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        <title>Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dreißigster Jahrgang. 1902.</title>
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            <idno>cbl_1902</idno>
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        Central-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamte des Innern. 
  
Dreißigster Jahrgang. 
1902. 
   
Berlin.
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        Inhalts-Verzeichniß. 
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen Seite 16, 40, 46, 82, 106, 112, 196, 237, 245, 248, 292, 881, 885, 896, 
400. 424, 482. 
2. Auswanderungs- Wesen Seite 896. 
3. Bankwesen Seite 4, 24, 44, 80, 98, 122, 200, 290, 308, 370, 394, 414. 
4. Eisenbahn-Wesen Seite 165. 
5. Finanz- Wesen Seite 13, 32, 58, 92, 110, 116, 124, 164, 244, 296, 362, 382, 408, 428. 
6. Handels- und Gewerbe-Wesen Seite 8, 23, 211, 248, 292, 300, 872. 
 
 
 
 
  
 
 
 
7. Konsulat-Wesen Seite 3, 7, 15, 19, 23, 31, 35, 39, 48, 57, 67, 78, 79, 89, 91, 95. 97, 105, 109. 115, 119. 121, 
163, 191, 195, 199, 237, 243, 247, 287, 289, 295, 299, 303, 307, 311, 361, 365, 369, 377, 381, 385, 389, 398, 
399, 407, 411, 418, 421, 427. 
8. Marine- und Schiffahrt Seite 36, 74, 107, 165, 292, 295, 391. 
9. Maß- und Gewichts-Wesen Seite 40, 46, 111, 396. 
10. Medizinal- und Veterinär-Wesen Beilage zu Nr. 22 Seite 1*, 238. 
11. 
Militär-Wesen Seite 36, 59, 68, 111, 119, 165, 169, 240, 249, 251, 396, 422, 427. 
12. Polizei-Wesen Seite 1, 6, 9, 11, 17, 21, 29, 33, 37, 42, 54, 66, 71, 77, 86. 90. 93, 96, 102, 108, 112, 117, 120, 
125, 168, 194, 196, 234, 241, 245, 249, 288, 292, 297, 300, 305, 310, 313, 363, 366, 374, 378, 384, 386, 391, 398, 
406, 410, 412, 418, 425, 433. 
13. Post- und Telegraphen-Wesen Seite 8, 75, 312, 366, 416. 
14. Statistik Seite 100. 
15. Versicherungs-Wesen Seite 26, 84, 192, 234, 389, 397, 429. 
16. Zoll- und Steuer-Wesen Seite 3, 16, 19, 33, 40, 53, 68, 85, 106, 111, 124, 127, 167, 202, 240, 247, 288, 303, 
310, 316, 366, 372, 383, 390, 398, 400, 409, 411, 416, 422.
        <pb n="4" />
        <pb n="5" />
        Aerzte. 
ersan 
gunot A. mit ausländischen 
Sachregister. 
(Die arabischen Zahlen beziehen sich auf die Seite.) 
A. Bohm 93 
Ermãchti ur Ausstell tl 8 
ELEÒE-ELEEEA.EXII 66 
für militärpflichtige 
Provinzen 68. 
— desgl. in Argentinien, Urugnuay und Paraguay 119. 
— desgl. in n Vereinigten Staaten von Amerila oder in 
Canada 
1 
— Zurückzie der ertheilten Ermächti Ausstell. 
* t 
ulisns* # u. Freibezirk. 
Amtliche Liste s. u. Schiffsliste. 
Amtliches Waarenverzeichniß s. u. Waarenverzeichniß. 
Anstellungsbehörden s. u. Militäranwärter. 
Bekanbmachug betr. die Beschäfti- 
en Apothelen 23. 
Arheilegltatistit 
Ar Schbolveisches Institut s. u. römisch-germanische Kom- 
Ausländer f. u. Unfallrenten. 
Ausland (. u. Umzugskosten. 
Auswanderungsunternehmer. 
mächtigten einer Hamburger Firma als U. 
Ausweisungen: 
Mellefant 98. 
Albers 1. 
Alt 17. 
Altenaar 196. 
Ambroza 117. 
Anderkowth 398. 
Anders 
W# 112. 
Apolin 878. 
Armand 21. 
Arnand 3006: Zurücknahme 
er Ausweisung 363. 
Auböck, Josef 241. 
—, Therese 241. 
Bachelier 215 
Baier, Voseph: 292. 
—, Richard 17. 
Barth 249. 
Bauer 119. 
Bestimmungen, betr. den Beirath für 
Bero f. Borado. 
Borado, W#nabe, genannt 
Leiso 
Vorini 6. 
Bos van den Busch. 
van der Bossche 9. 
Brabec 
Bradak 17. 
U Bradatlsch 425. 
Lrän 400. 
1 Brdicka 305 
freesea . Preder. 
Breider 110. 
Brillhues, Hermann *) 
huis, Gerrie Jean) 391 
Broncek 
Brückner, ##e (Bryckner, 
eutsche in Spa- 
rüsungszeugnissen in 
Antonin 
—, Ferdinand #s86. 
—, Heinrich 33. 
6% Brunner 66. 
Budina 412. 
Bunk s. Vonk. 
Burianski, Johann 410. 
— (Burianska), Marie 96. 
Julossung enes Bevoll= 
  
  
Lazant 7 van den Busch (Bos) 17. 
Beli Butzlaff 42; Zurücknahme 
Hense e 245. der Ausweisung 66. 
Ben Bydlon 168. 
1 -*ns 1. 
Bensch 366. 
Beran 36. 
Beraunsky 310. ECalinski 12. 
van den Berg 120 Cerny 71. 
Bernasconi 391. Ebaberiafond i. Jetzlewitz. 
Vernsuß 66. Charteaur 112 
Bertelle 11. Chenal 96. 
Bertolo. 874. Chmiel 37. 
Beuer 66. Chowanet 90. 
Bißener 112. Chrzaszez 90. 
Bitlner 363. Chunowski 425. 
Blattmann 297. Cimba 54. 
Bleil 93. Clausmann 29#1. 
Bochaz29. Clêment 8007. 
1 oechat 120. Cocozza 231. 
Böckel Z3638. Comment 211. 
Bogady 378. Courtois. Marie 1581 
Courtois, Oskar 19#. 
Cousinat 406. 
Czingel 102. 
Dagon 38. 
Dahms 313. 
Dalla-Pieta 196. 
David 
Defregger 112. 
de Diana 196. 
Kiwl 10, Joses Georg 
120 
rokop 120. 
Dolleschall, Josef 6. 
Drahorad 9 
Debler, auch Dreßler 368. 
Duculty tl§ 
Dürscherl 235. 
Dyczek 88. 
SEgger 102. 
Eidlbös 388. 
Eiselt 425. 
Eisler 54. 
Elsjan i Zd Wipper 194. 
Engel 1 
Englisch *. Reiß. 
Erben, Augustin 12. 
arie 301. 
Ergo 168. 
Esmann 54. 
Vattrr 486. 
Feltis 96. 
Hirdter, Keam II. 
—,. Nobert 313. 
Firlik 17. 
Fischer 66. 
Fleury 378. 
Florek 40. 
Fockslein #7. 
Nolwarczun 5.
        <pb n="6" />
        Folter 245.— 
rank 306. 
Franke 12. 
Frankiewicz (Berichtigung 
des Namens) 9. 
Freitag 15 
Fricek, auch Frich und 
Frseit W 
gFeind!et j. Fricek. 
Früha aube 245. 
Suet 
1 ürst 102. 
Furch 12. 
Gabriel 363. 
Gall 235. 
Gamm, Simon (Bernhard 
Pawlowski) 378. 
Gardon 71. 
Geisler, Franz 235. 
—, Joseph 406. 
Gellert 241. 
Giacinto 318. 
Glaser 306. 
Glodzinski (auch Kastprzieg 
genannt) 412. 
Gloor 12. 
Slutz 54. 
Joldstein 17. 
holec Wolsh 293. 
Jot 
Oösbe 410. 
Granzner 102. 
rimm 367. 
rojnacki s. Trojnacki. 
Lronzei (( (Grombski) 297. 
ro 
roßbach 66. 
Grubhofer 378. 
Grünfeld 288. 
Gündel 433. 
Gundolf 219. 
Guyot 9. 
Seese 
  
Hacker 102. 
Hänger 310. 
hänsel 386. 
Hafner 93. 
Haimböck 86. 
Hajan s. Holub. 
amlisch 310. 
hammer 71. 
Hammerle 133. 
Hanel 293. 
Knarbig 313. 
Harboe 9. 
Hartl 117. 
Hartmann 375. 
Haslauer 125. 
Haunold 241. 
Hauptmann 410 
. Hauser, Johann Bapiist 113. 
„, Josef 17. 
Haoranek 120. 
  
Hedegaard 374. 
Heger 54. 
Heilbrunner 297. 
Held 28 
Hellmann 375. 
enke 33. 
Herbuté 801. 
hberget 71. 
Hermsen 196. 
Herren 386. 
Herrmann 9. 
Herwig 386. 
Heß 425. 
L#ymann 125. 
Onide 
dadgtrdet 410. 
Völpert 120. 
Hörnla 90. 
bößl 54. 
Hoser 419. 
Hofereiter 297. 
hofer 71. 
Hollas 125. 
Holmberg 194. 
boltpoet 12. 
Holub Eeiranm Hajan 6. 
olzapfel 87. 
olzinger 118. 
Hopsenberger 297. 
i 
2n bern 29. 
Hoyer 
Hn 12. 
fradsky 77. 
Huber 418. 
Hudziak 125. 
Husmann 6. 
Huttig 38. 
Jacobowitz 196. 
Jacquinet 102 
Jänichen 51. 
Jahn 386. 
Jakubeez 102. 
Januszewski 3989. 
Jary 410. 
Jeitner 12. 
Jemella 113. 
Begerwih-Ehafferlasond 
(de Chafferlafond), Wassili 
Ernst (Frédéric Charles) 9 
Igl 194. 
irasek 108 
llichmann 2. 
ocksch 249. 
önsson 117. 
lohannsohn 288. 
lohansson 249. 
  
  
2%%“mlvßlkez"–:m-) 
Israel 87. 
Iltensohn 90 
Juckel 117. 
Junkhaus 194. 
Ivanzich 71. 
Kaborek 241. 
Kager 118. 
Kalika 42. 
Kantuzi 71. 
Karell 913. 
Karger 265. 
Kartak 298. 
Kasparek 6. 
Kastprzieg j. Glodzinoki 
Katz 313. 
Kauzner 384. 
Kerli 425. 
Kern 313. 
Kerschner 425. 
Keßler 37. 
Kettner b1. 
van Kevelaer ½66. 
Kiehm 66. 
Kiesling 301 
Klapper 410. 
Klaus 306. 
Kleinwächter 363. 
Klementz 54, 108. 
Klingenschmid 12. 
Klinger 433. 
Knüsel 37. 
Kolar, Maria 24 . 
aul 29. 
Konrad 197. 
pp 6. 
oscielny 363. 
-koslowmsky 86. 
#ossak 108. 
kowarik 51. 
dramer 15. 
krattinger 249. 
kratzert 245. 
#kraus 66. 
Kreisler 318. 
Krepela 
Kreischt #u 39P91. 
Kreug 1 
Aureu 415 17. 
Krizaj 367. 
Krmela 71. 
Kromann 120. 
Kruml, Josef: geboren zu 
Bodaschin in Böhmen 219. 
Josef: geboren zu Wien 
310. 
  
222222222 
— 
Künert 33. 
Küpper 209. 
Küssel 197. 
Kulczyk 12. 
Kulhavy 102. 
Kunert 367. 
Kunschier 54 
Kunsly 297. 
Kunz, Emil 391. 
—, Otto S#7. 
Kurz 87. 
Kusera 375. 
Kultner 120. 
Kutzler 117. 
Kwasniewski 906. 
Labrone 37. 
Läumlis 37. 
Laguniak 87. 
Lair 363. 
Landowicz 9 
Landrichinger #(. 419 
Langer 211. 
Lemoine 102. 
Lenoir 102. 
Lerch 297. 
Lescouf 197. 
Lessel 378. 
Letal 12. 
Leubner 17. 
Liebig 125. 
Liebsch 37. 
Lindner 21. 
Lochmann 367. 
Löschner 168. 
Luard 245. 
Lüscher 288. 
Mach 2938. 
Machett 71. 
a 
* . 
März 1 
Maier Gr.er, 
Theresia 375 
Makowski, unna- 293. 
—, Israel 113 
Mameli 375. 
Magquat 102. 
Marc 120. 
Maritt 191. 
Martan 12. 
Martin, Adam Andreas 93. 
—, Johann Adam 412. 
Mötrey s. Mihics. 
Mattauch 306. 
Mattausch 9 
Matli 410. 
Maurer 37. 
Maurin 126. 
Maxenberger 117. 
Mayr 12. 
Mazeck 235. 
Meder 142. 
Meens 66. 
Meier, Franz Josef 375. 
—, Jakob 113. 
—, Wilhelm 216. 
aier. 
Julius 306 
—, s. a. M 
Melzer 168.
        <pb n="7" />
        Micholla 
- “ Matrey 419. 
Milklo 
ee Johann 418. 
Aleoc- 113. 
* ischeck 378. 
# 
  
  
  
Nondwelt j. 
oritz ve 
Mrva 90. 
Mucha 313. 
Müller, Adalbert 106. 
—, Joseph 54 
Mulot 117. 
Mutsch 313. 
Frankiewicz. 
r 
  
Nassimbeni 301. 
Nataniel 306. 
Neels 249. 
Nejmann 434. 
Nepovim 37. 
Neubinger 38. 
Neumann, Anton 375. 
—, Josef Franz 33. 
Neumeister 301. 
Niederer 93. 
Nielsen 801. 
Nitsche 410. 
Nobel 367. 
Nowack, Alois 29. 
Nowak, Franz 236. 
Nowotny 297. 
Oberweger 398. 
Leiewiz! (Olgiewicz) 211 
e 
Olgiewirz 4 Ociewicz. 
Orlner 
Ehsspenn 235. 
8 v4, 
Parik 93. 
Paßmoser 113. 
Pawlik 87. 
Pawlowsli s. Gamm. 
Payourek 126. 
Pech, Fanz 4½% 
—, Josef 3 
Pellegrini 2 
Peters 38. 
Pfister 109. 
Pilz 168. 
r’*i (Pirra) 55. 
Pöllmann 938. 
Poßnecker 117. 
Pohl, Bertha 96. 
6 Josef 297. 
korn 
olcar nnvh 191. 
olfter 293. 
ontirolt 4. 
ospischil 306. 
rachar 117. 
radil f. Radil. 
zrax 113. 
Praxmarer 3981 
reußler 17. 
krokosch 113. 
oote, *8 
ruv 
7 n 10. 
üschel 
büschetrger 17 
Puschnig 391. 
  
vom Quickelberghe 90. 
Nadil (Pradil) 419. 
Nassour 425. 
Nainke 249. 
Rak 42. 
Nandon 425. 
Nasmussen 306. 
Ratka 113. 
Ratzer 29. 
Rauchert 21. 
Rege 
Nehenstrei 11. 
Reinsch: 
Reiß Hur gEnglisch 1. 
Renand ! 
Rennch 4% 
Revenich b5. 
Nichter, Emilie 398. 
—, Franz 310. 
—, Marie Louise 367. 
—, Otto 301. 
Nieder 6. 
Nieger 311. 
Nietmann 386. 
Rindt 126. 
Ristl 246. 
Nößler 55. 
Nogalewicz 197. 
Noydct 112. 
Nomond 31. 
RNosenblum 31. 
RNosenzweig 246. 
Rotter 235. 
Roznawski 363. 
Rudolf, Eduard 412. 
—, Josef 106 
Nuffier 29. 
Rupiczak 96. 
Au zicka 301. 
  
. 
4 
I 
9 
1 
8 
F 
7 
9 
Preder, auch Vredder 197. 
1 
9 
9 
9 
ch 
Rechziegel (Reckziegel) 376. 
305. 
Saalhosjer u1. 
Sablack 21. 
Sacco 197. 
Säng 297. 
Saitß 381. 
Salgzer 96. 
Sanda 288. 
Sardo alias Sordo 31. 
Sar 1256. 
Schaber 298. 
Schachmann Sochmann)#31. 
Schäffl 3 
Schär 136 
Schällin 112. 
Scharabon 37. 
Scherer 87. 
Schieven 384. 
Schilberg 911. 
Schimek 
S uitine. * Szymaneli 
chiml 
Zanct 12. 
Schindler 363. 
E chlacht 12. 
Schlick 381. 
Schlosser 412. 
Schlüssig 246. 
Schmidt, Anton ½. 
—, August 363. 
—, Bruno 196. 
—, Julius 399. 
—, Paul 77. 
Schneider 367. 
obner 381. 
önfeld 87. 
Schönsleben 31 
onowetg Ehno) 12. 
rem 
S be 235. 
cchusana 12. 
chuhmann 120. 
chulz 103. 
Oi(W 
  
G. GW. 
6 G G Gl G Ge 
Schuster 87. 
chwarp, Moriß 2. 
chwarz, Franziska 17. 
Sebera 12. 
Sedlacek 412 
Seidl 391. 
Sella 66. 
#imonetti 248. 
Fopel 366. 
Skuta s. Schonowski. 
Sladeczel 42. 
Sochmann s. Schachmann. 
Sokol 117. 
Sordo f. Sardo. 
Sperber 110. 
Spirgi 21. 
Stach 55. 
Sadler 367. 
Sladlwieser 55. 
ölangelmeier 433. 
tawatsch 1419. 
Steinberg 246. 
Steinberger 77. 
Steiner 1941. 
ltemmberg , 
I K. r r % KrR rr Ö 
AL (.# 
  
( o00“% 0G 
" (W 
VII 
Stenvert 236. 
Stephan 412 
Sterl 379. 
Stern 17. 
s. a. Strumpf 
Stöhr 194. 
Storch 42. 
Stowasser 363. 
Strauh (Sztrausz) 249. 
Stkibriky 38. 
Strumpf Lenannt Stern 00. 
Stursky 3 
Styblik u# 
Subersky 387. 
Sucharda 103. 
Süß 103. 
Sule 253. 
Sumann 6: Zurücknahme 
der Ausweisung 363. 
Sooboda 246. 
Szitritsch 425. 
Sztrausz . Stranßt. 
#dlewolt Tnten 197. 
2 Johan 
Sinktenskt, Theophil (Schi- 
menski, kieo 40. 
Tandler 2. 
Tannhäuser 377. 
Tauchmann, Alois 12. 
—, Wenzel 117 
Thuis 21. 
onn 90. 
Tosi 297. 
Traindl 2 
ond (#rautmany) 96. 
Prsfart 
8 Oroinaci 23. 
rzop · 
Umlau 
Unterlechner 219. 
Uchlar # 7. 
Vaiseitl (Beißheitel) 0. 
Vanel 105. 
Baucher 12. 
Beiiskal (Veiskal) 2. 
Berdeul 90. 
Beronelli 298. 
Vetters 21. 
Bitek 9. 
Vogl 21. 
Vorzimmer 191. 
Vos#tkoosln 117. 
Votroubek 66. 
de Vries 119. 
  
Wachauer 285 
Wänke s. Wenke. 
Wagenknecht 311. 
Wagner, August 17. 
—, Hermann 12.
        <pb n="8" />
        VIII 
  
Baner, Marie 31. Witz 110. ! 
Wala 37. Wodicka 191 
Walencki 55. Wolf 288. 
Wallner 431. Sürdinger 434. 
Walonas 391. Wüst, Jakob 313. D 
Wasa 34 —, Katharina 310. ( 
Watzka 55 Wurm 93. 
Weber 55 Wyssmann 314. 
Weigel 168 ijß 98. 
Weigend 2 Wyszunski 814. 
Weinberger 12. 
Weißheitel s. Vaisejtl. Zane 298. 
Weibmann 103. Zapf 301. 
Wenke (Wänle) 806. donowich 108. 
Wenscher 814. erz 241. 
Bermling 306. Biegler 29. 
Werner 108. ima 87. 
Wieden, Adolf 6. immermann 387. 
—, Anna 6. uie §½# 
Wieser 387 
Willer 96 St zuch Zuska 90. 
Wimmer 126. 
Winandts 113. 
Windisch 1941. 
Wirnitzer 117. 
JZubr 
Femn 387. 
üst 7 
Zyerar "6 Ziska. 
Zurücknahme von Ausweisungen: 
  
Blum 211. Varisco 301 
Krüger 367. — (. a. anrnan, Buplaff, 
Petri 412. Sum 1 
B. 1! 
Bauholz s. u. Privat-Transiklager. 
Beamte s. u. Kaiser Wilhelm-Kanal. 
Befähigungszeugnisse f. u. Hochseefischerei. 
Beirath s. u. Arbeilerstatistik. 
Bier. Ergänzung der Vorschriften über die Steuervergütung 
mittelst der Eisenbahn auszuführenden B. 400. 
Botschafter, Gesandte 2c. Gewährung von Pobfreiheit an 
die beim Deutschen Reiche beglaubigten B. 
Brauntwein Abänderungen und cunene 1n Brannt- 
Branntwein-StatiKil. nege rnr Muster zu den 
Vorschriften über die B.-St. 100. 
Bremen s. u. Jollausschlußgebiet. 
C. 
Cauada s. u. Aerzte. 
Chemnitz s. u. Meßgeräthe. I 
Civilvorsitzeude s. u. Ersatzkommissionen. 
Czas. Verbot der in Krakau erscheinenden Zeitschrift 46. 
D. „ 
Deutschland s. u. Schiffsmeßbriese. 
Direktor s. u. Römisch-germanische Kommission. 
Disziplinarhof s. u. Reichsmilitärgericht. 
Diabe!l. Verbot der Verbreitung der in Krakau erscheinenden 
periodischen Zeitschrift 215. 
· Erbschaftsgut im Auslande verstorbener Deutscher rc. 
Druckschrift f. u. Zeitschrift. 
Driennik FPolski. Verbot der in Lemberg ericheinenden 
Zeilschrift 46. 
E. 
Einjährig-freiwilliger Militärdienst. Aenderung des 
Verzeichnisses derjenigen Prüfungs= Kommissionen, beie 
welchen die russische Sprache als Prüfungs= Gegenstand an 
Stelle der englischen Sprache treten darf 1 
— Gesammtoerzeichniß der zur Ausstellung von Zeugnissen 
über die Befähigung berechtigten Lehranstalten 169. 
Einlaßstellen l. u. Fleisch. 
Einnahmen an zZöllen und Verbrauchssteuern 2c. Vom 
1. April 1901 bis: Ende Dnbe er 1901 13, 1902: Ja- 
nuar 82, Februar 58, März 9 
Für das Nechnungsjahr 1 116, Nachtrag 124. 
Vom 1. April 1902 bis: Ende April 1902 110, 
164, Juni 244, Juli 296, g August 362, September 
Oktober 408, November 428 
Eisenbahnen s. u. beichenpäss 
Eisenbahn-Zollregulativ. Berichtigung 85. 
Eisen= und Stahlabfälle. Zulassung solcher zur goll- 
freien Einfuhr aus den in deutschen Zollausschlußgebieten 
belegenen Schiffswerften 16 
Elektrische Meßgeräthe . u. MNebgeräthe. 
Entscheidungen des Ober. Seeamts s. u. Seeämter. 
Mai 
582, 
Zoll-- 
freie Einfuhr desselben 411 
Ersatzkommissionen. Verzeichniß der Ciovilvorsitzenden 
245, 251. 
F. 
Vernsprechgebühren-Ordnung. 
führungsbestimmungen 866 
— Abänderung der Ausführungsbestimmungen 416. 
Fernsprechverkehr. Verbindungen zur Nachtzeit im Nach- 
barorts--, Vororts- und Bezirks-Fernsprechverkehre 8. 
Fleisch. Bekanntmachung, beir. die Gebührenordnung für 
de a Untersuchung des in das Zollinland eingehenden 
Ergänzung der Aus- 
— Feumniynchun betr. die Einlaß= und Untersuchungs- 
stlen. für das in 266 Zollinland eingehende F. Beilage 
zu — 
Untersuchung und gettranttgeir Wandlang des 
2% Zollinland eingehenden F. Beilage zu Nr. 
— . a. u. Schlachtvieh. 
öleischbeschauer. Prüsungsvorschriften. 
— ——— Belehrung für F., welche Sicht als Thier- 
arzt approbirt sind. Beilage zu Nr. 2 
Freibezirk. Follamtliche Eröffnung * in der Stadt 
Altona errichteten F. 5 
Freundschafts-, Fmansen, Schiffahrts- und Konsularvertrag 
zwischen dem Deutschen Neiche und dem Freistaate Guate- 
mala. Kündigung desselben 8, 292. 
Fuhr-= und Umzugskosten f. u. Tagegelder. 
Beilage zu Nr. 22
        <pb n="9" />
        G. 
Garn. Ermächtigung weiterer Prüfungsstellen für die dth 
— der Fein eitsnummer baumwollener G. bei der 
erzollun 
n- s. u. Keblaus. 
Gazets Narodowas. Berbot der Verbreitung der in Lemberg 
erscheinenden polnischen Zeitung 
Gebührenordnung (. u. Fleisch. 
Gesandte 2c. Gewäh ga an von — an die beim 
Deutschen Reiche beglau 
Geschäftsordnung (. u. lti 
Gewürze. Zollfreie Einfuhr von G. 247. 
Goniec Polski. Berbot der in Paris in polnischer Sprache 
erscheinenden Zeitung 385. 
Grenzbezirke f. u. Unfallrenten. 
Guatemala (. u. Freundschafts= cc. Vertrag. 
K. 
Hamburg f. u. Auswanderungsunternehmer, 
versicherung, Meßgeräthe 
bandbuch — Ldie, beutsche Handelsmarine auf das Jahr 
Invaliden- 
— 1un das * auf das Jahr 1902. Erscheinen 
16. — Herausgabe einer neuen abe 483. 
Handels= #w. Vertrag s. u. Freundschafts= 2c. Vertrag. 
bochseefischerei. Aenderung des Formulars zu den Be- 
kähigungszeugnissen „8 über die Führung von Hochsee- 
fischereifahrzeugen in der Islandsfahrt 75. 
J. 
Ilmenau s. u. Meßgeräthe. 
Internationale Ausstellung für moderne dekorative 
# s in Turin. Zollbehandlung der zurückgelangenden 
ter a 
—e Fischerei-Ausstellung in Wien. 
ehandlung der zurückgelangenden Güter 167. 
Invalidenversicherung. Bekanntmachung, betr. die Be- 
freiung von Lehrkrästen an den Unterrichtsanstalten des 
Klosters St. Johannis in Hamburg von der Verpflichtung 
zur J. . 
Islandfahrt s. u. Hochseefischerei. 
Kaiser Wilhelm-Kanal f. u. Tagegelder 2rc. 
Klasseneintheilung der Lieserungsverbände. 
240. 
Zoll- 
Abänderung 
Kloster St. Johannis s. u. Juvalidenversicherung. 
Konsnularvertrag i. u. Freundschafts= 2c. Vertrag. 
Konsulate. Einziehung in: Neder-Kalir (Schweden) ½81. 
Konsuln des Deutschen Neichs (General-Ronjuln, Konfuln, 
Vize-Lonsuln, Konfulats-Verweser, Konfular-Agenten). 
Ernennungen bezw. Bestellungen in: 
Brastlien: Porio Alegre à#65, Santa Catharina ##. 
Central-Amerika: Livingston (Guatemala) 290, Norfolk 
289, Cces 1Guatemala) 3V, Richmond ( birginia) 
289, Cuezaltenango (Guatemala) 9.#6r 
Chile: Valparaiso 121. 
  
Konsuln des Deutschen Reichs. 
Columbien: Honda 2869. 
Dominikanische Republik: San Pedro de Macoris 7. 
Fran küche Besitzungen: Rufisque (Senegal) 31, Ta- 
atave (Madagascar) 3. 
Griechenland: Piraeus 7 
Großbritannien: Alloa (Schottlond) 199, Kings Lynn 
ugland) Methil (Schouttand). Ins, Hoon 
(England) 365, Wick (Schottland) 4 
Brikische Schhawich Entebbe Ga- Alice) 
Hobart (Tasmanien) ’. Leouka Tikaeldn 
881, Penang 15, Port Elizabeth 295, Rangoon 
(Hurmah) 115, Sandakan (Borneo) 111. 
Haiti: Jéöreémie 19. 
Jlalien: Sassari "! un Spezia 311. 
Marocco: Saffi 2 - 
Mexico: Durango 38 
Oesterreich-Ungarn: Brünn #3 
Pern: La Merced . rin 1. 
Portugal= Lissabon 73. 
-. 
—1 
S# 
  
  
Numänien: Con tanta 248 
Rußland Rostoff a. Don z7, Tammerfors (Finland) 
  
—i und Norwegen: Grimstad 413, Lammeries 27, 
Karlshamn 75, Oernsköldsvik 115, Wisby 7. 
Serbien: Galat 195. 
Spanien: Felii de (Zuixols 393. 
Türkei: Chios 97, Sarajevo 213. 
Venezuela: Caräpano 39. 
— Ermächtigungen zur Vornahme von Civilstands-Akten; in: 
Athen 243, Bahia 79, Barcelona 95, Beirut 299, Bel- 
rad 243, Bukarest 115, Cairo 377, Calamata 105, 
andia 151, Casablanca 121, Galatz 15, 108, Genua 89, 
Hankan 308, Havana 199, Jaffa 8, Jerusalem 287, 
Johannesburg 121, Malaga 29, Monrovia 163, Na- 
Casali 299, Cruro 31, Porto Alegre 37, Rio de Ja- 
neiro 299, Riveralta 7, Nom 111, Sarajevo 247, 
Schanghai 195, 199, Swatau 115, Tanger 91, 1°, 
Teherau 39, Tschifu 39 307, 385, Vokohama 243, Zan- 
zibar 40. 
— Entlassungen; in: Wilbao 369, Darien 307, Dedeagatsch 
(Türkei) 105, Durango (Werico) 35, Grimstad (Nor- 
wegen) 67, Honolaln 237, Jacmel (Haiti: 91, Jquiane 
(Chile) -*d Iquitos (Peru) 109, Kalir (Schweden) 3, 
Lagos 57, Limn (Costarica) 67, Lules (Schweden) 17. 
Mayagüez (Puerto Rico) 57, Newcastle (Anstrallen) 450 
Punta Arenas 1X, Par# (Brasilien) l, Samarang 
(Javai 109, Santos #Brasilien) 257, Xromsoe (Nor- 
wegen) 95. 
— Todesfälle: in: Ancona 237, Arequlpa (Peru) 65, Baku 
57, Benicarl? 70, Bordcaur 15, Gualemala #u##, Las 
almas 3#ul, Macei.##Mrasilien) oi, Puerto Plala 195, 
Salta (Argentinien) 19. 
— ausländische (General-Konsuln, Konfuln, Vize-Koniuln, 
Konsular-Agenten). 
— Erequalm--Ertheilungen: in: Nachen 109, Altona 421, 
Berlin 97, 381, Bremen 1, 97, 307, 319, Breslau 
1%, 257, MX), Cöln a. Nb. ¼43, ECresjeld 191, Tunel- 
dorf #1, 377, 113, Elberield 113, Franksurt a. M. 23, 
57, 163, 377, 389, 421, Hagen i. W. 10, Halle a. S. 
4#G Hamburg 31, 57, 247, 295, Harburg. 15%½ Karls- 
ruhe 191, Kehl 485, Kiel 119, Konigsberg 10, 70, ½ 
½2% Iuch, Leipzig 115, 111, Lubeck 29, Magdebug 
0, Mainz 7, Mannheim 277, Schleswig 44, Sonne- 
berg à09.
        <pb n="10" />
        X 
Kraj. Verbot der Verbreitung der 8 „St. Petersburg er- 
scheinenden periodischen Druckschrift 2 
Krankenversicherung (. u. Falsiioiihe — 
L. 
Landesbehörden s. u. Versicherungsunternehmungen. 
Landwehr-Bezirkseintheilung. Aenderungen 69. 
Lehranstalten s. u. einjährig freiwilliger Militärdienst. 
Lehrkräfte s. u. Invalidenversicherung. 
Leichenpässe. Verzeichniß der zur Ausstellung von L. in 
Oesterreich- Ungarn and der Schweiz zuständigen Behörden 
und Dienststellen 165. 
Lieferungsverbände. Abänderung der der Bekanntmachung 
vom . 25. Februar 1901 beigegebenen Klasseneintheilung 
der L. 210. 
Meßgeräthe, elektrische. Prüfordnung 46. 
— desgl. Uebertragung der Besugniß zur amtlichen Prüfung 
und Beglaubigung an die Prüfämter zu Ilmenau und 
Hamburg 40. 
— desgl. an das Prüfamt in München 111. 
— desgl. an die Prüfämter zu Nürnberg und Chemnitz 396. 
Militäranwärter. Ergänzung des Verzeichnisses derjenigen 
Behörden, welche hinsichtlich der den im Reichsdienste 
vorbehaltenen Stellen als Anstellungsbehörden anzusehen 
sind 
— oesnn des Verzeichuises der den M. im Reichsdiensle 
vorbehaltenen Stellen 165. 
Militärpflichtige (. u. nernte 
Mineralöl. Abänderung der Bestimmungen über die zoll- 
freie Ablassung von M. zu Naffinations= und anderen 
gewerblichen Zwecken 202 
München s. u. Meßgeräthe. 
N. 
Nachbarpostorte (. u. Ortstare. 
Nachtzeit f. u. Weruspechverkoh, 
Napöd. Verbot der in Kralau in polnischer Sprache er- 
scheinenden *7t 
Naturalverpflegung. * der für das Jahr 1903 
zu vergütenden Beträge 4 
Nautisches Jahrbuch. Erscheinen desselben für das Jahr 
1905 295. 
Notenbanken, dentsche: Status derselben. Ende Dezember 
1901 4. — 1902 Januar 24, Februar 44, März 80, April 
98, Mai 122, Juni 200, Juli 290, August 008, Sep- D 
tember 370, örtober 394, November 11. 
Nowa Reler s. Verbot der in Krakau erscheinenden zeit- 1 
schrift 
auscha s. u. Meßgeräthe. 
Autzholz f. u. Privat-Transiklager. 
O. 
Ober-Seeamt f. u. Seeämter. 
Oesterreich-Ungarn s. u. Leichenpässe. 
Ortstaxe. Ausdehnung des Gellungsbereichs der OL. auf 
Nachbarpostorte 75. 
— V. Nachtrag hierzu 312. 
P. 
Pflanzeneinfuhr. Bekanntmachungen, betr. die für die P. 
geöffneten ausländischen Zollstellen 300, 
Postbeamte (. u. Umzugskosten. 
Privat-Transiklager. Zulassung gemischter B. ohne amt- 
lichen Mitverschin für Bau= und Nutzholz 
Prösung und Beglaubigung elektrischer 4 40, I11, 
96. 
Prüfungs-Kommissionen (. u einjährig-freiwilliger Mili- 
tärdienst. 
Prüfungsvorschriften f. u. Thierärzte. 
Prüfungszeugnisse s. u. Apothekergehülfen. 
Pr:zedswit. Verbot der in London in polnischer Sprache er- 
scheinenden zeitschrift 424. 
Przeglad Wszechpolski. Berbot der 
Krakan 
scheinenden periodischen Druckschrift 237. 
in er- 
N. 
Neb us. Aenderung des Verzeichnisses der Weinbaubezirke 
— 7 Verzeichniß der regelmäßigen Untersuchungen unter- 
liegenden und den Anforderungen der Reblauskonvention 
entsprechend erklärten Gartenbau= rc. Anlagen 211. 
Rechtschreibung. Einführung einer einheitlichen K. 132. 
Reichsbevollmächtigte s. u. Tagegelder. 
Reichsdienst s. u. Militäranwärter. 
Reichskriegsschatz. Geschäfte des Rendanten 165. 
Neichzmikitärgericht. Allerhöchste Erlasse vom 30. Jannar 
1901, betreffend 
I. die Geschäftsordnung für das N. 
2 die Geschäftsordnung für den ei en NR. bestehenden 
Disziplinarhof für richterliche Militärjustizbeamte 63. 
Reichsstempelgesetz. Ergänzung der Ausführungsbestim- 
mungen 40. 
Römisch-germanische Kommission d Archäologischen 
Instikuts. Bestellung eines Direktors 
Nübenschnipel. Zollfreiheit für — im Ausland 
ausgelaugie 2c. N. 68. 
Russische Ostsee Provinzen s. u. Aerzte. 
Kussüsche Sprache (. u. einjährig-freiwilliger Mililär- 
ien 
Nuhland f. u. Schiffsmesibriefe. 
S. 
Salz. Abänderung der Bestimmungen, betr. die Besreiung 
des zu landwirthschaftlichen und Pwerblichen Zwecken 
bestimmien S. von der Salzabgabe 12:
        <pb n="11" />
        Schaumwein. Ausführungebestimmungen zum Schaum- 
weinsteuergesetze vom 9 
Schaumweinzollzeichen. Verabfolgung solcher 167. 
Schiffahrts= #. Vertrag s. u. Freundschafts 2c. Vertrag. 
Schiffsbau-Regulativ. Ergänzung der Berzeichnisse 11 
und 1 der Anlage 4 210. 
Schiffsliste, amtliche, der deutschen Kriegs= und Handels- 
marine für 1902. Erscheinen 36. — Nachträge 107, 292, 
391. 
Schiffsmebbriefe. Bestimmungen, betr. die gegenseitige 
Anerkennung der S. in Deutschland und Rußland 74. 
Schlachtvieh= und Fleischbeschaugesetz. esshrunge- 
bestimmungen vom 8. Juni 1900. Beilage zu Nr. 22 S. 1 
— UAntersuchungen und gesundheitspolizeiliche *elr bei 
Schlachtungen im Inlande. Beilage zu Nr. 2 
Schutzgebiete f. u. Umzugskosten. 
Schweiz f. u. Leichenpässe. 
Seter, Erscheinen eines weiteren Hestes der Enticheidungen 
des Ober-Seeamts und der S. 
Seoh“t s. u. iene nn. 
Spanien (. u. Aerzie. 
Stahlabfälle s. u. Eisen. 
Stationstontroleure s. u. Tagegelder rc. 
Statistik s. u. Branntwein. 
Stempelgesetz s. u. Reichsstempelgesetz. 
T. 
Tagegelder, Fuhr- und Umzugskosten der Reichsbevoll- 
mächtigten und Stationskontroleure 16. 
Tagegelder und Fuhrkosten. Bekanntmachung, betr. die 
Bergütungen für die mittleren und unteren Beamten der 
Verwaltung des Kaiser Wilhelm -Kanals bei der Be- 
schäftigung im Looe Fahr-, Bagger-- und Strecken- 
aussichtsdienste # 
Tagelöhne. eriiign des Verzeichnisses der ortsüblichen 
9 gewöhnlicher Tagearbeiter 81, 
— Beränderungs-Nachweis 429. 
Tarasätze. Aenderungen 390. 
Teka. Berbot der in Krakau erscheinenden polnischen Zeit- 
schrist 112: — Berichtigung des Erscheinungsorts 196. 
Telegraphenbeamte f. u. Umzugskosten. 
Thierärzte. Bekanntmachung, betr. „#bänderung der Vor- 
schriften über die Prüfung der I. 
Trichinenschauer. Gn, lciten. Beilage zu Nr. 22 
S. 64“. 
Turin (. u. Zollbehandlung. 
U. 
Umzugskosten der im Ausland und in den deutschen Schutz- 
W verwendeten Reiche Poĩ und Telegraphenbeamten 
und Unterbeamten 1 
Unfallrenten. Bezug von U. durch Hinterbliebene eines 
Ausländers in ausländischen Grenzbezirken 390. 
XI 
Unfallversicherung der Seefischer. Abänderung der 
achwäilung zur Bekanntmachung, betr. die U. der See- 
er 
Unterbeamte s. u. Umzugskosten. 
Untersuchungsstellen s. u. Fleisch. 
V. 
Vereinigte Staaten von Amerika s. u. Aerzte. 
Vergütungen für die mittleren und unteren Beamten der 
Verwaltung des Kaiser Wilhelm-Kanals bei der Be- 
schäftigung im Loots-, Fahr-, Bagger- und Streckenauf- 
sichtsdienste 82. 
Versicherungsunternehmungen. Bekannimachungen, belr. 
die ###ustchneung privater V. durch Landesbehörden 
26, 397. 
W. 
Waaren verzeichniß, amtliches, zum Zolltarife. Abänderungen 
und Ergänzungen 201. 
— Erscheinen eines fünften Nachtrags 247. 
Wehrordnung (l. u. Aerzte, einjährig-freiwilliger Militär- 
dienst, Ersatzkommissionen, Londwehr-Vezirtseintheilung. 
Weinbaubezirke. 8 des Berzeichnisses der W. 100. 
Wielkopolanin. rbot der in Kittsburg (Amerika) er- 
scheinenden — [ ## Zeitschrift 381. 
Wien f. u. Zollbehandlung. 
3. 
Zeinschrkue, Seilungen ꝛc. 
Zeitschrift ‚¶as 
desgl. der Lrmolsten Zeitschrift „Djiabel- 245. 
desgl. der Zeitschrift „Dziennik Polski“ 16 
desgl. der polnischen Zeitung 218. 
desgl. der in Paris in volulscher Sprache erscheinenden 
Zeitung Coniec Tolski“ 3 
desgl. der periodischen Tuchnn „K’j“ 292. 
desgl. der in Krakau in polnischer Sprache erscheinenden 
Zeltung . Naprzd- 121 
deegl. der Zeitschrift , Cows Roforma- 40. 
desgl. der in Londen in polnischer Sprache erscheinenden 
Zeitschrift „Przedswi 2 
dezögl. der nsdiicen —*- p ezegied W.zechpolski. 
237. 
Verbot der Verbreitung der 
rsazela Narollowa“ 
1 
1 
desgl. der Zeitschrift Teka- 112, 196. 
— desgl. der in Pittsburg (Amerika) erscheinenden periodischen 
Zeitschrift Wielkopolnnin“ 381. 
Zölle und Steuern. Abanderung des Verzeichnisses der 
Neichsbevollmachtigten und Siationokomroleure 85, 310, 
372, 398, 405. 
— — Nangerhohungen à3, 33, us. 
— — Todessälle 288. 
— Jollfreie Einfuhr von Erbschaftsgut im Auslande ver- 
storbener Denlicher 2c. 411. 
I1!“
        <pb n="12" />
        XII 
Zölle und Steuern. 
— Zulassung zollfreier Einfuhr von Eisen- und Stahl- 
abfällen aus den in deutschen Zollausschlußgebieten be- 
legenen Schiffswerften 16. 
— s. a. u. Ausschlußgebiet, Bier, Botschafter, Branntwein, 
Erbschaftsgut, Fleisch, Freibezirk, Garn, Gesandte, Ge- 
würze, Mineralöl, Privat-Transitlager, Rübenschnitzel, Salz, 
Schaumwein Schiffsbau-Regulativ, Tara, Waarenver- 
zeichniß 
Zollausschlußgebiet. Ertheilun 
der Eigenschaft eines 3. 
an den Freibezirk in der Stadt 
Bremen 111. 
Zollbehandlung der von der diesjährigen internationalen 
Fischerei- Austellung in Wien zurückgelangenden Güter 167. 
der von der diesjährigen ersten internationalen Aus- 
stellung für moberne dekorative Kunst in Turin zurück- 
gelangenden Güter 383 
Zollfreiheit s. u. Botschafter, Gesandte u. 
Zollstellen s. u. Pflanzeneinfuhr. 
Zolltarif s. u. Waarenverzeichniß. 
Zoll- und Steuerstellen. Veränderungen in dem Stande 
oder den Befugnissen 19, 40, 85, 106, 124, 202, 303, 372 
417.
        <pb n="13" />
        Chronologische Uebersicht 
des 
XXX. Jahrganges 1902. 
  
Datum 
der 
  
Nummer 
Verordnungen, Inhalt. des Seite. 
Bekanntmachungen Blattes. 
u.  
1901. 
28. Dezember Prüfordnung für elektrische Meßgeräthe 11 46 
1902. 
3. Januar Umzugskosten der im Ausland und in den deutschen Schutz- 
gebieten verwendeten Reichs- Post- und Telegraphenbeamten und Unter- 
eamten 20 106 
9. Januar Verbindungen zur Nachtzeit im Nachbarorts-, Vororts- und Bezirks-  
Fernsprechverkehre 3 8 
30. Januar Allerhöchster Erlaß, betreffend die Geschäftsordnung für das Reichs- 
militärgericht 12 59 
30. Januar Allerhöchster Erlaß, betreffend die Geschäftsordnung für den bei dem Reichs- 
militärgerichte bestehenden Disziplinarhof für richterliche Militär- 
justizbeamte 12 68 
6. Februar Bekanntmachung, betreffend die Beaufsichtigung privater Versicherungs-  
unternehmungen durch Landesbehörden  7 26 
12. Februar Bekanntmachung, betreffend die Beschäftigung von Apothekergehülfen mit 
ausländischen Prüfungszeugnissen in deutschen Apotheken 7 23 
20. Februar Ergänzung des Verzeichnisses derjenigen Behörden, welche hinsichtlich der den 
Militäranwärtern im Reichsdienste vorbehaltenen Stellen als An-  
stellungsbehörden anzusehen sind  9 36 
24. Februar Verbot der in Krakau erscheinenden Zeitschrift „Nowa Reforma" 10 40 
3. März Uebertragung der Befugniß zur amtlichen Prüfung und  Beglaubigung 
elektrischer Meßgeräthe an die Prüfämter zu Ilmenau und Hamburg 10 40 
6. März Verbot der in Lemberg erscheinenden Zeitschrift „Dziennik Polski" 11 46 
6. März Verbot der in Krakau erscheinenden Zeitschrift "Czas" 11 46 
20. März Aenderungen der Landwehr-Bezirkseintheilung für das Deutsche Reich 13 69 
24. März Ermächtigung zur Ausstellung ärzllicher Zeugnisse für militärpflichtige Deutsche 
in den russischen Ostsee-Provinzen 13 68 
23. März Bestimmungen, betreffend die gegenseitige Anerkennung der  Schiffsmeßbriefe 
in Deutschland und Rußland 14 71
        <pb n="14" />
        XIV 
  
  
Datum 
der Nummer 
Verordnungen, Inhalt. des Seite. 
Bekanntmachungen Blattes. 
rc.n 
25. März Ausdehnung des Geltungsbereichs der Ortstare auf Nachbarpostorte. 14 75 
29. Aenderung des Formulars zu den Befähigungszeugnissen .8“ über die 
Befugniß zur Führung von Hochseekschereifahrzeugen in der Islandfahrt 14 75 
31. Bekanntmachung, betreffen die Vergütungen für die mittleren und 
eren Bea n der Verwoltung des Kaiser Wilhelm-Kanals bei der 
Beschäftigung im ( er, Fahr-, Bagger= und Streckenaufsichtsdienste 15 82 
30. April Bestimmungen, betreffend den Beirath für Arbeiterstatistik 19 100 
15. Mal Ertheilung der Eigeaschaft eines 30 aausschluhgebiets an den Ureibezir in 
Stadt Brem 21 111 
16. —’s der aelnun zur amtlichen Prüfung und Sintgubigro 
elektrischer Meßgeräthe an das elektrische Prüsamt in München 21 111 
17. Verbot der in Krakau erscheinenden Zeitschrift Teka' 21 112 
118 Aenderung des Verzeichnisses derjenigen n——— für Ein- 
jährig-Freiwillige, bei r*2 die russische Spr# ach= als Vrüsungs. 
hegenstand an Stelle der englischen Sprache treten 21 111 
30. Bekaumitpnacchu betreffend die Ausführung des Sch la F4½%. und öleisch- Beilage zu 
eschaugesetzes vom 3. Juni 22 1“ 
30. — betreffend die Einlaß und muurhrcongebelen 5 das in Bellage zu 1 
das Zollinland eingehende Fleisch. 22 68“ 
4. Juni Erwächtigung zur Ausstellung ärztlicher -tesst zar — deuis 
Argentinien, Uruguay oder Parag 23 119 
12. ussführungabeiimmungen zum S##mwetnikeuevgele) vom 9. Mai 1902 25 127 
12. Gesammtoerzeichniß derjeuigen Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeug- 
nissen über die Besähigung *r den einjährig- lse Wilitär= 
dienst berechtigt # 26 169 
13. Aenderung des —i-pieer der ven a#nranwärtenn im 2 
vorbehaltenen Stellen 26 165 
13. Zollbehandlung der von der dieofährigen hternationelen ——— 
in Wien zurückgelangenden Güter 26 167 
14 s der zur Ausstellung von geichenpässen in Oesterreich unen 
d der Schweiz zuständigen Behörden und Dienststellen 26 165 
18. Garablolgenn von Schaumweinzgzollzeichen ... 26 167 
27. Berichtigung des Erscheinungsorts der polnischen zeisschrit. „Teka“ 28. 196 
1. Juli Aenderung der Bestimmungen über die gollfreie Ablassung von Nineratl 
zu Raffinalions= und anderen gewerblichen Zwecken 29 202 
1. Neues Verzeichniß der regelmäßigen Untersuchungen unterlegenden, und den 
Anforderungen der Neblauskonvention entsprechend erklärten Garten- 
bau- 2c. Anlagen 29 211 
5. Abänderungen und Ergänzungen des antligen aartenverie ihnisie- 
zum Zolltarife 29 20! 
10. Abänderung der Vachweisung zr 22 br die niseit 
versicherung der Seesisch .. 29 231 
10. Verbot der in Krakan Fuu d 2 rrzeeis 
Wsezechpolski“ 30 237 
10. Abänderung der der Veranntmachung vom 25. Februar 1901 E— 
Klasseneintheilung der Lieferungsverbände 30 240
        <pb n="15" />
        XV 
  
Datum 
  
  
  
  
der Nummer 
Verordnungen, Inhalt. des Seite. 
Bekanntmachungen Blattes. 
u. 
12. Juli Bekanntmachung, betreffend die Gebührenordnung für die Untersuchung des in 
das Zollinland eingehenden Fleisches 30 238 
17. Juli Verbot der Verbreitung der in Krakau erscheinenden Zeitschrift "Djabel" 31 246 
21. Juli Verbot der Verbreitung der in Lemberg erscheinenden polnischen Zeitung 
"Gazeta Narodowa" 32 248 
26. Juli Bekanntmachung, betreffend Abänderung der Vorschriften ũber die Prüfung der Thierärzte  
32 248 
28. Juli Bekanntmachung eines neuen Verzeichnisses der Civilvorsitzenden der im  
Deutschen Reiche bestehenden Ersatzkommissionen. 32 249/ 251 
7. August Verbot der Verbreitung der in St.  Petersburg erscheinenden periodischen 
Druckschrift "Kraj" 34 292 
26. August Bekanntmachung, betreffend die für die Pflanzeneinfuhr geöffneten aus- 
ländischen Zollstellen 36 300 
16. September Ausdehnung des Geltungsbereichs der Ortstaxe auf Nachbarpostorte 
(V. Nachtrag)   39 312 
18. September  Abänderungen und Ergänzungen der Branntweinsteuer- Ausführungs-   
bestimmungen 40 315 
28. September Ergänzung der Ausführungsbestimmungen zur Fernsprechgebühren- 
Ordnung 42 366 
7. Oktober Bekanntmachung, betreffend die für die Pflanzeneinfuhr geöffneten aus- 
ländischen Zollstellen 43 372 
20. Oktober Verbot der in Pittsburg (Amerika) erscheinenden periodischen Zeitschrift 
„Wielkopolanin“ 45 381 
22. Oktober  Zollbehandlung der von der diesjährigen ersten internationalen Ausstellung 
für moderne dekorative Kunst in Turin zurückgelangenden Güter 45 388 
22. Oktober Verbot der in Paris in polnischer Sprache erscheinenden Zeitung "Goniec 
Polski“ 46 385 
29. Oktober  Bekannttmachung, beteffend die Befreiung von Lehrkräften an den Unterrichts— 
anstalten des Klosters St Johannis in Hamburg von der Verpflichtung 
zur Invalidenversicherung 47 389 
3. November Bezug von Unfallrenten durch Hinterbliebene eines Ausländers in aus- 
ländischen Grenzbezirken. 47 390 
7. November Zulassung eines Bevollmächtigten einer Hamburger Firma als Auswande- 
rungsunternehmer 48 396 
7. November Zurückziehung der ertheilten Ermächigung zur Ausstellung ärztlicher Zeugnisse 
für militärpflichtige Deutsche in Spanien 48 396 
9. November Uebertragung der Befugniß zur amtlichen Prüfung und Beglaubigung elek- 
trischer Meßgeräthe an die Prüfämter in Nürnberg und Chemmitz 48 396 
10. November Bekanntmachung, betreffend die Beaufsichtigung privater Versicherungs- 
Unternehmungen durch Landesbehörden 48 397 
13. November Bekanntmachung, belreffend das Verzeichniß der Weinbaubezirke. 49 400 
14. November Abänderungen der Muster zu den Vorschriften über die Branntwein- 
Statistik 49 400 
17. November Ergänzung der Vorschriften über die Steuervergütung mittelst der Eisenbahn 
auszuführenden Bieres 49 400 
20. November Gewährung der Zolfreiheit an die beim Deutschen Reiche beglaubigten 
Botschafter, Gesandten u. 50 409
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        XVI 
  
  
Datum 
der Nummer 
Verordnungen, Inhalt. des Seite. 
Bekanntmachungen Blattes. 
u. 
8. Dezember Abänderung der Ausführungsbestimmungen  zur Fernsprechgebübren- 
Ordnung  52 416 
11. Dezember Abänderung der Bestimmungen, betreffend die Befreiung des zu landwirth- 
schaftlichen  und gewerblichen Zwecken bestimmten Salzes von der Salz- 
abgabe 53 422 
12 Dezember Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Zeugnisse fũr militärpflichtige Deutsche, 
welche ihren dauernden Aufenthalt in den Vereinigten Staaten von 
Amerika oder in Canada haben 53 422 
12. Dezember Verbot der in London in polnischer Sprache erscheinenden Zeitschrift  "Przedswit" 53 424 
17. Dezember · Verbot der in Krakau in polnischer Sprache erscheinenden Zeitung „Naprzod“ 53 424 
23. Dezember Festsetzung der für die Naturalverpflegung  marschirender Truppen u. zu 
vergütenden Beträge für das Jahr 1903 54 427 
23. Dezember Einführung einer einheitlichen Rechtschreibung 54 432 
  
Gedruckt dei Julilus Sittenfeld in Berlin W.
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für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
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Reichsamte des Innern. 
Zu bestehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. 
  
  
  
  
  
  
  
XXX. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 3. Januar 1902. Nr. 1. 
Inhalt: Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete Seite 1 
Polizei-Wesen. 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
Laufende Nummer Name und Stand Alter und Heimath Grund  Behörde, welche die Datum des 
   Ausweisung 
der Ausgewiesenen. der Bestrafung beschlossen hat. Ausweisungsbeschlusses 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
  
  
  
a) Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs. 
1. Michael Hoyer, geboren am 16. August 1876 zu Bruck Verbrechen des Dieb- Königlich bayerisches Be- 7. Dezember 
Büttner, bei Erlangen, ortsangehörig zu stahls 15 Jabre zirksamt Kulmbach. v. J. 
1 Schönbach. Vezirt Eger, Böhmen, zguchthaus laul Er- 
kenntniß vom 16.Ja- 
1 
muar 1897). 
b) Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs. 
2. Derk Christian geboren am 13 April 1871 zu Arn-Landstreichen, Belteln Königlich preustischer 20. Dezember 
Albers, An- bem, Niederlande, niederlaändischer und Diebstahl, ilSd o. J. 
streicher, Stlaoatsangehöriger, u Düsfe dorf,
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        Name und Stand 
  
« 
* Alter und Heimath Grund Vehörde, welche die daum 
2 l « .. Ausweisung - 
* der Bestrafung. beschlof Ausweisungs- 
" # der Ausgewiesenen eschlossen hat. beschlusses. 
1r 2. 1B a. . . 6. 
  
33. 
| 
Josef Bolssen, 
Kupferschmied, 
geboren am 20. 
Gouvernement 
russischer Stanthnge. 
Januar 1871 zu Tort. Landstreichen. 
Wolhynie= 
r, 
4. Jolei Illichmann, eaän am 17. März 1847 zu Schmole, Betteln, 
Bezirk Hohenstadt, Mähren, öster- 
reichischer Staatsangehöriger, 
b. 
l 
6. 
Stellmacher, 
Karl Tandler, 
Weber, 
Anton Beiskal 
(Beiskal), Gerber- 
geselle. 
(geboren am 25. 
Juni 1843 zu Ligte= desgleichen, 
bach, Bezirk Reick enberg, Höhme 
estereichlicher 
Acboren am 16. 
  
Staatsangehörige 
Mai 1855 zu "7t beseleschen, 
Böhmen, österreichischer Staatsange. 
riger 
1. buard Weigend, geboren am 25. August 1881 zu Prasse= desgleichen. 
Fabrikarbeiter, 
ditz, Böhmen, 
angehöriger, 
österreichischer Staals 
  
(Königlich preutzischer 12. Dezember 
Regierungs-Präsident v. J. 
zu Potsdam, 
tmtehr preußischer 21. Dezember 
Re berunge-Präfdent v. J. 
zu 
Srei. Kulm= 11. Dezember 
bach, Bayern, v. J. 
Stadtmagistrat Freising, 6. Dezember 
Bayern, . J. 
utgic preußischer 
egierungs= Präsldem 
Ü zu Trier, 
17. Dezember 
v. J. 
Verlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Siltenseld in Berlin.
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        Central-Blatt 
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Deutsche Reich. 
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XXX. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 10. Januar 1902. Nr. 2. 
Inhalt: 1. Konsulat · Wesen: Ernennung: — Entlassung 3. Bank-Wesen: Status der deutschen Notenbanken Ende 
eines Vize-Konsuls Seite 3 Dezember 1901 4 
2. Zoll- und Steuer - Wesen: Rangerhöhungen von 4. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
Stationskontroleuren 3 Reichsgebiete.  6 
  
1. Kousulat-Wesen. 
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Emil Oehlerking zum Konsul 
in Tamatave (Madagascar) zu ernennen geruht. 
Dem bisherigen Kaiserlichen Vize-Konsul Ernst Sällström in Neder Kalix (Schweden) ist die erbetene 
Entlassung aus dem Reichsdienst ertheilt worden. 
2. Zoll- und Steuer-Wesen. 
Den Stationskontroleuren, Königlich württembergischen Zollinspektoren Kümmerlen zu Frankfurt a. O. 
und Eichmann zu Münster i. W. ist von Seiner Majestät dem Könige von Württemberg je der Titel 
und Rang eines Finanzassessors verliehen worden.
        <pb n="20" />
        3. Bank. 
Status der deutschen Noten 
  
  
  
  
  
  
  
  
nach den im Reichsanzeiger veröffentlichten Wochenüber 
Die Beträge lauten 
Passiva. 
Erent. 
s Der · Ber- 
9 Bezeichnun l un. 0 * A— aegen s Summe! acgen dlehud 
ã z 6 Grund, Neserve, ot · een chen sadige egen teiten Sonstige, 6 Fc 
2 der .Kev.gedeckie 30. Nov. 80. Kov. mit 30. Kov. 30. NKov.] der 30. Ne. welterge- 
1 Banken. Aapital. Fonds. snmlaul. 801. Voten. ivo0i. ————— Bassiva. goi. dassiva. Ledenen 
* s I sggss · inlan- 
5 telten dische 
tri. Wechseln 
— — — — — — —— — 1 — — — 
1. 2. v. 4. . 6. 7. 8. 6. 10. #u. 12. 13. 14 16. 1. 17. 
l 
1Keisbank on 4% 24 5 % % K 200 %% 20%1%„ 
1 1 
2. Frankfurrer Bar.18000 4 7/4.— 163 — — ————u—————7 5 — 151|] 50 613+. W7 ) 
. I ’ 
s.sqyeknchesotkumt..1m2moszokso»-I-1540 miqu 1w7m’—297— — 2 851 1% ¼ 191 L 
Fesaniche Lank u desden0oof sosftä 4 ———.—.————.*.nJ-C–mpiw ——— 
5.Wrmembergische Notenbon 9000 00 23205 + 615 - 6% 1% S0 
G.)Vadische Bank Looo 1939 * 08 62NB D — #t 8 2 %½ * 
1 
7. Bank# für Süddeutschland56| 194“3 - "86 4#8 —+ g 2, — — — % 6%1 
unlhwelaische Lan00500oh 4 „c M / 43½09— 619 355 
Zusammen.s5104 40 — 32297|416 5 ga S 5%%% , 148%- ö1 12 1131 
  
  
  
  
  
  
  
Bemerkungen. 
Zu Spalte 55. Davon in Abschnitten zu 100 K.— 
. 1000 — 
Zu Spalte 9 Nr. 27: 
- « - 7°: " 90 609 4K " " 
1209 757000 4, 
  
  
  
21 488 000 .K (bei den Banken Nr. 2 und 4), 
406 452 000 K∆M ( 
Darunter 128 700 .4 noch nicht zur Einkösung gelangte Guldennoten. 
Gulden= und Thalernoten. 
1 und 2). 
Die unter Nr. 2 aufgeführte Frankfurter Bank hat auf die Befugniß zur Ausgabe von Banknoten verzichtet, und es
        <pb n="21" />
        Wesen. 
banken Ende Dezember 1901 
sichten, verglichen mit demjenigen Ende November 1901. 
auf Tausend Mark.) 
  
  
  
  
  
  
  
  
Aetiva. 
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#n GegenNeichs-SGegen Noten Gegen Gegen VGdegen SGegen Sonsiig e Segen Summe OS#ee 4 
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30. Nov. tassen- 30. Nov. anderer 30. ov. Gechsel. 0. No. Lomdard. 30. Tor. oseecen. 30. Ner. Anu- 0. N der 2 Ver. 
r o0.heine 101.sen 1901. üjon. #½01 01 —.— — 
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14.— 1. 20. 1. 22. 2. *½———— 26. 71. 2. #. 3o. n. #. 2. 1. 
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MIOl-52MISM-IM 10 810 EELIIIIIII 161 4390 1 96 00K0 61 136 — 13261 41 1. 
I 
108 — ½ 14 — 11 2 820 + 1859 28799 — 521 12 385K 12 6 529 + 2566 3177 — 114 ' 4 l2. 
31 606 + 710 52 — 11 23118. + 714 4917 — 13456 3314 66 1 2651 4 810 56 182 — 191 8 
s 
19737 2594 1404 — 172 12 971. — 5234 11 266 + 186 31 180 A 6555 *i·e + 5462 22755 — 727 141 J#71 3 410 4. 
11 619 — — 112 — 1 22) 1 607 13 570 +JF. 1171 8791 1[— 149 115 + 1 !I 1 — 451 18002 4. 
)a 
509 + 505 N + 1 2| + 40 12céör - 376 14 *) + 228 2°6 + 1532 36146 — 3564 35 K„ 20506. 
l 
5726 — 308 15 — 11 792.— 39 9 109 + 893 10474 — 1681 EE s —. 31 661111 2T 
s , 
78 4 54 6 — 2 115 4 20 92215 — 525 2.377. — 51 818 J 225 105072 — 644 241311— 668| ## 
1 I l 
I I I I I 
96511 .· 5575519729—5601 31 55 — 34575986 +1322211444S S 6066 
. I l 
  
  
  
  
  
daher die Vanknoten derselben mit dem 31. Dezember 1901 die Eigenschaft als Zahlungemittel verloren.
        <pb n="22" />
        — 6 — 
4. Polizei-Wesen. 
  
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  
  
7 Name und Stand Alter und Heimath Grund e die - 
S p sweisung . 
. der Bestrafung. Ausweisungs- 
3 der Ausgewiesenen. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. l a. 4. . 6. 
  
  
  
  
— 
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— l 
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S 
  
a) Auf Grund des K. 39 des Strafgesetzbuchs. 
Gottlieb Husmann,geboren am 17. November 1877 zu Diebstahl (1 Jahr. Grobherzoglich badischer 18. November 
Schlosser, Luzern, Schweiz, ortsangehörig zu 4Monate Zuchthaus, Landeskommissär zu v. J. 
1 Malters, ebendaselbst, laut Erkenntniß vom Karlsruhe, 
"% 9. August 1900), 
  
Das Ehepaar: 
Adols Wieden, geboren am 28. Mai 1875 zu Pihler- 
Porzellanmaler, beustellen. Begirk Böhmisch- eite. Kuppelei (je 14Tage Königlich bayerische 11. Kovember 
ortsangehörig ebendaselbst, Gefängnitz, laut Po# ai.Direktion v. J. 
Anna Wieden geb sgeboren am 6. Juni 1872 zu Wib-, Erkenminiß vomi München 
Schniztzler, ingen, Oberamt Lauphelm, Württem-, 17. Mai 1901), 1 
— ortsangehörig zu Böhmi 14 1 
Leipa, : 
b) Auf Grund des 8. 362 des Strafgesetzbuchs. 
Evangeltsla Borini,geboren am 17. Januar 1845 zu Masi, „Landstreichen und Kaiserlicher Bezirks-Prä- 24. Dezember 
Erdarbeiter, Provinz Paduna. Italien, italienischen Beiteln, I sident zu Straßburg, v. J. 
Staatsangehöriger, 
Josef Dolleschall, geboren am 24. September 1812 zu- ——* Königlich sächsische Kreis= 26. November 
Weber, Wiesenthal = Georgswalde, Bezirk hauptmannschaft v. J. 
Schluckenau, Böhmen, österreichischer Bautzen, 
Staatsangehöriger, 1 
Johann Holub gen.geboren am 20. Mai 1863 zu Holitz, desgleichen, dieselbe, 9. Dezember 
Haian= Tischler- Bezirk Pardubitz, Böhmen, ortsan- v. J. 
gesell gehörig ebendaselbst. 
.Josef — geboren am 20. Februar 1865 zu Hrd--desgleichen, dieselbe, 26. November 
Schreiber und Tele- Lret Bezirk Königliche Beinberge, v. J. 
graphist, Böhmen, ensangehör zu Zdiby, 
Bezirk Karolinenthal, ebendaselbst, 
Franz Ko geboren am 2. Februar 1876 zu Klein- Diebsiahl und Bettelp, Seiglt preußischer 26. November 
Schleideruol, Hermsdorf, Bezirk Troppau, Oester- Regierungs= Präside W v. J. 
reichisch - Schlesien, österreichischer zu Healsnd 
Staatsangehöriger, 
Eugen Podesta, geboren am 24. Oktober 1871 zu Ge. Betteln, Foiserlicher Bezirks-Prä- 28. Dezember 
Schiffsarbeiter. nua, italienischer Staatsangehöriger, 6, v. 
Wilhelm Rieder, geboren am 24. Mai 1876 zu Sterk-Landstreichen und Lemgich bayerisches Be 4. Wbenber 
Kommis, rade, Bezirk Düsseldorf, ortsangehörig Betteln, zirksamt Berchtesgaden, v. 
zu Werfenweng, Bezirk St. Johann 
im Pongau, Oesterreich, 
Johann Sumann, geboren am 10. März 1164 zu Paris, Betteln, —ie vreuhilscher! Ne. 24. Dezember 
Straßenarbeiter, französischer Staatsangehöriger, gierungs = Praside v. J. 
zu Düsseldorf, 
  
  
  
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
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XXX. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 17. Januar 1902. Nr. 3. 
Inhalt: 1. Konsulat-Wesen: Ernennungen; — Bestellung   
eines Konsular - Agenten; — Ermächtigung zur Vor- 3. Post- und Telegraphen-Wesen: Verbindungen zur Nacht- 
nahme von Civilstands-Akten Seite 7 Zeit im Nachbarorts-, Vororts- und Bezirks-Fernsprech- 
2. Handels- und Gewerbe-Wesen: Kündigung des Freund- verkehre 8 
schafts-, Handels., Schiffahrts- und Konsularvertrags 4. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
zwischen dem Deutschen Reiche und dem Freistaate Reichsgebiete . . 9 
Guatemala. . . .. 8 
  
I.Konsulat-Wefcu. 
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Carl Emil Ekman zum Konsul 
in Wisby (Schweden) zu ernennen geruht. 
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Thomas Roth zum Konsul in 
Piraeus zu ernennen geruht. 
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Wilhelm Meinshausen zum 
Vize-Konsul in Entebbe (Port Alice) für das Uganda-Protektorat zu ernennen geruht. 
Von dem Kaiserlichen Konsul in San Domingo ist der Kaufmann Heinrich Schumacher, an Stelle 
des ausgeschiedenen Herrn Biedermann, zum Konsular-Agenten in San Pedro de Macoris bestellt worden. 
Dem Kaiserlichen Konsul Henicke in Riveralta ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 
in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für seinen Amtsbezirk die Ermächtigung 
ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und unter deutschem Schutze 
lebenden Schweizern vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
        <pb n="24" />
        — 8 — 
Dem Verweser des Kaiserlichen Vize-Konsulats in Jaffa, Kanzler-Dragoman Büge, ist auf Grund des 
§. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für 
den Amtsbezirk des Kaiserlichen Vize-Konsulats und für die Dauer seiner Geschäftsführung die Er- 
mächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, 
mit Einschluß der unter deutschem Schutze lebenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heirathen 
und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
2. Handels- und Gewerbe-Wesen. 
Der Freundschafts-, Handels-, Schiffahrts- und Konsularvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und 
dem Freistaate Guatemala vom 20. September 1887 (Reichs-Gesetzbl. 1888 S. 238) ist mittelst Schreibens 
vom 4. September v. J. durch die Regierung von Guatemala zum 22. Juni 1903 gekündigt worden. 
3. Post- und Telegraphen-Wesen. 
Bekanntmachung. 
Verbindungen zur Nachtzeit im Nachbarorts-, Vororts- und Bezirks-Fernsprechverkehre. 
Auf Grund des §. 10 der Fernsprechgebühren-Ordnung vom 20. Dezember 1899 (Reichs-Gesetzbl. 
S. 711) wird Folgendes bestimmt: 
Vom 15. Januar d. J. ab finden auf Verbindungen zur Nachtzeit im Nachbarorts-, 
Vororts- und Bezirksverkehre die Bestimmungen über die Benutzung der Fernsprech-Ver- 
bindungsleitungen zur Nachtzeit vom 19. September 1901 (Central-Blatt S. 342) mit der Maß- 
gabe Anwendung, daß zwischen Sprechstellen verschiedener Ortsnetze ohne Fernsprechnachtdienst  
dauernde Nachtverbindungen hergestellt werden können, welche hinsichtlich der Gebührenfestsetzung als 
gewöhnliche Gesprächsverbindungen von drei Minuten Dauer gelten. 
Demgemäß wird im Nachbarorts-, Vororts- und Bezirksverkehr erhoben: 
a) für jedes gewöhnliche oder dringende Einzelgespräch zur Nachtzeit die nach den 
Festsetzungen in den §§. 7 und 9 der Fernsprechgebühren-Ordnung und unter Nr. 13 und 
18 der dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen (Central-Blatt S. 242) zu berechnende 
Gebühr für ein Tagesgespräch von gleicher Dauer, 
b) für Gesprächsverbindungen zur Nachtzeit im Abonnement, die täglich zwischen 
denselben Theilnehmern zu denselben Zeiten hergestellt werden, die Hälfte der nach der 
Fernsprechgebühren-Ordnung und den zugehörigen Ansführungsbestimmungen für gewöhnliche 
Tagesgespräche von gleicher Dauer sich ergebenden Gebühren 
gleichviel, ob der Theilnehmer, welcher die Verbindung verlangt, eine jährliche Bauschgebühr für den 
Verkehr innerhalb des Netzes zahlt oder nicht. 
Berlin W. 66, den 9. Januar 1902. 
In Vertrelung des Reichskanzlers. 
Kraetke.
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        4. Polizei-Wesen. 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  
  
  
  
  
  
  
2 
2 Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die - 
- nr der Bestrafung. Gntmeileng, Ausweisungs- 
3 der Ausgewiesenen. eschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs. 
1. Bernbag van dertgeboren am 28. Januar 1851 zu Ant- Betteln, Königlich preußischer 14. November 
Vesssch, Cigarren werpen, ortsangehörig ebendaselbst, Pollzei-Präsident zu v. J. 
erlin, 
2. Rda Drahorad, geboren am 28. Dezember 1882 zu desgleichen, Königlich sächflsche 9#. Dgzember 
Eisendreher, Nelreb, Bezirk Melnik, Böhmen, orls- Hrishauptmannschat * 
angehörig ebendaselbst, " Dres 
3. Leopold Guyot, geboren am 21. Januar 1882 zu Be- Landstreichen und Ka * Bezirks.- Prä= 5. Jannar 
Fabrikarbeiter, sao, Frankreich, französtscher Obdachlosigkeit, sident zu Straßburg, d. J. 
Staatsangehöriger, 
4. Christian Harboc, geboren am 10. April 1870 zu Kopen-Betteln, Grohherzoglich mecklen- 19. Luoust 
Former, hagen, ortsangehörig zu Frederiks- burgisches Miussterium v. 
berg, Dänemark, des Innern zu Schwerin 
5. Elisabeth Herr- (geboren am 13. Oktober 1870 zu Alt- Landstreichen, Bet-Königlich bayerisches Be- 26. Dezember 
mann, geborene sattel. Bezirk Tachau, Böhmen, öster= teln, falsche Namens-] Zirksamt Noding, v. J. 
Walter, W*- reichische Staalsangehörige, angabe, Führung s 
zfraih k eines falschen Z 
nisses und Nichtab- 
halten ihres Kindes 
  
  
  
v vom Bektteln und 
l Diebstahl, 
6. EE Snidet, Leboren am 21. März 1376 zu Lausch- Betteln, (Königlich preußischer 31. Dezember 
Mau nicz, Bezirk Eisenbrod, Böhmen, orts- Kegierungs = Präsiden" v. J. 
. » aöiqehorig zuBraiikoo, Bezirk Semil, zu Liegniß, 
ebend 
: Baiu Ernst (Fré= geboren am 28. Januar 1884 zu Landstreichen, Betteln Königlich preußischer 4. Januar 
deric Charles) Jetz- # Belgien, belgischer Staals, und Führung fal- Regierungs--Präsident d. J. 
kewitz-Chaffer= angehöriger, scher Scanimalions- zu Stade, 
D layov (heher. Papiere, 
lafond), Kommis, 
8. Johonn Lando= geboren am 24. Mai 1883 zu Krakau, Landstreichen, Königlich preußischer. 1 Ignuar 
wicz, Arbeiter, Galizien, ortsangehörig zu Antoniow, Regierungs - Präsiden! d. J 
n Bezirk Tarnobreg, ebendaselbst, zu Osnabrück, 
9. Franz Malttausch, geboren am 12. Juni 1880, aus Wien, grreichen und Königlich oreuhischer desgleichen. 
Ar österreichischer Staalsangehöriger, Bett Re Wnneeräflde ent 
zil itt ebur 
10. Georg Schimke, geboren am 30. August 1870 zu Alt- Vetiteln, Königlich pnasscher Ke- 21. November 
Schlosser, Bielitz, Oesterreichisch-Schlesien, orts- gier Sss „Präsiden t v. J. 
angehörig ebendaselbst, zu 
11. Josef Vitek, geboren am 15. Juli 1856 zu Hnal= desgleichen, Poniglech Preuht. ischer 3. Januar 
Schmiedegeselle, witz, Bezirk Landskron, Böhmen, Regierungs-Präsident d. J. 
österreichischer Staatsangeböriger. zu Breslau, 
1 
Die auf Seite 304 unter Ziiser 11 des Central-Blatts für 1899 erfolgle Veröffemlichung der Ausweisung des 
Franz (Franz Michel) Mondwelt ist dahin zu berichtigen, daß der Ausgewiesene Michael Frankiewicz heißt und zu 
Glogow, Bezirk Preszow in Galizien, geboren ist.
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        11 
Central-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamte des Innern. 
Dn betiehen durch alle Postanstalten und Huchhandlungen. 
  
XXX. Jahrgang. 3 
Juhalt:: 1. Polizei-Wesen: Ausweisung von üuländern. 
aus dem Reichsgebiete 
  
Berlin, Freitag, den 24. Januar 1902. 
e 11 
4. 
2. Finan-Wesen: Nachweisung der Einnahmen des Relchs 
vom 1. April 1901 bis Ende Dezember 1901.. 
  
1. Polizei-Wesen. 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  
  
  
  
5 Name und Stand Alter und Heimath Gund Behörde, welche die doum 
- n! der Bestrafung. Ausweisung Ausweisungs- 
7 der Ausgewiesenen. beschlossen hat. beschlusses. 
□ 
1. 2. I 8. 4. b. 6. 
a) Auf Grund des F. 39 des Strafgesetzbuchs. 
I.] Michael (Mechel) Re-geboren am 22. Oktober 1867 zu De-sschwerer Diebstahl in Königlich preußischer 26. Oktober 
genstreif, Händler,atn, Galizien, ortsangehörig eben. wiederholtem Rück. Regierungs-Präsident. J. 
daselbst, falle (8 Jahre Zucht. zu Münster, 
  
2. Sigmund Belin, 
Gürtller. 
a. Marie Bertelle, 
Schneiderin, 
4. Josef Bonnot, 
Tagner, 
b. #ranz Fiedler, 
uhmacher, 
haus, laut Erkennt- 
niß vom 7. Oktober 
1898), 
  
geboren am 90. März 1876 zu Wonim, Landstreichen und 
Rußland, rußischer Staatsange. Betteln, 
höriger, 
geboren am 7. Mai 1880 zu Pedevena, gewerbsmäßige Un- 
Provinz Belluno, Italien, ortsange · zucht, 
hörig ebendaselbst, 
geboren am 15. August 1851 
Rappoltsweiler, Oberelsaß, franzö 
scher Slaatsangehöriger, 
geboren am 28. Januar 1874 zu, Velteln, 
Stern, Bezirk Königinhof, Böhmen, 
6t Landstrelchen, 
b) Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs. 
(Königlich preußischer 
Regierungs-Präsident 
zu Lüneburg, 
Vuizel-Behh zu 
Hamburg, 
Kaiserlicher Bezirks- 
Präsident zu Colmar, 
Königlich preußischer 
neeun * Präsident 
  
  
ortsangehörlg ebendaselbst, 
u Liegnitz, 
  
61. Dezember 
v. J. 
8. Januar 
d. J. 
18. Januar 
. J. 
. Januar 
d. J.
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Z- « i . . 
Name und Stand Alter und Heimath Grund P itte die daum 
* der Bestrafung. " * sung Ausweisungs· 
5 der Ausgewiesenen eschlossen hat. beschlusses 
1 2. 3. 1. 5. 6. 
6. Franz Franke, heberen am 19. März 64 m *½êm Betteln, ⅜ t½# 9. Januar 
Maurer, dorf, Bezirk Aussig, Böhme mgs-Prästden: d. J. 
cehört, u Boltsdorf, e zu Hüdechen, 
t, 
7. . k084krrrccbore am 8. Jan gers 106, zu Neu--desgleichen, Königlich vureabscher Ne 10. Dezember 
gesel blitz, Bezirk ro Oester 6 ierungs = Präsiden . J. 
kaitz, Schlesien, peln, 
Staatsangehsriger , 
8. Alfred Gloor, (geboren am 80. November 1857 zusLandstreichen, Fres-n Januar 
Schuhmacher, Düörrenäsch, Lanton Ar Schweiz, sident zu Straßburg, d. J. 
ori sangehörig ebendasel 
9. Thomas Holtvoet, sechern am 7. März 1877 zu Swarts-[Landstreichen und Loiglich preußischer s8. Januar 
Hafenarbeiter, louis, Niederland, niederländischer Betteln, T Dags - Präsiden, J. 
" Staatsangehöriger ae 3 
10. Franz Hradecky, 2# am 19. ##n 1872 zu Ho--desgleichen, #eglich 56 erische 7. Dezember 
Tagelöhner, "„ Bezirk Königinhof, Böhmen, Polizei = Direktion v 
aablen ba Staalsangehöriger, München 
11., Johann Jeitner, geboren im Jahre 1852 (1854, 1855) [Betteln, inihie preußischer 18. Januar 
Arbeiler, zu Paulowitz, Bezirk Olmütz, Mähren, s muss-Wasideat IdJ 
ößfterreichischer Staatsangehörig 
12. 3raus Klingen- geboren am 2. Oktober 1876 u Eli desgleichen, Furbsspe/6 Januar 
mid, Dienst= hausen, Bezirk Salzburg, Oest errei zirksamt Berchtesgaden, d 
knecht. österreichischer Staatsangehöriger, 
18. ücuß Letal, 7 gooren am 9. September 1884 zu enece und Sbnigsich sächftsche a. Dezember 
arbeiter, Kostitz, Bezirk Gröding, Mähren, Betteln — v. J. 
Iserwichischir Staatsangehöriger, 
14. Anton Marltan, geboren am 21. September 1875 zu Landstreichen, Veteln aeig bayerisches . Dezember 
Metzger, Spule, Gemeinde Dolan, Bezirk und verbotwidriges zirksamt Straubing, v. J. 
Prachatitz, Böhmen, öfterreichischer, Waffentragen, 
Staatsangehöriger, 
ib. 3ur Miklo, geboren am 8. November 1858 zu Landstreichen und Kaiserlicher Filrebrbl Ignuat 
  
Fabrikarbeiter, Plainfaing, Arrondissement St. Dis, Betteln. sident zu Colmar, 
gamkreich, französischer Staatsange- 
’ iger, 
16. Anton Schindelar, aet am 6. April 1865 zu Dux, Betteln, 
Formiischler, Bezirk Teplitz, Böhmen, ortsange- 
Malkin, Bezirk öaslau, 
niglich bayerisches 
Bezirksamt Grafenau, 
   
     
   
  
   
   
  
17. Gerrit Schlacht, am 1868 zu Needer-Landstreichen und origus hrse“ 
Arbeiter, niederländi-] Betteln, Perunge Dräfiden 
u D 
skuifetlichek Bezirks-Pra- 
uudsideatzuskep, 
Königlich preußischer 
Negerungs-Präsfdent 
zu 
18. s Franz Schufana, 
Melker, 
19. Ludwig Sebera, und 
Fleischergeselle, 
20. l Gustav Vaucher, 
Zuckerbãäcker, 
   
  
  
  
am 17. 
stdent zu Straßburg, 
       
   
  
  
  
21. 6. Ja 1888 zu Rückfallf Königlich preußischer 
" Böhmen, " g erungs-Präfident 
22. 1859 und Fnigich mi5. ugisceer 
öster- Regierungs-Präsident 
   
zu 
- 
Dppeln, 
Kaiserlicher Bezirks-Prä-) 
19. Dezember 
o. . 
O. Dezember 
v. J. 
  
“ 
5. Januar 
d. 
ovember 
- 
  
25. 
v. 
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8. Januar 
d. J. 
18. Januar 
1*. 
J. 
8 Januar 
5.9. 
3. 
d.
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        2. 
13 
Finanz-Wes 
en. 
Nachweisung der zur Anschreibung gelangten Einnahmen (einschließlich der gestundeten Beträge) 
an Zöllen und gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern sowie anderer Einnahmen im 
Deutschen 
Reiche für die Zeit vom 1. April 1901 bis zum Schlusse des Monats Dezember 1901. 
  
  
    
     
  
  
  
So . " 
Einnahme Unterschied 
Bezeichuung uni Ausfuhr-= in demselben znsche den 
der Nechnungsjahrs Beroũiungen Vleiben Zeitraume valt rW 
boe »in-»- 
Einnahmen. zember O60“ (Spalte 4) — weniger 
+ * M. M. # 
I. 2. 3. *-* v. 6. 
...... 41827068512523700mouapoolenosunz!4-25075227 
..... 9142 466 83 551 *—m 8 951 466 107 459 
und Zuschlag 113 702 291 3# 641 093 82 061 198 95 909 595 — 13 842 397 
...... 87695882 1022l 37 685 111 37 591 022 91 089 
........· 20 518 585 15 476 894 5 042 691 5 960 966 — 918.277 
von Branntwein und Zu- 
......... 102 551 441 367240 102 134 201 102 343 100 — 163 989 
äu#msteler 23127 45777 — 2264 995 — 1 b15 035 — 749 960 
Brausteu 23 865 608 61 818 23 808 785 24 108 200 — 804 424 
Nebergangenbgate von Vier 2 884 470 — 2 831 470 allansi — 280 a91 
für Summe 725 898 648 64 741 816 661 152 382 1 652 134 9P905 6 + 9017 137 
........ 10578075 — 10 578 075 17 000 a79 — 6122 304 
Anschaffungsgeschäfte 8 995 686 84 129 8 961 5571 1025 773 1564 216 
9 829 791 — 829 791 » 3434512 — 396 279 
28 667 531 — 28 6675891 12382 7415.+N 11 384 76 
576 678 — 576 678 438 150— 138 543 
— — 1 140 764 1144 6E066 — 3 842 
— — 9 465 184 9 7322 2057 — 267 123 
— — AIi 805 106 296 414566 —+ 15 390 540 
69 998 000 69 252 000°) — 5254 0XU 
  
Einnahme stellte sich im Vorjahr= um * höher. 
nme erkung. Die zur Reichskasse gelangte Ist-Einnahme abzũglich der Ausfuhrvergütungen rc. und der Ver- 
allungeten beträgt bei- den nachbezeichnelen Ei Einnahme en: 
  
  
  
  
  
  
  
all.d Ist-Einnahme vom Beginne des Rechnungs- 
Bezeichnung In-Einnahme im Monat Dezember jahrs bis zum Schlussedes Monats Dezember 
" S . 
19%½%1 190// 1901 1917 
Einnahmen. mehr j+ mehr 
F weniger — weniger 
« « 4 . Æ. .« 
t. 2. « :I. 4. 3 6. r 
Zölle 12 649 861 - 89 282 815 + 8 866 51655 217 687 339 689 965 (+ 15 527 672 
Taba- □ 762297 788 2756 1—+ 29 022 9747 918 9 4104 024 — M 
anersleuuer und guschiag 9 021 404 7u012 794 + 1 978 610 71 311231 94 497 958 — 23 186 727 
Sa teuer . 1444 788 4564 455 — 119672 384 928 397 35 177 980 1— 249 536 
Nab chbollichsiener . 2405633 1 455 808 + 919825 5 9#39 111 7 28 486 — 1 8871372 
Ber rauchabgabe von Branntwein I 
und Zuschlag 6 717 388 8 104 278 — 1 886 915N 186 127 384 ing 346 [+ 3 652 71 
Brennsteu — 421134 — 184090 — 257041 2264 — 1 515 085 (— 719 060 
Stanfteber und Uebergangsabgabe „ 
von Bier 2096899 2229 165 132 266 22 636 195 23 IBNR — 497738 
Summe 67 676 576 63 248 630 4428 016 6% 616 592 69 657 1— 7O 4 0 
Spielkartenstempel. ... 142 959 141 505 H 1454 1050 945 1 071 566 — 20 621 
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Siuenseld in Berlin
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        – 15 — 
Tentral-Blatt 
Deutsche Reich. 
Reichsamte des Innern. 
— 
  
— 
  
DZn betteben durch alle Postanstalten und huchhandlungen. 
  
  
  
s 
XXx. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 81. Januar 1902. MDB. 
le ---—- 
Instituts-wimm-Ekmwaqea.—Ek-szchu.I ggsåaszlszåz HEFT-PHkang zszsssggethsmdsssslchm 
qunqzuksotaahmevonStollftqadsaktenSeitels· 3. Alzemelne Verwaltungs-Sachen: Erscheinen des Hand- 
2. Zel- und Stener-Wesen: Beftimmungen über Tagegelder, buchs d Deulsche Reich auf das Jahr 1902 16 
Fuhr- und Umzugskosten der Relchsbevollmächtigten und 4. Pollzel-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
Stationskontroleure; — Zulassung zollfreier Einfuhr W——2—xu—— 17 
  
  
1. Konsfulat-Wesen. 
  
Seine Majestät der Kaife# haben im Namen des Reichs den Kaufmann Otto Lahrius zum Konsul 
in Lima zu ernennen 9 
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Otto Sielcken zum Vize- 
Konsul in Penang zu ernennen geruht. 
Dem Verweser des Kaiserlichen Konsulats in Galatz, Dragoman Struve, ist auf Grund des §. 1 des 
Gesetzes vom 4. Mai 1870 für den Amtsbezirk des Konsulats und für die Dauer seiner gegenwärtigen 
Geschäftsführung die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichs- 
angehörigen vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
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        — 16 — 
2. Zoll- und Steuer-Wesen. 
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 18. Dezember 1901 beschlossen, nachstehenden Bestimmungen 
seine Zustimmung zu ertheilen: 
Den Reichsbevollmächtigten für Zölle und Steuern und den Stationskontroleuren werden 
in den Fällen, in welchen sie auf Zahlung von Tagegeldern, Fuhr- oder Umzugskosten aus 
Reichsmitteln Anspruch haben, diese Vergütungen vom 1. Januar 1902 ab nach den für die 
Reichsbeamten geltenden Bestimmungen — Verordnung vom 25. Juni 1901, Reichs-Gesetzbl. 
S. 241 — gewährt. 
  
Dabei sind bezüglich der 
Tagegelder und Fuhrkosten Umzugskosten 
zur Klasse 
a) die Reichsbevollmächtigten für Zölle und Steuern IV III 
b) die Stationskontroleure V V 
  
zu rechnen. 
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 16. Januar d. J. beschlossen, daß die obersten Landes- 
finanzbehörden ermächtigt werden, von der Erhebung des Eingangszolls für Eisen- und Stahlabfälle, 
welche in den in den deutschen Zollausschlußgebieten belegenen Schiffswerften bei dem Baue oder der 
Reparatur von Schiffen entstehen, beim Eingang in das deutsche Zollgebiet unter Anordnung geeigneter 
Kontrolen insoweit abzusehen, als die Menge dieser Abfälle 6 vom Hundert der von den betreffenden 
Schiffsbauanstalten zur Verarbeitung aus dem freien Verkehre des Zollgebiets bezogenen Materialien 
nicht übersteigt. 
3. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
  
Die Ausgabe des Handbuchs für das Deutsche Reich auf das Jahr 1902 ist erschienen.
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        — 17 — 
4. Polizei-Wesen. 
Ausweisung von Auslaͤndern aus dem Reichsgebiete. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
2 
* Name und Stand Alier und Heimath —s Behörde, welche die betu 
2 l Ausweisung 
— der Bestrafung. Ausweisungs- 
der Ausgewiesenen. frafung beschlossen hat. zeeli 
1. 2. I s. — 4. b. 6. 
Auf Grund des 8. 362 des Strafgesetzbuchs. 
1. hht alt. Bäcker-- geboren am 8. Oktober 1874 zu Ober-Bekteln und Wider-Königlich preußischer 15. Januar 
geselle Langendork, Bezirk Littau, Mähren, stand gegen ddes Regserungs-Präsident d. J. 
österreichischer Staatsangehöriger, Staatsgewalt, reslau, 
2. Richard Baier, geboren am 28. April 1858 zu Wien, Betteln, # iglich bayeri isches 8. Januar 
Maurer, erlsengehörig zu Lischau, Böhme « Iseztnsamt Grases-ach 
3.Jolcfstadük, gebe am 4. Dezember 1851 zu uu. p#esgleichen, Köntglich !„ i 
Färber, # cha, Bezirk Turnau= Böhmen, orts- Krelaha Lantweninsaft 
n gehörig ebendaselbst, Drest - 
Wi n den gtbe am 13. September 1865 zu Landstreichen und Königlich preußischer 8 Januar 
Ddengelo, Provinz Overyssel, Kieder. Betteln, u * Präsident d. J. 
nn lande, niederländischer Staalsange- zu Düsseldorf, P 
riger, 
b. cnn Ferber, geboren am 10. März 1888 zu Klein- Richtbeschaffungeines Königlich preußischer 11. Januar 
Müller, Heide, Gemeinde Hohlen, Bezirk, Unterkommens, NRegierungs-Präsident d. J. 
Löhmich Leipa, ortsangehörig zul zu 2 
ux, Böhmen « 
6. Mathäus Firlik, geboren am 17. Oktober 1868 zu Dzie-Bekteln, #Koiglich preußischer 18. Januar 
Arbeiter, win, Bezirk Vochni. Galizien, orts- neer * Präsident d. J. 
! . Fr zu Wola Batorska, Be- iegniß, 
7. Shuar? (Goldstein, #o#n am 12. Januar 1889 zu Ban-Landstreichen, — Bezirks-Prä- 12 Januar 
aluka, Bosnien, österreichis cher Metz, d. J. 
Staatsangehöriger, 
8. Josef Hauser, fmboren am 16. abzan 1884 zu eeichen= Rüchbeschaffungeines Hnilich preußischer 7. Dezember 
Schuhmacher, berg, Böhmen, orlsangehörig zu, Unlerkommens, Polizei = Präsident zu v. J. 
Vosser, Bezirk Reichenberg, Be l 
9.Jgaathqnte1-,gebotenaathUsta Dauptqundstreichen und i preußl cher#. 18. Januar 
Arbeiter, mannsdorf, Bezirk Braunau, Böhmen, dent d. I. 
österreichlscher Bicalsungehortgen, l 
10. Franz Josef Krigl-geboren am 28. Januar 1876 zu Landstreichen, Vetteln aAbnigüch bpertsches Ve. 11. Januar 
stein, Fabrik- Kscheu uf, Bezirk Mies, Böhmen, orts- und Konkubinat, zirksamt Mühldorf, d. J. 
arbeiler, angehörig ebendasel st, 
11. Vosc deinis Leub. geboren am 17. Oktober 1858 zu Betteln, #önlglichsächhsche Kresl 21. Dezember 
ner, Jarbe er d Zwickau, Böhmen, ortsangehörig hauptmannschaft v. J. 
Bäckergesell ebendaselbft, autzen, 
12. Wenzel HPreuzler, geboren am 14. Dezember 1858 zuldesgleichen, Stadtmagistrat Forch- 81. Dezember 
Schlosser, Prichowitz, Bezirk Gablonz, Böhmen, heim, Bayern, v. J. 
Sgterreichuscher, Staatsangehöriger, 
13. Georg Pumberger,geboren 24. Februar 1858 zuldesgleichen, hegenuchn badisher . Januar 
Metzger, Ober-Osbling. bei Wien, ortsange- d. J. 
hörig zu Neuhofen, Bezirk Ried, WMannheim, 
Oberösterreich. 
14.] Franziska Schwarz, geboren am 2. Februar 1872 zulLandstreichen — ba enerhes 16. Januar 
fedlse Tagekh gnenl Klaltau, Böhmen, etgangehörig zu und Konkubinat Bezirksamt — d. J. 
Wiesdalka, Bezirk Kla 
15.| Michael Stern, geboren am 2. Januar ½ zu Siro-Landstreichen und Fn Bezirks-Prä- 14. Januar 
Goldarbeiter, kopolie, Ungarn, ösßterreichischer Betteln, sident zu Meh, d. J. 
Sinatsangehbbeger, 
1! 
  
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin. *
        <pb n="34" />
        <pb n="35" />
        — 19 — 
Central Glatt 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamte des Innern. 
— — —— –— – 
Du betiehen durch alle Postanstalton und Huchhandlungen. 
  
  
  
XXX. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 7. Februar 1902. V6. 
pen 1. ssla — — eines. Ksut „o2 — 
Agenten; — Exequatur-Ertheilung Seite 19 3. Polizel-Wesen: Ausweisung von Ausländem aus dem 
k.n Zoll- und Steuer-Wesen: Verändernrn in dem Sienle Reichsgebietee 
oder den Befugnissen der Zoll- und Steuerstellen 19 
1. Konsulat-Wesen. 
Der Kaiserliche Konsulats-Verweser in Port au Prince hat den Apotheker Dr. Köhn in Jérémie zum 
Konsular-Agenten daselbst bestellt. 
Dem zum Königlich serbischen Konsul und Leiter des serbischen General-Konsulats in Königsberg 
ernannten bisherigen Vize-Konsul Max Leo ist Namens des Reichs das Exequatur ertheilt worden. 
2. Zoll= und Stenuer-Wesen. 
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen. 
Im Königreiche Preußen. 
Auf der Werst der Steltiner Maschinenbau-Aktien-Gesellschaft Vulcan in Stettin-Bredow ist 
eine dem Hauptsteueramte Stektin 1 unterstellte Zollabfertigungsstelle unter der Bezeichnung 
„Zollabfertigungsstelle Stettin-Bredow (Vulcan)“ mit der Befugniß zur Erledigung von Be- 
gleitzetieln und Begleitscheinen ! über die für den Vulcan mit der Eisenbahn vom Ausland 
eingehenden Waaren errichtet worden. 
Im Bezirke des Hauptsteueramts zu Langensalza ist das Steueramt II zu Weißensee auf- 
gehoben und das Steueramt I zu Cölleda nach Sömmerda verlegt worden. Die für die Zuckerfabrik 
in Straußfurt zuständige, bisher mit dem Steueramt in Weißensee verbundene Zuckersteuerstelle ist auf 
"
        <pb n="36" />
        — 20 — 
das Steueramt in Sömmerda übergegangen. Dem Steueramt I  in Sömmerda sind folgende Befugnisse 
beigelegt worden: 
und Erledigung von Begleitscheinen I über Waaren aus Eisen und Stahl 
6e?2 und 6e 3 und über Waaren aus Messing, Kupfer und Aluminium 
19 42 und 19 d3 und zur Erledigung von Begleitscheinen I über Schieß- 
pulver, f5bem, sowie über Maschinen und Maschinentheile der Tarifnummer 15b2. 
Im Bezirke des Hauptsteueramts zu Potsdam ist in Ketzin für die dort neu eröffnete Zucker- 
fabrik eine selbständige Zuckersteuerstelle errichtet worden. 
Das Steueramt l zu Driesen im Bezirke des Hauptsteueramts zu Landsberg a. W. ist in ein 
Steueramt II umgewandelt und im Bezirke des Hauptzollamts zu Rügenwalde das Steueramt Il in 
Bartin nach Alt-Kolziglow verlegt worden. 
Es ist ertheilt worden: 
dem Steueramt! zu Siegen im Bezirke des Hauptsteueramts zu Iserlohn die Befugniß zur Er- 
ledigung von Begleitscheinen 1I über die für die Siegen-Lothringer Werke vorm. H. Fölzer Söhne in 
Siegen im Reparaturverkehr eingehenden Hochofenbläser sowie zur Ausfertigung von Begleitscheinen # 
über diese Gegenstände, 
dem Nebenzollamt 1 zu Bentheim im Bezirke des Hauptzollamts zu Nordhorn die Befugniß 
zur Erhebung des Spielkartenstempels und Abstempelung der von Reisenden vom Ausland eingeführten 
Spielkarten, 
dem Steueramte II in Greven im Bezirke des Hauptsteueramts zu Münster die Befugniß zur 
Erledigung von Begleitscheinen I über die für die „Grevener Zeugdruckerei G. m. b. H.“ zu Greven 
zur Veredelung vom Ausland eingehenden rohen, dichten, baumwollenen Gewebe sowie zur Ausferligung 
von Begleitscheinen ! über die von derselben Firma nach erfolgter Veredelung wieder auszuführenden 
gleichen Gewebe, 
dem Steueramte II in Naugard im Bezirke des Hauptsteueramts zu Stargard i. P. die Be- 
sugniß zur Erledigung von Begleitscheinen II über inländisches Salz, 
dem Salzsteueramte lI zu Salzkotten im Bezirke des Hauptsteueramts zu Lippstadt die Befugniß 
zur Erledigung von Zollbegleitscheinen I über Reisegeräth und die sonstigen im §. 5 Ziffer 4 des Zoll- 
tarifgesetzes aufgeführten Gegenstände, 
dem Steueramt l zu Merzig im Bezirke des Hauptsteueramts zu Saarbrücken die Befugniß 
zur Erledigung von Begleitscheinen 1 und ll über ausländischen für die Firma Friedrich Fuchs in 
Merzig eingehenden Taback, 
dem Nebenzollamt 1 zu Czymochen im Bezirke des Hauptzollamts zu Prostken die Befugniß 
zur Ausfertigung von Begleitscheinen I über Reisegeräth von Auswanderern auf Hauptzollamt Prostken und 
dem Steueramt ! zu Stolberg im Bezirke des Hauptsteueramts zu Düren die Befugniß zur 
Erledigung von Begleitscheinen I über zur Denaturirung bestimmtes Baum= und Ricinusöl. 
Im Königreiche Sachsen. 
   
   
Es ist ertheilt worden: 
Dem Untersteueramte zu Penig im Bezirke des Hauptzollamts zu Chemnitz die Befugniß zur 
Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen 1 für baumwollene, wollene und halbseidene Tischdecken, 
Vorhang= und Möbelstoffe, sowie allgemein die Befugniß zur Erledigung von Zollbegleitscheinen II und 
der Zollabfertigungsstelle am Bahnhofe zu Annaberg die Befugniß zur Abfertigung von 
Waaren der Zolltarifnummer 22 a und b zu anderen als den höchsten Zollsätzen dieser Nummer. 
Im Großherzogthume Baden. 
Die Zollabfertigungsstellen auf den Bahnhöfen in Basel, Waldshut und Schaffhausen 
führen von jetzt ab die Bezeichnung „Großherzoglich badisches Zollamt“. Ihre Abfertigungsbefugnisse 
bleiben die bisherigen. 
Der Steuer-Einnehmerei zu Ohrensbach im Bezirke des Finanzamts zu Emmendingen ist die 
Befugniß zur Ausfertigung von Versendungsscheinen 1 und II und Erledigung von Versendungsscheinen 
über Taback beigelegt worden.
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        21 
Im Großherzogthume Hessen. 
Zu Fürfeld im Bezirke des Hauptsteueramts zu Worms ist eine Orts-Einnehmerei mit der 
Befugniß zur Eingangsabfertigung von Bier und die Erhebung der Uebergangsabgabe von Bier 
errichtet worden. 
Im Großherzogthume Sachsen. 
Die Steuer-Receptur in Auma ist aufgehoben worden. 
3. Polizei-Wesen. 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
     
     
     
  
     
   
   
  
  
  
  
  
  
  
* Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die de 
— 
* n der Bestrafung. „anwee Ausweisungs- 
der Ausgewiesenen. eschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. l a. 4. b. 6. 
a) Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs. 
.[Josef Sablack, 80 oder 31 Jahre alt, geboren uodischlagundshwe= Köntglich s 18. Januar 
Arbeiter, Demby, Kirchspiel Myschine * rer Raub (lebens.Regierungs-Präsiden I 
land, russischer Etaatsungeykriger, längliches Zucht= zu Königsberg, 
haus, laut Erkennt.] 
nißz vom 193./I5. 1! 
März 1894), D 
b) Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs. 
2.] Michel Armand, #sgeboren am 17. Dezember 1877 zu Landstreichen, [Kaiserlicher Bezirks-Prä-28. Januar 
Schuhmacher, Paris, franzhsischens Staatsangehö., sident zu Straßburg, d. J. 
3. Donado Borado 4 ahre alt, Geburtsort unbekannt, besgleichen, [Großherzoglich badischer. Januar 
Penamnt Petro italienischer Staatsangehöriger, "% ene ssär zu d. J. 
3 Zigzuner, Karls 
4. Wus rind, 7. Februar 1880 Köni h * 4% Januar 
Arbeiter, Schluckenau, Reglerungs = # see d. J. 
zu Hainspach, zu Hikesherm, 
5. Albert Kläui, 1873 und Faiferlicher Wezirät- Prä. 20. Januar 
Feilenhauer, sident zu Colmar, d. J. 
6.] Wenzel Lindner, Kaiserlicher Bezirks-Prä-,20. Januar 
Gürtler, sident zu Metz, d. I. 
1 
7. Johann Nauchert, Köm lich preußischer 11. Januar 
Arbeiter rsn 5 "427 4 # d. 
8.] Samuel Spirgi, und Eus ezirks 24. Januar 
Knecht, HPräsident zu Colmar, d. J. 
2. Jean Thuis, Aenns preußischer 28. Januar 
Tagelöhner, Reglerungs-Präsident . 
.zuDüsselof 
10.JofefBettets 1862 zu Betteln, W öniglich sächsische Kreis- 18. Dezember 
Schmiedegeselle und, zu ghuptmannschaft v. J. 
Tagearbeiker, autzen 
11. Josef Vogl, 1868 zu Kloster-desgleichen, criepesnus badischer 28. Januar 
Metzger, Nieder-Oester- Landeskommissär zu d. J. 
zu Floridsdorf. Mannheim, 
  
Berlin, 
Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="38" />
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        — 23 — 
Tentral--Batt 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamte des Innern. 
Dn bertiehbhen durch alle VPostanstalten und HFLFuchhandlungen. 
  
  
XXX. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 14. Februar 1902. V. 
– — —— 
3. : 
JInhalt: 1. Haudels= und Gewerbe- Wesen: Bekannt= dert we 5 Status der deutschen Rotenbanken * 
machung, betreffend die Beschäftigung von Apotheker- 4. Versicherungs = Wesen: Bekanntmachung, betreffend die 
gehülfen mit ausländischen Prüfungszeugnissen in Beaufsichtigung privater Verficherungsunternehmungen 
dentschen Apotheken Seite 29 durch Landesbehörden 25 
2. Konsfulat-Wesen: Exequatur-Ertheiluing 23 d. Rachelreeci: Rusweilung von Ausländern aus dem 
  
  
1. Handels= und Gewerbe-Wesen. 
Bekanntmachung, 
betreffend die Beschäftigung von Apothekergehülfen mit ausländischen Prüfungszeugnissen 
in deutschen Apotheken. 
Der Bundesrath hat beschlossen, die Bekanntmachung vom 13. Januar 1883 (Central-Blatt S. 12) 
durch solgende Vorschrift zu ergänzen: # 
„Der Reichskanzler wird ermächtigt, in Uebereinstimmung mit der zuständigen Landes- 
centralbehörde in besonderen Fällen Personen, welche die Prüfung der Apothekergehülfen im 
Inlande nicht abgelegt haben, mit Rücksicht auf eine im Ausland abgelegte gleichartige Prüfung 
ausnahmsweise in einer deutschen Apotheke als Apothekergehülfen zuzulassen.“ 
Berlin, den 12. Februar 1902. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Graf v. Posadowsky. 
2. Konsfulat--Wesen. 
Dem argentinischen Vize-Konsul Philipp Bierbauer in Frankfurt a. M. ist Namens des Reichs das 
Exequatur ertheilt worden.
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        24 
3. Bank- 
Status der deutschen Noten 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
nach den im Reichsanzeiger veröffentlichten Wochenüber 
(Die Beträge lauten 
Passiva. 
— — — 
« Ivmr. 
. sek- 
s — 
#- » bindlich · bindilch- 
E 4# tagl 
Bezeichnung —————— 7 egenten, Legen Sonsige Gegen 1 n F#½tn 
"m der Sl. Dez.gedeckte 31. Der. * Sl. Dez. mit — 31. Dez. S. welurrge- 
— Banken. Rapltal. s Sonde. miauf.) 901./2t. 901. inos001.sundt.901. Lolss., 1001. orm un 1901.odren 
* r gungs. s 
fris. Wechfeln 
1. 2. - 4 6# . .. 110. inn .. 1 u#. — —M 
( E 
1. Keichebank. 15200o 4 00 200 1 264 246 K 14% 6 +98012662 —2497530 — 
2.esche Notenbank 7500 610| 6 — 292% K 1624 — 1%7 11 G:S9 4 
A.schsische Bant zu Dreeden0000 GC0os| 754.— 126611884 i61 2925 s3 sos 2 651 „„ % H 19 
4.W##besche Notenbank 20oos o6/20174 309010/ J— 2311 5420 T 1347 ½% R 5%S% 
6. Badische Bant L#ooof %% tzos 13662 1 16 - ——————— 
Z„ 
6. fur esbbenschten 56 30|13 — 1| 5 . 1Nos — ##s 451 
— 
kvhesnldweeicr antL%%% M 1% 1 os isist ssij r0 — 2 23704 — 5 c6i 
l ! ’ 
Zusam-«e-c.2stmIIMLWMJSMI212ooo-4s-2410-6us764-28muomsssoosnsoftmszsutgsskwmIxus 
I 
suSpatte5«: 
ZaSpalteSNk.6«: 
  
  
DOM- 
1000 
  
  
4 
Bemerkungen. 
Davon in Abschnitten zu 
  
  
1 0l5 547 800 .4#, 
17 155 500 4 (bei der Bank Nr. 8), 
318 923 000 4 ( ). 
Darunter 90 591 .X noch nicht zur Einlösung gelangte Gulden= und Thalernoten.
        <pb n="41" />
        Wesen. 
banken Ende Januar 1902 
sichten, verglichen wit demjenigen Ende Dezember 1901. 
auf Tausend Mark.) 
25 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Aetiva. 
## 
r 
GSegen NRelchh-· Gegen Noten Gegen Gegen — Gegen — GUee# Eumme eyen 9 
31. Dei. tassen- 31. Dederer 81. De#. hse31. De Sombard. 31. De.feke 1. D S1 Der. der S1. Dex. * 
d. 1001. scheine. 1901. Banlten. 1001. 1801. 1801. 1901. 1901. #Allloo. 1901. 
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'«452s0-l89961 NOT-Es 5078 — — - s 5 65 675 — 95 764 7653-490 91 619 + 10 46332012 662—248 7591. 
218414 5“# — 31 — 4013 + 1098 8139 — 175 4 1 —— 83 5900 K. 40 
2 616 5079 16. 229 1##m/(y. 193 29 1 — 4992 24 716 — 6 773 9188 167 20572 — 21188U0s8 688. 
11 732N 118 —i 17 506/|— 816 12 430 — 11## r21 4 1. — 1 46 — 16681 4 65258 LAEIILLE 
420— 842 9 4 22 mZZ% 119 11475 597 1551 989 779 — 3 43144 668 36 2700 + 317/ S 
1 
— 4.— — :85% 511100% „„ N % ½% 4% m 6. 
1 
768 30 5 — 1 60 809— 112 ——.- 11114 233 12211 4 12 24435 T 20s7. 
C i 
IMSU 145 82# - 5342 mn— 1788 — wen —101 19911! N 431 — 49 155 716 —+ 9 . 5s 236 667
        <pb n="42" />
        — 26 — 
4. Versicherungs- Wesen. 
Bekanntmachung, 
betreffend die Beaufsichtigung privater Versicherungsunternehmungen durch Landesbehörden. 
  
  
  
  
Auf Grund des §. 3 Abs. 2 des Gesetzes über die privaten Versicherungsunternehmungen vom 
12. Mai 1901 (Reichs- Gesetzbl. S. 139) bestimme ich im Einvernehmen mit den betheiligten Landes- 
regierungen, daß bis auf Weiteres die folgenden Versicherungsunternehmungen obgleich sich ihr Geschäfts- 
betrieb über das Gebiet eines Bundesstaats hinaus erstreckt, durch die Lanbeobehllde desjenigen Bundes- 
staats beaussichtigt werden, in dessen Gebiete sie ihren Sitz haben, nämlich: 
A. Preußen. 
Sterbekasse der Beamten, Hülfsbeamten und Arbeiter im Eisenbahn-Direktionsbezirke Berlin mit 
dem Sitze in Berlin, 
Sterbekasse der Beamten und Arbeiter im ehemaligen Bezirke der Königlichen Eisenbahndireklion zu 
Breslau mit dem Sitze in Breslau, 
Sterbekasse der Beamten der Breslau. Freiburger Eisenbahn mit dem Sitze in Breslau, 
Sterbekasse für Beamte und Arbeiter im Bezirke der Königlichen Eisenbahndirektion zu Magdeburg 
mit dem Sitze in Magdeburg, 
Sterbekasse für die Beamten, Hülfsbeamten und Arbeiter im Bezirke der Königlichen Eisenbahn- 
direktion Erfurt mit dem Sitze in Erfurt, 
Eisenbahn-Sterbekassenverein zu Hannover mit dem Sitze in Hannover, 
Sterbekasse des Lokomotivführer-Vereins in Dortmund mit dem Sitze in Dortmund, 
Sterbekasse für die Beamten, Hülfsbeamten und ständigen Arbeiter im Bezirke der Königlichen 
Eisenbahndirektion zu Cassel mit dem Sitze in Cassel, 
Sterbekasse für die Beamten und ständigen Arbeiter in den Bezirken der Königlichen Eisenbahn- 
direktion zu Frankfurt a. M. und der Königlich preußischen und Großherzoglich hessischen Eisen= 
bahndirektion zu Mainz mit dem Sitze in Frankfurt a. M., 
Sterbekasse der Beamten, Hülfsbeamten und Arbeiter in den Bezirken der Eisenbahndirektionen zu 
Cöln und St. Johann-Saarbrücken mit dem Sitze in Cöln, 
Sterbekasse der Beamien und Pensionäre in den Eisenbahndirektionsbezirken Essen und Münster mit 
dem Sitze in Esse 
Sterbekasse „Selosthulee, mit dem Sitze in Mülheim a. Ruhr. 
— 
—EEIEIIEIIIIIIE 
— 
S 
11. 
— 
.— 
B. Mecklenburg-Schwerin. 
Feuerversicherungs-Verein für kleinere Landwirthe mit dem Sitze in Rostock, 
Lebensversicherungsverein für Mecklenburgische Lehrer mit dem Sitze in Neukloster, 
Haftpflicht- Versicherungsverein uchenburcher Landwirthe mit dem Sitze in Grevesmühlen, 
Grevesmühlener H in für Mecklenburg-Schwerin und -Strelitz mit dem 
Sitze in Schwerin, 
Feuer-Versicherungsverein Mecklenburgischer Lehrer mit dem Sitze in Parchim, 
Verein zur Versicherung hinterlassener Töchter akademisch gebildeter Lehrer Mecklenburgs mit dem 
Sitze in Güstrow. 
  
AA I- 
ØPPPNH 
C. Sachsen-Weimar. 
.Thüringer Brandversicherungsverein unter Geistlichen und Lehrern des Großherzogthums Sachsen 
und der Sächsicchen Herzogthümer und der Fürstenthümer Schwarzburg und Reuß mit dem Sitze 
in Weim 
Perde Vericherungsverein für Eisenach und Umgegend mit dem Sitze in Eisenach. 
—
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        — 27 — 
D. Hamburg. 
Nr. 2, genannt: Seerbekafe der Mitglieder der allgemeinen Kranken= und Sierbekase 
Stuhlmacher" (e. H. 96), 
Nr. 5, genannt: Sterbekasse der Mitglieder der Krankenkasse der Tischler und im. Tischler- 
Arbeiter von Hamburg und Umgegend (e. H. 21) und deren Frauen, 
7, genannt: „Arbeiter-Vereinigung“, 
Nr. 10, 6rgenemmt Frauen-Sterbekasse der Kranken= und Sterbekasse der Mechaniker und 
41) 
Nr. 14, genannt: „Der Freundschaftsbund“, 
Nr. 15, genannt: „Sterbekasse des Vereins für Handlungsboten von 1873“, 
Nr. 16, genannt: „Sterbekasse der Baptisten“, 
Nr. 20, genannt: Freie Unterstützungskasse in Sterbefällen „Treue und Einigkeit 
   
    
   
    
   
   
   
  
   
    
von 
Sterbekasse Nr. 23, genannt: „Die brüderliche Einigkeit in St. Pauli“, 
Sterbekasse Nr. 25, genannt: Sterbekasse für Ehefrauen der Mitglieber der Kranken= und Sterbe- 
„Morgenstern“ 
Nr. 28, genannt: Jweiie St. Pauli Unterstützungsvereinigung bei Sterbefällen“ 
Nr. 39, genannt: „Kehrwieder“, 
Nr. 40, genannt: „St. Pauli Unterstützungsvereinigung bei vorkommenden Sterbefällen“, 
Nr. 41, genannt: Unterstützungs-Institut in Sterbefällen, 
Nr. 42, genannt: „Eintracht und Union“, 
Nr. 43, genannt: Sterbekasse der Großen Arbeiter- Lrnten- und Sterbekasse, früher 
Kranken= und Sterbekasse des Bildungsvereins für Arbeiter (e. H. 6 
Nr. 44, genannt: „Die zur gegenseitigen Unterstützung — Brauer-Brüderschaft", 
Nr. 45, genannt: „Allgemeine Sterbekasse“, 
Nr. 46, genannt: „Der Freundschaftsbund im Leben und Tod“, 
Nr. 54. genannt: Katholische Brüderschaft „Die christliche Liebe und Treue“, 
Nr. 55, genannt: „Liebe und Freundschaft", 
Nr. 58, genannt: Sterbekasse für die Mitglieder der Schiffbauer-Krankenkasse, genannt 
„Die Einigkeil“ und deren Angehörige, 
Sterbekasse Nr. 59, genannt: „Die Einigkeit von 1801“, 
Sterbekasse Nr. 61, genannt: „Sterbekasse der Mitglieder der Kranken= und Sterbekasse der Ham- 
burger Schuhmacher und sonstigen gewerblichen Arbeiter“, 
Sterbekasse Nr. 64, genanm: „Das Geschlecht der Frommen“ vereinigt mit „Hamburgs Befreiung 
von 1814“, 
Sterbekasse Nr. 66, genannt: „Fortschritt", 
3 Sterbekasse Nr. 68, genannt: „Die neue Hoffnung 
geiiis Nr. 69, genannt: „Sterbekasse der Wacher Kiemer= und Küpergesellen und deren 
rauen“, 
Sterbekasse Nr. 71, genannt: „Norddeutsche Sterbekasse", 
30. Sterbekasse Nr. 77, genannt: Sterbekasse der Milglieder der Schiffbauer-Brüderschaft „Die Kranzlade“, 
Sterbekasse Nr. 79, genannt: Sterbekasse der Frauen der Mitglieder der Kranken= und Sterbekasse 
  
„Die blühende Hoffnung“ (früher: Kutscher-Verein), 
  
Sterbekasse Nr. 83, genannt: „Sterbekasse des Deutschen Post= und Telegraphen-Unterbeamt ins 
7 
zu Hamdburg-, 
3. Sterbekasse Nr. 85, genannt: “ 
Sterbekasse Nr. 86, genannt: „Die Hoffnung“, 
Sterbekasse Nr. 87, genannt: „Freundschaftliche Vereinigung“, 
Sterbekasse Nr. 91, genannt: „Vereinigung ehemaliger Löschmannschaft St. Pauli“, 
7. Sterbekasse Nr. 95. genannt: „Sterbekasse des Eisenbahnbeamtenvereins von 1882“ 
Sterbekasse Nr. 97, genannt: „Schweizerische Perrdigungskase in Hamburg“, 
.Sterbekasse Nr. 22 genannt: „Die bluͤhende Rose“, 
Horner Sterbekasse Kr. 38, genannt: „Die getreue Freundschaft in Noth und Tod“,
        <pb n="44" />
        — 28 — 
Nr. 51, genannt: „Die in Noth und Tod getreu vereinigte Brüderschaft", 
Nr. 73, genannt: „Die brüderliche Einigkeit von 1676“, 
Sechsundsiebziger, 
. Kameradschaft von 1878, 
. Deutscher Artillerie-Verein von 1896, 
Deutscher Marine-Verein von 1897 für Hamburg, Altona und Umgegend, 
St. Pauli Kampfgenossen-Verein von 1870/71, 
A Gegenseitige Pferdeversicherung des Fnhtl Hamburger Droschkenbesitzer, 
zu D. Nr. 1 bis 48 sämmtlich mit dem Sitze in Hamburg, 
    
  
Todtenlade, genannt: „Liebe und Friede“ von 1678, 
. Todtenlade „Liebe und Treue“ von 1743, 
Gewichts-Schweinegilde in Bergedorf, 
zu D. Nr. 49 bis 51 mit dem Sitze in Bergedorf, 
Militärische Kameradschaft von 1886 mit dem Sitze in Curslack, 
Geesthachter Sterbekasse, 
Gilde für Schweineversicherung, 
zu D. Nr. 53 und 54 mit dem Sitze in Geesthacht, 
Militärische Kameradschaft zu Kirchwärder und Umgegend, 
Sterbekasse in Kirchwärder, 
. Ziegen-Versicherungs-Verein für die Gemeinden Kirchwärder und Krauel, 
Versicherung von Schweinen in der Landschaft Kirchwärder, Norderseite, 
Kühe-Versicherungs-Verein in der Landschaft Kirchwärder, Norderseite, 
Vierländer Allgemeiner Vieh-Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, 
Schweine-Gilde zu Kirchwärder N.-S., Kircher Bauernschaft, 
Verein für Mobiliarversicherung in den Vierlanden und Krauel, 
zu D. Nr. 55 bis 62 mit dem Sitze in Kirchwärder, 
Todtenlade, genannt: „Die brüderliche Liebe und Einigkeit“, mit dem Sitze in Neuengamme, 
Kasse zur Versicherung von Fccherfaheseuzen, 
.Versicherungskasse der Genossenschaft der Elbfischer, 
Finkenwärder Seefischerkasse, 
37. Kriegerverein für Hamburgisch-Finkenwärder, 
68. Finkenwärder Sterbekasse von 1765, genannt: „Die Stephanusliebe“, 
— 
zu D. Nr. 64 bis 68 mit dem Sitze in Finkenwärder, 
Verein der Versicherung von Zuchtstuten für die Gemeinden Moorburg und Lauenbruch, 
u Moorburger Sterbekasse von 1733, 
zu D. Nr. 69 und 70 mit dem Sitze in Moorburg, 
Schweinegilde zu Ohlstedt mit dem Sitze in Ohlstedt. 
Berlin, den 6. Februar 1902. 
Der Reichskanzler. 
In Vertrelung: Graf v. Posadowsky.
        <pb n="45" />
        — 29 — 
5. Polizei-Wesen. 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  
  
  
  
Name und Stand Aller und Heimath — Behörde, welche die Datum 
2 run des 
8 l der Bestrafung. Ausweisung Ausweisungs- 
1 der Ausgewiesenen. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. l o. 4. b. 6. 
  
  
  
Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs. 
1. Franz Bochatz, 26. Juli 1866 zu und Koöniglich preußischer 5. Zenuar 
      
    
  
  
  
  
Arbeiter, österreichischer NReg — fident 
zu 
2. Johann Dießner, rmnansrat Freising3 1. Dezember 
Bayern, v. J. 
3. Johann Maria 
Franz Ferraris, 
Kaufmann, 
am 2. Juli 1870 
Aiguebesse, 
Frankreich, 
Depariement 
27. 
    
Direktion 
München, 
und uriss ba erlsche 7. D# 
v. J. 
  
   
   
     
    
   
4. Marie Hornik 
(Horn), Dienst- 
magd, 
5b. Paul Kolar, 
Un- Stadimagistrat Deggen-#8#. Januar 
Land- dorf, Bayern, d. J. 
Königlich bayerisches 17. 
oi d n eichn, v. Oear 
— wst e 7 3. dgruar 
nrr " 
  
  
zu 
80. 
     
  
   
    
  
6. Alois Rowack, 
Zimmermann, 
Erfurt. 
o# lich preußischer 80. Januar 
#n rungs-Präfident d. J. 
4½ Iigli 4. Feb 
“7 d. 7r 8 ruar 
zu Magdeburg, 
und Fhailerlicher S Bebruar 
l 
7. Fran Haut 
e, 
machergeh 
8. Franz Ratzer, 
Weber, 
  
    
    
9. Franz Gustav Ruf- 19. September 1860 zu Landstreichen 
    
   
fier, Tagner, les Vieville, Kreis Nancy, Betteln, sident zu Straßburg, d. J 
französischer Staatsange- U 
10.Morit Schwartz, Juli 1868 Neu= Betteln, derselbe, desgleichen. 
Küfergeselle, un · i 
U.Petethaiadl, Landstreichen, esninnc Krsssrr. 24. Januar 
Bautechnkker, NRegierungs-Präsident d. J. 
, zu Hildesheim, 
½ Wel Ziegaler, 4½n lich preußischer 26. Januar 
onditor. eglerungs-Präsident d. 
  
6 7 Le#aß, 
D 
  
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in. Verlin.
        <pb n="46" />
        <pb n="47" />
        — 31 — 
Central Blatt 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamte des Innern. 
He betiehoen durch alle VPostanstalten und Huchhandlungen. 
  
  
l . I· 
XXX.JtIhkgIMq-xBerlin,er1tag,den21.Februak1902.II Us, 
HIIIIULKufnlatsBeicmEraenaussqenz—Eka-ächs — 3. Zor. — Stener. Wesen: Nangerhöhungen zweier 
tigungen zur Vornahme von Civilstands-Akten Seite 81 Stationskontroleers 983 
2. Finanz-Wesen: Nachweisung der Einnahmen des Reichs 4. Palizel-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
vom 1. April 1901 bis Ende Januar 1902. 32 Reichsgebie 33 
  
1. Kou fulat-Wesen. 
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Landesadvokaten und Kommerzialrath 
Dr. Carl Freiherrn von Offermann zum Konsul in Brünn zu ernennen geruht. 
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann H. Lingweiler zum Konsul 
in Rufisque (Sénégal) zu ernennen geruht. 
Dem Bize-Konsul bei dem Kaiserlichen General-Konsulat in Constantinopel, Seeliger, ist auf Grund 
des §F. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 
für den Amtsbezirk des General-Konsulats die Ermächtigung ertheilt worden, in Vertretung des General- 
Konsuls bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit Einschluß 
der unter deutschem Schutze lebenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle 
von solchen zu beurkunden. 
Dem mit’ der Vertretung des beurlaubten Kaiserlichen Konsuls in Oruro beauftragten Kaufmann 
Julius Martens ist auf Grund des F. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §F. 85 des 
Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des Konsulats und für die Dauer der Vertretung 
die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich güllige Eheschließungen von Reichsangehörigen und unter 
deutschem Schutze lebenden Schweizern, vorzunehmen und die Geburlen, Heirathen und Sterbefälle von 
solchen zu beurkunden.
        <pb n="48" />
        32 
2. Fin anz= Wesen. 
Nachweisung der zur Anschreibung gelangten Einnahmen (einschließlich der gestundeten Beträge) 
an Zöllen und gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern sowie anderer Einnahmen im Deutschen 
  
Reiche für die Zeit vom 1 April 1901 bis zum Schlusse des Monats Januar 1902. 
  
      
  
  
  
Die Soll- 
.- - Einnahme Unterschied 
Bezeichnung Einnahmebeträgt nusfuhr- in demselben zwischen den 
vom Beginne des Spalten 4 
der Rechnungsjahrs Bergütungen Bleiben Zeitraume s 
bis Sun Schlusse cc. des Vorjahrs mehr 
Einnahmen. Januar 1902 (Spalte 4) — weniger 
4 4 . !14 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
..... 467048821I1851e498«453526828I422972889«-0-8055«84 
..... 10 461 749 94 526 10 387 223 10 123 499 + 268 724 
und Zuschlag 123 574 028 88 748 885 89 880 198 104 284 108 — 14 91 
..... 41998 714 18 629 41 985 085 42 102 311 117226 
........ 27802011 17577241 9724770 10 821 066 1 096 298 
von Branntwein und Zu- D 
. ..... lll801170 402 575 110 898 595 112221209 1 822 614 
2312812 5193 195 — 2880 888 — 1 bs# 2600 „ 1827 123 
.... 27 138 871 81884 27.053 487 27 480 610 427 158 
von Bier à 159 591 — 8168691 38 440 560 — 287 259 
Summe ——— ———————— — 
...«..... 11 845 457 — 11846 457 18 818 158 6 472 696 
Anschaffungsgeschäfte 10 682 801 88691 10 594210 11747466 1153246 
4266 636 — 4266 686 4646 806 1 720 381 
2745 643 — 27 54b 648 15 168 386 1 12382 257 
648 500 - 648 500 n 495 716 K— 147 784 
— - 182587I, 1320 626 4 4746 
— — 10 551 700 10911 978 — 890 188 
... — — AvOllesssss25424654l7588773 
..... 70 408 000 75 799 000°“)) — 5 396 000 
Einnahme stellte sich im Vorjahr um 885 774 4 höher. 
  
Anmerkung. Die zur Reichskasse gelangte Ist- Einnahme abzüglich der Ausfuhrvergütungen 2c. und der Ver- 
waltungskosten bbeträgt bei den nachbezeichneten Einnahmen= 
  
  
  
  
  
   
    
  
  
Qi « . 
Aan- n Ist. Einnahme vom Beginne des Rechnungsjahrs 
Bezeichnung dh Einnahme im Monat Januar 1902/1 die 8 Scluß · des Monats Januar 1902 1 
Mithin Mithin 
der 1001 1900 1901 1901 1900 
Einnahmen. mehr 7w 
gJl weniger — weniger 
4 — 4 4. .# *.l 
1. 2. 3. 4. 5. 1. 6. 7. 
... . 58 709 029 51 428 487 + 7280 54213 926 666 391 118 452 1 22 808 214 
...... 901648 887 368 1+ 1427 10 649 556 10 291 392 — 358 164 
und Zuschlag 14 817292 10 183 714 +F 4718578 86 158 523 104 631 6e72 18 473 149 
...... 4518 795 4507 508 — 11292 39 4147 189 39 685 483 233 294 
. s38256 2 588 200 — 3894 991 8 077 370 10 356 736 2279 366 
von Brauntwein 
und .. ....6879848 7752829—8729819501597592286175«4-2779800 
.........—615888«—88225—577168—2880388—1558260«—1827128 
und Uebergangsabgabe 
von 390300239 8 140 6867 — 110648 25 666 2894 26274 620 — 608 886 
4 Summe 90 409 514 SO 845 615 +10 O63 901 676 061 I80 673 O41 270 +TF 3 0# l9#„O 
Spielkartensiemphl. 157 313 174 158 — 156810 1 208 288 1245 719 — 37431
        <pb n="49" />
        — 33 — 
3. Zoll-- und Steuer-Wesen. 
Den Reichsbevollmächtigten für Zölle und Steuern, Königlich bayerischen Ober-Zollräthen Volk in Cöln 
und Wiesinger in Altona ist von Seiner Königlichen Hoheit dem Prinzregenten von Bayern der Tilel 
und Rang von Ober-Regierungsräthen verliehen worden. 
4. Polizei-Wesen. 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  
  
  
1 
6 Name und Stand Alter und Heimath #uumnd ete 8 die baumt 
T . Auswei 
der Ausgewiesenen. der 2 beschlossen hat. zoeli 
I. 2. 8. 4. b. 6. 
  
  
  
a)Auf Grund des K. 39 des Strafgesebuchs. 
. Emmanuel Dagon, g.boren am 13. Juli 1872 zu Onnens. Wiederbolter Betrug Kalserlicher Bezirks-Prä- kPr Februar 
Schneider, anton Waadt, Schweiz, schweize= und Belrugsversuch sident zu Colmar, d. J. 
Kte Staatsangehöriger, (4 Jahre 6 Wo- 
nate Zuchthaus, laut 
Ircenntaß 1 
4. Seplembder 18 
Josesf Franz Neu= gLgeboren am 18. Mai 1876 in Haindorf. diebstahl (8 l l, breuhischer. 17. Januar 
mann, Schlosser, Bezirk Frledland, Böhmen, öster- Zuchthaus, laul Er- as Praͤsiden d. J. 
reichischer Staatsangehöriger, kenntniß vom 12. No- zu —NN8 
vember 1898), 
— 
b) Auf Grund des §. 362 des Strafgesehbuchs. 
3. Nl BSen geboren am 9. Februar 1881 zu Wien, Landstreichen und Königlich preuhischer * Februar 
Kellner S#tangebrg zu Klene, Bezirk Taus, Betteln, s——3 Präftdent d. J. 
Dü 
1. Frich Brüner. gebore# am 16. März 1864 zu bolten. Belleln, Königlich preußischer 7. Februar 
Arbeiter, Bezirk Schildberg, Mähren, öftler- Negierungs--Präsident d. J. 
nuhscher Staatsangehöriger, zu Breslau. 
b. Paul Henke, #geboren am 5. November 1875 J desgleichen, Polizei = Behörde zu desgleichen. 
Schisser, Hotzenplotz, Oefterreichisch = Schlesten Hamburg, 
österreichischer Staatsangehöriger, 
6. Franz Fucik, geboren am 27. April 1878 zu Uschau, Landstreichen und Königlich krussc#e 6. Februa# 
Beber, Bezirk Shwat Tirol. orlsangehörig! Betteln, Negierunge-Gräfden d. J 
zu Lomnigz, Bezirk Semil, Böhmen, zu Hildeshe 
7. e uti. geboren am 7. (8.) August 1858 zu Betteln, Königlich e (6er 24. Septembet 
Carlsbad, Böhmen, ortsangehörig HLolize: = Präsident zu v. J. 
zu Bilin, ebendasel bst, Berlin, 
6. Franz Jonack, geboren am 19 Januar 1865 zu Cha- Landstreichen und Königlich bayerisches 30. Januar 
Eisenbahnarbeiter, 6 Bezirk Horowitz, Bohmen, Betieln, dezutaami Neunburg d. J. 
sterreichischer Staatsangehöriger, 
9. Peter Künert, geboren am 18. Dezember 1860 zu Betteln, i preuthzischer 7. bruar 
äckergeselle, London, englischer Staatsange- Regierungs-Präsident *i 
höriger, zu Magdeburg.
        <pb n="50" />
        34 
  
  
  
  
  
             
s Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die daum 
11 2 
der Bestrafung. n Ausweisungs- 
der Ausgewiesenen eschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
1. 
10. Leopold Moritz, geboren am 12. März 1880 zu Wien % lich preußischer 2. Februar 
Kellner, ortsangehörig ebendaselbst, Reerur — Pri sident d. J. 
u Bresl 
11. Franz Josef Ro= geboren am 21. Februar 1849 J bandhreihen SI#ntzrlicher“ —. ditr#ar 
mond, Tagner, Ehagen. Kanton Héricourt, Frank- Ülldent zu Straßburg, 5 . 
reich, französischer Staatsangehöriger, 
12. Baruch Bendel (Paul),geboren am 19. Juni 1858 zu Jochot-Betrug im wieder- Fse## schwarzburg= 30. Januar 
Rosenblum, schin, Polen, russischer Staatsange- holten Rückfalle, sondershausener Land. d. J. 
Bäcker und Kutscher, höriger, l Landstreichen und rath zu Arnstadt, 
Obdachlostgkeit, 
18. Giacomo Sardo geboren am 27. Mai 1883 zu Tefino Landstreichen, Kaiserlicher Bezirks--Prä- 4. Februar 
alias Sordo, Kol= (Castello), Bezirk Trient, Tirol, öster- sident zu Metz, d. J. 
porteur, reichischer Staatsangehöriger. 
11. Karl Schönsleben,/geboren am 22. April 1856 zu Bludenz, Vetteln, Königlich preußischer 6. „er 
Schlossergehülfe, l Votatlbetq,0eftekketch ortsangehörig Regierungs-Präsident d. J. 
1 Innsbruck, Tirol, zu Hildesheim, 
15. Franz Wenzel -e am 26. August 1879 in Weiß-Diebstahl, Land= derselbe, 31. Januar 
Stursky, Hand- s ttkchen,Mahkt-noklsanqehoktqebcnsstreiche-rundFal- d. J. 
lungsgehülse, daselbst, schung von Legi#i- - 
tunlicnssaptete 
16. Marie Wagner, geboren am 27. Dezember 1876 zusgewerbsmäßige Un. „Königlich bayerische # Januar 
Kellnerin, Linz, Ober-Oesterreich, ortsangehörig zucht, Polizei = Direktion d. J. 
kafere. Bezirk Freistadt, eben- München, 
dasel 
17. Antonie Wasa, ge-geboren am 8. November 1877 zu gewerbsmähige Un-dieselbe, desgleichen. 
borene Kucina, ge= Hlubos, Bezirk Pribram, Böhmen, zucht und falsche- 
schiedene Ehefran, ortsangehörig zu Putimov, Bezirk Namensangabe, ! 
Pilgram, ebendaselbst,
        <pb n="51" />
        35 — 
Central-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamte des Innern. 
— 
Zu betitehen durch alle Postanstalten und hHuchhandlungen. 
  
  
XXX. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 28. Februar 1902. V9. 
— 9 2 n eBeen Emtlassungen; — TAbleben 3. Marine und Schiffahrt: rscheinen der amtlichen Liste 
........... Seite 85 
2. Militär We Ergänzung des Berzeichnisses der- * Schie d der deutschen Kriege· ut und Handels- Warine 
jenigen Behörden, welche hinsichtlich der den Militär- 
anwärtern im Reichsdiensie vorbehaltenen Stellen ais 1. Polizei-Wesen: Ausweisung von Aueländern aus den 
Anstellungsbehörden anzusehen sind Reichsgebiet.. 
  
1. Konsulat-Wesen. 
Dem Kaiserlichen Vize-Konsul Emil Stahlknecht in Durango (Mexico) ist die erbetene Entlassung aus 
dem Reichsdienst ertheilt worden. 
Dem bisherigen Kaiserlichen Vize-Konsul James Cole Ellis in Newcasile (UAnstralien) ist die erbeiene 
Entlassung aus dem Reichsdienst ertheilt worden. 
Der Kaiserliche Konsul Walther Tietz in Bordeaux ist gestorben.
        <pb n="52" />
        — 36 — 
22. Militär = Wesen. 
Bekanutmachung. 
In dem durch Bekanntmachung vom 12. Juni 1901 (Central-Blatt S. 198) veröffentlichten 
Verzeichniß derjenigen Behörden 2rc., welche hinsichtlich der den Militäranwärtern im Reichsdienste vor- 
behaltenen Stellen als anstelungsbehörden anzusehen sind (§. 12 der Anstellungsgrundsätze für Militär= 
anwärter vom 7./21. März 1882 und Ziffer VII der Erläuterungen), erhält der auf das Reichsamt des 
Innern bezügliche Abschnitt die folgende Fassung: 
  
Nummer 
des Bezeichnung Bezeichnung 
suen der Behörden, bei welchen die der Behörden, an welche die An-Bemerkungen. 
½ Stellen vorhanden sind. meldungen zu richien sind. 
Anlage D. 
  
I! u. II. Reichsamt des Innern zu Berlin.] Der Staatssekretär des Innern 
zu Berlin. Stoitunlchen Kmse, in 
  
  
  
Behörden zu richten. 
Berlin, den 20. Februar 1902. 
Der Reichskanzler. 
Im Austrage: Dr. Hopf. 
3. Marine und Schiffahrt. 
Die im Neichsamte des Innern als Anhang zum Internationalen Signalbuche herausgegebene „Amtliche 
Liste der Schiffe der deutschen Kriegs= und Handelsmarine mit ihren Unterscheidungs-Signalen für 1902“ 
ist im Verlage der Buchhandlung Georg Reimer in Berlin erschienen. 
Das Buch wird den Reichs= und Staatsbehörden bei direkter Bestellung sowie den Wieder- 
verkäufern zum Preise von 1,20 M. für das Exemplar von der Verlagsbuchhandlung geliefert. Im 
Buchhandel ist dasselbe zum Preise von 1,60 ¾ für das Exemplar zu beziehen.
        <pb n="53" />
        — 37 — 
4. Polizei-Wesen. 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  
  
  
  
  
  
  
2 
2 NKame und Stand Alter und Heimath — Behörde, welche die deum 
= 1 Ausweisung 
Si der Bestrafung. Ausweisungs- 
7* der Ausgewiesenen. beschlossen hat. beschlusses. 
ur 2. l 8. 4. b. 6. 
a) Auf Grund des 8. 39 des Strafgesehbuchs. 
1. Nelly Pitsch, un-geboren im Jahre 1874 (1872) dieta zn wieder- a uget * - 
verheirathet, Warschau, ortsangehörig ebendaselbst, holten Rückfalle (1. —llMr 
» ahr i — 7 esse 
Zuchthaus, laut #s- 
an, 
2. Augustin Reinsch, geboren am 80. Juni 1672 zu Otten- — — nauü, wcher. In. Oktober 
Arbeiter, Schneider), dort Bezirk Braunau, Böhmen, orts- 2 ie bleht Jahr 8 Reglerungs-Präsid v. J. 
angehörig ebendaselbst, onate e1 zu DLrrent n, 
2W vom 
28. Oktober 1900), 
b) Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs. 
4 Franz briecher. igeboren am 15. September 1860 zu Bekleln, Königlich — 11. Februar 
Arbeite Grabenize, Rußland, russischer Staats= nn —— ld. J. 
angehöriger, Pose 
4. Wolfgang Fock= geboren am 2. Februar 1840 zu Beamtenbeleidigung #nigühe bayerisches 0. Jannar 
stein, Tagelöhner Willantig., Bezirk Pilgram, Böhmen, und Betteln, Bezirksamt Passau, d. J. 
(Schreiner, Korb= österreichischer Staatsangehöriger, 
flechter, Jäger), 
5. Johann Josef „geboren am 20. (24.) September 1863 Betteln und Ent= Königlich bayerisches 3. Januar 
Keßler, Elilen. zu Schübelbach, Kanton Schwys, wendung von Nah- Seisamt Neumarkt d. J. 
gießer, Shen, schweizerischer Staatsange- zansg, und Genuß= i. 
öri mit 
6. Alois Knüsel, beren am 12. August 1857 zu Landstreichen und Kaiserlicher Bezirks-Prä- 14. Februar 
Melker, Luzern, Schweiz, schweizerischer Betteln, sident zu Colmar, d. J. 
Staatsangehöriger. 
7., Antonio Labrone, geboren am 12. Juli 1873 zu Colle= desgleichen, Königlich preußischer 3. Januar 
Erdarbeiter, pietro, Provinz Aquila, Jtalien, Lre äsiden d. J. 
italienischer Sngeborigee. 
t. Friedrich Karl geboren am 8. Juni 1877 St. schwerer Diebslabl. 8 2 — Sen ebruar 
Läumlis, Lage- Louis, Nordamerika, ameribknscher ###dsteeschea Bel- 
löhner, Staalsangehöriger, teln und chung 3 ee 
nn e sch 
9. Soiell Vebsch. Tuch- geboren am 1. März 1846 zu Klokin, triihhen und Königlich preußischer Re- 21. Okiober 
macher, Bezirk Kalisch, Polen, r— boͤris Betteln, ½ Präsident v. J. 
zu Kamnitz-Neudörfel, B u Opp 
10. Anion Leo Maurer, geboren am 22. Mai "8# 5 (Inaß= Landstreichen, anlerlicher PLezirks-Pra. 12 Pbrnar 
Blechner, bu burge l. E., französischer Staatsange- sident zu Straßburg, d. J. 
öriger, 
II. Zosef Nepovim, cb#eren am 30. März 1868 zu Chru-Betieln, Stadilmagistrat Nürn= 29. 4#e 
d. J. 
rbeiter, dim, Böhmen, ortsangehörig zu berg, Bayern, 
Drenic, Bezirk Chrudim, .
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        Name und Stand Alter und Heimath 
Grund 
  
der Ausgewiesenen 
— Laufende Nr. 
2 3. 1 
« der Bestrafung. 
Behörde, welche die Dalum 
is des 
Ausweisung es 
* Ausweisungs- 
beschlossen hat. beschluten 
b. 6. 
  
E Neubinger, aeben am 12. März 1882 zu Wien, Betteln, 
Schlosser, 4angehörig zu Heiligenkrenz, 
terrei 
18. Simon Beters, geboten qta21Augustlssl»Nun-desgleichen 
Cigarrenmacher, wegen, Niederlande, ortsangehörig 
Polizei-Behörde zu Ham- 15. Februar 
burg, d. 8 
Königlich vrrubischer, 11. Februar 
i d. J. 
u Düsseldorf, 
ase 
14. fete Rentsch, esmeen am 5. Februar 1850 zu Trub, Landstreichen und Aussrrliher Bezirks- 13. Februar 
d. 
n Bern, Schweiz, schweizerischer Betieln, 
donwern, wh 
Präsident zu Colmar, 
15. v#n — mn am II. nber 1878 zu Widerstand, Beamlen-Königlich bayerisches Be-21. Januar 
Tagelöhne Leopoldskron, Bezirk Salzburg, beleidigung, grober zirksamt Berchtesgaden, d. J. 
Dellri.“C lerrschurt Staats= Unsug und Betteln, 
angehör 
16. n# Stüihriks. ane n —8 — re alt, geboren am Landstreichen und Königlich bayerisches Be- 25. Januar 
ma 
ovember zu Lischan, Bezirk Betteln, 
Na bone, Böhmen, österreichischer 
Staatsangehöriger. 
zirksamt Hilpoltstein, d. J. 
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Siltenfeld in Berlin.
        <pb n="55" />
        — 30 
Central-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamte des Innern. 
...Q(( 
Bu bettehen durch alle Postanstalten und guchhandlungen. 
  
  
XXX. Jahrgang. Verlin, Freitag, den 7. Maͤra 1902. V10. 
Inhalt: 1. Kousulat· Wesen · Ernemungen; — Er 6 . 6 
mächligungen zur Vornahme von Goilsandsahen 4. Zoll- und Stener-Wesen: Ergänzung der Ausführungs- 
e a9 bestimmungen zum Reichsstempelgeseze; — Berände- 
2. Augemeine Verwaltungs-Sachen: Verbol der in Funnn rungen in dem Stande oder den Befugnissen der 3oce 
ru Jeilschrite — · B und Steuerstellen.. .... 
3. Mah- und Gewichts-Wesen: Uebertragung der eiugut 5. A — 
zur amtlichen Prüfung und Veglaubigung lelirischeg — » usweisung von uslaͤndern aus dem 
Meßgeräthe. . 
1. Konsulat-Wesen. 
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Julius von Engelbrechten 
zum Vize-Konsul in Océs (Guatemala) zu ernennen geruht. 
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Jacob Schaeffer zum Vize- 
Konsul in Carüpano (Venezuela) zu ernennen geruht. 
Dem Vertreter des beurlaubten Kaiserlichen Gesandten in Teheran, Legalionssekretär Dr. von Kühl- 
mann, ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes 
vom 6. Febiuar 1875 für das Gebiet von Persien und für die Dauer der Vertretung die Ermächtigung 
erlheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit 
Einschluß der unter deutschem Schutze lebenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heirathen 
und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
Dem Vertreter des Kaiserlichen Konsuls in Tschifu, Dolmetscher Lange, ist auf Grund des §. 1 des 
Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den Amts- 
bezink des Konsulats und für die Dauer der Vertretung die Ermächligung ertheilt worden, bürgerlich 
gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit Einschluß der unter deutschem 
Schutze lebenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen 
zu beurkunden.
        <pb n="56" />
        — 40 — 
Denm Dragomanats-Eleven Brode bei dem Kaiserlichen Konsulat in Zanzibar ist auf Grund des 5. 1 
des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 die Er- 
mächtigung ertheilt worden, in Vertretung des Kaiserlichen Konsuls, bürgerlich gültige Eheschließungen 
von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit Einschluß der unter deulschem Schutze lebenden Schweizer, 
vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
2. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
Nachdem durch rechtskräftige Urtheile des Königlichen Landgerichts Posen vom 4., 9. und 23. Januar 1902 
gegen die in Krakau erscheinende Zeitschrift „Nowa Reforma“ binnen Jahresfrist dreimal Verurtheilungen 
auf Grund der §§. 41 und 42 des Strafgesetzbuchs erfolgt sind, wird in Anwendung des §. 14 des 
Gesetzes über die Presse vom 7. Mai 1874 (Reichs-Gesetzbl. S. 65) die fernere Verbreitung dieser Zeit- 
schrift auf die Dauer von zwei Jahren hierdurch verboten. 
Berlin, den 24. Februar 1902. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Rothe. 
33. Maß= und Gewichts-Wesen. 
Auf Grund des §. 9 des Gesetzes, betreffend die elektrischen Maßeinheilen vom 1. Juni 1898 (Reichs- 
Gesetzbl. S. 905) ist den elektrischen Prüfämtern zu Ilmenau und Hamburg die Befugniß zur amtlichen 
Prüfung und Beglaubigung elektrischer Meßgeräthe übertragen worden. 
Das Prüfamt zu Ilmenau führt die Nummer 1, dasjenige zu Hamburg die Nummer 2. 
Berlin, den 3. März 1902. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Dr. Hopf. 
4. Zoll. und Steuer-Wesen. 
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 13. Februar d. J. beschlossen, daß dem zweiten Absatze der 
Ziffer 20 der Ausführungsbestimmungen zum Reichsstempelgesetze (Beschluß vom 21. Juni 1900 — 
Central-Blatt S. 335 —) folgender Satz hinzugefügt werde: 
„In den Fällen, in denen, wegen Ueberganges eines Kuxes auf einen neuen Inhaber, an 
Stelle des bisherigen auf Namen lautenden Kuxscheins ein gleichlautender, jedoch auf den 
Namen des neuen Inhabers ausgestellter Kuxschein zur Stempelung vorgelegt wird, hat die- 
jenige Amtsstelle, welcher die Abstempelung obliegt, zugleich darüber zu befinden, ob die Ab- 
stempelung ohne Abgabenerhebung zu bewirken ist.“ 
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen. 
Im Königreiche Preußen. 
Im Bezirke des Hauptsteueramts zu Nordhausen ist die Zuckerfabrik zu Ermsleben eingegangen, 
so daß das Steueramt I zu Aschersleben als Zuckersteuerstelle nur noch für die Zuckerfabriken zu 
Aschersleben und Königsaue zuständig ist. 
Das Nebenzollamt ll zu Petrzkowitz im Bezirke des Hauptzollamts zu Ralibor ist in ein 
Nebenzollamt umgewandelt worden.
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        — 41 — 
Es ist ertheilt worden: 
Dem Steueramt I zu Vöcht a. M. im Bezirke des Hauptsteueramts zu Biebrich die Befugniß zur 
Erledigung von Begleitscheinen] und Begleitzetteln über Weißblechabfälle der Nummer 1 des Zolltarifs, 
die unter Eisenbahnwagenverschluß in Höchst a. M. oder in Hattersheim eingehen, 
dem Steueramt I zu Dorsten im Bezirke des Hauptsteueramts zu Bochum die Befugniß zur 
Erledigung von Zollbegleitscheinen II über Waaren aller Art und von Begleitscheinen II über inländischen 
Zucker sowie über inländisches Salz und zur Ausfertigung von Begleitscheinen 1 über die von der Firma 
R. Paton daselbst im Veredelungsverkehr auszuführenden Leinengarne der Nr. 22 a des Zolltarifs, 
dem Hauptsteueramt in Kreuznach die Befugniß zur Abfertigung des für den Fabrikanten Gräff 
daselbst unter Eisenbahnwagenverschluß mit Begleitschein eingehenden Tabacks, 
dem Steueramt ! zu Calcar im Bezirke des Hauptzollamts zu Cleve die Befugniß zur Er- 
ledigung von Zollbegleitscheinen II, 
dem Steueramt ! zu Zossen im Bezirke des Hauptsteueramts zu Potsdam die Befugniß zur 
Erledigung von Begleitscheinen 1 über die für die Mineralöl-Raffinerie von Hermann Günther zu 
Schenkendorf eingehenden Mineralöle sowie zur Ausferligung von Begleitscheinen 1 über von ihr aus- 
zuführende Mineralöldestillate, 
dem Steueramt ! zu Hünfeld im Bezirke des Hauptsteueramts zu Hanau die Besugniß zur 
Erledigung von Begleitscheinen I über ausländischen Wein, der zur Cognacbereitung bestimmt ist, 
dem Steueramt I zu Bonn (Stadt) im Bezirke des Hauptsteueramts für inländische Gegen- 
stände zu Cöln die Befugniß zur Abfertigung von Waaren der Nummern 414 5 und 41 46 des 
Zolltarifs zu anderen als den höchsten Zollsätzen dieser Nummern und 
dem Hauptzollamte zu Tilsit die Befugniß zur Erledigung von Begleitzetleln und Ladungs- 
Verzeichnissen über das für die Aktiengesellschaft Zellstofffabrik Tilsit zur Herstellung von Zellstoff ein- 
gehende rohe Nutzholz. . 
m Königreiche Bayern. 
J 
Die Uebergangsstelle zu Ferthofen im Bezirke des Hauptzollamts zu Memmingen ist auf- 
gehoben worden. 6 
Der Uebergangsstelle zu Wolfstein im Bezirke des Hauptzollamts zu Kaiserslautern ist die 
Befugniß zur Ausfertigung und Erledigung von Uebergangsscheinen über Weinsendungen und der 
Aufschlag-Einnehmerei zu Steinsfeld im Bezirke des Hauptzollamts zu Fürth die Besugniß zur Erhebung 
von Uebergangsabgaben sowie zur Ausfertigung und Erledigung von Uebergangsscheinen ertheilt worden. 
Im Königreiche Sachsen. 
Dem Nebenzollamte II zu Jöhstadt im Bezirke des Hauptzollamts zu Annaberg ist die Befugniß 
zur Ausfertigung von Zollbegleitscheinen 1 über Eisenschmirgel (Eisensand) der Nr. 6e 2# des Zolltarifs 
und der Zollabfertigungsstelle am Bahnhofe zu Plauen im Bezirke des Hauptzollamts zu Plauen die 
Befugniß zur selbständigen Abfertigung von hartem Kammgarn aus Glanzwolle über 20 cm Länge zu 
den Zollsätzen der Tarisiummer 41c 2 beigelegt worden. 
Im Großherzogthum Oldenburg. 
Das Nebenzollamt l zu Fed derwardersiel im Bezirke des Hauptzollamts zu Brake ist in ein 
Nebenzollamt II umgewandelt worden. Letzteres hat die Befugniß zur Abfertigung von Getreide und 
Holz in unbeschränkter Menge bei direklem Eingange vom Auslande, zur Erledigung von Begleitscheinen 1I 
über zollpflichtige Waaren und über inländisches Salz, und zur Ausfuhrabfertigung von Getreide mit dem 
Anspruch auf Ertheilung von Einfuhrscheinen. 
Im Herzogthume Braunschweig. 
Dem Steueramte zu Stadtoldendorf im Bezirke des Hauptsteueramts zu Braunschweig ist die 
Befugniß zur Ausfertigung und Erledigung von Zollbegleitscheinen ! und lU#sowie zur Eingangs- 
absertigung der unter die Tarifnummern 2c, 22 a, b, k, gi., g2 und die Anmerkung zu 22 und g 
fallenden Waaren zu andern als den höchsten Zollsätzen dieser Nummern beigelegt worden. 
In Elsaß-Lothringen. 
Dem Hauptzollamte zu St. Ludwig ist die Befugniß zur Ethebung der Stempelsteuer und 
Abstempelung von Spielkarten, welche von Reisenden und Bewohnern des Grenzbezirkes aus dem Ausland 
eingeführt werden, ertheilt worden.
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        — 42 — 
5. Polizei-Wesen. 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reihegebiete. 
  
  
  
  
— 
Name und Stand 1 Aller und Heimath grund Behörde, welche die Datum 
S run d 
z . · Ausweisung 
. der Bestrafung. Ausweisungs- 
7 der Ausgewiesenen. jun beschlossen hat. moselin 
1. 2. I s. 4. . 6. 
a) Auf Grund des F§. 284 des Strafgesetzbuchs. 
1. Guerino Pontiroli, geboren. am 19. Oktober 1866 zu Stra-gewerbsmäßiges Kailerlicher Bezirks-Prä- 16. ebruar 
Kaufmann, della, Provinz Pavia, Italien, orts- Glücksspiel, sident zu Strabburg, 
angehörig ebendaselbst, *: 
b) Auf Grund des S§. 362 des Strafgesetzbuchs. 
2. Alxander Nicolai geboren am 6. November 1866 zu Betteln, Polizeikommission des " ruar 
Sitchtall. Schlosser- Rio, Rußland, orlsangehörig eben- Senals zu Bremen, d. J. 
daselbst, 
. Wr Ealinsn, geboren am 2. März 1876 zu Czeikow, Landstreichen, Königlich preußischer 21. Februar 
Arbeiter. Gouvernement Kalisch, Polen, russi- Regierungs-Präsident d. J. 
scher Staatsangehöriger, zu Magdeburg, 
1. Augusin Erben, geboren am 30. Juli ls! zu Jung öffentliche Beleidi= Königlich preutzischer 22. Februar 
Weber, buch, Bezi#k Trautenau, Böhmen, gung und Betieln, Negierungs = Präsident d. J. 
ortsangehörig ebendaselbst, zu slan, 
5. Josef Kalika, geboren am 1. Januar 1867 zu Glom-Landstreichen, Betteln, Kaiserlicher Bezirks-Prä- 18. Februar 
Handlungsgehülie, nitz. Bezirk Troppau, Oeslerreichisch-Beamten. Beleidigung sident zu Sktraßburg, J. 
Schlesien, öslerreichischer Staatsan= und thätlicher An- 
dehöriger, griff eines Beamten, 
. Fran] Klima, geboren am 22. April 1852 zu Ko- Landstreichen, Königlich preußischer 22. Februar 
Schlosser, mürna, Ungarn, ortsangehörig zu negerungs- Präsiden d. J. 
Holitz, Bezirk Olmütz, Mähren zu Bresl 
7. Michael Kohlroß, geboren am 13. März 1857 zu Wien, Betleln, Königlich bagerisches Ve- H Februst 
Kesselschmied, orlsangehörig zu Birkau, Bezirk zirksamt Negen, J. 
Klaltau, Böhmen, 
#K. Johann Kulezyk, geboren am l15. Mai 1861 zu Chel-Landstreichen und Königlich preußischer Re- 8. Januar 
Arbeiter, mek, Bzirk Ebriano Galizten, olls= Fälschung von Legi. gierungs- Präsident d. J. 
angehörig ebendaselbst, limationspapieren, zu Oppeln, 
9. Maria Mayr, geboren am 28. September 1972 zu gewerbsmäßige Un- Sochbgistrat Regens= 6. Februar 
ledige Köchin, Tumelksham, Bezirk Nied, Ober= zucht und Arbeits- burg, Bayern, d. J. 
Lettrreich, österreichische Staatsange- schen, 
rige. 
10. August Meder, geborn am 2. Februar 1857 zu Bergen. Belteln, göniglich preußischer 22. Februar 
Cigarrenmacher, Niederlande, niederländischer Staals- Regierungs-Präßiden!t d. J. 
angehöriger, zu Tii 
II. Josef Mohler, geboren am 1. Februar 1870 zu Sze-Landstreichen, abnigih preußischer 9. Januar 
Koch, gedin, Ungarn, ungarischer Staals- Reglerungs-Präsident d. J. 
augehöriger, zu Oppeln, 
12. « Josef Rak, Arbeiter, geboren am 1 Jannar 1566 zu Groß-Landstreichen und derselbe, 1. Februar 
Pokroz, Ungarn, ungarischer Staats. Betteln, d. J 
angehöriger, « 
la. Paul Ochonowoksgebotene-m»t)Anstatt-Hoquotsdesqlucheth derselbe. r0. Oltober 
(Sknta)j, Arbeiter, lowit, Vezirk Teschen, Oesterreichisch= v. J. 
· Schlesien, orlsangehörig zu Bazano- 
" wit Bezurk Teschen, 
14., Josef Sladeczek, geboren am 15. Dezember 1831 Betteln, öriglich vreußecher 27 Jebruar 
Geäriner, zu Bieclit Bezirk Tabor, Böhmen, Regierunge randen d. J. 
’ österreichtscher Staalsangehöriger, zu Bre 
15.| Joses Storch, geboren am 17. Juli 1579 zu Auscha, Landstreichen, iiB“B 9 Bezinks-Prä- 24. Februar 
Bäckergeselle, Böhmen, österreichsscher Ziaatsange- sident zu Straßburg, d. 8# 
. horiger, * 
15. Alois Tanchmann, geboren am 21. Juni 1870 zu Wer: Belleln, Königlich preußiher 18. Februar 
Schlossergeselle, schendorf, Vezirk Trantenan, Böhmen, Regterung . räsident d. J. 
öslerreichischer Staatsangehöriger. zu Breslau " 
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julims Sutenfeld in Verün-
        <pb n="59" />
        43 
Central-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
Reichsamte des Innern. 
h#u betiehen durch alle VPostanstalten und VwFuchhandlungen. 
  
  
XXX. Jahrgang. · Berlin, Freitag, den 14. März 1902. V 11. 
Juhalt: 1. —— ereesalur gathelen 4. Maß- und Gewichts-Wesen: Prüsordnung sut m 
Seite 48 Metzgerächeee .. .... 
2. ——— der deutschen Rotenbanken *rdv 5. Zoll- und Stener-Wesen: Zollamtliche Eröffnung eines 
3. ngenteine HGerwalkungs-Sochen: Berboi der in denbels in der Stadt Altona errrichteten Freibezirkees 53 
enshelnenoen Zeitschrist „Driennik Polski“: — deogl 6. Polizel-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
der in Krakau erscheinenden Zeuscheift „Czas“ 16 Reichsgebelleoeu,e 
  
1. Kou fulat Wesen. 
Dem Vize-Konsul von Schweden und Norwegen Heury Horn in Schleswig ist Namens des Reichs 
das Exequatur ertheilt worden. 
Dem Königlich siamesischen Konsul Eduard Delius in Bremen ist Namens des Reichs das Exequatur 
ertheilt worden.
        <pb n="60" />
        Passiva. 
44 
Status der deutschen Noten 
nach den im Reichsanzeiger veröffentlichten Wochenüber 
(Die Beträge lauten 
  
Lansende Nummer. 
*— d — 
# 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
. IM- 
Sonstige s ev 
4 bindlich · binolch= 
e i tann 
Bezeichnung arund. sNeseroe / Roten· ¶ deaen ua. Gegen B vegen steiten Segen nstige Hesen Sutamt Gegen *8 
der 81. Jan. gedecte 31. Jan. a1. Jau. / mit gl. Jau. a1. Jan.] der 31. Jan * 
stapital. Fondt. Umlaus. et · Aundl- Passloo. 1 welterge- 
Banken. 1902. Koten. 1902. bindiich· 190. 1902. 1902. vasstoa. 190. *—— 
ungs- mion“ 
kelten. 6 n 0 uischen 
« Gechseln 
2. 3. 9r- 9l 1 ·. . 1u. . 11. —iieets#a 6. . 
Heichebank 15% „ öL S§ 6. 12% %%% — 6%1 u auo k. 2 100 88 191 — 16 111 
Fnayerische Kotendarnt01151 -I264 1 K — M0 5i 4 „uf sr2 1 716 461 
Sachulche Bonk zu Dresdenoo] Ssocohhrs: 16]|2101.+ 2211211499 2718360 K&amp; 2720 305 1261122 sou 1462 
i 
Wanseashekgiichewmmkeioustocspszuw 79n7cxs,4--««s25-.-zu M 162—3112c-ktsssm—239 74# 
Vadische Bant a#o % K 32 „00|1 20 EELIEIILIEL 
Bank für Süddeutschla ? 15 0 In H1 F 537 5275 22 e z## 67 22“ 60 1 761 
Braunschweigische va#lt11¼ ui 2555 1% 17 1 37 4161 —- 481 G 4 4 
Zuslammen. 12 n0 „5125%3. 1 7 naman 6 l#. 
Bemerkungen. 
Zu Spalte 5“: Davon in Abschnitten zu 100 4 = 953 382 000 M, 
500 — 15 489 000 K (bei der Bank Nr. 8), 
. 1000 = 292 680 000 K(. " 1). 
Zu Spalte 4 Nr. 67: Zu dem Staims Ende Jannar 1902 war der Reserve-Fonds nicht mit 1910 000 . ., jondern 
Zu Spalte 9 Nr. 66: Darunter 90 591 .K noch nicht zur Einlösung gelangte Gulden- 
und Thalernoten.
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        Wesen. 
banken Ende Februar 1902 
sichten, verglichen mit demjenigen Ende Januar 1902. 
auf Tausend Mark.) 
45 
  
  
  
  
Aectiva. 
; 
- 5 
Metan= gSegen ——01 Noten Gegen Gegen — Cegen Sonkiige Summe Cegen z 
b 3l. ZJan.assene 31. Jan. anderr31. Jan.Wse!l 31. JZan. Lombard. 31. Janff#eken 31. Jan Jan der 31. Jan.. 
" · . 
Schund. 1001. deise. 1½. anra. 1807h 1802. i0. EIIEAEIIIIEIE 
z 
2 
1% % ——— . 326 7½ „ u 
I1½495 + 399 25901 „ 28s4 NMG6 # ½186 — KI557 120738 „ 6 zur ———..u EIIIII 16171 
—— 6825 74 10 33 139 11713 1300 3117 1 1 K+ 27 272062 2 LSNT’: LE 
24645 — 171 162 1 5114 „ D0 12 42 Tk J198 24668 — 18 10 ½6 + 2)0#8. 18 21 — 1651 1220.6 302 
#iIsn 231 5 — 43 EEELEEIIEIIEEIIILEEIIEIIEIIEIIIIIIIIEE 
436 + 2. x 11 14 — 192 12585 + 1060 15 188 381 zutg 1 79 37/1 313 36 195 — 11 
*95 — 219 51 1 6 298 102 7927. 671 1002 K#3 l#et + 146 1061 + KM 24 5 
66 — 102 12 1+ 7 169 + 1## 7000 — 1 UlrS 21517 52 1196 — t5 E 22 23 à7„ 100 7 
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        10 
3. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
Nachdem durch rechtskräftige Urtheile des Königlichen Landgerichts Posen vom 11. April v. J. und vom 
25. Januar und 1. Februar d. J. gegen die in Lemberg erscheinende Zeitschrift „ODziennik Polski“ binnen 
Jahresfrist dreimal Verurtheilungen auf Grund der I#§. 41 und 42 des Strafgesetzbuchs erfolgt sind, 
wird in Anwendung des §. 14 des Gesetzes über die Presse vom 7. Mai 1874 (Reichs-Gesetzbl. S. 65) 
die fernere Verbreitung dieser Zeitschrift auf die Dauer von zwei Jahren hierdurch verdoten. 
Berlin, den 6. März 1902. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Graf v. Posadowsky. 
Nachdem durch rechtskräftige Urtheile des Königlichen Landgerichts Posen vom 25. Januar und 
1. Februar d. J. gegen die in Krakau erscheinende Zeitschrift „Czas“ binnen Jahresfrist zweimal Ver- 
urtheilungen auf Grund der 8§. 41 und 42 des Strafgesetzbuchs erfolgt sind, wird in Anwendung des 
§. 14 des Gesetzes über die Presse vom 7 Mai 1874 (Reichs-Gesetzbl. S. 65) die fernere Verbreitung 
bieser Zeitschrift auf die Dauer von zwei Jahren hierdurch verboten. 
Berlin, den 6. März 1902. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Graf v. Posadowsky. 
4. Maß= und Gewichts-Wesen. 
Prufordnung für elektrische Meßgerüthe. 
Auf Grund des §. 10 des Gesetzes, betreffend die elektrischen Maßeinheiten, vom 1. Juni 1898 
(Reichs-Gesetzbl. S. 905) wird nachstehende Prüsordnung für elektrische Meßgeräthe erlassen. 
S. 1. 
Prüfung und Beglaubigung. 
Die amtliche Prüfung elektrischer Meßgeräthe erfolgt durch die Physikalisch-Technische Reichs- 
anstalt — Abtheilung II — und durch diejenigen Stellen (elektrischen Prüfämter), welchen der Reichs- 
kanzler die Befugniß hierzu auf Grund des §. 9 des genannten Gesetzes übertragen hat. 
Mit der Prüfung kann bei Meßgeräthen, für welche die Systemprüfung durch die Physikalisch= 
ecchnische Reichsanstalt eine hinlängliche Unveränderlichkeit der Angaben erwiesen hat, eine Beglau- 
g verbunden werden, wenn die betreffenden Instrumente den Vorschriften der §§. 11, 14, 15 dieser 
rdnung entsprechen und die daselbst angegebenen Beglaubi s-Fehl einhalten. 
D P JV
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        1 — 
8. 2. 
Der Reichsanstalt vorbehaltene Arbeiten. 
Die der Physikalisch-Technischen Reichsanstalt zufallende Thätigkeit, soweit dieselbe die Prüfung 
und Beglaubigung elektrischer Meßgerälhe betrifft, ist durch §§. 9 und 10 des Gesetzes") bestimmt. Die 
Reichsanstalt hat die technische Aussicht über das Prüfungswesen im ganzen Reichsgebiete zu führen und 
alle darauf bezüglichen technischen Vorschristen zu erlassen. Sie hat zu bestimmen, welche Arten von 
elektrischen Meßgeräthen zur amtlichen Beglaubigung zugelassen werden sollen, und die hierfür erforder- 
lichen Systemprüfungen auszuführen. 
Außerdem führt sie die Prüsung und Beglaubigung aller derjenigen elektrischen Meßgeräthe aus, 
welche nicht zu den Prüfungsbefugnissen (§. 8) der elektrischen Prüfämter gehören, sowie endlich die 
Prüfung und Beglaubigung derjenigen zur Messung von Strom, Spannung, Leistung und Verbrauch 
dienenden Apparate, welche als Arbeitsnormale bei der Herstellung elektrischer Meßgeräthe ver- 
wendet werden. 
§. 3. 
Beautragung von Systemprüfungen. 
Die Zulassung eines jeden Systems elektrischer Meßgeräthe zur Beglaubigung setzt einen Antrag 
des Erfinders oder des Verfertigers, oder eines hierzu bevollmächtigten Vertreters derselben voraus. 
Mit diesem Antrage sind fünf Meßgeräthe der betreffenden Gattung von verschiedenem Meßbereich, eine 
Beschreibung und eine zur photographischen Vervielfältigung geeignete Zeichnung (Größe 33 2c 21 em), 
welche den Mechanismus der Meßgeräthe deutlich erkennen läßt, sowie die im §F. 19 unter A angegebenen 
Gebühren an die Physikalisch-Technische Reichsanstalt — Abtheilung II — einzusenden. Wenn 
besondere Gründe vorliegen, kann die Anzahl der für die Systemprüfung einzureichenden Meßgeräthe 
beschränkt, andererseits aber auch die Einreichung von Meßgeräthen bestimmter Meßbereiche ver- 
langt werden. 
In dem Antrag ist anzugeben: 
1. von wem und unter welcher Bezeichnung das betreffende System hergestellt und in den 
Verkehr gebracht wird, 
.l welche Größenstufen und besonderen Ausführungsformen des Systems angefertigt werden 
ollen, 
ob, seit wann und in welcher Anzahl Apparate dieser Gattung 
im Deutschen Reiche, 
in anderen Ländern 
im Gebrauche sind, 
die etwaige Patent= oder Musterschutzuummer. 
——9 
*· 
*) Die . 9 bis 11 des Gesetzes, betr. die elektrischen Maßeinheiten, vom 1. Juni 1898 lauten: 
5. 9. 
Die amtliche grüfung und Beglaubigung elektrischer Meßgeräthe erfolgl durch die Physikalisch-Technische 
Reichsanstalt. Der Reichskanzler kann die Besugniß hierzu auch anderen Stellen übertragen. Alle zur 
Ausführung der amtlichen Prüfung benußten Normale und Normalgeräthe müssen durch die Phyflkalisch- 
Technische Reichsanstalt beglaubigt sein. 
S. 10. 
  
  
Die Physikalisch-Technische Reichsanstalt 
Beglaubigung elektrischer Meßgeräthe im ganzen 
wird. Sie hat die technische Aufsicht über das 
nischen Borschriften zu erlassen. Insbesondere liegt 
zur amtlichen Beglaubigung zugelassen werden sollen, 
der Meßgeräthe Bestimmungen zu treffen, das bei der 
fabren zu regeln sowie die zu erhebenden Gebühren und 
Stempelzeichen festzusetzen. 
bei 
  
  
   
   
  
      
    
und 
  
  
  
und 
bei 
F. 11. 
Die nach Maßgabe dieses Gesetzes beglaubigten Meßgeräthe können im ganzen Umfange des Reichs 
im Verkehr angewendet werden.
        <pb n="64" />
        48 
Die Beschreibung soll sich namentlich beziehen auf: 
a) Schaltung, Material, Abmessungen, Windungszahlen und Widerstände der stromführenden 
Theile, Material und Abmessungen der Magnete und magnetisch wirksamen Eisentheile, 
b) das Uebersetzungsverhältniß auf das Zählwerk von Elektricitätszählern, 
e) die Einrichtungen und das Verfahren für die Gangregelung, 
d) die Vorschriften für Aufhängung und Wartung der Apparate. 
§. 4. 
Ausführung der Systemprüfnugen. 
Die Systemprüfung, soweil sie nicht nach den bisherigen Erfahrungen der Reichsanstalt theil- 
weise enibehrt werden kann, bebeßt in einer Untersuchung der eingereichten Apparate in der Reichsanstalt 
und in einer Erprobung des Systems im praktischen Betriebe. Wenn der erstere Theil der Prüfung, der 
nach Erledigung etwaiger erforderlicher Vorverhandlungen mit dem Antragsteller innerhalb dreier Monate 
abgeschlossen sein soll, ein befriedigendes Ergebniß geliefert hat, ohne daß über die Bewährung im Be- 
triebe genügende Erfahrungen vorliegen, kann auf Antrag des Anmelders eine zeitweilige Zulassung 
zur Beglaubigung für eine Dauer bis zu drei Jahren bewilligt werden. Spätestens ein Jahr vor Ab- 
lauf dieser Zeit wird dem Antragsteller die endgüluge Entscheidung übermittelt. 
Nach Abschluß des Zulassungsverfahrens werden drei der eingereichten Meßgeräthe dem Antrag- 
steller zurückgegeben, die beiden anderen verbleiben als Muster und für etwaige fernere Untersuchungen 
zur dauernden Verfügung der Physikalisch Technischen Reichsanstalt. 
Wird die Zulassung des Sostems zur Beglaubigung versagt, so werden sämmtliche fünf ein- 
gereichten Meßgeräthe dem Antragsteller zurückgegeben. 
8. 5. 
Zulassung von Systemen zur Beglanbigung. 
Jede endgültige Zulassung eines Systems elektrischer Mebgeräthe zur Beglaubigung wird 
in dem Central-Blate für das W Reich und im Reichsanzeiger bekannt gemacht. 
Bei der Zulassung wird eine Bezeichnung des Systems festgesetzt, welche auf den Meßgeräthen 
anzubringen ist. 
Eine Veröffentlichung einer zeitweiligen Zulassung eines Systems zur Beglaubigung findet 
nur auf Antrag des Anmelders statt. - 
§.6. 
Acad-tange-derzurBeglanbignugzugelassenensystrwr. 
Von allen Aenderungen der messenden Theile der zur Beglaubigung zugelassenen Systeme, sowie 
von einem Uebergonge der Verfertigung der Meßgeräthe auf eine andere Firma hat der Verfertiger 
Anzeige an die Reichsanstalt zu machen. Die letztere entscheidet darüber, ob so wesentliche Aenderungen 
stattgeunden haben, daß eine Ergänzung der früher ausgeführten Systemprüfung erforderlich ist. Mit 
dem Antrag einer Ergänzungsprüfung sind zwei Meßgeräthe der geänderten Form und die im §. 19 
unter A 3 angegebenen Gebühren einzusenden. 
Nach Abschluß der Ergänzungsprüfung wird das eine der eingereichten Meßgeräthe dem Anmelder 
zurückgegeben. 
S. 4 
Zurücknahme der Zulaffung eines Systems. 
Die Zulassung eines Systems zur Beglaubigung kann wegen amtlich zur Kenntniß gekommener 
Mängel desselben von der Reichsanstalt zurückgenommen werden. Die Zurücknahme erfolgt jedoch erst 
dann, wenn der Verfertiger trotz Aufforderung durch die Reichsanstalt die erwähnten Mängel seiner 
Exzeugnisse nicht innerhalb eines Jahres nachgewiesenermaßen beseitigt hat. 
Die Zurücknahme wird, wie im §. 5 Abs. 1 angegeben, bekannt gemacht.
        <pb n="65" />
        — 48 — 
8. 8. 
Befugnisse der Prüfmter. 
Die Thätigkeit der Prüfämter erstreckt sich auf die Prüfung und Beglaubigung 
1. der bei der gewerbsmäßigen Abgabe elektrischer Arbeit zur Bestimmung der Vergütung 
benutzten Meßgeräthe (Elektricitätszähler u. s. w.), 
2. der zur Messung von Strom, Spannung und Leistung bestimmten Schalttafel- und Montage- 
Instrumente, sofern sie einem beglaubigungsfähigen System angehören (§. 4 und 5) 
und mit Gleichstrom geprüft werden können. 
KS. 9. 
Mehbereiche der Prüfämter. 
· Die Prüfämter zerfallen in solche für Prüfungen mit Gleichstrom und solche für Prüfungen mit 
Gleich= und Wechselstrom (einschließlich Dreystrom). Jedes Prüfamt muß in seinem Laboratorium 
Messungen bis zu 500 Volt und 200 Ampere ausführen können. 
Trifft ein Prüfamt die für eine Erweiterung seiner Prüfungsbefugniß erforderlichen Einrichtungen 
und weist deren ordnungsmäßige Beschaffenheit nach, so kann seine Befugniß durch die Physikalisch= 
Technische Reichsanstalt den Einrichtungen entsprechend erweitert werden. 
4 Mehgeräthe für solche Stromstärken und Spannungen, welche das Meßbereich des Prüfamis 
überschreiten, sind einem anderen Prüsamte von weiterer Prüfungsbefugniß oder der Reichsanstalt zur 
Prüfung zu überweisen. 
8. 10. 
Ort der Prlifnug. 
Die Prüfungen und Beglaubigungen dürfen nur in den Arbeitsräumen der Prüfämter oder nach 
Bedarf am Verwendungsort ausgeführt werden. Ausnahmen hiervon, z. B. Prüfungen in Räumen, 
welche von Elektricttälswerken oder Flbriken von elektrischen Meßgeräthen zur Versügung gestellt werden, 
bedürfen der Genehmigung der Phystkalisch-Technischen Reichsanstalt. 
S. 11. . 
BefchasseuheitderzantsfangoderseglanbignuqkosmendeaMeßgetäthr. 
Die Angaben der zur Prüfung oder Beglaubigung eingereichten, in §§. 2 und 8 
genannten elektrischen Meßgeräthe müssen unmittelbar in den gesetzlichen Mabeinheiten (Bekanntmachung, 
betreffend die Ausführung des Gesetzes über die elektrischen Maßeinheiten, vom 6. Mai 1901. Reichs- 
Gesetzbl. S. 127) erfolgen oder durch Mutltiplikation mit einer auf dem Apparat angegebenen Zahl 
(Konnante) auf dieselben zurückgeführt werden. Die Angaben sollen entweder durch Zeiger oder deutlich 
sichtbare Marken vor einer Skale oder durch springende Ziffern geschehen. 
Die Meßgeräthe müssen mit einem Schutzgehäuse umgeben sein, welches Vorkehrungen zum 
Anlegen von Bleisiegeln und ein von innen in das Gehäuse eingesetztes Schauglas vor dem Ziffer- 
blatt enthält. 
AAuf dem Zifferblatte, dem Gehäuse oder auf einem von außen nicht abnehmbaren Schilde soll 
die Firma und der Wohnort des Verfertigers oder dessen eingetragenes Fabrikzeichen, die laufende 
Fabrikations-Nummer, die Maßeinheit, nach welcher die Angabe erfolgt (z. B. Ampere, Volt, Watt, 
Kilowatt, Kilowattstunde), und das Meßbereich nebst Bezeichnung des Vertheilungssystems (z. B. 
2 K 200 Volt, bis 2 X 100 Awmp.) deutlich sichtbar angebracht sein. 
Außerdem sind daselbst in deutscher Sprache die Apparaten-Gattung und -Stromart (3. B. Dreh- 
stromzähler) anzugeben sowie — falls diese Umstände auf die Richtigkeit der Angaben der Instrumente 
von Einfluß sind — auch die Einschaltungsdauer (3. B. Leistungsmesser für kurzdauernde Einschaltung) 
und bei Wechseltrom-Meßgeräthen die Polwechselzahl und Belastungsart (z. B. Zähler für induktionslose 
Belastung, Drehstromzähler für gleich belastete Zweige).
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        — 50 — 
KS. 12. 
Ansnahme-Bestimmungen. 
Bis zum 1. Januar 1905 wird von den Vorschriften des F. 11 Abs. 3 und 4 abgesehen. 
Meßgeräthe, welche für die Ausfuhr bestimmt sind, dürfen Aufschriften in fremder Sprache 
tragen, wenn mit dem Prüfungsantrag eine deutsche Uebersetzung eingereicht wird. 
§. 13. 
Berkehrs-Fehlergrenzen für Zähler. 
Die im Verkehre zulässigen Fehlergrenzen der Elektricitätszähler") sind durch die 
Ausführungsbestimmungen zum Gesehe, betreffend die elektrischen Maßeinheiten, vom Bundesrathe wie folgt 
festgesetzt worden: 
1. Gleichstromzähler. 
a) Die Abweichung der Verbrauchsanzeige nach oben oder nach unten von dem wirklichen 
Verbrauche darf bei einer Belastung zwischen dem Hcöchstverbrauche, für welchen der 
Zähler bestimmt ist, bis zu dem zehnten Theile desselben nirgends mehr betragen als 
sechs Tausendtel dieses Höchstoerbrauchs, vermehrt um sechs Hundertel des jeweiligen 
Verbrauchs, und ferner bei einer Belastung von ein Fünfundzwanzigstel des obigen Höchst- 
verbrauchs nicht mehr als zwei Hundertel des letzteren. 
Auf Zähler, die in Lichtanlagen verwendet werden, finden diese Bestimmungen nur 
insoweit Anwendung, als die anzuzeigende Leistung nicht unter 30 Watt sinkt. 
Während einer Zeit, in welcher kein Verbrauch stattfindet, darf der Vorlauf oder der 
Rücklauf des Zählers nicht mehr betragen, als einem halben Hundertel seines oben 
bezeichneten Höchstverbrauchs entspricht. 
2. Wechselstrom= und Mehrphasenzähler. 
Für diese gelten dieselben Bestimmungen wie unter 1, jedoch mit der Maßgabe, daß, 
wenn in der Verbraucheleitung zwischen Spannung und Stromstärke eine Verschiebung 
besteht, der nach 1 a ermittelte Fehler in Hundertel des jeweiligen Verbrauchs umgerechnet 
und der entstehenden Zahl der Hundertel die doppelte trigonometrische Tangente des Ver- 
schiebungswinkels hinzugefügt wird. Dabei bedeutet der Verschiebungswinkel den Winkel, 
dessen Cosinus gleich dem Leistungsfaktor ist. Alle zur Berechnung der Fehler dienenden 
Größen sind mit dem gleichen Vorzeichen zu nehmen. 
S 
8. 14. 
B gl big 68 F hl 8 *P für Zähler. 
Die Beglaubigung von Meßgeräthen, welche zur Bestimmung der Vergütung bei der gewerbs- 
mäßigen Abgabe elektrischer Arbeit dienen sollen, findet statt, wenn ihr System von der Reichsanstalt zur 
Beglaubigung zugelassen worden ist (§5. 4 und 5), und wenn sie die Hälfte der im §. 13 genannten 
Verkehrs-Fehlergrenzen einhalten. Jedoch soll bei Wechselstromzählern der Zusatzfehler, welcher im S. 13 
unter 2 für eine Verschiebung g zwischen Spannung und Stromstärke festgesetzt ist, mit seinem ganzen 
Betrage (2 tg p) in Rechnung gestellt werden. 
S. 15. 
Beglaubigungs-Fehlergrenzen für Strom-, Spannungs= und Leistungsmesser. 
Strom-, Spannungs= und Leistungsmesser werden zur Prüfung durch die Prüfämter nur 
dann zugelassen, wenn sie einem von der Reichsanstalt als beglaubigungsfähig erklärten System 
angehören und mit Gleichstrom geprüft werden können. Ihre Beglaubigung erfolgt, wenn die gefundenen 
Fehler entweder nicht über = 0,2 des betreffenden Skalen-Intervalls, oder nicht über -# O,o des Soll- 
werths hinausgehen. Es kommt hierbei stets diejenige der beiden Bestimmungen zur Anwendung, welche 
  
*) Reichs-Gesetzbl. 1901 Nr. 16 S. 129 unter II. 
Für die übrigen elektrischen Meßgerälhe (Strom-, Spannungs- Leistungsmesser) find seitens des Bundesraths 
keine Verkehrs-Fehlergrenzen festgeietzt.
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        — 51 — 
für die Zulassung des Meßgeräths zur Beglaubigung die mildere ist. Bei Mebgeräthen mit verkürzter 
Skale soll der Fehler -# 0O),1 des Sollwerths nicht übersteigen. Dasselbe gilt von solchen Msgeräthen, 
deren Anwendung durch eine entsprechende Aufschrift (z. B. „Strommesser richtig von.# bis. 
Ampere") auf einen bestimmten Theil der vorhandenen Skale eingeschränkt worden ist. 
g. 16. 
Verfahren bei der Prüfung (Vorpräfung und Hauptprüfung). 
Die Prüfung der elektrischen Meßgeräthe durch die Prüfämter erstreckt sich auf die äußere Be- 
schaffenheit, die Erfüllung der im §F. 11 enthaltenen Vorschristen (Vorprüfung) und auf das Einhalten 
der in 5§. 13— 15 angegebenen Fehlergrengen (Hauptprüfung). 
Nach vollzogener Hauptprüfung erhält jedes Meßgeräth einen Schein über den Ausfall der 
Prüfung sowie gegebenenfalls das im §. 18 festgesetzte Stempelzeichen. Der zahlenmäßige Betrag der 
gefundenen Abweichungen von der Richtigkeit wird in den Scheinen nicht angegeben. 
Auf besonderen Antrag werden Elektricitätswerken und Fabrikanten von elektrischen Meßgeräthen 
Verzeichnisse der an ihren Meßgeräthen ermittelten Abweichungen von der Richligkeit gegen besondere 
Gebühr ausgefertigt. 
Meßgeräthe, welche die Verkehrs-Fehlergrenzen überschreiten oder sonstige Mängel zeigen, werden 
durch Anbinden eines Zettels mit entsprechender Ausschrift gekennzeichnet. 
§S. 17. 
Berichtigung und Reinigung der zu prlifenden Meßgeräthe. 
Bei Gelegenheit von Prüfungen dürfen auf Antrag der Betheiligten von den Prüfämtern 
Berichtigungen an den Meßgeräthen, falls hierzu geeignete Stellvorrichtungen vorhanden sind, sowie 
Reinigungen des Werkes und kleine Ausbesserungen ausgeführt werden. 
Bei Streitfällen und Revisionen ist jeder Eingiiff in die Apparate untersagt und ein von 
neuem nothwendig werdender Bleiverschluß ist thunlichst ohne Verletzung bereits vorhandener Plomben 
anzulegen. 
S. 18. 
Stempel= und Verschlußzeichen. 
a) Als Zeichen, daß ein Meßgeräth bei der Prüfung die für den Verkehr zugelassenen Fehler- 
grenzen (F. 13, eingehalten hat, dient ein an dem Meßgeräth anzubringender Verkehrsstempel, welcher 
das amtliche Stempelzeichen des betreffenden elektrischen Prüsamts (bestehend aus den Buchslaben E P A 
und der Nummer des Prüfamis) sowie die Angabe des Kalenderlahrs und des Vierteljahrs der 
Prüfung trägt. 
b) Als Zeichen, daß ein Meßgeräth einem beglaubigungsfähigen System angehört, den Vor- 
schristen des §. 11 entspricht und bei der Prüfung die Beglaubigungs-Fehlergrenzen (5§. 14 und 15) 
eingehöelten hat, dient ein Beglaubigungsstempel, welcher den Reichsadler, das amtliche Zeichen des 
Prüfamts sowie die Jahres= und Onartalszahl der Prüfung trägt. 
) Bei Nachprüfungen tritt der neue Verkehrs= oder Beglaubigungsstempel zu dem auf dem 
Meßgeraͤthe bereils vorhandenen hinzu. 
) In den unter a bis e angegebenen Fällen werden die geprüften oder beglaubigten Meß- 
gerälhe N Bleisiegel verschlossen, welche auf der einen Seile den Reichsadler und auf der Rückseite 
das amtliche Zeichen des Prüfamts tragen. 
Dieser Verschluß kann zum Zwecke von Nachregulirungen von dem mit der Wartung der Zähler 
beauftragten Beamten des Elektricitätewerkes im Falle des Einverständnisses des Abnehmers entfernt und 
nach Erledigung der Regulirung durch eine Plombe des Elektricitätswerkes ersetzt werden. Von jeder 
solchen Nachregulmung hat das Elektricitätswerk demjenigen Prüfamte, dessen Stempel sich auf dem 
Zähier, vorfindet, Anzeige unter Angabe der vor und nach der Regulirung ermittellen Abweichungen 
u machen. 
e) Als Zeichen eines zeitweiligen Verschlusses und in den im §. 16 Abs. 4 erwähnten 
Fällen an in die Plombenschrauben des Meßgeräths ein Zettel mit aufgeklebter Siegelmarke des 
betreffenden Prüsamts eingebunden. 
12
        <pb n="68" />
        52 — 
f) Bei Prüfungen und Beglaubigungen, welche von der Physikalisch-Technischen Reichs- 
anstalt — Abtheilung lII — erledigt werden, tritt an Stielle des amilichen Stempelzeichens der Prüfämter 
dasjenige der Reichsanstalt (PTR 1I). 
g. 19. 
Gebühren. 
A. Bei Systemprüfungen. 
1. für eine Art Zihler 
2. für eine Art Strom-, Spannungs= oder Leistungsmesser 
3. für eine Ergänzung einer Systemprüfung (vergl. §. 6) wird ein Dritlel der 
□ 
Sätze A 1 bezw. 2 in Anrechnung gebracht. 
Bei Prüfungen elektrischer Meßgeräthe. 
1. Elektricitäts zähler. 
*.- 
# 
– 
—1 
a) Grundgebühr für Zweileiterzähler . 
b) Grundgebühr für Mehrleiter= und Mehrphasenzähler . 
e) Zuschlag sür Spannung: 
bis 150 Volt 
für jede weiteren angefangenen 150 Vol- 
4) Zuschlag für Strom bis: 
5 Ampere Höchststrom 
15 
z0 
r□— 
— 
S 
u un nu # un n n 
n u u u uu u u n u M 
10 000 
U 
300,00 
50,00 
30,00 
40,00 
60,00 
Bei Mehrleiterzählern gilt als Hochsfrom die Summe der Hochststromstärken der 
einzelnen Zweige, als Spannung die eines einzelnen Zweiges. 
Bei Drehstromzählern gilt als Höchststrom der dreifache Höchststrom eines Zweiges 
(einer Phase), als Spannung die Spannung zwischen zwei Außenleitern. 
. Strom-, Spannungs= und Leistungsmesser. 
a) Grundgebü0hr. 
b) Zuschlag für Spannung bis 300 Volt 
für jede weiteren angefangenen 300 Volt 
e) Zuschlag für Strom bis 300 Ampere . 
für jede weiteren angefangenen 300 Ampere . 
Fũr Meßgeräthe, welche auf Grund der Vorprüfung zuruückgewiesen werden, 
sind nachstehende Gebühren zu zahlen: 
a) für jeden Zähler . 
li)imIedenct-om- Spannungs-, Leistungsmesser 
;. Erfolgt die Zurückweisung auf Grund der Hauptprüfung, so tommen die vollen 
Gebühren gemäß B 1 bis 4 in Anrechnung. 
Bei Prüfungen am Verwendungsorte tritt zu den Gebühren! # 1 bis 6 bei 
allen Arten von Meßgeräthen ein Zuschlag von 
M. 
2,00 
1,00 
1,00 
1,00 
1,00
        <pb n="69" />
        — 53 — 
In diesem Zuschlag sind die elwaigen Fuhrkosten innerhalb des Gemeinde- 
bezirkes des Prufamts sowie die Beförderungskosten für die Prüfgeräthe und 
Widerstände für Belastungen bis zu 5 Kllowatt einbegriffen. 
Die Kosten des Stromverbrauchs bei Prüfungen am Verwendungsorte fallen 
dem Antragsteller zur Last. Ueber die Größe dieses Verbrauchs wird dem 
Lieferanten und dem Abnehmer des Stromes eine Bescheinigung ausgestellt. 
. Wenn größere Belastungs widerstände oder sonstige Hülfsapparate nach dem Ver- 
wendungsorte der zu prüfenden Meßgeräthe befördert worden sind, werden außer 
dem genannten Zuschlage von 3,00 /¼ noch die durch die Beförderung der letzt- 
genannten Gegenstände entstandenen Auslagen in Rechnung gesetzt. 
Bei Prüfungen am Verwendungsorte außerhalb des Sitzes des Prüf- 
amis kommt zu den nach B 1 bis 8 zu berechnenden Gebühren noch ein Betrag 
für Reisekosten und Tagegelder der Beamten hinzu, welcher nach der Anzahl der 
auf derselben Reise geprüsten Meßgeräthe antheilig festgestellt wird. Die voraus- 
sichtlich entstehenden Kosten werden dem Antragsteller auf Anfrage vorher 
angegeben. 
10. Wenn Einregulirungen und kleine Ausbesserungen durch die Prüsämter auf Antrag 
der Betheiligten vorgenommen werden, sind Gebühren dafür nach Maßgabe der 
· 
aufgewandten Arbeitszeit zu berechnen und zwar für Arbeitsstunde und Arbeiter 1,00 
11. Für Ausfertigung einer Liste der ermittelten Abweichungen von der Richtigkei 
(§. 16 Abs. 3) kommen in Anrechnung als Grundgebühr .. . 1,oo 
sowiealsZuichlagfurjcdedMeßgekath.. ... 0,25 
C. Für die Prüfung von Höchststrommessern, geitzählern und anderen Meßgeräthen, 
welche bei der Abgabe elektrischer Arbeit zur Bestimmung der Vergütung benutzt werden und nicht in 
den vorstehenden Bestimmungen genannt sind, kommen Gebühren nach Maßgabe der Arbeitszeit und der 
Anzahl der Arbeiter zum Satze von 1= für die Stunde in Anrechnung. 
S. 20. 
Verfahren bei Beschädigung geprüfter Apparate. 
Für Meßgerälhe, welche bei der Prüfung beschädigt werden, wird ein Ersatz nicht geleistet. 
Für das beschädigte bezw. ein an seiner Stelle eingereichtes gleiches Meßgeräth werden indeß Prüfungs-= 
gebühren nicht erhoben. 
Charlotten burg, den 28. Dezember 1901. 
Physikalisch -Technische Reichsanstalt. 
Kohlrausch. 
5. Zoll= und Steuer-Wesen. 
Zufolge Beschlusses des Bundesraths vom 4. Mai 1894 ist in der Stadti Alkona aus einem im 
Süden der Stadt belegenen Landptreifen längs der Elbe und dem daneben liegenden Theile der Elbe 
ein Freibezirk errichtet und am 3. Februar d. J. zollomtlich eröffnet worden. Die Umgrenzung des Frei- 
bezirkes wird auf der Landsiite durch die dort befindlichen Gebäude und on den sreien Stiellen durch ein 
schmiedeeisernes Giller, auf der Wasserseite durch den Leildamm und ein Gitter gebildet.
        <pb n="70" />
        — 64 — 
6. Polizei-Wesen. 
Ausweisung von Auslaͤndern aus dem Reichsgebiete. 
  
Laufende Nr. 
  
  
  
  
Name und Stand Alter und Heimath — Behörde, welche die Datum 
run des 
l Ausweisung 
der Bestrafung. Ausweisungs- 
der Ausgewiesenen. l neun beschlossen hat. — 
2. I 8. l 4. s. c. 
  
P 
2 
— 
* 
S 
— 
— 
— 
* 
— 
—–“ 
Loreng, Smann, 
EArbeit 
Hyacinth Cimba, 
Erdarbeiter, 
Adolf Eisler, 
Drechsler, 
Anton Heger, 
Bäcker, 
Simon Höhbl, 
Bäcker, 
.Wilhelm August 
Jäni 
Wus- Johne- 
mann, Müller, 
  
E— Kettner, 
"„ Arbeiter, 
. Josef Klementz, 
Zimmermann, 
. Johann Kliemek, 
Schuhmacher, 
.Wenzel Kowarik, 
Schreiner, 
Engelbert Kun- 
schier, Dienßüknecht, 
4Jolsef Müller, 
riseur, 
Franz Glutz, Tage- 
löhner, 
a) Auf Grund des 5. 39 des Strafgesetzbuchs. 
*— am 29. Dezember 1879 zus Diebstahl (1 Jahr 6|#öniglich preubischer 22. Dezember 
len, Preußen, niederländischer, Monate Zuchthaus. Regierungs-Präsident ir. J. 
Sen,an Mprben llaut Erkenntussse zu Münster, 
vom 14. Juli und 
20. Dezember 1900), 
b) Auf Grund des 5§. 362 des Strafgesetzbuchs. 
geboren am 8. Mai 1844 zu Wmi’ Bezirks-Prä- 3. ebruar 
Vrovinz Alessandria, Italien, sident zu Colmar, F 
s 
l 
  
  
  
  
     
gevoren 5 Märgz 1976 6. März d. J. 
scher Staalsangehöriger, 
Polizel-Behörde zu Ham- 
Ungarn, burg, 
      
        
        
  
       
   
  
   
   
  
      
  
    
  
  
    
   
    
     
obber Woglch badischer, 2 Voruar 
gonder! koniissär 
reib 
lutt h. hörd zu ebruar 
Hamburg, 
28. April 1861 zu dieselbe, (desgleichen. 
österreichischer I 
19. Februar aöviglich sächsische Kreis-21. Dezember 
Ungarn, hauptmannschaft v. J. 
i Zwickau, 
am Januar und Koniguch preußischer 28. Februar 
Negierungs--Prästdent d. J. 
u vreslau, 
derselbe, 27. Februar 
d. J. 
zu und derselbe, 5. März d. J. 
1876 zu Königlich preußischer 1. März d. J. 
Galizien, Negierungs-Praßident 
u Liegnit, 
1859 zu Betteln, P#euch bayerisches Be-26. Februar 
Taus, Staals- zirksamt Piassenhofen, d. 
12. Februar 1881 zu Landstreichen und Königlich bayerisches Be. 21. Februar 
Bezuk Nosenheim. Fälschung von Legi- zirksamt Berchtesgaden, d. J. 
Neubau= timalions-Papieren, i 
Bezirk 
1861 zu jinafbart Eigennutz. Königlich boyerisches Be= 14. Dezember 
Diebstahl, Land= zirksamt Laufen, v. J. 
streichen und Ge- 
brauch falscher Legi- 
" limations-Papiere,
        <pb n="71" />
        55 
  
  
  
  
  
- — J 
Name und Stand Alter und Heimath "% Grund Vehörde, welche die daum 
# " der Bestrafung. „ufising Ausweisungs- 
5 der Ausgewiesenen eschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. D. 3. 4. z5 6. 
n . 
15. Karl Pirard geboren am 27. Dezember 1858 zu neten, Königlich preußischer ebruar 
I (Pitta), Berg- Lüttich, Belgien, belgischer Staats= Regierungs = Präsident d. J. 
angehöriger, zu Aachen, 
16. Jaent — geboren am 4. Juli 1868 zu bber desgleichen, Feipuch preußischer 1. März d. J. 
17. Auauh Revenich, 9 
18. 
19. 
20. 
21. Josesa Stadl- 
22. 
28. 
24. 
— 
2 
# 
2 
2 
Fabrik weber, Bekelsdorf. Bezirk erannsan- Böhmen 
österreichischer Staatsangehörige 
eboren am 14. Juli 1887 zu Gestod, Landstreichen, 
Fabrikarbeiter, Pebder niederländischer Staatsan- 
öriger, 
Michael Rößler, glboren am 27. November 1865 zu Landstreichen 
Bäcker und Stricker, Altenteich, Bezirk Eger, Böhmen, Betteln, 
ortsangehörig ebendalelbst, 
Franz Schimek, geboren am 11. Mai 1865 zu Wien, desglelchen, 
  
Mechaniker, öslerreichischer Staatsangehöriger, 
Johann Stach, — am ll. Dezember 1815 zu Betteln, 
Arbeiter, Königsberg a. E., Bezirk Falkenau, 
Böhmen, or#6 uangehörig ebendaselbst, 
und 
wickau 
geboren am 4. Februar 1870 zu Höl= gewerbsmäßige Un- Snt- bayerische 
tierungs = Präsidenl! 
reslau, 
Shrigles preuhischer 17. Januar 
———–s d. J. 
— 04riche. Ve. 20. Fbruar 
d. 
zirksamt Grasenau, 
Königlich bayerisches Be- 30. Januar 
zirksamt Weilheim, d. J. 
Königlich Hchüsche nreie- 7. Januar 
auptmannschaft 
13. Januar 
wieser, geborene ting, Bezirk Innsbruck, Tirol, o##ts-- zucht und Arbeite- Polluet Direktion d. J. 
Jung, verw., Wäsche- angehörig zu Stanz, Bezirk Landeck scheu, ünchen, 
rin, ebendaselbft, 
Johann Stemm= geboren am 21. Mai 1951 zu Neu.- Betteln, Königlich bayerisches Ve. ö. Februar 
berg, Schneider- bidschomwm, Böhmen, äösterreichischer zirksamt Tirschenreulh, d. J. 
gehülfe, Staatsangehöriger, 
Joses Walencki, geboren im Jahre 1878 zu Zylniow, Landstreichen, Königlich preußischer I. März d. J. 
Arbeiter, Kreis Wielum, russisch Polen, orts- slwcW gBräßdent 
angehörig ebendaselbst, res 
Andreas Watzka, geboren am 22. März 1852 zu Haid, -Heueeln, Keigir 503 „risches aa. 21. Februar 
Hafner, Bezirk Tachau, Böhmen, ortsange. zirksamt Passan, d. J. 
hörig ebendalelbst, 
4.n Anton Weber, Tage- geboren am 12. März 1864 zu agido · desaleichen, 
löhner, bra, Gerichtsbezirk Petrovac, Kreis 
Eetlchbodrkc. Ungarn, ungarischer 
Staatsangehöriger, 
Ieh gubr. Schrift- 6oren am 5. (15) März 1881 zu Landstreichen und 
ornhaus, Bohmen, ötereichischen Beltteln, 
Loraha, obiet 
Verlin, Carl Heymanne Verlag. Gedruck. bei Juleus 
Königlich bayerisches Ve. 22. Februar 
zirksamt Kelheim, d. J. 
ktöniglch preuhischer Ne. 6. E uar 
eg, * Präsident 
u Aachen, 
Sittenfeld in Verlin.
        <pb n="72" />
        <pb n="73" />
        — 57 — 
Central-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamte des Innern. 
–.— 
  
Dn bettehen durch alle Postanstalten und gHuchhandlungen. 
  
  
| 
XXX. Johrgang. Berlin, Freitag, den 21. März 1902. I12. 
2 muitar-Wesen: Alerhoͤchsie Eri u0. Janua 
Ingl: 1. Koufulat-Wesen: Enklassun; — Ableben 190s, 1. benreßend krche Lrolane vom 20. Pere 
eines Konsuls; — Exequatur-Ertheilung Seite 57 milltärgericht und 2 betreffend die Geschäftsordnung 
2. Finanz-Wesen: Nachweisung der Einnahmen des Reichs für den bei dem Reichemtlitargerlchte behehenden Die- 
für die Zeit vom 1. April 1901 bis Ende Fe- Riplinarhof für richterliche Milulätjastizdeame 59 
bruar 1000020 btz 4. Voligel· Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
Reichsgebleeeeeet 66 
  
  
1. Kon sulat Wesen. 
Dem Kaiserlichen Konsul in Lagos, Otlo Martin, ist die erbetene Entlassung aus dem Reichsdienst 
ertheilt worden. 
Der Kaiserliche Konsul Henry Steppuhn in Baku ist gestorben. 
Dem Konsul der dominikanischen Republik Etienne Roques in Frankfurt a. M. ist Namens des Reichs 
das Exequatur ertheilt worden.
        <pb n="74" />
        58 
2. Finanz 
= Wesen. 
Nachweisung der zur Anschreibung gelangten Einnahmen (einschließlich der gestundeten Beträge) 
an Zöllen und gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern sowie anderer Einnahmen im Deutschen 
Reiche für die Zeit vom . April 1901 bis zum Schlusse des Monats Februar 1902. 
  
  
  
  
    
  
  
  
  
Die 
Einnahme Unterschied 
. Einnahme beträgt s 
Bezeichnung vom a r * Ausfuhr- in demselben zudsche r den 
der Acchnungsjahrs, Vergütungen Bleiben Zeitraume B"n 
bis zum Schluss des Vorjahrs mehr 
Einnahmen des Wonats (Spalte 4) — weniger 
« Februar 1902 p 9 
—— — 4 1 4 
1. 2. 3. 4. ö. 6. 
..... 501 833 556 s 14 384 909 487 448 647 454 981 714 " + 82 466 908 
·.... 11772062 102 164 11669 898 11421a81 4 248 517 
und Zuschlag 133 275 464 35 778206 " 97 502 258 1138 K89 818 — 15 887 085 
...... 45924535 l4085« 459l0500i45923518— 18 018 
. 84684 257 17 882 684 16 801 623 16 467787/— 843 886 
von Branntwein und Zu- s · 
.......... 119 567 628 440 001 119 127627 6 120 666 611 — 1538 984 
Brennsteuer 2 312 842 5 197 513 — 2 884 671 — 1 810 110 — 1574531 
Brausteuer 29 587 5066 92 611 29494995 29770079 — 275 084 
Uebergangsabgabe von Bier . 3454214 — i s454214i3762607—non398 
. Summe 882 412 064 73 886 976 608 525 091 795 062 99ß0 K. 13 462 161 
Stempelsteuer m 
erthpa 12 894 179 — 12894179 19419700—6525521 
b) -m u. ponstge Anschaffungsgeschäfte 12 162 364 13 387 12 118 9771 12944 551 825574 
e) Loose zu: 
Privatlotterien 5 037919 – 5 087919, 3 859 6663 —+ 1 178256 
Staatslotterien. 30 873 678 — 80 378 678 19 021 636 —+ 11 852 042 
4) Schifssfrachturlunden 699 127 — 699 127 546 47— 152 654 
Spielkartenstempel. — l — 1484 948 1466444 14 18 49 
Wechselstempeln#ener . — ,- — 11 192 619 - 11 950 969 — 158 350 
Post- und Dilcgrabhem-Verwaltung . — - —- 8 141 674 3859 207679 — 18 931.095 
Reichseisenbahn-Verwal tung. 748 000, 82 110 000°) — 5 862 000 
"*) Die endgültige Einnahme stelt sich im Vorjahr um 687 881 4 hene. 
Anmerkung. Die zur Reichskasse gelangte Ist-Einnahme abzüglich der Ausfuhrvergütungen 2c. 
und der Ver- 
  
waltungskosten beträgt bei den nachbezeichnelen Einnahmen: 
  
  
  
  
  
   
  
     
  
   
Ist. Einnahme vom Beginne des Rechnungsfahre 
Ist- Eimahne! im Monat Februar 
Bezeichnung 2 bis zum Schlusse des Monats debruar 
Weithin Mithin 
der 1902 10901 1902 1902 1901 1502 
Einnahmen. +mehr · + mehr 
— weniger 1 — weniger 
4 4. 4 4 14 
1. 2. 3. 4. 6. D. 6. · 7. 
...... 41221s 815 36 817 702 T+ 4404 148 455 148 511 427 936 154 + 27212 367 
920 067 1 966 721 — 46 654 1i 6b9 623 11 258 113 + 811 610 
und Buschlag 10 757 180 1 10 027731 +f. 729 419 96 915 703 114 659 403 — 17 743 700 
... 4982 012 1900 623 + tl 419 41 29 231 41 586 106 — 156 875 
4119965 3212 750 + 1177215 12 197 335 13 599 486 — 1 10•2 151 
von #raumtwein 1 
und * 610789 8159 718 — 5418 929102 626 764 100 395 894 + 2230 870 
Brennsteuer 4288 248 121 — 217 400 — 2881 671 — 1 310 140 — 1574581 
Brausteuer und Uüebergangeabgabe 
von 2329 667 2217 684 — 112 033 27995 901 28 1492 254 — 496 353 
Summe 72 272607 5 000 I+ 5 661 26060/8298 397 739 617210 681 127 
Spielkartenstempel 167215 139 780 T+ 2714305 35 499 — 9996
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        — 59 — 
3. Militär-Wesen. 
  
Allerhöchster Erlaß, 
betreffend die Geschäftsordnung für das Reichsmilitärgericht. Vom 30. Januar 1902. 
  
ch ertheile der in der Anlage beigefügten Geschäftsordnung für das Reichsmilitärgericht 
hierdurch Wrer Bestätigung. 
Berlin, den 30. Januar 1902. 
Wilhelm. 
Graf von Bülow. 
An den Reichskanzler und den Präsidenten 
des Reichsmilitärgerichts. 
Geschäftsordnung für das Reichsmilitärgericht. 
§F. 1. 
Der Präsident des Reichsmilitärgerichts leitet und beaussichtigt den ganzen Geschäftsgang. 
. 2. 
Bei dem Reichsmilitärgerichte werden —# gebildet, welche die Bezeichnung 
I. Senat, 
II. 
III. Eineugo Senat 
führen. 
. 3. 
Der Präsident des Reichsmilitärgerichts Neiinmt. nach Anhörung der Senatspräsidenten vor 
Beginn des Geschäftsjahrs auf dessen Dauer: 
a) die Präsidenten für den I. und II. Senat; 
b) ze ständigen juristischen und militärischen Milglieder dieser Senate und deren regelmäßige 
ertreier; 
I) die mililärischen Mitglieder, die etwa diesen Senaten gemeinsam angehören sollen; 
d) die Vertheilung der Geschäfte unter diese Senate. 
8. 4. 
Für die Vertretung gilt Folgendes: 
a) Im Falle der Verhinderung wird der Präsident des I. Senats durch den des II. vertreten 
und umgekehrt. Sind beide Präsidenten gleichzeitig verhindert, so siin der älteste Rath 
jedes Senats die Geschäte des Senatsprasidenten in seinem Senat wah 
Im III. (bayerischen) Senat wird der Senatspräsident steis durch den dienstältesten 
Rath des Senats vertreten. 
b) Die Vertretung der etatsmäßigen militärischen Mitglieder im Falle der Verhinderung 
regelt sich sinngemäß nach dem unter a bezüglich der Vertretung der Senatepräsidenten 
Festgesetzten. 
) Im Falle der Verhinderung des regelmäßigen Vertreters eines juristischen oder militärischen 
Mitglieds des I. oder ll. Senats wird vom Präsidenten des Reichsmilitärgerichts ein 
zeitweiliger Vertreter bestimmt. In diesem Falle können Mitglieder des I. und ll. Senats 
gegenseinng als Stellvertreter bestimmt werden. 
d) Die juristischen und miluärischen Mitglieder des III. (bayerischen) Senats können weder 
Mitglieder der beiden anderen Senate vertreten noch durch solche vertreten werden. 
18
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        — 60 — 
8. 6. 
Jeder Senat bearbeitet die ihm zugewiesenen Sachen selbständig, jedoch ist bei der vom Senats- 
präsidenten im Einvernehmen mit dem rangaltesten Offizier bei Beginn jedes Geschäftsjahrs anzuord- 
nenden Vertheilung der Geschäfte auf die Räthe und Osfiziere des I. und II. Senats daran festzuhalten, 
daß die Bearbeilung der Angelegenheiten des sächsischen und württembergischen Kontingents sowie der 
Marine und der Schutztruppen den Räthen und Offizieren zugewiesen werden, die aus diesen Verbänden 
hervorgegangen sind bezw. ihnen angehören. 
S. 6. 
Die Thätigkeit des III. (bayerischen) Senats ist auf die im §F. 2 des Gesetzes vom 9. März 1899 
bezeichneten Angelegenheiten beschränkt. Im Uebrigen findet §. 5 sinngemäße Anwendung. 
S. 7. 
Bei dem Reichsmilitärgericht eingehende Sachen werden zunächst dem Obermilitäranwalt zuge- 
wiesen, der sie mit seiner Erklärung an den zuständigen Senatspräsidenten abgiebt. 
§. 8. 
Nach Eintragung der Eingänge in die Tagesliste des Senats übermittelt der Senatspräsident 
die Sache an den nach der Geschäftsvertheilung zuständigen Reichsmilitärgerichtsrath. Der Bericht- 
erstalter fertigt eine schriftliche Bearbeitung der Sache an und stellt sie mit den Akten dem Senats- 
präsidenten zu. Letzterer kann den Berichterstatter von der schriftlichen Bearbeitung entbinden, wenn 
keine Hauptverhandlung in Aussicht steht. 
Die von dem Berichterstatter bearbeitete Sache gelangt — gegebenenfalls unter Beifügung der 
Bearbeitung — durch Vermittelung des Senatspräsidenten an den rangällesten Offizier, welcher, falls 
militärische Fragen im Sinne des §. 105 Abs. 2 der Militärstrafgerichtsordnung berührt werden, ent- 
weder selbst die Mitberichterstattung übernimmt oder den nach der Geschäftsvertheilung zuständigen 
Offizier — §. 5 — hiermit beaustragt. 
Der Mitberichterstatter muß sich schriftlich äußern. 
Die Sache geht hierauf durch den rangältesten Osfizier an den Senatspräsidenten; letzterer be- 
findet darüber, ob die Akten sämmtlichen an der Spruchsitzung theilnehmenden Mitgliedern zugänglich 
gemacht werden sollen. 
§. 9. 
Demnächst bestimmt der Senatspräsident Zeit und Ort der Sitzung, die Besetzung des Senats 
nach der Vorschrift des §. 84 der Militärstrasgerichtsordnung in Verbindung mit §. 5 dieser Geschäftsordnung 
sowie die Berufung der Richter. Vor Erlaß dieser Verfügungen ist — abgesehen von dringenden Fällen — 
dem rangältesten Offizier Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. 
z. 10. 
Ift das Zusammentreten des III. (bayechsl) und eines anderen Senats erforderlich (Gesetz 
vom 9. März 1890 §F. 2 Abs. 2), so erläßt der zur Leitung der Verhandlungen berufene Senatspräsident 
die im F. 9 ausgeführten Verfügungen. · 
Dem anderen Senatspräsidenten und den in den beiden Senaten rangällesten Offizieren ist vorher 
Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. §. 8 der Geschäftsordnung findet entsprechende Anwendung. 
S. 11. 
a) In den Fällen des §. 85 der Militärstrafgerichtsordnung stellt der Senat, welcher die Ent- 
scheidung des Plenums einholen will, die zu entscheidende Frage in einem Beschlusse fest und 
begründet seine Stellungnahme. Auf Anordnung des zur Leitung der Verhandlung berufenen 
Senatspräsidenten erfolgt sodann zur Vorbereitung der Plenarentscheidung die Berichterstattung. 
Hierzu ist neben dem Mitgliede, welches den Beschluß ausgearbeitet hat, noch ein anderes 
juristisches und gegebenenfalls auch militärisches Muglied zu bestimmen. Diese letzteren Mit- 
glieder sind, falls von der früheren Entscheidung eines anderen Senats des Reichsmilitär= 
gerichts abgewichen werden soll, diesem Senat zu entnehmen. §. 10 Abs. 2 der Geschäftsordnung 
findet entsprechende Anwendung. 
b) Der zur Leitung der Verhandlungen berufene Senatspräsident legt die Akten mit dem be- 
gründelen Beschluß und den Berichten dem Präsidenten des Reichsmilitärgerichts vor. Dieser
        <pb n="77" />
        — 61 — 
beraumt den Termin der Plenarsitzung an und leitet die Sache durch den Obermilitäranwalt 
urück. Letzterer fügt seine Anträge bei. Für das Verfahren gelten im Uebrigen die Be- 
sinmungen des §. 8 der Geschäftsordnung. 
e) Vor das Plenum gehören auch die auf Allerhöchsten Befehl vom Reichsmilitärgerichte zu er- 
stattenden Gutachten. 
d) Den Vorsitz im Plenum führt bei Berathungen über die Geschäftsordnung oder über eine 
sonstige mit der Rechtsprechung nicht zusammenhängende Frage der Präsident des Reichs- 
militärgerichts. Letzterer leitet in diesen Fällen auch die Verhandlungen. 
e) Jedem Mitgliede des Plenums ist eine Abschrift des begründeten Beschlusses, der Berichte 
und des Antrags des Obermilitäranwalts — gegebenenfalls auch der Allerhöchsten Order — 
spätestens bei Anberaumung der Sitzung zuzustellen. 
§. 12. 
Ueber jede Hauptverhandlung wird ein Protokoll aufgenommen. Die §§. 331, 332, 333 der 
Militärstrafgerichtsordnung finden sinngemäße Anwendung. 
Die Berathungen in den Senaten wie im Plenum (5§. 85 der Militärstrafgerichtsordnung) erfolgen 
ohne Zuziehung eines Protokollsührers und ohne schriftliche Aufzeichnung des Ganges der Berathung, 
der Abstimmung der einzelnen Mitglieder und der von ihnen geltend gemachten Gründe. Indessen hat 
jedes Mitglied das Recht, seine von dem gefaßten Beschluß abweichende Ansicht mit kurzer Begründung 
in den Akten des Reichsmilitärgerichts niederzulegen. 
Die Berathung beginnt mit dem Vortrag eines Berichterstatters. Eine schriftliche Abstimmung, 
insbesondere durch Umlausf, findet nicht statt. 
. 14. 
Die Urtheile, Beschlüsse, Verfügungen u. w. werden unter dem Namen: „Das Reichsmilitär- 
gericht“ erlassen. Gehen dieselben von einzelnen Senaten aus, so ist ein entsprechender Zusatz beizufügen, 
. B.: „Das Reichsmilitärgericht Il. Senat.“ Die Urschriften der Urtheile und Beschlüsse werden von 
sämmtlichen betheiligten Mitgliedern des Senats, die Ausfertigungen von Urtheilen und Beschlüssen sowie 
alle Verfügungen und Anordnungen von dem Senatspräsidenten allein unterzeichnet. Ist ein Mitglied 
verhindert seine Unterschrift beizufsügen, so wird dies unter Angabe des Verhinderungsgrundes von dem 
Senatspräsidenten unter der Urschrift des Urtheils vermerkt. 
8. 15. 
Der entscheidende Theil des Urtheils wird mit der Schlußformel: „Von Rechtswegen“ versehen. 
Auf die Urtheilsformel folgen die Urtheilsgründe, welche in bündiger Kürze, unter strenger Beschränkung 
auf den Gegenstand der Entscheidung und thunlicher Vermeidung von Fremdwörtern und nicht allgemein 
üblichen Ausdrücken abzufassen sind. 
Wenn die Fassung der Gründe nicht bereits bei Erledigung der Sache durch Gerichtsbeschluß 
festgestellt ist, so liegt sie nach Maßgabe der beschlossenen Entscheidung dem juauristischen Berichterstatter 
und, wenn ein solcher ausgeschieden oder verhindert ist, einem vom Senatspräsidenten damit zu beauf- 
tragenden anderen juristischen Mitglied ob. Im Falle der §5. 10, 11 der Geschäftsordnung bestimmt der 
betheiligte älteste Senatspräsident unter den juristischen Berichterstattern denjenigen, dem die fragliche 
Abfassung obliegt. 
Den Entwurf prüft zunächst der Senatspräsident oder läßt ihn durch ein anderes damit zu 
beauftragendes juristisches Mitglied prüsen. Werden Bedenken gegen die Fassung des Entwurfs erhoben 
und diese nicht vom Verfasser durch Aenderung seines Entwurfs beseitigt, so werden die Urtheilsgründe 
durch Gerichtsbeschluß festgestellt. 
  
S. 16 
Das Reichsmilitärgericht führt zwei Siegel: 
a) ein großes Siegel, welches dem beim Reichsgerichte geführten großen Siegel entspricht und 
nur bei den förmlichen Ausfertigungen, insbesondere der Urtheile, gebraucht wird; 
b) ein kleines Siegel, welches den bei den Reichsbehörden üblichen Siegeln entspricht, mit 
der Umschrift: „Reichsmilitärgericht.“
        <pb n="78" />
        — 62 — 
« · 8. 17. - 
. Dienach«§.202derMtlitäkstrafgerichtsordnunginBerbindungtnit§§.409und290Abf.2 
derselben erforderlich werdenden Maßnahmen trifft auf Grund einer von dem Vorsitzenden des Senats 
zu erftattenden schriftlichen Meldung der Präsident des Reichsmilitärgerichts. 
S. 18. - 
Ueber die Veröffentlichung von Urtheilen und Beschlüssen u. s. w. erläßt der Präsident des 
Reichsmilitärgerichts die erforderlichen Anordnungen. 
8. 19. 
Am Schlusse des Geschäftsjahrs, das erste Mal am Ende des Jahres 1901, wird bei der 
Militäranwaltschaft eine Kriminalstatistik mit Jahresbericht und Geschäftsübersicht aufgestellt und vom 
Präsidenten des Reichsmilitärgerichts Seiner Majestät dem Kaiser vorgelegt. 
§. 20. 
Die zur Durchsicht und Prüfung eingehenden Urtheile der Oberkriegsgerichte und die Aus- 
stellungen der Vorinstanzen werden zunächst durch die Senatspräsidenten an die zuständigen juristischen 
Berichterstatter übermittelt. 
Bedarf es der Einsicht der Akten oder einer sonstigen Aufklärung, so wird das Erforderliche, 
nöthigenfalls im unmittelbaren Verkehre mit den Generalkommandos oder mit anderen militärischen und 
bürgerlichen Behörden, vom Senatspräsidenten verfügt. 
Die Ausarbeilungen der einzelnen Berichterstatter werden zunächst einer Besprechung in dem- 
jenigen Senat, dem sie angehören, unterzogen. 
Das Ergebniß dieser Besprechung gelangt zur Drucklegung und wird demnächst dem Präsidenten 
des Reichsmilitärgerichts behufs Vertheilung an sämmtliche Mitglieder überreicht. 
Bedenken gegen die erhobenen Ausstellungen sowie Anträge auf Ergänzung der Ausstellungen 
werden durch das Plenum erledigt, bei dessen Berathung der Obermilitäranwalt mit seinen Anträgen 
schriftlich oder mündlich zu hören ist. 
ie dem Plenum vorzulegenden Fragen sind auf Grund von Besprechungen innerhalb der 
Senate in einer Vorbesprechung der rangältesten militärischen Mitglieder, der Senatspräsidenten sowie 
des Obermilitäranwalts vorläufig festzustellen. 
Bedenken und Anträge, über deren Erledigung bei der Vorbesprechung Einstimmigkeit erzielt wird, 
sind dem Plenum nicht vorzulegen. Es bleibt aber jedem Mitglied überlassen, selbständig weitere An- 
träge im Plenum zur Entscheidung zu bringen. 
Nach Erledigung der erhobenen Bedenken werden die Ausstellungen durch die Senatspräsidenten 
unter Zuziehung des Obermilitäranwalts und eines juristischen Mitglieds einheitlich zusammengestellt und 
nach „xncllegung und Vertheilung an die Mitglieder dem Plenum zur endgültigen Beschlußfassung 
unterbreitet. 
Der Präsident des Reichsmilitärgerichts erhält demnächst Ausfertigung dieses Beschlusses zur 
Mittheilung an die Militärjustizverwaltungen. 
UAebergangsbestimmungen. 
21. 
a) Militärgerichtliche Erkenntnisse, die an 1. Oktober 1900 noch nicht rechtskräftig sind, werden, 
soweit sie nach den bisherigen Prozeßgesetzen dem preußischen General-Auditoriat eingereicht werden mußten, 
von dem lI. Senat des Reichsmilitärgerichts, die Erkenntnisse gegen Angehörige der Schutztruppen vom 
II. Senat bearbeitet. 
b) Der zuständige Senatspräsident vertheilt die Sachen unter die juristischen Mitglieder des 
Senats und ernennt nach Bedürfniß einen zweiten Berichterstatter. 
Der Senat beschließt und entscheidet in der Besetzung von vier juristischen und drei militärischen 
itgliedern. 
c) Die Beschlußfassung und Entscheidung findet ohne mündliche Verhandlung und ohne Mit- 
wirkung der Militäranwaltschaft in nicht öffentlicher Sitzung statl.
        <pb n="79" />
        — 63 — 
Die von den Senaten zu erstattenden sachlichen Berichte sowie die vom Senat als zweite Instanz 
im spruchgerichtlichen Verfahren gegen Militärbeamte gefällten Urtheile werden von sämmtlichen mit- 
wirkenden Richtern unterzeichnet. 
d) Andere Verfügungen und Enischeidungen des Senats ergehen unter der Unterschrift des 
Senatspräsidenten. » 
Die Allerhöchstenorts vorzulegenden Berichte u. s. w. werden dem Praͤsidenten des Reichsmilitär- 
gerichts eingereicht. · 
o)DievorstehendenBestimmungensindenauchdannentsprechenbeAnwendung,wenngegenecne 
von dem preußischen General-Auditoriat ergangene Verfügung oder Entscheidung Rekurs eingelegt worden 
gönsche Militärstrafgerichtsordnung §. 87 Abs. 2) und der Bericht erst nach dem 1. Oktober 1900 zu 
erstatten ist. 
Allerhöchster Erlaß, 
betreffend die Geschäftsordnung für den bei dem Reichsmilitärgerichte bestehenden Dis- 
ziplinarhof für richterliche Militärjustizbeamte. Vom 30. Januar 1902. 
Ich ertheile der hier wieder beigefügten Geschäftsordnung für den bei dem Reichsmilitärgerichte 
bestehenden Disziplinarhof für richterliche Militärjustizbeamte Meine Bestäligung. 
Berlin, den 30. Januar 1902. 
Wilhelm. 
In Vertrelung des Reichskanzlers: 
Freiherr von Gemmingen. 
An den Präsidenten 
des Reichsmilitärgerichts. 
Geschäftsardnung 
für den bei dem Reichsmilitärgerichte bestehenden Disziplinarhof für richterliche Militär- 
justizbeamte. 
S. 1. 
Die Geschäfte werden (vorbehaltlich der im §. 5 dieser Geschäftsordnung bestimmten Ausnahmen) 
durch Entscheidungen und Beschlüsse des Disziplinarhofs erledigt. Die Erledigung erfolgt in Sitzungen, 
die nach Bedürfniß von dem Vorsitzenden bestimmt werden. Soweit nicht mündlich verhandelt wird, ist 
die Oeffentlichkeit für die Sitzungen ausgeschlossen. 
8. 2. 
Bei Entscheidungen und Beschlüssen, die auf Grund einer mündlichen Verhandlung erlassen werden, 
dürfen nur Mitglieder mitwirken, vor denen die mündliche Verhandlung stattgefunden hat. 
S. 3. 
Ein Mitglied, welches zu einer Sitzung einberufen ist, hat im Falle der Verhinderung diese 
rechtzeitig vor der Sitzung dem Vorsitzenden anzuzeigen. 
8. 4. 
Der Vorsitzende leitet die Berathung, stellt die Fragen und sammelt die Stimmen. Zuerst stimmen 
der oder die Berichterstatter. Im Falle einer Meinungsverschiedenheit über die Stellung der Fragen 
oder das Ergebniß der Abstimmung enischeidet der Disziplinarhof. 
g. 6. 
Verfügungen, die eine sachliche Entscheidung nicht enthalten, insbesondere diejenigen, die nur die 
Leitung eines anhängigen Disziplinarverfahrens betreffen, werden, ohne Vortrag in dem Disziplinarhofe,
        <pb n="80" />
        von dem Vorsitzenden oder unter dessen Zustimmung von demjenigen Mitglied erlassen, dem die Be- 
arbeitung der Sache von dem Vorsitzenden übertragen ist. 
Im Falle einer Meinungsverschiedenheit zwischen dem Vorsitzenden und dem gedachten Mitglied 
oder wenn über den gegen eine Verfügung erhobenen Widerspruch eines Betheiligten zu entscheiden ist, 
muß der Beschluß des Disziplinarhofs eingeholt werden. 
Dasselbe gilt, wenn der Vorsitzende den Vortrag in der Sitzung angeordnet hat. 
8. 6. 
In jeder einen Beschluß des Disziplinarhofs erfordernden Sache werden von dem Vorsitzenden 
der oder die Berichterstatter ernannt. 
Der Vortrag in der Sitzung wird, unbeschadet der Bestimmung des §. 15 Ziffer 3 Abs. 4, 
mündlich erstattet. 
8. 7. 
Der Disziplinarhof erläßt seine Entscheidungen u. s. w. unter dem Namen: 
„Kaiserlicher Disziplinarhof für richterliche Militärjustizbeamte". 
8. 8. 
In den Entscheidungen sind die Mitglieder namentlich aufzuführen, die an der Entscheidung 
iel aggemmen haben. Auch ist darin der Tag der Sitzung zu bezeichnen, in der die Entscheidung 
erfolgt ist. 
8. 9. 
Der Disziplinarhof führt zwei Siegel: 
1. ein großes Siegel, welches dem beim Reichsmilitärgerichte geführten großen Siegel entspricht 
und nur bei den Ausfertigungen der Endenischeidungen gebraucht wird, 
2. ein kleines Siegel, welches den bei den Reichsbehörden üblichen Siegeln entspricht, mit 
der Umschrift: „Disziplinarhof für richterliche Militärjustizbeamte". 
F. 10. 
Die Disziplinarsachen gelten in Ansehung der portofreien Beförderung als Reichsdienstsachen. 
8. 11. 
Dem Vorsitzenden liegt die Leitung und Beaufsichtigung des ganzen Geschäftsganges ob. Er 
öffnet die eingehenden Sendungen, versieht dieselben mit dem Eingangsvermerke, vertheilt die Geschäfte, 
ernennt den oder die Berichterstatter, bestimmt die Sitzungen und veranlaßt die Berufung der Mitglieder 
zu denselben, leitet die Berathungen und Abstimmungen, zeichnet die Entwürfe aller Verfügungen und 
vollzieht alle Reinschriften. Die Ausfertigungen von Urtheilen und Beschlüssen sind ohne abschriftliche 
Beifügung der übrigen Unterschriften von dem Vorsitzenden allein zu unterzeichnen. Der Vorsitzende 
trifft in Bezug auf die Führung der Geschäftskontrolen die erforderlichen Anordnungen. Er verfügt 
ferner in allen, den Disziplinarhof als solchen betreffenden Angelegenheiten. 
8. 12. 
Die erforderlichen Zustellungen werden durch den Vorsitzenden des Disziplinarhofs veranlaßt. 
Die Beglaubigung (Ausfertigung) des zuzustellenden Schriftstücks geschieht durch den Bericht- 
erstatler, sofern zwei Berichterstatter ernannt sind, durch den Dienstältesten. 
F. 13. 
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Am Schlusse des Jahres überreicht der Vorsitzende, 
sofern Disziplinarsachen beim Disziplinarhof erledigt worden sind, dem Präsidenten des Reichsmilitär- 
gerichts eine Nachweisung, aus der sich die einzelnen Disziplinarsachen und die in denselben erlassenen 
Endentscheidungen ergeben. 
8. 14. 
In Betreff der Fonds, aus denen die baaren Auslagen, insbesondere die Zeugengebühren zu 
bestreiten sind, sowie hinsichtlich der Einziehung der in Disziplinarsachen dem Beschuldigten elwa zur 
Last gelegten baaren Auslagen wird der Präsident des Reichsmilitärgerichts im einzelnen Falle das 
Erforderliche veranlassen.
        <pb n="81" />
        — 65 — 
Die Bureaubedürfnisse des Disziplinarhofs werden aus den Vorräthen und Fonds des Reichs- 
militärgerichts bestritten. 
Als Geschäftsraum des Disziplinarhofs dient nach näherer Anordnung des Präsidenten des 
Reichsmilitärgerichts das Geschäftsgebäude des Reichsmilitärgerichts. 
F. 15. 
Für das mündliche Verfahren sind im Anschluß an den §. 24 des Gesetzes, betreffend die 
Dienstvergehen der richterlichen Militärjustizbeamten und die unfreiwillige Versetzung derselben in eine 
andere Stelle oder in den Ruhestand, vom 1. Dezember 1898 nachstehende Vorschriften zu befolgen: 
1. Zu den §5. 101 und 102 des Reichsbeamtengesetzes vom 31. März 1873: 
Die Sitzung ist dergestalt zu bestimmen, daß dem Beschuldigten vom Tage der Zustellung der 
Vorladung an eine Frist von mindestens zwei Wochen frei bleibt. 
In der Vorladung ist die zur Verhandlung der Sache bestimmte Stunde anzugeben sowie dem 
Beschuldigten bekannt zu machen, daß er sich des Beistandes eines Rechtsanwalts als Vertheidiger 
bedienen oder durch einen solchen sich vertreten lassen könne, und daß auch im Falle seines Ausbleibens 
die Verhandlung der Sache und die Entischeidung erfolgen werde. 
Ist das persönliche Erscheinen des Beschuldigten beschlossen, so muß die Vorladung unter der 
Verwarnung erfolgen, daß im Falle des Ausbleibens ein Vertheidiger zur Verlretung nicht zugelassen werde. 
2. Zu § 103: 
Die Verhandlung über den Ausschluß oder die Beschränkung der Oeffentlichkeit erfolgt in nicht öffent- 
licher Sitzung. Der Beschluß, der die Oeffentlichkeit ausschließt oder beschränkt, muß öffentlich verkündet werden. 
Die Befolgung dieser Vorschrift muß aus dem Sitzungsprotokolle sich ergeben. 
3. Zu den §§. 104 bis 107: 
Die mündliche Verhandlung erfolgt in Gegenwart des Obermilitäranwalts und eines Ober- 
sekretärs als Gerichtsschreiber. · 
Die Geschäfte des Gerichtoschreibers werden von dem dienstältesten Obersekretär des I. Senals 
des Reichsmilitärgerichts wahrgenommen. 
Der Berichterstatter faßt eine schriftliche Darstellung ab, zu welcher der Mitberichterslatter sich 
schriftlich außert. Die Bearbeitungen werden dem Vorsitzenden eingereicht. 
In der Sitzung wird der Bericht durch Verlesung der Darstellung oder nach Wahl des Bericht- 
erstalters mündlich an der Hand der schriftlichen Darstellung erstattet. 
Die Leitung der Verhandlung, die Vernehmung des Beschuldigten, die elwaige Aufnahme des 
Beweises und die Handhabung der Ordnung liegt dem Vorsitzenden ob. Er kann Jeden, welcher 
Störungen verursacht, aus der Sitzung entfernen lassen. 
Der Vorsitzende kann die Vernehmung des Beschuldigten und die Beweisaufnahme einem anderen 
Mitglied übertragen. 
4. Zu §. 108: 
Mit der Uctheilsformel, welche zu verlesen ist, sind zugleich die Gründe zu verkünden. 
Es genügt die mündliche Mittheilung des wesentlichen Inhalts der Gründe. Die Verkündung 
erfolgt durch den Vorsitzenden. 
Die schriflichen Entscheidungsgründe werden mittelst Verlesung in der Sitzung oder auf dem 
Wege des schriftlichen Umlaufs festgestellt und in Urschrift von sämmtlichen Mitlgliedern, die an der Ent- 
scheidung Theil genommen haben, unterschrieben. « 
WerdenBedenkcngegendicFassungdesEntwurfscrhobenundbiefenichtvondcmBeIfasser 
durch Aenderung seines Entwurfs beseitigt, so entscheidet der Disziplinarhof. Beschlüsse, durch welche 
ein Antrag abgelehnt wird, sind mit Gründen zu versehen. 
5. Zu §. 109: 
Das Sitzungsprolokoll muß insbesondere auch die verkündete Entscheidung enthalten. 
§. 16. 
Vorstehende Bestimmungen finden auf die Fälle der 5§. 32, 33, 35 des Gesetzes, betreffend die 
Dienstvergehen der richterlichen Militärjustizbeamten und die unfreiwillige Versetzung derselben in eine 
andere Stelle oder in den Ruhestand, vom 1. Dezember 1898 entsprechende Anwendung.
        <pb n="82" />
        4. Polizei-Wesen. 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  
Name und Stand Alter und Heimath 
Grund 
der Bestrafung. 
  
l 
der Ausgewiesenen. 
— Laufende Nr. 
2. l a. 4. 
  
  
Behörde, welche die dem 
Ausweisung 
Ausweisungs- 
beschlossen hat. * rl 
b. 6. 
  
  
  
a) Auf Grund des F. 39 des Strafgesetzbuchs. 
— 
. Karl Talwarezuy, gebtoren am 24. Oklober 1878 zu Mittel. ichwerer 
Arbeiter, Bludowitz, Oesterreichisch = Schlesien. t1. Nahr 3 
ortsangehörig ebendaselbst, * duigtte 
ärz 
Diebstahl Königlich preußischer * ebruar 
Deall 3n he preuech ¾ * 
Erk n vom " e 
b) Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs. 
4 
  
Gerbergeselle, C Mähren, österreichischer Staats- 
Landstreichen, 
aa, Nbbre — el 
eln und Führun 
kesser Beuhnite, V 
geboren am 30. Mai 1861 zu * Leiteln 
bergl. sböhmen, oltsangehörig eben- 
ase 
* 
Ferdinand Beuer, 
Arbeiter, 
.Johann Bernfuh, geboren am 9. Dezember 1878 Zu zoen ifral Kempien, 9. Februar 
e ern d. J. 
Königlich sächsische Kreis-!5 
tmannschaft 
Februar 
aup d. J. 
  
autzen, 
4. Wenzel Brunner, geboren am 28. September 1877 zu Landstreichen, thitch boenhischer 7. März d. J. 
Weißgerber, ea. österreichischer Staatsange- “s # 
öriger, 
5. Marie Fischer geboren am 12. März 1870 zu Ober, Diebstahl und ge- shnig! ich sächische 7. Februar 
ledige Lenstanad, s Altftadt Bezirk Trautenau, Böhmen, werbsmäßige Un- Kreishauptmannschaft d. J. 
ortsangehörlg zu Trantenbach, Bezirk zucht, Bautzen, 
* enau, 
6. Joel Großbach, ren im Jahre 1872 zu Ljublin, Landstreichen und Großhergoglich badischer 6. März d. J. 
israelilischer Lehrer, r*— ortsangehörig ebendaselbst, Betteln, Hangreckommisär zu 
Freiburg, 
7. Joham van Keve- geboren am 28. März 1849 in Zeve= Betteln, abmialte preußischer 10. dZanuar 
laer, Arbeiter, naar, Niederlande, niederländischer Regierunge Präsiden 
Staatsangehöriger, 
8. Joses Friedrich geboren am 6. Jannar 1872 zu Krum desgleichen, 
Kiehm, BWeber, bach, Layern, schweizerischer Staats- 
angehöriger 
9. Franz Krau geboren am 3. April 1857 zu granse= Landstreichen und 
Tischler und Toge. banden, Bezirk Hohenelbe, 
arbeiler, ortsangehörig ebendaselbst, 
10. Johann Franz geboren am 13. Oktober 1861 zu Aut- Betteln, 
Meens, Cigarren= werpen, belgischer Staatsangehöriger, 
Böh hmen,. Bettelu, 
arbeiter, 
I1. Anton Seika, geboren am 10. Jannar Lab zu desgleichen, 
Dienstknecht, Kladno, Bezirk Smichow, Böhmen. 
gngehör g. zu Pischely, Bezirk 
Königliche Weinberge, ebendaselbst, 
. Johann Aotroubek, geboren am 28. September 1876 zu desgleichen, 
Kaufmann, Priluka, Gemeinde Chotowih, Bezirk 
Leitomischl, Böhmen, ortsangehörig 
ebendaselbst, 
1#. 
  
zu 
iserlicher Lezets, Pra- 1. März d. J. 
sident zu Straßburg, 
söniguch sã sische Kreis= *8 Januar 
hauptmannschaft d. J. 
autzen, 
Königlich — 
Regierunge) Faäd 
zu Magde 
Königlich bapschiches Be. 1. März d. J. 
zirksamt Negen, 
5. März d. J. 
Königlich pren d1üer 
egierungs · Praͤfiden 
zu Düsseldorf, 
10. März d. J. 
Die auf Seile 12 unter Zisser 2 des Central-Blaltes für das laufende Jahr veröfsentlichte Ausweisung des 
Schlossergesellen Alexander Nicolai Butzlaff ist zurückgenommen worden. 
  
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sitlenseld in Verlin.
        <pb n="83" />
        67 — 
Central Glatt 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamte des Innern. 
F# beririehen durch alle VPostanstalton und hwLHuchhandlungen. 
XX Nirong Berlin, Freiag, den 28. März 1902 3 13. 
  
3.-1e4n 1. —.. ——— urseas 3. Militär-Wesen: Ermächtigung zur Ausstellung ärzt- 
Ertheilg Seite 67 licher Zeugnisse für militärpflichtige Deutsche in den 
2. Zoll- mad Stener-Wesen: Zollfreiheit für inländische im russischen Ostsee-Provinzen; — Uenderungen der Land- 
Ausland Wl erone ’ wehr-Bezirkselnthellung für das Deutsche Reich 68 
weiterer Prüfungshellen für die Feststellung der Fein- 
heitsnummer baumwollener Garne bel der Ber- 4. Huswelsung von Rusländern aus dem 
zollung.. . 68 gebleee 
  
1. Konufulat-Wesen. 
Den Kaiserlichen Vize-Konsul Harald Isachsen in Grimstad (Norwegen) ist die erbelene Entlassung 
aus dem Reichsdienst ertheilt worden. 
Dem Vize-Konsul Georg Kaempfer in Limon (Costarica) ist die erbetene Entlassung aus dem Reichs- 
dienst ertheilt worden. 
Dem Konsul der argenkinischen Republik in Düsseldorf, Olto Heye, ist Namens des Reichs das 
Exequatur ertheilt worden.
        <pb n="84" />
        — 68 — 
2. Zoll= und Steuer-Wesen. 
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 6. März 1902 beschlossen, zu genehmigen, daß inländischen 
Landwirthen, welche im Auslande belegenen Zuckerfabriken selbsterzeugte Zuckerrüben unter der Bedingung 
der Rückgewährung einer entsprechenden Menge ausgelaugter, getrockneter Rübenschnitzel liefern, für diese 
Schnitzel bis zu /100 der in dem betreffenden Betriebsjahre nachweislich ausgeführten Menge an Zurcker- 
rüben Zollfreiheit gewährt werde. 
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 6. März 1902 beschlossen, daß der öffentlichen Konditionir- 
anstalt zu Aachen und dem öffentlichen Waarenprüfungsamte für Wolle, Baumwolle, Seide und deren 
Garne und Gewebe zu Berlin die Ermächtigung zur Feststellung der Feinheitsnummer baumwollener 
Garne bei der Verzollung nach Maßgabe der den Seidentrocknungsanstalten zu Elberfeld-Barmen und 
Crefeld durch den Bundesrathsbeschluß vom 16. Mai 1882 (Central-Blatt 1882 S. 268) beigelegten 
Befugnisse übertragen wird. 
3. Militär-Wesen. 
BPekanntmachung. 
Dem Stabsarzie der Reserve Dr. med. William Wolfram zu Riga ist auf Grund des §. 42 
Ziffer 2 der Wehrordnung die Ermächtigung ertheilt worden, Zeugnisse der im §. 42 Ziffer 1a und b 
ebendaselbst bezeichneten Art über die Untauglichkeit oder bedingte Tauglichkeit derjenigen militärpflichtigen 
Deutschen auszustellen, welche ihren dauernden Aufenthalt in den russischen Ostsee-Provinzen haben. 
Berlin, den 24. März 1902. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Graf v. Posadowsky.
        <pb n="85" />
        Die als Anlage 1 zu 8. 1 der Wehrordnung (Bekanntmachung vom 22. Juli 1901, Beilage zu Nr. 32 
des Central-Blattes) veröffentlichte Landwehr-Bezirkseintheilung für das Deutsche Reich wird 
gemäß §. 1 Ziffer 6 der Wehrordnung auf Seite 141“, 1445, 154", 165*, 160°“ und 161“ an den ein- 
schlägigen Stellen berichtigt wie folgt: 
  
  
  
  
  
  
Insanten Verwaltungs- Bundesstaat 
nfanterie- Kim Königreiche Preußen, Bayern 
Armeekorps. örigade. Landwehrbezirke. (bezw. Aushebungs--) sand Sachsem auch Provinz, bezv. 
bezirke. Negierungsbezirh) 
Königreich Preuben. 
1 Wehlau. 
« Tilsit 
„ königsberg. 
– Braunsberg. 
Rastenburg. In der Berwaltungsein- 
1 8. Goldap thellung der Landwehr- 
« — HSoidap. bezirke tritt eine Aende- 
4 Inkierburg. rung nicht ein. 
· Gumbinnen. 
voben. 
7,. FHPartenstein. 
75. Allenstein. 
Kreis Calbe. 
Stadt #lchewoleee. 
IV. 11. Aschersleben. Kreis Ouedlinbu K.-B. Magdeburg. 
(fühzer W Aschers- 
ab. Königreich Sachsen. 
*–B9 
— “ I Dresden. 
56 
XII. — In der Berwaltungsein- 
I. Königlich 2 theilung der Landwehr- 
sächsisches.) bezirke tritt eine Aende- 
S rung nicht ein. 
1 
# — II Dresden. 
165 
Es 
  
  
  
  
*#) Die mililärische Kontrole ist innerbalb der zwel Landwehrbezirke Dresden unter Wegsall einer räumlichen 
abgrenzung nach r u. s. w. organisirt. 
*###) Der 1. Be 
1. Feldartillertebrigaß * 23 im Frieden unterstellt. 
zirk iss dem Kommandeur der 1. Insanteriebrtgade Nr. 45, der 2. Bezirk dem Kommandeur der 
15“
        <pb n="86" />
        Verwaltungs- Bundesstaat 
Infanterie- (im Königreiche Preußen, Bayern 
Armeekorps. brigade. Landwehrbezirke. (bezw. —. ) und Sachsen auch Prooinz, bezw. 
bezirke. Negierungsbezirk). 
52. * Lconberg Königreich Würtlemberg. 
z “7 — — 
SE— — : 
XIIl. — Ludwigsburg. In der Verwalltungsein- 
(Königlich □— theilung der Landwehr- 
württem- S bezirke tritt eine Aende- 
bergisches.) Heilbronn. rung nicht ein. 
* 
Hall. 
88. O Königreich Sachsen. 
7 * Chemnitz. 
6 
r — In der Verwallungsein- 
# r-s tbeilung der Landwehr- 
(2. Königlich bezirke tritt eine Aende- 
sächsisches.) "5 Annaberg. rung nicht ein. 
Schneeberg. 
Bezirksamt Dingolking. Königreich Bayern. 
Bital bus. 
- ands hut 
, Königtich2 Königlich Landehut .Rotenburg. K.-B. Nlederbayern. 
bayerisches.| bayerische. andshu Mainburg. 
WMagiprat Landshut. 
Bezirksamtl greing. N.-B. Oberbayern. 
  
  
  
Magistrat 
  
Die auf die Eintheilung des I. Armeekorps begüglichen Aenderungen treten mit dem 1. April d. J. 
in Kraft. 
Berlin, den 20. März 1902. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: 
Dr. Hopf. 
"**) Der 1. Bezirk isi dem Kommandeur der 52. Infanteriebrigade (2. Königlich würtlembergischen), der 2. Bezirk 
dem komwondear ver 26. Feldartilleriebrigade (1. Königlich württembergischen) im Frieden unterstellt. 
1. Bezirk ist dem Kommandeur der 7. Infankeriebrigade Nr. 88, der 2. Bezirk dem Kommandeur der 
r#### 
4. Felhork#hrrgane Nr. 10 im Frieden unterstellt.
        <pb n="87" />
        — 71 — 
4. Polizei-Wesen. 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  
  
* Name und Stand Alter und Heimath — Behörde, welche die Datum 
2 l Ausweisung des 
— d . : 
J der Ausgewiesenen. der Vestrasung beschlossen hat. 
1. 2. l a. s 4. b. 6. 
  
  
  
  
a) Auf Grund des 8. 38 des Strafgesetzbuchs. 
I. Antoine Gardon, 2 am 20. September 1859 zu Versuch des schweren Grobberseoglich badischer 14. Februar 
ellner Nizza, Sgireich ranzosischer Staalẽ· Diebstahls (2 Jahre Landeskommissär zu d. J. 
angehöriger, Juchthaus, laut Karlsruhe, 
# -- dom 
Herman Herget, geboren am 6. August 1856 zu Lang- wlach bes schweren Königlich benen scheg 1. März d. J. 
Porzellandreher, lamit, Bezirk Luditz, Böhmen, öster- Raubes (3 Jahre Bezirksamt Bamberg 11 
reichischer Staatsangehöriger, Zu chlbaug, laut 
eiD vom 
ar 9), 
3. Michael Hojer, #bboren am 16. August 1876 zu Bruc, neun schwere und Königlich bayerisches 23.April 1897. 
Büttner, Bayern, ortsangehörig zu Schönbach, zwei ruchen Det bBezirksamt Erlangen, 
Bezirk Eger, Böhmen, t jalle 
(5 Sir atsl 
laut Erkenniniß vom 
16. Januar 1897), 
b) Auf Grund des §. 362 des Strafgesethbuchs. 
4. Georg Bruß,Fabrik= geboren am 5. März 1853 zu Draho--Landstreichen, Königlich preußischer 15. Januar 
arbeiter (Tuch- mischl, Bezirk Bielitz, Oesterreichisch- nessunge-Prästdem d. J. 
macher), Schlesien, ortsangehörig ebendaselbst, zu 
5. Thomas Cerny, geboren am 8. Mai 1873 zu Mrakove, Landstreichen und Eniguu —— 12. März d. J. 
Tagelöhner, Bezirk Taus, Böhmen, orlsangehörig Betteln, zirksamt Passau, 
zu g nen Bezirk Bischofteinitz, eben- 
t 
6. August Hammer, EEt am 28. August 1857 zu Rheine, Betteln, Königlich preußtscher 19. März d. J. 
Stuckateur, Kreis Sleinfurt, Preußen, ortsange- Reg Frnge räfden 
hörig zu Venlo, Niederlande. zu Düsseld 
7. Peiter Jvanzich, geboren im Jahre 1367 zu Lisinado, Landstreichen und Kaiserlicher Izires. Prä. 11. März d. J. 
Arbeiter,. Bezitt renzo, Oesterreich, öster. Betteln, sident zu Colmar, 
reichischer Staalsangehöriger, 
8. Anton Daniel Fer. geboren am 21. Januar 18 zu Betteln, Königlich preußischer 14. März d. J. 
dinand Kantuzi, Numburg, Lötmen, österreichischer Reerungs . Präsidem 
ohne Stand, Staatsangehörige zu Trier, 
9. Marie Krmela, 30 Jahre alt, 6ehonen zu Wuyschehok, Landstreichen,. Komglich preußischer 21. Dezember 
unverehelichte, Bezirk Hohenstadt, Mähren, ortsan- s——- v. J. 
gehörig ebendaselbst, 
10. Carlo Machetto, geboren am 19. August 1867 zu Ca- desgleichen, Gserhiher Bezirks-Prä- 13. März d. J. 
— und Schrei- mandong, Bezirk Novara, Jtalien sident zu Straßburg. 
engehörig etbendaset * 
Il. See Züst, Vieh- ider am 18. September 1862 zu Betteln, Königlich bayerisches Be- ö. Marz d. J. 
nen eig,“ Gemeinde Rehtobel. zirksamt Archach, 
Fleiden Appenzell. Schweiz, ortsan- 
gehörig zu Wolfhalden, Kanton 
Appenzell 
Berlin, Garl Heymanns Verlag. Gedruckt bei Julius Siltenfeld in in Uerln-
        <pb n="88" />
        <pb n="89" />
        73 
Tentral. Blatt 
D eutsch e Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamte des Innern. 
— — 1 [ 
Du beztehen durch alle Postanstalten und qhuchhandlungen. 
  
  
  
XXX. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 4. April 1902. X 14. 
» n 
Jubelte11. 1. Konsulat-Wesen: Ernennungen; Fequtur= Lesttanih, zun zur Shrung von bochsersischereifahrzeugen 
U-ll-t-:t-------S3z#cäSê in der Jelondfarrr 
2. Marine und Schiffahrt: velimmungen, beiroffeee l 3. Post= und naa. Beijeu Ausdehnung drt 
gegenseitige Wrernung der Elhistemseruet. in Geltungsbereichs der Oristaxe auf Nochbarpostorte 75 
Deutschland und Rußland; — Aenderung des For- 4. Polizel-Wesen: Ausweisung von Auslandern aus dem 
mulars zu den Siilandie u ende 6„§s“ üÜber die Reichsgebiele. 77 
  
  
1. Kon sulat-Weseun. 
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann George Graham Woodwark 
zum Vize-Konsul in Kings Lynn (England) zu ernennen geruht. 
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann A. L. Renstrom zum Vize- 
Konsul in Methil (Schottland) zu ernennen geruht. 
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann C. Efr. Nilsson zum Bize- 
Konsul in Karlshamn (Schweden) zu ernennen geruht. 
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Ernst Daehnhardt zum 
Vize-Konsul bei dem General-Konsulat in Lissabon zu ernennen geruht. 
Dem brasilianischen General-Konsul Joo Vieira da Silva in Hamburg ist Namens des Reichs 
das Exequatur ertheilt worden.
        <pb n="90" />
        — 74 — 
2. Marine und Schiffahrt. 
Bestimmungen, 
betreffend die gegenseitige Anerkennung der Schiffsmeßbriefe in Deutschland und Rußland. 
Nachdem in Rußland, mit Ausnahme des Großherzogthums Finland, am 1. Januar 1901 
ein neues, unterm 2. März 1900 vom russischen Finanzminister bestätigtes Vermessungs-Reglement 
in Kraft getreten ist, ist zwischen dem Deutschen Reiche und Rußland ein anderweiliges Ueber- 
einkommen wegen gegenseitiger Anerkennung der Schiffsmeßbriefe getroffen, welches am 1. Mai 1902 
in Krast tritt und bis zum 31. Dezember 1903 Gültigkeit hat. Danach werden vom 1. Mai 1902 
ab die Schiffe der beiderseitigen Handelsmarinen wie folgt behandelt: 
1. In deutschen Häfen werden 
a) die nationalen Meßbriefe russischer Schiffe ohne Nachvermessung anerkannt. Russische 
Schiff, deren Meßbriefe vor dem 1. Januar 1901 gemäß dem russischen Reglement vom 
20. ¾- ; 
wernn ausgestellt sind, können jedoch beanspruchen, daß behufs Ermittelung des der 
Erhebung der Schiffsabgaben zu Grunde zu legenden Netto-Raumgehalts die Abzüge für 
die Maschinen-, Kessel= und Kohlenräume der Dampfschiffe und für die Mannschaftsräume 
aller Schiffe gemäß §. 14 Bh, Al ter Schiffsvermessungsordnung vom 1. März 1895 
vah den im Meßbrief angegebenen Zahlen ohne Nachvermessung der Räume berechnet 
werden; 
b) die nationalen Meßbriefe finländischer Schiffe werden ohne Nachvermessung mit der 
Maßgabe anerkannt, daß die Abzüge für die Mannschaftsräume und für den Raum zum 
persönlichen Gebrauche des Schiffsführers gemäß §. 14 A#l und 2 der Schiffsvermessungs- 
ordnung vom 1. März 1895 nach den im Meßbrief angegebenen Zahlen ohne Nach- 
vermessung der Räume zu berechnen sind. 
2. In russischen Häfen werden 
a) außerhalb des Großherzogthums Finland sämmtliche nationalen Meßbriefe deutscher Schiffe 
ohne Nachvermessung anerkannt. Deutsche Dampsschiffe, welche einen in der Zeit vom 
1. Januar 1889 bis zum 30. Juni 1895 ausgestellten regelmäßigen Meßbrief besitzen, 
können jedoch beanspruchen, daß behusfs Ermittelung des der Erhebung der Schiffsabgaben 
zu Grunde zu legenden Netto-Raumgehalts die Abzüge für die Maschinen-, Kessel- und 
Kohlenräume gemäß dem russischen Reglement vom 2. März 1900 nach den im Meßbrief 
angegebenen Zahlen ohne Nachvermessung der Räume berechnet werden; 
b) in finlän dischen Häsen werden sämmtliche nationalen Meßbriese deutscher Schiffe ohne 
Nachvermessung mit der Maßgabe anerkannt, daß die Abzüge für die Mannschoftsräume 
und für den Raum zum persönlichen Gebrauche des Schiffsführes gemäß dem finländischen 
Vermessungs-Reglement nach den im Meßbrief angegebenen Zahlen ohne Nachvermessung 
der Räume berechnet werden. Deutsche Dampfsschiffe, welche einen in der Zeit vom 
1. Januar 1889 bis zum 30. Juni 1895 ausgestellten regelmäßigen Meßbrief besitzen, 
können jedoch beanspruchen, daß behufs Ermittelung des der Erhebung der Schiffsabgaben 
zu Grunde zu legenden Netto-Raumgehalts die Abzüge für die Maschinen-, Kessel= und 
Kohlenräume gemäß dem finländischen Vermessungs-Reglement nach den im Meßbrief an- 
gegebenen Zahlen ohne Nachvermessung der Räume berechnet werden. 
Berlin, den 23. März 1902. 
  
Der Reichskanzler. 
Im Austrage: Rothe.
        <pb n="91" />
        — 75 — 
Auf Grund der Bekanntmachung, betreffend die Zulassung zur Führung von Hochseefischereifahrzeugen 
in der Islandfahrt, vom 22. März 1902 (Reichs-Gesetzbl. S. 127) wird das durch die Veröffentlichung 
vom 6. März 1899 (Central-Blatt für das Deutsche Reich S. 86) festgestellte Formular zum Be- 
fähigungszeugnisse „8“ dahin geändert, daß im Schlußsatze die Worte „1. April 1902“ durch die Worte 
„1. Juli 1903“ ersetzt werden. 
Berlin, den 29. März 1902. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Rothe. 
3. Post= und Telegraphen-Wesen. 
Bekanntmachung. 
Ausdehnung des Geltungsbereichs der Ortstaxe auf Nachbarpostorte. 
Auf Grund des Artikel 1 1I des Gesetzes, betreffend einige Aenderungen von Bestimmungen über 
das Postwesen vom 20. Dezember 1899 (Reichs-Gesetzbl. S. 715—719), wird der Geltungsbereich der 
Ortstaxe (C. 50, 7 des Gesetzes über das Postwesen des Deutschen Reichs vom 28. Oktober 1871) auf 
die in dem nachstehenden Nachtrags-Verzeichniß aufgeführten Nachbarpostorte ausgedehnt. 
Berlin, den 26. Maͤrz 1802. 
In Vertretung des Reichskanzlers. 
Kraetke. 
IV. Machtrag 
zum 
Verzeichnisse der Nachbarpostorte, auf welche der Geltungsbereich der Ortstaxe 
ausgedehnt wird. 
  
  
— — . 
Namen der Nachbarpostorte. Namen der Nachbarpostorte. 
  
A. Reichs-Postgebiet. 
    
Alsterdorr.. Kleinborstel (Bz. Hamburg) Britz b. Berlin 
Baumschulenweg. . . Britz b. Berlin » b. Berlin 
b. Berlin s Berlin) 
Berlin 2 · 
Beuthen(Dberschl.).-Roßberg(Kr.Beuthen, . b. Berlin 
Oberschl.) Neu-Lichtenberg b. Berlin 
u enmnn nun n 
Britz b. Berln Baumschulenweg b. Berlin . Neu-Weißensee 
- . . Berlin .Niederschönhausen 
- DCharlottenburg Pankow b. Berlin 
16“
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        76 
  
Namen der Nachbarpostorte. 
Namen der Nachbarpostorte. 
  
Plötzen see 
Neinickendorf - 
Britz b. Berlin 
(West 
ret b. Berlin 
  
  
- Schmargendorf (Bz. Berlin) 
- .Schoneberg b. Berlin 
- Stralau | 
- . Tempelhof 
- .Treptow b. Berlin 
- .Westend 
- Bilmessdorf. b. Berlin 
Charlottenburg .Britz b. Berlin 
Essen (Ruhr) .Heißen 
Friedenau. Britz b. Berlin 
Friedrichsberg "b 
b. Berlin 
Fuhlsbüttel .Kleinborstel (Bz. Hamburg) 
Gnadenfrei .Mittel-Peilau 
Großborstel . .-Kleinbotstel(Bz.Hambukg) 
Groß-Lichterfelde. Südende # 
Grunewald (Bz. Verlin) Britz b. Berlin 
Halenseel 
Hamburg? ewrs (Bz. Hamburg) 
eißen „Essen (Ruhr) 
Hoven (Kr. München- München-Gladbach 
Gladbach) 
- Neuwerk (Rheinl.) 
Huttrop. .Kray 
Kleinborstel Alsterdorf 
(Bz. Hamburg) 1 
- .. ..Fuhlsbuttel « 
- . Großborstel 
- . »Hu-nimm 
....Ohlsdorf 
Kollnau (Breisgau). . Waldkirch (Breisgau) l 
Kray Huuttrop " 
— Stoppenberg 
Walbticch (Breisgau) 
  
Ferner behalten sämmtliche Orte, die 
Leipdzieg [Sü, (#. Lheipsigh 
Lichtenberg b. Berlin 
Britz b 
Mittel-Peilau rlrs er 
München-Gladbach . Hoven (Kr. München- 
i Gladbach) 
NeuLichtenberg Britz b. Berlin 
. Berlin 
Neu-Weißensee 
Neuwerk (Rheinl.) 
Hoven (Kr. München- 
Gladbach) 
Niederschönhausen 
Ohlsdorf 
. Britz b. Berlin 
Zeinborse Gr Hamburg) 
  
Pankow b. Berlin Britz b. Berlin 
Paunsdorf Stünz (Bz. Leipzig) 
Plötzensee t b Berlin 
Poremba Zab 
Reinickendorf Dih. Frip 5 Berlin 
We 
t 
Roßberg (Kr. Beuthen (Oberschl.) 
Oberschl.) 
Rummelsburg Sriz b. Berlin 
b. Berlin 
Schmargendorf - 
(Bz. Berlin) 
Schöneberg b. Berlin - 
Stoppenberg . Kray 
Stralau . .Brihb.Berlin 
Stünz Gʒ. Leipzig) Leipzig 
Paunsdorf 
Südende . .Groß-Lichtetfelde 
Tempelhof .Britz b. Berlin 
Treptow b. Berlin - 
.Kollnau (Breisgau) 
Westend . Britz b. Berlin 
Wilmersdorf b. Berlin. - 
Zabrze . Poremba 
nur während eines Theiles des Jahres mit Postanstalt 
versehen sind, auch für diese Zeit im Verkehre mit ihrer sonstigen Bestellpostanstalt und deren Nachbar- 
postorten die Ortstaxe bei.
        <pb n="93" />
        — 277 — 
4. Polizei-Wesen. 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  
  
  
  
  
  
s. 
Rame und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die deum 
9 1 · Ausweisung 
— der Bestrafung. Ausm 2 
J der Ausgewiesenen. frafuns beschlossen hat. — 
1. 2. I 8. 4. b. 6. 
Auf Grund des 8. 362 des Strafgesetzbuchs. 
1.Ebuard Diwotl, geboren am 27. Oklober 1865 zu Betteln, Königlich preußischer 20. März d. J. 
Schweizer, Langenbruck, Bezirk Reichenberg, Regierungs-Präsident 
Böhmen, österreichischer Staatsange- zu Wiesbaden, 
9 
  
# 
  
höriger, 
Adalbert dig dsty, gebert am 21. Jonuar 1864 zu Prag, Belrugsversuch, Königlich bayerisches Be 8. März b. J. 
Brauergehülfe, Böhmen, ortsangehörig ebendaselbst, Widerstand gegen zirksamt Passau, 
die Staatsgewalt, 
Betteln und arober 
Unfug 
Johann Laube, geboren am 23. März 1861 zu Vöbi- Landisichen und gaiserlicher Bezirks-Prä-l20. März d. J. 
Tagner, ton, Kanton Aargau, Schweiz, orts-, Betteln, sident zu Straßburg, J 
angehörig ebendaselbst, 
Paul Schmidt, geboren am 8. Mai 1854 zu Teplitz, desgleichen, Königlich —5 Pvesgleichen. 
Arbeiter, — österreichischer Staatsange- nenge Prifden. 
höriger, 
5. Wenzl Stein- geboren am 17 Dezember 1886 zu Widerstand gegen ##niglcch !m— Be . März d. J. 
berger, Sattler= BPrag, Böhmen, ortsangehörig zu die Staatsgewalt, zirksamt Passau, 
  
gehülfe, Kuttenberg, ebendaselbst, Betteln und grober) 
Unfug, .
        <pb n="94" />
        <pb n="95" />
        — 79 — 
Central-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamte des Innern. 
——. — 
  
Dn — durch alle Postanstalten und Huchhandlungen. 
  
  
  
  
. . — 
XXX. Jalrgang. Berlin, Freitag, den 11. April 1902. V15. 
Inhall: 1. Koufulat-Wesen: Ermächtigung zur Vornahme 4. Bersicherrugs-Wesen: Berichtigung des Verzeichnisses 
von G#ioilsengegkten — Ableben eines Konsuls; — der ortsüblichen Tagelöhne gewöhnlicher Tages 
4% Ereauchur Ertheilun ........ Seite 79 arbeier 
* r—— Suas 2l deutschen Nolenbanken Ende 5. Zoll- und Steuer-Wesen: Bestellung eines —* 
,·««···«··«·««« kontroleurs; — Berichtigung des Eisenbahn-Zoll- 
3. Algeweiue Berwaltungs-Sachen: Bekanntmachung, 5(5% regulatios; — Veränderungen in dem Stande oder 
treffend die Vergütungen für die mitlleren und unteren den Befugnissen der Zoll- und Steuerstellen . 
Beamten der Verwaltung des Kaiser Wilhelm-Kanals 
bei der Beschäftigung d Loots-, Fahr-, Bagger- und . Polizel-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
Streckenauffichtsdienssee 82 NReichsgebieet 86 
S. 
  
1. Kon sulat Wesen. 
Dem Vertreter des Kaiserlichen Konsuls in Bahia, Ingenieur Hayn, ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes 
vom 4. Mai 1870 für den Amtsbezirk des Konsulats und für die Dauer seiner Verlretung die Er- 
mächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließhungen von Reichsangehörigen vorzunehmen und 
die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
Der Kaiserliche Vize-Konsul Man. O'Connor in Benicarlo (Spanien) ist gestorben. 
Dem Vize-Konsul bei dem Königlich italienischen General-Konsulat in Königsberg, Arthur Preuß, ist 
Namens des Reichs das Exequatur ertheilt worden. 
Dem Vize= und Deputy-Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika Walter Hausing in Mainz ist 
Namens des Reichs das Exequatur ertheilt worden.
        <pb n="96" />
        2. Bant-— 
Status der deutschen Noten 
nach den im Reichsanzeiger veröffentlichten Wochenüber 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
(Die Beträge lauten 
Passliva. 8 
II EB 
8 Ber· 
S Sonfiigel Ber- 
E bludlich- bindlich- 
E « täglich 
7 Bezeichnung —.——— Gegen Un Oegen 4%% Segsen telten Gegen — gegen Summe Gegen 8 
der 28. Febr. gedecte 20. Febt. 28. Febr. mlt2. Febr. 26. Febr.j der 28. Gebr. welterge- 
2 Kapltal.] Fonds. Umlaul. Ö( Kündi- Hassioa. 
Banken. 1903. oten. 1902. Prevk 1902. 1802. 18902. Valfiva.] 1902. gebenen 
2 en. gungs- 
* # s W« Mit-»- 
— — « — — — c— — 
1. 7. L 4 sied!ieb n 2. □ u.] 1. ——s ——1 
— HsI! 150 000 44639 — 359 062)4 328 012 562 002 - 83i — — 16 252 —29058 122 379 11258# — 
2. Bayerische Notenbank 7500 301 64048 2 89 2853 213 81738 — 192 — — 9889 . — 1341 86 356 + 1484 964 
3.Sächsische Bank u Dreoden#00o 6060 46 376 4 9384f 5880 13 169) 22820 1381243 358 1091— 16 138 188 + 6 160 1550% 
. MWartteribergische Noteudan deoooh 1002 ’ie Jnsé6CMNU□ 688 2200 6560 
. 1 
5.Badische Bannk 9000 19772 13879' + 1388 9 11 13244 F 1035 — - As-4W388724-2177 933 
c.vaattükgoddeutichcqudumtgcst2 M: kwaseststhz7sf662— — 2#5 — 68 o N % 
7. #aunschwelgische Lansosoo oi ꝛ us is i9404 226 3502 — a40 a7i6— 1212 1068 
1 
. ’ i 
Zusammen l 59440 1812 4 +250 940 429 738 + 346 418/615742 1861 16 272,— nD 21 803 — 31 675|2 T mcst 6779 
I · 
! - l 
Bemerkungen. 
Zu Spalte 5": Davon in Abschnitten - 100 K = 1 10 557 000 .%% 
500 — 21 060 000 .4 (bei der Bank Nr. - 
. 1000- 334 884 000 (- 
Zu Spalle 9 Nr. 66: Darunter 90 591 X4 noch nicht zur Einlösung gelangte Gulden= und Thalerneten.
        <pb n="97" />
        Wesen. 
banken Ende März 1902 
sichten, verglichen mit demjenigen Ende Februar 1902. 
auf Tausend Mark.) 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Aetiva. 
l .- 
- 
Meial- Gegen Relchs-Gegen Noten Gegen Gegen Gegen 1 Gegen Sonsige en Summe Eegen 2 
srebr. tassen- 28. Febr. anberer 28. Febr. Wechsel. 28. Febr. gombarb. 28. Febr.gffelien.28. Fibr. 26. Febr. der 28. Febr. 2 
Vestand. 1003.cheine. 1907.ancen. 1207. 1002. i02. iso2. s tilvo. atva. i902. 
I 
18. 18. 20. 21 22. B. 24. 25. 26. 27. *—äö5 *—. 92. B. 1234 
I J 
9kle-9891124189—1712 1090141325900034199152114143442070 14730 — 198999 93999 — 2081122 379 + 125 8881 1 
"1 « . 
API- ss Rh— 14 4150 +M 8. 45 457.+ 744 8 110 — 7 W + 24 2230 — 32 86 356 + 1 . 
" i , 
22246-2M1Ms—98 7151. — 2298 46 952 4 1480 27 719 4 3051 5½ 67 22402 T 3481188188XK 6 160 3. 
10 9881— 137 4 — 2 29861 + 2505 13643. 13899 8928 + 159 784 — 957 1626— 9381 38933+ 2290 4. 
i 
47571- 481 r2 — 6 51— 83 11957— 578 16 40 + 1407 + 133 459. 828 as 372 21775. 
5 874 — 84 58 4 2 27# — 21 s a93 466 959061 — 427 1906 — 5 005 4 914 381 —ie 87½6. 
- I 
VII-O- 37 689 — 4 65. — 103 6190— 804 2106 — 45 994— 207 u/— 129 22121— 1250 1. 
I l ’ 
J 
1031 737 — 29577 25988 — 1829 * + 2180% 2% S 12 208 29029 —200681 ais + 2102O A137620 
" 1 D! I
        <pb n="98" />
        82 — 
3. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
Pekanntmauachung, 
betreffend die Vergütungen für die mittleren und unteren Beamten der Verwaltung des 
Kaiser Wilhelm-Kanals bei der Beschäftigung im Loots-, Fahr-, Bagger= und Strecken- 
aufsichtsdienste. 
Auf Grund des Artikel II §. 5 der Kaiserlichen Verordnung, betreffend die Tagegelder und 
Fuhrkosten von Beamten im Geschäftsbereiche des Reichsamts des Innern, vom 10. Juli 1901 (Reichs- 
Gesetzbl. S. 269) bestimme ich das Folgende: 
S. 1 
Die Lootsen sowie die Beamten der Schleppdampfer, Dampfbagger, Dampfprähme und sonstiger 
Dienstfahrzeuge erhalten für die Beschäftigung im Loots-, Fahr= und Baggerdienste keine Tagegelder und 
Fuhrkosten nach Maßgabe der Kaiserlichen Verordnung vom 25. Juni 1901 (Reichs-Gesetzbl. S. 241). 
An Stelle derselben werden ihnen bei einer ununterbrochen mindestens 8 Stunden andauernden dienstlichen 
Beschäftigung in einer weiteren Entfernung als 2 Kilometer von ihrem dienstlichen Wohnorte Tage- 
und Nachtgelder nach den in den folgenden Paragraphen aufgeführten Sätzen gewährt. 
§. 2. 
An Tagegeldern erhalten, sofern sic einer Schifsmesse nicht angehören. 
1. Oberlootsen für den Tcg 300 J4 
2. Baggermeister für den e ........... 130 - 
3. Lootsen für den T 1,00 
Tag 
4. Schiffsführer, Steuerleute, Maschinisten und Maschinisten-Assistenten für den Tag oͤn -. 
Sollen die im Abs. 1 genannten Personen zur Fortsetzung ihrer Thätigkeit im Loots-, Fahr- 
oder Baggerdienste sich an eine andere Station am Kanal begeben, und haben sie die Reise dorthin mit 
der Eisenbahn oder als Passagier auf einem Dampfer zurückzulegen, so erhalten sie neben freier Fahrt 
für den Reisetag ein erhöhtes Tagegeld, und zwar: 
Oberlootsen von ... 11% 
Baggermeister von 2,50= 
Lootsen, Schiffsführer, Steuerleute, Maschinisten und Maschinisten-Assistenten von 1,,00 - 
Für den im Anschluß an eine Eisenbahnfahrt (Abs. 2) ausgeführten Landweg zwischen Kiel und 
Holtenau erhalten: 
Oberlootsen und Baggermeister eine Vergütung oon O M. 
die übrigen im Abs. 1 genannten Personen eine solche von ..·. 0,so -. 
Werden Lootsen, Schiffsführer oder Steuerleute den von der Kanalverwaltung angemietheten 
Schleppdampfern zur Anleitung der Besatzung beigegeben, so erhalten sie für diese Zeit ebenfalls das 
erhöhte Tagegeld von 1,50. 
*— 
Das Kanalamt ist ermächtigt, den im §. 1 bezeichneten Beamten, auch wenn sie in geringerer 
Entsernung als zwei Kilometer vom Wohnorte beschäftigt sind, nach Maßgabe der örtlichen und sonst in 
Betracht kommenden Verhältnisse eine Entschädigung bis zur Höhe der Beträge im K. 2 Abs. 1 unter 
1 bis 4 zu gewähren. 
8. 4. 
Das Tagegeld wird auch dann gezahlt, wenn die im §. 1 bezeichnete Oeschäftigung sich auf 
zwei Kalendertage derart vertheilt, daß auf jeden Tag weniger als 8 Stunden entfallen 
Mehr als ein Tagegeld füx jeden Tag im Monat darf nicht gezahlt werden.
        <pb n="99" />
        – 83 — 
S. 5. 
Die einer Schiffsmesse angehörigen Beamten erhalten für die Dauer dieser Zugehörigkeit an 
Stelle der Tagegelder ein an die Messe des Schiffes abzuführendes Messegeld von monatlich 20 
Bei Berechnung des Messegeldes nach Tagen wird der Monat zu 30 Tagen gerechnet. 
S. 6. 
Die im F§. 1 bezeichneten Beamten erhalten, wenn ihnen ein Schlafraum zur Uebernachtung auf 
dem Schiffe, Dienstfahrzeug oder in einem Uebernachtungslokal nicht zur Verfügung gestellt wird, für jede 
Uebernachtung in einer weiteren Entfernung als 2 Kilometer von ihrem dienstlichen Wohnort ein 
Nachtgeld von 1,50 M. 
S. 7. 
Wenn Beamte anderer Dienststellung zu dem im §. 1 bezeichneten Dienste herangezogen werden, 
so erhalten sie die ihrer Beschäftigung entsprechenden Tage= und Nachtgelder nach den vorstehenden Be- 
stimmungen. 
g. 8. 
Für die im Streckenaufsichtsdienste beschäftigten Beamten gelten folgende Bestimmungen: 
Oberlootsen erhalten die für ihre Beschäfltigung im Lootsdienste festgesetzten Vergütungen. 
Kanalmeister haben innerhalb ihrer Strecke auf Fuhrkosten niemals und auf Tagegelder 
nur dann Anspruch, wenn sie mit Zustimmung ihres Vorgesetzten eine in der Zeit von 
6 Uhr Abends bis 6 Uhr Morgens mindestens 4 Stunden beanspruchende und sich 
mindestens auf eine Entfernung von 2 Kilometer vom Wohnorte des Kanalmeisters er- 
streckende Nachtrevision vorgenommen haben, und zwar für jede Nacht, welche sie außerhalb 
ihres Wohnorts haben zubringen müssen. 
Das für diese Nachtrevisionen zu zahlende Tagegeld beträgt für Kanalmeister 
I. und II. Klasse 1,“0 « 
Für mehr als fünf Nachtrevisionen in einem Monat werden Tagegelder nicht gezahlt. 
Streckenmaschinisten erhalten die verordnungsmäßigen Tagegelder zum Satze von 
3 „—4, und wenn ihnen nicht mit einem Dienstfahrzeug oder Tourendampfer freie Fahrt 
gewährt werden kann, an Stelle der JFuhrkosten eine Entschädigung von 1 X für 
en Tag. 
.Leitungsaufseher erhalten bei Reisen innerhalb ihres Bezirkes an Stelle der ver- 
ordnungswäßigen Tagegelder und Fuhrkosten ein Zehrgeld von 2,50 /¾ für den Tag. 
S. 9. 
Wenn bei außergewöhnlichen Anlässen, wie z. B. bei der Bergung gesunkener Schiffe, den Beamten 
in Jolge außerordentlicher Arbeiten besondere durch die vorbezeichneten Vergütungen nicht gedeckte Un- 
kosten erwachsen, bleibt die Gewährung einer anderweitigen Vergütung bis zu der im §. 5 der Kaiserlichen 
Verordnung vom 10. Juli 1901 angegebenen Grenze vorbehalten. 
—— 
# 
S. 10. 
Diese Bestimmungen treten am 1. April 1902 in Kraft. Zu demselben Zeitpunkte treten die Be- 
kanntmachungen vom 23. April 1897 und 7. Mai 1898 (Central-Blatt für das Deutsche Reich S. 109 
und 247) außer Kraft. 
Berlin, den 31. März 1902. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Rothe.
        <pb n="100" />
        — 84 — 
4. Versicherungs-Wesen. 
Ortsübliche Tagelöhne gewöhnlicher Tagearbeiter, 
festgestellt auf Grund des §. 8 des Gesetzes, betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter 
Geichs-Gesehel. 1 1892 S. 385). 
Berichtigung 
zu dem Verzeichnisse vom 1. Januar 1902 (Central-Blatt Anhang zu Nr. 54). 
  
  
  
  
  
  
  
Ortsüblicher Tagelohn gewöhnlicher Tagearbeiter, 
festgestellt ür Personen im Alter 
Bezirke. über 16 Jahren unter 16 Jahren 
männliche weibliche männliche C31 weibliche 
□ALAL 
b Ia 
· « 
Herzogthum Sachsen · Meiningen. 
Kreis Meiningen: " r 
a) Stadt Meiningen. 2 — 1 71 30) 11 
¾ Bezirk Meiningen. 1 60 1 10 0 05 — 
* Weasungen 1 65 1 1 1% 0 
5 Stadt Salzungen 2 — 1 5020% 3209 
e) Bezirk Salzunggen 1 5 120 1 100 — 65 
Kreis Hildburghausen: « s . 
a)StadtH-ldbukghaufen...... ..2101301-20110 
b) Bezirk Hildburghausen 1 645 125 110, 4 
3 *Römhild 1 55 1 5 1 051 —5 
)- Themas 1·60120110Il—90 
)-.Hel 1j551151 —"— 86 
1) Stadt Geelde 1 80 1300220 11— 
) Bezirk Eisfeld 1 80 1220120 H 
Kreis Sonneberg: " - 
a)Stathonnebekg. 2 15 180125 1 
ß) Bezirk Sonneberg. 2 — 1 4 1 
c) Schalkau 1 85 1 40 20 1 
) Steinach 2 20 1 41 0 1 
Kreis Saalfeld: " 
a) Stadt Saalfeld 2 50 1 50% 40 11— 
b) Bezirk Saalfeld 2 — 1 30010 20 —90 
c) = Gräfenthal. 2 15 113001) 20 95 
40 Stadt Pößneck 2 — 17001 6 20 1— 
e) Bezirk Pößneck. . 2—120110—80 
Klranichfeld 11 75 11220 1 10 — 85 
68)Camburg 1 80 120|1 10 — 90
        <pb n="101" />
        — 85 — 
5. Zoll- und Stener-Wesen. 
Auf Grund der Bestimmung im Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses 
des Bundesraths für Zoll= und Steuerwesen der Kaiserliche Zollinspektor Stockhausen in Mülhausen 
im Elsaß an Stelle des in den elsaß-lothringischen Landesdienst zurückberufenen Kaiserlichen Zollinspektors 
Dützmann den Königlich preußischen Hauptzollämtern zu Eydtkuhnen, Memel und Tilsit sowie den 
Königlich preußischen Hauptsteuerämtern zu Friedland in Ostpreußen und Gumbinnen mit dem Wohnsitz 
in Tilsit vom 1. April 1902 ab als Stationskontroleur beigeordnet worden. 
Im §. 48 Absatz 1 des Eisenbahn-Zollregulativs — Central-Blatt 1888 S. 573 ff. — wird auf §. 21 
letzter Absatz verwiesen. Der Hinweis ist nicht in dieser Form zutreffend. Es muß statt: „§. 21 letzter 
Absatz“ heißen: „§. 21 vorletzter Absatz“. 
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen. 
Im Königreiche Preußen. 
Das Steueramt l zu Hilders im Bezirke des Hauptsteueramts zu Hanau ist aufgehoben worden. 
Im Bezirke des Hauptsteueramts für inländische Gegenstände zu Berlin bestehen die folgenden 
Branntwein-Abfertigungsstellen: 
Branntwein-Abfertigungsstelle A in Berlin (Münzstraße 19); E in Lichtenberg bei Berlin 
(Hergbergstraße 43/45), F in Lichtenberg bei Berlin (Herzbergstraße 35), I in Berlin (Coepenicker- 
straße 24 a); J in Berlin (Mühlenstraße 6/7); K in Reinickendorf bei Berlin (Provinzstraße 40/41); 
L in Berlin (Warschauerstraße 44). 
Die Branntwein-Abfertigungsstellen E, F, J, K und l. besitzen außer den allgemeinen Befugnissen 
auch die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen ! über Branntweinsendungen unter Eisenbahnwagen- 
verschluß oder in Eisenbahnkesselwagen. 
Es ist ertheilt worden: 
dem Steueramt 1 zu Geldern im Bezirke des Hauptzollamts zu Cleve die Befugniß zur 
Ausfertigung und Erledigung von Zollbegleitscheinen ! und Ausfertigung von Zollbegleitscheinen II über 
Waaren aller Art für das Privattransitlager der Firma Gebrüder Berg in Geldern, 
dem Nebenzollamt ! zu Oswiecim im Bezirke des Hauptzollamts zu Myslowitz die Befugniß 
zur Abfertigung der unter die Tarifnummern 22f, g 1 und 2 und die Anmerkung zu f und g sowie 
der unter die Tarifnummern 414 5 und 6 fallenden Waaren zu anderen als den höchsten Zollsätzen 
dieser Nummern, 
dem Steueramt 1 zu Coepenick im Bezirke des Hauptsteueramts zu Eberswalde die Besugniß 
zur Erledigung von Begleitscheinen! über die für das zu Ober-Schöneweide belegene Kabelwerk Oberspree 
der Allgemeinen Elektrizitäts-Gesellschaft in Berlin eingehenden leichten Mineralöle, 
dem Stieueramte ll zu Ahrweiler im Bezirke des Hauptsteueramts zu Coblenz die Besugniß 
zur Erledigung von Begleitscheinen 1 über Reisegeräth von Kurgästen des Bades Neuenahr für die Zeit 
vom 1. Mai bis Ende September jedes Jahres, 
dem Steueramt l zu Neurode im Bezirke des Hauptzollamts zu Mittelwalde die Besugniß 
zur Erhebung des Spielkartenstempels und Abstempelung von im Bundesgebiete gefertigten Spielkarten; 
dem Nebenzollamt! zu Patschkau im Bezirke des Hauptzollamts zu Neustadt O.-S. die Befugniß 
zur Erledigung von Zollbegleitscheinen lI, 
dem Nebenzollamt l! in Suderwick im Bezirke des Hauptzollamts Vreden die Befugniß, 
geweistes Jutegarn der Nummer 22 a 1 und 2 des Zolltarifs, welches für die Firma Maurits Prins daselbst 
zum Zwecke des Schwarzfärbens und zur demnächstigen Wiederausfuhr eingeht, zu anderen als den 
höchsten Zollsätzen abzufertigen und 
dem Nebenzollamt I zu Preußisch Herby im Bezirke des Hauptzollamts zu Landsberg O.--S. 
die Befugniß zur Erledigung von Begleitzetteln.
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        — 86 — 
Im Königreiche Bayern. 
Der Aufschlag-Einnehmerei Rothenkirchen im Bezirke des Hauptzollamts zu Bamberg ist die 
Befugniß zur Erhebung der Uebergangsabgabe sowie zur Ausfertigung und Erledigung von Uebergangs- 
scheinen über Bier beigelegt worden. 
Im Königreiche Sachsen. 
Das Steueramt zu Dippoldiswalde im Bezirke des Hauptzollamts Dresden II ist in ein Unter- 
steueramt und die Steuer-Receptur zu Hirschfelde im Bezirke des Hauptzollamts zu Zittau in eine Zoll- 
abfertigungsstele für Postgüter umgewandelt worden. 
Dem Hauptzollamte zu Schandau ist die Befugniß zur Absertigung von Waaren der 
Nummern 414 5 und 6 zu anderen als den höchsten Zollsätzen dieser Nummern beigelegt worden. 
Im Königreiche Württemberg. 
Die ösfentliche Niederlage bei dem Zollamte zu Calw im Bezirke des Hauptzollamis zu Stullgart 
ist aufgehoben worden 
Im Großherzogthume Hessen. 
Der Orts-Einnehmerei zu Neckarsteinach im Bezirke des Hauptsteueramis zu Da#mstadt ist die 
Befugniß ertheilt worden, unter Wagenverschluß mit der Eisenbahn eingehende Uebergangsscheinsendungen 
zum Eingang abzufertigen. 
6GC. Polizei-Wesen. 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  
Name und Stand Alter und Heimath —u Behörde, welche die Datum 
run des 
l Ausweisung 
der Bestrasung. Ausweisungs- 
der Ausgewiesenen. fafung beschlossen hat. rm—* 
2. I 8. 4. b. 6. 
  
— Laufende Nr. 
  
  
  
  
  
a). Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs. 
4 Haimböck, geboren am 6. April 1818 zu Martins-Diebstahl im wieder-Großbherzoglich badischer 8 Februar 
Kaujmann und berg, Oesterreich, orlsangehörig zu Golten Rücksalle Landeskommissär zu 
Kelluer, Wien, 1 (3 Jahre Zuchthaus, 
aut E 
Karlsruhe, 
  
           
  
      
1. März 1899). 
2. Abraham Kos- geboren im Jahre 1863 zu Smolensk, Versuchter Diebstahl Königlich preusischer 7. März d. J. 
lowsky, Schneider, Rußland, russischer Staatsange- in 8 Fällen (4 Jahre, Negierungs-Präsident 
Hoöriger, Zuchthaus, laut Er= zu Potsdam, 
# kenntniß vom 28. Fe- 
  
  
  
bruar 1898), . 
p) Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs. 
  
##. Adols Beran, geboren am 22. April 1850 zu Wien, Landstreichen und Stadimagistrat Schwa= IJ. März d. J. 
Harmonikamacher, österreichischer Staatsangehöriger, Betteln, bach, Bayern, 
1. Josef Bonk (Bunk), geboren am 18. März 1853 zu Przed= Betteln, Königlich preußischer 21. Märg d. J. 
Arbeiter, moscie, Kreis Bielun, Nußland, Negierungs-Präsident 
ortsangehörig ebendaselbst, zu Liegnitz, 
5. Andreas Dyczek, geboren im Mai 1853 zu Alzen, Be-Diebstahl un? Königlich sächsische Kreis= 11. November 
Tuchmacher (Hand= zirk Biala, Galizien, ortsangehörig Betteln, haupitmannschait J 
arbeiter), zu Halcurw, ebendaselbst. Bautzen,
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        I 
« I 
Name und Stand Alter und Heimath Grund VBehörde, welche die batu 
1 Ausweisung 
der Bestrafung. (Ausweisungs- 
der Ausgewiesenen beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 1 8. 4. Z 6. 
  
  
6.) Arma Göth. Dienst- cgeboren am 10. April 1886 zu Henners-Unterschlagung und'sonigu 1. März d. J. 
magd, Ihr bcf., Bezirk Gabel, Böhmen, orts- #werbemähige Un- Huptmamn 
t, 
  
  
ngehörig ebendafeiöst, Baautzen, 
v W4n Holzapfel, geb gern. am 6. Januar 1868 zu Alt- et streichen, 3 bayerisches Be-15. März d. J. 
1 Buchbindersehefrau, zoll, ungern, österreichische taats- zirksamt Aichach, 
ange e, 
8. E Zerael. r—— am 8. Mai 1872 zu numburg, Betteln, Königlich lächiche Kreis- b. März d. J. 
Böhmen, österreichischer Staatsange hatmannscha 
er, 
9. Dito Kunz, Maler, re am 18. Außust 1850 zu Vorn, desgleichen, Groß arats hessisches)8. März d. J. 
wunbug luxemburgischer Staats « Alzey, 
ange riger 
iv. Whgrn Kurz, eee am 9. September 1864 zu Beleidigung, Betteln, Königuch bayerisches Be- 22. März d. J. 
N 9 zu Slavkowih, Landstreichen und zirksamt Wolsstein, 
  
zirk Pisek, Böh grober Unfug, 
11. Micherl Laguniat, * am 15. April 1878 zu Wustro-Landstreichen, aoc 7 28. März d. J. 
Arbei Bezirk Cosowo, aliteen. öster- 
alhzischer Staatsangehörig ! 
12 Wenzel Ott, Ar- aieee am 13. August 164 # Eger, Landstreichen und E hrenn bscher 21. Märg d. J. 
beiter, d österreichischer Staatsange- Betteln, 6an rrungs Präsiden 
3 ta 
13. Anton Pawlik, gebouin im Jahre 1872 zu Gobzisen Landstreichen, Köni liche vraabischer“ 22. März d. J. 
Arbeiter, Stare, Bezirk #al golizien rts· "7 escher Präside 
angehörig bendasela 
14. Johann Schara- 0b-geern am Sectar 1862 zu Lapdstreichen und S#i#dtmagisteat Regens- 20. März d. J. 
bon, Schlosser, Enns, Bezirk . Ober Desterrei. Betteln, burg, Bayern, 
ortsangehörig zu Neumarktl, Bezir! 
Krainburg, Krain, 
15. Johann Scherer, geboren am 1. September 1884 4 Landstreichen, Königlich preußischer 6. März d. J. 
Fabrikarbeiter, Neusanktjohann, Kanton St. Gall Kegierungs-Präsident 
uen. schweizerischer St ealten, zu Coblenz, 
öriger, 
16. Selig Schönfeld, geboren am 2. Februar 1860 zu Lem-BZahölterei G. 181a adimagistrar Amberg. 3. Jannar 
FimennundHan= berg. Galizien, ortsangehörig eben= Abs. 3 R.Str. G.B.). Bayern d. J. 
aselbst. 
adel g.r, geboren am 16. Januar 1857 zu Wien, Beiteln, Königlich bayerisches Be. 22. Märgz d. J. 
Steindrucker, ortsangehörig zu Außergefild, Bezirk zirksamt Passau, 
I Prachatitz, Böhmen, 
1MWMiichael Wala, geboren im Jahre 1882 zu Idriany, Landstreichen. Königlich preußischer 25. März d. J. 
Arbeiter, Bezirk Nisko, Galizien, österreichischer Regierungs- Präfld ent 
Staatsangehöriger, zu Magdebur 
19. Johann Zima, geboren am 15. Juni 1858 zu Roth-Beileln, Königli krrhsen desgleichen. 
Schlof ergeselle, Kosteletz, Bezirk Nachod, Böhmen, Negierungs-Präside 
ortsangehörig ebendaselbst, zu Breslau, 
  
Herlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Siltenfeld in Berlin.
        <pb n="104" />
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        — 89 — 
Central-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamte des Innern. 
In Sttenen Durch alle Postanstaltoen und Huchhandlungen. 
XXX. dahrgang. Berlin, Sreitag den 18. April 19 1902. V16. 
  
  
——— 1. Konsulat-Wesen: Ernennung: — Ernächtigung 2. Palizel-Wesen: Ausweisung von Ausländern a aus den 
zur Vornahme von Civilstandsakten= . e 89 Reichsgebiete 
  
1. Kon fsulat= Wesen. 
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Konsul Freiherrn von Wangenheim in 
Asuncion zum Konsul für den Staat Santa Catharina (Brasilien) zu ernennen geruht. 
Dem bei dem Kaiserlichen General-Konsulat in Genua beschäftigten Gerichtsassessor Busse ist auf 
Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 die Ermächtigung ertheilt worden, in Vertretung des 
Kaiserlichen General-Konsuls bürgerlich gültige Eheschliebungen zwischen Reichsangehörigen vorzunehmen 
und diese Heirathen zu beurkunden.
        <pb n="106" />
        — 90 — 
2. Polizei-Wesen. 
Ausweisung von Auslaͤndern aus dem Reichsgebiete. 
  
  
  
  
  
Name und Stand Alter und Heimath Grund Behõrde, welche die daum 
z Ausweisung 
S der Bestrafung. Ausweisungs- 
der Ausgewiesenen. 1n beschlossen hat. * 
1. 2. l a. . 4. b. 6. 
Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs. 
1. Michael Chowaneh), geboren am 27. Oktober 1861 zu Betteln, [Königlich breubischer 4. April d. J. 
Arbeiter. Powinna, Oesterreich- -„Ungarn, öster- 1 Negerungele. - 
reichischer Staatsangehöriger, 
2. Franz, - ecbore im Februar 1866 zu Groß- Lgodstteichen und hichert grrchu 31. Jannar 
t Gurek, Bezirk Bielitz, Oesterreichisch= Betteln, Neglerungs= Präsident d. J. 
Schlesien, Aiirneichst Staatsange- zu Orpele, 
öriger, 
3. Robert David, geboren am 27. Februar 1857 zu Hohen-Bettelu, Königlich preußischer 29. März d. J. 
Tischler und elbe, Böhmen, ortsangehörig ebenda- Regierungs= Präsident 
Arbeiter, selbst, 1 zu Liegnit, 
1. Karl Hörnla, Keboren am 12. Sepiember 1876 zu desgleichen, derselbe, desgleichen. 
Bäcker, Deutsch-Prausnit, Bezirk Trautenan, 
Böhmen, ortsangehörig ebendaselbst, 
5. Cmil Ittensohn, geboren am 1. Februar 1850 zu Hohen--desgleichen, Königlich bayerisches Be. 21. März d. J. 
Sch Deii Böhmen, ortsangehörig eben- irksnmn Berchtesgaden, 
daselbit 
6. Josej Kirchner, geboren am 16. September 1866 zu gltreichen und Königlich sächsische Kreis= 14. März d. J. 
Fabrikarbeiter. Prag, Böhmen, österreichischer Staats= Betteln — chaft 
angehöriger, 
7. Helene Kwas- geboren am 15. November 1875 zu gewerbsmähige un. Käiniglnc preußischer 20. Februar 
niewski, Arbei= Oswiecim, Bezirk Chrzanow, Galizien, zucht, Regierungs-Präsidem d. J. 
terin, orlsangehörig ebendaselbst, u Dppeln, 
#n. Isidor Mrova, geboren am 12. Mai 1876 zu Puczla-Diebstahl, Betteln und Königlich sächsische Kreis- 25. Februar 
Maurer, path, Ungarn, österreichischer Staats- Gemußmittelemtwen- hauptmannschaft d. J. 
angehöriger, ing, Zuwickau, 
9. Joham Pleiner, geboren am 10. Juni 1858 zu Gakowa, wcen, (Kaiserlicher Bezirks-Prä. 1. April d. J. 
Töpfer, Komitat Bacs, Ungarn, ortsangehörig ident zu Strasiburg, 
ebendaselbst, 
10. Alsons DesirSé vom geboren am 15. August 1876 zu verboiswidri e Rück Königlich breufiischer“ 24. März d. J 
Onicelberghe, Anweghem, Provinz Ostflandern, kehr, Waruherichen. Regierungs. Präsiden 
Arbeiter, VBelgien, belgischer Staatsangehöriger, und Betteln, zu Stade 
II. Jakob Strumpf, geboren am 1. Juni 1884 zu Trziana, #nichen und Königlich sã lische Kreis= §. Dezember 
genannt Stern, Galizien, österreichischer Staatsange= Betteln hauptmannschaft v. J. 
Kellner, höriger, Zwickan, 
12. Heinrich Tonn, geboren am 2/. Sepiember 1848 zu Bettelu, dieselbe. . Februar 
Färbergeselle, Kleinmohran, Mähren, ortsangehörig d. J. 
ebendaselbst, 
13. Carlo Zrini— Tage- geboren am 21. September 1874 zu desgleichen, Großherzoglich badischer 7. April d. J. 
löhne Soresina, Provinz Cremona, Italien, Landeskommissä är zu 
orlsangehörig ebendaselbst. Mannheim, 
11. Hermann Verdeul, geboren am 27. Oktober 1859 zu Sce-desgleichen, Königlich sächsische Kreis- 1. März d. 8 
Gärtner, gedin, Ungarn, österreichischer Staats- « hauptasannich jt 
angehöriger, " 
15. Franz Ziska, auch geboren am 1. Jannar 1859 zu Trnawa, besgleichen, smglich oreuhischer“ I. April d. J. 
Zyska, Weber, Bezirk Königgrätz, Böhmen, öster- Negierungs-Präsiden 
reichischer Ser, 3rbrblu, zu Liegnitz, 
  
  
  
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
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        91 — 
Tentral-Blalk 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamte des Innern. 
Bu beotiehen Durch alle Postanstalten und huchbandlungen. 
  
1 " . 
  
  
XXX. Jahrgang. " Berlin, Freitag, den 25. April 1902. " V1. 
u#halt: 1. · — r- - 2. Finanz-Wesen: Nachweisung der Einnahmen des Neichs 
5* Lelte nbenen heekung nes Konknar. 4 — Joril 100| bis r nde ar 00:-5 d 
—( ** 3. Polizel-BWesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
standsakten: Entlassung .. Seite 91 Neichsgebiet. l 
  
1. Kon sulatlWesen. 
Von dem Kaiserlichen Konsul in Cagliari (Sardinien) ist der Avv. Prosessor Gio. Maria De Villa 
zum Konsular-Agenten in Sassari beslellt worden. 
Dem bei der Kaiserlichen Gesandtschaft in Tanger beschäftigten Legationssekretär Freiherrn von Eyb 
ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 
6. Februar 1875 für das Gebiet der Staaten Seiner Majestät des Sultans von Marocco die Ermächtigung 
erkheilt worden, in Fällen der Abwesenheit oder Verhinderung des Kaiserlichen Gesandten als dessen 
Vertreter bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit Einschluß der 
unter deutschem Schutze lebenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle 
von solchen zu beurkunden. 
Dem Kaiserlichen Konsul Franz Wolff in Jacmel (Haiti) ist die erbetene Entlassung aus dem Reichs-= 
dienst ertheilt worden.
        <pb n="108" />
        92 
2. Finanz-Wesen. 
Nachweisung der zur Anschreibung gelangten Einnahmen (einschließlich der gestundeten Beträge) 
an Zöllen und gemeinschastlichen Verbrauchssteuern sowie anderer Einnahmen im Deutschen 
1. April 1901 bis zum Schlusse des Monats März 1902. 
Reiche für die Zeit vom 
  
  
  
    
    
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
  
  
  
  
1I 1 1 I 
Die Soll- 
Einnahme Unterschied 
. Einnahme beträgt -. 
Bezeichnung vom Gebe * Ausfuhr- in demselben w den 
der Rechnungsjahrs Vergütungen Bileiben Zeitraume ##cs 5 
bis Hum Schlusse. 1c. des Vorjahrs 1 mehr 
2 I 
Einnahmen. März 1902 " (Spalte 4) — weniger 
4 « M. 4 4# 
1. 2. 8. 4. I b. 6. 
...... 587 621 097 16 604 968 522 016 184 490 875 542 ! + 81 140 592 
..·.. 12 984 720 109 8 12 874 887. 12 675 468 — 199 360 
und Zuschlag 144 484 N/46 87054 809 107 490 067: 128 710 085 — 16279 998 
...... 49480854 21 489 40 468 915 49 872 494 —+— 86 421 
......... 89 842 948 19 477 305 21 3656 0838 20 184276+ 1280 768 
von Branntwein und Zu- 
.......... 128 529 012 461 169 128 067 848 180 655 462 — 2587 619 
2812865 5 197 982 2885 117 958 001) — 1932026 
..·.. 82010430 92 511 1 81 917 919 82 168 928 — 251.009 
von Bier à n½6 18 — 3 6 116 475 122 (— 2099006 
Summe 951 041 288 77 019 561 874 021722 862 714 235 — 11 307 487 
........ 14 517887 — 14617 887 21 12428389 — 6606 902 
Anschaffungsgeschäfte 13 350 570 47881 18 208 1899 14 905 00668 — 1001 874 
5e 62 411 — 5 262 411 4209 768 + 1052648 
84 9700 715 — 84 900 715 21 051 246 K 13 849 469 
763 486 — 768 486 609 + 158 5867 
— — 1 627 169 1 610 25 J 16 944 
— — . 12420828 13 025 785 — 605 457 
— — 14186b87 658 3094 446 827 19 140 881 
. — — -oosttoootootgoooos)—«oo 
*) Die endgültige Einnahme stellte sich im Vorjahr um 628 191 .&amp; höher. 
numerkung. Die zur Reichskasse gelangte Ist. Einnahme abzüglich der Aussuhrvergütungen rc. und der Ver- 
waltungskosten beträgt bei den nachbezeichneten Einnahmen: 
st Einnahme vom Veginne des Rechnungsfahrs 
Ist-Einnahme im Monat März J 
Bezeichn ung # bls zum Schlusse des Monats März 
I Mithin Mithin 
der 1902 1001 1902 1902 19000 1902 
Einnahmen. mehr + mehr 
weniger — weniger 
4 A. . Æ. . . M. 
1. 2. 3. l 4. 5. 6. 7v 
. .... 87967542 a6 607 2890 1360 412 493 116 053 4161543 384 4 28672 669 
..... 781155 787810 — 4685 12 352 778 12 015 953 —+ 306 825 
und Baschlag 8 960 H82 1 8 681 410 J 279 4725 876 bs5 123 310 813 — 176228 
... 4601086 4877428—276342 49 030 317 1V 163 534 — 133217 
. 2937776 214758247902441543511115747018—3U907 
von Branntwein «- 
und 8278622 8 308 111— 24 495.0 905 386 108 699 011 1 2 206 375 
Vrennsteuer — 416 357049 — 357 4952 885 117 93 09 1 
Brausteuer und lebergangsabgab= " 
von. Bier 2 332 665] 2 301 382/ . 28263/9 32# 5s6 30 J96 636 — 145300 
(em . pokus-as-0405.)sds-k-1195294untonvmwudwzou-i-««««" IT 
Spielkartenstempel . 150 98 118 071K 2861 1526 111 1534 573 — 71
        <pb n="109" />
        3. Polizei-Wesen. 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
l Ausweisung 
der B . Ausweisungs- 
5 der Ausgewiesenen. " e beschlossen hat. beschlufses. 
1. 2. l s. 4. b. 6. 
a) Auf Grund des 8. 39 des Strafgesetzbuchs. 
.Adolf Parit, geboren am 17. März 1871 zu Velis, vorsätzliche Brand-Königlich sächsische Kreis· 6. Iʒbruar 
Former, Bezirk Jicin, Böhmen, ortgangehörtg stiftung 9 Jahre hauptmannschaft d. J. 
q1 ebendaselost. FZuchthaus laut er. Leipzig, 
kenntniß vom 17. 
Mai 1900), 
b) Auf Srund des §. 362 des Strafgesetbuchs. 
2.] Augustin Aelle= geboren am 25. 865 zu Hum-Betteln, ahchbchreis 27. Februar 
fant, Schornstein bolet. Bezirk S. Mel.id Böhmen, hauptmann d. J. 
Feper angehörig ebendaselbst, eipzig, 
ef #iton Bleil, cgorusen am 17. Mai 1867 ta Dönis, desgleichen, o Gchüchhlche Kreis- 18 März d. J. 
Bäcker (Fabrik- Begirk Neichenberg, Böhme ert 
i) reichischer Staaltlengehönlgen » 
Alois Bohm, geboren am 18. Dezember 1855, zu egrdhceicen und ch preußischer 7. April d. J. 
Arrbeiter, Nudelzau, Bezirk Sternberg, Mäh- eln, gierungs-Präsident 
, ten,stcrketchtierstaatsqagkhouqe ,i Mo deburg, 6 4 
5. Alfred Brabec, geboren am 5. November 1672 zu. Landstreichen, nigte prenßischer 13. April d. J. 
Drechsler, Reichenberg, Böhmen, österreichischer, NRegierungs- Präsident 
Staatsangehöriger, zu Erfurt, · 
6.] Julius Hafner, geboren am 1. Juni 1879 zu Wyhl. Betteln, „Großhergoglich badischer 7. April d. J. 
Verzinker, Kanton St. Gallen, Schweiz, schweize- Landelomwisär zu 
rischer Staatsangehöriger, 4 
7. Adam Andreas geboren am 4. Juli 1866 zu Gott- vandstreichen und s sißfhrer,, 20. März b. J. 
Nartin, Hand- mannsgrün, Bezirk Asch, Göhen, Betteln, 8 chajt 
arbeite österreichischer Staatsangehörige Zwick 
8. Jakob Terderrer,T geboren am 30. Märg 1878 zu hen. desgleichen, #Kheerlicher Bezirks-Prä-/2. April d. J. 
elker. berg, Kanton Appenzell, schweizerischer, sident zu Colmar, 
Staatsangehöriger, 
9. Sevilla Pöllmann, geboren am 21. August 1879 zu Neu= gewerbsmäßige Un- Foniglich preußischer 14. April d. J. 
knerehe, Arbei · hammer, Bezirk Grasligtz, Sõbmen. zucht, KRes ierungs · Präsident 
ortsangehörig ebendaselbst, zu o den. 
10. VBenzel Baisest uachtan am 10. April 1847 zu unter- Betteln, A#niglichlschche Kre 22. März d. J. 
(Weißhellel), Arbei. Pajek, Bezirk Turnau, Böhmen, orte-, bauptmannschaft % 
ter, angehörig zu Nostein, Begirk Turno autzen, 
11. Johann Wurm, Leboren am 7. Juni 1891 zu — Königlich bayerisches Be. 26. März d. J. 
äcker, rreichischer Staatsangehöriger, zirksamt Nürnberg, 
12. aautfeid Wyß, gckei am 5. November 1872 zu Landstreichen und (Kaiserlicher Bezirks- iri 10. April d. J. 
Gopser, Hubersdorf, Kanton Solothurn.] Betteln, üident zu Colmar, 
Schwes, schweizerischer Staalsange- 
höriger . 
  
Berlin, Carl Heymanns Berlag. — Gedruckt bei Julius Sittenseld in Verlin.
        <pb n="110" />
        <pb n="111" />
        — 956 — 
Central-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamte des Innern. 
– 
In betiehen durch alle Vostanstalten und Huchhandlungen. 
  
  
Ü 2 " I H 
XXX. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 2. Mai 1902. V18. 
, i»-—, » — 
Inhalt: 1.###ulat-Wesen: Ernennung; — Ermächtigung . -- . -- ·--. 
zukVonmhmeoon cwilfmndmnsm -Cn«assu»g 2. Rlihei ehen. Ausweisung von Aurländern aus dem 
Seile 95 ichsgebiete. 5v# 
  
1. Kon fulat Wesen. 
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Carlos Sauerbrey zum 
Vize-Konsul in Quezaltenango (Guatemala) zu ernennen geruht. 
Dem bei dem Kaiserlichen General-Konsulat in Barcelona beschäftigten Vize-Konsul Rößler ist auf Grund 
des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 die Ermächtigung ertheilt worden, in Vertretung des Kaiserlichen 
General-Konsuls bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen vorzunehmen und die Geburten, 
Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
Dem Kaiserlichen Konsul Wilhelm Holmboe in Tromsoe (Norwegen) ist die erbetene Entlassung aus 
dem Reichsdienst ertheilt worden.
        <pb n="112" />
        — 96 — 
2. Polizei-Wesen. 
Ausweisung von Auslaͤndern aus dem Reichsgebiete. 
  
  
2 
Name und em Alter und Heimath Behörde, welche die Datum 
#7 l der *- * ——— 
der Ausgewiesenen. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. l 8. 4. b. 6. 
  
  
  
  
  
a) Auf Grund des 8. 39 des Strafgesetzbuchs. 
1.Rikolaus Rupic- geboren am 6. Dezember 1858 zu Diebstahl im Rũckfalles Königlich preuß üuscher“ 8. August v. J. 
zak, Arbeiter, Sadek, Gouvernemenk Kalisch, Rusüsch- lein Jahr uchthaus, Neglerungs Püs 
Polen, russischer Staatsangehöriger, guarptb zu Bromberg, 
2 % 
b) Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs. 
  
       
  
  
  
Marie Burianski 41 Jahre alt, geboren zu Keleschowib, Landftreichen, Königlich preußischer 26. Jannar 
(Burianska), Bezirk Troppau, Oesterreichisch- Regierungs= Präsident d. J. 
Zigennerin, 4 öskerreichische Staatsange- zu Oppeln, 
örige. 
n. vuguft Chenal, geboren am 4. April 1869 zu Plain-Landstreichen und Kaiserlicher Bezirks-Prä= 21. April d. J. 
ohne Stand, faing, Departement Vosges, Framt= Betteln, sident zu Straßburg, 
reich, französischer Staatsangehörige s 
4. Michael Leodogar geboren am 2. März 1862 zu en Landsireichen, derselbe. 14. März d. J. 
Feltis, Schmied, Kreis Straßburg im Elsa 
ohne Staatsangehörigkeit, 
5. Berltha Pohl, geboren am 8. April 1885 zu Gursch- gewerbsmäßige Un-Königlich vrnbischer“ 21. April d. J 
Dirne, i dorf, Bezirk Freiwaldau, Oester= zucht, Regierungs-Präsiden 
reichisch ¼ Schlesten, österreichische zu Breslau, 
Staatsangehörige, ,- 
6.] Benjamin Salzer, geboren am 24. Juni 1871 zu Reisch- Betteln, Königlich bayerisches Be= 12. Aprilk d. J. 
Fabrikarbeiter, dorf. Bezirk Kaaden, Böhmen, öster- zirksamt Nördlingen, 
reichischer Staatsangehöriger, 
7. Anton Schmidt, (ggeboren am 12. April 1849 zu Lichten- desgleichen, Königlich sahlhe areis. 25. März d. J. 
Tagearbeiter, berg, Bezirk Rumburg, Böhmen, orts- auptmannschaft 
angehörig zu Obergrund, Bezirk autzen, 
umburg, 
8. Hirsch Traumann"z Jahre alt, geboren zu Kalisch, Landstreichen und Königlich breuhischer 19. April d. J. 
Trautmann), Russisch= Polen, ortsangehörig eben- Betteln, Negierungs- Praside nt 
Leierkastenspieler, daselbst, zu Breslau 
9. Eugenie Willer geboren am ls. Januar 1855 zu St. Dis, desgleichen, Kuserlicher, Bezirks · Prä, 21. April d. J. 
geborene Jacqaue= Frankreich, französische Staatsange- sident zu Straßburg, 
min, Wittwe, Dörige, 
10. Bernhard Zirk, geboren am 11. Februar 1883 zu Bel-Landstreichen, Königlich preußischer“ II. April d. J. 
Arbeiter, chatowek, Kreis Petrikau, Gouverne- Regierungs. Präsiden 
ment Minsk, Rußland, russischer zu Liegnißz, 
Staatsangehöriger, 
  
erlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Siltenseld in Berlin.
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        97 
Tentral-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamte des Innern. 
— — —— 
  
Dn bottehen durch alle Vostanstalton und Huchhandlungen. 
sn 
  
  
XXX. dahrgang. Berlin, Freitag, den 9. Mai 1902. « X 19. 
Jaen 1. d . Weses: rnemnungen; — 4% — — betreffend ven Beirath, sar 
Lellunge — Exequatur-Ertheilung Seite 97 Arbeiterstatisitststststs 100 
2. esen: Status der Leutschen Woenbanken b- 4. HPollzel-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus deu 
April 1100 Reichsgebiee ... 
  
1. Kousfulat-Wesen. 
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Vize-Konsul Winckel zum Konsul in 
Rostoff a. Don zu ernennen geruht. 
S. Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den praklischen Arzt Dr. Edgar Wolfhagen 
zum Konsul in Hobart (Tasmanien) zu ernennen geruht. 
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Arzi Dr. Olto Ornstein zum Vize-Konsul 
in Chios zu ernennen geruht. 
Dem Kaiserlichen Vize-Konsul Philippi in Mayagüez (Puerto Rico) ist die erbetene Entlassung aus dem 
Reichsdienst ertheilt worden. 
Dem Kaiserlich und Königlich österreichisch-ungarischen General-Konsul Freiherrn Dr. Erwin von Ferstel 
in Berlin ist Namens des Reichs das Exequatur ertheilt worden. 
Dem Kaiserlich und Königlich österreichisch-ungarischen General-Konsul (I. Klasse) Emil von Filtsch in 
Hamburg ist Namens des Reichs das Exequatur ertheilt worden. 
Dem Königlich niederländischen Konsul Heinrich von Groening in Bremen ist Namens des Reichs 
das Exequatur ertheilt worden.
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        2. Bant— 
Status der deutschen Noten 
nach den im Reichsanzeiger veröffentlichten Wochenüber 
  
  
  
(Die Beträge lanten 
Passiva. 
5 — s . s 
. ... amt. 
· Ver. - 
Ver 
Sezeichnun #r E n "“ omdis ergen Su —— 
r 6ßnncgeroden.. Decen U · Gegen kge dee teen. den eonsige, Kehen, Sürme dee beten 
7 der 381. Maͤri gedecte ↄ1. Mari * EXItwr O S1. Märzdger 81. Mär# welten 
2 Bankden. ——————.u. .——————.—.———————— Lasstoa. 1202. E 
7 W *— duchen 
. st. I Wechsein 
7. u .] 2. 10. 3 4 6 M 
I l I 
#.Naichebank 150 0o 6 28 1022 im-en 527 3## — 3641444 3 1111 
„nenonnt.tsnassfss2 5/ 42 „„R/166 = — 3sm 6. „ 
sre 
1 
4.;vgische Notenhantto| 0U 161 38— 15/6119 + 1 365 ½— ½ 4 4 11001 rr 
| 
.Lodsche Larvlbsmos 211|/1 88— 140|/14620 K. 153 — — *#% 1 64% Si 
c. Sant ür Schdeulschlan,!4 47 5 28 — 4 1„ 
I 
..Hkquisichcuetgtiqesqut.tosoo9312555 »so um- -115330s-.s-994m«-31«6109—us21500-521sie-es 
  
Jusammen16 59 44 1402218 *51n* 232227 197511/585 6138 — 30 12 427 2501 E vois2 a2 721 -134646 öilum 
1I. 
D 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Bemerkungen. 
Zu Spalte 55: Davon in Abschnitten zu 100 K — 1 01 OOO , 
- 00 —ê 16 999 000 .K (bei den Banken Nr. 1 und 8), 
. 1000 . 3ß386 996 000 .K (bei der Bank Nr. 1). 
Zu Spalte 9 Nr. 67: Darunter 90 561 . noch nicht zur Einlösung gelangte Gulden= und Thalernoten.
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        Wesen. 
banken Ende April 1902 
sichten, verglichen mit demjenigen Ende März 1902. 
auf Tausend-Mark.) 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Aetiva. 
— — —— — ———— 57 T 
» 
i 5 
ã 
— egenRelchs- Gegenoten Gegen — . — Geye#n Sonlilge Segen eumme aegen 8 
— 1. Mämm len- 31. Märznde 31. März selL. 31. Marmbard. 31. Mar#fekten. 31. Ma si. Märer gi. mari * 
Se 
chand. scheine. isor. anken. 1902. 16% 1802. EIIIIEXEIIEIE 
8 
ILAX IIEDMAA. 5. „ 3. 229. K S. .S 
. »- I s 
102 5614 81 6ö2) 27770 + 3560 10 800 H 499 73 154 — 169 920 74295 —29848 14577 133 81 8411 — 12 1591098597 136 40 1. 
3#om 4 1 59 — 3569 - 3812 635 32371 l1i 13 18 212 s8 8567944 65832 2. 
22 500 T 31#4 500 10 9232 — 26081 EIII 31 9380 4 4211 EIILEMIEIIEIIIIIIEIIIE 
I 
1218241244 '-6i- 8 1 707 — 129 14 701 F 116 869% 231 1606 + 222 1017 609 4003 + 1 10. 
I l" ’ 
47874 30 51 —+ 22 3 1 305 12 501 1. 51 17 107 667 367.— 71 505 1 150 40206 + 1 854 . 
5981 1— 57 44 — II 746 + 172 6959 1 1# 52267 — 320 1321 — 585 5423 J 418 2066 1 465 
645 — 4 2.— 6 70 1 5 6 119 — 47 2112 . 6 1 1 11 40 I1 605 — 454 21621 500 7. 
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        3. Statistit. 
Der Bundesrath hat die nachstehenden 
Bestimmungen, betreffend den Beirath für Arbeiterstatistik 
erlassen: 
VSestimmungen, 
betreffend den Beirath für Arbeiterstatistik. 
F. 1. 
Bei der Abtheilung für Arbeiterstatistik im Kaiserlichen Statistischen Amte wird ein Beirath für 
Arbeiterstatistik gebildet. 
. 2. 
Der Beirath hat das Kaiserliche Stasußtr Amt bei Erfüllung der ihm auf dem Gebiete der 
Arbeiterstatistik zugewiesenen Aufgaben zu unterstützen. 
Insbesondere liegt ihm ob: 
1. auf Anordnung des Bundesraths oder des Reichskanzlers (Reichsamt des Innern) die 
Vornahme arbeiterstatistischer Erhebungen, ihre Durchführung und Verarbeitung sowie ihre 
Ergebnisse zu begutachten; 
2. in Fällen, in denen es zur Ergänzung des statistischen Materials erforderlich erscheint, 
Auskunftspersonen zu vernehmen: 
3. dem Reichskanzler (Reichsamt des Innern) Vorschläge für die Vornahme oder Durch- 
führung arbeiterstatistischer Erhebungen zu unterbreiten. 
-'e 
Der Beirath besteht aus einem Vorsitzenden und vierzehn Mitgliedern, von denen sieben der 
Bundesrath und sieben der Reichstag wählt. 
Den Vorsitz führt mit vollem Stimmrechte der Präsident des Kaiserlichen Stalistischen Amtes, in 
Fällen der Behinderung sein vom Reichskanzler (Reichsamt des Innern) aus den Mitgliedern des 
Beiraths hierzu bestimmter Stellvertreter. 
S. 4. 
Die Wahlen erfolgen für die Dauer jeder Legislaturperiode; jedoch verbleiben am Schlusse einer 
Legislaturperiode die Milglieder solange im Amte, bis die Neuwahlen vollzogen sind. 
Mitglieder, welche während der Dauer der Legislaturperiode aus dem Beirath ausscheiden, 
werden durch Neuwahlen ersetzt. 
8. 5. 
Der Beirath ist befugt, zu seinen Sitzungen Arbeitgeber und Arbeiter in gleicher Zahl als Beisitzer 
mit berathender Stimme zuzuziehen. Die Zuziehung muß erfolgen, wenn sie vom Bundesrath oder vom 
Reichskanzler (Reichsamt des Innern) angeordnet oder von sechs Mitgliedern des Beiraths beantragt wird. 
Der Beirath kann die Erledigung einzelner seiner Obliegenheiten und Befugnisse einem aus seiner Mitte 
gewählten Ausschuß übertragen, auch ständige Ausschüsse für gewisse Gruppen von Angelegenheiten 
einsetzen. Die endgültige Feststellung des Planes für die Durchführung der anzustellenden arbeiterstatistischen 
Erhebungen und die Begutachtung solcher Erhebungen darf einem Ausschusse nicht überlassen werden.
        <pb n="117" />
        — 101 — 
S. 7. 
Die Einberufung des Beiraths und der Ausschüsse erfolgt durch den Vorsitzenden. Dem Vor- 
sitzenden ist es überlassen, zur Erledigung minder wichtiger Angelegenheiten oder zur Vorbereitung einzelner 
Angelegenheiten an Stelle des Beiraths den zuständigen Ausschuß (6. 6) einzuberufen. Wenn jedoch 
mindestens die Hälfte der Mitglieder des Ausschusses oder mindestens sechs Mitglieder des Beiraths es 
verlangen, ist die Angelegenheit dem Beirathe vorzulegen. 
Den Vorsitz in den Ausschüssen führt entweder der Vorsitzende oder bei seiner Behinderung ein 
von dem Ausschuß aus seiner Mitte gewähltes Mitglied. 
§. 8. 
Der Beirath und die Ausschüsse sind bei Anwesenheit von mehr als der Hälste ihrer Mitglieder 
beschlußfähig. Sie fassen ihre Beschlüsse nach Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit giebt die Stimme 
des Vorsitzenden den Ausschlag. . 
8. 9. 
Der Vorsitzende — bei seiner Behinderung ein von ihm dazu bestimmtes Mitglied des Kaiserlichen 
Statistischen Amtes — vertritt den Beirath nach außen, führt die laufenden Geschäfte und veranlaßt die 
zur Vorbereitung und Ausführung von Beschlüssen erforderlichen Maßnahmen. 
Die Büreaugeschäfte für den Beirath werden im Kaiserlichen Statistischen Amte besorgt. 
S. 10. 
Der Reichskanzler (Reichsamt des Innern) sowie die Landesregierungen sind befugt, zu den 
Sitzungen des Beiraths und der Ausschüsfse Vertreter zu entsenden, welche jederzeit gehört werden müssen. 
Die Vertreter sind dem Vorsitzenden namhaft zu machen. 
Die Anberaumung von Sitzungen des Beiraths ist durch Mittheilung der Tagesordnung und 
ihrer Anlagen dem Reichskanzler (Reichsamt des Innern) und den zu diesem Zwecke von den Landes- 
regierungen bezeichneten Landesbehörden — in der Regel mindestens eine Woche vor der Sitzung — 
anzuzeigen. 
Beamte des Kaiserlichen Statistischen Amtes können von dem Vorsitzenden zu den Sitzungen mit 
berathender Stimme zugezogen werden. 
KF. 11. 
Die Mitglieder des Beiraths erhalten bei Reisen in Angelegenheilen des Beiraths Tagegelder 
und Ersatz ihrer Fuhrkosten nach den vom Reichskanzler bestimmten Sätzen. Desgleichen werden die 
Sätze, nach denen die Entschädigung der zu den Sitzungen zugezogenen Arbeitgeber und Arbeiter sowie 
der Auskunftspersonen zu bemessen ist, vom Reichskanzler bestimmt. 
8. 12. 
Im Uebrigen wird die Geschäftsordnung des Beiraths vom Reichskanzler erlassen. 
Berlin, den 30. April 1902. 
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. 
Graf v. Posadowsky.
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        — 102 — 
4. Polizei-Wesen. 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  
  
&amp; Heme und Siend alter und Hetmath ani Vehörde, welche die ¶ Datum 
2 run des 
# n der Bestrafung. Uusweisung Ausweisungs-= 
5 der Ausgewiesenen. beschloffen hat. beschlufses. 
1. 2. l a. 4. b. 6. 
  
  
  
  
  
a) Auf Grund des F. 39 des Strafgesetbuchs. 
I1. Emil Ludwi geboren am 23. November 188 a „Münzverbrechen (1•Großhergoglich saischer4. April d. J. 
Renaud, Elektro= Reims, Frankreich, kBenisehen Jahr 4 Monate Ge- Landeskommissär T 
s(echniler, Ebendaselbtt, sängniß, laut Er. Freiburg. 
kenntnißz vom 
, April 1901), "„ 1 
I I 
b) Auf Grund des 8. 284 des Strafgesetzbuchs. 
2. Julius Johann geboren am 7. April 1860 zu Wien, gewerbsmäßiges Königlich preußischer 8. Oktober 
Franz Fürst, Sösterreichischer Staatsangehöriger, Glücksspiel, " HolzeiPräsdent zu 1900. 
Kellner, 1. erlin. 
c) Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs. 
3. Maté Czingel, geboren im Jahre 1874 # Trnova, Landstreichen, Königlich breubischern 3. März d. J. 
Arbeiter,. un *8 ungarischer Staatsange- Re #- Präside 
horiger, zu 
1. Anton Egger, geboren am 16. Dezember 1802 zu Betteln. Königlich reubischer 23. April d. J. 
Schweizer, Tablat, Kanton St. Gallen, Schweiz, Negierungs Präßde 
ortsangehörig ebendaselbst, zu Breslan 
5. Josef Granzuer, geboren am 22. November 1884 in desgleichen. Poltzerbehörde zu desgleichen, 
Schneidergeselle. Kommern, Böhmen, österreichischer Hamburg, 
" Staatsangehöriger, 
6. Anton Hacker, geboren am 22. März 1875 zu Dolanka, Landstreichen und Königlich bayerisches 22. April d. J. 
Bäcker, Bezirk Podersam, Böhmen, orts- Betteln, Bezirksamt Oberviech 
r angbörig zu Kraschtowit, Bezirk tach, 
Kralowig, ebendaselbst, 
7. Camill Emil geboren am 5. MNärz 1874 zu St. Landstreichen, sailerlicher BekirtsPrä. 21. April d. J. 
Jacquinet, Tag- Lener sons-Margere, Departement sident zu Colmar, 
ner, Aubr,. Frankreich, französischer Staats= 
angehöriger, 
8. Martin Jakubeez, geboren am 10. (1I5.) Oktober 1877 Beteln, Königlich sä sische Kreis- 8. Aprild J. 
Knecht, zu Kraszuo, Komitat Trenczin, Ungarn, haupemann chaft. 
ungarischer Staatsangehöriger, 
9. Josef Kulhavx, geboren am 6. April 1873 zu Adler-= desgleichen, erien preußischer 24. April d. J. 
Feilenhauer, kostelet, Bezirk Reichenau a. K., Regierungs-Präsident 
Vöhmen, orlsangehörig zu Potten- zu Breslau, 
stein, Bezirk Neichenau a. K., 
10. Julius Marie geboren am 6. August 1854 zu Dinard, Landstreichen, Kaiserlicher Bezirks-Prä- 2 1. April d. J. 
Lemoine, Kufer, Frankreich orlangehörig eben- sident zu Straßburg, 
daselbst, 
1I. Lucien Lenoir, geboren am 24. Oktober 1870 zu Diebstahl und Land, derselbe, desgleichen. 
Maler, Paris, französischer Staalsange streichen, 
höriger, 
12. Jakob Maquat, geboren im April 1815 zu Pumpsel, Landstreichen und Kaiserlicher Bezuls-Prä. 21. April d J. 
Tagner, Kanton Bern, Schweiz, schweizerischer Bettelu, sident zu Colmar, 
1 Staatsangehöriger,
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        — 103 — 
  
  
  
— 1 
14 
27 Name und Stand Alter und Heimath Gruno Behörde, welche die daum 
— 
D Ausweisung 
*x der Bestrafung. (Ausweisungs- 
« der Ausgewiesenen srafung beschlossen hat. benweun 
1. 2. 8. 4. b. « 6. 
13. Franz Puchta geboren om 23. Juni 1881 zu Wien, Landstreichen, Königlich vreugisscher. 24. April d. J. 
(LSuchka), Arbeiter, österreichischer Staatsangehöriger, 
14. Ernst Schremmer, geboren am 21. Dezember 1868 zu desgleichen, 
Ziegeleiarbeiter, Jungferndorf, Bezirk Freiwaldau, 
1 Oesterreichisch-Schlesien, ortsange- 
hörig ebendaselbst, 
geboren am 9. Mai 1870 zu Döber- Belleln, 
*7 Oesterreich, österreichischer Staats- 
angehöriger, 
16. Anton Sucharda, geboren Wam 1. April 1878 zu Reichen- deogleichen. 
Schuhmacher, berg, VBöhmen, ortsangehörig zu. 
All-Paka, Bezirk Jicin, ebendaselbst, 
17. Hermann Süß, geboren am 28. Oklober 1868 zu desgleichen, 
Schneider und Hand- Hrbastionsberg. öhmen, ortsange- 
arbeiter, hörig ebendase 
18. Samuel Weiß- geboren am 10. Jonnor 1871 zu drsgleichen. 
mann, Schlosser. Bogopol, Kreis Balta, Gouvern 
i ment Podolien, Rußlaud, wus#scher 
. Staatsangehöriger, ' 
  
16. J Istan Schulz, 
58 Präside 
zu Lieg 
sizuiglich- kathcrnn 24. März d. J. 
Regierungs-Präside 
zu Oppeln, 
Kaiserlicher Bezirks-Prä. 24. April d. J. 
sident zu Straßburg. 
Königlich brnsischer desgleichen. 
Regierungs= FWräfide 
zu Biesbad 
Königlich ürbsrne= 2. April d. J. 
— - 
Grochioglich badischer 5. Februar 
Landeskommissär zu d. J. 
Karlsruhe, 
Berlin, Garl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenseld in Verlin.
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        — 105 — 
—— 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamte des Innern. 
. 
  
Du betftehen durch alle Postanstalton und Hguchhandlungen. 
  
  
XXX. dahrgang. Berlin, Freitag, den 16. Mai 1902. L 20. 
— — — — — — — — — — — 
3. Zoll- nd Stener-Wesen Veranderun en in dem 
Inhalt: 1. Konsulat-Wesen: Ermächtigung zur Vor- Stande oder den Befugnissen der Boll-G und Steuer- 
nahme von Civilstandsakten; — Entlassung Seite 105 stellen: 106 
2. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Umzugskosten der im 4.n N# und Schiffahrt: Erscheinen des ersten Nachtrags 
Ausland und in den deutschen runtuten ver- zur Amtlichen Liste der Schife der deutschen Kriege; 
wendeten Reichs- Post. und Telegraphen eamten und und Handelsmarine für 19002 
Unterbeamten 5. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus l 
Reichsgebiete... ... 08 
  
1. Koufulat-Wesen. 
Dem Vertreter des beurlaubten Kaiserlichen Konsuls in Calamata, Heinrich Zahn, ist auf Grund des 
§. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 für den Amtsbezirk des Konsulats und für die Dauer der Ver- 
tretung die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen vor- 
zunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
Dem bisherigen Kaiserlichen Vize-Konsul in Dedeagatsch (Türkei), Friedrich Hafner, ist die erbetene 
Entlassung aus dem Reichsdienft ertheilt worden. 
28
        <pb n="122" />
        — 106 — 
2. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
  
Umzugskosten der im Ausland und in den deutschen Schutzgebieten verwendeten Reichs- 
Post= und Telegraphenbeamten und Unterbeamten. 
Auf Grund der §§. 13 und 18 der Allerhöchsten Verordnung über die Tagegelder, die Fuhrkosten 
und die Umzugskosten der Reichsbeamten vom 25. Juni 1901 wird mit Wirkung vom 1. Juli 1901 ab 
Folgendes bestimmt. 
Die etatsmäßig angestellten Beamten und Unterbeamten der Reichs-Post= und 
Telegraphenverwaltung erhalten bei Versetzungen im Ausland oder vom Inlande nach außer- 
halb des Reichsgebiets gelegenen Orten oder vom Auslande nach Orten innerhalb des Reichs- 
gebiets: 
l. eine Vergütung für allgemeine Umzugskosten und zwar in folgenden Beträgen 
1. Posträthe und Postdirektoten . ..... 600 Mark, 
2. die übrigen Beamten .. ... ..400-, 
3.die11ntetbeamten........ . .......200- 
mit der Maßgabe, daß Beamte und Unterbeamte ohne Familie nur die Halfte dieser 
Beträge zu beziehen haven; 
. sofern sie ihre Familie mitnehmen, eine Vergütung für Transportkosten, und zwar werden 
sämmtlichen Beamten und Unterbeamten für die Beförderung (ausschließlich Verpackung und 
Versicherung) der Gegenstände der häuslichen Einrichtung die wirklich gezahlten Beträge 
auf Grund der beizubringenden Beläge mit der Maßgabe erstattet, daß, falls und insoweit 
die Beförderung der Gegenstände mittelst Eilfracht erfolgt ist, nur ein Drittheil der 
hierfür gezahlten Beträge zur Vergütung gelangt. 
Nicht etatsmäßig angestellten Beamten und Unterbeamten werde ich geeigneten Falles 
bei Versetzungen nach überseeischen Ländern und bei Rückversetzungen von dort allgemeine 
Umzugskosten gewähren und zwar 
1. Beamten bis zum Höchstbetrage von . 200 Mark, 
2. Unterbeamten bis zum Hoöchstbetrage von . 100 
.— 
— 
Berlin, den 3. Januar 1902. 
In Vertretung des Reichskanzlers. 
Kraetke. 
3. Zoll= und Steuer-Wesen. 
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen. 
Im Königreiche Preußen. 
Im Bezirke des Hauptsteueramts zu Schweidnitz ist die selbständige Zuckersteuerstelle zu Heiders- 
dorf nach Kurtwitz verlegt worden. 
Die dem Steueramt 1 zu Coepenick im Bezirke des Hauptsteueramts zu Eberswalde ertheilte 
Befugniß zur Ausfertigung von Begleitscheinen 1 über das in der chemischen Fabrik zu Grünau (früher 
Balzer &amp; Co.) als Nebenprodukt gewonnene, undenaturirt abzulassende Salz ist zurückgezogen worden.
        <pb n="123" />
        — 107 — 
Das Nebenzollamt !l auf Amrum im Bezirke des Hauptzollamts zu Tönning ist in ein Neben- 
zollamt 11 umgewandelt worden. 
Es ist ertheilt worden: 
dem Steueramt I zu Homburg v. d. H. im Bezirke des Haupisteueramts zu Biebrich die 
Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen ! über Waaren der Nummern 17e, d und 21c, d des Zolltarifs, 
dem Hauptsteueramte zu Crossen allgemein die Befugniß zur Erledigung von Zollbegleitscheinen 1, 
dem Steueramt I zu Freiburg i. Schl. im Bezirke des Hauptsteueramts zu Schweidnitz die 
Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen 1 über Branntweinsendungen unter Eisenbahnwagenverschluß 
oder in Eisenbahnkesselwagen und 
der Zollabfertigungsstelle am Bahnhofe zu Cassel die unbeschränkte Befugniß zur Abfertigung 
von Leinengarn der Nummern 22a und b des Zolltarifs zu anderen als den höchsten Zollsätzen dieser 
Nummern. 
Im Königreiche Sachsen. 
Dem Untersteueramte Hohenstein-Ernstthal im Bezirke des Hauptzollamts zu Chemnit ist die 
Befugniß zur Erledigung von Zollbegleitscheinen I über Postgüter und über auf der Eisenbahn eingehende 
Retourwaaren beigelegt worden. 
Im Herzogthume Sachsen-Altenburg. 
Dem Steuer= und Rentamie zu Ronneburg im Bezirke des Hauptsteueramts zu Altenburg ist 
die Befugniß zur Ausfertigung von Zollbegleitscheinen l und ll über Taback, zur Ausfertigung und Er- 
ledigung von Tabackversendungsscheinen ! und Ausfertigung von dergleichen Versendungsscheinen II sowie 
zur Abfertigung der unter Eisenbahnwagenverschluß mit Zollbegleitschein ! oder Tabackversendungsschein I 
eingehenden Tabacksendungen beigelegt worden. 
Im Herzogthum Anhalt. 
Die Steuer-Rezeptur zu Rag uhn im Bezirke des Hauptsteueramts zu Dessau ist aufgehoben worden. 
Im Gebiete der freien und Hansestadt Lübeck. 
Die Zollabfertigungsstelle A auf dem Bahnhofe zu Lübeck ist aufgehoben worden. In Folg 
dessen fällt die Bezeichnung der daselbst verbleibenden Zollabfertigungsstelle mit dem Buchstaben „B“ hobe 
In Elsaß-Lothringen. 
Das Nebenzollamt 1 zu Hüningen im Bezirke des Hauptzollamts zu St. Ludwig ist auf- 
gehoben worden. 
Das Nebenzollamt ! zu Masmünster im Bezirke des Hauptzollamts zu Altkirch ist in ein 
Nebenzollamt lI mit folgenden Befugnissen umgewandelt worden: Ausferligung und Erledigung von 
Zollbegleitscheinen über Waaren aller Art, welche für die Fabrikanten Vogt &amp; Co. in Masmünster und 
Niederbruck im Zollvormerkverkehr ein= oder wiederausgehen, Erledigung von Zollbegleitscheinen I über 
die für vorgenannte Fabrikanten — auch unter Eisenbahnwagenverschluß -# eingehenden Metalle und 
Metallwaaren sowie über untersuchte Verschnittweine und Moste. 
4. Marine und Schiffahrt. 
Der erste Nachtrag zur Amtlichen Liste der Schiffe der deutschen Kriegs= und Handelsmarine mit ihren 
Unterscheidungs-Signalen für 1902 ist erschienen.
        <pb n="124" />
        — 108 — 
5. Polizei-Wesen. 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  
  
Laufende Nr. 
  
l 
Name und Stand Alter und Heimath Behörde, welche die Datum 
! der 5 äuswelsung uannehm 
der Ausgewiesenen. beschlofsen hat. beschlusses. 
. 2. l u. 4. b. 6. 
  
  
  
Auf Grund des §F. 362 des Strafgesetzbuchs. 
1. Franz Jirasek, geboren am 20. Dezember 1#80 zu Diebstahl und Land- Kniglich brebbischerk“ 6. Mai d. J. 
2 
.— 
S 
*P 
  
  
Fabrikarbeiter, Jaromer, Bezirk Königinhof, S, streichen, nean ierunge Präside 
österreichischer Staatsangehöri ue en 
Anton Kossak, geboren am 2. Vebruar 1848 zu Hre, (LLandstreichen und Snihhch nßischer 23. März d. J. 
Arbeiter, Bezirk Schönberg, Mähren, oms. Betteln, egierungs - Präsident 
rrssn zu Hosterlitz, Bezirk, zu Breslau, 
oö i 
.JohanaMåtz, geboren am 24. Juni 1848 zu nn Betteln, Frigüich preußischer 1. Mai d. J. 
Schmied, burg, Bezirk Schüttenhofen, Böhmen " egierungs= Präsiden t 
österreichischer Staatsange Kiger i 
Karl Pellegrini, geboren am 25. April 1845 zu, Landseicchen, Kaise alart Bezirks-Prä.“ 32 April d. J. 
Erdarbeiter, 40 aggiono Provinz Mailand, Jalien, Betteln und grober oli zu Colmar, 
lienischer Siagtgangehöriger, njug, 
Josef Starg Pfister. ali am 16. März isg? zu Mon- Landstreichen und gaiserlicher Po Mai d. J. 
Messerschmied, treux- Siitau, r Frankreich, ortsange- Betteln, sident zu Straßburg. 
örig ebenda 
Arthur Pruvot, 13 Jahre alt, an "4 ktreux. Departe- desgleichen, derselbe, 28. April d. J 
Schifssknecht, ment Aisne, Frankreich, stanzölccher "„ 
Staatsangehöriger r. 
August Werner, geboren am 4. Mai 1871 zu Schönau, Betteln, göniglich reußischer 2. Mai d. J. 
Fleischergeselle, r Braunau, Böhmens österreichi 5 ähe Präside 
zü Staatsangehöriger, u Breslau 
Alexander Snensz Jahre alt, geboren zu Kowno, rbechtesa und Potizekbehörde. zu 30 April d. J 
wicz, UArbeiter, and, russischer Staatsange= Betteln dam mburg, 
höriger, 
Die Ausweisung des Zimmermanns Josef Klement# (Central-Blatt für 1902 S. 54 Ziffer 10) ist nicht zur 
Durchführung gelangt, da der Verurtheilte das Reichsgebiet verlassen hat, bevor ihm der Ausweisungsbeschluß bekannt 
gemacht worden ist. 
  
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Verlin.
        <pb n="125" />
        — 109 — 
Tentral- Slatt 
D eutsche Reich. 
Herausgegeben 
tu 
Reichsamte des Innern. 
— 
  
DZu beftehen durch alle Postanstalton und Huchhandlungen. 
XXX. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 23. Mai 190. 21. 
  
4. Zoll= und Stener-Wesen: Ertheilung der Eigenschaft 
Inhalt: 1. Konfulst-Wesen: Ermächtigung zur Vornahme eines Zollausschlußgebiets an den Freibezirk in der 
von Civilstandsakten; — Entlassungen; — E equatur- 
ertheilunen eite 109 * Stadt Drezmen.1 
5. Militär-Wesen: Aenderung des Verzeichnisses rersemihln 
2. Finanz-Wesen: Nachweisung der Einnahmen des Reichs Prüsungs-Kommissionen für Einjährig-Freiwillige, bei 
für di Zeit vom 1. April 1902 bis Ende April 1902 lio welchen die russische Sprache als Prüfungsgegenstand 
3. Maß= und Gewichts-Wesen: Uebertragung der Befugniß an Stelle der englischen Sprache treien darf 1 
zur Prüfung und Beglaubigung elektrischer Meßgeräthe 6. Allgemeine Verwaliungs-Sachen: Verbot der in # 
an das in Verbindung mit dem Laboratorium des erscheinenden polnischen Zeiischrift „Teka“ . . 
städtischen Elektrizitätswerkes in München eriichsele 7. Polizel-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus Fn 
Prüsitt::::#K+++D " Neichsgebiete... 
1. Konsulat--Wesen. 
Dem der Kaiserlichen Gesandischaft in Tanger attachirten Gerichtsassessor von Radowitz ist auf Grund 
des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 
für das Gebiet der Staaten Seiner Majestät des Sultans von Marocco die Ermächtigung ertheilt 
worden, in Fällen der Abwesenheit oder Verhinderung des Kaiserlichen Gesandten als dessen Vertreter 
bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit Einschluß der unter 
deutschem Schutze lebenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von 
solchen zu beurkunden. 
Dem bisherigen Kaiserlichen Vize-Konsul in Jquitos (Peru), Julius Weiß, ist die erbetene Entlassung 
aus dem Reichsdienst ertheilt worden. 
Dem bisherigen Kaiserlichen Konsul in Samarang (Java), F. Aug. Th. Warnecke, ist die erbetene 
Enklassung aus dem Reichsdienst ertheilt worden. 
Dem Kniglich italienischen Konsul Georg Haase in Breslau it Namens des Reichs das Exequatur 
ertheilt wor — 
Dem Königlich spanischen Honorar-Konsul Carl Leipoldt in Aachen ist Namens des Reichs das 
Exequatur ertheilt worden. 
24
        <pb n="126" />
        110 
= We 
Nachweisung der zur Anschreibung gelangten Einnahmen (einschließlich der gestundeten Beträge) 
an Zöllen und gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern sowie anderer Einnahmen im Deutschen 
2. Finanz 
Reiche für die Zeit vom 
sen. 
1. April 1902 bis zum Schlusse des Monats April 1902. 
  
  
  
  
  
  
  
    
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
  
Die Sol. . . 
Einnahme Unterschied 
Einnahme beträgt . 
Bezeichnung vom Gebe ag Ausfuhr- in demselben Seh den 
der i.s Vergütungen Bleiben Zeitraume "% bal 
bis zum S 4 des Vorjahrs 
Einnahmen des (Spalte 4) 4 un er 
« April 1902 p · A 
. 4 M M. G2½ M 
1. 2. 8. 4. ö. 6. 
ölle 40 210 101 1557 925 88 652 176 87 744 663 — 90746 
Tabacksteue 810 8 809 498. 699 299 + 110 199 
Briiener und Bujchiag 10 409 065 8884 606 6 624 669 164 222 — 6869668 
Salzsteuer 8 494 986 — 8494 986 8244 555 + 250 891 
Ma schbotichsteue er · 1 688 828 671 514 1 017809 502 915 514 894 
Verbrauchsabgabe v, von Branntwein und da- 
schl 10 690 865 46 428 10 644 942 10 557861 87 061 
grennsteneer ... — 168 — 168 1985 — 198 787 
Brausteuer 8 114 153 — 8 114 158 2 980 887/ 133 816 
Üebergangeabgabe von Vier . 268 788 268 783 304 2668— 35 475 
Summe 70 686 6561 6 160 408 64 526 248 1 68 396 694 + 1129549 
8 269 601 — 8 268 601 D 1 389 097 1874504t 
Anschaffungsgeschäfte 1219 978 1481 1 218 492 1 422 07 — 204 015 
368 669 — 868 669 809042 54 627 
1 560 698 — 1 560 698 1 500 6z26— 60 067 
66 802 — 66 302 63 610 + 2 683 
— — 186 813 124946 10 867 
— — 5 1 075 998 1216 714 — 140 721 
— — 41 022 046 87 698 124 —+ 3828 922 
— — 71388 000 7 478 000°) — 840 000 
DieW Die endgültige Einnahme stellte sich im Vorjahr um 85 411 4 niedriger 
Anmerkung. ie zur Reichskasse gelangte Ist-Einnahme abzüglich der Ausfuhrvergütungen 2c. und der Ver- 
waltungskosten beträgt bei den nachbezeichneten Einnahmen 
Ist- Eimahme im Monat April 
Bezeichnung — 
der Mihin 
1902 1901 
Einnahmen. " siche. 
— lweniger 
—— — —— 
1. 2 n. 1. 
. . 36 614 651 32 913 084 + 3 701 böl 
885 815 894 243 — b8 428 
und Zuschlag 9246 798 9 782 924 — 65837 126 
...... 4085 176 4260 837 — 175 661 
...-..«...... 1 582 787 946 798 + 636 994 
von Branntwein und Zuschlag 10 302 608 10 050 811 . 271787 
— 168. 198 574 — 198 737 
und Uebergangsabgabe von Bier ... 2875492 279189614 83 596 
· , Summe 66 642164 61 819222 KT 3722 42 
Spielkartenstempel. .... 176 292 167 276 18 016
        <pb n="127" />
        — 111 — 
3. Maß= und Gewichts-Wesen. 
  
Auf Grund des §. 9 des Gesetzes, betreffend die elektrischen Maßeinheiten, vom 1. Juni 1898 (Reichs- 
Gesetzbl. S. 905) ist dem in Verbindung mit dem Laboratorium des städtischen Elektrizitätswerkes in 
München errichteten elektrischen Prüfamt die Befugniß zur amtlichen Prüfung und Beglaubigung 
elektrischer Meßgeräthe übertragen worden. 
Das Prüfamt führt die Nummer 3. 
Berlin, den 16. Mai 1902. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Hopf. 
4. Zoll= und Steuer-Wesen. 
Bekunntmachung. 
Der Bundesrath hat in der Sitzung vom 17. April d. J. beschlossen, daß der Freibezirk in 
der Stadt Bremen — vergleiche die Bekanntmachung vom 24. Oktober 1888, Central-Blatt S. 913 ff., 
im Besonderen Seite 915 — die Eigenschaft eines Zollausschlußgebiets im Sinne des §F. 16 Abs. 1 des 
Vereinszollgesetzes mit der Maßgabe erhält, daß 
a) Detailgeschäfte im Ausschlußgebiete grundsätzlich ausgeschlossen bleiben; 
b) Wohnungen daselbst nur insoweit vorhanden sein dürfen, als es sich um Beamte oder um 
solche Personen handelt, deren ständige Anwesenheit im Ausschlußgebiete durch die Art 
ihrer Beschäftigung erfordert wird; 
W) private industrielle Betriebe in diesem Gebiet, außer für die Ausrüstung und die Reparatur 
von Schiffen, nicht zugelassen werden. 
Berlin, den 15. Mai 1902. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: v. Fischer. 
5. Militär-Wesen. 
Bekanutmachung. 
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachungen vom 11. Juni und 26. September 1901 (Central-Blatt 
S. 190 und 343) wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Königlich preußische)] Prüfungs- 
Kommission für Einjährig-Freiwillige in Magdeburg nicht mehr zu denjenigen Prüfungs-Kommissionen 
gehört, bei welchen die russische Sprache als Prüfungs-Gegenstand an die Stelle der englischen Sprache 
treten darf. 
Berlin, den 18. Mai 1902. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Hauß. 
24
        <pb n="128" />
        — 112 — 
6. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
Nachdem durch rechtskrästige Urtheile des Königlichen Landgerichts zu Posen vom 1. 
bruar und 
17. April d. J. gegen die in Krakau erscheinende polnische Zeitschrift „Texa“ binnen Jahresfrist zweimal 
Verurtheilungen auf Grund der §§. 41 und 42 des Strafgesetzbuchs eerfolgt sind, wird in Anwendung 
des §. 14 des Gesetzes über die Presse vom 7. Mai 1874 (Reichs-Gesetzbl. S. 65) die fernere Verbreitung 
dieser Zeitschrift auf die Dauer von zwei Jahren hierdurch verboten. 
Berlin, den 17. Mai 1902. 
" Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Rothe. 
7. Polizei-Wesen. 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  
  
  
  
  
          
  
       
  
  
  
  
  
  
  
  
* Name und Stand Alter und Heimath Oarund Behörde, welche die Datum 
2# l Ausweisung Aus 
der Bestrafung. weisungs- 
1 der Ausgewiesenen. fung beschlossen hat. beichusftc 
1. 2. l 8. 4. b. 6. 
a) Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs. 
1. Soriee2 geborHe am 12. November 1869 zu'drei einfache Dieb- Königlich bayerisches Be2. Mai d. J. 
ldorf, Gemeinde Virgen, Bezirk, tähle im Rückfalle zirksamt Bamberg Ul, 
- Tirol, ortsangehörig eben (2 Jahre 8 Monate 
Ü daselbst, Zuchthaus, laut 
L 
Maͤrz 1900), 
2. be# Moget, ohne geboren am 21. März 1850 zutzwei einfache Dieb- Kaiserli cherzirks. Prä-30. April d. J. 
Stand Maizidres, Kreis Metz, Lothringen, stähle im wieder sident zu Met, 
" französischer Staatsangehöriger, olten Rückfalle (6, 
ahre Zuchthaus, 
laut Erkenntniß vomt 
11. Februar 1896), 
b) Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs. 
8. Marie Anders= (sgeboren am 19. Januar 1860 Aassttenpokizeiliche Fnig lich brrußischer 3. Mai d. J. 
dotter, unverehe-Schwendjunge, Dänemark, dänische Uebertretungen, 88 grunge rafide 
icht, kaatsangehörig gde 
4.] Karl Christian geboren am 7 1875 E Neu- Belteln, qu r badischer5. Mai d. J. 
Benesch, Kellner, chätel, Schweiz, Staats- es zu 
angehöriger, Kor 
5.]Ernst Viktor geboren am 20. April 1877 zu St. Landstreichen, Knalscst. HezirkslPrä- 7. Mai d. J. 
Bißener, Knecht, ubert, Bezirk Nekschatean, Provinz sident zu Metz, . 
uxeiiibut Belgiem belqilcher I 
Staatsangehöriger l 
6. Jean Theodor geboren am 11. u ust 1869 zu Forest,Betteln, Viderstand Magistrat zu Coburg, 1. Februar 
Charteaux, Ma-Belgien, belgischer Staatsangehöriger, gegen die Staat I d. J. 
schinenschlosser, gewal, u#sn 
igung, Beamten- 
beleidigung, Ü
        <pb n="129" />
        — 113 — 
  
  
  
  
  
        
  
  
  
  
  
  
6S | 
Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die d 
— . 
1! der Bestrafun Uusweisung Ausweisungs- 
der Ausgewiesenen frasung beschlossen hat. # aansalano 
1. 2. 8. 4. b. 6. 
7. Robert Engel. othoren am 8 atoberts u ns, Betteln, söniglich vraußischer“ 5. Mai d. J. 
Maler, thal (ungebüich auch hrisch-Alt- Regierungs-Präfide 
stadt), Bezirk Sch# bersg. es zu Breslau, 
ortsangehörig zu Schön 
8. Johann Bapiist geboren am 80. 1055405 ce ¾- l*n Betteln, Süadumagistr Nürn- 14. April d. J 
Hauser, Schneider, Kanton St. Gallen, Schweiz, schwe berg, Bayern 
zerischer Slasseangehörgeer 
9. Marie Holzinger, # boren am 22. Februar Thos zu Feg. gewerbsmäßige Un-Königlich bayerisches Ve- 27 April d. O 
ledige Dienstmagd, Gemeinde Grieskirchen, Bezirk Schär= zucht, zirksamt Berchtesgaden, 
ding, Oer eeierreich, esterreichssche 
Staalsangehörig 
10. Josef Jemella, geboren am 20. u li 1841 zu Milo-Landstreichen, Königlich preußischer 22 Seplember 
Schmied, lowih, Bezirr kroppa, Oeslerreichi “*!5 Regierungs-Präsident v J. 
Schlefien, ortgangehörig. zbendale bst. zu Oppeln, 
11. Wo Kager, ecder en am 14. Juli u Güns- Betteln, derselbe 7. November 
Arbeiter, (Köstegle wona senn ngarn, . J. 
tsangehörig ebendaselbst, 
12.] Israel NMatowsty, im Jahre 1869 zu 7 Landstreichen, (Königlich preußischer 9. Mai d. 
Schneider, Gouvernement Piotrkow, Rußlan Reglerungs-Präsident 
rusfischer Staatsangehöriger- zu Breslau, 
13. Jakob Meier, gebore n am 16. Dezember 1853 zu Betteln. Stadtmagistrat Rosen- 2. Mai d. J. 
Tischler, Loifling, Gemeinde Dellach, Bezirk heim, Bayern, 
Hermagor, Kärnthen, österreichischer, 
Staatsangehöriger, ! 
14. Josef Mikovec, geboren im August“ 1819 zu Mlyna= Landstreichen und Königlich bayerisches Be= 29. April d J. 
6 Tagelöhner, eueet Bezirk Klantan, Böhmen, öster= Betteln, zirksamt Waldmünchen, 
reichischer Staatsangehöriger · « 
Intoa Paß-nein- gebokeu am 12. Juni 1866 954 Hall, Betteln, Königlich bayerisches Be= 26. April d. J 
Kell * österreichischer Staatsange- zirksamt Rosenheim, 
öriger. 
16.| SLernhard Prax, geboren“ am 10. Jannar 1865 #abesglichen. Königlich bayerisches Be- 22. April d. 3 
Tagelöhner und Schirmdori, Bezirk Leitomischl, Böh- zirksamt Roding, 
Kutscher, mien, ortsangehörig ebendaselbst. 
17.] Georg Prokosch, geboren am 22. November 1885 zu Landstreichen und Stadtmagistrat Nürn- Abrn d. J 
Glasmacher, Trohatin, Bezirk Bischofteiniy, Böh- Betteln, I berg, Bayern, 
1 men, österreichischer e 
" böriger, 6 
18. Franz Ratka, geboren am 1. Mai 1861 zu Byczyna, HBetteln, göniglich Prußiischer 1I. März d. J. 
Arbeiter, Bezirk Chrzanow, Galizien, öster- eierung Prästde 
reichischer Staatsangehöriger, an pein, 
19. Hubert Winandts, geboten am 9.Oklober 1845 zu Vocholz, desgleichen. ernigbh preuftischer“ 1. Mai d 8 
Maurer, Provinz Limburg. Niederlande, nieder- Negierungs-Präside 
ländischer Staalsangehöriger, 1 zu Düsieldorf, 
l 
  
Berlin,CaklheymaansseI-lag.—Oedntcktbei Julius Sittenseld in VBerlin-
        <pb n="130" />
        <pb n="131" />
        — 115 — 
Tentral-Blatt 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamte des Innern. 
  
IZn bektehen durch alle Postanstalten und guchhandlungen. 
  
  
  
  
- 9 l 
XXX. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 30. Mai 1902. 22. 
lr 
Inhalt: 1. Konfulat-Wesen: Ernennung:;— Bestellung eines 3. Polizel-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
Konsular-Agenten; — Ermächtigung zur Vornahme von Aeichsgebitte.. 117 
Civilstandsakten; — Exequaturertheilung Seite 115 Beilage. Medizinal- und VBeterinär-Wesen: Aus- 
2. Finanz-Wesen: Nachweisung der Einnahmen des Reich führungsbestimmungen zum Schlachtvieh= und Fleisch- 
ür das Rechnungsjahr 100 116 beschaugeseeee 1 
  
1. Kon sulatlWesen. 
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Johannes Scharnhorst zum 
Konsul in Rangoon (Burmah) zu ernennen geruht. 
Von dem Kaiserlichen Konsul in Hernösand (Schweden) ist der Magistratsbeamte Karl Gustaf Hedberg 
zum Konsular-Agenten in Oernsköldsvik bestellt worden. 
Dem mit der Vertretung des beurlaubten Kaiserlichen Konsuls in Bukarest betrauten Legationsrath 
Flügel ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 für den Amtsbezirk des Konsulats und 
für die Dauer der Vertretung die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von 
Reichsangehörigen vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbesälle von solchen zu beurkunden. 
Dem mit der Vertretung des beurlaubten Kaiserlichen Konsuls in Swatau betrauten Dolmetscher Krause 
ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 
6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des Konsulats und für die Dauer der Vertretung die Ermächtigung 
erlheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit Ein- 
schluß der unter deutschem Schutze lebenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und 
Sterbesälle von solchen zu beurkunden. 
Dem K. u. K. österreichisch= ungarischen Konsul Max Huth in Leipzig ist Namens des Reichs das 
Exequatur ertheilt worden.
        <pb n="132" />
        2. Finan z. 
116 
Wesen. 
Nachweisung der zur Anschreibung gelangten Einnahmen (einschließlich der gestundeten Beträge) 
an Zöllen und gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern sowie anderer Einnahmen im Deutschen Reiche 
für das Rechnungsjahr 1901. 
  
  
  
  
  
  
  
„ . Unterschied 
Bezeichnung Die * Arusfuhr. Einnahme seichen den 
nahme beträgt im Vergütungen Bleiben im Vorjahre lten 
der Rechnungsjahre Ssn 5, 
-*d (Spalte 4) mehr 
E i nna h men. 1901 — weniger 
—* 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
zölle. . 539 378 952 15 695 898 523 683 054 492 909 992 T+ 30 773062 
Tabacksteuer . 13 122 773 116 791 13 005 982 12 854 080 KF 151 902 
Jackerstener und 2 . 145 089 951 37080 929 108 009 022 5 15396 77 — 17 387 955 
Sahstuer . . ... 49 662 241 22757 49 639 484 49 662 004 — 22 520 
Ma chbottichsteuer .. ... 4387l119118519934 24 851 185 23 462 277 + 1388 908 
Verdrauchabgabe von Dianntwein und Zu. 
schla ... l27423243, 470 571 126 952 672 129 708 301 — 2755629 
Breunsteuer . 2 313 836 5198 723 — 2884 887 — 7885 767 — 20099 120 
Bransteuer 32789 48 114797. 32 674 751, 32 863 364 — 188 613 
Ueberganzbobgube- von Bier . Isoslso — 38051604 414 660 — 338 500 
Summe 956 956 823 77220 400 879 736 423 870 214 888 + 9521 535 
...-.... 14 491 440 — 440 21132 153 — 6640713 
Anschaffungsgeschäfte 13 381206 50 085“ "wt 31 121 14 307 491 — 976 370 
5055 591 . 5 055 591 4200 151. + 85855 440 
37674 564 — 37 674 564 25 947 606. + 11 726 958 
763 558 — 763 558 609 936— 153622 
1 27 610 154 1 627 456 1 613008 + 14 453 
12 420 328 12 420 328 13 025 785 — 605457 
  
  
Anmerkung: Die zur Reichskasse gelangte Ist. Einnahme abzüglich der Ausfuhrvergütungen und der Ver- 
waltungekosten beträgt bei den nachbezeichneten Einnahmen: 
  
  
  
  
  
  
Irst Einnahme im Mechnungslahre 
Bezeichnung 6 Muthin 
der 
1901 1900 
* „5 
Einnahmen. — weniger 
MA 14 — . 
I. 2. 3. 4. 
Zölle 494 387 865 465 797 467 + 28 500 393 
Tab bacsten 12296 140 12 007 178 + 288 962 
2ot und esaies 106 186 159 123 450 963 — 17761 801 
Salzsteuer .... 49 102 534 49 593237 — 490 703 
M tiasschvonichsten .... 17 878 406 17 986 186 — 107 780 
krnhtstte von rommtwein und Zu- 
108 9211990 107 025 56 + 1 896 451 
Brenn — 2834887 — 785 767 — 20909 120 
Braustenen und Uebergangsabgabe von Bier 31021614 31477 603 — 4559089 
Summe 816 909 821 806 552 403 + 10 357418 
Spielkartenstempel. 1527527 1534424 — 6 T
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        117 
3. Polizei-Wesen. 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  
  
  
  
  
  
   
  
    
V„ Name unbd Stand Alter und Heimath — ee — die den 
1 der Nusgewiesenen. der Belrelns. besglosen ha. ärel 
1. 2. I 8. 4. b. 6. 
Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs. 
1.] Rudolf Ambroza, 6. 1880 Königlich kreshischer 15. Mai d. J. 
Kellner, za u gaegs Präsiden 
2. Joses Dietrich, 1855 zu Siglich rr,nbischer“ Ia. Moi d. J. 
Arbeiter, 
      
   
   
  
  
„ kowitz, 
’ Hoei 
ulty, Neb- 
( Daukul, 
4. #sala Hartl, 
Tagelöhnerin, 
r 
un 
Betteln 
Rrungs Präside 
Aserse Hezirks-Prä. desglelchen. 
sident zu Colmar, 
Königlich bayerisches Be 12. Mai d. J. 
zrksamt Landsberg, 
4 Mai d. J. 
  
5.] Niels Jönsson, 
EArbeiter, 
6. Franz Juckel, 
Schmiedegeselle, 
     
     
7. Franz Krepela, am 5. 
Weber, 
  
  
     
   
   
  
  
ebendaselbst, 
am 17. Februar 
Deligsch, 
zu Kochowit, 
8. Joses Hugo Kusler, 
Arbeiter, 
   
  
9. Karl Maxen- 1855 zu 
  
       
     
   
   
   
      
   
berger, Töpfer, Boöhmen, 
zu Bezirk 
10. Karl Emil Mulot, 18. u und 
Tagner, Seine, 
   
11., Eduard Poßnecker, geboren am 1871 
Friseurgehülfe, bad, Böhmen, 
angehörtger, 
12.1 Michael Prachar, geboren am 29. Dezember 1849 zu 
Drahtbinder, TrensschinMakov, Komitat Trentschin, 
Ungarn, ortsangehörig ebendaselbst, 
16.]| Karl Sokol, geboren am 11. September 1864 zu desgleichen, 
D Schlossergeselle, 1in österreichischer Staatsange- 
löriger, 
14. Wenzel Tauch- geboren am 8. September 1868 zu Landstreichen und 
mann, Berett- Theresienthal, Bezirk Hohenelbe, Betteln 
1 chneider, öhmen, ortsangehorig zu Hermann- 
1 jeisen, Bezirk Hohenelbe, 
Franz Vosi- geboren am 18.Februar 1871 zu Wien, Betteln, 
I vskysuti orisangehörig zu Rodna, ezir 
macher abor, i 
16.:Jolei Girnitzer, Geboren am 23. November 1881 zu desgleichen, 
Heizer, ! Alsch, Böhmen, österreichischer Staats= 
%angehöriger, . 
15. 
Vellgelbeborde zu 
Ham 
aessn sächsist e Kreis- . Jannar 
" bauphmannschast d. J. 
uten 
sheuhen bayerisches Be-8. Mai d. J. 
zirksamt Roding, 
Königlich krpsbschery. 
Negierungs: Präside 
zu Merseburg, 
Königlich bayerisches Be-10. Mai d. J. 
zirksamt Schweinfurt, 
Kaiserlicher Bezirks-Prä- 18. Mal d. J. 
sident zu Colmar, s 
12. Mai d. J. 
Königlich lächssche ewit- 29. April d. J. 
auptmannsch 
o 7 . brroßischer! 
gierungs Präsiden 
L 
öniglich 9i sische Kreis- 30. April d. J. 
8 aft 
13. Mai d. J 
2 
a 
l 
sk· 
  
onIgltch preuß 
Reglerungs · Pr 
zu Liegnitz, 
2 14. Mai d. J. 
Königlich bayerisches Be-2. Mai d. J. 
zirksamt Passan, 
önigüch preußischer 
Regierungs-Präsident 
zu er, 
2. Oktober 
J 
. J. 
  
Berlin, Carl Heymanns Berlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Verlin.
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        <pb n="135" />
        — 18 — 
Beilage 
Ur. 22 des Central-Blatts für dus Deutsche Neich. 
Berlin, Freitag, den 30. Mai 1902. 
  
  
Medizinal= und Veterinär-Wesen. 
Bekanntmachung, 
betreffend die Ausführung des Schlachtvieh= und Fleischbeschaugesetzes vom 3. Juni 1900. 
  
Auf Grund der Bestimmungen im §. 1 Abs. 1, §F. 12 Abs. 2 Nr. 1, §. 14 Abs. 1, §. 15, §. 18 
Abs. 5, §S. 19 Abs. 2, §. 21 Abs. 2, 3, §F. 22 des Gesetzes, betreffend die Schlachtvieh= und Fleischbeschau, 1. 
vom 3. Juni 1900 (Reichs-Gesetzbl. S. 547) hat der Bundesrath die nachstehend abgedruckten Aus- 
führungsvorschriften beschlossen. 
Berlin, den 30. Mai 1902. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Graf v. Posadomwsky. 
Bekanntmachung, 
betreffend die Einlaß= und Untersuchungsstellen für das in das Zollinland eingehende Fleisch. 
Auf Grund des §. 13 Abs. 2 des Gesetzes, betreffend die Schlachtvieh= und Fleischbeschau, vom 
3. Juni 1900 (Reichs-Gesetzbl. S. 547) hat der Bundesrath nachstehende Bestimmungen beschlossen: 
1. Die Einfuhr von Fleisch in das Zollinland darf nur über die in dem anliegenden Verzeichnisse, 
Spalte 2, aufgeführten Zollämter ersolgen; die Untersuchung des eingeführten Fleisches findet 
bei einer der in Spalte 4 aufgeführten Zoll= oder Steuerstellen statt; 
2. d Einfuhr der mit der Post eingehenden Sendungen darf über sämmiliche Grenzzollstellen 
erfolgen; 
3. die Bundesregierungen sind ermächtigt, die Einfuhr und die Untersuchung von Fleisch bei 
einzelnen der in dem Verzeichniß aufgeführten Stellen auf bestimmte Tage zu beschränken. 
Berlin, den 30. Mai 1902. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Graf v. Posadowsky. 
S 
5% 
O 
F.
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        Inhalt. 
Seite 
A. Untersuchung und gesundheitspolizeiliche Be- 
handlung des Schlachtviehs und Fleisches bei 
Schlachtungen im Inlande. 
I. Anmeldung zur Sclachtvieh- und 
Fleischbeschau s§. 1.2 . 3 
II. Beschaubezirke. Beschauer n. 3 bis S 4" 
III. Schlachtviehbeschau §F. 6 bis 16 4* 
Allgemeine Bestimmungen S. 6 45 
Anweisung für die Untersuchung §§. 7, 6 4 
Verfahren nach der Untersuchung §§. bie 16 5“ 
IV. Fleischbeschau §§. 17 bis 43 J7% 
Allgemeine Bestimmungen s. 17 bis 20 77 
Anweisung für die Untersuchung §§. 21 29 7* 
Verfahren nach der Antersuchung 
bis 32 9“ 
Grundsätze für die Leurtheilung der Oenut- 
tauglichkeit des Fleisches ö§s. 38 bis 99 10" 
Weitere Behandlung und Fennzelchnung des 
Fleisches 88. 40 bis 44 .. 18• 
Unschädliche Heseitigung ! des vrnw 
Fleisches §. 4 15= 
Rechtsmittel S. 416 1474, 
Beschaubücher 8. 1 ·16“ 
Beaussichtigung der Fleischbeschaud . 48. . 16* 
Anlage 1. 
Tagebuchformuler 147 
Unter-Anlage. 
Mustereines ausgefüllten Tagebuchsormulars 21“ 
Anlage 2. 
Bescheinigungsformular . . .. 24* 
B. Prüfungsvorschriften für die Fleischbeschauer 25= 
Formular eines Befähigungsausweises 28“ 
C. Gemeinfaßliche Belehrung für Beschauer, welche 
nicht als Thierarzt approbirt sind 31“ 
D. Untersuchung und gesundheitspolizelliche Be- 
handlung des in das Zollinland eingehenden 
Fleisches. 
Allgemeine Bestimmungen X. 1 bis 1. 
  
32= 
Beschränkungen der Ein= und Durchsuhr 
SS. 5 bis 10 
Grundsätze für die gesundheiliche unerr. 
suchung des in das Zollinland tingehen. 
den Fleisches 88. 11 bis 16. 
Behandlung des Fleisches nach cielai 
Untersuchung §s. 17 bis 21 
Beitere Nebandlung des leisches F. 22 
bis 24 
Kennzeichnung des Fleisches . 25 bis 27 
Unschädliche Beseitigung des beansandeten 
Fleisches 8. 28. . 
Nicht zum Genusse für asb belinnite 
Fleisch s. 29 
Rechtsmittel §. 30. 
Fleischbeschaubuch §. 81 . 
Formular eines Fleischbeschaubuchs . 
Anlage a. 
Anweisung für die thierärztliche Unter- 
suchung des in das Zellinland eingehen- 
den Fleisches. 
Anlage b. 
Anweisung für die Untersuchung des Uleisches 
auf Trichinen und Finnen 
Formular eines Trichinenschaubuchs 
Anlage c. 
Anweisung für die Probenentnahme zur 
chemischen Untersuchung von Fleisch ein- 
schließlich Fett sowie für die Vorprüsung 
zubereiteter Fette . 
Anlage d. 
Anweisung für die chemische Untersuchung 
von Fleisch und Fetten . 
E. Prüfungsvorschriften für die Trichinenschauer 
Formular eines Selahigungtausweises sar 
Trichinenschauer . . 
l-’.BerzeichnißdekEislaßsunduntetsuchuugsstellen 
für das in das Zollinland eingehende Fleisch 
Selte 
g3* 
34 
53° 
56 
64°
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        Ausführungsbestimmungen 
zu 
dem Gesetze, betreffend die Schlachtvieh- und Fleischbeschau, vom 5. Juni 1900 
Reichs-Gesetzbl. S. 547). 
A. 
Antersuchung und gesundheitspolizeiliche Behandlung des Schlachtviehs und 
Pleisches bei Schlachtungen im Inlande. 
I. Anmeldung zur Schlachtvieh-- und Fleischbeschan. 
. 1. 
Wer Rindvieh, Schweine, Schafe, * Pferde, Esel, Maulthiere, Maulesel oder Hunde 
schlachtet oder schlachten lassen will, hat dies nach näherer Anordnung der Landesregierung zum Zwecke 
der Schlachtwieh= und Fleischbeschau anzumelden, wenn das Fleisch zum Genusse für Menschen verwendet 
werden soll und nicht einer der Ausnahmefälle des §F. 2 vorliegt. 
S. 2. 
Die Anmeldung zur Untersuchung vor dem Schlachten (Schlachtviehbeschau) darf unterbleiben 
1. 
d 
bei Nothschlachtungen (vergl. §. 1 Abs. 3 des Gesetzes): 
Der Fall der Nothschlachtung liegt dann vor, wenn zu befürchten steht, daß das Thier 
bis zur Ankunft des zuständigen Beschauers verenden oder das Fleisch durch Verschlimmerung 
des krankhaften Zustandes wesentlich an Werth verlieren werde oder wenn das Thier in Folge 
eines Unglücksfalls sofort getödtet werden muß. 
Die Anmeldung zur Untersuchung nach dem Schlachten (Fleischbeschau) hat sofort nach 
der Nothschlachtung zu erfolgen. Sie hat auch dann und zwar sofort nach der Ausweidung 
zu erfolgen, wenn das Fleisch von Thieren, deren Tod durch Schädel= oder Halswirbelbruch, 
Erschießen in Nothfällen, Blitzschlag, Verblutung oder Erstickung in Folge eines Unglücks- 
falls oder durch ähnliche äußere Einwirkungen ohne vorherige Krankheit plötzlich eingetreten 
ist (vergl. §. 33 Abs. 2), zum Genusse für Menschen verwendet werden soll: 
— unbeschadet landesrechtlicher Vorschriften über die Anmeldepflicht bei Hausschlachtungen 
(5. 24 Nr. 1 des Gesetzes) — bei Schlachtthieren, deren Fleisch ausschließlich im eigenen 
Haushalte des Besitzers (vergl. §F. 2 Abs. 3 des Gesetzes) verwendet werden soll, sofern sie 
un Ierbnale einer die Genußtauglichkeit des Fleisches ausschließenden Erkrankung (vergl. 
. zeigen. 
In diesem Falle ist eine Anmeldung zur Untersuchung nach dem Schlachten nur erforder- 
lich, wenn sich bei der Schlachtung Merkmale einer die Genußtauglichkeit des Fleisches aus- 
schließenden Erkrankung (vergl. 85. 33, 34) zeigen.
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        — 4* — 
II. Beschaubezirke. Beschauer. 
8. 3. 
(1) Die Bildung der Beschaubezirke und die Bestellung von Beschauern erfolgt nach 8. 5 des Gesetzes 
durch die — 
) Zu Beschauern sind entweder approbirte Thierärzte oder solche Personen zu bestellen, die nach 
Maßgabe- der hierüber ergehenden besonderen Anweisung genügende Kenntnisse nachgewiesen haben. 
(8) Die letztgenannten Personen dürfen jedoch vorbehaltlich weitergehender landesrechtlicher Ein- 
schränkungen (vergl. §. 24 Nr. 2 des Gesetzes) die Schlachtvieh= und Fleischbeschau nur insoweit aus- 
üben, als sie nicht im Gesetze (§. 18 Abs. 1) und in dieser Ausführungsanweisung approbirten Thierärzten 
ausschließlich zugewiesen ist. 
(4) Für Beschaubezirke, in denen nicht die gesammte Schlachtvieh= und Fleischbeschau approbirten 
Thierärzten übertragen ist, müssen daher auch solche Thierärse als Beschauer für die ihnen vorbehaltenen 
Zweige der Schlachtvieh= und Fleischbeschau bestellt werden. 
(5) Der Beschauer darf die Schlachtvieh= und Fleischbeschau nur in dem Bezirk ausüben, für 
welchen er bestellt ist, jedoch können als Stelloertreter, welche in Behinderungsfällen der zuständigen 
Beschauer einzutreten haben, auch Beschauer benachbarter Bezirke bestellt werden. 
8. 4. 
(1) Der Beschauer hat allen in ordnungsmäßiger Weise an ihn ergehenden Aufforderungen zur 
Ausübung seines Amtes alsbald Folge zu leisten und hierbei den Wünschen der Antragsteller in Bezug 
auf Zeit und Ort der Untersuchung thunlichst zu entsprechen. Die bei ihm eingehenden Anträge hat er 
binnen einer Frist von 24 Stunden in dem Tagebuche (vergl. §. 47, Anlage 1) zu vermerken. 
(2) Die Beschauzeit kann nach näherer Anordnung der Landesregierung auf bestimmte Tages- 
stunden beschränkt werden. 
8. 6. 
Besitzt der Beschauer nicht die Approbation als Thierarzt, so hat er die Vornahme der Schlacht- 
vieh= und Fleischbeschau abzulehnen und die bei ihm eingehenden Anträge ohne Weiteres an den zum 
Beschauer bestellten Thierarzt zu verweisen: 
1. bei Pferden, Eseln, Maulthieren, Mauleseln; 
2. wenn aus den Angaben des Antragstellers hervorgeht, daß das Schlachtthier mit einer Krank- 
heit behaftet ist, deren Beurtheilung dem thierärztlichen Beschauer vorbehalten ist (vergl. §. 11). 
III. Schlachtviehbeschan. 
Allgemeine Bestimmungen. 
g. 6. 
(1), Die Schlachtviehbeschau hat möglichst kurz vor der Schlachlung zu geschehen (vergl. auch §. 11 
Abs. 3). Sie ist zu wiederholen, wenn die Schlachtung nicht spätestens zwei Tage nach Ertheilung der 
Genehmigung erfolgt (vergl. §. 7 des Gesetzes). 
(2) Durch die Uneersuchung des lebenden Thieres ist festzustellen: 
a) ob es Erscheinungen einer Krankheit zeigt, welche von Einfluß auf die Genußtauglichkeit 
des Fleisches ist; 
b) ob es mit einer Seuche behaftet ist, die nach den seuchenpolizeilichen Bestimmungen der 
Anzeigepflicht unterliegt, oder ob es Erscheinungen zeigt, welche den Ausbruch einer solchen 
Seuche befürchten lassen. 
Anweisung für die Untersuchung. 
S. 7. 
(1) Bei der Schlachtviehbeschau sind die Thiergattung und das Geschlecht, bei kranken und krank- 
heitsverdächtigen Thieren auch das Alter, die Farbe und sonstige Kennzeichen festzustellen. Es ist zu
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        — 
— 5* — 
prüfen, ob die Thiere einen gesunden Eindruck machen; liegende Thiere sind aufzutreiben, lahme vorzu- 
führen. Das Augenmerk ist besonders zu richten auf: 
1. den Ernährungszustand; 
. die Körperhaltung, den Stand und Gang, den Blick und die Aufmerksamkeit auf die Um- 
ebung; 
. gie Kgrperobetflåche (Haut, Haar, äußere Körperwärme, besondere Veränderungen); 
die Verdauungsorgane (Lippen, Nasenspiegel, Nahrungsaufnahme, Wiederkäuen, Hinterleib 
— Füllung, Pansenbewegungen —, Beschaffenheit des Kothes) 
die Scham, die Scheide und das Euter; 
die Athmungsorgane (Nasenöffnungen, Athmung). 
(2) Zeigen sich bei Rindvieh, ausgenommen Kälber, oder bei Pferden oder anderen Einhufern 
Störungen des Allgemeinbefindens, so ist die innere Körperwärme mit einem amtlich geprüften ärzllichen 
Thermometer zu messen. 
(8) Bei den einzelnen Schlach'ithiergattungen sind mit besonderer Sorgfalt diejenigen Körpertheile 
zu untersuchen, an welchen diesen Thiergattungen eigenthümliche, in gesundheits= und seuchenpolizeilicher 
Hinsicht wichtige Erkrankungen vorkommen. 
d 
e *n 
8. 8. 
Bei den einzelnen Thiergattungen ist namentlich zu achten, und zwar 
bei Rindern auf Milzbrand, Rauschbrand, Rinderseuche, Maul= und Klauenseuche, sowie auf 
fieberhafte Allgemeinerkrankungen, die sich an Erkrankungen des Euters und der Geburtswege, des Darmes, 
der Gelenke und der Klauen anschließen, 
bei Kälbern auf Diphtherie, Ruhr und Nabelerkrankungen mit anschließenden Gelenk- 
anschwellungen oder fieberhaften Allgemeinleiden, 
bei Pferden auf Rotz, Räude und fieberhafte Allgemeinerkrankungen in Folge örtlicher Er- 
krankungen, insbesondere der Gelenke, Sehnenscheiden und Hufe, 
bei Schweinen auf Maul= und Klauenseuche, Rothlauf, Schweineseuche und Schweinepest, 
bei Schafen und Ziegen auf Räude, Milzbrand, Drehkrankheit, Wassersucht, 
bei Hunden auf Tollwuth. 
Verfahren nach der Untersuchung. 
S. 9. 
Die Schlachtung ist zu verbieten, wenn bei dem Thiere Milzbrand, Rauschbrand, Rinderseuche, 
Tollwuth, Rotz, Rinderpest oder der Verdacht einer dieser Seuchen festgestellt ist. 
S. 10. 
In allen anderen Fällen hat der Beschauer, falls er approbirter Thierarzt ist, die Schlachtung 
zu gestatten (vergl. jedoch §. 11 Abs. 4, §. 15). 
11. 
(1I) Ist der Beschauer nicht approbirter Thierarzt, so hat er die Erlaubniß zur Schlachtung nur 
dann zu ertheilen, wenn das Schlachtthier Erscheinungen einer Krankheit überhaupt nicht oder lediglich 
von solchen Krankheiten aufweist, welche nur unerheblich sind und das Allgemeinbefinden nicht wesentlich 
stören, ferner bei Knochenbrüchen und sonstigen schweren Verletzungen, bei Vorfall der Gebärmutter, sofern 
derselbe im unmittelbaren Anschluß an die Geburt eingetreten ist, Geburtshindernissen, Aufblähen nach 
Aufnahme von Grünfutter oder bei drohender Erstickung, in diesen Fällen jedoch nur dann, wenn nach 
dem Eintreten des Schadens höchstens 12 Stunden verstrichen sind, und nur unter der Bedingung, daß 
die Schlachtung sofort vorgenommen wird. 
(2) In allen anderen Fällen hat er die Schlachtung vorläufig zu verbieten (vergl. jedoch Abs. 3) 
und den Besitzer an den thierärztlichen Beschauer zu verweisen. Letzterem hat er das Ergebniß der 
Schlachtviehbeschau mitzutheilen. Die Verweisung an den thierärztlichen Beschauer hat insbesondere dann 
zu geschehen, wenn bei der Schlachtviehbeschau festgestellt werden: 
1. Krankheiten in Folge der Geburt mit Störungen des Allgemeinbefindens: 
2. krankhafte, namentlich blutige oder mit Fieber verbundene Durchfalle;
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        — 6 — 
3. mit Störung des Allgemeinbefindens einhergehende Euterentzündungen: 
4. Nabelerkrankungen junger Thiere, sofern sich Gelenkanschwellungen oder fieberhafte Allge- 
meinleiden anschließen; 
5. an Wunden und Geschwüre sich anschließende Allgemeinerkrankungen. 
(68) Ist in den Fällen des Abs. 2 zu befürchten, daß sich der Zustand des Schlachtthiers bis zum 
Erscheinen des thierärztlichen Beschauers erheblich verschlechtern wird, so hat der Beschauer die Ge- 
nehmigung zur sofortigen Schlachtung zu ertheilen, im Uebrigen dafür zu sorgen, daß die Ergebnisse der 
Schlachtviehbeschau bei der nachfolgenden Fleischbeschau geprüft werden. 
(4) Der gemäß Abs. 2 zugezogene thierärztliche Beschauer hat nach Ausnahme des Befundes bei 
dem erkrankten Thiere die Schlachtung, sofern nicht die Vorauesetzungen des §. 9 vorliegen, zu gestatten, 
jedoch nur unter der Bedingung, daß sie alsbald nach der Schlachtviehbeschau ausgeführt wird. 
C. 12. 
Verzichtet der Besitzer in den Fällen des §. 11 Abs. 2 auf die Verwendung des Schlachtthiers 
als Nahrungsmittel für Menschen, so hat die weitere Beschau zu unterbleiben. 
« 8. 13. 
Das Ergebniß der Untersuchung und die auf Giund derselben zu treffenden Maßnahmen sind 
den Besitzern der Schlachuhiere milzutheilen. In öffentlichen Schlachthöfen, in denen die Vornahme der 
Schlachtvieh= und Fleischbeschau durch geeignete Maßnahmen gesichert ist, darf diese ausdrückliche Mit- 
theilung unterbleiben, sofern ein Grund zur Beanstandung sich nicht ergeben hat. 
S. 14. » 
(1)DieBeichqukksiadnach§.9degGesetzeswme- ZFATLJJT (Reichs-Gesetzbl. 1894 S. 409) 
verpflichtet, sobald sie eine Seuche, die der Anzeigepflicht unterliegt, oder Erscheinungen ermitteln, die den 
Ausbruch einer solchen Seuche befürchten lassen, sofort der Polizeibehörde davon Anzeige zu erstatten. 
(2) Zugleich soll der Beschauer den Besitzer der kranken oder verdächtigen Thiere auf seine im 
§. 9 a. a. O. vorgeschriebene Verpflichtung, die Thiere von Orten fern zu halten, an denen die Gefahr 
der Ansleckung fremder Thiere besteht, aufmerksam machen. 
8. 16. 
Ist das Schlachtthier mit einer der nachstehenden Seuchen: 6 
Maul= und Klauenseuche, Lungenseuche des Rindviehs, Pockenseuche der Schafe, Beschäl- 
seuche der Pferde, Bläschenausschlag der Pserde und des Rindviehs, Räude der Pferde, 
Esel, Maulthiere, Maulesel und Schafe, Schweineseuche, Schweinepest und Rothlauf 
der Schweine 
oder min Erscheinungen behaftet, welche den Verdacht des Ausbruchs einer dieser Seuchen begründen, so 
ist die Schlachiung unter Beachtung der Vorschriften im 8. 11 der gegenwärtigen Ausführungsbestimmungen 
zu gestatten. Sosern jedoch eine Feststellung der Seuchen im Sinne der §5§. 12 ff. des Gesetzes vom 
####n 105 (Reichs-Gesetzbl. 1894 S. 409) durch den beamteten Thierarzt stattzufinden hat, ist anzuordnen, 
daß die vom Beschauer zu bezeichnenden, für die Feststellung der Seuche erforderlichen Theile zur Ver- 
fügung des beamteten Thierarzles unter sicherem Verschluß in einem geeigneten Raume aufbewahrt werden. 
S. 16. 
Ist der Besckh auer mit Thieren in Berührung gekommen, welche mit einer übertragbaren Krank- 
heit behaftet woren, so hat er Hände und Arme, sowie beim Vorhandensein von Maul= und Klauenseuche 
Kleidung und Schuhwerk vor dem Verlassen des Seuchengehösts gründlich zu reinigen und darf in 
diesem Falle, bevor er Kleidung und Schuhwerk gewechselt hat, andere Ställe nicht betreten.
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        IV. Fleischbeschan. 
Allgemeine Bestimmungen. 
8. 17. 
(1) Die Fleischbeschau hat möglichst im Anschluß an die Schlachtung zu erfolgen und ist — 
abgesehen von öffentlichen Schlachthöfen — thunlichst von demselben Beschauer (S. 3 Abs. 5) auszuführen, 
welcher die Schlachtoiehbeschau vorgenommen hatte. 
(2) Vor der Besichtigung durch den Beschauer ist eine Zerlegung des geschlachteten Thieres nicht 
gestattet; doch darf das Thier dergestalt enthäutet werden, daß die Haut noch an einer Stelle mit dem 
Körper zusammenhängt, auch dürfen Bauch-, Becken= und Brusteingeweide, bei Schweinen, Schafen und 
Ziegen auch die Zunge im natürlichen Zusammenhange mit den Halsorganen und den Organen der 
Brusthöhle herausgenommen werden. Ferner darf das Thier in der Längsrichtung zertheilt sein; Kopf 
und Unterfüße dürfen bei Rindvieh, ausgenommen Kaälber, sowie bei Schafen, Ziegen und Pferden aus 
ihren Verbindungen mit dem Thierkörper gelöst werden. Weitere Ausnahmen können für öffentliche 
Schlachthöfe von der Landesbehörde zugelassen werden. 
(3) Werden gleichzeitig mehrere Thiere derselben Art geschlachtet, so sind die herausgenommenen 
Eingeweide in der Nähe der Thierkörper derart zu verwahren, daß ihre Zugehörigkeit zu den einzelnen 
Körpern außer Zweifel steht. 
(4) Vor der Untersuchung dürfen Theile eines geschlachteten Thieres weder entfernt noch einer 
weiteren Behandlung unterzogen werden. Schweine dürfen gebrüht werden. 
8. 18. 
Sind vor der Beschau bereits einzelne für die Beurtheilung der Genußtauglichkeit des Fleisches 
wichtige Körpertheile entfernt worden, so darf die Fleischbeschau nur von dem thierärztlichen Beschauer 
vorgenommen werden. Das Fleisch darf nur dann für genußtauglich oder bedingt tauglich erklärt 
werden, wenn die Beschau der vorhandenen Fleischtheile in Verbindung mit den Ergebnissen der Schlacht- 
viehbeschau und den sonst eingezogenen Erkundigungen ein sicheres Urtheil ermöglicht. 
8. 19. 
Bei der Untersuchung geschlachteter Thiere soll der Beschauer mindestens zwei geeignete Messer 
zur Hand haben, welche in sauberem Zustande zu erhalten sind. Durch Kranlheitsstoffe verunreinigte 
es dirsen ohne vorherige Reinigung und Desinfeltion zum Anschneiden gesunder Körperiheile nicht 
enutzt werden. 
8. 20. 
Sofern besondere Hülfeleistungen bei der Fleischuntersuchung erforderlich sind und der Besitzer 
oder dessen Vertreter eine geeignete Hülfskraft auf Ansuchen des Beschauers nicht stellt, ist der Beschauer 
berechtigt, die weitere Untersuchung abzulehnen, bis dem Ansuchen entsprochen wird. 
Anweisung für die Untersuchung. 
8. 21. 
(1) Der Beschauer soll die zur Untersuchung in das Fleisch oder die Organe anzulegenden 
Schnitte nicht in größerer Anzahl oder in größerem Ümfang ausführen, als zur Erreichung des Zweckes 
nöthig ist und in den §§. 22 bis 29 vorgeschrieben ist. 
(2) Beim Anschneiden kranker Theile ist eine Verunreinigung des Fleisches, des Fußbodens, der 
Hände u. s. w. mit Krankheitsstoffen thunlichst zu vermeiden. 
(3) Sobald der nicht als Thierarzt approbirte Beschauer erkennt, daß er zur Entscheidung nicht 
zuständig ist (3§. 30 und 31), hat er die Untersuchung zu unterbrechen; die Zuziehung des thierärztlichen 
Beschauers erfolgt nach näherer Anordnung der Landesregierung. 
§. 22. 
(I. Die Untersuchung der einzelnen Theile des Thierkörpers hat nach den in §§. 23 bis 29 an- 
gegebenen Grundsätzen zu erfolgen und soll in der Regel in der dort angegebenen Reihenfolge geschehen. 
(2) Die in Betracht kommenden Körpertheile sind zu besichtigen, die Lungen, die Leber, die Milz, 
die Gebärmutter, das Euter und die Zunge auch zu durchtasten. Das Blut ist auf seine Farbe, färbende
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        — 8* — 
Krast, Gerinnungssähigkeit und auf die Beimengung fremder Bestandtheile zu prüfen. Bei denjenigen 
Theilen, bei denen die Besichtigung oder Durchtastung zur Ermitlelung von Krankheitszuständen nicht 
ausreicht, sind die tieseren Schichten durch Einschnitte und Zerlegungen gemäß den nachfolgenden Vor- 
schriften freizulegen und zu untersuchen. Die zu untersuchenden Lymphdrüsen sind der Länge nach zu 
durchschneiden. Liegen krankhafte Veränderungen vor, deren Erkennung eine weitergehende Untersuchung 
erforderlich macht, so ist eine solche enisprechend der Lage des Falles vorzunehmen (vergl. auch §. 29): 
nölhigenfalls sind verdächtige oder erkrankte Theile anzuschneiden. 
* 23. 
Bei der Beschau sind im Allgemeinen zu berücksichtigen: 
das Blut; 
der Kopf und die oberen Hals= und Kehlgangslymphdrüsen (Lösung der *8 so weit, 
daß die Maul= und Rachenschleimhaut in ihrem ganzen Umfange zu sehen ist) 
die Lungen, sowie die Lymphdrüsen an der Lungenwurzel und im Mitelfell (Anlegung 
eines Querschnitts im unteren Drittel der Lungen); 
der Herzbeutel und das Herz (Anlegung eines Längsschnitls, durch den beide Kammern 
geöffnet werden und die Scheidewand der Kammern durchschnitten wird); 
das Zwerchfell; 
die Leber und die Lymphdrüsen an der Leberpforte; 
der Aen und der Darmkanal, das Gekröse, die Gekrösdrüsen und das Netz; 
ie Mi 
die Nieken mit ihren Lymphdrüsen sowie die Harnblase: 
die Gebärmutier mit Scheide und Scham (besonders sorgfaͤltig bei Thieren, welche kurz 
vor der Schlachtung geboren haben oder Scheidenausfluß oder krankhafte Veränderungen 
der Gebärmutteroberfläche zeigen): 
11. das Euter und dessen Lymphdrüsen; 
12. das Muskelfleisch, einschließlich des zugehörigen Fett= und Bindegewebes, der Knochen, 
der Gelenke, des Brust= und Bauchfells. In Verdachtsfällen sind die Lymphdrüsen am 
Seulteingange die Bug-, Lenden-, Darmbein-, Kniefalten= und Schamdrüsen zu unter- 
uchen 
SonDED 
!.— 
§. 24. 
Bei Rindern sind außerdem die Zunge, das Herz, die äußeren und inneren Kaumuskeln, 
letztere unter Anlegung ergiebiger, parallel mit dem Unterkiefer verlaufender Schnitte, sowie die bei der 
Schlachtung zu Tage tretenden Fleischtheile auf Finnen zu untersuchen. Besteht der Verdacht, daß Leber- 
egel vorhanden sind, so ist an der Leber je ei Schnitt senkrecht zu der Magenfläche, quer durch die 
Hauptgallengänge sowie neben dem Spigelschen Lappen bis auf die Gallengänge anzulegen; den Landes- 
regierungen bleibt vorbehalten, anzuordnen, daß diese Leberuntersuchung regelmäßig stattfindet. Die 
Kerrn. sind aus ihrer Fettkapsel zu lösen. Bei Kühen ist die Gebärmuner durch einen QOuerschnitt zu 
öffnen. 
§. 25. 
Bei Kälbern sind auch der Nabel und die Gelenke zu besichtigen und im Verdachtsfall anzu- 
schneiden. Die Untersuchung auf Finnen erfolgt wie bei Rindern, sie fällt aber für Kälber unter sechs 
Wochen weg. Die Untersuchung des Kopfes mit seinen Drüsen, soweit sie nicht zur Finnenuntersuchung 
nothwendig ist, sowie die Untersuchung der Nieren darf bei Kälbern jeden Alters unterbleiben, sofern 
nicht der Verdacht einer Erkrankung vorliegt. 
S. 26. 
Bei Pferden ist auch die Schleimhaut der Luftröhre, des Kehlkopfs, der Nasenhöhle und ihrer 
Nebenhöhlen zu untersuchen, nachdem der Kopf in der Längsrichtung neben der Mittellinie durchgesägt 
oder durchgehauen und die Nasenscheidewand herausgenommen ist. 
S. 27. 
chweine, ausgenommen Spanfserkel, sind vor der Untersuchung durch Spalten der Wirbelsäule 
und des n in Hälften zu zerlegen, die Liesen (Flohmen, Lünte, Schmer, Wammenfett) sind zu lösen.
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        — 9* — 
Die zu Tage tretenden Fleischtheile, insbesondere an den Hinterschenkeln, am Bauche, am Zwerchfell, an 
den Zwischenrippenmuskeln, am Nacken, am Herzen, an der Zunge und am Kehllopfe sind auf Finnen 
zu untersuchen. Wenn auf andere Weise ausreichend sichergestellt ist, daß Finnen nicht vorhanden sind, 
so darf auf Antrag des Besitzers von der Spaltung der Wirbelsäule und des Kopfes abgesehen werden. 
8. 28. 
Bei Schafen und Ziegen ist die Leber stets zu untersuchen und zwar in der im §. 24 be- 
zeichneten Weise. Das Anschneiden des Herzens sowie der Lymphdrüsen am Kopfe und an den Lungen 
ist nur im Falle des Verdachts einer Erkrankung erforderlich. 
§. 29. 
Liegt eine Nothschlachtung oder einer der anderen, im §. 2 Nr. 1 bezeichneten Fälle vor, so ist 
die Untersuchung aller Organe einschließlich der Lymphdrüsen besonders sorgfällig vorzunehmen. Nament- 
lich ist festzustellen, ob eine ordnungsmäßige Schlachtung oder etwa eine Tödtung im Verenden begriffener 
Thiere oder eine scheinbare Schlachtung bereits verendeter Thiere vorliegt, sowie ob in den Fäzen des 
§. 2 Nr. 1 die Ausweidung unmittelbar nach dem Tode der Thiere erfolgt ist (vergl. §. 33 Abs. 2). 
Verfahren nach der Untersuchung. 
S. 30. 
Beschauer, welche nicht im Besitze der Approbation als Thierarzt sind, dürfen die selbständige 
Beurtheilung des Fleisches nur in folgenden Fällen und nur dann übernehmen, wenn vor der Unter- 
suchung wichtige Theile nicht entfernt sind: — 
1. wenn bei der Untersuchung alle Theile des Schlachtthiers gesund befunden werden oder 
nur folgende Mängel am Fleische festgestellt sind: 
a) thierische Schmarotzer, ausgenommen jedoch die gesundheitsschädlichen Finnen (beim 
Rinde Cysticercus inermis, beim Schweine, Schafe, Hunde und bei der Ziege 
Cysticercus cellulosac); 
b) bindegewebige Verwachsungen von Organen ohne Eiterung und ohne übelriechende 
wässerige Ergüsse, sowie vollständig abgekapselte Eiterherde; 
P) Entzündungen der Haut ohne ausgebreitete Bildung von Eiter oder Jouche; 
d) örtlich begrenzte Geschwülste; 
o) örtliche Strahlenpilzkrankheit: 
1) Tuberkulose eines Organs oder Tuberkulose, die nicht auf ein Organ beschränkt ist, 
in letzterem Falle jedoch nur dann, wenn die Krankheit nicht ausgedehnt, die Ver- 
breitung derselben nicht auf dem Wege des großen Blutkreislaufs erfolgt ist, hoch- 
gradige Abmagerung nicht vorliegt, ausgedehnte Erweichungsherde fehlen und die 
veränderten Theile (vergl. §. 35 Nr. 4) leicht und sicher entfernbar sind; 
8)0 Nesselfieber (Backsteinblattern), leichte Formen von Maul= und Klauchenseuche oder 
von Rothlauf der Schweine, ferner Bläschenausschlag an den Geschlechtstheilen; 
h) Schwund von Organen oder einzelnen Muskeln; 
i) Mißbildungen, wenn eine Störung des Allgemeinbefindens oder eine Veränderung 
der Fleischbeschaffenheit damit nicht verbunden ist; 
k) einfache Knochenbrüche, auf mechanischem Wege entstandene Blutergüsse, Farbstoff- 
ablagerungen, Verhärtungen und Verkalkungen in einzelnen Organen und Körper- 
theilen; 
1!) Vorhandensein von Mageninhalt oder sonstigen Verunreinigungen in den Lungen 
oder im Blute; 
m) Beschmutzung und Verunreinigung des Fleisches durch Insekten, Verschimmeln u. s. w., 
sowie Veränderung desselben durch Aufblasen; 
2. in den im §. 33 Abs. 1 Nr. 12, 13, 16, 17 und Abs. 2 bezeichneten Fällen der Genuß- 
untauglichleit des Fleisches, sowie in allen anderen Fällen, in welchen der Besitzer oder 
dessen Vertreter mit der unschädlichen Beseitigung des von dem Beschauer für genuß- 
untauglich erachteten Fleisches einverstanden ist. 
2
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        — 10* — 
8. 31. 
In allen im §. 30 nicht aufgeführten Fällen bleibt die Entscheidung dem zuständigen thierärzt- 
lichen Beschauer vorbehalten. 
§. 32. 
Stellt der Beschauer eine Seuche fest, für welche die Anzeigepflicht besteht, so finden die Be- 
stimmungen der §5. 14 und 16 sinngemäße Anwendung. 
Grundsätze für die Beurtheilung der Genußtauglichkeit des Fleisches. 
33. 
(1) Als untauglich zum Genusse für Sese ist der ganze Thierkörper (Fleisch mit 
Knochen, Feit, Eingeweiden und den zum Genuße für Menschen geeigneten Theilen der Haut sowie das 
Blut) anzusehen, wenn einer der nachstehend ausgeführten Mängel festgestellt worden ist: 
Milzbrand: 
Rauschbrand; 
Rinderseuche:; 
Tollwuth; 
Rotz (Wurm); 
Rinderpest; 
eitrige oder jauchige Blutvergiftung, wie sie sich anschließt namentlich an eitrige oder brandige 
Wunden, Entzündungen des Euters, der Gebärmutter, der Gelenke, der Sehnenscheiden, 
der Klauen und der Hufe, des Nabels, der Lungen, des Brust= und Bauchfells, des 
armes: 
Tuberkulose, wenn das Thier in Folge der Erkrankung hochgradig abgemagert ist; 
Rothlauf der Schweine, wenn eine erheblichere Veränderung des Muskelfleisches oder des 
Fettgewebes besteht; 
o- 
10. Schweineseuche und Schweinepest, wenn erhebliche Abmagerung oder eine schwere Allgemein- 
erkrankung eingetreten ist; 
11. Starrkrampf, wenn die Ausblutung mangelhaft ist und sinnsällige Veränderungen des 
Muskelfleisches bestehen; 
12. Gelbsucht, wenn sämmtliche Körpertheile auch nach Ablauf von 24 Stunden noch stark gelb 
oder gelbgrün gefärbt oder wenn die Thiere abgemagert sind; 
13. hochgradige allgemeine Wassersucht; 
14. Geschwülste, wenn solche an zahlreichen Stellen des Muskelfleisches, der Knochen oder 
Fleischlymphdrüsen vorhanden sind; 
15. Finnen (Cysticercus cellulosac) oder Trichinen bei Hunden; - 
16. hochgradiger Harn- oder Geschlechtsgeruch, widerlicher Geruch oder Geschmack des 
Fleisches nach Arzneimiiteln, Desinfeltionsmitteln u. dergl., auch nach der Kochprobe und 
dem Erkalten; 
17. vollständige Abmagerung des Thieres in Folge einer Krankheit; 
18. vorgeschrittene Fäulniß= und ähnliche Zersetzungsvorgänge. 
(2) Den im Abs. 1 ausgeführten Mängeln ist gleich zu achten, wenn das Thier in den im 8. 2 
Nr. 1 bezeichneten plötzlichen Todesfällen nicht unmittelbar nach dem Tode ausgeweidet ist, ferner wenn 
es, abgesehen von diesen Fällen, eines natürlichen Todes gestorben oder im Verenden getödtet, oder wenn 
es todtgeboren oder ungeboren ist. 
S. 34. 
Als untauglich zum Genusse für Menschen ist der ganze Thierkörper (vergl. §. 33), ausge- 
nommen Fett (vergl. J. 37 unter 1), anzusehen, wenn einer der nachstehend aufgeführten Mängel festgestellt ist: 
1. Tuberkulose ohne hochgradige Abmagerung, wenn Erscheinungen einer frischen Blutinfektion 
vorhanden sind und diese sich nicht auf die Eingeweide und das Euter beschränken; 
2. gesundheitsschädliche Finnen (bei Rindern Cysticercus inermis, bei Schweinen, Schafen 
und Ziegen Cysticercus cellulosae), wenn das Fleisch wässerig oder verfärbt ist oder wenn 
die Schmarotzer, lebend oder abgestorben, auf einer größeren Anzahl der ergiebig und 
thunlichst in Handtellergröße, besonders auch an den Lieblingssitzen der Finnen (55. 24, 27)
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        □ 
4. 
—–— 11 — 
anzulegenden Muskelschnitte verhältnißmäßig häufig zu Tage treten. Dies ist in der Regel 
anzunehmen, wenn in der Mehrzahl der angelegten Muskelschnittflächen mehr als je eine 
Finne gefunden wird. 
Die finnenfreien Eingeweide dürfen, falls andere Mängel nicht vorliegen, dem freien 
Verkehr überlassen werden; 
Mieschersche Schläuche, wenn das Fleisch dadurch wässerig geworden oder auffallend ver- 
färbt ist; 
Trichinen bei Schweinen. 
S. 35. 
Als untauglich zum Genusse für Menschen sind nur die veränderten Fleischtheile anzu- 
sehen, wenn einer der nachstehenden Mängel festgestellt ist: 
— 
dlisl 
i-ihbr 
# 
r 
10. 
11. 
— — 
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14. 
16. 
16. 
17. 
18. 
— 
Thierische Schmarotzer in den Eingeweiden (Leberegel, Bandwürmer, Finnen, Hülsenwürmer, 
Gehirublasenwürmer, Rundwürmer, Mieschersche Schläuche u. dergl.) — abgesehen von den 
Fällen des S. 34 —; 
wenn die Zahl oder Verlheilung der Schmarotzer deren gründliche Entfernung nicht 
gestattet, sind die ganzen Organe zu vernichten, anderenfalls sind die Schmarotzer aus- 
zuschneiden und die Organe freizugeben; Organe mit gesundheitsschädlichen Finnen sind 
stets zu vernichten; 
Geschwülste, wenn dieselben örtlich begrenzt sind; 
Lungenseuche, wenn das Thier nicht abgemagert ist; 
Tuberkulose, abgesehen von den Fällen des §. 33 Nr. 8 und des §. 34 Nr. 1. 
Ein Organ ist auch dann als tuberkulös anzusehen, wenn nur die zugehörigen 
Lymphdrüsen tuberkulöse Veränderungen aufweisen; das Gleiche gilt von Fleischstücken, 
sofern sie sich nicht bei genauer Untersuchung als frei von Tuberkulose erweisen; 
Strahlenpilzkrankheit und Traubenpilzkrankheit (Botryomycose); 
Starrkrampf, sofern nicht §. 33 Nr. 11 Anwendung findet; 
. Maul= und Klauenseuche ohne Begleitkrankheit. Unschädlich zu beseitigen sind nur die er- 
krankten Stellen sowie die werthlosen Theile (Klauen). Kopf und Zunge sind freizugeben, 
wenn sie unter amtlicher Aussicht in kochendem Wasser gebrüht wurden; 
Entzündungskrankheiten, soweit sie nicht schon genannt sind, ferner abgekapselle Eiter= oder 
Jaucheherde, wenn das Allgemeinbefinden des Thieres kurz vor der Schlachtung nicht ge- 
stört war, insbesondere wenn Anzeichen von Blutvergistung nicht vorhanden sind; 
Verletzungen (Wunden, QOuetschungen, Knochenbrüche, Verbrennungen u. dergl.), wenn sie von 
einem fieberhaften Allgemeinleiden nicht begleitet gewesen sind; 
Nesselfieber (Backsteinblattern): 
Rothlauf der Schweine, sofern nicht S. 33 Nr. 9 Anwendung findet (vergl. jedoch §. 37 
unter III Nr. 2). Blut und Abfälle sind stets zu vernichten; 
Schweineseuche und Schweinepest, sofern nicht S. 33 Nr. 10 Anwendung findet (vergl. jedoch 
3); 
§. 37 unter III Nr. 
4. Mißbildungen, wenn eine Störung des Allgemeinbefindens oder Veränderung der Fleisch- 
beschaffenheit damit nicht verbunden ist; 
Schwund von Organen oder einzelnen Muskeln: 
blutige oder wässerige Durchtränkung, Kalk- oder Farbsloffablagerung (Schwarzfärbung, 
Braunfärbung, Gelbsärbung) in einzelnen Organen und Körpertheilen; 
oberflächliche Fäulniß, Schimmelbildung und dergl. an einzelnen Körpertheilen: 
Verunreinigung des Fleisches mit Eiler, Jauche und Entzündungsprodukten; 
Vorhandensein von Mageninhalt oder Brühwasser oder sonstigen Verunreinigungen in den 
Lungen oder im Blute; 
Veränderung des Fleisches durch Aufblasen sowie derartige Beschmutzung des Fileisches, 
daß eine gründliche Reinigung der beschmutzten Theile nicht ausführbar ist. 
§. 36. 
Hundedärme sind stels als untauglich zum Genusse für Menschen anzusehen.
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        — 12* — 
. 37. 
Als bedingt tauglich sind anzusehen: 
I. das Fett in den Fällen des 8. 34, ferner 
II. das ganze Fleischviertel, in welchem eine tuberkulös veränderte Lymphorüse sich befindet, 
soweit es nicht nach §. 35 Nr. 4 als untauglich anzusehen in endlich 
III. der ganze Thierkörper (vergl. §. 38) mit Ausnahme der nach §. 35 etwa als untauglich 
zu erachtenden Theile, wenn einer der nachstehenden Mängel festgestellt worden ist: 
1. Tuberkulose, die nicht auf ein Organ beschränkt ist, sofern hochgradige Abmagerung 
nicht vorliegt und entweder 
a) ausgedehnte Erweichungsherde vorhanden sind oder 
b) Erscheinungen einer frischen Blutinfektion, jedoch nur in den Eingeweiden oder im 
Euter vorliegen; 
. Todthlaiöf der Schweine, falls nicht die Bestimmung im 8. 33 Nr. 9 Anwendung zu 
nden hat; 
.Schweineseuche und Schweinepest, falls nicht die Bestimmung im §. 33 Nr. 10 An- 
wendung zu finden hat; 
gelundheiteaschädliche Finnen im Sinne des §. 34 Nr. 2 bei Rindvieh, Schweinen, 
Schafen und Ziegen, falls nicht die Bestimmung daselbst Anwendung zu finden hat: 
jedoch mit Ausnahme des Falles, daß sich nur eine Finne vorgefunden hat, auch 
nachdem eine Durchsuchung des ganzen Körpers nach Zerlegung des Fleisches in 
Stücke von ungefähr 2½ Kilogramm Gewicht vorgenommen ist (vergl. §S. 40 Nr. 2). 
Leber, Milz, Nieren, Magen und Darm der finnigen Thiere und das Fett der 
finnigen Rinder sind als genußtauglich zu behandeln, sofern sie bei sorgfältiger 
Untersuchung finnenfrei befunden z 
iß ese 
S. 3 
(1) Das als bedingt tauglich erkannte Fleisch 2 zum Genusse für Menschen brauchbar gemacht, 
wenn es der nachsiehend vorgeschriebenen Behandlung (vergl. auch §. 39) unterworfen worden ist: 
I. das Fett durch Ausschmelzen: 
in den Fällen zu F. 34; 
II. das Feisch und das Fett 
durch Kochen oder Dämpfen: 
bei Tuberkulose in 1 Fällen zu F. 37 unter II und Ill Nr. 1; 
b) durch Kochen, Dämpfen oder Pökeln: 
1. bei Rothlauf der Schweine in den Fällen zu § 37 unter III. Nr. 2, 
2. bei Schweineseuche und Schweinepest in den Fällen zu F. 37 unter I Nr. 3, 
3. bei Finnen der Schweine, Schafe und Ziegen in den Fällen zu §. 37 unter 
Nr. 4 mit der dort angegebenen Einschränkung bei einfinnigen Thieren; 
Tc) durch Kochen, Dämpfen, Pökeln oder Durchkühlen: 
bei Finnen des Rindoiehs in den Fällen zu §. 37 unter III Nr. 4 mit der 
dort angegebenen Einschränkung bei einfinnigen Thieren. 
(2) An Stelle des Kochens oder Pökelns kann sir Feit das Ausschmelzen treten. 
8. 8 
Die Behandlung des Fleisches behufs Banscharmachung zum Genusse für Menschen (§. 38) 
hat nach folgenden Vorschriften zu geschehen: 
1. Das Ausschmelzen des Fettes ist nur dann als genügend anzusehen, wenn es entweder in 
offenen Kesseln vollkommen verflüssigt oder in Dampfapparaten vor dem Ablassen nach- 
weislich auf mindestens 100° C. erwärmt worden ist. 
Das Kochen des mit thierischen Schmarotzern durchsetzten Fleisches in Wasser ist nur dann 
als genügend anzusehen, wenn es unter der Einwirkung der Hitze in den innersten Schichten 
grau (Rindfleisch) oder grauweiß (Schweinefleisch) verfärbt und wenn der von frischen 
Schnittflächen abfließende Saft eine röthliche Farbe nicht mehr besitzt. Das Fleisch von 
Thieren, welche mit pflanzlichen Schmarotzern (Infektionskeimen) behaftet sind, ist in Stücken 
von nicht über 15 Centimeter Dicke mindestens 2½ Stunden in kochendem Wasser zu halten. 
o
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        3. 
— 134 —4 
Das Dämpfen des Fleisches (in Dampfkochapparaten) ist als ausreichend nur dann 
anzusehen, wenn das Fleisch, auch in den innersten Schichten, nachweislich 10 Minuten 
lang einer Hitze von 80° C. ausgesetzt gewesen ist, oder wenn das in nicht über 15 Centi- 
meter dicke Stücke zerlegte Fleisch bei ½ Atmosphäre Ueberdruck mindestens 2 Stunden 
lang gedämpft und auch in den innersten Schichten grau (Rindfleisch) oder grauweiß 
(Schweinefleisch) verfürbt und wenn der von frischen Schnittflächen abfließende Saft eine 
röthliche Farbe nicht mehr besitzt. 
Behufs Pökelung ist das Fleisch in Stücke von nicht über 2½ Kilogramm Schwere zu 
zerlegen. Diese Stücke sind in Kochsalz zu verpacken oder in eine Lake von mindestens 
25 Gewichtstheilen Kochsalz auf 100 Gewichtstheile Wasser zu legen. Diese Pökelung hat 
mindestens drei Wochen zu dauern. 
Wenn die Pökellake mittelst Lakespritzen eingespritzt wird, genügt ein 14tägiges Auf- 
bewahren des so behandelten Fleisches unler polizeilicher Kontrole. 
Die Durchkühlung des Fleisches zum Zwecke der Ablödtung der Rinderfinnen hat 21 Tage 
in ile oder Gefrierräumen zu erfolgen, welche eine tadellose Frischerhaltung des Fleisches 
ermöglichen. 
Weitere Behandlung und Kennzeichnung des Fleisches. 
8. 40. 
Der Beschauer hat Fleisch, welches einen Anlaß zur Beanstandung auf Grund der Bestim- 
mungen in den §§. 33 bis 37 nicht giebt, als tauglich zum Genusse für Menschen zu erklären. Jedoch 
ist das taugliche Fleisch als in seinem Nahrungs= und Genußwerth erheblich herabgesetzt zu erklären, 
unbeschadet der den landesrechtlichen Vorschriften im §. 24 des Gesetzes vorbehaltenen Regelung des 
Vertriebs und der Verwendung solchen Fleisches, wenn einer der nachstehenden Mängel festgestellt ist: 
1. 
8# 
□ 
S 
Tuberkulose, die nicht auf ein Organ beschränkt ist, wenn hochgradige Abmagerung nicht 
vorliegt, auch ausgedehnte Erweichungsherde nicht vorhanden sind und entweder 
a) die tuberkulösen Veränderungen sich nicht blos in den Eingeweiden und im Euter 
vorfinden, jedoch Erscheinungen einer frischen Blutinfektion fehlen oder 
b) die Krankheit sonst an den veränderten Organen eine große Ausdehnung erlangt hat; 
Vorhandensein nur einer gesundheitsschädlichen Finne im Sinne des §. 34 Nr. 2 bei 
Rindvieh, Schweinen, Schafen und Ziegen, wenn sich weitere Finnen nicht vorfinden, auch 
nachdem eine Durchsuchung des ganzen Körpers nach Zerlegung des Fleisches in Stücke 
von etwa 2 ⅛½ Kilogramm Gewicht vorgenommen ist; 
. fischiger oder thraniger Geruch oder Geschmack, ferner sonstige mäßige Abweichung in 
Bezug auf Geruch und Geschmack sowie solche Abweichungen in Bezug auf Farbe, 
Zusammensetzung und Haltbarkeit, namentlich 
oberflächliche Zersetzung, mäßiger unangenehmer Harngeruch, Geschlechtsgeruch, Geruch 
nach Arznei= oder Desinfektionsmitteln und dergl., mäßige Wässerigkeit, mäßige Gelb- 
färbung in Folge von Gelbsucht, mäßige Durchsetzung mit Blutungen, Miescherschen 
Schläuchen (vergl. jedoch §. 34 Nr. 3, §. 35 Nr. 1) oder Kalkablagerungen; 
. vollständige Abmagerung, wenn nicht der Fall des §. 33 Nr. 17 vorliegt; 
. Unreife oder nicht genügende Entwickelung der Kälber; 
. unvollkommenes Ausbluten, insbesondere bei nothgeschlachteten Thieren und in den im 
§. 2 Nr. 1 bezeichneten plötzlichen Todesfällen, sofern nicht Veränderungen vorliegen, welche 
eine Behandlung des Fleisches nach Maßgabe der Bestimmungen in den §§. 33 und 34 
erforderlich machen. 
S. 41. 
(1) Beanstandetes Fleisch ist vom Beschauer vorläufig zu beschlagnahmen. Der Beschauer hat 
hiervon dem Besitzer oder dessen Vertreter sowie der Polizeibehörde unter Angabe des Beanstandungs- 
grundes sofort Miltheilung zu machen. 
(2) Die Polizeibehörde hat über die weitere Behandlung des beanstandeten Fleisches gemäß 
§§. 38, 39 und 45 Entscheidung zu treffen und hiervon sofort den Besitzer oder dessen Vertreter zu be- 
nachrichtigen.
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        — 14* — 
S. 42. 
(1) Der Beschauer hat das untersuchte Fleisch alsbald zu kennzeichnen. Nur wenn der Besitzer 
beanstandeten Fleisches oder sein Vertreter sofort erklärt, daß er sich bei der Entscheidung nicht beruhigen 
werde, ist das Fleisch vorläufig mit einem Erkennungszeichen, das leicht wieder entfernt werden kann, zu 
versehen. Die Landesbehörden können gestatten, daß in öffentlichen Schlachthöfen von der Anbringung 
des Erkennungszeichens an einzelnen Organen oder Fleischtheilen abgesehen wird, wenn dieselben sofort 
unter amtlichen Verschluß gebracht werden. 
(2) Vorläufig mit einem Erkennungszeichen versehenes Fleisch ist zu kennzeichnen, sobald das Er- 
gebniß der zmersachen endgültig feststeht. 
(3) In den Fällen der §§. 35, 36 darf die Kennzeichnung der einzelnen Stücke unterbleiben, wenn 
die unschädliche Beseiligung anderweit sicher gestellt ist. 
(4) Die am Fleische nach §§. 43, 44 angebrachten Kennzeichen sind zu berichtigen, wenn die Ent- 
scheidung des ersten Beschauers in Folge eingelegter Beschwerde (F. 46) oder von Aufsichtswegen ab- 
geändert worden ist. 
  
F. 43. 
(1) Die Kennzeichnung des Fleisches erfolgt mittelst Farbstempels mit nicht gesundheitsschädlicher, 
haltbarer blauer Farbe oder mittelst Brandstempels. 
(2) Jeder Stempel trägt als Aufschrist den Namen oder das Zeichen des Schaubezirkes. Thier- 
ärzten ist es gestattet, einen Stempel mit ihrem Namen zu verwenden, wenn sie außerhalb ihres gewöhn- 
lichen Schaubezirkes abzustempeln haben. 
(3) Die Stempel, ausgenommen die für Fleisch von Einhufern und Hunden bestimmten, sind für 
das bei der Untersuchung tauglich befundene Fleisch von kreisrunder Form bei mindestens 3,5 Centimeter 
Durchmesser; für das im Nahrungs= und Genußwerth erheblich herabgesetzte (minderwerthige) Fleisch von 
gleicher Form, jedoch umschlossen von einem gleichseitigen Vierecke; für das bei der Untersuchung als 
zum Genuß untauglich befundene und unschädlich zu beseitigende Fleisch von dreieckiger Form bei 
mindestens 5 Centimeter Seitenlänge: für das zum Genusse bedingt taugliche Fleisch von viereckiger 
Form mit mindestens 4 Centimeter Seitenlänge. 
Tauglich. Erheblich herabgesezt im Unkanglich. Bedingt tauglich. 
Nahrungs- und Grunhwerthe. 
  
Schaubezirk. Schaubezirk. 
  
  
  
  
(4) Das tauglich befundene Fleisch von Pferden und anderen Einhufern ist mit einem rechteckigen 
Stempel von mindestens 5 und 2 Centimeter Seitenlänge zu versehen. Derselbe trägt außer dem Namen 
des Beschaubezirkes die Aufschrift „Pferd“. 
éleisch von Einhufern. 
Pferd. 
Schaubezirk.
        <pb n="149" />
        – 15 — 
(5) Für das tauglich befundene Hundefleisch ist ein rechteckiger Stempel von mindestens 5 und 
2 Centimeter Seitenlänge zu verwenden, welcher außer dem Namen des Beschaubezirkes die Ausschrift 
„Hund“ trä 
5 at. HGundesieisch. 
  
Hund. 
Schaubezirk. 
  
  
  
(6) An jedem Stempel müssen die Schriftzeichen und die Ränder scharf ausgeprägt sein. 
S. 44. 
(1) Die Stempelabdrücke sind an jeder Körperhälfte mindestens an den nachverzeichneten Körper- 
stellen anzubringen und zwar: 
I. Bei Rindern und Pferden, Eseln, Maulthieren und Mauleseln: 
. auf der Seitenfläche des Halses, 
an der hinteren Vorarmfläche, 
. auf der Schulter, 
auf dem Rücken in boer Nierengegend, 
auf der inneren un 
auf der äußeren zadg des Hinterschenkels, 
. an der Zunge und am Kopfe. 
II. Bei Kälbern, erforderlichenfalls nach Lostrennung der Haut an den betreffenden Stellen: 
1. auf der Schulter oder an der hinteren Vorarmfläche, 
2. neben dem Nierenfett oder auf dem Rücken, 
3. auf der Brust, 
4. auf der Keule, am Becken oder am Unterschenkel. 
III. Bei Schweinen: 
am Kopfe, 
auf der Seitenfläche des Halses, 
auf der Schulter, 
auf dem Rücken, 
auf dem Bauche 
. auf der Aubenfliche des Hinterschenkels. 
IV. Bei Schafen, Ziegen und Hunden, erforderlichenfalls nach Lostrennung der Haut an 
den betreffenden Stellen: 
1. auf dem Halse, 
2. auf der Schulter, 
3. auf dem Rücken, 
4. an der inneren Fläche des Hinterschenkels. 
Bei nicht enthäuteten Lämmern genügt die Stempelung in der Nähe des 
Schaufelknorpels und neben dem Nierenfette. 
(2) Außerdem ist der Beschauer verpflichtet, auf Wunsch des Besitzers die Stempelabdrücke noch 
an weiteren Stellen des Thierkörpers anzubringen. 
(3) Im Falle des §. 40 Nr. 2 ist jedes einzelne Fleischstück zu stempeln. 
rpsr- 
Unschädliche Beseitigung des beanstandeten Fleisches. 
S. 45. 
(1) Die unschädliche Beseitigung des Fleisches hat zu erfolgen entweder durch höhere Hitzegrade 
(Kochen oder Dämpfen bis zum Zerfalle der Weichtheile, trockene Destillation, Verbrennen) oder auf
        <pb n="150" />
        — 16* — 
chemischem Wege bis zur Auflösung der Weichtheile. Die hierdurch gewonnenen Erzeugnisse können 
technisch verwendet werden. 
(2) Wo ein derartiges Verfahren unthunlich ist, erfolgt die Beseitigung durch Vergraben thunlichst 
an Stellen, welche von Thieren nicht betreten werden. Vor dem Vergraben ist das Fleisch mit tiefen 
Einschnitten zu versehen und mit Kalk oder feinem trockenen Sande zu bestreuen oder mit Theer, rohen 
Steinkohlentheerölen (Karbolsäure, Kresol) oder Alpha-Naphthylamin in fünfprozentiger Lösung zu über- 
gießen. Die Gruben sind so tief anzulegen, daß die Oberfläche des Fleisches von einer mindestens 
1 Meter starken Erdschicht bedeckt ist. Der Reichskanzler ist ermächtigt, weitere als die vorstehend be- 
zeichneten Mittel zur unschädlichen Beseitigung zuzulassen. 
(83) Auch kann nach näherer Anordnung der Landesregierung im Einzelfalle die unschädliche Be- 
seiligung auf andere Weise zugelassen werden, jedoch nur mit der Maßgabe, daß die unschädliche Be- 
seitigung polizeilich überwacht wird. Mit thierischen Schmarotzern durchsetzte Fleischtheile sind jedoch stets 
nach Vorschrift der Abs. 1 und 2, trichinöses Fleisch nur nach Maßgabe des Abs. 1 unschädlich zu machen. 
Rechtsmittel. 
. 46. 
Gegen die Entscheidungen der Beschauer n der Polizeibehörde kann von dem Besitzer Beschwerde 
eingelegt werden. Die näheren Bestimmungen sind von den Landesregierungen mit der Maßgabe zu 
erlassen, daß im Falle der Beanstandung durch einen thierärztlich nicht vorgebildeten Beschauer das Gut- 
achten eines approbirten Thierarztes eingeholt werden muß und im Falle der Beanstandung durch einen 
approbirten Thierarzt mindestens noch ein weilerer geeigneter Sachverständiger anzuhören ist. 
Beschaubücher. 
§. 47. 
(1) Jeder Beschauer hat ein Tagebuch nach Anlage 1 zu führen, in welches sämmtliche zur 
Beschau angemeldeten Thiere, die Ergebnisse der Beschau und die hierauf getroffenen Anordnungen ein- 
zutragen sind. 
(2) Außerdem hat er alljährlich eine stalistische Zusammenstellung der Jahresergebnisse der Beschau 
nach einem vom Bundesrathe festzustellenden Formulare bei der von der Landesregierung zu bestimmenden 
Stelle einzureichen. 
(3) An Stelle des Tagebuchformulars nach Anlage 1 dürfen in Landestheilen, in denen für die 
Beschauer schon jetzt andere Formulare vorgeschrieben sind, diese in Gebrauch befindlichen Formulare auf 
Anordnung der Landesregierung noch bis zum 31. Dezember 1909 zur Verwendung gelangen, sofern sie 
derart eingerichtet sind, daß darin die erforderlichen Angaben nach Anlage 1 enthalten sind. 
(4) Die Landesregierungen können anordnen, daß an Orten, wo mehrere Beschauer angestellt 
sind (z. B. in Schlachthofen), die Bücher gemeinsam geführt werden. 
(5) Der Reichskanzler ist ermächtigt, anzuordnen, daß die stalistischen Zusammenstellungen oder 
Auszüge daraus von den Landesregierungen an eine von ihm zu bezeichnende Stielle eingereicht werden. 
(6) Auf Verlangen hat der Beschauer eine besondere Bescheinigung über die erfolgte Untersuchung 
nach Anlage 2 auszustellen. 
(7) Die Bücher der Beschauer dürfen nicht eher als drei Jahre nach der letzten Eintragung ver- 
nichtet werden. 
Beaufsichtigung der Fleischbeschau. 
S. 48. 
Die gesammte Thätigkeit der Beschauer ist nach Maßgabe der von den Landesregierungen zu 
erlassenden Vorschristen dergestalt einer fachmännischen Kontrole zu unterwerfen, daß in jedem Fleisch- 
beschaubezirke mindestens alle zwei Jahre eine Revision stattfindet.
        <pb n="151" />
        Staat: 
Provinz: 
Kreis: 
Schaubezir: . 
— 17* — 
Anlage 1. 
Jahr 19 . 
Tagebuch 
für 
Beschauer. 
Geführt von 
zu 
(Name des Beschaners) 
Angefangen am 
Geschlossen am
        <pb n="152" />
        Bezeichnung des Zeit der Ergebniß der Unter- 
q Sclachtsiers Name 3 suchung vor 
au- na 
500 d eee uIuntersuchung dem Schlachten 
e - 
Geschlechty. des vor nach (ob 
Nr. meldung. . ") dem thlerärztlichen Be- 
(Bei Beanstandung Besitzers. schauer überwiesen?: 
Angabe weiterer Er- % dem Schlachten. b) übernommen vonr; 
kennungsmerkmale.) "„ 2 Schiachtung gestattet; 
Tag.|Stunde. Tag. undel Tag. Stunde. Schlachtung verboten 
1. 2. 8. 5. 6. J. 10. 
  
  
  
  
  
  
  
  
Bemerkungen: Für biesen Eintrag sind die Bezeichnungen Pferd, Bulle, Ochse, Kuh, Jungrind, Kalb, Schwein, 
Schaf Ziege, Hund anzuwenden. Die Bezeichnung „Jungrind“ gilt für Thiere beiderlei Ge- 
echts. 
*) Kommt nur für das Tagebuch in Betracht, welches von einem Beschauer geführt wird, der nicht als 
Thierarzt approbirt ist. Es ist der Name und Wohnort desjenigen thierärztlichen Beschauers einzu- 
tragen, an welchen die weitere Beschau überwiesen worden ist. 
2) Kommt nur für das Tagebuch in Betracht, welches von einem Beschauer geführt wird, der als 
Thierarzt approbirt ist. Es ist der Name und Wohnort desjenigen nicht als Thierarzt approbirten
        <pb n="153" />
        19* 
  
Untersuchung vor 
der Schlachtung 
ist unterblieben 
wegen 
(Angabe des 
Grundes: Noth- 
schlachtung, Tod in 
Folge von 
Verunglückung, 
Blitzschlag, Erschießen 
in Nothfällen 2c.). 
Ergebniß der Unter- 
suchung nach dem 
Schlachten 
a) demthierärztlichen Beschauer 
überwiesen?)z 
b) übernommen von?; 
F) tauglich ohne Einschränkung; 
) tauglich, aber im Nahrungs- 
und Genußwerth erheblich 
herabgesetzt mminderwerthig!; 
e)ganz oder theilweise bean- 
standet (untauglich oder be- 
dingt tauglich!#). 
(ob 
  
11. 
12. 
Grund 
der 
Beanstandung)) 
oder 
Minderwerthigkeits- 
erklärung (Spalte 12 
unter d). 
  
13. 
Weitere Behandlung 
des beanstandeten 
(ob Fleisches 
a) vernichtet; 
b) nach §. 45 Abs. 1 oder 3 der 
Ausführungsbestimmungen 
verwerthet; 
I) gekocht, gedämpft oder (Fett) 
ausgeschmolzen; 
d) gepökelt; 
e) gekühlt §. 39 Nr. 5 
der Ausführungsbestimm- 
ungen —). 
14. 
  
Bemerkungen 
(3. B. 
zurückgezogen, 
Beschwerde erhoben, 
Entscheidung auf die 
Beschwerde 
und dergleichen). 
  
  
  
  
  
  
Beschauers einzutragen, welcher wegen Unzuständigkeit die weitere Beschau an den thierärztlichen Be- 
schauer abgegeben hat. 
*!) Unter den Beanstandungsgründen sind auch diejenigen anzuführen, welche Anlaß zur Ueberweisung 
der Beschau an den thierärztlichen Beschauer gewesen sind. 
Jeder Beschauer hat sich auf den Eintrag der Ergebnisse der von ihm selbst vorgenommenen 
Untersuchungen zu beschränken. Findet die Ueberweisung der Beschau seitens eines nicht als Thierarzt 
approbirten Beschauers an einen thierärztlichen Beschauer statt, so hat ersterer in Spalte 10 oder 12 
lediglich die Thatsache der Ueberweisung und in Spalte 13 den Grund hierfür einzutragen. 
3*
        <pb n="154" />
        <pb n="155" />
        218 — 
(Muster eines ausgefüllten Formulars für einen nicht als Thierarzt 
approbirten Beschauer.) 
Unter-Aulage. 
  
Staat: 47//2a##t. Jahr 1903. 
Provinz: — 
Kreis: Cö#en. 
Schanubezirk: Klein- Paschleben 7. 
Tagebuch 
für 
Beschauer. 
Geführt von 
Al.g Sche zu Knll ll. 
(Name des Beschauers.) 
Angefangen am 7. Juunr 10)0. 
Geschlossen am.
        <pb n="156" />
        Bezeichnung des Zeit der Ergebniß der Unter- 
Schlachtthiers Name — — — suchung vor 
Lau- nach und Wohnort Untersuchung dem Schlachten 
fende Art und An- · · 
Gefchlechtl). des vor nach (ob 
Nr. Hei Beanstandung meldung. . Ca dem thierartlicen Be- 
' auer überwiesen: 
Angabe weiterer Er- Besiters. dem Schlachten. b) übernommen von7; 
kennungsmerkmale.) J —— — « s c) Schlachtung gestatiet; 
Tag. Stunde. Tag. Stunde. Tag. Stunde. q) Schlachtung verboten). 
11 2„ 3. 45. 6. JW. 9 10. 
J. Kuh X, 2. I. 7 V. 2. I. 1%0% F. 3. J. 9 V. Schlachtung gestattet. 
SSchiceim (ma#nnlch, 0 —— 
2.sri, schicars z- 3 2. 7 6 V. 2. I. 72 VWM. 3J. 1 2N Tesg!. 
gesieckt). 4* asc e . *415ô —— 
, .. F. Huber, 
*45 S/ b Kl. Paschlzben. 4. W. 8 V. 4. I. *7 F. 4 1 N 6 Desg!l. 
4 —*“N — E. gehreile 4 I. 8V 1 9 yF — DHDem b###reLhmann 
Hornband 775). KE. Baschleben. « « " ». n Frents übertoiesen. 
———————— 4% 
5. Fechte Hulfte Schni- B. 1 1 7. 1 8SV. — — V7. 1. 10 F. — 
eschken 11). # v 9##edet. 
6 Schase (2 weibliche, M. Muuer, 
6. 4 Rammel). Er. Puschleb-a 7. J. 9 F. 7. 7. 12 F. 57. 1 27. Schlacheung gestatter. 
Kun (rokhbunk, 5 Lesius, 9 s 
7. 4 J. a.) AI. Paschleben. 12. J. 8 V. 12. J. 9 V. 72. J. 1 N. Desgi. 
OpOoeiue (oeiss mits. — s (G. 
8. Jachuwareen Flecken # * 17. 7. 9 V. # 13. 7J. 70 WM. — — Schlachtung verboten. 
am Halse). ½% *: mm 
Jungrind mannlich, M. Franz, « — 
*rm kaserivt). Or. Paschleben.312 — 
— — —— —— I – — 
10. Schwein (Eber). Er !&amp;“ 14. JI. 9 VF. 14. J. 70 P.— — Schlachtung gestatter. 
Jungrind mannich, 3 « —— 
-J.Kzsr, 2 J. ., oi,·rlen6. . — f6. I. — 
Heunt.Ohrmarke §#131 5 3m;; 
12. Ku/ Dersedbe 16. IJ. 6 F. 177. I. F. 17. I. 7 N. Schlachtung gestattet. 
„ Ku#(schware, kleiner J. Heise, « « 
M. FMMMM isoz * —. 17. J 5 N. 18. 7 8V. 18. 7.2 F. Desg! 
  
Schaf, Ziege, Hund anzuwenden. 
schlechts. 
Die Bezeichnung 
Bemerkungen: ½ Für diesen Eintrag sind die Bezeichnungen: Pferd, Bulle, Ochse Kuh, Jungrind, Kalb, Schwein, 
„Jungrind“ 
gilt für Thiere beiderlei Ge- 
*) Kommt nur für das Tagebuch in Betracht, welches von einem Beschauer geführt wird, der nicht als 
Thierarzt approbirt ist. 
Es ist der Name und Wohnort desjenigen thierärzlichen Beschauers einzu- 
tragen, an welchen die weitere Beschau überwiesen worden ist 
3) Kommt nur für das Tagebuch in Betracht, welches von einem Beschauer geführt wird, der als 
Thierarzt approbirt ist. 
Es ist der Name und Wohnort desjenigen nicht als Thierarzt approbirten 
1 —I1I
        <pb n="157" />
        23* 
  
Untersuchung vor 
der Schlachtung 
ist unterblieben 
wegen 
Gn abe 2#5 
es: Roth- 
c/ , Tod in 
S 
Vlisschl 
-Ekschi·ßttl 
in * 
ällen rc.). 
Ergebniß der Unter- 
berahgesegtmiwermorthig) 
e) ganz oder theilwelse bean- 
bander luntauglich oder be- 
dingt tauglich?]. 
erklärung (Spalte 12 
unter d). 
Weitere Behandlung 
suchung nach dem Grund des beanstandeten 
0% Schlachten der Fleisches 
3 thierö nui Bescha 1 ichtet; 
r hen guntrrrnn Ppelichen Beschauer Beanstandung " 3 % Abf. 1 oder 3 der 
34 von75) oder Auesildungsbftimmungen. 
c) tauglich ohne e · .. 
q) taugt-ch, qvekimgiqokaa Minderwerthigkeits ) t# oder (Fett) 
Genuhwerth erhebllch XI 
5 
  
11. 
12 
14. 
Bemerkungen 
(3. B. 
zurückgezogen, 
Beschwerde erhoben, 
Entscheidung auf die 
Beschwerde 
und dergleichen). 
15. 
  
Tauglich olne Ein- 
schriankung 
Dem rrorte Lehnann 
in Frents uberwieten. 
Tauglich — EFin 
— 
— Therurste Lehmann 
n Frents en. 
gSchase tauglich ohne Ei- 
Kop ) Alliweul. 
—— 
L Teber. Trnln 
theiliveise als untauglich 
beamskancet. 
Dem Terurze Lehmann 
in Frenis uberuiesen. 
Tuuglich ohne Ein- 
tehrankung. 
  
Cans beanstandet. 
  
  
  
u 4.2 mit orung 
bestadons. 
Rauichbrandverdacht. 
de- 
  
  
Leberegel. 
suberkulore. 
Milobrand. 
Tuberkulose und Oelb- 
auche. 
F#ber#ulose s Acct 
Orodvr 4magertno. 
  
  
Leber (etwa 6009) vernichtet. 
Lunge, Leber. Bruusen 
(etion 8 109) — 
—— rue ersod. 
### s brrvr. 
-Assesge bei d.r Fofzer. 
nmeldsg zoreck)e. 
rogen. 
“ ror# 
mmeen durch 5 
Kterar#en Mann in 
EI 
Schlaitviehbe chau vor- 
genommen dem 
o KAunse is 
Ces“. 
„% Sut erk / urte aick 
mi- hnat iung 
  
m“ 
Beschauers einzutragen, welcher wegen Unzuständigkeit die weitere Beschau an den thierar#tlichen Be- 
schauer abgegeben hat 
4) Unter den nssnbungegrünben sind auch diejenigen aufzuführen, welche Anlaß zur Ueberwerjung 
der Beschau an den thierärztlichen Beschauer gewesen sin 
Jeder Beschauer hat sich auf den Eintrag der Ergebnisse der von ihm ielbst vorgenommenen 
untersuchungen zu beschränken. 
Findet die Ueberweisung der Beschau seilens eines nicht als 
Thterarzt 
approbirten Beschauers an einen thicrärztlichen Beschauer statt, so hat ersterer in Spalie 10 oder 12 
lediglich die Thatsache der Ueberweisung und in Spalte 13 den Grund hierfür ein zutragen.
        <pb n="158" />
        – 24 — 
Aulag 2. 
Bescheinigung. 
schlachtete heute ein ). 
Die Beschau im lebenden Zustand ist am Uhr 
vorgenommen und ergab, daß das Thier. 
war. 
2 
Die Beschau im geschlachteten Zustand ist am Uhr 
vorgenommen und ergab, daß das Fleisch des Thieres als 
zu erachten war. 
Zu beanstanden war: 
Bemerkungen #): 
Nummer des Tagebuchs: 
, den 19 
Beschauer. Thierarzt. Schauamt.) 
1) Bezeichnung des Schlachtthiers nach Art und Geschlecht. 
2 Ist die Schlachtvieh= und Fleischbeschau von zwei verschiedenen Beschauern ausgeführt, so hat an dieser Stelle 
derjenige Beschauer, welcher das Thier in lebendem Zustand untersucht hat, Ort und Zeit der Untersuchung 
sowie seinen Namen mit Amtsbezeichnung und die Nummer seines Tagebuchs einzutragen. 
:) Beie Nothschlachtungen isl ein besonderer Vermerk einzutragen. 
*) Nichtzutreffendes ist durchzustreichen.
        <pb n="159" />
        Prufungsvorxschriften für die Eleischbeschaner. 
S. 1 
Zur Ausübung der Fleischbeschau dürfen außer approbirten Thierärzten nur solche Personen 
amtlich verwendet werden, welche durch das Bestehen der vorgeschriebenen Prüfung genügende Kenntnisse 
nachgewiesen haben. 
Die Vorschriften über die Prüsung und Anstellung von Personen zur amtlichen Ausübung der 
Trichinenschau werden hierdurch nicht berührt. 
8. 2. 
Die Prüfung ist vor der von der Landesregierung zu bezeichnenden Prüfungskommission für 
Fleischbeschauer abzulegen. 
Prüfungskommission ist in der Weise zu bilden, daß ihr mindestens zwei Thierärzte, darunter 
jedenfalsd en in amtlicher Stellung befindlicher, womöglich höherer beamteter Thierarzt, angehören. 
Zur Prüfung dürfen nur zugelassen werde. 2 Bewerber männlichen Geschlechts, die 
1. das 23. Lebensjahr vollendet und das 50. Lebensjahr noch nicht überschritten haben: 
körperlich tauglich, insbesondere im Vollbesitz ihrer Sinne sind; 
mindestens vier Wochen lang einen regelmäßigen theoretischen und praktischen Unterricht 
in der Schlachtvieh= und Fleischbeschau in einem öffentlichen Schlachthofe unter Leilung 
eines die Fleischbeschau dort amtlich ausübenden Thierarztes genossen haben. 
Die Landesregierung bezeichnet die Schlachthöfe, bei denen die Ausbildung er- 
folgen darf, sowie die Leiter des Unterrichts. 
Ausnahmsweise dürfen Bewerber zugelassen werden, die das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet 
oder das 50. Lebensjahr bereils überschritten haben. 
Die Zulassung zur Prüfung ist zu versagen, wenn Thatsachen vorliegen, welche die Unzuverlässigkeit 
des Nachsuchenden in Bezug auf die Ausübung des Berufs als Fleischbeschauer darthun. 
Ueber die Zulassung zur Prüfung entscheidet der Vorsitzende der Prüfungskommission. Gegen 
die Versagung kann von dem Zurückgewiesenen Beschwerde eingelegt werden. Die näheren Bestimmungen 
hierüber sind von den Landesregierungen zu erlassen. 
Sr- 
S. 4 
Dem Gesuch um Zulassung zur Prüfung sind außer einem Altersnachweise (§. 3 Abs. 1 Nr. 1), 
einem ärztlichen Zeugniß über die erforderliche hürperbeichefenhen" (§. 3 Abs. 1 Nr. 2) und einer 
Bescheinigung über die vorgeschriebene Ausbildung (§. 3 Nr. 3) ein lanner selbstgeschriebener 
Lebenslauf und ein amtliches Führungszeugniß beizufügen. 
Durch die Prüfung ist festzustellen, ob des Pfing diejenigen Kenninisse und Fertigkeiten besitzt, 
welche für Personen, die nicht die Approbation als Thierarzt besitzen, zur Ausübung der Schlachtvieh- 
und Fleischbeschau nach Maßgabe des Gesetzes sowie der zugehörigen Ausführungsbestimmungen 
erforderlich sind. 
Die Prüfung zerfällt in einen theoretischen und in einen praktischen Theil.
        <pb n="160" />
        — 26* — 
8. 6. 
Im theoretischen Theile der Prüfung soll der Prüfling die erforderlichen Kenntnisse auf nach- 
stehenden Gebieten nachweisen: 
Haupdikennzeichen der Gesundheit an lebenden Thieren; 
Benennung und regelrechte Beschaffenheit der einzelnen Organe und sonstigen Körpertheile 
der geschlachteten Thiere; 
Grundzüge der Lehre vom Blutkreislauf und vom Lymphstrom in Beziehung auf die 
Verbreitung von Krankheitserregern im Thierkörper; 
hauptsächliche Schlachtmethoden und gewerbsmäßige Ausführung der Schlachtungen; 
Wesen und Merkmale der für die Fleischbeschau vornehmlich in Betracht kommenden 
Thierkrankheiten und fehlerhaften Zustände des Fleisches; 
wesentliche Bestimmungen über die Schlachtvieh= und Fleischbeschau im Inlande; 
wichtigste Bestimmungen über die Bekämpfung der Viehseuchen, namentlich in Bezug auf 
die Anzeigepflicht, Maßnahmen vor polizeilichem Einschreiten und Schlachtverbote; 
Führung der Dienstbücher und Erstattung kurzer schristlicher Berichte. 
"„ — 
§. 7. 
Im praklischen Theile der Prüfung hat der Prüfling innerhalb einer angemessenen Zeit folgende 
Arbeiten auszuführen: 
1. Aufnahme der Erkennungsmerkmale sowie Untersuchung und Beurtheilung eines lebenden 
Schlachtthiers mit Rücksicht auf die Genußtauglichkeit des Fleisches gemäß den Ausführungs- 
bestimmungen zu dem Gesetze; 
2. vollständige Untersuchung und Beurtheilung eines geschlachteten Rindes, eines Schweines 
und eines anderen Stückes Kleinvieh (Kalb, Schaf oder Ziege) nach Vorschrift der ein- 
schlägigen Bestimmungen; 
3. Bestimmung der Thierart, von welcher ein vorgelegtes Organ herstammt; 
4. Bestimmung und Erläuterung mehrerer veränderter Körpertheile von Schlachtthieren mit 
Rücksicht auf die Fleischbeschau. 
8. 8. 
Das Schlußergebniß der Prüfung wird in gemeinsamer Berathung der Mitglieder der Prüfungs-= 
kommission sestgestellt. 
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn die Mehrheit der Mitglieder, darunter der Vorsitzende, 
dies erklärt. Gehören der Kommission nur zwei Mitglieder an, so ist Stimmeneinheit erforderlich. 
Wer die Prüfung besteht, erhält einen von dem Vorsitzenden der Prüfungskommission nach an- 
liegendem Muster auszufertigenden Befähigungsausweis. 
Im Falle Nichtbestehens der Prüfung hat der Vorsitzende einen entsprechenden Vermerk in die 
Bescheinigung über die genossene Ausbildung (S. 3 Abs. 1 Nr. 3) einzutragen. 
Die Wiederholung der Prüfung ohne Wiederholung der Ausbildung (F. 3 Abs. 1 Nr. 3) darf 
nur vor derjenigen Prüfungskommission erfolgen, welche die erste Prüfsung abgenommen hat, und zwar 
frühestens vier Wochen nach der vorangegangenen Prüfung und höchstens zweimal. Hat der Prüfling 
so mangelhafte Kenninisse und Fertigkeiten gezeigt, daß eine Wiederholung der Ausbildung vor erneuter 
Zulesns zur Prüfung erforderlich erscheint, so ist ihm dies bei Mittheilung des Ausfalls der Prüfung 
zu eröffnen. 
8. 9. 
Die Fleischbeschauer haben sich, sofern sie weiter amtlich thätig zu sein wünschen, alle drei Jahre 
einer Nachprüfung vor einem hiermit beaustragten beamteten Thierarzte zu unterziehen. Hierbei ist unter 
sinngemäßer Anwendung der Bestimmungen der §hF. 6 und 7 festzustellen, ob der Prüfling in theoretischer 
und praklischer Hinsicht die behufs zuverlässiger Ausübung der Schlachtvieh= und Fleischbeschau erforder- 
lichen. Kenntnisse und Fertigkeiten noch besitzt. Der Ausfall der Nachprüfung ist auf dem Befähigungs- 
ausweise von dem prüfenden Thierarzte zu vermerken. 
Der Befähigungsausweis erlischt 
1. wenn der Fleischbeschauer die Nachprüfung nicht bestanden hat; dies gilt auch dann, wenn 
er sich etwa der Nachprüsung schon vor Ablauf von drei Jahren unterzogen hat;
        <pb n="161" />
        – 2 — 
2. wenn sich der Fleischbeschauer nicht vor Ablauf von drei Jahren zur Nachprüfung ge- 
meldet hat; 
3. wenn der Inhaber des Befähigungsausweises zwei Jahre hindurch weder als Fleisch- 
beschauer amtlich thätig gewesen ist, noch während dieser Zeit einen Beruf ausgeübt hat, 
welcher ihn dauernd mit den für die Ausübung der Fleischbeschau in Betracht kommenden 
Verhältnissen in nahe Beziehungen brachte. 
Der Befähigungsausweis kann wiedergewonnen werden 
im Falle unter 1 durch Bestehen der wiederholten Nachprüfung innerhalb sechs Monalen, 
im Falle unter 2 durch Bestehen der Nachprüfung, falls sich der Prüfling vor Ablauf von 
fünf Jahren seit dem Bestehen der ersten Prüfung meldet; erfolgt die Meldung später, 
so kann der Befähigungsausweis nur durch Ablegung der Prüfung vor der Prüfungs- 
kommission im vollen Umfange der §F. 5 bis 7 wieder erworben werden, 
im Falle unter 3 nur durch Wiederholung der Prüfung vor der Prüfungskommission im 
vollen Umfange der §§. 5 bis 7. 
8g. 10. 
Personen, welche zur Zeit des Inkrafttretens des Gesetzes die Befähigung zur Ausübung der 
Fleischbeschau auf Grund eines staatlich anerkannten Besähigungsausweises bereits besitzen, sind von der 
Ablegung der Prüfung befreit, sofern die Erwerbung dieses Befähigungsausweises unter Voraussetzungen 
und Bedingungen erfolgte, welche hinsichtlich des gesorderten Maßes der Kenntnisse und Fertigkeiten den 
vorstehenden Prüfungsvorschrifsten im Wesentlichen enisprechen. Der Bundesrath bestimmt, welche bisher 
geltenden landesrechtlichen Vorschniften über die Ertheilung von Befähigungsausweisen als diesen Anfor- 
derungen entsprechend anzusehen sind. 
Personen, welche einen Befähigungsausweis zwar nicht nach Maßgabe des Abs. 1, aber doch 
auf Grund einer staatlich geordneten Prüsung erworben haben oder zur Zeit des Inkraftiretens des Ge- 
setzes bereits ein Jahr lang bei einer öffentlichen Fleischbeschau als Fleischbeschauer amtlich thätig gewesen 
sind, dürfen bei tadelloser Dienstführung auf Empfehlung ihrer Anstellungsbehörden ohne Beibringung 
des Nachweises über die vorgeschriebene Ausbildung (5. 3 Abs. 1 Nr. 3) zur weileren Ausübung der 
Fleischbeschau zugelassen werden, wenn sie sich innerhalb sechs Monaten nach dem Inkrasttreten des Ge- 
setzes an zuständiger Stelle melden und innerhalb eines Jahres nach dem Inkrafttreten des Gesetzes 
eine Prüfung vor einem von der Landesregierung zu bezeichnenden beamteten Thierarzte bestehen. 
Diese Prüfung, zu welcher auch Personen zugelassen werden dürsen, die das fünfzigste Lebensjahr über- 
s haben, hat sich nur auf den praktischen Theil der im §. 9 vorgeschriebenen Nachprüfung zu 
zu erstrecken. 
Die in Abs. 1 und 2 genannten Fleischbeschauer haben sich der Nachprüfung nach Maßgabe der 
Bestimmungen im §. 9 zum ersten Male spätestens drei Jahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zu 
unterziehen. 
Personen, welche, ohne als Thierarzt approbirt zu sein, sich gewerbsmäßig mit der Ausübung 
der Thierheilkunde beschäftigen oder welche das Fleischer= oder Abdeckereigewerbe, den Fleisch= oder Vieh- 
handel betreiben oder Agenten eines Viehversicherung nehmens sind, dürfen als Fleischbeschauer nicht 
angestellt werden.
        <pb n="162" />
        — 28* — 
Unter · Aulage. 
Befähigungsausweis. 
  
Herrn geboren an in 
Kreis (Bezirk u. s. w.) wohnhaft zu mpuurd hiermit bescheinigt, daß er von 
der unterzeichneten Prüfungskommission am - 19 in der theoretischen und praktischen 
Fleischbeschau auf Grund der Prüfungsvorschriften vom geprüft worden ist und 
diese Prüsung bestanden hat. 
Ort und Datum. 
Die............................ Prüfungskommission für Fleischbeschauer. 
Dienststempel. Vorsitzender. 
§. 9 der Prüfungsvorschristen für die Fleischbeschauer lautet: 
Die Fleischbeschauer haben sich, sofern sie weiter amtlich thätig zu sein wünschen, alle drei Jahre 
einer Nachprüfung vor einem hiermit beauftragten beamteten Thierarzte zu unterziehen. Hierbei ist unter 
sinngemäßer Anwendung der Bestimmungen der §§. 6 und 7 festzustellen, ob der Prüfling in theoretischer 
und praktischer Hinsicht die behufs zuverlässiger Ausübung der Schlachtvieh= und Fleischbeschau erforder- 
lichen Kenntnisse und Fertigkeiten noch besitzt. Der Ausfall der Nachprüfung ist auf dem Befähigungs- 
ausweise von dem prüfenden Thierarzte zu vermerken. 
Der Befähigungsausweis erlischt 
1. wenn der Fleischbeschauer die Nachprüfung nicht bestanden hat; dies gilt auch dann, wenn 
er sich etwa der Nachprüfung schon vor Ablauf von drei Jahren unterzogen hat; 
2. wenn sich der Fleischbeschauer nicht vor Ablauf von drei Jahren zur Nachprüfung 
gemeldet hat; 
3. wenn der Inhaber des Befähigungsausweises zwei Jahre hindurch weder als Fleisch- 
beschauer amtlich thätig gewesen ist, noch während dieser Zeit einen Beruf ausgeübt hat, 
welcher ihn dauernd mit den für die Ausübung der Fleischbeschau in Betracht kommenden 
Verhältnissen in nahe Beziehungen brachte. 
Der Befähigungsausweis kann wiedergewonnen werden 
im Falle unter 1 durch Bestehen der wiederholten Nachprüfung innerhalb sechs Monaten, 
im Falle unter 2 durch Bestehen der Nachprüfung, falls sich der Prüfling vor Ablauf von 
fünf Jahren seit dem Bestehen der ersten Prüfung meldet; erfolgt die Meldung später, 
so kann der Befähigungsausweis nur durch Ablegung der Prüfung vor der Prüfungs- 
kommission im vollen Umfange der §§. 5 bis 7 wieder erworben werden, 
im Falle unter 3 nur durch Wiederholung der Prüfung vor der Prüfungskommission im 
vollen Umfange der §§. 5 bis 7.
        <pb n="163" />
        — 29 — 
Hrrereyr. :-, hatam......................,.............. vor mir die 
Nachprüfung gemäß §. 9 der Prüsungsvorschriften für die Fleischbeschauer bestanden. 
Ort und Datum. Unterschrift 
Dienststempel. mit Amtsbezeichnung. 
Herr .hatam.................................. vor mir die 
Nachprüfung gemäß §. 9 der Prüfungsvorschriften für die Fleischbeschauer bestanden. 
Ort und Datum. Unterschrift 
Dienststempel. mit Amtsbezeichnung. 
Herr.......................... hatam.............................» vor mir die 
a Nachprufung gemäß §. 9 der Prüfungsvorschriften für die Fleischbeschauer bestanden. 
Ort und Datum. Unterschrift 
Dienststempel. mit Amtsbezeichnung.
        <pb n="164" />
        <pb n="165" />
        Eezardheitsgeichen * *— 
I. rsstt der Schlachtthiere im 
lies- 
HOPPO 
ppspppppk 
— 
Srbrasn 
- 
31* 
Gemeinfaßliche Belehrung 
Beschauer, welche nicht als Thierarzt approbirt sind. 
Anhalt. 
Erster Abschmitt. 
uftande. 
enden Zustande. 
. Emahrunqszuf an # 
. Körperhaliung, Stan Lon, 544. Aufmertsam- 
keit auf die Umgebun 
Körperoberfläche. 
Verdauungsorgane 
Scham, Scheide, Euter 
Athmungsorgane .. 
d innere Körperwärme. 
HGe#undheitszeichen der Sölechtber: 
Vlut geschlachtetem Zustande 
ut. 
Aungen! 
Le#u eutel und *z 
eber 
Magen und Varn % 
Milz. . 
  
  
  
Nieren. 
Gebärmutter 
Das Muskelsleisch einschliehlich des Fan 
Het und Bindegewebes, der Knochen un Gelente 
owie des Hrustn und Bauchfells- 
. Die Lymphdrüsen 
Zweiter Abs#nitt. 
  
Die Kennzeichen der zmichtiaste Krankheiten bei lebenden 
und geschlachteten Thieren neb 
Bemerk# 
Slechwiet= und Fleischbeschan. 
. Infektionskrankheiten. 
Der Mibrand . ..... 
Der Rauschbrand 
Die Binderseuche 
Die Tollw 
Die Naul“ 0 Klaueniiuche 
Die Lungen . 
Der blähchenaurschiag des Rindviehs . 
Die Pockenseuche der Schafe 
Die Rinderpest 
Der Rothlauf der Schweine. 
  
  
iere im lebenden und 
agen über 
— 
1. Unschädliche Beseitigung des branstandeten Fleischee 
Hände 
3. Uebersichtliche Darstellung der Formen der Tuber- 
chithieren und der gesundheits- 
kolteilichen Behandlung des Fleisches tuberkulöser 
□I 
2. 
  
    
     
   
   
     
  
Unhang. 
Reinigung und Desinfeltion der Messer und 
kulose bei Schla 
XI 
XIII 
11. Das Nesselfieber 
12. Die Schweineseuche 
13. Die S Aweinepest 
14. Die . 
16. Die —* phweri: der Kälbe er . 
16. Die janlchige Blutvergistung. 
17. Die zäge Slutverg tung 
18. Die Tuberku 
19. Die Bberlelos.. 6 (Aktinomycose, 
II. Durch thierische Schmarotzer verursachte 
Krankheiten (Invasionskrankheiten). 
20. Die Finne des Rindes (Cysti- 
21. Finne des Schweines, 
der Jiege (67 icereus 
22. 
28. Schläu e 
24. 2 ....... 
Zg Finne (Oysticereus tenuicollis. 
2. 
28. .... 
29. Schafe .... 
III. Andere Erkrankungen und Mängel. 
30. ... ....... 
Al- 
82. 
84. und Geschmacksabweichungen des Fleisches 
86. und ähnliche Versehungsvorgänge, Ver- 
86. oder todtgeborene Thiere 
37. Tod oder Tödtung im Verenden· 
86. und Unglücksfälle 
XX
        <pb n="166" />
        Erster Abschnitt. 
Gesundheitszeichen der Schlachtthiere im lebenden und geschlachteten Zuftande. 
I. Gesundheitszeichen der Schlachtthiere im lebenden BZustande. 
Um festzustellen, ob ein Schlachtthier Erscheinungen einer Krankheit nicht oder nur Erscheinungen 
von solchen Laanselten zeigt, welche unerheblich find und das Allgemeinbefinden nicht wesentlich stören, 
sind bei der Untersuchung der Reihe nach folgende Kennzeichen der Gesundheit zu beachten (8. 7).* 
1. Ernährungszustand. 
Gesunde Thiere, welche zum Schlachten bestimmt werden, sind gewöhnlich gut genährt. Bei un- 
genügender Ernährung, übermäßiger Anstrengung, starker Milchnutzung sowie während der Entwicklung 
und im höheren Lebensalter sind auch gesunde Thiere mager. Dieser natürliche Vorgang wird haupt- 
sächlich durch den Schwund des Fettgewebes herbeigeführt. 
2. Körperhaltung, Stand, Gang, Blick, Aufmerksamkeit auf die Umgebung. 
Gesunde Thiere haben einen freien Blick, sind lebhaft und aufmerksam auf ihre Umgebung. 
Gesunde Rinder tragen den Kopf hoch, halten den Rücken gerade, belasten ihre vier Füße 
gleichmäßig, treten auf Antrieb leicht zur Seite und sind, wenn sie liegen und nicht zu stark ermüdet sind, 
leicht zum Aufstehen zu bringen. Nach dem Aufstehen pflegen gesunde Thiere den Rücken zu krümmen. 
Alte, abgetriebene oder hochgemästete Stücke sind weniger lebhaft als junge, ausgeruhte, nicht ge- 
mästele Thiere. 
ghelunde Schafe tragen den Kopf hoch, richten die Ohren auf und widersetzen sich dem Versuche, 
sie zu greifen 
Gesunde Ziegen sind gewöhnlich lebhafter als Schafe, wenden sich herantretenden Personen zu, 
sind aber stets bereit, zu entweichen. 
Gesunde Schweine bewegen sich im Freien grunzend und schnüffelnd meist mit gesenktem Kopfe 
und geringeltem Schwanze. 
  
3. Körperoberfläche. 
Gesunde Thiere besitzen im Allgemeinen eine leicht verschiebbare, lose Haut, welche sich in Falten 
heben läßt, die rasch wieder verschwinden. Nur bei gemästeten Schweinen liegt die Haut dem Rippen- 
körper sest an. Das Haar ist mehr oder weniger anliegend, glatt und glänzend; das Wollfließ der 
Schafe ist geschlossen. Die Körperwärme ist regelmäßig über die Körperoberfläche vertheilt, derart, daß 
nur die Spitzen der Ohren, die Unterfüße und die Hörnerspitzen kühler sind. Nasenspiegel und Rüssel- 
scheibe sühlen sich steis kalt und feucht an. 
4. Verdauungsorgane. 
Gesunde Thiere haben gule Freßlust und nehmen rasch ihre naturgemäße Nahrung auf. Sind 
sie nicht voll gesättigt, so ergreisen sie begierig hingehaltenes Futter. Bei Rindern, Schafen und Ziegen 
tritt bald nach der Füllerung das Wiederkäuen auf, auch rülpsen die Thiere von Zeit zu Zeit. Im 
Die in Klammern beigefügten #. beziehen sich auf die Ausführungsbestimmungen A über die Untersuchung und 
gesundheitspolizeiliche Behandlung des Schlachtviehs und Fleisches bei Schlachtungen im Inland
        <pb n="167" />
        II — 
Zustande der Sätligung sind die Hungergruben, besonders die linke, nahezu gefüllt, beim hungernden 
Thiere sind sie eingefallen. Der Koth erwachsener Rinder hat je nach der Fütterung eine verschiedene 
Beschaffenheit. Bei trockenem Futter ist er dickbreiig und wird von den Rindern in Fladen von bräunlich- 
grünlicher Farbe abgesetzt. Bei sastigem Futter ist der Mist dünnbreiig bis flüssig. Bei Kälbern ist der 
Koth mehr gelblich und dickbreiig. Schweinekoth ist walzenförmig oder breiartig, lehm= bis graugelb. 
Der Koth der Schafe und Ziegen ist schwärzlich und klein geballt. 
5. Scham, Scheide, Euter. 
Bei gesunden Thieren liegen die Schamlippen eng an einander. Die Schleimhaut der Scham 
ist blaßroth. Hat ein Thier vor Kurzem geboren oder ist es nahe am Gebären, so sind die Schamlippen 
geschwollen und die Schleimhaut der Scham ist stärker geröthet. Vor und nach dem Gebären besteht ein 
Ausfluß von meist schleimiger Beschaffenheit; nach dem Gebären kann derselbe eine Zeit lang auch gelblich, 
dickflüssig und schwach blutstriemig sein. Das Euter fühlt sich bei milchenden Thieren gleichmäßig weich- 
körnig, bei nicht milchenden weich und schlaff an. 
6. Athmungsorgane. 
Bei gesunden Thieren erfolgt das Athmen ruhig und ohne Anstrengung, so daß man es kaum 
wahrnimmt. Die Zahl der Athemzüge beträgt bei Rindern etwa 10 bis 30, bei Schafen und Ziegen 
12 bis 22, bei Schweinen 10 bis 20 in der Minute. In Folge von Aufregung, Transporten, bei großer 
Hitze und nach angestrengter Bewegung kann sich die Zahl der Athemzüge erheblich steigern. Das Athmen 
ist hierbei aber nicht angestrengt. Die Nasenlöcher sind nicht sehr weit geöffnet und die Nasenflügel 
bewegen sich nur wenig. Husten besteht in der Regel nicht, und wenn er durch Zufall erregt wird, ist 
er kräftig und laut. 
7. Die innere Körperwärme 
wird mit einem amtlich geprüsten Thermometer, am besten einem sogenannten Maximalthermometer fest- 
gestellt. Sie beträgt bei gesunden 
Rindden J37 bis 39,5° C., 
Kälbern, Schafen und Ziegen 390= 405 ., 
Schweinen 38, = 40. 
Wenn die Körperwärme über oder unter den vorgenannten Temperaturen liegt, so ist anzunehmen, 
daß die Thiere erheblich krank sind. 
II. Gesundheitszeichen der Schlachtthiere in geschlachtetem Zustande. 
Die für die Untersuchung wichtigsten Körpertheile (65. 22, 23) zeigen bei gesunden Thieren 
folgendes Verhalten: 
1. Blut. 
Das aus der Schlachtwunde fließende Blut sieht roth aus, es ist leichtflüssig und gerinnt zu 
einem Blutkuchen, welcher bald die Gestalt des Gefäßes, in dem das Blut aufgefangen wurde, annimmt. 
Die Gerinnung kann durch Umrühren des frisch aufgefangenen Blutes verhindert werden. 
2. Lungen. 
Die kurz nach dem Tode aus der Brusthöhle genommenen Lungen fallen in der Regel zusammen. 
Ihre Oberfläche ist glatt und glänzend. Die Farbe ist gelblichrosaroth, später dunkelrotlh. Von der 
Schnittfläche der Lungen und aus den Luftröhrenästen läßt sich meist weißer oder röthlicher Schaum 
ausdrücken. Die gesunde Lunge fühlt sich weich-elastisch an. Ein in Wasser geworfenes Stück gesunder 
Lunge schwimmt. 
3. Herzbeutel und Herz. 
Im Herzbeutel gesunder Thiere ist eine geringe Menge klarer, sarb= und geruchloser Flüssigkeit 
vorhanden. Die Außen= und Innenflächen des Herzbeutels und des Herzens sind glatt und glänzend. 
5
        <pb n="168" />
        — lll — 
Die Farbe des Herzfleisches ist rothbraun, die Konsistenz derb, besonders an der linken Herzlammer. Die 
Herzfurcken sind mit weißem oder gelblich-weißem Fettgewebe angefüllt. 
4. Leber. 
Die Leber gesunder Thiere zeigt eine glatte und glänzende Oberfläche; die Farbe ist rothbraun 
(lebenswarm hellbraun, späler dunkelbraun, bei setten, häufig auch bei hochträchtigen Thieren sieht das 
Organ gelbbraun und trübe aus). Die Konsistenz ist sestweich. Bei der Leber des Schweines ist die 
Läppchenzeichnung deutlich erkennbar. 
5. Magen und Darm. 
Bei gesunden Thieren sind Magen und Daim äußerlich glatt und glänzend, ihre Wände sehen 
weißlich-grau bis bläulich-grau aus. Die Schleimhaut des Darmes ist grau bis graugelb, sammetähn- 
lich, schlüpfrig. 
6. Milz. 
Die Farbe dieses Organs verhält sich im frischen Zustande bei den verschiedenen gesunden 
Schlachtthieren wie folgt: Bulle und Mastochs rothbraun, Kuh graubläulich, Kalb rothbraun-bläulich- 
violett, Schaf und Ziege rothbraun, später dunkelroth, Schwein unmittelbar nach der Schlachtung roth, 
später dunkelroth. Auch die Konsisten" zeigt Verschiedenheiten. Beim Bullen und Mastchsen ist das 
Organ ziemlich fest, bei der Kuh schlaff. Die Milz der Kälber und Schweine zeigt eine schlaffe Konsistenz, 
die Schaf= und Ziegenmilz fühlt sich weich bis elastisch an. Die Milz des Bullen und Mastochsen hat 
Jewölbte, die der Kuh platte Flächen. 
7. Nieren. 
Die Nieren gesunder Thiere sehen rothbraun aus, die Konsistenz ist fest, die Oberfläche und 
Schnittfläche glatt und glänzend. Ihre Obeifläche und noch deutlicher die Schnittfläche der Rindenschicht 
laßt zahlreiche feinste rolhe Pünkichen erkennen. Bei hochgemästeten Schweinen, seltener bei Rindern und 
Schafen, kann die Farbe der Nieren gelbbraun und trübe sein. 
8. Gebärmutter. 
Von außen sieht die Gebärmutter gesunder Thiere grauweiß oder grauröthlich aus. Die Schleim- 
haut ist gelblich bis röthlichgrau und beim Rinde, bem Schafe und bei der Ziege mit faltenartigen Er- 
hebungen versehen, aus denen sich bei der Trächtigkeit die sogenannten Gebärmutterknöpfe oder Cotyledonen 
“* eln. Beim Schafe und bei der Ziege zeigt die Gebärmutter flache Knöpfe mit schüsselartigen Ver- 
tiefungen. 
9. Das Muskelfleisch einschließlich des zugehörigen Fett= und Bindegewebes, der 
Knochen und Gelenke sowie des Brust= und Bauchfells. 
Bei gesunden Thieren sind das Brust= und Bauchfell glatt glänzend, hellgrau und durchsichtig. 
Das Muskelfleisch, das Feit= und das Bindegewebe sind bei geschlachtelen Thieren nahezu blutleer. Das 
Fettgewebe ist bei Rindern weiß bis blaßröthlich, fest und an der Oberfläche meist etwas wellig bis 
traubig. Der Talg von Weidcthieren und älteren Kühen kann gelb aussehen. Die Knochen haben eine 
dicke, seste, grauweiße oder graugelbe Rindenschicht. Das Knochenmark ist fest, rein weiß bie röthlichgelb. 
Das Fellgewebe von Schafen und Ziegen ist weiß und fest, von Schweinen weiß, seinkörnig und weich. 
Das Muskelfleisch sieht aus: beim Jungrinde blaßroth, beim Bullen dunkelroth, beim Ochsen hellroth, 
bei Kühen hell= bis dunkelroth, beim Milchkalbe hell- bis dunkelgrauroth, beim Schafe lebhaft rolh, beim 
Schweine blaßroth bis graurolh. Das Fleisch älterer Thiere ist in der Regel dunkler. 
Bei mageren Thieren ist zwar wenig Fettgewebe vorhanden, doch ist dasselbe, im Gegensatze zu 
dem Fettgewebe der in Folge einer Krankheit abgemagerten Thiere, fest, nicht zähe, weder feucht, noch 
sulzig; die Muskeln nicht abgemagerter Thiere sühlen sich voll, elastisch, niemals schlaff oder welk an.
        <pb n="169" />
        — I — 
10. Die Lymphdrüsen. 
Die Lymphdrüsen gesunder Thiere haben eine festweiche Konsistenz und eine gelblichweiße bis 
graublaue Farbe, über ihre Schnittfläche ergießt sich eine spärliche Menge Flüssigkeit. Die im Fleische 
gelegenen Lymphdrüsen sind etwas fester als diejenigen der Eingeweide. Bei geschlachteten gesunden 
Thieren findet man auf der Schniltfläche die Außenzone mancher Lymphdrüsen roih gefärbt. Die Lymph- 
drüsen an den Lungen und im Gekröse sind bei älteren Wiederkäuern vielfach schwärzlich gefärbt. 
Zweiter A#bschnitt. 
Die Kennzeichen der wichtigsten Krankheiten bei lebenden und geschlachteten Thieren nebst 
Bemerkungen über die Schlachtvieh= und Fleischbeschau. 
I. Infektionskrankheiten. 
Eine größere Anzahl von Krankheiten des Menschen und der Thiere wird durch kleinste, nur mit 
Hülfe starker Vergrößerungsgläser erkennbare, zu den niedrigsten Lebewesen, insbesondere den Baklerien 
zählende Gebilde hervorgerufen. Diese dringen in den thierischen Körper durch nalürliche Oeffnungen, 
z. B. das Maul, die Nase oder durch Verletzungen ein, leben und vermehren sich in demselben und bilden 
die eigentlichen Träger des Ansteckungsstoffs. 
1. Der Milzbrand. 
Der Verlauf und die Krankheitserscheinungen sind verschieden. Schase sterben gewöhnlich plötzlich, 
ohne daß man vorher an ihnen erheblichere Krankheitserscheinungen bemerkt hat. Bei Rindern dauert 
die Krankheit gewöhnlich mehrere Stunden bis zwei Tage. Sie zeigen ohne nachweisbare Ursache Un- 
ruhe, Aufregung oder Abstumpfung, Muskelzittern, hohes Fieber, Athembeschwerden, gesträubtes Haar, 
mangelnde Freßlust, Störung des Wiederkäuens, leichtes Aufblähen; die Ausflüsse aus den natürlichen 
Körperöffnungen können mit geringen Mengen Blut vermischt sein. In manchen Fällen findet man schnell 
wachsende Anschwellungen oder umschriebene Knolen an der Körperoberfläche; die letzteren sind anfänglich 
heiß und schmerzhaft, später kalt und schmerzlos. 
Das Blut ist dunkelroth, theerartig. Das Muskelfleisch kann dunkelrolh gefärbt, weich und mit 
Blutungen durchsetzt sein. Unter der Haut finden sich gelbe, sulzige Massen, gelbe, wässerige Flüssigkeit 
oder rothsulzige Einlagerungen. Die Milz ist in den meisten Fällen gleichmäßig oder beulig stark 
geschwollen, schwarzroth, weich, auf der Schnitlfläche entleert sich theerartiges Blut. Unter den serösen 
Häuten und in der nicht selten entzündeten Darmschleimhaut machen sich häufig Blutpunkte bemerkbar. 
Beim Schweine ist das gesammte Bindegewebe am Halse wässerig-blutig durchtränkt. 
In vielen Fällen sind die erwähnten Kennzeichen der Krankheit nur undeutlich vorhanden oder 
es fehlen manche derselben. Als der Milzbrandkrankheit besonders verdächtig haben zu gelten alle Rinder, 
deren Milz geschwollen und erweicht ist, welche blutigen Durchfall hatten und bei denen die Darmschleim- 
haut geschwollen, mit Bluipunkien oder Blutstreisen besetzt ist und ein chokoladenfarbener bis schwarzrother, 
blutiger Darminhalt gefunden wird. 
Auf Milzbrand ist namentlich zu achten bei Rindern, Schafen und Ziegen (5F. 8). Die Schlachtung 
ist zu verbieten (§. 9). Der Polizeibehörde ist Anzeige zu erstalten (§§. 14, 32). Die Fleischbeschau bleibt 
dem Thierarzte vorbehalten (s. 31). Der Beschauer hat Hände und Arme gründlich zu reinigen und zu 
desinfiziren (§F. 16); vergl. auch Anhang Nr. 2. Diese Schutzmaßregel ist überhaupt allen beim 
Schlachten behülflich gewesenen Personen dringend zu empfehlen. Versonen, welche Wunden an den 
Händen haben, sollten, auch wenn die Verletzungen nur unbedeutend sind, ohne Verzug die Hülfe des 
Arztes in Anspruch nehmen. Die Gefahr der Uebertragung des Milzbrandes von Thier auf Mensch 
beim Abhäuten und Zerlegen von Thieren ist sehr groß; der Milzbrand ist auch beim Menschen eine 
schwere, oft tödtliche Krankheit. 
2. Der Rauschbrand. 
Für diese Krankheit sind fast ausschließlich die Rinder (zwischen 1 und 4 Jahren) empfänglich; 
in seltenen Fällen wird sie bei Schafen und nur ganz ausnahmsweise bei anderen Thierarten beobachtet. 
Die Krankheit endet fast immer nach 1½ bis 3 Tagen tödtlich. 
5
        <pb n="170" />
        — V — 
Bei der Lebendbeschau sallen die große Abstumpfung der Thiere in Folge hohen Fiebers 
sowie flache, teigige, beim Ueberstreichen knisternde („rauschende"), sich rasch ausbreitende Anschwellungen 
besonders an den Oberschenkeln, am Halse, an den Schultern sowie an der Unterbrust und in der Rücken- 
und Kreuzgegend auf. 
Bei der Untersuchung des geschlachteten Thieres findet man an der Stelle der Anschwellungen 
das Bindegewebe der Unterhaut sowie zwischen und in den Muskeln mit Gasblasen und Blut durchsetzt 
und das angrenzende Muskelfleisch schmutzigbraun bis schwarz verfärbt, morsch und eigenthümlich widerlich 
ranzig riechend. 
Auf die Schlachtvieh= und Fleischbeschau finden die Bemerkungen zu Nr. 1 (Milzbrand) sinn- 
gemäße Anwendung. 
3. Die Rinderseuche. 
Die Rinderseuche tritt in drei Formen auf (Hautform, Lungensorm und Darmform). 
Bei der Hautform bestehen schweres Fieber und umfangreiche heiße, feste Anschwellungen am 
Kopse, Halse und Triele. Der Tod triitt regelmäßig nach 12 bis 36 Stunden ein. Am geschlachteten 
Thiere sind milzbrandähnliche Veränderungen vorhanden, nämlich blulig-wässerige Ergüsse im Unterhaut- 
bindegewebe, kleine Blutungen in allen Organen, graubraune Versärbung der Leber, der Nieren und des 
Herzfleisches. Die Milz ist jedoch stets unverändert. 
Bei der Lungenform findet man die Erscheinungen einer ihen Lungenbrustfellentzündung 
und kleine Blutungen in den Organen. Die Krankheit dauert 5 bis 8 T 
Die Darmform triitt meist in Verbindung mit einer der beidene nderen Formen auf und ist 
durch blutige Beschaffenheit des Kothes in Folge blutiger Entzündung des Darmes gekennzeichnet. 
Auf die Schlachtvieh= und Fleischbeschau finden die Bemerkungen zu Nr. 1 (Milzbrand) sinn- 
gemäße Anwendung. 
4. Die Tollwuth. 
Die Tollwuth ist eine ansleckende Krankheit, welche durch den Biß wuthkranker Thiere, namentlich 
tollwuthkranker Hunde, auf andere Thiere sowie auf den Menschen übertragen wird. 
Verdächtige Krankheitserscheinungen beim lebenden Hunde sind: Unruhe, Benagen und Fressen 
unverdaulicher Gegenstände, Neigung zum Entweichen, lautloses, nicht von Knurren oder Bellen begleitetes 
Schnappen und Beiben nach vorgehaltenen Gegenständen, nach Thieren und Menschen, Veränderung der 
Stimme (bellend und heulend zugleich), schließlich allgemeine Abstumpfung, auffällige Abmagerung, 
Lahmung des Unterkiefers und des Hintertheils. 
Wiederkäuer und Schweine zeigen sich sehr unruhig, brüllen, blöken oder grunzen viel und 
mit veränderter Stimme, Rinder drängen zur Kolhentlecrung, magern schnen ab und werden im Hinter- 
theile gelähmt. Bei allen Thieren dauert die Krankheit etwa 3 bis 7 Ta 
An den ausgeschlachteten Thieren findet man keine auffälligen Krankheitserscheinungen. 
Auf die Schlachtoieh= und Fleischbeschau finden die Bemerkungen zu Nr. 1 (Milzbrand) sinn- 
gemäße Anwendung. 
5. Die Maul= und Klauenseuche. 
Die Maul= und Klauenseuche ist eine bei Rindvieh, Schafen, Ziegen und Schweinen vor- 
kommende fieberhafte, leicht übertragbare Krankheit, welche durch die Bildung von Bläschen und nach- 
folgend von Geschwüren auf der Maulschleimhaut und an den Klauen gekennzeichnet ist. 
Bei Rindern äußert sich die Krankheit durch Abgeschlagenheit und Fieber, Verringerung der 
Freßlust, Unterbrechung des Wiederkäuens, Speichelfluß; öfters hört man einen eigenthümlichen schmatzenden 
Ton beim Oeffnen des Maules. Die Thiere liegen viel, stehen schwer auf, bewegen sich mühsam vor- 
wärts oder gehen lahm. Bei der Untersuchung des Maules findet man in der ersten Zeit der Erkrankung 
am zahnlosen Rande des Oberkiefers, an der Zungenspitze, an der Zunge, auch auf der Schleimhaut der 
Unterlippe und des Maules Blasen, welche mit einer wasserhellen gelblichen Flüssigkeit gefüllt sind, bald 
platzen und rothe, ausgelockerte, von der Oberhaut entblößte Stellen zurücklassen. Das Klauenleiden tritt 
meist gleichzeilig hervor. An der Haut oberhalb der Klauen zeigt sich zuerst vermehrte Wärme, bei heller
        <pb n="171" />
        — Vl — 
Haut auch Röthung, ferner große Empfindlichkeit an der Krone und in der Klauenspalte. Bald bilden 
sich auch hier Blasen, welche schnell platzen und wunde, später mit Krusten sich bedeckende Stellen 
interlassen. 
5 Bei Schafen und Ziegen nitt die Krankheit seltener und dann mehr an den Füßen als an 
der Maulschleimhaut auf. Die Bläschen im Maule sind sehr klein und kommen meistens nur am zahn- 
losen Rande des Oberkiefers zum Ausbruche. Die Klauen zeigen zuerst leichte Schwellung und Röthung 
an der Krone und in der Klauenspalte, worauf kleine Bläschen erscheinen, welche sehr bald platzen und 
wunde Stellen bilden, die sich später mit Schorfen bedecken. 
Schweine erkranken vorzugsweise an den Klauen, seltener am Maule. In diesem Falle 
erscheinen die Bläschen meistens am Rüssel, weniger im Maule selbst. Außer den Klauen können auch 
die Afterklauen ergriffen werden; die Erkrankung an den Klauen kann zur Lockerung der Hornkapsel und 
zum Ausschuhen führen. 
Die Maul= und Klauenseuche verläuft in der Regel ohne erhebliche Störungen des Allgemein- 
befindens (leichte Formen). In manchen Fällen ist aber das Allgemeinbefinden der kranken Thiere sehr 
erheblich gestört und es sind insbesondere starke Abgeschlagenheit, Abmagerung und hohes Fieber vor- 
handen (schwere Formen). Ausnahmsweise entwickeln sich im Gefolge der Krankheit schleichend ver- 
laufende Eiterungen an den Klauen, in den Klauengelenken und im Euter, welche zu einer eitrigen Blut- 
vergistung führen können (vergl. Nr. 17). 
Auf Maul= und Klauenseuche ist namentlich zu achten bei Rindern und Schweinen (F. 8). Liegen 
schwere Formen der Seuche vor, so darf der nicht als Thierarst approbirte Beschauer die Schlachtvieh- 
und Fleischbeschau nicht vornehmen (§§. 11, 31). Falls die Feststellung der Seuche durch den beamteten 
Thierarzt zu erfolgen hat, darf die Schlachtung nur unter der Bedingung gestattet werden, daß der Kopf 
mit der Zunge, sowie die Fußenden zur Verfügung des beamteten Thierarztes unter sicherem Verschluß 
in einem geeigneten Raume aufbewahrt werden (§. 15). Der Polizeibehörde ist Anzeige zu erstatten (S. 14). 
In allen Fällen sind die erkrankten Stellen, sowie werthlose Theile (Klauen) unschädlich zu beseitigen. 
Kopf und Zunge sind freizugeben, wenn sie unter amtlicher Aufsicht in kochendem Wasser gebrüht wurden 
(§. 35 Nr. 7). Der Beschauer hat Hände und Arme sowie Kleidung und Schuhwerk gründlich zu 
peemiten: FKleidung und Schuhwerk sind vor dem Betreten anderer Ställe zu wechseln (§. 16); vergl. auch 
Inhang Nr. 2. 
6. Die Lungenseuche. 
Die Lungenseuche kommt nur beim Rindvieh vor; die Thiere zeigen im lebenden Zustande 
folgende Krankheitserscheinungen: im Anfange tritt Fieber und ein kurzer, schmerzhafter Husten sowie 
etwas beschleunigtes und erschwertes Athmen auf; später besteht ein fieberhaftes Allgemeinleiden, große 
Athemnoth und schmerzhafter, dumpfer Husten. 
Beim geschlachteten Thiere sieht man zunächst, jedoch nicht immer, eine gelbliche, trübe, flockige 
Flüssigkeit aus der geöffneten Brusthöhle abfließen, ferner faserig-schwartige Auflagerungen auf dem Brust- 
selle sowie Verklebungen desselben mit der kranken Lunge. Es ist gewöhnlich nur der eine oder der 
andere Lungenflügel erkrankt und in diesem Falle nicht lufthaltig, sondern fest und schwer. Die kranke 
Lunge fällt an der Luft nicht zusammen und sinkt im Wasser unter. Bisweilen beschränkt sich die Er- 
krankung auf kleine, nicht bis an die Oberfläche der Lungen reichende Entzündungsherde. 
Durchschneidet man ein krankes Lungenstück, so erscheint die Schnittfläche bunt gesärbt (marmorirt). 
Das zwischen den einzelnen Lungenläppchen gelegene Bindegewebe ist stark verbreitert und in gelblich- 
oder grauweiße, das Lungengewebe netzartig durchziehende, bis zu 8 mm breite Streifen umgewandelt. 
Die zwischen diesen Streifen liegenden Lungentheile zeigen stets verschiedene, theils hochrothe bis schwarz- 
rothe, theils gelbliche, theils graue Färbung. Einzelne kleinere und größere Herde können auch trübe, 
glanzlos, abgestorben und von einer mehr oder weniger derben bindegewebigen Kapsel umgeben sein. 
Auch kann der ganze Herd im Zusammenhang abgestorben, verkäst und abgekapselt sein. 
Falls die Seuche nicht bereits durch den beamteten Thierarzt festgestellt ist, darf die Erlaubniß 
zur Schlachtung nur unter der Bedingung ertheilt werden, daß die Lunge zur Verfügung des beamteten 
Thierarztles unter sicherem Verschluß in einem geeigneten Raume aufbewahrt wird (§. 15). Der nicht 
als Thierarzt approbirte Beschauer darf ferner die Schlachtung nur gestatten, wenn das Allgemeinbefinden 
der Thiere nicht wesentlich gestört ist (§. 11). Der Polizeibehörde ist Anzeige zu erstatten (§. 14). Der
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        — VII — 
Beschauer hat Hände und Arme gründlich zu reinigen (§. 16), vergl. auch Anhang Nr. 2. Die Be- 
urtheilung des Fleisches bleibt in allen Fällen dem Thierarzte vorbehalten (§. 31). 
7. Der Bläschenausschlag des Rindviehs. 
Der Bläschenausschlag ist ein ansteckender Ausschlag an der Schleimhaut der Geschlechstheile. 
In leichteren Fällen ist das Allgemeinbefinden wenig gestört. Bei weiblichen Thieren findet man 
an der Innenfläche der Schamlippen, bei männlichen an der Ruthe linsengroße, mit klarer, gelblicher 
Flüssigkeit gefüllte Bläschen, welche sich nach dem Platzen in flache, rundliche, oberflächliche Geschwüre 
umwandeln, die bald verschorfen und vernarben. In schwereren Fällen sind die Thiere fieberhaft er- 
krankt, die Geschwüre gehen mehr in die Tiefe, aus der Scheide fließen schleimig zeitrige Massen; bei 
männlichen Thieren sind in diesen Fällen Ruthe und Schlauch schmerzhaft geschwollen. 
Falls die Seuche nicht bereits durch den beamteten Thierarzt festgestellt ist, darf die Erlaubniß 
zur Schlachtung nur unter der Bedingung ertheilt werden, daß die Scheide und Scham oder die Ruthe 
und der Schlauch zur Verfügung des beamteten Thierarztes unter sicherem Verschluß in einem geeigneten 
Raume aufbewahrt werden (F. 15). Der nicht als Thierarzt approbirte Beschauer darf ferner die 
Schlachtung nur gestatten, wenn das Allgemeinbefinden der Thiere nicht wesentlich gestört ist (§. 11). 
Der Polizeibehörde ist Anzeige zu erstatten (§. 14). Der Beschauer hat Hände und Arme gründlich zu 
reinigen (§. 16); vergl. auch Anhang Nr. 2. Bläschenausschlag bietet keinen Anlaß zur Beanstandung 
des Fleisches (vergl. §. 40). 
8. Die Pocken seuche der Schafe. 
Die Pockenseuche ist eine fieberhafte Ausschlagskrankheit. Die ersten Erscheinungen bestehen in 
Mattigkeit, mangelhafter Futlteraufnahme, Röthung der Augen, steifem Gange. Nach 1 bis 2 Tagen 
treten auf der Haut, namentlich am Kopfe, an den inneren Seiten der Vorder= und Hinterschenkel, an 
Brust und Bauch flohstichähnliche rothe Punkte auf, aus denen sich in den nächsten Tagen harte, meist 
flache Knölchen (Pocken) von Erbsen= bis Bohnengröße entwickeln. Die Haut ist an den erkrankten 
Körperstellen, besonders im Gesicht und an den Augen, geschwollen. Daneben bestehen stärkere Thräuen= 
absonderung, Schleimfluß aus der Nase, Verringerung der Freßlust, allgemeine Abgeschlagenheit. Nach 
3 bis 4 Tagen wird der Inhalt der Knöichen eitrig. Auf der Mitte bildet sich eine Einsenkung und 
auf der Oberfläche ein schwarzbrauner Schorf, der in 8 bis 14 Tagen mit Zurücklassung einer Narbe 
absällt. Bei vielen Schafen erfolgt eine sehr reichliche Pockenentwickelung und mit derselben eine stärkere 
Entzündung der Haut. Die an manchen Stellen dicht nebeneinander entstehenden Knölchen vereinigen 
sich zu flachen, höckerigen Geschwülsten, die sich im weileren Verlaufe nicht selten zu größeren Geschwürs- 
flächen umgestalten. Hiermit ist eine schwere Störung des Allgemeinbefindens und Abmagerung verbunden. 
Bei der Polizeibehörde ist Anzeige zu erstatlen (§§#. 14, 32). Der Beschauer hat Hände und 
Arme zu desinfiziren (§. 16); vergl. auch Anhang Nr. 2. Sofern das Allgemeinbefinden erheblich gestört 
ist . 11) oder eine Entzündung der Haut mit ausgebreiteter Bildung von Eiter oder Jauche besteht 
(§. 30 Nr. le), bleibt die Schlachtvieh= und Fleischbeschau dem Thierarzte vorbehalten. Auch in anderen 
Fällen darf die Erlaubniß zur Schlachtung, sofenn die Seuche durch den beamteten Thierarzt noch nicht 
festgestellt ist, nur unter der Bedingung ertheilt werden, daß die ganze Haut zur Verfügung des be- 
amteten Thierarztes in einem geeigneten Raume aufbewahrt wird (§. 15). Das Fleisch ist genuß- 
tauglich (§. 40). 
9. Die Rinderpest. 
Die Rinderpest ist eine in Deutschland fremde Seuche, welche außer Rindvieh auch Schafe, 
Ziegen und andere Wiederkäuer befallen kann. 
Die ersten Krankheitserscheinungen sind nicht eigenartig; sie bestehen in Schüttelfrost, allgemeiner 
Mattigkeit und frühzeitigem Verfiegen der Milch. Nach diesen Vorboten zeigen die Thiere beschleunigtes 
Athmen, fleckige oder verwaschene Röthung der sichtbaren Schleimhäute, aufgehobene Freßlust, starken 
Durst, Verzögerung des Kothabsatzes. Später macht sich ein zunächst wässeriger, dann wässerig-schleimiger 
Ausfluß aus Augen, Nase, Scheide sowie Speichelfluß bemerkbar. Der Koth wird allmählich dünn- 
flüssiger, schließlich stellt sich starker Durchfall unter Kolikerscheinungen und starkem Afterzwang ein, wobei 
die Entleerungen schleimig, übelriechend und zuweilen mit Blut gemischt sind und die Thiere sehr schnell 
abmagern. Nach 3 bis 4 Tagen treten die der Rinderpest eigenthümlichen Veränderungen auf. Be- 
sonders an der Schleimhaut der Lippen, der Zunge, der Backen, des Zahnfleisches, der Nase und der
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        — VIII — 
Scheide bilden sich hirsekorn= bis erbsengroße, etwas erhabene Flecken oder Striemen, welche sich bald 
mit grauweißem, talgähnlich-schmierigem Belage bedecken, der sich leicht abheben läßt oder von selbst ab- 
slößt, und unter dem die von der Oberhaut entblößte Schleimhaut hochroth zu Tage tritt. 
Beim geschlachteten Thiere zeigen sich die gleichen Veränderungen in ausgedehntem Maße 
auch in der Rachenschleimhaut. Diese ist fleckig geröthet und mit käsig-schmierigen Auflagerungen bedeckt, 
unter denen sich Geschwüre mit hochrothem Grunde befinden. Besonders aufsällig sind diese Veränderungen 
in der Mastdarmschleimhaut. Die Schleimhaut des Labmagens ist ungemein stark geröthet und stellen 
weise mit kleinen braungelben, schmierig-käsigen Auflagerungen bedeckt. Dieselben Veränderungen finden 
sich im Zwölffingerdarme, weniger im übrigen Dünndarme. Die Gallenblase ist stets stark gefüllt und 
ausgedehnt. Die Schleimhaut des Kehlkopfs und der Luftröhre ist fleckig oder streifig geröthet und auf 
der Höhe der Krankheit mit schmierigen, weißlich= oder grüngelblichen Auflagerungen bedeckt oder mit 
einer dicken Schicht zähen Schleimes überzogen. Die Lungen erscheinen unverändert oder etwas blut- 
reicher oder blasser, stark gedunsen und puffig. Das Herz ist welk und schlaff, von schmutzig- 
brauner Farbe. 
Auf die Schlachtvieh= und Fleischbeschau finden die Bemerkungen zu Nr. 1 (Milzbrand) sinn- 
gemäße Anwendung. 
10. Der Rothlauf der Schweine. 
Die Kranlheitserscheinungen bei lebenden Thieren sind folgende: Das Allgemeinbefinden ist 
hochgradig gestört. Die Thiere versagen das Futier und verkriechen sich in die Streu, ihre Eigenwärme 
ist erhöht. An den unteren Theilen des Rumpfes, an der Innenfläche der Hinterschenkel, am Halse und 
an den Ohren treten meist am zweiten Tage nach Beginn der ersten Krankheitserscheinungen hellrothe 
Flecke auf, welche später dunkelroth, blauroth oder braunroth werden und in einander übergehen. Diese 
Flecke sind weder schmerzhaft noch erhaben. Die Röthung tritt dann und wann erst kurz vor oder nach 
dem Tode auf. Der im Anfange der Krankheit harte Koth wird bald sehr dünn, schleimig oder blutig. 
Oft tritt Lähmung des Hintertheils ein. Einzelne von denjenigen Schweinen, welche die Krankheit über- 
stehen, bleiben zeitlebens kränklich oder verenden erst nach Verlauf von Monaten. - 
Bei der Untersuchung geschlachteter rothlaufkranker Schweine erkennt man die Röthung der 
Haut besonders deutlich nach dem Brühen. Die Magen= und Darmschleimhaut ist gerönhet und geschwollen, 
Milz und Leber lassen eine mehr oder weniger erhebliche Schwellung erkennen, erstere sieht blauroth aus, 
die Farbe der letzteren ist grauroth. In den Nieren findet man meist punktförmige Blutungen. Die 
Lymphdrüsen, inebesondere die Gekrösdrüsen, sind geschwollen, gerölhet und häufig mit Blutungen durch- 
got4 . Speck sieht oft grau- bis blauroth aus. Das Muskelfleisch kann erweicht und grauroth 
verfärbt sein. 
Wenn die Krankheit noch nicht weit fortgeschritten ist (leichte Formen des Rothlaufs), ist nur 
die Haut stellenweise geröthet, der Speck dagegen nicht oder wenig aussfällig verfärbt und zeigt das 
Muskelfleisch keine durch die gewöhnliche Untersuchung feststellbare Veränderungen. 
Falls die Seuche noch nicht durch den beamteten Thierarzt festgestellt ist, darf die Schlachtung 
nur unter der Bedingung gestattet werden, daß die erkrankien Körpertheile zur Versügung des beamtelen 
Thierarztes unter sicherem Verschluß in einem geeigneten Raume aufbewahrt werden (F. 15). Der Polizei- 
behörde ist Anzeige zu erstatten (§. 14). Nur wenn das Allgemeinbefinden nicht erheblich gestört ist (§. 11 
Abs. 1) oder wenn zu befürchten steht, daß sich der Zustand des Schlachtthiers bis zum Erscheinen des 
tbierärztlichen Beschauers erheblich verschlechtern wird, darf der nicht als Thierarzt approbirte Beschauer 
die Genehmigung zur sofortigen Schlachtung ertheilen (F. 11 Abs. 3). Er darf die Fleischbeschau nur 
dann übernehmen, wenn leichte Formen von Rothlauf vorliegen (5. 30 Nr. 16). In derartigen Fällen 
sind als untauglich zum Genusse für Menschen nur die veränderten Theile anzusehen; der übrige Thier= 
körper ist bedingt tauglich (§. 37 unter III Nr. 2)z; Blut und Absälle sind stels zu vernichten (§. 35 Nr. 11). 
11. Das Nesselfieber. 
Das Nesselfieber (Backsteinblattern) ist eine besondere leichte Form des Rothlaufs der Schweine. 
Die Krankheit beschränkt sich meist nur auf eine eigenthümliche Bildung von Flecken von rundlicher bis 
viereckiger, scharfbegrenzier Gestalt und rother bis blaurother Farbe, welche steis etwas über die Haut- 
oberfläche hervorragen und besonders deutlich bei geschlachteten gebrühten Schweinen zu erkennen sind.
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        — IX — 
Als untauglich zum Genusse für Menschen sind nur die veränderten Theile anzusehen (C. 35 
Nr. 10); die übrigen Fleischtheile sind als genußtauglich zu erklären (vergl. §. 40), sofern nicht ein anderer 
Beanstandungsgrund vorliegt. 
12. Die Schweineseuche. 
chaht Diese Seuche kommt häufig bei den Thieren mit der Schweinepest (vergl. Nr. 18) vergesell- 
schaftet vor. 
An Schweineseuche leidende lebende Thiere zeigen Athembeschwerden und Husten. Daneben 
können Schwäche, verringerte Freßlust, wenig hervortretende Hautröthe sowie Verstopfung vorhanden sein. 
Die Krankheit verläuft indeß häufig ohne auffällige äußere Erscheinungen. 
Mit Schweineseuche behaftete geschlachtete Thiere lassen fast regelmäßig eine Lungen= und 
Brustfellentzündung erkennen. Der kranke Theil der Lungen sieht Anfangs dunkelroth, später mehr grau- 
roth aus, sühlt sich derb an, und in dem verdichteten Gewebe findet man scharf umschriebene gelbe oder 
auch grauweiße Herde. Das Lungen= und das Brustfell ist meist mit entzündet, trübe und mit faserigen 
bis schwartigen Auflagerungen bedeckt; die Lungen sind mit der Brustwand oft verklebt. Die Lymph= 
drüsen an der Lungenwurzel sind sehr saftreich, geschwollen und geröthet. Am Herzbeutel sind oft Auf- 
lagerungen oder Bindegewebswucherungen vorhanden, in Folge deren es zu Verklebungen und Ver- 
wachsungen des Herzbeutels mit dem Herzen kommen kann. 
Wie beim Rothlaufe (vergl. Nr. 10) darf die Schlachtung nur bedingungsweise gestattet werden 
(§§. 15, 11 Abs. 1, Abs. 3). Der Polizeibehörde ist Anzeige zu erstatten (§§. 14, 32). Die Beurtheilung 
des Fleisches bleibt dem Thierarzie vorbehalten (§. 31). 
13. Die Schweinepest. 
Der Erreger der Schweinepest verursacht schwere Entzündungen des Verdauungsrohrs und Ent- 
zündungen der Haut. 
Die Erscheinungen am lebenden Thiere sind: Abgeschlagenheit, Abnahme der Freßlust, Ver- 
stopsung, später stinkender Durchfall und Abmagerung, ferner mit grindarligen schwärzlichen Krusten bedeckte 
Flecke an Rüssel, Ohren, Hals, Rücken und After. Nicht selten findet sich eine eitrige Entzündung der 
Augenbindehaut vor. 
Beim geschlachteten Thiere sind oberflächliche und tiefere, graue und graugelbe Verschorfungen 
in Form von Knötchen, größeren Platten, bröcklichen Knöpfen und mehr oder weniger tiefgehende 
geschwürige Entzündungen im Bereiche des Verdauungsrohrs, insbesondere des Blind= und Grimm- 
darmes, vorhanden. 
Auf die Schlachtoieh= und Fleischbeschau finden die Bestimmungen für Schweineseuche (vergl. 
Nr. 12) sinngemäße Anwendung. 
14. Die Ruhr. 
Als Ruhr oder weiße Ruhr bezeichnet man eine bei Kälbern, seltener bei Lämmern seuchenartig 
auftretende Magen= und Darmentzündung. 
Am lebenden Thiere findet man einen unstillbaren Durchfall, Anfangs schmierigen, hellgelben 
oder grünlichen, später weißlichen, dünnflüssigen, übelriechenden Koth. Der Durchfall stellt sich in den 
ersten Tagen nach der Geburt ein und führt meist nach ein bis zwei Tagen unter hochgradigem Kräfte- 
verfalle zum Tode. 
Erscheinungen am geschlachteten Thiere sind: Starke Abmagerung, verwaschene Röthung der 
Dünn= und Dickdarmschleimhaut, Schwellung und blutigwässerige Durchtränkung der Gekrösdrüsen, kleine 
Blutungen am serösen Ueberzuge des Herzens, am Brust= und Bauchfelle, schmutzigrothe Färbung und 
feuchte Beschaffenheit des Muskelfleisches. 
Auf Ruhr ist namentlich zu achten bei Kälbern (F. 8). Die Schlachtvieh= und Fleischbeschau 
bleibt dem Thierarzte vorbehalten (§8. 11, 31). 
15. Die Diphtherie der Kälber. 
Der Erreger der Kälberdiphtherie ruft tiefgehende Entzündungen und Verschorfungen der Maul- 
und Rachenschleimhaut, manchmal auch der Schleimhaut des Kehlkopfs, der Luftröhre, des Schlundes 
und des Pansens hervor. Diese örtlichen Entzündungen kennzeichnen sich durch scharf begrenzte grau-
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        — — 
gelbe, zerklüftete Herde, welche Geschwüre zurücklassen. Sie können schon nach kurzer Zeit zu einer 
schweren Lungenentzündung oder jauchigen Blutvergistung führen, an welcher die Thiere sterben. 
Auf Diphtherie ist namentlich zu achten bei Kälbern (§. 8). Die Schlachtvieh= und Fleischbeschau 
bleibt dem Thierarzte vorbehalten (55. 11, 31). 
16. Die jauchige Blutvergiftung. 
Die jauchige Blutvergistung ist die wichtigste Krankheit für die Fleischbeschau, da auf sie die 
meisten Fleischvergistungen zurückzuführen sind. Die Krankheitskeime der jauchigen Blutvergistung dringen 
von irgend einer erkrankten Stelle der äußeren Haut, der Schleimhaut der Gebärmutter, der Athmungs- 
oder Verdauungsorgane oder von dem noch nicht verheilten Nabel aus in die Blutbahn ein; das Krank- 
heitsbild zeigt je nach der Art der Ansteckung gewisse Verschiedenheiten, welche die Unterscheidung mehrerer 
Formen der Blutvergiftung bedingen. 
Die Krankheitserscheinungen am lebenden Thiere sind manchmal so wenig eigenartig, daß eist 
der Befund am geschlachteten Thiere in Verbindung mit dem Lebendbesunde zur sicheren Erkennung der 
Krankheit führt. Hohes Fieber (41 bis 42·), vor dem tödtlichen Ausgange wohl auch unternormale 
Temperatur, starke Beeinträchtigung des Allgemeinbefindens, große Schwäche und Hinfälligkeit sind Er- 
scheinungen, welche stets den Verdacht der Blutvergiftung erwecken müssen. 
Werden beim geschlachteten Thiere trübe, graugelbe Verfärbung der Leber und Nieren, trübe, 
graue Verfärbung des Herzfleisches, wodurch es dem gekochten Fleische ähnlich wird, vielleicht auch 
punktförmige Blutungen unter den serösen Häuten und Schwellung mit blutiger, wässeriger Durchtränkung 
sämmtlicher Lymphdrüsen gefunden, so ist das Vorhandensein einer jauchigen Blutvergistung anzunehmen. 
Oft sind aber auch diese Krankheitszeichen am todten Thiere so wenig deutlich vorhanden und so leicht 
mit anderen fehlerhaften Zuständen, z. B. Fettansammlung in Leber und Nieren oder Fäulniß, zu ver- 
wechseln, daß nur der Thierarzt die verdächtigen Erscheinungen richtig zu deuten vermag. 
Die häufigsten Formen der jauchigen Blutvergiftung sind: 
a) die sich an äußere Verletzungen und Entzündungen (brandige Wunden, Entzündung der 
Gelenke, Klauen, Hufe, Sehnenscheiden 2c.) anschließende Blutvergistung; 
b) die jauchige Nabelentzündung junger Thiere; 
T) die blutige Darmentzündung bei Kälbern und Rindern; 
4) die jauchige Gebärmutterentzündung; 
e.) die bösartige Euterentzündung bei Kühen:; 
f) die jauchige Brust= und Bauchfellentzündung. 
Die Schlachtvieh= und Fleischbeschau bleibt dem Thierarzte vorbehalten (§§. 11, 31). 
17. Die eitrige Blutvergiftung. 
Diese Krankheit kommt oft gleichzeitig mit der jauchigen Blutvergiftung (vergl. Nr. 16) vor und 
enisteht durch Verschleppung von Eitererregern auf dem Wege des Blutstroms von einem örtlichen Eiter- 
herd aus. Die Eitererreger setzen sich besonders in Lungen, Milz, Nieren, Leber, Gelenken, Knochen 
und Muskeln fest und erzeugen dort neue Eiterherde, welche entweder abgekapselt werden oder weiler 
um sich greifen, wieder in die Blutbahn einbrechen und zur Bildung von neuen Eiterherden führen. 
Beim lebenden Thiere findet man allgemeine Abgeschlagenheit, verringerte Freßlust und 
wechselndes Fieber, zuweilen Eiterungen, von welchen die Blutvergistung ihren Ausgang genommen hat, 
sowie Eiterungen mehrerer Gelenke, letztere namentlich bei Kälbern. . 
Beim geschlachteten Thiere kann man der Regel nach den Eiterherd, von welchem die Krank- 
heit ausgegangen ist, nachweisen; außerdem besteht Trübung des Herzfleisches, der Leber und Nieren 
(wie bei der jauchigen Blutvergiftung), ferner sind Schwellung der Milz, punktförmige Blulungen in den 
Nieren und frische, nicht abgekapselte Eiterherde in den verschiedensten Körpertheilen, hauptsächlich in 
Lungen, Milz, Nieren, Leber, Gelenken, Knochen und Muskeln, vorhanden. 
Wie bei der jauchigen Blutvergiftung, kann man auch bei der eitrigen Blutvergistung verschiedene 
Formen der Krankheit unterscheiden. Die häufigsten sind: 
1. die eitrige Nabelvenenentzündung der Kälber; 
2. die eitrigen Lungenentzündungen (besonders bei Kälbern, Schafen und Ziegen) 
3. die eitrige Knochenmarkentzündung. 
Die Schlachtvieh= und Fleischbeschau bleibt dem Thierarzte vorbehalten (5F. 11, 31). 
6
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        — XI — 
18. Die Tuberkulose. 
- DieTubetkulofeistdieverbreitetsteKkankheitunterdenRindekn,verhältnismäßighäusigtoannt 
sie auch bei Schweinen, seltener bei Kälbern, Schafen, Ziegen, Hunden und Pferden vor. Am häufigsten 
werden von ihr die jahrsaus jahrein im Stalle gehaltenen Rinder, insbesondere Kühe, betroffen. 
Der Krankheitskeim dringt bei älteren Rindern am häufigsten mit der Athmungsluft durch die 
Lungen, bei Schweinen und Jungrindern mit der Nahrung (Milch, Molkereirückstände) in den Körper 
ein. Wo er sich festgesetzt hat, vermehrt er sich und erzeugt zunächst ein kaum hirsekorngroßes, durch- 
scheinendes, graues Knötchen. Dieses trübt sich allmählich in der Mitte und wandelt sich von hier aus 
in eine gelbe, käsige, später kalkige Masse um, welche mit ihrer Umgebung fast unmittelbar zusammen- 
hängt. So entsteht der einzelne Tuberkel. Derselbe wird durch Bildung neuer Knötchen in der Um- 
gebung nach und nach größer und wächst zu Knoten von Erbsen-, Wallnuß-, Faustgröße und darüber 
heran. Schleimhauttuberkel neigen nach vollendeter Verkäsung zum Zerfall, wodurch Geschwüre entstehen. 
Aus letzteren können sich, hauptsächlich in den Lungen und in der Leber, unter der Einwirkung von 
Eitererregern ausgedehnte Erweichungsherde bilden. Diese sind gekennzeichnet durch eine erhebliche 
Größe, unebene, zerfressene Wände, dünn= oder dickflüssigen Inhalt und durch das Fehlen einer Binde- 
gewebskapsel. Die Tuberkel der serösen Häute, besonders am Brustfell und Bauchfelle, zeigen beim Rinde 
häufig Neigung, eine starke bindegewebige Umgrenzung zu bilden und frühzeitig zu verkalken. Diese 
besondere Form der Tuberkulose wird als Perlsucht bezeichnet und setzt ein mit einer röthlichen Binde- 
gewebswucherung an der Oberfläche des Brust= oder Bauchjells, aus der sich später kleine Knötchen und 
größere, höckerige Knoten oder dicke, derbe Schwarten bilden. 
Auf dem Wege der Lymphbahnen wird stets ein Theil der Krankheitskeime verschleppt, wodurch 
es zu neuer Tuberkelbildung in den Organen und sehr bald auch zur Entstehung von Tuberkeln in den 
zu den betreffenden Körpertheilen gehörenden Lymphdrüsen kommt. Die Lymphdrüsen erkranken regel- 
mäßig, wenn die Keime der Tuberkulose in ein Organ gelangt sind. Dagegen kann es vorkommen, daß 
in den zu den veränderten Lymphdrüsen gehörenden Organen tuberkulöse Veränderungen schwer nach- 
weisbar sind oder ganz fehlen. Deshalb ist die Untersuchung der Lymphdrüsen von größter Wichtigkeit 
für den Nachweis der Tuberkulose an geschlachteten Thieren. 
Die Verbreitung der Krankheit von einem Körpertheil auf andere erfolgt auf verschiedene Weise: 
1. durch Verschlucken des ansteckenden Auswurfs; 
2. durch den Lymphstrom; 
3. durch den Blutstrom. 
Durch Verschlucken rtuberkulösen Auswurfs können die Lymphdrüsen der Rachenhöhle, der Darm, 
häufiger die Gekrösdrüsen tuberkulös werden. 
Durch den Lympohstrom kann eine Darmtuberkulose auf das Bauchfell und von hier auf das 
Brustsell und auf die Gebärmutter übertragen werden. 
Die Ausbreitung durch den Blutstrom tritt ein, wenn an einer Stelle des Körpers ein Tuberkel 
die Wandung eines Blutgefäßes zerstört und das Blut mit Krankheitskeimen verunreinigt wird, oder wenn 
der Einbruch der letzteren in ein großes Lymphgefäß, welches mit der Blutbahn in unmittelbarer Ver- 
bindung steht, erfolgt. Enthält das Blut im großen Blutkreislaufe*) die Krankheitskeime, so können die 
Krankheitserreger auch in das Muskelfleisch gelangen. Hier siedeln sie sich zwar selten an, werden aber 
häufig in den im Fleische gelegenen Lymphgefäßen und Lymphdrüsen festgehalten und erzeugen in diesen 
tuberkulöse Veränderungen. Man ist berechtigt, auf die erfolgte Ausbreitung der Tuberkulose durch den 
großen Blutkreislauf zu schließen, wenn sich in Eingeweiden, welche nur auf dem Wege des großen 
Blutkreislaufs erkranken können, wie Milz oder Nieren oder in den dazu gehörigen Lymphdrüsen, Tuberkel 
vorfinden. Durch Vermittelung des großen Blurkreislaufs werden nächst Milz und Nieren am häufigsten 
Euter, Knochen und Gelenke sowie die Bug= und Kniefaltendrüsen angesleckt. 
derblutl Man unterscheidet den großen Blutkreislauf (oder Körperkreislauf), den Lungenblutkreislauf und den Pfort- 
aderblutlauf. 
im großen Blutkreislaufe fließt das Blut von der linken Herzkammer in den größten Theil des Körpers und 
und kehrt von dort in die rechte Vorkammer des Herzens zurück. 
Der Lungenblutkreislauf vollzieht sich zwischen der rechten Herzkammer, den Lungen und der linken Vorkammer 
des Herzens. 
Der Pfortaderblutlauf beginnt mit den aus Magen, Darm, Bauchspeicheldrüse und Milz heraustretenden Blut- 
gefäßen, welche sich zur Pfortader vereinigen. Diese mündet in die Leber und vertheilt sich in derselben. Aus den feinsten 
Gesäßen der Pfortader wird das Bint wieder gesammelt und aus der Leber dem großen Blutkreislaufe zugeführt.
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        — XII — 
Im Blute gehen die Erreger der Tuberkulose zu Grunde. Kreisen lebende Krankheitskeime im 
Blute, so spricht man von einer frischen Blutinfektion. Eine solche ist als vorhanden zu betrachten, 
wenn Schwellung der Milz und der Lymphdrüsen besteht oder wenn die durch Verbreitung der Krankheit 
durch den großen Blutkreislauf entstandenen Tuberkel nicht über hirsekorngroß sind. 
Außer durch den großen Blutkreislauf können die Erreger der Tuberkulose auch durch den Pfort- 
aderblutlauf verschleppt werden. Auf diese Weise entwickelt sich Tuberkulose der Leber im Anschluß an 
Tuberkulose des Darmes, ohne daß die Ansteckungskeime in den großen Blutkreislauf gelangt sind. 
Die Ausdehnung der Tuberkulose kann groß oder gering sein, je nachdem die Organe, das 
Brust= und Bauchfell sehr auffällig, in großem Umsange verändert sind oder nicht. Eine ausgedehnte 
Tuberkulose kommt bei Rindern am häufigsten am Brust= und Bauchfelle vor, wobei ein großer Theil 
dieser Häute, oft auch der seröse Ueberzug von Eingeweiden mit Knötchen, Knoten oder Schwarten dicht 
besetzt ist. Ferner trifft man mitunter auch ausgedehnte tuberkulöse Veränderungen in Lungen und Leber, 
durch welche ein großer Theil des Organs vollständig zerstört ist. 
Die Tuberkulose ist am lebenden Thiere oft nicht oder nur schwer erkennbar. Bei Lungen- 
tuberkulose findet man Anfangs keinerlei Krankheitserscheinungen, später erst Husten sowie beschleunigtes 
und erschwertes Alhmen. Bei Tuberkulose des Euters finden sich knotige Verhärtungen und Vergrößerung 
eines oder mehrerer Viertel vor. Die Euterlymphdrüsen sind dann stets vergrößert. Sehr verdächtig 
ist es, wenn sich bei wenig gestörtem Appetit und Wiederkäuen häufig Aufblähen zeigt; dasselbe pflegt 
durch tuberkulöse Vergrößerung der Mittelfelldrüsen, die auf den Schlund drücken und das Entweichen 
der Pansengase verhindern, hervorgerufen zu werden. In späteren Stadien der Krankheit magern die 
Thiere ab, die Haut liegt dem Rippenkörper fest an, das Haar wird glanzlos und der Blick stier. 
bein Ri Beim Schweine sind die Erscheinungen am lebenden Thiere noch weniger kennzeichnend, als 
eim Rinde. « 
Mit Rücksicht auf die Fleischbeschau sind folgende Formen der Tuberkulose, welche 
an geschlachteten Thieren gefunden werden, besonders hervorzuheben (vergl. auch die Uebersicht 
im Anhang unter Nr. 3): 
1. Tuberkulose, welche zu hochgradiger Abmagerung geführt hat. 
2. Tuberkulose mit Erscheinungen einer frischen Blutinfektion: 
a) auf die Eingeweide und das Euter beschränkt, 
b) nicht auf die Eingeweide und das Euter beschränkt. 
3. Tuberkulose mit ausgedehnten Erweichungsherden. 
4. Stark ausgedehnte Tuberkulose mehrerer Organe, jedoch ohne hochgradige Abmagerung, 
ohne Erscheinungen einer frischen Blutinfektion und ohne ausgedehnte Erweichungsherde. 
Bei den einzelnen Schlachtthiergattungen zeigt die tuberkulöse Erkrankung gewisse Verschiedenheiten. 
Beim Rinde findet man in den meisten Fällen entweder in den Lungen oder nur in deren 
Lymphdrüsen, oft gleichzeitig auch in den Mittelfelldrüsen kleinere oder größere tuberkulöse Herde mit 
käsigem, käsig-eitrigem oder verkalltem Inhalte. Das Brustsell ist häufig, das Bauchfell nicht so oft 
tuberkulös erkrankt. Während die Magen= und Darmschleimhaut selten tuberkulöse Veränderungen (Knötchen 
und Geschwüre) zeigt, findet man die Gekrösdrüsen in vielen Fällen verändert. Tuberkulöse Herde sind 
zwar in der Leber häufig nicht nachzuweisen, dagegen werden die Lymphdrüsen dieses Organs oft tuber- 
kulös gefunden. Die Nieren erkranken fast nur bei älteren Rindern. Tuberkulose der Milz ist seltener 
und wird vorzugsweise bei jüngeren Thieren angetroffen. Ziemlich häufig findet man bei älteren Kühen 
Tuberkulose der Gebärmutter. Fleischlymphdrüsen erkranken selten an Tuberkulose, noch seltener Gehirn, 
Rückenmark, Knochen und Gelenke, am seltensten die Muskeln. 
Beim Kalbe ist die Tuberkulose selten. Bei jüngeren Thieren findet man meist die Leber und 
deren Lymphdrüsen tuberkulös sowie eine Verbreilung der Krankheit durch den großen Blutkreislauf; 
bei älteren Kälbern erkranken verhällnißmäßig oft die Gekrösdrüsen und der Darm. 
Beim Schweine entsteht die Tuberkulose meist durch Verfüttern der Milch und der Molkerei- 
rückstände tuberkulöser Kühe, weswegen vor Allem die Kehlgangs= und oberen Halslymphdrüsen, ferner 
die Gekröslymphdrüsen erkranken. Sehr oft werden auch in den Lungen und in der Leber tuberkulöse 
Rerüherunen gefunden; verhältnißmäßig häufig ist beim Schweine die Tuberkulose der Milz und 
er Knochen. 
Die Tuberkulose des Schafes, der Kge und des Hundes ähnelt der des Rindes, jedoch 
kommt bei diesen Thieren die Tuberkulose der serösen Häute seltener vor. 
  
6•
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        — Alll — 
Der nicht als Thierarzt approbirte Beschauer darf die Schlachtviehbeschau nur übernehmen, wenn 
das Allgemeinbefinden der Thiere nicht oder nicht wesentlich gestört ist (§. 11). Er hat die veränderten 
Theile als genußuntauglich, die nicht veränderten Theile als genußtauglich ohne Einschränkung zu 
bezeichnen (§. 30 Nr. 11; §. 35 Nr. 4): 
1. kes die Tuberkulose auf ein Organ beschränkt ist und hochgradige Abmagerung nicht 
esteht; 
2. wenn die Tuberkulose zwar mehrere Organe ergriffen hat, die Verbreitung der Krankheit 
ttg nicht auf dem Wege des großen Blutkreislaufs erfolgt ist und wenn dieselbe 
gleichzeitig 
a) nicht mit hochgradiger Abmagerung verbunden ist, 
b) nicht zur Bildung ausgedehnter Erweichungsherde geführt hat, 
) eine nur geringe Ausdehnung erlangt hat und wenn 
) die veränderten Theile leicht und sicher entfernbar sind. 
In allen übrigen Fällen hat die Beurtheilung des Fleisches durch den Thierarzt zu erfolgen. 
Ein Organ ist auch dann als tuberkulös anzusehen, wenn nur die zugehörigen Lymphdrüsen 
tuberkulöse Veränderungen aufweisen (vergl. hierzu Anhang Nr. 3). 
19. Die Strahlenpilzerkrankung (Aktinomykose). 
- Beim Rinde giebt sich diese Krankheit durch harte, schmerzlose Auftreibungen des Unterkiefers, 
seltener des Oberkiefers zu erkennen. Zuweilen sind rothe, fleischartige, knollige Geschwulstmassen, welche 
die Haut durchbrechen, bemerkbar. Aehnliche Geschwülste finden sich auch in der Kehl- und Ohrspeichel- 
drüsengegend, an der Zunge, den Backen und Lippen vor. Besonders häufig sind hanfsamen= bis erbsen- 
oder haselnußgroße Knoten in der Zunge. Dieselben liegen entweder unter der Schleimhaut, welche sie 
in Form röthlich-gelber, pilzförmiger Gebilde durchbrechen können, oder sie haben in der Tiefe der Zunge 
ihren Sitz. Oft wird die Zunge dabei verdickt, sehr derb und fest (Holzzunge). 
Beim Schweine findet man hauptsächlich im Euter schwammige, eiterartig erweichte Geschwulst- 
knoten bis zu Taubenei= und Faustgröße, in welchen sich massenhaft sandkorngroße, gelbe Körnchen 
bemerkbar machen. Seltener wird das Euter von der knotigen Form der Strahlenpilzkrankheit betroffen. 
Slörungen des Allgemeinbefindens verursacht die Krankheit nur ausnahmsweise, z. B. bei Ver- 
änderungen in der Zunge. Meist ist sie auf einen kleinen Theil eines Organs örtlich begrenzt, in 
sehr seltenen Fällen tritt sie verallgemeinert (in Knochen, Fleischlymphdrüsen 2c.) auf. 
Beschauer, welche nicht als Thierarzt approbirt sind, dürfen die Schlachtviehbeschau nur aus- 
üben, wenn das Allgemeinbefinden der Thiere nicht wesentlich gestört ist G. 11); sie dürfen ferner die 
selbständige Beurtheilung des Fleisches nur übernehmen, wenn örtliche Strahlenpilzkrankheit vorliegt 
"7! 8 i Als untauglich zum Genusse für Menschen sind nur die veränderten Theile anzusehen 
— r. 5). 
II. BHurch thierische Schmarotzer verursachte Krankheiten (Invasionskrankheiten). 
Die thierischen Schmarotzer sind niedere Thiere, welche sich gelegentlich oder während gewisser 
Zeiten oder während ihres ganzen Lebens in oder auf dem Körper anderer Thiere aufhalten. 
20. Die gesundheitsschädliche Finne des Rindes (Cysticercus inermis). 
In den äußeren und inneren Kaumuskeln, seltener im Herzfleisch und den Zungenmuskeln, noch 
seltener in dem übrigen Fleische (Halsmuskeln, muskulöser Theil des Zwerchfells, Zwerchfellpfeiler, Brust- 
muskeln, Unterschultermuskeln, Muskeln an der Innenfläche der Hinterschenkel) und nur ganz vereinzelt 
in Leber, Lunge und Lymphdrüsen von Rindern sowie von Kälbern findet man bläschenarlige, bis 9 mm 
lange und 6 mwm breile Gebilde, welche mit einer klaren, wässerigen Flüssigkeit gefüllt sind, in der sich 
ein weißes, elwa hirsekorn= bis kleinhanfkorngroßes Gebilde abhebt. Man nennt diese Bläschen Rinder- 
finnen. Sie sind die geschlechtslose Zwischenform des sogenannten feisten Bandwurmes des Menschen 
(Taenia saginata). Wird Fleisch, welches eine solche Finne enthält, in rohem Zustande vom Menschen 
verzehrt, so entwickelt sich aus derselben im menschlichen Darme ein Bandwurm. Die Finnen können 
allmählich absterben: hierbei wird ihr Inhalt käsig, später kalkig. Im todten Thierkörper gehen die
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        — IXIV — 
Finnen nach 2 bis 3 Wochen zu Grunde; auch durch Erhitzung auf 45, durch längeres Durchkühlen 
sowie durch längeres Einwirkenlassen von Kochsalz werden die Schmarotzer abgetödtet. 
Die Beurtheilung des Fleisches bleibt dem Thierarzt überlassen (§. 31). 
21. Die gesundheitsschädliche Finne des Schweines, Schafes, Hundes und der Ziege 
(Cysticercus cellalosae). 
Die gesundheitsschädliche Finne des Schweines oder die Schweinefinne schlechtweg ist die ge- 
schlechtslose Zwischenform des sogenannten dünnen oder Einsiedlerbandwurmes des Menschen (Taevia 
solium); sie wird in Ausnahmefällen auch beim Schafe, der Ziege und beim Hunde angetroffen. Die 
Schweinefinne ähnelt äußerlich der Rinderfinne, entartet aber seltener als diese. Ihre Lieblingssitze sind: 
Hinterschenkelmuskeln, Bauchmuskeln, Zwerchfellmuskeln, Zwischenrippenmuskeln, Nackenmuskeln, Herz, 
.Zungenmuskeln, Kehlkopfmuskeln, Kaumuskeln. 
Viel häufiger als beim Rinde findet beim Schweine eine massenhafte Einwanderung von Finnen 
statt, welche bisweilen zu einer graurothen Verfärbung und zu einer starken Durchfeuchtung des Fleisches 
führt. Die Lebensfähigkeit der Schweinefinne ist etwas größer als die der Rinderfinne. Sie geht erst 
bei Erhitzung auf 49 bis 50° zu Grunde und ist 42 Tage nach dem Tode ihres Wirthes noch lebensfähig. 
Mit der gesundheitsschädlichen Finne ist nicht zu verwechseln die nur auf den Hund übertragbare 
dünnhalsige Finne (vergl. Nr. 25). 
Die Beurtheilung des Fleisches bleibt dem Thierarzt überlassen (§. 31). 
22. Die Trichine. 
Die Trichinenkrankheit wird durch kleine Rundwürmer hervorgerufen, deren Larven, im auf- 
gerollten Zustand in Kapseln eingeschlossen, oft in enormen Mengen im Muskelfleische sitzen. Sie befällt 
Schweine und Hunde, aber auch viele andere Thiere und kann durch den Genuß des Fleisches auf den 
Menschen übertragen werden. Für den Nachweis der Trichinen im Fieische ist eine mikroskopische Unter- 
suchung bei 30= bis 40 facher Vergrößerung erforderlich. 
Nach §. 24 des Gesetzes ist die Regelung der Trichinenschau den Landesregierungen vorbehalten. 
Wird hiernach von der zuständigen Stelle das Vorhandensein von Trichinen festgestellt, so ist beim 
Schweine der ganze Thierkörper, ausgenommen Fett (F. 34 Nr. 4), beim Hunde der ganze Thierkörper 
(§. 33 Nr. 15) als untauglich zum Genusse für Menschen anzusehen. Das Feit vom Schweine gilt als 
bedingt tauglich (S. 37 unter I). 
23. Die Miescherschen Schläuche. 
Die Miescherschen Schläuche sind schlauchförmige Schmarotzer, welche am häufigsten in dem 
Muskelfleische des Schweines und Schafes, seltener beim Rinde und bei der Ziege angetroffen werden. 
In der Regel sind diese Schmarotzer nur mit Hülfe von Vergrößerungsgläsern zu erkennen, indessen 
können sie auch, wie z. B. bei Schafen, eine beträchtliche Größe (über 1,5 cm Länge und 3 mm Breite) 
erlangen. Theilweise oder gänzlich verkalkte Mieschersche Schläuche geben sich als weißliche Pünkichen 
und Streifen zu erkennen. Beim Schweine sind die Bauchmuskeln und der muskulöse Theil des Zwerch- 
fells, beim Schafe die Bauchmuskeln und die Hautmuskeln Lieblingssitze der Schmarotzer. In der 
Wand des Schlundes finden sich die Schläuche in Form länglicher Säckchen beim Schafe und bei der 
Ziege vor. 
Beim Schweine sind die verkalkten Miescherschen Schläuche schon oft mit verkalkten Trichinen 
verwechselt worden. Diese beiden Zustände unterscheiden sich zunächst dadurch, daß die verkalkten 
Miescherschen Schläuche verschieden groß sind, während die verkalkten Trichinen nahezu gleiche Größe 
besitzen. Weitere Unterschiede sind mit Hülfe des Mikroskops erkennbar. 
Als untauglich zum Genusse für Menschen ist der ganze Thierkörper, ausgenommen Fett, an- 
zusehen, wenn das Fleisch in Folge der Durchsetzung mit Miescherschen Schläuchen wässerig geworden 
oder auffallend verfärbt ist (§. 34 Nr. 3). Abgesehen von diesen Fällen sind die ganzen Organe zu ver- 
nichten, wenn die Zahl oder Vertheilung der Schmarotzer deren gründliche Entfernung nicht gestattet, 
anderenfalls genügt das Ausschneiden der Schmarotzer und sind dann die Organe freizugeben (S. 35 
Nr. 1). Werden Säckchen im Schlunde gefunden, so ist der Schlund zu beseitigen.
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        — XV — 
24. Der Hülsenwurm. 
Als Hülsenwurm, Thierhülsenwurm oder Echinococcus wird die geschlechtslose Zwischenform eines 
beim Hunde vorkommenden Bandwurmes (Taenia echivococcus) bezeichnet. Der Hülsenwurm tritt in 
den nachstehend beschriebenen Formen auf. 
a. Der vielgestaltige Hülsenwurm, der beim Rinde, Schweine und Schafe, sehr selten auch 
beim Hunde vorkommt, ist eine erbsen= bis kindskopfgroße, rundliche, mit einer klaren Flüssigkeit gefüllte 
Blase, deren Wand aus einer grauweißen, undurchsichtigen Haut besteht; letztere liegt in einer binde- 
gewebigen, mit ihrer Umgebung verwachsenen Hülle. 
Die Hülsenwürmer können absterben, wobei sie sich in eine gelbliche, käsige und kalkige, von 
einer Bindegewebskapsel umgebenen Masse umwandeln. 
. Der vielkammerige Hülsenwurm wird fast nur beim Rinde gesunden und erscheint als 
haselnuß= bis faustgroße, mäßig seste, knotenartige Geschwulstbildung hauptsächlich in der Leber. In 
ihrem äußeren Theile bestehen diese Geschwülste aus vielen dicht zusammenliegenden, senfkorn= bis erbsen- 
großen, durchscheinenden Bläschen, im inneren Theile finden sich gallertartige, häulige, käsige oder kalkige 
Massen. Die ganze Geschwulst wird durch ein stark entwickeltes Bindegewebsgerüst in zahlreiche 
Kammern getheilt. 
Als untauglich zum Genusse für Menschen sind nur die veränderten Fleischtheile anzusehen; das 
übrige Fleisch ist als tauglich zum Genusse für Menschen anzusehen, sosern nicht ein anderer Beanstandungs- 
grund vorliegt. Wenn die Zahl oder Vertheilung der Schmarotzer deren gründliche Entfernung nicht 
gestatlet, sind die ganzen Organe zu vernichten, anderenfalls sind die Schmaroter auszuschneiden und die 
Organe freizugeben (§. 35 Nr. 1). 
25. Die dünnhalsige Finne (Cysticercus tenuicollis). 
Diese geschlechtslose Zwischensorm eines Hundebandwurmes (Taenia marginata) kommt beim 
Schafe und Schweine vor, und zwar unter dem Brust= und Bauchfell und unter dem serösen Ueberzuge 
der Eingeweide. Sie stellt eine bis apfelgroße, durchscheinende, mit einer klaren, wässerigen Flüssigkeit 
gefüllte Blase vor, in welcher ein kleines weißes Knötchen (die Kopfanlage) zu erkennen ist. Lieblings-= 
sitze s Netz und Gekröse. Beim Kalbe wird der Schmarotzer in der Leber, seltener in der Lunge 
angetroffen. 
Auf die Fleischbeschau findet die Bemerkung zu Nr. 24 (Hülsenwurm) sinngemäße Anwendung. 
26. Der Gehirnblasenwurm. 
Der im Gehirn und Rückenmarke des Schafes, seltener des Rindes schmarotzende Gehirnblasen- 
wurm ist die Ursache der Drehkrankheit und bildet den Jugendzustand eines Hundebandwurmes (Taenia 
coenurus). Der auch Drehblasenwurm oder Gehirnquese genannte Schmarotzer ist von rundlicher oder 
länglicher Gestalt und wechselnder Größe (hirsekorn= bis hühnereigroß). 
Auf Drehkrankheit ist namentlich zu achten bei Schafen und Ziegen (. 8). Auf die Fleisch= 
beschau findet die Bemerkung zu Nr. 24 (Hülsenwurm) sinngemäße Anwendung. 
27. Die Lungenwürmer. 
In den Lungen, besonders der Schafe und Schweine, leben verschiedene Arten von Rundwürmern, 
welche sich in den Luströhrenästen aufhalten und schwere Luftröhrenentzündungen und Lungenentzündungen 
verursachen können. Diese Schmarotzer sind ziemlich lang (30 bis 80 mm), fadenförmig und sehen weiß 
aus. In der Schaflunge schmarotzt häufig auch ein Rundwurm, welcher sehr dünn, etwa so dick wie ein 
menschliches Haar ist, und graue, gelbliche oder grünliche Knoten, etwa von Hirsekorn= bis Erbsengröße, 
und größere ineor, hervorruft. 
Auf die Fleischbeschau findet die Bemerkung zu Nr. 24 (Hülsenwurm) sinngemäße Anwendung. 
28. Die Leberegel. 
In den Gallengängen und in der Gallenblase von Schafen und Rindern kommen häufig blatt- 
förmige Würmer (Egel) vor, welche, wenn in größeren Mengen vorhanden, eine krankhafte Veränderung
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        — XVI — 
der Gallengänge und auch der Leber zur Folge haben können. Eine kleinere, lanzettförmige Art der be- 
treffenden Schmarotzer kommt bei Schafen, selten bei Rindern, Schweinen und Ziegen vor. 
Auf die Fleischbeschau findet die Bemerkung zu Nr. 24 (Hülsenwurm) sinngemäße Anwendung. 
29. Die Räude der Schafe. 
Die Schafräude wird durch kleine spinnenartige Thierchen (Milben) verursacht, welche zwischen 
den Oberhautschuppen leben, Blut und Lymphe saugen und dadurch eine Hautkrankheit, den Räudeaus- 
schlag, erzeugen. 
Die Erkennungszeichen sind folgende: Die Thiere äußern lebhaftes Juckgefühl. Das Wollfließ er- 
scheint uneben, indem im Anfang einzelne Wollstapel von hellerer Farbe aus der Oberfläche des Woll- 
pelzes hervortreten. Später entstehen größere unregelmäßige Flecken, besonders am Rumpfe (Rücken), 
welche mit kurzer, abgeriebener verfilzter Wolle und mit Schorfen bedeckt sind. An den erkrankten Stellen 
findet man grauweiße bröckliche Schorfe und Borken, auch wohl röthlichgelbe Verdickungen, oberflächliche 
Eiterungen und Faltenbildung der Haut. 
Auf Räude ist namentlich zu achten bei Schafen und Ziegen (§. 8). Ist das Schlachtthier mit 
Erscheinungen der Räude behaftet oder solcher verdächtig, so ist die Schlachtung zwar zu gestatten, jedoch, 
sofern eine Feststellung der Seuche durch den beamteten Thierarzt noch nicht stattgefunden hat, nur unter 
der Bedingung, daß die ganze Haut zur Verfügung des beamteten Thierarztes unter sicherem Verschluß 
in einem geeigneten Raume aufbewahrt wird (§. 15). Der Polizeibehörde ist Anzeige zu erstatten 
(§§. 14, 32). Das Fleisch ist genußtauglich (§. 40). 
III. Andere Erkranhungen und Mängel. 
30. Die Wassersucht. 
Am lebenden Thiere beobachtet man schmerzlose, teigige, Fingereindrücke annehmende, nicht ver- 
mehrt warme Anschwellungen an den abhängigen Körperstellen (Kopf, Hals, Unterbrust, Bauch, Euter, 
Beinen), bei höheren Graden auch allgemeine Schwäche, zuweilen verminderte Freßlust und Abmagerung. 
Beim geschlachteten Thiere sind folgende Erscheinungen festzustellen: Dünnes, fleischwasser- 
ähnliches, wenig färbendes Blut, Ansammlung von klarer, farb= und geruchloser Flüssigkeit in der Bauch- 
und Brusthöhle, deren seröse Auskleidung glatt, glänzend und nicht geröthet ist. Das Bindegewebe der 
Unterhaut und der Muskeln ist wässerig durchtränkt, von sulziger bis gallertiger Beschaffenheit. Die 
Muskeln sind weich, grauroth und faulen schnell. 
Wenn die Krankheit nicht zu weit vorgeschritten ist, kann die Flüssigkeit innerhalb 24 Stunden 
abtropfen oder verdunsten, so daß das Fleisch eine nahezu gewöhnliche Beschaffenheit annimmt. 
Auf Wassersucht ist namentlich zu achten bei Schafen und Ziegen (§. 8). Der nicht als Thier- 
arzt approbirte Beschauer hat die Erlaubniß zur Schlachtung nur dann zu ertheilen, wenn das Allgemein- 
befinden des Schlachtthiers nicht wesentlich gestört ist (§. 11). Das Fleisch darf er nur dann selbständig 
beurtheilen, wenn die allgemeine Wassersucht hochgradig ist (§. 30 Nr. 2). In diesem Falle ist der ganze 
Thierkörper für untauglich zum Genusse für Menschen zu erklären (§. 33 Abs. 1 Nr. 13). 
31. Die Gelbsucht. 
Am lebenden Thiere wird die Gelbsucht durch die gewöhnliche Untersuchung häufig nicht 
erkannt, weil das Allgemeinbefinden nur ausnahmsweise gestört ist. Man findet Gelbfärbung der sicht- 
baren Schleimhäute und in höheren Graden auch der Haut, ferner bierbraunen Harn, Verdauungs- 
störungen, selbst hochgradige Störung des Allgemeinbefindens. 
Am geschlachteten Thiere ist die Gelbsucht zu erkennen an einer gelben oder gelblich-grünen 
Färbung zuerst des Brust= und Bauchfells, der Leber und Nieren, später des ganzen Bindegewebes und 
des Feites, in den höchsten Graden auch der Knochen und Knorpel. Geringe Grade von Gelbfärbung 
können am ausgeschlachteten Thiere nach 24 Stunden verschwinden. 
Bei der Gelbsucht ist die Gelbfärbung niemals auf das Fettgewebe beschränkt. Dagegen kommt 
eine auf das Feutgewebe beschränkte Gelbsärbung bei ganz gesunden Thieren, beispielsweise bei alten 
Kühen und Weidevieh, vor und ist demnach nicht zu beanstanden. 
Der nicht als Thierarzt approbirte Beschauer darf die Erlaubniß zur Schlachtung nur dann 
ertheilen, wenn das Allgemeinbefinden des Thieres nicht wesentlich gestört ist G. 11). Die selbständige
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        — XVII — 
Beurtheilung des Fleisches darf er nur dann übernehmen, wenn sämmtliche Körpertheile auch nach 
24 Stunden noch stark gelb oder gelbgrün gesärbt, oder wenn die Thiere abgemagert sind (§. 30 Nr. 2). 
In diesen Fällen ist der ganze Thierkörper für untauglich zum Genusse für Menschen zu erklären (§. 33 
Abs. 1 Nr. 12). 
32. Geschwülste. 
Geschwülste sind knotige Neubildungen, welche sich in den Organen ohne vorausgegangene Ent- 
zündung entwickelt haben. Zu den eigentlichen Geschwülsten sind daher die durch pflanzliche oder thierische 
Schmarotzer entstandenen Gebilde, wie die Tuberkel und die Strahlenpilzknoten, der vielkammerige Hülsen- 
wurm und dergleichen nicht zu zählen. 
Man unterscheidet gutartige und bösartige Geschwülste. Erstere zeigen keine Neigung zur Aus- 
breitung auf andere Organe, während die bösartigen Geschwülste in das umgebende Gewebe hinein- 
wuchern und sich häufig auf dem Wege der Lymph= und Blutbahnen im Körper verbreiten. Oertlich 
begrenzt ist eine Geschwulst, wenn von ihr nur ein bestimmter Körpertheil mit oder ohne zugehörige 
Lymphdrüsen befallen ist. 
Auf die Fleischbeschau bei örtlich begrenzten Geschwülsten (§. 35 Nr. 2) findet die Bemerkung 
zu Nr. 19 (Strahlenpilzerkrankung) sinngemäße Anwendung. 
33. Blutungen. 
Der Austritt von Blut aus den Blutgefäßen in das Gewebe oder in Körperhöhlen entsteht eni- 
weder durch Verletzung eines oder mehrerer Blutgesfäße, durch Schnitte, Stiche, Quetschungen, Zerreißungen, 
Knochenbrüche oder durch andere Ursachen. Die Blutungen der ersteren Art, das heißt die durch 
mechanische Ursachen frisch entstandenen, erkennt man daran, daß lediglich das Muskelfleisch oder das 
Bindegewebe von dunkelrothem, nicht übelriechendem Blute in mehr oder weniger großer Ausdehnung 
durchtränkt ist. Die Blutungen der letzteren Art treten besonders bei Erkrankungen des Blutes auf und 
sind entweder klein und umschrieben oder umfangreich und kommen besonders an den Schleimhäuten und 
den serösen Häuten (vor allem am Brustfell und dem serösen Ueberzuge des Herzens), an der äußeren 
Haut und der Unterhaut vor. 
Bei Vorhandensein von Blutungen, die auf mechanischem Wege entstanden sind, hat der nicht 
als Thierarzt approbirte Beschauer nur die veränderten Fleischtheile als untauglich zum Genusse für 
Menschen zu bezeichnen (F. 30 Nr. 1 k und §. 35 Nr. 9 und 15); das übtige Fleisch ist als tauglich zum 
Genusse für Menschen zu erklären, sofern nicht ein anderer Beanstandungsgrund vorliegt. Bei Blutungen, 
* nicht auf mechanischem Wege enistanden sind, steht die Beurtheilung des Fleisches dem Thierarzte 
zu (§. 31). 
  
34. Geruchs= und Geschmacksabweichungen des Fleisches. 
1. Geruch und Geschmack nach bestimmten Futtermitteln. Das Fleisch von Schweinen, 
welche reichlich mit Fischen oder Spülicht gefüttert worden sind, riecht und schmeckt oft fischig und thranig, 
oder fade und ranzig. Diese Abweichungen treten häufig erst nach dem Kochen hervor. In häöheren 
Graden ist der Geruch widerlich und das Fettgewebe grau oder gelb verfärbt und erweicht. 
2. Der Geschlechtsgeruch. Das Fleisch von Ebern und von sogenannten Binnen= oder 
Spitzebern, sellener von älteren kastrirten Ebern sowie das Fleisch von Ziegenböcken, zuweilen auch von 
Widdern, besitzt meist einen eigenthümlichen, mehr oder weniger auffallenden, unangenehmen Geruch und 
Geschmack, der jedoch beim Erkalten des Fleisches stark zurücktritt. 
. Der Geruch nach Arzneimitteln, Desinfektionsmitteln und dergleichen. Viele 
Arzneimittel können ihren Geruch dem Fleische miltheilen. Hierher gehören insbesondere Kampher, 
Pelroleum, Aether, Terpentinöl, Kümmelöl, Anisöl, Chlorpräparale und Karbolsäure. Ein Theil dieser 
Stoffe macht sich auch dann im Fleische bemerkbar, wenn dieselben mit der Athmungslust ausgenommen 
wurden. Ferner zieht das Fleisch geschlachteter Thiere Gerüche an und hält sie fest. Die Geruchsab- 
weichungen können erheblich (widerlicher Geruch) oder wenig auffallend sein. 
Behufs Feststellung der Geruchsabweichungen ist in Zweifelsfällen die Kochprobe vor- 
zunehmen. Zu diesem Zwecke wird aus dem Muskelfleisch ein flaches, etwa handtellergroßes Stück heraus- 
geschnitten, in reines siedendes Wasser gelegt und in einem sauberen Gefäße 10 Minuten gekocht. Die 
dabei entstehenden Dämpfe lassen den elwa vorhandenen Geruch deutlich erkennen. Bei der Begutachtung 
von Eberfleisch empfiehlt es sich, die Kochprobe erst am Tage nach der Schlachtung vorzunehmen.
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        — XVIII — 
Bei hochgradigen Geruchs- 2c. Abweichungen ist das Fleisch als untauglich zum Genusse für 
Menschen zu erklären (§. 30 Nr. 2, §. 33 Nr. 16). Die Beurtheilung des Fleisches bei geringgradigen 
Abweichungen steht dem Thierarzte zu (§. 31). 
35. Fäulniß und ähnliche Zersetzungsvorgänge, Verschimmelung. 
Erfolgt die Ausweidung der Thiere nicht alsbald nach dem Eintritte des Todes, so dringen vom 
Darmkanal aus Fäulnißkeime in das Fleisch ein. Auch an der Oberfläche desselben kann die Fäulniß 
einsetzen. Dies geschieht besonders dann, wenn das Fleisch in feuchtwarmen, dumpfen Räumen auf- 
bewahrt wird, ungenügend ausgeblutet ist, von kranken Thieren herrührt, oder wenn bei der Ausschlachtung 
nicht mit gehöriger Sauberkeit verfahren wurde. Fauliges Fleisch ist gekennzeichnet durch schmutzig-graue 
oder grünliche Farbe, weiche, schmierige Beschaffenheit und sauligen Geruch. Die Fäulniß kann auf die 
Oberfläche beschränkt oder in die Tiefe gedrungen sein. Bei der Fäulniß bilden sich Gifte, die auch durch 
Kochen nicht zerstört werden. 
Ein der Fäulniß ähnlicher Zersetzungsvorgang ist das Stickigwerden des Fleisches (Sticken, 
Versticken, Verhitzen, stinkende saure Gährung). Derselbe tritt dann ein, wenn das lebenswarme Fleisch 
derart verpackt wird, daß es nicht auskühlen kann. Solches Fleisch riecht stechend und säuerlich-faulig. 
Es sieht anfänglich kupferroth, später graugrünlich aus, ist weich, mürbe und kann im Innern Gas- 
blasen enthalten. 
In Folge unzweckmäßiger Aufbewahrung des Fleisches kann es zur Entwicklung von Schimmel- 
pilzen auf der Oberfläche desselben kommen. Die mit einem grauen Schimmelüberzuge bedeckten Fleisch- 
theile sind mit einem Messer leicht entfernbar. 
Liegt nur eine Verschimmelung vor, so ist der nicht als Thierarzt approbirte Beschauer zuständig 
(§. 30 Nr. 1 m). Die verschimmelten Theile sind als untauglich zum Genusse für Menschen zu erklären 
(§. 35 Nr. 16); das übrige Fleisch ist als tauglich zum Genusse für Menschen zu erklären, sofern nicht 
ein anderer Beanstandungsgrund vorliegt. Wenn Fäulniß oder ähnliche Zersetzungsvorgänge festgestellt 
sind, bleibt die Beurtheilung der Genußtauglichkeit des Fleisches dem Thierarzt überlassen (S. 31). 
36. Ungeborene oder todtgeborene Thiere. 
Im nicht ausgeschlachteten Zustande sind solche Thiere daran zu erkennen, daß 1. die Klauen 
weich und abgerundet sind, 2. der Nabelring offen steht, 3. die Nabelgefäße weit geöffnet sind und 
flüssiges Blut enthalten. An der etwa vorhandenen Schlachtwunde sind die Ränder nicht blutig durch- 
tränkt (Zeichen der scheinbaren Schlachtung). 
Im ausgeschlachteten Zustande findet man 1. im Darme statt des Milchkoths Darmpech; 2. im 
Magen keine Milchgerinnsel; 3. das Muskelfleisch schlaff, wässerig, das Fett sulzig, das Knochenmark 
roth; 4. die Lungen braunroth, zusammengefallen, luftleer; sie sinken im Wasser unter. 
Der ganze Thierkörper ist als untauglich zum Genusse für Menschen zu bezeichnen (G. 33 Abs. 2). 
37. Natürlicher Tod und Tödtung im Verenden. 
Das Fleisch ist sehr blutreich, sämmtliche Körpertheile sind dunkelroth gefärbt, die Venen der 
Eingeweide, vor Allem der Leber sowie der Unterhaut sind strotzend mit Blut gefüllt. Ist die Schnitt- 
oder Stichwunde am Halse erst nach dem Tode beigebracht (scheinbare Schlachtung), so sind deren Ränder 
nicht mit Blut durchtränkt. 
Der ganze Thierkörper ist als untauglich zum Genusse für Menschen zu erklären (§. 33 Abs. 2). 
Vergleiche jedoch die Bemerkung zu Nr. 38 (Nothschlachtungen und Unglücksfälle). 
38. Nothschlachtungen und Unglücks fälle. 
Gewisse Krankheiten und Zustände bei Schlachtthieren lassen die schleunige Vornahme der 
Schlachtung rathsam erscheinen. Solche, die Genußtauglichkeit des Fleisches nicht unter allen Umständen 
ausschließende, häufig schnell tödtlich endende oder durch Hinausschieben der Schlachtung die Beschaffenheit 
des Fleisches leicht wesentlich verschlechternde Krankheiten und Zustände sind insbesondere: 
1. Fanheien in Folge einer Geburt mit Störungen des Allgemeinbefindens, ferner schwere Ge- 
urten;
        <pb n="184" />
        — XIX — 
2. krankhafte, namentlich blutige oder mit Fieber verbundene Durchfälle; 
3. Euterentzündungen, welche mit Störungen des Allgemeinbefindens verbunden sind; 
Nabelerkrankungen junger Thiere, welche Gelenkanschwellungen oder fieberhafte Allgemeinkeiden 
im Gefolge hatten; 
schwere Wunden und Knochenbrüche sowie an Wunden und Geschwüre sich anschließende Allgemein- 
erkrankungen; 
Aufblähen (Trommelsucht): 
Rothlauf der Schweine. 
Ist der Tod eines Thieres nicht durch Krankheit, sondern durch plötzliche äußere Einwirkungen, 
z. B. Schädel= oder Halswirbelbruch, Erschießen in Nothsällen (wegen Durchgehens oder Bösartigkeit 
der Thiere), Blitzschlag, Verblutung oder Erstickung in Folge eines Unglücksfalls (z. B. durch Erwürgen 
in der Kette) herbeigeführt (8. 2 Nr. 1 Abs. 2), so hängt die Frage, ob das Fleisch der betreffenden 
Thiere wie dasjenige krepirter Thiere zu behandeln ist (6. 33 Abs. 2), davon ab, ob die Ausweidung 
unmittelbar im Anschluß an den Tod oder erst später vorgenommen worden ist. Ist letzteres der Fall, 
so zeigen die Bauchdecken eine grünliche Verfärbung oder auch Fäulnißgeruch. Das zu späte Abstechen 
ist jeger daran zu erkennen, daß die Ausblutung sehr unvollständig ist. Dabei kommt allerdings in 
Betracht, daß nothgeschlachtete Thiere überhaupt selten so vollständig ausbluten wie regelrecht geschlachtete. 
Es ist festzustellen, ob eine Nothschlachtung oder ein Unglücksfall vorliegt, ferner ob im letzteren 
Falle die Ausweidung unmittelbar nach dem Tode des Thieres erfolgt ist (S. 29). Das Fileisch ist für 
untauglich zum Genusse für Menschen zu erklären, wenn die Ausweidung nicht unmittelbar nach dem 
Tode stattgefunden hat, der Thierkörper unvollständig ausgeblutet ist, sowie grünliche Verfärbung der 
Bauchdecken oder Fäulnißgeruch an denselben bereits eingetreten sind (S. 33 Abs. 2). Im Uebrigen hat 
die Jeuwtheilung des Fleisches nach der vorhandenen Krankheit und der Beschaffenheit des Fleisches 
zu erfolgen. 
N " 
Anhang. 
1. Unschädliche Beseitigung des beanstandeten Fleisches. 
Die nach den Vorschriften des §. 45 der Ausführungsbestimmungen A vorzunehmende unschäd- 
liche Beseitigung hat einen doppelten Zweck: sie soll verhüten, daß Füich- welches als untauglich zum 
Genusse für Menschen erklärt ist, von diesen verzehrt wird, und daß eine Verstreuung der in demselben 
enthaltenen Krankheitserreger und dadurch eine Weiterverbreitung der Krankheit erfolgt. 
An sichersten werden diese Zwecke durch Behandlung des Fleisches mit chemischen Stoffen bis 
zur Auflösung der Weichtheile oder durch Einwirkenlassen soher Hitzegrade bis zum Zerfalle der Weich- 
theile erreicht. Die so behandelten Fleischtheile dürfen zu technischen Zwecken verwendet werden. 
Wo ein derartiges Verfahren unthunlich ist, insbesondere wo geeignete Anlagen (Poudrette= und 
Knochenmehlfabriken, Kavillereien, Digestoren, Leimfabriken 2c. mit entsprechenden Einrichtungen) nicht 
vorhanden sind, hat die unschädliche Beseitigung durch Vergraben nach vorangegangener Denaturirung, 
wie dies §. 45 Abs. 2 der Ausführungsbestimmungen A vorschreibt, zu erfolgen. Das Eingraben von 
Fleischtheilen in Düngerhaufen und das Wegwerfen derselben in Wasserläufe ist als unschädliche Be- 
seitigung nicht anzusehen. 
Zum Vergraben der Kadaver und Fleischtheile sind thunlichst abgelegene, eingezäunte Stellen 
außerhalb des Ortes auszuwählen. Der Verscharrungsplatz soll keiner Ueberschwemmung ausgesetzt und 
so trocken sein, daß er zu jeder Jahreszeit bis zu einer Tiese von 2 m ausgegraben werden kann, 1 
auf Wasser zu stoßen. Der Lauf des von oder unter dem Verscharrungsplatz abfließenden Wassers soll 
nicht nach Ortschaften oder Brunnen gerichtet sein. 
Wo die Bodenverhältnisse es gestatten, sind die Gruben so tief anzulegen, daß die Oberfläche 
des Fleisches von einer unterhalb des Randes der Gruben mindestens 1 m starken Erdschicht bedeckt ist. 
In allen Fällen muß eine mindestens 1 m dicke Erdschicht über den verscharrten Fleischtheilen liegen. 
  
2. Reinigung und Desinfektion der Messer und Hände. 
Durch die Messer und die Hände des Fleischbeschauers können leicht Krankheitsstoffe auf ge- 
sundes Fleisch übertragen werden. Um dies zu verhüten, ist es erforderlich, daß das Anschneiden kranker
        <pb n="185" />
        Theile vermieden wird, wenn solche ohne Anschneiden erkennbar sind (6. 21 Abs. 1) und das verunreinigle 
Messer, gegebenen Falies auch deren Scheiden, alsbald gründlich gereinigt und desinfizirt werden. Die 
Desinfektion erfolgt in der Weise, daß die gesäuberten Messer und deren Scheiden in zweiprozentiger 
Sodalösung gekocht werden (5. 21 Ab s. 2 
Eine solche Reinigung und Nerlifeton läßt sich nur durchführen, wenn die Messer frei von 
Ritzen und Spalten sind. Zum Gebrauche für Fleischbeschauer eignen sich daher nur glatte Messer. 
Die Reinigung der Hände (§. 16) erfolgt mittelst Seife und warmen Wassers, möglichst auch 
unter Zuhülfenahme einer Bürste. In allen Fällen, in denen der Fleischbeschauer während oder nach 
der Untersuchung des Fleisches Milzbrand oder den Verdacht dieser Krankheit festgestellt hat, hat sich an 
die Reinigung der Hände und Arme ein Nachwaschen mit einem Desinfektionsmittel, z. B. zweiprozentigem 
Karbol-, Lysol= oder Kreolinwasser, oder in Ermangelung eines solchen Mittels mit Spiritus oder Brannt- 
wein anzuschließen. 
3. Uebersichtliche Darstellung der Formen der Tuberkulose bei Schlachtthieren und der 
heiunbbeitspolis eilichen Behandlung des Fleisches tuberkulöser Wiere 
  
Formen der Tuberkulose. Behandlung des Fleisches. 
  
I. Tuberkulose eines Organs: 
) mit hochgradiger Abmagerng Da t gesammte Fleisch ist untauglich (S. 33 
8). 
b) ohne hochgradige Abmagerung. . . . Deie nicht veränderten Theile sind genußtauglich 
ohne Einschränkungen (§. 35 Nr. 4). 
II. Tuberkulose, die sich nicht auf ein Organ beschränkt: 
1. Die Verbreitung ist nicht auf dem Wege des 
großen Blutkreislaufs erfolgt: 
A. mit hochgradiger Abmagerng Da —i Fleisch ist untauglich (S. 33 
r. 8). 
B. ohne hochgradige Abmagerung: 
a) mit ausgedehnten Erweichungsherden .Die nicht verärderten Theile sind bedingt taug- 
lich (§. 35 Nr. 4, §. 37 unter III Nr. 1, a, 
§. 38 sr II, a). 
b) ohne ausgedehnte Erweichungsherde: 
u. bei geringer Ausdehnung der Krankheit Die nicht veränderten Theile sind. — 
ohne Einschränkungen (F. 36 N 
5H. bei großer Ausdehnung der Krankheit . Die nicht veränderten Theile sind bonr genuß- 
tauglich, aber im Nahrungs= und Gemu- 
*“ Kheblic herabgesetzt (§. 35 Nr. 4, 
r 
2. Die Verbreitung ist auf dem Wege des großen 
Blutkreislaufs erfolgt: 
A. Mit Erscheinungen einer frischen Blutinsetlion. 
a) mit hochgradiger Abmagerun L% gesammte Fleisch ist untauglich (S. 33 
r. 8).
        <pb n="186" />
        — 41 
  
Formen der Tuberkulose. 
Behandlung des Fleisches. 
  
b) ohne hochgradige Abmagerung: 
a. frische Infektionen nur in den Einge- 
weiden oder im Euter 
G. frische Infektionen nicht blos in den 
Eingeweiden oder im Euter 
B. Ohne Erscheinungen einer frischen Blutinfektion: 
a) mit hochgradiger Abmagerung 
b) ohne hochgradige Abmagerung: 
#u. mit ausgedehnten Erweichungsherden 
. ohne ausgedehnte Erweichungsherde: 
die tuberkulösen Veränderungen finden 
sich nur in den Eingeweiden oder im 
Euter vor: 
bei geringer Ausdehnung der 
Krankheit. 
bei großer 
Ausdehnung der 
Krankhit 
die tuberkulösen Veränderungen finden 
sich nicht blos in den Eingeweiden 
und im Euter vor 
Bemerkung: 
  
Die nicht veränderten Theile sind bedingt sug, 
lich (§. 35 Nr. 4, §F. 37 unter III Nr. 1, 
§. 38 unter II, 2). 
Das Fett ist bedingt tauglich, das sonstige 
Fleisch untauglich (§. 34 Nr. 1, §. 37 unter 1, 
5. 38 unter I. 
Das gesammte Fleisch ist untauglich G. 33 
Nr. 8). 
Die nicht weränderten Theile sind bedingt taug- 
lich (§. 35 Nr. 4, §. 37 unter III. Nr. 1, a, 
§. 38 unter II, a). 
Die nicht veränderten Theile sind, erußlauglich 
ohne Einschränkungen (§. 35 Nr. 4). 
Die nicht veränderten Theile sind zwar gemf- 
lauglich, aber im Nahrungs= und Genuß- 
werlh erheblich herabgesetzt (6. 35 Nr. 4, 
§. 40 Nr 1, b). 
Von den nicht veränderten Theilen sind Fleisch- 
viertel, in denen sich eine tuberkulös ver- 
änderte Lymphdrüse befindet, bedingt taug- 
lich. Die übrigen nicht veränderten Theile 
sind zwar genußtauglich, aber im Nahrungs- 
und Genußwerth erheblich herabgesetzt (S. 35 
Nr. 4, §. 37 unter II, §. 40 unter I, a). 
Die veränderten Theile sind in den Fällen zu 1 unter b, IlI unter 1 B, II unter 2 Ab a, 
Il unter 2 Bb genußuntauglich. Ein Organ ist auch dann als tuberkulös anzusehen, wenn nur die zugehörigen Lymph= 
drüsen tuberkulöse Veränderungen aufweisen; 
suchung als frei von Tuberkulose erweisen (T. 35 
das talliche gilt von Fleischstücken, sofern sie sich nicht bei genauer Unter-
        <pb n="187" />
        — 32 — 
D. 
Antersuchung und gesundheitspolizeiliche Behandlung des in das Zollinland 
eingehenden Fleisches. 
Allgemeine Bestimmungen. 
8. 1. 
(1) Fleisch sind alle Theile von warmblütigen Thieren, frisch oder zubereitet, sofern sie sich zum 
Genusse für Menschen eignen. Als Theile gelten auch die aus warmblütigen Thieren hergestellten Fette 
und Würste. Als Fleisch sind daher insbesondere anzusehen: 
Muskelfleisch (mit oder ohne Knochen, Fettgewebe, Bindegewebe und Lymphdrüsen), Zunge, Herz, 
Lunge, Leber, Milz, Nieren, Gehirn, Brustdrüse (Bröschen, Bries, Brieschen, Kalbsmilch, Thymus,), 
Schlund, Magen, Dünn= und Dickdarm, Gekröse, Blase, Milchdrüse (Euter), vom Schweine die ganze 
Haut (Schwarte), vom Rindvieh die Haut am Kopfe, einschließlich Nasenspiegel, Gaumen und Ohren, 
sowie die Haut an den Unterfüßen, ferner Knochen mit daran haftenden Weichtheilen, frisches Blut; 
Fette, unverarbeilet oder zubereitet, insbesondere Talg, Unschlitt, Speck, Liesen (Flohmen, Lünte, 
Schmer, Wammenfett), sowie Gekrös= und Netzfett, Schmalz, Oleomargarin (Premier jus, Margarin) und, 
solche Stoffe enthaltende Fettgemische, jedoch nicht Butter und geschmolzene Butter (Butterschmalz) 
Würste und ähnliche Gemenge von zerkleinertem Fleische. 
(2) Andere Erzeugnisse aus Fleisch, insbesondere Fleischextralte, Fleischpeptone, thierische Gelatine, 
Suppentafeln, gelten bis auf Weiteres nicht als Fleisch. 
8. 2. 
() Als frisches Fleisch ist anzusehen Fleisch, welches, abgesehen von einem etwaigen Kühlverfahren, 
einer auf die Haltbarkeit einwirkenden Behandlung nicht unterworfen worden ist, serner Fleisch, welches 
zwar einer solchen Behandlung unterzogen worden ist, aber die Eigenschaften frischen Fleisches im Wesent- 
lichen behalten hat oder durch entsprechende Behandlung wieder gewinnen kann. 
(2) Die Eigenschaft als frisches Fleisch geht insbesondere nicht verloren 
durch Gefrieren oder Austrocknen, ausgenommen bei getrockneten Därmen (§. 3 Abs. 4), 
durch oberflächliche Behandlung mit Salz, Zucker oder anderen chemischen Stoffen, 
durch bloßes Räuchern, 
durch Einlegen in Essig, 
durch Einhüllung in Fett, Gelatine oder andere, den Luftabschluß bezweckende Stoffe, 
durch Einspritzen von Konservirungsmitteln in die Blutgefäße oder in die Fleischsubstanz. 
(3) Als ganzer Thierkörper ist unbeschadet der Sonderbestimmung im §. 6 das geschlachtete, ab- 
gehäutete und ausgeweidete Thier anzusehen; der Kopf vom ersten Halswirbel ab, die Unterfüße ein- 
schließlich der sogenannten Schienbeine und der Schwanz dürfen vorbehalllich derselben Sonder- 
bestimmung fehlen. 63 
(1) Als zubereitetes Fleisch ist anzusehen alles Fleisch, welches in Folge einer ihm zu Theil 
gewordenen Behandlung die Eigenschaften frischen Fleisches auch in den inneren Schichten verloren hat 
und durch eine entsprechende Behandlung nicht wieder gewinnen kann. 
(2) Hierher gehört insbejondere das durch Pökelung, wozu auch starke Salzung zu rechnen ist, 
oder durch hohe Hitzegrade (Kochen, Braten, Dämpsen, Schmoren) behandelle Fleisch.
        <pb n="188" />
        33ä — 
(3) Als zubereiteles Fett sind anzusehen ausgeschmolzenes oder ausgepreßtes Fett mit oder ohne 
nachfolgende Raffinirung, insbesondere Schmalz, Oleomargarin, Premwier jus und ähnliche Zubereitungen; 
ferner die thierischen Kunftspeisefette im Sinne des §. 1 Abs. 4 des Gesetzes, betreffend den Verkehr mit 
Butter, Käse, Schmalz und deren Ersatzmitteln, vom 15. Juni 1897 (Reichs-Gesetzbl. S. 475), sowie Margarine. 
(4) Im Sinne des §. 12 des Gesetzes und im Sinne der gegenwärligen Ausführungsbestimmungen 
sind anzusehen: 
als Schinken die von den Knochen nicht losgelösten oberen Theile des Hinter= oder Vorder- 
schenkels vom Schweine mit oder ohne Haut; 
als Speck die zwischen der Haut und dem Muskelfleische, besonders am Rücken und an den 
Seiten des Körpers liegende Feitschicht vom Schweine mit oder ohne Haut, auch mit 
schwachen in der Fettschicht eingelagerten Muskelschichten; 
als Därme der Dünn= und der Dickdarm sowie die Harnblase vom Rindvieh, Schweine, Schafe 
und von der Ziege, der Magen pom Schweine, sowie der Schlund vom Rindvieh; 
als Würste und zumuoe Gemenge aus zerkleinertem Fleische insbesondere alle Waaren, welche 
ganz oder theilweise aus zerkleinertem Fleische bestehen und in Därme oder künstlich her- 
gestellte Wursthüllen eingeschlossen sind, ferner Hackfleisch, Schabefleisch, Mett, Brät, Sülzen 
aus zerkleinertem Fleische, Fleischpulver, Fleischmehl (ausgenommen Fleischfuttermehl) mit 
oder ohne Zusätze; 
als luftdicht verschlossene Büchsen oder ähnliche Gefäße insbesondere Büchsen, Dosen, Töpfe 
(Terrinen) und Gläser jeder Form und Größe, deren Inhalt mit oder ohne anderweitige 
Vorbehandlung durch Luftabschluß haltbar gemacht worden ist. 
S. 4. 
(1) Die Vorschriften der §§. 12 und 13 des Gesetzes sowie die gegenwärtigen Ausführungs- 
bestimmungen finden auch auf Rennthiere und Wildschweine Anwendung, und zwar dergestalt, daß, un- 
beschadet der Bestimmungen im §. 27 unter AlI, erstere dem Rindvieh, letztere den Schweinen gleich- 
gestellt werden. Anderes Wildpret einschließlich warmblütiger Seethiere sowie Federvieh unterliegen weder 
den Einfuhrbeschränkungen in §§. 12, 13 des Gesetzes noch der amtlichen Untersuchung bei der Einfuhr; 
das Gleiche gilt für das zum Reiseverbrauche mitgeführte Fleisch. 
(2) Büffel unterliegen denselben Vorschriften wie Rindvieh. 
Beschränkungen der Ein- und Durchfuhr. 
5 
In das Zollinland dürfen nicht eingeführt werden: 
1. Fleisch in luftdicht verschlossenen Büchsen oder ähnlichen Gefäßen sowie Würste und sonstige 
Gemenge aus zerkleinertem Fleische; 
2. Hundefleisch sowie zubereitetes Fleisch, welches von Pferden, Eseln, Maulthieren, Mauleseln 
oder anderen Thieren des Einhufergeschlechts herrührt; 
3. Fleisch, welches mit einem der folgenden Stoffe oder mit einer solche Stoffe enthaltenden Zu- 
bereitung behandelt worden ist: 
a) Borsäure und deren Salze, 
b) Formaldehyd, 
c) Alkali= und Erdalkali-Hydroxyde und -Karbonate, 
) Schweflige Säure und deren Salze sowie unterschwefligsaure Salze, 
e) Fluorwasserstoff und dessen Salze, 
I|) Salicylsäure und deren Verbindungen, 
6) Chlorsaure Salze, 
) Farbstoffe jeder Art, jedoch unbeschadet ihrer Verwendung zur Gelbsärbung der Margarine und 
zum Färben der Wusthüllen, sofern diese Verwendung nicht anderen Vorschriften zuwiderläuft. 
S. 6. 
. (1!) Frisches Fleisch darf in das Zollinland nur in ganzen Thierkörpern (vergl. §. 2 Abs. 3), die 
bei Rindvieh, ausgenommen Kalber, und bei Schweinen in Hälsten zerlegt sein können, eingeführt werden. 
Als Kälber gelten Rinder im Fleischgewichte von nicht mehr als 75 kg. Mit den Thierkörpern müssen 
Brust= und Bauchsell, Lunge, Herz, Nieren, bei Kühen auch das Euter, mit den zugehörigen Lymphdrüsen
        <pb n="189" />
        – 34 — 
in natürlichem Zusammenhange verbunden sein. In Hälften zerlegte Thierkörper müssen neben ein- 
ander verpackt und mit Zeichen und Nummern versehen sein, welche ihre Zusammengehörigkeit ohne 
Weiteres erkennen lassen. 
(2) Bei Rindvieh, ausgenommen Kälber (vergl. Abs. 1), muß auch der Kopf oder der Unterkiefer 
mit den Kaumuskeln, bei Schweinen auch der Kopf mit Zunge und Kehlkopf in natürlichem Zusammen- 
hange mit den Körpern eingeführt werden; Gehirn und Augen dürfen fehlen. Bei Rindern darf der 
* getrennt von dem Thierkörper beigebracht werden, sofern er und der Thierkörper derart mit Zeichen 
oder Nummern versehen sind, daß die Zusammengehörigkeit ohne Weiteres erkennbar ist. 
G) Bei Pferden, Eseln, Maulthieren, Mauleseln und anderen Thieren des Einhufergeschlechts 
müssen, außer den im Abs. 1 aufgeführten Theilen, Kopf, Kehlkopf und Luftröhre sowie die ganze Haut 
mindestens an einer Stelle mit dem Körper noch in natürlichem Zusammenhange verbunden sein. 
8. 7. 
(1) Põlel- (Salz-) Fleisch, ausgenommen Schinlen, Speck und Daͤrme, darf in das Zollinland 
nur eingeführt werden, wenn das Gewicht der einzelnen Stücke nicht weniger als 4 kg beträgt. 
behand (2) Geräuchertes Fleisch, welches einem Pökelverfahren unterlegen hat, ist als Pökelfleisch zu 
ehandeln. 
. 8. 
Das nachweislich im Inlande bereits voh sismaßig untersuchte und nach dem Zollauslande 
verbrachte Fleisch ist im Falle der Zurückbringung der amtlichen Untersuchung nicht unterworfen. 
8. 9. 
Auf das im kleinen Grenzverkehre sowie im Meß= und Marktverkehre des Grenzbezirkes ein- 
gehende Fleisch finden die Vorschriften in S§. 12, 13 des Gesetzes sowie die gegenwärtigen Ausführungs- 
bestimmungen Anwendung, soweit die Landesregierungen nicht Ausnahmen zulassen. 
., 10. 
(1) Die unmittelbare Durchfuhr unter gobimützer Begleitung oder unter Zollverschluß, im Post- 
verkehr auch ohne diese Kontrolmittel, ist als Einfuhr im Sinne des Gesetzes nicht zu betrachten; das zur 
Durchfuhr gelangende Fleisch unterliegt nicht der amtlichen Untersuchung. 
(2) Unter unmittelbarer Durchfuhr ist derienige Waarendurchgang zu verstehen, der sich vollzieht ohne 
eine längere Aufenthaltsdauer im Inland, als durch die ordnungsmäßige Waarenbeförderung bedingt ist. 
Eine unmiltelbare Durchfuhr liegt insbesondere nicht vor bei Aufbewahrung der Waaren in einem Zoll- 
lager unter amtlichem Verschlusse. 
Grundsätze für die gesundheltliche Untersuchung des in das Zollinland eingehenden Fleisches. 
§. 11. 
(1) Für die Untersuchung des in das Zollinland eingehenden Fleisches ist als Beschauer ein 
approbirter Thierarzt und als desen Stellvertreter ein weiterer approbirter Thierarzt zu bestellen. Zur 
Ausführung der Trichinenschau und zur Unterstützung bei der Finnenschau können andere Personen, welche 
nach Maßgabe der Prüfungsvorschriften für Trichinenschauer genügende Kenntnisse nachgewiesen haben, 
bestellt werden. 
(2) Die Herrichtung des Fleisches für die thierärztliche Untersuchung (Herausnahme der Ein- 
geweide, Loslösen der Liesen [Flohmen, Lünte, Schmer, Wammenfettl. Zerlegung der Schweine in Hälflen, 
Aufhängen oder Auflegen der Fleischtheile im Untersuchungsraum) erfolgt nach Anweisung des Thier- 
arztes, und zwar soweit der Verfügungsberechtigte nicht selbst eine Hülfskraft stellt, gegen Entrichtung 
einer besonderen Gebühr nach Maßgabe der hierüber ergehenden Anweisung durch die Beschaustelle. 
(6) Die chemischen Untersuchungen sind von einem besonders hierzu verpflichteten Nahrungsmittel- 
Chemiker, und nur wenn ein solcher nicht zur Verfügung steht, von einem in der Chemie hinreichend er- 
fahrenen anderen Sachverständigen vorzunehmen. Die Vorprüfung der Fette ist von dem Chemiker oder 
dem Fleischbeschauer vorzunehmen. Ausnahmsweise können hiermit andere Personen, welche genügende 
Kenntnisse nachgewiesen haben, betraut werden.
        <pb n="190" />
        – 357 — 
§. 12. 
G1) Die Untersuchung des Fleisches hat sich insbesondere auf die in §§. 13 bis 15 aufgeführten 
Punkte zu erstrecken. 
(2) Sie ist bei frischem Fleische an jedem einzelnen Thierkörper, bei zubereitetem Fleische, und 
zwar bei Därmen und Fetten an den einzelnen Packstücken, im Uebrigen an den einzelnen Fleischstücken 
vorzunehmen, soweit nicht eine Beschränkung der Untersuchung auf Stichproben nach den Bestimmungen 
des folgenden Absatzes zulässig ist. 
(63) Bei Sendungen von zubereitetem Fleische kann die Untersuchung auf Stichproben beschränkt 
werden, und zwar bei Fett und Därmen die gesammte Prüfung, bei sonstigem Fleische die Prüfung auf 
die im §. 14 Abs. 1 unter b bis d bezeichneten Punkte. Die Beschränkung der Untersuchung auf Stich- 
proben ist jedoch nur insoweit zulässig, als die Sendung nach Inhalt der Begleitpapiere (Rechnungen, 
Frachtbriefe, Konnossemente, Ladescheine u. dergl.) eine bestimmte gleichartige, aus derselben Fabrikation 
stammende Waare enthält, die auch äußerlich nach der Art der Verpackung und Kennzeichnung als gleich- 
artig angesehen werden kann. Die Auswahl der Stichproben erfolgt nach den Bestimmungen im §. 14 
Abs. 4 und §. 15 Abs. 5. 
(4) Führt die Untersuchung bei einer Stichprobe zu einer Beanstandung, so ist sie in Bezug auf 
den Beanstandungsgrund bei Därmen und Fekt an der Gesammtheit der Packstücke, im Uebrigen an 
jedem einzelnen Fleischstücke der ganzen Sendung auszuführen, insoweit nicht eine unschädliche Beseitigung 
(§. 19 Abs. 1 unter I) oder eine Zurückweisung (§. 19 Abs. 1 unter II, §. 21 Abs. 3) oder eine freiwillige 
Zurückziehung (nachstehender Abs. 6) ersolgt. 
(5) Von jeder Beanstandung einer Stichprobe, welche auf den Umfang der weiter anzustellenden 
Untersuchung oder auf die Behandlung des Fleisches (§§. 19 und 21) von Einfluß ist, hat die Beschau- 
stelle den Verfügungsberechtigten unter Angabe des Beanstandungsgrundes und unter Hinweis auf die 
nach Abs. 4 eintretende Folge sowie die Polizeibehörde unter Angabe des Beanstandungsgrundes sofort 
zu benachrichtigen. 
(6) Binnen einer eintägigen Frist nach der Benachrichtigung hat der Verfügungsberechtigte das 
Recht, die noch nicht untersuchten und nicht unschädlich zu beseitigenden oder zurückzuweisenden Theile der 
Sendung vor der weiteren Untersuchung freiwillig zurückzuziehen (vergl. jedoch S. 25 Abs. 3). 
8. 13. 
(1) Bei frischem Fleische ist zu prüfen: 
a) ob es den Angaben in den Begleitpapieren entspricht: 
b) ob es unter die Verbote im §. ö fällt; 
c) ob es den Bestimmungen im §. 6 entspricht; 
d) ob es in gesundheits= oder veterinärpolizeilicher Beziehung zu Bedenken Anlaß giebt. Ins- 
besondere ist Schweinefleisch auf Trichinen zu untersuchen. 
(2) Eine chemische Untersuchung des frischen Fleisches hat stattzusfinden, wenn der Verdacht vor- 
liegt, daß es mit einem der im §. 5 Nr. 3 aufgeführten Stoffe behandelt worden ist. 
. 14. 
(1) Bei zubereitetem Fleische, ausgenommen Fette, ist zu prüfen: 
a) ob die Waare den Angaben in den Begleitpapieren entspricht: 
b) ob die Waare unter die Verbote im §. 5 fällt; 
c) ob die Waare den Vorschriften im §. 7 entspricht: - « 
d) ob die Fleischstücke vollständig durchgepökelt (durchgesalzen), durchgekocht oder sonst im Sinne 
des §F. 3 Abs. 1 zubereitet sind; 
e) ob die Waare in gesundheits= oder veterinärpolizeilicher Beziehung zu Bedenken Anlaß 
giebt. Insbesondere ist Schweinefleisch auf Trichinen zu untersuchen. 
(2) Bei Därmen ist zu prüfen, ob krankhafte Veränderungen, insbesondere Blutungen, Knoten, 
Geschwüre vorhanden sind. 
n (8) Bei der gemäß Abs. 1 unter b vorzunehmenden Prüfung hat auch eine chemische Untersuchung 
tattzufinden: « " 
a) zur Fesisiellung, ob dem Verbote im 8. 5 Nr. 2 zuwider Pferdefleisch unter falscher Be- 
zeichnung einzuführen versucht wird, wenn der Verdacht eines solchen Versuchs besteht;
        <pb n="191" />
        — 36* — 
b) zur Feststellung, ob das Fleisch mit einem der im §. 5 Nr. 3 ausgeführten Stoffe behandelt 
worden ist; bei Schinken in Sendungen unter 10 Stück, bei Speck und bei Därmen jedoch 
nur, wenn der Verdacht einer solchen Behandlung besteht. 
(10) Liegen die Voraussetzungen des §F. 12 Abs. 3 für eine Beschränkung der Untersuchung auf 
Slichproben vor, so hat sich die Untersuchung bei Sendungen, die aus 1 oder 2 Packstücken bestehen, 
auf jedes Packstück, bei Sendungen von 3 bis 10 Packstücken auf mindestens 2 Packstücke, bei größeren 
Sendungen auf mindestens den 10. Theil der Packstücke zu erstrecken. Aus den hiernach auszuwählenden 
Packstücken ist mindestens der 10. Theil des Inhalts zum Zwecke der Untersuchung aus verschiedenen 
Lagen zu entepe Auf weniger als 2 Fleischstücke aus jedem einzelnen Packstücke darf die Unter- 
suchung nicht beschränkt werden. 
S. 15. 
(1) Die Untersuchung des zubereitelen Feites zerfällt in eine Vorprüfung und in eine Hauptprüfung. 
(2) Die Vorprüfung hat sich darauf zu erstrecken: 
a) ob die Packstücke den Angaben in den Begleitpapieren entsprechen und gemäß den für den 
Inlandsverkehr bestehenden Vorschristen bezeichnet sind („Margarine“, „Kunstspeisefett"): 
b) ob das Fett in den Packstücken eine der betreffenden Gattung entsprechende äußere Be- 
schaffenheit hat, wobei insbesondere auf Farbe und Konsistenz, Geruch und Geschmack 
(ranzigen, sauren, Fäulniß= oder Schimmel-Geruch und -Geschmack), auf das Vorhanden- 
sein von Schimmelpilzen oder Bakterienkolonien auf der Oberfläche oder im Innern sowie 
auf sonstige Anzeichen von Verdorbensein zu achten ist. 
Die Hauptprüfung ist nach folgenden Gesichtspunkten vorzunehmen: 
a) es ist zu prüfen, ob äußerlich am Fette wahrnehmbare Merkmale auf eine Versälschung 
oder Nachmachung oder sonst auf eine vorschriftswidrige Beschaffenheit hinweisen; 
b) Margarine ist auf die Anwesenheit des gemäß dem Gesetze vom 15. Juni 1897, betreffend 
den Verkehr mit Butter, Käse, Schmalz oder deren Ersatzmitteln, vorgeschriebenen Er- 
kennungsmittels (Sesamöl) — che esefer 1897 S. 591 — zu prüfen: 
e) Schweineschmalz ist mit dem Zeiß-Wollny'schen Refraktomeler zu untersuchen. Ergiebt sich 
hierbei der Verdacht einer Verfälschung, so ist eine eingehendere Prüfung der verdächtigen 
Probe vorzunehmen; 
) es ist zu prüfen, ob das Fett verfälscht, nachgemacht oder verdorben ist, unter das Verbot 
des §F. 3 des Gesetzes vom 15. Juni 1897 fällt oder ob es einen der im §. 5 Nr. 3 der 
gegenwärtigen Bestimmungen aufgeführten Stoffe enthält. 
(1) Die Proben für die Hauptprüsung sind nach Maßgabe der Bestimmungen in Anlage c zu 
entnehmen und unverzüglich der zuständigen Stelle zu übermitteln. 
(5) Liegen die Voraussetzungen des §. 12 Abs. 3 für eine Beschränkung der Untersuchung auf 
Stichproben vor, so hat sich die Vorprüfung sowie die nach Abs. 3 unter a, b und c vorzunehmende 
Hauplprüfung mindestens auf 2 Packstücke, bei 40 und mehr Packstücken bis zu 100 auf 5 vom Hundert, 
vom Mehrbetlrage bis zu 500 Packstücken auf 3 vom Hundert, von einem weiteren Mehrbetrag auf 2 
vom Hundert zu erstrecken. 
(6) Die nach Abs. 3 unter d vorzunehmende Hauptprüfung ist unter gleicher Voraussetzung auf 
eine geringere Zahl der für die Hauplprüsung entnommenen Proben zu beschränken, und zwar sind dazu 
von weniger als 6 Proben 2, 
von weniger als 18 Proben 4, 
von weniger als 28 Proben 6 
und von weiteren je 6 Proben eine auszuwählen. 
G 
g. 16. 
Für die Ausführung der Unlersuchungen sind maßgebend: 
1. de* (enweisung für die thierärztliche Untersuchung des in das Zollinland eingehenden Fleisches 
nlage a); 
2. die Anweisung für die Untersuchung des Fleisches auf Trichinen und Finnen (Anlage b); 
3. die Anweisung für die Probenentnahme zur chemischen Untersuchung von Fleisch einschließlich 
Fett sowie für die Vorprüfung zubereiteter Feite (Anlage c): 
4. die Anweisung für die chewische Untersuchung von Fleisch und Fetten (Anlage ch.
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        – 37" — 
Behandlung des Fleisches nach erfolgter Untersuchung. 
S. 17. 
Unbeschadet der weilergehenden Maßregeln, welche auf Grund veterinärpolizeilicher oder straf- 
rechllicher Bestimmungen angeordnet werden, ist das beanstandete Fleisch nach den Vorschriften in §S§. 18 
bis 21 zu behandeln. 
C. 18. 
(1) Für frisches Fleisch gelten folgende Grundsätze: 
I. In unschädlicher Weise zu beseitigen sind: 
A. alle Thierkörper der betreffenden Sendung, soweit nach der gemeinsamen Herkunft, der 
Art der Beförderung oder den sonstigen Umständen angenommen werden kann, daß eine 
Uebertragung des Krankheitsstoffs stattgefunden hat, wenn auch nur an einem Thier- 
körper Rinderpest, Milzbrand, Rauschbrand, Rinderseuche, Schweinepest, Schweineseuche, 
Pockenseuche, Rotz (Wurm) oder der begründete Verdacht einer dieser Krankheiten vorliegt; 
der einzelne Thierkörper, wenn Tollwuth, Rothlauf der Schweine, Septicämie, Pyämie, 
Texasfieber, Ruhr oder der begründete Verdacht einer dieser Krankheiten vorliegt, ferner 
wenn beim Schweine Trichinen oder beim Rindvieh und Schweine in gröberer Zahl 
Finnen (beim Rindvieh Cysticercus inermis, beim Schweine Cysticercus cellulosae) 
nachgewiesen sind; 
C. die veränderten Theile (sofern die in 1 unter A und B erwähnten Fälle nicht vorliegen) 
a) bei Durchsetzung von Eingeweiden mit vereinzelten, auf den Menschen nicht über- 
tragbaren thierischen Schmarotzern; 
b) bei örtlicher Strahlenpilzerkrankung:; 
I0) bei Tuberkulose, wenn nur die Lymphdrüsen an der Lungenwurzel und im Mittelfell 
oder an einer der beiden Stellen Veränderungen aufweisen und die tuberkulösen 
Herde wenig umfangreich und trocken, verkäst oder verkalkt sind; erweisen sich die 
Lymphdrüsen an der Lungenwurzel oder im Mittelfell tuberkulös, so ist auch die 
Lunge zu vernichten; 
4) bei Lungenseuche oder dem begründeten Verdachte dieser Krankheit; 
I) bei oberflächlicher und geringgradiger Fäulniß und ähnlichen Zersetzungsvorgängen, 
Besetzung mit Insekten und unerheblicher Beschmutzung. 
II. Von der Einfuhr zurückzuweisen sind: 
A. alle Thierkörper der betreffenden Sendung, von denen anzunehmen ist, daß auf sie eine 
Uebertragung des Krankheitsstoffs stattgefunden hat, wenn auch nur bei einem Thier- 
körper Lungenseuche oder Maul= und Klauenseuche oder der begründete Verdacht einer 
dieser Krankheiten vorliegt, bei Lungenseuche oder Lungenseucheverdacht nach unschäd- 
licher Beseitigung der veränderten Theile (vergl. 1 unter ('ch; 
die einzelnen Thierkörper, die auf Grund der nach §. 13 ausgeführten Prüfung beanstandet 
sind, soweit sie nicht nach 1 unter A und B unschädlich beseitigt werden müssen. Liegt einer 
der Fälle zu!l unter C a, b, c oder e vor, so hat die Zurückweisung zu unterbleiben, sofern 
der Beanstandungsgrund durch Beseitigung und Vernichtung der veränderten Theile be- 
hoben wird. 
Insbesondere muß, unbeschadet dieser Ausnahmen, die Zurückweisung erfolgen: 
a) wenn die Waare den Angaben in den Begleitpapieren nicht entspricht; 
b) wenn die Beschaffenheit des Fleisches einen schlechten Ernährungszustand des Thieres 
ekundet: 
wenn das Fleisch auffällige Abweichungen in Bezug auf Farbe, Geruch, Geschmack 
und Konsistenz oder wenn es fremdartige Einlagerungen zeigt; 
wenndas Fleisch durch Fäulniß, Verschimmelung, Insekten, Beschmutzung oder dergleichen 
in seiner Genußtauglichkeit beeinträchtigt oder wenn Luft in dasselbe eingeblasen ist; 
wenn sich an den Lymphdrüsen eine Schwellung mit oder ohne Blutung, Verkäsung 
oder Verkalkung zeiat: 
  
. 
□— 
E GE. 0 
— —
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        — 38* — 
s) wenn Tuberkulose oder der begründete Verdacht dieser Krankheit vorliegt; 
8) wenn vereinzelte Finnen (beim Rindvieh Cysticercus inermis, beim Schweine 
Cysticercus cellolosae) nachgewiesen sind. 
(2) Die Zurückweisung kann bei Beanstandungen auf Grund der Bestimmung im Abs. 1 unier 
II Ba unterbleiben, wenn nachträglich für die Waare entsprechende Begleitpapiere beigebracht werden. 
8. 19. 
(1) Für zubereitetes Fleisch, ausgenommen Fette, gelten folgende Grundsätze: 
I. In unschädlicher Weise zu beseitigen sind: 
a) alle zu der betreffenden Sendung gehörigen Packstücke, soweit nach der gemeinsamen 
Herkunft, der Art der Verpackung und Beförderung oder den sonstigen Umständen an- 
genommen werden kann, daß eine Uebertragung des Krankheitsstoffs stattgefunden hat, 
wenn auch nur an einem Fleischstück eine der im 8. 18 Abs. 1 unter I A aufgeführten 
Krankheiten oder der begründete Verdacht einer derselben nachgewiesen ist; 
b) das einzelne Packstück, wenn an einem Fleischstücke Rothlauf der Schweine, Septicämie, 
§ * Ruhr oder der begründete Verdacht einer dieser Krankheiten nach- 
gewiesen ist; 
I) das einzelne Fleischstück, wenn in demselben Trichinen oder Finnen nachgewiesen sind; 
) die veränderten Theile bei oberflächlicher und geringgradiger Fäulniß und ähnlichen 
Zersetzungsvorgängen, Besetzung mit Insekten und unerheblicher Beschmutzung. 
II. Von der Einfuhr zurückzuweisen ist das Fleisch, soweit es nicht nach I unschädlich beseitigt 
werden muß, und zwar 
A. das ganze Packstück, 
a) wenn das Fleisch auf Grund einer der Bestimmungen im §. 14 Abs. 1 unter a und b 
beanstandet ist 
b) wenn in dem Packstücke Därme gefunden sind, welche Mängel der im §. 14 Abs. 2 be- 
zeichneten Art aufweisen; 
c) wenn sämmtliche aus dem Packstück entmommenen Proben (§5. 12, 14 Abs. 4) auf Grund 
der Bestimmungen im §. 14 Abs. 1 unter d beanstandet sind; 
#) wenn auch nur an einem Fleischstück Erscheinungen der Lungenseuche oder der Maul- 
und Klauenseuche oder der begründete Verdacht dieser Krankheiten vorliegen: 
das einzelne Fleischstück, welches auf Grund einer der Bestimmungen im §. 14 Abs. 1 
unter c bis e beanstandet ist, insbesondere wenn sich bei der Prüfung einer der im §. 18 
Abs. 1 unter II B b bis f aufgeführten Mängel ergiebt, und dieser nicht im Falle zu ! 
unter 4 des gegenwärtigen Paragraphen durch Vernichtung der veränderten Theile ge- 
hoben wird. 
(2) Die Zurückweisung kann bei Beanstandungen auf Grund des §. 14 Abs. 1 unter a unter- 
bleiben, wenn nachträglich für die Waare entsprechende Begleitpapiere beigebracht werden. 
* 
In den Fällen der §§. 18, 19 kann an Stelle der unschädlichen Beseitigung des Fleisches die 
Zurückweisung treten, wenn die das Fleisch beanstandende Beschaustelle im Auslande liegt. 
# 
21. 
:(l) Zubereitetes Fett ist zurückzuweisen 
I. auf Grund der Vorprüfung: 
a) wenn die Waare den Angaben in den Begleitpapieren nicht entspricht oder die zugehörige 
Packung nicht den für den Inlandsverkehr bestehenden Vorschriften entsprechend bezeichnet 
ist („Margarine“, „Kunstspeisefett"): 
b) wenn das Fett ranzig, sauer, mit Fäulniß-Geruch oder -Geschmack behaftet oder innerlich 
mit Schimmelpilzen oder Baklerienkolonien durchsetzt oder sonst verdorben besunden wird; 
Tc) wenn das Fett in einem Packstück äußerlich derart mit Schimmelpilzen oder Bakterien= 
kolonien besetzt ist, daß der Inhalt des ganzen Packstücks als verdorben anzusehen ist; 
34
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        39 — 
II. auf Grund der Hauptprüfung: 
a) in den unter 1 a bis c angegebenen Fällen; 
b) wenn eine Probe einen der im §. 5 Nr. 3 aufgeführten Stoffe enthält: 
c) wenn eine Probe als verfälscht oder nachgemacht befunden wird; 
4) wenn eine Probe Margarine den Bestimmungen des Gesetzes vom 15. Juni 1897 oder 
den auf Grund desselben erlassenen Bestimmungen (Reichs-Gesetzbl. 1897 S. 475 und 
591) nicht entspricht. 
(2) Die Zurückweisung kann bei der Vorprüfung und Hauptprüfung in den Fällen zu Abs. 1 
unter 1 a unterbleiben, wenn nachträglich das Packstück mit den vorgeschriebenen Bezeichnungen versehen 
oder die Uebereinstimmung mit den Begleitpapieren herbeigeführt wird. 
GDie Zurückweisung hat sich auf alle zu einer Sendung gehörigen Packstücke einer Fabrikation 
zu erstrecken, wenn die Untersuchung sämmtlicher davon entnommenen Stichproben zu einer gleichen Bean- 
standung Keüh hat (§. 12 Abs. 4). Im Uebrigen hat sich die Zurückweisung nur auf die einzelnen 
beanstandeten Packstücke zu erstrecken. 
Weitere Behandlung des Fleisches. 
22 
Zurückgewiesenes oder freiwillig zurückgezogenes Fleisch kann unter den im SF. 29 bezeichneten 
Voraussetzungen zur Einfuhr zugelassen werden, wenn es zu anderen Zwecken als zum Genusse für 
Menschen Verwendung finden soll. 
§. 23. 
Die Beschaustelle hat Fleisch, welches einen Anlaß zur Beanstandung auf Grund der Bestim- 
mungen in §§. 13 bis 15 nicht giebt, als tauglich zum Genusse für Menschen zu erklären. 
8. 24. 
(1) Die Beschaustelle hat beanstandetes Fleisch vorläufig zu beschlagnahmen und mit einem Er- 
kennungszeichen zu versehen, welches leicht wieder entfernbar ist. Die erfolgte Beschlagnahme ist dem 
Verfügungsberechtigten, der Zoll= oder Steuerstelle sowie der Polizeibehörde unter Angabe des Be- 
anstandungsgrundes sofort mitzutheilen. 
(#) Die Polizeibehörde hat alsdann über die weitere Behandlung des Fleisches gemäß §§. 18 
bis 21 Entscheidung zu treffen und hiervon sofort dem Verfügungsberechtigten sowie nach Ablauf der 
Beschwerdefrift die Beschaustelle zu benachrichtigen. " 
(3) Die Polizeibehörde hat die Wiederausfuhr oder die unschädliche Beseitigung des Fleisches 
unter den erforderlichen Sicherungsmaßregeln zu veranlassen und im Benehmen mit der Zoll= oder 
Steuerstelle zu überwachen. 
(0 Für Grenzstationen auf ausländischem Gebiete können besondere Anordnungen erlassen werden. 
Kennzeichnung des Fleisches. 
§. 25. 
(1) Die Beschaustelle hat auf Grund des endgültigen Ergebnisses der Untersuchung (vergl. 8§. 23 
und 30) das Fleisch zu kennzeichnen. 
(2) In den Fällen des §. 19 Abs. 1 unter I darf die Kennzeichnung der einzelnen Fleischstücke 
unterbleiben, wenn die unschädliche Beseiligung anderweit sichergestellt ist. Sendungen, welche zurück- 
zuweisen wären, weil die Waare nicht den Angaben in den Begleitpapieren entspricht (§. 18 Abs. 1 unter 
Il Ba; §. 19 Abs. 1 unter IIAa; S. 21 Abs. 1 unter Ia und ll#a) oder weil das Packstück nicht den für den Inlands- 
verkehr bestehenden Vorschriften ensprechend bezeichnet ist (§.21 Abs. 1 unter I#à und IIa), sind im Falle einer nach- 
träglichen Behebung dieser Anstände nur nach dem Ausfalle der Untersuchung der Waare selbst zu kennzeichnen. 
(3) Theile von Sendungen, die im Falle des §. 12 Abs. 6 zurückgezogen werden, sind gleichfalls 
zu kennzcichnen; nicht geöffnete Packstücke jedoch nur an der Außenseite der Behälter (§. 27 unter B Abs. 2). 
Bei anderen freiwillig zurückgezogenen Sendungen hat eine Kennzeichnung der nicht untersuchten Theile 
zu unterbleiben. 
S. 20. 
C□) Die Kennzeichnung des Fleisches und der Behäller erfolgt mittelst Farbstempels oder mittelst 
Brandstempels nach Wahl der Verfügungsberechtigten.
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        — 40* — 
(2) Jeder Stempel trägt als Aufschrift die Worte „Ausland“ sowie das Zeichen der Zoll= oder 
Steuerstelle, bei welcher die Untersuchung vorgenommen wird. Der Stempel für Fleisch von Pferden 
und anderen Einhufern trägt außerdem die Ausschrift „Pferd“. 
(3) Der Reichskanzler ist ermächtigk, nähere Bestimmungen über die bei den einzelnen Zoll= oder 
Steuerstellen zu benutzenden Zeichen zu erlassen sowie darüber zu bestimmen, welche Bezeichnung an- 
zuwenden ist, wenn eine gemeinsame Beschaustelle für mehrere Zoll= oder Steuerstellen errichtet ist. 
(4) Die Stempel sind für das bei der Untersuchung tauglich befundene Fleisch von sechseckiger 
Form mit 2, cm Länge der einzelnen Seiten, für Fleisch von Pferden und anderen Einhufern von 
viereckiger Form mit 5 und 2,, cm Seitenlänge, für das bei der Untersuchung beanstandete sowie für 
freiwillig zurückgezogenes Fleisch von dreieckiger Form mit 5 cm Seitenlänge. Sie tragen bei dem 
zurückgewiesenen Fleische die weitere Aufschrift „Zurückgewiesen“, bei dem unschädlich zu beseiligenden 
Fleische die weitere Aufschrift „Zu beseitigen“, bei freiwillig zurückgezogenem Fleische den Buchstaben „"“. 
  
  
  
  
  
Roth. Roth. 
- 5 cm 
Ausland. 
2 
Pferd. 2. 
20 
. N. N. — 
Schwarz. Schwarz. Schwarz. 
     
    
   
Ausland. 
   
Ausland. Ausland. 
  
       
          
urückgewiesen. Zu 2 
3 gewies beseitigen. 
N. N. N. N. N. N. 
      
    
  
  
5 cm 5 cm 5 em 
(5) Die Brandstempel sind von gleicher Form wie die Farbstempel, dürfen jedoch größer sein. 
Auch die Farbstempel dürfen, insoweit sie zur Abstempelung der Packstücke an den Außenseilen dienen, 
die im Abs. 4 angegebenen Maße überschreiten. 
6) Im Falle der Kennzeichnung mittelst Farbstempels ist für beanstandetes oder freiwillig 
zurückgezogenes Fleisch eine schwarze, für das übrige Fleisch eine rothe, nicht gesundheitsschädliche, halt- 
bare Farbe zu verwenden. 
(7) An jedem Stempel müssen die Schriftzeichen und die Ränder scharf ausgeprägt sein.
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        — 41* — 
8. 27. 
Für die Kennzeichnung des Fleisches gelten folgende Bestimmungen: 
A. Frisches Fleisch. 
Die Stempelabdrücke sind an jeder Körperhälfte mindestens an den nachverzeichnelen Körperstellen 
anzubringen und zwar: 
I. Bei Rindvieh, ausschließlich der Kälber, sowie bei Pferden und anderen Einhufern: 
.auf der Seitenfläche des Halses, 
an der hinteren Vorarmfläche, 
.auf der Schulter, 
.auf dem Rücken in der Nierengegend, 
uf der inneren un 
.uf der äußeren Fläche des Hinterschenkels, 
4.an der Zunge und am Kopfe. 
II. Bei Kälbern, Rennthieren und Wildschweinen, erforderlichenfalls nach Lostrennung der Haut 
an den betreffenden Stellen: 
1. auf der Schulter oder an der hinteren Vorarmfläche, 
neben dem Nierenfett oder auf dem Rücken, 
auf der Brust, 
auf der Keule, am Becken oder am Unterschenkel. 
lil. Bei Schweinen: 
am Kopfe, 
auf der Seitenfläche des Halses, 
auf der Schulter, 
auf dem Rücken, 
auf dem Bauche, 
. auf der Außenfläche des Hinterschenkels. 
IV. Eei Schafen= und Ziegen, erforderlichenfalls nach Lostrennung der Haut an den betreffenden 
Stellen: 
1. auf dem Halse, 
2. auf der Schulter, 
3. auf dem Rücken, 
4. auf der inneren Fläche des Hinterschenkels. 
Außerdem ist bei allen Thiergattungen auf jedem Eingeweidestücke noch mindestens ein 
Stempelabdruck anzubringen. 
B. Zubereitetes Fleisch. 
(1) Bei gepökellem (gesalzenem), gekochtem oder sonst zubereitetem Fleische sind die Stempelabdrücke 
an zwei Stellen jedes Fleischstücks und zwar bei Schinken und Speck thunlichst auf der Schwarte 
anzubringen. 
(2) Außen an dem Behälter (Kübel, Faß, Kiste und dergl.) sind die Stempel gleichfalls an 
zwei Stellen anzubringen. Bei zubereitetem Fette hat die Kennzeichnung nur an den Behältern 
zu erfolgen. 
NJonme 
i- 
—- 
— 
Unschädliche Beseitigung des beanstandeten Fleisches. 
§. 28. 
(1) Die unschädliche Beseiligung des Fleisches hat zu erfolgen entweder durch hohe Hitzegrade 
(Kochen oder Dämpfen bis zum Zerfall der Weichtheile, trockene Destillation, Verbrennen) oder auf 
chemischem Wege bis zur Auflösung der Weichtheile. Die hierdurch gewonnenen Erzeugnisse können 
lechnisch verwendet werden.
        <pb n="197" />
        — 42“ — 
(2) Wo ein derartiges Verfahren unthunlich ist, ersolgt die Beseitigung durch Vergraben 
thunlichst an Stellen, welche von Thieren nicht betreten werden und an welchen Viehfutter oder Streu 
weder gewonnen noch aufbewahrt wird: trichinöses Fleisch ist stets nach Maßgabe der Bestimmungen 
im Abs. 1 zu beseitigen. Vor dem Vergraben ist das Fleisch mit tiefen Einschnitten zu versehen und 
mit Kalk oder feinem, trockenen Sande zu bestreuen oder mit Theer, rohen Steinkohlentheerölen 
(Karbolsäure, Kresol) oder Alpha-Naphthylamin in fünfprozentiger Lösung zu übergießen. Die Gruben 
lüdd 4 tet anzulegen, daß die Oberfläche des Fleisches von einer mindestens 1 Meter starken Erdschicht 
edeckt wird. 
(3) Der Reichskanzler ist ermächtigt, weitere Mittel zur unschädlichen Beseitigung zuzulassen. 
G) Das Verpackungsmaterial ist zu verbrennen oder, sofern ein solches Verfahren nicht angängig 
ist, anderweitig unschädlich zu beseitigen oder zu desinfiziren. 
Nicht zum Genusse für Menschen bestimmtes Fleisch. 
., 29. 
(1) Fleisch, welches zwar nicht für den menschlichen Genuß bestimmt ist, aber dazu verwendet 
werden kann, darf ohne vorherige Untersuchung zur Einfuhr zugelassen werden, wenn die Unbrauchbar- 
machung für den menschlichen Genuß im Wege der fabrikationsmäßigen Behandlung durch geeignete 
Kontrolmaßregeln oder mittelst Anlegung von tiefen Einschnitten und nachfolgender Behandlung mit Kalk, 
Theer oder rohen Steinkohlentheerölen (Karbolsäure, Kresol), bei Fetten auch mit Alkalilauge, Petroleum 
oder Rosmarinöl sichergestellt wird. 
(2) Der Reichskanzler ist ermächtigt, noch weilere Mittel zur Unbrauchbarmachung zuzulassen. 
Rechtsmittel. 
(1) Gegen die seitens der Beschaustelle im Falle des §. 12 Abs. 4 vorgenommene Beanstandung 
einer Stichprobe sowie gegen die von der Polizeibehörde im Falle der §§. 18 bis 21 getroffene Ent- 
scheidung kann von dem Verfügungsberechtigten innerhalb einer eintägigen Frist nach der Benachrichtigung 
(§. 12 Abs. 5 und §. 24 Abs. 2) Beschwerde eingelegt werden. Dieses Rechtsmittel ist in ersterem Falle 
bei der Beschaustelle anzumelden und hat auf Antrag des Beschwerdeführers die Aufschiebung der 
weileren Untersuchung zur Folge; in letzterem Falle ist es bei der Polizeibehörde anzumelden und hat 
stets aufschiebende Wirkung. Ueber die Beschwerde entscheidet eine von der Landesregierung zu 
bezeichnende höhere Behörde und zwar, sofern das Rechtsmittel gegen das technische Gutachten gerichtet 
ist, nach Anhörung mindestens eines weiteren Sachverständigen. Die durch unbegründete Beschwerde 
erwachsenden Kosten fallen dem Beschwerdeführer zur Last. 
(2) Von der endgültigen Entscheidung hat die böhere Behörde den Beschwerdeführer, die Beschau- 
stelle, die Polizeibehörde sowie die Zoll= oder Steuerstelle sofort in Kenntniß zu setzen. 
Fleischbeschaubuch. 
8. 31. 
(1) An jeder Beschaustelle für ausländisches Fleisch ist ein Fleischbeschaubuch nach beifolgendem 
Muster von dem Beschauer zu führen, in welches alle Untersuchungen und deren Ergebnisse sowie die 
endgültige Entscheidung einzutragen und jedesmal mit der Unterschrift des Beschauers zu versehen sind. 
Die näheren Bestimmungen hierüber werden vom Reichskanzler erlassen. 
(2 Wo das Bedürfniß besteht, kann für frisches und zubereiteles Fleisch, namentlich Fette, sowie 
für die einzelnen Thiergattungen ein besonderes Beschaubuch geführt werden. 
(z) Das Fleischbeschaubuch ist für jedes Kalenderjahr neu anzulegen; das abgeschlossene ist 
mindestens zehn Jahre lang aufzubewahren.
        <pb n="198" />
        — 43 — 
Zollstelle N. N. 
leischbe 
  
Untersucht wurden 
= 
* 
Bezeichnung 
des 
Absender Empfänger Fleisches 
mit mit nach 
Wohnort Wohnort 
4 # Stücke Schweinefleisch 
Gattung, 
Art, Gewicht 
JZahl 
fende Nummer 
oder steueramtlichen Register 
Eingangsnummer im zoll 
Herkunft des Fleisches 
einzelne Fleischstücke 
l 
i 
auf Trichinen 
I 
l 
ganze Thierkörper 
cinzelne Packungen 
Lau 
— 
— 
S 
6. 7. 
  
  
  
  
  
  
  
  
ichni Anmerkung zu Spalte 6. Die Bezeichnungen sind in Uebereinstimmung zu bringen mit dem statistischen Waaren- 
verzeichniß. 
Anwerkung zu Spalten 12, 13, 15 bis 20. Werden die zu einer Nummer gehörenden Waaren zum Theil für genußlauglich 
erachtet, zum Theil beanstandet, so sind die Theile der Sendungen nach ihren Gewichten in Spalten 12 und 13 einzutragen: das 
Gleiche gilt, wenn 3z B. ein Theil zurückgewiesen, ein Theil zurückgezogen 2c ist, hinsichtlich der Spalten 15 bis 20.
        <pb n="199" />
        schaubuch. 
44% — 
  
Ergebniß der 
  
  
Weitere Behandlung des Fleisches 
  
Untersuchung 
— — Grund P · — « 
der 8.Zurück- Unterschrift 
# * gezogen Bemer- 
# Beannanduns z7 nach ohne tungen des 
p r r1 . - 
r 2 es 3 5 252 Beanstan Beschauers. 
S Fleisches — ung 
- # einer — 
— 3 
r 2 2 23 38Silchprobe 3. 
kg gr EEIEEIIE)I 
12 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 
I I
        <pb n="200" />
        Anlage a. 
Anweisung 
für 
die thierärztliche Untersuchung des in das Zollinland eingehenden Fleisches. 
A. Allgemeine Bestimmungen. 
S. 1. 
Bei frischem Fleische ist zu prüfen, ob es gemäß den Vorschriften im §. 2 Abs. 3 und §. 6 
der Ausführungsbestimmungen D in ganzen Thierkörpern (bezw. zusammengehörigen Hälften) und im Zu- 
sammenhange mit den dort genannten Organen eingeführt wird. 
S. 2. 
Bei zubereitetem Fleische ist zu prüfen: 
1. ob eine der nach 8. 5 Nr. 1 der Ausführungsbestimmungen D von der Einfuhr ausge- 
schlossenen Waarengattungen vorliegt; 
2. ob das Fleisch durch die ihm zu Theil gewordene Behandlung die Eigenschaften des 
frischen Fleisches auch in den inneren Schichten verloren hat und durch entsprechende Be- 
handlung nicht wieder gewinnen kann (6. 3 der Ausführungsbestimmungen D) 
3. ob das Gewicht der einzelnen Stücke von Pökel= (Salz-) Fleisch, ausgenommen Schinken, 
Speck und Därme, mindestens 4 kg beträgt GS. 7 der Ausführungsbestimmungen D): 
4. ob das Fleisch den Verdacht erregt, daß es von Pferden, Eseln, Maulthieren, Mauleseln 
oder anderen Thieren des Einhufergeschlechts herrührt (§. 5 Nr. 2 der Ausführungs- 
bestimmungen D). « 
In welchen Fällen und in welcher Weise die Prüfung zu 2 und 3 auf Stichproben beschränkt 
werden kann, richtet sich nach §. 12 und §. 14 Abs. 4 der Ausführungsbestimmungen D. 
8. 3. 
Bei allen Arten von Fleisch ist insbesondere zu prüsen: 
1. ob die Waare den Angaben in den Begleitpapieren entspricht; 
4 ob das Fleisch von Hunden herrührt (§.5 Nr. 2 der Ausführungsbestimmungen D): 
4. ob an dem Fleische Erscheinungen vorhanden sind, die den Verdacht erregen, daß es mit 
zieemn vier nach §. 5 Nr. 3 der Ausführungsbestimmungen D verbotenen Stoffe be- 
andelt ist; 
ob das Fleisch von einem Thiere stammt, das mit einer auf Menschen oder Thiere über- 
tragbaren Krankheit behaftet war und ob nach den obwaltenden Umständen angenommen 
werden kann, daß eine Uebertragung des Krankheitsstoffs auf andere Theile der Sendung 
stattgefunden hat; 
ob das Fleisch, abgesehen von den Fällen unter Nr. 4, krankhafte Veränderungen zeigt, 
die seine Tauglichkeit zum Genusse für Menschen beeinträchtigen; 
ob die Beschaffenheit des Fleisches einen schlechten Ernährungszustand des Thieres be- 
kundet, ob es auffällige Abweichungen in Bezug auf Farbe, Geruch, Geschmack und Kon- 
sistenz und ob es fremdartige Einlagerungen zeigt; 
ob das Fleisch durch Fäulniß, Verschimmelung, Insekten, Beschmutzung oder dergleichen 
in seiner Genußtauglichkeit beeinträchtigt oder ob Luft in dasselbe eingeblasen ist. 
n □ 
12
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        — 46* — 
8. 4. 
Die Untersuchung des Fleisches hat bei Tageslicht oder bei einer ausreichenden künstlichen Be- 
leuchtung stattzufinden. Kerzen-, Oel-, Petroleum= oder gewöhnliches Gaslicht sind hierzu nicht geeignet. 
S. 5. 
An Hülfsmitteln und Geräthen sollen bei der Untersuchung zur Hand sein: 
1. eine ausreichende Anzahl von geeigneten Messern; 
2. ein Mikroskop, welches sich auch für bakteriologische Untersuchungen eignet, sowie eine aus- 
reichende Anzahl von Skalpellen, Scheeren, Präparirnadeln, Platinnadeln, Objektträgern, 
Deckgläsern und Präparirschälchen zur Herstellung mikroskopischer Präparate; serner die für 
die mikroskopische Untersuchung erforderlichen Farbstoffe und Zusatzflüssigkeiten, Spiritus- 
ls sowie einige mit Agar oder Pepton-Gelatine beschickte Kultur- 
röhrchen; 
Lackmuspapier und die zur Untersuchung des Fleisches auf Kochsalz sowie auf das Vor- 
handensein von Ammoniak (Fäulniß) erforderlichen Chemikalien und Geräthe; 
4. eine Vorrichtung zum Kochen von Fleischproben; 
5. Holz-, Bein= oder Stahlnadeln zur inneren Prüfung von Schinken auf den Geruch. 
Sämmtliche Hülfsmittel sind stets in brauchbarem Zustande zu erhalten. Messer, welche durch 
Krankheitsstoffe verunreinigt wurden, dürfen ohne vorherige Reinigung und Desinfektion zum Anschneiden 
gesunder Körpertheile nicht benutzt werden. 
□6— 
B. Besondere Bestimmungen. 
I. Frilches Fleisch. 
S. 6. 
Die Untersuchung der einzelnen Theile der Thierkörper hat nach den in den §S§. 7 bis 12 an- 
gegebenen Grundsätzen und thunlichst in der im §. 7 bezeichneten Reihenfolge stattzufinden, so daß die 
Prüfung der inneren Organe regelmäßig der Untersuchung des Muskelfleisches vorangeht. 
Wenn außer den vorschriftsmäßig mit dem Thierkörper einzuführenden Organen weitere Organe 
in natürlichem Zusammenhange mit dem Thierkörper eingeführt werden, so sind diese gleichfalls nach den 
hierfür angegebenen Grundsätzen zu untersuchen. 
Durch die Untersuchung ist festzustellen, ob an der Oberfläche oder im Innern der Organe und 
des Muskelfleisches krankhafte Veränderungen oder sonstige regelwidrige Zustände vorhanden sind. Zu 
diesem Zwecke sind sämmtliche Organe und das Muskelfleisch zu besichtigen, die Lungen, die Leber, die 
Milz, die Nieren, das Euter auch zu durchtasten. Bei denjenigen Theilen, bei denen die Besichtigung 
oder Durchtastung zur Ermittelung von Krankheitszuständen nicht ausreicht, sind die tieferen Schichten 
durch Einschnitte und Zerlegungen gemäß den nachfolgenden Vorschriften freizulegen und zu untersuchen. 
Die zu untersuchenden Lymphdrüsen sind der Länge nach zu durchschneiden. Liegen krankhafte Ver- 
änderungen vor, deren Erkennung eine weitergehende Untersuchung erforderlich macht, so ist eine solche 
entsprechend der Lage des Falles vorzunehmen; insbesondere sind verdächtige oder erkrankte Theile anzu- 
schneiden. 
S. 7. 
Bei der Beschau sind im Allgemeinen zu berücksichtigen: 
das Brust= und das Bauchfell nebst den serösen Ueberzügen der Eingeweide; 
die Lungen und die Lymphdrüsen an der Lungenwurzel und im Mittelfell (Anlegung eines 
Querschnitts im unteren Drittel der Lungen): 
der Herzbeutel und das Herz (Anlegung eines Längsschnitts, durch den beide Kammern 
geöffnet werden und die Scheidewand der Kammern durchschnilten wird); 
die Leber und die einzelnen Lymphdrüsen an der Leberpforte; 
die Milz: 
die Nieren und die zugehörigen Lymphdrüsen (Freilegung der Nieren in der Fettkapsel): 
das Euter und die zugehörigen Lymphdrüsen; 
Jo 
5“
        <pb n="202" />
        – 1 
8. der Kopf und die oberen Hals= und Kehlgangslymphdrüsen (Lösung der Zunge so weit, 
daß die Maul= und Rachenschleimhaut in ihrem ganzen Umfange zu sehen ist): 
9. die Haut und einzelnen Hauttheile: 
10. das Muskelfleisch einschließlich des Fett= und Bindegewebes, der Knochen und Gelenke 
(Anlegung eines Schnittes in das Fleisch, Untersuchung der Knochen und Gelenke, soweit 
sie ohne Zerlegung des Thierkörpers für die Untersuchung zugänglich sind; im Falle eines 
Verdachts der Erkrankung der Knochen oder Gelenke durch Freilegung der in Betracht 
kommenden Knochen oder Gelenke). 
8. 8. 
Bei Rindern sind außerdem die Zunge, das Herz, die äußeren und inneren Kaumuskeln, 
letztere unter Anlegung ergiebiger, parallel mit dem Unterkiefer verlaufender Schnitte, sowie die bei der 
Schlachtung zu Tage tretenden Fleischtheile auf Finnen zu untersuchen; an der Leber ist je ein Schnitt 
senkrecht zu der Magenfläche, quer durch die Hauptgallengänge sowie neben dem Spigel schen Lappen 
bis auf die Gallengänge anzulegen; es folgt alsdann die Untersuchung der Lendendrüsen, inneren Darm- 
beindrüsen, Kniefaltendrüsen und Bugdrüsen. 
C6. 9. 
Bei Kälbern sind auch der Nabel und die Gelenke zu besichtigen und im Verdachtsfall anzu- 
schneiden. Die Untersuchung auf Finnen erfolgt wie bei Rindern, sie fällt für Saug= und Milchkälber 
weg. Die Untersuchung der Lymphdrüsen des Euters kann unterbleiben. 
S. 10. 
Bei Pferden ist auch die Schleimhaut der Luftröhre, des Kehlkopfs, der Nasenhöhle und deren 
Nebenhöhlen zu untersuchen, letztere, nachdem der Kopf in der Längsrichtung neben der Mittellinie durch- 
gesägt oder durchgehauen und die Nasenscheidewand herausgenommen ist, ferner die Haut und Unterhaut 
nebst den zugehörigen Lymphdrüsen, endlich die Nieren nach Anlegung eines Schnittes am konvexen Rande 
bis auf das Nierenbecken. 
S. 11. 
Schweine (einschließlich der Wildschweine) sind vor der Untersuchung durch Spalten der 
Wirbelsäule und des Kopfes in Hälften zu zerlegen, die Liesen (Flohmen, Lünte, Schmer, Wammenfett) 
sind zu lösen. Die zu Tage tretenden Fleischtheile, insbesondere an den Hinterschenkeln, am Bauche, am 
Zwerchfell, an den Zwischenrippenmuskeln, am Nacken, am Herzen, an der Zunge und am Kehlkopfe sind 
auf Finnen zu untersuchen. Auch sind die inneren Darmbeindrüsen, Lendendrüsen, Bugdrüsen, Scham- 
und Kniefaltendrüsen anzuschneiden und zu untersuchen. 
Die Untersuchung auf Trichinen erfolgt nach der besonderen Anweisung (Anlage b zu den Aus- 
führungsbestimmungen D). E 
. 12. 
Bei Schafen und Ziegen erfolgt die Untersuchung der Leber wie beim Rinde. Die Unter- 
suchung der Lymphdrüsen der Lungen, der Leber, der Nieren und des Euters kann unterbleiben. 
II. Zubereitetes Fleilch. 
§. 13. 
Zum Zwecke der im §. 2 Nr. 2 vorgeschriebenen Prüfung ist das betreffende Fleischstück an einer 
der dicksten Stellen tief einzuschneiden und die Schnittfläche auf Farbe, Konsisten) und Geruch zu unter- 
suchen. Erforderlichenfalls ist auch die Kochprobe*) und die Prüfung auf Kochsalz““) vorzunehmen. 
*) Aus der inneren Schicht des Fleischstücks wird ein flaches, etwa handtellergroßes Stück herausgeschnilten, in 
siedendes Wasser geworfen und 10 Minuten gekocht. 
**) a) Herstellung des Reagens: 100 cem einer 2progentigen Höllensteinlösung werden mit 23 cem Normal- 
Ammonial geschütlelt. Von dem Normal--Ammoniak wird dann tropfenweise so viel hinzugefügt, bis der entstandene 
Niederschlag verschwunden und die Flüssigkeit wasserklar ist. Es wird ein weiterer Ueberichuß von 40 cem Normal-
        <pb n="203" />
        – 48 — 
Bei Einzelsendungen, welche mit der Post eingehen oder nachweislich nicht zum gewerbsmäßigen 
Vertriebe bestimmt sind, kann die Untersuchung in anderer Weise vorgenommen werden. 
Frisches Fleisch ist von rother Farbe, bestimmtem, der Thierart eigenthümlichen Ge- 
ruche, weichem Gefüge, zeigt eine unebene, rillige, streifige Schnittfläche, wird beim Kochen grau, 
weißlich oder bräunlich und enthält nur Spuren von Kochsalz. 
Durchgepökeltes (gesalzenes) Fleisch hat auch in den inneren Schichten den Geruch 
des frischen Fleisches verloren; es ist von festem Gefüge, hat glatte Schnittflächen, behält beim 
Kochen unter gewöhnlichen Verhältnissen die rothe Farbe (Salzungsröthe) auch nach dem Er- 
kalten und enthält erheblich mehr Kochsalz, als frisches Fleisch. 
Durchgekochtes (gebratenes, gedämpftes, geschmortes) Fleisch hat auch in den inneren 
Schichten den Geruch des frischen Fleisches verloren, ist von festem Gefüge, hat eine glatte, 
trockene Schnittfläche und eine graue, weißliche oder bräunliche Farbe. 
S. 14. 
Die einzelnen Fleischstücke sind namentlich zu prüfen zunächst an der Oberfläche 
a) auf Finnen und andere ungewöhnliche Einlagerungen; 
B auf Farbe, Konsistenz und Geruch'), insbesondere blutige oder gelbliche Färbung, ranzigen 
thranigen Geruch, Erweichung und Lockerung des Zusammenhanges, Gasansammlungen im 
Bindegewebe, schmierigen Belag, Schimmelbildung, Insekten und dergleichen; 
) auf die Beschaffenheit der durch Anschneiden leicht erreichbaren Lymphdrüsen. 
Rindslebern sind wie frische Lebern nach Maßgabe der Bestimmungen in §. 6, §. 7 Nr. 4 und 
C. 8 zu untersuchen. * 
15. 
Bei Därmen (6. 3 Abs. 4 der Ausführungsbestimmungen D) ist namentlich darauf zu achten, ob eine 
ungewöhnliche Farbe, verminderte Konsistenz oder ein übler Geruch vorhanden ist und zu prüfen, ob krank- 
hafte Veränderungen, insbesondere Blutungen, Knoten, Geschwüre vorhanden sind (vergl. §. 14 Abs. 2 der 
Ausführungsbestimmungen D). 
In welchem Umfange die Untersuchung vorzunehmen ist, richtet sich nach §. 12 Abs. 2, 3 und 
§. 14 Abs. 2 und 4 der Ausführungsbestimmungen D. 
C. — msncen 
16. 
In Fällen, in denen das in den §s8. 6r bis 15 vorgeschriebene Untersuchungsverfahren für die 
gesundheitliche und veterinärpolizeiliche Beurtheilung des Fleisches nicht ausreicht, ist eine mikroskopische, 
erforderlichenfalls auch eine bakteriologische"*) Untersuchung vorzunehmen und die Reaktion des frischen 
Muskelfleisches festzustellen *#*). Dies gilt namentlich für den Fall des Verdachts von Blutvergistung. 
Ammoniak binzu esetzt und die Flässigkeit durch Zusat von destillirtem Wasser auf eine Gesammtmenge von 200 cem ge- 
bracht. Von dieser Stüssigteit sind je 20 g in ge iben Gläschen aufzubewahren. 
Ausführung der Prüfung: Von dem Fleische wird ein aus den inneren Schichten entnommenes haseluuß- 
goßes Stück in ein mit 20 g der Flüssigkeit beschicktes Reagensgläschen geworsen und darin einige Male kräftig geschüttelt. 
enn gäinzweider, bei Tageslicht schnell schwärzlich werdender Niederschlag entsteht, ist das Fleisch gesalzen, wo nicht, so 
ist es 
*) Der Geruch ist erforderlichenfalls durch die Kochprobe genauer festzustellen. 
*" ). Nachdem die Oberfläche mit fast zum Glühen rrhitten. Messern abgesengt ist, wird mit einem frisch aus- 
geglũhten * ein Schnitt in die Tiefe elahlt und mit sterilem Messer und ausgeglühter Pincette aus der Tiese der 
Muskulatur eine Probe entnommen. Diese dient 1. zur Anferligung von Ausstrichpräparaten, 2. zur Anlegung von 
Kulturen auf schräg erstarrtem Agar 
Die Reaktion des Kilen Muskelsleisches ist in der Weise zu prüfen, daß in die Hinterschenkelmuskulatur 
und an zwei weiteren möglichst von einander entfernt liegenden Körpergegenden ein tiefer Schnitt gelegt und auf die 
Schnitifläche mit einem Messer mit destillirtem Wasser schwach angefeuchtetes Lackmuspapier angedrückt wird. Nach 
10 Minulen wird das Papier vom Objekt abgehoben, auf eine weiße Unterlage gelegt und mit einer anderen, ebenfalls 
angefeuchteten Probe des ursprünglichen Lackmuspapiers verglichen.
        <pb n="204" />
        — 48* — 
Deuten Anzeichen auf Fäulniß, so ist durch Einschnitte festzustellen, ob die Zersetzung auf die 
Oberfläche beschränkt oder in die Tiefe gedrungen ist. Bestehen über das Vorhandensein von Fäulniß 
Zweifel, so ist frisches Fleisch der Salmiakprobe') zu unterwerfen, von Salzfleisch eine kleine Probe 
zu kochen und auf seinen Geruch zu prüfen. 
S. 17. 
Liegt der Verdacht der Anwendung eines der nach §. 5 Nr. 3 der Ausführungsbestimmungen D 
verbotenen Stoffe oder des Versuchs der Einführung von zubereitetem Pferdefleisch unter falscher Be- 
zeichnung (§F. 2 Abs. 1 Nr. 4) vor, so ist eine chemische Untersuchung nach der besonderen Anweisung 
(Anlage c und d der Ausführungsbestimmungen D) zu veranlassen. 
*) Ein Reagensglas oder cylindrisches Glasgefäß von etwa 2 cm Durchmesser und 10 cm Länge wird mit 
einem Gemische von 1 Raumtheil reiner Salzsäure, 3 Raumtheilen Alkohol und 1 Naumtheil Aeiher beschickt, so daß der 
Boden des Glases etwa 1 em hoch bedeckt ist, verkorkt und einmal geschüttelt. Darauf wird von dem Fleische mit einem 
reinen Glasstab eine Probe abgentreift oder ein erbsengroßes Stüchchen vermöge der Adhäßion befestigt. Der so präparirte 
Stab wird schnell in das mit den fen erfuüllte Glas gesenkt, so daß sein unteres Ende 
etwa 1 cm von dem Flässigkeitsspiegel entfernt bleibt und auch die Wände des Gefäbes nicht berührt werden. Bei 
Gegenwart von Ammoniak entsteht nach wenigen Sekunden ein starker Nebel um die in das Gefäß versenkie Fleischprobe, 
welcher mit dem Grade der Fäulniß an Intensität zunimmt.
        <pb n="205" />
        AulageS. 
Anweisung 
für 
die Untersuchung des Fleisches auf Trichinen und Finnen. 
8. 1. 
Die Untersuchung des Fleisches auf Trichinen hat mit einem Mikroskop stattzufinden, welches 
eine 30- bis 40-fache und außerdem eine etwa 100-fache Vergrößerung ermöglicht und die Objekte klar 
und deutlich erkennen läßt. 
Als Objektträger sind Kompressorien aus zwei durch Schrauben gegen einander drückbaren 
Gläsern zu verwenden, von welchen das eine in gleiche Felder getheilt ist. 
Außer dem Mikrofkop und zwei Kompressorien muß der Trichinenschauer zur Hand haben: 
1 lleine krumme Scheere, 2 Präparirnadeln, 1 Pincette, 1 Messer zum Probenausschneiden, eine Anzahl 
numerirter kleiner Blechbüchsen zur Aufnahme der Proben, 1 Tropfpipette, je 1 Gläschen mit Essigsäure 
und Kalilauge. 
8. 2. 
Auf die mikroskopische Untersuchung der Proben eines Schweines einschließlich der Herstellung 
der Präparate, jedoch ausschlieblich der für die Probenentnahme aufgewendeten Zeit, sind mindestens 
18 Minuten, auf die mikroskopische Untersuchung eines einzelnen Stückes Speck mindestens 9 Minuten, 
auf die Untersuchung sonstiger einzelner Fleischstücke mindestens 14 Minuten zu verwenden. 
F. 3. 
Die zur Untersuchung bestimmten Fleischproben hat der Trichinenschauer persönlich zu entnehmen, 
und zwar bei frischem Fleische vor dem Zerlegen des Schweinekörpers; es kann jedoch die Probenent- 
nahme durch besonders hierzu verpflichtete Probenentnehmer erfolgen. Wenn aus mehreren Schweinen 
oder Fleischstücken zugleich Proben entnommen werden, sind zu ihrer Aufbewahrung und Unterscheidung 
Blechbüchsen mit eingestanzten Nummern zu verwenden. Die einzelnen Schweine oder Fleischstücke, von 
denen die Proben entnommen werden, sind übereinstimmend mit den zugehörigen Proben zu numeriren. 
S. 4. 
Die Proben sind in der Größe einer Bohne oder Haselnuß zu entnehmen, und zwar bei ganzen 
Schweinen aus folgenden Körperstellen: · 
a) aus den Zwerchfellpfeilern (Nierenzapfen), 
b) dem Rippentheile des Zwerchfells (Kronfleisch), 
e) den Kehlkopfmuskeln, 
d) den Zungenmuskeln. 
In Fällen, in denen die unter c und d genannten Fleischtheile etwa abhanden gekommen sind, 
sind je eine weitere Probe aus den unter a und b genannten Körperstellen oder 2 Proben aus den 
Bauchmuskeln zu entnehmen. 
Von zubereitetem Fleische (Pökelfleisch, Schinken und Speckseiten) sind von jedem einzelnen Stücke 
3 fettarme Proben von verschiedenen Stellen und womöglich aus der Nähe von Knochen oder Sehnen 
zu entnehmen.
        <pb n="206" />
        – 51 — 
S. 5. 
Von jeder der vorstehend bezeichneten Fleischproben hat der Beschauer bei Speck 4, mithin im 
Ganzen 12, im Uebrigen 6, mithin bei ganzen Schweinen 24, bei einzelnen Fleischstücken 18 haferkorn- 
große Stückchen auszuschneiden und zwischen den Gläsern des Kompressoriums so zu quetschen, daß durch 
die Präparate gewöhnliche Druckschrift deutlich gelesen werden kann. Ist das Fleisch der zu untersuchen- 
den Stücke trocken und alt, so sind die Präparate vor dem Quetschen 10 bis 20 Minuten mittelst Kalilauge 
zu erweichen, welche etwa mit der doppelten Menge Wasser verdünnt ist. 
S. 6. 
Die mikroskopische Untersuchung hat in der Weise zu erfolgen, daß jedes Präparat bei 30= bis 
höchstens 40-facher Vergrößerung langsam und sorgfältig durchmustert wird. 
Bei zweifelhaftem Befund ist die Untersuchung an einer weiteren Zahl von Fleischproben und 
Präparaten, nöthigenfalls mit Hülfe stärkerer Vergrößerungen bis zur völligen Aufklärung fortzusetzen. 
S. 7. 
Entdeckt der Trichinenschauer in den untersuchten Fleischproben Trichinen oder Gebilde, deren 
Natur ihm zweifelhaft oder unbekannt ist, so sind die betreffenden Präparate und Proben mit genauer 
Bezeichnung des Ortes, Datums und der Fundstelle zu versehen und dem zuständigen Thierarzte zur 
Prüfung zu übergeben. 
Enthalten die Präparate oder Proben nach Angabe des Trichinenschauers Trichinen, so hat der 
Thierarzt den Befund unverzüglich, nöthigenfalls unter Entnahme neuer Proben, nachzuprüfen. 
. 8. - 
Falls der Thierarzt die Untersuchung ausdnen nicht bereits vorgenommen hat, sind von dem 
Trichinenschauer unmittelbar vor der Entnahme der Fleischproben beim einzelnen Fleischstücke die Ober- 
flaͤchen, beim ganzen Thierkörper die nach der Schlachtung und Zerlegung in Längshälften sowie nach 
Lösung der Liesen (Bauchfett) zu Tage tretenden Fleischtheile, insbesondere an den Hinterschenkeln, am 
Bauche, am Zwerchfell, an den Zwischenrippenmuskeln, am Nacken sowie das Herz, die Zunge und die 
Kehlkopfmuskeln auf das Vorhandensein von Finnen zu untersuchen. Das Ergebniß dieser Untersuchung 
ist dem Thierarzte mitzutheilen. 
S. 9. 
Im Allgemeinen dürfen von einem Trichinenschauer an einem Tage nicht mehr als 20 Schweine, 
40 Speck= oder 26 sonstige Fleischstücke untersucht werden. Ausnahmsweise dürfen jedoch an einem Tage 
bis zu 25 Schweine, 50 Speck= oder 32 sonstige Fleischstücke untersucht werden. 
§S. 10. 
Von den Trichinenschauern sind Schaubücher nach beifolgendem Muster zu führen, in welche die 
Untersuchungen auf Trichinen und deren Ergebnisse einzutragen und durch die Unterschrift des Beschauers 
zu beglaubigen sind. 
Wo das Bedürfniß besteht, können für frisches und zubereitetes Fleisch besondere Schaubücher 
geführt werden. 
Die Schaubücher sind für jedes Kalenderjahr neu anzulegen; die abgeschlossenen sind zehn Jahre 
lang aufzubewahren.
        <pb n="207" />
        Zoll- bezw. Stenerstelle N. N. 
— 52 — 
Trichinenschaubuch 
des Trichinenschauers. 
  
— Laufende Nummer. 
Nummer des 
Fleischbeschaubuchs. 
1 
i 
s 
IO 
Nähere 
Bezeichnung 
des 
Untersuchungs- 
gegenstandes. 
Name 
des 
Proben- 
entnehmers. 
  
  
  
  
  
Untersucht wurden: 
a " " . 
DIESES 
ZEIT-Eis 
OZOZZE 
2 . 
#a. b. c. d. 
% 
  
Da. Er—- f 
4 geb- Unterschrift 
tum niß des 
Trichinenschauers 
der und 
Untersuchung. Bemerkungen. 
S. 7. 8.
        <pb n="208" />
        — 3 — 
Aulage e. 
Anweisung 
für 
die Probenentnahme zur chemischen Untersuchung von Fleisch einschließlich Fett 
sowie für die Vorprüfung zubereiteter Fette. 
A. Probenentnahme zur chemischen Untersuchung von Fleisch, ausgenommen 
zubereitete Fette. 
(Vergl. §§. 11 bis 14 und 16 der Ausführungsbestimmungen D.) 
Die Probenentnahme geschieht, soweit angängig, durch den mit der Untersuchung betrauten 
Chemiker, sonst durch den als Beschauer bestellten approbirten Thierarzt. 
I. Die Ruswahl der Hroben geschieht nach folgenden Grundsätzen: 
1. Bei frischem Fleische (§. 13 Abs. 2 der Ausführungsbestimmungen D: 
Es ist von jedem verdächtigen Thierkörper eine Durchschnittsprobe in der Weise zu entnehmen, 
daß an mehreren (etwa 3 bis 5) Stellen Proben im Gesammtgewichte von etwa 500 g abgetrennt werden. 
Die einzelnen Proben sind möglichst der Außenseite in Form dicker Muskelstücke an saftigen Stellen des 
Thierkörpers zu entnehmen. 
2. Bei zubereitetem Fleische: 
a) Zur Feststellung, ob dem Verbote des §. 5 Nr. 2 der Ausführungsbestimmungen D zuwider 
Pferdefleisch unter falscher Bezeichnung einzuführen versucht wird, ist aus jedem verdächtigen 
Fleischstück eine Durchschnittsprobe im Gesammtgewichte von 500 g zu entnehmen, wobei 
möglichst Stellen mit fetthaltigem Bindegewebe auszusuchen sind. 
b) Zur Untersuchung, ob das Fleisch mit einem der im §. 5 Nr. 3 der Ausführungsbestim- 
mungen D verbotenen Stoffe behandelt worden ist, sind die Proben nach folgenden Grund- 
sätzen zu entnehmen: 
a) Durchschnittsproben im Gesammtgewichte von 500 g sind zu entnehmen: 
Bei Sendungen von Schinken unter 10 Stück und bei Sendungen von 
Speck nur aus etwaigen verdächtigen Stücken, bei Sendungen von Därmen nur 
aus etwaigen verdächtigen Packstücken; bei allen sonstigen Sendungen, sofern sie 
gleichartig im Sinne des F§. 12 Abs. 3 der Ausführungsbestimmungen D sind, aus den 
nach den Grundsätzen des §. 14 Abs. 4 ebenda auszuwählenden Fleischstücken und, 
sofern die Sendungen nicht gleichartig sind, aus jedem einzelnen Fleischstücke. 
Führt die chemische Untersuchung auch nur bei einer Probe aus einer gleich- 
artigen Sendung zu einer Beanstandung, so sind Proben aus allen Fleisch= bezw. 
Packstücken dieser Sendung zu entnehmen (vergl. §. 12 Abs. 4, 5 und 6 ebenda). 
Die Durchschnitlsprobe ist, abgesehen von Därmen, so auszuwählen, daß neben 
möglichst großen Flächen der Außenseite auch tiefere Fleisch= oder Fettschichten mit- 
genommen werden. 
Sind an der Außenseite Anzeichen von Konservirungsmitteln wahrnehmbar, so 
sind diese Stellen bei der Probenentnahme zu berückjsichtigen. 
5) Bei Fleisch, welches von Pökellake eingeschlossen ist oder äußerlich die Anwendung 
von Konservesalz erkennen läßt, wird außerdem eine Probe der Lake (mindestens 
200 ccm) oder, wenn möglich, des Salzes (bis zu 50 g) entnommen.
        <pb n="209" />
        — 547 — 
II. Die weitere Behandlung der Proben geschieht noch folgenden Grundsätzen: 
1. Die Proben sind dergestalt zu kennzeichnen, daß ohne Weiteres festgestellt werden kann, aus 
welchen Packstücken sie eninommen wurden. 
In einem besonderen Schriftstücke sind genaue Angaben zu machen über die Herkunft und 
Abstammung des Fleisches sowie über den Umfang der Sendung, der die Proben entnommen wurden. 
Werden bei der Probenentnahme besondere Beobachtungen gemacht, welche vermuthen lassen, daß das 
Fleisch unter das Verbot im §. 5 Nr. 2 und 3 der Ausführungsbestimmungen D fällt, oder wurde die 
Probenentnahme auf Grund derartiger Beobachtungen veranlaßt, so ist eine Angabe hierüber gleichfalls 
in das Schriftstück aufzunehmen. Bei gesalzenem Fleische ist zugleich anzugeben, ob dasselbe in Pökellake 
oder Ko eingehüllt lag. 
Zur Verpackung sind sorgfältig gereinigte und gut verschlossene Gefäße aus Porzellan, Stein- 
gut, goscien Thon oder Glas zu verwenden; in Ermangelung solcher Gefäße dürfen auch Umhüllungen 
von starkem Pergamentpapier zur Verwendung gelangen. 
4. Die Aufbewahrung oder Versendung der Pökellake zlolst in gut gereinigten, dann getrockneten 
und mit neuen Korken versehenen Flaschen aus farblosem Glase 
5. Konservesalz wird ebenfalls in Glasgefäßen aufbewahrt und verschickt. 
6. Die Proben sind, sofern nicht ihre Beseitigung in Folge Verderbens nothwendig wird, so 
zunge rl geeigneter Weise aufzubewahren, bis die Entscheidung über die zugehörige Sendung ge- 
troffen ist 
B. Probenentnahme zur chemischen Untersuchung zubereiteter Fette. 
(Vergl. §§. 15 und 16 der Ausführungsbestimmungen D.) 
1. Auf die Probenentnahme findet die Bestimmung unter A Abs. 1 Anwendung. Ausnahms- 
weise können hiermit andere Personen, welche genügende Kenntnisse nachgewiesen haben, betraut werden. 
2. Durchschnittsproben im Gesammtgewichte von 250 x sind zu entnehmen: 
a) wenn die Sendung aus einem oder zwei Packstücken besteht, oder wenn sie aus mehr als 
zwei Packstücken besteht, ohne daß eine gleichartige Sendung im Sinne des §. 12 Abf. 3 
der Ausführungsbestimmungen D vorliegt, aus jedem Packstücke; 
b) wenn die Sendung aus mehr als zwei Packstücken besteht und im vorgenannten Sinne 
gleichartig ist, aus den gemäß §. 15 Abs. 5 ebenda auszuwählenden Packstücken; 
c) wenn die Untersuchung bei einer Probe einer gleichartigen Sendung zu einer Beanstandung 
geführt hat, gemäß §F. 12 Abs. 4, 5 und 6 ebenda aus allen Packstücken dieser Sendung. 
Die Durchschnittsproben sind an mehreren Stellen des Packstücks zu entnehmen; zweckmäßig 
bedient man sich hierbei eines Stechbohrers aus Stahl. 
3. Die Durchschnittsproben sind dergestalt zu kennzeichnen, daß ohne Weiteres festgestellt werden 
kann, aus welchen Packstücken sie entinommen wurden. 
4. In einem besonderen Schriftstücke sind genaue Angaben zu machen über die Herkunft 
und Abstammung des Feites, über den Umfang der Sendung, der die Proben entnommen wurden, 
über die bei der Entnahme der Probe gemachten Beobachtungen und schließlich darüber, ob die Proben- 
entnahme zur ständigen Kontrole oder auf Grund eines besonderen Verdachts stattfand. 
Außerdem ist den Proben eine kurze Angabe über das Ergebniß der Vorprüfung beizufügen. 
5. Die Aufbewahrung oder Versendung der Proben erfolgt in gut verschlossenen und sorgfältig 
gereinigten Gefäßen aus Porzellan, glasirtem Thon, Steingut (Salbentöpfe der Apotheker) oder von dunkel- 
gefärbtem Glas, welche möglichst luft= und lichtdicht zu verschließen sind. 
6. Die Proben sind so lange aufzubewahren, bis die Entscheidung über die zugehörige Sendung 
getroffen ist. 
C. Vorpriüfung zubereiteter Fette. 
(Vergl. §. 15 Abs. 2 und §. 16 der Ausführungsbestimmungen D.) 
Die Packstücke müssen den Angaben in den Begleitpapieren entsprechen und die für den Handels- 
verkehr vorgeschriebene Bezeichnung tragen („Margarine“, „Kunstspeisefett“). 
10“
        <pb n="210" />
        – 55 — 
Die Fette müssen ein der betreffenden Gattung im unverdorbenen und unverfälschten Zustande 
zukommendes allgemeines Aussehen haben. Insbesondere ist auf Farbe, Konsistenz, Geruch und Geschmack 
Rücksicht zu nehmen. 
Folgende Gesichtspunkte müssen hierbei besonders beobachtet werden: 
1. Bei Gegenwart von Schimmelpilzen oder Bakterienkolonien ist festzustellen, ob diese 
a) als unwesentliche örtliche außere Verunreinigung (z. B. in Folge kleiner Schäden der 
Verpackung), , 
b)alswesentlicheräußererUebetzugdekFettmasse,oder 
e) als Wucherungen im Innern des Feltes 
vorliegen. 
2. Bei der Beurtheilung der Farbe ist darauf zu achten, ob das Fett eine ihm nicht eigen- 
thümliche Färbung oder eine Verfärbung aufweist, oder ob es sonst sinnlich wahrnehmbare 
fremde Beimengungen enthält. 
8. Bei der Prüfung des Geruchs ist auf ranzigen, talgigen, öligen, sauren, dumpfigen 
(mulstrigen, grabelnden), schimmeligen sowie faulig-ekelerregenden Geruch zu achten. 
4. Bei der Prüfung des Geschmacks ist festzustellen, ob ein bitterer oder ein allgemein ekel- 
erregender Geschmack vorliegt. Auch ist darauf zu achten, ob fremde Beimengungen durch 
den Geschmack erkannt werden können. 
5. Ist Schimmel = Geruch oder -Geschmack festgestellt, so ist zu prüfen, ob derselbe nur von 
geringfügigen äußeren Verunreinigungen des Fettes oder des Packstücks herrührt.
        <pb n="211" />
        — 66* — 
Anlage d. 
Anweisung 
für 
die chemische Untersuchung von Fleisch und Fetten. 
Die chemische Untersuchung von Fleisch ausschließlich zubereiteter Fette wird nach dem ersten Ab- 
schnille, diejenige von zubereiteten Fetten nach dem zweiten Abschnitte dieser Anweisung ausgeführt. 
Erster Abschnitt 
Untersuchung von Fleisch ausschließlich zubereiteter Fette. 
(Vergl. §§. 11 bis 14 und 16 der Ausführungsbestimmungen D.) 
Proben, bei denen ein bestimmter Verdacht vorliegt, sind zunächst auf den Verdachtsgrund zu 
untersuchen. 
1. 
Bei der Untersuchung auf Grund von §. 5 Nr. 2 der Ausführungsbestimmungen D kommt für die 
chemische Untersuchung zur Zeit lediglich der Nachweis von Pferdefleisch in Frage. Dieser ist in der 
Regel nach den folgenden Verfahren unter 1 und 2 zu erbringen. Für den Fall, daß nach diesen beiden 
Verfahren einander widersprechende Ergebnisse erhalten werden, ist nach dem Verfahren unter 3 weiter zu 
untersuchen. Das Ergebniß des letzteren giebt dann den Ausschlag. 
1. Verfahren, welches auf der Bestimmung #s Brechungsvermögens des Pferdefetts 
eruht. 
Aus Stücken von 50 g möglichst mit fetthaltigem Bindegewebe durchsetztem Fleische wird das 
Feit durch Ausschmelzen bei 100 oder, falls dies nicht möglich ist, nach dem Trocknen des Fleisches 
durch Ausziehen mit Petroleumäther gewonnen und im Butterrefraktometer der Firma Carl Zeiß, optische 
Werkstatt in Jena (siehe die Anweisung zur chemischen Untersuchung von Fetten und Käsen, Central-Blatt 
für das Deutsche Reich 1898 S. 201 ff.) bei 40° geprüft. Wenn die erhaltene Refraktometerzahl den 
Werth 51,5 übersteigt, so ist auf die Gegenwart von Pferdefleisch zu schließen. 
2. Verfahren, welches auf der Bestimmung des Glykogens beruht. 
Diese Bestimmung zerfällt in 3 Theile. 
a) Bestimmung des Glykogens. 
Man bringt 50 g von anhaftendem Fett möglichst befreiles, zerhacktes Fleisch in 200 cem kochen- 
des Wasser und erhält in einer Porzellanschale eine halbe Stunde unter Ersatz des verdampfenden Wassers 
im Sieden. Dann gießt man die Flüssigkeit vorsichtig ab, zerreibt den Rückstand ohne Verlust in einer 
großen Porzellanreibschale möglichst fein, bringt ihn in die Flüssigkeit zurück, fügt 2 g Kaliumhydroxyd 
hinzu und läßt auf dem Wasserbade eindunsten, bis die Flüssigkeitsmenge 100 cem beträgt. Wenn noch 
nicht Alles gelöst oder auf der Oberfläche eine Haut vorhanden ist, bringt man den Inhalt der Schale 
in ein Becherglas und erhitzt bei aufgelegtem Uhrglase, bis vollständige Lösung erfolgt ist. Man muß 
hierzu 4 bis 8 Stunden erhitzen. Nach dem Erkalten neutralisirt man mit Salzsaure und setzt abwechselnd
        <pb n="212" />
        – 57 — 
tropfenweise Salzsäure und Kaliumgquecksilberjodidlösung (Brücke'sches Reagens)) hinzu. In dem reich- 
lichen, flockigen Niederschlag ist alles Eiweiß (Pepton rc.) enthalten. Man filtrirt den Niederschlag ab?), 
nimmt ihn noch feucht vom Filter, rührt ihn in einer Schale mit Wasser, dem einige Tropfen Salzsäure 
und Kaliumaucckilberjodidlisung zugesetzt sind, zu einem dünnen Brei an und bringt ihn nochmals auf 
das Filter. Diese Behandlung muß viermal wiederholt werden. Man fügt zu den vereinigten Filtraten 
unter Umrühren die doppelte Raummenge 96prozentigen Alkohol, läßt 12 Stunden absetzen und filtrirt. 
Den Niederschlag löst man in wenig warmem Wasser, versetzt nach dem Erkalten mit einigen Tropfen 
Salzsäure und Kaliumgquecksilberjodidlösung, um Spuren von Eiweiß zu entfernen, filtrirt und fällt das 
Filtrat wieder mit Alkohol. Das Glykogen wird auf gewogenem Filter gesammelt, zunächst mit Alkohol, 
darauf mit Aether, zuletzt nochmals mit absolutem Alkohol gewaschen, bei 110° getrocknet und gewogen. 
Das so dargestellte Glykogen muß folgende Eigenschaften besitzen: 
1. es muß ein amorphes, weißes Pulver sein, 
2. die wässerige Lösung muß eine starke weiße Opalescenz zeigen, 
3. diese Lösung muß mit Jod eine burgunderrothe Färbung geben, 
4. c Lösung darf Fehling'sche Lösung nicht reduziren und weder Stickstoff noch Asche 
enthalten. 
b) Bestimmung des Zuckers (Traubenzucker). 
100 g von anhaftendem Feite möglichst befreites, fein zerhacktes Fleisch werden mit der fünf- 
fachen Menge destillirtem Wasser 2 Minuten gekocht und die Masse dann durch ein Kolirtuch filtrirt. 
Der auf dem Tuche verbleibende Rückstand wird gut ausgepreßt, in einer Reibschale gründlich verrieben, 
darauf noch zweimal mit geringeren Mengen Wasser ausgekocht und weiter wie vorstehend behandelt. 
Nachdem man den schließlich verbliebenen Rückstand gut ausgepreßt hat, dampft man die vereinigten 
Filtrate auf dem Wasserbade auf weniger als 100 cem ein und filtrirt darauf durch gewöhnliches Filtrir- 
papier. Das klare Filtrat wird mit Natronlauge schwach alkalisch gemacht und auf 150 cem aufgefüllt. 
In einem abgemessenen Theile dieser Lösung wird der Traubenzucker unter sinngemäßer Anwendung des 
Verfahrens unter I 1 a der Anlage B der Ausführungsbestimmungen zum Zuckersteuergesetze vom 27. Mai 
1896 bestimmt (Central-Blatt für das Deutsche Reich 1896 S. 264). 
JP) Bestimmung der feitfreien Trockensubstanz. 
Man bringt 2 g der zu untersuchenden Probe in eine Mischung von Alkohol und Aether, läßt 
½ Stunde darin stehen, filtrirt und wäscht mit Aether nach. Der Rückstand wird auf 100° erwärmt, 
wiederum mit Aether gewaschen, bei 110° getrocknet und gewogen. Der so erhaltene Rückstand ist fett- 
freie Trockensubstanz. 
Die gefundene Glykogenmenge wird auf Traubenzucker umgerechnet““) und diese Zahl zu der 
gefundenen Menge Traubenzucker zugezählt. Die so erhaltene Summe darf 1 Prozent der ser#freien 
Trockensubstanz der Fleischwaaren nicht übersteigen. Anderenfalls ist anzunehmen, daß Pferdefleisch vorliegt. 
3. Verfahren, welches auf der Bestimmung der Jodzahl beruht. 
Dieses Verfahren beruht auf der Prüfung des zwischen den Muskelfasern abgelagerten Fettes. 
Aus Stücken von 100 bis 200 g möglichst mit felthaltigem Bindegewebe durchsetztem Fleische wird das 
Feit in der gleichen Weise wie beim Verfahren unter 1 gewonnen und seine Jodgahl nach der im zweiten 
Abschnitt unter Ill gegebenen Anweisung bestimmt. Unter den vorliegenden Umständen ist die Anwesenheit 
von Pferdefleisch als erwiesen anzusehen, wenn die Jodzahl des Fettes 70 und mehr beträgt. 
*) zu einer 5 bis 10 prozentigen Kaliumjodidlösung wird unter Erwärmen und Umrühren so lange Ouecksilber= 
jodid gesetzt, bis ein Theil desselben ungelöst bleibt, und die Lösung nach dem Erkalten abfiltrirt. 
**) Es kommt zuweilen vor, daß die letzten Theile des Eiweißniederschlags sich nicht abscheiden, sondern in 
Form einer milchigen Trübung in Lösung bleiben. In diesem Falle versetzt man die Flüssigkeit mit der doppelten Raum- 
menge 96 bis 98 prozentigem Alkohol, läßt stehen, bis sich der Niederschlag vollkommen abgesetzt hat, und hebt den Alkohol 
ab oder trennt ihn vom Niederschlage durch Filtration. Man löst den Niederschlag in 2 prozentiger Kalilauge, neutralisirt 
und fällt von neuem mit Satösfäure und Kaliumgqueckülberjodidlösung, so lange noch ein Niederschlag entsteht. Jetzt gelingt 
die volltommene Fällung st 
**) 162 Theile Gnbegen entsprechen 180 Theilen Traubenzucker oder 10 Glykogen 11 Tranubenzucker. Also erhält 
man durch Multiplikation der Glykogenmenge mit L/u1 die entsprechende Traubenzuckermenge.
        <pb n="213" />
        — 58* — 
II. 
Bei der Untersuchung auf verbotene Zusätze (5. 5 Nr. 3 der Ausführungsbestimmungen D) ist nach 
der folgenden Anweisung zu verfahren: 
Liegt ein Anhalt dafür vor, daß ein bestimmter verbotener Stioff zugesetzt worden ist, so ist 
zunächst auf diesen zu untersuchen. Im Uebrigen ist auf die nachstehend unter 1 angeführten Stoffe in 
allen Fällen zu untersuchen. Verläuft diese Untersuchung ergebnißlos, so ist mindestens noch auf einen der 
übrigen Stoffe je nach Lage des Falles zu prüfen. 
b Wird einer der genannten Stoffe gefunden, so braucht auf die übrigen nicht weiter untersucht 
zu werden. 
Für die Untersuchung werden etwa 200 g jeder Durchschnittsprobe möglichst fein zerkleinert, gut 
durchgemischt und von der Mischung die angegebenen Mengen für die Einzelprüfungen verwendet. 
Bei Untersuchungen von Pökellake und von Konservesalz finden die unten angegebenen Vor- 
schriften siungemäße Anwendung. Die Untersuchung der Lake und des Konservesalzes hat derjenigen des 
Fleisches voranzugehen. 
1. Nachweis von Borsäure und deren Salzen. 
Der Nachweis der Borsäure oder deren Salze in der Fleischmasse wird in folgender Weise 
ausgeführt: 
30 g der zerkleinerten Fleischmasse werden in einer Platinschale mit 5 ccm einer gesättigten 
Natriumkarbonatlösung gut durchgemischt, getrocknet und verascht. Die erhaltene Asche wird in wenig 
Salzsäure gelöst und mit letzterer ein Streifen Kurkumapapier befeuchtet, den man auf einem Uhrglase 
bei 100 trocknet. — Entsteht hierbei auf dem Kurkumapapier an der benetzten Stelle eine rothe Färbung, 
die durch Auftragen eines Tropfens Natriumkarbonatlösung in Blau übergeht, so ist Borsäure nach- 
gewiesen. Der übrige Theil der alkalisch gemachten Aschenlösung wird eingedampft, der Rückstand mit 
Salzsäure schwach angesäuert, die Flüssigkeit in eine Woulff'sche Flasche gebracht, mit Methylalkohol ver- 
setzt, Wasserstoff durchgeleitet und letzterer angezündet; bei Gegenwart von Borsäure brennt er mit grün 
gesäumter Flamme. 
2. Nachweis von Formaldehyd. 
30 g der zerkleinerten Fleischmasse werden in einem Kolben von etwa 500 ccm Inhalt mit 
einer Mischung von 200 cem Wasser und 10 cem einer wässerigen 25 prozentigen Lösung von Phosphor= 
säure übergossen. Von dem Gemenge destillirt man nach halbstündigem Stehen etwa 40 cem ab. 
10 cem des Destillats werden mit 1 cem einer durch schweflige Säure entfärbten Fuchsinlösung vermischt. 
Die Anwesenheit von Formaldehyd bewirkt Rothfärbung. Tritt letztere nicht ein, so bedarf es einer 
weiteren Prüfung nicht. Im anderen Falle wird der Rest des Destillats mit Ammoniakflüssigkeit im 
Ueberschusse versetzt und eingedampft. Bei Gegenwart von Formaldehyd hinterbleiben charakteristische 
Krystalle von Hexamethylentetramin. Diese werden in ein paar Tropfen Wasser gelöst, von der Lösung 
je ein Tropfen auf einen Objekträger gebracht und mit den beiden folgenden Reagentien geprüft: 
1. mit Quecksilberchlorid im Ueberschusse. Es entsteht hierbei sofort ein regulärer krystallinischer 
Niederschlag; bald sieht man drei= und mehrstrahlige Sterne, später Oktahder. Letztere entstehen in großer 
Menge bei einer Konzentration von 1:10 000, aber auch noch sehr deutlich bei 1: 100 000. 
2. mit Kaliumquecksilberjodid und ein wenig verdünnter Salzsäure. Es bilden sich hexagonale, 
sechsseitige, hellgelb gefärbte Sterne; bei einer Konzentration von 1.10 000 noch sehr deutlich. 
ie Gegenwart von Formaldehyd darf als erwiesen nur betrachtet werden, wenn der erhaltene 
krystallinische Rücksland die beiden vorslehend beschriebenen Reaktionen zeigt. 
3. Nachweis von schwefliger Säure und deren Salzen und von unterschwefligsauren Salzen. 
a) 30 g der zerkleinerten Fleischmasse werden mit 200 cem ausgekochtem Wasser in einem 
Destillirkolben von etwa 500 cem Inhalt unter Zusatz von Natriumkarbonatlösung bis zur schwach 
alkalischen Reaktion angerührt. Nach einstündigem Stehen wird der Kolben mit einem zweimal durch- 
bohrten Stopfen verschlossen, durch welchen zwei Glasröhren in das Innere des Kolbens führen. Die 
erste Röhre reicht bis auf den Boden des Kolbens, die zweite nur bis in den Hals. Die letztere Röhre 
führt zu einem Liebig'schen Kühler; an diesen schließt sich lustdicht mittelst durchbohrten Stopfens eine 
kugelig aufgeblasene U-Röhre (sog. Peligot'sche Röhre).
        <pb n="214" />
        — 569* — 
Man leitet durch das bis auf den Boden des Kolbens führende Rohr Kohlensäure, bis alle Lust 
aus dem Apparate verdrängt ist, bringt dann in die Peligot'sche Röhre 50 ccm Jodlösung (erhalten 
durch Auflösen von 5 g reinem Jod und 7,5 g Kaliumjodid in Wasser zu 1 Liter), lüstet den Stopfen 
des Destillirkolbens und läßt, ohne das Einströmen der Kohlensäure zu unterbrechen, 10 cem einer 
wässerigen 25 prozentigen Lösung von Phosphorsäure einfließen. Alsdann schließt man den Stopfen 
wieder, erhitzt den Kolbeninhalt vorsichtig und destillirt unter stetigem Durchleiten von Kohlensäure die 
Hälfte der wässerigen Lösung ab. Man bringt nunmehr die Jodlösung, die noch braun gefärbt sein muß, 
in ein Becherglas, spült die Peligot'sche Röhre gut mit Wasser aus, setzt eiwas Salzsäure zu, erhitzt das 
Ganze kurze Zeit und fällt die durch Oxydation der schwefligen Säure entstandene Schwefelsäure mit 
Baryumchloridlösung (1 Theil krystallisirtes Baryumchlorid in 10 Theilen destillirtem Wasser gelöst). Im 
vorliegenden Falle ist eine Wägung des so erhaltenen Baryumsulfats nicht unbedingt erforderlich. Liegt 
jedoch ein besonderer Anlaß vor, den Niederschlag zur Wägung zu bringen, so läßt man ihn absetzen 
und prüft durch Zusatz eines Tropfens Baryumchloridlösung zu der über dem Niederschlage stehenden 
klaren Flüssigkeit, ob die Schwefelsäure vollständig ausgefällt ist. Hierauf kocht man das Ganze noch- 
mals auf, läßt dasselbe 6 Stunden in der Wärme stehen, gießt die klare Flüssigkeit durch ein Filter von 
bekanntem Aschengehalte, wäscht den im Becherglase zurückbleibenden Niederschlag wiederholt mit heißem 
Wasser aus, indem man jedesmal absetzen läßt und die klare Flüssigkeit durch das Filter gießt, bringt 
zuletzt den Niederschlag auf das Filter und wäscht so lange mit heißem Wasser, bis das Filtrat mit 
Silbernitrat keine Trübung mehr erzeugt. Filter und Niederschlag werden getrocknet, in einem gewogenen 
Platintiegel verascht und geglüht; hierauf befeuchtet man den Tiegelinhalt mit wenig Schwefelsäure, raucht 
letztere ab, glüht schwach, läßt im Exsikkator erkalten und wägt. 
Lieferte die Prüfung ein positives Ergebniß, so ist als erwiesen anzusehen, daß entweder schweflige 
Säure, schwefligsaure oder unterschwefligsaure Salze angewendet sind. Liegt ein Anlaß vor, festzustellen, 
ob die schweflige Säure unterschwefligsauren Salzen entstammt, so ist in folgender Weise zu verfahren: 
b) 50 g der zerkleinerten Fleischmasse werden mit 200 cem Wasser und Natriumkarbonatlösung 
bis zur schwach alkalischen Reaktion unter wiederholtem Umrühren in einem Becherglase eine Stunde 
ausgelaugt. Nach dem Abpressen der Fleischtheile wird der Auszug filtrirt, mit Salzsäure stark angesäuert 
und unter Zusatz von 5 g reinem Natriumchlorid aufgekocht. Der erhaltene Niederschlag wird abfiltrirt 
und so lange ausgewaschen, bis im Waschwasser weder schweflige Säure noch Schwefelsäure nachweisbar 
sind. Alsdann löst man den Niederschlag in 25 ccm 5 prozentiger Natronlauge, fügt 50 cem gesättigtes 
Bromwasser hinzu und erhitzt bis zum Sieden. Nunmehr wird mit Salzsäure angesäuert und filtrirt. 
Das vollkommen klare Filtrat giebt bei Gegenwart von unterschwefligsauren Salzen im Fleische auf Zusatz 
von Baryumchloridlösung sofort eine Fällung von Baryumsulfat. 
4. Nachweis von Fluorwasserstoff und dessen Salzen. 
25 8 der zerkleinerten Fleischmasse werden in einer Platinschale mit einer hinreichenden Menge 
Kalkmilch durchgeknetet. Alsdann trocknet man ein, verascht und giebt den Rückstand nach dem Zerreiben 
in einen Platintiegel, beseuchtet das Pulver mit etwa drei Tropfen Wasser und fügt 1 cem konzentrirte 
Schwefelsäure hinzu. Sofort nach dem Zusatze der Schwefelsäure wird der behufs Erhitzens auf eine 
Aebestplatte gestellte Platintiegel mit einem großen Uhrglase bedeckt, das auf der Unterseite in bekannter 
Weise mit Wachs überzogen und beschrieben ist. Um das Schmelzen des Wachses zu verhüten, wird in 
das Uhrglas ein Stückchen Eis gelegt. 
Der Nachweis von Fluorwasserstoff ist als erbracht anzusehen, sobald das Glas sich an den 
beschriebenen Stellen angeätzt zeigt. 
5. Nachweis von Salicylsäure und deren Salzen. 
50 g der zerkleinerten Fleischmasse werden mit 200 cem einer 1 prozentigen Natriumkarbonat- 
lösung zunächst eine Stunde kalt ausgelangt, darauf zum Sieden erhitzt, mit Salzsäure angesäuert und 
nach Zusatz von 5 g Natriumchlorid abgepreßt und filtrirt. Das Filtrat ist alsdann mit Natrium- 
karbonatlösung bis zur schwach alkalischen Reaktion zu versetzen, auf 30 cem einzuengen und nöthigen- 
falls nochmas zu filtriren. Die mit Schwefelsäure angesäuerte Flüssigkeit wird mit Eisenchloridlösung 
versetzt. Eine Violektfärbung zeigt Salicylsäure an.
        <pb n="215" />
        — 60* — 
6. Chlorsaure Salze. 
30 g der zerkleinerten Fleischmasse werden mit 100 cem Wasser eine Stunde lang kalt aus- 
gelaugt, alsdann bis zum Kochen erhitzt. Nach dem Erkalten wird die wässerige Flüssigkeit abfiltrirt 
und mit Silbernitratlösung im Ueberschuß versetzt. 50 cem der von dem durch Silbernitrat entstandenen 
Niederschlag abfiltrirten klaren Flüssigkeit werden mit 2 cem einer 10 prozentigen Lösung von schweflig- 
saurem Natrium und 2 cem konzentrirler Salpetersäure versetzt und hierauf bis zum Kochen erhitzt. Ein 
hierbei entstehender Niederschlag, der sich auf erneuten Zusatz von kochendem Wasser nicht löst und aus 
Chlorsilber besteht, zeigt die Gegenwart chlorsaurer Salze an. 
7. Nachweis von Farbstoffen oder Farbstoffzubereitungen. 
Je 20 g der zerkleinerten Fleischmassen werden: 
a) mit 40 cem einer schwach angesäuerten Mischung aus gleichen Theilen Glycerin und Wasser, 
b) mit 40 cem einer wässerigen 4prozentigen Lösung von Natriumsalicylat in einem Becher- 
glase ½ Stunde unter bisweiligem Umrühren im siedenden Wasserbade erhitzt; alsdann wird abgepreßt 
und klar filtrirt. Ist das eine oder sind beide Filtrate roth gefärbt, so liegen künstlich zugesetzte Farb- 
stoffe vor. Das Filtrat a läßt nach Uebersättigung mit Ammoniakflüssigkeit und Zusatz von Alaunlösung 
bei mehrstündigem Stehen in einem Glascylinder elwa vorhandenes Karmin durch einen roth gefärbten 
Bodensatz erkennen. Zum Nachweise von Theerfarbstoffen wird ein Faden aus ungebeizter Wolle mit 
einem Theile der gefärbten Auszüge und mit 10 ccm einer 10 prozentigen Kaliumbisulfatlösung längere 
Zeit gekocht. Bei Gegenwart von Theerfarbstoffen wird der Faden roth gefärbt und behält die Färbung 
auch beim Auswaschen mit Wasser. 
Schlußbericht. 
Nach Beendigung der Untersuchung ist der Ausfall derselben dem zum Beschauer bestellten Thier- 
arzt schriftlich mitzutheilen. 
Zweiter Abschnitt. 
Untersuchung von zubereiteten Fetten. 
(Vergl. §§. 15 und 16 der Ausführungsbestimmungen D.) 
Proben, bei denen ein bestimmter Verdacht vorliegt, sind zunächst auf den Verdachtsgrund zu 
untersuchen. 
Sobald sich bei der Untersuchung eines Fettes herausstellt, daß dasselbe nach Maßgabe der im 
Folgenden unter 1 angegebenen Prüfungen einer der im §F. 15 Abs. 3 unter a bis d der Ausführungs- 
bestimmungen D aufgeführten Bestimmungen nicht entspricht, so ist von einer weiteren Untersuchung des 
Fetles abzusehen. « 
Eine jede Durchschnittsprobe ist vor der Vornahme der einzelnen Prüfungen gut durchzumischen 
und für sich zu untersuchen. 
I. Hllgemeine Gesichtspunkte. 
1. Bei der Prüfung, ob äußerlich am Feite wahrnehmbare Merkmale auf eine Verfälschung 
oder Nachmachung oder sonst auf eine vorschriftswidrige Beschaffenheit hinweisen, ist auf Farbe, Konsistenz, 
Geruch und Geschmack zu achten. Dabei sind die folgenden Gesichtspunkte zu berücksichtigen. 
Bei der Beurtheilung der Farbe ist darauf zu achten, ob das Feit eine ihm nicht eigenthümliche 
Färbung oder eine Verfärbung aufweist oder fremde Beimengungen enthält. 
Bei der Prüfung des Geruchs ist auf ranzigen, talgigen, öligen, sauren, dumpfigen (mulstrigen, 
grabelnden), schimmeligen sowie faulig-ekelerregenden Geruch zu achten. Die Fetie sind hierzu vorher 
u schmelzen. 
Bei der Prüfung des Geschmacks ist festzustellen, ob ein bitterer oder ein allgemein ekelerregender 
Geschmack vorliegt. Auch ist darauf zu achten, ob fremde Beimengungen durch den Geschmack erkannt 
werden können. 
2. Margarineproben sind auf die Anwesenheit des vom Bundesrath in Ausführung des Gesetzes 
vom 15. Juni 1897, betreffend den Verkehr mit Butter, Käse, Schmalz und deren Ersatzmittel, vor- 
11
        <pb n="216" />
        – 61— 
geschriebenen Erkennungsmittels (Sesamöl) — Reichs-Gesetzbl. 1897 S. 591 — zu prüfen. Die Aus- 
führung der Untersuchung geschieht nach der in diesem Abschnitt unter Il angeführten Anweisung. 
3. Bei Schweineschmalz ist die refraktometrische Prüfung mit einem Zeiß-Wollny'schen Refrakto- 
meter mit besonderer Thermometereintheilung auszuführen. Ergiebt diese Prüfung einen auffallend großen 
negativen (—) Werth oder einen größeren positiven (+—) Werih als 1,3 (+ 1f,8), so ist das Fett ein- 
gehender auf entsprechende Verfälschungen zu untersuchen. Die Ausführung der refraktomctrischen Prüfung 
geschieht nach der in diesem Abschnitt unter III angegebenen Anweisung. 
4. Wenn die nach Abs. I unter 1 bis 3 ausgeführten Untersuchungen einen Beanstandungs- 
grund nicht ergeben haben, so ist in Ausführung des §F. 15 Abs. 3 unter d der Ausführungsbestimmungen D 
zu prüfen: . 
a) ob Fette, welche unter das Gesetz, betreffend die Schlachtvieh= und Fleischbeschau, vom 
3. Juni 1900 fallen, unter einer für Pflanzenfette üblichen Bezeichnung oder als Butter, 
Butterschmalz u. dergl. eingeführt werden — jedoch nur, wenn ein bestimmter Verdacht 
vorliegt: 
b) ob das Feit anderweilig verfälscht oder verdorben ist; 
c) ob es unter das Verbot des §. 3 des Gesetzes vom 15. Juni 1897 (Reichs-Gesetzbl. 
S. 475) fällt; 
ch ob es einen der im §. 5 Nr. 3 der Ausführungsbestimmungen D verbotenen Stoffe enthält. 
Die Untersuchungen zu Abs. 4 unter à bis c sind nach den im zweiten Abschnitt unter III auf- 
gestellten Bestimmungen auszuführen. 
Die Untersuchung zu Abs. 4 unter d geschieht nach der im zweiten Abschnitt unter II gegebenen 
Anweisung. 
Die Anzahl der zu untersuchenden Proben für die unter Abs. 4 angeführten Prüfungen richtet 
sich nach dem letzten Absatze des §. 15 der Ausführungsbestimmungen D. 
II. Kutersuchung der Fette auf die im S. 5 Nr. 3 der Kusführungsbestimmungen D 
verbotenen Zusäßee. 
Sofern nicht ein besonderer Verdachtsgrund vorliegt (Zweiter Abschnitt Abs. 1), ist in allen 
Fällen auf die nachstehend unter 1 angeführten Stoffe zu untersuchen. Verläuft diese Untersuchung 
ergebnißlos, so ist mindestens noch auf einen der übrigen Stoffe je nach Lage des Falles zu prüfen. 
1. Nachweis von Borsäure und deren Salzen. 
10 g Fett werden mit 20 cem alkoholischer Kalilauge (13 g Kaliumhydroxyd in 100 cem 
Alkohol von 70 Raumprozenten) verseist. Die Seifenlösung wird in einer Platinschale eingedampft und 
verascht. Die Asche ist nach dem ersten Abschnitte gemäß lI unter 1 weiter zu behandeln. Bei der Unter- 
suchung der Margarine kann das beim Schmelzen dieses Feltes sich absetzende Wasser sogleich auf Bor- 
säure geprüft werden. 
2. Nachweis von Formaldehyd. 
50 g Fett werden in einem Kolben von etwa 500 cem Inhalt mit 50 cem Wasser versetzt 
und erwärmt. Nachdem das Fett geschmolzen ist, destillirt man unter Einleiten von Wasserdampf 25 cem 
Flüssigkeit ab. Das Destillat ist nach dem ersten Abschnitte gemäß 1 unter 2 weiter zu behandeln. 
3. Nachweis von Alkali= und Erdalkali-Hydroxyden und -Karbonaten. 
a) 30 8g geschmolzenes Fett werden mit der gleichen Menge Wasser in einem mit Rückflußkühler 
versehenen Kolben von etwa 500 cem Inhalt vermischt. In das Gemisch wird ½ Stunde lang strömender 
Wasserdampf eingeleitet. Nach dem Erkalten wird der wässerige Auszug filtrirt. 
b) Das zurückbleibende Fett wird darauf nach Zusatz von 5 cem konzentrirter Salzsäure in 
gleicher Weise, wie unter a angegeben, behandelt. 
Alsdann ist das klare Filtrat von a auf 25 cem einzudampfen und nach dem Erkalten mit 
verdünnter Salzsäure anzusäuern. Bei Gegenwart von Alkaliseise scheidet sich Fettsäure aus, die mit 
Aether auszuziehen und nach dem Verdunsten desselben als solche zu kennzeichnen ist. Entsteht jedoch
        <pb n="217" />
        — 627 — 
beim Ansäuern eine in Aether schwer lösliche oder gelblich-weiße Abscheidung, so ist diese gegebenenfalls 
nach der folgenden Ziffer 4 unter b auf Schwefel weiter zu prüfen. 
Das klare Filtrat von b wird durch Zusatz von Ammoniakflüssigkeit und Ammoniumkarbonat= 
lösung auf alkalische Erden geprüft. 
4. Nachweis von schwefliger Säure und deren Salzen und von unterschwefligsauren 
Salzen. 
a) Zur Bestimmung der schwefligen Säure und der schwefligsauren Salze werden 50 g ge- 
schmolzenes Fett in einem Destillirkolben von 500 cem Inhalt mit 50 cem Wasser vermischt. Der 
Kolben wird darauf mit einem dreimal durchbohrten Stopfen verschlossen, durch welchen drei Glasröhren 
in das Innere des Kolbens führen. Von diesen reichen zwei Röhren bis auf den Boden des Kolbens, 
die dritte nur bis in den Hals. Die letztere Röhre führt zu einem Liebig'schen Kühler; an diesen schließt 
sihutaicht mittelst durchbohrten Stopfens eine kugelig aufgeblasene U. Röhre (sogenannte Peligorssche 
öhre). 
Man leitet durch die eine der bis auf den Boden des Kolbens führenden Glasröhren Kohlen- 
säure, bis alle Luft aus dem Apparate verdrängt ist, bringt dann in die Peligot'sche Röhre 50 cem 
Jodlösung (erhalten durch Auflösen von 5 g reinem Jod und 7, 8 Kaliumjodid in Wasser zu 1 Liter), 
lüstet den Siopfen des Destillationskolbens und läßt, ohne das Einströmen der Kohlensäure zu unter- 
brechen, 10 cem einer wässerigen 25prozentigen Lösung von Phosphorsäure hinzufließen. Alsdann 
leitet man durch die dritte Glasröhre Wasserdampf ein und destillirt unter stetigem Durchleiten von 
Kohlensäure 50 cem über. Darauf verfährt man weiter, wie im ersten Abschnitt unter II, 3a an- 
gegeben ist. 
Lieferte die Prüfung ein positives Ergebniß, so ist es als erwiesen anzusehen, daß entweder 
schweflige Säure, schwefligsaure oder unterschwefligsaure Salze angewendel sind. Liegt ein Anlaß vor, fest- 
hete ob die schweflige Säure unlerschwefligsauren Salzen entstammt, so ist in folgender Weise zu 
verfahren: 
b) 50 8 geschmolzenes Fett werden mit der gleichen Menge Wasser in einem mit Rückflußkühler 
versehenen Kolben von etwa 500 cem Inhalt vermischt. In das Gemisch wird eine halbe Stunde lang 
strömender Wasserdampf eingeleitet, der wässerige Auszug nach dem Erkalten filtrirt und das Filtrat mit 
Salzsäure versetzt. Entsteht hierbei eine in Aether schwer lösliche Abscheidung, so wird diese auf Schwefel 
untersucht. Zu dem Zwecke wird der abfiltrirte und gewaschene Bodensatz nach den im ersten Abschnitt 
unter II, 3b gegebenen Bestimmungen weiler behandelt. 
5. Nachweis von Fluorwasserstoff und dessen Salzen. 
30 g geschmolzenes Fett werden mit der gleichen Menge Wasser in einem mit Rückflußkühler 
versehenen Kolben von etwa 500 cem Inhalt vermischt. In das Gemisch wird ½ Stunde lang strömender 
Wasserdampf eingeleitet, der wässerige Auszug nach dem Erkalten filtrirt und das Filtrat ohne Rücksicht 
auf eine elwa vorhandene Trübung mit Kalkmilch bis zur stark alkalischen Reaktion versetzt. Nach dem 
Absetzen und Abfiltriren wird der Rückstand getrocknet, zerrieben, in einen Platintiegel gegeben und alsdann 
nach der Vorschrift im ersten Abschnitt unter II, 4 weiter behandelt. 
l.l 6. Nachweis von Salicylsäure und deren Salzen. 
Der Nachweis der Salicylsäure und deren Salze geschieht nach der unter Ill gegebenen 
Anweisung. 
7. Nachweis von fremden Farbstoffen. 
Die Gegenwart fremder Farbsltoffe erkennt man durch Auflösen des geschmolzenen Fettes in etwa 
der doppelten Menge absolutem Alkohol. Bei künstlich gefärbten Fetten bleibt die erkaltete alkoholische 
Lösung deutlich gelb oder röthlich gelb gefärbt. 
Zum Nachweise bestimmter Theerfarbstoffe werden 2 bis 3 g Fett in 5 cem Aether gelöst und 
die Lösung in einem Probirröhrchen mit 5 cem Salzsäure vom spezifischen Gewicht 1, 15 kräftig ge- 
schüttell. Bei Gegenwart gewisser Azofarbstoffe ist die unten sich abjetzende Salzsäureschicht deutlich 
roth gefärbt. 
11%
        <pb n="218" />
        – 63" — 
III. Untersuchung der Fette auf ihhre Kbstammung und Unverkälschtheit be##ehungsweile 
darauf, ob sie den Hnforderungen des Reichsgesetzes vom 15. Juni 1897 entlsprechen. 
Zu diesem Zwecke sind die Verfahren der „Anweisung zur chemischen Untersuchung von Fetten 
und Käsen“ anzuwenden, welche auf Grund des §. 12 Ziffer 2 des Gesetzes vom 15. Juni 1897 durch 
Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 1. April 1898 (Central-Blatt für das Deutsche Reich 1898 
S. 201 bis 216) erlassen wurde. 
Von diesen Verfahren sind außer der Bestimmung des Brechungsvermögens die Bestimmung der 
Jodzahl und die Prüfungen auf Pflanzenöle in allen Fällen auszuführen (IIl B 4 unter b, g. i und 1 
der „Anweisung“). Die Prüfung auf die Anwesenheit von Baumwollsamenöl ist in folgender Weise 
auszuführen: 
5 cem Felt werden mit der gleichen Raummenge Amylalkohol und 5 cem einer 1 prozentigen 
Lösung von Schwefel in Schwefelkohlenstoff in einem weiten, mit Korkverschluß und weitem Steigrohre 
versehenen Reagensglas etwa ¼ Stunde lang im siedenden Wasserbad erhitzt. Tritt eine Färbung nicht 
ein, so setzt man nochmals 5 cem der Schwefellösung zu und erhitzt von neuem ¼ Stunde lang. Eine 
deutliche Rothfärbung der Flüssigkeit kann durch die Gegenwart von Baumwollsamenöl bedingt sein. 
Wenn die vorhergehenden Prüfungen darauf hinweisen, daß eine Verfälschung uit Pflanzenölen 
stattgefunden hat, so ist die Untersuchung auf Phytosterin anzustellen. 
Die Prüfung auf das Vorhandensein von Phytosterin ist in folgender Weise auszuführen: 
100 g Feit werden in einem Kolben von 1 Liter Inhalt auf dem Wasserbade geschmolzen und 
mit 200 cem alkoholischer Kalilauge, welche in 1 Liter Alkohol von 70 Volumvrozenten 200 g Kalium- 
Wdroryd enthält, auf dem kochenden Wasserbad am Rückflußkühler verseist. Nach beendeter Verseifung, 
ie eiwa ½ Stunde Zeit erfordert, wird die Seifenlösung mit 600 ccm Wasser versetzt und nach dem 
Erkalten in einem Schütteltrichter viermal mit Aether ausgeschüttelt. Zur ersten Ausschüttelung verwendet 
man 800 coem, zu den folgenden je 400 cem Aether. Aus diesen Auszügen wird der Aether abdestillirt 
und der Rückstand nochmals mit 10 cem obiger Kalilauge 5 bis 10 Minuten im Wasserbad erhitzt, die 
Lösung mit 20 com Wasser versetzt und nach dem Erkalten zweimal mit je 100 cem Aether ausgeschüttelt. 
Die ätherische Lösung wird viermal mit je 10 cem Wasser gewaschen, danach durch ein trockenes Filter 
filtrirt und der Aether abdestillirt. Der Rücksland wird in ein Glasschälchen gebracht und darin bei 
100° getrocknet. Darauf setzt man 2 bis 3 cem Essigsäureanhydrid hinzu, erhitzt, unter Bedeckung des 
Schälchens mit einem Uhrglas, auf dem Drahtnetz elwa ½ Minute lang zum Sieden und verdunstet 
den Ueberschuß des Essigsäureanhydrids auf dem Wasserbade. Der Rückstand wird vier= bis fünfmal 
aus geringen Mengen, eiwa 1 bis 1,5 cem, absolutem Alkohol umkrystallisirt und von der dritten 
Krystallisation ab jedesmal der Schmelzpunkt bestimmt. Schmilzt das letzte Krystallisationsprodukt erst 
bei 1 An (korrigirter Schmelzpunkt) oder höher, so ist der Nachweis von Pflanzenöl als erwiesen zu 
etrachten. 
Bei der Untersuchung von Margarineproben ist die Bestimmung der Jodzahl und die Prüfung 
auf Pflanzenöle unbeschadet der Vorschrift im zweilen Abschnitt ! unter 2 zu unterlassen. 
Schlußbericht. 
Nach Beendigung der Untersuchung ist der Ausfall derselben dem zum Beschauer bestellten 
Thierarzte schriftlich mitzutheilen.
        <pb n="219" />
        – 64 — 
E. 
Prüfungs-Vorschriften 
für 
die Trichinenschauer. 
§S. 1. 4 « 
Zur Untersuchung des ausländischen Fleisches auf Trichinen und zur Unterstützung der thier- 
ärztlichen Sachverständigen bei der Finnenschau dürfen nur solche Personen amtlich verwendet werden, 
welche die vorgeschriebene Prüfung bestanden haben. 
8. 2. 
Die Prüfung ist vor einer von der Landesregierung zu bestimmenden thierärztlichen Amisstelle 
(Centralstelle, beamteter Thierarzt r2c.) abzulegen. 
*ie 
Dem Gesuch um Zulassung sind beizufügen: 
1. ein kurzer Lebenslauf, 
der Nachweis, daß der Bewerber das 21. Lebensjahr vollendet hat, 
ein amtliches Führungsgeugniß, · 
der Nachweis, daß der Bewerber mindestens vierzehn Tage lang einen regelmäßigen 
theoretischen und praktischen Unterricht in der Trichinen= und Finnenschau auf einem öffent- 
lichen Schlachthof unter Leitung eines die Fleischbeschau dort amtlich ausübenden Thier- 
arztes mit Erfolg genossen hat. « « · 
Die Ausbildung bei einer von der Landesregierung hierzu ermächtigten, mit den 
ersorderlichen Einrichtungen versehenen Zoll= oder Steuerstelle, bei welcher die Untersuchung 
von Fleisch durch einen amtlich die Fleischbeschau ausübenden Thierarzt statifindet, oder 
auf einem mit einer Hochschule in Verdindung stehenden thierärztlichen Institute kann der 
Ausbildung auf einem Schlachthofe gleich geachtet werden. « 
Die Zulassung zur Prüfung ist zu versagen, wenn Thatsachen vorliegen, welche die Unzuverlässig- 
keit des Nachsuchenden in Bezug auf die Ausübung des Berufs als Trichinenschauer darthun. 
i-i 
S. 4. 4 
Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfling alle für eine zuverlässige Ausübung der 
Küihinenschau und eine zuverlässige Mitwirkung bei der Finnenschau erforderlichen Kenntnisse und Fertig- 
eiten besitzt. 
Die Prüfung zerfällt in einen theoretischen und in einen praktischen Theil. 
S. 5. · 
JmtheoretischenTheilederPküfungsolldchküflingdieerforderlichenKenntnisseuachwetsem 
1. über die Naturgeschichte der Trichinen und Finnen, und zwar insbesondere · 
a) die Eigenthümlichkeiten des Baues der Trichine und der beim Schweine und Rinde 
vorkommenden Finnen; « 
b) die Entwickelung und Uebertragung der Trichinen und Finnen auf Menschen und Thiere; 
2. über die Veränderungen, welche diese Parasiten in der Muskulatur hervorrufen und 
erleiden; 
3. über die Gebilde, welche mit Trichinen und Finnen verwechselt werden können; 
4. über die Grundzüge der Lehre vom Baue des Körpers des Schweines sowie der Lehre 
vom feineren Baue der Muskulatur;
        <pb n="220" />
        — 66* — 
über die Einrichtung und den Gebrauch des Trichinenmikrostops sowie über die Anwendung 
der für die Trichinenschau erforderlichen Geräthe und Zusatzflüssigkeiten; 
.über die auf die Trichinenschau bezüglichen gesetzlichen Vorschriften und Verordnungen. 
□ 
S. 6. 
Im praktischen Theile der Prüfung hat der Prüfling folgende Arbeiten innerhalb einer ange- 
messenen Zeit auszuführen: 
a) bei einem Schweine Entnahme der vorgeschriebenen Proben, Anfertigung der vorgeschriebenen 
Präparate und Untersuchung derselben auf Trichinen; 
b) Untersuchung frischen und geräucherten trichinösen Fleisches und Bestimmung der darin 
enthaltenen Trichinen; 
e) Erklärung eines mikroskopischen Präparats mit den bei der Trichinenschau hauptsächlich in 
Betracht kommenden Verunreinigungen, trichinenähnlichen Gebilden sowie mit den wichtigsten 
Geweben in der Muskulatur; 
d) Untersuchung eines Schweines auf Finnen sowie Erkennung der in einem Fleischtheil ent- 
haltenen Finnen. 
S. 7. 
Besteht der Prüfling die Prüfung, so erhält er ein Zeugniß über seine Besähigung zur Trichinen- 
schau nach anliegendem Muster. 
8. 8. 
Falls die Prüfung nicht bestanden ist, darf sie frühestens nach Ablauf von vierzehn Tagen und 
höchstens zwei Mal wiederholt werden. Bei Mittheilung des Ausfalls der Prüfung ist dem Prüflinge zu 
eröffnen, ob auch die praktische Ausbildung zu wiederholen ist. 
§. 9. 
6 Die Trichinenschauer haben sich, sofern sie als öffentliche Trichinenschauer weiterhin thätig zu sein 
wünschen, alle drei Jahre einer Nachprüsung vor einem hiermit beauftragten beamteten Thierarzte zu 
unterziehen. Hierbei ist unter sinngemäßer Anwendung der Bestimmungen in den §§F. 4 bis 6 festzustellen, 
ob der Prüfling in theoretischer und praktischer Hinsicht die behufs zuverlässiger Ausübung der Trichinen- 
und Finnenschau erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten besitzt. 
Die Nachprüfung ist bereits nach zwei Jahren erforderlich und hat im vollen Umfange der 
55. 4 bis 6 stattzufinden, wenn der Inhaber des Befähigungsausweises inzwischen als Trichinenschauer 
amtlich nicht thätig gewesen ist 
Der Ausfall der Nachprüfung ist auf dem Befähigungsausweise von dem prüfenden Thierarzte 
zu vermerken. 
Die Gebühren für die Prüfung sowie für jede Wiederholung derselben betragen sechs Mark. 
Die Gebühren für jede Nachprüfung betragen vier Mark, im Falle des §. 9 Abs. 2 sechs Mark. 
Die Gebühren sind vor der Zulassung zur Prüfung oder Nachprüfung einzuzahlen. 
8. 11. 
n Approbirte Aerzte und Thierärzte sind zur Ausübung der Trichinenschau ohne besondere Prüfung 
zuzulassen. 
Personen, welche zur Zeit des Erlasses dieser Vorschriften bereits ein Jahr lang an einem öffent- 
lichen Schlachthofe, bei welchem die Fleischbeschau unter thierärztlicher Leitung sieht, oder bei einer öffent- 
lichen Fleischbeschau für eingeführtes Fleisch als Trichinenschauer amtlich thätig gewesen sind, können bei 
tadelloser Dienstführung den Ausweis als Trichinenschauer ohne Prüfung erhalten, wenn sie vor Ablauf 
eines Jahres nach Veröffentlichung dieser Vorschriften bei der zuständigen Behörde einen entsprechenden 
Antrag stellen. Von den Nachprüfungen sind sie dadurch nicht entbunden. 
§. 12. 
« Personen, welche das Fleischergewerbe, den Fleisch= oder Viehhandel betreiben, dürfen als 
Trichinenschauer nicht angestellt werden.
        <pb n="221" />
        — 66* — 
Unter-Anlage. 
Befähigungsausweis. 
Hern. geboren am in 
Kreis (Bezirk 2c) wohnhaft zu wilrd hiermit 
19 in der theoretischen 
bescheinigt, daß er von dem Unterzeichnetenannnnn , 
und praktischen Trichinen= und Finnenschau auf Grund der Prüfungs-Vorschriften vom 
geprüft worden ist und diese Prüfung bestanden hat. 
Ort und Datum. 
Dienststempel. Unterschrift mit Amtsbezeichnung. 
§. 9 der Prüfungs-Vorschriften für die Trichinenschauer lautet: 
Die Trichinenschauer haben sich, sofern sie als öffentliche Trichinenschauer weiterhin thätig zu sein wünschen, alle 
drei Jahre einer Nachprüfung vor einem hiermit beauftragten beamteten Thierarzte zu unterziehen. Hierbei ist unter 
sinngemäßer Anwendung der Bestimmungen in den §F. 1 bis 6 festzustellen, ob der Prüfling in theoretischer und prak- 
tischer Hinsicht die behufs zuverlässiger Ausübung der Trichinen- und Finnenschau erforderlichen Kenntnisse und Fertig- 
keiten besitzt. 
Die Nachprüfung ist bereits nach zwei Jahren erforderlich und hat im vollen Umfange der §. 4 bis 6 statt- 
zufinden, wenn der Inhaber des Befähigungsausweises inzwischen als Trichinenschauer amtlich nicht thätig gewesen ist. 
Der Ausfall der Nachprüfung ist auf dem Befähigungsausweise von dem prüfenden Thierarzte zu vermerken.
        <pb n="222" />
        – 617½ 
Herr hat am 
gemäß §. 9 rn! der Prüfungs-Vorschristen vom 
Ort und Datum. 
Dienststempel. 
Herr hat am 
. Abs. 1 . . 
gemäß 8. 9 der Prüfungs-Vorschriften vom 
Abs. 2 
Ort und Datum. 
Dienststempel. 
Herr hat am 
gemäß §. 9 50r der Prüsungs-Voischriften vom 
Ort und Datum. 
Dienststempel. 
vor mir die Nachprüfung 
bestanden. 
Unterschrift mit Amtsbezeichnung. 
vor mir die Nachprüfung 
bestanden. 
Unterschrift mit Amtsbezeichnung. 
vor mir die Nachprüfung 
bestanden. 
Unterschrift mit Amtsbezeichnung.
        <pb n="223" />
        – 68— 
F. 
Verzeichniß 
der 
Einlaß- und Untersuchungsstellen für das in das Zollinland eingehende Fleisch. 
  
  
  
  
esde Ginlaßstellen beschränkt Untersuchungsstellen beschränkt. 
Nr. D auf auf 
1. 2. 3 4 565. 
I. Preuben. 
a. Provinz Ostpreußen. 
1. 1 Memel, Haupt-Zollamt. — Memel, Haupt-Zollamt. — 
2. Laugszargen, Neben-Zollamt l. — — — 
3.Schmaleningken, Neben-Zollamt ! — 
4.Endtkuhnen, Haupt-Zollamt. — Eydtkuhucu,Haupt-Zollamt. 
5.Eydtkuhueu,Neben-Zollanttl. — — 
6.Pkoftkea,Haupt-Zollamt. — — — 
7. Juowo, Neben-Zollamt l. — — — 
8.Königsberg, Haupt-Steueramt. — Königsberg, Haupt-Steueramt. 
9. — — Tilsit, Haupt-Zollamt. — 
b. Provinz Westprenßen. 
10. ) Danzig, Haupt-Zollamt. — Danzig, Haupt-Zollamt. — 
11.. Thorn, Haupt-Zollamt. — Thorn, Haupt-Zollamt. — 
c. Provinz Brandenburg. 
12. — — Berlin, Haupt-Steueramt für aus- — 
ländische Gegenstände. 
4. Provinz Pommern. 
13. Stettin, Haupl-Steucramt ! — Stettin, Haupt-Steueramt l. — 
14.Stralsund, Haupl-Zollamt. — Stralsund, Haupt-Zollamt. — 
15.Saßnitz, Neben-Zollamt I. — — — 
e. Provinz Posen. 
16. sStrzalkowo, Neben--Zollamt l. — — — 
17.Sklmierzyce, Haupl-Zollamt. — — — 
18. Bodzanicze, Neben-Zollamt J. — — 
19. - — Posen, Haupl-Steueramt. 
20. — Bromberg, Haupt: Steueranit.
        <pb n="224" />
        — 6s½ 
  
Einlahstellen 
2. 
beschränkt 
auf 
*r 
UAntersuchungsstellen 
4. 
" beschränkt 
auf 
  
  
  
Preuß. Herby, Neben-Zollamt J. 
Beuthen, O. Schl., Zoll-Abfer- 
tigungsstelle. 
Myslowitz, Haupt-Zollamt. 
Kattowitz, Neben-Zollamt I. 
Oesterr. Oderberg, Neben-Zollamt l. 
Ziegenhals, Neben-Zollamt J. 
Mittelwalde, Haupt-Zollamt. 
Lieban, Haupt-Zollamt. 
Scidenberg, Neben-Zollamt l. 
f. Provinz Schlesien. 
Benthen, O. Schl., 
tigungsstelle. 
Myslowitz, Haupt-Zollamt. 
Kattowitz, Neben-Zollamt J. 
Oesterr. Oderberg, Neben-Zollamt I. 
Breslau, Haupt-Steueramt I. 
Glogan, Haupt-Steueramt. 
g. Provinz Sachsen. 
Hvidding, Neben-Zollamt l. 
Woyens, Neben-Zollamt I. 
Fleusburg, Haupt-Zollamt. 
Kiel, Haupt-Zollamt. 
Geestemünde, Haupt-Zollamt. 
Emden, Haupt-Zollamt. 
Bentheim, Neben-Zollamt I. 
Wercner, Neben-Zollamt I. 
11111 
i. Provinz Ha 
Magdeburg, Haupt---Steueramt l. 
Halle a. S., Haupt-Steueramt. 
Erfurt, Haupt-Steueramt. 
h. Provinz Schleswig-Holstein. 
Woyens, Neben-Zollamt I. 
Fleusburg, Haupt-Zollamt. 
Kiel, Haupt-Zollamt. 
Neumülnster, Steueramt l. 
Rendsburg, Steueramt I. 
Altona, Haupt-Zollamt. 
aunobver. 
Geestemünde, Haupt-Zollamt. 
Emden, Hauptl-Zollamt. 
Bentheim, Neben-Zollamt I. 
Werener, Neben-Zollamt I. 
k. Provinz Weftfalen. 
Suderwick, Neben-Zollamt I. 
Bocholt, Neben-Zollamt J. 
Borken, Neben-Zollamt I. 
frisches 
Fleisch. 
  
Suderwick, Neben-Zollamt l. 
Bocholt, Neben-Zollamt J. 
Borken, Neben-Zollamt I. 
Münster, Haupt-Steueramt. 
Dortmund, Haupl-Steueramt. 
Lippstadt, Haupt-Steueramt. 
Bielefeld, Steueramt ! am Bahnhofe. 
1 — 
Zoll-Abser= frisches 
Feeisch. 
frisches 
Fleisch. 
*½ 
srisches 
Fleisch.
        <pb n="225" />
        — 70* 
  
  
  
  
  
  
efde. Einlaßstellen beschränkt Mutersuchungsstellen beschränkt 
Nr. auf auf 
1. 2. 3. 4 — 
I. Provinz Hessen-Nassan. 
53. — — I Frankfurt a. M., Haupt-Steueramt. — 
m. Rheinprovinz. 
54.) Cranenburg, Neben-Zollamt I. — — l — 
55. Elten, Neben-Zollamt I. — Elten, Neben-Zollamt I. " lriches 
Fleisch. 
56. Horbach, Neben-Zollamt II. frisches Horbach, Neben-Zollamt II. frisches 
Fleisch. Fleeisch. 
57.]Herbesthal, Neben-Zollamt l. — — 
58. Aachen, Haupt-Zollamt. — Aachen, Haupt-Zollamt. — 
59.Ttler,Haupt-Steueramt. — Trier, Haupt-Steueramt. — 
60. |Kaldenkirchen, Haupt-Zollamt. — Kaldenkirchen, Haupt-Zollamt. — — 
61.]|Dalheim, Neben-Zollamt l. — Dalheim, Neben-Zollamt I. l — 
62.Goch,Neben-Zollamtl. Goch, Neben-Zollamt I. — 
63. Emmerich, Haupt-Zollamt. — Emmerich, Haupt-Zollamt. 1 — 
64.— — — Cleve, Haupt-Zollamt. - — 
65. — — Duisburg, Haupt-Steueramt. — 
66. — — Düsseldorf, Haupt-Steueramt. — 
67. — — Crefeld, Haupt-Steueramt. — 
68. — — Cöln, Haupt-Steueramt für aus- — 
ländische Gegenstände. 
69. — — Düren, Haupt-Steueramt. l — 
70. — — Elberfeld, Haupt-Steueramt. — 
71. St. Johann-Saarbrilcken, Haupt- — 
Steueramt. · 
72. — Essen,SteueramtlamCöln-Min-. 
dener Bahnhofe. 
73. — — Ruhrort, Steueramt I. — 
II. Bauern. 
74. |Asch i. Böhmen, Neben-Zollamt J. — — — 
75. Esger, Neben-Zollamt J. — Eger, Neben-Zollamt J. ihe 
Fleisch. 
76.Furth a. W., Haupt-Zollamt. — Furth a. W., Haupt-Zollamt. — 
77.Simbach, Haupt-Zollamt. Simbach, Haupt-Zollamt. — 
78. Passan, Haupt-Zollamt. — Passan, Haupt-Zollamt. — 
79.Salzburg, Neben-Zollamt I. — Salzburg, Neben-Zollamt J. sehches 
Fleisch. 
80. Kufstein, Neben-Zollamt I. — Kufstein, Neben-Zollamt l. guiches 
leisch. 
81.Li dan, Haupt-Zollamt. — Lindau, Haupt-Zollamt. 5 — 
82. — Augsburg, Haupt-Zollamt. — 
I — — Fürth, Haupt-Zollamt. —- 
  
  
Hof,Haupt-Zollamt.
        <pb n="226" />
        71“ 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
1 - 
udr. Einlaßstellen beschränkt Untersuchungsstellen beschränkt 
Nr. auf 1 auf 
1. 2. 3. *! 4 5. 
86. — — Kaiserslautern, Haupt-Zollamt. — 
86. — — Landan i. Pfalz, Haupt-Zollamt. — 
87. — — Landshut, Haupt-Zollamt. — 
88. — — Ludwigshafen a. Rh., Haupt-Zollamt. — 
89. — — München I, Haupt-Zollamt. — 
90. — — München ii, Haupt-Zollamt. — 
91. — — Nürnberg, Haupt-Zollamt. — 
92. — — Regeusburg, Haupt-Zollamt. 
93. — — Rosenheim, Haupt-Zollamt. i 
94. — Würzburg, Haupt-Zollamt. — 
III. Ronigreich Sachsen. 
95.|Bodenbach, Neben-Zollamt I. Bodenbach, Neben-Zollamt I. — 
96.etschen, Neben-Zollamt I. Tetschen, Neben-Zollamt I. — 
97.Warusdorf, Neben-Zollamt l. frisches Warnsdorf, Neben-Zollamt l. frisches 
· Fleisch Fleisch. 
98.Zittan, Haupt-Zollamt. Zittau, Haupt-Zollamt. "„ — 
99. Zittan, Neben-Zollamt ll vor Zittau. frisches — — 
Fleisch. 
100.Reitzenhain, Neben-Zollamt I. — ; —- 
101.Boiterökenth,Neben-Zollamtl.I— — — 
102. — — Dresden, Haupt-Zollamt I. — 
103. — — Chemnitz, Haupt-Zollamt. — 
104.— Leipzig, Haupt-Zollamt I. — 
105. Plauen i. V., Haupt-Zollamt. — 
106. — — — Zwickan, Haupt- Zollamt. 
107. — Rie Zoll-Abfertigungsstelle am — 
afen. 
108. — Glauchau, Steueramt. — 
IV. Württemberg. 
100. Friedrichshafen, Haupt-Zollamt. — Friedrichshafen, Haupt-Zollamt. — 
110. — — Stuttgart, Haupt-Zollamt. — 
111. — — Heilbronn, Haupt-Zollamt. 
112. — — Ulm, Haupt-Zollamt. U — 
l 
V. Baden. 
113.|Konstanz, Haupt-Steueramt. — Konstanz, Haupl-Steueramt. — 
114 Sackingen, Haupt--Steueramt frisches Säckingen, Haupt-Steueramt. frisches 
Fleisch. Fleisch. 
115. — — 
Basel, Zollamt am badischen Bahn- 
hofe. 
  
Vasel, Zollamt am badischen Bahn- 
hofe.
        <pb n="227" />
        — 22* — 
beschränkt 
  
  
  
  
  
  
#ede Ginlabstellen Antersuchungsstellen beschränkt 
Nr. auf auf 
LIII 2. 3. 4. 9 
116. Stelten, Neben-Zollamt I. frisches — — 
Fleisch. 
117. — — Lörrach, Haupt--Steueramt. frisches 
Fleisch 
118. — — Maunheim, Haupt-Zollamt. zubereitetes 
Fleis 
119. — — Singen, Haupt-Steueramt. znln 
IFlei 
120. — Lahr, Haupt-Steueramt. zubereitetes 
Fleisch. 
121. — Freiburg, Haupt-Steueramt. zubereitetes 
Fleisch 
122. — Baden, Haupt-Steueramt. zubereiletes 
Fleisch. 
123 — Karlsruhe, Haupt-Steueramt. zubereitetes 
Fleisch. 
124. — — Heidelberg, Haupt-Steueramt. Fuureites 
Fleisch. 
VI. Bessen. 
125. — Darmstadt, Haupt-Steueramt. zubereitetes 
Fleisch. 
126 — — Mainz, Haupt-Steueramt. zubereitetes 
Fleisch. 
127. — — Offeubach, Haupt-Steueramt. zubereitetes 
Fleisch 
VII. Mechlenburg-SIchwerin. 
128. Warnemünde, Neben-Zollamt I. — 
129. 
130. 
131. 
132. 
133. 
Warnemünde, Neben-Zollamt I. " — 
— — Rostock, Haupu Zollamt. 
VIII. Oldenburg. 
Brake, Haupt-Zollamt. — Brake, Haupt-Zollamt. 
— — Olvenburg, Haupl-Steueramt. 
IX. Graunschweig. 
— — 
X. Gebiet des thũtingischen Joll- und Steuervereins. 
— —. 1 Erfurt, Haupt-Steueramt. 
Braunschweig, Haupt-Steueramt.
        <pb n="228" />
        73 — 
  
  
  
— — — — , 
aͤnkt 
afde. Einlaßstellen beschränkt AUntersuchungsstellen beschrän 
Nr auf auf 
2. · z. 4. 5. 
XI. Anhalt. 
134. ! — — Dessan, Haupt-Steueramt. — 
XIl. Neuß 6. #. 
135. — — Greiz, Steueramt. frisches 
· Fleisch. 
XIII. Reuß j. C. 
136. — — Gera, Laupt-Steueramt. — 
XIV. Lübeck. 
137.] Lübeck, Haupt-Zollamt. 
Lübeck, Hauptl-Zollant. 
XV. Gremen. 
138.]Bremen, Haupt-Zollamt. 
139.|Bremerhaven, Haut-Zollamt. 
Bremen, Haupt-Zollamt. 
— Bremerhaven, Haupt-Zollamt. 
XVI. gamburg. 
Haupt-Zollämte:: 
ikus, 
141. St. Annen, 
14. Jonas, 
143. Meyerstraße, 
144.— Kehrwieder, 
145. Entenwärder. 
146.||Basel, Neben-Zollamt I. 
147..Altmünsterol, Neben-Zollamt 1. 
148.| Deutsch-Avricourt, Neben-Zollamt I. 
149.NNovöant, Neben-Zollamt I 
150.Fentsch, Neben-Zollamt l. 
S 
is- 
llll 
Berlin, Carl Heymanns Verlag 
Haupt--Zollämtei: 
rikus. 
St. Annen, 
— Jonas, 
Meyerstraße, 
— Kehrwieder, 
— Entenwärder. 
XVII. Elsaß-TLothringen. 
Basel, Neben-Zollamt I. 
— Altmünsterol, Neben-Zollamt I. 
— Deutsch-Avricourt, Neben-Zollamt 1 
Novéant, Neben-Zollamt I. 
— Feutsch, Neben-Zollamt I. 
— Altkirch, Haupt-Zollamt. 
Metz, Haupt-Zollamt. 
Diedenhofen, Haupt-Zollamt 
— Mülhausen, Haupt-Steueramt. 
Straßburg, Haupt-Steueramt. 
— Gedruckt bei Julius. Sittenseld in Berlin.
        <pb n="229" />
        — 119 — 
Tentral-Slatt 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamte des Innern. 
— 
Dn bettehen durch alls Postastalton und Luchhandlungen. 
  
  
  
  
XXX. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 6. Juni 1902. 1 V 23. 
Inhalt: 1. Kafulat= Wesen: Exequatur · Ertheilung ud, uelte kür Willterpsuchtige Deussche in argen; 
2. Militar-Wesen: Ermächtigung zur Ausflellung aͤrzt- 8. 38 Fhe- Ausweisung von Auslandern aus 
  
  
1. Konfulat-Wesen. 
Dem K. und K. österreichisch = ungarischen Honorar = Konsul Georg Howald jaonior in Kiel ist Namens 
des Reichs das Exequatur ertheilt worden. 
2. Militär-Wesen. 
Vekanntmachung. 
An Stelle des Dr. Karl Wenzel zu Buenos Aires (Bekanntmachung vom 7. Seplember 1895, 
Central-Blatt S. 348) ist dem Chefarzte des deutschen Krankenhauses Dr. Friedrich Wilhelm Delius in 
Buenos Aires auf Grund des F. 42 Ziffer 2 der Wehrordnung die Ermächtigung ertheilt worden, 
Zeugnisse der im §. 42 Ziffer 1 a und b ebendaselbst bezeichneten Art über die Untauglichkeit oder 
bedingte Tauglichkeit derjenigen militärpflichtigen Deutschen auszustellen, welche ihren dauernden Aufent- 
halt in Argentinien, Uruguay oder Paraguay haben. 
Berlin, den 4. Juni 1902. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Graf v. Posadowsky.
        <pb n="230" />
        — 120 — 
3. Polizei-Wesen. 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  
  
  
B ! der 3 ç Ausweisung a 
der Ausgewiesenen er fug, besclosen ha. uus n 
1. 2. l 8. 4. b. 6. 
  
  
  
  
a) Auf Grund des 8. 39 des Strafgesetzbuchs. 
1. |Theodor Havran el, echnen am 8. April 1878 zu Auffig, wiederholter schwerersPolizeibehörde zu 24. Mai d. J. 
iebstahl (1 Jahr Hamburg, 
rWê 
llr 
— 
r—ê 
I 
.Franz van den geboren am 17. Mai 1872 zu Maast-Betteln, 
.Josef Boechat, geboren am 18. Februar 1888 zuldesgleichen, 
. Jåfefl stets ProtopgelsokenamlJanktarlsssz-0:«"und 
ole 
ellner, 
.Margarethe Höl- 
Rudolf Kuttner, geboren am 8. März 1882 zu Weißen-desgleichen, 
Johanna Schuh- geboren am 24. Mai 1868 zu Cerno-gewerbsmäßige 
Arbeiter, Böhmen, —— ehörig zu NeuDiebstah 
Benatek, ebendasel 9 Monate Zucht- 
haus, laut Erkennt- 
mß vom 24. August 
1900), 
b) Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs. 
Mai d. J. 
Berg, Kaufmann,richt, Niederlande, niederländischer 
Staatsangehöriger, 
Mai d. J. 
Kochlehrling, Miécourt, Kanton Bern, Schweiz, 
schweizerischer Staatsangehörlger, 
  
  
  
  
Februar 
pest, ungarischer Staatsangehörige. hchung, d. J. 
  
      
    
Geburtsort unbekannt, 35—40 Jahre Landstreichen und 
Mai d. J. 
pert, ledige Tage- Zin artzargehoig zu Böhmischdorf,Betteln 
löhnerin, e achau, Böhmen, 
IHinrich Kromann, . ght alt, geboren zu Marstal, Betteln, April d. J. 
Arbeiter, Dänemark, orlssangehörig ebenda- 
selbst, 
Mai d. J. 
Fabrikarbeiter, sulz, Bezirk Bischofteinitz, Böhmen, 
österreichischer Staatsangehöriger, 
Antonio Lino Marc, geboren am 25. Oktober 1859 zusLandstreichen und Mat d. J. 
Steinklopfer, Pielramutara, Bezirk Riva, Tirol,Betteln, 
Mai d. J. 
mann, ledige witz, Bezirk Pilgram. Böhmen, orts= zucht 
Schauspielerin, angehörig ebendaselbst, 
  
  
  
  
Verlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="231" />
        — 121 — 
Tentral-Slaft 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamte des Innern. 
—..——— 
  
IZn bottehen durch alle Vostanstalten und huchhandlungen. 
  
  
  
| 
XXX. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 13. Juni 1902. I 24. 
— I 
Inhalt: 1. Koufulat-Wesen: Ernennung; — Ermächtigung "I . - « 
zutVoknahmevonCivilftqndssslktcn..Seite121» 4. Zoi er-eleed Verndrungen in dem 
2. — Status der deutschen Notenbanken Ende stelen: 124 
WMai 1000202 122 „ . 
3. Finanz-Wesen: Nachtrag zur Nachweisung der Ein- b. Relbeosbeler Ausweisung von Ausländern aus dem 
nahmen des Reichs für das Rechnungsjahr 1901. 121 
1. Konsulat-Wesen. 
Seine Moajestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den bisherigen Konsul in Desterro, 
charakterisirten General-Konsul von Zimmerer, zum General-Konsul in Valparaiso zu ernennen geruht. 
Dem Verweser des Kaiserlichen Konsulats in Johannesburg, Bize-Konsul Reimer, ist auf Grund des 
1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 für den Amtsbezirk des Konsulats und für die Dauer seiner 
Geschäftsführung die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichs- 
angehörigen vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sierbesüll von solchen zu beurkunden. 
Dem mit der Vertretung des beurlaubten Kaiserlichen Konsuls in Casablanca betrauten Dragomanats= 
eleven Vassel ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des 
Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des Konsulats und für die Dauer der Vertretung 
die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutz- 
genossen, mit Einschluß der unter deutschem Schutze lebenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, 
Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
27
        <pb n="232" />
        122 
2. Bank. 
Status der deutschen Noten 
nach den im Reichsanzeiger veröffentlichten Wochenüber 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
(Die Beträge lauten 
Passiva. 
— — — — — K 
Ver. Ber- 
Bezeichnun ! l — bindiia · —— “ 
8 z ———..————nJ—————— Sonsige tu 
der 380. aprii gedecte 30. Apili so. apriij mit g0. uvril EVEIIVIES 
3 aapital. Fonbs. umiaus. ve · aundi. ——s !——m— 
E B an ke n. 1002. Noten. 190. bludlich- 1902. 1903. . Passiva. - 
- W l Iangs- W 
kriz. dischen 
Wechseln 
*i½15 3 M T4. . 8. u0%. —1 —’ 
« 
1. IReiabant... EITIIIIIIEIELEIEIEIII 18 8 i vosj2 ooi q + 188— 
2. Sagerische Rotenbant. . 78001 2601|101 48 315| 29606é6 — - s;r»a4-sss549sj-—2ve 
s.eckchmchesqstsuomdmsooooeoeoeasily-Ototssstomwmsswscm—g-agoksntomlksItm 
4.##be#gsche Notendaat 000 l0220 — 37 0075 6277 + 123 6% . M527 T 389 77 
S.] Badische Bank ooo 1NnN. 680 55 ’ 6C 2 — — coo-kctu7ts«—1:-soms 
e.vqakfakeodveuciqtcadtsmimum«- vtiss9—zssue-—9I— — 2186 % —- .M 6% 
7. Braunschwelgische Bank 931 180 725 ½ 53381 3314 + 11 rii 267 85 — D495 — 1005 * 
1! " 1 
½ *7 1 1 
Zusammen40 —ieedi 6 70% 90 1%G % 4 S#use 21 1264 16902 2 300 387. + 17666 5314 
" 1I 
l 
  
ZaSpalte5·:Davoniasblchaitteazn 
ZuSpqlleSNt.6«: 
100 4 
500 — 
1 000. 
Beuerkunzgzen. 
1 007777 (, 
17 527 4 (bei den Banken Nr. 1 und 8), 
312 934 4 (bei der Bank Nr. 1). 
Die unter Nr. 6 auigeführte Bank für Süddeutschland hat auf die Befugniß zur Ausgabe von Banknolen verzichtet 
  
Darunter 90 561, .X noch nicht zur Einlösung gelangte Gulden= und Thalernoten.
        <pb n="233" />
        — 128 — 
Wesen. 
banken Ende Mai 1902 
sichten, verglichen mit demjenigen Ende April 1902. 
auf Tausend-Mark.) 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Aetiva. 
| —— ——— 1 
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I I 
———. — Seßz# Veo## Cegen —— Eete# ses ##eser 
30 Urrill#uslen- 30. uprii ndeer20. Arril] Gechsel30. April omdard. z0. Avpril —* Aprii ao. April der a0. April 
venand. i002. sqeine. 100. vanten. 1302 i02 tooꝛ. EMIEIEIEIIE 
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(Bekanntmachung vom 5. Juni 1902. Reichs-Gesehbl. S. 225).
        <pb n="234" />
        — 124 — 
3. Finanz-Wesen. 
Nachweisung verschiedener Einnahmen im Deutschen Reiche für das Rechnungsjahr 1901.5) 
  
  
  
  
» . . Mithin 
Bezeichnung Einnahme für Einnahme im Rechnungsjahr 
das Rechnungsja 1901 
der chnungsjahr des Vorjahrs mehr 
1901 + munehr) 
Einnahmen. — weniger) 
4 J M M 
l. 2. 8. 4. 
Reichs-Post= und Telegraphen-Verwaltung 413 647 989 394542 596 + 19 105 393 
Neichseisenbahn-Verwaltunnnn 84 137019 89 743 1900 5606 171 
  
  
  
*) Die Nachweisung der Einnahme an Zöllen und Steuern für das Rechnungsjahr 1901 ist in Nr. 22 des 
Central-Blattes veröffentlicht. 
4. Zoll= und Steuer-Wesen. 
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen. 
Im Königreiche Preußen. 
Im Bezirke des Hauptzollamts zu Flensburg ist das Nebenzollamt II zu Maasholm auf das 
in Schleimünde stationirte Zollwachtschiff verlegt worden. 
Im Bezirke des Hauplsteueramts zu Verden ist für die Ueberwachung des Veredelungsverkehrs 
des Norddeutschen Honig= und Wachswerkes H. Winkelmann zu Visselhövede eine Zollabfertigungsstelle 
errichtet worden, welche die Bezeichnung „Hauptsteueramt Verden, Abfertigungsstelle zu Visselhsvede“ und 
die Besugniß zur Ausfertigung und Erledigung von Zoll= und Zuckerbegleitscheinen 1 erhalten hat. 
Es ist ertheilt worden: 
dem Steueramt ! zu Ohlau im Bezirke des Hauptsteueramts Breslau ! die Befugniß zur 
Ausfertigung von Zollbegleitscheinen I und ll und Erledigung von Zollbegleitscheinen 1 über unbearbeitete 
Tabackblätter, zur Erledigung von Tabackversendungsscheinen I, zur Abfertigung der unter Eisenbahn- 
wagenverschluß eingehenden Begleitscheingüter und zur Erledigung von Begleitzetteln über unbearbeitete 
Tabackblätter, 
dem Steueramt l zu Konstadt im Bezirke des Hauptsteueramts zu Oppeln die Befugniß zur 
Erledigung von Zollbegleiltscheinen II, 
der Zollabsertigungsstelle in der Cementfabrik zu Hemmoor im Bezirke des Hauptsteueramts 
zu Stade die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen 1 über neue, zur Beförderung des Cements 
in das Ausland bestimmte Säcke sowie zur Ausfertigung von Begleitscheinen 1 über die nach Füllung 
mit Cement in das Ausland auszuführenden Säcke, 
dem Sieueramt I zu Uslar im Bezirke des Hauptsteueramts zu Münden die Befugniß zur 
Ausferligung von Begleitscheinen ! über das von der Gewerkschaft Justus I zu Lolpriehaugen i. H. 
unter Eisenbahnwagenverschluß zu versendende inländische Salz und 
dem Steueramt 1 zu Hirschberg im Bezirke des Hauptsteueramts zu Liegnitz die Befugniß zur 
Erledigung von Begleitscheinen 1 über Reisegeräth und Retourwaaren.
        <pb n="235" />
        — 125 — 
Im Königreiche Bayern. 
Zu Mannweiler im Bezirke des Hauptzollamts zu Kaiserslautern ist eine Uebergangsstelle 
mit der Befugniß zur Erhebung von Uebergangsabgaben sowie zur Ausfertigung und Erledigung von 
Uebergangsscheinen über Bier und Wein errichtet worden. 
Es ist ertheilt worden: 
der Aufschlag = Einnehmerei zu Naila im Bezirke des Hauptzollamts zu Hof die Befugniß zur 
Erhebung der Uebergangsabgabe und Erledigung von Uebergangsscheinen über Bier sowie zur Abfer- 
ligung von Bier, für welches Malzaufschlagvergütung beansprucht wird, 
der Aufschlag-Einnehmerei zu Kissingen im Bezirke des Hauptzollamts zu Schweinfurt die 
Besugniß zur Abfertigung von Bier, welches mit dem Anspruch auf Malzaufschlagvergütung ausgeführt 
wird, zur Erhebung von Uebergangsabgaben sowie zur Ausfertigung und Erledigung von Uebergangs- 
scheinen über Bier. 
Im Königreiche Sachsen. 
Das Untersteueramt zu Olbernhau im Bezirke des Hauptzollamts zu Freiberg ist in ein 
Steueramt umgewandelt worden. 
  
5. Polizei-Wesen. 
  
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  
  
* Name und Stand Alter und Heimath Crund Vehoͤrde, welche die d 
— 
2 l Ausweisung Aus 
4 der Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. 
1. 2. l 8. 4. b. 6. 
  
  
  
  
  
a) Auf Grund des z. 862 des Strafgesetzbuchs. 
1. Wenzel Freitag, Ar- geboren am 18.Oktober 1870 zu Lauter- Betteln, Koniglich preußischer /81. Mal d. J. 
  
  
beiter und Maurer= bach, Bezirk Leitomischl, Böhmen, Reglerungs= Präsident!) 
geselle, österreichischer Staatsangehöriger. zu Breslau 4 
2. Johann Haslauer, geboren am 2. Oktober 1873 zu Salz= desgleichen, Königlich bayerisches Be= 8. Maj d. J. 
Maler, burg. Oesterreich, ortsangehörig zu, zirksamt Rosenheim, 
Elsbethen, Bezirk Salzburg, !r!m“ 4 
3. Leoi Heymann, geboren am 3. Juni 1867 zu Mohilew, desgleichen. Königlich sächilche Kreis= 5. Mai d. J. 
Kaufmann, Rußland,russischer Staatsangehörig hauptmannschaft 
wickan, 
4. Johann Hollas, geboren im Jahre 1855 zu Chrastic, Landstreichen, Königlich bayerisches Be-21. Mai d. J. 
Fabrikarbeiter, Bezirk Königliche Weinberge, Böh-] Betteln, Widerstand zirksamt Negensburg, 
T men, öfterreichischer Staatsange- gegen die Staats- 
höriger, gewalt und Be- 
eidigung, êé5 · « 
b.]Josef Hudziak, geboren am 4. November 1843 zuBetteln, Königlich preußischer 11. April d. J. 
Schmied, Lipnik, Bezirk Biala, Galizien, orts- Regierungs-Präsident 
s angehörig ebendaselbst, 4 zu Oppeln, « 
6. Aagdalena Liebig, 56 Jahre alt, geboren zu Wöllsdorf, desgleichen, Königlich vreußischer 3. Juni d. J. 
eb. Pausewang, Bezirk Senstenberg, Böhmen, öster- Regierungs-Prästdent 
.0 S'uchonil), reichische Staatsangehörige, zu Breslau, 
eberin, *41-• · 4 
7. Eduard Mader, geboren am 11. November 1876 zu desgleichen, Königlich preußischer 13. Mai d. J. 
Schmiedegeselle, Domstadt, Bezirk Olmütz, Mähren, Regierungs= Präsident 
ortsangehörig zu Altliebe, Bezirk zu Oppeln, 
Sternbera. ebendaselbst.
        <pb n="236" />
        — l 
* Name und Stand Alter und Heimath " Grund Behörde, welche die deum 
3 Z 
E der Destrufum Ausweisung « 
.- g. Ausweisungs- 
3 beschlossen hat. 
3 der Autgewtesenen schlossen h beschlusses. 
11 2. 1 8. 4. b. 6. 
s I 
8. Peter Maurin, —ie am 19. März 1880 zu Alten--Landstreichen und Großhergoglich nN“* Mai d. J. 
Bohrer, muarkt, Bezirk Tschernembl, Krain, Betteln, Landeskommissär zu 
» österreichischer Staatsangehöriger, Karlsruhe, 
9. Alois Ortner, geboren am 19. Mai 1858 zu Weiters- Betteln, nönklich benerlices Ve 2 Mai d. J. 
Tagelöhner, selden, Bezirk Freistadt, Oberöster- zirksamt Aibling, I 
reich, ortsangehörig ebendaselbst, 
10. Franz Pazourek, geboren am 28. Dezember 1875 zu'Betteln und Wider-Königlich preußischer 2. Juni d. J. 
Tleischer, Kunwald, Bezirk Senftenberg, Böh- Ktand gegen die Reglerungs-Präsiden 
"„ en ökterreichischer Staatsange- Staatsgewalt, zu # “ 
II.Otto Rindt, #anch- gebeneer' am 27. August 1872 zu Alt-Landstreichen und Königlich bayerisches Be-'26. Mai d. J. 
halter, buch-Dobernay, Bezirk Königinhof, Betteln, zirksamt Mühldorf, 
Böhmen, ortsangehörig zu Kedels- 
dorf, Bezirk Königinhof, 
12. Jakob Sax, Knecht, — am 81. Faber 1859 zufdesgleichen, Kaiserlicher Bezirks-Prä-29. Mai d. J. 
ottenswil, Kanton Aargau, Schweiz, sident zu Colmar, 
aens Staatsangehöriger, 
Betteln, Stadtmagistrat Rosen- 22. Mai d. J. 
13. Anton Simmer,geboren am 9. Mai 1866 zu Aggs- 
cker. bach, Bezirk Krems, Niederösterreich, 
orisangehsrig ebendaselbst, 
( 1 
  
  
heim, Bayern, 
  
l
        <pb n="237" />
        127 — 
Central Blatt 
D eutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamte des Innern. 
— — 
  
In Selleen durch all.d VPostanstalton und huchhandlungoen. 
XXX. Jahrgang. Berlin, Montag, den 16. Juni 1902. V 5. 
  
  
Inhalt. gen. unb Steuer- — Ausführungsbestimmungen zum Schaumweinsteuergeseze vom 9. Mai 1902 Seite 127 
  
Zoll= und Wteuer--Wesen. 
Der Bundesrath hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, die nachstehend abge 
druckten Ausführungsbestimmungen zum Schaumweinsteuergesetze vom 9. Mai d. J. zu 
genehmigen. 
Berlin, den 12. Juni 1902. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: v. Fischer.
        <pb n="238" />
        Gegenstand der 
Befteuerung. 
1. Steuersätze. 
Schaumweinsteuer-Ausführungsbestimmungen. 
Zu §. 1 des Gesetzes. 
. 1. 
Gegenstand der Besteuerung sind alle zum Verbrauch im Inlande bestimmten fertigen 
Schaumweine und schaumweinähnlichen Getränke, soweit sie nicht nachweislich der Verzollung 
unterlegen haben. 
Als Schaumwein gelten alle Weine, Fruchtweine (Obst= und Beerenweine), weinhaltigen 
und fruchtweinhaltigen alkoholischen Getränke, deren Kohlensäure beim Oeffnen der Umschließungen 
unter Aufbrausen entweicht. " 
Als fertig ist der nach dem Flaschengährungsverfahren hergestellte Schaumwein anzusehen, 
sobald die enthefte (degorgirte) Flasche verkorkt worden ist. Der nach dem Imprägnirungsverfahren 
hergestellte Schaumwein ist als fertig anzusehen, sobald die mit Kohlensäure imprägnirte Flüssigkeit 
auf die Flasche abgefüllt und letztere verkorkt ist. 
Als Schaumwein gelten nicht diejenigen schäumenden Weine, deren Kohlensäure im Wege 
der anerkannten Kellerbehandlung (§. 2 des Gesetzes, betreffend den Verkehr mit Wein, weinhaltigen 
und weinähnlichen Getränken, vom 24. Mai 1901, Reichs-Gesetzbl. S. 175) durch Gährung im 
offenen Gefäß enistanden ist, und diejenigen Fruchtweine, welche während der ersten Gährung auf 
Flaschen gefüllt und nicht entheft sind. 
Als schaumweinähnlich kommen in Betracht schäumende alkoholische Getränke, die zwar ohne 
Verwendung von Wein oder Fruchtwein, weinhaltigen oder fruchtweinhaltigen Getränken geroestelt 
sind, die aber nach Aussehen oder Geschmack als Ersatz für Schaumwein dienen können. Ob solche 
Getränke als schaumweinähnlich der Steuer zu unterwerfen sind, entscheidet in jedem Einzelfalle der 
Bundesrath. 
Zu 8. 2 des Gesetzes. 
8. 2. 
berech Die Steuer wird nach dem Raumgehalte der den Schaumwein enthaltenden Umschließungen 
erechnet. 
Sie beträgt für jede Umschließung 
a) bei Schaumwein aus Fruchtwein ohne Zusatz von Traubenwein 
in Umschließungen mit 
Raumgehalt über 120, jedoch nicht über 230 cem (viertel Flaschen) 2 Pf., 
in Umschließungen mit 
Raumgehalt über 230, 425 (hhalbe ) 5 
in Umschließungen mit 
Naumgehalt über 425, : 850 . (ganze -) 10 -, 
in Umschließungen mit 
Raumgehalt über 850, = 1700 = (Doppelflaschen) 20 ; 
— 
F 
r*P
        <pb n="239" />
        — 129 — 
b) bei anderem Schwaumwein und bei schaumweinähnlichen Getränken 
1. in Umschließungen mit Raumgehalt nicht über 120 cem (achtel Flaschen) 6 Pf., 
2. in Umschließungen mit 
Raumgehalt über 120, jedoch nicht über 230 cem (viertel Flaschen) 12 -, 
3. in Umschließungen mit 
Raumgehalt über 230, 425 -(lhalbe ) 25 
4. in Umschließungen mit 
Raumgehalt über 425, 350 -(ganze ) 50 = 
5. in Umschließungen mit 
Raumgehalt über 850, : . 1700 = (Doppelflaschen) 1 Mark. 
Bei Unschließungen mit Raumgehalt über 1700 Kubikcentimeter ist für je 800 Kubik- 
centimeter des über 1700 Kubikcentimeter hinausgehenden Raumgehalts und ebenso für einen über- 
schießenden Raumgehalt von weniger als 800 Kubikcentimeter eine ganze Flasche anzunehmen. 
S. 3. 
Die Inhaber der am 1. Juli 1902 vorhandenen Schaumweinfabriken haben vor der ersten 2. Unschliehungen. 
Eninahme von Schaumwein aus der Erzeugungsstätte, die Inhaber später entstehender Fabriken à) Anmeldung. 
14 Tage vor der erstmaligen Fertigstellung von Schaumwein der Hebestelle schriftlich anzumelden, 
in welchen Umschließungen (bezeichnet nach achtel, viertel, halben, ganzen und Doppelflaschen oder als 
größere Gefäße) in ihrer Fabrik Schaumwein fertiggestellt werden soll. Gleichzeitig haben sie von 
jeder Art der zur Verwendung kommenden Umschließungen mit Raumgehalt bis zu 1700 Kubik-= 
centimeter ein leeres Stück unter Angabe des bei den einzelnen Arten vorkommenden Mindest= und 
Höchst-Raumgehalts zu übergeben. 
In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn späler Umschließungen von noch nicht angemeldeter 
Form oder Größe verwendet werden, mit der Maßgabe, daß die Anmeldung spätestens drei Tage 
vor der erstmaligen Ingebrauchnahme zu bewirken ist. 
S. 4. 
Der Raumgehalt der übergebenen Umschließungen ist amilich zu ermitteln. Die Ermittelung 
hat in der Weise zu erfolgen, daß die Umschließung entweder mit vorher abgemessenem Wasser bis 
zum Ueberlaufen gesüllt oder zunächst bis zum Ueberlaufen gefüllt und das eingefüllte Wasser 
gemessen wird. Zum Messen des Wassers sind geaichte Gefäße zu verwenden. Der Raumgehalt 
kann auch aus dem Unterschiede zwischen dem Gewichte der leeren und dem Gewichte der mit 
Wasser bis zum Ueberlaufen gefüllten Umschließungen berechnet werden, wobei für jedes Gramm 
des Unterschieds ein Kubikcentimeter anzunehmen ist. . 
Die Umschließungen sind mit einer Angabe über den ermittelten Raumgehalt sowie über 
den vom Fabrikinhaber für diese Art der Umschließungen mitgetheilten Mindest= und Höchst-Raum- 
gehalt zu versehen und in der Schaumweinfabrik, gegen Vertauschung gesichert, in einem Behältniß 
aufzubewahren, das der Fabrikinhaber nach näherer Bestimmung des Oberkontroleurs zur Ver- 
fügung zu stellen hat. 
S. 5. 
Wird in einer Fabrik Schaumwein in Umschließungen mit Raumgehalt über 1700 Kubik- 
centimeter fertiggestellt, so trifft die Direktivbehörde die näheren Bestimmungen darüber, in welcher 
Weise der Raumgehalt zu ermitteln ist. 
Zu §. 3 des Gesetzes. 
S. 6. 
Als Steuerzeichen dienen gummirte, in verschiedenen Farben ausgeführte Papierstreifen. 
Diese tragen auf gewässertem Grunde eine umränderte Verzierung (Rebenblätter u. s. w.) in einem 
dunkleren Tone der Grundfarbe. In der Mitte der Streifen befindet sich — besonders umrandet — 
der Vordruck zAgebrscht. zur Eintragung des Entwerthungsvermerkes, daneben auf beiden Seiten 
28. 
b) Ermittelung 
des Raum- 
gehalts. 
e) Besondere 
"i älle. 
1. Schanmwein- 
fleuerzeichen. 
a) Beschassenheil.
        <pb n="240" />
        b) Herstellung. 
— 130 — 
die Angabe des Steuerbetrags und die Bezeichnung „Schaomweinsteuer“. Die Steuerzeichen sind 
2 Centimeter breit; die Länge beträgt: 
bei den Steuerzeichen zu 2 Pf., 6 Pf. und 12 f. 326 Centimeter, 
"ê - -656 Pf. und 2 . - „ 
-- - -Ion.,20Pf.,bon.und1Matk36 - 
§.7. 
Die Steuerzeichen werden von der Reichsdruckerei hergestellt und sind durch die Landes- 
regierungen gegen Erstattung der Herstellungskosten zu beziehen. Die Preise werden vom Reichs- 
schatzamte festgestellt. 
Die Reichsdruckerei verabfolgt Steuerzeichen nur denjenigen Amtestellen, welche ihr von 
den Regierungen als berechtigt zum unmitlelbaren Bezuge bezeichnet find. 
Vertrieb und 
BSuchführung. 
1) Entwerthung. 
) Anbringung. 
I) Bei größeren 
Gesäßen. 
2. Schanmweis-= 
stener-Einnahme= 
buch. 
* 
Muher 
Jede Regierung erhält vierteljährlich von der Reichsdruckerei eine mit den quittirten Liefer- 
scheinen belegte Rechnung über die von ihr zu erstattenden Herstellungskosten. Den Betrag der 
Rechnung lassen die Regierungen an die Reichsdruckereikasse entweder unmittelbar oder durch Ver- 
mittelung der Reichs-Hauplkasse zahlen. 
S. 8. 
Die Steuerzeichen werden von der Hebestelle gegen Erlegung des Steuerbetrags verabfolgt. 
Die Hebestelle darf Steuerzeichen nur an die zu ihrem Bezirke gehörigen Schaumweinfabrikanten 
abgeben. Der Schaumweinfabrikant darf Steuerzeichen nur von der Hebestelle beziehen und sie 
weder entgeltlich noch unentgelltlich an Andere weitergeben. 
Ueber die Einnahme und Ausgabe an Schaumweinsteuerzeichen ist bei der Hebestelle ein 6 
Steuerzeichenbuch zu führen, dessen Einrichtung von der obersten Landes-Finanzbehörde bestimmt 
wird. Das Buch ist am Schlusse des Rechnungsjahrs abzuschließen und verbleibt bei der Hebestelle. 
C. 9. 
Die Steuerzeichen sind vor ihrer Anbringung dadurch zu entwerthen, daß der Tag der 
Anbringung handschrisftlich mit Tinte oder durch Stempelung mit wasserbeständiger Farbe oder 
mittelst Durchlochung auf der Mitte jedes Steuerzeichens vermerkt wird. Der Tag und das 
Jahr sind durch arabische Ziffern zu bezeichnen, dabei dürfen die beiden ersten Ziffern der Jahres- 
zahl weggelassen werden. Der Monat muß durch Buchstaben bezeichnet werden; allgemein äbliche 
und verständliche Abkürzungen sind zulässig. Nachträgliche Aenderungen dürfen an dem Ent- 
werthungsvermerke nicht vorgenommen werden. 
8. 10. 
Das Steuerzeichen ist bei Flaschen am Halse unterhalb der nach 8. 6 des Gesetzes, betreffend 
den Verkehr mit Wein, weinhaltigen und weinähnlichen Getränken, vom 24. Mai 1901 geforderten 
Angaben?) sorgfältig anzukleben. Dabei muß mindestens die halbe Streifenlänge unmittelbar auf 
dem Glase aufliegen und die Enden müssen auf eine der Streifenbreite mindestens gleichkommende 
Strecke einander decken. " 
. 11. 
Zur Entrichtung der Steuer für Schaumwein in Umschließungen mit Raumgehalt über 
1700 Kubikcentimeter können mehrere Steuerzeichen verwendet werden. Im Bedürfnißfalle werden 
Steuerzeichen ohne Aufdruck eines Steuerbetrags geliefert; die näheren Bestimmungen über die 
amtliche Behandlung und die Anbringung solcher Steuerzeichen trifft die Direktivbehörde. 
8. 12. 
Die Hebestelle hat über die Einnahme aus dem Verkaufe von Schaumweinsteuerzeichen ein 
Einnahmebuch in Vierteljahrsabschnitten zu führen, für welches Muster 1 als Vorbild dient. 
*) Vergl. die Bekanntmachung, betreffend Besttmmungen zur Ausführung des Gesetzes über den Verkehr 
mit Wein u. s. w., vom 2. Juli 1901, Reichs-Gesetzbl. S. 257.
        <pb n="241" />
        — 131 — 
13. 
Die Schaumweinsteuer ist auf Antrag vom Hauptamte gegen Bestellung voller Sicherheit 3. Sten# der 
auf neun Monate zu stunden. Wird eine Stundung auf drei Monate beansprucht, so kann von der 4##e 
Sicherheitsbestellung ganz oder zum Theil abgesehen werden, wenn der Zahlungspflichtige als zu- Allemer 
verlässig und hinreichend sicher bekannt ist. 2) zuheh 
Die oberste Landes-Finanzbehörde bestimmt die Grundsätze, nach welchen die Sicherheit zu 
leisten ist, und die Voraussetzungen, unter welchen gestundete Beträge vor Ablauf der Stundungs- 
frist eingezogen werden können. 
Derjenige, welchem S haumweinßeuersnt gestundet wird, hat bei jeder Verabfolgung von b) Stundungsau- 
Steuerzeichen der Hebestelle ein Stundungsanerkenntniß über den Steuerbetrag der verabfolgten erlenntniß; 
Zeichen zu übergeben. Stundungs- 
Der Betrag jedes Anerkenntnisses muß 50 Mark erreichen. Für Fabriken, welche nur 6 
Schaumwein aus Fruchtwein erzeugen, kann die oberste Landes-Finanzbehörde Ausnahmen zulassen. 
Die Stundungsfrist beginnt mit dem Tage der Verabfolgung der Steuerzeichen. e) Stundungs- 
Die gestundeten Beträge sind spätestens am fünfundzwanzigsten Tage des Monats, in iri#. 
welchem die Stundungssrist abläuft, und wenn dieser Tag ein Sonn= oder Feiertag ist, spätesteus 
am vorhergehenden Werktag einzuzahlen. 
Noch nicht entwerthete Steuerzeichen können, wenn sie unbeschädigt sind, bei der Hebestelle 4. Untausch und 
gegen eacche mit anderen Werthbeträgen unentgeltlich umgetauscht werden. 8 s 
Statt des Umtausches kann mit Genehmigung der Direktivbehörde eine Rückzahlung des für *# nuhn " . 
die Steuerzeichen entrichteten Betrags erfolgen, wenn ein Fabrikant die Herstellung von Schaumwein d) wetsente) n 
aufgiebt oder in einen anderen Hebebezirk verlegt. Die zurückgezahlten Beträge sind bei den Eirnerzeichen. 
Erstatlungen für unrichtige Erhebungen u. s. w. nachzuweisen. 
Für verdorbene, noch nicht angebrachte Steuerzeichen kann auf Anweisung der Direktiv= o) Verborlsh 
behörde zwentgeliih Ersatz gewährt werden, wenn der Schaden mindestens 3 Mark beträgt. nochaui ch au- 
Anspruch ist bei der Hebestelle unter Vorlegung der verdorbenen Steuerzeichen schriftlich 1 
anzumeltet Der Ersatz darf nur durch Verabfolgung anderer Steuerzeichen erfolgen. Die ver- 
dorbenen Eleuerzeichen sind bei der Direktivbehörde in Gegenwart zweier Beamten zu vernichten. 
Entscheidung der Direktivbehörde und die über die Vernichtung ausgenommene Ver- 
gunn sind der Nachweisung über den Verkauf von Schaumweinsteuerzeich (§F. 28) als Beläge 
eizufügen. 
ra 
Steuerzeichen. 
8. 18. 
Ein Ersatz für bereits angebrachte Steuerzeichen findet nur durch unentgeltliche Ver- e) Bereits ange- 
aüllaung anderer Steuerzeichen an den Hersteller des Schaumweins und nur in folgenden brache Steuer 
n statt: · 
1. wenn Steuerzeichen versehentlich nicht in der vorgeschriebenen Weise oder in unrichtigem 
Steuerbetrag angebracht oder unmittelbar nach der Anbringung beschädigt worden 
sind und die Umschließungen sich noch ungeöffnet in der Erzeugungsstätte befinden; 
2. wenn versteuerter Schaumwein in Mengen von mindestens 60 Flaschen ungeöffnel 
in den Fabrikbetrieb zurückgenommen wird. 
Der Ersatzanspruch ist bei der Hebestelle schriftlich anzumelden und der Sachverhalt durch 
einen Oberbeamten festzustellen. Die Entscheidung über den Ersatzanspruch trifft die Direkliobehörde. 
Wird er als begründet anerkannt, so sind die Steuerzeichen unter Aussicht eines Oberbeamten und 
eines zweiten Beamten derart zu vernichten, daß ihre nochmalige Verwendung ausgeschlessen ist. 
Die Vernichtung der Steuerzeichen und die Zurücknahme des Schaumweins in den Fabrikbetrieb 
ist von den Beamten auf der Anmeldung zu bescheinigen und diese der Hebestelle zuzustellen. Die 
Anmeldung und die Entscheidung der Direkliobehörde sind gemäß §. 17 Abs. 3 zu behandeln.
        <pb n="242" />
        — 132 — 
F. 19. 4 
5. Ausfuhr under- Schaumwein, welcher vor Anbringung des Steuerzeichens unter Steuerkontrole ausgeführt 
stenerten Schenn wird, bleibt von der Schaumweinsteuer besreit. Der Ausfuhr steht die Aufnahme in eine Zoll- 
« niederlage gleich. Die Zurücknahme des niedergelegten Schaumweins in den freien Verkehr ist nur 
gegen Entrichtung des Schaumweingolls zulässig. * 
Soll Schaumwein steuerfrei ausgeführt oder niedergelegt werden, so hat der Fabrikinhaber 
ger 2 bei der Hebestelle einen Begleitschein nach Muster 2 in doppelter Ausfertigung einzureichen. 
W Bei der Abfertigung des Schaumweins sowie bei der Ausfertigung, Erledigung, Nach- 
prüfung und Rücksendung der Begleitscheine finden die im Vereinsgollgesetz, im Zollbegleitschein- 
Regulaliv und in den Zollniederlage-- Regulativen erlassenen Bestimmungen entsprechende An- 
wendung. Für Abfertigungen in der Fabrik werden Hebähren nicht erhoben. 
Die Direktivbehörde kann für die Ausfuhr von Proben und von kleineren Sendungen, 
welche stillem Weine beigepackt werden, Erleichterungen zulassen. 
Zu §. 5 des Gesetzes. 
. 20. 
Versütung der Dem Schaumweinfabrikanten wird nach Ablauf jedes Rechnungsjahrs ein Steuernachlaß 
7——5 in Höhe von fünf Hundertsteln des Verthes der an ihn gegen Entgelt verabfolgten Steuerzeichen 
Hgewährt. Die Berechnung erfolgt auf Grund einer von der Hebestelle für jeden Fabrikanten zu 
führenden Jahresnachweisung, wofür Muster 3 als Vorbild dient. · 
Die abgeschlossene und vom Oberkontroleur bescheinigte Nachweisung ist bis zum 5. April 
dem Lrauptamn einzureichen, welches sie nach erfolgter Prüfung mit einer den Hauptamtsbezirk 
umfassenden Zusammenstellung der Direktiobehörde zur Lohlungsanwellung vorlegt. 
st dem Schaumweinfabrikanten am Schlusse des Rechnungsjahrs Schaumweinsteuer 
gestundet, so ist der angewiesene Betrag auf den zuerst fällig werdenden Theil der gestundeten 
Steuer anzurechnen, anderenfalls ist der Betrag baar zu zahlen. 
Der Steuernachlaß ist bei den Ausfuhr= u. s. w. Vergütungen nachzuweisen. 
Zu den 8§. 7 und 8 des Gesetzes. 
Achter 
§. 21. 
Anmeldunz der Die in den §S§. 7 und 8 des Gesetzes vorgeschriebenen Anzeigen, Grundrisse und Be- 
Febriken; schreibungen sind der Hebestelle in zwei Ausfertigungen einzureichen und sofort dem Oberkontroleur 
n „Fereichrang zuzustellen. 
S. e und Die Genehmigung der Räume, welche zur Lagerung, Behandlung und Verpackung von fertigem 
nunversteuerlen Schaumwein dienen sollen, erfolgt durch das Hauptamt und ist auf beiden Aus- 
fertigungen der Beschreibung zu beurkunden. Als Lagerräume können auch diejenigen Räume zu- 
gelassen werden, in welchen die Fertigstellung des Schaumweins oder seine weitere Behandlung 
und Verpackung für den Versandt erfolgt. 
Eine Ausferligung der Anzeigen u. s. w. verbleibt bei der Hebestelle als Belag zu einem dort 
nach näherer Anweisung der Direktiobehörde zu führenden Verzeichnisse der im Hebebezirke vor- 
handenen Schaumweinfabriken. Die zweiten Ausfertigungen sind dem Fabrikinhaber zurückzugeben, 
von diesem zu einem Belagshefte zu vereinigen und in den Lagerräumen für fertigen unversteuerten 
Schaumwein nach näherer Bestimmung des Oberkontroleurs aufzubewahren. 
Zu §. 9 des Gesetzes. 
. §.22. 
Lagerung des Ferliger unversteuerter Schaumwein darf nur in den von der Steuerbehörde genehmigten 
W“ Lagerräumen aufbewahrt werden. Die Aufbewahrung hat getrennt nach der Größe der Um- 
S#umwelss; schließungen und der Art des Schaumweins (Schaumwein aus Fruchtwein und anderer Schaum- 
Bochführung. wein) zu erfolgen. Die Lagerung versteuerten Schaumweins in den genehmigten Räumen ist 
nicht zulässig. 
Ueber den Zu= und Abgang von Schaumwein in den genehmigten Lagerräumen ist ein 
gyhet 4 Lagerbuch nach Muster 4 zu führen. In diesem Buche ist sämmtlicher fertiggestellter Schaumwein
        <pb n="243" />
        — 133 — 
nachzuweisen, gleichviel ob er zunächst noch gelagert oder ob er ohne vorherige Lagerung versteuert 
oder ausgeführt wird. Die Eintragungen haben nach Maßgabe der auf dem Muster gegebenen 
Anlen soforl nach der Fertigstellung und unmittelbar nach der Entnahme von Schaumwein 
u erfolgen. 
6“ Vor dem 1. Juli 1902 fertiggestellter Schaumwein, der sich am 1. Juli 1902 noch inner- 
halb der Schaumweinfabrik befindet, ist ebenfalls im Lagerbuche nachzuweisen. 
Jährlich mindestens einmal ist durch einen Oberbeamten der Lagerbestand festzustellen und 
mit dem abzuschließenden Lagerbuche zu vergleichen. Hierbei sind probeweise Ermittelungen der 
Flaschenzahl zulässig. Die Verhandlung über die Bestandsaufnahme ist dem Hauptamt ein- 
zureichen; dies hat wegen der etwa zu erhebenden Steuer für Fehlmengen Entscheidung zu treffen. 
Zu den S#§#.10 und 11 sowie F. 138 Abs. 3 des Gesetzes. 
F. 23. 
Zahl und Ausführung der in den Schaumweinfabriken vorzunehmenden steuerlichen Revisionen Steuerkontrole. 
bestimmt die oberste Landes-Finanzbehörde. Das Gleiche gilt für die nach §. 13 Abs. 3 des 
Gesetzes bei den Händlern mit Schaumwein und Wirthen zulässigen Revisionen. Konsumvereine, 
Kasinos, Logen und ähnliche Vereinigungen gelten auch dann als Wirthe und Händler, wenn sie 
Schaumwein nur an ihre Mitglieder oder nur in ihren eigenen Räumen abgeben. 
Oberbeamte der Steuerverwaltung sind die Oberkontroleure und die ihnen gleichgestellten 
oder übergeordneten Beamten. Die den Oberbeamten und die den Oberkontroleuren beigelegten 
Befugnisse können von der Direktivbehörde anderen Beamtenklassen, vom Hauptamt einzelnen 
anderen Beamten dauernd oder vorübergehend übertragen werden. 
Zu §. 12 des Gesetzes. 
8. 24. 
Wer Erzeugnisse, die als fertiger, der Steuer zu unterwerfender Schaumwein noch nicht Versendung halb- 
anzusehen sind (Brutweine), versenden will, hat dies der Hebestelle ein- für allemal anzuzeigen. — 
Ueber diese Versendung ist von ihm nach Anordnung der Direktivbehörde ein Buch zu führen, aus Er#euguifs. 
welchem Art und Menge der halbfertigen Erzeugnisse, der Tag der Versendung sowie Name und 
Wohnort des Empfängers zu ersehen sind. Das Buch ist auf Erfordern den Oberbeamten der 
Steuerverwaltung vorzulegen; diese haben bei jeder Revision Auszüge daraus zu fertigen und 
dem Hauptamt, in bessen Bezirke der Empfänger der halbfertigen Erzeugnisse wohnt, zu übersenden. 
Die Direktivbehörde kann für den Verkehr mit Brutwein zwischen verschiedenen Lagern 
derselben Schaumweinfabrik Erleichterungen zulassen. 
Zu §S. 28 des Gesetzes. 
S. 25. 
Für die Erhebung und Verwaltung der Schaumweinsteuer werden jedem Bundesstaate 1. Verwaltungs- 
vorläufig vier vom Hundert der in seinem Gebiete zur Verrechnung gekommenen Brutto-Soll= kostenberzütung. 
Einnahme vergütet. 
§. 26. 
Der in die Reichskasse fließende Ertrag der Schaumweinsteuer besteht aus der gesammten 2. Abzuliefernder 
aufgekommenen Einnahme nach Abzug: Ertragder Stener. 
1. der auf dem Gesetz oder auf allgemeinen Verwaltungsvorschriften beruhenden Steuer- 
erstattungen; 
2. des im F. 20 vorgesehenen Steuernachlasses: 
3. nach der Vorschrift des §. 25 zu berechnenden Erhebungs= und Verwaltungs- 
kosten. 
§. 27. 
Ueber den von den Bundesregierungen an die Reichskasse abzuliefernden Ertrag der Schaum= 3. Verrechnung 
weinsteuer und die Ausgleichungsbeträge für die außerhalb der gemeinschaftlichen Zollgrenze liegenden der Stener. 
Theile des Reichsgebiets haben die Landeskassen mit der Reichs-Hauptkasse nach Maßgabe der
        <pb n="244" />
        4. Einnahme- 
übersicht. 
Nuster 
[i’*mie 
—* 
Verollter 
Schaumwein. 
Nachslener. 
Anlage 1% 
— 134 — 
Bestimmungen vom 3. April 1878 abzurechnen. Die Haupt= und Unterämter haben die von ihnen 
erhobene Schaumweinsteuer in den monatlichen und vierteljährlichen Reichssteuer-Uebersichten mit 
nachzuweisen. 
Die Vergütung für Erhebung und Verwaltung der Schaumweinsteuer (§. 25) ist bei der 
Ablieferung des Erlrags an die Reichskafse einzubehalten. 
§F. 28. 
Ueber die Einnahme an Schaumweinsteuer sind von der Direktiobehörde vierteljährlich 
Einnahmeübersichten nach Muster 5 an den Ausschuß des Bundesraths für Rechnungswesen einzusenden. 
Der Einnahmeübersicht für das 1. bis 4. Viertel des Rechnungsjahrs ist für jeden Bundes- 
staat eine Nachweisung über den Verkauf von Schaumweinsteuerzeichen im abgelaufenen Rechnungs- 
jahre nach Muster 6 beizufügen. 
Zu §. 30 des Gesetzes. 
Der aus dem Ausland eingeführte Schaumwein muß, bevor er in den freien Verkehr tritt, 
mit einem Zollzeichen versehen werden, welches die Bezeichnung „Verzollter Schaumwein“, jedoch 
keine Werthangabe trägt und nach Form, Größe und Farbe dem im §. 6 beschriebenen Steuer- 
zeichen zu 50 Pf. entspricht. Die Zollzeichen werden von der Reichsdruckerei auf Rechnung des 
Reichs hergestellt und durch die Landesregierungen unentgeltlich bezogen. Sie werden nur an die 
zur Abfertigung ausländischen Schaumweins befugten Zoll= und Steuerslellen abgegeben, sind unter 
amtlicher Aufsicht gemäß §. 9 zu entwerthen und in der im §F. 10 vorgeschriebenen Weise anzubringen. 
Für die amtliche Aussicht werden Gebühren nicht erhoben. 
Auf Antrag kann Inhabern ausländischer Schaumweinfabriken gestattet werden, die Zoll- 
zeichen schon im Ausland anzubringen. Die Zeichen sind in diesem Falle von einem vom Reichs- 
kanzler zu bezeichnenden Mauptamte gegen Hinterlegung des Betrags von 50 Pf. für jedes Zeichen 
oder gegen Sicherheitsbestellung zu beziehen. Eine Rückgabe des hinterlegten Belrags oder eine 
Freigabe der bestellten Sicherheit ist nur insoweit zulässig, als binnen sechs Monaten nachgewiesen 
wird, daß im Auslande mit Zollzeichen versehener Schaumwein in entsprechender Menge verzollt 
worden ist. Dieser Nachweis ist durch Vorlegung von Zollquittungen zu führen, auf denen durch 
die Abfertigungsbeamten die Zahl der Flaschen bescheinigt ist, die bereits mit Zollzeichen versehen 
zur Verzollung gestellt worden sind. Die Zollquittungen sind vor der Rückgabe mit einem ent- 
sprechenden Vermerke zu versehen. 
Ueber Einnahme und Ausgabe an Zollzeichen hat die Amtsstelle Anschreibungen zu führen. 
Die Abgänge sind im Falle des Abs. 2 durch die geführten Verhandlungen, im Uebrigen durch 
Bescheinigungen der Beamien zu belegen, welche die Anbringung der Zollzeichen überwacht haben. 
  
Zu S§. 31 des Gesetzes. 
S. 30. 
Die Vorschristen wegen Erhebung der Nachsteuer enthält die Anlage 7. 
Schlußbestimmungen. 
8g. 31. 
Der Reichskanzler ist ermächtigt, wegen Form, Entwerthung und Anbringung der Schaum- 
weinsteuer= und Zollzeichen anderweite Anordnungen zu treffen.
        <pb n="245" />
        135 — 
Muster 1. 
(II. B. §. 12.) 
Steuerhebebezirk 
Schaumweinsteuer-Ginnahmebuch. 
Viertel des Rechnungsjahrs 19 
Dieses Buch enthält Blätter, die mit 
einer angesiegelten Schnur durchzogen sind. Geführt von 
., den ten 19 
Anleitung zum Gebrauche. 
Das Buch ist nach Ablauf des Vierteljahrs abzuschließen und an die Direktivbehörde zur Nach- 
prüfung einzureichen. 
29
        <pb n="246" />
        — 136 — 
  
1— . » 6. — 
Betrag der Einnahme 
für 
  
Tas Zahl der verkauften 
Name und Wohnort Schaumoriastr « 
- Schaumwein 
fende Ein- des den Werthbeträgen * r anderen Zusammen 
Nr. Jtra- .- des §. 2 der Aus- 6 Schaumwein 
aiung. Zahlungspflichtigen. führungsbestim. Fruchtwein 
mungen Markt. Vi. Vart. vi. Mart v 
« -·i — 
Lau- 
  
  
  
  
  
  
Seite
        <pb n="247" />
        137 
  
8. 9. 
Davon sind 
eingezahlt gestundet 
Mark. pf. Mark Ff. 
1 
| 
  
Seitel Fr. 
  
10o. 11. 
Die gestundeten 
Beträge 
sind ange- 
schrieben im 
Bemerkungen. 
  
  
  
297
        <pb n="248" />
        <pb n="249" />
        — 139 — 
Muster 2. 
(A. B. F. 19.) 
Direktiobezirk 
Schaumweinbegleitschein 
Nr. . 
Ausfertigungsamt: Empfangsamt: 
Gestellungsfrif: Bis zum (in Worten)yy , 
Annahmeerklärung des Begleitscheinnehmers: übernehme diesen Begleitschein mit der Ver- 
pflichtung, die innen verzeichneten Waaren in unveränderker Gestalt und Menge und unter Er- 
haltung des angelegten amtlichen Verschlusses innerhalb der Gestellungsfrist dem Empfangsamt 
unter Vorlegung dieses Begleitscheins zur Ausgangsabfertigung zu stellen und haste für den 
auf den Schaumwein entfallenden Steuerbetrag bis der Ausgang über die Grenze dem Aus- 
fertigungsamte nachgewiesen ist. 
  
, den ten 19 
(Unterschrift des Begleitscheinnehmers.) 
, den 1½# 19 
amt. 
(Stempelabdruck.) 
Erledigungsschein 
Nr. Ziffer 
(Unterschrift.) 
Lagerbuch Nr. 
Erledigung des Begleitscheins. 
1. Der Begleitschein ist abgegeben am 
(Unterschrift.) 
2. Der Begleitschein ist eingetragen in das unter 
Nr. 
(Unterschrift.) 
3. Die Erledigung des Begleitscheins bescheinigt 
, den * 19 
amt. 
(Stempelabdruck.)
        <pb n="250" />
        140 
  
1 
I. A 
1 5. 6. 
  
  
umeldung. 
Der fertigzustellen- Art 
. Der inneren Umschließungen 
Lau: den Frachtstücke des Schaumweins 
· (Schaumwein · 
fende s Zeichen u *is aus Fruchtwein Größe 6 Anträge. 
Nr. und der Ver- anderer (ganze Flaschen, halbe Flaschen Zahl 
Nr. packung. Schaumwein). u. s. w.). 
l 
« ————— Mit Begleitschein 
auf 
  
  
  
  
zur Ausfuhr 
nach
        <pb n="251" />
        S. 10. I. 12. J. 14. 
II. Revisionsabefnud. 
Der Frachtstücke Art Der inneren Umschließungen 
des Schaumweins ib rmerge, 
! (Schaumwein · « Una-VU" 
Zeichen 1 Zahl Brutto= aus Fruchtwein— Größe · Lage der angelegten 
und und Art andere (Canze Flaschen, halbe Bahl Verschlüsse, amtliche 
der Ver- gewicht rer DBegleitung u. s. w. 
Schaumwein). Flaschen u. s. w.). 
E 
  
Nr. packung. 
l
        <pb n="252" />
        142 — 
Nachweis des Ausganges über die Grenze. 
A. D innen bezeichnete wurde nach Abnahme des unverletzt befundenen Verschlusses: 
1. in den Eisenbahn-Güterwagen Nr. der Eisenbahn verladen und nach 
Verschließung des Wagens mit Kunstschlössern der Serie der Eisenbahnverwaltung zur 
Vorführung binnen Tagen bei dem amt in übergeben. 
„ den ten 19 
amt. 
(Stempelabdruck.) 
2. auf des verladen und dem Ansageposten 
in 
1 Begleitung durch d Grenzausfseher 
unter amtlichem Verschlusse mittelst 
überwiesen. 
, den .. ten 19 
amt. 
(Stempelabdruck.) 
3. unter unseren Augen in das Ausland ausgeführt. 
den ten 19 
(Unterschriften.) 
6. D oben bezeichnete wurde nach Abnahme des unverletzt befundenen Verschlusses: 
1. d. Grenzaufseher zzzur Begleitung über die Grenze übergeben. 
q„ den . ten 19. 
....................... . amt. 
(Stempelabdruck.) 
2. unter unseren Augen in das Ausland ausgeführt. 
, den ten 19 
(Unterschriften.) 
*) Der Vordruck kann den Bedürfnissen entsprechend geändert werden.
        <pb n="253" />
        Stenerhebebezirk 
143 
Muster 3. 
(A. B. F. 20.) 
nNachweisung 
der 
von der Schaumweinfabrik des Mar Era#eseicein in Crundberg 
im Rechnungsjahr 1907 angekauften Schaumweinsteuerzeichen. 
  
Schaum- 
  
  
  
Bescheinigun 
Betrag weinsteuer- shein s 
Einnahme- 
buch Nr. prüfenden Beamten. 
Mark, f. 
Bes der Hebestelle angekaust: 
am 15. Ma:z 1903 2000 — 4 Ençragiengen nauch dem Ennalme- 
* 16. Juni 1907 2 600— 7 briche riclitig. 
Nass, 
Ober kontroleur. 
— 
.———“— 7000 — 2 i F ·. 
,24·W»1903 7500 —. 8 Eintragungen richig. 
Nass, 
Oberkontroleur. 
26. 9. 0F. 
* 158. Dezen#ber 1907. *000— 4 Eielifig. 
Aass, 
Oberkontroleur 
27. 12. 03. 
I##. Jannar 1007 000 7 ichii 
E 1000 — 4X - 
" Aaas, 
%% Olerkonfroleur. 
] 1. 4 0 
Die Puiscliverqiitung ron rom Hundert 
nach 8. õ des (eseltes bereclinet ieli 
Tiernach cu4 .. AM- 
Giiinbery,denl.«43«·illm4. 
Käuckgckfsköessteueramt,. 
Als-Lindme 
  
  
  
  
IIU
        <pb n="254" />
        <pb n="255" />
        — 145 — 
Muster 4. 
A. B K. 22.) 
Stenerhebebezirk 
Lagerbuch 
der 
Schaumweinfabrik des in 
über fertigen unversteuerten Schaumwein. 
Rechnungsjahr 19 . 
Dieses Buch enthält Blaͤtter, die mit einer 
angesiegelten Schnur durchzogen sind. 
............................... Juckt-gis 
Anleitung zum Gebrauche. 
1. Das Lagerbuch ist — abgesehen von den Spalten 17 und 18 — vom Fabrikinhaber oder 
Betriebsleiter selbst oder unter seiner Verantwortung von einem von ihm ermächtigten Vertreter 
in Jahresabschnitten (1. April bis 31. März) zu führen. Ueber die Bestellung eines Vertreters 
ist auf dem Buche ein Bermerk zu machen. 
. Das Buch ist in den zur Lagerung des fertigen unversteuerten Schaumweins genehmigten 
Räumen nach näherer Bestimmung des Oberkontroleurs aufzubewahren sowie sauber und un- 
beschädigt und den Beamten stets zugänglich zu halten. 
. In dem Lagerbuch ist sämmtlicher in der Fabrik ferliggestellter Schaumwein nachzuweisen, gleich- 
viel, ob er in die Lagerräume für fertigen unversteuerten Schaumwein ausgenommen oder ob er 
ohne vorherige Lagerung sofort versteuert oder unter Steuerkontrole ausgeführt wird. 
(Vortsetzung auf Seite 148.) 
90“ 
t 
2
        <pb n="256" />
        1... 2 J4 5. . . 
Zugang. 
Bemerkungen 
Der Anschreibung Zahl der Flaschen des 
Fabrikinhabers oder Belriebsleiters zu den 
  
  
  
  
laufende Monat 1 *h Spalten 1 bis 7 und 9 bis 16. 
Nr. und Fanze. 1 Falbe. viertel. achitel. 
· Tag. 
E. Anderer 
19002 
Jrbn 
7. *51 203 300 50 16 Beim Inkrafttreten des Sehaumueinsteuergeseles 
—— „— 7räöA0,Q toran#icher Bestand an Hertiyem Schaumiccinc. 
2. 5. 300 — 600 200 
—— J — — i 
« : 
— —-—-—·—-— — 
— — — — —1— — — — — — — 
— — — — — — — — — 
I . 
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*5- 
— — J — 
——— ——— — 
» I l
        <pb n="257" />
        40. 11. 1 138,. 15 i6. 11. . 
Abgaug. Vermerke des Beamlen. 
Der Abschreibung — Zahl der Slaschen Weiterer Verbleib Be= Namensbeischrift des 
r des gleit- Beamten; 
laufende Monat . abgeschriebenen schein Vermerleüberetwaige 
Nr. n hanze. pLatbe.Kferkck, achtez. Schaumweins Nr. Beanstandungen. 
g. . 
schwecmweiph 
1902 s 
Jiili l 
J. 6. 250 — — — „ — rersteurt. — zZu 7 undk 2: 
!§½ - N,oo»temä«. 
2. 89.. 100 50 — — — #½%n Ke#nkrols aus- 2 “ 6./7. 7. " 
# est 
3. 10 — — — Bl. — 2. 1 „C 5: 
4 J72. 1 — 196 — — — Wegen Trubungꝗ inden Be- — Nuar. Oberkontroleur. 
*5 — rieb urũckgenommon. 716./7. 52. 
5— 1 sag— 
5 U 55 . raume Hetzunken). 
# |
        <pb n="258" />
        S 
— 
m 
* 
— 148 — 
Die Art des Schaumweins (Schaumwein aus Fruchtwein und anderer Schaumwein) ist zu Beginn 
des Rechnungsjahrs in der Spalle 8 des Buches zu vermerken. Werden in der Fabrik beide Arten 
Schaumwein fertiggestellt, so bestimmt der Oberkontroleur, ob das Lagerbuch in zwei Abtheilungen 
oder ob für jede Schaumweinart ein besonderes Lagerbuch zu führen ist. 
. Im Kopfe der Spalten 3 bis 7 und 11 bis 15 sind die in der Fabrik zur Verwendung kommenden 
Umschließungen nach achtel, viertel, halben, ganzen Flaschen u. s. w. vorzutragen. 
Der Schaumwein ist in Zugang sofort nach seiner Fertigstellung, in Abgang unmittelbar nach seiner 
Entnahme — bei Bruch sogleich, nachdem dieser bemerkt worden ist — nachzuweisen. 
In der Spalte 16 ist die Art des Abganges (Versteuerung, Ausfuhr unter Steuerkontrole, Bruch, 
Zurücknahme in den Fabrikbetrieb — in diesem Falle unter Angabe des Grundes der Zurücknahme —) 
zu bezeichnen. 
Die Eintragungen in den Spallen 3 bis 7 und 11 bis 15 sind seitenweise aufzurechnen; die Summen 
sind auf die folgende Seite zu übertragen. Zur Bestandsaufnahme sowie am Schlusse des Rech- 
nungesahrs sind der Gesammt-Zugang und der Gesammt-Abgang seit Beginn des Rechnungsjahrs 
zu bilden. 
Am Jahresschluß ist außerdem der Lagerbestand durch Abrechnung des Gesammt-Abganges vom 
Gesammt-Zugange zu ermitteln und in das Buch für das folgende Rechnungsjahr zu übertragen. 
Das Buch ist hierauf unter der letzten Eintragung vom Fabrikinhaber oder Betriebsleiter zu unter- 
schreiben und, nachdem die Richtigkeit der Uebertragung vom Oberkontroleur in dem neuen Lager- 
buche bescheinigt worden ist, an die Hebestelle zurückzuliefern.
        <pb n="259" />
        — 1 9 
Muster 5. 
Bundesstaat: # 
. B. S. 28.) 
waltungsbezirk: 
Verwaltungsbez Eiureichungstermine: 
1—. 
—-*-i 
i- 
15. Juli, 
15. Oktober, 
15. Januar, 
15. Mai. 
Uebersicht 
der 
Einnahme an Schaumweinstener. 
1. bis Viertel des Rechnungsjahrs 19 
Anleitung zum Gebrauche. 
Die in den Spallen 3 bis 8 anzusetzenden Belräge umfassen den jedesmal abgelaufenen Theil des 
Rechnungsjahrs, also z. B. in der Uebersicht für das 1. bis 3. Viertel die Soll-Einnahme u. s. w. 
für April bis einschließlich Dezember. 
Die Spalte 6 dient zum Nachweise der an die Hersteller von Schaumwein auf Grund des §. 5 des 
Schaumweinsteuergesetzes gewährten Vergütungen. 
In der Spalte 8 sind diejenigen Beträge nachzuweisen, welche von den Zahlungspflichtigen entweder 
sofort oder nach vorheriger Kreditirung baar eingezahlt werden (nach §. 3 des Gesetzes vom 4. De- 
zember 1871 auch etwaige Rückstände). Diesen Beträgen treten hinzut 
a) die fällig gewordenen, aber noch nicht eingezahlten Kredite des lausenden Rechnungsjahrs, 
b) die aufgekommenen Nacherhebungen, soweit sie nicht zum Ankaufe von Steuerzeichen verwendet 
oder aus anderer Veranlassung in den Einnahmebüchern bereits zur Vereinnahmung ge- 
kommen sind. 
Dagegen sind die baar geleisteten Erstattungen für unrichtige Erhebungen u. s. w. davon abzusetzen. 
In den Spalten 9 bis 11 kommen die noch ausstehenden (nicht fälligen) Kredite zum Ansatze. 
Die Spalte 12 dient zur Abwickelung der aus dem vorigen Rechnungsjahr übernommenen Kredite. 
Die Spalten 14 und 15 werden nur in den Schlußsummen ausgefüllt.
        <pb n="260" />
        « 
I- 
« 
3. 4. « 5. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
6. J. 
Für das 1. bis Viertel des Rechnungsjahrs 19 
Brutto-Soll-Einnahme 
nach den Einnahmebüchern, einschließlich Ab: 
Lau- der *2“z und t- der Er- Beraũ Bleibt 
fende Hanptamtsbezirk. - W-» genu. s. w. ergütung 
Nr. für — der Steuer berichtigtes 
Schaumwein q1 für Proben Soll 
us anderen Zusammen u. s. w. 
Fruchtwein Schaumwein " 
Mark. Mark. Mark. Mark. Mark. 
4. Schatemweinsteuer nach §. 1 
I 
I 
« 
Siemme A . .. 
  
  
Bemerlung. 
  
  
  
  
  
  
B. Nachsteuer nach §K. 31 des 
1 
# 
1!. 
  
Siemme IB. .. 
  
  
Die EZerieching in die Abscliilie „1/ B /El Spdter 0)7.
        <pb n="261" />
        — 12. 13 14. 15.1 
Von dem Soll in Spalte 7 sind Von den Die 
eien 4 Prozent Nach Abzug 
. welche am Ver- derselben 
eingezahlt noch gestundet und Schlusse Summe waltungs. on der 
Laußerdenn im im des vorigen] der kosten de. Einnahme 
rückständig Viertel! Viertel Rechnungs- rechnen sich n rpalte 13 e- 
(vergl. Be- jahrs aus-Spalten 8# nach der in pante 11/ merkungen. 
g des des . g 
merkungZRech-"Rech- Rech-strknbe"-sind « Brutto= bleiben für 
| - eingezahlt und 12 Soll- die 
auf derungs= nungs= nungs- 8 . . . 
Titeiseischjahtsls»jahk519 jahrslgobekcklllg EmnahmemReichckassk 
fälig. fällig fällig geworden Spalte 5 zu 
Wart. Mart. Mare. WMoare. Wark. Wort, Mart. Wort. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
des Gesetzes vom 9. Mat 1902. 
l 
  
I 
I 
  
  
I 
I 
! 
  
Geserzes vom 9. Mat 1902. 
| 
  
  
  
  
  
  
  
*) Die Summe der Spalten 8 bis 11 muß mit der Summe in Spalte 7 übereinstimmen.
        <pb n="262" />
        — 162 — 
Muster 6. 
(A. B. F. 28.) 
Bundesstaat: 
nNachweisung 
über den Verkauf von Schaumweinsteuerzeichen im Rechnungsjahr 19 
  
Werthbetrag 
der Steuer- 
zeichen 
Mark. Mark. 
Bezeichnung. Bemerkungen. 
  
1. Bestand an Schaumweinsteuerzeichen am Schlusse des Rech- 
nungsjahrs 19 : 
a) bei den Zoll- und Steuerstelllen . 
b) 
. 
  
"1 
2. Im Rechnungsjahr 19. sind: 
a) von der Reichsdruckerei bezogen 
b) von Steuerpflichtigen gegen Rückzahlung des An- 
kaufspreises zurückgenommen 
c); » 
  
zufammenlunb2·.... 
a) als Ersatz für andere Steuerzeichen frei verabfolgt atungeriebenoungen. 
8. 17 und 18 der Ausführungsbestimmungen) Enescheidungen der Di. 
b) bei den Steuerstellen verdorben und nach Vernichtung " rektivbehbrde liegen an. 
in Abgang gestellltllltt . . .. 
zusammen 3 
Bleibt Einnahme bis zum Schlusse des Rechnungsjahrs 19 
Der Bestand am Schlusse des Rechnungsjahrs 19 beträgt: 
¾l bei den Zoll- und Steuerstelen · 
  
Pksp 
  
  
P 
MithinGeldeinnahme................................... 
Hierzu treten die aufgekommenen Nacherhebungen, soweit sie nicht 
zum Ankaufe von Steuerzeichen verwendet sio 
  
  
Dagegen geben ab: 
a) die Rückzahlungen für zurückgenommene Steuerzeichen (s. oben 2b) 
b) andere Herauszahlungen u. a to................... 
  
  
  
  
  
BleibtEinnahmeimRechnungsjahklO.... E— 
Uebersicht. 
, den. 19
        <pb n="263" />
        — 163 — 
Aulage 7. 
(A. B. 5. 30.) 
Schaumwein Nachsteuer-Ordnung. 
8. 1. 
Schaumwein, der sich am 1. Juli 1902 außerhalb einer Schaumweinfabrik oder einer Zollnieder- 
lage befindet, unterliegt der im §. 2 der Ausführungsbestimmungen zum Schaumweinsteuergesetze vor- 
gesehenen Schaumweinsteuer in Form einer Nachsteuer. 
Von der Nachsteuer bleibt befreit: 
a) Schaumwein, der nachweislich der Verzollung unterlegen hat; 
b) sonstiger Schaumwein im Besitze von Haushaltungsvorständen, die weder Ausschank noch 
Handel mit alkoholischen Getränken betreiben, sofern seine Gesammtmenge nicht mehr als 
20 ganze Flaschen oder eine entsprechende Menge von kleineren oder größeren Flaschen 
eträgt; 
c) Schaumwein, der unter Steuerkontrole ausgeführt wird. 
§. 2. 
Wird die Befreiung von der Nachsteuer auf Grund des §. 1 Abs. 2 unter a beansprucht, so ist 
von den Betheiligten durch Vorlegung der Zollquittungen oder der Handelsbücher, des Briefwechsels 
bder Bi sonst glaubwürdiger Weise nachzuweisen, daß der Schaumwein der Eingangsverzollung unier- 
egen hat. 
Befinden sich im Falle des §. 1 Abs. 2 unter d im Besitze eines Haushaltungsvorstandes mehr 
als 30 ganze Flaschen Schaumwein, so ist der gesammte Vorrath nachzuversteuern. Beim Vorhandensein 
von Schaumwein aus Traubenwein und solchem aus Fruchtwein werden die Mengen beider Arten zu- 
sammengerechnet. Konsumvereine, Kasinos, Logen und ähnliche Vereinigungen gehören nicht zu den von 
der Nachsteuer befreiten Haushaltungsvorständen. 
Wird die Befreiung von der Nachsteuer auf Grund des §. 1 Abs. 2 unter c beansprucht, so ist 
der Schaumwein bis zur Ausfuhr unter amtliche Kontrole zu stellen. Für die Ausfuhr findet der §. 19 
der Ausführungsbestimmungen entsprechende Anwendung. Erfolgt die Ausfuhr nicht bis zum 30. Sep- 
tember 1902, so ist der Schaumwein zu versteuern. 
8. 3. 
Wer am 1. Juli 1902 im freien Verkehre befindlichen Schaumwein im Besitz oder Gewahrsam 
hat, hat ihn spätestens am 3. Juli 1902 bei der Hebestelle seines Bezirkes schriftlich unter Angabe der 
Art und Menge und des Aufbewahrungsraums anzumelden. Schaumwein, der sich am 1. Juli 1902 
unterwegs befindet, ist vom Empfänger anzumelden, sobald er in dessen Besitz gelangt ist. Anzumelden 
ist auch der am 1. Juli 1902 bei Wirthen, Händlern und den im §. 2 Abs. 2 bezeichneten Vereinigungen 
vorhandene Bestand an ausländischem verzollten Schaumweine. 
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich: 
1. für Schaumwein, der nach §. 1 Abs. 2 unter b von der Nachsteuer befreit bleibt; 
2. für Schaumwein, der im Lagerbuch einer Schaumweinfabrik (§. 22 der Ausführungs- 
bestimmungen) nachzuweisen ist. 
ur Nachsteuer-Anmeldung sind Vordrucke nach Muster a zu benutzen, welche von der Hebestelle # 
Auster a. 
8 
unentgeltlich geliefert werden. 
Die Hebestelle hat die ihr übergebenen Anmeldungen sogleich in das nach Muster b zu führende 
Schaumwein-Nachsteuer-Anmeldungsbuch einzutragen und unverzüglich den mit der Nachsteuer-Revision 
beauftragten Beamten zuzustellen. 
8. 4. 
Die Anmeldungspflichtigen haben den Beamten diejenigen fülsshiene zu leisten oder leisten zu 
lassen, welche nöthig sind, um die amtlichen Feststellungen in den erforderlichen Grenzen zu vollziehen. 
61“% 
.
        <pb n="264" />
        Muster # 
— 154 — 
Die bis zum Zeitpunkte der Revision erfolgten Veränderungen des angemeldeten Schaumwein- 
vorraths durch Zu= und Abgang sind den Revisionsbeamten vor Beginn der Revifion mitzutheilen und 
auf Verlangen näher nachzuweisen. 
S. 5. 
Nach Empfang der Nachsteuer-Anmeldung haben die Revisionsbeamten so bald als möglich an 
Ort und Stelle Art und Menge des vorhandenen Schaumweins festzustellen. 
Zur Feststellung der Art des Schaumweins können Proben, gegen Entrichtung des Einkaufs- 
preises, entnommen werden. 
Bei der Feststellung der Menge des Schaumweins sind die Umschließungen nach ihrer Größe 
getrennt aufzuführen; die angemeldete Größe der Umschließungen ist, soweit nicht augenscheinlich falsche 
Angaben vorliegen, als richtig anzunehmen. 
8. 6. 
Die Beamten haben das Ergebniß der Reoision in die Nachsteuer-Anmeldung einzutragen, den 
Befund zu unterzeichnen und von den Betheiligten zur Anerkennung mit unterschreiben zu lassen. Sodann 
sind unter amtlicher Aufsicht an die Umschließungen des nachsteuerpflichtigen Schaumweins die zutreffenden 
Schaumweinsteuerzeichen und an die Umschließungen des verzollten Schaumweins Zollzeichen anzulegen. 
Für die Entwerthung und Anbringung der Steuer= und Zollzeichen gelten die in den S§. 9 und 10 der 
Ausführungsbestimmungen gegebenen Vorschriften. Gebühren sind nicht zu erheben. 
Für Schaumwein, der in der Zeit zwischen der Anmeldung und der Revision verbraucht ist, ist 
ein entsprechender Steuerbetrag baar einzuzahlen. 
. 7J. 
Die Hebestelle setzt nach Maßgabe der andcblachten Steuerzeichen oder des nachgewiesenen Ver- 
brauchs den Betrag der zu entrichtenden Nachsteuer fest und theilt ihn dem Zahlungspflichtigen sofort 
schriftlich mit. Der Zahlungspflichtige hat den mitgetheilten Betrag innerhalb acht Tagen einzuzahlen. 
Die vereinnahmte Nachsteuer wird von der Hebestelle in das nach Muster c zu führende Schaum- 
wein-Nachsteuer-Einnahmebuch eingetragen. 
Das Einnahmebuch ist mil dem Anmeldungsbuch und allen Belägen bis zum 20. Oktober 1902 
dem Hauptamt und von diesem bis zum 1. November 1902 der Direktiobehörde zur Nachprüfung ein- 
zusenden. Die Nachprüfung ist bis zum 31. März 1903 zu beendigen. 
S. 8. 
Auf Antrag kann der der Nachsteuer unterliegende und der mit Zollzeichen zu versehende Schaum- 
wein, sofern der gesammte auf demselben Grundstücke befindliche Bestand mehr als 500 ganze Flaschen 
beträgt, unter amtliche Kontrole genommen werden. Die Nachversteuerung oder Anbringung von 7 
zeichen ist in diesem Falle bei der Entnahme des Schaumweins aus der Kontrole, jedoch spätestens 
am 30. Septemter 1902 zu bewirken. Die näheren Bestimmungen trifft im einzelnen Falle das Hauptamt. 
8. 9. 
Hinterziehungen der Nachsteuer und sonstige Verletzungen der wegen ihrer Erhebung gegebenen 
Vorschriften werden nach Maßgabe der hinsichtlich der Besteuerung des Schaumweins getroffenen Straf- 
bestimmungen geahndet. 
Eine Hinterziehung der Nachsteuer liegt insbesondere dann vor, wenn die Menge des Schaum- 
weins absichtlich zu gering angegeben ist, oder wenn Schaumwein, der dem höheren Steuersatz unter- 
liegt, absichtlich mit einer Bezeichnung angemeldet wird, welche den niederen Steuersatz begründet. 
S. 10. 
Als Steuer= und Zollzeichen sind bei der Nachversteuerung die in den §§. 6 und 29 der Aus- 
führungsbestimmungen beschriebenen Zeichen zu benutzen. Sie sind von der Hebestelle in den erforder- 
lichen Mengen gegen Empfangsbescheinigung an die Revisionsbeamten abzugeben und von letzteren, soweit 
sie nicht verbraucht sind, an die Hebestelle zurückzuliefern. - 
Die bis zum 1. Oktober 1902 nicht verbrauchten unbeschädigten Steuer= und Zollzeichen können, 
soweit sie nicht bei anderen Amtsstellen des betreffenden Bundesstaats verwendbar sind, der Reichsdruckerei 
zurückgegeben werden. Für die zurückgegebenen Zeichen sind Herstellungskosten nicht zu berechnen. 
u.
        <pb n="265" />
        — 155 — 
Muster a. 
(N. O. K. 3.) 
Stenerhebebezirirr 
Nr. des Nachsteuer-Anmeldungsbuchs. Abgegeben am Juli 1902. 
Anmeldung 
Schaumwein zur Nachsteuer. 
Ich (Wir) melde unmstehend verzeichneten Schaumwein zur Nachsteuer an und versicher , daß 
sich anderer oder mehr Schaumwein, als umstehend verzeichnet ist, am 1. Juli 1902 nicht in meinem (unserem) 
Besitz oder Gewahrsam befunden hat. 
be den. Juli 1902. 
(Unterschrift.) 
(Straße, Hausnummer.)
        <pb n="266" />
        — 156 — 
  
  
Lau- 
fende 
Nr. 
r 
Hausnummer. 
  
oo8DN„ 
Angaben des An 
Aufbewahrungsort. 
Bezeichnun 
Gemeinde. 9dPr 6 
Straße, Raumes, in dem 
der Schaumwein 
lagert. 
Der Flaschen Schaumwein 
6 Bezeichnung 
Bahl. (ganze, halbe, viertel Flaschen 
u. s. w.). 
  
  
Revisionsbefund 
und 
Bescheinigung über Anlegung 
des Steuerzeichens. 
  
  
Abtheilung I. Schaumwein aus Fruchtwein.
        <pb n="267" />
        — 167 — 
  
  
  
  
1. 2. l a. I4.I 5. 6. 
Angaben des Anmelders. 
= Reoisionsbefund 
Aufbewahrungsort. Der Flaschen Schaumwein und 
Lau- Gemeinde Pezeichmung " Bescheinigung über Anlegung 
fende - es Bezeichnung des Zoll= beziehungsweise 
Nr. Straße. Raumes, in dem Zohl. (anze halb viertel Flaschen deh 
Hausnummer. der Schaumwein s u.s.w.). euerzeichens. 
agert. 
  
  
  
Abtheilung II. Anderer Schaumwein. 
  
l 
l 
  
  
  
Abthelluugllbchqulttrxchaumwein( Zollquittungen liegen an).
        <pb n="268" />
        <pb n="269" />
        — 159 — 
Stenerhebebezirk Muster b. 
(N. C. 8. 3) 
Schaumwein Nachsteuer-Anmeldungsbuch. 
Dieses Buch enthält Blätter, die mit einer Geführt von 
angesiegelten Schnur durchzogen sind. 
, den ien 1802. 
Anleitung zum Gebrauche. 
1. In das Anmeldungsbuch sind sämmtliche Nachsteuer-Anmeldungen sofort nach ihrer Abgabe bei 
der Hebestelle in die Spalten 1 bis 3 einzutragen, auch wenn der Schaumwein nicht versteuert, 
sondern unter Steuerkontrole ausgeführt werden soll. 
2. Der weitere Nachweis über den zur Ausfuhr unter Steuerkontrole angemeldeten Schaumwein ist 
in der Spalte 7 zu liesern. 
32
        <pb n="270" />
        I. ? . 1. õ 6. . 
Die Nachsteuer 
Des Anmelders 
Lau- i#t nach- 
ende s- - ASWUEISUMBemektnngm 
ist festgesetzt beträgt Einnahme- 
r. Name. Wohnort. am buch unter 
Mark. Vi. Nr.
        <pb n="271" />
        Steuerhebebezirk Muster e. 
(N. O. 8. 7.) 
Schaumwein-Nachstener-Einnahmebuch. 
Dieses Buch enthält Blätter, die mit einer Geführt von 
angesiegelten Schnur durchzogen sind. 
, den ien 1902.
        <pb n="272" />
        162 
  
  
1 2. 3 4. 5 6 "7 8 
Des .. Betrag der Nachsteuer 
gau- Tag Nach- Des Zahlungspflichtigen 6n chs 
* der stue - für für 
ende . n- 
r Ein= meldungs- n B Schaumwein anderen zusammen 
tragung. bucs ame. Wohnort. Fruchtwein Schaumwein 
« l askakk.Ps.Makt.-Ps. Mark. # f. 
  
  
  
  
  
  
  
  
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Siltenjeld in Berlin.
        <pb n="273" />
        — 163 — 
Central-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamte des Innern. 
— 
  
Zu — durch alle Vostanstalten und guchhandlungen. 
  
  
  
  
C(1 
XXX. Jahrgang. Verlin, Freitag, den 20. Juni 1902. . 26. 
rhell- 1. Konfulat- Wesen: Ermächtigung zur Vor- 5. Cilenahn-Weseu Verzeichniß derjenigen österreichisch- 
nahme von Civilstands-= Atien: — e Erthei- ungarischen und schweizerischen Behörden, welche zur 
lungen. Seil 165 4 unon Whehebrafed kefuge k der „rn 5 
. 5 
2. Finanz-Wesen: Nackweisun der Einnahmen des Reichs diesjährigen internationalen Fischerei - Nusstellung in 
lür die Zeit vom 1. April 1902 bis Ende Mai 1902 164 Wien zurückgelangenden Güter; — Verabsolgung von 
3. Marine und Schiffahrt: Erscheinen eines weiteren Heftes Schaumweingollzeichen 167 
der Entscheidungen des Ober- Seeamis und der Sec- 7. Polizei-Wesen: fsweisung von Musländern aus den 
äämter .165 Reichsgebiete 68 
4. Militär-Wesen: de des Verzeichnisses der den Anhang: Militär „ Wesen: OCeesammtverzeichui bvnn 
Militäranwärtern im eichsdienste vorbehaltenen jenigen Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeug- 
Stellen; — Uebertragung der Geschäfte des Rendanten nissen über die Befähigung sir den einlährigefreiwiligen 
der Verwaltung des Hmlelch grriegsschahes 1655 Militärdienst berechtigt 1innd 
1. Kousulat-Wesen. 
Dem Verweser des Kaiserlichen Konsulats in Monrovia, Konsul Franoux ist auf Grund des §. 1 des 
Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den Amts- 
bezirk des Konsulats die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichs- 
angehörigen und unter deutschem Schutze lebenden Schweizern vorzunehmen und die Geburten, Heirathen 
und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
Dem Konsul der dominikanischen Republik Otto Kück in Harburg ist Namens des Reichs das Exequatur 
ertheilt worden. 
Dem peruanischen Konsul Sebastian Cahn in Frankfurt a. M. ist Namens des Reichs das Exequatur 
ertheilt worden. 
33
        <pb n="274" />
        164 
2. Finanz 
.-Wesen. 
Nachweisung der zur Anschreibung gelangten Einnahmen (einschließlich der gestundeten Beträge) 
an Zöllen und gemeinschastlichen Verbrauchssteuern sowie anderer Einnahmen im Deutschen 
Reiche für die Zeit vom 
1. April 1902 bis zum Schlusse des Monats Mai 1902. 
  
  
  
  
  
  
  
   
  
l 
Die Soll- 1 1! 
Einnahme Unnterschied 
Bezeichnung Ausfuhr- in demselben g den 
. g 8 n' 
der , *- Bleiben Zeitraume en 
big Zum Schlu des Vorjahrs 1. mehr. 
Einnahmen. Mad# 1902 (Spalte 4) — weniger 
+ M AMA. MA 
1. 2. » 8. i s. « 6. 
öe 80 150 182 3 746 16 937 4211 76 303 968 +— 633 453 
2 abacksteuer. 1 674 816 9645 1 664 671 1 24 869 — 40 812 
Zactersteuer und Niiciag 21 62 14 10 488 653 1L43545 11 381 413 +4 22134 
Salzst . 7 088 527 1 483 „ 7 082 094 6 795 b22 346 572 
Ma jieer. .. 5791549 1990 585 3 801 01 3 071 70 729284 
Verbrauchsabgabe von Vranntwein und u- 
20 446 480 889 829 20 368 101 19 9565 20— 407 882 
Brrnnsteuer — 269 — 269 479 3887 — 479 636 
Brausteuer 6 588 668 1 711 5 581 957 5 708 208 — 126 251 
Uebergangsabgabe von Vier . 585 311 i 58581H S48520i—63209 
Summe 148 277 112 1l5 788 268] 127 468 849 126 s08 8686 + 1 580 491 
........ 7211901 — 7211801 2 588 781 + 4678 170 
Anschaffungsgeschäfte 2 4%% 1%6 24146768 2595 45 — 180 772 
829 839 — 1 629 889 1 074 162 — 244 823 
2 646 996 — 2 646 996 2 565 845 1— 60 651 
185 521 — 186 621 128 188 7388 
— 1 — 256 767 227 694 + 29 073 
— — i 2 078 481 2307 682 — 284 201 
— — 72 795 408 68 764 688 + 4 080 770 
— 1 — « 14878000 15 010 000°) — 684 000 
  
5 *·#r- endgüliige Einnahme stellte sich im Vorjahr um 116 779 4X höher. 
  
  
  
  
  
  
    
  
  
  
Anmerkung. Die zur Reichskasse gelangte Ist--Einnahme abzüglich der Aussuhrvergütungen 2c. und der Ver- 
walungskosten“ bearäg, bei den hachbezeichneten. Einnahmen= 
Ist. Einnahme vom Beginne des Rechnungsjahrs 
NF# Eimahme im Monat Mai it. 
Bezeichnung **-• sie #- bis zum Schlusse des Monats Mai 
· Mithin Mithin 
der 1902 1501 1902 1902 1901 1502 
Einnahmen. 6 mehr · + mehr 
— weniger — weniger 
H“ 4.. 4 4 
1. 2. 3 3. l 4. 5. 6. 7J . 
...... 31665664 82441727 — 7760063 68 280 315 65 354 811 JT 2925 501 
..... 804 716 822 885 — 18 169 1 610 531 1717 128 — 76 597 
und Zuschlag 5 168 797 6 560 170 — 1391 63 11 414 595 16 343 391 — 1 928 799 
...... 8778234 8 655 588 117 646 7 858 410 7916 425 — 58 015 
...... 2 644 917 2 518 578 + 181 339 4227 704 3 460 371 + 767 333 
von Branniwein · '. 
9358 527 8 697 880 4 656 147 19 656 185 18 728 251 5 927884 
— 106 280 7983 — 280899 - 269 479 367 — 479 636 
und leberzangsabgabe » . 
236642sk2611027l—244601 5241 918 5 402 923 — 161 005 
Summ-— 55777175 1 57 5683 446 — 1 806 273121 319 3699|119 402 670 1 1 916 669 
Spielkartenstempel. 150 689 182 982 □— 17 657 626 980 290 258 86 672
        <pb n="275" />
        — 166 — 
33. Marine und Schiffahrt. 
Das zweite Heft des vierzehnten Bandes der im Reichsamte des Innern herausgegebenen „Entscheidungen 
des Ober-Seeamts und der Seeämter des Deutschen Reichs“ ist im Verlage von 2. Friederichsen &amp; Co. 
in Hamburg erschienen und zum Preise von 3,25 J¼ zu beziehen. 
  
4. Militär-Wesen- 
Das durch Bekanntmachung vom 11. Juni 1901 (Central-Blatt S. 191) veröffentlichte Verzeichniß der 
den Militäranwärtern im Reichsdienste vorbehaltenen Stellen wird an den betreffenden Stellen geändert 
wie folgt: 
III. Militärverwaltung. 
Bei Ziffer 1 Kriegsministerium ist „Zeichner“ zu kreichen 
Beie dit 17 Bekleidungsämter ist hinter „Bekleid Rendanten“: „Bekleidungsamts- 
Kontroleure“ einzuschalten. 
Berlin, den 13. Juni 1902. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Hauß. 
Auf Grund der Kaiserlichen Verordnungen, betreffend die Verwaltung des Reichsfriegsschabes, vom 
22. Januar 1874 (Reichs-Gesetzbl. S. 9) und vom 31. März 1897 (Reichs-Gesetzbl. S. 169) sind die 
Geschäfte des Rendanten des Reichskriegsschatzes, nachdem der bisherige Rendant verstorben ist, dem 
Rechnungsrath im Reichsschatzamte Hampel übertragen worden. 
5. Eisen bahn= Wesen. 
  
Bekanntmachung. 
Nachstehend wird ein Verzeichniß derjenigen österreichisch-ungarischen und schweizerischen Behörden, 
welche zur Ausstellung von Leichenpässen befugt sind, zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Das Verzeichniß tritt an die Stelle der durch die Bekanntmachungen vom 12. Februar 1889 
und 2. April 1890 (Central-Blatt 1889 S. 204, 1890 S. 78) veröffentlichten Verzeichnisse. 
Verzeichniß der zur Ausstellung von Teichenpässen in Gesterreich-Angarn und der Schweiz 
zuständigen Behörden und Dienststellen. 
Oesterreich. 
1. Sämmtliche K. K. Bezirkshauptmannschaften. 
2. Die Magistrate folgender Städte: Bielitz, Bozen, Brünn, Cilli, Czernowitz, Friedek, Görz, 
Graz, Hradisch (Ungarisch-Hradisch), IJIglau, Innsbruck, Klagenfurt, Krakau, Kremsier, Laibach, Lemberg, 
Linz, Marburg (in Steiermark), Olmütz, Pettau, Prag, Reichenberg (in Böhmen), Rovereto, Rovigno, 
Salzburg, Steyr, Trient, Triest, Troppau, Waidhofen an der Ybbs, Wien, Wiener Neustadt, Zuaim. 
33“
        <pb n="276" />
        Die Vicegespane der Comitate Abauj-Torna, Als-Fehér, Arad, Arva, Bäcs-Bodrog, Baranya, 
Bars, Békés, Bereg, Besztercze-Naszod, Bihar, Borsod, Brasso, Csanäd, Csik, Csongrád, Eßtergom, 
Fejér, Fogara, Gömör-Kishont, Györ, Hajdu, Háromszel, Heves, Hont, Hunyad, Jäb-Nagykun-Szolnok, 
Kis-Külüllö, Koloß, Komärom, Krasso-Szörêny, Lipt, Märamaros, Maros-Torda, Moson, Nagy-Küküllö, 
Nogräd, Nyitra, Pest-Pilis-Solt-Kiskun, Pozsony, Sros, Somogy, Sopron, Szabolcs, Szatmär, Szeben, 
Szepes, Szilägy, Szolnok-Doboka, Temes, Tolna, Torda-Aranyos, Torontál, Trencsén, Turöcz, Udvar- 
hely, Ugocsa, Ung. Vas, Veßprem, Zala, Zemplén und Zölyom. 
Die Bürgermeister der mit Jurisdiktionsrecht bekleideten Städte Arad, Baja, Budapest, Debreczen, 
Györ, Hodmezs-Väsärhely, Kassa, Kecskemét, Kolozsvär, Komárom, Maros-Väsárhely, Nagy-Värad, 
Pancsova, Pécs, Pozsony, Selmecz= und Bélabänya, Sopron, Szabadka, Szatmär-Németi, Szeged, 
Székessehervör, Temesvär, Ujvidel, Versecz und Zombor und in Fiume der Gouverneur. 
In Croatien die Comitatsbehörden in Gospik, Ogulin, Zägräb (Agram), Varasd (Warasdin), 
Belovär, Pozsega, Eszel (Esseg) und Vukovär und die Magistrate der Städte Zägräb, Varasd, Eszel 
und Zimony (Semlin). 
Sch'weiz. 
Zürich, Polizeidirektion. 
Bern, Regierungsstatthalterämter. 
Luzern, Statthalterämter. 
Uri, Standeskanzlei. 
Schwyz, Kantonskanzlei. 
Obwalden, Polizeidirektion. 
Nidwalden, Polizeidirektion. 
Glarus, Militär= und Polizeidirektion. 
uZug, Kantonspolizeidirektion. 
4 Freiburg, Polizeidirektion und Präfekien. 
Solothurn, Polizeidepartement. 
Basel-Stadt, Sanitätsdepartement. 
Basel-Landschaft, Polizeidirektion. 
Schaffhausen, Polizeidirektion. 
Appenzell A.-Rh., Kantonskanzlei. 
Appenzell J.-Rh., Polizeidirektion in Appenzell und Bezirkshauptmannamt in Oberegg. 
St. Gallen, Staatskanzlei. 
. Graubünden, Polizeidirektion. 
Nargau, Bezirksämter. 
.Thurgau, Polizeidepartement. 
. Tessin, Staatskanzlei. 
. Waadt, Departement des Innern und Praäfekien. 
Wallis, Justiz= und Polizeideparlement. 
. Neuenburg, Departement des Innern. 
25. Genf, Justiz= und Polizeidepartement. 
dded———————— — 
Berlin, den 14. Juni 1902. 
Der Siellvertreter des Reichskanzlers. 
Graf v. Posadowsky.
        <pb n="277" />
        — 167 — 
— 
6. Zoll= und Steuer-Wesen. 
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 27. Mai 1902, betreffend die Zollbehandlung der von der 
diesjährigen internationalen Fischerei-Ausstellung in Wien zurückgelangenden Güter, Folgendes beschlossen: 
— 
d 
E 
Deutsche Güter, welche aus dem deuischen Zollgebiete zu der in der Zeit vom 6. bis ein- 
schließlich 21. September 1902 in Wien stattfindenden internationalen Fischerei-Ausstellung 
gesendet worden sind und von derselben mit dem Anspruch auf zollfreien Einlaß zurück- 
gebracht werden, sind vor dem Abgange von dem zuständigen Versender dem Kaiserlichen 
Generalkonsul in Wien unter Uebergabe von Verzeichnissen über den Inhalt der zu ver- 
sendenden Kolli anzumelden. 
Der Kaiserliche General-Konsul ertheilt nach erfolgter Prüfung den Rücksendungsnachweis 
nach Maßgabe eines Formulars, welches die Bezeichnung des Empfängers, an den die 
Sendung zurückgeht, Zeichen und Nummer, Anzahl, Art der Verpackung, Gewicht und 
Inhalt der Kolli zu enthalten hat. Die Gewichtsangabe kann unterbleiben, wenn sich das 
Gewicht der Kolli wegen unzureichender Tragfähigkeit der auf der Ausstellung vorhandenen 
Waagen nicht feststellen läßt. In diesem Falle wird von dem General-Konsul eine bezüg- 
liche Bescheinigung in dem Formular abgegeben. 
Von Anlage eines Zollverschlusses wird abgesehen, dagegen die Zollfreiheit der Güter 
davon abhängig gemacht, daß die Kolli mit von dem Kaiserlichen General-Konsul zu 
liefernden Zetteln versehen werden, auf welchen der Name des Empfängers des zurück- 
gehenden Ausstellungsguts, der Bestimmungsort und die Ordnungsnummer angegeben ist. 
Das Anbringen von solchen Zetteln an die einzelnen Kolli kann jedoch unterbleiben, wenn 
letztere in den Ausstellungsräumen in Eisenbahnwagen verladen und diese österreichischer- 
seits mit Plomben zollamklich verschlossen werden. In solchen Fällen sind zum Ausweise 
für die Einfuhr nach dem deutschen Zollgebiete die Schiebethüren der Eisenbahnwagen 
mit je einem der fraglichen Zettel zu versehen. 
Sendungen dieser Art können auf Grund des Rücksendungsnachweises an der Grenze zoll- 
frei in den freien Verkehr gesetzt werden; wird die Abferligung bei dem Amte des Be- 
stimmungsorts beantragt oder ergeben sich bei der Abfertigung an der Grenze Anstände, 
so sind die Güter unter Zollkontrole mit dem Rücksendungsnachweise dem zuständigen Amte 
zu überweisen, welchem die Schlußabfertigung obliegt. 
Sopweit der nach Ziffer 2 ertheilte Rücksendungsnachweis Menge und Gattung der Güter 
nicht so genau bezeichnet, daß hiernach die Einreihung der Waaren unter eine statistische 
Nummer erfolgen kann, auch der Grenzeingangsdeklarant nicht zur sofortigen Ergänzung 
der erforderlichen Daten im Stande ist, kann die Ablassung der Güter in den freien Ver- 
kehr dennoch gemäß Ziffer 4 erfolgen. Die Ergänzung der statistischen Angaben erfolgt 
nach den Vorschriften im §. 1 Abs. 6 der Ausführungsbestimmungen zum Gesetze, betreffend 
die Statistik des Waarenverkehrs. 
Berlin, den 13. Juni 1902. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: v. Fischer. 
Auf Grund des §. 29 Abs. 2 der Ausführungsbestimmungen zum Schaumweinsteuergesetze vom 9. Mai d. J.“) 
wird hiermit zur Kenntniß gebracht, daß Anträge auf Verabfolgung von Schaumweingollzeichen, die schon 
im Ausland angebracht werden sollen, an das Königlich preußische Hauptsteueramt Berlin für aus- 
ländische Gegenstände zu richten sind. 
Berlin, den 18. Juni 1902. 
Der Reichskanzler. 
Im Austrage: v. Fischer. 
*) Siehe oben S. 128.
        <pb n="278" />
        — 168 — 
7. Polizei-Wesen. 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  
  
# u A 
n der Ausgewiesenen. der Vesraluns beschlossen hat. m——“ 
1. 2. I a. 4. b. 6. 
  
  
  
  
  
a) Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs. 
1. Adalbert Bydlon, geboren im Jahre 1837 zu Wysoka, Diebstahl im Rücksall Königlich preußischer 1 (9. Juni d. J. 
ohne Stand, Bezirk Wadowice, Galizien, ortsan= und Vergehen gegen Regierungs-Präside 
« ge örig ebendaselbst, §. 271 des Reichs= zu Breslau, 
strafgesetzbuchs 
6 #her 8 Wochen 
#chthaus, laut. Er 
kenntniß vom 28. 
Juni 1896), 
b) Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs. 
2. Marie Courtois, geboren am 9. März 1888 zu Troyes, A6ewerbsmäßige Un-- Kaiserlicher Bezirks- Prä- 7. Juni d. J. 
  
  
  
Fabrikarbeiterin, Hreic, französische Slaatsange- zucht, sident zu Colmar, 
ige, 
3. Josef *— Schorn- Gecl beuten am I. Februar 1882 zu- Landstreichen und Königlich breußischer b. Juni d. J. 
steinfeger, t. Denis, Departement de la Seine, Betteln, Reglerungs-Präside 
- franzöfischer Staatsange- zu Erfurk, „ 
* ger, 4 
4. Josefa Löschner, geboren am 18. Juni 1879 zu Schön-Uebertretung sitten · Königlich lächssche areis 20. März d. J. 
Dirne, wald, Böhmen, ortsangehörig zunpolizeilicher Vor- Wi 
Nomtau, ebendaselbst, schriften, 
5. Franz MNelzer. cgeboren am 20. November 1867 zu Betteln, Kenh preußischer 7. Juni d. J. 
Kellner, » Tchern= Mähren, österreichischer W * Präsident 
Staatsangehöriger, . 
6. Anton Pilz, Weber, gbere, am 38. August 1817 zu Warns- desgleichen, r üchlichreit !. März d. J. 
5/d Sekirnktenüh Böhmen, orts- hauptmann 
"% vorft de ebendaselbst, Bautzen, 
7. Josei Weigel, geboren am 7. - 1859 zu Markers- desgleichen, Großherzoglich badischer 21. Mai d. J. 
lechner. dorf,. Bezirk Telschen, Böhmen, öster- Landeskommissär zu 
reichischer Staalsangehöriger, Karlsruhe, 
  
  
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="279" />
        — 169 — 
Anhang 
Nr. 26 des Central-Blatts für dus Deutsche Keich. 
  
Berlin, Freitag, den 20. Juni 1902. 
  
Militär-Wesen. 
Gesammtverzeichniß 
derjenigen Lehranstalten, welche gemäß §. 90 der Wehrordnung zur Ausstellung 
von Zeugnissen über die Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst 
1. 
berechtigt sind. 
Bemerkungen. 
Die mit * bezeichneten Gymnasien (A. a) und Progymnasien (B. a und C. u) an Orten, an 
welchen sich keine der zur Ertheilung von Befähigungszeugnissen berechtigten Anstalten unter 
A. b, B. b und c oder C. b (Real-Gymnasium, Real-Progymnasium, Realschule) mit 
obligatorischem Unterricht im Latein befindet, sind befugt, Befähigungszeugnisse auch ihren von dem 
Unterricht im Griechischen befreiten Schülern auszustellen, wenn letztere an dem für jenen 
Unterricht eingeführten Ersatzunterrichte regelmäßig theilgenommen und nach mindestens einjährigem 
Besuche der Sekunda auf Grund besonderer Prüsung ein Zeugniß über genügende Aneignung 
des entsprechenden Lehrpensums erhalten haben. 
2. Die mit einem x bezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein. 
AUebersicht. 
Sene 
Oesfentliche Lehranstalten. eelle Progymnasien (C. a) 179 
Gymnasien (A. a) . 170RealiPkogymnasicn(c.b). 181 
Real-Gymnasien (A. b) 175 Realschulen ((ee) 181 
Ober-Realschulen (A. c) 177 Oeffenlliche Schullehrer-Seminare (C. d) 185 
Progymnasien (B. a) 178 Andere öffentliche Lehranstalten (C. et) 187 
Real-Progymnasien (B. b) 178 Privat-Lehranstalken . 188 
Realschulen (B.c) 179 Lehranstalten im Auslande 180
        <pb n="280" />
        170 — 
Oesfentliche Lehranstalten — A. u. Gymnasien. — 
Geffentliche Lehranstalten. 
A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der zweiten Klasse zur 
Darlegung der Befähigung genühgt. 
a. Gymnasien. 
I. Königreich Preußen. 
Aachen: Kaiser Karls-Gymnasium, 
Kaiser Wilhelms-Gymnasium, 
Allenstein, 
Altona, 
Anklam, 
Arnsberg, 
Aschersleben, 
Attendorn, 
Aurich, 
Barmen, 
Bartenstein, 
Bedburg: Ritter-Akademie, 
Belgard, 
Bersin: 
   
   
  
  
  
  
    
  
Gymnasium, 
Gymnasium, 
· Gymnasium, 
Wilhelms-Gymnasium, 
grauen 
Luisen Gymnasium, 
Hopbien Gymnasiun, 
Wilhelms-Gymnasium, 
Beuthen i. Ober-Schlesien, 
Bielefeld: Gymnasium (verbunden mit Real-Gym- 
nasium), 
Bochum, 
Bonn: Königliches Gymnasium, 
* Städlisches Gymnasium 
Ober-Realschule), 
Brandenburg: Gymnasium, 
Ritter-Akademic, 
(verbunden mit 
Braunsberg, 
Breslau: Ellsabeih-Gymnasium, 
Friedrichs-Gymnasium, 
!0 Mit rückwirkender Krast für den Ostertermin 1902. 
Breslau: Gymnasium zum heiligen Geist (verbunden 
mit Real-Gymnasium), 
Johannes-Gymnasium, 
König Wilhelms-Gymnasium, 
Magdalenen-Gymnasium, 
Matthias-Gymnasium, 
Brieg, 
Brilon, 
Bromberg, 
Brühl, ) 
Bunzlau, 
Burg i. d. Provinz Sachsen, 
Dunsteinfurt. 
e, 
Charlottenburg: Kaiserin Augusta-Gymnasium, 
Cöln: Gymnasium an der Apostelnkirche, 
Friedrich Wilhelms-Gymnasium, 
Kaiser Wilhelms-Gymnasium, 
Gymnasium an Marzellen, 
Städtisches Gymnasium in der Kreuzgasse 
(verbunden mit Real-Gymnasium), 
Crefeld, 
Danzig: Königliches Gymnasium, 
Slädtisches Gymnasium, 
* Demmin, 
Deutsch-Krone, 
Deutsch-Wilmersdorf bei Berlin: Bismarck-Gym- 
nasium, 
Dillenburg, 
Dortmund, 
Dramburg, 
Düren, 
Düsseldorf: Königliches Gymnasium, 
Städtisches Gymnasium (verbunden mit 
Real-Gymnasium), 
Duisburg, 
Eberswalde,. 
Eisleben, 
Elberseld, 
Elbing, 
Emden, 
Emmerich, 
Erfurt,
        <pb n="281" />
        Essen, 
Flensburg: Gymnasium 
(verbunden mit Real- 
Gymnasium), 
Frankfurt a. Main: Kaiser Friedrichs-Gymnasium, 
Goethe-Gymnasium, 
Lessing-Gymnasium, 
  
  
  
   
i. d. 
a. d. Oder, 
Gleiwitz, 
Glogau: 
. d. Oder, 
a. d. Oder, 
Neumark, 
Evangelisches Gymnasium, 
Katholisches Gymnasium, 
Glückstadt, 
Gnesen, 
Görlitz, 
Göttingen, 
Goslar: Gymnasium 
(verbunden mit Real-Gym- 
nasium), 
Graudenz, 
Greisenberg i. Pommern, 
Greifswald: Gymnasium (verbunden mit Realschule), 
Groß-Lichterfelde, 
Groß-Strehlitz, 
Guben: Gymnasium 
Gütersloh, 
Gumbinnen, 
Hadamar, 
  
Hadersleben, 
* 
Hagen i. Westfalen: 
Halberstadt, 
Halle a. d. Saale: 
Hameln: 
(verbunden mit Realschule), 
Gymnasium (verbunden mit 
Real-Gymnasium), 
Lateinische Hauptschule der 
Franckeschen Stiftungen, 
Städtisches Gymnasium, 
Gymnasium (verbunden mit Real-Pro- 
GZymnasium), 
Hamm, 
Hanau, 
Hannover: 
Lyzeum IEI., 
Lyzcum I., 
Kaiser Wilhelnis- Gymnasium, 
Leibnizschule (Gymnasium, verlunden 
mit Neal-Gymnasium), 
Heiligenstadt, 
Herford, 
* 
Hersfeld, 
  
Hildesheim: Gymnasium Andreanum, 
Gymnasium Josephinum, 
Hirschberg, 
A. a. Gymnaslen. 
171 
Höchst a. Main: Gymnasium (verbunden mit Real- 
Progymnasium), 
Höxter, 
Homburg v. d. Höhe: Gymnasium (verbunden mit 
Realschule), 
* Husum, 
auer, 
Ilfeld: Klosterschule, 
Inowrazlaw, 
Insterburg: Gummasten (verbunden mit Real-Gym- 
nasium 
Kassel: Friedrichs-Gymnasium, 
Wilhelms-Gymnasium, 
Kattowitz, 
Kempen i. d. Rheinprovinz, 
Kiel, 
Klausthal, 
Kleve,. 
Koblenz, 
Königsberg i. d. Neumark, 
Königsbergil. Ostpreußen: Altstädlisches Gymnasium, 
Friedrichs-Kollegium, 
Kneiphöfisches Gymnasium, 
Wilhelms-Gymnasium, 
  
Königshütte: Gymnasium (verbunden mit Real- 
schule), 
Koesfeld, 
Köslin, 
Kolberg: Gymmasium (verbunden mit Neal-Gym- 
nasium), 
Konitz, 
Kollbus, 
Kreuzburg i. Oberschlesien. 
Kreuznach, 
Krotoschin, 
Küstrin, 
Kulm, 
Landsberg a. d. Warthe: Gymnasium (verbunden 
mit Realschule), 
Lauban, 
Leer: Gymnasium (verbunden mit Real-Gymnasium), 
Leobschütz, 
Liegnit: WNitler-Akademie, 
Slädiisches Gymnasium, 
Linden bei Hannover, 
Lingen, 
Lissa, 
Luckau, 
Lüneburg: Gymnasium (verbunden mit Neal-Gym- 
nasium), 
Lyck, 
Magdeburg: Pädagogium des Klosters U.L. Frauen, 
Dom-Gymnasium, 
König Wilhelms-Gymnasium, 
à1%
        <pb n="282" />
        172 
Marburg, 
Marienburg i. Westpreußen, 
Marienwerder, 
Meldorf, 
Memel, 
Meppen, 
Merseburg: Dom-Gymnasium, 
Meseritz, 
Minden, 
Moers, 
Montabaur, 
Mühlhausen i. Thüringen, 
* Mülheim a. Rhein, 
Mülheim a. d. Ruhr: 
München-Gladbach, 
* Münden, 
Münster i. Westfalen, 
Münstereifel. 
akel, 
Naumburg a. d. Saale: Dom-Gymnasium, 
eisse, 
.Reiheede 
Neu-Ruppin, 
Neuß, 
Neustadt i. Ober-Schlesien, 
Gymnasium (verbunden mit 
Realschule), 
  
Neustadt i. Westpreußen, 
* Neusteitin, 
Neuwied: Gymnasium (verbunden mit Real-Pro- 
GZymnasium), 
* Norden, 
Nordhausen a. Harz: Gymnasium (verbunden mit 
r Real-Gymnasium), 
els, 
Ohlau, 
Oppeln, 
Osnabrück: Carolinum, 
Raths-Gymnasium, 
Osterode i. Ostpreußen, 
Ostrowo, 
Paberborn, 
Patschk 
Pforta Landesschul, 
Plön, 
Posen: 
Berger-Gymnasium (verbunden mit Ober- 
Realschule), 
Friedrich Wilhelms-Gymnasium, 
Marien-Gymnasium, 
Potlsdam, 
Prenzlau, 
Preußisch-Stargard, 
1) Mit rückwirkender Kraft für den Ostertermin 1702. 
  
  
A. a. Gymnasien. 
Prüm, 
Putbus: Pädagogium, 
ritz, 
Ouedlinburg, 
Rastenburg, 
Ratibor, 
Recklinghausen, 
Rendsburg: Gymnasium (verbunden mit Real- 
Gymnasium), 
Rheine, 
Rogasen, 
Roßleben: Klosterschule, 
Saarbrücken, 
Saarlouis, 1) 
Sagan, 
Salzwedel. 
Sangerhausen: Gymnasium (verbunden mit Real- 
ule), 
Schleswig: Gymnasium (verbunden mit Realschule), 
Schleusingen, 
Schneidemühl, 
Schöneberg bei Berlin: Prinz Heinrichs-Gymnasium, 
Hohenzollernschule (Gym- 
nasium, verbunden mit 
Realschule), 
  
Schrimm, 
Schwedt a. d. Oder, 
*Schweidnitz, 
Siegburg, 
Sigmaringen, 
* Soest 
st, 
Solingen: * Gymnasium (verbundenmit Realschule),) 
Sorau, 
Spandau, 
* Stade, 
Stargard i. Pommern, 
Steglitz, 
Stendal, 
Steitin: König Wilhelms-Gymnasium, 
Marienstifts-Gymnasium, 
Stadt--Gymnasium, 
Stolp: Gymnasium (verbunden mit Realschule), 
Stralsund, 
Strasburg i. Westpreußen, 
Strehlen, 
Thorn: Gymnasium (verbunden mit Real-Gym- 
nasium), 
Tilsit,
        <pb n="283" />
        A. a. Gymnasten. 
Torgau, 
Trarbach, 
Treptow a. d. Rega, 
Trier: Friedrich Wilhelms-Gymnasium, 
Kaiser Wilhelms-Gymnasium (verbunden mit 
Real-Gymnasium), 
* Verden, 
Waldenburg, 
Wandsbek: Gymnasium (verbunden mit Realschule), 
Warburg, 
Warendorf, " 
Wehlau, 1 
Weilburg, 
Wernigerode, 
Wesel: Gymnasium (verbunden mit Real-Pro- 
gymnafium), - 
Weplar, 
Wiesbaden, 
* Wilhelmshaven, 
Tienberg Melanchthon-Gymnasium, 
Wittstock, 
Wohlau, 
ongrowit, 
Zell hau- Pädagogium. 
II. Königreich Bayern. 
Amberg, 
Ansbach, 
Aschaffenburg, 
Augsburg: St. Anna-Gymnasium, 
Gymnasium zu St. Siephan, 
Bamberg: Altes Gymnasium, 
Neues Gymnasium, 
Bayreuth, 
Burghausen, 
Dillingen, 
Eichstätt. 
Erlangen, 
Freising, 
ürth, 
Günzburg, 
os, 
Ingolstadt, 
Kaiserslautern, 
Kempten, 
Landau, 
Landshut, 
Ludwigshafen a. Rhein, 
Metten, 
München: 
Ludwigs-Gymnasium, 
Luitpold-Gymnasium, 
Maximilians-Gymnasium, 
173 
München: Theresien-Gymnasium, 
Wilhelms-Gymnasium, 
Münnerstadt, 
Neuburg a. d. Donau, 
Neustadt a. d. Haardt, 
Nürnberg: Altes Gymnasium, 
Neues Gymnasium, 
Passau, 
Regensburg: Altes Gymnasium, 
Neues Gymnasium, 
Rosenheim, 
Schweinfurt, 
Speyer, 
Straubing, 
Würzburg: Altes Gymnasium, 
Neues Gymnasium, 
Zweibrücken. 
III. Königreich Sachsen. 
Bautgzen, 
Chemnitz, 
Dresden: Kreuzschule, 
Vitzthumsches Gymnasium, 
Wettiner Gymnasium, 
Dresden-Neustadt, 
Freiberg, 
Grimma: Fürsten= und Landesschule, 
Leipzig: König Albert-Gymnasium, 
Nikolaischule, 
Thomasschule, 
Meißen: Fürsten= und Landesschule, 
Plauen i. Voigtlande, 
Schneeberg, 
Wurzen, 
Büat, 
Zwickau. 
IV. Königreich Württemberg. 
Blaubeuren: Evangelisch-theologisches Seminar, 
* Cannstatt, 
* Ehingen, 
*Ellwangen, 
* Eblingen, 
* Hall, 
pribrem Gymnasium (verbunden mit Realklassen), 
* Ludwigsburg, 
Maulbronn: Evangelisch-theologisches Seminar, 
* Ravensburg, 
* Reutlingen, 
* Rottweil, 
Schönthal: Evangelisch-theologisches Seminar, 
Stuttgart: Eberhard Ludwigs-Gymnasium, 
Karls-Gymnasium,
        <pb n="284" />
        174 
* Tübingen, 
m, 
Urach: Evangelisch-theologisches Seminar. 
V. Großbherzogthum Baden. 
Baden, 
Bruchsal, 
Freiburg, 
LHeibelberg, 
arlsruhe, 
Konstanz, 
La 
Lohrn Gymnasium (verbunden mit Real-Pro- 
Zymnasium), 
Mannheim, 
Offenburg, 
Pforzheim, 
Rastatt, 
Tauberbischofsheim, 
ertheim. 
VI. Großherzogthum Hessen. 
Bensheim, 
Büdingen, 
Darmstadt: Ludwig Georgs-Gymnasium, 
Neues Gymnasium, 
Friedberg: Gymnasium (verbunden mit Realschule), 
Gießen, 
Laubach: Gymnasium (Fridericianum), 
Mainz: Oster-Gymnasium, 
Herbst-Gymnasium, 
Offenbach a. Main: Gymnasium (verbunden mit 
Ober-Realschule), 
Worms: Gymnasium (verbunden mit Realschule). 
VII. Großherzogthum Meckleuburg-Schwerin. 
Doberan: Gymnasium Friderico-Francisceum, 
Güstrow: Domschule, 
Parchim: Friedrich Franz-Gymnasium (verbunden 
mit Real-Progymnasium), 
Rostock: Gymnasium (verbunden mit Real-Gym- 
nasium), 
Schwerin: Gymnasium Fridericianum, 
aren, 
Wismar: Große Stadtschule (verbunden mit Real- 
schule). 
VIII. Großherzogthum Sachsen. 
Eisenach, 
Jena, 
Weimar. 
A. a. Gymnaslen. 
IX. Großherzogthum Meckleuburg-Strelitz. 
Friedland, 
* Neubrandenburg, 
Neustrelitz. 
X. Großherzogthum Oldeuburg. 
* Birkenfeld, 
Eutin, 
Jever: Marien-Gymnasium, 
Oldenburg, 
Vechta. 
Xl. Herzogthum Braunschweig. 
Blankenburg, 
Braunschweig: (Altes) Gymnasium Martino-Catha- 
Neues Gymnasium, 
Helmstedt, 
Holzminden, 
Wolfenbüttel. 
Xll. Herzogthum Sachsen-Meiniugen. 
Hildburghausen: Gymnasium Georgianum, 
Meiningen: Gymnasium Bernhardinum. 
XIII. Herzogthum Sachsen-Altenburg. 
Altenburg: Friedrichs-Gymnasium, 
Eisenberg: Christianeum. 
XIV. Herzogthum Sachseu-Coburg und Gotha. 
Coburg: Gymnasium Casimirianum, 
Gotha: Gymnasium Ernestinum (verbunden mit 
Realklassen). 
XV. Herzogthum Anhalt. 
Bernburg: Karls-Gymnasium, 
Cöthen: Ludwigs-Gymnasium, 
Dessau: Friedrichs-Gymnasium, 
Zerbst: Gymnasium Francisceum (verbunden mil 
Realklassen). 
XVI. Fürstenthum Schwarzburg-S hauf 
Arnstadt, 
Sondershausen. 
XVII. Flestenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 
Nudolstadt: Gymnasium (verbunden mit Realklassen). 
XVIII. Fürsteuthum Waldeck. 
Corbach. 
XIX. Fürsteuthum Reuß älterer Linic. 
Greiz: Gymnasium (verbunden mil Neal-Abtheilung). 
* 214.
        <pb n="285" />
        A. b. Real-Gymnasten. 175 
XX. Färstenthum Reuß jüngerer Linie. 
Gera, I 
*Schleiz. 
XXI. Fürsteuthum Schaumburg-Lippe. 
Bückeburg: Gymnasium Adolphinum (verbunden mi- 
Real-Progymnasium und Lehrer- 
Seminar). 
XXII. Färsteuthum Lippe. 1 
Detmold: Gymnasium Leopoldinum (verbunden mit 1 
Realschule), ( 
Lemgo. # 
XXIII. Freie und Haufestadt Lübeck. „ 
Lübeck: Catharineum (verbunden mit Real-Gym-! 
nasium). 
XXIV. Freie Hansestadt Bremen. 
Bremen, " 
Bremerhaven: Gymnasium (verbunden mit Rcal- 
schule — Real-Progymnasium —). 
XXV. Freie und Hansestadt Hamburg. 
Hamburg: Gelehrtenschule des Johanneums, 
Wilhelm-Gymnasium. 
XXVI. Elsaß-Lothringen. 
Altkirch, 
Buchsweiler: Gymnasium (verbunden mit Real- 
btheilung), 
Colmar: ' Lyzeum (verbunden mit Real-Abtheilung), 
Diedenhofen, 
* Gebweiler, 
Hagenau: Gymnasium (verbunden mit Real-Ab- 
theilung), 
Metz: * Lyzeum, 
Montigny bei Metz: Bischöfliches Gymnasium 
(Knabenseminar), 
* Mülhausen i. Elsaß, 
Saarburg, 
Saargemünd: Gymnasium (verbunden mit Real- 
Abtheilung), 
Schlettstadt, 
Straßburg i#. Elsaß ' Lyzeum, 
Bischöfliches Gymnasium bei 
St. Stephan 
ephan, 
Protestantisches Gymnasium, 
* Weißenburg, 
* Zabern. 
b. Keal-Gymnasien. 
I. Königreich Preußen. 
Real-Gymnasium (verbunden mit Real- 
Nachen, 
Allona: 
ule), 
Barmen: Real-Gymnasium (verbunden mit Real- 
schule), « 
Berlin: Andreas-Real-Gymnasium (Andreasschule), 
Dorotheenstädtisches Real-Gymnasium, 
Falk-Real-Gymnasium, 
Friedrichs-Real-Gymnasium, 
Kaiser Wilhelms-Real-Gymnasium, 
Königstädtisches Real-Gymnasium, 
Luisenstädtisches Real-Gymnasium, 
Sophien-Real-Gymnasium, 
Bielefeld: Neal-Gymnasium (verbunden mit Gym- 
nasium), 
Brandenburg, 
Breslau: Real-Gymnasium zum heiligen Geist (ver- 
bunden mit Gymnasium), 
Real-Gymnasium am Zwinger, 
Bromberg, 
Charlottenburg, 
Cöln: Real-Gymnasium in der Kreuzgasse (ver- 
bunden mit Städtischem Gymnasiun), 
Crefeld, 
Danzig: Johannisschule, 
Dortmund, · 
Düsseldorf: Real-Gymnasium (verbunden mil 
Städtischem Gymnasium), 
Duisburg, 
Elberfeld, 
Erfurt, 
Essen, » · 
Flensburg: Real-Gymnasium (verbunden mit 
Gymnasium), 
Frankfurt a. Main: Mursterschule, 
Wöhler-Real-Gymnauium, 
Franksurt a. d. Oder, · 
Goslar: Real-Gymnasium (verbunden mit Gym- 
nasium), 
Groß-Lichterfelde: Haupt-Kadettenanstalt, 
Grünberg, « 
Hagen i. Westfalen: Real-Gymnasium (verbunden 
mit Gymnasium), 
Halberstadt, · · 
Hannover: Real-Gymnasium, 
3 Leibnizschule (Real-Gymnasium, ver- 
bunden mit Gymnasium), 
Harburg: Real-Gymnasium (verbunden mitl Real- 
schule),
        <pb n="286" />
        176 
Hildesheim: Andreas-Real-Gymnasium (verbunden 
mit Realschule), 
Insterburg: Real-Gymnasium (verbunden mit 
Gymnasium), 
Iserlohn: Real-Gymnasium (verbunden mit 
ealschule) 
Kassel 
Kiel: 
nr Gnnnain (verbunden mit Ober-Real- 
Koblenz, 
Königsberg i. Ostpreußen: Städtisches Real-Gym- 
nasium, 
Kolberg: Real-Gymnasium (verbunden mit Gym- 
nasium), 
Landeshut, 
Leer: Real-Gymnasium (verbunden mit Gym- 
nasium), 
Lippstadt: Real-Gymnasium (verbunden mit Real- 
ule), 
Real-Gymnasium mit 
Gymnasium), 
Magdeburg: Real-Gymnasium, 
Real-Gymnasium (verbunden mit Ober- 
Realschule — Guericke-Schule —), 
Münster i. Westfalen, 
eisse, 
Nordhausen a. Harz: Real-Gymnasium (verbunden 
mit Gymnasium), 
Oberhausen, 1) 
Osnabrück: Real-Gymnasium (verbunden mit Real- 
Lüneburg: (verbunden 
ule), 
Osterode i. Hannover, 
Perleberg, 
Potsdam, 
Ouakenbrück, 
Reichenbach i. Schlesien: Wilhelmsschule, 
Remscheid: Real-Gymnasium (verbunden mit 
Realschule), 
Rendsburg: Real-Gymnasium (verbunden mit 
ymnasium), 
Ruhrort, 
Schaldke, 
Siegen, 
Stettin: Friedrich-Wilhelmsschule, 
Schiller-Real-Gymnasium, 
Stralsund, 
Tarnowitz, 
Thorn: Real-Gymnasium (verbunden mit Gym- 
nasium), 
Tilsit, 
1) Mit rückwirkender Kraft für den Oslertermin 1902. 
A. b. Real--Gymnasien. 
Real-Gymnasium (verbunden mit Kaiser 
Wilhelms-Gymnasium), 
mit Realschule). 
Trier: 
Wiesbaden, !•½1½• 
Witten: Real-Gymnasiumt 
II. Königreich Bayern. 
Augsburg, 
München: Real-Gymnasium, 
Kadettenkorps, 
Nürnberg, 
Würzburg. 
III. Königreich Sachsen. 
Annaberg, 
Borna, 
Chemnitz, 
Döbeln: Real-Gymnasium (verbunden mit höherer 
Landwirthschaftsschule), 
Dresden: Annen-Real-Gymnasium, 
Dreikönigsschule (Real-Gymnasium), 
Kadettenkorps, 
Freiberg, 
Leipzig, 
Plauen i. Voigtlande: Real-Gymnasium (verbunden 
mit Realschule), 
Zittau: Real-Gymnasium (verbunden mit Handels- 
Abtheilung), 
Zwickau. 
IV. Königreich Württemberg. 
Gmünd, 
Stuttgarl, 
Ulm. 
V. Großherzogthum Baden. 
Baden: Real-Gymnasium (verbunden mit Ober- 
Realschule), 
Ettenheim, 
Karlsruhe, 
Mannheim. 
VI. Großherzogthum Hessen. 
Darmstadt, 
Gießen: Real-Gymnasiumtverbundenmit Realschule), 
Mainz: Real-Gymnasium (verbunden mit Ober- 
Realschulek. 
VII. Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin. 
Bützo 
Qäfte, Real-Gymnasium (verbunden mit Real- 
schule),) 
?) Am Real-Gymnasium beginnt der Unterricht im Latein erst mil der Ouarta. 
:) Der Unterricht im Latein beginnt erst mit der Untertertia.
        <pb n="287" />
        G4A. e. Ober-Nealschulen. 
Ludwigslust, 
Malchin, 
Rostock: Real-Gymnasium (verbunden mit Gym- 
nasium), 
Schwerin. 
VIII. Großherzogthum Sachsen. 
Eisenach, 
Weimar 
IX. Herzogthum Braunschweig. 
Braunschweig. 
X. Herzogthum Sachsen-Meiningen. 
Meiningen, 
Saalfeld. 
XI. Herzogthum Sachsen-Alteuburg. 
Altenburg: Ernst-Real-Gymnasium (verbunden mit 
Realschule). 
| 
177 
Xll. Herzogthum Sachsen-Coburg und Gotha. 
Gotha: Realklassen des Gymnasiums. 
XlllI. Herzogthum Auyhalt. 
Bernburg: gorls-ralecoymmasiun, 
Dessau: Friedrich ) 
XIV. Fürstenthum nanz jüngerer Linic. 
Gera. 
XV. Freie und Hansestadt Lübeck. 
Lübeck: Real-Gymnasium des Catharineums. 
XVI. Freie Hanfestadt Bremen. 
Vegesack. 
XVII. Freie und Hausestadt Hamburg. 
Hamburg: Real-Gymnasium des Johanneums.)) 
  
c. Gber-Kealschulen. 
I. Königreich Preußen. 
Nachen: dber Ralschule mit Fachklassen, 
1Barmen-Wupperfeld, 
Berlin: 4 Finkorichs-Werdersche Ober-Realschule, 
Bochum 1 Luisenstädtische Ober-Realschule, 
o 
Bonn: Opber-Realschule (verbundenmit Städtischem 
Gymnasium), 
1 Breslau, 
1Charlottenburg, 
Coͤln, 
Crefeld, 
Danzig: Ober-Realschule zu St. Petri, 
Dũren: Ober-Realschule (verbunden mit Real- 
  
Progymnasium), 
1Düsseldorf, 
1Elberfeld, 
1 Elbing, ? 
Essen, 
Flensburg: 1Ober-Realschule (mit wahlfreiem 
Unterricht in der Handelswissen- 
schaft — verbunden mit Land- 
wirthschaftsschule —), 
Frankfurt a. Main: 1 Klinger-Ober-Realschule, 
1 Gleiwitz, 
1 Graudenz, 
Halberstadt, 
Halle a. d. Saale: 1Ober-Realschule, 
Ober = Realschule bei den 
Franckeschen Stiftungen, 
Hanau, 
4 Hannover, 
Kiel: 1#Ober-Realschule Real- 
ymnasium), 
Königsberg i. Ostpreußen: 4 (Ober-Real- 
Magdeburg: 1 Gruericke-Schule (verbunden mit Real- 
Gymnasium), 
(verbunden mit 
Marburg 
Mänchen -Gladbach, 
Posen: 1Berger-Ober-Realschule (verbunden mit 
Gymnasium), 
Rheydt: 1#Ober-Realschule (verbunden mit Pro- 
gymnasium), 
1Saarbrücken, 
1 Weißenfels, 
1Wiesbaden. 
II. Königreich Württemberg. 
Cannstatt: 1 Realanstalt, 
Eßlingen: 1 Realanstalt, 
Hall: 1# Realanstalt, 
Heilbronn: 1 Realanstalt, 
Reutlingen: # Realanstalt, 
Stuttgart: 1 Friedrich Eugens-Realschule, 
1 Wilhelms-Realschulc, 
Ulm: 1Realanstalt. 
1) Der Unterricht im Latein beginnt erst mit der Unterterlia. 
2!) Mit rückwirkender Kraft für den stertermin 1902.
        <pb n="288" />
        178 Be. a. Progymnasien. 
III. Großherzogthum Baden. 
Baden: 1Ober-Realschule (verbunden mit Real- 
Gyumnasium), 
Freiburg, 
1 Heidelberg, 
Karlsruhe, 
Konstanz, 
1Mannheim, 
1 Pforzheim. 
IV. Großherzogthum Hessen. 
1 Darmstadt,) 
Mainz: 1Ober-Realschule (verbunden mit Real- 
Gymnasium),#)2) 
Offenbach a. Main: 1Ober-Realschule (verbunden 
mit Gymnasium),#) 
V. Großherzogthum Oldenburg. 
1 Oldenburg. 
B. b. Real-Progymnasien. — 
VI. Herzogthum Braunschweig. 
1 Braunschweig. 
VII. Herzogthum Sachsen-Coburg und Gotha. 
Coburg: 1Ober-Realschule (Ernestinum). 
VIII. Freie Hansestadt Bremen. 
Bremen: # Handelsschule (Ober-Realschule). 
IX. Freie und Hansestadt Hamburg. 
Hamburg: 1 Ober-Realschule vor dem Holstenthore. 
X. Elsaß-Lothringen. 
M 
Mh, sen i. S,hab: #l (Gewerbe- 
1 Straßburg ie. Schuu, 
B. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der ersten (obersten) Klasse zur 
Darlegung der Befähigung näöthig ist. 
a. Drogymnasien. 
I. Königreich Württemberg. 
Oehringen: *Lyzeum. 
II. Großherzogthum Baden. 
Donaueschingen, 
Durlach: Progymnasium (verbunden mit 
Abtheilung). 
Real- 
III. Großherzogthum Hessen. 3) 
Alzey: Progymnasium (verbunden mit Realschule), 
Bingen: Progymnasium (verbunden mit Realschule), 
Dieburg: Progymnasial-Abtheilung der höheren 
Bürgerschule (verbunden mit Reel- 
ule). 
IV. Herzogthum Sachsen-Coburg und Gotha. 
Ohrdruf: Progymnasium (verbunden mit Realschule). 
b. Keal-Progymnasien. 
I. Königreich Württemberg. 
Böblingen: Real-Lyzeum, 
Calw: Real-Lyzeum, 
Geislingen: Real-Lyzeum, 
Heilbronn: Realklassen des Gymnasiums, 
Nürtingen: Real-Lyzeum. 
II. Großherzogthum Baden. 
Lörrach: Real-Progymnasium (verbunden mit Gym- 
nasium), 
Weinheim. 
III. Großherzogthum Meckleuburg-Schwerin. 
Ribnitz. 
IV. Großherzogthum Meckleuburg-Strelitz. 
Schönberg: Realschule. 
V. Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 
Frankenhausen. 
VI. Fürsteuthum Reuß älterer Linie. 
Greiz: Real-Abtheilung des Gymnasiums. 
1) Solche Schüler, welche zu ihrem kindicgen Berufe des auf einer besgnderen Prũfung beruhenden Ausweises 
der Reife für die Obersekunda einer neunslufigen ehranstalt bedürfen, haben der sakultativen Abschlußprüfung zu 
aucheir für welche die hessische Prüfungsordnung vom 15. Dezember 1899 benz &amp; 2 ist. 
- 1 rückwirkender Kraft jür den Ostertermin 1902. 
“ Schüler, welche im Interesse ihres künftigen Berufs mit dem Abschlusse des sechsten Jahrganges (der 
Uutersetunda oder vor Absolvirung des siebenten (der Obersekunda) die Anstalt verlassen und sich den Berechligungsschein 
zum einjährig-freiwilligen Dienste erwerben wollen, haben sich der fakultativen Abschlußprüfung zu unterziehen, für welche 
die hessische Prüfungsordnung vom lb. Dezember 15899 maßgebend ist.
        <pb n="289" />
        R. e. Realschulen. 
VII. Fürstenthum Schaumburg-Lippe. 
Bückeburg: Real-Progymnasium (verbunden mit 
Gymnasium und Lehrer-Seminar). 
C. a. Progymnasien. 
179 
VIII. Freie Hausestadt Bremen. 
Bremerhaven: Realschule (verbunden mil Gym- 
nasium). 
c. Kealschulen. 
I. Königreich Württemberg. 
Aalen: 1 Realanstalt, 
Biberach: 1 Realanstalt, 
Göppingen: 1 Realanstalt, 
Keibenheim, 1Realanstalt, 
udwigsburg: TRealanstalt, 
Ravensburg: 1 Realanstalt, 
Rottweil: 1#Realanstalt, 
Tübingen: 1Realanstalt. 
II. Großherzogthum Baden. 
1Bruchsal, 
1Karlsruhe. 
— 
III. Großherzogthum Hessen.) " 
1 Alsfeld, 
Alzey: # Realschule (verbunden mit Progymnasium), 
Bingen: 1 Realschule (verbunden mit Pro- 
gymnasium), 
1Butzbach, 
Dieburg: 1#Realschul-Abtheilung der höheren 
“7 (verbunden mit Pro- 
mnasium), 
Friedberg: 1e Kealschule (verbunden mit Gym- 
nasium), 
4 Gernsheim, · 
Gießen fRealfchiule (verbunden mit Real-Gym- 
Groß-Umstadt: safun (verbunden mit Land- 
wirthschaftsschule), 
1Hep enbeinm a. d. Bergstraße, 
1Michelstadt, 
1 Oppenheim, 
1 Wimpfen am Berg, 
Worms: 1Realschule (verbunden mit Gymnasiun). 
IV. Großherzogthum Meckleuburg-Strelitz. 
Neustrelitz. 
V. Freie Hansestadt Bremen. 
Bremen: Realschule in der Altstadt,) 
1# Realschule beim Doventhor. 
C. Lehranstalten, bei welchen das Bestehen der Neife-(Schluß-) prüfung zur Darlegung der 
Befähigung gefordert wird. 
a. Progymnasien. 
I. Königreich Preußen. 
Altena, 
Andernach, 
Berent, 
* Bocholt, 
Boppard, 
* Borbeck, 
* Cöln-Ehrenfeld,5) 
Dirschau: Ens (verbunden mit Real- 
ule), 
Dorsten, 
* Duderstadt, 
Eschwege: Progymnasium (verbunden mit Real- 
ule), 
Eschweiler: Progymnasium (verbunden mit Real- 
Progymnasium), 
Eupen, 
Euski irchen, 
Forst i. d. Lausitz: Propumnasium (verbunden mit 
Real-Progymnasium), 
1) Solche Schüler, welche im Inleresse ihres künstigen Berufs mit dem Abschlusse des sechsten Jahrganges (der 
Unlersekunda) oder vor Absoloirung des slebenten (der Obersekunda) die Anstalt verlassen und sich den Berechiigungsscheine 
zum mi freiwilligen Dienste erwerben wollen, haben sich der fakultativen Abschlußprüfung zu unterziehen, für welche die 
u 
hessische Prũ 
agsordnung vom 15. Dezember 1899 maßgebend ist. 
z die aus der vormaligen Privat-Realschule von C. W. Debbe zu Bremen in die Realschule in der Altstadt 
#ent 
che Schule bisher geltenden sstimmungen erforderlich. 
) Mit rückwirkender Kraft für den 
stertermin 1902. 
über cgandhe und in einer besonderen Abtheilung der letzteren Unterricht geniebenden Schüler ist zur Erlangung des 
—2 für den einjährig-freiwilligen Militärdienst das Bestehen der Entlassungsprüfung nach den für die 
30°“
        <pb n="290" />
        180 C. b. Progymnasien. 
Frankenstei, 
enthin, 
* Grevenbroich, 
* Hattingen, 
* Hörde, 
* Hofgeismar, 
Jülich, 
Kalk, 
Kempen i. Posen, 
* Lauenburg i. Pommern, 
Limburg a. d. Lahn: Progymnasium (verbunden 
mit Real-Progymnasium), 
Linz, 
Löbau i. Westpreußen, 
5 
Lötzen, 
Lüdenscheid: ' Progymnasium (verbunden mit Real- 
ule 
Malmedy, 
Myslowitz,) 
Neumark i. Westpreußen, 
Neumünster: Progymnasium (verbunden mit Neal- 
schuleh, 
* Neunkirchen (Reg.-Bez. Trier, Kreis Ottweiler), 
* Nienburg, 
* Northeim, 
Oberlahnstein: Progymnasium (verbunden mit 
Real-Progymnasium),)) 
* Pasewalk, 
Preußisch-Friedland, 
Rathenow: Progymnasium (verbunden mit Real- 
ule), 
Rheinbach, 
Rheydt: Progymnasium (verbunden mit Ober- 
Realschule), 
Rietberg, 
St. Wendel, 
*Schlawe, 
Schwelm: Progymnasium (verbunden mit Real- 
schule), 
Schwerte, 
Schwetz, 
* Sprottau, 
*Steele, 
*Striegau, 
Tremessen, 
Viersen: Progymnasium (verbunden mit Real- 
Progymnasium), 
* Wattenscheid, 
Wipperfürth, 
Zehlendorf bei Berlin. 
11 Mit rückwirkender Kraft für den Ostertermin 1902. 
II. Knigreich Bayern. 
Bergzabern, 
Dinkelsbühl, 
Donauwörth, 
Dürkheim, 
Edenkoben, 
Frankenthal, 
Lermereheein, 
Grünstad 
Kichheankbolanden, 
Kitzingen, 
Kusel, 
Lohr, 
Memmingen, 
Neustadt a. d. Aisch, 
Nördlingen, 
Oettingen, 
Pirmasens, 
Rothenburg o. d. Tauber, 
St. Ingbert, 
Schäftlarn, 
Schwabach, 
Uffenheim, 
Weißenburg am Sand, 
Windsbach, 
Windsheim, 
Wunsiedel. 
III. Königreich Württemberg. 
*Gemeinde-Lateinschule (Progymnasial- 
Abtheilung und 14 Realschul-Ab- 
theilung). 
Kornthal: 
IV. Herzogthmm Braunschweig. 
Gandersheim: Progymnasium nebst Real-Ab- 
theilung. 
V. Freie und Hansestadt Hamburg. 
Bergedorf: Progymnasial-Abtheilung der Hansa- 
schule (verbunden mit Realschule), 
Progymnaßial. Abtheilung der höheren 
Staatsschule (verbunden mit Real- 
schule. 
Cuxhaven: 
VI. Elsaß-Lothringen. 
Bischweiler, 
Oberehnheim, 
Thann.
        <pb n="291" />
        C. b. Real-Proghmnasien. 
b. Keal--Progymnasien. 
I. Königreich Preußen. " 
Biedenkopf, 
Düren: Real-Progymnasium (verbunden mit Ober- 
Realschule), 
Eilenburg, 
Einbeck. 
Eschweiler: Real--Progymnasium (verbunden mit 
Progymnasium), 
Forst i. d. Lausitz: Real-Progymnasium (verbunden 
mit Progymabsum), 
Görkitz, 
Hameln: Real-Progymnasium (verbunden mit 
Gymnasium), 
Höchst a. Main: Real-Progymnasium (verbunden 
mit Gymnasium), 
Langenberg, 
Langensalza, - 
Limburg a. d. Lahn: Real-Progymnasium (ver- 
bunden mit Progymnasium), 
Luckenwalde, " 
Nauen, 
Neuwied: Real-Progymnasium (verbunden mit 
Gymnasium), 
Oberlahnstein: Real-Progymnasium (verbunden mit 
Progymnasium), 
Papenburg, 
Ratibor, 
Spremberg, 
Stargard i. Pommern, 
Swinemünde, 
C. c. Realschulen. 181 
Uelzen, 
Viersen: Real-Progymnasium (verbunden mit Pro- 
zymnasium), 
Wesel: Real-Progymnasium (verbunden mit Gym- 
nasium), 
Wolgast, 
Wollin, 
Wriezen. 
II. Großherzogthum Baden. 
Durlach: Real-Abtheilung des Progymnasiums, 
Buech heilung Progymnasium 
III. Großherzogehum Meckleuburg-Schwerin. 
Grabow, 
Parchim: Real-Progymnasium (verbunden mit 
Gymnasium). 
IV. Herzogthum Anhalt. 
Zerbst: Realklassen des Gymnasiums. 
V. Fürsteuthum Schwarzburg-Rudolstadt. 
Rudolstadt: Realklassen des Gymnasiums. 
VI. Fürsteuthum Waldeck. 
Nrolsen. 
C. Kealschulen. 
I. Königreich Preußen. ! 
1#Allenstein, 
Altona: Realschulelverbunden mit Real-Gy sium) 
Altona — Ottensen: 1Realschule (mit wahlfreiem 
Unterricht in der Handels- 
wissenschafh, | 
Arnswalde, # 
Barmen: 1 Realschule (verbunden mit Real-Gym- 
nasium), 
1Realschule, 
Berlin: 1 Erste Realschule, 
1Zweite Realschule, 
1 Dritte Realschule, 
Vierte Realschule, 
1# Fünfte Realschule, 
1Sechste Realschule, 
1Siebente Realschule, 
!1) Mit rückwirkender Kraft für den Ostertermin 1902. 
Berlin: 1Achte Realschule, 
1 Neunte Realschule, 
1# Zehnte Realschule, 
1 Elfte Realschule, 
1 Zwölfte Realschule, 
1Biebrich, 
1ielefeld, 
1Bitterfeld, 
Blankenese, 
  
Breslau: 1 Erste evangelische Realschule, 
1 Zweite evangelische Realschule, 
4 Katholische Realschule, 
1 Buxtehude, 
1#Celle, 
Cöln: Realschule, 
Handelsschule (+#Nealschule),
        <pb n="292" />
        182 
Delitzsch: # Nealschule mit gymnasialem Neben- 
kurfus in den drei unteren Klassen, 
Diez, 
Dirschau: # Realschule (verbunden mit Progym- 
Dortmund: “es (Realschule), 
Dülken, 
1Düsseldorf, 
1Eisleben, 
D Elberfel, 
1 Elmshorn 
Emden: Kaiser Friedrichs-Schule, 
u 
Erfurt 4 
Peshe 
nasium), 
Frankfurt a. Main: 1e Nealschule der israelitischen 
Religionsgesellschaft, 
1Realschule der israelitischen 
Gemeinde, 
#dlerflychtschule, 
1 Liebig-Realschule, 
1Selektenschule,. 
4 Freiburg i. Schlesien, 
1 Realschule (verbunden mit Progym-= 
Fardeiegen: 1Realschule mit progymnasialen Neben- 
  
abtheilungen in den drei unteren 
Klassen, 
1 Geestemünde, 
1Geisenheim, 
1 Gevelsberg, 
1 „Gorlid.8 
1 Götting 
Ereisswald: 1#Realschule (verbunden mit Gym- 
nasium), 
1Groß-Lichterfelde, 
Guben: 1 Realschule (verbunden mit Gymnasium), 
Gumbinnen, 
1 Hagen i. Westfalen, 
Hannover: 1Erste Realschule, 
1 Zweite Realschule, 
Harburg: 1# Realschule (verbunden mit Real-Gym- 
nasium), 
w 
Deching 
Hersoe“ 1Realschule (verbunden mit Landwirth- 
is 
schaftsschule), 
Hildesheim: 1 Realschule (verbunden mit dem 
Andreas-Real-Gymnasium), 
Homburg v. d. Höhe: 1Realschule (verbunden mit 
Gymnasium), 
Mit rückwirkender Kraft für den Ostertermin 1902. 
C0. c. Realschulen. — 
Iserlohn: 1Realschule (verbunden mit Real- 
ymnasium), 
p 
1 Kassel, 
1 Kattowitz,) 
Kiel, 
Königsberg i. Ostpreußen: 1Erste Realschule,) 
1# Zweite Realschule,) 
!8. 1 Realschule im Löbenicht, 
Königshütte: # Realschule, (verbunden mit cht, 
nasium),#) 
Köpenick, 
1 Kottbus, 
1Kreuz 
nach, 
Hoslen # Realschule mit wahlfreiem Lateinunter- 
richt in den Klassen Sexta, Quinta. 
und Ouarta, 
1 Kulm, 
Landsberg a. d. Warthe: t Reashule (verbunden 
t Gymnasium), 
ner# #von Conradi'sche Erzieungzanstal, 
enne 
Liegnitz: 1 Wilhelmsschule, 
Lippstadt: # Realschule (verbunden mit Real- 
omnasium), 
Löwenberg, 
1Lübben, 
Lüdenscheid: 1# Realschule (verbunden mit Pro- 
gymnasium), 
1Magdeburg, 
1 Marne,) 
1 Meiderich, 
1 Mühlhausen i. Thüringen,) 
Mülheim a. d. Ruhr: 1 Realschule (verbunden mit 
Gymnasium), 
1 Naumburg a. d. Saale, 
Neumünster: 1 Realschule (verbunden mit Pro- 
gymnasium), 
1Oldesloe, 
Oschersleben: 4 Realschule mit gymnasialem Neben- 
kursus in den drei unteren 
Klassen, 
Osnabrück: 1 Realschule (verbunden mit Real- 
Gymnasium), 
1Otterndorf, 
Pankow, #) 
Peine, 
1 Pillau, 
1 Potsdam, 
1 Quedlinburg,
        <pb n="293" />
        C. e. Realschulen. 
Rathenow: t Raalschule (verbunden mit Progym- 
) 
nasium 
Remscheid: 1 Nealschule“ (verbunden mit Real- 
Gymnasium), 
#Riesenburg, 
1Rixdorf, ) 
Schnpent uusen: t Nealschuile (verbunden mit Gym- 
asium), 
Seehausen in der Almar, ¾ 
Schleswig: 1 Realschule (verbunden mit Gym- 
nasium), 
1Schmalkalden, 
Schönebeck: #Realschule mit gymnasialem Neben- 
kurses in den drei unteren Klassen, 
Schöneberg bei Berlin: Hohenzollernschule (#Real- 
ule, verbunden mit 
Schwelm: 1Realschule ww r Progym= 
nasium), 
Sobernheim, 
Solingen: 1 Realschule (verbunden mit Gym- 
nasium), 
tSendeburg, 
1Steg 
lit, 
Step- 4 Realschule (verbunden mit Gymnasium), 
Fiegenhof, 
TUnmn 
Wanteber. 1 Realschule (verbunden mit Gym- 
nasium), 
1 Wilhelmshaven, 
Witten: 1# Realschule (verbunden mit Realgym-- 
nasium),!) 
1Wittenberge. 
II. Königreich Bayern. 
1Amberg, 
Ansbach, 
1 Aschaffenburg, 
Augsburg Kreisrealschule, 
18amberga,. 
Birn, 1 Kreisrealschule, 
1inkelsbühl, 
1Eichstätt, 
1 Erlangen, 
Freising, 
ürt 
Gungenhausen, 
  
o. 
1Ingolstadt. 
Kaiserslautern: 1 Kreisrealschule, 
1 Kaufbeuren, 
Mit rückwirkender Kraft für den Ostertermin 1902. 
rogymnasialklassen verbunden, welche den Klassen Sexta, Ouinta und Ouarta der Gym- 
2) Mit diesen Schulen sind 
nafien entsprechen. 
183 
1#Kempten, 
1Kissingen, 
TKitzingen, 
- Ludwigshafen a. Rhein, 
  
1Memmingen, 
München: 1# Ludwigs-Kreisrealschule, 
1 Luitpold-Kreisrealschule, 
1Maria-Theresia-Kreisrealschule, 
Neuburg a. d. Donau, 
1# Neumarkt i. d. Oberpfalz, 
1 Neustadt a. d. Haardt, 
Neu-Ulm, 
Nördlingen, 
Nürnberg: 1 Kreisrealschule, 
Passau: kallchule, 
#1Pirmasens. 
Re ensburg: 1Kreisrealschule, 
- Nofenheim, 
1 Rothenburg o. d. Tauber, 
1Schweinfurt, 
1 Speyer,. 
1Straubing, 
1#Traunstein, 
1 Wasserburg, 
1 Weiden, 
1 Weilheim, 
#Weißenburg am Sand, 
Würzburg: Kreisrealschule, 
1Wunsiedel, 
1 Zweibrücken. 
  
  
III. Königreich Sachsen. 
Aue, ) 
1 Auerbach, ) 
Bautzen, 
1Chemnitz, 
1 Crimmitschau, 
Dresden: 1Erste Realschule Gohannstadt), 
1Zweite Realschule, ) 
  
Dresden -Striesen: 1 Realschule (Freimaurer= 
Institut), 
1 Frankenberg,) 
1Glauchau,) 
Grimma,)
        <pb n="294" />
        184 
1Großenhain,) 
Leipzig: 1#Erste Realschule, 
1Zweite Realschule, 
1Dritte Realschule, 
· Vierte Realschule (Lindenau),?) 
1 Leisnig,)) 
+1 Löbau,!) 
1Meerane,) 
1Meißen,!) 
1 Mittweida, 
1 r i. Voigtlande, ) 
1#schatz 
46 
Plauen i. Voigtlande: 1 Realschule (verbunden mit 
Realgymnasium), 
1Reichenbach i. Voigtlande,) 
ochlitz,) 
1Stollberg,) 
1 Werdau. 
IV. Khnigreich Württemberg. 
Ebingen: Realanstalt, 
Freudenstad": 1 Realanstalt, 
Kirchheim unter Teck: 1 Realanstalt, 
Schwenningen: 1 Realanstalt. 
Sindelfingen: 1 Realanstalt, 
Tuttlingen: 1 Realanstalt. 
V. Großherzogthum Baden. 
1 Bretten, 
1 Eberbach, 
Emmendingen, 
1 Eppingen, 
1 Kehl, 
1Kenzingen, 
1Ladenburg, 
1Müllheim, 
1Offenburg, 
4 Schopfheim, 
4 Sinsheim, 
1Ueberlingen, 
Villingen, 
1Waldshut, 
1Wiesloch. 
VI. Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin. 
  
Güstrow: # Realschule (verbunden mit Real-Gym- 
nasium), 
1) Mit diesen 
Gumnasien, entsprechen. 
C. c. Realschulen. 
Rostock, 
+Teterow 
Wismar: 1Realschule der großen Stadtschule. 
VII. Großherzogthum Sachsen. 
Apolda: 1 Wilhelm und Louis Zimmermanns 
Realschule, 
1 Neustadt a. d. Orla. 
VIII. Großherzogthum Oldenburg. 
1Oberstein-IJdar. 
IX. Herzogthum Braunschweig. 
1#Wolsenbüttel. 
X. Herzogthum Sachsen-Meiningen. 
1Pößneck, 
1Sonneberg. 
XI. Herzogthum Sachsen-Altenburg 
  
## Altenburg (verbunden mit dem Ernst-Realgym= 
nasium).2) 
Xll. Herzogthum Sachsen-Coburg und Getha. 
i Lothe. · 
Ohcruf:fRealfchulesperbundenmtt Progym- 
nasium). 
XIII. Herzogthum Auhalt. 
Cöthen: Friedrichs--Realschule. 
XIV. Fursteuthum Schwarzburg-Sondershansen. 
Arnstadt: tReghhue (verbunden mit Handels- 
Abtheilung), 
1 Sondershausen. 
XV. Fürstenthum Waldeck. 
1Nieder-Wildungen. 
XVI. Fürsteuthum Lippe. 
Delmold: 1 Realschule (verbunden mit Gymnasium 
Leopoldinum), 
I 1Salzuflen. 
Schulen sind Progymnasialklassen verbunden, welche den Klassen Sexta, Luinta und Quarta der 
s) Mit rückwirkender Krast für den Ostertermin 1902. 
4) Verbunden mit Real- Gymnasiaiklassen, zu denen der obligatorische Latein unterricht mit Klasse 4 beginnt.
        <pb n="295" />
        C. d. Oessentliche Schullehrer-Seminare. 
XVII. Freie und Hanfestadt Lübeck. 
Lübeck. 
XVIII. Freie und Hausestadt Hamburg. 
Bergedorf: # Realschul-Abtheilung der Hansaschule 
(verbunden mit Progymnasium), 
Cuxhaven: 1 Realschul-Abtheilung der höheren 
Staatsschule (verbunden mit Pro- 
aymnasium), 
Hamburg: Realschule in Eilbeck, 
Realschule in Eimsbüttel, 
1Realschule vor dem #beckerhor, 
1Realschule in St. Paul 
1 Realschule auf der hhlenhors. 
  
  
  
185 
XIX. Elsaß-Lothriugen. 
1Barr, 
Buchsweiler: # Real-Abtheilung des Gymnasiums, 
Colmar: Real-Abtheilung des Lyzeums, 
1Forbach 
c #Real-Abtheilung des Gymnasiums, 
i 
1Rappoltsweiler, 
Saargemünd: 1Real-Abtheilung des 
nasiums, 
Straßburg i. Elsaß: Realschule bei 
hann. 
Gym- 
St. Jo- 
4. Gesfenlliche Schullekhrer, Seminare. 
I. Königreich Preußen. 
Alfeld: Evangelisches Seminar, 
Altdöbern: Evangelisches Seminar, 
Angerburg: Evangelisches Seminar, 
Aurich: Evangelisches Seminar, 
Barby: Enangelisches Seminar, 
Bederkesa: Evangelisches Seminar, 
Berent: Katholisches Seminar, 
Berlin: Evangellisches Seminar für Stadischul- 
lehrer. 
Boppard: Kat olisches Seminar, 
Braunsberg: Katholisches Seminar, 
Breslau: Katholisches Seminar, 
Brieg: Envangelisches Seminar, 
Bromberg: Epvangelisches Seminar, 
Brühl: Katholisches Seminar, 
Büren: Katholisches Seminar, 
Bütow: Evangelisches Seminar, 
Bunzlau: Evangelisches Seminar, 
Cornelimünster: Katholisches Seminar, 
Delitzsch: Evangelisches Seminar, 
Dillenburg: Paritätisches Lehrer-Seminar, 
Dramburg: Evangelisches Seminar, 
Drossen: Evangelisches Seminar, 
Eckernförde: Evangelisches Seminar, 
Eisleben: Evangelisches Seminar, 
Elsterwerda: Envangelisches Seminar, 
Elten: Katholisches Seminar, 
Erfurt: Evangelisches Seminar, 
Exin: Katholisches Seminar, 
Franzburg: Evangelisches Seminar, 
Friedeberg i. d. Neumark: Enangelisches Seminar, 
Fulda: Katholisches Seminar, 
Genthin: Evangelisches Seminar, 
Graudenz: Katholisches Seminar, 
Gütersloh: Envangelisches Seminar, 
Katholisches Seminar, 
Evangelisches Seminar, 
Evangelisches Seminar, 
Evangelisches Seminar, 
Katholisches Seminar, 
Evangelisches Seminar, 
: Enyangelisches Seminar, 
: Katholisches Seminar, 
Evangelisches Seminar, 
Evangelisches Seminar, 
: Evangelisches S#e#inar,. 
Karalene: Evangelisches Semin 
Kempen (Regierungsbezirk Düsselvoefr Katholisches 
eminar, 
Königsberg i. d. Neumark: Evangelisches Seminar, 
Köpenick: Evangelisches Seminar, 
Köslin: Evangelisches Seminar, 
Koschmin: Envangelisches Seminar, 
Kreuzburg: Enangelisches Seminar, 
Kyritz: Ceongeluces Seminar, 
Liebenthal: Katholisches Seminar, 
Liegnitz: Evangelisches Seminar, 
Linnich: Katholisches Seminar, 
Löbau: Enangelisches Seminar, 
Lüneburg: Evangelisches Seminar, 
Marienburg i. Westpreußen: Evangelisches Seminar, 
Mettmann: Epvangelisches Seminar, 
Moers: Evangelisches Seminar, 
Montabaur: Paritätisches Lehrer-Seminar, 
Mühlhausen i. Thüringen: Evangelisches Seminar, 
Münsterberg: Evangelisches Seminar, 
Münstermaifeld: Katholisches Seminar, 
Neu-Ruppin: Epvangelisches Seminar, 
Neuwied: Evangelisches Seminar, 
Neuzelle: Evangelisches Seminar,
        <pb n="296" />
        186 
Northeim: Evangelisches Seminar, 
Ober-Glogau: Katholisches Seminar, 
Odenkirchen: Katholisches Seminar, 
Dels: Evangelisches Seminar, 
Oranienburg: Evangelisches Seminar, 
Ortelsburg: Evangelisches Seminar, 
Osnabrück: Evangelisches Seminar, 
Osterburg: Evangelisches Seminar, 
Osterode i. Ostpreußen: Enangelisches Seminar, 
Ottweiler: Evangelisches Seminar, « 
Paradies: Katholisches Seminar, 
Peiskretscham: Katholisches Seminar, 
Petershagen: Evangelisches Seminar, 
Pilchowitz: Katholisches Seminar, 
Pölitz: Evangelisches Seminar, 
Prenzlau: Eovangelisches Seminar, 
Prerßisch- -Eylau: Epvangelisches Seminar, 
Preußisch-Friedland: Evangelisches Seminar. 
Proskau: Katholisches Seminar, 
Prüm: Katholisches Seminar, 
Pyritz: Evangelisches Seminar, 
Ragnit: Evangelisches Seminar, 
Ratzeburg: Evangelisches Seminar, 
Rawitsch: Paritätisches Seminar, 
  
C. d. Oeffentliche Schullehrer-Seminare. 
I 
l 
Reichenbach i. d. Ober-Lausitz: Evangelisches Seminar, 
Rheydt: Evangelisches Seminar, 
Rosenberg: Katholisches Seminar, 
Rüthen: Katholisches Seminar, 
Sagan: Epangelisches Seminar, 
Schlüchtern: Evangelisches Seminar, 
Segeberg: Evangelisches Seminar, 
Siegburg: Katholisches Seminar, 
Soest: Evangelisches Seminar, 
Stade: Evangelisches Seminar, 
Steinau a. d. Oder: Evangelisches Seminar, 
Tondern: Evangelisches Seminar, 
Tuchel: Katholisches Seminar, 
Uetersen: Evangelisches Seminar, 
Usingen: Paritätisches Lehrer-Seminar, 
Verden: Evangelisches Seminar, 
Waldau: Evangelisches Seminar, 
Warendorf: Katholisches Seminar, 
Weißensels: Evangelisches Seminar, 
Wittlich: Katholisches Seminar, 
Wunstorf: Evangelisches Seminar, 
Ziegenhals: Katholisches Seminar, 
Zülz: Katholisches Seminar. 
II. Kömgreich Bayern. 
Altdorf: Schullehrer-Seminar, 
Amberg: Lehrerbildungsanstalt, 
Bamberg: Schullehrer-Seminar, 
Bayrenuth: Lehrerbildungsanstalt, 
Eichstätt: Lehrerbildungsanstalt, 
  
Freising: Schullehrer-Seminar, 
Kaiserslautern: Lehrerbildungsanstalt, 
Lauingen: Schullehrer-Seminar, 
Schwabach: Schullehrer-Seminar, 
Speyer: Lehrerbildungsanstalt, 
Straubing: Stut 
Würzburg: Schullehrer-Seminar 
III. Kbnigreich Sachsen. 
Annaberg: Königliches Seminar, 
Auerbach: Königliches Seminar, 
Bautzen: Landständisches evangelisches Seminar, 
Domstiftliches katholisches Seminar, 
Borna: Königliches Seminar, 
Dresden-Friedrichstadt: Königliches Seminar, 
Dresden-Neustadt: Freiherrlich v. Fletcher'sches 
Seminar, 
Grimma: Königliches Seminar, 
Löbau: Königliches Seminar, 
Nossen: Königliches Seminar, 
Oschatz: Königliches Seminar, 
Pirna: Königliches Seminar, 
Plauen (bei Dresden): Königliches Lehrer-Seminar, 
Plauen i. Voigtlande: Königliches Seminar, 
Rochlitz: Königliches Seminar, 
Schneeberg: Königliches Seminar, 
Waldenburg: Fürstlich Schönburg'sches Seminar, 
Zschopau: Königliches Seminar. 
IV. Königreich Württemberg. 
Eßlingen: Evangelisches Schullehrer-Seminar, 
Gmünd: Katholisches Schullehrer-Seminar, 
Künzelsau: Evangelisches Schullehrer-Seminar, 
Nagold: Evangelisches Schullehrer-Seminar, 
Nürtingen: Evangelisches Schullehrer-Seminar, 
Saulgau: Katholisches Schullehrer-Seminar. 
V. Großherzogthum Baden. 
Ettlingen: Großherzogliches Lehrer-Seminar, 
Karlsruhe: Großherzogliches Lehrer-Seminar I, 
Großherzogliches Lehrer-Seminar II, 
Meersburg: Großherzogliche Lehrer-Bildungsanstall. 
VI. Großherzogthum Hessen. 
Alzey: Großherzogliches Söullehrer-Seminar, 
Bensheim: Großherzogliches Schullehrer-Seminar, 
Friedberg: Großherzogliches Schullehrer-Seminar. 
VII. Großherzogthum Meckleuburg-Schwerin. 
Neukloster: Großherzogliches Lehrer-Seminar.
        <pb n="297" />
        — C. d. Oessentliche Schullehrer-Seminare. 
VIII. Erößherzogthum Sachsen. 
Eisenach: Großherzogliches S * 3 
Weimar: Grohherzogliches Schullehrer-Seminar 
  
IX. Großherzosthmn Oldenburg. I 
Oldenburg: Evangelisches Schullehrer-Seminar. 6 
X. Herzegthum Branuschwett. 
Braunschweig: Herzogliches Lehrer-Seminar, 
Wolfenbüttel: Herzogliches Lehrer-Seminar. 
Xl. Herzegthum Sachsen-Meiningen. 
Hildburghausen: Herzogliches Landes-Schullehrer- 
Seminar. 
XllI. Herzogthum Sachsen-Altenburg. 
Altenburg: Herzogliches Schullehrer-Seminar. D 
Xlll. Herzogthum Sachsen-Coburg und Gotha. 
Coburg: Herkocliches Ernst Albert-Schullehrer= 
  
eminar, 
Gotha: Herzog Ernst-Seminar. . 
XIV. Herzogthum Anhalt. 
Cöthen: Herzogliches Landes-Seminar. " 
XV. Färstenthum Schwarzburg-Sondershausen. 
Sondershausen: Fürstliches Landes-Seminar. 
XVI. Fürstenthum Schwarzburg= Rudolstadt. 
Rudolstadt: Fürstlich evangelisch-lutherisches Landes- 
Seminar. 
C. e. Andere öffentliche Lehranstalten. — 187 
XVII. Fürstenthum Reuß ülterer Linie. 
Greiz: Fürstliches Schullehrer-Seminar. 
XVIII. Flisstentium Reuß jüngerer Linie. 
Schleiz: Fürstliches Seminar. 
Fürsteuthum Schaumburg-Lip#. 
* Fürstliches Lehrer-Seminar (verbunden 
mit Gymnasium Adolphinum und Real- 
Progymnafimm). 
XX. Fü##steuthum Lipye. 
Detmold: Fürstliches Lehrer-Seminar. 
XXI. Freie und Hanfestadt Lübeck. 
Lübeck: Schullehrer-Seminar. 
XXll. Freie Hansestadt Bremen. 
Bremen: Staatliches Volks-Schullehrer-Seminar. 
XXIlI. Freie und Hausestadt Hamburg. 
Hamburg: Staatliches Lehrer-Seminar. 
XXIV. Elsaß-Lothriugen. 6 
Colmar: Lehrer-Seminar, 
Metz: Lehrer-Seminar, 
Oberehnheim: Lehrer-Seminar, 
Pfalzburg: Lehrer-Seminar, 
Straßburg i. Elsaß: Lehrer-Seminar. 
e. Kndere öfoenlliche Kekranstalten. 
I. Königreich Preußen. v! 
Bitburg: 
Brieg: 
Cleve: 
Dahme: 
Eldena: 
Flensburg: 
        
  
1 (verbunden 
mit 
Heiligenbeil: 1 
Herford: „ hgts schule (verbunden mit 
ealschule), 
Hildesheim: Landwirthschaftsschule, 
Liegnitz: PLandwirthschaftsschule, 
Lüdinghausen: #Landwirthschaftsschule, 
Marggrabowai.Ostpreußen:#Landwirthschaftsschule, 
Marienburg i. Westpreußen: 1 Landwirthschaftsschule, 
Samter: 1 Landwirthschaftsschule, 
Schivelbein i. Pommern: J Landwirthschaftsschule, 
Weilburg: 1 Landwirthschaftsschule. 
II. Königreich Bayern. 
Augsburg: 1 Industeieschule, 
Kaiserslautern: 1 Industrieschule, 
Lichtenhof: #Kreislandwirthschaftsschule, 
München: 1 Handelsschule, 
1Industrieschule, 
4 Handelsschule, 
1 Industrieschule. 
Nürmberg:
        <pb n="298" />
        188 
III. Königreich Sachsen. l 
Chemnitz: #Oeffentliche Handels-Lehranstalt, 
Döbeln: # Höhere Landwirthschaftsschule (verbunden 
mit Real-Gymnasium), 
Dresden: #Lefeenniche Handels- aehranstal der 
Dresdener Kaufmannschaft (höhere 
Handelsschule), 
Leipzig: 1# Oeffentliche Handels-Lehranstalt, 
Zittau: 1 Handels-Abtheilung des Real-Gymnasiums. 
IV. Großherzogthum Hessen. 
Groß-Umstadt: Landwirthschaftsschule (verbunden 
mit Realschule). 
— — Privat-Lehranstalten. 
  
V. Großherzogthum Oldenburg. 
Varel: 1 Landwirthschaftsschule. 
VI. Herzogthum Braunschweig. 
Helmstedt: #Landwirthschaftliche Schule Marienberg 
nebst # Real-Abtheilung. 
VII. Fürsteuthum Schwarzburg-Sondershausen. 
Arnstadt: 1 Handels-Abtheilung der Realschule. 
VIII. Elsaß-Lothringen. 
Rufach: 1 Landwirthschaftsschule. 
Privat-Lehranstalten.) 
Königreich Preußen. 
Berlin: 4 Handelsschule von Paul Lach, 
Falkenberg i. d. Mark: Viktoria = Institut von 
Albert Siebert, 
Frankfurt a. Main: 1Ruoff-Hasselsches Exziehungs- 
Institut von Karl Schwarz, 
Friedrichsdorf bei Hombur v. d. Höhe: 16Gar- 
nier'sche aeg und Enhepenge= 
Anstalt des Dr. Ludwig Pröscholdt 
Gaesdonck (Rheinprovinz): Privat-Unterrichts= und 
Spehungs- Anstalt unter Leitung 
des Dr. Joseph Brunn,h) 
Gnadenfrei: ## Höhere Privat-Bürgerschule unter 
Leitung des Diakonus G. Lentz, 
Godesberg (Rheinprovinz): Evangelisches Päda- 
gogium (Irealistische und progym- 
nasiale Abtheilung) von Otto Kühne, 
Kemperhof bei Koblenz: 14 Katholische Knaben-Unter- 
richts= und Sisehunge- Anstalt des 
Dr. Christian Joseph Jonas, 
Kosel i. Ober-Schlesien: Höhere Privat-Knabenschule 
unter Leitung des Vorstehers G. 
Schwarzkopf, 
  
Bad Lauterberg i. Harz: 1 Ahn'sche Realschule, 
öhere Privat= NKabenschule des 
r. Paul Bartels, 
Niesky: Pädagogium unter Leitung des Vorstehers 
Prüiebrich Drexler (früher Hermann 
Bauer),! 
Obercassel bei Bonn: I Unterrichts= und Eziehungs- 
Anstalt von Ernst Kalku 
Osnabrück: 1 Nölle'sche ansanh des 
Dr. L. Lindemann, 
Ostrau (früher Ostrowo) bei Filehne: Progymnasiale 
und realprogymnasiale Abtheilung 
* Pädagogiums des Professors 
r. Marx P.ersei Siman ach, 
Paderborn: mmGbsds talt Privat-Realschule) 
von Heinrich Reismann, 
Plötzensee bei Berlin: Pädagogium (Progymnasium) 
des evangelischen Johannesstifts 
unter Leitung des Stiftsvorstehers 
Pastors W. Philipps und des Ober- 
lehrers Theodor Menzel, 
Sachsa a. Harz: 1Lehr= und Erziehungs-Anstalt 
(Privat-Realschule) von Wilbrand 
Rhotert, 
x) Die nachfolgenden Anstalten dürfen Befähigungszeugnisse nur auf Grund des Bestehens einer unter Leitung eines 
Regierungs. Kommissars abgehaltenen Entlassungsprüfung ausstellen, sofern für diese Peüfung # die Krüsungserdnung von der Aufsichts- 
behörde genehmigt ist. Befreiungen von der mündlichen 
Prükung oder einzelnen Theilen derselben sind unstatthaft. 
1) Die Anstalt ist befsugt, das Besähigungszeuguiß für den einjährig-freiwilligen Militärdienst denjenigen Schülern 
der Untersekunda auszustellen, welche 
die Entlassungsprüfung unter Vorsitz eines staatlichen Kommissars auf Grund der 
Ordnung der Reifeprüfung für die prenßischen Progymnasien vom 6. Jannar 1892 beslanden haben 
4) Die Berechtigung hat vorläufig nur bis zum Michaelislermin 1902 einschllehltch Geltung.
        <pb n="299" />
        St. Goarshausen: Erziehungs-Institut (Institut 
ofmann) des Dr. Gustav Müller 
(früher Karl Harrach), 
Progymnafiale und gu Bürgerschul- 
Abtheilung des Erziehungs-Instituts 
des Dr. Franz Knickenberg. 
Telgte: 
. Königreich Bahern. 
Augsburg. tlgemeine Handels-Lehranstalt von 
Gustan“ Hoffmann (früher Johann 
· Stahlmann),) « 
Donneröberg *2 rh (Pfalz): 1Real= und 
ziehungs-Anstalt unter Leitung des. 
1 Ernst Goebel und des Gustao 
oebel (früher Dr. Ernst Goebel), 
Frankenthal gwut- #Real-Lehr-Institut von 
« Valentin Trautmann und 
Eugen Wehrle, 
Fürth: 6EJJ Realschule des Dr. Alfred 
lchenfeld (früher Dr. Moritz 
Stern), 
Marktbreit a. Main: 1I Real= und Handelsschule 
des Joseph Damm, 
Nürnberg: 1# Real= und Kandelg= vepransalt (In- 
stitut M. Gombrich).= 
l. Königreich Sachsen. 
Dresden: 1 Privat-Realschule mit Pensionat von 
Oskar Koldewey (früher Ernst 
Böhme),“) " 
fReal-JnstitutvonG.Müller-Gelinek 
(fruher G. Müller-Gelinek und 
r. P. Th. Schumann,)) 
Nehle der Unterrichts= und Er- 
ziehungs-Anstalt des Dr. Ernst Zeid- 
l 
fErziehungs Anstalt des Dr. Robert 
Barth (früher Dr. E. J. Barth), 
t Frivahschule des Dr. Friedrich Thomas 
Pric deealschule von Otto 
Toller.i) 
Leipzig: 
1) Die Berechtigung hat vorläufig nur bis zum 
Privat-Lehranstalten. 
  
Albert 
Mi 
189 
IV. Königreich Württemberg. 
Stuttgart: #1# Höhere Handelsschule unter Lei#ung 
des Professors Eugen Bonhöffer, 
1Realistische Abtheilung der Privat- 
Lehranstalt des Professors Karl 
Widmann (des Instituts Rauscher). 
V. Großherzogthum Baden. 
Waldkirch: 1 Erziehungs-Anstalt des Dr. Rudolph 
Plähn. 
VI. Großherzogthum Hessen. 
Offenbach a. Main: 1 Goetheschule des Ober- 
lehrers a. D. Ernst 
Gerloff (früher Dr. Pius 
Sack). ) 
VII. Großherzogthum Sachsen. 
Jena: Lehr- und Erziehungs-Anstalt von Ernst 
——- des Dr. Heinrich Stoy. 
Vlll. Herzegthum Braunschweig. 
Braunschweig: 1 Privat-Lehranstalt des Dr. Her- 
mann Jahn, 
Harzburg-Bad: Privat-Lehranstalt (progymnasiale) 
s* - des Lic. Dr. Kolbe- 
Seesen a. Harz: ne unter Leitung 
des Professors Dr. Emil 
Philippson 
Wolfenbüttel: (Samson-Schul- unter Leitung des 
Dr. Ludwig Tachau. 
IX. Herzozthum Sachsen-Meiningen. 
Salzungen: 1 Privat-Realschule von Heinrich 
Christian Wehner. 
X. Herzogthum Sachsen-Altenburg. 
Gumperda bei Kahla: 1 Lateinlose Abtheilung der 
Lehr= und Erziehungs-Anstalt des 
Professors Dr. Siegfried Schaffner. 
aelistermin 1902 nseblch Geltung. 
2) Die Berechtigung ba vorläufig nur bis zum Herbst 1902 einschließlich Geltun 
:) Die Berechtigung hat vorläufig nur bis zum Pr 
4) Die Berechtigung hat vorläufig nur bis zu O 
t) Auf diesen Anstalten ist der obligatorische Unterri 
  
  
  
üfungstermin 1904 Ws Geltung. 
stern 1909 einschließlich G 
cht im Latein auf die drei deltung Kaassen beschränkt. — Die Be- 
rechtigung K W dier, schen Anstalt hat vorläufig nur bis zum Michaelistermin 1902 Wn Geltung. 
se Berechtigung hat vorläufig nur bis zum Herbsttermin 1908 einschließlich Gelt 
26 rückwirkender Kraft bis zum Ostertermin 1901. 
termin 1904 einschließlich Geltung, 
Die Berechtigung hat Wss hur bis zum Prüfungs=
        <pb n="300" />
        190 Á Lehranstalten im Auslande. — — 
XI. Herzogthmm Anhalt. 
Ballenstedt: Progymnasiale Abtheilung (Privat- 
Progymnasium) und 1 Real-Ab- 
theilung des Privat-Instituts des 
Professors Dr. Otto Wolterstorff. 
XII. Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 
Keilhau: 1 Erziehungs-Anstalt des Professors Dr. 
Johannes Barop. » 
xlll.Füksteatthaldeck. 
Pädagogium des Dr. Hermann Karl 
Gotthilf Caspari (Progymnasial- 
Abtheilung und J Realschul-Ab- 
theilung mit kaufmännischem Rechnen 
und Unterricht in der Buchführung).!1) 
XIV. Färsteuthum Reuß jüngerer Linie. " 
Gera: 1 Amthor'sche höhere Privat-Handelsschule 1 
unter Leitung des Dr. Friedrich 
Claußen. 
Pyrmont: 
  
XV. Freie und Haufestadt Lübeck. 
Lübeck: 1 Privat-Realschule des Dr. G. A. Reimann. 
XVI. Freie und Haufestadt Hamburg. 
Hamburg: 1Schule des Dr. T. A. Bieber, 
1tiftungsschule von 1815 unter Leitung 
des Dr. Oskar Dränert, 
1 Schule des Dr. A. Wichard Lange, 
1Schule des Dr. Th. Wahnschaff, 
1Realschule der Talmud-Tora unter 
Leitung des Dr. Joseph Goldschmidt. 
Realschule des unter Leitung des 
Direktors M. Hennig und des 
wissenschaftlichen Lehrers Karl Ha- 
rald von Dameck stehenden Pauli- 
nums, Pensionat des Rauhen 
Hauses.) 
Lehranstalten im Auslande. 
Brüssel 
Constantinopel: 
Karl Schwatlo.5) 
Berlin, den 12. Juni 1902. 
1Real-Progymnasium des deutschen Schulvereins unter Leitung des Dr. Richard Jahnke.) 
1 Realschule der deutschen und schweizer Schulgemeinde unter Leitung des Dr. Hans 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Graf v. Posadowskoy. 
2) Mil rückwirkender Kraft für den Ostertermin 1902. 
4) Die Berechtigung hat vorläufig nur bis zum Michaelistermin 1902 einschließlich Geltung. 
) Die Anstalten dürfen Befähigungszeugnisse nur auf Grund des Bestehens einer unter Leitung eines Regierungs- 
Kommissars abgehaltenen Entlassungsprüfung ausstellen, sofern für diese Prüsung die Prüfungsordnung von 
wegen genehmigt ist. 
unstatthaft. 
ussichts- 
Befreinngen von der mündlichen Prüfung oder einzelnen Theilen derselben sind 
  
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="301" />
        — 191 — 
Tentral--Blatt 
D eutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamte des Innern. 
— 
Fn bettehen durch alle Vostanstalten und guchbandlungen. 
  
  
  
" . . ; 
XXX. R. dahrgan. Berlin, Freitag, den 27. Juni 1902. 27. 
T 
Inhalt: 1. Koufulnt. Wesen: Ermächugung zur Vor- 2. Versicherungs= Wesen: Veränderungs- Nachweis der orts- 
4 - üblichen Tagelöhne gewöhnlicher Tagearbeiter 192 
lahme von Civilstonds Atten: Erequatur bertei- 3. PVolizel-Wesen: Ausweisung von A#gandert aus dem 
Reichsgebiete. ..... 
  
1. Kousfulat-Wesen. 
Dem Verweser des Kaiserlichen Vize-Konsulats in Candia, Konsul von Versen ist auf Grund des §. 1 
des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den die 
Insel Kreta umfassenden Amtsbezirk des Vize-Konsulats und für die Dauer seiner Geschäftsführung die 
Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutz- 
genossen, mit Einschluß der unter deutschem Schutze lebenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, 
Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
Dem General-Konsul von Ecuador Karl Model in Karlsruhe ist Namens des Reichs das Exequatur 
ertheilt worden. 
Dem Vize= und Deputy-Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika Charles F. Hensley in Crefeld 
ist Namens des Reichs das Exequatur ertheilt worden.
        <pb n="302" />
        — 182 — 
2. Versicherungs-Wesen. 
  
Ortsübliche Tagelöhne gewöhnlicher Tagearbeiter, 
festgestellt auf Grund des §. 8 des Gesetzes, betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter 
(Reichs-Gesetzbl. 1892 S. 385). 
Veränderungs-Uachmeis 
zu der Veröffentlichung im Central-Blatte für das Deutsche Reich 1901, Anhang zu Nr. 54. 
Nach den Mittheilungen der Landesregierungen zusammengestellt im Kaiserlichen Statistischen Amte. 
Abgeschlossen am 20. Juni 1902. 
  
Ortsüblicher Tagelohn 
fesigestellt für Per 
"6 
ewöhnlicher Tagearbeiter, 
onen im Alter von 
  
  
  
  
  
Bezirke. über 16 Jahren unter i6 Jahren 
männliche weibliche männliche weibliche 
EEIBLIIAI 
s vk n « 
Königreich Preußen. 1 
Regierungsbezirk Erfurt. " r 
Kreis Heiligenstadt: # 
Pn Stadt Heiligenstadt 180 1 10|0 1 — — 60 
b) Dingelstädt. . . 1601 —— 80 — 60 
e) der übrige Theil des Kreises . .....1z60;1——-«80—— 60 
Die veränderten Lohnsätze für Dingelstädt treten am 
1. Januar 1903 in Krafst. » I’- 
Regierungsbezirk Schleswig. 
Kreis Eckernförde: 1 I 
a) Stadt Eckernförde und Gutsbezirk Friedrichsorrt 50 1 60 01 25 — 90 
b) Gemeinden Borby, Getlorf, Holtenau, Pries, Schiltsee, 
Dänischenhagen, Klausdorf, Kanalgutsbezirr Eckern- 1 v 
förde, Gutsbezirk Knoop. . . 2 10 1 351— — 80 
c) der übrige Theil des Kreises 1 80 1 10— 80 — 70 
Die Gemeinde Karby hat am 1. Februar 1902 die Lohnsate 1 
unter c „der übrige Theil des Kreises“ erhalten, statt der 1 
bisherigen der Gemeinden unier b. 
Regierungsbezirk Münster. 
Kreis Ahaus: 
a) Stadt Gronau, Dorf und Kirchspiel Ere, Stadt 
Ahaus, Stadt Stadtlohn . 250175150125 
b) der übrige Theil des Kreises 2 — 1 30 1 30 1 — 
Die Gemeinde Wessendorf des Amtes Stadtlohn hat seit dem 
1. Januar 1902 die Lohnsätze unter b.
        <pb n="303" />
        — 183 — 
  
Ortsũblicher Tagelohn gewöhnlicher Tagearbeiter, 
sestgestellt sür Personen im Alter von 
  
  
  
  
   
  
  
  
  
Bezirke. über 16 Jahren unter 16 Jahren 
A weibliche männliche weibliche 
4—L 
1 s i I 
Regierungsbezirk Coblenz. - 
Kreis Mayen: I 
a) Buͤrgermeistereien Burgbrohl und Mayen Eand) 2—11 20 I — — 80 
b) Bürgermeisterei Andernach (Stadt) 2 22 5 50 172 2 6 80 
U%) - Andernach (Land) 2 301680 160 120 
h — MayeHStady 21801601(——180 
e) - Münstermaifeld 2 — 1 20 1| 20 — 860 
s) - Niedermendig 2 —, 1 20— 90 — 60 
9 Polleens2 1 60 1— 
Die veränderten Lohnsätze für Mayen (Land) treten am "% "# 
13. September 1902 in Kraft. | . · 
»l 
Regierungsbezirk Cöln. " 6 
Landkreis Cöln: I I 
ERIIItVIIT 2 50 I 1501«——80 
Frechen 2 40 1 60 120 1 — 
) Efferen, Hürh, Rondorf 2 —12011 — — 80 
ch Stommeln 2 — 1 40 1 20 1 — 
0) Lövenich und Poulheim. 1 80 1. 200— — 80 
) - Brühl und Worringen 2 — 1 50%1 I 20 1 — 
g) Bürgermeisterei Freimersdorf 1. 80 122000 20 1 — 
Die veränderten Lohnsätze für die Bürgermeisterei Stommeln . I 
treten am 1. September 1902 in Kraft. « 
Großherzogthnmchea. 
Amtsbezirk Freiburg: 
Kinder unter 14 Jahren in den Landgemeinden — ——— 50 — 650 
Diese Lohnsätze treten am 1. Januar 1903 in Kraft. 1 
Großherzogthum Hessen. 
Provinz Rheinhessen. 
Kreis Worms: 
Gemeinde Bechtheim. 2 — 1 30%1 — 70 
- Gimbsheim 2 — 1 20120 — 80 
Diese Sätze treten am 1. August 1902 in Krast. I 
Freie und Hansestadt Hamburg. 
Landherrenscheit Bergedorf: " 
Stadt Bergedorf 3 1 75 — 1 — 
5 Gemeinden Curslack, Altengamme, Neuengamme, « 
Ost-Krauel. ..........2— 1501 I— l-- 
ciGememde Kirchwärder 2 — 1 60 1 — 1 — 
d) Gemeinde Geesthacht 2 50 1 751 — 1 — 
Die veränderten Lohnsätze für Kirchwärder und Geesthacht 
treten am 1. Oktober 1902 in Kraft.
        <pb n="304" />
        — 194 — 
3. Polizei-Wesen. 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  
  
  
  
  
  
2 l Ausweisung 
7 de Ausgewtesene der beißlofen fat. bte 
1. 2. l s. 4. b. 6. 
Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs. 
1. Eduard 18. 1863 Feniglich preußischer Juni d. J. 
Färber und 
     
Schuh- 
macher, 
6.] Marie Maritt, 
ledige Arbeiterin, 
7. Johann Polcar 
E#allar), Messer- 
J " Stei- 
ner, Arbeiter, 
  
9.1 Wilhelm Stöhr, 
Glasschleifer, 
l 
10. Moritz V 
Glaser, 
11. #o Jacob Win-- geboren am l. Juli 1859 zu Fleißen. 
disch, 
eber, 
12. Vinzenz Wodicka, 
Tischlergeselle, 
        
      
      
   
   
  
    
   
Peierun * Präsident 
iegnitz, 
s breußischer 
Regierungs-Präside 
zu Münster, 
Polizeibehörde zu unn. 
urg, 
1868 
- 
1815 
zirksamt Kaufbeuren, 
Königlich preuhischer 
Regierungs-Präsident 
zu Düsseldorf, 
Stadtmagistrat Nürn- 
berg, Bayern, 
1831 zu 
   
     
  
    
    
   
   
   
  
    
          
   
  
1875 
zu 
u 
2 
* 
zirksamt Pfafsenhofen, 
18. Königlich preußischer 
Regierungs-Präsident 
zu Hildesheim, 
Königlich brrußischer 
egierungs= Präsident 
zu Liegnity, 
     
am 28. 
Gabzonz. 
chlitz, 
zu 
r sp 
am 2. Februar 
, österreichischer 
   
  
Königlich preußischer 
Regierungs-Präsident 
zu Magdeburg, 
  
  
  
  
Königlich sächsische Kreis- 
.Bezirk Eger, Böhmen, österreichischer hauptmannschaft 
Staatsangehöriger. Zwickau 
46 oren am 22. März 1816 zu Dobrzan, desgleichen, gümglich bayerisches Be- 
Bezirk Mies, Böhmen, orisangehorig Zzirlsamt Negen, 
ebendaselbst, 
  
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Siltenseld in Berlin. 
und Königlich bayerisches Be- 
(7. Dezember 
v. J. 
10. Juni d. J. 
31. Mai d. J. 
13. Juni d. J. 
4. Juni d J. 
Königlich bayerisches Be-28. Mai d. J. 
7. Juni d J 
9. Juni d. J 
14. Juni d. J 
  
21. Mai d. J. 
14. Mai d. J
        <pb n="305" />
        — 195 — 
Central-Blatt 
sür das 
Deutsche Reich. 
Reichsamte des Innern. 
  
Du beottehen durch alle Vostanstalton nuud huchbandlungen. 
  
  
  
  
XXX. Jahrgang. Berlin, Zreitag, den 4. Juli 1802. V28. 
Inhalt: 1. K##fulet- Wesen: Ermächtigung zur Vor- 2 Aenael ——— „Hericht s es r 
fNN—nJ 
  
1. Konfulat Wesen. 
Den bei dem Kaiserlichen General-Konsulat in Schanghai beschäftigten Vize-Konsul Boyé ist auf Grund 
des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 
die Ermächtigung ertheilt worden, in Vertretung des Kaiserlichen General-Konsuls bürgerlich gültige Ehe- 
schließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit Einschluß der unter deutschem Schutze lebenden 
Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den bisherigen Konsul in Belgrad, Marheinecke, 
unter Beilegung des Charakters als General-Konsul zum Konsul in Galatz zu ernennen geruht. 
Der Kaiserliche Konsul Wilhelm Heinssen in Puerto Plata (Dominikanische Republik) ist gestorben.
        <pb n="306" />
        — 196 — 
2. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
Die polnische Zeitschrift „Teka“, deren Verbreitung nach meiner Bekanntmachung vom 17. Mai d. J. 
— Central-Blatt für das Deutsche Reich S. 112 — auf die Dauer von zwei Jahren verboten ist. 
erscheint nicht in Krakau, sondern in Lemberg. 
Berlin, den 27. Juni 1902. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Hauß. 
3. Polizei-Wesen. 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  
Laufende Nr. 
Name und Stand Alter und Heimath O#run Behörde, welche die Datum 
! der Bestrafung Auswelsung —v' 
der Ausgewiesenen. " beschlossen hat. beschlusses. 
  
  
  
  
2. l s. 4. b. 6. 
  
2 
  
  
a) Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs. 
Friedrich Schär, sgeboren am 10. Juni 1871 zu Höch-Raub (8 Jahre Zucht- Königlich Preuhischer“ 15. Juni d. I 
Schweizer, sletten, Kanton Bern, Schweiz, orts- haus, laut Erkennt= Regierungs- Präsiden 
angehörig zu Gondiswyl, ebenda, niß vom 27. Jn zu Königsberg, 
  
J 
Bruno Schmidt, geboren am 6.Oktober 1872 zu Stuben= wiederholtereinfacher Königlich vreuhischer 24. Mai d. J. 
Müllergeselle, dorf, BezirkJägerndorf, Oesterreichisch= Diebstahl im Rück- Regierungs-Präsident 
Schlesien, ortsangehörig zu Hotzen- salle (1 Jahr 6 Mo= zu Oppeln, 
plotz, ebenda, nate Zuchthaus, lau!) 
Erkenntniß vom 29. 
  
November 1900), 
  
b) Auf Grund des 5. 362 des Strafgesetzbuchs. 
  
Josef Altenaar, 9eboren cam 19. September 1879 zu Betteln, [Königlich preußischer 16. Juni d. J. 
Arbeiter, Leeuwarden, Provinz Friesland, Regierungs-Präßide „ 
Kieuweren niederländischer Staats- zu Aurich, 
angehöriger, 
Oskar Courtois, geboren am 17. Mai 1850 zu Brüssel, Urkundenfälschung Königlich brauhüscher! 20. Juni d. J. 
Schmied, ortsangehörig ebendafelbss 1 und Betteln, 1 Reg Pes, Präside 
zu eldori, 
  
  
Gaetano Dalla= geboren am 6. August 1851 zu Kamin, Hausfriedensbruch derselbe, 21. Juni d. 
Pieta, Bergmann, Stalien, italienischer Staaatsange. und Landstreichen, # 
riger 
Bortolo de Diana, geboren“ am 28. Mai 1865 zu Lozzo, Betteln. 
  
  
(Croßherzoglich badiiher 17. Juni d. J. 
Steinbrecher, Pr rovinz Belluno, Italien, italienis er zn ssär zu 
« Staatsangehöriger, Konst 
Martin Hermsen, geboren am 15. Februar 1846 zu desgleichen, r4 0000. breubüscher 9. Jannar 
Schriftsetzer, Arnheim, Provinz Geldern, Nieder- Reglerungs= Präsident d. J. 
dande, niederländischer Staatsange- 1 zu ser, 
öriger, 
.Lina Jacobowitz, echoch am 8 Mai 1874 zu ascht, —i’“’“*-*-* ur preußischer 17. Juni d. J. 
Kontroldirne, ouvernement Kalisch, Rußland, zucht, rungs-Präsident 
ortsangehörig ebendaselbst, 1 zu Hilocchtein
        <pb n="307" />
        — 197 — 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
*le 
E- i 
Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welce die doum 
2 l Ausweisung 
2 der Bestrafung. beschi t Ausweisungs- 
der Ausgewiesenen eschlossen hat. beschlusses. 
. 2. 8. 4. ZX b. 6. 
1 
9.Wenzel Konrad, geboren an 6. Dezember 1872 zuKDiebstahl, unterschlaKöniglich bayerisches Be--10. Juni d. J. 
Tagelöhner, Zatek, Bezirk Budweis, Böhmen gung, Füälschung zirksamt Kelheim, 
österreichischer Staatsangehöriger, von Legitimations- 
1 papieren, Gebrauch 
gefälschter Legiti- 
mationspapiere, 1 
Landstreichen * 
etteln, 
10.] Wilhelm Küssel, [geboren am 23. September 1870 zusLandstreichen und Frniglich Preubischer * Juni d. J. 
Tischlergeselle, Rokiknitz, Bezirk Königgrätz, Böhmen,Betteln, #Präsiden 
österreichischer Staatsangehöriger, “iie 
11. Edouard Lescouf, geboren am 29. Oktober 1870 zu Hau-Landstreichen, Spueh grusger, 18. Juni d J. 
Schlosser, bourdin, Departement Nord, Frank- l egcerungs Präsi 
reich, orlsangehörig ebendaselbst, lu * 
12. Peter Preder, auch geboren am 25. August 1874 zu Castarie, Betteln, 4 briglich' cher desgleichen. 
Bredder, Arbeiter, Gouvernement Kalisch, Rußland, orts- " rrungn Präsid 
angehörig ebendaselbst, u Merseburg, 
. Marianne Rogale-geboren im Januar 1880 zu Wielun,gewerbsmäßige Un- berile, desgleichen. 
wicz, Arbeiterin, Gouvernement Kalisch, Rußland, ucht « 
ledig, russische Staatsangehörige, 1 
14.| Alexander Sacco, geboren am 18. Dezember 1866 zu Betrug, Führungver Stadtmagistrat Nosen- . Juni d. J. 
Comelico, Superiore, Provinz Udineh botener Waffen und! heim, Bayern, 
Italien italienischer Staatsange Betteln, 
öriger, 
15. Anton Szyd- geboren am 5. Oktober 1869 zu Dzie-Landstreichen und goͤriglich preußischer 23. Mai d. J. 
lowski, Ziegel= win, Bezirk Bochnia, Galizien, öster- Betteln, Regierungs-Präsident 
streicher, reichischer Staalsangehöriger, „ snlu Qupel n, 
DIohann Szyd- etwa 20 Jahre alt, geboren zu Dziewin, desgleichen, ferselbe, desgleichen. 
lowski, Hrrgel. Bezirk Bochnia Galizien, öster- ! 
streicher, reichischer Staatsangehöriger, s 
17. Franz Uchla u0 geboren im November 1851 zu Pltruzi, versuchler ** derselbe, II. April d. J. 
Former und Bäcker, Bezirk Mistek, Mähren, ortsange- Beilegung eines sal- 1 
hörig ebendaselbst, schen Namens, Land- 1 
« streichen und Vetteln, 
18 August Wagner, geboren am 28. Oltober 1864 zu Riga, unterlassene Be- 
Arbeiter, Rußland, russischer Staatsange= schaffung eines Un- 
" höriger, terkommens, 
  
Königlich vrenfischer 5. April d. J. 
Regierungs-Präsider 
zu Königsberg, 
  
  
Verlin, Car# Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenseld in Berlin.
        <pb n="308" />
        <pb n="309" />
        — 189 — 
Tentral-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamte des Innern. 
In bettehen durch alle Postanstalten und guchhandlungen. 
  
  
  
  
"- 
XXX. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 11. Juli 1902. D0D07129. 
Inhalt: 1. Konfulat-Wesen: Ermächugungen z zur Vor- gänzungen des amtlichen Waarenverzeichnisses um 
nahme von Civilstands-Akten; — Bestellung eines Kon- Zolltarise. 202 
sular-Agenen Seile 199 1. Landelse nud hewete elen Neuce Verzeichniß * 
. · regelmäßigen Untersuchungen unterliegenden und den 
* wen Bern Stalus d der deuischen Nolenbanken m“ Aforderungen der Reblauskonvention eorchend 
erllärten Garteubau= 2c. Anlagen 
kFBersicherungs-Wesen: Abänderung der Nachweisung u 
Bekanutmachung, betreffend die Unfallversicherung rr 
Zoll= und Steuer-Wesen: Leränderungen in vem Suoe 
oder den Befugnissen der Zoll- und Steuerstellen; — 
Aenderung der Bestimmungen über die Jgollfreie Ab- 
„ 
  
Sceisher 
lissung von Mineralöl zu Naffinations- und anderen 6. Ferigeb Gejen: Ausweisung von Ausländern aus * 
gewerblichen Zwecken; — Abänderungen und Er—- Reichsgebiete.. ...... 
  
1. Konsulat-Wesen. 
Dem mit der Vertretung des beurlaubten Kaiserlichen Konsuls in Havana betrauten Vize-Konsul 
Marquardt ist auf Grund des §F. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes 
vom 6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des Konsulats und für die Dauer der Vertretung die 
Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und unter deutschem 
" nebenden Schweizern vorzunehmen sowie die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu 
eurkunden 
Dem bei dem Kaiserlichen General-Konsulat in Schanghai beschäftiglen Vize-Konsul Müller ist auf 
Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 
1875 die Ermächtigung ertheilt worden, in Vertretung des Kaiserlichen General-Konsuls bürgerlich gültige 
Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit Einschluß der unter deutschem Schube 
lebenden Schweizer vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
Von dem Kaiserlichen Vize-Konsul in Grangemouth (Schottland) ist Herr John W. Ure zum Konsular= 
Agenten in Alloa, an Stelle des ausgeschiedenen Herrn Charles Graham, bestelli worden. 
89
        <pb n="310" />
        Passiva. 
200 
2. Bank. 
Status der deutschen Noten 
nach den im Reichsanzeiger veröffentlichten Wochenüber 
(Die Beträge lauten 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
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Esdl0e Bonkuu Dresden 0| soso 3610 16075% n2 — 3 5% 9 . 6 180 203 
4.Würtembergische Nolendauush!lico 09280 103 o8l SS6 = 1 106 4 5KN N38 8"— 2½ i 
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        — 202 — 
3. Zoll= und Steuer-Wesen. 
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen. 
Im Königreiche Preußen. 
In Uttrichshausen im Bezirke des Hauptsteueramts zu Hanau ist eine Uebergangsabgaben- 
Hebestelle mit der Befugniß zur Erledigung von Uebergangsscheinen über Bier und zur Erhebung von 
Uebergangsabgaben von Bier errichtet worden 
Im Bezirke des Hauptzollamts zu Tönning ist das Nebenzollamt ! auf Sylt von Keitum nach 
Westerland verlegt worden. 
Dem Steueramt I zu Sigmaringen ist die Befugniß zur Ausgangsabfertigung von Bier, für 
welches Steuervergütung beansprucht wird, beigelegt worden. 
Im Königreiche Sachsen. 
Das Untersteueramt zu Auerbach im Bezirke des Hauptzollamts zu Plauen ist in ein Steueramt 
umgewandelt worden, dem folgende Befugnisse beigelegt worden sind: Unbeschränkte Befugnisse im Begleit- 
(Versendungs-schein-Verkehre sowie zu sämmtlichen Abfertigungen im Eisenbahnvertehr, Abfertigung von 
Wollenwaaren der Nr. 414 5 und 6 und Baumwollengarn der Nr. 2c 1, 2 und 3 zu anderen als den 
höchsten Zollsätzen dieser Nummern, Ausfertigung von Musterpässen über Gegenstände des freien Verkehrs, 
Abfertigung von Getreide mit dem Anspruch auf Ertheilung von Einfuhrscheinen, Ausfuhrabserligung von 
Branntwein, Taback und nicht unter stehender Kontrole eingesalzenen Gegenständen mit dem Anspruch auf 
Abgabenvergütung, unbeschränkte Befugniß hinsichtlich der Uebergangesteuer von Bier und Branntwein, 
sowie die Befugniß zur Ausfertigung und Erledigung von Uebergangsscheinen über geschrotetes Malz 
und Wein. 
Die Steuerrezeptur zu Kreischa im Bezirke des Hauplzollamts Dresden ll ist in ein Unter- 
steueramt mit folgenden Befugnissen umgewandelt worden: Ausfertigung und Erledigung von Begleit- 
scheinen über inländischen Branntwein, Ausfertigung von Versendungsscheinen ! und II über inländischen 
Taback, Ausfuhrabfertigung von Branntwein und Taback mit dem Anspruch auf Abgabevergülung sowie 
Ausfertigung von Uebergangsscheinen über Bier, Branntwein und Malz. 
Es ist ertheilt worden: 
der Zollabfertigungsstelle zu Miltitz im Bezirke des Hauptzollamts Leipzig ll die Befugniß zur 
Ausfertigung von Zollbegleitscheinen II und 
im Hauptzollamte zu Meißen die unbeschränkte Befugniß zu sämmtlichen Abfertigungen im 
Eisenbahnoerkede. 
Im Herzogthum Anhalt. 
Die bisher selbständige Zuckersteuerstelle in Güsten im Bezirke des Hauptsteueramts zu Dessau 
ist aufgehoben und mit dem in Güsten bestehenden Steueramt 1 verbunden worden. 
In Elsaß-Lothringen. 
Dem Steueramt 1 zu Forbach im Bezirke des Hauptsteueramts zu Saargemünd ist die Befugniß 
zur Ausfertigung von Musterpässen über Gegenstände des freien Verkehrs beigelegt worden. 
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 19. Juni d. J. beschlossen: 
1. die nachstehend unter A. aufgeführten Abänderungen und Ergänzungen der Bestimmungen 
über die zollfreie Ablassung von Mineralöl zu Nassinations= und anderen gewerblichen 
Zwecken — Bundesrathsbeschluß vom 26. November 1896, Central-Blatl 1896 S. 593 — 
zu genehmigen;
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        — 203 — 
2. die obersten Landes-Finanzbehörden zu ermächtigen, den zur Zeit im Genusse der Ver- 
günstigung befindlichen Gewerbtreibenden u. s. w., welchen nach den Vorschriften unter 1 
die Erlaubniß zum zollfreien Bezuge von leichten Mineralölen zum Motorenbetriebe zu 
entziehen ist, die Vergünstigung noch bis zum Ende des Jahres 1903 zu belassen. 
Berlin, den 4. Juli 1902. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: v. Fischer. 
A. 
Ziffer 2c der Bestimmungen, betreffend die zollfreie Ablassung von Mineralöl zu Raffinations- 
und anderen gewerblichen Zwecken — Bundesrathsbeschluß vom 26. November 1896 —, ist wie 
folgt abzuändern: 
Gewerbtreibenden, Gewerbsanstalten aller Art und landwirthschaftlichen Unternehmungen 
für die in ihrem Betriebe zur Kraftabgabe oder zur Beförderung von Personen oder Sachen 
dienenden Motoren bis zu einem Gesammtjahresverbrauche von 10 000 kg. 
Von der Vergünstigung ausgeschlossen sind der Regel nach solche Gewerbtreibende u. s. w., 
die eine andere, die erforderliche Betriebskraft beschaffende Anlage (Dampfmaschine, elektrische 
Kraftanlage, Wasserkraft u. dergl.) besitzen und in der stehenden Anlage einen mit leichten 
Mineralölen gespeisten Motor nur im Nebenbetrieb oder im Hauptbetriebe nur neben der 
anderweiten Hauptkraft benutzen. Ausnahmsweise kann jedoch die Vergünstigung dann 
gewährt werden, wenn durch die Bescheinigung einer Behörde (Gewerbeaussichtsbehörde, 
Ponpoltzeldehorde u. a.) nachgewiesen wird, daß ein bestimmtes betriebstechnisches Bedürfniß 
anders als durch Benutzung eines mit leichlen Mineralölen gespeisten Motors nicht oder nur 
mit unverhältnihmäßigen Schwierigkeiten oder Kosten befriedigt werden kann. 
Gewerbtreibenden u. s. w., deren Gesammtjahresbedarf zu dem Einganas bezeichneten 
Zwecke über 10000 kg hinausgeht, ist die Zollfreiheit zu versagen. Ueberschreilel bei erfolgter 
Bewilligung bis zu 10 000 kg der Jahresverbrauch aus besonderen, nicht vorherzusehenden 
Ursachen diese Höchstgrenze, so ist die Vergünstigung zurückzuziehen, wenn der Durchschnitts- 
verbrauch der letzten drei Jahre sich nicht innerhalb der zulässigen Höchstgrenze hält. Eine 
nachträgliche Erhebung des Zolles für die bis zur nachgelassenen Höchstgrenze verwendeten 
leichten Mineralöle findet nicht statll. 
Ausgeschlossen von der Vergünstigung sind ohne Rücksicht auf die Höhe des Bedarfs 
diejenigen Motoren, die ausschließlich oder theilweise zur Lichterzeugung benutzt werden. 
emeinden und gemeinnützigen Zwecken dienenden Anstalten kann zum Zwecke ihrer 
Wasserversorgung die Vergünstigung ohne Beschränkung auf eine Höchstmenge und auch dann 
gewährt werden, wenn zu dem bezeichneten Zwecke vorübergehend oder dauernd eine andere, 
die erforderliche Betriebskraft beschaffende Anlage (Dampfmaschine, elektrische Kraftanlage, 
Wasserkraft u. dergl.) verwendet wird. 
Ziffer 50f der Eingangs genannten Bestimmungen erhält solgenden Zusatz: 
Ebenso sind diejenigen Fehlmengen zu verzollen, welche bei der Versendung leichter 
Mineralöle Seitens der in Ziffer 1à und b bezeichneten Petroleumraffinerieen, Petroleum- 
destilliranstalten und chemischen Fabriken an eine der unter Ziffer 2 aufgeführten Gewerbs- 
anstalten während der Beförderung entstehen. 
Die Gewährung der unter Ziffer 2 aufgeführten Vergünstigungen ist an die Bedingung 
zu knüpfen, daß die Verpflichtung zur Verzollung aller Fehlmengen übernommen wird.
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        204 — 
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 3. Juli 1902 beschlossen, den nachstehend aufgeführten 
Abänderungen und Ergänzungen des amtlichen Waarenverzeichnisses zum Zolltarise mit der Maßgabe 
die Zustimmung zu ertheilen, daß die neuen Bestimmungen mit dem 1. Oklober 1902 in Wirkung 
Cesetzt werden. 
Berlin, den 5. Juli 1902. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: v. Fischer. 
Abänderungen und Ergänzungen des amtlichen Waareuverzeichnisses zum TZolltarife. 
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. In Ziffer 1 Abs. 3 der Vorbemerlungen sind die Worte „und Barbados“ sowie das Wort 
„Salvador“ nebst dem auf letzteres solgenden Komma zu streichen. 
In Ziffer 3 des Artikels „Abfälle“ sind nach „Lederstücke“ die Worte „abgenutzte alte Waaren aus 
Leder oder rohen Häuten“ nebst einem vorhergehenden Kommga einzuschalten. 
Der Artikel „Albumin“ erhält folgende Fassung: 
„Albumin s. Eiweißstoffe." 
Der Artikel „Albums“ erhält solgende Fassung: 
„Albums aus Papier und Pappe: 
1. sofern die Blätter beschrieben oder bedruckt oder mit Bildern oder Zeichnungen versehen, 
jedoch nicht zur Ausnahme schriftlicher Aussüllungen oder von Bildern, Zeichnungen, 
#abhlmanken, Postkarten oder dergleichen eingerichtet sind, wie gedruckie oder geschriebene 
Bücher; · 
. sofern die Blätter zur Aufnahme schristlicher Ausfüllungen oder von Bildern, Zeich- 
nungen, Briefmarken, Postkarten oder dergleichen eingerichtet sind, auch mit eingelegten, 
eingeschober en oder eingeklebten Bildern oder dergleichen, wie Buchbinderarbeiten. 
Anmerkung. Albums aller Art in Verbindung mit Muslkspielwerken unterliegen der Verzollung 
nach Nr. 153 1, sofern sie nicht als Buchbinderarbeiten einem höheren Zollsatze zu unterwerfen sind.“ 
h Hinweis am Schlusse des Artikels „Aluminium und Aluminiumlegirungen“ erhält folgende 
assung: 
„S. auch Aluminiumeisen, Ferroaluminium und die Anmerkung 2 zu Blech.“ 
Der erste Absatz des Arlikels „Ankündigungstafeln“ erhält folgende Fassung: 
„Ankündigungstafeln aus Papier oder Pappe mit Schwarz= oder Farbendruck, nicht zur 
Aufnahme schriftlicher Ausfüllungen oder Zusätze vorgerichtet, auch auf Zeugstoff aufgezogen, 
mit Leisten und Rollen versehen oder unter Glas und Rahmen J7ô°“/ Nr. 24a. frei.“ 
Am Schlusse des Artikels ist solgender Hinweis aufzunehmen: 
„S. dagegen Karten (Visiten= u. s. w. Karten).“ 
In der statistischen Anmerkung zu Ziffer 2 des zweiten Absatzes im Artikel „Blätter“ ist das Wort 
„Salbei.“ mit dem darauf folgenden Komma zu streichen. 
Im zweiten Absatze des Artikels „Blech“ sind die Worte „unbeschnitten oder rechtwinklig beschnitten“ 
nebst dem voraufgehenden Komma zu streichen. 
In der Anmerkung 2 zu demselben Artikel sind nach „z. B.“ die Worle anders als rechtwinklig 
beschnitlenes“ nebst einem darauf solgenden Komma einzufügen. 
Dem zweiten Absatze des Artikels „Blei“ ist folgender Hinweis anzufügen: 
„S. auch die Anmerkung 2 zu Blech.“ 
In Ziffer 1 des dritten Absatzes im Artikel „Blumen u. s. w.“ sind die Worte „aus Webe= oder 
Wirkwaaren oder Gespinnsten“ zu ersetzen durch „aus Webe= oder Wirkwaaren, Gespinnsten 
oder Filz“. 
Dem ersien Absatze des Artikels „Brieftaschen" ist solgende Fassung zu geben: 
„Brieftaschen aus Papier und Pappe wie Buchbinderarbeiten.“
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        12. 
13. 
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28. 
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— 205 — 
Die Anmerkung zu dem ersten Absatze des Artikels „Brillen“ ist zu streichen. 
Die Anmerkung zum Artikel „Buchbinderarbeiten“ nebst dem vorhergehenden Hinweis auf die 
Anmerkung 1 zu Albums ist zu streichen und durch folgende Bestimmung zu ersetzen: 
„Anmerkung. Bei der Verzollung von Albums, Geschäftsbüchern, Tagebüchern, Einbanddecken und 
dergleichen bleiben Rücken und Ecken aus Leder oder geugstoh sowie ganz unwesentliche Verzierungen 
(3. ¾l giusoche Schließhaken) außer Betracht. Dagegen sind Beschläge von Metall als wesentliche Zuthaten 
anzusehen."“ 
Im letzten Absatze des Artikels „Bücher“ sind die Worte „wie Albums (eingebundene mit leerem 
Papier)“ zu ersetzen durch „wie Buchbinderarbeiten“. 
In Abs. 1 Ziffer 1 des Artikels „Butler“ sind nach „eingeschmolzen“ das Wort „(Butterschmalz)“ 
in Klammern und nach „Milchbutler“ die Worte „oder dem Butterschmalz“ einzuschalten. 
Dem Artikel „Buttermilch“ ist folgender Hinweis anzusügen: 
„S. dagegen Käsestoff.“ 
Dem Artikel „Celluloid“ ist folgende Anmerkung anzufügen: 
„Anmerkung. Platten und Blätter von Celluloid, die aus den rohen Blöcken mit Hobelmessern 
geschnitten werden, #„ nur dann als roh anzusehen, wenn ste die beim Schneiden entstehenden, ziemlich 
dicht neben einander parallel laufenden, sehr schmalen Schneidriefen noch zeigen. Fehlen die letzteren auch 
nur auf einer der beiden Seiten, so sind die Platten und Blätter als polirt oder matlirt u. s. w. zu verzollen, 
sofern sie nicht von den Enden der Blöcke stammen und an den nicht geschusttenen Seiten noch roh sind.“ 
Nach „Clichés“ ist folgender neue Artikel aufzunehmen: 
„Eloisonnswaaren s. Zellenschmelzarbeiten.“ 
Der Anmerkung zu dem Artikel „Draisinen“ ist folgende Bestimmung als zweiter Absatz anzusügen: 
.Wegen der Anhängewagen zu Straßendraisinen s. die Anmerkung 5 zu Wagen.“ 
Nach dem Artikel „Eckerdoppern“ ist folgender neue Arlikel aufzunehmen: 
„Economiser (aus Röhren bestehende Vorrichtungen zur Vorwärmung von Speisewasser für 
Damnpfkessel) wie Theile von Dampfkesseln mit Röhren s. Maschinen.“ 
Im dritten Absatze des Artikels „Eisen“ und in der zugehörigen statistischen Anmerkung sind die 
Worte „Unterlagsplatten“ und „Schwellen“ durch „Eisenbahnunterlagsplatten“ und „Eisenbahn- 
schwellen“ zu ersetzen. 
JIm fünften Absatze desselben Artikels ist das Wort „Unterlagsplatten“ ebenfalls durch 
„Eisenbahnunterlagsplatten“ zu ersetzen. 
u Im sechsten Absatze des Artikels „Eisen“ sind die Worte „unbeschnitten oder rechtwinklig beschnitlen“ 
nebst dem voraufgehenden Komma zu streichen. 
Nach dem Artikel „Eisenbahnschwellen“ ist folgender neue Artikel aufzunehmen: 
„Eisenbahnschwellenschrauben, eisenen 6e 1. br. 3.“ 
Der Hinweis am Schlusse des Artikels „Eisenschwärze“ erhält folgende Fassung: 
„S. auch Enameline und die Anmerkung zu Asphalllack.“ 
In Ziffer 2 des Artikels „Eisenwaaren“ ist nach „Eisenbahnlaschenkeile“ das Wort „Eisenbahn-= 
schwellenschrauben“ nebst einem darauf folgenden Komma einzuschalten. 
Im zweiten Absatze der Anmerkung 2 zu demselben Artikel sind nach „Nollfaß“ die Worte „oder in 
der Putztrommel“ einzusügen. 
Der Artikel „Eisschränke“ erhält folgende Fassung: 
„Eisschränke s. Möbel. 
Anmerkung. Hölzerne Eisschränke mit Platten und Rosten aus unedlem Metall im Innern so- 
wie mit Füllung der doppelten Holzwände mit Asche, Sägespänen oder anderen Wärme schlecht leitenden 
Stoffen sind nach Nr. 13f zu verzollen, sofern sie nicht wegen ihrer sonstigen Beschaffenheit zu den feinen 
Holzwaaren der Nr. 138 gehören.“ 
Im Artikel „Eiweißleim“ sind die Worte „getrockneter Weizenkleber" zu ersetzen durch die Worte 
„durch Gährung oder in anderer Weise in wasserlöslichen Zustand übergeführter Kleber.“
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30. 
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— 206 — 
Der Arkikel „Eiweißstoffe" erhält solgende Fassung: 
„Eiweißstoffe, thierische und pflanzliche, anderweit nicht genunt . . .. 
S. dagegen Eiweißleim, Kleber und Klebermehl.“ 
Der Hinweis am Schlusse des Artikels „Emailwaaren“ erhält den Zusatz „und Zellenschmelz- 
arbeiten“. 
Nach dem Artikel „Emballage“ ist solgender neue Artikel aufzunehmen: 
„Enameline (Wasserschwärze, eine im Wesentlichen aus Ruß, Graphit, Wasser und Seife 
bestehende Ofenschwärze) wie Seife.“ 
In der Anmerkung zum Artikel „Farben“ sind nach „Oel“ in der vierten Zeile die Worte (lauch 
Mineralöl)“ einzufügen. 
In der statistischen Anmerkung zu dem Artikel „Farbhölzer“ sind die Worte „gelbes Sandel. IAmbra.]#= 
nebst dem voraufgehenden Komma zu srreichen. 
Der Ziffer 3 des Artikels „Feite“ ist am Schlusse das Wort „Walknochenfett“ nebst einem vorauf- 
gehenden Strichpunkt anzufügen. 
In Ziffer 4 desselben Arlikels sind nach „Knochenfett (konsistentes, auch schmalzartig kon- 
sistentes)“ die Worte „mit Ausnahme des Walknochensetts“ einzufügen. 
In dem Hinweis am Schlusse der Ziffer 2 des Artikels „Filze und Filzwaaren“ sind nach „da- 
gegen“ die Worte „Blumen (künstliche)“ nebst einem darauf folgenden Komma einzusügen. 
Die Anmerkung 1 zu dem Artikel „Journire“ erhält folgende Fassung: 
„Dünn geschnittene (durch Säge= oder Messerschnitt hergestellte) Brelter aus hartem Holze, von 
denen wenigstens 4 der Dicke eines Centimeters gleichkommen, sind als Fournire zu behandeln.“ 
Der Artikel „Futter“ erhält folgende Fassung: 
„Fntter, an sich zollpflichtiges, zum Reiseverbrauche für Zug= und Lastthiere sowie für die 
zur unmittelbaren Durchfuhr auf der Eisenbahn bestimmten Biehtransporte in den der 
Zahl der Thiere und der voraussichtlichen Dauer der Reise enisprechenden Mengen, sofern 
dasselbe mit den Thieren gleichzeitig und beim Transporte mitlelst der Eisenbahn auch in 
den gleichen Wagen verladen eingettt . .. Tarifgesetz S. 5 Nr. 4. frei.“ 
Die Anmerkung zum Artikel „Geldtäschchen“ ist zu streichen. 
Der Anmerkung zu Ziffer 2 im Artikel „Glas und Glaswaaren“ ist solgende Bestimmung als 
zweiler Absatz anzusügen: 
„Die Dicke des Roh- und Drahtglases wird einschließlich der etwa vorhandenen Rippen, Schuppen 
oder Kannelirungen gemessen. 
In Ziffer 2a desselben Artikels sind in Zeile 7 die Worte „oder gebogen“ und in Ziffer 5b da- 
selbst in Zeile 2/3 die Worte „5 mm oder weniger dicken“ zu streichen. 
Dem Hinweise zu Nr. 17 desselben Artikels sind am Schlusse die Worte „und Zellenschmelz- 
arbeiten“ anzufügen. 
Der Artikel „Glutenmehl“ ist durch folgenden neuen Artikel zu ersetzen: 
„Gluten und Glutenmehl s. Kleber und Klebermehl.“ 
Der Ziffer 11b c&amp;Q des Artikels „Holz u. s. w.“ ist folgender Hinweis anzufügen: 
„S. auch Naben.“ 
Der Anmerkung a zu Ziffer 11 in demselben Artikel ist nach Streichung des am Schlusse stehenden 
Hinweises S. dagegen die Anmerkung zu Faßdauben“ folgende Bestimmung als zweiter Absatz anzu- 
sügen: 
-Indessen sind Stämme, die nur in der gleichen Ausdehnung, wie sie für das Beschlagen der als 
bewaldrechtet zu verzollenden Stämme zugelassen ist, in der Längsrichtung gesägt sind und demnach an den 
nicht gesägten Theilen noch die Rundung der rohen Stämme zeigen, auch dann nach Nr. 13c 3 zu ver- 
zollen, wenn sie an den gesägten Stellen eine Glättung erfahren haben, die der durch Hobelung erzeugten 
ähnlich ist. S. auch die Anmerkung zu Faßdauben.“ 
In Ziffer 13 desselben Artikels sind nach „Quassia= (Bitter-)" die Worte „gelbes und weißes 
Sandel= (Ambra-)“ nebst einem voraufgehenden Komma einzusügen.
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        46. 
47. 
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53. 
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56. 
57. 
— 
58. 
— 207 — 
Nach dem Artikel „Käsefarbe“ ist folgender neue Artikel aufzunehmen: 
„Käsestoff (Casein, ein aus saurer Milch oder Buttermilch durch Eintrocknen oder Ein- 
dampfen hergestellter Eiweißstoff, der sich von Quark und geronnener Milch durch körnige 
Beschaffenhei und erheblich geringeren Wassergehalt unterscheidet. J#2#0) Nr. bm. frei. 
S. dagegen Milch.“ 
Dem Artikel „Kampherbl“ ist folgende Fassung zu geben: 
„Kampheröl: " 
1. sogenannter flüssiger Fanpher (ein bei der Gewinnung des Kamphers sich ergebendes 
flüssiges Nebenprodukt )Q /2090 Nr. 5 m. frei. 
2. bestehend in einer Löfung von Kampher in Baumöl (oleum camphoratum) s. Oele, 
fette (Ziffer 11).“ 
Nach dem Artikel „Kautschuckdrucktücher“ ist folgender neue Artikel autzmmehmen: 
„Kantschuckersatzstoffe (Oelkautschuck und dergleichnnn)n .. 7 7 Nr. 17 a. frei. 
—, Waaren daraus wie Kautschuckwaaren.“ 
Der Hinweis am Schlusse des Artikels „Kautschuckplatten“ ist wie folgt zu fassen: 
„S. auch Decken, Hartgummiteig und die Anmerkung zu Treibriemen.“ 
Dem Aecttel „Kleber“ ist folgender Hinweis anzusügen: 
„S. auch Eiweißleim.“ 
Nach dem Artikel „Kleber“ ist folgender neue Arlikel aufzunehmen: 
„Kleberleim s. Eiweißleim.“ 
Nach dem Artikel „Kleberleim“ ist folgender neue Artikel aufzunehmen: 
„Klebermehl (Glutenmehllll))) Nr. 254 1a. 12% 
Anmerkung. Bei der Lerstellung von- Naisstärke als Rücstandsprodult gewonnenes, mit Mais- 
büsen oder Maiskleie vermischtes Klebermehl kann nach Nr. 1b (7 75) gollfrei gelassen werden, sofern 
ei der Abserligung auf je 100 Ug brutio 2 L#g Kohlenstanb (mit Kusschlde von Knochenkohlenstaub) zu- 
gesetzt werden.“ 
Im ersten Absatze des Artikels „Knochenfett“ sind am Schlusse die Worte „mit Ausnahme des 
Wallkvnochenfetts“ nebst einem voraufgehenden Komma anzusügen. 
Am Schlusse desselben Arlikels ist folgender Hinweis aufzunehmen: 
„S. dagegen Walknochenfett.“ 
. Die Anmerkung zu dem Artikel „Korkstopfen“ ist zu streichen. 
55. 
Der Artikel „Kreide“ ist wie folgt zu ändern: 
a) Im Eingang ist nach „gemahlen“ das Wort „gestäubt“ nebst einem voraufgehenden Komma 
einzuschalten 
b) Nach dem ersten Absatz ist solgende Anmerkung aufzunehmen: 
Anmerkung. Gestäubte rohe Kreide läßt sich von gepulverler Schlemmkreide kaum unter- 
scheiden. Anträgen au zollfreie Ablassung von pulverförmiger Kreide nach Nr. 7 ist daher nur zu 
entsprechen, wenn die An tragsteller in geeigneler Weise den Nachweis erbringen, daß die Waare in 
nicht geschlemmter Kreide besteht.“ 
c) Im zweiten Absatze sind nach „geschlemmte“ die Worte „auch gepulvert“ nebst einem vorauf- 
gehenden Komma anzusügen. 
In der Anmerkung zu Ziffer 3 des zweiten Absatzes im Artikel „Küchengewächse“ ist zwischen 
„angebaute“ und „4 bes 8 cm lange das Wort Pe#a“ einzuschalten. 
Der Hinweis am Schlusse der Ziffer 10 des Artikels „Kupfer u. s. w.“ ist wie folgt zu sassen: 
„S. auch Aluminiumeisen (Aluminiumstahl), Nickelstahl und die Anmerkung 2 zu Blech.“ 
Dem Hinweise zu Ziffer I 1 des Artikels „Kurze Waaren u. s. w.“ ist hinter „Uhrwerke"“ hin- 
zuzusügen: 
„sowie die Anmerkung zu Fellenschmelzorbeiten“. 
Ferner ist in dem zweiten Absatze der Anmerkung 2 zu diesem UArtikel der zweite (letzte) Satz 
zu streichen. 
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69. 
70. 
71. 
— 
72. 
73. 
74.— 
— 208 — 
Im ersten Absatze des Artikels „Lacels“ ist statt „(Rohseide oder Floretseide)“ zu setzen: „(Roh- 
seide, Floretseide oder künstlicher Seide)“. 
Im Artikel „Margarine“ sind nach „Milchbutter“ die Worte „oder dem Butterschmalz“ einzuschalten. 
Der zweite Absatz der Anmerkung a zu 1 im Artikel „Maschinen und Maschinentheile“ erhält 
folgende Fassung; 
ge Lokomotiven werden auch zur Beförderung von Personen oder Waaren bestimmte Fahrzeuge, 
in die ntriebemaschinen (Motoren) eingebaut sind, verzollt, sofern sie nicht als Fahrräder mit Antriebs- 
maschinen anzusehen find. Diese Vorschrift gilt für Fahrzeuge der bezeichneten Art mit eingebauten elektrischen 
Motoren auch dann, wenn den Motoren der elektrische Strom während der Fahrt von feststehenden Er- 
zeugungostellen aus zugeleitet werden soll.“ 
Die Anmerkung zu Ziffer 2 des Artikels „Maße“ ist zu streichen. 
Im ersten Absatze des Artikels „Milch“ sind die Worte „nicht kondensirt“ zu ersetzen durch „nicht 
eingedickt oder eingetrocknet". 
Dem zweiten Absatze des Artikels ist folgende Fassung zu geben- 
—, eingedickte oder eingetrocknete, auch mit Zusatz von Zuckenrnrnr 
6##) Nr. 25 p 1. 60 ¾¼¾“ 
Am Schlusse des Arlilels ift folgender Hinweis anzufügen: 
„S. dagegen Käsestoff.“ 
Die Anmerkung zu dem Artikel „Mosaikwaaren“ ist zu streichen. 
Der erste Absatz des Artikels „Naben“ erhält folgende Fassung: 
„Naben, hölzerne: 
1. ungefärbt (u. s. w. wie bisher Abs. 1), 
2. gesarbt; ungefärbte und gefärbee mit Speichenringen aus unedlen Metallen. 
/# Nr. 13 f. 10.4“ 
Der hie am Schlusse des Artikels „Nickelmetal u. s w.“ erhaͤlt bolgende Fassung: 
„S. auch Ferronickel, Nickelstahl und die Anmerkung 2 zu Blech.“ 
Dem Artikel „Notizbücher“ ist folgende Fassung zu geben: 
„Notizbücher wie Buchbinderarbeiten.“ 
In Ziffer 2 des ersten Absatzes im Artikel „Oele“ ist vor „flüssiger Kampher“ in der Klammer 
das Wort „sogenannter“ einzufügen. 
In der statistischen Anmerkung zu Ziffer 11 a im vierten Absatze desselben Artikels ist nach „Banuf.“ 
das Wort „Holz.Oel“ nebst einem voraufgehenden Komma und nach „Madia.“ das Wort „mais.= 
nebst einem voraufgehenden Komma einzuschalten. 
Nach ben #awttige „Oelfrüchte" ist folgender neue Artikel aufzunehmen: 
Oelkautschuck (ein Kautschuckersatzsioff) J Nr. 17 a. frei. 
—, Waaren daraus wie Kaulschuckwaaren. « 
Der arir „Oelkuchen und Oelkuchenmehl“ erhält folgende Fassung: 
elkuchen und Okluchenmehl este Rücstände von der Vewinnung feller Oele in Form 
von Kuchen oder Mehl) X 720/ Nr. 268. frei.“ 
Der Artikel „Oelrückstände“ ist zu sireichen. 
Im dritten Absatze des Artikels „Oleomargarin“ ist das in Klammern gesetzte Wort „(Margarine)“ 
zu streichen und hinter dem Worte „Milchbutter“ hinzuzufügen „oder Butterschmalz“. 
Dem Artikel „Packpapier“ ist folgende Bestimmung als Anmerkung 4 anzusfügen: 
„4. Auf Packpapier findet die Anmerkung 4 zu Papier sinngemäße Anwendung.“ 
Der Zifsfer 13 des Artikels „Papier“ ist folgende Fassung zu geben: 
„13. Seidenpapier, auch buntes, farbiges, geirepptes oder mit Bekanntmachungen, Ankündi- 
gungen oder dergleichen bedrucktes . ..f»rJNr27810-M 
wesingxwawzg ös-« 
JnderAnnierkung4zudeniselbenArtitelsinbdieWortevkkame zu streichen. 
Ferner ist dieser Anmerkung folgender Hinweis anzusügen: 
.S. dagegen Streifbänder.“
        <pb n="319" />
        76. 
77. 
78. 
79. 
80. 
81. 
82. 
8 
84. 
86. 
86. 
87. 
— 
88. 
8 
90. 
9I. 
Nach dem Artikel „Torfstreu“ ist folgender neue Artikel aufzunehmen: 
* 
r* 
— 209 — 
In dem Hinweise nach dem letzten Absatze des Artikels „Papp= und Papierwaaren“ ist das Wort 
„Albums“ nebst dem folgenden Komma zu streichen und nach „Briefumschläge“ das Wort „Buch- 
binderarbeiten“ nebst einem folgenden Komma einzufügen. 
Die Anmerkung am Schlusse desselben Artikels ist zu streichen. 
Der Artikel „Quebrachoholz“ erhält folgende Fassung: 
„Quebrachoholz: 
1. roh r*i sebiglich in der Querrichtung mit der Axt oder Säge bearbeitet (rohe Stämme, 
Blöcke, Klötzz) +Nr. 5 m. frei. 
2. in der Richtung der Langsachse beschlagen oder sonst als Bau= und Nutzholz vor- 
gearbeitet oder zerkleinert wie Bau= und Nutzholz s. Holz (Ziffer 11b und cjg. 
3 gemahlen, geraspelt oder sonst nach Art der Lohe zur Verwendung als Gerbstoff ber- 
kleinert, t nicht ausgelaugt (wee Gerberlohe .. 
. «- 431 5 Nr. 13 b. br. .½r% AM 
vertragmdõssig.. . . Frei.“ 
In der Anmerkung zum Artikel „Reisabfälle“ sind vor „angängig erscheint“ die Worte „oder von 
Hoeber ader Stärke“ einzuschalten. Ferner ist dem letzten Satze dieser Anmerlung folgende Fassung 
zu geben: 
„Ohne solchen Zusatz sind sie je nach ihrer Beschaffenheit als Kleber 16% oder Stärke /57.110) nach Nr. 25 q 1 a 
oder als geschrotener Reis /672) nach Nr. 25 42 zollpflichtig 
Im ersten Absatze des Artikels „Rinden“ ist vor „Minch, das Wort „Mangroven-“ nebst einem 
folgenden Komma einzufügen. 
Unter Streichung der Anmerkungen 1 und 2 zum Artikel „Rosenkränze" ist diesem Artikel folgende 
Bestimmung als Anmerkung hinzuzusügen: 
„Die Karifirung von Rosenkränzen, soweit diese nicht unter Nr. 20a oder 20b 1 fallen, richtet sich nach 
dem Material, aus dem die zum Zählen der Gebete bestimmten Perlen oder dergleichen hergestellt sind. 
Gespinnstfäden oder Schnüre, auf welche die Perlen u. s. w. der Nosenkränze aufgereiht sind, bleiben bei der 
Tarifirung auher Betracht.“ 
Nach dem Artikel „Rouleaux“ ist solgender neue Artikel einzufügen: 
„Rucksäcke s. Sattlerwaaren.“ 
In Ziffer 1 des ersten Absatzes des Artikels „Schrauben u. s. w.“ sind dem Hinweise „S. dagegen 
Eisenbahnlaschenbolzen“ die Worte „und enschrauben ul voru anzusügen. 
Der letzte Satz der Ziffer 6b des Artikels „Schuhe“ erhält folgende Fassung: 
zuul Stickereien, eingenähten Verzierungen oder aufsgesteppten durchlochten Spitzkappen 
versehene.“ 
Im Artikel „Schwellen“ ist nach dem Stichworte das Wort „Eisenbahnschwellen“ in Klammern 
einzusügen. 
Die Anmerkung zum Artikel „Schwertfegerarbeit“ ist zu streichen. 
In Ziffer 8 des Artikels „Seide“ sind die Worte „(Rohseide oder Floretseide)“ zu ersetzen durch 
„(Rohseide, Floretseide oder künstliche Seide)“. 
In der Anmerkung 6 zu demselben Artikel sind die Worte „wie natürliche“ durch „wie Floretseide“ zu 
ersetzen. 
Im ersten Absatze des Artikels „Späne“ ist vor dem Hinweis als Ziffer 4 folgende Bestimmung 
auszmetimen. 
4. gefärbte oder gebeizte 7F Nr. 13f. 10 + 
Die Anmerkung 3 zum Artikel „Spielzeug"“ ist zu streichen. Die Anmerkung 4 erhält sonach die 
Bezeichnung als Anmerkung 3. 
Die Anmerkung 4 zum Artikel „Steinwaaren“ ist zu streichen. 
„Torfwolle, roh, gehechelt, gebleicht oder gefärbt 7 JNr. 8. frei. 
—, Gespinnste und Waaren daraus wie Gespinnste und Waaren aus Flachs.“ 
140
        <pb n="320" />
        — 210 — 
93. Im Artikel „Unterlagsplatten“ ist nach dem Stichworte das Wort „Eisenbahnunterlagsplatten“ in 
Klammern einzusügen. 
94. Der zwäie Absatz des Artikels „Verzehrungsgegenstände“ erhält folgende Fassung: 
f Futter, an sich zollpflichtiges, zum Reiseverbrauche für Zug= und Lasithiere sowie für 
bie zur unmittelbaren Durchfuhr auf der Eisenbahn bestimmten Viehtransporte in den der 
Zahl der Thiere und der voraussichtlichen Dauer der Reise enisprechenden Mengen, sofern 
dasselbe mit den Thieren gleichzeitig und beim Ttansporte mittelst der Eisenbahn auch in 
den gleichen Wagen verladen eingeht .. . . . Tarifgesetz 8. 5 Nr. 4. frei.“ 
95. Die Ziffer 2 des Arlikels „Vorgespinnst“ erhält solgende Sassung: 
„2. aus Wolle oder der Wolle gleichstehenden Thierhaaren wie das daraus herzustellende Garn.“ 
Der Hinweis am Schlusse des Artikels kommt in Wegfall. 
96. Dem Artikel „Wagen und Schlitten“ ist folgende Bestimmung als Anmerkung 5 anzufügen: 
„5. Anhängewagen zu Fahrrädern (Motorfahrrädern und anderen) sowie zu Motorwagen sind gesondert wie 
nicht mit Antriebsmaschinen verbundene Wagen zu verzollen.“ 
97. Der Ziffer 1 des Artikels „Wagnerarbeiten“ ist folgender Hinweis anzufügen: 
„S. auch Naben.“ 
98. Nach dem Artikel „Walkfet!“ ist sashene neue Artikel aufzunehmen. 
„Walknochenfett %% Nr. 26k. br. 3 /4“ 
99. In der Anmerkung 1 zum artirel „Wein sind die Worte * im Sinne des Gesehss 
nicht angesehen wer den können“ zu ersetzen durch: 
„welche nach §. 3 Abs. 2 und §. 8 des Gesetzes vom 24. Mai 1901, betreffend den Verkehr mit Wein, wein- 
haltigen und weinähnlichen Getränken, weder seilgehalten noch verkauft werden dürsen 
100. Nach dem Artikel „Zeitungen“ ist folgender neue Artikel aufzunehmen: 
„Zellenschmelzarbeiten (Cloisonnewaaren). 350 Nr. 10f. * AMA. 
vertragmãssig . 4M. 
Anmerkung. Stege aus edlen Metallen bleiben ohne Einfluß auf die —it 
101. Dem zweilen Absatze des Artikels „Zink“ ist solgender Hinweis anzufügen: 
„S. auch die Anmerkung 2 zu Bilech.“ 
102. Dem zweiten Absatze des Artikels „Zinn“ ist folgender Hinweis anzufügen: 
„S. auch die Anmerkung 2 zu Blech.“ 
103. Im Artikel „Zündhölzer, Zündkerzchen“ sind nach „Zündkerzchen“ die Worte „auch Zündstäbchen 
aus Pappe“ nebst einem voraufgehenden Komma einzusügen. 
Die Anmerkung zu diesem Artikel erhält folgende Fassung: 
„Anmerkung. Zur Herstellung von Zündhölzern, Zündstäbchen oder Zündkerzchen vorgerichtete 
Stäbchen aus Holz oder Pappe jowie dergleichen Wachskerzchen werden wie Holzdraht, Pappwaaren oder 
Wachskerzen tarifirt.“ 
104. In Ziffer 1 des Ar#kels „Zündwaaren“ sind nach „Zündkerzchen“" die Worte „auch Zündstäbchen 
aus Pappe“ nebst einem voraufgehenden Komma einzusügen.
        <pb n="321" />
        — 211 — 
4. Handels- und Gewerbe-Wesen. 
Pekanntmachung. 
Unter Bezugnahme auf die Vorschrift im §. 7 Abs. 3 des Gesetzes vom 3. Juli 1883 (Reichs-Gesetzbl. 
Seite 149) wird das in der Bekanntmachung vom 11. Mai 1901 (Central-Blatt Seite 156) enthaltene 
Verzeichniß von Gartenbau= oder botanischen Anlagen, Schulen und Gärten, welche regelmäßigen Unter- 
suchungen in angemessener Jahreszeit unterliegen und amtlich als den Anforderungen der internationalen 
Reblaus-Konvention entsprechend erklärt worden sind, durch das nachfolgende Verzeichniß ersetzt. 
  
Name des Besitzers 
  
14. Alter, Preußen, Nheinprovinz. 
15. Allmannsdorf, Grohherzogthum 
aden. 
16. Allwind, Gemeinde Hoyern, 
Bayern. 
17.Alsenz, Bayern. 
18.| Altenburg, Sachsen-Altenburg. 
  
19. « » 
20. » » 
21 11 77 
22. „ „ 
23. » » 
24. 11 77 
25. « » 
26. » » 
27· « « 
28. « « 
  
  
Langen, Heinrich, Gärtnerei und Baumschule. 
Brunner Wittwe, Gartenanlage. 
Brugger, Hermann, Handelsgärtnerei. 
Lichtenberger, Benjamin, Handelsgärtnerei. 
Bauer, Konrad, Gottfried Fischers Nachfolger, 
Handelsgärtnerei 
Bromme, Julius, Handelsgärtnerei. 
Bromme, Kurt, Kunst= und Handelsgärtnerei. 
Bromme, Max, Handelsgärtnerei. 
Buchs, Hugo, Handelsgärtnerei. 
Düsterhöft, Wilhelm, Handelsgärtnerei. 
Fasold, Hermann, C. Franke's Nachfolger, 
Handelsgärtnerei. 
Fischer, Edwin Emil, Handelsgärtnerei. 
Fischer, Franz Friedrich, Handelsgärmerei. 
ischer, Feanz Julius, Handelsgärtnerei. 
ischer, Johannes Arno, Handelsgärtnerei. 
  
1·— 
Ort der Gartenbau-Anlage. und Bemerkungen. 
5 Art des Grundstücks. 
1.]Aachen, Preußen, Rheinprovinz. Vrumec, Max, Gärtnerei. 
2 5 „ anssen, Mathilde, Hausgarten. 
3. » « Kolmemann,«.,Gärtne-:ei. 
4. « » Kohnemann, Joseph, Gärtnerei. 
5. » « Kohnemann, Michael, Gärtnerei. 
6 „ « Nessau, Hermann, Gärtnerei. 
7 « « Tholl, Johann, Gärtnerei. 
8. Achbrücke, Gemeinde Reutin, Haug, Georg, Handelsgärtnerei. 
ayern. 
9.Aeschach, Bezirksamt Undan, Brög, Ludwig, Handelsgärtnerei. 
ayern. 
10. » » Buchner, August, Handelsgärtnerei. 
11. « « Bühler, Gottlob, Handelsgärtnerei. 
12. « » Flachs, Johann Georg, Handelsgärtnerei. 
13. Sündermann, Franz, Gärtnerei.
        <pb n="322" />
        S Name des Besibers 
Ounrlt der Gartenbau-Anlage. und Bemerkungen. 
" Art des Grundstücks. 
29.| Altenburg, Sachsen-Altenburg. Fischer, Johann Hermann, Kunst= und Handels- 
- gärtnerei. 
30. » « Gerbig, Richard Gustav, Handelsgärtnerei. 
31. „ » Günther, Paul, Hondelsgärtnerei 
32. « » Haugk, Max, Gärtnere 
33. « » öpfner, KaklAugustTheodotz Handelsgärtnerei. 
34. « « nze, Franz in Firma: J. J. Kunze, Handels- 
gaͤrtnerei. 
35. « « Kunze, Gustav, Handelsgärtnerei. 
36. » « Kunze, Robert in Firma: Kunze und Sohn, 
Handelsgärtnerei. 
37. » » Mahn, L. O., Handelsgärtnerei. 
38. « » Müller, uge, andelsgärtnerei. 
39. « « Muller ouis, Pachtgärtnerei. 
40. » « Pröhl, Karl, Bode Nachfolger, Kunst= und 
Handelsgärtnerei. 
41. „ „ Raubold, Karl Theodor, Handelsgärtnerei. 
42. » « Rinnebach, Berthold und Rudolf, Gebrüder, 
Gärtnerei. 
43. » « Rothe, Bernhard, Handelsgärtnerei. 
44. „ « Schlotler, Richard, Kunst= und Handelsgärtnerei. 
45. « » Schröder, Otto, Handelsgärtnerei. 
46. « « Stötzner, Max, Kunst= und Handelsgärtnerei. 
47. « « Tillich, Friedrich Hermann, Handelsgärtnerei. 
48. « » Tillich, Julius, Kunst= und Handelsgärtnerei. 
49. « « Wassermann, Bernhard, Handelsgärtnerei. 
50. Althörnitz bei Zittau, Königreich Knebel, Gustav Reinhold, Handelsgärtnerei, 
Sachsen. Blumenzüchterei und Gemüsebau. 
51.Altzschillen bei Wechselburg, Müller, Ernst Friedrich, Kunst= und Handels- 
Königreich Sachsen. gärtnerei. 
52.| AuchebeiCorny, Elsaß-Lothringen.Dausse. 
53. Augsburg, Bayern. Schramm, Richard, Handelsgärtnerei. Zimmerstraße 16. 
  
.Aulnois, Elsaß-Lothringen. 
Bad Elster siehe unter Elster. 
Baden--Baden, Baden. 
11 7 
77 11 
Bayreulh, Bayern. 
Beiberwiese (Bezirksamt Passau), 
rn 
Bayern. 
HBerlin, Preußen. 
77 7“ 
  
Majérus. 
Großherzogliche Hofgärtnerei. 
Leichtlin, Max, Gartenanlage. 
Meier, Hermann, Gartenanlage. 
Vogel-Hartweg, Kunst= und Handelsgärtnerei. 
Freiberger, Martin, Pächter: Hermann Bleyl, 
Handelsgärtnerei. 
Herolh, Karl, Handelsgärteerei. 
eykamm, Friedrich, Handelsgärtnerei. 
Seeser, Peter, Kunstgärtnerei. 
Sterk, Hieronymus, Handelsgärtnerei. 
Bilterhof Sohn, August, Gärtnerei. 
Rappe, Ernst &amp; Hecht, Pflanzung. 
  
Frankfurter Allee 134. 
Putbuserstraße 19.
        <pb n="323" />
        218 
  
  
  
  
  
Name des „Vesibers 
Ont der Gartenbau-Anlage. Bemerkungen. 
" Art des GSrundtücke 
66.|Bernstadt (Schlesien), Preußen.Wiese, O., Baumschule. 
67.Bieblach, Reuß j. Linie. Kästner, Albin, Gärtnerei. 
68. „ „ Sittinger, Friedrich, Gärtnerei. 
69.Biethingen, Bezirksamt Konstanz, Zolg, Kajetan, Baumschule. 
aden. 
70. « » olg, Martin, Gartenanlage. 
71.Birkenwerder bei Berlin, Preußen.H. Hildmannsche Cacteenzüchterei und Gärtnerei 
ich. 
72. Pöhlen bei Rötha, Königreich 8 ehhnn Kunst-und Handelsgärtnerei. 
en. 
73. LPell Ehrenberg bei Leipzig, Fischer, J. G., Besitzer; Pfeifer, Otto Karl, 
Konigreich Sachsen. Pächter, Kunst- und Handelsgärtnerei. 
74.— „ Buhlmann, O., Besitzer; Tillich, Pächter, Kunst- 
und Handelsgärtnerei. 
75.|Bollweiler, Elsaß-Lothringen. Baumann. 
76. „ „ Gay. 
77. „ « Grissé, FBerdinn, Handelsgärtnerei. 
78. “ » Crissé, Karl, Handelsgärtnerei. 
79.Bonn, Preußen, Rheinprovinz. Schmig, Peter, Gärtnerei. 
80. « « Schneider, Damian, Gärtnerei. 
81. Weimer, Anton, Gärtnerei. Moltkestraße 7. 
82.Bornim bei Potsdam, Preußen,Geyer, F., Gärtnerei. 
Provinz Brandenburg. 
83.Brandenburg, Preußen, Provinz Mangeot, A., Baumschule. 
Brandenburg. 
84. „ « Riemschneider, Baumschule. 
85.|Braunschweig. Herzogliche Landesbaumschule. 
86. « Meyer, B. F., Samenhandlung. Gartenbau-Anlage an 
der Eisenbüttler Mühle. 
87. „ Raap, Hugo, Gärtnerei. Gartenbau-Anlage ander 
Salzdahlumerstraße62. 
88. Breslau, Preußen, Provinz Laqua, Paul, Baunschule. Ohlauer Chaussee und 
Schlesien. Wolfswinkel. 
89. „ „ Laqua, Reinhold, Wittwe, Baumschule. 
90. Bretzenheim, bessen. Provinz Schmilt, Karl, Gärtnerei. 
Rheinhessen. 
91. 2 Wolf, Josef, Gärtnerei. 
92. Britz, Preußen, Provinz anden. Kohlmannslehner, Heinrich, Gärtnerei. 
urg 
93. Späth, L., Oekonomierath, Baumschule. 
94. Buckau, Preußen, Provinz achsen. Langensiepen, Fabrikant, Gartenanlage. 
95.|Büsingen, Amt Konstanz, Baden. Heller, Johann, Baumschule. 
96. Becker, O., Gärtnerei. 
97. Burg bei Magdeburg, Preußen, Kowalsly, O. Gärtnerei. 
Provinz Sachsen. 
3 Caaschwitz, Reuß j. Linie. Paetold, Otto, Rittergutsgärtnerei. 
7* 77 
Patzer, Herrmann, Handelsgärtnerei.
        <pb n="324" />
        — 214 — 
  
  
S* Name des Besiters 
DOrt der Gartenbau-Anlage. Bemerkungen. 
. Art des nndücks, 
100.|Cannstatt, Württemberg. Binter und Eblen, Baumschulen. Ludwigsburgerstraße 
der Prag 
101. « « Gaucher, Nikolaus, Baumschulen. Ludwigsburgerßraße. 
auf der Prag. 
102. „ „ Stiegler, Gebr., Kunst= und Handelsgärlnerei · 
103.CarowbeiBerlin,Pteuße-1. Schwiglewski, A., Gärtnerei. 
104. Cassel, Preußen, Provinz Foren- Hördemann, Joh. Inhaber: Heinrich Hörde- 
Nassau. mann &amp; Lappe, Gärtnerei. 
105 Hördemann, Wilhelm, Gärtnerei. 
" Corny, 7 
KCrefeld, Preußen, 
Z Coldit, Königreich Sachsen. 
Colmar, Elsaß-Lothringen. 
11 
Rheinprovinz. 
Cronberg, Preußen, Provinz 
Hessen-Nassau. 
7 7“ 
11 7“ 
  
Culm bei Söllmnitz, Reuß j Linie. 
  
Michler, Ernst Robert, Gärtnerei. 
Koenig, Carl 
Kürßner. 
Thill. 
Baas, Michael, Gärtnerei. 
Cronenberg, Edmund, Gärtnerei. 
Dyck, Anton, Gärtnerei und Baumschule. 
Empting, Gebrüder, Gärtnerei und Baumschule. 
Flock, H. J. Wülwe, Gärtnerei. 
Greeven, Johannes, Gärtnerei und Baumschule. 
Habermann, Walhher, Gärtnerei. 
v. d. Heyden, Otto, „Gärtnerei 
Kempen, H., Gärtn 
Koch, Hugo, Gärinersi und Baumschule. 
Lange, Ernst, Gärtnerei. 
Laurentius, Heinrich, Gärtnerei und Baum- 
schulen. 
Laurentius &amp; Co., Gärtnerei und Baumschule. 
Ludwig, Herrmann, Gärtnerei. 
Melzer, Heinrich, Gärtnerei. 
Mommertz, Hermann, Gärtnerei. 
Müller, Heinrich, Gärtnerei und Baumschule. 
Renard, Rudolf, Wittwe, Gärtnerei. 
Samson, Albert, Gärtnerei und Baumschule. 
Schlobben, Heinrich, Willwe, Gärtnerei. 
Schroeder, Jacob, Gärtnerei. 
Schulte, Theodor, Gärtnerei. 
Siebertz, Adolf, Wittwe, Gärtnerei. 
Thiesen, Anton, Gärtnerei und Baumschule. 
Vogelsang, Korl Wilhelm, Gärtnerei. 
Eichenauer, Christian, Rosenpflanzung. 
Königliche Hofverwaltung Schloß Friedrichshof, 
Rosen= und Ziersträucherpflanzung. 
dntennhen Joh., Rosen= und Ziersträucher- 
pfla 
Mehleds, PVeschwißer, Handelsgärtnerei. 
  
Roßstraße 124. 
Sternstraße, Kempener- 
weg, Inratherstraße, 
Dahler-und Krullsdyck.
        <pb n="325" />
        — 216 — 
  
  
S Name des ! 
S Ort der Gartenbau-Anlage. Bemerkungen. 
“ Art des GIrunotad 
139.|Darmstadt, Hessen. Bessunger Hofgarten. 
140. « « Großherzoglicher Orangeriegarlen. 
141. „ » Großherzoglicher Botanischer Garten. 
142. » » Henkel, Heinrich, Kunst- und Handelsgärtnerei. 
143. » « Noack, Heinrich, Kunst= und Handelsgärtnerei. 
144. » « Völker, Karl, Kunst= und Handelsgärinerei. 
145.|Debschwitz, Reuß j. Linie. Knorz, Gärtnerei. 
146. » « Scheibe, Richard, Gärtnerei. 
147. « « Scheibe, Walther, Gärtnerei. 
148. « » igt, Karl, Gärtnerei. 
149. „ « esser's Nachfolger: Regner, Reinhold, Gärtnerei. 
150. Degelstein, Gemeinde Hoyern, r* Gottlob, Handelsgärtnerei. 
ayern. 
151.Dettighofen, Baden. Häring, Edmund, Rosen= und Baumschulen. 
152. » « Hauser, Clemens, Rosen= und Baumschulen. 
153. « Keßler, Heinrich, Rosen= und Baumschulen 
154. „ Keßler, Hermann, Rosen. und Baumschulen. 
155. » « Keßler, Wilhelm, Rosen= und Baumschulen. 
156. » « Roos, Jean, Rosen= und Baumschulen. 
157. Würtenberger, Alex, Rosen= und Baumschulen. 
158.Diez . L., Preußen, Provinz Oser, Karl, Gärtnerei. 
Hessen-Nassau. 
159.|Ditzingen, Oberamt Leonberg, Brecht, Julius, Baumschule. 
Württemberg. 
160.Dobritz bei Dresden, Gich Engelhardt, Woldemar, Handelsgärtmerei. 
Kachsen. 
161. „ » Findeisen, Theodor, Handelsgärtnerei. 
162. « Klotz, Hugo, Handelsgärtnerei. 
163. » Schumann, Max, Handelsgärinerei. 
164. « Vogel, Louis, Handelsgärtnerei 
.X65.|Dölitz bei Leipzig, Fischer, Franz Ferdinand, Kunst= und Handels- 
gärtnerei. 
166. Hanke, Anna Marie, verw. geb. Schieck, Kunst- 
und Handelsgärtnerei. » 
167. » Wolf, Johann Friedrich in Firma: T. Woij, 
Kunst= und Handelsgärtnerei. 
168.] Donzdorf, Oberamt Geislingen, Schmid, Paul, Handelsgärtnerei. 
Württemberg. 
169. De Preußen, Provinz Stoffregen, Wilhelm, Pflanzung. 
estfalen. 
170.] Dresden, Königreich Sachsen. Hering, Johann Gottfried, Obstplantagen. 
171. » » Holstein &amp; Liebsch, Gewächshaus= und Rosen- 
gärtnerei. 
172. » » Meurer, R, Gewächshausgärtnerei. 
173. Vellers, Wilhelm, Kunst= und Handelsgärtnerei. 
174. Hoyer &amp; Klemm, Baum= und Rosenschulen. 
  
Dresden . Gruna, Königreich 
Sachsen. 
  
  
  
11
        <pb n="326" />
        — 216 — 
  
  
S Name des Besitzers 
Olrt der Gartenbau-Anlage. und Bemerkungen. 
S Art des Grundstücks. 
175.|Dresden-Pieschen, Königreih Hause's Nachf. Inhaber: Sidonie Schmidi, 
Sachsen. Gewächshaus- und Freilandgärtnerei. 
176 „ SStrehlen, « Beyer, Robert, Gewächshausgärtnerei. 
177. , » Döring, Curt, Gewächshausgärtnerei. 
178. « » Freudenberg &amp; Co., Gewächshausgärtnerei. 
179. » » Geißler, Guido, Baumschule. 
180. » » Hähnel, Bernhard, Baumschule 
181. « » Just, Josef, Gewächshaus- und Landschafts- 
gärlnerei. 
182. « Knöfel, Gebrüder, Gewächshausgärtnerei. 
183. » Köhler, Adolf, Gewächshausgärtnerei. 
184. „ Müller, Max, Gewächshausgärtnerei. 
185. ,, Müller, Robert, Gewächshausgärtnerei. 
186. » Raue, Hermann, Rosengärtnerei. 
187. « Richter, Albert, Gewächshausgärtnerei. 
188. » Rülcker, Ernst, Gewächshausgärtnerei. 
189. » Ruschpler, Paul, Rosengärtnerei. 
190. » Simmgen, Theodor, Rosengärtnerei. 
191. » Wilcke, Otto, Gewächshausgärtnerei. 
192. „ SStriesen, Einseld, Friedrich, Georginengärtnerei. 
193. „ Hofmann, Herm. Ludw. Rob., Gewächshaus- 
gärtnerei. 
194. Kernert, A., Gewächshaus= und Freiland- 
gärtnerei. 
185. Kunze, Heinrich, Gewächshausgärtnerei. 
196. Manewald, Carl, Gewächshausgärtnerei. 
197. Ollerg. Otto, Gewächshausgärtnerei und Rosen- 
l 
198. * * Gewächshaus= und Freiland= 
199. giene t Richard, Gewächshaus- 
gärinere 
200. Nichter, Eni, Gewächshaus= und Freiland- 
gärtnerei. 
201. Schame, Paul, Blumen= und Pflanzengeschäst. 
202. « Trauwitz, Martin, Gewächshausgärtnerei und 
Freilandkulturen. 
203. „Trachenberge, « Schneider, Arthur, Gewächshaus= und Frei- 
landgärtnerei. 
201. Ebingen, Oberamt Balingen, Jedele, Johannes, Handelsgärtnerei. 
Würltemberg. 
205.Elberfeld, Preußen, Rheinprooinz. Petry, Heinrich, Gärtnerei. 
206. 
207. 
  
Elster, Bad, bei Oelsnit, König- 
reich Sachsen. 
11 
  
Scholten, Wilhelm, Gärtnerei. 
Fleißner, Albin, Handelsgärtnerei. 
Königliche Anstaltsgärtnerei.
        <pb n="327" />
        217 
  
  
S Name des Besitzers 
Ort der Gartenbau-Anlage. und Bemerkungen. 
Art des Grundstücks. 
209.Elster, Bad, bei Oelsnitz, König-Nabel, Gustav, Handelsgärtnerei. 
reich Sachsen. 
210. „ » Scharf-Otto,.Handelggäx-mekei. 
211.Eltville, Preußen, Provinz Hessen= Schmitt, Karl, Rosenpflanzung. 
Nassau. 
212.Ems, „ « Bars, A., Gärinerei. 
218. « » Barth, Joh., Gärtnerei. 
214. » « Hoffrichter, Paul, Gärtnerei. 
215. „ » Kühnle, Andr., Gärtnerei. 
16. » » Sanner, Heinrich, Gärtnerei. 
17. » » Schulz, Chr., Gärtnerei. 
218. » » Weis, Heinrich, Gärlnerei und Baumschule. 
219. » , Wichtrich, Rudolph, Gärtnerei. 
220. « « Wurm, Franz, Gärtnerei. 
221.Endenich, Preußen, Rheinprovinz. Bouché, J., Gärtnerei und Baumschule. 
222. Engers, « » Rittershaus, Eugen, Obstbaumschule und Ge- 
müsepflanzung. 
223.|Eningen, n- Reutlingen, Rall, W., Handelsgärtnerei und Baumschule. 
Württembe 
224.Erfurt, Prußch, Provinz Sachsen. Benary, E., Gärteerei. 
225. » Chrestensen, N. L., Gärtnerei. 
226. „ Cropp, C. (Nachfolger), Inhaber: E. Doß, 
Gärtnerei. 
227) » Döppleb,J,Gart-Iere1. 
228.» « Haage &amp; Schmidt, Gärtnerei. 
2292 » Haage, Fr. Ad. jun., Gärtnerei. 
230 » Haage, Fr. Ant., Gärtnerei. 
231., « Heinemann, F. C., Gär 
232. „ „ Jühlke, F., #chalgen Inhe O.Putz, Gärtnerei. 
23333 « Knopff, O., &amp; Co., Gärtnerei. 
234 « Liebau, M., &amp; Co., Gärtnerei. 
2354 „ Lorenz, Christoph, Gärtmerei. 
236. „ » Neumann, R., Baumschule. 
237 4 » Pabst, Carl Albert, Gärtnerei. 
2388 « Petersein, M., Gärtnerei. 
239 » Platz &amp; Sohn, C., Gärtnerei. 
240 % » Schmidt, J. C., Gärtnerei. 
2411 » Stenger &amp; Rotter, Gärtnerei. 
2442% . Sturm, Jacob, Gärtnerei. 
243 „ Weigelt, C., &amp; Co., Gärknerei. 
244. » » Ziegler, Otlomar, Comp., Gärtnerei. 
245.|Euren, Preußen, Rheinprovinz. Lambert &amp; Reiter, Inhaber: H. Lambert, Baum- 
und Rosenschulen. 
2466 » Reiter, J., &amp; Söhne, Baum= und Rosenschulen. 
247. Feldkirch, Elsaß-Lothringen. Holder. 
248.| Fellen, Bezirksamt Lohr, Bayern. Fischer, Johann, Handelsgärtnerei.
        <pb n="328" />
        S. Name des Lesiter 
Ort der Gartenbau-Anlage. und Bemerkungen. 
2 Art des Grundstücks. 
249.|Feuerbach, Oberamt Stuttgart, Aldinger, Wilhelm, Baumschulen. 
Württemberg. 
250.Fint . Heflcn, Provinz Rhein= Hanselmann II., Peter, Gärtmerei. 
hesse 
251. Flensburg, Preußen, Provinz Emeis, Baumschule. Sylvana. 
Schleswig-Holstein. 
252. „ „ « Möller, Chr., Gärtnerei. 
253. « « « Rossi, Gärtnerei. 
254. „ „ » Seehusen, R., Baumschule und Gärinerei. Friedrichshöh. 
255.|Frankfurt am Main, Preußen,Ditzel, Emil, Gärtnerei. Hainerweg. 
- Provinz Hessen-Nassau. 
256. , » Fleisch-Daum, Gärtnerei. Biesenhüttenplat 34. 
267. » Hoß, Gärtnerei. Bornheim, Landwehr97. 
258. » » Kropff, Julius (Petersen Nachfolger), Gärtnerei. Mainzer Landstraße. 
259. » » Müller, Joh. Friedrich, Gärtnerei. Eckenheimer Landstraße. 
260. » » Neder, Lorenz, Gärtnerei. Rõderbergweg. 
261. » Rühl, Karl, Gärtnerei. Mainzer Landstraße. 
262. , Schäfer, Franz, Gärtnerei. Bornheim, Landwehr. 
263. » Steuerwaldt &amp; Wilhelm, Gärtnerei. Sachsenhausen, Darm- 
städter Landstraße. 
264. Stock, Peter, Gärtnerei. Sachsenhauser Land- 
wehr. 
265. Straßheim, Konrad Peter, Gärtnerei. Forsthausstraße. 
266. Vogel, C. A., Gärtnerei. Sach crgausen, Länder- 
267. « » Wenzel, Johannes, Gärtnerei. Haihchihze. 
268.]Frauendorf, Bayern. Fürst, Richard, Handelsgärtnerei. 
269. „ « Fürst, Willibald, Handelsgärtnerei. 
270.Freiberg, Königreich Sachsen. Meyer, Karl August, Gärtnerei. 
271. « ,, Seifert, Friedrich Hermann, Gaͤrmerei. 
272. Freiburg in Baden. Hug. Wilhelm, Gärtnerei, Pflanzschulen. 
273. Frlenberg, Hessen, Provinz Ober= Henze, K., Handelsgärtnerei. 
274. Fcheien. bei Zittau, König. Domsch, Julius, Handelsgärtnerei und Gemüse- 
reich Sachsen. au. 
275. Friedrichsberg beiBerlin, Preußen.] Mewes, Emil, Nachfolger, Gärtnerei. Geschäftslokal in Berlin. 
276.| Friedrichshafen, Oberamt Tett-Brechenmacher, J., Handelsgärtnerei. 
nang, Württemberg. 
277. » » Reck, Karl, Handelsgärtnerei. 
278.] Gautzsch, Königreich Sachsen. Kees, Walter Erich Jacob, Rittergutsgärtnerei. 
279.| Gebweiler, Elsaß-Lothringen. Biehler, Joseph. 
280.Geislingen, Württemberg. Schmid, Bernhard, Handelsgärtnerei. 
281.| Gelnhausen, Preußen, Provinz Hohm, Franz, Söhne, Baumschule. 
Hessen-Nassau. 
282. » » Schöffer, L. W., Gartenanlage. 
283. Genthin, Preußen, Provinz] Gleitsmann, L., Gärtnerei. 
Sachsen.
        <pb n="329" />
        219 
  
  
  
  
  
  
S Name des gesitzers 
— Ondt der Gartenbau-Anlage. und Bemerkungen. 
Art des Grundstücks. 
284.] Genthin, Preußen, Provinz Scheppler, W., Gärtnerei. 
Sachsen. 
285.|Gera, Reuß j. Linie. Bernst, Walther, Gärtnerei. 
286.“ « Bräunlich, August, Gärtnerei. 
287. » BurkharthraanduardGartnercc 
288.« » Fiedler, Paul, Gärtnerei. 
2899 „ ontaine, Curt, Gärtnerei. 
2900 « get-weh Ernst Wilhelm, Gärtnerei. 
2911 » John, Karl, Gärtnerei. 
292. „ „ Kästner, Albin, Gärtnerei. 
299. » Leischner, Emil, Gärtnerei. 
294% , Renteria, Georg, Gaärinerei. 
295. » Schmalfuß, Karl, Gärtnerei. 
296. « Schmalfuß, Rudolf, Gärtnerei. 
297.„ » Schmidi, Ernst, Gaͤrtnerei. 
298 « Seidel, Gustav Paul, Gärtnerei. 
299.. „ » Siekmann, Julius, Gärtnerei. 
300% « Wagner, Heinrich, Gärtnerei. 
301.4 « Wetzel, Walther, Kunst- und Handelsgärinerei. 
302.Gießen, Hessen, Vrooinz Ober- Becker, Karl, Handelsgärtnerei. 
hessen. 
303. » » Gerhard, Wilhelm, Handelsgärtnerei. 
304. „ « Landesuniversität, Botanischer Garten. 
305.| Ginnheim, Preußen, Provinz Fleisch-Daum, Carl, Gartenanlage. Eschersheimer Land- 
Hessen-Nassau. straße. 
306. „ « Griesbauer, C. F., Gärtnerei. 
307.Glücksburg, Preußen, Provinz Trinius, Gärtnerei. Schloßgarten. 
Schleswig-Holstein. « 
308.Gmünd,Württembe1-g. Denzel, Wilhelm, Handelsgärtnerei. 
309.Godesberg, Preußen, Rhein-Brenig, Heinrich, Baumschule. 
provinz. 
310. » « Kleinsorge, Emil, Söhne, Gärtnerei und 
Baumschule. 
311. « » Kurth, Joh., Inhaber: L. Wagner, Gärtnerei. 
312. ,, » Schmack, einrch, Gärtnerei. 
313.Göggingen, Bezirksamt Augs-Schramm, Richard, Handelsgärtnerei. 
burg, Bayern. 
314.Göttingen, Preußen, Provinz,Scheuermann, Heinrich, Gärtnerei und Baum- 
Hannover. ule. 
315. „ « » Starke, H., Baumschule und Gartenpflanzung. 
316. Gonsheime# Preußen, Provinz' Hombach, Gärtnerei. 
en- 
317.Grimma, Komgreih Sachsen.Frenzel, Albin Robert, Kunst= und Handels- 
gärtnerei. 
318. « » Gunther, Edgar, Kunst= und Handelsgärtnerei. 
319. « « artig, Karl Adolph, Kunst-und Handelsgärtnerei. 
320. lemm, Otto, Kunst= und Handelsgärtnerei.
        <pb n="330" />
        S Name des Besitzers 
* Ort der Gartenbau-Anlage. und Bemerkungen. 
Art des Grundstücks. 
321.Grimma, Königreich Sachsen. Kohlberg, Arthur, Kunst= und Handelsgärtnerei. 
822. „ „ Kupfer, Wilhelmine Auguste, Wittwe, Kunst- 
und Handelsgärtnerei. 
328. « » Ruggaber, Gottlob Heinrich, Kunst- und Handels- 
gärtnerei. 
Groß- und Klein-Dobritz, siehe 
Dobritz. 
324.Groß-Borstel, Hamburg. Radespiel, A., Handelsgärlnerei. 
325.Groß-Lichterfelde, Preußen, Pro= Bluth, Franz, Gärtnerei. 
vinz Brandenburg. 
326. rr bei Radeberg, König-Wegener, Robert, Inhaberin: Anna verehl. 
reich S Wegener, Kunst= und Handelsgärtnerei. 
327.Güstrow, entSphwertn Behncke, J. H. Inhaber: C. Schwaßmann, Han- 
delsgärtnerei, Baumschule und Samenkulturen. 
328.|Halberstadt, Preußen, * Bürger, Max, Gärtnerei. 
Sachsen 
329. « » Herbst Gebrüder, Gärtnerei. 
330. „ « Kühne, Gärtnerei. 
331. « » Mehler, Gärmerei. 
332. » « Pöe,Gårtnekei. 
333 » » Weber, Wilhelm, Gärlnerei. 
334.|Hamburg Botanischer Garten. 
335. « Dencker, J. D., Handelsgärtnerei. 
336. » Harms, Fr., Handelsgärtnerei. 
337. » Heuer, G. C. H. und Stark, H. F., Handels- 
gärtnerei. 
338. Hohmann, A., Handelsgärtnerei. 
339. Jessen &amp; Wagner, Handelsgärtnerei. 
340. Kunst= und Handelsgärtnerei, vormals 
F. A. Riechers &amp; Söhne, Aktiengesellschaft. 
341. « Schirmer, H., Handelsgärtnerei. 
342. » Seyderhelm, Herm., Handelsgärtnerei. 
343. « Tümler, C. H. T., Handelsgärtnerei. 
344. « Wolter, C. H. W., Gaͤrtnerei. 
345.Hedelfingen, Oberamt Cannstatt, Hartmann, David, Baumschule. 
Württemberg. 
346.Heimersreutin, Gemeinde Aeschach, Wilhalm, Daniel, Pächter: Jakob Haug, Han- 
Bayern. delsgärtnerei. 
347.|Herrnhut, Königreich Sachsen. Hans, Alfred, Handelsgärtnerei. 
348.|Hildesheim, Preußen, Provinz Hennis, Wilhelm, Gärtnerei. 
Hannover. 
349. „ „ Westenius, E. Nachfolger, Baumschulen. 
350.Hochbuch, Gemeinde Aeschach, Faller, Martin, Baunmzüchterei. 
Bayern. 
351. Hohenleuben, Reuß j. Linie. Patzer, Albin, Gärtnerei. 
352.| Holben, Bayern. Rupflin, Georg, Handelsgärtnerei.
        <pb n="331" />
        — 221 — 
  
  
Name des „Besiters 
— Olrt der Gartenbau-Anlage. Bemerkungen. 
Art des ESvnnRaGS. 
353. Holzheimn Elsaß-Lochringen, Hodel. 
354.|] Homburg v. d. — Preußen,Fischer, L., Gärtnerei. 
Provinz Hessen-Nassau. 
355. « « Maas, Carl, Gärinerei. 
356. « » Wagner, Emil, Gärtnerei. 
357. „ « Heininger, Gärtnerei. 
358.|Honnef, Preußen, Rheinprovinz. Kirstein, Fr. Leopold, Gärtnerei. 
359. « « Zimmermamn, Joh., Gärtnerei. 
360. vegen Bezirksamt Lindau, Schmid, Martin, Handelsgärtnerei. 
ayern. 
361. Jena, Großherzogthum Sachsen. Maurer, Garteninspektor, Handelsgärtnerei. 
362. Jüngsfeld, Preußen, Rheinprovinz. Dae Reuter &amp; Co., Baunschule. 
363.|Kaiserslautern, Bayern. Helfert, Josef, Handelsgärtnerei. 
364.Kamenz, Königreich Sachsen. Weiße, Wilhelm, Kunst= und Handelsgärtnerei. 
365.|Kempen, Preußen, Rheinprovinz. Trimborn, Everhard, Baumschule. 
366. Kempten, Bayern. Heiler, Friedrich, Kunst= und Handelsgärtnerei. 
367.|Kersch, Preußen, Rheinprovinz. Reiter K Söhne, Baum= und Rosenschulen. 
368.|Kiedrich, Preußen, Prov. Hessen= Schmitt, Josef, Rosenpflanzung. 
r— 
— 
.— 
Schlesien. 
.Klein-Quenstedt, 
.Kittlitz bei Löbau, 
Nassau. 
Klein-Bielau, Preußen, Provinz 
Preußen, Pro- 
vinz Sachsen. 
Königreich 
Sachsen. 
Klein-Dobritz siehe unter Dobritz 
Kleinheubach, Bezirksamt Milten- 
berg, Bayern. 
Köln-Deutz, Preußen, Rhein- 
provinz. 
„ Ehrenfeld, » 
indenthal, % 
„ „Melaten, « 
«-Riehl, » 
.Kösiritz, Reuß j. Linie. 
  
  
Briebs, R., Gärtnerei. 
Knippel, C., Gärtnerei. 
Jubisch, Max Alfred, Baumschule. 
ter Meer, Abraham, Handelsgärtnerei. 
Bliersbach, Franz Rudolf, Baumschule. 
Schlößer, “ Baumschule. 
Strauß, H., Gärtnerei. 
Hennig, Aug., Gärtnerei und Baumschule. 
Best, Gebrüder, Gärtnerei. 
Aktiengesellschaft Flora, Gärtnerei und Baum- 
ule. 
Werther &amp; Oelgart, 
Exportgärtnerei. 
Deegen, Max, Inhaber: Deegen, Adolf, Gärtnerei. 
Müller, Gustav, Handelsgärtnerei. 
Panzer, Ernst, Handelsgärtnerei. 
Röhnert, Rudolf, Gärtnerei. 
Schmidt, Karl, Gärtnerei. 
Settegast, Dr., Heinrich, Gärtnerlehranstalt. 
Würzburg, Heinrich, Fürstlicher Hofgärtner. 
Beisch Rudolf, Fürstliche Domäne. 
ersch, R., Oekonomierath, Gärtnerei. 
Rosen= und Zierbaum-
        <pb n="332" />
        S Name des Wesibers 
Ort der Gartenbau-Anlage. Bemerkungen. 
Art des Orundstace. 
389. tzihhreh. Königreich Reichelt, Paul Rudolf, Gewächshausgärtnerei. 
achsen. 
390.|Konstanz, Baden. Beller, Anton, Handelsgärtnerei, Gartengelände. 
391. « « Winterer,Hetnktch,HandelsgårtnerehGatten 
gelände. 
392. „ « Wolf, Max, Handelsgärtnerei, Gartengelände. 
393. Koshhem Hessen, Provinz Rhein= Hoffmann, Johann, Handelsgärtnerei. 
394. Krakan, Preußen, Provinz Sachsen. Heyneck, Otto, Gärtnerei. 
395. Krotzel, Preußen, Provin Schle-Fickert, C., Gärtnerei. 
ien. 
396. « » Scholz, Julius, Gärtnerei. 
397.| Langenargen, Oberamt Teitnang, Schöllhammer, Friedrich, Kunst= und Handels- 
Würtiemberg. gärtnerei. 
398.| Langenberg, Reuß j. Linie. Hacke, Gebrüder, Gärtnerei. 
399. » » Kluge, Herrmann, Handelsgärtnerei. 
400. Windisch, Herrmann, Gärtnerei. 
401. Langsur, Preußen, Rheinprovinz. Müller, Edmund, Baumschule. 
402.| Lankwitz bei Berlin, Preußen.Matte, Paul, Pflanzung. 
403. Lannesdorf, Preußen, Rhein- Gräve, L., Gärtnerei W Baumschule. 
provinz 
404. Lobbegal! bei Dresden, König= Haubold, Bernhard, Gärtnerei. 
reich Sachsen. 
405. » , Helbig, Hermann, Gärinerei. 
406. „ « Hunger, Rudolf, Gaͤrtnerei. 
407. « « Meischke, Arthur, Gärtnerei. 
408. « , Poscharsky, Oskar, Baumschule. 
409. « » Rossig, Bruno, Gärtnerei. 
410. » « Seidel, T. J., Gärtnerei. 
411. « » Siems, Wilhelm, Gärtnerei. 
412. « » Weißbach, Robert, Gärtnerei. 
413. # bei Löbau, Königreich Liebig, Golthelf, Handelsgärtnerei. 
Sachsen. 
414.Leipzig, Königreich Sachsen. Ehrlich, E., Gärtnerei. 
415. » » önch, Fr., Gärtnerei. 
416. Mönch, jun., Th., Gärtnerei. 
417. „ » Ziegler, E. G., Gärinerei. 
418. „ = Anger-Crottendorf, „ Hanisch, J. C., Gärtnerei. 
419. „ « „ Köhler, H., Gärtnerei. 
420. „ -Connewitz, „Damm, E., Gärtnerei. 
421. » » „ Rischer, W., Gärtnerei. 
422. „ „Eutritzsch, „ Mackroth, . Carl, Gärtnerei. 
423. „ 7. « Mann, O., Gärtnerei. 
44. „ .Gohlis, b„ Jähnig, G. Gärtnerei. 
425. « „ „Thalacker, 2 Gärtnerei. 
46 5 5 » «Wagner,A.,Gättnerei. 
47. Wagner, C., Gärtnerei.
        <pb n="333" />
        223 
  
  
  
  
  
  
Name des Besitzers 
Oun der Gartenbau-Anlage. und Bemerkungen. 
S Art des Grundstücks. 
426. Leipzig = Lindenau, Königreich Böhne, W., Gärtnerei. 
Sachsen 
49 5 „ „ Herzog, O., Gärtnerei. 
430. 7 « „ Jähnig, Dito Gärtnerei, 
431. ½ » « Kersten, W. A., Gärtnerei. 
43. 5 „ "„ Langkopf, “ Gärtnerei. 
43" » » Merker, F. E., Gärtnerei. 
44 „ „ Richter, Jouis, Gärtnerei. 
435. » Uhde, B., Gärtnerei. 
436. dnitz, Hensel, Max, Gärtnerei. 
437.|Leisnig, Königreich Sachsen Bochmann, Ernst Bruno, Kunst= und Handels- 
ärtnerei. 
438. « « Dekade, verw., Helene, in Firma: Robert Heintze, 
Kunst- und“ andelsgärtnerei. 
439. „ « Mierisch, Auguste Franziska, Witlwe, Kunst- 
und Handelsgärtnerei. 
440. " » Renner, Franz Otto, Kunst= und Handele- 
gärtnerei. 
441. « » Schellhorn, K. Franz Richard, Kunst= und 
Handelsgärtnerei. 
442 « « direckCathustaoKunst-unbhandelsgürtnekec 
443.Leubeu,beiDresden, SMsiigkeich Füffel, Heinrich, Gewächshausgärtnerei. 
achsen. 
444. “. « Münch &amp; Haufe, Rosenschulen. 
45% « Schmall, Johannes, Gewächshausgärtnerei. 
46 „ Ziegenbalg, Max, Gewächshausgärtnerei. 
447.|Leubnitz-Neuostra bei Dresden, Naumann, Oskar, Kunst= und Handelsgärtnerei. 
Königreich Sachsen. 
448. ihn bei Leipzig, Königreich Tasche, Richard, Kunst= und Handelsgärtnerei. 
449. Lichtenberg bei Verlin, Preußen. Koschel, Adolf, Gärtnerei. Geschäfteloll in Char- 
ottenburg. 
450. « » « Schultz, Gustav A., Hoflieferant, Gärtnerei. 
451. Lichtenrade, Preußen, Provinz Schwartz, E., Gärtnerei. Geschäftslokalin Tempel= 
Brandenburg. hof. 
452. Lindau, Bayern. Rupflin, Friedrich, Kunst= und Handelsgärtnerei. 
453.|Lucka, Sachsen-Ulenburg. Franke, Einst Arno, Handelsgärtnerei. 
454. Ludwigsburg, Württemberg. Hartmann, Karl, Baumschule. 
455.|Lübeck. s, E., stunst- und Handelsgärtnerei. Moislinger Allee 133. 
456... Böckmann, J. H. , Kunst-und Handelsgärtnerei. Arnimstraße 53. 
457. ann, Kunst- und Handelsgärtnerei. Arnimstraße 59. 
408 Elster, Alfred, Kanst= und Handelsgärinerei. Schönbsckener Weg. 
459 Lolschmidte J. H. H., Gärtnerei. Moislinger Allee 171. 
460.% Hedlund, W., Kunst- und Handelsgärtnerei. Bangsweg 5. 
461.4 * Carl, Kunst= und Handelsgärtnerei. Moislinger Allee 93. 
46225 John, R., Kunst= und Handelsgärtnerei. Roekstraße 20. 
463. „ Laue, W. C. F., Kunst= und Handelsgärtnerei.] Schönbökener Weg r9. 
  
12
        <pb n="334" />
        224 
4 
  
  
  
S Name des Besitzers 
DOilt der Gartenbau-Anlage. und Bemerkungen. 
2 Art des Grundstücks. 
464.|Lübeck. Lindberg, Alb., Kunst= und Handelsgärtnerei. Ratzeburger Allee 11. 
466 Luckmann, J. H. Kunst= und Handelsgärtnerei. Moislinger Allee 49. 
466 Paulig, Phil., Kunst= und Handelsgärtnerei. Fackenburger Allee 16. 
467. „ Piehl, Theodor, Spalkhaver Nachfolger, Kunst= Schwartauer Allee 51. 
und Handelsgärtnerei. 
468. „ Plathe, Heinrich, Kunst= und Handelsgärlnerei. Trappenstraße 9. 
469 5 Rastedt, C. H., Kunst= und Handelsgärtnerei. Fackenburger Allee 326. 
470. « Rohrdantz, Carl, Baum= und Rosenschulen. Moislinger Allee 55 und 
, . Dornestraße. 
471. » Rose, Wilh., Baumschulen. Wilhelmshöher Baum- 
bmien, Israelsdorfer 
Alle 
472. „ Schunck, C. H. H., Kunst und Handelsgärtnerei. Kirchensrraße 6. 
473. 54 Sperling, Friedr., Kunst= und Handelsgärtnerei. Schönböckener Weg 11. 
474. Stelzner &amp; Schmalz Nachf., Baumschulen. Dornestraße 19 und 
Schwartauer Allee 2. 
475. „ Versuchsfeld des Gartenbauvereins. Bei der Lohmühle 12. 
476. „ Vollerl, A Kunst= und Handelsgärtnerei.]Kaninchenberg. 
477. » Voller, H. F., Baumschulen. Wakenitzstraße 21. 
476. „ Vollert, IJ. C. Baumschulen. Weberkoppel. 
479hö15 Vollert, Rudolf, Kunst= und Handelsgärtnerei. Geninerstraße 6. 
480. „ Vollert, Wilh., Baumschulen. Ratzeburger Allee. 
481. « Wiese, C. H. H., Kunst= und Handelsgärtnerei.] Finkenstraße 1. 
4824 Z Wittern, W. H., Kunst= und Handelsgärtnerei. Schwartauer Allee 49b. 
483. Lüneburg, Preußen, ProvinzWrede, H., Garten. 
Hannover. 
484. Lusan, Reuß j. Linie. Lehmann, Gustav, Gärtnerei. 
485. Magdeburg, Hreußen, Sachtootin Wolter, Olto, Gärtnerei. 
486. Wolter, Paul, Gärtnerei. 
487. Meine Hessen, Provinz Rhein-Roihmüller, Jacob, Handelsgärtnerei. 
488. Morienselde, Preußen, ProvinzBeyrodt, Ollo. bei Berlin. 
Brandenburg. 
489.|Markkleeberg bei Leipzig, König-, Hoppe, Joh. Friedrich sco., Kunst= und Handels- 
reich Sachsen. gärtnerei. 
490. „ « Hoppe, Joh., Fr., jun., Kunst= und Handels- 
gärtnerei. 
491. « » Pladeck, Bernh. jun, Kunst- und Handelsgärtnerei. 
492. (2 « Rauch, Karl Richard in Firma: Karl Rauch, 
Kunst= und Handelsgärtnerei. 
493. « « Schmidt, Wilhelmine, verehl., Kunst= und 
Handelsgärknerei. 
494. » « Wolf, Johann Friedrich Hermann, Kunst= und 
Handelsgärtnerei. 
495.|]Mehlem, Preußen, Rheinprovinz.| Rieck, Peter, Gärtnerei und Baumschule. 
496. Meißen, Königreich Sachsen. Born, Franz, Gärtnerei.
        <pb n="335" />
        — 226 — 
  
  
S Name des Wesiers 
aOlrt der Gartenbau-Anlage. Bemerkungen. 
Art des Orundstüks 
497.| Meißen, Königreich Sachsen. Lyon, Carl Hugo, Gärtnerei. 
498. « » Pinkert, Franz Olto, Gärtnerei. 
499. « « Schneider, Arthur, Gärtnerei. 
500.Miltenberg, Bayern, Regierungs-Koschwancz, Wenzel Joseph, Handelsgärinerei. 
bezirk Unterfranken und 
Aschaffenburg. 
501.|Mittelherwigsdorf bei Zittau, Hochmuth, Karl, Handelsgärtnerei, Blumen- 
Königreich Sachsen. zucht und Gemüsebau. 
502. bei Leipzig, Königreich Theile, Julius, Kunst= und Handelsgärtnerei. 
achsen. 
503.| Möhlenwarf, Preußen, ProvinzHesse, H., Baumschule. 
Hannover. 
504. Mülhausen, Elsaß-Lothringen. Barthel. 
505. » » Becker, J., Gärtnerei. 
506. « « Geiger. 
507. « » Strub. 
508. Mülheim a. R., Preußen, Breinig, Peter, Gartenanlage. 
Rheinprovinz. 
509. » Schleppers, Heinrich, Gartenanlage. 
510. München, Bayern. Buchner, August, Kunst= und Handelsgärtnerei. 
511. « « Buchner Aug., &amp; Co., Kunst-und Handelsgärtnerei. eufer Schleißheiner- 
traße 
512. » « Koch, Josef, Kunst= und Handelsgärtnerei. 
513. DMbe, Gemeinde Reutin, Renner, Georg, Handelsgärtnerei. 
ayern 
514. Nauheim, Bad, Hessen, * Lindemann, K. A., Handelsgärtnerei. 
Ob erhes sen. 
515. „ Linlmann, L., Handelsgärtnerei. 
516.Naußlitz bei Dresden, König- Edner, Friedrich Christian, Kunst= und Handels- 
reich Sachsen. gärtnerei und Baumschule. 
517.Neuburg a. D., Bayern. Zinsmeister, Ludwig Anton, Handelsgärtnerei. 
518.|Neuhörnitz bei Zittau, König-Lange, Ed. Gustav, Kunst= und Handelsgärtnerei. 
reich Sachsen. 
519.|Neusalz a. O., Preußen, Provinz Krause, F. W., Gärtnerei. 
Schlesien. 
520. Neuß, Preußen, Rheinprovinz. Hönings, Julius, Baumschule. 
521 « « » Severin, Franz. Baumschule. 
522.Neuulm, Bayern. Neubronner, D., Handelsgärtnerei. 
523.|Nickern, Königreich Sachsen. Mietzsch, C. W., Rosen= und Obstbaumschule, 
Ziersträucher. 
524. rer bei Dresden, König= Häpler, Wilhelm, Gewächshausgärtnerei. 
reich S 
525.|Nieder-Höchstadt, Preußen, Pro-Hoffmann, R., Baumschule. 
vinz Hessen-Nassau. 
526. Niedersedlitz bei Dresden, König= Eck, Willy, Rosen= und Blumenzüchterei. 
reich Sachsen. 
527. « » Mietzsch, C. W., Rosen= und Obstbaumschule. 
  
  
  
42“
        <pb n="336" />
        226 
  
  
Name des Besitzers 
DOrt der Gartenbau-Anlage. und Bemerkungen. 
5 Art des Grundstücks. 
528. Niedersedlitz bei Dresden, König= Naetsch, Otto, Blumenzüchterei. 
reich Sachsen. 
529. » « Dr. Roennefart, Tutewohl &amp; Roßberg (Glieme's 
Nachf.), Baumschule, #ierstraucher rc. 
530. » » Schwarzbach, Moritz, Palmenhaus, Blumen- 
und Rosenzüchterei. 
531. Niederwallu, Preußen, Provinz Kreis, Franz, Rosenpflanzung. 
Hessen-Nassau. 
532.|Niendorf bei Lübeck. Gotsch, Carl, Kunst= und Handelsgärtnerei. 
533. » » Scheel, Gutsgärtnerei. 
534. (2 « Wischhofey C., Kunst= und Handelsgärtnerei. 
535.| Nürnberg, Bayern. Adam, , Kunstgärtnerei. Kleinreuther Weg 93. 
536. „ » AppoldContadKunst-undHandelsgå1-tneket 
537. « « Bänsch, Karl, Gartnerei. 
538. » « Dietrich, Simon, Inhaber: Shriftan Hofmann, 
Samenhandlung und Gärtn 
5309. „ » Emmel, Theodor, Kunst= und Herdelsgartnerei 
640. » » geht-auch Christian, Samenhandlung. 
541. « » ofmann, Sebastian, Kunst= und andelsgärtnerei. 
54. » « Ortmann, Albert, Kunst= und Handelsgärtnerei. 
543. Rink, Wilhelm, Kunst- und Handelsgärtnerei. 
544. Nürtingen, Württemberg. Otto, Emanuel, Baum 
,DObereßlingen, Oberamt Eßlingen, 
. Dbetleuteredorf bei Ziltau, König- 
chsen. 
Ober-Mörlen, Großherzo lhum 
.Obermoschel, 
.Oberursel, 
Z Ochsenfurt, Bayern. 
.DOelsniß i. V., Königreich Sachsen. 
  
8. 
.Olbersdorf bei Zitkau, König- 
Württemberg. 
Oberhermersder bei Chemnit, 
Königreich Sachsen. 
reich Sachsen. 
Oberlößnitz bei Dresden, König- 
reich Sa 
Hessen, *xm Oberhefsen. 
Bayern. 
Preußen, Provinz 
Hessen-Nassau. 
7 11 
Offenbach a. M., Hessen, Provinz 
Starkenbur 
chule 
Schneider, Alber, auchule und Handelsgärtnerei, 
Rosenschulen. 
Reichel, Minna Luise, Willwe, Gärtnerei. 
Neumann, Karl Wilhelm, 
und Baumschule. 
Pietzsch, Gustav, Rosen= und Coniferenschule. 
Föhr &amp; Hagedomn, Handelsgärtnerei. 
Handelsgärterei 
Rannßweiler, Jakob, Handelsgärtnerei. 
Lüttich, Ernst, Baumschule. 
Rinz, S. und I., Baumschule. 
Wiheel, Karl, Gärtnerei. 
Greb, Burkard, Kunst= und Handelsgärtnerei. 
Hertwig, Rhard, Kunst= und Handelsgärtnerei. 
Seeling, Paul, Kunst= und Handelsgärtnerei. 
Thümmler, Gottlieb, Baumschule. 
Timm, Loutise, Kunst- und Handelsgärtnerei. 
Wohlfarth, Wilhelm, Kunst= und Handelsgärtnerei. 
En Grundels Nachfolger Otto Berz, Baum- 
ulen 
nst n6 
  
reich Sachsen. 
N „Gebrüder,K. Handelsgärtnerei.
        <pb n="337" />
        227 
  
  
S. Name des Besibers 
DOrt der Gartenbau-Anlage. un Bemerkungen. 
Art des Grundstücks. 
562.|Oppershofen, Hessen, Provinz Heß, G., Rosenanlagen. 
Oberhessen. 
563. » « Weil, J. III, Rosenanlagen. 
564 « » Weil, K. X, Rosenanlagen. 
565.|Oybin bei Zillau, Königreich Neumann, Gebrüder, Kunst= und Handels- 
Sachsen. gärtnerei. 
566.|Pankow, Preußen, Provinz Bran-Kreischmann, W., Gärtnerei. bei Berlin. 
enburg. 
567.| Passau, Bayern. Geise, Gebrüder Ernstund Otlo, Handelsgärtnerei. 
568.| Pegau, Königreich Sachsen. Hellriegel, Arthur, Maiblumenzucht. 
569.| Pethau bei Zittau, Ssereich Donath, Friedrich, Gemüseban. 
en 
670. ,, » Donner, Friedrich Wilhelm, Handelsgärtnerei, 
Blumenzüchterei und Gemüsebau 
571. « « Frenzel, Ernst Moritz, —— 
Blumenzucht und Gemüsebau. 
572. söh, Felix. vertreten durch Obergäriner 
Carl Gustav Heidrich, Handelsgärtnerei und 
Blumenzucht. 
573. » » Neumann, Gustav Julius, Gemüsebau. 
574. » » Nieisch, Hhans, Handelsgärmerei, Blumen= und 
Gemüsebau. 
575. « « Schmidt, Herrmann, Gemüsebau. 
576. » « Ståxkh Max, Handelsgärinerei, Blumen= und 
emus 
577 « » Zobel Friedrich Wilhelm, Handelsgärtnerei, 
Baumschule und Gemüsebau 
578.Pirna, Königreich Sachsen Anders, Bernhard Robert, Handelsgärtnerei. 
579. „ Anders, Heinrich Otto, Handelsgärtnerei. 
580.!. » Bölicher, Wilhelm Eduard, Handelsgärtnerei. 
581 « Fischer, word, Handelsgärtnerei. 
582. « Gregor, Georg Johannes, Handelsgärtnerei. 
583. « Grosche, Robert Oswald, Handelsgärtnerei. 
5844 » Hebold, E. Otto, Handelsgärtnerei. 
585.., » Jäger, Georg, Handel ärtnerei. 
586.. « edfchmqunednchtw,HandelsgäktnereI· 
587.» « Pepptsch,Theodor,Ha-Idelsgüeket 
588.» « Philipp,JohannAagt-ft,Handelsgäklneket 
589.» „ Plotz, Emil Richard, Handelsgärtnerei. 
590. „ Plotz, Karl Emil, Handelsgärlnerei. 
59111, « SchneidensdolfsuftamHonbelsgütlnem 
592.« « Scholze, Curt Julius, Handelsgärtnerei. 
593. „ Sperling, Friedrich Robert, Handelsgärtnerei. 
594 6 » Voigtländer, Ernst Richard, Handelsgärtnerei. 
595.. » Wagner, Wilhelm Max, Handelsgärtnerei. 
596. « Winkler, Karl A., Handelsgärtnerei. 
597. „ Zschiedrich, Wilhelm, Handelsgärlnerei.
        <pb n="338" />
        — 228 — 
  
  
* Name des Besitzers 
Oirt der Gartenbau-Anlage. und Bemerkungen. 
" Art des Grundstücks. 
598.| Plantieres bei Metz, Elsaß= Gebrüder Simon — Louis freres, Handels- 
Lothringen gärtnerei. 
599. Plauecn i. V., Königreich Sachsen. Gescheidt, Wilhelm, Handelsgärtnerei. 
600. » » Knorre, Richard, Handelsgärtnerei. 
601. « » Riedel, Carl Wilhelm Rudolf, Handelsgärtnerei. 
602. « ,, Tryquardt, Friedrich Peter, Gärtnerei. 
603. » « Wagner, Carl, Kunst= und Handelsgärtnerei. 
604. « » Westphal, Theodor, Handelsgärtnerei. 
605. « » Wettengel, Friedrich Reinhard, Handelsgärtnerei. 
606. „ « Zabel, Andreas Paul Friedrich, Handelsgärtnerei. 
607. Plittersdorf, Preußen, Rhein-Rohde &amp; Co., Gärtnerei und Baumschule. 
provinz. 
608. schlue Reuß j. Linie. Gorschboth, Thilo, Kunst= und Handelsgärtnerei. 
609. « « Gräbs, Albin, Handelsgärtnerei. 
610. « « Grübe, Hermann, Handelsgärtnerei. 
611. « » Hilbert, Albert, Handelsgärtnerei. 
612. » « Prüfer, Ernst, Handelsgärtnerei. 
613. „ „ Schade, Willi, Gärtnerei. 
614. Poisdam, Preußen, Provinz Görms Nosenschule (Besitzer Hering), Rosen- 
Brandenburg ule. 
615. HPrieslewitz bei, oßenhain, Köng= Raue, Herrmann, Rosengärtnerei und Baum- 
reich Sachsen. schule. 
616. Quedlinburg, Preußen, Vachsooin Dippe, Gebrüder, Pflanzung im Felde. 
en 
617. « « Gebhardt &amp; Co., Inhaber: Nhoden, Gärtnerei. 
618. « « Graßhoff, Alberl. ann im Felde. 
619. » « Graßhoff, Martin, Pflanzung im Felde. 
620. » » Galle(ftuher.benmg),Gaunerei 
621. „ « Keilholz, Inhaber: Fessel, Gärtnerei. 
622. „ » Kettenbeil, Gärtnerei. 
623. « « Melte, Heinrich, Pflanzung im Felde. 
624. ,, « Pape &amp; Bergmann, Gärtnerei. 
625. « « Samen= und Pflanzen-Versandtgeschäft „Quedlin- 
burge Eigenthümer: Sachs, Wilh. Gebhard 
Plagge. Gärtnerei 
626. « « Sachs David, Gärtnerei und Pflanzung im Felde. 
627. „ » Sattler, Carl, Gärtnerei. 
628. „ „ Sattler &amp; Beihge, Gärknerei. 
629. » » Teupcl,Gebtüdek,Gårtaerei. 
630. « » Wehrenpfennig, Gärtnerei. 
631. « « Ziemann, Samuel Lorenz, Inhaber: Gebrüder 
Sperling, Pflanzung im Felde. 
632. l bei Dresden, Königreich Ebner, Johannes, Palmenzucht. 
Sachsen. 
633.]| Radeberg, Königreich Sachsen. Freund, Karl Ernst Alfred, Kunst. und Handels- 
gärtnerei. 
634. Hetschold, Eduard, Kunst= und Handelsgärtnerei. 
  
11
        <pb n="339" />
        Ort der Gartenbau-Anlage. 
229 — 
Name des Besitzers 
und 
Art des Grundstücks. 
Bemerkungen. 
  
645. r* 77 
Riesa, Königreich Sachsen. 
647. 
665. 
666. 
667. 
  
Radolszell, Amt Konstanz, Baden. 
v Namersdorf, Preußen, -hein- 
provinz. 
Ravensburg, Württemberg. 
. Regensburg, Bayern. 
.Remscheid, 
Preußen, Rhein- 
provinz. 
Reutlingen, Würktemberg. 
« 
« 
« « 
. Rtnbekn, Preußen, Rheinprovinz. 
Roda, Sachsen-Altenburg. 
7*“ 7 
Z Rödel eim, Preußen, Provinz 
Hessen-Nassau. 
Nonneburg, Sachsen-Altenburg. 
77 7! 
· Rosenthal bei Pirna, Königreich 
  
Sachsen 
. Rocsdokh Preußen, Provinz 
Sachsen. 
Rüdenhausen, Bezirksamt Gerolz- 
hofen, Bayern. 
Rüngsdorf, Preußen, Rhein- 
provinz. 
Saarbrücken, R% 
* 11 
  
Fritschi, Josef, Gärtnerei. 
Maltern &amp; Keßler, Handelsgärtnerei. 
Boehm, Gärtnerei und Baumschule. 
Binter, Rudolph, Handelsgärtmerei. 
Eckers, Matthias, Handelsgärtnerei. 
Frede, Theodor. 
Koenemann &amp; Maaßen, Inhaber: 
Koenemann, Gärtnerei. 
Dietterlein, Gebrüder, Firma: Dietterleinsche 
Kunstgärtnerei und Samenhandlung. 
dauae Robert, Handelsgärtnerei und Baum- 
l 
Reinhard 
5 Fris Fomologisches Institut, Baum- 
ule 
Sommer, Ernst, Handelsgärinerei. 
Fiedler, Paul, Gärtnerei. 
Flößner, Ernst Max, Kunst= und Handels- 
gärtnerei. 
Keßler, Gustav Moritz, Kunst= und Handels- 
gärtnerei. 
Kirsten, Karl Richard, Kunst= und Handels- 
gärtnerei. 
Korf, Richard, Gärtnerei. 
Müller, Bernhard, Kaufmann. 
Urban, Eugen August Heinrich, Gärtnerei. 
Königliche Thiergarten-Verwaltung, Baumschule. 
Grimm, Karl, Kunst= und Handelsgärtnerei. 
Heine, Andreas, Baumschule und Rosenzüchterei. , 
Schütze, Traugott, Handelsgärtnerei. 
Coßmann, W., Gärlnerei und Baumschule. 
Fischer, Louis, Handelsgärtnerei. 
Schellenberg, Otto, Handelsgärtnerei. 
Steinbach, Karl, Handelsgärtnerei. 
Hanber, Paul, Baumschule. 
Knopf, O., Gärtnerei. 
Töpperwein, Emil, Kunst= und Handelsgärtnerei. 
Fahrmeyer, Friedrich, Gärtnerei und Baum- 
ule. 
Rennenberg, Joh., Gärtnerei= und Baumschule. 
Mendel, Gärtnerei und Baumschule. 
Rosenkränzer, Gärtuerei und Baumschule. 
  
bei Oberkassel. 
Filiale in Unterlennin- 
gen, Oberamt Kirch- 
heim, Würktemberg.
        <pb n="340" />
        230 
— — 
  
  
. Name des Besitzers 
S Ort der Gartenbau-Anlage. und Bemerkungen. 
"5 Art des Grundstücks. 
668. Schachen, Gemeinde Hoyern, Rupprecht &amp; Söhne, Handelsgärtnerei und 
Bay Baumschule. 
669. r 2 Zwickau, König= Lorenz, Paul, Kunst= und Handelsgärtnerei. 
reich Sa 
670.Schiltigheim bei Straßburg, Weick Sohn, Handelsgärtnerei. 
Elsch- othringen. 
671. Schliengen, Erchwerzogihum Saltler, Theo, Gärtnerei. 
672. Shann, Bayern. ürst, Albert, Handelsgärtnerei. 
673. Bhe bei Leipzig, Königreich Hund, Franz, Kunst= und Handelsgärtnerei. 
achsen. 
674. Schönberg, Preußen, Provinz Rumpf, A., Pflanzung. 
Hessen-Nassau. 
675.Schöneberg bei Berlin, Preußen. Kröger &amp; Schwenke, Gärtnerei. 
  
Schwabing, Bayern. 
Schweinsburg bei Crimmitschau, 
  
Königreich Sa 
chsen. 
Schweta (Nittergut) bei Döbeln, 
Königreich Sachsen. 
Sebnitz, Königreich Sachsen. 
x Segeberg Preußen, Provinz 
Schleswig-Holstein. 
Soden, Preußen, Provinz Hessen- 
Nassau. 
Söllmnitz, Reuß j. Linie. 
ß.Speyer, Bayern. 
.Spremberg irothen 
Sonne- 
berg), Königreich Sachsen. 
Steglitz, Preußen, Provinz Bran- 
denburg. 
. Steinfurth, Hessen, Provinz Ober- 
hessen. 
  
Hörmann, Michael, Kunst= und Handelsgärtnerei. 
Mehlhorn, O. R., Kunst= und Handelsgärtnerei. 
Göhlich, Ernst Julius (Pächter), Kunst= und 
Handelsgärtnerei. 
Gocht, Ladislaus, Kunst= und Handelsgärtnerei. 
Klein, Arno, Kunst= und Handelsgärtnerei. 
König, Emil, Kunst= und Handelsgärtnerei. 
Lissey, Max, Kunst= und Handelsgärtnerei. 
Machiaschke, Paul, Kunst= und Handelsgärtnerei. 
Seluser Baumschule. 
Trautzsch, Emil, Kunst= und Handelsgärtnerei. 
Stämmler, Cari, Gärtnerei. 
Scheffler, Konrad, Gärtnerei. 
Setat, Et Gärtnerei. 
Velt 
Ander, Karl Wilhelm, Handelsgärtnerei. 
Schmidt, J. C., Inhaber: L. Kuntze, Hof- 
lieferant, Cärtnerei. 
van der Smissen, C., Gärtu 
Eichelmann, Georg Ludwig, — 
Füber, Gebr., Rosenkultur. 
ichel, Johann, Rosenkultur. 
Schreyer, Friedrich, Rosenkultur. 
Schultheis, Gebr., Rosenkultur und Baumschule. 
Thönges &amp; Eichelmann, Rosenkultur. 
Walter &amp; Lehmann, Rosenkultur. 
Weihrauch, Hch., Rosenkultur. 
Weihrauch, Johannes III, Rosenkultur. 
  
Geschäftslokal in Berlin.
        <pb n="341" />
        231 
  
  
  
  
  
S Name des Besitzers 
— Olt der Gartenbau-Anlage. und Bemerkungen. 
Art des Grundstücks. 
702.|Straßburg, Elsaß-Lothringen.Müller, Martin (Vater). 
703.| Stuttgart, Stadt, Württemberg. Bofinger, Wieeln, Lawdelsgarmere. del 
4. » » ofinger, Wilhelm, jun nst- und Handels- 
* rx1 rtnerei. 5 7 d Mühlberg Nr. 15. 
705. , « Ernst, G., Kunst= und Handelsgärtnerei. 
706. « » Gumppet, Ph. G., Handels= und Kunstgärtnerei. 
707. » « Hosgärtnerei Villa Berg. 
708. , » Merz, Friedrich, di bdlagarmerei. 
709. « « Pfitzer, Wilhelm, Handelsgärtnerei. 
„710. „ « Schnczley Jacob, Handelsgärtnerei. 
711. « » Ulrich, J. G., Handelsgärtnerei. 
712. zch bei Leipzig, Königreich Schröter, Fii Karl, Kunst= und Handels- 
Sachsen. gärtner · 
713. Tempelhof, Preußen, Provinz Frankes Erben, Baumschule. bei Berlin. 
Brandenburg. 
714.| Tharandt, Königreich Sachsen. E Forstgarten im Staatsforstrevier 
arand 
715. Tinz, Reuß j. Linie. Schmalfuß, Alfred, Gärtnerei. 
716. Weber, Alfred, Gärtnerei. 
717. Tolkewitz bei Dresden, ê— Hauber, Paul, Baumschule. 
en 
718. Richter, C. R., Kunstgärtnerei. 
719. Travemünde, Lübeck. Ahrens, Heinrich t und Handelsgärtnerei. 
720.|Triebes, Reuß j. Linie. Wimmer, Richard, Gärtnerei. 
721. „ » Zimmermann, Georg, Gärtnerei. 
722. Trier, Preußen, Rheinprovinz. rauchle, Ambrosius, Gärtnerei. 
7233. „ Fellberg &amp; Marx, Baum= und Rosenschulen. 
724. „ « Lambert, J. &amp; Söhne, Gärtnerei. 
72565 » Lambert, Peter, Rosen= und Baumschulen. St. Marien, Paulins= 
ur. 
726.y Lambert &amp; Reiter, Inhaber: H. Lambert, St. Marien, Paulins= 
Baum= und Rosenschulen. Flur, Irminerweg. 
727. „ Mock, Josef, Baum= und Rosenschulen. Nordallee und Paulins- 
ur. 
728, « Reiter, J. u. Söhne, Baum= und Rosenschulen. di 
729 » Rottmann, Heinrich, Baum= und Rosenschulen. 
730 „ Pallien, „ Hinner, W., Rosenschulen. 
731. „ « » Ittenbach, Peier, Baum= und Rosenschulen. 
732.1 « « Krämer, Johann, Rosenschulen. 
733.14 » « WeltetGRatP Inhaber: Wittwe Rath, Baum- 
und Rosenschulen. 
734 « » Welter, Nikolaus, Baum- und Rosenschulen. 
735. « « Welter, Mathias, Baum= und Rosenschulen. 
736. St. Mathias, „ Müller, Mathias, Rosenschulen. 
737. Tübingen, Württemberg. Königl. Universität, botanischer Garten. 
738. Uerdingen, Preußen, Rhein= Fettweiß, Peter, Gartenanlage. 
provinz. 
48
        <pb n="342" />
        232 
  
  
  
S Name des Besitzers 
Onlrt der Gartenbau-Anlage. und Bemerkungen. 
S Art des Grundstücks. 
739. Ulm, Württemberg. Banzenmacher &amp; Straub, Handelsgärtnerei. 
740% „ Lopp, Paul, Handelsgärtnerei. 
741. Untermhaus, Reuß j. Linie. Fürstliche Hofgärtnerei. 
742. Viersen, Preußen, Rheinprovinz. Wassenhoven, Hubert, Gartenanlage. 
748.|Vieselbach, Grobergogte Helmich, Karl, Gärtnerei. 
Sachsen. 
744. Wallroth, Hans, Handelsgärtnerei. 
745. Vilbel, Hesen · Rrpoinioberhef. Siehmayer, Gebr., Kunst= und Handelsgärtnerei. 
746. Vorwerk bei Lübe Stel dern 4 Schmalz Nachf. in Lübeck, Baum- 
747 Wahren= bei Leipzig, Königreich Schmidt, Hermam, Kunst= und Handelsgärtnerei. 
748. r bei Löbau, Königreich Neumann, Reinhard, Handelsgärtnerei. 
en. 
749. Waldenburg, Königreich Sachsen. Fürstlich Schönburg'sche Hofgärtnerei. 
750.Wandsbek, Preußen, Provinz Danner, Chriflian, Gärtnerei. 
Schleswig-Holstein. 
751. » » Gernet, bKeonhard Gärlnerei. 
752. « » Goepel, F. L., Gärtnerei. 
753. » » Haagström, Exel, Gärtnerei. 
754. , » Hadler, H., Gärtnerei. 
755. « » Handreka, E, Gärtnerei. 
756. » » Herbst, A., Gärtnerei. 
757. , » Jank, Franz, Gärtnerei. 
758. » » Kircher, Rudolf, Gärtnerei. 
759. « » och, H. L., Gärtnerei. 
760. „ » Neubert, E., Gärtnerei. 
761. » » Nupnau,CGårmerec 
762. « » Oelkers, Gebrüder, Gärtnerei. 
763. » » Riecken, E. M., Gärtnerei. 
764. » Runde, W., Gärtnerei. 
765. » Scheider, Jul., Gärtnerei. 
766. » » Seemann, Albert, Gärtnerei. 
767. „ « Stoldt, C., Gärtnerei. 
768.] Weener, Preußen, Provinz Han-Hesse, 5. Baumschule. 
nover. 
769.| Weimar, Großherzogthun, Grimm, Franz, Handelsgärtnerei. 
Sachsen 
770. » Großmann, Ernst, Handelsgärtnerei. 
771. „ Rabe, Karl, Handelsgärtnerei. 
772. » » Springer, Max, Handelsgärtnerei. Pachtgarten am Groß- 
herzoglichen Park. 
773.Wemding, Bezirksamt Donau-Ritter, Wilhelm, Handelsgärtnerei. 
wörth, Bayern. 
774. « ,, Unger, Friedrich, Handelsgärtnerei. 
775.|Wesel, Preußen, Rheinprovinz. Kosthorst, Gebrüder, Gärtnerei.
        <pb n="343" />
        233 
  
Name des Besitzers 
  
  
  
  
S 
SOrt der Gartenbau-Anlage. und Bemerkungen. 
S Art des Grundstücks. 
776 Wiesbaden, Preußen, Provinz] Pawlitzki, A., Gartenanlage. Schiersteinerstraße. 
Hessen-Nassau. 
777. » « Ranke, Lart. Gartenanlage. Platuerstraße. 
778. « « Weber, A. &amp; Co., Gärtnerei. arkstraße. 
779. „ « Weygandt, G., Gartenanlage. Dotzheimerstraße 59. 
780. « « Wolf, Willy, Inhaber: Jacob Wolf, Garten= Platterstraße 88. 
anlage. 
781.] Wildpark, Preußen, Provinz Heinicke, Apotheker, Gartenanlage. bei Potsdam. 
Brandenburg. 
782.Wintersdorf, Preußen, Rhein-Bisenius, Joh. in Kersch, Baumschule. 
provinz. 
783.] Wirgetswiesen, Gemeinde Etten-Bauer, I. A., Pflanzschule. 
kirch, Württemberg. - 
784.Worms a. Rhein, desser Provinz|Beth, Karl, Kunst= und Handelsgärtnerei. 
Rheinhessen. 
785. ,, Riehl, Karl, Kunst= und Handelsgärtnerei. 
786. Würzburg, Bayern. Rosenthal, Hugo, botanischer Garten. 
787. « « Wahler, Wilhelm, Kunstgärtnerei (Obergärtner 
Emil Ornst). 
788.] Wurzen, Königreich Sachsen. Dietze, Emil, andelsgärmere. 
789. » « Große, Gustav, Handelsgärtnerei. 
790. » « Hey, Mobert (Nitsches Nachflg.), Handels- 
gar 
791.|Ziegelhaus, Gemeinde Reutin, Julhen Franz Josef, Handelsgärtnerei. 
Bezirksamt Lindau, Bayern. 
792. Zirlau. Preußen, Provinz Berndt, C. in Firma: S. Lindner, Gärtnerei. 
Schl 
793.|Zittau, (Fonigreich Sachsen. Berge, Gustav, Gärtnerei. 
794% « Berger, Heinrich, Gärtnerei. 
7955% « Bießlich, Ernst Gustav, Gärtnerei. 
796. » Buttig, Ernst, Gärtnerei. 
797. » Förster, Paul, Gärtnerei. 
798. » grause, Julius Hermann, Gärtnerei. 
——— « roßmann, Ernst, Gärtnerei. 
800 « Hoffmann, Gustav Adolf, Gärtnerei. 
S01.14 „ Kleich, Max, Gärtnerei. 
802. « Krüger, Edmund, Gärtnerei. 
—*-bpl „ Leidhold, Adolf, Gärtnerei. 
— « Leidhold, Max, Gärtnerei. 
S806. » Michel, Hermann, Gärtnerei. 
806. „ „ Müller, Carl, Gärtnerei. 
607.. » Peukert, Heirrich, Gärtnerei. 
808 [ „ Schmidt, Karl, Gärtnerei. 
09h K » Stechcr,Herntann,Garmeret 
810.« » Trautmann, Carl Robert, Gärtnerei. 
811. « Treple, Heinrich, Gärtnerei.
        <pb n="344" />
        — 234 — 
  
  
  
  
  
  
* Name des Besitzers 
„DOurt der Gartenbau-Anlage. und Bemerkungen. 
S Art des Grundstücks. 
812.|Zittau, Königreich Sachsen. Wünsche, Oskar, Gärtnerei. 
613 1 „ eidler, Carl August, Gärtnerei. 
814% „ iegler, Johann Jacob, Gärtnerei. 
815.|Zweibrücken, Bayern. uth,„Friedrich, Handelsgärtnerei. 
816. Zwötzen, Reuß j. Linie. Trummer, Hermann, Gärtnerei. 
817. « „ Uhlemann, Bruno, Gärtnerei. 
Berlin, den 4. Juli 1902. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Dr. Hopf. 
5. Versicherungs = Wesen. 
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 3. Juli 1902 beschlossen, in der der Bekanntmachung vom 
26. Juni 1901 (Central-Blatt für das Deutsche Reich S. 230) beigefügten Nachweisung Ziffer 27 zu 
streichen und Spalte 3 zu Ziffer 18, wie folgt, zu fassen: 
Bis zu senkrechten Linien, welche von der unterhalb des Ortes Bullenhausen belegenen Bunt- 
hausspitze auf die beiden Ufer der Elbe gezogen werden. 
Berlin, den 10. Juli 1902. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Caspar. 
6. Polizei-Wesen. 
  
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  
Laufende Nr. 
Rame und Stand 
Alter und Heimath 
  
2. 1. 
der Ausgewiesenen. 
8. 
  
Grund Behörde, welche die beu 
der Bestrafung. 
Ausweisung 
beschlossen hat. kiusmrine 
4. 5. 6. 
  
— 
.Antonio Cocozza, ge 
  
Auf Grund des §5. 362 des Strafgesetzbuchs. 
boren am 6. November 1872 zu Betteln, 
St. Biagio, Italien, italienischer, 
Staatseangehöriger, 
  
Arbeiter, 1 -P 
.Johann Raimund ac 
ubina, e 
Klempner, E 
Königlich preußischer 28. Juni d. J. 
Regierungs-Präsident 
zu Maydeburg, 
boren am 27. Februar 1861 zu desgleichen, Holizeibehorde zu Ham= 28. Juni d. J. 
urg, 
chlößhof, Oesterreich, österreichischer, 
Staatsangehöriger.
        <pb n="345" />
        235 
  
  
  
  
ul. 
s Name und Stand Alter und Heimath Grund Vehörde, welche die * 
S 
“ " der Vestrafun Ausweisung uusweisungs- 
J der Ausgewiesenen kRrafung beschlossen hat. — 
1 2. 8. 4. b. 6. 
8. Josef Dürscherl, meherr am 11. November 1867 zu Belteln, Königlich bayerisches Be--5. Juni d. J. 
Erdarbeiter, Nauthaug, Bezirk Bischofteinitz, Böh- zirksamt Nabburg, 
uter österreichischer Staatsange- 
öriger, 
4.]Peter Gall, cshoren am 29. Juni 1850 zu Ober-Landstreichen und Königlich rruubischer 27. Juni d. J. 
Arbeiter, Altstadt. Bezirk Trautenau, Böhmen, Betteln, — Präfiden 
österreichischer Steatsangehöriger, 4 
5. Franz Geisler, geboren am 11. März 1857 zu Alten- anddtrichen, Betteln Wh r-*m—— 11. April d. J. 
Arbeiter, dorf, Mähren, österreichischer Staats- und Uebertretun egierungs- Präsiden 
angehöriger, einer Straßenord- zu Breslau, 
6. Karl Lrb. ishler· geboren am 20. März 1859 zu Kuttel- luuk,, Königlich preußischer 830. April d. J. 
gesell bessterreichischen Schlesten, öster- Rei x.hße). 
* ischer Staatsangehöriger, zu kveln 
7. Heinrich Horn P7tbonn am 28. August 1856 zu Dessen-Landstreichen, Betieln Königlich preußischer 14. Juni d. J. 
Eisengießer, dorf, Bezirk Gablonz, Böhmen, orts- und grober Unfug, seg rrungs Prästdent 
I angehörig ebendafelb zu # 
8. Edmund Karger, l(geboren 1383 zu Wien, schwere Körperver- Großbekponlich badischer 27. Juni d. J. 
Hutmacher, erigangehörig- Seiber, ectzung und Betteln, Honezt r.1 är zu 
9. Susanna Mack ge- Leboren am 21. Jannar 1867, aus L Landitreihen und W preußischer 12. Mai d. J. 
borene Scholz, mark, Komitat Zips, Ungarn, orts. Führung falschen Resh erungs · Prãsident 
Blumenbinderin, ehörig zu Blelitz, Desierreichisch Namens, zu Oppeln, 
« ten 
10. Johann Mazeck, erboren. am 16. April 1858 zu u soe und Königlich bayerisches Be-. Juni d. J. 
Drechsler, ezirk Hohenmauth, Böhmen, oster· Betteln, zirksamt Neumarkt i.O., 
FSeirk oe Staatsangehöriger, 
11. Franz Rowak, teboren am 22. Dezember 1856 zu Betteln, Königlich sächsische Kreis-. Juni d. J. 
1 uhe und (Geanco, Some österreichischer, 1 chaft 
Staatsangehõ 
12. Sranz Maria Os- geboren am 29. re 1873 zu Prag, desgleichen, Königlich preußi c#r# 7. Mai d. J. 
wienczin, Hut- i de österreichischer Staatsange- Ferungs Präsiden 
wacher und Arbeiter, höriger, Preln 
13. Reinhold Rotter, arboren am 80. Mai 1867 zu ra desgleichen, #ahb ich krrubusher 27. Februar 
Glasmacher, doart Bezirk Senstenberg. Böhme Regierungs-Präsident d. J. 
Fangchorig ebendaselb zu Breslau, 
14.|Anton Schubert, gorl#en. am 14. August Kol zu Sez desgleichen, derselbe, 21. Wai d. J. 
Gerber, dorf, Bezirk Braunau, Böhmen, öster 
reichischer Staatecnebiiger 4 
15. Anton Stenvert, geboren am 24 1885= U De- Landstreichen und 8. Juni d. J. 
  
  
  
  
Clgarrenarbeiter, venter, Prooinz # —iöl ieder-- Betteln, 
lande, niederländischer Staatsange- 
öriger, « 
  
  
  
  
Köni lich kruasuscher“ 
Regierungs-Präsiden 
zu Hmporr,
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        <pb n="347" />
        — 237 — 
Tentral-Blatt 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamte des Innern. 
  
In betiehen durch alle VPostanstalton und Huchhandlungen. 
  
  
1 
XXX. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 18. Juli 1902. V 30. 
¾ 1 4 — 
Inhalt: 1. Konfulat-Wesen: Entlassung; — Wequatur= 4. Militär-Wesen: Abänderung der der Bekanntmachung 
Ertheiig eite 287 vom 25. Februar 1901 beigegebenen Klasseneintheilung 
2. Allgemelne Berwaltungs-Sachen: Verbot der 6 Küakan der Lieferungsverböädei . 
erscheinenden periodischen Druckschrift.,Przeglad Waeb Zoll= und Steuer. Wesen: Ergänzung der Gurrbiichnus“ 0 
Glert --------------- dldetAnlageAzumSchtffsbauRegulaup.A 
.edlzualuudtsetetiaäkWeienBekanntknachunq be Un 
treffend die Gebührenordnung für die Untersuchung 3 7* Ausweisung von Ausländern aus dem 
des in das Zollinland eingehenden Fleisches eichsgeblettte 
## 
S 
1. Konfulat-Wesen. 
Dem bisherigen Kaiserlichen Konsul in Honolulu, Johann Friedrich Hackfeld, ist die erbetene Entlassung 
aus dem Reichsdienst ertheilt worden. 
Dem Königlich niederländischen Vize-Konsul J. Barendrecht in Hamburg ist Namens des Reichs das 
Exequatur ertheilt worden. 
  
2. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
Nachdem durch rechtskräftige Urtheile des Königlichen Landgerichts Posen vom 3. April und 19. Juni d. J. 
gegen die in Krakau erscheinende periodische Druckschrift „Przeglad Wszechpolski““ zweimal binnen 
Jahresfrist Verurtheilungen auf Grund der §§. 41 und 42 des Strafgesetzbuchs erfolgt sind, wird in 
Anwendung des §. 14 des Gesetzes über die Presse vom 7. Mai 1874 (Reichs-Gesetzbl. S. 65) die fernere 
Verbreitung dieser Druckschrift auf die Dauer von zwei Jahren hierdurch verboten. 
Berlin, den 10. Juli 1902. 
Der Reichskanzler. 
In Vertrelung: Graf v. Posadowsky.
        <pb n="348" />
        — 288 — 
3. Medizinal- und Veterinär-Wesen. 
Bekanntmachung, 
betreffend die Gebührenordnung für die Untersuchung des in das Zollinland eingehenden Fleisches. 
  
Auf Grund der Bestimmung im §F. 22 Nr. 3 des Gesetzes, betreffend die Schlachtvieh= und 
Fleischbeschau, vom 3. Juni 1900 (Reichs-Gesetzbl. S. 547) hat der Bundesrath nachstehende Gebühren- 
ordnung beschlossen. 
Gebührenordnung für die Untersuchung des in das Jollinland eingehenden Sleisches. 
C. 1. 
Für die auf Grund des Gesetzes, betreffend die Schlachtvieh= und Fleischbeschau, vom 3. Juni 
1900 (Reichs-Gesetzbl. S. 547) stattfindende Untersuchung des in das Zollinland eingehenden Fleisches 
sind von dem Besitzer des Fleisches Gebühren nach Magate der nachstehenden Bestimmungen zu ent- 
richten. Diese Gebühren umfassen insbesondere auch die Vergütungen für die Entnahme und Versendung 
von Proben, für Benachrichtungen, Eintragungen in die Beschaubücher, Ausstellung von Befundscheinen, 
Kennzeichnung des Fleisches und etwa nothwendige Reisen der Sachverständigen. 
§. 2. 
Die Gebühren betragen, abgesehen von den in den §s. 4 bis 6 für besondere Untersuchungen 
festgesetzten Gebühren, 
A. bei frischem Fleische: — 
1. für ein Stück Rindvieh (ausschließlich der Kälber) oder ein Rennthier. . 2,50 . M., 
2. für ein Kalrlrlr.... u00,4= 
3. für ein Schwein oder Wildschhhen 0DO0= 
4. für ein Schaf oder eine Zige 0Os0.= 
5. für ein Pferd oder ein anderes Thier des Einhufergeschlechts (Esel, Maul- 
thier, Maulesel) ..·...............,oo-; 
B.beizubereitetemFleische(anggenommeaFett): 
6. von Därmen für jedes Kilogram 0,o% 
7. von Speck für jedes Kilognna 0,0⅜R 
8. von sonstigem zubereiteten Fleische für jedes Kilogramm O, 
Jedoch sind von Därmen mindestens O#o A, von sonstigem zubereiteten Fleische mindestens 
, 0 “ für jede Sendung zu erheben. 
Bei nicht gleichartigen Sendungen (§. 12 Abs. 3 der Ausführungsbestimmungen D) oder wenn 
im Falle der Beanstandung einer Stichprobe die Untersuchung in Bezug auf den Beanstandungsgrund 
an der ganzen gleichartigen Sendung ausgeführt wird (C. 12 Abs. 4 ebenda) sind die unter B Nr. 6 
bis 8 festgesetzten Gebühren in doppelter Höhe zu entrichten. 
Pfennigbeträge bei der Endsumme sind auf eine durch 5 theilbare Zahl nach oben abzurunden. 
8. 3. 
Erfolgt die Herrichtung des Fleisches für die Beschau (Herausnahme der Eingeweide, Loslösen 
der Liesen, Zerlegung der Schweine in Hälften, Aufhängen oder Auflegen der Fleischtheile im Unter- 
suchungsraume) nicht durch den Empfangsberechtigten oder eine von ihm zur Verfügung gestellte Hülfs- 
krast, so wird für diese Arbeiten noch ein Zuschlag von 20 Prozent zu den nach Maßgabe des §. 2 fest- 
gesetzten Untersuchungsgebühren erhoben. Pfennigbeträge bei der Endsumme sind auf eine durch 5 theilbare 
Zahl nach oben abzurunden.
        <pb n="349" />
        — 239 — 
8. 4. 
Die Gebühren für die Untersuchung auf Trichinen betragen: 
1. für ein ganzes Schwein oder Wildschmen il56 J44, 
2. für ein einzelnes Stück Fleisch, ausgenommen Speck (z. B. Schinken, Stück 0 
. 0950 
Pökelfleisch und dergleichen) 
3. für ein Stück Specck S. 05 
5 Für die Hülfeleistung der Trichinenschauer bei der Finnenschau sind besondere Gebühren nicht 
zu erheben. 
. 5. 
Unbeschadet der nach Maßgabe des z. zur Erhebung gelangenden Gebühren betragen die 
Gebühren für die chemische Untersuchung von zubereitetem Fleische, ausgenommen Fett,,O,0 , für 
die chemische Untersuchung von zubereitetem Fette, einschließlich der Vorprüfung, C0,0##für jedes 
Kilogramm einer gleichartigen Sendung (§F. 12 Abs. 3 der Ausführungsbestimmungen D). Jedoch beträgt 
die Mindestgebühr bei der chemischen Untersuchung von Fleisch 1 4, bei der von Fetten 010 X für 
jedes Packstück der Sendung. Bei nicht gleichartigen Sendungen, oder wenn im Falle der Beanstandung 
einer Stichprobe die Untersuchung in Bezug auf den Beanstandungsgrund an der ganzen gleichartigen 
gerng vorgenommen wird (S. 12 Abs. 4 der Ausführungsbestimmungen D), sind die doppelten Gebühren 
zu entrichten. 
Pfennigbeträge bei der Endsumme sind auf eine durch 5 theilbare Zahl nach oben abzurunden. 
8. 6. 
Für die chemische Untersuchung von zubereiletem Fleische auf das Vorhandensein von Pferde- 
fleisch (§. 14 Abs. 3 unter a der Ausführungsbestimmungen D) wird, wenn der Verdacht durch die Unter- 
suchung bestätigt wird, eine Gebühr von 0,16 J¾ für jedes Kilogramm der Sendung erhoben. Für die 
Untersuchung von Schinken in Sendungen unter 10 Stück, von Speck und von Därmen, desgleichen von 
frischem Fleische auf die Anwesenheit der im §. 5 Nr. 3 der Ausführungsbestimmungen D genannten 
Stoffe (. 14 Abs. 3 unter b, §. 13 Abs. 2 der Ausführungsbestimmungen D) ist unter der gleichen Be- 
dingung eine Gebühr von 0,05“ für jedes Kilogramm der Sendung zu entrichten. 
Die Miniestgebüh bei der Untersuchung auf das Vorhandensein von Pferdefleisch beträgt 15 J, 
diejenige bei der Untersuchung auf die Anwesenheit der verbotenen Stoffe 2,50 Jx. für eine Sendung. 
8. 7. 
Insoweit die Untersuchungsgebühren nach dem Gewichte der Waare zu berechnen sind, ist das 
Nettogewicht zu Grunde zu legen. Behufs Ermittelung dieses Gewichts ist, soweit nicht eine Netto- 
verwiegung eintritt, nach den für die zollamtliche Ermitlelung des Nettogewichts vorgeschriebenen Be- 
stimmungen zu verfahren. Das Bruttogewicht kann zu diesem Zwecke aus der Deklaration entnommen 
werden, sofern die Angaben als zuverlässig und ausreichend anzusehen sind. 
Insoweit das zollamtlich ermittelte Gewicht zur Zeit der Gebührenberechnung bereits bekannt ist, 
kann es der letzteren zu Grunde gelegt werden. 
8. 
Falls die Sendung auf Grund der Feanstant ng einer Stichprobe sreiwillig zurückgezogen wird 
(6. 12 Abs. 6 der Ausführungsbestimmungen D), sind die im S. 2 unter B Nr. 6 bis 8 und die im §. 4 
festgesetzten Gebühren nur von demjenigen Theile der Sendung zu erheben, an welchem die betreffenden 
Untersuchungen zur Zeit der Zurückziehung bereits ausgeführt sind. Insoweit nur Stichproben-Unter- 
suchungen stattgefunden haben, ist von der für die Gesammtsendung nach §. 2 unter B Nr. 6 bis 8 zu 
berechnenden Gebührensumme derjenige Theilbetrag zu erheben, welcher dem Verhältnisse der Zahl der 
untersuchten Stichproben zu der Gesammtzahl der entnommenen Stichproben entspricht. 
» Im gleichen Falle sind die im §. 5 festgesetzten Gebühren nur zur Hälfte zu erheben, wenn zur 
Zeit der Zurückziehung nicht mehr als die Hälfte der zum Zwecke der chemischen Untersuchung des 
Fleisches oder zur Hauptprüfung des Fettes entnommenen Proben untersucht ist. Die einzelnen Proben 
gelten schon dann als untersucht, wenn auch nur eine der in der Anweisung für die chemische Untersuchung 
von Fleisch und Fetten beschriebenen Prüfungen ausgeführt ist. Ist bereits mehr als die Hälfte der 
Proben untersucht, so sind die vollen Gebühren von der ganzen Sendung zu erheben. 
44*
        <pb n="350" />
        — 240 — 
8. 9. 
Die Bemessung und Festsetzung der im Falle des 8. 30 Abs. 1 der Ausführungsbestimmungen D 
dem Beschwerdeführer zur Last fallenden Kosten einer unbegründeten Beschwerde erfolgt nach Maßgabe 
der hierüber ergehenden Anordnungen der Landesregierungen. 
§. 10. « « 
Die Behörde kann die Einzahlung eines angemessenen von ihr zu bestimmenden Vorschusses vor 
Beginn der Untersuchung verlangen. Wenn in den Fällen des §. 6 der Verdacht als unbegründet 
sich erweist, oder die Sendung freiwillig zurückgezogen wird (§. 8), sind die entsprechenden Beträge 
zurückzuzahlen. 
Berlin, den 12. Juli 1902. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Graf v. Posadowsky. 
4. Militär-Wesen. 
VBekanntmachung. 
In Abänderung der der Bekanntmachung vom 25. Februar 1901 (Central-Blatt S. 48) bei- 
gegebenen Klasseneintheilung der Lieferungsverbände hat der Bundesrath beschlossen, den Kreis Ruhrort 
in der preußischen Rheinprovinz der Vergütungsklasse II der Lieferungsverbände zuzuweisen. 
Berlin, den 10. Juli 1902. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Graf v. Posadowsky. 
5. Zoll= und Steuer-Wesen. 
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 26. Juni d. J. beschlossen, Chamottesteine, die beim Bau 
von Seeschiffen zur Ausmauerung der Dampfkesselseuerungen verwendet werden, ferner Acelylen-Gas- 
Apparate, die beim Bau von Fischdampfern zur Verwendung gelangen, erstere den in dem Verzeichnisse II, 
letztere den in dem Verzeichniß I der Anlage A zu dem Schiffsbau-Regulativ vom 6. Juli 1889 
(Central-Blatt 1889 S. 431) aufgeführten Gegenständen gleichzustellen.
        <pb n="351" />
        — 241 — 
6. Polizei-Wesen. 
  
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
    
  
      
    
  
  
     
    
     
S. l Ausweisung 
S der B . Ins - 
1 der Ausgewiesenen. estrasuns beschlossen hat. 
1. 2. l 8. 4. b. 6. 
a) Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs. 
la)] Josesf Auböck, Tagegehooren am 9. November 1858 zu'Kuppelei (14 Tages Königlich bayerische 30. Mai d. J. 
löhner, Großschörgern, Gemeinde Andorf, Gefängniß, laut Er Polizeidirektion 
Bezirk Schärding, Oesterreich, orts- kenruniß n vom 26.] München, 
angehörig ebendaselbst, M 
b) dessencshefran kherese. geboren am 1. Juni 1859 zu Galgweis, ön 2 Tagesbesgleichen, desgleichen. 
1 öck, geborenes Bezirk Osterhofen, Böhmen, orts-] Gefängniß, laut Er- 
Juheck #eer angehörig zu Großschörgern, kenntniß vom 2e6. 
März 1902), 
l l 
b)quGrundbes§.362besStrafgefefbuch-. 
2.] Sebastian Norbert und Juli d. J. 
Comment , 
Tagner, 
8. Johann Gellert, Juni d. J. 
Bäcker, 
4. Josef Haunold, Juli d. J. 
Schlosser, 
6. am 25. April 1874 zu Juni d. J. 
österreichische 
6. Juni d. J. 
7. Krispinus Juli d. J. 
Müller, 
6. Juni d. J. 
9. Zerz, Juni d. J. 
  
        
  
22. März 1882 
Tirol, 
e im Central-Blatte für 1890 S. 108 Ziffer 9 veröffentlichte Ausweisung des Müllergesellen Johann Ernst 
Blum ist Dien m ECentrar worden. 
  
  
Berlin, Carl Heymanns Berlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="352" />
        <pb n="353" />
        — 243 — 
Tentral-aatt 
D eutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamte des Innern. 
– 
  
— 
  
In beiieben durch alle Vostanstalten und Huchbandlungen. 
XXX.5 dahrgang. Berlin, Freitag, den 25. Juli 1902. « V 31. 
  
Inhalt: 1. — Wefen. Ernennungen; — Er. 
mächtigungen zur Vornahme von Civilstandsakten 
  
  
r* 
Allgemeine Lerwaleungs-Sachen: V Verbot d der t Verbreitung 
der in Krakau erscheinenden Feicschrift. „Djabel“ 245 
Seite 213 
2. Finanz-Wesen: Nachweisung der Einnahmen des Reichs Bol * Ausweisung von Ausländern aus dem 
für die Zeit vom 1. April 1902 bis Ende Juni 1902 214 Reichsgebee 245 
  
1. Kon fulat Wesen. 
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den bisherigen ständigen Hülfsarbeiter im 
Auswärtigen Amte, Legationsrath von Hassell zum Konsul in Sarajevo zu ernennen geruht. 
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Junker zum Vize-Konsul in 
Saffi (Marocco) zu ernennen geruht. 
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Bau-Unternehmer Hermann Schmidt zum 
Vize-Konsul in Constantza (Rumänien) zu ernennen geruht. 
Dem mit der Vertretung des beurlaubten Kaiserlichen General-Konsuls in Athen betrauten Konsul 
Flügel ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 für den Amtsbezirk des General-Konsulats 
und für die Dauer der Vertretung die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen 
von Reichsangehörigen vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
Dem bei dem Kaiserlichen General-Konsulat in Yokohama beschäftigten Vize-Konsul Freiherrn von Stengel 
ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 die Ermächtigung ertheilt worden, in Vertretung 
des Kaiserlichen General-Konsuls bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen vorzunehmen 
und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
Dem Verweser des Kaiserlichen Konsulats in Lelgrad. Legationsrath Jentzsch ist auf Grund des §. 1 
des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den 
Amtsbezirk des Konsulats und für die Dauer seiner Geschäftsführung die Ermächtigung ertheilt worden, 
bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und unter deutschem Schutze lebenden Schweizern 
vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
45
        <pb n="354" />
        244 
2. Fin anz= Wesen. 
Nachweisung der zur Anschreibung gelangten Einnahmen (einschließlich der gestundeten Beträge) 
an Zöllen und gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern sowie anderer Einnahmen im Deutschen 
  
Reiche für die Zeit vom 1. April 1902 bis zum Schlusse des Monats Juni 1902. 
  
    
  
  
  
  
Die Soll- . 
Einnahme Unterschied 
. Einnahmebeträgt . 
Bezeichnung vom Beginne des Ausfuhr- in demselben zwilchen den 
der Rcchnungsjahrs, Vergütungen Bleiben Zeitraume nnen 5 
6 bis um Schlusse tt. des Vorjahrs mehr 
Einnahmen. Juni 1902 (Spalte 4) — weniger 
— 1 4+ 4. A. N- * 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
...... 1198784ll 4107 117 115771294 115 054 906 — 716 34 
..... 2514912 18910 2 496 002 2 519 744 — 23 742 
und Zuschlag 38 762 480 17.593046 16 169 484 17 620 O050s — 1450 633 
...... 10 670 262 1 438 10 668 829 10 389 575 — 279254 
... . ... 8017147 3 428 558 4588 59 8 669 901 + 918693 
von Branntwein und Zu- 
.......... 80 968 545 125 987 90 842 558 29 755 997 + 1 086 561 
80 389 — 809 444251 — 114 560 
..... 8220 343 1 711 8218 632 8 596 359 — 377727 
von Bier 876 525 — 876 525 948 622 — 67 097 
Summe 214 908 705 25277146 189 631 659 188 994 421 + 637137 
Siempelleuer, Er. 
a) 9 353 808 — 98658 808 38 409 048 5944 755 
b) Saut ) u w Anschaffungsgeschãfte a 493 148 9 689 8 483 469 3 710 08 — 226574 
e) Loose 
Pribatlotterien 1 667 453 — 1 667 458 1665 147 12 306 
Staatslotterien 6 555 979 — 6 555’ 979 4057789 — 2198 196 
d) Schifsrachturkunden 194 759 — 194759 191 7722 — 2 987 
Spielkartenstempel. — -- 346697 803726H- 12971 
Wechselstempelsteuier . — — 2989189' 3 323 552 — 8384 363 
Post= und Tele graphen-Verwalung . — — Momothlgsgsnsu45634474 
RnchöetsenbahnsBekwaltang . . — — 21 627000 22 084 000°) — 107000 
  
2 die endgülüige Einnahme stellte sich im Vorjahr um 277 901 niedrig 
waliungstelem bctrig bei den nachbezeichneten Einnahmen 
Bezeichnung 
  
Ist-Einnahme im Monat Juni 
Die zur Reichskasse gelangte Ist-Einnahme abzüglich der Auofuhrvergütungen 2c. und der Ver- 
Ist. Einnahme vom Beginne des Rechnungsjabrs 
bis zum Schlusse des Monats Juni 
  
  
  
     
  
  
  
  
Maihin Mithin 
uu 1902 1001 1902 190 1901 150 
Einnahmen. « +mehr « .'4'Mchk 
s — weniger — weniger 
A 4 AI. — .4 « 
l. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 
...... 34 110 935 36 117443 2 006 508102 391 200/ 101 472 254 + 918996 
..... 884 103 939 871 — 105 768 2 474 664 2 656 999 — 182 365 
und Zuichlag 48322 3810 7021 545 25699 164 18 736 976 23 361 939 — 4627 963 
... 9 579 109 1 652 177 — 73 068 11 437ö19 1 568 602 — 131 083 
1579243 1 138 666 + 440 557 6 806 917 1599 057 #. 1207 8390 
von Branniwein 
und 9111 789 9 170 871 — 5çJ082 28 767924 27899 125 1 869 799 
Brennsteuer — 40—35118-s-35078— 809 414 257 — 4494 560 
Brausteuer und üebergangsabgabe 
von Bier . 2 189716. 2 706 834 i— 2s7 118 7 731 634 1 3 109 75“" — 37N 123 
sens . 76021led I 60 712 314 — 2 6 EIIIIIDEIIIIIIIIIIIIII 
Spielkartenstempel. 126 246 129 924 3677 4531 — 32 995
        <pb n="355" />
        — 246 — 
3. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
Nachdem durch rechtskräftiges Urtheil des Königlichen Landgerichts zu Posen vom 7. und 12. Juni d. J. 
gegen die in Krakau erscheinende periodische Zeitschrift „Djabel“ binnen Jahresfrist zweimal Ver- 
urtheilungen auf Grund der §§. 41 und 42 des Strafgesetzbuchs erfolgt sind, wird in Anwendung des 
5. 14 des Gesetzes über die Presse vom 7. Mai 1874 (Reichs-Gesetzbl. S. 65) die fernere Verbreitung 
dieser Zeitschrift auf die Dauer von zwei Jahren hierdurch verboten. 
Berlin, den 17. Juli 1902. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Graf v. Posadomsky. 
  
4. Polizei-Wesen. 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  
  
  
  
* Name und Stand Aller und Heimath #arund Behörde, welche die deum 
2 1 der Bestrafung Ausweisung — eisungs. 
7 der Ausgewiesenen. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. I . n. - - 5. 6. 
  
  
Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs. 
1. 1883 zu Kaiserlicher Bezirks-Pra= 15. Juli d. J 
sident zu Colmar, 1 
       
   
   
  
   
1 Josef Bachelier, lgeboren 
Blechschmied, ’ 
2. Lincenz Bendel- 1880 
Königlich preußischer 15. Mai d. 
mayer, Arbeiter, 
Polizei-Präsident zu, 
Berlin, 
und HKaiserlicher Bezirke-Prä./15. Juli d. J. 
sident zu Colmar, 
      
    
    
3. Stefan Folzer, 
1868 zu 
NZuckerbäcker, 
l 
de Calais, 
. Franz Frühauf, 
Königlich preußischer (30. Mai d. J. 
Zimmermann, 
Polizei = Prsident zu 
5. Maria Kolar, ledige 
Tagelöhnerin, 
S 
2 
erlin, 
Königlich bayerisches Be. 29. Juni d. J 
zirksamt Miesbach, 
6. Sebastian Kratzert, zu Betteln, Königlich bayerisches Be- 28. Februar 
    
Kutscher, C zirksamt Gunzenhausen.] d. J. 
1 
7. Marcel Luard, am Kaiserlicher Bezirks-Prä. 15. Juli d. J. 
Kommis, Departement sident zu Colmar, 
französischer
        <pb n="356" />
        — 246 
  
  
  
  
hörig ebendaselbst, zu Breslau, 
* Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die d 
I 
** der Bestrafung. volsnenin Ausweisungs- 
der Ausgewiesenen eschlossen hat. beschlusses. 
i 2. T s. 4. b. 6. 
, Bilhelm Meier, geboren am 13. September 1848 zu Betteln, gsniglich Ersbischer“ lio. Juli d. J 
Tagelöhner, Didam., Niederlande, niederländischer Regierungs-Präsiden 
Staatsangehöriger, zu Düsseldori, 
9 Bran) Ristl, geboren am 1. Korza 1871 zu Haining, desgleichen, derselbe,. 16. Juli d. J. 
Schlepper, Tage= Bezirk Leoben, Steiermark, öster- 
löner und Berg= reichischer Staatsangehöriger, 
10. 8 Rosen= geboren am 9. April 1862 zu Gostynin, Landstreichen, Betteln Koniglich brenbischer 11. Juli d. J. 
zweig Schuh- Russisch-Polen, ortsangehörig eben., und Gebrauch frem-, Negierungs-Präsiden 
k606 beme s; daselbst, der Legitimations- zu Breslau, 
apiere, 
11. datoelaw Schlüs-= geboren am 7. Februar 1872 zu Milelin. Landstreichen und Königlich preußischer 26. April d. J. 
si6. Schlosser, Bezirk Königgrätz, Böhmen, orts-- Betteln, Polizei = Präsident zu 
angehörig zu Trotina. Bezirk König- Berlin, 
Bratz, 
12 Peter Simonetti, geboren am 6. Mai 1867 zu Brento= Betteln, Königlich vrnßischer )0. Mai d. J. 
Erdarbeiter, nico, Tirol, österreichiticher Staals- Regierungs-Präßfiden 
angehöriger, zu Coblenz 
13. Jankel (Zakob), Wolf 26 Jahre alt, geboren und ortsange--Landstreichen, Gnroßterzonhlch badischer 14. Juli d. J 
Steinberg, ohne hörig zu Kischinew, Nußland, Landeskommissär zu 
Stand, Mannhbeim, 
11. Franz Svoboda, geboren am 21. August 1860 zu Daschitz, Betteln, Königlich rabischer,“ 26. Mai d. J. 
Schmied, Bezirk Pardubitz, Böhmen, ortsange- Regierungs-Präsiden
        <pb n="357" />
        — 247 — 
Central Glatt 
Deutsche Reich. 
Heransgegeben 
im 
Reichsamte des Innern. 
ZIn betieben durch alle Vostanstalten und hHhuchhandlungen. 
  
  
I ·- 
xxx.Jahraaug—IBekliu,Fk-xtag,dm1 August 1902. 3933832. 
L. * —— 
Inhalt: 1. Kefulst-Wesen: Ermächtigung 2 Set; I 
nahme von Civilstandsakten 247 5. Militär-Wesen: Bekanntmachung eines neuen Ver- 
2. Zoll= und Steuer-Wesen: Zollfreie Einfuhr eie Ge- seichnisses der Civilvorsitzenden der im Deutschen Neiche 
würzen: Fis Saerausgabe gines glünsten Rachtrage. zu estehenden Ersatzkommissioen 
em amtlichen Waarenverzeichnisse zum Zolltarife 247 
3. Algemelne Berwaltungs-Sachen: Verbot der Verbreitung 6. z Fhien Ausweisung von Ausländern aus 3 
dg in Aemberg. Escheinenden polnischen Beitung ELEEEIILIEIEIE 
azeta Narodouae- 218 . ilitã Verzeich d Civil- 
4. Handels- und Gewerbe-Wesen: Bekanntmachung, be- Anhang Militör-Wesen: Verzeichniß der Ciut 
den d t R bestehenden Ersatz- 
treffend Abänderung der Vorschriften über die Prüfung stenen er im Deutschen Reiche bestehen " l 
der Thierärztttett 
1. Kon fulat Wesen. 
Dem Kaiserlichen Konsul von Hassell in Sarajevo ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 
1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für seinen Amtsbezirk die Er- 
mächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und unter deutschem 
Schuhe blebenden Schweizern vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu 
eurkunden. 
2. Zoll= und Steuer-Wesen. 
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 3. Juli 1902 beschlossen, daß nach der Bestimmung der 
obersten Landesfinanzbehörden den Direktivbehörden die Befugniß beigelegt werden darf, die zollfreie 
Einfuhr von Gewürzen aller Art zwecks Vermahlung und demnächstiger Wiederausfuhr im Wege des 
Veredelungsverkehrs unter Anordnung der erforderlichen Kontrolmaßregeln zu gestatten. 
In mechesszabam ist ein fünfter Nachtrag zu dem amtlichen Waarenverzeichnisse zum Zolltarife heraus- 
gegeben worden 
Eine käufliche Ausgabe dieser Drucksache erscheint in R. v. Decker's Verlag, Königlicher Hof- 
buchhändler G. Schenck, Berlin 8W., Jerusalemerstraße 56. 
46
        <pb n="358" />
        — 248 — 
3. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
Nachdem durch rechtskräftige Urtheile des Königlichen Landgerichts zu Posen vom 12. und 26. Juni d. J. 
gegen die in Lemberg erscheinende polnische Zeitung „Gazeta Narodowa“ zweimal binnen Jahresfrist 
Verurtheilungen auf Grund der §§. 41 und 42 des Strafgesetzbuchs erfolgt sind, wird in Anwendung 
des §F. 14 des Gesetzes über die Presse vom 7. Mai 1874 (Reichs-Gesetzbl. S. 65) die fernere Verbreitung 
dieser Zeitung auf die Dauer von zwei Jahren hierdurch verboten. 
Berlin, den 21. Juli 1902. 
Der Reichskanzler 
In Vertretung: Graf v. Posadowsky. 
4. Handels= und Gewerbe-Wesen. 
Bekanntmachung, . 
betreffend Abänderung der Vorschriften über die Prüfung der Thierärzte. 
  
Auf Grund der Bestimmungen im §. 29 der Gewerbeordnung für das Deutsche Reich hat der 
Bundesrath beschlossen: 
An Stelle der §§. 5, 27 und 28 der Vorschriften über die Prüfung der Thierärzte 
(Bekanntmachung vom 13. Juli 1889 — Central--Blatt S. 421) treten folgende Bestimmungen: 
S. 5. 
A. Naturwissenschaftliche Prüfung. 
1. Bedingungen der PHulafung 
Die Zulassung zur naturwissenschaftlichen Prüfung ist bedingt durch den Nachweis, 
daß der Kandidat 
a) die erforderliche wissenschaftliche Vorbildung besitzt. Dieser Nachweis ist zu führen durch 
das Reifezeugniß eines Gymnasiums, eines Realgymnasiums oder einer Oberrealschule oder 
einer durch die zuständige Zentralbehörde als gleichstehend anerkannten höheren Lehranstalt: 
b) nach erlangter wissenschaftlicher Vorbildung mindestens drei Semester hindurch thier- 
ärztliche oder andere höhere wissenschaftliche deutsche Lehranstalten besucht hat. 
§. 27. 
Die Bestimmungen des §F. 5 Ziffer 1 zu a treten mit dem 1. April 1903 in Kraft. 
Diejenigen Kandidaten der Thierheilkunde, welche bereits vor dem 1. April 1903 das Studium 
der Thierheilkunde begonnen haben, sind zu den Prüfungen auch dann zuzulassen, wenn sie 
nur das im §. 5 Ziffer 1 zu a der Bekanntmachung vom 13. Juli 1889 bezeichnete Maß 
wissenschaftlicher Vorbildung besitzen. 
28. 
Die vorstehenden Bestimmungen een auf die Mililär= Roßarzt = Aspiranten mit 
folgenden Vorbehalten Anwendung: 
a) Die Militär-Roßarzt = Eleven sind von der Prüfung im Hubbeschlag auf den thier- 
ärztlichen Hochschulen zu entbinden, falls sie eine solche Prüfung an einer Militär- 
Lehrschmiede oder an einer thierärztlichen Lehranstalt bereits bestanden haben: 
b) die Militär-Roßarzt-Eleven sind, falls sie das Studium der Thierheilkunde vor dem 
1. Oktober 1905 begonnen haben, zu den Prüfungen auch dann zuzulassen, wenn sie 
nur das im §. 5 Ziffer 1 zu a der Bekanntmachung vom 13. Juli 1889 bezeichnete 
Maß wissenschaftlicher Vorbildung besitzen. 
Berlin, den 26. Juli 1902. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Graf v. Posadowsky.
        <pb n="359" />
        246 
5. Militär--Wesen. 
##kanutmachung. 
Im Anhange zu gegenwärtiger Nummer des Central-Blattes wird ein neues bis auf die 
Gegenwart richtig gestellles „Verzeichniß der Civilvorsitzenden der im Deutschen Reiche bestehenden Ersatz- 
kommissionen“ (§. 2 Ziffer 5 der Deuischen Wehrordnung) zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Berlin, den 28. Juli 1902. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Graf v. Posadomsky. 
  
6. Polizei-Wesen. 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
" Name und Stand Alter und Heimath — * die hd 
. der Bestrafung. weiseng us 
z der Ausgewiesenen. beschlossen hat. 
1. 2. l s. 4· s. 6. 
Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs. 
1.] Josef Barth, geboren am 18. März 1858 zu Net-[Betrug, Landstreichen Königlich preußischer 5. Juli d. J. 
W 5 schenitz, — Saaz, Böhmen, öster- und Betteln, Re Le gzbscher. 
reichischer Staatsangehöriger, zu utt am, 
2. Josef Gundolf, geboren im Jahre 1872 zu Berwany, Landstreichen und Königlich bayerisches Be-16. Juni v. J. 
Kutscher, bBezirk Reutte, Tirol, ortsangehörig falsche Namensan irksamt Berchtesgaden, 
ebendaselbst, gabe, 
8. Johann Jocksch, geboren am 381.0ktober 1862 zu Iglau,Betteln, Königlich preußischer 14. Juni d. J 
Schlosser, Mähren, ortsangehörig ebendaselbst, Polizei-Präsident 
erlin, 
4. Karl August geboren am 18. August 1851 zu Sex= desgleichen, Königlich preußischer 11. Juli d. J. 
Johansson, dräga, Schweden, ohne Staatsange- Regierungs-Präsident 
Arbeiter, hörigkeit, 4 " zu Schleswig, 
5. Mathilde Krat- geboren am 26. April 1879 zu Dü--Betrug und Land-Grohherzoglich badischer/15. Juli d. J. 
tinger, unverhei= dingen, Kanton Freiburg, Schweiz, streichen, Landeskommissär zu 
rathet, ohne Stand, ortsangehörig ebendaselbst, Freiburg, 
6. Josef Kruml, geboren am 16. Oktober 1878 zu Boh-GBetteln, Polizeibehörde zu Ham-17. Juli d. J 
Schlosser, daschin, Bezirk Neustadt, Böhmen, burg, 
ortsangehörig zu Kuttenberg, eben- 
daselbst, 
7. Heuricus Neels, geboren am 31. Mai 1816 zu Ant--desgleichen, dieselbe,. desgleichen. 
Cigarrenarbeiter, werpen, belgischer Staatsangehöriger, 
8. Anton Rainke, geboren am 12. Januar 1855 zu Breiten-desgleichen, Königlich preußischer 16. Juli d. J. 
Tischler, hof, Bezirk Polna, Böhmen, öster- Regierungs-Präsident 
reichischer Staatsangehöriger, zu Breslau, 
9. Martin Strauß geboren am 11. November 1884 zu desgleichen, Königlich preußischer 19. Juli d. J 
(Sztrausz), Cisen= Liptö- Szent-Miklös, Komitat Liptau, Regierungs= Präsldent 
arbeiter, angarn, ungarischer Staatsange- zu Osnabrück, 
höriger, 
10. Notburga Unter= geboren am 14. September 1868 zuLandstreichen und Königlich bayerisches Be-3. Juli d. J. 
  
lechner, ledige 
Diensimagd, 
  
Ellbögen, Bezirk Innsbruck, Tirol, 
ortsangehörig ebendaselbst, 
  
falsche Namensan- 
gabe, 
zirksamt Berchtesgaden, 
  
  
  
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenseld in Berlin.
        <pb n="360" />
        <pb n="361" />
        Anhang 
Nr. 32 des Central-Blatts für das Deutsche Reich. 
  
Berlin, den 1. 1. August 1902. 
Derzeichniß 
der 
Einilvorsihenden der im Deutschen Reihe — arsehlonnissoucn 
  
  
  
  
  
  
  
z Si Dienststelle, mit welcher der Civilvorsitz 
Bestandtheile des Bezirkes der Ersatzkommission. des Büreaus des dauernd verbunden ist, bezw. Name und 
c Civilvorsitzenden. Amtscharakter des Vorsitzenden. 
A. Königreich Preußen. 
I. Provinz Ostpreußen. 
a) Regierungsbezirk Königsberg. 
I.Kreis waAleenste mit den Städten Allenstein und Warten--Allenstein Landrath des Kreises Allenstein. 
2 ares #raneber mit den Süädten Braunsberg, Frauen-Braunsberg do. do Braunsberg. 
barg, Mehlsack und Wormdi 
3. Kreis Fischhausen mit den Erman Fischhausen und Pillau.ischhausen. do do. Fischhausen. 
1.Kreis Zriedland mit den Städlen Bartenstein, Domnau,Bartenstein. do. do. Friedland. 
Friedland und Schippenbeil. 
5. Kreis Gerdauen mit den Städten Gerdauen und Norden-,.Gerdauen. do. do. Gerdauen. 
urg. 
6. Kreis Heiligenbeil mit den Städten Heiligenbeil und Heiligenbeil. do. do. Heiligenbeil. 
inten. 
7.Kreie Heilsberg mit den Städten Guttstadt und Heils- Hpiloberg früher do. do. Heilsberg. 
uttstadt) 
8. Stadnteis Königsberg. Königsberg. Polizeipräsident zu Königsberg. 
9.Landkreis Königsberg Königsberg. Landrath des Landkreises Kömgsberg 
10.Kreis Labian mit de Stadt Labiau. Labian des Kreises Labiau. 
I1I1.Kreis Memel mit der Siadt Memel. o. do. Memel. 
12. Kreis Mohrungen mitl den Gishten Liebstadlt, Mohrungen Mohrungen. do. do Mohrungen. 
und Saalfeld. 
  
  
  
17
        <pb n="362" />
        * Si Dienststelle, mit welcher der Civilvorfitz 
Bestandtheile des Bezirkes der Ersatzkommission. des Bürcaus des dauernd verbunden ist, bezw. Rame und 
S Civilvorsitzenden Amtscharakter des Vorsitzenden. 
13. Freis Weidenburg mit den Städten Neidenburg und NMeidenburg. Landralh des Kreises Neidenburg. 
oldau 
14.Kreis Ortelsburg mit den Slädten Ortelsburg, Passen= Ortelsburg. do. do. Ortelsburg. 
heim und Willenberg. 
15.Kreis Osterode mit den Städten Gilgenburg, Hohenstein,sterode. do. do. Osterode. 
Liebemühl und Osterode. 
16.| Kreis öde Estan it den Städten Kreuzburg, Landsberg Pr. Eylau. do. do. Pr. Eylau. 
und Pr. Eyla 
17.Kreis Pr. 88 mit den Städten Mühlhausen undPr. Holland do. do. Pr. Holland. 
r. Holland. 
18.RKreis Tstenbun mit den Städten Barten, Drengsurth,astenburg. do. do. Rastenburg. 
un asten 
19. Kreis Rössel mit ben- Städten Bischofsburg, Bischofstein, Vischofeburg. do. do. Rössel. 
Rössel und Seeburg. 
20.AKreis Hleblas mit den Städten Allenburg, Tapiau und Behlau. do. do. Wehlau. 
ehlau. 
b) Reglerungsbezirk Gumbinnen. 
1.Kreis Angerburg mit der Stadt Angerburg. Landrath des Kreises Angerburg. 
2. Kreis Darkebmen mit der Stadt Darkehmen. Darkehmen. 
a. Kreis Goldap mit der Stadt Goldap. d. - Goldap. 
1. Kreis Gumbinnen mit der Stadt Gumbinnen. do- ve. Gumbinnen. 
5.Kreis Heydekrug Heydekrug. 
6.Stadlkreis Instkreurg. rse nargerrdagerr der SLtadn Inster- 
7.Landkreis Insterburg. Infterburg. bandro det Ixeises Insterbu 
8. Kreis Jobannisburg mit den Städlen Arys, Bialla und Johannisburg. Johannis urg. 
ohannisburg 
9. Kreis Lötzen mit den Suntnn. Löten und Rhein. Lötzen. do. do. Lößzen. 
10.Kreis Lyck mit der Stadt L Lyck. do. do. Lock. 
11. Kreis Niederung. Heinrichswalde. do. do. Niederung. 
12.Kreis Oletzko mit der Stadt nangnwebene. Marggrabowa. do. do. Oletzko. 
13.NKreis Pillkallen mil den Slädten Liosalen und Schirwindt. Pihkallen. do. do. Pikallen. 
14. Kreis Ragnil mit der Stadt R Nagnit do. do. Ragnit. 
15.Kreis Sensburg mit den Städiel Molaiken und Sens- s Sensburg. do. do. Sensburg. 
urg. 
16. s Kreis Stallupönen mit der Stadt Stallupönen. Stallupönen. do. do Stalluhönen. 
17.S4adtkreis Tilsit. Tilsik. Erster Bürgermeister zu Tilsit. 
18.] Landkreis Tilsi# Tilstt. Landrath des Landkreises LZiln. 
Provinz Westpreußen. 
u) Regierungsbezirk Danzig. 
I.Kreis Berent mil den Städten Verent und Schöneck. Berent. Landrath des Krelses Berent. 
2.tadtkreis „Danzig. Danzig. Polizeidirektor zu Danzig. 
3. Landkreis Danziger Höhe. Danzig. Landrath des Landkreises Danziger Höhe. 
4.Landkreis Danziger Niedetung. Danzig. Landrath F-k" Landkreises Danziger 
Niedern 
5. Kreis Dirschau mit der Stadt Dirschau. Dirschau. Londrath" N Kreises Dirschau 
6.Shtadtkreis Elbing. Elbing Erster Bürgermeister der Stadt Elbing. 
7.Landkreis Elbing mit der Stadt Tolkemit. Elbing. Landrath des Landkreises Elbing. 
8 Kreis Karthaus. Karlhaus. des Kreises Karthaus. 
19.Kreis Marienburg mil den Städten Marienburg, Neuteich Marienburg. do. do. Marienburg. 
und Tiegenhof. 
10.N Kreis Neustadt W. Pr. mit den Slädten Neustadt und Zoppot. Neustadt W. Pr. do. do. Neustadt W. Pr. 
II. Kreis Pr. Stargard mit der Stadt Pr. Stargard. Gr. Stargard do do. Pr. Stargard. 
12.Kreis Puhig mit der Stadt Pußig. Putzig. do. do. Putzig
        <pb n="363" />
        253 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
8 Si# Dienstsielle, mit welcher der Civilvorsit 
" Bestandtheile des Bezirkes der Ersatzkommission. des Büreaus des dauernd verbunden ist, bezw. Name und 
Civilvorsitzenden. Amtscharakter des Vorsitzenden. 
b) Regierungsbezirk Marienwerder. 
I.Kreis Briesen mit den Städten Briesen, Gollub und Briesen. Landrath des. Kreises Briesen. 
önsee. 
2.Kreis Deutsch-Krone mit den Städten Deutsch-Krone, Deutsch-Krone. do. do. Deutsch-Krone. 
Jastrow, Märk. Friedland, Schloppe und Tü. 
3. Kreis Flatow mit den Städten Flatow, Kammin,Flatow. do. do. Flatow. 
Krojanke, Vandsburg und Zempelburg. ' 
4.Stadikreis Graudenz. Graudenz. Erster Bürgermeister zu Graudenz. 
5.Landkreis Graudenz mit den Städten Lessen und Rehden. Graudenz. Landratz des Landkreises Graudenz. 
6.Kreis Konitz mit der Stadt Konigz. Konitz. o. des Zreises Konitz. 
7.Kreis Kulm mit der Stadt Kulm. Kulm. z Kulm. 
8. Kren Löban mit den Städten Kauernick, Löabau und Reumark. do. de. Löbau. 
eumark. 
9.Kreis Varienwede# mit den Städten Garnsee, Marien-Marienwerder. do. do. Marienwerder. 
werder un 
10. Kreis Rosenberg W. Pr. mit den Städten Bischofswerder, Rosenberg. do. do. Rosenberg. 
Deutsch-Eylau, Freistadt, Riesenburg und Rosenberg. 
11. Kreis Schlochau mit den Städten Baldenburg, Hammer-Schlochau. do. do. Schlochau. 
stein, Landeck, Pr. Friedland und Schlochau. 
12.. Kreis Schwetz mit den Städten Neuenburg und Schwetz,.Schwet. do. do. Schwetz. 
18. Kreis Strasburg W. r. mit den Städlen Gurschno,Strasburg. do. do. Strasburg. 
Lautenburg und Strasburg. 
14. Kreis Stuhm mit den Slädten Christburg und Stuhm.] Stubm. do. do. S#t#uhm. 
15.Stadtkreis Thorn. Thorn. Erster Bürgermeister zu Thorn. 
16.] Landkreis Thorn mit der Stadt Kulmsee. Thorn. Landrath des Landkreises Thorn. 
17. Kreis Tuchel mit der Stadt Tuchel. Tuchel. do. des Kreises Tuchel. 
III. Provinz Prandenburg. 
a) Regierungsbezirk Potsdam. 
1. Kreis Angermünde mit den Städten Angermünde, Greiffen-Angermünde. Landrath des Kreises Angermünde. 
berg i. Uckermark, Joachimsthal, Oberberg, Schwedt a.O. 
und Bierraden. 
2.Kreis Beeskow= Storkow mit den Städten Beeskow, Beeskow. do. do. Beeskow= 
Storkow und Wendisch-Buchholz. Storkow. 
3. Hauptstadt Berlin: 
Erlatztommisson des Aushebungsbezirkes Berlin 1, Berlin N.W. 40%Der Civilvorsitzende der Ersatz- 
Wehrpflichtigen unassend. deren Namen von Haidestr. 1. mmnüsten des Aushebungsbezirkes 
r d## einschließlich E begin 
b) Ersatzkommisston des fusbebungsbejirkes Berlin 2, do. Der #lz chihende der Ersatz- 
alle Wehrpflichtigen wuassend. beren Namen von kommission des Aushebungsbezirkes 
P bis einschließlich H beg erlin 2. 
e) gitennssan des necheiinesern Berlin 3, do. Der Cioviloorsitzende der Ersatz= 
Üe Wehrpflichtigen unassen. deren Namen von Lemmison des Aushebungsbezirkes 
l bis einschließlich L beg 
d) Ersatzkommission des Psbeiangerchn Berlin 4, do. Der iwborsthende der Ersatz- 
alle Wehrpflichtigen bmsassend, deren kamen von lemmiston des Aushebungsbezirkes 
M bis einschließlich O, C und R begin 
0) Erjatzlommiston des an n r ge Verun b, do. Der #wilhorsitende der Ersatz= 
lee Wehrpflichtigen umsassend, deren Namen mit 8 Lemmisston des Aushebungsbezirkes 
s) inn des Ausbebungsbezirles Berlin 6, do. Der *#owiloorsizende der Ersatz- 
alle Wehrpflichtigen umfossend, deren Namen mit F. kommission des Aushebungsbezirkes 
bis einchließlich 2 beginnen. erlin 6. 
4.Stadtkreis Brandenburg. Brandenburg. Oberbürgermeister zu Brandenburg. 
5.Stadtkreis Charlottenburg. Charlottenburg.Polizeipräsident zu Charlottenburg. 
  
  
  
17
        <pb n="364" />
        — 254 
  
  
  
  
  
  
2 Sitz Dienststelle, mit welcher der Civilvorsitz 
" Bestandtheile des Bezirkes der Ersatzkommission. des Büreaus des dauernd verbunden ist, bezw. Name und 
5 Civilvorsitzenden Amtscharakter des Vorsitzenden. 
6. Kreis Jüterbog-Luckenwalde mit den Städten Baruth, Süterbog. Landrath des Kreises Jüterbog- 
Dabme, Jüterbog und Luckenwalde. Luckenwalde. 
7.Kreis Nieder--Barnim mit den Städten Alt-Landsberg,'# Berlin NW. 40 do. do. Nieder-Barnim. 
Bernau, Liebenwalde und Oranienburg. öirsis Karl 
Ufer 5 
8.Kreis Ober-Barnim mit den Städlen Biesenthal, Ebers-Freienwalde do. do. Ober-Barnim. 
walde, Freienwalde a. O., Strausberg und Wriezen. u. O 
9. Kreis Ost-Havelland mit den Städten Fehrbellin, Ketzin, Nauen. do. do. Ost-Havelland. 
Kremmen und Nau 
10. Kreis Ost-Prignitz mit den Städten Kyrif, Meyenburg, Koritz. do. do. Ost--Prignitz. 
Pritzwalk und Biltstock. 
11.Stjadt Potsdam. Polsdam. Polizeipräsident zu Potsdam. 
12. Kreis Prenzlau mit den Städten Brüssow, Prenzlau und Prenzlau. Landrath des Kreises Prenzlau. 
Strasburg i. Uckermark. 
18.Stadtkreis Rixdorf. Rixdorf. Polizeiprästdent zu Rixdorf. 
14. Kreis Ruppin mit den Städten Alt-NRuppin, Gransee, Neu-Ruppin. Landrath des Kreises Ruppin. 
Lindow, Neu-Ruppin, Neustadt a. D., Aheinsberg und 
Wusterhausena. 
15.Stadtkreis Schöneberg. Schöneberg. Polizeipräsident zu Schöneberg. 
16.Stadtkreis Spandau. Spandau. Oberbürgermeister zu Spandau. 
17.Kreis Teltow mit den Slädten Köpenick, Mittenwalde, Berlin W. 10 Landrath des Kreises Teltow. 
Teltow, Teupitz, Trebbin und Zossen. Victoriastr. 18. 
18. aren cn mit den Städten Lychen, Templin und Templin. do. do. Templin. 
ehdenick. 
19. Kreis West-Havelland mit den Htädien Friesack, Plaue, Kathenow. do. do. Vest-Havell. 
Pritzerbe, Nathenow und Nhinorn and. 
20. Kreis West-Prignitz mit den Siädam Havelberg, Lenzen,Perleberg. do. do. #esn Friglen 
Perleberg, Lutfe, Wilsnack und Wittenberge. 
21.Kreis Zauch-Belzig mit den Städten Bellie, Belzig,, Belzig. do. do. Zauch-Belzig. 
Brück, Niemegk, Treuenbrietzen und Werder 
b) Regiernugsbezirk Frankfurt a. O. 
1.Kreis Arnswalde mit den Städten Arnswalde, Neuwedell! Arnswalde. Landrath des Kreises Arnswalde. 
und Reeh. 
2.Stadikreis Forst. Forst. Erster Bürgermeister zu Forst. 
38.Stadt Frankfurt a. O. Frankfurt a. O. Oberbürgermeister zu Frankfurt a. O. 
4.Kreis Friedeberg i. N. mit den Städten Driesen, Friede-] Friedeberg i. X. Landrath des Kreises Friedeberg i. N. 
berg i. N. und Woldenberg. 
5. Stadikreis Guben. Guben. Oberbürgermeister zu Guben 
6.]Landkreis Guben mit der Stadt Fürstenberg a. O. Guben. Landrath des Landkreises Guben. 
7.Kreis Kalau mit den Städten Drebkau, Kalau, Lübbenau, Kalau. do. des Kreises Kalau. 
Senftenberg und Vetschau. 
6.Kreis Königsberg i. N. mit den Städten Bärwalde i. N., Königsberg i. N. do. do. Königsberg i. N. 
Kürstenfelde, Königsberg i. N., Küstrin, Mohrin, 
Neudamm, Schönfließ und Zehden. 
9. Siadikreis Kottbus. Kottbus. Oberbürgermeister zu Kottbus 
10. Landkreis Kotibus mit der Stadt Peitz. Kottbus. Landrath des Landkreises nebus. 
11.Kreis Krossen a. O. mit den Städlen Bobersberg, Krossen a. O. do. des Kreises Krossen a. O. 
Krossen a. O. und Sommerseld. 
12.Stadtkreis Landsberg a. W. Landsberg a.W.Erster Bürgermeister zu Landsberg 
16.Landkreis Landsberg a. W. do. Landrath des Landkreises Landsberg 
14. Kreis Lebus mit den Städten Buckow, Fürstenwalde,Seelow. do. des Kreises Lebus. 
Lebus, Müllrose, Müncheberg und Seelow. 
15.Kreis Luckau mit den Sädten Dobrilugk, Finsterwalde,Luckau. do. do. Luckau. 
  
Golben, Kirchhain i. Lausitz, Luckau und Sonnewalde.
        <pb n="365" />
        — 255 — 
  
Nummer. 
  
  
  
——————m 
Si tz Dienststelle, mit welcher der Civilvorsitz 
Bestandtheile des Bezirkes der Ersatzkommission. des Büreaus des, danernd verbunden ist, bezw. Name und 
Civilvorsitzenden. Amtscharakter des Vorsitzenden. 
Kreis Lübben mit den „Städten Friedland i. N.-Lausitz, Lübben. Landrath des Kreises Lübben. 
Lieberose und Lübbe 
Kreis Ost-Sternberg mit den Städten Königswalde, Pielenzig. do. do. Ost-Sternberg. 
Lagow, Sonnenburg, Sternberg und Zielenzig. 
Kreis Soldin mit den Städten Berlinchen, Bernstein, Soldin. do. do. Soldin. 
Lippehne und Soldin. 
Kreis Sorau mit den Städten Göristtansaad, Gassen, Sorau. do. do. Sorau. 
Pförten, Sorau i. N.-Lausitz und Trie 
Kreis Spremberg mit der Stadt Wo rbeb Spremberg. do. do. Spremberg. 
Kreis *— mit den Städten Heßs. Görih a. O. Drossen. do. do. West-Stern. 
und berg 
Kreis Zöllchau. Schwiebus mit den Städten Liebenau ZRüllichau. do. do. Züllichau- 
(Neumark), Schwiebus und Züllichau Schwiebus. 
  
  
IV. Provinz Pommern. 
a) Negierungsbezirk Stettin. 
Kreis Anklam mit der Stadt Anklam. Anklam. Landrath des Kreises Anklam. 
Demmin in zuit den Städten Demmin, Jarmen und Demmin. do. do. Demmin. 
aree bricnen mit den Städten Greifenberg undGreifenberg. do. do. Greifenberg. 
Kreis p G mit den Städten Bahn, FiddichomGreifenhagen. do. do. Greisenhagen. 
und Greifenhagen. 
Kreis Kammin mit der Stadt Kammin Kammin. do. do. Kammin. 
Kreis Naugard mit den Städten Dober, Gollnow,Naugard. do. do. Naugard. 
Massowm und Naugar 
Kreis Pyritz mit der L Pyritz. Pyritz. do. do. Pyritz. 
Kreis Random mit den Städten Altdamm, Gartz a. D.,Sietuͤn. do. do. Randow. 
Penkun und Pöli 
Kreis Regenwalde mit denn Städten Labes, Plathe,Labes. do. do. Regenwalde. 
Regenwalde und Wanger . 
Kreis Saatzig mit den Lichien Uöreienwalde, Jakobs-.Stargard. do. do. Saatig. 
hagen, gr und Zachan 
Stadikreis Stargard Stargard. Oberbürgermeister zu Stargard. 
Stadtkreis Stettin. Stettin. Polizeipräsident zu Stetlin 
Kreis inhesermnde mit den Städlen Neuwarp, Pasewalk] Ueckermünde. Landrath des Kreises Ueckermünde. 
areis Usedom Woln mit den Städten Swinemünde, Use. Swinemünde. do. do. Usedom-Wollin. 
dom und Wolli 
b) Regierungsbezirk Köslin. 
Kreis Belgard mit den Städten Felgard und Polzin. Belgard. Landrath des Kreises Belgard. 
Kreis Bublitz mit der Stadt Bub dit Bublitz. do. do. Bublitz. 
Kreis Bütow mit der Stadt Büt Bütow. do. do. Bütow. 
Kreis eadamburg mit den Suh Dramburg, Falken-. Dramburg. do. do. Dramburg. 
urg un 
Kreis Köslin mit — Stadt Köslin Köslin. do. do. Köslin. 
*se’ Kolberg= 46 Hortin mit den Städten Kolberg und Kolberg. do. do. Kolberg. 
örlin a 
Kreis Lauenburg mie den Städten Lauenburg und Leba. Lauenburg. do. do. Lauenburg. 
Kreis Neustetlin mit den Städten Bärwalde, Neustettin, Neustetlin. do. do. Neustettin. 
Ratzebuhr und Tempelburg. 
Kreis Rummelsburg " der Stadt Rummelsburg. Rummelsburg do. do. Uummelshurg. 
Kreis Schivelbein mit der Stadt Schivelbein. Schivelbein. do. do. Schivelbein.
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        256 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
S Sit# Dienststelle, mit welcher der Civilvorsitz 
Bestandtheile des Bezirkes der Ersatzkommission. des Büreaus des dauernd verbunden ist, bezw. Name und 
S Eivilvorsitzenden. Amtscharakter des Vorsitzenden. 
II. rres E Schlawe mmtabeen, den Stadten Pollnow, Rügenwalde, Schlawe. Landrath des Kreises Schlawe. 
awe un 
12. Stchlan Stolp. Stolp. Erster Bürgermeister zu Stolp. 
138.Landkreis Stolpy. Stolp. Landrath des Kreises Stolp. 
c) Negiernugsbezirk Stralsund. 
I.Kreis Franzburg mit den Siädten Barth, Dammgarten,Franzburg. Landrath des Kreises Franzburg. 
Franzburg und Richten berg. 
2. aren gre anit gen Städten Greifswald, Gützkow,, Greifswald. do. do. Greifswald. 
assan und Wolga 
3. * zurtumen mit den Städten Grimmen, Loit undGrimmen. do. do. Grimmen. 
ri " 
4. Kreis Rügen mit den Städten Bergen und Garz. Bergen. do. do. Rügen. 
5.Stadtkreis Stralsund. Stralsund. Bürgermeister zu Stralsund. 
V. Provinz Polen. 
a) Negierungsbezirk Posen. 
1. Kreis Adelnau mit den Städten Adelnau, Raschkow und Adelnau. Landrath des Kreises Adelnau. 
Sulmierzyce. 
2. Kreis Birnbaum mit den Städten Birnbaum und Zirke. Birnbaum. do. do. Birnbaum. 
3.Kreis Bomst mit den Städten Bomst, Kopnitz, Nakwitz, Wollstein. do. do. Bomst 
Roihenburge, d. Obra (früher Rostarschewo), Unruh- 
tadt und Wollstein. 
4. Kreis Fraustadt mit den Städten Fraustadt undFraustadt. do. do. Fraustadt. 
Schlichtingsheim 
5.PKreis Gesn zuit den Städten Gostyn, Kröben, Punitz Gostyn. do. do. Gostyn. 
und Sandberg. 
6.Kreis Grätz mit den Städten Buk, Grätz und Opalenitza.Grä. do. do. Gräß. 
7.Kreis Jarotschin mit den Städten Jaratschewo, Jarotschin, Jarotschin. do. do. Jarotschin. 
Neustadt a. W. und Zerkow. 
8.Kreis Kempen mit den Städten Baranow und Kempen.Kempen. do. do. Kempen. 
9.Krei * Ds mit den Städten Borek, Koschmin und Koschmin. do. do. Koschmin. 
Pog 
10. Kreis Posten- mit den Städten Czempin, Kosten und Kosten. do. do. Kosten. 
riewen 
11. Kreis Krotoschin mit d Städten Dobrzyca, Kobylin,Krotoschin. do. do. Krotoschin. 
Krotoschin und 
12.Kreis Lis — a Sckeien Lissa, Reisen, Schwetzkau Lissa do. do. Lisso. 
un tor 
18. Kreis Meseritz mit den Städten Bentschen, Betsche, Brätz, Meseritz. do. do. Meseritz. 
Meseritz und Tirschtiegel. 
14. Kreis arerchel mit den Städten Neustadt b. P. und Neutomischel. do. do. Neutomischel. 
eutomi 
15.Kreis Obornik mit den Städten Murowana-Goslin, Obornik. do. do. Obornik. 
Obornik, Ritschenwalde und Rogasen. 
16. Kreis Ostrowo mit der Stadt Ostrowo. Oftrowo. do. do. Ostrowo. 
17.RKreis Pleschen mit der Stadt Pleschen. Pleschen do. do. Pleschen. 
18.Stadtkreis Posen Posen Polizeipräsident zu Posen. 
19. Kreis Posen-Ost Mit den Städten Pudewitz und Schwersenz. Hosen Landrath des Kreises Posen-Ost. 
20.Kreis Posen-West mit der Stadt Stenschewo. Posen. do do. Posen-West. 
21.Kreis Rawitsch mit den Sicdten, „Vojanowo, Görchen, Kawiitsch. do. do. Rawitsch. 
Jutroschin, Rawitsch u 
22.Kreis Samter mitl den sSund. Obreßzro, Pinne, Samter, Samter. do. do. Samter. 
  
Scharfenort und Wronke.
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        * Sitz Dienststelle, mit welcher der Civilvorsitz 
Bestandtheile des Bezirkes der Ersatzkommission. des Büreaus des dauernd verbunden ist, bezw. Name und 
ẽ Cirilvorsitzenden Anmtscharalter des Vorsitzenden. 
26. Kreis ans . mit den Städten Grabow, Mixstadt Schildberg. Landrath des Kreises Schildberg. 
ildberg. 
24. ##eis Sähmiegel mit den Städten Schmiegel und Wie.Schmiegel. do. do. Schmiegel. 
25.N Kreis Schrinm mit den Städten Bnin, Dolzig, Kurnik, Schrimm. do. do. Schrimm. 
Moschin, Schrimm und Tions. 
26. Kreis uc mit den Städten Kostschin, Santomischel Schroda. do. do. Schroda. 
rod 
27. Krell Schwerin a. W. mit den Städten Blesen und Schwerin a. W. do. do. Schwerin a. W. 
werin a. W. 
268.] Kreis Wreschen mit den Städten Miloslaw und Wreschen.] Wreschen. do. do. Wreschen. 
b) Negierungsbezirk Bromberg. 
1.dStadikreisg Bromberg. Bromberg. Erster Bürgermeister zu Bromberg. 
2.Landkreis # mit den Städten Crone a. Br., For.,Bromberg. Landrath des Landkreises Bromberg. 
don un 
3.Kreis Zzarnitau mit den Städiten Czarnikau und Schön-Czarnikau. do. des Kreises Czarnikan. 
an 
4.Kreis Filebne mit der Stadt Filehne. Filehne. do. do. Filehne. 
5.Kreis Gnesen mit den Städten Gnesen und Kletzko. Gnesen. do. do. nesen. 
6.Kreis Inowrazlaw mit den Städten Argenau und Ino-. Inowrazlaw. do. do. Inowrazlaw. 
wrazlaw. 
7. Kreis Kolmar i. Polen mit den Städten Budstn, KolmarKolmari. Posen. do. do. Kolmari. Posen. 
. Posen, Nargonin, Samotschin, Schneidemũhl und Usch. 
8. Kreis Mogilno mit den Städten Gembitz, Mogilno, Mogilno. do. do. Mogilno. 
Pakosch und Tremessen 
9.Krels Schubin mit den Siähe Bartschin, Exin, Labischin, Schubin. do. do. Schubin. 
Rynarschewo und Schub 
10.Kreis Strelno mit den Städten Kruschwitz und Strelno.Strelno. do. do. Strelno. 
11.Kreis Wirsitz mit den Städten Friedheim, Lobsens, Wirsitz. do. do. Wirsitz. 
Mrotschen, Nakel, Wirsitz und Wissek 
12.Kreis Witkowo mit den Städten Mieltschin, PHowidtz,Witkowo. do. do. Wilkowo. 
Schwarzenau und Witlkowo. 
13. Kreis Wongrowitz mit den Städten Gollanisch, MieteWongrowih. do. do. Wongrowictz. 
schisko, Schokken und Wongrowitz. 
14. Kreis Znin mit den Städten Gonsawa, Janowitz, Ro--Znin. do. do. Zuin. 
gowo und Znin. 
VI. Provinz Schlesien. 
a) Regierungsbezirk Breslau. 
1.Stadt Breslau: 
a) Königliche Stadtkreis-Ersatzkommission I, alle Behr.Breslau. Polizeipräsident Dr. Bienko zu Breslau. 
pflichtigen unfaffend. „beren Namen von A bis 
einschließlich K beginn 
5) Snisliche Stadtkreis= rsabtommission II, alleBreslau. Negierungsrath Degner zu Breslau. 
Wehrpflichtigen umfassend, deren Namen von l- 
bis einschließlich 2 beginnen. 
2.] Landkreis Breslau. Breslau. Landrath 4ee Landkreises Breslau. 
.|Kreis Brieg mit den Städten Brieg und Löwen. rieg. slreises Brie 
4.NKreis Frankenstein mit den Städten Frankenstein, Reichen= Frankenstein. do. do. Frarstestein, 
stein, Silberberg und Wartha. 
5.Kreis Glatz mit den Städten Glatz, Lewin und Reilnerg. 7 do. do. GElatz. 
6.Kreis Groß-Wartenberg mit den Städten Festenberg, 2 Warten- do. do. Oro · Barien· 
erg. erg. 
  
  
  
  
Groß ·Wartenberg und Neumittelwalde.
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        8 Si tz Dienststelle, mit welcher der Civilvorsitz 
- Bestandtheile des Bezirkes der Ersatzkommission. des Büreaus des dauernd verbunden ist, bezw. Name und 
S Civilvorsitzenden. Amtscharakter des Vorsitzenden. 
Kreis Guhrau mit den Städten Guhrau, Herrnstadt unduhrau. Landrath des Kreises Guhrau. 
8. Kreis Habelschwerdt mit 2“ Slädten Habelschwerdt, Habelschwerdt. do. do. Habelschwerdt. 
Landeck und Mittelwal 
9. Kreis Militsch mit den * Militsch, Prausnitz, Militsch. do. do. Militsch. 
Sulau und Trachenbe 
10. Kreis Münsterberg mit ver Stadt Münslerberg. Münsterberg. do. do. Münsterberg. 
11.NKreis Namslau mit den Slädten Namslau und Reichthalh Namslau. do. do. amslau. 
12.. Kreis Neumarkt mit den Städten Kanth und Neumarkt. Neumarkt. do. do. Neumarkt. 
18. ereis Zeurode mit den Städten Neurode und Wünschel- Neurode. do. do. Neurode. 
14. Kreis Kimotsch mit der Stadt Nimptsch. Nimptsch. do. do. Nimptsch. 
15. Kreis. Oels mit den Städten Findick. Hundsfeld und Oels. do. do. Oels. 
16. reis- — mit den Städten Ohlau und Wansen. Ohlau. de do. Ohlau. 
17. JKreis Reichenbach mit der Stadt Reichenbach. Reichenbach. do. Reichenbach. 
18.Stadtkreis Schweidnitz. Schweidnitz. ersee- Bürgermeister zu Schweidnitz. 
19. Landpreie“ Schweidnitz mit den Stlädten Freyburg und Schweidnih. Landrath des Landkreises Schweidnitz. 
20.Kreis Eninan mit den Städten Köben, Raudten und Steinau a. O. do. des Kreises Steinau. 
teinau a. 
21.Kreis Strehlen mit der Stadt Strehlen. Strehlen. do do. Strehlen. 
22. Kreis Striegau mit der Stadt Striegau. Striegau. do do. Striegau. 
23.Kreis Trebnitz mit den Städten Stroppen und Trebnitz. Trebnitz. do do. Trebnitz. 
24. Kreis Waldenburg mit den Städten Friedland, GoltesE Waldenburg. do do. Waldenburg. 
berg und Waldenburg. 
25. Kreis Wohlau mit den Slädten Auras, Dyhernfurth, Wohlau. do. do. Wohlau. 
Winzig und Wohlau 
b) Regierungsbezirk Liegnitz. 
1.Kreis Bolkenhayn mit den Städten Bolkenhayn und) Bolkenhayn. Landrath des Kreises Bolkenhayn. 
Hohenfriedeberg. 
2. Kreis Bunzlau mit den Städten Bunzl d N Vunzlau. do. do. Bunzlau. 
3mKreis Freystadt mit den Slädten Beuthen a. O., 90. Freysladt. do. do. Freystadt. 
ladt, Neufalz a. O, Neustädtel und Schlawa 
1.Kreis Glogau mit den Städten Glogau und Poirwit. Llogau. do. do. Glogau. 
5.Staddtkreis Görlitz. Vörnt. Oberbürgermeister zu Görlitz. 
56.Landkreis Görlitz mit der Stadt Neichenbach O.L Görlitz. Landralh des Landkreises Görlitz. 
7.Kreis Goldberh-Haynan mit den Sitädten Goldberg und Goldberg. do. des Kreises Goldberg- 
Hay aynau 
8. S hren autt den Städten Grünberg, Nothen-Grünberg. do. do. Grünberg. 
a. O. und Deutsch-Wartenberg 
9. *m'“ brsen mit den Slädten Hirschberg und Hirschberg. do. do. Hirschberg. 
miedeber 
10. Kreis Hoyerswerda mit % Städten Hoyerswerda, Ruh. Hoyerswerda. do. do. Hoyeswerda. 
land und Witlichen 
I11.Kreis Jauer mit der Sted Jau Jauer. do. do. Jauer. 
12. Kreis Landeshut mit den S##en Landeshut, Liebau Landeshut. do. do. Landeshut. 
und Schömberg. " 
13.Kreis Lauban mit den Slädten Lauban, Marklissa, Lauban. do. do. Lauban. 
Schönberg O.L. und Seidenberg. 
11.Stadtkreis Liegnitz. Liegnitz. Oberbürgermeister zu Liegnitz. 
15.Landkreis Liegnitz mit der Stadt Parchwitz. Liegniß. Landralh des Landkreises Liegniß. 
16. Kreis Löwenberg. mit den Städten Friedeberg a. O.,Löwenberg. do. des Kreises Löwenberg. 
Greiffenberg, Lähn, Liebenthal und Löwenberg. 
17. Kreis Lüben mit der Stadt Lüben und mit Kotzenau. Lüben. do. do. Lüben. 
Is. Kreis Rothenburg mit den Städlen Muskau und Nothen- Nothenburg. u do. do. Nothenburg. 
urg O. V. L
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        269 
  
  
  
  
  
und Sandau. 
  
  
  
z Sitz Dienststelle, mit welcher der Civilvorsitz 
2 Bestandtheile des Bezirkes der Ersatzkommission. des Büreaus des, dauernd verbunden ist, bezw. Name und 
# Civilvorsitzenden. Amtscharakter des Vorsitzenden. 
19. Kreis Futzenn mit den Städten Naumburg a. B., Priebus Sagan. Landrath des Kreises Sagan. 
un 
20. Kreis Sch#u# mit den Städten Kupferberg und Schönau. Schönau. do. do. Schönau. 
21. Kreis Sprotktau mit den Städten Primkenau und Spromau.Sprottau. do. do. Sprottau. 
c) Regierungsbezirk Oppeln. 
I. 1 Stadtkreis Beuthen O.S. Beuthen O.S.Oberbürgermeister zu Beuthen. 
2. Landkreis Beuthen. Beuthen O. S. Landrath des Landkreises Beuthen. 
8.Kreis Falkenberg mit den Städien Falkenberg, Friedland Falkenberg. do. des Kreises Falkenberg. 
und urgast. 
1.Stadtkreis Gleiwitz. Gleiwitz. Ersier Bürgermeister zu Gleiwiß. 
5. Kreis Groß-Strehlitz mit den Städien Groß--Strehlitz, Groß-Strehlitz.] Landrath des Kreises Groß-Strehlitz. 
Leschnitz und Ujest. 
6. s Kreis Groltkau mit den Städten Grottkau und Ottmachau.Grottkau. o. Groltkau. 
7.Stadtkreis Kattowitz. Kattowitz. Ersde- Bürgermeister zu Kattowi. 
8.Landkreis Kattowitz mit der Stadt Myslowictz. Kattowitz. Landrath des Landkreises Kaltowitz. 
9.Stadtkreis Königshütte. Pönigshätte Erster Bürgermeister zu Königshütte. 
O.S. 
10.Kreis Kosel mit der Stadt Kosel. Kosel. Landrath des Kreises Kosel. 
11.Kreis 18 Rshburg mit den Städten Konstadt, Kreuzburg Kreuzburg. do. Kreuzburg. 
un 
12.A Kreis. grrobcht mit den Slädten Bauerwitz, KatscherLeobschütz. do. do. Leobschütz. 
und Leobschütz. 
13.Kreis Lublinitz mit den Städten Guttentag und Lublinitz. Lublinitz. do. do. Lublinizz. 
14. aren W mit den Städten Neisse, Patlschkau und Neisse. do. do. Neisse. 
ieg 
15. Kreis Lehalse mit den Städten Neustadt O. S., Ober--Neusladt O.S. do. do. Neustadt. 
logau und Zülz. 
16.Stadtkreis Oppeln. Oppeln. Oberbürgermeisier zu Oppe 
17.Landkreis Oppeln mit der Stadt Krappitz. Lpetn. Landrath des Landkreises T#er uln. 
18.|Kreis Pleß mit den Städten Nikolai und Pleß. do. des Kreises Pleß. 
19.Kreis Ralibor mit den Slädten Hullschin und Natibor. Bießoor. do. do. Ratibor. 
20. Kreis Nsenberg mit den Städten Landsberg und Rosen-Nosenberg. do. do. Rosenberg. 
21. ob mit den Städten Loslau, Rybnik und Rubnik. do. do. Nobnik. 
ohrau. 
22. Kreis Tarnowitzmi Städt itzund G# Tarnowitz. do. do. Tarnowiß. 
23.Landkreis oine mit den Städlen bernne. Gleiwitz. do. do. Tost-Gleiwitz. 
Eiisenhhen und Tost. 
24. Kreis Zabr. Zabrze. do. do. Zabrze. 
Provinz Sachsen. 
a) Regierungsbezirk Mssdeburg. 
1. Kreis Luedlinburg mit den Slädlen Kochstedt und Ouedlinburg. Landrath des Kreises Ouedlinburg. 
Ouedlinburg. 
2.Stadtkreis Aschersleben. Aschersleben. Oberbürgermeister zu Aschersleben. 
3.reis Gardeleten mit den Städten Gardelegen, Klötze und Gardelegen. Landrath des Kreisio Gardelegen. 
Oebisfel 
4.S4tadtkreis Halberstadt. Halberstadt. Erster Bürgermeister zu Halberstadt. 
5. Landtreie Halberstadt mit den Städten Dardesheim, Halberstadt. Landrath des Landkreises Halbersladt. 
erenburg. Hornburg und Osterwieck. 
6.Kreis Jerichow 1 mit den Städten Burg, Gommern, Burg b. Magde- do. des Kreises Jerichow I. 
Loburg, Möckern und Ziesar. 
7. Kreis Jerichow Il mit den Städten Genthin, Jerichom Genthin. do. do. Jerichow II. 
18
        <pb n="370" />
        — 280 
  
  
  
  
  
  
  
t Sitz Dienststelle, mit welcher der Civilvorsitz 
2 Bestandtheile des Bezirkes der Ersatzkommission. des Büreaus des, dauernd verbunden ist, bezw. Name und 
S Civilvorsitzenden. Amtscharakter des Vorsitzenden. 
8.Kreis Kalbe mit den Stlädten Aken, r*ms Groß--Salze,Kalbe a. S Landrath des Kreises Kalbe. 
Kalbe a. S., Schönebeck und Staßfur 
9. Sstdollen: Mazdebr Magdeburg. Polizeipräsident zu Magdeburg. 
10.Kreis Neuhaldenslebch. mit der Stadt Neuhaldensleben. Neuhalden. Landrath des Kreises Neuhaldensleben. 
eben. 
II.Kreis Oschersleben mit den Städten Gröningen, Kroppen-Oschersleben. do. do. Oschersleben. 
stedt, Oschersleben, Schwanebeck und Wegeleben. 
12. Kreis Osterburg mit den Stadten Arendsee, Oflerburg,Osterburg. do. do. Osterburg. 
Seehausen i. A. und Wer 
18. Kreis, Salzwedel mit den Stärten Kalbe a. M. und Salz.Salzwedel. do. do. Salzwedel. 
14. Areio- ngc r mit den Städten Arneburg, Bismark,Stendal. do. do. Stendal. 
Stendal und Tangermünde. 
15.Kreis Wanzleben mit den Slädten Sgen, Gr. Wanzleben,Gr. Wanzleben. do. do. Wanzleben 
Hadmersleben und Seehausen i. 
16. Kreis Grasschaft Wernigerode mit 8* Stadt Wernigerode. Wernigerode. do. do. Grafschaft S 
nigerode. 
17. 4Kreis Wolmirstedt mit der Stadt Wolmirstedt. Wolmirstedt. do. do. Wolmirstedt. 
b) Regierungsbezirk Merseburg. 
1. Krreis Bitlerseld mit den Städten S|, Brehna, Vitterfeld. Landrath des Kreises Bitterfeld. 
üben, Gräfenhainchen und Zör 
2. Pereie re mit den Städten is2 Eilenburg und Deligtzsch. do. do. Delitzsch. 
8.Kreis onn mit den Städten Bibra, Eckartsberga,Kölleda. do. do. Eckartsberga. 
Heldrungen, Kölleda und Wiehe. 
4.Stadikreis Halle a. S Halle a. S. Oberbürgermeisterei der Stadt Halle 
a. S. 
5. Kreis Liebenwerda mit den Städten Elsterwerda, Lieben.Liebenwerda. Landrath des Kreises Liebenwerda. 
werda, Mühlberg a. Elbe, Ortrand, Uebigau und 
Wahrenbrück. 
6.Mansfelder Gebirgskreis mi. den Städten Ermsleben, Mansfeld. do. des Mansfelder Vebirs. 
Hektstädt, Leimbach und Man kreises 
7.Mansfelder Seekreis mit den Sie Alsleben a. Saale, Eisleben. do. do. Serkteiles. 
Eisleben, Gerbstädt und Schrapl 
8.] Kreis Merseburg mit den Städien aAeniine Lützen, Merseburg. do. des Kreises Merseburg. 
Merseburg, Schafstädt und Schken 
9. Kre Naumburg mit den Städten i und Naum Naumburga. S. do. do. Naumburga.S. 
a. 
10. Preig dren mit den Städten Freiburg a. U., Laucha, Luerfurt do. do. Ouerkurt. 
eln, Nebra und Ouerfurt. 
II. Sabche mit den Städten Könnern, Löbejün und Wellin. Halle a S. des Saa kkreises. 
12. Kreis Sangerhaufen mit dem Slädten Artern, Heringen, Sangerhansen. ganen des Kreises Sangerhausen. 
Kelbra, Sangerhausen und Stolberg a. 
13.Kreis Schweiniß mit den Städten Herzberg, Jessen, Herzberg do. do. Schweinitz. 
Schlieben, Schönewalde, Schweinitz und Sey 
11.Kreis Torgau mit den Städten Belgern, Dommitzsch, Torgau. do. do. Torgau. 
Pretlin, Schildan und Torgau. 
15. Stadtkreis Weißenfels. Weißbenfels. Erster Bürgermeister zu Weißenfels. 
16. Landkreis Weißenfels mit den Städten ohenmössen, Weißenfels. Landrath des Landkreises Weißenfels. 
Osterfeld, Schkölen, Slößen und Teuch 
17. RKreis Wittenberg mit den Städten * Pretzsch, Wittenberg. Landralh des Kreises Wittenberg. 
Schmiedeberg, Witlenberg und Zahna 
Is.Stadtkreis Zeig. Zeitz. Oberbürgermeister zu Zeitz 
19. Landkreis Zeitz. Zeiß. Landrath des lnht geib.
        <pb n="371" />
        8 Sitz Dienststelle, mit welcher der Civilvorsitz 
" Bestandtheile des Bezirkes der Ersatzkommission. des Büreaus des dauernd verbunden ist, bezw. Rame und 
SE Civilvorsitzenden Amtscharakler des Vorsitzenden. 
c) Regierungsbezirk Erfurt. « 
LStthkteisEtfutL Erinn. DbekbükgetmeislekzuErst-ri- 
2. Landkreis Erfurt. Erfurt. Landrath des Landkreises Erfurt. 
3. aren idaigenladi mit den Städlen Dingelstedl und Heiltgenstadt. do. des Kreises Heiligenstadt. 
eiligenstadt. 
4. Kreis Grasschaft Hohenstein mil den Städten Bennecken-. Nordhausen. do. do. Grasschaft 
stein, Bleicherode, Ellrich und Sachsa. Hohenstein. 
5.KKreis Langensalza mit den Städten Langensalza, Tenn.Langensalza. do. do. Langensalza. 
stedt und Thamsbrück. 
6.Stadtkreis Mühlhausen i. Th. NMühthausen. Erster Bürgermeister zu Nühlhausen 
i. Th. 
7.Landkreis Mühlhausen i. Th. mit der Stadt Treffurt. Muhlhausen Landrath des Landkreises Muhlbaren 
K. Staditteis Nordhausen. Nordhaufen. Der erste Bürgermeister zu Nordhausen. 
9. 1 Schleusingen mit den Städten Schleusingen und Schleusingen. Landrath des Kreises Schleusingen. 
10. Kreis A- rnse mit den Städten Gebesee, Kindelbrück,, Beißensee. do. do. Weißensee. 
Sömmerda und Beibensee. 
I1I. Kreis Worbis mit der Stadt Worbis. Worbis. do. do. Worbis. 
12. Kreis Ziegenrück mit den Städten Gefell, Ranis und Ranis. do. do. Ziegenrück. 
Ziegenrück. 
VIII. Provinz Schleswig-Holstein. 
Regierungsbezirk Schleswig. 
1. J Siaditreis Altona. Altona. Oberbürgermeister der Stadt Allona. 
2.Kreis Apenrade mit der Stadt Apenrade. Upenrade. Landrath des Kreises Apenrade. 
#.. Kreis Eckernsörde mit der Sladt Eckernförde. Eckernförde. do Eckernförde. 
4. Kreis Eiderstedt mit den Slädlen Garding und Tönning. Tönning. do. do Eidernedt. 
b.CStadtkreis Flensburg. Flensburg. Erster Bürgermeister zu Fleusburg. 
6.Landkreis Flensburg mit der Stadt Glücksburg Flensburg. Landrath des Landkreises Flensburg. 
7.Kreis Hadersleben mit der Stadt Hadersleben und dem Hadersleben. do. des Kreises Hadessleben. 
Flecken Christiansfeld. 
8. Kreis Husum mit den Städten Bredstedt und Husum. Husum. do. do. Husum. 
9.Stadkreis Kiel. Kiel. Volizeipräfident zu Kiel. 
10.Landkreis Kiel. Bordesholm. Landrath des Landkreises Kiel. 
11. Kreis Herzogthum Lauenburg mit den Städten Lauen-Natzeburg. do des Kreises Herzogthum 
burg, Mölln und Natzeburg Lauenburg. 
12.Stadlkreis Neumünster. Neumünstler. Stadtralh Nissen zu Neumünster. 
13.Kreis Norderdikhmarschen mit der Stadt Heide. Heide. Landrath des Kreises i33 
marschen. 
14.Kreis Oldenburg mit den Städten Burg auf Fehmarn, Cismar. do. do. Oldenburg. 
Heiligenhafen, Neustadt und Oldenburg. 
15. Kreis Pinneberg mit den Städten Elmshorn, Pinneberg, Pinneberg. do. do. Vinneberg. 
Uelersen und Wedel und dem Flecken Barmstedt. 
16.rKreis Plöhn mit den Städlen Lüljenburg. Plön und Preetz Plön. do. do. Plön. 
17.Kreis Rendsburg mit der Stadt Rendsburg und dem Kendsburg. do. do. Nendsburg. 
Flecken Norlorf. 
Is.. Kreis Schleswig mit den Städten Friedrichstadt, KappelnSchleswig. do. do. Schleswig. 
und Schleswig und dem Flecken Arnis 
19. sren Segeberg mit der Stadt Segeberg und dem Flecken Segeberg. do. do. Segeberg. 
ramstedt. 
20.Kreis Sonderburg mit der Stadt Segderburs und den Js Sonderburg. do. do. Sonderburg 
Flecken Augustenburg und Nor 
21. Itzehoe, Itzehoe. do. do. Steinburg. 
  
Kreis Steinburg mil den Städden“ — 
Kellinghusen, Krempe und Wilster. 
  
  
1
        <pb n="372" />
        berg, Clausthal, Grund, Lautenthal, Wildemann und 
Zellerfeld. 
  
  
  
  
  
  
  
" Sitz Dienststelle, mit welcher der Civilvorsitz 
SBestandtheile des Bezirles der Ersatzlommission. sdes Büreaus des s dauernd verbunden ist, bezw. Nanie und 
S Civilvorsitzenden. Amtscharakter des Vorsitzenden. 
22. Ereis G mit der Stadt Oldesloe und dem Flecken Wandsbek. Landrath des Kreises Stormarn. 
einfeld. 
23. Krei 6 Hüderdiihmarschen mit den Städten Marne und Meldorf. do. do. Süderdith- 
marschen. 
24.Kreis Lor. mit der Stadt Tondern und den Flecken Tondern. do. do. Tondern. 
Hoyer, Lügumkloster und Wyk a. Föhr. 
25.Stad#reis Wandsbek. Wandsbek. Oberbürgermeister zu Wandsbek. 
IX. Provinz Bannover. 
a) Meglerungsbezirk Hannover. 
1. aren Diepholz mit den Flecken Barnstorf, Cornau, Diep· Diepholz. Landrath des Kreises Diepholz. 
olz und Lemfö 
2. Kreis Hameln mit den (Städlen Bodenwerder und Hameln. Hameln. do. Hamein. 
3.Stadtkreis Hanmover. Hannover. ' WMogistaat zu Hanno 
4. J Landkreis Hanno Hannover. Landrath des Leelses' Hannover. 
5.Kreis Hoya mit den Fleen Altbruchhausen, Bücken, Hoya Hoya. do. des Kreises Hoya. 
und VBilsen. 
6.Stadtkreis Linden. Linden. Der Magistrat zu Linden. 
7. Landkreis Linden. Linden. Landrath des Landkreises Linden. 
8. Kreis Neustadt a. Rbg. mit den Städien Neustadt a. Rübg. Neustadt a. RNü- des Kreises Neustad! 
und Wunstorf. benberge. a. 
9.Kreis Nienburg mit der Stadt Nienburg und den Flecken Nienburg a. d. do. do. Nienburg 
rakenburg und Lieben a. 
10. Kreis Springe mit den HBüädten Eldagsen, Münder, Springe. do. do. Springe. 
Pattensen und Sprir 
I11.Kreis Stolzenau mit der Stadt Rehburg und den Flecken Stolzenau. do. do. Stolzenau. 
Diepenau, Steyerberg, Stolzenau und 
12.Kreis Sulingen mit den Flecken Bahrenburg, Siedenburg Sulingen. do. do. Sulingen. 
und Sulingen 
13.KKreis Syke mit den Flecken Bassum, Harpstedt, Neubruch.Syke. do. do. Syke. 
hausen und Syke. 
b) Megierungsbezirk Hildesheim. 
1.Kreis Alfeld mit der Stadt Alfeld. Landrath des Kreises Alelo. 
2. Kreis Duderstadt mit der Stadt Duderstadt. do- do- Duderstadt. 
3. Kreis Einbeck mit den Städten Dassel und Einbeck. Einbeck. 
4.Stadtkreis Göttingen. “ Magistrat 97 Göttingen. 
5.] Landkreis Göltingen. Landrath des Lmdtreiseng Göltingen. 
6. Kreis Goslar mit der Stadt Goslar. do. des Kreises Goslar. 
7.Kreis Gronan mit den Städten Elze und Gronau. do. do. ronau. 
8.Stadlkreis Hildesheim. Der Magislrat zu Hildesheim. 
9.Lanndkreis Hildesheim mit der Stadt Sarstedt. Landrath des Landkreises Hildesheim, 
10.Kreis Ilfeld mit der Stadt Elbingerode. do. des Kreises Ilfeld 
11. Kreis Marienburg mit der Stadt Bockenem do. do. Nanenbur. 
12.Kreis Münden. mit den Städten Dranseld. Hedemünden do. do. Mün 
und 
13.Kreis Northeim, mit den Städten Hardegsen, Moringen,Northeim. do. do. Northeim. 
und Northeim 
14.Kreis Oslerode mit der Giadt Osterode und den FleckenOslerode. do. do. Osterode. 
Herzberg und Lauterbe 
15. Kreis Peine mit der Stast Peine. Peine. do. do. Peine. 
16.Kreis Uslar mit der Stadt Uslar. Uslar. do. do. Uslar. 
17.Kreis Zellerfeld mit den Bergstädten Altenau, Sl. Andreas= Zellerfeld. do. do. Zellerfeld.
        <pb n="373" />
        263 
  
Nummer. 
Bestandtheile des Bezirkes der Ersatzkommission. 
Sitz 
des Büreaus des 
Dienststelle, mit welcher der Civilvorsitz 
dauernd verbunden ist, bezw. Name und 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Civilvorsitzenden. Amtacharakter des Vorsitzenden. 
c) Regierungsbezirk Lüneburg. 
I.Kreis Bleckede. Bleckede. Londrath des Kreises Bleckede. 
2.Kreis Burgdorf mit den Städten Burgdorf und Lehrte. Iugador do. urgdorf. 
68.Stadikreis Celle. Eea der Vaugistrat zu Celle. 
3. J Landtreis Celle. Landrath des Landkreises Celle. 
5. Kreis Dannenbery mit den Slädlen Dannenberg und Hebe berg. do. des Kreises Dannenberg. 
iha 
6. Kreis Halingbontel mit der Stadt Walsrode. Fallingbostel. do. do. Fallingbostel. 
7. Kreis Gishorn mit der Stadt Gishorn und dem Flecken Gißhorn. do. do. Gifshorn. 
Fallersleben. 
8.Stadikreis Harburg. Harburg. Der Magistrat zu Harburg. 
9.Landkreis Harburg. Harburg. Landrath des Landkreises Harburg. 
.l Kreis Isenhagen Isenhagen. de- des Areises Isenhagen. 
Kreis Lüchow mit der Stadt Lüchow. Lüchow. do. Lüchow. 
Stadtkreis Lüneburg. Lüneburg. * Pagistrat zu Lüneburg. 
Landkreis Lünebur Lüneburg. Landtath des Landkreises # neburg. 
Kreis Soltau mit der Stadt Soll oltau. do. des Kreises Soltau. 
*§r aueen mit der Stadt helen und dem Flecken Oldenstadt. do. do. elzen. 
Kreis Winsen mit der Stadt Winsen. Winsen a. L. do. do. Winsen. 
d) Megierungsbezirk Stade. 
I.Kreis Achim. Achim. Landralh des Kreises Achim. 
2. reis Blumenthal. Blumenthal. do. do. 
3. Kreis Bremervörde mit der Stadt Bremervörde. Bremervörde. do. do. 
4.Kreis Geestemünde mit der Gemeinde Geesltemünde. Geestemünde. do. do. 
5. Kreis Hadeln mit der Stadt Otterndorf. Outerndorf. do. do. 
6. Kreis Jork mit der Stadt Buxlehude. ork. do. do. 
7.Kreis Kehdingen mil dem Flecken Freiburg. Fae do. do. 
38.Kreis Lehe mit dem Flecken Lebe. Lel do. do. 
9. Kreis Neuhaus a. O. mit dem Flecken Neuhaus a. O. Northaus a. D. do. do. 
10.Kreis Osterholz mit den Flecken Osterholz und Scharmbeck.,Osierholz. do. do. 
Il. Kreis Rotenburg mit dem Flecken Notenburg. Notenburg. do. do. 
12. Kreis Stade mit der Stadt Stade und dem Flecken Slade. do. do. Stade. 
Horneburg. 
13. Kreis Verden mit der Stadt Verden. Verden. do. do. Verden. 
11.Kreis Zeven mit dem Flecken Zeven. Zeven. do. do. Beven. 
e) Regierungsbezirk Osnabrück. 
I1.Kreis Aschendorf mit der Stadl Papenburg. Aschendorf. Landrath des Kreises Aschendorf. 
2.Kreis Grasschaft Bentheim mit den Städten Bentheim, Bentheim. do. do. Graischaft 
Neuenhaus, Nordhorn und Schüttorf. Bentheim. 
3.Kreis Bersenbrück mit den Städten Fürstenau und OQuaken= Bersenbrück. do. do Bersenbrück. 
brück und dem Weichbilde Bramsche. 4 
4. Kreis Hümmling. Sögel. do. do. Hümmling. 
5.Kreis Iburg mit dem Flecken Iburg. Iburg. do. do. Iburg. 
6. Kreis Lingen mit der Stadt Lingen. Lingen. do. do. Lingen. 
7. Kreis Melle mit der Stadt Melle. Melle. do. do. Melle. 
8.Kreis Meopen mit den Städten Haselünne und Meppen. Meopen. do. do. Drn- 
9.Stadtkreis Osnabrück. Osnabrück. Der Wagistrat zu Osnabrück · 
m.LandkkeisO-nabtück. Osnabrück. Landrath des Landkreiies Osnabrück. 
I11.Kreis Wintage. Wittlage. do. des Kreises Witllage.
        <pb n="374" />
        8 Sitz Dienststelle, mit welcher der Civilvorsitz 
Bestandtheile des Bezirkes der Ersatzkommission. des Büreaus des dauernd verbunden ist, bezw. Name und 
Civilvorsitzenden) Amtecharakler des Vorsitzenden. 
1 Negierungsbezirt Anrich. 
1.CKreis Aurich mit der Stadt Aurich. Aurich. Landrath des eisesn Aurich 
2.Stadtkreis Emden Emden Der Magistrat zu 
3.Landkreis Emden. Emden Landrath des EN Emden. 
4.Kreis Leer mit der Stadt Leer. Leer. do. des Kreises Leer. 
5. Kreis Norden mil der Stadt Norden. Norden do. do. Norden. 
6. Kreis Weener mit dem Flecken Wee Weener. do. do. Weener. 
7. Kreis Witlmund mit den Städten Esens und Wilhelms- Wiltmund. do. do. Wittmund. 
aven. 
X. Provinz Westfalen. 
a) Regierungsbezirt Münster. 
1. # Ahaus i aden Städien Ahaus, Stadllohn,Ahaus. Landrath des Kreises Ahaus. 
reden und 
2. Ereis, Beckum mit den- Städten Ahlen, Beckum und Senden-] Beckum. do. do. Beckum. 
rsit. 
3. areig Borken mit den Städten Anholt, Bocholt und Borken. do. do. Vorken. 
orken. 
4. Kreis Koesfeld mit den Städten Dülmen, Haltern und,Koesfeld. do. do. Koesfeld. 
oesseld. 
b. Freigz dur Lüdinghausen mit den Städten Lüdinghausen und Lüdinghausen. do. do. Lüdinghausen. 
6. Stabikrris Münster. Münster. Oberbürgermeister der Stadt Münster. 
7. Landkreis Münster. Münster. Landrath des Landkreises Münster. 
#.Stadtkreis Recklinghausen. Recklinghausen. Bürgermeister zu Recklinghausen. 
9.Landkreis Nekllincchausen mit der Stadt Dorsten. Necklinghausen. Landrath des Landkreises Rec 
10.Kreis Sieinfurt mit den Städten Burgsleinfurt und Rheine. Burgsteinfurt. do. des Kreises srewier- 
11.Kreis Tecklenbur ecklenburg. do. do. Tecklenburg. 
12.. Kreis Warendorf mit der Stadt Warendorf. Warendorf. do. do. Warendorf. 
b) Regierungsbezirk Minden. 
I.Stadtkreis Bielefeld. Bielefeld. Oberbürgermeister zu Bielefeld. 
2. Landkreis Bielefeld Bielefeld. Landrath des Landkreises Bielefeld. 
3. Kreis Büren mit den Städten Büren, Salzkolten und Büren. do. des Kreises Büren. 
Wünnenberg. 
4.Kreis Halle mit den Städten Borgholzhausen, Halle i. W.,Halle i. W. do. do. Halle. 
Versmold und Werther. 
5 Kreis Hersord mit den Städten Bünde, Enger, Herford Herford. do. do. Hersord. 
und VAlotho. 
6.Kreis Höxter mit den Städten Beverungen, Brakel, Dri.]Höxter. do. do. Höxler. 
burg. Höxter, Lügde, Nieheim und Steinheim. 
7. Kreis Lübbecke mit der Stadt Lübbe Lübbecke. do. do. Lübbecke. 
8.I Kreis Minden mit den Städten Mimden, OeynhausenWMinden. do. do. Minden. 
und Petershagen. 
9.. Kreis Paderborn mit den Städten Delbrück und Pader-Paderborn. do. do. Paderborn. 
born (einschließlich des Fürstlich lippeschen Ver- 
wallungsbezirkes Lipperode-Cappel). 
10. Kreis Warburg mit den Städten Borgentreich und Warburg. do. do. Warburg. 
arbur 
II.Kreis Wiedenbrück mit den Städten Gütersloh, Rhedo, Wiedenbrück do. do. Wiedenbrück. 
  
  
Rielberg und Wiedenbrück.
        <pb n="375" />
        z Sitz Diensistelle, mit welcher der Civilvorsitz 
". Bestandtheile des Bezirkes der Ersatzkommission. des Büreaus des dauernd verbunden ist, bezw. Name und 
S. Civilvorsitzenden. Amscharakter des Vorsitzenden. 
c) Negierungsbezirk Arnsberg. 
1. w Altena mit den Städten Allena, Lüdenscheid und Altena. Landrath des Kreises Altena. 
ttenberg. 
2.Kreis Arnsberg mit den Städten Arnsberg und Neheim. Arnsberg. do. do. Arnaberg. 
8.Stadtkreis Bochum Bochum. Erster Bürgermeister zu Bochum. 
4.Landkreis Bochum mit der Stadt Herne. Bochum. Landrath des Landkreises Bochum. 
5. Kreis Brilon mit den Städten Brilon, Hallenberg,Brilon. do. des Kreises Brilon. 
— Niedermarsberg, Obermarsberg und WVinter- 
6. Stadals Dortmund. Dorlmund. Oberbürgermeister zu Dortmund. 
7.Landkreis Dortmund mit den Städten Lünen und Castrop. Dortmund Landrath des Landkreises Dortmund. 
8.Stadlkreis Gelsenkirchen Gelsenkirchen. Erster Bürgermeister zu Gelsenkirchen. 
9. Landkreis Celsemkirchen-“ mit der Stadt Wattenscheid. Gelsenlkirchen. Landrath des Landkreises Velsent 
kirchen. 
10.Sstadlkreis Hagen. Hagen. Erster Bürgermeister zu Hagen. 
11. Landerts Hagen mit den Städten Haspe, Herdecke und Hagen. Landrath des Landkreises Hagen. 
reckerfeld. 
12.Stadtkreis Hamm. Hamm. Bürgermeister zu Hamm. 
18.] Landkreis Hamm mit den Städten Camen und Unna. Hamm. Landrath des Landkreises Hamm. 
14.Kreis Hatltingen mit der Stadt Hattingen. Hatlingen. do. des Kreises Hattingen. 
15. Kreis Hörde mit den Städten Hörde und Schwerte. Hörde. do. do. Hörde. 
16. -“33 mit den Städten Hohenlimburg, Iser-JIserlohn. do. do. Iserlohn. 
ohn und 
17. Ereisu. Tt n o#en Slädten Gesecke, Lippstadt und Lippstadt. do. do. Lippstadt. 
18. Kreis Meschede mit den Städten Meschede und Schmallen-.Meschede. do. do. Meschede. 
erg. 
19.Kreis Olpe mit den Städten Attendorn und Olpe. Olpe. do. do. Olpe. 
20. Kreis Schwelm mit den Städten Gevelsberg und Schwelm. Schwelm. do. do. Schwelm. 
Kreis Siegen mit den Städlen Freudenberg, Hilchen-,Siegen. do. do. Siegen. 
21. ach und Siegen 
22. Kreis Soest mit den Städten Soest und Werl. Soest. do. do. Soest. 
23.Stadtkreis Witten. Wilten. Bürgermeister zu Witlen. 
21. Kreie iuerse mit den Städten Berleburg und Berleburg. Landrath des Kreises Wittgenstein. 
Laasphe 
Provinz Bessen-Massan. 
a) Regierungsbezirk Cafssel. 
I.Stadikreis Easi Cassel. Polizeidirektor zu Cassel. 
2.Landkreis Cassel. Cassel. Landrath des Landkreises Cassel. 
4.C Kreis Eschwege“ anit den Städten Eschwege, Waldkappel W—— des Kreises Eschwege. 
und W 
4. Freis Iosaulnt. mit den Städien Frankenau, Franken-.Frankenberg. do. do. Frankenberg. 
berg, Gemünden und Nosenthal. 
5. Kreis oin mit den Städten deblar, Gudensberg und Fritzlar. do. do. Fritzlar. 
Nied 
6. Kreis dee zut der Stadt Fuld Fulda. do. do. Fulda. 
7. Kreis Gelnhausen mit den Staben. Gelnhausen, OrbGelnhausen. do. do. Gelnhausen. 
und Wächtersba 
8. Kreis Gersseld mit den Slädten Gersfeld und Tann. Gerefeld. do do. Gersseld. 
9.Stadtkreis Hanau. anau. do des Landkreises Hanau. 
10.Landkreis Hanau mit der Stadt Windecken. Hanau. do. o. anau 
II.Kreis Hersseld mit der Stadt Hersseld. Hersseld. do des Kreises Hersfeld. 
12. KKreis Hofgeismar mit den Slädten Carlshafen, Greben- sHofgeismar. do do. Hosgeismar. 
  
  
  
  
stein, Helmarshausen, Hofgeismar, Immenhausen, 
  
Liebenau und Trendelburg.
        <pb n="376" />
        8 Sitz Dienststelle, mit welcher der Civilvorsitz 
Bestandtheile des Bezirkes der Ersatzkommission.des Büreaus des dauernd verbunden ist, bezw. Name und 
S Civilvorsitzenden. Amtscharakter des Vorsitzenden. 
13. Kreis Homberg mit den Städten Vorken und Homberg.Homberg. Landrath des Kreiles Hemerg. 
14. Kreis Hünfeld mit der Stadt Hün Hünfeld. Hünfeld 
15. Kreis Kirchhain mit den Städten -kr er Kirchhain,Kirchhain. do. . Kirchhain. 
Neustadt, Nauschenberg und Schweinsberg. 
16. Kreis Marburg mit den Städten kweigebe und Wetter. Marburg. do. do. Marburg. 
17.Kreis Malangin zu mit den Städten Felsberg, Melsungen Melsungen. do. do. Melsungen. 
und Spangenberg. 
18. Kreis Rinbeln mit den Slädten Obernkirchen, Oldendorf, Rinteln. do. do. Ninteln. 
Rinteln, Rodenberg und sen 
19.NKreis Rotenburg mit den Städien wnn und Sontra.Rotenburg a. F. do. do. Rotenburg. 
20. Kreis Schlüchtern mit den Städt Salmünster, Schlüchtern. do. do. Schlüchtern. 
Schlüchtern, Soden und Steinau. 
21. Keis Schmalkalden mit der Stadt Schmalkalden. Schmalkalden. do. do. Schmalkalden. 
22. Kreis Witzenhausen mit den Städten Allendor Groß-ihitzenhausen. do. do. Witzenhausen. 
almerode, Lichtenau und Witzenhau 
28. Kreis Wolfhagen mit den Släden. Fiien Volk-Wolfhagen. do. do. Wolfhagen 
marsen, Wolfhagen und Ziere 
241.Kreis Jiegenhain mit den Sidieal herg ##, Schwarzen-Hiegenhain. do. do. Ziegenhain 
born, Treysa und Ziegenhain. 
b) Regierungsbezirk Wiesbaden. 
1. Kreis Biedenkopf mit der Stadt Biedenkopf. Biedenkopf. Landrath des Keühe# Ziedentopf. 
2. Direis mit den Städten Dillenburg, büger und Her.Dillenburg. des Dillkreises. 
6. e Frankfurt a. Frankfurt a. M.] Polizeiprästdent zu Frankfurt a. M. 
4.Landkreis Frankfurt a. lw# mit der Stadt Rödelheim. Frankfurt a. M.] Polizeipräsident und 8 zu w 
ankfurt a 
b. Kreis Höchst mit den Städten Höchst und Hofheim. Höchst a. M. Londrath des Kreies 
6.Kreis Limburg mit den Städten Camberg, HadamarLimburg a. L. 
und Limburg a. 
7.Oberlahnkreis mit den Städten Runkel und Beilburg. Weilburg. do. des Oberlahnkreises. 
S..Obertaunuskreis mit den Slädten Cronberg, Friedrichss Homburg do. des Obertaunuskreises. 
dorf, Homburg v. d. Höhe, Königltein. und Oberursel. v. d. Hö 
9. Oberwesterwaldkreis mit der Stadt Ha Marienberg. do. des Oberwesterwaldkreises. 
10. Nheingaukreis mit den Städten hih Wisenheim, Küdesheim. do. des Rheingaukreises. 
Lorch und Rüdesheim. 
11.Kreis St. Goarshausen mit den Städten Braubach, St. Goars- do. des Kreises St. Goars. 
Caub, Naltätten, Niederlahnstein, Oberlahnstein und hausen. hausen 
St. Goarshan 
12. Unterlahnkreis mit den Städten Diez, Ems und Nassau.Diez. do. des Unterlahnkreises. 
13.Untertaunuskreis mit den Slädten Idstein und Langen= Langen- do. des Untertaunuskreises. 
schwalbach. schwalbach. 
14. Unterwesterwaldkreis mil der Stadt Montabaur. Montabaur. do. des Unterwesterwaldkreises. 
15. reis Usingen mit der Stadt Usingen. Usingen. do. des Kreiies Usingen 
16.Kreis Westerburg mil der Stadt Westerburg. Westerburg do. VWesterburg. 
17. Stadlkreis Wiesbaden. Wiesbaden. Potteidiregr u Wiesbaden 
18.Landkreis Wiesbaden mit den Städten Biebrich') und Wiesbaden. Landrath des Landkreises Giesbaden. 
Hochheim. 
XII. Rheinprovinz 
a) Regierungsbezirk Coblenz. 
1.AKreis Adenau. denau. Landrath des Kreiles Adenau. 
2.Kreis Ahrweiler mit den Städten Ahrweiler, NRemagen Ahrweiler. Ahrweiler. 
und Sinzig. 
3.Kreis Altenkirchen. Allenkirchen. do. Altenkirchen. 
4. Stadtkreis Coblenz. Coblenz Voldo giretor. zu Coblenz. 
5*/ Nicht Biebrich-Mosbach.
        <pb n="377" />
        267 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
" Sit Dienststelle, mit welcher der Civilvorütz 
" Bestandtheile des Bezirkes der Ersatzkommission.des Büreaus des danernd verbunden ist, bezw. Name und 
r Civilvorsitzenden Amtscharakter des Vorsitzenden. 
5. Landkreis Coblenz mit den Städten Bendorf, Ehren-Coblenz. Landrath des Landkreises Coblenz. 
breitstein und Vallendar. 
6.Kreis Cochem mit der Stadt Cochem. Cochem. do. des Rreises Cochem. 
7. Kreis Kreuznach mit den Städlen Kirn, Kreuznach, Se-Krenznach. do. do. Kreuznach. 
bernheim und Stromberg. 
8.Kreis Mayen mit den Städten Andernach und Mayen. Moayen. do. do. Mayen. 
9.Kreis Meisengeim. Meisenheim. do. do. Meisenheim. 
10. Kreis Neuwied mit den Städten Linz a. Rhein und Heddesdorf do. do. Neuwied. 
Neuwied. bei Neuwied. 
II. Kreis St. Goar mit den Städten Bacharach, Boppard,St. Goar. do. do. St. Goar. 
Oberwesel und St. Goa 
I12. Kreis Simmern mit den Sübten Kirchberg und Simmern.Simmern. do. do. Simmern. 
13.Kreis Wetzlar mit den Städten Braunfels und Wetzlar.Wetzlar. do. do. etzlar. 
14. Kreis Zell mit den Städten Trarbach und Zell. Zell. do. do. Zell. 
b) Regierungsbezirk Düsseldorf. 
I. Stadlkreis Barmen Barmen. 
2. Kreis Cleve mit e Städten Goch und Cleve. Cleve. 
3.Stadtkreis Crefeld Crefeld. 
4.Landkreis Erseit mit der Stadt Uerdingen. Crefeld. 
5.Stadikreis Düsseldorf. Düsseldorf. 
6. Landkreis Dseldor mit den Städten Angermund,Düsseldorf. 
Gerresheim, Hibden, Kaiserswerth und Ratingen. 
7.Stadtkreis Duisbur Duisburg. Oberbrgermeiste * Tuisbung. 
8.Stadeikreis gensen- Elöerseid. Elberfeld. 
9.Stadtrreis Essen 
10. Landfreis stent. mit den Städten Kettwig, Sleele und öseen. Landratd "res Lanbtreist * 
Wer 
11. Kreis Geldern mit der Stadt Gelder Geldern. do. des Kreises Geldern. 
12. Kreis Grevenbroich mit den Sieden Grevenbroich undrevenbroich. do. do. Grevenbroich. 
Wevelinghoven. 
18.] Kreis Kempen mit den Städten Dülken, Kaldenkirchen, Kempen. do. do. Kempen. 
Kempen und Stüchteln. 
14. Kreis Lennep milt den Städlen Kurge Hückeswagen, Lennep. do. do. Lennep. 
Lennep, Lüttringhausen, Nade vorm Wald, Nonskorf 
und Wermelskirche 
(5.Kreis Metlmann mit den Städien Hardenberg, Kronen. Vohwinkel. do. do. Meltmann. 
berg, Langenberg, Mettmann, Velbert und Wülfrath. 
16. Kreis # arr uit den Städten Moers, Crsoy, Nheinberg Moers. do. do. Moers. 
17. areis Mahten- a. d. Ruhr mit der Stadt Mülheim. Wülbeim do. do. Mülheim 
a. d. Ruhr. a. d. Ruhr. 
18.Stadikreis München-Gladbach. h b Bürgermeisler zu München-Gladbach. 
ladba 
19.Landkreis München-Gladbach mit den Slädten Odenkirchen, München. Landrath des Landkreises München= 
Rheindahlen, Rheydt und Viersen. dbach dbach. 
20. Kreis Neuß mit der Stadt Neuß. eu do. des Kreises geuho 
21. Stadikreis Oberhause Oberhausen. Bürgermeister zu Oberhausen. 
22. Kreis, r*s mit oin Städten Emmerich, Isselburg, Nees Wesel. Landrath des Kreises Rees. 
28. Slabimrets Penscheid. Remscheid. Bürgermeister zu Nemscheid. 
241.] Kreis Ruhrort mit den Städien Dinslaken und Ruhror. Ruhrort. Landrath des Kreises Ruhrork. 
25.Stadtkreis Solingen. Solingen. Oberbürgermeister zu Solingen. 
26.Landkreis Solingen mit den Städten Buscheid, Gräf= Solingen. Landrath des Landkreises Solingen. 
  
rath, Hillorf, Höhscheid, Neukirchen, 
Ohligs, Opladen und Wald 
Leichlingen, 
  
  
49
        <pb n="378" />
        268 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
z Sitz Dienststelle, mit welcher der Civilvorsitz 
Bestandtheile des Bezirkes der Ersatzkommission. des Büreaus des dauernd verbunden ist, bezw. Name und 
Civilvorsitzenden. Amtscharakter des Vorsitzenden. 
Tc) Neglerungsbezirk Cöln. 
1. Kreis Bergheim. Bergheim. Landrath des Kreises Peryheeim. 
2.Stadlkreis Bonn. Vonn. Oberbürgermeister zu 
3.Landkreis Bonn. Bonn. Landrath des barsbest vonn. 
4.Stadlkreis Cöln mit den Städlen Deuh, Ehrenfeld und Cõln. Cöln. Polizelprästdent zu Cöl 
a) Ersatzkommission des Ausheb ungsbezirks Cöln 
Stadt I, alle Wehrpflichtigen Laniasend deren 
Namen mit 4 bis einschließlich K. 
b) Ellattommissoon des schich unn W Cöln 
tadt II, alle Bebrossichtigen umfassend, deren 
Sn mit L bis 2 beginne 
5.Landkreis Cöln mit den Städten Brähr und Kal Cöln. Laudratt des Landkreises Cöln. 
6. Kreis Euskirchen mit den Städten Euskirchen und Hamich. Euskirchen. des Kreises Fuskirchen. 
7. are Lummurrsbach mit den Städten Bergneustadt und! Gummersbach. Gummersbach. 
Gummersba 
8.Stadikreis #elhen a. Khein. Mülheim a. Rh.Oberbürgermeister zu Mülheim a. ARh. 
9. Landseeis Faͤt eim a. Rhein mit der Stadt Bergisch-, Mülhelm a. NRh. Landralh des Landkreises Wülzein 
Gladbac 
10. ei Rheinbach mit den Städten Münstereisel und Rheinbach. do. des Kreises #beinbach 
ach. 
11. re mit den Sitädlen Honnef, Königswinter und Siegburg. do. des Siegkreises. 
Siegbur 
12. Kreis Waldbroel. Waldbroel. do. des Kises Waldbroel. 
13.Kreis Wippersurh mit der Stadt Wipperfürth. Wipperfürth do. Wipperfürth. 
(früher Lindlar). 
d) Regiernussbezirk Trier. 
1.Kreis Bernkastel mit der Stadt Bernkastel- Bernkastel. Landralh des Kreises Sunfasel. 
2. Kreis Zuburs mit den Städten Bilburg und Neuerburg.Bitburg. do. do. 
3.Kreis Dau Daun. do. do. u 
4.Kreis Mrrzig! mit der Stadt Merzig. erzig. do. do. erzig. 
5..Kreis Otlweiler mit der Stadt. Ottweiler. * do. do. Jte. 
6. Kreis Prüm mit der Stadt Prüm rüm. do. do. Prüm. 
7. Kreis Saarbrücken mit dn- Stäbten Malstatt-Burbach, Saarbrücken. do. do. Saarbrücken. 
Saarbrücken und St. ann. 
8. Kreis Saarburg mit der Stadt Saarhurg Saarburg. do. do. Saarburg. 
9. Kreis Saarlouis mit der Stadt Saarlon Saarlouis. do. do. Saarlouis. 
10. Kreis St. Eend el mit den Sieden Buennhower undSt. Wendel. do. do. St. Wendel. 
e 
I. Ssodkreis Erier. Trier. Oberbürgermeister zu Trier. 
12.Landkreis Tri Trier. Landralh des Landkreises Trier. 
18.Kreis Biollich zun der Stadt Wiltlich. Wilttlich. do. des Kreises Wittlich. 
e) Regierungsbezirk Aachen. 
I.Stadtkreis Aachen. Nachen. Polizeipräsident zu Aachen. 
2. Landsreis Aachen mit den Slädlen Eschweiler und Kachen. Landrath des Landkreises Aacken. 
Stolberg. 
3.Kreis Düren mit der Stadt Düren. Düren. do. des Firses Düren. 
4. Kreis Erke'enz mit der Stadt Erkelenz. Erkelenz do. Erkeleng. 
5. Kreis Eupen mit der Stadt Eupen. Eupen. do. do4 Kupen. 
6. Kreis Geilenkirchen mit der Stadt Geilenkirchen. Geilenkirchen. do. do. Geilenkirchen. 
7. Kreis Heirsberg mit der Stadt Heirsberg. Heine berg. do. do. Heinsberg. 
8.Kreis Jülich mit den Städten Jülich und Linnich. Jülich. do. do. Jülich. 
.Kreis Malmedy mit den Städten Walmedy und St. Vi1h. Malmedy. do. do. Malmedy. 
10. Kreis Montjoie mit der Stadt Montjoie Montjoie. do. do. Montjoie. 
I11. reeis Schleiden mit den Städten Gemünd und Schleiden.] Schleiden. do. do Schleiden.
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        — 269 
  
  
  
  
  
   
  
    
    
  
   
   
  
  
  
  
  
   
2 Si Dienststelle, mit welcher der Civilvorütz 
Bestandtheile des Bezirkes der Ersatzkommission. des Büreans des dauernd verbunden ist, bezw Name und 
"'rm Civilvorsitzenden. Amtscharakter des Vorsitzenden. 
H Oohenzollernsche Laude (Regiernugsbezirk Sigmariugen). 
1. mit den Städten Gammer-Gammertingen.] Oberamtmann des Bezirkes Gammer- 
und Beringenstadl. lingen. 
2. der Stadt Haigerloch dene do. do. Halgerloch. 
6. der Stadt Hechingen. echingen. do. do. Hechingen. 
4. mit der Stadt Sigmaringen. Sigmuringen. do. do. Sigmaringen. 
B. Königreich Bayern. 
a) Negiernusstezirk Oberbayern. 
1. Stadt Freising. Bürgermeister der Stadt Soaih3 
2. - Ingolstadt. do. do. egolstadt. 
7 - Landsberg. do. do. Landsberg. 
a) vee Aushebungsbezirkes Nazistral München. Der Cioilvorsitzende der Ersatzkom- 
Wehrpflichtigen umfassend, deren mission des Aushebungsbezirkes 
nt. den Suchsbrn Aà bie einschließlich K Magistrat München A. 
b) - Ahebungebezirkeg Nagisral München. Der Ciovilvorsitzende der Ersatzkom= 
Wflichtigen umfassend, deren mission des Aushebungsbezirkes 
Frhwch I bis einschliehlich 2 Magistrat München B. 
3 Stadt Bürgermeiser der *- 
7. Fetsan —i- 4% 
8. do. do. 
9. - do do. 
10. do do. 
I1. - do do. 
12. do do. 
13. - do do. 
14. s do do. 
15. - do do. 
16. do do 
17. do do. 
18. 1 do do. 
19. - do do. 
20. do do. 
21. do. do. 
22. - do do. 
23. Oc do do. 
21. · do do. 
25. - do do. 
26. - do do. 
27. O4 do do. 
28. -*. do do. 
29. . k06z. Zölz. do do. Tölz. 
30. - Traunstein. Traunslein. do. do. Traunstein. 
31. Wasserburg. Wasserburg. do do. Wasserburg. 
12. - Weilhelm. Beilheim. do do. Weilheim. 
b) Resierungebezirt Nieberbayern. 
I.] Sladt Deggendorf. Deggendorf. 18 ürgermeister der pStadt Keggendon. 
2. Landshut. Landshul. dshut. 
8. Lallan. assau. 2o. 9 Wa 
4.n traubing. Straubing. do. do Straubing. 
19
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        — 270 
  
  
  
  
  
  
  
r Sitz Dienststelle, mit welcher der Civilvorüitz 
Bestandtheile des Bezirkes der Ersatzkommission. des Büreaus des dauernd verbunden ist, bezw. Name und 
S Civilvorsitzenden.. Amitscharakter des Vorsitzenden. 
5 Bezirksamt Bezirksamtmann von Bogen. 
6. Oc do. do. Deggendorf. 
7. - do. do. Dingolfing. 
* - do do. Eggenfelden. 
9. · do. do. Grafenau. 
10. do do. Griesbach 
11. do do. Kelheim. 
12. - do do. Kotzting 
18 - do do. Landau a. J 
14. - do do. Landshut 
15. do do. Mainburg 
16. "c do do. Mallersdorf. 
17. - do. do. Passau. 
18. - do. do. Pfarrkirchen. 
19. - do. do. Regen. 
20. - do do. Roltenburg. 
21. - do do. Straubing. 
22. - do do. Viechtach 
2. do do. Vilsbiburg 
24. do do. Zuehehn 
25. do. do. Wegscheid. 
26. do. do. Wolsslein. 
) Regierungsbezirk Pfalz. 
1.Bezirksamt Bezirksamtmann von 
2. do. do. 
3. - do. do. 
4. - do. do. 
5. - do do 
6. - do. do 
7. - Kusel. Kusel. do do. 
6. - Landau. Landau. do do. 
9. - Ludwigshafen a. Rh. Ludwigshafen do do. 
a. Rh. 
10.— - Neustadt a. d. H. Neustadtl a. d H. do. do. 
11. - Pirmasens. Pirmasens. do. do. 
12. - Rockenhausen. Rockenhausen. do. do. 
13. - Speyer. Speyer. do. do 
11. - Zweibrücken. Zweibrücken. do. do 
— — 
1# — 
— 
Sezmnes— 
  
  
4 Negierungsbezirk Oberpfalz und Regensburg. 
Stadt Amberg. 
.Regensburg. 
Bezirksamt Amberg. 
gries. 
- Bukqlettqcnfeld. 
- Cham. 
Eschenbach. 
Kemnath. 
Oc Nabburg. 
Neumarkl. 
- Neunburg v. W. 
Neustadt a. W. N. 
Oberviechtach. 
Parsberg. 
Regensburg. 
oding. 
  
Amberg. 
Regensburg. 
mberg. 
Beilngries. 
Burglengenseld. 
am. 
Eschenbach. 
  
Neunburg v. W. 
Neustadt a. W. 
Oberviechtach. 
Parsberg. 
Regensburg. 
  
Noding. 
  
  
Bürgermeister der Stadt Amberg. 
o. Regensburg. 
Bezirksamtmann von Amberg. 
d do. Beilngries. 
  
  
do. do. Burglengenseld. 
do. do. Cham. 
do. do. Eschenbach. 
do. do. Kemnath. 
do do. Nabburg. 
do do. Neumarkt. 
do. do. Neunburg v. W. 
do do. Neusladt a. 
do do. Oberviechtach. 
do do. Parsberg. 
do do. Regensburg. 
do. do. Noding.
        <pb n="381" />
        271 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
ð Sih Diensistelle, mit welcher der Civilvorsitz 
— Bestandtheile des Bezirkes der Ersatzkommission. des Büreaus des danernd verbunden ist, bezw. Name und 
6E Civilvorsitzenden. Amtscharakter des Vorsipenden. 
17.4 Bezirksamt Stadtamnhol. Stadtamhof. Bezirksamtmann von Stadtamhof. 
18. - Su Sulzbach. do. do. Sulzbach. 
19. Tuuschenr# auschenreuch do. do. Tirschenreuth. 
20. - Bohensirauß. Vohensirauß. do. do. Vohensirauß. 
21. Waldmünchen. Waldmünchen. do do. Waldmünchen. 
e) Reglernugsbegirk Oberfranken. 
1. Siadt Bamberg. Bamberg. Bürgermeister der Stadt Bamberg. 
2. Bayreush. Bayreuth. do. do. Bayreuth. 
8. . Forchheim. Forchheim. do do. Forchheim. 
4. * Hol. Hof. do do. Hof. 
6. r ulmbach Kulmbach do. do. Kulmbach. 
6.Bezirksamt ? aamberg. J. Bamberg Bezirksamtmann von Bamberg l. 
7. "c Bamberg II. Bamberg. do. do. Bamberg II. 
8. · qukestl Bayreuth. do. do. Bayreush. 
9. - Berneck. Berneck. do. do Berreck. 
10. - Ebermannstadt. Ebermannst#idt. do. do. Ebermanstadt. 
II. O[ Forchheim. Forchheim. do. do. Forchheim. 
12. - Höchstadt a. d. Aisch. Höchstadt a. d. do. do. Höchstadt a. d. 
Aisch. Aisch. 
18. do do. 
4. do do. 
16 do do. 
16. i do do 
17. - do do. 
18. do do. 
19 - do do. 
20. do do. 
21. - do do. 
22. I do do 
28. - do. do. 
24. do do. 
1) Regierungsbezirk Mittelfranken. 
1. Stadt Ansbach. #nebagg. Bürgermeister der Stadt wn 
2. Dinkelsbühl. Dinkelsbühl. do. Dinkelsbühl 
8. Pichstätt. Eichstätt. 224 do Eich 
4. - Erlangen. Erlangen. do. do. het. 
6. - zur rih. Fürth. do. do. Fürth. 
6. - 
a) Sirnergeusnen des Aushebungebezirkes Magistratf Nüruberg. Der Cioilvorsitzende der Ersatzkom- 
ürnberg A, alle Wehrpflichtigen umfassend, deren mission des Aushebungsbezirkes 
Tamen mi mit den Buchslaben A bis einschließlich Magistrat Nürnberg A. 
egin 
b) Ersockounnisston des sssehungtbeirtn Nasistat Nürnberg. Der Civilvorsitzende der Ersatzkom- 
Kürnberg B, alle We broslichtigen umfassend, deren mission des Aushebungsbezrkes 
Raen mit den Buchslaben I. bis einscchliehlich 7 Magistrat Nürnberg B 
nnen 
7. Stadt R Ahiburg a. d. Tauber. Nothenburg Bürgermeister der Stadt Rothenburg 
a. d. Tauber. a. d. Tauber. 
8. Schwabach. Schwabach. do- do. Schwabach. 
9. Weißenburg. Weibenburg. do. Beißenburg. 
10. Berirteaii Ansbach. #. irkebemann von Ansbach. 
11. Din l ühl Dinkelsbühl do. do. Dinkelsbühl 
12. Ei Eichstätt. do. do. Eichstätt. 
13 Sihht. Erlangen. do do Grlangen.
        <pb n="382" />
        272 
— — 
  
  
  
  
   
  
  
  
   
Sitz Dienststelle, mit welcher der Civilvorsitz# 
Bestandtheile des Bezirkes der Ersatzkommission. des Büreaus des dauernd verbunden ist, bezw. Name und 
E Civilvorsitzenden. Amischarakier des Vorsitzenden. 
14.Bezirksamt Jeuchlwangen. Feuchtwangen. Bezirksamimann on Biuchwangen. 
15. I « ũ . do. O. ü - 
16. Gunzenhausen. unzenhausen. do. do. Gunzenhausen. 
17. - Hersbruck. ersbruck do. do. Hersbruck. 
18. - Hilpoltstein. rersbruc, do. do. Hilpoltstein. 
19. - Neusladt a. d. Aisch. Neufladt a. d. do. do. Neustadt a. d. 
i . 
20. Nürnberg. Nürnberg. do. do. Nürnberg. 
21. Rothenburg a. d. Tauber. Rothenburg do. do Roigerber 
a d. Taube a. d. Tauber 
22. - Scheinfeld. Scheinfeld do. do. Scheinfeld. 
28. Schwabach. Schwabach. do. do. Schwabach 
24. ffenheim. Uffenheim. do. do. Uffenheim. 
25. Weißenburg. Weibenburg. do. do. Weißenburg. 
z) Regierungsbezirk Unterfranken und Aschaffenburg. 
I.Stadl Aschaffenburg. Bürgermeister der Stadt 
2. . Kitingen. do. do. 
3. - ochweiafutt do. do. 
4. ürzburg. do. do. 
5. Bezuksam! Alzenau. Bezirksamimann von 
6. - Ascha senburg. do. do. 
7. · I1 eno do do. 
8. - Ebe do do. 
9. - ( Dekolzhofcth do do. 
10. Hammelburg. do. do. 
II. - Haßfurt. do do. 
12. - Iofhclnh do do. 
13. - arlstadt. do do. 
14. · Kissingen. do do. 
15. - itzingen. do do. 
16. - Königshofen. do do. 
17. "D ohr. do do. 
18 - Marktheidenfeld. do do. 
19. - do do. 
20. - do do. 
21. d. S. do do. 
22. - do do. 
28. - do do. 
21. - do do. 
25. do do. 
li) Reglerungsbezirk Schwaben und Neuburg. 
1. Stadt Augsburg. Augsburg. Bürgermeister der Stadt Augsburg 
2. illingen. Oillingen. do do. illingen. 
6. Donauwörth. Donauwörth. do do. Donau 
wörl 
4. Günzburg. Günzgburg. do do. Günzburg. 
b. - Fausoeg. Kaufbeuren. do do. Kaufbeuren 
6. Kiempten. Kempten. do do. Kemplen 
7. Lindau. Lindau. do do. Lindau 
6. - Memmingen. Memmingen. do do. Memmingen. 
9. RNMeuburg a. D. Neuburg a. D. do do. Neuburg 
#. 
10. Neue-l in. Neu-Ulm. do do. Neu-Ulm. 
11. Nlerdlingen. Närdlingen. do. do. Nördlingen. 
12. Be#zirksamt Augsburg. Augsburg. Gairieeminamn von Augsburg. 
18. Dillingen. Dillingen. do. Dillingen. 
14. Donauwörth. Donauwörth. d do. Donauwörh.
        <pb n="383" />
        273 
  
  
  
  
  
  
  
z Sitz Dienstsielle, mit welcher der Civilvorsitz 
Bestandtheile des Bezirkes der Ersatzkommission. des Bürraus des s dauernd verbunden ist, bezw. Rame und 
6E Civilvorsitzenden Amtscharakter des Vorsttzenden. 
15.ezirksamt Rsles. Bezirksamtmann von Füssen. 
16. - Günzburg. do. do. Günzburg. 
17. - Illertissen. do. do. Illertissen. 
18. - Kaufbeuren. do. do. Kaufbeuren. 
19. - Kempten. do. do. Kempten. 
20. Krumbach. do. do. Krumbach. 
21. - Lindau do. do. Lindau. 
22. Memmingen. do. do. Memmingen. 
23. - Mindelheim. do. do. Mindelhelm. 
24. · Neuburg a. D. do do. Neuburg a. D. 
25. - Neu-Ulm. do. do. Neu-Ulm. 
26. Nördlingen. do. do. Roͤrdlingen. 
27. - Oberdorf. do. do. Oberdorf. 
28. - Schwab- do. do wab- 
münchen. münchen. 
29. · Sonthofen. Sonthofen. do. do. Sonthofen. 
30. · Wertingen Werlingen. do. do. Wertingen. 
al. - Zusmarshausen. Zusmarshausen. do. do. Zusmars-= 
hausen. 
C. Königreich Sachsen. 
a) Negierungsbezirk Vautzen. 
1. Im Aushebungsbezirke Zitlta Zillan. Amtishouptmannschaft Zillan. 
Amtsgerichte Großschönau, O#g, Reichenou und 
Ziltau mit den Städten Estit und Ziltan. 
2. Jm Aushebungebe zirke Löbau Löbau. do. Löbau. 
Amtsgerichte Bernstadt, bereb . Herruhut, Löbau 
und Neusalza mit den Städten Bernstadt, Löbau, 
Neusalza und Weißenberg. 
3.Im Aushebungsbezirke Bautzen: Bautzen. do. Bautzen. 
Amtsgerichte Bautzen, Bischofswerda und Schirgis- 
walde mit den Städten Bautzen, Bischofswerda 
und Schirgiswalde. 
1. Im Aushebungsbezirke Kamen Kamenz. do. Kamenz. 
Amt lögerichte Kamenz, Känigsbaue und Pulsnitz mit 
den Städten Elstra, Komenz, Königsbrück und 
Pulsniz. 
5 Regierun gsbezirk Chemuit. 
5.Im Aushebungsbezirke Glaucha Glauchau. Amtshauplmannschaft Blauchau. 
8 Glauchau mit der Lu Glauchau. 
6. Im Aushebungsbezirke Hohens stein-Ernst 15 Glauchau. do. Glauchau. 
Amtsgericht Hohensteln-Ernstihal mit der Stadt rt 
stein-Ernstthal. 
7. Im Aushebungsbezirke Lichtenstein Glauchau. do. Glauchau. 
Amtsgericht Lichtenstein mit den Sicbten Calluberg 
und Lichtenstein. 
3. Im Aushebungsbezirke Meeran Glauchau. do. Glauchau. 
mtsgerichte Meerane und Sitteen mit den 
Slädten Mererane und Waldenburg. 
9.Im Aushbebungsbezirke Chemnig Stadt: Chemnitz. do. Chemnitz. 
Stadt Chemnitz. 
10. Im anushebung bezirke Chemnitz Chemnitz. do. Chemnir. 
  
  
ögerichte Chemnitz kucmnls, Chemnitz) 
m imbach.
        <pb n="384" />
        — 274 
  
Bestandtheile des Bezirkes der Ersatzkommission. 
des Büreaus des 
Civilvorsitzenden 
Dienststelle, mit welcher der Civilvorsitz 
dauernd verbunden ist, bezw. Name und 
Amtscharakter des Vorsitzenden. 
  
15. 
  
Im Aushebungsbezirke Stollber 
ngreict Stollberg mit den Siähn Slollberg und 
Im Aushebungsbezirke Flöha: 
Amtsgerichte Augustusburg, Frankenberg, Oederan 
und Ischopan mit den Städten Augustusburg, 
Frankenberg, Oederan und Mpan 
Im alushebungebezirke Annaber · 
gerichte Annaberg, Uhernsichersdork, Ober- 
miesgerichten“ Jöhstadt und Scheibenberg mit den 
Städten Annaberg, Buchholz, Ehrenfriedersdorf, 
Elterlein, Geyer, Mt Oberwiesenthal, Schei- 
benberg, Schlektan, Thum und Unterwiesenthal. 
Im Aushebungsbezirke Marienberg: 
Ams erichte Lengefeld, Marienberg, Wollkenstein, 
Olbernhau (enihch und Zöblitz mit den Städten 
Lengeselde Marienberg, Olbernhau, Wolkenstein 
und Zöblitz. 
Chemnitz. 
Flöha. 
Annaberg. 
Marienberg. 
JP) Reglerungsbezirk Dresden. 
Im Aushebungsbezirke Dresden — Stadtl: 
alle Wehrpflichtigen der Stadt Dresden umfassend, 
deren Namen von 4A bis einschließlich K kegiunen. 
Im Aushebungsbezirke Dresden — Altstadt: 
Amtsgerichte Döhlen und Tharandt mil den Städten 
Nabenau und Tharandt, sowie den Ortschaften des 
Amisgerichts Dresden links der Elbe mit Aus- 
nahme der Orlschaften Blasewitz, Leuben, Groß= 
und Kleindobritz, Laubegast, Seidnitz, Tolkewitz 
Im Aushebungsbezirke Dresden — Stadt Ul: 
alle Wehrpflichtigen der Stadt Dresden umfassend, 
deren Namen von bis einschließlich “ beginnen. 
Im Aushebungebezirke Dresden — Neuftadt: 
Amtsgericht Nadeberg mit der Sladt Kadeberg, die 
Lttschasten des Amtsgerichts Dresden rechis der 
Elbe, sowie die vorstehend unter Nr. 16 ausge- 
schlossenen links der Elbe gelegenen Ortschaften. 
Im Aushebungsbezirke Meißen 
Amlsgericht Meißen mit der Saadt Meißen. 
Im Aushebungsbezirke Nossen: 
Amtsgerichte Lommaysch, Rossen und Wilsdruff mit 
den Städlen Lommazsch, Nossen, Siebenlehn und 
Wilsdru 
Im Nusbebungsbezirke Großenhain: 
Amtsgerichte Großenhain, Nadeburg und Riesa mitl 
den Städten Großenhain, Zabeburs und Rlesa. 
Im Aushebungsbezirke Pirn## 
Amtsgericht Pirna mit den Städten Berggießhübel, 
Dohna, Golllenba, Liebstadt, Pirna und Wehlen- 
Im Aushebungsbezirke Schandau: 
Amtsgerichte Königstein und Schandau mit den 
Städten Hohnstein, Kimigsen * Schandau. 
Im Aushebungsbezirke Neustad 
Amtsgerichte Neustadt. Sebnitz abs- Slolpen mit den 
Slädten Nenstadt, Sebnitz und Stolpen. 
  
Dresden-Ali- 
stadt. 
Dresden-Alt- 
sladt. 
Dresden-Neu- 
stadt. 
Dresden-Neu- 
stadt. 
Meißen. 
Meiben. 
Großenhain. 
Pirna. 
Pirna. 
Pirna. 
  
Amtshauptmannschaft Chemnitz. 
do. Flöha. 
do. Annaberg. 
do. Matienberg. 
Amtshauptmannschaft Dresden-All- 
stadt. 
do. Dresden-Alt- 
sladt. 
do. Dresden = Neu- 
stadt. 
do. Dresden= Neu- 
stadt. 
do. Meihen. 
do. Meiben. 
do. Grobenhain. 
do. Pirna. 
do. Pirna. 
do. Pirna.
        <pb n="385" />
        Nummer. 
275 
Bestandtheile des Bezirkes der Ersatzkommission. 
Sitz 
des Büreaus des 
Civilvorsitzenden. 
Dienststelle, mit welcher der Civilvorsttz 
dauernd verbunden ist, bezw. Name und 
Amtscharakter des Vorsitzenden. 
  
1 
2 
31. 
  
Im Anshebungsbezirke Dippoldiswalde: 
Amtsgerichte Altenberg, Dippoldiswalde, Frauenstein 
und Lauenstein mit den Städten Altenberg, 
Bärenstein, Dippoldiswalde, Frauenstein, Geising, 
Glashülte und Lauenstein. 
Im Aushebungsbezirke Frelber 
Amtsgerichte Freibärg mit der Se#e Freiberg. 
Im Aushebungsbezirke Brand: 
Amtsgerichte Brand und Sayda mit den Städten 
Brand und Sayda, sowie Amtsgericht Olbernhau 
antheilig f. Nr. 14. 
  
Dippoldis- 
walde 
Freiberg. 
Freiberg. 
d) Meglernugsbezirk Leipzig. 
Im Aushebungsbezirke Leipzig — Stadt l2 
alle Wehrpflichtigen der Stadt Leipzig umfassend, 
deren Namen mit 4 bis einschließlich K beginnen. 
Im Aushebungsbezirke Leipzig — Stadt lI: 
alle Wehrpflichttgen der Stadt Leipzig umfassend, 
deren Namen mit L bis einschlieblich 2 beginnen. 
Im Aushebungsbezirke Leipzig —Land: 
Amtsgerichte Leipzig (ausschließlich Stadt Leipzig), 
Markranstädt, Taucha und Zwenkau mit den 
Städten Markranstädt, bacho und Zwenkau. 
Im Aushebungsbezirke Grimm 
amgerichte Lolhiß und Grimma nd die Ortschaften 
allendorf, Belgershain, Bernbruch, E#oldshain, 
Kütn- Großbuch, Lauterbach, Otterwisch, Rohr- 
bach, des Amtsgerichts Lausigk mit den Städten 
Colditz, Grimma, Mupzschen, Nerchau und Trebsen, 
jedoch mit Ausnahme der zum Aushebungsbezirke 
Wurzen gehörigen Städe und Ortschaften des 
Amtsgerichts Grimm 
Im Aushebungsbezirke Brzen- 
Amtsgericht Wurzen mit der Stadt Wurzen und die 
Slädte Brandis, Naunhof, sovie die Ortschaften 
Albrechtshain, a#mmelshain, Beucha, Borsdorf, 
Cämmerei, Eicha, Erdmannshain, Fuchshain, 
Gerichshain, Kleinpösna, Kleinsteinberg, Klinga, 
Polenz, Seifertshain, Staudtnitz, olfshain, 
Zweenfurth des Amtsgerichts Grimma. 
Im Aushebungsbezirk Öschatz: 
Amtgerichte Mügeln und Oschatz mit den Städten 
Dahlen, Mügeln, Oschas und Strehlo. 
Im Aushebungsbezirke Döbeln 
Amtsgerichte Döbeln und Leionige mit den Städten 
Döbeln und Leisnig. 
Im Aushebungsbezirke Rohwei 
Antsgerichte Haltkähen, Nobwein und Waldheim mit 
? lädten Hainichen, Hartha, Roßwein und 
ald 
Im Aresbei ante Vorna: 
Amtsgerichte Borna, Frohburg, Geithain, Lausigk und 
egau mit den Städten Borna, Frohburg, Geit- 
hain, Groitzsch, Kohren, Lausigk, Pegau, Regis 
und Rötha. 
  
  
  
Leipzig. 
Leipzig. 
Leipzig. 
Grimma. 
Grimma. 
Oschatz. 
Döbeln. 
Döbeln. 
Vorna. 
Amtshauptmannschaft Dippoldis- 
walde 
do. Freiberg. 
do. Freiberg. 
Amtshauptmannschaft Leipzig. 
do. Leipzig. 
do. Leipzig. 
do Grimma. 
do. Grimma. 
do Öschatz. 
do. Döbeln. 
do. Döbeln. 
do. Borna. 
  
50
        <pb n="386" />
        — 276 
  
  
p Sitz Dienststelle, mit welcher der Civilvorsitz 
7 Bestandtheile des Bezirkes der Ersatzkommission. des Büreaus des, danernd verbunden ist, bezw. Name und 
E Civilvorsitzenden. Amtscharakter des Vorsitzenden. 
837.Im# Aushehunge bezirke Rochlitz: Rochlitz. Amtshauplmannschaft Rochlitz. 
Amtsgerichte Miltweida und Rochli mit den Städten 
Geringswalde, Miltweida * ochlitz. 
38. Im Aushebung? bezirke Pen Nochlitz. do. Rochlitz. 
Amtsgerichte Burgstädt und GW mit den Slädten 
Burgstädt, Lunzenau und Pen 
e) Regiernussbezirk Zwickan. 
99. Im Aushebungsbezirke Schwarzenberg: Schwarzenberg. Amtshauptmannschaft Schwarzenberg. 
Amtsgerichte #ucrepatbeinn und Gchloarzenber 
mit den Städten Grünhain, Johanngeorgenstadt 
und Schwarzenberg. 
40. Im Aushebungsbezirke Schneeberg: Schwarzenberg. do. Schwarzenberg. 
Amtsgerichte Eibenstock, Lößnitz und Schneeberg mit 
den Städten Aue, Eibenstock, Lößnitz, Neustädtel 
und Schnerberg. 
41.]Im Aushbebungsbezirk Auerbach: Auerbach. do. Auerbach. 
Amsgerichte Auerbach und Lengenseld mit den 
Städtien Auerbach und Lengenfeld 
42. Im Aushbebungsbezirke Falkenstein= Auerbach. do. Auerbach. 
Amtsgerichte Falkenstein, Klingenthal und Treuen 
mit den Städten Falkenstein und Treuen. 
43. Inbung behirke Zwickau—Stadt: Zwickau. do. Zwickau. 
dt Zwi 
44. Im Aushebungsbezirke Zwickau— Land: Zwickau. do. Zwickau. 
Amtsgericht Zwickau (ausschl. Stadt Zwickau). 
45. Jm Aushebungsbezirke Crimmitschau Zwickau. do. Zwickau. 
Amtsgerichte Crimmitschau und PVerdan mit den 
Slädten Crimmitschau und Werdau. 
46. Im Aushebungsbezirke Wiesenburg: Zwickau. do. Zwickau. 
Amtsgerichte Harlenstein, Kirchberg und Wildenfels 
mit den Städten Hartenstein, Kirchberg und 
Wildenfels. 
47. Im Aushebungsbezirke Plauen: Plauen. do. Plauen. 
Amtsgerichte Pausa und Plauen mit den Städten 
Mühlkroff, Pausa und Plauen. 
48. Im Aushebungsbezirke Reichenba Plauen. do. lauen. 
Amtsgerichte Elsterberg und Neichenkach mit den 
tädten Elsterberg, Mylau, Netschkau und 
Fiien. 
19.. Im Aushebungsbezirk Oelsnitz: Oelsnitz. do. Oelsnitz. 
Amisgerichte Adorf, Markneukirchen und Oelsnitz mil 
den Städten Adorf, Markneukirchen, Oelsnitz und 
Schöneck. 
D. Königreich Württemberg. 
a) Neckarkreis. 
1. Oberamtsbezirk Backnang. Vacknang. Oberamlmann des Bezirkes Backnang. 
2. - Besigheim. Besigheim. do. do. Besigheim. 
8. Böblingen. Böblingen. do. do. Böblingen. 
4. - Brackenheim. Brackenheim. do. do. Brackenheim. 
5. - Caunstalt. Cannsiakt. do. do. Cannstatt. 
6. - Eßlingen. Eßlingen. do do. Eßlingen
        <pb n="387" />
        277 
  
  
  
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
8 Sitz Dienststelle, mit welcher der Civilvorsitz 
- Bestandtheile des Bezirkes der Ersatzkommission. des Büreaus des dauernd verbunden ist, bezw. Name und 
S CivilvorsitzendenAmtscharakter des Vorsitzenden. 
7. Oberamtsbezirk Heilbronn. Heilbronn. Oberamtmann des eirkes Heilbronn. 
. Leonberg. Leonberg. do. 
9. · Ludwigsburg. Ludwigsburg. bo. do. Ludwige- 
ur 
10. Marbach. Marbach. do. do. Vorbach 
11. s Maulbronn. Maulbronn. do. do. Maulbronn. 
12 - Neckarsulm. Neckarsulm. do. do. Neckarsulm. 
13.Stadtdireklionsbezirk Stuttgart. Stuttgart. Stadtdirektor des Stadtdirektions. 
bezirkes Stuttgart. 
11. Oberamtsbezirk Stuttgart, Amt. Stuttgart. Ob t des Bezirkes Stuttg 1. 
mt. 
15. - Vaihingen. Vaihingen. do. do. Vaihingen. 
16. - Waiblingen. Walblingen. do. do. Waiblingen. 
17. Oc Weinsberg. Weinsberg. do. do. Weinsberg. 
b) Schwarzwaldkreis. 
1. Oberamlsbezirk Lalingen. Ob 1 des Bezirkes Balingen. 
2. "c alw. do do Talw. 
3. i kkeudeaftadt. do do. Freudenstadt. 
4. - Herrenberg. do. do. Herrenberg. 
5. - Iocb do. do Horb. 
6. · Lagold. do. do Nagold. 
7. - Neuenbũrg. do. do Neuenbũrg. 
8. - Nürtingen. do. do Nürtingen. 
9. · Oberndorf. do. do Oberndorf. 
10. - Reutlingen. do do Reutlingen. 
11. - a. N. Rottenburg a. N. do do Rottenburg 
12. Rottweil. Rottweil. do. do Roltweil. 
13. - tppatchmgeu ( ppatchtaqea do. do. Spaichingen. 
14. " Su Su do. do. Su 
15. - T 7 2 n—— do. do. S#negen 
16. - Tuttlingen. Tuttlingen. dd. do. Tuttlingen. 
17. - Urach. Urach. do. do Urach. 
c) Jagfitreis. 
1. Dberamisbezirk 
2. - 
3. - 
4. - 
5 I 
6. - 
7. - 
8. 
9. - 
10. 
11. - 
12 · 
18. 
14. 
1. Oberamtsbezirk Ebbero•ch. Biberach. Oberamtmann des Bezirkes Biberach. 
2. Blaubeuren. Blaubeuren. do. do. Blaubeuren. 
3. - Ehingen. Ehingen. do. do. EChingen. 
4. - Geislingen. Geislingen. do. do. Geislingen. 
5 - Göppingen. Göppingen. do. do. Göppingen. 
6. - Kirchheim. Kirchheim. do. do. Kirchheim. 
  
  
  
50“
        <pb n="388" />
        *ꝛ Sit# Dienststelle, mit welcher der Civilvorsitz 
Bestandtheile des Bezirkes der Ersatzkommission. des Büreaus des dauernd verbunden ist, bezw. Name und 
“ Eivilvorsitzenden. Amtscharakter des Vorsitzenden. 
7.Oberamtsbezirk Laupheim. Laupheim. Oberamimann desehirkes Laupbeim. 
8. - Leutkirch. Leulkir do. Leutkirch. 
9. Munfingen. Münsingen do. d Münsingen. 
10. · Ravensburg. Ravensburg do. do. Ravensburg. 
11. - Niedlingen Riedlingen do. do. Riedlingen. 
12. - Saulgau Saulgau do. do. Saulgau. 
18. Tettnang Tettnang do. do. Teltnang. 
14. Ulm. Ulm. do. do. Ulm. 
16. Waldsee. Waldsee. do. do. Waldsee. 
16. Wangen. Wangen. do. do. Wangen. 
E. Großherzogthum Baden. 
a) streis Konftanz. 
1.Amtsbezirk Engen. Engen. Bezirksamt Engen. 
2. Konstanz. Honstant. do. Kor Tastang, 
8. eßkirch. Meßkirch. do. 
4. " fullendorf. Kinnendors. do. Ffnllenvor. 
b. . tocka do. lockach. 
6. - Ueberlingen. Fiechuch. do. Ueberlingen. 
b) Kreis Billingen. 
I. Amtsbezirk Donaueschingen. Donaueschingen.] Bezirksamt Donaueschingen. 
2. - Triberg. Triberg. do. i 
3. - Vislingen. Villingen. do. Villingen. 
e) Kreis Waldshnt. 
1. Amtsbezirt St. Hlasien. S#t. Blasien. Bezirksamt St. Blasien. 
2. Bonndorf. Bonndorf. do. Bonndorf. 
B. FSod en. Säckingen. do. Säckingen. 
4. Waldshut. Waldshut. do. Waldshut. 
d) Kreis Frelburg. 
1. Amisbezirk Breisach. Breisach. Bezirksamt Breisach. 
2. Emmendingen. Emmendingen. do. Emmendingen. 
3. · Ettenheim. Ettenheim. do. Ettenheim. 
4. - Freiburg- Freiburg. do. Freiburg. 
b. - Neustadt. Neustadt. do. Neustadt. 
6. " Staufen. Staufen. do. Staufen. 
7. - Waldkirch. Waldkirch. do. Waldkirch. 
e) Kreis Lörrach. 
1. Antsbezirk Lörrach. Lörrach. Bezirksamt Lörrach. 
2. Müllheim. Müllbeim. do. Nüllheim 
3. · Schönau. Schönau. do. Schönau. 
1. "c Schopsheim. Schopfheim. do. Schopsheim. 
0 Kreis Offenburg. 
1. Amtobezirt # Kehl. VBezirklgamt Kehl. 
2. Lahr. Lahr. do. ahr. 
V. · Oberkirch. Oberkirch. do. Oberkirch. 
4. - Offenburg. Olenburg. do. Offenburg 
5. · Wolfach. olfa do. Wolfach.
        <pb n="389" />
        — 279 — 
  
  
  
  
  
  
  
Sl Si Dienststelle, mit welcher der Civilvorsitz 
z Bestandtheile des Bezirkes der Ersatzkommission. des Büreaus des dauernd verbunden ist, bezw. Name und 
S Gioilvorsitzenden Amtscharakler des Vorsitenden. 
1) Kreis Bade 
I. aAmtsbezirk Ssche- AUchern. Vezirksomt ##emn 
2. Baden do. Bade- 
8. - Seiin Bühl. do- dtin 
1. - Rastatt. Raslatt. do. Rastatt. 
h) Kreis Karlsruhe. 
1. Amtsbezirk Bretten. Breiten. Beztresamt Bretten. 
2. - Bruchsal. Bruchsal. Bruchsal 
8. Durlach. Durlach. dmt Durlach 
4. - Etllingen. Ettlingen. do. Ettlingen. 
6. - Karlsruhe. Karlsruhe. do. Karlsruhe. 
6. - Pforzheim. Pforzheim. do. Pforzheim. 
i) Krels Mannhelm. 
1. Amtsbezirk Mannheim. Mannheim. Bezirisamt Mannheim. 
2. Schwetzingen. Schwehingen. Schwetzingen. 
R. Weinheim. Weinheim. Weinheim. 
kL) Kreis Heidelberg. 
1. Amtobezirt Eopingen. Eppingen. Bezirksamt Eppingen. 
2. Heidelberg. Heidelberg. do. Heidelberg. 
“5 - Sinsheim Einsheim. do. Sinsheim. 
4. - Wiesloch. Wiesloch. do. Wiesloch. 
) Kreis Mosbach. 
1. Amisbezirk Adelsheim. Adelsheim. Bezirksamt Adelsheim. 
2. - Borberg. Boxberg. do. Voxberg. 
a. Buchen. Buchen. do. Buchen. 
1. - Ebers-ach Eberbach. do. Eberbach. 
b. · Mos Mosbach. do. Moöbach. 
6. - anbckbtichoiohksnt Tauberbischofs- do. Tauberbischofsheim 
eim 
7. Wertheim. Werkheim. do. Wertheim. 
F. Großherzogthum Hessen. 
a) Provinz Starkenburg. 
1.Kreis Bensbeim DBensheim. Kreisrath des Kreises Vensheim. 
2. Darmstadt. Darmstadt Kreisamtmann Dr. Freiherr von Leon- 
hardi zu Darmstadt. 
a. Dieburg. Dieburg. Kreisrath des Kreises Dieburg. 
1. Erbhach. Erbach. do. do. Erbach. 
5. . Groß-Gerau. Groß. Gerau. do. do. Erbl Gerau. 
6. -Heppenheim. Heppenheim. do. do. Heppenheim. 
7. - enbach. Offenbach. do. do. enbach. 
b) Provinz Oberhefsen. 
I1. Kreis Alsfeld. Alsfeld. Kreitrath des ises 17 
2. . Bödingen. Büdingen. üdingen. 
3. Friedberg. Friedberg. do d. Hühingen. 
1. Gießen. Gießen. Regierungsrath Böckmann zu Gießen. 
b. . Lauterbach. Lauterbach Kreisrath des - Laulerbach. 
6. . Scholten. Schotten. do. Schotten. 
9 ce) Provinz Rheihessen. 
1. Kreis Alzey. Alzey. Kreisrath des Kreises Alzey. 
2. ingen. Bingen. do. do. ingen. 
3. Mainz. Mainz. Kreisamimann Il##r. Goßner zu Mainz. 
1. Oppenheim. Oppenheim Kreisrath des Kreises Oppenheim 
5. Worms. Worms. do. do. Worms
        <pb n="390" />
        8 Sitz Dienststelle, mit welcher der Civilvorsitz 
- Bestandtheile des Bezirkes der Ersatzkommission. des Büreaus des dauernd verbunden ist, bezw. Name und 
S Civilvorsitzenden. Amtscharakter des Vorsitzenden. 
Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin. 
1. 1 Aushebungs= (Landwehr-Kompagnie-) Bezirk DoberanBäühzow. Gutsbesitzer Rillmeister a. D. Freiherr 
dit toen Städten Bützow, Doberan, Kröpelin und von Meerheimb auf Gnemern. 
eubukow. 
2. Aushebungs- (Landwehr-Kompagnie-) Bezirk Greves-Grevesmühlen.Gutsbesitzer Lueder auf Redewisch. 
mühlen mit den Städten Gadebusch, Grevesmühlen 
und Rehna. 
3. Aushebungs-(Landwehr-Kompagnie.) Birtet Güstrowm mit Güstrow. Gutsbesitzer Major a. D. von Viereck 
den Städten Güstrow, Krakow und auf Dudinghausen. 
4.Aushebungs= (Landwehr-Kompagnie.) Hehel Hagenom Wittenburg. Graf von Bassewitz auf Perlin. 
mit n Städten Boizenburg, Hagenow und Witten- 
5. nhunile, (Landwehr--Kompagnie-) Bezirk Sudwigslal Ludwigslust. Bürgermeister Jantzen zu Ludwigsluft. 
mig4- verv Slädten Dömitz, Grabow, Ludwigslust und 
eustadt. 
6.Aushebungs- (Landwehr--Kompagnie-) Bezirk Malchin mit Stavenhagen.Gutsbesitzer von Blücher auf Jürgen- 
den Städten Malchin, Neukalen, Stavenhagen und storf. 
eterow. 
7.Aushebungs- (Landwehr-Kompagnie.) Bezirt Barchim, mit Parchim. Gutsbesitzer Major a. D. von Blücher 
den Städten Goldberg, Lübz, Par auf Kuppentin. 
8.Aushebungs-- (andwehrstomp#anke.) Bazirk“ #cba, mitSülze. Gulsbesitzer Andreä auf Dudendorf. 
Len Städten Gnoien, Marlow, Ribnitz, Sülze und 
essin. 
9. Aushebungs- (Landwehr-Komvagnie.) Berirt Rostock mit Rostock. Gutsbesitzer von Lenz—Hartig auf 
den Städten Rostock und Schwa Groß-Kussewitz. 
10.AAushebungs- (Landwehn-Kompagnke.) Dezirt SchwerinSchwerin. Gutebesitzer Riltmeister a. D. von Uslar 
mit den Siädten Crivitz und Schwe- zu Schwerin 
11. Aushebungs- (Landwehr-Kompagnie-) Dchire Waren mitMollenstorf beis Landrath Wajor von Gundlach auf 
den Städten Malchow, Penzlin, Röbel und Waren. Penzlin. Mollenstorf bei Penzlin. 
12. Aushebungs. (Landwehr-Kompagnie-) Bezirk Wismar#iemar. Bürgermeister Joerges zu Wismar. 
mit den Städten Brüel, Sternberg, Warin und Wismar. 
H. Großherzogthum Sachsen. 
1. Amtsgerichtebepirte ölankenhaine Groß-RKudestedt, Jlme-eimar. Der Direktor des l Verwaltungs- 
nau, Vieselbach und bezirkes zu Wei 
2. Amtsgerichtsbezirke Rstedte Apiye, Buttstedt und Jena. Apolda. Der, brte or 2% % Verwaltungs- 
ezirkes zu 
3.Amtzgerichtsbezirke Eisenach und Gerstungen. Eisenach. Der Direktor des 1. Verwaltungs- 
bezirkes zu Eisen 
4. Lengsfeld,, Dermbach. Der Direktor des *# Verwaltungs- 
Amtsgerichtsbeurris Geisa, Kaltennordheim, 
Ostheim und Vacha. 
amt3gelichtsbegurhe Auma, Neustadt a. O. und Weida. 
Neustadt a. O. 
bezirkes zu Der 
r des 6 Verwaltungs- 
bezirkes zu Neustadt a. O. 
I. Großherzogthum Mecklenburg-Strelitz. 
e Menstrelig: die Städle Fürstenberg, Neustrelitz, 
relitz und Wesenberg, das Kabinetsamt, die Doma- 
F#ie Aemter Feldberg, Mirow und Strelitz mit dem 
Fürstenberger Amtsbezirk und die ritlterschaftlichen 
Güter Barsdors, Blumenow, Poltenbol, Dannenwalde, 
Gramzow, Krumbeck, Lichtenb erg. Möllenbeck, Ouaden- 
schönfeld, Stolpe, Tornow mit Ningsleben, Tornow= 
bos. Wendorf, Wiuttenhagen und Wrechen. 
Neustrelitz. 
Gerichtsralh Jacoby zu RNeustrelitz.
        <pb n="391" />
        261 
  
Bestandtheile des Bezirkes der Ersatzkommission. 
Sitz# 
des Büreaus des 
Civilvorsitzenden. 
Dienststelle, mit welcher der Civilvorsitz 
dauernd verbunden ist, bezw. Name und 
Amtscharakter des Vorsitzenden. 
  
V 
10. 
11. 
18. 
N 
  
Bez 
Bez 
Am 
3 
I. 
III. 
irk Neubrandenburg: die Städe Friedland, Neu- 
brandenburg, Stargard und Woldegk, das Domanial- 
Amt Stargard und die ritterschaftlichen Güter Bassow, 
eserit, Blaukenhos, Bresewitz, B 
Cf% Cammin, Canzow, Cölpin, C 
Lohuen, Dilhrene Eichhorst, Friedrichöhof, Galenbeck, 
Ganzkow, Gehren, Genzkow, Georginenau, Gevezin, 
Glocksin, Godenswege, t 
Hohenmin. Hohenstein, Hornshagen, Jatzke, Ihlenfeld, 
Klockow, Kotelow, Krappmühl, Kreckow, Leppin, Lie- 
pen, Loussenhoo. Lübbersdorf, Matzdorf, Meckl. Wolfs- 
hagen. Wildenitz, Gr. Miltzow, Kl. Miltzow, Nedde- 
Keuenlicche, Neverin, Pleetz, LHodewall, Rame- 
Ratley, Riepke, Roga, Roggenhagen, Rossow, 
Sadelkow, Salow, Sandhagen, Schönhausen, Schwan- 
beck, Schwichtenberg, Staven, Trollenhagen, Voigts- 
dorf und Wittenborn 
irk Schönberg: das Hürstenthum Ratzeburg. 
  
  
  
  
K. Großherzogthum Oldenburg. 
Stargard i. M. 
I. Herzogthum Oldenburg. 
t Brake (Oldenburg). 
Butjadingen. 
Cloppenburg. 
Delmenhorst. 
Elsfleth. 
9 
u 
  
riesoythe. 
nd Stadt Jever. 
Oldenburg. 
oldenturg 
und Stadt Varel. 
Vechta. 
Westerstede. 
Wildeshausen. 
Fürstenthum Lübeck. 
- Virkenfeld. 
2 
— 
  
Brake (Olden- 
urg). 
    
L. Herzogthum Braunschweig. 
Aushebungsbezirk Braunschweig (Stadt), die Stadt Braun- 
schweig und deren Bezirk umfassend. 
Aushebungsbezirk Riddagshausen-Vechelde (Braunschweig- 
Land), die Amtsbezirke Riddagshausen und Vechelde 
umfassend. 
fsbelungebezurrte Thedinghausen, den Amtsbezirk Theding- 
hausen umfassend 
Kreis Wolfenbüttel mit den Städten Bad Harzburg, 
  
Schöppenstedt und Wolfenbütiel. 
Kreis Helmstedt mit den Städten Helmstedt, Königslutter 
und Schöningen. 
Ereis Dar Gandersheim mit den Städten Gandersheim und 
Kreis Golzminden mit den Stlädten Eschershausen, Holz- 
minden und Stadtoldendorf. 
Kreis Hlantenburg mit den Städten Blankenburg und 
  
Hasselfelde. 
i 
l 
Braunschweig. 
Wolsenbüttel. 
Helmstedt. 
Gandersheim. 
Holzminden. 
Blankenburg. 
  
Schönberg i. M. 
  
Drost, Kammerherr Ulrich Freiherr 
von Maltzan zu Burg Slargard. 
Drost, Kammerherr Freiherr von 
Malhbahn zu Schönberg i. M. 
Der Amtshauptmann. 
o. 
Der Oberbürgermeister. 
Der Amtspauptmann. 
o. 
do. 
vo- 
Negierungbosegoor Ahlhorn. 
Regierungsassessor Zeidler. 
Der erste Beamte der Herzoglichen 
Polizeidirektion (Polizeidirektor) zu 
Braunschweig. 
lor zweite Beamte der Herzoglichen 
Kreisdirektion zu Braunschweig. 
Der erste Beamte der Herzoglichen 
Kreisdirektion (Kreisdirektor) zu 
Wolfenbüttel. 
do. Helmstedt. 
do. Gandersheim. 
do. Holzminden. 
do. Blankenburg.
        <pb n="392" />
        8 Dienststelle, mit welcher der Civilvorsitz 
Bestandtheile des Bezirkes der Ersatzkommission. des Büreaus des, dauernd verbunden ist, bezw. Name und 
Civilvorsitzenden. Amtscharakter des Vorsitzenden. 
A. Herzogthum Sachsen-Meiningen. 
1. Kreis Hildburghausen. Hildburghausen.] Der Herzogliche Landrath zunu, di 
ausen 
2. Meiningen. Meiningen. do. — 
3. * Saalfeld. Saalseld. do. Saalfeld. 
4. Sonneberg. Sonneberg. do. Sonneberg. 
N. Herzogthum Sachsen-Altenburg. 
I. Stadtbezirk Altenburg. Altenburg. Der zweite Bürgermeister von Alten- 
6. 
2.Verwalktungsbezirk Altenburg (Land). Altenburg. Landralh zu Altenburg. 
3. - Ronneburg Ronneburg. Ronneburg. 
4. Roda. Roda. Roda. 
0. Herzogthum Sachsen-Coburg und Gotha. 
1.Herzogthum Coburg. 
Aushebungsbezirk Wburg: Städte Coburg, Neustadi, Coburg. Landrath zu Coburg. 
Bauach Königsberg sowie Landrathsamtisbezirk 
2. #ergo Sb otha. 
a) Arn Golha: Stadt Gotha und Land- Gotha. do. Gotha. 
rathsamtsbezirk Gotha, 
b) Aushebungsbezirk Strdane Stadt Ohrdruf und Ohrdruf. do. Ohrdruf. 
Landrathsamtsbezirk Ohrdruf, 
Dc) Aushebungsbezirk ebrdraltn¼n Stadt Walters-= Waltershausen. do. Waltershausen. 
hausen und Landrathsamtsbezirk Waltershausen. 
P. Herzogthum Anhalt. 
I.Kreis Ballenstedt. Ballenfledt. Kreisdirektor zu Ballenstedt. 
2. . Bernburg. Bernburg. Bernburg. 
3. Cöthen. Cöthen. 8 Cöthen. 
4. Dessau. Dessau. do. Dessau. 
5. Zerbst. Zerbst. do. Zeröst. 
:. Fürstenthum Schwarzburg-Sondershauft 
1I Landratheamtsbezirke Sondershausen und Ebeleben. Sondershausen. Londrath zu Hondershaufen. 
2. - Arustadt und Gehren. Arnstadk. Arnstad 
k. Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 
1.]Landralhsamtsbe #irk Frankenhausen. Frankenhausen.] Landralh zu Frankenhausen. 
2. - önigsee. Königsee do. öni 
n Nudolstadt. Nudolstadt. do. Rudolstadt.
        <pb n="393" />
        z Stt# Dienststelle, mit welcher der Civilvorsitz 
5 Bestandtheile des Bezirkes der Ersatzkommission. des Büreaus des dauernd verbunden ist, bezw. Name und 
6E Civilvorsitzenden. Amtocharakter des Vorsityenden. 
8. Fürstenthum Waldeck. 
1 Kreis der Eder. Wildungen. Kreisamtmann zu Wildungen. 
2. des Eisenbergs. Corbach. do. Corbach. 
3. Byrmont. Pyrmont. do. Pyrmont. 
4. * der Twiste. Arolsen. do. Arolsen. 
T. Fürstenthum Reuß älterer Linie. 
Fürstenthum Reuß älterer Linie. 6reiz. Landrath zu Greiz. 
. Fürstenthum Reuß jüngerer Linie. 
I. Die Städte Hirschberg, Lobenstein, Saalburg, Schleiz und Schleiz. Landrath zu Schleiz. 
Lanna, sowie die Dorsfschaften des oberländischen 
zirkes 
2. Die Siadt Gera und die Dorfschaften des unterländischen Gera. do. Gera. 
Bezirkes. 
V. Fürstenthum Schaumburg-Lippe. 
Fürstenthum Schaumburg-Lippe. Bückeburg. Landrath von Hinüber zu Bückeburg. 
W. Fürstenthum Lippe.) 
Aushebun Ebeuirk Detwold mit den Aushebungsorten Schölmar. Amtishauptmann Heldman zu 
Detmold und Schötm Schötmar. 
a) Verwaltun zaneirn Di mit den Aemlern 
Detmold, Horn und 
b) Verwaltunhampbezirk B#mar mit den Aemtern 
Schötmar und Oerlinghausen, 
e) Städte Delmold, Horn, Lage und Salzuflen, 
  
   
   
  
2.nushebungsbezirk Lemgo mit den Aushebungsorten Lemgo, Brake beie Regierungsrath Kirchhof zu Brake# 
Blomberg und Schwalenberg: Lemgo. bei Lemgo. 
2) Brale mit den Aemtern 
Varenholz und Sternberg- 
b) 
e) 
Blomberg mit den Aemtern 
Schwalenberg, 
arntrup und Flecken 
  
  
  
X. Freie und Hanfestadt Lübeck. 
Geblet der freien und Hansestadt Lübeck. Lübeck. Der Oberbeamte des Sladt- und Land- 
amis Rath Dr. jur. Friedrich Adolf 
inde. 
  
*) Anmerkung. Für das Amt Lipperode und das Stist Cappel werden die Funktionen des Civilvorsitzenden 
von dem Cidviloorsitzenden des Kal. preuß. Kreises Lippstadt wahegenomnmen. 
öl
        <pb n="394" />
        — 284 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
z Sitz Dienststelle, mit welcher der Civilvorsttz 
Bestandtheile des Bezirkes der Ersatzkommission. des Büreaus des danernd verbunden ist, bezw. Name und 
S Cinilvorsitzenden. Amtscharakter des Vorsitzenden. 
. Freie Hansestadt Bremen. 
I. [Ersatzkommission Bremen. Der Cioilvorsitzende der Ersatzkom- 
Vom isston #. . Bremen: Die Städte Bremen, missionen I und 1I zu Bremen. 
Vegesec und die Dörfer im bremischen Land- 
ge 
2. Erlabloilsio Bremen. Derselbe. 
Vom asssian 3 Bremen: Die Stadt Bremer- 
haven. 
2. Freie und Hansestadt Hamburg. 
1. [Ersatzkommissionet Hamburg. Rath Dr. Gustav Petersen zu Hamburg. 
Vom Aushebungsbezirke Hamburg (Stadt, Borpadt 
Vororte, Landherrenschaft der Marsch- und Geest- 
lande) die Militärpflichtigen mit dem Anfangs- 
buchstaben der Familiennamen 4 bis K und Aus- 
hebungsbezirk Bergedorf umfassend. 
2.Ersatzkommission ll: Hamburg. Rath Dr. Matthias Mugpzenbecher zu 
Vom Aushebungsbezirke Hamburg (Stadt, Vorstadt, Hamburg. 
Vororte, Landherrenschaft der Marsch= und Geest- 
lande) die Militärpflichtigen mit dem Anfangs- 
buchstaben der Familiennamen IL bis 2 und Aus- 
hebungsbezirk Ritzebüttel umsassend. 
Elsaß-Lothringen. 
a) Bezir Unter-Elsaß. 
I. Stladtkreis Straßburg, die Stadtgemeinde Straßburg um.]Straßburg. Polizeidirektor zu Straßburg. 
assend. 
2.Landkreis Straßburg: Kantone Brumath, Hochselden,Straßburg. Kreisdirektor des Landkreises Straß- 
Schiltigheim und Truchtersheim 
3.Kreis Erkseine Koe Kantone Benfeld, rfein, Geispolsheim Erstein. do. des Kreises Erstein. 
und Obere 
4. sreis Lagenau: Bt Bischweiler, Hagenau und Nieder. Hagenau. do. do. Hagenau. 
5. Kreis Motsbeim: Kanlone Molsheim, Rosheim, Saales, Molsheim. do. do. Molsheim. 
Schirmeck und Wasselnheim 
6.Kreis Schleustadl. ## Kantone VanH, Markolsheim, Schlett. Schlettstadt. do. do. Schlettstadt. 
stadt und Wei 
7. Kreis Weißenburg: Kantone hauterburg, Selz, Sulz Weißenburg. do. do. Weißen- 
unterm Walde, Weißenburg und l bur 
8. Kreis Zabern: Kamone Buchsweiler, -ngen, Lübel- BLabern. do. do. Zabern. 
stein, Maursmünster, Saarunion und Zabern 
b) Bezirk Ober-Elsaß. 
I. Kreis Colmar: Kantone Andolsheim, Colmar, Münster, Colmar. Kreisdirekior des Kreises Colmar. 
Neubreisach und Winzenheim. 
2. Kreis Nappoltsweiler: Kantone Kaysersberg, Markirch, Rappoltsweiler. do. do. Rappolts- 
Nappoltsweiler und Schnierla weiler. 
33.Kreis Gebweiler: Kantone Ensieheim, Gebweiler, Rusach Gebweiler. do. do. Gebweiler. 
und Sulz 
4.. Kreis Thann: Kantone St. Amarin, Masmünster, Senn.Thann. do. do. Thann. 
  
heim und Thann.
        <pb n="395" />
        — 285 
  
  
  
  
  
  
  
Verlin, Carl Heymanns Verlag. — BGedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin. 
z Sitz Dienfisielle, mit welcher der Civilvorsitz 
Bestandtheile des Bezirkes der Ersatzkommission. des Büreaus des dauernd verbunden ist, bezw. Name und 
6 Civilvorsitzenden. Amtscharakter des Vorsitenden. 
5.RKreis. WMlhausen: Kantone Habsheim, Hatagen, Landser Mülhausen. Kreisdirektor des Kreises Mülhausen. 
und Mülhausen-Süd und Mülhausen-No 
6.Kreis Altkirch: Kantone Altkirch, aenner. Hirsingen Altkirch. do. do. Allkirch. 
und Pfirt. 
c) Bezirk Lothringen. 
1. Stadtkreis Metz, die Stadtgemeinde Metz umfassend Meßtz. Polizeidtrektor zu Metz. 
2. gnden Metz: Kantone Gorze, Metz, Pange, Bern, und Metz Kreiödirektor des Landkreises Metz. 
3.Kreis e eboem-Ot: Lantene Diedenhofen, Katten-Diedenhofen. do. des Kreises Dieden- 
hofen, Metzerwiese und S## hofen-Ost 
4.Kreis Diedenhosen-West: Kantone Fentsch, Hayingen und Diedenhosen. do. do. Dieden- 
Moyeuvre. hofen-West. 
5. Kreis Saarburg: Kantone Finstingen, Lörchingen, Pfalz-Saarburg. do. do. Saarburg. 
burg, Rixingen und Saarbur 
6. Kreis Chäteau-Salins: Fa Albesdorf, Chaleau-Chsteau-Salins. do. do. Chateau- 
Salins, Delme, Dieuze u Salins. 
7. Sen Volchen: Kantone Holchen, HGasendorl und Falken-Bolchen. do. do. Bolchen. 
.8.Kreis Fprgean, Kantone Bitsch, Rohrbach, Saarge. Saargemünd. do. do. Saarge- 
münd und Wol mün 
9.Kreis Forbach: Kamuone G. Avold, Forbach, Großtänchen Forbach. do. do. Forbach. 
und Saaralben.
        <pb n="396" />
        <pb n="397" />
        — 287 — 
Tentral-Slaft 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamte des Innern. 
— 
  
Zn betfiehen durch alle VPostanstalten und guchhaundlungen. 
  
  
  
l 
xxxJahrgaualBekan,F-extag,deu8August1902LXZZ 
Zsssktä 1. #ensel. n brnemung at 2.6 * 9 n7 — Ableben eines F 
eben; — Ermächtigung zur Vornahme von a ach#g#en. tt 
Olbilltundsehten; — Grehnvalur. Archeklungen Seite 28 3. Pht Auoweisung von Auslandern aus den 
1 
  
1. Koufulat-Wesen. 
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Theodor Müntzel zum Vize- 
Konsul in Tammerfors (Finland) zu ernennen geruht. 
Dem bisherigen Kaiserlichen Konsul in Santos (Brasilien) Feit Christ ist die erbetene Enklassung aus 
dem Reichsdienst ertheilt worden. 
Der Kaiserliche Konsul H. von Bremen in Ancona ist gestorben. 
Dem mit der Vertretung des beurlaubten Kaiserlichen Konsuls in Jerusalem betrauten Kanzler-Dragoman 
Büge ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes 
vom 6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des Konsulats und für die Dauer der Vertretung die 
Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, 
mit Einschluß der unter deutschem Schutze lebenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heirathen 
und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
Dem Vize-Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika T. Linder Blayney in Mannheim ist Namens 
des Reichs das Exequatur ertheilt worden. 
Dem Vize-Konsul der Vereinigten Siaaten von Amerika Richard Wackerom in Breslau ist Namens 
des Reichs das Exequatur ertheilt worden. 
Dem K. und K. österreichisch-ungarischen Honorar-Konsul J. Suckau in Lübeck ist Namens des Reichs 
das Exequatur ertheilt worden. 
52
        <pb n="398" />
        — 288 — 
2. Zoll= und d Steuer-Wesen. 
Der Reichsbewollmächiigte für Zölle und Steuern, Königlich sächsfische 
in Breslau, ist gestorben. 
3. Polizei-Wesen. 
Geheime Finanzrath Nathusius 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  
  
  
  
  
  
  
* Name und Stand Alter und Heimath Crund Behörde, welche die betun 
S 
·— 1 Ausweisung 
J der Ausgewiesenen. der 2 , beschlossen hat. tuun 
1. 2. l 8. 9r b. 6. 
a) Auf Grund des . 39 des Strafgesetzbuchs. 
  
  
  
  
  
  
  
1. Conrad Wolf, Buch= geboren am b. Oklober 1861 zu Schaff- Vebbstahl. im wieder- Poligeibehörde zu Ham. 26. Juli d. J. 
binder, hausen, Schweiz, ortsangehörig eben. koltent burg, 
daselbst ahr tsutux 
I la n vom 
25. Juli 1901 
b) Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs. 
2.] Bernhard Isaak geboren am 3. September 1856 zu Landstreichen und isrz 24. Juli d. J. 
Grünfeld, Kauf- Reichelshalt. Rußland, ortsangehörigs Betteln, dent zu Straßburg, 
endase 6 
Tage-geboren am 11. Mai 1867 zu Tur- Bekteln, ueul b reis 24. Juni d. J. 
arbeiter. dossin, Komitat Arva, Ungarn, un- hauptmann 
garischer Staatsangehöriger, Baugzen, 
4. Johann Johann- Kr- am 1. Jannar 18566 zu Stock-Landstreichen, Betteln Königlich bayerisches Be= 17. Juli d. J. 
sohn, Steinhauer, holm, schwedischer Staatsangehsriger, und iderstan 4½ zirksamt Roding, ' 
gegendIrStaa 
? gewalt, 
5. Julius Küpper, geboren am 7. November 1866 zu Betteln, Königlich preußischer 28. Junt d. J. 
Friseur, Verviers, Belgien, belgischer Staats- Kurgerunge-Fräfident 
angehöriger, 
6. Samuel Lüscher, geboren am 22. November 1865 zu desgleichen, nigliche ahiuhen (21. Juli d. J. 
Arbeiter, uhen, Kanton Nargau, Schweiz, Rgierunge- Präside 
schweizerischer Staatsangehöriger, zu Arnsber 
7. Sohamn Franz Maria' geboren am 1. Dezember 1854 zu Pont-Landstreichen und aierlicher Duurue-rk 22. Juli d. J. 
Obel, Tagner, Melvez, Departement Cötes du Nord.) Betteln, sident zu Straßburg, 
· Frantreic, ortsangehörig ebenda- 
t, 
#. Benzel Sanda, nt am 17. Dezember 1875 zu Landstreichen, Betteln Königlich sächsische Kreis= 6. Juni d. J. 
Bäckergeselle, Brewnow, Bezirk Smichow, Böhmen, und Diebilahl, hauptmannschaft 
österreichischer Staatsangehöriger. . 
9. Johann Styblit, bein am 24. Juni 1849 zu Libesitz Belteln, Koõ unglich saä cche Kreis- 4. Juli d. J. 
Tagearbeiter, Bezirk Jicin, Böhmen, österreichischer hauptmann chaft 
Staalsangehöriger, Bautzen 
10. Franz Sulc, Reit= geboren am 3. Okiober 1875 (18. Januar desgleichen, Königlich brenbiseher. 25. Juli d. J. 
knecht, oder Dezember 1876) zu Czaslau, Regierungs- #räside 
Böhmen, österreichischer Staatsange- zu Osnabrück, 
höriger, 
11. Marie Wachauer, geboren am 4. Oktober 1883 zu Buch-Arbeitsschen und ge-Königlich bayerische 2. Juli d. J. 
ledige Kellnerin, kirchen, Bezirk Wels, Oberösterreich, uerehig= Un= Polizeidirektion 
zuch ünchen, 
  
  
  
. .oktsangehougebendaiclbfi 
  
Verlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Verlin.
        <pb n="399" />
        — 289 — 
Tentral-Slatt 
D entsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamte des Innern. 
— 
  
Dn betiehbhen durch alle Postanstalton und huchhandlungon. 
XXX. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 15. August 1902. 6 V34. 
  
  
  
Inhalt: 1. Konfulat-Wesen: Ernennungen; — Ermäch- 
wischen **i Deutschen Reiche und dem (Freistaate 
gung zur Vornahme von Civilstundsakten Seite 289 
Guatemaaaleee 
de risen Status der deutschen Notenbanken Ende 5. Marine * Schisfahrt: Erscheinen des Handbuchs 7 
.«·«·«««--·«·«« die deutsche Handelsmarine; — Erscheinen des 2. Ra 
3. Allgemeine Verwaltungs · Sachen: Verbot der Berbreitnn trags F c Landele Liste der Echie der deutschen 
5 unt St. *r erscheinenden periodischen Druck Kriegs- und Handelsmarin 
hrift „Kraj... ... .. 292 
4. Handels- r Gewerbe-Wesen: Kündigung des Freund- 6. PBolizel-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus 3 
schafts-, Handels-, Schiffahrts= und Konsularvertrags Reichsgebiete 
  
1. Konfulat-Wesen. 
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann A. H. Berg zum Vize-Konsul 
in Honda (Columbien) zu ernennen geruht. 
Seine „Mgjestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Emil Karl Vietor zum 
Konsul in Richmond (Virginia) und den bisherigen Vize-Konsul in Norfolk, William Lamb, zum Konsul 
daselbst zu ernennen geruht. 
Dem Kaiserlichen Konsul Pries in Malaga ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 
für den Amtsbezirk des Konsulats die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen 
von Reichsangehorigen vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu 
beurkunden
        <pb n="400" />
        Passiva. 
290 — 
2. Bank. 
Status der deutschen Noten 
nach den im Reichsanzeiger veröffentlichten Wochenüber 
(Die Beträge lauten 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Zu Spalte 5: Davon in Abschnilten zu 
  
  
  
  
100 .4 
. 1000 
  
  
Bemerkungen. 
1 044 498 000 .&amp;∆, 
17 816 000 4 (bei der Bank Nr. 8), 
316 802 coo 4 (0 
  
  
1 1 — — Eoent. 
9 U! oi blodlich- ölnolch. 
*Bezeichnung Neserooten. Gegen Cegen elch degen telten Summe! Gegen teuen 
der 30. Juni 30. Junl fauige o. Junismit der 30. Juni wehus ., 
7 Vanken. Vonde. Umlauf. 19009. Voten. ————2 #an. vossoa# 1902ooöve 
E un dütchen 
D · Mist-s 
——·· 2. 4.. 5. 6. I 9.«1o. u. — 1 
1 I 
I.Relch.bclll...... (4639l23!890.-177771173721 503 479 6262) 182|L950 817/ 2021L3 — 
2. VLoyerische Nolenbank 2801 63805.— 9601 34311 8101 (— 844 * + 62 561 
3.Sächsische Bonk zu Dresden 6060 41 489. — 12148 78367— 11 70529 331 k 102M 34529 A1 1817 142 30% — 9 188s 1403 
1 
4Mürttemberglsche Notenbank 1002% — (#669950|— 6093 . 3929 39001 K 2358 921 
Badische Bank 193//160 K 12 23 J. 530— 19 N % 
1. 
cäSraunschweigische Lank ½ 1170 101/6 312a — 136 343 — 50 - R 24 
I — I 
» l ' i 
Zusammen 57 40512 - 60029] 87 996 4 1715 588/2 277 81.—249078 4594
        <pb n="401" />
        Wesen. 
banken Ende Juli 1902 
sichten, verglichen mit demjenigen Ende Juni 1902. 
auf Tausend-Mark.) 
291 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Activa. 
I l 
* 
z 
EIIIMIEILIIIIIIE Genen Segen esen Sonslige Seatn Summe segen 18 
30. Junl tafsen- 30. Juni anderer/ W. Junt Bechsel. 30. Juni tombard. 80. Juni Offekten.) 30. Junü. tiis 30. Jun der 30. Juni s 
— 
Honb., 10. #bene.1. sseen. 0. 103. 102 1 ie Üf·dmo. 1802. 
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18. 19. 20.] 21. 2. P#. 24 0. . 1.28— 20. 20. J22. B. 
I i 
. 
1021 011214 30 07 27627 + 07 9417 — 91192731 — 14451 61 010 — 55 485 i — 42 035 80 000 — 8815 r1 —240 213 1. 
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Sl 141 696 60 — 98 *“ + 1775 42960 — 2322 33½7 — 29 55% — 1 *n + 144 85 53 4 621 2 
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        — 282 — 
3. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
Nachdem durch rechtskräftige Urtheile des Königlichen Landgerichts zu Posen vom 19. Juni und 
5. Juli d. J. gegen die in St. Petersburg erscheinende periodische Druckschrift „Kraj“ binnen Jahresfrist 
zweimal Verurtheilungen auf Grund der §§. 41 und 42 des Strafgesetzbuchs erfolgt sind, wird in 
Anwendung des §. 14 des Gesetzes über die Presse vom 7. Mai 1874 (Reichs-Gesetzbl. S. 65) die fernere 
Verbreitung dieser Zeitschrift auf die Dauer von zwei Jahren hierdurch verboten. 
Berlin, den 7. August 1902. 
Der Reichskanzler. 
In Vertrelung: Graf v. Posadowsky. 
4. Handels= und Gewerbe-Wesen. 
Der Freundschafts-, Handels-, Schiffahrts= und Konsularvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und 
dem Freistaate Guatemala vom 20. September 1887 (Reichs-Gesetzbl 1888 S. 238) ist durch die Regierung 
von Guatemala, unter Abänderung der früheren Kündigungserklärung (Central-Blatt für das Deutsche 
Reich 1902 Nr. 3, S. 8), von Neuem zum 22. Juni 1904 gekündigt worden. 
5. Marine und Schiffahrt. 
Die vom Reichsamte des Innern vervollständigte Ausgabe des Werkes „Handbuch für die deutsche 
Handelsmarine auf das Jahr 1902“ ist im Verlage der BuMchhandlung Georg Reimer in Berlin 
soeben erschienen und im Buchhandel zum Preise von 8,00 -N. für das Egemplar zu beziehen. 
Das Buch wird den Reichs= und Staatsbehörden bei direkter Bestellung, sowie den Wieder- 
verkäufern zum Preise von 6,00 M. sür das Exemplar von der Verlagsbuchhandlung geliefert. 
Der zweite Nachtrag zur Amtlichen Liste der Schiffe der deutschen Kriegs= und Handelsmarine mit 
ihren Unterscheidungssignalen für 1902 ist erschienen. 
6. Polizei-Wesen. 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  
  
  
  
  
  
  
6“ Name und Stand Alter und Heimath — Behörde, welche die dn 
1 l Ausweisung 
S der B . Ausweisungs- 
7 der Ausgewiesenen. enafung beschlossen hat. zosul 
1. 2. l 8. 4. b. 6. 
a) Auf Grund des 8. 39 des Strafgesetzbuchs. 
1. Joseph Baier, geboren am 1Juni 1873 zu Barz- vorsätzliche Brand-Königlich preußischer 27. Juni d. J. 
Arbeiter, dorf, Bezirk Böhmisch-Leipa, Böhmen, stisftung (2 Jahre# lerungs- Präsdent 
ortsangehörig ebendaselbst, Zuchthaus, laut Er. zu Oppeln, "„ 
  
kenntniß vomb. duli 
l 11900),
        <pb n="403" />
        293 
  
Alter und Heimath 
Grund 
  
der Ausgewiesenen 
der Bestrafung. 
8. 4. 
Behörde, welche die! daum 
Ausweisung . 
Ausweisungs- 
beschlossen hat. b esezesfel 
b. 6. 
  
  
  
Name und Stand 
— 
7 l 
Z 
t. 2. I 
2.·Jol)aimNikolauo 
Clausmann, 
Maschinist, 
3. Anna Makowski, 
Arbeiterin. 
— 
b) 
4. Gustav Hanel, 
Garnspinner, 
5. Idzi Golec (Goloi), 
Arbbeiter, 
6. Adolph Kartak, 
Kaufmann, 
7. Johann #lima, 
r 
osser und Heizer. 
Josef e atzel 
Fleischergeselle, 
ril- 
r* 
Thomas Mach, 
Tagelöhner, 
Johann Polster, 
Tagelöhner, 
. Felig Proske, 
Bäckergeselle, 
— — 
Casimir Trojnacki 
(Grojnacki), Arbeiter, 
  
geboren am 13. Mai 1849, aus Woer= schwerer Diebstahl im 
den, Niederlande, niederländischer, Rückfalle, Widerstand 
Staatsangehöriger, gegen die Staats- 
gewalt und gewerbs- 
mäßige Hehlerei 
ahre 6 Monale 
#uchthaus, laut Er- 
kenniniß vom 4. Juli 
1894, wovon 1 Jahr 
4 Monate als in den 
Niederlanden für 
verbüßt erklärt), 
geboren im November 1851 zu Mier= einsacher Diebstahl im 
3zeezyn, Rußland, russische Staats= wiederholten Rück- 
angehörige, jfalle, Widerstand 
gegen die Staats. 
gewalt und Beleidi- 
gung (1 Jahr 1 Mo- 
nal uchthaus, laut 
  
Erkennini vom 
10. Juli 1901), 
[Königlich preußischer 
Regierungs-Präsident 
zu Düsseldorf, 
Kriglich preußischer 
Regierunge Präside 
zu Bromberg, 
Auf Grund der §F. 181a und 362 des Strafgesetzbuchs. 
(geboren am 19. Juni 1866 zu Rosen-gefährliche Körper Königlich lächlilche Kreis- 
thal II, Bezirk Neichenberg, Böhmen verletzung und hauptmannschaft 
ortsangehöri u Arnsdorf, Bezirk hälterei (1 Jöhr autzen, 
Jägerndorf, Tlerrelchlsch Schlesien, Monafe Oesängniß. 
laut Erkenntniß vom 
geboren am 1. Seplember 1864 zu Landstreichen, 
Pilica, Bezirk Wielun, Rußland, orts- 
aicüür ebendasel vo, 
geboren am 7. Februar 1871 zu Pur- 
luowih,t beranbelern zu Wessely, 
Bezirk Wittingan, Böhmen 
geboren im Mai 1861 (oder 1865) zu 
Zakrzow, Bezirk Wieliczka, Galizien, 
ortsangehörig z Mäbrisch Ostran, 
eboren am 3. 871 zu Krauten- 
wahsi -m 3uwalden, Oeer# 
Landstreichen und 
Betteln, 
Betteln, 
desgleichen. 
Vu 
daselost, 
deboren am 21. Juli 1847 zu Oujezd, desgleichen, 
Bezirk Piee Böhmen, ortsangehörig 
ebendaselbst, 
geboren am 6. Jannar 1851 zu Mei- 
gelshof, Bezirk Taus, Böhmen, öster- 
icchischer Staatsangehöriger. 
geboren am 2. März 1871 zu tnz desgleichen, 
  
desgleichen, 
  
angehörig ebendaselbst, 
geboren am 24. März 1861 Koolrons desgleichen, 
Tuszowskie, Bezirk Kolbuszowa, Ga- 
lizien, ortsangehörig ebenzafelbs 
  
18. Dezember 1900), 
Königlich preußischer 
Reerunge Präsident 
u 
niei bayerisches Be- 
zirksamt Grafenau, 
Königl 
o37 r 
Srspt kouuch 
Regierungs-Präfldent 
zu Breslau, 
Königlich bayerisches Be- 
zirksamt Passan, 
Stadtmagistrat Rosen- 
5. Juni d J 
I 
a1. Juli d. J 
28. Mai d. J. 
2. August d. J. 
25. Juli d. J 
25. 
Mai d. J. 
26. Juli d. J. 
24. Juli d. J. 
27. März d. J. 
  
beim, Bayern, 
Königlich preußlscher 
necrun# Präsident 
zit 
tenige preußischer 
HPolizei-Präsident 
Berlin, 
  
18. März d. J. 
1. Juli d. J 
zu 
  
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenseld in Berlin.
        <pb n="404" />
        <pb n="405" />
        — 295 — 
Central-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamte des Innern. 
  
Du bettehen durch alle Postanstalton und Huchhandlungen. 
XXX. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 22. August 1902. v V35. 
" 
  
3. Finanz-Wesen: Nachweisung der Einnahmen des Reichs 
Inhal: 1. KonsulatWesen: Ernennung; — Exequatur- 
Ertheillinnng Seite 295 für die Zeit vom 1. April 1902 bis Ende Juli 1902 296 
2. Marine und Schiffahrt: Erscheinen des Nautischen Jahr- 4. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
buchs für das Jahr 100 295 Reichsgebieee 297 
  
1. Konsulat= Wesen. 
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Werner Rolfes zum Konsul 
in Port Elizabelh zu ernennen geruht. 
Dem französischen General-Konsul Alexis Jules Lefaivre in Hamburg ist Namens des Reichs das 
Exequatur ertheilt worden. 
2. Marine und Schiffahrt. 
Die vom Reichsamte des Innern veranstaltete Ausgabe des Werkes „Nautisches Jahrbuch oder 
Ephemeriden und Tafeln für das Jahr 1905 zur Bestimmung der Zeit, Länge und Breite zur See 
nach astronomischen Beobachtungen“ ist im Verlage der Buchhandlung „Carl Heymanns Verlag“ in 
Berlin soeben erschienen. 
Das Buch wird den Reichs= und Staatsbehörden bei direkter Bestellung sowie den Wieder- 
verkäufern zum Preise von 1,25 JAx. für das Exemplar geliesert. Im Buchhandel ist dasselbe zum Preise 
von 1,60 J für das Exemplar zu beziehen. 
54
        <pb n="406" />
        296 
3. Fin anz-Wesen. 
Nachweisung der zur Anschreibung gelangten Einnahmen Einschlieblich der gestundeten Beträge) 
an Zöllen und gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern sowie anderer Einnahmen im Deutschen 
  
Reiche für die Zeit vom 1. April 1902 bis zum Schlusse des Monats Juli 1902. 
  
  
  
  
    
  
  
    
  
  
  
Die Soll Einnahme " 
Bezeichnung 1r vom Begsune Ausfuhr- S z. " Fn n n. 
der echerhsten, Vergütungen Hleiben r 
Einna h men. Monais Juli 1002 rc. („esahe 4) Wenkger 
4 *— — - . 
1. 2. 8. 4. 5 # 6. 
...... 172982018 733 691 167198327188588109—1889782 
·.... 3 608 510 24 96 8 588 571 3 594 446 — 10 875 
und Zuschlag 48 064 068. 22 196 265 25 928 078 81 058 200 — 5 130 157 
...... 14 380 812 091 14 976 221 13 976 444 + 8398777 
......... 8147725 1### 899 8 4756 826 2 003 21t8+ 1472608 
von Branntwein und Zu- 
.......... 42 680 910 156 528 42874 382 40 878 7200| 1 500 662 
1 629 456 1 179 — 1 3800 — 2 482 
322017 — 3722 l1 — + 32017 
1 524 480 – 1 521480 — + 1524 480 
..... 11 408 699 22924 11385 775 12 011 387v5— 628 600 
von Bier . 1 175 468 — ll75468 l245045— 70 177 
Summe 304 146 456 82 762 148 271 394 318 273 852 879 — 1958 565 
.. 11 180 760 — 11 180 760 5 018 56 + 6 162 187 
Anschaffungsgeschäfte 4449 067 14 348 4484 724 4788 618 — 353 889 
2 402 285 — # 2 402 285 2 1276506+ 274579 
8 829 595 — · 8829595 8 200 499 129 096 
259 896 — 259 896 252 866 — 7010 
— — " 487 426 888 871— 58 552 
— — 4099 934 4449 061 — 409 127 
— — 146 109 498 137 160 8886 + 7948 627 
— — 29 214 000 29 264 600°") — 50 600 
  
5 die ) Die endgüluge uh 
ellte sich im Vorjahr um 226 947 .K ntedriger. 
eichskasse gelangte IA#-Einnahme abzüglich der 
Anmerkung. 
walungskosten“ bärägt bei *m tar heichefasfe 4 Einnahmen: 
usfuhrvergütungen 2c. 
und der Ber- 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
    
  
  
  
. Ist. Einnahme vom Beginne des Rechnungsjahrs 
Bezeichnung Ist· Einnahme im Monat Juli bis zum Schlusse des Monats Jull 
der Mithin 1902 l «Mstlpmls» 
Einnahmen. 110 T 1901 " + weler i80- 1901 —*- 
1p Ü 4 4 % % 
1. 2. 3. . 4. d. 6. "„ 7. 
...... 48 002 264 50 911 502 — 2909 248150 898 504 152 383 756 — 1990252 
..... 959 688 870 783 + 88 905 8 434 822 8 527 782 1— 3 460 
und Zuschlag 6 352216 7512 788 — 1 160 572 26 089 192 30 877727 — 5 768 535 
...... 859097bl33651054280870 15033495 14 938 707 + 99 788 
...·. 264771«—8458Ss-i-810159so711184258669ktssso49 
von Branntwein 
und ...... 10 739 280 11 6820 774 — 581 494 39 07203 39219 900 + 287.303 
Brennsteuer . 14S2—4455594-4470« 1174 — 1809 — 2482 
Schaumweinsteuer 42 816. — + 42816 12 816 — + 42 816 
Nachsteuer 1461 147 — — 1461 147 1461 147 — + 1 16 147 
Urallseuen- und ülütbergangsabgale "„ 
von Bie 2942 994 315866 215 578 10 674 627 1 11 268 323 — 598 696 
Summ— 74 362 622 1 76 348 571 — 1985 919 8 51 7% 197 256 468 555 «— 1754 368 
Spielkartenstempel . 1194801 111249 8211 686 531 430 H- 41 206
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        — 287 — 
4. Polizei-Wesen. 
Ausweisung von Auslaͤndern aus dem Reichsgebiete. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
* Name und Stand Alter und Heimath welch Datum 
der “ aasnbeige= 
der Ausgewiesenen. « « beschlossen hat. beschlusss. 
u. 2. l 8. 4. . 6. 
a) Auf Grund des 8. 309 des Strafgesetzbuchs. 
1. Amand Hofereiter, geboren am 18. November 1850 zu Diebstahl im wieder-Königlich brouhischer“ 2. August d. J. 
Arbeiter, Großstiebnitz, Bezirk Sensten . *s Rückfall und Neglerungs = Präsiden 
Böhmen, ortsangehörig nmn etrug (2 Jahre zu nrals 
Zuchthaus, laut Er- 
1 8 5 b. Sep- 
2. l Josef Kunsky, geboren am 25. Januar 1869 zu Lchiucner. Diebstahl Kerselbe, desgleichen. 
Elsergenl. Schüttenhofen, Böhmen, ortsange- # Jahr Zuchthaus, 
hörig ebendaselbst, laut Erkenntniß vom 
29. August 1901), 
3. Johann VeelcBohlgeboren e r April 1851 zu Wölms-Hehlerei und Dieb-Königlich lächssche nre. 14. Juli d. J. 
Blätterarbeiter, dorf, Bezirk Schluckenau, Böhmen,ahl(lo Monate Ge hauptmannschaft 
dol, zn ebendaselbst, sängniß, laut Er.H]Bau#zen, 
kenntniß vom 19. Ko- 
ember 1801), 
4. b# 7. August d. J. 
i 
* 
Franz 
  
v 
Viltor Wor. ohne geboren am. 3. Te 1872 zu Di- Zuhälterei (1 Jahr heisersicher Bezirks-Pre- 
Sta vignano, var#, Italien, Gefängniß. laut Er#sident Metz. 
  
  
  
— ebendasclort. enmmih vomly9 Juli 
. z) 
b)AufGrunddes§.ZS2be-Strafgeseibuchs. 
26. 
     
    
  
    
     
   
   
  
   
   
   
mann, 
Ignatz Gronzki 
ar dit 
beiter, 
sident zu Straßburg, 
Königl i 
h il 
zu Breslau, 
Königlich bayerisches Be- 
ru zirksamt Laufen, 
un 
  
1873 zu Ober-Betteln, Kaiserlicher Bezirks-Prä- 
Schweiz, 
9. August d. J. 
2. August d. J. 
23. Juli d. J. 
S.Josef Löniglich bayerisches Be. 30. Juli d. J. 
berger, zirksamt m* aden, 
9. Fridolin Betteln, nic preußischer 6. August d. J. 
Arbeiter, und Reglerungs-Präßtdent 
einer zu Liegnit, 
10. Vincenz 1864 zu rtns preußischer 10. Juli d. J. 
Arbeiter,. Böhmen, · Pol zei-Ptåftdeutu 
LFtedetikeSänq 
  
    
   
      
  
l 
Un- ——1— badlscher 
andeskommissär zu 
Freiburg, 
1880 
borene Reinle, 
frau, 
  
  
in 
Schweiz, 
10. Auguftd. J.
        <pb n="408" />
        — 298 — 
  
  
  
  
handlanger, Soligo, Provinz Treviso, Italien, 
ortsangehõrig ebendaselbst, 
  
  
  
zu Hannover, 
7 
“ Name und Stand Alter und Heimath Grund Vehoͤrde, welche die # 
— 
" der Be n Ausweisung (Ausweisungs- 
3 der Ausgewiesenen frbenchlasen kan —— 
" I 
1. 2. I 8. 4. « 6. 
12.Martin Schaber, geboren am 26. Mal 1842 zu Dbsteig. Betteln, — baperisches Be-0. Juli d. J. 
Dienstknecht, Bezirk Imst, Tirol, österreichischer zirksamt Tölz, 
Staatsangehöriger, 
18. Karl Veronelli, geboren am 29. September 1868 zu Londsteeichen und Kaiserli cher Bezirks-Prä= 7. August d. J. 
Erdarbeiter, Arcellasco, Bezirk Como, Italien,Betteln, sident zu Metz, 3 
italienischer Staatsangehöriger, 
14. Kuigigane: Mamer= geboren am 4. Mai 1876 zu Farra di Betteln, Königlich bruahischer“ 11. Juli d. J. 
. NRegierungs-Präsiden
        <pb n="409" />
        — 299 — 
Tentral-Balt 
Deutsche Reich. 
Reichsamte des Innern. 
— 
  
Du bottehen durch alle VPostanstalten und Huchhaudlungen. 
  
           
  
Verlin, Freitag, den 29. August 1900. W36. 
—..— # : — ##mäch. (treseend die . 
tigungen zur P von willche. Alsrmck- hhesiend 2 igelbrede di Psanze neinfuhr geösneten 4% 
Entlasung; — Ableben; — Erequatur- Ertheilung 3. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
2. Haudels- und Gewerbe-Wesen: Bekanntmachung, be- Reichsgebiete 
  
1. Konufulat= Wesen. 
  
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Vorsteher der Flußschiffahrt= und 
Eisenbahn-Gesellschaft in Livingston und Panzés, Wilhelm Sachs, zum Vize-Konsul in Livingston 
(Guatemala) zu ernennen geruht. 
Dem bei dem Kaiserlichen Konsulat in Rio de Janeiro beschäftigten Vize-Konsul Grafen von Spee ist 
auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 für den Amtsbezirk des Konsulats die Ermächtigung 
ertheill worden, in Vertretung des Konsuls bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen 
vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
Dem mit der Vertretung des beurlaubten Kaiserlichen Konsuls in Beirut betrauten Dragomanats-Eleven 
Hoffmann ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des 
Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des Konsulats und für die Dauer der Vertretung 
die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutz- 
genossen, mit Einschluß der unter deutschem Schutze lebenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, 
Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
  
Dem mit der Vertretung des beurlaubten Kaiserlichen Konsuls in Nagasaki betrauten Dolmetscher-Eleven 
Müller ist auf Grund des F. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 für den Amtsbezirk des Konsulats und 
für die Dauer der Vertretung die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von 
Reichsangehörigen vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
        <pb n="410" />
        — 300 — 
Dem bisherigen Vize-Konsul des Reichs in Punta Arenas, Diermissen, ist die erbetene Entlassung 
aus dem Keichsdienft ertheilt worden. 
Der Kaiserliche Konsul Schaeffer in Guatemala ist gestorben. 
Der Kaiserliche Bize-Konsul Percy George Blandy in Las Palmas ist geslorben. 
Dem Königlich belgischen Konsul Eduard Moritz Eichborn in Breslau ist das Exequatur Namens 
des Reichs ertheilt worden. 
2. Handels= und Gewerbe-Wesen. 
Bekanntmuchung, 
betreffend die für die Pflanzeneinfuhr geöffneten ausländischen Zollstellen, vom 26. August 1902. 
Das unter dem 27. April 1898 (Central-Blatt S. 240) veröffentlichte Gesammtverzeichniß der- 
jenigen ausländischen Zollstellen, über welche die Einfuhr der zur Kategorie der Rebe nicht gehörigen 
Pflänzlinge, Sträucher und sonstigen Vegetabilien aus dem Reichsgebiete nach den bei der internationalen 
Reblauskonvention betheiligten Staaten erfolgen darf, wird unter 6 (Oesterreich-Ungarn a für die im 
Neichsrathe vertretenen Königreiche und Länder) dahin geändert, daß für die mit der Post eingehenden 
Sendungen das K. K. Hauptzollamt in Pilsen hinzutritt. 
Berlin, den 26. August 1902. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Hopf. 
3. Polizei-Wesen. 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  
  
  
  
  
  
r Name und Stand Alter und Heimath G#rund Behörde, welche die Datum 
; * Ausweisung de 
— der Bestrafung. Ausweisungs= 
3 ber Ausgewielenen. irabina. beschiofen hu. de 
1. 2. l s. 4. b. 6. 
  
a) Auf Grund des 8. 39 des Strafgesetzbuchs. 
1 Frederik Element. geboren am 14. Juni 1872 zu Sen-Diebstahl! 4 Jahre, Proßherfoglich —#s1 Jull d. J. 
Schneide loitre, Departement Vienne, Frank - ucht- miffaͤr 
« , reich, französischer Staatsangehöriger, 1052. raie Eckennt-- gane tom 
iß gem 81. Januar 
L l
        <pb n="411" />
        301 
  
  
  
  
  
  
Name und Stand Allter und Heimath grund BVehörde, welche die de 
2- 1 der Bestafun Ausweisung 
S g. Ausweisungs- 
7 der Ausgewiesenen beschlofsen hat. beschlufses. 
1. 2. I n. 4. « b. 6. 
b) Auf Grund des 5. 362 des Strafgesetzbuchs. 
2.] Marie Erben, [geboren am 13. Juli 1854 zu Ober-Landstreichen und. #Köriglich Preußscher“ 10. August d. J. 
Arbeiterin, Langenau, Bezirk Hohenelbe, Böhmen, Betteln, nr Verunge Präfiden 
österreichische Staatsangehörige, eslau, 
3.Emil Herbuté, geboren am 20. Mai 1864 zu Badevel, Betteln, ocherisches Be-|12. August d. J. 
Uhrmacher, Canton Audincourt, Departement zirksamt Aichach, 
S 
— 
. Fekdtnand Friednchlgeboren amb Janli 1854 zu Ghaen. 
.Philipp Nassim- 
.Marie Neumeister, geboͤren am 20. Januar 
.ZJens Nielsen, 
Tischl 
. Dtto Richter, 
Former, 
9. Elsa Emilie Zapf, acheen am 1. November 1888 zu Roß- 
bach, Böhmen, österreichische Staats= zucht, 
  
Doubs, Frankreich, französischer 
Staatsangehöriger, 
Kiesling, Färberl furt, Kärnten, ortsangehörig zu Au 
  
fig, 
Böhmen, 6 
geboren am 1. Mai 1865 zu Pater- 
nion, Bezirk Villach, Kärnien, orts- 
angehörig ebendaselbst, 
18814 zu 
ledige Dienstmagd, Kaaden, Bezirk Nährisch Trübau, 
ortsangehörig ebendaselbst, 
geboren am 24. Mai 1865 zu Oster- 
ischler, Bar Dänemark, ortsangehörig 
u Hjarup, bbewvalells. 
und Arbeiter, 
beni, Arbeiter, 
Landstreichen und 
Betteln, 
desgleichen, 
Landstreichen, 
Betteln, 
VOAALAMMAB 
347 lich preußischer 
es Präsident 
Bezirks-Prä- 
sident zu Metz, 
Soer lich preußischer 
egserung Präßident 
*i zu Ham- 
urg, 
  
charr am 22. März ä 
dorf, Lesterreichisch. 186 orts- 
Unterkommens, 
  
angehörig ebendaselbst, 
Fabrikarbeiterin, 
angehörige, 
gewerbsmäßige Un- 
hnch - Prof-Fässer 
Berlin 
Königli Kreis- 
erttut " 
zu 
8. August d. J. 
16. August d. J. 
8. April d. J. 
ls. Augustd. J. 
2. Juli d. J. 
16. Juli d. J. 
  
  
Zwickau, 
Die im Central-Blatt für das Jahr 1885 Seite 64 Ziffer 42 veröffentlichte Ausweisung des Erdarbeiters Anton 
Varisco ist zurückgenommen worden 
  
Berlin, Carl Heymanns Berlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="412" />
        <pb n="413" />
        — 303 — 
Central Glatt 
D eutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamte des Innern. 
  
Zu Pettehen durch alle Vostanstalten und SMuchhandlungen. 
XXXX. Jahrgang. # Berlin, Freitag, den 5. September 1902. "% 37. 
  
  
  
Zoll-- und Steuer-Wesen: Veränderungen in dem Stande 
Inhalt: 1. Konsulat-Wesen: Ernächigung ur- Vor- oder den Befugnissen der Zoll- und Steuerstellen. 308 
nahme von Civilstands-Alten . e 303 3. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
Reichsgebiee 305 
  
1. Konsulat Wesen. 
Dem Kaiserlichen General-Konsul Marheinecke in Galatz ist auf Grund des 8. 1 des Gesetzes vom 
4. Mai 1870 für den Amtsbezirk des dortigen Kaiserlichen Konsulats die Ermächtigung ertheilt worden, 
bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und 
Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
2. Zoll= und Steuer-Wesen. 
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen. 
Im Königreiche Preußen. 
Im Bezirke des Hauptsteueramts zu Crefeld sind die Abfertigungsstellen in der Velvetfabrik zu 
Neersen und in der Fabrik der Gladbacher Baumwollmanufaktur A. G. zu Münch en-Gladbach auf- 
gehoben worden. 
Das Steueramt lI zu Hochheim im Bezirke des Hauptsteueramts zu Biebrich ist in ein Steuer- 
amt l und das Steueramt I zu Melsungen im Bezirke des Hauptsteueramts zu Cassel in ein Steuer- 
amt II umgewandelt worden. Dem Steueramt 1 zu Hochheim ist die Befugniß zur Erledigung von 
Begleitscheinen ! und Begleitzetteln über ausländischen stillen Wein, insbesondere auch zur Abfertigung 
derartiger unter Eisenbahnwagenverschluß eingehender Begleitscheinsendungen beigelegt worden. 
Im Bezirke des Hauptsteueramts zu Naumburg a. S. ist die selbständige Zuckersteuerstelle zu 
Querfurt unter Beschränkung ihrer Zuständigkeit auf die beiden Zuckerfabriken in Ouerfurt mit dem 
568.
        <pb n="414" />
        — 304 — 
dortigen Steueramte II verbunden worden. Die bisher ebenfalls zu dieser Zuckersteuerstelle gehörige 
Zuckerfabrik zu Schafstädt ist der mit dem Steueramt 1 in Mücheln verbundenen Zuckersteuerstelle zu- 
getheilt worden. 
Es ist ertheilt worden: 
dem Steueramt 1 zu Uslar im Bezirke des Hauptsteueramts zu Münden die Befugniß zur Aus- 
fertigung von Begleitscheinen I über das von der Gewerkschaft Justus 1 in Volpriehausen unter Kollo= 
verschluß zu versendende inländische Salz, 
dem Salzsteueramt 1 zu Rothenfelde im Bezirke des Hauptsteueramts zu Osnabrück für die 
Zeit vom 1. Mai bis 30. September jeden Jahres die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen 1 
über das Reisegepäck der Kurgäste des Soolbades Rothenfelde, 
dem Steueramt I in Bielefeld (Bahnhof) im Bezirke des Hauptsteueramts zu Minden die Be- 
fugniß zur Abfertigung von Baumwollengarn der Nummern 261,2 und s des Zolltarifs zu anderen als 
den höchsten Zollsätzen dieser Tarifnummern und 
dem Hauptsteueramte zu Biebrich die unbeschränkte Befugniß zur Abfertigung von Leinengarn 
der Tarifnummer 22 a. 
Im Königreiche Bayern. 
Die Ausschlag-Einnehmerei zu Bergel (Markt) ist nach Burgbernheim verlegt und zu Fört- 
schendorf im Bezirke des Hauptzollamts zu Bamberg eine Uebergangsstelle mit folgenden Befugnissen 
errichtet worden: 
Abfertigung von Bier, welches mit dem Anspruch auf Malzaufschlagrückvergütung ausgeführt 
wird, sowie Ausfertigung und Erledigung von Uebergangsscheinen über Bier. 
Es ist —2 worden: 
der Aufschlag-Einnehmerei zu Göggingen im Bezirke des Hauptzollamts zu Augsburg die Be- 
fugniß zur Erledigung von Branntwein-Begleitscheinen I über Branntweinsendungen unter Eisenbahnwagen- 
vosschlaß oder in Eisenbahnkesselwagen, 
der Aufschlag-Einnehmerei zu Eschau im Bezirke des Hauptzollamts zu Würzburg die Befugniß 
zur Erhebung von Uebergangsabgaben und Erledigung von Uebergangsscheinen über Bier und 
der Aufschlag-Einnehmerei zu Neustadt a. Aisch im Bezirke des Hauptzollamts zu Fürth die 
Befugniß zur Abfertigung von Bier, welches mit dem Anspruch auf Malzaufschlagvergütung ausgeführt 
wird, zur Erhebung von Uebergangsabgaben und Ausfertigung und Erledigung von llebergangsscheinen. 
Im Königreiche Sachsen. 
Dem Steueramte zu Bischofswerda im Bezirke des Hauptzollamts zu Baut#zen ist die Befugniß 
zur Erledigung von Versendungsscheinen II über inländischen Taback und dem Untersteueramte zu 
Augustusburg im Bezirke des Hauptzollamts zu Chemnit die Befugniß zur Ausfertigung und Erledigung 
von Begleitscheinen 1 über zum Besticken im Veredelungsverkehre des Fabrikanten Bruno Ebert daselbst 
ein= und wiederausgehenden Sammet beigelegt worden. 
Im Großherzogthume Babden. 
In Pforzheim ist unter gleichzeitiger Aufhebung des Finanzamts und des Nebenzollamts daselbst 
ein Hauptsteueramt errichtet worden, dessen Geschäftsbereich u. A. die Verwaltung der Landessteuern sowie 
der Zölle und Reichssteuern im Amtsbezirke Pforzheim umfaßt. Dem neuen Hauptsteueramte sind folgende 
Befugnisse ertheilt worden: 
Aussertigung und Erledigung von Begleit-(Versendungs= scheinen I und ll für sämmtliche Ab- 
gabenzweige, unbeschränkte Abfertigung im Eisenbahnverkehr, Abfertigung von Leinwand der Tarif- 
nummern 22 f, K und 2 und der Anmerkung zu 22 f und g sowie von Wollwaaren der Tarifnummern 4145 
und § zu anderen als den höchsten Zollsätzen dieser Nummern, Abfertigung von Getreide zur Ausfuhr 
gegen Einfuhrschein, Ausfertigung von Musterpässen über Gegenstände des freien Verkehrs, Untersuchung 
von Verschnitlweinen und Mosten, Abfertigung von Taback und Tabackfabrikaten, Branntwein und Brannt- 
weinfabrikaten, für die Abgabenvergütung beansprucht wird, und Bescheinigung ihres Ausganges bei Ab- 
fertigung zur Niederlage, Erhebung von Uebergangsabgaben sowie Ausfertigung und Erledigung von 
Uebergangsscheinen über Bier, Branntwein und Wein.
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        — 305 — 
Außerdem wird dem Hauptsteueramte das allgemeine Niederlagerecht (s. 98 des Vereinszoll- 
gesetzes) beigelegt. 
Der Geschäftsbereich des Hauptsteueramts Karlsruhe umfaßt in Folge der Organisations- 
änderun 
8 1. bezüglich der Verwaltung der Taback-, Branntwein= und Schaumweinsteuer die Amtsbezirke 
Karlsruhe und Ettlingen, 
2. bezüglich der Verwaltung der Zölle und der übrigen Reichssteuern die Amtsbezirke Durlach, 
Bretten, Ettlingen, Karlsruhe und Bruchsal, letzteren mit Ausnahme des Ortes Waghäusel. 
Es ist ertheilt worden: 
den Steuer-Einnehmereien zu Neustadt im Bezirke des Finanzamts Donaueschingen und zu 
Ueberlingen im Bezirke des Finanzamts Ueberlingen die Befugniß zur Abfertigung von unter Wagen- 
raum-(Plomben-) Verschluß in Eisenbahnwagen ankommenden übergangssteuerpflichtigen Biersendungen und 
den Steuer-Einnehmereien zu Büchenau, Kronau und Untergrombach im Bezirke des Finanz- 
amts Bruchsal die Befugniß zur Ausfertigung von Versendungsscheinen II über Tabacksendungen aus den 
dortigen Privatlagern für unversteuerten inländischen Taback. 
  
In Elsaß-Lothringen. 
Dem Nebenzollamte II zu Ottendorf im Bezirke des Hauptzollamts zu Altkirch ist die Befugniß 
beigelegt worden, für die Kolonialwaarenhandlung Fleury-Rossé in Pruntrut aus dem Ausland ein- 
gehende Sammelladungen bis zum Zollbetrage von 400 —X für die einzelne Wagenladung abzufertigen. 
3. Polizei-Wesen. 
  
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  
  
  
  
  
  
  
E der Bestrafung. ung Ausweisungs= 
1 der Ausgewiesenen. sun beschlossen hat. — 
1. 2. l s. 4. b. 6. 
a) Auf Grund des K. 39 des Strafgesetzbuchs. 
1.]Josef Johann geboren am 24. März 1853 zu Ja- Gewerbsmäßige Königlich schiche Kreis. s. Juni d. J. 
Brdicka, Handels- romeêk, Bezirk Königinbof, Böhmen, Hehlerei (10 Monate, hauptmannschaft 
mann, vortsangehörig ebendaselbst, Gefängniß laut Er- Bautzen, 
s kenntntßvom 2 
August 1901), 
2. Albino Rege, Erd-geboren am 4. März 1877 zu Coazze, Münzfälschung „Kaiserlicher Bezirks-Prä= 23. August d. J. 
arbeiter, HProvinz Turin, Italien, italienischer (8 Jahre Zuchthaus, sident zu Colmar, 
Staatsangehöriger, laut Erkenntniß vom 
- 23. August d. J.), 
  
  
l 
b) Auf Grund des §F. 362 des Strafgesetzbuchs. 
3. Joses Johann Baptist geboren am 17. Oktober 1857 zu Landstreichen und Kaiserlicher Bezirks-Prä- 22.Augustd. J. 
Arnaud, Schuh= Digne, Frankreich, ortsangehörig Betteln, sident zu Straßburg, 
ebendaselöst. 1 
1! 
1 l
        <pb n="416" />
        306 
  
  
  
  
Name und Stand Alter und Heimath Grund Vehörde, welche die * 
2 der A der Bestrafung. *“ Ausweisungs- 
er Ausgewiesenen e « beschlusses. 
I 2. I u. 4. b. 6. 
l 
«l.quFkanI, geboren am 8. Juli 1882 zu Bramnsche- Landstreichen, Königlich banerisches Be- 7 August d. J. 
□di 
—2 
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—2 
— 
2 
.Karl Glaser, 
.Christian Klaus, 
Weber, 
(Anna Kolak, ledige 
.Karl Mattauch, 
Sch 
.Alois Nataniel, 
Ludwig Ozor, Tage- 
.[ Johann Poisel, 
Maurer, 
4|A. lorian Pospischil, 
Tischler, 
  
. Jens Rasmussen, 
?Tischler, 
. Johann Trzop, 
. Karl Wermling, 
Kommis, 
Bürstenmacher, 
Tagelöhnerin, 
Julius Maier 
(Meier), Arbeiter, 
Schlosser, 
Arbeiter, 
löhner, 
Arbeiter, 
Johann Josei 
Wenke (Wanke), 
Arbener 
Schreiner, 
Regierungsbezirk Osnabrück, Preuße 
orlsangehörig zu Bonotange, Fro- 
vinz Groningen. Niederlande, 
Geboren am 11. März 1877 zu Reich- 
raming, Bezirk Steyr. Oberösterreich 
—— zu Scheibbs, Nieder- 
9ebooner am b. März 1868 zu Asch, 
W7 österreichischer Staatsange. 
riger, 
geboren am 18. April 1852 zu Keinitz, 
Bezirk Strakonit, Böhmen, öster- 
reichische Staatsan eörige. 
eboren am 22. Cktober 1875 zu 
Ureiitenau, " Oester- 
6•" v 
dase l it 
geboren am 26. September 1848 zu 
Dirschberg, Bezirk Dauba, Böhmen, 
österreichischer Sasangehöriger 
geboren am 6. Juli 1852 zu Nieder- 
Paulwig, Berirt #: Oester- 
daselbst, 
geboren am 9. November 1881 zuD 
Woloskaldies, Bezirk Dolina, Ga- 
lizien, österreichischer Staatsange- 
höriger, 
geboren am 6. Januar 1844 zu Bratters- 
dorf, Bezirk Schönberg, Mahren, 
mmiieesr ebendaselbst, 
-i' am 13. Mai 18348 zu Stern- 
berg, Bezirk Olmütz. Mähren, orts- 
angehörig ebendaselbst, 
geboren am 27. November 1879 zu 
Stenstrup, Dänemark, ortsangehörig, 
zu Rostrup, ebendaselbst, 
geboren am 25. Dezember 1868 din, 
Stryszawa, Bezirk Seybusch, 
lten, ortsangehörig ebendaselbs 
geboren am 2. April 1874 zu Soha, 
Bezirk Neichenberg, Böhmen, orts- 
angehörig ebendaselbst, 
geboren am 21. November 1864 zu 
Nimwegen, Provinz Gelderland, 
Niederlande, ortsangehörig ebenda- 
selbst, 
rriier v 
  
  
zirksaut Nördlingen, 
  
  
  
Landsireichen, Betteln Königlich vrpsus,e“ 6. Juni d. J. 
und Angabe eines rgeru Präsiden 
falschen Namens, zu 
greichen und Koöniglich lächüsche Kreis. k August d. J. 
Bett hau auttman uschaft 
desgleichen, K#n#lich benerische Be- 10. August d. J. 
gzirlsami Miesbach 
Vetteln, goniglich preubischer ¶ 27. Mai d. J. 
Regierungs-Präsident 
zu Oppeln, # 
20. August d. J. 
desgleichen, Königlich bayerisches Be2 
1 zirksamt Auchach, 
  
Landstreichen und Königlich preußischer 81. Hober 
  
  
Betteln, Regierungs-Präsident 
zu Oppeln, 
Diebstahl, Betteln und“ Königlich baycrische 6. August d. J. 
Arbeitsscheu, Polizeidirektion 
München, 
Betteln, Königlich vrewbsscher 27. Mai d. J. 
NRegierungs-Präside nt 
zu Oppeln, 4 
desgleichen, derselbe, * Juni d. J. 
desgleichen, wibehärde zu Ham.. 16. Augustd J. 
freegicchen, 16 breuhischer! r. Juni d. J. 
Nrungs Präside 
zu 
Landstreichen, #migbe preußischer 18.August d. J. 
Aecerngee Präsident 
1 Schleswig. 
Belteln und Angabe Kaiserkucher d* 2. August d. J. 
eines falschen sident zu Meß. 
Namens. 
  
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenseld in Berlin.
        <pb n="417" />
        — 307 — 
Central-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Reichsamte des Innern. 
  
In vettehen durch alle Vostanstalten und Fuchbandlungen. 
XX. aahrhang.] Verlin, Freitag, den 12. September 19002. 7 38. 
  
  
Inha#lt: 1. Konsulat-Wesen: Ermächtigungen zur Vor- 3. Zoll= und Stener-Wesen: Bestellung eines Reichsbevoll- 
nahme — . · Auen: — Enilasung: 607 mächtiggtten 310 
xequatur- eilungen Seite . . . 
2. Bank-Wesen: Emius der deutschen Notenbanken Ende 4. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
August 102 «...... aoa Retsgtbtettsis---···s-sss 310 
  
1. Koufulat-Wesen. 
Dem mit der Vertretung des beurlaubten Kaiserlichen Konsuls in Hankau betrauten Vize-Konsul 
von Löhneysen ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des 
Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des Konsulats und für die Dauer der Vertretung die 
Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutz- 
genossen, mit Einschluß der unter deutschem Schutze lebenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, 
Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
Dem mit der Vertretung des Kaiserlichen Konsuls in ITschifu betrauten Dolmetscheraspiranten 
Merklinghaus ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des 
Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des Konsulats und für die Dauer der Vertretung 
die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutz- 
genossen, mit Einschluß der unter deutschem Schutze lebenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, 
Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
Dem Kaiserlichen Vize-Konsul in Darien, Schmidt, ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Reichsdienst 
ertheilt worden. !o 
Dem Königlich niederländischen Konsul Ludwig Porr in Königsberg ist das Exequatur Namens des 
Reichs ertheilt worden. 
  
Dem Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika William A. Mc. Kellip in Magdeburg ist Namens 
des Reichs das Exequatur ertheilt worden. 
  
  
Dem Konsul von Uruguay in Bremen, Emil Lichtemberg, ist Namens des Reichs das Exequatur 
ertheilt worden. 
57
        <pb n="418" />
        — 308 — 
2. Bank. 
Status der deutschen Noten 
nach den im Reichsanzeiger versffentlichten Wochenüber 
Passiva. (Die Beträge lauten 
t 
Bezeichnung erund. noten. Etatan un · Segen Gegen Summe Geen 
der ai. Jullsgedeckte 91. *sé t zi. Jull der 
Banken. 1802. vNoteu. iw 1802. 102. 102. 
feiten. 
..... YOU-ski- 
soteuosat.. 8778 4 — 
1522 1. 1141 
E 2 613, 
Eo#ische Bank 12 875 4 — 
6. Banl 3 12 ## 
      
Zusammen + 38 065 —+ 3795 
. 
Bemerkungen. 
Zu Spalte 5: Davon in Abschnitten zu 100 A = 1 022 659 000 , 
" 500 — 15 119 000 .á (bei der Bank Nr. 3). 
. 1000 = 292 774000 d∆ ( 9 )).
        <pb n="419" />
        Wesen. 
banken Ende August 1902 
sichten, verglichen wit demjenigen Ende Juli 1902. 
auf Tausend Mark.) 
309 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
. Aetiva. 
.- 
# 
— ###genS#chsGeden] e# S Segen gegen Sonliige S———— 3 
EEIIIIIIIIIIIEIEIIIIIIIEIIEIILLô 21. Juli der 31. Juli 
—————..u.—— 1802. 1002. iso2. sAanwa. i002. aenva. i1002 
I g 
Im—-19. 21. 2. 2. 24. .. 2.. 2. . 22. 20. u. #2. W 
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e : % M 1882O 1DC - 266SS] 
1 
31 #44. 682 ———— 21 1 7— EIIEIILIEIII 58 — 11 288414 252 84226 — 1220 2 
l 
« 
19 691 — 869 — 12089 — 964 14865 + 2600 29950 F 329 13720 3534 ELXEIIIILAEIILE 
10 671 315 w 12 180. + W 114 4 8951 — 431 1553| + 2s1 12661 — 168 39017 4 16 
5290 .— 4 — 5 un – 17 " – 14 Uso 209 EEIILIEIIELEIIIXE 
—*m-.d 7 c. „ ½u - 4 s9. 10 1677/ J 650 720 FN640 262 36. 
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. 
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1 1 1 
. » l s
        <pb n="420" />
        — 310 — 
3. Zoll= und Steuer-Wesen. 
Auf Grund der Bestimmung im Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Aus- 
schusses des Bundesrathe für Zoll= und Steuerwesen der Königlich preußische Geheime Regierungsrath 
Wiedewaldt an ee des in den Landesdienst zurückberufenen Königlich preußischen Geheimen 
Regierungsraths Mertens der bremischen Zobdirekton zu Bremen und der hamburgischen General- 
Zolldireklion zu Hamburg als Reichsbevollmächtigter für Zölle und Steuern mit dem Wohnsitz in 
Hamburg vom 1. September 1902 ab beigeordnet worden. 
4. Polizei-Wesen. 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  
  
  
  
  
  
  
6. RName und Stand Alter und Heimath — Behsrde, welche die r 
! der Be . Auswelsung Ausweisungs- 
der Ausgewiesenen. f# beschlossen hat. beschiusten 
1. 2. l 8. 4. b. 6. 
a) Auf Grund des 5. 39 des Strafgesetzbuchs. 
1.| Emannel Hamlisch, eeboren am 23. Oktober 1869 zul Kuppelei und ver- Königlich preußischer 112. Juni v. J. 
Lederarbeiter. Ungarisch--Oftra, Bezirk Hradisch, suchte Nöthigung] Polizei-Präsident zu 
ähren, österreichischer Staatsange-(ein Jahr Gefäng= Berlin, 
höriger, niß, laut Erkenntniß 
vom 8 Mat 1901), 1 
b) Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs. 
2. Johann Berauns-geboren am 21. Mai 1850 zu Hähner- Landsfreichen und Suerlher Bezirks-Prä- 2. September 
7. Schneidergeselle, wasser, Bezirk Leipa, Böhmen, öster- ent zu Colmar, d. J. 
E ichischer Staatsangehöriger, 
83. Johann Hänger, geboden am 20. November 1859 zuldesgleichen, derselbe, 28. August d.J. 
Tagner, Bottmingen, Kanton Basel-Land, 1 
kiiinei, schweizerischer Staatsange- # 
4. Josef Kruml, gebonte am 15. März 1877 zu Wien. Betrug und Land--Königlich bayerisches Be= 5. August d. J. 
Schreiner, ortsangehörig zu Zahoran, Bezirk Kreichen, zirksamt BWeilheim, 
D Taus Böhmen, 
5. Franz Richter, geboren am 11. August 1881 zu Kame-Landstreichen, Königlich preußischer 26.August d. J. 
rbeiter, niena, Bezirk Senftenberg, Böhmen, Reglerungs-Präsident 
ortsangehörig ebendaselbst, zu Breslau, 
6. Katharina Wüst, geboren am 14. Februar 1876 zu Hohen-Landstreichen und ge- G#kohherzoglich badischer) 27. August d. J. 
ledige Fabrik- rain, Kanton Luzern, Schweiz, orts= werbomäßige Un= Landeskommissär zu 
arbenerin, hdoria zu Großdietweil, ebenda= zucht, Freiburg, 
elbst, 
  
  
  
  
Verlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="421" />
        — 311 — 
Central-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamte des Innern. 
In bettehen durch alle Postanstaltoen und chuchhandlungen. 
  
  
XXX. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 19. September 1902. V39. 
Inhalt: 1. — Wesen: Etiennung; — Er. Post= und Telegraphen= S Ausdehnung des 
mächtigung zur Vornahme von Civilstands= Alten 3. 3½ 
« Seite 311 Reichsgebiestte. 313 
  
1. Konsulat-Wesen. 
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Rentier Eugenio Tori zum Vize-Konsul 
in Spezia (Italien) zu ernennen geruht. 
Dem Verweser des Kaiserlichen Konsulats in Rom, Konsul Schnitzler, ist auf Grund des §. 1 des 
Gesetzes vom 4. Mai 1870 für den Amtsbezirk des Konsulats und für die Dauer seiner Geschäfts- 
führung die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen zwischen Reichsangehörigen 
vorzunehmen und diese Heirathen zu beurkunden. 
58
        <pb n="422" />
        — 312 — 
2. Post= und Telegraphen-Wesen. 
Bekanntmachung. 
Ausdehnung des Geltungsbereichs der Ortstaxe auf Nachbarpostorte. 
Auf Grund des Artikel 1 II des Gesetzes, betreffend einige Aenderungen von Bestimmungen über 
das Postwesen, vom 20. Dezember 1899 (Reichs-Gesetzbl. S. 715—719) wird der Geltungsbereich der 
Ortstaxe (§. 50,7 des Gesetzes über das Postwesen des Deutschen Reichs vom 28. Oktober 1871) auf 
die in dem nachstehenden Nachtrags-Verzeichniß aufgeführten Nachbarpostorte ausgedehnt. 
Berlin, den 16. September 1902. 
In Vertretung des Reichskanzlers. 
Kraetke. 
V. u a ach trag 
zum 
Verzeichnisse der Nachbarpostorte, auf welche der Geltungsbereich der Ortstaxe 
ausgedehnt wird. 
  
  
  
Namen der Nachbarpostorte. Namen der Nachbarpostorte. 
A. Reichs-Postgebiet. 
Algringen Hayingen (Lothr.) Kirchlinde . Marten 
- .. Kneuttingen (Kr. Dortmund; 
Bischofswalde Borkendorf (Kr. Neisse) Kneuttingen. Algringen 
(Oberschl.) Königsberg (Pr.) Ponarth 
Bismarckhütte. Ie (Kr. Beuthen, Königshütte (Oberschl.). “ (Kr. Beuthen, 
erschl. berschl.) 
Bogutschütz . Zawodzie (Kr. Katiowitz) Marten Kirchlinde (Kr. Dortmund) 
(Kr. Kattowitz) Neu-Heiduk Bismarckhütte 
Vorkendorf Er. Neise Bischofswalde (Oberschl.) (Kr. Beuthen, Oberscll 
. Großkunzendorf (Bz. Königshütte (Oberschl.) 
Oppeln) - Schwientochlowitz 
Borna (Bz. Chemnitz) Glõsa (Bz. Chemnitz) Ponarth Königsberg (Pr.) 
Chemnitz Schwientochlowitz Neu-Heiduk (Kr. Beuthen, 
Domb (Kr. Kattowib) gawodzie Er. Kattowitz) Oberschl.) 
Forbach (Lothr.).. Stieringen-Wendel Sondershausen . . Stockhausen b. Sonders- 
Furth b. Chemnitz. Glösa (Bz. Chemnih) hausen 
Glösa (Bz. Chemnit) Borna (Bz. Chemnitz) Stieringen-Wendel Forbach (Lothr.) 
- Chemnitz Stockhausen Sondershausen 
— Furth b. Chemnitz b. Sondershausen 
- Hilbersdorf Zalenze. Zawodzie (Kr. Kattowitz) 
Borkendorf (Kr. Neisse) Zawodzie Kr. Kattowitz) Bogutschütz (Kr. Kattowitz) 
- Domb (Kr. Kattowitz) 
Algringen - Hohenlohehütte 
.2½2 Chemnitz) - Kattowitz (Oberschl.) 
Zawodzie (Kr. Kattowitz) - Zalenze
        <pb n="423" />
        — 313 — 
3. Polizei-Wesen. 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  
  
r der Bestrafung. ung Ausweisungs· 
1 der Ausgewiesenen. beschlossen hat. beschlusses. 
I. 2. l s. 4. . 6. 
  
  
  
  
  
a) Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs. 
  
  
  
  
1. Jakob Wüst, Gold= geboren am 9. Oktober 1859 zu Gö-gewerbsmähiges [Grobherzoglich badischer“¼. Juni d. J 
I arbeitertIUDTaqesbrtchentaden,StaatsbargerderWill-erac- onate Landeskommissär zu 
löhner, Vereinigten Staaten von Amerika, Gefängniß, laut Er. Karlsruhe, 
kenntniß vom 18.Ja= 
nuar 19 
1 
b) Auf Grund des F§. 362 des Strafgesestzbuchs. 
2. Anna Maria geboren am 1. Mai 1857 zu Arnau, Betteln, Königlich kr,bischer 80.Augußtd. J. 
Dahms, geborene, Bezirk Hohenelbe, Böhmen, orts- Regierungs-Präside 
Erben, geschieden, angehergg zu Güntersdorf, Bezirk zu Liegnih, nt 
Arbeiterin, Königinhof, ebenda, » 
3. Wenzel Fetter, geboren am 27. Mai 1865 zu Votra desgleichen, Königlich breußischer“ 3. August d. J. 
Ziegelarbeiter, vdrit. Löhmen, österreichischer Staats= " Regkerungs= Präsid 
angehörige zu Coblenz. 
4. Nobert Fiedler, gebsren atr . Juni 1857 zu Varanern. desgleichen, Königlich preußischer 2. S#btember 
Millergeselle, Bezirk Königinhol, Böhmen, ösler- Regierungs-Präsident d. J 
reichischer Staatsangehöriger, " zu Gerot 
5. Clemente Giacinto, geboren am 18. oder 19. März 1874 Landstreichen und Königlich preußischer 21. Juli d. J. 
Heizer, zu Venaus, Provinz Turin, Italien. Betteln, Regierungs-Präsident 
italienischer Staatsangehöriger, zu Hildesheim, 
6. Johann Harbig, geboren am 19. Januar 1859 zuBetteln, Königlich bruhischer 6. September 
Müller, Schwarzwasser, Bezirk Freiwaldau, Regierungs - Präsident d. J. 
Oesterreichisch = Schlesien, ortsange- zu Breslau, D 
hörig ebendaselbst, 
7. Johann Karell, geboren am 28. November 1867 zu Hausfriedensbruch, Königlich bayerische 380.Augustd. J. 
Schweizer, Machovic, Bezirk Ledetsch, Böhmen, Landstreichen und Holigeidirekton 
ortsangehörig ebendaselbst, Betteln, Mün 
8. Otto Katz, Schlosser, gboren. am 28. September 1880 zu Landstreichen und Sauu- preußischer 6. September 
Liblic, Bezirk Melnik., Böhmen, orto= Betteln, Regierungs-Präsident d. J 
angehörig zu Nove-Strasect, Bezirk zu Hildesheim, 
Hamg, ebenda, 
9. Marie Kern, Tage- geboren am 26. Januar 1876 zu Juns-Beleidigung, Ge- Königlich bayerisches Be= 7. August d. J. 
löhnerin, ledig, bruck, Tirol, österreichische Siaatso. brauch falscher Le. zirksamt Aibling, 
angehörige, gitimationspapiere ! 
und Landstreichen, Ü 
10. Hermann Leon geboren am 20. Mai 1885 zu Choci-Landstreichen und Königlich preußischer“ 26. August d. J. 
Kreisler, Kauf= mirz, Bezirk Horodenka= Galizien, Betteln, Regierungs-Präsiden 
mann, ortsangehörig ebendaselbst, zu Liegnitz, 
Anion Mucha, geboren am 13. Juni 1857 zu Jidenic, Vetteln, ####iguch preußischer 126. Juli d. J. 
% Weber, Bezirk Brünn, Mähren, ortsangehörig) Polizei = Präsident 
ebendaselbn, Berlin 
12. Johanna Mutsch, ##choen am 25. September 1875 zur Landstreichen und Kaiserli cher Bezirts · prä. 
Dienstmagd, Groß--Hettingen, Bezirk Lothringen, Betteln, sident zu Metz, 
luxemburgische Staatsangehörige, 
1. deemee
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        Name und Stand 
Alter und Heimath 
Grund 
« l 
der Bestrafung. 
der Ausgewiesenen. l frafung 
. I 
4. 
— Laufende Nr. 
2. 3. 
  
Behoͤrde, welche die *“ 
Ausweisung #usweisungs- 
beschlossen hat. beschlusses. 
b. 6. 
  
  
13. Joleirger, Glas-geboren am 17. Januar 1868 ## 
Seifenbach, #hirl Giarkenbach Böb- 
men. ortsangehörig ebendaselbst 
geboren am 17. Dezember 1860 zu Diebstahl im Rück. 
Kork. Besterwyck in Schweden, sall und Betteln, 
geboren am 21. März 1875 zu s Betteln, 
Trautenau, Böhmen, österreichischer 
Staatsangehöriger. 
geboren am 1. März 1887 zu Prosch- desgleichen, 
Wagenknecht, witz, Bezirk Jicin, Böhmen, orts- 
Arbeiter, angehörig ebendaselbst, 
Johann Benscher, achenn am 6. Mai 1836 zu Antwerpen, Landsrreichen und 
Schneider, belgischer Staatsangehöriger, Betteln, 
18. v#dol Wyismann, heboren. am 19. März 1865 zu Olten, Betteln, 
T Schlosser. anton Solothurn, Schweiz, orts- 
" Je zu Ernetschwyl, Kanton- 
1 t. Gallen, ebenda, 
19. Adom Srbstynsf, * # dahre alt, geboren zu Vorkowo, Landstreichen 
beite rn Russisch-Polen, russischer Staatsange · Betteln, 
höriger, 
Ur.— " 
14. Josef Emanuel 
. Schilberg. 
schneid 
15. Non Amlauf, 
Kaufmann, 
16. Wenzel (Anton) 
17. 
und 
söniglich bs Ve. 19. Augustd J. 
zirksamt Miesbach 
Königlich breußüschr. 
Regierungs= Präsiden 
zu Schleswig, 
Königlich preußischer 
Negicrungs-Präsident 
zu Breslau, 
Königlich preußischer 
Regierungs= Präsiden 
zu Liegnißz, 
Königlich vruahischer 
Negierungs Präside 
1. September 
d. J. 
i. September 
d. J. 
r!* 
3. August d. J. 
zu Coblenz, 
Königlich —dee 27. Augustd. J. 
sche Regierung des, 
Donaukreises zu Ulm, 
  
(Königlich preußischer e d. J. 
Regierungs-Präsident ] 
zu Hildesheim, 
  
Verlin, Carl Heymanns Berlag. — Gedruckt bei Julius Sittenseld in Berlin.
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        — 315 
Tentral-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamte des Innern. 
  
Zu belichen durch alle Postanstalten und VLuchhandlungen. 
Berlin, Dienstag. den 23. September 1902. 2 V 40.) 
  
               
  
  
Sazalt: - und Stener- Wesen: Abänderungen und Ergänzungen der B 
# ##ßtk alen: 
Seite 315 
  
Zoll= und Stener-Wesen. 
Der Bundesrath hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, den nachstehend aufgeführten Abänderungen 
und Ergänzungen der Branntweinsteuer-Ausführungsbestimmungen?) mit der Maßgabe zuzustimmen, 
1. daß die Vorschriften am 1. Oktober 1902 in Kraft treten, 
2. daß die Frist zur Stellung der Anträge auf Anrechnung des Kontingentswerths 
(B.O. 5. 160 a) und auf Veranlagung zum Kontingent (K. O. S. 8 Abs. 1 Satz 2) für das 
Betriebsjahr 1902/03 bis zum 1. November 1902 erstreckt wird, 
3. daß der Reichskanzler ermächtigt wird, das Muster 4 der Grundbestimmungen abzuändern. 
Berlin, den 18. September 1902. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Frhr. v. Thielmann. 
*)Central= il Slatt für 1900 S. 173, 
* 1901 S. 91.
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        — 316 — 
Abänderungen und Grgünzungen 
der 
Branntweinstener-Ausführungsbestimmungen. 
I. Einleitung. 
Als Ziffer 10 ist hinzuzufügen: 
„10. die Kontingentirungsordnung (K. O.).“ 
II. Grundbestimmungen. 
Zu §. 54. 
Der erste Absatz ist wie folgt zu fassen: 
„Die Stundungsfrist beginnt mit dem Tage der Fälligkeit, bei den mit Begleit- 
schein II überwiesenen Abgabenbeträgen mit dem Tage der Vorlegung des Begleitscheins 
beim Empfangsamte.“ 
u 8. 67. 
Die Worte „des Gesetzes vom 24. Juni 1887 in der Fassung vom 17. Juni 1895“ sind 
zu ersetzen durch „des Gesetzes vom 24. Juni 1887 beziehungsweise vom 7. Juli 1902“. 
u 8. 81. 
a) In Abs. 1 ist der erste Satz wie folgt zu fassen: 
„Die Vergütung für die Erhebung und Verwaltung der Verbrauchsabgabe 
und des Zuschlags beträgt 15 Prozent der im Gebiete der Branntweinsteuergemein- 
schaft zur Verrechnung gekommenen G abzüglich des 
Gesammtbetrags der angerechneten Kontingentscheine und der ausgerechneten Kon- 
tingentswerthe.“ 
b) In Abs. 2 ist vor den Schlußworten „zu Grunde zu legen“ einzuschalten: „sowie 
abzüglich des Betrags der in ihrem Gebiet aufgerechneten Kontingentswerthe“". 
T)NIn Abs. 3 ist der Schluß wie folgt zu fassen: 
„und für die Erhebung 5 Prozent ihrer Brutto-Solleinnahme abzüglich des Betrags 
der in ihrem Gebiet angerechneten Kontingentscheine und aufgerechneten Kontingents- 
werthe zurückzubehalten."“ 
III. Brennereiordnung. 
Zu 8. 4. 
Als Abs. 2 und 3 ist einzuschalten: 
„Als landwirthschaftliche Genossenschaftsbrennerei gilt eine Brennerei, wenn 
mindestens zwei Eigenthümer oder Besitzer an ihr betheiligt sind und die in Abs. 1 
vorgeschriebene Verpflichtung zur Verfütterung der Rückstände und Verwendung des 
Düngers von den Eigenthümern oder Besitzern nicht in einer für gemeinschaftliche 
Rechnung betriebenen Landwirthschaft, sondern in ihren für getrennte Rechnung geführten 
Landwirthschaftsbetrieben erfüllt wird. 
Brennereien, welche nach dem 1. September 1902 betriebsfähig werden, sind 
nur dann als landwirthschaftliche zu behandeln, wenn, abgesehen von der Verpflichtung 
aus Abs. 1, außerdem die zur Verarbeitung kommenden Rohstoffe an Kartoffeln und
        <pb n="427" />
        — 317 — 
Getreide — mit Ausnahme von Roggen, Weizen, Hafer und Gerste — in der augtaache 
vom Brennereibesitzer selbst gewonnen sind. Bei Genossenschaftsbrennereien müssen ferner 
die zur Verarbeitung kommenden Rohstoffe an Kartoffeln und Getreide — mit Ausnahme 
von Roggen, Weizen, Hafer und Gerste — in der Hauptsache von den einzelnen 
Theilnehmern nach Verhältniß ihrer Betheiligung an der Brennerei geliefert und die 
sämmtlichen Rückstände in dem gleichen Verhahniss verfüttert werden. Die Forderung, 
daß die verarbeiteten Rohstoffe in der Hauptsache selbst gewonnen sein müssen, gilt als 
erfüllt, wenn wenigstens neun Zehntel dieser Stoffe selbst gewonnen sind; das vor- 
geschriebene Verhältniß für die Belheiligung an der Lieferung der Rohstoffe und an 
dem Bezuge von Rückständen gilt als gewahrt, solange die Abweichungen davon nicht 
mehr als ein Zehntel betragen; die Direktivbehörde kann diese Grenzen im Einzelfall 
erweitern oder verengern. Ueber die Betheiligung der einzelnen Genossen an dem 
Unternehmen, über den Bezug der Rohstoffe sowie über die Abgabe von Rückständen 
haben die Genossenschaftsbrennereien nach näherer Anordnung des Hauptamts An- 
schreibungen zu führen und den Oberbeamten auf Erfordern vorzulegen.“ 
Zu §. 6. 
Die Vorschrift ist wie folgt zu fassen: « 
„Brennereien, die im Zwischenbetriebe Material allein verarbeiten, verlieren 
ihre Eigenschaft als landwirthschaftliche Brennereien hierdurch nicht.“ 
Zu §F. 32. 
In Abs. 2 unter d sind die Worte „der Normal-Aichungs-Kommission“ zu streichen. 
Zu §. 87. 
In der Klammer am Schlusse des Abs. 1 sind die Worte „.und §. 168 unter c“ zu streichen. 
Zu S. 138. 
Im ersten Absatz ist hinter dem Worte „vorher“ einzufügen: 
„unter Angabe des Zeilpunkts". 
Zu §. 145. 
In Abs. 1 unter a ist hinter dem Worte „oder“ einzufügen: 
„in den Fällen des §. 165“. 
« Zu§.147. 
Im ersten Satze des Abs. 3 sind 
a) hinter „Brennerei sowie“ die Worte „für gewerbliche Brennereien“ einzuschalten, 
b) die Worte „und des §F. 168 unter c"“ zu streichen, 
0) hinter „ferner ist“ die Worte „über die Anwendung des Kontingentswerth-Auf- 
rechnungsverfahrens (F. 160 a)“ einzufügen. 
Zu S. 153. 
Der Abs. 1 ist wie folgt zu fassen: 
„Der Brennereibesitzer darf bis zur Höhe des Kontingents seiner Brennerei den 
im Betriebsjahr erzeugten Branntwein zum niedrigeren Verbrauchsabgabensatz oder unter 
Anrechnung auf das Kontingent zum höheren Verbrauchsabgabensatz abfertigen lassen. 
Ueber den Geldbetrag, um welchen der Branntwein in Folge der Anwendung des höheren 
stalt des niedrigeren Verbrauchsabgabensatzes höher belastet worden ist (Kontingentswerth), 
werden Kontingentscheine ausgeferligt (§5. 154 bis 160) oder der Betrag wird bei der 
Hebestelle gegen nicht gestundete Maischbottichsteuer und Brennsteuer ausgerechnet (§. 160 a).“ 
Zu §. 154 
Im ersten Satze ist hinter den Worten „beantragten Kontingentscheinen“ einzufügen: 
„(5. 148 Abs. 2)“. 
59“
        <pb n="428" />
        — 318 
Zu §. 158. 
Dem Abs. 2 ist anzufsügen: 
„Die Direktivbehörde ist ermächtigt, an Stelle von verlorenen, innerhalb der Gültig= 
keitsfrist bei keiner Hebestelle im Gebiete der B st eingelösten 
sowie von erweislich zu Grunde gegangenen Kontingentscheinen neue Scheine auszu- 
fertigen und deren nachträgliche Anrechnung zu genehmigen.“ 
uU §F. 159. 
In Abs. 2 ist der zweite Satz wie folgt zu fassen: 
„In der Nachweisung A sind die Schlußsummen aller Nachweisungen und der Betrag 
der im Rechnungsmonat aufgerechneten Kontingentswerthe (5. 160 a) zusammenzustellen 
und aufzurechnen.“ 
Hinter §. 160 ist als §F. 160 a folgende Bestimmung einzufügen: 
„S. 160 a. 
10. Aufrechnung des Der Antrag auf Aufrechnung des Kontingentswerths ist vor Eröffnung des 
sagen ersten Betriebs innerhalb des Jahresbetriebs bei der Hebestelle schriftlich zu stellen und 
muß die Verpflichtung enthalten, den gesammten in der Brennerei erzeugten Branntwein 
zum höheren Verbrauchsabgabensatz abfertigen und bis zur Erfüllung des Kontingents 
auf dieses anrechnen zu lassen. Der Antrag darf nur für den Schluß des Betriebsjahrs 
widerrufen werden. 
Die Aufrechnung des Kontingentswerths ist auch zulässig, wenn eine Brannt- 
weinabnahme noch nicht statlgefunden hat. 
Die Hebestelle hat über die Brennereien' des *v* auf awee das • 
rechnungsverfahren Anwendung findet, ein nach 
Poser.? 23 Muster 23a zu führen. 
Ueber die Aufrechnung von Kontingentswerlh zur Begleichung von Maisch- 
bottichsteuer oder Brennsteuer hat der Brennereibesitzer innerhalb der Zahlungsfrist der 
—iiei= Hebestelle eine Aufrechnungsbestätigung nach Muster 23b zu übergeben. 
—— Ergiebt sich am Schlusse des Betriebsjahrs oder, wenn der Brennereibesitzer 
vorher erklärt, daß der Jahresbetrieb beendigt sei, am Schlusse des Betriebs, daß der 
Kontingentswerth des erzeugten Branntweins noch nicht aufgerechnet ist, so sind über 
den Restbetrag Kontingentscheine zu ertheilen. Die Vorschriften der §§. 154 ff. finden 
entsprechende Anwendung mit der Maßgabe, daß den Nachweisungen über beantragte 
Kontingentscheine das Konti oder Auszüge aus diesem 
beizufügen sind. Als Tag der Abferligung ist in die Nachweisungen der Tag der letzten 
Abfertigung einzutragen.“ 
Der §. 168 erhält folgende Fassung: 
7 I 4 
  
„§. 168. 
Der statt der Maischbottichsteuer auf Antrag zu entrichtende Zuschlag beträgt 
für das Liter Alkohol: 
a) in Brennereien, die im Betriebsjahre nicht mehr als 100 Hektoliter Alkohol er- 
zeugen, für die Branntweinerzeugung aus den Einmaischungen eines Monats, 
1. sofern keine Hefe gewonnen wird. .Olo Mark, 
2. sofern, wenn auch nur zeitweise, Hefe gewonnen wird ...0-, 
b) in Brennereien, die im Betriebsjahre mehr als 100, jedoch nicht über 150 Hekto- 
liter Alkohol erzeugen, für die Branntweinerzeugung aus den Einmaischungen 
eines Monats, 
1. sofern keine Hefe gewonnen wird .O)1 Mark, 
2. sofern, wenn auch nur zeilweise, Hefe gewonnen wird 0,15
        <pb n="429" />
        — 319 — 
e) in Brennereien, die im Betriebsjahre mehr als 150, jedoch nicht über 300 Hekto- 
liter Alkohol erzeugen, für die Branntweinerzeugung aus den Einmaischungen 
eines Monats, 
1. sofern keine Hefe gewonnen wird. .. . O,i2 Mark, 
2. sofern, wenn auch nur zeilweise, Hefe gewonnen wird .0- 
d) in Brennereien, die im Betriebsjahre mehr als 300, jedoch nicht über 500 Hekto- 
liter Alkohol erzeugen, für die Branntweinerzeugung aus den Einmaischungen 
eines Monats, 
1. sofern keine Hefe gewonnen wird. .J O,,18 Mark, 
2. sosern, wenn auch nur zeitweise, Hefe gewonnen wird ...0n-· 
e) in Brennereien, die im Beiriebsjahre mehr als 500 Hektoliter Alkohol erzeugen 
für die Branntweinerzeugung aus den Einmaischungen eines Monats, 
1. sofern keine Hefe gewonnen wird. . JN Onté Mark, 
2. sofern, wenn auch nur zeitweise, Hese gewonnen wird — 
Zu §. 170. 
a) In Abs. 1 ist 
statt „oder b“ zu setzen: „b, c oder d" und 
hinter „150“ einzufügen: „oder 300 oder 500“. 
b) In Abs. 2 ist der Eingang des zweiten Satzes wie folgt zu fasen- 
„Wird die angegebene Jahresmenge überschritten, so 
Der §. 171 erhält solgende Fassung: 
„F. 171. 
Bei Verarbeitung von Material beträgt der Zuschlag für das Liter Alkohol: 
a) soweit von einem Brenner im Betriebsjahr im Ganzen nicht mehr als 50 Liter 
Alkohol erzeugt werden Oo: Mark: 
b) soweit von einem Brenner im Belriebsjahr im Ganzen mehr als 50, 
jedoch nicht über 100 Liter Alkohol erzeugt werden —-. 
P) soweit von einem Brenner im Betriebsjahr im Ganzen mehr als 10., 
jedoch nicht über 200 Liter Alkohol erzeugt werden 0,12 
4) soweit von einem Brenner im Betriebsjahr im Ganzen ehe als 
200 Liter Alkohol erzeugt werden O, 20 
An die Stelle der §§. 172 bis 176 treten folgende Vepiimmungen. 
„§. 172. 
Die allgemeine Brennsteuer beträgt ohne Rücksicht auf die Betriebsweise der v. Brenustener. 
Brennerei: 1. Allgemeine 
für die Jahreserzeugung Vrennsteuer. 
über 200 bis zu 300 Hekloliter je 2 Mark, 
- 300 = 400 - = 2,0 = 
* 400 * * 600 * * 3 * 
- 600 = 800 - 3,56 = 
* 800 * * 1000 - - 4 - 
-Ê1000 -221200 - -14,50 - 
1200-21400 - 5 Oh 
1400 = 100 *5 
= 1 600 1° 800 - -6 - 
1 800 Hekloliter 6,56% 
vom Hektoliter Alkohol. 
§. 1722. 
In Brennereien, die während des ganzen Betriebsjahrs ausschließlich Roggen, 1u. Ermäßigte 
Weizen, Hafer oder Gerste verarbeiten, wird die Brennsteuer für die Erzeugung bis zu Hreunstener sür
        <pb n="430" />
        * 
J. 
2. Ermäßigte Breun- 
stener für land- 
wirthschaftliche 
Genossenschafts- 
brennereien. 
. Besondere Brenu- 
steuer in land- 
wirthschaftlichen 
Mrennereien. 
Besondere Brenn- 
steuner bei Ver- 
arbeitung von 
RNübenstoffen und 
Nellstoffen. 
— 320 — 
300 Hektoliter Alkohol überhaupt nicht und für die Erzeugung über 300 bis zu 
600 Hektoliter Alkohol nur zur Hälfte der Sätze des §. 172 erhoben. Die Erzeugung 
über 600 Hektoliter unterliegt der Brennsteuer nach den vollen Sätzen. 
Wird die Brennsteuerermäßigung beansprucht, so hat der Brennereibesitzer ein für 
alle Mal oder für das Betriebsjahr schriftlich zu erklären, daß er ausschließlich Roggen, 
Weizen, Hafer oder Gerste verarbeiten wolle und daß ihm die Folgen des Verarbeitens 
anderer Stoffe bekannt seien. 
Wird die Verpflichtung bezüglich der zu verarbeitenden Rohstoffe nicht inne- 
gehallen, so unterliegt der erzeugte Branntwein der Brennsteuer gemäß §. 172. 
8. 173. 
In den am 1. April 1895 vorhandenen landwirthschaftlichen Genossenschafts- 
brennereien, die nach den bis zum 30. September 1901 gültigen Vorschriften eine Er- 
mäßigung der Brennsteuer beanspruchen durften, wird für den Umfang des vor dem 
1. Juli 1895 geübten Betriebs die Brennsteuer nur zu vier Fünfteln der Sätze der 
5F. 172 oder 172# erhoben. 
Als Umfang des vor dem 1. Juli 1895 geübten Betriebs gilt die höchste 
Alkoholmenge, welche die Genossenschaftsbrennerei innerhalb der Zeit vom 1. Oktober 1887 
bis zum 30. Seplember 1894 in einem Betriebsjahr erzeugt hat. 
§. 174. 
Unabhängig von der allgemeinen Brennsteuer wird in allen landwirthschaft- 
lichen Brennereien, die im Laufe des Betriebsjahrs Kartoffeln oder Mais verarbeilet 
haben, wenn sie in der Zeit vom 16. Juni bis 15. September Bottichbemaischungen 
vornehmen, von dem hieraus gewonnenen Branntwein folgende besondere Brennsteuer 
vom Hekloliter Alkohol erhoben: 
a) in Brennereien, die Maischbottichsteuer entrichten: 
1. sofern an einem Tage durchschnittlich (§. 98) mehr als 1.050, iedoch Mt 
über 1 500 Liter Bottichraum bemaischt werden 
2. sofern an einem Tage durchschnittlich mehr als 1 boo, jedoch 
nicht über 3 000 Liter Bottichraum bemaischt werden 2 „ 
3. sofern an einem Tage durchschnitllich mehr als 30000 Viter 
Bottichraum bemaischt werden 3 „ 
b) in Brennereien, die Zuschlag entrichten: 
sofern der Zuschlag weniger als 16 Mark vom Hektoliter Alkohol beträgt 3 Mark. 
Die auf den Sommerbrand gelegte Brennsteuer ist unter entsprechender An- 
wendung des Abs. 1 auch zu erheben, soweit in der Zeit vom 16. September bis 15. Juni 
an mehr als 259 Tagen Bottichbemaischungen vorgenommen werden. 
In den Fällen des Abs. 1 unter a ist die Brennsteuer zunächst vorläufig unter 
Zugrundelegung derjenigen durchschnilllichen Tageseinmaischung zu berechnen und zu 
erheben, welche sich nach dem ersten die besondere Brennsteuer bedingenden Betriebsplan 
ergiebt. Die endgültige Berechnung hat nach Beendigung des der besonderen Brenn- 
steuer unterliegenden Betriebs in der Weise zu erfolgen, daß auf Grund inzwischen zu 
führender Anschreibungen für sämmtliche der besonderen Brennsteuer unterliegenden Ein- 
maischungen die durchschnittliche wgeeinmalshung ermittelt wird. 
175. 
In gewerblichen Brennereien wird in den Betriebsjahren, in denen Rübenstoffe 
allein oder neben anderen Stoffen verarbeitet werden, unabhängig von der allgemeinen 
Brennsteuer eine besondere Brennsteuer erhoben, und zwar: 
a) in Brennereien, die am Kontingente betheiligt sind, sobald ihre Gesammterzeugung 
das für das Betriebsjahr 1894/95 ihnen zugewiesene Kontingent um mehr als 
ein Fünftel überschreilet, von der überschießenden Alkoholmenge:;
        <pb n="431" />
        — 321 — 
b) in nichtkontingentirten Brennereien, welche bis zum 1. Juli 1895 entstanden und 
bezüglich einer bestimmten Alkoholmenge von der besonderen Brennsteuer befreit 
sind, von der überschießenden Alkoholmenge: 
o) in anderen nichtkontingentirten Brennereien von ihrem gesammien Erzeugnisse. 
In den Fällen zu a und b beträgt die besondere Brennsteuer 6 Mark, in den 
Fällen zu c 15 Mark für das Hektoliter Alkohol. 
Geht eine der unter b genannten Brennereien zur Hefenerzeugung über, so 
wird vom Beginne des betreffenden Betriebsjahrs ab die von der besonderen Brenn- 
steuer befreite Alkoholmenge um die Halfte gekürzt. 
Werden in einer Brennerei im Laufe des Betriebsjahrs Zellstoffe (Holz, Torf 
und dergl.) verarbeitet, so unterliegt ohne Rücksicht auf die Betriebsweise der Brennerei 
die gesammte Jahreserzeugung einer besonderen Brennsteuer von 15 Mark für das 
Hektoliter Alkohol. 
§F. 176. 
Die Hebestelle hat ein Brennsteuerbuch nach Muster 24 zu führen, in welchem 
der zu entrichtende Brennsteuerbetrag zu berechnen ist. Der Betrag ist dem Brennerei- 
besitzer von der Hebestelle schriftlich mitzutheilen und binnen drei Tagen nach der Mit- 
theilung einzuzahlen."“ 
Zu EF. 179. 
In Abs. 1 ist an die Stelle der Worte „von der Normal-Aichungs-Kommission“ jedes- 
mal zu setzen: 
„von der Technischen Prüfungsstelle des Reichsschatzamts". 
Zu K. 196. 
Dem Abs. 1 ist am Schlusse anzufügen: 
„Für Branntwein, der in einer anderen Brennerei desselben Besitzers erzeugt ist, können 
von der obersten Landes-Finanzbehörde Ausnahmen zugelassen werden.“ 
Zu 8. 312. 
In Abs. 1 sind die Ziffern „O,i2“ und „O,is“ zu ersetzen durch: 
„O, 1o unbd „O,i4“. 
Zu 8. 318. 
a) Der Abs. 1 erhält folgende Fassung: 
„Bei der Verarbeitung von Material wird neben der Verbrauchsabgabe stets der 
Zuschlag erhoben, und zwar in allen Brennereien, 
a) soweit von einem Brenner im Betriebsjahr im Ganzen nicht mehr als 50 Liter 
Alkohol erzeugt werden O,o Mark, 
b) soweit von einem Brenner im Betriebsjahr im Ganzen mehr als 50. 
jedoch nicht über 100 Liter Alkohol erzeugt werden OQos 
J) soweit von einem Brenner im Betriebsjahr im Ganzen mehr als 100, 
jedoch nicht über 200 Liter Alkohol erzeugt werden —.———- 
4 soweit von einem Brenner im Betiebbjahr i im Gamen nehr als 
200 Liter Alkohol erzeugt werden . 0½% 
für das Liter Alkohol.“ 
b) In Abs. 2 ist hinter „100“ einzusügen: 
„oder 200 
Zu FS. 314. 
Der Abs. 1 erhält folgende Fassung: 
„Soweit die allgemeine oder eine besondere Brennsteuer in Frage kommt, finden 
die §§. 172 bis 176 Anwendung.“ 
Zu F. 321. 
In Abs. 2 *r. die Zifer „160“ zu ersetzen durch: 
„ 
5. Entrichlung der 
Brennsteuer. 
Nuse24 
ler 24
        <pb n="432" />
        — 322 — 
Zu F. 326. 
Als Abs. 4 ist folgende Vorschrist anzufügen: 
„Materialbesitzer, welche Material außerhalb des Hebebezirkes ihres Wohnorks unter 
eigener Anmeldung verarbeiten wollen, haben der Hebestelle bei Einreichung der Betriebs- 
anmeldung durch eine Bescheinigung der Hebestelle ihres Wohnorts nachzuweisen, welche 
Alkoholmenge von ihnen im Betriebsjahre bereits erzeugt und welchem Verbrauchsabgaben- 
und Zuschlagsatze diese unterworfen worden ist. Gegebenenfalls hat die Bescheinigung 
auch die Genehmigung zum Wechsel der Brennerei zu enthalten. Nach Vollziehung der 
Betriebsanmeldung ist die festgesetzte Alkoholmenge und der angewendete Verbrauchs- 
abgaben= und Zuschlagsatz der Hebestelle des Wohnorts amtlich mitzutheilen; letztere 
hat die Angaben in die Bemerkungsspalte des Abfindungsbuchs zu übernehmen und 
die Mittheilung dem Buche beizufügen.“ 
Zu Muster 7. 
In der Anleitung zum Gebrauche sind unter Ziffer 7 die Abschnitte a, b, c und k wie 
folgt zu fassen: 
an) über die Brennereiklasse (B. O. §. 2 und 9), bei landwirthschaftlichen Brennereien, die 
nach dem 1 September 1902 betriebssähig geworden sind, unter Hinweis auf die aus 
4 Abs. 3 der Brennereiordnung sich ergebenden besonderen Bedingungen; 
b) über das Kontingent; bei kontingentirten Rübenstofforennerreien, uch über das ihnen für 
das Betriebsjahr 1894/95 zugewiesene Kontingent (B. O. 
e) für gewerbliche Brennereien süber die erfolgte Feststellung des umfanges vor dem 
1. Oktober 1887 (B. O. S. 1 
I) für die am 1. April 1895 Sandenen landwirthschaftlichen Genossenschaftsbrennereien 
über den Umfang des vor dem 1. Juli 1895 geübten Betriebs (B. O. F. 173).“ 
Zu Anlage 10. 
Im dritten Absatz ist die Ziffer 3 wie folgt zu fassen: 
„Das die Alkoholdämpfe aus dem Vorwärmer sortführende und zugleich Lutter aus den 
Becken zurückleitende Rohr hat zwischen den Becken zwei und am Kühlcylinder eine 
Flansche; die Flanschen sind mit je einem Bleie verschsosten Die Anlegung von Metall- 
kappen zwischen den Becken ist auf Grund des §. 59 Abs. 2 der Brennereiordnung 
unterlassen worden, weil die Flanschen schwer zugänglich und von Wasser umgeben sind.“ 
Zu den Mustern 16 und 17. 
a) In der Anleitung zum Gebrauch ist auf Muster 16 in Ziffer 2 und auf Muster 17 
in Ziffer 3 
1. statlt der Worte „die Jahresmenge, welche“ zu setzen: 
„für gewerbliche Brennereien die Jahresmenge, welche gegebenenfalls nach §. 165 
der Brennereiordnung“, 
2. hinter den Worten „sowie ferner“ einzusügen: 
„über die Anwendung des Kontingentswerth-Aufrechnungsverfahrens (B. O. 
§. 160),“. 
b) In der Spalte 5 des Musters 16 und Spalte 7 des Musters 17 ist die Ueberschrift 
„70 Pfeunig mit Kontingentschein“ zu ersetzen durch: 
„70 Pfennig unter Anrechnung auf das Kontingent“. 
c) In der Spalte 7 des Musters 16 und Spalte 9 des Musters 17 ist die Ueberschrift 
„70 Pfennig ohne wonlingentschein- zu ersetzen durch: 
0 Pfennig ohne Anrechnung auf das Kontingent". 
4) In dei Spalte 11 des Musters 16 und Spalte 16 des Musters 17 ist als Ziffer V 
einzuschalten 
« sei-t- à gal Knneal—. * Abith EV 
A Sea#s # 8 ##rtB frnder ette###s 
a MAMAL X X 4 
P 3 *
        <pb n="433" />
        — 323 — 
Zu Muster 23. 
Auf der ersten Seite ist nach den Worten „ausgefertigt worden sind“ anzufügen: 
„und der aufgerechnelen Kontingentswerthe“. 
Zu Muster 24. 
In der Anleitung zum Gebrauche sind 
a) unter Ziffer 1 statt „300 Hektoliter“ zu setzen: 
„200 Hektoliter", 
b) unter Ziffer 4 statt „drei Vierteln“ zu setzen „vier Fünfteln“ und 
slatt „ein Viertel“ zu setzen: „ein Fünftel". 
Zu Muster 30. 
In Ziffer 4 der Anl itung zum Gebrauche ist hinter den Worten „auf Seite 2 die 
Spalten 1 bis 8“ einzufügen: 
„und auf Seite 4 die Spalten 1 und 2“. 
Zu den Mustern 33 und 38. 
a) Auf der ersten Seite ist in der Klammer unter der Ziffer „100“ zu setzen: 
„200“. 
b) In der Anleitung zum Gebrauche ist bei Muster 33 unter Ziffer 6 und bei Muster 38 
unter Ziffer 10 hinter „100“ einzuschalten: 
„oder 200“. 
Zu Anlage 39. 
Unter A Ziffer 1 sind in Abs. 3 die Worte „der vor dem Umrühren“ zu ersetzen durch: 
„der nach dem Umrühren“. 
Zu Muster 43. 
a) In der Anleitung zum Gebrauche ist: 
1. hinter Ziffer 3 als Ziffer 3 Folgendes einzufügen: 
„Für Materialbrennereien, die innerhalb der Kontingentsperiode in beliebigen 
Berriebsjahren mehr als 10 Hiktoliter bis zu 50 Hektoliter Alkohol zum niedrigeren 
Verbrauchsabgabensatze herstellen dürfen (K. O. §. 29 Abs. 1 und 2), ist im Kopfe 
der Spalte 9 die Litermenge zu vermerken, die nach Abzug der während der 
Kontingentsperiode bereits hergestellten Alkoholmenge noch übrig bleibt.“ 
2. in Zisser 5 statt „8 oder 16“ zu setzen: „4 oder 8 oder 12“ 
hinter „100“ einguschalten: „oder 200“ und 
statt „16“ zu setzen: „8 bezw. 12“; 
3. in Zisser 6 Abs. 2 hinter e Folgendes einzufügen: 
al. für Materialbrennereien, die innerhalb der Kontingentsperiode in beliebigen 
Betriebsjahren mehr als 10 Hektoliter bis zu 50 Hektoliter Alkohol zum 
niedrigeren Verbrauchsabgabensatze herstellen dürfen (K. O. §. 29 Abs. 1 und 2), 
Angabe der in den abgelaufenen Betriebsjahren der Kontingentsperiode zum 
niedrigeren Verbrauchsabgabensatze hergestellten Alkoholmenge“. 
b) Im Kopse der Spalte 10 ist 
statt „8 oder 16“ zu setzen: „4 oder 8 oder 12“ und 
unter die Ziffer „100“ zu setzen: „200“. 
Zu Muster 44. 
Im Kopse der Spalte 6 ist 
stott „8 oder 16“ zu setzen: „4 eder 8 oder 12“ und 
unter die Ziffer „100“ zu setzen: „200“. 
IV. Meßuhrordnung. 
Ueberall, wo im Texle und in den Anlagen von der Kaiserlichen Normal-Aichungs-Kom- 
mission (Normal-Aichungs-Kommission oder Kommission) die Rede ist, ist statt deren die Technische 
Prüfungestelle des Reichsschatzamts zu setzen. 
60
        <pb n="434" />
        — 324 — 
Zu g. 26. 
a) In Abs. 1 sind statt der Worte „12/5 Grad Réaumur oder 15,56 Grad des hundert- 
theiligen Thermomeiera· zu setzen: 
„15,5. Grad Celsius“. 
b) In Abs. 2 ist zwei Mal slatt „12⅛½ Grad Réaumur“ zu setzen: 
„15,5 Grad Celsius“ 
V. Lagerordnung. 
Zu S. 32. 
Der vierte Absatz erhält folgende Fassung: 
„Eine etwaige Mehrmenge ist im Lagerbuche zu dem Verbrauchsabgabensatze 
von 0,70 Mark und, wenn seit der vorigen Bestandsaufnahme mit Zuschlag belasteter 
Branntwein angeschrieben worden ist, zu dem höchsten auf diesem ruhenden Zuschlagsatz 
anzuschreiben.“ 
VI. Alkohol 344244. 2 8 
  
Zu 8. 1. 
In Abs. 3 sind die Worte „(12⅛½ Grad Reaumur)“ zu streichen. 
Zu §F. 10. 
Hinter dem zweiten Absatz ist als künftiger dritter Absatz folgende Bestimmung aufzunehmen: 
„Das in Abs. 2 zugelassene Verfahren kann unter den gleichen Voraussetzungen 
auch bei der Abfertigung von Branntwein in Flaschen (Ballons, Krügen u. s. w.) 
angewendet werden. Als vollständig gefüllt sind diese Gefäße nur anzusehen, wenn die 
Tiefe des leeren Raumes unterhalb des Verschlußpfropfens oder, bei Gefäßen mit Hals, 
unterhalb des Halses nicht mehr als 6 Centimeter beträgt.“ 
Zu 8.1 
In Abs. 2 sind die Worte „Zäfier- und 19% zu ersetzen durch: 
„Gefäße“ und „Gesäß“ 
. Befreiungsordnung. 
Zu 8. 1 
a) Der Eingang des Abs. 1 erhält folgende Fassung: 
„Für Branntwein, der zu. Beleuchtungszwecken oder in öffentlichen 
Kranken-, Entbindungs= und ähnlichen Anstalten oder in öffentlichen wissenschaftlichen 
Anstalten Verwendung findet, wird Steuerfreiheit. 
b) Als Abs. 2 ist folgenge Vorschrift aufzunehmen: 
„Die Verwendung von denaturirtem Branntwein zur Herstellung von Heil- 
mitteln ist als eine Verwendung zu gewerblichen Zwecken anzusehen.“ 
c) Im bisherigen Abs. 2 ist hinter d auf einer besonderen Zeile fortzufahren: 
„— und in den Fällen der Denaturirung — 
I0) die Vergütung der Brennsteuer, welche 
für die Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember 11000202. DODO00“ Mark, 
.1. Januar = 31. März 190068686 00)05 -„ 
ür die spätere Zeit, sofern der Bundesrath nicht e einen anderen 
Vergütungssatz bestimmt . 0,00 
für das Liter Alkohol beträgt.“ 
Zu §. 3. 
Als Abs. 2 ist anzufügen: 
„Die vollständige Denaturirung kann auch in der Weise ersolgen, daß dem 
Branntwein 1,,5 Liter des allgemeinen Denaturirungsmiltels und außerdem 0O,25 Liter 
Kistallvioletelöfung und 2 bis 20 Liter Benzol auf je 100 Liler Alkohol zugesetzt werden.“
        <pb n="435" />
        — 326 — 
Zu 8g. 4. 
u) Unter d ist 
1. bei „Brom-, Chlor= und Jod Aethyl“ das Wort „Brom-," zu streichen, 
2. hinter „Kollodium und Chlor-(Brom-, Jod= silber-Kollodium“ anzufügen: 
asowie Lösungen von Kollodiumwolle in Branntwein und Amglacetat oder 
anderen Lösungsmitteln (Zaponlack).“ 
3. Hinter „Theerfarbstosafe zusammengesetzten Aether“ auf einer besonderen 
Zeile einzufügen: 
„Verbandstoffe“. 
b) Die Vorschrift unter e ist wie folgt zu fassen: 
„e. Zur Herstellung von Chloroform, Jodoform, Bromoform und Bromäthyl: 
300 Gramm Chloroform oder 
200 Gramm Jodosorm oder 
300 Gramm Bromäthyl 
Es ist gestattet, das zuzusetzende Jodoform zunächst in einem Theile des zu 
denaturirenden Branntweins aufzulösen und den Rest des Branntweins mit der 
Lösung zu vermischen.“ 
) Die Vorschrift unter i ist zu streichen. 
Zu §. b. 
a) In Abs. 1 ist 
1. statt des Buchstabens m der Buchstabe n zu setzen, 
2. einzufügen: 
zwischen „Rosmarinöl“ und „Schellacklösung“ das Wort „Kristallviolettlösung“ und 
zwischen „Jodoform“ und „Petroleumbenzin“ das Wort „Bromäthyl“. 
b) Der Abs. 3 Berhält folgende Fassung: 
„Die Prüfung der unter amtlicher Ueberwachung hergestellten Schellacklösung 
kann unterbleiben, wenn die überwachenden Beamten die Ueberzeugung gewonnen haben, 
daß der zugesetzte Schellack vollständig aufgelöst ist.“ 
Zu 5. 12. 
Statt der Worte „oder Geruch“ ist zu setzen: 
„Geruch oder Farbe“. 
Zu §. 14. 
Der erste Satz ist wie folgt zu fassen: 
„Der vollständig denaturirte Branntwein darf zu sämmtlichen in §S. 1 bezeichneten 
Zwecken verwendet werden.“ 
Zu 8g. 15. 
a) Der Eingang des Abs. 3 erhält folgende Fassung: 
„Denaturirter Branntwein, in welchem das Alkoholometer eine Stärke von 
weniger als 80 Gewichtsprozent anzeigt, oder dern .“. 
b) In Abs. 4 sind 
1. unter a die Worte „dessen Stärke weniger als 80 Gewichtsprozent beträgt“ zu 
ersetzen durch: 
„in welchem das Alkoholometer eine Stärke von weniger als 80 Gewichts- 
prozent anzeigt"“, 
2. unter b statt der Worte „oder Geruch“ zu setzen: 
„Geruch oder Farbe“. 
Zu §. 27. 
In Abs. 1 sind hinter „§S. 29“ die Worte „unter b und c“ zu streichen. 
6C#
        <pb n="436" />
        III. Stenerfreie Ver- 
— 
t 
3. 
* 
wendung von 
undenaturirtem 
Brauntwein. 
Verwendungs- 
berechtigle. 
. Verwendungs- 
zwecke. 
Antrag auf 
Steuerbefreiung. 
3. Verwendung des 
Branntweins. 
. Branntwein-Ver- 
wendungsbuch. 
Muer. 14. 
Anmeldung zur 
sieuerjreien Ab- 
lassung. 
Abfertigung des 
BVranntweins. 
— 326 — 
Zu den 88. 26 bis 46. 
Diese Vorschriften erhalten folgende Fassung: 
. ,,§.29. 
Ohne Denaturirung darf Branntwein steuerfrei abgelassen werden: 
a) an Kranken-, Entbindungs= und ähnliche Anstalten, welche nicht nach §. 30 der 
Gewerbeordnung der Konzessionspflicht unterliegen, sowie an öffentliche wissen- 
schaftliche Anstalten (Laboratorien und dergl.): 
b) an militär-technische Anstalten und an Pulver= und Knallquecksilber-Fabriken. 
8. 30. 
Der ohne Denaturirung sleuerfrei abgelassene Branntwein darf 
a) von den im §. 29 unter à bezeichneten Anstalten innerhalb ihres Betriebs zu 
sämmtlichen wissenschaftlichen oder Heilzwecken, 
b) von den im §. 29 unter b bezeichneten Anstalten u. s. w. nur zur Herstellung von 
rauchschwachem Pulver, Zündsätzen und Knallquecksilber sowie von Lacken, die zur 
Fertigsiellung von Munition bestimmt sind, 
verwendet werden. 
Die oberste Landes-Finanzbehörde kann militär-technischen Anstalten gestatlen, 
den Branntwein auch zu anderen als den unter b bezeichneten Zwecken zu verwenden. 
In den Fällen zu #a#macht es keinen Unterschied, ob die Verwendung des 
Branntweins unmittelbar zu den bezeichneten Zwecken erfolgt oder ob nur eine mittel- 
bare Verwendung, z. B. zum Reinigen von Geräthen, zur Desinfektion des Operaleurs 
oder des Operationsfeldes, zur Heizung von Inhalationsapparaten, stattfindet. 
8. 31. 
Wer undenaturirten Branntwein mit dem Anspruch auf Steuerfreiheit verwenden 
will, hat die Genehmigung hierzu beim Hauptamte schriftlich nachzusuchen. In dem 
Gesuche müssen die Zwecke, für welche der Branntwein bestimmt ist, der voraussichtliche 
Jahresbedarf nach Luern Alkohol und die Orte angegeben werden, an denen der Branni- 
wein gelagert oder verwendet werden soll; findet eine Wiedergewinnung von Branntwein 
statt, so sind auch hierüber die erforderlichen Angaben zu machen. Die Enischeidung 
über den Antrag ist von der Direktiobehörde zu treffen. Ueber die ertheilten Ge- 
nehmigungen ist vom Hauptamt ein Verzeichniß zu führen. 
55. 32 und 33 fallen weg. 
§. 34. 
Der Branntwein darf nur zu den gemäß §. 31 angegebenen Zwecken verwendet 
werden. Insbesondere ist es unzulässig, den Branntwein in unverarbeitetem Zustand 
an Aundere abzugeben; für staatliche Anstalten kann die Direktivbehörde Ausnahmen 
zulassen. 
Ueber den zur steuerfreien Verwendung abgelassenen undenaturirten Branntwein 
ist von der Hebestelle ein Branntwein-Verwendungsbuch nach Muster 14 für den Zeit- 
raum des Betriebsjahrs zu führen. 
8. 36. 
Die steuerfreie Ablassung von undenaturirtem Branntwein ist in dem zugehörigen 
Abfertigungspapiere zu beantragen. Mit einem Abfertigungspapiere sind mindestens 
25 Liter Alkohol vorzuführen; das Hauptamt kann Ausnahmen zulassen. 
§. 37. 
Die Abfertigung des sleuerfrei abzulassenden Branntweins ist in den ver- 
wendungsberechtigten Anstalten und Fabriken vorzunehmen. Das Hauplamt kann 
Ausnahmen zulassen.
        <pb n="437" />
        · — 327 — 
Bei der Abferligung ist die in dem angemeldeten Branntwein enthaltene 
Alkoholmenge festzustellen. Auf Antrag kann diese Feststellung unterbleiben, wenn die 
Alkoholmenge bereits bei einer Vorabfertigung sestgestellt war und der Branntwein 
seitdem ununterbrochen unter amtlichem Raumverschlusse (Bgl. O. §. 8 Abs. 2) oder 
unter amtlicher Begleitung oder Verwahrung gestanden hat; das Gleiche gilt bei 
Mengen von nicht mehr als 2 Hektoliter Alkohol, die unter Einzelverschluß versandt 
worden sind, falls dieser unverletzt besunden wird und kein Grund zu dem Verdachte 
vorliegt, daß ein Theil des Branntweins entsernt ist. 
Wird der Branntwein in Anstalten der im §. 29 unter n bezeichnelen Art 
abgefertigt, so kann die Abfertigung durch einen Oberbeamten allein bewirkt werden. 
Bei Mengen von nicht mehr als einem Hektoliter Alkohol, die ohne Verschluß 
und ohne Begleitung versandt worden sind, kann von der Vorführung und Abfertigung 
Abstand genommen werden. 
Wird von den Ertleichterungen in Abs. 2 oder 4 Gebrauch gemacht, so ist die 
im Begleitpapier angegebene Alkoholmenge im Abrechnungsbuche (5. 39) anzuschreiben. 
§S. 38. 
Auf die Lagerung des Branntweins finden die Vorschriften des §. 19 eni- 
sprechende Anwendung. 
Geht der abgefertigte Branntwein erweislich durch zufällige Ereignisse, 
z. B. Zerspringen von Gesäßen, ganz oder theilweise zu Grunde, so ist auf Anordnung 
des Hauptlamts die zu Grunde gegangene Alkoholmenge von der angeschriebenen Menge 
im Abrechnungsbuch abzusetzen. 
Ueber den Empfang und die Verwendung des Branntweins ist bei dem Ver- 
wendungsberechtigten ein Abrechnungsbuch nach Muster 15 für den Zeitraum des 
Betriebsjahrs zu führen. Für größere Betriebe und Anstallen kann die Direktiobehörde 
anordnen, daß das Abrechnungsbuch in kürzeren Zeitabschnikten geführt wird. 
Der zur sleuerfreien Verwendung abgelassene Branntwein ist von den Beamten 
in das Abrechnungsbuch einzutragen. 
Die nichtstaatlichen Pulver= und Knallquecksilber-Fabriken haben die ver- 
wendeten Mengen unmittelbar nach der Entnahme, getrennt nach Verwendungszwecken, 
abgzuschreiben. Die gleiche Verpflichtung kann den übrigen im 8. 29 bezeichneten An- 
stalten und Fabriken im Einzelfalle durch die Direklivbehörde auferlegt werden. 
Wiedergewonnener Branntwein ist nach näherer Bestimmung des Hauptamts 
in einer besonderen Abtheilung des Abrechnungsbuchs nachzuweisen, gesondert zu lagern 
und zu demselben Zwecke wieder zu verwenden, zu welchem die erstmalige Verwendung 
stattgesunden hat. 
§. 40. 
Nach Ablauf des Zeitabschnitts, für den das Abrechnungsbuch geführt wird, 
findet eine amtliche Aufnahme der Vorräthe an undenaturirlem Branntwein statt, welcher 
der Verwendungsberechtigte beizuwohnen hat. Für Betriebe, welche die Verwendung 
des Branntweins im Abrechnungsbuche nachzuweisen haben, sind die Abschreibungen zu 
prüfen und der Sollbestand an undenaturirtem Branntwein festzustellen. Die Beamten 
haben das Ergebniß der Bestandsaufnahme im Abrechnungsbuche zu vermerken und 
sich über die Behandlung der Fehlmenge zu äußern. Hierauf ist das Abrechnungsbuch 
abzuschließen und an die Hebeslelle einzureichen. 
Der ermillelte Bestand an Branntwein ist in das neue Abrechnungsbuch zu 
übertragen. 
S. 41. 
· In den Abrechnungsbüchern der im §. 29 bezeichneten Anstalten und der staat- 
lichen Pulver: und Knallquettsilber-Fabriken ist bei der Bestandsaufnahme von dem 
Vorstand oder seinem Vertreter die Bescheinigung abzugeben, daß der in Zugang ange- 
10. Lagerung des 
Branntweins. 
11. Abrechnungsbuch. 
Wusier 15. 
12. Bestandsauf- 
nahme. 
18. Verwendungs- 
bescheini ung
        <pb n="438" />
        — 328 — 
schriebene Branntwein, soweit er bei der Bestandsaufnahme nicht mehr vorhanden 
gewesen ist, innerhalb des Betriebs der Anstalt ausschließlich zu den gemäß §. 31 
angegebenen Zwecken Verwendung gefunden hat. 
Für Militärlazarethe find die Bescheinigungen durch die zuständige Sanitäts- 
behörde auszustellen. 
F. 42. 
11. Vergütungsfähige Die steuerfrei zu lassende Alkoholmenge ist vom Hauptamt auf Grund des 
Wkobolmenge, Abrechnungsbuchs festzustellen. 
Fehlmenge. Fehlmengen, welche sich bei der Bestandsaufnahme gegenüber dem Sollbestand 
ergeben haben, sind steuerfrei zu lassen, wenn der Alkoholverlust lediglich auf Verdunstung 
oder gewöhnliche Leckage zurückzuführen ist. 
55. 43 und 44 fallen weg. 
S. 45. 
17. Erleichterung für Die Direktiuvbehörde kann für einzelne der im §F. 29 bezeichneten Anstalten 
die im §. 29 be- genehmigen: 
zeichneten An- a) daß von der im §. 37 Abs. 4 vorgesehenen Vergünstigung auch dann Gebrauch 
salten. gemacht wird, wenn die Alkoholmenge mehr als ein Hektoliter beträgt; 
b) daß in den Fällen, in denen eine amtliche Abfertigung des Branntweins nicht 
erfolgt, die Eintragung in das Abrechnungsbuch von einem durch den Vorstand 
der Anstalt dazu bestimmten Beamten der Anstalt bewirkt wird; 
) daß die Bestandsaufnahme durch einen Steuerbeamten oder durch den unter b 
bezeichneten Beamten vorgenommen wird; 
d) daß die regelmäßigen Revisionen unterbleiben. 
8. 46. 
18. Steueraufsicht. Hinsichtlich der Steueraufsicht finden die Vorschriften des 8. 28 entsprechende 
Anwendung.“ 
Zu 8. 47. 
Im Texle und in der Beischrift ist, wo von dem Kaiserlichen Gesundheitsamte (Gesund- 
heitsamte) die Rede ist, statt dessen die Technische Prüfungsstelle des Reichsschatzamts zu setzen und 
demgemäß in Abs. 2 das Wort „seiner“ durch „ihrer“" zu ersetzen. 
Zu S. 49. 
a) In Abs. 1 sind 
1. unter a3 und b3 die Worte „mit O,06 Mark für das Liter Alkohol“ zu ersetzen durch: 
„welche 
für die Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember 19002 . 0),04 Mark, 
- :. 1. Januar bis 31. März 1903.. % -, 
für bie spätere Zeit, sofern der Bundesrath nicht einen anderen Ver- 
gütungssatz bestimmt · ... ....0,os- 
fukdaBLctekAlkohol betragt« 
2unterb2csthmterdemWorte»Matc«anzufugen 
furdastletAlkohoP 
l))Jn Abs 2 ist der Schlußsatz zu streichen. 
Zu 8. 57. 
Die Klammer am Schlusse des Abs. 1 ist zu streichen. 
u 8. 60. 
An Sielle des bisherigen Abs. 2 ist folgende Bestimmung aufzunehmen: 
„Die Direktivbehörde kann bei Punschessenzen und sonstigen zur Verwendung 
bei der Herstellung von Genußmitteln bestimmten Essenzen sowie bei Fluidextrakten und 
Eturn die auf einmal zur Untersuchung zu stellende Mindestmenge bis auf 1 Liter 
herabsetzen.“
        <pb n="439" />
        — 329 — 
Zu 8. 71. 
Die lit. a und b sind zu streichen. 
Zu tg. 73. 
Der Abs. 1 und die Klammer in Abs. 2 sind zu streichen. 
Zu S. 74. 
Die lit. c ist zu streichen. 
Zu §. 75. 
a) Der Abs. 1 ist zu streichen. 
b) Der Abs. 2 erhält folgenden Eingang: 
„Zur Ermittelung der et vergüungsfähigen Alkoholmenge sind von jeder . 
. 76. 
Der Eingang des Abs. 1 soll la lau 
„Wird festgestellt, das die auf 100 Kilogramm der Fabrikate entfallende . 
Zu 8g. 81. 
Dem Abs. 2 ist anzufügen: 
„Die Direktiobehörde ist ermächtigt, an Stelle von verlorenen, innerhalb der Gültig- 
keitsfrist bei keiner Hebestelle im Gebiete der B st eingelösten 
sowie von erweislich zu Grunde gegangenen Vergütungsscheinen neue Scheine auszu- 
fertigen und deren nachträgliche Einlösung zu genehmigen.“ 
Zu Anlage 1. 
In der Fußnote ist der Zwischensatz „, sofern nicht ein Anderes dabei angegeben ist,“ 
zu streichen. 
Zu Anlage 2. 
a) Hinter IV. ist einzufügen: 
„IVa. Kristallviolettlösung. 
Kristallviolettlösung soll eine Auflösung von Kristallviolett (salzsaurem Hera- 
methyl pararosanilin) in Branntwein von mindestens 85,6 Gewichtsprozent sein; in 
1 Lier der Lösung sollen mindestens 0/1 Gramm des Farbstoffs enthalten sein. 
1. Verdampfungsrückstand. Werden 100 Kubikcentimeler der Lösung verdampft, 
so soll der bei 100 Grad getrocknete Rückstand nicht weniger als 40 und nicht 
mehr als 45 Milligramm betragen. 
Farbstärke. Wird Keistalloigletitssung mit Wasser auf die vierhundertfache 
Raummenge verdünnt, so soll diese Verdünnung klar und nicht weniger tief 
gefärbt sein, als eine Lösung von O Gramm eines zuverlässig reinen Musters 
von Kristalloiolett in 100 Kubikcentimetern Branntwein von mindestens 85,6 Gewichts- 
—“ welche ebenfalls mit Wasser auf die vierhundertfache Naummenge ver- 
ünnt ist.“ 
b) Unter VIII Ziffer 2 ist der Abs. 1 wie folgt zu fassen: 
„2. Siedepunkt. Werden 100 Kubikcentimeter Benzol in der für den Holzgeist vor- 
geschriebenen Weise destillirt, so sollen bis 77 Grad nicht mehr als 1 Kubikcenti- 
meter, bis 100 Grad nicht weniger als 90 Kubikcentimeter übergegangen sein.“ 
) Hinter Xll. ist einzuschalten: 
S 
„XIIa. Bromäthyl. 
1. Dichte. Die Dichte des Bromäthyls soll bei 15 Grad zwischen 1/152 und 1,108 
iegen. 
2. Mischbarkeit mit Wasser. Werden 10 Kubikcentimeter Bromäthyl mit 
20 Kubikcentimeter Wasser geschüttelt, so soll nach dem Absetzen die untere Schicht 
mindestens 9,5 Kubikcentimeter betragen.“
        <pb n="440" />
        — 330 — 
Zu Muster 6 (Anleitung zum Gebrauche). 
a) Der Ziffer 2 ist anzufügen: 
„In Spalte 6 ist bei der vollständigen Denaturirung zutreffendenfalls die zuzusetzende 
Benzolmenge anzugeben.“ 
b) Unter Ziffer 5 sind die Worte „flüssigen“ und „bei sesten Mitteln“ zu streichen. 
Die Anlage 13 fällt weg. 
Zu Muster 14. 
a) Die Anleitung zum Gebrauche ist wie folgt zu fassen: 
„1. Für jeden Verwendungsberechtigten ist eine besondere Abtheilung unter fortlaufender 
Ziffer anzulegen. Soweit nöthig, ist das Verwendungsbuch mit einem nach der 
Buchstabenfolge geordneten Namensverzeichnisse zu versehen. 
2. Die Spalten 1 und 3 bis 5 sind in Uebereinstimmung mit den entsprechenden Spalten 
des Abrechnungsbuchs zu führen. Die Spalte 5 ist fortlaufend aufzurechnen.“ 
b) Auf der zweiten Seite des Musters sind die Worte 
„Jahresbedarfsmenge: Liter Alkohol“ zu streichen. 
Zu Muster 15. 
In der Anleitung zum Gebrauche ist 
a) in Ziffer 1 das Wort „Gewerbtreibenden“ durch „Anstalten“ zu ersetzen; 
b) die Ziffer 3 zu streichen: 
o) die Ziffer 5 wie folgt zu fassen: 
„Die Abschreibungen sind in der Regel nur von den nichtstaatlichen Pulver- 
und Knallquecksilber-Fabriken zu bewirken, von den übrigen im §. 29 der Brannt- 
gsordnung bezeichneten Anstalten u. s w. nur dann, ... ... 
angeordnet hat.“ 
Zu Anlage 19. 
a) Die Sternchen in der Bescheinigung am Fuße der Seite 2 und in der Spalte 13 sind 
nebst den zugehörigen zwei Anmerkungen zu streichen. 
Kopf der Spalte 13 soll lauten: 
*nGeniht der äußeren und inneren Umschließungen kg“. 
e) Der Kopf der Spalte 15 soll lauten: 
„Nettogewicht 
u) durch Abzug des Gewichts der Umschließungen (Spalte 13), 
b) durch Verwiegung der Fabrikate 
ermittelt kg“. 
Zu Anlage 24. 
In der Benennung der Anlage ist der Buchstabe „b“ durch „“ zu ersetzen. 
Zu Muster 27. 
Die Spalten 10 bis 12 sind in eine Spalte mit der Ueberschrift „an Brennsteuer" 
zusammenzuziehen. 
VIII. Vorschriften über die Brauntwein-Statistik. 
Zu F. 3. 
Als Abs. 2 ist solgende Bestimmung anzufügen: 
„Der Reichskaonzler ist ermächtigt, die Muster abzuändern, soweit dies durch 
Aenderungen der Branntweinsteuergesetze oder Beschlüsse des Bundesraths zu den 
Branntweinsteuer-Ausführungsbestimmungen erforderlich wird.“ 
Zu 8. 4. 
In der Klammer am Schlusse ist statt „Absatz 1“ zu setzen: „Absatz 3“.
        <pb n="441" />
        Steuerhebebezirk D#lonbeoy. Muster 28 a. 
(B. O. 8. 160 g.) 
Kontingentswerth-Aufrechnungsbuch. 
3. Vierteljahr des Betriebsjahrs 1902/03. 
Dieses Buch enthält zwölf Blätter, die mit 
einer angesiegelten Schnur durchzogen sind. Geführt von Waremann, 
w 
4 
Dillenburg, den Iõtn Mare 1903. eye 
(Siegel.) Kern, Ober#ontrolete).. 
Anleitung zum Gebranche. 
.Für jede Brennerei, auf die das Kontingentswerth- Aufrechnungsversahren Anwendung sindet, ist eine besondere 
Abtheilung anzulegen. Die Abtheilungen sind mit fortlausenden Nummern zu versehen, die während des ganzen 
Belriebsjahrs beizubehalten sind 
Die Eintragungen in die Spalten 1 bis 4 haben in Uebereinstimmung mit den vom Brennereibesitzer übergebenen 
Aufrechnungsbestätigungen in unmitlelbarem Anschluß an die Buchung der durch Aufrechnung beglichenen Steuer- 
beträge im Einnahmebuche zu erfolgen. 
. In der Spalte 5 sind zu Beginn jedes Vierteljahrs das Kontingent der Brennerei und dessen Werth vorzutragen. 
Die Richtigkeit der Eintragung ist vom Oberkontroleur zu bescheinigen. 
Die Hebestelle hat darauf zu achten, daß der Kontingenlewerth des im Betriebe jahr erzeugten Branntweins durch 
die Anfrechnungen nicht überschritten wird. 
. Die Spalte 4 ist fortlaufend aufzurechnen. Aus den Aufrechnungsbüchern für die drei ersten Vierleljahre des 
Vetriebsjahrs sind die Schlußfummen der noch nicht endgültig (#Ziffer 6) abgeschlossenen Abtheilungen in das Auf- 
rechnungsbuch für das nächste Vierteljahr zu übertragen. Der Oberkontroleur hat die Richtigkeit der Uebertragung 
in dem abgeschlossenen Aufrechnungsbuche zu bescheinigen. 
Die einzelnen Abtheilungen sind endgültig abzuschließen, sobald der Kontingentswerth des erzeugten Branntweins 
durch die ausgerechneten Beträge erreicht ist, anderensalls am Schlusse des Nriebesabrs oder, wenn der Brennerei- 
besitzer vorher erklärt hat, daß der Jahresbetrieb beendigt sei, am Schlusse des Beuiebs. Dabei ist die Kontingents- 
menge, die der Summe der im Laufe des Betriebsjahrs aufgerechneten Bekräge entspricht, darzustellen und mit der 
Alloßelmenge zu vergleichen, die nach dem Abnahme- Hauptbuche zum Verbrauchsabgabensatze von 70 Pifennig unter 
Anschreibung auf das Konlingent abgefertigt worden ist. Die Nichtigkeit der letzteren Menge ist vom Oberkontroleur 
zu bescheinigen, salls die Aussertigung von Kontingentscheinen zu erfolgen hat. 
61
        <pb n="442" />
        — 332 
Abtheilung 7. 
Brennerei des Friedrich Schulzxe in Dillenburg. 
(Abtheilung 5 des Abnahme-Hauptbuchs.) 
  
  
1. 2. 8 4. 
  
An Kontingentswerth sind gegen 
Maischbotlichsteuer und Brennsteuer 
Lau-ag der aufgerechnet worden 
fendel Ein- im « 
Nr. tragung. Branntweinsteuer- 
Einnahmebuch 
unter Nr. Mark. | rWi 
  
  
Bemerkungen. 
  
1 
Deberfragen a#tts dem 2. Ierteljare 1 
des Betzebsjahs 199% 9P9367 50 
1 7/4. Iti 115 33 
2 16. /4. 40 133 30 
53 27. 4. 49 101 „0 
4 20./4. *— 553 7330 # 50 
5 14./6. 5 6% — 
6 29. . 59 23 35 
7 - 60 « 70 95 
S##mime 71 806 45 
  
  
Es ixt demndchi aufgerechnel der Kontingents- 
ttertli von ..·.....·.. 
Neu-leclemAtmalemeslim»Ich-WiesimizmnVer- 
kmurksabyabcsnmfceron70memiY»Ah-files- 
sislsrefätmyaufciqsKoiwinyentabyefeytiyL 
DassontingentbeträgtMIWLitekAlkoholxbei-Werth 
desKontingcntdbrkcchnctsichdemnachanfthMark 
ANH- 
Die Richtigkeit bescheinigt. 
Dillenburd, den ien 4pril 1907. 
Kern, Oberkontroleus. 
Der Brenncreibestzer Autf erklärt, da:s der Jahres- 
betrieb beendigt sei, und die 4un'rtigung eine: Koneintent= 
scheine Für den nechte aufyerechneten Kontingentswerthckes 
erreu##ken Branniceins brantragr. 
  
59 032 Liter Alkolol. Iticsitig. 
Kern, Oberkontroleur. 
LVI. os. 
60 30%% „ „) 
  
Es können somit Kontingentsclieine ausgefertigt 
iterden für ... 
D-"«i-«l-«yxj.cle»«5’0.41!afl.908. 
lL70«,7Lfte-·-4«solcoi. 
Wen-muchStute-n·cmäsmc.
        <pb n="443" />
        — 333 — 
Muster 23b. 
(B. O. F. 160.) 
Bestätigung über die Aufrechnung von Kontingentswerth.) 
  
  
  
  
Von dem Kontingentswerthe des in meiner Brennerei zu im Betriebs- 
unserer 
jahre 19 erzeugten Branntweins ist heute ein Betrag von 
Mark Pf 
in Worten: Mark Pf. 
· mir 
von dem amt in gegen die von uns geschuldete 
nicht gestundete Maischbottichsteuer 
Brennsieuuer aufgerechnet worden. 
, den ien 19 
(Unterschrift) 
Buchungsvermerke. 
Der oben angegebene Betrag ist gebucht 
in Einnahme: in Ausgabe:"") 
im B tweinst Einnahmebuche . Nr. im Haupl-Journe Nr. 
im Haupt-Manual Seite Nr. 
im Kassen-Journal, Abth.1II Seite Nr. 
im Kontingentswerth-Aufrechnungsbuch, Abth. Nr. 
*) Sollen mehrere Steuerbekräge gleichzeitig beglichen werden, so sind sie am Rande einzeln anzugeben. 
**) Dieser Vordruck kann nach Maßgabe der in den einzelnen Bundesstaaten bestehenden Buchungevorschriften 
geändert werden. 
617
        <pb n="444" />
        . Allgemeine Vor- 
schrift. 
10. Tteil. 
Kontingentirungsordnung. 
Erster Titel. 
Neukontingentirung. 
.1. 
Einleitung. Von fünf zu fünf Jahren wird für die einzelnen bisher am Kontingenie betheiligten 
Brennereien und für die inzwischen neu entstandenen landwirthschaftlichen oder Materialbrennereien 
die Alkoholmenge, die sie im Betriebsjahre zum niedrigeren Verbrauchsabgabensatze herstellen dürfen 
(das Kontingent), neu bemessen. Die Neukontingentirung erfolgt im Laufe des letzten Betriebs- 
jahrs (Kontingentirungsjahr) der jeweiligen fünfjährigen Periode (Kontingentsperiode) für die 
solgenden fünf Betriebsjahre. 
Der Maßstab, nach welchem das Kontingent für die einzelne Brennerei zu bemessen ist 
(der Kontingentsfuß), wird entweder auf der Grundlage des bisherigen Kontingents der Brennerei 
gewonnen (regelmäßiges Verfahren, 88. 2 bis 6) oder durch Schätzung ermittelt (Veranlagungs- 
verfahren, §5. 7 bis 26). " 
8. 2. 
Festftellung des Für die am Kontingente bereits betheiligten Brennereien, welche nicht dem Veranlagungs-= 
Kontingentssuhes verfahren zu unterwerfen sind, bildet das bei der Neukontingentirung ihnen zugewiesene Kontingent 
Vee den Kontingentsfuß. 
   
  
  
sind die Verschlußbrennereien, welche ihr Kontingent in keinem der letzten 
vollständig hergestellt haben. Für diese bildet die in den letzten fünf Betriebs- 
zum niedrigeren Verbrauchsabgabensatze hergestellte Alkoholmenge den 
Hat bei der letzten Neukontingentirung eine Herabsetzung oder Erhöhung des 
stattgefunden, so ist bei Berechnung dieser Durchschnittsmenge für das letzte 
vorigen Kontingentsperiode die für die laufende Kontingentsperiode zugewiesene 
in Rechnung zu stellen. 
§S. 3. 
Herabsetzung des Der nach §. 2 eimitlelle Kontingentsfuß wird, wenn eine früher ausschließlich dickmaischende 
Kontingentssußes Gelreidebrennerei während der letzten fünf Betriebsjahre vollständig zur Hesengewinnung über- 
Wegen, Detriebt= gegangen ist, um drei Siebentel, wenn eine Brennerei, die zuvor ausschließlich andere Stoffe als 
nschsels. . . . . . .. . . .. . 
Getreide verarbeitet hat, in dieser Zeit vollständig zur Hefengewinnung übergegangen ist, um die 
Hälste und, wenn sie vollständig zur Getreideoer#rbeitung ohne Hefengewinnung übergegangen ist, 
um ein Achiel gekürzt. 
Diese Kürzung erfolgt, wenn ein Betriebswechsel während der lebten fünf Jahre nur für 
einen Theil des Betriebs stanngesunden hat, nur bei einem entsprechenden Bruchtheile des Kontingents- 
fußes. Zur Ermittelung des Belrags der Kürzung ist einerseits der gesammte Betrieb der Brennerei 
während der letzten fünf Jahre, andererseilts ihr gesammter Belrieb während der diesen fünf Jahren 
voraufgegangenen fünf Jahre zu vergleichen. Handelt es sich um eine Brennerei, die für die 
laufende Kontingentsperiode zum Kontingente veranlagt worden ist, so ist der bei der Veranlagung 
zu Grunde gelegte Betrieb zur Vergleichung heranzuziehen und hieraus der Theil des Gesammt- 
betriebs zu ermitteln, hinsichtlich dessen während der letzten fünf Jahre ein kontingentsmindernder 
Betriebswechsel stallgefunden hat. Beträgt der ermiltelte Bruchtheil weniger als 5 Prozent oder 
die vorzunehmende Kürzung des Kontingentssußes weniger als 100 Liter, so tritt eine Herabsetzung
        <pb n="445" />
        — 335 — 
nicht ein. Bei Bestimmung des Verhältnisses zwischen der Kartoffel= und Getreideverarbeitung ist 
1 Kilogramm Getreide gleich 3 Kilogramm Kartoffeln zu setzen.*) 
§S. 4. 
Uebersteigt der nach §§. 2 oder 3 ermittelte Kontingentsfuß 150 000 Liter Alkohol, so wird 
er um ein Zwanzigstel, jedoch nicht unter 150 000 Liter herabgesetzt. 
S. 5. 
Die Hauptämter haben bis zum 1. November des Kontingentirungsjahrs der Direktir- 
behörde eine Nachweisung 1 über den Betrieb und die Kontingentsfußziffern der am 1. Oktober 
desselben Jahres im Besitz eines besonders zugewiesenen Kontingents gewesenen Brennereien ihres 
Bezirkes nach Muster 1 einzureichen. 
Verschlußbrennereien, welche während der letzten fünf Betriebsjahre geruht haben, sind in 
die Nachweisung nicht aufzunehmen. Die Besitzer dieser Brennereien sind bis zum 1. November vom 
Hauptamte zu benachrichtigen, daß sie bei der Neukontingentirung nicht zu berücksichtigen seien. 
g. 6. 
Die vom Hauptamt in der Nachweisung I angegebenen Kontingentsfußziffern werden von 
der Direktivbehörde geprüft und festgesetzt. 
Die Enischeidung, durch welche der Kontingentsfuß einer Brennerei wegen Betriebswechsels 
(5. 3) herabgesetzt wird, ist dem Brennereibesitzer unter Mittheilung des Kontingentsfußes und der 
Grundlagen der Berechnung mit Hinweis auf die im folgenden Absatz enthaltenen Bestimmungen 
gegen Zustellungsurkunde bekannt zu geben. 
Gegen die Enischeidung der Direktiobehörde ist die schriftliche Beschwerde an die oberste 
Landes-Finanzbehörde zulässig. Die Beschwerde darf nur berücksichtigt werden, wenn sie binnen 
zwei Wochen von der Zustellung der Entscheidung ab, den Tag der Zustellung nicht mitgerechnet, 
bei der Direktivbehörde, in deren Bezirke die Brennerei liegt, eingegangen ist. Die Entscheidung 
der obersten Landes-Finanzbehörde ist endgültig. 
*) Beispiel: 
a) Eine Brennerei hatte in den für die Neukontingentirung maßgebenden fünf Jahren folgende Roh- 
stoffe verarbeitet: 
1. Johr. 2100 dz Kartoffeln, 600 dz Getreide (einschl. Malz), 
22. 1lie500 „ 30 0 ), 
363. tfkfoaußer Betrieb), 
44444. 1700 de Kartoffeln, 100 dz Malz, 
55. 1000 " 100 
Im gesammten Betriebe der letzten fünf Jahre sind also verarbeitet 6300 dz Kartoffeln und 
1100 d= Getreide, einschl. Malz (— 3300 dz Kartoffeln). 
as Verhältniß der Kartoffel- zur Getreideverarbeitung stellt sich demnach für den gesammten 
Betrieb der letzten fünf Jahre wie 6800: 3300, d. h. von den verarbeileten Kohstoffen sind 66 Prozent 
Kartoffeln, 34 Prozent Getreide. 
b) Dieselbe Brennerei war während der den letzten fünf Jahren voraufgegangenen fünf Jahre nur 
ein Jahr im Betrieb und hat 1800 dz Kartoffeln und 60 dz Gerstenmalz (= 180 d: Kartoffeln) 
verarbeilet. Das Verhältniß der Kartoffel- zur Getreideverarbeitung stellt sich demnach für den 
gesammten Betrieb dieser fünf Jahre wie 1800: 180, d. h. von den verarbeileten Rohstoffen waren 
91 Prozent Kartoffeln, 9 Progent Getreide. 
c) Die Getreideverarbeitung betrug: 
in den letzten fünf Jahren 34 Prozent des Gesammtbetriebs, 
in den den letzten fünf Jahren voraufgegangenen fünf Jahren 9 Prozent des Gesammtbetriebs. 
Die Brennerei ist mithin in den letzten fünf Jahren mit weiteren 25 Prozent ihres Ge- 
sammtbetriebs von der Kartoffelverarbeitung zur Getreideverarbeitung übergegangen. 
4) Angenommen, der Konkingentssuß betrüge nach §. 2 10 000 Liter Alkohol, so würden 25 Prozent 
hiervon, d. h. 2500 Liter, um ½ zu kürzen, von den 10 000 Litern mithin 312,, Liter abzusetzen sein. 
8. H 
erabsetzung des 
Kontingentsfußes 
wegen seiner 
Höhe. 
4. 
erfahren. 
— 
5. 
r 
eststellung der 
ontingentsfuß- 
ffern.
        <pb n="446" />
        — 336 — 
S. 7. 
Festsetzung des Die Ermittelung des Kontingentsfußes durch Schätzung (Veranlagung zum Kontingent) 
eis mai- 
negungover- a) für die in den letzten fünf Betriebsjahren neu entstandenen und bis zum Beginne des 
fahren. Konlingentirungsjahrs betriebsfähig hergerichteten landwirthschaftlichen Brennereien und 
I. Zulässigkeit der Materialbrennereien, die als solche ein besonderes Kontingent bisher nicht besaßen: 
Veranlagung. 4) für die bisher am Kontingente betheiligten landwirthschaftlichen Brennereien, deren wirth- 
schastliche Lage durch Verringerung oder Vergrößerung der regelmäßig beackerten oder 
sonst landwirthschaftlich genutzten Fläche während der letzten fünf Betriebsjahre eine 
wesentliche Veränderung erfahren hat; 
W) für die landwirthschaftlichen Brennereien, welche als dickmaischende Getreide= oder als 
Hefenbrennereien am Kontingente betheiligt waren und im Laufe der letzten fünf Jahre 
dauernd und vollständig entweder zur Verarbeitung von Kartoffeln übergegangen sind 
oder die Hefengewinnung aufgegeben haben; 
4) für die bisher am Kontingente betheiligten landwirthschaftlichen Brennereien, bezüglich 
deren bei einer früheren Neukontingentirung wesentliche Veränderungen des Grundbesitzes 
unberücksichtigt geblieben sind. 
Als eine Veränderung im Sinne der Vorschriften unter b und d ist es nicht anzusehen, 
wenn ohne wesentliche Veränderung der Gesammtgröße der landwirthschaftlichen Zwecken dienenden 
Bodenfläche lediglich die Art der landwirthschaftlichen Benutzung eine andere geworden ist. Dagegen 
ist die Umwandelung landwirthschaftlich nicht genutzter Grundstücke zu Ackerflächen als Veränderung 
zu berücksichtigen. 
S. 8. 
2. Antrag auf Ver- Zur Herbeiführung der Veranlagung ist ein Antrag des Eingenthümers oder Besitzers der 
anlagung. Brennerei erforderlich. Der Antrag darf nur berücksichtigt werden, wenn er bei der Steuerbehörde, 
in deren Bezirke die Brennerei liegt, vor dem 1. Oktober des Kontingentirungsjahrs schriftlich gestellt 
oder zu Protokoll erklärt worden ist. Später eingehende Anträge dürsen nur berücksichtigt werden, 
wenn sie vor dem 1. Januar des Kontingentirungsjahrs in der vorgeschriebenen Form gestellt sind 
und der Antragsteller nachweist, daß er ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung der ersten 
Frist gehindert gewesen ist. 
Für Abfindungsbrennereien darf der Antrag außer bei der Steuerbehörde auch bei einem 
Steueraufsichtsbeamten zu Protokoll erklärt werden. 
Der Antrag auf Veranlagung kann bis zum Eingange des schriftlichen Gutachtens über 
die Veranlagung bei der Direktivbehörde (§. 22) zurückgenommen werden. 
III. 
8. 9. 
3. Veranlagung Landwirthschaftliche Brennereien, deren wirthschaftliche Lage durch Verringerung der 
obne Antrag. regelmäßig beackerten oder sonst landwirthschaftlich genutzten Fläche während der letzten fünf Betriebs- 
jahre wesentlich verändert ist, sind von Amtswegen zu veranlagen. Das Gleiche gilt für Brennereien, 
bei deren früherer Neukontingentirung eine derartige Verringerung unberücksichtigt geblieben ist. 
Die Veranlagung ist in diesen Fällen vom Hauptamt einzuleiten. Die Brennereibesitzer 
sind verpflichtet, den Oberbeamten der Steuerverwallung die Besichtigung des zur Brennerei ge- 
hörigen Grundbesitzes und die Einsicht der Wirkhschafesbücher zu gestatten, auch jede sonst erforderliche 
Auskunft zu geben. 
8. 10. 
1. Guischeidung Die Entscheidung über die Zulässigkeit der Veranlagung erfolgt durch die Direktivbehörde. 
ber de Jukalsig Wird eine beantragte Veranlagung für zulässig erklärt, so ist, falls es sich um eine am 
lagung. Kontingente bereits betheiligte Brennerei handelt, der Antragsteller bei Mittheilung der Entscheidung 
darauf aufmerksam zu machen, daß die Veranlagung nicht nur zu einer Erhöhung, sondern auch zu 
einer Herabsetzung des Kontingents führen kann. Wenn aber das Kontingent bereits 80 000 Liter 
(bei den nach §. 20 Abs. 4 zu behandelnden Brennereien 50 000 Liter) oder mehr beträgt, ist darauf 
hinzuweisen, daß die Veranlagung mit Rücksicht auf §. 2 Abs. 3 unter 4 (§. 2 Abs. 4) des Branni-
        <pb n="447" />
        — 337 — 
weinsteuergesetzes zu einer Erhöhung des Kontingents überhaupt nicht, sondern nur zu einer Wieder- 
bewilligung oder Herabsetzung des bisherigen Kontingents führen kann. 
Auf die Entscheidungen, durch die der Annag auf Veranlagung einer Brennerei zum 
Kontingente zurückgewiesen oder die Veranlagung einer Brennerei von Amtswegen angeordnet wird, 
finden die Vorschristen des §. 6 Abs. 2 und 3 entsprechende Anwendung. 
8. 11. 
Die Direltivbehörden haben bis zum 1. Februar des Kontingentirungsjahrs der obersten 
Landes-Finanzbehörde eine Nachweisung l über die Gesammt-Alkoholerzeugung und die Gesammt- 
Kontingentsfußziffern nach Muster 2 einzureichen. In dieser Nachweisung sind alle in der Nach- 
weisung 1 aufgeführten Brennereien zu berücksichtigen mit Ausnahme: 
a) der Brennereien, auf deren Beschwerde über die Herabsetzung des Kontingentsfußes 
(§. 3) noch nicht endgülkig enischieden ist; 
b) der landwirkhschaftlichen und Materialbrennereien, welche die Veranlagung zum Kon- 
tingente rechtzeitig beantragt haben (§. 8), insofern ihre Anträge nicht etwa bereits end- 
gültig zurückgewiesen sind; 
c) der Brennereien, deren Veranlagung von Amtswegen angeordnet worden ist. 
Die obersten Landes-Finanzbehörden theilen die ihnen angezeigten Summen, spallenweise zu 
je einer Summe vereinigt, mit dem gleichen Muster bis zum 15. Februar dem Reicheschatzamte mit. 
Das Reichsschatzamt berechnet sodann für jede der in der Nachweisung unter I bis V be- 
zeichneten Brennereiarten ouf vier Dezimalstellen das prozentuale Verhältniß zwischen der in den 
letzten fünf Betriebsjahren durchschnittlich erzeugten Gesammtalkoholmenge und der Gesammtalkohol= 
menge, welche für dieselben Brennereien als Kontingentsfußziffern in Ansatz gebracht worden sind. 
heil Diese Verhältnißzahlen sind den obersten Landes-Finanzbehörden bis zum 1. März mit- 
zutheilen. 
5. 
8. 12. 
Ist die Veranlagung einer landwirkhschaftlichen Brennerei für zulässig erklärt oder von 6. 
Amtswegen angeordnet worden, so hat das Hauptamt der Direktiobehörde, in einem Hefte ver- 
einigt, folgende Schriftstücke vorzulegen: 
a) eine Beschreibung des Umfanges und der Einrichtung der Betriebsanlagen der Brennerei 
(Zahl und Größe der Maischbottiche, Leistungsfähigkeit der Maisch= und Brenngeräthe) 
und, sofern die Brennerei bereits im Betriebe gewesen ist, eine Mittheilung über ihr 
bisheriges Ausbeuteverhältniß; 
b) einen vom Brennereibesitzer zu liefernden Auszug aus der Grundsteuermutterrolle oder 
anderen gleichstehenden amtlichen Unterlagen, welcher die zur Brennereiwirthschaft ge- 
hörigen Grundstücke (Accker, Wiesen und Weiden) umfaßt und ihre Benutzungsart und 
Bonität erkennen läßt; 
P) eine mit Zahlen belegte Aeußerung des Brennereibesitzers über Umfang und Beschaffen- 
heit der zur Brennereiwirthschaft gehörigen beackerten oder sonst landwirthschaftlich ge- 
nutzten Grundstücke, über die Fruchtfolgepläne oder den Bestellungsplan der letzten zwei 
bis drei Jahre, über die durchschnittlichen Ernteerträge der letzten Jahre, namentlich an 
Kartoffeln, über den regelmäßig gehallenen Viehstand und die bisherige Futterbeschaffung, 
endlich bei Kartoffelbrennereien auch darüber, ob und in welchem Umfange Gelegenheit 
vorhanden ist, die geernteten Kartoffeln anders als durch die Brennerei angemessen zu 
verwerthen. Der Aeußerung ist vom Brennereibesitzer die eidesstattliche Versicherung 
ihrer Richtigkeit beizusügen. 
13. 
Zur Begutachtung der bei den Veranlagungen anzusetzenden Kontingentsfußziffern wird 
von jeder Direkliobehörde eine Veranlagungskommission gebildet. Sie besteht aus einem Mitgliede 
der bezeichneten Behörde als Vorsitzenden und einer Anzahl von Sachverständigen aus den Kreisen 
der Besitzer landwirthschaftlicher Brennereien. Die Auswahl der Sachverständigen erfolgt auf Grund 
von Vorschlägen der zur Vertretung der landwirthschaftlichen Interessen berufenen Kötrperschaften 
(Landwirlhschaftskammern u. s. w.), die bald nach dem 1. Oktober unter Mittheilung emes Ver- 
Nechnerische Vor- 
arbeiten für die 
Ausführung der 
Veranlagung. 
Wusier 2. 
Ausführung der 
Veranlagung bei 
landwirthschaft- 
lichen Brennereien. 
a) Beschaflung der 
Unterlagen. 
b) Bildung der 
Veranlagungs= 
kommission 
und der Unter- 
kommisstionen.
        <pb n="448" />
        c) Auswahl von 
Vergleichs- 
brennereien. 
|) Belichtigung der 
Brennereien. 
s) Allgemeine 
Grundsätze für 
die Einschätzung. 
— 338 — 
zeichnisses der voraussichtlich zu veranlagenden Brennereien von der Direktivbehörde um Benen- 
nung geeigneter und zur Uebernahme des Sachverständigenamts bereiter Persönlichkeiten zu ersuchen 
sind. Die Zahl der Sachverständigen ist für jede Kommission nach der Zahl der bevorstehenden 
Veranlagungen zu bemessen, soll aber in der Regel nicht weniger als vier und nicht mehr als 
acht betragen. 
Die Sachverständigen treten auf Einladung der Direktiobehörde vor dem 1. Dezember zu- 
sammen und werden vereidigt. Hierbei sind sie zur Verschwiegenheit hinsichtlich der auf die wirth- 
schaftlichen Verhältnisse der einzelnen Brennereien bezüglichen Thatsachen, die ihnen in ihrer Eigen- 
schaft als Mitglieder der Kommission mitgetheilt werden, zu verpflichten. In der Kommission 
werden sodann die in Aussicht stehenden Veranlagungen vom Vorsitzenden mitgetheilt und einer 
Vorbesprechung unterzogen, wobei den Sachverständigen über alle einschlägigen Fragen nach Mög- 
lichkeit Auskunft zu geben ist. Gleichzeitig werden zur Erstattung der schriftlichen Gutachten über 
die einzelnen Veranlagungen Unterkommissionen aus je zwei Sachverständigen gebildet; diesen werden 
die von ihnen einzuschätzenden Brennereien zugewiesen und die im §. 12 bezeichneten Schriftstücke 
ausgehändigt. 
. 14. 
Die Direktiobehörde hat nach Venehden mit den Sachverständigen so bald als möglich 
zwei bis drei bereils kontingentirte Brennereien auszuwählen, die zum Vergleiche mit der zu ver- 
anlagenden Brennerei geeignet sind. 
um Vergleiche sind nur solche Brennereien für geeignet zu erachten, welche gleichartige 
landwirthschaftliche Verhältnisse haben wie die zu veranlagende Brennerei und welche weder be- 
sonders günstig noch besonders ungünstig kontingentirt sind. 
Die Kontingente, die Erzeugung und das Ausbeuteverhältniß der Vergleichsbrennereien 
sind den Sachverständigen mitzutheilen; auch ist ihnen eine thunlichst genaue Auskunft über den 
Umfang und die Beschaffenheit des zu diesen Brennereien gehörigen Grundbesitzes zu geben. 
Den Sachverständigen bleibt es unbenommen, den Besitzer der einzuschätzenden Brennerei 
und die Direktiobehörde um noch anderweite Mittheilungen über die Verhältnisse der zu veran- 
lagenden Brennerei und der Vergleichsbrennereien zu enachen. 
Eine Besichtigung der zu veranlagenden Brennerei und des zugehörigen Grundbesitzes ist 
nur vorzunehmen, wenn sie von der Direktivbehörde für nothwendig befunden, oder wenn sie von 
den Sachverständigen oder vom Brennereibesitzer beantragt wird. Der Tag der Besichtigung wird 
vom Hauptamtsvorstande, der daran Theil zu nehmen hat, mit den Sachverständigen und dem 
Brennereibesitzer vereinbart. 
F. 16. 
Bei der Veranlagung ist davon auszugehen, daß durch den Brennereibetrieb 
a) bei größeren und mittleren Kartoffelbrennereien die Verwerthung der eigenen 
aus dem wirthschaftlich gebotenen Kartoffelbau sich ergebenden und anderweit nicht ver- 
wendbaren Kartoffelernte, 
b) bei Getreidebrenner eien und kleineren Kartoffelbrennereien die Beschaffung 
des fehlenden Futlers und Düngers 
in demselben Maße ermöglicht werden soll, wie dies in den älteren Brennereiwirthschaften bei 
gleichen wirthschaftlichen Verhältnissen durch schnittlich der Fall ist. Demgemäß ist für die zu 
veranlagende Brennerei nach Maßgabe des beackerten oder sonst landwirthschastlich genutzten Grund- 
besitzes und der gesammten wirthschaftlichen Verhältnisse sowie unter Berücksichtigung des Umfanges 
der Betriebseinrichtungen der Gesammtbottichraum zu ermitteln, dessen Bemaischung für das Betriebs- 
jahr als angemessen zu erachten ist. 
Vorwerke, Höfe u. s. w., welche getrennt von der Brennerei liegen, sind bei der Ein- 
schätzung nur zu berücksichtigen, wenn sie mit der Brennerei wirthschaftlich derart verbunden sind, 
daß sie in der Regel an jedem Brenntage frische Schlempe aus der Brennerei beziehen und, salls 
" sich — eine Kartoffelbrennerei handelt, an der Lieferung der Brennkartoffeln entsprechend be- 
theiligt sind.
        <pb n="449" />
        — 339 — 
8. 17. 
Bei der Einschätzung größerer und mittlerer Kartoffelbrennereien ist zunächst die Fläche zu 
ermilleln, die voraussichtlich jährlich zum Kartoffelbau benutzt werden wird. Hierbei ist derjenige 
Theil des Grundbesitzes auszuscheiden, welcher sich für den Kartoffelbau nicht eignet, sei es, weil 
er von zu schlechter Beschaffenheit ist, sei es, weil der Anbau anderer Hackfrüchte, ine besondere von 
Rüben, eine zweckmäßigere Benutzung gestattet. Von dem für den Kartoffelbau geeigneten Theile 
des Grundbesitzes ist, sofern nicht besondere Verhältnisse vorliegen, je nach den örtlichen Verhält- 
nissen, insbesondere unter Berücksichtigung der Wiesenverhältnisse, etwa ein Sechstel bis ein Achtel 
als Kartoffelanbaufläche anzunehmen. 
Sodann ist die zum Kartoffelbau für geeignet erachtete Fläche nach ihrer Ertragsfähigkeit 
in Kaassen einzutheilen und für das Hektar jeder Klasse der durchschnittliche Ernteertrag in Ansatz 
zu bringen. 
Hiernächst wird die regelmäßig zu erwartende jährliche Kartoffelernte berechnet und 
durch Abrechnung der Mengen, welche nach den Verhältnissen der betreffenden Wirthschaft 
anderweitig Verwerthung finden können, die für den Brennereibetrieb jährlich verfügbare Kartoffel- 
menge festgestellt. 
Schließlich ist unter Berücksichtigung des durchschnittlichen Stärkegehalts der Kartoffeln und 
der Beschaffenheit der Brennereieinrichtungen zu ermitteln, wieviel Kilogramm Kartoffeln auf 
100 Liter Bottichraum einzumaischen sind. Unter Zugrundelegung des so gewonnenen Verhältnisses 
wird aus der für den Brennereibetrieb verfügbaren Kartoffelmenge der jährlich zu bemaischende 
Gesammtbottichraum berechnet. Reicht der regelmäßig gehaltene Viehstand nicht aus, um die aus 
dem berechneten Gesammtbottichraume sich ergebende Schlempemenge zu verfüttern, so ist der Gesammt- 
bottichraum entsprechend herabzusetzen. 
S. 18. 
Bei der Einschätzung von Getreidebrennereien und solchen Kartoffelbrennereien, auf welche 
die im §. 17 bezeichnete Abschätzungeweise nicht anwendbar ist, weil hiernach ein Brennereibetrieb 
von rationellem Umfang unmöglich gemacht werden würde, ist zunächst festzustellen, ein wie großer 
Viehstand zur Bewirthschaftung des zur Brennerei gehörigen Grundbesitzes, insbesondere zur an- 
gemessenen Düngererzeugung erforderlich ist; hierbei sind Böden, deren Bestellung selbst bei starker 
Stalldüngerzufuhr einen enisprechenden Nutzen nicht in Aussicht stellt (Heideboden, Kiesboden, Un- 
land u. s. w.), nicht zu berücksichtigen. Ist der regelmäßig vorhandene Viehstand geringer, als dem 
festgestellten Düngerbedarf entspricht, so ist das Futterbedürfniß für den thatsächlich vorhandenen 
Viehstand maßgebend. 
Hierauf ist die zur Erhallung des Viehstandes täglich erforderliche Schlempemenge zu er- 
mitteln und unter Zugrundelegung eines angemessenen Verhältnisses zwischen Maischraum und 
Schlempe zu berechnen, wieviel Bottichraum zur Herstellung der ermittelten Schlempemenge täglich 
bemaischt werden muß. 
Sodann ist unter Berücksichtigung der sonstigen in der Wirthschaft gewonnenen Futtermittel 
und insbesondere der vorhandenen Wiesen und Weiden festzustellen, für welchen Zeuraum des 
Betriebs jahrs in der Wirthschaft ein Bedürfniß nach Schlempesütterung vorhanden ist. Durch 
Vervielfältligung der hieraus sich ergebenden Zahl der Betriebstage mit der Menge des täglich zu 
bemaischenden Botlichraums ergiebt sich der jährlich zu bemaischende Gesammtbottichraum. 
8. 19. 
Reichen die Betriebseinrichtungen der Brennerei zur Bereitung und Verarbeitung der nach 
dem ermittelten Gesammtbottichraume herzustellendenden Maische nicht aus, so ist der Gesammtbottich- 
raum entsprechend herabzusetzen. Sodann ist aus dem Gesammtbottichraum und aus dem im 
Zwischenbetrieb etwa zu verarbeitenden Material unter Zugrundelegung des amtlich ermittelten oder 
des nach den Betriebseinrichtungen und den zu verarbeitenden Necstoffen zu erwartenden Ausbeute- 
verhältnisses die jährlich herstellbare Alkoholmenge zu ermitteln. 
g. 20. 
Aus der herstellbaren Jahresmenge Alkohol ist unter Zugrundelegung der gemäß §. 11 
Abs. 3 für die betreffende Brennereiart ermittelten Verhällnißzahl der Kontingentsfuß für die 
Brennerei zu berechnen. 
62 
s) Erwittelung de 
zu bemaischende 
Gesammtbottich= 
raums bei 
größeren und 
mittleren Kar- 
toffelbrennereien 
6) Ermittelung de- 
zu bemaischender 
Gesammtbotlich- 
raums bei Ge 
treidebrennereier 
und kleineren Kar 
toffelbrennereien 
h) Ermittelung der 
jährlich herseell 
baren Alkohol 
menge. 
i) Ermittelung der 
ontingents-
        <pb n="450" />
        k) Besondere Vor- 
schriften für Ge- 
nossenschafts- 
brennereien. 
1) Gutachten der 
Unterkommission. 
Autagen3##. 11 
im) Entscheidung der 
Veranlagungs- 
kommission. 
Mn Vereinjachtes 
Verfahren bei 
Absindungs- 
Urennereien. 
. Ausjuhrung der 
Veranlagung bei 
Material= 
brennereien. 
— 340 — 
Der so gefundene Kontingentsfuß ist demnächst mit den Kontingenten der Vergleichs- 
brennereien (§. 14) zu vergleichen. Dabei ist insbesondere festzustellen, welche Kontingentsmenge 
einerseils bei der zu veranlagenden Brennerei, andererseilts bei den zum Vergleiche herangezogenen 
Brennereien nach dem Durchschnitt auf das Hektar beackerter Fläche entfällt. Ergiebt sich hierbei 
eine wesentliche Abweichung der berechneten Kontingentsfußziffer von dem Durchschnitte der Kon- 
tingente der Vergleichsbrennereien, so ist der Kontingentsfuß entweder zu berichtigen oder die Auf- 
rechterhaltung der abweichenden Einschätzung besonders zu begründen. 
Beträgt der ermittelte Kontingentsfuß für eine neu enistandene Brennerei oder für eine 
Brennerei, die am Kontingente bisher mit weniger als 80 000 Liter Alkohol betheiligt war, m#hr 
als 80 000 Liter, so ist er auf diese Menge herabzusetzen. Für Brennereien, deren bisheriges Kon- 
tingent mehr als 80 000 Liter betrug, darf höchstens die bisherige Kontingentemenge als Kontin- 
gentssuß angesetzt werden; gegebenenfalls findet außerdem die Vorschrift des S. 4 Anwendung. 
Für die im Betriebsjahr 1902/03 zu veranlagenden neuen Brennereien, welche erst nach 
dem 30. September 1901 betriebsfähig hergerichtet sind, oder welche die Verträge über den Bau des 
Brennereigebäudes sowie über die Beschaffung der Maschinen und Brenngeräthe erst nach dem 
15. April 1901 rechtsverbindlich abgeschlossen haben, findet der Abs. 3 mit der Maßgabe An- 
wendung, daß an die Stelle von 80 000 Liter jedesmal 50 000 Liter zu setzen sind. Das Gleiche 
gilt für die bereits am Kontingente betheiligten Brennereien, bei denen der Grund zur Veranlagung 
erst nach dem 15. April 1901 entstanden ist. 
21. 
Bei der Veranlagung einer Venofsenschselltennere. ist bezüglich der Bemessung des jährlich 
zu bemaischenden Gesammtbotlichraums zunächst jeder betheiligte Landwirthschafisbetrieb nach Maß- 
gabe der §§. 16 bis 18 für sich zu behandeln. Aus den für die einzelnen Wirtschaften ermutelten 
Bottichraummengen ist demnächst der bei Ermittelung der jährlich hersiellbaren Alkoholmengen (F. 19) 
zu Grunde zu legende Gesammtbotlichraum festzustellen und sodann der Kontingentssuß zu ermitteln 
. 20 
Die Mitglieder der Unterkommission haben über die Veranlagung jeder Brennerei ein mit 
Gründen versehenes Gutachten abzufassen, für welches die Anlagen 3 oder 4 als Vorbild dienen. 
Das Gutachten ist mit den ausgehändigten Schriftstücken (S. 13) der Direktiobehörde ein- 
zureichen; diese hat dem Hauptamte Gelegenheit zu einer Aeußerung über die Veranlagung zu geben 
und erforderlichenfalls eine Ergänzung des Gutachtens zu veranlassen. 
8. 23. 
Die Gutachten der Unterkommissionen sind von der Veranlagungskommission zu prüsen und 
nach Vornahme der etwa für nolhwendig erachteten Aenderungen festzustellen. Hierbei ist darauf 
Bedacht zu nehmen, daß bei sämmtlichen Veranlagungen nach gleichen Grundsätzen verfahren und 
eine ungleiche Behandlung der neu zu veranlagenden Brennereien gegenüber den anderen kontingen- 
lirten Berrieben vermieden wird. 
Bei der Beschlußfassung sollen in der Regel mindestens zwei Drittel der Mitglieder der 
Veranlagungskommission zugegen sein. Die Entscheidung erfolgt durch Stimmenmehrheit, im Falle 
der Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. 
8. 24. 
Bei der Veranlagung von Abfindungsbrennereien kann von der Mitwirkung der Veran- 
lagungskommission abgesehen werden, sofern sie nicht vom Antragsteller ausdrücklich gewünscht wird. 
Die Begutachtung erfolgt in diesem Falle durch das Hauptamt unter entsprechender Auwendung der 
vorstehenden Vorschriften. 
8. 25. 
Bei Materialbrennereien erfolgt die Begutachtung der Anträge auf Veranlagung durch das 
Hauptamt; dessen Ermessen bleibt es überlassen, über einzelne Punkte Gutachten von Sachver- 
ständigen einzuholen. 
Das Hauptamt hat die Materialmenge, deren Verarbeilung für je ein Betriebsjahr als 
angemessen zu erachten ist, unter Berücksichtigung des Umfanges der Betriebseinrichtungen der
        <pb n="451" />
        — 341 — 
Brennerei einzuschätzen; dabei darf jedoch nur die Menge inländischen Materials zu Grunde 
gelegt werden, welche voraussichtlich regelmäßig der Brennerei zur Verarbeitung zugeführt 
werden wird. In sinngemäßer Anwendung der Vorschriften der 6 19 und 20 ist sodann die 
jährlich herstellbare Alkoholmenge zu bestimmen und der Kontingentsfuß für die Brennerei zu be- 
rechnen. Der Kontingentsfuß darf 8.000 Liter Alkohol nicht überschreiten. 
5. 26. 
Die Festsetzung der Kontingentsfußziffern erfolgt auf Grund der Gutachten der Veran- 
lagungskommission beziehungsweise der Hauptämter durch die Direktivbehörde. Falls diese von 
einem Gutachten der Veranlagungskommission erheblich abweichen will, hat sie in der Regel eine 
nochmalige Aeußerung der Kommission herbeizuführen, sofern es ohne unverhälmißmäßige 
Weiterungen möglich ist. 
Auf die Entscheidungen der Direktivbehörde, durch welche die Kontingentsfußziffern fest- 
gesetzt werden, finden die Vorschriften des §. 6 Abs. 2 und 3 mit der Maßgabe Anwendung, daß 
eine Mittheilung der Grundlagen der Berechnung des Kontingentssfußes nicht zu erfolgen hat. 
F. 27. 
Bis zum 1. Juli hat die Direktiobehörde der obersten Landes-Finanzbehörde eine 
Nachweisung Ill über die bisher noch nicht mitgetheilten Kontingentsfußziffern nach Muster 5 
einzureichen. 
Die obersten Landes-Finanzbehörden theilen die ihnen angezeigten Summen, spaltenweise 
#u je einer Gesammtsumme vereinigt, mittelst des gleichen Musters bis zum 15. Juli dem Reichs- 
shahamte mit. 
Das Reichsschatzamt zieht sämmtliche in den Nachweisungen II und lll angegebenen 
Kontingentsfußziffern zu einer Summe zusammen und berechnet hieraus auf vier Dezimalstellen 
wieviel Liter als künstiges Kontingent auf ein Liter des Kontingentssußes entfallen. 
8. 28. 
Die nach 8. 27 berechnete Verhältnißzahl wird den obersten Landes-Finanzbehörden bis 
zum 1. August mitgetheilt. 
Auf Grund dieser Zahl setzen die Direktivbehörden für jede Brennerei nach Maßgabe ihres 
Kontingentefußes das zukünftige Kontingent in ganzen Litern fest. Beträgt das so ermittelte 
Kontingent weniger als 10 Hektoliter, so erfolgt bei landwirthschaftlichen und Materialbrennereien 
die Festsetzung in Höhe von 10 Hektoliter. Die getroffenen Festsetzungen sind, soweit nicht Rechnungs- 
fehler untergelaufen sind, endgültig und dem Brennereibesitzer mitzutheilen. 
Zur Abrundung auf ganze Liter werden Bruchtheile des Liters, wenn sie unter einem 
halben Liter bleiben, unberücksichtigt gelassen, anderenfalls als ein ganzes Liter angenommen. 
§. 29. 
Landwirthschaftliche Brennereien, denen ein Kontingent nicht zugewiesen ist, dürfen ohne 
Rücksicht auf die Höhe ihrer Gesammterzeugung im Betriebsjahre bis zu 10 Hektoliter Alkohol zum 
niedrigeren Verbrauchsabgabensatze herstellen. Materialbrennereien, denen ein Kontingent überhaupt 
nicht oder nur in Höhe von 10 Hektoliter (s. 28 Abs. 2) zugewiesen ist, dürfen innerhalb der 
Kontingentsperiode in beliebigen Betriebejahren insgesammt 50 Hektoliter Alkohol zu dem niedrigeren 
Verbrauchsabgabensatze herstellen. 
Der Anspruch auf Anwendung des niedrigeren Verbrauchsabgabensatzes steht auch den 
Brennereien zu, die erst innerhalb der Kontingentsperiode errichtet werden; jedoch dürfen die 
Materialbrennereien nur sovielmal 10 Hektoliter Alkohol zu dem niedrigeren Verbrauchsabgabensatze 
herstellen, als, das Jahr ihrer Errichtung milgerechnet, Betriebsjahre in die Komingentsperiode fallen. 
Jeder Matertalbeser, der nach Maßgabe des § 326 Abs. 2 der Brennereiordnung selbst 
als Brenner eintritt, darf auf der Brennvorrichtung einer fremden Brennerei ohne Rücksicht auf die 
Höhe seiner Gesammterzeugung im Betriebsjahre bis zu einem Hektoliler Alkohol zum niedrigeren 
Verbrauchsabgabensatze herstellen. Das Konungent der benutzten Vrennerei oder ihre Kontingents- 
berechtigung aus Abs. 1 wird hierdurch nicht berührt. 
62• 
# Festsetzung der 
Kontingentsfuß- 
ziffern. 
III. Berechnung de 
auf ein Liter de 
Kontingentsfuße, 
entfallenden Kon 
tingentsmenge. 
Nuser ). 
IV. Festsetzung der 
neuen Einzelkon 
tingente. 
V. Auwendung des 
niedrigeren Ver 
brauchsabgaben- 
satzes ohne Zu 
weisung eines Kon 
tingents.
        <pb n="452" />
        — 342 — 
g. 30. 
VI. Zwischenbetrieb. Landwirthschaftliche Brennereien, die im Zwischenbetriebe Material verarbeilen, erhalten nur 
1. 
1 
ein Kontingent; auf dieses kommt auch der im Zwischenbetriebe zum niedrigeren Verbrauchsabgaben- 
satze hergestellte Branntwein in Anrechnung. 
Zweiter Titel. 
Vorläufige Kontingentsminderung während der Kontingentsperiode. 
31. 
Veranlassung und Geht eine bisher ausschließlich dichmasn Getreidebrennerei im Laufe der Kontingents- 
kkerschenß. (periode vollständig zur Hefengewinnung, oder eine Brennerei, die zuvor ausschließlich andere Stoffe 
minderung. als Getreide verarbeitet hat, vollständig zur Hefengewinnung oder zur Verarbeitung von Getreide 
ohne Hefengewinnung über, so ist sogleich nach Beendigung des Betriebsjahrs, in welchem der 
Betriebswechsel erfolgt ist, eine vorläufige Kontingentsminderung in der Weise vorzunehmen, daß 
von dem Kontingente der Brennerei je nach der Art der Betriebsänderung drei Siebentel, die 
Hälfte oder ein Achtel in Abzug gebracht werden. Die auf diese Weise ermittelte Alkoholmenge 
bildet das Kontingent der Brennerei für den Rest der Periode, oder wenn der Betriebswechsel im 
Kontingentirungsjahre staltgefunden hat, für die ganze neue Periode, soweit nicht später Anlaß zu 
einer weiteren Herabsetzung vorliegt. 
Hat ein kontingentsmindernder Wechsel nur für einen Theil des Betriebs stattgefunden, so 
erfolgt die im vorhergehenden Absatze vorgesehene Kürzung nur bei einem entsprechenden Bruchtheile 
des Kontingents; dieser ist durch Vergleichung des Betriebs der Brennerei während des beendigten 
Betriebsjahrs mit ihrem gesammten Betriebe während der bei der letzten Neukontingentirung zu 
Grunde gelegten fünf Jahre zu ermitteln. Im Uebrigen finden die Grundsätze des F. 3 Abs. 2 
entsprechende Anwendung. 
Giebt nach bereits erfolgter Herabminderung des Kontingents ein weiterer kontingents- 
mindernder Betriebswechsel Anlaß, das Kontingent einer Brennerei noch weiter herabzusetzen, so ist 
zu diesem Zwecke die erste Herabminderung für die Zukunft außer Kraft zu setzen und das der 
Brennerei ursprünglich zugewiesene Kontingent auf Grund ihres Betriebs während des zuletzt 
abgelaufenen Betriebsjahrs einer anderweiten Kürzung zu unterwersen. 
32 
. Verzeichniß der Die Hauptämter haben bis zum 20. Oliober jedes Jahres der Direklivbehörde ein Ver- 
vorlansigen Kon- zeichniß der Brennereien einzureichen, bei welchen sie wegen Aenderung des Betriebe eine vorläufige 
Micidenungen. Kontingentsminderung für geboten erachten. In dem Verzeichniß ist für jede Brennerei die Alkohol- 
menge anzugeben, auf welche das bisherige Kontingent herabgemindert werden soll; auch ist daselbst 
die vorgeschlagene Herabminderung zu erläutern. 
8. 33. 
Enischeidung über Auf die Entscheibdung der Direktivbehörde, die dem Brennereibesitzer spätestens bis zum 
Fenuaraie 10. November mitzutheilen ist, finden die Vorschriften des §. 6 Abs. 2 und 3 entsprechende Anwendung. 
minderung. 
Schlußbestimmung. 
Kontingentirung in Bayern, Württemberg, Baden und den Hohenzollernschen Landen. 
C. 34. 
Für die Königreiche Bayern und Württemberg, das Großherzogthum Baden und die 
Hohenzollernschen Lande erfolgt die Kontingentirung nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen 
durch die oberste Landes-Finanzbehörde.
        <pb n="453" />
        — 343 
Hauptamtsbezirk Muster 1. 
— 
— 
%“ 
slt' 
— 
rri- 
— 
. 
11. 
12. 
(K. O. O 5.) 
Nachweisung H 
den Betrieb und die Kontingentsfußziffern der am 1. Oktober des 
Betriebsjahrs 190 19 vorhandenen Brennereien. 
Anleitung zum Grbrauche. 
In diese Nachweisung sind die am 1. Oktober des Kontingentirungsjahrs im Besitz eines besonders zugewiesenen 
Kontingents gewesenen Prennereien, aufzunehmen, mit Ausnahme der Verschlußbrennereien, welche während der 
letzten fünf Beniebsjahre geruht hab 
. In der Abtheilung I sind auch dietenigen landwirthschaftlichen Brennereien aufzuführen, welche zwar der Hauptsache 
nach Kartoffeln, daneben aber auch Getreide verarbeiten, ohne Hese zu gewinnen. 
. Bei den gewerblichen Brennereien (Abtheilung VI) sind die Spalten 4 bis 9 nicht auszusüllen. 
4 Bruchtheile des Liters werden, wenn sie unter einem halben Liter bleiben, unberücksichtigt gelassen, anderenfalls als 
ein ganzes Liter angenommen. 
Als zum niedrigeren Verbrauchsabgabensatze hergestellt (Spalten 10 bis 15) sind auch die Mkoolmengen * 
welche unter Anrechnung auf das Kontingent zum höheren Abgabensatz abgesertigt worden sind (B. O. 3 1 
. Die durchschnittlich hergestellten Alkoholmengen (Spalten 9 und 15) werden gefunden, indem die Summe ur in den 
Spalten 4 bis 8 und die Summe der in den Spalten 10 bis 14 eingetragenen Alkoholmengen je durch 5 und bei 
den für die laufende Kontingentsperiode erstmals am Kontingente betheiligten Brennereien die Summe der in den 
Spalten 5 bis 8 und die Summe der in den Spalten 11 bis 14 eingetragenen Alkoholmengen je durch 4 getheilt wird. 
In Spalte 16 ist die Alkoholmenge anzugeben, welche der Brennerei bei der letzten Neukontingentirung als Kontingent 
zugewiesen. worden ist. Etwaige Konmtingentsminderungen während der letzten vier Betriebsjahre sind nicht zu 
elücksichtigen. 
Lon den Spalten 17 #, 17b und 17t. ist stets nur eine auszusüllen. 
Spalie 17 b ist zu benutzen, wenn in einer Berschlußorenmerei das Kontingent in keinem der letzten fünf Betriebejahre 
vollständig hergestellt worden ist und deshalb die in den abgelauienen fünf relsah „durchschnittlich zum 
niedrigeren Verbrauchsabgabensatze hergestellte Alkoholmenge den Kontingentsjuß bildet (K. 2 Abs. 2). 
Spalte 176 wird ausgefüllt, wenn der in Spalte 17 a oder 1 b einzutragende Kontingentsfuß wegen Belriebswechsels 
oder wegen seiner Höhe herabgesetzt werden muß (K. O. ök. 3 un 
Die Eintragungen in die Spalte 17e sind in Spalte 18 zu erläutern. 
Die Alkoholmengen, welche von solchen landwirthschaftlichen und Materialbrennereien zum niedrigeren Verbrauchs- 
abgabensatze hergestellt sind, denen ein Kontingent nicht besonders zugewiesen ist, sind am Schlusse der Nachweisung 
in den Spalten 10 bis 15 je in einer Summe anzugeben.
        <pb n="454" />
        — 344 — 
  
Steuerhebe- 
bezirk. 
  
Ort 
der Brennerei. 
des Brennereibesitzers. 
Von der Brennerei sind im Ganzen 
hergestellt worden 
Name durch- 
im Betriebsjahre schnitt- 
lich in 
[einem 
1 11 1 /I 1 1 1 (1 51 1 Stiwiebs- 
Liter 
  
  
  
S 
— 
8 
— 
  
Laundicirtliscliustliche, /cht (retreid rerd’’beffende Bren nereien. 
Landivirtliscliastliche, dickmaiscliende Getreidebrennereien. 
Lancdivirtlsclaftliche, gemiselite (dickmuischende und Hefen) 
Nrennertien. 
.I. anditirtliscliustliche Hefenbrennereien. 
Aaterialbrennercien. 
. Cieirerlliche Brennereien.
        <pb n="455" />
        346 
110. 1. 12. 13 14 15. 16. 1 . 1190. 12e. is. 
2 Als Kontingentsfuß ist in 
Von der Brennerei sind zum niedrigeren bei bereten Rechnung zu siellen: 
Verbrauchsabgabensatze hergestellt worden Neukontin. das wie Elksser statt der in 
dund gentirung bisberisn drchse mil Zraue 9 8 
; . . I in- t- 
im Betriebsjahre schnitt, der Brennerilt zumnteortgenen verzeichnenden 
lich in zugewiesene 69 9 Menge ein merkungen. 
. . Epalte hergestellt herabges 
einemKontingent worden ist erabgesetzter 
——— jahre mit mit mit 
Altohol.
        <pb n="456" />
        <pb n="457" />
        Direketwbezirr Munster 2. 
(#. D. T. 1..) 
VBundesstaat 
Nachweisung II 
die Gesammt-Alkoholerzeugung und die Gesammt-Kontingentsfußziffern 
gemäß §. 11 der Kontingentirungsordnung. 
Anleitung zum Gebranche. 
Zu dieser Nachweisung sind alle in der Nachweisung I aufgeführten Brennereien zu berücksichtigen, mit Ausnahme 
a) der Brennereien, auf deren Beschwerde über die Herabsetzung des Kontingentsfußes (K. O. 1. 83) noch nicht 
— 
endgültig entschieden ist: 
b) der landwirthschaftlichen und Materialbrennereien, welche die Beranlagung zum Kontingente rechtzeitig beantragt 
haben (K. O. §. 8), insofern ihre Anträge nicht etwa bereits endgültig zurückgewiesen find: 
e) der Brennerelen, deren Veranlagung von Amtswegen angeordnet worden ist (K. D. §. 9). 
Für jede der in den Spalten 1 bis 10 bezeichneten Klassen 1 bis V ist — in je einer Summe für sämmtliche zu einer 
Klasse gehörigen Brennereien — die Alkoholmenge anzugeben, 
a) die in den abgelaufenen fünf Betriebsjahren durchschnittlich hergestellt ist (Nachweisung 1 Spalte 9): 
b) die als Kontingentssußzisfer in Ansatz gebracht worden ist (Nachweisung 1 Spalten 17# bis 174). 
Für die zur Klasse VI gehörigen Brennereien ist nur die unter b bezeichnete Angabe zu machen. 
1
        <pb n="458" />
        348 
  
  
  
  
1 2. 8 · b. 6. —— 
J. II. III. IV. 
Landwirthschaftliche, Landwirthschaftliche, Landwirthschaftliche, .. 
nichtGetkeidevek- dickmqiichende gemischtc(dickmaischeude III-HEXE 
arbeitende Brennereien. Getreidebrennereien. und Hefen-) Brennereien. · 
— —— 
fJ————J——— 
Altoholmenge. sußaiffern. Alkoholmenge. suhzzifern. Alkoholmenge. fachziffern. Alkoholmenge. fußzisffern. 
  
  
  
Liter
        <pb n="459" />
        — 349 — 
  
  
  
9. 10. 11. 12. 13. 
V. VI. Von den landwirthschaftlichen 
« und Materialbrennereien, denen 
Materialbrennereien. Gewerbliche ein Kontingent nicht besonders 
Brennereien. zugewiesen ist, sind in den ab- 
— — gelaufenen fünf Betriebsjahren Bemerkungen. 
dergestelli Summe Summe dum niedrigeren Verbrauchs- 
etgenente der Kontingents-der Kontingents. abgabensatze durchschnittlich 
Alkoholmenge. fußzifern. fußziffern. hergestellt worden. 
  
Alkohol. 
  
  
  
  
  
63“
        <pb n="460" />
        <pb n="461" />
        — 351 — 
Veranlagung Anlage 3. 
der landwirthschaftlichen Kartoffelbrennerei (K. O. §. 22.) 
des zu 
im Hauptamtsbezirke 
I. Beschreibung der Hrennerei und des dazu gehörigen Grundbesttzen. 
II. Ermittelung des angemessenen jährlichen Getriebsumfanges und Berechnung des 
Kontingentsfubes. 
a) Von dem vorhandenen Ackerareal von . ha scheiden als zum Kartoffelanbau nicht 
geeignet aus: 
1. wegen zu schlechter Beschaffenhiitttt::::: ...... ha, 
2. weil der Anbau anderer Hackfrucht, insbesondere von Rüben, 
eine zweckmäßigere Benutzung gestatte:: - 
zusamren ha. 
Von den hiernach als zum Kartoffelbau geeignet ermiltelten ha 
ist unter Berücksichtigung der " 4½ Wiesenverhällnisse der .# Theie ha 
als voraussichtliche jährliche Kartoffelanbaufläche angenommen worden. 
b) Zur Ermittelung der Ertragsfähigkeit ist die jährliche Kartoffelanbaufläche in Klassen 
zerlegt, und zwar sind zugewiesen: 
mit einem durchschnittlichen 
der Klasse: Ernteertrage: 
I bester Kartoffelbbden ha — dz für 1 ba 
II mittlerer -...... - -.............. ---- 
III mäßiger -...... - -.........·.... ---- 
IV schlechter -...... - -.............· ----. 
e) Danach berechnet sich die regelmäßig zu erwartende jährliche Kartoffelernte aus der 
Klasselan.·.........·....................... dz 
- II-................................... - 
-lll-.·................................. - 
-IV-.........................·......... -
        <pb n="462" />
        4) 
o) 
352 
Von der Ernte sind in Abzug zu bringen: 
. das erforderliche Saatgut iiit: . . ... 
der geschätzte Verbrauch für die Hauswirthschaft nit 
der thatsächliche Verbrauch für Deputat u. s. v. 
der regelmähig stattgesundene Verbrauch als Futter für Groß= und 
Kleinvieh....................·.......... 
.derburchschnitllicheUbfallundVerlust............... 
.deralssicheranzunehmendeVetkaufvonEßkartoffeln....... 
der als sicher anzunehmende Absatz an eine auf dem Brennerei- 
gute vorhandene oder mit ihm in wirthschaftlichem Zusammenhange 
stehende Stärkefabrik 
r— 
–— S 
.. â 
zusammen Abgang . ... 
Danach bleiben zur Verarbeitung in der Brennerei übrig. dz. 
Da unter Berücksichtigung des durchschnittlichen Stärkegehalts der Kartoffeln von . Pro- 
zent und der Beschaffenheit der Brennereieinrichtung anzunehmen ist, daß auf 100 Liter 
Bottichraum . . . . k#glKartoffeln einzumaischen sind, können aus den für die Brennerei 
verfügbaren .. 12 Kartoffeln Liter Maische bereitet werden. Die 
Betriebseinrichtungen der Brennerei genügen, um diese Maischmenge zu verarbeiten; der 
regelmäßig gehaltene Viehstand reicht aus, um die gewonnene Schlempe zu verfüttern. 
Nach dem Stärkegehalte der Kartoffeln und den vorhandenen Betriebseinrichtungen 
beziehungsweise der bisher erzielten Alkoholausbeute von ... Prozent kann die künftige 
Alkoholausbeute zu . Prozent angenommen werden, und berechnet sich danach die zu 
erwartende jährliche Alloholerzeugung auf Liter Alkohol. 
Hieraus berechnet sich unter Zugrundelegung des in den abgelaufenen fünf Betriebsjahren 
zwischen der hergestellten Alkoholmenge und dem Kontingente durchschnittlich bestandenen 
Verhällnisses von 100 zu zunächst ein Kontingentsfuß von Liter Alkohol. 
  
1. 
III. Angaben über die zum Vergleiche heranzuziehenden Grennereien. 
  
2. 3 1. b. 6. 5. 
.. J. 2. 
Der Maisch= 
bottiche un Be 4 Durc- r 
riebsjahre niltliche rösßße 
COrt Namen des durch- Kon- ur! - . wittlich "3 
» «- Ichllllts t.tfchnittlichvoaeinem der Bemerkungen. 
der Brennerei Brennercibesiers. Zahl licher ingen bemaischter Hektoliter Ackerfläche 
Naum- BottichraumBottichraum 
gehalt 
Liter bi Altohol hI Liter Alkohol ha
        <pb n="463" />
        — 353 — 
IV. Vergleich der zu veranlagenden Brennerei mit den unter III bezeichneten 
Grennerrien. 
Es enlfallen: 
a) bei den Vergleichsbrennereien 
1. be ha Acker ud hl Kontingent auf 1h558U Liter Alkohol, 
22 -- -....·. - - -1-...·. - - 
33 = = -...... - - - -..... - 
b) im Durchschnitte saͤmmilicher Vergleichsbrennereien 
bei ba Acker und hl Kontingent auf 1 ha Liter Alkohol; 
I) bei der zu veranlagenden Brennerei 
bei ha Acker und der unter lle vorläufig ermittelten 
Menge von .. .... Liter Alkohol auf 1 ba... . .... Liter Allohol. 
Trotz der auffälligen Unterschiede zwischen den Ermittelungen zu b und e ist eine abweichende 
Einschätzung der zu veranlagenden Brennerei geboten, weil 
(Da bei der zu veranlagenden Brennerei zu einer wesentlichen Abweichung von den Ergebnissen 
der Vergleichung kein Anlaß vorliegt, ist die unter lle ermittelte Alkoholmenge aafu Liter 
Alkohol zu ermäßigen — zu erhöhen.) 
V. Vorschlag. 
Unter Bezugnahme auf den geleisteten Sachverständigeneid bringen wir für die zu veranlagende 
Brenneeiiii eine Menge 0v Liter Alkohol als Kontingentsfuß in 
Vorschlag.
        <pb n="464" />
        — 354 — 
„den ten 19 
Das vorstehende Gutachten wird 
3u 
unter Beifügung des erhaltenen Belagshefts vorgelegt. 
Bie Sachverständigen.
        <pb n="465" />
        Veranlagung Aulage 4 
der landwirthschaftlichen Getreidebrennerei (&amp;K O. F. 22.) 
des zu 
im Hauptamtsbezirke 
I. Leschreibung der Grennerei und des dazu gehörigen Grundbesitzes. 
II. Ermittelung des angemessenen jährlichen Hetriebanmfanges und Berechnung des 
Kontingentsfubes. 
a) Von den vorhandenen Wiesen und Weident. ba) bedürfen der Düngung ha 
3. bis 8. Bodenklasse. 
b) Die gesammte landwirthschaftlich genutzte Fläche — abzüglich der nicht düngerbedürftigen 
Wiesen und Weiden und der Flächen, deren Bestellung selbst bei starker Stalldüngerzufuhr 
einen entsprechenden Nutzen nicht in Aussicht stellt — beträüt ha. Um das 
Düngerbedürfniß für diese Fläche festzustellen, ist sie in Klassen zerlegt, und zwar sind 
zugewiesen: 
der Klasse 
I bester Ackerboden mit einer durchschnittlich erforderlichen Biehhaltung von . . Stück 
Großvieh auf jedes Heklleerooorrorrrr ha 
II mittlerer Ackerboden mit einer durchschnittlich erforderlichen Viehhaltung 
von .. . . Stuͤck Großvieh auf jedes Heltar.. ..... - 
III schlechter Aderboden mit einer durchschnittlich erforderlichen Viehhaltung 
von .. . . Stuͤck Großvieh auf jedes Hektar.. ... .... - 
IV mittlere Wiesen und Weiden mit einer durchschnittlich erforderlichen 
Viehhaltung von .. . . Stück Großvieh auf jedes Hektar. 
V schlechte Wiesen und Weiden mit einer durchschnittlich erforderlichen 
Viehhaltung von Stück Großvieh auf jedes Hekttooo ... -. 
e-)DerdeinDungerbedarf entsprechende Viehstand berechnet sich hiernach auf . Stück 
Großvieh. 
Der regelmäßig vorhandene Viehstand beträgt: 
—— . . ... Sütück, 
Kleinvheeeeg ... ....- 
Schweine.....·......... 
Da...·StückKleinvieh(....Strick Schweine) auf 1 Stück Atohvieh zu 
rechnen sind, ergiebt sich hieraus ein regelmäßig vorhandener Viehstand von .. .. Stück 
Großvieh. 
. . . daher eine 
Für die weitere Berechnung ist indessen die oben berechneie Viehhaltung von 
Stück Großvieh in Ansatz zu bringen. 
84
        <pb n="466" />
        d) Zur Ernährung des Viehstandes 
gleich Liter erforderlich. 
Die täglich erforderliche 
356 
ist täglich eine Schlempemenge von . . . 
Schlempemenge ist einem Bottichraume von 
mal 40 Liter ?) 
Liter 
gleich zu achten und kann mit den vorhandenen Brennereigeräthen hergestellt werden 
— nicht hergestellt werden, da täglich nicht mehr als 
Liter Bottichraum bemaischt 
— abgebrannt — werden können, so daß nur diese Menge in Ansatz zu bringen ist., 
Ein Bedürfniß zur Verfütterung von Schlempe besteht für die Zeit vom 
Tage. 
Der jährlich zu bemaischende Gesammtbottichraum beträgt hiernach 
........ ,alfofür.. 
...... Liter. 
. . . . Liter gleich 
. mal 
Nach den vorhandenen Betriebseinrichtungen und den zu verarbeitenden Rohstoffen 
beziehungsweise der bisher erzielten Alkoholausbeute von 
Alkoholausbeute zu 
erwartende jährliche Alkoholerzeugung 
auf 
u Prozent kann die künstige 
Prozent angenommen werden, und berechnet sich danach die zu 
Liter Alkohol. 
  
  
) Hieraus berechnet sich unter Zugrundelegung des in den abgelaufenen fünf Betriebsjahren 
zwischen der hergestellten Alkoholmenge und dem Kontingente durchschnittlich bestandenen 
Verhältnisses von 100 zu . zunächst ein Kontingentsfuß von . . . . . . Liter Alkohol 
III. Angaben über die zum Bergleiche heranzuziehenden Grennereien. 
# . 2 3.5 55 „ [10. 
Der # Größe: 
Maischbottiche mm 8e#Kurch.0nRegel-= 
Or## Name — — iriebsjahre schnittliche fähigen mäßiger 
durch--Kon#- dureh- Auobente Ackerflächeltiebstand: Bemer- 
der des schnitt- tingentbnittlichon einem. 110erdinger Großvieb ungen 
Brennerei Brennereibespers BZahl licher bemaischterLekloliteribh bedürftigen]h Kleinvieh, * 
Naum— Bonichraum Vottichraum Biesen unde. Schweine 
gehalt Weiden 
Liter l Altonol ul Liler A#ltonol hra Stuck 
  
  
  
  
*) Anm.: Bei Hefenbrennereien 607 Liter.
        <pb n="467" />
        — 357 — 
IV. Uergleich der zu veranlagenden Brennerei mit den unter III bezeichneten 
Grennereien. 
Es entfallen: 
a) bei den Vergleichsbrennereien 
1. bei . . . ... ha Acker und l Kontingent auf 1na . . . Liter Alkohol, 
2322 -- -- - - -1-..... - - 
3. -- .. .... - - -...... - - -I-..... - - 
b) im Durchschnitte sämmilicher Vergleichsbrennereien 
bei ha Acker und hl Kontingent auf 1nna . . Liter Alkohol; 
Cbei der zu veranlagenden Brennerei 
bei han Acker und der unter lle vorläufig 
ermittelten Menge 0v .. Liter Alkohol auf 1 haa . . Liter Alkohol. 
Trotz der auffälligen Unterschiede zwischen den Ermittelungen zu h und c ist eine abweichende 
Einschätzung der zu veranlagenden Brennerei geboten, weil 
(Da bei der zu veranlagenden Brennerei zu einer wesentlichen Abweichung von den Ergebnissen 
der Vergleichung kein Anlaß vorliegt, ist die unter lle ermittelte Alkoholmenge auf Liter Alkohol 
zu ermäßigen — zu erhöhen.) 
V. Vorschlag. 
Unter Bezugnahme auf den geleisteten Sachverständigeneid bringen wir für die zu veranlagende 
Brennrtre: eine Menge nv .. Liter Alkohol als 
Kontingentsfuß in Vorschlag. 
, den ten 19 
84 *
        <pb n="468" />
        — 358 — 
, den ten 19 
Das vorstehende Gutachten wird 
de 
zu 
unter Beifügung des erhaltenen Belagshefts vorgelegt. 
Die Sachverständigen.
        <pb n="469" />
        — 450) — 
Direktivbczirk Muster 5. 
(K. L. . 27.) 
1— 
oder 
Bundesstaat 
Machweisung III 
die noch nicht mitgetheilten Kontingentsfußziffern. 
Anleitung zum Gebrauche. 
In Spalte 1, 2 oder 3 dieser Nachweisung sind in je einer Summe die Komtingentsfußziffern zusammenzuziehen 
a) für die Brennereien, über deren Beschwerden, betreffend die Ansetzung einer wegen Betriobswechsels herab- 
geminderten Alkoholmenge, erst nach Einreichung der Nachweisung ll endgültig entschieden worden ist 
(R. O. F. 3), 
b) für die am Kontingente bereits betheiligten Brennereien, bezüglich deren erst nach Einreichung der Nach- 
weisung lI endaultiq entschieden wodden ist, daß den Antragen auf Veranlagung zun Kautingente nicht zu 
entsprechen # 
Jcl für die zum Kontingeme veranlagten Breunereien.
        <pb n="470" />
        1. 22. 
  
» « für die am Kontingente bereits 
für die Brennereien, be.heiligten Brennereien, be- 
über deren Beschwerde wegen züglich deren erst nach Ein— 
Herabsetzung des Kontingents= reichung der Nachweisung II 
fußes erst nach Einreichung der endgültig entschieden worden 
Nachweisung II endgültig ent- ist, daß den Anträgen auf 
schieden worden ist Veranlagung zum Rontingeunte 
nicht zu entsprechen ist 
  
Liter Alkohol. 
Verim, Carl Hrymanns Verlag. — Gedruelt bei Julius Sillenield in Ber#n. 
welche zum Kontingente ver- 
Die Summe der Kontingentsfußziffern beträgt 
für die Brennereien, 
aulagt worden sind 
  
Bemerkungen.
        <pb n="471" />
        — 361 — 
Tentral-Batt 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamte des Innern. 
Du bettehen durch alle Postanstalton und Ppuchhandlungen. 
K. dahtgang. J Verlin, Freitag, den 26. September 1902. V. 4. 
  
Indt: 1. Koufulat-Wesen: Entlassung Seite W 
2. Finanz-Wesen: Nachweisung der Einnahwen de des Neiche 3. ne Auswelsung von Ausländern aus des 
vom 1. April 1902 bis Ende August 1902 Gebie 
1. Kousfulat= Wesen. 
  
Dem bisherigen Kaiserlichen Konsul in Part (Brasilien), Hermann Franz Cmok, ist die erbetene Ent- 
lassung aus dem Reichsdienst ertheilt worden.
        <pb n="472" />
        2. Finanz 
362 
= Wesi 
  
e ½K. 
Nachweisung der zur Anschreibung gelangten Einnahmen (einschließlich der gestundeten Beträge) 
an Zöllen und gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern sowie anderer Einnahmen im 
Deutschen 
Reiche für die Zeit vom 1. April 1902 bis zum Schlusse des Monats August 1902. 
  
  
  
  
  
  
     
   
   
  
  
  
  
  
( Soll-Einnahme nt 
Bezeichnung W vom Nn Ausfuhr- a . # *** der 6 
der ssen Vergatungen leiben 
Einna h men. Monats August 1902 (Spaiie 4) — weniger 
— + ¾ 4 KM E 4 
1. 2. 8. 4. b. 6. 
15 
....... 211 605 491 6573 511 205 081 980 208 170 718 — 3 138 733 
...... 4554 189 82 3827 4521 812 " 4526 854— 4542 
und Zuschlag 62 250 549 25 67½ 17 86 577 872 42099788 — 5 522 411 
DQ 18 412 838 226 18 407 607 18222 032 —+ 185 575 
.....·... 8 165 688 5 en 999 2292 689 309 202 — 1 988 487 
von Branntwein und Zu- T 
....... 54 926 911 187 415 54 789 396 53 301 926 + 1 437470 
5 816 455 4861 — 452 627— 457 488 
.... 608 964 — 608 964 — 608 964 
... 2052684 — 2 052 684 — + 205234 
... lsssössö 29 849 18 665 986 14764 499 — 1098613 
von Bier 1 488 022 — 1 483 022 1 546 682 — 63 660 
Summe 877 761 282 38 374959 339 386 3828 342 498 564— 3102 21 
........ 12 146 164 — 12 146 164 6339627 + 5 8806 687 
Anschaffungsgeschäfte 5287 181 17896 5269 285 5.597707— 328 422 
2 698 021 — 2 698 021 2 664 b32 — As 489 
11 223 80a — 11228 808 10 878 564 — 345 249 
325 712 — 6325 712 813 7866 + 11 926 
— — 558 466 495 978 57488 
— — i 4913 084 5 456 3824 — 518240 
— — 176 0°9 086 167 1340832 + 8 945 004 
— — 87 132 000 86 911 000°) + 221 000 
  
  
  
9 Die, emgtuge Einnehme stellte sich im Vorjahr um 117 151 AA niedri 
ie zur 
waltungskosirn“ beirägt bei den nachbezeichneten Einnahmen: 
1nsP 
Neichslasse gelangte Ist-Einnahme abzüglich der Auefuhrvergütungen rc. und der Ber- 
  
  
  
  
  
. Jst-EinnahmevomBegianedesRechaungsthks 
Bezeichnung Ist- Einnahme im Monat August bie um Schusfe des Monals augu. 
der 10% 1000 Within 1902 1002 1901 Mithin 1902 
2 . mechr 2 +mehr 
E inna 5 men. weniger — weniger 
# 4 4 4 * 
1. 2. 4. 4. 5 6. 7. 
Zölle .. 35 766 812 36 129 616 — 362 B04|86 160 316 183 518 402 — 2353 056 
Tabackstener 791 210 8930l — 101 778. 1225’.562 4120 800 — 195 738 
Zuckersteuer und W 6209 926 131 849 — 1821914 31 299 110 39009 566 — 7 710 447 
alzsteuer . 3570 896 ½ 522 706 — 48 190 18 601 391 18 156 113 + 147978 
Maischbotiichstener . .... 42147—532795-4-—1906H 6 029571 3 720 874 + 2308 697 
Berbrauchsabgabe von Branntwein 
und Zuschlag. .... 9929913 10274 826 — 344913 19 437 116 49 191 725 57 609 
Brennsteuer 3 688 151 319 +T 155007 4861 — 452627 — 457488 
Schaumweinstener 10 517 — + 10.517 53 3338 — + 53 3338 
Schaumwein-Nachsteue 505 118 —. — 505 118 1966265 — + 1 966265 
Brausteuer und lranbgal= 
von Bier 2198.561 2592 117 — 393 856 12 873 188 1n 860 740 — 987 552 
Sumun- . 58 944 d54 50 660 348 1 615 784510 653 752 317 023 893 — 6370 141 
Spielkartenstempel . . 105 535 96 973 + 8 562 678 171 628 103 + 49 768
        <pb n="473" />
        — 363 
3. Polizei-Wesen. 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
2 
2 Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die - 
r l . Ausweisung . 
der Bestrafung. Ausw g- 
3 der Ausgewiesenen. staiung beschlossen hat. m— 
1. 2. 9 4. b. 6. 
a) Auf Grund des 8. 38 des Strafgesetzbuchs. 
1.| August Schmidt, sangeblich am 25. Mai 1858 geboren schwerer undein acher Koͤniglich — '9. Sptember 
Müllergeselle, zu Venlo, Provinz Limburg, Nieder. Diebstahl (2 Jahre Regierungs-Prästdent d. J. 
lande, niederländischer Staatsange- Zuchthaus, laut Er- zu Königsberg, 
höriger, genntniß vom 
Geptember — 
b) Auf Grund des §. 362 des Strafgesetbuchs. 
2. Josef Biktner, geboren am 25. März 1861 zu Zöptau, Landstreichen, Fnlich Lreuhuscher 10. September 
Arbeiter, Bezirk Schönberg, Mähren, öster- neerun Präsident d. J. 
reichischer Staatsangehöriger, zu Bresla 
8. Oswald Böckel, geboren am 31. August 1855 zu Aal-VBetteln, Königlich Vrenßischer 4. Juli d. J. 
, Barbier, borg, Dänemark, dänischer Staals- Polizei = Präsident zu 
. angehöriger, Lerlin 
4. Josef Droeßler, geboren am b. Dezember 1857 zu Landstreichen, Königlich preußischer 27. Mai d. J. 
  
auch DreßZler, 6Schsnau- Bezirk Neutitschein, Mähren, 1 ese Präsident 
Fleischer, ortsangehörig ebendaselbst, * l 
5. Gregor Gabriel, geboren am 9. Zebruar 1884 zu Deutsch- Betteln, wotelherde. zu Ham-18. September 
Kellner, Großdorf, Komitat Vas, Ungarn, burg, d. J. 
6 ungarischer Staatsangehöriger, 
6. [Adols Klein- gen am 29. Mai 1872 zu Stark, schwerer Diebstahl, Königlich preußischer 5. September 
wächter, Arbeiter, ssade Bezirk Braunass, Böhmen, orts- Landst reichen und kerfrangv vrandent d. J. 
ehörig ebendaselb u Lieg 
7. Sophie Koscielny, geb raodr im Jahre 1875 5 Tylmanowo, nn- Spiguch' n’5] 24. Mai d. J. 
eborene Lichonski, 
ittwe, Arbeiterin, 
Heinrich Julius 
Lair, Gäriner, 
Wenzel Plachy, 
Arbeiter, 
.Hermann Pliesch- 
nig, Bäckergeselle, 
.— 
2— 
— 
.Anton Roznawski, 
Arbeiter, 
.Josef Schindler, 
leischer, 
— 
— 
r—ê 
Josefine Stowasser, 
ledig, 
  
Bezirk Nowy-Targ. Galizien, orts- 
angehörig ebendaselbst, 
geboren am 8. Juni 1864 zu Cean, Landstreichen und 
#gerungs- Präsiden 
zu Oppeln, 
SFaferlicher Bezirks-Prä- 12. 2- Septembe 
  
Eieäch, ortsangehörig ebenda- Betieln, sident zu Straßburg, 
elbst, 
gebooren om 20. April 1872 zu Westec, Betteln, Königlich preußischer Tree 
Bezirk Podebrad, Böhmen, ortsan- Regierungs-Präßden 
gehörig ebendaselbst, zu Liegnitz, 
olbenrn am 6. April 1581 zu St. Veit, desgleichen, Königlich preußischer 3. September 
Kärnihen, ortsangehörig zu berzen- " Lolgei-Prästdent zu d. J. 
dorf, Bezirk St. Veit, ebenda, ver 
geboren im Jahre 1882 zu Brodta, Diebstahl und Lond. Kverlina, preußischer 15. September 
ezirk Chrzanow, „Galizien oris· sireichen, Reglierungs- Präsident d. J. 
angehörig ebendaselbst, zu Breslau, 
geboren am 22. November 1844 zu Betteln, derselbe, 
Karlsdorf,. Sehir Oobenstedt, Mähren, 
orisangehörig ebendaselbst, 
geboren am 11. September 1883. zu Landstreichen und (t- Rhniglich preubischer 8. September 
11. Sepiember 
d. J. 
  
Drahowih, Bezirk Karlobad, Böhmen, werbsmaßige Un= Regierungs-Präsident b. J. 
österreichische Staatsangehörige, zucht, Zzu Merseburg, | 
Die wo Ausweisung des Straßenarbeiters Johann Sumann (Central-Blatt für 1902 S. 6 Ziffer 10) ist zurück- 
genommen worden. K eem sich herausgestellt hat, daß der Wegewiesene preußischer Staatsangehöriger 
weisung des Schuhmachers Josef Johann Baptist 
ist. 
Arnaud (Central-Blatt für 1#n S. 805 Ziffer 8) 
e Aus 
ist bisher #ucht in Weliung 2e getreten, da dem Verurkheillen der Ausweisungsbeschluß nicht bekannt gemacht werden konnte. 
  
Verlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sillenseld in Berlin.
        <pb n="474" />
        <pb n="475" />
        — 365 — 
Central-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamte des Innern. 
—— — 
  
n bettehen durch alle VPostanstalten und Huchhandlungen. 
XXX. Jahrgang. . Berlin, Freitag, den 3. Oktober 1902. U 42. 
  
  
Inhbast: 1. Koufulat-Wesen: Ernemungen; — Todes- 
älle; — Exeqnatur-Ertheilunggen Seite 355 3. Zoll- und Stener Wesen: Rangerhöhungen 366 
2. Post= und Telegraphen- Wesen: Ergänzung der Aus- 4. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
führungsbestimmungen zur Fernsprechgebühren-Ordnung Reichsgebizeeennn 366 
eite 366 
1. Kousfulat-Wesen. 
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den bisherigen Konsul in Sarajevo, Fein del, 
unter Verleihung des Charakters als General-Konsul, zum Konsul in Porto Alegre (Brasilien) zu er- 
nennen geruht. 
Seine Mojestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Bonn Henry Jones zum 
Vize-Konsul in Newport (Englund) zu ernennen geruht. 
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Wilhelm Drünert zum Vize- 
Konsul in Durango (Mexico) zu ernennen geruht. 
Seine Maj stät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Plantagen-Besitzer Theodor Klatte zum 
Vize-Konsul in La Merced (Peru) zu ernennen geruht. 
  
Der Kaiserliche Konsul Carl Wagner in Arequipa (Peru) ist gestorben. 
Der Kaiserliche Vize-Konsul in Maceic (Brasilien) Eduard Martin Legene, ist gestorben. 
  
Dem Königlich spanischen Honorar-Vize-Konsul Johannes Rudolph Frommer in Königsberg ist 
Namens des Reichs das Exequatur ertheilt worden. 
  
Dem Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika Joseph J. Briktain in Kehl ist Namens des Reichs 
das Excquamr ertheilt worden. 
66
        <pb n="476" />
        — 366 — 
2. Post= und Telegraphen-Wesen. 
Bekanntmachung. 
Ergänzung der Ausführungsbestimmungen zur Fernsprechgebühren-Ordnung. 
Zu den unterm 26. März 1900 erlassenen Ausführungsbestimmungen zur Fernsprechgebühren- 
Ordnung (Central-Blatt S. 242) tritt am Schlusse von Nr. 9 folgender neue Absaß hinzu: 
„Wenn auf Annag Fernsprechanschlüsse an eine andere als die nächste Vermittelungs- 
anstalt geführt werden, so wird für die innerhaib der Grunze von 5 km mehr herzuseellende 
Liitungsstrecke neben den sonst salligen Gebühren ebensalls ein Baukosu#nzuschuß, und zwar 
in gleicher Höhe wie vorstehend angegeben, erhoben.“ 
Berlin W. 66, den 28. September 1902. 
In Vertretung des Reichskanzlers: 
Kraetke. 
3. Zoll= und Stener-Wesen. 
Den Stationskontroleuren, Königlich bayerischen Zollinspektorn Lengfehlner in Trier, Michelbach in 
Flensburg und Ruppert in Ronock ist von Seiner Koniglichen Hoheit dem Prinzregenten von Bayern 
er Rang von Hauptzollamtsverwallern verliehen worden. 
4. Polizei-Wesen. 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  
  
  
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6S Al Hei . 
Name und Stand ter und Heimath Grund uebe welche die ' 
S « der Bestrafung. * Usweisung Ausweisungs-= 
E der Ausgewiesenen. beschlossen hat. beschlusses 
G: "“ 
1. 2. I 3. 4. b. 6. 
  
  
a) Auf Grund des §. 181 a in Verbindung mit §. 362 des Strafgesetzbuchs. 
Emil Skopek, geboren am 7. Angust 1882 zu Lees-Diebstahl und Zu- Stadtmagistrat Amberg.10. September 
Schmied, dorf. Bezirk Baden. Nieder-Oesterrei L.,bälterei (5 Mon#tel Bayern, d. J. 
ortsangehörig zu Welim, Bezirk Kolin, Getännniß, lam Gr. 
öhmen, kenmniß vom 16. 
April 1902), "1 
  
  
  
b) Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs. 
2. [Jolef Bensch, geboren am 21. Mai 1867 zu Bobnitz.Landsstreichen und EKöniglich bayerisches Be-se2. Augustd. J. 
EéEéEteinmeßz, Bezirk Podiebrad, Böhmen, öster- Betteln, ! zirksamt Pfassenhofen, 
reichischer Slaatsangehörsiger,
        <pb n="477" />
        — 367 — 
  
  
  
  
  
  
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J Name und Stand Alter und Heimath Grund „Behörde, welche die L 
2 . 
der Bestrafung. Ausweisung Ausweisungs- 
der Ausgewiesenen. « beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. ¾r 4. . · 6. 
i 
8.Uranz KthttceV acboren am 11. Juni 1856 zu Groh. Bentem, Königlich bayerisches Be= 11. Juli d. J. 
au ricke und Horka. Beiirk Semil, Böhmen, öslr- zirksamt Frankenthal, 
Friischke, Frbeiter, reichischer Staatsangehörtiger, 
4. Kichard Grimm, Lgeboren am 30.Oklober 1851 zu Eiben- verbotewidrige Nück- neihcrgurg= 18. Augustd. J. 
Fadrikarbeiter, berg-Grünberg. Bezirk Graslitz, Böh-, kehr und Betteln, baupimannschaft 
men, österreichischer Staatsange- s Zwickan, 
bhöriger, . 
5.| Anton Krizaj, geboren am 29 November 1879 zu Landstreichen, Königlich bayerische 8. September 
Tapezierer, Idria. Bezirk Loilsch, Krain, orts· 1 Polizeidirektion d. J. 
angehörig ebendaselbst. !München, 
6. Anton Kunert, geboren am 26. Juli 1864 zu deiers Diebstahl. Beilegungs Königlich preußischer 18 September 
Bürstenmacher. berg. Bezirk Senftenberg. Böhmen, eines jtalschen NaRegierungs-Präsiden t d. J. 
ortsangebörig zu Schreibendorf, Be., mens und Bereln. zu Breslau, 
zirk Hohenstadt. Mahren, 
7. Anton Lochmann, geboren am 10. Augun 1864 zu Prag, Betteln und Zührung Stadtmagistrat Strau- 5. Sptember 
Maurer, Sõhmen, ortsangehörig zu Neu--Knin, jalicher Legitima- bing, Bayern, d. J. 
ezurk Pribram, ebenda, lionspapiere, 
8. Josef Anton Nobelgeboren am n Juni 18.8 zu Appenzell. Landstreichen und Kaiserlicher Bezirts Prã-· 18. Seplember 
Korbmacher, Schwei, schwetzerischer Staatsange- Betteln, sident zu Colmar, d. J. 
höriger, 
9. Marie Lonise geboren am 18. September 1877 zu Landstreichen und ge-Königlich lchch= Kreis. 18.ugus 8 
Richter, Lohn- Hainspach, Bezirk Schluckenau, Böh-werbsmäßige Un= hauptmannschaft 
arbeiterin. men, öslerreichische Staatsangehörige, zucht, Zwickau, 
10. Josef Schneider, geboren am 17. August 1852 zu Sazz, Venel#n, dieselbe, 28.Angustd. J. 
Kutscher, Khen, önerreichischer Staatsange- , 
öriger, 
11. Johann Stadler, acheren am 21 November 1362 zu desgleichen, Königlich bayerisches Be.5. Seplember 
Fabrilkarbeiter, Aitenhof, Bezirk Nohrbach, Ober- zirksamt Passau, 1 d. J. 
Oenerreich. orlsangehörig zu Piarr· 
lirchen, ebenda, 
  
Die Ausweisung des Bürstenmachers Anton Krüger (Central-Blatt für 1598 S. 476 Ziffer 5) ist zurück- 
genommen worden. 
  
Berlin, Carl Heymanns Berlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Verlin.
        <pb n="478" />
        <pb n="479" />
        — 369 — 
Tentral-Slaft 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamte des Innern. 
— 
  
Zu bettehen durch alle VPostanstalton und hHuchhandlungon. 
  
  
  
XXX. dahrgang. Berlin, Freitag, den 10. Oktober 1902. W3. 
Pen u Wesen ctesaren, nm- 4. Zoll- und Stener-Wesen: Bestellung eines Stations- 
Septemker 1902 alus der deuischen Notenbanken k1#% kontroleurs; — r in dem Stande — 
,«·«"«·«·«««’«"« deanugmnendekollsunvSteuekstellen..32 
3. Handels= und Gewerhe-Wesen: Bekanntmachung, be- 5 
treffsend die für die Pflanzeneinfuhr geöffneten aus. .— äusweifung von Alusländern aus den 
länk ischen Zollstellllen 372 Psgebiee. 
  
1. Koufulat= Wesen. 
Dem Kaiserlichen Konsul in Bilbao, Dr. Erhardt, ist die erbetene Entlassung aus dem Reichsdienst 
ertheilt worden. 
Dem Kaiserlichen Konsul in Jquique (Chile) Carl Colsman, ist die erbetene Entlassung aus dem 
Reichsdienst ertheilt worden.
        <pb n="480" />
        Passiva. 
2. Bank. 
Status der deutschen Noten 
nach den im Reichsanzeiger veröffentlichten Wochenüber 
(Die Beträge lauten 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
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3Sächüsche Bauk zu DresdenG0 51 4 12 27## #917 1358] 80 36 — 1 5100 29 721 — 5068 1 776 119 5625 2288. 
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6. VSabilqe vant Sa#ooo imUS2 330|9é L 6 — — — un#4 3 2 120 
6., Braunschweigische Bank u1 * 680 17544 422 12184 501 520— 314 7— 121 **i 51 
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Zusammen * 57495 105 11 4 825 560694 220 + 4676 2 — 52 1332718 m 32 853 K 1761 tnto 6 c10. 
Benuerkusaugen#. 
Zu Spalte 5: Davon in Abschnilten zu 
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100 A = 1 20V 7 500 K, 
24 259 500 4 (bei der Vank Nr. 3 
425 145 000 +d (#t-
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        Wesen. 
banken Ende September 1902 
sichten, verglichen mit demjenigen Ende August 1902. 
auf Tausend Mark.) 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
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        – 372 — 
33. Handels= und Gewerbe-Wesen. 
Bekanntmachung, 
betreffend die für die Pflanzeneinfuhr geöffneten ausländischen Zollstellen, vom 7. Oktober 1902. 
  
Das unter dem 27. April 1898 (Central-Blatt S. 240) veröffentlichte Gesammtverzeichniß der- 
jenigen ausländischen Zollstellen, über welche die Einfuhr der zur Kategorie der Rebe nicht gehörigen 
Pflänzlinge, Sträucher und sonstigen Vegetabilien aus dem Reichsgebiete nach den bei der internationalen 
Reblauskonvention betheiligten Staaten erfolgen darf, wird unter 6 (Oesterreich-Ungarn a für die im 
Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder) dahin geändert, daß das K. K. Hauptzollamt Wien, 
welches bisher nur zur Abfertigung der mit der Post eingehenden Pflanzensendungen ermächtigt war, 
auch für den Frachtverkehr geöffnet ist. 
Berlin, den 7. Oktober 1902. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Dr. Hopf. 
4. Zoll= und Steuer-Wesen. 
Auf Grund der Bestimmung im Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses 
des Bundesraths für Zoll= und Steuerwesen der Königlich preußische Steuerinspektor Philipp in Goch 
an Stelle des in den Landesdienst zurückberufenen Steuerinspektors Stoß den Königlich bayerischen 
Hauptzollämtern zu Augsburg, Fürth, Nürnberg, Regensburg, Schweinfurt und Würzburg, dem Groß- 
herzoglich sächsischen Amte Ostheim sowie dem Herzoglich sachsen-coburg-gothaischen Amte Königsberg mit 
dem Wohnsitz in Nürnberg als Stationskontroleur vom 1. Oktober 1902 ab beigeordnet worden. 
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen. 
Im Königreiche Preußen. 
Dem Hauptsteueramte zu Naumburg a. Saale ist die Befugniß zur Erhebung des Spiel- 
kartenstempels und zur Abstempelung im Bundesgebiete gefertigter sowie vom Ausland eingehender Spiel- 
karten entzogen worden. 
Die Zuckersteuerstelle zu Michelsdorf im Bezirke des Hauptsteueramts zu Schweidnitz ist auf- 
gehoben und die Zuckerfabrik zu Michelsdorf der Zuckersteuerstelle zu Puschkowa zugetheilt worden, 
welche vom Bezirke des Hauptsteueramts Breslau !l abgezweigt und dem Hauptsteueramte zu Schweidnitz 
zugetheilt worden ist. 
u Wüstensachsen im Bezirke des Hauptsteueramts zu Hanau ist eine Uebergangsabgaben- 
Hebestelle mit der Befugniß zur Erledigung von Uebergangsscheinen über Bier und zur Erhebung der 
Uebergangsabgabe von Bier errichtet worden. 
Es ist ertheilt worden: 
dem Steueramt 1 zu Wittstock im Bezirke des Hauptsteueramts zu Neuruppin die Befugniß 
zur Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen 1 über Rasiermesser, die im zollfreien Veredelungs- 
verkehre versandt werden, 
dem Steueramte lU zu Treffurt im Bezirke des Hauptsteueramts zu Langensalza die Befugniß 
zur Erledigung von Begleitscheinen I über Rohtaback, der für die Firma Germershausen daselbst unter 
Eisenbahnwagenverschluß eingeht,
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        — 373 — 
dem Nebenzollamte II zu Brunshausen im Bezirke des Hauptsteueramis zu Stade die Be- 
fugniß zur Erledigung von Begleitscheinen I über diejenigen zur Ausfuhr bestimmten Waaren, welche in 
die auf der Rhede vor Brunshausen unter Zollflagge liegenden Seeschiffe verladen werden sollen, 
dem Steueramt I zu Rybnik im Bezirke des Hauptsteueramts zu Gleiwitz die Befugniß zur 
Erledigung von Zoll= und Salzbegleitscheinen II. 
Im Königreiche Bayern. 
Auf dem Bahnhofe München— Schwabing im Hauptzollamtsbezirke München I ist eine Zoll- 
expositur, und in Neu-Ulm im Hauptzollamtsbezirke Memmingen und in Bad Kissingen im Haupi- 
zollamtebezirke Schweinfurt je ein Nebenzollamt errichtet worden. 
Mit den Nebenzollämtern Neu-Ulm und Bad Kissingen sind die dortigen Aufschlag-Ein- 
nehmereien vereinigt, deren seitherige Befugnisse an die neuen Zollstellen mit übergehen. 
Außerdem sind diesen Amtsstellen folgende Befugnisse ertheilt: 
der Zollexpositur im Bahnhofe München — Schwabing die Befugniß zur Ausfertigung und 
Erledigung von Zoll= und Branntweinbegleitscheinen I und II, zur Abfertigung im Eisenbahnverkehre nach 
§. 66 des Vereinszollgesetzes, zur Abfertigung des mit dem Anspruch auf Aufschlagrückvergütung aus- 
gehenden Bieres und zur Ausfertigung und Erledigung von Uebergangsscheinen, 
dem Nebenzollamte Bad Kissingen die Befugniß zur Ausfertigung und Erledigung von Zoll= 
begleitscheinen 1 einschließlich der Abfertigung der unter Eisenbahnwagenverschluß eingehenden Begleit- 
scheingüter sowie die Befugniß zur Abfertigung von Wollenwaaren der Tarisnummer 414 5 und 6 zu 
anderen als den höchsten Zollsätzen dieser Nummern, und 
dem Nebenzollamte Neu-Ulm die Befugniß zur Ausfertigung und Erledigung von Joll= und 
Salzbegleitscheinen 1 und II sowie von Tabackversendungsscheinen I und II, sämmtliche Befugnisse im 
Esenbahnverkehr und das beschränkte Niederlagerecht nach Maßgabe des §. 105 des Vereinsgoll= 
gesetzes. 
In Wittelshofen (Hauptzollamtsbezirk Augsburg), in Kirchlauter und Weißenbrunn 
(Hauptzollamtsbezirk Bamberg), in Helmbrechts (Hauptzollamtsbezirk Hof), in Glanmünchweiler, 
Ormesheim und Wolfstein (Hauptzollamtsbezirk Kaiserslautern), in Zeselberg (Hauptzollamtsbezirk 
Landau), in Haar (Hauptzollamtsbezirk München II) sowie in Burkardroth und Graefendorf (Haupt- 
zollamtsbezirk Schweinfurt) sind Ausschlag-Einnehmereien errichtet worden. Die Aufschlag-Einnehmerei 
Beikheim ist nach Mitwitz verlegt und mit ihr die Uebergangsstelle Mitwitz vereinigt. Die seither mit 
der Ausschlag-Einnehmerei Beikheim vereinigte Uebergangsstelle bleibt als selbständige Dienststelle be- 
stehen. Die Uebergangsstelle Wolfstein ist aufgehoben. 
Den Ausschlag-Einnehmereien Weißenbrunn und Helmbrechts ist die Befugniß zur Ab- 
fertigung von mit dem Anspruch auf Malzaufschlagvergütung ausgehendem Biere sowie zur Ausfertigung 
und Erledigung von Uebergangsscheinen über Bier, serner den Aufschlag-Einnehmereien Glanmünch- 
weiler und Wolfstein die Befugniß zur Erhebung von Uebergangsabgaben sowie zur Ausfertigung 
und Erledigung von Uebergangsscheinen über Bier und Wein ertheilt worden. 
Den anderen neuen Aufschlag-Einnehmereien sind besondere Befugnisse — außer denjenigen, die 
desn nr überhaupt und zumal auf dem Gebiete der Branntweinbesteuerung zukommen — 
nicht ertheilt. 
Zu Prex im Bezirke des Hauptzollamts zu Hof ist ein Nebenzollamt ll errichtet worden. 
Es ist ertheilt worden: 
dem Nebenzollamte zu Lichtenfels im Bezirke des Hauptzollamts zu Bamberg die unbeschränkte 
Befugniß zu Abfertigungen im Eisenbahnverkehr und 
dem Hauptzollamte zu Ludwigshafen a. Rh. die Befugniß zur Abfertigung der mit dem 
Anspruch auf Steuervergütung und Gewährung von Ausfuhrzuschuß angemeldeten verzuckerten und in 
Zuckerauflösungen eingemachten Früchte. 
  
Im Königreiche Sachsen. . 
Das Untersteueramt zu Mittweida im Bezirke des Hauptzollamts zu Chemnitz ist in ein 
Steueramt und die Steuerämter zu Lommatzsch im Bezirke des Hauptzollamts zu Meißen und zu 
Leisnig im Bezirke des Hauptzollamts zu Grimma sind in Untersteuerämter umgewandelt worden.
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        — 374 — 
Im Großherzogthume Baden. 
Es ist ertheilt worden: 
der Steuer-Einnehmerei zu Schriesheim im Bezirke des Hauptsteueramts zu Manihein die 
Befugniß zur Erledigung von Versendungsscheinen I über Tabacksendungen nach den dort befindlichen 
Privatlagern für unversteuerten inländischen Taback, 
der Zollabfertigungsstelle am Bahnhofe Baden die Ermächtigung zur Ausstellung von Zoll- 
begleitscheinen I, 
der Zollabfertigungsstelle am Bahnhofe Freiburg die Befugniß zur Abfertigung von Kakao- 
waaren, die von der Firma Merk und Arens, Chokoladen= und Zuckerwaarenfabrik Badenia in Freiburg, 
mit dem Anspruch auf Vergütung des Kakaozolls ausgeführt werden, 
den Steuer-Einnehmereien Malsch bei Wiesloch und Rauenberg im Finanzamtsbezirke Schwetzingen 
sowie der Steuer-Einnehmerei Den zlingen im Finanzamtsbezirk Emmendingen die Befugniß zur Aus- 
fertigung von Versendungsscheinen II über Taback aus den in den genannten Orten befindlichen Privatlagern, 
der Steuer-Einnehmerei Gottenheim im Finanzamtsbezirke Breisach und Kippenheim im Bezirke 
des Hauptsteueramts zu Lahr die Befugniß zur Ausfertigung von Versendungsscheinen I und II über 
Taback aus den Privallagern daselbst, 
der Steuer-Einnehmerei Niederschopfheim im Finanzamtsbezirk Offenburg die Befugniß zur 
Ausfertigung und Erledigung von Versendungsscheinen I sowie zur Ausfertigung von Versendungsscheinen II 
über Taback aus und nach den Privatlagern daselbst, 
der Steuer-Einnehmerei Heddesheim im Bezirke des Hauptsteueramts zu Mannheim die 
Befugniß zur Erledigung von Versendungsscheinen I über Taback nach den Privatlagern daselbst, 
der Steuer-Einnehmerei Michelfeld im Finanzamtsbezirke Sinsheim die Befugniß zur Ausfertigung 
und Erledigung von Versendungsscheinen 1I über Taback aus und nach den Privatlagern daselbst und 
der Zuckersteuerstelle Waghäusel im Bezirke des Hauptsteueramts zu Mannheim die Befugniß 
zur Wiederanlegung des amtlichen Verschlusses bei Verschlußverletzungen. 
5. Polizei-Wesen. 
  
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  
  
  
— 
Name und Stand Alter und Heimath ·. - Datum 
ss—ueeGG.x*pKN 
— * der Bestrafung. eisung Ausweisungs- 
der Ausgewiesenen. « beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 3. l 4. b. 6. 
  
  
  
a) Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs. 
1. Peler Jensen Hede-= geboren am 26. Jannar 1852 zu Sönder-Diebstahlim Nücksalle Königlich preubischer 24. September 
naard, Cigarren= nis, Kreis Hadersleben, orlsangehörig (1 Jahr 6 Monate. Regierungs-Prästdent d. J. 
macher, zu Fredericia, Dänemark, Zuchthaus, laut Er-, zu Schleswig, 
kenntniß vom 12., . 
Mäkztgot), 
b) Auf Grund des 8. 362 des Strafgesetzbuchs. 
2. Frauz Bazant, geboren am 6. Mai 1878 4 Wien,Betteln, Königlich preußischer 8. August d. J. 
Steindrucker. österreichischer Staatsangehöriger. Polizei-Präsident zu 
erlin, 
3 Guleppe Bertolo. geboren am 20. Juli 1851., aus Ve- Landstreichen und Großherzoglich badischer 21. August d. J. 
G Narberter. nedig, nalnemicher Staalkang lozer Betteln, Landeskommissär zu 
Karlsruhe,
        <pb n="485" />
        — 375 
  
Name und Stand Alter und Heimath 
  
  
1 
der Ausgewiesenen. 
2. 3. 
— Lausende Nr. 
  
Grund 
der Bestrafung. 
4 
Behörde, welche die d 
Ausweisung Pen 
beschlossen hat. beschlusses. 
b. 6. 
  
4. Melchior EIIIIII 
mann, Weber und Schweiz, schweizerischer Staatsan- 
  
gehöriger, 
5. akot alois Pemann “ am 14. November 1872 zu 
"X Flei HBem eirl Jägerndorf, Oester- 
reich ½. lesien, ösierreichischer 
ich öriger, 
6. Karl Kinzel, geboren am 26. August 1868 zu Trau- 
Kellner, tenau, Böhmen, ortsangehörig zu 
I Braunau, ebendaselbst, 
7. Anton Kusera, Ar- geboren am 20. Jannar 1851 zu 
beiter, Lodzin, Kreis Königgrätz. Böhmen, 
· öfterreichischer Staatgangehöriger, 
8. Theresia Maler, geboren am 13. Juni 1876 zu Schwaz, 
ledige Dienstmagd. Tirol, ortsangehörig ebendaselbst, 
9. Rajael Mameli, geboren am 17. Februar 1877 
Maurer und Tagner, Bezirk Cagliari, Italien, 
Staatsangehöriger, 
10. Felice Momo, Ar- geboren am 22. September 
  
beiter. Sant’ Angelo di Piove di 
Provinz Padova, Ilalien, 
Staatsangehöriger. 
L anton Neumann, eboren am 19. Februar 1855 zu 
teinmetz, laun, Bezirk Gablonz, Böhmen, 
angehörig ebendaselbst 
  
  
Diebstahl im Rück 
  
  
sall und Betteln, 
Betteln, 
desgleichen, 
desgleichen, 
gewerbsmäßige Un- 
zucht, 
  
  
  
  
   
  
   
12. Anton Rechziegel, geboren am 10. Juni (1882 zu Aussig. desgleichen, 
(Reckziegel) Arbeiter, Böhmen. ortsangehörig zu Zwickau, 
Bezirk Gabel, Böhmen. 
  
  
äübe 
lich sächsische Kreis-21. Juli d. J. 
jtclt « 
Zwick 
#mguch preußi cher#. 
Reghrungs= siden 
zu Oppeln, 
König lich sächsische Kreis-, 10. September 
hauptmannschaft d. J. 
2. Juli d. J. 
  
  
Bauzen, 
l preußischer 50 Seplember 
Regierungs Präsident d. J. 
zu Stetti *l 
Königlich beoyrrische 29. August d. J. 
Lollheidireftion 
  
olserlicher Bezirks-Prä- 16. September 
sident zu Me#. d. J. 
l 
„Königlich lächuiche Kreis= 5. Fplember 
—8 d. J. 
einnitz 
Gniglich Gul 19. Juli d. J. 
henptmannsch 
autzen 
Königlich brpußischer, 27. September 
Regierungs-Prästde d. J. 
zu Liegniß#, 
  
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="486" />
        <pb n="487" />
        — 377 — 
Tentral--Blatt 
D eutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamte des Innern. 
— 
  
In durch allo pvoanalten nund huchhandlungen. 
  
  
XXX. — 1 Verlin, Freitag, den 17. Obtober 1902. M444. 
alt: 1. Kaufulat-Wesen: E t B — 
3##tt von # Erthet- 2. Ausweisung von Ausländern aus dem 
lungen Seite 377 aebiett.. 
  
1. Ktonsnulat-Wesen. 
Dem bei dem Kaiserlichen Konsulat in Cairo beschäftigten Bize-Konsul Rieger ist auf Grund 
des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 
die Ermächtigung ertheilt worden, in Vertretung des Kaiserlichen Konsuls bürgerlich gültige Ehe- 
schließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit Einschluß der unter deutschem Schutze 
lebenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
Dem Kaiserlichen General-Konsul Feindel in Porto Alegre ist auf Grund des §F. 1 des Gesetzes 
vom 4. Mai 1870 für den Amtsbezirk des dortigen Kaiserlichen Konsulats die Ermächtigung ertheilt 
worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen vorzunehmen und die Geburten, 
Heirathen und Sterfälle von solchen zu beurkunden. 
Dem französischen Konsul Emile Knecht in Düsseldorf ist Namens des Reichs das Exequatur 
ertheilt worden. 
Dem Lonful gr Paraguay in Frankfurt a. M., Joseph Kopp, ist Namens des Reichs das 
Exequatur ertheilt worden.
        <pb n="488" />
        — 378 — 
2. Polizei-Wesen. 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  
— Laufende Nr. 
  
  
  
  
  
Name und Stand Alter und Heimath 6 Behoͤrde welche die Datum 
rund " des 
l Ausweisung 
der Best . Auswe 2 
der Ausgewiesenen. er Bestrafung beschlossen hat. 
2. I 3. 4. b. 6. 
  
— 
# 
1 
x—pris 
rlr- 
* 
— 
.- 
N 
a) Auf Grund des 8. 39 des Strafgesetzbuchs. 
Mathias Fleury, geboren am 11. März 1864 zu Metz, 2 Dirbstähle in wie- Laiserlicher Bezirks-Prä- 16. September 
Schuhmacher, — ohne Staatsange= derholtem Aalle sident zu Metz, d. J. 
härigkeit, (1 Jahr 6 Monat 
uchthaus, laut 
pürh vom 
2.1 Simon Gamm geboren -in 27. arsinsis iu Vanllon. osllendelle. und“ ver Käniglich- 6uhe 23. Mai d. 3 
(Bernhard Paw- Kreis Witebsk, Rußland (od suchter schwerer Dieb- Regi s- Praͤflden 
· lowoln hha. Brest, Kreis Grodnick, ebenvadelh, flahl (6 Jahre Bucht- zu * 
maler russischer Staatsangehöriger, haus, laut E - 
Biß vom 14. h. 
er 
b) Auf Grund des 8. 362 des Strafgesetzbuchs. 
  
. Therese Apolin, geboren am Oftober 1882 zu „LLandstreichen, Königlich bayerisches Be= 25. September 
ledige Prostitmirte, Klagenfurt, A#indein österreichische“ zirksamt Berchtesgaden, d. J. 
Staatsangehörige. 
. Adolf Bogady, geboren am 2. März 1877 zu Wien, Betteln, Königlich zessbicher. 2 Kuguftd. . 
Maler, ortsangehörig ebendaselbst, Kolszei Prösidem zu 
Verlin, 
Anna Broucel, geboren am 23. Juli 1870 zu Pracha- Sitten-Polizei- derselbe, 9. Juli d. J. 
unverehelicht, s sy, Bokäaem ortsangehörig zu Wosek, Contravention. I 
kchts 
Salomea Chmiel, n Jahre alt, geboren zu Krzeszowice, Landstreichen und ½ krphsher 3. September 
Arbeiterin, Bezirk Chrzanw, Galizien, orfsenge- grober Unsug, Re gerbons-räftdem Dd. J. 
hörig zu Sanka, Bezirk Chrzan 
Maria Grubhofer, geboren am 16. März 1880 zu I#s. gewerbsmäßige uo bobrsches Be-,.22. September 
Kellnerin, bruck, Tirol, unssanpehörg zu Hall, zucht, zirksamt Kosenheim, d. J. 
2. Innsbruck. 
Franz Lessel, geboren am 10. November 1876, aus Landstreichen und Königlich preußischer *8 September 
Klempner, Lodz, Gonvernement Piotrkow, Ruß- Betteln, negierunge Brästdent d. J. 
land, russischer Staatsangehöriger, deburg 
Franz Josei Meier, geboren am 21. Februar 1871 zu Perls-, Betteln und Ruhe- 4 d bayelssches Be.18. ebruar 
Tagearbeiter, berg, Bezirk Plan, Böhmen, öster= störing, zirksamt Tirschenreuth, d. 
reichischer Siaatsangehöriger, 
Josef Mischeck, geboren am 4. Juni 1878 zu Nosen--Betieln, Koͤniglich — Augus d. J. 
Schauspieler, thal, Böhmen, ortsangehörig zu Polizei-Präsident 
Schwarau, Bezirk Neichenberg, ebenda- Berlin, 
selbst, 
Friedrich Votorny, geboln am 10. Juli 1859 zu Iglau, desgleichen, nsnidtc frerbuscher 11- August d. J. 
Arbeiter, Mähren, ortsangehörig ebendaselbst, Regerungse Präsiden 
Kerdmand Schäffl, geboren am 18. September 1856 desgleichen, 
Tagelöhner, Zwettl. Niederösterreich, ortsan 
fonseg zu Hellmonsödt, Bezirk Sn- 
Oberösterreich, 
zu Bre 
Snbeil bayeris: 27. September 
Polizei-Direktion d. J. 
München,
        <pb n="489" />
        — 379 — 
  
  
  
  
  
  
  
  
D 
3 Name und Stand Alter und Heimath —* Behörde, welche die ber 
. Ausweisung 
S der B ng. Ausweisungs- 
. der Ausgewiesenen. estrafung beschlossen hat. neci 
1v. 2. l s. « 4. b. 6. 
18. Rupert Sterl, geboren am 21. Februar 1878 zu Diebstahlund Betteln, Stadmmagistrat Passau, 26. Juli d. J. 
ckergehülfe, Ulrichsberg, Bezirk Rohrbach. Oester- Bayern, I 
reich österreichischer Staatsange- · 
höriger, « 
14. Franz Tann- gebec am 1. Mai 1868 zu Hackels-Betteln und Ruhe-Köni uch- Prußt H# 22. September 
äuser, Tage- zich Bezirk Hohenelbe, Abbmen, störung, e eeen stdent d. J. 
arbeiter, österreichischer Staatsangehöriger 
15. Karl Wilhelm [geboren am 24. März 1862 zu Leen- (Betteln, Groß n cglichsächüscheré. Oktober 
Zinte, Kellner, warden, Niederlande, niederländischer Bezirksdirektor zu Wei= d. J. 
Staatsangehöriger, 1 mar, 
  
Verlin, Carl Heymanns Berlag. — Gedruckt bei Julius Sittenseld in Berlin.
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        <pb n="491" />
        — 381 — 
Central-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamte des Innern. 
— 
  
In vettehen durch alle Vostanstalten und hHuchhandlungoen. 
  
  
  
  
  
  
  
  
# 
XXX. Vahrgang. Berlin, Freitag, den 24. Oktober 1002. W 45. 
s 
Snzhalt 1. WW. : Ernennung; — — 4. ——¾¼uiez Steuer-Wesen: Zollbehandluug der 
- - von der 
eines Vize-Konsulats; — Exequatur-Ertheilung Seite 381 8 ersten irii Beechen Acnsteung für 
2. Augemeine Berwaltungs-Sachen: Verbot der in Pitts- moderne dekorative Kunst in Turin zurückgelangenden 
burg (Amerika) erscheinenden periodischen Zeiischriit Gürrrrr 888. 
„Wielkopolannn .. 
* Finanz= Wesen: Nachweisung der Einnahmen des Neie 
vom 1. April 1902 bis Ende September 1902 382 
Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
Reichsgebiteeeeeee 
. 
d 
.- 
LKoufulatsWefem 
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Georg Krafft zum Konsul in 
Bouka für die Fiji-Inseln zu ernennen geruht. 
Das Kaiserliche Vize-Konsulat in Neder-Kalix (Schweden) ist zur Einziehung gelangt. 
  
Dem Königlich belgischen General-Konsul Franz von Mendelssohn in Berlin ist Namens des Reichs 
das Exequatur ertheilt worden. 
2. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
Nachdem durch rechtskräftige Urtheile des Königlichen Landgerichts zu Posen vom 12. Juni und 18. Sep- 
tember d. J. gegen die in Pittsburg (Amerika) erscheinende Feriodische Zeitschrift „Wielkopolanin“ binnen 
Jahresfrist zweimal Verurtheilungen auf Grund der §§. 41 und 42 des Strafgesetzbuchs erfolgt sind, 
wird in Anwendung des §. 14 des Gesetzes über die Presse vom 7. Mai 1874 (Reichs-Gesetzbl. S. 65) 
die fernere Verbreitung dieser Zeitschrift auf die Dauer von zwei Jahren hierdurch verboten. 
Berlin, den 20. Oktober 1902. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Graf v. Posadowsky. 
69
        <pb n="492" />
        3. inanz 
382 
= Wes 
  
e u. 
Nachweisung der zur Anschreibung gelangten Einnahmen (einschließlich der belstundeten. Beträge) 
an Zöllen und gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern sowie anderer 
Reiche für die Zeit vom 
Einnahmen im Deutschen 
1. April 1902 bis zum Schlusse des Monats September 1902. 
  
  
  
  
  
  
  
  
   
   
  
  
  
  
  
  
  
  
Die Soll-Elnnahme I n in nt 
Bezeichnung benegt rrm Ausfuhr- beaabn tt 
der bie m Schlusse den Bergütungen Bleiben 4% Bor Spalem3 und 
Einna h men. Mo W Eeen 1c.h (Spaite 4) — weniger 
66 -zst 4 —8 4 
1. 2. 8. 4. õ. 6. 
.......... 255597768 7423056 248174707252454489 — 4279732 
......... 5420741 39592l 5081149 5 456 517 — bb 868 
und Zuschllag 76 391 86895 28 720 189 47 671 716 50 004 722 — 2 388 006 
.......... 23 120 096 5226 23 114 870 22799091 T+ 315 779 
......... 8280897 7 859 896 870 601 — 1 840 067/ 2210 be8 
von Branntwein und Zu- 
.......... 68 029 799 225596 67 804 208 65 879 78682) + 1924421 
9149 455 8 68688— 849 512 — 858 200 
969 288 — 969 288 — (1 259283 
2202 737 — 2202 737 — (+ 2202 737 
..... 16 741491 29 801 15 711590 16 824 500 — 1 113000 
von Vier 1 788912 — 1788 912 1 878 4371— 84 525 
Summe 457 492 117 43 808 7617 418 688 856 413 082 9999— 605 357 
Stempelsteuer . — 
8 Werthpa 18 270 292 19270292 7 888 886 6831 406 
b) u. eonsege Anschaffungsgeschäfte 6345 473 22 886 6822 637 6288 993— 38 644 
c) e zu: 
Privatlotterien 89 399949 — | 8899 949 8 078 66 826 298 
Staatslotterien. . 15182588 — 15 132 588 14 945 665 186 96 
d) Schiffsfrachturkunden. 392 847 — 892 847 872 926 19919 
Spielkartenstempel. . — — 697 846 6831689 4 66 247 
Wechselstempelsteuer. . . — — b 964 927 6 429 0608 — 474 1410 
ost- und Telegraphen-Verwaltung . — · — 72100887091988542729411229431 
Reichseisenbahn-Verwaltung. . — — 45 276 000 ) 48 618 000°") + 1 658 000 
*) Die endgällge innahme stellte sich im Vorjahr um 408 904 K höher. 
nmerkun Die zur Reichskasse gelangte t Einnahme abzüglich der Ausfuhrvergütungen 2c. und der Ver- 
waltungskosten beträgt bei den kachbegeschnelen Einnahme 
  
  
  
  
  
  
  
  
     
  
  
  
r Ist. Einnahme vom Beginne ! des Nechnungsjahrs 
Bezeichnung Il-Einnahme im Monat nweenbe bls zum Schlusse des Monats September 
der 1902 101 Butn 1902 1902 1 1901 · Wut-Ia 1002 
2 meh 
Einuahmen. — weniger D — + henhger 
« #. —. * 
1. 2. « 3. 4. 5. , 6. T 7. 
··.... ssosl 510 « 87 538 762 + 1 022 78224 721 856226 052 164 — 1330 308 
..... 741 740 747 862 6 122 4967 802 5168 662 — 201 860 
und Zuschlag 77799600 8098 114 — 318 754 89 078 479 47 107 680 8 029 201 
8 582 b91 3665 707 — 88 176 22 186222 22 122 120 !D 64 802 
'’e’i92089 — 62s 771 m 829 682 5 767 4682 3 099 103 (4. 2 688 879 
von Branntwein » i 
....... 9942154 11077212 1 185 068 59 379270 D 60 571 937/— 1 192667 
....... 8827-—896885,4-400712 8 688 — 849512 858 200 
einschließlich der ! 
......... 212 327 4 — + 212 827 2231 925 — (22981 925 
und Uebergangsabgabe 1 . ’ s 
von ......·.. 199970612029847 — 80 141 14 872 894 15 890 587 — 1 017693 
Summe 62 54 005 62 138 818 + 392 218878 184 Sl8 879 162 741 *5 5 977923 
Spielkartenstempmpel 4 77990 —# 8464 764 625 706 a83 58 232
        <pb n="493" />
        — 383 — 
4. Zoll= und Steuer-Wesen. 
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 9. Oktober 1902 über die Zollbehandlung der von der 
diesjährigen ersten internationalen Ausstellung für moderne dekorative Kunst in Turin zurückgelangenden 
Güter Folgendes beschlossen: 
— 
— 
*l 
2 
. Deutsche Gũter, welche aus dem deutschen Zollgebiete zu der in diesem Jahre zu Turin 
stattfindenden ersten internationalen Ausstellung für moderne dekorative Kunst gesendet 
worden sind und von derselben mit dem Anspruch auf zollfreien Einlaß zurückgebracht 
werden, sind vor dem Abgange von dem zuständigen Versender dem Kaiserlichen Konsul 
in Turin unter Uebergabe von Verzeichnissen über den Inhalt der zu versendenden Kolli 
anzumelden. 
Der Kaiserliche Konsul ertheilt nach erfolgter Prüfung den Rücksendungsnachweis nach 
Maßgabe eines Formulars, welches die Bezeichnung des Empfängers, an den die Sendung 
zurückgeht, Zeichen und Nummer, Anzahl, Art der Verpackung, Gewicht und Inhalt der 
Kolli zu enthalten hat. Die Gewichtsangabe kann unterbleiben, wenn sich das Gewicht 
der Kolli wegen unzureichender Tragfähigkeit der auf der Ausstellung vorhandenen Waagen 
nicht feststellen läßt. In diesem Falle wird von dem Konsul eine bezügliche Bescheinigung 
in dem Formular abgegeben. 
Vo n Anlage eines Zollverschlusses wird abgesehen, dagegen die Zollfreiheit der Güter davon 
abhängig gemacht, daß die Kolli mit von dem Kaiserlichen Konsul zu liefernden Betteln 
versehen werden, auf welchen der Name des Empfängers des zurückgehenden Ausstellungs- 
guts, der Beslimmungsort und die Ordnungsnummer angegeben ist. Das Anbringen von 
solchen Zetteln an die einzelnen Kolli kann jedoch unterbleiben, wenn letztere in den Aus- 
stellungsräumen in Eisenbahnwagen verladen und diese italienischerseits mit Plomben zoll- 
amtlich verschlossen werden. In solchen Fällen sind zum Ausweise für die Einfuhr nach 
dem deutschen Zollgebiete die Schiebethüren der Eisenbahnwagen mit je einem der frag- 
lichen Zettel zu versehen. 
Sendungen dieser Art können auf Grund des Rücksendungsnachweises an der Grenze zoll- 
frei in den freien Verkehr gesetzt werden; wird die Abfertigung bei dem Amte des Be- 
stimmungsorts beantragt, oder ergeben sich bei der Abfertigung an der Grenze Anstände, 
so sind die Güter unter Zollkontrole mit dem Rücksendungsnachweise dem zuständigen Amte 
zu überweisen, welchem die Schlußabfertigung obliegt. 
Sopweit der nach Ziffer 2 ertheilte Rücksendungsnachweis Menge und Gattung der Güter 
nicht so genau bezeichnet, daß hiernach die Einreihung der Waaren unter eine statistische 
Nummer erfolgen kann, auch der Grenzeingangsdeklarant nicht zur sofortigen Ergänzung 
der erforderlichen Daten im Stande ist, kann die Ablassung der Güter in den freien Ver- 
kehr dennoch gemäß Ziffer 4 erfolgen. Die Ergänzung der statistischen Angaben erfolgt 
nach den Vorschriften im §F. 1 Abs. 6 der Ausführungsbestimmungen zum Gesetze, be- 
treffend die Statistik des Waarenverkehrs. 
Berlin, den 22. Oktober 1902. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: v. Fischer.
        <pb n="494" />
        — 384 — 
5. Polizei-Wesen. 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  
  
  
  
  
  
  
s Name und Stand Alter und Heimath Orund Behörde, welche die Datum 
2 l Ausweisung 1 5"n 
S. · der Bestrafung. usweisungs- 
5 der Ausgewiesenen. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 1 8. 4. 5. 6. 
Auf Grund des S§. 362 des Strafgesetzbuchs. 
1. Blasius Kauzner, geboren am 28. Januar 1861 zu Libin, Betteln, Königlich preußischer /9. Oktober 
Erdarbeiter. Bezirk Luditz, Böhmen, österreichischer #eeiß-Prästient d. J. 
Staatsangehöriger, 
2. Jolef Micholka, geboren am 21. Juli 1866 zu Kaile, Landstreichen und a n preußischer 4. Oktober 
Fleischergeselle, Bezirk Trautenau, Böhmen, öster-, Betteln, Reglerungs-Präsident d. J. 
reichischer Staatsangehöriger, zu Posen 
3] Anton Mika, Tage-geboren am 11. Mai 1860 zu Prag, Belteln, Königlich bayerisches Be. 14. April d. J. 
l lohne Binner österreichischer Staats- zirksamt Wertingen, 
angehöriger, 
Anton Saib, Weber, geboren am 12. Juni 1876 zu Wien, Landstreichen und Königlich bayerisches Be-2. September 
österreichischer Siaatsangehöriger. Betteln, zirksamt Weilheim, 
5. Johannes Schie- 
ven, Arbeiter, 
6. 
geboren am 28. Juli 1878 zu Helder, Landstreichen, 
Niederlande, ortsangehörig zu Notter- 
dam, ebendaselbst, 
  
  
Anton Schlick, geboren am 24. Februar I#s36 zu Landstreichen und 
Knecht, Fünfkirchen, Komitat Baranya, teln, 
hugorn ungarischer Staatsange- 
7. Ludwig Sobner, Alrierr, am 26. August 1877 zu München, Gesangenenbesrei- 
Schreiner, 1 ortsangehörig zu Neuhäusel, Bezir ung, verver · 
Tachau, Böhmen, letzung, GVel di- 
gung, Widerstand, 
Sachbeschädigung. 
grober Unfug und 
Vetteln, 
Gmiglch preuhischer 
#echerungs-Präftdem 
l 
Kaiserlicher Bezirks-Prä- 
sident zu Metz, 
  
Stadlmagistrat Amberg, 
Bayern, 
1I. Ditober 
d. J. 
8 Oktober 
d. J. 
19. September 
d. J. 
  
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenseld in Berlin.
        <pb n="495" />
        — 386 — 
Central· Glatt 
Deutsche Reich. 
Reichsamte des Innern. 
—–—— 
S# bottehen durch alle Vostanstalten und huchhandlungon. 
  
  
  
XX. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 31. Oktober 19002. W 46. 
Inh#alt: 1. Keusulat-Wesen: Ermächtigung zur Vor. poliischer Sprache erscheinenden Zeilung „Conieec 
nahme von Civilstands-Rkten: — Exequatur-Ertheilung Polst.tttttt 2 83385 
Seite 285 3. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
2. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Verbot der in Paris Reichsgebttteeieieiei:: 386 
  
1. Koufulat--Wesen. 
Dem mit der Vertretung des Kaiserlichen Konsuls in Tschifu betrauten Dolmetscher von Varchmin ist 
auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 
6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des Konsulats und für die Dauer der Vertretung die Ermächtigung 
ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit Ein- 
schluß der unter deutschem Schutze lebenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und 
Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
Dem zum Koöniglich serbischen Konsul und Leiter des serbischen General-Konsulats in Königsberg 
ernannten Herrn Ernst Leo ist Namens des Reichs das Exequatur ertheilt worden. 
2. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
Nachdem durch rechtskräftige Urtheile des Königlichen Landgerichts zu Posen vom 5. Juli und 25. Sep- 
tember d. J. gegen die in Paris in polnischer Sprache erscheinende Zeitung „Coniec Polski“ binnen 
Jahresfrist zweimal Verurtheilungen auf Grund der §§. 41 und 42 des Strafgesetzbuchs erfolgt sind, 
wird in Anwendung des §. 14 des Gesetzes über die Presse vom 7. Mai 1874 (Reichs-Gesetzbl. S. 65) 
die fernere Verbreitung dieser Zeitung auf die Dauer von zwei Jahren hierdurch verboten. 
Berlin, den 22. Oktober 1902. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Graf v. Posadowsky.
        <pb n="496" />
        386 
3. Polizei-Wesen. 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  
  
  
  
  
  
  
     
   
  
  
  
  
  
   
  
3. Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die da 
8 | Ausweisung 
der Bestrafung. Ausweisungs-= 
9 der Ausgewiesenen. s beschlossen hat. zomelian 
1. 2. . 8. 4. b. 6. 
a) Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs. 
1. Josef Hänsel, geboren am 8. Januar 1845 zu benerisches e-, iober 
Kaufmann, österreichischer Staatsangehöriger, Donauworth, 
vom 
2.] Josef Jahn, Alt- geboren am 81. Dtober (Königlich sa e Kreis-0. August d. J. 
waarenhändler, E Bezirk Reichenberg, " zöaigiichächse 6 
ho zu Neundorf, Bautzen, 
ber 
#3. Johann Reiß (alies geboren am 10. März 1849 Königllch bayenisches Be-1. Quober 
Englisch), Hand- Böhmen, öfterreichischer zirksamt Bamberg II, d. I 
schuhmacher, bhöriger, " 
« « 
b)InfGrnnbdeISsssdesStkafgefesbnchs 
4.] Ferdinand Brück- geboren am 21. Juni 146 zu Bogts-Betteln, ## lich preu 2 0 September 
ner, Möällergeselle, *7 Bezirk Freiwaldau, Oester- eglerungs-· d. J. 
reichisch-Schlefien, urieanghorig zu Peeengg 
Beidenau, Bezirk Freiwaldau, 
5. Alois Eidlbös, geboren am 28. April 1869 zu *- Landstreichen und Stadtmapistrart Neuburg 9. Dktober 
Kutscher, furt h, Bezirk Wiener-Neustadt, Oester- Betteln, a. D., Bayern, d. J. 
8 österreichischer Staatsange- 
riger 
6.Johannes Fäßler, geborn- am 17. November 1880 zu Landftreichen, Königlich bayerisches Be= 16. Oktober 
Schlossergeselle, Rehetobel, Gemeinde Speicher, Kan- zinköamt Aichach, d. J. 
ton Appenzell, Schwein schweizerischer, 
Elgalsanleehbrige iger. 
7. Samuel Herren, geboren am 20. bin 1844 1 Mühle-Landstreichen und Kaiserlicher Bezirks-Prä- 18. Oktober 
Tagner, berg, Bezirk Lau Kanton Bern, Beliteln, sident zu Colmar, d. J. 
Stwei. schwelzerbiczer Staatsange- 
er 
3.Ernst Nobert der- geboren am 29. Januar 1861 zu Herms-Betteln, Königlich sächiche Kreis- . H# 
wi landwirth= dorf, Bezirk — Böhmen, orts- hauptmannsch 
scha incher Nber angehörig 
Josef Irro, po gebo ren 14. März biabs zu Ober- Lrdrichen und elissen alsc mecklen- 20. Oklober 
thekergehülfe, Hlan, Bezirk Krumau, Böhmen, öster-Betteln, burgiich -= schwerinsches d. J. 
reichischer Staatsangehöriger, Ministerium des Innern, 
10.Joses Pech, Arbeiter, ccheren am 25. November 1878 zu. Betteln, Königlich preußischer 15. Oktober 
Pilsen, Vöhmen, ortsangehörig zu Regiemungs-Präsident d. J. 
Borek bei Stienswitz, Bezirk Pilsen, zu Hildesheim, 
II. Cswald Rietmann, geboren am 90. Oktober 1879 zu tuhbek 
Korbmacher, dorf, Kanton Bern, 
ch 
angehörig ebendaselbst, u 
  
Königlich preutzischer 
Pollzei= Präsident zu 
Berlin, 
7. August d. J.
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        — 387 — 
  
  
  
  
  
  
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l 
H Name und Stand Alter und Heimath) —-.Nxi.....*x # 
—— 
m " der Bestrafung. äusweisung Ausweisungs- 
1 der Ausgewiesenen. beschlossen hat. m—i— 
1. 2. 1. 8. 4. b. 6. 
12. Stanislaus Su- geboren am 10. März 1849 zu St. Pe= Widerstand gegen die Großherzoglich besüsches 0. Oktober 
pbersky, Schlosser, tersburg, ortsangehörig ebendaselbst, Staatsgewalt, Be.Kreisamt Darmstadt, d. J. 
Z: nenbelstdigung # 
un 
Dezembec 1872 auseandstreichen, Betteln ei lich Irzh . vibesgleichen- 
18. nciattaset· c am 1. 
14. s Leopold Wieser, 
Former, 
15. Paul Emil Zim- 
mermann, 
drucker, 
16. Eresto Zuconi, 
  
Vuch- thur, nm schweizerischer Staats- 
Alexandrien, Egypten, ohne Staats- und Körperver- 
angehörigkeit, letzung, 
geboren am 4. November 1873 zu. Betteln, 
Neulerchenfeld bei Wien, ortsange- 
hoörig zu Wien, 
arere am 2. Mat 1875 zu Winter-Sachbeschädigung, 
Widerstandsleistung 
  
eglerungs· P · 
i 
äoltzetbehokdc zu Ham= 20. Oktober 
urg, d. J. 
Königlich preuhischer 
iß Oklober 
räftem d. J. 
  
angehö und VBetteln, 
c beran fr0t 27. März 1855 zu Florenz, Landstreichen, 
itallenischer Staatsangehöriger, 
Filicht Bezirks-Prä- "I# Oktober 
sident zu Metz, d. J. 
  
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenseld in Berlin.
        <pb n="498" />
        <pb n="499" />
        — 389 
Central-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamte des Innern. 
hS# —— durch alle Postanstalten und HFuchhandlungen. 
XXX. dahrgang. Berlin, 'reitag, den 7. Novenber 1902 M 47. 
Le 320 gol und Stener · Wesen: Aenderungen von Tara- 
... 0 
2. Versicherungs-Wesen: Bekanntmachung, betrefend die säen a 
  
Juhalt: 1. goufnlat. Wesen. Exequatur teiung“ 
S 
4. Marine und Schiffahrt: Erscheinen des dritten Nach- 
Seung von Frs W #n K#enbüte von delent trags zur Amtlichen Liste der Schiffe der deutschen 
oflichtung zur Invalidenversicherung; — Bezug von Kriegs= und Handelsmarine für 1902 
Unfallrenten durch Hinterbliebene eines Ausländers in 5. Polizel-Wesen: nusweisung von Ausländern aus dem 
ausländischen Grenzbeztren 189 Reichsgebisseee U 
  
1. Kon fsulat Wesen. 
Dem Königlich serbischen Vize-Konsul Alfred Hoff in Frankfurt a. M. ist Namens des Reichs das 
Exequatur ertheilt worden. 
2. Versicherungs -Wesen. 
Bekanntmachung. 6 
betreffend die Befreiung von Lehrkräflen an den Unterrichtsanstalten des Klosters St. Johannis 
in Hamburg von der Verpflichtung zur Invalidenversicherung (§§. 5, 6, 7 des Invaliden= 
versicherungsgesetzes, Reichs-Gesetzbl. 1899 S. 163). Vom 29. Oktober 1902. 
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 3. Oktober 1902 auf Grund des §.7 des Invaliden= 
versicherungsgesetzes beschlossen, daß die Bestimmung des §. 5 Abs. 1 dieses Gesetzes auf die an den 
Lunterrichthanstalten des Klosters St. Johannis in Hamburg fest angestellten Lehrkräfte Anwendung 
nden soll. 
Berlin, den 29. Oktober 1902. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Caspar.
        <pb n="500" />
        390 
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 16. Oktober 1902 beschlossen: 
In die Nachweisung ausländischer Grenzbezirke, auf welche sich der Beschluß vom 
23. Mai 1901 (Bekanntmachung vom 12. Juni 1901, Central-Blatt für das Deutsche Reich 
S. 210) bezieht, wird unter Ziffer 4 hinter „Baden“ eingeschaltet „Rheinfelden“. 
Berlin, den 3. November 1902. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Caspar. 
3. Zoll= und Steuer-Wesen. 
Der Bundesrath hat in der Sitzung vom 23. Oklober 1902 beschlossen, daß vom 1. Januar 1903 
ab in den für die Verzollung maßgebenden Tarasätzen die nachstehenden Aenderungen einzutreten haben: 
  
  
  
  
Tarasätze. 
g 5 Tarasatz 
au- Mummer Benennung Art in Prozenten des Brutto- 
fende des 1a d gewichts 
Num- oll- Gegenstänbe Umschließung 
mer. tarifs. bisher. künftig. 
1. 2. 3. 1. ö. 6. 
1. 5b Ultramarin. Kisten. 15 13 
2. h Taseltrauben. Kisten und zugleich in Säge- 
spänen eingelegt. 20 47 
3. 10f Tintenfaäfser aus Glas in Ver-Kisten. 40 18 
bindung mit anderen Ma- 
terialien. 
4. 26 Naturbutter. Fässer: aus anderem harten 
Holze als Eichenholz 
insbesondere Buchenholz 13 11. 
aus Eichenholz im Brutto- « 
gewichte von weniger als 
k 13 15 
aus weichem Holze im 
Bruttogewichte von 50 kg 
und darüber. 13 10 
5. 2542 Mehl aus Getreide. Umschließungen aus einfachem 
leichten Leinen, leichlem 
Baumwollenzeug oder leich- 
ten, losen Jutegeweben — 1 
6. 2571Unbearbeitete Tabackblätter. Umschließungen von schweren 
Schilfmatten, mit Schils= und 
Hanfstricken vernäht und mit 
einem Hansstricke verschnürt 
— sogen. Mexicotabacke. 3 6 
7. 38f Blumen, auch in Verbindung Fässer. 45 36 
  
  
mit Draht, und Tafelgeschirr 
aus Porzellan.
        <pb n="501" />
        — 391 — 
4. Marine und Schiffahrt. 
Der drite Nachtrag zur Amtlichen Liste der Schiffe der deutschen Kriegs= und Handelsmarine mit ihren 
Unterscheidungs-Signalen für 1902 ist erschienen. 
5. Polizei-Wesen. 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  
  
  
Name und Stand Alter und Heimath Datum 
1 »si- 
S · der Bestrafung. 6 Ausweisungs- 
der Ausgewiesenen. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 1 8. 4. b. 6. 
  
  
  
  
a) Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs. 
1. Guiseppe Bernas- geboren am 22. Mai 1848 zu Thiasco, 2 schwere und 1 dein-Salerlicher Hezirkt-Pr 22. Oktober 
coni, Maurer, Kanton Tessin, Schweiz, schweizerischer sacsen Deeb stahl L sident zu Colmar, d. J. 
Staatsangehöriger, o 
g datr laut Er- 
nenntniß vom21. Mai 
b 
— 
Auf Grund des 8. 862 des Strafgesetzbuchs. 
am 11. und Königlich preußischer 27. Oktober 
Reg Eunge Präfen EA5 d. J. 
2. Hermann Brill- 
hues (Gerrik, Jean 
Brillhuis), Arbeiter, 
      
   
  
  
  
      
  
r! 
zu Hannove 
  
  
3. Anna Clara Kret- und ge-Königlich säm ri Ares· i September 
1 chi (Krejci), Dienst Un- hauptmam cha d. J. 
mädchen, Bautzen, 
4. Emil Kunz, Beleidi- Kniglich krsuschern " Oktober 
Bandagist. gung und Betteln, sueiebt Irafiden ent d. J. 
deburg 
u NMürn. 19. Juni v. J. 
berg, 
und Kköniglich banerische 1 webe 
Anton Puschnig, 
n Lohgerb 
.n Ruzicka, 
  
  
Hülfsmonteur, zu —Wi1 tion 
7. Franz Seidl, Juli 1868 4 öniglich preußischer r. Oktober 
Bäckergeselle, öertechischer « Ileqtetaagssstasiden l d. J. 
    
    
s. Anton Walonas, 
Fabrikarbeiter, 
u Posen 
am 30. asseracce Lhepe. Ottober 
1 sident zu Metz, 
  
Herlin, Carl Seymanns Berlag. — Gedruckt bei Julius Sittenseld in Berlin.
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        <pb n="503" />
        — 3983 — 
Tentral Blatt 
D eutsch e Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamte des Innern. 
— 
  
Du betteben durch alls VPostanstalten und guchhandlungen. 
  
           
  
J 
Berlin, Freitag, den 14. November 1902. V48. 
: chti Ausstell tl e F 
s—..—————— 
2 
ah- und Gewichts. Wesen: Uebertragung der #eincho 
"“ Bmeesen 2 Status der deulschen Nolenbanken Ende * Prüfung und Iezlaahtg eletirisder 
3. Augemeine Berwaltunzs-Sochen: Bestellung 6s Seriler «««««·«·««««·« 
. chermas= Wesen: Bekanntmachung, betreßend die 
2 Lirrktors der römtsch germanischen Kommission den Beaufuchugung orivater Verücherungs-Unternehmungen 
durch Landesbehorden 
8. Zoll- und euoo#esen Bestellung von ueheirnn 
mächtigten. 
. Bolizei-Wesen: Ausmweisung von Auslãndern aus 8 
Neichsgebiete.. 398. 
— 
irchaolog'schen Instituis 
4. Auswanderungs-Wesen: Hlaslang eines Bevollmäch- 
tigte einer Hamburger Firma als Auswanderungs, 
unternemern ... 
5.— s- Zurückziehung der ertheilten n 
  
—G 
  
1. Kousfulat-Wesen. 
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Carl Bender zum Vize-Konsul 
in San Feliö de Guixols (Spanien) zu ernennen geruht. 
Der Kaiserliche Vize-Konsul Georg Boden in Salta (Argentinien) ist gestorben. 
Dem Königlich serbischen General-Konsul Franz Korth in Coöln a. Rh. ist Namens des Reichs das 
Exequalur ertheilt worden.
        <pb n="504" />
        394 
2. Bant- 
Status der deutschen Noten 
Reichsanzeiger veröffentlichten Wochenüber 
(Die Beträge lauten 
nach den im 
Passtiva. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
— — — 
1 I Ver- Ver 
gBe eichnun " "r E un bindiich eeie "“ bindlich. 
3 d————————s——.———————— 
der 30. Sept.gedeckte 30. Sept. SJSo. Lept.t J30. Sent. 80. Sert,e so. Sept.elsrre, 
Kapltal.] Fonds. Umausf.# « Leb km· VIII-q- 
* Banken. 1002. Noten. 100. bindlich- 190. u. 1907. 1902.asoa.P — 
27 lelten. dischen 
« — 
—— —ä — — E — — E 
1. 2. 3. 4 5. 6. . 46 . 10. 11. 17. 18. 14. 16. 16 17. 
1 
1. Neichabant. .. EIEIIEIIIILLEIIIIIIIE— — 28D76 2 72O 725 1%% 
2.Bayeriche Kotendan00-336/1 62991 204 86 — 537 — 6 SON 1O N 
3. Saqsische Banl zu Dresder00os 6K0co33 12721 5 6 60Sc 1188 %%1 
1.#ebeergische Notendau900002 K 1353 10001 16SG — 431 45. — 7 797. 6 94 ## 
-b.Sadische Bank Looo 1 972 11631 — 20| 9900 f½%% 1 — 16KM 3 - 1 5 5 
6. Braunschweigische BVant . 1000 5331 isss- c64 1262s- a02] 4540 4 a27 3410 no 854 9 218004 142 352 
« . I « « 
sales-amt-Aeooo514951415112-Istooo487723—206497.M2021—79001ums-gut 4592/2 343 863, 252 59# 5 426 
« « s 
l 
Bemerkungen. 
Zu Spalte 5: Davon in Abschnitten zu 100 K = 1 120 140 000 4, 
* 500 —- 183048 O00 4 (bei der Bank Nr. 8), 
. 1000 = 386 929000 KC( " - .
        <pb n="505" />
        Wesen. 
banken Ende Oktober 1902 
sichten, verglichen mit demjenigen Ende September 1902. 
auf Tausend Mark.) 
395 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Aetiva. 
1 
Metan- ——. —— Gegen Noten — Eege# Segen Cegen e Segen Eumme Segen 
onsaiige # 
n———————— — "% 30. Sept.ombarb. 80. Sept.#elen. 90. Sept. 80. Seot. der 0. Setpi. * 
Denand. #1600. ichetne. i803 Santen. ibon i802. i02. EEIEIIITEIE 
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Is. n. 20. 1. 2. 33. 24. 235. 2. 27. 2 29. 3. 1. 2. #.34 
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«M-I-lsstMI-klsss Stäcl-I404MM-lss749 IM-RMlMsdll-ss«d 87 7686 —+ 972004 575—250 194|1. 
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21275J 3516 696 + 157 K 2928 17873 — 742 25 8310 — 6714 16 495/F 1852 11335 — 49 166 1 38 
10 215| 406 100. 9 a849 4 781 15914 415 92289 106 1318) — 168 908— 376 41 507 T 0 1. 
7234— 113 21 — 2 479| — 207 19230 + 15353 111355— 3856 vo — W 2982 — 239 41805 — 10 6. 
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Mit-US tsspk 2 —*i 5 2 + 890 1653 46 657 — 129 — — 3548121617 F 1596. 
6% s 
s 1 ' , . 
927 582 — 21000| 26393 + 17710 33415 J 2757 132 317 12673—107165 = 32 1322581 5856 232 576 
T 1 1 1 1
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        — 396 — 
8. Allgemeine Verwaltungs--Sachen. 
Auf Grund der Satzungen für die römisch-germanische Kommission des Kaiserlichen Archäologischen 
Instiluts ist durch Verfügung des Reichskanzlers der bisherige außerordentliche Professor für Philologie 
und Archäologie an der Universität Basel Dr. Dragendorff zum Direktor dieser Kommission bestellt und 
ihm Frankfurt a. M. als Wohnsitz angewiesen worden. 
4. Auswanderungs= Wesenun. 
Bekanntmachung. 
Die Firma Ismay Imrie &amp; Co. (White Star Line) in Liverpool hat in ihrer Eigenschaft als 
nehmer mit meiner Genehmigung den Kaufmann Rudolf Falck. in Hamburg, 
Inhaber der Firma Falck &amp; Co. in Hamburg, zu ihrem Bevollmächtigten an Stelle des in der Bekannt- 
machung vom 9. April 1898 — Central-Blatt S. 221 — genannten, inzwischen verstorbenen Leopold 
Bodenheimer gen. Bodenheim bestellt. 
Berlin, den 7. November 1902. 
  
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Dr. Richter. 
5. Militär = Wesen. 
Die dem praklischen Arzte und Marine-Oberassistenzarzte der Reserve Dr. Hans Leyden zu Madrid 
usolge Bekanntmachung vom 26. Juni 1901 (Central-Blatt S. 233) ertheilte Ermächtigung zur Aus- 
sellns der im §. 42 der Wehrordnung beszeichneten Zeugnisse über die Untauglichteit oder bedingle 
Tauglichkeit derjenigen militärpflichtigen Deutschen, welche ihren dauernden Aufenthalt in Spanien haben, 
ist zurückgezogen worden. 
Berlin, den 7. November 1902. 
Der Reichskanzler. 
Im Austrage: Dr. Richter. 
G. Maß= und Gewichts-Wesen. 
Auf Grund des §. 9 des Gesetzes, betreffend die elektrischen Maßeinheiten, vom 1. Juni 1898 (Reichs- 
Gesetzbl. S. 905) ist dem in Verbindung mit der elektrotechnischen Abtheilung des bayerischen Gewerbe- 
Museums in Nürnberg errichteten elekteischen Prüfamte, sowie dem elektrischen Prüfamte zu Chemnitz die 
Befugniß Lur amilichen Prüfung und Beglaubigung elektrischer Meßgeräthe übertragen worden. 
Das Prüfamt zu Nürnberg führt die Nummer 4, dasjenige zu Chemnitz die Nummer 6. 
Berlin, den 9. November 1902. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Dr. Richter.
        <pb n="507" />
        — 397 — 
7. Versicherungs-Wesen. 
Bekanntmachung, 
betreffend die Beaufsichtigung privater Versicherungs-Unternehmungen durch Landesbehörden. 
Im Anschluß an meine Bekanntmachung vom 6. Februar 1902 bestimme ich auf Grund des §. 3 
Abs. 2 des Gesetzes über die privaten Versicherungs-Unternehmungen vom 12. Mai 1901 (Reichs- 
Gesetzbl. S. 139) im Einvernehmen mit den betheiligten Landesregierungen, daß bis auf Weiteres die 
folgenden Versicherungs-Unternehmungen, obgleich sich ihr Geschäftsbetrieb über das Gebiet eines Bundes- 
staats hinaus erstreckt, durch die Landesbehörde desjenigen Bundesstaats beaufsichtigt werden, in dessen 
Gebiet sie ihren Sitz haben, nämlich: 
« A. Preußen. 
Lehrer-Feuerversicherungs-Verein für die Provinz Schleswig-Holstein, das Fürstenthum Lübeck 
und die freien Städte Hamburg und Lübeck nebst ihren Gebieten mit dem Sitze in Neumühlen. 
B. Bayern. 
Sterbekassen-Verein der oberen Mililär= und Civilbeamten der Königlich bayerischen Armee mit 
dem Sitze in München. 
C. Sachsen. 
1. Eiindenasccherungs= Verein für Limbach und Umgebung mit dem Sißtze in Limbach im König- 
reiche Sachsen, 
2. Unterstützungskasse für die Hinterbliebenen verstorbener Zahlmeister der Königlich sächsischen 
Armee mit dem Sitze in Dresden. 
D. Mecklenburg-Strelitz. 
Groß-Rünzer Schweinegilde mit dem Sitze in Groß-Rünz. 
E. Schwarzburg-Rudolstadt. 
Paulinzeller Pferdeversicherungs-Gesellschaft mit dem Sitze in Paulinzelle, 
Krrnsredsch-rung · Gesel scast für Schwarza und Umgegend mit dem Sitze in Schwarza bei 
Rudolstadt. 
—— 
F. Schwarzburg-Sondershausen. 
Gesellschaft zur Versicherung des Rindviehs in Oelze, Schwarzmühle und Oberhammer mit 
dem Sitze in Oelze, 
Arnstädter Pferdeversicherungs-Verein mit dem Site in Anrnstadt. 
—— 
G6. Hamburg. 
Verein „Kuhkasse zu Moorwärder und Umgegend“ mit dem Sitze in Moorwärder, 
Verein „Schweinekasse für Moorwärder und Umgegend, genannt Einigkeit“, mit dem Sitze in 
Moorwärder. 
Berlin, den 10. November 1902. 
—5 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Caspar.
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        — 398 — 
8. Zoll= und Stener-Wesen. 
Der Reichsbevollmächtigte für Zölle und Steuern, Königlich sächsische Geheime Finanzrath Haupt zu 
Stettin ist vom 1. November 1902 ab von seinen bisherigen Dienstgeschäften bei den Königlich preußischen 
Ste i zu Stettin und Posen enthoben und an Stelle des verstorbenen Königlich 
sachnschen Geheimen Finanzraths Nathusius der Königlich preußischen Provinzial= Steuer-Direktion zu 
Breslau als Reichsbevollmächugter für Zölle und Steuern mit dem Wohnsitz in Breslau beigeordnet worden. 
Von dem gleichen Zeilpunkt ab ist auf Grund der Bestimmung im Artikel 36 der Verfassung 
des Deutschen Neichs nach Vernehmung des Anschusses des Bundesraths für Zoll= und Steuerwesen 
der Königlich sächsische Ober-Finanzrath Dr. jur. Haase den Königlich preußischen Provinzial-Steuer- 
Direkltionen zu Stettin und Posen als Reichsbevollmächtigter für Zölle und Steuern mit dem Wohnsitz 
in Stetlin beigeordnet worden. 
  
9. Polizei-Wesen. 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  
  
  
  
  
  
  
  
7 
s Name und Etand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die batum 
. | Ausweisung 
S der Bestrafung. Ausweisungs- 
der Ausgewiesenen. fungm beschlossen hat. beschge 
6 . 
I. 2. 1 8. 4. b. 6. 
a) Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs. 
1. Ankon Janus- geboren am 19. Januar 1882 zu Abe- ein schwerer und ein Königlich preußischer 10 Oktober 
zewski, Arbeiter, lino II, Kirchspiel Schillgalle, Kreis einfacher Diebstahl Regierungs-Präsident d. J. 
Nossienn, Rußland, ortsangehörig (1 Jahr 8 Monate: zu Königsberg, 
ebendaselbst, Zutthaus, laut Er- 
i kenntniß vom 6. Juli 
" 1), 
b) Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs. 
2. Peter Anderkows- geboren am 1. April 1856 zu Warschau, Betieln, Königlich kreubisher, 8. November 
Iv. Cigarrenmacher, Nußland, ohne Staatsangehörigkeit, eibeu-Präften 
3. August Oberweger, geboren am 1. Mai 1856 zu Inns- desgleichen, Eontliche bahenssche. . Oktober 
Steinmeß, burs, Tirol, ortsangehörig ebenda- Ponlsei. Direttion d. J. 
elbst, 
4. Marie Praxmarer, geboren am 13. November 1877 an-Landstreichen, r#aninen ighithhden ves. August d. J 
Dienstmagd, geblich zu Kirchdorf, Vezirk Aibling zirksamt Weilheim 
r**- öslerreichusche Hnatangs: 
hörige, 
5. Emilie Richter, geboren am 27. Juli 1881 zu Rzebirte, zewerbsmäßige Un- igti og?*Qôoe 1. Augußt d. J. 
Dune, Böhmen, ortsangehörig zu Ober- zucht, dan 
Rzebirze, ebenduselbst, 
*. Julius Schmidt, kboren am 10. September 1882 u- bandstreichen, eipuigm SizirfePrä- , November 
lagner, Lyon, Departement Rhone, Frank. sident zu Colmar, d. J. 
reich französischer Staatsangehönger, 
  
erlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruck! bei Julius Sittenseld in Berlin.
        <pb n="509" />
        — 399 — 
Central-Blatt 
Deutsche Reich. 
im 
Reichsamte des Innern. 
—— — — — 
  
Du — durch alle Vostaustalton und guchhandlungen. 
XXI. dahrgang Berlin, Freitag, den 21. November 1902. 1 V 49. 
  
Ingast: 1. Konsulst- Wese s)?. zuführenden Bieres; — Abänderungen der Muster zu 
. Sei den Vorschriften über die Branntwein-Statislik; — 
* igelde Se tne e icumtachen, 7 Besiellung von Stationskontroleuren 400 
zeichniß der Weinbaubezirke 
3. Zell- und Stener-Wesen: Erganzung der Vorschriften 4. Vollzel-Wesen: Ausweisung von Auslaͤndern aus 
über die Sleuervergümng mirtelst der Eisenbahn aus- Neichsgebiete. 
  
1. KRKonsulat-Wesen. 
Dem Konsul der Dominikanischen Republik Wilhelm Biedermann in Bremen ist Namens des Reichs 
das Exequatur ertheilt worden. 
Dem Vize-Konsul der Dominikanischen Republik August Friedrich Sander in Hagen i. W. ist Namens 
des Reichs das Exequatur ertheilt worden. 
Dem Konsular-Agenten der Vereinigten Staaten von Amerika Bradford M. Adams in Sonneberg ist 
Namens des Reichs das Exequatur ertheilt worden.
        <pb n="510" />
        400 — 
2. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
Bekanntmachnunng, 
betreffend das Verzeichniß der Weinbaubezirke. 
Das Verzeichniß der in den Weinbaugebieten des Reichs gebildeten Weinbaubezirke (Bekannt- 
machung vom 11. September 1899 — Central Blatt S. 312) wird unter 1 Preußen dahin geändert, daß 
der Kreis St. Wendel aus dem Weinbaubezirke Nr. 41 (Saarbrücken) ausscheidet und dem Weinbau- 
bezirke Nr. 40 (Kreuznach) hinzutritt und daß bei dem Weinbaubezirke Nr. 30 (Nassau) die Gemarkung 
Seelbach in Forlfall kommt. 
Berlin, den 13. November 1902. 
Der Reichskanzler. 
Im Austrage: Dr. Hopf. 
3. Zoll= und Steuer-Wesen. 
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 6. d. M. beschlossen, 
daß nach Maßgabe der durch den Bundesrathsbeschluß vom 14. Februar 1882) getroffenen 
Bestimmungen auch bei der Abfertigung des mit dem Anspruch auf Steuervergütung nach 
Bayern, Württemberg, Baden und Elsaß-Lothringen mitlelst der Eisenbahn auszuführenden 
Bieres von der Vorführung des Bieres zum Zwecke der Revision und Verschlußanlage unter 
der Bedingung abgesehen werden darf, daß die Biersendungen außer der amtlich gezeichneten 
Ausfuhranmeldung ein Uebergangeschein zu begleiten hat. 
Berlin, den 17. November 1902. 
Der Reichskanzler. 
Im Austrage: v. Fischer. 
Auf Grund des §. 3 Abs. 2 der Vorschriften über die Branntwein-Statistik*) werden die nachstehenden 
Aenderungen der zugehörigen Muster 3, 5, 6. 7 und 8 veröffentlicht. 
Die neuen Muster sind für die statistischen Anschreibungen vom 1. Oktober 1902 ab zu verwenden. 
Berlin, den 14. November 1902. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: v. Fischer. 
*) Central-Blatt für 1882 S. U. 
) Central--Blatt für 1902 S. 330.
        <pb n="511" />
        — 401 — 
Abänderungen 
der Muster zu den Vorschriften über die Branntwein-Statistik. 
Zu Muster 3. 
1. Auf der zweiten Seile sind 
a) hinter der Spalte 14 folgende Spalten anzufügen: 
  
Unter den landwirthschaftlichen 
Brennereien befinden sich Zu- 
schlagbrennereien ohne 
Hefengewinnung, die 
Branntwein erzeugt haben 
hauptsächlich aus 
Kartoffeln. Getreide. 
16. i 16. 
b) in Spalte 1 die Worte „über 400 bl bis 600 bl“ zu ersetzen durch: 
„Üüber 400 hl bis 500 bl, 
: 500 -. 600 “, 
  
  
  
c) am Fuße der Spalte 1 die Worte „Brennereien, die an Stelll entrichtet haben“ 
zu streichen. 
2. Auf der dritten Seite ist unter C statt der Worte „bis zu 10 herzustellen“ zu setzen: 
„im Betriebsjahre bis zu 10 Hektoliter oder innerhalb der Kontingentsperiode bis zu 
— Alkohol zum niedrigeren Verbrauchsabgabensatze herzustellen (K. O. §. 29 
bs. 1 und 2)“. 
3. In der Anleitung zum Gebrauch ist 
a) hinter Ziffer 4 folgende Vorschrift einzusügen: 
„4a. Als landwirthschaftliche Zuschlagbrennereien ohne Hefengewinnung sind 
in den Spalten 15 und 16 auch die Brennereien nachzuweisen, die nur während 
eines Theiles des Betriebjahrs an Stelle der Maischbotlichsteuer Zuschlag ent- 
richtet haben. Brennereien, die bei den Hefen brennereien in den Spalten 13 
und 14 aufzuführen sind, bleiben außer Berracht.“ 
b) unter Ziffer 5 hinter dem Worte „Kontingentscheinen“ einzufügen: 
„oder unter Aufrechnung des Kontingentswerths (B.O. F. 153)“. 
Zu Muster 5. 
1. Hinter der Spalte 13 sind folgende Theilspallen anzufügen: 
zusammen 
  
Zahl Bemaischter T Ausbeute 
der Bottichraum an Alkohol. 
Brennereien. Hektolit t r. 
14 15. 16.
        <pb n="512" />
        — 402 — 
2. Hinter Ziffer 1 der Anleitung zum Gebrauch ist einzufügen: 
„Ia. Außer den Brennereien, welche ausschließlich Maischbottichsteuer entrichtet haben, sind 
auch die Brennereien mitaufzunehmen, welche nur während eines Theiles des Betriebs- 
jahrs Maischbonichsteuer entrichtet haben und wegen der Zuschlagentrichtung während 
des übrigen Theiles in den Spalten 15 und 16 der Nachweisung 3 als Zuschlag- 
brennereien mitnachgewiesen sind. Bei diesen Brennereien sind nur der der Maisch- 
boltichsteuer unterworfene Bottichraum und die daraus erzeugte Alkoholmenge zu 
1. Unter B i 
berücksichtigen.“ 
Zu Muster 6. 
st 
a) in der Spalte 5 hinter dem Worte „Kontingentscheine“ einzufügen: 
vund der ausgerechneten Kontingentswerthe"“, 
b) statt der Spalten 10 bis 16 eine Spalte mit der Aufschrift „An Zuschlag zur Ver- 
brauchsabgabe wurden erhoben Mark“ vorzusehen. 
2. Unter C treten an die Stelle der Spalten 1 bis 17 die folgenden: 
nach den vollen 
An allgemeiner Brennsteuer wurden erhoben 
nach ermäßigten Sätzen 
in in landwirthschaftlichen 
Korn- Genossenschaftsbrennereien 
brennereien 
Söätzen (B. O. 8. 172a) zu zu 
zur Hälfte vier Fünfteln vier Zehnteln 
der vollen Sätze 
zusammen 
  
  
  
  
  
Mark "„ Mark "„ Mark " Mark Mark 
1. v 2. 8. 4. 6. 
An besonderer Brennsteuer wurden erhoben 
für den Sommerbetrieb in bei Verarbeitung von · 
landwirthschaftlichen · Zell- Einnahme 
Brennereien Rübenstoffen stoffen an 
zum Satze von zusammen Brennsteuer 
(Summe der 
1 Mark 2 Mat3 Marsse Mark 15 Mark 15 Mark 
MartkNark 1 MarxMart Mart Mart Martk 
6. 
für das Hekloliter Alkohol 
  
7. 8. 8. 10. 11 12. 
Spalten 5 und 12) 
Mart 
13.
        <pb n="513" />
        – 103 
3. In Ziffer 2 der Anleitung zum Gebrauch ist hmter dem Worte „Konungentscheme“ ein- 
zufügen: · « 
„sowie der aufgerechneten Kontingentswerthe"“. 
Zu Muuster 7. 
— 
In Abschnitt 1 Spalte 1 ist 
a) stalt „5,50 und mehr“ zu setzen: 
„V-,50 „X bis unter 6 .4“, 
b) am Schlusse anzufügen: 
„6 4X und mehr 
darunter Hefenbrennereien“ 
Der Abschnitt 3 erhält solgende Einrichtung: 
3. Besondere Brennsteuer bei Verarbeitung von 
Rübenstoffen . Zellstoffen 
ha#ten zu zahlen 
zum Sate von 
* 
  
u 
6 Mark 15 Mark 15 Mark 5 sammen 
gahl für eine Zahl für eine Zahl fir eine Zahl für eine 
der enge der enge der enge der Menge 
Brenne- von Brenne- von Brenne- von Brenne- von 
reien A. reien bl A. reien hl A# reien hl A. 
  
  
  
3. Hinter Abschnitt 3 ist anzusügen: 
„4. An Kornbrennereien (B. O. J. 172##, die auf Grund des §. 43 a Abs. 2 des 
Branntweinsteuergesetzes eine Brennsteuer-Befreiung oder Ermäßigung genossen haben, 
waren vorhanden mit einer Jahreserzeugung 
über 200 hl bis 300 hl Alkoholl Brennereien, 
= 300 400 - -...... '- 
-400- - 500 * -...... - 
- 500 * * 600 * — “"êö 
600 = Alkoho - 
Zusammen Brennereien.“
        <pb n="514" />
        — 14104 
Zu Mufster 8. 
1. Die zweite Seite erhält solgende Einrichlung: 
Es sind steuerfrei abgelassen worden: 
Hektoliter Alkohol 
im Ein= im 
kelnen 
1. 2. 
1. nach vollständiger Denaturirung 
¾ den allgemeinen Mittel (Bfr.O. 
S. 3 Abs. 1) 
b) dem Berwuigemich (#no 
§. 3 Abs. 2 
Summe 1 
S 
nach unvollständiger Denaturi- " 
rung mit: 
a) Essig. .... 
b) 5 Liter Holzgeist. 
c) 0s = Poridinbasen 
d) 20 = Schellacklösung. 
o) 1 Kilogramm Kampher. 
) 2 Liter Terpentinöl. 
6) 00 = Terpentinöl. 
h) 05 = Sen# 
5r 1 
k) 10 v7n (Schrestlaher 
) 0,o5 = Thiers 
m) 300 Gramm Gütroferm- . 
n)200 -Jodofotm 
o)800 -Bromüthyl. 
p) 2 Liter Holzgeist und 2 Liter 
Petroleumbenzin 
u) 1 Liter lechnisch reinem Melhyl- 
alkohol und 1 Liter Petroleum- 
benzin · 
Uthlvgtaaun thcnusöl und 
400 Gramm Natronlauge 
) 5 Liter Petroleumbenzin 
Summe 2. 
N 
.l# ohne Denaturirung und zwar: 
a) an Kranken-, Entbindungs= und 
ähnliche Anstallen 
b. aon enttche wisenschafüüßt 
n 
Ganzen 
„ *"’ 
  
Von den nebenstehend unter Fgiffer 2 sausgeshno 
Lene ol 
— 
. zur Herstellung von Essig sowie von Blei- 
weiß und essigsauren Salzen (Bleizucker 
u. dergl.) und zwar: 
a) nach Denauurirung mit Essig 
Thieröl 
* 
zur Herstellung von Brauglasur 
zum Appreliren von Gummizeugen 
zur Herstellung von Celluloid“ 
Pegamoid. 
- - - iche (Schwefel- 
äther) 
zur Herstellung von Brom- (Chlor-, 
Jod-) silber-Gelatine und ähnlichen Zu- 1 
bereitungen sowie von photographischen 
Papieren und Trockenplatten, D! 
. zur Herstellung von Eletrodenptalten 
für elektrische Sammller 
S—# 
9. zur Herstellung von Essigäther 
10. - Klebegummipraͤ- 
paraten .. 
11. zur derselung von Zaponlack. . 
12. - Verbandsioffen 
13. der im 8. 4 unter d 
der Pranntweinsteuer Befreiungs= 
ordnung genannten Erzeugnisse, aus- 
schließlich der vorstehend unter Nr. 1 
und 6 bis 12 aufgeführten 
14. zur Herstellung von Chlorosorm 
15. " Jodoform. 
16. " - Bromosorm 
17. = - . Bromäthyl 
18. O„Q Farblacken. 
19. = - Stempelfarben 
20. - - -Tinen . 
21.- - - Bettstretchwachs . 
22. - - Brauerpech 
23. zur Speisung von Gasirlampen . 
24.zumktpptettkenvonSetdenbändern. 
25. zur Reinigung von Bijouterien. 
26. zur Herstellung von Lacken aller Ari 
und Polituren 
27. zur Herstellung wissenichafilicher uu„ 
parale zu Lehrzwecken.
        <pb n="515" />
        — 405 — 
  
  
  
Es sind steuerfrei abgelassen worden: Von den nebenstehend unter Ziffer 2 aufgeführten 
veltoliter ailtohol Alkoholmengen sind abgelassen worden: 
im Ein. im Hektoliter 
zelnen Ganzen l « Alkohol. 
I. 2. 8. r 
J) an militär-technische anfalten 28. zur Herstellung von Notronseifen . 
ch an Pulver- und Knallquechilber 209. Wollfetten. 
Fabriken 30. ... 
Summe». . ." 4r · 
Uehkkhgupk««, 33. zum Verkaufe nach Denaturirung mit- 
« a)5LttekHol-zgeut.. 
h)0-)-Tecpcnnnöl . 
Uebekhaupt. 
  
2. In Ziffer 2 der Anleitung zum Gebrauch ist statt „20 bis 23“ zu setzen: 
is 32“. 
bis 
Auf Grund der Bestimmung im Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses 
des Bundesraths für Zoll= und Steuerwesen 
1. 
— 
der Königlich sächsische Steuerinspektor Löffler in Zittau an Stelle des in den Ruhestand 
übergetretenen Königlich sächsischen Zollraths Giese den Königlich preußischen Hauptsteuer- 
ämtern zu Berlin, Brandenburg a. d. Havel, Eberswalde, Neuruppin, Potsdam und 
Prenzlau mit dem Wohnsitz in Berlin, 
4 der Großherzoglich badische Finanzassessor Trippel in Lörrach an Stelle des in den 
Landesdienst zurückberufenen Großherzoglich badischen Finanzassessors Bürck den Königlich 
preußischen Hauptzollämtern zu Aachen und Malmedy sowie den Koniglich preußischen 
““ ns zu Cöln am Rhein, Düren, Düsseldorf und Elberfeld mit dem Wohn- 
itz in Cöln 
als Stationskontroleur vom 1. November 1902 ab beigeordnet worden.
        <pb n="516" />
        4. Polizei-Wesen. 
Ausweisung von Auslaͤndern aus dem Reichsgebiete. 
  
Name und Etand Alter und Heimath 
Grund 
I I 
der Ausgewiesenen. 
2. 3. I 4 
  
  
aufende Nr. 
der Bestrafung. 
  
  
Behorde, welche die 2 
Ausweisung i&amp;# 
usweisungs · 
beschlossen hat. Smwuln n 
ö. 6. 
  
a)Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs. 
NBMeei Madols- 
enstknech Georgswalde, Bezirk Schluckenau, 
geboren am 9. Dezember 1868 zulicher ekboh v 
4)Jahre Zuchthaus, hauptmannsch 
Königlich sächuche Kreis= 860. August d J 
Böhmen, ortsangehörig ebendaselbst, aut Erkenntnlczvom Bautzen 
i i 
sSeplembekld9-) 
b) Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs. 
geboren am 28. Juni 1878 zu Tour Landstreichen, 
sur Marne, Frankreich, franzöischer 
Staatsangehöriger, 
geboren am 3. Februar 
sah Mähren, ortsangehörig eben= und Betteln, 
ase 
1. Lo#ßs Huf-- geboren am 20. Dezember 1856 zu Betteln, 
2. Leon Cousinat, 
Tagelöhner, 
* Hlorek, 
. 
zu 
1869 zu Beirug, Landstreichen Königlich preußischer 
Widerstand, deriektet 
Königlich preußischer 
Regierungs-Präsident 
Vachen, 
20. Oktober 
J. 
21. Oktober 
Regierungs-Präsident d. J. 
W#s - 
12. Juni d. J. 
Irmsdorf, Bezirk Römerstadt, Mäh= gegen die Slaats 
ren, ortsangehörig ebendaselbsl. t#wall, 
vorsätzliche 
Korperverletzung 
und Beleidigung, 
5. Mathäus Land- geboren am 21. September l#öt zu Diebstahl, 
richinger, Dienst- Vorau, Gemeinde Dorfbeuren, 
knecht, zirk Salzburg, Oesterreich, ortsange-. 
hörig ebendaselbst, 
geboren am 15. April 1870 zu Golden-Betteln. 
kron, Bezirk Krumau, Böhmen, orts- 
angehörig ebendaselbst, 
Theophil (Theodor) geboren am 25. (20.) April I8s zu Landstreichen 
Szymanoli (Schi= Leanne, Bezirk Kalisch, Nusüsch Betteln, 
mensfi) Arbeiter, Polen, rusüscher Staatsangehöntger. 
., Joses Vanek, Berg= geboren im Jahre 1842 zu Podoli, Beneln. 
mann. Bezirk Tabor, Böhmen. österrrichischer 
Staatsangehöriger. 
*. Adalben Müller, 
Spengler, 
Berlin, Carl beymanne # Verlag. 
Land- 
Be. streichen und Betteln, zirksamt Grafenau, 
edruckt bei Inliue Sittenfeld in Verlin. 
Königlich bayerisches Be-4. Norember 
Großherzoglich badischergg. November 
Landeskommissär zu d. J. 
Mannheim, 
und Köntglich preußischer 7. November 
Regierungs = Präsident d 
zu Erfurt, 
Königlich bayerisches Be]z0. Oklober 
zirksamt Biechtach, d. J.
        <pb n="517" />
        — 407 — 
Central-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamte des Innern. 
— 
  
IZn —— durch alls VPostanstalton und huchhandlungen. 
  
  
  
XXX. dahrgang · Verlin, Freitag, den 28. November 1902. W650. 
:„ ¾ — 4 #. umd Ete w Gewäh d I 
Inhalt: 1. 2enfalet-Gesen Ernennung: — w S * G 8 
schafter, Gesandtenm. 
en: R von Ausländern aus * 
2. Finanz-Wesen: Nachweisung der Einnahmen des 
F— ........... 
Reichs vom 1. April 1902 bis Ende Oktober 1902 408 
  
1. Kon fulatWesen. 
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Schiffsmakler George Jamieson zum 
Vize-Konsul in Wick (Schottland), an Stelle des auf seinen Antrag ausgeschiedenen bisherigen Vize- 
Konsuls Ernest Buick, zu ernennen geruht. 
Den Kaiserlichen Vize-Konsul Ludwig Anton Wallmack in Lulei (Schweden) ist die erbetene Entlassung 
aus dem Reichsdienst ertheilt worden.
        <pb n="518" />
        Finanz: 
408 
Wes 
e u. 
Nachweisung der zur Anschreibung gelangten Einnahmen (einschließlich der gestundeten Beträge) 
an Zöllen und gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern sowie anderer Einnahmen im 
Neiche für die Zeit vom 1 April 1902 bis zum Schlusse des VWonats Oktober 1902. 
Deutschen 
  
  
  
  
  
     
   
  
  
  
Du E ou Einnahme 
Bezeichnung E haen Ausfuhr- n ne 
der bie zum Schlusse den Bergütungen Bleiben — nvan und " 
Einnahmen # m er « tspaltey weniner 
AMu . . u 7 * 
1. 2. 8. 1. 5. 6. 
...... 812258 704 8911465 Aua d47 269 305 659 257 — 2212018 
.·... 6438229 48 746 6 889 488 6 b21 879 — 132 396 
und Zuschlag 92 859 099 81 099 323 61 759 776 61 792 821 — as 018 
.·... 27920708 9082 27911621 27 404 556 K—+ 507.065 
.·....... 8917278 9 820 571 — 3 293 — 2 000 433 — 1127190 
von Branntwein und Zu- 
. . .... 81 905 811 264 105 81 41 709 79 716 95070 +T 1891 759 
31 818 156 31362 — 1 3835 581 + 1866 943 
1 418 749 — 1 418 719 — + 1 418 749 
2217464 2217 461 — 2247 464 
.... lsleSM 19 326 18 107 587 19 136 486 — 1328 899 
von Bier 2 090 111 — 2 090 111 2197372 — 107 261 
Summe 554274 882 50 203 071 01071 803 199323 2600 + 17185|3 
Stempelsteuer für 
Werthpapie 11297115 — 11297 115 K 61.1 668 + 5655 417 
b) Kauf- u. 2 Anschaffungsgeschäft- 7 419 469 25 510 7 90 959. 7 177 406 4 216551 
Jßch Loose z 
Pribgnlotzerien 8 701 415 — 98 70l1 415 512 1145 1— 156970 
Staatslotterien 19289 505 — 19 289 505 In 958499 1 * 106 
"1) Schiffefrachturkunden 176 308 — 476 3u8. 116983 1 20 à25 
Spielkartenstempel 871 055 — 71055 799 720 L 72 335 
Wechselstempeluener 7056 20! — 7u056 201 7536514 — 474343 
Post- und Dslecisvhen-Verwaltung . — — --)360779-2I96l34«418994341 
Retchsecieabnbit-Verwaltung . . — — 53 151000 50 99s1 uNN) + 2 460 000 
*) die endgültige Einnahme stellte sich im Vorjahr um 697 516 K höhr 
nerkung. 
An 
wallangstoieng. beträgt bei den uachbezeichneten Cinnahmen 
Bezeichnung 
der 
Isl-Einnahme im Monat Cktober 
Die zur Reichslasse gelangte Ist--Cinnahme abzüglich der- Ausfuhrvergütungen rc. und der Ver- 
Int. Einnahme vom Beginne des Rechnungsjahrs 
bis zum Schlusse des Monaté Olober 
  
  
  
  
An v% Mahm 1%½ , k% Mithin 1½. 
Ginnahmen. 19% 101 ener 19002 100| " wenlen 
it . I . . W. 7 4 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 
Zölle 15 151 937 14 839 3.0 TJ 262 557/69 873793 2705411514 — 1 067 721 
Labackstener . 3096170 2854k(-7-0-241268 80b34'» 8023b69-i- 89908 
Mittel-neuer und Buschiog 9198 519 7983 137 + 1 ölöbsgz „5 11 
Salzucuer !8 938 666 824 544 1 114122 26 125 53# 25 946 661 + 178924 
Manschbollichstener .. l()5593)6—507530—548426 4681526 259157342089953 
Verbraucheabgabe von BVranntwein 
und Zuschlag 1 632 997 11 280 365 1J 352 632 71 012 267 71 852 302 440 O35 
Brennstener 22 674 186 069 TJ 50N 743 31 362 — 1 3435 531 1 1 66 913 
Schaumweinsteuer einschließtlich der 
Nachstener .·.... 115526 — -0-li.-"-ä«.--- LHUHl — 2317 451 
Brausteuer und Uebergangsabgabe 
von Bi . ....... —a————- 17 162 583 18 382 715 — 1220 162 
Summe 74 6580 22 f2 331 162 + 2 359060TR S5 ODO f51 193 9038 — 3 618 863 
Spielkartennempel 95 002 88 752 — 6 250 859 627 195 145 — 64 482
        <pb n="519" />
        409 
3. Zoll= und Stener-Wesen. 
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 6. November 1902 über die Gewährung der Zollfreiheit 
an die bei dem Deutschen Reiche beglaubigten Botschafter, Gesandten u. s. w. Folgendes beschlossen: 
1. 
### 
Den beim Deutschen Reiche beglaubigten Botschaftern, Gesandten und Ministerresidenten 
fremder Staaten ist auf Rechnung des Reichs für ihr Anzugsgut sowie für alle Gegenstände, 
welche zu ihrem persönlichen Ver= oder Gebrauch oder demjenigen ihrer Familienmitglieder 
vom Ausland eingehen, Zollfreiheit zu gewähren, vorausgesetzt, daß von dem betreffenden 
fremden Staate die Gegenseitigkeit geübt wird. Interimistische Geschäftsträger werden hin- 
sichtlich der Zollbefreiung für die Dauer ihrer Geschäftsleilung den Bolschaftern u. s. w. 
gleichgestellt. 
Die zollfreie Ablassung der unter der Adresse des Botschafters u. s. w. oder eines 
seiner Familienmitglieder eingehenden Sendungen erfolgt bei der Amtsstelle, welche die Schluß- 
abfertigung vorzunehmen hat, ohne spezielle Revision auf Grund der schriftlichen, mit dem 
amtlichen Siegel zu versehenden Erklärung des Bolschafters u. s. w., daß die nach Zahl, 
Art und Zeichen der Umschließungen und nach ihrem Inhalte zu bezeichnenden Sendungen 
zu seinem eigenen Gebrauch oder zum Gebrauch eines seiner Familienmitglieder bestimmt sind. 
Den Räthen, Legationssekretären und Allachés, einschließlich der Militär= und Marineattachs, 
welche den beim Deutschen Reiche beglaubigten Botschaftern, Gesandten oder Ministerresidenten 
fremder Staaten zugeordnet sind, ist unter der Voraussetzung, daß seitens dieser Staaten 
Gegenseitigkeit geübt wird, aus Rechnung des Reichs Zollfreiheit für ihr Anzugsgut sowie 
außerdem für alle sie oder die Mitglieder ihrer Familien eingehenden Kleider und Wäsche- 
stücke zu gewähren. 
Falls fremde Regierungen den Räthen, Legationssekretären und Attachés, einschließlich 
der Militär= und Marineattachés, welche den bei ihnen beglaubigten Botschaftern, Gesandten 
oder Ministerresidenten des Reichs zugeordnet sind, weitergehende Rechte zugestehen, so kann 
den in dem vorstehenden Absatze bezeichneten Beamten dieser Slaaten nach näherer Bestimmung 
der obersten Landes-Finanzbehörde Zollfreiheit in demselben Umfange gewährt werden. 
Die zollfreie Ablassung erfolgt in gleicher Weise wie zu 1 auf Grund der Be- 
scheinigung des Botschafters u. s. w., daß die Gegenstände zum eigenen Gebrauche des 
betreffenden Beamten oder eines Mitglieds seiner Familie bestimmt sind. 
Nach näherer Bestimmung der obersten Landes-Finanzbehörde dürfen an sich zoll- 
pflichtige Gegenstände den vorbezeichneten Personen unter der Bedingung der Wiederausfuhr 
innerhalb einer zu bestimmenden Frist ohne Zollentrichtung verabfolgt werden. 
Wappenschilder, Flaggen und andere Gegenstände, die von fremden Regierungen ihren in 
Deutschland bestellten Vertretungen zum dienstlichen Gebrauche zugesendet werden, bleiben, 
falls Gegenseitigkeit gewährt wird, vom Zolle befreit. 
Berlin, den 20. November 1902. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: v. Fischer.
        <pb n="520" />
        — 410 — 
4. Polizei-Wesen. 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  
  
  
  
  
  
  
7½ 
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4 
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97 Name und Stand Alter und Heimath Grund Vehörde, welche die da 
2 a l « der Bestrafung. n Ausmweisungs· 
J der Ausgewiesenen. eschlossen hat. beschlusses. 
I. 2. 1 a. 1. b. 6. 
Auf Grund des §. 362 des Strafgeseßzbuchs. 
.. Huberl Emil geboren am 10. Mai 1878 zu Wädens- Betteln, (Kaiserlicher Bezirks-Prä- ½. November 
Brändli, Fabrik= wil, Kanton Zürich, Schweiz, o# ! sdent zu Straßburg, d. J. 
arbeiter. angehörig ebendaselbst, 
2 Gerd Breider, geboren am 2. Februar 1859 zu desgleichen, Söiglich brenhisher, desgleichen. 
Arbeiter, Emmen, Niederlande, niederländischer Negierungs-Präflden 
Staatsangehöriger, zu Osnabrück, 
3. Johann Burianski, Alter unbekannt. angeblich geboren zu Landstreichen. Königlich rinill 23. August d. J. 
Mustker (Zigeuner), Auunzie Bezirk Troppau, Oester 1 Pegerungs-Präsiden 
ichisch - Schlesien, Mareichishrr. zu Oppeln, 
Eianiscingehbrignl. 
1. Adam Grabomski, angeblich 47 Jahre alt, geboren“ 4½ Obdachlosigkeit, Königlich preußischer 12. Noember 
Arbeiter, Budzin, Regierungsbezirk Mar# Negierungs= Präsident 
werder, enieuen eariangehörd * zu Hannover, "„ 
« Perrianowo, Bezirk Makow, ! l 
land 
Anton Haupt- geboren am 68. April 1857 zu Schir Belteln. 
mann, Arbeiter, berg, Bezirk Hohenstadt, Mähren 
  
Königli 
Gesher rlv 
  
österreichischer Slagtzangeböriger, 14 zu Bres 
Leopold Höch- geboren am 6. April 1865 zu Würnitz desgleichen, Hiseiea Bůezirls· Prã 16. November 
berger, Kellner, (oder Lerchenau) bei Korneuburg, | sident zu Colmar, d. J. 
Niederösterreich, österreichischer I 
Staatsangehöriger, # 
Josef Jary, geboren am 16. März 1872 zu Trau desgleichen, Königlich preußischer 17. November 
Schlossergeselle, tenau, Böhmen, Arangehorig zu elnge Brasident d d. J. 
Saugwitz. Bezirk Trautenau, inden, 
Gustav Kahn, gauf. gebenen am 6. Mai 1873 zu Osen, Landstreichen und W #Hezirte-Prö- 15 November 
mann, Ungarn: ungarischer Staatsange= Betteln, sident zu Colmar, d. J. 
öriger, 
Josef Klapper, geboren am 24. Februar 1860 zu, Betteln, gsniglich preußischer 1. Auguft d. J. 
Arbeiter, Ruschka, Mähren, ortsangehörig zu ——msse 
Ronstka-Wal-Meseritsch ebendaselbst, u Oppeln, 
Emanuel Malti, geboren am 81. März 1853 zu Ober- Hausfriedeusbruch Spnighe preußischer » November 
ohne Stand, wyll bei Simmenthal, Kantkon Bern, und Betteln, ** gierungs = Präsident — 
Schweiz, schweizerischer Staatsange · zu Martenwerder, · 
höriger, 
Franziska Nitsche 15 Jahre alt, geboren zu Ziesnitz, Diebstahl und ge- aenie preußischer 10. Oktober 
eborene Veik, Bezirk Königinhof, Böhmen, ortsan= werbsmäßige Un deeh Frungerr tdent d. J. 
rbeiterin. bepörig zu Grabschütz, Bezirk Königin-, zucht, Breslau, % 
Alois Sperber, geboren am 29. August 1876 zu Wien, Betteln, Königlich preußischer 18. Kovember 
Tischler, ortsangehörig zu Brenn-Poritschen, ! neerästdem J. · 
Bezirk Pilsen, Böhmen, 
Ednard Witz, geboren am 20 Februar 1859 zu desgleichen, 4½ ug (WManhischer 12. November 
d 
Färbergeselle, Heinersdorf, Bezirk Friedland, Böh- eglerungs · Praͤfident 
men, ortsangehoͤrig ebendaselbst, I zu Ltequts 
Verlin, Cari beymanns Berlag. — Gedruckt bei J Julius Sittenseld in Verlin. 
  
15. Rovember 
d. J.
        <pb n="521" />
        — 411 — 
Tentral-Blatt 
Deutsche Reich. 
im 
Reichsamte des Innern. 
— 
In boetieben durch alle Volstanstalton und huchhandlungon. 
XXX. Jahrgaug. Berlin, Freitag, den 5. Dezember 1902. 51. 
  
Inhalt: 1. Ka#fulat-Wesen: Ernennung; — Cxequatur-- 
L 
  
Srtheilung.. .. Seite 411 3. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern ans dem 
2. Zell- und Steuer-Wesen: Zollfreie Einfuhr von Erb- Reichsgebletee 412 
chaftsgut im Auslande verstorbener Deutscher 2c. 111 « 
  
LKsiIfUlItsWefem 
  
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Rudolf Lorentzen zum Vize- 
Konsul in Sandakan für den unter britischer Schutzherrschaft stehenden Theil der Insel Borneo zu 
#ernennen geruht. 
Dem Konsul der Vereinigten Staaten von Mexico Alexander Huste in Leipzig ist Namens des Reichs 
das Exequatur ertheilt worden. 
2. Zoll= und Steuer-Wesen. 
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 13. November 1902 beschlossen, dem Hauptsteueramte für 
ausländische Gegenstände und den Vorständen der Zollabfertigungsstellen auf den Bahnhöfen und Post- 
anstalten zu Berlin die Befugniß beizulegen, zur zollfreien Einfuhr von Erbschaftsgut im Auslande ver- 
storbener Deutscher oder ehemaliger Deutscher, welches durch die Kaiserlichen Vertreter im Auslande dem 
Auswärtigen Amte zur Weitergabe an die inländischen Erben gesandt wird, auf Grund einer entsprechenden 
Bescheinigung des Auswärtigen Amtes die Genehmigung zu ertheilen.
        <pb n="522" />
        — 412 — 
3. Polizei-Wesen. 
Ausweisung von Auslaͤndern aus dem Reichsgebiete. 
  
  
  
  
Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die ra 
x U| Ausweisung 
S der B . Lusts- 
å der Ausgewiesenen. et eftrafung beschlossen hat. m*3 
1. 2. . 3 4. b. 6. 
  
  
  
a) Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs. 
1. Karle Schättin, gebor ren am 18. Dezember 1875 zu gewerbs= und ge-Königlich preußischer |15 November 
ohne Stand, Bütschwil, Kanton St. Gallen, Schweiz, [s:3 D ne#ngs-Prastdent d. J. 
gehörig zu Wangen, Kanton * - Cassel, 
S ebendaselbst, 
gSus beit E aacht- 
niß vom 11. Sep- 
lember 1900). 
b) Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs. 
2.] Anton Brückner geboren am 25. März 1875 zu Reichen-Landstreichen und Saniglich bayerisches 1. govember 
  
  
  
  
  
       
ntgain! min Bryckner), bphen, österreichischer Staats- Betteln, Bezirksamt Pegnitz, 
Kau Behoriger, "„ 
8. Roman Lua, S am 14. Oktober 1854 zu Mrklov, Betteln, n sasa. Oktober 
Arbeiter, ezirk Starkenbach, Böhmen, orts- mnischaft d. J. 
ngehörig cendasseib 6 e 
Petetclodztaskt sgeboten am 16. zu Struzy, desgleichen, ww, preußischer 18. November 
(auch Kastprzieg 6 Rußland, ttntl ebendaselbst, Regierungs-Präsiden t b. J. 
genannt), Arbeiter zu Onkdocheim 
5. Johann Adam geboren am 14. Aoril. 1 ss 6| Gaot- besgleichen, Königlich swbit desgleichen. 
Martin, Papier= mannsgrün, Bezirk zirksamt Rod 
macher, ortsangehörig zu « 
6.Eduard Rudolf, ae eboren am 13. März 1861 zu aouh, detaleichen, aoriglih vrauaßuscher 21. November 
Schmied, Bezirk Brüx, Böhmen, österreichischer Regierungs= Präsident d. J. 
| Staatsangehöriger, zu Potsdam, 
7. I Fronz Schlosser, geboren am 4. Juni“ 1871 zu Kohling, desgleichen. Königlich sã sis Ereis- 8 Oktober 
Fleischergeselle, Bezirk Graslitz, Böhmen, öster- —’ chaft 2. . J. 
reichiicher Staalsangehörige Zwickau, 
8. Franz Sedlacek, geboren am 30. Juli 1874 zu Olegnie, besgleichen, ich preuhischer 20. November 
rbeiter, Bezirk Reichenan, Böhmen, ortsange- Regierungs-Präsident d. J. 
hörig zu Taudleb, Bezirk Reichenau, zu Breslau, 
9. un Stephan, geboren am 1. Jannar 1951 zu Nöwers- desgleichen, Königlich preußischer 22. November 
Schmiedegeselle, "vorf. Bezirk Zägerndorf, Oester- Reglerungs--Präsident d. J. 
reichisch-Schlesien, österreichischer, ) zu Posen, 
Staatsangehöriger, 
Die im Central-Blalte für 1896 S. 230 unter Zifsfer 7 veröffentlichte Ausweisung des Handarbeiters Karl 
Pelri ist zurückgenommen worden. 
Verlin, Carl Henmanns Verlag. — Gedruck. bei Julius Sittenseld in in Berim.
        <pb n="523" />
        — 413 — 
Tentral-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamte des Innern. 
— 
In —— durch alle Postanstalton und huchhandlungeon. 
XXX. m Verlin, Freitag, den 12. Dezember 190. v 52. 
  
Ingart: 1. — Wesen Ernennung: — Exequatur- 
Ertheiluggen Seite 413 
. Bank-Wesen: Status der deutschen Notenbanken Ende 
November 1902 ... 
Poß-Jund Telegraphen. Wesen: Abänderung der 8 
führungebestimmungen zur Uermsprechgebühren-Ordnung 
4. Zoll- un Stener · Wesen: zulassung zonitan ki 
Lranstlager ohne amtlichen Mitverschluß für Bau- 
und Rutzholz; — Veränderungen in dem Stande * 
den Befugnissen der Zoll- und Steuerstellen 
Palizel-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus * 
Neichagebiete. ..... 
“ 
: 
*5 
1. Kousulat-Wesen. 
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Rheder Anders Isachsen zum Vize-Konsul 
in Grimstad (Norwegen) zu ernennen geruht. 
Dem Königlich spanischen Konsul Roberto de Satorres in Düsseldorf ist Namens des Reichs das 
Exequatur ertheilt worden. 
Dem Kolumbischen Konsul Max Esser in Elberfeld ist Namens des Reichs das Exequatur ertheilt worden. 
76
        <pb n="524" />
        — 414 — 
2. Bauk= 
Status der deutschen Noten 
nach den im Reichsanzeiger versffentlichten Wochenüber 
  
  
  
  
  
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(Die Beträge lauten 
Passiva. 
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Bezeichnun * un. ao —- Cegene #u bils 
rund. Reseroe· noben · aen egen * —E— J———————— gegen * 
2 der 31. Dtt. J gedecte 31. On. der 3NI. Ot. mit #. Okt. S#. Ckt. der — welterge 
*I 9 Kapltat Fonds. sUmlaul. i302. Voten. 1002. EIEIIEIIEIIEIIt 
r anken. . bindlich- 
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1. I. s. 4. z.!e. . 0 LILAILIILALLIL 
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s.9«yekt-qeuom-oqak..75002001How»-tocosnot—-5207m.—w3 — 5 0. 5 2 5a. 
- 
3. Saͤchsilche Bant ju Dretden 80000 6060 38 682 — 16 2295| 1 30083 915, — 25010 526 - 15468 1298+ 110110 481 – 3955 1#. 
1. Wörtebergische Notenbank 9000 1092 2#½s — 1477 959 4393 6136. — 20 14 - sl 6531 56 i- — 164 71 
GVadlsche Lank 0o190 17 7 — 124 98410— G11 7#2, — 23# — — 84#/ 70| 410#8 — 2s7 E 
;Bvraunschwelgische Bank10 500 931 12— 84 1331|# 6 4575— 39 838319 — 91 78— 10 21 dib i8 24 
l . 
Zusammen6000 57 49 158 380|— 81 522 369 358 — 28 365 677 758 + 155 416 l 16709948/+ 2 503s2 74 767 5 0#r 
« ! 
l 
  
  
  
  
Benerkungen. 
Zu Spalte 5: Davon in Abschnitlen zu 100 K∆ 1068 401 000 , 
= 165616 000 4K (bei der Bank Nr. 8), 
loo.. 308# 573000 KUH0. U).
        <pb n="525" />
        Wesen. 
banken Ende November 1902 
sichten, verglichen mit demjenigen Ende Okiober 1902. 
auf Tausend Mark.) 
415 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Aetiva. 
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v d al. Ofi. tasseu- 31. Olt. anberer ↄ1. Ori. MWeqhsei. 31. Oti. Vombard. si. Ott J affetten. 31. Okt. Cit. der Sl. Okt. * 
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878215 +J 19 842 25#50, + 391 8652 - 5044 7874 60 7689 — 12 134¼1 189 + 830688 82 557 — 32312087750 + 83 170. 
30 621 + 607 71 + 8 2807 — 1152 48 426 2153 3451 + 57 5 — 2660 4 111 88 200 Z% — 2522 
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        — 416 — 
3. Post= und Telegraphen-Wesen. 
Bekanntmachung. 
Abänderung der Ausführungsbestimmungen zur Fernsprechgebühren Ordnung. 
Die auf Grund des §. 10 der Fernsprechgebühren-Ordnung vom 20. Dezember 1899 erlassenen 
Ausführungsbestimmungen vom 26. März 1900 (Central-Blatt S. 242) werden wie folgt abgeändert: 
1. Unter Nr. 7 ist im ersten Absatze hinter dem Worte „Fernsprechbetrieb“ einzuschalten: 
voder zu Ferndruckerbetrieb“. 
2. Unter Nr. 8 erhält der erste Satz folgende Fassung: 
„Die Ueberlassung der Fernsprechanschlüsse und der Nebentelegraphenanlagen zu 
Ferndruckerbetrieb geschieht zunächst auf die Dauer eines Jahres, die der übrigen 
Nebentelegraphenanlagen auf 5 Jahre, die der besonderen Telegraphenanlagen auf 
10 Jahre vom Tage der Uebergabe ab“. 
3. Unter Nr. 17 ist hinter den Worten „10 —. erhoben“ einzuschalten: 
„Für die Lieferung, Aufstellung und Unterhaltung der Ferndrucker und der dazu 
gehörigen technischen Einrichtungen haben die Inhaber der besonderen und Neben- 
telegraphenanlagen auf ihre Kosten zu sorgen. Dabei dürfen nur solche Ferndrucker- 
systeme Verwendung finden, die von der Reichs-Telegraphenverwaltung zugelassen sind. 
Für jeden zur Einschaltung gelangenden Ferndrucker ist an die Reichs-Telegraphen= 
verwaltung eine Gebühr von jährlich 10 „X zu entrichten; können mehr als zwei dieser 
Apparate mit einander verbunden werden, so tritt für jeden Apparat eine jährliche 
Zuschlagsgebühr von 10 J hinzu.“ 
In dem letzten Absatze der Nr. 17 ist hinter den Worten „Nr. 14 gelten für Nebentelegraphen- 
anlagen“ einzuschalten: 
„zu Morse= oder zu Fernsprechbetrieb". 
Alsdann ist am Schlusse hinzuzusügen: 
„In Nebentelegraphenanlagen zu Ferndruckerbetrieb wird für die Beförderung 
der Nachrichten zwischen der Telegraphenanstalt und der Nebentelegraphenstelle die 
Hälste der in Nr. 14 festgesetzten Gebühren erhoben“. 
Berlin W. 66, den 8. Dezember 1902. 
In Vertretung des Reichskanzlers. 
Kraetke. 
4. Zoll= und Steuer-Wesen. 
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 27. November 190 beschlossen, daß in Straßburg i. E., 
in Mannheim und Kehl sowie in Ludwigshafen a. Rh. gemischte Privattransitlager ohne amtlichen 
Mitverschluß für Bau= und Nutzholz gemäß §. 17 des Holzlagerregulativs vom 11. November 1897 
gestattet werden dürfen.
        <pb n="527" />
        — 417 — 
Veraͤnderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll- und Steuerstellen. 
Im Königreiche Preußen. 
Im Bezirke des Hauptsteueramts zu Burg ist eine Zuckersteuerstelle errichtet, welche mit dem 
Steueramte II zu Genthin verbunden und für die neuerrichtete Zuckerfabrik daselbst zuständig ist. 
An dem neuen Güterbahnhofe zu Crefeld ist eine dem Hauptsteueramte daselbst unterstellte 
Zollabfertigungsstelle mit der Bezeichnung „Zollabsertigungsstelle am Güterbahnhofe“ errichtet worden, 
welcher sämmtliche Abfertigungsbefugnisse, mit denen das übergeordnete Hauptamt ausgestattet ist — 
ausgenommen die Befugniß zur Ausstellung von Musterpässen über Gegenstände des freien Verkehrs — 
beigelegt worden sind. Die bisher beim Hauptamte befindliche öffentliche Zollniederlage ist mit der 
neuerrichtetlen Zollabfertigungsstelle verbunden worden. 
Zu Grünthal im Bezirke des Hauptzollamts zu Liebau ist ein Nebenzollamt 1 mit folgenden 
Befugnissen errichtet worden: 
zur Abfertigung des Waaren--Ein= und Ausgangs im Eisenbahnverkehre (§§. 63 und 66 bis 71 
V.-Z.-G.), zur unbeschränkten Ausfertigung und Erledigung von Zollbegleitscheinen I und ll, zur 
Erledigung von Salz= und Zuckerbegleitscheinen I und 1I, zur Abfertigung von geweisten Leinen-(Bündel-) 
Garn der Tarifnummern 22a und b, von Leinwand der Tarifnummern 22 1f. 22g 1 und 2 und der 
Anmerkung zu k und g. sowie von Wollwaaren der Tarifnummern 41 1 5 und 6 zu anderen als den 
höchsten Zollsätzen der betreffenden Tarifnummern und zur Erledigung von Uebergangsscheinen. 
Es ist ertheilt worden: 
dem Hauptsteueramte zu Marburg die unbeschränkte Befugniß zu Abferligungen im 
Eisenbahnverkehre. 
dem Steueramt I zu Groß-Strehlitz im Bezirke des Hauptsteueramts zu Oppeln die Befugniß 
zur Erledigung von Zoll= und Salzbegleitscheinen II, 
dem Steueramt ! zu Plön im Bezirke des Hauptzollamis zu Kiel die Befugniß zur Abfertigung 
derjenigen mit Begleiischein ! unter Eisenbahnwagenverschluß eingehenden Weinsendungen, die beim 
Begleitscheinausferligungsamte bereits speziell revidirt sind, 
dem Hauptsteueramte zu Halle a. S. die Befugniß zur Abfertigung von zuckerhaltigen Fabrikaten, 
für welche die Gewährung von Steuervergütung beansprucht wird, nach Maßgabe des §. 5 der 
Bestimmungen über Steuervergütung und Ausfuhrzuschuß für zuckerhaltige Waaren u. s. w., 
dem Steueramt I zu Hameln im Bezirke des Hauptsteueramts zu Hildesheim die Befugniß zur 
Abfertigung von Zuckerfabrikaten, die von der Firma W. Niehenke daselbst mit dem Anspruch auf 
Gewährung von Steuervergütung für den zu ihrer Herstellung verwendeten, aus dem freien Varkehr ent- 
nommenen Zucker ausgeführt werden, und zur Ausfertigung von Zuckerbegleitscheinen 1 über diese Fabrikate, 
dem Nebenzollamt 1 zu Oesterr. Oderberg im Bezirke des Hauptzollamts zu Ratibor die 
Besugniß zur Ausfertigung von Musterpässen über Gegenstände des freien Verkehrs, 
dem Nebenzollamt 1 zu Mierunsken im Bezirke des Hauptzollamts zu Prostken die Befugniß 
zur Ausfertigung von Begleitscheinen ! über Reisegeräth von Auswanderern auf das Steueramt 1 
zu Insterburg, 
dem Steueramt I zu Spandau im Bezirke des Hauptsteueramts zu Potsdam die Befugniß zur 
Abfertigung des mit dem Anspruch auf Gewährung von Ausfuhrzuschuß niederzulegenden Zuckers nach 
§. 110 der Ausführungsbestimmungen zum Zuckersteuergesetze, 
dder Zollabfertigungsstelle Oderhafen zu Cosel O. S. im Bezirke des Hauptsteueramts zu 
Gleiwitz die Befugniß zur Ausfertigung und Erledigung von Zuckerbegleitscheinen 1 und ll über 
inländischen Rohzucker, 
dem Steueramt I zu Wetzlar im Bezirke des Hauptsteueramts zu Marburg die unbeschränkte 
Besugniß zur Ausfertigung von Zollbegleitscheinen 1 und 
dem Steueramt 1 zu Goslar im Bezirke des Hauptsteueramts zu Hildesheim die Befugniß 
zur Erledigung von Salzbegleitscheinen J. - 
Im Königreiche Bayern. 
  
Es ist ertheilt worden: 
dem Nebenzollamte II zu Schirnding im Bezirke des Hauptzollamts zu Waldsassen die 
Besugniß, ausgeschlachtete Schweine in Wagenladungen bis zu Mengen, von denen der Eingangszoll für 
die ganze Waarenladung den Betrag von 150 X nicht übersteigt, und
        <pb n="528" />
        — 418 — 
dem Nebenzollamte zu Neustadt a. H. im Bezirke des Hauptzollamts zu Landau die Befugniß 
zur Ausferligung von Zollbegleitscheinen I. 
Im Königreiche Sachsen. 
Das Untersteueramt zu Markneukirchen im Bezirke des Hauptzollamts zu Eibenstock ist in ein 
Steueramt umgewandelt worden, welchem neben den Befugnissen des bisherigen Untersteueramis die 
Ermächtigung zur Erledigung von Zollbegleitscheinen ! über mit der Post eingehende Güter, von Zoll- 
begleilscheinen II über unbearbeitete Tabackblätter und Tabackstengel der Nr. 257 1 des Zolltarifs sowie 
von Versendungsscheinen II über inländischen Taback ertheilt worden ist. 
Es ist ertheilt worden: 
dem Steueramte zu Meerane im Bezirke des Hauptzollamts zu Zwickau die Befugniß zur Ab- 
fertigung von zuckerhaltigen Fabrikaten, welche mit dem Anspruch auf Steuervergütung zur Ausfuhr 
angemeldet werden, und - 
dem Steueramte zu Oschatz im Bezirke des Hauptzollamts zu Meißen die Besugniß zur Ab- 
fertigung der für den Seifensabrikanten R. Baumheier in Zschöllau bei Oschatz mit Begleitschein 1 unter 
Eisenbahnwagenverschluß eingehenden Waaren der Zolltarisnummern 26b, d, e und l. 
Im Herzogthum Anhalt. 
Die Befugnisse der Zollabfertigungsstelle zu Roßlau im Bezirke des Hauptsteueramts zu Dessau 
sind dahin beschränkt worden, daß diese Sielle künftig nur zur Ausfertigung und Erledigung von Zoll- 
begleitscheinen ! und II über Petroleum aus dem bezw. für das dortige Petroleumlager ermächtigt bleibt. 
Im Gebiete der freien und Hansestadt Hamburg. 
Im Bezirke des Hauptzollamts Jonas ist unter Aufhebung der Zollassistentur Kuhwärder eine 
neue Zollstelle errichtet worden, welche die Bezeichnung „Zollabfertigungsstelle Kuhwärder“ führt. Letztere 
hat dieselben Abfertigungsbefugnisse wie die Zollabferligungsstelle Fährkanal. 
5. Polizei-Wesen. 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  
  
  
  
4“– I . 
J Name und Stand # Alter und Heimath orund Vehörde, welche die atum 
2 1 "„ Ausweisung 
— der Bestrafung. ! Ausweisungs- 
I der Ausgewiesenen. et Bestrasung beschlossen hat. beschlusses. 
I. 2. -*- 1— 1. ö5. 6. 
  
  
a)Auf Grund des 5. 39 des Strafgesetzbuchs. 
Abraham genaum geboren am 12. Oklober 1874 zu Büd, mehrfacher, einfacher Großherzoglich badischer 2. Oktober 
Adolf Huber, Kauf= falü. Ungarn, ungarischer Staats= und schwerer Dieb- Landeskommissär zu d. J. 
mann und Kellner, angehöriger, stahl (2 Jahre 9 Mo. Karlsruhe, 
nale Zuchthaus, laut 
Erkenntniß vom 7. 
ebruar 1900), 
Johann Mikolaic-geboren am 8. Jannar 1861 zu Zar= schwerer n in Königlich Eshier v- N 
".- . J. 
zyl, Gruben— äncz. Bezirk Bielitz, Oesterreichisch= 2 Zällen und Füh= Reglerungs-Präs 
arbeiter, Schlesien, ortsangehörig ebendaselbll, rung eines fal din zu Breslau, 
Name 
1 Monat Zuchthaus 
I und 1 Woche Haft, 
laut Erkenntniß vom 
26. November 1901). 
Karl Mikolaiczyk. geboren am 27. Awtil 1571 zu Schwarz- desgleichen, derselbe. desgleichen. 
tE##ubenarberter, wasser. Bezirk Bielitz, orlsangehörlg 
zu Barzycz, 
—
        <pb n="529" />
        419 
  
Name und Stand 1 Alter und Heimath 
. 
1 
der Ausgewiesenen. 
Grund 
der Bestrafung. 
  
— Laufende Nr. 
2. 
  
VBehörde, welche die d 
Ausweisung 
uS 
. 6. 
  
b) Auf Grund des §. 362 des Strafgesetz 
4. Johann Bauer, #geboren am 24. Februar 1860 zu Betteln, 
Kupferschmied, s Plisen,Bohmc-1, viletretchc cher 
Staatsangehöriger, 
5. Leopold Hofer, seboren am 8. Oktober 1882 zu perglenndstiche, 
Böcker, Oberösterreich, orIsongehörig zu. 
Matthausen, ebendaselbst, 
geboren am 28. Juli 1877 zu Alt-Betteln und Gebrauch 
possikau, Böhmen, öslerreichischer gesäilschter Legitima- 
Staatsangehöriger, tionspapiere, 
7. Franz Mihics ge-geboren am 27. November 1861 zuLandstreichen, 
nannt Matrey, Kauf.] Esseg, Ungarn, ungarischer Stlaats= 
# zn und Elektro- angehöriger, 
te 
l eri Nebir (Gradilh, deboren am 1. Mai 1860 zu Habern, einfacher Diebstahl im 
Tagelöhner, Bezirk Pilsen, Böhmen, österreichischer wiederholten Rück- 
I Staatsangehöriger. sall und Betteln, 
Johann Stawatsch, geboren am 23. Juli 1866 zu Schütte-Landstreichen, 
Kutscher, nitz, Bezirk Leitmeritz, Böhmen, öster- 
reichischer Staatsangehöriger, 
6 Jakob Kreuz, 
Maurer, 
l 
9. 
10. Jakob de Bries, geboren am 18. August 1848 zu Gro-Betteln, Ü 
Tischlergeselle und ningen, Niederlande, orlsangehörig 
Zimmermann, ebendaselbst, 1 
  
buchs. 
Königlich preußischer 221. November 
zegcle sce) d. J. 
1 Breslau 
Großherzolich badischer 24. Oktober 
Landeskommissär zu d. J. 
Karlsruhe, 
Königlich bayerisches Be 20. November 
zirksamt Viechtach, d. J. 
Kaiserlicher Bezirks-Prä- * November 
sident zu Colmar, d. J. 
l 
Lan-glichbancktfchcsBksl')November 
zirksamt Zweibrücken, 1 d. J. 
Herzoglich sächsisches 
Staatsministerium, Ab- 
sheilung des Innern zu 
Meini 
Pottzeilennmiston des 26. November 
Senats zu Bremen, d. J. 
5 November 
d. J. 
Zum Erlaß des im Central-Blatte für das laufende Jahr auf Seite 406 unter Ziffer 5 verössentlichten Aus- 
weisungsbeschlusses gegen den Dienstknecht Mathäus Landrichinger war nicht 
Grafenau sondern der Stadtmagistrat Deggendorf in Bayern annn e, welcher nunmehr die Auswe 
vember d. J. verfügt hat. 
das Königlich bayerische Bezirksamt 
l#eng am 15. No- 
  
Verlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sitte 
nseld in Berlin.
        <pb n="530" />
        <pb n="531" />
        421 
Central Glatt 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamte des Innern. 
  
ISnn betieben durch alle Vostaustalton und Huchhandlungen. 
  
            
Berlin, Freitag, den 19. Dezember 1902. 
V 53. 
  
Inhalt: 
. Militär-Wesen: Ermächtigung zur Auehenet. 7412. 
## 
— 
. Zoll- und Stener-Wesen: 
1. Koufulat = Wesen: Erequahtr-Ertheilungen 
licher Zeugnisse für mittterpstichuge Deutsche, welche 
ihren dauernden Aufenthalt in den Vereinigten Staalen 
von Amerika oder in Canada haben 422 
Abänderung der Bestim- 
mungen, betreffend die Befreiung des zu landwirth- 
*il 
schaftlichen und gewerblichen Zwecken bestimmten Sahes 
von der Salzabgabe 42 
Allgemeine Berwaltungs-Sachen: Verbot der in London 
in polnischer Spracheerscheinenden Zeitschrift, -Przedswit“; 
— desgl. der ine grawan in polnischer Sprache erscheinen- 
den Zeitung „N d“ 44 
rrod 
. Baolizei-Wesen: ###weisung von Ausländern aus dem 
Reichsgebiete 
  
1. 
Koausulat--Wesen. 
Dem Königlich griechischen General-Konsul Carl Weinberg in Frankfurt a. M. ist Namens des Reichs 
das Exequatur ertheilt worden. 
Dem Konsul der Republik Chile, Hermann Steinke in Halle a. S. ist Namens des Reichs das Exequatur 
ertheilt worden. 
Dem Konsul der Republik El Salvador Joseph Stephan Sebastian Rößner in Altona ist Namens des 
Reichs das Exequatur ertheilt worden.
        <pb n="532" />
        — 122 — 
2. Militär-Wessen. 
Mit Bezug auf die Bekanntmachungen vom 23. Juli 1893 (Central-Blatt S. 235) und 7. Januar 1901 
(Central-Blatt S. 6) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß für die Dauer der durch 
Krankheit veranlaßten Behinderung des Dr. Paul Richard Welcker zu Chicago dem praktischen Arzte 
Dr. Albrecht Heym daselbst auf Grund des F. 42 Ziffer 2 der Wehrordnung die Ermächtigung ertheilt 
worden ist, die im §. 42 unter Ziffer 1a und b bezeichneten Zeugnisse über die Untauglichkeit oder 
bedingte Tauglichleit derjenigen milmärpflichtigen Deutschen auszustellen, welche ihren dauernden Aufenthalt 
in den Vereinigten Staaten von Amerika oder in Canada haben. 
Berlin, den 12. Dezember 1902. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Dr. Richter. 
3. Zoll= und Steuer--Wesen. 
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 27. November d. J. beschlossen: 
Der Absatz 2 der Ziffer 20 der Bestimmungen, betreffend die Befreiung des zu landwirth- 
schaftlichen und gewerblichen Zwecken bestimmten Salzes von der Salzabgabe (Central-Blatt 
von 1888 S. 642), erhält folgende Fassung: 
„In den Salzwerken darf die Denaturirung von Gewerbebestellsalz mit solchen 
Mitteln unter der Bedingung zugelassen werden, daß das auf diese Weise denaturirte 
Salz schon auf dem Salzwerk amtlich verschlossen (Packstück= oder Raumverschluß) und 
mit einem von dem betreffenden Salzsteueramte nach anliegendem Muster auszufertigenden, 
die Stelle eines Begleitscheins vertretenden Transportscheine versehen wird, in welchem 
Anzahl, Verpackungsart, Gewicht der Packstücke und thunlichst kurze Gestellfrist anzugeben 
ist, und daß am Bestimmungsorte die Prüfung und Abnahme des Verschlusses durch 
einen Steuerbeamten bewirkt wird, unter dessen Aussicht das Salz in den Gewerbe- 
räumen des Empfängers ausgeschüttet werden muß. Auf Antrag des Empfängers darf 
von der Ausschüttung des Salzes abgesehen und die amtliche Revision der geöffneten 
Packstücke in Bezug auf ihren Inhalt und die geschehene Denaturirung mittelst des 
Visitireisens vorgenommen werden. Auf die Transportscheine finden die Vorschriften 
des §. 31 Abs. 1 und 2 des Zoll-Begl s mit der Maßgabe Anwendung, 
daß das Salz dem Empfänger zuzuführen und der Transportschein vom Empfänger 
dem Erledigungsamte vorzulegen ist.“ 
Berlin, den 11. Dezember 1902. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: v. Fischer.
        <pb n="533" />
        — 123 — 
Nr. des Registers über die Versendung 
des denaturirten Salzes. 
Transportschein Nr. 
über 
Gewerbebestellsalz, welches auf Grund der Salzabgabebefreiungsbestimmung Nr. 20 
Abs. 2 heute auf dem Salzwerke zu ....... mit 
denaturirt worden ist. 
Ausfertigungsamt: Erledigungsamt: 
Dieser Transportschein ist vom Empfänger dem Frledigungsamte 
vorzulegen bis zum . 
  
Name und Wohnort des E Pacne- Roh- Rein- Art des angelegten Verschlusses 
Empfängers. Zahl Bezeich- Gewicht. und Anzahl der Bleie. 
und Art. nung. # . 
  
  
  
  
Annahme-Erklärung des Transportscheinnehmers. 
Wir übernehmen diesen Transportschein mit der Verpflichtung, die in demselben bezeichnete Salz- 
sendung fristgemäß in unveränderter Menge und Beschaffenheit sowie mit unverletztem Verschlusse dem 
Empfänger zuzuführen und haften bei Nichtgestellung des Salzes für die Salzabgabe von dieser Sendung. 
„den ten 19. 
Salzwerk . 
Dieser Schein ist nach erfolgter Erledigung durch das Erledigungsamt alsbald wieder hierher zu senden. 
„ den ten 19 
Salzsteueramt. 
(Stempel.)
        <pb n="534" />
        421 
Erledigungs-Bescheinigungen. 
Umstehend verzeichnete Packstücke, Verschlüsse und Inhalt wie umstehend richtig befunden. 
Die unverletzten Verschlüsse wurden abgenommen und das Salz 
a) unter meiner Aufsicht in den Gewerberäumen des Empfängers ausgeschüttet, 
b) auf mündlichen Antrag in den Gewerberäumen des Empfängers mittelst Visitireisens 
revidirt und in den Säcken ebendaselbst belassen.) 
, den len 19 
Der Revisionsbeamte. 
Die Erledigung des Transportscheins bescheinigt. 
„den ten 19 
(Stempel!) Unterschrift. 
4. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
Nachdem durch rechtskräftige Urtheile des Königlichen Landgerichts zu Posen vom 21. Juni und 20. No- 
vember d. J. gegen die in London in polnischer Sprache erscheinende Zeitschrift „Przedswit“ binnen 
Jahresfrist zweimal Verurtheilungen auf Grund der 88. 41 und 42 des Strafgesetzbuchs erfolgt sind, 
wird in Anwendung des §. 14 des Gesetzes über die Presse vom 7. Mai 1874 (Reichs-Gesetzbl. S. 65) 
die fernere Verbreitung dieser Zeitschrift auf die Dauer von zwei Jahren hierdurch verboten. 
Berlin, den 12. Dezember 1902. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Graf v. Posadowsky. 
Nachdem durch rechtskräftige Urtheile des Königlichen Landgerichts zu Posen vom 27. August und 
8. November d. J. gegen die in Krakau in polnischer Sprache erscheinende Zeitung „Naprzéd“ binnen 
Jahresfrist zweimal Verurtheilungen auf Grund der §§. 41 und 42 des Strafgesetzbuchs erfolgt sind, 
wird in Anwendung des §. 14 des Gesetzes über die Presse vom 7. Mai 1874 (Reichs-Gesetzbl. S. 65) 
die sernere Verbreitung dieser Zeitung auf die Dauer von zwei Jahren hierdurch verboten. 
Berlin, den 17. Dezember 1902. 
· Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Graf v. Posadowsky. 
*) Nicht Zutreffendes ist zu streichen.
        <pb n="535" />
        — 425 — 
5. Polizei-Wesen. 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  
  
Name und Stand Alter und Heimath Grund Vehörde, welche die Datum 
7 l * « Ausweisung des 
der Bestrafung. Ausweisungs- 
Z der Ausgewiesenen. stafung beschlosn hat. ueei 
i 
1. 2. l o. 4. b. 6. 
  
  
  
  
  
l. 
# 
4 
2 
— 
□#2 
rS— 
— 
a) Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs. 
Abbert. nsst, geboren am 1. April 1856 zu Knapy, vorsätzliche Brand= Königlich brrubschern“ 2. Dezember 
Arbe ezirk Tarnobrzeg, Galizien, öster- slistung (5 Jahre Reglerungs · * Präsiden! d. J. 
reichischer Staatsangehöriger, Zuchthaus, lente# zu Königsberg, 
o vom 1. 
mber 1897), 
6% Pech, Dienst- geboren. am 9. September 1860 zu —“ * Rück-Königlich Hässsische aren. 12. Seplember 
necht, erlichtenwmalde, Bezirk Gabel. jalle (3 Jahre Zucht- hau Bimanmsiatt d. J. 
Lrruch ortsangehörig zu Nieder= haus, laut Erkennt- Bautzen 
lichtenwalde, Bezirk Gabel, ni F 17. Olto 
1899), 
b) Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs. 
Josef Bradatsch, 'geboren am 12. November 1859 Uatas-eeten, Jiglich krrpblscher 8 ember 
Kesselheizer, Warnsdorf, Bezirk Leitmeritz, sure# Prästdent! d. J. 
men. ortsangehörig zu S n zu Liegnißz, 
Bezirk Leitmeritz, l 
. Illoös Eiselt, Leder- gebören am 19. September 1883 zu Landstreichen und neilerkicher Bekirks- Pr. * e 
ar 
Wien, ortsangehörig ebendaselbut, Bektteln, dent zu Straßburg. 
. Ema-euch Hermann achertn am 29. Oktober I874 zu Betteln, et sische Kreis- 14. Oktober 
Heß, Friseur, Agra riungarn ungarischer Staats- hauptmannschaft d. J. 
wickau, 
  
ange h 
.Aron Kahn, Metzger etwa 66 S#te alt, geboren - Botok, Diebstahl und Land- Königlich bayerisches Ve- 17. Zobember 
und Handelsmann, Gouvernement Kowno, Rußland, streichen, zirksamt Neustadt a. s 
russischer Staatsangehöriger, 
)SFranz Kerli, geboren am 16. November 1873 zu Nichtbeschafung origus preußischer * Oktober 
Arbeiter, Saaz, Böhmen, ortsangehörig zu, eines Unter- Bo elhnei · vrafibent zu, d. J. 
Karbitz, Bezirk Aussig, ebendaselbst, kommens, Ber 
.Josef Kerschner, geboren am 1. Auquit 1870 zu Prag, Betteln, Fübrung "derinr preußischer 5. Dezember 
Arbeiter, österreichischer Staatsangehöriger, eines falschen Na= Regierungs-Präsident d. J. 
mens und Erregung zu Erfurt, 
" Achen Aerger · I 
.EugenR-ffoux,gebotenantUDezembektAslzu Betrug und Land- Pgeiserkicher Legirke-Pro-e Dezember 
Buchbinder, Geni, ortsangehörig ebendaselbst, streichen, sident zu M 
Adrian Randon, geboren am 7. August lnd zu Bréau, Betteln, golerlister Bezirks-Prä. 5. Diember 
Tagner, Departement Gard, Frankreich, fran- sident zu Colmar, d 
zösischer Staatsangehöriger, 
.Josef Szitritsch, geboren am 26. Juli lntzg zu St. Nott. Landstreichen und Kaiserlicher ttt“* 23 
Bäckergeselle, michael, Ungarn, ortsangehörig eben= Betteln, sident zu Straßburg, 
  
daselbst, 
l i 
  
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenseld in Berlin. ——
        <pb n="536" />
        <pb n="537" />
        — 427 — 
Tentral-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamte des Innern. 
— 
  
IDn bottehen durch alle VPostanstalten und Huchhandlungen. 
  
  
       
  
XXX. Jahrgang. Sonnabend, den 27. Dezember 1902. . W54t4. 
Fien 1. Konfulat = Wesen: Ernennung Seite 427 4. Versicherungs= Wesen: Veränderungs. * Nachweis der 
2. Militär-Wesen: Festsetzung der für die Naturalver- ortsüblichen Tagelöhne Lewöhnlicher Tagearbeiter 429 
pflegung marschirender c Truppen zu vergütenden 5. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Einführung einer ein- 
Beträge für das Jahr 190383 47 beitlichen Rechtschreibung; — Herausgabe des Hand- 
3. Finanz-Wesen: Prhlegen der Einnahmen des buchs für das Deutsche Reich für das Jahr 1903 432 
Reichs vom 1. April 1902 bis Ende Dezember 11002 6. Polizel-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
Reichsgebilkeee 
1. Koeufulat-Wesen. 
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Carl Robertson zum Konsul 
in Hammerfest zu ernennen geruht. 
2. Militär = Wesen. 
Bekanntmachung. 
Auf Grund der Vorschriften in §. 4, F. 9 Ziffer 2 des Gesetzes über die Naturalleistungen für 
die bewaffnete Macht im Frieden (Reichs- Gesehöl. 1898 S. 361) ist der Betrag der für die Natural- 
verpflegung marschirender 2c. Truppen zu gewährenden Vergütung für das Jahr 1903 dahin festgestellt 
worden, daß an Vergütung für Mann und Tag zu gewähren ist: 
mit Brot ohne Brot 
a) für die volle Tageskost ..... 80 Pf. 65 Pf. 
b) für die Mittagsksft 40 = 5 
J) für die Abendktt .... 25 = 2= 
d) für die Morgenkott 15 = 10 
Berlin, den 23. Dezember 1902. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Graf v. Posadowsky.
        <pb n="538" />
        3. Finanz 
428 
= Wes 
e . 
Nachweisung der zur Anschreibung gelangten Einnahmen (einschließlich der gestundeten Beträge) 
an Zöllen und gemeinschaftlicen Verbrauchssteuern sowie anderer 
Reiche für die Zeit vom 
1. April 1902 bis zum Schluss 
Einnahmen im Deutschen 
ee des Monats November 1902. 
  
  
  
  
      
  
    
   
  
  
Oie SollEinnahme in un led 
Bezeichnung — o ausfuh. /1 1, ] ahrchn 
der bie zum “— des Vergütungen. Bleiben Fun5, Spalen Tir. 
Einnahmen. Monats Dee rc. (Spal###4 weniger 
r*. #t. . « . 
1. 2. 3. 4 9r . 6. 
........ 368209:183"1o4n438«7700945I335990865’4-1770080 
..... 745359sls 57951 7395 643 7688 229 — 292 586 
und Zuschlag 107 951 705 33807½377 74 151 378 71 975 807 + 2175 571 
...... 33603621 9179 84 594442 à2 684 608 + 909 889 
·........ 11965 987 12 7256 509 — 759 522 285 493 1046 015 
von Branniwein und Zu- « f . 
......·... 940248521 307 274 93 717578 92 b09046 + 1208582 
234 456 29012 205 414 — 1848 881 + 2049275 
1 767576 — s 1767576 — + 1767576 
2254 580 2254 580 — 11 2254 580 
..... 20236403L do 999 20 175 404 21666 797 — 1 490 898 
von Bier 2396 172 2396 172 2 606 4588 — 110 286 
Summe 650 098 379 57 438 769 592 059 610 583 462 437 /+ 9 197 173 
........ 15277272 — 15i.277272 9 382 827 + 58894445 
Anschaffungsgeschäfte 8 350 882 30 556 8 320 826 8 086 99392 +. 288894 
34892 413 — 3 892 413 3 700 325 4- 192 o88 
21 342 598 21842 598 21662 122 4 280 476 
5539 447 ö54 447 f 515 678 — 97 769 
1037254 ! 1 037254 970 9599 66 295 
799s 642 — 7 994 6.12 § 193 020 1 — 498 378 
— — 285 780 488 271 489 8900 K+K 14 290 548 
— — 60 8837000 57 711 Ohrn) 1 8 126 000 
  
1 an „enlne uuentel stellte sich im Vorjahr um 696 119 .K höher. 
  
  
  
  
  
   
  
  
  
Die zur Neichslasse gelangie Ist-Einnahme abzüglich der Ausfuhrvergütungen 2c. und der Ver- 
waltungstelsem 2 (4. den nachbezeichneten Einnahmen 
« sitEisaqhsssfppkansdtsakpkspikakHsquIhis 
Bezeichnung Ilt Einnahme im Monat November bis zum Schlusse des Monats November 
der oꝛ 1001 Muhn 1002 1602 isoi Mimin 1002 
- «. ·. 
Einnahmen. 
44 4% 4 4 *. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 
. . 12 953 162 41 626 762 1 56 100812 SL6 955 312 503276 + 758 679 
..... AND-Las aus-um« a 7u2 8 91 77 8985 616 — 38 879 
und Zuschlag # 020 386 7198710 + S21 676 76 597 381 62 239 327 — 5 ##2 448 
.....· 4279071 «I.·i:l·'-9-I7——35187s- MHOHZZS 30 483 611 — 78 952 
....... 2613650 941908—l208558 4414876 3 538 181 + WiBRii 
von Hranntwein 
. 10 011 463 5 „6 192 J. f7 I 81 (76 631 1 418 791 — 362 168 
Brennsteuer . 1«40«z-—z(is-.-sn-k-6Q2;i:m 2054I4—ls48861-I-2049275 
Schaumweinsteuer einschließlich der 
Nachstener 72 N„ 3 — + 72 83 2 120 N241 — + 2420324 
Brausteuer und lübtbergangeabgbe « " 
von Bier 20160|1a 2 156 :51 — 110 öös 19 1# 626 1 20 539J 296 — 1360 670 
4 Summe 65 Inlein 66 181 IK + 1 N/J29 f6 1 .% 51I7 9750% — 1 91KN 431 
Spielkartenstempel 117075 1I12 00d — 41231 96 , — — 68 716
        <pb n="539" />
        — 429 — 
4. Versicherungs-Wesen. 
Ortsübliche Tagelöhne gewöhnlicher Tagearbeiter, 
festgestellt auf Grund des §. 8 des Gesetzes, betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter 
(Reichs-Gesetzbl. 1892 S. 385). 
VDeränderungs-Nachweis 
zu den Veröffentlichungen im Central-Blatte für das Deutsche Reich 1901, Anhang zu 
Nr. 51 und 10902, Nr. 27. 
Nach den Mittheilungen der Landesregierungen zusammengestellt im Kaiserlichen Statistischen Amte. 
Abgeichlossen am 20. Dezember 1902. 
Ortsüblicher Tagelohn Memöhanicher Tagearbeiter, 
fesigestellt für Personen im Alter von 
  
  
über 16 Jahren unter 16 Jahren 
  
  
  
  
  
Bezirke. 
männliche weiblichemänmnliche weibliche 
———.J-¾-□ 
. 
Königreich Breußen. 6 
Regierungsbezirk Königsberg. 
Kreis Osterode: 
a) Stadt Osterode . .....2— 1 — 1 — — 80 
b) der übrige Theil des Kreises . .. 1 50 1 — 1 — — 80 
Kreis Rössel: 
u) Stadt Bischofsburg 1 80 1. — 1 20 — 90 
b) . Bifschofstein 1 50 — 300 50 — 40 
) = Rössel 1 40 — 80|. 50 — 40 
4) Seeburg. 1 60 1 — 1 — — 80 
1 20 90— 90 — 85 
e) der übrige Kiell des Kreises 
Die veränderten Lohnsätze für erwachsene weibliche Personen 1 
in den Städten Osterode und Seeburg treten am 
1. Januar 1903 in Krafst. 
Regierungsbezirk Schleswig. U 
Kreis Stormarn: « 
a) Gemeinden Sande und Schiffbek 3 — 1 5 1 — 
- Boberg, Bramfeld, Reinbek, Havighorst 6 D1 
I 
Kr. St., Kirch-Steinbek 2 50 1 1 50 1 — 
JO) Stadt Oldeslor, Gemeinde Ahrensburg, Aemter Alt- / 
Rahlstedt, Barsbüttel, Bergstedt, Fresenburg, Rümpel, q 
Jersbek, Siek, Bargieheide, Eichede, Lütjensee 2 — 1 50% 680 
d) Flecken Reinfeld, Aemter Zarpen, Rehhorst, Neuhof, 
Klein- Wesenberg, Rethwisch, Krummbek, Tralau, Nül- 
schau, Trittau, Tangstedi, Ohe, Ahrensburg ausschl. 
Gemeinden Ahrensburg, Poppenbütlel ausschl. Ge- 
meinde Bramfeld. 1 80 1 
Die bisher unter b aufgeführte Gemeinde Ost- Steinbek ist 
zu streichen. (Amtsblatt der Königl. Regierung zu Schleswig 
1902, Stück 49.)
        <pb n="540" />
        430 
  
Bezirke. 
Ortsüblicher Tagelohn gewöhnlicher Tagearbeiler, 
-estgestellt für Personen im Alter von 
  
über 16 Jahren 
unter 16 Jahren 
  
weibliche 
4L 
männliche 
4 
mã 
4 
mnliche weibliche 
——— 
  
Regierungsbezirk Müluster. 
Landkreis Münster: 
a) Amt Sankt-Mauritz . 
b) der übrige Theil des Kreises . 
Unter dem bisher bei a aufgeführlem Sank= „Mauritz ist das 
Amt gleichen Namens zu verstehen. (Mittheilung der 
Königl. Regierung zu Münster vom 9. Dezember 1902). 
. Regierungsbezirk Arusberg. 
Kreis Soest: 
a) Städte Soest und Werl 
b) der übrige Theil des Kreises 
Die veränderten Lohnsätze für die Landgemeinden des Kreises 
Soest treien am 13. Januar 1903 in Kraft. 
Regierungsbezirk Cöln. 
Stadtkreis Cöln (vom 1. Juni 1903 ab). 
Kreis Sieg: 
Die aus der Landbürgermeisterei Siegburg gebildete 
Landbürgermeisterei Troisborf hat dieselben Lohnsate 
wie Siegburg 
önigreich Bayern. 
Regierungsbezirk Niederbayern. 
Bezirksamt Regen: 
a) Gemeinden Eisenstein und Zwiesel 
b) der übrige Theil des Bezirksamts 
Die neuen Lohnsätze für männliche aArbeiter von über und 
unter 16 Jahren in den Gemeinden Eisenstein und Zwiesel 
treten am 20. Februar 1903 in Krast. 
Regierungsbezirk Schwaben. 
Unmittelbare Städte. 
Kaufbeuren 
Der Lohnsatz für männliche Arbeiler von über 16 Jahren ssc 
am 9. Juli 1902 in Kraft getreten. 
Lindand 
Der neue Lohnsatz für erwachsene männliche Arbeiter trilt am 
17. Mai 1903 in Kraft. 
  
1 
50 1 60 
70 
50 
50 
40 1 
ßcn 
40 
50 
  
  
1.20 1 
20 
50 1 
40 1 
80
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        — 431 — 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Ortsũblicher Tagelohn gewöhnlicher Tagearbeiter, 
festgestellt jür Personen im Alter von 
Bezir ke. über 16 Jahren unter 16 Jahren 
männliche weiblichemännliche 1 weibliche 
242 
. i I» 
Großherzogthnmchm 
Amtsbezirke: 
Heidelberg: " 
a) Stadt Heidelberg 2 50 1 80|1 60 1 30 
b) Gemeinde Meckesheim 2 50 1 4 2 — 1 20 
e) Dilsberg 2 40 1 20 150 — 90 
d) - Kleingemünd 2 40 1 50 1 50 —190 
e) Gemeinden Altenbach, Alineudorf, Brombach, Heddes- l 
bach, Heiligkreuzsteinach, Lampenhain, Schönau, « · 
Wilhelmsseld 2 20 1 50 1, 5 1— 
s) Gemeinde Kirchheim . 2201501701— 
K) - St. zulenx 2 20 1 3000 10 — 80 
b) Zeiegelhausen 2 1 20 1 400 0 20 — 90 
i) Gemeinden Leimen, Sandhausen, Vrichdausen 2 — 1 50% 30 1— 
9 Gemeinde Eppelheim 2 — 1 5050 50 1— 
1) Neckargemünd. 2 — 1 21 — — 80 
m) - Nußloch 2 — 116011 10 — 680 
n) - Rohrbach 2 — 12011 409 
* - Spechbach.. . 2—140110—80 
p) - Waldhilsbach. .2 — 11830 120 — 80 
q) Gemeinden Bammenthal, Gaiberg, Gauangelloch, 
Mauoer, Ochsenbach, Lingenthal 1 80 1 200 1 10 — 80 
) Gemeinden Dossenheim, Schwabenheim, Handschuhs- *ô « 
heim, Wieblingen, Grenzhof 1 1 80 1/30)1 10 — 80 
#P) Gemeinden Lobenfeld, Mi#nchen Mickriioh, Pelers- 
thal, Waldwimmersbach. 180 1 100 1 — 80 
t) Gemeinde Wiesenbach 11 80 1 3201 10 6850 
Mosbach: !- 
a) Stadtgemeinde Mosbach 2 — 1 4 120 80 
b) der übrige Theil des Amtsbezirkes . 170«120120—80 
Die veränderten Lohnsätze für die unter e aufgeführten Ge- « 
meinden des Amtsbezirkes Heidelberg treten am 1. Januar ] 
1903 in Kraft: die erhöhten Lohnsätze für erwachsene 
Arbeiter und Arbeiterinnen in der Stadtgemeinde Mosbach 
am 1. Juli 1903. 
Grohberzogthum Hessen. « ; 
Provinz Starkenburg. 
Kreis Erbach: 
a) Höchst und Dusenbach .22 — 1 441 80 
b) die übrigen Gemeinden des Kreises .. 1i801201——80 
Die veränderten Lohnsätze für Höchst und Dusenbach treten 
am 1. April 1903 in Kraft.
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        — 432 — 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Ortsüblicher Tagelohn gewöhnlicher Tagearbeiler, 
sesigestellt für Personen im Alter von 
Bezir ke. über 16 Jahren unter 16 Jahren 
maͤnnliche weibliche männliche weibliche 
—□LLC□ 
Provinz Oberhefsfen. 
Kreis Büdingen: 
a) Büdingen 2 20 1 46 1 
b) Dudenrod. 1 80 1 200— 90 — 70 
) Bös-Gesäß, Burgbracht, bitkicchn, Inrhausen 
Michelau, Wippenbach . 1601——90—70 
4) die übrigen Gemeinden des Kreises 1 80 1 10 — —0 
Die neuen Lohnsätze für Büdingen, Dudenrod und Gelnhaar l . 
(lehteke5 bisher beic, jetzt unter d) treten am 1. Mai 1903 s l 
n Kraft. 
Reichsland Elsaß-Lothringen. 
Bezirk Ober-Elsaß. " 
Kreis Gebweiler: 
a) Gebweiler 2 40 1 S8Sll 2 11— 
b) Bühl, Teenhein Jungholz, Lautenbach, Lautenbach- l 
zell, Linthal, Murbach 2 20 1 8— — 90 
Diese Lohnsätze treten am 1. Juli 1903 in Kraft. die Löhne . x 1 
der anderen Gemeinden bleiben unverändert. · » s 
Kreis Rappoltsweiler: 1 « 
a) Altweier 2 40 1 60 150 1 20 
b) Diedolshausen. 2 40 1 8S00 150 1 20 
) Niedermorschweier. 2 50 1 80#0 1 20 
4) Rohrschweier 2 50 1 81H10 1.— 
c) Zellenberg 2 — 1 6000 20 — 90 
Gültigkeit vom 1. Juli 1903 ab; die Lohnsätze der anderen D 
Gemeinden bleiben unverändert. 
1 
1 I l 
  
5. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
In der Sitzung des Bundesraths vom 18. Dezember 1902 haben die verbündeten Regierungen vereinbart: 
1. eine einheitliche Rechtschreibung in den Schulunterricht und in den amtlichen Gebrauch der 
Behörden einzuführen und von dieser Rechtschreibung nicht ohne wechselseitige Verständigung 
unter einander und mit Oesterreich abzuweichen; 
2. als Zeitpunkt für die Einführung der neuen Rechtschreibung in den Schulen, insofern die 
Einführung nicht schon zu einem früheren Zeitpunkt erfolgt ist oder erfolgt, den Beginn 
des Schuljahrs 1903/4 und als Zeitpunkt für die Einführung in den amtlichen Gebrauch
        <pb n="543" />
        — 433 — 
aller Behoͤrden des Reichs und der Bundesstaalen, insbesondere bei allen amtlichen Ver- 
öffentlichungen, den 1. Januar 1908 festzusetzen: 
3. auf die Einführung der neuen Rechtschreibung im Verkehr der kommunalen und sonstigen 
nichtstaatlichen Behörden in geeigneter Weise hinzuwirken. 
Berlin, den 23. Dezember 1902. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Graf v. Posadowsky. 
Von dem Handbuche für das Deutsche Reich wird für das Jahr 1903 eine neue Ausgabe veranstaltet. 
Das Werk erscheint im Laufe des Monats Januar k. J. im Verlage der Buchhandlung „Carl Heymanns 
Verlag“ zu Berlin und wird den Reichs= und Staatsbehörden bei direkter Bestellung zum Preise von 
4,50 „K geliefert. 
Im Buchhandel ist es zum Preise von 6 (4 zu beziehen. 
6. Polizei-Wesen. 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  
  
  
  
" s 
Name und Stand Alt Hei · 
e Stan er und Heimath Grund 2 Fl die daum 
—! 4 der Bestrasung. Usweisung Ausweisungs-= 
2 1 der Ausgewiesenen. beschlossen hat. beschlusses. 
I. 2. l g. 4. s. 6. 
a) Auf Grund des 8. 39 des Strafgesetzbuchs. 
1 Josef Hammerle, deboren am 21. Juni 1869 zu Vorder--2 schwere Diebstähle Königlich bayerisches Be- 20. November 
Tagelöhner, hornbach, Bezirk Rentte, Tirol, öster= (6 Jahre Zuchthaus, zirkamt Donauwörth, d. J. 
I reichlicher Staatsaugehöriger, laut Erkenntniß vom 
26. November 1896), 
2 Josef Stangel= Leboren am 10. März 1873 zu Obern- Münzverbrechen Königlich sächsische Kreis- 0. Oktober 
meier, Seiler- alb, Bezirk Oberhollabrunn, Neder= (3 Jahre Zuchthaus, bauptmann chaft d. J. 
gehülie, österreich, ortsangehörig ebendaselbst, laut Erkenntniß vom Dresden, 
13. November 1899), 
b) Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs. 
3 Karl Gündel, Hut- gehoren am 21. März 1847 zu Offen= vollendeter und ver-Königlich preußischer“ 12. Dezember 
macher, bach bei Frankfurt a. M, ortsange- suchter Belrug im Regierungs-Prästdent d. J. 
hörig zu Prag, Nückialle, Land= zu Königsberg, 
" streichen und Betteln, 
4 Julius Wenzel geboren am 6. März 186°5 zu Numburg. Betteln, Stadtmagistrat Regens= 20. November 
Klinger, Friseur, Dmen, öslerreichischer Staatsange- 
burg, Bayern, 
höriger, 
*
        <pb n="544" />
        — 434 — 
  
  
  
  
  
angehörig zu kocht. Bezirk Schütten- 
hofen, Böhmen 
  
  
  
  
Berlin, Tari Oeyhmanne Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Verlin. 6 
9 Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Datum 
S run des 
der Bestrafung. | Ausweisung Ausweisungs- 
. der Ausgewiesenen. beschlossen hat. beschluffes. 
1. 2. 8. 4. b. 6. 
5. Josef Keimann, sgeboren am 5. November 1884 zu Londsteeichen und —e bayerisches Be-S. Dezember 
Schlossergehülfe, Sestovico, Bezirk Königinhof, Böh- Betteln, 1 zirksamt Biechtach, d. J. 
men, ortgangeherig er ebendaselbst, · 
6. Albert Schach- geboren im 1860 zu Grohz-Betteln, dasselbe, 2. Dezember 
mann, (Soch- dikau, Bezirk Prachatitz, Böhmen, d. J. 
mann), Maurer, ortsangehörig ebendaselbst, 4 » 
7. Paul Wallner, geboren am 3. Januar 1841 zu Aurach, desgleichen, Stadtmagistra! Traun-(I. Dezember 
Tagelöhner, süee “*7ör# E Tirol, ortsange- bein. Bayern, d. J. 
örig ebendaselbst, 
8. Franz Naver Gür-gebore 21. November 1864 zuldesgleichen, — bayerisches Be-268. Kovember 
dinger, Metzger, Obeaschnag. Niederösterreich, orls- zirksamt Pfaffenhofen, d. J.
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      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
