  die  wichtigste  Krankheit  für  die  Fleischbeschau,  da  auf  sie  die
meisten  Fleischvergistungen  zurückzuführen  sind.  Die  Krankheitskeime  der  jauchigen  Blutvergistung  dringen
von  irgend  einer  erkrankten  Stelle  der  äußeren  Haut,  der  Schleimhaut  der  Gebärmutter,  der  Athmungsoder
  Verdauungsorgane  oder  von  dem  noch  nicht  verheilten  Nabel  aus  in  die  Blutbahn  ein;  das  Krankheitsbild
  zeigt  je  nach  der  Art  der  Ansteckung  gewisse  Verschiedenheiten,  welche  die  Unterscheidung  mehrerer
Formen  der  Blutvergiftung  bedingen.

Die  Krankheitserscheinungen  am  lebenden  Thiere  sind  manchmal  so  wenig  eigenartig,  daß  eist
der  Befund  am  geschlachteten  Thiere  in  Verbindung  mit  dem  Lebendbesunde  zur  sicheren  Erkennung  der
Krankheit  führt.  Hohes  Fieber  (41  bis  42·),  vor  dem  tödtlichen  Ausgange  wohl  auch  unternormale
Temperatur,  starke  Beeinträchtigung  des  Allgemeinbefindens,  große  Schwäche  und  Hinfälligkeit  sind  Erscheinungen,
  welche  stets  den  Verdacht  der  Blutvergiftung  erwecken  müssen.

Werden  beim  geschlachteten  Thiere  trübe,  graugelbe  Verfärbung  der  Leber  und  Nieren,  trübe,
graue  Verfärbung  des  Herzfleisches,  wodurch  es  dem  gekochten  Fleische  ähnlich  wird,  vielleicht  auch
punktförmige  Blutungen  unter  den  serösen  Häuten  und  Schwellung  mit  blutiger,  wässeriger  Durchtränkung
sämmtlicher  Lymphdrüsen  gefunden,  so  ist  das  Vorhandensein  einer  jauchigen  Blutvergistung  anzunehmen.
Oft  sind  aber  auch  diese  Krankheitszeichen  am  todten  Thiere  so  wenig  deutlich  vorhanden  und  so  leicht
mit  anderen  fehlerhaften  Zuständen,  z.  B.  Fettansammlung  in  Leber  und  Nieren  oder  Fäulniß,  zu  verwechseln,
  daß  nur  der  Thierarzt  die  verdächtigen  Erscheinungen  richtig  zu  deuten  vermag.

Die  häufigsten  Formen  der  jauchigen  Blutvergiftung  sind:

a)  die  sich  an  äußere  Verletzungen  und  Entzündungen  (brandige  Wunden,  Entzündung  der
Gelenke,  Klauen,  Hufe,  Sehnenscheiden  2c.)  anschließende  Blutvergistung;
b)  die  jauchige  Nabelentzündung  junger  Thiere;
T)  die  blutige  Darmentzündung  bei  Kälbern  und  Rindern;
4)  die  jauchige  Gebärmutterentzündung;
e.)  die  bösartige  Euterentzündung  bei  Kühen:;
f)  die  jauchige  Brust=  und  Bauchfellentzündung.
Die  Schlachtvieh=  und  Fleischbeschau  bleibt  dem  Thierarzte  vorbehalten  (§§.  11,  31).

17.  Die  eitrige  Blutvergiftung.

Diese  Krankheit  kommt  oft  gleichzeitig  mit  der  jauchigen  Blutvergiftung  (vergl.  Nr.  16)  vor  und
enisteht  durch  Verschleppung  von  Eitererregern  auf  dem  Wege  des  Blutstroms  von  einem  örtlichen  Eiterherd
  aus.  Die  Eitererreger  setzen  sich  besonders  in  Lungen,  Milz,  Nieren,  Leber,  Gelenken,  Knochen
und  Muskeln  fest  und  erzeugen  dort  neue  Eiterherde,  welche  entweder  abgekapselt  werden  oder  weiler
um  sich  greifen,  wieder  in  die  Blutbahn  einbrechen  und  zur  Bildung  von  neuen  Eiterherden  führen.

Beim  lebenden  Thiere  findet  man  allgemeine  Abgeschlagenheit,  verringerte  Freßlust  und
wechselndes  Fieber,  zuweilen  Eiterungen,  von  welchen  die  Blutvergistung  ihren  Ausgang  genommen  hat,
sowie  Eiterungen  mehrerer  Gelenke,  letztere  namentlich  bei  Kälbern.  .

Beim  geschlachteten  Thiere  kann  man  der  Regel  nach  den  Eiterherd,  von  welchem  die  Krankheit
  ausgegangen  ist,  nachweisen;  außerdem  besteht  Trübung  des  Herzfleisches,  der  Leber  und  Nieren
(wie  bei  der  jauchigen  Blutvergiftung),  ferner  sind  Schwellung  der  Milz,  punktförmige  Blulungen  in  den
Nieren  und  frische,  nicht  abgekapselte  Eiterherde  in  den  verschiedensten  Körpertheilen,  hauptsächlich  in
Lungen,  Milz,  Nieren,  Leber,  Gelenken,  Knochen  und  Muskeln,  vorhanden.

Wie  bei  der  jauchigen  Blutvergiftung,  kann  man  auch  bei  der  eitrigen  Blutvergistung  verschiedene
Formen  der  Krankheit  unterscheiden.  Die  häufigsten  sind:
1.  die  eitrige  Nabelvenenentzündung  der  Kälber;
2.  die  eitrigen  Lungenentzündungen  (besonders  bei  Kälbern,  Schafen  und  Ziegen)
3.  die  eitrige  Knochenmarkentzündung.
Die  Schlachtvieh=  und  Fleischbeschau  bleibt  dem  Thierarzte  vorbehalten  (5F.  11,  31).
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        <pb n="176" />
        —  XI  —

18.  Die  Tuberkulose.

-  DieTubetkulofeistdieverbreitetsteKkankheitunterdenRindekn,verhältnismäßighäusigtoannt
sie  auch  bei  Schweinen,  seltener  bei  Kälbern,  Schafen,  Ziegen,  Hunden  und  Pferden  vor.  Am  häufigsten
werden  von  ihr  die  jahrsaus  jahrein  im  Stalle  gehaltenen  Rinder,  insbesondere  Kühe,  betroffen.

Der  Krankheitskeim  dringt  bei  älteren  Rindern  am  häufigsten  mit  der  Athmungsluft  durch  die
Lungen,  bei  Schweinen  und  Jungrindern  mit  der  Nahrung  (Milch,  Molkereirückstände)  in  den  Körper
ein.  Wo  er  sich  festgesetzt  hat,  vermehrt  er  sich  und  erzeugt  zunächst  ein  kaum  hirsekorngroßes,  durchscheinendes,
  graues  Knötchen.  Dieses  trübt  sich  allmählich  in  der  Mitte  und  wandelt  sich  von  hier  aus
in  eine  gelbe,  käsige,  später  kalkige  Masse  um,  welche  mit  ihrer  Umgebung  fast  unmittelbar  zusammenhängt.
  So  entsteht  der  einzelne  Tuberkel.  Derselbe  wird  durch  Bildung  neuer  Knötchen  in  der  Umgebung
  nach  und  nach  größer  und  wächst  zu  Knoten  von  Erbsen-,  Wallnuß-,  Faustgröße  und  darüber
heran.  Schleimhauttuberkel  neigen  nach  vollendeter  Verkäsung  zum  Zerfall,  wodurch  Geschwüre  entstehen.
Aus  letzteren  können  sich,  hauptsächlich  in  den  Lungen  und  in  der  Leber,  unter  der  Einwirkung  von
Eitererregern  ausgedehnte  Erweichungsherde  bilden.  Diese  sind  gekennzeichnet  durch  eine  erhebliche
Größe,  unebene,  zerfressene  Wände,  dünn=  oder  dickflüssigen  Inhalt  und  durch  das  Fehlen  einer  Bindegewebskapsel.
  Die  Tuberkel  der  serösen  Häute,  besonders  am  Brustfell  und  Bauchfelle,  zeigen  beim  Rinde
häufig  Neigung,  eine  starke  bindegewebige  Umgrenzung  zu  bilden  und  frühzeitig  zu  verkalken.  Diese
besondere  Form  der  Tuberkulose  wird  als  Perlsucht  bezeichnet  und  setzt  ein  mit  einer  röthlichen  Bindegewebswucherung
  an  der  Oberfläche  des  Brust=  oder  Bauchjells,  aus  der  sich  später  kleine  Knötchen  und
größere,  höckerige  Knoten  oder  dicke,  derbe  Schwarten  bilden.

Auf  dem  Wege  der  Lymphbahnen  wird  stets  ein  Theil  der  Krankheitskeime  verschleppt,  wodurch
es  zu  neuer  Tuberkelbildung  in  den  Organen  und  sehr  bald  auch  zur  Entstehung  von  Tuberkeln  in  den
zu  den  betreffenden  Körpertheilen  gehörenden  Lymphdrüsen  kommt.  Die  Lymphdrüsen  erkranken  regelmäßig,
  wenn  die  Keime  der  Tuberkulose  in  ein  Organ  gelangt  sind.  Dagegen  kann  es  vorkommen,  daß
in  den  zu  den  veränderten  Lymphdrüsen  gehörenden  Organen  tuberkulöse  Veränderungen  schwer  nachweisbar
  sind  oder  ganz  fehlen.  Deshalb  ist  die  Untersuchung  der  Lymphdrüsen  von  größter  Wichtigkeit
für  den  Nachweis  der  Tuberkulose  an  geschlachteten  Thieren.

Die  Verbreitung  der  Krankheit  von  einem  Körpertheil  auf  andere  erfolgt  auf  verschiedene  Weise:

1.  durch  Verschlucken  des  ansteckenden  Auswurfs;
2.  durch  den  Lymphstrom;
3.  durch  den  Blutstrom.

Durch  Verschlucken  rtuberkulösen  Auswurfs  können  die  Lymphdrüsen  der  Rachenhöhle,  der  Darm,
häufiger  die  Gekrösdrüsen  tuberkulös  werden.

Durch  den  Lympohstrom  kann  eine  Darmtuberkulose  auf  das  Bauchfell  und  von  hier  auf  das
Brustsell  und  auf  die  Gebärmutter  übertragen  werden.

Die  Ausbreitung  durch  den  Blutstrom  tritt  ein,  wenn  an  einer  Stelle  des  Körpers  ein  Tuberkel
die  Wandung  eines  Blutgefäßes  zerstört  und  das  Blut  mit  Krankheitskeimen  verunreinigt  wird,  oder  wenn
der  Einbruch  der  letzteren  in  ein  großes  Lymphgefäß,  welches  mit  der  Blutbahn  in  unmittelbarer  Verbindung
  steht,  erfolgt.  Enthält  das  Blut  im  großen  Blutkreislaufe*)  die  Krankheitskeime,  so  können  die
Krankheitserreger  auch  in  das  Muskelfleisch  gelangen.  Hier  siedeln  sie  sich  zwar  selten  an,  werden  aber
häufig  in  den  im  Fleische  gelegenen  Lymphgefäßen  und  Lymphdrüsen  festgehalten  und  erzeugen  in  diesen
tuberkulöse  Veränderungen.  Man  ist  berechtigt,  auf  die  erfolgte  Ausbreitung  der  Tuberkulose  durch  den
großen  Blutkreislauf  zu  schließen,  wenn  sich  in  Eingeweiden,  welche  nur  auf  dem  Wege  des  großen
Blutkreislaufs  erkranken  können,  wie  Milz  oder  Nieren  oder  in  den  dazu  gehörigen  Lymphdrüsen,  Tuberkel
vorfinden.  Durch  Vermittelung  des  großen  Blurkreislaufs  werden  nächst  Milz  und  Nieren  am  häufigsten
Euter,  Knochen  und  Gelenke  sowie  die  Bug=  und  Kniefaltendrüsen  angesleckt.

derblutl  Man  unterscheidet  den  großen  Blutkreislauf  (oder  Körperkreislauf),  den  Lungenblutkreislauf  und  den  Pfortaderblutlauf.

im  großen  Blutkreislaufe  fließt  das  Blut  von  der  linken  Herzkammer  in  den  größten  Theil  des  Körpers  und
und  kehrt  von  dort  in  die  rechte  Vorkammer  des  Herzens  zurück.
Der  Lungenblutkreislauf  vollzieht  sich  zwischen  der  rechten  Herzkammer,  den  Lungen  und  der  linken  Vorkammer
des  Herzens.
Der  Pfortaderblutlauf  beginnt  mit  den  aus  Magen,  Darm,  Bauchspeicheldrüse  und  Milz  heraustretenden  Blutgefäßen,
  welche  sich  zur  Pfortader  vereinigen.  Diese  mündet  in  die  Leber  und  vertheilt  sich  in  derselben.  Aus  den  feinsten
Gesäßen  der  Pfortader  wird  das  Bint  wieder  gesammelt  und  aus  der  Leber  dem  großen  Blutkreislaufe  zugeführt.
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        —  XII  —

Im  Blute  gehen  die  Erreger  der  Tuberkulose  zu  Grunde.  Kreisen  lebende  Krankheitskeime  im
Blute,  so  spricht  man  von  einer  frischen  Blutinfektion.  Eine  solche  ist  als  vorhanden  zu  betrachten,
wenn  Schwellung  der  Milz  und  der  Lymphdrüsen  besteht  oder  wenn  die  durch  Verbreitung  der  Krankheit
durch  den  großen  Blutkreislauf  entstandenen  Tuberkel  nicht  über  hirsekorngroß  sind.

Außer  durch  den  großen  Blutkreislauf  können  die  Erreger  der  Tuberkulose  auch  durch  den  Pfortaderblutlauf
  verschleppt  werden.  Auf  diese  Weise  entwickelt  sich  Tuberkulose  der  Leber  im  Anschluß  an
Tuberkulose  des  Darmes,  ohne  daß  die  Ansteckungskeime  in  den  großen  Blutkreislauf  gelangt  sind.

Die  Ausdehnung  der  Tuberkulose  kann  groß  oder  gering  sein,  je  nachdem  die  Organe,  das
Brust=  und  Bauchfell  sehr  auffällig,  in  großem  Umsange  verändert  sind  oder  nicht.  Eine  ausgedehnte
Tuberkulose  kommt  bei  Rindern  am  häufigsten  am  Brust=  und  Bauchfelle  vor,  wobei  ein  großer  Theil
dieser  Häute,  oft  auch  der  seröse  Ueberzug  von  Eingeweiden  mit  Knötchen,  Knoten  oder  Schwarten  dicht
besetzt  ist.  Ferner  trifft  man  mitunter  auch  ausgedehnte  tuberkulöse  Veränderungen  in  Lungen  und  Leber,
durch  welche  ein  großer  Theil  des  Organs  vollständig  zerstört  ist.

Die  Tuberkulose  ist  am  lebenden  Thiere  oft  nicht  oder  nur  schwer  erkennbar.  Bei  Lungentuberkulose
  findet  man  Anfangs  keinerlei  Krankheitserscheinungen,  später  erst  Husten  sowie  beschleunigtes
und  erschwertes  Alhmen.  Bei  Tuberkulose  des  Euters  finden  sich  knotige  Verhärtungen  und  Vergrößerung
eines  oder  mehrerer  Viertel  vor.  Die  Euterlymphdrüsen  sind  dann  stets  vergrößert.  Sehr  verdächtig
ist  es,  wenn  sich  bei  wenig  gestörtem  Appetit  und  Wiederkäuen  häufig  Aufblähen  zeigt;  dasselbe  pflegt
durch  tuberkulöse  Vergrößerung  der  Mittelfelldrüsen,  die  auf  den  Schlund  drücken  und  das  Entweichen
der  Pansengase  verhindern,  hervorgerufen  zu  werden.  In  späteren  Stadien  der  Krankheit  magern  die
Thiere  ab,  die  Haut  liegt  dem  Rippenkörper  fest  an,  das  Haar  wird  glanzlos  und  der  Blick  stier.
bein  Ri  Beim  Schweine  sind  die  Erscheinungen  am  lebenden  Thiere  noch  weniger  kennzeichnend,  als

eim  Rinde.  «

Mit  Rücksicht  auf  die  Fleischbeschau  sind  folgende  Formen  der  Tuberkulose,  welche
an  geschlachteten  Thieren  gefunden  werden,  besonders  hervorzuheben  (vergl.  auch  die  Uebersicht
im  Anhang  unter  Nr.  3):

1.  Tuberkulose,  welche  zu  hochgradiger  Abmagerung  geführt  hat.
2.  Tuberkulose  mit  Erscheinungen  einer  frischen  Blutinfektion:
a)  auf  die  Eingeweide  und  das  Euter  beschränkt,
b)  nicht  auf  die  Eingeweide  und  das  Euter  beschränkt.
3.  Tuberkulose  mit  ausgedehnten  Erweichungsherden.
4.  Stark  ausgedehnte  Tuberkulose  mehrerer  Organe,  jedoch  ohne  hochgradige  Abmagerung,
ohne  Erscheinungen  einer  frischen  Blutinfektion  und  ohne  ausgedehnte  Erweichungsherde.

Bei  den  einzelnen  Schlachtthiergattungen  zeigt  die  tuberkulöse  Erkrankung  gewisse  Verschiedenheiten.

Beim  Rinde  findet  man  in  den  meisten  Fällen  entweder  in  den  Lungen  oder  nur  in  deren
Lymphdrüsen,  oft  gleichzeitig  auch  in  den  Mittelfelldrüsen  kleinere  oder  größere  tuberkulöse  Herde  mit
käsigem,  käsig-eitrigem  oder  verkalltem  Inhalte.  Das  Brustsell  ist  häufig,  das  Bauchfell  nicht  so  oft
tuberkulös  erkrankt.  Während  die  Magen=  und  Darmschleimhaut  selten  tuberkulöse  Veränderungen  (Knötchen
und  Geschwüre)  zeigt,  findet  man  die  Gekrösdrüsen  in  vielen  Fällen  verändert.  Tuberkulöse  Herde  sind
zwar  in  der  Leber  häufig  nicht  nachzuweisen,  dagegen  werden  die  Lymphdrüsen  dieses  Organs  oft  tuberkulös
  gefunden.  Die  Nieren  erkranken  fast  nur  bei  älteren  Rindern.  Tuberkulose  der  Milz  ist  seltener
und  wird  vorzugsweise  bei  jüngeren  Thieren  angetroffen.  Ziemlich  häufig  findet  man  bei  älteren  Kühen
Tuberkulose  der  Gebärmutter.  Fleischlymphdrüsen  erkranken  selten  an  Tuberkulose,  noch  seltener  Gehirn,
Rückenmark,  Knochen  und  Gelenke,  am  seltensten  die  Muskeln.

Beim  Kalbe  ist  die  Tuberkulose  selten.  Bei  jüngeren  Thieren  findet  man  meist  die  Leber  und
deren  Lymphdrüsen  tuberkulös  sowie  eine  Verbreilung  der  Krankheit  durch  den  großen  Blutkreislauf;
bei  älteren  Kälbern  erkranken  verhällnißmäßig  oft  die  Gekrösdrüsen  und  der  Darm.

Beim  Schweine  entsteht  die  Tuberkulose  meist  durch  Verfüttern  der  Milch  und  der  Molkereirückstände
  tuberkulöser  Kühe,  weswegen  vor  Allem  die  Kehlgangs=  und  oberen  Halslymphdrüsen,  ferner
die  Gekröslymphdrüsen  erkranken.  Sehr  oft  werden  auch  in  den  Lungen  und  in  der  Leber  tuberkulöse
Rerüherunen  gefunden;  verhältnißmäßig  häufig  ist  beim  Schweine  die  Tuberkulose  der  Milz  und
er  Knochen.

Die  Tuberkulose  des  Schafes,  der  Kge  und  des  Hundes  ähnelt  der  des  Rindes,  jedoch
kommt  bei  diesen  Thieren  die  Tuberkulose  der  serösen  Häute  seltener  vor.

 

6•
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        —  Alll  —

Der  nicht  als  Thierarzt  approbirte  Beschauer  darf  die  Schlachtviehbeschau  nur  übernehmen,  wenn
das  Allgemeinbefinden  der  Thiere  nicht  oder  nicht  wesentlich  gestört  ist  (§.  11).  Er  hat  die  veränderten
Theile  als  genußuntauglich,  die  nicht  veränderten  Theile  als  genußtauglich  ohne  Einschränkung  zu
bezeichnen  (§.  30  Nr.  11;  §.  35  Nr.  4):

1.  kes  die  Tuberkulose  auf  ein  Organ  beschränkt  ist  und  hochgradige  Abmagerung  nicht
esteht;

2.  wenn  die  Tuberkulose  zwar  mehrere  Organe  ergriffen  hat,  die  Verbreitung  der  Krankheit
ttg  nicht  auf  dem  Wege  des  großen  Blutkreislaufs  erfolgt  ist  und  wenn  dieselbe
gleichzeitig

a)  nicht  mit  hochgradiger  Abmagerung  verbunden  ist,

b)  nicht  zur  Bildung  ausgedehnter  Erweichungsherde  geführt  hat,
)  eine  nur  geringe  Ausdehnung  erlangt  hat  und  wenn

)  die  veränderten  Theile  leicht  und  sicher  entfernbar  sind.

In  allen  übrigen  Fällen  hat  die  Beurtheilung  des  Fleisches  durch  den  Thierarzt  zu  erfolgen.

Ein  Organ  ist  auch  dann  als  tuberkulös  anzusehen,  wenn  nur  die  zugehörigen  Lymphdrüsen
tuberkulöse  Veränderungen  aufweisen  (vergl.  hierzu  Anhang  Nr.  3).

19.  Die  Strahlenpilzerkrankung  (Aktinomykose).

-  Beim  Rinde  giebt  sich  diese  Krankheit  durch  harte,  schmerzlose  Auftreibungen  des  Unterkiefers,
seltener  des  Oberkiefers  zu  erkennen.  Zuweilen  sind  rothe,  fleischartige,  knollige  Geschwulstmassen,  welche
die  Haut  durchbrechen,  bemerkbar.  Aehnliche  Geschwülste  finden  sich  auch  in  der  Kehl-  und  Ohrspeicheldrüsengegend,
  an  der  Zunge,  den  Backen  und  Lippen  vor.  Besonders  häufig  sind  hanfsamen=  bis  erbsenoder
  haselnußgroße  Knoten  in  der  Zunge.  Dieselben  liegen  entweder  unter  der  Schleimhaut,  welche  sie
in  Form  röthlich-gelber,  pilzförmiger  Gebilde  durchbrechen  können,  oder  sie  haben  in  der  Tiefe  der  Zunge
ihren  Sitz.  Oft  wird  die  Zunge  dabei  verdickt,  sehr  derb  und  fest  (Holzzunge).

Beim  Schweine  findet  man  hauptsächlich  im  Euter  schwammige,  eiterartig  erweichte  Geschwulstknoten
  bis  zu  Taubenei=  und  Faustgröße,  in  welchen  sich  massenhaft  sandkorngroße,  gelbe  Körnchen
bemerkbar  machen.  Seltener  wird  das  Euter  von  der  knotigen  Form  der  Strahlenpilzkrankheit  betroffen.

Slörungen  des  Allgemeinbefindens  verursacht  die  Krankheit  nur  ausnahmsweise,  z.  B.  bei  Veränderungen
  in  der  Zunge.  Meist  ist  sie  auf  einen  kleinen  Theil  eines  Organs  örtlich  begrenzt,  in
sehr  seltenen  Fällen  tritt  sie  verallgemeinert  (in  Knochen,  Fleischlymphdrüsen  2c.)  auf.

Beschauer,  welche  nicht  als  Thierarzt  approbirt  sind,  dürfen  die  Schlachtviehbeschau  nur  ausüben,
  wenn  das  Allgemeinbefinden  der  Thiere  nicht  wesentlich  gestört  ist  G.  11);  sie  dürfen  ferner  die
selbständige  Beurtheilung  des  Fleisches  nur  übernehmen,  wenn  örtliche  Strahlenpilzkrankheit  vorliegt
"7!  8  i  Als  untauglich  zum  Genusse  für  Menschen  sind  nur  die  veränderten  Theile  anzusehen

—  r.  5).

II.  BHurch  thierische  Schmarotzer  verursachte  Krankheiten  (Invasionskrankheiten).

Die  thierischen  Schmarotzer  sind  niedere  Thiere,  welche  sich  gelegentlich  oder  während  gewisser
Zeiten  oder  während  ihres  ganzen  Lebens  in  oder  auf  dem  Körper  anderer  Thiere  aufhalten.

20.  Die  gesundheitsschädliche  Finne  des  Rindes  (Cysticercus  inermis).

In  den  äußeren  und  inneren  Kaumuskeln,  seltener  im  Herzfleisch  und  den  Zungenmuskeln,  noch
seltener  in  dem  übrigen  Fleische  (Halsmuskeln,  muskulöser  Theil  des  Zwerchfells,  Zwerchfellpfeiler,  Brustmuskeln,
  Unterschultermuskeln,  Muskeln  an  der  Innenfläche  der  Hinterschenkel)  und  nur  ganz  vereinzelt
in  Leber,  Lunge  und  Lymphdrüsen  von  Rindern  sowie  von  Kälbern  findet  man  bläschenarlige,  bis  9  mm
lange  und  6  mwm  breile  Gebilde,  welche  mit  einer  klaren,  wässerigen  Flüssigkeit  gefüllt  sind,  in  der  sich
ein  weißes,  elwa  hirsekorn=  bis  kleinhanfkorngroßes  Gebilde  abhebt.  Man  nennt  diese  Bläschen  Rinderfinnen.
  Sie  sind  die  geschlechtslose  Zwischenform  des  sogenannten  feisten  Bandwurmes  des  Menschen
(Taenia  saginata).  Wird  Fleisch,  welches  eine  solche  Finne  enthält,  in  rohem  Zustande  vom  Menschen
verzehrt,  so  entwickelt  sich  aus  derselben  im  menschlichen  Darme  ein  Bandwurm.  Die  Finnen  können
allmählich  absterben:  hierbei  wird  ihr  Inhalt  käsig,  später  kalkig.  Im  todten  Thierkörper  gehen  die
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        —  IXIV  —

Finnen  nach  2  bis  3  Wochen  zu  Grunde;  auch  durch  Erhitzung  auf  45,  durch  längeres  Durchkühlen
sowie  durch  längeres  Einwirkenlassen  von  Kochsalz  werden  die  Schmarotzer  abgetödtet.
Die  Beurtheilung  des  Fleisches  bleibt  dem  Thierarzt  überlassen  (§.  31).

21.  Die  gesundheitsschädliche  Finne  des  Schweines,  Schafes,  Hundes  und  der  Ziege
(Cysticercus  cellalosae).

Die  gesundheitsschädliche  Finne  des  Schweines  oder  die  Schweinefinne  schlechtweg  ist  die  geschlechtslose
  Zwischenform  des  sogenannten  dünnen  oder  Einsiedlerbandwurmes  des  Menschen  (Taevia
solium);  sie  wird  in  Ausnahmefällen  auch  beim  Schafe,  der  Ziege  und  beim  Hunde  angetroffen.  Die
Schweinefinne  ähnelt  äußerlich  der  Rinderfinne,  entartet  aber  seltener  als  diese.  Ihre  Lieblingssitze  sind:
Hinterschenkelmuskeln,  Bauchmuskeln,  Zwerchfellmuskeln,  Zwischenrippenmuskeln,  Nackenmuskeln,  Herz,
.Zungenmuskeln,  Kehlkopfmuskeln,  Kaumuskeln.

Viel  häufiger  als  beim  Rinde  findet  beim  Schweine  eine  massenhafte  Einwanderung  von  Finnen
statt,  welche  bisweilen  zu  einer  graurothen  Verfärbung  und  zu  einer  starken  Durchfeuchtung  des  Fleisches
führt.  Die  Lebensfähigkeit  der  Schweinefinne  ist  etwas  größer  als  die  der  Rinderfinne.  Sie  geht  erst
bei  Erhitzung  auf  49  bis  50°  zu  Grunde  und  ist  42  Tage  nach  dem  Tode  ihres  Wirthes  noch  lebensfähig.

Mit  der  gesundheitsschädlichen  Finne  ist  nicht  zu  verwechseln  die  nur  auf  den  Hund  übertragbare
dünnhalsige  Finne  (vergl.  Nr.  25).

Die  Beurtheilung  des  Fleisches  bleibt  dem  Thierarzt  überlassen  (§.  31).

22.  Die  Trichine.

Die  Trichinenkrankheit  wird  durch  kleine  Rundwürmer  hervorgerufen,  deren  Larven,  im  aufgerollten
  Zustand  in  Kapseln  eingeschlossen,  oft  in  enormen  Mengen  im  Muskelfleische  sitzen.  Sie  befällt
Schweine  und  Hunde,  aber  auch  viele  andere  Thiere  und  kann  durch  den  Genuß  des  Fleisches  auf  den
Menschen  übertragen  werden.  Für  den  Nachweis  der  Trichinen  im  Fieische  ist  eine  mikroskopische  Untersuchung
  bei  30=  bis  40  facher  Vergrößerung  erforderlich.

Nach  §.  24  des  Gesetzes  ist  die  Regelung  der  Trichinenschau  den  Landesregierungen  vorbehalten.
Wird  hiernach  von  der  zuständigen  Stelle  das  Vorhandensein  von  Trichinen  festgestellt,  so  ist  beim
Schweine  der  ganze  Thierkörper,  ausgenommen  Fett  (F.  34  Nr.  4),  beim  Hunde  der  ganze  Thierkörper
(§.  33  Nr.  15)  als  untauglich  zum  Genusse  für  Menschen  anzusehen.  Das  Feit  vom  Schweine  gilt  als
bedingt  tauglich  (S.  37  unter  I).

23.  Die  Miescherschen  Schläuche.

Die  Miescherschen  Schläuche  sind  schlauchförmige  Schmarotzer,  welche  am  häufigsten  in  dem
Muskelfleische  des  Schweines  und  Schafes,  seltener  beim  Rinde  und  bei  der  Ziege  angetroffen  werden.
In  der  Regel  sind  diese  Schmarotzer  nur  mit  Hülfe  von  Vergrößerungsgläsern  zu  erkennen,  indessen
können  sie  auch,  wie  z.  B.  bei  Schafen,  eine  beträchtliche  Größe  (über  1,5  cm  Länge  und  3  mm  Breite)
erlangen.  Theilweise  oder  gänzlich  verkalkte  Mieschersche  Schläuche  geben  sich  als  weißliche  Pünkichen
und  Streifen  zu  erkennen.  Beim  Schweine  sind  die  Bauchmuskeln  und  der  muskulöse  Theil  des  Zwerchfells,
  beim  Schafe  die  Bauchmuskeln  und  die  Hautmuskeln  Lieblingssitze  der  Schmarotzer.  In  der
Wand  des  Schlundes  finden  sich  die  Schläuche  in  Form  länglicher  Säckchen  beim  Schafe  und  bei  der
Ziege  vor.

Beim  Schweine  sind  die  verkalkten  Miescherschen  Schläuche  schon  oft  mit  verkalkten  Trichinen
verwechselt  worden.  Diese  beiden  Zustände  unterscheiden  sich  zunächst  dadurch,  daß  die  verkalkten
Miescherschen  Schläuche  verschieden  groß  sind,  während  die  verkalkten  Trichinen  nahezu  gleiche  Größe
besitzen.  Weitere  Unterschiede  sind  mit  Hülfe  des  Mikroskops  erkennbar.

Als  untauglich  zum  Genusse  für  Menschen  ist  der  ganze  Thierkörper,  ausgenommen  Fett,  anzusehen,
  wenn  das  Fleisch  in  Folge  der  Durchsetzung  mit  Miescherschen  Schläuchen  wässerig  geworden
oder  auffallend  verfärbt  ist  (§.  34  Nr.  3).  Abgesehen  von  diesen  Fällen  sind  die  ganzen  Organe  zu  vernichten,
  wenn  die  Zahl  oder  Vertheilung  der  Schmarotzer  deren  gründliche  Entfernung  nicht  gestattet,
anderenfalls  genügt  das  Ausschneiden  der  Schmarotzer  und  sind  dann  die  Organe  freizugeben  (S.  35
Nr.  1).  Werden  Säckchen  im  Schlunde  gefunden,  so  ist  der  Schlund  zu  beseitigen.
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        —  XV  —

24.  Der  Hülsenwurm.

Als  Hülsenwurm,  Thierhülsenwurm  oder  Echinococcus  wird  die  geschlechtslose  Zwischenform  eines
beim  Hunde  vorkommenden  Bandwurmes  (Taenia  echivococcus)  bezeichnet.  Der  Hülsenwurm  tritt  in
den  nachstehend  beschriebenen  Formen  auf.

a.  Der  vielgestaltige  Hülsenwurm,  der  beim  Rinde,  Schweine  und  Schafe,  sehr  selten  auch
beim  Hunde  vorkommt,  ist  eine  erbsen=  bis  kindskopfgroße,  rundliche,  mit  einer  klaren  Flüssigkeit  gefüllte
Blase,  deren  Wand  aus  einer  grauweißen,  undurchsichtigen  Haut  besteht;  letztere  liegt  in  einer  bindegewebigen,
  mit  ihrer  Umgebung  verwachsenen  Hülle.

Die  Hülsenwürmer  können  absterben,  wobei  sie  sich  in  eine  gelbliche,  käsige  und  kalkige,  von
einer  Bindegewebskapsel  umgebenen  Masse  umwandeln.

.  Der  vielkammerige  Hülsenwurm  wird  fast  nur  beim  Rinde  gesunden  und  erscheint  als
haselnuß=  bis  faustgroße,  mäßig  seste,  knotenartige  Geschwulstbildung  hauptsächlich  in  der  Leber.  In
ihrem  äußeren  Theile  bestehen  diese  Geschwülste  aus  vielen  dicht  zusammenliegenden,  senfkorn=  bis  erbsengroßen,
  durchscheinenden  Bläschen,  im  inneren  Theile  finden  sich  gallertartige,  häulige,  käsige  oder  kalkige
Massen.  Die  ganze  Geschwulst  wird  durch  ein  stark  entwickeltes  Bindegewebsgerüst  in  zahlreiche
Kammern  getheilt.

Als  untauglich  zum  Genusse  für  Menschen  sind  nur  die  veränderten  Fleischtheile  anzusehen;  das
übrige  Fleisch  ist  als  tauglich  zum  Genusse  für  Menschen  anzusehen,  sosern  nicht  ein  anderer  Beanstandungsgrund
  vorliegt.  Wenn  die  Zahl  oder  Vertheilung  der  Schmarotzer  deren  gründliche  Entfernung  nicht
gestatlet,  sind  die  ganzen  Organe  zu  vernichten,  anderenfalls  sind  die  Schmaroter  auszuschneiden  und  die
Organe  freizugeben  (§.  35  Nr.  1).

25.  Die  dünnhalsige  Finne  (Cysticercus  tenuicollis).

Diese  geschlechtslose  Zwischensorm  eines  Hundebandwurmes  (Taenia  marginata)  kommt  beim
Schafe  und  Schweine  vor,  und  zwar  unter  dem  Brust=  und  Bauchfell  und  unter  dem  serösen  Ueberzuge
der  Eingeweide.  Sie  stellt  eine  bis  apfelgroße,  durchscheinende,  mit  einer  klaren,  wässerigen  Flüssigkeit
gefüllte  Blase  vor,  in  welcher  ein  kleines  weißes  Knötchen  (die  Kopfanlage)  zu  erkennen  ist.  Lieblings-=sitze
  s  Netz  und  Gekröse.  Beim  Kalbe  wird  der  Schmarotzer  in  der  Leber,  seltener  in  der  Lunge
angetroffen.

Auf  die  Fleischbeschau  findet  die  Bemerkung  zu  Nr.  24  (Hülsenwurm)  sinngemäße  Anwendung.

26.  Der  Gehirnblasenwurm.

Der  im  Gehirn  und  Rückenmarke  des  Schafes,  seltener  des  Rindes  schmarotzende  Gehirnblasenwurm
  ist  die  Ursache  der  Drehkrankheit  und  bildet  den  Jugendzustand  eines  Hundebandwurmes  (Taenia
coenurus).  Der  auch  Drehblasenwurm  oder  Gehirnquese  genannte  Schmarotzer  ist  von  rundlicher  oder
länglicher  Gestalt  und  wechselnder  Größe  (hirsekorn=  bis  hühnereigroß).

Auf  Drehkrankheit  ist  namentlich  zu  achten  bei  Schafen  und  Ziegen  (.  8).  Auf  die  Fleischbeschau
  findet  die  Bemerkung  zu  Nr.  24  (Hülsenwurm)  sinngemäße  Anwendung.

27.  Die  Lungenwürmer.

In  den  Lungen,  besonders  der  Schafe  und  Schweine,  leben  verschiedene  Arten  von  Rundwürmern,
welche  sich  in  den  Luströhrenästen  aufhalten  und  schwere  Luftröhrenentzündungen  und  Lungenentzündungen
verursachen  können.  Diese  Schmarotzer  sind  ziemlich  lang  (30  bis  80  mm),  fadenförmig  und  sehen  weiß
aus.  In  der  Schaflunge  schmarotzt  häufig  auch  ein  Rundwurm,  welcher  sehr  dünn,  etwa  so  dick  wie  ein
menschliches  Haar  ist,  und  graue,  gelbliche  oder  grünliche  Knoten,  etwa  von  Hirsekorn=  bis  Erbsengröße,
und  größere  ineor,  hervorruft.

Auf  die  Fleischbeschau  findet  die  Bemerkung  zu  Nr.  24  (Hülsenwurm)  sinngemäße  Anwendung.

28.  Die  Leberegel.

In  den  Gallengängen  und  in  der  Gallenblase  von  Schafen  und  Rindern  kommen  häufig  blattförmige
  Würmer  (Egel)  vor,  welche,  wenn  in  größeren  Mengen  vorhanden,  eine  krankhafte  Veränderung
        <pb n="181" />
        —  XVI  —

der  Gallengänge  und  auch  der  Leber  zur  Folge  haben  können.  Eine  kleinere,  lanzettförmige  Art  der  betreffenden
  Schmarotzer  kommt  bei  Schafen,  selten  bei  Rindern,  Schweinen  und  Ziegen  vor.
Auf  die  Fleischbeschau  findet  die  Bemerkung  zu  Nr.  24  (Hülsenwurm)  sinngemäße  Anwendung.

29.  Die  Räude  der  Schafe.

Die  Schafräude  wird  durch  kleine  spinnenartige  Thierchen  (Milben)  verursacht,  welche  zwischen
den  Oberhautschuppen  leben,  Blut  und  Lymphe  saugen  und  dadurch  eine  Hautkrankheit,  den  Räudeausschlag,
  erzeugen.

Die  Erkennungszeichen  sind  folgende:  Die  Thiere  äußern  lebhaftes  Juckgefühl.  Das  Wollfließ  erscheint
  uneben,  indem  im  Anfang  einzelne  Wollstapel  von  hellerer  Farbe  aus  der  Oberfläche  des  Wollpelzes
  hervortreten.  Später  entstehen  größere  unregelmäßige  Flecken,  besonders  am  Rumpfe  (Rücken),
welche  mit  kurzer,  abgeriebener  verfilzter  Wolle  und  mit  Schorfen  bedeckt  sind.  An  den  erkrankten  Stellen
findet  man  grauweiße  bröckliche  Schorfe  und  Borken,  auch  wohl  röthlichgelbe  Verdickungen,  oberflächliche
Eiterungen  und  Faltenbildung  der  Haut.

Auf  Räude  ist  namentlich  zu  achten  bei  Schafen  und  Ziegen  (§.  8).  Ist  das  Schlachtthier  mit
Erscheinungen  der  Räude  behaftet  oder  solcher  verdächtig,  so  ist  die  Schlachtung  zwar  zu  gestatten,  jedoch,
sofern  eine  Feststellung  der  Seuche  durch  den  beamteten  Thierarzt  noch  nicht  stattgefunden  hat,  nur  unter
der  Bedingung,  daß  die  ganze  Haut  zur  Verfügung  des  beamteten  Thierarztes  unter  sicherem  Verschluß
in  einem  geeigneten  Raume  aufbewahrt  wird  (§.  15).  Der  Polizeibehörde  ist  Anzeige  zu  erstatten
(§§.  14,  32).  Das  Fleisch  ist  genußtauglich  (§.  40).

III.  Andere  Erkranhungen  und  Mängel.
30.  Die  Wassersucht.

Am  lebenden  Thiere  beobachtet  man  schmerzlose,  teigige,  Fingereindrücke  annehmende,  nicht  vermehrt
  warme  Anschwellungen  an  den  abhängigen  Körperstellen  (Kopf,  Hals,  Unterbrust,  Bauch,  Euter,
Beinen),  bei  höheren  Graden  auch  allgemeine  Schwäche,  zuweilen  verminderte  Freßlust  und  Abmagerung.

Beim  geschlachteten  Thiere  sind  folgende  Erscheinungen  festzustellen:  Dünnes,  fleischwasserähnliches,
  wenig  färbendes  Blut,  Ansammlung  von  klarer,  farb=  und  geruchloser  Flüssigkeit  in  der  Bauchund
  Brusthöhle,  deren  seröse  Auskleidung  glatt,  glänzend  und  nicht  geröthet  ist.  Das  Bindegewebe  der
Unterhaut  und  der  Muskeln  ist  wässerig  durchtränkt,  von  sulziger  bis  gallertiger  Beschaffenheit.  Die
Muskeln  sind  weich,  grauroth  und  faulen  schnell.

Wenn  die  Krankheit  nicht  zu  weit  vorgeschritten  ist,  kann  die  Flüssigkeit  innerhalb  24  Stunden
abtropfen  oder  verdunsten,  so  daß  das  Fleisch  eine  nahezu  gewöhnliche  Beschaffenheit  annimmt.

Auf  Wassersucht  ist  namentlich  zu  achten  bei  Schafen  und  Ziegen  (§.  8).  Der  nicht  als  Thierarzt
  approbirte  Beschauer  hat  die  Erlaubniß  zur  Schlachtung  nur  dann  zu  ertheilen,  wenn  das  Allgemeinbefinden
  des  Schlachtthiers  nicht  wesentlich  gestört  ist  (§.  11).  Das  Fleisch  darf  er  nur  dann  selbständig
beurtheilen,  wenn  die  allgemeine  Wassersucht  hochgradig  ist  (§.  30  Nr.  2).  In  diesem  Falle  ist  der  ganze
Thierkörper  für  untauglich  zum  Genusse  für  Menschen  zu  erklären  (§.  33  Abs.  1  Nr.  13).

31.  Die  Gelbsucht.

Am  lebenden  Thiere  wird  die  Gelbsucht  durch  die  gewöhnliche  Untersuchung  häufig  nicht
erkannt,  weil  das  Allgemeinbefinden  nur  ausnahmsweise  gestört  ist.  Man  findet  Gelbfärbung  der  sichtbaren
  Schleimhäute  und  in  höheren  Graden  auch  der  Haut,  ferner  bierbraunen  Harn,  Verdauungsstörungen,
  selbst  hochgradige  Störung  des  Allgemeinbefindens.

Am  geschlachteten  Thiere  ist  die  Gelbsucht  zu  erkennen  an  einer  gelben  oder  gelblich-grünen
Färbung  zuerst  des  Brust=  und  Bauchfells,  der  Leber  und  Nieren,  später  des  ganzen  Bindegewebes  und
des  Feites,  in  den  höchsten  Graden  auch  der  Knochen  und  Knorpel.  Geringe  Grade  von  Gelbfärbung
können  am  ausgeschlachteten  Thiere  nach  24  Stunden  verschwinden.

Bei  der  Gelbsucht  ist  die  Gelbfärbung  niemals  auf  das  Fettgewebe  beschränkt.  Dagegen  kommt
eine  auf  das  Feutgewebe  beschränkte  Gelbsärbung  bei  ganz  gesunden  Thieren,  beispielsweise  bei  alten
Kühen  und  Weidevieh,  vor  und  ist  demnach  nicht  zu  beanstanden.

Der  nicht  als  Thierarzt  approbirte  Beschauer  darf  die  Erlaubniß  zur  Schlachtung  nur  dann
ertheilen,  wenn  das  Allgemeinbefinden  des  Thieres  nicht  wesentlich  gestört  ist  G.  11).  Die  selbständige
        <pb n="182" />
        —  XVII  —

Beurtheilung  des  Fleisches  darf  er  nur  dann  übernehmen,  wenn  sämmtliche  Körpertheile  auch  nach
24  Stunden  noch  stark  gelb  oder  gelbgrün  gesärbt,  oder  wenn  die  Thiere  abgemagert  sind  (§.  30  Nr.  2).
In  diesen  Fällen  ist  der  ganze  Thierkörper  für  untauglich  zum  Genusse  für  Menschen  zu  erklären  (§.  33
Abs.  1  Nr.  12).

32.  Geschwülste.

Geschwülste  sind  knotige  Neubildungen,  welche  sich  in  den  Organen  ohne  vorausgegangene  Entzündung
  entwickelt  haben.  Zu  den  eigentlichen  Geschwülsten  sind  daher  die  durch  pflanzliche  oder  thierische
Schmarotzer  entstandenen  Gebilde,  wie  die  Tuberkel  und  die  Strahlenpilzknoten,  der  vielkammerige  Hülsenwurm
  und  dergleichen  nicht  zu  zählen.

Man  unterscheidet  gutartige  und  bösartige  Geschwülste.  Erstere  zeigen  keine  Neigung  zur  Ausbreitung
  auf  andere  Organe,  während  die  bösartigen  Geschwülste  in  das  umgebende  Gewebe  hineinwuchern
  und  sich  häufig  auf  dem  Wege  der  Lymph=  und  Blutbahnen  im  Körper  verbreiten.  Oertlich
begrenzt  ist  eine  Geschwulst,  wenn  von  ihr  nur  ein  bestimmter  Körpertheil  mit  oder  ohne  zugehörige
Lymphdrüsen  befallen  ist.

Auf  die  Fleischbeschau  bei  örtlich  begrenzten  Geschwülsten  (§.  35  Nr.  2)  findet  die  Bemerkung
zu  Nr.  19  (Strahlenpilzerkrankung)  sinngemäße  Anwendung.

33.  Blutungen.

Der  Austritt  von  Blut  aus  den  Blutgefäßen  in  das  Gewebe  oder  in  Körperhöhlen  entsteht  eniweder
  durch  Verletzung  eines  oder  mehrerer  Blutgesfäße,  durch  Schnitte,  Stiche,  Quetschungen,  Zerreißungen,
Knochenbrüche  oder  durch  andere  Ursachen.  Die  Blutungen  der  ersteren  Art,  das  heißt  die  durch
mechanische  Ursachen  frisch  entstandenen,  erkennt  man  daran,  daß  lediglich  das  Muskelfleisch  oder  das
Bindegewebe  von  dunkelrothem,  nicht  übelriechendem  Blute  in  mehr  oder  weniger  großer  Ausdehnung
durchtränkt  ist.  Die  Blutungen  der  letzteren  Art  treten  besonders  bei  Erkrankungen  des  Blutes  auf  und
sind  entweder  klein  und  umschrieben  oder  umfangreich  und  kommen  besonders  an  den  Schleimhäuten  und
den  serösen  Häuten  (vor  allem  am  Brustfell  und  dem  serösen  Ueberzuge  des  Herzens),  an  der  äußeren
Haut  und  der  Unterhaut  vor.

Bei  Vorhandensein  von  Blutungen,  die  auf  mechanischem  Wege  entstanden  sind,  hat  der  nicht
als  Thierarzt  approbirte  Beschauer  nur  die  veränderten  Fleischtheile  als  untauglich  zum  Genusse  für
Menschen  zu  bezeichnen  (F.  30  Nr.  1  k  und  §.  35  Nr.  9  und  15);  das  übtige  Fleisch  ist  als  tauglich  zum
Genusse  für  Menschen  zu  erklären,  sofern  nicht  ein  anderer  Beanstandungsgrund  vorliegt.  Bei  Blutungen,
*  nicht  auf  mechanischem  Wege  enistanden  sind,  steht  die  Beurtheilung  des  Fleisches  dem  Thierarzte
zu  (§.  31).

 

34.  Geruchs=  und  Geschmacksabweichungen  des  Fleisches.

1.  Geruch  und  Geschmack  nach  bestimmten  Futtermitteln.  Das  Fleisch  von  Schweinen,
welche  reichlich  mit  Fischen  oder  Spülicht  gefüttert  worden  sind,  riecht  und  schmeckt  oft  fischig  und  thranig,
oder  fade  und  ranzig.  Diese  Abweichungen  treten  häufig  erst  nach  dem  Kochen  hervor.  In  häöheren
Graden  ist  der  Geruch  widerlich  und  das  Fettgewebe  grau  oder  gelb  verfärbt  und  erweicht.

2.  Der  Geschlechtsgeruch.  Das  Fleisch  von  Ebern  und  von  sogenannten  Binnen=  oder
Spitzebern,  sellener  von  älteren  kastrirten  Ebern  sowie  das  Fleisch  von  Ziegenböcken,  zuweilen  auch  von
Widdern,  besitzt  meist  einen  eigenthümlichen,  mehr  oder  weniger  auffallenden,  unangenehmen  Geruch  und
Geschmack,  der  jedoch  beim  Erkalten  des  Fleisches  stark  zurücktritt.

.  Der  Geruch  nach  Arzneimitteln,  Desinfektionsmitteln  und  dergleichen.  Viele
Arzneimittel  können  ihren  Geruch  dem  Fleische  miltheilen.  Hierher  gehören  insbesondere  Kampher,
Pelroleum,  Aether,  Terpentinöl,  Kümmelöl,  Anisöl,  Chlorpräparale  und  Karbolsäure.  Ein  Theil  dieser
Stoffe  macht  sich  auch  dann  im  Fleische  bemerkbar,  wenn  dieselben  mit  der  Athmungslust  ausgenommen
wurden.  Ferner  zieht  das  Fleisch  geschlachteter  Thiere  Gerüche  an  und  hält  sie  fest.  Die  Geruchsabweichungen
  können  erheblich  (widerlicher  Geruch)  oder  wenig  auffallend  sein.

Behufs  Feststellung  der  Geruchsabweichungen  ist  in  Zweifelsfällen  die  Kochprobe  vorzunehmen.
  Zu  diesem  Zwecke  wird  aus  dem  Muskelfleisch  ein  flaches,  etwa  handtellergroßes  Stück  herausgeschnitten,
  in  reines  siedendes  Wasser  gelegt  und  in  einem  sauberen  Gefäße  10  Minuten  gekocht.  Die
dabei  entstehenden  Dämpfe  lassen  den  elwa  vorhandenen  Geruch  deutlich  erkennen.  Bei  der  Begutachtung
von  Eberfleisch  empfiehlt  es  sich,  die  Kochprobe  erst  am  Tage  nach  der  Schlachtung  vorzunehmen.
        <pb n="183" />
        —  XVIII  —

Bei  hochgradigen  Geruchs-  2c.  Abweichungen  ist  das  Fleisch  als  untauglich  zum  Genusse  für
Menschen  zu  erklären  (§.  30  Nr.  2,  §.  33  Nr.  16).  Die  Beurtheilung  des  Fleisches  bei  geringgradigen
Abweichungen  steht  dem  Thierarzte  zu  (§.  31).

35.  Fäulniß  und  ähnliche  Zersetzungsvorgänge,  Verschimmelung.

Erfolgt  die  Ausweidung  der  Thiere  nicht  alsbald  nach  dem  Eintritte  des  Todes,  so  dringen  vom
Darmkanal  aus  Fäulnißkeime  in  das  Fleisch  ein.  Auch  an  der  Oberfläche  desselben  kann  die  Fäulniß
einsetzen.  Dies  geschieht  besonders  dann,  wenn  das  Fleisch  in  feuchtwarmen,  dumpfen  Räumen  aufbewahrt
  wird,  ungenügend  ausgeblutet  ist,  von  kranken  Thieren  herrührt,  oder  wenn  bei  der  Ausschlachtung
nicht  mit  gehöriger  Sauberkeit  verfahren  wurde.  Fauliges  Fleisch  ist  gekennzeichnet  durch  schmutzig-graue
oder  grünliche  Farbe,  weiche,  schmierige  Beschaffenheit  und  sauligen  Geruch.  Die  Fäulniß  kann  auf  die
Oberfläche  beschränkt  oder  in  die  Tiefe  gedrungen  sein.  Bei  der  Fäulniß  bilden  sich  Gifte,  die  auch  durch
Kochen  nicht  zerstört  werden.

Ein  der  Fäulniß  ähnlicher  Zersetzungsvorgang  ist  das  Stickigwerden  des  Fleisches  (Sticken,
Versticken,  Verhitzen,  stinkende  saure  Gährung).  Derselbe  tritt  dann  ein,  wenn  das  lebenswarme  Fleisch
derart  verpackt  wird,  daß  es  nicht  auskühlen  kann.  Solches  Fleisch  riecht  stechend  und  säuerlich-faulig.
Es  sieht  anfänglich  kupferroth,  später  graugrünlich  aus,  ist  weich,  mürbe  und  kann  im  Innern  Gasblasen
  enthalten.

In  Folge  unzweckmäßiger  Aufbewahrung  des  Fleisches  kann  es  zur  Entwicklung  von  Schimmelpilzen
  auf  der  Oberfläche  desselben  kommen.  Die  mit  einem  grauen  Schimmelüberzuge  bedeckten  Fleischtheile
  sind  mit  einem  Messer  leicht  entfernbar.

Liegt  nur  eine  Verschimmelung  vor,  so  ist  der  nicht  als  Thierarzt  approbirte  Beschauer  zuständig
(§.  30  Nr.  1  m).  Die  verschimmelten  Theile  sind  als  untauglich  zum  Genusse  für  Menschen  zu  erklären
(§.  35  Nr.  16);  das  übrige  Fleisch  ist  als  tauglich  zum  Genusse  für  Menschen  zu  erklären,  sofern  nicht
ein  anderer  Beanstandungsgrund  vorliegt.  Wenn  Fäulniß  oder  ähnliche  Zersetzungsvorgänge  festgestellt
sind,  bleibt  die  Beurtheilung  der  Genußtauglichkeit  des  Fleisches  dem  Thierarzt  überlassen  (S.  31).

36.  Ungeborene  oder  todtgeborene  Thiere.

Im  nicht  ausgeschlachteten  Zustande  sind  solche  Thiere  daran  zu  erkennen,  daß  1.  die  Klauen
weich  und  abgerundet  sind,  2.  der  Nabelring  offen  steht,  3.  die  Nabelgefäße  weit  geöffnet  sind  und
flüssiges  Blut  enthalten.  An  der  etwa  vorhandenen  Schlachtwunde  sind  die  Ränder  nicht  blutig  durchtränkt
  (Zeichen  der  scheinbaren  Schlachtung).

Im  ausgeschlachteten  Zustande  findet  man  1.  im  Darme  statt  des  Milchkoths  Darmpech;  2.  im
Magen  keine  Milchgerinnsel;  3.  das  Muskelfleisch  schlaff,  wässerig,  das  Fett  sulzig,  das  Knochenmark
roth;  4.  die  Lungen  braunroth,  zusammengefallen,  luftleer;  sie  sinken  im  Wasser  unter.

Der  ganze  Thierkörper  ist  als  untauglich  zum  Genusse  für  Menschen  zu  bezeichnen  (G.  33  Abs.  2).

37.  Natürlicher  Tod  und  Tödtung  im  Verenden.

Das  Fleisch  ist  sehr  blutreich,  sämmtliche  Körpertheile  sind  dunkelroth  gefärbt,  die  Venen  der
Eingeweide,  vor  Allem  der  Leber  sowie  der  Unterhaut  sind  strotzend  mit  Blut  gefüllt.  Ist  die  Schnittoder
  Stichwunde  am  Halse  erst  nach  dem  Tode  beigebracht  (scheinbare  Schlachtung),  so  sind  deren  Ränder
nicht  mit  Blut  durchtränkt.

Der  ganze  Thierkörper  ist  als  untauglich  zum  Genusse  für  Menschen  zu  erklären  (§.  33  Abs.  2).
Vergleiche  jedoch  die  Bemerkung  zu  Nr.  38  (Nothschlachtungen  und  Unglücksfälle).

38.  Nothschlachtungen  und  Unglücks  fälle.

Gewisse  Krankheiten  und  Zustände  bei  Schlachtthieren  lassen  die  schleunige  Vornahme  der
Schlachtung  rathsam  erscheinen.  Solche,  die  Genußtauglichkeit  des  Fleisches  nicht  unter  allen  Umständen
ausschließende,  häufig  schnell  tödtlich  endende  oder  durch  Hinausschieben  der  Schlachtung  die  Beschaffenheit
des  Fleisches  leicht  wesentlich  verschlechternde  Krankheiten  und  Zustände  sind  insbesondere:

1.  Fanheien  in  Folge  einer  Geburt  mit  Störungen  des  Allgemeinbefindens,  ferner  schwere  Geurten;
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        —  XIX  —

2.  krankhafte,  namentlich  blutige  oder  mit  Fieber  verbundene  Durchfälle;
3.  Euterentzündungen,  welche  mit  Störungen  des  Allgemeinbefindens  verbunden  sind;
Nabelerkrankungen  junger  Thiere,  welche  Gelenkanschwellungen  oder  fieberhafte  Allgemeinkeiden
im  Gefolge  hatten;
schwere  Wunden  und  Knochenbrüche  sowie  an  Wunden  und  Geschwüre  sich  anschließende  Allgemeinerkrankungen;

Aufblähen  (Trommelsucht):
Rothlauf  der  Schweine.
Ist  der  Tod  eines  Thieres  nicht  durch  Krankheit,  sondern  durch  plötzliche  äußere  Einwirkungen,
z.  B.  Schädel=  oder  Halswirbelbruch,  Erschießen  in  Nothsällen  (wegen  Durchgehens  oder  Bösartigkeit
der  Thiere),  Blitzschlag,  Verblutung  oder  Erstickung  in  Folge  eines  Unglücksfalls  (z.  B.  durch  Erwürgen
in  der  Kette)  herbeigeführt  (8.  2  Nr.  1  Abs.  2),  so  hängt  die  Frage,  ob  das  Fleisch  der  betreffenden
Thiere  wie  dasjenige  krepirter  Thiere  zu  behandeln  ist  (6.  33  Abs.  2),  davon  ab,  ob  die  Ausweidung
unmittelbar  im  Anschluß  an  den  Tod  oder  erst  später  vorgenommen  worden  ist.  Ist  letzteres  der  Fall,
so  zeigen  die  Bauchdecken  eine  grünliche  Verfärbung  oder  auch  Fäulnißgeruch.  Das  zu  späte  Abstechen
ist  jeger  daran  zu  erkennen,  daß  die  Ausblutung  sehr  unvollständig  ist.  Dabei  kommt  allerdings  in
Betracht,  daß  nothgeschlachtete  Thiere  überhaupt  selten  so  vollständig  ausbluten  wie  regelrecht  geschlachtete.
Es  ist  festzustellen,  ob  eine  Nothschlachtung  oder  ein  Unglücksfall  vorliegt,  ferner  ob  im  letzteren
Falle  die  Ausweidung  unmittelbar  nach  dem  Tode  des  Thieres  erfolgt  ist  (S.  29).  Das  Fileisch  ist  für
untauglich  zum  Genusse  für  Menschen  zu  erklären,  wenn  die  Ausweidung  nicht  unmittelbar  nach  dem
Tode  stattgefunden  hat,  der  Thierkörper  unvollständig  ausgeblutet  ist,  sowie  grünliche  Verfärbung  der
Bauchdecken  oder  Fäulnißgeruch  an  denselben  bereits  eingetreten  sind  (S.  33  Abs.  2).  Im  Uebrigen  hat
die  Jeuwtheilung  des  Fleisches  nach  der  vorhandenen  Krankheit  und  der  Beschaffenheit  des  Fleisches
zu  erfolgen.

N  "

Anhang.
1.  Unschädliche  Beseitigung  des  beanstandeten  Fleisches.

Die  nach  den  Vorschriften  des  §.  45  der  Ausführungsbestimmungen  A  vorzunehmende  unschädliche
  Beseitigung  hat  einen  doppelten  Zweck:  sie  soll  verhüten,  daß  Füich-  welches  als  untauglich  zum
Genusse  für  Menschen  erklärt  ist,  von  diesen  verzehrt  wird,  und  daß  eine  Verstreuung  der  in  demselben
enthaltenen  Krankheitserreger  und  dadurch  eine  Weiterverbreitung  der  Krankheit  erfolgt.

An  sichersten  werden  diese  Zwecke  durch  Behandlung  des  Fleisches  mit  chemischen  Stoffen  bis
zur  Auflösung  der  Weichtheile  oder  durch  Einwirkenlassen  soher  Hitzegrade  bis  zum  Zerfalle  der  Weichtheile
  erreicht.  Die  so  behandelten  Fleischtheile  dürfen  zu  technischen  Zwecken  verwendet  werden.

Wo  ein  derartiges  Verfahren  unthunlich  ist,  insbesondere  wo  geeignete  Anlagen  (Poudrette=  und
Knochenmehlfabriken,  Kavillereien,  Digestoren,  Leimfabriken  2c.  mit  entsprechenden  Einrichtungen)  nicht
vorhanden  sind,  hat  die  unschädliche  Beseitigung  durch  Vergraben  nach  vorangegangener  Denaturirung,
wie  dies  §.  45  Abs.  2  der  Ausführungsbestimmungen  A  vorschreibt,  zu  erfolgen.  Das  Eingraben  von
Fleischtheilen  in  Düngerhaufen  und  das  Wegwerfen  derselben  in  Wasserläufe  ist  als  unschädliche  Beseitigung
  nicht  anzusehen.

Zum  Vergraben  der  Kadaver  und  Fleischtheile  sind  thunlichst  abgelegene,  eingezäunte  Stellen
außerhalb  des  Ortes  auszuwählen.  Der  Verscharrungsplatz  soll  keiner  Ueberschwemmung  ausgesetzt  und
so  trocken  sein,  daß  er  zu  jeder  Jahreszeit  bis  zu  einer  Tiese  von  2  m  ausgegraben  werden  kann,  1
auf  Wasser  zu  stoßen.  Der  Lauf  des  von  oder  unter  dem  Verscharrungsplatz  abfließenden  Wassers  soll
nicht  nach  Ortschaften  oder  Brunnen  gerichtet  sein.

Wo  die  Bodenverhältnisse  es  gestatten,  sind  die  Gruben  so  tief  anzulegen,  daß  die  Oberfläche
des  Fleisches  von  einer  unterhalb  des  Randes  der  Gruben  mindestens  1  m  starken  Erdschicht  bedeckt  ist.
In  allen  Fällen  muß  eine  mindestens  1  m  dicke  Erdschicht  über  den  verscharrten  Fleischtheilen  liegen.

 

2.  Reinigung  und  Desinfektion  der  Messer  und  Hände.

Durch  die  Messer  und  die  Hände  des  Fleischbeschauers  können  leicht  Krankheitsstoffe  auf  gesundes
  Fleisch  übertragen  werden.  Um  dies  zu  verhüten,  ist  es  erforderlich,  daß  das  Anschneiden  kranker
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        Theile  vermieden  wird,  wenn  solche  ohne  Anschneiden  erkennbar  sind  (6.  21  Abs.  1)  und  das  verunreinigle
Messer,  gegebenen  Falies  auch  deren  Scheiden,  alsbald  gründlich  gereinigt  und  desinfizirt  werden.  Die
Desinfektion  erfolgt  in  der  Weise,  daß  die  gesäuberten  Messer  und  deren  Scheiden  in  zweiprozentiger
Sodalösung  gekocht  werden  (5.  21  Ab  s.  2

Eine  solche  Reinigung  und  Nerlifeton  läßt  sich  nur  durchführen,  wenn  die  Messer  frei  von
Ritzen  und  Spalten  sind.  Zum  Gebrauche  für  Fleischbeschauer  eignen  sich  daher  nur  glatte  Messer.

Die  Reinigung  der  Hände  (§.  16)  erfolgt  mittelst  Seife  und  warmen  Wassers,  möglichst  auch
unter  Zuhülfenahme  einer  Bürste.  In  allen  Fällen,  in  denen  der  Fleischbeschauer  während  oder  nach
der  Untersuchung  des  Fleisches  Milzbrand  oder  den  Verdacht  dieser  Krankheit  festgestellt  hat,  hat  sich  an
die  Reinigung  der  Hände  und  Arme  ein  Nachwaschen  mit  einem  Desinfektionsmittel,  z.  B.  zweiprozentigem
Karbol-,  Lysol=  oder  Kreolinwasser,  oder  in  Ermangelung  eines  solchen  Mittels  mit  Spiritus  oder  Branntwein
  anzuschließen.

3.  Uebersichtliche  Darstellung  der  Formen  der  Tuberkulose  bei  Schlachtthieren  und  der
heiunbbeitspolis  eilichen  Behandlung  des  Fleisches  tuberkulöser  Wiere

 

Formen  der  Tuberkulose.  Behandlung  des  Fleisches.

 

I.  Tuberkulose  eines  Organs:

)  mit  hochgradiger  Abmagerng  Da  t  gesammte  Fleisch  ist  untauglich  (S.  33
8).
b)  ohne  hochgradige  Abmagerung.  .  .  .  Deie  nicht  veränderten  Theile  sind  genußtauglich
ohne  Einschränkungen  (§.  35  Nr.  4).

II.  Tuberkulose,  die  sich  nicht  auf  ein  Organ  beschränkt:
1.  Die  Verbreitung  ist  nicht  auf  dem  Wege  des
großen  Blutkreislaufs  erfolgt:
A.  mit  hochgradiger  Abmagerng  Da  —i  Fleisch  ist  untauglich  (S.  33
r.  8).

B.  ohne  hochgradige  Abmagerung:
a)  mit  ausgedehnten  Erweichungsherden  .Die  nicht  verärderten  Theile  sind  bedingt  tauglich

  (§.  35  Nr.  4,  §.  37  unter  III  Nr.  1,  a,

§.  38  sr  II,  a).

b)  ohne  ausgedehnte  Erweichungsherde:
u.  bei  geringer  Ausdehnung  der  Krankheit  Die  nicht  veränderten  Theile  sind.  —

ohne  Einschränkungen  (F.  36  N

5H.  bei  großer  Ausdehnung  der  Krankheit  .  Die  nicht  veränderten  Theile  sind  bonr  genußtauglich,

  aber  im  Nahrungs=  und  Gemu-*“

  Kheblic  herabgesetzt  (§.  35  Nr.  4,

r

2.  Die  Verbreitung  ist  auf  dem  Wege  des  großen

Blutkreislaufs  erfolgt:

A.  Mit  Erscheinungen  einer  frischen  Blutinsetlion.
a)  mit  hochgradiger  Abmagerun  L%  gesammte  Fleisch  ist  untauglich  (S.  33
r.  8).
        <pb n="186" />
        —  41

 

Formen  der  Tuberkulose.

Behandlung  des  Fleisches.

 

b)  ohne  hochgradige  Abmagerung:
a.  frische  Infektionen  nur  in  den  Eingeweiden
  oder  im  Euter

G.  frische  Infektionen  nicht  blos  in  den
Eingeweiden  oder  im  Euter

B.  Ohne  Erscheinungen  einer  frischen  Blutinfektion:
a)  mit  hochgradiger  Abmagerung

b)  ohne  hochgradige  Abmagerung:
#u.  mit  ausgedehnten  Erweichungsherden

.  ohne  ausgedehnte  Erweichungsherde:
die  tuberkulösen  Veränderungen  finden
sich  nur  in  den  Eingeweiden  oder  im
Euter  vor:
bei  geringer  Ausdehnung  der
Krankheit.

bei  großer

Ausdehnung  der
Krankhit

die  tuberkulösen  Veränderungen  finden
sich  nicht  blos  in  den  Eingeweiden
und  im  Euter  vor

Bemerkung:

 

Die  nicht  veränderten  Theile  sind  bedingt  sug,
lich  (§.  35  Nr.  4,  §F.  37  unter  III  Nr.  1,
§.  38  unter  II,  2).

Das  Fett  ist  bedingt  tauglich,  das  sonstige
Fleisch  untauglich  (§.  34  Nr.  1,  §.  37  unter  1,
5.  38  unter  I.

Das  gesammte  Fleisch  ist  untauglich  G.  33
Nr.  8).

Die  nicht  weränderten  Theile  sind  bedingt  tauglich
  (§.  35  Nr.  4,  §.  37  unter  III.  Nr.  1,  a,
§.  38  unter  II,  a).

Die  nicht  veränderten  Theile  sind,  erußlauglich
ohne  Einschränkungen  (§.  35  Nr.  4).

Die  nicht  veränderten  Theile  sind  zwar  gemflauglich,
  aber  im  Nahrungs=  und  Genußwerlh
  erheblich  herabgesetzt  (6.  35  Nr.  4,
§.  40  Nr  1,  b).

Von  den  nicht  veränderten  Theilen  sind  Fleischviertel,
  in  denen  sich  eine  tuberkulös  veränderte
  Lymphdrüse  befindet,  bedingt  tauglich.
  Die  übrigen  nicht  veränderten  Theile
sind  zwar  genußtauglich,  aber  im  Nahrungsund
  Genußwerth  erheblich  herabgesetzt  (S.  35
Nr.  4,  §.  37  unter  II,  §.  40  unter  I,  a).

Die  veränderten  Theile  sind  in  den  Fällen  zu  1  unter  b,  IlI  unter  1  B,  II  unter  2  Ab  a,

Il  unter  2  Bb  genußuntauglich.  Ein  Organ  ist  auch  dann  als  tuberkulös  anzusehen,  wenn  nur  die  zugehörigen  Lymphdrüsen

  tuberkulöse  Veränderungen  aufweisen;
suchung  als  frei  von  Tuberkulose  erweisen  (T.  35

das  talliche  gilt  von  Fleischstücken,  sofern  sie  sich  nicht  bei  genauer  Unter-
        <pb n="187" />
        —  32  —

D.

Antersuchung  und  gesundheitspolizeiliche  Behandlung  des  in  das  Zollinland
eingehenden  Fleisches.

Allgemeine  Bestimmungen.
8.  1.

(1)  Fleisch  sind  alle  Theile  von  warmblütigen  Thieren,  frisch  oder  zubereitet,  sofern  sie  sich  zum
Genusse  für  Menschen  eignen.  Als  Theile  gelten  auch  die  aus  warmblütigen  Thieren  hergestellten  Fette
und  Würste.  Als  Fleisch  sind  daher  insbesondere  anzusehen:

Muskelfleisch  (mit  oder  ohne  Knochen,  Fettgewebe,  Bindegewebe  und  Lymphdrüsen),  Zunge,  Herz,
Lunge,  Leber,  Milz,  Nieren,  Gehirn,  Brustdrüse  (Bröschen,  Bries,  Brieschen,  Kalbsmilch,  Thymus,),
Schlund,  Magen,  Dünn=  und  Dickdarm,  Gekröse,  Blase,  Milchdrüse  (Euter),  vom  Schweine  die  ganze
Haut  (Schwarte),  vom  Rindvieh  die  Haut  am  Kopfe,  einschließlich  Nasenspiegel,  Gaumen  und  Ohren,
sowie  die  Haut  an  den  Unterfüßen,  ferner  Knochen  mit  daran  haftenden  Weichtheilen,  frisches  Blut;

Fette,  unverarbeilet  oder  zubereitet,  insbesondere  Talg,  Unschlitt,  Speck,  Liesen  (Flohmen,  Lünte,
Schmer,  Wammenfett),  sowie  Gekrös=  und  Netzfett,  Schmalz,  Oleomargarin  (Premier  jus,  Margarin)  und,
solche  Stoffe  enthaltende  Fettgemische,  jedoch  nicht  Butter  und  geschmolzene  Butter  (Butterschmalz)
Würste  und  ähnliche  Gemenge  von  zerkleinertem  Fleische.

(2)  Andere  Erzeugnisse  aus  Fleisch,  insbesondere  Fleischextralte,  Fleischpeptone,  thierische  Gelatine,
Suppentafeln,  gelten  bis  auf  Weiteres  nicht  als  Fleisch.

8.  2.

()  Als  frisches  Fleisch  ist  anzusehen  Fleisch,  welches,  abgesehen  von  einem  etwaigen  Kühlverfahren,
einer  auf  die  Haltbarkeit  einwirkenden  Behandlung  nicht  unterworfen  worden  ist,  serner  Fleisch,  welches
zwar  einer  solchen  Behandlung  unterzogen  worden  ist,  aber  die  Eigenschaften  frischen  Fleisches  im  Wesentlichen
  behalten  hat  oder  durch  entsprechende  Behandlung  wieder  gewinnen  kann.

(2)  Die  Eigenschaft  als  frisches  Fleisch  geht  insbesondere  nicht  verloren

durch  Gefrieren  oder  Austrocknen,  ausgenommen  bei  getrockneten  Därmen  (§.  3  Abs.  4),
durch  oberflächliche  Behandlung  mit  Salz,  Zucker  oder  anderen  chemischen  Stoffen,

durch  bloßes  Räuchern,

durch  Einlegen  in  Essig,

durch  Einhüllung  in  Fett,  Gelatine  oder  andere,  den  Luftabschluß  bezweckende  Stoffe,
durch  Einspritzen  von  Konservirungsmitteln  in  die  Blutgefäße  oder  in  die  Fleischsubstanz.

(3)  Als  ganzer  Thierkörper  ist  unbeschadet  der  Sonderbestimmung  im  §.  6  das  geschlachtete,  abgehäutete
  und  ausgeweidete  Thier  anzusehen;  der  Kopf  vom  ersten  Halswirbel  ab,  die  Unterfüße  einschließlich
  der  sogenannten  Schienbeine  und  der  Schwanz  dürfen  vorbehalllich  derselben  Sonderbestimmung
  fehlen.  63

(1)  Als  zubereitetes  Fleisch  ist  anzusehen  alles  Fleisch,  welches  in  Folge  einer  ihm  zu  Theil
gewordenen  Behandlung  die  Eigenschaften  frischen  Fleisches  auch  in  den  inneren  Schichten  verloren  hat
und  durch  eine  entsprechende  Behandlung  nicht  wieder  gewinnen  kann.

(2)  Hierher  gehört  insbejondere  das  durch  Pökelung,  wozu  auch  starke  Salzung  zu  rechnen  ist,
oder  durch  hohe  Hitzegrade  (Kochen,  Braten,  Dämpsen,  Schmoren)  behandelle  Fleisch.
        <pb n="188" />
        33ä  —

(3)  Als  zubereiteles  Fett  sind  anzusehen  ausgeschmolzenes  oder  ausgepreßtes  Fett  mit  oder  ohne
nachfolgende  Raffinirung,  insbesondere  Schmalz,  Oleomargarin,  Premwier  jus  und  ähnliche  Zubereitungen;
ferner  die  thierischen  Kunftspeisefette  im  Sinne  des  §.  1  Abs.  4  des  Gesetzes,  betreffend  den  Verkehr  mit
Butter,  Käse,  Schmalz  und  deren  Ersatzmitteln,  vom  15.  Juni  1897  (Reichs-Gesetzbl.  S.  475),  sowie  Margarine.

(4)  Im  Sinne  des  §.  12  des  Gesetzes  und  im  Sinne  der  gegenwärligen  Ausführungsbestimmungen
sind  anzusehen:

als  Schinken  die  von  den  Knochen  nicht  losgelösten  oberen  Theile  des  Hinter=  oder  Vorderschenkels
  vom  Schweine  mit  oder  ohne  Haut;

als  Speck  die  zwischen  der  Haut  und  dem  Muskelfleische,  besonders  am  Rücken  und  an  den
Seiten  des  Körpers  liegende  Feitschicht  vom  Schweine  mit  oder  ohne  Haut,  auch  mit
schwachen  in  der  Fettschicht  eingelagerten  Muskelschichten;

als  Därme  der  Dünn=  und  der  Dickdarm  sowie  die  Harnblase  vom  Rindvieh,  Schweine,  Schafe
und  von  der  Ziege,  der  Magen  pom  Schweine,  sowie  der  Schlund  vom  Rindvieh;

als  Würste  und  zumuoe  Gemenge  aus  zerkleinertem  Fleische  insbesondere  alle  Waaren,  welche
ganz  oder  theilweise  aus  zerkleinertem  Fleische  bestehen  und  in  Därme  oder  künstlich  hergestellte
  Wursthüllen  eingeschlossen  sind,  ferner  Hackfleisch,  Schabefleisch,  Mett,  Brät,  Sülzen
aus  zerkleinertem  Fleische,  Fleischpulver,  Fleischmehl  (ausgenommen  Fleischfuttermehl)  mit
oder  ohne  Zusätze;

als  luftdicht  verschlossene  Büchsen  oder  ähnliche  Gefäße  insbesondere  Büchsen,  Dosen,  Töpfe
(Terrinen)  und  Gläser  jeder  Form  und  Größe,  deren  Inhalt  mit  oder  ohne  anderweitige
Vorbehandlung  durch  Luftabschluß  haltbar  gemacht  worden  ist.

S.  4.

(1)  Die  Vorschriften  der  §§.  12  und  13  des  Gesetzes  sowie  die  gegenwärtigen  Ausführungsbestimmungen
  finden  auch  auf  Rennthiere  und  Wildschweine  Anwendung,  und  zwar  dergestalt,  daß,  unbeschadet
  der  Bestimmungen  im  §.  27  unter  AlI,  erstere  dem  Rindvieh,  letztere  den  Schweinen  gleichgestellt
  werden.  Anderes  Wildpret  einschließlich  warmblütiger  Seethiere  sowie  Federvieh  unterliegen  weder
den  Einfuhrbeschränkungen  in  §§.  12,  13  des  Gesetzes  noch  der  amtlichen  Untersuchung  bei  der  Einfuhr;
das  Gleiche  gilt  für  das  zum  Reiseverbrauche  mitgeführte  Fleisch.

(2)  Büffel  unterliegen  denselben  Vorschriften  wie  Rindvieh.

Beschränkungen  der  Ein-  und  Durchfuhr.
5

In  das  Zollinland  dürfen  nicht  eingeführt  werden:
1.  Fleisch  in  luftdicht  verschlossenen  Büchsen  oder  ähnlichen  Gefäßen  sowie  Würste  und  sonstige
Gemenge  aus  zerkleinertem  Fleische;
2.  Hundefleisch  sowie  zubereitetes  Fleisch,  welches  von  Pferden,  Eseln,  Maulthieren,  Mauleseln
oder  anderen  Thieren  des  Einhufergeschlechts  herrührt;
3.  Fleisch,  welches  mit  einem  der  folgenden  Stoffe  oder  mit  einer  solche  Stoffe  enthaltenden  Zubereitung
  behandelt  worden  ist:
a)  Borsäure  und  deren  Salze,
b)  Formaldehyd,
c)  Alkali=  und  Erdalkali-Hydroxyde  und  -Karbonate,
)  Schweflige  Säure  und  deren  Salze  sowie  unterschwefligsaure  Salze,
e)  Fluorwasserstoff  und  dessen  Salze,
I|)  Salicylsäure  und  deren  Verbindungen,
6)  Chlorsaure  Salze,
)  Farbstoffe  jeder  Art,  jedoch  unbeschadet  ihrer  Verwendung  zur  Gelbsärbung  der  Margarine  und
zum  Färben  der  Wusthüllen,  sofern  diese  Verwendung  nicht  anderen  Vorschriften  zuwiderläuft.

S.  6.
.  (1!)  Frisches  Fleisch  darf  in  das  Zollinland  nur  in  ganzen  Thierkörpern  (vergl.  §.  2  Abs.  3),  die
bei  Rindvieh,  ausgenommen  Kalber,  und  bei  Schweinen  in  Hälsten  zerlegt  sein  können,  eingeführt  werden.
Als  Kälber  gelten  Rinder  im  Fleischgewichte  von  nicht  mehr  als  75  kg.  Mit  den  Thierkörpern  müssen
Brust=  und  Bauchsell,  Lunge,  Herz,  Nieren,  bei  Kühen  auch  das  Euter,  mit  den  zugehörigen  Lymphdrüsen
        <pb n="189" />
        –  34  —

in  natürlichem  Zusammenhange  verbunden  sein.  In  Hälften  zerlegte  Thierkörper  müssen  neben  einander
  verpackt  und  mit  Zeichen  und  Nummern  versehen  sein,  welche  ihre  Zusammengehörigkeit  ohne
Weiteres  erkennen  lassen.

(2)  Bei  Rindvieh,  ausgenommen  Kälber  (vergl.  Abs.  1),  muß  auch  der  Kopf  oder  der  Unterkiefer
mit  den  Kaumuskeln,  bei  Schweinen  auch  der  Kopf  mit  Zunge  und  Kehlkopf  in  natürlichem  Zusammenhange
  mit  den  Körpern  eingeführt  werden;  Gehirn  und  Augen  dürfen  fehlen.  Bei  Rindern  darf  der
*  getrennt  von  dem  Thierkörper  beigebracht  werden,  sofern  er  und  der  Thierkörper  derart  mit  Zeichen
oder  Nummern  versehen  sind,  daß  die  Zusammengehörigkeit  ohne  Weiteres  erkennbar  ist.

G)  Bei  Pferden,  Eseln,  Maulthieren,  Mauleseln  und  anderen  Thieren  des  Einhufergeschlechts
müssen,  außer  den  im  Abs.  1  aufgeführten  Theilen,  Kopf,  Kehlkopf  und  Luftröhre  sowie  die  ganze  Haut
mindestens  an  einer  Stelle  mit  dem  Körper  noch  in  natürlichem  Zusammenhange  verbunden  sein.

8.  7.
(1)  Põlel-  (Salz-)  Fleisch,  ausgenommen  Schinlen,  Speck  und  Daͤrme,  darf  in  das  Zollinland
nur  eingeführt  werden,  wenn  das  Gewicht  der  einzelnen  Stücke  nicht  weniger  als  4  kg  beträgt.
behand  (2)  Geräuchertes  Fleisch,  welches  einem  Pökelverfahren  unterlegen  hat,  ist  als  Pökelfleisch  zu
ehandeln.

.  8.
Das  nachweislich  im  Inlande  bereits  voh  sismaßig  untersuchte  und  nach  dem  Zollauslande
verbrachte  Fleisch  ist  im  Falle  der  Zurückbringung  der  amtlichen  Untersuchung  nicht  unterworfen.

8.  9.
Auf  das  im  kleinen  Grenzverkehre  sowie  im  Meß=  und  Marktverkehre  des  Grenzbezirkes  eingehende
  Fleisch  finden  die  Vorschriften  in  S§.  12,  13  des  Gesetzes  sowie  die  gegenwärtigen  Ausführungsbestimmungen
  Anwendung,  soweit  die  Landesregierungen  nicht  Ausnahmen  zulassen.

.,  10.

(1)  Die  unmittelbare  Durchfuhr  unter  gobimützer  Begleitung  oder  unter  Zollverschluß,  im  Postverkehr
  auch  ohne  diese  Kontrolmittel,  ist  als  Einfuhr  im  Sinne  des  Gesetzes  nicht  zu  betrachten;  das  zur
Durchfuhr  gelangende  Fleisch  unterliegt  nicht  der  amtlichen  Untersuchung.

(2)  Unter  unmittelbarer  Durchfuhr  ist  derienige  Waarendurchgang  zu  verstehen,  der  sich  vollzieht  ohne
eine  längere  Aufenthaltsdauer  im  Inland,  als  durch  die  ordnungsmäßige  Waarenbeförderung  bedingt  ist.
Eine  unmiltelbare  Durchfuhr  liegt  insbesondere  nicht  vor  bei  Aufbewahrung  der  Waaren  in  einem  Zolllager
  unter  amtlichem  Verschlusse.

Grundsätze  für  die  gesundheltliche  Untersuchung  des  in  das  Zollinland  eingehenden  Fleisches.

§.  11.
(1)  Für  die  Untersuchung  des  in  das  Zollinland  eingehenden  Fleisches  ist  als  Beschauer  ein
approbirter  Thierarzt  und  als  desen  Stellvertreter  ein  weiterer  approbirter  Thierarzt  zu  bestellen.  Zur
Ausführung  der  Trichinenschau  und  zur  Unterstützung  bei  der  Finnenschau  können  andere  Personen,  welche
nach  Maßgabe  der  Prüfungsvorschriften  für  Trichinenschauer  genügende  Kenntnisse  nachgewiesen  haben,
bestellt  werden.

(2)  Die  Herrichtung  des  Fleisches  für  die  thierärztliche  Untersuchung  (Herausnahme  der  Eingeweide,
  Loslösen  der  Liesen  [Flohmen,  Lünte,  Schmer,  Wammenfettl.  Zerlegung  der  Schweine  in  Hälflen,
Aufhängen  oder  Auflegen  der  Fleischtheile  im  Untersuchungsraum)  erfolgt  nach  Anweisung  des  Thierarztes,
  und  zwar  soweit  der  Verfügungsberechtigte  nicht  selbst  eine  Hülfskraft  stellt,  gegen  Entrichtung
einer  besonderen  Gebühr  nach  Maßgabe  der  hierüber  ergehenden  Anweisung  durch  die  Beschaustelle.

(6)  Die  chemischen  Untersuchungen  sind  von  einem  besonders  hierzu  verpflichteten  Nahrungsmittel-Chemiker,
  und  nur  wenn  ein  solcher  nicht  zur  Verfügung  steht,  von  einem  in  der  Chemie  hinreichend  erfahrenen
  anderen  Sachverständigen  vorzunehmen.  Die  Vorprüfung  der  Fette  ist  von  dem  Chemiker  oder
dem  Fleischbeschauer  vorzunehmen.  Ausnahmsweise  können  hiermit  andere  Personen,  welche  genügende
Kenntnisse  nachgewiesen  haben,  betraut  werden.
        <pb n="190" />
        –  357  —

§.  12.

G1)  Die  Untersuchung  des  Fleisches  hat  sich  insbesondere  auf  die  in  §§.  13  bis  15  aufgeführten
Punkte  zu  erstrecken.

(2)  Sie  ist  bei  frischem  Fleische  an  jedem  einzelnen  Thierkörper,  bei  zubereitetem  Fleische,  und
zwar  bei  Därmen  und  Fetten  an  den  einzelnen  Packstücken,  im  Uebrigen  an  den  einzelnen  Fleischstücken
vorzunehmen,  soweit  nicht  eine  Beschränkung  der  Untersuchung  auf  Stichproben  nach  den  Bestimmungen
des  folgenden  Absatzes  zulässig  ist.

(63)  Bei  Sendungen  von  zubereitetem  Fleische  kann  die  Untersuchung  auf  Stichproben  beschränkt
werden,  und  zwar  bei  Fett  und  Därmen  die  gesammte  Prüfung,  bei  sonstigem  Fleische  die  Prüfung  auf
die  im  §.  14  Abs.  1  unter  b  bis  d  bezeichneten  Punkte.  Die  Beschränkung  der  Untersuchung  auf  Stichproben
  ist  jedoch  nur  insoweit  zulässig,  als  die  Sendung  nach  Inhalt  der  Begleitpapiere  (Rechnungen,
Frachtbriefe,  Konnossemente,  Ladescheine  u.  dergl.)  eine  bestimmte  gleichartige,  aus  derselben  Fabrikation
stammende  Waare  enthält,  die  auch  äußerlich  nach  der  Art  der  Verpackung  und  Kennzeichnung  als  gleichartig
  angesehen  werden  kann.  Die  Auswahl  der  Stichproben  erfolgt  nach  den  Bestimmungen  im  §.  14
Abs.  4  und  §.  15  Abs.  5.

(4)  Führt  die  Untersuchung  bei  einer  Stichprobe  zu  einer  Beanstandung,  so  ist  sie  in  Bezug  auf
den  Beanstandungsgrund  bei  Därmen  und  Fekt  an  der  Gesammtheit  der  Packstücke,  im  Uebrigen  an
jedem  einzelnen  Fleischstücke  der  ganzen  Sendung  auszuführen,  insoweit  nicht  eine  unschädliche  Beseitigung
(§.  19  Abs.  1  unter  I)  oder  eine  Zurückweisung  (§.  19  Abs.  1  unter  II,  §.  21  Abs.  3)  oder  eine  freiwillige
Zurückziehung  (nachstehender  Abs.  6)  ersolgt.

(5)  Von  jeder  Beanstandung  einer  Stichprobe,  welche  auf  den  Umfang  der  weiter  anzustellenden
Untersuchung  oder  auf  die  Behandlung  des  Fleisches  (§§.  19  und  21)  von  Einfluß  ist,  hat  die  Beschaustelle
  den  Verfügungsberechtigten  unter  Angabe  des  Beanstandungsgrundes  und  unter  Hinweis  auf  die
nach  Abs.  4  eintretende  Folge  sowie  die  Polizeibehörde  unter  Angabe  des  Beanstandungsgrundes  sofort
zu  benachrichtigen.

(6)  Binnen  einer  eintägigen  Frist  nach  der  Benachrichtigung  hat  der  Verfügungsberechtigte  das
Recht,  die  noch  nicht  untersuchten  und  nicht  unschädlich  zu  beseitigenden  oder  zurückzuweisenden  Theile  der
Sendung  vor  der  weiteren  Untersuchung  freiwillig  zurückzuziehen  (vergl.  jedoch  S.  25  Abs.  3).

8.  13.
(1)  Bei  frischem  Fleische  ist  zu  prüfen:
a)  ob  es  den  Angaben  in  den  Begleitpapieren  entspricht:
b)  ob  es  unter  die  Verbote  im  §.  ö  fällt;
c)  ob  es  den  Bestimmungen  im  §.  6  entspricht;
d)  ob  es  in  gesundheits=  oder  veterinärpolizeilicher  Beziehung  zu  Bedenken  Anlaß  giebt.  Insbesondere
  ist  Schweinefleisch  auf  Trichinen  zu  untersuchen.
(2)  Eine  chemische  Untersuchung  des  frischen  Fleisches  hat  stattzusfinden,  wenn  der  Verdacht  vorliegt,
  daß  es  mit  einem  der  im  §.  5  Nr.  3  aufgeführten  Stoffe  behandelt  worden  ist.

.  14.
(1)  Bei  zubereitetem  Fleische,  ausgenommen  Fette,  ist  zu  prüfen:
a)  ob  die  Waare  den  Angaben  in  den  Begleitpapieren  entspricht:
b)  ob  die  Waare  unter  die  Verbote  im  §.  5  fällt;
c)  ob  die  Waare  den  Vorschriften  im  §.  7  entspricht:  -  «
d)  ob  die  Fleischstücke  vollständig  durchgepökelt  (durchgesalzen),  durchgekocht  oder  sonst  im  Sinne
des  §F.  3  Abs.  1  zubereitet  sind;
e)  ob  die  Waare  in  gesundheits=  oder  veterinärpolizeilicher  Beziehung  zu  Bedenken  Anlaß
giebt.  Insbesondere  ist  Schweinefleisch  auf  Trichinen  zu  untersuchen.
(2)  Bei  Därmen  ist  zu  prüfen,  ob  krankhafte  Veränderungen,  insbesondere  Blutungen,  Knoten,
Geschwüre  vorhanden  sind.
n  (8)  Bei  der  gemäß  Abs.  1  unter  b  vorzunehmenden  Prüfung  hat  auch  eine  chemische  Untersuchung
tattzufinden:  «  "
a)  zur  Fesisiellung,  ob  dem  Verbote  im  8.  5  Nr.  2  zuwider  Pferdefleisch  unter  falscher  Bezeichnung
  einzuführen  versucht  wird,  wenn  der  Verdacht  eines  solchen  Versuchs  besteht;
        <pb n="191" />
        —  36*  —

b)  zur  Feststellung,  ob  das  Fleisch  mit  einem  der  im  §.  5  Nr.  3  ausgeführten  Stoffe  behandelt
worden  ist;  bei  Schinken  in  Sendungen  unter  10  Stück,  bei  Speck  und  bei  Därmen  jedoch
nur,  wenn  der  Verdacht  einer  solchen  Behandlung  besteht.

(10)  Liegen  die  Voraussetzungen  des  §F.  12  Abs.  3  für  eine  Beschränkung  der  Untersuchung  auf
Slichproben  vor,  so  hat  sich  die  Untersuchung  bei  Sendungen,  die  aus  1  oder  2  Packstücken  bestehen,
auf  jedes  Packstück,  bei  Sendungen  von  3  bis  10  Packstücken  auf  mindestens  2  Packstücke,  bei  größeren
Sendungen  auf  mindestens  den  10.  Theil  der  Packstücke  zu  erstrecken.  Aus  den  hiernach  auszuwählenden
Packstücken  ist  mindestens  der  10.  Theil  des  Inhalts  zum  Zwecke  der  Untersuchung  aus  verschiedenen
Lagen  zu  entepe  Auf  weniger  als  2  Fleischstücke  aus  jedem  einzelnen  Packstücke  darf  die  Untersuchung
  nicht  beschränkt  werden.

S.  15.

(1)  Die  Untersuchung  des  zubereitelen  Feites  zerfällt  in  eine  Vorprüfung  und  in  eine  Hauptprüfung.

(2)  Die  Vorprüfung  hat  sich  darauf  zu  erstrecken:

a)  ob  die  Packstücke  den  Angaben  in  den  Begleitpapieren  entsprechen  und  gemäß  den  für  den
Inlandsverkehr  bestehenden  Vorschristen  bezeichnet  sind  („Margarine“,  „Kunstspeisefett"):

b)  ob  das  Fett  in  den  Packstücken  eine  der  betreffenden  Gattung  entsprechende  äußere  Beschaffenheit
  hat,  wobei  insbesondere  auf  Farbe  und  Konsistenz,  Geruch  und  Geschmack
(ranzigen,  sauren,  Fäulniß=  oder  Schimmel-Geruch  und  -Geschmack),  auf  das  Vorhandensein
  von  Schimmelpilzen  oder  Bakterienkolonien  auf  der  Oberfläche  oder  im  Innern  sowie
auf  sonstige  Anzeichen  von  Verdorbensein  zu  achten  ist.

Die  Hauptprüfung  ist  nach  folgenden  Gesichtspunkten  vorzunehmen:

a)  es  ist  zu  prüfen,  ob  äußerlich  am  Fette  wahrnehmbare  Merkmale  auf  eine  Versälschung
oder  Nachmachung  oder  sonst  auf  eine  vorschriftswidrige  Beschaffenheit  hinweisen;

b)  Margarine  ist  auf  die  Anwesenheit  des  gemäß  dem  Gesetze  vom  15.  Juni  1897,  betreffend
den  Verkehr  mit  Butter,  Käse,  Schmalz  oder  deren  Ersatzmitteln,  vorgeschriebenen  Erkennungsmittels
  (Sesamöl)  —  che  esefer  1897  S.  591  —  zu  prüfen:

e)  Schweineschmalz  ist  mit  dem  Zeiß-Wollny'schen  Refraktomeler  zu  untersuchen.  Ergiebt  sich
hierbei  der  Verdacht  einer  Verfälschung,  so  ist  eine  eingehendere  Prüfung  der  verdächtigen
Probe  vorzunehmen;

)  es  ist  zu  prüfen,  ob  das  Fett  verfälscht,  nachgemacht  oder  verdorben  ist,  unter  das  Verbot
des  §F.  3  des  Gesetzes  vom  15.  Juni  1897  fällt  oder  ob  es  einen  der  im  §.  5  Nr.  3  der
gegenwärtigen  Bestimmungen  aufgeführten  Stoffe  enthält.

(1)  Die  Proben  für  die  Hauptprüsung  sind  nach  Maßgabe  der  Bestimmungen  in  Anlage  c  zu
entnehmen  und  unverzüglich  der  zuständigen  Stelle  zu  übermitteln.

(5)  Liegen  die  Voraussetzungen  des  §.  12  Abs.  3  für  eine  Beschränkung  der  Untersuchung  auf
Stichproben  vor,  so  hat  sich  die  Vorprüfung  sowie  die  nach  Abs.  3  unter  a,  b  und  c  vorzunehmende
Hauplprüfung  mindestens  auf  2  Packstücke,  bei  40  und  mehr  Packstücken  bis  zu  100  auf  5  vom  Hundert,
vom  Mehrbetlrage  bis  zu  500  Packstücken  auf  3  vom  Hundert,  von  einem  weiteren  Mehrbetrag  auf  2
vom  Hundert  zu  erstrecken.

(6)  Die  nach  Abs.  3  unter  d  vorzunehmende  Hauptprüfung  ist  unter  gleicher  Voraussetzung  auf
eine  geringere  Zahl  der  für  die  Hauplprüsung  entnommenen  Proben  zu  beschränken,  und  zwar  sind  dazu

von  weniger  als  6  Proben  2,

von  weniger  als  18  Proben  4,

von  weniger  als  28  Proben  6
und  von  weiteren  je  6  Proben  eine  auszuwählen.

G

g.  16.
Für  die  Ausführung  der  Unlersuchungen  sind  maßgebend:
1.  de*  (enweisung  für  die  thierärztliche  Untersuchung  des  in  das  Zollinland  eingehenden  Fleisches
nlage  a);
2.  die  Anweisung  für  die  Untersuchung  des  Fleisches  auf  Trichinen  und  Finnen  (Anlage  b);
3.  die  Anweisung  für  die  Probenentnahme  zur  chemischen  Untersuchung  von  Fleisch  einschließlich
Fett  sowie  für  die  Vorprüfung  zubereiteter  Feite  (Anlage  c):
4.  die  Anweisung  für  die  chewische  Untersuchung  von  Fleisch  und  Fetten  (Anlage  ch.
        <pb n="192" />
        –  37"  —
Behandlung  des  Fleisches  nach  erfolgter  Untersuchung.
S.  17.

Unbeschadet  der  weilergehenden  Maßregeln,  welche  auf  Grund  veterinärpolizeilicher  oder  strafrechllicher
  Bestimmungen  angeordnet  werden,  ist  das  beanstandete  Fleisch  nach  den  Vorschriften  in  §S§.  18
bis  21  zu  behandeln.

C.  18.

(1)  Für  frisches  Fleisch  gelten  folgende  Grundsätze:
I.  In  unschädlicher  Weise  zu  beseitigen  sind:
A.  alle  Thierkörper  der  betreffenden  Sendung,  soweit  nach  der  gemeinsamen  Herkunft,  der
Art  der  Beförderung  oder  den  sonstigen  Umständen  angenommen  werden  kann,  daß  eine
Uebertragung  des  Krankheitsstoffs  stattgefunden  hat,  wenn  auch  nur  an  einem  Thierkörper
  Rinderpest,  Milzbrand,  Rauschbrand,  Rinderseuche,  Schweinepest,  Schweineseuche,
Pockenseuche,  Rotz  (Wurm)  oder  der  begründete  Verdacht  einer  dieser  Krankheiten  vorliegt;
der  einzelne  Thierkörper,  wenn  Tollwuth,  Rothlauf  der  Schweine,  Septicämie,  Pyämie,
Texasfieber,  Ruhr  oder  der  begründete  Verdacht  einer  dieser  Krankheiten  vorliegt,  ferner
wenn  beim  Schweine  Trichinen  oder  beim  Rindvieh  und  Schweine  in  gröberer  Zahl
Finnen  (beim  Rindvieh  Cysticercus  inermis,  beim  Schweine  Cysticercus  cellulosae)
nachgewiesen  sind;
C.  die  veränderten  Theile  (sofern  die  in  1  unter  A  und  B  erwähnten  Fälle  nicht  vorliegen)
a)  bei  Durchsetzung  von  Eingeweiden  mit  vereinzelten,  auf  den  Menschen  nicht  übertragbaren
  thierischen  Schmarotzern;
b)  bei  örtlicher  Strahlenpilzerkrankung:;
I0)  bei  Tuberkulose,  wenn  nur  die  Lymphdrüsen  an  der  Lungenwurzel  und  im  Mittelfell
oder  an  einer  der  beiden  Stellen  Veränderungen  aufweisen  und  die  tuberkulösen
Herde  wenig  umfangreich  und  trocken,  verkäst  oder  verkalkt  sind;  erweisen  sich  die
Lymphdrüsen  an  der  Lungenwurzel  oder  im  Mittelfell  tuberkulös,  so  ist  auch  die
Lunge  zu  vernichten;
4)  bei  Lungenseuche  oder  dem  begründeten  Verdachte  dieser  Krankheit;
I)  bei  oberflächlicher  und  geringgradiger  Fäulniß  und  ähnlichen  Zersetzungsvorgängen,
Besetzung  mit  Insekten  und  unerheblicher  Beschmutzung.
II.  Von  der  Einfuhr  zurückzuweisen  sind:
A.  alle  Thierkörper  der  betreffenden  Sendung,  von  denen  anzunehmen  ist,  daß  auf  sie  eine
Uebertragung  des  Krankheitsstoffs  stattgefunden  hat,  wenn  auch  nur  bei  einem  Thierkörper
  Lungenseuche  oder  Maul=  und  Klauenseuche  oder  der  begründete  Verdacht  einer
dieser  Krankheiten  vorliegt,  bei  Lungenseuche  oder  Lungenseucheverdacht  nach  unschädlicher
  Beseitigung  der  veränderten  Theile  (vergl.  1  unter  ('ch;
die  einzelnen  Thierkörper,  die  auf  Grund  der  nach  §.  13  ausgeführten  Prüfung  beanstandet
sind,  soweit  sie  nicht  nach  1  unter  A  und  B  unschädlich  beseitigt  werden  müssen.  Liegt  einer
der  Fälle  zu!l  unter  C  a,  b,  c  oder  e  vor,  so  hat  die  Zurückweisung  zu  unterbleiben,  sofern
der  Beanstandungsgrund  durch  Beseitigung  und  Vernichtung  der  veränderten  Theile  behoben
  wird.
Insbesondere  muß,  unbeschadet  dieser  Ausnahmen,  die  Zurückweisung  erfolgen:
a)  wenn  die  Waare  den  Angaben  in  den  Begleitpapieren  nicht  entspricht;
b)  wenn  die  Beschaffenheit  des  Fleisches  einen  schlechten  Ernährungszustand  des  Thieres
ekundet:
wenn  das  Fleisch  auffällige  Abweichungen  in  Bezug  auf  Farbe,  Geruch,  Geschmack
und  Konsistenz  oder  wenn  es  fremdartige  Einlagerungen  zeigt;
wenndas  Fleisch  durch  Fäulniß,  Verschimmelung,  Insekten,  Beschmutzung  oder  dergleichen
in  seiner  Genußtauglichkeit  beeinträchtigt  oder  wenn  Luft  in  dasselbe  eingeblasen  ist;
wenn  sich  an  den  Lymphdrüsen  eine  Schwellung  mit  oder  ohne  Blutung,  Verkäsung
oder  Verkalkung  zeiat:

 

.

□—

E  GE.  0
—  —
        <pb n="193" />
        —  38*  —

s)  wenn  Tuberkulose  oder  der  begründete  Verdacht  dieser  Krankheit  vorliegt;
8)  wenn  vereinzelte  Finnen  (beim  Rindvieh  Cysticercus  inermis,  beim  Schweine
Cysticercus  cellolosae)  nachgewiesen  sind.
(2)  Die  Zurückweisung  kann  bei  Beanstandungen  auf  Grund  der  Bestimmung  im  Abs.  1  unier
II  Ba  unterbleiben,  wenn  nachträglich  für  die  Waare  entsprechende  Begleitpapiere  beigebracht  werden.

8.  19.
(1)  Für  zubereitetes  Fleisch,  ausgenommen  Fette,  gelten  folgende  Grundsätze:
I.  In  unschädlicher  Weise  zu  beseitigen  sind:

a)  alle  zu  der  betreffenden  Sendung  gehörigen  Packstücke,  soweit  nach  der  gemeinsamen
Herkunft,  der  Art  der  Verpackung  und  Beförderung  oder  den  sonstigen  Umständen  angenommen
  werden  kann,  daß  eine  Uebertragung  des  Krankheitsstoffs  stattgefunden  hat,
wenn  auch  nur  an  einem  Fleischstück  eine  der  im  8.  18  Abs.  1  unter  I  A  aufgeführten
Krankheiten  oder  der  begründete  Verdacht  einer  derselben  nachgewiesen  ist;

b)  das  einzelne  Packstück,  wenn  an  einem  Fleischstücke  Rothlauf  der  Schweine,  Septicämie,
§  *  Ruhr  oder  der  begründete  Verdacht  einer  dieser  Krankheiten  nachgewiesen
  ist;

I)  das  einzelne  Fleischstück,  wenn  in  demselben  Trichinen  oder  Finnen  nachgewiesen  sind;

)  die  veränderten  Theile  bei  oberflächlicher  und  geringgradiger  Fäulniß  und  ähnlichen
Zersetzungsvorgängen,  Besetzung  mit  Insekten  und  unerheblicher  Beschmutzung.

II.  Von  der  Einfuhr  zurückzuweisen  ist  das  Fleisch,  soweit  es  nicht  nach  I  unschädlich  beseitigt
werden  muß,  und  zwar
A.  das  ganze  Packstück,

a)  wenn  das  Fleisch  auf  Grund  einer  der  Bestimmungen  im  §.  14  Abs.  1  unter  a  und  b
beanstandet  ist

b)  wenn  in  dem  Packstücke  Därme  gefunden  sind,  welche  Mängel  der  im  §.  14  Abs.  2  bezeichneten
  Art  aufweisen;

c)  wenn  sämmtliche  aus  dem  Packstück  entmommenen  Proben  (§5.  12,  14  Abs.  4)  auf  Grund
der  Bestimmungen  im  §.  14  Abs.  1  unter  d  beanstandet  sind;

#)  wenn  auch  nur  an  einem  Fleischstück  Erscheinungen  der  Lungenseuche  oder  der  Maulund
  Klauenseuche  oder  der  begründete  Verdacht  dieser  Krankheiten  vorliegen:

das  einzelne  Fleischstück,  welches  auf  Grund  einer  der  Bestimmungen  im  §.  14  Abs.  1

unter  c  bis  e  beanstandet  ist,  insbesondere  wenn  sich  bei  der  Prüfung  einer  der  im  §.  18

Abs.  1  unter  II  B  b  bis  f  aufgeführten  Mängel  ergiebt,  und  dieser  nicht  im  Falle  zu  !

unter  4  des  gegenwärtigen  Paragraphen  durch  Vernichtung  der  veränderten  Theile  gehoben

  wird.

(2)  Die  Zurückweisung  kann  bei  Beanstandungen  auf  Grund  des  §.  14  Abs.  1  unter  a  unterbleiben,

  wenn  nachträglich  für  die  Waare  entsprechende  Begleitpapiere  beigebracht  werden.

*

In  den  Fällen  der  §§.  18,  19  kann  an  Stelle  der  unschädlichen  Beseitigung  des  Fleisches  die
Zurückweisung  treten,  wenn  die  das  Fleisch  beanstandende  Beschaustelle  im  Auslande  liegt.

#

21.
:(l)  Zubereitetes  Fett  ist  zurückzuweisen
I.  auf  Grund  der  Vorprüfung:

a)  wenn  die  Waare  den  Angaben  in  den  Begleitpapieren  nicht  entspricht  oder  die  zugehörige
Packung  nicht  den  für  den  Inlandsverkehr  bestehenden  Vorschriften  entsprechend  bezeichnet
ist  („Margarine“,  „Kunstspeisefett"):

b)  wenn  das  Fett  ranzig,  sauer,  mit  Fäulniß-Geruch  oder  -Geschmack  behaftet  oder  innerlich
mit  Schimmelpilzen  oder  Baklerienkolonien  durchsetzt  oder  sonst  verdorben  besunden  wird;

Tc)  wenn  das  Fett  in  einem  Packstück  äußerlich  derart  mit  Schimmelpilzen  oder  Bakterienkolonien
  besetzt  ist,  daß  der  Inhalt  des  ganzen  Packstücks  als  verdorben  anzusehen  ist;

34
        <pb n="194" />
        39  —

II.  auf  Grund  der  Hauptprüfung:
a)  in  den  unter  1  a  bis  c  angegebenen  Fällen;
b)  wenn  eine  Probe  einen  der  im  §.  5  Nr.  3  aufgeführten  Stoffe  enthält:
c)  wenn  eine  Probe  als  verfälscht  oder  nachgemacht  befunden  wird;
4)  wenn  eine  Probe  Margarine  den  Bestimmungen  des  Gesetzes  vom  15.  Juni  1897  oder
den  auf  Grund  desselben  erlassenen  Bestimmungen  (Reichs-Gesetzbl.  1897  S.  475  und
591)  nicht  entspricht.

(2)  Die  Zurückweisung  kann  bei  der  Vorprüfung  und  Hauptprüfung  in  den  Fällen  zu  Abs.  1
unter  1  a  unterbleiben,  wenn  nachträglich  das  Packstück  mit  den  vorgeschriebenen  Bezeichnungen  versehen
oder  die  Uebereinstimmung  mit  den  Begleitpapieren  herbeigeführt  wird.

GDie  Zurückweisung  hat  sich  auf  alle  zu  einer  Sendung  gehörigen  Packstücke  einer  Fabrikation
zu  erstrecken,  wenn  die  Untersuchung  sämmtlicher  davon  entnommenen  Stichproben  zu  einer  gleichen  Beanstandung
  Keüh  hat  (§.  12  Abs.  4).  Im  Uebrigen  hat  sich  die  Zurückweisung  nur  auf  die  einzelnen
beanstandeten  Packstücke  zu  erstrecken.

Weitere  Behandlung  des  Fleisches.
22

Zurückgewiesenes  oder  freiwillig  zurückgezogenes  Fleisch  kann  unter  den  im  SF.  29  bezeichneten
Voraussetzungen  zur  Einfuhr  zugelassen  werden,  wenn  es  zu  anderen  Zwecken  als  zum  Genusse  für
Menschen  Verwendung  finden  soll.

§.  23.
Die  Beschaustelle  hat  Fleisch,  welches  einen  Anlaß  zur  Beanstandung  auf  Grund  der  Bestimmungen
  in  §§.  13  bis  15  nicht  giebt,  als  tauglich  zum  Genusse  für  Menschen  zu  erklären.

8.  24.

(1)  Die  Beschaustelle  hat  beanstandetes  Fleisch  vorläufig  zu  beschlagnahmen  und  mit  einem  Erkennungszeichen
  zu  versehen,  welches  leicht  wieder  entfernbar  ist.  Die  erfolgte  Beschlagnahme  ist  dem
Verfügungsberechtigten,  der  Zoll=  oder  Steuerstelle  sowie  der  Polizeibehörde  unter  Angabe  des  Beanstandungsgrundes
  sofort  mitzutheilen.

(#)  Die  Polizeibehörde  hat  alsdann  über  die  weitere  Behandlung  des  Fleisches  gemäß  §§.  18
bis  21  Entscheidung  zu  treffen  und  hiervon  sofort  dem  Verfügungsberechtigten  sowie  nach  Ablauf  der
Beschwerdefrift  die  Beschaustelle  zu  benachrichtigen.  "

(3)  Die  Polizeibehörde  hat  die  Wiederausfuhr  oder  die  unschädliche  Beseitigung  des  Fleisches
unter  den  erforderlichen  Sicherungsmaßregeln  zu  veranlassen  und  im  Benehmen  mit  der  Zoll=  oder
Steuerstelle  zu  überwachen.

(0  Für  Grenzstationen  auf  ausländischem  Gebiete  können  besondere  Anordnungen  erlassen  werden.

Kennzeichnung  des  Fleisches.

§.  25.

(1)  Die  Beschaustelle  hat  auf  Grund  des  endgültigen  Ergebnisses  der  Untersuchung  (vergl.  8§.  23
und  30)  das  Fleisch  zu  kennzeichnen.

(2)  In  den  Fällen  des  §.  19  Abs.  1  unter  I  darf  die  Kennzeichnung  der  einzelnen  Fleischstücke
unterbleiben,  wenn  die  unschädliche  Beseiligung  anderweit  sichergestellt  ist.  Sendungen,  welche  zurückzuweisen
  wären,  weil  die  Waare  nicht  den  Angaben  in  den  Begleitpapieren  entspricht  (§.  18  Abs.  1  unter
Il  Ba;  §.  19  Abs.  1  unter  IIAa;  S.  21  Abs.  1  unter  Ia  und  ll#a)  oder  weil  das  Packstück  nicht  den  für  den  Inlandsverkehr
  bestehenden  Vorschriften  ensprechend  bezeichnet  ist  (§.21  Abs.  1  unter  I#à  und  IIa),  sind  im  Falle  einer  nachträglichen
  Behebung  dieser  Anstände  nur  nach  dem  Ausfalle  der  Untersuchung  der  Waare  selbst  zu  kennzeichnen.

(3)  Theile  von  Sendungen,  die  im  Falle  des  §.  12  Abs.  6  zurückgezogen  werden,  sind  gleichfalls
zu  kennzcichnen;  nicht  geöffnete  Packstücke  jedoch  nur  an  der  Außenseite  der  Behälter  (§.  27  unter  B  Abs.  2).
Bei  anderen  freiwillig  zurückgezogenen  Sendungen  hat  eine  Kennzeichnung  der  nicht  untersuchten  Theile
zu  unterbleiben.

S.  20.
C□)  Die  Kennzeichnung  des  Fleisches  und  der  Behäller  erfolgt  mittelst  Farbstempels  oder  mittelst
Brandstempels  nach  Wahl  der  Verfügungsberechtigten.
        <pb n="195" />
        —  40*  —

(2)  Jeder  Stempel  trägt  als  Aufschrift  die  Worte  „Ausland“  sowie  das  Zeichen  der  Zoll=  oder
Steuerstelle,  bei  welcher  die  Untersuchung  vorgenommen  wird.  Der  Stempel  für  Fleisch  von  Pferden
und  anderen  Einhufern  trägt  außerdem  die  Ausschrift  „Pferd“.

(3)  Der  Reichskanzler  ist  ermächtigk,  nähere  Bestimmungen  über  die  bei  den  einzelnen  Zoll=  oder
Steuerstellen  zu  benutzenden  Zeichen  zu  erlassen  sowie  darüber  zu  bestimmen,  welche  Bezeichnung  anzuwenden
  ist,  wenn  eine  gemeinsame  Beschaustelle  für  mehrere  Zoll=  oder  Steuerstellen  errichtet  ist.

(4)  Die  Stempel  sind  für  das  bei  der  Untersuchung  tauglich  befundene  Fleisch  von  sechseckiger
Form  mit  2,  cm  Länge  der  einzelnen  Seiten,  für  Fleisch  von  Pferden  und  anderen  Einhufern  von
viereckiger  Form  mit  5  und  2,,  cm  Seitenlänge,  für  das  bei  der  Untersuchung  beanstandete  sowie  für
freiwillig  zurückgezogenes  Fleisch  von  dreieckiger  Form  mit  5  cm  Seitenlänge.  Sie  tragen  bei  dem
zurückgewiesenen  Fleische  die  weitere  Aufschrift  „Zurückgewiesen“,  bei  dem  unschädlich  zu  beseiligenden
Fleische  die  weitere  Aufschrift  „Zu  beseitigen“,  bei  freiwillig  zurückgezogenem  Fleische  den  Buchstaben  „"“.

 

 

 

 

 

Roth.  Roth.
-  5  cm
Ausland.
2
Pferd.  2.
20
.  N.  N.  —
Schwarz.  Schwarz.  Schwarz.

    

   

  

Ausland.

  

Ausland.  Ausland.

 
       
            

urückgewiesen.  Zu  2
3  gewies  beseitigen.
N.  N.  N.  N.  N.  N.

       
   

 

 

5  cm  5  cm  5  em

(5)  Die  Brandstempel  sind  von  gleicher  Form  wie  die  Farbstempel,  dürfen  jedoch  größer  sein.
Auch  die  Farbstempel  dürfen,  insoweit  sie  zur  Abstempelung  der  Packstücke  an  den  Außenseilen  dienen,
die  im  Abs.  4  angegebenen  Maße  überschreiten.

6)  Im  Falle  der  Kennzeichnung  mittelst  Farbstempels  ist  für  beanstandetes  oder  freiwillig
zurückgezogenes  Fleisch  eine  schwarze,  für  das  übrige  Fleisch  eine  rothe,  nicht  gesundheitsschädliche,  haltbare
  Farbe  zu  verwenden.

(7)  An  jedem  Stempel  müssen  die  Schriftzeichen  und  die  Ränder  scharf  ausgeprägt  sein.
        <pb n="196" />
        —  41*  —

8.  27.
Für  die  Kennzeichnung  des  Fleisches  gelten  folgende  Bestimmungen:

A.  Frisches  Fleisch.

Die  Stempelabdrücke  sind  an  jeder  Körperhälfte  mindestens  an  den  nachverzeichnelen  Körperstellen
anzubringen  und  zwar:

I.  Bei  Rindvieh,  ausschließlich  der  Kälber,  sowie  bei  Pferden  und  anderen  Einhufern:
.auf  der  Seitenfläche  des  Halses,
an  der  hinteren  Vorarmfläche,
.auf  der  Schulter,
.auf  dem  Rücken  in  der  Nierengegend,
uf  der  inneren  un
.uf  der  äußeren  Fläche  des  Hinterschenkels,
4.an  der  Zunge  und  am  Kopfe.
II.  Bei  Kälbern,  Rennthieren  und  Wildschweinen,  erforderlichenfalls  nach  Lostrennung  der  Haut

an  den  betreffenden  Stellen:
1.  auf  der  Schulter  oder  an  der  hinteren  Vorarmfläche,

neben  dem  Nierenfett  oder  auf  dem  Rücken,
auf  der  Brust,
auf  der  Keule,  am  Becken  oder  am  Unterschenkel.

lil.  Bei  Schweinen:
am  Kopfe,
auf  der  Seitenfläche  des  Halses,
auf  der  Schulter,
auf  dem  Rücken,
auf  dem  Bauche,
.  auf  der  Außenfläche  des  Hinterschenkels.
IV.  Eei  Schafen=  und  Ziegen,  erforderlichenfalls  nach  Lostrennung  der  Haut  an  den  betreffenden
Stellen:
1.  auf  dem  Halse,
2.  auf  der  Schulter,
3.  auf  dem  Rücken,
4.  auf  der  inneren  Fläche  des  Hinterschenkels.
Außerdem  ist  bei  allen  Thiergattungen  auf  jedem  Eingeweidestücke  noch  mindestens  ein
Stempelabdruck  anzubringen.

B.  Zubereitetes  Fleisch.

(1)  Bei  gepökellem  (gesalzenem),  gekochtem  oder  sonst  zubereitetem  Fleische  sind  die  Stempelabdrücke
an  zwei  Stellen  jedes  Fleischstücks  und  zwar  bei  Schinken  und  Speck  thunlichst  auf  der  Schwarte
anzubringen.

(2)  Außen  an  dem  Behälter  (Kübel,  Faß,  Kiste  und  dergl.)  sind  die  Stempel  gleichfalls  an
zwei  Stellen  anzubringen.  Bei  zubereitetem  Fette  hat  die  Kennzeichnung  nur  an  den  Behältern
zu  erfolgen.

NJonme

i-—-





Unschädliche  Beseitigung  des  beanstandeten  Fleisches.
§.  28.

(1)  Die  unschädliche  Beseiligung  des  Fleisches  hat  zu  erfolgen  entweder  durch  hohe  Hitzegrade
(Kochen  oder  Dämpfen  bis  zum  Zerfall  der  Weichtheile,  trockene  Destillation,  Verbrennen)  oder  auf
chemischem  Wege  bis  zur  Auflösung  der  Weichtheile.  Die  hierdurch  gewonnenen  Erzeugnisse  können
lechnisch  verwendet  werden.
        <pb n="197" />
        —  42“  —

(2)  Wo  ein  derartiges  Verfahren  unthunlich  ist,  ersolgt  die  Beseitigung  durch  Vergraben
thunlichst  an  Stellen,  welche  von  Thieren  nicht  betreten  werden  und  an  welchen  Viehfutter  oder  Streu
weder  gewonnen  noch  aufbewahrt  wird:  trichinöses  Fleisch  ist  stets  nach  Maßgabe  der  Bestimmungen
im  Abs.  1  zu  beseitigen.  Vor  dem  Vergraben  ist  das  Fleisch  mit  tiefen  Einschnitten  zu  versehen  und
mit  Kalk  oder  feinem,  trockenen  Sande  zu  bestreuen  oder  mit  Theer,  rohen  Steinkohlentheerölen
(Karbolsäure,  Kresol)  oder  Alpha-Naphthylamin  in  fünfprozentiger  Lösung  zu  übergießen.  Die  Gruben
lüdd  4  tet  anzulegen,  daß  die  Oberfläche  des  Fleisches  von  einer  mindestens  1  Meter  starken  Erdschicht
edeckt  wird.

(3)  Der  Reichskanzler  ist  ermächtigt,  weitere  Mittel  zur  unschädlichen  Beseitigung  zuzulassen.

G)  Das  Verpackungsmaterial  ist  zu  verbrennen  oder,  sofern  ein  solches  Verfahren  nicht  angängig
ist,  anderweitig  unschädlich  zu  beseitigen  oder  zu  desinfiziren.

Nicht  zum  Genusse  für  Menschen  bestimmtes  Fleisch.

.,  29.

(1)  Fleisch,  welches  zwar  nicht  für  den  menschlichen  Genuß  bestimmt  ist,  aber  dazu  verwendet
werden  kann,  darf  ohne  vorherige  Untersuchung  zur  Einfuhr  zugelassen  werden,  wenn  die  Unbrauchbarmachung
  für  den  menschlichen  Genuß  im  Wege  der  fabrikationsmäßigen  Behandlung  durch  geeignete
Kontrolmaßregeln  oder  mittelst  Anlegung  von  tiefen  Einschnitten  und  nachfolgender  Behandlung  mit  Kalk,
Theer  oder  rohen  Steinkohlentheerölen  (Karbolsäure,  Kresol),  bei  Fetten  auch  mit  Alkalilauge,  Petroleum
oder  Rosmarinöl  sichergestellt  wird.

(2)  Der  Reichskanzler  ist  ermächtigt,  noch  weilere  Mittel  zur  Unbrauchbarmachung  zuzulassen.

Rechtsmittel.

(1)  Gegen  die  seitens  der  Beschaustelle  im  Falle  des  §.  12  Abs.  4  vorgenommene  Beanstandung
einer  Stichprobe  sowie  gegen  die  von  der  Polizeibehörde  im  Falle  der  §§.  18  bis  21  getroffene  Entscheidung
  kann  von  dem  Verfügungsberechtigten  innerhalb  einer  eintägigen  Frist  nach  der  Benachrichtigung
(§.  12  Abs.  5  und  §.  24  Abs.  2)  Beschwerde  eingelegt  werden.  Dieses  Rechtsmittel  ist  in  ersterem  Falle
bei  der  Beschaustelle  anzumelden  und  hat  auf  Antrag  des  Beschwerdeführers  die  Aufschiebung  der
weileren  Untersuchung  zur  Folge;  in  letzterem  Falle  ist  es  bei  der  Polizeibehörde  anzumelden  und  hat
stets  aufschiebende  Wirkung.  Ueber  die  Beschwerde  entscheidet  eine  von  der  Landesregierung  zu
bezeichnende  höhere  Behörde  und  zwar,  sofern  das  Rechtsmittel  gegen  das  technische  Gutachten  gerichtet
ist,  nach  Anhörung  mindestens  eines  weiteren  Sachverständigen.  Die  durch  unbegründete  Beschwerde
erwachsenden  Kosten  fallen  dem  Beschwerdeführer  zur  Last.

(2)  Von  der  endgültigen  Entscheidung  hat  die  böhere  Behörde  den  Beschwerdeführer,  die  Beschaustelle,
  die  Polizeibehörde  sowie  die  Zoll=  oder  Steuerstelle  sofort  in  Kenntniß  zu  setzen.

Fleischbeschaubuch.
8.  31.

(1)  An  jeder  Beschaustelle  für  ausländisches  Fleisch  ist  ein  Fleischbeschaubuch  nach  beifolgendem
Muster  von  dem  Beschauer  zu  führen,  in  welches  alle  Untersuchungen  und  deren  Ergebnisse  sowie  die
endgültige  Entscheidung  einzutragen  und  jedesmal  mit  der  Unterschrift  des  Beschauers  zu  versehen  sind.
Die  näheren  Bestimmungen  hierüber  werden  vom  Reichskanzler  erlassen.

(2  Wo  das  Bedürfniß  besteht,  kann  für  frisches  und  zubereiteles  Fleisch,  namentlich  Fette,  sowie
für  die  einzelnen  Thiergattungen  ein  besonderes  Beschaubuch  geführt  werden.

(z)  Das  Fleischbeschaubuch  ist  für  jedes  Kalenderjahr  neu  anzulegen;  das  abgeschlossene  ist
mindestens  zehn  Jahre  lang  aufzubewahren.
        <pb n="198" />
        —  43  —

Zollstelle  N.  N.

leischbe

 

Untersucht  wurden

=
*

Bezeichnung
des
Absender  Empfänger  Fleisches

mit  mit  nach
Wohnort  Wohnort

4  #  Stücke  Schweinefleisch

Gattung,
Art,  Gewicht

JZahl

fende  Nummer
oder  steueramtlichen  Register

Eingangsnummer  im  zoll
Herkunft  des  Fleisches

einzelne  Fleischstücke

l
i
auf  Trichinen

I
l

ganze  Thierkörper
cinzelne  Packungen

Lau

—
—
S

6.  7.

 

 

 

 

 

 

 

 

ichni  Anmerkung  zu  Spalte  6.  Die  Bezeichnungen  sind  in  Uebereinstimmung  zu  bringen  mit  dem  statistischen  Waarenverzeichniß.


Anwerkung  zu  Spalten  12,  13,  15  bis  20.  Werden  die  zu  einer  Nummer  gehörenden  Waaren  zum  Theil  für  genußlauglich
erachtet,  zum  Theil  beanstandet,  so  sind  die  Theile  der  Sendungen  nach  ihren  Gewichten  in  Spalten  12  und  13  einzutragen:  das
Gleiche  gilt,  wenn  3z  B.  ein  Theil  zurückgewiesen,  ein  Theil  zurückgezogen  2c  ist,  hinsichtlich  der  Spalten  15  bis  20.
        <pb n="199" />
        schaubuch.

44%  —

 

Ergebniß  der

 

 

Weitere  Behandlung  des  Fleisches

 

Untersuchung
—  —  Grund  P  ·  —  «
der  8.Zurück-  Unterschrift
#  *  gezogen  Bemer-#
  Beannanduns  z7  nach  ohne  tungen  des
p  r  r1  .  -
r  2  es  3  5  252  Beanstan  Beschauers.
S  Fleisches  —  ung
-  #  einer  —
—  3
r  2  2  23  38Silchprobe  3.
kg  gr  EEIEEIIE)I
12  13.  14.  15.  16.  17.  18.  19.  20.  21.  22.
I  I
        <pb n="200" />
        Anlage  a.

Anweisung
für
die  thierärztliche  Untersuchung  des  in  das  Zollinland  eingehenden  Fleisches.

A.  Allgemeine  Bestimmungen.

S.  1.
Bei  frischem  Fleische  ist  zu  prüfen,  ob  es  gemäß  den  Vorschriften  im  §.  2  Abs.  3  und  §.  6
der  Ausführungsbestimmungen  D  in  ganzen  Thierkörpern  (bezw.  zusammengehörigen  Hälften)  und  im  Zusammenhange
  mit  den  dort  genannten  Organen  eingeführt  wird.

S.  2.
Bei  zubereitetem  Fleische  ist  zu  prüfen:

1.  ob  eine  der  nach  8.  5  Nr.  1  der  Ausführungsbestimmungen  D  von  der  Einfuhr  ausgeschlossenen
  Waarengattungen  vorliegt;

2.  ob  das  Fleisch  durch  die  ihm  zu  Theil  gewordene  Behandlung  die  Eigenschaften  des
frischen  Fleisches  auch  in  den  inneren  Schichten  verloren  hat  und  durch  entsprechende  Behandlung
  nicht  wieder  gewinnen  kann  (6.  3  der  Ausführungsbestimmungen  D)

3.  ob  das  Gewicht  der  einzelnen  Stücke  von  Pökel=  (Salz-)  Fleisch,  ausgenommen  Schinken,
Speck  und  Därme,  mindestens  4  kg  beträgt  GS.  7  der  Ausführungsbestimmungen  D):

4.  ob  das  Fleisch  den  Verdacht  erregt,  daß  es  von  Pferden,  Eseln,  Maulthieren,  Mauleseln
oder  anderen  Thieren  des  Einhufergeschlechts  herrührt  (§.  5  Nr.  2  der  Ausführungsbestimmungen
  D).  «

In  welchen  Fällen  und  in  welcher  Weise  die  Prüfung  zu  2  und  3  auf  Stichproben  beschränkt
werden  kann,  richtet  sich  nach  §.  12  und  §.  14  Abs.  4  der  Ausführungsbestimmungen  D.

8.  3.
Bei  allen  Arten  von  Fleisch  ist  insbesondere  zu  prüsen:

1.  ob  die  Waare  den  Angaben  in  den  Begleitpapieren  entspricht;
4  ob  das  Fleisch  von  Hunden  herrührt  (§.5  Nr.  2  der  Ausführungsbestimmungen  D):
4.  ob  an  dem  Fleische  Erscheinungen  vorhanden  sind,  die  den  Verdacht  erregen,  daß  es  mit
zieemn  vier  nach  §.  5  Nr.  3  der  Ausführungsbestimmungen  D  verbotenen  Stoffe  beandelt
  ist;
ob  das  Fleisch  von  einem  Thiere  stammt,  das  mit  einer  auf  Menschen  oder  Thiere  übertragbaren
  Krankheit  behaftet  war  und  ob  nach  den  obwaltenden  Umständen  angenommen
werden  kann,  daß  eine  Uebertragung  des  Krankheitsstoffs  auf  andere  Theile  der  Sendung
stattgefunden  hat;
ob  das  Fleisch,  abgesehen  von  den  Fällen  unter  Nr.  4,  krankhafte  Veränderungen  zeigt,
die  seine  Tauglichkeit  zum  Genusse  für  Menschen  beeinträchtigen;
ob  die  Beschaffenheit  des  Fleisches  einen  schlechten  Ernährungszustand  des  Thieres  bekundet,
  ob  es  auffällige  Abweichungen  in  Bezug  auf  Farbe,  Geruch,  Geschmack  und  Konsistenz
  und  ob  es  fremdartige  Einlagerungen  zeigt;
ob  das  Fleisch  durch  Fäulniß,  Verschimmelung,  Insekten,  Beschmutzung  oder  dergleichen
in  seiner  Genußtauglichkeit  beeinträchtigt  oder  ob  Luft  in  dasselbe  eingeblasen  ist.

n  □

12
        <pb n="201" />
        —  46*  —

8.  4.
Die  Untersuchung  des  Fleisches  hat  bei  Tageslicht  oder  bei  einer  ausreichenden  künstlichen  Beleuchtung
  stattzufinden.  Kerzen-,  Oel-,  Petroleum=  oder  gewöhnliches  Gaslicht  sind  hierzu  nicht  geeignet.

S.  5.
An  Hülfsmitteln  und  Geräthen  sollen  bei  der  Untersuchung  zur  Hand  sein:

1.  eine  ausreichende  Anzahl  von  geeigneten  Messern;

2.  ein  Mikroskop,  welches  sich  auch  für  bakteriologische  Untersuchungen  eignet,  sowie  eine  ausreichende
  Anzahl  von  Skalpellen,  Scheeren,  Präparirnadeln,  Platinnadeln,  Objektträgern,
Deckgläsern  und  Präparirschälchen  zur  Herstellung  mikroskopischer  Präparate;  serner  die  für
die  mikroskopische  Untersuchung  erforderlichen  Farbstoffe  und  Zusatzflüssigkeiten,  Spiritusls
  sowie  einige  mit  Agar  oder  Pepton-Gelatine  beschickte  Kulturröhrchen;


Lackmuspapier  und  die  zur  Untersuchung  des  Fleisches  auf  Kochsalz  sowie  auf  das  Vorhandensein
  von  Ammoniak  (Fäulniß)  erforderlichen  Chemikalien  und  Geräthe;
4.  eine  Vorrichtung  zum  Kochen  von  Fleischproben;
5.  Holz-,  Bein=  oder  Stahlnadeln  zur  inneren  Prüfung  von  Schinken  auf  den  Geruch.
Sämmtliche  Hülfsmittel  sind  stets  in  brauchbarem  Zustande  zu  erhalten.  Messer,  welche  durch
Krankheitsstoffe  verunreinigt  wurden,  dürfen  ohne  vorherige  Reinigung  und  Desinfektion  zum  Anschneiden
gesunder  Körpertheile  nicht  benutzt  werden.

□6—

B.  Besondere  Bestimmungen.
I.  Frilches  Fleisch.

S.  6.

Die  Untersuchung  der  einzelnen  Theile  der  Thierkörper  hat  nach  den  in  den  §S§.  7  bis  12  angegebenen
  Grundsätzen  und  thunlichst  in  der  im  §.  7  bezeichneten  Reihenfolge  stattzufinden,  so  daß  die
Prüfung  der  inneren  Organe  regelmäßig  der  Untersuchung  des  Muskelfleisches  vorangeht.

Wenn  außer  den  vorschriftsmäßig  mit  dem  Thierkörper  einzuführenden  Organen  weitere  Organe
in  natürlichem  Zusammenhange  mit  dem  Thierkörper  eingeführt  werden,  so  sind  diese  gleichfalls  nach  den
hierfür  angegebenen  Grundsätzen  zu  untersuchen.

Durch  die  Untersuchung  ist  festzustellen,  ob  an  der  Oberfläche  oder  im  Innern  der  Organe  und
des  Muskelfleisches  krankhafte  Veränderungen  oder  sonstige  regelwidrige  Zustände  vorhanden  sind.  Zu
diesem  Zwecke  sind  sämmtliche  Organe  und  das  Muskelfleisch  zu  besichtigen,  die  Lungen,  die  Leber,  die
Milz,  die  Nieren,  das  Euter  auch  zu  durchtasten.  Bei  denjenigen  Theilen,  bei  denen  die  Besichtigung
oder  Durchtastung  zur  Ermittelung  von  Krankheitszuständen  nicht  ausreicht,  sind  die  tieferen  Schichten
durch  Einschnitte  und  Zerlegungen  gemäß  den  nachfolgenden  Vorschriften  freizulegen  und  zu  untersuchen.
Die  zu  untersuchenden  Lymphdrüsen  sind  der  Länge  nach  zu  durchschneiden.  Liegen  krankhafte  Veränderungen
  vor,  deren  Erkennung  eine  weitergehende  Untersuchung  erforderlich  macht,  so  ist  eine  solche
entsprechend  der  Lage  des  Falles  vorzunehmen;  insbesondere  sind  verdächtige  oder  erkrankte  Theile  anzuschneiden.


S.  7.

Bei  der  Beschau  sind  im  Allgemeinen  zu  berücksichtigen:
das  Brust=  und  das  Bauchfell  nebst  den  serösen  Ueberzügen  der  Eingeweide;
die  Lungen  und  die  Lymphdrüsen  an  der  Lungenwurzel  und  im  Mittelfell  (Anlegung  eines
Querschnitts  im  unteren  Drittel  der  Lungen):
der  Herzbeutel  und  das  Herz  (Anlegung  eines  Längsschnitts,  durch  den  beide  Kammern
geöffnet  werden  und  die  Scheidewand  der  Kammern  durchschnilten  wird);
die  Leber  und  die  einzelnen  Lymphdrüsen  an  der  Leberpforte;
die  Milz:
die  Nieren  und  die  zugehörigen  Lymphdrüsen  (Freilegung  der  Nieren  in  der  Fettkapsel):
das  Euter  und  die  zugehörigen  Lymphdrüsen;

Jo

5“
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        –  1

8.  der  Kopf  und  die  oberen  Hals=  und  Kehlgangslymphdrüsen  (Lösung  der  Zunge  so  weit,
daß  die  Maul=  und  Rachenschleimhaut  in  ihrem  ganzen  Umfange  zu  sehen  ist):

9.  die  Haut  und  einzelnen  Hauttheile:

10.  das  Muskelfleisch  einschließlich  des  Fett=  und  Bindegewebes,  der  Knochen  und  Gelenke
(Anlegung  eines  Schnittes  in  das  Fleisch,  Untersuchung  der  Knochen  und  Gelenke,  soweit
sie  ohne  Zerlegung  des  Thierkörpers  für  die  Untersuchung  zugänglich  sind;  im  Falle  eines
Verdachts  der  Erkrankung  der  Knochen  oder  Gelenke  durch  Freilegung  der  in  Betracht
kommenden  Knochen  oder  Gelenke).

8.  8.

Bei  Rindern  sind  außerdem  die  Zunge,  das  Herz,  die  äußeren  und  inneren  Kaumuskeln,
letztere  unter  Anlegung  ergiebiger,  parallel  mit  dem  Unterkiefer  verlaufender  Schnitte,  sowie  die  bei  der
Schlachtung  zu  Tage  tretenden  Fleischtheile  auf  Finnen  zu  untersuchen;  an  der  Leber  ist  je  ein  Schnitt
senkrecht  zu  der  Magenfläche,  quer  durch  die  Hauptgallengänge  sowie  neben  dem  Spigel  schen  Lappen
bis  auf  die  Gallengänge  anzulegen;  es  folgt  alsdann  die  Untersuchung  der  Lendendrüsen,  inneren  Darmbeindrüsen,
  Kniefaltendrüsen  und  Bugdrüsen.

C6.  9.
Bei  Kälbern  sind  auch  der  Nabel  und  die  Gelenke  zu  besichtigen  und  im  Verdachtsfall  anzuschneiden.
  Die  Untersuchung  auf  Finnen  erfolgt  wie  bei  Rindern,  sie  fällt  für  Saug=  und  Milchkälber
weg.  Die  Untersuchung  der  Lymphdrüsen  des  Euters  kann  unterbleiben.

S.  10.

Bei  Pferden  ist  auch  die  Schleimhaut  der  Luftröhre,  des  Kehlkopfs,  der  Nasenhöhle  und  deren
Nebenhöhlen  zu  untersuchen,  letztere,  nachdem  der  Kopf  in  der  Längsrichtung  neben  der  Mittellinie  durchgesägt
  oder  durchgehauen  und  die  Nasenscheidewand  herausgenommen  ist,  ferner  die  Haut  und  Unterhaut
nebst  den  zugehörigen  Lymphdrüsen,  endlich  die  Nieren  nach  Anlegung  eines  Schnittes  am  konvexen  Rande
bis  auf  das  Nierenbecken.

S.  11.

Schweine  (einschließlich  der  Wildschweine)  sind  vor  der  Untersuchung  durch  Spalten  der
Wirbelsäule  und  des  Kopfes  in  Hälften  zu  zerlegen,  die  Liesen  (Flohmen,  Lünte,  Schmer,  Wammenfett)
sind  zu  lösen.  Die  zu  Tage  tretenden  Fleischtheile,  insbesondere  an  den  Hinterschenkeln,  am  Bauche,  am
Zwerchfell,  an  den  Zwischenrippenmuskeln,  am  Nacken,  am  Herzen,  an  der  Zunge  und  am  Kehlkopfe  sind
auf  Finnen  zu  untersuchen.  Auch  sind  die  inneren  Darmbeindrüsen,  Lendendrüsen,  Bugdrüsen,  Schamund
  Kniefaltendrüsen  anzuschneiden  und  zu  untersuchen.

Die  Untersuchung  auf  Trichinen  erfolgt  nach  der  besonderen  Anweisung  (Anlage  b  zu  den  Ausführungsbestimmungen
  D).  E

.  12.

Bei  Schafen  und  Ziegen  erfolgt  die  Untersuchung  der  Leber  wie  beim  Rinde.  Die  Untersuchung

  der  Lymphdrüsen  der  Lungen,  der  Leber,  der  Nieren  und  des  Euters  kann  unterbleiben.

II.  Zubereitetes  Fleilch.

§.  13.
Zum  Zwecke  der  im  §.  2  Nr.  2  vorgeschriebenen  Prüfung  ist  das  betreffende  Fleischstück  an  einer
der  dicksten  Stellen  tief  einzuschneiden  und  die  Schnittfläche  auf  Farbe,  Konsisten)  und  Geruch  zu  untersuchen.
  Erforderlichenfalls  ist  auch  die  Kochprobe*)  und  die  Prüfung  auf  Kochsalz““)  vorzunehmen.

*)  Aus  der  inneren  Schicht  des  Fleischstücks  wird  ein  flaches,  etwa  handtellergroßes  Stück  herausgeschnilten,  in
siedendes  Wasser  geworfen  und  10  Minuten  gekocht.

**)  a)  Herstellung  des  Reagens:  100  cem  einer  2progentigen  Höllensteinlösung  werden  mit  23  cem  Normal-Ammonial
  geschütlelt.  Von  dem  Normal--Ammoniak  wird  dann  tropfenweise  so  viel  hinzugefügt,  bis  der  entstandene
Niederschlag  verschwunden  und  die  Flüssigkeit  wasserklar  ist.  Es  wird  ein  weiterer  Ueberichuß  von  40  cem  Normal-
        <pb n="203" />
        –  48  —

Bei  Einzelsendungen,  welche  mit  der  Post  eingehen  oder  nachweislich  nicht  zum  gewerbsmäßigen
Vertriebe  bestimmt  sind,  kann  die  Untersuchung  in  anderer  Weise  vorgenommen  werden.

Frisches  Fleisch  ist  von  rother  Farbe,  bestimmtem,  der  Thierart  eigenthümlichen  Geruche,
  weichem  Gefüge,  zeigt  eine  unebene,  rillige,  streifige  Schnittfläche,  wird  beim  Kochen  grau,
weißlich  oder  bräunlich  und  enthält  nur  Spuren  von  Kochsalz.

Durchgepökeltes  (gesalzenes)  Fleisch  hat  auch  in  den  inneren  Schichten  den  Geruch
des  frischen  Fleisches  verloren;  es  ist  von  festem  Gefüge,  hat  glatte  Schnittflächen,  behält  beim
Kochen  unter  gewöhnlichen  Verhältnissen  die  rothe  Farbe  (Salzungsröthe)  auch  nach  dem  Erkalten
  und  enthält  erheblich  mehr  Kochsalz,  als  frisches  Fleisch.

Durchgekochtes  (gebratenes,  gedämpftes,  geschmortes)  Fleisch  hat  auch  in  den  inneren
Schichten  den  Geruch  des  frischen  Fleisches  verloren,  ist  von  festem  Gefüge,  hat  eine  glatte,
trockene  Schnittfläche  und  eine  graue,  weißliche  oder  bräunliche  Farbe.

S.  14.
Die  einzelnen  Fleischstücke  sind  namentlich  zu  prüfen  zunächst  an  der  Oberfläche
a)  auf  Finnen  und  andere  ungewöhnliche  Einlagerungen;
B  auf  Farbe,  Konsistenz  und  Geruch'),  insbesondere  blutige  oder  gelbliche  Färbung,  ranzigen
thranigen  Geruch,  Erweichung  und  Lockerung  des  Zusammenhanges,  Gasansammlungen  im
Bindegewebe,  schmierigen  Belag,  Schimmelbildung,  Insekten  und  dergleichen;
)  auf  die  Beschaffenheit  der  durch  Anschneiden  leicht  erreichbaren  Lymphdrüsen.
Rindslebern  sind  wie  frische  Lebern  nach  Maßgabe  der  Bestimmungen  in  §.  6,  §.  7  Nr.  4  und
C.  8  zu  untersuchen.  *
15.

Bei  Därmen  (6.  3  Abs.  4  der  Ausführungsbestimmungen  D)  ist  namentlich  darauf  zu  achten,  ob  eine
ungewöhnliche  Farbe,  verminderte  Konsistenz  oder  ein  übler  Geruch  vorhanden  ist  und  zu  prüfen,  ob  krankhafte
  Veränderungen,  insbesondere  Blutungen,  Knoten,  Geschwüre  vorhanden  sind  (vergl.  §.  14  Abs.  2  der
Ausführungsbestimmungen  D).

In  welchem  Umfange  die  Untersuchung  vorzunehmen  ist,  richtet  sich  nach  §.  12  Abs.  2,  3  und
§.  14  Abs.  2  und  4  der  Ausführungsbestimmungen  D.

C.  —  msncen

16.

In  Fällen,  in  denen  das  in  den  §s8.  6r  bis  15  vorgeschriebene  Untersuchungsverfahren  für  die
gesundheitliche  und  veterinärpolizeiliche  Beurtheilung  des  Fleisches  nicht  ausreicht,  ist  eine  mikroskopische,
erforderlichenfalls  auch  eine  bakteriologische"*)  Untersuchung  vorzunehmen  und  die  Reaktion  des  frischen
Muskelfleisches  festzustellen  *#*).  Dies  gilt  namentlich  für  den  Fall  des  Verdachts  von  Blutvergistung.

Ammoniak  binzu  esetzt  und  die  Flässigkeit  durch  Zusat  von  destillirtem  Wasser  auf  eine  Gesammtmenge  von  200  cem  gebracht.
  Von  dieser  Stüssigteit  sind  je  20  g  in  ge  iben  Gläschen  aufzubewahren.
Ausführung  der  Prüfung:  Von  dem  Fleische  wird  ein  aus  den  inneren  Schichten  entnommenes  haseluußgoßes
  Stück  in  ein  mit  20  g  der  Flüssigkeit  beschicktes  Reagensgläschen  geworsen  und  darin  einige  Male  kräftig  geschüttelt.
enn  gäinzweider,  bei  Tageslicht  schnell  schwärzlich  werdender  Niederschlag  entsteht,  ist  das  Fleisch  gesalzen,  wo  nicht,  so
ist  es

*)  Der  Geruch  ist  erforderlichenfalls  durch  die  Kochprobe  genauer  festzustellen.

*"  ).  Nachdem  die  Oberfläche  mit  fast  zum  Glühen  rrhitten.  Messern  abgesengt  ist,  wird  mit  einem  frisch  ausgeglũhten
  *  ein  Schnitt  in  die  Tiefe  elahlt  und  mit  sterilem  Messer  und  ausgeglühter  Pincette  aus  der  Tiese  der
Muskulatur  eine  Probe  entnommen.  Diese  dient  1.  zur  Anferligung  von  Ausstrichpräparaten,  2.  zur  Anlegung  von
Kulturen  auf  schräg  erstarrtem  Agar

Die  Reaktion  des  Kilen  Muskelsleisches  ist  in  der  Weise  zu  prüfen,  daß  in  die  Hinterschenkelmuskulatur
und  an  zwei  weiteren  möglichst  von  einander  entfernt  liegenden  Körpergegenden  ein  tiefer  Schnitt  gelegt  und  auf  die
Schnitifläche  mit  einem  Messer  mit  destillirtem  Wasser  schwach  angefeuchtetes  Lackmuspapier  angedrückt  wird.  Nach
10  Minulen  wird  das  Papier  vom  Objekt  abgehoben,  auf  eine  weiße  Unterlage  gelegt  und  mit  einer  anderen,  ebenfalls
angefeuchteten  Probe  des  ursprünglichen  Lackmuspapiers  verglichen.
        <pb n="204" />
        —  48*  —

Deuten  Anzeichen  auf  Fäulniß,  so  ist  durch  Einschnitte  festzustellen,  ob  die  Zersetzung  auf  die
Oberfläche  beschränkt  oder  in  die  Tiefe  gedrungen  ist.  Bestehen  über  das  Vorhandensein  von  Fäulniß
Zweifel,  so  ist  frisches  Fleisch  der  Salmiakprobe')  zu  unterwerfen,  von  Salzfleisch  eine  kleine  Probe
zu  kochen  und  auf  seinen  Geruch  zu  prüfen.

S.  17.

Liegt  der  Verdacht  der  Anwendung  eines  der  nach  §.  5  Nr.  3  der  Ausführungsbestimmungen  D
verbotenen  Stoffe  oder  des  Versuchs  der  Einführung  von  zubereitetem  Pferdefleisch  unter  falscher  Bezeichnung
  (§F.  2  Abs.  1  Nr.  4)  vor,  so  ist  eine  chemische  Untersuchung  nach  der  besonderen  Anweisung
(Anlage  c  und  d  der  Ausführungsbestimmungen  D)  zu  veranlassen.

*)  Ein  Reagensglas  oder  cylindrisches  Glasgefäß  von  etwa  2  cm  Durchmesser  und  10  cm  Länge  wird  mit
einem  Gemische  von  1  Raumtheil  reiner  Salzsäure,  3  Raumtheilen  Alkohol  und  1  Naumtheil  Aeiher  beschickt,  so  daß  der
Boden  des  Glases  etwa  1  em  hoch  bedeckt  ist,  verkorkt  und  einmal  geschüttelt.  Darauf  wird  von  dem  Fleische  mit  einem
reinen  Glasstab  eine  Probe  abgentreift  oder  ein  erbsengroßes  Stüchchen  vermöge  der  Adhäßion  befestigt.  Der  so  präparirte
Stab  wird  schnell  in  das  mit  den  fen  erfuüllte  Glas  gesenkt,  so  daß  sein  unteres  Ende
etwa  1  cm  von  dem  Flässigkeitsspiegel  entfernt  bleibt  und  auch  die  Wände  des  Gefäbes  nicht  berührt  werden.  Bei
Gegenwart  von  Ammoniak  entsteht  nach  wenigen  Sekunden  ein  starker  Nebel  um  die  in  das  Gefäß  versenkie  Fleischprobe,
welcher  mit  dem  Grade  der  Fäulniß  an  Intensität  zunimmt.
        <pb n="205" />
        AulageS.

Anweisung
für
die  Untersuchung  des  Fleisches  auf  Trichinen  und  Finnen.

8.  1.

Die  Untersuchung  des  Fleisches  auf  Trichinen  hat  mit  einem  Mikroskop  stattzufinden,  welches
eine  30-  bis  40-fache  und  außerdem  eine  etwa  100-fache  Vergrößerung  ermöglicht  und  die  Objekte  klar
und  deutlich  erkennen  läßt.

Als  Objektträger  sind  Kompressorien  aus  zwei  durch  Schrauben  gegen  einander  drückbaren
Gläsern  zu  verwenden,  von  welchen  das  eine  in  gleiche  Felder  getheilt  ist.

Außer  dem  Mikrofkop  und  zwei  Kompressorien  muß  der  Trichinenschauer  zur  Hand  haben:
1  lleine  krumme  Scheere,  2  Präparirnadeln,  1  Pincette,  1  Messer  zum  Probenausschneiden,  eine  Anzahl
numerirter  kleiner  Blechbüchsen  zur  Aufnahme  der  Proben,  1  Tropfpipette,  je  1  Gläschen  mit  Essigsäure
und  Kalilauge.

8.  2.

Auf  die  mikroskopische  Untersuchung  der  Proben  eines  Schweines  einschließlich  der  Herstellung
der  Präparate,  jedoch  ausschlieblich  der  für  die  Probenentnahme  aufgewendeten  Zeit,  sind  mindestens
18  Minuten,  auf  die  mikroskopische  Untersuchung  eines  einzelnen  Stückes  Speck  mindestens  9  Minuten,
auf  die  Untersuchung  sonstiger  einzelner  Fleischstücke  mindestens  14  Minuten  zu  verwenden.

F.  3.

Die  zur  Untersuchung  bestimmten  Fleischproben  hat  der  Trichinenschauer  persönlich  zu  entnehmen,
und  zwar  bei  frischem  Fleische  vor  dem  Zerlegen  des  Schweinekörpers;  es  kann  jedoch  die  Probenentnahme
  durch  besonders  hierzu  verpflichtete  Probenentnehmer  erfolgen.  Wenn  aus  mehreren  Schweinen
oder  Fleischstücken  zugleich  Proben  entnommen  werden,  sind  zu  ihrer  Aufbewahrung  und  Unterscheidung
Blechbüchsen  mit  eingestanzten  Nummern  zu  verwenden.  Die  einzelnen  Schweine  oder  Fleischstücke,  von
denen  die  Proben  entnommen  werden,  sind  übereinstimmend  mit  den  zugehörigen  Proben  zu  numeriren.

S.  4.
Die  Proben  sind  in  der  Größe  einer  Bohne  oder  Haselnuß  zu  entnehmen,  und  zwar  bei  ganzen
Schweinen  aus  folgenden  Körperstellen:  ·
a)  aus  den  Zwerchfellpfeilern  (Nierenzapfen),
b)  dem  Rippentheile  des  Zwerchfells  (Kronfleisch),
e)  den  Kehlkopfmuskeln,
d)  den  Zungenmuskeln.

In  Fällen,  in  denen  die  unter  c  und  d  genannten  Fleischtheile  etwa  abhanden  gekommen  sind,
sind  je  eine  weitere  Probe  aus  den  unter  a  und  b  genannten  Körperstellen  oder  2  Proben  aus  den
Bauchmuskeln  zu  entnehmen.

Von  zubereitetem  Fleische  (Pökelfleisch,  Schinken  und  Speckseiten)  sind  von  jedem  einzelnen  Stücke
3  fettarme  Proben  von  verschiedenen  Stellen  und  womöglich  aus  der  Nähe  von  Knochen  oder  Sehnen
zu  entnehmen.
        <pb n="206" />
        –  51  —

S.  5.
Von  jeder  der  vorstehend  bezeichneten  Fleischproben  hat  der  Beschauer  bei  Speck  4,  mithin  im
Ganzen  12,  im  Uebrigen  6,  mithin  bei  ganzen  Schweinen  24,  bei  einzelnen  Fleischstücken  18  haferkorngroße
  Stückchen  auszuschneiden  und  zwischen  den  Gläsern  des  Kompressoriums  so  zu  quetschen,  daß  durch
die  Präparate  gewöhnliche  Druckschrift  deutlich  gelesen  werden  kann.  Ist  das  Fleisch  der  zu  untersuchenden
  Stücke  trocken  und  alt,  so  sind  die  Präparate  vor  dem  Quetschen  10  bis  20  Minuten  mittelst  Kalilauge
zu  erweichen,  welche  etwa  mit  der  doppelten  Menge  Wasser  verdünnt  ist.

S.  6.
Die  mikroskopische  Untersuchung  hat  in  der  Weise  zu  erfolgen,  daß  jedes  Präparat  bei  30=  bis
höchstens  40-facher  Vergrößerung  langsam  und  sorgfältig  durchmustert  wird.
Bei  zweifelhaftem  Befund  ist  die  Untersuchung  an  einer  weiteren  Zahl  von  Fleischproben  und
Präparaten,  nöthigenfalls  mit  Hülfe  stärkerer  Vergrößerungen  bis  zur  völligen  Aufklärung  fortzusetzen.

S.  7.
Entdeckt  der  Trichinenschauer  in  den  untersuchten  Fleischproben  Trichinen  oder  Gebilde,  deren
Natur  ihm  zweifelhaft  oder  unbekannt  ist,  so  sind  die  betreffenden  Präparate  und  Proben  mit  genauer
Bezeichnung  des  Ortes,  Datums  und  der  Fundstelle  zu  versehen  und  dem  zuständigen  Thierarzte  zur
Prüfung  zu  übergeben.
Enthalten  die  Präparate  oder  Proben  nach  Angabe  des  Trichinenschauers  Trichinen,  so  hat  der
Thierarzt  den  Befund  unverzüglich,  nöthigenfalls  unter  Entnahme  neuer  Proben,  nachzuprüfen.

.  8.  -

Falls  der  Thierarzt  die  Untersuchung  ausdnen  nicht  bereits  vorgenommen  hat,  sind  von  dem
Trichinenschauer  unmittelbar  vor  der  Entnahme  der  Fleischproben  beim  einzelnen  Fleischstücke  die  Oberflaͤchen,
  beim  ganzen  Thierkörper  die  nach  der  Schlachtung  und  Zerlegung  in  Längshälften  sowie  nach
Lösung  der  Liesen  (Bauchfett)  zu  Tage  tretenden  Fleischtheile,  insbesondere  an  den  Hinterschenkeln,  am
Bauche,  am  Zwerchfell,  an  den  Zwischenrippenmuskeln,  am  Nacken  sowie  das  Herz,  die  Zunge  und  die
Kehlkopfmuskeln  auf  das  Vorhandensein  von  Finnen  zu  untersuchen.  Das  Ergebniß  dieser  Untersuchung
ist  dem  Thierarzte  mitzutheilen.

S.  9.
Im  Allgemeinen  dürfen  von  einem  Trichinenschauer  an  einem  Tage  nicht  mehr  als  20  Schweine,
40  Speck=  oder  26  sonstige  Fleischstücke  untersucht  werden.  Ausnahmsweise  dürfen  jedoch  an  einem  Tage
bis  zu  25  Schweine,  50  Speck=  oder  32  sonstige  Fleischstücke  untersucht  werden.

§S.  10.

Von  den  Trichinenschauern  sind  Schaubücher  nach  beifolgendem  Muster  zu  führen,  in  welche  die
Untersuchungen  auf  Trichinen  und  deren  Ergebnisse  einzutragen  und  durch  die  Unterschrift  des  Beschauers
zu  beglaubigen  sind.

Wo  das  Bedürfniß  besteht,  können  für  frisches  und  zubereitetes  Fleisch  besondere  Schaubücher
geführt  werden.

Die  Schaubücher  sind  für  jedes  Kalenderjahr  neu  anzulegen;  die  abgeschlossenen  sind  zehn  Jahre
lang  aufzubewahren.
        <pb n="207" />
        Zoll-  bezw.  Stenerstelle  N.  N.

—  52  —

Trichinenschaubuch

des  Trichinenschauers.

 

—  Laufende  Nummer.

Nummer  des
Fleischbeschaubuchs.

1
i
s

IO

Nähere
Bezeichnung
des
Untersuchungsgegenstandes.


Name
des
Probenentnehmers.



 

 

 

 

 

Untersucht  wurden:

a  "  "  .
DIESES
ZEIT-Eis
OZOZZE

2  .
#a.  b.  c.  d.

%

 

Da.  Er—-  f
4  geb-  Unterschrift
tum  niß  des
Trichinenschauers
der  und
Untersuchung.  Bemerkungen.
S.  7.  8.
        <pb n="208" />
        —  3  —

Aulage  e.

Anweisung
für
die  Probenentnahme  zur  chemischen  Untersuchung  von  Fleisch  einschließlich  Fett
sowie  für  die  Vorprüfung  zubereiteter  Fette.

A.  Probenentnahme  zur  chemischen  Untersuchung  von  Fleisch,  ausgenommen
zubereitete  Fette.

(Vergl.  §§.  11  bis  14  und  16  der  Ausführungsbestimmungen  D.)

Die  Probenentnahme  geschieht,  soweit  angängig,  durch  den  mit  der  Untersuchung  betrauten
Chemiker,  sonst  durch  den  als  Beschauer  bestellten  approbirten  Thierarzt.

I.  Die  Ruswahl  der  Hroben  geschieht  nach  folgenden  Grundsätzen:

1.  Bei  frischem  Fleische  (§.  13  Abs.  2  der  Ausführungsbestimmungen  D:

Es  ist  von  jedem  verdächtigen  Thierkörper  eine  Durchschnittsprobe  in  der  Weise  zu  entnehmen,
daß  an  mehreren  (etwa  3  bis  5)  Stellen  Proben  im  Gesammtgewichte  von  etwa  500  g  abgetrennt  werden.
Die  einzelnen  Proben  sind  möglichst  der  Außenseite  in  Form  dicker  Muskelstücke  an  saftigen  Stellen  des
Thierkörpers  zu  entnehmen.

2.  Bei  zubereitetem  Fleische:

a)  Zur  Feststellung,  ob  dem  Verbote  des  §.  5  Nr.  2  der  Ausführungsbestimmungen  D  zuwider
Pferdefleisch  unter  falscher  Bezeichnung  einzuführen  versucht  wird,  ist  aus  jedem  verdächtigen
Fleischstück  eine  Durchschnittsprobe  im  Gesammtgewichte  von  500  g  zu  entnehmen,  wobei
möglichst  Stellen  mit  fetthaltigem  Bindegewebe  auszusuchen  sind.

b)  Zur  Untersuchung,  ob  das  Fleisch  mit  einem  der  im  §.  5  Nr.  3  der  Ausführungsbestimmungen
  D  verbotenen  Stoffe  behandelt  worden  ist,  sind  die  Proben  nach  folgenden  Grundsätzen
  zu  entnehmen:

a)  Durchschnittsproben  im  Gesammtgewichte  von  500  g  sind  zu  entnehmen:

Bei  Sendungen  von  Schinken  unter  10  Stück  und  bei  Sendungen  von
Speck  nur  aus  etwaigen  verdächtigen  Stücken,  bei  Sendungen  von  Därmen  nur
aus  etwaigen  verdächtigen  Packstücken;  bei  allen  sonstigen  Sendungen,  sofern  sie
gleichartig  im  Sinne  des  F§.  12  Abs.  3  der  Ausführungsbestimmungen  D  sind,  aus  den
nach  den  Grundsätzen  des  §.  14  Abs.  4  ebenda  auszuwählenden  Fleischstücken  und,
sofern  die  Sendungen  nicht  gleichartig  sind,  aus  jedem  einzelnen  Fleischstücke.

Führt  die  chemische  Untersuchung  auch  nur  bei  einer  Probe  aus  einer  gleichartigen
  Sendung  zu  einer  Beanstandung,  so  sind  Proben  aus  allen  Fleisch=  bezw.
Packstücken  dieser  Sendung  zu  entnehmen  (vergl.  §.  12  Abs.  4,  5  und  6  ebenda).

Die  Durchschnitlsprobe  ist,  abgesehen  von  Därmen,  so  auszuwählen,  daß  neben
möglichst  großen  Flächen  der  Außenseite  auch  tiefere  Fleisch=  oder  Fettschichten  mitgenommen
  werden.

Sind  an  der  Außenseite  Anzeichen  von  Konservirungsmitteln  wahrnehmbar,  so
sind  diese  Stellen  bei  der  Probenentnahme  zu  berückjsichtigen.

5)  Bei  Fleisch,  welches  von  Pökellake  eingeschlossen  ist  oder  äußerlich  die  Anwendung
von  Konservesalz  erkennen  läßt,  wird  außerdem  eine  Probe  der  Lake  (mindestens
200  ccm)  oder,  wenn  möglich,  des  Salzes  (bis  zu  50  g)  entnommen.
        <pb n="209" />
        —  547  —

II.  Die  weitere  Behandlung  der  Proben  geschieht  noch  folgenden  Grundsätzen:
1.  Die  Proben  sind  dergestalt  zu  kennzeichnen,  daß  ohne  Weiteres  festgestellt  werden  kann,  aus
welchen  Packstücken  sie  eninommen  wurden.

In  einem  besonderen  Schriftstücke  sind  genaue  Angaben  zu  machen  über  die  Herkunft  und
Abstammung  des  Fleisches  sowie  über  den  Umfang  der  Sendung,  der  die  Proben  entnommen  wurden.
Werden  bei  der  Probenentnahme  besondere  Beobachtungen  gemacht,  welche  vermuthen  lassen,  daß  das
Fleisch  unter  das  Verbot  im  §.  5  Nr.  2  und  3  der  Ausführungsbestimmungen  D  fällt,  oder  wurde  die
Probenentnahme  auf  Grund  derartiger  Beobachtungen  veranlaßt,  so  ist  eine  Angabe  hierüber  gleichfalls
in  das  Schriftstück  aufzunehmen.  Bei  gesalzenem  Fleische  ist  zugleich  anzugeben,  ob  dasselbe  in  Pökellake
oder  Ko  eingehüllt  lag.

Zur  Verpackung  sind  sorgfältig  gereinigte  und  gut  verschlossene  Gefäße  aus  Porzellan,  Steingut,
  goscien  Thon  oder  Glas  zu  verwenden;  in  Ermangelung  solcher  Gefäße  dürfen  auch  Umhüllungen
von  starkem  Pergamentpapier  zur  Verwendung  gelangen.

4.  Die  Aufbewahrung  oder  Versendung  der  Pökellake  zlolst  in  gut  gereinigten,  dann  getrockneten
und  mit  neuen  Korken  versehenen  Flaschen  aus  farblosem  Glase

5.  Konservesalz  wird  ebenfalls  in  Glasgefäßen  aufbewahrt  und  verschickt.

6.  Die  Proben  sind,  sofern  nicht  ihre  Beseitigung  in  Folge  Verderbens  nothwendig  wird,  so
zunge  rl  geeigneter  Weise  aufzubewahren,  bis  die  Entscheidung  über  die  zugehörige  Sendung  getroffen
  ist

B.  Probenentnahme  zur  chemischen  Untersuchung  zubereiteter  Fette.
(Vergl.  §§.  15  und  16  der  Ausführungsbestimmungen  D.)

1.  Auf  die  Probenentnahme  findet  die  Bestimmung  unter  A  Abs.  1  Anwendung.  Ausnahmsweise
  können  hiermit  andere  Personen,  welche  genügende  Kenntnisse  nachgewiesen  haben,  betraut  werden.

2.  Durchschnittsproben  im  Gesammtgewichte  von  250  x  sind  zu  entnehmen:

a)  wenn  die  Sendung  aus  einem  oder  zwei  Packstücken  besteht,  oder  wenn  sie  aus  mehr  als
zwei  Packstücken  besteht,  ohne  daß  eine  gleichartige  Sendung  im  Sinne  des  §.  12  Abf.  3
der  Ausführungsbestimmungen  D  vorliegt,  aus  jedem  Packstücke;

b)  wenn  die  Sendung  aus  mehr  als  zwei  Packstücken  besteht  und  im  vorgenannten  Sinne
gleichartig  ist,  aus  den  gemäß  §.  15  Abs.  5  ebenda  auszuwählenden  Packstücken;

c)  wenn  die  Untersuchung  bei  einer  Probe  einer  gleichartigen  Sendung  zu  einer  Beanstandung
geführt  hat,  gemäß  §F.  12  Abs.  4,  5  und  6  ebenda  aus  allen  Packstücken  dieser  Sendung.

Die  Durchschnittsproben  sind  an  mehreren  Stellen  des  Packstücks  zu  entnehmen;  zweckmäßig
bedient  man  sich  hierbei  eines  Stechbohrers  aus  Stahl.

3.  Die  Durchschnittsproben  sind  dergestalt  zu  kennzeichnen,  daß  ohne  Weiteres  festgestellt  werden
kann,  aus  welchen  Packstücken  sie  entinommen  wurden.

4.  In  einem  besonderen  Schriftstücke  sind  genaue  Angaben  zu  machen  über  die  Herkunft
und  Abstammung  des  Feites,  über  den  Umfang  der  Sendung,  der  die  Proben  entnommen  wurden,
über  die  bei  der  Entnahme  der  Probe  gemachten  Beobachtungen  und  schließlich  darüber,  ob  die  Probenentnahme
  zur  ständigen  Kontrole  oder  auf  Grund  eines  besonderen  Verdachts  stattfand.

Außerdem  ist  den  Proben  eine  kurze  Angabe  über  das  Ergebniß  der  Vorprüfung  beizufügen.

5.  Die  Aufbewahrung  oder  Versendung  der  Proben  erfolgt  in  gut  verschlossenen  und  sorgfältig
gereinigten  Gefäßen  aus  Porzellan,  glasirtem  Thon,  Steingut  (Salbentöpfe  der  Apotheker)  oder  von  dunkelgefärbtem
  Glas,  welche  möglichst  luft=  und  lichtdicht  zu  verschließen  sind.

6.  Die  Proben  sind  so  lange  aufzubewahren,  bis  die  Entscheidung  über  die  zugehörige  Sendung
getroffen  ist.

C.  Vorpriüfung  zubereiteter  Fette.
(Vergl.  §.  15  Abs.  2  und  §.  16  der  Ausführungsbestimmungen  D.)

Die  Packstücke  müssen  den  Angaben  in  den  Begleitpapieren  entsprechen  und  die  für  den  Handelsverkehr
  vorgeschriebene  Bezeichnung  tragen  („Margarine“,  „Kunstspeisefett“).

10“
        <pb n="210" />
        –  55  —

Die  Fette  müssen  ein  der  betreffenden  Gattung  im  unverdorbenen  und  unverfälschten  Zustande
zukommendes  allgemeines  Aussehen  haben.  Insbesondere  ist  auf  Farbe,  Konsistenz,  Geruch  und  Geschmack
Rücksicht  zu  nehmen.

Folgende  Gesichtspunkte  müssen  hierbei  besonders  beobachtet  werden:

1.  Bei  Gegenwart  von  Schimmelpilzen  oder  Bakterienkolonien  ist  festzustellen,  ob  diese

a)  als  unwesentliche  örtliche  außere  Verunreinigung  (z.  B.  in  Folge  kleiner  Schäden  der
Verpackung),  ,
b)alswesentlicheräußererUebetzugdekFettmasse,oder
e)  als  Wucherungen  im  Innern  des  Feltes
vorliegen.

2.  Bei  der  Beurtheilung  der  Farbe  ist  darauf  zu  achten,  ob  das  Fett  eine  ihm  nicht  eigenthümliche
  Färbung  oder  eine  Verfärbung  aufweist,  oder  ob  es  sonst  sinnlich  wahrnehmbare
fremde  Beimengungen  enthält.

8.  Bei  der  Prüfung  des  Geruchs  ist  auf  ranzigen,  talgigen,  öligen,  sauren,  dumpfigen
(mulstrigen,  grabelnden),  schimmeligen  sowie  faulig-ekelerregenden  Geruch  zu  achten.

4.  Bei  der  Prüfung  des  Geschmacks  ist  festzustellen,  ob  ein  bitterer  oder  ein  allgemein  ekelerregender
  Geschmack  vorliegt.  Auch  ist  darauf  zu  achten,  ob  fremde  Beimengungen  durch
den  Geschmack  erkannt  werden  können.

5.  Ist  Schimmel  =  Geruch  oder  -Geschmack  festgestellt,  so  ist  zu  prüfen,  ob  derselbe  nur  von
geringfügigen  äußeren  Verunreinigungen  des  Fettes  oder  des  Packstücks  herrührt.
        <pb n="211" />
        —  66*  —

Anlage  d.

Anweisung
für
die  chemische  Untersuchung  von  Fleisch  und  Fetten.

Die  chemische  Untersuchung  von  Fleisch  ausschließlich  zubereiteter  Fette  wird  nach  dem  ersten  Abschnille,
  diejenige  von  zubereiteten  Fetten  nach  dem  zweiten  Abschnitte  dieser  Anweisung  ausgeführt.

Erster  Abschnitt

Untersuchung  von  Fleisch  ausschließlich  zubereiteter  Fette.
(Vergl.  §§.  11  bis  14  und  16  der  Ausführungsbestimmungen  D.)

Proben,  bei  denen  ein  bestimmter  Verdacht  vorliegt,  sind  zunächst  auf  den  Verdachtsgrund  zu
untersuchen.

1.

Bei  der  Untersuchung  auf  Grund  von  §.  5  Nr.  2  der  Ausführungsbestimmungen  D  kommt  für  die
chemische  Untersuchung  zur  Zeit  lediglich  der  Nachweis  von  Pferdefleisch  in  Frage.  Dieser  ist  in  der
Regel  nach  den  folgenden  Verfahren  unter  1  und  2  zu  erbringen.  Für  den  Fall,  daß  nach  diesen  beiden
Verfahren  einander  widersprechende  Ergebnisse  erhalten  werden,  ist  nach  dem  Verfahren  unter  3  weiter  zu
untersuchen.  Das  Ergebniß  des  letzteren  giebt  dann  den  Ausschlag.

1.  Verfahren,  welches  auf  der  Bestimmung  #s  Brechungsvermögens  des  Pferdefetts
eruht.

Aus  Stücken  von  50  g  möglichst  mit  fetthaltigem  Bindegewebe  durchsetztem  Fleische  wird  das
Feit  durch  Ausschmelzen  bei  100  oder,  falls  dies  nicht  möglich  ist,  nach  dem  Trocknen  des  Fleisches
durch  Ausziehen  mit  Petroleumäther  gewonnen  und  im  Butterrefraktometer  der  Firma  Carl  Zeiß,  optische
Werkstatt  in  Jena  (siehe  die  Anweisung  zur  chemischen  Untersuchung  von  Fetten  und  Käsen,  Central-Blatt
für  das  Deutsche  Reich  1898  S.  201  ff.)  bei  40°  geprüft.  Wenn  die  erhaltene  Refraktometerzahl  den
Werth  51,5  übersteigt,  so  ist  auf  die  Gegenwart  von  Pferdefleisch  zu  schließen.

2.  Verfahren,  welches  auf  der  Bestimmung  des  Glykogens  beruht.
Diese  Bestimmung  zerfällt  in  3  Theile.

a)  Bestimmung  des  Glykogens.

Man  bringt  50  g  von  anhaftendem  Fett  möglichst  befreiles,  zerhacktes  Fleisch  in  200  cem  kochendes
  Wasser  und  erhält  in  einer  Porzellanschale  eine  halbe  Stunde  unter  Ersatz  des  verdampfenden  Wassers
im  Sieden.  Dann  gießt  man  die  Flüssigkeit  vorsichtig  ab,  zerreibt  den  Rückstand  ohne  Verlust  in  einer
großen  Porzellanreibschale  möglichst  fein,  bringt  ihn  in  die  Flüssigkeit  zurück,  fügt  2  g  Kaliumhydroxyd
hinzu  und  läßt  auf  dem  Wasserbade  eindunsten,  bis  die  Flüssigkeitsmenge  100  cem  beträgt.  Wenn  noch
nicht  Alles  gelöst  oder  auf  der  Oberfläche  eine  Haut  vorhanden  ist,  bringt  man  den  Inhalt  der  Schale
in  ein  Becherglas  und  erhitzt  bei  aufgelegtem  Uhrglase,  bis  vollständige  Lösung  erfolgt  ist.  Man  muß
hierzu  4  bis  8  Stunden  erhitzen.  Nach  dem  Erkalten  neutralisirt  man  mit  Salzsaure  und  setzt  abwechselnd
        <pb n="212" />
        –  57  —

tropfenweise  Salzsäure  und  Kaliumgquecksilberjodidlösung  (Brücke'sches  Reagens))  hinzu.  In  dem  reichlichen,
  flockigen  Niederschlag  ist  alles  Eiweiß  (Pepton  rc.)  enthalten.  Man  filtrirt  den  Niederschlag  ab?),
nimmt  ihn  noch  feucht  vom  Filter,  rührt  ihn  in  einer  Schale  mit  Wasser,  dem  einige  Tropfen  Salzsäure
und  Kaliumaucckilberjodidlisung  zugesetzt  sind,  zu  einem  dünnen  Brei  an  und  bringt  ihn  nochmals  auf
das  Filter.  Diese  Behandlung  muß  viermal  wiederholt  werden.  Man  fügt  zu  den  vereinigten  Filtraten
unter  Umrühren  die  doppelte  Raummenge  96prozentigen  Alkohol,  läßt  12  Stunden  absetzen  und  filtrirt.
Den  Niederschlag  löst  man  in  wenig  warmem  Wasser,  versetzt  nach  dem  Erkalten  mit  einigen  Tropfen
Salzsäure  und  Kaliumgquecksilberjodidlösung,  um  Spuren  von  Eiweiß  zu  entfernen,  filtrirt  und  fällt  das
Filtrat  wieder  mit  Alkohol.  Das  Glykogen  wird  auf  gewogenem  Filter  gesammelt,  zunächst  mit  Alkohol,
darauf  mit  Aether,  zuletzt  nochmals  mit  absolutem  Alkohol  gewaschen,  bei  110°  getrocknet  und  gewogen.
Das  so  dargestellte  Glykogen  muß  folgende  Eigenschaften  besitzen:

1.  es  muß  ein  amorphes,  weißes  Pulver  sein,

2.  die  wässerige  Lösung  muß  eine  starke  weiße  Opalescenz  zeigen,

3.  diese  Lösung  muß  mit  Jod  eine  burgunderrothe  Färbung  geben,

4.  c  Lösung  darf  Fehling'sche  Lösung  nicht  reduziren  und  weder  Stickstoff  noch  Asche

enthalten.

b)  Bestimmung  des  Zuckers  (Traubenzucker).

100  g  von  anhaftendem  Feite  möglichst  befreites,  fein  zerhacktes  Fleisch  werden  mit  der  fünffachen
  Menge  destillirtem  Wasser  2  Minuten  gekocht  und  die  Masse  dann  durch  ein  Kolirtuch  filtrirt.
Der  auf  dem  Tuche  verbleibende  Rückstand  wird  gut  ausgepreßt,  in  einer  Reibschale  gründlich  verrieben,
darauf  noch  zweimal  mit  geringeren  Mengen  Wasser  ausgekocht  und  weiter  wie  vorstehend  behandelt.

Nachdem  man  den  schließlich  verbliebenen  Rückstand  gut  ausgepreßt  hat,  dampft  man  die  vereinigten
Filtrate  auf  dem  Wasserbade  auf  weniger  als  100  cem  ein  und  filtrirt  darauf  durch  gewöhnliches  Filtrirpapier.
  Das  klare  Filtrat  wird  mit  Natronlauge  schwach  alkalisch  gemacht  und  auf  150  cem  aufgefüllt.
In  einem  abgemessenen  Theile  dieser  Lösung  wird  der  Traubenzucker  unter  sinngemäßer  Anwendung  des
Verfahrens  unter  I  1  a  der  Anlage  B  der  Ausführungsbestimmungen  zum  Zuckersteuergesetze  vom  27.  Mai
1896  bestimmt  (Central-Blatt  für  das  Deutsche  Reich  1896  S.  264).

JP)  Bestimmung  der  feitfreien  Trockensubstanz.

Man  bringt  2  g  der  zu  untersuchenden  Probe  in  eine  Mischung  von  Alkohol  und  Aether,  läßt
½  Stunde  darin  stehen,  filtrirt  und  wäscht  mit  Aether  nach.  Der  Rückstand  wird  auf  100°  erwärmt,
wiederum  mit  Aether  gewaschen,  bei  110°  getrocknet  und  gewogen.  Der  so  erhaltene  Rückstand  ist  fettfreie
  Trockensubstanz.

Die  gefundene  Glykogenmenge  wird  auf  Traubenzucker  umgerechnet““)  und  diese  Zahl  zu  der
gefundenen  Menge  Traubenzucker  zugezählt.  Die  so  erhaltene  Summe  darf  1  Prozent  der  ser#freien
Trockensubstanz  der  Fleischwaaren  nicht  übersteigen.  Anderenfalls  ist  anzunehmen,  daß  Pferdefleisch  vorliegt.

3.  Verfahren,  welches  auf  der  Bestimmung  der  Jodzahl  beruht.

Dieses  Verfahren  beruht  auf  der  Prüfung  des  zwischen  den  Muskelfasern  abgelagerten  Fettes.
Aus  Stücken  von  100  bis  200  g  möglichst  mit  felthaltigem  Bindegewebe  durchsetztem  Fleische  wird  das
Feit  in  der  gleichen  Weise  wie  beim  Verfahren  unter  1  gewonnen  und  seine  Jodgahl  nach  der  im  zweiten
Abschnitt  unter  Ill  gegebenen  Anweisung  bestimmt.  Unter  den  vorliegenden  Umständen  ist  die  Anwesenheit
von  Pferdefleisch  als  erwiesen  anzusehen,  wenn  die  Jodzahl  des  Fettes  70  und  mehr  beträgt.

*)  zu  einer  5  bis  10  prozentigen  Kaliumjodidlösung  wird  unter  Erwärmen  und  Umrühren  so  lange  Ouecksilberjodid
  gesetzt,  bis  ein  Theil  desselben  ungelöst  bleibt,  und  die  Lösung  nach  dem  Erkalten  abfiltrirt.

**)  Es  kommt  zuweilen  vor,  daß  die  letzten  Theile  des  Eiweißniederschlags  sich  nicht  abscheiden,  sondern  in

Form  einer  milchigen  Trübung  in  Lösung  bleiben.  In  diesem  Falle  versetzt  man  die  Flüssigkeit  mit  der  doppelten  Raummenge
  96  bis  98  prozentigem  Alkohol,  läßt  stehen,  bis  sich  der  Niederschlag  vollkommen  abgesetzt  hat,  und  hebt  den  Alkohol
ab  oder  trennt  ihn  vom  Niederschlage  durch  Filtration.  Man  löst  den  Niederschlag  in  2  prozentiger  Kalilauge,  neutralisirt
und  fällt  von  neuem  mit  Satösfäure  und  Kaliumgqueckülberjodidlösung,  so  lange  noch  ein  Niederschlag  entsteht.  Jetzt  gelingt
die  volltommene  Fällung  st

**)  162  Theile  Gnbegen  entsprechen  180  Theilen  Traubenzucker  oder  10  Glykogen  11  Tranubenzucker.  Also  erhält
man  durch  Multiplikation  der  Glykogenmenge  mit  L/u1  die  entsprechende  Traubenzuckermenge.
        <pb n="213" />
        —  58*  —

II.

Bei  der  Untersuchung  auf  verbotene  Zusätze  (5.  5  Nr.  3  der  Ausführungsbestimmungen  D)  ist  nach
der  folgenden  Anweisung  zu  verfahren:

Liegt  ein  Anhalt  dafür  vor,  daß  ein  bestimmter  verbotener  Stioff  zugesetzt  worden  ist,  so  ist
zunächst  auf  diesen  zu  untersuchen.  Im  Uebrigen  ist  auf  die  nachstehend  unter  1  angeführten  Stoffe  in
allen  Fällen  zu  untersuchen.  Verläuft  diese  Untersuchung  ergebnißlos,  so  ist  mindestens  noch  auf  einen  der
übrigen  Stoffe  je  nach  Lage  des  Falles  zu  prüfen.

b  Wird  einer  der  genannten  Stoffe  gefunden,  so  braucht  auf  die  übrigen  nicht  weiter  untersucht
zu  werden.

Für  die  Untersuchung  werden  etwa  200  g  jeder  Durchschnittsprobe  möglichst  fein  zerkleinert,  gut
durchgemischt  und  von  der  Mischung  die  angegebenen  Mengen  für  die  Einzelprüfungen  verwendet.

Bei  Untersuchungen  von  Pökellake  und  von  Konservesalz  finden  die  unten  angegebenen  Vorschriften
  siungemäße  Anwendung.  Die  Untersuchung  der  Lake  und  des  Konservesalzes  hat  derjenigen  des
Fleisches  voranzugehen.

1.  Nachweis  von  Borsäure  und  deren  Salzen.

Der  Nachweis  der  Borsäure  oder  deren  Salze  in  der  Fleischmasse  wird  in  folgender  Weise
ausgeführt:

30  g  der  zerkleinerten  Fleischmasse  werden  in  einer  Platinschale  mit  5  ccm  einer  gesättigten
Natriumkarbonatlösung  gut  durchgemischt,  getrocknet  und  verascht.  Die  erhaltene  Asche  wird  in  wenig
Salzsäure  gelöst  und  mit  letzterer  ein  Streifen  Kurkumapapier  befeuchtet,  den  man  auf  einem  Uhrglase
bei  100  trocknet.  —  Entsteht  hierbei  auf  dem  Kurkumapapier  an  der  benetzten  Stelle  eine  rothe  Färbung,
die  durch  Auftragen  eines  Tropfens  Natriumkarbonatlösung  in  Blau  übergeht,  so  ist  Borsäure  nachgewiesen.
  Der  übrige  Theil  der  alkalisch  gemachten  Aschenlösung  wird  eingedampft,  der  Rückstand  mit
Salzsäure  schwach  angesäuert,  die  Flüssigkeit  in  eine  Woulff'sche  Flasche  gebracht,  mit  Methylalkohol  versetzt,
  Wasserstoff  durchgeleitet  und  letzterer  angezündet;  bei  Gegenwart  von  Borsäure  brennt  er  mit  grün
gesäumter  Flamme.

2.  Nachweis  von  Formaldehyd.

30  g  der  zerkleinerten  Fleischmasse  werden  in  einem  Kolben  von  etwa  500  ccm  Inhalt  mit
einer  Mischung  von  200  cem  Wasser  und  10  cem  einer  wässerigen  25  prozentigen  Lösung  von  Phosphorsäure
  übergossen.  Von  dem  Gemenge  destillirt  man  nach  halbstündigem  Stehen  etwa  40  cem  ab.
10  cem  des  Destillats  werden  mit  1  cem  einer  durch  schweflige  Säure  entfärbten  Fuchsinlösung  vermischt.
Die  Anwesenheit  von  Formaldehyd  bewirkt  Rothfärbung.  Tritt  letztere  nicht  ein,  so  bedarf  es  einer
weiteren  Prüfung  nicht.  Im  anderen  Falle  wird  der  Rest  des  Destillats  mit  Ammoniakflüssigkeit  im
Ueberschusse  versetzt  und  eingedampft.  Bei  Gegenwart  von  Formaldehyd  hinterbleiben  charakteristische
Krystalle  von  Hexamethylentetramin.  Diese  werden  in  ein  paar  Tropfen  Wasser  gelöst,  von  der  Lösung
je  ein  Tropfen  auf  einen  Objekträger  gebracht  und  mit  den  beiden  folgenden  Reagentien  geprüft:

1.  mit  Quecksilberchlorid  im  Ueberschusse.  Es  entsteht  hierbei  sofort  ein  regulärer  krystallinischer
Niederschlag;  bald  sieht  man  drei=  und  mehrstrahlige  Sterne,  später  Oktahder.  Letztere  entstehen  in  großer
Menge  bei  einer  Konzentration  von  1:10  000,  aber  auch  noch  sehr  deutlich  bei  1:  100  000.

2.  mit  Kaliumquecksilberjodid  und  ein  wenig  verdünnter  Salzsäure.  Es  bilden  sich  hexagonale,
sechsseitige,  hellgelb  gefärbte  Sterne;  bei  einer  Konzentration  von  1.10  000  noch  sehr  deutlich.

ie  Gegenwart  von  Formaldehyd  darf  als  erwiesen  nur  betrachtet  werden,  wenn  der  erhaltene
krystallinische  Rücksland  die  beiden  vorslehend  beschriebenen  Reaktionen  zeigt.

3.  Nachweis  von  schwefliger  Säure  und  deren  Salzen  und  von  unterschwefligsauren  Salzen.

a)  30  g  der  zerkleinerten  Fleischmasse  werden  mit  200  cem  ausgekochtem  Wasser  in  einem
Destillirkolben  von  etwa  500  cem  Inhalt  unter  Zusatz  von  Natriumkarbonatlösung  bis  zur  schwach
alkalischen  Reaktion  angerührt.  Nach  einstündigem  Stehen  wird  der  Kolben  mit  einem  zweimal  durchbohrten
  Stopfen  verschlossen,  durch  welchen  zwei  Glasröhren  in  das  Innere  des  Kolbens  führen.  Die
erste  Röhre  reicht  bis  auf  den  Boden  des  Kolbens,  die  zweite  nur  bis  in  den  Hals.  Die  letztere  Röhre
führt  zu  einem  Liebig'schen  Kühler;  an  diesen  schließt  sich  lustdicht  mittelst  durchbohrten  Stopfens  eine
kugelig  aufgeblasene  U-Röhre  (sog.  Peligot'sche  Röhre).
        <pb n="214" />
        —  569*  —

Man  leitet  durch  das  bis  auf  den  Boden  des  Kolbens  führende  Rohr  Kohlensäure,  bis  alle  Lust
aus  dem  Apparate  verdrängt  ist,  bringt  dann  in  die  Peligot'sche  Röhre  50  ccm  Jodlösung  (erhalten
durch  Auflösen  von  5  g  reinem  Jod  und  7,5  g  Kaliumjodid  in  Wasser  zu  1  Liter),  lüstet  den  Stopfen
des  Destillirkolbens  und  läßt,  ohne  das  Einströmen  der  Kohlensäure  zu  unterbrechen,  10  cem  einer
wässerigen  25  prozentigen  Lösung  von  Phosphorsäure  einfließen.  Alsdann  schließt  man  den  Stopfen
wieder,  erhitzt  den  Kolbeninhalt  vorsichtig  und  destillirt  unter  stetigem  Durchleiten  von  Kohlensäure  die
Hälfte  der  wässerigen  Lösung  ab.  Man  bringt  nunmehr  die  Jodlösung,  die  noch  braun  gefärbt  sein  muß,
in  ein  Becherglas,  spült  die  Peligot'sche  Röhre  gut  mit  Wasser  aus,  setzt  eiwas  Salzsäure  zu,  erhitzt  das
Ganze  kurze  Zeit  und  fällt  die  durch  Oxydation  der  schwefligen  Säure  entstandene  Schwefelsäure  mit
Baryumchloridlösung  (1  Theil  krystallisirtes  Baryumchlorid  in  10  Theilen  destillirtem  Wasser  gelöst).  Im
vorliegenden  Falle  ist  eine  Wägung  des  so  erhaltenen  Baryumsulfats  nicht  unbedingt  erforderlich.  Liegt
jedoch  ein  besonderer  Anlaß  vor,  den  Niederschlag  zur  Wägung  zu  bringen,  so  läßt  man  ihn  absetzen
und  prüft  durch  Zusatz  eines  Tropfens  Baryumchloridlösung  zu  der  über  dem  Niederschlage  stehenden
klaren  Flüssigkeit,  ob  die  Schwefelsäure  vollständig  ausgefällt  ist.  Hierauf  kocht  man  das  Ganze  nochmals
  auf,  läßt  dasselbe  6  Stunden  in  der  Wärme  stehen,  gießt  die  klare  Flüssigkeit  durch  ein  Filter  von
bekanntem  Aschengehalte,  wäscht  den  im  Becherglase  zurückbleibenden  Niederschlag  wiederholt  mit  heißem
Wasser  aus,  indem  man  jedesmal  absetzen  läßt  und  die  klare  Flüssigkeit  durch  das  Filter  gießt,  bringt
zuletzt  den  Niederschlag  auf  das  Filter  und  wäscht  so  lange  mit  heißem  Wasser,  bis  das  Filtrat  mit
Silbernitrat  keine  Trübung  mehr  erzeugt.  Filter  und  Niederschlag  werden  getrocknet,  in  einem  gewogenen
Platintiegel  verascht  und  geglüht;  hierauf  befeuchtet  man  den  Tiegelinhalt  mit  wenig  Schwefelsäure,  raucht
letztere  ab,  glüht  schwach,  läßt  im  Exsikkator  erkalten  und  wägt.

Lieferte  die  Prüfung  ein  positives  Ergebniß,  so  ist  als  erwiesen  anzusehen,  daß  entweder  schweflige
Säure,  schwefligsaure  oder  unterschwefligsaure  Salze  angewendet  sind.  Liegt  ein  Anlaß  vor,  festzustellen,
ob  die  schweflige  Säure  unterschwefligsauren  Salzen  entstammt,  so  ist  in  folgender  Weise  zu  verfahren:

b)  50  g  der  zerkleinerten  Fleischmasse  werden  mit  200  cem  Wasser  und  Natriumkarbonatlösung
bis  zur  schwach  alkalischen  Reaktion  unter  wiederholtem  Umrühren  in  einem  Becherglase  eine  Stunde
ausgelaugt.  Nach  dem  Abpressen  der  Fleischtheile  wird  der  Auszug  filtrirt,  mit  Salzsäure  stark  angesäuert
und  unter  Zusatz  von  5  g  reinem  Natriumchlorid  aufgekocht.  Der  erhaltene  Niederschlag  wird  abfiltrirt
und  so  lange  ausgewaschen,  bis  im  Waschwasser  weder  schweflige  Säure  noch  Schwefelsäure  nachweisbar
sind.  Alsdann  löst  man  den  Niederschlag  in  25  ccm  5  prozentiger  Natronlauge,  fügt  50  cem  gesättigtes
Bromwasser  hinzu  und  erhitzt  bis  zum  Sieden.  Nunmehr  wird  mit  Salzsäure  angesäuert  und  filtrirt.
Das  vollkommen  klare  Filtrat  giebt  bei  Gegenwart  von  unterschwefligsauren  Salzen  im  Fleische  auf  Zusatz
von  Baryumchloridlösung  sofort  eine  Fällung  von  Baryumsulfat.

4.  Nachweis  von  Fluorwasserstoff  und  dessen  Salzen.

25  8  der  zerkleinerten  Fleischmasse  werden  in  einer  Platinschale  mit  einer  hinreichenden  Menge
Kalkmilch  durchgeknetet.  Alsdann  trocknet  man  ein,  verascht  und  giebt  den  Rückstand  nach  dem  Zerreiben
in  einen  Platintiegel,  beseuchtet  das  Pulver  mit  etwa  drei  Tropfen  Wasser  und  fügt  1  cem  konzentrirte
Schwefelsäure  hinzu.  Sofort  nach  dem  Zusatze  der  Schwefelsäure  wird  der  behufs  Erhitzens  auf  eine
Aebestplatte  gestellte  Platintiegel  mit  einem  großen  Uhrglase  bedeckt,  das  auf  der  Unterseite  in  bekannter
Weise  mit  Wachs  überzogen  und  beschrieben  ist.  Um  das  Schmelzen  des  Wachses  zu  verhüten,  wird  in
das  Uhrglas  ein  Stückchen  Eis  gelegt.

Der  Nachweis  von  Fluorwasserstoff  ist  als  erbracht  anzusehen,  sobald  das  Glas  sich  an  den
beschriebenen  Stellen  angeätzt  zeigt.

5.  Nachweis  von  Salicylsäure  und  deren  Salzen.

50  g  der  zerkleinerten  Fleischmasse  werden  mit  200  cem  einer  1  prozentigen  Natriumkarbonatlösung
  zunächst  eine  Stunde  kalt  ausgelangt,  darauf  zum  Sieden  erhitzt,  mit  Salzsäure  angesäuert  und
nach  Zusatz  von  5  g  Natriumchlorid  abgepreßt  und  filtrirt.  Das  Filtrat  ist  alsdann  mit  Natriumkarbonatlösung
  bis  zur  schwach  alkalischen  Reaktion  zu  versetzen,  auf  30  cem  einzuengen  und  nöthigenfalls
  nochmas  zu  filtriren.  Die  mit  Schwefelsäure  angesäuerte  Flüssigkeit  wird  mit  Eisenchloridlösung
versetzt.  Eine  Violektfärbung  zeigt  Salicylsäure  an.
        <pb n="215" />
        —  60*  —

6.  Chlorsaure  Salze.

30  g  der  zerkleinerten  Fleischmasse  werden  mit  100  cem  Wasser  eine  Stunde  lang  kalt  ausgelaugt,
  alsdann  bis  zum  Kochen  erhitzt.  Nach  dem  Erkalten  wird  die  wässerige  Flüssigkeit  abfiltrirt
und  mit  Silbernitratlösung  im  Ueberschuß  versetzt.  50  cem  der  von  dem  durch  Silbernitrat  entstandenen
Niederschlag  abfiltrirten  klaren  Flüssigkeit  werden  mit  2  cem  einer  10  prozentigen  Lösung  von  schwefligsaurem
  Natrium  und  2  cem  konzentrirler  Salpetersäure  versetzt  und  hierauf  bis  zum  Kochen  erhitzt.  Ein
hierbei  entstehender  Niederschlag,  der  sich  auf  erneuten  Zusatz  von  kochendem  Wasser  nicht  löst  und  aus
Chlorsilber  besteht,  zeigt  die  Gegenwart  chlorsaurer  Salze  an.

7.  Nachweis  von  Farbstoffen  oder  Farbstoffzubereitungen.

Je  20  g  der  zerkleinerten  Fleischmassen  werden:

a)  mit  40  cem  einer  schwach  angesäuerten  Mischung  aus  gleichen  Theilen  Glycerin  und  Wasser,

b)  mit  40  cem  einer  wässerigen  4prozentigen  Lösung  von  Natriumsalicylat  in  einem  Becherglase
  ½  Stunde  unter  bisweiligem  Umrühren  im  siedenden  Wasserbade  erhitzt;  alsdann  wird  abgepreßt
und  klar  filtrirt.  Ist  das  eine  oder  sind  beide  Filtrate  roth  gefärbt,  so  liegen  künstlich  zugesetzte  Farbstoffe
  vor.  Das  Filtrat  a  läßt  nach  Uebersättigung  mit  Ammoniakflüssigkeit  und  Zusatz  von  Alaunlösung
bei  mehrstündigem  Stehen  in  einem  Glascylinder  elwa  vorhandenes  Karmin  durch  einen  roth  gefärbten
Bodensatz  erkennen.  Zum  Nachweise  von  Theerfarbstoffen  wird  ein  Faden  aus  ungebeizter  Wolle  mit
einem  Theile  der  gefärbten  Auszüge  und  mit  10  ccm  einer  10  prozentigen  Kaliumbisulfatlösung  längere
Zeit  gekocht.  Bei  Gegenwart  von  Theerfarbstoffen  wird  der  Faden  roth  gefärbt  und  behält  die  Färbung
auch  beim  Auswaschen  mit  Wasser.

Schlußbericht.
Nach  Beendigung  der  Untersuchung  ist  der  Ausfall  derselben  dem  zum  Beschauer  bestellten  Thierarzt
  schriftlich  mitzutheilen.

Zweiter  Abschnitt.

Untersuchung  von  zubereiteten  Fetten.
(Vergl.  §§.  15  und  16  der  Ausführungsbestimmungen  D.)

Proben,  bei  denen  ein  bestimmter  Verdacht  vorliegt,  sind  zunächst  auf  den  Verdachtsgrund  zu
untersuchen.

Sobald  sich  bei  der  Untersuchung  eines  Fettes  herausstellt,  daß  dasselbe  nach  Maßgabe  der  im
Folgenden  unter  1  angegebenen  Prüfungen  einer  der  im  §F.  15  Abs.  3  unter  a  bis  d  der  Ausführungsbestimmungen
  D  aufgeführten  Bestimmungen  nicht  entspricht,  so  ist  von  einer  weiteren  Untersuchung  des
Fetles  abzusehen.  «

Eine  jede  Durchschnittsprobe  ist  vor  der  Vornahme  der  einzelnen  Prüfungen  gut  durchzumischen
und  für  sich  zu  untersuchen.

I.  Hllgemeine  Gesichtspunkte.

1.  Bei  der  Prüfung,  ob  äußerlich  am  Feite  wahrnehmbare  Merkmale  auf  eine  Verfälschung
oder  Nachmachung  oder  sonst  auf  eine  vorschriftswidrige  Beschaffenheit  hinweisen,  ist  auf  Farbe,  Konsistenz,
Geruch  und  Geschmack  zu  achten.  Dabei  sind  die  folgenden  Gesichtspunkte  zu  berücksichtigen.

Bei  der  Beurtheilung  der  Farbe  ist  darauf  zu  achten,  ob  das  Feit  eine  ihm  nicht  eigenthümliche
Färbung  oder  eine  Verfärbung  aufweist  oder  fremde  Beimengungen  enthält.

Bei  der  Prüfung  des  Geruchs  ist  auf  ranzigen,  talgigen,  öligen,  sauren,  dumpfigen  (mulstrigen,
grabelnden),  schimmeligen  sowie  faulig-ekelerregenden  Geruch  zu  achten.  Die  Fetie  sind  hierzu  vorher
u  schmelzen.

Bei  der  Prüfung  des  Geschmacks  ist  festzustellen,  ob  ein  bitterer  oder  ein  allgemein  ekelerregender
Geschmack  vorliegt.  Auch  ist  darauf  zu  achten,  ob  fremde  Beimengungen  durch  den  Geschmack  erkannt
werden  können.

2.  Margarineproben  sind  auf  die  Anwesenheit  des  vom  Bundesrath  in  Ausführung  des  Gesetzes
vom  15.  Juni  1897,  betreffend  den  Verkehr  mit  Butter,  Käse,  Schmalz  und  deren  Ersatzmittel,  vor-11
        <pb n="216" />
        –  61—

geschriebenen  Erkennungsmittels  (Sesamöl)  —  Reichs-Gesetzbl.  1897  S.  591  —  zu  prüfen.  Die  Ausführung
  der  Untersuchung  geschieht  nach  der  in  diesem  Abschnitt  unter  Il  angeführten  Anweisung.

3.  Bei  Schweineschmalz  ist  die  refraktometrische  Prüfung  mit  einem  Zeiß-Wollny'schen  Refraktometer
  mit  besonderer  Thermometereintheilung  auszuführen.  Ergiebt  diese  Prüfung  einen  auffallend  großen
negativen  (—)  Werth  oder  einen  größeren  positiven  (+—)  Werih  als  1,3  (+  1f,8),  so  ist  das  Fett  eingehender
  auf  entsprechende  Verfälschungen  zu  untersuchen.  Die  Ausführung  der  refraktomctrischen  Prüfung
geschieht  nach  der  in  diesem  Abschnitt  unter  III  angegebenen  Anweisung.

4.  Wenn  die  nach  Abs.  I  unter  1  bis  3  ausgeführten  Untersuchungen  einen  Beanstandungsgrund
  nicht  ergeben  haben,  so  ist  in  Ausführung  des  §F.  15  Abs.  3  unter  d  der  Ausführungsbestimmungen  D
zu  prüfen:  .

a)  ob  Fette,  welche  unter  das  Gesetz,  betreffend  die  Schlachtvieh=  und  Fleischbeschau,  vom
3.  Juni  1900  fallen,  unter  einer  für  Pflanzenfette  üblichen  Bezeichnung  oder  als  Butter,
Butterschmalz  u.  dergl.  eingeführt  werden  —  jedoch  nur,  wenn  ein  bestimmter  Verdacht
vorliegt:

b)  ob  das  Feit  anderweilig  verfälscht  oder  verdorben  ist;

c)  ob  es  unter  das  Verbot  des  §.  3  des  Gesetzes  vom  15.  Juni  1897  (Reichs-Gesetzbl.
S.  475)  fällt;

ch  ob  es  einen  der  im  §.  5  Nr.  3  der  Ausführungsbestimmungen  D  verbotenen  Stoffe  enthält.

Die  Untersuchungen  zu  Abs.  4  unter  à  bis  c  sind  nach  den  im  zweiten  Abschnitt  unter  III  aufgestellten
  Bestimmungen  auszuführen.

Die  Untersuchung  zu  Abs.  4  unter  d  geschieht  nach  der  im  zweiten  Abschnitt  unter  II  gegebenen
Anweisung.

Die  Anzahl  der  zu  untersuchenden  Proben  für  die  unter  Abs.  4  angeführten  Prüfungen  richtet
sich  nach  dem  letzten  Absatze  des  §.  15  der  Ausführungsbestimmungen  D.

II.  Kutersuchung  der  Fette  auf  die  im  S.  5  Nr.  3  der  Kusführungsbestimmungen  D
verbotenen  Zusäßee.

Sofern  nicht  ein  besonderer  Verdachtsgrund  vorliegt  (Zweiter  Abschnitt  Abs.  1),  ist  in  allen
Fällen  auf  die  nachstehend  unter  1  angeführten  Stoffe  zu  untersuchen.  Verläuft  diese  Untersuchung
ergebnißlos,  so  ist  mindestens  noch  auf  einen  der  übrigen  Stoffe  je  nach  Lage  des  Falles  zu  prüfen.

1.  Nachweis  von  Borsäure  und  deren  Salzen.

10  g  Fett  werden  mit  20  cem  alkoholischer  Kalilauge  (13  g  Kaliumhydroxyd  in  100  cem
Alkohol  von  70  Raumprozenten)  verseist.  Die  Seifenlösung  wird  in  einer  Platinschale  eingedampft  und
verascht.  Die  Asche  ist  nach  dem  ersten  Abschnitte  gemäß  lI  unter  1  weiter  zu  behandeln.  Bei  der  Untersuchung
  der  Margarine  kann  das  beim  Schmelzen  dieses  Feltes  sich  absetzende  Wasser  sogleich  auf  Borsäure
  geprüft  werden.

2.  Nachweis  von  Formaldehyd.

50  g  Fett  werden  in  einem  Kolben  von  etwa  500  cem  Inhalt  mit  50  cem  Wasser  versetzt
und  erwärmt.  Nachdem  das  Fett  geschmolzen  ist,  destillirt  man  unter  Einleiten  von  Wasserdampf  25  cem
Flüssigkeit  ab.  Das  Destillat  ist  nach  dem  ersten  Abschnitte  gemäß  1  unter  2  weiter  zu  behandeln.

3.  Nachweis  von  Alkali=  und  Erdalkali-Hydroxyden  und  -Karbonaten.

a)  30  8g  geschmolzenes  Fett  werden  mit  der  gleichen  Menge  Wasser  in  einem  mit  Rückflußkühler
versehenen  Kolben  von  etwa  500  cem  Inhalt  vermischt.  In  das  Gemisch  wird  ½  Stunde  lang  strömender
Wasserdampf  eingeleitet.  Nach  dem  Erkalten  wird  der  wässerige  Auszug  filtrirt.

b)  Das  zurückbleibende  Fett  wird  darauf  nach  Zusatz  von  5  cem  konzentrirter  Salzsäure  in
gleicher  Weise,  wie  unter  a  angegeben,  behandelt.

Alsdann  ist  das  klare  Filtrat  von  a  auf  25  cem  einzudampfen  und  nach  dem  Erkalten  mit
verdünnter  Salzsäure  anzusäuern.  Bei  Gegenwart  von  Alkaliseise  scheidet  sich  Fettsäure  aus,  die  mit
Aether  auszuziehen  und  nach  dem  Verdunsten  desselben  als  solche  zu  kennzeichnen  ist.  Entsteht  jedoch
        <pb n="217" />
        —  627  —

beim  Ansäuern  eine  in  Aether  schwer  lösliche  oder  gelblich-weiße  Abscheidung,  so  ist  diese  gegebenenfalls
nach  der  folgenden  Ziffer  4  unter  b  auf  Schwefel  weiter  zu  prüfen.

Das  klare  Filtrat  von  b  wird  durch  Zusatz  von  Ammoniakflüssigkeit  und  Ammoniumkarbonatlösung
  auf  alkalische  Erden  geprüft.

4.  Nachweis  von  schwefliger  Säure  und  deren  Salzen  und  von  unterschwefligsauren
Salzen.

a)  Zur  Bestimmung  der  schwefligen  Säure  und  der  schwefligsauren  Salze  werden  50  g  geschmolzenes
  Fett  in  einem  Destillirkolben  von  500  cem  Inhalt  mit  50  cem  Wasser  vermischt.  Der
Kolben  wird  darauf  mit  einem  dreimal  durchbohrten  Stopfen  verschlossen,  durch  welchen  drei  Glasröhren
in  das  Innere  des  Kolbens  führen.  Von  diesen  reichen  zwei  Röhren  bis  auf  den  Boden  des  Kolbens,
die  dritte  nur  bis  in  den  Hals.  Die  letztere  Röhre  führt  zu  einem  Liebig'schen  Kühler;  an  diesen  schließt
sihutaicht  mittelst  durchbohrten  Stopfens  eine  kugelig  aufgeblasene  U.  Röhre  (sogenannte  Peligorssche

öhre).

Man  leitet  durch  die  eine  der  bis  auf  den  Boden  des  Kolbens  führenden  Glasröhren  Kohlensäure,
  bis  alle  Luft  aus  dem  Apparate  verdrängt  ist,  bringt  dann  in  die  Peligot'sche  Röhre  50  cem
Jodlösung  (erhalten  durch  Auflösen  von  5  g  reinem  Jod  und  7,  8  Kaliumjodid  in  Wasser  zu  1  Liter),
lüstet  den  Siopfen  des  Destillationskolbens  und  läßt,  ohne  das  Einströmen  der  Kohlensäure  zu  unterbrechen,
  10  cem  einer  wässerigen  25prozentigen  Lösung  von  Phosphorsäure  hinzufließen.  Alsdann
leitet  man  durch  die  dritte  Glasröhre  Wasserdampf  ein  und  destillirt  unter  stetigem  Durchleiten  von
Kohlensäure  50  cem  über.  Darauf  verfährt  man  weiter,  wie  im  ersten  Abschnitt  unter  II,  3a  angegeben
  ist.

Lieferte  die  Prüfung  ein  positives  Ergebniß,  so  ist  es  als  erwiesen  anzusehen,  daß  entweder
schweflige  Säure,  schwefligsaure  oder  unterschwefligsaure  Salze  angewendel  sind.  Liegt  ein  Anlaß  vor,  festhete
  ob  die  schweflige  Säure  unlerschwefligsauren  Salzen  entstammt,  so  ist  in  folgender  Weise  zu
verfahren:

b)  50  8  geschmolzenes  Fett  werden  mit  der  gleichen  Menge  Wasser  in  einem  mit  Rückflußkühler
versehenen  Kolben  von  etwa  500  cem  Inhalt  vermischt.  In  das  Gemisch  wird  eine  halbe  Stunde  lang
strömender  Wasserdampf  eingeleitet,  der  wässerige  Auszug  nach  dem  Erkalten  filtrirt  und  das  Filtrat  mit
Salzsäure  versetzt.  Entsteht  hierbei  eine  in  Aether  schwer  lösliche  Abscheidung,  so  wird  diese  auf  Schwefel
untersucht.  Zu  dem  Zwecke  wird  der  abfiltrirte  und  gewaschene  Bodensatz  nach  den  im  ersten  Abschnitt
unter  II,  3b  gegebenen  Bestimmungen  weiler  behandelt.

5.  Nachweis  von  Fluorwasserstoff  und  dessen  Salzen.

30  g  geschmolzenes  Fett  werden  mit  der  gleichen  Menge  Wasser  in  einem  mit  Rückflußkühler
versehenen  Kolben  von  etwa  500  cem  Inhalt  vermischt.  In  das  Gemisch  wird  ½  Stunde  lang  strömender
Wasserdampf  eingeleitet,  der  wässerige  Auszug  nach  dem  Erkalten  filtrirt  und  das  Filtrat  ohne  Rücksicht
auf  eine  elwa  vorhandene  Trübung  mit  Kalkmilch  bis  zur  stark  alkalischen  Reaktion  versetzt.  Nach  dem
Absetzen  und  Abfiltriren  wird  der  Rückstand  getrocknet,  zerrieben,  in  einen  Platintiegel  gegeben  und  alsdann
nach  der  Vorschrift  im  ersten  Abschnitt  unter  II,  4  weiter  behandelt.

l.l  6.  Nachweis  von  Salicylsäure  und  deren  Salzen.

Der  Nachweis  der  Salicylsäure  und  deren  Salze  geschieht  nach  der  unter  Ill  gegebenen
Anweisung.

7.  Nachweis  von  fremden  Farbstoffen.

Die  Gegenwart  fremder  Farbsltoffe  erkennt  man  durch  Auflösen  des  geschmolzenen  Fettes  in  etwa
der  doppelten  Menge  absolutem  Alkohol.  Bei  künstlich  gefärbten  Fetten  bleibt  die  erkaltete  alkoholische
Lösung  deutlich  gelb  oder  röthlich  gelb  gefärbt.

Zum  Nachweise  bestimmter  Theerfarbstoffe  werden  2  bis  3  g  Fett  in  5  cem  Aether  gelöst  und
die  Lösung  in  einem  Probirröhrchen  mit  5  cem  Salzsäure  vom  spezifischen  Gewicht  1,  15  kräftig  geschüttell.
  Bei  Gegenwart  gewisser  Azofarbstoffe  ist  die  unten  sich  abjetzende  Salzsäureschicht  deutlich
roth  gefärbt.

11%
        <pb n="218" />
        –  63"  —

III.  Untersuchung  der  Fette  auf  ihhre  Kbstammung  und  Unverkälschtheit  be##ehungsweile
darauf,  ob  sie  den  Hnforderungen  des  Reichsgesetzes  vom  15.  Juni  1897  entlsprechen.

Zu  diesem  Zwecke  sind  die  Verfahren  der  „Anweisung  zur  chemischen  Untersuchung  von  Fetten
und  Käsen“  anzuwenden,  welche  auf  Grund  des  §.  12  Ziffer  2  des  Gesetzes  vom  15.  Juni  1897  durch
Bekanntmachung  des  Reichskanzlers  vom  1.  April  1898  (Central-Blatt  für  das  Deutsche  Reich  1898
S.  201  bis  216)  erlassen  wurde.

Von  diesen  Verfahren  sind  außer  der  Bestimmung  des  Brechungsvermögens  die  Bestimmung  der
Jodzahl  und  die  Prüfungen  auf  Pflanzenöle  in  allen  Fällen  auszuführen  (IIl  B  4  unter  b,  g.  i  und  1
der  „Anweisung“).  Die  Prüfung  auf  die  Anwesenheit  von  Baumwollsamenöl  ist  in  folgender  Weise
auszuführen:

5  cem  Felt  werden  mit  der  gleichen  Raummenge  Amylalkohol  und  5  cem  einer  1  prozentigen
Lösung  von  Schwefel  in  Schwefelkohlenstoff  in  einem  weiten,  mit  Korkverschluß  und  weitem  Steigrohre
versehenen  Reagensglas  etwa  ¼  Stunde  lang  im  siedenden  Wasserbad  erhitzt.  Tritt  eine  Färbung  nicht
ein,  so  setzt  man  nochmals  5  cem  der  Schwefellösung  zu  und  erhitzt  von  neuem  ¼  Stunde  lang.  Eine
deutliche  Rothfärbung  der  Flüssigkeit  kann  durch  die  Gegenwart  von  Baumwollsamenöl  bedingt  sein.

Wenn  die  vorhergehenden  Prüfungen  darauf  hinweisen,  daß  eine  Verfälschung  uit  Pflanzenölen
stattgefunden  hat,  so  ist  die  Untersuchung  auf  Phytosterin  anzustellen.

Die  Prüfung  auf  das  Vorhandensein  von  Phytosterin  ist  in  folgender  Weise  auszuführen:

100  g  Feit  werden  in  einem  Kolben  von  1  Liter  Inhalt  auf  dem  Wasserbade  geschmolzen  und
mit  200  cem  alkoholischer  Kalilauge,  welche  in  1  Liter  Alkohol  von  70  Volumvrozenten  200  g  Kalium-Wdroryd
  enthält,  auf  dem  kochenden  Wasserbad  am  Rückflußkühler  verseist.  Nach  beendeter  Verseifung,

ie  eiwa  ½  Stunde  Zeit  erfordert,  wird  die  Seifenlösung  mit  600  ccm  Wasser  versetzt  und  nach  dem

Erkalten  in  einem  Schütteltrichter  viermal  mit  Aether  ausgeschüttelt.  Zur  ersten  Ausschüttelung  verwendet
man  800  coem,  zu  den  folgenden  je  400  cem  Aether.  Aus  diesen  Auszügen  wird  der  Aether  abdestillirt
und  der  Rückstand  nochmals  mit  10  cem  obiger  Kalilauge  5  bis  10  Minuten  im  Wasserbad  erhitzt,  die
Lösung  mit  20  com  Wasser  versetzt  und  nach  dem  Erkalten  zweimal  mit  je  100  cem  Aether  ausgeschüttelt.
Die  ätherische  Lösung  wird  viermal  mit  je  10  cem  Wasser  gewaschen,  danach  durch  ein  trockenes  Filter
filtrirt  und  der  Aether  abdestillirt.  Der  Rücksland  wird  in  ein  Glasschälchen  gebracht  und  darin  bei
100°  getrocknet.  Darauf  setzt  man  2  bis  3  cem  Essigsäureanhydrid  hinzu,  erhitzt,  unter  Bedeckung  des
Schälchens  mit  einem  Uhrglas,  auf  dem  Drahtnetz  elwa  ½  Minute  lang  zum  Sieden  und  verdunstet
den  Ueberschuß  des  Essigsäureanhydrids  auf  dem  Wasserbade.  Der  Rückstand  wird  vier=  bis  fünfmal
aus  geringen  Mengen,  eiwa  1  bis  1,5  cem,  absolutem  Alkohol  umkrystallisirt  und  von  der  dritten
Krystallisation  ab  jedesmal  der  Schmelzpunkt  bestimmt.  Schmilzt  das  letzte  Krystallisationsprodukt  erst
bei  1  An  (korrigirter  Schmelzpunkt)  oder  höher,  so  ist  der  Nachweis  von  Pflanzenöl  als  erwiesen  zu
etrachten.

Bei  der  Untersuchung  von  Margarineproben  ist  die  Bestimmung  der  Jodzahl  und  die  Prüfung
auf  Pflanzenöle  unbeschadet  der  Vorschrift  im  zweilen  Abschnitt  !  unter  2  zu  unterlassen.

Schlußbericht.
Nach  Beendigung  der  Untersuchung  ist  der  Ausfall  derselben  dem  zum  Beschauer  bestellten
Thierarzte  schriftlich  mitzutheilen.
        <pb n="219" />
        –  64  —

E.
Prüfungs-Vorschriften

für

die  Trichinenschauer.

§S.  1.  4  «
Zur  Untersuchung  des  ausländischen  Fleisches  auf  Trichinen  und  zur  Unterstützung  der  thierärztlichen
  Sachverständigen  bei  der  Finnenschau  dürfen  nur  solche  Personen  amtlich  verwendet  werden,
welche  die  vorgeschriebene  Prüfung  bestanden  haben.

8.  2.
Die  Prüfung  ist  vor  einer  von  der  Landesregierung  zu  bestimmenden  thierärztlichen  Amisstelle
(Centralstelle,  beamteter  Thierarzt  r2c.)  abzulegen.

*ie

Dem  Gesuch  um  Zulassung  sind  beizufügen:
1.  ein  kurzer  Lebenslauf,

der  Nachweis,  daß  der  Bewerber  das  21.  Lebensjahr  vollendet  hat,

ein  amtliches  Führungsgeugniß,  ·

der  Nachweis,  daß  der  Bewerber  mindestens  vierzehn  Tage  lang  einen  regelmäßigen

theoretischen  und  praktischen  Unterricht  in  der  Trichinen=  und  Finnenschau  auf  einem  öffentlichen

  Schlachthof  unter  Leitung  eines  die  Fleischbeschau  dort  amtlich  ausübenden  Thierarztes

  mit  Erfolg  genossen  hat.  «  «  ·

Die  Ausbildung  bei  einer  von  der  Landesregierung  hierzu  ermächtigten,  mit  den
ersorderlichen  Einrichtungen  versehenen  Zoll=  oder  Steuerstelle,  bei  welcher  die  Untersuchung
von  Fleisch  durch  einen  amtlich  die  Fleischbeschau  ausübenden  Thierarzt  statifindet,  oder
auf  einem  mit  einer  Hochschule  in  Verdindung  stehenden  thierärztlichen  Institute  kann  der
Ausbildung  auf  einem  Schlachthofe  gleich  geachtet  werden.  «

Die  Zulassung  zur  Prüfung  ist  zu  versagen,  wenn  Thatsachen  vorliegen,  welche  die  Unzuverlässigkeit
  des  Nachsuchenden  in  Bezug  auf  die  Ausübung  des  Berufs  als  Trichinenschauer  darthun.

i-i

S.  4.  4
Durch  die  Prüfung  ist  festzustellen,  ob  der  Prüfling  alle  für  eine  zuverlässige  Ausübung  der
Küihinenschau  und  eine  zuverlässige  Mitwirkung  bei  der  Finnenschau  erforderlichen  Kenntnisse  und  Fertigeiten
  besitzt.
Die  Prüfung  zerfällt  in  einen  theoretischen  und  in  einen  praktischen  Theil.

S.  5.  ·
JmtheoretischenTheilederPküfungsolldchküflingdieerforderlichenKenntnisseuachwetsem
1.  über  die  Naturgeschichte  der  Trichinen  und  Finnen,  und  zwar  insbesondere  ·

a)  die  Eigenthümlichkeiten  des  Baues  der  Trichine  und  der  beim  Schweine  und  Rinde
vorkommenden  Finnen;  «
b)  die  Entwickelung  und  Uebertragung  der  Trichinen  und  Finnen  auf  Menschen  und  Thiere;

2.  über  die  Veränderungen,  welche  diese  Parasiten  in  der  Muskulatur  hervorrufen  und
erleiden;

3.  über  die  Gebilde,  welche  mit  Trichinen  und  Finnen  verwechselt  werden  können;

4.  über  die  Grundzüge  der  Lehre  vom  Baue  des  Körpers  des  Schweines  sowie  der  Lehre

vom  feineren  Baue  der  Muskulatur;
        <pb n="220" />
        —  66*  —

über  die  Einrichtung  und  den  Gebrauch  des  Trichinenmikrostops  sowie  über  die  Anwendung
der  für  die  Trichinenschau  erforderlichen  Geräthe  und  Zusatzflüssigkeiten;
.über  die  auf  die  Trichinenschau  bezüglichen  gesetzlichen  Vorschriften  und  Verordnungen.

□

S.  6.
Im  praktischen  Theile  der  Prüfung  hat  der  Prüfling  folgende  Arbeiten  innerhalb  einer  angemessenen
  Zeit  auszuführen:

a)  bei  einem  Schweine  Entnahme  der  vorgeschriebenen  Proben,  Anfertigung  der  vorgeschriebenen
Präparate  und  Untersuchung  derselben  auf  Trichinen;

b)  Untersuchung  frischen  und  geräucherten  trichinösen  Fleisches  und  Bestimmung  der  darin
enthaltenen  Trichinen;

e)  Erklärung  eines  mikroskopischen  Präparats  mit  den  bei  der  Trichinenschau  hauptsächlich  in
Betracht  kommenden  Verunreinigungen,  trichinenähnlichen  Gebilden  sowie  mit  den  wichtigsten
Geweben  in  der  Muskulatur;

d)  Untersuchung  eines  Schweines  auf  Finnen  sowie  Erkennung  der  in  einem  Fleischtheil  enthaltenen
  Finnen.

S.  7.
Besteht  der  Prüfling  die  Prüfung,  so  erhält  er  ein  Zeugniß  über  seine  Besähigung  zur  Trichinenschau
  nach  anliegendem  Muster.

8.  8.
Falls  die  Prüfung  nicht  bestanden  ist,  darf  sie  frühestens  nach  Ablauf  von  vierzehn  Tagen  und
höchstens  zwei  Mal  wiederholt  werden.  Bei  Mittheilung  des  Ausfalls  der  Prüfung  ist  dem  Prüflinge  zu
eröffnen,  ob  auch  die  praktische  Ausbildung  zu  wiederholen  ist.

§.  9.

6  Die  Trichinenschauer  haben  sich,  sofern  sie  als  öffentliche  Trichinenschauer  weiterhin  thätig  zu  sein
wünschen,  alle  drei  Jahre  einer  Nachprüsung  vor  einem  hiermit  beauftragten  beamteten  Thierarzte  zu
unterziehen.  Hierbei  ist  unter  sinngemäßer  Anwendung  der  Bestimmungen  in  den  §§F.  4  bis  6  festzustellen,
ob  der  Prüfling  in  theoretischer  und  praktischer  Hinsicht  die  behufs  zuverlässiger  Ausübung  der  Trichinenund
  Finnenschau  erforderlichen  Kenntnisse  und  Fertigkeiten  besitzt.

Die  Nachprüfung  ist  bereits  nach  zwei  Jahren  erforderlich  und  hat  im  vollen  Umfange  der
55.  4  bis  6  stattzufinden,  wenn  der  Inhaber  des  Befähigungsausweises  inzwischen  als  Trichinenschauer
amtlich  nicht  thätig  gewesen  ist

Der  Ausfall  der  Nachprüfung  ist  auf  dem  Befähigungsausweise  von  dem  prüfenden  Thierarzte
zu  vermerken.

Die  Gebühren  für  die  Prüfung  sowie  für  jede  Wiederholung  derselben  betragen  sechs  Mark.
Die  Gebühren  für  jede  Nachprüfung  betragen  vier  Mark,  im  Falle  des  §.  9  Abs.  2  sechs  Mark.
Die  Gebühren  sind  vor  der  Zulassung  zur  Prüfung  oder  Nachprüfung  einzuzahlen.

8.  11.
n  Approbirte  Aerzte  und  Thierärzte  sind  zur  Ausübung  der  Trichinenschau  ohne  besondere  Prüfung
zuzulassen.

Personen,  welche  zur  Zeit  des  Erlasses  dieser  Vorschriften  bereits  ein  Jahr  lang  an  einem  öffentlichen
  Schlachthofe,  bei  welchem  die  Fleischbeschau  unter  thierärztlicher  Leitung  sieht,  oder  bei  einer  öffentlichen
  Fleischbeschau  für  eingeführtes  Fleisch  als  Trichinenschauer  amtlich  thätig  gewesen  sind,  können  bei
tadelloser  Dienstführung  den  Ausweis  als  Trichinenschauer  ohne  Prüfung  erhalten,  wenn  sie  vor  Ablauf
eines  Jahres  nach  Veröffentlichung  dieser  Vorschriften  bei  der  zuständigen  Behörde  einen  entsprechenden
Antrag  stellen.  Von  den  Nachprüfungen  sind  sie  dadurch  nicht  entbunden.

§.  12.
«  Personen,  welche  das  Fleischergewerbe,  den  Fleisch=  oder  Viehhandel  betreiben,  dürfen  als
Trichinenschauer  nicht  angestellt  werden.
        <pb n="221" />
        —  66*  —

Unter-Anlage.
Befähigungsausweis.
Hern.  geboren  am  in
Kreis  (Bezirk  2c)  wohnhaft  zu  wilrd  hiermit
19  in  der  theoretischen

bescheinigt,  daß  er  von  dem  Unterzeichnetenannnnn  ,
und  praktischen  Trichinen=  und  Finnenschau  auf  Grund  der  Prüfungs-Vorschriften  vom

geprüft  worden  ist  und  diese  Prüfung  bestanden  hat.

Ort  und  Datum.

Dienststempel.  Unterschrift  mit  Amtsbezeichnung.

§.  9  der  Prüfungs-Vorschriften  für  die  Trichinenschauer  lautet:
Die  Trichinenschauer  haben  sich,  sofern  sie  als  öffentliche  Trichinenschauer  weiterhin  thätig  zu  sein  wünschen,  alle
drei  Jahre  einer  Nachprüfung  vor  einem  hiermit  beauftragten  beamteten  Thierarzte  zu  unterziehen.  Hierbei  ist  unter
sinngemäßer  Anwendung  der  Bestimmungen  in  den  §F.  1  bis  6  festzustellen,  ob  der  Prüfling  in  theoretischer  und  praktischer
  Hinsicht  die  behufs  zuverlässiger  Ausübung  der  Trichinen-  und  Finnenschau  erforderlichen  Kenntnisse  und  Fertigkeiten
  besitzt.
Die  Nachprüfung  ist  bereits  nach  zwei  Jahren  erforderlich  und  hat  im  vollen  Umfange  der  §.  4  bis  6  stattzufinden,
  wenn  der  Inhaber  des  Befähigungsausweises  inzwischen  als  Trichinenschauer  amtlich  nicht  thätig  gewesen  ist.
Der  Ausfall  der  Nachprüfung  ist  auf  dem  Befähigungsausweise  von  dem  prüfenden  Thierarzte  zu  vermerken.
        <pb n="222" />
        –  617½

Herr  hat  am

gemäß  §.  9  rn!  der  Prüfungs-Vorschristen  vom

Ort  und  Datum.

Dienststempel.
Herr  hat  am
.  Abs.  1  .  .
gemäß  8.  9  der  Prüfungs-Vorschriften  vom
Abs.  2
Ort  und  Datum.
Dienststempel.
Herr  hat  am

gemäß  §.  9  50r  der  Prüsungs-Voischriften  vom

Ort  und  Datum.

Dienststempel.

vor  mir  die  Nachprüfung

bestanden.

Unterschrift  mit  Amtsbezeichnung.

vor  mir  die  Nachprüfung

bestanden.

Unterschrift  mit  Amtsbezeichnung.

vor  mir  die  Nachprüfung

bestanden.

Unterschrift  mit  Amtsbezeichnung.
        <pb n="223" />
        –  68—

F.

Verzeichniß

der

Einlaß-  und  Untersuchungsstellen  für  das  in  das  Zollinland  eingehende  Fleisch.

 

 

 

 

esde  Ginlaßstellen  beschränkt  Untersuchungsstellen  beschränkt.
Nr.  D  auf  auf
1.  2.  3  4  565.
I.  Preuben.
a.  Provinz  Ostpreußen.
1.  1  Memel,  Haupt-Zollamt.  —  Memel,  Haupt-Zollamt.  —
2.  Laugszargen,  Neben-Zollamt  l.  —  —  —
3.Schmaleningken,  Neben-Zollamt  !  —
4.Endtkuhnen,  Haupt-Zollamt.  —  Eydtkuhucu,Haupt-Zollamt.
5.Eydtkuhueu,Neben-Zollanttl.  —  —
6.Pkoftkea,Haupt-Zollamt.  —  —  —
7.  Juowo,  Neben-Zollamt  l.  —  —  —
8.Königsberg,  Haupt-Steueramt.  —  Königsberg,  Haupt-Steueramt.
9.  —  —  Tilsit,  Haupt-Zollamt.  —
b.  Provinz  Westprenßen.
10.  )  Danzig,  Haupt-Zollamt.  —  Danzig,  Haupt-Zollamt.  —
11..  Thorn,  Haupt-Zollamt.  —  Thorn,  Haupt-Zollamt.  —
c.  Provinz  Brandenburg.
12.  —  —  Berlin,  Haupt-Steueramt  für  aus-  —
ländische  Gegenstände.
4.  Provinz  Pommern.
13.  Stettin,  Haupl-Steucramt  !  —  Stettin,  Haupt-Steueramt  l.  —
14.Stralsund,  Haupl-Zollamt.  —  Stralsund,  Haupt-Zollamt.  —
15.Saßnitz,  Neben-Zollamt  I.  —  —  —
e.  Provinz  Posen.
16.  sStrzalkowo,  Neben--Zollamt  l.  —  —  —
17.Sklmierzyce,  Haupl-Zollamt.  —  —  —
18.  Bodzanicze,  Neben-Zollamt  J.  —  —
19.  -  —  Posen,  Haupl-Steueramt.
20.  —  Bromberg,  Haupt:  Steueranit.
        <pb n="224" />
        —  6s½

 

Einlahstellen

2.

beschränkt
auf

*r

UAntersuchungsstellen

4.

"  beschränkt

auf

 

 

 

Preuß.  Herby,  Neben-Zollamt  J.
Beuthen,  O.  Schl.,  Zoll-Abfertigungsstelle.

Myslowitz,  Haupt-Zollamt.
Kattowitz,  Neben-Zollamt  I.
Oesterr.  Oderberg,  Neben-Zollamt  l.
Ziegenhals,  Neben-Zollamt  J.
Mittelwalde,  Haupt-Zollamt.
Lieban,  Haupt-Zollamt.
Scidenberg,  Neben-Zollamt  l.

f.  Provinz  Schlesien.

Benthen,  O.  Schl.,
tigungsstelle.
Myslowitz,  Haupt-Zollamt.
Kattowitz,  Neben-Zollamt  J.
Oesterr.  Oderberg,  Neben-Zollamt  I.

Breslau,  Haupt-Steueramt  I.
Glogan,  Haupt-Steueramt.

g.  Provinz  Sachsen.

Hvidding,  Neben-Zollamt  l.
Woyens,  Neben-Zollamt  I.

Fleusburg,  Haupt-Zollamt.
Kiel,  Haupt-Zollamt.

Geestemünde,  Haupt-Zollamt.
Emden,  Haupt-Zollamt.
Bentheim,  Neben-Zollamt  I.
Wercner,  Neben-Zollamt  I.

11111

i.  Provinz  Ha

Magdeburg,  Haupt---Steueramt  l.
Halle  a.  S.,  Haupt-Steueramt.
Erfurt,  Haupt-Steueramt.

h.  Provinz  Schleswig-Holstein.

Woyens,  Neben-Zollamt  I.

Fleusburg,  Haupt-Zollamt.
Kiel,  Haupt-Zollamt.
Neumülnster,  Steueramt  l.
Rendsburg,  Steueramt  I.
Altona,  Haupt-Zollamt.

aunobver.

Geestemünde,  Haupt-Zollamt.
Emden,  Hauptl-Zollamt.
Bentheim,  Neben-Zollamt  I.
Werener,  Neben-Zollamt  I.

k.  Provinz  Weftfalen.

Suderwick,  Neben-Zollamt  I.

Bocholt,  Neben-Zollamt  J.
Borken,  Neben-Zollamt  I.

frisches
Fleisch.

 

Suderwick,  Neben-Zollamt  l.

Bocholt,  Neben-Zollamt  J.

Borken,  Neben-Zollamt  I.

Münster,  Haupt-Steueramt.
Dortmund,  Haupl-Steueramt.
Lippstadt,  Haupt-Steueramt.
Bielefeld,  Steueramt  !  am  Bahnhofe.

1  —
Zoll-Abser=  frisches
Feeisch.

frisches
Fleisch.

*½

srisches
Fleisch.
        <pb n="225" />
        —  70*

 

 

 

 

 

 

efde.  Einlaßstellen  beschränkt  Mutersuchungsstellen  beschränkt
Nr.  auf  auf
1.  2.  3.  4  —
I.  Provinz  Hessen-Nassan.
53.  —  —  I  Frankfurt  a.  M.,  Haupt-Steueramt.  —
m.  Rheinprovinz.
54.)  Cranenburg,  Neben-Zollamt  I.  —  —  l  —
55.  Elten,  Neben-Zollamt  I.  —  Elten,  Neben-Zollamt  I.  "  lriches
Fleisch.
56.  Horbach,  Neben-Zollamt  II.  frisches  Horbach,  Neben-Zollamt  II.  frisches
Fleisch.  Fleeisch.
57.]Herbesthal,  Neben-Zollamt  l.  —  —
58.  Aachen,  Haupt-Zollamt.  —  Aachen,  Haupt-Zollamt.  —
59.Ttler,Haupt-Steueramt.  —  Trier,  Haupt-Steueramt.  —
60.  |Kaldenkirchen,  Haupt-Zollamt.  —  Kaldenkirchen,  Haupt-Zollamt.  —  —
61.]|Dalheim,  Neben-Zollamt  l.  —  Dalheim,  Neben-Zollamt  I.  l  —
62.Goch,Neben-Zollamtl.  Goch,  Neben-Zollamt  I.  —
63.  Emmerich,  Haupt-Zollamt.  —  Emmerich,  Haupt-Zollamt.  1  —
64.—  —  —  Cleve,  Haupt-Zollamt.  -  —
65.  —  —  Duisburg,  Haupt-Steueramt.  —
66.  —  —  Düsseldorf,  Haupt-Steueramt.  —
67.  —  —  Crefeld,  Haupt-Steueramt.  —
68.  —  —  Cöln,  Haupt-Steueramt  für  aus-  —
ländische  Gegenstände.
69.  —  —  Düren,  Haupt-Steueramt.  l  —
70.  —  —  Elberfeld,  Haupt-Steueramt.  —
71.  St.  Johann-Saarbrilcken,  Haupt-  —
Steueramt.  ·
72.  —  Essen,SteueramtlamCöln-Min-.
dener  Bahnhofe.
73.  —  —  Ruhrort,  Steueramt  I.  —
II.  Bauern.
74.  |Asch  i.  Böhmen,  Neben-Zollamt  J.  —  —  —
75.  Esger,  Neben-Zollamt  J.  —  Eger,  Neben-Zollamt  J.  ihe
Fleisch.
76.Furth  a.  W.,  Haupt-Zollamt.  —  Furth  a.  W.,  Haupt-Zollamt.  —
77.Simbach,  Haupt-Zollamt.  Simbach,  Haupt-Zollamt.  —
78.  Passan,  Haupt-Zollamt.  —  Passan,  Haupt-Zollamt.  —
79.Salzburg,  Neben-Zollamt  I.  —  Salzburg,  Neben-Zollamt  J.  sehches
Fleisch.
80.  Kufstein,  Neben-Zollamt  I.  —  Kufstein,  Neben-Zollamt  l.  guiches
leisch.
81.Li  dan,  Haupt-Zollamt.  —  Lindau,  Haupt-Zollamt.  5  —
82.  —  Augsburg,  Haupt-Zollamt.  —
I  —  —  Fürth,  Haupt-Zollamt.  —- 



 

Hof,Haupt-Zollamt.
        <pb n="226" />
        71“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1  -
udr.  Einlaßstellen  beschränkt  Untersuchungsstellen  beschränkt
Nr.  auf  1  auf
1.  2.  3.  *!  4  5.
86.  —  —  Kaiserslautern,  Haupt-Zollamt.  —
86.  —  —  Landan  i.  Pfalz,  Haupt-Zollamt.  —
87.  —  —  Landshut,  Haupt-Zollamt.  —
88.  —  —  Ludwigshafen  a.  Rh.,  Haupt-Zollamt.  —
89.  —  —  München  I,  Haupt-Zollamt.  —
90.  —  —  München  ii,  Haupt-Zollamt.  —
91.  —  —  Nürnberg,  Haupt-Zollamt.  —
92.  —  —  Regeusburg,  Haupt-Zollamt.
93.  —  —  Rosenheim,  Haupt-Zollamt.  i
94.  —  Würzburg,  Haupt-Zollamt.  —
III.  Ronigreich  Sachsen.
95.|Bodenbach,  Neben-Zollamt  I.  Bodenbach,  Neben-Zollamt  I.  —
96.etschen,  Neben-Zollamt  I.  Tetschen,  Neben-Zollamt  I.  —
97.Warusdorf,  Neben-Zollamt  l.  frisches  Warnsdorf,  Neben-Zollamt  l.  frisches
·  Fleisch  Fleisch.
98.Zittan,  Haupt-Zollamt.  Zittau,  Haupt-Zollamt.  "„  —
99.  Zittan,  Neben-Zollamt  ll  vor  Zittau.  frisches  —  —
Fleisch.
100.Reitzenhain,  Neben-Zollamt  I.  —  ;  —-101.Boiterökenth,Neben-Zollamtl.I—
  —  —
102.  —  —  Dresden,  Haupt-Zollamt  I.  —
103.  —  —  Chemnitz,  Haupt-Zollamt.  —
104.—  Leipzig,  Haupt-Zollamt  I.  —
105.  Plauen  i.  V.,  Haupt-Zollamt.  —
106.  —  —  —  Zwickan,  Haupt-  Zollamt.
107.  —  Rie  Zoll-Abfertigungsstelle  am  —
afen.
108.  —  Glauchau,  Steueramt.  —
IV.  Württemberg.
100.  Friedrichshafen,  Haupt-Zollamt.  —  Friedrichshafen,  Haupt-Zollamt.  —
110.  —  —  Stuttgart,  Haupt-Zollamt.  —
111.  —  —  Heilbronn,  Haupt-Zollamt.
112.  —  —  Ulm,  Haupt-Zollamt.  U  —
l
V.  Baden.
113.|Konstanz,  Haupt-Steueramt.  —  Konstanz,  Haupl-Steueramt.  —
114  Sackingen,  Haupt--Steueramt  frisches  Säckingen,  Haupt-Steueramt.  frisches
Fleisch.  Fleisch.
115.  —  —

Basel,  Zollamt  am  badischen  Bahnhofe.


 

Vasel,  Zollamt  am  badischen  Bahnhofe.
        <pb n="227" />
        —  22*  —

beschränkt

 

 

 

 

 

 

#ede  Ginlabstellen  Antersuchungsstellen  beschränkt
Nr.  auf  auf
LIII  2.  3.  4.  9
116.  Stelten,  Neben-Zollamt  I.  frisches  —  —
Fleisch.
117.  —  —  Lörrach,  Haupt--Steueramt.  frisches
Fleisch
118.  —  —  Maunheim,  Haupt-Zollamt.  zubereitetes
Fleis
119.  —  —  Singen,  Haupt-Steueramt.  znln
IFlei
120.  —  Lahr,  Haupt-Steueramt.  zubereitetes
Fleisch.
121.  —  Freiburg,  Haupt-Steueramt.  zubereitetes
Fleisch
122.  —  Baden,  Haupt-Steueramt.  zubereiletes
Fleisch.
123  —  Karlsruhe,  Haupt-Steueramt.  zubereitetes
Fleisch.
124.  —  —  Heidelberg,  Haupt-Steueramt.  Fuureites
Fleisch.
VI.  Bessen.
125.  —  Darmstadt,  Haupt-Steueramt.  zubereitetes
Fleisch.
126  —  —  Mainz,  Haupt-Steueramt.  zubereitetes
Fleisch.
127.  —  —  Offeubach,  Haupt-Steueramt.  zubereitetes
Fleisch
VII.  Mechlenburg-SIchwerin.
128.  Warnemünde,  Neben-Zollamt  I.  —

129.

130.
131.

132.

133.

Warnemünde,  Neben-Zollamt  I.  "  —
—  —  Rostock,  Haupu  Zollamt.

VIII.  Oldenburg.

Brake,  Haupt-Zollamt.  —  Brake,  Haupt-Zollamt.
—  —  Olvenburg,  Haupl-Steueramt.

IX.  Graunschweig.
—  —

X.  Gebiet  des  thũtingischen  Joll-  und  Steuervereins.
—  —.  1  Erfurt,  Haupt-Steueramt.

Braunschweig,  Haupt-Steueramt.
        <pb n="228" />
        73  —

 

 

 

—  —  —  —  ,
aͤnkt
afde.  Einlaßstellen  beschränkt  AUntersuchungsstellen  beschrän
Nr  auf  auf
2.  ·  z.  4.  5.
XI.  Anhalt.
134.  !  —  —  Dessan,  Haupt-Steueramt.  —
XIl.  Neuß  6.  #.
135.  —  —  Greiz,  Steueramt.  frisches
·  Fleisch.
XIII.  Reuß  j.  C.
136.  —  —  Gera,  Laupt-Steueramt.  —

XIV.  Lübeck.

137.]  Lübeck,  Haupt-Zollamt.

Lübeck,  Hauptl-Zollant.

XV.  Gremen.

138.]Bremen,  Haupt-Zollamt.
139.|Bremerhaven,  Haut-Zollamt.

Bremen,  Haupt-Zollamt.
—  Bremerhaven,  Haupt-Zollamt.

XVI.  gamburg.

Haupt-Zollämte::
ikus,
141.  St.  Annen,
14.  Jonas,
143.  Meyerstraße,
144.—  Kehrwieder,
145.  Entenwärder.

146.||Basel,  Neben-Zollamt  I.
147..Altmünsterol,  Neben-Zollamt  1.
148.|  Deutsch-Avricourt,  Neben-Zollamt  I.
149.NNovöant,  Neben-Zollamt  I
150.Fentsch,  Neben-Zollamt  l.

S
isllll


Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag

Haupt--Zollämtei:
rikus.
St.  Annen,
—  Jonas,
Meyerstraße,
—  Kehrwieder,
—  Entenwärder.

XVII.  Elsaß-TLothringen.

Basel,  Neben-Zollamt  I.

—  Altmünsterol,  Neben-Zollamt  I.

—  Deutsch-Avricourt,  Neben-Zollamt  1
Novéant,  Neben-Zollamt  I.

—  Feutsch,  Neben-Zollamt  I.

—  Altkirch,  Haupt-Zollamt.

Metz,  Haupt-Zollamt.

Diedenhofen,  Haupt-Zollamt

—  Mülhausen,  Haupt-Steueramt.

Straßburg,  Haupt-Steueramt.

—  Gedruckt  bei  Julius.  Sittenseld  in  Berlin.
        <pb n="229" />
        —  119  —

Tentral-Slatt
Deutsche  Reich.

Herausgegeben
im

Reichsamte  des  Innern.

—

Dn  bettehen  durch  alls  Postastalton  und  Luchhandlungen.

 

 

 

 

XXX.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  6.  Juni  1902.  1  V  23.
Inhalt:  1.  Kafulat=  Wesen:  Exequatur  ·  Ertheilung  ud,  uelte  kür  Willterpsuchtige  Deussche  in  argen;
2.  Militar-Wesen:  Ermächtigung  zur  Ausflellung  aͤrzt-  8.  38  Fhe-  Ausweisung  von  Auslandern  aus

 

 

1.  Konfulat-Wesen.

Dem  K.  und  K.  österreichisch  =  ungarischen  Honorar  =  Konsul  Georg  Howald  jaonior  in  Kiel  ist  Namens
des  Reichs  das  Exequatur  ertheilt  worden.

2.  Militär-Wesen.

Vekanntmachung.

An  Stelle  des  Dr.  Karl  Wenzel  zu  Buenos  Aires  (Bekanntmachung  vom  7.  Seplember  1895,
Central-Blatt  S.  348)  ist  dem  Chefarzte  des  deutschen  Krankenhauses  Dr.  Friedrich  Wilhelm  Delius  in
Buenos  Aires  auf  Grund  des  F.  42  Ziffer  2  der  Wehrordnung  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,
Zeugnisse  der  im  §.  42  Ziffer  1  a  und  b  ebendaselbst  bezeichneten  Art  über  die  Untauglichkeit  oder
bedingte  Tauglichkeit  derjenigen  militärpflichtigen  Deutschen  auszustellen,  welche  ihren  dauernden  Aufenthalt
  in  Argentinien,  Uruguay  oder  Paraguay  haben.

Berlin,  den  4.  Juni  1902.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Graf  v.  Posadowsky.
        <pb n="230" />
        —  120  —

3.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

B  !  der  3  ç  Ausweisung  a
der  Ausgewiesenen  er  fug,  besclosen  ha.  uus  n
1.  2.  l  8.  4.  b.  6.

 

 

 

 

a)  Auf  Grund  des  8.  39  des  Strafgesetzbuchs.

1.  |Theodor  Havran  el,  echnen  am  8.  April  1878  zu  Auffig,  wiederholter  schwerersPolizeibehörde  zu  24.  Mai  d.  J.
iebstahl  (1  Jahr  Hamburg,

rWê

llr

—

r—ê

I

.Franz  van  den  geboren  am  17.  Mai  1872  zu  Maast-Betteln,

.Josef  Boechat,  geboren  am  18.  Februar  1888  zuldesgleichen,

.  Jåfefl  stets  ProtopgelsokenamlJanktarlsssz-0:«"und
ole

ellner,
.Margarethe  Höl-Rudolf

  Kuttner,  geboren  am  8.  März  1882  zu  Weißen-desgleichen,

Johanna  Schuh-  geboren  am  24.  Mai  1868  zu  Cerno-gewerbsmäßige

Arbeiter,  Böhmen,  ——  ehörig  zu  NeuDiebstah
Benatek,  ebendasel  9  Monate  Zuchthaus,
  laut  Erkenntmß

  vom  24.  August
1900),

b)  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs.

Mai  d.  J.
Berg,  Kaufmann,richt,  Niederlande,  niederländischer
Staatsangehöriger,
Mai  d.  J.
Kochlehrling,  Miécourt,  Kanton  Bern,  Schweiz,
schweizerischer  Staatsangehörlger,

 

 

 

 

Februar
pest,  ungarischer  Staatsangehörige.  hchung,  d.  J.

 

     
   

Geburtsort  unbekannt,  35—40  Jahre  Landstreichen  und

Mai  d.  J.
pert,  ledige  Tage-  Zin  artzargehoig  zu  Böhmischdorf,Betteln

löhnerin,  e  achau,  Böhmen,
IHinrich  Kromann,  .  ght  alt,  geboren  zu  Marstal,  Betteln,  April  d.  J.
Arbeiter,  Dänemark,  orlssangehörig  ebendaselbst,



Mai  d.  J.
Fabrikarbeiter,  sulz,  Bezirk  Bischofteinitz,  Böhmen,
österreichischer  Staatsangehöriger,
Antonio  Lino  Marc,  geboren  am  25.  Oktober  1859  zusLandstreichen  und  Mat  d.  J.
Steinklopfer,  Pielramutara,  Bezirk  Riva,  Tirol,Betteln,
Mai  d.  J.
mann,  ledige  witz,  Bezirk  Pilgram.  Böhmen,  orts=  zucht
Schauspielerin,  angehörig  ebendaselbst,

 

 

 

 

Verlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="231" />
        —  121  —

Tentral-Slaft
Deutsche  Reich.

Herausgegeben
im

Reichsamte  des  Innern.

—..———

 

IZn  bottehen  durch  alle  Vostanstalten  und  huchhandlungen.

 

 

 

|
XXX.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  13.  Juni  1902.  I  24.
—  I
Inhalt:  1.  Koufulat-Wesen:  Ernennung;  —  Ermächtigung  "I  .  -  «
zutVoknahmevonCivilftqndssslktcn..Seite121»  4.  Zoi  er-eleed  Verndrungen  in  dem
2.  —  Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende  stelen:  124
WMai  1000202  122  „  .
3.  Finanz-Wesen:  Nachtrag  zur  Nachweisung  der  Ein-  b.  Relbeosbeler  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem

nahmen  des  Reichs  für  das  Rechnungsjahr  1901.  121

1.  Konsulat-Wesen.

Seine  Moajestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  bisherigen  Konsul  in  Desterro,
charakterisirten  General-Konsul  von  Zimmerer,  zum  General-Konsul  in  Valparaiso  zu  ernennen  geruht.

Dem  Verweser  des  Kaiserlichen  Konsulats  in  Johannesburg,  Bize-Konsul  Reimer,  ist  auf  Grund  des

1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  für  den  Amtsbezirk  des  Konsulats  und  für  die  Dauer  seiner
Geschäftsführung  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen
  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sierbesüll  von  solchen  zu  beurkunden.

Dem  mit  der  Vertretung  des  beurlaubten  Kaiserlichen  Konsuls  in  Casablanca  betrauten  Dragomanatseleven
  Vassel  ist  auf  Grund  des  §.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §.  85  des
Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  für  den  Amtsbezirk  des  Konsulats  und  für  die  Dauer  der  Vertretung
die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen,
  mit  Einschluß  der  unter  deutschem  Schutze  lebenden  Schweizer,  vorzunehmen  und  die  Geburten,
Heirathen  und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

27
        <pb n="232" />
        122

2.  Bank.

Status  der  deutschen  Noten
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochenüber

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Die  Beträge  lauten
Passiva.
—  —  —  —  —  K
Ver.  Ber-Bezeichnun
  !  l  —  bindiia  ·  ——  “
8  z  ———..————nJ——————  Sonsige  tu
der  380.  aprii  gedecte  30.  Apili  so.  apriij  mit  g0.  uvril  EVEIIVIES
3  aapital.  Fonbs.  umiaus.  ve  ·  aundi.  ——s  !——m—
E  B  an  ke  n.  1002.  Noten.  190.  bludlich-  1902.  1903.  .  Passiva.  -
-  W  l  Iangs-  W
kriz.  dischen
Wechseln
*i½15  3  M  T4.  .  8.  u0%.  —1  —’
«
1.  IReiabant...  EITIIIIIIEIELEIEIEIII  18  8  i  vosj2  ooi  q  +  188—
2.  Sagerische  Rotenbant.  .  78001  2601|101  48  315|  29606é6  —  -  s;r»a4-sss549sj-—2ve
s.eckchmchesqstsuomdmsooooeoeoeasily-Ototssstomwmsswscm—g-agoksntomlksItm
4.##be#gsche  Notendaat  000  l0220  —  37  0075  6277  +  123  6%  .  M527  T  389  77
S.]  Badische  Bank  ooo  1NnN.  680  55  ’  6C  2  —  —  coo-kctu7ts«—1:-soms
e.vqakfakeodveuciqtcadtsmimum«-  vtiss9—zssue-—9I—  —  2186  %  —-  .M  6%
7.  Braunschwelgische  Bank  931  180  725  ½  53381  3314  +  11  rii  267  85  —  D495  —  1005  *
1!  "  1
½  *7  1  1
Zusammen40  —ieedi  6  70%  90  1%G  %  4  S#use  21  1264  16902  2  300  387.  +  17666  5314
"  1I
l

 

ZaSpalte5·:Davoniasblchaitteazn

ZuSpqlleSNt.6«:

100  4
500  —

1  000.

Beuerkunzgzen.

1  007777  (,

17  527  4  (bei  den  Banken  Nr.  1  und  8),
312  934  4  (bei  der  Bank  Nr.  1).
Die  unter  Nr.  6  auigeführte  Bank  für  Süddeutschland  hat  auf  die  Befugniß  zur  Ausgabe  von  Banknolen  verzichtet

 

Darunter  90  561,  .X  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Gulden=  und  Thalernoten.
        <pb n="233" />
        —  128  —

Wesen.

banken  Ende  Mai  1902
sichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  April  1902.
auf  Tausend-Mark.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aetiva.
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(Bekanntmachung  vom  5.  Juni  1902.  Reichs-Gesehbl.  S.  225).
        <pb n="234" />
        —  124  —

3.  Finanz-Wesen.

Nachweisung  verschiedener  Einnahmen  im  Deutschen  Reiche  für  das  Rechnungsjahr  1901.5)

 

 

 

 

»  .  .  Mithin
Bezeichnung  Einnahme  für  Einnahme  im  Rechnungsjahr
das  Rechnungsja  1901
der  chnungsjahr  des  Vorjahrs  mehr
1901  +  munehr)
Einnahmen.  —  weniger)
4  J  M  M
l.  2.  8.  4.
Reichs-Post=  und  Telegraphen-Verwaltung  413  647  989  394542  596  +  19  105  393
Neichseisenbahn-Verwaltunnnn  84  137019  89  743  1900  5606  171

 

 

 

*)  Die  Nachweisung  der  Einnahme  an  Zöllen  und  Steuern  für  das  Rechnungsjahr  1901  ist  in  Nr.  22  des
Central-Blattes  veröffentlicht.

4.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

Veränderungen  in  dem  Stande  oder  den  Befugnissen  der  Zoll=  und  Steuerstellen.

Im  Königreiche  Preußen.

Im  Bezirke  des  Hauptzollamts  zu  Flensburg  ist  das  Nebenzollamt  II  zu  Maasholm  auf  das
in  Schleimünde  stationirte  Zollwachtschiff  verlegt  worden.

Im  Bezirke  des  Hauplsteueramts  zu  Verden  ist  für  die  Ueberwachung  des  Veredelungsverkehrs
des  Norddeutschen  Honig=  und  Wachswerkes  H.  Winkelmann  zu  Visselhövede  eine  Zollabfertigungsstelle
errichtet  worden,  welche  die  Bezeichnung  „Hauptsteueramt  Verden,  Abfertigungsstelle  zu  Visselhsvede“  und
die  Besugniß  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Zoll=  und  Zuckerbegleitscheinen  1  erhalten  hat.

Es  ist  ertheilt  worden:

dem  Steueramt  !  zu  Ohlau  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  Breslau  !  die  Befugniß  zur
Ausfertigung  von  Zollbegleitscheinen  I  und  ll  und  Erledigung  von  Zollbegleitscheinen  1  über  unbearbeitete
Tabackblätter,  zur  Erledigung  von  Tabackversendungsscheinen  I,  zur  Abfertigung  der  unter  Eisenbahnwagenverschluß
  eingehenden  Begleitscheingüter  und  zur  Erledigung  von  Begleitzetteln  über  unbearbeitete
Tabackblätter,

dem  Steueramt  l  zu  Konstadt  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  zu  Oppeln  die  Befugniß  zur
Erledigung  von  Zollbegleiltscheinen  II,

der  Zollabsertigungsstelle  in  der  Cementfabrik  zu  Hemmoor  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts
zu  Stade  die  Befugniß  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  1  über  neue,  zur  Beförderung  des  Cements
in  das  Ausland  bestimmte  Säcke  sowie  zur  Ausfertigung  von  Begleitscheinen  1  über  die  nach  Füllung
mit  Cement  in  das  Ausland  auszuführenden  Säcke,

dem  Sieueramt  I  zu  Uslar  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  zu  Münden  die  Befugniß  zur
Ausferligung  von  Begleitscheinen  !  über  das  von  der  Gewerkschaft  Justus  I  zu  Lolpriehaugen  i.  H.
unter  Eisenbahnwagenverschluß  zu  versendende  inländische  Salz  und

dem  Steueramt  1  zu  Hirschberg  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  zu  Liegnitz  die  Befugniß  zur
Erledigung  von  Begleitscheinen  1  über  Reisegeräth  und  Retourwaaren.
        <pb n="235" />
        —  125  —

Im  Königreiche  Bayern.

Zu  Mannweiler  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  zu  Kaiserslautern  ist  eine  Uebergangsstelle
mit  der  Befugniß  zur  Erhebung  von  Uebergangsabgaben  sowie  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von
Uebergangsscheinen  über  Bier  und  Wein  errichtet  worden.

Es  ist  ertheilt  worden:

der  Aufschlag  =  Einnehmerei  zu  Naila  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  zu  Hof  die  Befugniß  zur
Erhebung  der  Uebergangsabgabe  und  Erledigung  von  Uebergangsscheinen  über  Bier  sowie  zur  Abferligung
  von  Bier,  für  welches  Malzaufschlagvergütung  beansprucht  wird,

der  Aufschlag-Einnehmerei  zu  Kissingen  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  zu  Schweinfurt  die
Besugniß  zur  Abfertigung  von  Bier,  welches  mit  dem  Anspruch  auf  Malzaufschlagvergütung  ausgeführt
wird,  zur  Erhebung  von  Uebergangsabgaben  sowie  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Uebergangsscheinen
  über  Bier.

Im  Königreiche  Sachsen.

Das  Untersteueramt  zu  Olbernhau  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  zu  Freiberg  ist  in  ein

Steueramt  umgewandelt  worden.

 

5.  Polizei-Wesen.

 

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

*  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Crund  Vehoͤrde,  welche  die  d

—

2  l  Ausweisung  Aus

4  der  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.
1.  2.  l  8.  4.  b.  6.

 

 

 

 

 

a)  Auf  Grund  des  z.  862  des  Strafgesetzbuchs.
1.  Wenzel  Freitag,  Ar-  geboren  am  18.Oktober  1870  zu  Lauter-  Betteln,  Koniglich  preußischer  /81.  Mal  d.  J.

 

 

beiter  und  Maurer=  bach,  Bezirk  Leitomischl,  Böhmen,  Reglerungs=  Präsident!)
geselle,  österreichischer  Staatsangehöriger.  zu  Breslau  4
2.  Johann  Haslauer,  geboren  am  2.  Oktober  1873  zu  Salz=  desgleichen,  Königlich  bayerisches  Be=  8.  Maj  d.  J.
Maler,  burg.  Oesterreich,  ortsangehörig  zu,  zirksamt  Rosenheim,
Elsbethen,  Bezirk  Salzburg,  !r!m“  4
3.  Leoi  Heymann,  geboren  am  3.  Juni  1867  zu  Mohilew,  desgleichen.  Königlich  sächilche  Kreis=  5.  Mai  d.  J.
Kaufmann,  Rußland,russischer  Staatsangehörig  hauptmannschaft
wickan,
4.  Johann  Hollas,  geboren  im  Jahre  1855  zu  Chrastic,  Landstreichen,  Königlich  bayerisches  Be-21.  Mai  d.  J.
Fabrikarbeiter,  Bezirk  Königliche  Weinberge,  Böh-]  Betteln,  Widerstand  zirksamt  Negensburg,
T  men,  öfterreichischer  Staatsange-  gegen  die  Staatshöriger,
  gewalt  und  Beeidigung,
  êé5  ·  «
b.]Josef  Hudziak,  geboren  am  4.  November  1843  zuBetteln,  Königlich  preußischer  11.  April  d.  J.
Schmied,  Lipnik,  Bezirk  Biala,  Galizien,  orts-  Regierungs-Präsident
s  angehörig  ebendaselbst,  4  zu  Oppeln,  «
6.  Aagdalena  Liebig,  56  Jahre  alt,  geboren  zu  Wöllsdorf,  desgleichen,  Königlich  vreußischer  3.  Juni  d.  J.
eb.  Pausewang,  Bezirk  Senstenberg,  Böhmen,  öster-  Regierungs-Prästdent
.0  S'uchonil),  reichische  Staatsangehörige,  zu  Breslau,
eberin,  *41-•  ·  4
7.  Eduard  Mader,  geboren  am  11.  November  1876  zu  desgleichen,  Königlich  preußischer  13.  Mai  d.  J.
Schmiedegeselle,  Domstadt,  Bezirk  Olmütz,  Mähren,  Regierungs=  Präsident
ortsangehörig  zu  Altliebe,  Bezirk  zu  Oppeln,

Sternbera.  ebendaselbst.
        <pb n="236" />
        —  l
*  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  "  Grund  Behörde,  welche  die  deum
3  Z
E  der  Destrufum  Ausweisung  «
.-  g.  Ausweisungs-3
  beschlossen  hat.
3  der  Autgewtesenen  schlossen  h  beschlusses.
11  2.  1  8.  4.  b.  6.
s  I
8.  Peter  Maurin,  —ie  am  19.  März  1880  zu  Alten--Landstreichen  und  Großhergoglich  nN“*  Mai  d.  J.
Bohrer,  muarkt,  Bezirk  Tschernembl,  Krain,  Betteln,  Landeskommissär  zu
»  österreichischer  Staatsangehöriger,  Karlsruhe,
9.  Alois  Ortner,  geboren  am  19.  Mai  1858  zu  Weiters-  Betteln,  nönklich  benerlices  Ve  2  Mai  d.  J.
Tagelöhner,  selden,  Bezirk  Freistadt,  Oberöster-  zirksamt  Aibling,  I
reich,  ortsangehörig  ebendaselbst,
10.  Franz  Pazourek,  geboren  am  28.  Dezember  1875  zu'Betteln  und  Wider-Königlich  preußischer  2.  Juni  d.  J.
Tleischer,  Kunwald,  Bezirk  Senftenberg,  Böh-  Ktand  gegen  die  Reglerungs-Präsiden
"„  en  ökterreichischer  Staatsange-  Staatsgewalt,  zu  #  “
II.Otto  Rindt,  #anch-  gebeneer'  am  27.  August  1872  zu  Alt-Landstreichen  und  Königlich  bayerisches  Be-'26.  Mai  d.  J.
halter,  buch-Dobernay,  Bezirk  Königinhof,  Betteln,  zirksamt  Mühldorf,
Böhmen,  ortsangehörig  zu  Kedelsdorf,
  Bezirk  Königinhof,
12.  Jakob  Sax,  Knecht,  —  am  81.  Faber  1859  zufdesgleichen,  Kaiserlicher  Bezirks-Prä-29.  Mai  d.  J.
ottenswil,  Kanton  Aargau,  Schweiz,  sident  zu  Colmar,
aens  Staatsangehöriger,
Betteln,  Stadtmagistrat  Rosen-  22.  Mai  d.  J.

13.  Anton  Simmer,geboren  am  9.  Mai  1866  zu  Aggscker.
  bach,  Bezirk  Krems,  Niederösterreich,
orisangehsrig  ebendaselbst,

(  1

 

 

heim,  Bayern,

 

l
        <pb n="237" />
        127  —

Central  Blatt
D  eutsche  Reich.

Herausgegeben
im

Reichsamte  des  Innern.

—  —

 

In  Selleen  durch  all.d  VPostanstalton  und  huchhandlungoen.

XXX.  Jahrgang.  Berlin,  Montag,  den  16.  Juni  1902.  V  5.

 

 

Inhalt.  gen.  unb  Steuer-  —  Ausführungsbestimmungen  zum  Schaumweinsteuergeseze  vom  9.  Mai  1902  Seite  127

 

Zoll=  und  Wteuer--Wesen.

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  heutigen  Sitzung  beschlossen,  die  nachstehend  abge
druckten  Ausführungsbestimmungen  zum  Schaumweinsteuergesetze  vom  9.  Mai  d.  J.  zu
genehmigen.

Berlin,  den  12.  Juni  1902.

Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  v.  Fischer.
        <pb n="238" />
        Gegenstand  der
Befteuerung.

1.  Steuersätze.

Schaumweinsteuer-Ausführungsbestimmungen.

Zu  §.  1  des  Gesetzes.
.  1.

Gegenstand  der  Besteuerung  sind  alle  zum  Verbrauch  im  Inlande  bestimmten  fertigen
Schaumweine  und  schaumweinähnlichen  Getränke,  soweit  sie  nicht  nachweislich  der  Verzollung
unterlegen  haben.

Als  Schaumwein  gelten  alle  Weine,  Fruchtweine  (Obst=  und  Beerenweine),  weinhaltigen
und  fruchtweinhaltigen  alkoholischen  Getränke,  deren  Kohlensäure  beim  Oeffnen  der  Umschließungen
unter  Aufbrausen  entweicht.  "

Als  fertig  ist  der  nach  dem  Flaschengährungsverfahren  hergestellte  Schaumwein  anzusehen,
sobald  die  enthefte  (degorgirte)  Flasche  verkorkt  worden  ist.  Der  nach  dem  Imprägnirungsverfahren
hergestellte  Schaumwein  ist  als  fertig  anzusehen,  sobald  die  mit  Kohlensäure  imprägnirte  Flüssigkeit
auf  die  Flasche  abgefüllt  und  letztere  verkorkt  ist.

Als  Schaumwein  gelten  nicht  diejenigen  schäumenden  Weine,  deren  Kohlensäure  im  Wege
der  anerkannten  Kellerbehandlung  (§.  2  des  Gesetzes,  betreffend  den  Verkehr  mit  Wein,  weinhaltigen
und  weinähnlichen  Getränken,  vom  24.  Mai  1901,  Reichs-Gesetzbl.  S.  175)  durch  Gährung  im
offenen  Gefäß  enistanden  ist,  und  diejenigen  Fruchtweine,  welche  während  der  ersten  Gährung  auf
Flaschen  gefüllt  und  nicht  entheft  sind.

Als  schaumweinähnlich  kommen  in  Betracht  schäumende  alkoholische  Getränke,  die  zwar  ohne
Verwendung  von  Wein  oder  Fruchtwein,  weinhaltigen  oder  fruchtweinhaltigen  Getränken  geroestelt
sind,  die  aber  nach  Aussehen  oder  Geschmack  als  Ersatz  für  Schaumwein  dienen  können.  Ob  solche
Getränke  als  schaumweinähnlich  der  Steuer  zu  unterwerfen  sind,  entscheidet  in  jedem  Einzelfalle  der
Bundesrath.

Zu  8.  2  des  Gesetzes.
8.  2.
berech  Die  Steuer  wird  nach  dem  Raumgehalte  der  den  Schaumwein  enthaltenden  Umschließungen
erechnet.
Sie  beträgt  für  jede  Umschließung
a)  bei  Schaumwein  aus  Fruchtwein  ohne  Zusatz  von  Traubenwein
in  Umschließungen  mit
Raumgehalt  über  120,  jedoch  nicht  über  230  cem  (viertel  Flaschen)  2  Pf.,
in  Umschließungen  mit
Raumgehalt  über  230,  425  (hhalbe  )  5
in  Umschließungen  mit
Naumgehalt  über  425,  :  850  .  (ganze  -)  10  -,
in  Umschließungen  mit
Raumgehalt  über  850,  =  1700  =  (Doppelflaschen)  20  ;

—

F

r*P
        <pb n="239" />
        —  129  —

b)  bei  anderem  Schwaumwein  und  bei  schaumweinähnlichen  Getränken

1.  in  Umschließungen  mit  Raumgehalt  nicht  über  120  cem  (achtel  Flaschen)  6  Pf.,
2.  in  Umschließungen  mit

Raumgehalt  über  120,  jedoch  nicht  über  230  cem  (viertel  Flaschen)  12  -,
3.  in  Umschließungen  mit

Raumgehalt  über  230,  425  -(lhalbe  )  25
4.  in  Umschließungen  mit

Raumgehalt  über  425,  350  -(ganze  )  50  =
5.  in  Umschließungen  mit

Raumgehalt  über  850,  :  .  1700  =  (Doppelflaschen)  1  Mark.
Bei  Unschließungen  mit  Raumgehalt  über  1700  Kubikcentimeter  ist  für  je  800  Kubikcentimeter

  des  über  1700  Kubikcentimeter  hinausgehenden  Raumgehalts  und  ebenso  für  einen  überschießenden

  Raumgehalt  von  weniger  als  800  Kubikcentimeter  eine  ganze  Flasche  anzunehmen.

S.  3.
Die  Inhaber  der  am  1.  Juli  1902  vorhandenen  Schaumweinfabriken  haben  vor  der  ersten  2.  Unschliehungen.
Eninahme  von  Schaumwein  aus  der  Erzeugungsstätte,  die  Inhaber  später  entstehender  Fabriken  à)  Anmeldung.

14  Tage  vor  der  erstmaligen  Fertigstellung  von  Schaumwein  der  Hebestelle  schriftlich  anzumelden,
in  welchen  Umschließungen  (bezeichnet  nach  achtel,  viertel,  halben,  ganzen  und  Doppelflaschen  oder  als
größere  Gefäße)  in  ihrer  Fabrik  Schaumwein  fertiggestellt  werden  soll.  Gleichzeitig  haben  sie  von
jeder  Art  der  zur  Verwendung  kommenden  Umschließungen  mit  Raumgehalt  bis  zu  1700  Kubik-=centimeter
  ein  leeres  Stück  unter  Angabe  des  bei  den  einzelnen  Arten  vorkommenden  Mindest=  und
Höchst-Raumgehalts  zu  übergeben.

In  gleicher  Weise  ist  zu  verfahren,  wenn  späler  Umschließungen  von  noch  nicht  angemeldeter
Form  oder  Größe  verwendet  werden,  mit  der  Maßgabe,  daß  die  Anmeldung  spätestens  drei  Tage
vor  der  erstmaligen  Ingebrauchnahme  zu  bewirken  ist.

S.  4.

Der  Raumgehalt  der  übergebenen  Umschließungen  ist  amilich  zu  ermitteln.  Die  Ermittelung
hat  in  der  Weise  zu  erfolgen,  daß  die  Umschließung  entweder  mit  vorher  abgemessenem  Wasser  bis
zum  Ueberlaufen  gesüllt  oder  zunächst  bis  zum  Ueberlaufen  gefüllt  und  das  eingefüllte  Wasser
gemessen  wird.  Zum  Messen  des  Wassers  sind  geaichte  Gefäße  zu  verwenden.  Der  Raumgehalt
kann  auch  aus  dem  Unterschiede  zwischen  dem  Gewichte  der  leeren  und  dem  Gewichte  der  mit
Wasser  bis  zum  Ueberlaufen  gefüllten  Umschließungen  berechnet  werden,  wobei  für  jedes  Gramm
des  Unterschieds  ein  Kubikcentimeter  anzunehmen  ist.  .

Die  Umschließungen  sind  mit  einer  Angabe  über  den  ermittelten  Raumgehalt  sowie  über
den  vom  Fabrikinhaber  für  diese  Art  der  Umschließungen  mitgetheilten  Mindest=  und  Höchst-Raumgehalt
  zu  versehen  und  in  der  Schaumweinfabrik,  gegen  Vertauschung  gesichert,  in  einem  Behältniß
aufzubewahren,  das  der  Fabrikinhaber  nach  näherer  Bestimmung  des  Oberkontroleurs  zur  Verfügung
  zu  stellen  hat.

S.  5.
Wird  in  einer  Fabrik  Schaumwein  in  Umschließungen  mit  Raumgehalt  über  1700  Kubikcentimeter
  fertiggestellt,  so  trifft  die  Direktivbehörde  die  näheren  Bestimmungen  darüber,  in  welcher
Weise  der  Raumgehalt  zu  ermitteln  ist.

Zu  §.  3  des  Gesetzes.

S.  6.
Als  Steuerzeichen  dienen  gummirte,  in  verschiedenen  Farben  ausgeführte  Papierstreifen.
Diese  tragen  auf  gewässertem  Grunde  eine  umränderte  Verzierung  (Rebenblätter  u.  s.  w.)  in  einem
dunkleren  Tone  der  Grundfarbe.  In  der  Mitte  der  Streifen  befindet  sich  —  besonders  umrandet  —

der  Vordruck  zAgebrscht.  zur  Eintragung  des  Entwerthungsvermerkes,  daneben  auf  beiden  Seiten
28.

b)  Ermittelung
des  Raumgehalts.


e)  Besondere
"i  älle.

1.  Schanmweinfleuerzeichen.

a)  Beschassenheil.
        <pb n="240" />
        b)  Herstellung.

—  130  —

die  Angabe  des  Steuerbetrags  und  die  Bezeichnung  „Schaomweinsteuer“.  Die  Steuerzeichen  sind
2  Centimeter  breit;  die  Länge  beträgt:

bei  den  Steuerzeichen  zu  2  Pf.,  6  Pf.  und  12  f.  326  Centimeter,

"ê  -  -656  Pf.  und  2  .  -  „

--  -  -Ion.,20Pf.,bon.und1Matk36  -
§.7.

Die  Steuerzeichen  werden  von  der  Reichsdruckerei  hergestellt  und  sind  durch  die  Landesregierungen
  gegen  Erstattung  der  Herstellungskosten  zu  beziehen.  Die  Preise  werden  vom  Reichsschatzamte
  festgestellt.

Die  Reichsdruckerei  verabfolgt  Steuerzeichen  nur  denjenigen  Amtestellen,  welche  ihr  von

den  Regierungen  als  berechtigt  zum  unmitlelbaren  Bezuge  bezeichnet  find.

Vertrieb  und
BSuchführung.

1)  Entwerthung.

)  Anbringung.

I)  Bei  größeren
Gesäßen.

2.  Schanmweis-=stener-Einnahme=



*
Muher

Jede  Regierung  erhält  vierteljährlich  von  der  Reichsdruckerei  eine  mit  den  quittirten  Lieferscheinen
  belegte  Rechnung  über  die  von  ihr  zu  erstattenden  Herstellungskosten.  Den  Betrag  der
Rechnung  lassen  die  Regierungen  an  die  Reichsdruckereikasse  entweder  unmittelbar  oder  durch  Vermittelung
  der  Reichs-Hauplkasse  zahlen.

S.  8.
Die  Steuerzeichen  werden  von  der  Hebestelle  gegen  Erlegung  des  Steuerbetrags  verabfolgt.
Die  Hebestelle  darf  Steuerzeichen  nur  an  die  zu  ihrem  Bezirke  gehörigen  Schaumweinfabrikanten
abgeben.  Der  Schaumweinfabrikant  darf  Steuerzeichen  nur  von  der  Hebestelle  beziehen  und  sie
weder  entgeltlich  noch  unentgelltlich  an  Andere  weitergeben.

Ueber  die  Einnahme  und  Ausgabe  an  Schaumweinsteuerzeichen  ist  bei  der  Hebestelle  ein  6

Steuerzeichenbuch  zu  führen,  dessen  Einrichtung  von  der  obersten  Landes-Finanzbehörde  bestimmt
wird.  Das  Buch  ist  am  Schlusse  des  Rechnungsjahrs  abzuschließen  und  verbleibt  bei  der  Hebestelle.

C.  9.

Die  Steuerzeichen  sind  vor  ihrer  Anbringung  dadurch  zu  entwerthen,  daß  der  Tag  der
Anbringung  handschrisftlich  mit  Tinte  oder  durch  Stempelung  mit  wasserbeständiger  Farbe  oder
mittelst  Durchlochung  auf  der  Mitte  jedes  Steuerzeichens  vermerkt  wird.  Der  Tag  und  das
Jahr  sind  durch  arabische  Ziffern  zu  bezeichnen,  dabei  dürfen  die  beiden  ersten  Ziffern  der  Jahreszahl
  weggelassen  werden.  Der  Monat  muß  durch  Buchstaben  bezeichnet  werden;  allgemein  äbliche
und  verständliche  Abkürzungen  sind  zulässig.  Nachträgliche  Aenderungen  dürfen  an  dem  Entwerthungsvermerke
  nicht  vorgenommen  werden.

8.  10.

Das  Steuerzeichen  ist  bei  Flaschen  am  Halse  unterhalb  der  nach  8.  6  des  Gesetzes,  betreffend
den  Verkehr  mit  Wein,  weinhaltigen  und  weinähnlichen  Getränken,  vom  24.  Mai  1901  geforderten
Angaben?)  sorgfältig  anzukleben.  Dabei  muß  mindestens  die  halbe  Streifenlänge  unmittelbar  auf
dem  Glase  aufliegen  und  die  Enden  müssen  auf  eine  der  Streifenbreite  mindestens  gleichkommende
Strecke  einander  decken.  "

.  11.

Zur  Entrichtung  der  Steuer  für  Schaumwein  in  Umschließungen  mit  Raumgehalt  über

1700  Kubikcentimeter  können  mehrere  Steuerzeichen  verwendet  werden.  Im  Bedürfnißfalle  werden
Steuerzeichen  ohne  Aufdruck  eines  Steuerbetrags  geliefert;  die  näheren  Bestimmungen  über  die
amtliche  Behandlung  und  die  Anbringung  solcher  Steuerzeichen  trifft  die  Direktivbehörde.

8.  12.

Die  Hebestelle  hat  über  die  Einnahme  aus  dem  Verkaufe  von  Schaumweinsteuerzeichen  ein
Einnahmebuch  in  Vierteljahrsabschnitten  zu  führen,  für  welches  Muster  1  als  Vorbild  dient.

*)  Vergl.  die  Bekanntmachung,  betreffend  Besttmmungen  zur  Ausführung  des  Gesetzes  über  den  Verkehr
mit  Wein  u.  s.  w.,  vom  2.  Juli  1901,  Reichs-Gesetzbl.  S.  257.
        <pb n="241" />
        —  131  —

13.

Die  Schaumweinsteuer  ist  auf  Antrag  vom  Hauptamte  gegen  Bestellung  voller  Sicherheit  3.  Sten#  der

auf  neun  Monate  zu  stunden.  Wird  eine  Stundung  auf  drei  Monate  beansprucht,  so  kann  von  der  4##e

Sicherheitsbestellung  ganz  oder  zum  Theil  abgesehen  werden,  wenn  der  Zahlungspflichtige  als  zu-  Allemer

verlässig  und  hinreichend  sicher  bekannt  ist.  2)  zuheh
Die  oberste  Landes-Finanzbehörde  bestimmt  die  Grundsätze,  nach  welchen  die  Sicherheit  zu

leisten  ist,  und  die  Voraussetzungen,  unter  welchen  gestundete  Beträge  vor  Ablauf  der  Stundungsfrist

  eingezogen  werden  können.

Derjenige,  welchem  S  haumweinßeuersnt  gestundet  wird,  hat  bei  jeder  Verabfolgung  von  b)  Stundungsau-Steuerzeichen
  der  Hebestelle  ein  Stundungsanerkenntniß  über  den  Steuerbetrag  der  verabfolgten  erlenntniß;
Zeichen  zu  übergeben.  Stundungs-Der

  Betrag  jedes  Anerkenntnisses  muß  50  Mark  erreichen.  Für  Fabriken,  welche  nur  6
Schaumwein  aus  Fruchtwein  erzeugen,  kann  die  oberste  Landes-Finanzbehörde  Ausnahmen  zulassen.

Die  Stundungsfrist  beginnt  mit  dem  Tage  der  Verabfolgung  der  Steuerzeichen.  e)  Stundungs-Die
  gestundeten  Beträge  sind  spätestens  am  fünfundzwanzigsten  Tage  des  Monats,  in  iri#.
welchem  die  Stundungssrist  abläuft,  und  wenn  dieser  Tag  ein  Sonn=  oder  Feiertag  ist,  spätesteus
am  vorhergehenden  Werktag  einzuzahlen.

Noch  nicht  entwerthete  Steuerzeichen  können,  wenn  sie  unbeschädigt  sind,  bei  der  Hebestelle  4.  Untausch  und
gegen  eacche  mit  anderen  Werthbeträgen  unentgeltlich  umgetauscht  werden.  8  s
Statt  des  Umtausches  kann  mit  Genehmigung  der  Direktivbehörde  eine  Rückzahlung  des  für  *#  nuhn  "  .
die  Steuerzeichen  entrichteten  Betrags  erfolgen,  wenn  ein  Fabrikant  die  Herstellung  von  Schaumwein  d)  wetsente)  n
aufgiebt  oder  in  einen  anderen  Hebebezirk  verlegt.  Die  zurückgezahlten  Beträge  sind  bei  den  Eirnerzeichen.
Erstatlungen  für  unrichtige  Erhebungen  u.  s.  w.  nachzuweisen.

Für  verdorbene,  noch  nicht  angebrachte  Steuerzeichen  kann  auf  Anweisung  der  Direktiv=  o)  Verborlsh

behörde  zwentgeliih  Ersatz  gewährt  werden,  wenn  der  Schaden  mindestens  3  Mark  beträgt.  nochaui  ch  au-Anspruch

  ist  bei  der  Hebestelle  unter  Vorlegung  der  verdorbenen  Steuerzeichen  schriftlich  1

anzumeltet  Der  Ersatz  darf  nur  durch  Verabfolgung  anderer  Steuerzeichen  erfolgen.  Die  verdorbenen

  Eleuerzeichen  sind  bei  der  Direktivbehörde  in  Gegenwart  zweier  Beamten  zu  vernichten.

Entscheidung  der  Direktivbehörde  und  die  über  die  Vernichtung  ausgenommene  Vergunn

  sind  der  Nachweisung  über  den  Verkauf  von  Schaumweinsteuerzeich  (§F.  28)  als  Beläge
eizufügen.

ra
Steuerzeichen.

8.  18.

Ein  Ersatz  für  bereits  angebrachte  Steuerzeichen  findet  nur  durch  unentgeltliche  Ver-  e)  Bereits  angeaüllaung
  anderer  Steuerzeichen  an  den  Hersteller  des  Schaumweins  und  nur  in  folgenden  brache  Steuer
n  statt:  ·

1.  wenn  Steuerzeichen  versehentlich  nicht  in  der  vorgeschriebenen  Weise  oder  in  unrichtigem
Steuerbetrag  angebracht  oder  unmittelbar  nach  der  Anbringung  beschädigt  worden
sind  und  die  Umschließungen  sich  noch  ungeöffnet  in  der  Erzeugungsstätte  befinden;

2.  wenn  versteuerter  Schaumwein  in  Mengen  von  mindestens  60  Flaschen  ungeöffnel
in  den  Fabrikbetrieb  zurückgenommen  wird.

Der  Ersatzanspruch  ist  bei  der  Hebestelle  schriftlich  anzumelden  und  der  Sachverhalt  durch
einen  Oberbeamten  festzustellen.  Die  Entscheidung  über  den  Ersatzanspruch  trifft  die  Direkliobehörde.
Wird  er  als  begründet  anerkannt,  so  sind  die  Steuerzeichen  unter  Aussicht  eines  Oberbeamten  und
eines  zweiten  Beamten  derart  zu  vernichten,  daß  ihre  nochmalige  Verwendung  ausgeschlessen  ist.
Die  Vernichtung  der  Steuerzeichen  und  die  Zurücknahme  des  Schaumweins  in  den  Fabrikbetrieb
ist  von  den  Beamten  auf  der  Anmeldung  zu  bescheinigen  und  diese  der  Hebestelle  zuzustellen.  Die
Anmeldung  und  die  Entscheidung  der  Direkliobehörde  sind  gemäß  §.  17  Abs.  3  zu  behandeln.
        <pb n="242" />
        —  132  —

F.  19.  4

5.  Ausfuhr  under-  Schaumwein,  welcher  vor  Anbringung  des  Steuerzeichens  unter  Steuerkontrole  ausgeführt

stenerten  Schenn  wird,  bleibt  von  der  Schaumweinsteuer  besreit.  Der  Ausfuhr  steht  die  Aufnahme  in  eine  Zoll-«
  niederlage  gleich.  Die  Zurücknahme  des  niedergelegten  Schaumweins  in  den  freien  Verkehr  ist  nur

gegen  Entrichtung  des  Schaumweingolls  zulässig.  *
Soll  Schaumwein  steuerfrei  ausgeführt  oder  niedergelegt  werden,  so  hat  der  Fabrikinhaber
ger  2  bei  der  Hebestelle  einen  Begleitschein  nach  Muster  2  in  doppelter  Ausfertigung  einzureichen.

W  Bei  der  Abfertigung  des  Schaumweins  sowie  bei  der  Ausfertigung,  Erledigung,  Nachprüfung
  und  Rücksendung  der  Begleitscheine  finden  die  im  Vereinsgollgesetz,  im  Zollbegleitschein-Regulaliv
  und  in  den  Zollniederlage--  Regulativen  erlassenen  Bestimmungen  entsprechende  Anwendung.
  Für  Abfertigungen  in  der  Fabrik  werden  Hebähren  nicht  erhoben.

Die  Direktivbehörde  kann  für  die  Ausfuhr  von  Proben  und  von  kleineren  Sendungen,
welche  stillem  Weine  beigepackt  werden,  Erleichterungen  zulassen.

Zu  §.  5  des  Gesetzes.

.  20.
Versütung  der  Dem  Schaumweinfabrikanten  wird  nach  Ablauf  jedes  Rechnungsjahrs  ein  Steuernachlaß
7——5  in  Höhe  von  fünf  Hundertsteln  des  Verthes  der  an  ihn  gegen  Entgelt  verabfolgten  Steuerzeichen
Hgewährt.  Die  Berechnung  erfolgt  auf  Grund  einer  von  der  Hebestelle  für  jeden  Fabrikanten  zu
führenden  Jahresnachweisung,  wofür  Muster  3  als  Vorbild  dient.  ·
Die  abgeschlossene  und  vom  Oberkontroleur  bescheinigte  Nachweisung  ist  bis  zum  5.  April
dem  Lrauptamn  einzureichen,  welches  sie  nach  erfolgter  Prüfung  mit  einer  den  Hauptamtsbezirk
umfassenden  Zusammenstellung  der  Direktiobehörde  zur  Lohlungsanwellung  vorlegt.
st  dem  Schaumweinfabrikanten  am  Schlusse  des  Rechnungsjahrs  Schaumweinsteuer
gestundet,  so  ist  der  angewiesene  Betrag  auf  den  zuerst  fällig  werdenden  Theil  der  gestundeten
Steuer  anzurechnen,  anderenfalls  ist  der  Betrag  baar  zu  zahlen.
Der  Steuernachlaß  ist  bei  den  Ausfuhr=  u.  s.  w.  Vergütungen  nachzuweisen.

Zu  den  8§.  7  und  8  des  Gesetzes.

Achter

§.  21.
Anmeldunz  der  Die  in  den  §S§.  7  und  8  des  Gesetzes  vorgeschriebenen  Anzeigen,  Grundrisse  und  Be-Febriken;
  schreibungen  sind  der  Hebestelle  in  zwei  Ausfertigungen  einzureichen  und  sofort  dem  Oberkontroleur
n  „Fereichrang  zuzustellen.

S.  e  und  Die  Genehmigung  der  Räume,  welche  zur  Lagerung,  Behandlung  und  Verpackung  von  fertigem
nunversteuerlen  Schaumwein  dienen  sollen,  erfolgt  durch  das  Hauptamt  und  ist  auf  beiden  Ausfertigungen
  der  Beschreibung  zu  beurkunden.  Als  Lagerräume  können  auch  diejenigen  Räume  zugelassen
  werden,  in  welchen  die  Fertigstellung  des  Schaumweins  oder  seine  weitere  Behandlung

und  Verpackung  für  den  Versandt  erfolgt.

Eine  Ausferligung  der  Anzeigen  u.  s.  w.  verbleibt  bei  der  Hebestelle  als  Belag  zu  einem  dort
nach  näherer  Anweisung  der  Direktiobehörde  zu  führenden  Verzeichnisse  der  im  Hebebezirke  vorhandenen
  Schaumweinfabriken.  Die  zweiten  Ausfertigungen  sind  dem  Fabrikinhaber  zurückzugeben,
von  diesem  zu  einem  Belagshefte  zu  vereinigen  und  in  den  Lagerräumen  für  fertigen  unversteuerten
Schaumwein  nach  näherer  Bestimmung  des  Oberkontroleurs  aufzubewahren.

Zu  §.  9  des  Gesetzes.

.  §.22.
Lagerung  des  Ferliger  unversteuerter  Schaumwein  darf  nur  in  den  von  der  Steuerbehörde  genehmigten
W“  Lagerräumen  aufbewahrt  werden.  Die  Aufbewahrung  hat  getrennt  nach  der  Größe  der  Um-S#umwelss;
  schließungen  und  der  Art  des  Schaumweins  (Schaumwein  aus  Fruchtwein  und  anderer  Schaum-Bochführung.
  wein)  zu  erfolgen.  Die  Lagerung  versteuerten  Schaumweins  in  den  genehmigten  Räumen  ist
nicht  zulässig.
Ueber  den  Zu=  und  Abgang  von  Schaumwein  in  den  genehmigten  Lagerräumen  ist  ein

gyhet  4  Lagerbuch  nach  Muster  4  zu  führen.  In  diesem  Buche  ist  sämmtlicher  fertiggestellter  Schaumwein
        <pb n="243" />
        —  133  —

nachzuweisen,  gleichviel  ob  er  zunächst  noch  gelagert  oder  ob  er  ohne  vorherige  Lagerung  versteuert
oder  ausgeführt  wird.  Die  Eintragungen  haben  nach  Maßgabe  der  auf  dem  Muster  gegebenen
Anlen  soforl  nach  der  Fertigstellung  und  unmittelbar  nach  der  Entnahme  von  Schaumwein
u  erfolgen.

6“  Vor  dem  1.  Juli  1902  fertiggestellter  Schaumwein,  der  sich  am  1.  Juli  1902  noch  innerhalb
  der  Schaumweinfabrik  befindet,  ist  ebenfalls  im  Lagerbuche  nachzuweisen.

Jährlich  mindestens  einmal  ist  durch  einen  Oberbeamten  der  Lagerbestand  festzustellen  und
mit  dem  abzuschließenden  Lagerbuche  zu  vergleichen.  Hierbei  sind  probeweise  Ermittelungen  der
Flaschenzahl  zulässig.  Die  Verhandlung  über  die  Bestandsaufnahme  ist  dem  Hauptamt  einzureichen;
  dies  hat  wegen  der  etwa  zu  erhebenden  Steuer  für  Fehlmengen  Entscheidung  zu  treffen.

Zu  den  S#§#.10  und  11  sowie  F.  138  Abs.  3  des  Gesetzes.

F.  23.
Zahl  und  Ausführung  der  in  den  Schaumweinfabriken  vorzunehmenden  steuerlichen  Revisionen  Steuerkontrole.
bestimmt  die  oberste  Landes-Finanzbehörde.  Das  Gleiche  gilt  für  die  nach  §.  13  Abs.  3  des
Gesetzes  bei  den  Händlern  mit  Schaumwein  und  Wirthen  zulässigen  Revisionen.  Konsumvereine,
Kasinos,  Logen  und  ähnliche  Vereinigungen  gelten  auch  dann  als  Wirthe  und  Händler,  wenn  sie
Schaumwein  nur  an  ihre  Mitglieder  oder  nur  in  ihren  eigenen  Räumen  abgeben.
Oberbeamte  der  Steuerverwaltung  sind  die  Oberkontroleure  und  die  ihnen  gleichgestellten
oder  übergeordneten  Beamten.  Die  den  Oberbeamten  und  die  den  Oberkontroleuren  beigelegten
Befugnisse  können  von  der  Direktivbehörde  anderen  Beamtenklassen,  vom  Hauptamt  einzelnen
anderen  Beamten  dauernd  oder  vorübergehend  übertragen  werden.

Zu  §.  12  des  Gesetzes.

8.  24.

Wer  Erzeugnisse,  die  als  fertiger,  der  Steuer  zu  unterwerfender  Schaumwein  noch  nicht  Versendung  halbanzusehen
  sind  (Brutweine),  versenden  will,  hat  dies  der  Hebestelle  ein-  für  allemal  anzuzeigen.  —
Ueber  diese  Versendung  ist  von  ihm  nach  Anordnung  der  Direktivbehörde  ein  Buch  zu  führen,  aus  Er#euguifs.
welchem  Art  und  Menge  der  halbfertigen  Erzeugnisse,  der  Tag  der  Versendung  sowie  Name  und
Wohnort  des  Empfängers  zu  ersehen  sind.  Das  Buch  ist  auf  Erfordern  den  Oberbeamten  der
Steuerverwaltung  vorzulegen;  diese  haben  bei  jeder  Revision  Auszüge  daraus  zu  fertigen  und
dem  Hauptamt,  in  bessen  Bezirke  der  Empfänger  der  halbfertigen  Erzeugnisse  wohnt,  zu  übersenden.

Die  Direktivbehörde  kann  für  den  Verkehr  mit  Brutwein  zwischen  verschiedenen  Lagern
derselben  Schaumweinfabrik  Erleichterungen  zulassen.

Zu  §S.  28  des  Gesetzes.

S.  25.
Für  die  Erhebung  und  Verwaltung  der  Schaumweinsteuer  werden  jedem  Bundesstaate  1.  Verwaltungsvorläufig
  vier  vom  Hundert  der  in  seinem  Gebiete  zur  Verrechnung  gekommenen  Brutto-Soll=  kostenberzütung.
Einnahme  vergütet.

§.  26.
Der  in  die  Reichskasse  fließende  Ertrag  der  Schaumweinsteuer  besteht  aus  der  gesammten  2.  Abzuliefernder
aufgekommenen  Einnahme  nach  Abzug:  Ertragder  Stener.
1.  der  auf  dem  Gesetz  oder  auf  allgemeinen  Verwaltungsvorschriften  beruhenden  Steuererstattungen;

2.  des  im  F.  20  vorgesehenen  Steuernachlasses:
3.  nach  der  Vorschrift  des  §.  25  zu  berechnenden  Erhebungs=  und  Verwaltungskosten.


§.  27.
Ueber  den  von  den  Bundesregierungen  an  die  Reichskasse  abzuliefernden  Ertrag  der  Schaum=  3.  Verrechnung
weinsteuer  und  die  Ausgleichungsbeträge  für  die  außerhalb  der  gemeinschaftlichen  Zollgrenze  liegenden  der  Stener.
Theile  des  Reichsgebiets  haben  die  Landeskassen  mit  der  Reichs-Hauptkasse  nach  Maßgabe  der
        <pb n="244" />
        4.  Einnahmeübersicht.

Nuster

[i’*mie
—*

Verollter
Schaumwein.

Nachslener.

Anlage  1%

—  134  —

Bestimmungen  vom  3.  April  1878  abzurechnen.  Die  Haupt=  und  Unterämter  haben  die  von  ihnen
erhobene  Schaumweinsteuer  in  den  monatlichen  und  vierteljährlichen  Reichssteuer-Uebersichten  mit
nachzuweisen.

Die  Vergütung  für  Erhebung  und  Verwaltung  der  Schaumweinsteuer  (§.  25)  ist  bei  der
Ablieferung  des  Erlrags  an  die  Reichskafse  einzubehalten.

§F.  28.
Ueber  die  Einnahme  an  Schaumweinsteuer  sind  von  der  Direktiobehörde  vierteljährlich
Einnahmeübersichten  nach  Muster  5  an  den  Ausschuß  des  Bundesraths  für  Rechnungswesen  einzusenden.
Der  Einnahmeübersicht  für  das  1.  bis  4.  Viertel  des  Rechnungsjahrs  ist  für  jeden  Bundesstaat
  eine  Nachweisung  über  den  Verkauf  von  Schaumweinsteuerzeichen  im  abgelaufenen  Rechnungsjahre
  nach  Muster  6  beizufügen.

Zu  §.  30  des  Gesetzes.

Der  aus  dem  Ausland  eingeführte  Schaumwein  muß,  bevor  er  in  den  freien  Verkehr  tritt,
mit  einem  Zollzeichen  versehen  werden,  welches  die  Bezeichnung  „Verzollter  Schaumwein“,  jedoch
keine  Werthangabe  trägt  und  nach  Form,  Größe  und  Farbe  dem  im  §.  6  beschriebenen  Steuerzeichen
  zu  50  Pf.  entspricht.  Die  Zollzeichen  werden  von  der  Reichsdruckerei  auf  Rechnung  des
Reichs  hergestellt  und  durch  die  Landesregierungen  unentgeltlich  bezogen.  Sie  werden  nur  an  die
zur  Abfertigung  ausländischen  Schaumweins  befugten  Zoll=  und  Steuerslellen  abgegeben,  sind  unter
amtlicher  Aufsicht  gemäß  §.  9  zu  entwerthen  und  in  der  im  §F.  10  vorgeschriebenen  Weise  anzubringen.
Für  die  amtliche  Aussicht  werden  Gebühren  nicht  erhoben.

Auf  Antrag  kann  Inhabern  ausländischer  Schaumweinfabriken  gestattet  werden,  die  Zollzeichen
  schon  im  Ausland  anzubringen.  Die  Zeichen  sind  in  diesem  Falle  von  einem  vom  Reichskanzler
  zu  bezeichnenden  Mauptamte  gegen  Hinterlegung  des  Betrags  von  50  Pf.  für  jedes  Zeichen
oder  gegen  Sicherheitsbestellung  zu  beziehen.  Eine  Rückgabe  des  hinterlegten  Belrags  oder  eine
Freigabe  der  bestellten  Sicherheit  ist  nur  insoweit  zulässig,  als  binnen  sechs  Monaten  nachgewiesen
wird,  daß  im  Auslande  mit  Zollzeichen  versehener  Schaumwein  in  entsprechender  Menge  verzollt
worden  ist.  Dieser  Nachweis  ist  durch  Vorlegung  von  Zollquittungen  zu  führen,  auf  denen  durch
die  Abfertigungsbeamten  die  Zahl  der  Flaschen  bescheinigt  ist,  die  bereits  mit  Zollzeichen  versehen
zur  Verzollung  gestellt  worden  sind.  Die  Zollquittungen  sind  vor  der  Rückgabe  mit  einem  entsprechenden
  Vermerke  zu  versehen.

Ueber  Einnahme  und  Ausgabe  an  Zollzeichen  hat  die  Amtsstelle  Anschreibungen  zu  führen.
Die  Abgänge  sind  im  Falle  des  Abs.  2  durch  die  geführten  Verhandlungen,  im  Uebrigen  durch
Bescheinigungen  der  Beamien  zu  belegen,  welche  die  Anbringung  der  Zollzeichen  überwacht  haben.

 

Zu  S§.  31  des  Gesetzes.
S.  30.
Die  Vorschristen  wegen  Erhebung  der  Nachsteuer  enthält  die  Anlage  7.
Schlußbestimmungen.

8g.  31.
Der  Reichskanzler  ist  ermächtigt,  wegen  Form,  Entwerthung  und  Anbringung  der  Schaumweinsteuer=
  und  Zollzeichen  anderweite  Anordnungen  zu  treffen.
        <pb n="245" />
        135  —
Muster  1.

(II.  B.  §.  12.)
Steuerhebebezirk

Schaumweinsteuer-Ginnahmebuch.

Viertel  des  Rechnungsjahrs  19

Dieses  Buch  enthält  Blätter,  die  mit
einer  angesiegelten  Schnur  durchzogen  sind.  Geführt  von
.,  den  ten  19

Anleitung  zum  Gebrauche.

Das  Buch  ist  nach  Ablauf  des  Vierteljahrs  abzuschließen  und  an  die  Direktivbehörde  zur  Nachprüfung
  einzureichen.

29
        <pb n="246" />
        —  136  —

 

1—  .  »  6.  —
Betrag  der  Einnahme
für

 

Tas  Zahl  der  verkauften

Name  und  Wohnort  Schaumoriastr  «
-  Schaumwein
fende  Ein-  des  den  Werthbeträgen  *  r  anderen  Zusammen
Nr.  Jtra-  .-  des  §.  2  der  Aus-  6  Schaumwein
aiung.  Zahlungspflichtigen.  führungsbestim.  Fruchtwein
mungen  Markt.  Vi.  Vart.  vi.  Mart  v
«  -·i  —

Lau- 



 

 

 

 

 

Seite
        <pb n="247" />
        137

 

8.  9.

Davon  sind

eingezahlt  gestundet

Mark.  pf.  Mark  Ff.

1
|

 

Seitel  Fr.

 

10o.  11.

Die  gestundeten
Beträge
sind  angeschrieben
  im

Bemerkungen.

 

 

 

297
        <pb n="248" />
        <pb n="249" />
        —  139  —

Muster  2.
(A.  B.  F.  19.)

Direktiobezirk

Schaumweinbegleitschein
Nr.  .

Ausfertigungsamt:  Empfangsamt:

Gestellungsfrif:  Bis  zum  (in  Worten)yy  ,

Annahmeerklärung  des  Begleitscheinnehmers:  übernehme  diesen  Begleitschein  mit  der  Verpflichtung,

  die  innen  verzeichneten  Waaren  in  unveränderker  Gestalt  und  Menge  und  unter  Erhaltung
  des  angelegten  amtlichen  Verschlusses  innerhalb  der  Gestellungsfrist  dem  Empfangsamt
unter  Vorlegung  dieses  Begleitscheins  zur  Ausgangsabfertigung  zu  stellen  und  haste  für  den
auf  den  Schaumwein  entfallenden  Steuerbetrag  bis  der  Ausgang  über  die  Grenze  dem  Ausfertigungsamte
  nachgewiesen  ist.

 

,  den  ten  19
(Unterschrift  des  Begleitscheinnehmers.)
,  den  1½#  19
amt.
(Stempelabdruck.)
Erledigungsschein
Nr.  Ziffer
(Unterschrift.)
Lagerbuch  Nr.
Erledigung  des  Begleitscheins.
1.  Der  Begleitschein  ist  abgegeben  am
(Unterschrift.)
2.  Der  Begleitschein  ist  eingetragen  in  das  unter
Nr.
(Unterschrift.)
3.  Die  Erledigung  des  Begleitscheins  bescheinigt
,  den  *  19
amt.

(Stempelabdruck.)
        <pb n="250" />
        140

 

1

I.  A

1  5.  6.

 

 

umeldung.
Der  fertigzustellen-  Art
.  Der  inneren  Umschließungen
Lau:  den  Frachtstücke  des  Schaumweins
·  (Schaumwein  ·
fende  s  Zeichen  u  *is  aus  Fruchtwein  Größe  6  Anträge.
Nr.  und  der  Ver-  anderer  (ganze  Flaschen,  halbe  Flaschen  Zahl
Nr.  packung.  Schaumwein).  u.  s.  w.).
l
«  —————  Mit  Begleitschein
auf

 

 

 

 

zur  Ausfuhr
nach
        <pb n="251" />
        S.  10.  I.  12.  J.  14.
II.  Revisionsabefnud.
Der  Frachtstücke  Art  Der  inneren  Umschließungen

des  Schaumweins  ib  rmerge,

!  (Schaumwein  ·  «  Una-VU"

Zeichen  1  Zahl  Brutto=  aus  Fruchtwein—  Größe  ·  Lage  der  angelegten

und  und  Art  andere  (Canze  Flaschen,  halbe  Bahl  Verschlüsse,  amtliche

der  Ver-  gewicht  rer  DBegleitung  u.  s.  w.

Schaumwein).  Flaschen  u.  s.  w.).

E

 

Nr.  packung.
l
        <pb n="252" />
        142  —

Nachweis  des  Ausganges  über  die  Grenze.

A.  D  innen  bezeichnete  wurde  nach  Abnahme  des  unverletzt  befundenen  Verschlusses:
1.  in  den  Eisenbahn-Güterwagen  Nr.  der  Eisenbahn  verladen  und  nach
Verschließung  des  Wagens  mit  Kunstschlössern  der  Serie  der  Eisenbahnverwaltung  zur
Vorführung  binnen  Tagen  bei  dem  amt  in  übergeben.
„  den  ten  19
amt.
(Stempelabdruck.)
2.  auf  des  verladen  und  dem  Ansageposten
in

1  Begleitung  durch  d  Grenzausfseher

unter  amtlichem  Verschlusse  mittelst
überwiesen.
,  den  ..  ten  19
amt.
(Stempelabdruck.)

3.  unter  unseren  Augen  in  das  Ausland  ausgeführt.

den  ten  19
(Unterschriften.)
6.  D  oben  bezeichnete  wurde  nach  Abnahme  des  unverletzt  befundenen  Verschlusses:
1.  d.  Grenzaufseher  zzzur  Begleitung  über  die  Grenze  übergeben.
q„  den  .  ten  19.
.......................  .  amt.
(Stempelabdruck.)

2.  unter  unseren  Augen  in  das  Ausland  ausgeführt.
,  den  ten  19
(Unterschriften.)

*)  Der  Vordruck  kann  den  Bedürfnissen  entsprechend  geändert  werden.
        <pb n="253" />
        Stenerhebebezirk

143

Muster  3.
(A.  B.  F.  20.)

nNachweisung

der

von  der  Schaumweinfabrik  des  Mar  Era#eseicein  in  Crundberg
im  Rechnungsjahr  1907  angekauften  Schaumweinsteuerzeichen.

 

Schaum- 



 

 

Bescheinigun
Betrag  weinsteuer-  shein  s
Einnahmebuch
  Nr.  prüfenden  Beamten.
Mark,  f.
Bes  der  Hebestelle  angekaust:
am  15.  Ma:z  1903  2000  —  4  Ençragiengen  nauch  dem  Ennalme-*
  16.  Juni  1907  2  600—  7  briche  riclitig.
Nass,
Ober  kontroleur.
—
.———“—  7000  —  2  i  F  ·.
,24·W»1903  7500  —.  8  Eintragungen  richig.
Nass,
Oberkontroleur.
26.  9.  0F.
*  158.  Dezen#ber  1907.  *000—  4  Eielifig.
Aass,
Oberkontroleur
27.  12.  03.
I##.  Jannar  1007  000  7  ichii
E  1000  —  4X  -
"  Aaas,
%%  Olerkonfroleur.
]  1.  4  0
Die  Puiscliverqiitung  ron  rom  Hundert
nach  8.  õ  des  (eseltes  bereclinet  ieli
Tiernach  cu4  ..  AM-Giiinbery,denl.«43«·illm4.



Käuckgckfsköessteueramt,.
Als-Lindme

 

 

 

 

IIU
        <pb n="254" />
        <pb n="255" />
        —  145  —

Muster  4.
A.  B  K.  22.)

Stenerhebebezirk

Lagerbuch
der
Schaumweinfabrik  des  in
über  fertigen  unversteuerten  Schaumwein.
Rechnungsjahr  19  .
Dieses  Buch  enthält  Blaͤtter,  die  mit  einer
angesiegelten  Schnur  durchzogen  sind.

...............................  Juckt-gis

Anleitung  zum  Gebrauche.

1.  Das  Lagerbuch  ist  —  abgesehen  von  den  Spalten  17  und  18  —  vom  Fabrikinhaber  oder
Betriebsleiter  selbst  oder  unter  seiner  Verantwortung  von  einem  von  ihm  ermächtigten  Vertreter
in  Jahresabschnitten  (1.  April  bis  31.  März)  zu  führen.  Ueber  die  Bestellung  eines  Vertreters
ist  auf  dem  Buche  ein  Bermerk  zu  machen.

.  Das  Buch  ist  in  den  zur  Lagerung  des  fertigen  unversteuerten  Schaumweins  genehmigten
Räumen  nach  näherer  Bestimmung  des  Oberkontroleurs  aufzubewahren  sowie  sauber  und  unbeschädigt
  und  den  Beamten  stets  zugänglich  zu  halten.

.  In  dem  Lagerbuch  ist  sämmtlicher  in  der  Fabrik  ferliggestellter  Schaumwein  nachzuweisen,  gleichviel,
  ob  er  in  die  Lagerräume  für  fertigen  unversteuerten  Schaumwein  ausgenommen  oder  ob  er
ohne  vorherige  Lagerung  sofort  versteuert  oder  unter  Steuerkontrole  ausgeführt  wird.

(Vortsetzung  auf  Seite  148.)
90“

t

2
        <pb n="256" />
        1...  2  J4  5.  .  .
Zugang.
Bemerkungen
Der  Anschreibung  Zahl  der  Flaschen  des

Fabrikinhabers  oder  Belriebsleiters  zu  den

 

 

 

 

laufende  Monat  1  *h  Spalten  1  bis  7  und  9  bis  16.
Nr.  und  Fanze.  1  Falbe.  viertel.  achitel.
·  Tag.
E.  Anderer
19002
Jrbn
7.  *51  203  300  50  16  Beim  Inkrafttreten  des  Sehaumueinsteuergeseles
——  „—  7räöA0,Q  toran#icher  Bestand  an  Hertiyem  Schaumiccinc.
2.  5.  300  —  600  200
——  J  —  —  i
«  :
—  —-—-—·—-—  —
—  —  —  —  —1—  —  —  —  —  —  —
—  —  —  —  —  —  —  —  —
I  .
.—-—.—-—  ---——-—.  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

*5-—

  —  J  —
———  ———  —
»  I  l
        <pb n="257" />
        40.  11.  1  138,.  15  i6.  11.  .
Abgaug.  Vermerke  des  Beamlen.
Der  Abschreibung  —  Zahl  der  Slaschen  Weiterer  Verbleib  Be=  Namensbeischrift  des
r  des  gleit-  Beamten;
laufende  Monat  .  abgeschriebenen  schein  Vermerleüberetwaige
Nr.  n  hanze.  pLatbe.Kferkck,  achtez.  Schaumweins  Nr.  Beanstandungen.
g.  .
schwecmweiph
1902  s
Jiili  l
J.  6.  250  —  —  —  „  —  rersteurt.  —  zZu  7  undk  2:
!§½  -  N,oo»temä«.
2.  89..  100  50  —  —  —  #½%n  Ke#nkrols  aus-  2  “  6./7.  7.  "
#  est
3.  10  —  —  —  Bl.  —  2.  1  „C  5:
4  J72.  1  —  196  —  —  —  Wegen  Trubungꝗ  inden  Be-  —  Nuar.  Oberkontroleur.
*5  —  rieb  urũckgenommon.  716./7.  52.
5—  1  sag—
5  U  55  .  raume  Hetzunken).
#  |
        <pb n="258" />
        S

—

m

*

—  148  —

Die  Art  des  Schaumweins  (Schaumwein  aus  Fruchtwein  und  anderer  Schaumwein)  ist  zu  Beginn

des  Rechnungsjahrs  in  der  Spalle  8  des  Buches  zu  vermerken.  Werden  in  der  Fabrik  beide  Arten
Schaumwein  fertiggestellt,  so  bestimmt  der  Oberkontroleur,  ob  das  Lagerbuch  in  zwei  Abtheilungen
oder  ob  für  jede  Schaumweinart  ein  besonderes  Lagerbuch  zu  führen  ist.

.  Im  Kopfe  der  Spalten  3  bis  7  und  11  bis  15  sind  die  in  der  Fabrik  zur  Verwendung  kommenden

Umschließungen  nach  achtel,  viertel,  halben,  ganzen  Flaschen  u.  s.  w.  vorzutragen.

Der  Schaumwein  ist  in  Zugang  sofort  nach  seiner  Fertigstellung,  in  Abgang  unmittelbar  nach  seiner
Entnahme  —  bei  Bruch  sogleich,  nachdem  dieser  bemerkt  worden  ist  —  nachzuweisen.

In  der  Spalte  16  ist  die  Art  des  Abganges  (Versteuerung,  Ausfuhr  unter  Steuerkontrole,  Bruch,
Zurücknahme  in  den  Fabrikbetrieb  —  in  diesem  Falle  unter  Angabe  des  Grundes  der  Zurücknahme  —)
zu  bezeichnen.

Die  Eintragungen  in  den  Spallen  3  bis  7  und  11  bis  15  sind  seitenweise  aufzurechnen;  die  Summen
sind  auf  die  folgende  Seite  zu  übertragen.  Zur  Bestandsaufnahme  sowie  am  Schlusse  des  Rechnungesahrs
  sind  der  Gesammt-Zugang  und  der  Gesammt-Abgang  seit  Beginn  des  Rechnungsjahrs
zu  bilden.

Am  Jahresschluß  ist  außerdem  der  Lagerbestand  durch  Abrechnung  des  Gesammt-Abganges  vom
Gesammt-Zugange  zu  ermitteln  und  in  das  Buch  für  das  folgende  Rechnungsjahr  zu  übertragen.
Das  Buch  ist  hierauf  unter  der  letzten  Eintragung  vom  Fabrikinhaber  oder  Betriebsleiter  zu  unterschreiben
  und,  nachdem  die  Richtigkeit  der  Uebertragung  vom  Oberkontroleur  in  dem  neuen  Lagerbuche
  bescheinigt  worden  ist,  an  die  Hebestelle  zurückzuliefern.
        <pb n="259" />
        —  1  9
Muster  5.

Bundesstaat:  #
.  B.  S.  28.)
waltungsbezirk:
Verwaltungsbez  Eiureichungstermine:

1—.

—-*-i

i-15.

  Juli,
15.  Oktober,
15.  Januar,
15.  Mai.

Uebersicht

der

Einnahme  an  Schaumweinstener.

1.  bis  Viertel  des  Rechnungsjahrs  19

Anleitung  zum  Gebrauche.

Die  in  den  Spallen  3  bis  8  anzusetzenden  Belräge  umfassen  den  jedesmal  abgelaufenen  Theil  des

Rechnungsjahrs,  also  z.  B.  in  der  Uebersicht  für  das  1.  bis  3.  Viertel  die  Soll-Einnahme  u.  s.  w.
für  April  bis  einschließlich  Dezember.

Die  Spalte  6  dient  zum  Nachweise  der  an  die  Hersteller  von  Schaumwein  auf  Grund  des  §.  5  des

Schaumweinsteuergesetzes  gewährten  Vergütungen.
In  der  Spalte  8  sind  diejenigen  Beträge  nachzuweisen,  welche  von  den  Zahlungspflichtigen  entweder
sofort  oder  nach  vorheriger  Kreditirung  baar  eingezahlt  werden  (nach  §.  3  des  Gesetzes  vom  4.  Dezember
  1871  auch  etwaige  Rückstände).  Diesen  Beträgen  treten  hinzut
a)  die  fällig  gewordenen,  aber  noch  nicht  eingezahlten  Kredite  des  lausenden  Rechnungsjahrs,
b)  die  aufgekommenen  Nacherhebungen,  soweit  sie  nicht  zum  Ankaufe  von  Steuerzeichen  verwendet
oder  aus  anderer  Veranlassung  in  den  Einnahmebüchern  bereits  zur  Vereinnahmung  gekommen
  sind.
Dagegen  sind  die  baar  geleisteten  Erstattungen  für  unrichtige  Erhebungen  u.  s.  w.  davon  abzusetzen.
In  den  Spalten  9  bis  11  kommen  die  noch  ausstehenden  (nicht  fälligen)  Kredite  zum  Ansatze.
Die  Spalte  12  dient  zur  Abwickelung  der  aus  dem  vorigen  Rechnungsjahr  übernommenen  Kredite.
Die  Spalten  14  und  15  werden  nur  in  den  Schlußsummen  ausgefüllt.
        <pb n="260" />
        «
I-«


3.  4.  «  5.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

6.  J.
Für  das  1.  bis  Viertel  des  Rechnungsjahrs  19
Brutto-Soll-Einnahme
nach  den  Einnahmebüchern,  einschließlich  Ab:
Lau-  der  *2“z  und  t-  der  Er-  Beraũ  Bleibt
fende  Hanptamtsbezirk.  -  W-»  genu.  s.  w.  ergütung
Nr.  für  —  der  Steuer  berichtigtes
Schaumwein  q1  für  Proben  Soll
us  anderen  Zusammen  u.  s.  w.
Fruchtwein  Schaumwein  "
Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.
4.  Schatemweinsteuer  nach  §.  1
I
I
«
Siemme  A  .  ..

 

 

Bemerlung.

 

 

 

 

 

 

B.  Nachsteuer  nach  §K.  31  des

1
#

1!.

 

Siemme  IB.  ..

 

 

Die  EZerieching  in  die  Abscliilie  „1/  B  /El  Spdter  0)7.
        <pb n="261" />
        —  12.  13  14.  15.1
Von  dem  Soll  in  Spalte  7  sind  Von  den  Die
eien  4  Prozent  Nach  Abzug
.  welche  am  Ver-  derselben
eingezahlt  noch  gestundet  und  Schlusse  Summe  waltungs.  on  der
Laußerdenn  im  im  des  vorigen]  der  kosten  de.  Einnahme
rückständig  Viertel!  Viertel  Rechnungs-  rechnen  sich  n  rpalte  13  e-(vergl.
  Be-  jahrs  aus-Spalten  8#  nach  der  in  pante  11/  merkungen.
g  des  des  .  g
merkungZRech-"Rech-  Rech-strknbe"-sind  «  Brutto=  bleiben  für
|  -  eingezahlt  und  12  Soll-  die
auf  derungs=  nungs=  nungs-  8  .  .  .
Titeiseischjahtsls»jahk519  jahrslgobekcklllg  EmnahmemReichckassk
fälig.  fällig  fällig  geworden  Spalte  5  zu
Wart.  Mart.  Mare.  WMoare.  Wark.  Wort,  Mart.  Wort.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

des  Gesetzes  vom  9.  Mat  1902.

l

 

I
I

 

 

I
I
!

 

Geserzes  vom  9.  Mat  1902.

|

 

 

 

 

 

 

 

*)  Die  Summe  der  Spalten  8  bis  11  muß  mit  der  Summe  in  Spalte  7  übereinstimmen.
        <pb n="262" />
        —  162  —

Muster  6.
(A.  B.  F.  28.)

Bundesstaat:

nNachweisung
über  den  Verkauf  von  Schaumweinsteuerzeichen  im  Rechnungsjahr  19

 

Werthbetrag
der  Steuerzeichen


Mark.  Mark.

Bezeichnung.  Bemerkungen.

 

1.  Bestand  an  Schaumweinsteuerzeichen  am  Schlusse  des  Rechnungsjahrs
  19  :

a)  bei  den  Zoll-  und  Steuerstelllen  .

b)

.

 

"1
2.  Im  Rechnungsjahr  19.  sind:
a)  von  der  Reichsdruckerei  bezogen
b)  von  Steuerpflichtigen  gegen  Rückzahlung  des  Ankaufspreises
  zurückgenommen
c);  »

 

zufammenlunb2·....

a)  als  Ersatz  für  andere  Steuerzeichen  frei  verabfolgt  atungeriebenoungen.

8.  17  und  18  der  Ausführungsbestimmungen)  Enescheidungen  der  Di.

b)  bei  den  Steuerstellen  verdorben  und  nach  Vernichtung  "  rektivbehbrde  liegen  an.

in  Abgang  gestellltllltt  .  .  ..

zusammen  3
Bleibt  Einnahme  bis  zum  Schlusse  des  Rechnungsjahrs  19

Der  Bestand  am  Schlusse  des  Rechnungsjahrs  19  beträgt:
¾l  bei  den  Zoll-  und  Steuerstelen  ·

 

Pksp

 

 

P

MithinGeldeinnahme...................................

Hierzu  treten  die  aufgekommenen  Nacherhebungen,  soweit  sie  nicht
zum  Ankaufe  von  Steuerzeichen  verwendet  sio

 

 

Dagegen  geben  ab:
a)  die  Rückzahlungen  für  zurückgenommene  Steuerzeichen  (s.  oben  2b)
b)  andere  Herauszahlungen  u.  a  to...................

 

 

 

 

 

BleibtEinnahmeimRechnungsjahklO....  E—
Uebersicht.

,  den.  19
        <pb n="263" />
        —  163  —

Aulage  7.
(A.  B.  5.  30.)

Schaumwein  Nachsteuer-Ordnung.

8.  1.
Schaumwein,  der  sich  am  1.  Juli  1902  außerhalb  einer  Schaumweinfabrik  oder  einer  Zollniederlage
  befindet,  unterliegt  der  im  §.  2  der  Ausführungsbestimmungen  zum  Schaumweinsteuergesetze  vorgesehenen
  Schaumweinsteuer  in  Form  einer  Nachsteuer.
Von  der  Nachsteuer  bleibt  befreit:
a)  Schaumwein,  der  nachweislich  der  Verzollung  unterlegen  hat;
b)  sonstiger  Schaumwein  im  Besitze  von  Haushaltungsvorständen,  die  weder  Ausschank  noch
Handel  mit  alkoholischen  Getränken  betreiben,  sofern  seine  Gesammtmenge  nicht  mehr  als
20  ganze  Flaschen  oder  eine  entsprechende  Menge  von  kleineren  oder  größeren  Flaschen
eträgt;
c)  Schaumwein,  der  unter  Steuerkontrole  ausgeführt  wird.

§.  2.

Wird  die  Befreiung  von  der  Nachsteuer  auf  Grund  des  §.  1  Abs.  2  unter  a  beansprucht,  so  ist
von  den  Betheiligten  durch  Vorlegung  der  Zollquittungen  oder  der  Handelsbücher,  des  Briefwechsels
bder  Bi  sonst  glaubwürdiger  Weise  nachzuweisen,  daß  der  Schaumwein  der  Eingangsverzollung  unieregen
  hat.

Befinden  sich  im  Falle  des  §.  1  Abs.  2  unter  d  im  Besitze  eines  Haushaltungsvorstandes  mehr
als  30  ganze  Flaschen  Schaumwein,  so  ist  der  gesammte  Vorrath  nachzuversteuern.  Beim  Vorhandensein
von  Schaumwein  aus  Traubenwein  und  solchem  aus  Fruchtwein  werden  die  Mengen  beider  Arten  zusammengerechnet.
  Konsumvereine,  Kasinos,  Logen  und  ähnliche  Vereinigungen  gehören  nicht  zu  den  von
der  Nachsteuer  befreiten  Haushaltungsvorständen.

Wird  die  Befreiung  von  der  Nachsteuer  auf  Grund  des  §.  1  Abs.  2  unter  c  beansprucht,  so  ist
der  Schaumwein  bis  zur  Ausfuhr  unter  amtliche  Kontrole  zu  stellen.  Für  die  Ausfuhr  findet  der  §.  19
der  Ausführungsbestimmungen  entsprechende  Anwendung.  Erfolgt  die  Ausfuhr  nicht  bis  zum  30.  September
  1902,  so  ist  der  Schaumwein  zu  versteuern.

8.  3.

Wer  am  1.  Juli  1902  im  freien  Verkehre  befindlichen  Schaumwein  im  Besitz  oder  Gewahrsam
hat,  hat  ihn  spätestens  am  3.  Juli  1902  bei  der  Hebestelle  seines  Bezirkes  schriftlich  unter  Angabe  der
Art  und  Menge  und  des  Aufbewahrungsraums  anzumelden.  Schaumwein,  der  sich  am  1.  Juli  1902
unterwegs  befindet,  ist  vom  Empfänger  anzumelden,  sobald  er  in  dessen  Besitz  gelangt  ist.  Anzumelden
ist  auch  der  am  1.  Juli  1902  bei  Wirthen,  Händlern  und  den  im  §.  2  Abs.  2  bezeichneten  Vereinigungen
vorhandene  Bestand  an  ausländischem  verzollten  Schaumweine.

Eine  Anmeldung  ist  nicht  erforderlich:

1.  für  Schaumwein,  der  nach  §.  1  Abs.  2  unter  b  von  der  Nachsteuer  befreit  bleibt;
2.  für  Schaumwein,  der  im  Lagerbuch  einer  Schaumweinfabrik  (§.  22  der  Ausführungsbestimmungen)
  nachzuweisen  ist.

ur  Nachsteuer-Anmeldung  sind  Vordrucke  nach  Muster  a  zu  benutzen,  welche  von  der  Hebestelle  #

Auster  a.

8
unentgeltlich  geliefert  werden.

Die  Hebestelle  hat  die  ihr  übergebenen  Anmeldungen  sogleich  in  das  nach  Muster  b  zu  führende
Schaumwein-Nachsteuer-Anmeldungsbuch  einzutragen  und  unverzüglich  den  mit  der  Nachsteuer-Revision
beauftragten  Beamten  zuzustellen.

8.  4.

Die  Anmeldungspflichtigen  haben  den  Beamten  diejenigen  fülsshiene  zu  leisten  oder  leisten  zu

lassen,  welche  nöthig  sind,  um  die  amtlichen  Feststellungen  in  den  erforderlichen  Grenzen  zu  vollziehen.
61“%

.
        <pb n="264" />
        Muster  #

—  154  —

Die  bis  zum  Zeitpunkte  der  Revision  erfolgten  Veränderungen  des  angemeldeten  Schaumweinvorraths
  durch  Zu=  und  Abgang  sind  den  Revisionsbeamten  vor  Beginn  der  Revifion  mitzutheilen  und
auf  Verlangen  näher  nachzuweisen.

S.  5.

Nach  Empfang  der  Nachsteuer-Anmeldung  haben  die  Revisionsbeamten  so  bald  als  möglich  an
Ort  und  Stelle  Art  und  Menge  des  vorhandenen  Schaumweins  festzustellen.

Zur  Feststellung  der  Art  des  Schaumweins  können  Proben,  gegen  Entrichtung  des  Einkaufspreises,
  entnommen  werden.

Bei  der  Feststellung  der  Menge  des  Schaumweins  sind  die  Umschließungen  nach  ihrer  Größe
getrennt  aufzuführen;  die  angemeldete  Größe  der  Umschließungen  ist,  soweit  nicht  augenscheinlich  falsche
Angaben  vorliegen,  als  richtig  anzunehmen.

8.  6.
Die  Beamten  haben  das  Ergebniß  der  Reoision  in  die  Nachsteuer-Anmeldung  einzutragen,  den
Befund  zu  unterzeichnen  und  von  den  Betheiligten  zur  Anerkennung  mit  unterschreiben  zu  lassen.  Sodann
sind  unter  amtlicher  Aufsicht  an  die  Umschließungen  des  nachsteuerpflichtigen  Schaumweins  die  zutreffenden
Schaumweinsteuerzeichen  und  an  die  Umschließungen  des  verzollten  Schaumweins  Zollzeichen  anzulegen.
Für  die  Entwerthung  und  Anbringung  der  Steuer=  und  Zollzeichen  gelten  die  in  den  S§.  9  und  10  der
Ausführungsbestimmungen  gegebenen  Vorschriften.  Gebühren  sind  nicht  zu  erheben.
Für  Schaumwein,  der  in  der  Zeit  zwischen  der  Anmeldung  und  der  Revision  verbraucht  ist,  ist
ein  entsprechender  Steuerbetrag  baar  einzuzahlen.

.  7J.

Die  Hebestelle  setzt  nach  Maßgabe  der  andcblachten  Steuerzeichen  oder  des  nachgewiesenen  Verbrauchs
  den  Betrag  der  zu  entrichtenden  Nachsteuer  fest  und  theilt  ihn  dem  Zahlungspflichtigen  sofort
schriftlich  mit.  Der  Zahlungspflichtige  hat  den  mitgetheilten  Betrag  innerhalb  acht  Tagen  einzuzahlen.

Die  vereinnahmte  Nachsteuer  wird  von  der  Hebestelle  in  das  nach  Muster  c  zu  führende  Schaumwein-Nachsteuer-Einnahmebuch
  eingetragen.

Das  Einnahmebuch  ist  mil  dem  Anmeldungsbuch  und  allen  Belägen  bis  zum  20.  Oktober  1902
dem  Hauptamt  und  von  diesem  bis  zum  1.  November  1902  der  Direktiobehörde  zur  Nachprüfung  einzusenden.
  Die  Nachprüfung  ist  bis  zum  31.  März  1903  zu  beendigen.

S.  8.

Auf  Antrag  kann  der  der  Nachsteuer  unterliegende  und  der  mit  Zollzeichen  zu  versehende  Schaumwein,
  sofern  der  gesammte  auf  demselben  Grundstücke  befindliche  Bestand  mehr  als  500  ganze  Flaschen
beträgt,  unter  amtliche  Kontrole  genommen  werden.  Die  Nachversteuerung  oder  Anbringung  von  7
zeichen  ist  in  diesem  Falle  bei  der  Entnahme  des  Schaumweins  aus  der  Kontrole,  jedoch  spätestens
am  30.  Septemter  1902  zu  bewirken.  Die  näheren  Bestimmungen  trifft  im  einzelnen  Falle  das  Hauptamt.

8.  9.

Hinterziehungen  der  Nachsteuer  und  sonstige  Verletzungen  der  wegen  ihrer  Erhebung  gegebenen
Vorschriften  werden  nach  Maßgabe  der  hinsichtlich  der  Besteuerung  des  Schaumweins  getroffenen  Strafbestimmungen
  geahndet.

Eine  Hinterziehung  der  Nachsteuer  liegt  insbesondere  dann  vor,  wenn  die  Menge  des  Schaumweins
  absichtlich  zu  gering  angegeben  ist,  oder  wenn  Schaumwein,  der  dem  höheren  Steuersatz  unterliegt,
  absichtlich  mit  einer  Bezeichnung  angemeldet  wird,  welche  den  niederen  Steuersatz  begründet.

S.  10.

Als  Steuer=  und  Zollzeichen  sind  bei  der  Nachversteuerung  die  in  den  §§.  6  und  29  der  Ausführungsbestimmungen
  beschriebenen  Zeichen  zu  benutzen.  Sie  sind  von  der  Hebestelle  in  den  erforderlichen
  Mengen  gegen  Empfangsbescheinigung  an  die  Revisionsbeamten  abzugeben  und  von  letzteren,  soweit
sie  nicht  verbraucht  sind,  an  die  Hebestelle  zurückzuliefern.  -

Die  bis  zum  1.  Oktober  1902  nicht  verbrauchten  unbeschädigten  Steuer=  und  Zollzeichen  können,
soweit  sie  nicht  bei  anderen  Amtsstellen  des  betreffenden  Bundesstaats  verwendbar  sind,  der  Reichsdruckerei
zurückgegeben  werden.  Für  die  zurückgegebenen  Zeichen  sind  Herstellungskosten  nicht  zu  berechnen.

u.
        <pb n="265" />
        —  155  —

Muster  a.
(N.  O.  K.  3.)
Stenerhebebezirirr
Nr.  des  Nachsteuer-Anmeldungsbuchs.  Abgegeben  am  Juli  1902.

Anmeldung

Schaumwein  zur  Nachsteuer.

Ich  (Wir)  melde  unmstehend  verzeichneten  Schaumwein  zur  Nachsteuer  an  und  versicher  ,  daß
sich  anderer  oder  mehr  Schaumwein,  als  umstehend  verzeichnet  ist,  am  1.  Juli  1902  nicht  in  meinem  (unserem)
Besitz  oder  Gewahrsam  befunden  hat.

be  den.  Juli  1902.

(Unterschrift.)

(Straße,  Hausnummer.)
        <pb n="266" />
        —  156  —

 

 

Laufende

Nr.

r

Hausnummer.

 

oo8DN„
Angaben  des  An
Aufbewahrungsort.
Bezeichnun
Gemeinde.  9dPr  6
Straße,  Raumes,  in  dem

der  Schaumwein
lagert.

Der  Flaschen  Schaumwein

6  Bezeichnung
Bahl.  (ganze,  halbe,  viertel  Flaschen
u.  s.  w.).

 

 

Revisionsbefund
und
Bescheinigung  über  Anlegung
des  Steuerzeichens.

 

 

Abtheilung  I.  Schaumwein  aus  Fruchtwein.
        <pb n="267" />
        —  167  —

 

 

 

 

1.  2.  l  a.  I4.I  5.  6.
Angaben  des  Anmelders.
=  Reoisionsbefund
Aufbewahrungsort.  Der  Flaschen  Schaumwein  und
Lau-  Gemeinde  Pezeichmung  "  Bescheinigung  über  Anlegung
fende  -  es  Bezeichnung  des  Zoll=  beziehungsweise
Nr.  Straße.  Raumes,  in  dem  Zohl.  (anze  halb  viertel  Flaschen  deh
Hausnummer.  der  Schaumwein  s  u.s.w.).  euerzeichens.
agert.

 

 

 

Abtheilung  II.  Anderer  Schaumwein.

 

l
l

 

 

 

Abthelluugllbchqulttrxchaumwein(  Zollquittungen  liegen  an).
        <pb n="268" />
        <pb n="269" />
        —  159  —

Stenerhebebezirk  Muster  b.
(N.  C.  8.  3)
Schaumwein  Nachsteuer-Anmeldungsbuch.
Dieses  Buch  enthält  Blätter,  die  mit  einer  Geführt  von

angesiegelten  Schnur  durchzogen  sind.
,  den  ien  1802.

Anleitung  zum  Gebrauche.
1.  In  das  Anmeldungsbuch  sind  sämmtliche  Nachsteuer-Anmeldungen  sofort  nach  ihrer  Abgabe  bei
der  Hebestelle  in  die  Spalten  1  bis  3  einzutragen,  auch  wenn  der  Schaumwein  nicht  versteuert,

sondern  unter  Steuerkontrole  ausgeführt  werden  soll.
2.  Der  weitere  Nachweis  über  den  zur  Ausfuhr  unter  Steuerkontrole  angemeldeten  Schaumwein  ist

in  der  Spalte  7  zu  liesern.
32
        <pb n="270" />
        I.  ?  .  1.  õ  6.  .

Die  Nachsteuer
Des  Anmelders

Lau-  i#t  nachende
  s-  -  ASWUEISUMBemektnngm
ist  festgesetzt  beträgt  Einnahmer.

  Name.  Wohnort.  am  buch  unter

Mark.  Vi.  Nr.
        <pb n="271" />
        Steuerhebebezirk  Muster  e.

(N.  O.  8.  7.)

Schaumwein-Nachstener-Einnahmebuch.

Dieses  Buch  enthält  Blätter,  die  mit  einer  Geführt  von
angesiegelten  Schnur  durchzogen  sind.

,  den  ien  1902.
        <pb n="272" />
        162

 

 

1  2.  3  4.  5  6  "7  8
Des  ..  Betrag  der  Nachsteuer

gau-  Tag  Nach-  Des  Zahlungspflichtigen  6n  chs

*  der  stue  -  für  für

ende  .  nr

  Ein=  meldungs-  n  B  Schaumwein  anderen  zusammen

tragung.  bucs  ame.  Wohnort.  Fruchtwein  Schaumwein
«  l  askakk.Ps.Makt.-Ps.  Mark.  #  f.

 

 

 

 

 

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Siltenjeld  in  Berlin.
        <pb n="273" />
        —  163  —

Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben
im

Reichsamte  des  Innern.

—

 

Zu  —  durch  alle  Vostanstalten  und  guchhandlungen.

 

 

 

 

C(1

XXX.  Jahrgang.  Verlin,  Freitag,  den  20.  Juni  1902.  .  26.

rhell-  1.  Konfulat-  Wesen:  Ermächtigung  zur  Vor-  5.  Cilenahn-Weseu  Verzeichniß  derjenigen  österreichischnahme
  von  Civilstands-=  Atien:  —  e  Erthei-  ungarischen  und  schweizerischen  Behörden,  welche  zur
lungen.  Seil  165  4  unon  Whehebrafed  kefuge  k  der  „rn  5

.  5

2.  Finanz-Wesen:  Nackweisun  der  Einnahmen  des  Reichs  diesjährigen  internationalen  Fischerei  -  Nusstellung  in
lür  die  Zeit  vom  1.  April  1902  bis  Ende  Mai  1902  164  Wien  zurückgelangenden  Güter;  —  Verabsolgung  von

3.  Marine  und  Schiffahrt:  Erscheinen  eines  weiteren  Heftes  Schaumweingollzeichen  167
der  Entscheidungen  des  Ober-  Seeamis  und  der  Sec-  7.  Polizei-Wesen:  fsweisung  von  Musländern  aus  den
äämter  .165  Reichsgebiete  68

4.  Militär-Wesen:  de  des  Verzeichnisses  der  den  Anhang:  Militär  „  Wesen:  OCeesammtverzeichui  bvnn
Militäranwärtern  im  eichsdienste  vorbehaltenen  jenigen  Lehranstalten,  welche  zur  Ausstellung  von  Zeug-Stellen;
  —  Uebertragung  der  Geschäfte  des  Rendanten  nissen  über  die  Befähigung  sir  den  einlährigefreiwiligen
der  Verwaltung  des  Hmlelch  grriegsschahes  1655  Militärdienst  berechtigt  1innd

1.  Kousulat-Wesen.

Dem  Verweser  des  Kaiserlichen  Konsulats  in  Monrovia,  Konsul  Franoux  ist  auf  Grund  des  §.  1  des
Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §.  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  für  den  Amtsbezirk
  des  Konsulats  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen
  und  unter  deutschem  Schutze  lebenden  Schweizern  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen
und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

Dem  Konsul  der  dominikanischen  Republik  Otto  Kück  in  Harburg  ist  Namens  des  Reichs  das  Exequatur
ertheilt  worden.

Dem  peruanischen  Konsul  Sebastian  Cahn  in  Frankfurt  a.  M.  ist  Namens  des  Reichs  das  Exequatur
ertheilt  worden.

33
        <pb n="274" />
        164

2.  Finanz

.-Wesen.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  gestundeten  Beträge)
an  Zöllen  und  gemeinschastlichen  Verbrauchssteuern  sowie  anderer  Einnahmen  im  Deutschen

Reiche  für  die  Zeit  vom

1.  April  1902  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Mai  1902.

 

 

 

 

 

 

 

  

 

l
Die  Soll-  1  1!
Einnahme  Unnterschied
Bezeichnung  Ausfuhr-  in  demselben  g  den
.  g  8  n'
der  ,  *-  Bleiben  Zeitraume  en
big  Zum  Schlu  des  Vorjahrs  1.  mehr.
Einnahmen.  Mad#  1902  (Spalte  4)  —  weniger

+  M  AMA.  MA

1.  2.  »  8.  i  s.  «  6.
öe  80  150  182  3  746  16  937  4211  76  303  968  +—  633  453
2  abacksteuer.  1  674  816  9645  1  664  671  1  24  869  —  40  812
Zactersteuer  und  Niiciag  21  62  14  10  488  653  1L43545  11  381  413  +4  22134
Salzst  .  7  088  527  1  483  „  7  082  094  6  795  b22  346  572
Ma  jieer.  ..  5791549  1990  585  3  801  01  3  071  70  729284

Verbrauchsabgabe  von  Vranntwein  und  u-20

  446  480  889  829  20  368  101  19  9565  20—  407  882
Brrnnsteuer  —  269  —  269  479  3887  —  479  636
Brausteuer  6  588  668  1  711  5  581  957  5  708  208  —  126  251
Uebergangsabgabe  von  Vier  .  585  311  i  58581H  S48520i—63209
Summe  148  277  112  1l5  788  268]  127  468  849  126  s08  8686  +  1  580  491
........  7211901  —  7211801  2  588  781  +  4678  170
Anschaffungsgeschäfte  2  4%%  1%6  24146768  2595  45  —  180  772
829  839  —  1  629  889  1  074  162  —  244  823
2  646  996  —  2  646  996  2  565  845  1—  60  651
185  521  —  186  621  128  188  7388
—  1  —  256  767  227  694  +  29  073
—  —  i  2  078  481  2307  682  —  284  201
—  —  72  795  408  68  764  688  +  4  080  770
—  1  —  «  14878000  15  010  000°)  —  684  000

 

5  *·#r-  endgüliige  Einnahme  stellte  sich  im  Vorjahr  um  116  779  4X  höher.

 

 

 

 

 
 
   

 

 

 

Anmerkung.  Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist--Einnahme  abzüglich  der  Aussuhrvergütungen  2c.  und  der  Verwalungskosten“
  bearäg,  bei  den  hachbezeichneten.  Einnahmen=Ist.
  Einnahme  vom  Beginne  des  Rechnungsjahrs
NF#  Eimahme  im  Monat  Mai  it.
Bezeichnung  **-•  sie  #-  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Mai
·  Mithin  Mithin
der  1902  1501  1902  1902  1901  1502
Einnahmen.  6  mehr  ·  +  mehr
—  weniger  —  weniger
H“  4..  4  4
1.  2.  3  3.  l  4.  5.  6.  7J  .
......  31665664  82441727  —  7760063  68  280  315  65  354  811  JT  2925  501
.....  804  716  822  885  —  18  169  1  610  531  1717  128  —  76  597
und  Zuschlag  5  168  797  6  560  170  —  1391  63  11  414  595  16  343  391  —  1  928  799
......  8778234  8  655  588  117  646  7  858  410  7916  425  —  58  015
......  2  644  917  2  518  578  +  181  339  4227  704  3  460  371  +  767  333
von  Branniwein  ·  '.
9358  527  8  697  880  4  656  147  19  656  185  18  728  251  5  927884
—  106  280  7983  —  280899  -  269  479  367  —  479  636
und  leberzangsabgabe  »  .
236642sk2611027l—244601  5241  918  5  402  923  —  161  005
Summ-—  55777175  1  57  5683  446  —  1  806  273121  319  3699|119  402  670  1  1  916  669
Spielkartenstempel.  150  689  182  982  □—  17  657  626  980  290  258  86  672
        <pb n="275" />
        —  166  —
33.  Marine  und  Schiffahrt.

Das  zweite  Heft  des  vierzehnten  Bandes  der  im  Reichsamte  des  Innern  herausgegebenen  „Entscheidungen
des  Ober-Seeamts  und  der  Seeämter  des  Deutschen  Reichs“  ist  im  Verlage  von  2.  Friederichsen  &amp;amp;  Co.
in  Hamburg  erschienen  und  zum  Preise  von  3,25  J¼  zu  beziehen.

 

4.  Militär-Wesen-Das

  durch  Bekanntmachung  vom  11.  Juni  1901  (Central-Blatt  S.  191)  veröffentlichte  Verzeichniß  der
den  Militäranwärtern  im  Reichsdienste  vorbehaltenen  Stellen  wird  an  den  betreffenden  Stellen  geändert
wie  folgt:

III.  Militärverwaltung.

Bei  Ziffer  1  Kriegsministerium  ist  „Zeichner“  zu  kreichen
Beie  dit  17  Bekleidungsämter  ist  hinter  „Bekleid  Rendanten“:  „Bekleidungsamts-Kontroleure“
  einzuschalten.
Berlin,  den  13.  Juni  1902.
Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Hauß.

Auf  Grund  der  Kaiserlichen  Verordnungen,  betreffend  die  Verwaltung  des  Reichsfriegsschabes,  vom
22.  Januar  1874  (Reichs-Gesetzbl.  S.  9)  und  vom  31.  März  1897  (Reichs-Gesetzbl.  S.  169)  sind  die
Geschäfte  des  Rendanten  des  Reichskriegsschatzes,  nachdem  der  bisherige  Rendant  verstorben  ist,  dem
Rechnungsrath  im  Reichsschatzamte  Hampel  übertragen  worden.

5.  Eisen  bahn=  Wesen.

 

Bekanntmachung.

Nachstehend  wird  ein  Verzeichniß  derjenigen  österreichisch-ungarischen  und  schweizerischen  Behörden,
welche  zur  Ausstellung  von  Leichenpässen  befugt  sind,  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht.

Das  Verzeichniß  tritt  an  die  Stelle  der  durch  die  Bekanntmachungen  vom  12.  Februar  1889
und  2.  April  1890  (Central-Blatt  1889  S.  204,  1890  S.  78)  veröffentlichten  Verzeichnisse.

Verzeichniß  der  zur  Ausstellung  von  Teichenpässen  in  Gesterreich-Angarn  und  der  Schweiz
zuständigen  Behörden  und  Dienststellen.

Oesterreich.
1.  Sämmtliche  K.  K.  Bezirkshauptmannschaften.
2.  Die  Magistrate  folgender  Städte:  Bielitz,  Bozen,  Brünn,  Cilli,  Czernowitz,  Friedek,  Görz,
Graz,  Hradisch  (Ungarisch-Hradisch),  IJIglau,  Innsbruck,  Klagenfurt,  Krakau,  Kremsier,  Laibach,  Lemberg,
Linz,  Marburg  (in  Steiermark),  Olmütz,  Pettau,  Prag,  Reichenberg  (in  Böhmen),  Rovereto,  Rovigno,
Salzburg,  Steyr,  Trient,  Triest,  Troppau,  Waidhofen  an  der  Ybbs,  Wien,  Wiener  Neustadt,  Zuaim.
33“
        <pb n="276" />
        Die  Vicegespane  der  Comitate  Abauj-Torna,  Als-Fehér,  Arad,  Arva,  Bäcs-Bodrog,  Baranya,
Bars,  Békés,  Bereg,  Besztercze-Naszod,  Bihar,  Borsod,  Brasso,  Csanäd,  Csik,  Csongrád,  Eßtergom,
Fejér,  Fogara,  Gömör-Kishont,  Györ,  Hajdu,  Háromszel,  Heves,  Hont,  Hunyad,  Jäb-Nagykun-Szolnok,
Kis-Külüllö,  Koloß,  Komärom,  Krasso-Szörêny,  Lipt,  Märamaros,  Maros-Torda,  Moson,  Nagy-Küküllö,
Nogräd,  Nyitra,  Pest-Pilis-Solt-Kiskun,  Pozsony,  Sros,  Somogy,  Sopron,  Szabolcs,  Szatmär,  Szeben,
Szepes,  Szilägy,  Szolnok-Doboka,  Temes,  Tolna,  Torda-Aranyos,  Torontál,  Trencsén,  Turöcz,  Udvarhely,
  Ugocsa,  Ung.  Vas,  Veßprem,  Zala,  Zemplén  und  Zölyom.

Die  Bürgermeister  der  mit  Jurisdiktionsrecht  bekleideten  Städte  Arad,  Baja,  Budapest,  Debreczen,
Györ,  Hodmezs-Väsärhely,  Kassa,  Kecskemét,  Kolozsvär,  Komárom,  Maros-Väsárhely,  Nagy-Värad,
Pancsova,  Pécs,  Pozsony,  Selmecz=  und  Bélabänya,  Sopron,  Szabadka,  Szatmär-Németi,  Szeged,
Székessehervör,  Temesvär,  Ujvidel,  Versecz  und  Zombor  und  in  Fiume  der  Gouverneur.

In  Croatien  die  Comitatsbehörden  in  Gospik,  Ogulin,  Zägräb  (Agram),  Varasd  (Warasdin),
Belovär,  Pozsega,  Eszel  (Esseg)  und  Vukovär  und  die  Magistrate  der  Städte  Zägräb,  Varasd,  Eszel
und  Zimony  (Semlin).

Sch'weiz.

Zürich,  Polizeidirektion.

Bern,  Regierungsstatthalterämter.
Luzern,  Statthalterämter.

Uri,  Standeskanzlei.

Schwyz,  Kantonskanzlei.

Obwalden,  Polizeidirektion.

Nidwalden,  Polizeidirektion.

Glarus,  Militär=  und  Polizeidirektion.
uZug,  Kantonspolizeidirektion.

4  Freiburg,  Polizeidirektion  und  Präfekien.
Solothurn,  Polizeidepartement.
Basel-Stadt,  Sanitätsdepartement.
Basel-Landschaft,  Polizeidirektion.
Schaffhausen,  Polizeidirektion.

Appenzell  A.-Rh.,  Kantonskanzlei.
Appenzell  J.-Rh.,  Polizeidirektion  in  Appenzell  und  Bezirkshauptmannamt  in  Oberegg.
St.  Gallen,  Staatskanzlei.

.  Graubünden,  Polizeidirektion.

Nargau,  Bezirksämter.

.Thurgau,  Polizeidepartement.

.  Tessin,  Staatskanzlei.

.  Waadt,  Departement  des  Innern  und  Praäfekien.
Wallis,  Justiz=  und  Polizeideparlement.
.  Neuenburg,  Departement  des  Innern.
25.  Genf,  Justiz=  und  Polizeidepartement.

dded————————  —

Berlin,  den  14.  Juni  1902.

Der  Siellvertreter  des  Reichskanzlers.
Graf  v.  Posadowsky.
        <pb n="277" />
        —  167  —

—

6.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  27.  Mai  1902,  betreffend  die  Zollbehandlung  der  von  der
diesjährigen  internationalen  Fischerei-Ausstellung  in  Wien  zurückgelangenden  Güter,  Folgendes  beschlossen:

—

d

E

Deutsche  Güter,  welche  aus  dem  deuischen  Zollgebiete  zu  der  in  der  Zeit  vom  6.  bis  einschließlich

  21.  September  1902  in  Wien  stattfindenden  internationalen  Fischerei-Ausstellung
gesendet  worden  sind  und  von  derselben  mit  dem  Anspruch  auf  zollfreien  Einlaß  zurückgebracht
  werden,  sind  vor  dem  Abgange  von  dem  zuständigen  Versender  dem  Kaiserlichen
Generalkonsul  in  Wien  unter  Uebergabe  von  Verzeichnissen  über  den  Inhalt  der  zu  versendenden
  Kolli  anzumelden.

Der  Kaiserliche  General-Konsul  ertheilt  nach  erfolgter  Prüfung  den  Rücksendungsnachweis

nach  Maßgabe  eines  Formulars,  welches  die  Bezeichnung  des  Empfängers,  an  den  die
Sendung  zurückgeht,  Zeichen  und  Nummer,  Anzahl,  Art  der  Verpackung,  Gewicht  und
Inhalt  der  Kolli  zu  enthalten  hat.  Die  Gewichtsangabe  kann  unterbleiben,  wenn  sich  das
Gewicht  der  Kolli  wegen  unzureichender  Tragfähigkeit  der  auf  der  Ausstellung  vorhandenen
Waagen  nicht  feststellen  läßt.  In  diesem  Falle  wird  von  dem  General-Konsul  eine  bezügliche
  Bescheinigung  in  dem  Formular  abgegeben.

Von  Anlage  eines  Zollverschlusses  wird  abgesehen,  dagegen  die  Zollfreiheit  der  Güter
davon  abhängig  gemacht,  daß  die  Kolli  mit  von  dem  Kaiserlichen  General-Konsul  zu
liefernden  Zetteln  versehen  werden,  auf  welchen  der  Name  des  Empfängers  des  zurückgehenden
  Ausstellungsguts,  der  Bestimmungsort  und  die  Ordnungsnummer  angegeben  ist.
Das  Anbringen  von  solchen  Zetteln  an  die  einzelnen  Kolli  kann  jedoch  unterbleiben,  wenn
letztere  in  den  Ausstellungsräumen  in  Eisenbahnwagen  verladen  und  diese  österreichischerseits
  mit  Plomben  zollamklich  verschlossen  werden.  In  solchen  Fällen  sind  zum  Ausweise
für  die  Einfuhr  nach  dem  deutschen  Zollgebiete  die  Schiebethüren  der  Eisenbahnwagen
mit  je  einem  der  fraglichen  Zettel  zu  versehen.

Sendungen  dieser  Art  können  auf  Grund  des  Rücksendungsnachweises  an  der  Grenze  zollfrei

  in  den  freien  Verkehr  gesetzt  werden;  wird  die  Abferligung  bei  dem  Amte  des  Bestimmungsorts
  beantragt  oder  ergeben  sich  bei  der  Abfertigung  an  der  Grenze  Anstände,
so  sind  die  Güter  unter  Zollkontrole  mit  dem  Rücksendungsnachweise  dem  zuständigen  Amte
zu  überweisen,  welchem  die  Schlußabfertigung  obliegt.

Sopweit  der  nach  Ziffer  2  ertheilte  Rücksendungsnachweis  Menge  und  Gattung  der  Güter

nicht  so  genau  bezeichnet,  daß  hiernach  die  Einreihung  der  Waaren  unter  eine  statistische
Nummer  erfolgen  kann,  auch  der  Grenzeingangsdeklarant  nicht  zur  sofortigen  Ergänzung
der  erforderlichen  Daten  im  Stande  ist,  kann  die  Ablassung  der  Güter  in  den  freien  Verkehr
  dennoch  gemäß  Ziffer  4  erfolgen.  Die  Ergänzung  der  statistischen  Angaben  erfolgt
nach  den  Vorschriften  im  §.  1  Abs.  6  der  Ausführungsbestimmungen  zum  Gesetze,  betreffend
die  Statistik  des  Waarenverkehrs.

Berlin,  den  13.  Juni  1902.

Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  v.  Fischer.

Auf  Grund  des  §.  29  Abs.  2  der  Ausführungsbestimmungen  zum  Schaumweinsteuergesetze  vom  9.  Mai  d.  J.“)
wird  hiermit  zur  Kenntniß  gebracht,  daß  Anträge  auf  Verabfolgung  von  Schaumweingollzeichen,  die  schon
im  Ausland  angebracht  werden  sollen,  an  das  Königlich  preußische  Hauptsteueramt  Berlin  für  ausländische
  Gegenstände  zu  richten  sind.

Berlin,  den  18.  Juni  1902.

Der  Reichskanzler.
Im  Austrage:  v.  Fischer.

*)  Siehe  oben  S.  128.
        <pb n="278" />
        —  168  —

7.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

#  u  A
n  der  Ausgewiesenen.  der  Vesraluns  beschlossen  hat.  m——“
1.  2.  I  a.  4.  b.  6.

 

 

 

 

 

a)  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs.
1.  Adalbert  Bydlon,  geboren  im  Jahre  1837  zu  Wysoka,  Diebstahl  im  Rücksall  Königlich  preußischer  1  (9.  Juni  d.  J.

ohne  Stand,  Bezirk  Wadowice,  Galizien,  ortsan=  und  Vergehen  gegen  Regierungs-Präside
«  ge  örig  ebendaselbst,  §.  271  des  Reichs=  zu  Breslau,
strafgesetzbuchs
6  #her  8  Wochen
#chthaus,  laut.  Er

kenntniß  vom  28.
Juni  1896),

b)  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs.
2.  Marie  Courtois,  geboren  am  9.  März  1888  zu  Troyes,  A6ewerbsmäßige  Un--  Kaiserlicher  Bezirks-  Prä-  7.  Juni  d.  J.

 

 

 

Fabrikarbeiterin,  Hreic,  französische  Slaatsange-  zucht,  sident  zu  Colmar,
ige,
3.  Josef  *—  Schorn-  Gecl  beuten  am  I.  Februar  1882  zu-  Landstreichen  und  Königlich  breußischer  b.  Juni  d.  J.
steinfeger,  t.  Denis,  Departement  de  la  Seine,  Betteln,  Reglerungs-Präside
-  franzöfischer  Staatsange-  zu  Erfurk,  „
*  ger,  4
4.  Josefa  Löschner,  geboren  am  18.  Juni  1879  zu  Schön-Uebertretung  sitten  ·  Königlich  lächssche  areis  20.  März  d.  J.
Dirne,  wald,  Böhmen,  ortsangehörig  zunpolizeilicher  Vor-  Wi
Nomtau,  ebendaselbst,  schriften,
5.  Franz  MNelzer.  cgeboren  am  20.  November  1867  zu  Betteln,  Kenh  preußischer  7.  Juni  d.  J.
Kellner,  »  Tchern=  Mähren,  österreichischer  W  *  Präsident
Staatsangehöriger,  .
6.  Anton  Pilz,  Weber,  gbere,  am  38.  August  1817  zu  Warns-  desgleichen,  r  üchlichreit  !.  März  d.  J.
5/d  Sekirnktenüh  Böhmen,  orts-  hauptmann
"%  vorft  de  ebendaselbst,  Bautzen,
7.  Josei  Weigel,  geboren  am  7.  -  1859  zu  Markers-  desgleichen,  Großherzoglich  badischer  21.  Mai  d.  J.
lechner.  dorf,.  Bezirk  Telschen,  Böhmen,  öster-  Landeskommissär  zu
reichischer  Staalsangehöriger,  Karlsruhe,

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="279" />
        —  169  —

Anhang

Nr.  26  des  Central-Blatts  für  dus  Deutsche  Keich.

 

Berlin,  Freitag,  den  20.  Juni  1902.

 

Militär-Wesen.

Gesammtverzeichniß

derjenigen  Lehranstalten,  welche  gemäß  §.  90  der  Wehrordnung  zur  Ausstellung
von  Zeugnissen  über  die  Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst

1.

berechtigt  sind.

Bemerkungen.

Die  mit  *  bezeichneten  Gymnasien  (A.  a)  und  Progymnasien  (B.  a  und  C.  u)  an  Orten,  an
welchen  sich  keine  der  zur  Ertheilung  von  Befähigungszeugnissen  berechtigten  Anstalten  unter
A.  b,  B.  b  und  c  oder  C.  b  (Real-Gymnasium,  Real-Progymnasium,  Realschule)  mit
obligatorischem  Unterricht  im  Latein  befindet,  sind  befugt,  Befähigungszeugnisse  auch  ihren  von  dem
Unterricht  im  Griechischen  befreiten  Schülern  auszustellen,  wenn  letztere  an  dem  für  jenen
Unterricht  eingeführten  Ersatzunterrichte  regelmäßig  theilgenommen  und  nach  mindestens  einjährigem
Besuche  der  Sekunda  auf  Grund  besonderer  Prüsung  ein  Zeugniß  über  genügende  Aneignung
des  entsprechenden  Lehrpensums  erhalten  haben.

2.  Die  mit  einem  x  bezeichneten  Lehranstalten  haben  keinen  obligatorischen  Unterricht  im  Latein.

AUebersicht.

Sene

Oesfentliche  Lehranstalten.  eelle  Progymnasien  (C.  a)  179

Gymnasien  (A.  a)  .  170RealiPkogymnasicn(c.b).  181
Real-Gymnasien  (A.  b)  175  Realschulen  ((ee)  181
Ober-Realschulen  (A.  c)  177  Oeffenlliche  Schullehrer-Seminare  (C.  d)  185
Progymnasien  (B.  a)  178  Andere  öffentliche  Lehranstalten  (C.  et)  187
Real-Progymnasien  (B.  b)  178  Privat-Lehranstalken  .  188
Realschulen  (B.c)  179  Lehranstalten  im  Auslande  180
        <pb n="280" />
        170  —

Oesfentliche  Lehranstalten  —  A.  u.  Gymnasien.  —

Geffentliche  Lehranstalten.

A.  Lehranstalten,  bei  welchen  der  einjährige,  erfolgreiche  Besuch  der  zweiten  Klasse  zur
Darlegung  der  Befähigung  genühgt.

a.  Gymnasien.

I.  Königreich  Preußen.
Aachen:  Kaiser  Karls-Gymnasium,
Kaiser  Wilhelms-Gymnasium,
Allenstein,
Altona,
Anklam,
Arnsberg,
Aschersleben,
Attendorn,
Aurich,
Barmen,
Bartenstein,
Bedburg:  Ritter-Akademie,
Belgard,
Bersin:

  
  
 
 
 
 
   
 

Gymnasium,
Gymnasium,

·  Gymnasium,
Wilhelms-Gymnasium,

grauen

Luisen  Gymnasium,
Hopbien  Gymnasiun,
Wilhelms-Gymnasium,

Beuthen  i.  Ober-Schlesien,
Bielefeld:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Gymnasium),

Bochum,
Bonn:  Königliches  Gymnasium,
*  Städlisches  Gymnasium
Ober-Realschule),
Brandenburg:  Gymnasium,
Ritter-Akademic,

(verbunden  mit

Braunsberg,

Breslau:  Ellsabeih-Gymnasium,
Friedrichs-Gymnasium,

!0  Mit  rückwirkender  Krast  für  den  Ostertermin  1902.

Breslau:  Gymnasium  zum  heiligen  Geist  (verbunden
mit  Real-Gymnasium),

Johannes-Gymnasium,
König  Wilhelms-Gymnasium,
Magdalenen-Gymnasium,
Matthias-Gymnasium,

Brieg,

Brilon,

Bromberg,

Brühl,  )

Bunzlau,

Burg  i.  d.  Provinz  Sachsen,

Dunsteinfurt.

e,
Charlottenburg:  Kaiserin  Augusta-Gymnasium,
Cöln:  Gymnasium  an  der  Apostelnkirche,
Friedrich  Wilhelms-Gymnasium,
Kaiser  Wilhelms-Gymnasium,
Gymnasium  an  Marzellen,
Städtisches  Gymnasium  in  der  Kreuzgasse
(verbunden  mit  Real-Gymnasium),
Crefeld,
Danzig:  Königliches  Gymnasium,
Slädtisches  Gymnasium,
*  Demmin,
Deutsch-Krone,
Deutsch-Wilmersdorf  bei  Berlin:  Bismarck-Gymnasium,


Dillenburg,
Dortmund,
Dramburg,
Düren,
Düsseldorf:  Königliches  Gymnasium,
Städtisches  Gymnasium  (verbunden  mit
Real-Gymnasium),
Duisburg,
Eberswalde,.
Eisleben,
Elberseld,
Elbing,
Emden,
Emmerich,
Erfurt,
        <pb n="281" />
        Essen,
Flensburg:  Gymnasium

(verbunden  mit  Real-Gymnasium),


Frankfurt  a.  Main:  Kaiser  Friedrichs-Gymnasium,

Goethe-Gymnasium,

Lessing-Gymnasium,

 
 
 
  

i.  d.

a.  d.  Oder,

Gleiwitz,
Glogau:

.  d.  Oder,

a.  d.  Oder,
Neumark,

Evangelisches  Gymnasium,

Katholisches  Gymnasium,

Glückstadt,

Gnesen,

Görlitz,

Göttingen,

Goslar:  Gymnasium

(verbunden  mit  Real-Gymnasium),



Graudenz,

Greisenberg  i.  Pommern,
Greifswald:  Gymnasium  (verbunden  mit  Realschule),

Groß-Lichterfelde,
Groß-Strehlitz,
Guben:  Gymnasium
Gütersloh,
Gumbinnen,
Hadamar,

 

Hadersleben,

*

Hagen  i.  Westfalen:

Halberstadt,
Halle  a.  d.  Saale:

Hameln:

(verbunden  mit  Realschule),

Gymnasium  (verbunden  mit
Real-Gymnasium),

Lateinische  Hauptschule  der
Franckeschen  Stiftungen,
Städtisches  Gymnasium,

Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Pro-GZymnasium),



Hamm,

Hanau,

Hannover:
Lyzeum  IEI.,

Lyzcum  I.,

Kaiser  Wilhelnis-  Gymnasium,
Leibnizschule  (Gymnasium,  verlunden
mit  Neal-Gymnasium),

Heiligenstadt,

Herford,

*

Hersfeld,

 

Hildesheim:  Gymnasium  Andreanum,

Gymnasium  Josephinum,

Hirschberg,

A.  a.  Gymnaslen.

171

Höchst  a.  Main:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Progymnasium),


Höxter,
Homburg  v.  d.  Höhe:  Gymnasium  (verbunden  mit
Realschule),

*  Husum,

auer,

Ilfeld:  Klosterschule,

Inowrazlaw,

Insterburg:  Gummasten  (verbunden  mit  Real-Gymnasium



Kassel:  Friedrichs-Gymnasium,
Wilhelms-Gymnasium,

Kattowitz,

Kempen  i.  d.  Rheinprovinz,

Kiel,
Klausthal,

Kleve,.

Koblenz,

Königsberg  i.  d.  Neumark,

Königsbergil.  Ostpreußen:  Altstädlisches  Gymnasium,
Friedrichs-Kollegium,
Kneiphöfisches  Gymnasium,
Wilhelms-Gymnasium,

 

Königshütte:  Gymnasium  (verbunden  mit  Realschule),


Koesfeld,

Köslin,

Kolberg:  Gymmasium  (verbunden  mit  Neal-Gymnasium),


Konitz,

Kollbus,

Kreuzburg  i.  Oberschlesien.

Kreuznach,

Krotoschin,

Küstrin,

Kulm,

Landsberg  a.  d.  Warthe:  Gymnasium  (verbunden

mit  Realschule),
Lauban,
Leer:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Gymnasium),
Leobschütz,
Liegnit:  WNitler-Akademie,

Slädiisches  Gymnasium,

Linden  bei  Hannover,

Lingen,
Lissa,
Luckau,
Lüneburg:  Gymnasium  (verbunden  mit  Neal-Gymnasium),



Lyck,
Magdeburg:  Pädagogium  des  Klosters  U.L.  Frauen,
Dom-Gymnasium,
König  Wilhelms-Gymnasium,
à1%
        <pb n="282" />
        172

Marburg,
Marienburg  i.  Westpreußen,
Marienwerder,
Meldorf,
Memel,
Meppen,
Merseburg:  Dom-Gymnasium,
Meseritz,
Minden,
Moers,
Montabaur,
Mühlhausen  i.  Thüringen,

*  Mülheim  a.  Rhein,
Mülheim  a.  d.  Ruhr:

München-Gladbach,
*  Münden,

Münster  i.  Westfalen,

Münstereifel.
akel,

Naumburg  a.  d.  Saale:  Dom-Gymnasium,
eisse,

.Reiheede
Neu-Ruppin,

Neuß,
Neustadt  i.  Ober-Schlesien,

Gymnasium  (verbunden  mit
Realschule),

 

Neustadt  i.  Westpreußen,

*  Neusteitin,

Neuwied:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Pro-GZymnasium),

*  Norden,

Nordhausen  a.  Harz:  Gymnasium  (verbunden  mit
r  Real-Gymnasium),
els,

Ohlau,

Oppeln,

Osnabrück:  Carolinum,
Raths-Gymnasium,

Osterode  i.  Ostpreußen,

Ostrowo,

Paberborn,

Patschk

Pforta  Landesschul,

Plön,
Posen:

Berger-Gymnasium  (verbunden  mit  Ober-Realschule),


Friedrich  Wilhelms-Gymnasium,

Marien-Gymnasium,

Potlsdam,

Prenzlau,

Preußisch-Stargard,

1)  Mit  rückwirkender  Kraft  für  den  Ostertermin  1702.

 

 

A.  a.  Gymnasien.

Prüm,

Putbus:  Pädagogium,
ritz,

Ouedlinburg,

Rastenburg,

Ratibor,

Recklinghausen,

Rendsburg:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Gymnasium),


Rheine,

Rogasen,
Roßleben:  Klosterschule,
Saarbrücken,
Saarlouis,  1)
Sagan,
Salzwedel.
Sangerhausen:  Gymnasium  (verbunden  mit  Realule),

Schleswig:  Gymnasium  (verbunden  mit  Realschule),
Schleusingen,
Schneidemühl,
Schöneberg  bei  Berlin:  Prinz  Heinrichs-Gymnasium,
Hohenzollernschule  (Gymnasium,
  verbunden  mit
Realschule),

 

Schrimm,

Schwedt  a.  d.  Oder,
*Schweidnitz,
Siegburg,
Sigmaringen,

*  Soest

st,
Solingen:  *  Gymnasium  (verbundenmit  Realschule),)
Sorau,
Spandau,
*  Stade,
Stargard  i.  Pommern,
Steglitz,
Stendal,
Steitin:  König  Wilhelms-Gymnasium,
Marienstifts-Gymnasium,
Stadt--Gymnasium,
Stolp:  Gymnasium  (verbunden  mit  Realschule),
Stralsund,
Strasburg  i.  Westpreußen,
Strehlen,
Thorn:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Gymnasium),

Tilsit,
        <pb n="283" />
        A.  a.  Gymnasten.

Torgau,
Trarbach,
Treptow  a.  d.  Rega,
Trier:  Friedrich  Wilhelms-Gymnasium,
Kaiser  Wilhelms-Gymnasium  (verbunden  mit
Real-Gymnasium),
*  Verden,
Waldenburg,
Wandsbek:  Gymnasium  (verbunden  mit  Realschule),
Warburg,
Warendorf,  "
Wehlau,  1
Weilburg,
Wernigerode,
Wesel:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Progymnafium),
  -
Weplar,

Wiesbaden,

*  Wilhelmshaven,

Tienberg  Melanchthon-Gymnasium,
Wittstock,

Wohlau,

ongrowit,

Zell  hau-  Pädagogium.
II.  Königreich  Bayern.

Amberg,

Ansbach,

Aschaffenburg,

Augsburg:  St.  Anna-Gymnasium,

Gymnasium  zu  St.  Siephan,

Bamberg:  Altes  Gymnasium,
Neues  Gymnasium,

Bayreuth,

Burghausen,

Dillingen,

Eichstätt.

Erlangen,

Freising,

ürth,
Günzburg,

os,
Ingolstadt,
Kaiserslautern,
Kempten,
Landau,
Landshut,
Ludwigshafen  a.  Rhein,
Metten,
München:

Ludwigs-Gymnasium,
Luitpold-Gymnasium,
Maximilians-Gymnasium,

173

München:  Theresien-Gymnasium,
Wilhelms-Gymnasium,

Münnerstadt,

Neuburg  a.  d.  Donau,

Neustadt  a.  d.  Haardt,

Nürnberg:  Altes  Gymnasium,
Neues  Gymnasium,

Passau,
Regensburg:  Altes  Gymnasium,
Neues  Gymnasium,

Rosenheim,

Schweinfurt,

Speyer,

Straubing,

Würzburg:  Altes  Gymnasium,
Neues  Gymnasium,

Zweibrücken.

III.  Königreich  Sachsen.

Bautgzen,

Chemnitz,

Dresden:  Kreuzschule,
Vitzthumsches  Gymnasium,
Wettiner  Gymnasium,

Dresden-Neustadt,

Freiberg,

Grimma:  Fürsten=  und  Landesschule,

Leipzig:  König  Albert-Gymnasium,
Nikolaischule,
Thomasschule,

Meißen:  Fürsten=  und  Landesschule,

Plauen  i.  Voigtlande,

Schneeberg,

Wurzen,

Büat,
Zwickau.
IV.  Königreich  Württemberg.

Blaubeuren:  Evangelisch-theologisches  Seminar,
*  Cannstatt,
*  Ehingen,
*Ellwangen,
*  Eblingen,
*  Hall,
pribrem  Gymnasium  (verbunden  mit  Realklassen),
*  Ludwigsburg,
Maulbronn:  Evangelisch-theologisches  Seminar,
*  Ravensburg,
*  Reutlingen,
*  Rottweil,
Schönthal:  Evangelisch-theologisches  Seminar,
Stuttgart:  Eberhard  Ludwigs-Gymnasium,
Karls-Gymnasium,
        <pb n="284" />
        174

*  Tübingen,

m,
Urach:  Evangelisch-theologisches  Seminar.

V.  Großbherzogthum  Baden.

Baden,
Bruchsal,
Freiburg,
LHeibelberg,
arlsruhe,
Konstanz,

La
Lohrn  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Pro-Zymnasium),

Mannheim,
Offenburg,
Pforzheim,
Rastatt,
Tauberbischofsheim,
ertheim.

VI.  Großherzogthum  Hessen.
Bensheim,
Büdingen,
Darmstadt:  Ludwig  Georgs-Gymnasium,

Neues  Gymnasium,

Friedberg:  Gymnasium  (verbunden  mit  Realschule),
Gießen,
Laubach:  Gymnasium  (Fridericianum),
Mainz:  Oster-Gymnasium,

Herbst-Gymnasium,
Offenbach  a.  Main:  Gymnasium  (verbunden  mit
Ober-Realschule),

Worms:  Gymnasium  (verbunden  mit  Realschule).

VII.  Großherzogthum  Meckleuburg-Schwerin.

Doberan:  Gymnasium  Friderico-Francisceum,

Güstrow:  Domschule,

Parchim:  Friedrich  Franz-Gymnasium  (verbunden
mit  Real-Progymnasium),

Rostock:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Gymnasium),


Schwerin:  Gymnasium  Fridericianum,

aren,
Wismar:  Große  Stadtschule  (verbunden  mit  Realschule).


VIII.  Großherzogthum  Sachsen.

Eisenach,
Jena,
Weimar.

A.  a.  Gymnaslen.

IX.  Großherzogthum  Meckleuburg-Strelitz.
Friedland,
*  Neubrandenburg,
Neustrelitz.

X.  Großherzogthum  Oldeuburg.
*  Birkenfeld,
Eutin,
Jever:  Marien-Gymnasium,
Oldenburg,
Vechta.

Xl.  Herzogthum  Braunschweig.
Blankenburg,
Braunschweig:  (Altes)  Gymnasium  Martino-Catha-Neues

  Gymnasium,
Helmstedt,
Holzminden,
Wolfenbüttel.

Xll.  Herzogthum  Sachsen-Meiniugen.
Hildburghausen:  Gymnasium  Georgianum,
Meiningen:  Gymnasium  Bernhardinum.

XIII.  Herzogthum  Sachsen-Altenburg.
Altenburg:  Friedrichs-Gymnasium,
Eisenberg:  Christianeum.

XIV.  Herzogthum  Sachseu-Coburg  und  Gotha.

Coburg:  Gymnasium  Casimirianum,

Gotha:  Gymnasium  Ernestinum  (verbunden  mit
Realklassen).

XV.  Herzogthum  Anhalt.
Bernburg:  Karls-Gymnasium,
Cöthen:  Ludwigs-Gymnasium,
Dessau:  Friedrichs-Gymnasium,
Zerbst:  Gymnasium  Francisceum  (verbunden  mil
Realklassen).

XVI.  Fürstenthum  Schwarzburg-S  hauf
Arnstadt,
Sondershausen.

XVII.  Flestenthum  Schwarzburg-Rudolstadt.
Nudolstadt:  Gymnasium  (verbunden  mit  Realklassen).

XVIII.  Fürsteuthum  Waldeck.
Corbach.

XIX.  Fürsteuthum  Reuß  älterer  Linic.
Greiz:  Gymnasium  (verbunden  mil  Neal-Abtheilung).

*  214.
        <pb n="285" />
        A.  b.  Real-Gymnasten.  175

XX.  Färstenthum  Reuß  jüngerer  Linie.
Gera,  I
*Schleiz.
XXI.  Fürsteuthum  Schaumburg-Lippe.
Bückeburg:  Gymnasium  Adolphinum  (verbunden  mi-Real-Progymnasium
  und  Lehrer-Seminar).

XXII.  Färsteuthum  Lippe.  1
Detmold:  Gymnasium  Leopoldinum  (verbunden  mit  1
Realschule),  (
Lemgo.  #
XXIII.  Freie  und  Haufestadt  Lübeck.  „
Lübeck:  Catharineum  (verbunden  mit  Real-Gym-!
nasium).
XXIV.  Freie  Hansestadt  Bremen.
Bremen,  "
Bremerhaven:  Gymnasium  (verbunden  mit  Rcalschule
  —  Real-Progymnasium  —).
XXV.  Freie  und  Hansestadt  Hamburg.

Hamburg:  Gelehrtenschule  des  Johanneums,
Wilhelm-Gymnasium.

XXVI.  Elsaß-Lothringen.
Altkirch,
Buchsweiler:  Gymnasium  (verbunden  mit  Realbtheilung),

Colmar:  '  Lyzeum  (verbunden  mit  Real-Abtheilung),
Diedenhofen,

*  Gebweiler,

Hagenau:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Abtheilung),

Metz:  *  Lyzeum,
Montigny  bei  Metz:  Bischöfliches  Gymnasium
(Knabenseminar),

*  Mülhausen  i.  Elsaß,

Saarburg,
Saargemünd:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Abtheilung),

Schlettstadt,
Straßburg  i#.  Elsaß  '  Lyzeum,
Bischöfliches  Gymnasium  bei
St.  Stephan

ephan,
Protestantisches  Gymnasium,

*  Weißenburg,
*  Zabern.

b.  Keal-Gymnasien.

I.  Königreich  Preußen.

Real-Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Nachen,


Allona:

ule),

Barmen:  Real-Gymnasium  (verbunden  mit  Realschule),

  «

Berlin:  Andreas-Real-Gymnasium  (Andreasschule),

Dorotheenstädtisches  Real-Gymnasium,
Falk-Real-Gymnasium,
Friedrichs-Real-Gymnasium,
Kaiser  Wilhelms-Real-Gymnasium,
Königstädtisches  Real-Gymnasium,
Luisenstädtisches  Real-Gymnasium,
Sophien-Real-Gymnasium,

Bielefeld:  Neal-Gymnasium  (verbunden  mit  Gymnasium),



Brandenburg,

Breslau:  Real-Gymnasium  zum  heiligen  Geist  (verbunden
  mit  Gymnasium),
Real-Gymnasium  am  Zwinger,

Bromberg,

Charlottenburg,

Cöln:  Real-Gymnasium  in  der  Kreuzgasse  (verbunden
  mit  Städtischem  Gymnasiun),

Crefeld,

Danzig:  Johannisschule,
Dortmund,  ·
Düsseldorf:  Real-Gymnasium  (verbunden  mil
Städtischem  Gymnasium),
Duisburg,
Elberfeld,
Erfurt,
Essen,  »  ·
Flensburg:  Real-Gymnasium  (verbunden  mit
Gymnasium),
Frankfurt  a.  Main:  Mursterschule,
Wöhler-Real-Gymnauium,
Franksurt  a.  d.  Oder,  ·
Goslar:  Real-Gymnasium  (verbunden  mit  Gymnasium),


Groß-Lichterfelde:  Haupt-Kadettenanstalt,
Grünberg,  «
Hagen  i.  Westfalen:  Real-Gymnasium  (verbunden
mit  Gymnasium),
Halberstadt,  ·  ·
Hannover:  Real-Gymnasium,
3  Leibnizschule  (Real-Gymnasium,  verbunden
  mit  Gymnasium),
Harburg:  Real-Gymnasium  (verbunden  mitl  Realschule),
        <pb n="286" />
        176

Hildesheim:  Andreas-Real-Gymnasium  (verbunden
mit  Realschule),

Insterburg:  Real-Gymnasium  (verbunden  mit
Gymnasium),

Iserlohn:  Real-Gymnasium  (verbunden  mit
ealschule)

Kassel

Kiel:

nr  Gnnnain  (verbunden  mit  Ober-Real-Koblenz,

Königsberg  i.  Ostpreußen:  Städtisches  Real-Gymnasium,


Kolberg:  Real-Gymnasium  (verbunden  mit  Gymnasium),

Landeshut,
Leer:  Real-Gymnasium  (verbunden  mit  Gymnasium),


Lippstadt:  Real-Gymnasium  (verbunden  mit  Realule),


Real-Gymnasium  mit
Gymnasium),
Magdeburg:  Real-Gymnasium,
Real-Gymnasium  (verbunden  mit  Ober-Realschule
  —  Guericke-Schule  —),
Münster  i.  Westfalen,
eisse,
Nordhausen  a.  Harz:  Real-Gymnasium  (verbunden
mit  Gymnasium),
Oberhausen,  1)

Osnabrück:  Real-Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Lüneburg:

  (verbunden

ule),
Osterode  i.  Hannover,
Perleberg,
Potsdam,
Ouakenbrück,
Reichenbach  i.  Schlesien:  Wilhelmsschule,

Remscheid:  Real-Gymnasium  (verbunden  mit
Realschule),

Rendsburg:  Real-Gymnasium  (verbunden  mit
ymnasium),

Ruhrort,

Schaldke,

Siegen,

Stettin:  Friedrich-Wilhelmsschule,
Schiller-Real-Gymnasium,

Stralsund,

Tarnowitz,

Thorn:  Real-Gymnasium  (verbunden  mit  Gymnasium),


Tilsit,

1)  Mit  rückwirkender  Kraft  für  den  Oslertermin  1902.

A.  b.  Real--Gymnasien.

Real-Gymnasium  (verbunden  mit  Kaiser
Wilhelms-Gymnasium),

mit  Realschule).

Trier:

Wiesbaden,  !•½1½•
Witten:  Real-Gymnasiumt

II.  Königreich  Bayern.

Augsburg,

München:  Real-Gymnasium,

Kadettenkorps,

Nürnberg,

Würzburg.

III.  Königreich  Sachsen.

Annaberg,

Borna,

Chemnitz,

Döbeln:  Real-Gymnasium  (verbunden  mit  höherer

Landwirthschaftsschule),

Dresden:  Annen-Real-Gymnasium,
Dreikönigsschule  (Real-Gymnasium),
Kadettenkorps,

Freiberg,

Leipzig,

Plauen  i.  Voigtlande:  Real-Gymnasium  (verbunden

mit  Realschule),

Zittau:  Real-Gymnasium  (verbunden  mit  Handels-Abtheilung),


Zwickau.
IV.  Königreich  Württemberg.
Gmünd,
Stuttgarl,
Ulm.
V.  Großherzogthum  Baden.
Baden:  Real-Gymnasium  (verbunden  mit  Ober-Realschule),

Ettenheim,
Karlsruhe,
Mannheim.
VI.  Großherzogthum  Hessen.
Darmstadt,

Gießen:  Real-Gymnasiumtverbundenmit  Realschule),
Mainz:  Real-Gymnasium  (verbunden  mit  Ober-Realschulek.


VII.  Großherzogthum  Mecklenburg-Schwerin.

Bützo
Qäfte,  Real-Gymnasium  (verbunden  mit  Realschule),)


?)  Am  Real-Gymnasium  beginnt  der  Unterricht  im  Latein  erst  mil  der  Ouarta.
:)  Der  Unterricht  im  Latein  beginnt  erst  mit  der  Untertertia.
        <pb n="287" />
        G4A.  e.  Ober-Nealschulen.

Ludwigslust,
Malchin,
Rostock:  Real-Gymnasium  (verbunden  mit  Gymnasium),

Schwerin.
VIII.  Großherzogthum  Sachsen.
Eisenach,
Weimar
IX.  Herzogthum  Braunschweig.
Braunschweig.

X.  Herzogthum  Sachsen-Meiningen.
Meiningen,
Saalfeld.
XI.  Herzogthum  Sachsen-Alteuburg.
Altenburg:  Ernst-Real-Gymnasium  (verbunden  mit
Realschule).

|

177

Xll.  Herzogthum  Sachsen-Coburg  und  Gotha.

Gotha:  Realklassen  des  Gymnasiums.
XlllI.  Herzogthum  Auyhalt.
Bernburg:  gorls-ralecoymmasiun,
Dessau:  Friedrich  )
XIV.  Fürstenthum  nanz  jüngerer  Linic.
Gera.
XV.  Freie  und  Hansestadt  Lübeck.

Lübeck:  Real-Gymnasium  des  Catharineums.

XVI.  Freie  Hanfestadt  Bremen.
Vegesack.

XVII.  Freie  und  Hausestadt  Hamburg.
Hamburg:  Real-Gymnasium  des  Johanneums.))

 

c.  Gber-Kealschulen.

I.  Königreich  Preußen.
Nachen:  dber  Ralschule  mit  Fachklassen,
1Barmen-Wupperfeld,
Berlin:  4  Finkorichs-Werdersche  Ober-Realschule,
Bochum  1  Luisenstädtische  Ober-Realschule,
o

Bonn:  Opber-Realschule  (verbundenmit  Städtischem
Gymnasium),
1  Breslau,

1Charlottenburg,
Coͤln,
Crefeld,

Danzig:  Ober-Realschule  zu  St.  Petri,

Dũren:  Ober-Realschule  (verbunden  mit  Real- 



Progymnasium),
1Düsseldorf,
1Elberfeld,
1  Elbing,  ?
Essen,
Flensburg:  1Ober-Realschule  (mit  wahlfreiem

Unterricht  in  der  Handelswissenschaft

  —  verbunden  mit  Landwirthschaftsschule

  —),

Frankfurt  a.  Main:  1  Klinger-Ober-Realschule,

1  Gleiwitz,

1  Graudenz,

Halberstadt,

Halle  a.  d.  Saale:  1Ober-Realschule,
Ober  =  Realschule  bei  den
Franckeschen  Stiftungen,

Hanau,

4  Hannover,
Kiel:  1#Ober-Realschule  Realymnasium),

Königsberg  i.  Ostpreußen:  4  (Ober-Real-Magdeburg:
  1  Gruericke-Schule  (verbunden  mit  Real-Gymnasium),


(verbunden  mit

Marburg
Mänchen  -Gladbach,
Posen:  1Berger-Ober-Realschule  (verbunden  mit
Gymnasium),
Rheydt:  1#Ober-Realschule  (verbunden  mit  Progymnasium),

1Saarbrücken,
1  Weißenfels,
1Wiesbaden.

II.  Königreich  Württemberg.

Cannstatt:  1  Realanstalt,

Eßlingen:  1  Realanstalt,

Hall:  1#  Realanstalt,

Heilbronn:  1  Realanstalt,

Reutlingen:  #  Realanstalt,

Stuttgart:  1  Friedrich  Eugens-Realschule,

1  Wilhelms-Realschulc,

Ulm:  1Realanstalt.

1)  Der  Unterricht  im  Latein  beginnt  erst  mit  der  Unterterlia.

2!)  Mit  rückwirkender  Kraft  für  den  stertermin  1902.
        <pb n="288" />
        178  Be.  a.  Progymnasien.

III.  Großherzogthum  Baden.

Baden:  1Ober-Realschule  (verbunden  mit  Real-Gyumnasium),

Freiburg,
1  Heidelberg,
Karlsruhe,
Konstanz,
1Mannheim,
1  Pforzheim.
IV.  Großherzogthum  Hessen.
1  Darmstadt,)
Mainz:  1Ober-Realschule  (verbunden  mit  Real-Gymnasium),#)2)


Offenbach  a.  Main:  1Ober-Realschule  (verbunden
mit  Gymnasium),#)
V.  Großherzogthum  Oldenburg.
1  Oldenburg.

B.  b.  Real-Progymnasien.  —

VI.  Herzogthum  Braunschweig.
1  Braunschweig.

VII.  Herzogthum  Sachsen-Coburg  und  Gotha.
Coburg:  1Ober-Realschule  (Ernestinum).

VIII.  Freie  Hansestadt  Bremen.
Bremen:  #  Handelsschule  (Ober-Realschule).

IX.  Freie  und  Hansestadt  Hamburg.
Hamburg:  1  Ober-Realschule  vor  dem  Holstenthore.

X.  Elsaß-Lothringen.

M
Mh,  sen  i.  S,hab:  #l  (Gewerbe-1

  Straßburg  ie.  Schuu,

B.  Lehranstalten,  bei  welchen  der  einjährige,  erfolgreiche  Besuch  der  ersten  (obersten)  Klasse  zur
Darlegung  der  Befähigung  näöthig  ist.

a.  Drogymnasien.

I.  Königreich  Württemberg.

Oehringen:  *Lyzeum.
II.  Großherzogthum  Baden.

Donaueschingen,
Durlach:  Progymnasium  (verbunden  mit
Abtheilung).

Real-III.

  Großherzogthum  Hessen.  3)
Alzey:  Progymnasium  (verbunden  mit  Realschule),
Bingen:  Progymnasium  (verbunden  mit  Realschule),
Dieburg:  Progymnasial-Abtheilung  der  höheren
Bürgerschule  (verbunden  mit  Reelule).

IV.  Herzogthum  Sachsen-Coburg  und  Gotha.
Ohrdruf:  Progymnasium  (verbunden  mit  Realschule).

b.  Keal-Progymnasien.

I.  Königreich  Württemberg.
Böblingen:  Real-Lyzeum,
Calw:  Real-Lyzeum,
Geislingen:  Real-Lyzeum,
Heilbronn:  Realklassen  des  Gymnasiums,
Nürtingen:  Real-Lyzeum.

II.  Großherzogthum  Baden.

Lörrach:  Real-Progymnasium  (verbunden  mit  Gymnasium),

Weinheim.

III.  Großherzogthum  Meckleuburg-Schwerin.
Ribnitz.

IV.  Großherzogthum  Meckleuburg-Strelitz.
Schönberg:  Realschule.

V.  Fürstenthum  Schwarzburg-Rudolstadt.
Frankenhausen.

VI.  Fürsteuthum  Reuß  älterer  Linie.
Greiz:  Real-Abtheilung  des  Gymnasiums.

1)  Solche  Schüler,  welche  zu  ihrem  kindicgen  Berufe  des  auf  einer  besgnderen  Prũfung  beruhenden  Ausweises
der  Reife  für  die  Obersekunda  einer  neunslufigen  ehranstalt  bedürfen,  haben  der  sakultativen  Abschlußprüfung  zu
aucheir  für  welche  die  hessische  Prüfungsordnung  vom  15.  Dezember  1899  benz  &amp;amp;  2  ist.
-  1  rückwirkender  Kraft  jür  den  Ostertermin  1902.

“  Schüler,  welche  im  Interesse  ihres  künftigen  Berufs  mit  dem  Abschlusse  des  sechsten  Jahrganges  (der
Uutersetunda  oder  vor  Absolvirung  des  siebenten  (der  Obersekunda)  die  Anstalt  verlassen  und  sich  den  Berechligungsschein
zum  einjährig-freiwilligen  Dienste  erwerben  wollen,  haben  sich  der  fakultativen  Abschlußprüfung  zu  unterziehen,  für  welche
die  hessische  Prüfungsordnung  vom  lb.  Dezember  15899  maßgebend  ist.
        <pb n="289" />
        R.  e.  Realschulen.

VII.  Fürstenthum  Schaumburg-Lippe.
Bückeburg:  Real-Progymnasium  (verbunden  mit
Gymnasium  und  Lehrer-Seminar).

C.  a.  Progymnasien.

179

VIII.  Freie  Hausestadt  Bremen.

Bremerhaven:  Realschule  (verbunden  mil  Gymnasium).


c.  Kealschulen.

I.  Königreich  Württemberg.

Aalen:  1  Realanstalt,
Biberach:  1  Realanstalt,
Göppingen:  1  Realanstalt,
Keibenheim,  1Realanstalt,
udwigsburg:  TRealanstalt,
Ravensburg:  1  Realanstalt,
Rottweil:  1#Realanstalt,
Tübingen:  1Realanstalt.

II.  Großherzogthum  Baden.

1Bruchsal,
1Karlsruhe.
—

III.  Großherzogthum  Hessen.)  "

1  Alsfeld,

Alzey:  #  Realschule  (verbunden  mit  Progymnasium),

Bingen:  1  Realschule  (verbunden  mit  Progymnasium),


1Butzbach,

Dieburg:  1#Realschul-Abtheilung  der  höheren
“7  (verbunden  mit  Promnasium),

Friedberg:  1e  Kealschule  (verbunden  mit  Gymnasium),

4  Gernsheim,  ·

Gießen  fRealfchiule  (verbunden  mit  Real-Gym-Groß-Umstadt:
  safun  (verbunden  mit  Landwirthschaftsschule),


1Hep  enbeinm  a.  d.  Bergstraße,
1Michelstadt,
1  Oppenheim,

1  Wimpfen  am  Berg,
Worms:  1Realschule  (verbunden  mit  Gymnasiun).
IV.  Großherzogthum  Meckleuburg-Strelitz.
Neustrelitz.
V.  Freie  Hansestadt  Bremen.

Bremen:  Realschule  in  der  Altstadt,)
1#  Realschule  beim  Doventhor.

C.  Lehranstalten,  bei  welchen  das  Bestehen  der  Neife-(Schluß-)  prüfung  zur  Darlegung  der
Befähigung  gefordert  wird.

a.  Progymnasien.

I.  Königreich  Preußen.

Altena,

Andernach,

Berent,
*  Bocholt,

Boppard,

*  Borbeck,
*  Cöln-Ehrenfeld,5)

Dirschau:  Ens  (verbunden  mit  Realule),



Dorsten,

*  Duderstadt,

Eschwege:  Progymnasium  (verbunden  mit  Realule),


Eschweiler:  Progymnasium  (verbunden  mit  Real-Progymnasium),


Eupen,

Euski  irchen,

Forst  i.  d.  Lausitz:  Propumnasium  (verbunden  mit
Real-Progymnasium),

1)  Solche  Schüler,  welche  im  Inleresse  ihres  künstigen  Berufs  mit  dem  Abschlusse  des  sechsten  Jahrganges  (der
Unlersekunda)  oder  vor  Absoloirung  des  slebenten  (der  Obersekunda)  die  Anstalt  verlassen  und  sich  den  Berechiigungsscheine
zum  mi  freiwilligen  Dienste  erwerben  wollen,  haben  sich  der  fakultativen  Abschlußprüfung  zu  unterziehen,  für  welche  die

u

hessische  Prũ

agsordnung  vom  15.  Dezember  1899  maßgebend  ist.

z  die  aus  der  vormaligen  Privat-Realschule  von  C.  W.  Debbe  zu  Bremen  in  die  Realschule  in  der  Altstadt

#ent
che  Schule  bisher  geltenden  sstimmungen  erforderlich.
)  Mit  rückwirkender  Kraft  für  den

stertermin  1902.

über  cgandhe  und  in  einer  besonderen  Abtheilung  der  letzteren  Unterricht  geniebenden  Schüler  ist  zur  Erlangung  des
—2  für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst  das  Bestehen  der  Entlassungsprüfung  nach  den  für  die

30°“
        <pb n="290" />
        180  C.  b.  Progymnasien.

Frankenstei,
enthin,
*  Grevenbroich,
*  Hattingen,
*  Hörde,
*  Hofgeismar,
Jülich,
Kalk,
Kempen  i.  Posen,
*  Lauenburg  i.  Pommern,
Limburg  a.  d.  Lahn:  Progymnasium  (verbunden
mit  Real-Progymnasium),

Linz,
Löbau  i.  Westpreußen,
5

Lötzen,
Lüdenscheid:  '  Progymnasium  (verbunden  mit  Realule


Malmedy,

Myslowitz,)

Neumark  i.  Westpreußen,

Neumünster:  Progymnasium  (verbunden  mit  Nealschuleh,


*  Neunkirchen  (Reg.-Bez.  Trier,  Kreis  Ottweiler),

*  Nienburg,

*  Northeim,
Oberlahnstein:  Progymnasium  (verbunden  mit
Real-Progymnasium),))
*  Pasewalk,
Preußisch-Friedland,
Rathenow:  Progymnasium  (verbunden  mit  Realule),

Rheinbach,
Rheydt:  Progymnasium  (verbunden  mit  Ober-Realschule),

Rietberg,
St.  Wendel,
*Schlawe,
Schwelm:  Progymnasium  (verbunden  mit  Realschule),

Schwerte,
Schwetz,
*  Sprottau,
*Steele,
*Striegau,
Tremessen,
Viersen:  Progymnasium  (verbunden  mit  Real-Progymnasium),

*  Wattenscheid,
Wipperfürth,

Zehlendorf  bei  Berlin.

11  Mit  rückwirkender  Kraft  für  den  Ostertermin  1902.

II.  Knigreich  Bayern.
Bergzabern,
Dinkelsbühl,
Donauwörth,
Dürkheim,
Edenkoben,
Frankenthal,
Lermereheein,
Grünstad
Kichheankbolanden,
Kitzingen,
Kusel,
Lohr,
Memmingen,
Neustadt  a.  d.  Aisch,
Nördlingen,
Oettingen,
Pirmasens,
Rothenburg  o.  d.  Tauber,
St.  Ingbert,
Schäftlarn,
Schwabach,
Uffenheim,
Weißenburg  am  Sand,
Windsbach,
Windsheim,
Wunsiedel.

III.  Königreich  Württemberg.

*Gemeinde-Lateinschule  (Progymnasial-Abtheilung
  und  14  Realschul-Abtheilung).


Kornthal:

IV.  Herzogthmm  Braunschweig.

Gandersheim:  Progymnasium  nebst  Real-Abtheilung.


V.  Freie  und  Hansestadt  Hamburg.

Bergedorf:  Progymnasial-Abtheilung  der  Hansaschule
  (verbunden  mit  Realschule),
Progymnaßial.  Abtheilung  der  höheren

Staatsschule  (verbunden  mit  Realschule.


Cuxhaven:

VI.  Elsaß-Lothringen.
Bischweiler,
Oberehnheim,
Thann.
        <pb n="291" />
        C.  b.  Real-Proghmnasien.

b.  Keal--Progymnasien.

I.  Königreich  Preußen.  "
Biedenkopf,
Düren:  Real-Progymnasium  (verbunden  mit  Ober-Realschule),


Eilenburg,

Einbeck.

Eschweiler:  Real--Progymnasium  (verbunden  mit
Progymnasium),

Forst  i.  d.  Lausitz:  Real-Progymnasium  (verbunden
mit  Progymabsum),

Görkitz,

Hameln:  Real-Progymnasium  (verbunden  mit

Gymnasium),
Höchst  a.  Main:  Real-Progymnasium  (verbunden
mit  Gymnasium),
Langenberg,
Langensalza,  -
Limburg  a.  d.  Lahn:  Real-Progymnasium  (verbunden
  mit  Progymnasium),

Luckenwalde,  "

Nauen,

Neuwied:  Real-Progymnasium  (verbunden  mit
Gymnasium),

Oberlahnstein:  Real-Progymnasium  (verbunden  mit
Progymnasium),

Papenburg,

Ratibor,

Spremberg,

Stargard  i.  Pommern,

Swinemünde,

C.  c.  Realschulen.  181

Uelzen,

Viersen:  Real-Progymnasium  (verbunden  mit  Prozymnasium),


Wesel:  Real-Progymnasium  (verbunden  mit  Gymnasium),


Wolgast,

Wollin,

Wriezen.

II.  Großherzogthum  Baden.
Durlach:  Real-Abtheilung  des  Progymnasiums,
Buech  heilung  Progymnasium

III.  Großherzogehum  Meckleuburg-Schwerin.

Grabow,

Parchim:  Real-Progymnasium  (verbunden  mit
Gymnasium).

IV.  Herzogthum  Anhalt.
Zerbst:  Realklassen  des  Gymnasiums.

V.  Fürsteuthum  Schwarzburg-Rudolstadt.
Rudolstadt:  Realklassen  des  Gymnasiums.

VI.  Fürsteuthum  Waldeck.
Nrolsen.

C.  Kealschulen.

I.  Königreich  Preußen.  !
1#Allenstein,
Altona:  Realschulelverbunden  mit  Real-Gy  sium)
Altona  —  Ottensen:  1Realschule  (mit  wahlfreiem
Unterricht  in  der  Handelswissenschafh,
  |
Arnswalde,  #
Barmen:  1  Realschule  (verbunden  mit  Real-Gymnasium),

1Realschule,
Berlin:  1  Erste  Realschule,
1Zweite  Realschule,
1  Dritte  Realschule,
Vierte  Realschule,
1#  Fünfte  Realschule,
1Sechste  Realschule,
1Siebente  Realschule,

!1)  Mit  rückwirkender  Kraft  für  den  Ostertermin  1902.

Berlin:  1Achte  Realschule,
1  Neunte  Realschule,
1#  Zehnte  Realschule,
1  Elfte  Realschule,
1  Zwölfte  Realschule,

1Biebrich,
1ielefeld,
1Bitterfeld,
Blankenese,

 

Breslau:  1  Erste  evangelische  Realschule,
1  Zweite  evangelische  Realschule,
4  Katholische  Realschule,
1  Buxtehude,
1#Celle,
Cöln:  Realschule,
Handelsschule  (+#Nealschule),
        <pb n="292" />
        182
Delitzsch:  #  Nealschule  mit  gymnasialem  Nebenkurfus
  in  den  drei  unteren  Klassen,

Diez,
Dirschau:  #  Realschule  (verbunden  mit  Progym-Dortmund:

  “es  (Realschule),
Dülken,
1Düsseldorf,
1Eisleben,
D  Elberfel,
1  Elmshorn
Emden:  Kaiser  Friedrichs-Schule,
u

Erfurt  4
Peshe

nasium),
Frankfurt  a.  Main:  1e  Nealschule  der  israelitischen
Religionsgesellschaft,
1Realschule  der  israelitischen
Gemeinde,
#dlerflychtschule,
1  Liebig-Realschule,
1Selektenschule,.
4  Freiburg  i.  Schlesien,

1  Realschule  (verbunden  mit  Progym-=Fardeiegen:

  1Realschule  mit  progymnasialen  Neben- 



abtheilungen  in  den  drei  unteren
Klassen,
1  Geestemünde,
1Geisenheim,
1  Gevelsberg,
1  „Gorlid.8
1  Götting
Ereisswald:  1#Realschule  (verbunden  mit  Gymnasium),

1Groß-Lichterfelde,
Guben:  1  Realschule  (verbunden  mit  Gymnasium),
Gumbinnen,

1  Hagen  i.  Westfalen,
Hannover:  1Erste  Realschule,
1  Zweite  Realschule,
Harburg:  1#  Realschule  (verbunden  mit  Real-Gymnasium),

w

Deching
Hersoe“  1Realschule  (verbunden  mit  Landwirthis


schaftsschule),
Hildesheim:  1  Realschule  (verbunden  mit  dem
Andreas-Real-Gymnasium),
Homburg  v.  d.  Höhe:  1Realschule  (verbunden  mit
Gymnasium),

Mit  rückwirkender  Kraft  für  den  Ostertermin  1902.

C0.  c.  Realschulen.  —

Iserlohn:  1Realschule  (verbunden  mit  Realymnasium),

p
1  Kassel,
1  Kattowitz,)
Kiel,

Königsberg  i.  Ostpreußen:  1Erste  Realschule,)
1#  Zweite  Realschule,)

!8.  1  Realschule  im  Löbenicht,

Königshütte:  #  Realschule,  (verbunden  mit  cht,
nasium),#)

Köpenick,

1  Kottbus,

1Kreuz

nach,

Hoslen  #  Realschule  mit  wahlfreiem  Lateinunterricht
  in  den  Klassen  Sexta,  Quinta.
und  Ouarta,

1  Kulm,

Landsberg  a.  d.  Warthe:  t  Reashule  (verbunden
t  Gymnasium),
ner#  #von  Conradi'sche  Erzieungzanstal,
enne
Liegnitz:  1  Wilhelmsschule,

Lippstadt:  #  Realschule  (verbunden  mit  Realomnasium),

Löwenberg,
1Lübben,
Lüdenscheid:  1#  Realschule  (verbunden  mit  Progymnasium),

1Magdeburg,
1  Marne,)
1  Meiderich,
1  Mühlhausen  i.  Thüringen,)
Mülheim  a.  d.  Ruhr:  1  Realschule  (verbunden  mit
Gymnasium),
1  Naumburg  a.  d.  Saale,
Neumünster:  1  Realschule  (verbunden  mit  Progymnasium),

1Oldesloe,

Oschersleben:  4  Realschule  mit  gymnasialem  Nebenkursus
  in  den  drei  unteren

Klassen,
Osnabrück:  1  Realschule  (verbunden  mit  Real-Gymnasium),

1Otterndorf,
Pankow,  #)
Peine,
1  Pillau,
1  Potsdam,
1  Quedlinburg,
        <pb n="293" />
        C.  e.  Realschulen.

Rathenow:  t  Raalschule  (verbunden  mit  Progym-)


nasium

Remscheid:  1  Nealschule“  (verbunden  mit  Real-Gymnasium),


#Riesenburg,

1Rixdorf,  )

Schnpent  uusen:  t  Nealschuile  (verbunden  mit  Gymasium),


Seehausen  in  der  Almar,  ¾
Schleswig:  1  Realschule  (verbunden  mit  Gymnasium),


1Schmalkalden,
Schönebeck:  #Realschule  mit  gymnasialem  Nebenkurses
  in  den  drei  unteren  Klassen,
Schöneberg  bei  Berlin:  Hohenzollernschule  (#Realule,
  verbunden  mit

Schwelm:  1Realschule  ww  r  Progymnasium),


Sobernheim,
Solingen:  1  Realschule  (verbunden  mit  Gymnasium),

tSendeburg,
1Steg

lit,

Step-  4  Realschule  (verbunden  mit  Gymnasium),
Fiegenhof,
TUnmn
Wanteber.  1  Realschule  (verbunden  mit  Gymnasium),


1  Wilhelmshaven,

Witten:  1#  Realschule  (verbunden  mit  Realgym--nasium),!)



1Wittenberge.

II.  Königreich  Bayern.

1Amberg,
Ansbach,
1  Aschaffenburg,

Augsburg  Kreisrealschule,
18amberga,.

Birn,  1  Kreisrealschule,
1inkelsbühl,
1Eichstätt,
1  Erlangen,
Freising,

ürt

Gungenhausen,

 

o.
1Ingolstadt.
Kaiserslautern:  1  Kreisrealschule,
1  Kaufbeuren,

Mit  rückwirkender  Kraft  für  den  Ostertermin  1902.
rogymnasialklassen  verbunden,  welche  den  Klassen  Sexta,  Ouinta  und  Ouarta  der  Gym-2)

  Mit  diesen  Schulen  sind
nafien  entsprechen.

183

1#Kempten,
1Kissingen,
TKitzingen,

-  Ludwigshafen  a.  Rhein,

 

1Memmingen,

München:  1#  Ludwigs-Kreisrealschule,
1  Luitpold-Kreisrealschule,
1Maria-Theresia-Kreisrealschule,

Neuburg  a.  d.  Donau,
1#  Neumarkt  i.  d.  Oberpfalz,
1  Neustadt  a.  d.  Haardt,
Neu-Ulm,
Nördlingen,
Nürnberg:  1  Kreisrealschule,
Passau:  kallchule,
#1Pirmasens.
Re  ensburg:  1Kreisrealschule,
-  Nofenheim,
1  Rothenburg  o.  d.  Tauber,
1Schweinfurt,
1  Speyer,.
1Straubing,
1#Traunstein,
1  Wasserburg,
1  Weiden,
1  Weilheim,
#Weißenburg  am  Sand,
Würzburg:  Kreisrealschule,
1Wunsiedel,
1  Zweibrücken.

 

 

III.  Königreich  Sachsen.

Aue,  )

1  Auerbach,  )

Bautzen,

1Chemnitz,

1  Crimmitschau,

Dresden:  1Erste  Realschule  Gohannstadt),
1Zweite  Realschule,  )

 

Dresden  -Striesen:  1  Realschule  (Freimaurer=Institut),


1  Frankenberg,)

1Glauchau,)

Grimma,)
        <pb n="294" />
        184

1Großenhain,)
Leipzig:  1#Erste  Realschule,
1Zweite  Realschule,
1Dritte  Realschule,
·  Vierte  Realschule  (Lindenau),?)
1  Leisnig,))
+1  Löbau,!)
1Meerane,)
1Meißen,!)
1  Mittweida,
1  r  i.  Voigtlande,  )
1#schatz
46
Plauen  i.  Voigtlande:  1  Realschule  (verbunden  mit
Realgymnasium),
1Reichenbach  i.  Voigtlande,)
ochlitz,)
1Stollberg,)
1  Werdau.

IV.  Khnigreich  Württemberg.
Ebingen:  Realanstalt,
Freudenstad":  1  Realanstalt,
Kirchheim  unter  Teck:  1  Realanstalt,
Schwenningen:  1  Realanstalt.
Sindelfingen:  1  Realanstalt,
Tuttlingen:  1  Realanstalt.

V.  Großherzogthum  Baden.
1  Bretten,
1  Eberbach,
Emmendingen,
1  Eppingen,
1  Kehl,
1Kenzingen,
1Ladenburg,
1Müllheim,
1Offenburg,
4  Schopfheim,
4  Sinsheim,
1Ueberlingen,
Villingen,
1Waldshut,
1Wiesloch.

VI.  Großherzogthum  Mecklenburg-Schwerin.

 

Güstrow:  #  Realschule  (verbunden  mit  Real-Gymnasium),



1)  Mit  diesen
Gumnasien,  entsprechen.

C.  c.  Realschulen.

Rostock,
+Teterow
Wismar:  1Realschule  der  großen  Stadtschule.
VII.  Großherzogthum  Sachsen.
Apolda:  1  Wilhelm  und  Louis  Zimmermanns

Realschule,
1  Neustadt  a.  d.  Orla.

VIII.  Großherzogthum  Oldenburg.
1Oberstein-IJdar.
IX.  Herzogthum  Braunschweig.
1#Wolsenbüttel.
X.  Herzogthum  Sachsen-Meiningen.

1Pößneck,
1Sonneberg.

XI.  Herzogthum  Sachsen-Altenburg

 

##  Altenburg  (verbunden  mit  dem  Ernst-Realgymnasium).2)


Xll.  Herzogthum  Sachsen-Coburg  und  Getha.

i  Lothe.  ·
Ohcruf:fRealfchulesperbundenmtt  Progymnasium).


XIII.  Herzogthum  Auhalt.
Cöthen:  Friedrichs--Realschule.

XIV.  Fursteuthum  Schwarzburg-Sondershansen.

Arnstadt:  tReghhue  (verbunden  mit  Handels-Abtheilung),

1  Sondershausen.

XV.  Fürstenthum  Waldeck.
1Nieder-Wildungen.

XVI.  Fürsteuthum  Lippe.
Delmold:  1  Realschule  (verbunden  mit  Gymnasium
Leopoldinum),
I  1Salzuflen.

Schulen  sind  Progymnasialklassen  verbunden,  welche  den  Klassen  Sexta,  Luinta  und  Quarta  der

s)  Mit  rückwirkender  Krast  für  den  Ostertermin  1902.
4)  Verbunden  mit  Real-  Gymnasiaiklassen,  zu  denen  der  obligatorische  Latein  unterricht  mit  Klasse  4  beginnt.
        <pb n="295" />
        C.  d.  Oessentliche  Schullehrer-Seminare.

XVII.  Freie  und  Hanfestadt  Lübeck.
Lübeck.

XVIII.  Freie  und  Hausestadt  Hamburg.
Bergedorf:  #  Realschul-Abtheilung  der  Hansaschule
(verbunden  mit  Progymnasium),

Cuxhaven:  1  Realschul-Abtheilung  der  höheren
Staatsschule  (verbunden  mit  Proaymnasium),

Hamburg:  Realschule  in  Eilbeck,

Realschule  in  Eimsbüttel,
1Realschule  vor  dem  #beckerhor,
1Realschule  in  St.  Paul

1  Realschule  auf  der  hhlenhors.

 

 

 

185

XIX.  Elsaß-Lothriugen.

1Barr,
Buchsweiler:  #  Real-Abtheilung  des  Gymnasiums,
Colmar:  Real-Abtheilung  des  Lyzeums,

1Forbach
c  #Real-Abtheilung  des  Gymnasiums,

i
1Rappoltsweiler,
Saargemünd:  1Real-Abtheilung  des
nasiums,

Straßburg  i.  Elsaß:  Realschule  bei
hann.

Gym-St.

  Jo-4.

  Gesfenlliche  Schullekhrer,  Seminare.

I.  Königreich  Preußen.

Alfeld:  Evangelisches  Seminar,

Altdöbern:  Evangelisches  Seminar,

Angerburg:  Evangelisches  Seminar,

Aurich:  Evangelisches  Seminar,

Barby:  Enangelisches  Seminar,

Bederkesa:  Evangelisches  Seminar,

Berent:  Katholisches  Seminar,

Berlin:  Evangellisches  Seminar  für  Stadischullehrer.


Boppard:  Kat  olisches  Seminar,
Braunsberg:  Katholisches  Seminar,
Breslau:  Katholisches  Seminar,
Brieg:  Envangelisches  Seminar,
Bromberg:  Epvangelisches  Seminar,
Brühl:  Katholisches  Seminar,
Büren:  Katholisches  Seminar,
Bütow:  Evangelisches  Seminar,
Bunzlau:  Evangelisches  Seminar,
Cornelimünster:  Katholisches  Seminar,
Delitzsch:  Evangelisches  Seminar,
Dillenburg:  Paritätisches  Lehrer-Seminar,
Dramburg:  Evangelisches  Seminar,
Drossen:  Evangelisches  Seminar,
Eckernförde:  Evangelisches  Seminar,
Eisleben:  Evangelisches  Seminar,
Elsterwerda:  Envangelisches  Seminar,
Elten:  Katholisches  Seminar,
Erfurt:  Evangelisches  Seminar,
Exin:  Katholisches  Seminar,
Franzburg:  Evangelisches  Seminar,
Friedeberg  i.  d.  Neumark:  Enangelisches  Seminar,
Fulda:  Katholisches  Seminar,
Genthin:  Evangelisches  Seminar,
Graudenz:  Katholisches  Seminar,

Gütersloh:  Envangelisches  Seminar,
Katholisches  Seminar,
Evangelisches  Seminar,
Evangelisches  Seminar,
Evangelisches  Seminar,

Katholisches  Seminar,
Evangelisches  Seminar,
:  Enyangelisches  Seminar,
:  Katholisches  Seminar,
Evangelisches  Seminar,
Evangelisches  Seminar,
:  Evangelisches  S#e#inar,.
Karalene:  Evangelisches  Semin
Kempen  (Regierungsbezirk  Düsselvoefr  Katholisches

eminar,

Königsberg  i.  d.  Neumark:  Evangelisches  Seminar,
Köpenick:  Evangelisches  Seminar,
Köslin:  Evangelisches  Seminar,
Koschmin:  Envangelisches  Seminar,
Kreuzburg:  Enangelisches  Seminar,
Kyritz:  Ceongeluces  Seminar,
Liebenthal:  Katholisches  Seminar,
Liegnitz:  Evangelisches  Seminar,
Linnich:  Katholisches  Seminar,
Löbau:  Enangelisches  Seminar,
Lüneburg:  Evangelisches  Seminar,
Marienburg  i.  Westpreußen:  Evangelisches  Seminar,
Mettmann:  Epvangelisches  Seminar,
Moers:  Evangelisches  Seminar,
Montabaur:  Paritätisches  Lehrer-Seminar,
Mühlhausen  i.  Thüringen:  Evangelisches  Seminar,
Münsterberg:  Evangelisches  Seminar,
Münstermaifeld:  Katholisches  Seminar,
Neu-Ruppin:  Epvangelisches  Seminar,
Neuwied:  Evangelisches  Seminar,
Neuzelle:  Evangelisches  Seminar,
        <pb n="296" />
        186

Northeim:  Evangelisches  Seminar,
Ober-Glogau:  Katholisches  Seminar,
Odenkirchen:  Katholisches  Seminar,

Dels:  Evangelisches  Seminar,
Oranienburg:  Evangelisches  Seminar,
Ortelsburg:  Evangelisches  Seminar,
Osnabrück:  Evangelisches  Seminar,
Osterburg:  Evangelisches  Seminar,
Osterode  i.  Ostpreußen:  Enangelisches  Seminar,
Ottweiler:  Evangelisches  Seminar,  «
Paradies:  Katholisches  Seminar,
Peiskretscham:  Katholisches  Seminar,
Petershagen:  Evangelisches  Seminar,
Pilchowitz:  Katholisches  Seminar,

Pölitz:  Evangelisches  Seminar,

Prenzlau:  Eovangelisches  Seminar,
Prerßisch-  -Eylau:  Epvangelisches  Seminar,
Preußisch-Friedland:  Evangelisches  Seminar.
Proskau:  Katholisches  Seminar,

Prüm:  Katholisches  Seminar,

Pyritz:  Evangelisches  Seminar,

Ragnit:  Evangelisches  Seminar,

Ratzeburg:  Evangelisches  Seminar,
Rawitsch:  Paritätisches  Seminar,

 

C.  d.  Oeffentliche  Schullehrer-Seminare.

I

l
Reichenbach  i.  d.  Ober-Lausitz:  Evangelisches  Seminar,

Rheydt:  Evangelisches  Seminar,
Rosenberg:  Katholisches  Seminar,
Rüthen:  Katholisches  Seminar,
Sagan:  Epangelisches  Seminar,
Schlüchtern:  Evangelisches  Seminar,
Segeberg:  Evangelisches  Seminar,
Siegburg:  Katholisches  Seminar,
Soest:  Evangelisches  Seminar,
Stade:  Evangelisches  Seminar,
Steinau  a.  d.  Oder:  Evangelisches  Seminar,
Tondern:  Evangelisches  Seminar,
Tuchel:  Katholisches  Seminar,
Uetersen:  Evangelisches  Seminar,
Usingen:  Paritätisches  Lehrer-Seminar,
Verden:  Evangelisches  Seminar,
Waldau:  Evangelisches  Seminar,
Warendorf:  Katholisches  Seminar,
Weißensels:  Evangelisches  Seminar,
Wittlich:  Katholisches  Seminar,
Wunstorf:  Evangelisches  Seminar,
Ziegenhals:  Katholisches  Seminar,

Zülz:  Katholisches  Seminar.
II.  Kömgreich  Bayern.
Altdorf:  Schullehrer-Seminar,

Amberg:  Lehrerbildungsanstalt,

Bamberg:  Schullehrer-Seminar,
Bayrenuth:  Lehrerbildungsanstalt,
Eichstätt:  Lehrerbildungsanstalt,

 

Freising:  Schullehrer-Seminar,
Kaiserslautern:  Lehrerbildungsanstalt,
Lauingen:  Schullehrer-Seminar,
Schwabach:  Schullehrer-Seminar,
Speyer:  Lehrerbildungsanstalt,
Straubing:  Stut
Würzburg:  Schullehrer-Seminar

III.  Kbnigreich  Sachsen.

Annaberg:  Königliches  Seminar,

Auerbach:  Königliches  Seminar,

Bautzen:  Landständisches  evangelisches  Seminar,
Domstiftliches  katholisches  Seminar,

Borna:  Königliches  Seminar,

Dresden-Friedrichstadt:  Königliches  Seminar,

Dresden-Neustadt:  Freiherrlich  v.  Fletcher'sches

Seminar,

Grimma:  Königliches  Seminar,

Löbau:  Königliches  Seminar,

Nossen:  Königliches  Seminar,

Oschatz:  Königliches  Seminar,

Pirna:  Königliches  Seminar,

Plauen  (bei  Dresden):  Königliches  Lehrer-Seminar,

Plauen  i.  Voigtlande:  Königliches  Seminar,

Rochlitz:  Königliches  Seminar,

Schneeberg:  Königliches  Seminar,

Waldenburg:  Fürstlich  Schönburg'sches  Seminar,

Zschopau:  Königliches  Seminar.

IV.  Königreich  Württemberg.

Eßlingen:  Evangelisches  Schullehrer-Seminar,
Gmünd:  Katholisches  Schullehrer-Seminar,
Künzelsau:  Evangelisches  Schullehrer-Seminar,
Nagold:  Evangelisches  Schullehrer-Seminar,
Nürtingen:  Evangelisches  Schullehrer-Seminar,
Saulgau:  Katholisches  Schullehrer-Seminar.

V.  Großherzogthum  Baden.

Ettlingen:  Großherzogliches  Lehrer-Seminar,

Karlsruhe:  Großherzogliches  Lehrer-Seminar  I,
Großherzogliches  Lehrer-Seminar  II,

Meersburg:  Großherzogliche  Lehrer-Bildungsanstall.

VI.  Großherzogthum  Hessen.
Alzey:  Großherzogliches  Söullehrer-Seminar,
Bensheim:  Großherzogliches  Schullehrer-Seminar,
Friedberg:  Großherzogliches  Schullehrer-Seminar.
VII.  Großherzogthum  Meckleuburg-Schwerin.
Neukloster:  Großherzogliches  Lehrer-Seminar.
        <pb n="297" />
        —  C.  d.  Oessentliche  Schullehrer-Seminare.

VIII.  Erößherzogthum  Sachsen.

Eisenach:  Großherzogliches  S  *  3
Weimar:  Grohherzogliches  Schullehrer-Seminar

 

IX.  Großherzosthmn  Oldenburg.  I

Oldenburg:  Evangelisches  Schullehrer-Seminar.  6

X.  Herzegthum  Branuschwett.
Braunschweig:  Herzogliches  Lehrer-Seminar,
Wolfenbüttel:  Herzogliches  Lehrer-Seminar.
Xl.  Herzegthum  Sachsen-Meiningen.

Hildburghausen:  Herzogliches  Landes-Schullehrer-Seminar.



XllI.  Herzogthum  Sachsen-Altenburg.
Altenburg:  Herzogliches  Schullehrer-Seminar.  D

Xlll.  Herzogthum  Sachsen-Coburg  und  Gotha.
Coburg:  Herkocliches  Ernst  Albert-Schullehrer= 



eminar,
Gotha:  Herzog  Ernst-Seminar.  .

XIV.  Herzogthum  Anhalt.
Cöthen:  Herzogliches  Landes-Seminar.  "

XV.  Färstenthum  Schwarzburg-Sondershausen.
Sondershausen:  Fürstliches  Landes-Seminar.

XVI.  Fürstenthum  Schwarzburg=  Rudolstadt.
Rudolstadt:  Fürstlich  evangelisch-lutherisches  Landes-Seminar.


C.  e.  Andere  öffentliche  Lehranstalten.  —  187

XVII.  Fürstenthum  Reuß  ülterer  Linie.
Greiz:  Fürstliches  Schullehrer-Seminar.

XVIII.  Flisstentium  Reuß  jüngerer  Linie.
Schleiz:  Fürstliches  Seminar.

Fürsteuthum  Schaumburg-Lip#.

*  Fürstliches  Lehrer-Seminar  (verbunden
mit  Gymnasium  Adolphinum  und  Real-Progymnafimm).


XX.  Fü##steuthum  Lipye.
Detmold:  Fürstliches  Lehrer-Seminar.

XXI.  Freie  und  Hanfestadt  Lübeck.
Lübeck:  Schullehrer-Seminar.

XXll.  Freie  Hansestadt  Bremen.
Bremen:  Staatliches  Volks-Schullehrer-Seminar.

XXIlI.  Freie  und  Hausestadt  Hamburg.
Hamburg:  Staatliches  Lehrer-Seminar.

XXIV.  Elsaß-Lothriugen.  6

Colmar:  Lehrer-Seminar,

Metz:  Lehrer-Seminar,
Oberehnheim:  Lehrer-Seminar,
Pfalzburg:  Lehrer-Seminar,
Straßburg  i.  Elsaß:  Lehrer-Seminar.

e.  Kndere  öfoenlliche  Kekranstalten.

I.  Königreich  Preußen.  v!
Bitburg:
Brieg:
Cleve:
Dahme:
Eldena:
Flensburg:

       
 

1  (verbunden

mit

Heiligenbeil:  1

Herford:  „  hgts  schule  (verbunden  mit
ealschule),

Hildesheim:  Landwirthschaftsschule,

Liegnitz:  PLandwirthschaftsschule,

Lüdinghausen:  #Landwirthschaftsschule,

Marggrabowai.Ostpreußen:#Landwirthschaftsschule,
Marienburg  i.  Westpreußen:  1  Landwirthschaftsschule,
Samter:  1  Landwirthschaftsschule,

Schivelbein  i.  Pommern:  J  Landwirthschaftsschule,
Weilburg:  1  Landwirthschaftsschule.

II.  Königreich  Bayern.

Augsburg:  1  Industeieschule,
Kaiserslautern:  1  Industrieschule,
Lichtenhof:  #Kreislandwirthschaftsschule,
München:  1  Handelsschule,
1Industrieschule,

4  Handelsschule,

1  Industrieschule.

Nürmberg:
        <pb n="298" />
        188

III.  Königreich  Sachsen.  l

Chemnitz:  #Oeffentliche  Handels-Lehranstalt,
Döbeln:  #  Höhere  Landwirthschaftsschule  (verbunden
mit  Real-Gymnasium),

Dresden:  #Lefeenniche  Handels-  aehranstal  der
Dresdener  Kaufmannschaft  (höhere
Handelsschule),

Leipzig:  1#  Oeffentliche  Handels-Lehranstalt,

Zittau:  1  Handels-Abtheilung  des  Real-Gymnasiums.

IV.  Großherzogthum  Hessen.
Groß-Umstadt:  Landwirthschaftsschule  (verbunden
mit  Realschule).

—  —  Privat-Lehranstalten.

 

V.  Großherzogthum  Oldenburg.
Varel:  1  Landwirthschaftsschule.

VI.  Herzogthum  Braunschweig.

Helmstedt:  #Landwirthschaftliche  Schule  Marienberg
nebst  #  Real-Abtheilung.

VII.  Fürsteuthum  Schwarzburg-Sondershausen.
Arnstadt:  1  Handels-Abtheilung  der  Realschule.

VIII.  Elsaß-Lothringen.
Rufach:  1  Landwirthschaftsschule.

Privat-Lehranstalten.)

Königreich  Preußen.

Berlin:  4  Handelsschule  von  Paul  Lach,

Falkenberg  i.  d.  Mark:  Viktoria  =  Institut  von
Albert  Siebert,

Frankfurt  a.  Main:  1Ruoff-Hasselsches  Exziehungs-Institut
  von  Karl  Schwarz,

Friedrichsdorf  bei  Hombur  v.  d.  Höhe:  16Garnier'sche
  aeg  und  Enhepenge=Anstalt
  des  Dr.  Ludwig  Pröscholdt

Gaesdonck  (Rheinprovinz):  Privat-Unterrichts=  und
Spehungs-  Anstalt  unter  Leitung
des  Dr.  Joseph  Brunn,h)

Gnadenfrei:  ##  Höhere  Privat-Bürgerschule  unter
Leitung  des  Diakonus  G.  Lentz,

Godesberg  (Rheinprovinz):  Evangelisches  Pädagogium
  (Irealistische  und  progymnasiale
  Abtheilung)  von  Otto  Kühne,

Kemperhof  bei  Koblenz:  14  Katholische  Knaben-Unterrichts=
  und  Sisehunge-  Anstalt  des
Dr.  Christian  Joseph  Jonas,

Kosel  i.  Ober-Schlesien:  Höhere  Privat-Knabenschule

unter  Leitung  des  Vorstehers  G.
Schwarzkopf,

 

Bad  Lauterberg  i.  Harz:  1  Ahn'sche  Realschule,
öhere  Privat=  NKabenschule  des

r.  Paul  Bartels,
Niesky:  Pädagogium  unter  Leitung  des  Vorstehers
Prüiebrich  Drexler  (früher  Hermann

Bauer),!

Obercassel  bei  Bonn:  I  Unterrichts=  und  Eziehungs-Anstalt
  von  Ernst  Kalku

Osnabrück:  1  Nölle'sche  ansanh  des
Dr.  L.  Lindemann,

Ostrau  (früher  Ostrowo)  bei  Filehne:  Progymnasiale

und  realprogymnasiale  Abtheilung
*  Pädagogiums  des  Professors
r.  Marx  P.ersei  Siman  ach,

Paderborn:  mmGbsds  talt  Privat-Realschule)
von  Heinrich  Reismann,

Plötzensee  bei  Berlin:  Pädagogium  (Progymnasium)
des  evangelischen  Johannesstifts
unter  Leitung  des  Stiftsvorstehers
Pastors  W.  Philipps  und  des  Oberlehrers
  Theodor  Menzel,

Sachsa  a.  Harz:  1Lehr=  und  Erziehungs-Anstalt
(Privat-Realschule)  von  Wilbrand
Rhotert,

x)  Die  nachfolgenden  Anstalten  dürfen  Befähigungszeugnisse  nur  auf  Grund  des  Bestehens  einer  unter  Leitung  eines
Regierungs.  Kommissars  abgehaltenen  Entlassungsprüfung  ausstellen,  sofern  für  diese  Peüfung  #  die  Krüsungserdnung  von  der  Aufsichtsbehörde

  genehmigt  ist.  Befreiungen  von  der  mündlichen

Prükung  oder  einzelnen  Theilen  derselben  sind  unstatthaft.

1)  Die  Anstalt  ist  befsugt,  das  Besähigungszeuguiß  für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst  denjenigen  Schülern

der  Untersekunda  auszustellen,  welche

die  Entlassungsprüfung  unter  Vorsitz  eines  staatlichen  Kommissars  auf  Grund  der

Ordnung  der  Reifeprüfung  für  die  prenßischen  Progymnasien  vom  6.  Jannar  1892  beslanden  haben
4)  Die  Berechtigung  hat  vorläufig  nur  bis  zum  Michaelislermin  1902  einschllehltch  Geltung.
        <pb n="299" />
        St.  Goarshausen:  Erziehungs-Institut  (Institut
ofmann)  des  Dr.  Gustav  Müller
(früher  Karl  Harrach),
Progymnafiale  und  gu  Bürgerschul-Abtheilung
  des  Erziehungs-Instituts
des  Dr.  Franz  Knickenberg.

Telgte:

.  Königreich  Bahern.
Augsburg.  tlgemeine  Handels-Lehranstalt  von
Gustan“  Hoffmann  (früher  Johann
·  Stahlmann),)  «
Donneröberg  *2  rh  (Pfalz):  1Real=  und

ziehungs-Anstalt  unter  Leitung  des.

1  Ernst  Goebel  und  des  Gustao

oebel  (früher  Dr.  Ernst  Goebel),

Frankenthal  gwut-  #Real-Lehr-Institut  von

«  Valentin  Trautmann  und
Eugen  Wehrle,

Fürth:  6EJJ  Realschule  des  Dr.  Alfred

lchenfeld  (früher  Dr.  Moritz
Stern),
Marktbreit  a.  Main:  1I  Real=  und  Handelsschule

des  Joseph  Damm,
Nürnberg:  1#  Real=  und  Kandelg=  vepransalt  (Institut

  M.  Gombrich).=l.

  Königreich  Sachsen.

Dresden:  1  Privat-Realschule  mit  Pensionat  von
Oskar  Koldewey  (früher  Ernst
Böhme),“)  "
fReal-JnstitutvonG.Müller-Gelinek
(fruher  G.  Müller-Gelinek  und
r.  P.  Th.  Schumann,))
Nehle  der  Unterrichts=  und  Erziehungs-Anstalt
  des  Dr.  Ernst  Zeidl


fErziehungs  Anstalt  des  Dr.  Robert
Barth  (früher  Dr.  E.  J.  Barth),
t  Frivahschule  des  Dr.  Friedrich  Thomas

Pric  deealschule  von  Otto
Toller.i)

Leipzig:

1)  Die  Berechtigung  hat  vorläufig  nur  bis  zum

Privat-Lehranstalten.

 

Albert

Mi

189

IV.  Königreich  Württemberg.
Stuttgart:  #1#  Höhere  Handelsschule  unter  Lei#ung
des  Professors  Eugen  Bonhöffer,
1Realistische  Abtheilung  der  Privat-Lehranstalt
  des  Professors  Karl
Widmann  (des  Instituts  Rauscher).

V.  Großherzogthum  Baden.
Waldkirch:  1  Erziehungs-Anstalt  des  Dr.  Rudolph
Plähn.

VI.  Großherzogthum  Hessen.
Offenbach  a.  Main:  1  Goetheschule  des  Oberlehrers
  a.  D.  Ernst
Gerloff  (früher  Dr.  Pius
Sack).  )

VII.  Großherzogthum  Sachsen.

Jena:  Lehr-  und  Erziehungs-Anstalt  von  Ernst

——-  des  Dr.  Heinrich  Stoy.

Vlll.  Herzegthum  Braunschweig.
Braunschweig:  1  Privat-Lehranstalt  des  Dr.  Hermann

  Jahn,
Harzburg-Bad:  Privat-Lehranstalt  (progymnasiale)
s*  -  des  Lic.  Dr.  Kolbe-Seesen

  a.  Harz:  ne  unter  Leitung
des  Professors  Dr.  Emil

Philippson
Wolfenbüttel:  (Samson-Schul-  unter  Leitung  des
Dr.  Ludwig  Tachau.

IX.  Herzozthum  Sachsen-Meiningen.
Salzungen:  1  Privat-Realschule  von  Heinrich
Christian  Wehner.

X.  Herzogthum  Sachsen-Altenburg.

Gumperda  bei  Kahla:  1  Lateinlose  Abtheilung  der
Lehr=  und  Erziehungs-Anstalt  des
Professors  Dr.  Siegfried  Schaffner.

aelistermin  1902  nseblch  Geltung.

2)  Die  Berechtigung  ba  vorläufig  nur  bis  zum  Herbst  1902  einschließlich  Geltun

:)  Die  Berechtigung  hat  vorläufig  nur  bis  zum  Pr
4)  Die  Berechtigung  hat  vorläufig  nur  bis  zu  O
t)  Auf  diesen  Anstalten  ist  der  obligatorische  Unterri

 

 

 

üfungstermin  1904  Ws  Geltung.
stern  1909  einschließlich  G
cht  im  Latein  auf  die  drei  deltung  Kaassen  beschränkt.  —  Die  Berechtigung

  K  W  dier,  schen  Anstalt  hat  vorläufig  nur  bis  zum  Michaelistermin  1902  Wn  Geltung.
se  Berechtigung  hat  vorläufig  nur  bis  zum  Herbsttermin  1908  einschließlich  Gelt

26  rückwirkender  Kraft  bis  zum  Ostertermin  1901.

termin  1904  einschließlich  Geltung,

Die  Berechtigung  hat  Wss  hur  bis  zum  Prüfungs=
        <pb n="300" />
        190  Á  Lehranstalten  im  Auslande.  —  —

XI.  Herzogthmm  Anhalt.

Ballenstedt:  Progymnasiale  Abtheilung  (Privat-Progymnasium)
  und  1  Real-Abtheilung
  des  Privat-Instituts  des
Professors  Dr.  Otto  Wolterstorff.

XII.  Fürstenthum  Schwarzburg-Rudolstadt.

Keilhau:  1  Erziehungs-Anstalt  des  Professors  Dr.

Johannes  Barop.  »
xlll.Füksteatthaldeck.

Pädagogium  des  Dr.  Hermann  Karl

Gotthilf  Caspari  (Progymnasial-Abtheilung
  und  J  Realschul-Abtheilung

  mit  kaufmännischem  Rechnen
und  Unterricht  in  der  Buchführung).!1)
XIV.  Färsteuthum  Reuß  jüngerer  Linie.  "

Gera:  1  Amthor'sche  höhere  Privat-Handelsschule  1
unter  Leitung  des  Dr.  Friedrich
Claußen.

Pyrmont:

 

XV.  Freie  und  Haufestadt  Lübeck.
Lübeck:  1  Privat-Realschule  des  Dr.  G.  A.  Reimann.

XVI.  Freie  und  Haufestadt  Hamburg.

Hamburg:  1Schule  des  Dr.  T.  A.  Bieber,

1tiftungsschule  von  1815  unter  Leitung
des  Dr.  Oskar  Dränert,

1  Schule  des  Dr.  A.  Wichard  Lange,

1Schule  des  Dr.  Th.  Wahnschaff,

1Realschule  der  Talmud-Tora  unter
Leitung  des  Dr.  Joseph  Goldschmidt.

Realschule  des  unter  Leitung  des
Direktors  M.  Hennig  und  des
wissenschaftlichen  Lehrers  Karl  Harald
  von  Dameck  stehenden  Paulinums,
  Pensionat  des  Rauhen
Hauses.)

Lehranstalten  im  Auslande.

Brüssel
Constantinopel:
Karl  Schwatlo.5)

Berlin,  den  12.  Juni  1902.

1Real-Progymnasium  des  deutschen  Schulvereins  unter  Leitung  des  Dr.  Richard  Jahnke.)
1  Realschule  der  deutschen  und  schweizer  Schulgemeinde  unter  Leitung  des  Dr.  Hans

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Graf  v.  Posadowskoy.

2)  Mil  rückwirkender  Kraft  für  den  Ostertermin  1902.

4)  Die  Berechtigung  hat  vorläufig  nur  bis  zum  Michaelistermin  1902  einschließlich  Geltung.

)  Die  Anstalten  dürfen  Befähigungszeugnisse  nur  auf  Grund  des  Bestehens  einer  unter  Leitung  eines  Regierungs-Kommissars

  abgehaltenen  Entlassungsprüfung  ausstellen,  sofern  für  diese  Prüsung  die  Prüfungsordnung  von

wegen  genehmigt  ist.
unstatthaft.

ussichts-Befreinngen

  von  der  mündlichen  Prüfung  oder  einzelnen  Theilen  derselben  sind

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="301" />
        —  191  —

Tentral--Blatt
D  eutsche  Reich.

Herausgegeben
im

Reichsamte  des  Innern.

—

Fn  bettehen  durch  alle  Vostanstalten  und  guchbandlungen.

 

 

 

"  .  .  ;
XXX.  R.  dahrgan.  Berlin,  Freitag,  den  27.  Juni  1902.  27.
T
Inhalt:  1.  Koufulnt.  Wesen:  Ermächugung  zur  Vor-  2.  Versicherungs=  Wesen:  Veränderungs-  Nachweis  der  orts-4
  -  üblichen  Tagelöhne  gewöhnlicher  Tagearbeiter  192
lahme  von  Civilstonds  Atten:  Erequatur  bertei-  3.  PVolizel-Wesen:  Ausweisung  von  A#gandert  aus  dem

Reichsgebiete.  .....

 

1.  Kousfulat-Wesen.

Dem  Verweser  des  Kaiserlichen  Vize-Konsulats  in  Candia,  Konsul  von  Versen  ist  auf  Grund  des  §.  1
des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §.  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  für  den  die
Insel  Kreta  umfassenden  Amtsbezirk  des  Vize-Konsulats  und  für  die  Dauer  seiner  Geschäftsführung  die
Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen,
  mit  Einschluß  der  unter  deutschem  Schutze  lebenden  Schweizer,  vorzunehmen  und  die  Geburten,
Heirathen  und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

Dem  General-Konsul  von  Ecuador  Karl  Model  in  Karlsruhe  ist  Namens  des  Reichs  das  Exequatur
ertheilt  worden.

Dem  Vize=  und  Deputy-Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  Charles  F.  Hensley  in  Crefeld
ist  Namens  des  Reichs  das  Exequatur  ertheilt  worden.
        <pb n="302" />
        —  182  —

2.  Versicherungs-Wesen.

 

Ortsübliche  Tagelöhne  gewöhnlicher  Tagearbeiter,

festgestellt  auf  Grund  des  §.  8  des  Gesetzes,  betreffend  die  Krankenversicherung  der  Arbeiter
(Reichs-Gesetzbl.  1892  S.  385).

Veränderungs-Uachmeis
zu  der  Veröffentlichung  im  Central-Blatte  für  das  Deutsche  Reich  1901,  Anhang  zu  Nr.  54.
Nach  den  Mittheilungen  der  Landesregierungen  zusammengestellt  im  Kaiserlichen  Statistischen  Amte.

Abgeschlossen  am  20.  Juni  1902.

 

Ortsüblicher  Tagelohn

fesigestellt  für  Per

"6

ewöhnlicher  Tagearbeiter,
onen  im  Alter  von

 

 

 

 

 

Bezirke.  über  16  Jahren  unter  i6  Jahren
männliche  weibliche  männliche  weibliche
EEIBLIIAI
s  vk  n  «
Königreich  Preußen.  1
Regierungsbezirk  Erfurt.  "  r
Kreis  Heiligenstadt:  #
Pn  Stadt  Heiligenstadt  180  1  10|0  1  —  —  60
b)  Dingelstädt.  .  .  1601  ——  80  —  60
e)  der  übrige  Theil  des  Kreises  .  .....1z60;1——-«80——  60
Die  veränderten  Lohnsätze  für  Dingelstädt  treten  am
1.  Januar  1903  in  Krafst.  »  I’-Regierungsbezirk
  Schleswig.
Kreis  Eckernförde:  1  I
a)  Stadt  Eckernförde  und  Gutsbezirk  Friedrichsorrt  50  1  60  01  25  —  90
b)  Gemeinden  Borby,  Getlorf,  Holtenau,  Pries,  Schiltsee,
Dänischenhagen,  Klausdorf,  Kanalgutsbezirr  Eckern-  1  v
förde,  Gutsbezirk  Knoop.  .  .  2  10  1  351—  —  80
c)  der  übrige  Theil  des  Kreises  1  80  1  10—  80  —  70
Die  Gemeinde  Karby  hat  am  1.  Februar  1902  die  Lohnsate  1
unter  c  „der  übrige  Theil  des  Kreises“  erhalten,  statt  der  1
bisherigen  der  Gemeinden  unier  b.
Regierungsbezirk  Münster.
Kreis  Ahaus:
a)  Stadt  Gronau,  Dorf  und  Kirchspiel  Ere,  Stadt
Ahaus,  Stadt  Stadtlohn  .  250175150125
b)  der  übrige  Theil  des  Kreises  2  —  1  30  1  30  1  —
Die  Gemeinde  Wessendorf  des  Amtes  Stadtlohn  hat  seit  dem
1.  Januar  1902  die  Lohnsätze  unter  b.
        <pb n="303" />
        —  183  —

 

Ortsũblicher  Tagelohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter,
sestgestellt  sür  Personen  im  Alter  von

 

 

 

 
  

 

 

 

 

Bezirke.  über  16  Jahren  unter  16  Jahren
A  weibliche  männliche  weibliche
4—L
1  s  i  I
Regierungsbezirk  Coblenz.  -
Kreis  Mayen:  I
a)  Buͤrgermeistereien  Burgbrohl  und  Mayen  Eand)  2—11  20  I  —  —  80
b)  Bürgermeisterei  Andernach  (Stadt)  2  22  5  50  172  2  6  80
U%)  -  Andernach  (Land)  2  301680  160  120
h  —  MayeHStady  21801601(——180
e)  -  Münstermaifeld  2  —  1  20  1|  20  —  860
s)  -  Niedermendig  2  —,  1  20—  90  —  60
9  Polleens2  1  60  1—
Die  veränderten  Lohnsätze  für  Mayen  (Land)  treten  am  "%  "#
13.  September  1902  in  Kraft.  |  .  ·
»l
Regierungsbezirk  Cöln.  "  6
Landkreis  Cöln:  I  I
ERIIItVIIT  2  50  I  1501«——80
Frechen  2  40  1  60  120  1  —
)  Efferen,  Hürh,  Rondorf  2  —12011  —  —  80
ch  Stommeln  2  —  1  40  1  20  1  —
0)  Lövenich  und  Poulheim.  1  80  1.  200—  —  80
)  -  Brühl  und  Worringen  2  —  1  50%1  I  20  1  —
g)  Bürgermeisterei  Freimersdorf  1.  80  122000  20  1  —
Die  veränderten  Lohnsätze  für  die  Bürgermeisterei  Stommeln  .  I
treten  am  1.  September  1902  in  Kraft.  «
Großherzogthnmchea.
Amtsbezirk  Freiburg:
Kinder  unter  14  Jahren  in  den  Landgemeinden  —  ———  50  —  650
Diese  Lohnsätze  treten  am  1.  Januar  1903  in  Kraft.  1
Großherzogthum  Hessen.
Provinz  Rheinhessen.
Kreis  Worms:
Gemeinde  Bechtheim.  2  —  1  30%1  —  70
-  Gimbsheim  2  —  1  20120  —  80
Diese  Sätze  treten  am  1.  August  1902  in  Krast.  I
Freie  und  Hansestadt  Hamburg.
Landherrenscheit  Bergedorf:  "
Stadt  Bergedorf  3  1  75  —  1  —
5  Gemeinden  Curslack,  Altengamme,  Neuengamme,  «
Ost-Krauel.  ..........2—  1501  I—  l--ciGememde
  Kirchwärder  2  —  1  60  1  —  1  —
d)  Gemeinde  Geesthacht  2  50  1  751  —  1  —

Die  veränderten  Lohnsätze  für  Kirchwärder  und  Geesthacht
treten  am  1.  Oktober  1902  in  Kraft.
        <pb n="304" />
        —  194  —
3.  Polizei-Wesen.
Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

2  l  Ausweisung

7  de  Ausgewtesene  der  beißlofen  fat.  bte

1.  2.  l  s.  4.  b.  6.
Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs.

1.  Eduard  18.  1863  Feniglich  preußischer  Juni  d.  J.

Färber  und

     

Schuhmacher,


6.]  Marie  Maritt,
ledige  Arbeiterin,

7.  Johann  Polcar
E#allar),  Messer-J

  "  Steiner,
  Arbeiter,

 

9.1  Wilhelm  Stöhr,
Glasschleifer,

l
10.  Moritz  V
Glaser,

11.  #o  Jacob  Win--  geboren  am  l.  Juli  1859  zu  Fleißen.
disch,

eber,

12.  Vinzenz  Wodicka,
Tischlergeselle,

       
     
     
  
  
 
   

  

Peierun  *  Präsident
iegnitz,

s  breußischer
Regierungs-Präside

zu  Münster,

Polizeibehörde  zu  unn.
urg,

1868

-

1815
zirksamt  Kaufbeuren,

Königlich  preuhischer
Regierungs-Präsident
zu  Düsseldorf,
Stadtmagistrat  Nürnberg,
  Bayern,

1831  zu

  
    
 
   
   
  
  
  
 
    
          
  
 

1875
zu

u

2
*

zirksamt  Pfafsenhofen,
18.  Königlich  preußischer
Regierungs-Präsident
zu  Hildesheim,
Königlich  brrußischer

egierungs=  Präsident
zu  Liegnity,

    

am  28.
Gabzonz.
chlitz,

zu
r  sp

am  2.  Februar
,  österreichischer

  

 

Königlich  preußischer
Regierungs-Präsident
zu  Magdeburg,

 
 
 

 

Königlich  sächsische  Kreis-.Bezirk
  Eger,  Böhmen,  österreichischer  hauptmannschaft
Staatsangehöriger.  Zwickau
46  oren  am  22.  März  1816  zu  Dobrzan,  desgleichen,  gümglich  bayerisches  Be-Bezirk
  Mies,  Böhmen,  orisangehorig  Zzirlsamt  Negen,

ebendaselbst,

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Siltenseld  in  Berlin.

und  Königlich  bayerisches  Be-(7.

  Dezember
v.  J.

10.  Juni  d.  J.

31.  Mai  d.  J.

13.  Juni  d.  J.

4.  Juni  d  J.

Königlich  bayerisches  Be-28.  Mai  d.  J.

7.  Juni  d  J

9.  Juni  d.  J

14.  Juni  d.  J

 

21.  Mai  d.  J.

14.  Mai  d.  J
        <pb n="305" />
        —  195  —

Central-Blatt

sür  das

Deutsche  Reich.

Reichsamte  des  Innern.

 

Du  beottehen  durch  alle  Vostanstalton  nuud  huchbandlungen.

 

 

 

 

XXX.  Jahrgang.  Berlin,  Zreitag,  den  4.  Juli  1802.  V28.
Inhalt:  1.  K##fulet-  Wesen:  Ermächtigung  zur  Vor-  2  Aenael  ———  „Hericht  s  es  r
fNN—nJ

 

1.  Konfulat  Wesen.

Den  bei  dem  Kaiserlichen  General-Konsulat  in  Schanghai  beschäftigten  Vize-Konsul  Boyé  ist  auf  Grund
des  §.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §.  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875
die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  in  Vertretung  des  Kaiserlichen  General-Konsuls  bürgerlich  gültige  Eheschließungen
  von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen,  mit  Einschluß  der  unter  deutschem  Schutze  lebenden
Schweizer,  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  bisherigen  Konsul  in  Belgrad,  Marheinecke,
unter  Beilegung  des  Charakters  als  General-Konsul  zum  Konsul  in  Galatz  zu  ernennen  geruht.

Der  Kaiserliche  Konsul  Wilhelm  Heinssen  in  Puerto  Plata  (Dominikanische  Republik)  ist  gestorben.
        <pb n="306" />
        —  196  —

2.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Die  polnische  Zeitschrift  „Teka“,  deren  Verbreitung  nach  meiner  Bekanntmachung  vom  17.  Mai  d.  J.
—  Central-Blatt  für  das  Deutsche  Reich  S.  112  —  auf  die  Dauer  von  zwei  Jahren  verboten  ist.
erscheint  nicht  in  Krakau,  sondern  in  Lemberg.

Berlin,  den  27.  Juni  1902.
Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Hauß.

3.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

Laufende  Nr.

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  O#run  Behörde,  welche  die  Datum

!  der  Bestrafung  Auswelsung  —v'
der  Ausgewiesenen.  "  beschlossen  hat.  beschlusses.

 

 

 

 

2.  l  s.  4.  b.  6.

 

2

 

 

a)  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs.

Friedrich  Schär,  sgeboren  am  10.  Juni  1871  zu  Höch-Raub  (8  Jahre  Zucht-  Königlich  Preuhischer“  15.  Juni  d.  I
Schweizer,  sletten,  Kanton  Bern,  Schweiz,  orts-  haus,  laut  Erkennt=  Regierungs-  Präsiden
angehörig  zu  Gondiswyl,  ebenda,  niß  vom  27.  Jn  zu  Königsberg,

 

J
Bruno  Schmidt,  geboren  am  6.Oktober  1872  zu  Stuben=  wiederholtereinfacher  Königlich  vreuhischer  24.  Mai  d.  J.

Müllergeselle,  dorf,  BezirkJägerndorf,  Oesterreichisch=  Diebstahl  im  Rück-  Regierungs-Präsident
Schlesien,  ortsangehörig  zu  Hotzen-  salle  (1  Jahr  6  Mo=  zu  Oppeln,
plotz,  ebenda,  nate  Zuchthaus,  lau!)
Erkenntniß  vom  29.

 

November  1900),

 

b)  Auf  Grund  des  5.  362  des  Strafgesetzbuchs.

 

Josef  Altenaar,  9eboren  cam  19.  September  1879  zu  Betteln,  [Königlich  preußischer  16.  Juni  d.  J.
Arbeiter,  Leeuwarden,  Provinz  Friesland,  Regierungs-Präßide  „
Kieuweren  niederländischer  Staats-  zu  Aurich,
angehöriger,
Oskar  Courtois,  geboren  am  17.  Mai  1850  zu  Brüssel,  Urkundenfälschung  Königlich  brauhüscher!  20.  Juni  d.  J.
Schmied,  ortsangehörig  ebendafelbss  1  und  Betteln,  1  Reg  Pes,  Präside
zu  eldori,

 

 

Gaetano  Dalla=  geboren  am  6.  August  1851  zu  Kamin,  Hausfriedensbruch  derselbe,  21.  Juni  d.
Pieta,  Bergmann,  Stalien,  italienischer  Staaatsange.  und  Landstreichen,  #

riger
Bortolo  de  Diana,  geboren“  am  28.  Mai  1865  zu  Lozzo,  Betteln.

 

 

(Croßherzoglich  badiiher  17.  Juni  d.  J.
Steinbrecher,  Pr  rovinz  Belluno,  Italien,  italienis  er  zn  ssär  zu
«  Staatsangehöriger,  Konst
Martin  Hermsen,  geboren  am  15.  Februar  1846  zu  desgleichen,  r4  0000.  breubüscher  9.  Jannar
Schriftsetzer,  Arnheim,  Provinz  Geldern,  Nieder-  Reglerungs=  Präsident  d.  J.
dande,  niederländischer  Staatsange-  1  zu  ser,

öriger,
.Lina  Jacobowitz,  echoch  am  8  Mai  1874  zu  ascht,  —i’“’“*-*-*  ur  preußischer  17.  Juni  d.  J.

Kontroldirne,  ouvernement  Kalisch,  Rußland,  zucht,  rungs-Präsident
ortsangehörig  ebendaselbst,  1  zu  Hilocchtein
        <pb n="307" />
        —  197  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

*le
E-  i
Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welce  die  doum
2  l  Ausweisung
2  der  Bestrafung.  beschi  t  Ausweisungsder
  Ausgewiesenen  eschlossen  hat.  beschlusses.
.  2.  8.  4.  ZX  b.  6.
1
9.Wenzel  Konrad,  geboren  an  6.  Dezember  1872  zuKDiebstahl,  unterschlaKöniglich  bayerisches  Be--10.  Juni  d.  J.
Tagelöhner,  Zatek,  Bezirk  Budweis,  Böhmen  gung,  Füälschung  zirksamt  Kelheim,
österreichischer  Staatsangehöriger,  von  Legitimations-1
  papieren,  Gebrauch
gefälschter  Legitimationspapiere,
  1
Landstreichen  *
etteln,
10.]  Wilhelm  Küssel,  [geboren  am  23.  September  1870  zusLandstreichen  und  Frniglich  Preubischer  *  Juni  d.  J.
Tischlergeselle,  Rokiknitz,  Bezirk  Königgrätz,  Böhmen,Betteln,  #Präsiden
österreichischer  Staatsangehöriger,  “iie
11.  Edouard  Lescouf,  geboren  am  29.  Oktober  1870  zu  Hau-Landstreichen,  Spueh  grusger,  18.  Juni  d  J.
Schlosser,  bourdin,  Departement  Nord,  Frank-  l  egcerungs  Präsi
reich,  orlsangehörig  ebendaselbst,  lu  *
12.  Peter  Preder,  auch  geboren  am  25.  August  1874  zu  Castarie,  Betteln,  4  briglich'  cher  desgleichen.
Bredder,  Arbeiter,  Gouvernement  Kalisch,  Rußland,  orts-  "  rrungn  Präsid
angehörig  ebendaselbst,  u  Merseburg,
.  Marianne  Rogale-geboren  im  Januar  1880  zu  Wielun,gewerbsmäßige  Un-  berile,  desgleichen.
wicz,  Arbeiterin,  Gouvernement  Kalisch,  Rußland,  ucht  «
ledig,  russische  Staatsangehörige,  1
14.|  Alexander  Sacco,  geboren  am  18.  Dezember  1866  zu  Betrug,  Führungver  Stadtmagistrat  Nosen-  .  Juni  d.  J.
Comelico,  Superiore,  Provinz  Udineh  botener  Waffen  und!  heim,  Bayern,
Italien  italienischer  Staatsange  Betteln,
öriger,
15.  Anton  Szyd-  geboren  am  5.  Oktober  1869  zu  Dzie-Landstreichen  und  goͤriglich  preußischer  23.  Mai  d.  J.
lowski,  Ziegel=  win,  Bezirk  Bochnia,  Galizien,  öster-  Betteln,  Regierungs-Präsident
streicher,  reichischer  Staalsangehöriger,  „  snlu  Qupel  n,
DIohann  Szyd-  etwa  20  Jahre  alt,  geboren  zu  Dziewin,  desgleichen,  ferselbe,  desgleichen.
lowski,  Hrrgel.  Bezirk  Bochnia  Galizien,  öster-  !
streicher,  reichischer  Staatsangehöriger,  s
17.  Franz  Uchla  u0  geboren  im  November  1851  zu  Pltruzi,  versuchler  **  derselbe,  II.  April  d.  J.
Former  und  Bäcker,  Bezirk  Mistek,  Mähren,  ortsange-  Beilegung  eines  sal-  1
hörig  ebendaselbst,  schen  Namens,  Land-  1

«  streichen  und  Vetteln,
18  August  Wagner,  geboren  am  28.  Oltober  1864  zu  Riga,  unterlassene  Be-Arbeiter,

  Rußland,  russischer  Staatsange=  schaffung  eines  Un-"
  höriger,  terkommens,

 

Königlich  vrenfischer  5.  April  d.  J.
Regierungs-Präsider
zu  Königsberg,

 

 

Verlin,  Car#  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenseld  in  Berlin.
        <pb n="308" />
        <pb n="309" />
        —  189  —

Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben
im

Reichsamte  des  Innern.

In  bettehen  durch  alle  Postanstalten  und  guchhandlungen.

 

 

 

 

"-XXX.
  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  11.  Juli  1902.  D0D07129.

Inhalt:  1.  Konfulat-Wesen:  Ermächugungen  z  zur  Vor-  gänzungen  des  amtlichen  Waarenverzeichnisses  um

nahme  von  Civilstands-Akten;  —  Bestellung  eines  Kon-  Zolltarise.  202

sular-Agenen  Seile  199  1.  Landelse  nud  hewete  elen  Neuce  Verzeichniß  *

.  ·  regelmäßigen  Untersuchungen  unterliegenden  und  den

*  wen  Bern  Stalus  d  der  deuischen  Nolenbanken  m“  Aforderungen  der  Reblauskonvention  eorchend

erllärten  Garteubau=  2c.  Anlagen
kFBersicherungs-Wesen:  Abänderung  der  Nachweisung  u
Bekanutmachung,  betreffend  die  Unfallversicherung  rr

Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Leränderungen  in  vem  Suoe
oder  den  Befugnissen  der  Zoll-  und  Steuerstellen;  —
Aenderung  der  Bestimmungen  über  die  Jgollfreie  Ab-„



 

Sceisher
lissung  von  Mineralöl  zu  Naffinations-  und  anderen  6.  Ferigeb  Gejen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  *
gewerblichen  Zwecken;  —  Abänderungen  und  Er—-  Reichsgebiete..  ......

 

1.  Konsulat-Wesen.

Dem  mit  der  Vertretung  des  beurlaubten  Kaiserlichen  Konsuls  in  Havana  betrauten  Vize-Konsul
Marquardt  ist  auf  Grund  des  §F.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §.  85  des  Gesetzes
vom  6.  Februar  1875  für  den  Amtsbezirk  des  Konsulats  und  für  die  Dauer  der  Vertretung  die
Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und  unter  deutschem
"  nebenden  Schweizern  vorzunehmen  sowie  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  von  solchen  zu
eurkunden

Dem  bei  dem  Kaiserlichen  General-Konsulat  in  Schanghai  beschäftiglen  Vize-Konsul  Müller  ist  auf
Grund  des  §.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §.  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar
1875  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  in  Vertretung  des  Kaiserlichen  General-Konsuls  bürgerlich  gültige
Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen,  mit  Einschluß  der  unter  deutschem  Schube
lebenden  Schweizer  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

Von  dem  Kaiserlichen  Vize-Konsul  in  Grangemouth  (Schottland)  ist  Herr  John  W.  Ure  zum  Konsular=Agenten
  in  Alloa,  an  Stelle  des  ausgeschiedenen  Herrn  Charles  Graham,  bestelli  worden.

89
        <pb n="310" />
        Passiva.

200

2.  Bank.

Status  der  deutschen  Noten
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochenüber
(Die  Beträge  lauten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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  nls-  blndlich  ·  ist-dach-5
  ezeichnung  arund-  eserde-  noien.  Gegen  un.  Oegen  euch!  degeneten  Cegen  Sensuge  Segen  umme  Gegen
-x  "  fäige  is  8
2  der  31.  Nal  Jgedecie  81.  Nal  Ler.  31.  Mals  mit  Sl.  Mal  31.  Mals  .er  s.  Mat  welterge-7
  Banken.  Lapital.]  Fonds.  Umlaul.  «  lNL-Htotess.lsc·2.  bindiich  1902.  io2.  sVossioa.  19%  .  affoa.  1902.ber—
7-  niten,  *—  olla.
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1  2.  v.  i.  5.  I  o.  LALALu.  .  u#s.
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1Nelchsbaavdpv.  180  00  1  +  227%  %  1%  —  20  27K  13%  191  T  S  6
2.yerische  Kolenbanrs3800  26ol11  6-+.  62|  30420|  7801  7257  —  339  —  18  —  31½00  857  26  813
Esdl0e  Bonkuu  Dresden  0|  soso  3610  16075%  n2  —  3  5%  9  .  6  180  203
4.Würtembergische  Nolendauush!lico  09280  103  o8l  SS6  =  1  106  4  5KN  N38  8"—  2½  i
s.Baddsche  Bank  900%  %  O  12  tm  —  871—  —  #.  lo.
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Bemerkungen.
Zu  Spalie  5“:  Davon  in  Abschnitien  zu  100  ∆  1142011000  M,
-  s-23378000.«(beidet-BanNt.s),
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        Wesen.

banken  Ende  Inni  1902
sichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  Mai  1902.
auf  Tausend-Mark.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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5M#1  J  267  25  —  *  111  —  13  uu½!  +  13#2  1  557  —  26178  50  —  48.  4355.  1  1  30215  f.  520S.
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529  1  64  1  1  1  2  —  12  *  1  350  i1#o  #  ———————.l————————2
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luI-’-919—81M27kt)3»-2745  slälsl410E12lWJLISlslecclks  176086  #  +  42  10  75  884  +  40750  136  100.  +  10  767/257072  1J1.1953-2
1  .’  .
!  l  I  l
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        —  202  —
3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

Veränderungen  in  dem  Stande  oder  den  Befugnissen  der  Zoll=  und  Steuerstellen.
Im  Königreiche  Preußen.

In  Uttrichshausen  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  zu  Hanau  ist  eine  Uebergangsabgaben-Hebestelle
  mit  der  Befugniß  zur  Erledigung  von  Uebergangsscheinen  über  Bier  und  zur  Erhebung  von
Uebergangsabgaben  von  Bier  errichtet  worden

Im  Bezirke  des  Hauptzollamts  zu  Tönning  ist  das  Nebenzollamt  !  auf  Sylt  von  Keitum  nach
Westerland  verlegt  worden.

Dem  Steueramt  I  zu  Sigmaringen  ist  die  Befugniß  zur  Ausgangsabfertigung  von  Bier,  für
welches  Steuervergütung  beansprucht  wird,  beigelegt  worden.

Im  Königreiche  Sachsen.

Das  Untersteueramt  zu  Auerbach  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  zu  Plauen  ist  in  ein  Steueramt
umgewandelt  worden,  dem  folgende  Befugnisse  beigelegt  worden  sind:  Unbeschränkte  Befugnisse  im  Begleit-(Versendungs-schein-Verkehre
  sowie  zu  sämmtlichen  Abfertigungen  im  Eisenbahnvertehr,  Abfertigung  von
Wollenwaaren  der  Nr.  414  5  und  6  und  Baumwollengarn  der  Nr.  2c  1,  2  und  3  zu  anderen  als  den
höchsten  Zollsätzen  dieser  Nummern,  Ausfertigung  von  Musterpässen  über  Gegenstände  des  freien  Verkehrs,
Abfertigung  von  Getreide  mit  dem  Anspruch  auf  Ertheilung  von  Einfuhrscheinen,  Ausfuhrabserligung  von
Branntwein,  Taback  und  nicht  unter  stehender  Kontrole  eingesalzenen  Gegenständen  mit  dem  Anspruch  auf
Abgabenvergütung,  unbeschränkte  Befugniß  hinsichtlich  der  Uebergangesteuer  von  Bier  und  Branntwein,
sowie  die  Befugniß  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Uebergangsscheinen  über  geschrotetes  Malz
und  Wein.

Die  Steuerrezeptur  zu  Kreischa  im  Bezirke  des  Hauplzollamts  Dresden  ll  ist  in  ein  Untersteueramt
  mit  folgenden  Befugnissen  umgewandelt  worden:  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Begleitscheinen
  über  inländischen  Branntwein,  Ausfertigung  von  Versendungsscheinen  !  und  II  über  inländischen
Taback,  Ausfuhrabfertigung  von  Branntwein  und  Taback  mit  dem  Anspruch  auf  Abgabevergülung  sowie
Ausfertigung  von  Uebergangsscheinen  über  Bier,  Branntwein  und  Malz.

Es  ist  ertheilt  worden:
der  Zollabfertigungsstelle  zu  Miltitz  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Leipzig  ll  die  Befugniß  zur
Ausfertigung  von  Zollbegleitscheinen  II  und
im  Hauptzollamte  zu  Meißen  die  unbeschränkte  Befugniß  zu  sämmtlichen  Abfertigungen  im
Eisenbahnoerkede.
Im  Herzogthum  Anhalt.

Die  bisher  selbständige  Zuckersteuerstelle  in  Güsten  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  zu  Dessau
ist  aufgehoben  und  mit  dem  in  Güsten  bestehenden  Steueramt  1  verbunden  worden.

In  Elsaß-Lothringen.
Dem  Steueramt  1  zu  Forbach  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  zu  Saargemünd  ist  die  Befugniß
zur  Ausfertigung  von  Musterpässen  über  Gegenstände  des  freien  Verkehrs  beigelegt  worden.

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  19.  Juni  d.  J.  beschlossen:
1.  die  nachstehend  unter  A.  aufgeführten  Abänderungen  und  Ergänzungen  der  Bestimmungen
über  die  zollfreie  Ablassung  von  Mineralöl  zu  Nassinations=  und  anderen  gewerblichen
Zwecken  —  Bundesrathsbeschluß  vom  26.  November  1896,  Central-Blatl  1896  S.  593  —
zu  genehmigen;
        <pb n="313" />
        —  203  —

2.  die  obersten  Landes-Finanzbehörden  zu  ermächtigen,  den  zur  Zeit  im  Genusse  der  Vergünstigung
  befindlichen  Gewerbtreibenden  u.  s.  w.,  welchen  nach  den  Vorschriften  unter  1
die  Erlaubniß  zum  zollfreien  Bezuge  von  leichten  Mineralölen  zum  Motorenbetriebe  zu
entziehen  ist,  die  Vergünstigung  noch  bis  zum  Ende  des  Jahres  1903  zu  belassen.

Berlin,  den  4.  Juli  1902.
Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  v.  Fischer.

A.

Ziffer  2c  der  Bestimmungen,  betreffend  die  zollfreie  Ablassung  von  Mineralöl  zu  Raffinationsund
  anderen  gewerblichen  Zwecken  —  Bundesrathsbeschluß  vom  26.  November  1896  —,  ist  wie
folgt  abzuändern:

Gewerbtreibenden,  Gewerbsanstalten  aller  Art  und  landwirthschaftlichen  Unternehmungen
für  die  in  ihrem  Betriebe  zur  Kraftabgabe  oder  zur  Beförderung  von  Personen  oder  Sachen
dienenden  Motoren  bis  zu  einem  Gesammtjahresverbrauche  von  10  000  kg.

Von  der  Vergünstigung  ausgeschlossen  sind  der  Regel  nach  solche  Gewerbtreibende  u.  s.  w.,

die  eine  andere,  die  erforderliche  Betriebskraft  beschaffende  Anlage  (Dampfmaschine,  elektrische
Kraftanlage,  Wasserkraft  u.  dergl.)  besitzen  und  in  der  stehenden  Anlage  einen  mit  leichten
Mineralölen  gespeisten  Motor  nur  im  Nebenbetrieb  oder  im  Hauptbetriebe  nur  neben  der
anderweiten  Hauptkraft  benutzen.  Ausnahmsweise  kann  jedoch  die  Vergünstigung  dann
gewährt  werden,  wenn  durch  die  Bescheinigung  einer  Behörde  (Gewerbeaussichtsbehörde,
Ponpoltzeldehorde  u.  a.)  nachgewiesen  wird,  daß  ein  bestimmtes  betriebstechnisches  Bedürfniß
anders  als  durch  Benutzung  eines  mit  leichlen  Mineralölen  gespeisten  Motors  nicht  oder  nur
mit  unverhältnihmäßigen  Schwierigkeiten  oder  Kosten  befriedigt  werden  kann.

Gewerbtreibenden  u.  s.  w.,  deren  Gesammtjahresbedarf  zu  dem  Einganas  bezeichneten
Zwecke  über  10000  kg  hinausgeht,  ist  die  Zollfreiheit  zu  versagen.  Ueberschreilel  bei  erfolgter
Bewilligung  bis  zu  10  000  kg  der  Jahresverbrauch  aus  besonderen,  nicht  vorherzusehenden
Ursachen  diese  Höchstgrenze,  so  ist  die  Vergünstigung  zurückzuziehen,  wenn  der  Durchschnittsverbrauch
  der  letzten  drei  Jahre  sich  nicht  innerhalb  der  zulässigen  Höchstgrenze  hält.  Eine
nachträgliche  Erhebung  des  Zolles  für  die  bis  zur  nachgelassenen  Höchstgrenze  verwendeten
leichten  Mineralöle  findet  nicht  statll.

Ausgeschlossen  von  der  Vergünstigung  sind  ohne  Rücksicht  auf  die  Höhe  des  Bedarfs
diejenigen  Motoren,  die  ausschließlich  oder  theilweise  zur  Lichterzeugung  benutzt  werden.

emeinden  und  gemeinnützigen  Zwecken  dienenden  Anstalten  kann  zum  Zwecke  ihrer
Wasserversorgung  die  Vergünstigung  ohne  Beschränkung  auf  eine  Höchstmenge  und  auch  dann
gewährt  werden,  wenn  zu  dem  bezeichneten  Zwecke  vorübergehend  oder  dauernd  eine  andere,
die  erforderliche  Betriebskraft  beschaffende  Anlage  (Dampfmaschine,  elektrische  Kraftanlage,
Wasserkraft  u.  dergl.)  verwendet  wird.

Ziffer  50f  der  Eingangs  genannten  Bestimmungen  erhält  solgenden  Zusatz:

Ebenso  sind  diejenigen  Fehlmengen  zu  verzollen,  welche  bei  der  Versendung  leichter
Mineralöle  Seitens  der  in  Ziffer  1à  und  b  bezeichneten  Petroleumraffinerieen,  Petroleumdestilliranstalten
  und  chemischen  Fabriken  an  eine  der  unter  Ziffer  2  aufgeführten  Gewerbsanstalten
  während  der  Beförderung  entstehen.

Die  Gewährung  der  unter  Ziffer  2  aufgeführten  Vergünstigungen  ist  an  die  Bedingung
zu  knüpfen,  daß  die  Verpflichtung  zur  Verzollung  aller  Fehlmengen  übernommen  wird.
        <pb n="314" />
        204  —

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  3.  Juli  1902  beschlossen,  den  nachstehend  aufgeführten
Abänderungen  und  Ergänzungen  des  amtlichen  Waarenverzeichnisses  zum  Zolltarise  mit  der  Maßgabe
die  Zustimmung  zu  ertheilen,  daß  die  neuen  Bestimmungen  mit  dem  1.  Oklober  1902  in  Wirkung
Cesetzt  werden.

Berlin,  den  5.  Juli  1902.
Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  v.  Fischer.

Abänderungen  und  Ergänzungen  des  amtlichen  Waareuverzeichnisses  zum  TZolltarife.

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.  In  Ziffer  1  Abs.  3  der  Vorbemerlungen  sind  die  Worte  „und  Barbados“  sowie  das  Wort

„Salvador“  nebst  dem  auf  letzteres  solgenden  Komma  zu  streichen.

In  Ziffer  3  des  Artikels  „Abfälle“  sind  nach  „Lederstücke“  die  Worte  „abgenutzte  alte  Waaren  aus

Leder  oder  rohen  Häuten“  nebst  einem  vorhergehenden  Kommga  einzuschalten.
Der  Artikel  „Albumin“  erhält  folgende  Fassung:

„Albumin  s.  Eiweißstoffe."
Der  Artikel  „Albums“  erhält  solgende  Fassung:

„Albums  aus  Papier  und  Pappe:

1.  sofern  die  Blätter  beschrieben  oder  bedruckt  oder  mit  Bildern  oder  Zeichnungen  versehen,
jedoch  nicht  zur  Ausnahme  schriftlicher  Aussüllungen  oder  von  Bildern,  Zeichnungen,
#abhlmanken,  Postkarten  oder  dergleichen  eingerichtet  sind,  wie  gedruckie  oder  geschriebene
Bücher;  ·

.  sofern  die  Blätter  zur  Aufnahme  schristlicher  Ausfüllungen  oder  von  Bildern,  Zeichnungen,
  Briefmarken,  Postkarten  oder  dergleichen  eingerichtet  sind,  auch  mit  eingelegten,
eingeschober  en  oder  eingeklebten  Bildern  oder  dergleichen,  wie  Buchbinderarbeiten.
Anmerkung.  Albums  aller  Art  in  Verbindung  mit  Muslkspielwerken  unterliegen  der  Verzollung

nach  Nr.  153  1,  sofern  sie  nicht  als  Buchbinderarbeiten  einem  höheren  Zollsatze  zu  unterwerfen  sind.“

h  Hinweis  am  Schlusse  des  Artikels  „Aluminium  und  Aluminiumlegirungen“  erhält  folgende
assung:

„S.  auch  Aluminiumeisen,  Ferroaluminium  und  die  Anmerkung  2  zu  Blech.“
Der  erste  Absatz  des  Arlikels  „Ankündigungstafeln“  erhält  folgende  Fassung:
„Ankündigungstafeln  aus  Papier  oder  Pappe  mit  Schwarz=  oder  Farbendruck,  nicht  zur

Aufnahme  schriftlicher  Ausfüllungen  oder  Zusätze  vorgerichtet,  auch  auf  Zeugstoff  aufgezogen,

mit  Leisten  und  Rollen  versehen  oder  unter  Glas  und  Rahmen  J7ô°“/  Nr.  24a.  frei.“

Am  Schlusse  des  Artikels  ist  solgender  Hinweis  aufzunehmen:

„S.  dagegen  Karten  (Visiten=  u.  s.  w.  Karten).“

In  der  statistischen  Anmerkung  zu  Ziffer  2  des  zweiten  Absatzes  im  Artikel  „Blätter“  ist  das  Wort

„Salbei.“  mit  dem  darauf  folgenden  Komma  zu  streichen.

Im  zweiten  Absatze  des  Artikels  „Blech“  sind  die  Worte  „unbeschnitten  oder  rechtwinklig  beschnitten“

nebst  dem  voraufgehenden  Komma  zu  streichen.

In  der  Anmerkung  2  zu  demselben  Artikel  sind  nach  „z.  B.“  die  Worle  anders  als  rechtwinklig
beschnitlenes“  nebst  einem  darauf  solgenden  Komma  einzufügen.
Dem  zweiten  Absatze  des  Artikels  „Blei“  ist  folgender  Hinweis  anzufügen:

„S.  auch  die  Anmerkung  2  zu  Blech.“

In  Ziffer  1  des  dritten  Absatzes  im  Artikel  „Blumen  u.  s.  w.“  sind  die  Worte  „aus  Webe=  oder

Wirkwaaren  oder  Gespinnsten“  zu  ersetzen  durch  „aus  Webe=  oder  Wirkwaaren,  Gespinnsten
oder  Filz“.

Dem  ersien  Absatze  des  Artikels  „Brieftaschen"  ist  solgende  Fassung  zu  geben:

„Brieftaschen  aus  Papier  und  Pappe  wie  Buchbinderarbeiten.“
        <pb n="315" />
        12.
13.

1

2

16.

1

20.

21.

—

28.

24.

2

2

S

2

—

28.

2

—  205  —

Die  Anmerkung  zu  dem  ersten  Absatze  des  Artikels  „Brillen“  ist  zu  streichen.

Die  Anmerkung  zum  Artikel  „Buchbinderarbeiten“  nebst  dem  vorhergehenden  Hinweis  auf  die
Anmerkung  1  zu  Albums  ist  zu  streichen  und  durch  folgende  Bestimmung  zu  ersetzen:
„Anmerkung.  Bei  der  Verzollung  von  Albums,  Geschäftsbüchern,  Tagebüchern,  Einbanddecken  und
dergleichen  bleiben  Rücken  und  Ecken  aus  Leder  oder  geugstoh  sowie  ganz  unwesentliche  Verzierungen
(3.  ¾l  giusoche  Schließhaken)  außer  Betracht.  Dagegen  sind  Beschläge  von  Metall  als  wesentliche  Zuthaten
anzusehen."“

Im  letzten  Absatze  des  Artikels  „Bücher“  sind  die  Worte  „wie  Albums  (eingebundene  mit  leerem

Papier)“  zu  ersetzen  durch  „wie  Buchbinderarbeiten“.
In  Abs.  1  Ziffer  1  des  Artikels  „Butler“  sind  nach  „eingeschmolzen“  das  Wort  „(Butterschmalz)“
in  Klammern  und  nach  „Milchbutler“  die  Worte  „oder  dem  Butterschmalz“  einzuschalten.

Dem  Artikel  „Buttermilch“  ist  folgender  Hinweis  anzusügen:

„S.  dagegen  Käsestoff.“
Dem  Artikel  „Celluloid“  ist  folgende  Anmerkung  anzufügen:

„Anmerkung.  Platten  und  Blätter  von  Celluloid,  die  aus  den  rohen  Blöcken  mit  Hobelmessern
geschnitten  werden,  #„  nur  dann  als  roh  anzusehen,  wenn  ste  die  beim  Schneiden  entstehenden,  ziemlich
dicht  neben  einander  parallel  laufenden,  sehr  schmalen  Schneidriefen  noch  zeigen.  Fehlen  die  letzteren  auch
nur  auf  einer  der  beiden  Seiten,  so  sind  die  Platten  und  Blätter  als  polirt  oder  matlirt  u.  s.  w.  zu  verzollen,
sofern  sie  nicht  von  den  Enden  der  Blöcke  stammen  und  an  den  nicht  geschusttenen  Seiten  noch  roh  sind.“

Nach  „Clichés“  ist  folgender  neue  Artikel  aufzunehmen:
„Eloisonnswaaren  s.  Zellenschmelzarbeiten.“

Der  Anmerkung  zu  dem  Artikel  „Draisinen“  ist  folgende  Bestimmung  als  zweiter  Absatz  anzusügen:

.Wegen  der  Anhängewagen  zu  Straßendraisinen  s.  die  Anmerkung  5  zu  Wagen.“
Nach  dem  Artikel  „Eckerdoppern“  ist  folgender  neue  Arlikel  aufzunehmen:
„Economiser  (aus  Röhren  bestehende  Vorrichtungen  zur  Vorwärmung  von  Speisewasser  für
Damnpfkessel)  wie  Theile  von  Dampfkesseln  mit  Röhren  s.  Maschinen.“

Im  dritten  Absatze  des  Artikels  „Eisen“  und  in  der  zugehörigen  statistischen  Anmerkung  sind  die
Worte  „Unterlagsplatten“  und  „Schwellen“  durch  „Eisenbahnunterlagsplatten“  und  „Eisenbahnschwellen“
  zu  ersetzen.

JIm  fünften  Absatze  desselben  Artikels  ist  das  Wort  „Unterlagsplatten“  ebenfalls  durch
„Eisenbahnunterlagsplatten“  zu  ersetzen.

u  Im  sechsten  Absatze  des  Artikels  „Eisen“  sind  die  Worte  „unbeschnitten  oder  rechtwinklig  beschnitlen“

nebst  dem  voraufgehenden  Komma  zu  streichen.
Nach  dem  Artikel  „Eisenbahnschwellen“  ist  folgender  neue  Artikel  aufzunehmen:
„Eisenbahnschwellenschrauben,  eisenen  6e  1.  br.  3.“
Der  Hinweis  am  Schlusse  des  Artikels  „Eisenschwärze“  erhält  folgende  Fassung:
„S.  auch  Enameline  und  die  Anmerkung  zu  Asphalllack.“

In  Ziffer  2  des  Artikels  „Eisenwaaren“  ist  nach  „Eisenbahnlaschenkeile“  das  Wort  „Eisenbahn-=schwellenschrauben“
  nebst  einem  darauf  folgenden  Komma  einzuschalten.

Im  zweiten  Absatze  der  Anmerkung  2  zu  demselben  Artikel  sind  nach  „Nollfaß“  die  Worte  „oder  in

der  Putztrommel“  einzusügen.

Der  Artikel  „Eisschränke“  erhält  folgende  Fassung:

„Eisschränke  s.  Möbel.
Anmerkung.  Hölzerne  Eisschränke  mit  Platten  und  Rosten  aus  unedlem  Metall  im  Innern  sowie
  mit  Füllung  der  doppelten  Holzwände  mit  Asche,  Sägespänen  oder  anderen  Wärme  schlecht  leitenden
Stoffen  sind  nach  Nr.  13f  zu  verzollen,  sofern  sie  nicht  wegen  ihrer  sonstigen  Beschaffenheit  zu  den  feinen
Holzwaaren  der  Nr.  138  gehören.“
Im  Artikel  „Eiweißleim“  sind  die  Worte  „getrockneter  Weizenkleber"  zu  ersetzen  durch  die  Worte
„durch  Gährung  oder  in  anderer  Weise  in  wasserlöslichen  Zustand  übergeführter  Kleber.“
        <pb n="316" />
        2

30.

3

—

32.

33.

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34.

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36.

36.

37.

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38.
39.

40.

41.

—

42.

4

□

44.

*
G

—  206  —

Der  Arkikel  „Eiweißstoffe"  erhält  solgende  Fassung:

„Eiweißstoffe,  thierische  und  pflanzliche,  anderweit  nicht  genunt  .  .  ..

S.  dagegen  Eiweißleim,  Kleber  und  Klebermehl.“

Der  Hinweis  am  Schlusse  des  Artikels  „Emailwaaren“  erhält  den  Zusatz  „und  Zellenschmelzarbeiten“.


Nach  dem  Artikel  „Emballage“  ist  solgender  neue  Artikel  aufzunehmen:

„Enameline  (Wasserschwärze,  eine  im  Wesentlichen  aus  Ruß,  Graphit,  Wasser  und  Seife
bestehende  Ofenschwärze)  wie  Seife.“
In  der  Anmerkung  zum  Artikel  „Farben“  sind  nach  „Oel“  in  der  vierten  Zeile  die  Worte  (lauch
Mineralöl)“  einzufügen.
In  der  statistischen  Anmerkung  zu  dem  Artikel  „Farbhölzer“  sind  die  Worte  „gelbes  Sandel.  IAmbra.]#=nebst
  dem  voraufgehenden  Komma  zu  srreichen.
Der  Ziffer  3  des  Artikels  „Feite“  ist  am  Schlusse  das  Wort  „Walknochenfett“  nebst  einem  voraufgehenden
  Strichpunkt  anzufügen.
In  Ziffer  4  desselben  Arlikels  sind  nach  „Knochenfett  (konsistentes,  auch  schmalzartig  konsistentes)“
  die  Worte  „mit  Ausnahme  des  Walknochensetts“  einzufügen.
In  dem  Hinweis  am  Schlusse  der  Ziffer  2  des  Artikels  „Filze  und  Filzwaaren“  sind  nach  „dagegen“
  die  Worte  „Blumen  (künstliche)“  nebst  einem  darauf  folgenden  Komma  einzusügen.
Die  Anmerkung  1  zu  dem  Artikel  „Journire“  erhält  folgende  Fassung:
„Dünn  geschnittene  (durch  Säge=  oder  Messerschnitt  hergestellte)  Brelter  aus  hartem  Holze,  von
denen  wenigstens  4  der  Dicke  eines  Centimeters  gleichkommen,  sind  als  Fournire  zu  behandeln.“
Der  Artikel  „Futter“  erhält  folgende  Fassung:
„Fntter,  an  sich  zollpflichtiges,  zum  Reiseverbrauche  für  Zug=  und  Lastthiere  sowie  für  die
zur  unmittelbaren  Durchfuhr  auf  der  Eisenbahn  bestimmten  Biehtransporte  in  den  der
Zahl  der  Thiere  und  der  voraussichtlichen  Dauer  der  Reise  enisprechenden  Mengen,  sofern
dasselbe  mit  den  Thieren  gleichzeitig  und  beim  Transporte  mitlelst  der  Eisenbahn  auch  in
den  gleichen  Wagen  verladen  eingettt  .  ..  Tarifgesetz  S.  5  Nr.  4.  frei.“
Die  Anmerkung  zum  Artikel  „Geldtäschchen“  ist  zu  streichen.
Der  Anmerkung  zu  Ziffer  2  im  Artikel  „Glas  und  Glaswaaren“  ist  solgende  Bestimmung  als
zweiler  Absatz  anzusügen:
„Die  Dicke  des  Roh-  und  Drahtglases  wird  einschließlich  der  etwa  vorhandenen  Rippen,  Schuppen

oder  Kannelirungen  gemessen.
In  Ziffer  2a  desselben  Artikels  sind  in  Zeile  7  die  Worte  „oder  gebogen“  und  in  Ziffer  5b  daselbst
  in  Zeile  2/3  die  Worte  „5  mm  oder  weniger  dicken“  zu  streichen.
Dem  Hinweise  zu  Nr.  17  desselben  Artikels  sind  am  Schlusse  die  Worte  „und  Zellenschmelzarbeiten“
  anzufügen.
Der  Artikel  „Glutenmehl“  ist  durch  folgenden  neuen  Artikel  zu  ersetzen:
„Gluten  und  Glutenmehl  s.  Kleber  und  Klebermehl.“

Der  Ziffer  11b  c&amp;amp;Q  des  Artikels  „Holz  u.  s.  w.“  ist  folgender  Hinweis  anzufügen:

„S.  auch  Naben.“

Der  Anmerkung  a  zu  Ziffer  11  in  demselben  Artikel  ist  nach  Streichung  des  am  Schlusse  stehenden
Hinweises  S.  dagegen  die  Anmerkung  zu  Faßdauben“  folgende  Bestimmung  als  zweiter  Absatz  anzusügen:


-Indessen  sind  Stämme,  die  nur  in  der  gleichen  Ausdehnung,  wie  sie  für  das  Beschlagen  der  als
bewaldrechtet  zu  verzollenden  Stämme  zugelassen  ist,  in  der  Längsrichtung  gesägt  sind  und  demnach  an  den
nicht  gesägten  Theilen  noch  die  Rundung  der  rohen  Stämme  zeigen,  auch  dann  nach  Nr.  13c  3  zu  verzollen,
  wenn  sie  an  den  gesägten  Stellen  eine  Glättung  erfahren  haben,  die  der  durch  Hobelung  erzeugten
ähnlich  ist.  S.  auch  die  Anmerkung  zu  Faßdauben.“

In  Ziffer  13  desselben  Artikels  sind  nach  „Quassia=  (Bitter-)"  die  Worte  „gelbes  und  weißes

Sandel=  (Ambra-)“  nebst  einem  voraufgehenden  Komma  einzusügen.
        <pb n="317" />
        46.

47.

48.

49.

50.

51.

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52.

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57.

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58.

—  207  —

Nach  dem  Artikel  „Käsefarbe“  ist  folgender  neue  Artikel  aufzunehmen:

„Käsestoff  (Casein,  ein  aus  saurer  Milch  oder  Buttermilch  durch  Eintrocknen  oder  Eindampfen
  hergestellter  Eiweißstoff,  der  sich  von  Quark  und  geronnener  Milch  durch  körnige
Beschaffenhei  und  erheblich  geringeren  Wassergehalt  unterscheidet.  J#2#0)  Nr.  bm.  frei.

S.  dagegen  Milch.“
Dem  Artikel  „Kampherbl“  ist  folgende  Fassung  zu  geben:

„Kampheröl:  "

1.  sogenannter  flüssiger  Fanpher  (ein  bei  der  Gewinnung  des  Kamphers  sich  ergebendes
flüssiges  Nebenprodukt  )Q  /2090  Nr.  5  m.  frei.
2.  bestehend  in  einer  Löfung  von  Kampher  in  Baumöl  (oleum  camphoratum)  s.  Oele,
fette  (Ziffer  11).“
Nach  dem  Artikel  „Kautschuckdrucktücher“  ist  folgender  neue  Artikel  autzmmehmen:

„Kantschuckersatzstoffe  (Oelkautschuck  und  dergleichnnn)n  ..  7  7  Nr.  17  a.  frei.

—,  Waaren  daraus  wie  Kautschuckwaaren.“

Der  Hinweis  am  Schlusse  des  Artikels  „Kautschuckplatten“  ist  wie  folgt  zu  fassen:

„S.  auch  Decken,  Hartgummiteig  und  die  Anmerkung  zu  Treibriemen.“

Dem  Aecttel  „Kleber“  ist  folgender  Hinweis  anzusügen:
„S.  auch  Eiweißleim.“

Nach  dem  Artikel  „Kleber“  ist  folgender  neue  Arlikel  aufzunehmen:
„Kleberleim  s.  Eiweißleim.“

Nach  dem  Artikel  „Kleberleim“  ist  folgender  neue  Artikel  aufzunehmen:
„Klebermehl  (Glutenmehllll)))  Nr.  254  1a.  12%
Anmerkung.  Bei  der  Lerstellung  von-  Naisstärke  als  Rücstandsprodult  gewonnenes,  mit  Maisbüsen
  oder  Maiskleie  vermischtes  Klebermehl  kann  nach  Nr.  1b  (7  75)  gollfrei  gelassen  werden,  sofern
ei  der  Abserligung  auf  je  100  Ug  brutio  2  L#g  Kohlenstanb  (mit  Kusschlde  von  Knochenkohlenstaub)  zugesetzt
  werden.“
Im  ersten  Absatze  des  Artikels  „Knochenfett“  sind  am  Schlusse  die  Worte  „mit  Ausnahme  des
Wallkvnochenfetts“  nebst  einem  voraufgehenden  Komma  anzusügen.
Am  Schlusse  desselben  Arlikels  ist  folgender  Hinweis  aufzunehmen:
„S.  dagegen  Walknochenfett.“

.  Die  Anmerkung  zu  dem  Artikel  „Korkstopfen“  ist  zu  streichen.
55.

Der  Artikel  „Kreide“  ist  wie  folgt  zu  ändern:
a)  Im  Eingang  ist  nach  „gemahlen“  das  Wort  „gestäubt“  nebst  einem  voraufgehenden  Komma
einzuschalten
b)  Nach  dem  ersten  Absatz  ist  solgende  Anmerkung  aufzunehmen:

Anmerkung.  Gestäubte  rohe  Kreide  läßt  sich  von  gepulverler  Schlemmkreide  kaum  unterscheiden.
  Anträgen  au  zollfreie  Ablassung  von  pulverförmiger  Kreide  nach  Nr.  7  ist  daher  nur  zu
entsprechen,  wenn  die  An  tragsteller  in  geeigneler  Weise  den  Nachweis  erbringen,  daß  die  Waare  in
nicht  geschlemmter  Kreide  besteht.“

c)  Im  zweiten  Absatze  sind  nach  „geschlemmte“  die  Worte  „auch  gepulvert“  nebst  einem  voraufgehenden
  Komma  anzusügen.
In  der  Anmerkung  zu  Ziffer  3  des  zweiten  Absatzes  im  Artikel  „Küchengewächse“  ist  zwischen
„angebaute“  und  „4  bes  8  cm  lange  das  Wort  Pe#a“  einzuschalten.
Der  Hinweis  am  Schlusse  der  Ziffer  10  des  Artikels  „Kupfer  u.  s.  w.“  ist  wie  folgt  zu  sassen:
„S.  auch  Aluminiumeisen  (Aluminiumstahl),  Nickelstahl  und  die  Anmerkung  2  zu  Blech.“
Dem  Hinweise  zu  Ziffer  I  1  des  Artikels  „Kurze  Waaren  u.  s.  w.“  ist  hinter  „Uhrwerke"“  hinzuzusügen:

„sowie  die  Anmerkung  zu  Fellenschmelzorbeiten“.
Ferner  ist  in  dem  zweiten  Absatze  der  Anmerkung  2  zu  diesem  UArtikel  der  zweite  (letzte)  Satz
zu  streichen.
40
        <pb n="318" />
        69.

60.
61.

62.
63.

64.
65.

66.
67.
68.

69.

70.

71.

—

72.
73.

74.—

—  208  —

Im  ersten  Absatze  des  Artikels  „Lacels“  ist  statt  „(Rohseide  oder  Floretseide)“  zu  setzen:  „(Rohseide,
  Floretseide  oder  künstlicher  Seide)“.
Im  Artikel  „Margarine“  sind  nach  „Milchbutter“  die  Worte  „oder  dem  Butterschmalz“  einzuschalten.
Der  zweite  Absatz  der  Anmerkung  a  zu  1  im  Artikel  „Maschinen  und  Maschinentheile“  erhält
folgende  Fassung;
ge  Lokomotiven  werden  auch  zur  Beförderung  von  Personen  oder  Waaren  bestimmte  Fahrzeuge,
in  die  ntriebemaschinen  (Motoren)  eingebaut  sind,  verzollt,  sofern  sie  nicht  als  Fahrräder  mit  Antriebsmaschinen
  anzusehen  find.  Diese  Vorschrift  gilt  für  Fahrzeuge  der  bezeichneten  Art  mit  eingebauten  elektrischen
Motoren  auch  dann,  wenn  den  Motoren  der  elektrische  Strom  während  der  Fahrt  von  feststehenden  Erzeugungostellen
  aus  zugeleitet  werden  soll.“

Die  Anmerkung  zu  Ziffer  2  des  Artikels  „Maße“  ist  zu  streichen.
Im  ersten  Absatze  des  Artikels  „Milch“  sind  die  Worte  „nicht  kondensirt“  zu  ersetzen  durch  „nicht
eingedickt  oder  eingetrocknet".
Dem  zweiten  Absatze  des  Artikels  ist  folgende  Fassung  zu  geben-—,
  eingedickte  oder  eingetrocknete,  auch  mit  Zusatz  von  Zuckenrnrnr
6##)  Nr.  25  p  1.  60  ¾¼¾“
Am  Schlusse  des  Arlilels  ift  folgender  Hinweis  anzufügen:
„S.  dagegen  Käsestoff.“
Die  Anmerkung  zu  dem  Artikel  „Mosaikwaaren“  ist  zu  streichen.
Der  erste  Absatz  des  Artikels  „Naben“  erhält  folgende  Fassung:
„Naben,  hölzerne:
1.  ungefärbt  (u.  s.  w.  wie  bisher  Abs.  1),
2.  gesarbt;  ungefärbte  und  gefärbee  mit  Speichenringen  aus  unedlen  Metallen.
/#  Nr.  13  f.  10.4“
Der  hie  am  Schlusse  des  Artikels  „Nickelmetal  u.  s  w.“  erhaͤlt  bolgende  Fassung:
„S.  auch  Ferronickel,  Nickelstahl  und  die  Anmerkung  2  zu  Blech.“
Dem  Artikel  „Notizbücher“  ist  folgende  Fassung  zu  geben:
„Notizbücher  wie  Buchbinderarbeiten.“
In  Ziffer  2  des  ersten  Absatzes  im  Artikel  „Oele“  ist  vor  „flüssiger  Kampher“  in  der  Klammer
das  Wort  „sogenannter“  einzufügen.
In  der  statistischen  Anmerkung  zu  Ziffer  11  a  im  vierten  Absatze  desselben  Artikels  ist  nach  „Banuf.“
das  Wort  „Holz.Oel“  nebst  einem  voraufgehenden  Komma  und  nach  „Madia.“  das  Wort  „mais.=nebst
  einem  voraufgehenden  Komma  einzuschalten.
Nach  ben  #awttige  „Oelfrüchte"  ist  folgender  neue  Artikel  aufzunehmen:
Oelkautschuck  (ein  Kautschuckersatzsioff)  J  Nr.  17  a.  frei.
—,  Waaren  daraus  wie  Kaulschuckwaaren.  «
Der  arir  „Oelkuchen  und  Oelkuchenmehl“  erhält  folgende  Fassung:
elkuchen  und  Okluchenmehl  este  Rücstände  von  der  Vewinnung  feller  Oele  in  Form
von  Kuchen  oder  Mehl)  X  720/  Nr.  268.  frei.“
Der  Artikel  „Oelrückstände“  ist  zu  sireichen.
Im  dritten  Absatze  des  Artikels  „Oleomargarin“  ist  das  in  Klammern  gesetzte  Wort  „(Margarine)“
zu  streichen  und  hinter  dem  Worte  „Milchbutter“  hinzuzufügen  „oder  Butterschmalz“.
Dem  Artikel  „Packpapier“  ist  folgende  Bestimmung  als  Anmerkung  4  anzusfügen:
„4.  Auf  Packpapier  findet  die  Anmerkung  4  zu  Papier  sinngemäße  Anwendung.“

Der  Zifsfer  13  des  Artikels  „Papier“  ist  folgende  Fassung  zu  geben:

„13.  Seidenpapier,  auch  buntes,  farbiges,  geirepptes  oder  mit  Bekanntmachungen,  Ankündigungen
  oder  dergleichen  bedrucktes  .  ..f»rJNr27810-M
wesingxwawzg  ös-«
JnderAnnierkung4zudeniselbenArtitelsinbdieWortevkkame  zu  streichen.
Ferner  ist  dieser  Anmerkung  folgender  Hinweis  anzusügen:
.S.  dagegen  Streifbänder.“
        <pb n="319" />
        76.

77.
78.

79.

80.

81.

82.

8

84.

86.

86.
87.

—

88.

8

90.

9I.
Nach  dem  Artikel  „Torfstreu“  ist  folgender  neue  Artikel  aufzunehmen:

*

r*

—  209  —

In  dem  Hinweise  nach  dem  letzten  Absatze  des  Artikels  „Papp=  und  Papierwaaren“  ist  das  Wort
„Albums“  nebst  dem  folgenden  Komma  zu  streichen  und  nach  „Briefumschläge“  das  Wort  „Buchbinderarbeiten“
  nebst  einem  folgenden  Komma  einzufügen.

Die  Anmerkung  am  Schlusse  desselben  Artikels  ist  zu  streichen.
Der  Artikel  „Quebrachoholz“  erhält  folgende  Fassung:
„Quebrachoholz:
1.  roh  r*i  sebiglich  in  der  Querrichtung  mit  der  Axt  oder  Säge  bearbeitet  (rohe  Stämme,
Blöcke,  Klötzz)  +Nr.  5  m.  frei.

2.  in  der  Richtung  der  Langsachse  beschlagen  oder  sonst  als  Bau=  und  Nutzholz  vorgearbeitet
  oder  zerkleinert  wie  Bau=  und  Nutzholz  s.  Holz  (Ziffer  11b  und  cjg.
3  gemahlen,  geraspelt  oder  sonst  nach  Art  der  Lohe  zur  Verwendung  als  Gerbstoff  berkleinert,
  t  nicht  ausgelaugt  (wee  Gerberlohe  ..
.  «-  431  5  Nr.  13  b.  br.  .½r%  AM

vertragmdõssig..  .  .  Frei.“

In  der  Anmerkung  zum  Artikel  „Reisabfälle“  sind  vor  „angängig  erscheint“  die  Worte  „oder  von
Hoeber  ader  Stärke“  einzuschalten.  Ferner  ist  dem  letzten  Satze  dieser  Anmerlung  folgende  Fassung
zu  geben:

„Ohne  solchen  Zusatz  sind  sie  je  nach  ihrer  Beschaffenheit  als  Kleber  16%  oder  Stärke  /57.110)  nach  Nr.  25  q  1  a

oder  als  geschrotener  Reis  /672)  nach  Nr.  25  42  zollpflichtig
Im  ersten  Absatze  des  Artikels  „Rinden“  ist  vor  „Minch,  das  Wort  „Mangroven-“  nebst  einem
folgenden  Komma  einzufügen.
Unter  Streichung  der  Anmerkungen  1  und  2  zum  Artikel  „Rosenkränze"  ist  diesem  Artikel  folgende
Bestimmung  als  Anmerkung  hinzuzusügen:

„Die  Karifirung  von  Rosenkränzen,  soweit  diese  nicht  unter  Nr.  20a  oder  20b  1  fallen,  richtet  sich  nach
dem  Material,  aus  dem  die  zum  Zählen  der  Gebete  bestimmten  Perlen  oder  dergleichen  hergestellt  sind.
Gespinnstfäden  oder  Schnüre,  auf  welche  die  Perlen  u.  s.  w.  der  Nosenkränze  aufgereiht  sind,  bleiben  bei  der
Tarifirung  auher  Betracht.“

Nach  dem  Artikel  „Rouleaux“  ist  solgender  neue  Artikel  einzufügen:

„Rucksäcke  s.  Sattlerwaaren.“
In  Ziffer  1  des  ersten  Absatzes  des  Artikels  „Schrauben  u.  s.  w.“  sind  dem  Hinweise  „S.  dagegen
Eisenbahnlaschenbolzen“  die  Worte  „und  enschrauben  ul  voru  anzusügen.
Der  letzte  Satz  der  Ziffer  6b  des  Artikels  „Schuhe“  erhält  folgende  Fassung:

zuul  Stickereien,  eingenähten  Verzierungen  oder  aufsgesteppten  durchlochten  Spitzkappen

versehene.“
Im  Artikel  „Schwellen“  ist  nach  dem  Stichworte  das  Wort  „Eisenbahnschwellen“  in  Klammern
einzusügen.
Die  Anmerkung  zum  Artikel  „Schwertfegerarbeit“  ist  zu  streichen.
In  Ziffer  8  des  Artikels  „Seide“  sind  die  Worte  „(Rohseide  oder  Floretseide)“  zu  ersetzen  durch
„(Rohseide,  Floretseide  oder  künstliche  Seide)“.
In  der  Anmerkung  6  zu  demselben  Artikel  sind  die  Worte  „wie  natürliche“  durch  „wie  Floretseide“  zu
ersetzen.
Im  ersten  Absatze  des  Artikels  „Späne“  ist  vor  dem  Hinweis  als  Ziffer  4  folgende  Bestimmung
auszmetimen.

4.  gefärbte  oder  gebeizte  7F  Nr.  13f.  10  +

Die  Anmerkung  3  zum  Artikel  „Spielzeug"“  ist  zu  streichen.  Die  Anmerkung  4  erhält  sonach  die
Bezeichnung  als  Anmerkung  3.
Die  Anmerkung  4  zum  Artikel  „Steinwaaren“  ist  zu  streichen.

„Torfwolle,  roh,  gehechelt,  gebleicht  oder  gefärbt  7  JNr.  8.  frei.
—,  Gespinnste  und  Waaren  daraus  wie  Gespinnste  und  Waaren  aus  Flachs.“
140
        <pb n="320" />
        —  210  —

93.  Im  Artikel  „Unterlagsplatten“  ist  nach  dem  Stichworte  das  Wort  „Eisenbahnunterlagsplatten“  in
Klammern  einzusügen.
94.  Der  zwäie  Absatz  des  Artikels  „Verzehrungsgegenstände“  erhält  folgende  Fassung:
f  Futter,  an  sich  zollpflichtiges,  zum  Reiseverbrauche  für  Zug=  und  Lasithiere  sowie  für
bie  zur  unmittelbaren  Durchfuhr  auf  der  Eisenbahn  bestimmten  Viehtransporte  in  den  der
Zahl  der  Thiere  und  der  voraussichtlichen  Dauer  der  Reise  enisprechenden  Mengen,  sofern
dasselbe  mit  den  Thieren  gleichzeitig  und  beim  Ttansporte  mittelst  der  Eisenbahn  auch  in
den  gleichen  Wagen  verladen  eingeht  ..  .  .  .  Tarifgesetz  8.  5  Nr.  4.  frei.“
95.  Die  Ziffer  2  des  Arlikels  „Vorgespinnst“  erhält  solgende  Sassung:
„2.  aus  Wolle  oder  der  Wolle  gleichstehenden  Thierhaaren  wie  das  daraus  herzustellende  Garn.“
Der  Hinweis  am  Schlusse  des  Artikels  kommt  in  Wegfall.
96.  Dem  Artikel  „Wagen  und  Schlitten“  ist  folgende  Bestimmung  als  Anmerkung  5  anzufügen:
„5.  Anhängewagen  zu  Fahrrädern  (Motorfahrrädern  und  anderen)  sowie  zu  Motorwagen  sind  gesondert  wie
nicht  mit  Antriebsmaschinen  verbundene  Wagen  zu  verzollen.“
97.  Der  Ziffer  1  des  Artikels  „Wagnerarbeiten“  ist  folgender  Hinweis  anzufügen:
„S.  auch  Naben.“
98.  Nach  dem  Artikel  „Walkfet!“  ist  sashene  neue  Artikel  aufzunehmen.
„Walknochenfett  %%  Nr.  26k.  br.  3  /4“
99.  In  der  Anmerkung  1  zum  artirel  „Wein  sind  die  Worte  *  im  Sinne  des  Gesehss
nicht  angesehen  wer  den  können“  zu  ersetzen  durch:
„welche  nach  §.  3  Abs.  2  und  §.  8  des  Gesetzes  vom  24.  Mai  1901,  betreffend  den  Verkehr  mit  Wein,  weinhaltigen
  und  weinähnlichen  Getränken,  weder  seilgehalten  noch  verkauft  werden  dürsen
100.  Nach  dem  Artikel  „Zeitungen“  ist  folgender  neue  Artikel  aufzunehmen:
„Zellenschmelzarbeiten  (Cloisonnewaaren).  350  Nr.  10f.  *  AMA.
vertragmãssig  .  4M.
Anmerkung.  Stege  aus  edlen  Metallen  bleiben  ohne  Einfluß  auf  die  —it
101.  Dem  zweilen  Absatze  des  Artikels  „Zink“  ist  solgender  Hinweis  anzufügen:
„S.  auch  die  Anmerkung  2  zu  Bilech.“
102.  Dem  zweiten  Absatze  des  Artikels  „Zinn“  ist  folgender  Hinweis  anzufügen:
„S.  auch  die  Anmerkung  2  zu  Blech.“
103.  Im  Artikel  „Zündhölzer,  Zündkerzchen“  sind  nach  „Zündkerzchen“  die  Worte  „auch  Zündstäbchen
aus  Pappe“  nebst  einem  voraufgehenden  Komma  einzusügen.
Die  Anmerkung  zu  diesem  Artikel  erhält  folgende  Fassung:
„Anmerkung.  Zur  Herstellung  von  Zündhölzern,  Zündstäbchen  oder  Zündkerzchen  vorgerichtete
Stäbchen  aus  Holz  oder  Pappe  jowie  dergleichen  Wachskerzchen  werden  wie  Holzdraht,  Pappwaaren  oder
Wachskerzen  tarifirt.“
104.  In  Ziffer  1  des  Ar#kels  „Zündwaaren“  sind  nach  „Zündkerzchen“"  die  Worte  „auch  Zündstäbchen
aus  Pappe“  nebst  einem  voraufgehenden  Komma  einzusügen.
        <pb n="321" />
        —  211  —

4.  Handels-  und  Gewerbe-Wesen.

Pekanntmachung.

Unter  Bezugnahme  auf  die  Vorschrift  im  §.  7  Abs.  3  des  Gesetzes  vom  3.  Juli  1883  (Reichs-Gesetzbl.
Seite  149)  wird  das  in  der  Bekanntmachung  vom  11.  Mai  1901  (Central-Blatt  Seite  156)  enthaltene
Verzeichniß  von  Gartenbau=  oder  botanischen  Anlagen,  Schulen  und  Gärten,  welche  regelmäßigen  Untersuchungen
  in  angemessener  Jahreszeit  unterliegen  und  amtlich  als  den  Anforderungen  der  internationalen
Reblaus-Konvention  entsprechend  erklärt  worden  sind,  durch  das  nachfolgende  Verzeichniß  ersetzt.

 

Name  des  Besitzers

 

14.  Alter,  Preußen,  Nheinprovinz.
15.  Allmannsdorf,  Grohherzogthum

aden.
16.  Allwind,  Gemeinde  Hoyern,
Bayern.
17.Alsenz,  Bayern.
18.|  Altenburg,  Sachsen-Altenburg.

 

19.  «  »
20.  »  »
21  11  77
22.  „  „
23.  »  »
24.  11  77
25.  «  »
26.  »  »
27·  «  «
28.  «  «

 

 

Langen,  Heinrich,  Gärtnerei  und  Baumschule.
Brunner  Wittwe,  Gartenanlage.

Brugger,  Hermann,  Handelsgärtnerei.

Lichtenberger,  Benjamin,  Handelsgärtnerei.

Bauer,  Konrad,  Gottfried  Fischers  Nachfolger,
Handelsgärtnerei

Bromme,  Julius,  Handelsgärtnerei.

Bromme,  Kurt,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Bromme,  Max,  Handelsgärtnerei.

Buchs,  Hugo,  Handelsgärtnerei.

Düsterhöft,  Wilhelm,  Handelsgärtnerei.

Fasold,  Hermann,  C.  Franke's  Nachfolger,
Handelsgärtnerei.

Fischer,  Edwin  Emil,  Handelsgärtnerei.

Fischer,  Franz  Friedrich,  Handelsgärmerei.
ischer,  Feanz  Julius,  Handelsgärtnerei.
ischer,  Johannes  Arno,  Handelsgärtnerei.

 

1·—
Ort  der  Gartenbau-Anlage.  und  Bemerkungen.
5  Art  des  Grundstücks.
1.]Aachen,  Preußen,  Rheinprovinz.  Vrumec,  Max,  Gärtnerei.
2  5  „  anssen,  Mathilde,  Hausgarten.
3.  »  «  Kolmemann,«.,Gärtne-:ei.
4.  «  »  Kohnemann,  Joseph,  Gärtnerei.
5.  »  «  Kohnemann,  Michael,  Gärtnerei.
6  „  «  Nessau,  Hermann,  Gärtnerei.
7  «  «  Tholl,  Johann,  Gärtnerei.
8.  Achbrücke,  Gemeinde  Reutin,  Haug,  Georg,  Handelsgärtnerei.

ayern.
9.Aeschach,  Bezirksamt  Undan,  Brög,  Ludwig,  Handelsgärtnerei.

ayern.

10.  »  »  Buchner,  August,  Handelsgärtnerei.
11.  «  «  Bühler,  Gottlob,  Handelsgärtnerei.
12.  «  »  Flachs,  Johann  Georg,  Handelsgärtnerei.
13.  Sündermann,  Franz,  Gärtnerei.
        <pb n="322" />
        S  Name  des  Besibers
Ounrlt  der  Gartenbau-Anlage.  und  Bemerkungen.
"  Art  des  Grundstücks.
29.|  Altenburg,  Sachsen-Altenburg.  Fischer,  Johann  Hermann,  Kunst=  und  Handels--
  gärtnerei.
30.  »  «  Gerbig,  Richard  Gustav,  Handelsgärtnerei.
31.  „  »  Günther,  Paul,  Hondelsgärtnerei
32.  «  »  Haugk,  Max,  Gärtnere
33.  «  »  öpfner,  KaklAugustTheodotz  Handelsgärtnerei.
34.  «  «  nze,  Franz  in  Firma:  J.  J.  Kunze,  Handelsgaͤrtnerei.

35.  «  «  Kunze,  Gustav,  Handelsgärtnerei.
36.  »  «  Kunze,  Robert  in  Firma:  Kunze  und  Sohn,
Handelsgärtnerei.
37.  »  »  Mahn,  L.  O.,  Handelsgärtnerei.
38.  «  »  Müller,  uge,  andelsgärtnerei.
39.  «  «  Muller  ouis,  Pachtgärtnerei.
40.  »  «  Pröhl,  Karl,  Bode  Nachfolger,  Kunst=  und
Handelsgärtnerei.
41.  „  „  Raubold,  Karl  Theodor,  Handelsgärtnerei.
42.  »  «  Rinnebach,  Berthold  und  Rudolf,  Gebrüder,
Gärtnerei.
43.  »  «  Rothe,  Bernhard,  Handelsgärtnerei.
44.  „  «  Schlotler,  Richard,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
45.  «  »  Schröder,  Otto,  Handelsgärtnerei.
46.  «  «  Stötzner,  Max,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
47.  «  «  Tillich,  Friedrich  Hermann,  Handelsgärtnerei.
48.  «  »  Tillich,  Julius,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
49.  «  «  Wassermann,  Bernhard,  Handelsgärtnerei.
50.  Althörnitz  bei  Zittau,  Königreich  Knebel,  Gustav  Reinhold,  Handelsgärtnerei,
Sachsen.  Blumenzüchterei  und  Gemüsebau.
51.Altzschillen  bei  Wechselburg,  Müller,  Ernst  Friedrich,  Kunst=  und  Handels-Königreich
  Sachsen.  gärtnerei.
52.|  AuchebeiCorny,  Elsaß-Lothringen.Dausse.
53.  Augsburg,  Bayern.  Schramm,  Richard,  Handelsgärtnerei.  Zimmerstraße  16.

 

.Aulnois,  Elsaß-Lothringen.

Bad  Elster  siehe  unter  Elster.

Baden--Baden,  Baden.

11  7
77  11

Bayreulh,  Bayern.

Beiberwiese  (Bezirksamt  Passau),
rn

Bayern.
HBerlin,  Preußen.

77  7“

 

Majérus.

Großherzogliche  Hofgärtnerei.
Leichtlin,  Max,  Gartenanlage.
Meier,  Hermann,  Gartenanlage.
Vogel-Hartweg,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
Freiberger,  Martin,  Pächter:  Hermann  Bleyl,
Handelsgärtnerei.
Herolh,  Karl,  Handelsgärteerei.
eykamm,  Friedrich,  Handelsgärtnerei.
Seeser,  Peter,  Kunstgärtnerei.
Sterk,  Hieronymus,  Handelsgärtnerei.

Bilterhof  Sohn,  August,  Gärtnerei.
Rappe,  Ernst  &amp;amp;  Hecht,  Pflanzung.

 

Frankfurter  Allee  134.
Putbuserstraße  19.
        <pb n="323" />
        218

 

 

 

 

 

Name  des  „Vesibers
Ont  der  Gartenbau-Anlage.  Bemerkungen.
"  Art  des  GSrundtücke
66.|Bernstadt  (Schlesien),  Preußen.Wiese,  O.,  Baumschule.
67.Bieblach,  Reuß  j.  Linie.  Kästner,  Albin,  Gärtnerei.
68.  „  „  Sittinger,  Friedrich,  Gärtnerei.
69.Biethingen,  Bezirksamt  Konstanz,  Zolg,  Kajetan,  Baumschule.
aden.
70.  «  »  olg,  Martin,  Gartenanlage.
71.Birkenwerder  bei  Berlin,  Preußen.H.  Hildmannsche  Cacteenzüchterei  und  Gärtnerei
ich.
72.  Pöhlen  bei  Rötha,  Königreich  8  ehhnn  Kunst-und  Handelsgärtnerei.
en.
73.  LPell  Ehrenberg  bei  Leipzig,  Fischer,  J.  G.,  Besitzer;  Pfeifer,  Otto  Karl,
Konigreich  Sachsen.  Pächter,  Kunst-  und  Handelsgärtnerei.
74.—  „  Buhlmann,  O.,  Besitzer;  Tillich,  Pächter,  Kunstund
  Handelsgärtnerei.
75.|Bollweiler,  Elsaß-Lothringen.  Baumann.
76.  „  „  Gay.
77.  „  «  Grissé,  FBerdinn,  Handelsgärtnerei.
78.  “  »  Crissé,  Karl,  Handelsgärtnerei.
79.Bonn,  Preußen,  Rheinprovinz.  Schmig,  Peter,  Gärtnerei.
80.  «  «  Schneider,  Damian,  Gärtnerei.
81.  Weimer,  Anton,  Gärtnerei.  Moltkestraße  7.
82.Bornim  bei  Potsdam,  Preußen,Geyer,  F.,  Gärtnerei.
Provinz  Brandenburg.
83.Brandenburg,  Preußen,  Provinz  Mangeot,  A.,  Baumschule.
Brandenburg.
84.  „  «  Riemschneider,  Baumschule.
85.|Braunschweig.  Herzogliche  Landesbaumschule.
86.  «  Meyer,  B.  F.,  Samenhandlung.  Gartenbau-Anlage  an
der  Eisenbüttler  Mühle.
87.  „  Raap,  Hugo,  Gärtnerei.  Gartenbau-Anlage  ander
Salzdahlumerstraße62.
88.  Breslau,  Preußen,  Provinz  Laqua,  Paul,  Baunschule.  Ohlauer  Chaussee  und
Schlesien.  Wolfswinkel.
89.  „  „  Laqua,  Reinhold,  Wittwe,  Baumschule.
90.  Bretzenheim,  bessen.  Provinz  Schmilt,  Karl,  Gärtnerei.
Rheinhessen.
91.  2  Wolf,  Josef,  Gärtnerei.
92.  Britz,  Preußen,  Provinz  anden.  Kohlmannslehner,  Heinrich,  Gärtnerei.
urg
93.  Späth,  L.,  Oekonomierath,  Baumschule.
94.  Buckau,  Preußen,  Provinz  achsen.  Langensiepen,  Fabrikant,  Gartenanlage.
95.|Büsingen,  Amt  Konstanz,  Baden.  Heller,  Johann,  Baumschule.
96.  Becker,  O.,  Gärtnerei.
97.  Burg  bei  Magdeburg,  Preußen,  Kowalsly,  O.  Gärtnerei.
Provinz  Sachsen.
3  Caaschwitz,  Reuß  j.  Linie.  Paetold,  Otto,  Rittergutsgärtnerei.

7*  77

Patzer,  Herrmann,  Handelsgärtnerei.
        <pb n="324" />
        —  214  —

 

 

S*  Name  des  Besiters
DOrt  der  Gartenbau-Anlage.  Bemerkungen.
.  Art  des  nndücks,
100.|Cannstatt,  Württemberg.  Binter  und  Eblen,  Baumschulen.  Ludwigsburgerstraße
der  Prag
101.  «  «  Gaucher,  Nikolaus,  Baumschulen.  Ludwigsburgerßraße.
auf  der  Prag.

102.  „  „  Stiegler,  Gebr.,  Kunst=  und  Handelsgärlnerei  ·
103.CarowbeiBerlin,Pteuße-1.  Schwiglewski,  A.,  Gärtnerei.
104.  Cassel,  Preußen,  Provinz  Foren-  Hördemann,  Joh.  Inhaber:  Heinrich  Hörde-Nassau.

  mann  &amp;amp;  Lappe,  Gärtnerei.
105  Hördemann,  Wilhelm,  Gärtnerei.

"  Corny,  7
KCrefeld,  Preußen,

Z  Coldit,  Königreich  Sachsen.
Colmar,  Elsaß-Lothringen.

11

Rheinprovinz.

Cronberg,  Preußen,  Provinz

Hessen-Nassau.

7  7“

11  7“

 

Culm  bei  Söllmnitz,  Reuß  j  Linie.

 

Michler,  Ernst  Robert,  Gärtnerei.

Koenig,  Carl

Kürßner.

Thill.

Baas,  Michael,  Gärtnerei.

Cronenberg,  Edmund,  Gärtnerei.

Dyck,  Anton,  Gärtnerei  und  Baumschule.

Empting,  Gebrüder,  Gärtnerei  und  Baumschule.

Flock,  H.  J.  Wülwe,  Gärtnerei.

Greeven,  Johannes,  Gärtnerei  und  Baumschule.

Habermann,  Walhher,  Gärtnerei.

v.  d.  Heyden,  Otto,  „Gärtnerei

Kempen,  H.,  Gärtn

Koch,  Hugo,  Gärinersi  und  Baumschule.

Lange,  Ernst,  Gärtnerei.

Laurentius,  Heinrich,  Gärtnerei  und  Baumschulen.


Laurentius  &amp;amp;  Co.,  Gärtnerei  und  Baumschule.
Ludwig,  Herrmann,  Gärtnerei.

Melzer,  Heinrich,  Gärtnerei.

Mommertz,  Hermann,  Gärtnerei.

Müller,  Heinrich,  Gärtnerei  und  Baumschule.
Renard,  Rudolf,  Wittwe,  Gärtnerei.

Samson,  Albert,  Gärtnerei  und  Baumschule.
Schlobben,  Heinrich,  Willwe,  Gärtnerei.
Schroeder,  Jacob,  Gärtnerei.

Schulte,  Theodor,  Gärtnerei.

Siebertz,  Adolf,  Wittwe,  Gärtnerei.

Thiesen,  Anton,  Gärtnerei  und  Baumschule.
Vogelsang,  Korl  Wilhelm,  Gärtnerei.
Eichenauer,  Christian,  Rosenpflanzung.

Königliche  Hofverwaltung  Schloß  Friedrichshof,
Rosen=  und  Ziersträucherpflanzung.
dntennhen  Joh.,  Rosen=  und  Ziersträucherpfla


Mehleds,  PVeschwißer,  Handelsgärtnerei.

 

Roßstraße  124.

Sternstraße,  Kempenerweg,
  Inratherstraße,
Dahler-und  Krullsdyck.
        <pb n="325" />
        —  216  —

 

 

S  Name  des  !
S  Ort  der  Gartenbau-Anlage.  Bemerkungen.
“  Art  des  GIrunotad
139.|Darmstadt,  Hessen.  Bessunger  Hofgarten.
140.  «  «  Großherzoglicher  Orangeriegarlen.
141.  „  »  Großherzoglicher  Botanischer  Garten.
142.  »  »  Henkel,  Heinrich,  Kunst-  und  Handelsgärtnerei.
143.  »  «  Noack,  Heinrich,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
144.  »  «  Völker,  Karl,  Kunst=  und  Handelsgärinerei.
145.|Debschwitz,  Reuß  j.  Linie.  Knorz,  Gärtnerei.
146.  »  «  Scheibe,  Richard,  Gärtnerei.
147.  «  «  Scheibe,  Walther,  Gärtnerei.
148.  «  »  igt,  Karl,  Gärtnerei.
149.  „  «  esser's  Nachfolger:  Regner,  Reinhold,  Gärtnerei.
150.  Degelstein,  Gemeinde  Hoyern,  r*  Gottlob,  Handelsgärtnerei.
ayern.
151.Dettighofen,  Baden.  Häring,  Edmund,  Rosen=  und  Baumschulen.
152.  »  «  Hauser,  Clemens,  Rosen=  und  Baumschulen.
153.  «  Keßler,  Heinrich,  Rosen=  und  Baumschulen
154.  „  Keßler,  Hermann,  Rosen.  und  Baumschulen.
155.  »  «  Keßler,  Wilhelm,  Rosen=  und  Baumschulen.
156.  »  «  Roos,  Jean,  Rosen=  und  Baumschulen.
157.  Würtenberger,  Alex,  Rosen=  und  Baumschulen.
158.Diez  .  L.,  Preußen,  Provinz  Oser,  Karl,  Gärtnerei.
Hessen-Nassau.
159.|Ditzingen,  Oberamt  Leonberg,  Brecht,  Julius,  Baumschule.
Württemberg.
160.Dobritz  bei  Dresden,  Gich  Engelhardt,  Woldemar,  Handelsgärtmerei.
Kachsen.
161.  „  »  Findeisen,  Theodor,  Handelsgärtnerei.
162.  «  Klotz,  Hugo,  Handelsgärtnerei.
163.  »  Schumann,  Max,  Handelsgärinerei.
164.  «  Vogel,  Louis,  Handelsgärtnerei
.X65.|Dölitz  bei  Leipzig,  Fischer,  Franz  Ferdinand,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

166.  Hanke,  Anna  Marie,  verw.  geb.  Schieck,  Kunstund
  Handelsgärtnerei.  »
167.  »  Wolf,  Johann  Friedrich  in  Firma:  T.  Woij,
Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
168.]  Donzdorf,  Oberamt  Geislingen,  Schmid,  Paul,  Handelsgärtnerei.
Württemberg.
169.  De  Preußen,  Provinz  Stoffregen,  Wilhelm,  Pflanzung.
estfalen.
170.]  Dresden,  Königreich  Sachsen.  Hering,  Johann  Gottfried,  Obstplantagen.
171.  »  »  Holstein  &amp;amp;  Liebsch,  Gewächshaus=  und  Rosengärtnerei.

172.  »  »  Meurer,  R,  Gewächshausgärtnerei.
173.  Vellers,  Wilhelm,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
174.  Hoyer  &amp;amp;  Klemm,  Baum=  und  Rosenschulen.

 

Dresden  .  Gruna,  Königreich
Sachsen.

 

 

 

11
        <pb n="326" />
        —  216  —

 

 

S  Name  des  Besitzers
Olrt  der  Gartenbau-Anlage.  und  Bemerkungen.
S  Art  des  Grundstücks.
175.|Dresden-Pieschen,  Königreih  Hause's  Nachf.  Inhaber:  Sidonie  Schmidi,
Sachsen.  Gewächshaus-  und  Freilandgärtnerei.
176  „  SStrehlen,  «  Beyer,  Robert,  Gewächshausgärtnerei.
177.  ,  »  Döring,  Curt,  Gewächshausgärtnerei.
178.  «  »  Freudenberg  &amp;amp;  Co.,  Gewächshausgärtnerei.
179.  »  »  Geißler,  Guido,  Baumschule.
180.  »  »  Hähnel,  Bernhard,  Baumschule
181.  «  »  Just,  Josef,  Gewächshaus-  und  Landschaftsgärlnerei.

182.  «  Knöfel,  Gebrüder,  Gewächshausgärtnerei.
183.  »  Köhler,  Adolf,  Gewächshausgärtnerei.
184.  „  Müller,  Max,  Gewächshausgärtnerei.
185.  ,,  Müller,  Robert,  Gewächshausgärtnerei.
186.  »  Raue,  Hermann,  Rosengärtnerei.
187.  «  Richter,  Albert,  Gewächshausgärtnerei.
188.  »  Rülcker,  Ernst,  Gewächshausgärtnerei.
189.  »  Ruschpler,  Paul,  Rosengärtnerei.
190.  »  Simmgen,  Theodor,  Rosengärtnerei.
191.  »  Wilcke,  Otto,  Gewächshausgärtnerei.
192.  „  SStriesen,  Einseld,  Friedrich,  Georginengärtnerei.
193.  „  Hofmann,  Herm.  Ludw.  Rob.,  Gewächshausgärtnerei.

194.  Kernert,  A.,  Gewächshaus=  und  Freilandgärtnerei.

185.  Kunze,  Heinrich,  Gewächshausgärtnerei.
196.  Manewald,  Carl,  Gewächshausgärtnerei.
197.  Ollerg.  Otto,  Gewächshausgärtnerei  und  Rosenl

198.  *  *  Gewächshaus=  und  Freiland=199.
  giene  t  Richard,  Gewächshausgärinere

200.  Nichter,  Eni,  Gewächshaus=  und  Freilandgärtnerei.

201.  Schame,  Paul,  Blumen=  und  Pflanzengeschäst.
202.  «  Trauwitz,  Martin,  Gewächshausgärtnerei  und
Freilandkulturen.
203.  „Trachenberge,  «  Schneider,  Arthur,  Gewächshaus=  und  Freilandgärtnerei.

201.  Ebingen,  Oberamt  Balingen,  Jedele,  Johannes,  Handelsgärtnerei.
Würltemberg.
205.Elberfeld,  Preußen,  Rheinprooinz.  Petry,  Heinrich,  Gärtnerei.

206.
207.

 

Elster,  Bad,  bei  Oelsnit,  Königreich
  Sachsen.

11

 

Scholten,  Wilhelm,  Gärtnerei.
Fleißner,  Albin,  Handelsgärtnerei.

Königliche  Anstaltsgärtnerei.
        <pb n="327" />
        217

 

 

S  Name  des  Besitzers
Ort  der  Gartenbau-Anlage.  und  Bemerkungen.
Art  des  Grundstücks.
209.Elster,  Bad,  bei  Oelsnitz,  König-Nabel,  Gustav,  Handelsgärtnerei.
reich  Sachsen.
210.  „  »  Scharf-Otto,.Handelggäx-mekei.
211.Eltville,  Preußen,  Provinz  Hessen=  Schmitt,  Karl,  Rosenpflanzung.
Nassau.
212.Ems,  „  «  Bars,  A.,  Gärinerei.
218.  «  »  Barth,  Joh.,  Gärtnerei.
214.  »  «  Hoffrichter,  Paul,  Gärtnerei.
215.  „  »  Kühnle,  Andr.,  Gärtnerei.
16.  »  »  Sanner,  Heinrich,  Gärtnerei.
17.  »  »  Schulz,  Chr.,  Gärtnerei.
218.  »  »  Weis,  Heinrich,  Gärlnerei  und  Baumschule.
219.  »  ,  Wichtrich,  Rudolph,  Gärtnerei.
220.  «  «  Wurm,  Franz,  Gärtnerei.
221.Endenich,  Preußen,  Rheinprovinz.  Bouché,  J.,  Gärtnerei  und  Baumschule.
222.  Engers,  «  »  Rittershaus,  Eugen,  Obstbaumschule  und  Gemüsepflanzung.

223.|Eningen,  n-  Reutlingen,  Rall,  W.,  Handelsgärtnerei  und  Baumschule.
Württembe
224.Erfurt,  Prußch,  Provinz  Sachsen.  Benary,  E.,  Gärteerei.
225.  »  Chrestensen,  N.  L.,  Gärtnerei.
226.  „  Cropp,  C.  (Nachfolger),  Inhaber:  E.  Doß,
Gärtnerei.
227)  »  Döppleb,J,Gart-Iere1.
228.»  «  Haage  &amp;amp;  Schmidt,  Gärtnerei.
2292  »  Haage,  Fr.  Ad.  jun.,  Gärtnerei.
230  »  Haage,  Fr.  Ant.,  Gärtnerei.
231.,  «  Heinemann,  F.  C.,  Gär
232.  „  „  Jühlke,  F.,  #chalgen  Inhe  O.Putz,  Gärtnerei.
23333  «  Knopff,  O.,  &amp;amp;  Co.,  Gärtnerei.
234  «  Liebau,  M.,  &amp;amp;  Co.,  Gärtnerei.
2354  „  Lorenz,  Christoph,  Gärtmerei.
236.  „  »  Neumann,  R.,  Baumschule.
237  4  »  Pabst,  Carl  Albert,  Gärtnerei.
2388  «  Petersein,  M.,  Gärtnerei.
239  »  Platz  &amp;amp;  Sohn,  C.,  Gärtnerei.
240  %  »  Schmidt,  J.  C.,  Gärtnerei.
2411  »  Stenger  &amp;amp;  Rotter,  Gärtnerei.
2442%  .  Sturm,  Jacob,  Gärtnerei.
243  „  Weigelt,  C.,  &amp;amp;  Co.,  Gärknerei.
244.  »  »  Ziegler,  Otlomar,  Comp.,  Gärtnerei.
245.|Euren,  Preußen,  Rheinprovinz.  Lambert  &amp;amp;  Reiter,  Inhaber:  H.  Lambert,  Baumund
  Rosenschulen.
2466  »  Reiter,  J.,  &amp;amp;  Söhne,  Baum=  und  Rosenschulen.
247.  Feldkirch,  Elsaß-Lothringen.  Holder.
248.|  Fellen,  Bezirksamt  Lohr,  Bayern.  Fischer,  Johann,  Handelsgärtnerei.
        <pb n="328" />
        S.  Name  des  Lesiter
Ort  der  Gartenbau-Anlage.  und  Bemerkungen.
2  Art  des  Grundstücks.
249.|Feuerbach,  Oberamt  Stuttgart,  Aldinger,  Wilhelm,  Baumschulen.
Württemberg.
250.Fint  .  Heflcn,  Provinz  Rhein=  Hanselmann  II.,  Peter,  Gärtmerei.
hesse
251.  Flensburg,  Preußen,  Provinz  Emeis,  Baumschule.  Sylvana.
Schleswig-Holstein.
252.  „  „  «  Möller,  Chr.,  Gärtnerei.
253.  «  «  «  Rossi,  Gärtnerei.
254.  „  „  »  Seehusen,  R.,  Baumschule  und  Gärinerei.  Friedrichshöh.
255.|Frankfurt  am  Main,  Preußen,Ditzel,  Emil,  Gärtnerei.  Hainerweg.
-  Provinz  Hessen-Nassau.
256.  ,  »  Fleisch-Daum,  Gärtnerei.  Biesenhüttenplat  34.
267.  »  Hoß,  Gärtnerei.  Bornheim,  Landwehr97.
258.  »  »  Kropff,  Julius  (Petersen  Nachfolger),  Gärtnerei.  Mainzer  Landstraße.
259.  »  »  Müller,  Joh.  Friedrich,  Gärtnerei.  Eckenheimer  Landstraße.
260.  »  »  Neder,  Lorenz,  Gärtnerei.  Rõderbergweg.
261.  »  Rühl,  Karl,  Gärtnerei.  Mainzer  Landstraße.
262.  ,  Schäfer,  Franz,  Gärtnerei.  Bornheim,  Landwehr.
263.  »  Steuerwaldt  &amp;amp;  Wilhelm,  Gärtnerei.  Sachsenhausen,  Darmstädter
  Landstraße.
264.  Stock,  Peter,  Gärtnerei.  Sachsenhauser  Landwehr.

265.  Straßheim,  Konrad  Peter,  Gärtnerei.  Forsthausstraße.
266.  Vogel,  C.  A.,  Gärtnerei.  Sach  crgausen,  Länder-267.
  «  »  Wenzel,  Johannes,  Gärtnerei.  Haihchihze.
268.]Frauendorf,  Bayern.  Fürst,  Richard,  Handelsgärtnerei.
269.  „  «  Fürst,  Willibald,  Handelsgärtnerei.
270.Freiberg,  Königreich  Sachsen.  Meyer,  Karl  August,  Gärtnerei.
271.  «  ,,  Seifert,  Friedrich  Hermann,  Gaͤrmerei.
272.  Freiburg  in  Baden.  Hug.  Wilhelm,  Gärtnerei,  Pflanzschulen.
273.  Frlenberg,  Hessen,  Provinz  Ober=  Henze,  K.,  Handelsgärtnerei.
274.  Fcheien.  bei  Zittau,  König.  Domsch,  Julius,  Handelsgärtnerei  und  Gemüsereich
  Sachsen.  au.
275.  Friedrichsberg  beiBerlin,  Preußen.]  Mewes,  Emil,  Nachfolger,  Gärtnerei.  Geschäftslokal  in  Berlin.
276.|  Friedrichshafen,  Oberamt  Tett-Brechenmacher,  J.,  Handelsgärtnerei.
nang,  Württemberg.
277.  »  »  Reck,  Karl,  Handelsgärtnerei.
278.]  Gautzsch,  Königreich  Sachsen.  Kees,  Walter  Erich  Jacob,  Rittergutsgärtnerei.
279.|  Gebweiler,  Elsaß-Lothringen.  Biehler,  Joseph.
280.Geislingen,  Württemberg.  Schmid,  Bernhard,  Handelsgärtnerei.
281.|  Gelnhausen,  Preußen,  Provinz  Hohm,  Franz,  Söhne,  Baumschule.
Hessen-Nassau.
282.  »  »  Schöffer,  L.  W.,  Gartenanlage.
283.  Genthin,  Preußen,  Provinz]  Gleitsmann,  L.,  Gärtnerei.
Sachsen.
        <pb n="329" />
        219

 

 

 

 

 

 

S  Name  des  gesitzers
—  Ondt  der  Gartenbau-Anlage.  und  Bemerkungen.
Art  des  Grundstücks.
284.]  Genthin,  Preußen,  Provinz  Scheppler,  W.,  Gärtnerei.
Sachsen.
285.|Gera,  Reuß  j.  Linie.  Bernst,  Walther,  Gärtnerei.
286.“  «  Bräunlich,  August,  Gärtnerei.
287.  »  BurkharthraanduardGartnercc
288.«  »  Fiedler,  Paul,  Gärtnerei.
2899  „  ontaine,  Curt,  Gärtnerei.
2900  «  get-weh  Ernst  Wilhelm,  Gärtnerei.
2911  »  John,  Karl,  Gärtnerei.
292.  „  „  Kästner,  Albin,  Gärtnerei.
299.  »  Leischner,  Emil,  Gärtnerei.
294%  ,  Renteria,  Georg,  Gaärinerei.
295.  »  Schmalfuß,  Karl,  Gärtnerei.
296.  «  Schmalfuß,  Rudolf,  Gärtnerei.
297.„  »  Schmidi,  Ernst,  Gaͤrtnerei.
298  «  Seidel,  Gustav  Paul,  Gärtnerei.
299..  „  »  Siekmann,  Julius,  Gärtnerei.
300%  «  Wagner,  Heinrich,  Gärtnerei.
301.4  «  Wetzel,  Walther,  Kunst-  und  Handelsgärinerei.
302.Gießen,  Hessen,  Vrooinz  Ober-  Becker,  Karl,  Handelsgärtnerei.
hessen.
303.  »  »  Gerhard,  Wilhelm,  Handelsgärtnerei.
304.  „  «  Landesuniversität,  Botanischer  Garten.
305.|  Ginnheim,  Preußen,  Provinz  Fleisch-Daum,  Carl,  Gartenanlage.  Eschersheimer  Land-Hessen-Nassau.
  straße.
306.  „  «  Griesbauer,  C.  F.,  Gärtnerei.
307.Glücksburg,  Preußen,  Provinz  Trinius,  Gärtnerei.  Schloßgarten.
Schleswig-Holstein.  «
308.Gmünd,Württembe1-g.  Denzel,  Wilhelm,  Handelsgärtnerei.
309.Godesberg,  Preußen,  Rhein-Brenig,  Heinrich,  Baumschule.
provinz.
310.  »  «  Kleinsorge,  Emil,  Söhne,  Gärtnerei  und
Baumschule.
311.  «  »  Kurth,  Joh.,  Inhaber:  L.  Wagner,  Gärtnerei.
312.  ,,  »  Schmack,  einrch,  Gärtnerei.
313.Göggingen,  Bezirksamt  Augs-Schramm,  Richard,  Handelsgärtnerei.
burg,  Bayern.
314.Göttingen,  Preußen,  Provinz,Scheuermann,  Heinrich,  Gärtnerei  und  Baum-Hannover.
  ule.
315.  „  «  »  Starke,  H.,  Baumschule  und  Gartenpflanzung.
316.  Gonsheime#  Preußen,  Provinz'  Hombach,  Gärtnerei.
en-317.Grimma,
  Komgreih  Sachsen.Frenzel,  Albin  Robert,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

318.  «  »  Gunther,  Edgar,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
319.  «  «  artig,  Karl  Adolph,  Kunst-und  Handelsgärtnerei.
320.  lemm,  Otto,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
        <pb n="330" />
        S  Name  des  Besitzers
*  Ort  der  Gartenbau-Anlage.  und  Bemerkungen.
Art  des  Grundstücks.
321.Grimma,  Königreich  Sachsen.  Kohlberg,  Arthur,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
822.  „  „  Kupfer,  Wilhelmine  Auguste,  Wittwe,  Kunstund
  Handelsgärtnerei.
328.  «  »  Ruggaber,  Gottlob  Heinrich,  Kunst-  und  Handelsgärtnerei.

Groß-  und  Klein-Dobritz,  siehe
Dobritz.
324.Groß-Borstel,  Hamburg.  Radespiel,  A.,  Handelsgärlnerei.
325.Groß-Lichterfelde,  Preußen,  Pro=  Bluth,  Franz,  Gärtnerei.
vinz  Brandenburg.
326.  rr  bei  Radeberg,  König-Wegener,  Robert,  Inhaberin:  Anna  verehl.
reich  S  Wegener,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
327.Güstrow,  entSphwertn  Behncke,  J.  H.  Inhaber:  C.  Schwaßmann,  Handelsgärtnerei,
  Baumschule  und  Samenkulturen.
328.|Halberstadt,  Preußen,  *  Bürger,  Max,  Gärtnerei.
Sachsen
329.  «  »  Herbst  Gebrüder,  Gärtnerei.
330.  „  «  Kühne,  Gärtnerei.
331.  «  »  Mehler,  Gärmerei.
332.  »  «  Pöe,Gårtnekei.
333  »  »  Weber,  Wilhelm,  Gärlnerei.
334.|Hamburg  Botanischer  Garten.
335.  «  Dencker,  J.  D.,  Handelsgärtnerei.
336.  »  Harms,  Fr.,  Handelsgärtnerei.
337.  »  Heuer,  G.  C.  H.  und  Stark,  H.  F.,  Handelsgärtnerei.

338.  Hohmann,  A.,  Handelsgärtnerei.
339.  Jessen  &amp;amp;  Wagner,  Handelsgärtnerei.
340.  Kunst=  und  Handelsgärtnerei,  vormals
F.  A.  Riechers  &amp;amp;  Söhne,  Aktiengesellschaft.
341.  «  Schirmer,  H.,  Handelsgärtnerei.
342.  »  Seyderhelm,  Herm.,  Handelsgärtnerei.
343.  «  Tümler,  C.  H.  T.,  Handelsgärtnerei.
344.  «  Wolter,  C.  H.  W.,  Gaͤrtnerei.
345.Hedelfingen,  Oberamt  Cannstatt,  Hartmann,  David,  Baumschule.
Württemberg.
346.Heimersreutin,  Gemeinde  Aeschach,  Wilhalm,  Daniel,  Pächter:  Jakob  Haug,  Han-Bayern.
  delsgärtnerei.
347.|Herrnhut,  Königreich  Sachsen.  Hans,  Alfred,  Handelsgärtnerei.
348.|Hildesheim,  Preußen,  Provinz  Hennis,  Wilhelm,  Gärtnerei.
Hannover.
349.  „  „  Westenius,  E.  Nachfolger,  Baumschulen.
350.Hochbuch,  Gemeinde  Aeschach,  Faller,  Martin,  Baunmzüchterei.
Bayern.
351.  Hohenleuben,  Reuß  j.  Linie.  Patzer,  Albin,  Gärtnerei.
352.|  Holben,  Bayern.  Rupflin,  Georg,  Handelsgärtnerei.
        <pb n="331" />
        —  221  —

 

 

Name  des  „Besiters
—  Olrt  der  Gartenbau-Anlage.  Bemerkungen.
Art  des  ESvnnRaGS.
353.  Holzheimn  Elsaß-Lochringen,  Hodel.
354.|]  Homburg  v.  d.  —  Preußen,Fischer,  L.,  Gärtnerei.
Provinz  Hessen-Nassau.
355.  «  «  Maas,  Carl,  Gärinerei.
356.  «  »  Wagner,  Emil,  Gärtnerei.
357.  „  «  Heininger,  Gärtnerei.
358.|Honnef,  Preußen,  Rheinprovinz.  Kirstein,  Fr.  Leopold,  Gärtnerei.
359.  «  «  Zimmermamn,  Joh.,  Gärtnerei.
360.  vegen  Bezirksamt  Lindau,  Schmid,  Martin,  Handelsgärtnerei.
ayern.
361.  Jena,  Großherzogthum  Sachsen.  Maurer,  Garteninspektor,  Handelsgärtnerei.
362.  Jüngsfeld,  Preußen,  Rheinprovinz.  Dae  Reuter  &amp;amp;  Co.,  Baunschule.
363.|Kaiserslautern,  Bayern.  Helfert,  Josef,  Handelsgärtnerei.
364.Kamenz,  Königreich  Sachsen.  Weiße,  Wilhelm,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
365.|Kempen,  Preußen,  Rheinprovinz.  Trimborn,  Everhard,  Baumschule.
366.  Kempten,  Bayern.  Heiler,  Friedrich,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
367.|Kersch,  Preußen,  Rheinprovinz.  Reiter  K  Söhne,  Baum=  und  Rosenschulen.
368.|Kiedrich,  Preußen,  Prov.  Hessen=  Schmitt,  Josef,  Rosenpflanzung.

r—
—
.—

Schlesien.
.Klein-Quenstedt,
.Kittlitz  bei  Löbau,

Nassau.
Klein-Bielau,  Preußen,  Provinz

Preußen,  Provinz

  Sachsen.

Königreich
Sachsen.

Klein-Dobritz  siehe  unter  Dobritz

Kleinheubach,  Bezirksamt  Miltenberg,

  Bayern.

Köln-Deutz,  Preußen,  Rheinprovinz.

„  Ehrenfeld,  »
indenthal,  %
„  „Melaten,  «
«-Riehl,  »
.Kösiritz,  Reuß  j.  Linie.

 

 

Briebs,  R.,  Gärtnerei.
Knippel,  C.,  Gärtnerei.
Jubisch,  Max  Alfred,  Baumschule.

ter  Meer,  Abraham,  Handelsgärtnerei.
Bliersbach,  Franz  Rudolf,  Baumschule.

Schlößer,  “  Baumschule.

Strauß,  H.,  Gärtnerei.

Hennig,  Aug.,  Gärtnerei  und  Baumschule.

Best,  Gebrüder,  Gärtnerei.

Aktiengesellschaft  Flora,  Gärtnerei  und  Baumule.


Werther  &amp;amp;  Oelgart,
Exportgärtnerei.
Deegen,  Max,  Inhaber:  Deegen,  Adolf,  Gärtnerei.

Müller,  Gustav,  Handelsgärtnerei.
Panzer,  Ernst,  Handelsgärtnerei.
Röhnert,  Rudolf,  Gärtnerei.
Schmidt,  Karl,  Gärtnerei.
Settegast,  Dr.,  Heinrich,  Gärtnerlehranstalt.
Würzburg,  Heinrich,  Fürstlicher  Hofgärtner.
Beisch  Rudolf,  Fürstliche  Domäne.
ersch,  R.,  Oekonomierath,  Gärtnerei.

Rosen=  und  Zierbaum-
        <pb n="332" />
        S  Name  des  Wesibers
Ort  der  Gartenbau-Anlage.  Bemerkungen.
Art  des  Orundstace.
389.  tzihhreh.  Königreich  Reichelt,  Paul  Rudolf,  Gewächshausgärtnerei.
achsen.
390.|Konstanz,  Baden.  Beller,  Anton,  Handelsgärtnerei,  Gartengelände.
391.  «  «  Winterer,Hetnktch,HandelsgårtnerehGatten
gelände.
392.  „  «  Wolf,  Max,  Handelsgärtnerei,  Gartengelände.
393.  Koshhem  Hessen,  Provinz  Rhein=  Hoffmann,  Johann,  Handelsgärtnerei.
394.  Krakan,  Preußen,  Provinz  Sachsen.  Heyneck,  Otto,  Gärtnerei.
395.  Krotzel,  Preußen,  Provin  Schle-Fickert,  C.,  Gärtnerei.
ien.
396.  «  »  Scholz,  Julius,  Gärtnerei.
397.|  Langenargen,  Oberamt  Teitnang,  Schöllhammer,  Friedrich,  Kunst=  und  Handels-Würtiemberg.
  gärtnerei.
398.|  Langenberg,  Reuß  j.  Linie.  Hacke,  Gebrüder,  Gärtnerei.
399.  »  »  Kluge,  Herrmann,  Handelsgärtnerei.
400.  Windisch,  Herrmann,  Gärtnerei.
401.  Langsur,  Preußen,  Rheinprovinz.  Müller,  Edmund,  Baumschule.
402.|  Lankwitz  bei  Berlin,  Preußen.Matte,  Paul,  Pflanzung.
403.  Lannesdorf,  Preußen,  Rhein-  Gräve,  L.,  Gärtnerei  W  Baumschule.
provinz
404.  Lobbegal!  bei  Dresden,  König=  Haubold,  Bernhard,  Gärtnerei.
reich  Sachsen.
405.  »  ,  Helbig,  Hermann,  Gärinerei.
406.  „  «  Hunger,  Rudolf,  Gaͤrtnerei.
407.  «  «  Meischke,  Arthur,  Gärtnerei.
408.  «  ,  Poscharsky,  Oskar,  Baumschule.
409.  «  »  Rossig,  Bruno,  Gärtnerei.
410.  »  «  Seidel,  T.  J.,  Gärtnerei.
411.  «  »  Siems,  Wilhelm,  Gärtnerei.
412.  «  »  Weißbach,  Robert,  Gärtnerei.
413.  #  bei  Löbau,  Königreich  Liebig,  Golthelf,  Handelsgärtnerei.
Sachsen.
414.Leipzig,  Königreich  Sachsen.  Ehrlich,  E.,  Gärtnerei.
415.  »  »  önch,  Fr.,  Gärtnerei.
416.  Mönch,  jun.,  Th.,  Gärtnerei.
417.  „  »  Ziegler,  E.  G.,  Gärinerei.
418.  „  =  Anger-Crottendorf,  „  Hanisch,  J.  C.,  Gärtnerei.
419.  „  «  „  Köhler,  H.,  Gärtnerei.
420.  „  -Connewitz,  „Damm,  E.,  Gärtnerei.
421.  »  »  „  Rischer,  W.,  Gärtnerei.
422.  „  „Eutritzsch,  „  Mackroth,  .  Carl,  Gärtnerei.
423.  „  7.  «  Mann,  O.,  Gärtnerei.
44.  „  .Gohlis,  b„  Jähnig,  G.  Gärtnerei.
425.  «  „  „Thalacker,  2  Gärtnerei.
46  5  5  »  «Wagner,A.,Gättnerei.
47.  Wagner,  C.,  Gärtnerei.
        <pb n="333" />
        223

 

 

 

 

 

 

Name  des  Besitzers
Oun  der  Gartenbau-Anlage.  und  Bemerkungen.
S  Art  des  Grundstücks.
426.  Leipzig  =  Lindenau,  Königreich  Böhne,  W.,  Gärtnerei.
Sachsen

49  5  „  „  Herzog,  O.,  Gärtnerei.
430.  7  «  „  Jähnig,  Dito  Gärtnerei,
431.  ½  »  «  Kersten,  W.  A.,  Gärtnerei.
43.  5  „  "„  Langkopf,  “  Gärtnerei.
43"  »  »  Merker,  F.  E.,  Gärtnerei.
44  „  „  Richter,  Jouis,  Gärtnerei.
435.  »  Uhde,  B.,  Gärtnerei.
436.  dnitz,  Hensel,  Max,  Gärtnerei.
437.|Leisnig,  Königreich  Sachsen  Bochmann,  Ernst  Bruno,  Kunst=  und  Handelsärtnerei.


438.  «  «  Dekade,  verw.,  Helene,  in  Firma:  Robert  Heintze,

Kunst-  und“  andelsgärtnerei.
439.  „  «  Mierisch,  Auguste  Franziska,  Witlwe,  Kunstund

  Handelsgärtnerei.
440.  "  »  Renner,  Franz  Otto,  Kunst=  und  Handelegärtnerei.


441.  «  »  Schellhorn,  K.  Franz  Richard,  Kunst=  und

Handelsgärtnerei.
442  «  «  direckCathustaoKunst-unbhandelsgürtnekec
443.Leubeu,beiDresden,  SMsiigkeich  Füffel,  Heinrich,  Gewächshausgärtnerei.

achsen.
444.  “.  «  Münch  &amp;amp;  Haufe,  Rosenschulen.
45%  «  Schmall,  Johannes,  Gewächshausgärtnerei.
46  „  Ziegenbalg,  Max,  Gewächshausgärtnerei.
447.|Leubnitz-Neuostra  bei  Dresden,  Naumann,  Oskar,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
Königreich  Sachsen.
448.  ihn  bei  Leipzig,  Königreich  Tasche,  Richard,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
449.  Lichtenberg  bei  Verlin,  Preußen.  Koschel,  Adolf,  Gärtnerei.  Geschäfteloll  in  Charottenburg.

450.  «  »  «  Schultz,  Gustav  A.,  Hoflieferant,  Gärtnerei.
451.  Lichtenrade,  Preußen,  Provinz  Schwartz,  E.,  Gärtnerei.  Geschäftslokalin  Tempel=Brandenburg.
  hof.

452.  Lindau,  Bayern.  Rupflin,  Friedrich,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
453.|Lucka,  Sachsen-Ulenburg.  Franke,  Einst  Arno,  Handelsgärtnerei.
454.  Ludwigsburg,  Württemberg.  Hartmann,  Karl,  Baumschule.
455.|Lübeck.  s,  E.,  stunst-  und  Handelsgärtnerei.  Moislinger  Allee  133.
456...  Böckmann,  J.  H.  ,  Kunst-und  Handelsgärtnerei.  Arnimstraße  53.
457.  ann,  Kunst-  und  Handelsgärtnerei.  Arnimstraße  59.
408  Elster,  Alfred,  Kanst=  und  Handelsgärinerei.  Schönbsckener  Weg.
459  Lolschmidte  J.  H.  H.,  Gärtnerei.  Moislinger  Allee  171.
460.%  Hedlund,  W.,  Kunst-  und  Handelsgärtnerei.  Bangsweg  5.
461.4  *  Carl,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.  Moislinger  Allee  93.
46225  John,  R.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.  Roekstraße  20.
463.  „  Laue,  W.  C.  F.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.]  Schönbökener  Weg  r9.

 

12
        <pb n="334" />
        224

4

 

 

 

S  Name  des  Besitzers
DOilt  der  Gartenbau-Anlage.  und  Bemerkungen.
2  Art  des  Grundstücks.
464.|Lübeck.  Lindberg,  Alb.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.  Ratzeburger  Allee  11.
466  Luckmann,  J.  H.  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.  Moislinger  Allee  49.
466  Paulig,  Phil.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.  Fackenburger  Allee  16.
467.  „  Piehl,  Theodor,  Spalkhaver  Nachfolger,  Kunst=  Schwartauer  Allee  51.
und  Handelsgärtnerei.
468.  „  Plathe,  Heinrich,  Kunst=  und  Handelsgärlnerei.  Trappenstraße  9.
469  5  Rastedt,  C.  H.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.  Fackenburger  Allee  326.
470.  «  Rohrdantz,  Carl,  Baum=  und  Rosenschulen.  Moislinger  Allee  55  und
,  .  Dornestraße.
471.  »  Rose,  Wilh.,  Baumschulen.  Wilhelmshöher  Baumbmien,
  Israelsdorfer
Alle
472.  „  Schunck,  C.  H.  H.,  Kunst  und  Handelsgärtnerei.  Kirchensrraße  6.
473.  54  Sperling,  Friedr.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.  Schönböckener  Weg  11.
474.  Stelzner  &amp;amp;  Schmalz  Nachf.,  Baumschulen.  Dornestraße  19  und
Schwartauer  Allee  2.
475.  „  Versuchsfeld  des  Gartenbauvereins.  Bei  der  Lohmühle  12.
476.  „  Vollerl,  A  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.]Kaninchenberg.
477.  »  Voller,  H.  F.,  Baumschulen.  Wakenitzstraße  21.
476.  „  Vollert,  IJ.  C.  Baumschulen.  Weberkoppel.
479hö15  Vollert,  Rudolf,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.  Geninerstraße  6.
480.  „  Vollert,  Wilh.,  Baumschulen.  Ratzeburger  Allee.
481.  «  Wiese,  C.  H.  H.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.]  Finkenstraße  1.
4824  Z  Wittern,  W.  H.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.  Schwartauer  Allee  49b.
483.  Lüneburg,  Preußen,  ProvinzWrede,  H.,  Garten.
Hannover.
484.  Lusan,  Reuß  j.  Linie.  Lehmann,  Gustav,  Gärtnerei.
485.  Magdeburg,  Hreußen,  Sachtootin  Wolter,  Olto,  Gärtnerei.
486.  Wolter,  Paul,  Gärtnerei.
487.  Meine  Hessen,  Provinz  Rhein-Roihmüller,  Jacob,  Handelsgärtnerei.
488.  Morienselde,  Preußen,  ProvinzBeyrodt,  Ollo.  bei  Berlin.
Brandenburg.
489.|Markkleeberg  bei  Leipzig,  König-,  Hoppe,  Joh.  Friedrich  sco.,  Kunst=  und  Handelsreich
  Sachsen.  gärtnerei.
490.  „  «  Hoppe,  Joh.,  Fr.,  jun.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

491.  «  »  Pladeck,  Bernh.  jun,  Kunst-  und  Handelsgärtnerei.
492.  (2  «  Rauch,  Karl  Richard  in  Firma:  Karl  Rauch,
Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
493.  «  «  Schmidt,  Wilhelmine,  verehl.,  Kunst=  und
Handelsgärknerei.
494.  »  «  Wolf,  Johann  Friedrich  Hermann,  Kunst=  und
Handelsgärtnerei.
495.|]Mehlem,  Preußen,  Rheinprovinz.|  Rieck,  Peter,  Gärtnerei  und  Baumschule.
496.  Meißen,  Königreich  Sachsen.  Born,  Franz,  Gärtnerei.
        <pb n="335" />
        —  226  —

 

 

S  Name  des  Wesiers
aOlrt  der  Gartenbau-Anlage.  Bemerkungen.
Art  des  Orundstüks
497.|  Meißen,  Königreich  Sachsen.  Lyon,  Carl  Hugo,  Gärtnerei.
498.  «  »  Pinkert,  Franz  Olto,  Gärtnerei.
499.  «  «  Schneider,  Arthur,  Gärtnerei.
500.Miltenberg,  Bayern,  Regierungs-Koschwancz,  Wenzel  Joseph,  Handelsgärinerei.
bezirk  Unterfranken  und
Aschaffenburg.
501.|Mittelherwigsdorf  bei  Zittau,  Hochmuth,  Karl,  Handelsgärtnerei,  Blumen-Königreich
  Sachsen.  zucht  und  Gemüsebau.
502.  bei  Leipzig,  Königreich  Theile,  Julius,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
achsen.
503.|  Möhlenwarf,  Preußen,  ProvinzHesse,  H.,  Baumschule.
Hannover.
504.  Mülhausen,  Elsaß-Lothringen.  Barthel.
505.  »  »  Becker,  J.,  Gärtnerei.
506.  «  «  Geiger.
507.  «  »  Strub.
508.  Mülheim  a.  R.,  Preußen,  Breinig,  Peter,  Gartenanlage.
Rheinprovinz.
509.  »  Schleppers,  Heinrich,  Gartenanlage.
510.  München,  Bayern.  Buchner,  August,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
511.  «  «  Buchner  Aug.,  &amp;amp;  Co.,  Kunst-und  Handelsgärtnerei.  eufer  Schleißheinertraße

512.  »  «  Koch,  Josef,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
513.  DMbe,  Gemeinde  Reutin,  Renner,  Georg,  Handelsgärtnerei.
ayern
514.  Nauheim,  Bad,  Hessen,  *  Lindemann,  K.  A.,  Handelsgärtnerei.
Ob  erhes  sen.
515.  „  Linlmann,  L.,  Handelsgärtnerei.
516.Naußlitz  bei  Dresden,  König-  Edner,  Friedrich  Christian,  Kunst=  und  Handelsreich
  Sachsen.  gärtnerei  und  Baumschule.
517.Neuburg  a.  D.,  Bayern.  Zinsmeister,  Ludwig  Anton,  Handelsgärtnerei.
518.|Neuhörnitz  bei  Zittau,  König-Lange,  Ed.  Gustav,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
reich  Sachsen.
519.|Neusalz  a.  O.,  Preußen,  Provinz  Krause,  F.  W.,  Gärtnerei.
Schlesien.
520.  Neuß,  Preußen,  Rheinprovinz.  Hönings,  Julius,  Baumschule.
521  «  «  »  Severin,  Franz.  Baumschule.
522.Neuulm,  Bayern.  Neubronner,  D.,  Handelsgärtnerei.
523.|Nickern,  Königreich  Sachsen.  Mietzsch,  C.  W.,  Rosen=  und  Obstbaumschule,
Ziersträucher.
524.  rer  bei  Dresden,  König=  Häpler,  Wilhelm,  Gewächshausgärtnerei.
reich  S
525.|Nieder-Höchstadt,  Preußen,  Pro-Hoffmann,  R.,  Baumschule.
vinz  Hessen-Nassau.
526.  Niedersedlitz  bei  Dresden,  König=  Eck,  Willy,  Rosen=  und  Blumenzüchterei.
reich  Sachsen.
527.  «  »  Mietzsch,  C.  W.,  Rosen=  und  Obstbaumschule.

 

 

 

42“
        <pb n="336" />
        226

 

 

Name  des  Besitzers
DOrt  der  Gartenbau-Anlage.  und  Bemerkungen.
5  Art  des  Grundstücks.
528.  Niedersedlitz  bei  Dresden,  König=  Naetsch,  Otto,  Blumenzüchterei.
reich  Sachsen.
529.  »  «  Dr.  Roennefart,  Tutewohl  &amp;amp;  Roßberg  (Glieme's
Nachf.),  Baumschule,  #ierstraucher  rc.
530.  »  »  Schwarzbach,  Moritz,  Palmenhaus,  Blumenund
  Rosenzüchterei.
531.  Niederwallu,  Preußen,  Provinz  Kreis,  Franz,  Rosenpflanzung.
Hessen-Nassau.
532.|Niendorf  bei  Lübeck.  Gotsch,  Carl,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
533.  »  »  Scheel,  Gutsgärtnerei.
534.  (2  «  Wischhofey  C.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
535.|  Nürnberg,  Bayern.  Adam,  ,  Kunstgärtnerei.  Kleinreuther  Weg  93.
536.  „  »  AppoldContadKunst-undHandelsgå1-tneket
537.  «  «  Bänsch,  Karl,  Gartnerei.
538.  »  «  Dietrich,  Simon,  Inhaber:  Shriftan  Hofmann,
Samenhandlung  und  Gärtn
5309.  „  »  Emmel,  Theodor,  Kunst=  und  Herdelsgartnerei
640.  »  »  geht-auch  Christian,  Samenhandlung.
541.  «  »  ofmann,  Sebastian,  Kunst=  und  andelsgärtnerei.
54.  »  «  Ortmann,  Albert,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
543.  Rink,  Wilhelm,  Kunst-  und  Handelsgärtnerei.
544.  Nürtingen,  Württemberg.  Otto,  Emanuel,  Baum

,DObereßlingen,  Oberamt  Eßlingen,
.  Dbetleuteredorf  bei  Ziltau,  Königchsen.


Ober-Mörlen,  Großherzo  lhum

.Obermoschel,
.Oberursel,

Z  Ochsenfurt,  Bayern.
.DOelsniß  i.  V.,  Königreich  Sachsen.

 

8.
.Olbersdorf  bei  Zitkau,  König-Württemberg.


Oberhermersder  bei  Chemnit,
Königreich  Sachsen.

reich  Sachsen.
Oberlößnitz  bei  Dresden,  Königreich
  Sa

Hessen,  *xm  Oberhefsen.
Bayern.

Preußen,  Provinz
Hessen-Nassau.

7  11

Offenbach  a.  M.,  Hessen,  Provinz
Starkenbur

chule
Schneider,  Alber,  auchule  und  Handelsgärtnerei,
Rosenschulen.
Reichel,  Minna  Luise,  Willwe,  Gärtnerei.
Neumann,  Karl  Wilhelm,
und  Baumschule.
Pietzsch,  Gustav,  Rosen=  und  Coniferenschule.

Föhr  &amp;amp;  Hagedomn,  Handelsgärtnerei.

Handelsgärterei

Rannßweiler,  Jakob,  Handelsgärtnerei.
Lüttich,  Ernst,  Baumschule.

Rinz,  S.  und  I.,  Baumschule.

Wiheel,  Karl,  Gärtnerei.

Greb,  Burkard,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Hertwig,  Rhard,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Seeling,  Paul,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Thümmler,  Gottlieb,  Baumschule.

Timm,  Loutise,  Kunst-  und  Handelsgärtnerei.

Wohlfarth,  Wilhelm,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

En  Grundels  Nachfolger  Otto  Berz,  Baumulen


nst  n6

 

reich  Sachsen.

N  „Gebrüder,K.  Handelsgärtnerei.
        <pb n="337" />
        227

 

 

S.  Name  des  Besibers
DOrt  der  Gartenbau-Anlage.  un  Bemerkungen.
Art  des  Grundstücks.
562.|Oppershofen,  Hessen,  Provinz  Heß,  G.,  Rosenanlagen.
Oberhessen.
563.  »  «  Weil,  J.  III,  Rosenanlagen.
564  «  »  Weil,  K.  X,  Rosenanlagen.
565.|Oybin  bei  Zillau,  Königreich  Neumann,  Gebrüder,  Kunst=  und  Handels-Sachsen.
  gärtnerei.
566.|Pankow,  Preußen,  Provinz  Bran-Kreischmann,  W.,  Gärtnerei.  bei  Berlin.
enburg.
567.|  Passau,  Bayern.  Geise,  Gebrüder  Ernstund  Otlo,  Handelsgärtnerei.
568.|  Pegau,  Königreich  Sachsen.  Hellriegel,  Arthur,  Maiblumenzucht.
569.|  Pethau  bei  Zittau,  Ssereich  Donath,  Friedrich,  Gemüseban.
en
670.  ,,  »  Donner,  Friedrich  Wilhelm,  Handelsgärtnerei,
Blumenzüchterei  und  Gemüsebau
571.  «  «  Frenzel,  Ernst  Moritz,  ——
Blumenzucht  und  Gemüsebau.
572.  söh,  Felix.  vertreten  durch  Obergäriner
Carl  Gustav  Heidrich,  Handelsgärtnerei  und
Blumenzucht.
573.  »  »  Neumann,  Gustav  Julius,  Gemüsebau.
574.  »  »  Nieisch,  Hhans,  Handelsgärmerei,  Blumen=  und
Gemüsebau.
575.  «  «  Schmidt,  Herrmann,  Gemüsebau.
576.  »  «  Ståxkh  Max,  Handelsgärinerei,  Blumen=  und
emus
577  «  »  Zobel  Friedrich  Wilhelm,  Handelsgärtnerei,
Baumschule  und  Gemüsebau
578.Pirna,  Königreich  Sachsen  Anders,  Bernhard  Robert,  Handelsgärtnerei.
579.  „  Anders,  Heinrich  Otto,  Handelsgärtnerei.
580.!.  »  Bölicher,  Wilhelm  Eduard,  Handelsgärtnerei.
581  «  Fischer,  word,  Handelsgärtnerei.
582.  «  Gregor,  Georg  Johannes,  Handelsgärtnerei.
583.  «  Grosche,  Robert  Oswald,  Handelsgärtnerei.
5844  »  Hebold,  E.  Otto,  Handelsgärtnerei.
585..,  »  Jäger,  Georg,  Handel  ärtnerei.
586..  «  edfchmqunednchtw,HandelsgäktnereI·
587.»  «  Pepptsch,Theodor,Ha-Idelsgüeket
588.»  «  Philipp,JohannAagt-ft,Handelsgäklneket
589.»  „  Plotz,  Emil  Richard,  Handelsgärtnerei.
590.  „  Plotz,  Karl  Emil,  Handelsgärlnerei.
59111,  «  SchneidensdolfsuftamHonbelsgütlnem
592.«  «  Scholze,  Curt  Julius,  Handelsgärtnerei.
593.  „  Sperling,  Friedrich  Robert,  Handelsgärtnerei.
594  6  »  Voigtländer,  Ernst  Richard,  Handelsgärtnerei.
595..  »  Wagner,  Wilhelm  Max,  Handelsgärtnerei.
596.  «  Winkler,  Karl  A.,  Handelsgärtnerei.
597.  „  Zschiedrich,  Wilhelm,  Handelsgärlnerei.
        <pb n="338" />
        —  228  —

 

 

*  Name  des  Besitzers
Oirt  der  Gartenbau-Anlage.  und  Bemerkungen.
"  Art  des  Grundstücks.
598.|  Plantieres  bei  Metz,  Elsaß=  Gebrüder  Simon  —  Louis  freres,  Handels-Lothringen
  gärtnerei.
599.  Plauecn  i.  V.,  Königreich  Sachsen.  Gescheidt,  Wilhelm,  Handelsgärtnerei.
600.  »  »  Knorre,  Richard,  Handelsgärtnerei.
601.  «  »  Riedel,  Carl  Wilhelm  Rudolf,  Handelsgärtnerei.
602.  «  ,,  Tryquardt,  Friedrich  Peter,  Gärtnerei.
603.  »  «  Wagner,  Carl,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
604.  «  »  Westphal,  Theodor,  Handelsgärtnerei.
605.  «  »  Wettengel,  Friedrich  Reinhard,  Handelsgärtnerei.
606.  „  «  Zabel,  Andreas  Paul  Friedrich,  Handelsgärtnerei.
607.  Plittersdorf,  Preußen,  Rhein-Rohde  &amp;amp;  Co.,  Gärtnerei  und  Baumschule.
provinz.
608.  schlue  Reuß  j.  Linie.  Gorschboth,  Thilo,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
609.  «  «  Gräbs,  Albin,  Handelsgärtnerei.
610.  «  «  Grübe,  Hermann,  Handelsgärtnerei.
611.  «  »  Hilbert,  Albert,  Handelsgärtnerei.
612.  »  «  Prüfer,  Ernst,  Handelsgärtnerei.
613.  „  „  Schade,  Willi,  Gärtnerei.
614.  Poisdam,  Preußen,  Provinz  Görms  Nosenschule  (Besitzer  Hering),  Rosen-Brandenburg
  ule.
615.  HPrieslewitz  bei,  oßenhain,  Köng=  Raue,  Herrmann,  Rosengärtnerei  und  Baumreich
  Sachsen.  schule.
616.  Quedlinburg,  Preußen,  Vachsooin  Dippe,  Gebrüder,  Pflanzung  im  Felde.
en
617.  «  «  Gebhardt  &amp;amp;  Co.,  Inhaber:  Nhoden,  Gärtnerei.
618.  «  «  Graßhoff,  Alberl.  ann  im  Felde.
619.  »  «  Graßhoff,  Martin,  Pflanzung  im  Felde.
620.  »  »  Galle(ftuher.benmg),Gaunerei
621.  „  «  Keilholz,  Inhaber:  Fessel,  Gärtnerei.
622.  „  »  Kettenbeil,  Gärtnerei.
623.  «  «  Melte,  Heinrich,  Pflanzung  im  Felde.
624.  ,,  «  Pape  &amp;amp;  Bergmann,  Gärtnerei.
625.  «  «  Samen=  und  Pflanzen-Versandtgeschäft  „Quedlinburge
  Eigenthümer:  Sachs,  Wilh.  Gebhard
Plagge.  Gärtnerei
626.  «  «  Sachs  David,  Gärtnerei  und  Pflanzung  im  Felde.
627.  „  »  Sattler,  Carl,  Gärtnerei.
628.  „  „  Sattler  &amp;amp;  Beihge,  Gärknerei.
629.  »  »  Teupcl,Gebtüdek,Gårtaerei.
630.  «  »  Wehrenpfennig,  Gärtnerei.
631.  «  «  Ziemann,  Samuel  Lorenz,  Inhaber:  Gebrüder
Sperling,  Pflanzung  im  Felde.
632.  l  bei  Dresden,  Königreich  Ebner,  Johannes,  Palmenzucht.
Sachsen.
633.]|  Radeberg,  Königreich  Sachsen.  Freund,  Karl  Ernst  Alfred,  Kunst.  und  Handelsgärtnerei.

634.  Hetschold,  Eduard,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

 

11
        <pb n="339" />
        Ort  der  Gartenbau-Anlage.

229  —

Name  des  Besitzers

und
Art  des  Grundstücks.

Bemerkungen.

 

645.  r*  77
Riesa,  Königreich  Sachsen.
647.

665.
666.
667.

 

Radolszell,  Amt  Konstanz,  Baden.

v  Namersdorf,  Preußen,  -heinprovinz.



Ravensburg,  Württemberg.

.  Regensburg,  Bayern.
.Remscheid,

Preußen,  Rheinprovinz.



Reutlingen,  Würktemberg.

«

«

«  «

.  Rtnbekn,  Preußen,  Rheinprovinz.
Roda,  Sachsen-Altenburg.

7*“  7

Z  Rödel  eim,  Preußen,  Provinz

Hessen-Nassau.

Nonneburg,  Sachsen-Altenburg.

77  7!

·  Rosenthal  bei  Pirna,  Königreich

 

Sachsen
.  Rocsdokh  Preußen,  Provinz

Sachsen.

Rüdenhausen,  Bezirksamt  Gerolzhofen,

  Bayern.
Rüngsdorf,  Preußen,  Rheinprovinz.

Saarbrücken,  R%

*  11

 

Fritschi,  Josef,  Gärtnerei.
Maltern  &amp;amp;  Keßler,  Handelsgärtnerei.
Boehm,  Gärtnerei  und  Baumschule.

Binter,  Rudolph,  Handelsgärtmerei.

Eckers,  Matthias,  Handelsgärtnerei.

Frede,  Theodor.

Koenemann  &amp;amp;  Maaßen,  Inhaber:
Koenemann,  Gärtnerei.

Dietterlein,  Gebrüder,  Firma:  Dietterleinsche
Kunstgärtnerei  und  Samenhandlung.

dauae  Robert,  Handelsgärtnerei  und  Bauml



Reinhard

5  Fris  Fomologisches  Institut,  Baumule


Sommer,  Ernst,  Handelsgärinerei.
Fiedler,  Paul,  Gärtnerei.

Flößner,  Ernst  Max,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.



Keßler,  Gustav  Moritz,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.


Kirsten,  Karl  Richard,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.


Korf,  Richard,  Gärtnerei.

Müller,  Bernhard,  Kaufmann.

Urban,  Eugen  August  Heinrich,  Gärtnerei.
Königliche  Thiergarten-Verwaltung,  Baumschule.
Grimm,  Karl,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Heine,  Andreas,  Baumschule  und  Rosenzüchterei.  ,

Schütze,  Traugott,  Handelsgärtnerei.
Coßmann,  W.,  Gärlnerei  und  Baumschule.

Fischer,  Louis,  Handelsgärtnerei.
Schellenberg,  Otto,  Handelsgärtnerei.
Steinbach,  Karl,  Handelsgärtnerei.
Hanber,  Paul,  Baumschule.

Knopf,  O.,  Gärtnerei.
Töpperwein,  Emil,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Fahrmeyer,  Friedrich,  Gärtnerei  und  Baumule.


Rennenberg,  Joh.,  Gärtnerei=  und  Baumschule.

Mendel,  Gärtnerei  und  Baumschule.

Rosenkränzer,  Gärtuerei  und  Baumschule.

 

bei  Oberkassel.

Filiale  in  Unterlenningen,
  Oberamt  Kirchheim,
  Würktemberg.
        <pb n="340" />
        230

—  —

 

 

.  Name  des  Besitzers

S  Ort  der  Gartenbau-Anlage.  und  Bemerkungen.

"5  Art  des  Grundstücks.

668.  Schachen,  Gemeinde  Hoyern,  Rupprecht  &amp;amp;  Söhne,  Handelsgärtnerei  und
Bay  Baumschule.

669.  r  2  Zwickau,  König=  Lorenz,  Paul,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
reich  Sa

670.Schiltigheim  bei  Straßburg,  Weick  Sohn,  Handelsgärtnerei.
Elsch-  othringen.

671.  Schliengen,  Erchwerzogihum  Saltler,  Theo,  Gärtnerei.

672.  Shann,  Bayern.  ürst,  Albert,  Handelsgärtnerei.

673.  Bhe  bei  Leipzig,  Königreich  Hund,  Franz,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

achsen.

674.  Schönberg,  Preußen,  Provinz  Rumpf,  A.,  Pflanzung.
Hessen-Nassau.

675.Schöneberg  bei  Berlin,  Preußen.  Kröger  &amp;amp;  Schwenke,  Gärtnerei.

 

Schwabing,  Bayern.
Schweinsburg  bei  Crimmitschau,

 

Königreich  Sa

chsen.
Schweta  (Nittergut)  bei  Döbeln,

Königreich  Sachsen.

Sebnitz,  Königreich  Sachsen.

x  Segeberg  Preußen,  Provinz
Schleswig-Holstein.
Soden,  Preußen,  Provinz  Hessen-Nassau.



Söllmnitz,  Reuß  j.  Linie.
ß.Speyer,  Bayern.
.Spremberg  irothen

Sonneberg),
  Königreich  Sachsen.

Steglitz,  Preußen,  Provinz  Brandenburg.



.  Steinfurth,  Hessen,  Provinz  Oberhessen.


 

Hörmann,  Michael,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
Mehlhorn,  O.  R.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Göhlich,  Ernst  Julius  (Pächter),  Kunst=  und
Handelsgärtnerei.

Gocht,  Ladislaus,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Klein,  Arno,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

König,  Emil,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Lissey,  Max,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Machiaschke,  Paul,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Seluser  Baumschule.

Trautzsch,  Emil,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Stämmler,  Cari,  Gärtnerei.

Scheffler,  Konrad,  Gärtnerei.

Setat,  Et  Gärtnerei.
Velt
Ander,  Karl  Wilhelm,  Handelsgärtnerei.

Schmidt,  J.  C.,  Inhaber:  L.  Kuntze,  Hoflieferant,
  Cärtnerei.

van  der  Smissen,  C.,  Gärtu

Eichelmann,  Georg  Ludwig,  —

Füber,  Gebr.,  Rosenkultur.

ichel,  Johann,  Rosenkultur.

Schreyer,  Friedrich,  Rosenkultur.

Schultheis,  Gebr.,  Rosenkultur  und  Baumschule.
Thönges  &amp;amp;  Eichelmann,  Rosenkultur.

Walter  &amp;amp;  Lehmann,  Rosenkultur.

Weihrauch,  Hch.,  Rosenkultur.

Weihrauch,  Johannes  III,  Rosenkultur.

 

Geschäftslokal  in  Berlin.
        <pb n="341" />
        231

 

 

 

 

 

S  Name  des  Besitzers
—  Olt  der  Gartenbau-Anlage.  und  Bemerkungen.
Art  des  Grundstücks.
702.|Straßburg,  Elsaß-Lothringen.Müller,  Martin  (Vater).
703.|  Stuttgart,  Stadt,  Württemberg.  Bofinger,  Wieeln,  Lawdelsgarmere.  del
4.  »  »  ofinger,  Wilhelm,  jun  nst-  und  Handels-*
  rx1  rtnerei.  5  7  d  Mühlberg  Nr.  15.
705.  ,  «  Ernst,  G.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
706.  «  »  Gumppet,  Ph.  G.,  Handels=  und  Kunstgärtnerei.
707.  »  «  Hosgärtnerei  Villa  Berg.
708.  ,  »  Merz,  Friedrich,  di  bdlagarmerei.
709.  «  «  Pfitzer,  Wilhelm,  Handelsgärtnerei.
„710.  „  «  Schnczley  Jacob,  Handelsgärtnerei.
711.  «  »  Ulrich,  J.  G.,  Handelsgärtnerei.
712.  zch  bei  Leipzig,  Königreich  Schröter,  Fii  Karl,  Kunst=  und  Handels-Sachsen.
  gärtner  ·
713.  Tempelhof,  Preußen,  Provinz  Frankes  Erben,  Baumschule.  bei  Berlin.
Brandenburg.
714.|  Tharandt,  Königreich  Sachsen.  E  Forstgarten  im  Staatsforstrevier
arand
715.  Tinz,  Reuß  j.  Linie.  Schmalfuß,  Alfred,  Gärtnerei.
716.  Weber,  Alfred,  Gärtnerei.
717.  Tolkewitz  bei  Dresden,  ê—  Hauber,  Paul,  Baumschule.
en
718.  Richter,  C.  R.,  Kunstgärtnerei.
719.  Travemünde,  Lübeck.  Ahrens,  Heinrich  t  und  Handelsgärtnerei.
720.|Triebes,  Reuß  j.  Linie.  Wimmer,  Richard,  Gärtnerei.
721.  „  »  Zimmermann,  Georg,  Gärtnerei.
722.  Trier,  Preußen,  Rheinprovinz.  rauchle,  Ambrosius,  Gärtnerei.
7233.  „  Fellberg  &amp;amp;  Marx,  Baum=  und  Rosenschulen.
724.  „  «  Lambert,  J.  &amp;amp;  Söhne,  Gärtnerei.
72565  »  Lambert,  Peter,  Rosen=  und  Baumschulen.  St.  Marien,  Paulinsur.

726.y  Lambert  &amp;amp;  Reiter,  Inhaber:  H.  Lambert,  St.  Marien,  Paulins=Baum=
  und  Rosenschulen.  Flur,  Irminerweg.
727.  „  Mock,  Josef,  Baum=  und  Rosenschulen.  Nordallee  und  Paulinsur.

728,  «  Reiter,  J.  u.  Söhne,  Baum=  und  Rosenschulen.  di
729  »  Rottmann,  Heinrich,  Baum=  und  Rosenschulen.
730  „  Pallien,  „  Hinner,  W.,  Rosenschulen.
731.  „  «  »  Ittenbach,  Peier,  Baum=  und  Rosenschulen.
732.1  «  «  Krämer,  Johann,  Rosenschulen.
733.14  »  «  WeltetGRatP  Inhaber:  Wittwe  Rath,  Baumund
  Rosenschulen.
734  «  »  Welter,  Nikolaus,  Baum-  und  Rosenschulen.
735.  «  «  Welter,  Mathias,  Baum=  und  Rosenschulen.
736.  St.  Mathias,  „  Müller,  Mathias,  Rosenschulen.
737.  Tübingen,  Württemberg.  Königl.  Universität,  botanischer  Garten.
738.  Uerdingen,  Preußen,  Rhein=  Fettweiß,  Peter,  Gartenanlage.
provinz.

48
        <pb n="342" />
        232

 

 

 

S  Name  des  Besitzers
Onlrt  der  Gartenbau-Anlage.  und  Bemerkungen.
S  Art  des  Grundstücks.
739.  Ulm,  Württemberg.  Banzenmacher  &amp;amp;  Straub,  Handelsgärtnerei.
740%  „  Lopp,  Paul,  Handelsgärtnerei.
741.  Untermhaus,  Reuß  j.  Linie.  Fürstliche  Hofgärtnerei.
742.  Viersen,  Preußen,  Rheinprovinz.  Wassenhoven,  Hubert,  Gartenanlage.
748.|Vieselbach,  Grobergogte  Helmich,  Karl,  Gärtnerei.
Sachsen.
744.  Wallroth,  Hans,  Handelsgärtnerei.
745.  Vilbel,  Hesen  ·  Rrpoinioberhef.  Siehmayer,  Gebr.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
746.  Vorwerk  bei  Lübe  Stel  dern  4  Schmalz  Nachf.  in  Lübeck,  Baum-747
  Wahren=  bei  Leipzig,  Königreich  Schmidt,  Hermam,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
748.  r  bei  Löbau,  Königreich  Neumann,  Reinhard,  Handelsgärtnerei.
en.
749.  Waldenburg,  Königreich  Sachsen.  Fürstlich  Schönburg'sche  Hofgärtnerei.
750.Wandsbek,  Preußen,  Provinz  Danner,  Chriflian,  Gärtnerei.
Schleswig-Holstein.
751.  »  »  Gernet,  bKeonhard  Gärlnerei.
752.  «  »  Goepel,  F.  L.,  Gärtnerei.
753.  »  »  Haagström,  Exel,  Gärtnerei.
754.  ,  »  Hadler,  H.,  Gärtnerei.
755.  «  »  Handreka,  E,  Gärtnerei.
756.  »  »  Herbst,  A.,  Gärtnerei.
757.  ,  »  Jank,  Franz,  Gärtnerei.
758.  »  »  Kircher,  Rudolf,  Gärtnerei.
759.  «  »  och,  H.  L.,  Gärtnerei.
760.  „  »  Neubert,  E.,  Gärtnerei.
761.  »  »  Nupnau,CGårmerec
762.  «  »  Oelkers,  Gebrüder,  Gärtnerei.
763.  »  »  Riecken,  E.  M.,  Gärtnerei.
764.  »  Runde,  W.,  Gärtnerei.
765.  »  Scheider,  Jul.,  Gärtnerei.
766.  »  »  Seemann,  Albert,  Gärtnerei.
767.  „  «  Stoldt,  C.,  Gärtnerei.
768.]  Weener,  Preußen,  Provinz  Han-Hesse,  5.  Baumschule.
nover.
769.|  Weimar,  Großherzogthun,  Grimm,  Franz,  Handelsgärtnerei.
Sachsen
770.  »  Großmann,  Ernst,  Handelsgärtnerei.
771.  „  Rabe,  Karl,  Handelsgärtnerei.
772.  »  »  Springer,  Max,  Handelsgärtnerei.  Pachtgarten  am  Großherzoglichen
  Park.
773.Wemding,  Bezirksamt  Donau-Ritter,  Wilhelm,  Handelsgärtnerei.
wörth,  Bayern.
774.  «  ,,  Unger,  Friedrich,  Handelsgärtnerei.
775.|Wesel,  Preußen,  Rheinprovinz.  Kosthorst,  Gebrüder,  Gärtnerei.
        <pb n="343" />
        233

 

Name  des  Besitzers

 

 

 

 

S
SOrt  der  Gartenbau-Anlage.  und  Bemerkungen.
S  Art  des  Grundstücks.
776  Wiesbaden,  Preußen,  Provinz]  Pawlitzki,  A.,  Gartenanlage.  Schiersteinerstraße.
Hessen-Nassau.
777.  »  «  Ranke,  Lart.  Gartenanlage.  Platuerstraße.
778.  «  «  Weber,  A.  &amp;amp;  Co.,  Gärtnerei.  arkstraße.
779.  „  «  Weygandt,  G.,  Gartenanlage.  Dotzheimerstraße  59.
780.  «  «  Wolf,  Willy,  Inhaber:  Jacob  Wolf,  Garten=  Platterstraße  88.
anlage.
781.]  Wildpark,  Preußen,  Provinz  Heinicke,  Apotheker,  Gartenanlage.  bei  Potsdam.
Brandenburg.
782.Wintersdorf,  Preußen,  Rhein-Bisenius,  Joh.  in  Kersch,  Baumschule.
provinz.
783.]  Wirgetswiesen,  Gemeinde  Etten-Bauer,  I.  A.,  Pflanzschule.
kirch,  Württemberg.  -
784.Worms  a.  Rhein,  desser  Provinz|Beth,  Karl,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
Rheinhessen.
785.  ,,  Riehl,  Karl,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
786.  Würzburg,  Bayern.  Rosenthal,  Hugo,  botanischer  Garten.
787.  «  «  Wahler,  Wilhelm,  Kunstgärtnerei  (Obergärtner
Emil  Ornst).
788.]  Wurzen,  Königreich  Sachsen.  Dietze,  Emil,  andelsgärmere.
789.  »  «  Große,  Gustav,  Handelsgärtnerei.
790.  »  «  Hey,  Mobert  (Nitsches  Nachflg.),  Handelsgar

791.|Ziegelhaus,  Gemeinde  Reutin,  Julhen  Franz  Josef,  Handelsgärtnerei.
Bezirksamt  Lindau,  Bayern.
792.  Zirlau.  Preußen,  Provinz  Berndt,  C.  in  Firma:  S.  Lindner,  Gärtnerei.
Schl
793.|Zittau,  (Fonigreich  Sachsen.  Berge,  Gustav,  Gärtnerei.
794%  «  Berger,  Heinrich,  Gärtnerei.
7955%  «  Bießlich,  Ernst  Gustav,  Gärtnerei.
796.  »  Buttig,  Ernst,  Gärtnerei.
797.  »  Förster,  Paul,  Gärtnerei.
798.  »  grause,  Julius  Hermann,  Gärtnerei.
———  «  roßmann,  Ernst,  Gärtnerei.
800  «  Hoffmann,  Gustav  Adolf,  Gärtnerei.
S01.14  „  Kleich,  Max,  Gärtnerei.
802.  «  Krüger,  Edmund,  Gärtnerei.
—*-bpl  „  Leidhold,  Adolf,  Gärtnerei.
—  «  Leidhold,  Max,  Gärtnerei.
S806.  »  Michel,  Hermann,  Gärtnerei.
806.  „  „  Müller,  Carl,  Gärtnerei.
607..  »  Peukert,  Heirrich,  Gärtnerei.
808  [  „  Schmidt,  Karl,  Gärtnerei.
09h  K  »  Stechcr,Herntann,Garmeret
810.«  »  Trautmann,  Carl  Robert,  Gärtnerei.
811.  «  Treple,  Heinrich,  Gärtnerei.
        <pb n="344" />
        —  234  —

 

 

 

 

 

 

*  Name  des  Besitzers
„DOurt  der  Gartenbau-Anlage.  und  Bemerkungen.
S  Art  des  Grundstücks.

812.|Zittau,  Königreich  Sachsen.  Wünsche,  Oskar,  Gärtnerei.

613  1  „  eidler,  Carl  August,  Gärtnerei.

814%  „  iegler,  Johann  Jacob,  Gärtnerei.

815.|Zweibrücken,  Bayern.  uth,„Friedrich,  Handelsgärtnerei.

816.  Zwötzen,  Reuß  j.  Linie.  Trummer,  Hermann,  Gärtnerei.

817.  «  „  Uhlemann,  Bruno,  Gärtnerei.

Berlin,  den  4.  Juli  1902.

Der  Reichskanzler.

Im  Auftrage:  Dr.  Hopf.

5.  Versicherungs  =  Wesen.

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  3.  Juli  1902  beschlossen,  in  der  der  Bekanntmachung  vom
26.  Juni  1901  (Central-Blatt  für  das  Deutsche  Reich  S.  230)  beigefügten  Nachweisung  Ziffer  27  zu
streichen  und  Spalte  3  zu  Ziffer  18,  wie  folgt,  zu  fassen:
Bis  zu  senkrechten  Linien,  welche  von  der  unterhalb  des  Ortes  Bullenhausen  belegenen  Bunthausspitze
  auf  die  beiden  Ufer  der  Elbe  gezogen  werden.

Berlin,  den  10.  Juli  1902.

Der  Reichskanzler.

Im  Auftrage:  Caspar.

6.  Polizei-Wesen.

 

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

Laufende  Nr.

Rame  und  Stand

Alter  und  Heimath

 

2.  1.

der  Ausgewiesenen.

8.

 

Grund  Behörde,  welche  die  beu
der  Bestrafung.

Ausweisung
beschlossen  hat.  kiusmrine

4.  5.  6.

 

—

.Antonio  Cocozza,  ge

 

Auf  Grund  des  §5.  362  des  Strafgesetzbuchs.

boren  am  6.  November  1872  zu  Betteln,
St.  Biagio,  Italien,  italienischer,
Staatseangehöriger,

 

Arbeiter,  1  -P
.Johann  Raimund  ac
ubina,  e
Klempner,  E

Königlich  preußischer  28.  Juni  d.  J.
Regierungs-Präsident

zu  Maydeburg,
boren  am  27.  Februar  1861  zu  desgleichen,  Holizeibehorde  zu  Ham=  28.  Juni  d.  J.
urg,

chlößhof,  Oesterreich,  österreichischer,

Staatsangehöriger.
        <pb n="345" />
        235

 

 

 

 

ul.
s  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Vehörde,  welche  die  *
S
“  "  der  Vestrafun  Ausweisung  uusweisungs-J
  der  Ausgewiesenen  kRrafung  beschlossen  hat.  —
1  2.  8.  4.  b.  6.
8.  Josef  Dürscherl,  meherr  am  11.  November  1867  zu  Belteln,  Königlich  bayerisches  Be--5.  Juni  d.  J.
Erdarbeiter,  Nauthaug,  Bezirk  Bischofteinitz,  Böh-  zirksamt  Nabburg,
uter  österreichischer  Staatsangeöriger,

4.]Peter  Gall,  cshoren  am  29.  Juni  1850  zu  Ober-Landstreichen  und  Königlich  rruubischer  27.  Juni  d.  J.
Arbeiter,  Altstadt.  Bezirk  Trautenau,  Böhmen,  Betteln,  —  Präfiden
österreichischer  Steatsangehöriger,  4
5.  Franz  Geisler,  geboren  am  11.  März  1857  zu  Alten-  anddtrichen,  Betteln  Wh  r-*m——  11.  April  d.  J.
Arbeiter,  dorf,  Mähren,  österreichischer  Staats-  und  Uebertretun  egierungs-  Präsiden
angehöriger,  einer  Straßenord-  zu  Breslau,
6.  Karl  Lrb.  ishler·  geboren  am  20.  März  1859  zu  Kuttel-  luuk,,  Königlich  preußischer  830.  April  d.  J.
gesell  bessterreichischen  Schlesten,  öster-  Rei  x.hße).
*  ischer  Staatsangehöriger,  zu  kveln
7.  Heinrich  Horn  P7tbonn  am  28.  August  1856  zu  Dessen-Landstreichen,  Betieln  Königlich  preußischer  14.  Juni  d.  J.
Eisengießer,  dorf,  Bezirk  Gablonz,  Böhmen,  orts-  und  grober  Unfug,  seg  rrungs  Prästdent
I  angehörig  ebendafelb  zu  #
8.  Edmund  Karger,  l(geboren  1383  zu  Wien,  schwere  Körperver-  Großbekponlich  badischer  27.  Juni  d.  J.
Hutmacher,  erigangehörig-  Seiber,  ectzung  und  Betteln,  Honezt  r.1  är  zu
9.  Susanna  Mack  ge-  Leboren  am  21.  Jannar  1867,  aus  L  Landitreihen  und  W  preußischer  12.  Mai  d.  J.
borene  Scholz,  mark,  Komitat  Zips,  Ungarn,  orts.  Führung  falschen  Resh  erungs  ·  Prãsident
Blumenbinderin,  ehörig  zu  Blelitz,  Desierreichisch  Namens,  zu  Oppeln,
«  ten
10.  Johann  Mazeck,  erboren.  am  16.  April  1858  zu  u  soe  und  Königlich  bayerisches  Be-.  Juni  d.  J.
Drechsler,  ezirk  Hohenmauth,  Böhmen,  oster·  Betteln,  zirksamt  Neumarkt  i.O.,
FSeirk  oe  Staatsangehöriger,
11.  Franz  Rowak,  teboren  am  22.  Dezember  1856  zu  Betteln,  Königlich  sächsische  Kreis-.  Juni  d.  J.
1  uhe  und  (Geanco,  Some  österreichischer,  1  chaft
Staatsangehõ
12.  Sranz  Maria  Os-  geboren  am  29.  re  1873  zu  Prag,  desgleichen,  Königlich  preußi  c#r#  7.  Mai  d.  J.
wienczin,  Hut-  i  de  österreichischer  Staatsange-  Ferungs  Präsiden
wacher  und  Arbeiter,  höriger,  Preln
13.  Reinhold  Rotter,  arboren  am  80.  Mai  1867  zu  ra  desgleichen,  #ahb  ich  krrubusher  27.  Februar
Glasmacher,  doart  Bezirk  Senstenberg.  Böhme  Regierungs-Präsident  d.  J.
Fangchorig  ebendaselb  zu  Breslau,
14.|Anton  Schubert,  gorl#en.  am  14.  August  Kol  zu  Sez  desgleichen,  derselbe,  21.  Wai  d.  J.
Gerber,  dorf,  Bezirk  Braunau,  Böhmen,  öster
reichischer  Staatecnebiiger  4
15.  Anton  Stenvert,  geboren  am  24  1885=  U  De-  Landstreichen  und  8.  Juni  d.  J.

 

 

 

 

Clgarrenarbeiter,  venter,  Prooinz  #  —iöl  ieder--  Betteln,
lande,  niederländischer  Staatsangeöriger,

  «

 

 

 

 

Köni  lich  kruasuscher“
Regierungs-Präsiden
zu  Hmporr,
        <pb n="346" />
        <pb n="347" />
        —  237  —

Tentral-Blatt
Deutsche  Reich.

Herausgegeben
im

Reichsamte  des  Innern.

 

In  betiehen  durch  alle  VPostanstalton  und  Huchhandlungen.

 

 

1
XXX.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  18.  Juli  1902.  V  30.
¾  1  4  —
Inhalt:  1.  Konfulat-Wesen:  Entlassung;  —  Wequatur=  4.  Militär-Wesen:  Abänderung  der  der  Bekanntmachung
Ertheiig  eite  287  vom  25.  Februar  1901  beigegebenen  Klasseneintheilung
2.  Allgemelne  Berwaltungs-Sachen:  Verbot  der  6  Küakan  der  Lieferungsverböädei  .

erscheinenden  periodischen  Druckschrift.,Przeglad  Waeb  Zoll=  und  Steuer.  Wesen:  Ergänzung  der  Gurrbiichnus“  0

Glert  ---------------  dldetAnlageAzumSchtffsbauRegulaup.A
.edlzualuudtsetetiaäkWeienBekanntknachunq  be  Un

treffend  die  Gebührenordnung  für  die  Untersuchung  3  7*  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem

des  in  das  Zollinland  eingehenden  Fleisches  eichsgeblettte

##
S

1.  Konfulat-Wesen.

Dem  bisherigen  Kaiserlichen  Konsul  in  Honolulu,  Johann  Friedrich  Hackfeld,  ist  die  erbetene  Entlassung
aus  dem  Reichsdienst  ertheilt  worden.

Dem  Königlich  niederländischen  Vize-Konsul  J.  Barendrecht  in  Hamburg  ist  Namens  des  Reichs  das
Exequatur  ertheilt  worden.

 

2.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Nachdem  durch  rechtskräftige  Urtheile  des  Königlichen  Landgerichts  Posen  vom  3.  April  und  19.  Juni  d.  J.
gegen  die  in  Krakau  erscheinende  periodische  Druckschrift  „Przeglad  Wszechpolski““  zweimal  binnen
Jahresfrist  Verurtheilungen  auf  Grund  der  §§.  41  und  42  des  Strafgesetzbuchs  erfolgt  sind,  wird  in
Anwendung  des  §.  14  des  Gesetzes  über  die  Presse  vom  7.  Mai  1874  (Reichs-Gesetzbl.  S.  65)  die  fernere
Verbreitung  dieser  Druckschrift  auf  die  Dauer  von  zwei  Jahren  hierdurch  verboten.
Berlin,  den  10.  Juli  1902.
Der  Reichskanzler.
In  Vertrelung:  Graf  v.  Posadowsky.
        <pb n="348" />
        —  288  —

3.  Medizinal-  und  Veterinär-Wesen.

Bekanntmachung,
betreffend  die  Gebührenordnung  für  die  Untersuchung  des  in  das  Zollinland  eingehenden  Fleisches.

 

Auf  Grund  der  Bestimmung  im  §F.  22  Nr.  3  des  Gesetzes,  betreffend  die  Schlachtvieh=  und
Fleischbeschau,  vom  3.  Juni  1900  (Reichs-Gesetzbl.  S.  547)  hat  der  Bundesrath  nachstehende  Gebührenordnung
  beschlossen.

Gebührenordnung  für  die  Untersuchung  des  in  das  Jollinland  eingehenden  Sleisches.

C.  1.
Für  die  auf  Grund  des  Gesetzes,  betreffend  die  Schlachtvieh=  und  Fleischbeschau,  vom  3.  Juni
1900  (Reichs-Gesetzbl.  S.  547)  stattfindende  Untersuchung  des  in  das  Zollinland  eingehenden  Fleisches
sind  von  dem  Besitzer  des  Fleisches  Gebühren  nach  Magate  der  nachstehenden  Bestimmungen  zu  entrichten.
  Diese  Gebühren  umfassen  insbesondere  auch  die  Vergütungen  für  die  Entnahme  und  Versendung
von  Proben,  für  Benachrichtungen,  Eintragungen  in  die  Beschaubücher,  Ausstellung  von  Befundscheinen,
Kennzeichnung  des  Fleisches  und  etwa  nothwendige  Reisen  der  Sachverständigen.

§.  2.
Die  Gebühren  betragen,  abgesehen  von  den  in  den  §s.  4  bis  6  für  besondere  Untersuchungen
festgesetzten  Gebühren,
A.  bei  frischem  Fleische:  —
1.  für  ein  Stück  Rindvieh  (ausschließlich  der  Kälber)  oder  ein  Rennthier.  .  2,50  .  M.,
2.  für  ein  Kalrlrlr....  u00,4=3.
  für  ein  Schwein  oder  Wildschhhen  0DO0=4.

  für  ein  Schaf  oder  eine  Zige  0Os0.=5.
  für  ein  Pferd  oder  ein  anderes  Thier  des  Einhufergeschlechts  (Esel,  Maulthier,
  Maulesel)  ..·...............,oo-;
B.beizubereitetemFleische(anggenommeaFett):
6.  von  Därmen  für  jedes  Kilogram  0,o%
7.  von  Speck  für  jedes  Kilognna  0,0⅜R
8.  von  sonstigem  zubereiteten  Fleische  für  jedes  Kilogramm  O,

Jedoch  sind  von  Därmen  mindestens  O#o  A,  von  sonstigem  zubereiteten  Fleische  mindestens
,  0  “  für  jede  Sendung  zu  erheben.

Bei  nicht  gleichartigen  Sendungen  (§.  12  Abs.  3  der  Ausführungsbestimmungen  D)  oder  wenn
im  Falle  der  Beanstandung  einer  Stichprobe  die  Untersuchung  in  Bezug  auf  den  Beanstandungsgrund
an  der  ganzen  gleichartigen  Sendung  ausgeführt  wird  (C.  12  Abs.  4  ebenda)  sind  die  unter  B  Nr.  6
bis  8  festgesetzten  Gebühren  in  doppelter  Höhe  zu  entrichten.

Pfennigbeträge  bei  der  Endsumme  sind  auf  eine  durch  5  theilbare  Zahl  nach  oben  abzurunden.

8.  3.

Erfolgt  die  Herrichtung  des  Fleisches  für  die  Beschau  (Herausnahme  der  Eingeweide,  Loslösen
der  Liesen,  Zerlegung  der  Schweine  in  Hälften,  Aufhängen  oder  Auflegen  der  Fleischtheile  im  Untersuchungsraume)
  nicht  durch  den  Empfangsberechtigten  oder  eine  von  ihm  zur  Verfügung  gestellte  Hülfskrast,
  so  wird  für  diese  Arbeiten  noch  ein  Zuschlag  von  20  Prozent  zu  den  nach  Maßgabe  des  §.  2  festgesetzten
  Untersuchungsgebühren  erhoben.  Pfennigbeträge  bei  der  Endsumme  sind  auf  eine  durch  5  theilbare
Zahl  nach  oben  abzurunden.
        <pb n="349" />
        —  239  —

8.  4.
Die  Gebühren  für  die  Untersuchung  auf  Trichinen  betragen:

1.  für  ein  ganzes  Schwein  oder  Wildschmen  il56  J44,
2.  für  ein  einzelnes  Stück  Fleisch,  ausgenommen  Speck  (z.  B.  Schinken,  Stück  0
.  0950

Pökelfleisch  und  dergleichen)
3.  für  ein  Stück  Specck  S.  05
5  Für  die  Hülfeleistung  der  Trichinenschauer  bei  der  Finnenschau  sind  besondere  Gebühren  nicht
zu  erheben.

.  5.

Unbeschadet  der  nach  Maßgabe  des  z.  zur  Erhebung  gelangenden  Gebühren  betragen  die
Gebühren  für  die  chemische  Untersuchung  von  zubereitetem  Fleische,  ausgenommen  Fett,,O,0  ,  für
die  chemische  Untersuchung  von  zubereitetem  Fette,  einschließlich  der  Vorprüfung,  C0,0##für  jedes
Kilogramm  einer  gleichartigen  Sendung  (§F.  12  Abs.  3  der  Ausführungsbestimmungen  D).  Jedoch  beträgt
die  Mindestgebühr  bei  der  chemischen  Untersuchung  von  Fleisch  1  4,  bei  der  von  Fetten  010  X  für
jedes  Packstück  der  Sendung.  Bei  nicht  gleichartigen  Sendungen,  oder  wenn  im  Falle  der  Beanstandung
einer  Stichprobe  die  Untersuchung  in  Bezug  auf  den  Beanstandungsgrund  an  der  ganzen  gleichartigen
gerng  vorgenommen  wird  (S.  12  Abs.  4  der  Ausführungsbestimmungen  D),  sind  die  doppelten  Gebühren
zu  entrichten.

Pfennigbeträge  bei  der  Endsumme  sind  auf  eine  durch  5  theilbare  Zahl  nach  oben  abzurunden.

8.  6.

Für  die  chemische  Untersuchung  von  zubereiletem  Fleische  auf  das  Vorhandensein  von  Pferdefleisch
  (§.  14  Abs.  3  unter  a  der  Ausführungsbestimmungen  D)  wird,  wenn  der  Verdacht  durch  die  Untersuchung
  bestätigt  wird,  eine  Gebühr  von  0,16  J¾  für  jedes  Kilogramm  der  Sendung  erhoben.  Für  die
Untersuchung  von  Schinken  in  Sendungen  unter  10  Stück,  von  Speck  und  von  Därmen,  desgleichen  von
frischem  Fleische  auf  die  Anwesenheit  der  im  §.  5  Nr.  3  der  Ausführungsbestimmungen  D  genannten
Stoffe  (.  14  Abs.  3  unter  b,  §.  13  Abs.  2  der  Ausführungsbestimmungen  D)  ist  unter  der  gleichen  Bedingung
  eine  Gebühr  von  0,05“  für  jedes  Kilogramm  der  Sendung  zu  entrichten.

Die  Miniestgebüh  bei  der  Untersuchung  auf  das  Vorhandensein  von  Pferdefleisch  beträgt  15  J,
diejenige  bei  der  Untersuchung  auf  die  Anwesenheit  der  verbotenen  Stoffe  2,50  Jx.  für  eine  Sendung.

8.  7.

Insoweit  die  Untersuchungsgebühren  nach  dem  Gewichte  der  Waare  zu  berechnen  sind,  ist  das
Nettogewicht  zu  Grunde  zu  legen.  Behufs  Ermittelung  dieses  Gewichts  ist,  soweit  nicht  eine  Nettoverwiegung
  eintritt,  nach  den  für  die  zollamtliche  Ermitlelung  des  Nettogewichts  vorgeschriebenen  Bestimmungen
  zu  verfahren.  Das  Bruttogewicht  kann  zu  diesem  Zwecke  aus  der  Deklaration  entnommen
werden,  sofern  die  Angaben  als  zuverlässig  und  ausreichend  anzusehen  sind.

Insoweit  das  zollamtlich  ermittelte  Gewicht  zur  Zeit  der  Gebührenberechnung  bereits  bekannt  ist,
kann  es  der  letzteren  zu  Grunde  gelegt  werden.

8.

Falls  die  Sendung  auf  Grund  der  Feanstant  ng  einer  Stichprobe  sreiwillig  zurückgezogen  wird
(6.  12  Abs.  6  der  Ausführungsbestimmungen  D),  sind  die  im  S.  2  unter  B  Nr.  6  bis  8  und  die  im  §.  4
festgesetzten  Gebühren  nur  von  demjenigen  Theile  der  Sendung  zu  erheben,  an  welchem  die  betreffenden
Untersuchungen  zur  Zeit  der  Zurückziehung  bereits  ausgeführt  sind.  Insoweit  nur  Stichproben-Untersuchungen
  stattgefunden  haben,  ist  von  der  für  die  Gesammtsendung  nach  §.  2  unter  B  Nr.  6  bis  8  zu
berechnenden  Gebührensumme  derjenige  Theilbetrag  zu  erheben,  welcher  dem  Verhältnisse  der  Zahl  der
untersuchten  Stichproben  zu  der  Gesammtzahl  der  entnommenen  Stichproben  entspricht.

»  Im  gleichen  Falle  sind  die  im  §.  5  festgesetzten  Gebühren  nur  zur  Hälfte  zu  erheben,  wenn  zur
Zeit  der  Zurückziehung  nicht  mehr  als  die  Hälfte  der  zum  Zwecke  der  chemischen  Untersuchung  des
Fleisches  oder  zur  Hauptprüfung  des  Fettes  entnommenen  Proben  untersucht  ist.  Die  einzelnen  Proben
gelten  schon  dann  als  untersucht,  wenn  auch  nur  eine  der  in  der  Anweisung  für  die  chemische  Untersuchung
von  Fleisch  und  Fetten  beschriebenen  Prüfungen  ausgeführt  ist.  Ist  bereits  mehr  als  die  Hälfte  der
Proben  untersucht,  so  sind  die  vollen  Gebühren  von  der  ganzen  Sendung  zu  erheben.

44*
        <pb n="350" />
        —  240  —

8.  9.
Die  Bemessung  und  Festsetzung  der  im  Falle  des  8.  30  Abs.  1  der  Ausführungsbestimmungen  D
dem  Beschwerdeführer  zur  Last  fallenden  Kosten  einer  unbegründeten  Beschwerde  erfolgt  nach  Maßgabe
der  hierüber  ergehenden  Anordnungen  der  Landesregierungen.

§.  10.  «  «

Die  Behörde  kann  die  Einzahlung  eines  angemessenen  von  ihr  zu  bestimmenden  Vorschusses  vor
Beginn  der  Untersuchung  verlangen.  Wenn  in  den  Fällen  des  §.  6  der  Verdacht  als  unbegründet
sich  erweist,  oder  die  Sendung  freiwillig  zurückgezogen  wird  (§.  8),  sind  die  entsprechenden  Beträge
zurückzuzahlen.

Berlin,  den  12.  Juli  1902.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Graf  v.  Posadowsky.

4.  Militär-Wesen.

VBekanntmachung.

In  Abänderung  der  der  Bekanntmachung  vom  25.  Februar  1901  (Central-Blatt  S.  48)  beigegebenen
  Klasseneintheilung  der  Lieferungsverbände  hat  der  Bundesrath  beschlossen,  den  Kreis  Ruhrort
in  der  preußischen  Rheinprovinz  der  Vergütungsklasse  II  der  Lieferungsverbände  zuzuweisen.

Berlin,  den  10.  Juli  1902.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Graf  v.  Posadowsky.

5.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  26.  Juni  d.  J.  beschlossen,  Chamottesteine,  die  beim  Bau
von  Seeschiffen  zur  Ausmauerung  der  Dampfkesselseuerungen  verwendet  werden,  ferner  Acelylen-Gas-Apparate,
  die  beim  Bau  von  Fischdampfern  zur  Verwendung  gelangen,  erstere  den  in  dem  Verzeichnisse  II,
letztere  den  in  dem  Verzeichniß  I  der  Anlage  A  zu  dem  Schiffsbau-Regulativ  vom  6.  Juli  1889
(Central-Blatt  1889  S.  431)  aufgeführten  Gegenständen  gleichzustellen.
        <pb n="351" />
        —  241  —

6.  Polizei-Wesen.

 

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   

 

     
   
 
 
    
   

     

S.  l  Ausweisung
S  der  B  .  Ins  -
1  der  Ausgewiesenen.  estrasuns  beschlossen  hat.
1.  2.  l  8.  4.  b.  6.
a)  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs.
la)]  Josesf  Auböck,  Tagegehooren  am  9.  November  1858  zu'Kuppelei  (14  Tages  Königlich  bayerische  30.  Mai  d.  J.
löhner,  Großschörgern,  Gemeinde  Andorf,  Gefängniß,  laut  Er  Polizeidirektion
Bezirk  Schärding,  Oesterreich,  orts-  kenruniß  n  vom  26.]  München,
angehörig  ebendaselbst,  M
b)  dessencshefran  kherese.  geboren  am  1.  Juni  1859  zu  Galgweis,  ön  2  Tagesbesgleichen,  desgleichen.
1  öck,  geborenes  Bezirk  Osterhofen,  Böhmen,  orts-]  Gefängniß,  laut  Er-Juheck
  #eer  angehörig  zu  Großschörgern,  kenntniß  vom  2e6.
März  1902),
l  l
b)quGrundbes§.362besStrafgefefbuch-.
2.]  Sebastian  Norbert  und  Juli  d.  J.
Comment  ,
Tagner,
8.  Johann  Gellert,  Juni  d.  J.
Bäcker,
4.  Josef  Haunold,  Juli  d.  J.
Schlosser,
6.  am  25.  April  1874  zu  Juni  d.  J.
österreichische
6.  Juni  d.  J.
7.  Krispinus  Juli  d.  J.
Müller,
6.  Juni  d.  J.
9.  Zerz,  Juni  d.  J.

 

        
 

22.  März  1882
Tirol,

e  im  Central-Blatte  für  1890  S.  108  Ziffer  9  veröffentlichte  Ausweisung  des  Müllergesellen  Johann  Ernst

Blum  ist  Dien  m  ECentrar  worden.

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Berlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="352" />
        <pb n="353" />
        —  243  —

Tentral-aatt
D  eutsche  Reich.

Herausgegeben
im

Reichsamte  des  Innern.

–

 

—

 

In  beiieben  durch  alle  Vostanstalten  und  Huchbandlungen.

XXX.5  dahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  25.  Juli  1902.  «  V  31.

 

Inhalt:  1.  —  Wefen.  Ernennungen;  —  Er.
mächtigungen  zur  Vornahme  von  Civilstandsakten

 

 

r*

Allgemeine  Lerwaleungs-Sachen:  V  Verbot  d  der  t  Verbreitung
der  in  Krakau  erscheinenden  Feicschrift.  „Djabel“  245

Seite  213
2.  Finanz-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahmen  des  Reichs  Bol  *  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
für  die  Zeit  vom  1.  April  1902  bis  Ende  Juni  1902  214  Reichsgebee  245

 

1.  Kon  fulat  Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  bisherigen  ständigen  Hülfsarbeiter  im
Auswärtigen  Amte,  Legationsrath  von  Hassell  zum  Konsul  in  Sarajevo  zu  ernennen  geruht.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  Junker  zum  Vize-Konsul  in
Saffi  (Marocco)  zu  ernennen  geruht.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Bau-Unternehmer  Hermann  Schmidt  zum
Vize-Konsul  in  Constantza  (Rumänien)  zu  ernennen  geruht.

Dem  mit  der  Vertretung  des  beurlaubten  Kaiserlichen  General-Konsuls  in  Athen  betrauten  Konsul
Flügel  ist  auf  Grund  des  §.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  für  den  Amtsbezirk  des  General-Konsulats
und  für  die  Dauer  der  Vertretung  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen
von  Reichsangehörigen  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

Dem  bei  dem  Kaiserlichen  General-Konsulat  in  Yokohama  beschäftigten  Vize-Konsul  Freiherrn  von  Stengel
ist  auf  Grund  des  §.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  in  Vertretung
des  Kaiserlichen  General-Konsuls  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  vorzunehmen
und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

Dem  Verweser  des  Kaiserlichen  Konsulats  in  Lelgrad.  Legationsrath  Jentzsch  ist  auf  Grund  des  §.  1
des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §.  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  für  den
Amtsbezirk  des  Konsulats  und  für  die  Dauer  seiner  Geschäftsführung  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,
bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und  unter  deutschem  Schutze  lebenden  Schweizern
vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

45
        <pb n="354" />
        244

2.  Fin  anz=  Wesen.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  gestundeten  Beträge)
an  Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  sowie  anderer  Einnahmen  im  Deutschen

 

Reiche  für  die  Zeit  vom  1.  April  1902  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Juni  1902.

 

   

 

 

 

 

Die  Soll-  .
Einnahme  Unterschied
.  Einnahmebeträgt  .
Bezeichnung  vom  Beginne  des  Ausfuhr-  in  demselben  zwilchen  den
der  Rcchnungsjahrs,  Vergütungen  Bleiben  Zeitraume  nnen  5
6  bis  um  Schlusse  tt.  des  Vorjahrs  mehr
Einnahmen.  Juni  1902  (Spalte  4)  —  weniger
—  1  4+  4.  A.  N-  *
1.  2.  3.  4.  5.  6.
......  1198784ll  4107  117  115771294  115  054  906  —  716  34
.....  2514912  18910  2  496  002  2  519  744  —  23  742
und  Zuschlag  38  762  480  17.593046  16  169  484  17  620  O050s  —  1450  633
......  10  670  262  1  438  10  668  829  10  389  575  —  279254
...  .  ...  8017147  3  428  558  4588  59  8  669  901  +  918693
von  Branntwein  und  Zu-..........
  80  968  545  125  987  90  842  558  29  755  997  +  1  086  561
80  389  —  809  444251  —  114  560
.....  8220  343  1  711  8218  632  8  596  359  —  377727
von  Bier  876  525  —  876  525  948  622  —  67  097
Summe  214  908  705  25277146  189  631  659  188  994  421  +  637137
Siempelleuer,  Er.
a)  9  353  808  —  98658  808  38  409  048  5944  755
b)  Saut  )  u  w  Anschaffungsgeschãfte  a  493  148  9  689  8  483  469  3  710  08  —  226574
e)  Loose
Pribatlotterien  1  667  453  —  1  667  458  1665  147  12  306
Staatslotterien  6  555  979  —  6  555’  979  4057789  —  2198  196
d)  Schifsrachturkunden  194  759  —  194759  191  7722  —  2  987
Spielkartenstempel.  —  --  346697  803726H-  12971
Wechselstempelsteuier  .  —  —  2989189'  3  323  552  —  8384  363
Post=  und  Tele  graphen-Verwalung  .  —  —  Momothlgsgsnsu45634474
RnchöetsenbahnsBekwaltang  .  .  —  —  21  627000  22  084  000°)  —  107000

 

2  die  endgülüige  Einnahme  stellte  sich  im  Vorjahr  um  277  901  niedrig

waliungstelem  bctrig  bei  den  nachbezeichneten  Einnahmen

Bezeichnung

 

Ist-Einnahme  im  Monat  Juni

Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist-Einnahme  abzüglich  der  Auofuhrvergütungen  2c.  und  der  Ver-Ist.

  Einnahme  vom  Beginne  des  Rechnungsjabrs
bis  zum  Schlusse  des  Monats  Juni

 

 
 
     

 

 

 

 

Maihin  Mithin
uu  1902  1001  1902  190  1901  150
Einnahmen.  «  +mehr  «  .'4'Mchk
s  —  weniger  —  weniger
A  4  AI.  —  .4  «
l.  2.  3.  4.  5.  6.  7.
......  34  110  935  36  117443  2  006  508102  391  200/  101  472  254  +  918996
.....  884  103  939  871  —  105  768  2  474  664  2  656  999  —  182  365
und  Zuichlag  48322  3810  7021  545  25699  164  18  736  976  23  361  939  —  4627  963
...  9  579  109  1  652  177  —  73  068  11  437ö19  1  568  602  —  131  083
1579243  1  138  666  +  440  557  6  806  917  1599  057  #.  1207  8390
von  Branniwein
und  9111  789  9  170  871  —  5çJ082  28  767924  27899  125  1  869  799
Brennsteuer  —  40—35118-s-35078—  809  414  257  —  4494  560
Brausteuer  und  üebergangsabgabe
von  Bier  .  2  189716.  2  706  834  i—  2s7  118  7  731  634  1  3  109  75“"  —  37N  123
sens  .  76021led  I  60  712  314  —  2  6  EIIIIIDEIIIIIIIIIIIIII
Spielkartenstempel.  126  246  129  924  3677  4531  —  32  995
        <pb n="355" />
        —  246  —

3.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Nachdem  durch  rechtskräftiges  Urtheil  des  Königlichen  Landgerichts  zu  Posen  vom  7.  und  12.  Juni  d.  J.
gegen  die  in  Krakau  erscheinende  periodische  Zeitschrift  „Djabel“  binnen  Jahresfrist  zweimal  Verurtheilungen
  auf  Grund  der  §§.  41  und  42  des  Strafgesetzbuchs  erfolgt  sind,  wird  in  Anwendung  des
5.  14  des  Gesetzes  über  die  Presse  vom  7.  Mai  1874  (Reichs-Gesetzbl.  S.  65)  die  fernere  Verbreitung
dieser  Zeitschrift  auf  die  Dauer  von  zwei  Jahren  hierdurch  verboten.

Berlin,  den  17.  Juli  1902.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Graf  v.  Posadomsky.

 

4.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

*  Name  und  Stand  Aller  und  Heimath  #arund  Behörde,  welche  die  deum

2  1  der  Bestrafung  Ausweisung  —  eisungs.
7  der  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  I  .  n.  -  -  5.  6.

 

 

Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs.

1.  1883  zu  Kaiserlicher  Bezirks-Pra=  15.  Juli  d.  J
sident  zu  Colmar,  1

       
  
  
 
  

1  Josef  Bachelier,  lgeboren
Blechschmied,  ’
2.  Lincenz  Bendel-  1880

Königlich  preußischer  15.  Mai  d.
mayer,  Arbeiter,

Polizei-Präsident  zu,

Berlin,

und  HKaiserlicher  Bezirke-Prä./15.  Juli  d.  J.
sident  zu  Colmar,

     
    
   

3.  Stefan  Folzer,

1868  zu
NZuckerbäcker,
l

de  Calais,

.  Franz  Frühauf,

Königlich  preußischer  (30.  Mai  d.  J.
Zimmermann,

Polizei  =  Prsident  zu
5.  Maria  Kolar,  ledige
Tagelöhnerin,

S
2

erlin,
Königlich  bayerisches  Be.  29.  Juni  d.  J
zirksamt  Miesbach,

6.  Sebastian  Kratzert,  zu  Betteln,  Königlich  bayerisches  Be-  28.  Februar

   

Kutscher,  C  zirksamt  Gunzenhausen.]  d.  J.
1
7.  Marcel  Luard,  am  Kaiserlicher  Bezirks-Prä.  15.  Juli  d.  J.
Kommis,  Departement  sident  zu  Colmar,

französischer
        <pb n="356" />
        —  246

 

 

 

 

hörig  ebendaselbst,  zu  Breslau,

*  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  d
I
**  der  Bestrafung.  volsnenin  Ausweisungsder
  Ausgewiesenen  eschlossen  hat.  beschlusses.
i  2.  T  s.  4.  b.  6.
,  Bilhelm  Meier,  geboren  am  13.  September  1848  zu  Betteln,  gsniglich  Ersbischer“  lio.  Juli  d.  J
Tagelöhner,  Didam.,  Niederlande,  niederländischer  Regierungs-Präsiden
Staatsangehöriger,  zu  Düsseldori,
9  Bran)  Ristl,  geboren  am  1.  Korza  1871  zu  Haining,  desgleichen,  derselbe,.  16.  Juli  d.  J.
Schlepper,  Tage=  Bezirk  Leoben,  Steiermark,  österlöner
  und  Berg=  reichischer  Staatsangehöriger,
10.  8  Rosen=  geboren  am  9.  April  1862  zu  Gostynin,  Landstreichen,  Betteln  Koniglich  brenbischer  11.  Juli  d.  J.
zweig  Schuh-  Russisch-Polen,  ortsangehörig  eben.,  und  Gebrauch  frem-,  Negierungs-Präsiden
k606  beme  s;  daselbst,  der  Legitimations-  zu  Breslau,
apiere,
11.  datoelaw  Schlüs-=  geboren  am  7.  Februar  1872  zu  Milelin.  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  26.  April  d.  J.
si6.  Schlosser,  Bezirk  Königgrätz,  Böhmen,  orts--  Betteln,  Polizei  =  Präsident  zu
angehörig  zu  Trotina.  Bezirk  König-  Berlin,
Bratz,
12  Peter  Simonetti,  geboren  am  6.  Mai  1867  zu  Brento=  Betteln,  Königlich  vrnßischer  )0.  Mai  d.  J.
Erdarbeiter,  nico,  Tirol,  österreichiticher  Staals-  Regierungs-Präßfiden
angehöriger,  zu  Coblenz
13.  Jankel  (Zakob),  Wolf  26  Jahre  alt,  geboren  und  ortsange--Landstreichen,  Gnroßterzonhlch  badischer  14.  Juli  d.  J
Steinberg,  ohne  hörig  zu  Kischinew,  Nußland,  Landeskommissär  zu
Stand,  Mannhbeim,
11.  Franz  Svoboda,  geboren  am  21.  August  1860  zu  Daschitz,  Betteln,  Königlich  rabischer,“  26.  Mai  d.  J.
Schmied,  Bezirk  Pardubitz,  Böhmen,  ortsange-  Regierungs-Präsiden
        <pb n="357" />
        —  247  —

Central  Glatt
Deutsche  Reich.

Heransgegeben
im
Reichsamte  des  Innern.

ZIn  betieben  durch  alle  Vostanstalten  und  hHhuchhandlungen.

 

 

I  ·-xxx.Jahraaug—IBekliu,Fk-xtag,dm1
  August  1902.  3933832.
L.  *  ——
Inhalt:  1.  Kefulst-Wesen:  Ermächtigung  2  Set;  I
nahme  von  Civilstandsakten  247  5.  Militär-Wesen:  Bekanntmachung  eines  neuen  Ver-2.
  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Zollfreie  Einfuhr  eie  Ge-  seichnisses  der  Civilvorsitzenden  der  im  Deutschen  Neiche
würzen:  Fis  Saerausgabe  gines  glünsten  Rachtrage.  zu  estehenden  Ersatzkommissioen
em  amtlichen  Waarenverzeichnisse  zum  Zolltarife  247
3.  Algemelne  Berwaltungs-Sachen:  Verbot  der  Verbreitung  6.  z  Fhien  Ausweisung  von  Ausländern  aus  3
dg  in  Aemberg.  Escheinenden  polnischen  Beitung  ELEEEIILIEIEIE
azeta  Narodouae-  218  .  ilitã  Verzeich  d  Civil-4.
  Handels-  und  Gewerbe-Wesen:  Bekanntmachung,  be-  Anhang  Militör-Wesen:  Verzeichniß  der  Ciut

den  d  t  R  bestehenden  Ersatztreffend
  Abänderung  der  Vorschriften  über  die  Prüfung  stenen  er  im  Deutschen  Reiche  bestehen  "  l

der  Thierärztttett

1.  Kon  fulat  Wesen.

Dem  Kaiserlichen  Konsul  von  Hassell  in  Sarajevo  ist  auf  Grund  des  §.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai
1870  in  Verbindung  mit  §.  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  für  seinen  Amtsbezirk  die  Ermächtigung
  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und  unter  deutschem
Schuhe  blebenden  Schweizern  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  von  solchen  zu
eurkunden.

2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  3.  Juli  1902  beschlossen,  daß  nach  der  Bestimmung  der
obersten  Landesfinanzbehörden  den  Direktivbehörden  die  Befugniß  beigelegt  werden  darf,  die  zollfreie
Einfuhr  von  Gewürzen  aller  Art  zwecks  Vermahlung  und  demnächstiger  Wiederausfuhr  im  Wege  des
Veredelungsverkehrs  unter  Anordnung  der  erforderlichen  Kontrolmaßregeln  zu  gestatten.

In  mechesszabam  ist  ein  fünfter  Nachtrag  zu  dem  amtlichen  Waarenverzeichnisse  zum  Zolltarife  herausgegeben
  worden

Eine  käufliche  Ausgabe  dieser  Drucksache  erscheint  in  R.  v.  Decker's  Verlag,  Königlicher  Hofbuchhändler
  G.  Schenck,  Berlin  8W.,  Jerusalemerstraße  56.

46
        <pb n="358" />
        —  248  —

3.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Nachdem  durch  rechtskräftige  Urtheile  des  Königlichen  Landgerichts  zu  Posen  vom  12.  und  26.  Juni  d.  J.
gegen  die  in  Lemberg  erscheinende  polnische  Zeitung  „Gazeta  Narodowa“  zweimal  binnen  Jahresfrist
Verurtheilungen  auf  Grund  der  §§.  41  und  42  des  Strafgesetzbuchs  erfolgt  sind,  wird  in  Anwendung
des  §F.  14  des  Gesetzes  über  die  Presse  vom  7.  Mai  1874  (Reichs-Gesetzbl.  S.  65)  die  fernere  Verbreitung
dieser  Zeitung  auf  die  Dauer  von  zwei  Jahren  hierdurch  verboten.
Berlin,  den  21.  Juli  1902.
Der  Reichskanzler
In  Vertretung:  Graf  v.  Posadowsky.

4.  Handels=  und  Gewerbe-Wesen.

Bekanntmachung,  .
betreffend  Abänderung  der  Vorschriften  über  die  Prüfung  der  Thierärzte.

 

Auf  Grund  der  Bestimmungen  im  §.  29  der  Gewerbeordnung  für  das  Deutsche  Reich  hat  der
Bundesrath  beschlossen:

An  Stelle  der  §§.  5,  27  und  28  der  Vorschriften  über  die  Prüfung  der  Thierärzte

(Bekanntmachung  vom  13.  Juli  1889  —  Central--Blatt  S.  421)  treten  folgende  Bestimmungen:

S.  5.
A.  Naturwissenschaftliche  Prüfung.
1.  Bedingungen  der  PHulafung
Die  Zulassung  zur  naturwissenschaftlichen  Prüfung  ist  bedingt  durch  den  Nachweis,
daß  der  Kandidat

a)  die  erforderliche  wissenschaftliche  Vorbildung  besitzt.  Dieser  Nachweis  ist  zu  führen  durch
das  Reifezeugniß  eines  Gymnasiums,  eines  Realgymnasiums  oder  einer  Oberrealschule  oder
einer  durch  die  zuständige  Zentralbehörde  als  gleichstehend  anerkannten  höheren  Lehranstalt:
b)  nach  erlangter  wissenschaftlicher  Vorbildung  mindestens  drei  Semester  hindurch  thierärztliche

  oder  andere  höhere  wissenschaftliche  deutsche  Lehranstalten  besucht  hat.

§.  27.

Die  Bestimmungen  des  §F.  5  Ziffer  1  zu  a  treten  mit  dem  1.  April  1903  in  Kraft.
Diejenigen  Kandidaten  der  Thierheilkunde,  welche  bereits  vor  dem  1.  April  1903  das  Studium
der  Thierheilkunde  begonnen  haben,  sind  zu  den  Prüfungen  auch  dann  zuzulassen,  wenn  sie
nur  das  im  §.  5  Ziffer  1  zu  a  der  Bekanntmachung  vom  13.  Juli  1889  bezeichnete  Maß
wissenschaftlicher  Vorbildung  besitzen.

28.
Die  vorstehenden  Bestimmungen  een  auf  die  Mililär=  Roßarzt  =  Aspiranten  mit
folgenden  Vorbehalten  Anwendung:

a)  Die  Militär-Roßarzt  =  Eleven  sind  von  der  Prüfung  im  Hubbeschlag  auf  den  thierärztlichen
  Hochschulen  zu  entbinden,  falls  sie  eine  solche  Prüfung  an  einer  Militär-Lehrschmiede
  oder  an  einer  thierärztlichen  Lehranstalt  bereits  bestanden  haben:

b)  die  Militär-Roßarzt-Eleven  sind,  falls  sie  das  Studium  der  Thierheilkunde  vor  dem
1.  Oktober  1905  begonnen  haben,  zu  den  Prüfungen  auch  dann  zuzulassen,  wenn  sie
nur  das  im  §.  5  Ziffer  1  zu  a  der  Bekanntmachung  vom  13.  Juli  1889  bezeichnete
Maß  wissenschaftlicher  Vorbildung  besitzen.

Berlin,  den  26.  Juli  1902.
Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Graf  v.  Posadowsky.
        <pb n="359" />
        246

5.  Militär--Wesen.

##kanutmachung.

Im  Anhange  zu  gegenwärtiger  Nummer  des  Central-Blattes  wird  ein  neues  bis  auf  die
Gegenwart  richtig  gestellles  „Verzeichniß  der  Civilvorsitzenden  der  im  Deutschen  Reiche  bestehenden  Ersatzkommissionen“
  (§.  2  Ziffer  5  der  Deuischen  Wehrordnung)  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht.

Berlin,  den  28.  Juli  1902.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Graf  v.  Posadomsky.

 

6.  Polizei-Wesen.
Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

"  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  —  *  die  hd
.  der  Bestrafung.  weiseng  us
z  der  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.
1.  2.  l  s.  4·  s.  6.
Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs.
1.]  Josef  Barth,  geboren  am  18.  März  1858  zu  Net-[Betrug,  Landstreichen  Königlich  preußischer  5.  Juli  d.  J.
W  5  schenitz,  —  Saaz,  Böhmen,  öster-  und  Betteln,  Re  Le  gzbscher.
reichischer  Staatsangehöriger,  zu  utt  am,
2.  Josef  Gundolf,  geboren  im  Jahre  1872  zu  Berwany,  Landstreichen  und  Königlich  bayerisches  Be-16.  Juni  v.  J.
Kutscher,  bBezirk  Reutte,  Tirol,  ortsangehörig  falsche  Namensan  irksamt  Berchtesgaden,
ebendaselbst,  gabe,
8.  Johann  Jocksch,  geboren  am  381.0ktober  1862  zu  Iglau,Betteln,  Königlich  preußischer  14.  Juni  d.  J
Schlosser,  Mähren,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Polizei-Präsident
erlin,
4.  Karl  August  geboren  am  18.  August  1851  zu  Sex=  desgleichen,  Königlich  preußischer  11.  Juli  d.  J.
Johansson,  dräga,  Schweden,  ohne  Staatsange-  Regierungs-Präsident
Arbeiter,  hörigkeit,  4  "  zu  Schleswig,
5.  Mathilde  Krat-  geboren  am  26.  April  1879  zu  Dü--Betrug  und  Land-Grohherzoglich  badischer/15.  Juli  d.  J.
tinger,  unverhei=  dingen,  Kanton  Freiburg,  Schweiz,  streichen,  Landeskommissär  zu
rathet,  ohne  Stand,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Freiburg,
6.  Josef  Kruml,  geboren  am  16.  Oktober  1878  zu  Boh-GBetteln,  Polizeibehörde  zu  Ham-17.  Juli  d.  J
Schlosser,  daschin,  Bezirk  Neustadt,  Böhmen,  burg,
ortsangehörig  zu  Kuttenberg,  ebendaselbst,

7.  Heuricus  Neels,  geboren  am  31.  Mai  1816  zu  Ant--desgleichen,  dieselbe,.  desgleichen.
Cigarrenarbeiter,  werpen,  belgischer  Staatsangehöriger,
8.  Anton  Rainke,  geboren  am  12.  Januar  1855  zu  Breiten-desgleichen,  Königlich  preußischer  16.  Juli  d.  J.
Tischler,  hof,  Bezirk  Polna,  Böhmen,  öster-  Regierungs-Präsident
reichischer  Staatsangehöriger,  zu  Breslau,
9.  Martin  Strauß  geboren  am  11.  November  1884  zu  desgleichen,  Königlich  preußischer  19.  Juli  d.  J
(Sztrausz),  Cisen=  Liptö-  Szent-Miklös,  Komitat  Liptau,  Regierungs=  Präsldent
arbeiter,  angarn,  ungarischer  Staatsange-  zu  Osnabrück,
höriger,
10.  Notburga  Unter=  geboren  am  14.  September  1868  zuLandstreichen  und  Königlich  bayerisches  Be-3.  Juli  d.  J.

 

lechner,  ledige
Diensimagd,

 

Ellbögen,  Bezirk  Innsbruck,  Tirol,
ortsangehörig  ebendaselbst,

 

falsche  Namensangabe,


zirksamt  Berchtesgaden,

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenseld  in  Berlin.
        <pb n="360" />
        <pb n="361" />
        Anhang
Nr.  32  des  Central-Blatts  für  das  Deutsche  Reich.

 

Berlin,  den  1.  1.  August  1902.

Derzeichniß

der

Einilvorsihenden  der  im  Deutschen  Reihe  —  arsehlonnissoucn

 

 

 

 

 

 

 

z  Si  Dienststelle,  mit  welcher  der  Civilvorsitz
Bestandtheile  des  Bezirkes  der  Ersatzkommission.  des  Büreaus  des  dauernd  verbunden  ist,  bezw.  Name  und
c  Civilvorsitzenden.  Amtscharakter  des  Vorsitzenden.
A.  Königreich  Preußen.
I.  Provinz  Ostpreußen.
a)  Regierungsbezirk  Königsberg.
I.Kreis  waAleenste  mit  den  Städten  Allenstein  und  Warten--Allenstein  Landrath  des  Kreises  Allenstein.
2  ares  #raneber  mit  den  Süädten  Braunsberg,  Frauen-Braunsberg  do.  do  Braunsberg.
barg,  Mehlsack  und  Wormdi
3.  Kreis  Fischhausen  mit  den  Erman  Fischhausen  und  Pillau.ischhausen.  do  do.  Fischhausen.
1.Kreis  Zriedland  mit  den  Städlen  Bartenstein,  Domnau,Bartenstein.  do.  do.  Friedland.
Friedland  und  Schippenbeil.
5.  Kreis  Gerdauen  mit  den  Städten  Gerdauen  und  Norden-,.Gerdauen.  do.  do.  Gerdauen.
urg.
6.  Kreis  Heiligenbeil  mit  den  Städten  Heiligenbeil  und  Heiligenbeil.  do.  do.  Heiligenbeil.
inten.
7.Kreie  Heilsberg  mit  den  Städten  Guttstadt  und  Heils-  Hpiloberg  früher  do.  do.  Heilsberg.
uttstadt)
8.  Stadnteis  Königsberg.  Königsberg.  Polizeipräsident  zu  Königsberg.
9.Landkreis  Königsberg  Königsberg.  Landrath  des  Landkreises  Kömgsberg
10.Kreis  Labian  mit  de  Stadt  Labiau.  Labian  des  Kreises  Labiau.
I1I1.Kreis  Memel  mit  der  Siadt  Memel.  o.  do.  Memel.
12.  Kreis  Mohrungen  mitl  den  Gishten  Liebstadlt,  Mohrungen  Mohrungen.  do.  do  Mohrungen.
und  Saalfeld.

 

 

 

17
        <pb n="362" />
        *  Si  Dienststelle,  mit  welcher  der  Civilvorfitz
Bestandtheile  des  Bezirkes  der  Ersatzkommission.  des  Bürcaus  des  dauernd  verbunden  ist,  bezw.  Rame  und
S  Civilvorsitzenden  Amtscharakter  des  Vorsitzenden.
13.  Freis  Weidenburg  mit  den  Städten  Neidenburg  und  NMeidenburg.  Landralh  des  Kreises  Neidenburg.
oldau
14.Kreis  Ortelsburg  mit  den  Slädten  Ortelsburg,  Passen=  Ortelsburg.  do.  do.  Ortelsburg.
heim  und  Willenberg.
15.Kreis  Osterode  mit  den  Städten  Gilgenburg,  Hohenstein,sterode.  do.  do.  Osterode.
Liebemühl  und  Osterode.
16.|  Kreis  öde  Estan  it  den  Städten  Kreuzburg,  Landsberg  Pr.  Eylau.  do.  do.  Pr.  Eylau.
und  Pr.  Eyla
17.Kreis  Pr.  88  mit  den  Städten  Mühlhausen  undPr.  Holland  do.  do.  Pr.  Holland.
r.  Holland.
18.RKreis  Tstenbun  mit  den  Städten  Barten,  Drengsurth,astenburg.  do.  do.  Rastenburg.
un  asten
19.  Kreis  Rössel  mit  ben-  Städten  Bischofsburg,  Bischofstein,  Vischofeburg.  do.  do.  Rössel.
Rössel  und  Seeburg.
20.AKreis  Hleblas  mit  den  Städten  Allenburg,  Tapiau  und  Behlau.  do.  do.  Wehlau.
ehlau.
b)  Reglerungsbezirk  Gumbinnen.
1.Kreis  Angerburg  mit  der  Stadt  Angerburg.  Landrath  des  Kreises  Angerburg.
2.  Kreis  Darkebmen  mit  der  Stadt  Darkehmen.  Darkehmen.
a.  Kreis  Goldap  mit  der  Stadt  Goldap.  d.  -  Goldap.
1.  Kreis  Gumbinnen  mit  der  Stadt  Gumbinnen.  do-  ve.  Gumbinnen.
5.Kreis  Heydekrug  Heydekrug.
6.Stadlkreis  Instkreurg.  rse  nargerrdagerr  der  SLtadn  Inster-7.Landkreis
  Insterburg.  Infterburg.  bandro  det  Ixeises  Insterbu
8.  Kreis  Jobannisburg  mit  den  Städlen  Arys,  Bialla  und  Johannisburg.  Johannis  urg.
ohannisburg
9.  Kreis  Lötzen  mit  den  Suntnn.  Löten  und  Rhein.  Lötzen.  do.  do.  Lößzen.
10.Kreis  Lyck  mit  der  Stadt  L  Lyck.  do.  do.  Lock.
11.  Kreis  Niederung.  Heinrichswalde.  do.  do.  Niederung.
12.Kreis  Oletzko  mit  der  Stadt  nangnwebene.  Marggrabowa.  do.  do.  Oletzko.
13.NKreis  Pillkallen  mil  den  Slädten  Liosalen  und  Schirwindt.  Pihkallen.  do.  do.  Pikallen.
14.  Kreis  Ragnil  mit  der  Stadt  R  Nagnit  do.  do.  Ragnit.
15.Kreis  Sensburg  mit  den  Städiel  Molaiken  und  Sens-  s  Sensburg.  do.  do.  Sensburg.
urg.
16.  s  Kreis  Stallupönen  mit  der  Stadt  Stallupönen.  Stallupönen.  do.  do  Stalluhönen.
17.S4adtkreis  Tilsit.  Tilsik.  Erster  Bürgermeister  zu  Tilsit.
18.]  Landkreis  Tilsi#  Tilstt.  Landrath  des  Landkreises  LZiln.
Provinz  Westpreußen.
u)  Regierungsbezirk  Danzig.
I.Kreis  Berent  mil  den  Städten  Verent  und  Schöneck.  Berent.  Landrath  des  Krelses  Berent.
2.tadtkreis  „Danzig.  Danzig.  Polizeidirektor  zu  Danzig.
3.  Landkreis  Danziger  Höhe.  Danzig.  Landrath  des  Landkreises  Danziger  Höhe.
4.Landkreis  Danziger  Niedetung.  Danzig.  Landrath  F-k"  Landkreises  Danziger
Niedern
5.  Kreis  Dirschau  mit  der  Stadt  Dirschau.  Dirschau.  Londrath"  N  Kreises  Dirschau
6.Shtadtkreis  Elbing.  Elbing  Erster  Bürgermeister  der  Stadt  Elbing.
7.Landkreis  Elbing  mit  der  Stadt  Tolkemit.  Elbing.  Landrath  des  Landkreises  Elbing.
8  Kreis  Karthaus.  Karlhaus.  des  Kreises  Karthaus.
19.Kreis  Marienburg  mil  den  Städten  Marienburg,  Neuteich  Marienburg.  do.  do.  Marienburg.
und  Tiegenhof.
10.N  Kreis  Neustadt  W.  Pr.  mit  den  Slädten  Neustadt  und  Zoppot.  Neustadt  W.  Pr.  do.  do.  Neustadt  W.  Pr.
II.  Kreis  Pr.  Stargard  mit  der  Stadt  Pr.  Stargard.  Gr.  Stargard  do  do.  Pr.  Stargard.
12.Kreis  Puhig  mit  der  Stadt  Pußig.  Putzig.  do.  do.  Putzig
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        253

 

 

 

 

 

 

 

 

 

8  Si#  Dienstsielle,  mit  welcher  der  Civilvorsit
"  Bestandtheile  des  Bezirkes  der  Ersatzkommission.  des  Büreaus  des  dauernd  verbunden  ist,  bezw.  Name  und
Civilvorsitzenden.  Amtscharakter  des  Vorsitzenden.
b)  Regierungsbezirk  Marienwerder.
I.Kreis  Briesen  mit  den  Städten  Briesen,  Gollub  und  Briesen.  Landrath  des.  Kreises  Briesen.
önsee.
2.Kreis  Deutsch-Krone  mit  den  Städten  Deutsch-Krone,  Deutsch-Krone.  do.  do.  Deutsch-Krone.
Jastrow,  Märk.  Friedland,  Schloppe  und  Tü.
3.  Kreis  Flatow  mit  den  Städten  Flatow,  Kammin,Flatow.  do.  do.  Flatow.
Krojanke,  Vandsburg  und  Zempelburg.  '
4.Stadikreis  Graudenz.  Graudenz.  Erster  Bürgermeister  zu  Graudenz.
5.Landkreis  Graudenz  mit  den  Städten  Lessen  und  Rehden.  Graudenz.  Landratz  des  Landkreises  Graudenz.
6.Kreis  Konitz  mit  der  Stadt  Konigz.  Konitz.  o.  des  Zreises  Konitz.
7.Kreis  Kulm  mit  der  Stadt  Kulm.  Kulm.  z  Kulm.
8.  Kren  Löban  mit  den  Städten  Kauernick,  Löabau  und  Reumark.  do.  de.  Löbau.
eumark.
9.Kreis  Varienwede#  mit  den  Städten  Garnsee,  Marien-Marienwerder.  do.  do.  Marienwerder.
werder  un
10.  Kreis  Rosenberg  W.  Pr.  mit  den  Städten  Bischofswerder,  Rosenberg.  do.  do.  Rosenberg.
Deutsch-Eylau,  Freistadt,  Riesenburg  und  Rosenberg.
11.  Kreis  Schlochau  mit  den  Städten  Baldenburg,  Hammer-Schlochau.  do.  do.  Schlochau.
stein,  Landeck,  Pr.  Friedland  und  Schlochau.
12..  Kreis  Schwetz  mit  den  Städten  Neuenburg  und  Schwetz,.Schwet.  do.  do.  Schwetz.
18.  Kreis  Strasburg  W.  r.  mit  den  Städlen  Gurschno,Strasburg.  do.  do.  Strasburg.
Lautenburg  und  Strasburg.
14.  Kreis  Stuhm  mit  den  Slädten  Christburg  und  Stuhm.]  Stubm.  do.  do.  S#t#uhm.
15.Stadtkreis  Thorn.  Thorn.  Erster  Bürgermeister  zu  Thorn.
16.]  Landkreis  Thorn  mit  der  Stadt  Kulmsee.  Thorn.  Landrath  des  Landkreises  Thorn.
17.  Kreis  Tuchel  mit  der  Stadt  Tuchel.  Tuchel.  do.  des  Kreises  Tuchel.
III.  Provinz  Prandenburg.
a)  Regierungsbezirk  Potsdam.
1.  Kreis  Angermünde  mit  den  Städten  Angermünde,  Greiffen-Angermünde.  Landrath  des  Kreises  Angermünde.
berg  i.  Uckermark,  Joachimsthal,  Oberberg,  Schwedt  a.O.
und  Bierraden.
2.Kreis  Beeskow=  Storkow  mit  den  Städten  Beeskow,  Beeskow.  do.  do.  Beeskow=Storkow
  und  Wendisch-Buchholz.  Storkow.
3.  Hauptstadt  Berlin:
Erlatztommisson  des  Aushebungsbezirkes  Berlin  1,  Berlin  N.W.  40%Der  Civilvorsitzende  der  Ersatz-Wehrpflichtigen
  unassend.  deren  Namen  von  Haidestr.  1.  mmnüsten  des  Aushebungsbezirkes
r  d##  einschließlich  E  begin
b)  Ersatzkommisston  des  fusbebungsbejirkes  Berlin  2,  do.  Der  #lz  chihende  der  Ersatzalle
  Wehrpflichtigen  wuassend.  beren  Namen  von  kommission  des  Aushebungsbezirkes
P  bis  einschließlich  H  beg  erlin  2.
e)  gitennssan  des  necheiinesern  Berlin  3,  do.  Der  Cioviloorsitzende  der  Ersatz=Üe
  Wehrpflichtigen  unassen.  deren  Namen  von  Lemmison  des  Aushebungsbezirkes
l  bis  einschließlich  L  beg
d)  Ersatzkommission  des  Psbeiangerchn  Berlin  4,  do.  Der  iwborsthende  der  Ersatzalle
  Wehrpflichtigen  bmsassend,  deren  kamen  von  lemmiston  des  Aushebungsbezirkes
M  bis  einschließlich  O,  C  und  R  begin
0)  Erjatzlommiston  des  an  n  r  ge  Verun  b,  do.  Der  #wilhorsitende  der  Ersatzlee
  Wehrpflichtigen  umsassend,  deren  Namen  mit  8  Lemmisston  des  Aushebungsbezirkes
s)  inn  des  Ausbebungsbezirles  Berlin  6,  do.  Der  *#owiloorsizende  der  Ersatzalle
  Wehrpflichtigen  umfossend,  deren  Namen  mit  F.  kommission  des  Aushebungsbezirkes
bis  einchließlich  2  beginnen.  erlin  6.
4.Stadtkreis  Brandenburg.  Brandenburg.  Oberbürgermeister  zu  Brandenburg.
5.Stadtkreis  Charlottenburg.  Charlottenburg.Polizeipräsident  zu  Charlottenburg.

 

 

 

17
        <pb n="364" />
        —  254

 

 

 

 

 

 

2  Sitz  Dienststelle,  mit  welcher  der  Civilvorsitz
"  Bestandtheile  des  Bezirkes  der  Ersatzkommission.  des  Büreaus  des  dauernd  verbunden  ist,  bezw.  Name  und
5  Civilvorsitzenden  Amtscharakter  des  Vorsitzenden.
6.  Kreis  Jüterbog-Luckenwalde  mit  den  Städten  Baruth,  Süterbog.  Landrath  des  Kreises  Jüterbog-Dabme,
  Jüterbog  und  Luckenwalde.  Luckenwalde.
7.Kreis  Nieder--Barnim  mit  den  Städten  Alt-Landsberg,'#  Berlin  NW.  40  do.  do.  Nieder-Barnim.
Bernau,  Liebenwalde  und  Oranienburg.  öirsis  Karl
Ufer  5
8.Kreis  Ober-Barnim  mit  den  Städlen  Biesenthal,  Ebers-Freienwalde  do.  do.  Ober-Barnim.
walde,  Freienwalde  a.  O.,  Strausberg  und  Wriezen.  u.  O
9.  Kreis  Ost-Havelland  mit  den  Städten  Fehrbellin,  Ketzin,  Nauen.  do.  do.  Ost-Havelland.
Kremmen  und  Nau
10.  Kreis  Ost-Prignitz  mit  den  Städten  Kyrif,  Meyenburg,  Koritz.  do.  do.  Ost--Prignitz.
Pritzwalk  und  Biltstock.
11.Stjadt  Potsdam.  Polsdam.  Polizeipräsident  zu  Potsdam.
12.  Kreis  Prenzlau  mit  den  Städten  Brüssow,  Prenzlau  und  Prenzlau.  Landrath  des  Kreises  Prenzlau.
Strasburg  i.  Uckermark.
18.Stadtkreis  Rixdorf.  Rixdorf.  Polizeiprästdent  zu  Rixdorf.
14.  Kreis  Ruppin  mit  den  Städten  Alt-NRuppin,  Gransee,  Neu-Ruppin.  Landrath  des  Kreises  Ruppin.
Lindow,  Neu-Ruppin,  Neustadt  a.  D.,  Aheinsberg  und
Wusterhausena.
15.Stadtkreis  Schöneberg.  Schöneberg.  Polizeipräsident  zu  Schöneberg.
16.Stadtkreis  Spandau.  Spandau.  Oberbürgermeister  zu  Spandau.
17.Kreis  Teltow  mit  den  Slädten  Köpenick,  Mittenwalde,  Berlin  W.  10  Landrath  des  Kreises  Teltow.
Teltow,  Teupitz,  Trebbin  und  Zossen.  Victoriastr.  18.
18.  aren  cn  mit  den  Städten  Lychen,  Templin  und  Templin.  do.  do.  Templin.
ehdenick.
19.  Kreis  West-Havelland  mit  den  Htädien  Friesack,  Plaue,  Kathenow.  do.  do.  Vest-Havell.
Pritzerbe,  Nathenow  und  Nhinorn  and.
20.  Kreis  West-Prignitz  mit  den  Siädam  Havelberg,  Lenzen,Perleberg.  do.  do.  #esn  Friglen
Perleberg,  Lutfe,  Wilsnack  und  Wittenberge.
21.Kreis  Zauch-Belzig  mit  den  Städten  Bellie,  Belzig,,  Belzig.  do.  do.  Zauch-Belzig.
Brück,  Niemegk,  Treuenbrietzen  und  Werder
b)  Regiernugsbezirk  Frankfurt  a.  O.
1.Kreis  Arnswalde  mit  den  Städten  Arnswalde,  Neuwedell!  Arnswalde.  Landrath  des  Kreises  Arnswalde.
und  Reeh.
2.Stadikreis  Forst.  Forst.  Erster  Bürgermeister  zu  Forst.
38.Stadt  Frankfurt  a.  O.  Frankfurt  a.  O.  Oberbürgermeister  zu  Frankfurt  a.  O.
4.Kreis  Friedeberg  i.  N.  mit  den  Städten  Driesen,  Friede-]  Friedeberg  i.  X.  Landrath  des  Kreises  Friedeberg  i.  N.
berg  i.  N.  und  Woldenberg.
5.  Stadikreis  Guben.  Guben.  Oberbürgermeister  zu  Guben
6.]Landkreis  Guben  mit  der  Stadt  Fürstenberg  a.  O.  Guben.  Landrath  des  Landkreises  Guben.
7.Kreis  Kalau  mit  den  Städten  Drebkau,  Kalau,  Lübbenau,  Kalau.  do.  des  Kreises  Kalau.
Senftenberg  und  Vetschau.
6.Kreis  Königsberg  i.  N.  mit  den  Städten  Bärwalde  i.  N.,  Königsberg  i.  N.  do.  do.  Königsberg  i.  N.
Kürstenfelde,  Königsberg  i.  N.,  Küstrin,  Mohrin,
Neudamm,  Schönfließ  und  Zehden.
9.  Siadikreis  Kottbus.  Kottbus.  Oberbürgermeister  zu  Kottbus
10.  Landkreis  Kotibus  mit  der  Stadt  Peitz.  Kottbus.  Landrath  des  Landkreises  nebus.
11.Kreis  Krossen  a.  O.  mit  den  Städlen  Bobersberg,  Krossen  a.  O.  do.  des  Kreises  Krossen  a.  O.
Krossen  a.  O.  und  Sommerseld.
12.Stadtkreis  Landsberg  a.  W.  Landsberg  a.W.Erster  Bürgermeister  zu  Landsberg
16.Landkreis  Landsberg  a.  W.  do.  Landrath  des  Landkreises  Landsberg
14.  Kreis  Lebus  mit  den  Städten  Buckow,  Fürstenwalde,Seelow.  do.  des  Kreises  Lebus.
Lebus,  Müllrose,  Müncheberg  und  Seelow.
15.Kreis  Luckau  mit  den  Sädten  Dobrilugk,  Finsterwalde,Luckau.  do.  do.  Luckau.

 

Golben,  Kirchhain  i.  Lausitz,  Luckau  und  Sonnewalde.
        <pb n="365" />
        —  255  —

 

Nummer.

 

 

 

——————m

Si  tz  Dienststelle,  mit  welcher  der  Civilvorsitz
Bestandtheile  des  Bezirkes  der  Ersatzkommission.  des  Büreaus  des,  danernd  verbunden  ist,  bezw.  Name  und
Civilvorsitzenden.  Amtscharakter  des  Vorsitzenden.
Kreis  Lübben  mit  den  „Städten  Friedland  i.  N.-Lausitz,  Lübben.  Landrath  des  Kreises  Lübben.
Lieberose  und  Lübbe
Kreis  Ost-Sternberg  mit  den  Städten  Königswalde,  Pielenzig.  do.  do.  Ost-Sternberg.
Lagow,  Sonnenburg,  Sternberg  und  Zielenzig.
Kreis  Soldin  mit  den  Städten  Berlinchen,  Bernstein,  Soldin.  do.  do.  Soldin.
Lippehne  und  Soldin.
Kreis  Sorau  mit  den  Städten  Göristtansaad,  Gassen,  Sorau.  do.  do.  Sorau.
Pförten,  Sorau  i.  N.-Lausitz  und  Trie
Kreis  Spremberg  mit  der  Stadt  Wo  rbeb  Spremberg.  do.  do.  Spremberg.
Kreis  *—  mit  den  Städten  Heßs.  Görih  a.  O.  Drossen.  do.  do.  West-Stern.
und  berg
Kreis  Zöllchau.  Schwiebus  mit  den  Städten  Liebenau  ZRüllichau.  do.  do.  Züllichau-(Neumark),
  Schwiebus  und  Züllichau  Schwiebus.

 

 

IV.  Provinz  Pommern.
a)  Negierungsbezirk  Stettin.

Kreis  Anklam  mit  der  Stadt  Anklam.  Anklam.  Landrath  des  Kreises  Anklam.

Demmin  in  zuit  den  Städten  Demmin,  Jarmen  und  Demmin.  do.  do.  Demmin.

aree  bricnen  mit  den  Städten  Greifenberg  undGreifenberg.  do.  do.  Greifenberg.

Kreis  p  G  mit  den  Städten  Bahn,  FiddichomGreifenhagen.  do.  do.  Greisenhagen.
und  Greifenhagen.

Kreis  Kammin  mit  der  Stadt  Kammin  Kammin.  do.  do.  Kammin.

Kreis  Naugard  mit  den  Städten  Dober,  Gollnow,Naugard.  do.  do.  Naugard.
Massowm  und  Naugar

Kreis  Pyritz  mit  der  L  Pyritz.  Pyritz.  do.  do.  Pyritz.

Kreis  Random  mit  den  Städten  Altdamm,  Gartz  a.  D.,Sietuͤn.  do.  do.  Randow.
Penkun  und  Pöli

Kreis  Regenwalde  mit  denn  Städten  Labes,  Plathe,Labes.  do.  do.  Regenwalde.
Regenwalde  und  Wanger  .

Kreis  Saatzig  mit  den  Lichien  Uöreienwalde,  Jakobs-.Stargard.  do.  do.  Saatig.
hagen,  gr  und  Zachan

Stadikreis  Stargard  Stargard.  Oberbürgermeister  zu  Stargard.

Stadtkreis  Stettin.  Stettin.  Polizeipräsident  zu  Stetlin

Kreis  inhesermnde  mit  den  Städlen  Neuwarp,  Pasewalk]  Ueckermünde.  Landrath  des  Kreises  Ueckermünde.

areis  Usedom  Woln  mit  den  Städten  Swinemünde,  Use.  Swinemünde.  do.  do.  Usedom-Wollin.
dom  und  Wolli

b)  Regierungsbezirk  Köslin.

Kreis  Belgard  mit  den  Städten  Felgard  und  Polzin.  Belgard.  Landrath  des  Kreises  Belgard.

Kreis  Bublitz  mit  der  Stadt  Bub  dit  Bublitz.  do.  do.  Bublitz.

Kreis  Bütow  mit  der  Stadt  Büt  Bütow.  do.  do.  Bütow.

Kreis  eadamburg  mit  den  Suh  Dramburg,  Falken-.  Dramburg.  do.  do.  Dramburg.
urg  un

Kreis  Köslin  mit  —  Stadt  Köslin  Köslin.  do.  do.  Köslin.

*se’  Kolberg=  46  Hortin  mit  den  Städten  Kolberg  und  Kolberg.  do.  do.  Kolberg.
örlin  a

Kreis  Lauenburg  mie  den  Städten  Lauenburg  und  Leba.  Lauenburg.  do.  do.  Lauenburg.

Kreis  Neustetlin  mit  den  Städten  Bärwalde,  Neustettin,  Neustetlin.  do.  do.  Neustettin.

Ratzebuhr  und  Tempelburg.
Kreis  Rummelsburg  "  der  Stadt  Rummelsburg.  Rummelsburg  do.  do.  Uummelshurg.

Kreis  Schivelbein  mit  der  Stadt  Schivelbein.  Schivelbein.  do.  do.  Schivelbein.
        <pb n="366" />
        256

 

 

 

 

 

 

 

 

 

S  Sit#  Dienststelle,  mit  welcher  der  Civilvorsitz
Bestandtheile  des  Bezirkes  der  Ersatzkommission.  des  Büreaus  des  dauernd  verbunden  ist,  bezw.  Name  und
S  Eivilvorsitzenden.  Amtscharakter  des  Vorsitzenden.
II.  rres  E  Schlawe  mmtabeen,  den  Stadten  Pollnow,  Rügenwalde,  Schlawe.  Landrath  des  Kreises  Schlawe.
awe  un
12.  Stchlan  Stolp.  Stolp.  Erster  Bürgermeister  zu  Stolp.
138.Landkreis  Stolpy.  Stolp.  Landrath  des  Kreises  Stolp.
c)  Negiernugsbezirk  Stralsund.
I.Kreis  Franzburg  mit  den  Siädten  Barth,  Dammgarten,Franzburg.  Landrath  des  Kreises  Franzburg.
Franzburg  und  Richten  berg.
2.  aren  gre  anit  gen  Städten  Greifswald,  Gützkow,,  Greifswald.  do.  do.  Greifswald.
assan  und  Wolga
3.  *  zurtumen  mit  den  Städten  Grimmen,  Loit  undGrimmen.  do.  do.  Grimmen.
ri  "
4.  Kreis  Rügen  mit  den  Städten  Bergen  und  Garz.  Bergen.  do.  do.  Rügen.
5.Stadtkreis  Stralsund.  Stralsund.  Bürgermeister  zu  Stralsund.
V.  Provinz  Polen.
a)  Negierungsbezirk  Posen.
1.  Kreis  Adelnau  mit  den  Städten  Adelnau,  Raschkow  und  Adelnau.  Landrath  des  Kreises  Adelnau.
Sulmierzyce.
2.  Kreis  Birnbaum  mit  den  Städten  Birnbaum  und  Zirke.  Birnbaum.  do.  do.  Birnbaum.
3.Kreis  Bomst  mit  den  Städten  Bomst,  Kopnitz,  Nakwitz,  Wollstein.  do.  do.  Bomst
Roihenburge,  d.  Obra  (früher  Rostarschewo),  Unruhtadt
  und  Wollstein.
4.  Kreis  Fraustadt  mit  den  Städten  Fraustadt  undFraustadt.  do.  do.  Fraustadt.
Schlichtingsheim
5.PKreis  Gesn  zuit  den  Städten  Gostyn,  Kröben,  Punitz  Gostyn.  do.  do.  Gostyn.
und  Sandberg.
6.Kreis  Grätz  mit  den  Städten  Buk,  Grätz  und  Opalenitza.Grä.  do.  do.  Gräß.
7.Kreis  Jarotschin  mit  den  Städten  Jaratschewo,  Jarotschin,  Jarotschin.  do.  do.  Jarotschin.
Neustadt  a.  W.  und  Zerkow.
8.Kreis  Kempen  mit  den  Städten  Baranow  und  Kempen.Kempen.  do.  do.  Kempen.
9.Krei  *  Ds  mit  den  Städten  Borek,  Koschmin  und  Koschmin.  do.  do.  Koschmin.
Pog
10.  Kreis  Posten-  mit  den  Städten  Czempin,  Kosten  und  Kosten.  do.  do.  Kosten.
riewen
11.  Kreis  Krotoschin  mit  d  Städten  Dobrzyca,  Kobylin,Krotoschin.  do.  do.  Krotoschin.
Krotoschin  und
12.Kreis  Lis  —  a  Sckeien  Lissa,  Reisen,  Schwetzkau  Lissa  do.  do.  Lisso.
un  tor
18.  Kreis  Meseritz  mit  den  Städten  Bentschen,  Betsche,  Brätz,  Meseritz.  do.  do.  Meseritz.
Meseritz  und  Tirschtiegel.
14.  Kreis  arerchel  mit  den  Städten  Neustadt  b.  P.  und  Neutomischel.  do.  do.  Neutomischel.
eutomi
15.Kreis  Obornik  mit  den  Städten  Murowana-Goslin,  Obornik.  do.  do.  Obornik.
Obornik,  Ritschenwalde  und  Rogasen.
16.  Kreis  Ostrowo  mit  der  Stadt  Ostrowo.  Oftrowo.  do.  do.  Ostrowo.
17.RKreis  Pleschen  mit  der  Stadt  Pleschen.  Pleschen  do.  do.  Pleschen.
18.Stadtkreis  Posen  Posen  Polizeipräsident  zu  Posen.
19.  Kreis  Posen-Ost  Mit  den  Städten  Pudewitz  und  Schwersenz.  Hosen  Landrath  des  Kreises  Posen-Ost.
20.Kreis  Posen-West  mit  der  Stadt  Stenschewo.  Posen.  do  do.  Posen-West.
21.Kreis  Rawitsch  mit  den  Sicdten,  „Vojanowo,  Görchen,  Kawiitsch.  do.  do.  Rawitsch.
Jutroschin,  Rawitsch  u
22.Kreis  Samter  mitl  den  sSund.  Obreßzro,  Pinne,  Samter,  Samter.  do.  do.  Samter.

 

Scharfenort  und  Wronke.
        <pb n="367" />
        *  Sitz  Dienststelle,  mit  welcher  der  Civilvorsitz
Bestandtheile  des  Bezirkes  der  Ersatzkommission.  des  Büreaus  des  dauernd  verbunden  ist,  bezw.  Name  und
ẽ  Cirilvorsitzenden  Anmtscharalter  des  Vorsitzenden.
26.  Kreis  ans  .  mit  den  Städten  Grabow,  Mixstadt  Schildberg.  Landrath  des  Kreises  Schildberg.
ildberg.
24.  ##eis  Sähmiegel  mit  den  Städten  Schmiegel  und  Wie.Schmiegel.  do.  do.  Schmiegel.
25.N  Kreis  Schrinm  mit  den  Städten  Bnin,  Dolzig,  Kurnik,  Schrimm.  do.  do.  Schrimm.
Moschin,  Schrimm  und  Tions.
26.  Kreis  uc  mit  den  Städten  Kostschin,  Santomischel  Schroda.  do.  do.  Schroda.
rod
27.  Krell  Schwerin  a.  W.  mit  den  Städten  Blesen  und  Schwerin  a.  W.  do.  do.  Schwerin  a.  W.
werin  a.  W.
268.]  Kreis  Wreschen  mit  den  Städten  Miloslaw  und  Wreschen.]  Wreschen.  do.  do.  Wreschen.
b)  Negierungsbezirk  Bromberg.
1.dStadikreisg  Bromberg.  Bromberg.  Erster  Bürgermeister  zu  Bromberg.
2.Landkreis  #  mit  den  Städten  Crone  a.  Br.,  For.,Bromberg.  Landrath  des  Landkreises  Bromberg.
don  un
3.Kreis  Zzarnitau  mit  den  Städiten  Czarnikau  und  Schön-Czarnikau.  do.  des  Kreises  Czarnikan.
an
4.Kreis  Filebne  mit  der  Stadt  Filehne.  Filehne.  do.  do.  Filehne.
5.Kreis  Gnesen  mit  den  Städten  Gnesen  und  Kletzko.  Gnesen.  do.  do.  nesen.
6.Kreis  Inowrazlaw  mit  den  Städten  Argenau  und  Ino-.  Inowrazlaw.  do.  do.  Inowrazlaw.
wrazlaw.
7.  Kreis  Kolmar  i.  Polen  mit  den  Städten  Budstn,  KolmarKolmari.  Posen.  do.  do.  Kolmari.  Posen.
.  Posen,  Nargonin,  Samotschin,  Schneidemũhl  und  Usch.
8.  Kreis  Mogilno  mit  den  Städten  Gembitz,  Mogilno,  Mogilno.  do.  do.  Mogilno.
Pakosch  und  Tremessen
9.Krels  Schubin  mit  den  Siähe  Bartschin,  Exin,  Labischin,  Schubin.  do.  do.  Schubin.
Rynarschewo  und  Schub
10.Kreis  Strelno  mit  den  Städten  Kruschwitz  und  Strelno.Strelno.  do.  do.  Strelno.
11.Kreis  Wirsitz  mit  den  Städten  Friedheim,  Lobsens,  Wirsitz.  do.  do.  Wirsitz.
Mrotschen,  Nakel,  Wirsitz  und  Wissek
12.Kreis  Witkowo  mit  den  Städten  Mieltschin,  PHowidtz,Witkowo.  do.  do.  Wilkowo.
Schwarzenau  und  Witlkowo.
13.  Kreis  Wongrowitz  mit  den  Städten  Gollanisch,  MieteWongrowih.  do.  do.  Wongrowictz.
schisko,  Schokken  und  Wongrowitz.
14.  Kreis  Znin  mit  den  Städten  Gonsawa,  Janowitz,  Ro--Znin.  do.  do.  Zuin.
gowo  und  Znin.
VI.  Provinz  Schlesien.
a)  Regierungsbezirk  Breslau.
1.Stadt  Breslau:
a)  Königliche  Stadtkreis-Ersatzkommission  I,  alle  Behr.Breslau.  Polizeipräsident  Dr.  Bienko  zu  Breslau.
pflichtigen  unfaffend.  „beren  Namen  von  A  bis
einschließlich  K  beginn
5)  Snisliche  Stadtkreis=  rsabtommission  II,  alleBreslau.  Negierungsrath  Degner  zu  Breslau.
Wehrpflichtigen  umfassend,  deren  Namen  von  lbis
  einschließlich  2  beginnen.
2.]  Landkreis  Breslau.  Breslau.  Landrath  4ee  Landkreises  Breslau.
.|Kreis  Brieg  mit  den  Städten  Brieg  und  Löwen.  rieg.  slreises  Brie
4.NKreis  Frankenstein  mit  den  Städten  Frankenstein,  Reichen=  Frankenstein.  do.  do.  Frarstestein,
stein,  Silberberg  und  Wartha.
5.Kreis  Glatz  mit  den  Städten  Glatz,  Lewin  und  Reilnerg.  7  do.  do.  GElatz.
6.Kreis  Groß-Wartenberg  mit  den  Städten  Festenberg,  2  Warten-  do.  do.  Oro  ·  Barien·
erg.  erg.

 

 

 

 

Groß  ·Wartenberg  und  Neumittelwalde.
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        8  Si  tz  Dienststelle,  mit  welcher  der  Civilvorsitz
-  Bestandtheile  des  Bezirkes  der  Ersatzkommission.  des  Büreaus  des  dauernd  verbunden  ist,  bezw.  Name  und
S  Civilvorsitzenden.  Amtscharakter  des  Vorsitzenden.
Kreis  Guhrau  mit  den  Städten  Guhrau,  Herrnstadt  unduhrau.  Landrath  des  Kreises  Guhrau.
8.  Kreis  Habelschwerdt  mit  2“  Slädten  Habelschwerdt,  Habelschwerdt.  do.  do.  Habelschwerdt.
Landeck  und  Mittelwal
9.  Kreis  Militsch  mit  den  *  Militsch,  Prausnitz,  Militsch.  do.  do.  Militsch.
Sulau  und  Trachenbe
10.  Kreis  Münsterberg  mit  ver  Stadt  Münslerberg.  Münsterberg.  do.  do.  Münsterberg.
11.NKreis  Namslau  mit  den  Slädten  Namslau  und  Reichthalh  Namslau.  do.  do.  amslau.
12..  Kreis  Neumarkt  mit  den  Städten  Kanth  und  Neumarkt.  Neumarkt.  do.  do.  Neumarkt.
18.  ereis  Zeurode  mit  den  Städten  Neurode  und  Wünschel-  Neurode.  do.  do.  Neurode.
14.  Kreis  Kimotsch  mit  der  Stadt  Nimptsch.  Nimptsch.  do.  do.  Nimptsch.
15.  Kreis.  Oels  mit  den  Städten  Findick.  Hundsfeld  und  Oels.  do.  do.  Oels.
16.  reis-  —  mit  den  Städten  Ohlau  und  Wansen.  Ohlau.  de  do.  Ohlau.
17.  JKreis  Reichenbach  mit  der  Stadt  Reichenbach.  Reichenbach.  do.  Reichenbach.
18.Stadtkreis  Schweidnitz.  Schweidnitz.  ersee-  Bürgermeister  zu  Schweidnitz.
19.  Landpreie“  Schweidnitz  mit  den  Stlädten  Freyburg  und  Schweidnih.  Landrath  des  Landkreises  Schweidnitz.
20.Kreis  Eninan  mit  den  Städten  Köben,  Raudten  und  Steinau  a.  O.  do.  des  Kreises  Steinau.
teinau  a.
21.Kreis  Strehlen  mit  der  Stadt  Strehlen.  Strehlen.  do  do.  Strehlen.
22.  Kreis  Striegau  mit  der  Stadt  Striegau.  Striegau.  do  do.  Striegau.
23.Kreis  Trebnitz  mit  den  Städten  Stroppen  und  Trebnitz.  Trebnitz.  do  do.  Trebnitz.
24.  Kreis  Waldenburg  mit  den  Städten  Friedland,  GoltesE  Waldenburg.  do  do.  Waldenburg.
berg  und  Waldenburg.
25.  Kreis  Wohlau  mit  den  Slädten  Auras,  Dyhernfurth,  Wohlau.  do.  do.  Wohlau.
Winzig  und  Wohlau
b)  Regierungsbezirk  Liegnitz.
1.Kreis  Bolkenhayn  mit  den  Städten  Bolkenhayn  und)  Bolkenhayn.  Landrath  des  Kreises  Bolkenhayn.
Hohenfriedeberg.
2.  Kreis  Bunzlau  mit  den  Städten  Bunzl  d  N  Vunzlau.  do.  do.  Bunzlau.
3mKreis  Freystadt  mit  den  Slädten  Beuthen  a.  O.,  90.  Freysladt.  do.  do.  Freystadt.
ladt,  Neufalz  a.  O,  Neustädtel  und  Schlawa
1.Kreis  Glogau  mit  den  Städten  Glogau  und  Poirwit.  Llogau.  do.  do.  Glogau.
5.Staddtkreis  Görlitz.  Vörnt.  Oberbürgermeister  zu  Görlitz.
56.Landkreis  Görlitz  mit  der  Stadt  Neichenbach  O.L  Görlitz.  Landralh  des  Landkreises  Görlitz.
7.Kreis  Goldberh-Haynan  mit  den  Sitädten  Goldberg  und  Goldberg.  do.  des  Kreises  Goldberg-Hay
  aynau
8.  S  hren  autt  den  Städten  Grünberg,  Nothen-Grünberg.  do.  do.  Grünberg.
a.  O.  und  Deutsch-Wartenberg
9.  *m'“  brsen  mit  den  Slädten  Hirschberg  und  Hirschberg.  do.  do.  Hirschberg.
miedeber
10.  Kreis  Hoyerswerda  mit  %  Städten  Hoyerswerda,  Ruh.  Hoyerswerda.  do.  do.  Hoyeswerda.
land  und  Witlichen
I11.Kreis  Jauer  mit  der  Sted  Jau  Jauer.  do.  do.  Jauer.
12.  Kreis  Landeshut  mit  den  S##en  Landeshut,  Liebau  Landeshut.  do.  do.  Landeshut.
und  Schömberg.  "
13.Kreis  Lauban  mit  den  Slädten  Lauban,  Marklissa,  Lauban.  do.  do.  Lauban.
Schönberg  O.L.  und  Seidenberg.
11.Stadtkreis  Liegnitz.  Liegnitz.  Oberbürgermeister  zu  Liegnitz.
15.Landkreis  Liegnitz  mit  der  Stadt  Parchwitz.  Liegniß.  Landralh  des  Landkreises  Liegniß.
16.  Kreis  Löwenberg.  mit  den  Städten  Friedeberg  a.  O.,Löwenberg.  do.  des  Kreises  Löwenberg.
Greiffenberg,  Lähn,  Liebenthal  und  Löwenberg.
17.  Kreis  Lüben  mit  der  Stadt  Lüben  und  mit  Kotzenau.  Lüben.  do.  do.  Lüben.
Is.  Kreis  Rothenburg  mit  den  Städlen  Muskau  und  Nothen-  Nothenburg.  u  do.  do.  Nothenburg.
urg  O.  V.  L
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        269

 

 

 

 

 

und  Sandau.

 

 

 

z  Sitz  Dienststelle,  mit  welcher  der  Civilvorsitz
2  Bestandtheile  des  Bezirkes  der  Ersatzkommission.  des  Büreaus  des,  dauernd  verbunden  ist,  bezw.  Name  und
#  Civilvorsitzenden.  Amtscharakter  des  Vorsitzenden.
19.  Kreis  Futzenn  mit  den  Städten  Naumburg  a.  B.,  Priebus  Sagan.  Landrath  des  Kreises  Sagan.
un
20.  Kreis  Sch#u#  mit  den  Städten  Kupferberg  und  Schönau.  Schönau.  do.  do.  Schönau.
21.  Kreis  Sprotktau  mit  den  Städten  Primkenau  und  Spromau.Sprottau.  do.  do.  Sprottau.
c)  Regierungsbezirk  Oppeln.
I.  1  Stadtkreis  Beuthen  O.S.  Beuthen  O.S.Oberbürgermeister  zu  Beuthen.
2.  Landkreis  Beuthen.  Beuthen  O.  S.  Landrath  des  Landkreises  Beuthen.
8.Kreis  Falkenberg  mit  den  Städien  Falkenberg,  Friedland  Falkenberg.  do.  des  Kreises  Falkenberg.
und  urgast.
1.Stadtkreis  Gleiwitz.  Gleiwitz.  Ersier  Bürgermeister  zu  Gleiwiß.
5.  Kreis  Groß-Strehlitz  mit  den  Städien  Groß--Strehlitz,  Groß-Strehlitz.]  Landrath  des  Kreises  Groß-Strehlitz.
Leschnitz  und  Ujest.
6.  s  Kreis  Groltkau  mit  den  Städten  Grottkau  und  Ottmachau.Grottkau.  o.  Groltkau.
7.Stadtkreis  Kattowitz.  Kattowitz.  Ersde-  Bürgermeister  zu  Kattowi.
8.Landkreis  Kattowitz  mit  der  Stadt  Myslowictz.  Kattowitz.  Landrath  des  Landkreises  Kaltowitz.
9.Stadtkreis  Königshütte.  Pönigshätte  Erster  Bürgermeister  zu  Königshütte.
O.S.
10.Kreis  Kosel  mit  der  Stadt  Kosel.  Kosel.  Landrath  des  Kreises  Kosel.
11.Kreis  18  Rshburg  mit  den  Städten  Konstadt,  Kreuzburg  Kreuzburg.  do.  Kreuzburg.
un
12.A  Kreis.  grrobcht  mit  den  Slädten  Bauerwitz,  KatscherLeobschütz.  do.  do.  Leobschütz.
und  Leobschütz.
13.Kreis  Lublinitz  mit  den  Städten  Guttentag  und  Lublinitz.  Lublinitz.  do.  do.  Lublinizz.
14.  aren  W  mit  den  Städten  Neisse,  Patlschkau  und  Neisse.  do.  do.  Neisse.
ieg
15.  Kreis  Lehalse  mit  den  Städten  Neustadt  O.  S.,  Ober--Neusladt  O.S.  do.  do.  Neustadt.
logau  und  Zülz.
16.Stadtkreis  Oppeln.  Oppeln.  Oberbürgermeisier  zu  Oppe
17.Landkreis  Oppeln  mit  der  Stadt  Krappitz.  Lpetn.  Landrath  des  Landkreises  T#er  uln.
18.|Kreis  Pleß  mit  den  Städten  Nikolai  und  Pleß.  do.  des  Kreises  Pleß.
19.Kreis  Ralibor  mit  den  Slädten  Hullschin  und  Natibor.  Bießoor.  do.  do.  Ratibor.
20.  Kreis  Nsenberg  mit  den  Städten  Landsberg  und  Rosen-Nosenberg.  do.  do.  Rosenberg.
21.  ob  mit  den  Städten  Loslau,  Rybnik  und  Rubnik.  do.  do.  Nobnik.
ohrau.
22.  Kreis  Tarnowitzmi  Städt  itzund  G#  Tarnowitz.  do.  do.  Tarnowiß.
23.Landkreis  oine  mit  den  Städlen  bernne.  Gleiwitz.  do.  do.  Tost-Gleiwitz.
Eiisenhhen  und  Tost.
24.  Kreis  Zabr.  Zabrze.  do.  do.  Zabrze.
Provinz  Sachsen.
a)  Regierungsbezirk  Mssdeburg.
1.  Kreis  Luedlinburg  mit  den  Slädlen  Kochstedt  und  Ouedlinburg.  Landrath  des  Kreises  Ouedlinburg.
Ouedlinburg.
2.Stadtkreis  Aschersleben.  Aschersleben.  Oberbürgermeister  zu  Aschersleben.
3.reis  Gardeleten  mit  den  Städten  Gardelegen,  Klötze  und  Gardelegen.  Landrath  des  Kreisio  Gardelegen.
Oebisfel
4.S4tadtkreis  Halberstadt.  Halberstadt.  Erster  Bürgermeister  zu  Halberstadt.
5.  Landtreie  Halberstadt  mit  den  Städten  Dardesheim,  Halberstadt.  Landrath  des  Landkreises  Halbersladt.
erenburg.  Hornburg  und  Osterwieck.
6.Kreis  Jerichow  1  mit  den  Städten  Burg,  Gommern,  Burg  b.  Magde-  do.  des  Kreises  Jerichow  I.
Loburg,  Möckern  und  Ziesar.
7.  Kreis  Jerichow  Il  mit  den  Städten  Genthin,  Jerichom  Genthin.  do.  do.  Jerichow  II.

18
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        —  280

 

 

 

 

 

 

 

t  Sitz  Dienststelle,  mit  welcher  der  Civilvorsitz
2  Bestandtheile  des  Bezirkes  der  Ersatzkommission.  des  Büreaus  des,  dauernd  verbunden  ist,  bezw.  Name  und
S  Civilvorsitzenden.  Amtscharakter  des  Vorsitzenden.
8.Kreis  Kalbe  mit  den  Stlädten  Aken,  r*ms  Groß--Salze,Kalbe  a.  S  Landrath  des  Kreises  Kalbe.
Kalbe  a.  S.,  Schönebeck  und  Staßfur
9.  Sstdollen:  Mazdebr  Magdeburg.  Polizeipräsident  zu  Magdeburg.
10.Kreis  Neuhaldenslebch.  mit  der  Stadt  Neuhaldensleben.  Neuhalden.  Landrath  des  Kreises  Neuhaldensleben.
eben.
II.Kreis  Oschersleben  mit  den  Städten  Gröningen,  Kroppen-Oschersleben.  do.  do.  Oschersleben.
stedt,  Oschersleben,  Schwanebeck  und  Wegeleben.
12.  Kreis  Osterburg  mit  den  Stadten  Arendsee,  Oflerburg,Osterburg.  do.  do.  Osterburg.
Seehausen  i.  A.  und  Wer
18.  Kreis,  Salzwedel  mit  den  Stärten  Kalbe  a.  M.  und  Salz.Salzwedel.  do.  do.  Salzwedel.
14.  Areio-  ngc  r  mit  den  Städten  Arneburg,  Bismark,Stendal.  do.  do.  Stendal.
Stendal  und  Tangermünde.
15.Kreis  Wanzleben  mit  den  Slädten  Sgen,  Gr.  Wanzleben,Gr.  Wanzleben.  do.  do.  Wanzleben
Hadmersleben  und  Seehausen  i.
16.  Kreis  Grasschaft  Wernigerode  mit  8*  Stadt  Wernigerode.  Wernigerode.  do.  do.  Grafschaft  S
nigerode.
17.  4Kreis  Wolmirstedt  mit  der  Stadt  Wolmirstedt.  Wolmirstedt.  do.  do.  Wolmirstedt.
b)  Regierungsbezirk  Merseburg.
1.  Krreis  Bitlerseld  mit  den  Städten  S|,  Brehna,  Vitterfeld.  Landrath  des  Kreises  Bitterfeld.
üben,  Gräfenhainchen  und  Zör
2.  Pereie  re  mit  den  Städten  is2  Eilenburg  und  Deligtzsch.  do.  do.  Delitzsch.
8.Kreis  onn  mit  den  Städten  Bibra,  Eckartsberga,Kölleda.  do.  do.  Eckartsberga.
Heldrungen,  Kölleda  und  Wiehe.
4.Stadikreis  Halle  a.  S  Halle  a.  S.  Oberbürgermeisterei  der  Stadt  Halle
a.  S.
5.  Kreis  Liebenwerda  mit  den  Städten  Elsterwerda,  Lieben.Liebenwerda.  Landrath  des  Kreises  Liebenwerda.
werda,  Mühlberg  a.  Elbe,  Ortrand,  Uebigau  und
Wahrenbrück.
6.Mansfelder  Gebirgskreis  mi.  den  Städten  Ermsleben,  Mansfeld.  do.  des  Mansfelder  Vebirs.
Hektstädt,  Leimbach  und  Man  kreises
7.Mansfelder  Seekreis  mit  den  Sie  Alsleben  a.  Saale,  Eisleben.  do.  do.  Serkteiles.
Eisleben,  Gerbstädt  und  Schrapl
8.]  Kreis  Merseburg  mit  den  Städien  aAeniine  Lützen,  Merseburg.  do.  des  Kreises  Merseburg.
Merseburg,  Schafstädt  und  Schken
9.  Kre  Naumburg  mit  den  Städten  i  und  Naum  Naumburga.  S.  do.  do.  Naumburga.S.
a.
10.  Preig  dren  mit  den  Städten  Freiburg  a.  U.,  Laucha,  Luerfurt  do.  do.  Ouerkurt.
eln,  Nebra  und  Ouerfurt.
II.  Sabche  mit  den  Städten  Könnern,  Löbejün  und  Wellin.  Halle  a  S.  des  Saa  kkreises.
12.  Kreis  Sangerhaufen  mit  dem  Slädten  Artern,  Heringen,  Sangerhansen.  ganen  des  Kreises  Sangerhausen.
Kelbra,  Sangerhausen  und  Stolberg  a.
13.Kreis  Schweiniß  mit  den  Städten  Herzberg,  Jessen,  Herzberg  do.  do.  Schweinitz.
Schlieben,  Schönewalde,  Schweinitz  und  Sey
11.Kreis  Torgau  mit  den  Städten  Belgern,  Dommitzsch,  Torgau.  do.  do.  Torgau.
Pretlin,  Schildan  und  Torgau.
15.  Stadtkreis  Weißenfels.  Weißbenfels.  Erster  Bürgermeister  zu  Weißenfels.
16.  Landkreis  Weißenfels  mit  den  Städten  ohenmössen,  Weißenfels.  Landrath  des  Landkreises  Weißenfels.
Osterfeld,  Schkölen,  Slößen  und  Teuch
17.  RKreis  Wittenberg  mit  den  Städten  *  Pretzsch,  Wittenberg.  Landralh  des  Kreises  Wittenberg.
Schmiedeberg,  Witlenberg  und  Zahna
Is.Stadtkreis  Zeig.  Zeitz.  Oberbürgermeister  zu  Zeitz
19.  Landkreis  Zeitz.  Zeiß.  Landrath  des  lnht  geib.
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        8  Sitz  Dienststelle,  mit  welcher  der  Civilvorsitz
"  Bestandtheile  des  Bezirkes  der  Ersatzkommission.  des  Büreaus  des  dauernd  verbunden  ist,  bezw.  Rame  und
SE  Civilvorsitzenden  Amtscharakler  des  Vorsitzenden.
c)  Regierungsbezirk  Erfurt.  «
LStthkteisEtfutL  Erinn.  DbekbükgetmeislekzuErst-ri-2.
  Landkreis  Erfurt.  Erfurt.  Landrath  des  Landkreises  Erfurt.
3.  aren  idaigenladi  mit  den  Städlen  Dingelstedl  und  Heiltgenstadt.  do.  des  Kreises  Heiligenstadt.
eiligenstadt.
4.  Kreis  Grasschaft  Hohenstein  mil  den  Städten  Bennecken-.  Nordhausen.  do.  do.  Grasschaft
stein,  Bleicherode,  Ellrich  und  Sachsa.  Hohenstein.
5.KKreis  Langensalza  mit  den  Städten  Langensalza,  Tenn.Langensalza.  do.  do.  Langensalza.
stedt  und  Thamsbrück.
6.Stadtkreis  Mühlhausen  i.  Th.  NMühthausen.  Erster  Bürgermeister  zu  Nühlhausen
i.  Th.
7.Landkreis  Mühlhausen  i.  Th.  mit  der  Stadt  Treffurt.  Muhlhausen  Landrath  des  Landkreises  Muhlbaren
K.  Staditteis  Nordhausen.  Nordhaufen.  Der  erste  Bürgermeister  zu  Nordhausen.
9.  1  Schleusingen  mit  den  Städten  Schleusingen  und  Schleusingen.  Landrath  des  Kreises  Schleusingen.
10.  Kreis  A-  rnse  mit  den  Städten  Gebesee,  Kindelbrück,,  Beißensee.  do.  do.  Weißensee.
Sömmerda  und  Beibensee.
I1I.  Kreis  Worbis  mit  der  Stadt  Worbis.  Worbis.  do.  do.  Worbis.
12.  Kreis  Ziegenrück  mit  den  Städten  Gefell,  Ranis  und  Ranis.  do.  do.  Ziegenrück.
Ziegenrück.
VIII.  Provinz  Schleswig-Holstein.
Regierungsbezirk  Schleswig.
1.  J  Siaditreis  Altona.  Altona.  Oberbürgermeister  der  Stadt  Allona.
2.Kreis  Apenrade  mit  der  Stadt  Apenrade.  Upenrade.  Landrath  des  Kreises  Apenrade.
#..  Kreis  Eckernsörde  mit  der  Sladt  Eckernförde.  Eckernförde.  do  Eckernförde.
4.  Kreis  Eiderstedt  mit  den  Slädlen  Garding  und  Tönning.  Tönning.  do.  do  Eidernedt.
b.CStadtkreis  Flensburg.  Flensburg.  Erster  Bürgermeister  zu  Fleusburg.
6.Landkreis  Flensburg  mit  der  Stadt  Glücksburg  Flensburg.  Landrath  des  Landkreises  Flensburg.
7.Kreis  Hadersleben  mit  der  Stadt  Hadersleben  und  dem  Hadersleben.  do.  des  Kreises  Hadessleben.
Flecken  Christiansfeld.
8.  Kreis  Husum  mit  den  Städten  Bredstedt  und  Husum.  Husum.  do.  do.  Husum.
9.Stadkreis  Kiel.  Kiel.  Volizeipräfident  zu  Kiel.
10.Landkreis  Kiel.  Bordesholm.  Landrath  des  Landkreises  Kiel.
11.  Kreis  Herzogthum  Lauenburg  mit  den  Städten  Lauen-Natzeburg.  do  des  Kreises  Herzogthum
burg,  Mölln  und  Natzeburg  Lauenburg.
12.Stadlkreis  Neumünster.  Neumünstler.  Stadtralh  Nissen  zu  Neumünster.
13.Kreis  Norderdikhmarschen  mit  der  Stadt  Heide.  Heide.  Landrath  des  Kreises  i33
marschen.
14.Kreis  Oldenburg  mit  den  Städten  Burg  auf  Fehmarn,  Cismar.  do.  do.  Oldenburg.
Heiligenhafen,  Neustadt  und  Oldenburg.
15.  Kreis  Pinneberg  mit  den  Städten  Elmshorn,  Pinneberg,  Pinneberg.  do.  do.  Vinneberg.
Uelersen  und  Wedel  und  dem  Flecken  Barmstedt.
16.rKreis  Plöhn  mit  den  Städlen  Lüljenburg.  Plön  und  Preetz  Plön.  do.  do.  Plön.
17.Kreis  Rendsburg  mit  der  Stadt  Rendsburg  und  dem  Kendsburg.  do.  do.  Nendsburg.
Flecken  Norlorf.
Is..  Kreis  Schleswig  mit  den  Städten  Friedrichstadt,  KappelnSchleswig.  do.  do.  Schleswig.
und  Schleswig  und  dem  Flecken  Arnis
19.  sren  Segeberg  mit  der  Stadt  Segeberg  und  dem  Flecken  Segeberg.  do.  do.  Segeberg.
ramstedt.
20.Kreis  Sonderburg  mit  der  Stadt  Segderburs  und  den  Js  Sonderburg.  do.  do.  Sonderburg
Flecken  Augustenburg  und  Nor
21.  Itzehoe,  Itzehoe.  do.  do.  Steinburg.

 

Kreis  Steinburg  mil  den  Städden“  —
Kellinghusen,  Krempe  und  Wilster.

 

 

1
        <pb n="372" />
        berg,  Clausthal,  Grund,  Lautenthal,  Wildemann  und
Zellerfeld.

 

 

 

 

 

 

 

"  Sitz  Dienststelle,  mit  welcher  der  Civilvorsitz
SBestandtheile  des  Bezirles  der  Ersatzlommission.  sdes  Büreaus  des  s  dauernd  verbunden  ist,  bezw.  Nanie  und
S  Civilvorsitzenden.  Amtscharakter  des  Vorsitzenden.
22.  Ereis  G  mit  der  Stadt  Oldesloe  und  dem  Flecken  Wandsbek.  Landrath  des  Kreises  Stormarn.
einfeld.
23.  Krei  6  Hüderdiihmarschen  mit  den  Städten  Marne  und  Meldorf.  do.  do.  Süderdithmarschen.

24.Kreis  Lor.  mit  der  Stadt  Tondern  und  den  Flecken  Tondern.  do.  do.  Tondern.
Hoyer,  Lügumkloster  und  Wyk  a.  Föhr.
25.Stad#reis  Wandsbek.  Wandsbek.  Oberbürgermeister  zu  Wandsbek.
IX.  Provinz  Bannover.
a)  Meglerungsbezirk  Hannover.
1.  aren  Diepholz  mit  den  Flecken  Barnstorf,  Cornau,  Diep·  Diepholz.  Landrath  des  Kreises  Diepholz.
olz  und  Lemfö
2.  Kreis  Hameln  mit  den  (Städlen  Bodenwerder  und  Hameln.  Hameln.  do.  Hamein.
3.Stadtkreis  Hanmover.  Hannover.  '  WMogistaat  zu  Hanno
4.  J  Landkreis  Hanno  Hannover.  Landrath  des  Leelses'  Hannover.
5.Kreis  Hoya  mit  den  Fleen  Altbruchhausen,  Bücken,  Hoya  Hoya.  do.  des  Kreises  Hoya.
und  VBilsen.
6.Stadtkreis  Linden.  Linden.  Der  Magistrat  zu  Linden.
7.  Landkreis  Linden.  Linden.  Landrath  des  Landkreises  Linden.
8.  Kreis  Neustadt  a.  Rbg.  mit  den  Städien  Neustadt  a.  Rübg.  Neustadt  a.  RNü-  des  Kreises  Neustad!
und  Wunstorf.  benberge.  a.
9.Kreis  Nienburg  mit  der  Stadt  Nienburg  und  den  Flecken  Nienburg  a.  d.  do.  do.  Nienburg
rakenburg  und  Lieben  a.
10.  Kreis  Springe  mit  den  HBüädten  Eldagsen,  Münder,  Springe.  do.  do.  Springe.
Pattensen  und  Sprir
I11.Kreis  Stolzenau  mit  der  Stadt  Rehburg  und  den  Flecken  Stolzenau.  do.  do.  Stolzenau.
Diepenau,  Steyerberg,  Stolzenau  und
12.Kreis  Sulingen  mit  den  Flecken  Bahrenburg,  Siedenburg  Sulingen.  do.  do.  Sulingen.
und  Sulingen
13.KKreis  Syke  mit  den  Flecken  Bassum,  Harpstedt,  Neubruch.Syke.  do.  do.  Syke.
hausen  und  Syke.
b)  Megierungsbezirk  Hildesheim.
1.Kreis  Alfeld  mit  der  Stadt  Alfeld.  Landrath  des  Kreises  Alelo.
2.  Kreis  Duderstadt  mit  der  Stadt  Duderstadt.  do-  do-  Duderstadt.
3.  Kreis  Einbeck  mit  den  Städten  Dassel  und  Einbeck.  Einbeck.
4.Stadtkreis  Göttingen.  “  Magistrat  97  Göttingen.
5.]  Landkreis  Göltingen.  Landrath  des  Lmdtreiseng  Göltingen.
6.  Kreis  Goslar  mit  der  Stadt  Goslar.  do.  des  Kreises  Goslar.
7.Kreis  Gronan  mit  den  Städten  Elze  und  Gronau.  do.  do.  ronau.
8.Stadlkreis  Hildesheim.  Der  Magislrat  zu  Hildesheim.
9.Lanndkreis  Hildesheim  mit  der  Stadt  Sarstedt.  Landrath  des  Landkreises  Hildesheim,
10.Kreis  Ilfeld  mit  der  Stadt  Elbingerode.  do.  des  Kreises  Ilfeld
11.  Kreis  Marienburg  mit  der  Stadt  Bockenem  do.  do.  Nanenbur.
12.Kreis  Münden.  mit  den  Städten  Dranseld.  Hedemünden  do.  do.  Mün
und
13.Kreis  Northeim,  mit  den  Städten  Hardegsen,  Moringen,Northeim.  do.  do.  Northeim.
und  Northeim
14.Kreis  Oslerode  mit  der  Giadt  Osterode  und  den  FleckenOslerode.  do.  do.  Osterode.
Herzberg  und  Lauterbe
15.  Kreis  Peine  mit  der  Stast  Peine.  Peine.  do.  do.  Peine.
16.Kreis  Uslar  mit  der  Stadt  Uslar.  Uslar.  do.  do.  Uslar.
17.Kreis  Zellerfeld  mit  den  Bergstädten  Altenau,  Sl.  Andreas=  Zellerfeld.  do.  do.  Zellerfeld.
        <pb n="373" />
        263

 

Nummer.

Bestandtheile  des  Bezirkes  der  Ersatzkommission.

Sitz
des  Büreaus  des

Dienststelle,  mit  welcher  der  Civilvorsitz
dauernd  verbunden  ist,  bezw.  Name  und

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Civilvorsitzenden.  Amtacharakter  des  Vorsitzenden.
c)  Regierungsbezirk  Lüneburg.
I.Kreis  Bleckede.  Bleckede.  Londrath  des  Kreises  Bleckede.
2.Kreis  Burgdorf  mit  den  Städten  Burgdorf  und  Lehrte.  Iugador  do.  urgdorf.
68.Stadikreis  Celle.  Eea  der  Vaugistrat  zu  Celle.
3.  J  Landtreis  Celle.  Landrath  des  Landkreises  Celle.
5.  Kreis  Dannenbery  mit  den  Slädlen  Dannenberg  und  Hebe  berg.  do.  des  Kreises  Dannenberg.
iha
6.  Kreis  Halingbontel  mit  der  Stadt  Walsrode.  Fallingbostel.  do.  do.  Fallingbostel.
7.  Kreis  Gishorn  mit  der  Stadt  Gishorn  und  dem  Flecken  Gißhorn.  do.  do.  Gifshorn.
Fallersleben.
8.Stadikreis  Harburg.  Harburg.  Der  Magistrat  zu  Harburg.
9.Landkreis  Harburg.  Harburg.  Landrath  des  Landkreises  Harburg.
.l  Kreis  Isenhagen  Isenhagen.  de-  des  Areises  Isenhagen.
Kreis  Lüchow  mit  der  Stadt  Lüchow.  Lüchow.  do.  Lüchow.
Stadtkreis  Lüneburg.  Lüneburg.  *  Pagistrat  zu  Lüneburg.
Landkreis  Lünebur  Lüneburg.  Landtath  des  Landkreises  #  neburg.
Kreis  Soltau  mit  der  Stadt  Soll  oltau.  do.  des  Kreises  Soltau.
*§r  aueen  mit  der  Stadt  helen  und  dem  Flecken  Oldenstadt.  do.  do.  elzen.
Kreis  Winsen  mit  der  Stadt  Winsen.  Winsen  a.  L.  do.  do.  Winsen.
d)  Megierungsbezirk  Stade.
I.Kreis  Achim.  Achim.  Landralh  des  Kreises  Achim.
2.  reis  Blumenthal.  Blumenthal.  do.  do.
3.  Kreis  Bremervörde  mit  der  Stadt  Bremervörde.  Bremervörde.  do.  do.
4.Kreis  Geestemünde  mit  der  Gemeinde  Geesltemünde.  Geestemünde.  do.  do.
5.  Kreis  Hadeln  mit  der  Stadt  Otterndorf.  Outerndorf.  do.  do.
6.  Kreis  Jork  mit  der  Stadt  Buxlehude.  ork.  do.  do.
7.Kreis  Kehdingen  mil  dem  Flecken  Freiburg.  Fae  do.  do.
38.Kreis  Lehe  mit  dem  Flecken  Lebe.  Lel  do.  do.
9.  Kreis  Neuhaus  a.  O.  mit  dem  Flecken  Neuhaus  a.  O.  Northaus  a.  D.  do.  do.
10.Kreis  Osterholz  mit  den  Flecken  Osterholz  und  Scharmbeck.,Osierholz.  do.  do.
Il.  Kreis  Rotenburg  mit  dem  Flecken  Notenburg.  Notenburg.  do.  do.
12.  Kreis  Stade  mit  der  Stadt  Stade  und  dem  Flecken  Slade.  do.  do.  Stade.
Horneburg.
13.  Kreis  Verden  mit  der  Stadt  Verden.  Verden.  do.  do.  Verden.
11.Kreis  Zeven  mit  dem  Flecken  Zeven.  Zeven.  do.  do.  Beven.
e)  Regierungsbezirk  Osnabrück.
I1.Kreis  Aschendorf  mit  der  Stadl  Papenburg.  Aschendorf.  Landrath  des  Kreises  Aschendorf.
2.Kreis  Grasschaft  Bentheim  mit  den  Städten  Bentheim,  Bentheim.  do.  do.  Graischaft
Neuenhaus,  Nordhorn  und  Schüttorf.  Bentheim.
3.Kreis  Bersenbrück  mit  den  Städten  Fürstenau  und  OQuaken=  Bersenbrück.  do.  do  Bersenbrück.
brück  und  dem  Weichbilde  Bramsche.  4
4.  Kreis  Hümmling.  Sögel.  do.  do.  Hümmling.
5.Kreis  Iburg  mit  dem  Flecken  Iburg.  Iburg.  do.  do.  Iburg.
6.  Kreis  Lingen  mit  der  Stadt  Lingen.  Lingen.  do.  do.  Lingen.
7.  Kreis  Melle  mit  der  Stadt  Melle.  Melle.  do.  do.  Melle.
8.Kreis  Meopen  mit  den  Städten  Haselünne  und  Meppen.  Meopen.  do.  do.  Drn-9.Stadtkreis
  Osnabrück.  Osnabrück.  Der  Wagistrat  zu  Osnabrück  ·
m.LandkkeisO-nabtück.  Osnabrück.  Landrath  des  Landkreiies  Osnabrück.
I11.Kreis  Wintage.  Wittlage.  do.  des  Kreises  Witllage.
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        8  Sitz  Dienststelle,  mit  welcher  der  Civilvorsitz
Bestandtheile  des  Bezirkes  der  Ersatzkommission.  des  Büreaus  des  dauernd  verbunden  ist,  bezw.  Name  und
Civilvorsitzenden)  Amtecharakler  des  Vorsitzenden.
1  Negierungsbezirt  Anrich.
1.CKreis  Aurich  mit  der  Stadt  Aurich.  Aurich.  Landrath  des  eisesn  Aurich
2.Stadtkreis  Emden  Emden  Der  Magistrat  zu
3.Landkreis  Emden.  Emden  Landrath  des  EN  Emden.
4.Kreis  Leer  mit  der  Stadt  Leer.  Leer.  do.  des  Kreises  Leer.
5.  Kreis  Norden  mil  der  Stadt  Norden.  Norden  do.  do.  Norden.
6.  Kreis  Weener  mit  dem  Flecken  Wee  Weener.  do.  do.  Weener.
7.  Kreis  Witlmund  mit  den  Städten  Esens  und  Wilhelms-  Wiltmund.  do.  do.  Wittmund.
aven.
X.  Provinz  Westfalen.
a)  Regierungsbezirt  Münster.
1.  #  Ahaus  i  aden  Städien  Ahaus,  Stadllohn,Ahaus.  Landrath  des  Kreises  Ahaus.
reden  und
2.  Ereis,  Beckum  mit  den-  Städten  Ahlen,  Beckum  und  Senden-]  Beckum.  do.  do.  Beckum.
rsit.
3.  areig  Borken  mit  den  Städten  Anholt,  Bocholt  und  Borken.  do.  do.  Vorken.
orken.
4.  Kreis  Koesfeld  mit  den  Städten  Dülmen,  Haltern  und,Koesfeld.  do.  do.  Koesfeld.
oesseld.
b.  Freigz  dur  Lüdinghausen  mit  den  Städten  Lüdinghausen  und  Lüdinghausen.  do.  do.  Lüdinghausen.
6.  Stabikrris  Münster.  Münster.  Oberbürgermeister  der  Stadt  Münster.
7.  Landkreis  Münster.  Münster.  Landrath  des  Landkreises  Münster.
#.Stadtkreis  Recklinghausen.  Recklinghausen.  Bürgermeister  zu  Recklinghausen.
9.Landkreis  Nekllincchausen  mit  der  Stadt  Dorsten.  Necklinghausen.  Landrath  des  Landkreises  Rec
10.Kreis  Sieinfurt  mit  den  Städten  Burgsleinfurt  und  Rheine.  Burgsteinfurt.  do.  des  Kreises  srewier-11.Kreis
  Tecklenbur  ecklenburg.  do.  do.  Tecklenburg.
12..  Kreis  Warendorf  mit  der  Stadt  Warendorf.  Warendorf.  do.  do.  Warendorf.
b)  Regierungsbezirk  Minden.
I.Stadtkreis  Bielefeld.  Bielefeld.  Oberbürgermeister  zu  Bielefeld.
2.  Landkreis  Bielefeld  Bielefeld.  Landrath  des  Landkreises  Bielefeld.
3.  Kreis  Büren  mit  den  Städten  Büren,  Salzkolten  und  Büren.  do.  des  Kreises  Büren.
Wünnenberg.
4.Kreis  Halle  mit  den  Städten  Borgholzhausen,  Halle  i.  W.,Halle  i.  W.  do.  do.  Halle.
Versmold  und  Werther.
5  Kreis  Hersord  mit  den  Städten  Bünde,  Enger,  Herford  Herford.  do.  do.  Hersord.
und  VAlotho.
6.Kreis  Höxter  mit  den  Städten  Beverungen,  Brakel,  Dri.]Höxter.  do.  do.  Höxler.
burg.  Höxter,  Lügde,  Nieheim  und  Steinheim.
7.  Kreis  Lübbecke  mit  der  Stadt  Lübbe  Lübbecke.  do.  do.  Lübbecke.
8.I  Kreis  Minden  mit  den  Städten  Mimden,  OeynhausenWMinden.  do.  do.  Minden.
und  Petershagen.
9..  Kreis  Paderborn  mit  den  Städten  Delbrück  und  Pader-Paderborn.  do.  do.  Paderborn.
born  (einschließlich  des  Fürstlich  lippeschen  Verwallungsbezirkes
  Lipperode-Cappel).
10.  Kreis  Warburg  mit  den  Städten  Borgentreich  und  Warburg.  do.  do.  Warburg.
arbur
II.Kreis  Wiedenbrück  mit  den  Städten  Gütersloh,  Rhedo,  Wiedenbrück  do.  do.  Wiedenbrück.

 

 

Rielberg  und  Wiedenbrück.
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        z  Sitz  Diensistelle,  mit  welcher  der  Civilvorsitz
".  Bestandtheile  des  Bezirkes  der  Ersatzkommission.  des  Büreaus  des  dauernd  verbunden  ist,  bezw.  Name  und
S.  Civilvorsitzenden.  Amscharakter  des  Vorsitzenden.
c)  Negierungsbezirk  Arnsberg.
1.  w  Altena  mit  den  Städten  Allena,  Lüdenscheid  und  Altena.  Landrath  des  Kreises  Altena.
ttenberg.
2.Kreis  Arnsberg  mit  den  Städten  Arnsberg  und  Neheim.  Arnsberg.  do.  do.  Arnaberg.
8.Stadtkreis  Bochum  Bochum.  Erster  Bürgermeister  zu  Bochum.
4.Landkreis  Bochum  mit  der  Stadt  Herne.  Bochum.  Landrath  des  Landkreises  Bochum.
5.  Kreis  Brilon  mit  den  Städten  Brilon,  Hallenberg,Brilon.  do.  des  Kreises  Brilon.
—  Niedermarsberg,  Obermarsberg  und  WVinter-6.
  Stadals  Dortmund.  Dorlmund.  Oberbürgermeister  zu  Dortmund.
7.Landkreis  Dortmund  mit  den  Städten  Lünen  und  Castrop.  Dortmund  Landrath  des  Landkreises  Dortmund.
8.Stadlkreis  Gelsenkirchen  Gelsenkirchen.  Erster  Bürgermeister  zu  Gelsenkirchen.
9.  Landkreis  Celsemkirchen-“  mit  der  Stadt  Wattenscheid.  Gelsenlkirchen.  Landrath  des  Landkreises  Velsent
kirchen.
10.Sstadlkreis  Hagen.  Hagen.  Erster  Bürgermeister  zu  Hagen.
11.  Landerts  Hagen  mit  den  Städten  Haspe,  Herdecke  und  Hagen.  Landrath  des  Landkreises  Hagen.
reckerfeld.
12.Stadtkreis  Hamm.  Hamm.  Bürgermeister  zu  Hamm.
18.]  Landkreis  Hamm  mit  den  Städten  Camen  und  Unna.  Hamm.  Landrath  des  Landkreises  Hamm.
14.Kreis  Hatltingen  mit  der  Stadt  Hattingen.  Hatlingen.  do.  des  Kreises  Hattingen.
15.  Kreis  Hörde  mit  den  Städten  Hörde  und  Schwerte.  Hörde.  do.  do.  Hörde.
16.  -“33  mit  den  Städten  Hohenlimburg,  Iser-JIserlohn.  do.  do.  Iserlohn.
ohn  und
17.  Ereisu.  Tt  n  o#en  Slädten  Gesecke,  Lippstadt  und  Lippstadt.  do.  do.  Lippstadt.
18.  Kreis  Meschede  mit  den  Städten  Meschede  und  Schmallen-.Meschede.  do.  do.  Meschede.
erg.
19.Kreis  Olpe  mit  den  Städten  Attendorn  und  Olpe.  Olpe.  do.  do.  Olpe.
20.  Kreis  Schwelm  mit  den  Städten  Gevelsberg  und  Schwelm.  Schwelm.  do.  do.  Schwelm.
Kreis  Siegen  mit  den  Städlen  Freudenberg,  Hilchen-,Siegen.  do.  do.  Siegen.
21.  ach  und  Siegen
22.  Kreis  Soest  mit  den  Städten  Soest  und  Werl.  Soest.  do.  do.  Soest.
23.Stadtkreis  Witten.  Wilten.  Bürgermeister  zu  Witlen.
21.  Kreie  iuerse  mit  den  Städten  Berleburg  und  Berleburg.  Landrath  des  Kreises  Wittgenstein.
Laasphe
Provinz  Bessen-Massan.
a)  Regierungsbezirk  Cafssel.
I.Stadikreis  Easi  Cassel.  Polizeidirektor  zu  Cassel.
2.Landkreis  Cassel.  Cassel.  Landrath  des  Landkreises  Cassel.
4.C  Kreis  Eschwege“  anit  den  Städten  Eschwege,  Waldkappel  W——  des  Kreises  Eschwege.
und  W
4.  Freis  Iosaulnt.  mit  den  Städien  Frankenau,  Franken-.Frankenberg.  do.  do.  Frankenberg.
berg,  Gemünden  und  Nosenthal.
5.  Kreis  oin  mit  den  Städten  deblar,  Gudensberg  und  Fritzlar.  do.  do.  Fritzlar.
Nied
6.  Kreis  dee  zut  der  Stadt  Fuld  Fulda.  do.  do.  Fulda.
7.  Kreis  Gelnhausen  mit  den  Staben.  Gelnhausen,  OrbGelnhausen.  do.  do.  Gelnhausen.
und  Wächtersba
8.  Kreis  Gersseld  mit  den  Slädten  Gersfeld  und  Tann.  Gerefeld.  do  do.  Gersseld.
9.Stadtkreis  Hanau.  anau.  do  des  Landkreises  Hanau.
10.Landkreis  Hanau  mit  der  Stadt  Windecken.  Hanau.  do.  o.  anau
II.Kreis  Hersseld  mit  der  Stadt  Hersseld.  Hersseld.  do  des  Kreises  Hersfeld.
12.  KKreis  Hofgeismar  mit  den  Slädten  Carlshafen,  Greben-  sHofgeismar.  do  do.  Hosgeismar.

 

 

 

 

stein,  Helmarshausen,  Hofgeismar,  Immenhausen,

 

Liebenau  und  Trendelburg.
        <pb n="376" />
        8  Sitz  Dienststelle,  mit  welcher  der  Civilvorsitz
Bestandtheile  des  Bezirkes  der  Ersatzkommission.des  Büreaus  des  dauernd  verbunden  ist,  bezw.  Name  und
S  Civilvorsitzenden.  Amtscharakter  des  Vorsitzenden.
13.  Kreis  Homberg  mit  den  Städten  Vorken  und  Homberg.Homberg.  Landrath  des  Kreiles  Hemerg.
14.  Kreis  Hünfeld  mit  der  Stadt  Hün  Hünfeld.  Hünfeld
15.  Kreis  Kirchhain  mit  den  Städten  -kr  er  Kirchhain,Kirchhain.  do.  .  Kirchhain.
Neustadt,  Nauschenberg  und  Schweinsberg.
16.  Kreis  Marburg  mit  den  Städten  kweigebe  und  Wetter.  Marburg.  do.  do.  Marburg.
17.Kreis  Malangin  zu  mit  den  Städten  Felsberg,  Melsungen  Melsungen.  do.  do.  Melsungen.
und  Spangenberg.
18.  Kreis  Rinbeln  mit  den  Slädten  Obernkirchen,  Oldendorf,  Rinteln.  do.  do.  Ninteln.
Rinteln,  Rodenberg  und  sen
19.NKreis  Rotenburg  mit  den  Städien  wnn  und  Sontra.Rotenburg  a.  F.  do.  do.  Rotenburg.
20.  Kreis  Schlüchtern  mit  den  Städt  Salmünster,  Schlüchtern.  do.  do.  Schlüchtern.
Schlüchtern,  Soden  und  Steinau.
21.  Keis  Schmalkalden  mit  der  Stadt  Schmalkalden.  Schmalkalden.  do.  do.  Schmalkalden.
22.  Kreis  Witzenhausen  mit  den  Städten  Allendor  Groß-ihitzenhausen.  do.  do.  Witzenhausen.
almerode,  Lichtenau  und  Witzenhau
28.  Kreis  Wolfhagen  mit  den  Släden.  Fiien  Volk-Wolfhagen.  do.  do.  Wolfhagen
marsen,  Wolfhagen  und  Ziere
241.Kreis  Jiegenhain  mit  den  Sidieal  herg  ##,  Schwarzen-Hiegenhain.  do.  do.  Ziegenhain
born,  Treysa  und  Ziegenhain.
b)  Regierungsbezirk  Wiesbaden.
1.  Kreis  Biedenkopf  mit  der  Stadt  Biedenkopf.  Biedenkopf.  Landrath  des  Keühe#  Ziedentopf.
2.  Direis  mit  den  Städten  Dillenburg,  büger  und  Her.Dillenburg.  des  Dillkreises.
6.  e  Frankfurt  a.  Frankfurt  a.  M.]  Polizeiprästdent  zu  Frankfurt  a.  M.
4.Landkreis  Frankfurt  a.  lw#  mit  der  Stadt  Rödelheim.  Frankfurt  a.  M.]  Polizeipräsident  und  8  zu  w
ankfurt  a
b.  Kreis  Höchst  mit  den  Städten  Höchst  und  Hofheim.  Höchst  a.  M.  Londrath  des  Kreies
6.Kreis  Limburg  mit  den  Städten  Camberg,  HadamarLimburg  a.  L.
und  Limburg  a.
7.Oberlahnkreis  mit  den  Städten  Runkel  und  Beilburg.  Weilburg.  do.  des  Oberlahnkreises.
S..Obertaunuskreis  mit  den  Slädten  Cronberg,  Friedrichss  Homburg  do.  des  Obertaunuskreises.
dorf,  Homburg  v.  d.  Höhe,  Königltein.  und  Oberursel.  v.  d.  Hö
9.  Oberwesterwaldkreis  mit  der  Stadt  Ha  Marienberg.  do.  des  Oberwesterwaldkreises.
10.  Nheingaukreis  mit  den  Städten  hih  Wisenheim,  Küdesheim.  do.  des  Rheingaukreises.
Lorch  und  Rüdesheim.
11.Kreis  St.  Goarshausen  mit  den  Städten  Braubach,  St.  Goars-  do.  des  Kreises  St.  Goars.
Caub,  Naltätten,  Niederlahnstein,  Oberlahnstein  und  hausen.  hausen
St.  Goarshan
12.  Unterlahnkreis  mit  den  Städten  Diez,  Ems  und  Nassau.Diez.  do.  des  Unterlahnkreises.
13.Untertaunuskreis  mit  den  Slädten  Idstein  und  Langen=  Langen-  do.  des  Untertaunuskreises.
schwalbach.  schwalbach.
14.  Unterwesterwaldkreis  mil  der  Stadt  Montabaur.  Montabaur.  do.  des  Unterwesterwaldkreises.
15.  reis  Usingen  mit  der  Stadt  Usingen.  Usingen.  do.  des  Kreiies  Usingen
16.Kreis  Westerburg  mil  der  Stadt  Westerburg.  Westerburg  do.  VWesterburg.
17.  Stadlkreis  Wiesbaden.  Wiesbaden.  Potteidiregr  u  Wiesbaden
18.Landkreis  Wiesbaden  mit  den  Städten  Biebrich')  und  Wiesbaden.  Landrath  des  Landkreises  Giesbaden.
Hochheim.
XII.  Rheinprovinz
a)  Regierungsbezirk  Coblenz.
1.AKreis  Adenau.  denau.  Landrath  des  Kreiles  Adenau.
2.Kreis  Ahrweiler  mit  den  Städten  Ahrweiler,  NRemagen  Ahrweiler.  Ahrweiler.
und  Sinzig.
3.Kreis  Altenkirchen.  Allenkirchen.  do.  Altenkirchen.
4.  Stadtkreis  Coblenz.  Coblenz  Voldo  giretor.  zu  Coblenz.

5*/  Nicht  Biebrich-Mosbach.
        <pb n="377" />
        267

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

"  Sit  Dienststelle,  mit  welcher  der  Civilvorütz
"  Bestandtheile  des  Bezirkes  der  Ersatzkommission.des  Büreaus  des  danernd  verbunden  ist,  bezw.  Name  und
r  Civilvorsitzenden  Amtscharakter  des  Vorsitzenden.
5.  Landkreis  Coblenz  mit  den  Städten  Bendorf,  Ehren-Coblenz.  Landrath  des  Landkreises  Coblenz.
breitstein  und  Vallendar.
6.Kreis  Cochem  mit  der  Stadt  Cochem.  Cochem.  do.  des  Rreises  Cochem.
7.  Kreis  Kreuznach  mit  den  Städlen  Kirn,  Kreuznach,  Se-Krenznach.  do.  do.  Kreuznach.
bernheim  und  Stromberg.
8.Kreis  Mayen  mit  den  Städten  Andernach  und  Mayen.  Moayen.  do.  do.  Mayen.
9.Kreis  Meisengeim.  Meisenheim.  do.  do.  Meisenheim.
10.  Kreis  Neuwied  mit  den  Städten  Linz  a.  Rhein  und  Heddesdorf  do.  do.  Neuwied.
Neuwied.  bei  Neuwied.
II.  Kreis  St.  Goar  mit  den  Städten  Bacharach,  Boppard,St.  Goar.  do.  do.  St.  Goar.
Oberwesel  und  St.  Goa
I12.  Kreis  Simmern  mit  den  Sübten  Kirchberg  und  Simmern.Simmern.  do.  do.  Simmern.
13.Kreis  Wetzlar  mit  den  Städten  Braunfels  und  Wetzlar.Wetzlar.  do.  do.  etzlar.
14.  Kreis  Zell  mit  den  Städten  Trarbach  und  Zell.  Zell.  do.  do.  Zell.
b)  Regierungsbezirk  Düsseldorf.
I.  Stadlkreis  Barmen  Barmen.
2.  Kreis  Cleve  mit  e  Städten  Goch  und  Cleve.  Cleve.
3.Stadtkreis  Crefeld  Crefeld.
4.Landkreis  Erseit  mit  der  Stadt  Uerdingen.  Crefeld.
5.Stadikreis  Düsseldorf.  Düsseldorf.
6.  Landkreis  Dseldor  mit  den  Städten  Angermund,Düsseldorf.
Gerresheim,  Hibden,  Kaiserswerth  und  Ratingen.
7.Stadtkreis  Duisbur  Duisburg.  Oberbrgermeiste  *  Tuisbung.
8.Stadeikreis  gensen-  Elöerseid.  Elberfeld.
9.Stadtrreis  Essen
10.  Landfreis  stent.  mit  den  Städten  Kettwig,  Sleele  und  öseen.  Landratd  "res  Lanbtreist  *
Wer
11.  Kreis  Geldern  mit  der  Stadt  Gelder  Geldern.  do.  des  Kreises  Geldern.
12.  Kreis  Grevenbroich  mit  den  Sieden  Grevenbroich  undrevenbroich.  do.  do.  Grevenbroich.
Wevelinghoven.
18.]  Kreis  Kempen  mit  den  Städten  Dülken,  Kaldenkirchen,  Kempen.  do.  do.  Kempen.
Kempen  und  Stüchteln.
14.  Kreis  Lennep  milt  den  Städlen  Kurge  Hückeswagen,  Lennep.  do.  do.  Lennep.
Lennep,  Lüttringhausen,  Nade  vorm  Wald,  Nonskorf
und  Wermelskirche
(5.Kreis  Metlmann  mit  den  Städien  Hardenberg,  Kronen.  Vohwinkel.  do.  do.  Meltmann.
berg,  Langenberg,  Mettmann,  Velbert  und  Wülfrath.
16.  Kreis  #  arr  uit  den  Städten  Moers,  Crsoy,  Nheinberg  Moers.  do.  do.  Moers.
17.  areis  Mahten-  a.  d.  Ruhr  mit  der  Stadt  Mülheim.  Wülbeim  do.  do.  Mülheim
a.  d.  Ruhr.  a.  d.  Ruhr.
18.Stadikreis  München-Gladbach.  h  b  Bürgermeisler  zu  München-Gladbach.
ladba
19.Landkreis  München-Gladbach  mit  den  Slädten  Odenkirchen,  München.  Landrath  des  Landkreises  München=Rheindahlen,
  Rheydt  und  Viersen.  dbach  dbach.
20.  Kreis  Neuß  mit  der  Stadt  Neuß.  eu  do.  des  Kreises  geuho
21.  Stadikreis  Oberhause  Oberhausen.  Bürgermeister  zu  Oberhausen.
22.  Kreis,  r*s  mit  oin  Städten  Emmerich,  Isselburg,  Nees  Wesel.  Landrath  des  Kreises  Rees.
28.  Slabimrets  Penscheid.  Remscheid.  Bürgermeister  zu  Nemscheid.
241.]  Kreis  Ruhrort  mit  den  Städien  Dinslaken  und  Ruhror.  Ruhrort.  Landrath  des  Kreises  Ruhrork.
25.Stadtkreis  Solingen.  Solingen.  Oberbürgermeister  zu  Solingen.
26.Landkreis  Solingen  mit  den  Städten  Buscheid,  Gräf=  Solingen.  Landrath  des  Landkreises  Solingen.

 

rath,  Hillorf,  Höhscheid,  Neukirchen,

Ohligs,  Opladen  und  Wald

Leichlingen,

 

 

49
        <pb n="378" />
        268

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

z  Sitz  Dienststelle,  mit  welcher  der  Civilvorsitz
Bestandtheile  des  Bezirkes  der  Ersatzkommission.  des  Büreaus  des  dauernd  verbunden  ist,  bezw.  Name  und
Civilvorsitzenden.  Amtscharakter  des  Vorsitzenden.
Tc)  Neglerungsbezirk  Cöln.
1.  Kreis  Bergheim.  Bergheim.  Landrath  des  Kreises  Peryheeim.
2.Stadlkreis  Bonn.  Vonn.  Oberbürgermeister  zu
3.Landkreis  Bonn.  Bonn.  Landrath  des  barsbest  vonn.
4.Stadlkreis  Cöln  mit  den  Städlen  Deuh,  Ehrenfeld  und  Cõln.  Cöln.  Polizelprästdent  zu  Cöl
a)  Ersatzkommission  des  Ausheb  ungsbezirks  Cöln
Stadt  I,  alle  Wehrpflichtigen  Laniasend  deren
Namen  mit  4  bis  einschließlich  K.
b)  Ellattommissoon  des  schich  unn  W  Cöln
tadt  II,  alle  Bebrossichtigen  umfassend,  deren
Sn  mit  L  bis  2  beginne
5.Landkreis  Cöln  mit  den  Städten  Brähr  und  Kal  Cöln.  Laudratt  des  Landkreises  Cöln.
6.  Kreis  Euskirchen  mit  den  Städten  Euskirchen  und  Hamich.  Euskirchen.  des  Kreises  Fuskirchen.
7.  are  Lummurrsbach  mit  den  Städten  Bergneustadt  und!  Gummersbach.  Gummersbach.
Gummersba
8.Stadikreis  #elhen  a.  Khein.  Mülheim  a.  Rh.Oberbürgermeister  zu  Mülheim  a.  ARh.
9.  Landseeis  Faͤt  eim  a.  Rhein  mit  der  Stadt  Bergisch-,  Mülhelm  a.  NRh.  Landralh  des  Landkreises  Wülzein
Gladbac
10.  ei  Rheinbach  mit  den  Städten  Münstereisel  und  Rheinbach.  do.  des  Kreises  #beinbach
ach.
11.  re  mit  den  Sitädlen  Honnef,  Königswinter  und  Siegburg.  do.  des  Siegkreises.
Siegbur
12.  Kreis  Waldbroel.  Waldbroel.  do.  des  Kises  Waldbroel.
13.Kreis  Wippersurh  mit  der  Stadt  Wipperfürth.  Wipperfürth  do.  Wipperfürth.
(früher  Lindlar).
d)  Regiernussbezirk  Trier.
1.Kreis  Bernkastel  mit  der  Stadt  Bernkastel-  Bernkastel.  Landralh  des  Kreises  Sunfasel.
2.  Kreis  Zuburs  mit  den  Städten  Bilburg  und  Neuerburg.Bitburg.  do.  do.
3.Kreis  Dau  Daun.  do.  do.  u
4.Kreis  Mrrzig!  mit  der  Stadt  Merzig.  erzig.  do.  do.  erzig.
5..Kreis  Otlweiler  mit  der  Stadt.  Ottweiler.  *  do.  do.  Jte.
6.  Kreis  Prüm  mit  der  Stadt  Prüm  rüm.  do.  do.  Prüm.
7.  Kreis  Saarbrücken  mit  dn-  Stäbten  Malstatt-Burbach,  Saarbrücken.  do.  do.  Saarbrücken.
Saarbrücken  und  St.  ann.
8.  Kreis  Saarburg  mit  der  Stadt  Saarhurg  Saarburg.  do.  do.  Saarburg.
9.  Kreis  Saarlouis  mit  der  Stadt  Saarlon  Saarlouis.  do.  do.  Saarlouis.
10.  Kreis  St.  Eend  el  mit  den  Sieden  Buennhower  undSt.  Wendel.  do.  do.  St.  Wendel.
e
I.  Ssodkreis  Erier.  Trier.  Oberbürgermeister  zu  Trier.
12.Landkreis  Tri  Trier.  Landralh  des  Landkreises  Trier.
18.Kreis  Biollich  zun  der  Stadt  Wiltlich.  Wilttlich.  do.  des  Kreises  Wittlich.
e)  Regierungsbezirk  Aachen.
I.Stadtkreis  Aachen.  Nachen.  Polizeipräsident  zu  Aachen.
2.  Landsreis  Aachen  mit  den  Slädlen  Eschweiler  und  Kachen.  Landrath  des  Landkreises  Aacken.
Stolberg.
3.Kreis  Düren  mit  der  Stadt  Düren.  Düren.  do.  des  Firses  Düren.
4.  Kreis  Erke'enz  mit  der  Stadt  Erkelenz.  Erkelenz  do.  Erkeleng.
5.  Kreis  Eupen  mit  der  Stadt  Eupen.  Eupen.  do.  do4  Kupen.
6.  Kreis  Geilenkirchen  mit  der  Stadt  Geilenkirchen.  Geilenkirchen.  do.  do.  Geilenkirchen.
7.  Kreis  Heirsberg  mit  der  Stadt  Heirsberg.  Heine  berg.  do.  do.  Heinsberg.
8.Kreis  Jülich  mit  den  Städten  Jülich  und  Linnich.  Jülich.  do.  do.  Jülich.
.Kreis  Malmedy  mit  den  Städten  Walmedy  und  St.  Vi1h.  Malmedy.  do.  do.  Malmedy.
10.  Kreis  Montjoie  mit  der  Stadt  Montjoie  Montjoie.  do.  do.  Montjoie.
I11.  reeis  Schleiden  mit  den  Städten  Gemünd  und  Schleiden.]  Schleiden.  do.  do  Schleiden.
        <pb n="379" />
        —  269

 

 

 

 

 

  
 
   
   
 
  
  

 

 

 

 

 

  

2  Si  Dienststelle,  mit  welcher  der  Civilvorütz
Bestandtheile  des  Bezirkes  der  Ersatzkommission.  des  Büreans  des  dauernd  verbunden  ist,  bezw  Name  und
"'rm  Civilvorsitzenden.  Amtscharakter  des  Vorsitzenden.
H  Oohenzollernsche  Laude  (Regiernugsbezirk  Sigmariugen).
1.  mit  den  Städten  Gammer-Gammertingen.]  Oberamtmann  des  Bezirkes  Gammerund
  Beringenstadl.  lingen.
2.  der  Stadt  Haigerloch  dene  do.  do.  Halgerloch.
6.  der  Stadt  Hechingen.  echingen.  do.  do.  Hechingen.
4.  mit  der  Stadt  Sigmaringen.  Sigmuringen.  do.  do.  Sigmaringen.
B.  Königreich  Bayern.
a)  Negiernusstezirk  Oberbayern.
1.  Stadt  Freising.  Bürgermeister  der  Stadt  Soaih3
2.  -  Ingolstadt.  do.  do.  egolstadt.
7  -  Landsberg.  do.  do.  Landsberg.
a)  vee  Aushebungsbezirkes  Nazistral  München.  Der  Cioilvorsitzende  der  Ersatzkom-Wehrpflichtigen
  umfassend,  deren  mission  des  Aushebungsbezirkes
nt.  den  Suchsbrn  Aà  bie  einschließlich  K  Magistrat  München  A.
b)  -  Ahebungebezirkeg  Nagisral  München.  Der  Ciovilvorsitzende  der  Ersatzkom=Wflichtigen
  umfassend,  deren  mission  des  Aushebungsbezirkes
Frhwch  I  bis  einschliehlich  2  Magistrat  München  B.
3  Stadt  Bürgermeiser  der  *-7.
  Fetsan  —i-  4%
8.  do.  do.
9.  -  do  do.
10.  do  do.
I1.  -  do  do.
12.  do  do.
13.  -  do  do.
14.  s  do  do.
15.  -  do  do.
16.  do  do
17.  do  do.
18.  1  do  do.
19.  -  do  do.
20.  do  do.
21.  do.  do.
22.  -  do  do.
23.  Oc  do  do.
21.  ·  do  do.
25.  -  do  do.
26.  -  do  do.
27.  O4  do  do.
28.  -*.  do  do.
29.  .  k06z.  Zölz.  do  do.  Tölz.
30.  -  Traunstein.  Traunslein.  do.  do.  Traunstein.
31.  Wasserburg.  Wasserburg.  do  do.  Wasserburg.
12.  -  Weilhelm.  Beilheim.  do  do.  Weilheim.
b)  Resierungebezirt  Nieberbayern.
I.]  Sladt  Deggendorf.  Deggendorf.  18  ürgermeister  der  pStadt  Keggendon.
2.  Landshut.  Landshul.  dshut.
8.  Lallan.  assau.  2o.  9  Wa
4.n  traubing.  Straubing.  do.  do  Straubing.

19
        <pb n="380" />
        —  270

 

 

 

 

 

 

 

r  Sitz  Dienststelle,  mit  welcher  der  Civilvorüitz
Bestandtheile  des  Bezirkes  der  Ersatzkommission.  des  Büreaus  des  dauernd  verbunden  ist,  bezw.  Name  und
S  Civilvorsitzenden..  Amitscharakter  des  Vorsitzenden.
5  Bezirksamt  Bezirksamtmann  von  Bogen.

6.  Oc  do.  do.  Deggendorf.
7.  -  do.  do.  Dingolfing.
*  -  do  do.  Eggenfelden.
9.  ·  do.  do.  Grafenau.
10.  do  do.  Griesbach
11.  do  do.  Kelheim.

12.  -  do  do.  Kotzting

18  -  do  do.  Landau  a.  J
14.  -  do  do.  Landshut
15.  do  do.  Mainburg
16.  "c  do  do.  Mallersdorf.
17.  -  do.  do.  Passau.

18.  -  do.  do.  Pfarrkirchen.
19.  -  do.  do.  Regen.

20.  -  do  do.  Roltenburg.
21.  -  do  do.  Straubing.
22.  -  do  do.  Viechtach
2.  do  do.  Vilsbiburg
24.  do  do.  Zuehehn
25.  do.  do.  Wegscheid.
26.  do.  do.  Wolsslein.

)  Regierungsbezirk  Pfalz.

1.Bezirksamt  Bezirksamtmann  von

2.  do.  do.

3.  -  do.  do.

4.  -  do.  do.

5.  -  do  do

6.  -  do.  do

7.  -  Kusel.  Kusel.  do  do.

6.  -  Landau.  Landau.  do  do.

9.  -  Ludwigshafen  a.  Rh.  Ludwigshafen  do  do.

a.  Rh.

10.—  -  Neustadt  a.  d.  H.  Neustadtl  a.  d  H.  do.  do.

11.  -  Pirmasens.  Pirmasens.  do.  do.

12.  -  Rockenhausen.  Rockenhausen.  do.  do.

13.  -  Speyer.  Speyer.  do.  do

11.  -  Zweibrücken.  Zweibrücken.  do.  do

—  —
1#  —

—
Sezmnes—

 

 

4  Negierungsbezirk  Oberpfalz  und  Regensburg.

Stadt  Amberg.
.Regensburg.
Bezirksamt  Amberg.

gries.
-  Bukqlettqcnfeld.
-  Cham.
Eschenbach.
Kemnath.
Oc  Nabburg.
Neumarkl.

-  Neunburg  v.  W.
Neustadt  a.  W.  N.

Oberviechtach.

Parsberg.

Regensburg.
oding.

 

Amberg.
Regensburg.
mberg.
Beilngries.
Burglengenseld.

am.
Eschenbach.

 

Neunburg  v.  W.
Neustadt  a.  W.

Oberviechtach.
Parsberg.
Regensburg.

 

Noding.

 

 

Bürgermeister  der  Stadt  Amberg.

o.  Regensburg.
Bezirksamtmann  von  Amberg.

d  do.  Beilngries.

 

 

do.  do.  Burglengenseld.
do.  do.  Cham.

do.  do.  Eschenbach.
do.  do.  Kemnath.

do  do.  Nabburg.

do  do.  Neumarkt.

do.  do.  Neunburg  v.  W.
do  do.  Neusladt  a.
do  do.  Oberviechtach.
do  do.  Parsberg.

do  do.  Regensburg.
do.  do.  Noding.
        <pb n="381" />
        271

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ð  Sih  Diensistelle,  mit  welcher  der  Civilvorsitz
—  Bestandtheile  des  Bezirkes  der  Ersatzkommission.  des  Büreaus  des  danernd  verbunden  ist,  bezw.  Name  und
6E  Civilvorsitzenden.  Amtscharakter  des  Vorsipenden.
17.4  Bezirksamt  Stadtamnhol.  Stadtamhof.  Bezirksamtmann  von  Stadtamhof.
18.  -  Su  Sulzbach.  do.  do.  Sulzbach.
19.  Tuuschenr#  auschenreuch  do.  do.  Tirschenreuth.
20.  -  Bohensirauß.  Vohensirauß.  do.  do.  Vohensirauß.
21.  Waldmünchen.  Waldmünchen.  do  do.  Waldmünchen.
e)  Reglernugsbegirk  Oberfranken.
1.  Siadt  Bamberg.  Bamberg.  Bürgermeister  der  Stadt  Bamberg.
2.  Bayreush.  Bayreuth.  do.  do.  Bayreuth.
8.  .  Forchheim.  Forchheim.  do  do.  Forchheim.
4.  *  Hol.  Hof.  do  do.  Hof.
6.  r  ulmbach  Kulmbach  do.  do.  Kulmbach.
6.Bezirksamt  ?  aamberg.  J.  Bamberg  Bezirksamtmann  von  Bamberg  l.
7.  "c  Bamberg  II.  Bamberg.  do.  do.  Bamberg  II.
8.  ·  qukestl  Bayreuth.  do.  do.  Bayreush.
9.  -  Berneck.  Berneck.  do.  do  Berreck.
10.  -  Ebermannstadt.  Ebermannst#idt.  do.  do.  Ebermanstadt.
II.  O[  Forchheim.  Forchheim.  do.  do.  Forchheim.
12.  -  Höchstadt  a.  d.  Aisch.  Höchstadt  a.  d.  do.  do.  Höchstadt  a.  d.
Aisch.  Aisch.
18.  do  do.
4.  do  do.
16  do  do.
16.  i  do  do
17.  -  do  do.
18.  do  do.
19  -  do  do.
20.  do  do.
21.  -  do  do.
22.  I  do  do
28.  -  do.  do.
24.  do  do.
1)  Regierungsbezirk  Mittelfranken.
1.  Stadt  Ansbach.  #nebagg.  Bürgermeister  der  Stadt  wn
2.  Dinkelsbühl.  Dinkelsbühl.  do.  Dinkelsbühl
8.  Pichstätt.  Eichstätt.  224  do  Eich
4.  -  Erlangen.  Erlangen.  do.  do.  het.
6.  -  zur  rih.  Fürth.  do.  do.  Fürth.
6.  -
a)  Sirnergeusnen  des  Aushebungebezirkes  Magistratf  Nüruberg.  Der  Cioilvorsitzende  der  Ersatzkomürnberg
  A,  alle  Wehrpflichtigen  umfassend,  deren  mission  des  Aushebungsbezirkes
Tamen  mi  mit  den  Buchslaben  A  bis  einschließlich  Magistrat  Nürnberg  A.
egin
b)  Ersockounnisston  des  sssehungtbeirtn  Nasistat  Nürnberg.  Der  Civilvorsitzende  der  Ersatzkom-Kürnberg
  B,  alle  We  broslichtigen  umfassend,  deren  mission  des  Aushebungsbezrkes
Raen  mit  den  Buchslaben  I.  bis  einscchliehlich  7  Magistrat  Nürnberg  B
nnen
7.  Stadt  R  Ahiburg  a.  d.  Tauber.  Nothenburg  Bürgermeister  der  Stadt  Rothenburg
a.  d.  Tauber.  a.  d.  Tauber.
8.  Schwabach.  Schwabach.  do-  do.  Schwabach.
9.  Weißenburg.  Weibenburg.  do.  Beißenburg.
10.  Berirteaii  Ansbach.  #.  irkebemann  von  Ansbach.
11.  Din  l  ühl  Dinkelsbühl  do.  do.  Dinkelsbühl
12.  Ei  Eichstätt.  do.  do.  Eichstätt.
13  Sihht.  Erlangen.  do  do  Grlangen.
        <pb n="382" />
        272

—  —

 

 

 

 

  

 

 

 

  

Sitz  Dienststelle,  mit  welcher  der  Civilvorsitz#
Bestandtheile  des  Bezirkes  der  Ersatzkommission.  des  Büreaus  des  dauernd  verbunden  ist,  bezw.  Name  und
E  Civilvorsitzenden.  Amischarakier  des  Vorsitzenden.
14.Bezirksamt  Jeuchlwangen.  Feuchtwangen.  Bezirksamimann  on  Biuchwangen.
15.  I  «  ũ  .  do.  O.  ü  -
16.  Gunzenhausen.  unzenhausen.  do.  do.  Gunzenhausen.
17.  -  Hersbruck.  ersbruck  do.  do.  Hersbruck.
18.  -  Hilpoltstein.  rersbruc,  do.  do.  Hilpoltstein.
19.  -  Neusladt  a.  d.  Aisch.  Neufladt  a.  d.  do.  do.  Neustadt  a.  d.
i  .
20.  Nürnberg.  Nürnberg.  do.  do.  Nürnberg.
21.  Rothenburg  a.  d.  Tauber.  Rothenburg  do.  do  Roigerber
a  d.  Taube  a.  d.  Tauber
22.  -  Scheinfeld.  Scheinfeld  do.  do.  Scheinfeld.
28.  Schwabach.  Schwabach.  do.  do.  Schwabach
24.  ffenheim.  Uffenheim.  do.  do.  Uffenheim.
25.  Weißenburg.  Weibenburg.  do.  do.  Weißenburg.
z)  Regierungsbezirk  Unterfranken  und  Aschaffenburg.
I.Stadl  Aschaffenburg.  Bürgermeister  der  Stadt
2.  .  Kitingen.  do.  do.
3.  -  ochweiafutt  do.  do.
4.  ürzburg.  do.  do.
5.  Bezuksam!  Alzenau.  Bezirksamimann  von
6.  -  Ascha  senburg.  do.  do.
7.  ·  I1  eno  do  do.
8.  -  Ebe  do  do.
9.  -  (  Dekolzhofcth  do  do.
10.  Hammelburg.  do.  do.
II.  -  Haßfurt.  do  do.
12.  -  Iofhclnh  do  do.
13.  -  arlstadt.  do  do.
14.  ·  Kissingen.  do  do.
15.  -  itzingen.  do  do.
16.  -  Königshofen.  do  do.
17.  "D  ohr.  do  do.
18  -  Marktheidenfeld.  do  do.
19.  -  do  do.
20.  -  do  do.
21.  d.  S.  do  do.
22.  -  do  do.
28.  -  do  do.
21.  -  do  do.
25.  do  do.
li)  Reglerungsbezirk  Schwaben  und  Neuburg.
1.  Stadt  Augsburg.  Augsburg.  Bürgermeister  der  Stadt  Augsburg
2.  illingen.  Oillingen.  do  do.  illingen.
6.  Donauwörth.  Donauwörth.  do  do.  Donau
wörl
4.  Günzburg.  Günzgburg.  do  do.  Günzburg.
b.  -  Fausoeg.  Kaufbeuren.  do  do.  Kaufbeuren
6.  Kiempten.  Kempten.  do  do.  Kemplen
7.  Lindau.  Lindau.  do  do.  Lindau
6.  -  Memmingen.  Memmingen.  do  do.  Memmingen.
9.  RNMeuburg  a.  D.  Neuburg  a.  D.  do  do.  Neuburg
#.
10.  Neue-l  in.  Neu-Ulm.  do  do.  Neu-Ulm.
11.  Nlerdlingen.  Närdlingen.  do.  do.  Nördlingen.
12.  Be#zirksamt  Augsburg.  Augsburg.  Gairieeminamn  von  Augsburg.
18.  Dillingen.  Dillingen.  do.  Dillingen.
14.  Donauwörth.  Donauwörth.  d  do.  Donauwörh.
        <pb n="383" />
        273

 

 

 

 

 

 

 

z  Sitz  Dienstsielle,  mit  welcher  der  Civilvorsitz
Bestandtheile  des  Bezirkes  der  Ersatzkommission.  des  Bürraus  des  s  dauernd  verbunden  ist,  bezw.  Rame  und
6E  Civilvorsitzenden  Amtscharakter  des  Vorsttzenden.
15.ezirksamt  Rsles.  Bezirksamtmann  von  Füssen.
16.  -  Günzburg.  do.  do.  Günzburg.
17.  -  Illertissen.  do.  do.  Illertissen.
18.  -  Kaufbeuren.  do.  do.  Kaufbeuren.
19.  -  Kempten.  do.  do.  Kempten.
20.  Krumbach.  do.  do.  Krumbach.
21.  -  Lindau  do.  do.  Lindau.
22.  Memmingen.  do.  do.  Memmingen.
23.  -  Mindelheim.  do.  do.  Mindelhelm.
24.  ·  Neuburg  a.  D.  do  do.  Neuburg  a.  D.
25.  -  Neu-Ulm.  do.  do.  Neu-Ulm.
26.  Nördlingen.  do.  do.  Roͤrdlingen.
27.  -  Oberdorf.  do.  do.  Oberdorf.
28.  -  Schwab-  do.  do  wabmünchen.
  münchen.
29.  ·  Sonthofen.  Sonthofen.  do.  do.  Sonthofen.
30.  ·  Wertingen  Werlingen.  do.  do.  Wertingen.
al.  -  Zusmarshausen.  Zusmarshausen.  do.  do.  Zusmars-=hausen.

C.  Königreich  Sachsen.
a)  Negierungsbezirk  Vautzen.
1.  Im  Aushebungsbezirke  Zitlta  Zillan.  Amtishouptmannschaft  Zillan.
Amtsgerichte  Großschönau,  O#g,  Reichenou  und
Ziltau  mit  den  Städten  Estit  und  Ziltan.
2.  Jm  Aushebungebe  zirke  Löbau  Löbau.  do.  Löbau.
Amtsgerichte  Bernstadt,  bereb  .  Herruhut,  Löbau
und  Neusalza  mit  den  Städten  Bernstadt,  Löbau,
Neusalza  und  Weißenberg.
3.Im  Aushebungsbezirke  Bautzen:  Bautzen.  do.  Bautzen.
Amtsgerichte  Bautzen,  Bischofswerda  und  Schirgiswalde
  mit  den  Städten  Bautzen,  Bischofswerda
und  Schirgiswalde.
1.  Im  Aushebungsbezirke  Kamen  Kamenz.  do.  Kamenz.
Amt  lögerichte  Kamenz,  Känigsbaue  und  Pulsnitz  mit
den  Städten  Elstra,  Komenz,  Königsbrück  und
Pulsniz.
5  Regierun  gsbezirk  Chemuit.
5.Im  Aushebungsbezirke  Glaucha  Glauchau.  Amtshauplmannschaft  Blauchau.
8  Glauchau  mit  der  Lu  Glauchau.
6.  Im  Aushebungsbezirke  Hohens  stein-Ernst  15  Glauchau.  do.  Glauchau.
Amtsgericht  Hohensteln-Ernstihal  mit  der  Stadt  rt
stein-Ernstthal.
7.  Im  Aushebungsbezirke  Lichtenstein  Glauchau.  do.  Glauchau.
Amtsgericht  Lichtenstein  mit  den  Sicbten  Calluberg
und  Lichtenstein.
3.  Im  Aushebungsbezirke  Meeran  Glauchau.  do.  Glauchau.
mtsgerichte  Meerane  und  Sitteen  mit  den
Slädten  Mererane  und  Waldenburg.
9.Im  Aushbebungsbezirke  Chemnig  Stadt:  Chemnitz.  do.  Chemnitz.
Stadt  Chemnitz.
10.  Im  anushebung  bezirke  Chemnitz  Chemnitz.  do.  Chemnir.

 

 

ögerichte  Chemnitz  kucmnls,  Chemnitz)
m  imbach.
        <pb n="384" />
        —  274

 

Bestandtheile  des  Bezirkes  der  Ersatzkommission.

des  Büreaus  des
Civilvorsitzenden

Dienststelle,  mit  welcher  der  Civilvorsitz
dauernd  verbunden  ist,  bezw.  Name  und
Amtscharakter  des  Vorsitzenden.

 

15.

 

Im  Aushebungsbezirke  Stollber
ngreict  Stollberg  mit  den  Siähn  Slollberg  und

Im  Aushebungsbezirke  Flöha:

Amtsgerichte  Augustusburg,  Frankenberg,  Oederan
und  Ischopan  mit  den  Städten  Augustusburg,
Frankenberg,  Oederan  und  Mpan

Im  alushebungebezirke  Annaber  ·
gerichte  Annaberg,  Uhernsichersdork,  Obermiesgerichten“
  Jöhstadt  und  Scheibenberg  mit  den
Städten  Annaberg,  Buchholz,  Ehrenfriedersdorf,
Elterlein,  Geyer,  Mt  Oberwiesenthal,  Scheibenberg,
  Schlektan,  Thum  und  Unterwiesenthal.
Im  Aushebungsbezirke  Marienberg:
Ams  erichte  Lengefeld,  Marienberg,  Wollkenstein,
Olbernhau  (enihch  und  Zöblitz  mit  den  Städten
Lengeselde  Marienberg,  Olbernhau,  Wolkenstein
und  Zöblitz.

Chemnitz.

Flöha.

Annaberg.

Marienberg.

JP)  Reglerungsbezirk  Dresden.

Im  Aushebungsbezirke  Dresden  —  Stadtl:

alle  Wehrpflichtigen  der  Stadt  Dresden  umfassend,

deren  Namen  von  4A  bis  einschließlich  K  kegiunen.
Im  Aushebungsbezirke  Dresden  —  Altstadt:

Amtsgerichte  Döhlen  und  Tharandt  mil  den  Städten
Nabenau  und  Tharandt,  sowie  den  Ortschaften  des
Amisgerichts  Dresden  links  der  Elbe  mit  Ausnahme
  der  Orlschaften  Blasewitz,  Leuben,  Großund
  Kleindobritz,  Laubegast,  Seidnitz,  Tolkewitz

Im  Aushebungsbezirke  Dresden  —  Stadt  Ul:

alle  Wehrpflichtigen  der  Stadt  Dresden  umfassend,

deren  Namen  von  bis  einschließlich  “  beginnen.
Im  Aushebungebezirke  Dresden  —  Neuftadt:
Amtsgericht  Nadeberg  mit  der  Sladt  Kadeberg,  die
Lttschasten  des  Amtsgerichts  Dresden  rechis  der
Elbe,  sowie  die  vorstehend  unter  Nr.  16  ausgeschlossenen
  links  der  Elbe  gelegenen  Ortschaften.
Im  Aushebungsbezirke  Meißen
Amlsgericht  Meißen  mit  der  Saadt  Meißen.
Im  Aushebungsbezirke  Nossen:

Amtsgerichte  Lommaysch,  Rossen  und  Wilsdruff  mit
den  Städlen  Lommazsch,  Nossen,  Siebenlehn  und
Wilsdru

Im  Nusbebungsbezirke  Großenhain:

Amtsgerichte  Großenhain,  Nadeburg  und  Riesa  mitl

den  Städten  Großenhain,  Zabeburs  und  Rlesa.
Im  Aushebungsbezirke  Pirn##

Amtsgericht  Pirna  mit  den  Städten  Berggießhübel,

Dohna,  Golllenba,  Liebstadt,  Pirna  und  Wehlen-Im
  Aushebungsbezirke  Schandau:
Amtsgerichte  Königstein  und  Schandau  mit  den
Städten  Hohnstein,  Kimigsen  *  Schandau.
Im  Aushebungsbezirke  Neustad
Amtsgerichte  Neustadt.  Sebnitz  abs-  Slolpen  mit  den
Slädten  Nenstadt,  Sebnitz  und  Stolpen.

 

Dresden-Alistadt.


Dresden-Altsladt.


Dresden-Neustadt.


Dresden-Neustadt.


Meißen.
Meiben.
Großenhain.
Pirna.
Pirna.

Pirna.

 

Amtshauptmannschaft  Chemnitz.

do.  Flöha.

do.  Annaberg.

do.  Matienberg.

Amtshauptmannschaft  Dresden-Allstadt.


do.  Dresden-Altsladt.


do.  Dresden  =  Neustadt.


do.  Dresden=  Neustadt.


do.  Meihen.

do.  Meiben.

do.  Grobenhain.
do.  Pirna.

do.  Pirna.

do.  Pirna.
        <pb n="385" />
        Nummer.

275

Bestandtheile  des  Bezirkes  der  Ersatzkommission.

Sitz
des  Büreaus  des

Civilvorsitzenden.

Dienststelle,  mit  welcher  der  Civilvorsttz
dauernd  verbunden  ist,  bezw.  Name  und
Amtscharakter  des  Vorsitzenden.

 

1
2

31.

 

Im  Anshebungsbezirke  Dippoldiswalde:
Amtsgerichte  Altenberg,  Dippoldiswalde,  Frauenstein
und  Lauenstein  mit  den  Städten  Altenberg,
Bärenstein,  Dippoldiswalde,  Frauenstein,  Geising,
Glashülte  und  Lauenstein.
Im  Aushebungsbezirke  Frelber
Amtsgerichte  Freibärg  mit  der  Se#e  Freiberg.
Im  Aushebungsbezirke  Brand:
Amtsgerichte  Brand  und  Sayda  mit  den  Städten
Brand  und  Sayda,  sowie  Amtsgericht  Olbernhau
antheilig  f.  Nr.  14.

 

Dippoldiswalde


Freiberg.

Freiberg.

d)  Meglernugsbezirk  Leipzig.

Im  Aushebungsbezirke  Leipzig  —  Stadt  l2
alle  Wehrpflichtigen  der  Stadt  Leipzig  umfassend,
deren  Namen  mit  4  bis  einschließlich  K  beginnen.
Im  Aushebungsbezirke  Leipzig  —  Stadt  lI:
alle  Wehrpflichttgen  der  Stadt  Leipzig  umfassend,
deren  Namen  mit  L  bis  einschlieblich  2  beginnen.
Im  Aushebungsbezirke  Leipzig  —Land:
Amtsgerichte  Leipzig  (ausschließlich  Stadt  Leipzig),
Markranstädt,  Taucha  und  Zwenkau  mit  den
Städten  Markranstädt,  bacho  und  Zwenkau.
Im  Aushebungsbezirke  Grimm
amgerichte  Lolhiß  und  Grimma  nd  die  Ortschaften
allendorf,  Belgershain,  Bernbruch,  E#oldshain,
Kütn-  Großbuch,  Lauterbach,  Otterwisch,  Rohrbach,
  des  Amtsgerichts  Lausigk  mit  den  Städten
Colditz,  Grimma,  Mupzschen,  Nerchau  und  Trebsen,
jedoch  mit  Ausnahme  der  zum  Aushebungsbezirke
Wurzen  gehörigen  Städe  und  Ortschaften  des
Amtsgerichts  Grimm
Im  Aushebungsbezirke  Brzen-Amtsgericht
  Wurzen  mit  der  Stadt  Wurzen  und  die
Slädte  Brandis,  Naunhof,  sovie  die  Ortschaften
Albrechtshain,  a#mmelshain,  Beucha,  Borsdorf,
Cämmerei,  Eicha,  Erdmannshain,  Fuchshain,
Gerichshain,  Kleinpösna,  Kleinsteinberg,  Klinga,
Polenz,  Seifertshain,  Staudtnitz,  olfshain,
Zweenfurth  des  Amtsgerichts  Grimma.
Im  Aushebungsbezirk  Öschatz:
Amtgerichte  Mügeln  und  Oschatz  mit  den  Städten
Dahlen,  Mügeln,  Oschas  und  Strehlo.
Im  Aushebungsbezirke  Döbeln
Amtsgerichte  Döbeln  und  Leionige  mit  den  Städten
Döbeln  und  Leisnig.
Im  Aushebungsbezirke  Rohwei
Antsgerichte  Haltkähen,  Nobwein  und  Waldheim  mit
?  lädten  Hainichen,  Hartha,  Roßwein  und
ald
Im  Aresbei  ante  Vorna:
Amtsgerichte  Borna,  Frohburg,  Geithain,  Lausigk  und
egau  mit  den  Städten  Borna,  Frohburg,  Geithain,
  Groitzsch,  Kohren,  Lausigk,  Pegau,  Regis
und  Rötha.

 

 

 

Leipzig.

Leipzig.

Leipzig.

Grimma.

Grimma.

Oschatz.

Döbeln.

Döbeln.

Vorna.

Amtshauptmannschaft  Dippoldiswalde


do.  Freiberg.

do.  Freiberg.

Amtshauptmannschaft  Leipzig.
do.  Leipzig.

do.  Leipzig.

do  Grimma.

do.  Grimma.

do  Öschatz.
do.  Döbeln.

do.  Döbeln.

do.  Borna.

 

50
        <pb n="386" />
        —  276

 

 

p  Sitz  Dienststelle,  mit  welcher  der  Civilvorsitz
7  Bestandtheile  des  Bezirkes  der  Ersatzkommission.  des  Büreaus  des,  danernd  verbunden  ist,  bezw.  Name  und
E  Civilvorsitzenden.  Amtscharakter  des  Vorsitzenden.
837.Im#  Aushehunge  bezirke  Rochlitz:  Rochlitz.  Amtshauplmannschaft  Rochlitz.
Amtsgerichte  Miltweida  und  Rochli  mit  den  Städten
Geringswalde,  Miltweida  *  ochlitz.
38.  Im  Aushebung?  bezirke  Pen  Nochlitz.  do.  Rochlitz.
Amtsgerichte  Burgstädt  und  GW  mit  den  Slädten
Burgstädt,  Lunzenau  und  Pen
e)  Regiernussbezirk  Zwickan.
99.  Im  Aushebungsbezirke  Schwarzenberg:  Schwarzenberg.  Amtshauptmannschaft  Schwarzenberg.
Amtsgerichte  #ucrepatbeinn  und  Gchloarzenber
mit  den  Städten  Grünhain,  Johanngeorgenstadt
und  Schwarzenberg.
40.  Im  Aushebungsbezirke  Schneeberg:  Schwarzenberg.  do.  Schwarzenberg.
Amtsgerichte  Eibenstock,  Lößnitz  und  Schneeberg  mit
den  Städten  Aue,  Eibenstock,  Lößnitz,  Neustädtel
und  Schnerberg.
41.]Im  Aushbebungsbezirk  Auerbach:  Auerbach.  do.  Auerbach.
Amsgerichte  Auerbach  und  Lengenseld  mit  den
Städtien  Auerbach  und  Lengenfeld
42.  Im  Aushbebungsbezirke  Falkenstein=  Auerbach.  do.  Auerbach.
Amtsgerichte  Falkenstein,  Klingenthal  und  Treuen
mit  den  Städten  Falkenstein  und  Treuen.
43.  Inbung  behirke  Zwickau—Stadt:  Zwickau.  do.  Zwickau.
dt  Zwi
44.  Im  Aushebungsbezirke  Zwickau—  Land:  Zwickau.  do.  Zwickau.
Amtsgericht  Zwickau  (ausschl.  Stadt  Zwickau).
45.  Jm  Aushebungsbezirke  Crimmitschau  Zwickau.  do.  Zwickau.
Amtsgerichte  Crimmitschau  und  PVerdan  mit  den
Slädten  Crimmitschau  und  Werdau.
46.  Im  Aushebungsbezirke  Wiesenburg:  Zwickau.  do.  Zwickau.
Amtsgerichte  Harlenstein,  Kirchberg  und  Wildenfels
mit  den  Städten  Hartenstein,  Kirchberg  und
Wildenfels.
47.  Im  Aushebungsbezirke  Plauen:  Plauen.  do.  Plauen.
Amtsgerichte  Pausa  und  Plauen  mit  den  Städten
Mühlkroff,  Pausa  und  Plauen.
48.  Im  Aushebungsbezirke  Reichenba  Plauen.  do.  lauen.
Amtsgerichte  Elsterberg  und  Neichenkach  mit  den
tädten  Elsterberg,  Mylau,  Netschkau  und
Fiien.
19..  Im  Aushebungsbezirk  Oelsnitz:  Oelsnitz.  do.  Oelsnitz.
Amisgerichte  Adorf,  Markneukirchen  und  Oelsnitz  mil
den  Städten  Adorf,  Markneukirchen,  Oelsnitz  und
Schöneck.
D.  Königreich  Württemberg.
a)  Neckarkreis.
1.  Oberamtsbezirk  Backnang.  Vacknang.  Oberamlmann  des  Bezirkes  Backnang.
2.  -  Besigheim.  Besigheim.  do.  do.  Besigheim.
8.  Böblingen.  Böblingen.  do.  do.  Böblingen.
4.  -  Brackenheim.  Brackenheim.  do.  do.  Brackenheim.
5.  -  Caunstalt.  Cannsiakt.  do.  do.  Cannstatt.
6.  -  Eßlingen.  Eßlingen.  do  do.  Eßlingen
        <pb n="387" />
        277

 

 

 

  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

8  Sitz  Dienststelle,  mit  welcher  der  Civilvorsitz
-  Bestandtheile  des  Bezirkes  der  Ersatzkommission.  des  Büreaus  des  dauernd  verbunden  ist,  bezw.  Name  und
S  CivilvorsitzendenAmtscharakter  des  Vorsitzenden.
7.  Oberamtsbezirk  Heilbronn.  Heilbronn.  Oberamtmann  des  eirkes  Heilbronn.

.  Leonberg.  Leonberg.  do.

9.  ·  Ludwigsburg.  Ludwigsburg.  bo.  do.  Ludwigeur



10.  Marbach.  Marbach.  do.  do.  Vorbach

11.  s  Maulbronn.  Maulbronn.  do.  do.  Maulbronn.
12  -  Neckarsulm.  Neckarsulm.  do.  do.  Neckarsulm.
13.Stadtdireklionsbezirk  Stuttgart.  Stuttgart.  Stadtdirektor  des  Stadtdirektions.

bezirkes  Stuttgart.
11.  Oberamtsbezirk  Stuttgart,  Amt.  Stuttgart.  Ob  t  des  Bezirkes  Stuttg  1.
mt.
15.  -  Vaihingen.  Vaihingen.  do.  do.  Vaihingen.
16.  -  Waiblingen.  Walblingen.  do.  do.  Waiblingen.
17.  Oc  Weinsberg.  Weinsberg.  do.  do.  Weinsberg.
b)  Schwarzwaldkreis.

1.  Oberamlsbezirk  Lalingen.  Ob  1  des  Bezirkes  Balingen.
2.  "c  alw.  do  do  Talw.

3.  i  kkeudeaftadt.  do  do.  Freudenstadt.
4.  -  Herrenberg.  do.  do.  Herrenberg.
5.  -  Iocb  do.  do  Horb.

6.  ·  Lagold.  do.  do  Nagold.

7.  -  Neuenbũrg.  do.  do  Neuenbũrg.
8.  -  Nürtingen.  do.  do  Nürtingen.
9.  ·  Oberndorf.  do.  do  Oberndorf.
10.  -  Reutlingen.  do  do  Reutlingen.
11.  -  a.  N.  Rottenburg  a.  N.  do  do  Rottenburg
12.  Rottweil.  Rottweil.  do.  do  Roltweil.
13.  -  tppatchmgeu  (  ppatchtaqea  do.  do.  Spaichingen.
14.  "  Su  Su  do.  do.  Su

15.  -  T  7  2  n——  do.  do.  S#negen
16.  -  Tuttlingen.  Tuttlingen.  dd.  do.  Tuttlingen.
17.  -  Urach.  Urach.  do.  do  Urach.

c)  Jagfitreis.

1.  Dberamisbezirk

2.  -

3.  -

4.  -

5  I

6.  -

7.  -

8.

9.  -

10.
11.  -
12  ·
18.
14.

1.  Oberamtsbezirk  Ebbero•ch.  Biberach.  Oberamtmann  des  Bezirkes  Biberach.

2.  Blaubeuren.  Blaubeuren.  do.  do.  Blaubeuren.
3.  -  Ehingen.  Ehingen.  do.  do.  EChingen.

4.  -  Geislingen.  Geislingen.  do.  do.  Geislingen.
5  -  Göppingen.  Göppingen.  do.  do.  Göppingen.
6.  -  Kirchheim.  Kirchheim.  do.  do.  Kirchheim.

 

 

 

50“
        <pb n="388" />
        *ꝛ  Sit#  Dienststelle,  mit  welcher  der  Civilvorsitz
Bestandtheile  des  Bezirkes  der  Ersatzkommission.  des  Büreaus  des  dauernd  verbunden  ist,  bezw.  Name  und
“  Eivilvorsitzenden.  Amtscharakter  des  Vorsitzenden.
7.Oberamtsbezirk  Laupheim.  Laupheim.  Oberamimann  desehirkes  Laupbeim.
8.  -  Leutkirch.  Leulkir  do.  Leutkirch.
9.  Munfingen.  Münsingen  do.  d  Münsingen.
10.  ·  Ravensburg.  Ravensburg  do.  do.  Ravensburg.
11.  -  Niedlingen  Riedlingen  do.  do.  Riedlingen.
12.  -  Saulgau  Saulgau  do.  do.  Saulgau.
18.  Tettnang  Tettnang  do.  do.  Teltnang.
14.  Ulm.  Ulm.  do.  do.  Ulm.
16.  Waldsee.  Waldsee.  do.  do.  Waldsee.
16.  Wangen.  Wangen.  do.  do.  Wangen.
E.  Großherzogthum  Baden.
a)  streis  Konftanz.
1.Amtsbezirk  Engen.  Engen.  Bezirksamt  Engen.
2.  Konstanz.  Honstant.  do.  Kor  Tastang,
8.  eßkirch.  Meßkirch.  do.
4.  "  fullendorf.  Kinnendors.  do.  Ffnllenvor.
b.  .  tocka  do.  lockach.
6.  -  Ueberlingen.  Fiechuch.  do.  Ueberlingen.
b)  Kreis  Billingen.
I.  Amtsbezirk  Donaueschingen.  Donaueschingen.]  Bezirksamt  Donaueschingen.
2.  -  Triberg.  Triberg.  do.  i
3.  -  Vislingen.  Villingen.  do.  Villingen.
e)  Kreis  Waldshnt.
1.  Amtsbezirt  St.  Hlasien.  S#t.  Blasien.  Bezirksamt  St.  Blasien.
2.  Bonndorf.  Bonndorf.  do.  Bonndorf.
B.  FSod  en.  Säckingen.  do.  Säckingen.
4.  Waldshut.  Waldshut.  do.  Waldshut.
d)  Kreis  Frelburg.
1.  Amisbezirk  Breisach.  Breisach.  Bezirksamt  Breisach.
2.  Emmendingen.  Emmendingen.  do.  Emmendingen.
3.  ·  Ettenheim.  Ettenheim.  do.  Ettenheim.
4.  -  Freiburg-  Freiburg.  do.  Freiburg.
b.  -  Neustadt.  Neustadt.  do.  Neustadt.
6.  "  Staufen.  Staufen.  do.  Staufen.
7.  -  Waldkirch.  Waldkirch.  do.  Waldkirch.
e)  Kreis  Lörrach.
1.  Antsbezirk  Lörrach.  Lörrach.  Bezirksamt  Lörrach.
2.  Müllheim.  Müllbeim.  do.  Nüllheim
3.  ·  Schönau.  Schönau.  do.  Schönau.
1.  "c  Schopsheim.  Schopfheim.  do.  Schopsheim.
0  Kreis  Offenburg.
1.  Amtobezirt  #  Kehl.  VBezirklgamt  Kehl.
2.  Lahr.  Lahr.  do.  ahr.
V.  ·  Oberkirch.  Oberkirch.  do.  Oberkirch.
4.  -  Offenburg.  Olenburg.  do.  Offenburg
5.  ·  Wolfach.  olfa  do.  Wolfach.
        <pb n="389" />
        —  279  —

 

 

 

 

 

 

 

Sl  Si  Dienststelle,  mit  welcher  der  Civilvorsitz
z  Bestandtheile  des  Bezirkes  der  Ersatzkommission.  des  Büreaus  des  dauernd  verbunden  ist,  bezw.  Name  und
S  Gioilvorsitzenden  Amtscharakler  des  Vorsitenden.
1)  Kreis  Bade
I.  aAmtsbezirk  Ssche-  AUchern.  Vezirksomt  ##emn
2.  Baden  do.  Bade-8.
  -  Seiin  Bühl.  do-  dtin
1.  -  Rastatt.  Raslatt.  do.  Rastatt.
h)  Kreis  Karlsruhe.
1.  Amtsbezirk  Bretten.  Breiten.  Beztresamt  Bretten.
2.  -  Bruchsal.  Bruchsal.  Bruchsal
8.  Durlach.  Durlach.  dmt  Durlach
4.  -  Etllingen.  Ettlingen.  do.  Ettlingen.
6.  -  Karlsruhe.  Karlsruhe.  do.  Karlsruhe.
6.  -  Pforzheim.  Pforzheim.  do.  Pforzheim.
i)  Krels  Mannhelm.
1.  Amtsbezirk  Mannheim.  Mannheim.  Bezirisamt  Mannheim.
2.  Schwetzingen.  Schwehingen.  Schwetzingen.
R.  Weinheim.  Weinheim.  Weinheim.
kL)  Kreis  Heidelberg.
1.  Amtobezirt  Eopingen.  Eppingen.  Bezirksamt  Eppingen.
2.  Heidelberg.  Heidelberg.  do.  Heidelberg.
“5  -  Sinsheim  Einsheim.  do.  Sinsheim.
4.  -  Wiesloch.  Wiesloch.  do.  Wiesloch.
)  Kreis  Mosbach.
1.  Amisbezirk  Adelsheim.  Adelsheim.  Bezirksamt  Adelsheim.
2.  -  Borberg.  Boxberg.  do.  Voxberg.
a.  Buchen.  Buchen.  do.  Buchen.
1.  -  Ebers-ach  Eberbach.  do.  Eberbach.
b.  ·  Mos  Mosbach.  do.  Moöbach.
6.  -  anbckbtichoiohksnt  Tauberbischofs-  do.  Tauberbischofsheim
eim
7.  Wertheim.  Werkheim.  do.  Wertheim.
F.  Großherzogthum  Hessen.
a)  Provinz  Starkenburg.
1.Kreis  Bensbeim  DBensheim.  Kreisrath  des  Kreises  Vensheim.
2.  Darmstadt.  Darmstadt  Kreisamtmann  Dr.  Freiherr  von  Leonhardi
  zu  Darmstadt.
a.  Dieburg.  Dieburg.  Kreisrath  des  Kreises  Dieburg.
1.  Erbhach.  Erbach.  do.  do.  Erbach.
5.  .  Groß-Gerau.  Groß.  Gerau.  do.  do.  Erbl  Gerau.
6.  -Heppenheim.  Heppenheim.  do.  do.  Heppenheim.
7.  -  enbach.  Offenbach.  do.  do.  enbach.
b)  Provinz  Oberhefsen.
I1.  Kreis  Alsfeld.  Alsfeld.  Kreitrath  des  ises  17
2.  .  Bödingen.  Büdingen.  üdingen.
3.  Friedberg.  Friedberg.  do  d.  Hühingen.
1.  Gießen.  Gießen.  Regierungsrath  Böckmann  zu  Gießen.
b.  .  Lauterbach.  Lauterbach  Kreisrath  des  -  Laulerbach.
6.  .  Scholten.  Schotten.  do.  Schotten.
9  ce)  Provinz  Rheihessen.
1.  Kreis  Alzey.  Alzey.  Kreisrath  des  Kreises  Alzey.
2.  ingen.  Bingen.  do.  do.  ingen.
3.  Mainz.  Mainz.  Kreisamimann  Il##r.  Goßner  zu  Mainz.
1.  Oppenheim.  Oppenheim  Kreisrath  des  Kreises  Oppenheim
5.  Worms.  Worms.  do.  do.  Worms
        <pb n="390" />
        8  Sitz  Dienststelle,  mit  welcher  der  Civilvorsitz
-  Bestandtheile  des  Bezirkes  der  Ersatzkommission.  des  Büreaus  des  dauernd  verbunden  ist,  bezw.  Name  und
S  Civilvorsitzenden.  Amtscharakter  des  Vorsitzenden.
Großherzogthum  Mecklenburg-Schwerin.
1.  1  Aushebungs=  (Landwehr-Kompagnie-)  Bezirk  DoberanBäühzow.  Gutsbesitzer  Rillmeister  a.  D.  Freiherr
dit  toen  Städten  Bützow,  Doberan,  Kröpelin  und  von  Meerheimb  auf  Gnemern.
eubukow.
2.  Aushebungs-  (Landwehr-Kompagnie-)  Bezirk  Greves-Grevesmühlen.Gutsbesitzer  Lueder  auf  Redewisch.
mühlen  mit  den  Städten  Gadebusch,  Grevesmühlen
und  Rehna.
3.  Aushebungs-(Landwehr-Kompagnie.)  Birtet  Güstrowm  mit  Güstrow.  Gutsbesitzer  Major  a.  D.  von  Viereck
den  Städten  Güstrow,  Krakow  und  auf  Dudinghausen.
4.Aushebungs=  (Landwehr-Kompagnie.)  Hehel  Hagenom  Wittenburg.  Graf  von  Bassewitz  auf  Perlin.
mit  n  Städten  Boizenburg,  Hagenow  und  Witten-5.
  nhunile,  (Landwehr--Kompagnie-)  Bezirk  Sudwigslal  Ludwigslust.  Bürgermeister  Jantzen  zu  Ludwigsluft.
mig4-  verv  Slädten  Dömitz,  Grabow,  Ludwigslust  und
eustadt.
6.Aushebungs-  (Landwehr--Kompagnie-)  Bezirk  Malchin  mit  Stavenhagen.Gutsbesitzer  von  Blücher  auf  Jürgenden
  Städten  Malchin,  Neukalen,  Stavenhagen  und  storf.
eterow.
7.Aushebungs-  (Landwehr-Kompagnie.)  Bezirt  Barchim,  mit  Parchim.  Gutsbesitzer  Major  a.  D.  von  Blücher
den  Städten  Goldberg,  Lübz,  Par  auf  Kuppentin.
8.Aushebungs--  (andwehrstomp#anke.)  Bazirk“  #cba,  mitSülze.  Gulsbesitzer  Andreä  auf  Dudendorf.
Len  Städten  Gnoien,  Marlow,  Ribnitz,  Sülze  und
essin.
9.  Aushebungs-  (Landwehr-Komvagnie.)  Berirt  Rostock  mit  Rostock.  Gutsbesitzer  von  Lenz—Hartig  auf
den  Städten  Rostock  und  Schwa  Groß-Kussewitz.
10.AAushebungs-  (Landwehn-Kompagnke.)  Dezirt  SchwerinSchwerin.  Gutebesitzer  Riltmeister  a.  D.  von  Uslar
mit  den  Siädten  Crivitz  und  Schwe-  zu  Schwerin
11.  Aushebungs-  (Landwehr-Kompagnie-)  Dchire  Waren  mitMollenstorf  beis  Landrath  Wajor  von  Gundlach  auf
den  Städten  Malchow,  Penzlin,  Röbel  und  Waren.  Penzlin.  Mollenstorf  bei  Penzlin.
12.  Aushebungs.  (Landwehr-Kompagnie-)  Bezirk  Wismar#iemar.  Bürgermeister  Joerges  zu  Wismar.
mit  den  Städten  Brüel,  Sternberg,  Warin  und  Wismar.
H.  Großherzogthum  Sachsen.
1.  Amtsgerichtebepirte  ölankenhaine  Groß-RKudestedt,  Jlme-eimar.  Der  Direktor  des  l  Verwaltungsnau,
  Vieselbach  und  bezirkes  zu  Wei
2.  Amtsgerichtsbezirke  Rstedte  Apiye,  Buttstedt  und  Jena.  Apolda.  Der,  brte  or  2%  %  Verwaltungsezirkes
  zu
3.Amtzgerichtsbezirke  Eisenach  und  Gerstungen.  Eisenach.  Der  Direktor  des  1.  Verwaltungsbezirkes
  zu  Eisen
4.  Lengsfeld,,  Dermbach.  Der  Direktor  des  *#  Verwaltungs-Amtsgerichtsbeurris

  Geisa,  Kaltennordheim,
Ostheim  und  Vacha.
amt3gelichtsbegurhe  Auma,  Neustadt  a.  O.  und  Weida.

Neustadt  a.  O.

bezirkes  zu  Der
r  des  6  Verwaltungsbezirkes
  zu  Neustadt  a.  O.

I.  Großherzogthum  Mecklenburg-Strelitz.

e  Menstrelig:  die  Städle  Fürstenberg,  Neustrelitz,
relitz  und  Wesenberg,  das  Kabinetsamt,  die  Doma-F#ie

  Aemter  Feldberg,  Mirow  und  Strelitz  mit  dem
Fürstenberger  Amtsbezirk  und  die  ritlterschaftlichen
Güter  Barsdors,  Blumenow,  Poltenbol,  Dannenwalde,
Gramzow,  Krumbeck,  Lichtenb  erg.  Möllenbeck,  Ouadenschönfeld,
  Stolpe,  Tornow  mit  Ningsleben,  Tornowbos.
  Wendorf,  Wiuttenhagen  und  Wrechen.

Neustrelitz.

Gerichtsralh  Jacoby  zu  RNeustrelitz.
        <pb n="391" />
        261

 

Bestandtheile  des  Bezirkes  der  Ersatzkommission.

Sitz#
des  Büreaus  des

Civilvorsitzenden.

Dienststelle,  mit  welcher  der  Civilvorsitz
dauernd  verbunden  ist,  bezw.  Name  und
Amtscharakter  des  Vorsitzenden.

 

V

10.
11.

18.

N

 

Bez

Bez

Am

3

I.
III.

irk  Neubrandenburg:  die  Städe  Friedland,  Neubrandenburg,
  Stargard  und  Woldegk,  das  Domanial-Amt
  Stargard  und  die  ritterschaftlichen  Güter  Bassow,
eserit,  Blaukenhos,  Bresewitz,  B

Cf%  Cammin,  Canzow,  Cölpin,  C

Lohuen,  Dilhrene  Eichhorst,  Friedrichöhof,  Galenbeck,
Ganzkow,  Gehren,  Genzkow,  Georginenau,  Gevezin,
Glocksin,  Godenswege,  t
Hohenmin.  Hohenstein,  Hornshagen,  Jatzke,  Ihlenfeld,
Klockow,  Kotelow,  Krappmühl,  Kreckow,  Leppin,  Liepen,
  Loussenhoo.  Lübbersdorf,  Matzdorf,  Meckl.  Wolfshagen.
  Wildenitz,  Gr.  Miltzow,  Kl.  Miltzow,  Nedde-Keuenlicche,
  Neverin,  Pleetz,  LHodewall,  Rame-Ratley,
  Riepke,  Roga,  Roggenhagen,  Rossow,
Sadelkow,  Salow,  Sandhagen,  Schönhausen,  Schwanbeck,
  Schwichtenberg,  Staven,  Trollenhagen,  Voigtsdorf
  und  Wittenborn

irk  Schönberg:  das  Hürstenthum  Ratzeburg.

 

 

 

 

K.  Großherzogthum  Oldenburg.

Stargard  i.  M.

I.  Herzogthum  Oldenburg.

t  Brake  (Oldenburg).

Butjadingen.
Cloppenburg.
Delmenhorst.
Elsfleth.
9
u

 

riesoythe.

nd  Stadt  Jever.
Oldenburg.
oldenturg

und  Stadt  Varel.
Vechta.

Westerstede.
Wildeshausen.
Fürstenthum  Lübeck.

-  Virkenfeld.

2
—

 

Brake  (Oldenurg).


   

L.  Herzogthum  Braunschweig.
Aushebungsbezirk  Braunschweig  (Stadt),  die  Stadt  Braunschweig

  und  deren  Bezirk  umfassend.

Aushebungsbezirk  Riddagshausen-Vechelde  (Braunschweig-Land),

  die  Amtsbezirke  Riddagshausen  und  Vechelde
umfassend.

fsbelungebezurrte  Thedinghausen,  den  Amtsbezirk  Thedinghausen

  umfassend

Kreis  Wolfenbüttel  mit  den  Städten  Bad  Harzburg,

 

Schöppenstedt  und  Wolfenbütiel.

Kreis  Helmstedt  mit  den  Städten  Helmstedt,  Königslutter

und  Schöningen.

Ereis  Dar  Gandersheim  mit  den  Städten  Gandersheim  und

Kreis  Golzminden  mit  den  Stlädten  Eschershausen,  Holzminden

  und  Stadtoldendorf.

Kreis  Hlantenburg  mit  den  Städten  Blankenburg  und

 

Hasselfelde.

i
l

Braunschweig.

Wolsenbüttel.

Helmstedt.
Gandersheim.
Holzminden.
Blankenburg.

 

Schönberg  i.  M.

 

Drost,  Kammerherr  Ulrich  Freiherr
von  Maltzan  zu  Burg  Slargard.

Drost,  Kammerherr  Freiherr  von

Malhbahn  zu  Schönberg  i.  M.

Der  Amtshauptmann.

o.

Der  Oberbürgermeister.

Der  Amtspauptmann.
o.

do.
vo-Negierungbosegoor

  Ahlhorn.
Regierungsassessor  Zeidler.

Der  erste  Beamte  der  Herzoglichen
Polizeidirektion  (Polizeidirektor)  zu
Braunschweig.

lor  zweite  Beamte  der  Herzoglichen
Kreisdirektion  zu  Braunschweig.

Der  erste  Beamte  der  Herzoglichen
Kreisdirektion  (Kreisdirektor)  zu

Wolfenbüttel.
do.  Helmstedt.
do.  Gandersheim.
do.  Holzminden.
do.  Blankenburg.
        <pb n="392" />
        8  Dienststelle,  mit  welcher  der  Civilvorsitz
Bestandtheile  des  Bezirkes  der  Ersatzkommission.  des  Büreaus  des,  dauernd  verbunden  ist,  bezw.  Name  und
Civilvorsitzenden.  Amtscharakter  des  Vorsitzenden.
A.  Herzogthum  Sachsen-Meiningen.
1.  Kreis  Hildburghausen.  Hildburghausen.]  Der  Herzogliche  Landrath  zunu,  di
ausen
2.  Meiningen.  Meiningen.  do.  —
3.  *  Saalfeld.  Saalseld.  do.  Saalfeld.
4.  Sonneberg.  Sonneberg.  do.  Sonneberg.
N.  Herzogthum  Sachsen-Altenburg.
I.  Stadtbezirk  Altenburg.  Altenburg.  Der  zweite  Bürgermeister  von  Alten-6.

2.Verwalktungsbezirk  Altenburg  (Land).  Altenburg.  Landralh  zu  Altenburg.
3.  -  Ronneburg  Ronneburg.  Ronneburg.
4.  Roda.  Roda.  Roda.
0.  Herzogthum  Sachsen-Coburg  und  Gotha.
1.Herzogthum  Coburg.
Aushebungsbezirk  Wburg:  Städte  Coburg,  Neustadi,  Coburg.  Landrath  zu  Coburg.
Bauach  Königsberg  sowie  Landrathsamtisbezirk
2.  #ergo  Sb  otha.
a)  Arn  Golha:  Stadt  Gotha  und  Land-  Gotha.  do.  Gotha.
rathsamtsbezirk  Gotha,
b)  Aushebungsbezirk  Strdane  Stadt  Ohrdruf  und  Ohrdruf.  do.  Ohrdruf.
Landrathsamtsbezirk  Ohrdruf,
Dc)  Aushebungsbezirk  ebrdraltn¼n  Stadt  Walters-=  Waltershausen.  do.  Waltershausen.
hausen  und  Landrathsamtsbezirk  Waltershausen.
P.  Herzogthum  Anhalt.
I.Kreis  Ballenstedt.  Ballenfledt.  Kreisdirektor  zu  Ballenstedt.
2.  .  Bernburg.  Bernburg.  Bernburg.
3.  Cöthen.  Cöthen.  8  Cöthen.
4.  Dessau.  Dessau.  do.  Dessau.
5.  Zerbst.  Zerbst.  do.  Zeröst.
:.  Fürstenthum  Schwarzburg-Sondershauft
1I  Landratheamtsbezirke  Sondershausen  und  Ebeleben.  Sondershausen.  Londrath  zu  Hondershaufen.
2.  -  Arustadt  und  Gehren.  Arnstadk.  Arnstad
k.  Fürstenthum  Schwarzburg-Rudolstadt.
1.]Landralhsamtsbe  #irk  Frankenhausen.  Frankenhausen.]  Landralh  zu  Frankenhausen.
2.  -  önigsee.  Königsee  do.  öni
n  Nudolstadt.  Nudolstadt.  do.  Rudolstadt.
        <pb n="393" />
        z  Stt#  Dienststelle,  mit  welcher  der  Civilvorsitz
5  Bestandtheile  des  Bezirkes  der  Ersatzkommission.  des  Büreaus  des  dauernd  verbunden  ist,  bezw.  Name  und
6E  Civilvorsitzenden.  Amtocharakter  des  Vorsityenden.
8.  Fürstenthum  Waldeck.
1  Kreis  der  Eder.  Wildungen.  Kreisamtmann  zu  Wildungen.
2.  des  Eisenbergs.  Corbach.  do.  Corbach.
3.  Byrmont.  Pyrmont.  do.  Pyrmont.
4.  *  der  Twiste.  Arolsen.  do.  Arolsen.
T.  Fürstenthum  Reuß  älterer  Linie.
Fürstenthum  Reuß  älterer  Linie.  6reiz.  Landrath  zu  Greiz.

.  Fürstenthum  Reuß  jüngerer  Linie.

I.  Die  Städte  Hirschberg,  Lobenstein,  Saalburg,  Schleiz  und  Schleiz.  Landrath  zu  Schleiz.
Lanna,  sowie  die  Dorsfschaften  des  oberländischen

zirkes
2.  Die  Siadt  Gera  und  die  Dorfschaften  des  unterländischen  Gera.  do.  Gera.
Bezirkes.
V.  Fürstenthum  Schaumburg-Lippe.
Fürstenthum  Schaumburg-Lippe.  Bückeburg.  Landrath  von  Hinüber  zu  Bückeburg.

W.  Fürstenthum  Lippe.)

Aushebun  Ebeuirk  Detwold  mit  den  Aushebungsorten  Schölmar.  Amtishauptmann  Heldman  zu
Detmold  und  Schötm  Schötmar.
a)  Verwaltun  zaneirn  Di  mit  den  Aemlern
Detmold,  Horn  und
b)  Verwaltunhampbezirk  B#mar  mit  den  Aemtern
Schötmar  und  Oerlinghausen,
e)  Städte  Delmold,  Horn,  Lage  und  Salzuflen,

 

  
  
 

2.nushebungsbezirk  Lemgo  mit  den  Aushebungsorten  Lemgo,  Brake  beie  Regierungsrath  Kirchhof  zu  Brake#
Blomberg  und  Schwalenberg:  Lemgo.  bei  Lemgo.
2)  Brale  mit  den  Aemtern

Varenholz  und  Sternbergb)

e)

Blomberg  mit  den  Aemtern
Schwalenberg,
arntrup  und  Flecken

 

 

 

X.  Freie  und  Hanfestadt  Lübeck.

Geblet  der  freien  und  Hansestadt  Lübeck.  Lübeck.  Der  Oberbeamte  des  Sladt-  und  Landamis
  Rath  Dr.  jur.  Friedrich  Adolf
inde.

 

*)  Anmerkung.  Für  das  Amt  Lipperode  und  das  Stist  Cappel  werden  die  Funktionen  des  Civilvorsitzenden
von  dem  Cidviloorsitzenden  des  Kal.  preuß.  Kreises  Lippstadt  wahegenomnmen.

öl
        <pb n="394" />
        —  284

 

 

 

 

 

 

 

 

 

z  Sitz  Dienststelle,  mit  welcher  der  Civilvorsttz
Bestandtheile  des  Bezirkes  der  Ersatzkommission.  des  Büreaus  des  danernd  verbunden  ist,  bezw.  Name  und
S  Cinilvorsitzenden.  Amtscharakter  des  Vorsitzenden.
.  Freie  Hansestadt  Bremen.
I.  [Ersatzkommission  Bremen.  Der  Cioilvorsitzende  der  Ersatzkom-Vom
  isston  #.  .  Bremen:  Die  Städte  Bremen,  missionen  I  und  1I  zu  Bremen.
Vegesec  und  die  Dörfer  im  bremischen  Landge

2.  Erlabloilsio  Bremen.  Derselbe.
Vom  asssian  3  Bremen:  Die  Stadt  Bremerhaven.

2.  Freie  und  Hansestadt  Hamburg.
1.  [Ersatzkommissionet  Hamburg.  Rath  Dr.  Gustav  Petersen  zu  Hamburg.
Vom  Aushebungsbezirke  Hamburg  (Stadt,  Borpadt
Vororte,  Landherrenschaft  der  Marsch-  und  Geestlande)
  die  Militärpflichtigen  mit  dem  Anfangsbuchstaben
  der  Familiennamen  4  bis  K  und  Aushebungsbezirk
  Bergedorf  umfassend.
2.Ersatzkommission  ll:  Hamburg.  Rath  Dr.  Matthias  Mugpzenbecher  zu
Vom  Aushebungsbezirke  Hamburg  (Stadt,  Vorstadt,  Hamburg.
Vororte,  Landherrenschaft  der  Marsch=  und  Geestlande)
  die  Militärpflichtigen  mit  dem  Anfangsbuchstaben
  der  Familiennamen  IL  bis  2  und  Aushebungsbezirk
  Ritzebüttel  umsassend.
Elsaß-Lothringen.
a)  Bezir  Unter-Elsaß.
I.  Stladtkreis  Straßburg,  die  Stadtgemeinde  Straßburg  um.]Straßburg.  Polizeidirektor  zu  Straßburg.
assend.
2.Landkreis  Straßburg:  Kantone  Brumath,  Hochselden,Straßburg.  Kreisdirektor  des  Landkreises  Straß-Schiltigheim
  und  Truchtersheim
3.Kreis  Erkseine  Koe  Kantone  Benfeld,  rfein,  Geispolsheim  Erstein.  do.  des  Kreises  Erstein.
und  Obere
4.  sreis  Lagenau:  Bt  Bischweiler,  Hagenau  und  Nieder.  Hagenau.  do.  do.  Hagenau.
5.  Kreis  Motsbeim:  Kanlone  Molsheim,  Rosheim,  Saales,  Molsheim.  do.  do.  Molsheim.
Schirmeck  und  Wasselnheim
6.Kreis  Schleustadl.  ##  Kantone  VanH,  Markolsheim,  Schlett.  Schlettstadt.  do.  do.  Schlettstadt.
stadt  und  Wei
7.  Kreis  Weißenburg:  Kantone  hauterburg,  Selz,  Sulz  Weißenburg.  do.  do.  Weißenunterm
  Walde,  Weißenburg  und  l  bur
8.  Kreis  Zabern:  Kamone  Buchsweiler,  -ngen,  Lübel-  BLabern.  do.  do.  Zabern.
stein,  Maursmünster,  Saarunion  und  Zabern
b)  Bezirk  Ober-Elsaß.
I.  Kreis  Colmar:  Kantone  Andolsheim,  Colmar,  Münster,  Colmar.  Kreisdirekior  des  Kreises  Colmar.
Neubreisach  und  Winzenheim.
2.  Kreis  Nappoltsweiler:  Kantone  Kaysersberg,  Markirch,  Rappoltsweiler.  do.  do.  Rappolts-Nappoltsweiler
  und  Schnierla  weiler.
33.Kreis  Gebweiler:  Kantone  Ensieheim,  Gebweiler,  Rusach  Gebweiler.  do.  do.  Gebweiler.
und  Sulz
4..  Kreis  Thann:  Kantone  St.  Amarin,  Masmünster,  Senn.Thann.  do.  do.  Thann.

 

heim  und  Thann.
        <pb n="395" />
        —  285

 

 

 

 

 

 

 

Verlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  BGedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.

z  Sitz  Dienfisielle,  mit  welcher  der  Civilvorsitz
Bestandtheile  des  Bezirkes  der  Ersatzkommission.  des  Büreaus  des  dauernd  verbunden  ist,  bezw.  Name  und
6  Civilvorsitzenden.  Amtscharakter  des  Vorsitenden.
5.RKreis.  WMlhausen:  Kantone  Habsheim,  Hatagen,  Landser  Mülhausen.  Kreisdirektor  des  Kreises  Mülhausen.
und  Mülhausen-Süd  und  Mülhausen-No
6.Kreis  Altkirch:  Kantone  Altkirch,  aenner.  Hirsingen  Altkirch.  do.  do.  Allkirch.
und  Pfirt.
c)  Bezirk  Lothringen.
1.  Stadtkreis  Metz,  die  Stadtgemeinde  Metz  umfassend  Meßtz.  Polizeidtrektor  zu  Metz.
2.  gnden  Metz:  Kantone  Gorze,  Metz,  Pange,  Bern,  und  Metz  Kreiödirektor  des  Landkreises  Metz.
3.Kreis  e  eboem-Ot:  Lantene  Diedenhofen,  Katten-Diedenhofen.  do.  des  Kreises  Diedenhofen,
  Metzerwiese  und  S##  hofen-Ost
4.Kreis  Diedenhosen-West:  Kantone  Fentsch,  Hayingen  und  Diedenhosen.  do.  do.  Dieden-Moyeuvre.
  hofen-West.
5.  Kreis  Saarburg:  Kantone  Finstingen,  Lörchingen,  Pfalz-Saarburg.  do.  do.  Saarburg.
burg,  Rixingen  und  Saarbur
6.  Kreis  Chäteau-Salins:  Fa  Albesdorf,  Chaleau-Chsteau-Salins.  do.  do.  Chateau-Salins,
  Delme,  Dieuze  u  Salins.
7.  Sen  Volchen:  Kantone  Holchen,  HGasendorl  und  Falken-Bolchen.  do.  do.  Bolchen.
.8.Kreis  Fprgean,  Kantone  Bitsch,  Rohrbach,  Saarge.  Saargemünd.  do.  do.  Saargemünd
  und  Wol  mün
9.Kreis  Forbach:  Kamuone  G.  Avold,  Forbach,  Großtänchen  Forbach.  do.  do.  Forbach.
und  Saaralben.
        <pb n="396" />
        <pb n="397" />
        —  287  —

Tentral-Slaft
Deutsche  Reich.

Herausgegeben
im

Reichsamte  des  Innern.

—

 

Zn  betfiehen  durch  alle  VPostanstalten  und  guchhaundlungen.

 

 

 

l
xxxJahrgaualBekan,F-extag,deu8August1902LXZZ
Zsssktä  1.  #ensel.  n  brnemung  at  2.6  *  9  n7  —  Ableben  eines  F
eben;  —  Ermächtigung  zur  Vornahme  von  a  ach#g#en.  tt
Olbilltundsehten;  —  Grehnvalur.  Archeklungen  Seite  28  3.  Pht  Auoweisung  von  Auslandern  aus  den

1

 

1.  Koufulat-Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  Theodor  Müntzel  zum  Vize-Konsul
  in  Tammerfors  (Finland)  zu  ernennen  geruht.

Dem  bisherigen  Kaiserlichen  Konsul  in  Santos  (Brasilien)  Feit  Christ  ist  die  erbetene  Enklassung  aus
dem  Reichsdienst  ertheilt  worden.

Der  Kaiserliche  Konsul  H.  von  Bremen  in  Ancona  ist  gestorben.

Dem  mit  der  Vertretung  des  beurlaubten  Kaiserlichen  Konsuls  in  Jerusalem  betrauten  Kanzler-Dragoman
Büge  ist  auf  Grund  des  §.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §.  85  des  Gesetzes
vom  6.  Februar  1875  für  den  Amtsbezirk  des  Konsulats  und  für  die  Dauer  der  Vertretung  die
Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen,
mit  Einschluß  der  unter  deutschem  Schutze  lebenden  Schweizer,  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen
und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

Dem  Vize-Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  T.  Linder  Blayney  in  Mannheim  ist  Namens
des  Reichs  das  Exequatur  ertheilt  worden.

Dem  Vize-Konsul  der  Vereinigten  Siaaten  von  Amerika  Richard  Wackerom  in  Breslau  ist  Namens
des  Reichs  das  Exequatur  ertheilt  worden.

Dem  K.  und  K.  österreichisch-ungarischen  Honorar-Konsul  J.  Suckau  in  Lübeck  ist  Namens  des  Reichs
das  Exequatur  ertheilt  worden.

52
        <pb n="398" />
        —  288  —

2.  Zoll=  und  d  Steuer-Wesen.

Der  Reichsbewollmächiigte  für  Zölle  und  Steuern,  Königlich  sächsfische
in  Breslau,  ist  gestorben.

3.  Polizei-Wesen.

Geheime  Finanzrath  Nathusius

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

*  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Crund  Behörde,  welche  die  betun
S
·—  1  Ausweisung
J  der  Ausgewiesenen.  der  2  ,  beschlossen  hat.  tuun
1.  2.  l  8.  9r  b.  6.
a)  Auf  Grund  des  .  39  des  Strafgesetzbuchs.

 

 

 

 

 

 

 

1.  Conrad  Wolf,  Buch=  geboren  am  b.  Oklober  1861  zu  Schaff-  Vebbstahl.  im  wieder-  Poligeibehörde  zu  Ham.  26.  Juli  d.  J.
binder,  hausen,  Schweiz,  ortsangehörig  eben.  koltent  burg,
daselbst  ahr  tsutux
I  la  n  vom
25.  Juli  1901
b)  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs.
2.]  Bernhard  Isaak  geboren  am  3.  September  1856  zu  Landstreichen  und  isrz  24.  Juli  d.  J.
Grünfeld,  Kauf-  Reichelshalt.  Rußland,  ortsangehörigs  Betteln,  dent  zu  Straßburg,
endase  6
Tage-geboren  am  11.  Mai  1867  zu  Tur-  Bekteln,  ueul  b  reis  24.  Juni  d.  J.
arbeiter.  dossin,  Komitat  Arva,  Ungarn,  un-  hauptmann
garischer  Staatsangehöriger,  Baugzen,
4.  Johann  Johann-  Kr-  am  1.  Jannar  18566  zu  Stock-Landstreichen,  Betteln  Königlich  bayerisches  Be=  17.  Juli  d.  J.
sohn,  Steinhauer,  holm,  schwedischer  Staatsangehsriger,  und  iderstan  4½  zirksamt  Roding,  '
gegendIrStaa
?  gewalt,
5.  Julius  Küpper,  geboren  am  7.  November  1866  zu  Betteln,  Königlich  preußischer  28.  Junt  d.  J.
Friseur,  Verviers,  Belgien,  belgischer  Staats-  Kurgerunge-Fräfident
angehöriger,
6.  Samuel  Lüscher,  geboren  am  22.  November  1865  zu  desgleichen,  nigliche  ahiuhen  (21.  Juli  d.  J.
Arbeiter,  uhen,  Kanton  Nargau,  Schweiz,  Rgierunge-  Präside
schweizerischer  Staatsangehöriger,  zu  Arnsber
7.  Sohamn  Franz  Maria'  geboren  am  1.  Dezember  1854  zu  Pont-Landstreichen  und  aierlicher  Duurue-rk  22.  Juli  d.  J.
Obel,  Tagner,  Melvez,  Departement  Cötes  du  Nord.)  Betteln,  sident  zu  Straßburg,
·  Frantreic,  ortsangehörig  ebendat,

#.  Benzel  Sanda,  nt  am  17.  Dezember  1875  zu  Landstreichen,  Betteln  Königlich  sächsische  Kreis=  6.  Juni  d.  J.
Bäckergeselle,  Brewnow,  Bezirk  Smichow,  Böhmen,  und  Diebilahl,  hauptmannschaft
österreichischer  Staatsangehöriger.  .
9.  Johann  Styblit,  bein  am  24.  Juni  1849  zu  Libesitz  Belteln,  Koõ  unglich  saä  cche  Kreis-  4.  Juli  d.  J.
Tagearbeiter,  Bezirk  Jicin,  Böhmen,  österreichischer  hauptmann  chaft
Staalsangehöriger,  Bautzen
10.  Franz  Sulc,  Reit=  geboren  am  3.  Okiober  1875  (18.  Januar  desgleichen,  Königlich  brenbiseher.  25.  Juli  d.  J.
knecht,  oder  Dezember  1876)  zu  Czaslau,  Regierungs-  #räside
Böhmen,  österreichischer  Staatsange-  zu  Osnabrück,
höriger,
11.  Marie  Wachauer,  geboren  am  4.  Oktober  1883  zu  Buch-Arbeitsschen  und  ge-Königlich  bayerische  2.  Juli  d.  J.
ledige  Kellnerin,  kirchen,  Bezirk  Wels,  Oberösterreich,  uerehig=  Un=  Polizeidirektion
zuch  ünchen,

 

 

 

.  .oktsangehougebendaiclbfi

 

Verlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Verlin.
        <pb n="399" />
        —  289  —

Tentral-Slatt
D  entsche  Reich.

Herausgegeben
im

Reichsamte  des  Innern.

—

 

Dn  betiehbhen  durch  alle  Postanstalton  und  huchhandlungon.

XXX.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  15.  August  1902.  6  V34.

 

 

 

Inhalt:  1.  Konfulat-Wesen:  Ernennungen;  —  Ermächwischen

  **i  Deutschen  Reiche  und  dem  (Freistaate
gung  zur  Vornahme  von  Civilstundsakten  Seite  289

Guatemaaaleee

de  risen  Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende  5.  Marine  *  Schisfahrt:  Erscheinen  des  Handbuchs  7
.«·«·«««--·«·««  die  deutsche  Handelsmarine;  —  Erscheinen  des  2.  Ra
3.  Allgemeine  Verwaltungs  ·  Sachen:  Verbot  der  Berbreitnn  trags  F  c  Landele  Liste  der  Echie  der  deutschen
5  unt  St.  *r  erscheinenden  periodischen  Druck  Kriegs-  und  Handelsmarin
hrift  „Kraj...  ...  ..  292
4.  Handels-  r  Gewerbe-Wesen:  Kündigung  des  Freund-  6.  PBolizel-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  3
schafts-,  Handels-,  Schiffahrts=  und  Konsularvertrags  Reichsgebiete

 

1.  Konfulat-Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  A.  H.  Berg  zum  Vize-Konsul
in  Honda  (Columbien)  zu  ernennen  geruht.

Seine  „Mgjestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  Emil  Karl  Vietor  zum
Konsul  in  Richmond  (Virginia)  und  den  bisherigen  Vize-Konsul  in  Norfolk,  William  Lamb,  zum  Konsul
daselbst  zu  ernennen  geruht.

Dem  Kaiserlichen  Konsul  Pries  in  Malaga  ist  auf  Grund  des  §.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870
für  den  Amtsbezirk  des  Konsulats  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen
von  Reichsangehorigen  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  von  solchen  zu
beurkunden
        <pb n="400" />
        Passiva.

290  —

2.  Bank.

Status  der  deutschen  Noten

nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochenüber

(Die  Beträge  lauten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zu  Spalte  5:  Davon  in  Abschnilten  zu

 

 

 

 

100  .4

.  1000

 

 

Bemerkungen.

1  044  498  000  .&amp;amp;∆,
17  816  000  4  (bei  der  Bank  Nr.  8),

316  802  coo  4  (0

 

 

1  1  —  —  Eoent.
9  U!  oi  blodlich-  ölnolch.
*Bezeichnung  Neserooten.  Gegen  Cegen  elch  degen  telten  Summe!  Gegen  teuen
der  30.  Juni  30.  Junl  fauige  o.  Junismit  der  30.  Juni  wehus  .,
7  Vanken.  Vonde.  Umlauf.  19009.  Voten.  ————2  #an.  vossoa#  1902ooöve
E  un  dütchen
D  ·  Mist-s
——··  2.  4..  5.  6.  I  9.«1o.  u.  —  1
1  I
I.Relch.bclll......  (4639l23!890.-177771173721  503  479  6262)  182|L950  817/  2021L3  —
2.  VLoyerische  Nolenbank  2801  63805.—  9601  34311  8101  (—  844  *  +  62  561
3.Sächsische  Bonk  zu  Dresden  6060  41  489.  —  12148  78367—  11  70529  331  k  102M  34529  A1  1817  142  30%  —  9  188s  1403
1
4Mürttemberglsche  Notenbank  1002%  —  (#669950|—  6093  .  3929  39001  K  2358  921
Badische  Bank  193//160  K  12  23  J.  530—  19  N  %
1.
cäSraunschweigische  Lank  ½  1170  101/6  312a  —  136  343  —  50  -  R  24
I  —  I
»  l  '  i
Zusammen  57  40512  -  60029]  87  996  4  1715  588/2  277  81.—249078  4594
        <pb n="401" />
        Wesen.

banken  Ende  Juli  1902

sichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  Juni  1902.
auf  Tausend-Mark.)

291

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Activa.
I  l
*
z
EIIIMIEILIIIIIIE  Genen  Segen  esen  Sonslige  Seatn  Summe  segen  18
30.  Junl  tafsen-  30.  Juni  anderer/  W.  Junt  Bechsel.  30.  Juni  tombard.  80.  Juni  Offekten.)  30.  Junü.  tiis  30.  Jun  der  30.  Juni  s
—
Honb.,  10.  #bene.1.  sseen.  0.  103.  102  1  ie  Üf·dmo.  1802.
·□—
18.  19.  20.]  21.  2.  P#.  24  0.  .  1.28—  20.  20.  J22.  B.
I  i
.
1021  011214  30  07  27627  +  07  9417  —  91192731  —  14451  61  010  —  55  485  i  —  42  035  80  000  —  8815  r1  —240  213  1.
1Z  1  "  !  TZ
Sl  141  696  60  —  98  *“  +  1775  42960  —  2322  33½7  —  29  55%  —  1  *n  +  144  85  53  4  621  2
20  563+  29817  5  .  128  1  —  3296  12256  3214  29630  —  2298  13  "4  +  127  241115  —  150  v00  —  9  1833
loos  ½  &amp;amp;  J  m  iI  52  ½%  us  9381  1  —  4  u  145/4  208%  „
"(
5898  43  33  4  6  28614  115  15  539.  14105  140154  458  454  —  65  3610,  —  715  39  867  f  6245
(  1I.
«  I
55#  1  44  4  (6o  +  40%  5%0%  5305  —W.  ½%  —  166  ne  +  56620  631.
l  :  l
.  s
1W242  1-f-  313234  28  322  k  819  **“,  —  114441  106  —  160  175  117  493  —  583903  31721#  —  4  10  NMT  13  1786  2  0
        <pb n="402" />
        —  282  —

3.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Nachdem  durch  rechtskräftige  Urtheile  des  Königlichen  Landgerichts  zu  Posen  vom  19.  Juni  und
5.  Juli  d.  J.  gegen  die  in  St.  Petersburg  erscheinende  periodische  Druckschrift  „Kraj“  binnen  Jahresfrist
zweimal  Verurtheilungen  auf  Grund  der  §§.  41  und  42  des  Strafgesetzbuchs  erfolgt  sind,  wird  in
Anwendung  des  §.  14  des  Gesetzes  über  die  Presse  vom  7.  Mai  1874  (Reichs-Gesetzbl.  S.  65)  die  fernere
Verbreitung  dieser  Zeitschrift  auf  die  Dauer  von  zwei  Jahren  hierdurch  verboten.
Berlin,  den  7.  August  1902.
Der  Reichskanzler.
In  Vertrelung:  Graf  v.  Posadowsky.

4.  Handels=  und  Gewerbe-Wesen.

Der  Freundschafts-,  Handels-,  Schiffahrts=  und  Konsularvertrag  zwischen  dem  Deutschen  Reiche  und
dem  Freistaate  Guatemala  vom  20.  September  1887  (Reichs-Gesetzbl  1888  S.  238)  ist  durch  die  Regierung
von  Guatemala,  unter  Abänderung  der  früheren  Kündigungserklärung  (Central-Blatt  für  das  Deutsche
Reich  1902  Nr.  3,  S.  8),  von  Neuem  zum  22.  Juni  1904  gekündigt  worden.

5.  Marine  und  Schiffahrt.

Die  vom  Reichsamte  des  Innern  vervollständigte  Ausgabe  des  Werkes  „Handbuch  für  die  deutsche
Handelsmarine  auf  das  Jahr  1902“  ist  im  Verlage  der  BuMchhandlung  Georg  Reimer  in  Berlin
soeben  erschienen  und  im  Buchhandel  zum  Preise  von  8,00  -N.  für  das  Egemplar  zu  beziehen.

Das  Buch  wird  den  Reichs=  und  Staatsbehörden  bei  direkter  Bestellung,  sowie  den  Wiederverkäufern
  zum  Preise  von  6,00  M.  sür  das  Exemplar  von  der  Verlagsbuchhandlung  geliefert.

Der  zweite  Nachtrag  zur  Amtlichen  Liste  der  Schiffe  der  deutschen  Kriegs=  und  Handelsmarine  mit
ihren  Unterscheidungssignalen  für  1902  ist  erschienen.

6.  Polizei-Wesen.
Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

6“  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  —  Behörde,  welche  die  dn
1  l  Ausweisung
S  der  B  .  Ausweisungs-7
  der  Ausgewiesenen.  enafung  beschlossen  hat.  zosul
1.  2.  l  8.  4.  b.  6.
a)  Auf  Grund  des  8.  39  des  Strafgesetzbuchs.

1.  Joseph  Baier,  geboren  am  1Juni  1873  zu  Barz-  vorsätzliche  Brand-Königlich  preußischer  27.  Juni  d.  J.

Arbeiter,  dorf,  Bezirk  Böhmisch-Leipa,  Böhmen,  stisftung  (2  Jahre#  lerungs-  Präsdent

ortsangehörig  ebendaselbst,  Zuchthaus,  laut  Er.  zu  Oppeln,  "„

 

kenntniß  vomb.  duli

l  11900),
        <pb n="403" />
        293

 

Alter  und  Heimath
Grund

 

der  Ausgewiesenen

der  Bestrafung.

8.  4.

Behörde,  welche  die!  daum
Ausweisung  .
Ausweisungsbeschlossen
  hat.  b  esezesfel
b.  6.

 

 

 

Name  und  Stand

—

7  l

Z

t.  2.  I

2.·Jol)aimNikolauo
Clausmann,

Maschinist,

3.  Anna  Makowski,
Arbeiterin.

—
b)

4.  Gustav  Hanel,
Garnspinner,

5.  Idzi  Golec  (Goloi),
Arbbeiter,

6.  Adolph  Kartak,
Kaufmann,

7.  Johann  #lima,
r
osser  und  Heizer.
Josef  e  atzel
Fleischergeselle,

rilr*



Thomas  Mach,
Tagelöhner,

Johann  Polster,
Tagelöhner,

.  Felig  Proske,
Bäckergeselle,

—  —

Casimir  Trojnacki
(Grojnacki),  Arbeiter,

 

geboren  am  13.  Mai  1849,  aus  Woer=  schwerer  Diebstahl  im

den,  Niederlande,  niederländischer,  Rückfalle,  Widerstand

Staatsangehöriger,  gegen  die  Staatsgewalt
  und  gewerbsmäßige
  Hehlerei

ahre  6  Monale
#uchthaus,  laut  Erkenniniß
  vom  4.  Juli
1894,  wovon  1  Jahr
4  Monate  als  in  den
Niederlanden  für
verbüßt  erklärt),
geboren  im  November  1851  zu  Mier=  einsacher  Diebstahl  im
3zeezyn,  Rußland,  russische  Staats=  wiederholten  Rückangehörige,
  jfalle,  Widerstand
gegen  die  Staats.
gewalt  und  Beleidigung
  (1  Jahr  1  Monal
  uchthaus,  laut

 

Erkennini  vom
10.  Juli  1901),

[Königlich  preußischer
Regierungs-Präsident
zu  Düsseldorf,

Kriglich  preußischer
Regierunge  Präside
zu  Bromberg,

Auf  Grund  der  §F.  181a  und  362  des  Strafgesetzbuchs.
(geboren  am  19.  Juni  1866  zu  Rosen-gefährliche  Körper  Königlich  lächlilche  Kreisthal
  II,  Bezirk  Neichenberg,  Böhmen  verletzung  und  hauptmannschaft
ortsangehöri  u  Arnsdorf,  Bezirk  hälterei  (1  Jöhr  autzen,
Jägerndorf,  Tlerrelchlsch  Schlesien,  Monafe  Oesängniß.
laut  Erkenntniß  vom

geboren  am  1.  Seplember  1864  zu  Landstreichen,
Pilica,  Bezirk  Wielun,  Rußland,  ortsaicüür
  ebendasel  vo,

geboren  am  7.  Februar  1871  zu  Purluowih,t
  beranbelern  zu  Wessely,
Bezirk  Wittingan,  Böhmen

geboren  im  Mai  1861  (oder  1865)  zu
Zakrzow,  Bezirk  Wieliczka,  Galizien,
ortsangehörig  z  Mäbrisch  Ostran,
eboren  am  3.  871  zu  Krautenwahsi
  -m  3uwalden,  Oeer#

Landstreichen  und
Betteln,

Betteln,

desgleichen.

Vu

daselost,

deboren  am  21.  Juli  1847  zu  Oujezd,  desgleichen,
Bezirk  Piee  Böhmen,  ortsangehörig
ebendaselbst,

geboren  am  6.  Jannar  1851  zu  Meigelshof,
  Bezirk  Taus,  Böhmen,  östericchischer
  Staatsangehöriger.

geboren  am  2.  März  1871  zu  tnz  desgleichen,

 

desgleichen,

 

angehörig  ebendaselbst,
geboren  am  24.  März  1861  Koolrons  desgleichen,
Tuszowskie,  Bezirk  Kolbuszowa,  Galizien,
  ortsangehörig  ebenzafelbs

 

18.  Dezember  1900),

Königlich  preußischer
Reerunge  Präsident
u

niei  bayerisches  Bezirksamt
  Grafenau,

Königl
o37  r

Srspt  kouuch
Regierungs-Präfldent
zu  Breslau,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Passan,

Stadtmagistrat  Rosen-5.

  Juni  d  J

I
a1.  Juli  d.  J

28.  Mai  d.  J.

2.  August  d.  J.
25.  Juli  d.  J
25.

Mai  d.  J.

26.  Juli  d.  J.

24.  Juli  d.  J.

27.  März  d.  J.

 

beim,  Bayern,

Königlich  preußlscher
necrun#  Präsident
zit

tenige  preußischer
HPolizei-Präsident
Berlin,

 

18.  März  d.  J.

1.  Juli  d.  J
zu

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenseld  in  Berlin.
        <pb n="404" />
        <pb n="405" />
        —  295  —

Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben
im

Reichsamte  des  Innern.

 

Du  bettehen  durch  alle  Postanstalton  und  Huchhandlungen.
XXX.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  22.  August  1902.  v  V35.

"

 

3.  Finanz-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahmen  des  Reichs

Inhal:  1.  KonsulatWesen:  Ernennung;  —  Exequatur-Ertheillinnng

  Seite  295  für  die  Zeit  vom  1.  April  1902  bis  Ende  Juli  1902  296
2.  Marine  und  Schiffahrt:  Erscheinen  des  Nautischen  Jahr-  4.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
buchs  für  das  Jahr  100  295  Reichsgebieee  297

 

1.  Konsulat=  Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  Werner  Rolfes  zum  Konsul
in  Port  Elizabelh  zu  ernennen  geruht.

Dem  französischen  General-Konsul  Alexis  Jules  Lefaivre  in  Hamburg  ist  Namens  des  Reichs  das
Exequatur  ertheilt  worden.

2.  Marine  und  Schiffahrt.

Die  vom  Reichsamte  des  Innern  veranstaltete  Ausgabe  des  Werkes  „Nautisches  Jahrbuch  oder
Ephemeriden  und  Tafeln  für  das  Jahr  1905  zur  Bestimmung  der  Zeit,  Länge  und  Breite  zur  See
nach  astronomischen  Beobachtungen“  ist  im  Verlage  der  Buchhandlung  „Carl  Heymanns  Verlag“  in
Berlin  soeben  erschienen.

Das  Buch  wird  den  Reichs=  und  Staatsbehörden  bei  direkter  Bestellung  sowie  den  Wiederverkäufern
  zum  Preise  von  1,25  JAx.  für  das  Exemplar  geliesert.  Im  Buchhandel  ist  dasselbe  zum  Preise
von  1,60  J  für  das  Exemplar  zu  beziehen.

54
        <pb n="406" />
        296

3.  Fin  anz-Wesen.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  Einschlieblich  der  gestundeten  Beträge)
an  Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  sowie  anderer  Einnahmen  im  Deutschen

 

Reiche  für  die  Zeit  vom  1.  April  1902  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Juli  1902.

 

 

 

 

   

 

 

   

 

 

 

Die  Soll  Einnahme  "

Bezeichnung  1r  vom  Begsune  Ausfuhr-  S  z.  "  Fn  n  n.

der  echerhsten,  Vergütungen  Hleiben  r
Einna  h  men.  Monais  Juli  1002  rc.  („esahe  4)  Wenkger
4  *—  —  -  .
1.  2.  8.  4.  5  #  6.
......  172982018  733  691  167198327188588109—1889782
·....  3  608  510  24  96  8  588  571  3  594  446  —  10  875
und  Zuschlag  48  064  068.  22  196  265  25  928  078  81  058  200  —  5  130  157
......  14  380  812  091  14  976  221  13  976  444  +  8398777
.........  8147725  1###  899  8  4756  826  2  003  21t8+  1472608
von  Branntwein  und  Zu-..........

  42  680  910  156  528  42874  382  40  878  7200|  1  500  662
1  629  456  1  179  —  1  3800  —  2  482
322017  —  3722  l1  —  +  32017
1  524  480  –  1  521480  —  +  1524  480
.....  11  408  699  22924  11385  775  12  011  387v5—  628  600
von  Bier  .  1  175  468  —  ll75468  l245045—  70  177
Summe  304  146  456  82  762  148  271  394  318  273  852  879  —  1958  565
..  11  180  760  —  11  180  760  5  018  56  +  6  162  187
Anschaffungsgeschäfte  4449  067  14  348  4484  724  4788  618  —  353  889
2  402  285  —  #  2  402  285  2  1276506+  274579
8  829  595  —  ·  8829595  8  200  499  129  096
259  896  —  259  896  252  866  —  7010
—  —  "  487  426  888  871—  58  552
—  —  4099  934  4449  061  —  409  127
—  —  146  109  498  137  160  8886  +  7948  627
—  —  29  214  000  29  264  600°")  —  50  600

 

5  die  )  Die  endgüluge  uh

ellte  sich  im  Vorjahr  um  226  947  .K  ntedriger.

eichskasse  gelangte  IA#-Einnahme  abzüglich  der

Anmerkung.
walungskosten“  bärägt  bei  *m  tar  heichefasfe  4  Einnahmen:

usfuhrvergütungen  2c.

und  der  Ber- 



 

 

 

 

 

 

 
 
   

 

 

 

.  Ist.  Einnahme  vom  Beginne  des  Rechnungsjahrs
Bezeichnung  Ist·  Einnahme  im  Monat  Juli  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Jull
der  Mithin  1902  l  «Mstlpmls»
Einnahmen.  110  T  1901  "  +  weler  i80-  1901  —*-1p
  Ü  4  4  %  %
1.  2.  3.  .  4.  d.  6.  "„  7.
......  48  002  264  50  911  502  —  2909  248150  898  504  152  383  756  —  1990252
.....  959  688  870  783  +  88  905  8  434  822  8  527  782  1—  3  460
und  Zuschlag  6  352216  7512  788  —  1  160  572  26  089  192  30  877727  —  5  768  535
......  859097bl33651054280870  15033495  14  938  707  +  99  788
...·.  264771«—8458Ss-i-810159so711184258669ktssso49
von  Branntwein
und  ......  10  739  280  11  6820  774  —  581  494  39  07203  39219  900  +  287.303
Brennsteuer  .  14S2—4455594-4470«  1174  —  1809  —  2482
Schaumweinsteuer  42  816.  —  +  42816  12  816  —  +  42  816
Nachsteuer  1461  147  —  —  1461  147  1461  147  —  +  1  16  147
Urallseuen-  und  ülütbergangsabgale  "„

von  Bie  2942  994  315866  215  578  10  674  627  1  11  268  323  —  598  696
Summ—  74  362  622  1  76  348  571  —  1985  919  8  51  7%  197  256  468  555  «—  1754  368
Spielkartenstempel  .  1194801  111249  8211  686  531  430  H-  41  206
        <pb n="407" />
        —  287  —

4.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Auslaͤndern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

*  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  welch  Datum
der  “  aasnbeigeder
  Ausgewiesenen.  «  «  beschlossen  hat.  beschlusss.
u.  2.  l  8.  4.  .  6.
a)  Auf  Grund  des  8.  309  des  Strafgesetzbuchs.
1.  Amand  Hofereiter,  geboren  am  18.  November  1850  zu  Diebstahl  im  wieder-Königlich  brouhischer“  2.  August  d.  J.
Arbeiter,  Großstiebnitz,  Bezirk  Sensten  .  *s  Rückfall  und  Neglerungs  =  Präsiden
Böhmen,  ortsangehörig  nmn  etrug  (2  Jahre  zu  nrals
Zuchthaus,  laut  Er-1
  8  5  b.  Sep-2.
  l  Josef  Kunsky,  geboren  am  25.  Januar  1869  zu  Lchiucner.  Diebstahl  Kerselbe,  desgleichen.
Elsergenl.  Schüttenhofen,  Böhmen,  ortsange-  #  Jahr  Zuchthaus,
hörig  ebendaselbst,  laut  Erkenntniß  vom
29.  August  1901),
3.  Johann  VeelcBohlgeboren  e  r  April  1851  zu  Wölms-Hehlerei  und  Dieb-Königlich  lächssche  nre.  14.  Juli  d.  J.
Blätterarbeiter,  dorf,  Bezirk  Schluckenau,  Böhmen,ahl(lo  Monate  Ge  hauptmannschaft
dol,  zn  ebendaselbst,  sängniß,  laut  Er.H]Bau#zen,
kenntniß  vom  19.  Koember
  1801),
4.  b#  7.  August  d.  J.

i

*

Franz

 

v
Viltor  Wor.  ohne  geboren  am.  3.  Te  1872  zu  Di-  Zuhälterei  (1  Jahr  heisersicher  Bezirks-Pre-Sta
  vignano,  var#,  Italien,  Gefängniß.  laut  Er#sident  Metz.

 

 

 

—  ebendasclort.  enmmih  vomly9  Juli
.  z)

b)AufGrunddes§.ZS2be-Strafgeseibuchs.
26.

    
   
 
   
     
  
  
 
  
  
  

mann,

Ignatz  Gronzki
ar  dit
beiter,

sident  zu  Straßburg,

Königl  i
h  il
zu  Breslau,

Königlich  bayerisches  Beru
  zirksamt  Laufen,
un

 

1873  zu  Ober-Betteln,  Kaiserlicher  Bezirks-Prä-Schweiz,


9.  August  d.  J.

2.  August  d.  J.

23.  Juli  d.  J.

S.Josef  Löniglich  bayerisches  Be.  30.  Juli  d.  J.
berger,  zirksamt  m*  aden,
9.  Fridolin  Betteln,  nic  preußischer  6.  August  d.  J.
Arbeiter,  und  Reglerungs-Präßtdent
einer  zu  Liegnit,
10.  Vincenz  1864  zu  rtns  preußischer  10.  Juli  d.  J.
Arbeiter,.  Böhmen,  ·  Pol  zei-Ptåftdeutu

LFtedetikeSänq

 
   
  
     

 

l
Un-  ——1—  badlscher
andeskommissär  zu
Freiburg,

1880
borene  Reinle,
frau,

 

 

in
Schweiz,

10.  Auguftd.  J.
        <pb n="408" />
        —  298  —

 

 

 

 

handlanger,  Soligo,  Provinz  Treviso,  Italien,
ortsangehõrig  ebendaselbst,

 

 

 

zu  Hannover,

7
“  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Vehoͤrde,  welche  die  #
—
"  der  Be  n  Ausweisung  (Ausweisungs-3
  der  Ausgewiesenen  frbenchlasen  kan  ——
"  I
1.  2.  I  8.  4.  «  6.
12.Martin  Schaber,  geboren  am  26.  Mal  1842  zu  Dbsteig.  Betteln,  —  baperisches  Be-0.  Juli  d.  J.
Dienstknecht,  Bezirk  Imst,  Tirol,  österreichischer  zirksamt  Tölz,
Staatsangehöriger,
18.  Karl  Veronelli,  geboren  am  29.  September  1868  zu  Londsteeichen  und  Kaiserli  cher  Bezirks-Prä=  7.  August  d.  J.
Erdarbeiter,  Arcellasco,  Bezirk  Como,  Italien,Betteln,  sident  zu  Metz,  3
italienischer  Staatsangehöriger,
14.  Kuigigane:  Mamer=  geboren  am  4.  Mai  1876  zu  Farra  di  Betteln,  Königlich  bruahischer“  11.  Juli  d.  J.
.  NRegierungs-Präsiden
        <pb n="409" />
        —  299  —

Tentral-Balt
Deutsche  Reich.

Reichsamte  des  Innern.

—

 

Du  bottehen  durch  alle  VPostanstalten  und  Huchhaudlungen.

 

           

 

Verlin,  Freitag,  den  29.  August  1900.  W36.
—..—  #  :  —  ##mäch.  (treseend  die  .
tigungen  zur  P  von  willche.  Alsrmck-  hhesiend  2  igelbrede  di  Psanze  neinfuhr  geösneten  4%
Entlasung;  —  Ableben;  —  Erequatur-  Ertheilung  3.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem

2.  Haudels-  und  Gewerbe-Wesen:  Bekanntmachung,  be-  Reichsgebiete

 

1.  Konufulat=  Wesen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Vorsteher  der  Flußschiffahrt=  und
Eisenbahn-Gesellschaft  in  Livingston  und  Panzés,  Wilhelm  Sachs,  zum  Vize-Konsul  in  Livingston
(Guatemala)  zu  ernennen  geruht.

Dem  bei  dem  Kaiserlichen  Konsulat  in  Rio  de  Janeiro  beschäftigten  Vize-Konsul  Grafen  von  Spee  ist
auf  Grund  des  §.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  für  den  Amtsbezirk  des  Konsulats  die  Ermächtigung
ertheill  worden,  in  Vertretung  des  Konsuls  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen
vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

Dem  mit  der  Vertretung  des  beurlaubten  Kaiserlichen  Konsuls  in  Beirut  betrauten  Dragomanats-Eleven
Hoffmann  ist  auf  Grund  des  §.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §.  85  des
Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  für  den  Amtsbezirk  des  Konsulats  und  für  die  Dauer  der  Vertretung
die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen,
  mit  Einschluß  der  unter  deutschem  Schutze  lebenden  Schweizer,  vorzunehmen  und  die  Geburten,
Heirathen  und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

 

Dem  mit  der  Vertretung  des  beurlaubten  Kaiserlichen  Konsuls  in  Nagasaki  betrauten  Dolmetscher-Eleven
Müller  ist  auf  Grund  des  F.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  für  den  Amtsbezirk  des  Konsulats  und
für  die  Dauer  der  Vertretung  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von
Reichsangehörigen  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.
        <pb n="410" />
        —  300  —

Dem  bisherigen  Vize-Konsul  des  Reichs  in  Punta  Arenas,  Diermissen,  ist  die  erbetene  Entlassung
aus  dem  Keichsdienft  ertheilt  worden.

Der  Kaiserliche  Konsul  Schaeffer  in  Guatemala  ist  gestorben.

Der  Kaiserliche  Bize-Konsul  Percy  George  Blandy  in  Las  Palmas  ist  geslorben.

Dem  Königlich  belgischen  Konsul  Eduard  Moritz  Eichborn  in  Breslau  ist  das  Exequatur  Namens
des  Reichs  ertheilt  worden.

2.  Handels=  und  Gewerbe-Wesen.

Bekanntmuchung,
betreffend  die  für  die  Pflanzeneinfuhr  geöffneten  ausländischen  Zollstellen,  vom  26.  August  1902.

Das  unter  dem  27.  April  1898  (Central-Blatt  S.  240)  veröffentlichte  Gesammtverzeichniß  derjenigen
  ausländischen  Zollstellen,  über  welche  die  Einfuhr  der  zur  Kategorie  der  Rebe  nicht  gehörigen
Pflänzlinge,  Sträucher  und  sonstigen  Vegetabilien  aus  dem  Reichsgebiete  nach  den  bei  der  internationalen
Reblauskonvention  betheiligten  Staaten  erfolgen  darf,  wird  unter  6  (Oesterreich-Ungarn  a  für  die  im
Neichsrathe  vertretenen  Königreiche  und  Länder)  dahin  geändert,  daß  für  die  mit  der  Post  eingehenden
Sendungen  das  K.  K.  Hauptzollamt  in  Pilsen  hinzutritt.

Berlin,  den  26.  August  1902.
Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Hopf.

3.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

r  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  G#rund  Behörde,  welche  die  Datum

;  *  Ausweisung  de

—  der  Bestrafung.  Ausweisungs=3
  ber  Ausgewielenen.  irabina.  beschiofen  hu.  de
1.  2.  l  s.  4.  b.  6.

 

a)  Auf  Grund  des  8.  39  des  Strafgesetzbuchs.
1  Frederik  Element.  geboren  am  14.  Juni  1872  zu  Sen-Diebstahl!  4  Jahre,  Proßherfoglich  —#s1  Jull  d.  J.
Schneide  loitre,  Departement  Vienne,  Frank  -  ucht-  miffaͤr
«  ,  reich,  französischer  Staatsangehöriger,  1052.  raie  Eckennt--  gane  tom
iß  gem  81.  Januar

L  l
        <pb n="411" />
        301

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Allter  und  Heimath  grund  BVehörde,  welche  die  de
2-  1  der  Bestafun  Ausweisung
S  g.  Ausweisungs-7
  der  Ausgewiesenen  beschlofsen  hat.  beschlufses.
1.  2.  I  n.  4.  «  b.  6.
b)  Auf  Grund  des  5.  362  des  Strafgesetzbuchs.
2.]  Marie  Erben,  [geboren  am  13.  Juli  1854  zu  Ober-Landstreichen  und.  #Köriglich  Preußscher“  10.  August  d.  J.
Arbeiterin,  Langenau,  Bezirk  Hohenelbe,  Böhmen,  Betteln,  nr  Verunge  Präfiden
österreichische  Staatsangehörige,  eslau,
3.Emil  Herbuté,  geboren  am  20.  Mai  1864  zu  Badevel,  Betteln,  ocherisches  Be-|12.  August  d.  J.
Uhrmacher,  Canton  Audincourt,  Departement  zirksamt  Aichach,

S

—

.  Fekdtnand  Friednchlgeboren  amb  Janli  1854  zu  Ghaen.

.Philipp  Nassim-.Marie

  Neumeister,  geboͤren  am  20.  Januar

.ZJens  Nielsen,
Tischl

.  Dtto  Richter,
Former,

9.  Elsa  Emilie  Zapf,  acheen  am  1.  November  1888  zu  Roßbach,
  Böhmen,  österreichische  Staats=  zucht,

 

Doubs,  Frankreich,  französischer

Staatsangehöriger,

Kiesling,  Färberl  furt,  Kärnten,  ortsangehörig  zu  Au

 

fig,

Böhmen,  6

geboren  am  1.  Mai  1865  zu  Paternion,

  Bezirk  Villach,  Kärnien,  ortsangehörig
  ebendaselbst,

18814  zu

ledige  Dienstmagd,  Kaaden,  Bezirk  Nährisch  Trübau,
ortsangehörig  ebendaselbst,
geboren  am  24.  Mai  1865  zu  Osterischler,
  Bar  Dänemark,  ortsangehörig
u  Hjarup,  bbewvalells.

und  Arbeiter,

beni,  Arbeiter,

Landstreichen  und
Betteln,

desgleichen,

Landstreichen,

Betteln,

VOAALAMMAB

347  lich  preußischer
es  Präsident

Bezirks-Präsident
  zu  Metz,

Soer  lich  preußischer
egserung  Präßident

*i  zu  Hamurg,


 

charr  am  22.  März  ä
dorf,  Lesterreichisch.  186  orts-Unterkommens,



 

angehörig  ebendaselbst,

Fabrikarbeiterin,
angehörige,

gewerbsmäßige  Unhnch

  -  Prof-Fässer

Berlin
Königli  Kreiserttut
  "

zu

8.  August  d.  J.
16.  August  d.  J.
8.  April  d.  J.
ls.  Augustd.  J.
2.  Juli  d.  J.

16.  Juli  d.  J.

 

 

Zwickau,

Die  im  Central-Blatt  für  das  Jahr  1885  Seite  64  Ziffer  42  veröffentlichte  Ausweisung  des  Erdarbeiters  Anton
Varisco  ist  zurückgenommen  worden

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Berlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="412" />
        <pb n="413" />
        —  303  —

Central  Glatt
D  eutsche  Reich.

Herausgegeben
im

Reichsamte  des  Innern.

 

Zu  Pettehen  durch  alle  Vostanstalten  und  SMuchhandlungen.

XXXX.  Jahrgang.  #  Berlin,  Freitag,  den  5.  September  1902.  "%  37.

 

 

 

Zoll--  und  Steuer-Wesen:  Veränderungen  in  dem  Stande

Inhalt:  1.  Konsulat-Wesen:  Ernächigung  ur-  Vor-  oder  den  Befugnissen  der  Zoll-  und  Steuerstellen.  308
nahme  von  Civilstands-Alten  .  e  303  3.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
Reichsgebiee  305

 

1.  Konsulat  Wesen.

Dem  Kaiserlichen  General-Konsul  Marheinecke  in  Galatz  ist  auf  Grund  des  8.  1  des  Gesetzes  vom
4.  Mai  1870  für  den  Amtsbezirk  des  dortigen  Kaiserlichen  Konsulats  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,
bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und
Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

Veränderungen  in  dem  Stande  oder  den  Befugnissen  der  Zoll=  und  Steuerstellen.

Im  Königreiche  Preußen.

Im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  zu  Crefeld  sind  die  Abfertigungsstellen  in  der  Velvetfabrik  zu
Neersen  und  in  der  Fabrik  der  Gladbacher  Baumwollmanufaktur  A.  G.  zu  Münch  en-Gladbach  aufgehoben
  worden.

Das  Steueramt  lI  zu  Hochheim  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  zu  Biebrich  ist  in  ein  Steueramt
  l  und  das  Steueramt  I  zu  Melsungen  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  zu  Cassel  in  ein  Steueramt
  II  umgewandelt  worden.  Dem  Steueramt  1  zu  Hochheim  ist  die  Befugniß  zur  Erledigung  von
Begleitscheinen  !  und  Begleitzetteln  über  ausländischen  stillen  Wein,  insbesondere  auch  zur  Abfertigung
derartiger  unter  Eisenbahnwagenverschluß  eingehender  Begleitscheinsendungen  beigelegt  worden.

Im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  zu  Naumburg  a.  S.  ist  die  selbständige  Zuckersteuerstelle  zu
Querfurt  unter  Beschränkung  ihrer  Zuständigkeit  auf  die  beiden  Zuckerfabriken  in  Ouerfurt  mit  dem

568.
        <pb n="414" />
        —  304  —

dortigen  Steueramte  II  verbunden  worden.  Die  bisher  ebenfalls  zu  dieser  Zuckersteuerstelle  gehörige
Zuckerfabrik  zu  Schafstädt  ist  der  mit  dem  Steueramt  1  in  Mücheln  verbundenen  Zuckersteuerstelle  zugetheilt
  worden.

Es  ist  ertheilt  worden:

dem  Steueramt  1  zu  Uslar  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  zu  Münden  die  Befugniß  zur  Ausfertigung
  von  Begleitscheinen  I  über  das  von  der  Gewerkschaft  Justus  1  in  Volpriehausen  unter  Kolloverschluß
  zu  versendende  inländische  Salz,

dem  Salzsteueramt  1  zu  Rothenfelde  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  zu  Osnabrück  für  die
Zeit  vom  1.  Mai  bis  30.  September  jeden  Jahres  die  Befugniß  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  1
über  das  Reisegepäck  der  Kurgäste  des  Soolbades  Rothenfelde,

dem  Steueramt  I  in  Bielefeld  (Bahnhof)  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  zu  Minden  die  Befugniß
  zur  Abfertigung  von  Baumwollengarn  der  Nummern  261,2  und  s  des  Zolltarifs  zu  anderen  als
den  höchsten  Zollsätzen  dieser  Tarifnummern  und

dem  Hauptsteueramte  zu  Biebrich  die  unbeschränkte  Befugniß  zur  Abfertigung  von  Leinengarn
der  Tarifnummer  22  a.

Im  Königreiche  Bayern.

Die  Ausschlag-Einnehmerei  zu  Bergel  (Markt)  ist  nach  Burgbernheim  verlegt  und  zu  Förtschendorf
  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  zu  Bamberg  eine  Uebergangsstelle  mit  folgenden  Befugnissen
errichtet  worden:

Abfertigung  von  Bier,  welches  mit  dem  Anspruch  auf  Malzaufschlagrückvergütung  ausgeführt
wird,  sowie  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Uebergangsscheinen  über  Bier.

Es  ist  —2  worden:

der  Aufschlag-Einnehmerei  zu  Göggingen  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  zu  Augsburg  die  Befugniß
  zur  Erledigung  von  Branntwein-Begleitscheinen  I  über  Branntweinsendungen  unter  Eisenbahnwagenvosschlaß
  oder  in  Eisenbahnkesselwagen,

der  Aufschlag-Einnehmerei  zu  Eschau  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  zu  Würzburg  die  Befugniß
zur  Erhebung  von  Uebergangsabgaben  und  Erledigung  von  Uebergangsscheinen  über  Bier  und

der  Aufschlag-Einnehmerei  zu  Neustadt  a.  Aisch  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  zu  Fürth  die
Befugniß  zur  Abfertigung  von  Bier,  welches  mit  dem  Anspruch  auf  Malzaufschlagvergütung  ausgeführt
wird,  zur  Erhebung  von  Uebergangsabgaben  und  Ausfertigung  und  Erledigung  von  llebergangsscheinen.

Im  Königreiche  Sachsen.

Dem  Steueramte  zu  Bischofswerda  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  zu  Baut#zen  ist  die  Befugniß
zur  Erledigung  von  Versendungsscheinen  II  über  inländischen  Taback  und  dem  Untersteueramte  zu
Augustusburg  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  zu  Chemnit  die  Befugniß  zur  Ausfertigung  und  Erledigung
von  Begleitscheinen  1  über  zum  Besticken  im  Veredelungsverkehre  des  Fabrikanten  Bruno  Ebert  daselbst
ein=  und  wiederausgehenden  Sammet  beigelegt  worden.

Im  Großherzogthume  Babden.

In  Pforzheim  ist  unter  gleichzeitiger  Aufhebung  des  Finanzamts  und  des  Nebenzollamts  daselbst
ein  Hauptsteueramt  errichtet  worden,  dessen  Geschäftsbereich  u.  A.  die  Verwaltung  der  Landessteuern  sowie
der  Zölle  und  Reichssteuern  im  Amtsbezirke  Pforzheim  umfaßt.  Dem  neuen  Hauptsteueramte  sind  folgende
Befugnisse  ertheilt  worden:

Aussertigung  und  Erledigung  von  Begleit-(Versendungs=  scheinen  I  und  ll  für  sämmtliche  Abgabenzweige,
  unbeschränkte  Abfertigung  im  Eisenbahnverkehr,  Abfertigung  von  Leinwand  der  Tarifnummern
  22  f,  K  und  2  und  der  Anmerkung  zu  22  f  und  g  sowie  von  Wollwaaren  der  Tarifnummern  4145
und  §  zu  anderen  als  den  höchsten  Zollsätzen  dieser  Nummern,  Abfertigung  von  Getreide  zur  Ausfuhr
gegen  Einfuhrschein,  Ausfertigung  von  Musterpässen  über  Gegenstände  des  freien  Verkehrs,  Untersuchung
von  Verschnitlweinen  und  Mosten,  Abfertigung  von  Taback  und  Tabackfabrikaten,  Branntwein  und  Branntweinfabrikaten,
  für  die  Abgabenvergütung  beansprucht  wird,  und  Bescheinigung  ihres  Ausganges  bei  Abfertigung
  zur  Niederlage,  Erhebung  von  Uebergangsabgaben  sowie  Ausfertigung  und  Erledigung  von
Uebergangsscheinen  über  Bier,  Branntwein  und  Wein.
        <pb n="415" />
        —  305  —

Außerdem  wird  dem  Hauptsteueramte  das  allgemeine  Niederlagerecht  (s.  98  des  Vereinszollgesetzes)
  beigelegt.
Der  Geschäftsbereich  des  Hauptsteueramts  Karlsruhe  umfaßt  in  Folge  der  Organisationsänderun

8  1.  bezüglich  der  Verwaltung  der  Taback-,  Branntwein=  und  Schaumweinsteuer  die  Amtsbezirke
Karlsruhe  und  Ettlingen,
2.  bezüglich  der  Verwaltung  der  Zölle  und  der  übrigen  Reichssteuern  die  Amtsbezirke  Durlach,
Bretten,  Ettlingen,  Karlsruhe  und  Bruchsal,  letzteren  mit  Ausnahme  des  Ortes  Waghäusel.

Es  ist  ertheilt  worden:

den  Steuer-Einnehmereien  zu  Neustadt  im  Bezirke  des  Finanzamts  Donaueschingen  und  zu
Ueberlingen  im  Bezirke  des  Finanzamts  Ueberlingen  die  Befugniß  zur  Abfertigung  von  unter  Wagenraum-(Plomben-)
  Verschluß  in  Eisenbahnwagen  ankommenden  übergangssteuerpflichtigen  Biersendungen  und

den  Steuer-Einnehmereien  zu  Büchenau,  Kronau  und  Untergrombach  im  Bezirke  des  Finanzamts
  Bruchsal  die  Befugniß  zur  Ausfertigung  von  Versendungsscheinen  II  über  Tabacksendungen  aus  den
dortigen  Privatlagern  für  unversteuerten  inländischen  Taback.

 

In  Elsaß-Lothringen.

Dem  Nebenzollamte  II  zu  Ottendorf  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  zu  Altkirch  ist  die  Befugniß
beigelegt  worden,  für  die  Kolonialwaarenhandlung  Fleury-Rossé  in  Pruntrut  aus  dem  Ausland  eingehende
  Sammelladungen  bis  zum  Zollbetrage  von  400  —X  für  die  einzelne  Wagenladung  abzufertigen.

3.  Polizei-Wesen.

 

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

E  der  Bestrafung.  ung  Ausweisungs=1
  der  Ausgewiesenen.  sun  beschlossen  hat.  —
1.  2.  l  s.  4.  b.  6.
a)  Auf  Grund  des  K.  39  des  Strafgesetzbuchs.
1.]Josef  Johann  geboren  am  24.  März  1853  zu  Ja-  Gewerbsmäßige  Königlich  schiche  Kreis.  s.  Juni  d.  J.
Brdicka,  Handels-  romeêk,  Bezirk  Königinbof,  Böhmen,  Hehlerei  (10  Monate,  hauptmannschaft
mann,  vortsangehörig  ebendaselbst,  Gefängniß  laut  Er-  Bautzen,
s  kenntntßvom  2
August  1901),
2.  Albino  Rege,  Erd-geboren  am  4.  März  1877  zu  Coazze,  Münzfälschung  „Kaiserlicher  Bezirks-Prä=  23.  August  d.  J.
arbeiter,  HProvinz  Turin,  Italien,  italienischer  (8  Jahre  Zuchthaus,  sident  zu  Colmar,
Staatsangehöriger,  laut  Erkenntniß  vom
-  23.  August  d.  J.),

 

 

l

b)  Auf  Grund  des  §F.  362  des  Strafgesetzbuchs.
3.  Joses  Johann  Baptist  geboren  am  17.  Oktober  1857  zu  Landstreichen  und  Kaiserlicher  Bezirks-Prä-  22.Augustd.  J.
Arnaud,  Schuh=  Digne,  Frankreich,  ortsangehörig  Betteln,  sident  zu  Straßburg,
ebendaselöst.  1
1!

1  l
        <pb n="416" />
        306

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Vehörde,  welche  die  *
2  der  A  der  Bestrafung.  *“  Ausweisungser
  Ausgewiesenen  e  «  beschlusses.
I  2.  I  u.  4.  b.  6.
l
«l.quFkanI,  geboren  am  8.  Juli  1882  zu  Bramnsche-  Landstreichen,  Königlich  banerisches  Be-  7  August  d.  J.

□di

—2

#

r—

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—
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—
—2

—
2

.Karl  Glaser,

.Christian  Klaus,
Weber,

(Anna  Kolak,  ledige

.Karl  Mattauch,
Sch

.Alois  Nataniel,
Ludwig  Ozor,  Tage-.[

  Johann  Poisel,
Maurer,

4|A.  lorian  Pospischil,
Tischler,

 

.  Jens  Rasmussen,
?Tischler,

.  Johann  Trzop,

.  Karl  Wermling,

Kommis,

Bürstenmacher,

Tagelöhnerin,

Julius  Maier
(Meier),  Arbeiter,

Schlosser,

Arbeiter,

löhner,

Arbeiter,
Johann  Josei
Wenke  (Wanke),
Arbener

Schreiner,

Regierungsbezirk  Osnabrück,  Preuße
orlsangehörig  zu  Bonotange,  Frovinz
  Groningen.  Niederlande,
Geboren  am  11.  März  1877  zu  Reichraming,
  Bezirk  Steyr.  Oberösterreich
——  zu  Scheibbs,  Nieder-9ebooner

  am  b.  März  1868  zu  Asch,
W7  österreichischer  Staatsange.

riger,
geboren  am  18.  April  1852  zu  Keinitz,
Bezirk  Strakonit,  Böhmen,  österreichische
  Staatsan  eörige.
eboren  am  22.  Cktober  1875  zu
Ureiitenau,  "  Oester-6•"

  v

dase  l  it
geboren  am  26.  September  1848  zu
Dirschberg,  Bezirk  Dauba,  Böhmen,
österreichischer  Sasangehöriger
geboren  am  6.  Juli  1852  zu  Nieder-Paulwig,
  Berirt  #:  Oesterdaselbst,

geboren  am  9.  November  1881  zuD
Woloskaldies,  Bezirk  Dolina,  Galizien,
  österreichischer  Staatsangehöriger,

geboren  am  6.  Januar  1844  zu  Brattersdorf,
  Bezirk  Schönberg,  Mahren,
mmiieesr  ebendaselbst,
-i'  am  13.  Mai  18348  zu  Sternberg,
  Bezirk  Olmütz.  Mähren,  ortsangehörig
  ebendaselbst,
geboren  am  27.  November  1879  zu
Stenstrup,  Dänemark,  ortsangehörig,
zu  Rostrup,  ebendaselbst,
geboren  am  25.  Dezember  1868  din,
Stryszawa,  Bezirk  Seybusch,
lten,  ortsangehörig  ebendaselbs
geboren  am  2.  April  1874  zu  Soha,
Bezirk  Neichenberg,  Böhmen,  ortsangehörig
  ebendaselbst,
geboren  am  21.  November  1864  zu
Nimwegen,  Provinz  Gelderland,
Niederlande,  ortsangehörig  ebendaselbst,


rriier  v

 

 

zirksaut  Nördlingen,

 

 

 

Landsireichen,  Betteln  Königlich  vrpsus,e“  6.  Juni  d.  J.
und  Angabe  eines  rgeru  Präsiden
falschen  Namens,  zu
greichen  und  Koöniglich  lächüsche  Kreis.  k  August  d.  J.
Bett  hau  auttman  uschaft
desgleichen,  K#n#lich  benerische  Be-  10.  August  d.  J.
gzirlsami  Miesbach
Vetteln,  goniglich  preubischer  ¶  27.  Mai  d.  J.
Regierungs-Präsident
zu  Oppeln,  #
20.  August  d.  J.

desgleichen,  Königlich  bayerisches  Be2
1  zirksamt  Auchach,

 

Landstreichen  und  Königlich  preußischer  81.  Hober

 

 

Betteln,  Regierungs-Präsident
zu  Oppeln,
Diebstahl,  Betteln  und“  Königlich  baycrische  6.  August  d.  J.
Arbeitsscheu,  Polizeidirektion
München,
Betteln,  Königlich  vrewbsscher  27.  Mai  d.  J.
NRegierungs-Präside  nt
zu  Oppeln,  4
desgleichen,  derselbe,  *  Juni  d.  J.
desgleichen,  wibehärde  zu  Ham..  16.  Augustd  J.
freegicchen,  16  breuhischer!  r.  Juni  d.  J.
Nrungs  Präside
zu
Landstreichen,  #migbe  preußischer  18.August  d.  J.
Aecerngee  Präsident

1  Schleswig.
Belteln  und  Angabe  Kaiserkucher  d*  2.  August  d.  J.
eines  falschen  sident  zu  Meß.

Namens.

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenseld  in  Berlin.
        <pb n="417" />
        —  307  —

Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Reichsamte  des  Innern.

 

In  vettehen  durch  alle  Vostanstalten  und  Fuchbandlungen.

XX.  aahrhang.]  Verlin,  Freitag,  den  12.  September  19002.  7  38.

 

 

Inha#lt:  1.  Konsulat-Wesen:  Ermächtigungen  zur  Vor-  3.  Zoll=  und  Stener-Wesen:  Bestellung  eines  Reichsbevollnahme
  —  .  ·  Auen:  —  Enilasung:  607  mächtiggtten  310
xequatur-  eilungen  Seite  .  .  .
2.  Bank-Wesen:  Emius  der  deutschen  Notenbanken  Ende  4.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
August  102  «......  aoa  Retsgtbtettsis---···s-sss  310

 

1.  Koufulat-Wesen.

Dem  mit  der  Vertretung  des  beurlaubten  Kaiserlichen  Konsuls  in  Hankau  betrauten  Vize-Konsul
von  Löhneysen  ist  auf  Grund  des  §.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §.  85  des
Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  für  den  Amtsbezirk  des  Konsulats  und  für  die  Dauer  der  Vertretung  die
Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen,
  mit  Einschluß  der  unter  deutschem  Schutze  lebenden  Schweizer,  vorzunehmen  und  die  Geburten,
Heirathen  und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

Dem  mit  der  Vertretung  des  Kaiserlichen  Konsuls  in  ITschifu  betrauten  Dolmetscheraspiranten
Merklinghaus  ist  auf  Grund  des  §.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §.  85  des
Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  für  den  Amtsbezirk  des  Konsulats  und  für  die  Dauer  der  Vertretung
die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen,
  mit  Einschluß  der  unter  deutschem  Schutze  lebenden  Schweizer,  vorzunehmen  und  die  Geburten,
Heirathen  und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

Dem  Kaiserlichen  Vize-Konsul  in  Darien,  Schmidt,  ist  die  nachgesuchte  Entlassung  aus  dem  Reichsdienst
ertheilt  worden.  !o

Dem  Königlich  niederländischen  Konsul  Ludwig  Porr  in  Königsberg  ist  das  Exequatur  Namens  des
Reichs  ertheilt  worden.

 

Dem  Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  William  A.  Mc.  Kellip  in  Magdeburg  ist  Namens
des  Reichs  das  Exequatur  ertheilt  worden.

 

 

Dem  Konsul  von  Uruguay  in  Bremen,  Emil  Lichtemberg,  ist  Namens  des  Reichs  das  Exequatur
ertheilt  worden.

57
        <pb n="418" />
        —  308  —

2.  Bank.

Status  der  deutschen  Noten
nach  den  im  Reichsanzeiger  versffentlichten  Wochenüber

Passiva.  (Die  Beträge  lauten

t

Bezeichnung  erund.  noten.  Etatan  un  ·  Segen  Gegen  Summe  Geen
der  ai.  Jullsgedeckte  91.  *sé  t  zi.  Jull  der
Banken.  1802.  vNoteu.  iw  1802.  102.  102.
feiten.

.....  YOU-skisoteuosat..
  8778  4  —
1522  1.  1141
E  2  613,
Eo#ische  Bank  12  875  4  —

6.  Banl  3  12  ##

      

Zusammen  +  38  065  —+  3795

.

Bemerkungen.
Zu  Spalte  5:  Davon  in  Abschnitten  zu  100  A  =  1  022  659  000  ,
"  500  —  15  119  000  .á  (bei  der  Bank  Nr.  3).
.  1000  =  292  774000  d∆  (  9  )).
        <pb n="419" />
        Wesen.

banken  Ende  August  1902

sichten,  verglichen  wit  demjenigen  Ende  Juli  1902.

auf  Tausend  Mark.)

309

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

.  Aetiva.
.-#

—  ###genS#chsGeden]  e#  S  Segen  gegen  Sonliige  S————  3
EEIIIIIIIIIIIEIEIIIIIIIEIIEIILLô  21.  Juli  der  31.  Juli
—————..u.——  1802.  1002.  iso2.  sAanwa.  i002.  aenva.  i1002
I  g
Im—-19.  21.  2.  2.  24.  ..  2..  2.  .  22.  20.  u.  #2.  W
»
e  :  %  M  1882O  1DC  -  266SS]
1
31  #44.  682  ————  21  1  7—  EIIEIILIEIII  58  —  11  288414  252  84226  —  1220  2
l
«
19  691  —  869  —  12089  —  964  14865  +  2600  29950  F  329  13720  3534  ELXEIIIILAEIILE
10  671  315  w  12  180.  +  W  114  4  8951  —  431  1553|  +  2s1  12661  —  168  39017  4  16
5290  .—  4  —  5  un  –  17  "  –  14  Uso  209  EEIILIEIIELEIIIXE
—*m-.d  7  c.  „  ½u  -  4  s9.  10  1677/  J  650  720  FN640  262  36.
c  s  .
.
1048  %6  %  —  ½  K+  321  2611  —  3  i66  arn  s#c%  260%  .  S#  T  ——-  45  40
1  1  1
.  »  l  s
        <pb n="420" />
        —  310  —
3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

Auf  Grund  der  Bestimmung  im  Artikel  36  der  Reichsverfassung  ist  nach  Vernehmung  des  Ausschusses
  des  Bundesrathe  für  Zoll=  und  Steuerwesen  der  Königlich  preußische  Geheime  Regierungsrath
Wiedewaldt  an  ee  des  in  den  Landesdienst  zurückberufenen  Königlich  preußischen  Geheimen
Regierungsraths  Mertens  der  bremischen  Zobdirekton  zu  Bremen  und  der  hamburgischen  General-Zolldireklion
  zu  Hamburg  als  Reichsbevollmächtigter  für  Zölle  und  Steuern  mit  dem  Wohnsitz  in
Hamburg  vom  1.  September  1902  ab  beigeordnet  worden.

4.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

6.  RName  und  Stand  Alter  und  Heimath  —  Behsrde,  welche  die  r
!  der  Be  .  Auswelsung  Ausweisungsder
  Ausgewiesenen.  f#  beschlossen  hat.  beschiusten
1.  2.  l  8.  4.  b.  6.
a)  Auf  Grund  des  5.  39  des  Strafgesetzbuchs.
1.|  Emannel  Hamlisch,  eeboren  am  23.  Oktober  1869  zul  Kuppelei  und  ver-  Königlich  preußischer  112.  Juni  v.  J.
Lederarbeiter.  Ungarisch--Oftra,  Bezirk  Hradisch,  suchte  Nöthigung]  Polizei-Präsident  zu
ähren,  österreichischer  Staatsange-(ein  Jahr  Gefäng=  Berlin,
höriger,  niß,  laut  Erkenntniß
vom  8  Mat  1901),  1

b)  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs.

2.  Johann  Berauns-geboren  am  21.  Mai  1850  zu  Hähner-  Landsfreichen  und  Suerlher  Bezirks-Prä-  2.  September
7.  Schneidergeselle,  wasser,  Bezirk  Leipa,  Böhmen,  öster-  ent  zu  Colmar,  d.  J.
E  ichischer  Staatsangehöriger,
83.  Johann  Hänger,  geboden  am  20.  November  1859  zuldesgleichen,  derselbe,  28.  August  d.J.
Tagner,  Bottmingen,  Kanton  Basel-Land,  1
kiiinei,  schweizerischer  Staatsange-  #
4.  Josef  Kruml,  gebonte  am  15.  März  1877  zu  Wien.  Betrug  und  Land--Königlich  bayerisches  Be=  5.  August  d.  J.
Schreiner,  ortsangehörig  zu  Zahoran,  Bezirk  Kreichen,  zirksamt  BWeilheim,
D  Taus  Böhmen,
5.  Franz  Richter,  geboren  am  11.  August  1881  zu  Kame-Landstreichen,  Königlich  preußischer  26.August  d.  J.
rbeiter,  niena,  Bezirk  Senftenberg,  Böhmen,  Reglerungs-Präsident
ortsangehörig  ebendaselbst,  zu  Breslau,
6.  Katharina  Wüst,  geboren  am  14.  Februar  1876  zu  Hohen-Landstreichen  und  ge-  G#kohherzoglich  badischer)  27.  August  d.  J.
ledige  Fabrik-  rain,  Kanton  Luzern,  Schweiz,  orts=  werbomäßige  Un=  Landeskommissär  zu
arbenerin,  hdoria  zu  Großdietweil,  ebenda=  zucht,  Freiburg,
elbst,

 

 

 

 

Verlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="421" />
        —  311  —

Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben
im

Reichsamte  des  Innern.

In  bettehen  durch  alle  Postanstaltoen  und  chuchhandlungen.

 

 

XXX.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  19.  September  1902.  V39.
Inhalt:  1.  —  Wesen:  Etiennung;  —  Er.  Post=  und  Telegraphen=  S  Ausdehnung  des
mächtigung  zur  Vornahme  von  Civilstands=  Alten  3.  3½
«  Seite  311  Reichsgebiestte.  313

 

1.  Konsulat-Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Rentier  Eugenio  Tori  zum  Vize-Konsul
in  Spezia  (Italien)  zu  ernennen  geruht.

Dem  Verweser  des  Kaiserlichen  Konsulats  in  Rom,  Konsul  Schnitzler,  ist  auf  Grund  des  §.  1  des
Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  für  den  Amtsbezirk  des  Konsulats  und  für  die  Dauer  seiner  Geschäftsführung
  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  zwischen  Reichsangehörigen
vorzunehmen  und  diese  Heirathen  zu  beurkunden.

58
        <pb n="422" />
        —  312  —
2.  Post=  und  Telegraphen-Wesen.

Bekanntmachung.
Ausdehnung  des  Geltungsbereichs  der  Ortstaxe  auf  Nachbarpostorte.

Auf  Grund  des  Artikel  1  II  des  Gesetzes,  betreffend  einige  Aenderungen  von  Bestimmungen  über
das  Postwesen,  vom  20.  Dezember  1899  (Reichs-Gesetzbl.  S.  715—719)  wird  der  Geltungsbereich  der
Ortstaxe  (§.  50,7  des  Gesetzes  über  das  Postwesen  des  Deutschen  Reichs  vom  28.  Oktober  1871)  auf
die  in  dem  nachstehenden  Nachtrags-Verzeichniß  aufgeführten  Nachbarpostorte  ausgedehnt.

Berlin,  den  16.  September  1902.

In  Vertretung  des  Reichskanzlers.
Kraetke.

V.  u  a  ach  trag
zum
Verzeichnisse  der  Nachbarpostorte,  auf  welche  der  Geltungsbereich  der  Ortstaxe
ausgedehnt  wird.

 

 

 

Namen  der  Nachbarpostorte.  Namen  der  Nachbarpostorte.
A.  Reichs-Postgebiet.
Algringen  Hayingen  (Lothr.)  Kirchlinde  .  Marten
-  ..  Kneuttingen  (Kr.  Dortmund;
Bischofswalde  Borkendorf  (Kr.  Neisse)  Kneuttingen.  Algringen
(Oberschl.)  Königsberg  (Pr.)  Ponarth
Bismarckhütte.  Ie  (Kr.  Beuthen,  Königshütte  (Oberschl.).  “  (Kr.  Beuthen,
erschl.  berschl.)
Bogutschütz  .  Zawodzie  (Kr.  Katiowitz)  Marten  Kirchlinde  (Kr.  Dortmund)
(Kr.  Kattowitz)  Neu-Heiduk  Bismarckhütte
Vorkendorf  Er.  Neise  Bischofswalde  (Oberschl.)  (Kr.  Beuthen,  Oberscll
.  Großkunzendorf  (Bz.  Königshütte  (Oberschl.)
Oppeln)  -  Schwientochlowitz
Borna  (Bz.  Chemnitz)  Glõsa  (Bz.  Chemnitz)  Ponarth  Königsberg  (Pr.)
Chemnitz  Schwientochlowitz  Neu-Heiduk  (Kr.  Beuthen,
Domb  (Kr.  Kattowib)  gawodzie  Er.  Kattowitz)  Oberschl.)
Forbach  (Lothr.)..  Stieringen-Wendel  Sondershausen  .  .  Stockhausen  b.  Sonders-Furth
  b.  Chemnitz.  Glösa  (Bz.  Chemnih)  hausen
Glösa  (Bz.  Chemnit)  Borna  (Bz.  Chemnitz)  Stieringen-Wendel  Forbach  (Lothr.)
-  Chemnitz  Stockhausen  Sondershausen
—  Furth  b.  Chemnitz  b.  Sondershausen
-  Hilbersdorf  Zalenze.  Zawodzie  (Kr.  Kattowitz)
Borkendorf  (Kr.  Neisse)  Zawodzie  Kr.  Kattowitz)  Bogutschütz  (Kr.  Kattowitz)
-  Domb  (Kr.  Kattowitz)
Algringen  -  Hohenlohehütte
.2½2  Chemnitz)  -  Kattowitz  (Oberschl.)
Zawodzie  (Kr.  Kattowitz)  -  Zalenze
        <pb n="423" />
        —  313  —

3.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

r  der  Bestrafung.  ung  Ausweisungs·
1  der  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  beschlusses.
I.  2.  l  s.  4.  .  6.

 

 

 

 

 

a)  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs.

 

 

 

 

1.  Jakob  Wüst,  Gold=  geboren  am  9.  Oktober  1859  zu  Gö-gewerbsmähiges  [Grobherzoglich  badischer“¼.  Juni  d.  J
I  arbeitertIUDTaqesbrtchentaden,StaatsbargerderWill-erac-  onate  Landeskommissär  zu
löhner,  Vereinigten  Staaten  von  Amerika,  Gefängniß,  laut  Er.  Karlsruhe,
kenntniß  vom  18.Januar
  19
1
b)  Auf  Grund  des  F§.  362  des  Strafgesestzbuchs.
2.  Anna  Maria  geboren  am  1.  Mai  1857  zu  Arnau,  Betteln,  Königlich  kr,bischer  80.Augußtd.  J.
Dahms,  geborene,  Bezirk  Hohenelbe,  Böhmen,  orts-  Regierungs-Präside
Erben,  geschieden,  angehergg  zu  Güntersdorf,  Bezirk  zu  Liegnih,  nt
Arbeiterin,  Königinhof,  ebenda,  »
3.  Wenzel  Fetter,  geboren  am  27.  Mai  1865  zu  Votra  desgleichen,  Königlich  breußischer“  3.  August  d.  J.
Ziegelarbeiter,  vdrit.  Löhmen,  österreichischer  Staats=  "  Regkerungs=  Präsid
angehörige  zu  Coblenz.
4.  Nobert  Fiedler,  gebsren  atr  .  Juni  1857  zu  Varanern.  desgleichen,  Königlich  preußischer  2.  S#btember
Millergeselle,  Bezirk  Königinhol,  Böhmen,  ösler-  Regierungs-Präsident  d.  J
reichischer  Staatsangehöriger,  "  zu  Gerot
5.  Clemente  Giacinto,  geboren  am  18.  oder  19.  März  1874  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  21.  Juli  d.  J.
Heizer,  zu  Venaus,  Provinz  Turin,  Italien.  Betteln,  Regierungs-Präsident
italienischer  Staatsangehöriger,  zu  Hildesheim,
6.  Johann  Harbig,  geboren  am  19.  Januar  1859  zuBetteln,  Königlich  bruhischer  6.  September
Müller,  Schwarzwasser,  Bezirk  Freiwaldau,  Regierungs  -  Präsident  d.  J.
Oesterreichisch  =  Schlesien,  ortsange-  zu  Breslau,  D
hörig  ebendaselbst,
7.  Johann  Karell,  geboren  am  28.  November  1867  zu  Hausfriedensbruch,  Königlich  bayerische  380.Augustd.  J.
Schweizer,  Machovic,  Bezirk  Ledetsch,  Böhmen,  Landstreichen  und  Holigeidirekton
ortsangehörig  ebendaselbst,  Betteln,  Mün
8.  Otto  Katz,  Schlosser,  gboren.  am  28.  September  1880  zu  Landstreichen  und  Sauu-  preußischer  6.  September
Liblic,  Bezirk  Melnik.,  Böhmen,  orto=  Betteln,  Regierungs-Präsident  d.  J
angehörig  zu  Nove-Strasect,  Bezirk  zu  Hildesheim,
Hamg,  ebenda,
9.  Marie  Kern,  Tage-  geboren  am  26.  Januar  1876  zu  Juns-Beleidigung,  Ge-  Königlich  bayerisches  Be=  7.  August  d.  J.
löhnerin,  ledig,  bruck,  Tirol,  österreichische  Siaatso.  brauch  falscher  Le.  zirksamt  Aibling,
angehörige,  gitimationspapiere  !
und  Landstreichen,  Ü
10.  Hermann  Leon  geboren  am  20.  Mai  1885  zu  Choci-Landstreichen  und  Königlich  preußischer“  26.  August  d.  J.
Kreisler,  Kauf=  mirz,  Bezirk  Horodenka=  Galizien,  Betteln,  Regierungs-Präsiden
mann,  ortsangehörig  ebendaselbst,  zu  Liegnitz,
Anion  Mucha,  geboren  am  13.  Juni  1857  zu  Jidenic,  Vetteln,  ####iguch  preußischer  126.  Juli  d.  J.
%  Weber,  Bezirk  Brünn,  Mähren,  ortsangehörig)  Polizei  =  Präsident

ebendaselbn,  Berlin
12.  Johanna  Mutsch,  ##choen  am  25.  September  1875  zur  Landstreichen  und  Kaiserli  cher  Bezirts  ·  prä.
Dienstmagd,  Groß--Hettingen,  Bezirk  Lothringen,  Betteln,  sident  zu  Metz,
luxemburgische  Staatsangehörige,

1.  deemee
        <pb n="424" />
        Name  und  Stand

Alter  und  Heimath
Grund

«  l
der  Bestrafung.
der  Ausgewiesenen.  l  frafung
.  I

4.

—  Laufende  Nr.

2.  3.

 

Behoͤrde,  welche  die  *“
Ausweisung  #usweisungsbeschlossen
  hat.  beschlusses.
b.  6.

 

 

13.  Joleirger,  Glas-geboren  am  17.  Januar  1868  ##
Seifenbach,  #hirl  Giarkenbach  Böbmen.
  ortsangehörig  ebendaselbst
geboren  am  17.  Dezember  1860  zu  Diebstahl  im  Rück.
Kork.  Besterwyck  in  Schweden,  sall  und  Betteln,

geboren  am  21.  März  1875  zu  s  Betteln,
Trautenau,  Böhmen,  österreichischer
Staatsangehöriger.

geboren  am  1.  März  1887  zu  Prosch-  desgleichen,
Wagenknecht,  witz,  Bezirk  Jicin,  Böhmen,  orts-Arbeiter,
  angehörig  ebendaselbst,
Johann  Benscher,  achenn  am  6.  Mai  1836  zu  Antwerpen,  Landsrreichen  und
Schneider,  belgischer  Staatsangehöriger,  Betteln,

18.  v#dol  Wyismann,  heboren.  am  19.  März  1865  zu  Olten,  Betteln,
T  Schlosser.  anton  Solothurn,  Schweiz,  orts-"
  Je  zu  Ernetschwyl,  Kanton-1
  t.  Gallen,  ebenda,
19.  Adom  Srbstynsf,  *  #  dahre  alt,  geboren  zu  Vorkowo,  Landstreichen
beite  rn  Russisch-Polen,  russischer  Staatsange  ·  Betteln,
höriger,

Ur.—  "
14.  Josef  Emanuel
.  Schilberg.
schneid
15.  Non  Amlauf,
Kaufmann,

16.  Wenzel  (Anton)

17.

und

söniglich  bs  Ve.  19.  Augustd  J.
zirksamt  Miesbach

Königlich  breußüschr.
Regierungs=  Präsiden
zu  Schleswig,
Königlich  preußischer
Negicrungs-Präsident
zu  Breslau,
Königlich  preußischer
Regierungs=  Präsiden
zu  Liegnißz,
Königlich  vruahischer
Negierungs  Präside

1.  September
d.  J.

i.  September
d.  J.

r!*

3.  August  d.  J.

zu  Coblenz,
Königlich  —dee  27.  Augustd.  J.
sche  Regierung  des,

Donaukreises  zu  Ulm,

 

(Königlich  preußischer  e  d.  J.
Regierungs-Präsident  ]
zu  Hildesheim,

 

Verlin,  Carl  Heymanns  Berlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenseld  in  Berlin.
        <pb n="425" />
        —  315

Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im

Reichsamte  des  Innern.

 

Zu  belichen  durch  alle  Postanstalten  und  VLuchhandlungen.
Berlin,  Dienstag.  den  23.  September  1902.  2  V  40.)

 

               

 

 

Sazalt:  -  und  Stener-  Wesen:  Abänderungen  und  Ergänzungen  der  B

#  ##ßtk  alen:

Seite  315

 

Zoll=  und  Stener-Wesen.

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  heutigen  Sitzung  beschlossen,  den  nachstehend  aufgeführten  Abänderungen
und  Ergänzungen  der  Branntweinsteuer-Ausführungsbestimmungen?)  mit  der  Maßgabe  zuzustimmen,
1.  daß  die  Vorschriften  am  1.  Oktober  1902  in  Kraft  treten,
2.  daß  die  Frist  zur  Stellung  der  Anträge  auf  Anrechnung  des  Kontingentswerths
(B.O.  5.  160  a)  und  auf  Veranlagung  zum  Kontingent  (K.  O.  S.  8  Abs.  1  Satz  2)  für  das
Betriebsjahr  1902/03  bis  zum  1.  November  1902  erstreckt  wird,
3.  daß  der  Reichskanzler  ermächtigt  wird,  das  Muster  4  der  Grundbestimmungen  abzuändern.

Berlin,  den  18.  September  1902.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Frhr.  v.  Thielmann.

*)Central=  il  Slatt  für  1900  S.  173,
*  1901  S.  91.
        <pb n="426" />
        —  316  —

Abänderungen  und  Grgünzungen

der

Branntweinstener-Ausführungsbestimmungen.

I.  Einleitung.
Als  Ziffer  10  ist  hinzuzufügen:
„10.  die  Kontingentirungsordnung  (K.  O.).“

II.  Grundbestimmungen.
Zu  §.  54.
Der  erste  Absatz  ist  wie  folgt  zu  fassen:
„Die  Stundungsfrist  beginnt  mit  dem  Tage  der  Fälligkeit,  bei  den  mit  Begleitschein

  II  überwiesenen  Abgabenbeträgen  mit  dem  Tage  der  Vorlegung  des  Begleitscheins
beim  Empfangsamte.“
u  8.  67.

Die  Worte  „des  Gesetzes  vom  24.  Juni  1887  in  der  Fassung  vom  17.  Juni  1895“  sind
zu  ersetzen  durch  „des  Gesetzes  vom  24.  Juni  1887  beziehungsweise  vom  7.  Juli  1902“.

u  8.  81.
a)  In  Abs.  1  ist  der  erste  Satz  wie  folgt  zu  fassen:

„Die  Vergütung  für  die  Erhebung  und  Verwaltung  der  Verbrauchsabgabe
und  des  Zuschlags  beträgt  15  Prozent  der  im  Gebiete  der  Branntweinsteuergemeinschaft
  zur  Verrechnung  gekommenen  G  abzüglich  des
Gesammtbetrags  der  angerechneten  Kontingentscheine  und  der  ausgerechneten  Kontingentswerthe.“


b)  In  Abs.  2  ist  vor  den  Schlußworten  „zu  Grunde  zu  legen“  einzuschalten:  „sowie
abzüglich  des  Betrags  der  in  ihrem  Gebiet  aufgerechneten  Kontingentswerthe“".

T)NIn  Abs.  3  ist  der  Schluß  wie  folgt  zu  fassen:
„und  für  die  Erhebung  5  Prozent  ihrer  Brutto-Solleinnahme  abzüglich  des  Betrags
der  in  ihrem  Gebiet  angerechneten  Kontingentscheine  und  aufgerechneten  Kontingentswerthe
  zurückzubehalten."“

III.  Brennereiordnung.
Zu  8.  4.
Als  Abs.  2  und  3  ist  einzuschalten:

„Als  landwirthschaftliche  Genossenschaftsbrennerei  gilt  eine  Brennerei,  wenn
mindestens  zwei  Eigenthümer  oder  Besitzer  an  ihr  betheiligt  sind  und  die  in  Abs.  1
vorgeschriebene  Verpflichtung  zur  Verfütterung  der  Rückstände  und  Verwendung  des
Düngers  von  den  Eigenthümern  oder  Besitzern  nicht  in  einer  für  gemeinschaftliche
Rechnung  betriebenen  Landwirthschaft,  sondern  in  ihren  für  getrennte  Rechnung  geführten
Landwirthschaftsbetrieben  erfüllt  wird.

Brennereien,  welche  nach  dem  1.  September  1902  betriebsfähig  werden,  sind
nur  dann  als  landwirthschaftliche  zu  behandeln,  wenn,  abgesehen  von  der  Verpflichtung
aus  Abs.  1,  außerdem  die  zur  Verarbeitung  kommenden  Rohstoffe  an  Kartoffeln  und
        <pb n="427" />
        —  317  —

Getreide  —  mit  Ausnahme  von  Roggen,  Weizen,  Hafer  und  Gerste  —  in  der  augtaache
vom  Brennereibesitzer  selbst  gewonnen  sind.  Bei  Genossenschaftsbrennereien  müssen  ferner
die  zur  Verarbeitung  kommenden  Rohstoffe  an  Kartoffeln  und  Getreide  —  mit  Ausnahme
von  Roggen,  Weizen,  Hafer  und  Gerste  —  in  der  Hauptsache  von  den  einzelnen
Theilnehmern  nach  Verhältniß  ihrer  Betheiligung  an  der  Brennerei  geliefert  und  die
sämmtlichen  Rückstände  in  dem  gleichen  Verhahniss  verfüttert  werden.  Die  Forderung,
daß  die  verarbeiteten  Rohstoffe  in  der  Hauptsache  selbst  gewonnen  sein  müssen,  gilt  als
erfüllt,  wenn  wenigstens  neun  Zehntel  dieser  Stoffe  selbst  gewonnen  sind;  das  vorgeschriebene
  Verhältniß  für  die  Belheiligung  an  der  Lieferung  der  Rohstoffe  und  an
dem  Bezuge  von  Rückständen  gilt  als  gewahrt,  solange  die  Abweichungen  davon  nicht
mehr  als  ein  Zehntel  betragen;  die  Direktivbehörde  kann  diese  Grenzen  im  Einzelfall
erweitern  oder  verengern.  Ueber  die  Betheiligung  der  einzelnen  Genossen  an  dem
Unternehmen,  über  den  Bezug  der  Rohstoffe  sowie  über  die  Abgabe  von  Rückständen
haben  die  Genossenschaftsbrennereien  nach  näherer  Anordnung  des  Hauptamts  Anschreibungen
  zu  führen  und  den  Oberbeamten  auf  Erfordern  vorzulegen.“

Zu  §.  6.
Die  Vorschrift  ist  wie  folgt  zu  fassen:  «
„Brennereien,  die  im  Zwischenbetriebe  Material  allein  verarbeiten,  verlieren
ihre  Eigenschaft  als  landwirthschaftliche  Brennereien  hierdurch  nicht.“

Zu  §F.  32.
In  Abs.  2  unter  d  sind  die  Worte  „der  Normal-Aichungs-Kommission“  zu  streichen.

Zu  §.  87.
In  der  Klammer  am  Schlusse  des  Abs.  1  sind  die  Worte  „.und  §.  168  unter  c“  zu  streichen.

Zu  S.  138.
Im  ersten  Absatz  ist  hinter  dem  Worte  „vorher“  einzufügen:
„unter  Angabe  des  Zeilpunkts".

Zu  §.  145.
In  Abs.  1  unter  a  ist  hinter  dem  Worte  „oder“  einzufügen:
„in  den  Fällen  des  §.  165“.

«  Zu§.147.
Im  ersten  Satze  des  Abs.  3  sind
a)  hinter  „Brennerei  sowie“  die  Worte  „für  gewerbliche  Brennereien“  einzuschalten,
b)  die  Worte  „und  des  §F.  168  unter  c"“  zu  streichen,
0)  hinter  „ferner  ist“  die  Worte  „über  die  Anwendung  des  Kontingentswerth-Aufrechnungsverfahrens
  (F.  160  a)“  einzufügen.

Zu  S.  153.

Der  Abs.  1  ist  wie  folgt  zu  fassen:

„Der  Brennereibesitzer  darf  bis  zur  Höhe  des  Kontingents  seiner  Brennerei  den
im  Betriebsjahr  erzeugten  Branntwein  zum  niedrigeren  Verbrauchsabgabensatz  oder  unter
Anrechnung  auf  das  Kontingent  zum  höheren  Verbrauchsabgabensatz  abfertigen  lassen.
Ueber  den  Geldbetrag,  um  welchen  der  Branntwein  in  Folge  der  Anwendung  des  höheren
stalt  des  niedrigeren  Verbrauchsabgabensatzes  höher  belastet  worden  ist  (Kontingentswerth),
werden  Kontingentscheine  ausgeferligt  (§5.  154  bis  160)  oder  der  Betrag  wird  bei  der
Hebestelle  gegen  nicht  gestundete  Maischbottichsteuer  und  Brennsteuer  ausgerechnet  (§.  160  a).“

Zu  §.  154

Im  ersten  Satze  ist  hinter  den  Worten  „beantragten  Kontingentscheinen“  einzufügen:
„(5.  148  Abs.  2)“.

59“
        <pb n="428" />
        —  318

Zu  §.  158.
Dem  Abs.  2  ist  anzufsügen:
„Die  Direktivbehörde  ist  ermächtigt,  an  Stelle  von  verlorenen,  innerhalb  der  Gültigkeitsfrist
  bei  keiner  Hebestelle  im  Gebiete  der  B  st  eingelösten
sowie  von  erweislich  zu  Grunde  gegangenen  Kontingentscheinen  neue  Scheine  auszufertigen
  und  deren  nachträgliche  Anrechnung  zu  genehmigen.“

uU  §F.  159.
In  Abs.  2  ist  der  zweite  Satz  wie  folgt  zu  fassen:
„In  der  Nachweisung  A  sind  die  Schlußsummen  aller  Nachweisungen  und  der  Betrag
der  im  Rechnungsmonat  aufgerechneten  Kontingentswerthe  (5.  160  a)  zusammenzustellen
und  aufzurechnen.“

Hinter  §.  160  ist  als  §F.  160  a  folgende  Bestimmung  einzufügen:

„S.  160  a.
10.  Aufrechnung  des  Der  Antrag  auf  Aufrechnung  des  Kontingentswerths  ist  vor  Eröffnung  des
sagen  ersten  Betriebs  innerhalb  des  Jahresbetriebs  bei  der  Hebestelle  schriftlich  zu  stellen  und

muß  die  Verpflichtung  enthalten,  den  gesammten  in  der  Brennerei  erzeugten  Branntwein
zum  höheren  Verbrauchsabgabensatz  abfertigen  und  bis  zur  Erfüllung  des  Kontingents
auf  dieses  anrechnen  zu  lassen.  Der  Antrag  darf  nur  für  den  Schluß  des  Betriebsjahrs
widerrufen  werden.
Die  Aufrechnung  des  Kontingentswerths  ist  auch  zulässig,  wenn  eine  Branntweinabnahme
  noch  nicht  statlgefunden  hat.
Die  Hebestelle  hat  über  die  Brennereien'  des  *v*  auf  awee  das  •
rechnungsverfahren  Anwendung  findet,  ein  nach
Poser.?  23  Muster  23a  zu  führen.
Ueber  die  Aufrechnung  von  Kontingentswerlh  zur  Begleichung  von  Maischbottichsteuer
  oder  Brennsteuer  hat  der  Brennereibesitzer  innerhalb  der  Zahlungsfrist  der
—iiei=  Hebestelle  eine  Aufrechnungsbestätigung  nach  Muster  23b  zu  übergeben.
——  Ergiebt  sich  am  Schlusse  des  Betriebsjahrs  oder,  wenn  der  Brennereibesitzer
vorher  erklärt,  daß  der  Jahresbetrieb  beendigt  sei,  am  Schlusse  des  Betriebs,  daß  der
Kontingentswerth  des  erzeugten  Branntweins  noch  nicht  aufgerechnet  ist,  so  sind  über
den  Restbetrag  Kontingentscheine  zu  ertheilen.  Die  Vorschriften  der  §§.  154  ff.  finden
entsprechende  Anwendung  mit  der  Maßgabe,  daß  den  Nachweisungen  über  beantragte
Kontingentscheine  das  Konti  oder  Auszüge  aus  diesem
beizufügen  sind.  Als  Tag  der  Abferligung  ist  in  die  Nachweisungen  der  Tag  der  letzten
Abfertigung  einzutragen.“

Der  §.  168  erhält  folgende  Fassung:

7  I  4

 

„§.  168.
Der  statt  der  Maischbottichsteuer  auf  Antrag  zu  entrichtende  Zuschlag  beträgt
für  das  Liter  Alkohol:
a)  in  Brennereien,  die  im  Betriebsjahre  nicht  mehr  als  100  Hektoliter  Alkohol  erzeugen,
  für  die  Branntweinerzeugung  aus  den  Einmaischungen  eines  Monats,
1.  sofern  keine  Hefe  gewonnen  wird.  .Olo  Mark,
2.  sofern,  wenn  auch  nur  zeitweise,  Hefe  gewonnen  wird  ...0-,
b)  in  Brennereien,  die  im  Betriebsjahre  mehr  als  100,  jedoch  nicht  über  150  Hektoliter
  Alkohol  erzeugen,  für  die  Branntweinerzeugung  aus  den  Einmaischungen
eines  Monats,
1.  sofern  keine  Hefe  gewonnen  wird  .O)1  Mark,
2.  sofern,  wenn  auch  nur  zeilweise,  Hefe  gewonnen  wird  0,15
        <pb n="429" />
        —  319  —

e)  in  Brennereien,  die  im  Betriebsjahre  mehr  als  150,  jedoch  nicht  über  300  Hektoliter
  Alkohol  erzeugen,  für  die  Branntweinerzeugung  aus  den  Einmaischungen
eines  Monats,

1.  sofern  keine  Hefe  gewonnen  wird.  ..  .  O,i2  Mark,
2.  sofern,  wenn  auch  nur  zeilweise,  Hefe  gewonnen  wird  .0-d)

  in  Brennereien,  die  im  Betriebsjahre  mehr  als  300,  jedoch  nicht  über  500  Hektoliter
  Alkohol  erzeugen,  für  die  Branntweinerzeugung  aus  den  Einmaischungen
eines  Monats,

1.  sofern  keine  Hefe  gewonnen  wird.  .J  O,,18  Mark,
2.  sosern,  wenn  auch  nur  zeitweise,  Hefe  gewonnen  wird  ...0n-·

e)  in  Brennereien,  die  im  Beiriebsjahre  mehr  als  500  Hektoliter  Alkohol  erzeugen

für  die  Branntweinerzeugung  aus  den  Einmaischungen  eines  Monats,

1.  sofern  keine  Hefe  gewonnen  wird.  .  JN  Onté  Mark,
2.  sofern,  wenn  auch  nur  zeitweise,  Hese  gewonnen  wird  —
Zu  §.  170.

a)  In  Abs.  1  ist
statt  „oder  b“  zu  setzen:  „b,  c  oder  d"  und
hinter  „150“  einzufügen:  „oder  300  oder  500“.

b)  In  Abs.  2  ist  der  Eingang  des  zweiten  Satzes  wie  folgt  zu  fasen-„Wird
  die  angegebene  Jahresmenge  überschritten,  so

Der  §.  171  erhält  solgende  Fassung:

„F.  171.
Bei  Verarbeitung  von  Material  beträgt  der  Zuschlag  für  das  Liter  Alkohol:
a)  soweit  von  einem  Brenner  im  Betriebsjahr  im  Ganzen  nicht  mehr  als  50  Liter

Alkohol  erzeugt  werden  Oo:  Mark:
b)  soweit  von  einem  Brenner  im  Belriebsjahr  im  Ganzen  mehr  als  50,

jedoch  nicht  über  100  Liter  Alkohol  erzeugt  werden  —-.
P)  soweit  von  einem  Brenner  im  Betriebsjahr  im  Ganzen  mehr  als  10.,

jedoch  nicht  über  200  Liter  Alkohol  erzeugt  werden  0,12
4)  soweit  von  einem  Brenner  im  Betriebsjahr  im  Ganzen  ehe  als

200  Liter  Alkohol  erzeugt  werden  O,  20

An  die  Stelle  der  §§.  172  bis  176  treten  folgende  Vepiimmungen.

„§.  172.
Die  allgemeine  Brennsteuer  beträgt  ohne  Rücksicht  auf  die  Betriebsweise  der  v.  Brenustener.

Brennerei:  1.  Allgemeine
für  die  Jahreserzeugung  Vrennsteuer.
über  200  bis  zu  300  Hekloliter  je  2  Mark,
-  300  =  400  -  =  2,0  =
*  400  *  *  600  *  *  3  *
-  600  =  800  -  3,56  =
*  800  *  *  1000  -  -  4  -
-Ê1000  -221200  -  -14,50  -
1200-21400  -  5  Oh
1400  =  100  *5
=  1  600  1°  800  -  -6  -
1  800  Hekloliter  6,56%
vom  Hektoliter  Alkohol.
§.  1722.

In  Brennereien,  die  während  des  ganzen  Betriebsjahrs  ausschließlich  Roggen,  1u.  Ermäßigte

Weizen,  Hafer  oder  Gerste  verarbeiten,  wird  die  Brennsteuer  für  die  Erzeugung  bis  zu  Hreunstener  sür
        <pb n="430" />
        *

J.

2.  Ermäßigte  Breunstener
  für  landwirthschaftliche

Genossenschaftsbrennereien.


.  Besondere  Brenusteuer

  in  landwirthschaftlichen

Mrennereien.

Besondere  Brennsteuner
  bei  Verarbeitung
  von
RNübenstoffen  und
Nellstoffen.

—  320  —

300  Hektoliter  Alkohol  überhaupt  nicht  und  für  die  Erzeugung  über  300  bis  zu
600  Hektoliter  Alkohol  nur  zur  Hälfte  der  Sätze  des  §.  172  erhoben.  Die  Erzeugung
über  600  Hektoliter  unterliegt  der  Brennsteuer  nach  den  vollen  Sätzen.

Wird  die  Brennsteuerermäßigung  beansprucht,  so  hat  der  Brennereibesitzer  ein  für
alle  Mal  oder  für  das  Betriebsjahr  schriftlich  zu  erklären,  daß  er  ausschließlich  Roggen,
Weizen,  Hafer  oder  Gerste  verarbeiten  wolle  und  daß  ihm  die  Folgen  des  Verarbeitens
anderer  Stoffe  bekannt  seien.

Wird  die  Verpflichtung  bezüglich  der  zu  verarbeitenden  Rohstoffe  nicht  innegehallen,
  so  unterliegt  der  erzeugte  Branntwein  der  Brennsteuer  gemäß  §.  172.

8.  173.

In  den  am  1.  April  1895  vorhandenen  landwirthschaftlichen  Genossenschaftsbrennereien,
  die  nach  den  bis  zum  30.  September  1901  gültigen  Vorschriften  eine  Ermäßigung
  der  Brennsteuer  beanspruchen  durften,  wird  für  den  Umfang  des  vor  dem
1.  Juli  1895  geübten  Betriebs  die  Brennsteuer  nur  zu  vier  Fünfteln  der  Sätze  der
5F.  172  oder  172#  erhoben.

Als  Umfang  des  vor  dem  1.  Juli  1895  geübten  Betriebs  gilt  die  höchste
Alkoholmenge,  welche  die  Genossenschaftsbrennerei  innerhalb  der  Zeit  vom  1.  Oktober  1887
bis  zum  30.  Seplember  1894  in  einem  Betriebsjahr  erzeugt  hat.

§.  174.

Unabhängig  von  der  allgemeinen  Brennsteuer  wird  in  allen  landwirthschaftlichen
  Brennereien,  die  im  Laufe  des  Betriebsjahrs  Kartoffeln  oder  Mais  verarbeilet
haben,  wenn  sie  in  der  Zeit  vom  16.  Juni  bis  15.  September  Bottichbemaischungen
vornehmen,  von  dem  hieraus  gewonnenen  Branntwein  folgende  besondere  Brennsteuer
vom  Hekloliter  Alkohol  erhoben:

a)  in  Brennereien,  die  Maischbottichsteuer  entrichten:

1.  sofern  an  einem  Tage  durchschnittlich  (§.  98)  mehr  als  1.050,  iedoch  Mt

über  1  500  Liter  Bottichraum  bemaischt  werden

2.  sofern  an  einem  Tage  durchschnittlich  mehr  als  1  boo,  jedoch

nicht  über  3  000  Liter  Bottichraum  bemaischt  werden  2  „
3.  sofern  an  einem  Tage  durchschnitllich  mehr  als  30000  Viter
Bottichraum  bemaischt  werden  3  „

b)  in  Brennereien,  die  Zuschlag  entrichten:
sofern  der  Zuschlag  weniger  als  16  Mark  vom  Hektoliter  Alkohol  beträgt  3  Mark.

Die  auf  den  Sommerbrand  gelegte  Brennsteuer  ist  unter  entsprechender  Anwendung
  des  Abs.  1  auch  zu  erheben,  soweit  in  der  Zeit  vom  16.  September  bis  15.  Juni
an  mehr  als  259  Tagen  Bottichbemaischungen  vorgenommen  werden.

In  den  Fällen  des  Abs.  1  unter  a  ist  die  Brennsteuer  zunächst  vorläufig  unter
Zugrundelegung  derjenigen  durchschnilllichen  Tageseinmaischung  zu  berechnen  und  zu
erheben,  welche  sich  nach  dem  ersten  die  besondere  Brennsteuer  bedingenden  Betriebsplan
ergiebt.  Die  endgültige  Berechnung  hat  nach  Beendigung  des  der  besonderen  Brennsteuer
  unterliegenden  Betriebs  in  der  Weise  zu  erfolgen,  daß  auf  Grund  inzwischen  zu
führender  Anschreibungen  für  sämmtliche  der  besonderen  Brennsteuer  unterliegenden  Einmaischungen
  die  durchschnittliche  wgeeinmalshung  ermittelt  wird.

175.

In  gewerblichen  Brennereien  wird  in  den  Betriebsjahren,  in  denen  Rübenstoffe
allein  oder  neben  anderen  Stoffen  verarbeitet  werden,  unabhängig  von  der  allgemeinen
Brennsteuer  eine  besondere  Brennsteuer  erhoben,  und  zwar:

a)  in  Brennereien,  die  am  Kontingente  betheiligt  sind,  sobald  ihre  Gesammterzeugung
das  für  das  Betriebsjahr  1894/95  ihnen  zugewiesene  Kontingent  um  mehr  als
ein  Fünftel  überschreilet,  von  der  überschießenden  Alkoholmenge:;
        <pb n="431" />
        —  321  —

b)  in  nichtkontingentirten  Brennereien,  welche  bis  zum  1.  Juli  1895  entstanden  und
bezüglich  einer  bestimmten  Alkoholmenge  von  der  besonderen  Brennsteuer  befreit
sind,  von  der  überschießenden  Alkoholmenge:

o)  in  anderen  nichtkontingentirten  Brennereien  von  ihrem  gesammien  Erzeugnisse.

In  den  Fällen  zu  a  und  b  beträgt  die  besondere  Brennsteuer  6  Mark,  in  den
Fällen  zu  c  15  Mark  für  das  Hektoliter  Alkohol.

Geht  eine  der  unter  b  genannten  Brennereien  zur  Hefenerzeugung  über,  so
wird  vom  Beginne  des  betreffenden  Betriebsjahrs  ab  die  von  der  besonderen  Brennsteuer
  befreite  Alkoholmenge  um  die  Halfte  gekürzt.

Werden  in  einer  Brennerei  im  Laufe  des  Betriebsjahrs  Zellstoffe  (Holz,  Torf
und  dergl.)  verarbeitet,  so  unterliegt  ohne  Rücksicht  auf  die  Betriebsweise  der  Brennerei
die  gesammte  Jahreserzeugung  einer  besonderen  Brennsteuer  von  15  Mark  für  das
Hektoliter  Alkohol.

§F.  176.

Die  Hebestelle  hat  ein  Brennsteuerbuch  nach  Muster  24  zu  führen,  in  welchem
der  zu  entrichtende  Brennsteuerbetrag  zu  berechnen  ist.  Der  Betrag  ist  dem  Brennereibesitzer
  von  der  Hebestelle  schriftlich  mitzutheilen  und  binnen  drei  Tagen  nach  der  Mittheilung
  einzuzahlen."“

Zu  EF.  179.
In  Abs.  1  ist  an  die  Stelle  der  Worte  „von  der  Normal-Aichungs-Kommission“  jedesmal
  zu  setzen:
„von  der  Technischen  Prüfungsstelle  des  Reichsschatzamts".

Zu  K.  196.
Dem  Abs.  1  ist  am  Schlusse  anzufügen:
„Für  Branntwein,  der  in  einer  anderen  Brennerei  desselben  Besitzers  erzeugt  ist,  können
von  der  obersten  Landes-Finanzbehörde  Ausnahmen  zugelassen  werden.“

Zu  8.  312.
In  Abs.  1  sind  die  Ziffern  „O,i2“  und  „O,is“  zu  ersetzen  durch:
„O,  1o  unbd  „O,i4“.
Zu  8.  318.
a)  Der  Abs.  1  erhält  folgende  Fassung:
„Bei  der  Verarbeitung  von  Material  wird  neben  der  Verbrauchsabgabe  stets  der
Zuschlag  erhoben,  und  zwar  in  allen  Brennereien,
a)  soweit  von  einem  Brenner  im  Betriebsjahr  im  Ganzen  nicht  mehr  als  50  Liter

Alkohol  erzeugt  werden  O,o  Mark,
b)  soweit  von  einem  Brenner  im  Betriebsjahr  im  Ganzen  mehr  als  50.

jedoch  nicht  über  100  Liter  Alkohol  erzeugt  werden  OQos
J)  soweit  von  einem  Brenner  im  Betriebsjahr  im  Ganzen  mehr  als  100,

jedoch  nicht  über  200  Liter  Alkohol  erzeugt  werden  —.———-4
  soweit  von  einem  Brenner  im  Betiebbjahr  i  im  Gamen  nehr  als

200  Liter  Alkohol  erzeugt  werden  .  0½%

für  das  Liter  Alkohol.“
b)  In  Abs.  2  ist  hinter  „100“  einzusügen:
„oder  200
Zu  FS.  314.
Der  Abs.  1  erhält  folgende  Fassung:
„Soweit  die  allgemeine  oder  eine  besondere  Brennsteuer  in  Frage  kommt,  finden
die  §§.  172  bis  176  Anwendung.“

Zu  F.  321.
In  Abs.  2  *r.  die  Zifer  „160“  zu  ersetzen  durch:

„

5.  Entrichlung  der
Brennsteuer.

Nuse24
ler  24
        <pb n="432" />
        —  322  —

Zu  F.  326.
Als  Abs.  4  ist  folgende  Vorschrist  anzufügen:

„Materialbesitzer,  welche  Material  außerhalb  des  Hebebezirkes  ihres  Wohnorks  unter
eigener  Anmeldung  verarbeiten  wollen,  haben  der  Hebestelle  bei  Einreichung  der  Betriebsanmeldung
  durch  eine  Bescheinigung  der  Hebestelle  ihres  Wohnorts  nachzuweisen,  welche
Alkoholmenge  von  ihnen  im  Betriebsjahre  bereits  erzeugt  und  welchem  Verbrauchsabgabenund
  Zuschlagsatze  diese  unterworfen  worden  ist.  Gegebenenfalls  hat  die  Bescheinigung
auch  die  Genehmigung  zum  Wechsel  der  Brennerei  zu  enthalten.  Nach  Vollziehung  der
Betriebsanmeldung  ist  die  festgesetzte  Alkoholmenge  und  der  angewendete  Verbrauchsabgaben=
  und  Zuschlagsatz  der  Hebestelle  des  Wohnorts  amtlich  mitzutheilen;  letztere
hat  die  Angaben  in  die  Bemerkungsspalte  des  Abfindungsbuchs  zu  übernehmen  und
die  Mittheilung  dem  Buche  beizufügen.“

Zu  Muster  7.
In  der  Anleitung  zum  Gebrauche  sind  unter  Ziffer  7  die  Abschnitte  a,  b,  c  und  k  wie
folgt  zu  fassen:

an)  über  die  Brennereiklasse  (B.  O.  §.  2  und  9),  bei  landwirthschaftlichen  Brennereien,  die

nach  dem  1  September  1902  betriebssähig  geworden  sind,  unter  Hinweis  auf  die  aus
4  Abs.  3  der  Brennereiordnung  sich  ergebenden  besonderen  Bedingungen;

b)  über  das  Kontingent;  bei  kontingentirten  Rübenstofforennerreien,  uch  über  das  ihnen  für
das  Betriebsjahr  1894/95  zugewiesene  Kontingent  (B.  O.

e)  für  gewerbliche  Brennereien  süber  die  erfolgte  Feststellung  des  umfanges  vor  dem
1.  Oktober  1887  (B.  O.  S.  1

I)  für  die  am  1.  April  1895  Sandenen  landwirthschaftlichen  Genossenschaftsbrennereien
über  den  Umfang  des  vor  dem  1.  Juli  1895  geübten  Betriebs  (B.  O.  F.  173).“

Zu  Anlage  10.
Im  dritten  Absatz  ist  die  Ziffer  3  wie  folgt  zu  fassen:
„Das  die  Alkoholdämpfe  aus  dem  Vorwärmer  sortführende  und  zugleich  Lutter  aus  den
Becken  zurückleitende  Rohr  hat  zwischen  den  Becken  zwei  und  am  Kühlcylinder  eine
Flansche;  die  Flanschen  sind  mit  je  einem  Bleie  verschsosten  Die  Anlegung  von  Metallkappen
  zwischen  den  Becken  ist  auf  Grund  des  §.  59  Abs.  2  der  Brennereiordnung
unterlassen  worden,  weil  die  Flanschen  schwer  zugänglich  und  von  Wasser  umgeben  sind.“

Zu  den  Mustern  16  und  17.
a)  In  der  Anleitung  zum  Gebrauch  ist  auf  Muster  16  in  Ziffer  2  und  auf  Muster  17
in  Ziffer  3
1.  statlt  der  Worte  „die  Jahresmenge,  welche“  zu  setzen:
„für  gewerbliche  Brennereien  die  Jahresmenge,  welche  gegebenenfalls  nach  §.  165
der  Brennereiordnung“,
2.  hinter  den  Worten  „sowie  ferner“  einzusügen:
„über  die  Anwendung  des  Kontingentswerth-Aufrechnungsverfahrens  (B.  O.
§.  160),“.
b)  In  der  Spalte  5  des  Musters  16  und  Spalte  7  des  Musters  17  ist  die  Ueberschrift
„70  Pfeunig  mit  Kontingentschein“  zu  ersetzen  durch:
„70  Pfennig  unter  Anrechnung  auf  das  Kontingent“.
c)  In  der  Spalte  7  des  Musters  16  und  Spalte  9  des  Musters  17  ist  die  Ueberschrift
„70  Pfennig  ohne  wonlingentschein-  zu  ersetzen  durch:
0  Pfennig  ohne  Anrechnung  auf  das  Kontingent".
4)  In  dei  Spalte  11  des  Musters  16  und  Spalte  16  des  Musters  17  ist  als  Ziffer  V

einzuschalten
«  sei-t-  à  gal  Knneal—.  *  Abith  EV
A  Sea#s  #  8  ##rtB  frnder  ette###s
a  MAMAL  X  X  4
P  3  *
        <pb n="433" />
        —  323  —

Zu  Muster  23.
Auf  der  ersten  Seite  ist  nach  den  Worten  „ausgefertigt  worden  sind“  anzufügen:
„und  der  aufgerechnelen  Kontingentswerthe“.

Zu  Muster  24.
In  der  Anleitung  zum  Gebrauche  sind
a)  unter  Ziffer  1  statt  „300  Hektoliter“  zu  setzen:
„200  Hektoliter",
b)  unter  Ziffer  4  statt  „drei  Vierteln“  zu  setzen  „vier  Fünfteln“  und
slatt  „ein  Viertel“  zu  setzen:  „ein  Fünftel".

Zu  Muster  30.
In  Ziffer  4  der  Anl  itung  zum  Gebrauche  ist  hinter  den  Worten  „auf  Seite  2  die
Spalten  1  bis  8“  einzufügen:
„und  auf  Seite  4  die  Spalten  1  und  2“.

Zu  den  Mustern  33  und  38.
a)  Auf  der  ersten  Seite  ist  in  der  Klammer  unter  der  Ziffer  „100“  zu  setzen:
„200“.

b)  In  der  Anleitung  zum  Gebrauche  ist  bei  Muster  33  unter  Ziffer  6  und  bei  Muster  38
unter  Ziffer  10  hinter  „100“  einzuschalten:
„oder  200“.
Zu  Anlage  39.
Unter  A  Ziffer  1  sind  in  Abs.  3  die  Worte  „der  vor  dem  Umrühren“  zu  ersetzen  durch:
„der  nach  dem  Umrühren“.
Zu  Muster  43.

a)  In  der  Anleitung  zum  Gebrauche  ist:
1.  hinter  Ziffer  3  als  Ziffer  3  Folgendes  einzufügen:

„Für  Materialbrennereien,  die  innerhalb  der  Kontingentsperiode  in  beliebigen
Berriebsjahren  mehr  als  10  Hiktoliter  bis  zu  50  Hektoliter  Alkohol  zum  niedrigeren
Verbrauchsabgabensatze  herstellen  dürfen  (K.  O.  §.  29  Abs.  1  und  2),  ist  im  Kopfe
der  Spalte  9  die  Litermenge  zu  vermerken,  die  nach  Abzug  der  während  der
Kontingentsperiode  bereits  hergestellten  Alkoholmenge  noch  übrig  bleibt.“

2.  in  Zisser  5  statt  „8  oder  16“  zu  setzen:  „4  oder  8  oder  12“
hinter  „100“  einguschalten:  „oder  200“  und
statt  „16“  zu  setzen:  „8  bezw.  12“;

3.  in  Zisser  6  Abs.  2  hinter  e  Folgendes  einzufügen:

al.  für  Materialbrennereien,  die  innerhalb  der  Kontingentsperiode  in  beliebigen

Betriebsjahren  mehr  als  10  Hektoliter  bis  zu  50  Hektoliter  Alkohol  zum
niedrigeren  Verbrauchsabgabensatze  herstellen  dürfen  (K.  O.  §.  29  Abs.  1  und  2),
Angabe  der  in  den  abgelaufenen  Betriebsjahren  der  Kontingentsperiode  zum
niedrigeren  Verbrauchsabgabensatze  hergestellten  Alkoholmenge“.

b)  Im  Kopse  der  Spalte  10  ist

statt  „8  oder  16“  zu  setzen:  „4  oder  8  oder  12“  und
unter  die  Ziffer  „100“  zu  setzen:  „200“.
Zu  Muster  44.
Im  Kopse  der  Spalte  6  ist
stott  „8  oder  16“  zu  setzen:  „4  eder  8  oder  12“  und
unter  die  Ziffer  „100“  zu  setzen:  „200“.
IV.  Meßuhrordnung.

Ueberall,  wo  im  Texle  und  in  den  Anlagen  von  der  Kaiserlichen  Normal-Aichungs-Kommission
  (Normal-Aichungs-Kommission  oder  Kommission)  die  Rede  ist,  ist  statt  deren  die  Technische
Prüfungestelle  des  Reichsschatzamts  zu  setzen.

60
        <pb n="434" />
        —  324  —

Zu  g.  26.
a)  In  Abs.  1  sind  statt  der  Worte  „12/5  Grad  Réaumur  oder  15,56  Grad  des  hunderttheiligen
  Thermomeiera·  zu  setzen:
„15,5.  Grad  Celsius“.
b)  In  Abs.  2  ist  zwei  Mal  slatt  „12⅛½  Grad  Réaumur“  zu  setzen:
„15,5  Grad  Celsius“

V.  Lagerordnung.
Zu  S.  32.
Der  vierte  Absatz  erhält  folgende  Fassung:

„Eine  etwaige  Mehrmenge  ist  im  Lagerbuche  zu  dem  Verbrauchsabgabensatze
von  0,70  Mark  und,  wenn  seit  der  vorigen  Bestandsaufnahme  mit  Zuschlag  belasteter
Branntwein  angeschrieben  worden  ist,  zu  dem  höchsten  auf  diesem  ruhenden  Zuschlagsatz
anzuschreiben.“

VI.  Alkohol  344244.  2  8

 

Zu  8.  1.
In  Abs.  3  sind  die  Worte  „(12⅛½  Grad  Reaumur)“  zu  streichen.

Zu  §F.  10.
Hinter  dem  zweiten  Absatz  ist  als  künftiger  dritter  Absatz  folgende  Bestimmung  aufzunehmen:
„Das  in  Abs.  2  zugelassene  Verfahren  kann  unter  den  gleichen  Voraussetzungen
auch  bei  der  Abfertigung  von  Branntwein  in  Flaschen  (Ballons,  Krügen  u.  s.  w.)
angewendet  werden.  Als  vollständig  gefüllt  sind  diese  Gefäße  nur  anzusehen,  wenn  die
Tiefe  des  leeren  Raumes  unterhalb  des  Verschlußpfropfens  oder,  bei  Gefäßen  mit  Hals,
unterhalb  des  Halses  nicht  mehr  als  6  Centimeter  beträgt.“

Zu  8.1
In  Abs.  2  sind  die  Worte  „Zäfier-  und  19%  zu  ersetzen  durch:
„Gefäße“  und  „Gesäß“

.  Befreiungsordnung.

Zu  8.  1
a)  Der  Eingang  des  Abs.  1  erhält  folgende  Fassung:
„Für  Branntwein,  der  zu.  Beleuchtungszwecken  oder  in  öffentlichen
Kranken-,  Entbindungs=  und  ähnlichen  Anstalten  oder  in  öffentlichen  wissenschaftlichen
Anstalten  Verwendung  findet,  wird  Steuerfreiheit.
b)  Als  Abs.  2  ist  folgenge  Vorschrift  aufzunehmen:
„Die  Verwendung  von  denaturirtem  Branntwein  zur  Herstellung  von  Heilmitteln
  ist  als  eine  Verwendung  zu  gewerblichen  Zwecken  anzusehen.“
c)  Im  bisherigen  Abs.  2  ist  hinter  d  auf  einer  besonderen  Zeile  fortzufahren:
„—  und  in  den  Fällen  der  Denaturirung  —
I0)  die  Vergütung  der  Brennsteuer,  welche

für  die  Zeit  vom  1.  Oktober  bis  31.  Dezember  11000202.  DODO00“  Mark,
.1.  Januar  =  31.  März  190068686  00)05  -„
ür  die  spätere  Zeit,  sofern  der  Bundesrath  nicht  e  einen  anderen
Vergütungssatz  bestimmt  .  0,00
für  das  Liter  Alkohol  beträgt.“
Zu  §.  3.

Als  Abs.  2  ist  anzufügen:

„Die  vollständige  Denaturirung  kann  auch  in  der  Weise  ersolgen,  daß  dem
Branntwein  1,,5  Liter  des  allgemeinen  Denaturirungsmiltels  und  außerdem  0O,25  Liter
Kistallvioletelöfung  und  2  bis  20  Liter  Benzol  auf  je  100  Liler  Alkohol  zugesetzt  werden.“
        <pb n="435" />
        —  326  —

Zu  8g.  4.
u)  Unter  d  ist
1.  bei  „Brom-,  Chlor=  und  Jod  Aethyl“  das  Wort  „Brom-,"  zu  streichen,
2.  hinter  „Kollodium  und  Chlor-(Brom-,  Jod=  silber-Kollodium“  anzufügen:
asowie  Lösungen  von  Kollodiumwolle  in  Branntwein  und  Amglacetat  oder
anderen  Lösungsmitteln  (Zaponlack).“
3.  Hinter  „Theerfarbstosafe  zusammengesetzten  Aether“  auf  einer  besonderen
Zeile  einzufügen:
„Verbandstoffe“.
b)  Die  Vorschrift  unter  e  ist  wie  folgt  zu  fassen:
„e.  Zur  Herstellung  von  Chloroform,  Jodoform,  Bromoform  und  Bromäthyl:
300  Gramm  Chloroform  oder
200  Gramm  Jodosorm  oder
300  Gramm  Bromäthyl
Es  ist  gestattet,  das  zuzusetzende  Jodoform  zunächst  in  einem  Theile  des  zu
denaturirenden  Branntweins  aufzulösen  und  den  Rest  des  Branntweins  mit  der
Lösung  zu  vermischen.“
)  Die  Vorschrift  unter  i  ist  zu  streichen.

Zu  §.  b.
a)  In  Abs.  1  ist
1.  statt  des  Buchstabens  m  der  Buchstabe  n  zu  setzen,
2.  einzufügen:
zwischen  „Rosmarinöl“  und  „Schellacklösung“  das  Wort  „Kristallviolettlösung“  und
zwischen  „Jodoform“  und  „Petroleumbenzin“  das  Wort  „Bromäthyl“.
b)  Der  Abs.  3  Berhält  folgende  Fassung:
„Die  Prüfung  der  unter  amtlicher  Ueberwachung  hergestellten  Schellacklösung
kann  unterbleiben,  wenn  die  überwachenden  Beamten  die  Ueberzeugung  gewonnen  haben,
daß  der  zugesetzte  Schellack  vollständig  aufgelöst  ist.“

Zu  5.  12.
Statt  der  Worte  „oder  Geruch“  ist  zu  setzen:
„Geruch  oder  Farbe“.

Zu  §.  14.
Der  erste  Satz  ist  wie  folgt  zu  fassen:
„Der  vollständig  denaturirte  Branntwein  darf  zu  sämmtlichen  in  §S.  1  bezeichneten
Zwecken  verwendet  werden.“

Zu  8g.  15.
a)  Der  Eingang  des  Abs.  3  erhält  folgende  Fassung:
„Denaturirter  Branntwein,  in  welchem  das  Alkoholometer  eine  Stärke  von
weniger  als  80  Gewichtsprozent  anzeigt,  oder  dern  .“.
b)  In  Abs.  4  sind
1.  unter  a  die  Worte  „dessen  Stärke  weniger  als  80  Gewichtsprozent  beträgt“  zu
ersetzen  durch:
„in  welchem  das  Alkoholometer  eine  Stärke  von  weniger  als  80  Gewichtsprozent
  anzeigt"“,
2.  unter  b  statt  der  Worte  „oder  Geruch“  zu  setzen:
„Geruch  oder  Farbe“.

Zu  §.  27.
In  Abs.  1  sind  hinter  „§S.  29“  die  Worte  „unter  b  und  c“  zu  streichen.
6C#
        <pb n="436" />
        III.  Stenerfreie  Ver-—



t

3.

*

wendung  von
undenaturirtem
Brauntwein.

Verwendungsberechtigle.



.  Verwendungszwecke.



Antrag  auf
Steuerbefreiung.

3.  Verwendung  des

Branntweins.

.  Branntwein-Verwendungsbuch.



Muer.  14.

Anmeldung  zur

sieuerjreien  Ablassung.


Abfertigung  des
BVranntweins.

—  326  —

Zu  den  88.  26  bis  46.

Diese  Vorschriften  erhalten  folgende  Fassung:

.  ,,§.29.
Ohne  Denaturirung  darf  Branntwein  steuerfrei  abgelassen  werden:

a)  an  Kranken-,  Entbindungs=  und  ähnliche  Anstalten,  welche  nicht  nach  §.  30  der
Gewerbeordnung  der  Konzessionspflicht  unterliegen,  sowie  an  öffentliche  wissenschaftliche
  Anstalten  (Laboratorien  und  dergl.):

b)  an  militär-technische  Anstalten  und  an  Pulver=  und  Knallquecksilber-Fabriken.

8.  30.
Der  ohne  Denaturirung  sleuerfrei  abgelassene  Branntwein  darf

a)  von  den  im  §.  29  unter  à  bezeichneten  Anstalten  innerhalb  ihres  Betriebs  zu
sämmtlichen  wissenschaftlichen  oder  Heilzwecken,

b)  von  den  im  §.  29  unter  b  bezeichneten  Anstalten  u.  s.  w.  nur  zur  Herstellung  von
rauchschwachem  Pulver,  Zündsätzen  und  Knallquecksilber  sowie  von  Lacken,  die  zur
Fertigsiellung  von  Munition  bestimmt  sind,

verwendet  werden.
Die  oberste  Landes-Finanzbehörde  kann  militär-technischen  Anstalten  gestatlen,
den  Branntwein  auch  zu  anderen  als  den  unter  b  bezeichneten  Zwecken  zu  verwenden.
In  den  Fällen  zu  #a#macht  es  keinen  Unterschied,  ob  die  Verwendung  des
Branntweins  unmittelbar  zu  den  bezeichneten  Zwecken  erfolgt  oder  ob  nur  eine  mittelbare
  Verwendung,  z.  B.  zum  Reinigen  von  Geräthen,  zur  Desinfektion  des  Operaleurs
oder  des  Operationsfeldes,  zur  Heizung  von  Inhalationsapparaten,  stattfindet.

8.  31.

Wer  undenaturirten  Branntwein  mit  dem  Anspruch  auf  Steuerfreiheit  verwenden
will,  hat  die  Genehmigung  hierzu  beim  Hauptamte  schriftlich  nachzusuchen.  In  dem
Gesuche  müssen  die  Zwecke,  für  welche  der  Branntwein  bestimmt  ist,  der  voraussichtliche
Jahresbedarf  nach  Luern  Alkohol  und  die  Orte  angegeben  werden,  an  denen  der  Branniwein
  gelagert  oder  verwendet  werden  soll;  findet  eine  Wiedergewinnung  von  Branntwein
statt,  so  sind  auch  hierüber  die  erforderlichen  Angaben  zu  machen.  Die  Enischeidung
über  den  Antrag  ist  von  der  Direktiobehörde  zu  treffen.  Ueber  die  ertheilten  Genehmigungen
  ist  vom  Hauptamt  ein  Verzeichniß  zu  führen.

55.  32  und  33  fallen  weg.

§.  34.

Der  Branntwein  darf  nur  zu  den  gemäß  §.  31  angegebenen  Zwecken  verwendet
werden.  Insbesondere  ist  es  unzulässig,  den  Branntwein  in  unverarbeitetem  Zustand
an  Aundere  abzugeben;  für  staatliche  Anstalten  kann  die  Direktivbehörde  Ausnahmen
zulassen.

Ueber  den  zur  steuerfreien  Verwendung  abgelassenen  undenaturirten  Branntwein
ist  von  der  Hebestelle  ein  Branntwein-Verwendungsbuch  nach  Muster  14  für  den  Zeitraum
  des  Betriebsjahrs  zu  führen.

8.  36.
Die  steuerfreie  Ablassung  von  undenaturirtem  Branntwein  ist  in  dem  zugehörigen
Abfertigungspapiere  zu  beantragen.  Mit  einem  Abfertigungspapiere  sind  mindestens
25  Liter  Alkohol  vorzuführen;  das  Hauptamt  kann  Ausnahmen  zulassen.

§.  37.
Die  Abfertigung  des  sleuerfrei  abzulassenden  Branntweins  ist  in  den  verwendungsberechtigten
  Anstalten  und  Fabriken  vorzunehmen.  Das  Hauplamt  kann
Ausnahmen  zulassen.
        <pb n="437" />
        ·  —  327  —

Bei  der  Abferligung  ist  die  in  dem  angemeldeten  Branntwein  enthaltene
Alkoholmenge  festzustellen.  Auf  Antrag  kann  diese  Feststellung  unterbleiben,  wenn  die
Alkoholmenge  bereits  bei  einer  Vorabfertigung  sestgestellt  war  und  der  Branntwein
seitdem  ununterbrochen  unter  amtlichem  Raumverschlusse  (Bgl.  O.  §.  8  Abs.  2)  oder
unter  amtlicher  Begleitung  oder  Verwahrung  gestanden  hat;  das  Gleiche  gilt  bei
Mengen  von  nicht  mehr  als  2  Hektoliter  Alkohol,  die  unter  Einzelverschluß  versandt
worden  sind,  falls  dieser  unverletzt  besunden  wird  und  kein  Grund  zu  dem  Verdachte
vorliegt,  daß  ein  Theil  des  Branntweins  entsernt  ist.

Wird  der  Branntwein  in  Anstalten  der  im  §.  29  unter  n  bezeichnelen  Art
abgefertigt,  so  kann  die  Abfertigung  durch  einen  Oberbeamten  allein  bewirkt  werden.

Bei  Mengen  von  nicht  mehr  als  einem  Hektoliter  Alkohol,  die  ohne  Verschluß
und  ohne  Begleitung  versandt  worden  sind,  kann  von  der  Vorführung  und  Abfertigung
Abstand  genommen  werden.

Wird  von  den  Ertleichterungen  in  Abs.  2  oder  4  Gebrauch  gemacht,  so  ist  die
im  Begleitpapier  angegebene  Alkoholmenge  im  Abrechnungsbuche  (5.  39)  anzuschreiben.

§S.  38.
Auf  die  Lagerung  des  Branntweins  finden  die  Vorschriften  des  §.  19  enisprechende
  Anwendung.
Geht  der  abgefertigte  Branntwein  erweislich  durch  zufällige  Ereignisse,
z.  B.  Zerspringen  von  Gesäßen,  ganz  oder  theilweise  zu  Grunde,  so  ist  auf  Anordnung
des  Hauptlamts  die  zu  Grunde  gegangene  Alkoholmenge  von  der  angeschriebenen  Menge
im  Abrechnungsbuch  abzusetzen.

Ueber  den  Empfang  und  die  Verwendung  des  Branntweins  ist  bei  dem  Verwendungsberechtigten
  ein  Abrechnungsbuch  nach  Muster  15  für  den  Zeitraum  des
Betriebsjahrs  zu  führen.  Für  größere  Betriebe  und  Anstallen  kann  die  Direktiobehörde
anordnen,  daß  das  Abrechnungsbuch  in  kürzeren  Zeitabschnikten  geführt  wird.

Der  zur  sleuerfreien  Verwendung  abgelassene  Branntwein  ist  von  den  Beamten
in  das  Abrechnungsbuch  einzutragen.

Die  nichtstaatlichen  Pulver=  und  Knallquecksilber-Fabriken  haben  die  verwendeten
  Mengen  unmittelbar  nach  der  Entnahme,  getrennt  nach  Verwendungszwecken,
abgzuschreiben.  Die  gleiche  Verpflichtung  kann  den  übrigen  im  8.  29  bezeichneten  Anstalten
  und  Fabriken  im  Einzelfalle  durch  die  Direklivbehörde  auferlegt  werden.

Wiedergewonnener  Branntwein  ist  nach  näherer  Bestimmung  des  Hauptamts
in  einer  besonderen  Abtheilung  des  Abrechnungsbuchs  nachzuweisen,  gesondert  zu  lagern
und  zu  demselben  Zwecke  wieder  zu  verwenden,  zu  welchem  die  erstmalige  Verwendung
stattgesunden  hat.

§.  40.

Nach  Ablauf  des  Zeitabschnitts,  für  den  das  Abrechnungsbuch  geführt  wird,
findet  eine  amtliche  Aufnahme  der  Vorräthe  an  undenaturirlem  Branntwein  statt,  welcher
der  Verwendungsberechtigte  beizuwohnen  hat.  Für  Betriebe,  welche  die  Verwendung
des  Branntweins  im  Abrechnungsbuche  nachzuweisen  haben,  sind  die  Abschreibungen  zu
prüfen  und  der  Sollbestand  an  undenaturirtem  Branntwein  festzustellen.  Die  Beamten
haben  das  Ergebniß  der  Bestandsaufnahme  im  Abrechnungsbuche  zu  vermerken  und
sich  über  die  Behandlung  der  Fehlmenge  zu  äußern.  Hierauf  ist  das  Abrechnungsbuch
abzuschließen  und  an  die  Hebeslelle  einzureichen.

Der  ermillelte  Bestand  an  Branntwein  ist  in  das  neue  Abrechnungsbuch  zu
übertragen.

S.  41.
·  In  den  Abrechnungsbüchern  der  im  §.  29  bezeichneten  Anstalten  und  der  staatlichen
  Pulver:  und  Knallquettsilber-Fabriken  ist  bei  der  Bestandsaufnahme  von  dem
Vorstand  oder  seinem  Vertreter  die  Bescheinigung  abzugeben,  daß  der  in  Zugang  ange-10.

  Lagerung  des
Branntweins.

11.  Abrechnungsbuch.
Wusier  15.

12.  Bestandsaufnahme.


18.  Verwendungsbescheini
  ung
        <pb n="438" />
        —  328  —

schriebene  Branntwein,  soweit  er  bei  der  Bestandsaufnahme  nicht  mehr  vorhanden
gewesen  ist,  innerhalb  des  Betriebs  der  Anstalt  ausschließlich  zu  den  gemäß  §.  31
angegebenen  Zwecken  Verwendung  gefunden  hat.

Für  Militärlazarethe  find  die  Bescheinigungen  durch  die  zuständige  Sanitätsbehörde
  auszustellen.

F.  42.
11.  Vergütungsfähige  Die  steuerfrei  zu  lassende  Alkoholmenge  ist  vom  Hauptamt  auf  Grund  des
Wkobolmenge,  Abrechnungsbuchs  festzustellen.
Fehlmenge.  Fehlmengen,  welche  sich  bei  der  Bestandsaufnahme  gegenüber  dem  Sollbestand

ergeben  haben,  sind  steuerfrei  zu  lassen,  wenn  der  Alkoholverlust  lediglich  auf  Verdunstung
oder  gewöhnliche  Leckage  zurückzuführen  ist.

55.  43  und  44  fallen  weg.

S.  45.
17.  Erleichterung  für  Die  Direktiuvbehörde  kann  für  einzelne  der  im  §F.  29  bezeichneten  Anstalten
die  im  §.  29  be-  genehmigen:
zeichneten  An-  a)  daß  von  der  im  §.  37  Abs.  4  vorgesehenen  Vergünstigung  auch  dann  Gebrauch

salten.  gemacht  wird,  wenn  die  Alkoholmenge  mehr  als  ein  Hektoliter  beträgt;

b)  daß  in  den  Fällen,  in  denen  eine  amtliche  Abfertigung  des  Branntweins  nicht
erfolgt,  die  Eintragung  in  das  Abrechnungsbuch  von  einem  durch  den  Vorstand
der  Anstalt  dazu  bestimmten  Beamten  der  Anstalt  bewirkt  wird;

)  daß  die  Bestandsaufnahme  durch  einen  Steuerbeamten  oder  durch  den  unter  b
bezeichneten  Beamten  vorgenommen  wird;

d)  daß  die  regelmäßigen  Revisionen  unterbleiben.

8.  46.
18.  Steueraufsicht.  Hinsichtlich  der  Steueraufsicht  finden  die  Vorschriften  des  8.  28  entsprechende
Anwendung.“

Zu  8.  47.
Im  Texle  und  in  der  Beischrift  ist,  wo  von  dem  Kaiserlichen  Gesundheitsamte  (Gesundheitsamte)
  die  Rede  ist,  statt  dessen  die  Technische  Prüfungsstelle  des  Reichsschatzamts  zu  setzen  und
demgemäß  in  Abs.  2  das  Wort  „seiner“  durch  „ihrer“"  zu  ersetzen.

Zu  S.  49.
a)  In  Abs.  1  sind
1.  unter  a3  und  b3  die  Worte  „mit  O,06  Mark  für  das  Liter  Alkohol“  zu  ersetzen  durch:

„welche
für  die  Zeit  vom  1.  Oktober  bis  31.  Dezember  19002  .  0),04  Mark,
-  :.  1.  Januar  bis  31.  März  1903..  %  -,
für  bie  spätere  Zeit,  sofern  der  Bundesrath  nicht  einen  anderen  Vergütungssatz
  bestimmt  ·  ...  ....0,osfukdaBLctekAlkohol

  betragt«
2unterb2csthmterdemWorte»Matc«anzufugen
furdastletAlkohoP
l))Jn  Abs  2  ist  der  Schlußsatz  zu  streichen.

Zu  8.  57.
Die  Klammer  am  Schlusse  des  Abs.  1  ist  zu  streichen.

u  8.  60.
An  Sielle  des  bisherigen  Abs.  2  ist  folgende  Bestimmung  aufzunehmen:

„Die  Direktivbehörde  kann  bei  Punschessenzen  und  sonstigen  zur  Verwendung
bei  der  Herstellung  von  Genußmitteln  bestimmten  Essenzen  sowie  bei  Fluidextrakten  und
Eturn  die  auf  einmal  zur  Untersuchung  zu  stellende  Mindestmenge  bis  auf  1  Liter
herabsetzen.“
        <pb n="439" />
        —  329  —

Zu  8.  71.
Die  lit.  a  und  b  sind  zu  streichen.
Zu  tg.  73.
Der  Abs.  1  und  die  Klammer  in  Abs.  2  sind  zu  streichen.
Zu  S.  74.
Die  lit.  c  ist  zu  streichen.
Zu  §.  75.
a)  Der  Abs.  1  ist  zu  streichen.
b)  Der  Abs.  2  erhält  folgenden  Eingang:
„Zur  Ermittelung  der  et  vergüungsfähigen  Alkoholmenge  sind  von  jeder  .
.  76.
Der  Eingang  des  Abs.  1  soll  la  lau
„Wird  festgestellt,  das  die  auf  100  Kilogramm  der  Fabrikate  entfallende  .
Zu  8g.  81.

Dem  Abs.  2  ist  anzufügen:
„Die  Direktiobehörde  ist  ermächtigt,  an  Stelle  von  verlorenen,  innerhalb  der  Gültigkeitsfrist
  bei  keiner  Hebestelle  im  Gebiete  der  B  st  eingelösten
sowie  von  erweislich  zu  Grunde  gegangenen  Vergütungsscheinen  neue  Scheine  auszufertigen
  und  deren  nachträgliche  Einlösung  zu  genehmigen.“

Zu  Anlage  1.
In  der  Fußnote  ist  der  Zwischensatz  „,  sofern  nicht  ein  Anderes  dabei  angegeben  ist,“
zu  streichen.
Zu  Anlage  2.
a)  Hinter  IV.  ist  einzufügen:
„IVa.  Kristallviolettlösung.

Kristallviolettlösung  soll  eine  Auflösung  von  Kristallviolett  (salzsaurem  Heramethyl
  pararosanilin)  in  Branntwein  von  mindestens  85,6  Gewichtsprozent  sein;  in
1  Lier  der  Lösung  sollen  mindestens  0/1  Gramm  des  Farbstoffs  enthalten  sein.

1.  Verdampfungsrückstand.  Werden  100  Kubikcentimeler  der  Lösung  verdampft,
so  soll  der  bei  100  Grad  getrocknete  Rückstand  nicht  weniger  als  40  und  nicht
mehr  als  45  Milligramm  betragen.

Farbstärke.  Wird  Keistalloigletitssung  mit  Wasser  auf  die  vierhundertfache
Raummenge  verdünnt,  so  soll  diese  Verdünnung  klar  und  nicht  weniger  tief
gefärbt  sein,  als  eine  Lösung  von  O  Gramm  eines  zuverlässig  reinen  Musters
von  Kristalloiolett  in  100  Kubikcentimetern  Branntwein  von  mindestens  85,6  Gewichts-—“
  welche  ebenfalls  mit  Wasser  auf  die  vierhundertfache  Naummenge  verünnt
  ist.“

b)  Unter  VIII  Ziffer  2  ist  der  Abs.  1  wie  folgt  zu  fassen:

„2.  Siedepunkt.  Werden  100  Kubikcentimeter  Benzol  in  der  für  den  Holzgeist  vorgeschriebenen
  Weise  destillirt,  so  sollen  bis  77  Grad  nicht  mehr  als  1  Kubikcentimeter,
  bis  100  Grad  nicht  weniger  als  90  Kubikcentimeter  übergegangen  sein.“

)  Hinter  Xll.  ist  einzuschalten:

S

„XIIa.  Bromäthyl.
1.  Dichte.  Die  Dichte  des  Bromäthyls  soll  bei  15  Grad  zwischen  1/152  und  1,108
iegen.
2.  Mischbarkeit  mit  Wasser.  Werden  10  Kubikcentimeter  Bromäthyl  mit
20  Kubikcentimeter  Wasser  geschüttelt,  so  soll  nach  dem  Absetzen  die  untere  Schicht
mindestens  9,5  Kubikcentimeter  betragen.“
        <pb n="440" />
        —  330  —

Zu  Muster  6  (Anleitung  zum  Gebrauche).

a)  Der  Ziffer  2  ist  anzufügen:

„In  Spalte  6  ist  bei  der  vollständigen  Denaturirung  zutreffendenfalls  die  zuzusetzende

Benzolmenge  anzugeben.“
b)  Unter  Ziffer  5  sind  die  Worte  „flüssigen“  und  „bei  sesten  Mitteln“  zu  streichen.
Die  Anlage  13  fällt  weg.

Zu  Muster  14.

a)  Die  Anleitung  zum  Gebrauche  ist  wie  folgt  zu  fassen:

„1.  Für  jeden  Verwendungsberechtigten  ist  eine  besondere  Abtheilung  unter  fortlaufender
Ziffer  anzulegen.  Soweit  nöthig,  ist  das  Verwendungsbuch  mit  einem  nach  der
Buchstabenfolge  geordneten  Namensverzeichnisse  zu  versehen.

2.  Die  Spalten  1  und  3  bis  5  sind  in  Uebereinstimmung  mit  den  entsprechenden  Spalten
des  Abrechnungsbuchs  zu  führen.  Die  Spalte  5  ist  fortlaufend  aufzurechnen.“
b)  Auf  der  zweiten  Seite  des  Musters  sind  die  Worte
„Jahresbedarfsmenge:  Liter  Alkohol“  zu  streichen.

Zu  Muster  15.
In  der  Anleitung  zum  Gebrauche  ist
a)  in  Ziffer  1  das  Wort  „Gewerbtreibenden“  durch  „Anstalten“  zu  ersetzen;
b)  die  Ziffer  3  zu  streichen:
o)  die  Ziffer  5  wie  folgt  zu  fassen:
„Die  Abschreibungen  sind  in  der  Regel  nur  von  den  nichtstaatlichen  Pulverund
  Knallquecksilber-Fabriken  zu  bewirken,  von  den  übrigen  im  §.  29  der  Branntgsordnung
  bezeichneten  Anstalten  u.  s  w.  nur  dann,  ...  ...
angeordnet  hat.“
Zu  Anlage  19.
a)  Die  Sternchen  in  der  Bescheinigung  am  Fuße  der  Seite  2  und  in  der  Spalte  13  sind
nebst  den  zugehörigen  zwei  Anmerkungen  zu  streichen.
Kopf  der  Spalte  13  soll  lauten:
*nGeniht  der  äußeren  und  inneren  Umschließungen  kg“.
e)  Der  Kopf  der  Spalte  15  soll  lauten:
„Nettogewicht
u)  durch  Abzug  des  Gewichts  der  Umschließungen  (Spalte  13),
b)  durch  Verwiegung  der  Fabrikate
ermittelt  kg“.

Zu  Anlage  24.
In  der  Benennung  der  Anlage  ist  der  Buchstabe  „b“  durch  „“  zu  ersetzen.

Zu  Muster  27.
Die  Spalten  10  bis  12  sind  in  eine  Spalte  mit  der  Ueberschrift  „an  Brennsteuer"
zusammenzuziehen.

VIII.  Vorschriften  über  die  Brauntwein-Statistik.
Zu  F.  3.
Als  Abs.  2  ist  solgende  Bestimmung  anzufügen:
„Der  Reichskaonzler  ist  ermächtigt,  die  Muster  abzuändern,  soweit  dies  durch
Aenderungen  der  Branntweinsteuergesetze  oder  Beschlüsse  des  Bundesraths  zu  den
Branntweinsteuer-Ausführungsbestimmungen  erforderlich  wird.“

Zu  8.  4.
In  der  Klammer  am  Schlusse  ist  statt  „Absatz  1“  zu  setzen:  „Absatz  3“.
        <pb n="441" />
        Steuerhebebezirk  D#lonbeoy.  Muster  28  a.

(B.  O.  8.  160  g.)

Kontingentswerth-Aufrechnungsbuch.
3.  Vierteljahr  des  Betriebsjahrs  1902/03.

Dieses  Buch  enthält  zwölf  Blätter,  die  mit

einer  angesiegelten  Schnur  durchzogen  sind.  Geführt  von  Waremann,

w

4

Dillenburg,  den  Iõtn  Mare  1903.  eye

(Siegel.)  Kern,  Ober#ontrolete)..

Anleitung  zum  Gebranche.

.Für  jede  Brennerei,  auf  die  das  Kontingentswerth-  Aufrechnungsversahren  Anwendung  sindet,  ist  eine  besondere

Abtheilung  anzulegen.  Die  Abtheilungen  sind  mit  fortlausenden  Nummern  zu  versehen,  die  während  des  ganzen
Belriebsjahrs  beizubehalten  sind

Die  Eintragungen  in  die  Spalten  1  bis  4  haben  in  Uebereinstimmung  mit  den  vom  Brennereibesitzer  übergebenen

Aufrechnungsbestätigungen  in  unmitlelbarem  Anschluß  an  die  Buchung  der  durch  Aufrechnung  beglichenen  Steuerbeträge
  im  Einnahmebuche  zu  erfolgen.

.  In  der  Spalte  5  sind  zu  Beginn  jedes  Vierteljahrs  das  Kontingent  der  Brennerei  und  dessen  Werth  vorzutragen.

Die  Richtigkeit  der  Eintragung  ist  vom  Oberkontroleur  zu  bescheinigen.
Die  Hebestelle  hat  darauf  zu  achten,  daß  der  Kontingenlewerth  des  im  Betriebe  jahr  erzeugten  Branntweins  durch
die  Anfrechnungen  nicht  überschritten  wird.

.  Die  Spalte  4  ist  fortlaufend  aufzurechnen.  Aus  den  Aufrechnungsbüchern  für  die  drei  ersten  Vierleljahre  des

Vetriebsjahrs  sind  die  Schlußfummen  der  noch  nicht  endgültig  (#Ziffer  6)  abgeschlossenen  Abtheilungen  in  das  Aufrechnungsbuch
  für  das  nächste  Vierteljahr  zu  übertragen.  Der  Oberkontroleur  hat  die  Richtigkeit  der  Uebertragung
in  dem  abgeschlossenen  Aufrechnungsbuche  zu  bescheinigen.

Die  einzelnen  Abtheilungen  sind  endgültig  abzuschließen,  sobald  der  Kontingentswerth  des  erzeugten  Branntweins

durch  die  ausgerechneten  Beträge  erreicht  ist,  anderensalls  am  Schlusse  des  Nriebesabrs  oder,  wenn  der  Brennereibesitzer
  vorher  erklärt  hat,  daß  der  Jahresbetrieb  beendigt  sei,  am  Schlusse  des  Beuiebs.  Dabei  ist  die  Kontingentsmenge,
  die  der  Summe  der  im  Laufe  des  Betriebsjahrs  aufgerechneten  Bekräge  entspricht,  darzustellen  und  mit  der
Alloßelmenge  zu  vergleichen,  die  nach  dem  Abnahme-  Hauptbuche  zum  Verbrauchsabgabensatze  von  70  Pifennig  unter
Anschreibung  auf  das  Konlingent  abgefertigt  worden  ist.  Die  Nichtigkeit  der  letzteren  Menge  ist  vom  Oberkontroleur
zu  bescheinigen,  salls  die  Aussertigung  von  Kontingentscheinen  zu  erfolgen  hat.

61
        <pb n="442" />
        —  332

Abtheilung  7.

Brennerei  des  Friedrich  Schulzxe  in  Dillenburg.
(Abtheilung  5  des  Abnahme-Hauptbuchs.)

 

 

1.  2.  8  4.

 

An  Kontingentswerth  sind  gegen
Maischbotlichsteuer  und  Brennsteuer

Lau-ag  der  aufgerechnet  worden

fendel  Ein-  im  «

Nr.  tragung.  Branntweinsteuer-Einnahmebuch

unter  Nr.  Mark.  |  rWi

 

 

Bemerkungen.

 

1
Deberfragen  a#tts  dem  2.  Ierteljare  1

des  Betzebsjahs  199%  9P9367  50

1  7/4.  Iti  115  33
2  16.  /4.  40  133  30
53  27.  4.  49  101  „0
4  20./4.  *—  553  7330  #  50
5  14./6.  5  6%  —
6  29.  .  59  23  35
7  -  60  «  70  95

S##mime  71  806  45

 

 

Es  ixt  demndchi  aufgerechnel  der  Kontingentsttertli
  von  ..·.....·..

Neu-leclemAtmalemeslim»Ich-WiesimizmnVerkmurksabyabcsnmfceron70memiY»Ah-files-



DassontingentbeträgtMIWLitekAlkoholxbei-Werth
desKontingcntdbrkcchnctsichdemnachanfthMark
ANH-Die

  Richtigkeit  bescheinigt.

Dillenburd,  den  ien  4pril  1907.

Kern,  Oberkontroleus.

Der  Brenncreibestzer  Autf  erklärt,  da:s  der  Jahresbetrieb
  beendigt  sei,  und  die  4un'rtigung  eine:  Koneintentscheine
  Für  den  nechte  aufyerechneten  Kontingentswerthckes
erreu##ken  Branniceins  brantragr.

 

59  032  Liter  Alkolol.  Iticsitig.
Kern,  Oberkontroleur.
LVI.  os.

60  30%%  „  „)

 

Es  können  somit  Kontingentsclieine  ausgefertigt
iterden  für  ...
D-"«i-«l-«yxj.cle»«5’0.41!afl.908.

lL70«,7Lfte-·-4«solcoi.

Wen-muchStute-n·cmäsmc.
        <pb n="443" />
        —  333  —

Muster  23b.
(B.  O.  F.  160.)

Bestätigung  über  die  Aufrechnung  von  Kontingentswerth.)

 

 

 

 

Von  dem  Kontingentswerthe  des  in  meiner  Brennerei  zu  im  Betriebsunserer

jahre  19  erzeugten  Branntweins  ist  heute  ein  Betrag  von
Mark  Pf
in  Worten:  Mark  Pf.
·  mir
von  dem  amt  in  gegen  die  von  uns  geschuldete
nicht  gestundete  Maischbottichsteuer
Brennsieuuer  aufgerechnet  worden.
,  den  ien  19
(Unterschrift)
Buchungsvermerke.
Der  oben  angegebene  Betrag  ist  gebucht
in  Einnahme:  in  Ausgabe:"")
im  B  tweinst  Einnahmebuche  .  Nr.  im  Haupl-Journe  Nr.
im  Haupt-Manual  Seite  Nr.
im  Kassen-Journal,  Abth.1II  Seite  Nr.
im  Kontingentswerth-Aufrechnungsbuch,  Abth.  Nr.

*)  Sollen  mehrere  Steuerbekräge  gleichzeitig  beglichen  werden,  so  sind  sie  am  Rande  einzeln  anzugeben.
**)  Dieser  Vordruck  kann  nach  Maßgabe  der  in  den  einzelnen  Bundesstaaten  bestehenden  Buchungevorschriften
geändert  werden.

617
        <pb n="444" />
        .  Allgemeine  Vorschrift.


10.  Tteil.
Kontingentirungsordnung.

Erster  Titel.
Neukontingentirung.

.1.

Einleitung.  Von  fünf  zu  fünf  Jahren  wird  für  die  einzelnen  bisher  am  Kontingenie  betheiligten
Brennereien  und  für  die  inzwischen  neu  entstandenen  landwirthschaftlichen  oder  Materialbrennereien
die  Alkoholmenge,  die  sie  im  Betriebsjahre  zum  niedrigeren  Verbrauchsabgabensatze  herstellen  dürfen
(das  Kontingent),  neu  bemessen.  Die  Neukontingentirung  erfolgt  im  Laufe  des  letzten  Betriebsjahrs
  (Kontingentirungsjahr)  der  jeweiligen  fünfjährigen  Periode  (Kontingentsperiode)  für  die
solgenden  fünf  Betriebsjahre.

Der  Maßstab,  nach  welchem  das  Kontingent  für  die  einzelne  Brennerei  zu  bemessen  ist
(der  Kontingentsfuß),  wird  entweder  auf  der  Grundlage  des  bisherigen  Kontingents  der  Brennerei
gewonnen  (regelmäßiges  Verfahren,  88.  2  bis  6)  oder  durch  Schätzung  ermittelt  (Veranlagungsverfahren,
  §5.  7  bis  26).  "

8.  2.
Festftellung  des  Für  die  am  Kontingente  bereits  betheiligten  Brennereien,  welche  nicht  dem  Veranlagungs-=Kontingentssuhes
  verfahren  zu  unterwerfen  sind,  bildet  das  bei  der  Neukontingentirung  ihnen  zugewiesene  Kontingent

Vee  den  Kontingentsfuß.

  
 
 

sind  die  Verschlußbrennereien,  welche  ihr  Kontingent  in  keinem  der  letzten
vollständig  hergestellt  haben.  Für  diese  bildet  die  in  den  letzten  fünf  Betriebszum

  niedrigeren  Verbrauchsabgabensatze  hergestellte  Alkoholmenge  den
Hat  bei  der  letzten  Neukontingentirung  eine  Herabsetzung  oder  Erhöhung  des
stattgefunden,  so  ist  bei  Berechnung  dieser  Durchschnittsmenge  für  das  letzte
vorigen  Kontingentsperiode  die  für  die  laufende  Kontingentsperiode  zugewiesene
in  Rechnung  zu  stellen.

§S.  3.
Herabsetzung  des  Der  nach  §.  2  eimitlelle  Kontingentsfuß  wird,  wenn  eine  früher  ausschließlich  dickmaischende

Kontingentssußes  Gelreidebrennerei  während  der  letzten  fünf  Betriebsjahre  vollständig  zur  Hesengewinnung  über-Wegen,

  Detriebt=  gegangen  ist,  um  drei  Siebentel,  wenn  eine  Brennerei,  die  zuvor  ausschließlich  andere  Stoffe  als

nschsels.  .  .  .  .  .  ..  .  .  ..  .
Getreide  verarbeitet  hat,  in  dieser  Zeit  vollständig  zur  Hefengewinnung  übergegangen  ist,  um  die
Hälste  und,  wenn  sie  vollständig  zur  Getreideoer#rbeitung  ohne  Hefengewinnung  übergegangen  ist,
um  ein  Achiel  gekürzt.

Diese  Kürzung  erfolgt,  wenn  ein  Betriebswechsel  während  der  lebten  fünf  Jahre  nur  für
einen  Theil  des  Betriebs  stanngesunden  hat,  nur  bei  einem  entsprechenden  Bruchtheile  des  Kontingentsfußes.
  Zur  Ermittelung  des  Belrags  der  Kürzung  ist  einerseits  der  gesammte  Betrieb  der  Brennerei
während  der  letzten  fünf  Jahre,  andererseilts  ihr  gesammter  Belrieb  während  der  diesen  fünf  Jahren
voraufgegangenen  fünf  Jahre  zu  vergleichen.  Handelt  es  sich  um  eine  Brennerei,  die  für  die
laufende  Kontingentsperiode  zum  Kontingente  veranlagt  worden  ist,  so  ist  der  bei  der  Veranlagung
zu  Grunde  gelegte  Betrieb  zur  Vergleichung  heranzuziehen  und  hieraus  der  Theil  des  Gesammtbetriebs
  zu  ermitteln,  hinsichtlich  dessen  während  der  letzten  fünf  Jahre  ein  kontingentsmindernder
Betriebswechsel  stallgefunden  hat.  Beträgt  der  ermiltelte  Bruchtheil  weniger  als  5  Prozent  oder
die  vorzunehmende  Kürzung  des  Kontingentssußes  weniger  als  100  Liter,  so  tritt  eine  Herabsetzung
        <pb n="445" />
        —  335  —

nicht  ein.  Bei  Bestimmung  des  Verhältnisses  zwischen  der  Kartoffel=  und  Getreideverarbeitung  ist
1  Kilogramm  Getreide  gleich  3  Kilogramm  Kartoffeln  zu  setzen.*)

§S.  4.
Uebersteigt  der  nach  §§.  2  oder  3  ermittelte  Kontingentsfuß  150  000  Liter  Alkohol,  so  wird
er  um  ein  Zwanzigstel,  jedoch  nicht  unter  150  000  Liter  herabgesetzt.

S.  5.

Die  Hauptämter  haben  bis  zum  1.  November  des  Kontingentirungsjahrs  der  Direktirbehörde
  eine  Nachweisung  1  über  den  Betrieb  und  die  Kontingentsfußziffern  der  am  1.  Oktober
desselben  Jahres  im  Besitz  eines  besonders  zugewiesenen  Kontingents  gewesenen  Brennereien  ihres
Bezirkes  nach  Muster  1  einzureichen.

Verschlußbrennereien,  welche  während  der  letzten  fünf  Betriebsjahre  geruht  haben,  sind  in
die  Nachweisung  nicht  aufzunehmen.  Die  Besitzer  dieser  Brennereien  sind  bis  zum  1.  November  vom
Hauptamte  zu  benachrichtigen,  daß  sie  bei  der  Neukontingentirung  nicht  zu  berücksichtigen  seien.

g.  6.

Die  vom  Hauptamt  in  der  Nachweisung  I  angegebenen  Kontingentsfußziffern  werden  von
der  Direktivbehörde  geprüft  und  festgesetzt.

Die  Enischeidung,  durch  welche  der  Kontingentsfuß  einer  Brennerei  wegen  Betriebswechsels
(5.  3)  herabgesetzt  wird,  ist  dem  Brennereibesitzer  unter  Mittheilung  des  Kontingentsfußes  und  der
Grundlagen  der  Berechnung  mit  Hinweis  auf  die  im  folgenden  Absatz  enthaltenen  Bestimmungen
gegen  Zustellungsurkunde  bekannt  zu  geben.

Gegen  die  Enischeidung  der  Direktiobehörde  ist  die  schriftliche  Beschwerde  an  die  oberste
Landes-Finanzbehörde  zulässig.  Die  Beschwerde  darf  nur  berücksichtigt  werden,  wenn  sie  binnen
zwei  Wochen  von  der  Zustellung  der  Entscheidung  ab,  den  Tag  der  Zustellung  nicht  mitgerechnet,
bei  der  Direktivbehörde,  in  deren  Bezirke  die  Brennerei  liegt,  eingegangen  ist.  Die  Entscheidung
der  obersten  Landes-Finanzbehörde  ist  endgültig.

*)  Beispiel:
a)  Eine  Brennerei  hatte  in  den  für  die  Neukontingentirung  maßgebenden  fünf  Jahren  folgende  Rohstoffe

  verarbeitet:

1.  Johr.  2100  dz  Kartoffeln,  600  dz  Getreide  (einschl.  Malz),
22.  1lie500  „  30  0  ),
363.  tfkfoaußer  Betrieb),

44444.  1700  de  Kartoffeln,  100  dz  Malz,
55.  1000  "  100

Im  gesammten  Betriebe  der  letzten  fünf  Jahre  sind  also  verarbeitet  6300  dz  Kartoffeln  und
1100  d=  Getreide,  einschl.  Malz  (—  3300  dz  Kartoffeln).
as  Verhältniß  der  Kartoffel-  zur  Getreideverarbeitung  stellt  sich  demnach  für  den  gesammten
Betrieb  der  letzten  fünf  Jahre  wie  6800:  3300,  d.  h.  von  den  verarbeileten  Kohstoffen  sind  66  Prozent
Kartoffeln,  34  Prozent  Getreide.

b)  Dieselbe  Brennerei  war  während  der  den  letzten  fünf  Jahren  voraufgegangenen  fünf  Jahre  nur
ein  Jahr  im  Betrieb  und  hat  1800  dz  Kartoffeln  und  60  dz  Gerstenmalz  (=  180  d:  Kartoffeln)
verarbeilet.  Das  Verhältniß  der  Kartoffel-  zur  Getreideverarbeitung  stellt  sich  demnach  für  den
gesammten  Betrieb  dieser  fünf  Jahre  wie  1800:  180,  d.  h.  von  den  verarbeileten  Rohstoffen  waren
91  Prozent  Kartoffeln,  9  Progent  Getreide.

c)  Die  Getreideverarbeitung  betrug:

in  den  letzten  fünf  Jahren  34  Prozent  des  Gesammtbetriebs,

in  den  den  letzten  fünf  Jahren  voraufgegangenen  fünf  Jahren  9  Prozent  des  Gesammtbetriebs.

Die  Brennerei  ist  mithin  in  den  letzten  fünf  Jahren  mit  weiteren  25  Prozent  ihres  Gesammtbetriebs
  von  der  Kartoffelverarbeitung  zur  Getreideverarbeitung  übergegangen.

4)  Angenommen,  der  Konkingentssuß  betrüge  nach  §.  2  10  000  Liter  Alkohol,  so  würden  25  Prozent
hiervon,  d.  h.  2500  Liter,  um  ½  zu  kürzen,  von  den  10  000  Litern  mithin  312,,  Liter  abzusetzen  sein.

8.  H

erabsetzung  des

Kontingentsfußes
wegen  seiner
Höhe.

4.

erfahren.

—

5.
r

eststellung  der
ontingentsfußffern.
        <pb n="446" />
        —  336  —

S.  7.
Festsetzung  des  Die  Ermittelung  des  Kontingentsfußes  durch  Schätzung  (Veranlagung  zum  Kontingent)
eis  mainegungover-
  a)  für  die  in  den  letzten  fünf  Betriebsjahren  neu  entstandenen  und  bis  zum  Beginne  des
fahren.  Konlingentirungsjahrs  betriebsfähig  hergerichteten  landwirthschaftlichen  Brennereien  und
I.  Zulässigkeit  der  Materialbrennereien,  die  als  solche  ein  besonderes  Kontingent  bisher  nicht  besaßen:
Veranlagung.  4)  für  die  bisher  am  Kontingente  betheiligten  landwirthschaftlichen  Brennereien,  deren  wirthschastliche
  Lage  durch  Verringerung  oder  Vergrößerung  der  regelmäßig  beackerten  oder
sonst  landwirthschaftlich  genutzten  Fläche  während  der  letzten  fünf  Betriebsjahre  eine
wesentliche  Veränderung  erfahren  hat;

W)  für  die  landwirthschaftlichen  Brennereien,  welche  als  dickmaischende  Getreide=  oder  als
Hefenbrennereien  am  Kontingente  betheiligt  waren  und  im  Laufe  der  letzten  fünf  Jahre
dauernd  und  vollständig  entweder  zur  Verarbeitung  von  Kartoffeln  übergegangen  sind
oder  die  Hefengewinnung  aufgegeben  haben;

4)  für  die  bisher  am  Kontingente  betheiligten  landwirthschaftlichen  Brennereien,  bezüglich
deren  bei  einer  früheren  Neukontingentirung  wesentliche  Veränderungen  des  Grundbesitzes
unberücksichtigt  geblieben  sind.

Als  eine  Veränderung  im  Sinne  der  Vorschriften  unter  b  und  d  ist  es  nicht  anzusehen,
wenn  ohne  wesentliche  Veränderung  der  Gesammtgröße  der  landwirthschaftlichen  Zwecken  dienenden
Bodenfläche  lediglich  die  Art  der  landwirthschaftlichen  Benutzung  eine  andere  geworden  ist.  Dagegen
ist  die  Umwandelung  landwirthschaftlich  nicht  genutzter  Grundstücke  zu  Ackerflächen  als  Veränderung
zu  berücksichtigen.

S.  8.

2.  Antrag  auf  Ver-  Zur  Herbeiführung  der  Veranlagung  ist  ein  Antrag  des  Eingenthümers  oder  Besitzers  der
anlagung.  Brennerei  erforderlich.  Der  Antrag  darf  nur  berücksichtigt  werden,  wenn  er  bei  der  Steuerbehörde,
in  deren  Bezirke  die  Brennerei  liegt,  vor  dem  1.  Oktober  des  Kontingentirungsjahrs  schriftlich  gestellt
oder  zu  Protokoll  erklärt  worden  ist.  Später  eingehende  Anträge  dürsen  nur  berücksichtigt  werden,
wenn  sie  vor  dem  1.  Januar  des  Kontingentirungsjahrs  in  der  vorgeschriebenen  Form  gestellt  sind
und  der  Antragsteller  nachweist,  daß  er  ohne  eigenes  Verschulden  an  der  Einhaltung  der  ersten
Frist  gehindert  gewesen  ist.
Für  Abfindungsbrennereien  darf  der  Antrag  außer  bei  der  Steuerbehörde  auch  bei  einem
Steueraufsichtsbeamten  zu  Protokoll  erklärt  werden.
Der  Antrag  auf  Veranlagung  kann  bis  zum  Eingange  des  schriftlichen  Gutachtens  über
die  Veranlagung  bei  der  Direktivbehörde  (§.  22)  zurückgenommen  werden.

III.

8.  9.
3.  Veranlagung  Landwirthschaftliche  Brennereien,  deren  wirthschaftliche  Lage  durch  Verringerung  der
obne  Antrag.  regelmäßig  beackerten  oder  sonst  landwirthschaftlich  genutzten  Fläche  während  der  letzten  fünf  Betriebsjahre
  wesentlich  verändert  ist,  sind  von  Amtswegen  zu  veranlagen.  Das  Gleiche  gilt  für  Brennereien,
bei  deren  früherer  Neukontingentirung  eine  derartige  Verringerung  unberücksichtigt  geblieben  ist.

Die  Veranlagung  ist  in  diesen  Fällen  vom  Hauptamt  einzuleiten.  Die  Brennereibesitzer
sind  verpflichtet,  den  Oberbeamten  der  Steuerverwallung  die  Besichtigung  des  zur  Brennerei  gehörigen
  Grundbesitzes  und  die  Einsicht  der  Wirkhschafesbücher  zu  gestatten,  auch  jede  sonst  erforderliche
Auskunft  zu  geben.

8.  10.
1.  Guischeidung  Die  Entscheidung  über  die  Zulässigkeit  der  Veranlagung  erfolgt  durch  die  Direktivbehörde.
ber  de  Jukalsig  Wird  eine  beantragte  Veranlagung  für  zulässig  erklärt,  so  ist,  falls  es  sich  um  eine  am
lagung.  Kontingente  bereits  betheiligte  Brennerei  handelt,  der  Antragsteller  bei  Mittheilung  der  Entscheidung

darauf  aufmerksam  zu  machen,  daß  die  Veranlagung  nicht  nur  zu  einer  Erhöhung,  sondern  auch  zu
einer  Herabsetzung  des  Kontingents  führen  kann.  Wenn  aber  das  Kontingent  bereits  80  000  Liter
(bei  den  nach  §.  20  Abs.  4  zu  behandelnden  Brennereien  50  000  Liter)  oder  mehr  beträgt,  ist  darauf
hinzuweisen,  daß  die  Veranlagung  mit  Rücksicht  auf  §.  2  Abs.  3  unter  4  (§.  2  Abs.  4)  des  Branni-
        <pb n="447" />
        —  337  —

weinsteuergesetzes  zu  einer  Erhöhung  des  Kontingents  überhaupt  nicht,  sondern  nur  zu  einer  Wiederbewilligung
  oder  Herabsetzung  des  bisherigen  Kontingents  führen  kann.

Auf  die  Entscheidungen,  durch  die  der  Annag  auf  Veranlagung  einer  Brennerei  zum
Kontingente  zurückgewiesen  oder  die  Veranlagung  einer  Brennerei  von  Amtswegen  angeordnet  wird,
finden  die  Vorschristen  des  §.  6  Abs.  2  und  3  entsprechende  Anwendung.

8.  11.

Die  Direltivbehörden  haben  bis  zum  1.  Februar  des  Kontingentirungsjahrs  der  obersten
Landes-Finanzbehörde  eine  Nachweisung  l  über  die  Gesammt-Alkoholerzeugung  und  die  Gesammt-Kontingentsfußziffern
  nach  Muster  2  einzureichen.  In  dieser  Nachweisung  sind  alle  in  der  Nachweisung
  1  aufgeführten  Brennereien  zu  berücksichtigen  mit  Ausnahme:

a)  der  Brennereien,  auf  deren  Beschwerde  über  die  Herabsetzung  des  Kontingentsfußes

(§.  3)  noch  nicht  endgülkig  enischieden  ist;

b)  der  landwirkhschaftlichen  und  Materialbrennereien,  welche  die  Veranlagung  zum  Kontingente
  rechtzeitig  beantragt  haben  (§.  8),  insofern  ihre  Anträge  nicht  etwa  bereits  endgültig
  zurückgewiesen  sind;

c)  der  Brennereien,  deren  Veranlagung  von  Amtswegen  angeordnet  worden  ist.

Die  obersten  Landes-Finanzbehörden  theilen  die  ihnen  angezeigten  Summen,  spallenweise  zu

je  einer  Summe  vereinigt,  mit  dem  gleichen  Muster  bis  zum  15.  Februar  dem  Reicheschatzamte  mit.

Das  Reichsschatzamt  berechnet  sodann  für  jede  der  in  der  Nachweisung  unter  I  bis  V  bezeichneten
  Brennereiarten  ouf  vier  Dezimalstellen  das  prozentuale  Verhältniß  zwischen  der  in  den
letzten  fünf  Betriebsjahren  durchschnittlich  erzeugten  Gesammtalkoholmenge  und  der  Gesammtalkoholmenge,
  welche  für  dieselben  Brennereien  als  Kontingentsfußziffern  in  Ansatz  gebracht  worden  sind.

heil  Diese  Verhältnißzahlen  sind  den  obersten  Landes-Finanzbehörden  bis  zum  1.  März  mitzutheilen.


5.

8.  12.
Ist  die  Veranlagung  einer  landwirkhschaftlichen  Brennerei  für  zulässig  erklärt  oder  von  6.

Amtswegen  angeordnet  worden,  so  hat  das  Hauptamt  der  Direktiobehörde,  in  einem  Hefte  vereinigt,
  folgende  Schriftstücke  vorzulegen:

a)  eine  Beschreibung  des  Umfanges  und  der  Einrichtung  der  Betriebsanlagen  der  Brennerei
(Zahl  und  Größe  der  Maischbottiche,  Leistungsfähigkeit  der  Maisch=  und  Brenngeräthe)
und,  sofern  die  Brennerei  bereits  im  Betriebe  gewesen  ist,  eine  Mittheilung  über  ihr
bisheriges  Ausbeuteverhältniß;

b)  einen  vom  Brennereibesitzer  zu  liefernden  Auszug  aus  der  Grundsteuermutterrolle  oder
anderen  gleichstehenden  amtlichen  Unterlagen,  welcher  die  zur  Brennereiwirthschaft  gehörigen
  Grundstücke  (Accker,  Wiesen  und  Weiden)  umfaßt  und  ihre  Benutzungsart  und
Bonität  erkennen  läßt;

P)  eine  mit  Zahlen  belegte  Aeußerung  des  Brennereibesitzers  über  Umfang  und  Beschaffenheit
  der  zur  Brennereiwirthschaft  gehörigen  beackerten  oder  sonst  landwirthschaftlich  genutzten
  Grundstücke,  über  die  Fruchtfolgepläne  oder  den  Bestellungsplan  der  letzten  zwei
bis  drei  Jahre,  über  die  durchschnittlichen  Ernteerträge  der  letzten  Jahre,  namentlich  an
Kartoffeln,  über  den  regelmäßig  gehallenen  Viehstand  und  die  bisherige  Futterbeschaffung,
endlich  bei  Kartoffelbrennereien  auch  darüber,  ob  und  in  welchem  Umfange  Gelegenheit
vorhanden  ist,  die  geernteten  Kartoffeln  anders  als  durch  die  Brennerei  angemessen  zu
verwerthen.  Der  Aeußerung  ist  vom  Brennereibesitzer  die  eidesstattliche  Versicherung
ihrer  Richtigkeit  beizusügen.

13.

Zur  Begutachtung  der  bei  den  Veranlagungen  anzusetzenden  Kontingentsfußziffern  wird
von  jeder  Direkliobehörde  eine  Veranlagungskommission  gebildet.  Sie  besteht  aus  einem  Mitgliede
der  bezeichneten  Behörde  als  Vorsitzenden  und  einer  Anzahl  von  Sachverständigen  aus  den  Kreisen
der  Besitzer  landwirthschaftlicher  Brennereien.  Die  Auswahl  der  Sachverständigen  erfolgt  auf  Grund
von  Vorschlägen  der  zur  Vertretung  der  landwirthschaftlichen  Interessen  berufenen  Kötrperschaften
(Landwirlhschaftskammern  u.  s.  w.),  die  bald  nach  dem  1.  Oktober  unter  Mittheilung  emes  Ver-Nechnerische

  Vorarbeiten
  für  die
Ausführung  der
Veranlagung.

Wusier  2.

Ausführung  der
Veranlagung  bei
landwirthschaftlichen

  Brennereien.

a)  Beschaflung  der

Unterlagen.

b)  Bildung  der
Veranlagungskommission

und  der  Unterkommisstionen.
        <pb n="448" />
        c)  Auswahl  von
Vergleichsbrennereien.


|)  Belichtigung  der
Brennereien.

s)  Allgemeine
Grundsätze  für
die  Einschätzung.

—  338  —

zeichnisses  der  voraussichtlich  zu  veranlagenden  Brennereien  von  der  Direktivbehörde  um  Benennung
  geeigneter  und  zur  Uebernahme  des  Sachverständigenamts  bereiter  Persönlichkeiten  zu  ersuchen
sind.  Die  Zahl  der  Sachverständigen  ist  für  jede  Kommission  nach  der  Zahl  der  bevorstehenden
Veranlagungen  zu  bemessen,  soll  aber  in  der  Regel  nicht  weniger  als  vier  und  nicht  mehr  als
acht  betragen.

Die  Sachverständigen  treten  auf  Einladung  der  Direktiobehörde  vor  dem  1.  Dezember  zusammen
  und  werden  vereidigt.  Hierbei  sind  sie  zur  Verschwiegenheit  hinsichtlich  der  auf  die  wirthschaftlichen
  Verhältnisse  der  einzelnen  Brennereien  bezüglichen  Thatsachen,  die  ihnen  in  ihrer  Eigenschaft
  als  Mitglieder  der  Kommission  mitgetheilt  werden,  zu  verpflichten.  In  der  Kommission
werden  sodann  die  in  Aussicht  stehenden  Veranlagungen  vom  Vorsitzenden  mitgetheilt  und  einer
Vorbesprechung  unterzogen,  wobei  den  Sachverständigen  über  alle  einschlägigen  Fragen  nach  Möglichkeit
  Auskunft  zu  geben  ist.  Gleichzeitig  werden  zur  Erstattung  der  schriftlichen  Gutachten  über
die  einzelnen  Veranlagungen  Unterkommissionen  aus  je  zwei  Sachverständigen  gebildet;  diesen  werden
die  von  ihnen  einzuschätzenden  Brennereien  zugewiesen  und  die  im  §.  12  bezeichneten  Schriftstücke
ausgehändigt.

.  14.

Die  Direktiobehörde  hat  nach  Venehden  mit  den  Sachverständigen  so  bald  als  möglich
zwei  bis  drei  bereils  kontingentirte  Brennereien  auszuwählen,  die  zum  Vergleiche  mit  der  zu  veranlagenden
  Brennerei  geeignet  sind.

um  Vergleiche  sind  nur  solche  Brennereien  für  geeignet  zu  erachten,  welche  gleichartige
landwirthschaftliche  Verhältnisse  haben  wie  die  zu  veranlagende  Brennerei  und  welche  weder  besonders
  günstig  noch  besonders  ungünstig  kontingentirt  sind.

Die  Kontingente,  die  Erzeugung  und  das  Ausbeuteverhältniß  der  Vergleichsbrennereien
sind  den  Sachverständigen  mitzutheilen;  auch  ist  ihnen  eine  thunlichst  genaue  Auskunft  über  den
Umfang  und  die  Beschaffenheit  des  zu  diesen  Brennereien  gehörigen  Grundbesitzes  zu  geben.

Den  Sachverständigen  bleibt  es  unbenommen,  den  Besitzer  der  einzuschätzenden  Brennerei
und  die  Direktiobehörde  um  noch  anderweite  Mittheilungen  über  die  Verhältnisse  der  zu  veranlagenden
  Brennerei  und  der  Vergleichsbrennereien  zu  enachen.

Eine  Besichtigung  der  zu  veranlagenden  Brennerei  und  des  zugehörigen  Grundbesitzes  ist
nur  vorzunehmen,  wenn  sie  von  der  Direktivbehörde  für  nothwendig  befunden,  oder  wenn  sie  von
den  Sachverständigen  oder  vom  Brennereibesitzer  beantragt  wird.  Der  Tag  der  Besichtigung  wird
vom  Hauptamtsvorstande,  der  daran  Theil  zu  nehmen  hat,  mit  den  Sachverständigen  und  dem
Brennereibesitzer  vereinbart.

F.  16.
Bei  der  Veranlagung  ist  davon  auszugehen,  daß  durch  den  Brennereibetrieb
a)  bei  größeren  und  mittleren  Kartoffelbrennereien  die  Verwerthung  der  eigenen
aus  dem  wirthschaftlich  gebotenen  Kartoffelbau  sich  ergebenden  und  anderweit  nicht  verwendbaren
  Kartoffelernte,

b)  bei  Getreidebrenner  eien  und  kleineren  Kartoffelbrennereien  die  Beschaffung

des  fehlenden  Futlers  und  Düngers
in  demselben  Maße  ermöglicht  werden  soll,  wie  dies  in  den  älteren  Brennereiwirthschaften  bei
gleichen  wirthschaftlichen  Verhältnissen  durch  schnittlich  der  Fall  ist.  Demgemäß  ist  für  die  zu
veranlagende  Brennerei  nach  Maßgabe  des  beackerten  oder  sonst  landwirthschastlich  genutzten  Grundbesitzes
  und  der  gesammten  wirthschaftlichen  Verhältnisse  sowie  unter  Berücksichtigung  des  Umfanges
der  Betriebseinrichtungen  der  Gesammtbottichraum  zu  ermitteln,  dessen  Bemaischung  für  das  Betriebsjahr
  als  angemessen  zu  erachten  ist.

Vorwerke,  Höfe  u.  s.  w.,  welche  getrennt  von  der  Brennerei  liegen,  sind  bei  der  Einschätzung
  nur  zu  berücksichtigen,  wenn  sie  mit  der  Brennerei  wirthschaftlich  derart  verbunden  sind,
daß  sie  in  der  Regel  an  jedem  Brenntage  frische  Schlempe  aus  der  Brennerei  beziehen  und,  salls
"  sich  —  eine  Kartoffelbrennerei  handelt,  an  der  Lieferung  der  Brennkartoffeln  entsprechend  betheiligt
  sind.
        <pb n="449" />
        —  339  —

8.  17.

Bei  der  Einschätzung  größerer  und  mittlerer  Kartoffelbrennereien  ist  zunächst  die  Fläche  zu
ermilleln,  die  voraussichtlich  jährlich  zum  Kartoffelbau  benutzt  werden  wird.  Hierbei  ist  derjenige
Theil  des  Grundbesitzes  auszuscheiden,  welcher  sich  für  den  Kartoffelbau  nicht  eignet,  sei  es,  weil
er  von  zu  schlechter  Beschaffenheit  ist,  sei  es,  weil  der  Anbau  anderer  Hackfrüchte,  ine  besondere  von
Rüben,  eine  zweckmäßigere  Benutzung  gestattet.  Von  dem  für  den  Kartoffelbau  geeigneten  Theile
des  Grundbesitzes  ist,  sofern  nicht  besondere  Verhältnisse  vorliegen,  je  nach  den  örtlichen  Verhältnissen,
  insbesondere  unter  Berücksichtigung  der  Wiesenverhältnisse,  etwa  ein  Sechstel  bis  ein  Achtel
als  Kartoffelanbaufläche  anzunehmen.

Sodann  ist  die  zum  Kartoffelbau  für  geeignet  erachtete  Fläche  nach  ihrer  Ertragsfähigkeit
in  Kaassen  einzutheilen  und  für  das  Hektar  jeder  Klasse  der  durchschnittliche  Ernteertrag  in  Ansatz
zu  bringen.

Hiernächst  wird  die  regelmäßig  zu  erwartende  jährliche  Kartoffelernte  berechnet  und
durch  Abrechnung  der  Mengen,  welche  nach  den  Verhältnissen  der  betreffenden  Wirthschaft
anderweitig  Verwerthung  finden  können,  die  für  den  Brennereibetrieb  jährlich  verfügbare  Kartoffelmenge
  festgestellt.

Schließlich  ist  unter  Berücksichtigung  des  durchschnittlichen  Stärkegehalts  der  Kartoffeln  und
der  Beschaffenheit  der  Brennereieinrichtungen  zu  ermitteln,  wieviel  Kilogramm  Kartoffeln  auf
100  Liter  Bottichraum  einzumaischen  sind.  Unter  Zugrundelegung  des  so  gewonnenen  Verhältnisses
wird  aus  der  für  den  Brennereibetrieb  verfügbaren  Kartoffelmenge  der  jährlich  zu  bemaischende
Gesammtbottichraum  berechnet.  Reicht  der  regelmäßig  gehaltene  Viehstand  nicht  aus,  um  die  aus
dem  berechneten  Gesammtbottichraume  sich  ergebende  Schlempemenge  zu  verfüttern,  so  ist  der  Gesammtbottichraum
  entsprechend  herabzusetzen.

S.  18.

Bei  der  Einschätzung  von  Getreidebrennereien  und  solchen  Kartoffelbrennereien,  auf  welche
die  im  §.  17  bezeichnete  Abschätzungeweise  nicht  anwendbar  ist,  weil  hiernach  ein  Brennereibetrieb
von  rationellem  Umfang  unmöglich  gemacht  werden  würde,  ist  zunächst  festzustellen,  ein  wie  großer
Viehstand  zur  Bewirthschaftung  des  zur  Brennerei  gehörigen  Grundbesitzes,  insbesondere  zur  angemessenen
  Düngererzeugung  erforderlich  ist;  hierbei  sind  Böden,  deren  Bestellung  selbst  bei  starker
Stalldüngerzufuhr  einen  enisprechenden  Nutzen  nicht  in  Aussicht  stellt  (Heideboden,  Kiesboden,  Unland
  u.  s.  w.),  nicht  zu  berücksichtigen.  Ist  der  regelmäßig  vorhandene  Viehstand  geringer,  als  dem
festgestellten  Düngerbedarf  entspricht,  so  ist  das  Futterbedürfniß  für  den  thatsächlich  vorhandenen
Viehstand  maßgebend.

Hierauf  ist  die  zur  Erhallung  des  Viehstandes  täglich  erforderliche  Schlempemenge  zu  ermitteln
  und  unter  Zugrundelegung  eines  angemessenen  Verhältnisses  zwischen  Maischraum  und
Schlempe  zu  berechnen,  wieviel  Bottichraum  zur  Herstellung  der  ermittelten  Schlempemenge  täglich
bemaischt  werden  muß.

Sodann  ist  unter  Berücksichtigung  der  sonstigen  in  der  Wirthschaft  gewonnenen  Futtermittel
und  insbesondere  der  vorhandenen  Wiesen  und  Weiden  festzustellen,  für  welchen  Zeuraum  des
Betriebs  jahrs  in  der  Wirthschaft  ein  Bedürfniß  nach  Schlempesütterung  vorhanden  ist.  Durch
Vervielfältligung  der  hieraus  sich  ergebenden  Zahl  der  Betriebstage  mit  der  Menge  des  täglich  zu
bemaischenden  Botlichraums  ergiebt  sich  der  jährlich  zu  bemaischende  Gesammtbottichraum.

8.  19.

Reichen  die  Betriebseinrichtungen  der  Brennerei  zur  Bereitung  und  Verarbeitung  der  nach
dem  ermittelten  Gesammtbottichraume  herzustellendenden  Maische  nicht  aus,  so  ist  der  Gesammtbottichraum
  entsprechend  herabzusetzen.  Sodann  ist  aus  dem  Gesammtbottichraum  und  aus  dem  im
Zwischenbetrieb  etwa  zu  verarbeitenden  Material  unter  Zugrundelegung  des  amtlich  ermittelten  oder
des  nach  den  Betriebseinrichtungen  und  den  zu  verarbeitenden  Necstoffen  zu  erwartenden  Ausbeuteverhältnisses
  die  jährlich  herstellbare  Alkoholmenge  zu  ermitteln.

g.  20.
Aus  der  herstellbaren  Jahresmenge  Alkohol  ist  unter  Zugrundelegung  der  gemäß  §.  11
Abs.  3  für  die  betreffende  Brennereiart  ermittelten  Verhällnißzahl  der  Kontingentsfuß  für  die
Brennerei  zu  berechnen.
62

s)  Erwittelung  de
zu  bemaischende
Gesammtbottichraums
  bei
größeren  und
mittleren  Kartoffelbrennereien


6)  Ermittelung  dezu
  bemaischender
Gesammtbotlichraums
  bei  Ge
treidebrennereier
und  kleineren  Kar
toffelbrennereien

h)  Ermittelung  der
jährlich  herseell
baren  Alkohol
menge.

i)  Ermittelung  der
ontingents-
        <pb n="450" />
        k)  Besondere  Vorschriften
  für  Genossenschafts-



1)  Gutachten  der
Unterkommission.

Autagen3##.  11

im)  Entscheidung  der
Veranlagungskommission.


Mn  Vereinjachtes
Verfahren  bei
Absindungs-Urennereien.


.  Ausjuhrung  der
Veranlagung  bei
Materialbrennereien.


—  340  —

Der  so  gefundene  Kontingentsfuß  ist  demnächst  mit  den  Kontingenten  der  Vergleichsbrennereien
  (§.  14)  zu  vergleichen.  Dabei  ist  insbesondere  festzustellen,  welche  Kontingentsmenge
einerseils  bei  der  zu  veranlagenden  Brennerei,  andererseilts  bei  den  zum  Vergleiche  herangezogenen
Brennereien  nach  dem  Durchschnitt  auf  das  Hektar  beackerter  Fläche  entfällt.  Ergiebt  sich  hierbei
eine  wesentliche  Abweichung  der  berechneten  Kontingentsfußziffer  von  dem  Durchschnitte  der  Kontingente
  der  Vergleichsbrennereien,  so  ist  der  Kontingentsfuß  entweder  zu  berichtigen  oder  die  Aufrechterhaltung
  der  abweichenden  Einschätzung  besonders  zu  begründen.

Beträgt  der  ermittelte  Kontingentsfuß  für  eine  neu  enistandene  Brennerei  oder  für  eine
Brennerei,  die  am  Kontingente  bisher  mit  weniger  als  80  000  Liter  Alkohol  betheiligt  war,  m#hr
als  80  000  Liter,  so  ist  er  auf  diese  Menge  herabzusetzen.  Für  Brennereien,  deren  bisheriges  Kontingent
  mehr  als  80  000  Liter  betrug,  darf  höchstens  die  bisherige  Kontingentemenge  als  Kontingentssuß
  angesetzt  werden;  gegebenenfalls  findet  außerdem  die  Vorschrift  des  S.  4  Anwendung.

Für  die  im  Betriebsjahr  1902/03  zu  veranlagenden  neuen  Brennereien,  welche  erst  nach
dem  30.  September  1901  betriebsfähig  hergerichtet  sind,  oder  welche  die  Verträge  über  den  Bau  des
Brennereigebäudes  sowie  über  die  Beschaffung  der  Maschinen  und  Brenngeräthe  erst  nach  dem
15.  April  1901  rechtsverbindlich  abgeschlossen  haben,  findet  der  Abs.  3  mit  der  Maßgabe  Anwendung,
  daß  an  die  Stelle  von  80  000  Liter  jedesmal  50  000  Liter  zu  setzen  sind.  Das  Gleiche
gilt  für  die  bereits  am  Kontingente  betheiligten  Brennereien,  bei  denen  der  Grund  zur  Veranlagung
erst  nach  dem  15.  April  1901  entstanden  ist.

21.

Bei  der  Veranlagung  einer  Venofsenschselltennere.  ist  bezüglich  der  Bemessung  des  jährlich
zu  bemaischenden  Gesammtbotlichraums  zunächst  jeder  betheiligte  Landwirthschafisbetrieb  nach  Maßgabe
  der  §§.  16  bis  18  für  sich  zu  behandeln.  Aus  den  für  die  einzelnen  Wirtschaften  ermutelten
Bottichraummengen  ist  demnächst  der  bei  Ermittelung  der  jährlich  hersiellbaren  Alkoholmengen  (F.  19)
zu  Grunde  zu  legende  Gesammtbotlichraum  festzustellen  und  sodann  der  Kontingentssuß  zu  ermitteln

.  20

Die  Mitglieder  der  Unterkommission  haben  über  die  Veranlagung  jeder  Brennerei  ein  mit
Gründen  versehenes  Gutachten  abzufassen,  für  welches  die  Anlagen  3  oder  4  als  Vorbild  dienen.

Das  Gutachten  ist  mit  den  ausgehändigten  Schriftstücken  (S.  13)  der  Direktiobehörde  einzureichen;
  diese  hat  dem  Hauptamte  Gelegenheit  zu  einer  Aeußerung  über  die  Veranlagung  zu  geben
und  erforderlichenfalls  eine  Ergänzung  des  Gutachtens  zu  veranlassen.

8.  23.

Die  Gutachten  der  Unterkommissionen  sind  von  der  Veranlagungskommission  zu  prüsen  und
nach  Vornahme  der  etwa  für  nolhwendig  erachteten  Aenderungen  festzustellen.  Hierbei  ist  darauf
Bedacht  zu  nehmen,  daß  bei  sämmtlichen  Veranlagungen  nach  gleichen  Grundsätzen  verfahren  und
eine  ungleiche  Behandlung  der  neu  zu  veranlagenden  Brennereien  gegenüber  den  anderen  kontingenlirten
  Berrieben  vermieden  wird.

Bei  der  Beschlußfassung  sollen  in  der  Regel  mindestens  zwei  Drittel  der  Mitglieder  der
Veranlagungskommission  zugegen  sein.  Die  Entscheidung  erfolgt  durch  Stimmenmehrheit,  im  Falle
der  Stimmengleichheit  entscheidet  die  Stimme  des  Vorsitzenden.

8.  24.

Bei  der  Veranlagung  von  Abfindungsbrennereien  kann  von  der  Mitwirkung  der  Veranlagungskommission
  abgesehen  werden,  sofern  sie  nicht  vom  Antragsteller  ausdrücklich  gewünscht  wird.
Die  Begutachtung  erfolgt  in  diesem  Falle  durch  das  Hauptamt  unter  entsprechender  Auwendung  der
vorstehenden  Vorschriften.

8.  25.

Bei  Materialbrennereien  erfolgt  die  Begutachtung  der  Anträge  auf  Veranlagung  durch  das
Hauptamt;  dessen  Ermessen  bleibt  es  überlassen,  über  einzelne  Punkte  Gutachten  von  Sachverständigen
  einzuholen.

Das  Hauptamt  hat  die  Materialmenge,  deren  Verarbeilung  für  je  ein  Betriebsjahr  als
angemessen  zu  erachten  ist,  unter  Berücksichtigung  des  Umfanges  der  Betriebseinrichtungen  der
        <pb n="451" />
        —  341  —

Brennerei  einzuschätzen;  dabei  darf  jedoch  nur  die  Menge  inländischen  Materials  zu  Grunde
gelegt  werden,  welche  voraussichtlich  regelmäßig  der  Brennerei  zur  Verarbeitung  zugeführt
werden  wird.  In  sinngemäßer  Anwendung  der  Vorschriften  der  6  19  und  20  ist  sodann  die
jährlich  herstellbare  Alkoholmenge  zu  bestimmen  und  der  Kontingentsfuß  für  die  Brennerei  zu  berechnen.
  Der  Kontingentsfuß  darf  8.000  Liter  Alkohol  nicht  überschreiten.

5.  26.

Die  Festsetzung  der  Kontingentsfußziffern  erfolgt  auf  Grund  der  Gutachten  der  Veranlagungskommission
  beziehungsweise  der  Hauptämter  durch  die  Direktivbehörde.  Falls  diese  von
einem  Gutachten  der  Veranlagungskommission  erheblich  abweichen  will,  hat  sie  in  der  Regel  eine
nochmalige  Aeußerung  der  Kommission  herbeizuführen,  sofern  es  ohne  unverhälmißmäßige
Weiterungen  möglich  ist.

Auf  die  Entscheidungen  der  Direktivbehörde,  durch  welche  die  Kontingentsfußziffern  festgesetzt
  werden,  finden  die  Vorschriften  des  §.  6  Abs.  2  und  3  mit  der  Maßgabe  Anwendung,  daß
eine  Mittheilung  der  Grundlagen  der  Berechnung  des  Kontingentssfußes  nicht  zu  erfolgen  hat.

F.  27.

Bis  zum  1.  Juli  hat  die  Direktiobehörde  der  obersten  Landes-Finanzbehörde  eine
Nachweisung  Ill  über  die  bisher  noch  nicht  mitgetheilten  Kontingentsfußziffern  nach  Muster  5
einzureichen.

Die  obersten  Landes-Finanzbehörden  theilen  die  ihnen  angezeigten  Summen,  spaltenweise
#u  je  einer  Gesammtsumme  vereinigt,  mittelst  des  gleichen  Musters  bis  zum  15.  Juli  dem  Reichsshahamte
  mit.

Das  Reichsschatzamt  zieht  sämmtliche  in  den  Nachweisungen  II  und  lll  angegebenen
Kontingentsfußziffern  zu  einer  Summe  zusammen  und  berechnet  hieraus  auf  vier  Dezimalstellen
wieviel  Liter  als  künstiges  Kontingent  auf  ein  Liter  des  Kontingentssußes  entfallen.

8.  28.

Die  nach  8.  27  berechnete  Verhältnißzahl  wird  den  obersten  Landes-Finanzbehörden  bis
zum  1.  August  mitgetheilt.

Auf  Grund  dieser  Zahl  setzen  die  Direktivbehörden  für  jede  Brennerei  nach  Maßgabe  ihres
Kontingentefußes  das  zukünftige  Kontingent  in  ganzen  Litern  fest.  Beträgt  das  so  ermittelte
Kontingent  weniger  als  10  Hektoliter,  so  erfolgt  bei  landwirthschaftlichen  und  Materialbrennereien
die  Festsetzung  in  Höhe  von  10  Hektoliter.  Die  getroffenen  Festsetzungen  sind,  soweit  nicht  Rechnungsfehler
  untergelaufen  sind,  endgültig  und  dem  Brennereibesitzer  mitzutheilen.

Zur  Abrundung  auf  ganze  Liter  werden  Bruchtheile  des  Liters,  wenn  sie  unter  einem
halben  Liter  bleiben,  unberücksichtigt  gelassen,  anderenfalls  als  ein  ganzes  Liter  angenommen.

§.  29.

Landwirthschaftliche  Brennereien,  denen  ein  Kontingent  nicht  zugewiesen  ist,  dürfen  ohne
Rücksicht  auf  die  Höhe  ihrer  Gesammterzeugung  im  Betriebsjahre  bis  zu  10  Hektoliter  Alkohol  zum
niedrigeren  Verbrauchsabgabensatze  herstellen.  Materialbrennereien,  denen  ein  Kontingent  überhaupt
nicht  oder  nur  in  Höhe  von  10  Hektoliter  (s.  28  Abs.  2)  zugewiesen  ist,  dürfen  innerhalb  der
Kontingentsperiode  in  beliebigen  Betriebejahren  insgesammt  50  Hektoliter  Alkohol  zu  dem  niedrigeren
Verbrauchsabgabensatze  herstellen.

Der  Anspruch  auf  Anwendung  des  niedrigeren  Verbrauchsabgabensatzes  steht  auch  den
Brennereien  zu,  die  erst  innerhalb  der  Kontingentsperiode  errichtet  werden;  jedoch  dürfen  die
Materialbrennereien  nur  sovielmal  10  Hektoliter  Alkohol  zu  dem  niedrigeren  Verbrauchsabgabensatze
herstellen,  als,  das  Jahr  ihrer  Errichtung  milgerechnet,  Betriebsjahre  in  die  Komingentsperiode  fallen.

Jeder  Matertalbeser,  der  nach  Maßgabe  des  §  326  Abs.  2  der  Brennereiordnung  selbst
als  Brenner  eintritt,  darf  auf  der  Brennvorrichtung  einer  fremden  Brennerei  ohne  Rücksicht  auf  die
Höhe  seiner  Gesammterzeugung  im  Betriebsjahre  bis  zu  einem  Hektoliler  Alkohol  zum  niedrigeren
Verbrauchsabgabensatze  herstellen.  Das  Konungent  der  benutzten  Vrennerei  oder  ihre  Kontingentsberechtigung
  aus  Abs.  1  wird  hierdurch  nicht  berührt.

62•

#  Festsetzung  der
Kontingentsfußziffern.


III.  Berechnung  de
auf  ein  Liter  de
Kontingentsfuße,
entfallenden  Kon
tingentsmenge.

Nuser  ).

IV.  Festsetzung  der
neuen  Einzelkon
tingente.

V.  Auwendung  des
niedrigeren  Ver
brauchsabgabensatzes
  ohne  Zu
weisung  eines  Kon
tingents.
        <pb n="452" />
        —  342  —

g.  30.
VI.  Zwischenbetrieb.  Landwirthschaftliche  Brennereien,  die  im  Zwischenbetriebe  Material  verarbeilen,  erhalten  nur

1.

1

ein  Kontingent;  auf  dieses  kommt  auch  der  im  Zwischenbetriebe  zum  niedrigeren  Verbrauchsabgabensatze
  hergestellte  Branntwein  in  Anrechnung.

Zweiter  Titel.
Vorläufige  Kontingentsminderung  während  der  Kontingentsperiode.

31.

Veranlassung  und  Geht  eine  bisher  ausschließlich  dichmasn  Getreidebrennerei  im  Laufe  der  Kontingentskkerschenß.

  (periode  vollständig  zur  Hefengewinnung,  oder  eine  Brennerei,  die  zuvor  ausschließlich  andere  Stoffe

minderung.  als  Getreide  verarbeitet  hat,  vollständig  zur  Hefengewinnung  oder  zur  Verarbeitung  von  Getreide
ohne  Hefengewinnung  über,  so  ist  sogleich  nach  Beendigung  des  Betriebsjahrs,  in  welchem  der
Betriebswechsel  erfolgt  ist,  eine  vorläufige  Kontingentsminderung  in  der  Weise  vorzunehmen,  daß
von  dem  Kontingente  der  Brennerei  je  nach  der  Art  der  Betriebsänderung  drei  Siebentel,  die
Hälfte  oder  ein  Achtel  in  Abzug  gebracht  werden.  Die  auf  diese  Weise  ermittelte  Alkoholmenge
bildet  das  Kontingent  der  Brennerei  für  den  Rest  der  Periode,  oder  wenn  der  Betriebswechsel  im
Kontingentirungsjahre  staltgefunden  hat,  für  die  ganze  neue  Periode,  soweit  nicht  später  Anlaß  zu
einer  weiteren  Herabsetzung  vorliegt.

Hat  ein  kontingentsmindernder  Wechsel  nur  für  einen  Theil  des  Betriebs  stattgefunden,  so
erfolgt  die  im  vorhergehenden  Absatze  vorgesehene  Kürzung  nur  bei  einem  entsprechenden  Bruchtheile
des  Kontingents;  dieser  ist  durch  Vergleichung  des  Betriebs  der  Brennerei  während  des  beendigten
Betriebsjahrs  mit  ihrem  gesammten  Betriebe  während  der  bei  der  letzten  Neukontingentirung  zu
Grunde  gelegten  fünf  Jahre  zu  ermitteln.  Im  Uebrigen  finden  die  Grundsätze  des  F.  3  Abs.  2
entsprechende  Anwendung.

Giebt  nach  bereits  erfolgter  Herabminderung  des  Kontingents  ein  weiterer  kontingentsmindernder
  Betriebswechsel  Anlaß,  das  Kontingent  einer  Brennerei  noch  weiter  herabzusetzen,  so  ist
zu  diesem  Zwecke  die  erste  Herabminderung  für  die  Zukunft  außer  Kraft  zu  setzen  und  das  der
Brennerei  ursprünglich  zugewiesene  Kontingent  auf  Grund  ihres  Betriebs  während  des  zuletzt
abgelaufenen  Betriebsjahrs  einer  anderweiten  Kürzung  zu  unterwersen.

32

.  Verzeichniß  der  Die  Hauptämter  haben  bis  zum  20.  Oliober  jedes  Jahres  der  Direklivbehörde  ein  Vervorlansigen

  Kon-  zeichniß  der  Brennereien  einzureichen,  bei  welchen  sie  wegen  Aenderung  des  Betriebe  eine  vorläufige

Micidenungen.  Kontingentsminderung  für  geboten  erachten.  In  dem  Verzeichniß  ist  für  jede  Brennerei  die  Alkoholmenge
  anzugeben,  auf  welche  das  bisherige  Kontingent  herabgemindert  werden  soll;  auch  ist  daselbst
die  vorgeschlagene  Herabminderung  zu  erläutern.

8.  33.
Enischeidung  über  Auf  die  Entscheibdung  der  Direktivbehörde,  die  dem  Brennereibesitzer  spätestens  bis  zum

Fenuaraie  10.  November  mitzutheilen  ist,  finden  die  Vorschriften  des  §.  6  Abs.  2  und  3  entsprechende  Anwendung.

minderung.
Schlußbestimmung.
Kontingentirung  in  Bayern,  Württemberg,  Baden  und  den  Hohenzollernschen  Landen.
C.  34.
Für  die  Königreiche  Bayern  und  Württemberg,  das  Großherzogthum  Baden  und  die

Hohenzollernschen  Lande  erfolgt  die  Kontingentirung  nach  Maßgabe  der  vorstehenden  Bestimmungen
durch  die  oberste  Landes-Finanzbehörde.
        <pb n="453" />
        —  343

Hauptamtsbezirk  Muster  1.

—

—

%“

slt'

—

rri-—


.

11.
12.

(K.  O.  O  5.)

Nachweisung  H

den  Betrieb  und  die  Kontingentsfußziffern  der  am  1.  Oktober  des
Betriebsjahrs  190  19  vorhandenen  Brennereien.

Anleitung  zum  Grbrauche.

In  diese  Nachweisung  sind  die  am  1.  Oktober  des  Kontingentirungsjahrs  im  Besitz  eines  besonders  zugewiesenen

Kontingents  gewesenen  Prennereien,  aufzunehmen,  mit  Ausnahme  der  Verschlußbrennereien,  welche  während  der
letzten  fünf  Beniebsjahre  geruht  hab

.  In  der  Abtheilung  I  sind  auch  dietenigen  landwirthschaftlichen  Brennereien  aufzuführen,  welche  zwar  der  Hauptsache

nach  Kartoffeln,  daneben  aber  auch  Getreide  verarbeiten,  ohne  Hese  zu  gewinnen.

.  Bei  den  gewerblichen  Brennereien  (Abtheilung  VI)  sind  die  Spalten  4  bis  9  nicht  auszusüllen.
4  Bruchtheile  des  Liters  werden,  wenn  sie  unter  einem  halben  Liter  bleiben,  unberücksichtigt  gelassen,  anderenfalls  als

ein  ganzes  Liter  angenommen.
Als  zum  niedrigeren  Verbrauchsabgabensatze  hergestellt  (Spalten  10  bis  15)  sind  auch  die  Mkoolmengen  *
welche  unter  Anrechnung  auf  das  Kontingent  zum  höheren  Abgabensatz  abgesertigt  worden  sind  (B.  O.  3  1

.  Die  durchschnittlich  hergestellten  Alkoholmengen  (Spalten  9  und  15)  werden  gefunden,  indem  die  Summe  ur  in  den

Spalten  4  bis  8  und  die  Summe  der  in  den  Spalten  10  bis  14  eingetragenen  Alkoholmengen  je  durch  5  und  bei
den  für  die  laufende  Kontingentsperiode  erstmals  am  Kontingente  betheiligten  Brennereien  die  Summe  der  in  den

Spalten  5  bis  8  und  die  Summe  der  in  den  Spalten  11  bis  14  eingetragenen  Alkoholmengen  je  durch  4  getheilt  wird.
In  Spalte  16  ist  die  Alkoholmenge  anzugeben,  welche  der  Brennerei  bei  der  letzten  Neukontingentirung  als  Kontingent
zugewiesen.  worden  ist.  Etwaige  Konmtingentsminderungen  während  der  letzten  vier  Betriebsjahre  sind  nicht  zu
elücksichtigen.

Lon  den  Spalten  17  #,  17b  und  17t.  ist  stets  nur  eine  auszusüllen.

Spalie  17  b  ist  zu  benutzen,  wenn  in  einer  Berschlußorenmerei  das  Kontingent  in  keinem  der  letzten  fünf  Betriebejahre
vollständig  hergestellt  worden  ist  und  deshalb  die  in  den  abgelauienen  fünf  relsah  „durchschnittlich  zum
niedrigeren  Verbrauchsabgabensatze  hergestellte  Alkoholmenge  den  Kontingentsjuß  bildet  (K.  2  Abs.  2).

Spalte  176  wird  ausgefüllt,  wenn  der  in  Spalte  17  a  oder  1  b  einzutragende  Kontingentsfuß  wegen  Belriebswechsels
oder  wegen  seiner  Höhe  herabgesetzt  werden  muß  (K.  O.  ök.  3  un

Die  Eintragungen  in  die  Spalte  17e  sind  in  Spalte  18  zu  erläutern.

Die  Alkoholmengen,  welche  von  solchen  landwirthschaftlichen  und  Materialbrennereien  zum  niedrigeren  Verbrauchsabgabensatze
  hergestellt  sind,  denen  ein  Kontingent  nicht  besonders  zugewiesen  ist,  sind  am  Schlusse  der  Nachweisung
in  den  Spalten  10  bis  15  je  in  einer  Summe  anzugeben.
        <pb n="454" />
        —  344  —

 

Steuerhebebezirk.


 

Ort

der  Brennerei.

des  Brennereibesitzers.

Von  der  Brennerei  sind  im  Ganzen
hergestellt  worden

Name  durchim

  Betriebsjahre  schnittlich

  in

[einem

1  11  1  /I  1  1  1  (1  51  1  Stiwiebs-Liter



 

 

 

S

—

8

—

 

Laundicirtliscliustliche,  /cht  (retreid  rerd’’beffende  Bren  nereien.

Landivirtliscliastliche,  dickmaiscliende  Getreidebrennereien.

Lancdivirtlsclaftliche,  gemiselite  (dickmuischende  und  Hefen)
Nrennertien.

.I.  anditirtliscliustliche  Hefenbrennereien.

Aaterialbrennercien.

.  Cieirerlliche  Brennereien.
        <pb n="455" />
        346
110.  1.  12.  13  14  15.  16.  1  .  1190.  12e.  is.
2  Als  Kontingentsfuß  ist  in
Von  der  Brennerei  sind  zum  niedrigeren  bei  bereten  Rechnung  zu  siellen:
Verbrauchsabgabensatze  hergestellt  worden  Neukontin.  das  wie  Elksser  statt  der  in
dund  gentirung  bisberisn  drchse  mil  Zraue  9  8
;  .  .  I  in-  tim
  Betriebsjahre  schnitt,  der  Brennerilt  zumnteortgenen  verzeichnenden
lich  in  zugewiesene  69  9  Menge  ein  merkungen.
.  .  Epalte  hergestellt  herabges
einemKontingent  worden  ist  erabgesetzter
———  jahre  mit  mit  mit
Altohol.
        <pb n="456" />
        <pb n="457" />
        Direketwbezirr  Munster  2.
(#.  D.  T.  1..)

VBundesstaat

Nachweisung  II

die  Gesammt-Alkoholerzeugung  und  die  Gesammt-Kontingentsfußziffern
gemäß  §.  11  der  Kontingentirungsordnung.

Anleitung  zum  Gebranche.

Zu  dieser  Nachweisung  sind  alle  in  der  Nachweisung  I  aufgeführten  Brennereien  zu  berücksichtigen,  mit  Ausnahme
a)  der  Brennereien,  auf  deren  Beschwerde  über  die  Herabsetzung  des  Kontingentsfußes  (K.  O.  1.  83)  noch  nicht

—

endgültig  entschieden  ist:
b)  der  landwirthschaftlichen  und  Materialbrennereien,  welche  die  Beranlagung  zum  Kontingente  rechtzeitig  beantragt
haben  (K.  O.  §.  8),  insofern  ihre  Anträge  nicht  etwa  bereits  endgültig  zurückgewiesen  find:
e)  der  Brennerelen,  deren  Veranlagung  von  Amtswegen  angeordnet  worden  ist  (K.  D.  §.  9).
Für  jede  der  in  den  Spalten  1  bis  10  bezeichneten  Klassen  1  bis  V  ist  —  in  je  einer  Summe  für  sämmtliche  zu  einer
Klasse  gehörigen  Brennereien  —  die  Alkoholmenge  anzugeben,
a)  die  in  den  abgelaufenen  fünf  Betriebsjahren  durchschnittlich  hergestellt  ist  (Nachweisung  1  Spalte  9):
b)  die  als  Kontingentssußzisfer  in  Ansatz  gebracht  worden  ist  (Nachweisung  1  Spalten  17#  bis  174).
Für  die  zur  Klasse  VI  gehörigen  Brennereien  ist  nur  die  unter  b  bezeichnete  Angabe  zu  machen.

1
        <pb n="458" />
        348

 

 

 

 

1  2.  8  ·  b.  6.  ——
J.  II.  III.  IV.
Landwirthschaftliche,  Landwirthschaftliche,  Landwirthschaftliche,  ..
nichtGetkeidevek-  dickmqiichende  gemischtc(dickmaischeude  III-HEXE
arbeitende  Brennereien.  Getreidebrennereien.  und  Hefen-)  Brennereien.  ·
—  ——
fJ————J———
Altoholmenge.  sußaiffern.  Alkoholmenge.  suhzzifern.  Alkoholmenge.  fachziffern.  Alkoholmenge.  fußzisffern.

 

 

 

Liter
        <pb n="459" />
        —  349  —

 

 

 

9.  10.  11.  12.  13.
V.  VI.  Von  den  landwirthschaftlichen
«  und  Materialbrennereien,  denen
Materialbrennereien.  Gewerbliche  ein  Kontingent  nicht  besonders
Brennereien.  zugewiesen  ist,  sind  in  den  ab-—
  —  gelaufenen  fünf  Betriebsjahren  Bemerkungen.
dergestelli  Summe  Summe  dum  niedrigeren  Verbrauchsetgenente
  der  Kontingents-der  Kontingents.  abgabensatze  durchschnittlich
Alkoholmenge.  fußzifern.  fußziffern.  hergestellt  worden.

 

Alkohol.

 

 

 

 

 

63“
        <pb n="460" />
        <pb n="461" />
        —  351  —

Veranlagung  Anlage  3.
der  landwirthschaftlichen  Kartoffelbrennerei  (K.  O.  §.  22.)
des  zu

im  Hauptamtsbezirke

I.  Beschreibung  der  Hrennerei  und  des  dazu  gehörigen  Grundbesttzen.

II.  Ermittelung  des  angemessenen  jährlichen  Getriebsumfanges  und  Berechnung  des

Kontingentsfubes.
a)  Von  dem  vorhandenen  Ackerareal  von  .  ha  scheiden  als  zum  Kartoffelanbau  nicht
geeignet  aus:

1.  wegen  zu  schlechter  Beschaffenhiitttt:::::  ......  ha,

2.  weil  der  Anbau  anderer  Hackfrucht,  insbesondere  von  Rüben,
eine  zweckmäßigere  Benutzung  gestatte::  -
zusamren  ha.
Von  den  hiernach  als  zum  Kartoffelbau  geeignet  ermiltelten  ha
ist  unter  Berücksichtigung  der  "  4½  Wiesenverhällnisse  der  .#  Theie  ha

als  voraussichtliche  jährliche  Kartoffelanbaufläche  angenommen  worden.
b)  Zur  Ermittelung  der  Ertragsfähigkeit  ist  die  jährliche  Kartoffelanbaufläche  in  Klassen

zerlegt,  und  zwar  sind  zugewiesen:
mit  einem  durchschnittlichen

der  Klasse:  Ernteertrage:
I  bester  Kartoffelbbden  ha  —  dz  für  1  ba
II  mittlerer  -......  -  -..............  ----III
  mäßiger  -......  -  -.........·....  ----IV
  schlechter  -......  -  -.............·  ----.
e)  Danach  berechnet  sich  die  regelmäßig  zu  erwartende  jährliche  Kartoffelernte  aus  der
Klasselan.·.........·.......................  dz
-  II-...................................  -
-lll-.·.................................  -
-IV-.........................·.........  -
        <pb n="462" />
        4)

o)

352

Von  der  Ernte  sind  in  Abzug  zu  bringen:

.  das  erforderliche  Saatgut  iiit:  .  .  ...
der  geschätzte  Verbrauch  für  die  Hauswirthschaft  nit
der  thatsächliche  Verbrauch  für  Deputat  u.  s.  v.
der  regelmähig  stattgesundene  Verbrauch  als  Futter  für  Groß=  und
Kleinvieh....................·..........
.derburchschnitllicheUbfallundVerlust...............
.deralssicheranzunehmendeVetkaufvonEßkartoffeln.......
der  als  sicher  anzunehmende  Absatz  an  eine  auf  dem  Brennereigute

  vorhandene  oder  mit  ihm  in  wirthschaftlichem  Zusammenhange

stehende  Stärkefabrik

r—

–—  S

..  â

zusammen  Abgang  .  ...
Danach  bleiben  zur  Verarbeitung  in  der  Brennerei  übrig.  dz.
Da  unter  Berücksichtigung  des  durchschnittlichen  Stärkegehalts  der  Kartoffeln  von  .  Prozent
  und  der  Beschaffenheit  der  Brennereieinrichtung  anzunehmen  ist,  daß  auf  100  Liter
Bottichraum  .  .  .  .  k#glKartoffeln  einzumaischen  sind,  können  aus  den  für  die  Brennerei
verfügbaren  ..  12  Kartoffeln  Liter  Maische  bereitet  werden.  Die
Betriebseinrichtungen  der  Brennerei  genügen,  um  diese  Maischmenge  zu  verarbeiten;  der
regelmäßig  gehaltene  Viehstand  reicht  aus,  um  die  gewonnene  Schlempe  zu  verfüttern.
Nach  dem  Stärkegehalte  der  Kartoffeln  und  den  vorhandenen  Betriebseinrichtungen
beziehungsweise  der  bisher  erzielten  Alkoholausbeute  von  ...  Prozent  kann  die  künftige
Alkoholausbeute  zu  .  Prozent  angenommen  werden,  und  berechnet  sich  danach  die  zu
erwartende  jährliche  Alloholerzeugung  auf  Liter  Alkohol.
Hieraus  berechnet  sich  unter  Zugrundelegung  des  in  den  abgelaufenen  fünf  Betriebsjahren
zwischen  der  hergestellten  Alkoholmenge  und  dem  Kontingente  durchschnittlich  bestandenen
Verhällnisses  von  100  zu  zunächst  ein  Kontingentsfuß  von  Liter  Alkohol.

 

1.

III.  Angaben  über  die  zum  Vergleiche  heranzuziehenden  Grennereien.

 

2.  3  1.  b.  6.  5.

..  J.  2.
Der  Maischbottiche
  un  Be  4  Durc-  r
riebsjahre  niltliche  rösßße
COrt  Namen  des  durch-  Kon-  ur!  -  .  wittlich  "3
»  «-  Ichllllts  t.tfchnittlichvoaeinem  der  Bemerkungen.
der  Brennerei  Brennercibesiers.  Zahl  licher  ingen  bemaischter  Hektoliter  Ackerfläche
Naum-  BottichraumBottichraum
gehalt
Liter  bi  Altohol  hI  Liter  Alkohol  ha
        <pb n="463" />
        —  353  —

IV.  Vergleich  der  zu  veranlagenden  Brennerei  mit  den  unter  III  bezeichneten

Grennerrien.
Es  enlfallen:
a)  bei  den  Vergleichsbrennereien
1.  be  ha  Acker  ud  hl  Kontingent  auf  1h558U  Liter  Alkohol,
22  --  -....·.  -  -  -1-...·.  -  -
33  =  =  -......  -  -  -  -.....  -
b)  im  Durchschnitte  saͤmmilicher  Vergleichsbrennereien
bei  ba  Acker  und  hl  Kontingent  auf  1  ha  Liter  Alkohol;
I)  bei  der  zu  veranlagenden  Brennerei
bei  ha  Acker  und  der  unter  lle  vorläufig  ermittelten
Menge  von  ..  ....  Liter  Alkohol  auf  1  ba...  .  ....  Liter  Allohol.

Trotz  der  auffälligen  Unterschiede  zwischen  den  Ermittelungen  zu  b  und  e  ist  eine  abweichende
Einschätzung  der  zu  veranlagenden  Brennerei  geboten,  weil

(Da  bei  der  zu  veranlagenden  Brennerei  zu  einer  wesentlichen  Abweichung  von  den  Ergebnissen
der  Vergleichung  kein  Anlaß  vorliegt,  ist  die  unter  lle  ermittelte  Alkoholmenge  aafu  Liter
Alkohol  zu  ermäßigen  —  zu  erhöhen.)

V.  Vorschlag.
Unter  Bezugnahme  auf  den  geleisteten  Sachverständigeneid  bringen  wir  für  die  zu  veranlagende
Brenneeiiii  eine  Menge  0v  Liter  Alkohol  als  Kontingentsfuß  in

Vorschlag.
        <pb n="464" />
        —  354  —

„den  ten  19

Das  vorstehende  Gutachten  wird

3u

unter  Beifügung  des  erhaltenen  Belagshefts  vorgelegt.

Bie  Sachverständigen.
        <pb n="465" />
        Veranlagung  Aulage  4
der  landwirthschaftlichen  Getreidebrennerei  (&amp;amp;K  O.  F.  22.)
des  zu

im  Hauptamtsbezirke

I.  Leschreibung  der  Grennerei  und  des  dazu  gehörigen  Grundbesitzes.

II.  Ermittelung  des  angemessenen  jährlichen  Hetriebanmfanges  und  Berechnung  des
Kontingentsfubes.

a)  Von  den  vorhandenen  Wiesen  und  Weident.  ba)  bedürfen  der  Düngung  ha
3.  bis  8.  Bodenklasse.

b)  Die  gesammte  landwirthschaftlich  genutzte  Fläche  —  abzüglich  der  nicht  düngerbedürftigen
Wiesen  und  Weiden  und  der  Flächen,  deren  Bestellung  selbst  bei  starker  Stalldüngerzufuhr
einen  entsprechenden  Nutzen  nicht  in  Aussicht  stellt  —  beträüt  ha.  Um  das
Düngerbedürfniß  für  diese  Fläche  festzustellen,  ist  sie  in  Klassen  zerlegt,  und  zwar  sind
zugewiesen:

der  Klasse
I  bester  Ackerboden  mit  einer  durchschnittlich  erforderlichen  Biehhaltung  von  .  .  Stück
Großvieh  auf  jedes  Heklleerooorrorrrr  ha
II  mittlerer  Ackerboden  mit  einer  durchschnittlich  erforderlichen  Viehhaltung
von  ..  .  .  Stuͤck  Großvieh  auf  jedes  Heltar..  .....  -
III  schlechter  Aderboden  mit  einer  durchschnittlich  erforderlichen  Viehhaltung
von  ..  .  .  Stuͤck  Großvieh  auf  jedes  Hektar..  ...  ....  -
IV  mittlere  Wiesen  und  Weiden  mit  einer  durchschnittlich  erforderlichen
Viehhaltung  von  ..  .  .  Stück  Großvieh  auf  jedes  Hektar.
V  schlechte  Wiesen  und  Weiden  mit  einer  durchschnittlich  erforderlichen
Viehhaltung  von  Stück  Großvieh  auf  jedes  Hekttooo  ...  -.
e-)DerdeinDungerbedarf  entsprechende  Viehstand  berechnet  sich  hiernach  auf  .  Stück
Großvieh.
Der  regelmäßig  vorhandene  Viehstand  beträgt:
——  .  .  ...  Sütück,
Kleinvheeeeg  ...  ....-Schweine.....·.........


Da...·StückKleinvieh(....Strick  Schweine)  auf  1  Stück  Atohvieh  zu

rechnen  sind,  ergiebt  sich  hieraus  ein  regelmäßig  vorhandener  Viehstand  von  ..  ..  Stück
Großvieh.

.  .  .  daher  eine

Für  die  weitere  Berechnung  ist  indessen  die  oben  berechneie  Viehhaltung  von

Stück  Großvieh  in  Ansatz  zu  bringen.
84
        <pb n="466" />
        d)  Zur  Ernährung  des  Viehstandes

gleich  Liter  erforderlich.

Die  täglich  erforderliche

356

ist  täglich  eine  Schlempemenge  von  .  .  .

Schlempemenge  ist  einem  Bottichraume  von

mal  40  Liter  ?)

Liter

gleich  zu  achten  und  kann  mit  den  vorhandenen  Brennereigeräthen  hergestellt  werden

—  nicht  hergestellt  werden,  da  täglich  nicht  mehr  als

Liter  Bottichraum  bemaischt

—  abgebrannt  —  werden  können,  so  daß  nur  diese  Menge  in  Ansatz  zu  bringen  ist.,

Ein  Bedürfniß  zur  Verfütterung  von  Schlempe  besteht  für  die  Zeit  vom
Tage.
Der  jährlich  zu  bemaischende  Gesammtbottichraum  beträgt  hiernach

........  ,alfofür..

......  Liter.

.  .  .  .  Liter  gleich

.  mal

Nach  den  vorhandenen  Betriebseinrichtungen  und  den  zu  verarbeitenden  Rohstoffen

beziehungsweise  der  bisher  erzielten  Alkoholausbeute  von

Alkoholausbeute  zu
erwartende  jährliche  Alkoholerzeugung

auf

u  Prozent  kann  die  künstige
Prozent  angenommen  werden,  und  berechnet  sich  danach  die  zu
Liter  Alkohol.

 

 

)  Hieraus  berechnet  sich  unter  Zugrundelegung  des  in  den  abgelaufenen  fünf  Betriebsjahren
zwischen  der  hergestellten  Alkoholmenge  und  dem  Kontingente  durchschnittlich  bestandenen
Verhältnisses  von  100  zu  .  zunächst  ein  Kontingentsfuß  von  .  .  .  .  .  .  Liter  Alkohol

III.  Angaben  über  die  zum  Bergleiche  heranzuziehenden  Grennereien.
#  .  2  3.5  55  „  [10.
Der  #  Größe:
Maischbottiche  mm  8e#Kurch.0nRegel-=Or##
  Name  —  —  iriebsjahre  schnittliche  fähigen  mäßiger
durch--Kon#-  dureh-  Auobente  Ackerflächeltiebstand:  Bemerder
  des  schnitt-  tingentbnittlichon  einem.  110erdinger  Großvieb  ungen
Brennerei  Brennereibespers  BZahl  licher  bemaischterLekloliteribh  bedürftigen]h  Kleinvieh,  *
Naum—  Bonichraum  Vottichraum  Biesen  unde.  Schweine
gehalt  Weiden
Liter  l  Altonol  ul  Liler  A#ltonol  hra  Stuck

 

 

 

 

*)  Anm.:  Bei  Hefenbrennereien  607  Liter.
        <pb n="467" />
        —  357  —

IV.  Uergleich  der  zu  veranlagenden  Brennerei  mit  den  unter  III  bezeichneten

Grennereien.

Es  entfallen:
a)  bei  den  Vergleichsbrennereien

1.  bei  .  .  .  ...  ha  Acker  und  l  Kontingent  auf  1na  .  .  .  Liter  Alkohol,

2322  --  --  -  -  -1-.....  -  -

3.  --  ..  ....  -  -  -......  -  -  -I-.....  -  -
b)  im  Durchschnitte  sämmilicher  Vergleichsbrennereien

bei  ha  Acker  und  hl  Kontingent  auf  1nna  .  .  Liter  Alkohol;

Cbei  der  zu  veranlagenden  Brennerei
bei  han  Acker  und  der  unter  lle  vorläufig

ermittelten  Menge  0v  ..  Liter  Alkohol  auf  1  haa  .  .  Liter  Alkohol.

Trotz  der  auffälligen  Unterschiede  zwischen  den  Ermittelungen  zu  h  und  c  ist  eine  abweichende

Einschätzung  der  zu  veranlagenden  Brennerei  geboten,  weil

(Da  bei  der  zu  veranlagenden  Brennerei  zu  einer  wesentlichen  Abweichung  von  den  Ergebnissen
der  Vergleichung  kein  Anlaß  vorliegt,  ist  die  unter  lle  ermittelte  Alkoholmenge  auf  Liter  Alkohol

zu  ermäßigen  —  zu  erhöhen.)

V.  Vorschlag.

Unter  Bezugnahme  auf  den  geleisteten  Sachverständigeneid  bringen  wir  für  die  zu  veranlagende
Brennrtre:  eine  Menge  nv  ..  Liter  Alkohol  als

Kontingentsfuß  in  Vorschlag.

,  den  ten  19

84  *
        <pb n="468" />
        —  358  —

,  den  ten  19

Das  vorstehende  Gutachten  wird

de

zu

unter  Beifügung  des  erhaltenen  Belagshefts  vorgelegt.

Die  Sachverständigen.
        <pb n="469" />
        —  450)  —

Direktivbczirk  Muster  5.
(K.  L.  .  27.)

1—

oder

Bundesstaat

Machweisung  III

die  noch  nicht  mitgetheilten  Kontingentsfußziffern.

Anleitung  zum  Gebrauche.

In  Spalte  1,  2  oder  3  dieser  Nachweisung  sind  in  je  einer  Summe  die  Komtingentsfußziffern  zusammenzuziehen
a)  für  die  Brennereien,  über  deren  Beschwerden,  betreffend  die  Ansetzung  einer  wegen  Betriobswechsels  herabgeminderten
  Alkoholmenge,  erst  nach  Einreichung  der  Nachweisung  ll  endgültig  entschieden  worden  ist

(R.  O.  F.  3),

b)  für  die  am  Kontingente  bereits  betheiligten  Brennereien,  bezüglich  deren  erst  nach  Einreichung  der  Nachweisung
  lI  endaultiq  entschieden  wodden  ist,  daß  den  Antragen  auf  Veranlagung  zun  Kautingente  nicht  zu
entsprechen  #

Jcl  für  die  zum  Kontingeme  veranlagten  Breunereien.
        <pb n="470" />
        1.  22.

 

»  «  für  die  am  Kontingente  bereits
für  die  Brennereien,  be.heiligten  Brennereien,  beüber
  deren  Beschwerde  wegen  züglich  deren  erst  nach  Ein—
Herabsetzung  des  Kontingents=  reichung  der  Nachweisung  II
fußes  erst  nach  Einreichung  der  endgültig  entschieden  worden
Nachweisung  II  endgültig  ent-  ist,  daß  den  Anträgen  auf
schieden  worden  ist  Veranlagung  zum  Rontingeunte
nicht  zu  entsprechen  ist

 

Liter  Alkohol.

Verim,  Carl  Hrymanns  Verlag.  —  Gedruelt  bei  Julius  Sillenield  in  Ber#n.

welche  zum  Kontingente  ver-Die

  Summe  der  Kontingentsfußziffern  beträgt

für  die  Brennereien,

aulagt  worden  sind

 

Bemerkungen.
        <pb n="471" />
        —  361  —

Tentral-Batt
Deutsche  Reich.

Herausgegeben
im

Reichsamte  des  Innern.

Du  bettehen  durch  alle  Postanstalton  und  Ppuchhandlungen.

K.  dahtgang.  J  Verlin,  Freitag,  den  26.  September  1902.  V.  4.

 

Indt:  1.  Koufulat-Wesen:  Entlassung  Seite  W
2.  Finanz-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahwen  de  des  Neiche  3.  ne  Auswelsung  von  Ausländern  aus  des
vom  1.  April  1902  bis  Ende  August  1902  Gebie

1.  Kousfulat=  Wesen.

 

Dem  bisherigen  Kaiserlichen  Konsul  in  Part  (Brasilien),  Hermann  Franz  Cmok,  ist  die  erbetene  Entlassung
  aus  dem  Reichsdienst  ertheilt  worden.
        <pb n="472" />
        2.  Finanz

362

=  Wesi

 

e  ½K.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  gestundeten  Beträge)

an  Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  sowie  anderer  Einnahmen  im

Deutschen

Reiche  für  die  Zeit  vom  1.  April  1902  bis  zum  Schlusse  des  Monats  August  1902.

 

 

 

 

 

 

    
  
  
 

 

 

 

 

(  Soll-Einnahme  nt
Bezeichnung  W  vom  Nn  Ausfuhr-  a  .  #  ***  der  6
der  ssen  Vergatungen  leiben
Einna  h  men.  Monats  August  1902  (Spaiie  4)  —  weniger
—  +  ¾  4  KM  E  4
1.  2.  8.  4.  b.  6.
15
.......  211  605  491  6573  511  205  081  980  208  170  718  —  3  138  733
......  4554  189  82  3827  4521  812  "  4526  854—  4542
und  Zuschlag  62  250  549  25  67½  17  86  577  872  42099788  —  5  522  411
DQ  18  412  838  226  18  407  607  18222  032  —+  185  575
.....·...  8  165  688  5  en  999  2292  689  309  202  —  1  988  487
von  Branntwein  und  Zu-  T
.......  54  926  911  187  415  54  789  396  53  301  926  +  1  437470
5  816  455  4861  —  452  627—  457  488
....  608  964  —  608  964  —  608  964
...  2052684  —  2  052  684  —  +  205234
...  lsssössö  29  849  18  665  986  14764  499  —  1098613
von  Bier  1  488  022  —  1  483  022  1  546  682  —  63  660
Summe  877  761  282  38  374959  339  386  3828  342  498  564—  3102  21
........  12  146  164  —  12  146  164  6339627  +  5  8806  687
Anschaffungsgeschäfte  5287  181  17896  5269  285  5.597707—  328  422
2  698  021  —  2  698  021  2  664  b32  —  As  489
11  223  80a  —  11228  808  10  878  564  —  345  249
325  712  —  6325  712  813  7866  +  11  926
—  —  558  466  495  978  57488
—  —  i  4913  084  5  456  3824  —  518240
—  —  176  0°9  086  167  1340832  +  8  945  004
—  —  87  132  000  86  911  000°)  +  221  000

 

 

 

9  Die,  emgtuge  Einnehme  stellte  sich  im  Vorjahr  um  117  151  AA  niedri

ie  zur

waltungskosirn“  beirägt  bei  den  nachbezeichneten  Einnahmen:

1nsP
Neichslasse  gelangte  Ist-Einnahme  abzüglich  der  Auefuhrvergütungen  rc.  und  der  Ber- 



 

 

 

 

.  Jst-EinnahmevomBegianedesRechaungsthks

Bezeichnung  Ist-  Einnahme  im  Monat  August  bie  um  Schusfe  des  Monals  augu.

der  10%  1000  Within  1902  1002  1901  Mithin  1902
2  .  mechr  2  +mehr
E  inna  5  men.  weniger  —  weniger
#  4  4  4  *
1.  2.  4.  4.  5  6.  7.
Zölle  ..  35  766  812  36  129  616  —  362  B04|86  160  316  183  518  402  —  2353  056
Tabackstener  791  210  8930l  —  101  778.  1225’.562  4120  800  —  195  738
Zuckersteuer  und  W  6209  926  131  849  —  1821914  31  299  110  39009  566  —  7  710  447
alzsteuer  .  3570  896  ½  522  706  —  48  190  18  601  391  18  156  113  +  147978
Maischbotiichstener  .  ....  42147—532795-4-—1906H  6  029571  3  720  874  +  2308  697
Berbrauchsabgabe  von  Branntwein
und  Zuschlag.  ....  9929913  10274  826  —  344913  19  437  116  49  191  725  57  609
Brennsteuer  3  688  151  319  +T  155007  4861  —  452627  —  457488
Schaumweinstener  10  517  —  +  10.517  53  3338  —  +  53  3338
Schaumwein-Nachsteue  505  118  —.  —  505  118  1966265  —  +  1  966265
Brausteuer  und  lranbgalvon

  Bier  2198.561  2592  117  —  393  856  12  873  188  1n  860  740  —  987  552
Sumun-  .  58  944  d54  50  660  348  1  615  784510  653  752  317  023  893  —  6370  141
Spielkartenstempel  .  .  105  535  96  973  +  8  562  678  171  628  103  +  49  768
        <pb n="473" />
        —  363

3.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2
2  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  -
r  l  .  Ausweisung  .
der  Bestrafung.  Ausw  g-3
  der  Ausgewiesenen.  staiung  beschlossen  hat.  m—
1.  2.  9  4.  b.  6.
a)  Auf  Grund  des  8.  38  des  Strafgesetzbuchs.
1.|  August  Schmidt,  sangeblich  am  25.  Mai  1858  geboren  schwerer  undein  acher  Koͤniglich  —  '9.  Sptember
Müllergeselle,  zu  Venlo,  Provinz  Limburg,  Nieder.  Diebstahl  (2  Jahre  Regierungs-Prästdent  d.  J.
lande,  niederländischer  Staatsange-  Zuchthaus,  laut  Er-  zu  Königsberg,
höriger,  genntniß  vom
Geptember  —
b)  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetbuchs.
2.  Josef  Biktner,  geboren  am  25.  März  1861  zu  Zöptau,  Landstreichen,  Fnlich  Lreuhuscher  10.  September
Arbeiter,  Bezirk  Schönberg,  Mähren,  öster-  neerun  Präsident  d.  J.

reichischer  Staatsangehöriger,  zu  Bresla

8.  Oswald  Böckel,  geboren  am  31.  August  1855  zu  Aal-VBetteln,  Königlich  Vrenßischer  4.  Juli  d.  J.
,  Barbier,  borg,  Dänemark,  dänischer  Staals-  Polizei  =  Präsident  zu
.  angehöriger,  Lerlin

4.  Josef  Droeßler,  geboren  am  b.  Dezember  1857  zu  Landstreichen,  Königlich  preußischer  27.  Mai  d.  J.

 

auch  DreßZler,  6Schsnau-  Bezirk  Neutitschein,  Mähren,  1  ese  Präsident

Fleischer,  ortsangehörig  ebendaselbst,  *  l
5.  Gregor  Gabriel,  geboren  am  9.  Zebruar  1884  zu  Deutsch-  Betteln,  wotelherde.  zu  Ham-18.  September

Kellner,  Großdorf,  Komitat  Vas,  Ungarn,  burg,  d.  J.

6  ungarischer  Staatsangehöriger,
6.  [Adols  Klein-  gen  am  29.  Mai  1872  zu  Stark,  schwerer  Diebstahl,  Königlich  preußischer  5.  September
wächter,  Arbeiter,  ssade  Bezirk  Braunass,  Böhmen,  orts-  Landst  reichen  und  kerfrangv  vrandent  d.  J.
ehörig  ebendaselb  u  Lieg

7.  Sophie  Koscielny,  geb  raodr  im  Jahre  1875  5  Tylmanowo,  nn-  Spiguch'  n’5]  24.  Mai  d.  J.

eborene  Lichonski,

ittwe,  Arbeiterin,
Heinrich  Julius
Lair,  Gäriner,

Wenzel  Plachy,
Arbeiter,

.Hermann  Plieschnig,
  Bäckergeselle,

.—

2—

—

.Anton  Roznawski,
Arbeiter,

.Josef  Schindler,
leischer,

—

—
r—ê

Josefine  Stowasser,
ledig,

 

Bezirk  Nowy-Targ.  Galizien,  ortsangehörig
  ebendaselbst,

geboren  am  8.  Juni  1864  zu  Cean,  Landstreichen  und

#gerungs-  Präsiden
zu  Oppeln,
SFaferlicher  Bezirks-Prä-  12.  2-  Septembe

 

Eieäch,  ortsangehörig  ebenda-  Betieln,  sident  zu  Straßburg,
elbst,
gebooren  om  20.  April  1872  zu  Westec,  Betteln,  Königlich  preußischer  Tree
Bezirk  Podebrad,  Böhmen,  ortsan-  Regierungs-Präßden
gehörig  ebendaselbst,  zu  Liegnitz,
olbenrn  am  6.  April  1581  zu  St.  Veit,  desgleichen,  Königlich  preußischer  3.  September
Kärnihen,  ortsangehörig  zu  berzen-  "  Lolgei-Prästdent  zu  d.  J.

dorf,  Bezirk  St.  Veit,  ebenda,  ver
geboren  im  Jahre  1882  zu  Brodta,  Diebstahl  und  Lond.  Kverlina,  preußischer  15.  September
ezirk  Chrzanow,  „Galizien  oris·  sireichen,  Reglierungs-  Präsident  d.  J.
angehörig  ebendaselbst,  zu  Breslau,
geboren  am  22.  November  1844  zu  Betteln,  derselbe,
Karlsdorf,.  Sehir  Oobenstedt,  Mähren,
orisangehörig  ebendaselbst,
geboren  am  11.  September  1883.  zu  Landstreichen  und  (t-  Rhniglich  preubischer  8.  September

11.  Sepiember
d.  J.

 

Drahowih,  Bezirk  Karlobad,  Böhmen,  werbsmaßige  Un=  Regierungs-Präsident  b.  J.
österreichische  Staatsangehörige,  zucht,  Zzu  Merseburg,  |

Die  wo  Ausweisung  des  Straßenarbeiters  Johann  Sumann  (Central-Blatt  für  1902  S.  6  Ziffer  10)  ist  zurückgenommen
  worden.  K  eem  sich  herausgestellt  hat,  daß  der  Wegewiesene  preußischer  Staatsangehöriger

weisung  des  Schuhmachers  Josef  Johann  Baptist

ist.
Arnaud  (Central-Blatt  für  1#n  S.  805  Ziffer  8)

e  Aus
ist  bisher  #ucht  in  Weliung  2e  getreten,  da  dem  Verurkheillen  der  Ausweisungsbeschluß  nicht  bekannt  gemacht  werden  konnte.

 

Verlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sillenseld  in  Berlin.
        <pb n="474" />
        <pb n="475" />
        —  365  —

Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben
im

Reichsamte  des  Innern.

——  —

 

n  bettehen  durch  alle  VPostanstalten  und  Huchhandlungen.

XXX.  Jahrgang.  .  Berlin,  Freitag,  den  3.  Oktober  1902.  U  42.

 

 

Inhbast:  1.  Koufulat-Wesen:  Ernemungen;  —  Todesälle;

  —  Exeqnatur-Ertheilunggen  Seite  355  3.  Zoll-  und  Stener  Wesen:  Rangerhöhungen  366

2.  Post=  und  Telegraphen-  Wesen:  Ergänzung  der  Aus-  4.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem

führungsbestimmungen  zur  Fernsprechgebühren-Ordnung  Reichsgebizeeennn  366
eite  366

1.  Kousfulat-Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  bisherigen  Konsul  in  Sarajevo,  Fein  del,
unter  Verleihung  des  Charakters  als  General-Konsul,  zum  Konsul  in  Porto  Alegre  (Brasilien)  zu  ernennen
  geruht.

Seine  Mojestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  Bonn  Henry  Jones  zum
Vize-Konsul  in  Newport  (Englund)  zu  ernennen  geruht.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  Wilhelm  Drünert  zum  Vize-Konsul
  in  Durango  (Mexico)  zu  ernennen  geruht.

Seine  Maj  stät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Plantagen-Besitzer  Theodor  Klatte  zum
Vize-Konsul  in  La  Merced  (Peru)  zu  ernennen  geruht.

 

Der  Kaiserliche  Konsul  Carl  Wagner  in  Arequipa  (Peru)  ist  gestorben.

Der  Kaiserliche  Vize-Konsul  in  Maceic  (Brasilien)  Eduard  Martin  Legene,  ist  gestorben.

 

Dem  Königlich  spanischen  Honorar-Vize-Konsul  Johannes  Rudolph  Frommer  in  Königsberg  ist
Namens  des  Reichs  das  Exequatur  ertheilt  worden.

 

Dem  Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  Joseph  J.  Briktain  in  Kehl  ist  Namens  des  Reichs
das  Excquamr  ertheilt  worden.

66
        <pb n="476" />
        —  366  —
2.  Post=  und  Telegraphen-Wesen.

Bekanntmachung.
Ergänzung  der  Ausführungsbestimmungen  zur  Fernsprechgebühren-Ordnung.

Zu  den  unterm  26.  März  1900  erlassenen  Ausführungsbestimmungen  zur  Fernsprechgebühren-Ordnung
  (Central-Blatt  S.  242)  tritt  am  Schlusse  von  Nr.  9  folgender  neue  Absaß  hinzu:

„Wenn  auf  Annag  Fernsprechanschlüsse  an  eine  andere  als  die  nächste  Vermittelungsanstalt
  geführt  werden,  so  wird  für  die  innerhaib  der  Grunze  von  5  km  mehr  herzuseellende
Liitungsstrecke  neben  den  sonst  salligen  Gebühren  ebensalls  ein  Baukosu#nzuschuß,  und  zwar
in  gleicher  Höhe  wie  vorstehend  angegeben,  erhoben.“

Berlin  W.  66,  den  28.  September  1902.

In  Vertretung  des  Reichskanzlers:
Kraetke.

3.  Zoll=  und  Stener-Wesen.

Den  Stationskontroleuren,  Königlich  bayerischen  Zollinspektorn  Lengfehlner  in  Trier,  Michelbach  in
Flensburg  und  Ruppert  in  Ronock  ist  von  Seiner  Koniglichen  Hoheit  dem  Prinzregenten  von  Bayern
er  Rang  von  Hauptzollamtsverwallern  verliehen  worden.

4.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

8

6S  Al  Hei  .

Name  und  Stand  ter  und  Heimath  Grund  uebe  welche  die  '
S  «  der  Bestrafung.  *  Usweisung  Ausweisungs-=E
  der  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  beschlusses
G:  "“
1.  2.  I  3.  4.  b.  6.

 

 

a)  Auf  Grund  des  §.  181  a  in  Verbindung  mit  §.  362  des  Strafgesetzbuchs.
Emil  Skopek,  geboren  am  7.  Angust  1882  zu  Lees-Diebstahl  und  Zu-  Stadtmagistrat  Amberg.10.  September
Schmied,  dorf.  Bezirk  Baden.  Nieder-Oesterrei  L.,bälterei  (5  Mon#tel  Bayern,  d.  J.
ortsangehörig  zu  Welim,  Bezirk  Kolin,  Getännniß,  lam  Gr.
öhmen,  kenmniß  vom  16.
April  1902),  "1

 

 

 

b)  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs.

2.  [Jolef  Bensch,  geboren  am  21.  Mai  1867  zu  Bobnitz.Landsstreichen  und  EKöniglich  bayerisches  Be-se2.  Augustd.  J.
EéEéEteinmeßz,  Bezirk  Podiebrad,  Böhmen,  öster-  Betteln,  !  zirksamt  Pfassenhofen,
reichischer  Slaatsangehörsiger,
        <pb n="477" />
        —  367  —

 

 

 

 

 

 

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J  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  „Behörde,  welche  die  L
2  .
der  Bestrafung.  Ausweisung  Ausweisungsder
  Ausgewiesenen.  «  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  ¾r  4.  .  ·  6.
i
8.Uranz  KthttceV  acboren  am  11.  Juni  1856  zu  Groh.  Bentem,  Königlich  bayerisches  Be=  11.  Juli  d.  J.
au  ricke  und  Horka.  Beiirk  Semil,  Böhmen,  öslr-  zirksamt  Frankenthal,
Friischke,  Frbeiter,  reichischer  Staatsangehörtiger,
4.  Kichard  Grimm,  Lgeboren  am  30.Oklober  1851  zu  Eiben-  verbotewidrige  Nück-  neihcrgurg=  18.  Augustd.  J.
Fadrikarbeiter,  berg-Grünberg.  Bezirk  Graslitz,  Böh-,  kehr  und  Betteln,  baupimannschaft
men,  österreichischer  Staatsange-  s  Zwickan,
bhöriger,  .
5.|  Anton  Krizaj,  geboren  am  29  November  1879  zu  Landstreichen,  Königlich  bayerische  8.  September
Tapezierer,  Idria.  Bezirk  Loilsch,  Krain,  orts·  1  Polizeidirektion  d.  J.
angehörig  ebendaselbst.  !München,
6.  Anton  Kunert,  geboren  am  26.  Juli  1864  zu  deiers  Diebstahl.  Beilegungs  Königlich  preußischer  18  September
Bürstenmacher.  berg.  Bezirk  Senftenberg.  Böhmen,  eines  jtalschen  NaRegierungs-Präsiden  t  d.  J.
ortsangebörig  zu  Schreibendorf,  Be.,  mens  und  Bereln.  zu  Breslau,
zirk  Hohenstadt.  Mahren,
7.  Anton  Lochmann,  geboren  am  10.  Augun  1864  zu  Prag,  Betteln  und  Zührung  Stadtmagistrat  Strau-  5.  Sptember
Maurer,  Sõhmen,  ortsangehörig  zu  Neu--Knin,  jalicher  Legitima-  bing,  Bayern,  d.  J.
ezurk  Pribram,  ebenda,  lionspapiere,
8.  Josef  Anton  Nobelgeboren  am  n  Juni  18.8  zu  Appenzell.  Landstreichen  und  Kaiserlicher  Bezirts  Prã-·  18.  Seplember
Korbmacher,  Schwei,  schwetzerischer  Staatsange-  Betteln,  sident  zu  Colmar,  d.  J.
höriger,
9.  Marie  Lonise  geboren  am  18.  September  1877  zu  Landstreichen  und  ge-Königlich  lchch=  Kreis.  18.ugus  8
Richter,  Lohn-  Hainspach,  Bezirk  Schluckenau,  Böh-werbsmäßige  Un=  hauptmannschaft
arbeiterin.  men,  öslerreichische  Staatsangehörige,  zucht,  Zwickau,
10.  Josef  Schneider,  geboren  am  17.  August  1852  zu  Sazz,  Venel#n,  dieselbe,  28.Angustd.  J.
Kutscher,  Khen,  önerreichischer  Staatsange-  ,
öriger,
11.  Johann  Stadler,  acheren  am  21  November  1362  zu  desgleichen,  Königlich  bayerisches  Be.5.  Seplember
Fabrilkarbeiter,  Aitenhof,  Bezirk  Nohrbach,  Ober-  zirksamt  Passau,  1  d.  J.
Oenerreich.  orlsangehörig  zu  Piarr·
lirchen,  ebenda,

 

Die  Ausweisung  des  Bürstenmachers  Anton  Krüger  (Central-Blatt  für  1598  S.  476  Ziffer  5)  ist  zurückgenommen

  worden.

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Berlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Verlin.
        <pb n="478" />
        <pb n="479" />
        —  369  —

Tentral-Slaft
Deutsche  Reich.

Herausgegeben
im

Reichsamte  des  Innern.

—

 

Zu  bettehen  durch  alle  VPostanstalton  und  hHuchhandlungon.

 

 

 

XXX.  dahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  10.  Oktober  1902.  W3.
Pen  u  Wesen  ctesaren,  nm-  4.  Zoll-  und  Stener-Wesen:  Bestellung  eines  Stations-Septemker
  1902  alus  der  deuischen  Notenbanken  k1#%  kontroleurs;  —  r  in  dem  Stande  —
,«·«"«·«·«««’«"«  deanugmnendekollsunvSteuekstellen..32
3.  Handels=  und  Gewerhe-Wesen:  Bekanntmachung,  be-  5
treffsend  die  für  die  Pflanzeneinfuhr  geöffneten  aus.  .—  äusweifung  von  Alusländern  aus  den
länk  ischen  Zollstellllen  372  Psgebiee.

 

1.  Koufulat=  Wesen.

Dem  Kaiserlichen  Konsul  in  Bilbao,  Dr.  Erhardt,  ist  die  erbetene  Entlassung  aus  dem  Reichsdienst
ertheilt  worden.

Dem  Kaiserlichen  Konsul  in  Jquique  (Chile)  Carl  Colsman,  ist  die  erbetene  Entlassung  aus  dem
Reichsdienst  ertheilt  worden.
        <pb n="480" />
        Passiva.

2.  Bank.

Status  der  deutschen  Noten
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochenüber

(Die  Beträge  lauten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

6  »  -
1I.
.  Ber  ·  Er.
"
"  Bezeichnun  ##  un  —  s-  l  r  r—i'ie
69m,  Neserve  Noten  ·  *  #L%  lduige  m  e  eonkigej  eten  *  8
der  S1.  Aug.gebeckte#1.  Aug.  HEEIEIIIIIII  /Sl.  Aug.,  der  /1.  Aus.  weller

3  aapital.]  Fonds.  Umtaus.  er  ·  AKbndt.  Hassioa.]  4%
.  Vanken.  ———————  1802.  i802.  vassiva.s  1802.  ccenen
*  alten.  —  Flan.

I  —  —  —  ——  *
1.  7.  x  4.  t.  4  .  ö.  xs  10.  u  12.  #1.  14.  15.  16

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-.anen20esouahsat..Moos-Im66091ck428831425f573788934115-  —  4528  110  2#%  #  5  5  ½  9200
3Sächüsche  Bauk  zu  DresdenG0  51  4  12  27##  #917  1358]  80  36  —  1  5100  29  721  —  5068  1  776  119  5625  2288.
l#nebrschl  NotentaalVooo  110%  %%  „„  .  5  7383/X  6%  146  799
6.  VSabilqe  vant  Sa#ooo  imUS2  330|9é  L  6  —  —  —  un#4  3  2  120
6.,  Braunschweigische  Bank  u1  *  680  17544  422  12184  501  520—  314  7—  121  **i  51

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-  J
Zusammen  *  57495  105  11  4  825  560694  220  +  4676  2  —  52  1332718  m  32  853  K  1761  tnto  6  c10.
Benuerkusaugen#.

Zu  Spalte  5:  Davon  in  Abschnilten  zu

1000

100  A  =  1  20V  7  500  K,

24  259  500  4  (bei  der  Vank  Nr.  3
425  145  000  +d  (#t-
        <pb n="481" />
        Wesen.

banken  Ende  September  1902
sichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  August  1902.
auf  Tausend  Mark.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aetiva.
I  l  s
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Watan.  Cegen  Neichs  Begen  Noten  Legen  Gegen  GSegen  E  Sonsiige  Segen  Samme  Geßen  ß
Sl.  Aung.Palen--  31.  Aug.  anberer  3i.  Aug.  Wecqhsel.  a1.  nug.  Bombard.  si.  Hug.  —  31.  Aug.  triv  11.  Aug.  der  di.  ug.  *
desiand.  10%4  „eine,]  1902.  vanten.  1002.  1902.  02.  1002  HEEMAEIIELE
«  E
z.«f,—-—-I--«---.—»-«I  —-.--,«  —.--.»-18.
  15.  20.  21.  22.  3  2.  23.  2.  21.  —  80.  1.  2.  .
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813  801  -  141  1381  28  980  3799  i0  60  1  2DD  Tf0  OusSO  432267  87  601  5207  2254  763  4257  18  1.
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.  "  ,.

67“7
        <pb n="482" />
        –  372  —
33.  Handels=  und  Gewerbe-Wesen.

Bekanntmachung,
betreffend  die  für  die  Pflanzeneinfuhr  geöffneten  ausländischen  Zollstellen,  vom  7.  Oktober  1902.

 

Das  unter  dem  27.  April  1898  (Central-Blatt  S.  240)  veröffentlichte  Gesammtverzeichniß  derjenigen
  ausländischen  Zollstellen,  über  welche  die  Einfuhr  der  zur  Kategorie  der  Rebe  nicht  gehörigen
Pflänzlinge,  Sträucher  und  sonstigen  Vegetabilien  aus  dem  Reichsgebiete  nach  den  bei  der  internationalen
Reblauskonvention  betheiligten  Staaten  erfolgen  darf,  wird  unter  6  (Oesterreich-Ungarn  a  für  die  im
Reichsrathe  vertretenen  Königreiche  und  Länder)  dahin  geändert,  daß  das  K.  K.  Hauptzollamt  Wien,
welches  bisher  nur  zur  Abfertigung  der  mit  der  Post  eingehenden  Pflanzensendungen  ermächtigt  war,
auch  für  den  Frachtverkehr  geöffnet  ist.

Berlin,  den  7.  Oktober  1902.

Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Dr.  Hopf.

4.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

Auf  Grund  der  Bestimmung  im  Artikel  36  der  Reichsverfassung  ist  nach  Vernehmung  des  Ausschusses
des  Bundesraths  für  Zoll=  und  Steuerwesen  der  Königlich  preußische  Steuerinspektor  Philipp  in  Goch
an  Stelle  des  in  den  Landesdienst  zurückberufenen  Steuerinspektors  Stoß  den  Königlich  bayerischen
Hauptzollämtern  zu  Augsburg,  Fürth,  Nürnberg,  Regensburg,  Schweinfurt  und  Würzburg,  dem  Großherzoglich
  sächsischen  Amte  Ostheim  sowie  dem  Herzoglich  sachsen-coburg-gothaischen  Amte  Königsberg  mit
dem  Wohnsitz  in  Nürnberg  als  Stationskontroleur  vom  1.  Oktober  1902  ab  beigeordnet  worden.

Veränderungen  in  dem  Stande  oder  den  Befugnissen  der  Zoll=  und  Steuerstellen.

Im  Königreiche  Preußen.

Dem  Hauptsteueramte  zu  Naumburg  a.  Saale  ist  die  Befugniß  zur  Erhebung  des  Spielkartenstempels
  und  zur  Abstempelung  im  Bundesgebiete  gefertigter  sowie  vom  Ausland  eingehender  Spielkarten
  entzogen  worden.

Die  Zuckersteuerstelle  zu  Michelsdorf  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  zu  Schweidnitz  ist  aufgehoben
  und  die  Zuckerfabrik  zu  Michelsdorf  der  Zuckersteuerstelle  zu  Puschkowa  zugetheilt  worden,
welche  vom  Bezirke  des  Hauptsteueramts  Breslau  !l  abgezweigt  und  dem  Hauptsteueramte  zu  Schweidnitz
zugetheilt  worden  ist.

u  Wüstensachsen  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  zu  Hanau  ist  eine  Uebergangsabgaben-Hebestelle
  mit  der  Befugniß  zur  Erledigung  von  Uebergangsscheinen  über  Bier  und  zur  Erhebung  der
Uebergangsabgabe  von  Bier  errichtet  worden.

Es  ist  ertheilt  worden:

dem  Steueramt  1  zu  Wittstock  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  zu  Neuruppin  die  Befugniß
zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Begleitscheinen  1  über  Rasiermesser,  die  im  zollfreien  Veredelungsverkehre
  versandt  werden,

dem  Steueramte  lU  zu  Treffurt  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  zu  Langensalza  die  Befugniß
zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  über  Rohtaback,  der  für  die  Firma  Germershausen  daselbst  unter
Eisenbahnwagenverschluß  eingeht,
        <pb n="483" />
        —  373  —

dem  Nebenzollamte  II  zu  Brunshausen  im  Bezirke  des  Hauptsteueramis  zu  Stade  die  Befugniß
  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  über  diejenigen  zur  Ausfuhr  bestimmten  Waaren,  welche  in
die  auf  der  Rhede  vor  Brunshausen  unter  Zollflagge  liegenden  Seeschiffe  verladen  werden  sollen,

dem  Steueramt  I  zu  Rybnik  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  zu  Gleiwitz  die  Befugniß  zur
Erledigung  von  Zoll=  und  Salzbegleitscheinen  II.

Im  Königreiche  Bayern.

Auf  dem  Bahnhofe  München—  Schwabing  im  Hauptzollamtsbezirke  München  I  ist  eine  Zollexpositur,
  und  in  Neu-Ulm  im  Hauptzollamtsbezirke  Memmingen  und  in  Bad  Kissingen  im  Haupizollamtebezirke
  Schweinfurt  je  ein  Nebenzollamt  errichtet  worden.

Mit  den  Nebenzollämtern  Neu-Ulm  und  Bad  Kissingen  sind  die  dortigen  Aufschlag-Einnehmereien
  vereinigt,  deren  seitherige  Befugnisse  an  die  neuen  Zollstellen  mit  übergehen.

Außerdem  sind  diesen  Amtsstellen  folgende  Befugnisse  ertheilt:

der  Zollexpositur  im  Bahnhofe  München  —  Schwabing  die  Befugniß  zur  Ausfertigung  und
Erledigung  von  Zoll=  und  Branntweinbegleitscheinen  I  und  II,  zur  Abfertigung  im  Eisenbahnverkehre  nach
§.  66  des  Vereinszollgesetzes,  zur  Abfertigung  des  mit  dem  Anspruch  auf  Aufschlagrückvergütung  ausgehenden
  Bieres  und  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Uebergangsscheinen,

dem  Nebenzollamte  Bad  Kissingen  die  Befugniß  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Zollbegleitscheinen
  1  einschließlich  der  Abfertigung  der  unter  Eisenbahnwagenverschluß  eingehenden  Begleitscheingüter
  sowie  die  Befugniß  zur  Abfertigung  von  Wollenwaaren  der  Tarisnummer  414  5  und  6  zu
anderen  als  den  höchsten  Zollsätzen  dieser  Nummern,  und

dem  Nebenzollamte  Neu-Ulm  die  Befugniß  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Joll=  und
Salzbegleitscheinen  1  und  II  sowie  von  Tabackversendungsscheinen  I  und  II,  sämmtliche  Befugnisse  im
Esenbahnverkehr  und  das  beschränkte  Niederlagerecht  nach  Maßgabe  des  §.  105  des  Vereinsgollgesetzes.


In  Wittelshofen  (Hauptzollamtsbezirk  Augsburg),  in  Kirchlauter  und  Weißenbrunn
(Hauptzollamtsbezirk  Bamberg),  in  Helmbrechts  (Hauptzollamtsbezirk  Hof),  in  Glanmünchweiler,
Ormesheim  und  Wolfstein  (Hauptzollamtsbezirk  Kaiserslautern),  in  Zeselberg  (Hauptzollamtsbezirk
Landau),  in  Haar  (Hauptzollamtsbezirk  München  II)  sowie  in  Burkardroth  und  Graefendorf  (Hauptzollamtsbezirk
  Schweinfurt)  sind  Ausschlag-Einnehmereien  errichtet  worden.  Die  Aufschlag-Einnehmerei
Beikheim  ist  nach  Mitwitz  verlegt  und  mit  ihr  die  Uebergangsstelle  Mitwitz  vereinigt.  Die  seither  mit
der  Ausschlag-Einnehmerei  Beikheim  vereinigte  Uebergangsstelle  bleibt  als  selbständige  Dienststelle  bestehen.
  Die  Uebergangsstelle  Wolfstein  ist  aufgehoben.

Den  Ausschlag-Einnehmereien  Weißenbrunn  und  Helmbrechts  ist  die  Befugniß  zur  Abfertigung
  von  mit  dem  Anspruch  auf  Malzaufschlagvergütung  ausgehendem  Biere  sowie  zur  Ausfertigung
und  Erledigung  von  Uebergangsscheinen  über  Bier,  serner  den  Aufschlag-Einnehmereien  Glanmünchweiler
  und  Wolfstein  die  Befugniß  zur  Erhebung  von  Uebergangsabgaben  sowie  zur  Ausfertigung
und  Erledigung  von  Uebergangsscheinen  über  Bier  und  Wein  ertheilt  worden.

Den  anderen  neuen  Aufschlag-Einnehmereien  sind  besondere  Befugnisse  —  außer  denjenigen,  die
desn  nr  überhaupt  und  zumal  auf  dem  Gebiete  der  Branntweinbesteuerung  zukommen  —
nicht  ertheilt.

Zu  Prex  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  zu  Hof  ist  ein  Nebenzollamt  ll  errichtet  worden.

Es  ist  ertheilt  worden:

dem  Nebenzollamte  zu  Lichtenfels  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  zu  Bamberg  die  unbeschränkte
Befugniß  zu  Abfertigungen  im  Eisenbahnverkehr  und

dem  Hauptzollamte  zu  Ludwigshafen  a.  Rh.  die  Befugniß  zur  Abfertigung  der  mit  dem
Anspruch  auf  Steuervergütung  und  Gewährung  von  Ausfuhrzuschuß  angemeldeten  verzuckerten  und  in
Zuckerauflösungen  eingemachten  Früchte.

 

Im  Königreiche  Sachsen.  .
Das  Untersteueramt  zu  Mittweida  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  zu  Chemnitz  ist  in  ein
Steueramt  und  die  Steuerämter  zu  Lommatzsch  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  zu  Meißen  und  zu
Leisnig  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  zu  Grimma  sind  in  Untersteuerämter  umgewandelt  worden.
        <pb n="484" />
        —  374  —

Im  Großherzogthume  Baden.
Es  ist  ertheilt  worden:

der  Steuer-Einnehmerei  zu  Schriesheim  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  zu  Manihein  die
Befugniß  zur  Erledigung  von  Versendungsscheinen  I  über  Tabacksendungen  nach  den  dort  befindlichen
Privatlagern  für  unversteuerten  inländischen  Taback,

der  Zollabfertigungsstelle  am  Bahnhofe  Baden  die  Ermächtigung  zur  Ausstellung  von  Zollbegleitscheinen
  I,

der  Zollabfertigungsstelle  am  Bahnhofe  Freiburg  die  Befugniß  zur  Abfertigung  von  Kakaowaaren,
  die  von  der  Firma  Merk  und  Arens,  Chokoladen=  und  Zuckerwaarenfabrik  Badenia  in  Freiburg,
mit  dem  Anspruch  auf  Vergütung  des  Kakaozolls  ausgeführt  werden,

den  Steuer-Einnehmereien  Malsch  bei  Wiesloch  und  Rauenberg  im  Finanzamtsbezirke  Schwetzingen
sowie  der  Steuer-Einnehmerei  Den  zlingen  im  Finanzamtsbezirk  Emmendingen  die  Befugniß  zur  Ausfertigung
  von  Versendungsscheinen  II  über  Taback  aus  den  in  den  genannten  Orten  befindlichen  Privatlagern,

der  Steuer-Einnehmerei  Gottenheim  im  Finanzamtsbezirke  Breisach  und  Kippenheim  im  Bezirke
des  Hauptsteueramts  zu  Lahr  die  Befugniß  zur  Ausfertigung  von  Versendungsscheinen  I  und  II  über
Taback  aus  den  Privallagern  daselbst,

der  Steuer-Einnehmerei  Niederschopfheim  im  Finanzamtsbezirk  Offenburg  die  Befugniß  zur
Ausfertigung  und  Erledigung  von  Versendungsscheinen  I  sowie  zur  Ausfertigung  von  Versendungsscheinen  II
über  Taback  aus  und  nach  den  Privatlagern  daselbst,

der  Steuer-Einnehmerei  Heddesheim  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  zu  Mannheim  die
Befugniß  zur  Erledigung  von  Versendungsscheinen  I  über  Taback  nach  den  Privatlagern  daselbst,

der  Steuer-Einnehmerei  Michelfeld  im  Finanzamtsbezirke  Sinsheim  die  Befugniß  zur  Ausfertigung
und  Erledigung  von  Versendungsscheinen  1I  über  Taback  aus  und  nach  den  Privatlagern  daselbst  und

der  Zuckersteuerstelle  Waghäusel  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  zu  Mannheim  die  Befugniß
zur  Wiederanlegung  des  amtlichen  Verschlusses  bei  Verschlußverletzungen.

5.  Polizei-Wesen.

 

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

—
Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  ·.  -  Datum
ss—ueeGG.x*pKN
—  *  der  Bestrafung.  eisung  Ausweisungsder
  Ausgewiesenen.  «  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  l  4.  b.  6.

 

 

 

a)  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs.

1.  Peler  Jensen  Hede-=  geboren  am  26.  Jannar  1852  zu  Sönder-Diebstahlim  Nücksalle  Königlich  preubischer  24.  September
naard,  Cigarren=  nis,  Kreis  Hadersleben,  orlsangehörig  (1  Jahr  6  Monate.  Regierungs-Prästdent  d.  J.
macher,  zu  Fredericia,  Dänemark,  Zuchthaus,  laut  Er-,  zu  Schleswig,
kenntniß  vom  12.,  .
Mäkztgot),

b)  Auf  Grund  des  8.  362  des  Strafgesetzbuchs.

2.  Frauz  Bazant,  geboren  am  6.  Mai  1878  4  Wien,Betteln,  Königlich  preußischer  8.  August  d.  J.
Steindrucker.  österreichischer  Staatsangehöriger.  Polizei-Präsident  zu
erlin,
3  Guleppe  Bertolo.  geboren  am  20.  Juli  1851.,  aus  Ve-  Landstreichen  und  Großherzoglich  badischer  21.  August  d.  J.
G  Narberter.  nedig,  nalnemicher  Staalkang  lozer  Betteln,  Landeskommissär  zu
Karlsruhe,
        <pb n="485" />
        —  375

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath

 

 

1
der  Ausgewiesenen.

2.  3.

—  Lausende  Nr.

 

Grund
der  Bestrafung.

4

Behörde,  welche  die  d
Ausweisung  Pen
beschlossen  hat.  beschlusses.

b.  6.

 

4.  Melchior  EIIIIII
mann,  Weber  und  Schweiz,  schweizerischer  Staatsan- 



gehöriger,

5.  akot  alois  Pemann  “  am  14.  November  1872  zu
"X  Flei  HBem  eirl  Jägerndorf,  Oesterreich
  ½.  lesien,  ösierreichischer

ich  öriger,

6.  Karl  Kinzel,  geboren  am  26.  August  1868  zu  Trau-Kellner,

  tenau,  Böhmen,  ortsangehörig  zu

I  Braunau,  ebendaselbst,
7.  Anton  Kusera,  Ar-  geboren  am  20.  Jannar  1851  zu
beiter,  Lodzin,  Kreis  Königgrätz.  Böhmen,
·  öfterreichischer  Staatgangehöriger,
8.  Theresia  Maler,  geboren  am  13.  Juni  1876  zu  Schwaz,
ledige  Dienstmagd.  Tirol,  ortsangehörig  ebendaselbst,

9.  Rajael  Mameli,  geboren  am  17.  Februar  1877
Maurer  und  Tagner,  Bezirk  Cagliari,  Italien,

Staatsangehöriger,

10.  Felice  Momo,  Ar-  geboren  am  22.  September

 

beiter.  Sant’  Angelo  di  Piove  di
Provinz  Padova,  Ilalien,
Staatsangehöriger.
L  anton  Neumann,  eboren  am  19.  Februar  1855  zu

teinmetz,  laun,  Bezirk  Gablonz,  Böhmen,
angehörig  ebendaselbst

 

 

Diebstahl  im  Rück

 

 

sall  und  Betteln,
Betteln,
desgleichen,
desgleichen,

gewerbsmäßige  Unzucht,


 
 
 
 
  
 
  

12.  Anton  Rechziegel,  geboren  am  10.  Juni  (1882  zu  Aussig.  desgleichen,

(Reckziegel)  Arbeiter,  Böhmen.  ortsangehörig  zu  Zwickau,
Bezirk  Gabel,  Böhmen.

 

 

äübe

lich  sächsische  Kreis-21.  Juli  d.  J.
jtclt  «

Zwick
#mguch  preußi  cher#.
Reghrungs=  siden
zu  Oppeln,

König  lich  sächsische  Kreis-,  10.  September
hauptmannschaft  d.  J.

2.  Juli  d.  J.

 

 

Bauzen,

l  preußischer  50  Seplember
Regierungs  Präsident  d.  J.

zu  Stetti  *l

Königlich  beoyrrische  29.  August  d.  J.
Lollheidireftion

 

olserlicher  Bezirks-Prä-  16.  September
sident  zu  Me#.  d.  J.
l

„Königlich  lächuiche  Kreis=  5.  Fplember
—8  d.  J.
einnitz

Gniglich  Gul  19.  Juli  d.  J.
henptmannsch

autzen
Königlich  brpußischer,  27.  September
Regierungs-Prästde  d.  J.

zu  Liegniß#,

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="486" />
        <pb n="487" />
        —  377  —

Tentral--Blatt
D  eutsche  Reich.

Herausgegeben
im

Reichsamte  des  Innern.

—

 

In  durch  allo  pvoanalten  nund  huchhandlungen.

 

 

XXX.  —  1  Verlin,  Freitag,  den  17.  Obtober  1902.  M444.
alt:  1.  Kaufulat-Wesen:  E  t  B  —

3##tt  von  #  Erthet-  2.  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
lungen  Seite  377  aebiett..

 

1.  Ktonsnulat-Wesen.

Dem  bei  dem  Kaiserlichen  Konsulat  in  Cairo  beschäftigten  Bize-Konsul  Rieger  ist  auf  Grund
des  §.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §.  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875
die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  in  Vertretung  des  Kaiserlichen  Konsuls  bürgerlich  gültige  Eheschließungen
  von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen,  mit  Einschluß  der  unter  deutschem  Schutze
lebenden  Schweizer,  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

Dem  Kaiserlichen  General-Konsul  Feindel  in  Porto  Alegre  ist  auf  Grund  des  §F.  1  des  Gesetzes
vom  4.  Mai  1870  für  den  Amtsbezirk  des  dortigen  Kaiserlichen  Konsulats  die  Ermächtigung  ertheilt
worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  vorzunehmen  und  die  Geburten,
Heirathen  und  Sterfälle  von  solchen  zu  beurkunden.

Dem  französischen  Konsul  Emile  Knecht  in  Düsseldorf  ist  Namens  des  Reichs  das  Exequatur
ertheilt  worden.

Dem  Lonful  gr  Paraguay  in  Frankfurt  a.  M.,  Joseph  Kopp,  ist  Namens  des  Reichs  das
Exequatur  ertheilt  worden.
        <pb n="488" />
        —  378  —

2.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

—  Laufende  Nr.

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  6  Behoͤrde  welche  die  Datum
rund  "  des
l  Ausweisung
der  Best  .  Auswe  2
der  Ausgewiesenen.  er  Bestrafung  beschlossen  hat.
2.  I  3.  4.  b.  6.

 

—

#

1

x—pris

rlr-*



—

.-N


a)  Auf  Grund  des  8.  39  des  Strafgesetzbuchs.

Mathias  Fleury,  geboren  am  11.  März  1864  zu  Metz,  2  Dirbstähle  in  wie-  Laiserlicher  Bezirks-Prä-  16.  September
Schuhmacher,  —  ohne  Staatsange=  derholtem  Aalle  sident  zu  Metz,  d.  J.
härigkeit,  (1  Jahr  6  Monat
uchthaus,  laut

pürh  vom

2.1  Simon  Gamm  geboren  -in  27.  arsinsis  iu  Vanllon.  osllendelle.  und“  ver  Käniglich-  6uhe  23.  Mai  d.  3
(Bernhard  Paw-  Kreis  Witebsk,  Rußland  (od  suchter  schwerer  Dieb-  Regi  s-  Praͤflden
·  lowoln  hha.  Brest,  Kreis  Grodnick,  ebenvadelh,  flahl  (6  Jahre  Bucht-  zu  *
maler  russischer  Staatsangehöriger,  haus,  laut  E  -
Biß  vom  14.  h.
er

b)  Auf  Grund  des  8.  362  des  Strafgesetzbuchs.

 

.  Therese  Apolin,  geboren  am  Oftober  1882  zu  „LLandstreichen,  Königlich  bayerisches  Be=  25.  September
ledige  Prostitmirte,  Klagenfurt,  A#indein  österreichische“  zirksamt  Berchtesgaden,  d.  J.
Staatsangehörige.
.  Adolf  Bogady,  geboren  am  2.  März  1877  zu  Wien,  Betteln,  Königlich  zessbicher.  2  Kuguftd.  .
Maler,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Kolszei  Prösidem  zu
Verlin,
Anna  Broucel,  geboren  am  23.  Juli  1870  zu  Pracha-  Sitten-Polizei-  derselbe,  9.  Juli  d.  J.
unverehelicht,  s  sy,  Bokäaem  ortsangehörig  zu  Wosek,  Contravention.  I
kchts
Salomea  Chmiel,  n  Jahre  alt,  geboren  zu  Krzeszowice,  Landstreichen  und  ½  krphsher  3.  September
Arbeiterin,  Bezirk  Chrzanw,  Galizien,  orfsenge-  grober  Unsug,  Re  gerbons-räftdem  Dd.  J.
hörig  zu  Sanka,  Bezirk  Chrzan
Maria  Grubhofer,  geboren  am  16.  März  1880  zu  I#s.  gewerbsmäßige  uo  bobrsches  Be-,.22.  September
Kellnerin,  bruck,  Tirol,  unssanpehörg  zu  Hall,  zucht,  zirksamt  Kosenheim,  d.  J.
2.  Innsbruck.
Franz  Lessel,  geboren  am  10.  November  1876,  aus  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  *8  September
Klempner,  Lodz,  Gonvernement  Piotrkow,  Ruß-  Betteln,  negierunge  Brästdent  d.  J.
land,  russischer  Staatsangehöriger,  deburg
Franz  Josei  Meier,  geboren  am  21.  Februar  1871  zu  Perls-,  Betteln  und  Ruhe-  4  d  bayelssches  Be.18.  ebruar
Tagearbeiter,  berg,  Bezirk  Plan,  Böhmen,  öster=  störing,  zirksamt  Tirschenreuth,  d.
reichischer  Siaatsangehöriger,
Josef  Mischeck,  geboren  am  4.  Juni  1878  zu  Nosen--Betieln,  Koͤniglich  —  Augus  d.  J.
Schauspieler,  thal,  Böhmen,  ortsangehörig  zu  Polizei-Präsident
Schwarau,  Bezirk  Neichenberg,  ebenda-  Berlin,
selbst,
Friedrich  Votorny,  geboln  am  10.  Juli  1859  zu  Iglau,  desgleichen,  nsnidtc  frerbuscher  11-  August  d.  J.
Arbeiter,  Mähren,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Regerungse  Präsiden

Kerdmand  Schäffl,  geboren  am  18.  September  1856  desgleichen,
Tagelöhner,  Zwettl.  Niederösterreich,  ortsan
fonseg  zu  Hellmonsödt,  Bezirk  Sn-Oberösterreich,


zu  Bre
Snbeil  bayeris:  27.  September
Polizei-Direktion  d.  J.
München,
        <pb n="489" />
        —  379  —

 

 

 

 

 

 

 

 

D
3  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  —*  Behörde,  welche  die  ber
.  Ausweisung
S  der  B  ng.  Ausweisungs-.
  der  Ausgewiesenen.  estrafung  beschlossen  hat.  neci
1v.  2.  l  s.  «  4.  b.  6.
18.  Rupert  Sterl,  geboren  am  21.  Februar  1878  zu  Diebstahlund  Betteln,  Stadmmagistrat  Passau,  26.  Juli  d.  J.
ckergehülfe,  Ulrichsberg,  Bezirk  Rohrbach.  Oester-  Bayern,  I
reich  österreichischer  Staatsange-  ·
höriger,  «
14.  Franz  Tann-  gebec  am  1.  Mai  1868  zu  Hackels-Betteln  und  Ruhe-Köni  uch-  Prußt  H#  22.  September
äuser,  Tage-  zich  Bezirk  Hohenelbe,  Abbmen,  störung,  e  eeen  stdent  d.  J.
arbeiter,  österreichischer  Staatsangehöriger
15.  Karl  Wilhelm  [geboren  am  24.  März  1862  zu  Leen-  (Betteln,  Groß  n  cglichsächüscheré.  Oktober
Zinte,  Kellner,  warden,  Niederlande,  niederländischer  Bezirksdirektor  zu  Wei=  d.  J.
Staatsangehöriger,  1  mar,

 

Verlin,  Carl  Heymanns  Berlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenseld  in  Berlin.
        <pb n="490" />
        <pb n="491" />
        —  381  —

Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben
im

Reichsamte  des  Innern.

—

 

In  vettehen  durch  alle  Vostanstalten  und  hHuchhandlungoen.

 

 

 

 

 

 

 

 

#
XXX.  Vahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  24.  Oktober  1002.  W  45.
s
Snzhalt  1.  WW.  :  Ernennung;  —  —  4.  ——¾¼uiez  Steuer-Wesen:  Zollbehandluug  der
-  -  von  der
eines  Vize-Konsulats;  —  Exequatur-Ertheilung  Seite  381  8  ersten  irii  Beechen  Acnsteung  für
2.  Augemeine  Berwaltungs-Sachen:  Verbot  der  in  Pitts-  moderne  dekorative  Kunst  in  Turin  zurückgelangenden
burg  (Amerika)  erscheinenden  periodischen  Zeiischriit  Gürrrrr  888.

„Wielkopolannn  ..
*  Finanz=  Wesen:  Nachweisung  der  Einnahmen  des  Neie
vom  1.  April  1902  bis  Ende  September  1902  382

Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
Reichsgebiteeeeeee

.
d

.-LKoufulatsWefem



Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  Georg  Krafft  zum  Konsul  in
Bouka  für  die  Fiji-Inseln  zu  ernennen  geruht.

Das  Kaiserliche  Vize-Konsulat  in  Neder-Kalix  (Schweden)  ist  zur  Einziehung  gelangt.

 

Dem  Königlich  belgischen  General-Konsul  Franz  von  Mendelssohn  in  Berlin  ist  Namens  des  Reichs
das  Exequatur  ertheilt  worden.

2.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Nachdem  durch  rechtskräftige  Urtheile  des  Königlichen  Landgerichts  zu  Posen  vom  12.  Juni  und  18.  September
  d.  J.  gegen  die  in  Pittsburg  (Amerika)  erscheinende  Feriodische  Zeitschrift  „Wielkopolanin“  binnen
Jahresfrist  zweimal  Verurtheilungen  auf  Grund  der  §§.  41  und  42  des  Strafgesetzbuchs  erfolgt  sind,
wird  in  Anwendung  des  §.  14  des  Gesetzes  über  die  Presse  vom  7.  Mai  1874  (Reichs-Gesetzbl.  S.  65)
die  fernere  Verbreitung  dieser  Zeitschrift  auf  die  Dauer  von  zwei  Jahren  hierdurch  verboten.
Berlin,  den  20.  Oktober  1902.
Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Graf  v.  Posadowsky.

69
        <pb n="492" />
        3.  inanz

382

=  Wes

 

e  u.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  belstundeten.  Beträge)

an  Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  sowie  anderer

Reiche  für  die  Zeit  vom

Einnahmen  im  Deutschen

1.  April  1902  bis  zum  Schlusse  des  Monats  September  1902.

 

 

 

 

 
 

 

 

  

  

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Soll-Elnnahme  I  n  in  nt
Bezeichnung  benegt  rrm  Ausfuhr-  beaabn  tt
der  bie  m  Schlusse  den  Bergütungen  Bleiben  4%  Bor  Spalem3  und
Einna  h  men.  Mo  W  Eeen  1c.h  (Spaite  4)  —  weniger
66  -zst  4  —8  4
1.  2.  8.  4.  õ.  6.
..........  255597768  7423056  248174707252454489  —  4279732
.........  5420741  39592l  5081149  5  456  517  —  bb  868
und  Zuschllag  76  391  86895  28  720  189  47  671  716  50  004  722  —  2  388  006
..........  23  120  096  5226  23  114  870  22799091  T+  315  779
.........  8280897  7  859  896  870  601  —  1  840  067/  2210  be8
von  Branntwein  und  Zu-..........
  68  029  799  225596  67  804  208  65  879  78682)  +  1924421
9149  455  8  68688—  849  512  —  858  200
969  288  —  969  288  —  (1  259283
2202  737  —  2202  737  —  (+  2202  737
.....  16  741491  29  801  15  711590  16  824  500  —  1  113000
von  Vier  1  788912  —  1788  912  1  878  4371—  84  525
Summe  457  492  117  43  808  7617  418  688  856  413  082  9999—  605  357
Stempelsteuer  .  —
8  Werthpa  18  270  292  19270292  7  888  886  6831  406
b)  u.  eonsege  Anschaffungsgeschäfte  6345  473  22  886  6822  637  6288  993—  38  644
c)  e  zu:
Privatlotterien  89  399949  —  |  8899  949  8  078  66  826  298
Staatslotterien.  .  15182588  —  15  132  588  14  945  665  186  96
d)  Schiffsfrachturkunden.  392  847  —  892  847  872  926  19919
Spielkartenstempel.  .  —  —  697  846  6831689  4  66  247
Wechselstempelsteuer.  .  .  —  —  b  964  927  6  429  0608  —  474  1410
ost-  und  Telegraphen-Verwaltung  .  —  ·  —  72100887091988542729411229431
Reichseisenbahn-Verwaltung.  .  —  —  45  276  000  )  48  618  000°")  +  1  658  000

*)  Die  endgällge  innahme  stellte  sich  im  Vorjahr  um  408  904  K  höher.
nmerkun  Die  zur  Reichskasse  gelangte  t  Einnahme  abzüglich  der  Ausfuhrvergütungen  2c.  und  der  Verwaltungskosten
  beträgt  bei  den  kachbegeschnelen  Einnahme

 

 

 

 

 

 

 

 

     

 

 

 

r  Ist.  Einnahme  vom  Beginne  !  des  Nechnungsjahrs
Bezeichnung  Il-Einnahme  im  Monat  nweenbe  bls  zum  Schlusse  des  Monats  September
der  1902  101  Butn  1902  1902  1  1901  ·  Wut-Ia  1002
2  meh
Einuahmen.  —  weniger  D  —  +  henhger
«  #.  —.  *
1.  2.  «  3.  4.  5.  ,  6.  T  7.
··....  ssosl  510  «  87  538  762  +  1  022  78224  721  856226  052  164  —  1330  308
.....  741  740  747  862  6  122  4967  802  5168  662  —  201  860
und  Zuschlag  77799600  8098  114  —  318  754  89  078  479  47  107  680  8  029  201
8  582  b91  3665  707  —  88  176  22  186222  22  122  120  !D  64  802
'’e’i92089  —  62s  771  m  829  682  5  767  4682  3  099  103  (4.  2  688  879
von  Branntwein  »  i
.......  9942154  11077212  1  185  068  59  379270  D  60  571  937/—  1  192667
.......  8827-—896885,4-400712  8  688  —  849512  858  200
einschließlich  der  !
.........  212  327  4  —  +  212  827  2231  925  —  (22981  925
und  Uebergangsabgabe  1  .  ’  s
von  ......·..  199970612029847  —  80  141  14  872  894  15  890  587  —  1  017693
Summe  62  54  005  62  138  818  +  392  218878  184  Sl8  879  162  741  *5  5  977923
Spielkartenstempmpel  4  77990  —#  8464  764  625  706  a83  58  232
        <pb n="493" />
        —  383  —

4.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  9.  Oktober  1902  über  die  Zollbehandlung  der  von  der
diesjährigen  ersten  internationalen  Ausstellung  für  moderne  dekorative  Kunst  in  Turin  zurückgelangenden
Güter  Folgendes  beschlossen:

—

—

*l

2

.  Deutsche  Gũter,  welche  aus  dem  deutschen  Zollgebiete  zu  der  in  diesem  Jahre  zu  Turin

stattfindenden  ersten  internationalen  Ausstellung  für  moderne  dekorative  Kunst  gesendet
worden  sind  und  von  derselben  mit  dem  Anspruch  auf  zollfreien  Einlaß  zurückgebracht
werden,  sind  vor  dem  Abgange  von  dem  zuständigen  Versender  dem  Kaiserlichen  Konsul
in  Turin  unter  Uebergabe  von  Verzeichnissen  über  den  Inhalt  der  zu  versendenden  Kolli
anzumelden.

Der  Kaiserliche  Konsul  ertheilt  nach  erfolgter  Prüfung  den  Rücksendungsnachweis  nach
Maßgabe  eines  Formulars,  welches  die  Bezeichnung  des  Empfängers,  an  den  die  Sendung
zurückgeht,  Zeichen  und  Nummer,  Anzahl,  Art  der  Verpackung,  Gewicht  und  Inhalt  der
Kolli  zu  enthalten  hat.  Die  Gewichtsangabe  kann  unterbleiben,  wenn  sich  das  Gewicht
der  Kolli  wegen  unzureichender  Tragfähigkeit  der  auf  der  Ausstellung  vorhandenen  Waagen
nicht  feststellen  läßt.  In  diesem  Falle  wird  von  dem  Konsul  eine  bezügliche  Bescheinigung
in  dem  Formular  abgegeben.

Vo  n  Anlage  eines  Zollverschlusses  wird  abgesehen,  dagegen  die  Zollfreiheit  der  Güter  davon

abhängig  gemacht,  daß  die  Kolli  mit  von  dem  Kaiserlichen  Konsul  zu  liefernden  Betteln
versehen  werden,  auf  welchen  der  Name  des  Empfängers  des  zurückgehenden  Ausstellungsguts,
  der  Beslimmungsort  und  die  Ordnungsnummer  angegeben  ist.  Das  Anbringen  von
solchen  Zetteln  an  die  einzelnen  Kolli  kann  jedoch  unterbleiben,  wenn  letztere  in  den  Ausstellungsräumen
  in  Eisenbahnwagen  verladen  und  diese  italienischerseits  mit  Plomben  zollamtlich
  verschlossen  werden.  In  solchen  Fällen  sind  zum  Ausweise  für  die  Einfuhr  nach
dem  deutschen  Zollgebiete  die  Schiebethüren  der  Eisenbahnwagen  mit  je  einem  der  fraglichen
  Zettel  zu  versehen.

Sendungen  dieser  Art  können  auf  Grund  des  Rücksendungsnachweises  an  der  Grenze  zollfrei
  in  den  freien  Verkehr  gesetzt  werden;  wird  die  Abfertigung  bei  dem  Amte  des  Bestimmungsorts
  beantragt,  oder  ergeben  sich  bei  der  Abfertigung  an  der  Grenze  Anstände,
so  sind  die  Güter  unter  Zollkontrole  mit  dem  Rücksendungsnachweise  dem  zuständigen  Amte
zu  überweisen,  welchem  die  Schlußabfertigung  obliegt.

Sopweit  der  nach  Ziffer  2  ertheilte  Rücksendungsnachweis  Menge  und  Gattung  der  Güter

nicht  so  genau  bezeichnet,  daß  hiernach  die  Einreihung  der  Waaren  unter  eine  statistische
Nummer  erfolgen  kann,  auch  der  Grenzeingangsdeklarant  nicht  zur  sofortigen  Ergänzung
der  erforderlichen  Daten  im  Stande  ist,  kann  die  Ablassung  der  Güter  in  den  freien  Verkehr
  dennoch  gemäß  Ziffer  4  erfolgen.  Die  Ergänzung  der  statistischen  Angaben  erfolgt
nach  den  Vorschriften  im  §F.  1  Abs.  6  der  Ausführungsbestimmungen  zum  Gesetze,  betreffend
  die  Statistik  des  Waarenverkehrs.

Berlin,  den  22.  Oktober  1902.

Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  v.  Fischer.
        <pb n="494" />
        —  384  —

5.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

s  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Orund  Behörde,  welche  die  Datum
2  l  Ausweisung  1  5"n
S.  ·  der  Bestrafung.  usweisungs-5
  der  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  1  8.  4.  5.  6.
Auf  Grund  des  S§.  362  des  Strafgesetzbuchs.
1.  Blasius  Kauzner,  geboren  am  28.  Januar  1861  zu  Libin,  Betteln,  Königlich  preußischer  /9.  Oktober
Erdarbeiter.  Bezirk  Luditz,  Böhmen,  österreichischer  #eeiß-Prästient  d.  J.
Staatsangehöriger,
2.  Jolef  Micholka,  geboren  am  21.  Juli  1866  zu  Kaile,  Landstreichen  und  a  n  preußischer  4.  Oktober
Fleischergeselle,  Bezirk  Trautenau,  Böhmen,  öster-,  Betteln,  Reglerungs-Präsident  d.  J.
reichischer  Staatsangehöriger,  zu  Posen
3]  Anton  Mika,  Tage-geboren  am  11.  Mai  1860  zu  Prag,  Belteln,  Königlich  bayerisches  Be.  14.  April  d.  J.
l  lohne  Binner  österreichischer  Staats-  zirksamt  Wertingen,
angehöriger,
Anton  Saib,  Weber,  geboren  am  12.  Juni  1876  zu  Wien,  Landstreichen  und  Königlich  bayerisches  Be-2.  September
österreichischer  Siaatsangehöriger.  Betteln,  zirksamt  Weilheim,

5.  Johannes  Schieven,

  Arbeiter,

6.

geboren  am  28.  Juli  1878  zu  Helder,  Landstreichen,
Niederlande,  ortsangehörig  zu  Notterdam,

  ebendaselbst,

 

 

Anton  Schlick,  geboren  am  24.  Februar  I#s36  zu  Landstreichen  und
Knecht,  Fünfkirchen,  Komitat  Baranya,  teln,
hugorn  ungarischer  Staatsange-7.
  Ludwig  Sobner,  Alrierr,  am  26.  August  1877  zu  München,  Gesangenenbesrei-Schreiner,
  1  ortsangehörig  zu  Neuhäusel,  Bezir  ung,  verver  ·
Tachau,  Böhmen,  letzung,  GVel  digung,

  Widerstand,
Sachbeschädigung.
grober  Unfug  und
Vetteln,

Gmiglch  preuhischer
#echerungs-Präftdem
l

Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Metz,

 

Stadlmagistrat  Amberg,
Bayern,

1I.  Ditober
d.  J.
8  Oktober
d.  J.

19.  September
d.  J.

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenseld  in  Berlin.
        <pb n="495" />
        —  386  —

Central·  Glatt

Deutsche  Reich.

Reichsamte  des  Innern.

—–——

S#  bottehen  durch  alle  Vostanstalten  und  huchhandlungon.

 

 

 

XX.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  31.  Oktober  19002.  W  46.
Inh#alt:  1.  Keusulat-Wesen:  Ermächtigung  zur  Vor.  poliischer  Sprache  erscheinenden  Zeilung  „Conieec
nahme  von  Civilstands-Rkten:  —  Exequatur-Ertheilung  Polst.tttttt  2  83385
Seite  285  3.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
2.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Verbot  der  in  Paris  Reichsgebttteeieieiei::  386

 

1.  Koufulat--Wesen.

Dem  mit  der  Vertretung  des  Kaiserlichen  Konsuls  in  Tschifu  betrauten  Dolmetscher  von  Varchmin  ist
auf  Grund  des  §.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §.  85  des  Gesetzes  vom
6.  Februar  1875  für  den  Amtsbezirk  des  Konsulats  und  für  die  Dauer  der  Vertretung  die  Ermächtigung
ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen,  mit  Einschluß
  der  unter  deutschem  Schutze  lebenden  Schweizer,  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und
Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

Dem  zum  Koöniglich  serbischen  Konsul  und  Leiter  des  serbischen  General-Konsulats  in  Königsberg
ernannten  Herrn  Ernst  Leo  ist  Namens  des  Reichs  das  Exequatur  ertheilt  worden.

2.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Nachdem  durch  rechtskräftige  Urtheile  des  Königlichen  Landgerichts  zu  Posen  vom  5.  Juli  und  25.  September
  d.  J.  gegen  die  in  Paris  in  polnischer  Sprache  erscheinende  Zeitung  „Coniec  Polski“  binnen
Jahresfrist  zweimal  Verurtheilungen  auf  Grund  der  §§.  41  und  42  des  Strafgesetzbuchs  erfolgt  sind,
wird  in  Anwendung  des  §.  14  des  Gesetzes  über  die  Presse  vom  7.  Mai  1874  (Reichs-Gesetzbl.  S.  65)
die  fernere  Verbreitung  dieser  Zeitung  auf  die  Dauer  von  zwei  Jahren  hierdurch  verboten.
Berlin,  den  22.  Oktober  1902.
Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Graf  v.  Posadowsky.
        <pb n="496" />
        386

3.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

    
  
 

 

 

 
 
  
 

3.  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  da
8  |  Ausweisung
der  Bestrafung.  Ausweisungs-=9
  der  Ausgewiesenen.  s  beschlossen  hat.  zomelian
1.  2.  .  8.  4.  b.  6.
a)  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs.
1.  Josef  Hänsel,  geboren  am  8.  Januar  1845  zu  benerisches  e-,  iober
Kaufmann,  österreichischer  Staatsangehöriger,  Donauworth,
vom
2.]  Josef  Jahn,  Alt-  geboren  am  81.  Dtober  (Königlich  sa  e  Kreis-0.  August  d.  J.
waarenhändler,  E  Bezirk  Reichenberg,  "  zöaigiichächse  6
ho  zu  Neundorf,  Bautzen,
ber
#3.  Johann  Reiß  (alies  geboren  am  10.  März  1849  Königllch  bayenisches  Be-1.  Quober
Englisch),  Hand-  Böhmen,  öfterreichischer  zirksamt  Bamberg  II,  d.  I
schuhmacher,  bhöriger,  "
«  «
b)InfGrnnbdeISsssdesStkafgefesbnchs
4.]  Ferdinand  Brück-  geboren  am  21.  Juni  146  zu  Bogts-Betteln,  ##  lich  preu  2  0  September
ner,  Möällergeselle,  *7  Bezirk  Freiwaldau,  Oester-  eglerungs-·  d.  J.
reichisch-Schlefien,  urieanghorig  zu  Peeengg
Beidenau,  Bezirk  Freiwaldau,
5.  Alois  Eidlbös,  geboren  am  28.  April  1869  zu  *-  Landstreichen  und  Stadtmapistrart  Neuburg  9.  Dktober
Kutscher,  furt  h,  Bezirk  Wiener-Neustadt,  Oester-  Betteln,  a.  D.,  Bayern,  d.  J.
8  österreichischer  Staatsangeriger

6.Johannes  Fäßler,  geborn-  am  17.  November  1880  zu  Landftreichen,  Königlich  bayerisches  Be=  16.  Oktober
Schlossergeselle,  Rehetobel,  Gemeinde  Speicher,  Kan-  zinköamt  Aichach,  d.  J.
ton  Appenzell,  Schwein  schweizerischer,
Elgalsanleehbrige  iger.
7.  Samuel  Herren,  geboren  am  20.  bin  1844  1  Mühle-Landstreichen  und  Kaiserlicher  Bezirks-Prä-  18.  Oktober
Tagner,  berg,  Bezirk  Lau  Kanton  Bern,  Beliteln,  sident  zu  Colmar,  d.  J.
Stwei.  schwelzerbiczer  Staatsangeer

3.Ernst  Nobert  der-  geboren  am  29.  Januar  1861  zu  Herms-Betteln,  Königlich  sächiche  Kreis-  .  H#
wi  landwirth=  dorf,  Bezirk  —  Böhmen,  orts-  hauptmannsch
scha  incher  Nber  angehörig
Josef  Irro,  po  gebo  ren  14.  März  biabs  zu  Ober-  Lrdrichen  und  elissen  alsc  mecklen-  20.  Oklober
thekergehülfe,  Hlan,  Bezirk  Krumau,  Böhmen,  öster-Betteln,  burgiich  -=  schwerinsches  d.  J.
reichischer  Staatsangehöriger,  Ministerium  des  Innern,
10.Joses  Pech,  Arbeiter,  ccheren  am  25.  November  1878  zu.  Betteln,  Königlich  preußischer  15.  Oktober
Pilsen,  Vöhmen,  ortsangehörig  zu  Regiemungs-Präsident  d.  J.
Borek  bei  Stienswitz,  Bezirk  Pilsen,  zu  Hildesheim,
II.  Cswald  Rietmann,  geboren  am  90.  Oktober  1879  zu  tuhbek

Korbmacher,  dorf,  Kanton  Bern,

ch
angehörig  ebendaselbst,  u

 

Königlich  preutzischer
Pollzei=  Präsident  zu
Berlin,

7.  August  d.  J.
        <pb n="497" />
        —  387  —

 

 

 

 

 

 

.  i
l
H  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath)  —-.Nxi.....*x  #
——
m  "  der  Bestrafung.  äusweisung  Ausweisungs-1
  der  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  m—i—
1.  2.  1.  8.  4.  b.  6.
12.  Stanislaus  Su-  geboren  am  10.  März  1849  zu  St.  Pe=  Widerstand  gegen  die  Großherzoglich  besüsches  0.  Oktober
pbersky,  Schlosser,  tersburg,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Staatsgewalt,  Be.Kreisamt  Darmstadt,  d.  J.
Z:  nenbelstdigung  #
un
Dezembec  1872  auseandstreichen,  Betteln  ei  lich  Irzh  .  vibesgleichen-18.

  nciattaset·  c  am  1.

14.  s  Leopold  Wieser,
Former,

15.  Paul  Emil  Zimmermann,


drucker,

16.  Eresto  Zuconi,

 

Vuch-  thur,  nm  schweizerischer  Staats-Alexandrien,

  Egypten,  ohne  Staats-  und  Körperverangehörigkeit,
  letzung,
geboren  am  4.  November  1873  zu.  Betteln,
Neulerchenfeld  bei  Wien,  ortsangehoörig
  zu  Wien,

arere  am  2.  Mat  1875  zu  Winter-Sachbeschädigung,
Widerstandsleistung

 

eglerungs·  P  ·

i
äoltzetbehokdc  zu  Ham=  20.  Oktober
urg,  d.  J.
Königlich  preuhischer

iß  Oklober
räftem  d.  J.

 

angehö  und  VBetteln,
c  beran  fr0t  27.  März  1855  zu  Florenz,  Landstreichen,
itallenischer  Staatsangehöriger,

Filicht  Bezirks-Prä-  "I#  Oktober
sident  zu  Metz,  d.  J.

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenseld  in  Berlin.
        <pb n="498" />
        <pb n="499" />
        —  389

Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben
im

Reichsamte  des  Innern.

hS#  ——  durch  alle  Postanstalten  und  HFuchhandlungen.

XXX.  dahrgang.  Berlin,  'reitag,  den  7.  Novenber  1902  M  47.

Le  320  gol  und  Stener  ·  Wesen:  Aenderungen  von  Tara-...
  0
2.  Versicherungs-Wesen:  Bekanntmachung,  betrefend  die  säen  a

 

Juhalt:  1.  goufnlat.  Wesen.  Exequatur  teiung“

S

4.  Marine  und  Schiffahrt:  Erscheinen  des  dritten  Nach-Seung
  von  Frs  W  #n  K#enbüte  von  delent  trags  zur  Amtlichen  Liste  der  Schiffe  der  deutschen
oflichtung  zur  Invalidenversicherung;  —  Bezug  von  Kriegs=  und  Handelsmarine  für  1902
Unfallrenten  durch  Hinterbliebene  eines  Ausländers  in  5.  Polizel-Wesen:  nusweisung  von  Ausländern  aus  dem
ausländischen  Grenzbeztren  189  Reichsgebisseee  U

 

1.  Kon  fsulat  Wesen.

Dem  Königlich  serbischen  Vize-Konsul  Alfred  Hoff  in  Frankfurt  a.  M.  ist  Namens  des  Reichs  das
Exequatur  ertheilt  worden.

2.  Versicherungs  -Wesen.

Bekanntmachung.  6
betreffend  die  Befreiung  von  Lehrkräflen  an  den  Unterrichtsanstalten  des  Klosters  St.  Johannis
in  Hamburg  von  der  Verpflichtung  zur  Invalidenversicherung  (§§.  5,  6,  7  des  Invalidenversicherungsgesetzes,

  Reichs-Gesetzbl.  1899  S.  163).  Vom  29.  Oktober  1902.

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  3.  Oktober  1902  auf  Grund  des  §.7  des  Invalidenversicherungsgesetzes
  beschlossen,  daß  die  Bestimmung  des  §.  5  Abs.  1  dieses  Gesetzes  auf  die  an  den
Lunterrichthanstalten  des  Klosters  St.  Johannis  in  Hamburg  fest  angestellten  Lehrkräfte  Anwendung
nden  soll.

Berlin,  den  29.  Oktober  1902.

Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Caspar.
        <pb n="500" />
        390

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  16.  Oktober  1902  beschlossen:

In  die  Nachweisung  ausländischer  Grenzbezirke,  auf  welche  sich  der  Beschluß  vom
23.  Mai  1901  (Bekanntmachung  vom  12.  Juni  1901,  Central-Blatt  für  das  Deutsche  Reich
S.  210)  bezieht,  wird  unter  Ziffer  4  hinter  „Baden“  eingeschaltet  „Rheinfelden“.
Berlin,  den  3.  November  1902.

Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Caspar.

3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

Der  Bundesrath  hat  in  der  Sitzung  vom  23.  Oklober  1902  beschlossen,  daß  vom  1.  Januar  1903
ab  in  den  für  die  Verzollung  maßgebenden  Tarasätzen  die  nachstehenden  Aenderungen  einzutreten  haben:

 

 

 

 

Tarasätze.
g  5  Tarasatz
au-  Mummer  Benennung  Art  in  Prozenten  des  Bruttofende
  des  1a  d  gewichts
Num-  oll-  Gegenstänbe  Umschließung
mer.  tarifs.  bisher.  künftig.
1.  2.  3.  1.  ö.  6.
1.  5b  Ultramarin.  Kisten.  15  13
2.  h  Taseltrauben.  Kisten  und  zugleich  in  Sägespänen
  eingelegt.  20  47
3.  10f  Tintenfaäfser  aus  Glas  in  Ver-Kisten.  40  18
bindung  mit  anderen  Materialien.

4.  26  Naturbutter.  Fässer:  aus  anderem  harten
Holze  als  Eichenholz
insbesondere  Buchenholz  13  11.
aus  Eichenholz  im  Brutto-  «
gewichte  von  weniger  als
k  13  15
aus  weichem  Holze  im
Bruttogewichte  von  50  kg
und  darüber.  13  10
5.  2542  Mehl  aus  Getreide.  Umschließungen  aus  einfachem
leichten  Leinen,  leichlem
Baumwollenzeug  oder  leichten,
  losen  Jutegeweben  —  1
6.  2571Unbearbeitete  Tabackblätter.  Umschließungen  von  schweren
Schilfmatten,  mit  Schils=  und
Hanfstricken  vernäht  und  mit
einem  Hansstricke  verschnürt
—  sogen.  Mexicotabacke.  3  6
7.  38f  Blumen,  auch  in  Verbindung  Fässer.  45  36

 

 

mit  Draht,  und  Tafelgeschirr
aus  Porzellan.
        <pb n="501" />
        —  391  —
4.  Marine  und  Schiffahrt.

Der  drite  Nachtrag  zur  Amtlichen  Liste  der  Schiffe  der  deutschen  Kriegs=  und  Handelsmarine  mit  ihren
Unterscheidungs-Signalen  für  1902  ist  erschienen.

5.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Datum

1  »si-S
  ·  der  Bestrafung.  6  Ausweisungsder
  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  1  8.  4.  b.  6.

 

 

 

 

a)  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs.

1.  Guiseppe  Bernas-  geboren  am  22.  Mai  1848  zu  Thiasco,  2  schwere  und  1  dein-Salerlicher  Hezirkt-Pr  22.  Oktober
coni,  Maurer,  Kanton  Tessin,  Schweiz,  schweizerischer  sacsen  Deeb  stahl  L  sident  zu  Colmar,  d.  J.
Staatsangehöriger,  o
g  datr  laut  Ernenntniß
  vom21.  Mai

b

—

Auf  Grund  des  8.  862  des  Strafgesetzbuchs.

am  11.  und  Königlich  preußischer  27.  Oktober
Reg  Eunge  Präfen  EA5  d.  J.

2.  Hermann  Brillhues
  (Gerrik,  Jean
Brillhuis),  Arbeiter,

     
  
 
 
 
     
 

r!

zu  Hannove

 

 

3.  Anna  Clara  Kret-  und  ge-Königlich  säm  ri  Ares·  i  September
1  chi  (Krejci),  Dienst  Un-  hauptmam  cha  d.  J.
mädchen,  Bautzen,
4.  Emil  Kunz,  Beleidi-  Kniglich  krsuschern  "  Oktober
Bandagist.  gung  und  Betteln,  sueiebt  Irafiden  ent  d.  J.

deburg
u  NMürn.  19.  Juni  v.  J.
berg,

und  Kköniglich  banerische  1  webe

Anton  Puschnig,
n  Lohgerb

.n  Ruzicka,

 

 

Hülfsmonteur,  zu  —Wi1  tion
7.  Franz  Seidl,  Juli  1868  4  öniglich  preußischer  r.  Oktober
Bäckergeselle,  öertechischer  «  Ileqtetaagssstasiden  l  d.  J.

   
   

s.  Anton  Walonas,
Fabrikarbeiter,

u  Posen
am  30.  asseracce  Lhepe.  Ottober

1  sident  zu  Metz,

 

Herlin,  Carl  Seymanns  Berlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenseld  in  Berlin.
        <pb n="502" />
        <pb n="503" />
        —  3983  —

Tentral  Blatt
D  eutsch  e  Reich.

Herausgegeben
im

Reichsamte  des  Innern.

—

 

Du  betteben  durch  alls  VPostanstalten  und  guchhandlungen.

 

           

 

J
Berlin,  Freitag,  den  14.  November  1902.  V48.
:  chti  Ausstell  tl  e  F
s—..——————

2

ah-  und  Gewichts.  Wesen:  Uebertragung  der  #eincho
"“  Bmeesen  2  Status  der  deulschen  Nolenbanken  Ende  *  Prüfung  und  Iezlaahtg  eletirisder
3.  Augemeine  Berwaltunzs-Sochen:  Bestellung  6s  Seriler  «««««·«·««««·«
.  chermas=  Wesen:  Bekanntmachung,  betreßend  die
2  Lirrktors  der  römtsch  germanischen  Kommission  den  Beaufuchugung  orivater  Verücherungs-Unternehmungen
durch  Landesbehorden
8.  Zoll-  und  euoo#esen  Bestellung  von  ueheirnn
mächtigten.
.  Bolizei-Wesen:  Ausmweisung  von  Auslãndern  aus  8
Neichsgebiete..  398.

—

irchaolog'schen  Instituis

4.  Auswanderungs-Wesen:  Hlaslang  eines  Bevollmächtigte
  einer  Hamburger  Firma  als  Auswanderungs,
unternemern  ...

5.—  s-  Zurückziehung  der  ertheilten  n

 

—G

 

1.  Kousfulat-Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  Carl  Bender  zum  Vize-Konsul
in  San  Feliö  de  Guixols  (Spanien)  zu  ernennen  geruht.

Der  Kaiserliche  Vize-Konsul  Georg  Boden  in  Salta  (Argentinien)  ist  gestorben.

Dem  Königlich  serbischen  General-Konsul  Franz  Korth  in  Coöln  a.  Rh.  ist  Namens  des  Reichs  das
Exequalur  ertheilt  worden.
        <pb n="504" />
        394

2.  Bant-Status

  der  deutschen  Noten
Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochenüber
(Die  Beträge  lauten

nach  den  im

Passtiva.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

—  —  —
1  I  Ver-  Ver
gBe  eichnun  "  "r  E  un  bindiich  eeie  "“  bindlich.
3  d————————s——.————————

der  30.  Sept.gedeckte  30.  Sept.  SJSo.  Lept.t  J30.  Sent.  80.  Sert,e  so.  Sept.elsrre,
Kapltal.]  Fonds.  Umausf.#  «  Leb  km·  VIII-q-*
  Banken.  1002.  Noten.  100.  bindlich-  190.  u.  1907.  1902.asoa.P  —
27  lelten.  dischen

«  —
——  —ä  —  —  E  —  —  E
1.  2.  3.  4  5.  6.  .  46  .  10.  11.  17.  18.  14.  16.  16  17.
1
1.  Neichabant.  ..  EIEIIEIIIILLEIIIIIIIE—  —  28D76  2  72O  725  1%%
2.Bayeriche  Kotendan00-336/1  62991  204  86  —  537  —  6  SON  1O  N
3.  Saqsische  Banl  zu  Dresder00os  6K0co33  12721  5  6  60Sc  1188  %%1
1.#ebeergische  Notendau900002  K  1353  10001  16SG  —  431  45.  —  7  797.  6  94  ##
-b.Sadische  Bank  Looo  1  972  11631  —  20|  9900  f½%%  1  —  16KM  3  -  1  5  5
6.  Braunschweigische  BVant  .  1000  5331  isss-  c64  1262s-  a02]  4540  4  a27  3410  no  854  9  218004  142  352
«  .  I  «  «
sales-amt-Aeooo514951415112-Istooo487723—206497.M2021—79001ums-gut  4592/2  343  863,  252  59#  5  426
«  «  s
l
Bemerkungen.
Zu  Spalte  5:  Davon  in  Abschnitten  zu  100  K  =  1  120  140  000  4,
*  500  —-  183048  O00  4  (bei  der  Bank  Nr.  8),
.  1000  =  386  929000  KC(  "  -  .
        <pb n="505" />
        Wesen.

banken  Ende  Oktober  1902
sichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  September  1902.
auf  Tausend  Mark.)

395

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aetiva.
1
Metan-  ——.  ——  Gegen  Noten  —  Eege#  Segen  Cegen  e  Segen  Eumme  Segen
onsaiige  #
n————————  —  "%  30.  Sept.ombarb.  80.  Sept.#elen.  90.  Sept.  80.  Seot.  der  0.  Setpi.  *
Denand.  #1600.  ichetne.  i803  Santen.  ibon  i802.  i02.  EEIEIIITEIE
l  »  ·  S
l
..L  —  ’..  s  -
Is.  n.  20.  1.  2.  33.  24.  235.  2.  27.  2  29.  3.  1.  2.  #.34
I  l
«M-I-lsstMI-klsss  Stäcl-I404MM-lss749  IM-RMlMsdll-ss«d  87  7686  —+  972004  575—250  194|1.
3008  1199  3  u%0%  +  654  ½  +  1314  as2:  —  16  —.  2  56%  —  d  „  9012.
21275J  3516  696  +  157  K  2928  17873  —  742  25  8310  —  6714  16  495/F  1852  11335  —  49  166  1  38
10  215|  406  100.  9  a849  4  781  15914  415  92289  106  1318)  —  168  908—  376  41  507  T  0  1.
7234—  113  21  —  2  479|  —  207  19230  +  15353  111355—  3856  vo  —  W  2982  —  239  41805  —  10  6.
i  l
Mit-US  tsspk  2  —*i  5  2  +  890  1653  46  657  —  129  —  —  3548121617  F  1596.
6%  s
s  1  '  ,  .
927  582  —  21000|  26393  +  17710  33415  J  2757  132  317  12673—107165  =  32  1322581  5856  232  576
T  1  1  1  1
        <pb n="506" />
        —  396  —

8.  Allgemeine  Verwaltungs--Sachen.

Auf  Grund  der  Satzungen  für  die  römisch-germanische  Kommission  des  Kaiserlichen  Archäologischen
Instiluts  ist  durch  Verfügung  des  Reichskanzlers  der  bisherige  außerordentliche  Professor  für  Philologie
und  Archäologie  an  der  Universität  Basel  Dr.  Dragendorff  zum  Direktor  dieser  Kommission  bestellt  und
ihm  Frankfurt  a.  M.  als  Wohnsitz  angewiesen  worden.

4.  Auswanderungs=  Wesenun.

Bekanntmachung.
Die  Firma  Ismay  Imrie  &amp;amp;  Co.  (White  Star  Line)  in  Liverpool  hat  in  ihrer  Eigenschaft  als
nehmer  mit  meiner  Genehmigung  den  Kaufmann  Rudolf  Falck.  in  Hamburg,
Inhaber  der  Firma  Falck  &amp;amp;  Co.  in  Hamburg,  zu  ihrem  Bevollmächtigten  an  Stelle  des  in  der  Bekanntmachung
  vom  9.  April  1898  —  Central-Blatt  S.  221  —  genannten,  inzwischen  verstorbenen  Leopold
Bodenheimer  gen.  Bodenheim  bestellt.
Berlin,  den  7.  November  1902.

 

Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Dr.  Richter.

5.  Militär  =  Wesen.

Die  dem  praklischen  Arzte  und  Marine-Oberassistenzarzte  der  Reserve  Dr.  Hans  Leyden  zu  Madrid
usolge  Bekanntmachung  vom  26.  Juni  1901  (Central-Blatt  S.  233)  ertheilte  Ermächtigung  zur  Aussellns
  der  im  §.  42  der  Wehrordnung  beszeichneten  Zeugnisse  über  die  Untauglichteit  oder  bedingle
Tauglichkeit  derjenigen  militärpflichtigen  Deutschen,  welche  ihren  dauernden  Aufenthalt  in  Spanien  haben,
ist  zurückgezogen  worden.
Berlin,  den  7.  November  1902.
Der  Reichskanzler.
Im  Austrage:  Dr.  Richter.

G.  Maß=  und  Gewichts-Wesen.

Auf  Grund  des  §.  9  des  Gesetzes,  betreffend  die  elektrischen  Maßeinheiten,  vom  1.  Juni  1898  (Reichs-Gesetzbl.
  S.  905)  ist  dem  in  Verbindung  mit  der  elektrotechnischen  Abtheilung  des  bayerischen  Gewerbe-Museums
  in  Nürnberg  errichteten  elekteischen  Prüfamte,  sowie  dem  elektrischen  Prüfamte  zu  Chemnitz  die
Befugniß  Lur  amilichen  Prüfung  und  Beglaubigung  elektrischer  Meßgeräthe  übertragen  worden.
Das  Prüfamt  zu  Nürnberg  führt  die  Nummer  4,  dasjenige  zu  Chemnitz  die  Nummer  6.
Berlin,  den  9.  November  1902.
Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Dr.  Richter.
        <pb n="507" />
        —  397  —
7.  Versicherungs-Wesen.

Bekanntmachung,
betreffend  die  Beaufsichtigung  privater  Versicherungs-Unternehmungen  durch  Landesbehörden.

Im  Anschluß  an  meine  Bekanntmachung  vom  6.  Februar  1902  bestimme  ich  auf  Grund  des  §.  3
Abs.  2  des  Gesetzes  über  die  privaten  Versicherungs-Unternehmungen  vom  12.  Mai  1901  (Reichs-Gesetzbl.
  S.  139)  im  Einvernehmen  mit  den  betheiligten  Landesregierungen,  daß  bis  auf  Weiteres  die
folgenden  Versicherungs-Unternehmungen,  obgleich  sich  ihr  Geschäftsbetrieb  über  das  Gebiet  eines  Bundesstaats
  hinaus  erstreckt,  durch  die  Landesbehörde  desjenigen  Bundesstaats  beaufsichtigt  werden,  in  dessen
Gebiet  sie  ihren  Sitz  haben,  nämlich:

«  A.  Preußen.

Lehrer-Feuerversicherungs-Verein  für  die  Provinz  Schleswig-Holstein,  das  Fürstenthum  Lübeck

und  die  freien  Städte  Hamburg  und  Lübeck  nebst  ihren  Gebieten  mit  dem  Sitze  in  Neumühlen.

B.  Bayern.
Sterbekassen-Verein  der  oberen  Mililär=  und  Civilbeamten  der  Königlich  bayerischen  Armee  mit
dem  Sitze  in  München.
C.  Sachsen.
1.  Eiindenasccherungs=  Verein  für  Limbach  und  Umgebung  mit  dem  Sißtze  in  Limbach  im  Königreiche

  Sachsen,
2.  Unterstützungskasse  für  die  Hinterbliebenen  verstorbener  Zahlmeister  der  Königlich  sächsischen

Armee  mit  dem  Sitze  in  Dresden.

D.  Mecklenburg-Strelitz.
Groß-Rünzer  Schweinegilde  mit  dem  Sitze  in  Groß-Rünz.

E.  Schwarzburg-Rudolstadt.
Paulinzeller  Pferdeversicherungs-Gesellschaft  mit  dem  Sitze  in  Paulinzelle,
Krrnsredsch-rung  ·  Gesel  scast  für  Schwarza  und  Umgegend  mit  dem  Sitze  in  Schwarza  bei
Rudolstadt.

——

F.  Schwarzburg-Sondershausen.
Gesellschaft  zur  Versicherung  des  Rindviehs  in  Oelze,  Schwarzmühle  und  Oberhammer  mit

dem  Sitze  in  Oelze,
Arnstädter  Pferdeversicherungs-Verein  mit  dem  Site  in  Anrnstadt.

——

G6.  Hamburg.

Verein  „Kuhkasse  zu  Moorwärder  und  Umgegend“  mit  dem  Sitze  in  Moorwärder,
Verein  „Schweinekasse  für  Moorwärder  und  Umgegend,  genannt  Einigkeit“,  mit  dem  Sitze  in
Moorwärder.

Berlin,  den  10.  November  1902.

—5

Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Caspar.
        <pb n="508" />
        —  398  —

8.  Zoll=  und  Stener-Wesen.

Der  Reichsbevollmächtigte  für  Zölle  und  Steuern,  Königlich  sächsische  Geheime  Finanzrath  Haupt  zu

Stettin  ist  vom  1.  November  1902  ab  von  seinen  bisherigen  Dienstgeschäften  bei  den  Königlich  preußischen

Ste  i  zu  Stettin  und  Posen  enthoben  und  an  Stelle  des  verstorbenen  Königlich

sachnschen  Geheimen  Finanzraths  Nathusius  der  Königlich  preußischen  Provinzial=  Steuer-Direktion  zu

Breslau  als  Reichsbevollmächugter  für  Zölle  und  Steuern  mit  dem  Wohnsitz  in  Breslau  beigeordnet  worden.

Von  dem  gleichen  Zeilpunkt  ab  ist  auf  Grund  der  Bestimmung  im  Artikel  36  der  Verfassung

des  Deutschen  Neichs  nach  Vernehmung  des  Anschusses  des  Bundesraths  für  Zoll=  und  Steuerwesen

der  Königlich  sächsische  Ober-Finanzrath  Dr.  jur.  Haase  den  Königlich  preußischen  Provinzial-Steuer-Direkltionen

  zu  Stettin  und  Posen  als  Reichsbevollmächtigter  für  Zölle  und  Steuern  mit  dem  Wohnsitz
in  Stetlin  beigeordnet  worden.

 

9.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

 

7
s  Name  und  Etand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  batum
.  |  Ausweisung
S  der  Bestrafung.  Ausweisungsder
  Ausgewiesenen.  fungm  beschlossen  hat.  beschge
6  .
I.  2.  1  8.  4.  b.  6.
a)  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs.
1.  Ankon  Janus-  geboren  am  19.  Januar  1882  zu  Abe-  ein  schwerer  und  ein  Königlich  preußischer  10  Oktober
zewski,  Arbeiter,  lino  II,  Kirchspiel  Schillgalle,  Kreis  einfacher  Diebstahl  Regierungs-Präsident  d.  J.
Nossienn,  Rußland,  ortsangehörig  (1  Jahr  8  Monate:  zu  Königsberg,
ebendaselbst,  Zutthaus,  laut  Eri
  kenntniß  vom  6.  Juli
"  1),
b)  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs.
2.  Peter  Anderkows-  geboren  am  1.  April  1856  zu  Warschau,  Betieln,  Königlich  kreubisher,  8.  November
Iv.  Cigarrenmacher,  Nußland,  ohne  Staatsangehörigkeit,  eibeu-Präften
3.  August  Oberweger,  geboren  am  1.  Mai  1856  zu  Inns-  desgleichen,  Eontliche  bahenssche.  .  Oktober
Steinmeß,  burs,  Tirol,  ortsangehörig  ebenda-  Ponlsei.  Direttion  d.  J.
elbst,
4.  Marie  Praxmarer,  geboren  am  13.  November  1877  an-Landstreichen,  r#aninen  ighithhden  ves.  August  d.  J
Dienstmagd,  geblich  zu  Kirchdorf,  Vezirk  Aibling  zirksamt  Weilheim
r**-  öslerreichusche  Hnatangs:
hörige,
5.  Emilie  Richter,  geboren  am  27.  Juli  1881  zu  Rzebirte,  zewerbsmäßige  Un-  igti  og?*Qôoe  1.  Augußt  d.  J.
Dune,  Böhmen,  ortsangehörig  zu  Ober-  zucht,  dan
Rzebirze,  ebenduselbst,
*.  Julius  Schmidt,  kboren  am  10.  September  1882  u-  bandstreichen,  eipuigm  SizirfePrä-  ,  November
lagner,  Lyon,  Departement  Rhone,  Frank.  sident  zu  Colmar,  d.  J.

reich  französischer  Staatsangehönger,

 

erlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruck!  bei  Julius  Sittenseld  in  Berlin.
        <pb n="509" />
        —  399  —

Central-Blatt

Deutsche  Reich.

im

Reichsamte  des  Innern.

——  —  —  —

 

Du  —  durch  alle  Vostaustalton  und  guchhandlungen.

XXI.  dahrgang  Berlin,  Freitag,  den  21.  November  1902.  1  V  49.

 

Ingast:  1.  Konsulst-  Wese  s)?.  zuführenden  Bieres;  —  Abänderungen  der  Muster  zu
.  Sei  den  Vorschriften  über  die  Branntwein-Statislik;  —
*  igelde  Se  tne  e  icumtachen,  7  Besiellung  von  Stationskontroleuren  400
zeichniß  der  Weinbaubezirke
3.  Zell-  und  Stener-Wesen:  Erganzung  der  Vorschriften  4.  Vollzel-Wesen:  Ausweisung  von  Auslaͤndern  aus
über  die  Sleuervergümng  mirtelst  der  Eisenbahn  aus-  Neichsgebiete.

 

1.  KRKonsulat-Wesen.

Dem  Konsul  der  Dominikanischen  Republik  Wilhelm  Biedermann  in  Bremen  ist  Namens  des  Reichs
das  Exequatur  ertheilt  worden.

Dem  Vize-Konsul  der  Dominikanischen  Republik  August  Friedrich  Sander  in  Hagen  i.  W.  ist  Namens
des  Reichs  das  Exequatur  ertheilt  worden.

Dem  Konsular-Agenten  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  Bradford  M.  Adams  in  Sonneberg  ist
Namens  des  Reichs  das  Exequatur  ertheilt  worden.
        <pb n="510" />
        400  —

2.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Bekanntmachnunng,
betreffend  das  Verzeichniß  der  Weinbaubezirke.

Das  Verzeichniß  der  in  den  Weinbaugebieten  des  Reichs  gebildeten  Weinbaubezirke  (Bekanntmachung
  vom  11.  September  1899  —  Central  Blatt  S.  312)  wird  unter  1  Preußen  dahin  geändert,  daß
der  Kreis  St.  Wendel  aus  dem  Weinbaubezirke  Nr.  41  (Saarbrücken)  ausscheidet  und  dem  Weinbaubezirke
  Nr.  40  (Kreuznach)  hinzutritt  und  daß  bei  dem  Weinbaubezirke  Nr.  30  (Nassau)  die  Gemarkung
Seelbach  in  Forlfall  kommt.

Berlin,  den  13.  November  1902.
Der  Reichskanzler.
Im  Austrage:  Dr.  Hopf.

3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.
Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  6.  d.  M.  beschlossen,

daß  nach  Maßgabe  der  durch  den  Bundesrathsbeschluß  vom  14.  Februar  1882)  getroffenen
Bestimmungen  auch  bei  der  Abfertigung  des  mit  dem  Anspruch  auf  Steuervergütung  nach
Bayern,  Württemberg,  Baden  und  Elsaß-Lothringen  mitlelst  der  Eisenbahn  auszuführenden
Bieres  von  der  Vorführung  des  Bieres  zum  Zwecke  der  Revision  und  Verschlußanlage  unter
der  Bedingung  abgesehen  werden  darf,  daß  die  Biersendungen  außer  der  amtlich  gezeichneten
Ausfuhranmeldung  ein  Uebergangeschein  zu  begleiten  hat.

Berlin,  den  17.  November  1902.
Der  Reichskanzler.
Im  Austrage:  v.  Fischer.

Auf  Grund  des  §.  3  Abs.  2  der  Vorschriften  über  die  Branntwein-Statistik*)  werden  die  nachstehenden
Aenderungen  der  zugehörigen  Muster  3,  5,  6.  7  und  8  veröffentlicht.
Die  neuen  Muster  sind  für  die  statistischen  Anschreibungen  vom  1.  Oktober  1902  ab  zu  verwenden.

Berlin,  den  14.  November  1902.
Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  v.  Fischer.

*)  Central-Blatt  für  1882  S.  U.
)  Central--Blatt  für  1902  S.  330.
        <pb n="511" />
        —  401  —

Abänderungen
der  Muster  zu  den  Vorschriften  über  die  Branntwein-Statistik.

Zu  Muster  3.
1.  Auf  der  zweiten  Seile  sind

a)  hinter  der  Spalte  14  folgende  Spalten  anzufügen:

 

Unter  den  landwirthschaftlichen
Brennereien  befinden  sich  Zuschlagbrennereien
  ohne
Hefengewinnung,  die
Branntwein  erzeugt  haben
hauptsächlich  aus
Kartoffeln.  Getreide.
16.  i  16.

b)  in  Spalte  1  die  Worte  „über  400  bl  bis  600  bl“  zu  ersetzen  durch:
„Üüber  400  hl  bis  500  bl,
:  500  -.  600  “,

 

 

 

c)  am  Fuße  der  Spalte  1  die  Worte  „Brennereien,  die  an  Stelll  entrichtet  haben“
zu  streichen.
2.  Auf  der  dritten  Seite  ist  unter  C  statt  der  Worte  „bis  zu  10  herzustellen“  zu  setzen:

„im  Betriebsjahre  bis  zu  10  Hektoliter  oder  innerhalb  der  Kontingentsperiode  bis  zu
—  Alkohol  zum  niedrigeren  Verbrauchsabgabensatze  herzustellen  (K.  O.  §.  29
bs.  1  und  2)“.

3.  In  der  Anleitung  zum  Gebrauch  ist

a)  hinter  Ziffer  4  folgende  Vorschrift  einzusügen:

„4a.  Als  landwirthschaftliche  Zuschlagbrennereien  ohne  Hefengewinnung  sind
in  den  Spalten  15  und  16  auch  die  Brennereien  nachzuweisen,  die  nur  während
eines  Theiles  des  Betriebjahrs  an  Stelle  der  Maischbotlichsteuer  Zuschlag  entrichtet
  haben.  Brennereien,  die  bei  den  Hefen  brennereien  in  den  Spalten  13
und  14  aufzuführen  sind,  bleiben  außer  Berracht.“

b)  unter  Ziffer  5  hinter  dem  Worte  „Kontingentscheinen“  einzufügen:

„oder  unter  Aufrechnung  des  Kontingentswerths  (B.O.  F.  153)“.

Zu  Muster  5.
1.  Hinter  der  Spalte  13  sind  folgende  Theilspallen  anzufügen:

zusammen

 

Zahl  Bemaischter  T  Ausbeute
der  Bottichraum  an  Alkohol.
Brennereien.  Hektolit  t  r.

14  15.  16.
        <pb n="512" />
        —  402  —

2.  Hinter  Ziffer  1  der  Anleitung  zum  Gebrauch  ist  einzufügen:

„Ia.  Außer  den  Brennereien,  welche  ausschließlich  Maischbottichsteuer  entrichtet  haben,  sind
auch  die  Brennereien  mitaufzunehmen,  welche  nur  während  eines  Theiles  des  Betriebsjahrs
  Maischbonichsteuer  entrichtet  haben  und  wegen  der  Zuschlagentrichtung  während
des  übrigen  Theiles  in  den  Spalten  15  und  16  der  Nachweisung  3  als  Zuschlagbrennereien
  mitnachgewiesen  sind.  Bei  diesen  Brennereien  sind  nur  der  der  Maischboltichsteuer
  unterworfene  Bottichraum  und  die  daraus  erzeugte  Alkoholmenge  zu

1.  Unter  B  i

berücksichtigen.“
Zu  Muster  6.

st
a)  in  der  Spalte  5  hinter  dem  Worte  „Kontingentscheine“  einzufügen:

vund  der  ausgerechneten  Kontingentswerthe"“,

b)  statt  der  Spalten  10  bis  16  eine  Spalte  mit  der  Aufschrift  „An  Zuschlag  zur  Verbrauchsabgabe
  wurden  erhoben  Mark“  vorzusehen.
2.  Unter  C  treten  an  die  Stelle  der  Spalten  1  bis  17  die  folgenden:

nach  den  vollen

An  allgemeiner  Brennsteuer  wurden  erhoben

nach  ermäßigten  Sätzen
in  in  landwirthschaftlichen
Korn-  Genossenschaftsbrennereien

brennereien
Söätzen  (B.  O.  8.  172a)  zu  zu
zur  Hälfte  vier  Fünfteln  vier  Zehnteln

der  vollen  Sätze

zusammen

 

 

 

 

 

Mark  "„  Mark  "„  Mark  "  Mark  Mark
1.  v  2.  8.  4.  6.
An  besonderer  Brennsteuer  wurden  erhoben
für  den  Sommerbetrieb  in  bei  Verarbeitung  von  ·

landwirthschaftlichen  ·  Zell-  Einnahme

Brennereien  Rübenstoffen  stoffen  an
zum  Satze  von  zusammen  Brennsteuer
(Summe  der

1  Mark  2  Mat3  Marsse  Mark  15  Mark  15  Mark

MartkNark  1  MarxMart  Mart  Mart  Martk
6.

für  das  Hekloliter  Alkohol

 

7.  8.  8.  10.  11  12.

Spalten  5  und  12)

Mart
13.
        <pb n="513" />
        –  103

3.  In  Ziffer  2  der  Anleitung  zum  Gebrauch  ist  hmter  dem  Worte  „Konungentscheme“  einzufügen:
  ·  «

„sowie  der  aufgerechneten  Kontingentswerthe"“.

Zu  Muuster  7.

—

In  Abschnitt  1  Spalte  1  ist
a)  stalt  „5,50  und  mehr“  zu  setzen:
„V-,50  „X  bis  unter  6  .4“,

b)  am  Schlusse  anzufügen:
„6  4X  und  mehr
darunter  Hefenbrennereien“

Der  Abschnitt  3  erhält  solgende  Einrichtung:

3.  Besondere  Brennsteuer  bei  Verarbeitung  von
Rübenstoffen  .  Zellstoffen
ha#ten  zu  zahlen
zum  Sate  von

*

 

u
6  Mark  15  Mark  15  Mark  5  sammen
gahl  für  eine  Zahl  für  eine  Zahl  fir  eine  Zahl  für  eine
der  enge  der  enge  der  enge  der  Menge
Brenne-  von  Brenne-  von  Brenne-  von  Brenne-  von
reien  A.  reien  bl  A.  reien  hl  A#  reien  hl  A.

 

 

 

3.  Hinter  Abschnitt  3  ist  anzusügen:
„4.  An  Kornbrennereien  (B.  O.  J.  172##,  die  auf  Grund  des  §.  43  a  Abs.  2  des
Branntweinsteuergesetzes  eine  Brennsteuer-Befreiung  oder  Ermäßigung  genossen  haben,
waren  vorhanden  mit  einer  Jahreserzeugung

über  200  hl  bis  300  hl  Alkoholl  Brennereien,
=  300  400  -  -......  '--400-
  -  500  *  -......  -
-  500  *  *  600  *  —  “"êö
600  =  Alkoho  -
Zusammen  Brennereien.“
        <pb n="514" />
        —  14104

Zu  Mufster  8.

1.  Die  zweite  Seite  erhält  solgende  Einrichlung:

Es  sind  steuerfrei  abgelassen  worden:
Hektoliter  Alkohol
im  Ein=  im
kelnen

1.  2.
1.  nach  vollständiger  Denaturirung
¾  den  allgemeinen  Mittel  (Bfr.O.
S.  3  Abs.  1)
b)  dem  Berwuigemich  (#no
§.  3  Abs.  2

Summe  1

S

nach  unvollständiger  Denaturi-  "
rung  mit:

a)  Essig.  ....

b)  5  Liter  Holzgeist.

c)  0s  =  Poridinbasen
d)  20  =  Schellacklösung.
o)  1  Kilogramm  Kampher.
)  2  Liter  Terpentinöl.

6)  00  =  Terpentinöl.

h)  05  =  Sen#

5r  1

k)  10  v7n  (Schrestlaher

)  0,o5  =  Thiers

m)  300  Gramm  Gütroferm-  .

n)200  -Jodofotm

o)800  -Bromüthyl.

p)  2  Liter  Holzgeist  und  2  Liter
Petroleumbenzin

u)  1  Liter  lechnisch  reinem  Melhylalkohol
  und  1  Liter  Petroleumbenzin
  ·

Uthlvgtaaun  thcnusöl  und
400  Gramm  Natronlauge

)  5  Liter  Petroleumbenzin

Summe  2.

N

.l#  ohne  Denaturirung  und  zwar:

a)  an  Kranken-,  Entbindungs=  und
ähnliche  Anstallen
b.  aon  enttche  wisenschafüüßt
n

Ganzen

„  *"’

 

Von  den  nebenstehend  unter  Fgiffer  2  sausgeshno

Lene  ol

—

.  zur  Herstellung  von  Essig  sowie  von  Bleiweiß
  und  essigsauren  Salzen  (Bleizucker
u.  dergl.)  und  zwar:

a)  nach  Denauurirung  mit  Essig
Thieröl

*

zur  Herstellung  von  Brauglasur

zum  Appreliren  von  Gummizeugen

zur  Herstellung  von  Celluloid“
Pegamoid.

-  -  -  iche  (Schwefeläther)



zur  Herstellung  von  Brom-  (Chlor-,

Jod-)  silber-Gelatine  und  ähnlichen  Zu-  1

bereitungen  sowie  von  photographischen

Papieren  und  Trockenplatten,  D!

.  zur  Herstellung  von  Eletrodenptalten

für  elektrische  Sammller

S—#

9.  zur  Herstellung  von  Essigäther

10.  -  Klebegummipraͤ-paraten
  ..

11.  zur  derselung  von  Zaponlack.  .

12.  -  Verbandsioffen

13.  der  im  8.  4  unter  d
der  Pranntweinsteuer  Befreiungsordnung

  genannten  Erzeugnisse,  ausschließlich
  der  vorstehend  unter  Nr.  1
und  6  bis  12  aufgeführten

14.  zur  Herstellung  von  Chlorosorm

15.  "  Jodoform.

16.  "  -  Bromosorm

17.  =  -  .  Bromäthyl

18.  O„Q  Farblacken.

19.  =  -  Stempelfarben

20.  -  -  -Tinen  .
21.-  -  -  Bettstretchwachs  .
22.  -  -  Brauerpech

23.  zur  Speisung  von  Gasirlampen  .

24.zumktpptettkenvonSetdenbändern.

25.  zur  Reinigung  von  Bijouterien.

26.  zur  Herstellung  von  Lacken  aller  Ari
und  Polituren

27.  zur  Herstellung  wissenichafilicher  uu„
parale  zu  Lehrzwecken.
        <pb n="515" />
        —  405  —

 

 

 

Es  sind  steuerfrei  abgelassen  worden:  Von  den  nebenstehend  unter  Ziffer  2  aufgeführten
veltoliter  ailtohol  Alkoholmengen  sind  abgelassen  worden:
im  Ein.  im  Hektoliter
zelnen  Ganzen  l  «  Alkohol.
I.  2.  8.  r
J)  an  militär-technische  anfalten  28.  zur  Herstellung  von  Notronseifen  .
ch  an  Pulver-  und  Knallquechilber  209.  Wollfetten.
Fabriken  30.  ...
Summe».  .  ."  4r  ·
Uehkkhgupk««,  33.  zum  Verkaufe  nach  Denaturirung  mit-«
  a)5LttekHol-zgeut..
h)0-)-Tecpcnnnöl  .
Uebekhaupt.

 

2.  In  Ziffer  2  der  Anleitung  zum  Gebrauch  ist  statt  „20  bis  23“  zu  setzen:
is  32“.

bis

Auf  Grund  der  Bestimmung  im  Artikel  36  der  Reichsverfassung  ist  nach  Vernehmung  des  Ausschusses
des  Bundesraths  für  Zoll=  und  Steuerwesen

1.

—

der  Königlich  sächsische  Steuerinspektor  Löffler  in  Zittau  an  Stelle  des  in  den  Ruhestand
übergetretenen  Königlich  sächsischen  Zollraths  Giese  den  Königlich  preußischen  Hauptsteuerämtern
  zu  Berlin,  Brandenburg  a.  d.  Havel,  Eberswalde,  Neuruppin,  Potsdam  und
Prenzlau  mit  dem  Wohnsitz  in  Berlin,

4  der  Großherzoglich  badische  Finanzassessor  Trippel  in  Lörrach  an  Stelle  des  in  den

Landesdienst  zurückberufenen  Großherzoglich  badischen  Finanzassessors  Bürck  den  Königlich
preußischen  Hauptzollämtern  zu  Aachen  und  Malmedy  sowie  den  Koniglich  preußischen
““  ns  zu  Cöln  am  Rhein,  Düren,  Düsseldorf  und  Elberfeld  mit  dem  Wohnitz
  in  Cöln

als  Stationskontroleur  vom  1.  November  1902  ab  beigeordnet  worden.
        <pb n="516" />
        4.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Auslaͤndern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

Name  und  Etand  Alter  und  Heimath
Grund

I  I
der  Ausgewiesenen.

2.  3.  I  4

 

 

aufende  Nr.

der  Bestrafung.

 

 

Behorde,  welche  die  2
Ausweisung  i&amp;amp;#
usweisungs  ·
beschlossen  hat.  Smwuln  n
ö.  6.

 

a)Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs.

NBMeei  Madolsenstknech
  Georgswalde,  Bezirk  Schluckenau,

geboren  am  9.  Dezember  1868  zulicher  ekboh  v
4)Jahre  Zuchthaus,  hauptmannsch

Königlich  sächuche  Kreis=  860.  August  d  J

Böhmen,  ortsangehörig  ebendaselbst,  aut  Erkenntnlczvom  Bautzen

i  i

sSeplembekld9-)

b)  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs.

geboren  am  28.  Juni  1878  zu  Tour  Landstreichen,
sur  Marne,  Frankreich,  franzöischer
Staatsangehöriger,

geboren  am  3.  Februar
sah  Mähren,  ortsangehörig  eben=  und  Betteln,
ase

1.  Lo#ßs  Huf--  geboren  am  20.  Dezember  1856  zu  Betteln,

2.  Leon  Cousinat,
Tagelöhner,

*  Hlorek,
.

zu
1869  zu  Beirug,  Landstreichen  Königlich  preußischer

Widerstand,  deriektet

Königlich  preußischer
Regierungs-Präsident
Vachen,

20.  Oktober
J.

21.  Oktober
Regierungs-Präsident  d.  J.
W#s  -
12.  Juni  d.  J.

Irmsdorf,  Bezirk  Römerstadt,  Mäh=  gegen  die  Slaats

ren,  ortsangehörig  ebendaselbsl.  t#wall,

vorsätzliche

Korperverletzung
und  Beleidigung,

5.  Mathäus  Land-  geboren  am  21.  September  l#öt  zu  Diebstahl,
richinger,  Dienst-  Vorau,  Gemeinde  Dorfbeuren,
knecht,  zirk  Salzburg,  Oesterreich,  ortsange-.

hörig  ebendaselbst,

geboren  am  15.  April  1870  zu  Golden-Betteln.

kron,  Bezirk  Krumau,  Böhmen,  ortsangehörig

  ebendaselbst,

Theophil  (Theodor)  geboren  am  25.  (20.)  April  I8s  zu  Landstreichen
Szymanoli  (Schi=  Leanne,  Bezirk  Kalisch,  Nusüsch  Betteln,
mensfi)  Arbeiter,  Polen,  rusüscher  Staatsangehöntger.

.,  Joses  Vanek,  Berg=  geboren  im  Jahre  1842  zu  Podoli,  Beneln.
mann.  Bezirk  Tabor,  Böhmen.  österrrichischer

Staatsangehöriger.

*.  Adalben  Müller,
Spengler,

Berlin,  Carl  beymanne  #  Verlag.

Land-Be.
  streichen  und  Betteln,  zirksamt  Grafenau,

edruckt  bei  Inliue  Sittenfeld  in  Verlin.

Königlich  bayerisches  Be-4.  Norember

Großherzoglich  badischergg.  November
Landeskommissär  zu  d.  J.
Mannheim,
und  Köntglich  preußischer  7.  November
Regierungs  =  Präsident  d

zu  Erfurt,
Königlich  bayerisches  Be]z0.  Oklober

zirksamt  Biechtach,  d.  J.
        <pb n="517" />
        —  407  —

Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben
im

Reichsamte  des  Innern.

—

 

IZn  ——  durch  alls  VPostanstalton  und  huchhandlungen.

 

 

 

XXX.  dahrgang  ·  Verlin,  Freitag,  den  28.  November  1902.  W650.
:„  ¾  —  4  #.  umd  Ete  w  Gewäh  d  I
Inhalt:  1.  2enfalet-Gesen  Ernennung:  —  w  S  *  G  8

schafter,  Gesandtenm.
en:  R  von  Ausländern  aus  *

2.  Finanz-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahmen  des
F—  ...........

Reichs  vom  1.  April  1902  bis  Ende  Oktober  1902  408

 

1.  Kon  fulatWesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Schiffsmakler  George  Jamieson  zum
Vize-Konsul  in  Wick  (Schottland),  an  Stelle  des  auf  seinen  Antrag  ausgeschiedenen  bisherigen  Vize-Konsuls
  Ernest  Buick,  zu  ernennen  geruht.

Den  Kaiserlichen  Vize-Konsul  Ludwig  Anton  Wallmack  in  Lulei  (Schweden)  ist  die  erbetene  Entlassung
aus  dem  Reichsdienst  ertheilt  worden.
        <pb n="518" />
        Finanz:

408

Wes

e  u.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  gestundeten  Beträge)
an  Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  sowie  anderer  Einnahmen  im
Neiche  für  die  Zeit  vom  1  April  1902  bis  zum  Schlusse  des  VWonats  Oktober  1902.

Deutschen

 

 

 

 

 

    
  

 

 

 

Du  E  ou  Einnahme
Bezeichnung  E  haen  Ausfuhr-  n  ne
der  bie  zum  Schlusse  den  Bergütungen  Bleiben  —  nvan  und  "
Einnahmen  #  m  er  «  tspaltey  weniner
AMu  .  .  u  7  *
1.  2.  8.  1.  5.  6.
......  812258  704  8911465  Aua  d47  269  305  659  257  —  2212018
.·...  6438229  48  746  6  889  488  6  b21  879  —  132  396
und  Zuschlag  92  859  099  81  099  323  61  759  776  61  792  821  —  as  018
.·...  27920708  9082  27911621  27  404  556  K—+  507.065
.·.......  8917278  9  820  571  —  3  293  —  2  000  433  —  1127190
von  Branntwein  und  Zu-.
  .  ....  81  905  811  264  105  81  41  709  79  716  95070  +T  1891  759
31  818  156  31362  —  1  3835  581  +  1866  943
1  418  749  —  1  418  719  —  +  1  418  749
2217464  2217  461  —  2247  464
....  lsleSM  19  326  18  107  587  19  136  486  —  1328  899
von  Bier  2  090  111  —  2  090  111  2197372  —  107  261
Summe  554274  882  50  203  071  01071  803  199323  2600  +  17185|3
Stempelsteuer  für
Werthpapie  11297115  —  11297  115  K  61.1  668  +  5655  417
b)  Kauf-  u.  2  Anschaffungsgeschäft-  7  419  469  25  510  7  90  959.  7  177  406  4  216551
Jßch  Loose  z
Pribgnlotzerien  8  701  415  —  98  70l1  415  512  1145  1—  156970
Staatslotterien  19289  505  —  19  289  505  In  958499  1  *  106
"1)  Schiffefrachturkunden  176  308  —  476  3u8.  116983  1  20  à25
Spielkartenstempel  871  055  —  71055  799  720  L  72  335
Wechselstempeluener  7056  20!  —  7u056  201  7536514  —  474343
Post-  und  Dslecisvhen-Verwaltung  .  —  —  --)360779-2I96l34«418994341
Retchsecieabnbit-Verwaltung  .  .  —  —  53  151000  50  99s1  uNN)  +  2  460  000

*)  die  endgültige  Einnahme  stellte  sich  im  Vorjahr  um  697  516  K  höhr

nerkung.

An
wallangstoieng.  beträgt  bei  den  uachbezeichneten  Cinnahmen

Bezeichnung
der

Isl-Einnahme  im  Monat  Cktober

Die  zur  Reichslasse  gelangte  Ist--Cinnahme  abzüglich  der-  Ausfuhrvergütungen  rc.  und  der  Ver-Int.

  Einnahme  vom  Beginne  des  Rechnungsjahrs
bis  zum  Schlusse  des  Monaté  Olober

 

 

 

 

An  v%  Mahm  1%½  ,  k%  Mithin  1½.
Ginnahmen.  19%  101  ener  19002  100|  "  wenlen
it  .  I  .  .  W.  7  4
1.  2.  3.  4.  5.  6.  7.
Zölle  15  151  937  14  839  3.0  TJ  262  557/69  873793  2705411514  —  1  067  721
Labackstener  .  3096170  2854k(-7-0-241268  80b34'»  8023b69-i-  89908
Mittel-neuer  und  Buschiog  9198  519  7983  137  +  1  ölöbsgz  „5  11
Salzucuer  !8  938  666  824  544  1  114122  26  125  53#  25  946  661  +  178924
Manschbollichstener  ..  l()5593)6—507530—548426  4681526  259157342089953
Verbraucheabgabe  von  BVranntwein
und  Zuschlag  1  632  997  11  280  365  1J  352  632  71  012  267  71  852  302  440  O35
Brennstener  22  674  186  069  TJ  50N  743  31  362  —  1  3435  531  1  1  66  913
Schaumweinsteuer  einschließtlich  der
Nachstener  .·....  115526  —  -0-li.-"-ä«.---  LHUHl  —  2317  451
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe
von  Bi  .  .......  —a————-  17  162  583  18  382  715  —  1220  162
Summe  74  6580  22  f2  331  162  +  2  359060TR  S5  ODO  f51  193  9038  —  3  618  863
Spielkartennempel  95  002  88  752  —  6  250  859  627  195  145  —  64  482
        <pb n="519" />
        409

3.  Zoll=  und  Stener-Wesen.

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  6.  November  1902  über  die  Gewährung  der  Zollfreiheit
an  die  bei  dem  Deutschen  Reiche  beglaubigten  Botschafter,  Gesandten  u.  s.  w.  Folgendes  beschlossen:

1.

###

Den  beim  Deutschen  Reiche  beglaubigten  Botschaftern,  Gesandten  und  Ministerresidenten
fremder  Staaten  ist  auf  Rechnung  des  Reichs  für  ihr  Anzugsgut  sowie  für  alle  Gegenstände,
welche  zu  ihrem  persönlichen  Ver=  oder  Gebrauch  oder  demjenigen  ihrer  Familienmitglieder
vom  Ausland  eingehen,  Zollfreiheit  zu  gewähren,  vorausgesetzt,  daß  von  dem  betreffenden
fremden  Staate  die  Gegenseitigkeit  geübt  wird.  Interimistische  Geschäftsträger  werden  hinsichtlich
  der  Zollbefreiung  für  die  Dauer  ihrer  Geschäftsleilung  den  Bolschaftern  u.  s.  w.
gleichgestellt.

Die  zollfreie  Ablassung  der  unter  der  Adresse  des  Botschafters  u.  s.  w.  oder  eines
seiner  Familienmitglieder  eingehenden  Sendungen  erfolgt  bei  der  Amtsstelle,  welche  die  Schlußabfertigung
  vorzunehmen  hat,  ohne  spezielle  Revision  auf  Grund  der  schriftlichen,  mit  dem
amtlichen  Siegel  zu  versehenden  Erklärung  des  Bolschafters  u.  s.  w.,  daß  die  nach  Zahl,
Art  und  Zeichen  der  Umschließungen  und  nach  ihrem  Inhalte  zu  bezeichnenden  Sendungen
zu  seinem  eigenen  Gebrauch  oder  zum  Gebrauch  eines  seiner  Familienmitglieder  bestimmt  sind.

Den  Räthen,  Legationssekretären  und  Allachés,  einschließlich  der  Militär=  und  Marineattachs,

welche  den  beim  Deutschen  Reiche  beglaubigten  Botschaftern,  Gesandten  oder  Ministerresidenten
fremder  Staaten  zugeordnet  sind,  ist  unter  der  Voraussetzung,  daß  seitens  dieser  Staaten
Gegenseitigkeit  geübt  wird,  aus  Rechnung  des  Reichs  Zollfreiheit  für  ihr  Anzugsgut  sowie
außerdem  für  alle  sie  oder  die  Mitglieder  ihrer  Familien  eingehenden  Kleider  und  Wäschestücke
  zu  gewähren.

Falls  fremde  Regierungen  den  Räthen,  Legationssekretären  und  Attachés,  einschließlich
der  Militär=  und  Marineattachés,  welche  den  bei  ihnen  beglaubigten  Botschaftern,  Gesandten
oder  Ministerresidenten  des  Reichs  zugeordnet  sind,  weitergehende  Rechte  zugestehen,  so  kann
den  in  dem  vorstehenden  Absatze  bezeichneten  Beamten  dieser  Slaaten  nach  näherer  Bestimmung
der  obersten  Landes-Finanzbehörde  Zollfreiheit  in  demselben  Umfange  gewährt  werden.

Die  zollfreie  Ablassung  erfolgt  in  gleicher  Weise  wie  zu  1  auf  Grund  der  Bescheinigung
  des  Botschafters  u.  s.  w.,  daß  die  Gegenstände  zum  eigenen  Gebrauche  des
betreffenden  Beamten  oder  eines  Mitglieds  seiner  Familie  bestimmt  sind.

Nach  näherer  Bestimmung  der  obersten  Landes-Finanzbehörde  dürfen  an  sich  zollpflichtige
  Gegenstände  den  vorbezeichneten  Personen  unter  der  Bedingung  der  Wiederausfuhr
innerhalb  einer  zu  bestimmenden  Frist  ohne  Zollentrichtung  verabfolgt  werden.
Wappenschilder,  Flaggen  und  andere  Gegenstände,  die  von  fremden  Regierungen  ihren  in
Deutschland  bestellten  Vertretungen  zum  dienstlichen  Gebrauche  zugesendet  werden,  bleiben,
falls  Gegenseitigkeit  gewährt  wird,  vom  Zolle  befreit.

Berlin,  den  20.  November  1902.

Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  v.  Fischer.
        <pb n="520" />
        —  410  —
4.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

7½

—

—

4

#

E

*

“

 

97  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Vehörde,  welche  die  da

2  a  l  «  der  Bestrafung.  n  Ausmweisungs·

J  der  Ausgewiesenen.  eschlossen  hat.  beschlusses.

I.  2.  1  a.  1.  b.  6.
Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgeseßzbuchs.

..  Huberl  Emil  geboren  am  10.  Mai  1878  zu  Wädens-  Betteln,  (Kaiserlicher  Bezirks-Prä-  ½.  November
Brändli,  Fabrik=  wil,  Kanton  Zürich,  Schweiz,  o#  !  sdent  zu  Straßburg,  d.  J.
arbeiter.  angehörig  ebendaselbst,

2  Gerd  Breider,  geboren  am  2.  Februar  1859  zu  desgleichen,  Söiglich  brenhisher,  desgleichen.
Arbeiter,  Emmen,  Niederlande,  niederländischer  Negierungs-Präflden
Staatsangehöriger,  zu  Osnabrück,
3.  Johann  Burianski,  Alter  unbekannt.  angeblich  geboren  zu  Landstreichen.  Königlich  rinill  23.  August  d.  J.
Mustker  (Zigeuner),  Auunzie  Bezirk  Troppau,  Oester  1  Pegerungs-Präsiden
ichisch  -  Schlesien,  Mareichishrr.  zu  Oppeln,
Eianiscingehbrignl.
1.  Adam  Grabomski,  angeblich  47  Jahre  alt,  geboren“  4½  Obdachlosigkeit,  Königlich  preußischer  12.  Noember
Arbeiter,  Budzin,  Regierungsbezirk  Mar#  Negierungs=  Präsident
werder,  enieuen  eariangehörd  *  zu  Hannover,  "„
«  Perrianowo,  Bezirk  Makow,  !  l
land

Anton  Haupt-  geboren  am  68.  April  1857  zu  Schir  Belteln.
mann,  Arbeiter,  berg,  Bezirk  Hohenstadt,  Mähren

 

Königli
Gesher  rlv

 

österreichischer  Slagtzangeböriger,  14  zu  Bres
Leopold  Höch-  geboren  am  6.  April  1865  zu  Würnitz  desgleichen,  Hiseiea  Bůezirls·  Prã  16.  November
berger,  Kellner,  (oder  Lerchenau)  bei  Korneuburg,  |  sident  zu  Colmar,  d.  J.
Niederösterreich,  österreichischer  I
Staatsangehöriger,  #
Josef  Jary,  geboren  am  16.  März  1872  zu  Trau  desgleichen,  Königlich  preußischer  17.  November
Schlossergeselle,  tenau,  Böhmen,  Arangehorig  zu  elnge  Brasident  d  d.  J.
Saugwitz.  Bezirk  Trautenau,  inden,
Gustav  Kahn,  gauf.  gebenen  am  6.  Mai  1873  zu  Osen,  Landstreichen  und  W  #Hezirte-Prö-  15  November
mann,  Ungarn:  ungarischer  Staatsange=  Betteln,  sident  zu  Colmar,  d.  J.
öriger,
Josef  Klapper,  geboren  am  24.  Februar  1860  zu,  Betteln,  gsniglich  preußischer  1.  Auguft  d.  J.
Arbeiter,  Ruschka,  Mähren,  ortsangehörig  zu  ——msse
Ronstka-Wal-Meseritsch  ebendaselbst,  u  Oppeln,
Emanuel  Malti,  geboren  am  81.  März  1853  zu  Ober-  Hausfriedeusbruch  Spnighe  preußischer  »  November
ohne  Stand,  wyll  bei  Simmenthal,  Kantkon  Bern,  und  Betteln,  **  gierungs  =  Präsident  —
Schweiz,  schweizerischer  Staatsange  ·  zu  Martenwerder,  ·
höriger,

Franziska  Nitsche  15  Jahre  alt,  geboren  zu  Ziesnitz,  Diebstahl  und  ge-  aenie  preußischer  10.  Oktober
eborene  Veik,  Bezirk  Königinhof,  Böhmen,  ortsan=  werbsmäßige  Un  deeh  Frungerr  tdent  d.  J.
rbeiterin.  bepörig  zu  Grabschütz,  Bezirk  Königin-,  zucht,  Breslau,  %

Alois  Sperber,  geboren  am  29.  August  1876  zu  Wien,  Betteln,  Königlich  preußischer  18.  Kovember
Tischler,  ortsangehörig  zu  Brenn-Poritschen,  !  neerästdem  J.  ·
Bezirk  Pilsen,  Böhmen,
Ednard  Witz,  geboren  am  20  Februar  1859  zu  desgleichen,  4½  ug  (WManhischer  12.  November
d

Färbergeselle,  Heinersdorf,  Bezirk  Friedland,  Böh-  eglerungs  ·  Praͤfident
men,  ortsangehoͤrig  ebendaselbst,  I  zu  Ltequts

Verlin,  Cari  beymanns  Berlag.  —  Gedruckt  bei  J  Julius  Sittenseld  in  Verlin.

 

15.  Rovember
d.  J.
        <pb n="521" />
        —  411  —

Tentral-Blatt

Deutsche  Reich.

im

Reichsamte  des  Innern.

—

In  boetieben  durch  alle  Volstanstalton  und  huchhandlungon.
XXX.  Jahrgaug.  Berlin,  Freitag,  den  5.  Dezember  1902.  51.

 

Inhalt:  1.  Ka#fulat-Wesen:  Ernennung;  —  Cxequatur--L


 

Srtheilung..  ..  Seite  411  3.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  ans  dem
2.  Zell-  und  Steuer-Wesen:  Zollfreie  Einfuhr  von  Erb-  Reichsgebletee  412
chaftsgut  im  Auslande  verstorbener  Deutscher  2c.  111  «

 

LKsiIfUlItsWefem

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  Rudolf  Lorentzen  zum  Vize-Konsul
  in  Sandakan  für  den  unter  britischer  Schutzherrschaft  stehenden  Theil  der  Insel  Borneo  zu
#ernennen  geruht.

Dem  Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Mexico  Alexander  Huste  in  Leipzig  ist  Namens  des  Reichs
das  Exequatur  ertheilt  worden.

2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  13.  November  1902  beschlossen,  dem  Hauptsteueramte  für
ausländische  Gegenstände  und  den  Vorständen  der  Zollabfertigungsstellen  auf  den  Bahnhöfen  und  Postanstalten
  zu  Berlin  die  Befugniß  beizulegen,  zur  zollfreien  Einfuhr  von  Erbschaftsgut  im  Auslande  verstorbener
  Deutscher  oder  ehemaliger  Deutscher,  welches  durch  die  Kaiserlichen  Vertreter  im  Auslande  dem
Auswärtigen  Amte  zur  Weitergabe  an  die  inländischen  Erben  gesandt  wird,  auf  Grund  einer  entsprechenden
Bescheinigung  des  Auswärtigen  Amtes  die  Genehmigung  zu  ertheilen.
        <pb n="522" />
        —  412  —
3.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Auslaͤndern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  ra

x  U|  Ausweisung

S  der  B  .  Lustså
  der  Ausgewiesenen.  et  eftrafung  beschlossen  hat.  m*3
1.  2.  .  3  4.  b.  6.

 

 

 

a)  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs.

1.  Karle  Schättin,  gebor  ren  am  18.  Dezember  1875  zu  gewerbs=  und  ge-Königlich  preußischer  |15  November
ohne  Stand,  Bütschwil,  Kanton  St.  Gallen,  Schweiz,  [s:3  D  ne#ngs-Prastdent  d.  J.
gehörig  zu  Wangen,  Kanton  *  -  Cassel,
S  ebendaselbst,
gSus  beit  E  aachtniß
  vom  11.  Seplember
  1900).

b)  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs.
2.]  Anton  Brückner  geboren  am  25.  März  1875  zu  Reichen-Landstreichen  und  Saniglich  bayerisches  1.  govember

 

 

 

 

 

      

ntgain!  min  Bryckner),  bphen,  österreichischer  Staats-  Betteln,  Bezirksamt  Pegnitz,

Kau  Behoriger,  "„

8.  Roman  Lua,  S  am  14.  Oktober  1854  zu  Mrklov,  Betteln,  n  sasa.  Oktober
Arbeiter,  ezirk  Starkenbach,  Böhmen,  orts-  mnischaft  d.  J.
ngehörig  cendasseib  6  e
Petetclodztaskt  sgeboten  am  16.  zu  Struzy,  desgleichen,  ww,  preußischer  18.  November

(auch  Kastprzieg  6  Rußland,  ttntl  ebendaselbst,  Regierungs-Präsiden  t  b.  J.
genannt),  Arbeiter  zu  Onkdocheim

5.  Johann  Adam  geboren  am  14.  Aoril.  1  ss  6|  Gaot-  besgleichen,  Königlich  swbit  desgleichen.
Martin,  Papier=  mannsgrün,  Bezirk  zirksamt  Rod
macher,  ortsangehörig  zu  «

6.Eduard  Rudolf,  ae  eboren  am  13.  März  1861  zu  aouh,  detaleichen,  aoriglih  vrauaßuscher  21.  November

Schmied,  Bezirk  Brüx,  Böhmen,  österreichischer  Regierungs=  Präsident  d.  J.
|  Staatsangehöriger,  zu  Potsdam,

7.  I  Fronz  Schlosser,  geboren  am  4.  Juni“  1871  zu  Kohling,  desgleichen.  Königlich  sã  sis  Ereis-  8  Oktober
Fleischergeselle,  Bezirk  Graslitz,  Böhmen,  öster-  —’  chaft  2.  .  J.

reichiicher  Staalsangehörige  Zwickau,

8.  Franz  Sedlacek,  geboren  am  30.  Juli  1874  zu  Olegnie,  besgleichen,  ich  preuhischer  20.  November

rbeiter,  Bezirk  Reichenan,  Böhmen,  ortsange-  Regierungs-Präsident  d.  J.
hörig  zu  Taudleb,  Bezirk  Reichenau,  zu  Breslau,
9.  un  Stephan,  geboren  am  1.  Jannar  1951  zu  Nöwers-  desgleichen,  Königlich  preußischer  22.  November
Schmiedegeselle,  "vorf.  Bezirk  Zägerndorf,  Oester-  Reglerungs--Präsident  d.  J.
reichisch-Schlesien,  österreichischer,  )  zu  Posen,

Staatsangehöriger,
Die  im  Central-Blalte  für  1896  S.  230  unter  Zifsfer  7  veröffentlichte  Ausweisung  des  Handarbeiters  Karl

Pelri  ist  zurückgenommen  worden.

Verlin,  Carl  Henmanns  Verlag.  —  Gedruck.  bei  Julius  Sittenseld  in  in  Berim.
        <pb n="523" />
        —  413  —

Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben
im

Reichsamte  des  Innern.

—

In  ——  durch  alle  Postanstalton  und  huchhandlungeon.
XXX.  m  Verlin,  Freitag,  den  12.  Dezember  190.  v  52.

 

Ingart:  1.  —  Wesen  Ernennung:  —  Exequatur-Ertheiluggen
  Seite  413

.  Bank-Wesen:  Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende
November  1902  ...
Poß-Jund  Telegraphen.  Wesen:  Abänderung  der  8
führungebestimmungen  zur  Uermsprechgebühren-Ordnung

4.  Zoll-  un  Stener  ·  Wesen:  zulassung  zonitan  ki
Lranstlager  ohne  amtlichen  Mitverschluß  für  Bauund
  Rutzholz;  —  Veränderungen  in  dem  Stande  *
den  Befugnissen  der  Zoll-  und  Steuerstellen
Palizel-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  *
Neichagebiete.  .....

“

:
*5

1.  Kousulat-Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Rheder  Anders  Isachsen  zum  Vize-Konsul
in  Grimstad  (Norwegen)  zu  ernennen  geruht.

Dem  Königlich  spanischen  Konsul  Roberto  de  Satorres  in  Düsseldorf  ist  Namens  des  Reichs  das
Exequatur  ertheilt  worden.

Dem  Kolumbischen  Konsul  Max  Esser  in  Elberfeld  ist  Namens  des  Reichs  das  Exequatur  ertheilt  worden.

76
        <pb n="524" />
        —  414  —

2.  Bauk=Status

  der  deutschen  Noten
nach  den  im  Reichsanzeiger  versffentlichten  Wochenüber

 

 

 

 

 

·

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Die  Beträge  lauten
Passiva.
i
er  ·
er
Bezeichnun  *  un.  ao  —-  Cegene  #u  bils
rund.  Reseroe·  noben  ·  aen  egen  *  —E—  J————————  gegen  *
2  der  31.  Dtt.  J  gedecte  31.  On.  der  3NI.  Ot.  mit  #.  Okt.  S#.  Ckt.  der  —  welterge
*I  9  Kapltat  Fonds.  sUmlaul.  i302.  Voten.  1002.  EIEIIEIIEIIEIIt
r  anken.  .  bindlich-7
  1  |  —.  talan.
7“  teiten  disden
v  krist.
1  l  I  Bechitla
1—  —  —  —  s  —-1.
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s.9«yekt-qeuom-oqak..75002001How»-tocosnot—-5207m.—w3  —  5  0.  5  2  5a.
-
3.  Saͤchsilche  Bant  ju  Dretden  80000  6060  38  682  —  16  2295|  1  30083  915,  —  25010  526  -  15468  1298+  110110  481  –  3955  1#.
1.  Wörtebergische  Notenbank  9000  1092  2#½s  —  1477  959  4393  6136.  —  20  14  -  sl  6531  56  i-  —  164  71
GVadlsche  Lank  0o190  17  7  —  124  98410—  G11  7#2,  —  23#  —  —  84#/  70|  410#8  —  2s7  E
;Bvraunschwelgische  Bank10  500  931  12—  84  1331|#  6  4575—  39  838319  —  91  78—  10  21  dib  i8  24
l  .
Zusammen6000  57  49  158  380|—  81  522  369  358  —  28  365  677  758  +  155  416  l  16709948/+  2  503s2  74  767  5  0#r
«  !
l

 

 

 

 

Benerkungen.
Zu  Spalte  5:  Davon  in  Abschnitlen  zu  100  K∆  1068  401  000  ,

=  165616  000  4K  (bei  der  Bank  Nr.  8),
loo..  308#  573000  KUH0.  U).
        <pb n="525" />
        Wesen.

banken  Ende  November  1902
sichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  Okiober  1902.

auf  Tausend  Mark.)

415

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aetiva.
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———————————  Gegen  Seen  ——  —1—  Segen  ".
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878215  +J  19  842  25#50,  +  391  8652  -  5044  7874  60  7689  —  12  134¼1  189  +  830688  82  557  —  32312087750  +  83  170.
30  621  +  607  71  +  8  2807  —  1152  48  426  2153  3451  +  57  5  —  2660  4  111  88  200  Z%  —  2522
20  127  1118  66+  10  15614  —  178  12563  —  4810  25587  T  27  1  v?"?  +  278  19  171.  F  16064  —  335
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7290  24  3  a66  —  123  1½#½  +  5  10  506  647  165—  35  38446  44  4109  277
.
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I
        <pb n="526" />
        —  416  —

3.  Post=  und  Telegraphen-Wesen.

Bekanntmachung.
Abänderung  der  Ausführungsbestimmungen  zur  Fernsprechgebühren  Ordnung.

Die  auf  Grund  des  §.  10  der  Fernsprechgebühren-Ordnung  vom  20.  Dezember  1899  erlassenen
Ausführungsbestimmungen  vom  26.  März  1900  (Central-Blatt  S.  242)  werden  wie  folgt  abgeändert:
1.  Unter  Nr.  7  ist  im  ersten  Absatze  hinter  dem  Worte  „Fernsprechbetrieb“  einzuschalten:

voder  zu  Ferndruckerbetrieb“.
2.  Unter  Nr.  8  erhält  der  erste  Satz  folgende  Fassung:

„Die  Ueberlassung  der  Fernsprechanschlüsse  und  der  Nebentelegraphenanlagen  zu
Ferndruckerbetrieb  geschieht  zunächst  auf  die  Dauer  eines  Jahres,  die  der  übrigen
Nebentelegraphenanlagen  auf  5  Jahre,  die  der  besonderen  Telegraphenanlagen  auf
10  Jahre  vom  Tage  der  Uebergabe  ab“.

3.  Unter  Nr.  17  ist  hinter  den  Worten  „10  —.  erhoben“  einzuschalten:

„Für  die  Lieferung,  Aufstellung  und  Unterhaltung  der  Ferndrucker  und  der  dazu
gehörigen  technischen  Einrichtungen  haben  die  Inhaber  der  besonderen  und  Nebentelegraphenanlagen
  auf  ihre  Kosten  zu  sorgen.  Dabei  dürfen  nur  solche  Ferndruckersysteme
  Verwendung  finden,  die  von  der  Reichs-Telegraphenverwaltung  zugelassen  sind.

Für  jeden  zur  Einschaltung  gelangenden  Ferndrucker  ist  an  die  Reichs-Telegraphenverwaltung
  eine  Gebühr  von  jährlich  10  „X  zu  entrichten;  können  mehr  als  zwei  dieser
Apparate  mit  einander  verbunden  werden,  so  tritt  für  jeden  Apparat  eine  jährliche
Zuschlagsgebühr  von  10  J  hinzu.“

In  dem  letzten  Absatze  der  Nr.  17  ist  hinter  den  Worten  „Nr.  14  gelten  für  Nebentelegraphenanlagen“
  einzuschalten:
„zu  Morse=  oder  zu  Fernsprechbetrieb".
Alsdann  ist  am  Schlusse  hinzuzusügen:

„In  Nebentelegraphenanlagen  zu  Ferndruckerbetrieb  wird  für  die  Beförderung
der  Nachrichten  zwischen  der  Telegraphenanstalt  und  der  Nebentelegraphenstelle  die
Hälste  der  in  Nr.  14  festgesetzten  Gebühren  erhoben“.

Berlin  W.  66,  den  8.  Dezember  1902.
In  Vertretung  des  Reichskanzlers.
Kraetke.

4.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  27.  November  190  beschlossen,  daß  in  Straßburg  i.  E.,
in  Mannheim  und  Kehl  sowie  in  Ludwigshafen  a.  Rh.  gemischte  Privattransitlager  ohne  amtlichen
Mitverschluß  für  Bau=  und  Nutzholz  gemäß  §.  17  des  Holzlagerregulativs  vom  11.  November  1897
gestattet  werden  dürfen.
        <pb n="527" />
        —  417  —

Veraͤnderungen  in  dem  Stande  oder  den  Befugnissen  der  Zoll-  und  Steuerstellen.

Im  Königreiche  Preußen.

Im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  zu  Burg  ist  eine  Zuckersteuerstelle  errichtet,  welche  mit  dem
Steueramte  II  zu  Genthin  verbunden  und  für  die  neuerrichtete  Zuckerfabrik  daselbst  zuständig  ist.

An  dem  neuen  Güterbahnhofe  zu  Crefeld  ist  eine  dem  Hauptsteueramte  daselbst  unterstellte
Zollabfertigungsstelle  mit  der  Bezeichnung  „Zollabsertigungsstelle  am  Güterbahnhofe“  errichtet  worden,
welcher  sämmtliche  Abfertigungsbefugnisse,  mit  denen  das  übergeordnete  Hauptamt  ausgestattet  ist  —
ausgenommen  die  Befugniß  zur  Ausstellung  von  Musterpässen  über  Gegenstände  des  freien  Verkehrs  —
beigelegt  worden  sind.  Die  bisher  beim  Hauptamte  befindliche  öffentliche  Zollniederlage  ist  mit  der
neuerrichtetlen  Zollabfertigungsstelle  verbunden  worden.

Zu  Grünthal  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  zu  Liebau  ist  ein  Nebenzollamt  1  mit  folgenden
Befugnissen  errichtet  worden:

zur  Abfertigung  des  Waaren--Ein=  und  Ausgangs  im  Eisenbahnverkehre  (§§.  63  und  66  bis  71
V.-Z.-G.),  zur  unbeschränkten  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Zollbegleitscheinen  I  und  ll,  zur
Erledigung  von  Salz=  und  Zuckerbegleitscheinen  I  und  1I,  zur  Abfertigung  von  geweisten  Leinen-(Bündel-)
Garn  der  Tarifnummern  22a  und  b,  von  Leinwand  der  Tarifnummern  22  1f.  22g  1  und  2  und  der
Anmerkung  zu  k  und  g.  sowie  von  Wollwaaren  der  Tarifnummern  41  1  5  und  6  zu  anderen  als  den
höchsten  Zollsätzen  der  betreffenden  Tarifnummern  und  zur  Erledigung  von  Uebergangsscheinen.

Es  ist  ertheilt  worden:

dem  Hauptsteueramte  zu  Marburg  die  unbeschränkte  Befugniß  zu  Abferligungen  im
Eisenbahnverkehre.

dem  Steueramt  I  zu  Groß-Strehlitz  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  zu  Oppeln  die  Befugniß
zur  Erledigung  von  Zoll=  und  Salzbegleitscheinen  II,

dem  Steueramt  !  zu  Plön  im  Bezirke  des  Hauptzollamis  zu  Kiel  die  Befugniß  zur  Abfertigung
derjenigen  mit  Begleiischein  !  unter  Eisenbahnwagenverschluß  eingehenden  Weinsendungen,  die  beim
Begleitscheinausferligungsamte  bereits  speziell  revidirt  sind,

dem  Hauptsteueramte  zu  Halle  a.  S.  die  Befugniß  zur  Abfertigung  von  zuckerhaltigen  Fabrikaten,
für  welche  die  Gewährung  von  Steuervergütung  beansprucht  wird,  nach  Maßgabe  des  §.  5  der
Bestimmungen  über  Steuervergütung  und  Ausfuhrzuschuß  für  zuckerhaltige  Waaren  u.  s.  w.,

dem  Steueramt  I  zu  Hameln  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  zu  Hildesheim  die  Befugniß  zur
Abfertigung  von  Zuckerfabrikaten,  die  von  der  Firma  W.  Niehenke  daselbst  mit  dem  Anspruch  auf
Gewährung  von  Steuervergütung  für  den  zu  ihrer  Herstellung  verwendeten,  aus  dem  freien  Varkehr  entnommenen
  Zucker  ausgeführt  werden,  und  zur  Ausfertigung  von  Zuckerbegleitscheinen  1  über  diese  Fabrikate,

dem  Nebenzollamt  1  zu  Oesterr.  Oderberg  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  zu  Ratibor  die
Besugniß  zur  Ausfertigung  von  Musterpässen  über  Gegenstände  des  freien  Verkehrs,

dem  Nebenzollamt  1  zu  Mierunsken  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  zu  Prostken  die  Befugniß
zur  Ausfertigung  von  Begleitscheinen  !  über  Reisegeräth  von  Auswanderern  auf  das  Steueramt  1
zu  Insterburg,

dem  Steueramt  I  zu  Spandau  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  zu  Potsdam  die  Befugniß  zur
Abfertigung  des  mit  dem  Anspruch  auf  Gewährung  von  Ausfuhrzuschuß  niederzulegenden  Zuckers  nach
§.  110  der  Ausführungsbestimmungen  zum  Zuckersteuergesetze,
dder  Zollabfertigungsstelle  Oderhafen  zu  Cosel  O.  S.  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  zu
Gleiwitz  die  Befugniß  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Zuckerbegleitscheinen  1  und  ll  über
inländischen  Rohzucker,

dem  Steueramt  I  zu  Wetzlar  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  zu  Marburg  die  unbeschränkte
Besugniß  zur  Ausfertigung  von  Zollbegleitscheinen  1  und

dem  Steueramt  1  zu  Goslar  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  zu  Hildesheim  die  Befugniß
zur  Erledigung  von  Salzbegleitscheinen  J.  -

Im  Königreiche  Bayern.

 

Es  ist  ertheilt  worden:
dem  Nebenzollamte  II  zu  Schirnding  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  zu  Waldsassen  die
Besugniß,  ausgeschlachtete  Schweine  in  Wagenladungen  bis  zu  Mengen,  von  denen  der  Eingangszoll  für

die  ganze  Waarenladung  den  Betrag  von  150  X  nicht  übersteigt,  und
        <pb n="528" />
        —  418  —

dem  Nebenzollamte  zu  Neustadt  a.  H.  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  zu  Landau  die  Befugniß
zur  Ausferligung  von  Zollbegleitscheinen  I.

Im  Königreiche  Sachsen.

Das  Untersteueramt  zu  Markneukirchen  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  zu  Eibenstock  ist  in  ein
Steueramt  umgewandelt  worden,  welchem  neben  den  Befugnissen  des  bisherigen  Untersteueramis  die
Ermächtigung  zur  Erledigung  von  Zollbegleitscheinen  !  über  mit  der  Post  eingehende  Güter,  von  Zollbegleilscheinen
  II  über  unbearbeitete  Tabackblätter  und  Tabackstengel  der  Nr.  257  1  des  Zolltarifs  sowie
von  Versendungsscheinen  II  über  inländischen  Taback  ertheilt  worden  ist.

Es  ist  ertheilt  worden:

dem  Steueramte  zu  Meerane  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  zu  Zwickau  die  Befugniß  zur  Abfertigung
  von  zuckerhaltigen  Fabrikaten,  welche  mit  dem  Anspruch  auf  Steuervergütung  zur  Ausfuhr
angemeldet  werden,  und  -

dem  Steueramte  zu  Oschatz  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  zu  Meißen  die  Besugniß  zur  Abfertigung
  der  für  den  Seifensabrikanten  R.  Baumheier  in  Zschöllau  bei  Oschatz  mit  Begleitschein  1  unter
Eisenbahnwagenverschluß  eingehenden  Waaren  der  Zolltarisnummern  26b,  d,  e  und  l.

Im  Herzogthum  Anhalt.

Die  Befugnisse  der  Zollabfertigungsstelle  zu  Roßlau  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  zu  Dessau
sind  dahin  beschränkt  worden,  daß  diese  Sielle  künftig  nur  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Zollbegleitscheinen
  !  und  II  über  Petroleum  aus  dem  bezw.  für  das  dortige  Petroleumlager  ermächtigt  bleibt.

Im  Gebiete  der  freien  und  Hansestadt  Hamburg.

Im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Jonas  ist  unter  Aufhebung  der  Zollassistentur  Kuhwärder  eine
neue  Zollstelle  errichtet  worden,  welche  die  Bezeichnung  „Zollabfertigungsstelle  Kuhwärder“  führt.  Letztere
hat  dieselben  Abfertigungsbefugnisse  wie  die  Zollabferligungsstelle  Fährkanal.

5.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

4“–  I  .
J  Name  und  Stand  #  Alter  und  Heimath  orund  Vehörde,  welche  die  atum

2  1  "„  Ausweisung

—  der  Bestrafung.  !  Ausweisungs-I
  der  Ausgewiesenen.  et  Bestrasung  beschlossen  hat.  beschlusses.
I.  2.  -*-  1—  1.  ö5.  6.

 

 

a)Auf  Grund  des  5.  39  des  Strafgesetzbuchs.
Abraham  genaum  geboren  am  12.  Oklober  1874  zu  Büd,  mehrfacher,  einfacher  Großherzoglich  badischer  2.  Oktober
Adolf  Huber,  Kauf=  falü.  Ungarn,  ungarischer  Staats=  und  schwerer  Dieb-  Landeskommissär  zu  d.  J.
mann  und  Kellner,  angehöriger,  stahl  (2  Jahre  9  Mo.  Karlsruhe,
nale  Zuchthaus,  laut
Erkenntniß  vom  7.

ebruar  1900),
Johann  Mikolaic-geboren  am  8.  Jannar  1861  zu  Zar=  schwerer  n  in  Königlich  Eshier  v-  N
".-  .  J.

zyl,  Gruben—  äncz.  Bezirk  Bielitz,  Oesterreichisch=  2  Zällen  und  Füh=  Reglerungs-Präs
arbeiter,  Schlesien,  ortsangehörig  ebendaselbll,  rung  eines  fal  din  zu  Breslau,
Name

1  Monat  Zuchthaus
I  und  1  Woche  Haft,
laut  Erkenntniß  vom
26.  November  1901).
Karl  Mikolaiczyk.  geboren  am  27.  Awtil  1571  zu  Schwarz-  desgleichen,  derselbe.  desgleichen.
tE##ubenarberter,  wasser.  Bezirk  Bielitz,  orlsangehörlg
zu  Barzycz,

—
        <pb n="529" />
        419

 

Name  und  Stand  1  Alter  und  Heimath
.

1
der  Ausgewiesenen.

Grund
der  Bestrafung.

 

—  Laufende  Nr.

2.

 

VBehörde,  welche  die  d
Ausweisung

uS
.  6.

 

b)  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetz

4.  Johann  Bauer,  #geboren  am  24.  Februar  1860  zu  Betteln,

Kupferschmied,  s  Plisen,Bohmc-1,  viletretchc  cher
Staatsangehöriger,
5.  Leopold  Hofer,  seboren  am  8.  Oktober  1882  zu  perglenndstiche,
Böcker,  Oberösterreich,  orIsongehörig  zu.

Matthausen,  ebendaselbst,
geboren  am  28.  Juli  1877  zu  Alt-Betteln  und  Gebrauch
possikau,  Böhmen,  öslerreichischer  gesäilschter  Legitima-Staatsangehöriger,
  tionspapiere,
7.  Franz  Mihics  ge-geboren  am  27.  November  1861  zuLandstreichen,
nannt  Matrey,  Kauf.]  Esseg,  Ungarn,  ungarischer  Stlaats=#
  zn  und  Elektro-  angehöriger,
te
l  eri  Nebir  (Gradilh,  deboren  am  1.  Mai  1860  zu  Habern,  einfacher  Diebstahl  im
Tagelöhner,  Bezirk  Pilsen,  Böhmen,  österreichischer  wiederholten  Rück-I
  Staatsangehöriger.  sall  und  Betteln,
Johann  Stawatsch,  geboren  am  23.  Juli  1866  zu  Schütte-Landstreichen,
Kutscher,  nitz,  Bezirk  Leitmeritz,  Böhmen,  österreichischer
  Staatsangehöriger,

6  Jakob  Kreuz,
Maurer,
l

9.

10.  Jakob  de  Bries,  geboren  am  18.  August  1848  zu  Gro-Betteln,  Ü
Tischlergeselle  und  ningen,  Niederlande,  orlsangehörig
Zimmermann,  ebendaselbst,  1

 

buchs.

Königlich  preußischer  221.  November
zegcle  sce)  d.  J.

1  Breslau

Großherzolich  badischer  24.  Oktober
Landeskommissär  zu  d.  J.
Karlsruhe,

Königlich  bayerisches  Be  20.  November
zirksamt  Viechtach,  d.  J.

Kaiserlicher  Bezirks-Prä-  *  November
sident  zu  Colmar,  d.  J.
l

Lan-glichbancktfchcsBksl')November
zirksamt  Zweibrücken,  1  d.  J.

Herzoglich  sächsisches
Staatsministerium,  Absheilung
  des  Innern  zu
Meini

Pottzeilennmiston  des  26.  November

Senats  zu  Bremen,  d.  J.

5  November
d.  J.

Zum  Erlaß  des  im  Central-Blatte  für  das  laufende  Jahr  auf  Seite  406  unter  Ziffer  5  verössentlichten  Ausweisungsbeschlusses

  gegen  den  Dienstknecht  Mathäus  Landrichinger  war  nicht

Grafenau  sondern  der  Stadtmagistrat  Deggendorf  in  Bayern  annn  e,  welcher  nunmehr  die  Auswe

vember  d.  J.  verfügt  hat.

das  Königlich  bayerische  Bezirksamt
l#eng  am  15.  No- 



Verlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sitte

nseld  in  Berlin.
        <pb n="530" />
        <pb n="531" />
        421

Central  Glatt
Deutsche  Reich.

Herausgegeben
im

Reichsamte  des  Innern.

 

ISnn  betieben  durch  alle  Vostaustalton  und  Huchhandlungen.

 

            

Berlin,  Freitag,  den  19.  Dezember  1902.

V  53.

 

Inhalt:
.  Militär-Wesen:  Ermächtigung  zur  Auehenet.  7412.

##

—

.  Zoll-  und  Stener-Wesen:

1.  Koufulat  =  Wesen:  Erequahtr-Ertheilungen

licher  Zeugnisse  für  mittterpstichuge  Deutsche,  welche
ihren  dauernden  Aufenthalt  in  den  Vereinigten  Staalen
von  Amerika  oder  in  Canada  haben  422
Abänderung  der  Bestimmungen,
  betreffend  die  Befreiung  des  zu  landwirth-*il



schaftlichen  und  gewerblichen  Zwecken  bestimmten  Sahes
von  der  Salzabgabe  42
Allgemeine  Berwaltungs-Sachen:  Verbot  der  in  London
in  polnischer  Spracheerscheinenden  Zeitschrift,  -Przedswit“;
—  desgl.  der  ine  grawan  in  polnischer  Sprache  erscheinenden
  Zeitung  „N  d“  44

rrod
.  Baolizei-Wesen:  ###weisung  von  Ausländern  aus  dem

Reichsgebiete

 

1.

Koausulat--Wesen.

Dem  Königlich  griechischen  General-Konsul  Carl  Weinberg  in  Frankfurt  a.  M.  ist  Namens  des  Reichs
das  Exequatur  ertheilt  worden.

Dem  Konsul  der  Republik  Chile,  Hermann  Steinke  in  Halle  a.  S.  ist  Namens  des  Reichs  das  Exequatur
ertheilt  worden.

Dem  Konsul  der  Republik  El  Salvador  Joseph  Stephan  Sebastian  Rößner  in  Altona  ist  Namens  des
Reichs  das  Exequatur  ertheilt  worden.
        <pb n="532" />
        —  122  —
2.  Militär-Wessen.

Mit  Bezug  auf  die  Bekanntmachungen  vom  23.  Juli  1893  (Central-Blatt  S.  235)  und  7.  Januar  1901
(Central-Blatt  S.  6)  wird  hierdurch  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht,  daß  für  die  Dauer  der  durch
Krankheit  veranlaßten  Behinderung  des  Dr.  Paul  Richard  Welcker  zu  Chicago  dem  praktischen  Arzte
Dr.  Albrecht  Heym  daselbst  auf  Grund  des  F.  42  Ziffer  2  der  Wehrordnung  die  Ermächtigung  ertheilt
worden  ist,  die  im  §.  42  unter  Ziffer  1a  und  b  bezeichneten  Zeugnisse  über  die  Untauglichkeit  oder
bedingte  Tauglichleit  derjenigen  milmärpflichtigen  Deutschen  auszustellen,  welche  ihren  dauernden  Aufenthalt
in  den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  oder  in  Canada  haben.

Berlin,  den  12.  Dezember  1902.

Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Dr.  Richter.

3.  Zoll=  und  Steuer--Wesen.

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  27.  November  d.  J.  beschlossen:

Der  Absatz  2  der  Ziffer  20  der  Bestimmungen,  betreffend  die  Befreiung  des  zu  landwirthschaftlichen
  und  gewerblichen  Zwecken  bestimmten  Salzes  von  der  Salzabgabe  (Central-Blatt
von  1888  S.  642),  erhält  folgende  Fassung:

„In  den  Salzwerken  darf  die  Denaturirung  von  Gewerbebestellsalz  mit  solchen
Mitteln  unter  der  Bedingung  zugelassen  werden,  daß  das  auf  diese  Weise  denaturirte
Salz  schon  auf  dem  Salzwerk  amtlich  verschlossen  (Packstück=  oder  Raumverschluß)  und

mit  einem  von  dem  betreffenden  Salzsteueramte  nach  anliegendem  Muster  auszufertigenden,
die  Stelle  eines  Begleitscheins  vertretenden  Transportscheine  versehen  wird,  in  welchem
Anzahl,  Verpackungsart,  Gewicht  der  Packstücke  und  thunlichst  kurze  Gestellfrist  anzugeben
ist,  und  daß  am  Bestimmungsorte  die  Prüfung  und  Abnahme  des  Verschlusses  durch
einen  Steuerbeamten  bewirkt  wird,  unter  dessen  Aussicht  das  Salz  in  den  Gewerberäumen
  des  Empfängers  ausgeschüttet  werden  muß.  Auf  Antrag  des  Empfängers  darf
von  der  Ausschüttung  des  Salzes  abgesehen  und  die  amtliche  Revision  der  geöffneten
Packstücke  in  Bezug  auf  ihren  Inhalt  und  die  geschehene  Denaturirung  mittelst  des
Visitireisens  vorgenommen  werden.  Auf  die  Transportscheine  finden  die  Vorschriften
des  §.  31  Abs.  1  und  2  des  Zoll-Begl  s  mit  der  Maßgabe  Anwendung,
daß  das  Salz  dem  Empfänger  zuzuführen  und  der  Transportschein  vom  Empfänger
dem  Erledigungsamte  vorzulegen  ist.“

Berlin,  den  11.  Dezember  1902.

Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  v.  Fischer.
        <pb n="533" />
        —  123  —

Nr.  des  Registers  über  die  Versendung
des  denaturirten  Salzes.

Transportschein  Nr.

über
Gewerbebestellsalz,  welches  auf  Grund  der  Salzabgabebefreiungsbestimmung  Nr.  20
Abs.  2  heute  auf  dem  Salzwerke  zu  .......  mit
denaturirt  worden  ist.
Ausfertigungsamt:  Erledigungsamt:

Dieser  Transportschein  ist  vom  Empfänger  dem  Frledigungsamte
vorzulegen  bis  zum  .

 

Name  und  Wohnort  des  E  Pacne-  Roh-  Rein-  Art  des  angelegten  Verschlusses

Empfängers.  Zahl  Bezeich-  Gewicht.  und  Anzahl  der  Bleie.
und  Art.  nung.  #  .

 

 

 

 

Annahme-Erklärung  des  Transportscheinnehmers.
Wir  übernehmen  diesen  Transportschein  mit  der  Verpflichtung,  die  in  demselben  bezeichnete  Salzsendung
  fristgemäß  in  unveränderter  Menge  und  Beschaffenheit  sowie  mit  unverletztem  Verschlusse  dem
Empfänger  zuzuführen  und  haften  bei  Nichtgestellung  des  Salzes  für  die  Salzabgabe  von  dieser  Sendung.

„den  ten  19.
Salzwerk  .
Dieser  Schein  ist  nach  erfolgter  Erledigung  durch  das  Erledigungsamt  alsbald  wieder  hierher  zu  senden.
„  den  ten  19
Salzsteueramt.

(Stempel.)
        <pb n="534" />
        421
Erledigungs-Bescheinigungen.

Umstehend  verzeichnete  Packstücke,  Verschlüsse  und  Inhalt  wie  umstehend  richtig  befunden.
Die  unverletzten  Verschlüsse  wurden  abgenommen  und  das  Salz
a)  unter  meiner  Aufsicht  in  den  Gewerberäumen  des  Empfängers  ausgeschüttet,
b)  auf  mündlichen  Antrag  in  den  Gewerberäumen  des  Empfängers  mittelst  Visitireisens
revidirt  und  in  den  Säcken  ebendaselbst  belassen.)
,  den  len  19

Der  Revisionsbeamte.

Die  Erledigung  des  Transportscheins  bescheinigt.
„den  ten  19

(Stempel!)  Unterschrift.

4.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Nachdem  durch  rechtskräftige  Urtheile  des  Königlichen  Landgerichts  zu  Posen  vom  21.  Juni  und  20.  November
  d.  J.  gegen  die  in  London  in  polnischer  Sprache  erscheinende  Zeitschrift  „Przedswit“  binnen
Jahresfrist  zweimal  Verurtheilungen  auf  Grund  der  88.  41  und  42  des  Strafgesetzbuchs  erfolgt  sind,
wird  in  Anwendung  des  §.  14  des  Gesetzes  über  die  Presse  vom  7.  Mai  1874  (Reichs-Gesetzbl.  S.  65)
die  fernere  Verbreitung  dieser  Zeitschrift  auf  die  Dauer  von  zwei  Jahren  hierdurch  verboten.

Berlin,  den  12.  Dezember  1902.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Graf  v.  Posadowsky.

Nachdem  durch  rechtskräftige  Urtheile  des  Königlichen  Landgerichts  zu  Posen  vom  27.  August  und
8.  November  d.  J.  gegen  die  in  Krakau  in  polnischer  Sprache  erscheinende  Zeitung  „Naprzéd“  binnen
Jahresfrist  zweimal  Verurtheilungen  auf  Grund  der  §§.  41  und  42  des  Strafgesetzbuchs  erfolgt  sind,
wird  in  Anwendung  des  §.  14  des  Gesetzes  über  die  Presse  vom  7.  Mai  1874  (Reichs-Gesetzbl.  S.  65)
die  sernere  Verbreitung  dieser  Zeitung  auf  die  Dauer  von  zwei  Jahren  hierdurch  verboten.
Berlin,  den  17.  Dezember  1902.
·  Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Graf  v.  Posadowsky.

*)  Nicht  Zutreffendes  ist  zu  streichen.
        <pb n="535" />
        —  425  —
5.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Vehörde,  welche  die  Datum

7  l  *  «  Ausweisung  des

der  Bestrafung.  Ausweisungs-Z
  der  Ausgewiesenen.  stafung  beschlosn  hat.  ueei
i

1.  2.  l  o.  4.  b.  6.

 

 

 

 

 

l.

#

4

2

—

□#2

rS—

—

a)  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs.

Abbert.  nsst,  geboren  am  1.  April  1856  zu  Knapy,  vorsätzliche  Brand=  Königlich  brrubschern“  2.  Dezember
Arbe  ezirk  Tarnobrzeg,  Galizien,  öster-  slistung  (5  Jahre  Reglerungs  ·  *  Präsiden!  d.  J.
reichischer  Staatsangehöriger,  Zuchthaus,  lente#  zu  Königsberg,
o  vom  1.

mber  1897),
6%  Pech,  Dienst-  geboren.  am  9.  September  1860  zu  —“  *  Rück-Königlich  Hässsische  aren.  12.  Seplember
necht,  erlichtenwmalde,  Bezirk  Gabel.  jalle  (3  Jahre  Zucht-  hau  Bimanmsiatt  d.  J.
Lrruch  ortsangehörig  zu  Nieder=  haus,  laut  Erkennt-  Bautzen
lichtenwalde,  Bezirk  Gabel,  ni  F  17.  Olto
1899),

b)  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs.

Josef  Bradatsch,  'geboren  am  12.  November  1859  Uatas-eeten,  Jiglich  krrpblscher  8  ember
Kesselheizer,  Warnsdorf,  Bezirk  Leitmeritz,  sure#  Prästdent!  d.  J.
men.  ortsangehörig  zu  S  n  zu  Liegnißz,
Bezirk  Leitmeritz,  l

.  Illoös  Eiselt,  Leder-  gebören  am  19.  September  1883  zu  Landstreichen  und  neilerkicher  Bekirks-  Pr.  *  e
ar

Wien,  ortsangehörig  ebendaselbut,  Bektteln,  dent  zu  Straßburg.
.  Ema-euch  Hermann  achertn  am  29.  Oktober  I874  zu  Betteln,  et  sische  Kreis-  14.  Oktober
Heß,  Friseur,  Agra  riungarn  ungarischer  Staats-  hauptmannschaft  d.  J.

wickau,

 

ange  h
.Aron  Kahn,  Metzger  etwa  66  S#te  alt,  geboren  -  Botok,  Diebstahl  und  Land-  Königlich  bayerisches  Ve-  17.  Zobember

und  Handelsmann,  Gouvernement  Kowno,  Rußland,  streichen,  zirksamt  Neustadt  a.  s
russischer  Staatsangehöriger,
)SFranz  Kerli,  geboren  am  16.  November  1873  zu  Nichtbeschafung  origus  preußischer  *  Oktober
Arbeiter,  Saaz,  Böhmen,  ortsangehörig  zu,  eines  Unter-  Bo  elhnei  ·  vrafibent  zu,  d.  J.
Karbitz,  Bezirk  Aussig,  ebendaselbst,  kommens,  Ber
.Josef  Kerschner,  geboren  am  1.  Auquit  1870  zu  Prag,  Betteln,  Fübrung  "derinr  preußischer  5.  Dezember
Arbeiter,  österreichischer  Staatsangehöriger,  eines  falschen  Na=  Regierungs-Präsident  d.  J.

mens  und  Erregung  zu  Erfurt,
"  Achen  Aerger  ·  I

.EugenR-ffoux,gebotenantUDezembektAslzu  Betrug  und  Land-  Pgeiserkicher  Legirke-Pro-e  Dezember

Buchbinder,  Geni,  ortsangehörig  ebendaselbst,  streichen,  sident  zu  M
Adrian  Randon,  geboren  am  7.  August  lnd  zu  Bréau,  Betteln,  golerlister  Bezirks-Prä.  5.  Diember

Tagner,  Departement  Gard,  Frankreich,  fran-  sident  zu  Colmar,  d
zösischer  Staatsangehöriger,

.Josef  Szitritsch,  geboren  am  26.  Juli  lntzg  zu  St.  Nott.  Landstreichen  und  Kaiserlicher  ttt“*  23

Bäckergeselle,  michael,  Ungarn,  ortsangehörig  eben=  Betteln,  sident  zu  Straßburg,

 

daselbst,

l  i

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenseld  in  Berlin.  ——
        <pb n="536" />
        <pb n="537" />
        —  427  —

Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben
im

Reichsamte  des  Innern.

—

 

IDn  bottehen  durch  alle  VPostanstalten  und  Huchhandlungen.

 

 

       

 

XXX.  Jahrgang.  Sonnabend,  den  27.  Dezember  1902.  .  W54t4.
Fien  1.  Konfulat  =  Wesen:  Ernennung  Seite  427  4.  Versicherungs=  Wesen:  Veränderungs.  *  Nachweis  der
2.  Militär-Wesen:  Festsetzung  der  für  die  Naturalver-  ortsüblichen  Tagelöhne  Lewöhnlicher  Tagearbeiter  429
pflegung  marschirender  c  Truppen  zu  vergütenden  5.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Einführung  einer  ein-Beträge
  für  das  Jahr  190383  47  beitlichen  Rechtschreibung;  —  Herausgabe  des  Hand-3.
  Finanz-Wesen:  Prhlegen  der  Einnahmen  des  buchs  für  das  Deutsche  Reich  für  das  Jahr  1903  432
Reichs  vom  1.  April  1902  bis  Ende  Dezember  11002  6.  Polizel-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem

Reichsgebilkeee

1.  Koeufulat-Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  Carl  Robertson  zum  Konsul
in  Hammerfest  zu  ernennen  geruht.

2.  Militär  =  Wesen.

Bekanntmachung.

Auf  Grund  der  Vorschriften  in  §.  4,  F.  9  Ziffer  2  des  Gesetzes  über  die  Naturalleistungen  für
die  bewaffnete  Macht  im  Frieden  (Reichs-  Gesehöl.  1898  S.  361)  ist  der  Betrag  der  für  die  Naturalverpflegung
  marschirender  2c.  Truppen  zu  gewährenden  Vergütung  für  das  Jahr  1903  dahin  festgestellt
worden,  daß  an  Vergütung  für  Mann  und  Tag  zu  gewähren  ist:

mit  Brot  ohne  Brot
a)  für  die  volle  Tageskost  .....  80  Pf.  65  Pf.
b)  für  die  Mittagsksft  40  =  5
J)  für  die  Abendktt  ....  25  =  2=d)
  für  die  Morgenkott  15  =  10

Berlin,  den  23.  Dezember  1902.
Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Graf  v.  Posadowsky.
        <pb n="538" />
        3.  Finanz

428

=  Wes

e  .

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  gestundeten  Beträge)

an  Zöllen  und  gemeinschaftlicen  Verbrauchssteuern  sowie  anderer

Reiche  für  die  Zeit  vom

1.  April  1902  bis  zum  Schluss

Einnahmen  im  Deutschen
ee  des  Monats  November  1902.

 

 

 

 

     
 
   
  

 

 

Oie  SollEinnahme  in  un  led
Bezeichnung  —  o  ausfuh.  /1  1,  ]  ahrchn
der  bie  zum  “—  des  Vergütungen.  Bleiben  Fun5,  Spalen  Tir.
Einnahmen.  Monats  Dee  rc.  (Spal###4  weniger
r*.  #t.  .  «  .
1.  2.  3.  4  9r  .  6.
........  368209:183"1o4n438«7700945I335990865’4-1770080
.....  745359sls  57951  7395  643  7688  229  —  292  586
und  Zuschlag  107  951  705  33807½377  74  151  378  71  975  807  +  2175  571
......  33603621  9179  84  594442  à2  684  608  +  909  889
·........  11965  987  12  7256  509  —  759  522  285  493  1046  015
von  Branniwein  und  Zu-  «  f  .
......·...  940248521  307  274  93  717578  92  b09046  +  1208582
234  456  29012  205  414  —  1848  881  +  2049275
1  767576  —  s  1767576  —  +  1767576
2254  580  2254  580  —  11  2254  580
.....  20236403L  do  999  20  175  404  21666  797  —  1  490  898
von  Bier  2396  172  2396  172  2  606  4588  —  110  286
Summe  650  098  379  57  438  769  592  059  610  583  462  437  /+  9  197  173
........  15277272  —  15i.277272  9  382  827  +  58894445
Anschaffungsgeschäfte  8  350  882  30  556  8  320  826  8  086  99392  +.  288894
34892  413  —  3  892  413  3  700  325  4-  192  o88
21  342  598  21842  598  21662  122  4  280  476
5539  447  ö54  447  f  515  678  —  97  769
1037254  !  1  037254  970  9599  66  295
799s  642  —  7  994  6.12  §  193  020  1  —  498  378
—  —  285  780  488  271  489  8900  K+K  14  290  548
—  —  60  8837000  57  711  Ohrn)  1  8  126  000

 

1  an  „enlne  uuentel  stellte  sich  im  Vorjahr  um  696  119  .K  höher.

 

 

 

 

 

  

 

 

 

Die  zur  Neichslasse  gelangie  Ist-Einnahme  abzüglich  der  Ausfuhrvergütungen  2c.  und  der  Verwaltungstelsem
  2  (4.  den  nachbezeichneten  Einnahmen
«  sitEisaqhsssfppkansdtsakpkspikakHsquIhis
Bezeichnung  Ilt  Einnahme  im  Monat  November  bis  zum  Schlusse  des  Monats  November
der  oꝛ  1001  Muhn  1002  1602  isoi  Mimin  1002
-  «.  ·.
Einnahmen.
44  4%  4  4  *.
1.  2.  3.  4.  5.  6.  7.
.  .  12  953  162  41  626  762  1  56  100812  SL6  955  312  503276  +  758  679
.....  AND-Las  aus-um«  a  7u2  8  91  77  8985  616  —  38  879
und  Zuschlag  #  020  386  7198710  +  S21  676  76  597  381  62  239  327  —  5  ##2  448
.....·  4279071  «I.·i:l·'-9-I7——35187s-  MHOHZZS  30  483  611  —  78  952
.......  2613650  941908—l208558  4414876  3  538  181  +  WiBRii
von  Hranntwein
.  10  011  463  5  „6  192  J.  f7  I  81  (76  631  1  418  791  —  362  168
Brennsteuer  .  1«40«z-—z(is-.-sn-k-6Q2;i:m  2054I4—ls48861-I-2049275
Schaumweinsteuer  einschließlich  der
Nachstener  72  N„  3  —  +  72  83  2  120  N241  —  +  2420324
Brausteuer  und  lübtbergangeabgbe  «  "
von  Bier  20160|1a  2  156  :51  —  110  öös  19  1#  626  1  20  539J  296  —  1360  670
4  Summe  65  Inlein  66  181  IK  +  1  N/J29  f6  1  .%  51I7  9750%  —  1  91KN  431
Spielkartenstempel  117075  1I12  00d  —  41231  96  ,  —  —  68  716
        <pb n="539" />
        —  429  —
4.  Versicherungs-Wesen.

Ortsübliche  Tagelöhne  gewöhnlicher  Tagearbeiter,

festgestellt  auf  Grund  des  §.  8  des  Gesetzes,  betreffend  die  Krankenversicherung  der  Arbeiter
(Reichs-Gesetzbl.  1892  S.  385).

VDeränderungs-Nachweis

zu  den  Veröffentlichungen  im  Central-Blatte  für  das  Deutsche  Reich  1901,  Anhang  zu
Nr.  51  und  10902,  Nr.  27.

Nach  den  Mittheilungen  der  Landesregierungen  zusammengestellt  im  Kaiserlichen  Statistischen  Amte.
Abgeichlossen  am  20.  Dezember  1902.

Ortsüblicher  Tagelohn  Memöhanicher  Tagearbeiter,
fesigestellt  für  Personen  im  Alter  von

 

 

über  16  Jahren  unter  16  Jahren

 

 

 

 

 

Bezirke.
männliche  weiblichemänmnliche  weibliche
———.J-¾-□
.
Königreich  Breußen.  6
Regierungsbezirk  Königsberg.
Kreis  Osterode:
a)  Stadt  Osterode  .  .....2—  1  —  1  —  —  80
b)  der  übrige  Theil  des  Kreises  .  ..  1  50  1  —  1  —  —  80
Kreis  Rössel:
u)  Stadt  Bischofsburg  1  80  1.  —  1  20  —  90
b)  .  Bifschofstein  1  50  —  300  50  —  40
)  =  Rössel  1  40  —  80|.  50  —  40
4)  Seeburg.  1  60  1  —  1  —  —  80
1  20  90—  90  —  85

e)  der  übrige  Kiell  des  Kreises

Die  veränderten  Lohnsätze  für  erwachsene  weibliche  Personen  1

in  den  Städten  Osterode  und  Seeburg  treten  am
1.  Januar  1903  in  Krafst.

Regierungsbezirk  Schleswig.  U
Kreis  Stormarn:  «
a)  Gemeinden  Sande  und  Schiffbek  3  —  1  5  1  —

-  Boberg,  Bramfeld,  Reinbek,  Havighorst  6  D1

I

Kr.  St.,  Kirch-Steinbek  2  50  1  1  50  1  —
JO)  Stadt  Oldeslor,  Gemeinde  Ahrensburg,  Aemter  Alt-  /

Rahlstedt,  Barsbüttel,  Bergstedt,  Fresenburg,  Rümpel,  q

Jersbek,  Siek,  Bargieheide,  Eichede,  Lütjensee  2  —  1  50%  680

d)  Flecken  Reinfeld,  Aemter  Zarpen,  Rehhorst,  Neuhof,
Klein-  Wesenberg,  Rethwisch,  Krummbek,  Tralau,  Nülschau,
  Trittau,  Tangstedi,  Ohe,  Ahrensburg  ausschl.
Gemeinden  Ahrensburg,  Poppenbütlel  ausschl.  Gemeinde
  Bramfeld.  1  80  1

Die  bisher  unter  b  aufgeführte  Gemeinde  Ost-  Steinbek  ist
zu  streichen.  (Amtsblatt  der  Königl.  Regierung  zu  Schleswig
1902,  Stück  49.)
        <pb n="540" />
        430

 

Bezirke.

Ortsüblicher  Tagelohn  gewöhnlicher  Tagearbeiler,
-estgestellt  für  Personen  im  Alter  von

 

über  16  Jahren

unter  16  Jahren

 

weibliche
4L

männliche

4

mã
4

mnliche  weibliche
———

 

Regierungsbezirk  Müluster.
Landkreis  Münster:
a)  Amt  Sankt-Mauritz  .
b)  der  übrige  Theil  des  Kreises  .
Unter  dem  bisher  bei  a  aufgeführlem  Sank=  „Mauritz  ist  das
Amt  gleichen  Namens  zu  verstehen.  (Mittheilung  der
Königl.  Regierung  zu  Münster  vom  9.  Dezember  1902).

.  Regierungsbezirk  Arusberg.
Kreis  Soest:
a)  Städte  Soest  und  Werl
b)  der  übrige  Theil  des  Kreises
Die  veränderten  Lohnsätze  für  die  Landgemeinden  des  Kreises
Soest  treien  am  13.  Januar  1903  in  Kraft.

Regierungsbezirk  Cöln.

Stadtkreis  Cöln  (vom  1.  Juni  1903  ab).
Kreis  Sieg:
Die  aus  der  Landbürgermeisterei  Siegburg  gebildete
Landbürgermeisterei  Troisborf  hat  dieselben  Lohnsate
wie  Siegburg

önigreich  Bayern.

Regierungsbezirk  Niederbayern.

Bezirksamt  Regen:
a)  Gemeinden  Eisenstein  und  Zwiesel
b)  der  übrige  Theil  des  Bezirksamts
Die  neuen  Lohnsätze  für  männliche  aArbeiter  von  über  und
unter  16  Jahren  in  den  Gemeinden  Eisenstein  und  Zwiesel
treten  am  20.  Februar  1903  in  Krast.

Regierungsbezirk  Schwaben.

Unmittelbare  Städte.
Kaufbeuren
Der  Lohnsatz  für  männliche  Arbeiler  von  über  16  Jahren  ssc
am  9.  Juli  1902  in  Kraft  getreten.
Lindand
Der  neue  Lohnsatz  für  erwachsene  männliche  Arbeiter  trilt  am
17.  Mai  1903  in  Kraft.

 

1

50  1  60

70

50
50

40  1

ßcn

40

50

 

 

1.20  1

20

50  1
40  1

80
        <pb n="541" />
        —  431  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ortsũblicher  Tagelohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter,
festgestellt  jür  Personen  im  Alter  von
Bezir  ke.  über  16  Jahren  unter  16  Jahren
männliche  weiblichemännliche  1  weibliche
242
.  i  I»
Großherzogthnmchm
Amtsbezirke:
Heidelberg:  "
a)  Stadt  Heidelberg  2  50  1  80|1  60  1  30
b)  Gemeinde  Meckesheim  2  50  1  4  2  —  1  20
e)  Dilsberg  2  40  1  20  150  —  90
d)  -  Kleingemünd  2  40  1  50  1  50  —190
e)  Gemeinden  Altenbach,  Alineudorf,  Brombach,  Heddes-  l
bach,  Heiligkreuzsteinach,  Lampenhain,  Schönau,  «  ·
Wilhelmsseld  2  20  1  50  1,  5  1—
s)  Gemeinde  Kirchheim  .  2201501701—
K)  -  St.  zulenx  2  20  1  3000  10  —  80
b)  Zeiegelhausen  2  1  20  1  400  0  20  —  90
i)  Gemeinden  Leimen,  Sandhausen,  Vrichdausen  2  —  1  50%  30  1—
9  Gemeinde  Eppelheim  2  —  1  5050  50  1—
1)  Neckargemünd.  2  —  1  21  —  —  80
m)  -  Nußloch  2  —  116011  10  —  680
n)  -  Rohrbach  2  —  12011  409
*  -  Spechbach..  .  2—140110—80
p)  -  Waldhilsbach.  .2  —  11830  120  —  80
q)  Gemeinden  Bammenthal,  Gaiberg,  Gauangelloch,
Mauoer,  Ochsenbach,  Lingenthal  1  80  1  200  1  10  —  80
)  Gemeinden  Dossenheim,  Schwabenheim,  Handschuhs-  *ô  «
heim,  Wieblingen,  Grenzhof  1  1  80  1/30)1  10  —  80
#P)  Gemeinden  Lobenfeld,  Mi#nchen  Mickriioh,  Pelersthal,
  Waldwimmersbach.  180  1  100  1  —  80
t)  Gemeinde  Wiesenbach  11  80  1  3201  10  6850
Mosbach:  !-a)
  Stadtgemeinde  Mosbach  2  —  1  4  120  80
b)  der  übrige  Theil  des  Amtsbezirkes  .  170«120120—80
Die  veränderten  Lohnsätze  für  die  unter  e  aufgeführten  Ge-  «
meinden  des  Amtsbezirkes  Heidelberg  treten  am  1.  Januar  ]
1903  in  Kraft:  die  erhöhten  Lohnsätze  für  erwachsene
Arbeiter  und  Arbeiterinnen  in  der  Stadtgemeinde  Mosbach
am  1.  Juli  1903.
Grohberzogthum  Hessen.  «  ;
Provinz  Starkenburg.
Kreis  Erbach:
a)  Höchst  und  Dusenbach  .22  —  1  441  80
b)  die  übrigen  Gemeinden  des  Kreises  ..  1i801201——80
Die  veränderten  Lohnsätze  für  Höchst  und  Dusenbach  treten
am  1.  April  1903  in  Kraft.
        <pb n="542" />
        —  432  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ortsüblicher  Tagelohn  gewöhnlicher  Tagearbeiler,
sesigestellt  für  Personen  im  Alter  von
Bezir  ke.  über  16  Jahren  unter  16  Jahren
maͤnnliche  weibliche  männliche  weibliche
—□LLC□
Provinz  Oberhefsfen.
Kreis  Büdingen:
a)  Büdingen  2  20  1  46  1
b)  Dudenrod.  1  80  1  200—  90  —  70
)  Bös-Gesäß,  Burgbracht,  bitkicchn,  Inrhausen
Michelau,  Wippenbach  .  1601——90—70
4)  die  übrigen  Gemeinden  des  Kreises  1  80  1  10  —  —0
Die  neuen  Lohnsätze  für  Büdingen,  Dudenrod  und  Gelnhaar  l  .
(lehteke5  bisher  beic,  jetzt  unter  d)  treten  am  1.  Mai  1903  s  l
n  Kraft.
Reichsland  Elsaß-Lothringen.
Bezirk  Ober-Elsaß.  "
Kreis  Gebweiler:
a)  Gebweiler  2  40  1  S8Sll  2  11—
b)  Bühl,  Teenhein  Jungholz,  Lautenbach,  Lautenbach-  l
zell,  Linthal,  Murbach  2  20  1  8—  —  90
Diese  Lohnsätze  treten  am  1.  Juli  1903  in  Kraft.  die  Löhne  .  x  1
der  anderen  Gemeinden  bleiben  unverändert.  ·  »  s
Kreis  Rappoltsweiler:  1  «
a)  Altweier  2  40  1  60  150  1  20
b)  Diedolshausen.  2  40  1  8S00  150  1  20
)  Niedermorschweier.  2  50  1  80#0  1  20
4)  Rohrschweier  2  50  1  81H10  1.—
c)  Zellenberg  2  —  1  6000  20  —  90
Gültigkeit  vom  1.  Juli  1903  ab;  die  Lohnsätze  der  anderen  D
Gemeinden  bleiben  unverändert.
1
1  I  l

 

5.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

In  der  Sitzung  des  Bundesraths  vom  18.  Dezember  1902  haben  die  verbündeten  Regierungen  vereinbart:
1.  eine  einheitliche  Rechtschreibung  in  den  Schulunterricht  und  in  den  amtlichen  Gebrauch  der
Behörden  einzuführen  und  von  dieser  Rechtschreibung  nicht  ohne  wechselseitige  Verständigung

unter  einander  und  mit  Oesterreich  abzuweichen;
2.  als  Zeitpunkt  für  die  Einführung  der  neuen  Rechtschreibung  in  den  Schulen,  insofern  die
Einführung  nicht  schon  zu  einem  früheren  Zeitpunkt  erfolgt  ist  oder  erfolgt,  den  Beginn
des  Schuljahrs  1903/4  und  als  Zeitpunkt  für  die  Einführung  in  den  amtlichen  Gebrauch
        <pb n="543" />
        —  433  —

aller  Behoͤrden  des  Reichs  und  der  Bundesstaalen,  insbesondere  bei  allen  amtlichen  Veröffentlichungen,
  den  1.  Januar  1908  festzusetzen:

3.  auf  die  Einführung  der  neuen  Rechtschreibung  im  Verkehr  der  kommunalen  und  sonstigen
nichtstaatlichen  Behörden  in  geeigneter  Weise  hinzuwirken.

Berlin,  den  23.  Dezember  1902.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Graf  v.  Posadowsky.

Von  dem  Handbuche  für  das  Deutsche  Reich  wird  für  das  Jahr  1903  eine  neue  Ausgabe  veranstaltet.
Das  Werk  erscheint  im  Laufe  des  Monats  Januar  k.  J.  im  Verlage  der  Buchhandlung  „Carl  Heymanns
Verlag“  zu  Berlin  und  wird  den  Reichs=  und  Staatsbehörden  bei  direkter  Bestellung  zum  Preise  von
4,50  „K  geliefert.

Im  Buchhandel  ist  es  zum  Preise  von  6  (4  zu  beziehen.

6.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

"  s

Name  und  Stand  Alt  Hei  ·

e  Stan  er  und  Heimath  Grund  2  Fl  die  daum

—!  4  der  Bestrasung.  Usweisung  Ausweisungs-=2

  1  der  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  beschlusses.

I.  2.  l  g.  4.  s.  6.

a)  Auf  Grund  des  8.  39  des  Strafgesetzbuchs.

1  Josef  Hammerle,  deboren  am  21.  Juni  1869  zu  Vorder--2  schwere  Diebstähle  Königlich  bayerisches  Be-  20.  November

Tagelöhner,  hornbach,  Bezirk  Rentte,  Tirol,  öster=  (6  Jahre  Zuchthaus,  zirkamt  Donauwörth,  d.  J.
I  reichlicher  Staatsaugehöriger,  laut  Erkenntniß  vom
26.  November  1896),

2  Josef  Stangel=  Leboren  am  10.  März  1873  zu  Obern-  Münzverbrechen  Königlich  sächsische  Kreis-  0.  Oktober
meier,  Seiler-  alb,  Bezirk  Oberhollabrunn,  Neder=  (3  Jahre  Zuchthaus,  bauptmann  chaft  d.  J.
gehülie,  österreich,  ortsangehörig  ebendaselbst,  laut  Erkenntniß  vom  Dresden,

13.  November  1899),
b)  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs.

3  Karl  Gündel,  Hut-  gehoren  am  21.  März  1847  zu  Offen=  vollendeter  und  ver-Königlich  preußischer“  12.  Dezember
macher,  bach  bei  Frankfurt  a.  M,  ortsange-  suchter  Belrug  im  Regierungs-Prästdent  d.  J.

hörig  zu  Prag,  Nückialle,  Land=  zu  Königsberg,
"  streichen  und  Betteln,
4  Julius  Wenzel  geboren  am  6.  März  186°5  zu  Numburg.  Betteln,  Stadtmagistrat  Regens=  20.  November

Klinger,  Friseur,  Dmen,  öslerreichischer  Staatsangeburg,

  Bayern,
höriger,

*
        <pb n="544" />
        —  434  —

 

 

 

 

 

angehörig  zu  kocht.  Bezirk  Schüttenhofen,
  Böhmen

 

 

 

 

Berlin,  Tari  Oeyhmanne  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Verlin.  6

9  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum

S  run  des

der  Bestrafung.  |  Ausweisung  Ausweisungs-.

  der  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  beschluffes.

1.  2.  8.  4.  b.  6.

5.  Josef  Keimann,  sgeboren  am  5.  November  1884  zu  Londsteeichen  und  —e  bayerisches  Be-S.  Dezember
Schlossergehülfe,  Sestovico,  Bezirk  Königinhof,  Böh-  Betteln,  1  zirksamt  Biechtach,  d.  J.

men,  ortgangeherig  er  ebendaselbst,  ·

6.  Albert  Schach-  geboren  im  1860  zu  Grohz-Betteln,  dasselbe,  2.  Dezember
mann,  (Soch-  dikau,  Bezirk  Prachatitz,  Böhmen,  d.  J.
mann),  Maurer,  ortsangehörig  ebendaselbst,  4  »

7.  Paul  Wallner,  geboren  am  3.  Januar  1841  zu  Aurach,  desgleichen,  Stadtmagistra!  Traun-(I.  Dezember

Tagelöhner,  süee  “*7ör#  E  Tirol,  ortsange-  bein.  Bayern,  d.  J.
örig  ebendaselbst,

8.  Franz  Naver  Gür-gebore  21.  November  1864  zuldesgleichen,  —  bayerisches  Be-268.  Kovember
dinger,  Metzger,  Obeaschnag.  Niederösterreich,  orls-  zirksamt  Pfaffenhofen,  d.  J.
        <pb n="545" />
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
